Grad der Behinderung

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Grad der Behinderung
Professor Dr. med. Andreas Bitsch
Vorsitzender des Ärztlichen Beirats
Chefarzt der Neurologischen Klinik
Ruppiner Kliniken Neuruppin
GESUNDHEIT
Brennpunkt „Grad der Behinderung“
Herr Anske vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zu Gast
beim Ärztlichen Beirat der DMSG Brandenburg
Die Multiple Sklerose führt
nicht selten zu einem körperlichen Handicap. Dann ist die
Beantragung eines Ausweises
für schwerbehinderte Menschen sinnvoll. Häufig entstehen dadurch behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche,
die verschiedene Bereiche des
öffentlichen Lebens, den Kündigungsschutz, die Anzahl der Urlaubstage oder Steuern betreffen
und die der oder dem Betroffenen schlicht zustehen.
Wichtig zu wissen ist, dass die
Ausstellung eines Ausweises für
schwerbehinderte Menschen
erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 erfolgt.
Nicht immer fühlen sich die
Antragsteller am Ende
richtig eingeschätzt!
Die DMSG Brandenburg erreichen nicht selten Anrufe von
Mitgliedern, die sich ungerecht
behandelt fühlen oder über
mangelnde Transparenz des Verfahrens oder lange Wartezeiten
klagen. Das war Grund genug
für den Ärztlichen Beirat, Herrn
Anske vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV),
das für das Antragsverfahren zuständig ist, zu einem Gespräch
einzuladen. Ziel war es, Informationen auszutauschen und
Problembereiche zu erkennen,
die vielleicht zu verbessern sind.
In einem angeregten und au4
ßerordentlich freundlichen und
konstruktiven Gespräch stellte
Herr Anske zunächst das Antragsverfahren dar. Die Anträge
sind in Papierform erhältlich
oder können online am Computer ausgefüllt und ausgedruckt
werden (http://www.lasv.brandenburg.de). Komplett online
können die Anträge leider noch
nicht gestellt werden, da am
Ende eine Unterschrift des Antragsstellers nötig ist.
Wenn ein Antrag vorliegt...
Liegt ein Antrag vor, werden
zunächst Informationen von
den behandelnden Ärzten, also
vor allem von der Neurologin
oder dem Neurologen eingeholt.
Hier mahnte Herr Anske an,
dass es immer noch zu häufig
zu Verzögerungen kommt, weil
die angeschriebenen Ärzte zu
spät antworten. Die Mitglieder
des Ärztlichen Beirats gaben zu
bedenken, dass die Formulare
und die dort den behandelnden
Ärztinnen und Ärzten gestellten
Fragen die umfassende und für
die Bewertung des GdB notwendigen Informationen nicht oder
nicht konkret genug erfassen.
Somit kann es für den Gutachter des Landesamtes, der dann
aus diesen Unterlagen einen
GdB oder gar ein Merkzeichen
festlegen muss, schwierig sein,
zu einer adäquaten Bewertung
zu gelangen.
Die Bewertung erfolgt streng
nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung, also
in einem engen gesetzlichen
Rahmen, der nur einen kleinen
Bewertungsspielraum zulässt.
Das ist den zu begutachtenden
Betroffenen in der Regel nicht
bewusst. Über die konkreten
Festlegungen entscheiden im
Amt letztendlich Juristen und
folgen dabei in der Regel den
Vorschlägen der begutachtenden
Versorgungsärzte.
Problematisch ist, dass es für die
Multiple Sklerose in der genannten Verordnung keine detaillierten Regelungen gibt. Entscheidend für die Bewertung ist aber
nicht die Diagnose, sondern die
konkrete Beeinträchtigung.
Widerspruch bei nicht
zutreffender Bewertung
Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass eine Bewertung
nicht zutreffend ist. Dann gibt
es die Möglichkeit, Widerspruch
einzulegen. Im Widerspruchsverfahren kommt immer ein anderer Gutachter als der Erstgutachter zum Einsatz, der Antrag
wird also völlig neu geprüft. Es
ist hilfreich, wenn der Betroffene möglichst exakt angibt, an
welchem Punkt er sich nicht
sachgerecht eingeschätzt sieht.
Es kann auch um eine Begutachtung von einem unabhängigen
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GESUNDHEIT
Das neue Patientenrechtegesetz
Arzt gebeten werden, das wird
dann geprüft und ggf. umgesetzt. In diesem Zusammenhang
erwähnte Herr Anske, dass eine
Nachuntersuchung von Amtswegen nur dann erfolgt, wenn
eine Besserung der Beschwerden
möglich ist. Dazu bezog der
Ärztliche Beirat eine ganz klare
Stellung: Bei Multipler Sklerose
ist eine Besserung in der Regel
nicht zu erwarten. Auf jeden Fall
können sich die Antragsteller an
den Sozialdienst des Landesverbandes wenden, der gern unterstützt und berät.
Bevorstehende Entwicklungen
und Ziele des Landesamtes
Das Amt plant unter anderem
verständlichere Bescheide, die
Möglichkeit einer Online-Abfrage zum Status des Verfahrens
und das Erreichen einer Verfahrensdauer von weniger als 3
Monaten.
Nach einer ausführlichen und
lebhaften Diskussion vereinbarten die Mitglieder des Ärztlichen
Beirats und Herr Anske am Ende
folgendes:
In einem ersten Schritt soll der
MS-bezogene Fragebogen für die
behandelnden Ärzte gemeinsam
überarbeitet werden. Außerdem
wird eine Fortbildung für die für
das LASV tätigen Ärzte stattfinden. Beides soll dazu dienen, die
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des GdB bei
MS-Betroffenen zu verbessern.
Prof. Dr. Andreas Bitsch
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Welche Rechte haben Sie?
Das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) ist in Kraft
getreten. Es soll den Patienten
stärken und ihn auf Augenhöhe
mit dem Behandelnden stellen.
Zudem sollen Versicherte die
Leistungen schneller von
ihrer Krankenkasse erhalten.
Spätestens innerhalb von drei
Wochen, bei Einschaltung des
medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen muss
künftig über einen LeistungsAuch die Rechte der Versicher- antrag entschieden werden.
ten wurden ausgebaut. Voraus- Erfolgt bis Ablauf der Frist
setzung hierfür sind ausführkeine Mitteilung eines hinliche Patienteninformationen
reichenden Grundes für eine
und mehr Patientenbeteiligung. Fristüberschreitung, gilt die
Leistung danach als genehmigt.
Das Gesetz regelt folgende
Punkte:
Welche Rechte Sie genau
t Behandlungsvertrag zwihaben, erfahren Sie im
schen Patienten und Ärzten
Internet auf der Homesowie anderen Heilberufen
page des Bundesministet Patienteninformationen:
riums für Gesundheit.
z. B. über erforderliche
Untersuchungen, DiaInformationen finden Sie
gnosen, beabsichtigte
unter
Therapien, Risiken, Behandlungskosten etc.
t Dokumentationspflichten
www.bundesgesundheitsmibei der Behandlung
nisterium.de/patienund Patientenakten
tenrechtegesetz
t Einsichtnahme in die eigene
Patientenakte
Zum Gesetz ist auch eine
t Transparenz In HafBroschüre „Ratgeber für
tungsfällen
Patentenrechte“ erschienen,
t Unterstützung der Versidie telefonisch unter 030cherten bei der Durch182722721 oder per Email
setzung von Schadensbestellt werden kann:
ersatzansprüchen aus
Behandlungsfehlern durch
publikationen@bundesregiedie jeweilige Krankenkasse
rung.de
t Stärkung der Rechte von
Patientenorganisationen,
Weitere Informationen zu
insbesondere im Gemeindiesem Thema auf Seite 7 ff.
samen Bundesausschuss
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