Briefkopf Botschaft - Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
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Briefkopf Botschaft - Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Stand: April 2009 Sozialabteilung Merkblatt für Ärzte, die sich in Spanien niederlassen möchten Wenn Sie sich als Arzt in Spanien niederlassen wollen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. Anerkennung des ärztlichen Titels Sie müssen Ihren ärztlichen Titel durch das zuständige spanische ErziehungsWissenschafstministerium (nicht Gesundheitsministerium) anerkennen lassen, s. Adresse anbei: und Ministerio de Educación Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones Paseo del Prado, 28 28071 Madrid Telf.: 902 21 85 00 Internet: www.mec.es Die öffentlichen Verwaltungen sind verpflichtet, innerhalb von vier Monaten Bescheid zu erteilen. Allerdings kommt es vor, dass Anerkennungsverfahren im Einzelnen, insbesondere bei der Anerkennung von Facharzttiteln, erheblich länger dauern. 2. Anmeldung zur Ärztekammer Nach Erhalt der Anerkennung müssen Sie sich in der spanischen Ärztekammer der Region, in der Sie sich niederlassen wollen, anmelden. Für Madrid ist dies: Ilustre Colegio Oficial de Médicos de Madrid C/Santa Isabel, 51 28012 Madrid Tel.: 00 34 91-5385100 www.icomem.org Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen: Ihren deutschen Reisepass, Ihre Zulassung als Arzt im Original, die Anerkennung Ihrer Zulassung vom spanischen Kultusministerium, die spanische Übersetzung Ihrer deutschen Zulassung durch einen vereidigten Übersetzer. 3. Praxisräume Zwischenzeitlich sollten Sie sich um geeignete Praxisräume kümmern. Sie benötigen eine behördliche Genehmigung zur Nutzung der Räume für die Zwecke einer Praxis. Diese Genehmigung müssen Sie Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Calle Fortuny, 8 28010 Madrid E-mail: [email protected] Telefon: 00 34 - 91 - 557 90 00 Telefax: 00 34 - 91 - 310 21 04 -2- bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen. Hier unterliegen Sie denselben Auflagen wie jede andere spanische Person, die eine Arztpraxis eröffnen will. 4. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Die vorherige Einholung eines Visums bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland entfällt. Ebenso bedarf es keiner Arbeitserlaubnis. Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt bzw. die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.). Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros in das zentrale Register für EUAusländer eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Ausländer (DIN A4-Format). Diese enthält die N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) unerlässlich ist. In Madrid wohnhafte Deutsche und deren Familienangehörige wenden sich für die Vergabe eines Termins (zwingend erforderlich) zur Registeranmeldung bitte an die Oficina Comisaría de Extranjería y Documentación Plaza Campillo del Mundo Nuevo n° 3 28005 Madrid Tel.: 902 565 701 Für die Eintragung sind erfahrungsgemäß folgende Unterlagen erforderlich: 1. Antragsformular 2. gültiger deutscher Reisepass 3. Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr Für EU-Ausländer wird seit dem 01.04.2007 keine „tarjeta de residencia“ mehr ausgestellt. Inhaber der „tarjeta de residencia“ müssen diese Bescheinigung erst beantragen, wenn ihre „tarjeta de residencia“ ihre Gültigkeit verliert. Genauere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der Dirección General de Inmigración del Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales (Tel.: 91 363 90 71, 91 363 90 69, 91 363 71 08 http://extranjeros.mtas.es) oder bei der Comisaría General de Extranjería y Documentación, C/ General Pardiñas, 90, 28006 Madrid, Tel.: 91 322 6814, Infos unter: 900 610 620, 900 150 000, www.mir.es). Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Calle Fortuny, 8 28010 Madrid E-mail: [email protected] Telefon: 00 34 - 91 - 557 90 00 Telefax: 00 34 - 91 - 310 21 04 -3- Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates bzw. der Schweiz sind, benötigen grundsätzlich noch ein Visum im Reisepass, welches vor der Einreise bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung einzuholen ist. Deutsche Staatsangehörige, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich erfasst sind und sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem kommunales Wahlrecht. Weitere Auskünfte erteilt die für Ihren deutschen Wohnort zuständige spanische Auslandsvertretung. Weitere Auskünfte kann Ihnen auch die für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Auslandsvertretung erteilen. Eine Liste dieser Vertretungen ist diesem Info-Blatt beigefügt 2). Als Erwerbstätiger unterliegen Sie in Spanien der Sozialversicherungspflicht. Einzelheiten erfahren Sie bei der Ärztekammer oder der spanischen Sozialversicherung INSS. In Madrid ist dies: Instituto Nacional de la Seguridad Social Dirección Provincial C/Serrano, 102 28006 Madrid Telf.: 91 590 71 11 www.sg-social.es 5. Auskünfte über Lebens- und Arbeitsbedingungen Allgemeine Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien erteilt das Bundesverwaltungsamt - Informationsstelle für Auslandstätige und AuswandererPostfach 68 01 69 50728 Köln Tel: 0221 - 758-0 Fax: 0221 - 758 27 68 Länderspezifische Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien finden Sie auch in den blauen Europamappen im Berufsinformationszentrum BIZ Ihres Arbeitsamtes. Das für den Bereich der Berufsberatung als Koordinierungsstelle für Spanien bestimmte Arbeitsamt Frankfurt kann berufskundliche und auf Spanien bezogene Informationen geben: Europaservice Frankfurt Emil-v. Behring-Str. 10 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 – 597 68 327 / 328 / 329 / 330 Fax: 069 – 597 68 415 E-Mail: [email protected]. Außerdem finden Sie Informationen auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Madrid (www.madrid.diplo.de). Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Calle Fortuny, 8 28010 Madrid E-mail: [email protected] Telefon: 00 34 - 91 - 557 90 00 Telefax: 00 34 - 91 - 310 21 04 -4Stand: 2009 Botschaft des Königsreichs Spanien Lichtensteinallee, 1 10787 Berlin Tel.: (0 30)/254 00 70 Fax: (0 30)/257 99 557 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Homberger Str. 16 40474 Düsseldorf Tel. (02 11 )/43 90 80 Fax: (02 11)/45 37 68 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Nibelungenplatz 3 60318 Frankfurt a.M. Tel. (0 69)/9 59 16 60 Fax:(0 69)/5 96 47 42 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Mittelweg 37 20148 Hamburg Tel. (0 40)/41 46 46-0 Fax: (0 40)/41 74 49 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Bödekerstr.22 30161 Hannover Tel. (05 11)/31 10 85-86 Fax:(05 11)/31 62 30 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Oberföhringerstr. 45 81925 München Tel. (0 89)/99 84 79-0 Fax: (0 89)/98 10 206 E-mail: [email protected] Spanisches Generalkonsulat Lenzhalde 61 70192 Stuttgart Tel. (07 11) 99 79 80-0 Fax: (07 11)226 59 27 E-mail: [email protected] Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Calle Fortuny, 8 28010 Madrid E-mail: [email protected] Telefon: 00 34 - 91 - 557 90 00 Telefax: 00 34 - 91 - 310 21 04