Satzung der Ortsgruppe Cochem im DLRG Bezirk Rhein

Transcription

Satzung der Ortsgruppe Cochem im DLRG Bezirk Rhein
ü
DLRG Belrk Rhein-Mosel
- OrtsqruppeCochem -
Satzungder OrtsgruppeCochemim DLRGBezirkRhein- Mosel
Inhaltsverzeichnis
I
l-
Allgemeine Bestimmungen
S 1
Narne,Bereich,Siä und Geschäftsjahr
S 2
Zweck
S 3
Gemeinnri2igkeit
und Mittelverwendung
Mitgliedschaft und Gl iederung
s4
Mrtgtiedschaft
Mrtgliedsrechte
s6
s7
s8
Stimmrecht
se
Verhältniszu überEeordnetenGliederungen
s10
s11
DLRGSTüZpunKe
ilt.
Organe
s12
g
Mitgliederversammlun
R I ?' v
J
Vorstand
tv.
Sonst[e Bstimmungen
s14
s15
s16
s17
s18
Schieds-und Ehrengerichtsverkhren
v.
s1e
s20
s21
Schlussbestimmurqgen
Beendigungder Mitgliedschaft
Beiträge
DLRGJugend
Ordnungen,Richtlinien,
Anweisungen,Prirfungen
Ehrungen
Gestaltungsordnung,
DLRGMarkenschukund-Material
Geschäftsordnung
Satzungsänderungen
Auflösung
Inkafttreten
MuslersaEungfür Ortsgruppendes DLRGBezirks Rhein-Mosel-24.M
AllgemeineBestimmungen
S1
Name, Bereich, Sitz und Geschäftsjahr
(1)
OrtsgruppeCochemist eine Gliederungder am 19. OKober
Die DeutscheLebens-Rettungs€esellschaft
e.V (DLRG). Sie gehört als Untergliederung
19'13gegründetenDeutschenLebens-Rettungs€esellschaft
Rheinland-PfaESie führt den Namen
zum DLRG Bezirk Rhein-Moselund z-umDLRG Landesverband
- OrtsgruppeCochem-" ( "DLRGCochem").
"DeutscheLebens-Rettungs€esellschaft
Mit Zustimmungdes DLRG Bezirks Rhein-Moselkann die DLRG Cochem die eigene Rechtsfähigkeit
,
fuhrtsie denNamenszusa?" e-V,"
beantragen.Nach der Eintragungin das Vereinsregister
(2)
Die DLRG Cochernnimmt die Aufgabender DLRG in dem vom DLRG Bezirk Rhein-Moselzugaviesenen
wahr.
Bereichdes LandkreisesCochem-Zell
/?t
ist Cochem(Bezeichnung
derGemeinde).
Vereinssikder DLRGC*n"r
Geschäftsjahrist das Kalende'jahr,
/61
FunKionsbezeichnungen
in dieser Sabung sind in männlicherForm geschriebenund schließenweibliche
gleichermaßen
und männlicheMitglieder
ein.
S2
Zweck
{1)
Dle vordringliche
Aufgabeder DLRGCochemist die Schaffungund Förderungaller Einrichtungenund
Maßnahmen,die der Bekämpfungdes Ertrinkungstodesdienen.
\z)
Zu den KemaufgabennachAbsab'1 gehöreninsbesondere:
a)
fnrhzeitigeund fortgesetzte
Infonnatlonüber Gefahrenim und am Wassersowie über
sicherheitsbewusstesVerhalten,
b)
Förderungdes Anfängerschwimmens,
des Schwimrnens
mit Erwachsenenund des
Schwimmensmit Behinderten,
Förderung des Schulschwmmunterichts auf örtlicherEbene,
Ä\
Ausbildungim Schwmrnenund in der Selbstrettung,
tr\
Ausbrldungrm Rettungsschwimrnen,
f)
Weiterqualifzierung von Rettungsschwimmern
ng und Einsab,
f ür Ausbildu
s)
von Schwimmern,
Ausbildungund Fortbildung
Rettungsschwimmern,
Bootsfuhrern,Funkern
und Rettungstauchern,
h)
Planungund Organisation
einesWasserrettungsdienstes
auf örtlicherEbeneim Rahmender
allgemeinenGefahrenabwehr
von Gemeindenim LandRheinland-Pfalz.
i)
Aus- und Fortbildungin ErsterHilfeund im Sanitätswesen,
i)
Jugendarbeit,
k)
Unterstübungund Gestaltungireizeit-und gesundheitsbezogener
Maßnahrnenam, im und
auf dem Wasser,
Durchführung rettungssportlicherÜbungen und Wettkämpfe,
Mustersatzungiür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel-.24.
m)
auchin den BereichenFühinsbesondere
Mitarbeiter,
Aus und Fortoildungehrenamtlicher
und Verwaltung,
rung, Organisation
n)
Zusammenarbeitmit Organisationen,lnstitutionenund Behördenauf örtlicherEbene-
(3)
Gliederungenzu
aus der Sabungübergeordneter
sich,die Forderungen
Die DLRGCochemverpflichtet
erfüllen
S 3
Gemeinnützigkeitund Mittelverwendung
(1)
Die DLRG Cochem ist eine gemeinnützige,selbständigeOrganisationund arbeitet grundsä2lich
und unmittelbargemeinnützigeZwecke im
ehrenamtlichrnit frerwlligenHelfern"Sie verfolgtausschließlich
Sie ist selbstlostätig und verfolgt
Sinne des Abschnittes"steuerbegünstigeZwecke"der Abgabenordnung.
Zwecke"
nichtin erster Linieeigenwirtschaftliche
{2)
Mittelder DLRG Cochendürfennui-füi'satungsgemäßeZweckeverwendetwerden.Die Miiglieder erhalten
keine Zuwendungenaus Mitteln der DLRG Cochem. Dle DLRG Cochem darf keine Personen durch
hohe Vergütungen
Ausgaben,die dem Zweck des Vereinsfremd sind oder durch unverhältnismäßig
begünstigen.
(3)
fr.ir Mitglieder,die im Auftrag der DLRG Cochem tätig sind, müssen vorher
Auflaandsentschädigungen
vertraglichmit dem Vorstandvereinbadwerden.
ll.
Mfuliedsciaft und Gliederung
S4
Mitgliedschaft
{1)
Mitglieder der DLRG Cochm können natürliche und jurisiischePersonen des Privatrechts und des
öffentlichen Rechts werden. Das Mitglied erkennt durch seine Eintrittserklärungdie SaEungen der DLRG
Cochem und der übergeordnetenDlRG€iiederungen sowie die geltenden Ordnungen,Richtlinien und
Rechteund Pflichten.
Anweisungender DLRGan und übemimmtalle sich darausergebenden
(2)
Voraussetzungfür den Erwerbder Mitgliedschaftist ein an den Vorstandder DLRG Cochem gerichteter
schriftlicher
bei Minderjährigen,
Aufnahmeantrag
Bei beschränKGeschäftsfähigen,
insbesondere
ist
der Antrag auch von einem gese2lichenVertreterzu unterschreiben.Dieser verpflichtetsich damit zur
die die entsprechenden
Anteilefür die übergeordnetenGliederungen
Zahlung der Mitgliedsbeiträge,
enthalten.
if ?\
Über die Aufnahme neuer Mitgliederentscheidetder Vorstandder DLRG Cochem. Der Antrag gilt als
wdersprochen
wird.
wennihm nichtbinnensechsWochennachAntragstellung
Angenommen,
(4)
Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mrtgliederwird die DLRG Cochem nicht verpflichtet.
für Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein'Mose1-24-O4
Mi.jstersatzung
$5
AusübungderRechte
{1)
aus. Bei der Bezirkstagungdes DLRG Bezirk
In der DI-RGCochemubtias MrtgliedseineRechtepersönlich
Rhein-iliosel w4rd das Mitglied durch den Vorsitzendenund die in der Mitgliederversammlunggewählten
wird es durch den Vorsitzendender DLRG Cochem
Delegiertenvertieten, Bei der Bezirksratstagung
verfden, Sind der VorsiLende und sein saLungsgemäßerVertreterMitgliederdes Bezirksvorstandesoder
der DLRG
Vorstandsmitglied
bevollmächtigtes
an der Teilnahmeverhindert,tntt an ihre Sielie ein sctrriftlich
Cochem.
{2)
ist davonabhängig,dassdiefälligenBetträgebezahttsind und
Die Ausübungder Mitgliedsrechte
dies nachgewiesenist.
(3)
Mitglieder,die haupt- oder nebenamüichgegen Entgelt in der DLRG Cochem tätig sind, können nicht
gleichzeitigin eine FunKionder DLRG Cochemgewähltodermit der Wahmehmungder sich aus dieser
FunKion ergebendenGeschäftebeauftragtwerden.
s6
Stimmrecht
Das Stimmrechtkann nur persönlichausgeübtwerdenund bestehterst nach Vollendungdes
'16.Lebens-
jahres. Das passiveWahlrecht besteht mit Eintritt der Volljähtigkeil WahltunKionen in Organen der DLRG
Cochem können nur Mitgliederder DLRG Cochem ausüben. Das aKive und passiveWahlrecht fur die
DLRGJugend regeh die Jugendordnungder DLRG Cochem, Hitfsweise die Jugendordnung der
übergeordneten
Gliederung
S7
Beendigung der Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft
endetdurchTod,Austritt,StreichungoderAusschluss.
{))
Die Austrittserklärung muss sUiritticn mindestens einen Monat vor Ä,blauf des Geschäftsjahres dem
Vorstand der DLRG Cochem zugegangen sein. Bei beschränK Geschäftsfählgen,insbesondere bei
Minderjährigen,ist die Austrittserldärungauch von einern gesetlichen Verbeter zu unterschreiben. Der
Austnttwird zum Ende des Geschäftsiahres
wirksam.
{3)
Unbeschadetder Satzungsbestimmungen
übergeordneterGliederungenkann ein Mitglied der DLRG
Cochemdurch Beschlussdes Vorstandesder DLRGCochemals Mitgliedgestrichenwerden,wenn es troü
zweimaligerschriftlicherAufforderungmh der Zahlung von einem Jahresbeitragim Rückstand ist; die
(Mahnung)zwei
Streichungdarf erst erfolgen,wenn nach der Absendungder zweitenAufforderungen
Monateverstrichensind und in dieserAufforderungdie Streichungangedrohtwurde. Auf Antrag kann die
Mitgliedschaft
nachZahlungder rückständigen
Beiträgefortgeführt
werden.
(4)
Den Ausschlussaus der DLRGregelt$ 14 Abs 2 dieserSa2ungi.V.m.$ 38 Abs. 5 der SaLung des DLRG
der DLRG.
BezirksRhein-Mosel
undg 13 Abs l S 2 Buchstabe
c der Schiedsund Ehrengerichtsordnung
/Ä\
Endet die Mitqliedschaft.ist das im BesiE befindliche DLRG-Eiqentum zurüclquaeben
unverzügl
aus einerFunKionaus,hates auchdje auf dieseFunKionbezogenen
Unteriagen
Cochemabzugeben.
MustersaZungfür Ortsgruppende DLRGBezirksRhein-Mosel-.24.04.
(6)
Der übertritt in eine andere Ortsgruppebedarf der schriftlichenAnzeige an den Vorstand Der Übertritt wird
wirksam,sobald der Nachweisder Mitgliedschaftin der anderenOrtsgruppevorliegt. Hiermit endet die
erlischtmrtAblaufdes Kalenderjahres.
in der DLRGCochem.Die Beitragspflicht
Mitgliedsohaft
S I
Beiträge
(1)
festgelegten
Die Mitgliederhaben die für die DLRG Cochem durch die Mitgliederversammlung
Gliederungenenthalten.
Anteilefür die übergeordneten
Jahresbeiträge
zu leisten,die die entsprechenden
festgeiegteAufnahmegebührenzu
Mrtgliederhaben ferner etwaige durch die Mitgliederversammlung
entrichten-
zJ
mrtAblaufdes Geschäftsjahres.
Bei der Beendigungder Mitgliedschaft
erlischtdle Beitragspfiicht
Ehrenmitglieder der DLRG Cochem sind von der Beitragspflichtbefreit. Die an die übergeordne'ren
Gliederunoen
abzuführenden
Beitraosanteile
träotdie DLRGCochem.
S I
Verhähnis zu übergeordnetenGliederungen
(1)
bedürfen der Genehmigung des DLRG
Grundung,Beschluss einer Satzung und Saüungsänderungen
BezirksRhein-Mosel.
(2)
Sind bestmmte Sachverhattein dieserSa?ung nicht geregelt,gefteninsoweitdie Sa?ungen der übergeordneienGliecierungen
oJ
Die DLRG Cochem hat dem DLRG Bezirk Rhein-MoselNiederschriftenüber Mitgliederversammlungenund
außerordentlicheMrtgliederversammlungen
binnen zwei Monaten und Jahresberichte, insbesondere
TechnischeBerichte, die BeitragsabrechnungSowiedie Vorstandslistefristgerechtvorzulegen. Sie hat die
festgesetztenBeitragsanteileunter Berücksichtigungder vom DLRG Bezirk Rhein-Mosel festgelegten
Zahlungsmodalitäten
und Terminezu entrichten.
(4)
Zur Wahrnehmung der Berechtigungund Verpflichtungzur Beratung und bei gegebenen Anlass zur
Überprütungder DLRG Cochemdurchden Vorstanddes DLRGBezirksRhein-Moselhat die DLRG Cochem
Einsichtin die Unterlagenzu gewährenund Abschriftenund Kopiender Unterlagenzur Verfügungzu stellen
oder derenFertigungzuzulassen.
(5)
Bei festgestelltenVerstößengegen gese2licheVorschriften,diese SaEung sowie Ordnungen,Richtlinien
und Anweisungen der DLRG ist der DLRG Bezirk Rhein-Moselgegenüber der DLRG Cochem
weisungsbetugt
(6)
Werdendie vom Vorstanddes DLRGBezirksRhein-MoselerteiltenWeisungennicht befolgü,
Cochemauf der nächstenBezirkstagung
bzw. Bezirksratstagung
kein Stimmrecht.Dies gift
gegenüberdem DLRG BezirkRhein-Mosel
Zahlungsverpflichtungen
bis zur Eroffnungder j
nicht erfüllt sind
Mustersatzungfilr Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mcsel- 24.M.
S 10
(1)
DlRG$tützpunkte
wenndieszur Erfüllungder satzungsgebilden,
Die DLRGCochemkannin ihremBereichDLRG-StüEpunKe
Grunden notwendig ist. Die
mäßen Aufgaben der DLRG Cochem förderlichund aus organisatorischen
des DLRG BezirksRhein-Mosel.
Bildungvon StübpunKenbedarfder Zustimmungdes Vorstandes
(2)
zu betreuen.Der Stüäpunktleiterist von der MitgliederverDer Stü?punK ist durch einen StüEpunktleiter
des DLRG Bezirks
sammlungder DLRGCochemzu wählen;dieWahl bedarfderZustimmung
Rhein-
Mosel
endet spätestensmit Beginnder Neuwahl des Vorstandesder DLRG
Die Amtszeit des StüZpunl<tleiters
Cochem.
\J'
Zur Unterstübungdes StütpunKleiters können Mitarbeiterin sinngemäßerAnwendung des $ 13 vom
Vorstandder DLRGCochemernanntwerden.
S i1
DLRGJugend
(1)
jungerMitglieder
in der DLRGCochem,
Die DLRGJugendCochemisi eineGemeinschaft
(2)
Die Bildung einer Jugendgruppenach Absatz 1 der DLRG Cochem und die damit verbundene
jugendpflegerische
Arbeitstelienein besonderesAnliegenundeine bedeutendeAufgabeder DLRG dar- Dle
freiwillige selbständigeÜbemahme und Ausführungvon Aufgaben der Jugendhilfe erfolgen auf der
Grundlageder gemeinnützigen
Zielsetzungder DLRG"
(3)
der DLRG Cochem,beim Fehlen
lnhattund Form der Jugendarbert
vollziehensich nach der Jugendordnung
Gliederungen.
elnereigenenJugendordnung
derübergeordneten
nachden Jugendordnungen
t5,
Die Jugendordnungder DLRG Cochemwird wn der DLRGJugendCochem beschlossenund bedarf der
Zustimmungdes Vorstandesder DLRGCochem.
ilt.
Organe
S12
Mitgliederversammlung
(1)
der DLRGCochern.Sie findet
Die Mitgliederversammlung
ist als oberstesOrgandieVertretung
der Mitglieder
einmaljährlich,mfulichstim erstenQuartal,statt.
(2)
gibtdie Richtlinienftir die Tätigkeitund behandeltund entscheidetgrundsä2liche
Die Mitgliederversammlung
Fragen und Angelegenheiten
der DLRG Cochemverbindlichfür alle Mrtgliederund Organe. Sie nimmt die
Berichteder Mitgliederdes Vorstandesund der Kassenprüfer
entgegenund ist insbesonderezuständigfur
die
1.
des Vorstandes
undderenStellvertreter,
Wahl undAbwahlder Mitglieder
2.
Wahl der Kassenpniferund derenStellvertreter,
3.
Entlastungder Mrtgliederdes Vorstandes,
4
abzufüh
Festse2ungder Beiträge,die die an die übergeordneten
Gliederungen
MustersatzungftJrOrtsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel-
Beitragsanteile
enthatten,sowief{rrdie Festse?ungetwaigerAufnahmegebühren;
4
Beschlussfassung
überAnträge,
o
Entscheidung
überSaäungsänderungen,
7
Entscheidung
überdie Ernennung
einesEhrenvorsibenden
und die Verleihungder
Ehrenmitgliedschafl
ö-
Entscheidungüberdie Auflösungder DLRGCochem,
I
Wahl der Delegierten,
bis zur nächsten
die die DLRGCochembei allenBezirkstagungen
Mitgliederversam
mlung lhitWahlenvertreten.
/e\
Der Vorsi?ende beruft die Mrtgliedewersammlungund die außerordentlicheMrtgliederversammlungein,
bestimrntderenäußerenRahmenund leitetsie. Stehender Vors'r2ende
und der stellvertretende
VorsiEende
für die Leifungnicht zur Verfügung,hat die VersammlungeinenVersammlungsleiter
zu wählen- Über die
Mttgliecierversammlung
ist eine Niederschrift
zu fertigen,die vom Schriftführerund vom Versammiungsleiter
zu unterzeichnen
ist-
lql
Eine außerordentliche
Mitglrederversammlung
ist einzüberufen,
wenn der Vorstanddies beschließtoder
wenn ein Tehntelder Mitgliederdies schriftiichunterAngabedes Zwecksund der Gründe,beantragt,
/5\
Eine Mitgliederyersammlung
kann auch durch den Vorstanddes DLRG Bezirks Rheln-Mose!einberufen
werden, wenn der Vorstand der DLRG Cocherrr einer entsprechendenAufforderung durch den
Bezirksvorstandnicht in angemesseneiFrist nachgekommenist Die Einberufungist zu begründen.
/A)
Zur Mitgliederversammlung
muss schritlich mindestensvier Wochen vortrer,zu einer außerordentlichen
Mitgliederversammiung
mindestenszwei Wochen vorher unterBekanntgabeder Tagesordnungeingeladen
uterden-
\7)
Anträge zur Mitgliederversammlung
müssen schriftllchspätestens z.wei Wochen, Anträge zu einer
außerordentlichen
Mttgliederversammlung
eine Woche vorher beim Vorstand eingereichtwerden. Der
Versammlungsieiier
hatzu Beginnder Versammlungdie Anträgebekanntzugeben.Anträge,die nach dem in
'1
Satz genanntenZeitpunkteingehenodel in der Versammlung
eingebrachtwerden(Dringlichkeitsanträge),
können nur behandeltwerden, wenn die Dringlichkeitbegrundetwird und mindestenszwei Drittel äer
anwesendenStimmberechtiqten
die Behandlunqzulassen.
{B)
Dringlichkeitsanfäge,
die die Wahl des Vorstandessowie der jeweiliEenVertreter,die Beitragsfestsetzung,
SaEungsänderungen
und dieAuflösungder DLRGCochemzum Inhalthaben,sindnichtzulässig
/o\
Die Mrtgliederversammlung
und die außerordentliche
Mrtgliederversammlung
sind ohne Rücksicht auf die
ZahI der anwesenden stimmberechtigten
Mitgliederbeschlussfähig
(10) JedesMitgliedder DLRGCochemnachVollendung
des 16.Lebensjahres
hat eineStimme.
(11) Beschlüsseder Mttgliederversammlung
und der außerordentlichen
Mitgliederversammlung
die SaLung nichtsanderesvorschreibt,
mit einfacherMehrherider abgegebenen
Stimmengleichheit
gitt der Antragals abgelehnt,Stirnmenthaftungen
und ungühige
abgegebenund werden bei der Ermittlungder Mehrheitnichtmitgezählt.Die Abstimrn
Muste',saEung für Odsgruppen des DLRG Bezirks Rhern-Mosei - 24
soweit nicht diese Sabung etwasanderesvorschreibtoder die geheimeAbstimmungvon einem Drittelder
Mitoliederbeantraqtwirci.
erschienenenstimrnberechtioten
S 13 Vorstand
(1)
und der
Der Vorstand leitet die DLRG Cochem. Er i.rhrt die Beschlüsseder Mitgliederversammlung
ung aus. Die laufendeGeschäftsführuncund der Vorsi2 im Vorstand
außerordentlichen
Mitgliederversamml
obliegtdem VorsiEenden
(2)
Den Vorstandder DLRGCochembilden
1.
Vorsitzender
2.
StellvertretenderVorsitender
3.
Scha2meister
4.
LerterAusbildung
derArnierzu 4) und5) is1mfuiich;
@usammenfassung
undEinsaLi)
Bezeichnung
dann"LeäerAusbildung
5
Letfer tlnsalz
6
Schriftführer
7.
LeiierderVereinskomrnunikation
und Offentlictlkeitsarbeit
8.
Vorsitender der Jugend
Die in Nummer 3 bis B Genannten können einen Stellvertreterhaben.Der Schatrneister und sein Stellvertreter
dürfennicht gleichzeitigVorsiLender,stellvertretender
VorsiEender,LeiterAusbildungoder Leiter Einsab
(alternativ:
LeiterAusbildung
undEinsar:)sein.
{3)
Jedes Mitglieddes Vorstandeshat eine Stimme
(4)
Vorstandir Sinn" des 5 26 BGB sind der VorsiEendeund der stellvertretendeVorsitzende;jeder
ist
Vorsi2ende nur bei
allein vertretungsberechtigt.
Vereinsinterngilt als vereinbart,dass der stellvertretende
Verhinderungdes Vorsiäendenvertretungsberechtigtt
ist.
/5\
Die Amtszeitder Vorstandsmitqlieder
beträst2 Jahre.Die ieweilshätftioeNeuwahlist araustreben-
/6i
Die Amtszeitder Mttgliederdes Vorstandesendet mit RücKritt,Abwahl oder Wahl eines Nachfolgers.Die
endet mit dem RücKritt,der vollendetenAbwahloder mit dem Beginn der Neuwahlen
Stimmberechtigung
Eine Abwah! eines Mitglieds des Vorstandes kann nur auf einer Mitgliederversammlungoder einer
außerordentlichen Mitgliederversammlungmit einer Mehrheit von Zweidrittel der
anwesenden
Stimmberechtigtenerfolgen.
(7)
Die Wahl des Vorsi?enden und des stellvertretendenVorsibenden erfolgt geheim in getrennten
Wahlgängen.Wenn kein Stimmberechtig,ter
widerspricht,kannin allen übrigenFällenoffen gewähttwerden.
Wiederwahltstzulässig.
{B)
Gewähhist, wer mindestenseine Stimmernehrals die Hälfteder abgegebenenStimmenauf
Stimmenthaltungen
und ungültigeStimmenwerdenbei der Ennittlungder Mehrheitnicht mitg
kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden
höchsten eneichten Stimmenzahl statt.
Gewählt ist dann. wer die meisten Stimm
Mustersatzungfür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel- 24.O4.nM l
!2n
S"-".99
Stimmengleichheitentscheidet das Los- Kann das Amt des Vorsitzenden nicht besetzt werden, ist
durchführen.
Mrigliederversammlung
unverzüglicheineWahl in eineraußerordentlichen
Scheidetein Mitglieddes Vorstandeswährend der Amtszeitaus, beauftragtder Vorstand ein geeignetes
/q\
Mitgliedder DLRG Cochem mit der Wahmehmungder Geschäfte,Scheidetder VorsiEende aus, ist eine
unverzüglich
durchzuführen.
Mitgliederversammlung
Neuwahldurcheineaußerordentliche
(10)
Auf Vorschlag des Leiters Ausbildung und des Leiters Einsab ( ahernatirr Leiter Ausbildung und EinsaL)
kann der Vorstand Referenten für besondere Aufgaben, zB. für das Kleinkinderschwimmen,den
Wasserreüungsdiens{das Tauchwesen,das Bootswesen,Informationund Kommunikation,bestellenund
'
(11)
abberufen.lhre Bestellungendetspätestensmit Beginnder Neuwahlendes Vorstandes.
Der Vorstandtagt nach Bedarfoder aul schriftlichenAntragvon mindestensvier Mitgliederndes VorstandesZu SiLungen des Vorstandesist mindestenszwei Wochenvorher unter Bekanntgabeder Tagesordnung
kann auf die Ladungsftistund auf
schriftlict einzuladen,sind atte Mitgliederdes Vorstandeseinverstanden,
das Erfordernisder Schriftformfür die Einladungverzichtetwerden. Der Vorstandist beschlussfähig,wenn
mehr ais die Hälfteder Stimmbeiechtigten
anwesendist. Der Vertretereines Mitgliedesdes Vorstandeshat
nur Stimmrecht,wenn das Mitglieddes Vorstandesnicht anvvesendist. Für die Beschlussfassungim
Vorstandfindet $ 12 Abs.11 und fur dle NiederschriftS 12 Abs. 3 entsprechendeAnwendung. Die vom
Vorstand bestelftenReferentenkönnenzu Sitzungendes Vorstandeseingeladenwerden und haben ln ihrem
SachgebietStirnmrechtÜber nicht in der Tagesordnung
aufgeführteAngelegenheitenkann auf Beschluss
der Mehrheitder anwesendenMitoliederdes Vorstandesberatenuncibeschlossenwerden.
tv_
Sonstige Bestimmungen
S 14 Schreds- und Ehrengerichtsverfahren
(l)
des DLRGBezirksRhein-Mosel
Das Schieds-und Ehrengericht
ist auchfür den Bereichder DLRG Cochem
fi:r die Erfüllungder Aufgabennach$ 38 der SaEungdes DLRGBezirksRhein-Moselzuständig.
(2)
Ordnungsmaßnahmen
im Sinnedes $ 13 Abs. 1 SaE 2 Buchslabec der Schieds-und Ehrengerichtsordnung
der DLRGsind:
a)
RügeoderVerwarnung,
b)
zeitlichesoder dauerndesVerbot des Zutrittszu bestimmtenoder allen Einrichtungenund
Veranstalfu-r
ngen,a usgenommen Zusammenkünft
e der Organe
c)
befristeteroder dauemderAusschlussvon WahlfunKionen,
d)
befristeteroder dauernderAusschlussaus der DLRG,
e)
Aberkennungausgesprocfrener
Ehrungen,
I
geeigneteAuflagenund Maßnahmenzur Durchsetzung
der Entscheidungennach
Satzungdes DLRGBezirksRhein-Mosel
Die Ordnungsmaßnahmen bei Verle?ung der Anti-Doping-Bestimmungen richten sich
insbesondereAbsaE 5 Buchstabef der Saüung des Bundesverbandes.
r)
&/
MustersaEungfür Ortsgri.rppen
des DLRG BeZrks Rhein-Mosel-24-M.fuO4
t3)
Für das Verfahrendes Schieds- und Ehrengerichtessowie i:r die Kostentragunggelten die Vorschriften der
der
SS 38 - 42 der Sa2ung des DLRG BezirksRheln-Moselund der Schieds-und Ehrengerichtsordnung
DLRG.
S 15 Ordnung€n,Richtliniren,Anweisungen,Prüfungen
(1)
e-V. eflassenen
Die von den Organen und Gremien der DetrtschenLebens-Rettungs-Gesellschaft
Ordnungen,Richtlinienund Anweisungensindfür die DLRGCochemund ihre Mitgliederbindend.
{2)
nimrntdie DLRGCochem Prüfungenab. Art, Inhatt und
lm Rahmenihrer Ausbildungs-und Lehrtätigkeit
der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen
Durchführungwerden durch die Prufungsordnungen
bindend
geregelt;sie sind für die Prüferder DLRGCochem und fur die Prufungsteilnehmer
S 16 Ehrungen
Personen,die sich durch besondereLeistungenauf dem Gebietder Wasserrettungoder hervorragende
Mitarbeitverdientgemachthaben,sowielangjährigeMitgliederkönnengeehrtwerden.Einzelheitenregelt die
Ehrungsordnung
des Bundesverbandes.
S 17 Gestaltungsordnung, DlRG-Markenschutz und -lglaterial
(1)
sowie die Verwendung
mä Stempel-und Siegelanweisung
Beschriftungs-,
Gestaltungs-und Werberictrtlinien
(Standards)geregell
des Bundesverbandes
dei Buchstabenfolge
sind in dei'Gesta[ungsordnung
Die Buchsiabenfolge
sindim Mai'kenregister
des DeutschenPatentamtes
DLRG sowiedie Verbandszeichen
qeschüä.
in Münchenmarkenrechtlich
(3)
Das zur Ertullungihrer AufgabenbenötigrteMaterial(DLRG-Material)
wird von der DLRG vertrieben. Material,
der DLRG entsprechen und
das nicht über die DLRG bezogenwird, muss den Gestattungsvorschrifien
geeignetsein.
S18
Geschäftsordnung
Zur Durchfuhrungvon Versammlungen,Sitzungenund Tagungenkann der Vorstandder DLRG Cochem eine
des DLRG BezirksRhein-Mosel
Geschäftsordnung
erlassen.Die Geschäftsordnung
mussmit der Geschäftsordnung
in Einklangstehen
V-
Schlussbestimmungen
Slg
Sab.ungsänderungen
(1)
oder die außerordentliche
SaLungsänderungenbeschließt gemäß $ 12 die M'rtgliederversammlung
Mrtgliederversammlung.
ist eine Mehrheitvon zwei Drittelnder
Zu einem BeschlusseinerSaEungsänderung
anwesendenStimmberechtioten
erfordedich.
(2J
Die SaEungsänderungmuss im Wortlaut und mit einer schriftlichenBegründLrng
mit der Einla
Mitgliederversammlungbekannt gemacht werden. InhattlicheAnderungen vorliegender
während der Beratungmoglich. Ein so geänderterAntrag muss vor der Beschlussfa
Mu$ersatzungfür Ortsgruppendes DLRGBezirksRhein-Mosel- 24-M.
vorliegenund vor€elesensein.
Der Vorstand der DLRG cochem wird ermächtig! sab.ungsänderungen,
die vom Registergerichtoder vom
Finanzamtaus Rechtsgründen
gefordertwerden,selbstzu beschließen
und anzumelden_
S 20 Auflösung
(1)
Die Auflösungder DLRG cochem kann nur in einerzu diesemZwecke
mindestenssechs wochen vorher
einberufenenMitgliederversammlung
mit einer Mehrheitvon drei viertel der anwesenden stlmmberechtigten
beschlossenwerden.
/?\
Bei Auflösungder DLRG cochemfällt deren vermögennach Einwilligung
des zuständigenFinanzarntesan
den DLRG Bezirk Rhein-Moselzur verwendungfür die schafiung
und Förderungvon Einrichtungenund
Maßnahmenzur Bekämpfungdes Erbinkungstodes.Das Gleiche gilt
bei wegfall des steuerbegünstigten
Zweckes.
S 21 Inkrafttreten
(1)
Diese SaEung ist durch die Mitgliederversammlung
der DLRGCochemam .,|3-04.2005
in Faid beschlossen
worden.
(2) Die Satzungisi mit der Eintragungim Vereinsregister
unterNummer
.............,..in
Kraft getreten
lvlädem Inkafitreten dieser Saüung tritt die satung vom
24.03.1990außer Krafl
tlle vorsieheade Unterschrl?t
lst \ron
"uw*,,fi*kro*
tru,,,,,,;^,;
wohahsft'"
t @rxr,.u, .'1c1.c..-........)
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2. VorsiEnder
u* ..Q.f.Q.€../5fu.
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per sri ;r iic h b i: l,:.::rr:t I _essgg+|;14i11gai
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(pe.sdi;t.llrry/d)s,
pag)
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2 8. JUN2000