Satzung der Ortsgruppe Cochem im DLRG Bezirk Rhein
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Satzung der Ortsgruppe Cochem im DLRG Bezirk Rhein
ü DLRG Belrk Rhein-Mosel - OrtsqruppeCochem - Satzungder OrtsgruppeCochemim DLRGBezirkRhein- Mosel Inhaltsverzeichnis I l- Allgemeine Bestimmungen S 1 Narne,Bereich,Siä und Geschäftsjahr S 2 Zweck S 3 Gemeinnri2igkeit und Mittelverwendung Mitgliedschaft und Gl iederung s4 Mrtgtiedschaft Mrtgliedsrechte s6 s7 s8 Stimmrecht se Verhältniszu überEeordnetenGliederungen s10 s11 DLRGSTüZpunKe ilt. Organe s12 g Mitgliederversammlun R I ?' v J Vorstand tv. Sonst[e Bstimmungen s14 s15 s16 s17 s18 Schieds-und Ehrengerichtsverkhren v. s1e s20 s21 Schlussbestimmurqgen Beendigungder Mitgliedschaft Beiträge DLRGJugend Ordnungen,Richtlinien, Anweisungen,Prirfungen Ehrungen Gestaltungsordnung, DLRGMarkenschukund-Material Geschäftsordnung Satzungsänderungen Auflösung Inkafttreten MuslersaEungfür Ortsgruppendes DLRGBezirks Rhein-Mosel-24.M AllgemeineBestimmungen S1 Name, Bereich, Sitz und Geschäftsjahr (1) OrtsgruppeCochemist eine Gliederungder am 19. OKober Die DeutscheLebens-Rettungs€esellschaft e.V (DLRG). Sie gehört als Untergliederung 19'13gegründetenDeutschenLebens-Rettungs€esellschaft Rheinland-PfaESie führt den Namen zum DLRG Bezirk Rhein-Moselund z-umDLRG Landesverband - OrtsgruppeCochem-" ( "DLRGCochem"). "DeutscheLebens-Rettungs€esellschaft Mit Zustimmungdes DLRG Bezirks Rhein-Moselkann die DLRG Cochem die eigene Rechtsfähigkeit , fuhrtsie denNamenszusa?" e-V," beantragen.Nach der Eintragungin das Vereinsregister (2) Die DLRG Cochernnimmt die Aufgabender DLRG in dem vom DLRG Bezirk Rhein-Moselzugaviesenen wahr. Bereichdes LandkreisesCochem-Zell /?t ist Cochem(Bezeichnung derGemeinde). Vereinssikder DLRGC*n"r Geschäftsjahrist das Kalende'jahr, /61 FunKionsbezeichnungen in dieser Sabung sind in männlicherForm geschriebenund schließenweibliche gleichermaßen und männlicheMitglieder ein. S2 Zweck {1) Dle vordringliche Aufgabeder DLRGCochemist die Schaffungund Förderungaller Einrichtungenund Maßnahmen,die der Bekämpfungdes Ertrinkungstodesdienen. \z) Zu den KemaufgabennachAbsab'1 gehöreninsbesondere: a) fnrhzeitigeund fortgesetzte Infonnatlonüber Gefahrenim und am Wassersowie über sicherheitsbewusstesVerhalten, b) Förderungdes Anfängerschwimmens, des Schwimrnens mit Erwachsenenund des Schwimmensmit Behinderten, Förderung des Schulschwmmunterichts auf örtlicherEbene, Ä\ Ausbildungim Schwmrnenund in der Selbstrettung, tr\ Ausbrldungrm Rettungsschwimrnen, f) Weiterqualifzierung von Rettungsschwimmern ng und Einsab, f ür Ausbildu s) von Schwimmern, Ausbildungund Fortbildung Rettungsschwimmern, Bootsfuhrern,Funkern und Rettungstauchern, h) Planungund Organisation einesWasserrettungsdienstes auf örtlicherEbeneim Rahmender allgemeinenGefahrenabwehr von Gemeindenim LandRheinland-Pfalz. i) Aus- und Fortbildungin ErsterHilfeund im Sanitätswesen, i) Jugendarbeit, k) Unterstübungund Gestaltungireizeit-und gesundheitsbezogener Maßnahrnenam, im und auf dem Wasser, Durchführung rettungssportlicherÜbungen und Wettkämpfe, Mustersatzungiür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel-.24. m) auchin den BereichenFühinsbesondere Mitarbeiter, Aus und Fortoildungehrenamtlicher und Verwaltung, rung, Organisation n) Zusammenarbeitmit Organisationen,lnstitutionenund Behördenauf örtlicherEbene- (3) Gliederungenzu aus der Sabungübergeordneter sich,die Forderungen Die DLRGCochemverpflichtet erfüllen S 3 Gemeinnützigkeitund Mittelverwendung (1) Die DLRG Cochem ist eine gemeinnützige,selbständigeOrganisationund arbeitet grundsä2lich und unmittelbargemeinnützigeZwecke im ehrenamtlichrnit frerwlligenHelfern"Sie verfolgtausschließlich Sie ist selbstlostätig und verfolgt Sinne des Abschnittes"steuerbegünstigeZwecke"der Abgabenordnung. Zwecke" nichtin erster Linieeigenwirtschaftliche {2) Mittelder DLRG Cochendürfennui-füi'satungsgemäßeZweckeverwendetwerden.Die Miiglieder erhalten keine Zuwendungenaus Mitteln der DLRG Cochem. Dle DLRG Cochem darf keine Personen durch hohe Vergütungen Ausgaben,die dem Zweck des Vereinsfremd sind oder durch unverhältnismäßig begünstigen. (3) fr.ir Mitglieder,die im Auftrag der DLRG Cochem tätig sind, müssen vorher Auflaandsentschädigungen vertraglichmit dem Vorstandvereinbadwerden. ll. Mfuliedsciaft und Gliederung S4 Mitgliedschaft {1) Mitglieder der DLRG Cochm können natürliche und jurisiischePersonen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts werden. Das Mitglied erkennt durch seine Eintrittserklärungdie SaEungen der DLRG Cochem und der übergeordnetenDlRG€iiederungen sowie die geltenden Ordnungen,Richtlinien und Rechteund Pflichten. Anweisungender DLRGan und übemimmtalle sich darausergebenden (2) Voraussetzungfür den Erwerbder Mitgliedschaftist ein an den Vorstandder DLRG Cochem gerichteter schriftlicher bei Minderjährigen, Aufnahmeantrag Bei beschränKGeschäftsfähigen, insbesondere ist der Antrag auch von einem gese2lichenVertreterzu unterschreiben.Dieser verpflichtetsich damit zur die die entsprechenden Anteilefür die übergeordnetenGliederungen Zahlung der Mitgliedsbeiträge, enthalten. if ?\ Über die Aufnahme neuer Mitgliederentscheidetder Vorstandder DLRG Cochem. Der Antrag gilt als wdersprochen wird. wennihm nichtbinnensechsWochennachAntragstellung Angenommen, (4) Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mrtgliederwird die DLRG Cochem nicht verpflichtet. für Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein'Mose1-24-O4 Mi.jstersatzung $5 AusübungderRechte {1) aus. Bei der Bezirkstagungdes DLRG Bezirk In der DI-RGCochemubtias MrtgliedseineRechtepersönlich Rhein-iliosel w4rd das Mitglied durch den Vorsitzendenund die in der Mitgliederversammlunggewählten wird es durch den Vorsitzendender DLRG Cochem Delegiertenvertieten, Bei der Bezirksratstagung verfden, Sind der VorsiLende und sein saLungsgemäßerVertreterMitgliederdes Bezirksvorstandesoder der DLRG Vorstandsmitglied bevollmächtigtes an der Teilnahmeverhindert,tntt an ihre Sielie ein sctrriftlich Cochem. {2) ist davonabhängig,dassdiefälligenBetträgebezahttsind und Die Ausübungder Mitgliedsrechte dies nachgewiesenist. (3) Mitglieder,die haupt- oder nebenamüichgegen Entgelt in der DLRG Cochem tätig sind, können nicht gleichzeitigin eine FunKionder DLRG Cochemgewähltodermit der Wahmehmungder sich aus dieser FunKion ergebendenGeschäftebeauftragtwerden. s6 Stimmrecht Das Stimmrechtkann nur persönlichausgeübtwerdenund bestehterst nach Vollendungdes '16.Lebens- jahres. Das passiveWahlrecht besteht mit Eintritt der Volljähtigkeil WahltunKionen in Organen der DLRG Cochem können nur Mitgliederder DLRG Cochem ausüben. Das aKive und passiveWahlrecht fur die DLRGJugend regeh die Jugendordnungder DLRG Cochem, Hitfsweise die Jugendordnung der übergeordneten Gliederung S7 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endetdurchTod,Austritt,StreichungoderAusschluss. {)) Die Austrittserklärung muss sUiritticn mindestens einen Monat vor Ä,blauf des Geschäftsjahres dem Vorstand der DLRG Cochem zugegangen sein. Bei beschränK Geschäftsfählgen,insbesondere bei Minderjährigen,ist die Austrittserldärungauch von einern gesetlichen Verbeter zu unterschreiben. Der Austnttwird zum Ende des Geschäftsiahres wirksam. {3) Unbeschadetder Satzungsbestimmungen übergeordneterGliederungenkann ein Mitglied der DLRG Cochemdurch Beschlussdes Vorstandesder DLRGCochemals Mitgliedgestrichenwerden,wenn es troü zweimaligerschriftlicherAufforderungmh der Zahlung von einem Jahresbeitragim Rückstand ist; die (Mahnung)zwei Streichungdarf erst erfolgen,wenn nach der Absendungder zweitenAufforderungen Monateverstrichensind und in dieserAufforderungdie Streichungangedrohtwurde. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nachZahlungder rückständigen Beiträgefortgeführt werden. (4) Den Ausschlussaus der DLRGregelt$ 14 Abs 2 dieserSa2ungi.V.m.$ 38 Abs. 5 der SaLung des DLRG der DLRG. BezirksRhein-Mosel undg 13 Abs l S 2 Buchstabe c der Schiedsund Ehrengerichtsordnung /Ä\ Endet die Mitqliedschaft.ist das im BesiE befindliche DLRG-Eiqentum zurüclquaeben unverzügl aus einerFunKionaus,hates auchdje auf dieseFunKionbezogenen Unteriagen Cochemabzugeben. MustersaZungfür Ortsgruppende DLRGBezirksRhein-Mosel-.24.04. (6) Der übertritt in eine andere Ortsgruppebedarf der schriftlichenAnzeige an den Vorstand Der Übertritt wird wirksam,sobald der Nachweisder Mitgliedschaftin der anderenOrtsgruppevorliegt. Hiermit endet die erlischtmrtAblaufdes Kalenderjahres. in der DLRGCochem.Die Beitragspflicht Mitgliedsohaft S I Beiträge (1) festgelegten Die Mitgliederhaben die für die DLRG Cochem durch die Mitgliederversammlung Gliederungenenthalten. Anteilefür die übergeordneten Jahresbeiträge zu leisten,die die entsprechenden festgeiegteAufnahmegebührenzu Mrtgliederhaben ferner etwaige durch die Mitgliederversammlung entrichten- zJ mrtAblaufdes Geschäftsjahres. Bei der Beendigungder Mitgliedschaft erlischtdle Beitragspfiicht Ehrenmitglieder der DLRG Cochem sind von der Beitragspflichtbefreit. Die an die übergeordne'ren Gliederunoen abzuführenden Beitraosanteile träotdie DLRGCochem. S I Verhähnis zu übergeordnetenGliederungen (1) bedürfen der Genehmigung des DLRG Grundung,Beschluss einer Satzung und Saüungsänderungen BezirksRhein-Mosel. (2) Sind bestmmte Sachverhattein dieserSa?ung nicht geregelt,gefteninsoweitdie Sa?ungen der übergeordneienGliecierungen oJ Die DLRG Cochem hat dem DLRG Bezirk Rhein-MoselNiederschriftenüber Mitgliederversammlungenund außerordentlicheMrtgliederversammlungen binnen zwei Monaten und Jahresberichte, insbesondere TechnischeBerichte, die BeitragsabrechnungSowiedie Vorstandslistefristgerechtvorzulegen. Sie hat die festgesetztenBeitragsanteileunter Berücksichtigungder vom DLRG Bezirk Rhein-Mosel festgelegten Zahlungsmodalitäten und Terminezu entrichten. (4) Zur Wahrnehmung der Berechtigungund Verpflichtungzur Beratung und bei gegebenen Anlass zur Überprütungder DLRG Cochemdurchden Vorstanddes DLRGBezirksRhein-Moselhat die DLRG Cochem Einsichtin die Unterlagenzu gewährenund Abschriftenund Kopiender Unterlagenzur Verfügungzu stellen oder derenFertigungzuzulassen. (5) Bei festgestelltenVerstößengegen gese2licheVorschriften,diese SaEung sowie Ordnungen,Richtlinien und Anweisungen der DLRG ist der DLRG Bezirk Rhein-Moselgegenüber der DLRG Cochem weisungsbetugt (6) Werdendie vom Vorstanddes DLRGBezirksRhein-MoselerteiltenWeisungennicht befolgü, Cochemauf der nächstenBezirkstagung bzw. Bezirksratstagung kein Stimmrecht.Dies gift gegenüberdem DLRG BezirkRhein-Mosel Zahlungsverpflichtungen bis zur Eroffnungder j nicht erfüllt sind Mustersatzungfilr Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mcsel- 24.M. S 10 (1) DlRG$tützpunkte wenndieszur Erfüllungder satzungsgebilden, Die DLRGCochemkannin ihremBereichDLRG-StüEpunKe Grunden notwendig ist. Die mäßen Aufgaben der DLRG Cochem förderlichund aus organisatorischen des DLRG BezirksRhein-Mosel. Bildungvon StübpunKenbedarfder Zustimmungdes Vorstandes (2) zu betreuen.Der Stüäpunktleiterist von der MitgliederverDer Stü?punK ist durch einen StüEpunktleiter des DLRG Bezirks sammlungder DLRGCochemzu wählen;dieWahl bedarfderZustimmung Rhein- Mosel endet spätestensmit Beginnder Neuwahl des Vorstandesder DLRG Die Amtszeit des StüZpunl<tleiters Cochem. \J' Zur Unterstübungdes StütpunKleiters können Mitarbeiterin sinngemäßerAnwendung des $ 13 vom Vorstandder DLRGCochemernanntwerden. S i1 DLRGJugend (1) jungerMitglieder in der DLRGCochem, Die DLRGJugendCochemisi eineGemeinschaft (2) Die Bildung einer Jugendgruppenach Absatz 1 der DLRG Cochem und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeitstelienein besonderesAnliegenundeine bedeutendeAufgabeder DLRG dar- Dle freiwillige selbständigeÜbemahme und Ausführungvon Aufgaben der Jugendhilfe erfolgen auf der Grundlageder gemeinnützigen Zielsetzungder DLRG" (3) der DLRG Cochem,beim Fehlen lnhattund Form der Jugendarbert vollziehensich nach der Jugendordnung Gliederungen. elnereigenenJugendordnung derübergeordneten nachden Jugendordnungen t5, Die Jugendordnungder DLRG Cochemwird wn der DLRGJugendCochem beschlossenund bedarf der Zustimmungdes Vorstandesder DLRGCochem. ilt. Organe S12 Mitgliederversammlung (1) der DLRGCochern.Sie findet Die Mitgliederversammlung ist als oberstesOrgandieVertretung der Mitglieder einmaljährlich,mfulichstim erstenQuartal,statt. (2) gibtdie Richtlinienftir die Tätigkeitund behandeltund entscheidetgrundsä2liche Die Mitgliederversammlung Fragen und Angelegenheiten der DLRG Cochemverbindlichfür alle Mrtgliederund Organe. Sie nimmt die Berichteder Mitgliederdes Vorstandesund der Kassenprüfer entgegenund ist insbesonderezuständigfur die 1. des Vorstandes undderenStellvertreter, Wahl undAbwahlder Mitglieder 2. Wahl der Kassenpniferund derenStellvertreter, 3. Entlastungder Mrtgliederdes Vorstandes, 4 abzufüh Festse2ungder Beiträge,die die an die übergeordneten Gliederungen MustersatzungftJrOrtsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel- Beitragsanteile enthatten,sowief{rrdie Festse?ungetwaigerAufnahmegebühren; 4 Beschlussfassung überAnträge, o Entscheidung überSaäungsänderungen, 7 Entscheidung überdie Ernennung einesEhrenvorsibenden und die Verleihungder Ehrenmitgliedschafl ö- Entscheidungüberdie Auflösungder DLRGCochem, I Wahl der Delegierten, bis zur nächsten die die DLRGCochembei allenBezirkstagungen Mitgliederversam mlung lhitWahlenvertreten. /e\ Der Vorsi?ende beruft die Mrtgliedewersammlungund die außerordentlicheMrtgliederversammlungein, bestimrntderenäußerenRahmenund leitetsie. Stehender Vors'r2ende und der stellvertretende VorsiEende für die Leifungnicht zur Verfügung,hat die VersammlungeinenVersammlungsleiter zu wählen- Über die Mttgliecierversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen,die vom Schriftführerund vom Versammiungsleiter zu unterzeichnen ist- lql Eine außerordentliche Mitglrederversammlung ist einzüberufen, wenn der Vorstanddies beschließtoder wenn ein Tehntelder Mitgliederdies schriftiichunterAngabedes Zwecksund der Gründe,beantragt, /5\ Eine Mitgliederyersammlung kann auch durch den Vorstanddes DLRG Bezirks Rheln-Mose!einberufen werden, wenn der Vorstand der DLRG Cocherrr einer entsprechendenAufforderung durch den Bezirksvorstandnicht in angemesseneiFrist nachgekommenist Die Einberufungist zu begründen. /A) Zur Mitgliederversammlung muss schritlich mindestensvier Wochen vortrer,zu einer außerordentlichen Mitgliederversammiung mindestenszwei Wochen vorher unterBekanntgabeder Tagesordnungeingeladen uterden- \7) Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftllchspätestens z.wei Wochen, Anträge zu einer außerordentlichen Mttgliederversammlung eine Woche vorher beim Vorstand eingereichtwerden. Der Versammlungsieiier hatzu Beginnder Versammlungdie Anträgebekanntzugeben.Anträge,die nach dem in '1 Satz genanntenZeitpunkteingehenodel in der Versammlung eingebrachtwerden(Dringlichkeitsanträge), können nur behandeltwerden, wenn die Dringlichkeitbegrundetwird und mindestenszwei Drittel äer anwesendenStimmberechtiqten die Behandlunqzulassen. {B) Dringlichkeitsanfäge, die die Wahl des Vorstandessowie der jeweiliEenVertreter,die Beitragsfestsetzung, SaEungsänderungen und dieAuflösungder DLRGCochemzum Inhalthaben,sindnichtzulässig /o\ Die Mrtgliederversammlung und die außerordentliche Mrtgliederversammlung sind ohne Rücksicht auf die ZahI der anwesenden stimmberechtigten Mitgliederbeschlussfähig (10) JedesMitgliedder DLRGCochemnachVollendung des 16.Lebensjahres hat eineStimme. (11) Beschlüsseder Mttgliederversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung die SaLung nichtsanderesvorschreibt, mit einfacherMehrherider abgegebenen Stimmengleichheit gitt der Antragals abgelehnt,Stirnmenthaftungen und ungühige abgegebenund werden bei der Ermittlungder Mehrheitnichtmitgezählt.Die Abstimrn Muste',saEung für Odsgruppen des DLRG Bezirks Rhern-Mosei - 24 soweit nicht diese Sabung etwasanderesvorschreibtoder die geheimeAbstimmungvon einem Drittelder Mitoliederbeantraqtwirci. erschienenenstimrnberechtioten S 13 Vorstand (1) und der Der Vorstand leitet die DLRG Cochem. Er i.rhrt die Beschlüsseder Mitgliederversammlung ung aus. Die laufendeGeschäftsführuncund der Vorsi2 im Vorstand außerordentlichen Mitgliederversamml obliegtdem VorsiEenden (2) Den Vorstandder DLRGCochembilden 1. Vorsitzender 2. StellvertretenderVorsitender 3. Scha2meister 4. LerterAusbildung derArnierzu 4) und5) is1mfuiich; @usammenfassung undEinsaLi) Bezeichnung dann"LeäerAusbildung 5 Letfer tlnsalz 6 Schriftführer 7. LeiierderVereinskomrnunikation und Offentlictlkeitsarbeit 8. Vorsitender der Jugend Die in Nummer 3 bis B Genannten können einen Stellvertreterhaben.Der Schatrneister und sein Stellvertreter dürfennicht gleichzeitigVorsiLender,stellvertretender VorsiEender,LeiterAusbildungoder Leiter Einsab (alternativ: LeiterAusbildung undEinsar:)sein. {3) Jedes Mitglieddes Vorstandeshat eine Stimme (4) Vorstandir Sinn" des 5 26 BGB sind der VorsiEendeund der stellvertretendeVorsitzende;jeder ist Vorsi2ende nur bei allein vertretungsberechtigt. Vereinsinterngilt als vereinbart,dass der stellvertretende Verhinderungdes Vorsiäendenvertretungsberechtigtt ist. /5\ Die Amtszeitder Vorstandsmitqlieder beträst2 Jahre.Die ieweilshätftioeNeuwahlist araustreben- /6i Die Amtszeitder Mttgliederdes Vorstandesendet mit RücKritt,Abwahl oder Wahl eines Nachfolgers.Die endet mit dem RücKritt,der vollendetenAbwahloder mit dem Beginn der Neuwahlen Stimmberechtigung Eine Abwah! eines Mitglieds des Vorstandes kann nur auf einer Mitgliederversammlungoder einer außerordentlichen Mitgliederversammlungmit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigtenerfolgen. (7) Die Wahl des Vorsi?enden und des stellvertretendenVorsibenden erfolgt geheim in getrennten Wahlgängen.Wenn kein Stimmberechtig,ter widerspricht,kannin allen übrigenFällenoffen gewähttwerden. Wiederwahltstzulässig. {B) Gewähhist, wer mindestenseine Stimmernehrals die Hälfteder abgegebenenStimmenauf Stimmenthaltungen und ungültigeStimmenwerdenbei der Ennittlungder Mehrheitnicht mitg kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden höchsten eneichten Stimmenzahl statt. Gewählt ist dann. wer die meisten Stimm Mustersatzungfür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel- 24.O4.nM l !2n S"-".99 Stimmengleichheitentscheidet das Los- Kann das Amt des Vorsitzenden nicht besetzt werden, ist durchführen. Mrigliederversammlung unverzüglicheineWahl in eineraußerordentlichen Scheidetein Mitglieddes Vorstandeswährend der Amtszeitaus, beauftragtder Vorstand ein geeignetes /q\ Mitgliedder DLRG Cochem mit der Wahmehmungder Geschäfte,Scheidetder VorsiEende aus, ist eine unverzüglich durchzuführen. Mitgliederversammlung Neuwahldurcheineaußerordentliche (10) Auf Vorschlag des Leiters Ausbildung und des Leiters Einsab ( ahernatirr Leiter Ausbildung und EinsaL) kann der Vorstand Referenten für besondere Aufgaben, zB. für das Kleinkinderschwimmen,den Wasserreüungsdiens{das Tauchwesen,das Bootswesen,Informationund Kommunikation,bestellenund ' (11) abberufen.lhre Bestellungendetspätestensmit Beginnder Neuwahlendes Vorstandes. Der Vorstandtagt nach Bedarfoder aul schriftlichenAntragvon mindestensvier Mitgliederndes VorstandesZu SiLungen des Vorstandesist mindestenszwei Wochenvorher unter Bekanntgabeder Tagesordnung kann auf die Ladungsftistund auf schriftlict einzuladen,sind atte Mitgliederdes Vorstandeseinverstanden, das Erfordernisder Schriftformfür die Einladungverzichtetwerden. Der Vorstandist beschlussfähig,wenn mehr ais die Hälfteder Stimmbeiechtigten anwesendist. Der Vertretereines Mitgliedesdes Vorstandeshat nur Stimmrecht,wenn das Mitglieddes Vorstandesnicht anvvesendist. Für die Beschlussfassungim Vorstandfindet $ 12 Abs.11 und fur dle NiederschriftS 12 Abs. 3 entsprechendeAnwendung. Die vom Vorstand bestelftenReferentenkönnenzu Sitzungendes Vorstandeseingeladenwerden und haben ln ihrem SachgebietStirnmrechtÜber nicht in der Tagesordnung aufgeführteAngelegenheitenkann auf Beschluss der Mehrheitder anwesendenMitoliederdes Vorstandesberatenuncibeschlossenwerden. tv_ Sonstige Bestimmungen S 14 Schreds- und Ehrengerichtsverfahren (l) des DLRGBezirksRhein-Mosel Das Schieds-und Ehrengericht ist auchfür den Bereichder DLRG Cochem fi:r die Erfüllungder Aufgabennach$ 38 der SaEungdes DLRGBezirksRhein-Moselzuständig. (2) Ordnungsmaßnahmen im Sinnedes $ 13 Abs. 1 SaE 2 Buchslabec der Schieds-und Ehrengerichtsordnung der DLRGsind: a) RügeoderVerwarnung, b) zeitlichesoder dauerndesVerbot des Zutrittszu bestimmtenoder allen Einrichtungenund Veranstalfu-r ngen,a usgenommen Zusammenkünft e der Organe c) befristeteroder dauemderAusschlussvon WahlfunKionen, d) befristeteroder dauernderAusschlussaus der DLRG, e) Aberkennungausgesprocfrener Ehrungen, I geeigneteAuflagenund Maßnahmenzur Durchsetzung der Entscheidungennach Satzungdes DLRGBezirksRhein-Mosel Die Ordnungsmaßnahmen bei Verle?ung der Anti-Doping-Bestimmungen richten sich insbesondereAbsaE 5 Buchstabef der Saüung des Bundesverbandes. r) &/ MustersaEungfür Ortsgri.rppen des DLRG BeZrks Rhein-Mosel-24-M.fuO4 t3) Für das Verfahrendes Schieds- und Ehrengerichtessowie i:r die Kostentragunggelten die Vorschriften der der SS 38 - 42 der Sa2ung des DLRG BezirksRheln-Moselund der Schieds-und Ehrengerichtsordnung DLRG. S 15 Ordnung€n,Richtliniren,Anweisungen,Prüfungen (1) e-V. eflassenen Die von den Organen und Gremien der DetrtschenLebens-Rettungs-Gesellschaft Ordnungen,Richtlinienund Anweisungensindfür die DLRGCochemund ihre Mitgliederbindend. {2) nimrntdie DLRGCochem Prüfungenab. Art, Inhatt und lm Rahmenihrer Ausbildungs-und Lehrtätigkeit der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen Durchführungwerden durch die Prufungsordnungen bindend geregelt;sie sind für die Prüferder DLRGCochem und fur die Prufungsteilnehmer S 16 Ehrungen Personen,die sich durch besondereLeistungenauf dem Gebietder Wasserrettungoder hervorragende Mitarbeitverdientgemachthaben,sowielangjährigeMitgliederkönnengeehrtwerden.Einzelheitenregelt die Ehrungsordnung des Bundesverbandes. S 17 Gestaltungsordnung, DlRG-Markenschutz und -lglaterial (1) sowie die Verwendung mä Stempel-und Siegelanweisung Beschriftungs-, Gestaltungs-und Werberictrtlinien (Standards)geregell des Bundesverbandes dei Buchstabenfolge sind in dei'Gesta[ungsordnung Die Buchsiabenfolge sindim Mai'kenregister des DeutschenPatentamtes DLRG sowiedie Verbandszeichen qeschüä. in Münchenmarkenrechtlich (3) Das zur Ertullungihrer AufgabenbenötigrteMaterial(DLRG-Material) wird von der DLRG vertrieben. Material, der DLRG entsprechen und das nicht über die DLRG bezogenwird, muss den Gestattungsvorschrifien geeignetsein. S18 Geschäftsordnung Zur Durchfuhrungvon Versammlungen,Sitzungenund Tagungenkann der Vorstandder DLRG Cochem eine des DLRG BezirksRhein-Mosel Geschäftsordnung erlassen.Die Geschäftsordnung mussmit der Geschäftsordnung in Einklangstehen V- Schlussbestimmungen Slg Sab.ungsänderungen (1) oder die außerordentliche SaLungsänderungenbeschließt gemäß $ 12 die M'rtgliederversammlung Mrtgliederversammlung. ist eine Mehrheitvon zwei Drittelnder Zu einem BeschlusseinerSaEungsänderung anwesendenStimmberechtioten erfordedich. (2J Die SaEungsänderungmuss im Wortlaut und mit einer schriftlichenBegründLrng mit der Einla Mitgliederversammlungbekannt gemacht werden. InhattlicheAnderungen vorliegender während der Beratungmoglich. Ein so geänderterAntrag muss vor der Beschlussfa Mu$ersatzungfür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel- 24-M. vorliegenund vor€elesensein. Der Vorstand der DLRG cochem wird ermächtig! sab.ungsänderungen, die vom Registergerichtoder vom Finanzamtaus Rechtsgründen gefordertwerden,selbstzu beschließen und anzumelden_ S 20 Auflösung (1) Die Auflösungder DLRG cochem kann nur in einerzu diesemZwecke mindestenssechs wochen vorher einberufenenMitgliederversammlung mit einer Mehrheitvon drei viertel der anwesenden stlmmberechtigten beschlossenwerden. /?\ Bei Auflösungder DLRG cochemfällt deren vermögennach Einwilligung des zuständigenFinanzarntesan den DLRG Bezirk Rhein-Moselzur verwendungfür die schafiung und Förderungvon Einrichtungenund Maßnahmenzur Bekämpfungdes Erbinkungstodes.Das Gleiche gilt bei wegfall des steuerbegünstigten Zweckes. S 21 Inkrafttreten (1) Diese SaEung ist durch die Mitgliederversammlung der DLRGCochemam .,|3-04.2005 in Faid beschlossen worden. (2) Die Satzungisi mit der Eintragungim Vereinsregister unterNummer .............,..in Kraft getreten lvlädem Inkafitreten dieser Saüung tritt die satung vom 24.03.1990außer Krafl tlle vorsieheade Unterschrl?t lst \ron "uw*,,fi*kro* tru,,,,,,;^,; wohahsft'" t @rxr,.u, .'1c1.c..-........) k**b;fu 'f,:lr,, 2. VorsiEnder u* ..Q.f.Q.€../5fu. eeborer .{G:trurlsdr:,:h. €y11, Wriiere ZuSäfie} per sri ;r iic h b i: l,:.::rr:t I _essgg+|;14i11gai .ag,.%t. (pe.sdi;t.llrry/d)s, pag) r,rr. ...... V O t f n l r v . : l r . ' . r i . . ' i , : : n a f ! i , 1 : t ; 1-1i , r c . i ; j . ) n . Dles wir:1 ii, r.iil .:.:i:,n:;icl b{:gli-.ui,i!:_ .--)ul^./.,,,,,.i.J-,,..tL, e 0o{o,.t eemer'de Eiogelrogen om 2005 ,2 8,JUN. für Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein_Mosel_ 24.04.ä04 / Sd r 11 r,le vorstehendeUiicrscbrl{t lst von a e e b c r r ,a, .: a . r l 6 - / {' per s:n! ic li ; :i1'' \ hr: iJrl i'ia' ', /3*{ +"'il' ..tel 7v\? v'r^ß - ^Jr44;;J:+2ffi "" Ilr (f'ei;rrl!l;r"rvialr, Pe9) v o r r n [ t v { : l :: . ) ; : ' : 1 i : r i ' l ' r 1 " ' ] i ü li ir i e I ;j u't;ig i Dl es vrir c i ; i : I :r ; ;'l I f ':l-;"' Cocf --.-}phy- c".,1.3....9-' ortssemerna' ( geDor€n am '-. -" "Ä;;;";;,;;;j;;;';;,1"'' ' vor mir vr.:l: I')c.::l ..,tt f!t;a tt - t,oi ij )n. D l e s r n r l r dh i E r n ' i i i ö i f i i n l . i i c h t ) e g l ä u l . ) i g : - ...D-üy-nr",/3 -+-goo( ortsserneirde Eingefrogeoqm \ 2 8. JUN2000