Dampfverteiler

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Dampfverteiler
Dampfverteiler
Inhaltsverzeichnis
1
Gültigkeit der Betriebsanleitung .............................................................................................................................. 2
2
Bestimmungsgemäße Verwendung ......................................................................................................................... 2
3
Sicherheit ................................................................................................................................................................... 2
4
Bedienungs- und Wartungspersonal ....................................................................................................................... 2
5
Allgemeine Gefahren und Unfallverhütung ............................................................................................................. 2
6
Aufbau- und Funktionsbeschreibung bzw. Verfahrensbeschreibung .................................................................. 3
6.1
Aufbau ......................................................................................................................................................................... 3
6.2
Funktionsweise ............................................................................................................................................................ 4
7
Technische Daten (Abmessungen, Gewicht, Betriebsbedingungen).................................................................... 4
7.1
Typenschild.................................................................................................................................................................. 4
8
Transport und Lagerung ........................................................................................................................................... 4
8.1
Allgemeine Hinweise zum Transport ........................................................................................................................... 4
8.2
Besondere Transportvorschriften................................................................................................................................. 5
8.3
Zwischenlagerung........................................................................................................................................................ 5
9
Montage ...................................................................................................................................................................... 6
9.1
Aufstellort..................................................................................................................................................................... 6
9.2
Montagepersonal ......................................................................................................................................................... 6
9.3
Aufstellung ................................................................................................................................................................... 6
9.4
Zu- und abführende Leitungen, Armaturen .................................................................................................................. 6
10
Inbetriebnahme .......................................................................................................................................................... 6
10.1
Erstinbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung............................................................................. 6
10.2
Regelmäßige Inbetriebnahme...................................................................................................................................... 7
11
Außerbetriebnahme ................................................................................................................................................... 7
12
Maßnahmen bei außergewöhnlichen Beobachtungen und Betriebsstörungen................................................... 7
13
Wartung und Pflege ................................................................................................................................................... 8
13.1
Wiederkehrende, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch das Bedienungs- und Wartungspersonal ............... 8
13.2
Wiederkehrende Prüfungen ......................................................................................................................................... 9
13.2.1 Äußere und innere Prüfung........................................................................................................................................ 10
13.3
Wasserdruckprobe..................................................................................................................................................... 10
14
Ersatzteile................................................................................................................................................................. 11
Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten!
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1
Dampfverteiler
1
Gültigkeit der Betriebsanleitung
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Informationen. Sie gilt in Verbindung mit der folgenden Betriebsanleitung:
•
A002 Grundlegende Sicherheitshinweise
Für den Betrieb der Gesamtanlage sind, neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen,
auch die Betriebsanleitungen der einzelnen Komponenten verbindlich.
2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Dampfverteiler dient der Sammlung und Verteilung von Dampf für ein verzweigtes Dampfnetz.
Sind diese Bedingungen nicht oder nur teilweise erfüllt, liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor. Jeder nicht
bestimmungsgemäße Betrieb ist verboten und schließt eine Gewährleistung von Seiten der Firma Buderus aus.
3
Sicherheit
Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung:
•
4
A002 Grundlegende Sicherheitshinweise
Bedienungs- und Wartungspersonal
Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung:
•
5
A002 Grundlegende Sicherheitshinweise
Allgemeine Gefahren und Unfallverhütung
Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung:
•
A002 Grundlegende Sicherheitshinweise
Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten!
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2
Dampfverteiler
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6.1
Aufbau- und Funktionsbeschreibung bzw. Verfahrensbeschreibung
Aufbau
A63.030.1
Rückschlagarmatur in der ersten zuführenden Dampfleitung
A63.03n.1
Rückschlagarmatur in der n-ten zuführenden Dampfleitung
A63.010.1
Absperrarmatur in der ersten zuführenden Dampfleitung
A63.01n.1
Absperrarmatur in der n-ten zuführenden Dampfleitung
A63.020.1
Absperrarmatur in der ersten wegführenden Dampfleitung
A63.02n.1
Absperrarmatur in der n-ten wegführenden Dampfleitung
A63.001.1
Druckanzeiger
A63.002.1
Absperrarmatur
A63.003.1
Kondensatableitarmatur
A63.004.1
Rückschlagarmatur
A63.005.1
Absperrarmatur
A63.006.1
Absperrarmatur
09.001.1
erste zuführende Dampfleitung
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3
Dampfverteiler
09.001.n
n-te zuführende Dampfleitung
63.010.1
erste wegführende Dampfleitung
63.01n.1
n-te wegführende Dampfleitung
63.001.1
Kondensat wegführende Leitung zu einem Sammelgefäß (z.B. Speisewasserbehälter)
Die eingezeichneten Entwässerungsgruppen in den Dampfleitungen als auch die Rückschlagarmaturen sind normalerweise
kein Bestandteil des Lieferumfanges von Buderus und sind bauseits vorzusehen.
Der Dampfverteiler hat keine eigene Überdruckabsicherungseinrichtung, da er mit dem maximalen zulässigen Überdruck
der Dampferzeuger, oder bei einer vorgeschalteten Dampfdruckreduzierstation auf den Sicherheitsventil-Ansprechüberdruck nach der Reduzierstation ausgelegt wird.
Die in dieser Betriebsanleitung angegebenen Positionsnummern und Beschreibungen beziehen sich auf das Rohrleitungsschema in diesem Kapitel.
6.2
Funktionsweise
Der Dampfverteiler sammelt den gesamten Dampf aller zuführenden Dampfleitungen (09.001.1 bis 09.001.n) und verteilt ihn
auf die wegführenden Leitungen (63.010.1 bis 63.01n.1). Bei wesentlich mehr Dampfverbrauchern als Dampferzeugern
bietet das den Vorteil, dass die Bedienung an einem Ort erfolgen kann.
Neben der Sammlung und Verteilung dient der Dampfverteiler auch zur Abscheidung des im zugeführten Dampf enthaltenen Wasseranteiles.
Die Armaturengruppe, bestehend aus den Armaturen A63.002.1 bis A63.005.1, dient zur automatischen Entwässerung des
Dampfverteilers. Diese funktioniert nur, wenn ein genügend großes Druckgefälle vorliegt, um das Kondensat in den
nachgeschalteten Sammelbehälter zu drücken.
Die Druckanzeiger A63.001.1 zeigt den Innendruck im Dampfverteiler an und wird zur In- und Außerbetriebnahme benötigt.
Die Entleerungsleitung mit der Absperreinrichtung A63.006.1 dient zum schnelleren Entleeren und Spülen beim nahezu
drucklosen Zustand vor der Inbetriebnahme (schnellere Entleerung nach einer längeren Außerbetriebnahme).
7
Technische Daten (Abmessungen, Gewicht, Betriebsbedingungen)
Die technischen Daten sind in der Auftragsbestätigung fixiert. Eine Kopie der technischen Daten ist Bestandteil der Lieferdokumentation und befindet sich in der Regel im Register M. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den anliegenden
Datenblättern.
7.1
Typenschild
Die am Typenschild definierten Parameter dürfen nicht überschritten werden. Das Typenschild ist an der Trommel des
Dampfverteilers angebracht.
8
8.1
Transport und Lagerung
Allgemeine Hinweise zum Transport
Beim Transport der Anlagen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, die von der jeweiligen Transportart abhängig
sind. Bei Bedarf berät Sie Buderus bei der Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen. In jedem Fall ist der Transport mit
der gebotenen Vorsicht durchzuführen. Jede unnötige Belastung der Komponenten ist zu vermeiden. Auf Wunsch und
gegen Berechnung kann die Lieferung durch Buderus für den Transport verpackt und angemessen geschützt ausgeliefert
werden.
Vorsicht! Gefahr von schweren Schäden an der Anlage durch falsches Anheben. Verwenden sie nur
Hebezeuge und Anschlagmittel, die für die auftretenden Gewichtsbelastungen geeignet sind.
Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten!
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4
Dampfverteiler
•
Mit einem Kran darf der Dampfverteiler an der Trommel des Dampfverteilers selbst über geeignete TransportHebebänder (Rundschlingen) angehoben werden. Alternativ können bei isolierten Dampfverteilern die Schlingen auch
an den Flanschstutzen angeordnet werden, wenn diese größer gleich DN 80 sind.
Wichtig! Der Neigungswinkel der Transport-Hebebänder muss ≤ 45 ° betragen.
Die Bänder sind dabei so anzuordnen, dass der Dampfverteiler waagrecht hängt, die Gewichtsverteilung damit
gleichmäßig ist und keine angebauten Armaturen beim Eintransport beschädigt werden.
•
Ein Eintransport mit Flurförderfahrzeuge ist ebenfalls möglich. Es ist dabei sorgfältig zu beachten, dass die zulässigen
Grenzen des Flurförderfahrzeuges nicht überschritten werden, eine ausreichende Befestigung vorhanden ist und
zwischen die Gabeln des Flurförderfahrzeuges und der Trommel des Dampfverteilers dämpfende Elemente (z. B. Holz
oder Gummi) anzuordnen sind.
•
Ein Eintransport von der Kranabladung bis zum Aufstellungsort über geeignete Transportrollen mit Auflager (Lastroller,
Schwerlastfahrwerke), welche unter den Füßen gelegt werden, ist ebenfalls möglich. Am Aufstellungsort kann dann
mittel Kran oder Windenböcke der Dampfverteiler angehoben werden, um die Transportrollen zu entfernen. Bei
Verwendung von Windenböcken sind ebenfalls dämpfende Elemente zu verwenden.
•
Kann der Dampfverteiler aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht so transportiert werden wie oben beschrieben, ist
unbedingt Rücksprache mit Buderus zu nehmen.
8.2
Besondere Transportvorschriften
Folgende Vorschriften sind unbedingt zu beachten:
•
•
Vermeiden Sie Nässeeinwirkung.
Beim Transport isolierter Anlagen oder Anlagenteile auf offenen Fahrzeugen ist eine geeignete Verpackung als Schutz
vor Nässe und Witterungseinflüssen erforderlich.
•
Vermeiden Sie Erschütterungen, soweit möglich!
•
Setzen Sie die Anlagen und Anlagenteile keinesfalls Temperaturen unter -20 °C aus (Gefahr von Versprödungsbrüchen).
•
Verwenden Sie zum Seetransport geeignete Verpackungen (Überseecontainer). Wird die Anlage in einem
Holzverschlag verpackt, darf der Transport auf Schiffen keinesfalls als Deckladung erfolgen.
•
•
Achten Sie bei jeder Transportart auf ausreichenden und geeigneten Korrosionsschutz.
Transportfahrzeuge müssen mit luft- oder hydraulischer Federung ausgerüstet sein, um Schwingungsbrüche zu
verhindern.
8.3
Zwischenlagerung
Muss die Anlage zwischengelagert werden, sind folgende Vorschriften unbedingt zu beachten:
•
Trockene (Feuchte < 60 %) und staubfreie Lagerung.
•
Temperaturänderung im Lagerraum < 10 K/h.
•
Setzen Sie die Anlage keinesfalls Temperaturen unter - 50°C aus. Einschränkend gilt: Ausrüstungsteile, Sensoren und
Steuerschrank keinesfalls Temperaturen unter - 20°C aussetzen.
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5
Dampfverteiler
•
Wird die Anlage isoliert und mit Transportschutzfolie zwischengelagert, ist die Transportschutzfolie am Sohlenbereich
über die gesamte Länge aufzuschneiden, um Schwitzwasserbildung und damit Oxidation an der Isolieroberfläche zu
vermeiden.
9
Montage
9.1
Aufstellort
Der Dampfverteiler darf nur in einem Raum aufgestellt werden, der den örtlichen Vorschriften für das Aufstellen von
Kesselanlagen entspricht. In jedem Fall ist dafür zu sorgen, dass der Boden am Aufstellort absolut eben (Ebenheitstoleranz:
in Anlehnung an DIN 18202: 5 mm) und ausreichend belastbar ist. Der Aufstellraum muss frostfrei und so groß sein, dass
der Zugang zur Anlage entsprechend den örtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
Der Aufstellort muss bauphysikalisch so ausgelegt sein, dass verfahrenstechnisch bedingte Schwingungen keine Schäden
an Gebäuden oder benachbarten Anlagen hervorrufen können.
9.2
Montagepersonal
Eintransport sowie Auf- und späterer Abbau der Anlage darf nur von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden, das über die nötigen Fachkenntnisse verfügt und vom Hersteller der Anlage für diese Aufgabe
autorisiert wurde.
9.3
Aufstellung
Bei der Aufstellung der Anlage sind die regional geltenden Vorschriften einzuhalten (z. B. bauliche Anforderungen,
Freiräume für Bedienung und Wartung, Rettungswege, usw.).
Eine Verankerung des Dampfverteilers mit dem Aufstellplatz ist erforderlich. Dazu muss der Dampfverteiler mit Hilfe von
Expressankern an den dafür vorgesehenen Stellen der Füße am Boden befestigt werden.
Sofern wegen Körperschall eine Entkoppelung zwischen Aufstellplatz und Dampfverteiler erforderlich ist, sind Schalldämmstreifen vor dem Aufstellen des Dampfverteilers anzubringen.
Bei Aufstellung auf Stahlträgern oder anderen gut thermisch leitenden Materialien ist eine Isolierung zwischen Kessellängsträgern und Aufstellfläche - z. B. mit Schalldämmstreifen - erforderlich.
9.4
Zu- und abführende Leitungen, Armaturen
Alle zu- und abführenden Leitungen sind sowohl nach den regional geltenden Vorschriften als auch nach den anerkannten
Regeln der Technik zu verlegen.
Lesen Sie Weiterführendes dazu in der technischen Information TI024 Anforderungen an den Kesselaufstellraum (Hinweise
für das Aufstellen von Kesseln und Kesselhauskomponenten).
Die Entleerleitung über die Absperreinrichtung A63.006.1 ist an eine Entspannungseinrichtung AEK (siehe Betriebsanleitung
E005) oder BEM (siehe Betriebsanleitung E017) anzuschließen.
10 Inbetriebnahme
Ein vorschriftsmäßiger und wirksamer Betrieb der Anlage ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
•
•
Die Anlage ist vorschriftsmäßig aufgestellt und montiert.
Dampf ist in ausreichender Menge und entsprechendem Betriebsüberdruck, so wie in den Datenblättern der
Auftragsbestätigung fixiert, verfügbar.
10.1 Erstinbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme nach Anlagenänderung ist zu prüfen, ob der Dampfverteiler
ordnungsgemäß aufgestellt, montiert und verrohrt sowie mit den vorgesehenen Armaturen verbunden ist.
Vor der Inbetriebnahme sind alle Leitungen und der Dampfverteiler gründlich mit Dampf ausreichend zu spülen. Verbleibt
Schmutz (z. B. Schweißperlen, Schlämme, Chemikalienreste etc.) im System, kann dies zu mechanischen Schäden und
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Dampfverteiler
damit zum Ausfall von Armaturen und nachgeschalteten Aggregaten führen. Der Dampf zum Spülen ist dabei über eine
Abblaseleitung über die Absperrarmatur A63.006.1 gefahrlos ins Freie abzuführen.
Sind die Armaturen nicht im Lieferumfang von Buderus enthalten, ist die Inbetriebnahme nach den Betriebsanleitungen der
Lieferanten dieser Teile durchzuführen.
Anschließend ist nach Kap. 10.3 zu verfahren.
10.2 Regelmäßige Inbetriebnahme
•
•
•
•
•
•
Sämtliche Absperrarmaturen der zu- und wegführenden Dampfleitungen sind vor der Inbetriebnahme zu schließen bzw.
zu überprüfen, ob sie geschlossen sind.
Öffnen der Absperrarmaturen A63.002.1 und A63.004.1, um den Dampfverteiler über die Entwässerungsgruppe zu
entwässern
Öffnen aller Absperrarmaturen der Entwässerungsgruppen in allen zu- und wegführenden Leitungen
Langsames vorsichtiges Öffnen (ca. eine halbe bis eine Umdrehung bei Ventilen mit Handrädern) einer der
Absperrarmaturen in den zuführenden Dampfleitungen. Druckanstiege im Dampfverteiler sollten dabei ca. 1 bar / min
nicht überschreiten. Ist der Druckausgleich erreicht, kann die Absperrarmatur voll geöffnet werden.
Danach kann eine der Absperrarmaturen der wegführenden Dampfleitungen langsam vorsichtig geöffnet werden (ca.
eine halbe bis eine Umdrehung bei Ventilen mit Handrädern). Dabei ist darauf zu achten, dass der Druckabfall oder anstieg nicht mehr als 1 bar beträgt.
Nach und nach können dann die Absperreinrichtungen der zu- und wegführenden Leitungen geöffnet werden. Dabei ist
darauf zu achten, dass der Druckabfall oder -anstieg nicht mehr als 1 bar beträgt.
Hinweis: Bedingt durch den physikalischen Vorgang der Dampfblasenimplosion (Zusammenfall der Dampfblase
bei Eintreten in kaltes Medium) ist beim Aufheizvorgang aus dem kalten Zustand immer mit verstärkter
Geräuschbildung zu rechnen. Diese Geräusche nehmen ab, sobald die Temperatur ansteigt.
Vorsicht! Während des Aufheizvorgangs sind sämtliche Flanschverbindungen laufend zu kontrollieren.
Eventuell sind die Verschraubungen vorsichtig nachzuziehen.
11 Außerbetriebnahme
Wird der Dampfverteiler außer Betrieb gesetzt, ist das zuständige Bedienungs- und Wartungspersonal davon in geeigneter
Weise zu informieren.
Zur Außerbetriebnahme sind alle Armaturen am Dampfverteiler zu schließen.
Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Bei Wiederinbetriebnahme ist nach Kap. 10.3 vorzugehen.
12 Maßnahmen bei außergewöhnlichen Beobachtungen und Betriebsstörungen
Werden außergewöhnliche Beobachtungen gemacht und/oder Fehler an Armaturen oder der Ausrüstung festgestellt, ist
gemäß der Betriebsanleitung des Gerätes zu verfahren.
In der folgenden Tabelle sind mögliche Beobachtungen aufgeführt, die bei der inneren oder äußeren Prüfung festgestellt
werden können und meist am Druckkörper zu finden sind. Sollten Schäden festgestellt werden, gibt diese Tabelle erste
Hinweise zur Schadensbeseitigung.
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Dampfverteiler
Beobachtung/Störung:
Dampfschläge beim Anfahren
Ursache
Behebung der Ursache
Durch wen?
Mangelnde Entwässerung
Funktion der Entwässerungseinrichtung prüfen und
ggf. wiederherstellen
Betreiber
Ursache
Behebung der Ursache
Durch wen?
Zu schnelle Druckwechsel
−
Absperreinrichtungen langsamer öffnen und
schließen
−
Dampferzeuger auf Regelungsverhalten und
Verbraucher auf Entnahmeverlauf optimieren,
soweit möglich
Beobachtung/Störung:
Schweißnahtanrisse
Zu viele Dampfschläge
Funktion der Entwässerungseinrichtung prüfen und
ggf. wiederherstellen
Betreiber
Zu hohe Belastungen über das Rohrnetz an die
Stutzen
Verrohrung (Kräfte und Momente an den Anschlussstutzen) überprüfen
Fachfirma
Ursache
Behebung der Ursache
Durch wen?
Thermische Speisewasseranlage arbeitet nicht
korrekt (bei Dampfkesseln) (keine ausreichende
Entgasung)
Betriebsanleitungen E008, E009, E010 und E011
beachten
Verwendung unzulässiger oder ungeeigneter
Dosierchemikalien
Andere Mittel verwenden
Beobachtung/Störung:
Korrosion
13 Wartung und Pflege
13.1 Wiederkehrende, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durch das Bedienungs- und
Wartungspersonal
Warnung! Gefahr von schweren Verbrühungen. Wartungsarbeiten an der Anlage und den zuführenden
Leitungen sowie die Restentleerung der zuführenden Leitungen an der Anlage nur im drucklosen und
abgekühlten Zustand durchführen.
Die nachfolgend aufgeführten Inspektionsintervalle sind Mindestanforderungen der Firma Buderus. Die Inspektionsintervalle sind unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen und der verwendeten Wasserkonditionierungsmittel
festzulegen.
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Dampfverteiler
12 Monate
6 Monate
3 Monate
1 Monat
Beobachtung abnormaler Geräusche, Gerüche oder sonstiger Auffälligkeiten
Prüfung des Funktionsverhaltens von Ausrüstungsteilen, incl. Beobachtung
1 Woche
Beobachten (B)
Funktionsprüfung (F)
Bedienungs-, Wartungs- und Prüfungsarbeiten
3 Tage
Zeichenerklärung:
Armaturen
B
F
Gangbarkeit und Dichtheit,
Verfügbarkeit Hilfsenergie sofern erforderlich
Druckanzeiger
B
F
Null-Punkt-Kontrolle bzw.
Vergleichsmessung, freier
Durchgang Verbindungsleitung
F
Kondensatableitarmatur
Funktion
B
Leitungen
Wasservorlagen
Prüfung
freier Durchgang, Dichtheit
Reinigen und mit destillierten
Wasser füllen
F
Innere und äußere Prüfung
Wasserdruckprobe
B
siehe Kap. 13.2
B
siehe Kap. 13.2
Zusätzlich sind die Wartungsvorgaben in den Betriebsanleitungen der einzelnen Armaturen und Stellglieder sowie
nachfolgende Hinweise zu beachten.
•
Dichtungen bei Undichtigkeiten und nach jedem Öffnen austauschen.
•
Verschleißteile nach den in den betreffenden Betriebsanleitungen angegebenen Zeiten austauschen.
•
Wasservorlagen (Wassersackrohre) und Anzeigegeräte reinigen und mit destilliertem Wasser füllen
13.2 Wiederkehrende Prüfungen
Für das Durchführen einzelner Prüfungen sowie zum Verhalten bei Betriebsstörungen sind neben den zutreffenden
Betriebsanleitungen von Buderus die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen, behördlichen Auflagen und sonstigen
Vorschriften seitens der Lieferanten von anderen Anlagenteilen, die mit der Kesselanlage von Buderus verbunden sind, zu
beachten.
Wichtig! Alle hier genannten Prüfungen und Prüffristen sind Mindestanforderungen von Buderus für einen
sicheren Betrieb des Dampfverteilers.
Wichtig! Sind landes- oder branchenweit eine geringere Anzahl von Prüfungen oder andere Prüfkonzepte
üblich, werden diese von Buderus akzeptiert, wenn die regional zuständigen Aufsichtsbehörden solchen bisher
zugestimmt haben.
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Dampfverteiler
Wichtig! Sollten von den regional zuständigen Aufsichtsbehörden kürzere Prüffristen, eine höhere Anzahl von
Prüfungen oder ein höherer Prüfungsumfang gefordert werden, ist dies in jedem Falle einzuhalten.
Wichtig! Sollten von den regional zuständigen Aufsichtsbehörden ein Sachverständiger statt ein Sachkundiger
gefordert werden, ist dies in jedem Falle einzuhalten.
13.2.1 Äußere und innere Prüfung
Die äußere und innere Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen.
Die äußere Prüfung dient der regelmäßigen Überwachung mittels Sichtprüfung, Beobachtung von Arbeitsabläufen und
eventuellen Funktionsprüfungen. Es kann dabei auf die Checkliste in Kapitel 13.1 zurückgegriffen werden.
Die äußere Prüfung sollte im Anschluss an die innere Prüfung erfolgen.
Bei der inneren Prüfung werden die Innenflächen des Dampfverteilers auf Beläge, Korrosion und mögliche Schäden
untersucht. Soweit gewünscht und erforderlich, können aufgrund der Beobachtungen eventuell vorbeugende Maßnahmen
getroffen werden. Durch die Druckbeanspruchung im Betrieb sind im Wesentlichen Schweißnähte sowie Oberflächen im
Inneren zu beurteilen.
Zur inneren Prüfung des Dampfverteilers ist eine Außerbetriebnahme, das Drucklosmachen, das Entleeren sowie das
Abkühlen des Dampferteilers erforderlich.
Vor der inneren Prüfung muss der Dampfverteiler ausreichend abgekühlt sein (< 40 °C) und eine ausreichende Belüftung
gewährleistet sein. Gefährliche Gase, z. B. Stickstoff, dürfen sich nicht mehr in der Anlage befinden.
Bei Abschluss der Arbeiten, bevor die Anlage wieder verschlossen wird, hat sich der Vorgesetzte des Bedien- und
Wartungspersonals davon zu überzeugen, dass sich niemand mehr an der Anlage befindet.
Bei der inneren Prüfung dürfen nur elektrische Betriebsmittel benutzt werden, die einschließlich Kabel und Leitungen den
gültigen regionalen Elektrovorschriften entsprechen.
Leuchten oder elektrische Handgeräte dürfen nur mit Schutzkleinspannung bis 42 V betrieben werden. Spannungen bis
400 V sind zulässig, wenn die Speisung aus einem Trenntransformator erfolgt. Kleinspannungs- und Trenntransformatoren
müssen außerhalb der Anlage aufgestellt werden.
Zusätzlich müssen alle Rohrverbindungen der zu- und abgehenden Leitungen durch geeignete Maßnahmen (Blindflansche,
Herausnahme von Rohrstücken, Absperrungen mit Zwischenentlüftung) sicher und sichtbar getrennt werden.
Warnung! Gefahr von Personenschäden. Das bloße Schließen der Absperrarmaturen ist nicht ausreichend!
Geeignete Warnschilder müssen angebracht werden, die nur durch Vorgesetzte des Bedien- und Wartungspersonals
entfernt werden dürfen.
Eine Entfernung der Isolierung ist nicht erforderlich. Zur inneren Prüfung reicht es repräsentativ aus, wenn zwei Stutzen einer in der Nähe der Entwässerung und einer am anderen Ende des Dampfverteilers - von zu- oder wegführenden
Dampfleitungen am Dampfverteiler frei zugänglich gemacht werden, um mittels Spiegel und einer Handleuchte die
Innenflächen innen besichtigen zu können.
Andere oder ergänzende Prüfungen wie zerstörungsfreie Prüfungen oder endoskopische Untersuchungen sind bei Verdacht
auf Schäden und in Absprache mit dem Sachkundigen ebenfalls möglich.
Die Frist für die wiederkehrende Prüfung beginnt mit der Inbetriebnahme des Dampfverteilers, spätestens jedoch 6 Jahre
nach Lieferung ab Herstellerwerk und beträgt zwischen zwei Prüfungen längstens 5 Jahre, soweit regionale oder nationale
Regelungen nicht eine andere Frist vorschreiben.
Die Frist für die äußere und innere Prüfung ist gewahrt, wenn diese Prüfung im Laufe des Kalenderjahres vorgenommen
wird, in dem die Frist abläuft.
13.2.2 Wasserdruckprobe
Die Wasserdruckprobe erfolgt durch einen Sachkundigen.
Änderung aufgrund technischer Verbesserung vorbehalten!
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Dampfverteiler
Zur Wasserdruckprobe ist eine Außerbetriebnahme und das Abkühlen des Dampfverteilers erforderlich. Gegebenenfalls
kann durch vorsichtiges Nachspeisen von kaltem Wasser der Dampfverteiler schneller auf die erforderliche Temperatur
heruntergekühlt werden. Anschließend ist der Dampfverteiler mit Wasser vollzufüllen.
Vorsicht! Thermoschockgefahr. Damit keine Spannungsrisse im Dampfverteiler entstehen, darf die Temperatur
des Dampfverteilers beim Nachspeisen von kaltem Wasser nicht zu schnell abgesenkt werden (Richtwert: max.
5 % vom Wasserinhalt pro Minute füllen).
Das Entfernen der Isolierung ist bei der Wasserdruckprobe nicht erforderlich.
Nach der Wasserdruckprobe ist eine innere und äußere Prüfung vorzunehmen.
Die Frist für die wiederkehrende Wasserdruckprobe beträgt längstens zehn Jahre, soweit nicht lokale und/oder nationale
Regelungen eine andere Frist vorschreiben.
Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme des Dampfverteilers, spätestens 11 Jahre nach Lieferung ab Herstellerwerk. Die
Frist für die Wasserdruckprobe ist gewahrt, wenn diese Prüfung im Laufe des Kalenderjahres vorgenommen wird, in dem
die Frist abläuft.
Die Prüfung entfällt, wenn der Dampfverteiler bei Ablauf der Frist nicht betrieben wird. Die Prüfung ist in jedem Fall vor der
Wiederinbetriebnahme durchzuführen.
Ist der Dampfverteiler länger als zwei Jahre außer Betrieb, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Wasserdruckprobe durchzuführen.
14 Ersatzteile
Für Ersatzteilbestellungen oder Ersatzteilanfragen befindet sich im Register L (Formblätter) das spezielle Bestell- und Anfrageformblatt L006 After Sales Services.
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