Business Guide Kenia

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Business Guide Kenia
Projektentwicklungsprogramm (PEP) Ostafrika
Kenia
Business Guide Erneuerbare Energien
www.german-renewable-energy.com
www.exportinitiative.bmwi.de
www.german-renewable-energy.com
Business Guide Kenia
www.german-renewable-energy.com
Autor
Michael Franz, GTZ
Redaktion
Ecofys Germany GmbH
GTZ GmbH
Stand
November 2009
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Im Auftrag des
Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Kontakt
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Fax: +49 (0)30 408 190 22 253
Email: [email protected]
Die GTZ führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Exportinitiative
Erneuerbare Energien das Projektentwicklungsprogramm (PEP) Ostafrika durch. PEP Ostafrika unterstützt deutsche
Unternehmen bei ihrem Schritt in die Märkte Ostafrikas. Nähere Informationen gibt es unter
www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm.
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nachgewiesen werden kann.
www.german-renewable-energy.com
4
Business Guide: Kenia
V
Inhaltsverzeichnis
1.
LÄNDERÜBERBLICK ......................................................................................................... 1
1.1
Statistische Daten ............................................................................................................................1
1.2
Geographie und Klima ......................................................................................................................2
1.3
Politische Situation ..........................................................................................................................2
1.4
Infrastruktur.....................................................................................................................................3
2.
INVESTITIONSKLIMA ....................................................................................................... 4
2.1
Sozioökonomische und rechtliche Situation .....................................................................................4
2.2
Konditionen für den Markteintritt....................................................................................................6
2.2.1
Marktzugang und Güterimport ...................................................................................................... 6
2.2.2
Öffentliches Beschaffungswesen ................................................................................................... 9
2.2.3
Firmengründung .......................................................................................................................... 10
2.3
Finanzierung...................................................................................................................................15
2.3.1
Kapazität des Finanzsektors ......................................................................................................... 15
2.3.2
(Internationale) Investitionsagenturen ........................................................................................ 17
2.3.3
Möglichkeiten zur CDM-Projekt-Entwicklung .............................................................................. 17
2.4
Geschäftliche Gepflogenheiten ......................................................................................................18
3.
ENERGIEMÄRKTE UND POLITIK ............................................................................... 20
3.1
Übersicht........................................................................................................................................20
3.2
Nationale Energiepolitik .................................................................................................................24
3.2.1
Nationale Energiestrategie .......................................................................................................... 24
3.2.2
Übersicht über Gesetze, Vorschriften, Kampagnen ..................................................................... 25
3.2.3
Akteure und Zuständigkeiten....................................................................................................... 28
3.2.4
Geberaktivitäten .......................................................................................................................... 29
3.3
Elektrizitätsmarkt ...........................................................................................................................29
3.3.1
Angebotsseite .............................................................................................................................. 29
3.3.2
Nachfrageseite ............................................................................................................................. 32
3.4
Stromnetz ......................................................................................................................................35
3.4.1
Beschreibung und Eigenschaften des Stromnetzes ..................................................................... 35
3.4.2
Ländliche Elektrizifierung ............................................................................................................. 36
Business Guide: Kenia
3.5
VI
Status der Marktentwicklung für erneuerbare Energien ................................................................37
ANHANG ....................................................................................................................................... 40
QUELLEN ...................................................................................................................................... 41
Business Guide: Kenia
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsentwicklung in Kenia ........................................................ 4
Tabelle 2: Inhalt des Leitfadens zur Firmengründung der KenInvest .............................................................. 12
Tabelle 3: Ausgewählte Mindestlöhne für die Gebiete Nairobi, Mombasa und Kisumu, in KES ..................... 14
Tabelle 4: CDM Dienstleister ........................................................................................................................... 18
Tabelle 5: Neukunden ...................................................................................................................................... 22
Tabelle 6: Verteilung der Quellen .................................................................................................................... 23
Tabelle 7: Meilensteine für die Entwicklung des Energiesektors .................................................................... 24
Tabelle 8: Vorgeschlagene Tarife bei FIT ......................................................................................................... 26
Tabelle 9: Installierte Leistung und Produktion aller Kraftwerke in Kenia, 2008............................................. 30
Tabelle 10: Projekte in Planung – einige davon bereitsfertiggestellt .............................................................. 31
Tabelle 11: Kosten für Stromproduzenten ...................................................................................................... 32
Tabelle 12: Stromverbrauch 2006 per Sektor .................................................................................................. 32
Tabelle 13: Stromkosten für Verbraucher, Tarife und Gebühren ab 1.Juli 2008 ............................................. 33
Tabelle 14: Auszug aus einem Stromrechnungsbeleg KPLC ............................................................................ 34
Tabelle 15: Transmissions- und Verteilungsleitungen und ihre Länge in km .................................................. 36
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Karte von Kenia ............................................................................................................................ 1
Abbildung 2: Entwicklung des Kenia-Shilling gegenüber wichtigen Währungen............................................. 16
Abbildung 3: Primärenergieerzeugung nach Quellen [in ktoe] ....................................................................... 20
Abbildung 4: Entwicklung der Primärenergiebereitstellung in Kenia 1971 - 2006 .......................................... 20
Abbildung 5: Endenergieverbrauch nach Sektoren [in ktoe], 2006 ................................................................. 21
Abbildung 6: Endenergieverbrauch nach Quellen [in ktoe], 2006 ................................................................... 21
Abbildung 7: Entwicklung der Stromerzeugung in Kenia 1971 - 2006 ............................................................. 22
Abbildung 8: Entwicklung der Fuel Cost Charge in Kenia zwischen April 2007 und März 2009 ...................... 34
Abbildung 9: Vorhandene und vorgeschlagene Stromerzeugungsanlagen ..................................................... 35
Abbildung 10: Existierende und geplante Netzverteilung ............................................................................... 35
Business Guide: Kenia
Abkürzungsverzeichnis
ATI
African Trade Insurance Company
AWAB
Agricultural Wages Advisory Board
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BMZ
Bundesministerium fü wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
CDM
Clean Development Mechanism
CIF
Cost, Insurance and Freight
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DBFZ
Deutsches Biomasse Forschungszentrum Leipzig
DNA
Designated National Authority
EAC
East African Community
EK
Einkommen
ERC
Energy Regulatory Commission
EU
Europäische Union
FIT
Feed-in Tariff/ Einspeisevergütungsregelung
GBA
German Business Association
GDC
Geothermal Development Company
gtai
Germany Trade and Invest
GWAB
General Wages Advisory Board
ICSID
International Centre for the Settlement of Investment Disputes
IDF
Import Declaration Formular
IPA
Investment Promotion Act
IPP
Independent Power Producer
KAM
Kenya Association of Manufacturers
KANU
Kenya African National Union
KEBS
Kenya Bureau of Standards
KenGen
Kenya Electricity Generation Company
KenInvest
Kenya Investment Authority
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KIPI
Kenya Industrial Property Institute
KPL
Kilifi Plantations Ltd
KPLC
Kenya Power and Lighting Company
KRA
Kenya Revenue Authority
LCPDP
Least Cost Power Development Plan
LLC
Limited Liability Company
VIII
Business Guide: Kenia
IX
LTWP
Lake Turkana Wind Power
MIGA
Multilateral Investment Guarantee Agency
NARC
National Rainbow Coalition
NEMA
National Environment Management Authority
NET
National Environmental Tribunal
NGO
Non-Governmental Organisation
NHIF
National Hospital Insurance Fund
NSSF
National Social Security Fund
ODM
Orange Democratic Movement
PPA
Power Purchase Agreement
PPDR
Public Procurement and Disposal Regulations
PPP
Public-Private-Partnership
PPP
Purchasing Power Parity (Kaufkraftparität)
PVoC
Pre-Export Verification of Conformity
PV
Photovoltaik
REA
Rural Electrification Agency
REM
Rural Electrification Master Plan
UN
United Nations
UNDP
United Nations Development Programme
UNEP
United Nations Environment Programme
Währung
1 USD
=
KES 79,20 (Mai 2010)
1€
=
KES 96.65 (Mai 2010)
Maßeinheiten
W
Watt
Wp
Watt peak
Wh
Wattstunde
kW
Kilowatt
kWp
Kilowatt peak
kWh
Kilowattstunde
MW
Megawatt
MWp
Megawatt peak
MWh
Megawattstunde
GW
Gigawatt
GWp
Gigawatt peak
GWh
Gigawattstunde
Business Guide: Kenia
Einleitung
Kenia ist eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Länder Ostafrikas. Die Ökonomie ist
diversifiziert und in hohem Maße international integriert. Die stabilen wirtschaftspolitischen
Rahmenbedingungen und die zunehmende Ausrichtung auf die Interessen und Bedürfnisse
internationaler Investoren, machen Kenia zu einem attraktiven Ziel der Auslandserschließung auch für deutsche Unternehmen.
Der Markt für erneuerbare Energien stellt hierbei keine Ausnahme dar. Im Gegenteil, bietet er
- aufgrund einer günstigen geographischen Lage, einer stetig und rasant ansteigenden
Energienachfrage sowie einer politischen Ausrichtung, welche die Bedeutung und
Nachhaltigkeit regenerativer Energieträger erkannt hat und fördert - außerordentliche
Potentiale und vielfältige Chancen für internationale Investoren.
Der Business Guide Erneuerbare Energien Kenia bietet einen Überblick über allgemeine
politische, sozioökonomische, administrative, finanzielle und weitere Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus gibt er einen detaillierteren Einblick in den Energiemarkt und die Energiepolitik
Kenias mit einem Fokus auf erneuerbare Energien.
Neben diesem generell gehaltenen Business Guide, stellt die GTZ auch verschiedene
Zielmarktanalysen zu Teilbereichen, wie z.B. Solarenergie, Biogas, Windenergie und
Kleinwasserkraft bereit. Die Zielmarktanalysen geben einen detaillierten Überblick über die
Potenziale und lokalen Kapazitäten der jeweiligen Branchen. Weiterhin werden in den
Analysen branchenspezifische Regularien und politische Rahmenbedingungen vorgestellt, die
für deutsche Unternehmen für Investitionen grundlegend sind, sowie lokale Branchenakteure
aufgelistet. Daher werden die branchenspezifischen Informationen im vorliegenden Business
Guide deshalb bewusst kurz gefasst. Die Zielmarktanalysen finden Sie unter
www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm kostenlos zum Download.
X
Business Guide: Kenia
1
1. Länderüberblick
1.1 Statistische Daten1
Fläche: 582.646 km
2
Bevölkerung: 36,5 Mio. (2006); Wachstumsrate: 2,6 %; 63 Einwohner/km
2
Städte / ländlicher Raum: 19 % / 81 %
Größte Städte mit Einwohnerzahl: Nairobi (2,85 Mio.); Mombasa (0,83 Mio.); Nakuru (0,22
Mio.); Kisumu (0,19 Mio.); Eldoret (0,17 Mio.)
BIP: 27 Mill. USD (2007)
Abbildung 1: Karte von Kenia
BIP pro Kopf: 780 USD (2007)
Inflationsrate: 14,6 % (2006)
BIP Wachstumsrate: 7 % (2007)
BIP Sektoren: 27 % Landwirtschaft; 19 %
Industrie; 54 % Dienstleistungen
Beschäftigung nach Sektoren: 74 % Landwirtschaft, 26 % andere
Arbeitslosigkeit: 28 % landesweit (2003)
Landwirtschaft: Tee; Kaffee; Gartenbau
Industrien: Zementindustrie, Verarbeitung
landwirtschaftlicher Produkte, Bauindustrie
Elektrizität - Produktion: 5.007 GWh (2007)
Elektrizität - Verbrauch: 5.067 GWh (2007)
Öl - Verbrauch: 3.508 Metric Tonnes of oil
equivalent pro Jahr (2006)
Quelle: CIA 2009
Exporte: 3,5 Mill. USD; 17 % Tee, 13 % Gartenbau, 4 % Kaffee, 2 % Fisch; Länder: 16 % UK,
14 % Uganda, 13 % USA, 12 % Niederlande, 6 % Pakistan (EU: 29 %) (2006)
Importe: 6,77 Mill. USD; 53 % Industrie und Transportgüter inkl. Erdölprodukte 7%
Gebrauchsgüter, 7 % Nahrungsmittel; Länder: 12 % China, 10 % USA, 10 % Südafrika, 8 %
UK, 7 % Japan (EU: 20 %) (2006)
Tourismus: 1,536 Mio. Ankünfte pro Jahr; Umsatz: 1,18 Mill. USD
Wechselkurs: 1 EUR = KES 96.65 (Mai 2010)
Corruption Perceptions Index (Transparency International): Rang 150 von 179 Ländern
(2007)
1
CIA 2009
Business Guide: Kenia
2
1.2 Geographie und Klima
Kenia liegt in Ostafrika, auf dem Äquator zwischen 5º Nord und 4.76º Süd sowie 34º Ost und
41.6º Ost. Das Land hat eine Küste von 536 km Länge zum Indischen Ozean. Es grenzt
(entgegen dem Uhrzeigersinn, von Norden beginnend) an Somalia, Äthiopien, Sudan, Uganda
und Tansania.
Lage
Die Landschaft variiert von den flachen Küsten- und ariden Gebieten im Osten und Norden
zum fruchtbaren Hochland im Südwesten mit Lagen über 3000 m. Kenia hat zahlreiche Seen,
darunter Lake Victoria, Lake Turkana, Lake Naivasha sowie Lake Nakuru. Der zweithöchste
Berg Afrikas mit ca. 5000 m ist der zentral gelegene Mount Kenya.
Berge und Seen
Das zentrale und westliche Hochland ist weitgehend humid und überwiegend sehr fruchtbar.
Der Osten und Norden sowie weite Teile des westlich-zentral gelegenen und von Nord nach
Süd durch Kenia hindurch verlaufenden ostafrikanischen Grabenbruchs (Rift Valley) sind
halbtrocken bzw. trocken. Die Berge und Höhenzüge im Hochland sind teilweise von
tropischen Wäldern bedeckt, etwa um Mt. Kenya, den Aberdardes, Mau Forest, oder um Mt.
Elgon im Westen. Auf Leeseite dieser Höhenzüge überwiegt trockene Vegetation. Entlang der
Küste sind Reste der ehemals weitverbreiteten tropischen Tieflandwälder übrig geblieben.
Weite Teile des Landes bestehen aus Trocken- und Dornsavanne bzw. Halbwüste.
Vegetation
Kenia hat zwei Regenzeiten, die long rains von März bis April sowie die short rains in Oktober
und November. Die Durchschnittstemperaturen betragen im Hochland um 25-28°C, an der
Küste und im Norden um 32-35°C. Februar und September sind die heißesten Monate.
Regenzeiten
1.3 Politische Situation
Kenia erlangte seine Unabhängigkeit von Großbritannien 1963. Der erste Präsident, Jomo
Kenyatta, führte Kenia von 1963 bis zu seinem Tod 1978. Sein Nachfolger, Danial arap Moi,
regierte das Land zunehmend autoritär von 1978 bis 2002 als Anführer der Kenya African
National Union (KANU). Kenia war bis in die frühen Neunziger Jahre de facto ein Ein-ParteienStaat. Nach wachsendem Druck aus der Gesellschaft und durch internationale Akteure leitete
Moi in den 1990ern eine politische Öffnung und Demokratisierung ein. Dennoch gelang es der
gespaltenen Opposition nicht, den angesichts wirtschaftlicher Probleme zunehmend unter
Druck stehenden Moi in den Wahlen 1992 und 1997 abzulösen. Bereits im Zuge dieser
Wahlen kam es zu politisch motivierter und instrumentalisierter Gewalt.
Geschichte
Erst 2002 gelang es Mwai Kibaki als Kandidat einer geeinten Opposition unter dem Banner
der National Rainbow Coalition (NARC), Moi in demokratischen, fairen und friedlichen Wahlen
zu schlagen.
Gegenwärtige
politische Lage
Nach den Wahlen zerfiel die Koalition allerdings rasch in einer Kontroverse über eine
Verfassungsreform. Teile der ehemaligen Regierungsmannschaft schlossen sich mit der
KANU-Opposition zum Orange Democratic Movement (ODM) zusammen.
ODM trat bei den Wahlen 2007 unter dem Spitzenkandidaten Raila Odinga gegen den
amtierenden Präsidenten Mwai Kibaki an. Unregelmäßigkeiten und teils chaotische
Verhältnisse bei der Durchführung der Wahlen und daraus resultierende wechselseitige
Anschuldigungen des Wahlbetrugs entluden sich in politisch geschürten Ausschreitungen, in
deren Verlauf mehr als 1.300 Menschen ums Leben kamen und mehrere hunderttausend
Business Guide: Kenia
3
vertrieben wurden. Unter Vermittlung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan
2
gelang eine Einigung, die zu einer nach wie vor bestehenden „Großen Koalition“ führte.
1.4 Infrastruktur
Das primäre Straßennetz Kenias von ca. 63.000 km landesweit – bis auf die zentralen Routen
und den Zugang zu zentralen Städten – ist allgemein nur unzureichend ausgebaut. Nur etwa
12-15% sind geteert, der Rest besteht aus Schotterstraßen.
Straßen
Das Schienennetz ist nach wie vor in einem schlechten Zustand. Es gibt zwei internationale
Flughäfen (Jomo Kenyatta International Airport in Nairobi, Moi International Airport in
Mombasa), die auch relativ zuverlässig operieren.
Bahn und
Flugverkehr
Der Hafen in Mombasa ist der wichtigste Seehafen Ostafrikas und ein berüchtigtes Nadelöhr.
Logistik- und Managementprobleme führen immer wieder zu Verzögerungen, was durch die
3
Engpässe in der Schienen- und Straßenanbindung noch weiter verschärft wird. Dennoch
funktioniert die Ein- und Ausschiffung von Gütern über den Seehafen relativ zuverlässig,
Verzögerungen sind gegebenenfalls einzuplanen.
Seeweg
Kenia leidet aufgrund des starken Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums unter
chronischem Wassermangel. Verstärkt wird die Versorgungskrise durch nicht nachhaltiges
Wasserressourcenmanagement. Die ungenügend gereinigten Abwässer belasten die Umwelt.
Insbesondere in der Trockenzeit kommt es zu Ausfällen in der Versorgung (von Teilen) der
4
großen Städte.
Wasser
Die Energieversorgung ist unzuverlässig mit regelmäßigen und relativ unberechenbaren
Stromausfällen. Nach Angaben von Unternehmern belastet die unzuverlässige
Stromversorgung die Wirtschaft Kenias durch Produktionsausfälle und Maschinenschäden
5
aufgrund von Spannungsschwankungen schwer.
Energieversorgung
Die Telekommunikationsinfrastruktur ist relativ gut ausgebaut. Kenia verfügt über mehrere
zuverlässige und vergleichsweise günstige Mobilfunknetze, über die auch der Internetzugang
möglich ist. Festnetz ist ebenfalls vorhanden und relativ zuverlässig. Nairobi wird derzeit mit
Glasfaserkabeln
ausgestattet,
die
über
zwei kürzlich
angelandete
Seekabel
Breitbandinternetzugang ermöglichen werden.
Telekommunikation
2
CIA 2009
UNCTAD 2005, S. 20f
4
GTZ 2003
5
Business Daily 2009, S. 20
3
Business Guide: Kenia
4
2. Investitionsklima
2.1 Sozioökonomische und rechtliche Situation
Kenias Wirtschaft ist gekennzeichnet durch die Parallelität eines allgegenwärtigen informellen
Sektors mit vergleichsweise gut entwickelten formellen Wirtschaftssektoren. Im ländlichen
Kenia dominiert Subsistenzlandwirtschaft, in den urbanen Räumen informelles Produktionsund Dienstleistungsgewerbe. Gleichzeitig verfügt das Land über eine professionelle, auf
Export ausgerichtete Landwirtschaft. Hauptprodukte sind Gartenbauerzeugnisse,
insbesondere Schnittblumen, sowie Tee und Kaffee. Allerdings werden die Abfälle bisher nur
in Ausnahmefällen (Zucker-Bagasse-Verstromung) systematisch genutzt. Die wichtigsten
Anbaugebiete liegen im Hochland zwischen Mt. Kenya und der Hauptstadt Nairobi, dem
zentralen ostafrikanischen Grabenbruch um den Naivasha-See, sowie dem westlichen
Hochland um die Stadt Kericho.
Überblick
Die wichtigste Quelle für Deviseneinnahmen ist der Tourismus, insbesondere in den KüstenRessorts, sowie in den zahlreichen Nationalparks und Schutzgebieten. Kenia verfügt über
einen im regionalen Vergleich sehr starken Dienstleistungssektor, insbesondere hinsichtlich
Kommunikations- und Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus ist das produzierende Gewerbe
umsatzstark, insbesondere im Industriegebiet der Hauptstadt Nairobi.
Tourismus
Die deutschen Wirtschaftsbeziehungen zu Kenia sind auf einem stabilen aber dennoch
niedrigen Niveau. Kenias Exporte nach Deutschland beliefen sich 2006 auf ca. 93 Mio. EUR
(Gartenbauprodukte und Kaffee), Importe aus Deutschland auf ca. 196 Mio. EUR (Maschinen,
6
chemische Erzeugnisse und Kfz).
DeutschKenianische
Wirtschaftsbeziehungen
Während das Wirtschaftswachstum nach den Wahlen von 2002 kontinuierlich von 2,8 %
(2003) auf 7 % (2007, geschätzt) anstieg, wird für 2008 aufgrund der Ausschreitungen im
7
Zuge der Wahlen zu Beginn des Jahres nur noch mit einem Wachstum von 2-3 % gerechnet.
Das Bruttoinlandsprodukt betrug 2006 1.641,4 Mrd. KES. Der Staatshaushalt belief sich im
Tabelle 1: Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsentwicklung in Kenia
2004
2005
2006
2007
2008
(geschätzt)
2009
(geschätzt)
2010
(geschätzt)
Nominales BIP
(KES)
16,249
19,132
22,779
27,584
34,366
33,952
36,350
BIP-Wachstum (real)
(KES)
5.1
5.8
6.4
7.0
2.2
2.0
3.3
Bevölkerung
34.7
35.6
36.6
37.5
38.6
39.6
40.6
BIP pro Kopf
(PPP-USD)
1,272
1,375
1,471
1,573
1,621
1,635
1,654
Staatshaushalt
(% des BIP)
-0.4
0.1
-2.1
-3.5b
-4.9
-5.0
-5.2
Öffentliche
Verschuldung
(% des BIP)
60.9
51.5
46.3
49.0b
55.4
58.3
55.3
Quelle: Economist Intelligene Unit 2009, S.15
6
7
Auswärtiges Amt 2009
Gtai 2008b, S. 6; Economist Intelligence Unit 2009, S. 6
Business Guide: Kenia
5
selben Jahr auf der Einnahmenseite auf 21,9 % des BIP, auf der Ausgabenseite auf 24 %,
8
was einem Defizit von 2,1 % entspricht. Die Staatsverschuldung betrug 2006 46,3 % des BIP.
Das Wirtschaftssystem ist insgesamt traditionell marktwirtschaftlich geprägt, wobei der Staat
eine wichtige Rolle spielt. Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen sind
weitgehend liberalisiert, mit Ausnahme weniger Betriebe mit staatlichen Anteilen. Dennoch
geht die Privatisierung eher schleppend voran, obwohl bereits 1992 ein Beschluss getroffen
wurde, der die Privatisierung von 207 nicht strategischen staatlichen und halbstaatlichen
9
Unternehmen unter Beibehaltung der Anteile an 33 strategischen Unternehmen vorsieht.
Wirtschaftssystem
Das kenianische Rechtssystem ist weitgehend nach dem der ehemaligen Kolonialmacht
Großbritannien modelliert. Landesweite Gerichtsbarkeit wird vom High Court of Kenya sowie
von einer Reihe von Resident Magistrates ausgeübt. Daneben existieren Gerichte auf
Distriktebene. Es besteht kein Abkommen zwischen Deutschland und Kenia über die
gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, d.h. bei vorliegendem Urteil eines deutschen
Gerichtes, etwa gegen eine in Kenia ansässige Firma, muss gegebenenfalls ein weiteres
Verfahren im Land angestrengt werden. Rechtshilfe wird lediglich durch Zustellung von
10
Gerichtsdokumenten sowie die Vernehmung von Zeugen geleistet.
Rechtssystem
Es existiert eine Vielzahl renommierter Anwaltskanzleien im Land, die Investoren im Ernstfall
professionell und effizient zur Verfügung stehen und die Aussichten auf die Realisierung von
Rechtsansprüchen erheblich erhöhen.
Versicherungen sind im Allgemeinen stabil und verlässlich. Von den 42 im Jahre 2003
11
registrierten Versicherungsunternehmen war nur eines unter Zwangsverwaltung. Für den
Schutz geistigen Eigentums ist das Kenya Industrial Property Institute (KIPI) zuständig,
Patentschutz wird für die Dauer von 20 Jahren gewährt und Warenzeichen beim Registrar of
12
Trade Marks für eine Dauer von 10 Jahren eingetragen. Privates Eigentum ist überwiegend
relativ sicher vor staatlichem Zugriff.
Versicherungen
Die Gesellschaft ist ethnisch in mehr als 40 Gruppen gegliedert, darunter ca. 21 % Kikuyu,
14 % Luhya, 13 % Luo, 12 % Kalenjin, 11 % Kamba, 6 % Kisii, 5 % Meru, 5 % Mijikenda,
1.6 % Masai. Amt- und Verkehrssprachen sind Englisch und Kiswahili, wobei Englisch in den
meisten Landesteilen ausreicht. Daneben haben die meisten ethnischen Gruppen ihre
13
eigenen Sprachen, die sich zumeist stark unterscheiden.
Ethnien
Während 2000 noch 57 % der Bevölkerung in absoluter Armut lebten, hat dieser Anteil bis
14
2006 auf immer noch hohe 46 % abgenommen.
Armut
Die Bevölkerung ist geographisch im südwestlichen und zentralen Kenia konzentriert,
entsprechend der fruchtbaren Anbaugebiete im Hochland und Rift Valley. Der Küstenstreifen
von der tansanischen Grenze bis zur Küstenstadt Malindi ist ebenfalls relativ dicht besiedelt.
Die ariden und semi-ariden Gebiete im Norden, Nordwesten, und Teile des Ostens zwischen
Hochland und Küste sind relativ dünn besiedelt und von pastoralistischen Lebensweisen
15
geprägt. Kenias Bevölkerung wächst mit 2.6 % jährlich. Nach wie vor besteht ein erheblicher
Trend zur Urbanisierung.
Bevölkerungsverteilung
8
Economist Intelligene Unit 2009, S. 17
UNCTAD 2005, S. 13
10
Gtai 2008a
11
UNCTAD 2005
12
Gtai 2008a, S. 4
13
Fischer Taschenbuch Verlag 2008
14
Republic of Kenya 2008
15
Fischer Taschenbuch Verlag 2008
9
Business Guide: Kenia
6
2.2 Konditionen für den Markteintritt
2.2.1 Marktzugang und Güterimport
Kenia ist Teil der East African Community (EAC). Kernaspekt der EAC ist die regionale
wirtschaftliche Integration, v.a. durch das East African Community Customs Protocol, das
2005 in Kraft trat und die Mitgliedsstaaten Kenia, Tansania und Uganda verpflichtet, tarifäre
und nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen. Dieses Protokoll sieht für Importe drei
Zollbänder vor (0% für Rohmaterialien, 10 % für Zwischenprodukte und 25 % für
Fertigprodukte). Kenia ist außerdem Mitglied der Multilateral Investment Guarantee Agency
(MIGA) der Weltbank, die Absicherung gegen nicht-betriebswirtschaftliche Risiken bietet,
sowie des International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) zwischen
16
ausländischen Investoren und der Regierung.
Wirtschaftsgemeinschaft
zwischen Kenia,
Tansania und
Uganda
Der Rahmen für ausländische Direktinvestitionen wird durch mehrere Regelungen gesetzt,
etwa das Companies Ordinance (Kapitel 486), den Partnership Act (Kapitel 20 und 30), den
Foreign Investment Protection Act (Kapitel 518) und den Investment Promotion Act 2004
17
(Kapitel IV).
Investitionsschutzabkommen
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Kenia sind durch zwei direkte
Abkommen geregelt. Seit 2000 besteht ein Investitionsschutzabkommen. Es gibt allerdings
18
keine speziellen Exportversicherungen oder –garantien.
Für Importe müssen nach den Regeln der Kenya Revenue Authority (KRA; hwww.kra.go.ke)
eine zertifizierte Agentur eingeschaltet werden, die den Import für den Auftraggeber abwickelt.
Als Transitland mit dem wichtigsten Seehafen Ostafrikas verfügt das Land über eine große
Anzahl professioneller Dienstleister für das Import/Exportgeschäft. Eine entsprechende Liste
19
lässt sich von der Homepage der Kenya Revenue Authority herunterladen. Referenzen
können etwa über die German Business Association oder die gtai-Vertretung in Nairobi
20
angefragt werden. Außerdem berät die KRA bei der Auswahl geeigneter Agenten. Die
Gebühr ist i.d.R. ein sehr geringer Prozentsatz des Importwertes. Mit einem erfahrenen und
zuverlässigen Agenten, und wenn alle weiteren Bestimmungen eingehalten sind, kann die
Abwicklung des Imports nur einen Tag dauern, ansonsten gelten 4-5 Tage als akzeptabel.
Zertifizierte
Agentur
Zölle für Kenia (und darüberhinaus auch die Mehrwertsteuer, siehe 2.2.3) sind auf der Market
Access Database der EU abrufbar. KRA hat auf ihrer Website eine Liste mit häufig gestellten
Fragen
zusammengestellt. Einzelfragen können telefonisch gestellt
oder an
21
[email protected] gerichtet werden. Die zentralen Dokumente sind von der Homepage der
KRA abrufbar, darunter etwa das Import Declaration-Formular (IDF), die Tarifbestimmungen
und Formulare für Einfuhr in die Ostafrikanische Gemeinschaft, Bestimmungen für verbotene
und eingeschränkte Importe / Exporte, sowie die aktuell geltenden Einfuhrzölle und
Mehrwertsteuersätze. Auf der Website der Market Access Database sind überdies zahlreiche
weitere Informationen und Dienste verfügbar, etwa zu Handelsbarrieren sowie ein Überblick
über Importprozeduren sowie sonstige Anforderungen für ein bestimmtes Produkt. Zurzeit
muss der Importeur die IDF ausfüllen und Gebühren in Höhe von 2.25 % des Warenwerts
(CIF) entrichten. Die Einfuhrzölle, die von der KRA erhoben werden, sind produktabhängig
und basieren auf dem Harmonised System. Die Mehrwertsteuer beträgt im allgemeinen 16%.
Zölle
16
UNCTAD 2005, S. 9
UNCTAD 2005, S. 17
18
Auswärtiges Amt 2009
19
Kenya Revenue Authority 2009a
20
Kontaktinformationen siehe Kapitel 2.3.2
21
UK Trade & Invest 2009
17
Business Guide: Kenia
7
Zahlreiche Produkte, insbesondere Nahrungsmittel, sind jedoch von der Mehrwertsteuer
22
befreit.
Alle Importe haben darüber hinaus den Anforderungen des Kenya Bureau of Standards
(KEBS) zu genügen. Dies gilt auch für die Etikettierung von Importen. KEBS hat außerdem für
spezifische Produkte das Pre-Export Verification of Conformity (PVoC) Programm umgesetzt,
nachdem die Erfüllung der Richtlinien bereits im Herkunftsland sichergestellt werden muss, so
dass diese Produkte bereits vor Verschiffung durch autorisierte Agenturen geprüft werden
23
müssen. Darunter fallen auch alle energierelevanten Ausrüstungen. Für Importe aus
Deutschland sind die Agenturen INTERTEK, SGS sowie GISA zuständig. Alle übrigen
Produkte können nach wie vor durch KEBS bei Ankunft in Kenia Routineinspektionen
unterzogen werden. Die genauen Anforderungen können telefonisch oder per Fax bei KEBS
angefordert werden und müssen gegebenenfalls vor Ort käuflich erworben werden.
Warenprüfung
Weder das Energieministerium noch KRA haben spezifische Informationen für Importe von
energiebezogenen Gütern veröffentlicht. Entsprechende Angaben lassen sich jedoch der auf
der KRA-Website veröffentlichten Tabelle mit Gütergruppen, Zöllen und sonstigen Steuern
nach dem Harmonised System bzw. dem Common External Tariff der EAC entnehmen (siehe
24
Infobox).
Zollfreiheit für
Wind- und
Solaranlagen
Infobox: Importe von energiebezogenen Gütern
Auf den Import von Elektrizität wird ein Importzoll von 10% sowie die Mehrwertsteuer von 16 %
erhoben.
Alle Arten von Generatoren und Generatorsets (Gruppen 85.01 und 85.02) sind zollbefreit. Dies
schließt Windkraftanlagen mit ein.
Solarausrüstung ist explizit zollbefreit.
Darüber hinaus gilt dies ausdrücklich auch für Ausrüstung, die ausschließlich oder prinzipiell mit
den Anlagen in den genannten Gruppen zur Verwendung kommt (siehe folgende Infobox).
Transformatoren sind ebenfalls ab einer Leistung von >16kVa zollbefreit. Transformatoren bis
einschließlich 16 kVa unterliegen einem Einfuhrzoll von 10 %.
Batterien sind zollpflichtig (35 %). Ausdrücklich für die Verwendung in Verbindung mit
Solaranlagen bestimmte „Deep Cycle“-Batterien sind hingegen von Importzöllen befreit.
Kabel unterliegen einem Einfuhrzoll von 25%.
Nach Aussage von Unternehmern ist es praktikabel, die Zollbefreiung im Nachhinein durch
Vorlage entsprechender Dokumente beim monatlichen Einreichen der Steuerbelege einzufordern.
Quellen: EAC 2004a; EAC 2004b, S. 114; PriceWaterhouseCoopers 2009
22
Kenya Revenue Authority 2009b
Kenya Bureau of Standards 2009a
24
Kenya Revenue Authority 2009b; EAC 2007
23
Business Guide: Kenia
8
Infobox: Aus der Praxis - Steuerbefreiung für Ausrüstung
In dem Fall eines durch die GTZ geförderten PPP-Projektes zur Realisierung einer Biogasanlage nach
deutschem Modell hat sich die Steuerbefreiung von Ausrüstung, die ausschließlich oder prinzipiell mit
den Anlagen in den genannten Gruppen zur Verwendung kommt, als problematisch erwiesen.
Zahlreiche in der Anlage verwendete Teile haben erheblichen Aufwand bei der Einfuhr verursacht, weil
die „ausschließliche oder prinzipielle“ Verwendung in Verbindung mit Energieerzeugung nicht bzw.
schwer nachweisbar war. Dies galt etwa für Rührwerk, Häcksler und Förderschnecke am Gärtank. Für
Solaranlagen besteht dieses Problem etwa im Bereich der Inverter, die in Kenia auch für
batteriebetriebene Notstromversorgung Anwendung finden und sich damit nicht eindeutig der
Solarenergie zugeordnet werden können.
Korruption spielt nach Aussage erfahrener Unternehmer vor allem dann eine Rolle, wenn
Voraussetzungen und Bestimmungen nicht erfüllt sind, wenn Importeure das Verfahren
beschleunigen wollen oder wenn nicht zustehende Zollbefreiung durch Umdeklarierung
erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
aufgrund der OECD und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes
und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Korruption in
Deutschland strafrechtlich verfolgbar ist, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
Korruption
Speziell zur Versicherung von Handelsgeschäften steht die African Trade Insurance Agency
25
(ATI) zur Verfügung, die Mitglieder gegen politische und finanzielle Risiken absichert.
Darüber hinaus liegen keine Informationen zu landesspezifischen Risikomanagementoptionen
für das Import-Exportgeschäft vor.
Versicherungen
beim Handel
Der Export Processing Zones Act 1990 setzt spezielle Anreize für 40 Freizonen landesweit, in
denen exportierende Unternehmen völlige Steuerfreiheit in den ersten 10 Jahren, 25% für die
nächsten 10 Jahre sowie sonstige Vergünstigungen bei Quellenbesteuerung und Zöllen
26
genießen.
Export
Processing
Zones
Infobox: Links und Dokumente
Weiterführende Links:
Kenya Bureau of Standards (KEBS): http://www.kebs.org/
Kenya Revenue Authority (KRA): http://www.kra.go.ke/
Market Access Database: http://mkaccdb.eu.int
KEBS PVoC: http://www.kenyapvoc.com/
Intertek International Ltd.: http://www.intertekgs.com/programmes/kenya/?lang=en&id=KENYA
Société Générale De Surveillance: http://www.ke.sgs.com/
China Certification and Inspection Group Company Limited: http://www.ccic.com/
Global Inspections South Africa Pty: http://www.global-inspections.com/
Hilfreiche Dokumente:
International Chamber of Commerce (2005): An Investment Guide to Kenya,
http://www.unctad.org/en/docs/iteiia20052_light_en.pdf
25
26
vgl.: http://www.ati-aca.org
Gtai 2008a, S. 2f
Business Guide: Kenia
9
2.2.2 Öffentliches Beschaffungswesen
Im Public Procurement and Disposal Regulations 2006 (PPDR) sowie im Public Procurement
and Disposal Act 2005, welche das Öffentliche Beschaffungswesen regeln, ist folgendes
27
festgehalten:
Beschaffende Institutionen haben ein Ausschreibungskomitee (tender committee)
einzurichten, welches die Ausschreibung durchführt bzw. an ein Beschaffungskomitee
delegiert. Die Zusammensetzung der Ausschreibungskomitees ist vorgeschrieben,
etwa bei Ministerien Vorsitzender, stellv. Vorsitzender (i.d.R. Chief Financial Officer),
fünf Abteilungsleiter, sowie ein Sekretär. Unterhalb in den PPDR (Schedule 1)
festgelegter Schwellen kann an ein kleineres Beschaffungskomitee delegiert werden.
Angebote können entweder angenommen, mit Änderungsvorbehalten angenommen
oder unter Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Beschaffende Institutionen müssen des Weiteren ein Evaluierungskomitee (evaluation
committee) zur technischen und finanziellen Analyse der eingereichten Vorschläge
einrichten. Die Mitglieder dürfen nicht Teil des Ausschreibungs- oder
Beschaffungskomitees sein. Die Ergebnisse der Analyse werden zusammen mit
quantitativen
Bewertungen
der
eingereichten
Vorschläge
an
das
Ausschreibungskomitee weitergegeben.
Beschaffende Institutionen müssen ein Inspektions- und Annahmekomitee einreichen
(inspection and acceptance committee), dessen Aufgabe die Prüfung und Annahme
oder Ablehnung von beschafften und angelieferten Gütern, Arbeiten oder
Dienstleistungen ist.
Ausschreibungen werden in der Tagespresse, auf der Homepage und per Aushang
veröffentlicht.
Bei größeren Ausschreibungen wird eine Vorqualifizierung durchgeführt. Dazu wird
eine Einladung veröffentlicht, etwa in der Tagespresse. Für die Einreichung von
Anträgen zur Vorqualifizierung stehen mindestens zwei Wochen zur Verfügung.
Beschaffende Institutionen können eine Sicherheit von Bietern verlangen. Die
Sicherheit wird rückerstattet, wenn die Ausschreibung abgebrochen wird, wenn keines
der Angebote den Anforderungen entspricht, oder wenn ein Vertrag zur Beschaffung
unterzeichnet wird. Sie wird nicht rückerstattet, wenn das Angebot nach Ablauf der
Frist zurückgezogen wird, oder der erfolgreiche Bewerber die Vertragsunterzeichnung
verweigert.
Für offene Ausschreibungen beträgt die Minimalfrist zwischen Ausschreibung und
Einreichung der Angebote 30 Tage. Die eingegangenen Angebote sind innerhalb von
30 Tagen auszuwerten. Es werden Gebühren in Maximalhöhe von 5.000 KES fällig.
Zunächst wird geprüft, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Anschließend findet
die Auswertung statt. Sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind, erhält das
niedrigste Angebot den Zuschlag.
Bei (hoch-) spezialisierten Ausschreibungen, oder wenn der Ausschreibungsaufwand
gegenüber dem –wert unverhältnismäßig hoch ist – wobei dies nicht näher spezifiziert
ist – kann eine eingeschränkte, d.h. nicht offene Ausschreibung durchgeführt werden.
Nur unter sehr eng gefassten Regeln, etwa Monopolstellung eines Anbieters, darf
direkt vergeben werden.
27
Kenya Gazette 2006; Kenya Gazette 2005
Wichtige
Institutionen
und Regelungen
Business Guide: Kenia
10
Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder nicht eingehaltenen Verfahrensvorschriften
kann auf Antrag ein Ausschreibungsverfahren einer Prüfung unterzogen werden.
Dafür wird ein spezielles Komitee einberufen, das u.a. aus Vertretern der Kenya
Association of Manufacturers, der Law Society of Kenya, der Institution of Engineers
of Kenya und ähnlichen Organisationen bestehen kann. Nach Aussage von
Unternehmern ist dieses Instrument in der Vergangenheit mehrfach effektiv eingesetzt
worden, um Ausschreibungen neu aufzurollen.
Laut Unternehmensvertretern laufen öffentliche Ausschreibungen i. d. R. sachgemäß und
relativ transparent ab. Es kann allerdings dazu kommen, dass eine Einflussnahme im Vorfeld
der Ausschreibung, etwa durch die Formulierung der Ausschreibungsdokumente, zu
Verzerrungen des Wettbewerbs in der Ausschreibung führt. Neueinsteiger ohne lokale
Referenzen und Partner gelten von vorneherein als benachteiligt.
2.2.3 Firmengründung
Das Investitionsrecht wurde 2005 mit dem Investment Promotion Act 2004 (IPA) auf eine neue
Grundlage gestellt. Danach können Investoren ab einer Mindestinvestitionssumme von
100.000 USD von Fördermaßnahmen profitieren, etwa gezielte Unterstützung der Kenya
Investment Authority (KenInvest) oder die bevorzugte Erteilung von Lizenzen und
Arbeitsgenehmigungen oder Infrastrukturhilfen.
Staatliche
Förderung von
Firmengründungen
Die zuständige Behörde und wichtigste Anlaufstelle von Investoren ist die Kenya Investment
Authority (KenInvest). KenInvest verfügt über eine Homepage, auf der Kontaktadresse,
28
wichtige Dokumente sowie sonstige nützliche Informationen verfügbar sind, wie etwa der
unten zitierte Leitfaden für die Firmengründung, diverse Gesetze und Regelungen und der
ebenfalls hier zitierte Investment Guide to Kenya der International Chamber of Commerce. Die
KenInvest hat ausdrücklich die Aufgabe, ausländische Investoren aktiv zu unterstützen, etwa
im Hinblick auf die Ausstellung von Investment Certificates, Unterstützung bei der Erteilung
von Lizenzen und sonstigen Genehmigungen, bei der Inanspruchnahme von Anreizen und
Vergünstigungen (Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer, etc.), sowie durch die Weitergabe von
29
Informationen. Sie operiert auf der Grundlage des IPA. Nach Aussage von Unternehmern ist
die KenInvest vergleichsweise effektiv und hilfsbereit.
KenInvest
Nach dem IPA gelten als ausländische Investoren:
Ausländische
Investoren
natürliche Personen, die kein Staatsbürger Kenias sind.
Partnerschaften, in denen die Kontrollmehrheit in Besitz einer Person ist, die nicht
Staatsbürger Kenias ist.
ein Unternehmen oder ein sonstiger Akteur, der nach dem Recht eines anderen
Landes strukturiert ist.
28
29
http://www.investmentkenya.com
vgl. auch im folgenden, wenn nicht anders angegeben Kenya Investment Authority 2004: Investment Promotion Act
2004
Business Guide: Kenia
11
Ausländische Unternehmen müssen ein Investment Certificate bei der beantragen, das auf
30
der Website zu finden ist.
Das Investment Certificate wird erteilt, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Investment
Certificate
Antrag ist vollständig und korrekt.
Investitionssumme ist mindestens 100.000 USD (Modifikation des IPA, vgl. GTAI
2008a).
Das Investment den rechtlichen Anforderungen Kenias entspricht und dem
Landesinteresse dient. Dabei sind Faktoren wie Schaffung von Arbeitsplätzen,
Technologietransfer, Kapazitätenaufbau, positive Auswirkung auf Devisenverkehr,
Mehrwertschöpfung, etc. ausschlaggebend.
Das Investment Certificate bringt folgende Vorteile mit sich:
Es listet die Lizenzen auf, die für das entsprechende Investment erforderlich sind.
Der Investor hat das Recht, nach ordnungsgemäßem Antrag und Entrichtung
Gebühren innerhalb eines Jahres die jeweilige Lizenz erteilt zu bekommen; bis
tatsächlichen Erteilung gilt die Lizenz als erteilt. Dies gilt allerdings nur für
erstmalige Erteilung, danach gilt das übliche (und langwierigere) Verfahren
Lizenzerteilung.
der
zur
die
der
KenInvest unterstützt den Investor im Prozess der Lizenzerteilung.
Wichtig ist, dass der Investor das Recht auf drei Class A entry permits für
Geschäftsführung und Angestellte hat, sowie auf drei Class H, I, oder J entry permits
für Besitzer, Anteilseigner, oder Partner erhält, die zunächst für die Dauer von zwei
Jahren erteilt werden; dies erstreckt sich auch auf dependants, etwa Ehepartner oder
Kinder. Allerdings müssen die entry permits regulär beantragt werden und etwaige
Gebühren bezahlt sowie Sicherheiten hinterlegt werden.
Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten für die Unternehmensgründung in Kenia.
31
Rechtsformen
Als unkomplizierteste Unternehmensform für Investoren gilt die Kapitalgesellschaft auf
Grundlage des Companies Act (Chapter 486). Bei der Private Limited Liability Company (LLC)
beträgt die Zahl der Mindestgesellschafter zwei, die Höchstzahl 50. Bei der Public LLC
müssen es mindestens sieben Gesellschafter sein, und die Publizitätspflichten sind
umfangreicher. Mindestkapitalanforderungen gibt es nicht. Die Gründung läuft nach
einheitlichem Muster (siehe Tabelle 2).
Ausländische Unternehmen können auch Zweigniederlassungen (Branch) oder
Tochtergesellschaften (Subsidiary) gründen. Weitere Möglichkeiten sind Offene
Handelsgesellschaften (Partnerships), Einzelhändler (Sole Proprietorship) sowie für den nichtkommerziellen Bereich die Company Limited by Guarantee oder Representative Offices.
32
Die KenInvest hat einen Leitfaden für die Firmengründung in Kenia veröffentlicht, der auch
über die eigentliche Registrierung hinausgehende weitere rechtliche Anforderungen enthält:
30
http://www.investmentkenya.com/Documents/Forms/INVESTMENT%20APPLICATION%20FORM.pdf
GTAI 2008a, S. 3
32
Kenya Investment Authority 2009
31
Leitfaden für die
Firmengründung
Business Guide: Kenia
12
Tabelle 2: Inhalt des Leitfadens zur Firmengründung der KenInvest
Behörde
Dauer
Kosten
Bemerkung
Genehmigung des
Firmennamens
Registrar
General,
Companies,
http://www.attor
neygeneral.go.ke
3 Tage
100 KES pro Name
Reservierung des Namens gültig
für 30 Tage; einmalige
Verlängerung möglich.
Stempelung der
Unternehmenssatzung
Kenya Revenue
Authority
14
Tage
1% des nominellen
Kapitals plus 2000
KES Stempelgebühr
Unternehmenssatzung sollte von
Anwalt aufgesetzt werden.
Hinweis: die Law Society of
Kenya ist ein guter Zugangspunkt
zu qualifizierten Anwälten
(http://www.lsk.or.ke/).
KRA benötigt die Personal
Identification Numbers (PIN) der
Antragsstellenden Personen.
Dokumente werden zunächst
geprüft, bevor die Zahlung der
Gebühren bei den von KRA
angegebenen Banken erfolgen
kann.
Stempelung erfolgt erst, wenn die
Zahlung bei der Bank
eingegangen ist.
Zahlung der
Gebühren
von KRA
angegebene
Banken
1 Tag
100 KES
-
Unterzeichnung der
„Declaration of
Compliance“ bzgl der
Anforderungen des
„Companies Act“
Notar
n.v.
200 KES
Es unterzeichnet der Anwalt des
Antragsstellenden
Unternehmens.
Einreichung der
Unterlagen mit der
Registrierungsstelle
Registrar
General,
Companies,
http://www.attor
neygeneral.go.ke
20-25
Tage
Gebühren sind
abhängig vom
Kapital des
Unternehmens,
außerdem
geringfügige
zusätzliche
Bearbeitungsgebühren pro
Formular.
Es werden mehrere Formulare
benötigt, die beim Registrar
angefordert werden müssen
(Download oft nicht möglich):
gestempelte
Unternehmenssatzung,
Informationen über
Geschäftsführer und Direktoren,
Kapitalerklärung, Formular zur
Geschäftsstelle, sowie die
unterzeichnete Declaration of
Compliance.
Beantragung einer
PIN für das
Unternehmen bei
KRA
Kenya Revenue
Authority
1 Tag
keine
Benötigte Dokumente sind das
vom Registrar erlangte
Registrierungszertifikat sowie die
Unternehmenssatzung.
Business Guide: Kenia
13
Registrierung bei
VAT-Büro
Kenya Revenue
Authority
1 Tag
keine
-
Beantragung einer
Erlaubnis zur
Ausübung der
Geschäftstätigkeit
(business permit)
Licensing
Deparment der
jeweiligen local
authority (etwa
City Council of
Nairobi)
1 Tag
Abhängigkeit der
Firmenart, Anzahl
der Angestellten,
und Größe der
Geschäftsräume
(bspw. 5.000 KES
für mittleren
Einzelhandel, 5-20
Angestellte, 50-300
2
m in
durchschnittlicher
Lage)
Jährlich zu beantragen.
Registrierung bei
National Social
Security Fund (NSSF)
National Social
Security Fund
1 Tag
keine
NSSF ist für Altersvorsorge von
Angestellten zuständig. Die
Mitgliedsschaft ist allgemein
verpflichtend. Der Arbeitgeber
zahlt etwa 1% des Gehalts bis zu
einem Maximum von 400 KES im
Monat, der genaue Betrag hängt
vom Gehalt ab. Die Hälfte des
Beitrags kann vom Gehalt des
Arbeitsnehmers einbehalten
werden. Die staatliche
Altersvorsorge ist sehr niedrig.
Private Zusatzversicherungen
sind daher zu empfehlen.
Registrierung bei
National Hospital
Insurance Fund
(NHIF)
National
Hospital
Insurance Fund
1 Tag
keine
Arbeitnehmer tragen einen festen
Betrag bei, den der Arbeitgeber
vom Gehalt abzieht, bis zu einem
Maximum von 320 KES im
Monat. Die Beiträge sollen
medizinische Kosten für die
Arbeitnehmer tragen, sind i.d.R.
jedoch völlig unzureichend.
Private Zusatzversicherungen
sind daher zu empfehlen.
Erstellung eines
Unternehmensiegels
Anwalt
1 Tag
2.500 KES
-
Trade License
(gemäß Trade
Licensing Act)
Ministry of
Trade and
Industry
n.v
n.v
Jährlich zu beantragen
Environmental
Impact Assessment
Nummer
National
Environmental
Management
Authority
(NEMA)
n.v.
n.v.
Jährlich zu beantragen; benötigt
für produzierendes und
verarbeitendes Gewerbe
(darunter Energie).
Quelle: Kenya Investment Authority 2009
Business Guide: Kenia
14
Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Personen und Gesellschaften ist der Income Tax
Act 1973 (Chapter 470), nach dem
Steuern
Alle Personen in Kenia mit ihrem gesamten erzielten Einkommen einer progressiven
Einkommensteuer zwischen 10 % (EK bis 121.968 KES) und 30 % (EK mehr als
466.704 KES) unterliegen,
Zahlreiche Abzugsmöglichkeiten bestehen, etwa für Krankenversicherung und
Altersvorsorge, bei Ausländern außerdem Aufwendungen des Arbeitsgebers für
Reisekosten sowie Unterbringung und Ausbildung von Kindern,
Unternehmen einen Normalsatz von 30 % entrichten, als Non-Residents 37,5 %, bei
Eintrag ins Handelsregister in Kenia 27 % sowie bei Börsennotierung an der Nairobi
Stock Exchange 25 %,
Auf Dividenden und Royalties 5% für Residents und 10-20% für Non-Residents fällig
werden
Zinsen mit 15-25 % besteuert sind, sowie
Die Mehrwertsteuer 16 %, im Tourismusbereich auch 14 % beträgt.
Seit 1979 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Kenia und
Deutschland. Die konkreten Inhalte des DBA können über das Bundesfinanzministerium in
33
Erfahrung gebracht werden.
Beschäftigung gilt in Kenia als individuelles und verhandelbares Verhältnis zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vier wesentliche Dokumente regulieren den Sektor und die
34
Arbeitsverträge. Der Employment Act (Cap. 226), die Regulierung zu Wages and Conditions
of Employment Act (Cap. 229), welche Regelungen zu Löhnen, Wohnung, Urlaub und
Erholung, der besonderen Situation von Jugendlichen und Frauen, Kündigung und Entlassung
sowie Gesundheit und Sicherheit enthalten. Der Factories Act (Cap. 514) befasst sich mit
Gesundheit, Sicherheit und Wohlfahrt von Beschäftigten in Fabriken. Der Workmen’s
Compensation Act (Cap. 236) regelt Entschädigungen an Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen.
Tabelle 3: Ausgewählte Mindestlöhne für die Gebiete Nairobi, Mombasa und Kisumu, in KES
Berufe
2005
2007
General labourer
4,638
5,195
Night watchman
5,175
5,796
Machinist
6,001
6,721
Dyer, Crawler, Tractor driver, Salesman
8,692
9,735
Saw doctor, Caretaker (building)
9,620
10,774
Cashier, Driver (heavy commercial)
10,467
11,723
Artisan (Ungraded)
6,261
7,012
Durchschnitt
7,295
8,171
Quelle: Kenya Bureau of Standards 2009b
33
34
BMF 2005
Republic of Kenya 2001
Arbeitsrecht
Business Guide: Kenia
15
Mindestlöhne sind durch die Regulation of Wages and Conditions of Employment Act (Cap
229) reguliert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Mindestlöhne, auch wenn sie von den
35
vereinbarten Löhnen im Arbeitsverhältnis abweichen. Zwei Gremien, das Agricultural Wages
Advisory Board (AWAB) sowie das General Wages Advisory Board (GWAB) machen
Empfehlungen
über
Löhne
und
komplementäre
Regelungen
betreffend
der
Arbeitsbedingungen, die zum 1. Mai jedes Jahres veröffentlicht werden können. Das GWAB
richtet 17 Wage Councils ein, die die Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen, und mit
Vertretern der Regierung, der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber besetzt sind. Die
tatsächlichen Löhne außerhalb der Landwirtschaft (hier: nach Alter und Beruf) sind nach Beruf
36
und Ort differenziert.
37
Es gibt zwei öffentliche Versicherungen: der National Hospital Insurance Fund sichert
Angestellte für Krankheitsfälle ab. Der Arbeitgeber behält die Beiträge ein und übermittelt sie
an den Fonds. Der National Social Security Fund versichert für das Alter, Arbeitsunfälle und
Ruhestand. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle seine Arbeitnehmer registriert sind.
38
Er behält die Beiträge ein und übermittelt sie an den NSSF. Ausländische Arbeitskräfte
müssen über eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügen. Bei wichtigen Mitarbeitern
oder wenn die Qualifikationen auf dem kenianischen Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, wird
39
diese i. d. R. auch erteilt. Über die Einwanderungsbehörde (Immigration Department) ist die
reguläre Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitnehmer (Class A) für 100.000 KES pro Jahr
erhältlich. Des Weiteren werden spezielle Arbeitsgenehmigungen für Personen in specific
trade, business or profession (Class H) und specific manufacture (Class I) für jeweils 50.000
KES pro Jahr ausgegeben. Anträge sowie grundlegende Gesetzestexte zu Immigration sind
40
auf der Website der Einwanderungsbehörde erhältlich.
2.3 Finanzierung
2.3.1 Kapazität des Finanzsektors
Der Bankensektor ist in Kenia im Vergleich zu anderen Ländern des südlichen Afrikas relativ
stark. Mehr als 40 Banken sowie eine große Anzahl von Geldwechselbüros operieren in
Kenia. Die wichtigsten Banken sind Barclays Bank, Standard Chartered, Kenya Commercial
Bank, Citibank und die Cooperative Bank of Kenya. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen
Entwicklung sowie ungenügender Vorsicht bei der Vergabe von Krediten haben lokale Banken
allerdings vielfach ein relativ großes Volumen „fauler“ Kredite akkumuliert, 2003 in Höhe von
ca. 25 % der gesamten Kredite. Die Zinsen auf Einlagen sind i. d. R. zu niedrig, um Anreize
zum Sparen zu setzen, die Zinsen auf Kredite hingegen sind vergleichsweise hoch und
41
bewegen sich i.d.R. zwischen 12 und 16 %. Größere internationale Banken sind in Kenia
nicht direkt repräsentiert.
Allgemeiner
Überblick
Die Bearbeitungszeiten finanzieller Transaktionen können relativ lang sein und damit
Verzögerungen im Geschäftsablauf bzw. relativ hohe Transaktionskosten verursachen.
Allerdings gilt der Finanzsektor insgesamt als vergleichsweise professionell und gut etabliert.
Ineffizienz des
Finanzsystems
35
Barckays Bank Business Club 2009, S. 3
Andalón/Pagés (2007), S. 7
37
Hakijamii Trust 2007, S. 6
38
National Social Security Fund 2009
39
GTAI 2008a, S. 3
40
Department of Immigration, Kenya 2009
41
UNCTAD 2005, S. 24
36
Business Guide: Kenia
16
Nach Aussage von Unternehmern im Bereich erneuerbare Energien stellt die Finanzierung
von Projekten und laufenden Aktivitäten ein zentrales Hindernis dar. Die wichtigsten Gründe
dafür sind die hohen Zinsen sowie Risikoscheue und teils fehlende Liquidität im Bankensektor.
Kenia verfügt mit der Nairobi Stock Exchange über eine Börse, an der zahlreiche lokale und
internationale Unternehmen notiert sind. Die gesamte Marktkapitalisierung wuchs von 314
42
Mrd. KES (2004) über 463 (2005) und 792 (2006) auf 851 Mrd. KES in 2007.
Kenia hat ein flexibles Wechselkursregime. Durch die politische Krise nach den Wahlen 2007,
die hohe Inflationsrate, den Einbruch der Tourismuseinnahmen, die Ölpreisschwankungen des
Jahres 2008 sowie die einsetzende globale Finanz- und Wirtschaftskrise steht der kenianische
Schilling gegenüber Euro und Dollar unter Druck. 2008 war der durchschnittliche Wechselkurs
gegenüber dem US-Dollar ca 69 KES, für 2009 wird er auf 78 KES prognostiziert und für 2010
43
auf 80 KES.
Wechselkurs
Abbildung 2: Entwicklung des Kenia-Shilling gegenüber wichtigen Währungen
Quelle: Kenya National Bureau of Statistics 2009, S. 11
Der kenianische Finanzsektor was bisher nicht direkt von der Krise an den internationalen
Märkten betroffen. Lokale Banken waren nicht in die Risiken der transatlantischen
Finanzmärkte involviert. Die Economist Intelligence Unit geht jedoch für den Finanzsektor und
die kenianische Wirtschaft insgesamt von mehreren negativen Auswirkungen für die nahe
44
Zukunft aus.
In Verbindung mit anhaltend hohen Kosten der politischen Krise zu Beginn des Jahres
2008 ist mit einer Ausweitung des Haushaltsdefizits auf 5 % des BIP 2009 und 5.2 %
2010 zu rechnen.
Für das Wirtschaftswachstum wird aufgrund weiter sinkender Weltmarktpreise für
kenianische Exportgüter sowie anhaltend schwachen Tourismus für das Jahr 2009
nur mit einem Wachstum von etwa 2 % gerechnet, das bis 2010 leicht auf 3,3 %
steigen wird.
42
Nairobi Stock Exchange 2008, S. 2
Economist Intelligene Unit 2009, S. 9
44
Economist Intelligence Unit 2009, S. 5
43
Weltweite
Finanzkrise
Business Guide: Kenia
17
Die Inflation betrug 2008 etwa 26%, getrieben von den steigenden Preisen für
Nahrungsmittel, Mineralölprodukte sowie Elektrizität. Für 2009 wird eine auf im
Durchschnitt um 10% gesunkene Inflationsrate erwartet, die 2010 weiter auf 6,5%
sinken könnte.
2.3.2 (Internationale) Investitionsagenturen
Die German Business Association (GBA) ist die lokale Repräsentanz und
Interessenorganisation der in Kenia tätigen deutschen Unternehmen (www.gbakenya.com).
Ihre Funktion ist es, die deutschen Unternehmen gegenüber der kenianischen Seite zu
vertreten, Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen und kenianischen Akteuren zu fördern
sowie relevante Informationen zu streuen. Alle in Kenia registrierten Unternehmen und
Personen, die in Beziehung zu sowohl Kenia und Deutschland stehen, können Mitglied
werden. Zurzeit hat die GBA etwa 70 Mitglieder. Der Kontakt kann über die Website
45
hergestellt werden.
German
Business
Association
Das Wirtschaftsreferat der deutschen Botschaft hat die Aufgabe, die Wirtschaftsbeziehungen
zwischen den beiden Ländern zu fördern und die gesamtwirtschaftliche Lage zu beobachten.
Es fungiert als Ansprechpartner für die in der GBA in Kenia organisierten deutschen
Unternehmen. Darüber hinaus pflegt es die Kontakte der Botschaft zu den relevanten
kenianischen Institutionen. Der Kontakt kann über die Homepage der deutschen Botschaft in
46
Nairobi hergestellt werden.
Wirtschaftsreferat der
deutschen
Botschaft
Die Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
(gtai; www.gtai.de) unterstützt deutsche Unternehmen bei der Erschließung von
Auslandsmärkten mit Außenwirtschaftsinformationen. Sie kann wichtige Kontakte zu
Rechtsanwälten oder sonstigen relevanten Akteuren herstellen und verfügt auch in Kenia über
47
eine Präsenz. Der Kontakt kann über die Website der gtai hergestellt werden.
Germany Trade
and Invest
2.3.3 Möglichkeiten zur CDM-Projekt-Entwicklung
Der von DEG in Kooperation mit TÜV Rheinland erstellte CDM Investment Climate Index für
48
Afrika positioniert Kenia mit einem adequate climate auf Rang 9. Dennoch ist der CDM Markt
in Kenia relativ unterentwickelt. Bisherige Projektaktivitäten haben mit Herausforderungen wie
qualitativ unzureichenden Projektdokumenten, Engpässen im Büro der zuständigen
Designated National Authority (DNA) bei der National Environmental Management Authority
(NEMA), sowie der Tatsache, dass Investitionen in Projekte im Bereich erneuerbare Energien
zumeist kommerziell attraktiv sind und daher das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllen, zu
kämpfen.
CDM - Markt in
Kenia
Insbesondere die institutionellen Rahmenbedingungen gelten als Hindernis. Traditionell galten
die Kapazitäten der DNA als sehr begrenzt, was auch entsprechende Beschwerden seitens
der Akteure im Sektor zeigen. Kürzlich haben das Umwelt- und das Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen (UNEP bzw. UNDP) jedoch damit begonnen, die DNA finanziell und
49
personell zu unterstützen.
Hindernisse für
CDM-Projekte
Die wichtigsten Möglichkeiten für Projekte werden im Bereich erneuerbare Energien gesehen.
Dort ist auch das bisher einzige registrierte Projekt angesiedelt (siehe Infobox).
CDM-Projektaktivitäten
45
http://www.gbakenya.com
http://www.nairobi.diplo.de
47
https://www.gtai.de
48
Gtai 2007
49
UNFCCC 2007
46
Business Guide: Kenia
18
Infobox: Registriertes CDM-Projekt
Das “35 MW Bagasse Based Cogeneration Project” by Mumias Sugar Company Limited (MSCL)”
wird ca. 130.000 t CO2e Emissionsreduzierung pro Jahr erzielen. Dies wird durch die Verfeuerung
von festem Biomasseabfall aus der Zuckerproduktion zur Stromerzeugung und damit zur Substitution
fossiler Energieträger erzielt. Das Projekt wurde am 3. September 2008 registriert.
Quelle: UNFCCC 2008
Weitere Projektaktivitäten zu erneuerbaren Energien sind im Bereich Wasserkraft, Geothermie
und Windenergie angesiedelt, darunter etwa:
Das Olkaria II Geothermal Expansion Project (35 MW) soll Strom aus Geothermie
erzeugen und dadurch 171.000 t CO2 pro Jahr einsparen. Das Projekt ist bereits seit
Jahren in Vorbereitung und ist laut informeller Aussage von Beteiligten aufgrund von
Zusätzlichkeitsproblemen nicht weiter vorangeschritten.
Das Sondu Miriu Hydro Power Project (60 MW) soll 211.000 t pro Jahr einsparen und
ist aus unbekannten Gründen bisher nicht weiter vorangeschritten.
Das Lake Turkana Wind Power (LTWP) Projekt (300 MW, siehe Kapitel 3.5) soll mit
mehr als 300 Windkraftanlagen im Norden Kenias Strom erzeugen und ins nationale
Netz einspeisen. Für das Projekt ist laut Aussage von Beteiligten auch die
Inanspruchnahme des CDM beabsichtigt.
Vor Ort operieren bereits eine Reihe von Projektentwicklern und CDM-Dienstleistern (siehe
Tabelle 4).
Tabelle 4: CDM Dienstleister
Camco Kenya
Carbon Africa Limited
JP Morgan Climate Care
PO Box 76406-00508
PO Box 14938 - 00800
PO Box 856-00606
Nairobi, Kenya
Nairobi, Kenya
Nairobi, Kenya
Tel: +254 (0) 20 387 5902
Tel: +254 (0) 20 2501857
Tel: +254 (0) 20 367 3183
http://www.camcoglobal.com/
www.carbonafrica.co.ke
http://www.jpmorganclimatecare.com/
Quelle: http://dnakenya.org
Zentraler lokaler Ansprechpartner ist die Designated National Authority (DNA), die auf ihrer
50
Website nützliche Informationen und Kontaktdaten zur Verfügung stellt.
2.4 Geschäftliche Gepflogenheiten
Das Geschäftsgebaren ist im Wesentlichen von der Professionalität und Marktposition des
jeweiligen Akteurs abhängig und lässt sich unabhängig von diesen Größen nicht
generalisieren. Kenia verfügt über einen professionellen Dienstleistungssektor und ein relativ
starkes produzierendes Gewerbe. Diese Akteure sind durchaus zuverlässige und
berechenbare Geschäftspartner. Kleinere Akteure und selbstständige Berater hingegen
bedürfen enger Begleitung und gegebenenfalls Führung. Zeitliche Fristen werden häufig
überschritten, aktives Nachhalten kann hier jedoch Abhilfe schaffen. Zahlreichen,
50
http://dnakenya.org
Geschäftsgebaren
Business Guide: Kenia
19
insbesondere kleinen Akteuren fehlen oft die Kapazitäten für sachgemäße Finanzplanung und
Buchführung. Direkter, persönlicher Kontakt und ein gutes Vertrauensverhältnis sind wichtig
und hilfreich, können jedoch Vorsicht und Sorgfalt bei der vertraglichen Ausgestaltung der
Geschäftsbeziehung nicht ersetzen.
Es ist im Allgemeinen unbedingt zu empfehlen, Vereinbarungen in schriftlicher Form mit
Gegenzeichnung, gegebenenfalls in formalisierten Vertragsverhältnissen festzuhalten. Dies
wird durchaus akzeptiert und stellt eine wichtige Grundlage dar, im Zweifelsfall
Rechtsansprüche anzumelden. Für die Zahlungsmoral gilt analog zum allgemeinen
Geschäftsgebaren, dass sie positiv mit der Professionalität des Gegenübers verknüpft ist.
Unter bestimmten lokalen Bevölkerungsgruppen gilt der Versuch des Nachverhandelns von
Preisen und Konditionen jedoch als durchaus üblich, auch nach Abschluss der Vereinbarung
und unter Umständen sogar erst bei Lieferung. Hier ist gegebenenfalls auf die Expertise
lokaler Berater und Anwälte zurückzugreifen, die mit den entsprechenden Gegebenheiten gut
vertraut sind.
Tipps
Korruption ist weithin verbreitet und gilt als zentrales Problem der kenianischen Gesellschaft.
Auf dem Corruption Perception Index (2008) von Transparency International rangiert Kenia
auf im unteren Fünftel auf Platz 147, gemeinsam mit Russland, Syrien, Bangladesch und
51
Weißrussland. Die Zahlung von Bestechungsgeldern und der Austausch von Gefälligkeiten
sind an der Tagesordnung und allgegenwärtig. Auch hier empfiehlt es sich, die Beratung
durch einen lokalen Vertreter zu suchen.
Korruption
51
Transparency International 2009
Business Guide: Kenia
20
3. Energiemärkte und Politik
3.1 Übersicht
Den folgenden Grafiken lässt sich die Struktur der Primärenergieversorgung nach
Energiequellen und deren Entwicklung sowie der Endenergieverbrauch, sowohl nach
Energiequellen als auch nach Verbrauchssektoren entnehmen.
Abbildung 3: Primärenergieerzeugung nach Quellen [in ktoe]
Summe: 17984 ktoe
3695
21%
282
2%
13203
73%
774
4%
Fossile Energieträger
Wasserkraft
Andere Erneuerbare Quellen
Biogene und Abfall
Quelle: International Energy Agency 2008a
Abbildung 4: Entwicklung der Primärenergiebereitstellung in Kenia 1971 - 2006
Quelle: International Energy Agency 2009a
Primärenergieversorgung
Business Guide: Kenia
21
Abbildung
5: Endenergieverbrauch
nach
Sektoren[in
[in ktoe]
ktoe], 2006
Endenergieverbrauch
nach
Sektoren
Summe: 11724 ktoe
214
2%
718
6%
8938
76%
1854
16%
Industry sector
Transport sector
Residential
Commercial and others
Quelle: International Energy Agency 2008a
Endenergieverbrauch
nach nach
Quellen
[in ktoe]
Abbildung
6: Endenergieverbrauch
Quellen
[in ktoe], 2006
455
4%
8491
72%
2778
24%
Petroleum Products
Combustible Renewables and Waste
Quelle: International Energy Agency 2008a
Electricity
Business Guide: Kenia
22
Kenia importiert alle fossilen Energieträger, insbesondere Rohöl und Mineralölprodukte –
vorwiegend aus der Golfregion. Das Rohöl wird in Kenia in der Hafenstadt Mombasa raffiniert.
Die Mineralölprodukte werden teilweise weiter exportiert, insbesondere nach Uganda und in
weitere ost- und zentralafrikanische Länder. Kenia hat keine bekannten Erdöl- oder
Gaslagerstätten. Nach ersten Untersuchungen gibt es Bestände an Kohle, die aber noch nicht
erschlossen sind. Das Energieministerium treibt die Erkundung von Lagerstätten momentan
aktiv voran. Im Mui Basin östlich von Nairobi haben Bohrungen Kohleflöze gefunden.
Etwa 15 % der Haushalte landesweit haben Zugang zu Elektrizität, davon 46 % im urbanen
und nur etwa 4 % im ländlichen Raum. Die Regierung und der staatliche Netzbetreiber haben
in den vergangenen Jahren allerdings erhebliche Anstrengungen im Bereich Netzerweiterung
und Neuanschluss von Verbrauchern unternommen, was sich in der Zahl der Neukunden
52
niederschlägt (siehe Tab. 5).
Tabelle 5: Neukunden
Jahr
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Neukunden
31128
56542
49653
41921
48949
67105
122080
136054
Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008; Kenya Power and Lighting Company 2004
Auf Erzeugungsseite besteht dabei historisch ein Trend zur stärkeren Rolle von Geothermie
und fossilen Energieträgern, maßgeblich geprägt und im folgenden Graph auch abzulesen von
der Dürre des Jahres 2000.
Abbildung 7: Entwicklung der Stromerzeugung in Kenia 1971 - 2006
Quelle: International Energy Agency 2009b
52
Kenya Power and Lighting Company 2008; Kenya Power and Lighting Company 2004
Business Guide: Kenia
23
Im Jahr 2006 gestaltete sich die Verteilung der Quellen wie folgt (siehe Tab. 6).
Tabelle 6: Verteilung der Quellen
Source
Ktoe
%
Oil
1978
30
Biomass
321
5
Hydro
3278
51
Geothermal
900
14
SUMME
6477
100
Quelle: International Energy Agency 2008a
Laut dem bisher unveröffentlichten Entwurf des neuen Least Cost Power Development Plans
soll Kohle eine größere Rolle als bisher spielen. So sollen 2011 die ersten 18,5 MW
Kohlestrom ans Netz gehen, gefolgt von 300 MW in 2012, sowie weiteren 300 MW je in 2018,
2020, 2022, 2023, 2025, 2026, 2028 und 2029. Ob diese Ausbaupläne tatsächlich realisiert
werden, ist jedoch offen und nur spekulativ zu beantworten. Eine Machbarkeitsstudie des
Energieministeriums hat für ein 300 MW Kraftwerk, das mit importierter Kohle betrieben
53
werden soll, den Hafen von Mombasa als geeigneten Standort identifiziert. Nach den
vorliegenden Informationen ist die Realisierung nicht weiter fortgeschritten.
Wärme wird weitgehend durch Biomasse und fossile Energieträger bereitgestellt, auch im
kommerziellen Bereich wie etwa in der Nahrungsmittelindustrie und in der Zementherstellung.
Dazu liegen jedoch keine exakten Daten vor.
In Abhängigkeit von Regenfällen und Engpässen bzw. Überschüssen in Kenia sowie den
Nachbarländern ist das Land sowohl Stromimporteur als auch -exporteur, allerdings in
geringfügigem Umfang. Kenia befürwortet und unterstützt die regionale Integration des
Energiesektors. Zurzeit laufen zwei Vorhaben zur Etablierung eines ostafrikanischen
Netzverbundes. Darüber hinaus treibt Kenia aktiv den Ausbau einer Hochspannungsleitung
nach Südäthiopien voran.
53
Ministry of Energy 2009, S. 3f
Business Guide: Kenia
24
3.2 Nationale Energiepolitik
3.2.1 Nationale Energiestrategie
Tabelle 7: Meilensteine für die Entwicklung des Energiesektors
Meilenstein
Status
Verabschiedung eines „Energy Acts“, der die Ziele
und strategischen Ansätze des Sessional Papers
operationalisiert
Abgeschlossen (Umsetzung allerdings lückenhaft
und weitgehend unkonkret, insbesondere im
Hinblick auf Erneuerbare Energien)
Einrichtung eines einheitlichen unabhängigen
Regulierers (ERC) für den Energiesektor ingesamt
Abgeschlossen (Energy Regulatory Commission)
Einrichtung einer Geothermal Development
Company (GDC) zur beschleunigten Erschließung
der geothermischen Potentiale
In Arbeit
Teilprivatisierung des halbstaatlichen
Stromerzeugers KenGen
Abgeschlossen (30% planmäßig privatisiert)
Einrichtung einer spezialisierten Rural
Electrification Authority (REA)
In Arbeit (REA existiert, Kapazitäten im Aufbau)
Entflechtung des halbstaatlichen Netzbetreibers
KPLC in Netzbetrieb und Absatz
In Vorbereitung
Förderung vertikal integrierter Stromanbieter im
Besitz lokaler Gruppen auf der Basis
Erneuerbarer Energien (oder Hybrid)
Bisher nicht realisiert
Erlaubnis für Stromproduzenten, Großabnehmer
direkt durch das Stromnetz zu versorgen
Bisher nicht realisiert
Schaffung eines liberalisierten nationalen
Energiemarktes
Bisher nicht realisiert
Privatisierung oder Konzessionierung isolierter
Stromerzeugungsanlagen
Bisher nicht realisiert
Quelle: Ministry of Energy 2004
Das Ministry of Energy ist federführend in der Formulierung und Operationalisierung der
politischen Rahmenbedingungen sowie der strategischen Sektorentwicklung. Das strategische
Schlüsseldokument ist das Sessional Paper No. 4 on Energy (2004). Es hat die Zielsetzung,
„fairen Zugang zu qualitativ hochwertigen Energiedienstleistungen zu minimalen Kosten und
unter Schonung der Umwelt zu fördern“. Es erkennt die Schlüsselrolle des Energiesektors an
und erhebt den Anspruch, einen politischen Rahmen für dessen weitere Entwicklung zu
setzen. Das Sessional Paper setzt eine Reihe wichtiger Meilensteine für die Entwicklung des
Energiesektors, auf die sich Investoren auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und
Genehmigungsstellen berufen können (siehe Tab. 7).
Daneben gibt es keinerlei sonstige publizierten Schlüsseldokumente, auch gibt es bisher keine
sektorspezifischen Strategien. Momentan arbeitet eine Taskforce an einer Strategie für
Biokraftstoffe. Diese Arbeitsgemeinschaft umfasst Regierungsvertreter, Entwicklungspartner,
Wissenschaftler, NGOs und Vertreter des Privatsektors. Die Strategie wird auf die nachhaltige
Erschließung der Potentiale Kenias im Biokraftstoffsektor abzielen. Bis jetzt war Biodiesel
Schwerpunkt dieser Strategie, doch auch Bioethanol wird bald miteinbezogen werden.
Meilensteine
für den
Energiesektor
Business Guide: Kenia
25
Innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft gibt es Untergruppen, welche an verschiedenen
Themen wie zum Beispiel Forschung an Biotreibstoffen oder Normen arbeiten.
3.2.2 Übersicht über Gesetze, Vorschriften, Kampagnen
Vier wichtige rechtliche oder institutionelle Reformen haben in der jüngeren Vergangenheit
stattgefunden bzw. sind für die nähere Zukunft in der weiteren Umsetzung oder Vorbereitung.
Die Feed-In Tariff Policy (FIT) ist momentan die einzige direkt auf erneuerbare Energien
abzielende konkrete und für Investoren direkt relevante Regulierung und wurde im Mai 2008
vom Energieministerium veröffentlicht. Sie erstreckt sich auf netzgebundene Stromerzeugung
aus Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft, wobei die Tarife für 15 Jahre gelten. Die FIT
verpflichtet den Netzbetreiber, diesen auch vorrangig abzunehmen.
Zwar sind sich Beobachter einig, dass die Regelung einen wichtigen Schritt darstellt,
allerdings ist das Dokument noch mit sachlichen und handwerklichen Schwächen behaftet:
Die Differenzierung ist vielfach ungenügend, etwa im Bereich Biomasse. Dort basieren
die angegebenen Tarife auf der Kostenstruktur relativ großer Zucker-BagasseVerstromung. In der Kostenstruktur hat diese wenig mit Stromerzeugung in
Biogasanlagen gemein, weshalb es dem FIT nicht gelingt, attraktive Anreize für
Investitionen in Biogas zu setzen.
Solarenergie ist nicht vorgesehen.
Aus einem Leitfaden für Investoren, den das Energieministerium veröffentlicht hat,
geht allerdings hervor, dass die Tarife aufgrund der up to-Formulierung als
Maximalpreise durch eine „Einigung“ zwischen Investor und Netzbetreiber festzulegen
54
sind. Das Dokument erwähnt weiter, dass die Basis für die Verhandlungen dieser
Power Purchase Agreements der Geschäftsplan des jeweiligen Vorhabens ist. Dies
impliziert, dass sich der Tarif im Rahmen der angegebenen Maximalpreise und kapazitäten auf die Produktionskosten des Stroms beziehen wird. Erfahrungswerte
liegen dazu allerdings bisher nicht vor, da nach den vorliegenden Informationen bisher
kein Vorhaben diese Phase erreicht hat.
Es ist kein Inflationsausgleich vorgesehen.
Das bisher die Transaktionskosten für Investoren treibende Aushandeln eines Power
Purchase Agreements (PPA) ist nach wie vor notwendig.
54
Ministry of Energy 2008a
Einspeisetarif
Business Guide: Kenia
26
Die vorgeschlagenen Tarife sind in der folgenden Tabelle 8 zusammengefasst:
Tabelle 8: Vorgeschlagene Tarife bei FIT
Technologie
Windkraft (einzelne
Windfarm)
Anlagenleistung
(MW)
Maximaler Firmentarif
(USD/kWh) an
Übergabepunkt
Maximaler nichtFirmentarif (USD/kWh) an
Übergabepunkt
0 - 50
0.09
0.09
51 und mehr
Tarif zu verhandeln
Tarif zu verhandeln
0 - 40
0.07
0.045
41 und mehr
Tarif zu verhandeln
Tarif zu verhandeln
0.5 –0.99
0.12
0.10
1–5
0.10
0.08
5.1 – 10
0.08
0.06
10 und mehr
Tarif zu verhandeln
Tarif zu verhandeln
Biomasse
Kleinwasserkraft
Quelle: Ministry of Energy 2008b
Wie aus der Tabelle hervorgeht, sind die Tarife für Vorhaben ab einer bestimmten Kapazität in
jedem Falle zu verhandeln. In diesen Fällen genießt das Vorhaben zwar prioritäre
Netzanbindung und die Ankaufverpflichtung durch den Netzbetreiber, der Tarif für den
erzeugten Strom ist jedoch – wie bisher – auf kommerzieller Basis zwischen Investor und
Netzbetreiber zu verhandeln.
Aus einem Leitfaden für Investoren, den das Energieministerium veröffentlicht hat geht
allerdings hervor, dass auch alle übrigen Tarife aufgrund der up to-Formulierung der Tarife als
55
Maximalpreise durch eine „Einigung“ zwischen Investor und Netzbetreiber festzulegen sind.
Das Dokument erwähnt weiter, dass die Basis für die Verhandlungen dieser Power Purchase
Agreements der Geschäftsplan des jeweiligen Vorhabens ist. Dies impliziert, dass sich der
Tarif im Rahmen der angegebenen Maximalpreise und -kapazitäten auf die Produktionskosten
des Stroms beziehen wird. Erfahrungswerte liegen dazu allerdings bisher nicht vor, da nach
den vorliegenden Informationen bisher kein Vorhaben diese Phase erreicht hat.
Investoren sind aufgefordert, Interessensbekundungen beim Ministry of Energy einzureichen,
welche die folgenden Informationen beinhalten müssen:
Details zum Antragssteller: Name, Form, Adresse, Geschäftsfelder,
Eigentümerstruktur, Angaben zwecks Einkommens- und Mehrwertsteuer
Ort des Vorhabens: Name, GPS-Koordinaten, nächste Stadt, Ort, Wahlkreis, Distrikt,
Provinz
Kontrolle und Besitzverhältnisse: Angaben zu Eigentümer des Ortes bzw. der Fläche,
auf der das Vorhaben realisiert werden soll
Technologie: Angabe zur angewandten Technologie (Wasser- und Windkraft,
Biomasse)
55
Ministry of Energy 2008a
Business Guide: Kenia
27
Vorläufige Einschätzung der Machbarkeit: Kurzbeschreibung des Vorhabens,
Angaben zur nutzbaren Energieressource, erwartete Kapazität, geschätzte Kosten,
geschätzte Lastverfügbarkeit, erwartete Menge des verkauften Stromes, geschätzter
benötigter Tarif
Projektentwickler: Angaben zu Finanziers und sonstigen Projektbeteiligten
Experten, Berater und Unterauftragnehmer: Angaben zu beteiligten Fachleuten und
Dienstleistern
Projektfinanzierung: Kurzbeschreibung der geplanten Finanzierung
Umsetzungsplan: Zeitplan für die Umsetzung
Ein Komitee, bestehend aus dem Ministerium, dem Energieregulierer und dem Netzbetreiber
prüft die Interessensbekundung. Wenn diese angenommen wird, hat der jeweilige Investor
das ausschließliche Recht für die Realisierung des Vorhabens für volle zwei Jahre.
Gleichzeitig ist ein detaillierter Vorschlag bzw. Antrag einzureichen, der ebenfalls einer
Prüfung unterzogen wird. Wenn dieser angenommen wird, bleiben weitere sechs Monate, um
die Finanzierung zu regeln sowie das Power Purchase Agreement (PPA) mit dem
Netzbetreiber auszuhandeln. Baubeginn ist spätestens sechs Monate nach Unterzeichnung
des PPA, Fertigstellung spätestens nach zwei Jahren.
Die kürzlich gegründete Rural Electrification Authority (REA) ist momentan noch im Aufbau
begriffen, hat aber bereits die Arbeit aufgenommen. Wesentliche Grundlage wird die
Aktualisierung des Rural Electrification Masterplan darstellen, die momentan durch die
deutsche Beratungsfirma Deutsche Energieconsulting (Decon) abgeschlossen wird. Der
Masterplan-Entwurf sieht eine wachsende Rolle erneuerbarer Energien im Bereich ländlicher
Elektrifizierung voraus, insbesondere durch Kombination konventionellen Ansätzen mit
erneuerbaren Energieträgern in Hybridsystemen. Aktuelle Ausschreibungen beziehen sich nur
auf Dieselgeneratoren, aber die Nachrüstung mit Komponenten erneuerbarer Energien ist
vorgesehen. Mit Blick auf die Zukunft ist hervorzuheben, dass angesichts der niedrigen
ländlichen Elektrifizierungsraten mit erheblichen Investitionen zu rechnen ist. Für Investoren
ist daher entscheidend, sich frühzeitig im deal flow zu positionieren.
56
Einrichtung der
Rural
Electrification
Authority (REA)
Die Regierung gründet derzeit die Geothermal Development Company (GDC). Aufgabe der
GDC wird es sein, Investitionen in geothermische Stromerzeugung zu fördern und deren
Entwicklung zu beschleunigen. Wichtigstes Instrument wird dabei die Übernahme von
upstream-Aktivitäten sein, etwa die Erschließung der Ressourcen durch Bohrungen etc. Der
Dampf wird anschließend über Ausschreibungen an Investoren zur Stromerzeugung für die
Dauer von 20 Jahren verkauft. Dadurch werden die Risiken für Investoren effektiv gemindert.
Die Regierung wird dabei durch internationale Entwicklungspartner, etwa die deutsche KfW,
aktiv unterstützt.
Gründung der
Geothermal
Development
Company (GDA)
Bereits das ‚Sessional Paper No. 4 on Energy’ sieht die Entflechtung des Netzbetreibers in
Übertragung und Vertrieb vor. Für Investoren in erneuerbare Energien wird das bedeuten,
dass aus erneuerbaren Energien erzeugte Elektrizität direkt unter Nutzung des
Übertragungsnetzes an Endkunden veräußert werden kann. Dies ist im strategischen
Sessional Paper No. 4 ausdrücklich vorgesehen. Die Entflechtung ist momentan in
Vorbereitung und wird einen weiteren Paradigmenwechsel im Hinblick auf verbesserte
Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien darstellen.
Entflechtung
von KPLC
56
Ministry of Energy 2009, S. 3
Business Guide: Kenia
28
3.2.3 Akteure und Zuständigkeiten
Das Energieministerium ist verantwortlich für Formulierung von Gesetzen, die Erschließung
von Energieressourcen, Ausbau und Entwicklung von Technologie und Infrastruktur,
Energieeffizienz sowie für die Energieplanung insgesamt. Das Ziel ist eine ausreichende,
kosteneffiziente und leistbare Energieversorgung zur Deckung der nationalen Nachfrage.
57
Planung für netzgekoppelte Elektrizität wird in Zusammenarbeit mit KPLC durchgeführt.
Energieministerium
Die Energy Regulatory Commission (ERC) wurde kürzlich im Rahmen des Energy Act 2006
gegründet. Damit sollte die Lücke einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde für den
Energiesektor insgesamt geschlossen werden. Die ERC ist zuständig für Steuerungs- und
Tarifprozesse des Energiesektors, wie beispielsweise Stromtarife für Endkunden, die
Lizensierung von Stromproduzenten oder die Überwachung der Aushandlung von PPAs
zwischen Netzbetreibers und unabhängigen Stromproduzenten. ERC ist überdies von der
National Environmental Management Authority (NEMA) als leitende Einrichtung für
Umweltbelange im Energiesektor beauftragt, und damit etwa mit zuständig für den Clean
Development Meachanism (CDM). Neben den Regulierungsfunktionen verwaltet sie eine Liste
58
von akkreditierten Auditoren und sammelt und wartet Daten und Statistiken.
Energy
Regulatory
Commission
Die Rural Electricity Authority (REA) wurde auf der Basis des Sessional Paper No.4 und des
Energy Act 2006 gegründet. Sie ersetzt das Rural Electrification Programme und koordiniert
bzw. setzt die Aktivitäten zur ländlichen Elektrifizierung um. Außerdem soll die REA die
Privatisierung von bestehenden alleinstehenden Systemen durchführen. Weitere
Schlüsselrollen beinhalten die Förderung der Verwendung von erneuerbaren Ressourcen
59
sowie Kapitalbeschaffung für Programme zur ländlichen Elektrifizierung.
REA
Die Kenya Power and Lighting Company (KPLC) ist verantwortlich für Übertragung, Verteilung
und Absatz der Elektrizität in Kenia. Das Unternehmen besitzt und betreibt das gesamte
Übertragungs- und Verteilungsnetz und ist für dessen Wartung und Ausbau zuständig. Alle
60
Stromerzeuger verkaufen ihren Strom bisher an KPLC.
KPLC
Die Kenya Electricity Generation Company (KenGen) ist der halbstaatliche Stromerzeuger und
besitzt den Großteil der Kraftwerke Kenias, insbesondere die großen Wasserkraft- und
Geothermiekraftwerke. Derzeit ist das Unternehmen zu 70 % in staatlicher Hand, der Rest
gehört privaten Teilhabern. KenGen ist der wichtigste Stromproduzent im Land und deckt
61
80 % des nationalen Strombedarfs.
KenGen
Unabhängige Stromerzeuger (Independent Power Producers, IPP) des privaten Sektors sind
die Betreiber thermischer Kraftwerke Iberafrica Power, Tsavo Power, Simba Power sowie der
Notstromversorger Aggreko. Mumias Sugar betreibt ein Biomassekraftwerk, Orpower ein
Geothermiekraftwerk. Die Beteiligung des Privatsektors in Kenia ist bisher relativ gering, da in
der Vergangenheit unzureichende Anreize und mangelnde Transparenz Investitionen
62
erschwerten.
Unabhängige
Stromerzeuger
Die Kenya Association of Manufacturers (KAM) ist die Interessenorganisation des
produzierenden Gewerbes in Kenia. Da KAM die größten Energieverbraucher des Landes zu
KAM
57
nähere Informationen unter: http://www.energy.go.ke
Electricity Regulatory Commission 2009
59
Electricity Regulatory Commission 2006, S. 76
60
UNDP/GVEP 2005, S. 16
61
Kenya Electricity Generating Company 2009
62
Eberhard/Gratwick 2005, S. 6
58
Business Guide: Kenia
29
seinen Mitgliedern zählt, ist der Verband ein wichtiger Akteur im Energiemarkt bzw. in der
63
Energiepolitik.
3.2.4 Geberaktivitäten
Überblick über Geber und Entwicklungspartner - Auswahl von Aktivitäten und
64
Projekten:
Frankreich: Finanzierung des ländlichen Elektrifizierungsprogrammes der Regierung;
Bau bzw. Rehabilitierung von Kraftwerken, etwa Kipevu Gas Kraftwerk oder 35 MW
Erweiterung des Olkaria II Geothermiekraftwerks; Umsetzung durch Agence
Française de Développement (www.afd.fr).
Finnland: Teilfinanzierung und Durchführung des Rural Electrification Masterplan
Updates mit weitreichenden Primärdaten und Empfehlungen auch bezüglich der Rolle
von erneuerbaren Energien.
Weltbank: Energy Sector Recovery Programme zur Reform der halbstaatlichen
Versorger, Teilfinanzierung von Energieprojekten (etwa Erweiterung Olkaria II).
Japan: Teilfinanzierung von Kraftwerken, etwa Sondu Miriu Wasserkraft.
Spanien: Zuschüsse zum ländlichen Elektrifizierungsprogramm der Regierung.
Deutschland: Teilfinanzierung von Kraftwerken sowie geplante Unterstützung der
Geothermal Development Agency (GDA) durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
Unterstützung der Entwicklung des Biogasmarktes durch GTZ.
3.3 Elektrizitätsmarkt
3.3.1 Angebotsseite
Der Elektrizitätssektor ist gekennzeichnet durch eine große Abhängigkeit von Wasserkraft
(737 MW installierte Leistung). Dadurch ist die Energieversorgung überaus anfällig für Dürren.
Das Potential für Großwasserkraft ist weitgehend erschöpft. Thermische Kraftwerke tragen mit
154 MW Leistung zur Stromerzeugung bei. Geothermie als drittgrößter Stromlieferant (115
MW) hat ein geschätztes Potential von 2 GW, die Kosten sind allerdings mit 3 Millionen
USD/MW sehr hoch. Noch speisen erneuerbare Energieträger wenig (Wind <1 MW) bis gar
keine (PV, Biogas) elektrische Energie ins Stromnetz ein. Dezentralisierte erneuerbare
Energie, vor allem PV auf Haushaltsbasis und zu einem begrenzten Teil auch
Kleinwasserkraft sind schon bewährte Stromquellen in ländlichen Gegenden ohne Anbindung
65
ans öffentliche Netz.
Abhängigkeit
von Wasserkraft
Insgesamt verfügt Kenia derzeit über eine installierte Leistung von 1310 MW. Eine genauere
Aufschlüsselung der einzelnen Kraftwerke, ihre Leistung und Produktion (Stand 2008) sind in
Tabelle 9 dargestellt.
Installierte
Leistung
63
Kenya Association of Manufacturers 2009
GTZ 2008
65
Kenya Power and Lighting Company 2008, S. 103
64
Business Guide: Kenia
Tabelle 9: Installierte Leistung und Produktion aller Kraftwerke in Kenia, 2008
Quelle: Ministry of Energy/Kenya Power and Lighting Company 2007, S.9
30
Business Guide: Kenia
31
Weitere Anlagen zur Stromerzeugung in Planung oder Durchführung, die meisten unter Leitung
von KenGen, sind in Tabelle 10 aufgeführt.
Tabelle 10: Projekte in Planung – einige davon bereitsfertiggestellt
Quelle: LCPDP 2008-2028, S.13
KenGen als Hauptstromproduzent ist überwiegend in staatlichem Besitz und deckt zu 80% den
jährlichen Energiebedarf. KPLC, das einzige Unternehmen zur Stromabnahme und –verteilung,
besitzt alle Umwandlungs- und Verteileinheiten und hat mit KenGen ein PPA zur Abnahme der
gesamten produzierten Strommenge. KPLC ist zu 40 % in staatlichem Besitz, der Rest ist in
66
Streubesitz. Wie bereits in Kapitel 3.2.2 erwähnt, steht KPLC mit der geplanten Entflechtung
von Übertragung und Vertrieb vor einer gravierenden Umstrukturierung.
Der Strom aus Wasserkraft, der etwa 72 % der Gesamtstrommenge, die KenGen an KPLC liefert,
67
ausmacht, wird laut PPA mit 2,36 KES/kWh vergütet.
Auch einige unabhängige
68
Energieerzeuger verkaufen ihren Strom an KPLC. Da die gesamte Stromabnahme bisher über
Kaufverträge abgewickelt ist, ist freier Stromhandel ausgeschlossen.
KenGen hat eine Leistung von 1006 MW installiert, während unabhängige Stromproduzenten auf
145 MW kommen. Darüber hinaus speisen sieben isolierte Minigrids von kleinen thermischen
Kraftwerken Strom ins Netz ein. Wegen schlechter hydrologischer Bedingungen aufgrund von
Dürren kamen jüngst einige hundert MW Leistung für Notstrom hinzu, Ausbauprojekte finden in
69
allen Bereichen statt.
Für Stromproduzenten fielen im Jahr 2008 folgende Tarife an (siehe Tabelle 11):
66
Kenya Power and Lighting Company 2008, S. 39f
Kenya Electricity Generating Company 2008, S. 24
68
UNDP/GVEP 2005, S. 16
69
Kenya Power and Lighting Company 2008, S.103-104;
Ministry of Energy/Kenya Power and Lighting Company 2007, S. 9
67
Business Guide: Kenia
32
Tabelle 11: Kosten für Stromproduzenten
Stromproduzent
Power
Purchase
Kosten (KES)
Treibstoffkosten
(KES)
KenGen
11.453.546
3.987.542
Aggreko
878.885
Uganda Electricity
Transmission
Company Limited
Gesamtkosten
(KES)
Anteil
Treibstoffkosten
4.818
15.441.088
26 %
6.296.523
499
7.175.408
88 %
90.097
390.225
26
480.322
81 %
Tsavo Power
Company Limited
1.1619.778
3.928.096
556
5.547.874
71 %
Iberafrica Power
(E.A.) Company
Limited
836.670
2.617.071
306
3.453.741
76 %
OrPower 4 Inc.
630.786
98
630.786
Mumias Sugar
Company Limited
18.175
9
24.370
Tanzania Electric
Supply Company
Limited
5.358
1
5.358
6.195
Produzierte
Einheiten
(GWh)
25 %
3.3.2 Nachfrageseite
Der Stromverbrauch der einzelnen Nachfragesektoren ist in Tabelle 12 dargestellt. Der Handels- Stromverbrauch
und Industriesektor zeigt den größten Verbrauch, gefolgt vom Haushaltssektor.
Tabelle 12: Stromverbrauch 2006 per Sektor
Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008, S.104
Business Guide: Kenia
33
Strompreise sind durch Tarifverfahren der Energy Regulatory Commission (ERC) gegeben. Diese Strompreise
sind darauf ausgerichtet, die langzeitlichen Grenzkosten der Energiedienstleistungen zu
reflektieren, welche es den Produktions- und Verteilungseinrichtungen erlaubt, zahlungsfähig zu
bleiben. Die Tabelle 13 fasst die gegenwärtigen Stromtarife zusammen.
Tabelle 13: Stromkosten für Verbraucher, Tarife und Gebühren ab 1.Juli 2008
Verbraucher
Versorgungsspannung
Verbrauch
(kWh/Monat)
Fixkosten
(KES/Monat)
0-50
Haushalte
240 oder 415
51-1.500
Gewerbe und
Industrie
Anschlusskosten
(KES/kVA/
Monat)
2,00
120.00
Mehr als 1.500
Kleingewerbe
Energiekosten
(KES/kWh)
8,10
-
18,57
240 oder 415
Bis zu 15.000
120.00
8,96
-
415-3 phase
Mehr als
15.000
800.00
5,75
600
2.500
4,73
400
2.900
4,49
200
4.200
4,25
170
11.000
4,10
170
11.000
33.000/40.000
66.000
Keine
Begrenzung
132.000
Notstrom
240 oder 415
Bis zu 15.000
240 – wenn mit
DC oder SC
verwendet
4,85
-
Straßenbeleuchtung
240
-
120.00
7,50
-
Quelle: Kenya Law Reports 2008
Diese Tarife sind aber nur ein Teil des tatsächlichen Preises für den Endkunden, da noch andere
Gebühren, Abgaben und Steuern hinzukommen (vgl. Tabelle 14). In Kenia werden sämtliche
Treibstoffkosten für thermische Kraftwerke auf die monatlichen Rechnungen der Verbraucher
umgelegt. Verzögerungen bei der Realisierung neuer Kraftwerke oder Dürreperioden und
Produktionsschwankungen der Wasserkraftwerke haben die Regierung in der Vergangenheit
immer wieder gezwungen, auf teure Notstromversorgung auf Dieselbasis zurückzugreifen. Dies
hat sich als maßgeblicher Treiber der Verbraucherpreise erwiesen. Insbesondere die
Gebührenanpassungen von KPLC angesichts der hohen Ölpreise des Jahres 2008 lösten
erhebliche Unruhe und Besorgnis bei den Verbrauchern aus. In Anbetracht der nur geringen
Überkapazitäten werden Verzögerungen im Kraftwerksbau, Dürren oder Ölpreisschwankungen
weiterhin problematisch sein. Dieser Sachverhalt ist der zentrale Treiber für das steigende
Interesse im Lande an alternativen Energiequellen.
Business Guide: Kenia
34
Tabelle 14: Auszug aus einem Stromrechnungsbeleg KPLC
Posten
Betrag
in KES
Anteil
in %
Fixed charge: deckt KPLC's Kostenanteil
120
2,8
Consumption: Gebühr für tatsächlichen Verbrauch des Endkunden gem.
Tarifstruktur
1.639
38
Fuel cost charge: Umlage für Treibstoffkosten thermischer Kraftwerke,
wird von KPLC direkt an Stromerzeuger weitergegeben, hier 7,78 KES /
kWh
1.867,20
43,27
Forex adjustment: Umlage für Wechselkursanpassung, hier 0,07 KES /
kWh
16,80
0,38
ERC levy: Umlage für Energy Regulatory Commission, 0,03 KES / kWh
7,20
0,16
REP levy: Umlage für Rural Electrification Authority, 5%
81,95
1,89
VAT (Mehrwertsteuer, an KRA): 16%
582,88
13,50
Summe
4315,03
100
Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2007 (Beispielsrechnung für 240kWh Verbrauch)
Die folgende Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Fuel cost charge in den vergangenen zwei
Jahren. Mit der Abhängigkeit des Strompreises von den z.T. stark variierenden Treibstoffkosten
der fossilen Kraftwerke am Netz, verdeutlicht sie die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise
und somit auch die Verwundbarkeit bzw. fehlende Planungssicherheit für Stromkunden.
Abbildung 8: Entwicklung der Fuel Cost Charge in Kenia zwischen April 2007 und März 2009
9
8
Fuel Cost Charge (KSh/kWh)
7
6
5
4
3
2
1
0
Apr- May- Jun- Jul- Aug- Sep- Oct- Nov- Dec- Jan- Feb- Mar- Apr- May- Jun- Jul- Aug- Sep- Oct- Nov- Dec- Jan- Feb- Mar07
07
07
07
07
07
07
07
07
08
08
08
08
08
08
08
08
08
08
08
08
09
09
09
Business Guide: Kenia
35
3.4 Stromnetz
3.4.1 Beschreibung und Eigenschaften des Stromnetzes
Der Ausbau des Stromnetzes gehört zur Strategie der Regierung, den Zugang zu elektrischer
Energie zu verbessern, und wird in Zusammenhang mit Projekten zur ländlichen Elektrifizierung
durchgeführt. Im Jahr 2007 führte die Ausweitung des Verteilungssystems zu einer Erweiterung
des Netzes um 22 %. 500 km Verteilungsleitungen sollten 2008 gebaut werden. Die gesamten
Transmissions- und Verteilungsleitungen hatte 2008 eine Gesamtlänge von 40.274 km.70
Abbildung 9 illustriert die existierenden und geplanten Versorgungsleitungen, Abbildung 10 die
Anlagen dazu (Stand 2005).
Abbildung 10: Vorhandene und vorgeschlagene
Stromerzeugungsanlagen
Abbildung 9: Existierende und geplante Netzverteilung
Quelle: Depha 2008
Quelle: Depha 2008
Das gesamte System zur Stromumwandlung und -verteilung ist im Besitz und wird betrieben von
KPLC. Die Länge bzw. Art der einzelnen Leitungssysteme kann Tabelle 15 entnommen werden.
70
Weitere Informationen im Daily Nation vom Montag 10.November 2008
Business Guide: Kenia
36
Tabelle 15: Transmissions- und Verteilungsleitungen und ihre Länge in km
Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008, S.112
3.4.2 Ländliche Elektrizifierung
Wie bereits in Kapitel 3.3.1. erwähnt, beträgt die ländliche Elektrifizierungsrate 2007 ca. 7-8 %. Ländliche
Seit Mitte 2008 verwaltet KPLC außerdem 12 Diesel - Kleinnetze und verlangt dafür den gleichen Elektrifizierungs
Tarif wie für das öffentliche Netz. Es existieren außerdem noch einige selbstverwaltete örtliche rate
Kleinnetze.
Business Guide: Kenia
37
Die durchschnittlichen Kosten für die Verbindung pro Anschluss stiegen in den letzten Jahren von
KES 60.000 auf KES 225.000 (2007). Dieser Anstieg resultiert aus der Verlagerung von
Netzverdichtung bzw. -erweiterung zu nicht netzgebundenen Maßnahmen und Ausweitung der
71
Netzinfrastruktur, um ländliche Verbraucher zu erreichen.
Durchschnittliche Kosten für
die Vebindung
pro Anschluss
Es konnten landesweit 3,5 Milliarden KES für ländliche Elektrifizierungsprojekte bereitgestellt Elektrifizierungswerden. Diese Summe wurde nach Kriterien des Constituency Development Funds verteilt. projekte
Wahlbezirke im Rift Valley werden mit mehr als 858 Mio. KES den Löwenanteil bekommen,
gefolgt von den Ostprovinzen mit 656 Mio. KES. Des Weiteren erhalten Nyanza 604 Mio. KES,
Central Province 461 Mio. KES, Western Province 457 Mio KES, Coast Province 331 Mio. KES
sowie die North Eastern Province 181 Mio. KES.
Nach Angaben des Geschäftsführers der REA sollen alle öffentlichen Einrichtungen wie etwa
Schulen oder Krankenhäuser bis 2012 mit Strom versorgt werden, was Kosten von 50 Mrd. KES
verursacht. Der Langzeitplan des Landes ist es außerdem, jedem Kenianer bis 2030 Zugang zu
72
elektrischer Energie zu ermöglichen (Vision 2030).
3.5 Status der Marktentwicklung für erneuerbare Energien
Der Markt für erneuerbare Energien in Kenia ist in einem rapiden Umbruch begriffen. Zwar haben
die erneuerbaren Energien traditionell – abgesehen von den etablierten Anwendungen
Großwasserkraft und Geothermie – bisher kaum eine Rolle gespielt, aber ein schnell wachsender
Energiebedarf, häufige Versorgungsengpässe, die Ausfälle in vergangenen Dürreperioden und
zuletzt der Schock des hohen Ölpreises in 2008 schlagen sich allmählich in einem Bewusstseinsund einem korrespondierenden Wandel des politischen und wirtschaftlichen Umfeldes nieder.
Solarenergie
Die Möglichkeiten zur Solarenergieversorgung sind mit einer täglichen Sonneneinstrahlung von
2
durchschnittlich 5 kWh/m sehr groß. Es gibt etwa 15-20 große Lieferanten von Solartechnologie
sowie drei große Hersteller von SLI-Batterien.
Im Hinblick auf PV liegt die jährliche Nachfrage bei 1-1,3 MWp (ohne staatliche Ausgaben). Die PV
jährliche Wachstumsrate des Marktes liegt seit Mitte der 1990er bei ca. 15 % pro Jahr. Der
wesentliche Absatzmarkt sind hierbei private Haushalte und kleinere Unternehmen.
2
Im Bereich Solarthermie waren 2008 etwa 8.000 bis 10.000 m installiert. Aufgrund steigender
Energiepreise ist mit einem starken Marktwachstum in den nächsten fünf Jahren zu rechnen.
Nähere Informationen zur Entwicklung der Solarenergie können in der Zielmarktanalyse zum
keniansischen Solarmarkt nachlesen.
Solarthermie
Biogas
Das Potential in Kenia wird auf bis zu 130 MW el installierte Kapazität geschätzt. Die geschätzte Biogas
Stromerzeugung liegt bei bis zu 1.045 GWhel pro Jahr. Dies entspräche 16,4 % der gesamten
Stromerzeugung des Landes (= 6.360 GWhel in 2008/2009).
Im Hinblick auf Eigenbedarfsdeckung zeigt sich, dass sich der Eigenverbrauch von Biogasstrom
gegenüber dem Einkauf von Strom deutlich kostengünstiger verhält. Das Marktsegment der
Netzeinspeisung ist für Unternehmen interessant deren Biogaspotential den Eigenverbrauch
wesentlich übersteigt. Direktlieferung an Einzelkunden ist vor allem in räumlicher Nähe zu
Großkunden attraktiv. Ländliche Elektrifizierung ist in Gebieten mit geringer Elektrifizierungsrate
71
72
Rural Electrification Authority 2009, Überarbeitung des Rural Electrification Master Plan (REM), S. 25
Nähere Informationen im Daily Nation vom Montag 10.November 2008
Business Guide: Kenia
38
ein attraktives Marktsegment. Einen genaueren Überblick über Biogasmarkt in Kenia gibt die
gleichnamige Zielmarktanalyse.
Windenergie
Die Möglichkeit Windenergie zu gewinnen hat ähnlich wie in der Solarenergieversorgung mit ca. Windenergie
2
350 W/m ein großes Potenzial. Der derzeitig jährliche Durchschnitt der Windenergiekapazität
liegt bei 1,6 GWh.
Obwohl Dieselmotoren gerade in netzunabhängigen Gebieten als starke Konkurrenten gelten,
sind Windenergieanlagen seit dem steigenden Ölpreis in den letzten Jahren auf dem Vormarsch,
was an der kontinuierlich steigenden Zahl kleinerer Windprojektplanungen zu beweisen ist.
Außerdem werden Investitionen in die Windenergiebranche durch die eingeführten
Einspeisetarife der kenianischen Regierung begünstigt. Weitere Informationen zum
Windenergiesektor sind in der gleichnamigen Zielmarktanalysen zu finden.
Kleinwasserkraft
Kenia verfügt im Bereich der Kleinwasserkraft über eine installierte Gesamtkapazität von
insgesamt 600 MW. Von den ca. 260 Projekten liegen fast die Hälfte der Anlagen im
Einzugsgebiet des Viktoriasees, ein weiterer großer Teil im Einzugsgebiets des Tana River.
Kleinwasserkraft
Netzungebundene Kleinwasserkraftanlagen wurden in den letzten dreißig bis vierzig Jahren
vernachlässigt, da sie nicht wirtschaftlich waren. Im Zuge der kenianischen Politik zur ländlichen
Elektrifizierung zeigte sich allerdings wieder Interesse an solchen isolierten Anlagen. Um private
Investoren
von
Kleinwasserkraftsystemen
zu
überzeugen, hat das kenianische
Energieministerium auch für diese Branche der erneuerbaren Energien Einspeisevergütungstarife
festgelegt. Einen genaueren Überblick über den Markt der Kleinwasserkraft in Kenia gibt die
gleichnamige Zielmarktanalyse.
Förderung von erneuerbaren Energien
Im Laufe der letzten Jahre hat die Regierung in diversen Gesetzen und sonstigen
Veröffentlichungen die Absicht bekundet, Investitionen in zusätzliche Energieversorgung auf der
Basis erneuerbarer Energien aktiv zu fördern. Zentraler Meilenstein und Zeuge dieser Absicht ist
die Einspeisevergütungsregelung für Strom aus bestimmten erneuerbaren Energiequellen.
Gesetze und
staatliche
Veröffentlichungen
Die drei wichtigsten und am weitesten vorangeschrittenen Großprojekte sind:
Lake Turkana Wind Power: 300 MW Windenergie im Norden Kenias aus 353 WKA mit Wichtige
je 850 kW Leistung (Vestas V52); Projektentwickler und -betreiber ist ein kenianisch- Projekte
niederländisches Konsortium. Das Vorhaben hat ein erhebliches Volumen und ist nach
Aussagen von Beobachtern gut aufgestellt. Damit hat es gute Aussichten auf erfolgreiche
Realisierung.
Status: fortgeschrittene Planung und Verhandlungen mit Netzbetreiber und Regierung,
Übertragungsleitung und Anschluss an das nationale Netz sind bereits ausgeschrieben.
Mumias Sugar Bagasse Cogeneration: Biomasseverstromung auf der Basis von festen
Abfällen aus der Zuckerproduktion; 35 MW installierte Leistung zur Deckung des
Eigenbedarfs und zum Absatz von bis zu 24 MW an das nationale Netz. Das Vorhaben
wird durch eines der größten Unternehmen Kenias (Mumias Sugar) umgesetzt.
Status: Verhandlungen sind abgeschlossen, Anlage ist im Bau.
Olkaira III Geothermal Power Plant: netzgebundene Stromerzeugung aus Geothermie
(48 MW); Ormat Technolgies Inc. (USA); das Projekt wurde durch ein starkes Konsortium
aus amerikanischen Unternehmen und israelischem Technologieträger umgesetzt und
stellt einen wichtigen Schritt in der Regierungspolitik zur weiteren Erschließung der
Geothermiepotentiale dar. Status: Inbetriebnahme im März 2009.
Business Guide: Kenia
39
Als zentraler Aspekt muss hervorgehoben werden, dass alle drei beispielhaft skizzierten Projekte Privatwirtschaft
Vorhaben zur netzgebundenen Stromerzeugung sind und damit auf staatliche
Rahmenbedingungen und ein positives regulatives Umfeld angewiesen sind. Daneben existiert
allerdings der freie Markt für rein privatwirtschaftliche Investitionen, etwa in solchen Fällen, in
denen Investoren ihren Eigenbedarf ganz oder teilweise aus erneuerbaren Energien decken
wollen, um so ihre hohen Energiekosten zu reduzieren. Insbesondere in der Telekommunikation,
in der Tourismusbranche, sowie in der Lebensmittelindustrie und Agrarwirtschaft bestehen hier
erhebliche Potentiale.
In den letzten Jahren ist das Interesse an Investitionen und Projekten im Bereich erneuerbare Anstieg des
Energien spürbar gestiegen, was sich an entsprechenden Medienberichten, Äußerungen von Interesses für
Projektbeteiligten auf Sektorveranstaltungen sowie Bekundungen durch die Politik ablesen lässt. EE
erneuerbare Energien werden als Alternativen zu den konventionellen Energiequellen eine
zunehmend wichtige Rolle zugesprochen. Es gibt durchaus auch weiterhin signifikante Barrieren
für die Erschließung der erneuerbaren Energien und entsprechende Investitionen. Dennoch bleibt
festzuhalten, dass vor dem Hintergrund des wachsenden Energiebedarfs, den mit Preisrisiken
behafteten Alternativen, den erheblichen natürlichen Potentialen und der Kostendegression bei
den Erneuerbaren Kenia einen Zukunftsmarkt darstellt.
Auf den spezifischen Entwicklungsstatus und die konkreten Potentiale in den einzelnen
Teilmärkten – Solar, Kleinwasserkraft, Biomasse, Biogas und Wind - wird in gesonderten
Zielmarktanalysen
eingegangen.
Diese
wurden
ebenfalls
im
Rahmen
des
Projektwicklungsprogramms erstellt und stehen unter www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm
frei zum Download zur Verfügung.
Business Guide: Kenia
40
Anhang
Wichtige Kontakte
Electricity Regulatory Commission: www.erc.go.ke
German Business Association: www.gbakenya.com
Germany Trade and Invest: www.gtai.de
Global Inspections South Africa Pty: http://www.global-inspections.com
KEBS PVoC: www.kenyapvoc.com
Kenya Bureau of Standards (KEBS): www.kebs.org
Kenya Electricity Generating Company: www.kengen.co.ke
Kenya Investment Authority: www.investmentkenya.com
Kenya Power and Lighting Co. Ltd.: www.kplc.co.ke
Kenya Revenue Authority (KRA): www.kra.go.ke
Ministry of Energy www.energy.go.ke
National Social Security Fund: www.nssfkenya.com
Intertek International Ltd.: www.intertek-gs.com/programmes/kenya/?lang=en&id=KENYA
Rural Electrification Authority: www.rea.co.ke
Société Générale De Surveillance: www.ke.sgs.com
Kontakte wichtiger Solarunternehmen in Kenia
Name
Adresse
Tel./Fax./Internet
P.O. Box 14242,
Industrial Area, Nairobi
Tel: (+254) (0)20 532211/48/49
Chloride Exide
Tel: (+254) (0) (41) 5486250/1/2/3
Sollatek
P.O. Box 34246
Sollatek Building
Mombasa/Malindi Rd.
Email: [email protected]
Internet: www.cekl.com
Email: [email protected]
Internet: www.sollatek.co.ke
Tel: (+254) (0) 20 2715960
Kenital
Ngong Rd, Nairobi
Telesales
P.O. Box 45525, Nairobi
Email: [email protected]
Internet: www.kenital.com
Tel: (+254) (0) 20 213143
Email: [email protected]
Tel: (+254) (0) 20 558335
Mobile: +(254) (0) 722 781081
Davis &
Industrial Area, Nairobi
Email: [email protected],
[email protected]
Internet: www.dayliff.com
-
Tel.:(+254) (0) 720 650065
Shirtliff
Asachi
Business Guide: Kenia
41
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