10 JAHRE GARANTIE AUF ZAHNIMPLANTATE

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10 JAHRE GARANTIE AUF ZAHNIMPLANTATE
10 JAHRE GARANTIE AUF ZAHNIMPLANTATE
Das zahnmedizinische Fachzentrum am Savignyplatz Dr. Johannes Czerwinski (im folgenden Text „ZMFS“
abgekürzt) bietet Patientinnen und Patienten Zahnimplantate nach höchsten qualitativen und wissenschaftlich-fachlichen Standards. Deshalb wird für jedes Implantat unabhängig von der gesetzlichen
Gewährleistung eine eigenständige 10-jährige Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen übernommen.
Allgemeine Garantiebedingungen
I. Garantievoraussetzungen
1. Die Garantiezusage bezieht sich darauf, dass die im ZMFS inserierten Implantate für die Dauer der Garantie
frei von behandlungsbedingten Mängeln sind, die eine Neuanfertigung notwendig machen. Eine Neuanfertigung ist notwendig, wenn
• eine durchgehende periimplantäre Transluzenz auf dem Röntgenbild erkennbar ist;
• eine Lockerung des Implantats größer Lockerungsgrad 1 gegeben ist;
• eine Fraktur des Implantats vorliegt;
• das Implantat verloren geht.
Es ist zu beachten, dass eine Neuanfertigung nur in den vorgenannten Fällen als notwendig im Sinne dieser
Garantie angesehen wird. Bei lediglich subjektiven Beschwerden wie z.B. Sensibilitätsstörungen, gefühlten
persistierenden Schmerzen oder einem Fremdkörpergefühl scheidet ein Garantiefall aus.
2. Die Garantiezusage setzt voraus, dass die Patientin / der Patient die von uns empfohlenen Vorsorge- und
Kontrolltermine für die Dauer der Garantie regelmäßig wahrnimmt, d.h. mindestens drei Mal pro Kalenderjahr eine Kontrolle mit professioneller Zahnreinigung im ZMFS auf eigene Kosten durchführen lässt.
3. Des weiteren setzt die Garantiezusage voraus, dass keine das Implantat gefährdende Medikation oder
Behandlung gegeben ist.
4. Schließlich setzt die Garantiezusage voraus, dass die Patientin / der Patient während der Garantiezeit über
eine ausreichende Mundhygiene gemäß API-Index von maximal 40 (Approximalraum-Plaque-Index wird
während der professionellen Zahnreinigung ermittelt) verfügt.
Dr. Johannes Czerwinski
Zahnarzt
Master of Science Implantologie
Master of Science Orale Chirurgie / Implantologie
Master of Science Ästhetisch-rekonstr. Zahnmedizin
Master of Science in Lasers in Dentistry
Dr. Dr. Herbert Kindermann
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg
Spezialist Implantologie (DGI)
- Plastische Operationen -
Katherina Krüger
Zahnärztin
Master of Science Parodontologie
Anna Petra Junker
Zahnärztin
Kontakt: Tel.: 030-92 40 05 90, Fax: 030-92 40 05 911, E-Mail: [email protected], Web: www.zmfs.de
Bankverbindung: Dr. Czerwinski & Kollegen, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kontonummer: 010 544 02 54, BLZ 100 906 03
II. Garantieumfang
1. Das ZMFS bietet unter den oben genannten Voraussetzungen eine 10-jährige Garantie schon ab der
Insertion des Implantats.
Die Garantie umfasst folgende Leistungen:
• Bereitstellung eines neuen Implantats, der Abdeckschraube, des Gingivaformers und aller benötigten
Bohrer und Instrumente (aller chirurgischer Komponenten).
• Reinsertion eines neuen Implantats inklusive ggf. notwendiger Freilegung und benötigter Röntgenbilder
gemäß der Erstbehandlung.
Die Patientin / der Patient hat für diese implantologischen Leistungen keine Kosten zu übernehmen und insbesondere keinen Eigenanteil zu tragen. Das ZMFS ist jedoch berechtigt, die Garantieleistung gegenüber der
Krankenversicherung der Patientin / des Patienten im Rahmen der Versicherungsbedingungen (sowohl der
gesetzlichen Krankenkassen wie auch der privaten Krankenkassen) abzurechnen. Die Patientin / der Patient
ist verpflichtet, aktiv und schnellstmöglich daran mitzuwirken, dass eine Kostenerstattung durch ihre / seine
Krankenkasse erfolgt. Erstattungsbeträge der Krankenkassen sind unverzüglich an das ZMFS weiterzuleiten.
Die Garantie bezieht sich nur auf Leistungen des ZMFS, d.h. sie tritt nicht ein, wenn die Patientin / der Patient
sich bei einem externen Zahnarzt versorgen lässt.
2. Nicht von der Garantie umfasst sind
• ggf. notwendige Knochenaufbau-Maßnahmen;
• alle sonstigen Leistungen, die von der diese Garantie betreffenden Ursprungsleistung abweichen; der
implantatgetragene Zahnersatz (hier ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt);
• Minderversorgungen und/oder Kostenerstattungen.
III. Garantieausschluss
Die vorstehende Garantie gilt nicht, wenn der Garantiefall aufgrund von Unfall oder Traumafolgen eintritt.
Stand Oktober 2010
Mit dieser Unterschrift bestätige ich , dass ich die Garantiebedingungen gelesen habe
und damit einverstanden bin.
Dr. Johannes Czerwinski
Zahnarzt
Master of Science Implantologie
Master of Science Orale Chirurgie / Implantologie
Master of Science Ästhetisch-rekonstr. Zahnmedizin
Master of Science in Lasers in Dentistry
Dr. Dr. Herbert Kindermann
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg
Spezialist Implantologie (DGI)
- Plastische Operationen -
Ort, Datum
Katherina Krüger
Zahnärztin
Master of Science Parodontologie
Anna Petra Junker
Zahnärztin
Kontakt: Tel.: 030-92 40 05 90, Fax: 030-92 40 05 911, E-Mail: [email protected], Web: www.zmfs.de
Bankverbindung: Dr. Czerwinski & Kollegen, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kontonummer: 010 544 02 54, BLZ 100 906 03