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AßtrAGffiEOVO trAßßgtrEWNFT e @ Satzung Arnache.V.,,D'SchoafBöck" der Narrenzunft vom01.07.1 999 Fassung Allgemernes $1 Name.Sitz und GemeinnüLiqkeit Arnache.V. D'Schoaf Böck"und hat seinen Der Vereinträgtden Namen,,Narrenzunft des AmtsgerichtesLeutkirch/Allg. Vereinsregister Er ist im Sitz in Amach. einzutragen. und unmittelbargemeinnützigeZweckeim Sinne Der Vereinverfolgtausschließlich nung). nstigteZwecke"der AO (Abgabenord des Abschnittes"Steuerbegü $2 Zweck derZunft und Förderungdes FasnetZweckder Zunft ist die Einführung,Aufrechterhaltung Sinnein der OrtschaftArnach. Brauchtumsim oberschwäbisch-allemannischen wird insbesonderedurchdie Ausführungeiner Ortsfasnetin der Der Satzungszweck Rathaussturm,Besuch wie Narrenbaumsetzen, Schülerbefreiung, Heimatgemeinde verwirklicht. der Kindergärtenund Durchführungeines Kinderumzuges Desweiterennimmtdie NarrenzunflArnache.V. an Veranstaltungenund NarrensprüngenandererZünfteteil. S3 Mittelverwendunq Die Zunft ist selbstlostätig.Sie verfolgtnichtin ersterLinieeigenwirtschaftliche Zweckeverwendetwerden. Zwecke.Mittelder Zunftdürfennur für satzungsgemäße aus Mittelndes Vereins. Die Mitglieder erhaltenkeineZuwendungen Es darf keinePersondurchAusgaben,die dem Zweck der Körperschaftfremd sind oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungbegünstigtwerden. I4 Geschäftsiahr Das Geschäftsjahr beginntam 11. Novemberund endetam 10. Novemberdes darauffolgenden Jahres.(Narrenjahr) | Mitgliedschaft Q5 Erwerbder Mitqliedschaft Jede natürlicheund juristischePersonkann Mitgliedder Zunftwerden.Bei ist die Zustimmungder gesetzlichenVertreternotwendigund Minderjährigen erworbenund wird durch schriftlicheBeitrittserklärung Die Mitgliedschaft erforderlich. bedarfder Zustimmungdes Vorstandes. Q6 Arten der Mitqliedschaft Zunftordnunggilt Die Zunftführt aktiveMitqliederfür die, welchespäterbeschriebene und passiveMitqliederals Fördererund Gönnerder Zunft. müssen16 Jahrealt sein.Ausnahmenzu der genanntenFestsetzung Maskenträger Mitgliedin der von denen mindestensein Sorgeberechtigter Mindeqährige, betreffen Nanenzunftist. S7 Maskenträqer Die Pflichtzum Tragen einer Maske beginntmit 16 Jahrenfür das aktiveMitglied. QI Ende der Mitqliedschaft endet durchTod, freiwilligenAustritt,Ausschlußoder Auflösungder Die Mitgliedschaft Nanenzunft möglichund muß DerfreiwilligeAustrittist zum Ende einesjeden Geschäftsjahres dem Vorstandmind.4 Wochenvorherebenfallsschriftlichzur Kenntnisgebracht werden.Mit dem Austrittbzw. Ausschlußendet und erlischtjeglicherAnspruchan den Verein. Q9 A u s s c h l u ßa u s d e r Z u n f t endet durchAusschluß. Die Mitgliedschaft Der Ausschlußist aus gewichtigenGründenzulässig,insbesondere obliegendePflichten wenn das betroffeneMitgliedihm satzungsgemäß erfüllt, nachhaltigund trotzAbmahnungnicht Verhaltendes bei ehrenkränkenden Außerungenoder vergleichbarem MitgliedesgegenüberanderenMitgliedern,Organenund/oder des Vereins, Organmitgliedem bei sonstigenschwerenVerstößendes Mitgliedesgegendie Interessendes Vereins, groberUnfug,Körperverletzung übler Beleidigung, und Sachbeschädigung, Nachredeund Verleumdungsind strengstensverboten.Die Zunft übernimmt vor, währendoder dafür keinerleiHaftung.Auch übermäßigerAlkoholgenuß nach offiziellenAuftrittenist untersagt. Q l0 BejL!-aeszahlung zu Der Mitgliedsbeitragist jeweils spätestenszu Begim einesjeden Geschtiftsjahres entrichten.Die Höhe desjährlichen Mitgl.-beitages wird von der Mitgliederversammlungmit einfacherMehrheit festgelegt. Oryane der Zunft QI I Organe der Zunft sixd: I 12 Mitgliedervcrsammluge a) die Mitgliederversammlung b) der Zunftrat c) der Vorstand OberstesOrgan der Zun{t ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversamnlung findet jälrlich stan und wird mit Bekanntgabeder Tagesordnungvom Zunfüat einberufen.Die Einberufimgerfolgt durch Bekanntmachungim Mitteilungsblattder GemeindeArnach. Zwischendem tageder Bekanntrnachungund dem Versamrnlungstermin muß eine Frist von l4 Tageneingehaltenwerden. Eine außerordentlicheMitgliederversammlung kann innerhalb von 14 Tagen rnit entsprechenderTagesordnungeinberufen werden, wenn es a) der Vorstand oder der Zunftrat mit einfacherMehrheitbeschließt,b) ein Viertel aller stirnmberechtigten MitgJiederder Zunft schriftlich beim Vorstand beantragthat. Die Tagesordoungeiner ordentlicbenMitgliederversammJung umfaßt folgendePunkte: Bericht desVorstandes Kassenberichtdes Kassiers PrüIbericht der Kassenprüfer Entlastungdes Vorstandes Festseaungder Mitgliederbeitr:ige Beschlußfassungüber vorliegende Anträge Wahlen, soweit erforderlich Wahlen von zrvei KassenprüfenL welche die Kassezu prüfen habenund ihren Prüfbericht bei der nächstfolgendenMitgliederversarrux-lungvoranlegenhaben die Beschlußfrihigkeitder Mitgliederversammlungist unabhringigvon der Zahl der erschienenenMitgliedern. Eine Ausnahmebildet nur eine evtl. Auflözung der Zunft. Beschlüssewerden mit einfacher Mehrheit der anwesendenstimmberechtigten Mitgliedern gefasst.Satzungsändemngenkönnen nur mit 2/3-Mehrheit der anwesendenMitglieder (vorbehaltlich der Genehmigungdurch die dazu zustaindige Behörde)beschlossenwerden. Annäge können gestelit werden von: den Mitgliedern, vom Zunflrat, vom Vorstand. Die Frist für die Einreichung der Antrage beträgt 7 Tage. Später eingereichteAnträge könnennicht mehr als TOP der lvlitgliederversammlung behandeltwerden.Diese Anträge müssenschriftlich beim Zunft- bzw. Stellv. Zunftrneister eingereichtwerden. Auf Antag von mind. i5 stimmberechtigtenMitgliedern muß eine geheime Abstimmung erfolgen. Q l3 Dcr Zunftrat 1. 2. 3. 4. 5. S 14 Der Zunffrat bestehtaus elf aktiven Mitgliedern:a) Vorstand b) siebenvon der ung gewähltenMitgliedern Mitgl iederversamml Der Zunltrat fungiert als beratendesOrgan der Zunft Zunfträteverpflichtensich zur ÜbernahmebestimmterAufgabengebieteirmerhatbder zurrftund tragenfilr dieseeine besondereVeranhvortung. in dem vom Vorstand, AufgabendesZunfoates:a) Beratungund BesctrJußfassung dem Zunfoneisterund dem Zunflrat vorgebrachtenFragen b) Beschlußüber die etc. c) Organisationder Fasnet EinführungneuerMasken,Häserund Veranstaltungen und die bildung von Arbeitsgruppenund Ausschüssend) Anhörung und Ausschluß von Mitgliedern Zeit- noch es können vom Zunfuat -falls erforderlichfirr einebestirnmtfestzusetzende weitereMitelieder in den Rat berufenwerden.DiesehabenSitz und Stimme. Vorstsnd Der Vorstandbestehtaus: dem Zunfoneister dem stellv. Zunfftneister dem Kassier dern Schrififührer Vorstandirn sinne des $26 BGB sind der Zunftmeisterund sein Stellverrreter.Sie beide verfeten den vereingerichtlich und außergerichtlich. Jedervon ihnen ist allein vertetungsberechtigt.Im Innenverhältnisder Zunft darf der stellv. Zunfirneister seile Vertretungsfunktionnur bei Verhinderung des Zunfüneistersausüben. Aufgabendes Vorstandessind: Leitung desVereins Durchführung von Beschlüssender Mitgliederversarnmlutrgund des Zunffrates Bewilligturg von Ausgaberqderen Höhe vom Zunftat festgeleglwird Zuständigkeit für Aufgabeg die aufgrund ifuer Dringlichkeit einer schnellen Entscheidung bedtirfen VorzeitigesAusscheidendes Vorstandes: ScheidenZunftrneisterund seinStellverrreteraus,so wird vom Zunfoat ein Mitglied bis zur nächstenWahi kornmissarischmit der Leitung des Vereins beaufoagt. Q 15 Wahl und Amtsdauer von Vorstand und Zunftrat Die Mitglied€r von Vorstandund Zunfuat werdenvon der Mitgliederversammlungfür die Dauervon 2 Jahrengewählt. Sie bleibenso langeim Amt, bis Nachfolgergewählt sind. Q 16 Beschlußlähigkeitund Einberufung von Vorstand und Zunftrat Wenn das Vereinsinteresse es erfordert,ist vom Zunftmeistereine Sitzung des Vorstandesund desZun.ffrateseinzuberufen.Dies ist auch der Fall. wenn mind. drei Mitelieder von Vorstandoder Zunffrat eine Sitzung beantragen. Die Beschlußfiihigkeitist vorhanderLwenn vom Vorstand% und vom Zunftrat2l3 der Mitglieder anwesendsind. Beschlüssewerdenbei diesenSitzungendurch Mehrheitgefaßt.Bei entscheidetdie Stirnmedes Zunfoneisters,bei dessenVerhinderungdie seines Stirrunengleichheit Stellvertreters. S 17 Protokolle Über Beschlüsseder Mitgliederversammlung,über Sitzungendes Vorstandes und des Zunflratesist jeweils ein Protokoll anzufertigen,dasvom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. $ l8 Kassenprüfune Die Kasseder Zunft wird jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlungder Zunft gewlihlten Zunftfilzer geprüft. Die Kassenprüfererstattender Mitgliederversammlung einen Prü{bericht und beantragenbei ordnungsgemäßerFührung der Kassengeschäftedie Entlastung des Kassiers. Q 19 Zunftvermöeen Wird in der Zunft im Laufe der zeit Sachvennögengebildeqwird dies von einem als Maskenund Zeugwart eingesetztenZunffrat verwaltet. Dieser hat für die ordnungsgemtißeLagerung, pflegliche Behandlungund norwendigeErgänzungenoder Reparaturenzu sorgen und über das SachvermögenBuch zu firluen. Das Geldvermögenwird vom Kassier verwaltet. .soNs'rIGEs I 20 Auflösung der Zunft Die Auflösung der Zunft kann von einer Mitgliederversarrunlungbeschlossenwerden. Auf der Tagesordnungdieser Versarnmlungdar:fnur die Auflösung des Vereinesstehen. Die Einberufirng einer solchen Versarnmlung darf nur erfolgen, wenn es der Zunftrat mit %-ly{ehrheitaller seinerMitglieder beschlossen hat, von2/3 der stimmberechtigtenMitglieder der Zunft schriftlich gefordert wurde. Die Versammlungist beschlußfühig,wenn mind. 2/3 der stimmberechtigten aktiven und passiven Mitglieder der Zunft anwesendsind. Zur Auflösung ist mind. %-Mehrheitder Anwesenden erforderlich.Komrnt in ei-oerMitgliederversarnmlungkeine Beschlußftihigkeitzustande,so ist eine zweite Mitgliederversammlungeinzuberufen,bei der % der erschienenstimmberechtigtenMitglieder die Auflösung der Zunft in geheimerAbstimmung beschließenkönnen. ln dcr Einberufungist daraufhinzu\\'eisen, daßdie Mitglicclerversamrniung in jeden Falle beschlußftihigist. Wild die Zun{l durch Bescirlußder Mitgliederversammlungoder der Verfiigung einer Behorde aufgelöst,so lält ihr Vermögenan die GemeindeArnach rnit der Maßgabe,dieies Vermogen aussclrließlichnur für gemeinnützigeZweckezu verwenden.(2.8. Jugändarbeit,Altenpfle;e etc.) I 2I Maskenordnung Der Erwerbvon Maske und Häs bedarf der vorherigenZustimmung des Zunfoates.über Masken-und HästypentscheidenalleineVorstandund Zunftrat. Die Origirialmaskendtirfen nicht variiert werden-Der Besitzwechselz.B. durch Verkauf, Schenkungoderlererbung ist dem Vorstand anzuzeigen.Der verleih der Maske oder dern H{is ist untersagtl Maske und Hzisdürfennur bei ofiiziellen Veranstaltungen getragenwerden.Ausnahmenhierzu banötigendie ZustimmungdesgesamtenZunfhates.Die Häs- *d Murk.nordnung, welche Bestandteilund Anlage dieserSatzungis! muß dringendeingehaltenwerden. Das alleinigeUrheberrechtan Maske und Häs besiut die Zunft. Schluf bestimnung S 22 OberstesZiel Das obersteZiel derZunft ist es, dashistorischeBrauchtumin der Heimatgemeinde einzuführen und aufrechtzuerhalten. In diesernSinnesoll auch innerhalbdes Vereinsgelebtund dieseSazung beachtet werden. DieseSaEungder NarrenzunftArnach e.V. D'SchoafBöck wurdeam I1.2.1999 verlesenund angenornrnen.Sie ist grilrig ab tt.7 .1999.