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Sun Screens
Pricelist (€) Conservatory Screen 02/2009
1. Conservatory Screen Slope 5° to 29° with Prokulit Daylight rollershutter
Delivery of material without installation
- Prokulit Daylight Rollershutters, white or gray antidazzle (alt. aluminium roller shutter)
in one unit at max. width 3 200 mm and max. height 4 000 mm
- top axle 60 mm with 230 V tube motor in round or GK box cladding
- U-rails (width 53 mm) on side glazing bars
- brush profiles (widht 28 mm) on intermediate glazing bars (max. distance 900 mmfor daylight
rollershutters without reinforcement by aluminium rollershutters) and storm fixing cables
- aluminium tube profile with preinstalled spring axle above rollershutter bottom slat and covered
pullstrings in side rails
- corrosion –free, all visible parts powder coated white or brown, other colours on request
- Upstands (height 320 mm) for screens above ventilation openings, electrical accessories and
fixing material on request
depth /
width in m
1,20
1,60
2,00
2,40
2,80
3,20
1,20
1269,-
1286,-
1,60
1303,-
1353,-
1470,-
1620,-
1662,-
1754,-
1520,-
1770,-
1805,-
1921,-
2,00
1362,-
1453,-
2,40
1420,-
1553,-
1595,-
1837,-
1862,-
2004,-
1670,-
1904,-
1954,-
2154,-
2,80
1478,-
1653,-
1745,-
1971,-
2046,-
2271,-
3,20
1536,-
1754,-
1820,-
2037,-
2138,-
2388,-
3,60
1595,-
1854,-
1895,-
2104,-
2229,-
2505,-
4,00
1653,-
1937,-
1971,-
2154,-
2321,-
2622,-
Bigger sizes by two or more single screens
2. Conservatory Screen Slope > 30° with Prokulit Daylight rollershutter
See above but except aluminium tube profile with preinstalled spring axle and pull strings
depth /
width in m
1,20
1,60
2,00
2,40
2,80
3,20
1,20
568,-
614,-
714,-
758,-
856,-
917,-
1,60
610,-
680,-
800,-
872,-
990,-
1073,-
2,00
716,-
804,-
950,-
1050,-
1189,-
1290,-
2,40
780,-
900,-
1083,-
1194,-
1349,-
1465,-
2,80
878,-
1016,-
1212,-
1325,-
1512,-
1646,-
3,20
924,-
1073,-
1272,-
1397,-
1594,-
1741,-
3,60
992,-
1151,-
1370,-
1516,-
1724,-
1882,-
4,00
1038,-
1208,-
1434,-
1609,-
1839,-
2017,-
Bigger sizes by two or more single screens
Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund
Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21
www.prokulit.de
e-mail: [email protected]
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Sun Screens
3. Rollershutters for vertical windows with Prokulit Daylight Rollershutter
Delivery of material without installation
- Prokulit Daylight Rollershutters, white or gray
- top axle with 230 V tube motor or manual cracks
- in round box cladding (alternativ GK box cladding)
- U-rails with sliding gaskets on side glazing bars (to site)
- corrosion -free
- all visible parts powder coated white or brown, other colours on request
- electrical accessories in separate pricelist
- fixing material on request
- several elements with one box cladding possible
with motor drive
depth/
/Box
width/mm mm
80
90
100
110
120
130
140
150
160
80
115/125
388,-
396,-
404,-
414,-
422,-
432,-
440,-
554,-
468,-
90
115/125
398,-
408,-
416,-
426,-
436,-
446,-
554,-
470,-
484,-
100
122/125
408,-
418,-
428,-
438,-
448,-
456,-
468,-
484,-
500,-
110
126/137
418,-
430,-
440,-
452,-
462,-
474,-
482,-
498,-
510,-
120
131/137
428,-
440,-
452,-
464,-
476,-
488,-
500,-
510,-
518,-
130
136/150
440,-
452,-
466,-
458,-
490,-
506,-
522,-
538,-
552,-
140
140/150
450,-
464,-
478,-
492,-
504,-
524,-
544,-
564,-
584,-
150
144/150
462,-
478,-
492,-
506,-
520,-
544,-
566,-
594,-
622,-
160
148/165
474,-
490,-
504,-
520,-
536,-
562,-
583,-
624,-
660,-
170
152/165
484,-
500,-
516,-
538,-
560,-
580,-
600,-
640,-
676,-
180
156/165
498,-
510,-
528,-
556,-
582,-
598,-
614,-,
654,-,
692,-
180
160/165
506,-
528,-
548,-
574,-
600,-
628,-
646,-
686,-
714,-
200
164/180
520,-
544,-
566,-
592,-
616,-
656,-
696,-
716,-
736,-
210
168/180
530,-
558,-
584,-
616,-
648,-
680,-
712,-
732,-
756,-
220
172/180
540,-
570,-
600,-
640,-
680,-
704,-
728,-
748,-
768,-
Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund
Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21
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prokulit ®
Sun Screens
with manual crack
depth/ /Box
width/mm mm
80
90
100
110
120
130
140
150
160
80
115/125
236,-
246,-
254,-
262,-
270,-
280,-
288,-
302,-
316,-
90
115/125
246,-
256,-
266,-
274,-
284,-
294,-
302,-
318,-
332,-
100
122/125
256,-
266,-
276,-
286,-
296,-
308,-
318,-
334,-
348,-
110
126/137
268,-
278,-
290,-
300,-
312,-
324,-
334,-
346,-
358,-
120
131/137
278,-
290,-
302,-
314,-
326,-
338,-
350,-
358,-
366,-
130
136/150
288,-
302,-
314,-
328,-
340,-
356,-
372,-
384,-
396,-
140
140/150
298,-
312,-
326,-
340,-
354,-
374,-
392,-
410,-
426,-
150
144/150
310,-
326,-
340,-
356,-
370,-
392,-
410,-
438,-
464,-
160
148/165
322,-
338,-
354,-
370,-
386,-
408,-
428,-
464,-
500,-
170
152/165
332,-
350,-
366,-
386,-
404,-
424,-
442,-
480,-
518,-
180
156/165
342,-
360,-
376,-
400,-
422,-
440,-
456,-
496,-
534,-
180
160/165
356,-
376,-
392,-
416,-
440,-
468,-
496,-
528,-
556,-
200
164/180
370,-
390,-
408,-
432,-
456,-
496,-
536,-
558,-
578,-
210
168/180
380,-
404,-
626,-
458,-
490,-
522,-
552,-
574,-
594,-
220
172/180
388,-
418,-
442,-
482,-
522,-
550,-
568,-
588,-
710,-
Prices
:
Payment .
€ + VAT gross before discounts ex work Dortmund Germany
net 30 days after date of invoice to approved account holders only, all
other payments with order
All deliveries are subject to our Conditions of Sale and Delivery as detailed on page 4 of our
price list.
Prokuwa Kunststoff GmbH, Meinhardstr. 5, D 44379 Dortmund
Tel.: 0049 (0) 231 90 72 0 Fax.: 0049 (0) 231 90 72 21
www.prokulit.de
e-mail: [email protected]
I. Vertragsabschluß und –inhalt
a)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
b)
Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
c)
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Andere
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
d)
An allen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden.
e)
Wir sind berechtigt, an allen Arbeiten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen.
Wir sind ferner berechtigt, ausgeführte Arbeiten für unsere Werbezwecke zu fotografieren
und diese Bilder im Rahmen unserer Werbung zu verwenden, wenn der Käufer dem nicht
ausdrücklich bereits bei Abschluß des Vertrages widerspricht.
II. Preise
a)
Soll unsere Ware später als vier Monate nach Vertragsabschluß geliefert oder unsere
Leistung später als Vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden, sind wir berechtigt,
die Preise in dem Verhältnis zu erhöhen, in dem sich die Kostenfaktoren vom Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöht haben.
b)
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung zwar innerhalb von vier
Monaten nach Vertragsabschluß vorgenommen werden soll, diese Frist aber aus Gründen
überschritten wird, die der Besteller zu vertreten hat.
c)
Diese Regelung gilt ferner entsprechend bei Abrufaufträgen, wenn unsere Lieferung /
Leistung gemäß dem Abruf des Bestellers nicht innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsabschluß vorgenommen wird.
d)
Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sie beruhen auf
den zur Zeit der Auftragsbestätigung herrschenden Kostenfaktoren.
b)
c)
d)
e)
f)
g)
III. Zahlungsbedingungen
a)
Die Zahlung hat bei Fälligkeit bar an den Verkäufer direkt oder auf seine Bankkonten zu
erfolgen.
b)
Zahlungen an Angestellte, Vertreter, Reisende oder sonstiges Beauftragte sowie an Dritte
wirken nur dann schuldbefreiend, wenn diese sich durch Vorlage einer Inkassovollmacht
ausweisen.
c)
Skonto-Abzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
d)
Bei Bauverträgen sind wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Baufortschritts zu verlangen.
e)
Ein Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wird – soweit
rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
f)
Eine Aufrechnung durch den Besteller wird hiermit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
g)
Bei Lieferung in das Ausland muss der geschuldete Betrag am Fälligkeitstag für uns
uneingeschränkt verfügbar sein.
h)
Die Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen ist ausgeschlossen. Bei Garantie oder
Sicherheitseinbehaltungen – soweit diese ausnahmsweise vertraglich zugestanden werden –
sind wir berechtigt, Sicherheit durch Bankbürgschaft zu leisten. Die uns hieraus entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Garantie- oder Sicherungsnehmers.
i)
Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.Juni 1998 (BGB1.I
S.1242) zu verzinsen.
j)
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen
und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Kommt der Besteller mit Zahlungen
in Verzug, sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall können wir auch die Weiterveräußerung oder die
Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des
mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Die im
Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts erteilte Einziehungsermächtigung kann in
diesem Fall widerrufen werden. Ebenso ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, in den
genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. Die
Wegnahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
IV. Lieferung
a)
Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung ab Lager oder frei Werk. Erfüllungsort für den
Versand ist auch bei frachtfreier Lieferung die Verladestelle. Etwaige Versicherungskosten
und Zölle trägt der Besteller. Wenn die im Preis eingeschlossenen Nebenkosten wie Frachten
oder Konsulatskosten sich nach Absendung der Bestätigung erhöhen oder neu entstehen,
gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu
vertreten. Ebenso trägt der Besteller die Mehrkosten, die durch eine Erschwerung oder
Behinderung der Beförderung sowie durch Fehlfrachten entstehen, es sei denn, wir haben
diese Mehrkosten zu vertreten oder es sind Preiszuschläge für die genannten Umstände
vereinbart.
b)
Die Gefahr geht auch bei frachtfreien Lieferungen mit der Übergabe des Gutes an den
Transportführer auf den Besteller über.
c)
Die Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt. Liefert der Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig,
so ist der Besteller berechtigt, ihm schriftlich eine ausreichende Nachfrist zur Lieferung zu
setzen.
d)
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, behördliche
Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung sowie
Überschreitung der Liefertermine von Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die unserem
Entscheidungsbereich entzogen sind, berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder
teilweise aufzuheben.
e)
Sollten wir aus vorgenannten Gründen bestätigte Lieferfristen nicht einhalten können, so
berechtigt dies den Besteller nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder
zum Rücktritt.
f)
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
g)
Wird der Versand auf Wunsch oder durch das Verschulden des Bestellers verzögert, so
werden ihm ab Annahmeverzug, spätestens jedoch ab Beendigung eines Monats nach
Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens
jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet.
h)
Entschädigungsanspüche des Bestellers sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Das Rücktrittsrecht des Bestellers wird hiervon nicht berührt.
i)
Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Verlängern sich – unbeschadet unserer
Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen
Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Das gilt entsprechend für die Liefertermine.
j)
Verpackungen, Schutz- und Transport-Hilfsmittel als Einwegmaterial werden nicht
zurückgenommen.
V. Eigentumsvorbehalt
a)
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer
sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag. Bei Kaufleuten gilt dies bis zur Erfüllung unserer
sämtlichen Forderungen aus dem Kontokorrent, insbesondere auch der jeweiligen
Saldoforderungen.
h)
i)
j)
Etwaige Be- und Verarbeitung sowie eine Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Auch diese Ware gilt als
Vorbehaltsware gemäß a).
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren
durch den Besteller erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns
schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand im Umfang des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Auch die
hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im unter a)
„aufgeführten Sinn“.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen
Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den
folgenden Punkten auf uns übergehen. Zu anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er
nicht berechtigt. Die Berechtigung kann durch uns jederzeit widerrufen werden und endet
auch ohne einen solchen Widerruf, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder auf Einleitung dieses Verfahrens gestellt wird. In
diesem Fall erlischt auch die unter h) erteilte Einziehungsermächtigung.
Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang der Sicherung unserer
Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit
anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, erfolgt die Abtretung der Forderung aus
der Weiterveräußerung nur anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Bei der Veräußerung
von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß c) oder d) haben, erfolgt die Abtretung
der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder
Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderungen aus diesem Vertrag die
Bestimmungen unter f) entsprechend.
Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf berechtigt, Forderungen aus der
Weiterveräußerung bzw. –verwendung einzuziehen. Ein Widerruf durch uns ist jederzeit
zulässig. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen
ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung oder Mitteilung von der Vorausabtretung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und seine Abnehmer unverzüglich von
der Vorausabtretung an uns zu unterrichten, sofern wir dies nicht selbst tun.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um
mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten
nach unserer Wahl verpflichtet.
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller
unverzüglich benachrichtigen.
VI. Gewährleistung
a)
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens
des Werkes.
b)
Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge
von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
c)
Branchenübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht, Farbe, Breite, Wandstärke und
Stücklänge berechtigen nicht zur Beanstandung, sie sind vertragsgemäß.
d)
Etwaige Beanstandungen muss der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer
Woche nach Erhalt der Ware schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch bei uns anzeigen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
e)
Ergeben sich Beanstandungen, ist jegliche Veränderung, Be- oder Verarbeitung sowie
Umbildung der Ware einzustellen. Es muss Gelegenheit gegeben werden, uns von dem
Mangel zu überzeugen.
f)
Gibt uns der Besteller keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle
Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
g)
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und
liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen sind wir berechtigt, den Minderwert zu
ersetzen oder nachzubessern. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, ist der
Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen.
h)
Für nicht von uns hergestellt, jedoch gelieferte Ware übernehmen wir die Gewährleistung nur
in dem Rahmen, in dem unsere Lieferanten gewährleisten.
i)
Mängelrügen des Bestellers berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.
j)
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch als Lieferung anderer als vertragsgemäßer
Ware.
k)
Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind –
soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
l)
Die Verjährungsfrist des § 638 BGB gilt auch für Ansprüche des Bestellers aus pVV oder
cic.
VII. Anwendung deutschen Rechts
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt unter Ausschluß ausländischen
Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.
VIII. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Dortmund.
X. Gerichtsstand
Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, ist als Gerichtsstand Dortmund vereinbart.
prokuwa Kunststoff GmbH
Meinhardstrasse 5
D-44379 Dortmund-Dorstfeld
prokulit Rolladentechnik GmbH
An der Hufe 5
D-04838 Jesewitz/Eilenburg
Tel.: + 49 (o) 231 9072-0
Fax.: + 49 (0) 231 9072-21
Tel.: + 49 (o) 34241 532-0
Fax.: + 49 (0) 34241 532-21
[email protected]
www.prokulit.de
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