Ihre Kandidaten stellen sich vor
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Ihre Kandidaten stellen sich vor
Michael Herzog Michael Schmitz Karin Strohm Wählen Sie Ihre Nürnberger Vertretung in die 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer! Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nachfolgend stellen sich die Kandidatin und die Kandidaten vor, die als Syndikusanwälte in unterschiedlichen Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der Satzungs versammlung vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Rege lung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen Sie für die Kandidatin und die Kandidaten! Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen in deren anwaltlicher Funktion! www.buj.net unterstützt folgende Kandidaten in Nürnberg: Michael Herzog Vita: Nach meiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2005 war ich zunächst für einen Verband in Berlin und Brüssel tätig. Seit 2011 bin ich nun Syndikusanwalt bei der Audi AG. Neben unterschiedlichen beruflichen Stationen war ich bislang auch in verschiedenen Rechts bereichen tätig. Michael Herzog Ziele: Ich habe mich für eine Kandidatur für die Wahl zur 6. Satzungsversammlung entschie den, um aktiv an der Gestaltung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Tätigkeit mitzuarbeiten. Hierbei ist es mir wichtig, die unterschiedlichen Ausprägungen anwalt licher Tätigkeit mit einzubringen und auch Bedürfnisse gerade jüngerer Kollegen mit berücksichtigt zu wissen. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist, dass auch angestellte Anwälte in einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einem Verband anwaltlich tätig sind. Der rechtliche Rahmen für die anwaltliche Tätigkeit sollte so ausgestaltet sein, dass ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen nicht behindert wird. Michael Schmitz Vita Ich bin seit 2003 als Syndikus in der Schaeffler Gruppe beschäftigt, zunächst als Spe zialist im Arbeitsrecht und nunmehr als Leiter der Abteilung Arbeits- und Einkaufsrecht. Nach dem Studium in Erlangen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1995 war ich als angestellter und freier Anwalt und für einen Arbeitgeberverband tätig. Ziele Unternehmensjuristen und „klassische“ Anwälte haben mehr Verbindendes als Trennen des. Dazu gehört insbesondere die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten im vorgegebenen Rechtsrahmen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich als Syndikus in einem Unternehmen oder als selbständiger oder angestellter Anwalt in einer Kanzlei tätig bin. Dies und die Vorteile, die ein Verbleib der Syndizi in der Anwalt Michael Schmitz schaft als gleichrangige Kammermitglieder mit sich bringen, gilt es unseren Berufs kollegen zu vermitteln. Dabei dürfen insbesondere die Kollegen aus kleineren Anwaltskanzleien, die immer noch die Mehrzahl aller zugelassenen Rechtsanwälte stellen und Angst vor einem Verdrängungswettbe werb haben, nicht vergessen werden. Hier gilt es, vernünftige Lösungen zu finden. unterstützt folgende Kandidaten in Nürnberg: Karin Strohm Vita Ich bin seit 2013 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein, seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und verfüge über jahrelange Erfahrung als Syndikusanwältin bei unterschiedlichen deutschen und internationalen Wirtschaftsunternehmen. Ich liebe es, die Interessen und Ziele der jeweiligen „internen“ Mandanten und des Mandanten „Unternehmen“ zu vertreten. Zuletzt war ich im Anlagenbau / Bereich erneuerbare Energien. Privat vertrete ich die Interessen von Frauen, um deren Lebensumstände zu verbessern und bin Mit glied bei Zonta. Karin Strohm Ziele Ich stelle mich zum ersten Mal zur Wahl für die Satzungsversammlung der BRAK 2015. Das ist die konsequente Fortsetzung meines Engagements im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein. Die Interessen der Syn dikusanwälte im Sinne einer einheitlichen Anwaltschaft müssen besser gewahrt werden. Natürlich werde ich in der Satzungsversammlung die Interessen der gesamten Anwaltschaft vertreten. Eine Ungleichbehandlung der Syndikusanwälte, wie diese durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom April 2014 zum Ausdruck kam, ist nicht gerechtfertigt. In meiner Arbeit als Syndikusanwältin habe ich regelmäßig mit externen Rechtsanwälten zu tun und sehe keinen Unterschied zu meiner Tätigkeit, es findet ein Austausch auf Augenhöhe statt, und damit das so ist und auch bleibt, ist es erforderlich, dass die Syndikusanwälte in jeder Beziehung den gleichen Status haben. In den Kanzleien sind im Übrigen meist angestellte Rechtsanwälte, die ebenso gleich behandelt werden müssen wie die sogenannten „freien“ Rechtsanwälte. Jeder Anwalt sollte immer die Möglichkeit haben, von einer freiberuflichen Tätigkeit in eine Rechtsabteilung eines Unternehmens zu wechseln und zurück, ohne dass er eine andere Zulassung braucht.