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prokulit® Sun Screens Pricelist (€) Conservatory Screen 02/2009 1. Conservatory Screen Slope 5° to 29° with Prokulit Daylight rollershutter Delivery of material without installation - Prokulit Daylight Rollershutters, white or gray antidazzle (alt. aluminium roller shutter) in one unit at max. width 3 200 mm and max. height 4 000 mm - top axle 60 mm with 230 V tube motor in round or GK box cladding - U-rails (width 53 mm) on side glazing bars - brush profiles (widht 28 mm) on intermediate glazing bars (max. distance 900 mmfor daylight rollershutters without reinforcement by aluminium rollershutters) and storm fixing cables - aluminium tube profile with preinstalled spring axle above rollershutter bottom slat and covered pullstrings in side rails - corrosion –free, all visible parts powder coated white or brown, other colours on request - Upstands (height 320 mm) for screens above ventilation openings, electrical accessories and fixing material on request depth / width in m 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 1,20 1269,- 1286,- 1,60 1303,- 1353,- 1470,- 1620,- 1662,- 1754,- 1520,- 1770,- 1805,- 1921,- 2,00 1362,- 1453,- 2,40 1420,- 1553,- 1595,- 1837,- 1862,- 2004,- 1670,- 1904,- 1954,- 2154,- 2,80 1478,- 1653,- 1745,- 1971,- 2046,- 2271,- 3,20 1536,- 1754,- 1820,- 2037,- 2138,- 2388,- 3,60 1595,- 1854,- 1895,- 2104,- 2229,- 2505,- 4,00 1653,- 1937,- 1971,- 2154,- 2321,- 2622,- Bigger sizes by two or more single screens 2. Conservatory Screen Slope > 30° with Prokulit Daylight rollershutter See above but except aluminium tube profile with preinstalled spring axle and pull strings depth / width in m 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 1,20 568,- 614,- 714,- 758,- 856,- 917,- 1,60 610,- 680,- 800,- 872,- 990,- 1073,- 2,00 716,- 804,- 950,- 1050,- 1189,- 1290,- 2,40 780,- 900,- 1083,- 1194,- 1349,- 1465,- 2,80 878,- 1016,- 1212,- 1325,- 1512,- 1646,- 3,20 924,- 1073,- 1272,- 1397,- 1594,- 1741,- 3,60 992,- 1151,- 1370,- 1516,- 1724,- 1882,- 4,00 1038,- 1208,- 1434,- 1609,- 1839,- 2017,- Bigger sizes by two or more single screens Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21 www.prokulit.de e-mail: [email protected] prokulit® Sun Screens 3. Rollershutters for vertical windows with Prokulit Daylight Rollershutter Delivery of material without installation - Prokulit Daylight Rollershutters, white or gray - top axle with 230 V tube motor or manual cracks - in round box cladding (alternativ GK box cladding) - U-rails with sliding gaskets on side glazing bars (to site) - corrosion -free - all visible parts powder coated white or brown, other colours on request - electrical accessories in separate pricelist - fixing material on request - several elements with one box cladding possible with motor drive depth/ /Box width/mm mm 80 90 100 110 120 130 140 150 160 80 115/125 388,- 396,- 404,- 414,- 422,- 432,- 440,- 554,- 468,- 90 115/125 398,- 408,- 416,- 426,- 436,- 446,- 554,- 470,- 484,- 100 122/125 408,- 418,- 428,- 438,- 448,- 456,- 468,- 484,- 500,- 110 126/137 418,- 430,- 440,- 452,- 462,- 474,- 482,- 498,- 510,- 120 131/137 428,- 440,- 452,- 464,- 476,- 488,- 500,- 510,- 518,- 130 136/150 440,- 452,- 466,- 458,- 490,- 506,- 522,- 538,- 552,- 140 140/150 450,- 464,- 478,- 492,- 504,- 524,- 544,- 564,- 584,- 150 144/150 462,- 478,- 492,- 506,- 520,- 544,- 566,- 594,- 622,- 160 148/165 474,- 490,- 504,- 520,- 536,- 562,- 583,- 624,- 660,- 170 152/165 484,- 500,- 516,- 538,- 560,- 580,- 600,- 640,- 676,- 180 156/165 498,- 510,- 528,- 556,- 582,- 598,- 614,-, 654,-, 692,- 180 160/165 506,- 528,- 548,- 574,- 600,- 628,- 646,- 686,- 714,- 200 164/180 520,- 544,- 566,- 592,- 616,- 656,- 696,- 716,- 736,- 210 168/180 530,- 558,- 584,- 616,- 648,- 680,- 712,- 732,- 756,- 220 172/180 540,- 570,- 600,- 640,- 680,- 704,- 728,- 748,- 768,- Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21 www.prokulit.de e-mail: [email protected] prokulit ® Sun Screens with manual crack depth/ /Box width/mm mm 80 90 100 110 120 130 140 150 160 80 115/125 236,- 246,- 254,- 262,- 270,- 280,- 288,- 302,- 316,- 90 115/125 246,- 256,- 266,- 274,- 284,- 294,- 302,- 318,- 332,- 100 122/125 256,- 266,- 276,- 286,- 296,- 308,- 318,- 334,- 348,- 110 126/137 268,- 278,- 290,- 300,- 312,- 324,- 334,- 346,- 358,- 120 131/137 278,- 290,- 302,- 314,- 326,- 338,- 350,- 358,- 366,- 130 136/150 288,- 302,- 314,- 328,- 340,- 356,- 372,- 384,- 396,- 140 140/150 298,- 312,- 326,- 340,- 354,- 374,- 392,- 410,- 426,- 150 144/150 310,- 326,- 340,- 356,- 370,- 392,- 410,- 438,- 464,- 160 148/165 322,- 338,- 354,- 370,- 386,- 408,- 428,- 464,- 500,- 170 152/165 332,- 350,- 366,- 386,- 404,- 424,- 442,- 480,- 518,- 180 156/165 342,- 360,- 376,- 400,- 422,- 440,- 456,- 496,- 534,- 180 160/165 356,- 376,- 392,- 416,- 440,- 468,- 496,- 528,- 556,- 200 164/180 370,- 390,- 408,- 432,- 456,- 496,- 536,- 558,- 578,- 210 168/180 380,- 404,- 626,- 458,- 490,- 522,- 552,- 574,- 594,- 220 172/180 388,- 418,- 442,- 482,- 522,- 550,- 568,- 588,- 710,- Prices : Payment . € + VAT gross before discounts ex work Dortmund Germany net 30 days after date of invoice to approved account holders only, all other payments with order All deliveries are subject to our Conditions of Sale and Delivery as detailed on page 4 of our price list. Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21 www.prokulit.de e-mail: [email protected] I. Vertragsabschluß und –inhalt a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. b) Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. c) Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. d) An allen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. e) Wir sind berechtigt, an allen Arbeiten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen. Wir sind ferner berechtigt, ausgeführte Arbeiten für unsere Werbezwecke zu fotografieren und diese Bilder im Rahmen unserer Werbung zu verwenden, wenn der Käufer dem nicht ausdrücklich bereits bei Abschluß des Vertrages widerspricht. II. Preise a) Soll unsere Ware später als vier Monate nach Vertragsabschluß geliefert oder unsere Leistung später als Vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden, sind wir berechtigt, die Preise in dem Verhältnis zu erhöhen, in dem sich die Kostenfaktoren vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöht haben. b) Diese Regelung gilt entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung zwar innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß vorgenommen werden soll, diese Frist aber aus Gründen überschritten wird, die der Besteller zu vertreten hat. c) Diese Regelung gilt ferner entsprechend bei Abrufaufträgen, wenn unsere Lieferung / Leistung gemäß dem Abruf des Bestellers nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß vorgenommen wird. d) Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sie beruhen auf den zur Zeit der Auftragsbestätigung herrschenden Kostenfaktoren. b) c) d) e) f) g) III. Zahlungsbedingungen a) Die Zahlung hat bei Fälligkeit bar an den Verkäufer direkt oder auf seine Bankkonten zu erfolgen. b) Zahlungen an Angestellte, Vertreter, Reisende oder sonstiges Beauftragte sowie an Dritte wirken nur dann schuldbefreiend, wenn diese sich durch Vorlage einer Inkassovollmacht ausweisen. c) Skonto-Abzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. d) Bei Bauverträgen sind wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Baufortschritts zu verlangen. e) Ein Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. f) Eine Aufrechnung durch den Besteller wird hiermit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. g) Bei Lieferung in das Ausland muss der geschuldete Betrag am Fälligkeitstag für uns uneingeschränkt verfügbar sein. h) Die Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen ist ausgeschlossen. Bei Garantie oder Sicherheitseinbehaltungen – soweit diese ausnahmsweise vertraglich zugestanden werden – sind wir berechtigt, Sicherheit durch Bankbürgschaft zu leisten. Die uns hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Garantie- oder Sicherungsnehmers. i) Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.Juni 1998 (BGB1.I S.1242) zu verzinsen. j) Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall können wir auch die Weiterveräußerung oder die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Die im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts erteilte Einziehungsermächtigung kann in diesem Fall widerrufen werden. Ebenso ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. Die Wegnahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. IV. Lieferung a) Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung ab Lager oder frei Werk. Erfüllungsort für den Versand ist auch bei frachtfreier Lieferung die Verladestelle. Etwaige Versicherungskosten und Zölle trägt der Besteller. Wenn die im Preis eingeschlossenen Nebenkosten wie Frachten oder Konsulatskosten sich nach Absendung der Bestätigung erhöhen oder neu entstehen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten. Ebenso trägt der Besteller die Mehrkosten, die durch eine Erschwerung oder Behinderung der Beförderung sowie durch Fehlfrachten entstehen, es sei denn, wir haben diese Mehrkosten zu vertreten oder es sind Preiszuschläge für die genannten Umstände vereinbart. b) Die Gefahr geht auch bei frachtfreien Lieferungen mit der Übergabe des Gutes an den Transportführer auf den Besteller über. c) Die Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt. Liefert der Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Besteller berechtigt, ihm schriftlich eine ausreichende Nachfrist zur Lieferung zu setzen. d) Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung sowie Überschreitung der Liefertermine von Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die unserem Entscheidungsbereich entzogen sind, berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. e) Sollten wir aus vorgenannten Gründen bestätigte Lieferfristen nicht einhalten können, so berechtigt dies den Besteller nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zum Rücktritt. f) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. g) Wird der Versand auf Wunsch oder durch das Verschulden des Bestellers verzögert, so werden ihm ab Annahmeverzug, spätestens jedoch ab Beendigung eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. h) Entschädigungsanspüche des Bestellers sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers wird hiervon nicht berührt. i) Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Das gilt entsprechend für die Liefertermine. j) Verpackungen, Schutz- und Transport-Hilfsmittel als Einwegmaterial werden nicht zurückgenommen. V. Eigentumsvorbehalt a) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag. Bei Kaufleuten gilt dies bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Kontokorrent, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen. h) i) j) Etwaige Be- und Verarbeitung sowie eine Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Auch diese Ware gilt als Vorbehaltsware gemäß a). Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Auch die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im unter a) „aufgeführten Sinn“. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den folgenden Punkten auf uns übergehen. Zu anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Berechtigung kann durch uns jederzeit widerrufen werden und endet auch ohne einen solchen Widerruf, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder auf Einleitung dieses Verfahrens gestellt wird. In diesem Fall erlischt auch die unter h) erteilte Einziehungsermächtigung. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang der Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß c) oder d) haben, erfolgt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderungen aus diesem Vertrag die Bestimmungen unter f) entsprechend. Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. –verwendung einzuziehen. Ein Widerruf durch uns ist jederzeit zulässig. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung oder Mitteilung von der Vorausabtretung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und seine Abnehmer unverzüglich von der Vorausabtretung an uns zu unterrichten, sofern wir dies nicht selbst tun. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. VI. Gewährleistung a) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes. b) Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. c) Branchenübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht, Farbe, Breite, Wandstärke und Stücklänge berechtigen nicht zur Beanstandung, sie sind vertragsgemäß. d) Etwaige Beanstandungen muss der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch bei uns anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. e) Ergeben sich Beanstandungen, ist jegliche Veränderung, Be- oder Verarbeitung sowie Umbildung der Ware einzustellen. Es muss Gelegenheit gegeben werden, uns von dem Mangel zu überzeugen. f) Gibt uns der Besteller keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig. g) Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen sind wir berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. h) Für nicht von uns hergestellt, jedoch gelieferte Ware übernehmen wir die Gewährleistung nur in dem Rahmen, in dem unsere Lieferanten gewährleisten. i) Mängelrügen des Bestellers berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. j) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch als Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. k) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. l) Die Verjährungsfrist des § 638 BGB gilt auch für Ansprüche des Bestellers aus pVV oder cic. VII. Anwendung deutschen Rechts Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz. VIII. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam. IX. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Dortmund. X. Gerichtsstand Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, ist als Gerichtsstand Dortmund vereinbart. prokuwa Kunststoff GmbH Meinhardstrasse 5 D-44379 Dortmund-Dorstfeld prokulit Rolladentechnik GmbH An der Hufe 5 D-04838 Jesewitz/Eilenburg Tel.: + 49 (o) 231 9072-0 Fax.: + 49 (0) 231 9072-21 Tel.: + 49 (o) 34241 532-0 Fax.: + 49 (0) 34241 532-21 [email protected] www.prokulit.de [email protected] www.prokulit.de