Dampfverteiler
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Dampfverteiler
Dampfverteiler Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeit der Betriebsanleitung .............................................................................................................................. 2 2 Bestimmungsgemäße Verwendung ......................................................................................................................... 2 3 Sicherheit ................................................................................................................................................................... 2 4 Bedienungs- und Wartungspersonal ....................................................................................................................... 2 5 Allgemeine Gefahren und Unfallverhütung ............................................................................................................. 2 6 Aufbau- und Funktionsbeschreibung bzw. Verfahrensbeschreibung .................................................................. 3 6.1 Aufbau ......................................................................................................................................................................... 3 6.2 Funktionsweise ............................................................................................................................................................ 4 7 Technische Daten (Abmessungen, Gewicht, Betriebsbedingungen).................................................................... 4 7.1 Typenschild.................................................................................................................................................................. 4 8 Transport und Lagerung ........................................................................................................................................... 4 8.1 Allgemeine Hinweise zum Transport ........................................................................................................................... 4 8.2 Besondere Transportvorschriften................................................................................................................................. 5 8.3 Zwischenlagerung........................................................................................................................................................ 5 9 Montage ...................................................................................................................................................................... 6 9.1 Aufstellort..................................................................................................................................................................... 6 9.2 Montagepersonal ......................................................................................................................................................... 6 9.3 Aufstellung ................................................................................................................................................................... 6 9.4 Zu- und abführende Leitungen, Armaturen .................................................................................................................. 6 10 Inbetriebnahme .......................................................................................................................................................... 6 10.1 Erstinbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung............................................................................. 6 10.2 Regelmäßige Inbetriebnahme...................................................................................................................................... 7 11 Außerbetriebnahme ................................................................................................................................................... 7 12 Maßnahmen bei außergewöhnlichen Beobachtungen und Betriebsstörungen................................................... 7 13 Wartung und Pflege ................................................................................................................................................... 8 13.1 Wiederkehrende, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch das Bedienungs- und Wartungspersonal ............... 8 13.2 Wiederkehrende Prüfungen ......................................................................................................................................... 9 13.2.1 Äußere und innere Prüfung........................................................................................................................................ 10 13.3 Wasserdruckprobe..................................................................................................................................................... 10 14 Ersatzteile................................................................................................................................................................. 11 Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 1 Dampfverteiler 1 Gültigkeit der Betriebsanleitung Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Informationen. Sie gilt in Verbindung mit der folgenden Betriebsanleitung: • A002 Grundlegende Sicherheitshinweise Für den Betrieb der Gesamtanlage sind, neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen, auch die Betriebsanleitungen der einzelnen Komponenten verbindlich. 2 Bestimmungsgemäße Verwendung Der Dampfverteiler dient der Sammlung und Verteilung von Dampf für ein verzweigtes Dampfnetz. Sind diese Bedingungen nicht oder nur teilweise erfüllt, liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor. Jeder nicht bestimmungsgemäße Betrieb ist verboten und schließt eine Gewährleistung von Seiten der Firma Buderus aus. 3 Sicherheit Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung: • 4 A002 Grundlegende Sicherheitshinweise Bedienungs- und Wartungspersonal Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung: • 5 A002 Grundlegende Sicherheitshinweise Allgemeine Gefahren und Unfallverhütung Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung: • A002 Grundlegende Sicherheitshinweise Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 2 Dampfverteiler 6 6.1 Aufbau- und Funktionsbeschreibung bzw. Verfahrensbeschreibung Aufbau A63.030.1 Rückschlagarmatur in der ersten zuführenden Dampfleitung A63.03n.1 Rückschlagarmatur in der n-ten zuführenden Dampfleitung A63.010.1 Absperrarmatur in der ersten zuführenden Dampfleitung A63.01n.1 Absperrarmatur in der n-ten zuführenden Dampfleitung A63.020.1 Absperrarmatur in der ersten wegführenden Dampfleitung A63.02n.1 Absperrarmatur in der n-ten wegführenden Dampfleitung A63.001.1 Druckanzeiger A63.002.1 Absperrarmatur A63.003.1 Kondensatableitarmatur A63.004.1 Rückschlagarmatur A63.005.1 Absperrarmatur A63.006.1 Absperrarmatur 09.001.1 erste zuführende Dampfleitung Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 3 Dampfverteiler 09.001.n n-te zuführende Dampfleitung 63.010.1 erste wegführende Dampfleitung 63.01n.1 n-te wegführende Dampfleitung 63.001.1 Kondensat wegführende Leitung zu einem Sammelgefäß (z.B. Speisewasserbehälter) Die eingezeichneten Entwässerungsgruppen in den Dampfleitungen als auch die Rückschlagarmaturen sind normalerweise kein Bestandteil des Lieferumfanges von Buderus und sind bauseits vorzusehen. Der Dampfverteiler hat keine eigene Überdruckabsicherungseinrichtung, da er mit dem maximalen zulässigen Überdruck der Dampferzeuger, oder bei einer vorgeschalteten Dampfdruckreduzierstation auf den Sicherheitsventil-Ansprechüberdruck nach der Reduzierstation ausgelegt wird. Die in dieser Betriebsanleitung angegebenen Positionsnummern und Beschreibungen beziehen sich auf das Rohrleitungsschema in diesem Kapitel. 6.2 Funktionsweise Der Dampfverteiler sammelt den gesamten Dampf aller zuführenden Dampfleitungen (09.001.1 bis 09.001.n) und verteilt ihn auf die wegführenden Leitungen (63.010.1 bis 63.01n.1). Bei wesentlich mehr Dampfverbrauchern als Dampferzeugern bietet das den Vorteil, dass die Bedienung an einem Ort erfolgen kann. Neben der Sammlung und Verteilung dient der Dampfverteiler auch zur Abscheidung des im zugeführten Dampf enthaltenen Wasseranteiles. Die Armaturengruppe, bestehend aus den Armaturen A63.002.1 bis A63.005.1, dient zur automatischen Entwässerung des Dampfverteilers. Diese funktioniert nur, wenn ein genügend großes Druckgefälle vorliegt, um das Kondensat in den nachgeschalteten Sammelbehälter zu drücken. Die Druckanzeiger A63.001.1 zeigt den Innendruck im Dampfverteiler an und wird zur In- und Außerbetriebnahme benötigt. Die Entleerungsleitung mit der Absperreinrichtung A63.006.1 dient zum schnelleren Entleeren und Spülen beim nahezu drucklosen Zustand vor der Inbetriebnahme (schnellere Entleerung nach einer längeren Außerbetriebnahme). 7 Technische Daten (Abmessungen, Gewicht, Betriebsbedingungen) Die technischen Daten sind in der Auftragsbestätigung fixiert. Eine Kopie der technischen Daten ist Bestandteil der Lieferdokumentation und befindet sich in der Regel im Register M. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den anliegenden Datenblättern. 7.1 Typenschild Die am Typenschild definierten Parameter dürfen nicht überschritten werden. Das Typenschild ist an der Trommel des Dampfverteilers angebracht. 8 8.1 Transport und Lagerung Allgemeine Hinweise zum Transport Beim Transport der Anlagen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, die von der jeweiligen Transportart abhängig sind. Bei Bedarf berät Sie Buderus bei der Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen. In jedem Fall ist der Transport mit der gebotenen Vorsicht durchzuführen. Jede unnötige Belastung der Komponenten ist zu vermeiden. Auf Wunsch und gegen Berechnung kann die Lieferung durch Buderus für den Transport verpackt und angemessen geschützt ausgeliefert werden. Vorsicht! Gefahr von schweren Schäden an der Anlage durch falsches Anheben. Verwenden sie nur Hebezeuge und Anschlagmittel, die für die auftretenden Gewichtsbelastungen geeignet sind. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 4 Dampfverteiler • Mit einem Kran darf der Dampfverteiler an der Trommel des Dampfverteilers selbst über geeignete TransportHebebänder (Rundschlingen) angehoben werden. Alternativ können bei isolierten Dampfverteilern die Schlingen auch an den Flanschstutzen angeordnet werden, wenn diese größer gleich DN 80 sind. Wichtig! Der Neigungswinkel der Transport-Hebebänder muss ≤ 45 ° betragen. Die Bänder sind dabei so anzuordnen, dass der Dampfverteiler waagrecht hängt, die Gewichtsverteilung damit gleichmäßig ist und keine angebauten Armaturen beim Eintransport beschädigt werden. • Ein Eintransport mit Flurförderfahrzeuge ist ebenfalls möglich. Es ist dabei sorgfältig zu beachten, dass die zulässigen Grenzen des Flurförderfahrzeuges nicht überschritten werden, eine ausreichende Befestigung vorhanden ist und zwischen die Gabeln des Flurförderfahrzeuges und der Trommel des Dampfverteilers dämpfende Elemente (z. B. Holz oder Gummi) anzuordnen sind. • Ein Eintransport von der Kranabladung bis zum Aufstellungsort über geeignete Transportrollen mit Auflager (Lastroller, Schwerlastfahrwerke), welche unter den Füßen gelegt werden, ist ebenfalls möglich. Am Aufstellungsort kann dann mittel Kran oder Windenböcke der Dampfverteiler angehoben werden, um die Transportrollen zu entfernen. Bei Verwendung von Windenböcken sind ebenfalls dämpfende Elemente zu verwenden. • Kann der Dampfverteiler aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht so transportiert werden wie oben beschrieben, ist unbedingt Rücksprache mit Buderus zu nehmen. 8.2 Besondere Transportvorschriften Folgende Vorschriften sind unbedingt zu beachten: • • Vermeiden Sie Nässeeinwirkung. Beim Transport isolierter Anlagen oder Anlagenteile auf offenen Fahrzeugen ist eine geeignete Verpackung als Schutz vor Nässe und Witterungseinflüssen erforderlich. • Vermeiden Sie Erschütterungen, soweit möglich! • Setzen Sie die Anlagen und Anlagenteile keinesfalls Temperaturen unter -20 °C aus (Gefahr von Versprödungsbrüchen). • Verwenden Sie zum Seetransport geeignete Verpackungen (Überseecontainer). Wird die Anlage in einem Holzverschlag verpackt, darf der Transport auf Schiffen keinesfalls als Deckladung erfolgen. • • Achten Sie bei jeder Transportart auf ausreichenden und geeigneten Korrosionsschutz. Transportfahrzeuge müssen mit luft- oder hydraulischer Federung ausgerüstet sein, um Schwingungsbrüche zu verhindern. 8.3 Zwischenlagerung Muss die Anlage zwischengelagert werden, sind folgende Vorschriften unbedingt zu beachten: • Trockene (Feuchte < 60 %) und staubfreie Lagerung. • Temperaturänderung im Lagerraum < 10 K/h. • Setzen Sie die Anlage keinesfalls Temperaturen unter - 50°C aus. Einschränkend gilt: Ausrüstungsteile, Sensoren und Steuerschrank keinesfalls Temperaturen unter - 20°C aussetzen. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 5 Dampfverteiler • Wird die Anlage isoliert und mit Transportschutzfolie zwischengelagert, ist die Transportschutzfolie am Sohlenbereich über die gesamte Länge aufzuschneiden, um Schwitzwasserbildung und damit Oxidation an der Isolieroberfläche zu vermeiden. 9 Montage 9.1 Aufstellort Der Dampfverteiler darf nur in einem Raum aufgestellt werden, der den örtlichen Vorschriften für das Aufstellen von Kesselanlagen entspricht. In jedem Fall ist dafür zu sorgen, dass der Boden am Aufstellort absolut eben (Ebenheitstoleranz: in Anlehnung an DIN 18202: 5 mm) und ausreichend belastbar ist. Der Aufstellraum muss frostfrei und so groß sein, dass der Zugang zur Anlage entsprechend den örtlichen Vorschriften gewährleistet ist. Der Aufstellort muss bauphysikalisch so ausgelegt sein, dass verfahrenstechnisch bedingte Schwingungen keine Schäden an Gebäuden oder benachbarten Anlagen hervorrufen können. 9.2 Montagepersonal Eintransport sowie Auf- und späterer Abbau der Anlage darf nur von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden, das über die nötigen Fachkenntnisse verfügt und vom Hersteller der Anlage für diese Aufgabe autorisiert wurde. 9.3 Aufstellung Bei der Aufstellung der Anlage sind die regional geltenden Vorschriften einzuhalten (z. B. bauliche Anforderungen, Freiräume für Bedienung und Wartung, Rettungswege, usw.). Eine Verankerung des Dampfverteilers mit dem Aufstellplatz ist erforderlich. Dazu muss der Dampfverteiler mit Hilfe von Expressankern an den dafür vorgesehenen Stellen der Füße am Boden befestigt werden. Sofern wegen Körperschall eine Entkoppelung zwischen Aufstellplatz und Dampfverteiler erforderlich ist, sind Schalldämmstreifen vor dem Aufstellen des Dampfverteilers anzubringen. Bei Aufstellung auf Stahlträgern oder anderen gut thermisch leitenden Materialien ist eine Isolierung zwischen Kessellängsträgern und Aufstellfläche - z. B. mit Schalldämmstreifen - erforderlich. 9.4 Zu- und abführende Leitungen, Armaturen Alle zu- und abführenden Leitungen sind sowohl nach den regional geltenden Vorschriften als auch nach den anerkannten Regeln der Technik zu verlegen. Lesen Sie Weiterführendes dazu in der technischen Information TI024 Anforderungen an den Kesselaufstellraum (Hinweise für das Aufstellen von Kesseln und Kesselhauskomponenten). Die Entleerleitung über die Absperreinrichtung A63.006.1 ist an eine Entspannungseinrichtung AEK (siehe Betriebsanleitung E005) oder BEM (siehe Betriebsanleitung E017) anzuschließen. 10 Inbetriebnahme Ein vorschriftsmäßiger und wirksamer Betrieb der Anlage ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • • Die Anlage ist vorschriftsmäßig aufgestellt und montiert. Dampf ist in ausreichender Menge und entsprechendem Betriebsüberdruck, so wie in den Datenblättern der Auftragsbestätigung fixiert, verfügbar. 10.1 Erstinbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung Vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung ist zu prüfen, ob der Dampfverteiler ordnungsgemäß aufgestellt, montiert und verrohrt sowie mit den vorgesehenen Armaturen verbunden ist. Vor der Inbetriebnahme sind alle Leitungen und der Dampfverteiler gründlich mit Dampf ausreichend zu spülen. Verbleibt Schmutz (z. B. Schweißperlen, Schlämme, Chemikalienreste etc.) im System, kann dies zu mechanischen Schäden und Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 6 Dampfverteiler damit zum Ausfall von Armaturen und nachgeschalteten Aggregaten führen. Der Dampf zum Spülen ist dabei über eine Abblaseleitung über die Absperrarmatur A63.006.1 gefahrlos ins Freie abzuführen. Sind die Armaturen nicht im Lieferumfang von Buderus enthalten, ist die Inbetriebnahme nach den Betriebsanleitungen der Lieferanten dieser Teile durchzuführen. Anschließend ist nach Kap. 10.3 zu verfahren. 10.2 Regelmäßige Inbetriebnahme • • • • • • Sämtliche Absperrarmaturen der zu- und wegführenden Dampfleitungen sind vor der Inbetriebnahme zu schließen bzw. zu überprüfen, ob sie geschlossen sind. Öffnen der Absperrarmaturen A63.002.1 und A63.004.1, um den Dampfverteiler über die Entwässerungsgruppe zu entwässern Öffnen aller Absperrarmaturen der Entwässerungsgruppen in allen zu- und wegführenden Leitungen Langsames vorsichtiges Öffnen (ca. eine halbe bis eine Umdrehung bei Ventilen mit Handrädern) einer der Absperrarmaturen in den zuführenden Dampfleitungen. Druckanstiege im Dampfverteiler sollten dabei ca. 1 bar / min nicht überschreiten. Ist der Druckausgleich erreicht, kann die Absperrarmatur voll geöffnet werden. Danach kann eine der Absperrarmaturen der wegführenden Dampfleitungen langsam vorsichtig geöffnet werden (ca. eine halbe bis eine Umdrehung bei Ventilen mit Handrädern). Dabei ist darauf zu achten, dass der Druckabfall oder anstieg nicht mehr als 1 bar beträgt. Nach und nach können dann die Absperreinrichtungen der zu- und wegführenden Leitungen geöffnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Druckabfall oder -anstieg nicht mehr als 1 bar beträgt. Hinweis: Bedingt durch den physikalischen Vorgang der Dampfblasenimplosion (Zusammenfall der Dampfblase bei Eintreten in kaltes Medium) ist beim Aufheizvorgang aus dem kalten Zustand immer mit verstärkter Geräuschbildung zu rechnen. Diese Geräusche nehmen ab, sobald die Temperatur ansteigt. Vorsicht! Während des Aufheizvorgangs sind sämtliche Flanschverbindungen laufend zu kontrollieren. Eventuell sind die Verschraubungen vorsichtig nachzuziehen. 11 Außerbetriebnahme Wird der Dampfverteiler außer Betrieb gesetzt, ist das zuständige Bedienungs- und Wartungspersonal davon in geeigneter Weise zu informieren. Zur Außerbetriebnahme sind alle Armaturen am Dampfverteiler zu schließen. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bei Wiederinbetriebnahme ist nach Kap. 10.3 vorzugehen. 12 Maßnahmen bei außergewöhnlichen Beobachtungen und Betriebsstörungen Werden außergewöhnliche Beobachtungen gemacht und/oder Fehler an Armaturen oder der Ausrüstung festgestellt, ist gemäß der Betriebsanleitung des Gerätes zu verfahren. In der folgenden Tabelle sind mögliche Beobachtungen aufgeführt, die bei der inneren oder äußeren Prüfung festgestellt werden können und meist am Druckkörper zu finden sind. Sollten Schäden festgestellt werden, gibt diese Tabelle erste Hinweise zur Schadensbeseitigung. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 7 Dampfverteiler Beobachtung/Störung: Dampfschläge beim Anfahren Ursache Behebung der Ursache Durch wen? Mangelnde Entwässerung Funktion der Entwässerungseinrichtung prüfen und ggf. wiederherstellen Betreiber Ursache Behebung der Ursache Durch wen? Zu schnelle Druckwechsel − Absperreinrichtungen langsamer öffnen und schließen − Dampferzeuger auf Regelungsverhalten und Verbraucher auf Entnahmeverlauf optimieren, soweit möglich Beobachtung/Störung: Schweißnahtanrisse Zu viele Dampfschläge Funktion der Entwässerungseinrichtung prüfen und ggf. wiederherstellen Betreiber Zu hohe Belastungen über das Rohrnetz an die Stutzen Verrohrung (Kräfte und Momente an den Anschlussstutzen) überprüfen Fachfirma Ursache Behebung der Ursache Durch wen? Thermische Speisewasseranlage arbeitet nicht korrekt (bei Dampfkesseln) (keine ausreichende Entgasung) Betriebsanleitungen E008, E009, E010 und E011 beachten Verwendung unzulässiger oder ungeeigneter Dosierchemikalien Andere Mittel verwenden Beobachtung/Störung: Korrosion 13 Wartung und Pflege 13.1 Wiederkehrende, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch das Bedienungs- und Wartungspersonal Warnung! Gefahr von schweren Verbrühungen. Wartungsarbeiten an der Anlage und den zuführenden Leitungen sowie die Restentleerung der zuführenden Leitungen an der Anlage nur im drucklosen und abgekühlten Zustand durchführen. Die nachfolgend aufgeführten Inspektionsintervalle sind Mindestanforderungen der Firma Buderus. Die Inspektionsintervalle sind unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen und der verwendeten Wasserkonditionierungsmittel festzulegen. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 8 Dampfverteiler 12 Monate 6 Monate 3 Monate 1 Monat Beobachtung abnormaler Geräusche, Gerüche oder sonstiger Auffälligkeiten Prüfung des Funktionsverhaltens von Ausrüstungsteilen, incl. Beobachtung 1 Woche Beobachten (B) Funktionsprüfung (F) Bedienungs-, Wartungs- und Prüfungsarbeiten 3 Tage Zeichenerklärung: Armaturen B F Gangbarkeit und Dichtheit, Verfügbarkeit Hilfsenergie sofern erforderlich Druckanzeiger B F Null-Punkt-Kontrolle bzw. Vergleichsmessung, freier Durchgang Verbindungsleitung F Kondensatableitarmatur Funktion B Leitungen Wasservorlagen Prüfung freier Durchgang, Dichtheit Reinigen und mit destillierten Wasser füllen F Innere und äußere Prüfung Wasserdruckprobe B siehe Kap. 13.2 B siehe Kap. 13.2 Zusätzlich sind die Wartungsvorgaben in den Betriebsanleitungen der einzelnen Armaturen und Stellglieder sowie nachfolgende Hinweise zu beachten. • Dichtungen bei Undichtigkeiten und nach jedem Öffnen austauschen. • Verschleißteile nach den in den betreffenden Betriebsanleitungen angegebenen Zeiten austauschen. • Wasservorlagen (Wassersackrohre) und Anzeigegeräte reinigen und mit destilliertem Wasser füllen 13.2 Wiederkehrende Prüfungen Für das Durchführen einzelner Prüfungen sowie zum Verhalten bei Betriebsstörungen sind neben den zutreffenden Betriebsanleitungen von Buderus die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen, behördlichen Auflagen und sonstigen Vorschriften seitens der Lieferanten von anderen Anlagenteilen, die mit der Kesselanlage von Buderus verbunden sind, zu beachten. Wichtig! Alle hier genannten Prüfungen und Prüffristen sind Mindestanforderungen von Buderus für einen sicheren Betrieb des Dampfverteilers. Wichtig! Sind landes- oder branchenweit eine geringere Anzahl von Prüfungen oder andere Prüfkonzepte üblich, werden diese von Buderus akzeptiert, wenn die regional zuständigen Aufsichtsbehörden solchen bisher zugestimmt haben. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 9 Dampfverteiler Wichtig! Sollten von den regional zuständigen Aufsichtsbehörden kürzere Prüffristen, eine höhere Anzahl von Prüfungen oder ein höherer Prüfungsumfang gefordert werden, ist dies in jedem Falle einzuhalten. Wichtig! Sollten von den regional zuständigen Aufsichtsbehörden ein Sachverständiger statt ein Sachkundiger gefordert werden, ist dies in jedem Falle einzuhalten. 13.2.1 Äußere und innere Prüfung Die äußere und innere Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen. Die äußere Prüfung dient der regelmäßigen Überwachung mittels Sichtprüfung, Beobachtung von Arbeitsabläufen und eventuellen Funktionsprüfungen. Es kann dabei auf die Checkliste in Kapitel 13.1 zurückgegriffen werden. Die äußere Prüfung sollte im Anschluss an die innere Prüfung erfolgen. Bei der inneren Prüfung werden die Innenflächen des Dampfverteilers auf Beläge, Korrosion und mögliche Schäden untersucht. Soweit gewünscht und erforderlich, können aufgrund der Beobachtungen eventuell vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Durch die Druckbeanspruchung im Betrieb sind im Wesentlichen Schweißnähte sowie Oberflächen im Inneren zu beurteilen. Zur inneren Prüfung des Dampfverteilers ist eine Außerbetriebnahme, das Drucklosmachen, das Entleeren sowie das Abkühlen des Dampferteilers erforderlich. Vor der inneren Prüfung muss der Dampfverteiler ausreichend abgekühlt sein (< 40 °C) und eine ausreichende Belüftung gewährleistet sein. Gefährliche Gase, z. B. Stickstoff, dürfen sich nicht mehr in der Anlage befinden. Bei Abschluss der Arbeiten, bevor die Anlage wieder verschlossen wird, hat sich der Vorgesetzte des Bedien- und Wartungspersonals davon zu überzeugen, dass sich niemand mehr an der Anlage befindet. Bei der inneren Prüfung dürfen nur elektrische Betriebsmittel benutzt werden, die einschließlich Kabel und Leitungen den gültigen regionalen Elektrovorschriften entsprechen. Leuchten oder elektrische Handgeräte dürfen nur mit Schutzkleinspannung bis 42 V betrieben werden. Spannungen bis 400 V sind zulässig, wenn die Speisung aus einem Trenntransformator erfolgt. Kleinspannungs- und Trenntransformatoren müssen außerhalb der Anlage aufgestellt werden. Zusätzlich müssen alle Rohrverbindungen der zu- und abgehenden Leitungen durch geeignete Maßnahmen (Blindflansche, Herausnahme von Rohrstücken, Absperrungen mit Zwischenentlüftung) sicher und sichtbar getrennt werden. Warnung! Gefahr von Personenschäden. Das bloße Schließen der Absperrarmaturen ist nicht ausreichend! Geeignete Warnschilder müssen angebracht werden, die nur durch Vorgesetzte des Bedien- und Wartungspersonals entfernt werden dürfen. Eine Entfernung der Isolierung ist nicht erforderlich. Zur inneren Prüfung reicht es repräsentativ aus, wenn zwei Stutzen einer in der Nähe der Entwässerung und einer am anderen Ende des Dampfverteilers - von zu- oder wegführenden Dampfleitungen am Dampfverteiler frei zugänglich gemacht werden, um mittels Spiegel und einer Handleuchte die Innenflächen innen besichtigen zu können. Andere oder ergänzende Prüfungen wie zerstörungsfreie Prüfungen oder endoskopische Untersuchungen sind bei Verdacht auf Schäden und in Absprache mit dem Sachkundigen ebenfalls möglich. Die Frist für die wiederkehrende Prüfung beginnt mit der Inbetriebnahme des Dampfverteilers, spätestens jedoch 6 Jahre nach Lieferung ab Herstellerwerk und beträgt zwischen zwei Prüfungen längstens 5 Jahre, soweit regionale oder nationale Regelungen nicht eine andere Frist vorschreiben. Die Frist für die äußere und innere Prüfung ist gewahrt, wenn diese Prüfung im Laufe des Kalenderjahres vorgenommen wird, in dem die Frist abläuft. 13.2.2 Wasserdruckprobe Die Wasserdruckprobe erfolgt durch einen Sachkundigen. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 10 Dampfverteiler Zur Wasserdruckprobe ist eine Außerbetriebnahme und das Abkühlen des Dampfverteilers erforderlich. Gegebenenfalls kann durch vorsichtiges Nachspeisen von kaltem Wasser der Dampfverteiler schneller auf die erforderliche Temperatur heruntergekühlt werden. Anschließend ist der Dampfverteiler mit Wasser vollzufüllen. Vorsicht! Thermoschockgefahr. Damit keine Spannungsrisse im Dampfverteiler entstehen, darf die Temperatur des Dampfverteilers beim Nachspeisen von kaltem Wasser nicht zu schnell abgesenkt werden (Richtwert: max. 5 % vom Wasserinhalt pro Minute füllen). Das Entfernen der Isolierung ist bei der Wasserdruckprobe nicht erforderlich. Nach der Wasserdruckprobe ist eine innere und äußere Prüfung vorzunehmen. Die Frist für die wiederkehrende Wasserdruckprobe beträgt längstens zehn Jahre, soweit nicht lokale und/oder nationale Regelungen eine andere Frist vorschreiben. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme des Dampfverteilers, spätestens 11 Jahre nach Lieferung ab Herstellerwerk. Die Frist für die Wasserdruckprobe ist gewahrt, wenn diese Prüfung im Laufe des Kalenderjahres vorgenommen wird, in dem die Frist abläuft. Die Prüfung entfällt, wenn der Dampfverteiler bei Ablauf der Frist nicht betrieben wird. Die Prüfung ist in jedem Fall vor der Wiederinbetriebnahme durchzuführen. Ist der Dampfverteiler länger als zwei Jahre außer Betrieb, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Wasserdruckprobe durchzuführen. 14 Ersatzteile Für Ersatzteilbestellungen oder Ersatzteilanfragen befindet sich im Register L (Formblätter) das spezielle Bestell- und Anfrageformblatt L006 After Sales Services. Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten! E020 - 7747004370- 1(08/06) DE 11