Teilergebnisplan 2016

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Teilergebnisplan 2016
- 1-
- 2-
- 3-
Stadt
Lengerich (Westf.)
Haushaltssatzung
und
Haushaltsbuch
für das Haushaltsjahr
201
- 4-
- 5-
Inhaltsverzeichnis
Statistische Angaben
7
Haushaltssatzung
9
Vorbericht
13
Bewirtschaftungsregelungen
61
Gesamtergebnisplan
73
Gesamtfinanzplan
77
Teilergebnispläne / Teilfinanzpläne
Produktbereich 01
01.111.01
01.111.02
01.111.03
01.111.04
01.111.05
01.111.06
01.111.07
01.111.08
Produktbereich 02
02.121.01
02.122.01
02.122.02
02.122.03
02.126.01
02.127.01
Produktbereich 03
03.211.01
03.212.01
03.215.01
03.217.01
03.218.01
03.221.01
03.241.01
03.243.01
Produktbereich 04
04.263.01
04.272.01
04.281.01
Produktbereich 05
05.311.01
05.312.01
05.313.01
05.315.01
05.331.01
05.351.01
Produktbereich 06
06.365.01
06.366.01
06.366.02
Innere Verwaltung
81
83
Unterstützung politischer Gremien und Verwaltungsführung
Allgemeiner Service für die gesamte Verwaltung
Personalwesen
Betriebswirtschaftliche Steuerung
Zahlungsabwicklung
Gebäudemanagement
Grundstücksmanagement (einschl. LGE)
Baubetriebshof
87
91
95
99
103
107
115
119
Sicherheit und Ordnung
125
Statistik und Wahlen
Ordnungsangelegenheiten
Meldewesen
Personenstandswesen
Brandschutz
Rettungsdienst
129
133
137
141
145
151
Schulträgeraufgaben
155
Grundschulen
Gutenberg Hauptschule
Realschulen
Hannah-Arendt-Gymnasium
Gesamtschule
Astrid-Lindgren-Schule
Schülerbeförderung
Sonstige schulische Aufgaben
159
163
167
171
175
179
183
187
Kultur und Wissenschaft
191
Förderung Musikschule + Volkshochschule
Stadtbücherei
Kulturförderung und –veranstaltungen
195
199
195
Soziale Leistungen
207
Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Hilfen nach dem AsylbLG
Übergangswohnheime/Obdachlosenunterkünfte
einschl. Betreuung
Förderung der Wohlfahrtspflege
Sonstige soziale Leistungen
211
215
219
Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe
239
Tageseinrichtungen für Kinder
Jugendzentrum
Kinderspielplätze
243
247
251
223
231
235
- 6Produktbereich 08
08.421.01
08.424.01
08.424.02
Produktbereich 09
09.511.01
Produktbereich 10
10.521.01
10.522.01
10.523.01
Produktbereich 11
11.537.01
Produktbereich 12
12.541.01
12.545.01
12.546.01
12.547.01
12.548.01
Produktbereich 13
13.552.01
13.553.01
Produktbereich 14
14.561.01
Produktbereich 15
15.571.01
15.573.02
15.575.01
Produktbereich 16
16.611.01
16.612.01
Sportförderung
255
Sportförderung
Sportanlagen
Hallen- und Freibad
259
263
267
Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
271
Städtebauliche Planung und Entwicklung
275
Bauen und Wohnen
279
Freistellungs- und Genehmigungsverfahren, Bauvoranfragen
Wohnungsbauförderung und –versorgung
Denkmalschutz und –pflege
283
287
291
Ver- und Entsorgung
295
Abfallentsorgung
299
Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
303
Gemeindestraßen
Stadtreinigung und Winterdienst
Parkeinrichtungen
ÖPNV
Gleisgemeinschaft
307
315
319
323
327
Natur- und Landschaftspflege
331
Öffentliche Gewässer
Jüdischer Friedhof und Kriegsgräber
335
339
Umweltschutz
343
Umweltschutzmaßnahmen
347
Wirtschaft und Tourismus
351
Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Märkte
Touristinformation
355
359
363
Allgemeine Finanzwirtschaft
367
Steuern, allgemeine Zuweisungen u. allgemeine Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
371
375
Anlagen
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
381
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
383
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
385
Bilanz der Stadt Lengerich
386
Zuwendungen an Fraktionen
389
Stellenplan und Stellenübersicht
391
Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung
der Beteiligungen
401
1. evangelisch
2. röm.-kath.
3. sonstige
Konfessionelle Gliederung
1. Deutsche
2. Ausländer
Von der Wohnbevölkerung am 31.12.2014
Bevölkerungsstand am 31.12.1990
Bevölkerungsstand am 31.12.1991
Bevölkerungsstand am 31.12.1992
Bevölkerungsstand am 31.12.1993
Bevölkerungsstand am 31.12.1994
Bevölkerungsstand am 31.12.1995
Bevölkerungsstand am 31.12.1996
Bevölkerungsstand am 31.12.1997
Bevölkerungsstand am 31.12.1998
Bevölkerungsstand am 31.12.1999
Bevölkerungsstand am 31.12.2000
Bevölkerungsstand am 31.12.2001
Bevölkerungsstand am 31.12.2002
Bevölkerungsstand am 31.12.2003
Bevölkerungsstand am 31.12.2004
Bevölkerungsstand am 31.12.2005
Bevölkerungsstand am 31.12.2006
Bevölkerungsstand am 31.12.2007
Bevölkerungsstand am 31.12.2008
Bevölkerungsstand am 31.12.2009
Bevölkerungsstand am 31.12.2010
Bevölkerungsstand am 31.12.2011
Bevölkerungsstand am 31.12.2012
Bevölkerungsstand am 31.12.2013
Bevölkerungsstand am 31.12.2014
Einwohnerzahl
Flächengröße des Gemeindegebietes
Statistische Angaben
51,10 %
17,33 %
31,57 %
90,46 %
9,54 %
21.045
21.105
21.242
21.488
21.553
21.802
21.938
21.995
22.061
22.042
22.052
22.259
22.387
22.543
22.471
22.359
22.277
22.340
22.355
22.315
22.234
21.843
21.867
21.978
22.056
91,27 km²
Grundschulen
Hauptschule (Ganztag)
Realschulen
Gymnasium
Förderschule
Schulen (Stand: 15.10.2014)
davon:
Mischwasserkanäle
Schmutzwasserkanäle
Regenwasserkanäle
Druckleitungen
Drucknetze
Gesamtlänge
Schulklassen
35
7
33
20
8
103
4
1
2
1
1
9
2.777
805
176
880
826
90
Schüler
89,976 km
20,330 km
2,237 km
18,588 km
34,066 km
165,197 km
8,95 km
1,38 km
38,57 km
29,01 km
71,37 km
208,50 km
54,69 km
18,81 km
davon:
Bundesautobahn
Bundesstraßen
Landstraßen
Kreisstraßen
innerstädt. Straßen
außerstädt. Straßen
unbefestigte Straßen/Wege
selbstständige Fuß- und Radwege
2. Kanalnetz
431,28 km
Anzahl
Stand: 31.12.2014
Gesamtlänge
1. Straßennetz
Straßen- und Kanalnetz
- 7-
- 8-
- 9-
Haushaltssatzung der Stadt Lengerich
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der derzeit gültigen
Fassung, hat der Rat der Stadt Lengerich mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
47.589.330 €
51.538.410 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
43.395.890 €
46.275.940 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
3.347.760 €
10.890.300 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit auf
11.413.000 €
7.760.800 €
festgesetzt.
§2
Kreditermächtigung für Investitionen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
7.543.000 €
festgesetzt.
- 10-
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag
der
Verpflichtungsermächtigungen,
der
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
zur
Leistung
von
3.647.500 €
festgesetzt.
§4
Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
3.949.080 €
festgesetzt.
§5
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
17.000.000 €
festgesetzt.
§6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Lengerich für das Haushaltsjahr 2016 werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1
1.2
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf
220 v. H.
440 v. H.
425 v. H.
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§7
Stellenplan
1. Die im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehenen Stellen werden beim Ausscheiden der
bisherigen Stelleninhaber umgewandelt.
2. Die im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen Stellen entfallen beim Ausscheiden
der bisherigen Stelleninhaber bzw. beim Einrücken des Stelleninhabers in eine frei werdende
Stelle.
3. Es wird zugelassen, dass Beamte mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die
höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten
des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die
Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar waren.
§8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
1. Als unerheblich im Sinne des § 83 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen, die
a)
b)
c)
d)
auf gesetzlicher Verpflichtung oder vertraglicher Bindung beruhen,
zur Verwendung zweckgebundener Einnahmen erforderlich sind,
sich auf inneren Verrechnungsverkehr oder Jahresabschlussbuchungen
beziehen,
in sonstigen Fällen den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.
2. Als unerheblich im Sinne des § 85 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen, die den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.
§9
Wertgrenze nach § 4 GemHVO NRW
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gem.
§ 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW wird auf 30.000 € (Summe der jährlichen Auszahlungen je
Einzelmaßnahme) festgesetzt.
49525 Lengerich (Westf.), den 15.12.2015
Aufgestellt
Bestätigt
gez. Bürgin
________________
Kämmerin
gez. Möhrke
_______________
Bürgermeister
- 12-
- 13-
Vorbericht
zum Haushaltsplan der Stadt Lengerich für das Haushaltsjahr 2016
Dieser Vorbericht zum Haushalt wurde nach den Anforderungen der §§ 1 und 7 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt. Er gibt Überblick über
die Eckpunkte des Haushaltsplans. Die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde
werden anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnisund Finanzplandaten dargestellt. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das
Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung werden erläutert.
I. Grundsätzliche Aussagen
1.
Der Haushalt der Stadt Lengerich
Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind im Wesentlichen die
Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sowie das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagement für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW (NKF WG NRW).
Die wesentlichen Bestandteile des NKF sind
der Ergebnisplan (-rechnung),
der Finanzplan (-rechnung) und
die Bilanz.
Der Ergebnisplan (-rechnung) entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Sie erfasst periodengerecht Aufwendungen und Erträge und bildet
damit Ressourcenaufkommen und -verbrauch ab.
Der Finanzplan (-rechnung) beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen und liefert Angaben zur Liquiditätsentwicklung. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit werden hiermit die Investitions- und Finanzierungstätigkeit abgebildet.
Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag das kommunale Vermögen und dessen Finanzierung dar und weist offene Forderungen und bestehende Verbindlichkeiten aus.
Bilanzstichtag ist jeweils der 31.12. zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres.
Übersicht NKF
Bilanz
Finanzplan
Einzahlungen
./.
Auszahlungen
=
Veränderung
Zahlungsmittel
Aktiva
Passiva
Vermögen
Eigenkapital
Liquide Mittel
Fremdkapital
Ergebnisplan
Erträge
./.
Aufwendungen
=
Jahresüberschuss
oder -fehlbetrag
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Mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität, mehr Transparenz und Bürgernähe waren Ziele einer grundlegenden Reform der kommunalen Verwaltungen. Das
Haushalts- und Rechnungswesen nimmt in diesem Prozess eine zentrale Rolle
ein. Ab dem 01.01.2005 wurde das kommunale Haushaltswesen reformiert;
damit besteht nun weitgehende Freiheit bei der Ausgestaltung der Haushaltspläne. Im Mittelpunkt der Haushaltsberatungen stehen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns.
Die Gliederung des Haushaltsplanes basiert auf der Darstellung von Produkten.
Er besteht aus
• dem Ergebnisplan,
• dem Finanzplan und
• den Teilplänen für die bestehenden 16 Produktbereiche und 54 Produkte.
Zusätzlich sind dem Haushaltsplan beizufügen:
• der Vorbericht,
• der Stellenplan,
• die Bilanz des Vorvorjahres,
• eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
• eine Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne
Ratsmitglieder,
• eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
• eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und
• eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung
der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen
Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltes dargestellt.
In die Haushaltsplanung ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einzubeziehen. Neben den Planansätzen für das laufende Jahr (2016) werden die
folgenden drei Haushaltsjahre (2017 – 2019) fortgeschrieben. Bei dem Ausweis
der laufenden Aufwendungen wird darauf verzichtet, pauschale Preissteigerungen oder Inflationsaufschläge zu berücksichtigen. In Einzelfällen werden die
Ansätze individuell für die Folgejahre angepasst, wenn auf Grund der Höhe
oder auf Grund von heute gesicherten Erkenntnissen Veränderungen deutlich
dargestellt werden können.
Grundlage für die Planwerte der Steuereinnahmen und -beteiligungen sind die
Orientierungsdaten des Landes NRW, die Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten sowie die aktuelle Beschlusslage des Stadtrates.
- 152.
Entwicklung der kommunalen Haushalte
Die Jahresabschlüsse und das Eigenkapital der Stadt Lengerich haben sich seit
der Einführung des NKF (2008) wie folgt entwickelt:
Jahr
Jahresergebnis
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
€
3.935.203,57
- 9.881.930,52
- 2.419.858,65
2.666.869,66
- 133.992,15
- 2.525.819,81
-378.914,17
Bestand
Ausgleichsrücklage
€
8.592.725,86
8.592.725,86
0,00
0,00
6.602.073,23
6.468.081,08
3.563.347,10
Bestand
Allg. Rücklage
€
36.589.262,43
40.475.799,39
39.242.600,16
36.783.822,62
32.867.170,57
33.023.078,86
33.119.008,28
Die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre waren sehr großen Schwankungen unterlegen. Nur in zwei Jahren konnte ein Überschuss erwirtschaftet werden, so dass der Haushalt ausgeglichen war. Die Anforderungen an den jährlichen Haushaltsausgleich entsprechen dem Grundsatz, dass der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden soll. Wird dieses Ziel verfehlt, hat die Kommune die Möglichkeit,
die Deckungslücke mit Hilfe der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage als Position des Eigenkapitels auf der Passivseite der Bilanz ist
im NKF vorgesehen und war in der Eröffnungsbilanz in Ihrer Gesamthöhe bis
zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen begrenzt. Kann der Fehlbedarf nicht aus Mittel der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wird die Allgemeine Rücklage verringert.
Die Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs beim kommunalen Vermögen
(Abschreibungen) und die Abbildung bestehender Verbindlichkeiten für kommunale Beamte (Pensionsrückstellungen) erfasst in dem System NKF vorhandene
Belastungen, die den Haushaltsausgleich der kommunalen Haushalte erschweren.
In den letzten Jahren führen insbesondere die teilweise enormen Steigerungen
bei den Sozialausgaben (auch bei den Umlageverbänden) zu erdrückenden Belastungen für die gesamte kommunale Familie. Eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen von Bund oder Land ist trotz eines sehr hohen Kommunalisierungsgrades in NRW nicht gegeben.
Schwierige Herausforderungen ergeben sich auch durch die Flüchtlingsunterbringung. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ist nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz Sache der Kommunen und wird nur teilweise durch
Landeszuweisungen finanziert. Obwohl sich Bund und Land bei der Finanzierung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in den
vergangenen Monaten deutlich bewegt haben, verbleiben weiterhin zu hohe
Kosten ohne angemessene Finanzausstattung bei der kommunalen Familie.
Der Bund hat weiterhin im Rahmen seiner Investitionsoffensive ein Sondervermögen von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel in NRW erfolgt nach der Höhe
der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2011 – 2015. Die Stadt Lengerich bekommt einen Anteil in Höhe von rd. 368 T€ aus dem Kommunalinvestitionsför-
- 16derungsgesetz. Gefördert werden mit diesen Mitteln Investitionen mit den
Schwerpunkten Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. Die Förderinhalten entsprechen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sind dem Konjunkturpaket II sehr ähnlich. Die Mittel sollen für die energetische Sanierung des Gebäudes Hannah-Arendt-Gymnasium verwendet werden.
Mittlerweile wird im Land NRW nahezu flächendeckend die grundsätzliche Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte deutlich erkennbar. Zum Haushaltsplan 2015 hatte sich folgende Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in
NRW gezeigt:
Die Ergebnisse der Haushaltsumfrage Anfang 2015 haben gezeigt, dass sich
die Situation zum Haushaltsplan 2016 weiterhin verschlechtert hat:
Das Land NRW führt in seiner Vorlage zum Gesetzentwurf des GFG 2016 aus,
dass die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen sich im Jahr 2014
spürbar eingetrübt habe. Nach Angaben von IT.NRW beliefen sich der Finanzmittelsaldo im Jahr 2014 für die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen auf -1,477 Mrd. Euro. Das Jahr 2013 werde per
Saldo noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 637 Mio. Euro abgeschlossen.
Die Ursachen für die Defizitzunahme lägen im Wesentlichen auf der Ausgabenseite: Bei den Gesamtauszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sei im Jahr 2014 eine Zunahme um 3,58 Mrd. Euro bzw. 5,7 Prozent zu verzeichnen gewesen. 2014 seien diese somit deutlich stärker gestiegen als noch 2013 (+3,2 Prozent). Die Zunahme der Ausgabendynamik lasse
sich auch auf den starken Anstieg der kommunalen Sozialtransferauszahlungen zurückführen, die 2014 nach Angaben von IT.NRW um 1,02 Mrd.
Euro bzw. 6,6 Prozent gestiegen seien.
- 17-
Auch die finanzielle Entlastung durch den Bund über das Bundesteilhabegesetz,
die vorgezogenen Soforthilfen und weiteren Entlastungsmittel des Bundes für
die kommunale Familie scheinen auf Grund der steigenden Belastungen im Sozialbereich und stetig steigender Flüchtlingszahlen mit den damit verbundenen
Kosten zu verpuffen. Weitere Kostenbelastungen durch steigende Standards
wie z.B. die Kosten der Inklusion schlagen sich in den kommunalen Haushalten
direkt nieder und werden gar nicht oder nur unzureichend vom Land refinanziert.
Die beschriebenen Rahmenbedingungen führen selbst in Zeiten guter Ertragssituationen zu schwierigen Finanzlagen der Kommunen. Wir befinden uns weiterhin in einer extremen Niedrigzinsphase und die Steuereinnahmen bei Bund,
Land und Kommunen „sprudeln“ seit Jahren teilweise auf Rekordniveau.
Daneben gibt es teilweise beängstigende Entwicklungen in der Weltwirtschaft.
Trotzdem ist der Ifo-Index im November weiter gestiegen. „Die deutsche Wirtschaft zeigt sich von der zunehmenden weltweiten Unsicherheit unbeeindruckt“
sagte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn am 24.11.2015 zur Entwicklung des
wichtigsten deutschen Konjunkturbarometers.
Die Haushaltsplanung geht auch in Zukunft weiter optimistisch von steigenden
Beträgen aus. Dieser Optimismus wird mit den Orientierungsdaten des Landes
bestätigt, so dass die Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum übernommen wurden. Ein Einbrechen der Steuererträge auf Bundes-, Landes- oder
Kommunalebene könnte die Schieflage der Kommunalen Haushalte deutlich
verschlechtern.
3. Jahresergebnisprognose 2015
Bei diesen schwierigen Rahmenbedingungen für die kommunalen Haushalte
lässt die Entwicklung des laufenden Jahres 2015 in Lengerich durchaus Freude
aufkommen. Insbesondere die Veranlagungen bei der Gewerbesteuer liegen
deutlich über dem geplanten Ansatz. Die Jahresabschlussprognose für 2015
geht in der Ergebnisrechnung derzeit von einem Überschuss in Höhe von
rd. 4,3 Mio. € aus. Der Haushaltsplan 2015 weist einen Fehlbedarf von 2,7 Mio.
aus, so dass insgesamt eine Verbesserung von rd. 7 Mio. € vorliegen wird.
Folgende wesentlichen Verbesserungen zum Planansatz 2015 zeichnen sich
derzeit ab:
Gewerbesteuer (netto)
Gebäudewirtschaft
Saldo Asylbewerberbetreuung
Gesamtverbesserung
+ 6,1 Mio. €
+ 0,3 Mio. €
+ 0,7 Mio. €
+ 7,1 Mio. €
Auf Grund der hohen Steuererträge des Jahres 2015, die im Wesentlichen bereits vor dem 30.06.2015 veranlagt und gezahlt waren, hat sich die Steuerkraft
im Finanzausgleich 2016 (GFG) deutlich erhöht. Die Steuerkraft der Stadt
Lengerich ist um 20,15 % gestiegen (Landesdurchschnitt: + 2,18 %). Da diese
Steuerkraft Grundlage für die Zahllast der Kreisumlage ist, wird die Stadt
Lengerich im Haushaltsjahr 2016 erheblich höhere Kreisumlagen zu zahlen
haben, die das Ergebnis belasten werden.
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Der erwartete Jahresüberschuss von rd. 4,3 Mio. € wird der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden. Die Ausgleichsrücklage wird dann wieder einen Stand von
etwa 7,8 Mio. € ausweisen. Dieser Bestand steht in den folgenden Jahren zur
Verfü-gung, um zu erwartende Fehlbeträge zu decken und somit zumindest
einen fik-tiven Haushaltsausgleich herstellen zu können.
Die Verbesserungen in der Ergebnisrechnung führen meist auch zu Verbesserungen in der Finanzrechnung. Der Finanzplan hatte einen Verzehr an liquiden
Mitteln von 4,1 Mio. € vorgesehen. Neben den zahlungswirksamen
Verbesserun-gen aus der Ergebnisrechnung ergeben sich weitere
Verbesserungen:
Anschaffung Fahrzeuge Feuerwehr
Kreditaufnahme
+ 0,8 Mio. € (zahlungswirksam erst 2016)
- 1,3 Mio. €.
Durch die gute Entwicklung der laufenden Erträge wird sich ein positiver Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben, so dass die vorgesehene Kreditaufnahme haushaltsrechtlich nicht zulässig sein wird. Insgesamt wird sich in der
Finanzrechung ebenfalls eine Verbesserung von rd. 7 Mio. € gegenüber dem
Finanzplan ergeben.
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II. Finanzwirtschaftliche Eckpunkte 2016
1.1 Ergebnisplan
Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf:
Erträge
Aufwendungen
Saldo
47.589.330 €
51.538.410 €
-3.949.080 €
Die Aufwendungen übersteigen die Erträge um 3.949.080 €. Um diesen Betrag
vermindert sich das gemeindliche Eigenkapital. Gegenüber der Ergebnisplanung aus dem Jahre 2015 für das Finanzplanungsjahr 2016 verschlechtert sich
das Jahresergebnis von -1.354.520 € um 2.594.560 € auf -3.949.080 €.
1.2 Finanzplan
Die Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen belaufen sich auf:
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Saldo aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Gesamtsaldo
43.395.890 €
46.275.940 €
-2.880.050 €
3.347.760 €
10.890.300 €
-7.542.540 €
11.413.000 €
7.760.800 €
3.652.200 €
-6.770.390 €
Der Finanzplan schließt damit mit einem Fehlbedarf an liquiden Mitteln in Höhe
von -6.770.390 € ab.
1.3 Kreditermächtigungen für Investitionen
Zur Finanzierung der Investitionen werden 11.413.000 € Kreditaufnahme für das
Jahr 2016 veranschlagt. Hiervon entfallen 3.870.000 € auf Umschuldungen.
Angesichts einer ordentlichen Tilgung im Jahre 2016 in Höhe von voraussichtlich 7.760.800 € (inkl. Umschuldungen) beträgt die Nettoneuverschuldung
3.652.200 €.
- 20-
1.4
Verpflichtungsermächtigungen
Der Etat sieht die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von insgesamt 3.647.500 € vor. Diese werden im Jahr 2017 fällig.
1.5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Die Liquiditätskredite dienen zum Erhalt der Liquidität der Zahlungsabwicklung
(Stadtkasse). Der Höchstbetrag dieser Kredite wird im Haushaltsjahr 2016 auf
17.000.000 € festgesetzt.
1.6 Steuerhebesätze
Mit Beschluss des Rates wurden die Hebesätze für die Grundsteuern und für
die
Gewerbesteuer
für
das
Gebiet
der
Stadt
Lengerich
ab
dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer
220 v. H.
440 v. H.
425 v. H.
Die Steuereinnahmen sind im Haushaltsplan entsprechend veranschlagt.
- 21-
III. Kommunaler Finanzausgleich
1. Eckdaten zum GFG 2016
Der kommunale Finanzausgleich hat eine wesentliche Bedeutung für die Finanzausstattung der Kommunen.
Nach Artikel 79 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV
NRW) ist das Land verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit
einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten.
In Artikel 106 Absatz 7 Grundgesetz (GG) ist festgelegt, dass von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein vom Landesgesetzgeber zu bestimmender Hundertsatz zufließt. Gemeinschaftssteuern sind nach Artikel 106 Absatz 3 GG die
Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer, soweit deren
Aufkommen den Gemeinden nicht unmittelbar zugewiesen wird.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzund Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und
zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Grundlagen
und Bedingungen werden jährlich in einem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
geregelt.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt Lengerich für 2016
lagen die Eckdaten der Landesregierung und der Gesetzentwurf zum GFG 2016
vor. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat am 22.10.2015 eine Modellrechnung zur Verfügung gestellt. Grundlage für diese Modellrechnung waren
die Ist-Ergebnisse der Referenzperiode vom 01.10.2014 bis zum 30.04.2015 sowie eine Prognose für den Zeitraum 01.05.2015 – 30.09.2015 auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2015. Zur 2. Lesung des Haushaltsgesetzes 2016 wurde
am 12.11.2015 eine Ergänzungsvorlage eingebracht, da nunmehr für den gesamten Referenzzeitraum feststehende Rechengrößen vorliegen. Demnach erhöht
sich der Verbundbetrag um 397,7 Mio. € auf insgesamt 10.344,1 Mio. € (nach Abzug der Zins- und Tilgungsleistungen des Sondervermögens „Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfond NRW“). Das entspricht einer Steigerungsrate von 7,4 v.H.
und wird zu höheren Zuweisungen führen, als die vorliegende Modellrechnung
ausweist.
Ein wesentliches Element des kommunalen Finanzausgleichs sind die Schlüsselzuweisungen. Zur deren Berechnung wird der fiktive Finanzbedarf einer Kommune mit ihrer normierten Finanzkraft (=Steuerkraft) verglichen. Schlüsselzuweisungen sollen grundsätzlich 90 % des nicht durch die ermittelte Steuerkraft gedeckten Bedarfs der Kommune ausgleichen. Tatsächlich richtet sich der Ausgleich jedoch nach den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln, der Schlüsselmasse.
Neben den individuellen Bedarfsansätzen wie Einwohnerzahl, Schülerzahl usw.
wird ein Grundbetrag so ermittelt, dass die zu verteilende Schlüsselmasse vollständig aufgebraucht ist.
- 22-
Ausgangslage
Die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs soll teilweise auf Basis der methodischen Empfehlungen des FiFo-Gutachtens erfolgen. Aus der Aktualisierung der
Grunddaten und den geänderten methodischen Grundlagen zum GFG 2016 ergeben sich Veränderungen der Gewichtungen der Parameter bei den Bedarfsansätzen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden.
Verbundmasse 2016
Stand lt. Ergänzungsvorlage Drucksache 16/10150 zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache
16/9300 und somit abweichend von der Modellrechnung
- 23Verbundgrundlagen und Verbundquote 2016
Der Ableitung der Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund 2016 wird das IstAufkommen der relevanten Verbundsteuern im Zeitraum 01.10.2014 bis zum
30.09.2015 zu Grunde gelegt.
Das Land belässt lt. Gesetzentwurf den Verbundsatz nach Abwägung der Finanzlagen des Landes und der Kommunen weiterhin bei 23 %. Der Forderung der
Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden und deren Spitzenverbände
auf Anhebung des Verbundsatzes auf wieder 28,5 v. H. wird weiterhin nicht gefolgt. Mittlerweile fordert auch der Bund der Steuerzahler (BdSt NRW) die Landtagsabgeordneten auf, die Verbundquote auf 25 Prozent zu erhöhen. Nach einer
Pressemeldung des BdSt NRW vom 13.11.2015 solle das Land die Gemeinden
und Gemeindeverbände durch die Erhöhung der Verbundquote von 23 auf 25
Prozent an den Steuermehreinnahmen des Landes beteiligen.
Bei den Verbundgrundlagen und der Verbundquote soll es somit keine Änderung
geben. Die Kommunen sollen auch weiterhin in Höhe des Verbundsatzes von 4/7
des Aufkommens des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Allerdings nimmt das Land einen Vorwegabzug in Höhe von 70 Mio. € vor, womit den
Kommunen faktisch eine Beteiligung an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer
von 5 % auf 6,5 % vorenthalten wird. Mit diesem Vorwegabzug soll die 2. Stufe
des Stärkungspaktes seitens des Landes ausfinanziert und somit vordringlich zur
Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet werden.
Die Verbundmasse steigt gegenüber dem GFG 2015 nach der Ergänzungsvorlage trotzdem um 711,8 Mio. € (+ 7,4 %). Dieser Anstieg hat seine Ursache in steigenden Einnahmen bei den Verbundsteuern und im Länderfinanzausgleich und
resultiert daher ausschließlich aus der Beteiligungssystematik im kommunalen Finanzausgleich.
Bedarfsermittlung / Hauptansatz
Bei der Bedarfsermittlung wird weiterhin auf die Hauptansatzstaffel abgestellt. Die
Spreizung der Hauptansatzstaffel (= Einwohnerveredelung) zur Ermittlung des
fiktiven Bedarfs wird verkürzt und endet bei 142,0 Punkten (Vorjahr 148,0 Punkte)
und hat nur noch 15 anstatt 17 Stufen. Als Folge daraus gehen die Einwohner der
Stadt Lengerich in der 1. Stufe mit einer Gewichtung von 100 % in die Bemessung ein - in Köln z. B. (als Inhaber der letzten Stufe) wird der Einwohner mit einer Gewichtung von 142 % berücksichtigt. Hinter dem gestaffelten Hauptansatz
steht die These der überproportionalen Kostensteigerung der Aufgabenerledigung
durch Agglomeration in den einwohnerstarken Städten. Diese Annahme kann jedoch durch statistischen Nachweis nicht bewiesen werden.
- 24Hauptansatzstaffel:
Soweit signifikante Spezialbedarfe einzelner Gemeinden nachweisbar sein sollten, haben diese nichts mit der Gemeindegröße (Einwohnerzahl) an sich zu tun,
sondern mit einer bestimmten Sondersituation, und müssten ggf. – wie bereits
beim Soziallastenansatz, Zentralitätsansatz und Flächenansatz – transparent
durch weitere Nebenansätze berücksichtigt werden.
Demographiefaktor
Mit dem GFG 2012 wurde ein Faktor eingeführt, der einen Einwohnerrückgang
berücksichtigt. Es wird als relevanter Einwohnerwert der Mittelwert aus den Ergebnissen dreier Jahresstatistiken zu Grunde gelegt, wenn dieser höher ist als die
zum Stichtag festgestellte Einwohnerzahl. Der Demographiefaktor wird auch im
GFG 2016 beibehalten werden.
Schüleransatz
Für den Schüleransatz soll im GFG 2016 wieder nach Halbtags- und Ganztagsschülern differenziert werden. Das Regressionsergebnis auf der Basis der vom
FiFo-Gutachter empfohlenen Berechnungs- und Aktualisierungsmethodik zeigt für
Ganztagsschüler einen Gewichtungswert von 2,15 und für Halbtagsschüler von
0,85 (bisher: 2,23 und 0,62). Es bleibt weiterhin bei den Grundlagen, dass für die
höhere Einstufung lediglich der gebundene Ganztag zählt. Die von der Stadt Lengerich eingerichteten freiwilligen Ganztagsangebote im Primarbereich und Verpflegungsangebote im Sekundarbereich und deren vorhandene Kosten finden
keine Berücksichtigung.
Soziallastenansatz
Als Indikator für den Soziallastenansatz wird seit dem GFG 2008 die Zahl der
SGB II-Bedarfsgemeinschaften herangezogen. Der regressionsanalytisch ermittelte Gewichtungswert auf Basis der vom FiFo-Gutachter empfohlenen veränderten Berechnungs- und Aktualisierungsmethodik wird im GFG 2016 bei 17,63 (bisher: 15,76) liegen. Zum GFG 2011 wurde dieser Gewichtungswert erstmalig mit
neuen Grundlagen berechnet und von 3,9 auf 9,6 angehoben.
- 25-
Die Neugewichtung des Soziallastenansatzes ist einer der Hauptkritikpunkte bei
der Bedarfsermittlung der GFG´s seit 2011, da gutachterlich bestätigt werden
konnte, dass die tatsächlichen Bedarfe im Sozialbereich durch die hohen Gewichtungsfaktoren übernivelliert werden. Daraus folgen erhebliche Mittelumverteilungen vom kreisangehörigen Raum in den kreisfreien Raum.
Entwicklung des Soziallastenansatzes
20
18
16
14
Faktor
12
10
8
6
4
2
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
GFG
Zentralitätsansatz
Die Einführung des Zentralitätsansatzes geht auf die Überlegungen zurück, dass
einige Gemeinden eine Zentralitätsfunktion aufweisen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist ein Indikator dafür, inwieweit einer Gemeinde durch Einpendler aus dem Umland zusätzliche Aufwendungen entstehen. Der
Gewichtungswert des Indikators für den Zentralitätsansatz wird bei 0,52 je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort liegen (bisher: 0,48).
Flächenansatz
Um besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl
Rechnung zu tragen, wurde der Flächenansatz im GFG 2012 eingeführt. Der Gewichtungsfaktor soll gleichbleibend mit 0,18 angesetzt werden.
Ermittlung der normierten Einnahmekraft
Dem ermittelten fiktiven Bedarf (=Ausgangsmesszahl) wird die Einnahmekraft
(=Steuerkraftmesszahl) gegenübergestellt. Die Einnahmekraft ist bei Gemeinden
die Steuerkraft und bei den Kreisen, der Städteregion Aachen und den Landschaftsverbänden die Umlagekraft.
- 26-
Bei der Ermittlung der Steuerkraft fließt das tatsächlich im Referenzzeitraum erzielte Volumen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen sowie die tatsächlich
an Bund und Land abgeführte Gewerbesteuerumlage ein. Dagegen wird das IstAufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) mit
landesweit einheitlichen fiktiven Hebesätzen normiert.
Die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten nach Gemeindegrößenklassen gestaffelten fiktiven Hebesätze werden weiterhin nicht vorgesehen. Ein
signifikanter Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Hebesatzhöhe und der
Einwohnerzahl wurde gutachterlich bestätigt, so dass gestaffelte fiktive Hebesätze die tatsächliche Hebesatzlandschaft in NRW deutlich realitätsgerechter abbilden würden, als die einheitlichen Hebesätze.
Als Folge der einheitlichen Hebesätze bleibt festzuhalten, dass sämtliche Städte
und Gemeinden in NRW ihre Steuerkraft auf Grundlage einheitlicher fiktiver Hebesätze angerechnet bekommen. Die Höhe der tatsächlichen Steuereinnahmen
(höher oder niedriger) findet bei der Ermittlung der Steuerkraft keine Berücksichtigung. Es bleiben dadurch zusätzlich vorhandene Mittel aus Steuereinnahmen bei
der Steuerkraft unberücksichtigt. Teilweise werden dadurch erhebliche Steuereinnahmen insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden nicht angerechnet, sie sind aber tatsächlich vorhanden.
Es soll die bisherige Vorgehensweise der Ermittlung der fiktiven Hebesätze aus
einem um 5% reduzierten gewogenen Landesdurchschnitt der tatsächlichen Hebesätze beibehalten werden. Diese Betrachtungsweise führt für das GFG 2016
wieder zu einer Anhebung der fiktiven Hebesätze für alle Städte und Gemeinden
in NRW.
Fiktive Hebesätze:
Hieraus ergeben sich folgende fiktive Hebesätze im GFG 2016:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
fiktiver Hebesatz 2015
213
423
415
Hebesatz
Lengerich 2015
220
440
425
fiktiver Hebesatz 2016
217
429
417
Hebesatz
Lengerich 2016
220
440
425
Die Entwicklung bestätigt wieder die Annahme, das die fiktiven Hebesätze einer
„Hebesatzschraube“ unterlegen sind, da jede Anpassung der vorhandenen Hebesätze an die erhöhten fiktiven Hebesätze insgesamt der Niveau erhöhen wird.
Die Steuerhebesätze der Stadt Lengerich liegen insgesamt weiterhin über den fiktiven Hebesätzen. Auf eine Anpassung auf Grundlage der Änderungen bei den
fiktiven Hebesätzen wird 2016 verzichtet.
- 27-
Sonderbedarfszuweisungen
Die Sonderbedarfszuweisungen (Kurortehilfe, Abwassergebührenhilfe, Aufwendungshilfe für Gaststreitkräfte und für die landschaftliche Kulturpflege) bleiben im
GFG 2016 erhalten.
Investitionspauschalen
Im GFG 2016 werden die Investitionspauschalen wie in den Gemeindefinanzierungsgesetzen der vergangenen Jahre fortgeführt. Seit dem Haushaltsjahr 2012
werden die Zins- und Tilgungszahlungen des Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetzes aus dem Jahre 2009 bis 2021 pauschal bei den Investitionszuweisungen abgezogen. Im Steuerverbund 2016 sollen 86,2 % der verteilbaren Finanzausgleichsmasse konsumtiv und 13,8 % investiv zu Verfügung gestellt werden. Für die Sonderpauschalen sollen lt. Gesetzentwurf – wie im Vorjahr – insgesamt rd. 650 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Schulpauschale / Bildungspauschale soll mit 600 Mio. € und die Sportpauschale mit 50 Mio. € dotiert werden.
Steuerkraftentwicklung
Die zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgebliche Steuerkraft ist in der
Referenzperiode (01.07.2014 bis 30.06.2015) nach der Modellrechnung auf Landesebene um 2,08 % gestiegen. Die Steuerkraft der Stadt Lengerich ist im gleichen Zeitraum um 20,15 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auf Grund der
enorm hohen Steuerkraft wären für das Jahr 2016 auch ohne strukturelle Änderungen keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten.
Veränderungen Steuerkraft (%)
40,00%
30,00%
20,00%
10,00%
0,00%
2011
2012
2013
2014
Lengerich
Kreis Steinfurt
2015
2016
-10,00%
-20,00%
-30,00%
nrw
Die Entwicklung der Steuerkraft im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahr unterliegt in
der Stadt Lengerich im Vergleich zur kreis- oder landesweiten Entwicklung recht
großen Schwankungen.
- 28-
2. Stärkungspakt Stadtfinanzen
Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde
Ende 2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für überschuldete
oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen damit insgesamt Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden aber einen klaren
Sanierungskurs einschlagen.
In Stufe eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders dringlichen Fällen:
34 Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine
solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Landesmitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Für sie ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend. Bis
zum Jahr 2020 stehen insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
In einer zweiten Stufe wurden ab 2012 insgesamt 27 Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro
in 2012, 115 Millionen Euro in 2013 und jährlich rund 296 Millionen Euro ab 2014
vorgesehen. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 2,26 Milliarden Euro sollen über
das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellt werden.
Im Gegenzug zu der Sanierungshilfe des Landes muss die Empfängergemeinde
einen klaren Sparkurs einschlagen. Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld
aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren
(Stufe 2) ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden.
Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen:
- 29Neben eigenen Mitteln des Landes wurden die Gemeinden verpflichtet, sich an
der Finanzierung des Stärkungspakts zu beteiligen. Hierzu wurden vom Land
NRW zwei Wege vorgesehen:
•
Die Gemeinden beteiligen sich durch einen Vorwegabzug bei der Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Der Betrag beläuft sich in
den Jahren 2013 bis 2020 auf jeweils 115 Mio. € (2012: 65 Mio. €).
•
Im Rahmen einer Solidaritätsumlage müssen leistungsfähige Kommunen ab
2014 bis 2020 zusätzlich eine Summe von 91 Mio. € Mio. € in den Stärkungspakt einbringen (2021 und 2022: 70 Mio. €). Aus Sicht des Landes ist eine
Kommune dann leistungsfähig, wenn ihre Steuerkraft nicht nur im aktuellen
Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt (Abundanz), sondern auch in den
vier Vorjahren zwei weitere Male überstiegen hat.
Die Stadt Lengerich ist durch den Vorwegabzug im Gemeindefinanzierungsgesetz
wie alle anderen Kommunen bereits an der Finanzierung des Stärkungspakts beteiligt. Der Vorwegabzug hat Auswirkungen auf die konsumtiven und investiven
Zuweisungen. Erstmals im Jahr 2016 wird die Stadt Lengerich darüber hinaus
durch die Zahlung einer Solidaritätsumlage belastet, da in den Jahren 2013, 2015
und 2016 ein Abundanz vorliegt bzw. vorlag.
Eine Modellrechnung GFG 2016 des Landes sieht im Jahr 2016 für die Stadt
Lengerich die Zahlung einer Solidaritätsumlage in Höhe von 436.104,35 € vor.
Insgesamt müssen sich 80 Kommunen mit einem Solidaritätsumlagesatz in Höhe
von 10,27 % ihrer überschießenden Steuerkraft an der Solidaritätsumlage beteiligen. Die Spanne der zu zahlenden Solidaritätsumlage für die Vielzahl der Kommunen liegt zwischen 14 T€ und 6,7 Mio. €. Die Stadt Mohnheim als größter
Zahler in dem Kreis der Solidaritätskommunen wird im Jahr 2016 einen Betrag
von 27,2 Mio. € aufbringen müssen.
Mehrere Kommunen haben am 05.12.2014 Verfassungsbeschwerde gegen die
Einführung der Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes erhoben. Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, ihnen würden unter Verstoß
gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Finanzhoheit insgesamt 775,523 Mio. Euro entzogen, die ihnen durch Bundesrecht zugewiesen seien. Hierzu fehlten dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz und
die materiell-rechtliche Befugnis. Ferner verstoße die konkrete gesetzliche Ausgestaltung gegen das Nivellierungs- bzw. Übernivellierungsverbot, das Übermaßverbot und das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung. Zur Untermauerung
- 30der Vorwürfe haben die Beschwerdeführerinnen zwei begleitende Gutachten vorgelegt: zum einen ein verfassungsjuristisches Gutachten von Professor Dr. Paul
Kirchhof zu dem Thema "Der verfassungsrechtliche Konzeptionsfehler der Solidaritätsumlage nach dem Stärkungspaktgesetz NRW", zum anderen ein finanzwissenschaftliches Gutachten von Professor Dr. Gisela Färber zum Thema "Kritische
Analyse der Solidaritätsumlage im nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetz".
Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
3. Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit Urteil
vom 11. Dezember 2007 - VerfGH NRW 10/06 - dem Land aufgegeben, eine etwaige signifikante kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes
auszugleichen. Nachdem das Land 2008 Abschläge gezahlt hatte, wurde am 4.
Februar 2010 das Einheitslastenabrechnungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom
Landtag verabschiedet. Das Gesetz regelt das Verfahren zur Abrechnung der
- sich auf Grund der Finanzbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände
an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der
Deutschen Einheit ergebenden - kommunalen Über- bzw. Unterzahlungen. Gegen dieses Gesetz wurde erneut Verfassungsbeschwerde durch einige Kommunen erhoben.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen erklärte mit Urteil
vom 08. Mai 2012 den § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW für nichtig, da diese Regelung unvereinbar mit dem
Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung gemäß Art. 78, 79 Satz 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Mit dem Gesetz zur Änderung des
Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG) vom 3. Dezember 2013
ist der Landtag dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen nachgekommen.
Ob sich für die einzelnen Kommunen Erstattungs- oder Nachzahlungsbeträge ergeben, hängt von der Entwicklung der Finanzkraft und der jeweils bereits über
den Erhöhungsanteil der Gewerbesteuerumlage gezahlten Beträge ab. (Siehe 3.2
Gewerbesteuerumlagen). Falls die Anteile der Kommune zu hoch waren, erfolgt
eine Rückerstattung der geleisteten Anteile. Diese Rückerstattung wird jedoch bei
der Berechnung der Steuerkraft als Einnahme berücksichtigt und erhöht somit die
eigene Finanzierungskraft der Kommunen und führt zu einer Kreisumlagebelastung.
Die Landesregierung hat am 06.10.2015 eine Modellrechnung zur Abrechnung
der Lasten der Deutschen Einheit des Ausgleichsjahrs 2014 veröffentlicht. Die
Stadt Lengerich erhält nach dieser Modellrechnung im Jahr 2016 voraussichtlich
einen Erstattungsbetrag in Höhe von 535 T€.
- 31-
IV. Gesamtergebnisplan
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
2016
46.878.100
-50.262.510
-564.670
0
-3.949.080
2015
41.244.370
-43.476.167
-537.570
0
-2.769.367
Veränderung
5.633.730
-6.786.343
-27.100
0
-1.179.713
Der Gesamtergebnisplan für das Jahr 2016 weist einen Fehlbetrag in Höhe
von 3.949.080 € aus.
Diese deutliche Verschlechterung kann mit wenigen Ansätzen erklärt werden.
Folgende wesentliche Veränderungen sind berücksichtigt:
Gewerbesteuererträge
Kreisumlage
Solidaritätsumlage
Gewerbesteuerumlagen
Personal- und Versorgungsaufwendungen
zusätzl. Mieten und Pachten
Landeszuweisungen FlüAG
Leistungen AsylbLG
2016
17.000.000 €
- 16.481.000 €
-436.000 €
-2.760.000 €
-11.197.000 €
2015
14.500.000 €
- 13.798.000 €
0€
-2.354.200 €
-11.765.000 €
Veränderung
2.500.000 €
-2.682.000 €
-436.000 €
-405.800 €
-568.000 €
-700.000 €
3.280.000 €
-3.280.000 €
-200.000 €
203.000 €
-900.000 €
Verschlechterung
-500.000 €
3.077.000 €
-2.380.000 €
-1.394.000 €
Die Aufwendungen wurden kritisch geprüft und auf pauschale Ansätze oder Ansatzerhöhungen, deren Entstehen nicht zwangsläufig gesehen wird, wurde verzichtet.
Im Bereich der Gebäudesanierung ist ein Systemwechsel vorgesehen. In den
vergangenen Jahren wurde über zahlreiche Gebäude verteilt jährlich jedes Gebäude mit Teilmaßnahmen der Instandsetzung bedacht. Auf diese Art und Weise werden die Gebäude durchweg baulich ertüchtigt, jedoch sinkt der Vermögenswert durch die Abschreibung konsequent, da diese Maßnahmen für sich
nicht aktivierungsfähig sind. Aktivierungsfähig sind lediglich Herstellungskosten.
Die Herstellungskosten sind dann als investive Auszahlungen zu planen und belasten den Ergebnisplan über die Nutzungszeit verteilt durch die Abschreibungen.
Gemäß § 33 Absatz 3 GemHVO NRW sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von
Diensten
- für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,
- seine Erweiterung oder
- für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende
wesentliche Verbesserung entstehen.
- 32-
Maßnahmen, die für sich allein Erhaltungsaufwand darstellen, können in ihrer
Gesamtheit als Herstellungskosten aktiviert werden, wenn dadurch der
Gebrauchswert deutlich erhöht wird. Hier wird eine Standardverbesserung (von
einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard oder von einem mittleren auf
einen sehr anspruchsvollen Standard) vorausgesetzt. Der Standard eines Gebäudes wird unter anderem durch die Ausstattung bestimmt. Wesentliche Ausstattungsmerkmale sind vor allem Umfang und Qualität der Zentralgewerke Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie der Fenster.
Teilen sich Aufwendungen für Baumaßnahmen, die einzeln noch keine wesentliche Verbesserung erzeugen, planmäßig über mehrere Haushaltsjahre auf, ist
bei der Bewertung der Aktivierungsfähigkeit die Gesamtmaßnahme zu betrachten. Wenn die Gesamtmaßnahme insgesamt zu einer Hebung des Standards
führt, können diese zusammenhängend gesehen aktiviert werden. Von einer
„Sanierung in Raten“ geht die Finanzverwaltung und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW bei planmäßigem Vorgehen innerhalb von fünf Jahren aus.
Vor diesem Hintergrund wurden die Maßnahmen an den städtischen Gebäuden
gebündelt, um möglichst aktivierungsfähige Gebäudesanierungen durchzuführen. Selbstverständlich bleiben Einzelmaßnahmen in der Instandsetzung erhalten, wenn die Maßnahmen notwendig sind.
Darüber hinaus können durch die konsequente Verwendung der Investitionspauschalen des Landes (Schul-/Bildungspauschale und Sportpauschale) für die
nach den Richtlinien des Landes zulässigen konsumtiven Maßnahmen zusätzliche Erträge berücksichtigt werden.
Trotzdem verbleibt ein Fehlbedarf in Höhe von 3.949.080 €, der vollständig aus
der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Im NKF ist der Haushaltsausgleich nach den gesetzlichen Regeln hergestellt,
wenn die Ergebnisrechnung ausgeglichen ist, das heißt, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder
übersteigt. Der Haushalt gilt allerdings auch dann als ausgeglichen, wenn ein
Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen werden kann.
Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage ist ein gesonderter Posten im Eigenkapital. Sie betrug in
der Eröffnungsbilanz bis zu einem Drittel des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz, höchstens ein Drittel der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen
der letzten drei Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag. Die Ausgleichsrücklage
wurde zu dem Zwecke eingeführt, den Kommunen den Übergang vom kameralen in das neue Rechnungswesen zu erleichtern und in der Übergangszeit
Mehrbelastungen aus der Doppik abzufedern.
Mit Verabschiedung des „Ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG)“
vom 18.09.2012 ist die Berechnung der Ausgleichsrücklage geändert worden.
Nach Artikel 8 § 1 NKFWG und § 75 III GO NRW ist die starre Bindung an die
Höhe des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz aufgehoben.
- 33-
Künftig muss sich die Kommune zunächst des Bestandes an Eigenkapital als
Bemessungsgrundlage für die maximale Höhe der Ausgleichsrücklage rückversichern. Hier gilt dann weiterhin die „Drittel-Regelung“. Andererseits wird der Zuführungsbetrag durch die Höhe des aktuellen Jahresüberschusses begrenzt. Es
bleibt bei dem Vorrang der Auffüllung der Ausgleichsrücklage vor der allgemeinen Rücklage, solange die Ausgleichsrücklage nicht den gesetzlichen Höchststand erreicht hat.
Da bei Aufstellung des neuen Haushaltsplanes nur die Bilanz des Vorvorjahres
vorliegt, kann sich die Berechnung der Zuführung zur Ausgleichsrücklage nicht
auf das tatsächlich zum Zeitpunkt der Planaufstellung vorhandene Eigenkapital
stützen, sondern nur auf fortgeschriebene Planwerte.
Die Ausgleichsrücklage wird sich unter Berücksichtigung der Daten zur
Haushaltsplanung 2016 wie folgt entwickeln:
Stand 31.12.2014
Ergebnisprognose 2015
Haushaltsplan 2016
Finanzplanung 2017
Finanzplanung 2018
Finanzplanung 2019
4.300.000,00 €
-3.949.080,00 €
-2.595.880,00 €
-2.227.890,00 €
-1.991.350,00 €
3.563.347,10 €
7.863.347,10 €
3.914.267,10 €
1.318.387,10 €
0,00 €
0,00 €
Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen, bedarf dieses zusätzlich gem. § 75 Abs. 4 GO NRW
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus hat die Gemeinde
gem. § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn bei der
Aufstellung des Haushaltsplanes
1.
2.
3.
innerhalb eines Haushaltsjahres der Ansatz der allgemeinen Rücklage
um mehr als ¼ verringert wird oder
in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren der Ansatz der Allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel verringert wird oder
innerhalb eines Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Nachdem die Ausgleichsrücklage nach derzeitigem Planungsstand im Jahr
2018 aufgezehrt sein wird, entwickelt sich die Allgemeine Rücklage wie folgt:
Bilanz
31.12.2014
Bestand
33.119.008,28 €
33.119.008,18 €
33.119.008,18 €
32.209.505,38 €
30.218.155,38 €
Planjahr
2015
2016
2017
2018
2019
Verringerung
0,00 €
0,00 €
0,00 €
-909.502,90 €
-1.991.350,00 €
Anteil
2,75 %
6,18 %
Die Haushaltssatzung 2016 ist durch den fiktiven Ausgleich somit haushaltsrechtlich ausgeglichen. Nach der Haushaltsplanung 2016 – 2019 besteht noch
keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
- 34-
Die Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes 2016 sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
2015
2016
28.558.400 €
31.664.700 €
4.910.350 €
4.058.460 €
106.000 €
682.000 €
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
2.416.800 €
2.278.340 €
Privatrechtliche-Leistungsentgelte
1.168.200 €
1.242.650 €
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.526.620 €
5.691.080 €
Sonstige ordentliche Erträge
1.553.000 €
1.227.870 €
5.000 €
33.000 €
553.930 €
711.230 €
41.798.300 €
47.589.330 €
0€
0€
Zuwendungen und allg. Umlagen
Sonstige Transfererträge
Aktivierte Eigenleistungen
Finanzerträge
Erträge insgesamt
Verrechnung von Erträgen mit der allgemeinen
Rücklage
Aufwendungen
Personalaufwendungen
2015
2016
10.347.390 €
10.587.960 €
849.470 €
1.176.670 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
6.454.450 €
6.343.150 €
Bilanzielle Abschreibungen
3.880.550 €
4.016.400 €
19.789.237 €
25.640.930 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2.185.070 €
2.497.400 €
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
1.091.500 €
1.275.900 €
44.597.667 €
51.538.410 €
0€
0€
Versorgungsaufwendungen
Transferaufwendungen
Aufwendungen insgesamt
Verrechnung von Aufwendungen mit der
allgemeinen Rücklage
- 35-
Ordentliche Erträge
Die ordentlichen Erträge in Höhe von 46.878.100 € teilen sich wie folgt auf:
Ordentliche Erträge (in Mio. €/Prozent)
Steuern und ähnliche
Abgaben; 31,665 Mio. €;
67%
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen;
4,058 Mio. €; 9%
Aktivierte Eigenleistungen; 0,033 Mio. €;
0%
Sonstige Transfererträge
(insbes. Solidarfonds
Krankenhilfe); 0,682 Mio.
€; 1%
Sonstige ordentliche
Erträge; 1,228 Mio. €; 3%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen; 5,691
Mio. €; 12%
Öffentlich-Rechtliche
Leistungsentgelte; 2,278
Mio. €; 5%
Privatrechtliche
Leistungsentgelte; 1,243
Mio. €; 3%
Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind in Höhe von 50.262.510 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr (43.476.167 €) erhöhen sie sich damit um 6.786.343 €, das
entspricht rd. 15,6 %. Sie teilen sich wie folgt auf:
Ordentliche Aufwendungen (in Mio. €/Prozent)
Sonstige ordentliche
Aufwendungen; 2,497
Mio. €; 5%
Transferaufwendungen;
25,641 Mio. €; 51%
Personalaufwendungen;
10,588 Mio. €; 21%
Bilanzielle
Abschreibungen; 4,016
Mio. €; 8%
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen;
6,343 Mio. €; 13%
Versorgungsaufwendungen; 1,177 Mio. €;
2%
- 36-
1. Ordentliche Erträge
Die ordentlichen Erträge werden im Folgenden näher erläutert:
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben (in Mio. €/Prozent)
Hundesteuer; 0,115 Mio.
€; 0%
Vergnügungssteuer;
0,470 Mio. €; 1%
Kompensationsleistungen nach GFG;
0,811 Mio. €; 3%
Umsatzsteuer; 1,523 Mio.
€; 5%
Einkommenssteuer; 8,285
Mio. €; 26%
Grundsteuer A; 0,091
Mio. €; 0%
Grundsteuer B; 3,370
Mio. €; 11%
Gewerbesteuer; 17,000
Mio. €; 54%
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern nach § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer, Art. 106 Abs. 5 und 5 a GG) und sonstige Steuern (z. B. die Vergnügungssteuer und Hundesteuer) hier ausgewiesen.
Diese Position umfasst insgesamt ein Volumen von 31.664.700 € und teilen sich wie
folgt auf:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer
• Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
• Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
• Vergnügungssteuer
• Hundesteuer
• Kompensationsleistungen (§ 21 und § 21a GFG)
Insgesamt
2015
2016
91.000 €
91.000 €
3.344.000 € 3.370.000 €
14.500.000 € 17.000.000 €
7.665.300 € 8.285.200 €
1.464.000 € 1.522.900 €
470.000 €
470.000 €
110.000 €
115.000 €
821.400 €
810.600 €
28.465.700 € 31.664.700 €
Bei der Ermittlung der Ansätze wurden die Orientierungsdaten des Landes NRW
(Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 08.07.2015), neue
Ergebnisse aus der November-Steuerschätzung und, soweit erforderlich, besondere
örtliche Gegebenheiten zugrunde gelegt.
- 37-
1.12 Gewerbesteuer
In die Gewerbesteuerschätzung sind die bisher vorliegenden statistischen Ergebnisse und die bisherige Entwicklung der Gewerbesteuererträge eingeflossen.
Die Ergebnisse der vergangenen Jahre zeigen sehr unterschiedliche Entwicklungen.
Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hat sich das Gewerbesteueraufkommen ab dem Jahr 2011 durchweg auf einem hohen Niveau eingependelt. Dieses
hohe Niveau wird mit dem Ergebnis des Jahres 2015 wahrscheinlich deutlich überschritten werden.
Das prognostizierte Ergebnis des Jahres 2015 liegt bei 22.100.000 €. Leider kann
nicht erwartet werden, dass dieses voraussichtlich einmalige Niveau gehalten werden kann. Ursache für diesen hohen Ertrag waren verschiedene Veranlagungen mit
Anpassungen der Vorauszahlungen für die Folgejahre sowie teilweise Abschlüsse
von laufenden Verfahren, deren Steuerveranlagungen bis ins Jahr 1996 gereicht haben.
Für das Jahr 2016 werden Gewerbesteuern in Höhe von 17.000.000 € erwartet. Diese Summe beinhaltet Vorauszahlungen für das Jahr 2016 und Nachzahlungen für
Vorjahre. Die konjunkturelle Entwicklung im gewerblichen Bereich ist die entscheidende Grundlage dafür, dass das erwartete Aufkommen auch tatsächlich erreicht
wird.
Gewerbesteuer
18
17,0
14,3
14,5
13,7
14,5
9,8
10
8
14,0
11,7
12
8,6
8,4
7,5
5,4
6
4
2
2016
2015
2014
2013
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
0
2003
in Millionen €
14
13,9
2012
16
2011
15,8
Planung
- 38-
1.13 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Kommunen erhalten vom Land einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die Aufteilung dieses Steueraufkommens erfolgt jeweils entsprechend den für drei
Jahre festgesetzten Schlüsselzahlen, die aufgrund des örtlichen Steueraufkommens
vom Land ermittelt werden.
Für die Jahre 2009 bis 2011 betrug die Schlüsselzahl der Stadt Lengerich
0,0011037. Die von 2012 bis 2014 gültige Schlüsselzahl betrug 0,0010766. Die
Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist ab
dem Jahr 2015 ist auf 0,0010419 gesunken.
Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung ergeben sich für die Stadt
Lengerich folgende Anteile:
•
•
•
•
•
2015:
2016:
2017:
2018:
2019:
7.821.000 € (Plan 2015)
8.285.200 €
8.674.600 €
9.143.100 €
9.581.900 €
Das für 2014 zu erwartende Ergebnis beläuft sich auf rd. 7,8 Mio. €. (Ansatz 2015:
7,821 Mio. €). Die tatsächliche Entwicklung in 2016 hängt auch entscheidend vom
weiteren Konjunkturverlauf ab.
1.14 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Als Kompensation für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der damit für
die Städte und Gemeinden verbundenen Verluste erhalten die Gemeinden seit 1998
eine 2,2 %-ige Beteiligung an der Umsatzsteuer.
Die von 2012 bis 2014 gültigen Schlüsselzahlen zur Verteilung auf die Gemeinden
wurden in 2012 festgesetzt. Die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen beruhte auf der
schrittweisen Umstellung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer von einem nicht fortschreibungsfähigen zu einem fortschreibungsfähigen Schlüssel. In den Schlüssel für die Jahre 2012 - 2014 fließen der alte und der
neue Schlüssel zu gleichen Teilen ein. Die Schlüsselzahl für Lengerich ist ab 2015
von 0,001248861 auf nun 0,001307184 angestiegen.
Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung ergeben sich für die Stadt
Lengerich folgende Anteile:
•
•
•
•
•
2015:
2016:
2017:
2018:
2019:
1.401.000 € (Plan 2015)
1.522.900 €
1.885.300 €
1.461.100 €
1.510.800 €.
- 39-
Bundesentlastung Eingliederungshilfe
Die aktuellen Finanzhilfen des Bundes für den kommunalen Raum verteilen sich auf
erhöhte Kostenerstattungen für die Flüchtlingsunterbringung (FlüAG-Pauschalen)
und Aufstockungen des Umsatzsteueraufkommens um die sog. Übergangsmilliarde.
Das Aufkommen der Umsatzsteuer erhöht sich demnach wie folgt.
2015
2016
2017
500 Mio. €
500 Mio. €
1,5 Mio . €
Das Aufkommen der Umsatzsteuer sinkt ab dem Jahr 2018 deutlich ab, da die Finanzhilfen des Bundes bisher nur bis 2017 zugesagt sind. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat per Erlass geregelt, das eine Einplanung ab 2018 zulässig
ist, wenn die Einplanung mit einem Prüfvermerk versehen wird. Im Rahmen dieses
Prüfvermerks sind in gleicher Höhe Ersatzmaßnahmen zu beschreiben, die ergriffen
werden sollen, wenn sie zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erforderlich sind.
Die Fortführung der Bundesentlastung ab 2018 ist in den Haushaltsansätzen für die
Beteiligung an der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt worden.
1.15 Vergnügungssteuer
Die Berechnungsgrundlage für die Vergnügungssteuer ergibt sich insbesondere
durch die Aufstellung von Unterhaltungs- und Geldspielgeräten.
Für 2016 wird der Ansatz auf dem Vorjahresniveau von 470.000 € festgesetzt.
Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag zum Jahr 2012 werden voraussichtlich dazu
führen, dass nach Ablauf der Übergangsfristen von 5 Jahren die Anzahl der Erlaubnisse eingeschränkt wird. Als Folge ist zu erwarten, dass das Aufkommen aus der
Vergnügungssteuer sinken wird, so dass ab dem Jahr 2018 nur noch von einem reduzierten Ansatz in Höhe von 235.000 € ausgegangen wird.
- 40-
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die erwarteten Zuwendungen und allgemeine Umlagen belaufen sich in 2016 auf
4.058.460 € (Vorjahr = 4.910.350 €).
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (in Mio. €/Prozent)
Auflösung Sonderposten
aus Zuwendungen; 2,807
Mio. €; 80%
Zuschüsse von übrigen
Bereichen für lfd. Zwecke;
0,015 Mio. €; 0%
Zuweisungen von
Gemeinden und
Gemeindeverbänden für
lfd. Zwecke; 0,092 Mio. €;
3%
Ertrag aus der
Schulpauschale; 0,186
Mio. €; 5%
Zuweisungen zum
Energiekonzept "Energy
Award"; 0,007 Mio. €; 0%
Zuweisungen vom Land
für lfd. Zwecke; 0,387
Mio. €; 11%
Allgemeine Zuweisungen
vom Bund; 0,030 Mio. €;
1%
1.21 Schlüsselzuweisungen
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land NRW im Wege des Finanzausgleichs zur Erfüllung ihrer Aufgaben allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen (siehe Erläuterungen zu III).
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Etats 2016 liegt eine Modellrechnung des Landes
zu den Eckdaten des GFG vor. Im Rahmen der Änderungen zum Haushaltsgesetz
wurde die Finanzmasse des GFG 2016 im Landeshaushalt noch an das tatsächliche
Steueraufkommen angepasst.
Wie erwartet ist die Stadt Lengerich weiterhin abundant, so dass keine Schlüsselzuweisungen eingeplant werden. Auf Grund der hohen Gewerbesteuererträge im ersten Halbjahr 2015 ist die Steuerkraft im GFG 2016 sehr hoch, so dass wahrscheinlich
auch ohne strukturelle Änderungen ab dem GFG 2011 im Planjahr 2016 keine
Schlüsselzuweisungen zu erwarten wären.
Auch in den Folgejahren werden keine Schlüsselzuweisungen erwartet. Im Gegenteil, die Stadt Lengerich wird ab 2016 eine Solidaritätsumlage zu zahlen haben (siehe
Erläuterungen zu den Transferaufwendungen Nr. 3.2.4).
- 41-
1.22 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Für laufende Zwecke erhält die Stadt Lengerich Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 530.690 €. Darüber hinaus wird ein Teil aus der Schul- / Bildungspauschale
und Sportpauschale für Zwecke der lfd. Verwaltungstätigkeit aufgelöst.
Den Großteil der Zuweisungen erhält die Stadt Lengerich vom Land NRW. Der Betrag teilt sich in die folgenden wesentlichen Positionen auf:
•
•
•
•
•
•
Zuweisung für Betreuungsmaßnahmen an Grundschulen
Zuweisung "Offene Ganztagsgrundschule"
Zuweisungen aus dem Landesjugendplan
Zuweisung zum Projekt "Geld oder Stelle"
Zuweisung Stadtbibliothek
Auflösung der Schul- / Bildungspauschale und
Sportpauschale für Zwecke der lfd. Verwaltungstätigkeit
• Inklusionspauschale
2015
2016
14.500 € 14.500 €
230.000 € 240.000 €
22.000 € 22.000 €
67.500 € 60.000 €
5.400 €
7.800 €
796.000 € 185.660 €
40.000 €
40.000 €
Die Schul- und Bildungspauschale ist gem. § 17 des Gesetzentwurfs zum GFG 2016
zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung vorgesehen. Die
Mittel können nach den dafür geltenden Richtlinien für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie
für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schul- / Bildungspauschale
können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und
Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden. Die Schul- und Bildungspauschale
darf über mehrere Jahre angespart werden.
Nach der Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 erhält die Stadt
Lengerich Mittel aus der Schul- / Bildungspauschale in Höhe von 697.000 €. Aus den
gesamten verfügbaren Beträgen aus Vorjahren und dem laufenden Jahr ist vorgesehen, einen Teilbetrag in Höhe von 185.660 € für die im Jahr 2016 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Schulen zu verwenden. Die restlichen Beträge werden
für anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen angespart und in den
Folgejahren verwendet.
Die Erträge und Einzahlungen der Schul-/Bildungspauschale sind aus statistischen
Gründen im Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“
veranschlagt.
Mitte des Jahres 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Förderung der kommunalen
Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen
wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes ausgeglichen werden. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen
Schulen in NRW gesetzlich verankert.
- 42Seit dem wird die Frage des Konnexitätsprinzips diskutiert. Im Rahmen einer „pragmatischen“ Lösung - hoffentlich als Ausnahme des gesetzlich verankerten Konnexitätsprinzips und leider nur auf Teilbereiche der Kosten ausgelegt – wurde der Ausgleich über das Gesetz vorgesehen. Mittlerweile liegt eine Verfassungsbeschwerde
von mehr als 50 Kommunen gegen die unzureichende Kostenerstattung für die schulische Inklusion durch das Land vor. Die Stadt Lengerich erhält jährlich einen Anteil
von rd. 40.000 €
Von weiteren Zuweisungs-/Zuschussgebern erhält die Stadt Lengerich:
• Zuweisungen des Kreises (Haus der Jugend)
• Zuweisung des Kreises für gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung, Offener Ganztag
• Bedarfzuweisung Energiekonzept "Energy Award"
Aktionsprogramm 2000plus - Kommunaler
Handlungsrahmen Energie in NRW
• Zusschuss der Versicherung für Brandschutzmaßnahmen an
Schulen
• Fördermittel des Bundes "Kommunaler Klimaschutz"
2015
41.000 €
2016
62.000 €
15.000 €
20.000 €
4.100 €
7.000 €
15.000 €
39.000 €
15.000 €
29.990 €
1.23 Auflösung Sonderposten aus Zuwendungen
Bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten handelt es sich überwiegend
um die Erträge aus Zuwendungen, die den Abschreibungen gegenüberstehen. Die
Werte ergeben sich aus der Anlagenbuchhaltung.
1.24 Allgemeine Umlagen vom Land
In 2016 werden der Stadt Lengerich voraussichtlich rd. 535.400 € nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erstattet. Diese Erstattung resultiert aus der Abrechnung
der kommunalen Einheitslastenbeteiligung für 2014. Der Betrag basiert auf einer Modellrechnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Im Jahr 2015 hat die
Stadt Lengerich 597.227,90 € als Abrechnung des Jahres 2013 erhalten. Im Vorjahr
waren es 410.881,07 €.
1.3 Sonstige Transfererträge
Der Ansatz beträgt insgesamt 682.000 €. Davon entfallen 680.000 € auf die Erstattungen des Kreises aus dem Solidarfond Krankenhilfe. Im Jahr 2015 wird bei 120
Leistungsempfängern ein Betrag in Höhe von 250.000 € erwartet. Bei einer Prognose
von 538 Leistungsempfänger zum Ende 2016 wird auf einer Berechnungsgrundlage
von 328 Personen eine Erstattung von 680.000 € erwartet.
- 431.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die Summe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 2.278.340 €
(Vorjahr: 2.416.800 €) setzt sich wie folgt zusammen:
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (in Mio. €/Prozent)
Benutzungsgebühren und
ähnliche Entgelte; 1,593
Mio. €; 70%
Verwaltungsgebühren;
0,138 Mio. €; 6%
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten für den
Gebührenausgleich;
0,102 Mio. €; 4%
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten für
Beiträge; 0,446 Mio. €;
20%
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:
• Verwaltungsgebühren
• Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
• Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den
Gebührenausgleich
• Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
2015
2016
139.150 €
137.750 €
1.551.140 € 1.592.600 €
282.010 €
444.500 €
101.690 €
446.300 €
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte erzielt die Stadt Lengerich durch erbrachte Leistungen (z. B. Verkaufserlöse für Familienstammbücher, Mieten und Pachten, Ersatzleistungen für Schäden). Hierfür wurde ein Ansatz in Höhe von insgesamt
1.242.650 € gebildet.
- 44-
Privatrechtliche Leistungsentgelte (in Mio. €/Prozent)
Ersatz für Schäden; 0,082
Mio. €; 7%
Sonstige privatrechtliche
Erträge; 0,115 Mio. €; 9%
Erträge aus Verkauf;
0,145 Mio. €; 12%
Mieten und Pachten;
0,900 Mio. €; 72%
1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Hierbei handelt es sich um solche Erträge, die die Stadt Lengerich für Dienstleistungen an Dritte erzielt, z. B. Personalkostenerstattungen durch die Stadtentwässerung
und die Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft, Kostenersatz
durch die Musikschule, Erstattung der Personal- und Sachkosten für die Leistungsgewährung nach SGB II (335.000 €) Leistungspauschalen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (3.280.000 €; siehe Erläuterungen im Produkt 05.315.01), Erstattung
von Schülerbeförderungskosten, Wahlkostenerstattungen sowie Erstattung der Kosten des Rettungsdienstes durch den Kreis (1.324.000 €).
Insgesamt wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 5.691.080 € gebildet.
Kostenerstattungen und -umlagen (in Mio. €/Prozent)
Erst. vom Land; 3,298
Mio. €; 58%
Erst. von Gemeinden und
GV; 2,090 Mio. €; 37%
Erst. vom sonst. öffentl.
Bereich; 0,002 Mio. €; 0%
Erst. vom Bund; 0,063
Mio. €; 1%
Erst. von übrigen
Bereichen; 0,023 Mio. €;
0%
Erst. von privaten
Unternehmen; 0,037 Mio.
€; 1%
Erst. von verbundenen
Untern., Beteiligungen,
Sonderverm.; 0,179 Mio.
€; 3%
- 45-
1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Der Gesamtbetrag der sonstigen ordentlichen Erträge beläuft sich auf 1.227.870 €
(2015 = 1.553.000 €) und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
Sonstige ordentliche Erträge (in Mio. €/Prozent)
Säumniszuschläge; 0,081
Mio. €; 7%
Zinserträge im Bereich
Gewerbesteuer; 0,050
Mio. €; 4%
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen; 0,333 Mio. €; 27%
Bußgelder; 0,052 Mio. €;
4%
Konzessionsabgabe der
Stadtwerke u.a.;
0,710 Mio. €; 58%
Sonstige ordentliche Erträge:
•
•
•
•
•
Konzessionsabgaben
Bußgelder
Säumniszuschläge
Andere sonstige ordentliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(Instandhaltungs-, Pensions- und Beihilferückstellungen)
• Verzinsung Gewerbesteuer
Insgesamt
2015
710.000 €
62.000 €
76.000 €
0€
655.000 €
2016
710.000 €
51.500 €
81.000 €
2.300 €
333.070 €
50.000 €
50.000 €
1.553.000 € 1.227.870 €
1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um Herstellungsleistungen der
Verwaltung bei investiven Maßnahmen. Für 2016 sind aktivierte Eigenleistungen in
Höhe von 33.000 € veranschlagt.
- 462. Ordentliche Aufwendungen
Im Weiteren werden die einzelnen Aufwandsarten näher erläutert:
2.1 Personalaufwendungen
Der Ergebnisplan weist im Planjahr Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt
10.587.960 € aus.
Personalaufwendungen (in Mio. €/Prozent)
Tarifliche Beschäftigte Dienstaufwendungen;
5,586 Mio. € ; 53%
Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen
(Rückstellung für
abgegebene Beamte);
0,025 Mio. € ; 0%
DienstaufwendungenSonstige Beschäftigte;
0,023 Mio. € ; 0%
Dienstaufwendungen Beamte; 2,423 Mio. € ;
23%
Beamte - Zuf. Rückst. für
Urlaub/Überstunden;
0,007 Mio. € ; 0%
Tarifl. Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung/Zusatzversorgungskassen;
1,571 Mio. € ; 15%
Tarifl. Beschäftigte - Zuf.
Rückst. für Altersteilzeit u.
Urlaub/Überstunden;
0,012 Mio. € ; 0%
Beihilfen und Unterstützungsleistungen und
dgl.; 0,153 Mio. € ; 1%
Zuführungen zu Beihilferückstellungen für aktive
Beamte; 0,206 Mio. € ;
2%
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für
aktive Beamte; 0,583 Mio.
€ ; 6%
Da hier auch zahlungsunwirksame Zuführungen zu Rückstellungen
•
•
•
•
für Pensionen
für Beihilfen
und für nicht genommenen Urlaub und Überstunden
Rückstellung für abgegebene Beamte
582.910 €
205.560 €
18.500 €
25.300 €
enthalten sind, beläuft sich die Summe der Personalauszahlungen im Finanzplan auf
9.755.690 €.
Den gesamten Personalaufwendungen stehen Erträge aus der Erstattung von Personalkosten gegenüber. Hier sind besonders die Erstattungen für die Bearbeitung im
Bereich SGB II, für den Rettungsdienst, das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen, Aufwendungen im Rahmen der Förderschule des Kreises Steinfurt sowie
Erstattungen der Stadtentwässerung und der LGE zu nennen. Im Planjahr beläuft
sich die gesamte Summe auf rd. 2.000.000 €. Zusätzlich wird auf die Erläuterungen
zu Kostenerstattungen und Kostenumlagen verwiesen.
Für die tariflich Beschäftigten endet der derzeitige Tarifabschluss mit Ablauf des
29.02.2016. Für die anstehenden Verhandlungen im Jahre 2016 wurde vorsorglich
ab dem 01.03.2016 eine Steigerung der Entgelte in Höhe von 2,5 % eingeplant. Das
tariflich bereitzustellende Budget für die Leistungsorientierte Bezahlung war nach
den derzeitigen Regelungen des TVöD nicht zu erhöhen; das Gesamtvolumen beträgt weiterhin 2 % der zu berücksichtigenden Entgelte.
- 47Für den Bereich der Beamtenbesoldung ist nach dem Runderlass des nordrheinwestfälischen Finanzministeriums vom 09.06.2015 ab dem 01.08.2016 eine Steigerung der Dienstbezüge um 2,1 Prozent im Haushalt 2016 enthalten.
Wie in der Vergangenheit war die Verwaltung auch jetzt bemüht eine sparsame und
restriktive Stellenbewirtschaftung durchzuführen. Doch bedingt durch die aktuelle
Flüchtlingssituation müssen sowohl für deren Betreuung als auch für die entsprechende verwaltungsseitige Bearbeitung Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen bereit
gestellt werden. Bereits im Jahre 2015 wurde die Stelle eines Sozialarbeiters neu
geschaffen. Zu welchem Zeitpunkt die zusätzlichen Stellen tatsächlich besetzt werden, hängt von den weiteren politischen Entscheidungen ab.
Weiterhin sind im Rahmen der Schulentwicklung und Neuplanung der Lengericher
Schullandschaft zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die nicht allein
durch Einsparungen in anderen Schulbereichen kompensiert werden können. Auch
führt der Ausbau des Offenen Ganztages im Bereich der Grundschulen unter Berücksichtigung der festgelegten Qualitätsstandards zu steigenden Stellenanteilen.
Eine Begrenzung der steigenden Personalkosten ist in der Zukunft daher nur durch
kontinuierliche intensive Aufgabenkritik – auch durch die Politik – zu erzielen.
Außerdem ist in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der laufenden Versorgungsaufwendungen aufgrund einer erhöhten Zahl von Versorgungsfällen zu rechnen. Im
Bereich der kombinierten Feuer- und Rettungswache war Ende der siebziger Jahre
nach gewissen Vorgaben die politische Entscheidung getroffen worden, insgesamt
nur noch Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst einzusetzen. Nach nunmehr ca.
35 Jahren beginnt dort der altersbedingte Ruhestand, was zu einer Steigerung der
durchschnittlichen Versorgungsfälle führt.
2.2 Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen (in Mio. €/Prozent)
Beiträge zu Versorgungskassen für
VersorgungsempfängerBeamte ; 0,916 Mio. € ;
78%
Beihilfen und
Unterstützungsleistungen
und dgl. für
Versorgungsempfänger;
0,261 Mio. € ; 22%
- 48-
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebszweck“) bzw. Umsatz oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, sind
hier auszuweisen.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 6.343.150 € ist gegenüber dem Vorjahr (6.424.450 €)
minimal gestiegen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (in Mio. €/Prozent)
Aufw. für sonstige Dienstleistungen; 1,398 Mio. € ;
22%
Aufw. für Sachleistungen;
0,211 Mio. € ; 3%
Instandh. des
Infrastrukturvermögens;
0,025 Mio. € ; 0%
Instandh. der Grundstücke und baulichen
Anlagen; 0,566 Mio. € ;
9%
Aufwendungen für die
Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen
Vermögens; 0,014 Mio. €
; 0%
Erst. an Gemeinden und
Gemeindeverbände;
0,076 Mio. € ; 1%
Erst. an übrige Bereiche;
0,043 Mio. € ; 1%
Schülerbeförderungskosten; 0,691 Mio. € ;
11%
Erst. an verbundene
Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen ; 0,000 Mio. € ;
0%
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.; 0,073
Mio. € ; 1%
Lernmittel; 0,111 Mio. € ;
2%
Unterhaltung des
sonstigen beweglichen
Vermögens; 0,305 Mio. €
; 5%
Aufw. für die Unterhaltung
der Fahrzeuge; 0,178
Mio. € ; 3%
Unterhaltung und
Bewirtschaftung des
Infrastrukturvermögens;
1,033 Mio. € ; 16%
Unterhaltung und
Bewirtschaftung der
Grundstücke und baulichen Anlagen; 1,619
Mio. € ; 26%
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
- 49-
Bei der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Instandhaltung des Infrastrukturvermögens handelt es sich im Wesentlichen um
Aufwendungen für die Instandhaltung der städtischen Gebäude und Grundstücke
bzw. die Instandhaltung von z. B. Straßen, Wegen, Sportanlagen und Spielplätzen.
Im Bereich der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des
Infrastrukturvermögens werden die Maßnahmen teilweise aus Rückstellungen finanziert. Im Ergebnisplan wird nur das Saldo der Aufwendungen nach Abzug der Verwendung der Rückstellung ausgewiesen. Die tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen werden mit Ihrem geplanten Gesamtvolumen im Folgenden dargestellt.
Im Jahr 2016 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- 50-
Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke
und baulichen Anlagen sowie des Infrastrukturvermögens beinhalten im Wesentlichen die bauliche Unterhaltung, Betriebskosten wie Heizung, Strom, Wasser /
Abwasser sowie Reinigung und Versicherung dieser Objekte.
Bei den Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände handelt es sich um
Erstattungen an den Kreis Steinfurt für die anteiligen Kosten der Zweifachsporthalle
sowie um Gebührenanteile an den Kreis für Liegenschaftsauskünfte bzw. Ausdrucke
aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch.
Bei den Erstattungen an übrige Bereiche handelt es sich um die Erstattung von
Parkgebühren an Privatpersonen (bei privaten Parkplätzen, auf denen Parkgebühren
verlangt werden) und die Erstattung der Gebäudebetriebskosten an die Bürgerstiftung Gempt für die Gempthalle.
Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge enthalten die Reparaturund Wartungskosten sowie Treibstoffkosten der städtischen Fahrzeuge.
Zur Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens zählen die Kosten für
die Unterhaltung der Einrichtung, der EDV sowie sonstiger Geräte und Maschinen.
Nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes hat der Schulträger gesetzlich festgelegte Aufwendungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit zu leisten.
Bei der Schülerbeförderung ergibt sich die städtische Verpflichtung zur Kostenübernahme aus dem Schulgesetz und der Schülerfahrkostenverordnung.
Aufwendungen für Sachleistungen fallen beispielsweise für Lehr- und Unterrichtsmittel, für Leistungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gleichstellung, Wahlen,
Personenstandswesen, kriminalpräventiver Rat, Umweltschutz, Rettungsdienst, Archiv und Stadtbücherei an.
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen fallen u. a. im Bereich der Offenen
Ganztagsschule, der Stadtbücherei, der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung
einschl. des Winterdienstes an.
- 51-
2.4 Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen (in Mio. €/Prozent)
Abschreibungen auf
Sachanlagen ;
3,892 Mio. € ; 97%
Sofortabschreibung auf
geringwertige
Wirtschaftsgüter;
0,124 Mio. € ; 3%
Das Ressourcenverbrauchskonzept im NKF erfordert, dass der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens entsteht, über die Abschreibungen flächendeckend erfasst wird. Sie sind während der Nutzungsdauer des
angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln und
bei dieser Position auszuweisen (§ 35 GemHVO NRW).
Der Gesamtbetrag der Abschreibungen beläuft sich im Planungsjahr auf insgesamt
4.016.400 €. Davon entfallen 3.892.350 € auf Abschreibungen für Sachanlagen und
124.050 € auf Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die bilanziellen Abschreibungen der städtischen Anlagegüter (vor allem Straßen und
Gebäude) stellen einen wesentlichen Teil der Aufwendungen des Ergebnisplanes
dar. Den „Brutto“-Abschreibungen stehen bei entsprechender Förderung der Anlagegüter (Zuwendungen und Beiträge) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in
Höhe von 2.806.710 € gegenüber, so dass „Netto“-Abschreibungen in Höhe von
1.209.690 € erwirtschaftet werden müssen.
Nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW können für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe,
seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt.
Nach diesem so genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden Festwerte
in folgenden Bereichen gebildet.
•
•
•
•
•
Standardklassenräume
Büroausstattung
Arbeitsplatzgebundene EDV-Ausstattung
Bücher und Medien der Stadtbücherei
Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr
- 52-
Bei den Festwerten fallen keine direkten Abschreibungen an. Der Werteverzehr entspricht den Werten der Ersatzbeschaffungen von Vermögensgegenständen in
Festwerten. Hier spricht man vom so genannten Abschreibungsersatzaufwand. Dieser wird bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
2.5 Transferaufwendungen
Der Gesamtbetrag der Transferaufwendungen in Höhe von 25.640.930 € verteilt sich
folgendermaßen:
Transferaufwendungen (in Mio. €/Prozent)
Sonstige Tranferaufw.
ohne Gegenleistungspflicht Dritter;
0,256 Mio. € ; 1%
Allgemeine Umlagen an
Gemeinden und
Gemeindeverbände;
16,481 Mio. € ; 65%
Zuw. an Gemeinden und
GV für lfd. Zwecke;
0,960 Mio. € ; 4%
Zweckverbandsumlagen;
0,375 Mio. € ; 1%
Zusch. an verb. Untern.,
Beteiligungen und
Sonderverm. für lfd.
Zwecke;
0,368 Mio. € ; 1%
Abundanzumlage an das
Land; 0,436 Mio. € ; 2%
Finanzierungsbeteiligung
Fonds Deutsche Einheit;
1,360 Mio. € ; 5%
Gewerbesteuerumlage;
1,400 Mio. € ; 5%
Sonstige soziale
Leistungen; 3,350 Mio. € ;
14%
Zusch. an private Untern.
für lfd. Zwecke;
0,008 Mio. € ; 0%
Leistungen für Bildung
und Teilhabe;
0,055 Mio. € ; 0%
• Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
für laufende Zwecke
• Zuschüsse an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen u. Sondervermögen f. lfd. Zwecke
• Zuschüsse an priv. Unternehmen f. lfd. Zwecke
• Zuschüsse an übrige Bereiche für laufende Zwecke
• Leistungen für Bildung und Teilhabe
• Sonstige soziale Leistungen
• Gewerbsteuerumlage
• Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche
Einheit
• Allgemeine Zuweisungen an das Land
(Abundanzumlage)
• Allgemeine Umlagen an Gemeinden und
Gemeindeverbände
• Zweckverbandsumlagen
• Sonstige Transferaufwendungen ohne
Gegenleistungspflicht Dritter (Krankenhausumlage)
Insgesamt
Zusch. an übrige Bereiche
für lfd. Zwecke;
0,591 Mio. € ; 2%
2015
960.000 €
2016
960.000 €
489.000 €
368.000 €
8.370 €
574.960 €
55.000 €
940.000 €
1.194.200 €
1.160.000 €
8.370 €
591.160 €
55.000 €
3.350.000 €
1.400.000 €
1.360.000 €
0€
436.200 €
13.798.007 €
16.481.000 €
367.700 €
242.000 €
375.200 €
256.000 €
19.789.237 €
25.640.930 €
- 53-
Hinter
den
Zuweisungen
an
Gemeinden
und
Gemeindeverbände
für laufende Zwecke verbirgt sich die Kostenbeteiligung an den kommunalen Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II. Seit dem 01.01.2005 ist
der Kreis Steinfurt Träger der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II).
Im Rahmen der Ermächtigung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II (AG
SGB II NRW) hat der Kreis durch Delegationssatzung den Städten und Gemeinden
insbesondere die Aufgaben der Leistungsgewährung (Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts) nach dem SGB II übertragen.
Unabhängig von der Eigenschaft als Optionsträger sind alle Kreise und kreisfreien
Städte Finanzierungsträger für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der im
Gesetz vorgesehenen einmaligen Leistungen an die Leistungsberechtigten nach
dem SGB II. Diese Aufwendungen wurden früher vollständig über den Kreishaushalt
finanziert und – neben den anderen Deckungsmitteln des Kreishaushalts – von den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Kreisumlage getragen. In seiner
Sitzung am 27.06.2006 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen eine Änderung des AG
SGB II NRW beschlossen. Es wurde eine Kostenbeteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden eingeführt. Nach der Gesetzesänderung tragen die Gemeinden 50 v. H. der Aufwendungen für kommunale Leistungen nach dem SGB II. Die
Kreise können zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Kreisgebiet
einen Härteausgleich durch Satzung beschließen. Abweichend davon können Kreise
und kreisangehörige Städte und Gemeinden eine andere Verteilung der Aufwendungen vereinbaren. Das Gesetz ist am 08.07.2006 in Kraft getreten.
Da eine einvernehmliche Regelung im Kreis Steinfurt nicht zustande gekommen ist,
verblieb es für die Jahre 2006 und 2007 bei der gesetzlich vorgesehenen Kostenbeteiligung von 50 v. H.
Durch die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Änderung des AG SGB II NRW ist bezüglich der Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nur noch
ein „Benehmen“ herzustellen. Entsprechend hat der Kreis verfahren und zum
01.01.2008 die Kostenbeteiligung durch Satzung geregelt. Danach beträgt die Kostenbeteiligung im Jahr 2008 = 33,33 v. H., in den Jahren 2009 und 2010 = 40 v. H.
und im Jahr 2011 = 50 v. H. der kommunalen Aufwendungen nach dem SGB II. Ab
2012 hat der Kreis Steinfurt per Satzung eine Härtefallregelung beschlossen. Dies
bedeutet, dass neben der bisherigen Beteiligung der Kommunen in Höhe von 50 %
auch ein Härteausgleich für betroffene Städte und Gemeinden geregelt wurde. Ein
Ausgleich der finanziellen Härte erfolgt, indem im Rahmen der Abrechnung der Kostenbeteiligung die Mehrbelastung der betroffenen Kommunen auf 10 % begrenzt
wird.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Lengerich wird bei einer Beteiligungsquote von
50 v. H. zuzüglich Härteausgleichsregelung der im Haushaltsjahr 2016 und Folgejahren voraussichtlich jährlich 960.000 € betragen.
- 54-
Die Zuweisungen an Zweckverbände für laufende Zwecke wurden nach den Zuordnungsvorschriften des Landes neu ausgewiesen als Zweckverbandsumlagen.
Die Verlustabdeckung an die Bäder- und Wasser GmbH verbirgt sich hinter dem Zuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen für
laufende Zwecke
Als Zuschüsse an private Unternehmen für lfd. Zwecke ist der Zuschuss an
„Treffpunkt Möbel“ vorgesehen.
Bei den Zuschüssen an übrige Bereiche für laufende Zwecke handelt es sich im
Wesentlichen um die Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten (400.000 €; Vorjahr
= 380.000 €). Im Übrigen werden hier die freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Institutionen nachgewiesen (Stadtfeuerwehrverband e.V., AWO, Heimatverein, Erziehungsberatungsstelle, Sozialstation, Bürgerstiftung Gempthalle (150.000 €) und Förderung der allgemeinen Aufgaben der Jugend sowie des Turnens und Sports).
Der Kreis Steinfurt überweist für die Aufgabe „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen Betrag in Höhe von 58.000 €. 55.000 € davon
werden an den Kooperationspartner „Diakonisches Werk im Kirchenkreis Tecklenburg“ weiter geleitet. Ein Betrag in Höhe von 3.000 € verbleibt als Sach- und Gemeinkostenpauschale bei der Stadt Lengerich.
Als Sonstige soziale Leistungen fallen die „Beisetzungskosten von alleinstehenden
Nichtsozialversicherungspflichtigen“ (20.000 €) und die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Lengerich-Ausweises (50.000 €) an.
Der Ansatz für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt
3.280.000 € (Vorjahr 900.000 €). Die Anzahl der zu versorgenden Asylbewerber
steigt voraussichtlich stark an. Zum 01.01.2014 erhielten 74 Personen Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Dezember 2014 betrug die Zahl der Leistungsbezieher 119. Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 werden mit insgesamt 3.280.000 € veranschlagt. In diesem Betrag enthalten sind auch die Aufwendungen für Krankenhilfe bzw. für den Solidarfond Krankenhilfe. Nähere Erläuterungen hierzu sind dem Produkt 05.315.01 für den gesamten Bereich der Versorgung
und Unterbringung der Flüchtlinge beigefügt.
Die Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2016 bleibt wie in den Vorjahren bei
35 v. H. des durch den Hebesatz geteilten Ist-Aufkommens. Unter Berücksichtigung
des veranschlagten Gewerbesteueraufkommens ergibt sich ein Ansatz von
1.400.000 €. Über den Erhöhungsbetrag der Gewerbesteuerumlage haben sich die
Kommunen weiterhin an den Kosten der “Deutschen Einheit“ zu beteiligen. Der Vervielfältiger für das Jahr 2015 wurde nach der Steuerschätzung im November 2014
durch Verordnung vom 09. März 2015 mit 34 v. H. festgesetzt. Als „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ ergibt sich somit ein Ansatz in Höhe von
1.360.000 €.
Normal-Umlage
Erhöhungsbetrag
2011
35%
35%
70%
2012
35%
34%
69%
2013
35%
34%
69%
2014
35%
34%
69%
2015
35%
34%
69%
2016
35%
34%
69%
2017
35%
34%
69%
2018
35%
34%
69%
2019
35%
33%
68%
- 55-
Vervielfältiger:
Bundesvervielfältiger
Landesvervielfältiger
Erhöhungszahl
Summe
2011
14,5%
49,5%
6%
70%
2012
14,5%
49,5%
5%
69%
2013
14,5%
49,5%
5%
69%
2014 2015
2016
14,5% 14,5% 14,5%
49,5% 49,5% 49,5%
5%
5%
5%
69%
69%
69%
2017
14,5%
49,5%
5%
69%
2018
14,5%
49,5%
5%
69%
2019
14,5%
49,5%
4%
68%
Zu den allgemeinen Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände gehören
die Allgemeine Kreisumlage und die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt (Jugendamtsumlage). Basis für die Berechnung der Kreisumlagen sind die maßgeblichen Umlagegrundlagen (Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftmesszahlen einschl.
Kompensationsleistung) unter Anwendung des vom Kreis Steinfurt festgesetzten Hebesatzes.
Der Hebesatz des Kreises Steinfurt sollte nach dem Haushaltsentwurf für die allgemeine Kreisumlage 2016 mit 33,35 v. H gleichbleibend geplant werden Auf Grund
gestiegener Steuerkraft der Städte und Gemeinden hätte das bei gleichbleibendem
Hebesatz zu Mehrerträgen i.H.v. 7,523 Mio. € geführt. Auf Grund der Veränderungen
aus der Modellrechnung zum GFG 2016 bekommt der Kreis nun weitere 1,728 Mio. €
höhere Schlüsselzuweisungen, so dass dem Kreisausschuss nun folgende Hebesätze für das Jahr 2016 vorgeschlagen werden:
Allgemeine Kreisumlagen
Mehrbelastung Jugendamt
33,23 v.H.
20,86 v.H.
(2015: 33,35 v.H.)
(2015: 21,06 v.H.).
Für das Jahr 2016 steigt damit die Zahllast der Kreisumlagen für die Stadt Lengerich
auf Grund der gestiegenen Steuerkraft gegenüber dem Planansatz 2015 um rd. 2,9
Mio. € auf 16.481.000 €
Die Stadt Lengerich hat bei dem Hebesatz von 33,23 v.H. Allgemeine Kreisumlage
einem Betrag von 10.125.000 € zu zahlen:
38,00
12,0
10,13
10,0
8,89
8,0
7,27
7,73
7,60
8,17
8,01
8,46
36,00
35,00
6,69
6,0
36,8
7,99
37,00
34,1
35,0
34,00
34,4
33,23
33,7
4,0
33,1
33,2
33,00
33,35
32,00
32,4
2,0
31,00
30,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Planung
allg. Kreisumlage
Hebesatz
Prozent
Millionen
Allgemeine Kreisumlage
- 56-
Der Hebesatz für die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt beträgt lt. Haushaltsentwurf des Kreises 20,86 v. H. Der Planansatz für die Stadt Lengerich steigt auf
Grund der gestiegenen Umlagegrundlagen 6.356.000 €:
Kreisumlage Mehrbelastung (Jugendamtsumlage)
30,00
6,0
23,82
24,86
21,06 20,86
22,08
19,80
5,0
16,83
4,0
16,14
18,82
17,22
6,4
5,5
3,0
3,3
4,0
4,7
4,7
5,5
4,6
5,3
25,00
Prozent
Millionen
7,0
20,00
15,00
5,0
10,00
2,0
5,00
1,0
-
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Planung
Kreisumlage Mehrbelastung
Hebesatz
Die Kreisumlagebelastung von rd. 16,5 Mio. € ist die höchste Aufwandsposition im
kommunalen Haushalt und nimmt mittlerweile einen Anteil von 32 % der Aufwendungen ein.
Bei den Zweckverbandsumlagen sind die Umlagen an den Zweckverband Kommunale ADV Anwendergemeinschaft West (11.000 €), an die Musikschule (200.000 €,
die Volkshochschule (65.700 €) und den Wasserversorgungsverband (98.500 €) eingeplant.
Bei den sonstigen Transferaufwendungen ohne Gegenleistungspflicht Dritter
handelt es sich um die Krankenhausinvestitionsumlage für das Land NRW
(256.000 €). Gem. § 17 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NordrheinWestfalen werden die Gemeinden in Höhe von 40 v. H. an den förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 KHG beteiligt. Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände wird als Gesamtansatz im jeweiligen Haushaltsplan des Landes
Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Der gemeindespezifische Anteil ergibt sich aus
der fortgeschriebenen Wohnbevölkerung zum 31.12. eines jeden Jahres multipliziert
mit dem Anteilsbetrag je Einwohner. Da sich für die Stadt Lengerich keine Veränderung des eigenen Vermögens ergibt, stellt die Umlage städtischen Aufwand dar und
ist folglich im Ergebnisplan abzubilden.
- 57-
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 2.497.400 €
und teilen sich wie folgt auf:
Sonstige ordentliche Aufwendungen ( in Mio. €/Prozent)
Übrige weitere son. Aufw. aus lfd.
Verwaltungstätigkeit; 0,132 Mio. € ;
5%
Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertre-tungen
und Vereinen; 0,030 Mio. € ; 1%
Sonstige
Personalnebenaufwendungen;
0,034 Mio. € ; 1%
Aufw. für Aus-/ Fortbildung; 0,099
Mio. € ; 4%
Aufw. für übernommene
Reisekosten; 0,019 Mio. € ; 1%
Nebenkosten ehrenamtliche
Tätigkeiten; 0,023 Mio. € ; 1%
Aufw. für Dienst-/Schutz-kleidung;
0,022 Mio. € ; 1%
Fraktionszuwendungen; 0,003 Mio.
€ ; 0%
Aufw. für Schadensfälle; 0,082
Mio. € ; 3%
Aufw. für Honorarkräfte etc.;
0,078 Mio. € ; 3%
Versicherungsbeiträge; 0,328 Mio.
€ ; 13%
Aufw. für ehrenamtl. und son.
Tätigkeit; 0,166 Mio. € ; 7%
Aufwendungen für Steuern vom
Einkommen und Ertrag; 0,010 Mio.
€ ; 0%
Sonstige Geschäftsaufw.; 0,179
Mio. € ; 7%
Sachverständigen-, Gerichts-,
Prüfungs- und ähnliche Kosten;
0,076 Mio. € ; 3%
Bürobedarf; 0,058 Mio. € ; 2%
Telekommunikationskosten; 0,102
Mio. € ; 4%
Mieten und Pachten (inkl.
Flüchtlingsunterkünfte); 1,055 Mio.
€ ; 42%
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten eine Vielzahl von verschiedenen Positionen.
Die wesentlichen Positionen werden nachfolgend dargestellt und im weiteren Verlauf
erläutert.
- 58Sonstige ordentliche Aufwendungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sonstige Personalnebenaufwendungen
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für übernommene Reisekosten
Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung,
persönliche Ausrüstungsgegenstände
Aufwendungen für Honorarkräfte
Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige
Tätigkeit
Mieten und Pachten
Bürobedarf
Telekommunikationskosten
Sachverständigen-, Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche
Kosten
Sonstige Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag
Versicherungsbeiträge
Aufwendungen für Schadensfälle
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Übrige, weitere, sonstige Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
• Nebenkosten ehrenamtliche Tätigkeiten
• Drohverlustrückstellung
• Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen
und Vereinen (Mitgliedsbeiträge)
Insgesamt
2015
24.200 €
66.550 €
19.000 €
21.900 €
2016
34.200 €
99.100 €
19.200 €
21.800 €
56.500 €
165.700 €
77.700 €
165.900 €
556.210 € 1.055.410 €
60.000 €
58.000 €
102.150 €
102.350 €
71.450 €
76.200 €
135.540 €
10.900 €
178.650 €
10.000 €
324.850 €
84.900 €
400 €
2.600 €
133.050 €
327.950 €
82.300 €
400 €
2.500 €
132.420 €
22.300 €
300.000 €
26.870 €
23.300 €
0€
30.020 €
2.185.070 € 2.497.400 €
Bei den Aufwendungen für Honorarkräfte handelt es sich um Maßnahmen im
Rahmen der Pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie weiterer Angebote, denen
Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Zusätzlich werden hier die Honorare Offene Ganztagsgrundschule veranschlagt.
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten fallen in den Bereichen Politische
Gremien, Feuerwehr und Ordnungsangelegenheiten an. Nebenkosten für ehrenamtliche Tätigkeiten werden gesondert ausgewiesen.
Neben den Mieten und Pachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, für die
Biotope, die Salzlagerhalle, das Übungsgelände der Feuerwehr und die Poolweghalle für schulische Zwecke sind auch die Erbbauzinsen für das Schulzentrum, die Nutzungsentschädigung für den Römer und die Mieten für Fotokopierer etc. hier aufgeführt. Seitdem Jahr 2015 ist hier auch die Pacht für die Gempthalle enthalten. Der
Ansatz für die Mieten und Pachten steigt, da für die Unterbringung von Flüchtlingen
weiterer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Nähere Erläuterungen zu
der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sind dem Produkt 05.315.01
beigefügt.
- 59-
Sachverständigen- Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten entfallen hauptsächlich auf „Kosten für die Beratung und Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und Wirtschaftsberatungsgesellschaften“ (45.000 €), Sachverständigen-,
Gerichts- und Anwaltskosten (rd. 23.000 €) sowie Kosten für die Untersuchung der
Grundwasser- und Bodenverunreinigung Bahnhofstr./ Münsterstr. (3.000 €).
Bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen handelt es sich um die Kosten für die
Herstellung von Reisepässen und Personalausweisen (100.000 €), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen, Kontoführungsgebühren, die Beschaffung von Print- und
digitalen Medien, Broschüre „Weiterführende Schule“ (25.000 €) sowie die Abfallberatung (19.000 €).
Bei den Aufwendungen von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es
sich um Gewerbesteuerzahlungen für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Hallen- und
Freibad in Höhe von rd. 10.000 €.
Zu den Versicherungsbeiträgen gehören im Wesentlichen die Versicherungsbeiträge für Haftpflicht- und Unfallversicherung, Schülerunfallversicherung sowie die Elektronik- und Inventarversicherung.
Den Aufwendungen für Schadensfälle stehen planmäßig Erträge in gleicher Höhe
durch Versicherungsleistungen bzw. Ersatzleistungen durch Schadensverursacher
gegenüber.
Zu den übrigen weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gehören u. a. die Aufwendungen für die Unterbringung von Fundtieren
(24.500 €), die Kosten für das Energiekonzept „Energy Award“ Aktionsprogramm
2000plus – Kommunaler Handlungsrahmen Energie in NRW (10.120 €), Aufwendungen für Fremdenverkehrsförderung und –werbung (16.000 €), Entgelte für das Schulschwimmen (21.700 €), Aufwendungen für Kulturveranstaltungen in der Gempthalle
(20.000 €), die Sachkosten für die Integrationsinitiative Lengerich (6.000 €) und die
vermischten und sonstigen sächlichen Aufwendungen.
3. Finanzergebnis
Zu den Finanzerträgen in Höhe von insgesamt 711.230 € gehören hauptsächlich die
Gewinnabführung der Stadtentwässerung (230.000 €), Zinserträge aus Derivatgeschäften (310.000 €), Zinserträge aus dem Gesellschafterdarlehen an die BWG
(167.300 €), die Bürgschaftsprovisionen sowie die Zinserträge aus der vorübergehenden Anlage der liquiden Mittel.
Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen werden die Zinsen für Investitionskredite (358.000 €), für die Liquiditätskredite (35.000 €), das Gesellschafterdarlehen an die BWG (142.400 €) und für Derivatgeschäfte (720.000 €) erfasst.
Zinsaufwendungen im Bereich Gewerbesteuerrückzahlungen entstehen bei Gewerbesteuerrückzahlungen nach entsprechender Feststellung durch die Finanzämter auf
Grundlage der AO (Vollverzinsung) und sind nach den Zuordnungsvorschriften im
Finanzergebnis auszuweisen (20.500 €).
- 60-
V. Gesamtfinanzplan
Der Gesamtfinanzplan gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten
Ein- und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle
Lage der Kommune. Der Finanzplan wird in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Der Finanzplan 2016 schließt unter Berücksichtigung sämtlicher geplanter Ein- und
Auszahlungen mit einem Defizit an liquiden Mitteln in Höhe von – 6.770.390 € ab.
Dieses Ergebnis berücksichtigt bereits nach den Vorschriften es NKF zulässige Investitionskredite in Höhe von 7.543.000 €, so dass der gesamte Liquiditätsbedarf rd.
14 Mio. € beträgt.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass für die im Rahmen des Jahresabschlusses
2015 zu bildenden Ermächtigungsübertragungen Liquidität vorzuhalten ist. Zur Erhaltung der Kassenliquidität wird die Stadt Lengerich möglicherweise daher nach Bedarf
Liquiditätskredite bis zur maximalen Höhe von 17.000.000 € aufnehmen müssen. Es
ergeben sich auch in den Folgejahren trotz Berücksichtigung von Investitionskrediten
planerische Liquiditätsdefizite für die Jahre 2017 bis 2019.
Der Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz zum 31.12.2014 betrug 4.985.563,54 €
(incl. Kassenkredit 3,0 Mio. €).
Die Liquidität wird sich im Finanzplanungszeitraum insgesamt wie folgt entwickeln:
2015
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit
Saldo Investitionstätigkeit
Investitionskredite
Ordentliche Tilgung
Änderung
Finanzbestand
Liquide Mittel
(31.12. d.J.)
2016
2017
-2.880.050 €
-1.120.410 €
-312.510 €
-8.530 €
0,00 €
-751.000 €
-7.542.540 €
7.543.000 €
-890.800 €
-3.232.640 €
3.233.000 €
-919.900 €
-6.160.540 €
6.160.000 €
-948.100 €
-699.240 €
700.000 €
-978.400 €
2.900.000 €
-6.770.390 €
-2.039.950 €
-1.261.150 €
-986.170 €
1.115.173 €
-924.776 €
-2.185.926 €
-3.172.096 €
7.885.563 €
2018
2019
Mit den vorgesehen Ermächtigungen zur Aufnahme von Investitionskrediten in den
Jahren 2016 – 2019 wird der zulässige Kreditrahmen nach GO NRW vollständig
ausgeschöpft. Ab 2017 werden voraussichtlich laufend Kassenkredite erforderlich
werden.
Die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurden bereits im
Ergebnisplan weitgehend erläutert, soweit sie gleichzeitig Erträge und Aufwendungen darstellen. Die folgenden Darstellungen beziehen sich auf dem Finanzplan als
Investitionsplan.
- 61-
VI. Investiver Finanzplan
1. Investiver Finanzplan 2015
Der investive Finanzplan umfasst die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.
1.11 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.112 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Fördermittel KInvFG
Feuerschutzpauschale
Schulpauschale
LZW für Einrichtungen des ÖPNV
LZW LEADER Projekte (bauliche
Maßnahmen Wanderwege)
Investitionspauschale
Sportpauschale
Beteiligung Kreis Steinfurt für Investitionsmaßnahmen an der Förderschule
Zuschüssen / Spenden für die Skateranlage
Neuveranschlagung aus 2015
Summe
2016
EUR
368.000
66.000
697.000
0
7.000
2017
EUR
2018
EUR
2019
EUR
0
66.000
697.000
13.500
0
0
66.000
697.000
0
0
0
66.000
697.000
0
0
1.199.200
60.660
115.000
1.199.200
60.660
0
1.199.200
60.660
0
1.199.200
60.660
0
30.000
0
0
0
2.542.860
2.036.360
2.022.860
2.022.860
Die Stadt Lengerich erhält aus der Investitionsoffensive des Bundes im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein Anteil von 368.000 €. Die Mittel sollen
für energetische Sanierung des Gymnasiums verwendet werden.
Der Kreis als Nutzer des Gebäudes der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule erstattet
die Kosten für bauliche Maßnahmen nach Absprache. Die Maßnahmen werden nur
durchgeführt, wenn die Zusage zur Kostenübernahme vorliegt.
1.113 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen
Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen
Verkauf bewegl. Anlagenvermögen
Summe
2016
EUR
695.000
2017
EUR
5.000
2018
EUR
5.000
2019
EUR
5.000
1.800
696.800
1.900
6.900
5.300
10.300
300
5.300
Im Jahr 2016 ist der Verkauf des Grundstücks und Gebäudes Bahnhofstr. 106 vorgesehen.
- 62-
1.114 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Tilgung Gesellschafterdarlehen
BWG
Tilgung WBG Lengerich
Summe
2016
EUR
106.800
2017
EUR
109.900
2018
EUR
113.100
2019
EUR
116.400
1.300
108.100
1.300
111.200
1.300
114.400
1.300
117.700
Es ist vorgesehen, der Bäder- und Wassergesellschaft mbh (BWG) im Jahr 2016 ein
Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft leistet für das Darlehen eine vereinbarte Verzinsung an die Stadt und erstattet die Tilgungsbeträge.
1.115 Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
2016
EUR
Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen
Summe
0
2017
EUR
340.000
2018
EUR
320.000
2019
EUR
210.000
0
340.000
320.000
210.000
Die einzelnen Maßnahmen sind im Teilfinanzplan B des Produktes 12.541.01 erläutert.
1.116 Sonstige Investitionseinzahlungen
2016
EUR
-Summe
2017
EUR
0
0
2018
EUR
0
0
2019
EUR
0
0
0
0
1.12 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.122 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Grunderwerb für Straßen
Erwerb von Grundstücken
Summe
2016
EUR
3.000
1.610.000
1.613.000
2017
EUR
3.000
20.000
23.000
2018
EUR
3.000
20.000
23.000
2019
EUR
3.000
20.000
23.000
Im Jahr 2016 ist ein Ansatz zum Erwerb eines Grundstücks für den Neubau einer
Feuer- und Rettungswache vorgesehen.
1.123 Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen
Bauliche Investitionen Feuerwehrgerätehaus (Umkleide / WC)
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
Neuveranschlagung aus 2015
Energiesparmaßnahmen an den
Schulen
Neue Schule Lengerich
2016
EUR
10.000
2017
EUR
2018
EUR
2019
EUR
0
0
0
25.000
0
0
0
8.000
8.000
8.000
8.000
110.000
2.500.000
5.000.000
1.290.000
- 63-
Gebäudemodernisierung Grundschule Hohne (incl. OGS)
Gebäudemodernisierung Grundschule Stadtfeldmark
Gebäudemodernisierung Grundschule Intrup
Gebäudemodernisierung Grundschule Stadt
Gebäudemodernisierung Schulgebäude Margaretenstraße
Gebäudemodernisierung HAG
Gebäudemodernisierung Förderschule
Gebäudemodernisierung Förderschule – Mittelsperre, Ansatz doppelt veranschlagt
Gebäudemodernisierung Dreifachsporthalle
Gebäudemodernisierung Sporthalle
Kirchpatt – Mittelsperre, Ansatz
doppelt veranschlagt
Planungskosten
Bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
Erneuerung von Fahrbahndecken
Ausbau „Dürerstr.“
Erneuerung „Rahestr.“
Erneuerung „Im Hook“
Erneuerung „Mühlenweg“
Bauliche Maßnahme LEADER
(Wanderwege)
Erneuerung Gehwege K 2 (städtischer Anteil)
Bereitstellung neuer Parkflächen
Einrichtung / Bau Skateranlage
Neuveranschlagung aus 2015
Erwerb von Vermögensgegenständen Kinderspielplätze
Maßnahmen Biotope
Summe
2016
EUR
15.000
2017
EUR
2018
EUR
0
0
2019
EUR
265.000
70.000
25.000
225.000
0
105.000
150.000
0
0
0
0
0
180.000
0
0
350.000
0
618.000
115.000
655.000
0
0
0
0
0
115.000
0
0
0
280.000
0
45.000
45.000
0
137.500
0
0
20.000
5.000
10.000
5.000
10.000
5.000
10.000
5.000
160.000
30.000
0
0
20.000
10.000
0
260.000
50.000
0
200.000
0
200.000
0
600.000
30.000
0
0
0
0
0
400.000
0
0
15.000
300.000
0
0
15.000
80.000
0
0
0
0
0
0
30.000
30.000
30.000
30.000
25.000
1.881,000
10.000
4.340.500
10.000
6.513.000
10.000
2.243.000
Bei den Maßnahmen der Gebäudemodernisierung handelt es sich um sog. „Sanierung in Raten“ (siehe Punkt IV. des Vorberichts). Die Maßnahmen sind innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren durchzuführen und stellen somit aktivierungsfähige
Herstellungskosten da.
1.124 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Beschaffung Spezial-Software
Ausbau Warnsysteme
Erneuerung Schwingboden Turnhalle Grundschule Hohne
Einrichtung Mensa Neue Schule
Lengerich
Erwerb von Mobilheimen
2016
EUR
18.000
20.000
0
2017
EUR
18.000
20.000
50.000
2018
EUR
18.000
20.000
0
2019
EUR
18.000
0
0
0
0
180.000
0
500.000
0
0
0
- 642016
EUR
Erneuerung Schwingboden Dreifachsporthalle
Erneuerung Schwingboden Sporthalle Kirchpatt
Anschaffung von Geräten Baubetriebshof
Sonstige Maschinen und technische
Anlagen
Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge
Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge
Neuveranschlagung aus 2015
Anschaffung Fahrzeuge Baubetriebshof
Anschaffung EDV-Hardware
Anschaffung BGA und Geräte Feuerwehr
Einrichtung Klassen- / Fachräume
Neue Schule Lengerich
Einrichtungen für den ÖPNV
Erweiterung Straßenbeleuchtung
Beschaffung GwG´s Flüchtlingsunterkünfte
Sonstige GwG`s (Vielzahl von Positionen)
Ersatzbeschaffung von Vermögenswerten in Festwerten
Büroausstattung
Schulen
EDV-Ausstattung
Bücherei
Feuerwehr
Sonstiges (Vielzahl von Positionen)
Summe
0
2017
EUR
200.000
0
2018
EUR
2019
EUR
0
0
137.500
0
0
25.000
25.000
80.000
0
17.500
6.500
6.500
5.000
270.000
760.000
35.000
0
380.000
0
0
0
68.000
82.000
205.000
75.000
15.000
25.000
60.000
12.000
15.000
12.000
15.000
12.000
0
60.000
530.000
20.000
0
50.000
54.000
15.000
50.000
34.000
0
50.000
24.000
0
50.000
15.000
70.660
72.300
72.300
70.300
15.000
25.900
25.000
17.200
8.500
119.740
2.096.500
15.000
25.900
25.000
12.000
8.500
118.100
1.063.800
15.000
25.900
25.000
12.000
8.500
131.100
1.792.300
15.000
25.400
25.000
12.000
8.500
141.100
489.300
Zu dem Ansatz Erwerb von Mobilheimen siehe Erläuterungen zum Produkt
05.315.01. Es handelt sich um einen Bedarfsansatz, der zum Erwerb von Unterkunftsmöglichkeiten (mobil oder fest) verwendet werden soll und keiner konkreten
Bindung unterliegt.
Die Ansätze für die Fahrzeugbeschaffung sind in den Teilfinanzplänen B der jeweiligen Produkte dargestellt.
1.125 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Gesellschafterdarlehen BWG
Summe
2016
EUR
5.000.000
5.000.000
2017
EUR
2018
EUR
0
0
2019
EUR
0
0
0
0
Der Bäder und Wassergesellschaft mbH (BWG) soll im Jahr 2016 ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Mittel dafür sind in der Kreditermächtigung der Stadt enthalten. Mit der BWG wird eine marktübliche Verzinsung
des Darlehens vereinbart werden.
- 65-
1.126 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
2016
EUR
-Summe
2017
EUR
0
0
2018
EUR
2019
EUR
0
0
0
0
0
0
2016
EUR
299.800
2017
EUR
299.800
2018
EUR
299.800
2019
EUR
299.800
299.800
299.800
299.800
299.800
1.127 Sonstige Investitionsauszahlungen
Abführung Investitionspauschale an
Abwasserwerk
Summe
Die Stadt erhält im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (GFG) eine Allgemeine Investitionspauschale, eine Schul-/Bildungspauschale sowie eine Sportstättenpauschale. Es ist vorgesehen, dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung im Jahr 2016
von der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 1.199.200 € einen Teilbetrag
von 299.800 € zur Finanzierung von Maßnahmen der Stadtentwässerung zu überlassen.
Die vorgesehenen Investitionen sind in den Teilfinanzplänen näher erläutert.
Als Maßstab für eine Investitionstätigkeit, die langfristig zur Vermögenserhaltung beiträgt, kann die Höhe der Abschreibungen angenommen werden. Aus der folgenden
Grafik wird offensichtlich, dass die derzeitige Investitionstätigkeit nicht ausreicht, den
Substanzverlust durch Abschreibungen aufzufangen.
7,0
7,0
5,9
6,0
5,0
6,0
5,0
4,0
3,8
3,7
3,9
3,9
3,9
3,9
3,9
4,0
3,3
3,0
3,0
4,0
3,0
2,1
2,0
1,6
1,1
1,3
2,0
1,4
1,0
1,0
-
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Planung
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Bilanzielle Abschreibungen
Millionen
Millionen
Investitionen ohne Finanzanlagen
- 66-
VI. Verbindlichkeiten
Gem. § 47 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sind unter
Verbindlichkeiten nicht nur die Schulden bei Kreditinstituten, sondern die folgenden
Positionen zu verstehen:
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
sonstige Verbindlichkeiten
erhaltene Anzahlungen.
•
•
•
•
•
•
•
•
Grundsätzlich sind der Stand der Verbindlichkeiten am Ende des Vorvorjahres sowie
der voraussichtliche Stand zu Beginn und zu Ende des Haushaltsjahres aufzuzeigen.
Die Verschuldung aus Investitionskrediten und Krediten zur Liquiditätssicherung stellt
die maßgebliche Verschuldung der Stadt Lengerich dar. Während die Summe der
Investitionskredite aufgrund sparsamer Haushaltswirtschaft seit Jahren rückläufig ist,
steigen die Kredite zur Liquiditätssicherung an. Dies ist auf die negative Entwicklung
in den Finanzplänen zurückzuführen. Der Trend spiegelt sich in der pro Kopf Verschuldung wieder.
1.254,24
30
1.400
1.136,17
1.155,31 1.124,49
1.177,85
1.200
25
894,28
7,00
9,25
1.007,27
7,00
20
7,00
906,05
3,00
870,90
1.000
4,70
3,00
800
15
25,06
10
19,99
19,28
18,64
18,24
17,59
16,91
16,20
17,52
600
400
5
200
0
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Planung
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
pro Kopf
Verbindlichkeiten pro Kopf in Euro
Verbindlichkeiten in Millionen Euro
Verbindlichkeiten aus Krediten
- 67-
VII. Kennzahlen im NKF
Produktziele und –kennzahlen
Während die gemeindliche Steuerung in der Vergangenheit im Wesentlichen durch
die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war, soll die gemeindliche
Haushaltswirtschaft im NKF – gem. § 12 GemHVO NRW – über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden. Ziele und Kennzahlen werden damit zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts. Zukünftig soll in erster Linie also nicht mehr entschieden werden, welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Inputsteuerung), sondern welche Leistung in welcher Menge und Qualität „produziert“ werden soll (Outputsteuerung).
Strategische Ziele müssen auf das Leitbild abgestimmt sein. Ein Leitbild und die daraus abgeleiteten strategischen Ziele sind ein langfristiger Blick nach vorn, jedoch
immer von einer momentanen Ausgangslage getragen. Diese Ausgangslage wird
sich im Laufe der Zeit verändern. Sowohl Entwicklungen von außen als auch in der
Kommune selbst erfordern, nach einigen Jahren das Leitbild und im Rahmen der
jährlichen Haushaltsplanungen die strategischen Ziele einer Überprüfung zu unterziehen.
Die bereits für den Haushalt 2013 fortgeführten und erarbeiteten operativen Ziele und
Kennzahlen – als unterste Ebene in der Zielsystematik –, werden für 2016 weitestgehend übernommen. Die Ziele und Kennzahlen sind bei den jeweiligen Produktbeschreibungen dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung ergibt sich aus dem separaten Ergänzungsband zu den Produktzielen und -kennzahlen.
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden (GV) sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset
macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde
nach einheitlichen Kriterien möglich. Dieses NKF-Kennzahlenset liegt der nachfolgend dargestellten Tabelle zugrunde.
Darüber hinaus sind Kennzahlen aufgenommen worden, die das NKF-Kennzahlenset
konkretisieren bzw. ergänzen. Insgesamt betrachtet, steht damit ein geeignetes Instrument zur Haushaltsanalyse und zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage der
Stadt Lengerich zur Verfügung.
Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset
nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation
einer Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu
Fehlinterpretationen führen. Um dies zu vermeiden, werden die Kennzahlen zusätzlich in einer Zeitreihe mehrerer Jahre dargestellt.
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche
Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100
Erträge Grundsteuer A / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet.
Fonds Dt. Einheit) x 100
Erträge Grundsteuer B / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet.
Fonds Dt. Einheit) x 100
(Gewerbesteuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) /
(ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100
(Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100
(Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Schuldenaufnahme - Schuldentilgung
(Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges
Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen
Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)
((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100
(kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100
(Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100
(Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf
Anlagevermögen) x 100
Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das
Anlagevermögen)) x 100
(Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100
(Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme
(negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x (-100)
* Da für die Planjahre keine Planbilanz aufgestellt wird, lassen sich die Bilanzkennzahlen hierfür nicht berechnen.
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
Netto-Steuerquote (Gewerbesteuer)
Netto-Steuerquote (Grundsteuer B)
Netto-Steuerquote (Grundsteuer A)
Kennzahlen zur Ertragslage
Netto-Steuerquote (gesamt)
Dynamischer Verschuldungsgrad*
Liquidität II. Grades*
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote*
Zinslastquote
Kennzahlen zur Finanzlage
Netto-Neuverschuldung
Anlagendeckungsgrad II*
Investitionsquote*
Kennzahlen zur Vermögenslage
Infrastrukturquote*
Abschreibungsintensität
Drittfinanzierungsquote
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote I*
Eigenkapitalquote II*
Fehlbetragsquote*
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
67,5%
0,25%
8,41%
32,09%
9,8%
22,5%
13,8%
47,3%
0,23%
7,86%
31,23%
10,3%
22,2%
17,1%
43,4%
18,7
162,0%
2,3%
6,4%
<0
119,0%
4,9%
3,6%
63,5%
-676.028,18 €
93,2%
22,5%
30,3%
-646.269,24 €
94,4%
42,9%
9,5%
77,6%
96,5%
20,9%
68,7%
6,4%
2013
Istdaten
42,2%
9,6%
77,6%
101,2%
21,3%
68,6%
0,3%
2012
Istdaten
4,3%
23,7%
12,9%
42,4%
29,15%
8,03%
0,22%
62,9%
19,7
162,0%
2,3%
2,7%
-708.815,71 €
193,2%
122,5%
142,9%
9,4%
80,3%
100,4%
20,9%
68,7%
6,4%
2014
Istdaten
11,9%
23,9%
14,9%
46,0%
31,45%
8,66%
0,24%
67,9%
2,5%
561.000,00 €
8,9%
96,5%
94,5%
2015
Plandaten
1,5%
21,1%
12,6%
51,0%
34,11%
7,43%
0,20%
66,4%
2,5%
3.652.200,00 €
8,0%
83,5%
93,2%
2016
Plandaten
- 68-
- 69-
Bewirtschaftungsregelungen zum Haushaltsplan
Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden die Erträge und Aufwendungen sowie
Einzahlungen und Auszahlungen gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW zu den unten
aufgeführten Budgets verbunden.
Budget 10
Produkte: 01.111.01, 01.111.02, 01.111.03, 02.121.01, 15.571.01
Budget 20
Produkte: 01.111.04, 01.111.05
Budget 32
Produkte: 02.122.01, 02.122.02,
02.122.03,
02.126.01, 02.127.01, 15.573.02
Budget 40
Produkte: 03.211.01, 03.212.01, 03.215.01, 03.217.01, 03.221.01, 03.241.01,
03.243.01, 04.263.01, 04.272.01, 04.281.01, 06.366.01, 08.421.01,
08.424.01, 08.424.02, 15.575.01
Budget 50
Produkte: 05.311.01,
05.312.01,
05.313.01, 05.331.01, 05.351.01,
Budget 60
Produkte: 01.111.07, 09.511.01, 10.521.01, 10.522.01,
12.545.01, 12.547.01, 12.548.01, 13.552.01,
06.365.01
10.523.01, 11.537.01,
13.553.01, 14.561.01
Budget 65
Produkte: 01.111.06
Budget 66
Produkte: 01.111.08,
06.366.02, 12.541.01,
Budget 70
Produkte: 16.611.01,
16.612.01
In den Produkten dürfen weitere Budgetregelungen durch Haushaltsvermerke vorgesehen werden.
Zusätzlich gelten die Ein- und Auszahlungen der Teilfinanzpläne innerhalb eines
Produktbereichs als ein Budget.
Von dieser Deckungsfähigkeit sind ausgenommen,
•
•
•
•
•
Personal- und Versorgungsaufwendungen,
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Zuwendungen,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Aufwendungen für Schadensfälle und
Verfügungsmittel des Bürgermeisters (siehe § 15 GemHVO NRW).
- 70-
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen / Auszahlungen
gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW
Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW werden folgende Produktsachkonten jeweils getrennt im
Ergebnisplan und im Finanzplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Bezeichnung
Nr.
Produkt
Kontengruppe / Konto
Ergebnisplan Finanzplan
70/71
Bemerkungen
1 Personalaufwendungen, auszahlungen
Versorgungsaufwendungen,
-auszahlungen
alle
50/51
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, auszahlungen innerhalb der
Kontengruppe 50/51 und innerhalb der Kontengruppe
70/71 sind jeweils gegenseitig
deckungsfähig.
2 Abschreibungen
alle
57
Die Aufwendungen für Abschreibungen in der Kontengruppe 57 sind gegenseitig
deckungsfähig.
3 Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen Baubetriebshof
alle
58
Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
mit dem Baubetriebshof (Kontengruppe 58) sind gegenseitig deckungsfähig.
4 Aufwendungen / Nutzungsentgelt aus internen Leistungsbeziehungen Gebäudemanagement
alle
58
Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
mit dem Gebäudemanagement (Kontengruppe 58) sind
gegenseitig deckungsfähig.
Des Weiteren wird gem. § 21 Abs. 2 GemHVO NRW festgelegt
•
Mehrerträge/-einzahlungen aus Zuwendungen für laufende Zwecke erhöhen
die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für den entsprechenden Zweck.
•
Mehrerträge/-einzahlungen aus Schadensersatzleistungen erhöhen die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für den entsprechenden
Zweck.
•
Zahlungswirksame Mehr- oder Mindererträge erhöhen bzw. vermindern die
Ermächtigungen des Budgets. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen und
Mindereinzahlungen für Investitionen.
Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige
Aufwendungen oder Auszahlungen.
- 71-
Budgetverantwortung
Für die Budgets trägt die Fachdienstleitung die Budgetverantwortung, in deren Zuständigkeitsbereich sich die zu bewirtschaftenden Produkte befinden. Die Budgetverantwortung umfasst:
•
•
•
•
die laufende Überwachung der Ergebnisentwicklung zur Einhaltung des Budgets,
die Einhaltung von Zweckbindungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung,
die Gegensteuerung bei Fehlentwicklungen innerhalb des Budgets, dabei insbesondere die Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten innerhalb des Budgets und
die unverzügliche Mitteilung von absehbaren Budgetüberschreitungen an den
Bürgermeister über den Fachdienst Finanzen, Steuern und Kasse.
- 72-
- 73-
Gesamtergebnisplan
- 74-
- 75-
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-1/221/455
4/05/725
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4/521/4.5
77/5/.55
77/7../255
74/4./655
7/00/055
7/600/725
7/156/555
-5/5573
5./555
.1-/555
.1-/555
.1-/555
.1-/555
-/725/0-730
-/4./155
-/-61/745
-/-60/-5
-/-12/45
-/-14/-25
/5-0/72030.
/.1/-55
/-4-/.25
/-7/25
/--./125
/---/125
-/24/702360
-/2-./.-5
2/.0/515
2/4.5/715
2/4.7/.15
2/2-0/015
7/547/421371
/227/555
/--6/165
/27/615
/22/645
/24/145
-/216377
2/555
77/555
7/255
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- 77-
Gesamtfinanzplan
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431,999
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386,399
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Innere Verwaltung
Produktgruppe 111
Verwaltungssteuerung und Service
Produkt 01.111.01
Unterstützung politischer Gremien
und Verwaltungsführung
Produkt 01.111.02
Allgemeiner Service für die gesamte Verwaltung
Produkt 01.111.03
Personalwesen
Produkt 01.111.04
Betriebswirtschaftliche Steuerung
Produkt 01.111.05
Zahlungsabwicklung
Produkt 01.111.06
Gebäudemanagement
Produkt 01.111.07
Grundstücksmanagement (einschl. LGE)
Produkt 01.111.08
Baubetriebshof
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Realschulen
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Grundversorgung u. Leistungen
nach dem SGB XII
Produkt 05.311.01
Grundversorgung und Leistungen
Nach dem SGB XII
Produktgruppe 312
Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB II
Produkt 05.312.01
Grundsicherungsleistungen
nach dem SGB II
Produktgruppe 313
Leistungen für Asylbewerber
Produkt 05.313.01
Hilfen nach dem AsylbLG
Produktgruppe 315
Soziale Einrichtungen
Produkt 05.315.01
Übergangswohnheime/ObdachlosenUnterkünfte einschl. Betreuung
Produktgruppe 331
Förderung von anderen Trägern
Der Wohlfahrtspflege
Produkt 05.331.01
Förderung der Wohlfahrtspflege
Produktgruppe 351
Sonstige soziale Leistungen
Produkt 05.351.01
Sonstige soziale Leistungen
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- 226-
- 227-
Besondere Erläuterungen zum Haushaltsplan 2016
Unterbringungen, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge
1. Entwicklung der Asylbewerberzahlen und Prognose für 2016
Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lengerich hat
sich in den vergangenen Monaten kaum verändert, da bei der landesweiten Verteilung
der Flüchtlingen die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises in der
Kreisberufsschule auf die Zuweisungszahlen der Stadt angerechnet werden.
Derzeit ergibt sich folgende Übersicht:
Zeitpunkt
01.07.2013
01.07.2014
03.12.2015
Prognose 2016
Leistungsbezieher Asylbewerber im
nach AsylbLG
Asylerst- oder
folgeverfahren
Personen
Personen
60
25
88
53
120
92
538
In der Prognose für die Stadt Lengerich wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2016
zwischen 360 und 480 Flüchtlinge von der Stadt versorgt und untergebracht werden
müssen. Es wird für die weitere Planung von eine Aufnahme von 35 Personen pro
Monat angenommen.
Dieser Annahme liegt der Fortbestand der Erstaufnahmeeinrichtung in der
Kreisberufsschule mit 350 Personen zugrunde. Nähere Ausführungen dazu siehe unter
den Erläuterungen zu Punkt 4.
Es ist davon auszugehen, dass bereits zum Jahreswechsel die ersten regulären
Zuweisungen wieder erfolgen werden und somit 35 Personen pro Monat untergebracht
werden müssen.
2. Unterbringungsmöglichkeiten
Die Stadt Lengerich verfügt zurzeit über vier Übergangsheime an der Wahringstraße und
der Schlenkhoffstraße. Darüber hinaus gibt es am Günneweg zwei kleine Einheiten.
Auf Grund der zunehmenden Flüchtlingszahlen wurde ab November 2014 bereits nach
und nach zusätzlicher Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet.
Insgesamt verfügt die Stadt derzeit über 228 Plätze. Da jedoch die Erfahrung zeigt, dass
aus beispielsweise aus ethnischen, religiösen oder familiären Gründen nicht immer alle
Plätze voll belegt werden können, wird in der Kapazitätenberechnung von einer
Sollbelegung von 80 % ausgegangen.
Von den 228 Plätzen können bei einer 80 %-igen Sollbelegung 182 Plätze belegt
werden. Die Übersicht über die Belegung des vorhandenen Wohnraums im weiteren
Verlauf zeigt, dass derzeit nur noch Kapazitäten für 48 Personen vorhanden sind.
- 228-
Aktuelle Belegung des vorhandenen Wohnraums:
Derzeit ist vorgesehen, den kurzfristigen Bedarf nach weiterem Wohnraum auch durch
das Aufstellen von Mobilheimen zu decken. Die Mobilheime haben eine überschaubare
Lieferzeit, sind im Wesentlichen ausgestattet und es können 5 (max. 6) Personen
untergebracht werden. Diese Planung deckt sich auch mit dem Konzept der dezentralen
Unterbringung.
Darüber hinaus werden folgende Möglichkeiten zum Ausbau der Unterbringungsplätze
für Flüchtlinge geprüft:
- Anmietung weiterer Immobilien oder Wohnungen
- ggfls. Ankauf oder Bau von Immobilien (evtl. auch durch Dritte)
- Aufstellen weiterer Mobilheime oder Container
- Vermittlung von Flüchtlingen unmittelbar in privaten Wohnraum
- ggfls. Schaffung von Sammelunterkünften.
Derzeit werden verschiedene Standorte geprüft, um kurz-, mittel- und auch langfristig
ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
- 229-
3. Wesentliche
Haushaltsansätze
der
Produkte
Hilfen
nach
dem
Asylbewerberleistungsgesetz und Übergangswohnheime/Obdachlosenunterkünfte
einschl. Betreuung, Gebäudewirtschaft
Aus Platzgründen wird auf die Darstellung des Finanzplanungsjahres 2019 verzichtet. Die Ansätze
entsprechen i.W. den Zahlen von 2018.
Produkt
05.313.01
Beschreibung
Erstattungen aus dem
Solidarfond Krankenhilfe
Landeszuweisung FlüAG
Personalaufwendungen
Leistungen AsylbLG
05.315.01 Mieteinnahmen Übergangswohnheime und Unterkünfte
Personalaufwendungen
Unterhaltung der Einrichtung
Bilanzielle Abschreibung
Sachanlagen (Mobilheime)
Bilanzielle Abschreibung
GwG´s
Anmietung von Wohnraum
Schaffung weiterer
Unterbringungsmöglichkeiten
Erwerb von weiteren
Mobilheimen
Beschaffung Einrichtung
01.111.06 Auflösung von Sonderposten
Instandhaltung Übergangswohnheime
Bauliche Unterhaltung und
Bewirtschaftung Übergangswohnheime
Bilanzielle Abschreibung
Gebäude Übergangswohnheime
Prognose
2015
€
250.000
2016
€
680.000
Haushaltsansätze
2017
2018
€
€
680.000
680.000
1.137.000
-43.890
-1.250.000
200.000
3.280.000
-160.320
-3.280.000
385.000
3.280.000
-162.200
-3.280.000
385.000
3.280.000
-163.730
-3.280.000
385.000
-104.730
-20.000
0
-116.160
-10.000
-65.000
-117.400
-10.000
-90.000
-118.530
-10.000
-90.000
-5.500
-58.500
-38.500
-28.500
-80.000
0
-300.000
-400.000
-400.000
-600.000
-200.000
0
-400.000
-500.000
0
0
0
21.000
-20.000
-54.000
21.000
-70.000
-34.000
21.000
-50.000
-24.000
21.000
-70.000
-120.000
-130.000
-130.000
-130.000
-25.000
-25.000
-25.000
-25.000
Weitere Personalaufwendungen entstehen in anderen Fachdiensten, insbesondere auch
im Bereich der Gebäudewirtschaft für die Betreuung und Abrechnung der Unterkünfte.
Bei der Berechnung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
wird davon ausgegangen, dass ein Pro Kopf Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € im Jahr
angemessen scheint. Bei der Prognose, dass im Jahr 2016 insgesamt 538 Flüchtlinge in
Lengerich versorgt und untergebracht werden müssen, wurde über einen
12-Monatszeitraum ein Mittelwert von 328 zu unterstützenden Personen gerechnet.
Für das Jahr 2016 liegt eine Zusage des Ministers für Inneres und Kommunales des
Landes NRW vor, den Kommunen einen Betrag von 10.000 € je Flüchtling als
Landeszuweisung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der einzubeziehende
Personenkreis um die geduldeten Flüchtlinge erweitert werden, so dass die tatsächliche
Erstattung im Vergleich zu den Vorjahren höher ausfällt. In der Ergänzungsvorlage zum
Haushaltsgesetz 2016 des Landes ist die Umsetzung dieser Zusage bereits vorgesehen.
Der Haushaltsansatz für die Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG) an die Kommunen wurde auf Grundlage einer Pauschale von 10.000 € pro
Flüchtling erhöht. Die Umsetzung bedarf jedoch einer weiteren Änderung des FlüAG.
Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt der weiteren Verhandlungen zu einer
grundsätzlichen Systemumstellung des FlüAG ab dem Jahr 2017.
- 230-
4. Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten
Das Land NRW hat angekündigt, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt eine
Einrichtung mit rund 1.000 Plätzen erhalten soll (s. auch WN vom 03.12.2015). Die
kleineren Landeseinrichtungen sollen auf Dauer nicht mehr gehalten werden.
Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in der
Kreisberufsschule mit 350 Plätzen nicht mehr betrieben wird. Derzeit bestehen Verträge
bis zum 31.03.2016. In der Presseberichterstattung wird davon ausgegangen, dass im
September 2016 in Dülmen der Anfang für die großen Einrichtungen gemacht werden
soll. Vor diesem Hintergrund wird möglicherweise eine Auflösung der
Erstaufnahmeeinrichtung in Lengerich im nächsten Jahr zu erwarten sein, jedoch nicht
zwangsläufig zu Beginn des Jahres. Die vorhandenen 350 Plätze in dieser
Landeseinrichtung werden bislang auf die Zuweisungszahlen der Stadt Lengerich
angerechnet und würden dann wegfallen. Somit würde die Stadt Lengerich dann 350
weitere Flüchtlinge unterbringen und versorgen müssen.
Nach
den
Regelungen
des
Achten
Gesetzes
zur
Änderung
des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus Herbst 2015 wird eine Anrechnung nach Schließung
einer Landeseinrichtung im Zeitraum von maximal vier Monaten erfolgen. In diesen
Fällen wird nach Schließung der Aufnahmeeinrichtung die Zahl der zuzuweisenden
Asylbewerber für die Zeit weiter wie folgt gemindert:
1. im ersten Monat um 80 Prozent der während des Betriebs angerechneten
Aufnahmeplätze,
2. im zweiten Monat um 60 Prozent,
3. im dritten Monat um 40 Prozent und
4. im vierten Monat um 20 Prozent.
In der Folge muss jedoch damit gerecht werden, dass die Stadt Lengerich nach
Schließung der Aufnahmeeinrichtung zu den bereits prognostizierten 35 Personen im
Monat 350 weitere Personen unterbringen und versorgen werden wird. Aus diesem
Grunde wurde ein weiterer Betrag von 400.000 € im Jahr 2016 vorgesehen.
- 231-
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Produktgruppe 511
Räumliche Planungs u. –entwicklungsmaßnahmen, Geoinformationen
Produkt 09.511.01
Städtebauliche Planung und Entwicklung
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Wohnungsbauförderung
und -versorgung
Produktgruppe 523
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Produkt 10.523.01
Denkmalschutz und -pflege
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Gemeindestraßen
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Parkeinrichtungen
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ÖPNV
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- 378-
- 379-
- 380-
- 381-
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals JHP†$EV1U
*HP+92
Eigenkapital
Allgemeine
Rücklage
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2018
31.12.2019
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
33.119.008
33.119.008
33.119.008
33.119.008
32.209.505
30.218.155
0
0
0
0
0
0
3.563.347
7.863.347
3.914.267
1.318.387
0
0
36.682.355
40.982.355
37.033.275
34.437.395
32.209.505
30.218.155
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Summe
Entwicklung des Eigenkapitals
50.000.000,00 €
40.000.000,00 €
30.000.000,00 €
20.000.000,00 €
10.000.000,00 €
-
€
2014
2015
2016
Allgemeine Rücklage
2017
Ausgleichsrücklage
2018
2019
- 382-
- 383-
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn
des Haushaltsjahres gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 GemHVO
Art
Stand
am Ende
des Vorvorjahres
2014
Voraussichtlicher Stand
zu Beginn des
des Haushaltsjahres
2016
Voraussichtlicher
Stand zum Ende des
des Haushaltsjahres
2016
T€
T€
T€
1
2
3
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten: Bürgschaften
Förderverein Talaue
Wasserschloss Haus Marck e. V.
LGE
Heimatverein Lengerich e. V.*
Verein Eisenbahnfreunde Lengerich e. V.**
16.204
15.449
3.000
3.000
359
379
379
208
2.938
3.312
526
1.909
4.926
526
1.909
6.656
26.021
26.189
31.571
181
2.848
56
40
22.101
-
176
171
52
35
48
32
*Ausfallbürgschaft zugunsten der NRW-Stiftung; jährlich 4 T€, längstens für die Dauer von 25 Jahren nach
Fertigstellung des Hauses Bergstr. 10.
**Ausfallbürgschaft zugunsten der NRW-Stiftung; jährlich 2,5 T€, längstens für die Dauer von 25 Jahren ab dem Jahr 2006
- 384-
- 385-
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO
Voraussichtlich fällige Auszahlungen
Verpflichtungsermächtigungen im
Haushaltsplan des Jahres 2016
2017
2018
2019
2020
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
200.000
200.000
0
0
0
Erneuerung Schwingboden
Sporthalle Kirchpatt
H-65-0057
137.500
137.500
0
0
0
Erneuerung Schwingboden
Turnhalle Grundschule Hohne
H-65-0055
50.000
50.000
0
0
0
Erneuerung "Mühlenweg"
T-66-0034
200.000
200.000
0
0
0
Ausbau "Dürerstraße"
T-66-0029
260.000
260.000
0
0
0
300.000
300.000
0
0
0
Umbau "Schule des gemeinsamen
Lernens"
H-65-0054
2.500.000
2.500.000
0
0
0
Gesamt
3.647.500
3.647.500
0
0
0
Maßnahme
Sanierung Dreifachsporthalle
H-65-0056
Erneuerung Gehwege K2
(städtischer Anteil)
T-66-0023
Bilanz zum 31.12.2014
- 386-
Aktiva
1.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Schulen
1.2.2.3
Wohnbauten
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Brücken und Tunnel
1.2.3.3
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2
Beteiligungen
1.3.3
Sondervermögen
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5
Ausleihungen
1.3.5.1
verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
1.3.5.2
Sonstige Ausleihungen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Gewerbegrundstücke zur Vermarktung
2.1.3
Geleistete Anzahlungen
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.1
Gebühren
2.2.1.2
Beiträge
2.2.1.3
Steuern
2.2.1.4
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1
gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2
gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3
gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4
gegen Beteiligungen
2.2.2.5
gegen Sondervermögen
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
3
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Stand zum
31.12.2013
in €
Stand zum
31.12.2014
170.082.276,53
43.667,84
129.447.007,10
5.564.174,15
4.467.118,13
197.483,80
256.492,00
643.080,22
33.953.457,47
217.250,24
16.084.875,90
3.789.351,77
13.861.979,56
75.859.643,86
11.768.673,66
4.592.916,51
1,00
0,00
57.494.025,52
2.004.027,17
11.609.140,21
5.190,00
1.405.842,64
1.032.998,34
16.560,43
40.591.601,59
27.834.535,06
3.503.860,17
8.866.775,89
293.577,29
92.853,18
0,00
92.853,18
6.651.298,85
0,00
0,00
0,00
0,00
2.628.261,76
1.032.538,05
166.969.843,24
71.910,33
126.307.656,02
5.525.178,59
4.415.153,65
210.452,72
256.492,00
643.080,22
32.887.095,47
206.570,78
15.653.665,09
3.716.367,01
13.310.492,59
74.020.512,88
11.770.176,79
4.417.383,78
1,00
0,00
55.872.045,58
1.960.905,73
11.276.731,42
5.190,00
1.271.236,18
1.043.112,25
278.599,23
40.590.276,89
27.834.535,06
3.503.860,17
8.866.775,89
293.577,29
91.528,48
0,00
91.528,48
8.250.580,69
0,00
0,00
0,00
0,00
3.265.017,15
1.164.227,05
23.316,46
14.129,39
531.615,72
146,38
463.330,10
1.595.723,71
13.890,50
1.353.598,96
57.530,39
24.937,17
145.766,69
0,00
0,00
4.023.037,09
289.861,38
177.023.436,76
28.673,96
11.912,87
270.159,06
1.516,19
851.964,97
2.090.804,25
24.487,15
1.669.814,90
255.972,11
21.504,87
119.025,22
9.985,85
0,00
4.985.563,54
276.985,19
175.497.409,12
- 387-
Passiva
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Stand zum
31.12.2013
in €
Stand zum
31.12.2014
36.965.340,13
33.023.078,86
0,00
6.468.081,08
-2.525.819,81
85.283.508,14
68.421.794,03
16.152.943,73
403.199,33
305.571,05
29.530.551,43
23.860.440,00
0,00
2.588.761,94
3.081.349,49
25.180.946,27
0,00
16.913.140,26
0,00
0,00
16.913.140,26
3.000.000,00
0,00
36.682.355,38
33.119.008,28
0,00
3.942.261,27
-378.914,17
82.144.255,45
65.826.977,35
15.725.437,26
294.898,19
296.942,65
30.567.693,89
25.323.330,00
0,00
2.049.043,92
3.195.319,97
26.025.251,94
0,00
16.204.324,55
0,00
0,00
16.204.324,55
3.004.169,36
0,00
403.228,24
1.004.351,45
2.097.423,68
1.762.802,64
63.090,79
177.023.436,76
359.336,35
207.921,76
2.937.885,89
3.311.614,03
77.852,46
175.497.409,12
- 388-
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
WfL
2
3
4
5
922,40
767,60
2.451,20
0,00
303,20
458,00
2.551,20
151,60
354,80
406,40
716,00
Kommunalwahlen
2014
EUR
5
922,40
2015
EUR
4
Ergebnis der
Jahresrechnung
Grundbetrag pro Jahr
2 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate
Grundbetrag pro Jahr
5 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate
11 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate
Grundbetrag pro Jahr
Grundbetrag pro Jahr
14 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate
200,00 EUR
103,20 EUR
200,00 EUR
258,00 EUR
567,60 EUR
200,00 EUR
200,00 EUR
722,40 EUR
§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Lengerich i. V. m. dem
Beschluss des Rates vom 06.11.2001
6
Erläuterungen
Den Fraktionen werden für die Durchführung von Fraktionssitzungen bedarfsweise städtische Räume zur Verfügung gestellt. Derzeit wird
von der CDU-Fraktion der Raum 141 für Fraktionssitzungen genutzt.
Teil B: Geldwerte Leistungen
2.451,20
0,00
303,20
458,00
767,60
922,40
2016
EUR
3
-
Gesamt
SPD-Fraktion
2
1
1
Fraktion
Nr.
Haushaltsansatz
Teil A: Geldleistungen
Zuwendungen an Fraktionen
- 389 -
- 390-
- 391-
Stellenplan
2015
- 392-
B4
A16
A12
A11
A10
A9mD
A8
A7
Beamte auf Zeit
gehobener Dienst
mittlerer Dienst
Insgesamt
BesGr
Laufbahngruppe
Stellenplan
Zahl der Stellen 2016 (01.01.2016)
davon
insgesamt
ausgesondert
1,00
0,00
1,00
0,00
2,00
0,00
4,85
0,00
6,46
0,00
9,48
0,00
20,79
0,00
10,00
0,00
11,54
0,00
10,42
0,00
31,96
0,00
54,75
0,00
1,00
1,00
2,00
4,78
6,46
7,05
18,29
9,00
9,54
12,39
30,93
51,22
30.06.2015
01.01.2015
1,00
1,00
2,00
4,78
6,46
8,61
19,85
10,00
11,54
13,42
34,96
56,81
besetzte Stellen am
Zahl der Stellen
Teil A: Beamte
-Gemeindeverwaltung/Sondervermögen mit Sonderrechnung-
0,00
ku
0,00
kw
Vermerke Erläuterungen
Seite: 1
100 Stadt Lengerich
Datum: 01.01.2016
- 393-
Bezeichnung
Innere Verwaltung
Sicherheit und Ordnung
Schulträgeraufgaben
Kultur und Wissenschaft
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sportförderung
Räumliche Planung und Entwicklung
Bauen und Wohnen
Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Natur- und Landschaftspflege
Umweltschutz
Wirtschaft und Tourismus
Insgesamt
01
02
03
04
05
06
08
09
10
11
12
13
14
15
Produkte
Prod
Stellenübersicht
1,00
1,00
1,00
A16
1,00
B4
Beamte auf Zeit
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung
-Beamte-
0,15
0,32
6,46
0,05
0,47
4,85
0,18
0,02
2,92
1,12
0,48
0,27
1,00
0,17
0,19
0,21
0,21
0,99
0,06
1,58
0,92
A11
9,48
6,00
1,87
1,61
A10
gehobener Dienst
A12
0,01
10,00
0,02
2,98
5,01
0,68
0,02
1,00
0,03
0,25
11,54
0,01
0,57
0,28
0,31
0,04
1,00
1,32
8,00
A8
A7
1,16
8,00
1,17
0,05
0,03
10,42
mittlerer Dienst
A9mD
13,83
24,66
2,33
0,34
9,99
0,09
0,43
0,20
0,76
0,49
0,69
0,04
0,05
0,83
54,75
Summe
Seite: 1
100 Stadt Lengerich
Datum: 01.01.2016
- 394-
A9
A8
Mittlerer Dienst
Stadtamtsinspektor/-in
Stadthauptsekretär/-in
Insgesamt
A 12
A 11
A 10
gruppe
Amtsbezeichnungen
Gehobener Dienst
Stadtamtsrat/-rätin
Stadtamtmann/Stadtamtfrau
Stadtoberinspektor/-rin
Besoldungs-
Laufbahngruppen und
B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen
3
1
-
1
1
insgesamt
2015
ausgesondert
3
1
1
1
-
Stellen
Zahl der
davon
Zahl der Stellen 2016
Teil A: Beamte
Stellenplan
3
1
1
1
-
am 30.06.2015
besetzten Stellen
Zahl der tatsächlich
Umwandlung von 1 Stelle nach A 9 von A 8
Umwandlung von 1 Stelle von A 8 nach A 9
Umwandlung von 1 Stelle von A 11 nach A 10
Umwandlung von 1 Stelle nach A 10 von A 11
Vermerke, Erläuterungen
- 395-
Abschnitt/
UAbschn.
Insgesamt
Gliederungsplan
1
1
1
1
1
1
Wahlbeamte
Höherer Dienst
Gehobener Dienst
Mittlerer Dienst
B3 B2 A16 A15 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9 A9 A8 A7 A6
B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen
I. Beamte
Teil A: Aufteilung nach der Gliederung
Stellenübersicht
A5
= 3 Stellen
Erläuterungen
- 396-
Zahl der Stellen am
01.01.2016
4,00
4,59
1,77
18,83
5,45
39,24
27,14
0,64
13,94
1,35
1,00
2,00
1,63
0,28
7,74
1,03
130,63
Entgeltgruppe
12
11
10
09
08
06
05
03
02
01
S12Ü
S12
S11Ü
S11
S06
S04
Insgesamt
Stellenplan
3,00
5,49
1,77
17,83
5,68
36,96
25,18
0,64
14,77
1,03
1,00
1,00
1,63
0,28
7,03
1,03
124,32
Zahl der Stellen am
01.01.2015
Zahl der tatsächlich
besetzten Stellen am
30.06.2015
3,00
4,49
1,77
17,83
5,58
36,77
22,55
0,00
14,05
0,49
1,00
1,00
1,63
0,28
6,57
1,03
118,04
Teil B: Tariflich Beschäftigte
1,00* KU 08
Vermerke / Erläuterungen
Seite: 1
100 Stadt Lengerich
Datum: 01.01.2016
- 397-
Bezeichnung
Innere Verwaltung
Sicherheit und Ordnung
Schulträgeraufgaben
Kultur und Wissenschaft
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sportförderung
Räumliche Planung und Entwicklung
Bauen und Wohnen
Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Natur- und Landschaftspflege
Umweltschutz
Wirtschaft und Tourismus
Insgesamt
Prod
01
02
03
04
05
06
08
09
10
11
12
13
14
15
Stellenübersicht
0,08
4,00
0,94
0,02
0,02
0,06
0,14
0,45
0,11
2,18
12
0,03
0,01
1,34
0,66
0,06
0,84
0,02
0,29
0,05
4,59
1,30
11
1,77
0,77
1,00
10
1,00
18,83
0,75
0,01
0,80
0,89
1,00
4,50
0,01
8,87
1,00
09
5,45
0,05
0,80
0,05
2,87
1,68
08
39,24
2,95
0,50
1,00
31,64
0,15
3,00
06
1,84
27,14
0,17
0,02
0,06
6,72
7,48
9,24
1,61
05
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung
-Tariflich Beschäftigte-
0,64
0,20
0,44
03
02
0,08
13,94
0,49
0,64
2,20
0,43
9,50
0,60
01
1,35
1,12
0,23
1,00
1,00
2,00
1,00
1,00
1,63
1,63
0,28
0,28
S12Ü S12 S11Ü S11
7,74
7,74
S06
1,03
1,03
S04
58,01
10,74
32,52
4,09
8,45
4,02
2,05
2,19
2,37
0,11
2,70
0,05
0,29
3,05
130,63
Summe
Seite: 1
100 Stadt Lengerich
Datum: 01.01.2016
- 398-
Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvergütung
Auszubildende/r für den Beruf des/der
Bürokaufmannes/-frau in Verbindung mit einer zusätzlichen Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte/r
(Coesfelder Modell)
Notfallsanitäter/in
insgesamt
Ausbildungsvergütung
Anwärterbezüge
Brandmeisteranwärter/in
Auszubildende/r für den Beruf des/der
Verwaltungsfachangestellten
Anwärterbezüge
Art der Vergütung
Inspektoranwärter/in
Bezeichnung
12
2
2
5
1
8
1
2
3
1
1
für 2016
2
beschäftigt
am 01.10.2015
vorgesehen
Ausbildungsbeginn von 1 Azubi am 01.10.2015
Ausbildungsbeginn von 1 Azubi am 01.09.2016
Ausbildungsende von 1 Auszubildenden im Dezember 2015
Ausbildungsende von 1 Auszubildenden im Dezember 2016
Ausbildungsbeginn von 2 Auszubildenden am 01.08.2016
Ausbildungsbeginn von 1 Anwärter am 01.10.2015
Ausbildungsbeginn von 1 Anwärter am 01.09.2016
Erläuterungen
Teil B: Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte
Stellenübersicht
- 399-
- 400-
- 401-
Übersicht über die
Wirtschaftslage und die
voraussichtliche Entwicklung
der Beteiligungen
der Stadt Lengerich
gem. § 1 Abs. 2 NR. 8 GemHVO NRW
- 402-
andere Beteiligungen
25 %
33,33 %
20 %
20 %
Lengerich
SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH,
100 %
Stadtwerke
Lengerich GmbH,
Lengerich
86,67 %
Bäder und Wasser
GmbH (BWG),
Lengerich
71,2 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Saerbeck
1. Windpark Laubersreuth GmbH & Co. KG, Lengerich
2. Windpark Laubersreuth GmbH & Co. KG, Lengerich
die energievorsorger GmbH, Lengerich
Windpark Gollmitz Verwaltungs GmbH, Rheine
Windpark Hohenfelde III GmbH & Co. KG, Rheine
Windpark Laubersreuth Verwaltungsgesellschaft mbH, Drensteinfurt
Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG, Aachen
Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Aachen
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG, Aachen
WV Energie AG, Frankfurt am Main
Trianel GmbH, Aachen
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, Aachen
Trianel Gasspeicher Epe mbH & Co. KG, Aachen
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, Aachen
100 %
50 %
25 %
25 %
40 %
Wohnungsbaugenossenschaft
Lengerich eG,
Lengerich
teutel GmbH,
Lengerich
Zweckverband
Kommunale ADVAnwendergemeinschaft West,
Ibbenbüren
SWL Vertriebsgesellschaft mbH, Lengerich
Zweckverband
Musikschule
Tecklenburger Land,
Lengerich
68,41 %
SWL Übertragungsnetzund Entsorgungsgesellschaft mbH, Lengerich
Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land
(WTL), Ibbenbüren
12,196 %
Saerbecker Ver- und
Entsorgungsnetzgesellschaft mbH, Lengerich
Zweckverband
Volkshochschule
Lengerich Westfalen
(VHS), Lengerich
40,71 %
SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH,
Lengerich
Stadtentwässerung
Lengerich (SEL),
Lengerich
100 %
Stadt Lengerich
Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG, Rheine
SWL Gasspeicher- und
Konditionierung GmbH,
Lengerich
Lengericher
Grundstücks- und
Erschließungsgesellschaft mbH
(LGE), Lengerich
100 %
Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen
- 403-
- 404-
+ 1+
$ -
GESELLSCHAFTER- UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR
<
$
.
A
C
C
D
D
$4 4 4 C
•
$8
( + 99+
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-
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•
0 + 99+ $8
• ,
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•
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D
•
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B BC D
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A
B BC D
<
• (
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• (
% $+
• 3 ( @B BC D
(
D
- 405-
- 406-
- 407-
Bäder- und Wasser GmbH, Lengerich
Allgemeine Unternehmensdaten
Sitz:
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
Gründungsjahr:
2003
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Beteiligungsziel und Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Gegenstand der Bäder- und Wasser GmbH, Lengerich (BWG) sind der Bau und Betrieb von
Bädern und sonstigen Freizeiteinrichtungen sowie die Wasserversorgung in den
Gesellschafterstädten und -gemeinden. Weiterer Unternehmensgegenstand ist der An- und
Verkauf von Energie sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie darf sich hierzu anderer Unternehmen
bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe
erwerben oder sich hieran beteiligen, sofern der öffentliche Zweck dies erfordert. Diese
Unternehmen sind in Kapitel 2 „Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen“ dargestellt.
Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Stadt Lengerich
Gemeinde Hagen a.T.W.
Gemeinde Lienen
Stadt Tecklenburg
Stadtwerke Lengerich GmbH
Anteil am Stammkapital
€
%
17.800
71,2%
1.800
7,2%
1.800
7,2%
1.800
7,2%
1.800
7,2%
25.000 100,0%
- 408-
- 409-
- 410-
- 411-
- 412-
- 413-
- 414-
- 415-
- 416-
- 417-
- 418 -
- 419-
- 420-
- 421-
- 422-
- 423-
- 424-
- 425-
- 426-
- 427-
- 428-
- 429-
- 430-
- 431-
- 432-
- 433-
- 434-
- 435-
Wirtschafts- und
Erfolgsplan
der
Bäder und Wasser GmbH
Costcenter: Lengerich
für das Geschäftsjahr
2016
Wueplan Lengerich 2016.doc
Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00
Seite 1 von 12 Seiten
- 436-
Inhaltsverzeichnis
I
Einführende Erläuterungen
3
II
Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb
4
1
Erlöse im Badbetrieb
4
2
Aufwendungen im Badbetrieb
5
3
Betriebsergebnis
7
4
Finanzergebnis
7
5
Operatives Ergebnis Badbetrieb CC Lengerich
8
III Ergebnisbeitrag Externe Dienstleistungen
8
IV Ergebnisbeitrag aus den SWL
9
V
9
Gesamtergebnis des Costcenters inkl. SWL-Beteiligung
VI Ausblick
10
VII Wirtschaftsplan im Überblick
11
VIII GUV Costcenter Lengerich 2016
12
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- 437-
I
Einführende Erläuterungen
Als im Jahr 2004 die Verantwortung für die Lengericher Bäder von der Kommune an
die BWG übergeben wurde, begann für den kommunalen Bäderstandort Lengerich
eine ereignisreiche Zeit. Das Angebot (aber auch die öffentliche Wahrnehmung
darüber) hat sich verbessert und das Hallen- und Freibad Lengerich von der
Badeanstalt zum modernen Dienstleistungsort gewandelt. Im Zusammenspiel mit
Vereinen, Schulen und anderen Anbietern wurde ein bedarfsgerechtes Angebot
gestaltet, das auch künftig für die Lengericher Bürger ein attraktives und zugleich
preisgünstiges Angebot bereitstellt.
In den ersten Jahren wurde insbesondere der technische, bauliche und
organisatorische Zustand des Bades analysiert und daraus ein Handlungsbedarf
abgeleitet. In den Jahren 2006 bis 2009 wurde dann auf pragmatische Art die
Ertüchtigung der bestehenden Technik durchgeführt und punktuell Anlagenteile
erneuert. Mit diesen Schritten wurde die Betriebssicherheit des Bades
wiederhergestellt und u.a. die Qualität des Badewassers deutlich verbessert.
Zum Jahreswechsel 2010/2011 wurde die badbezogene Tarifstruktur im Eintritt durch
eine bäderübergreifende einheitliche Tarifstruktur abgelöst. Im Jahr 2015 wurde dann
erstmals eine moderate Tarifanpassung durchgeführt.
Für den Betrieb des Hallen- und Freibades werden auch weiterhin große Mengen an
Betriebsmitteln wie Wärme, Strom, Wasser und Chemikalien benötigt. Da jedoch
durch die eingeleitete Energiewende die mit dem Energieverbrauch verbundenen
Kosten kontinuierlich ansteigen, ist es aus wirtschaftlichen Gründen notwendig,
weiterhin energiesparende Maßnahmen zu finden und wenn wirtschaftlich möglich
umzusetzen. In der Vergangenheit wurden bereits die Fensterfronten in der
Schwimmhalle erneuert, als weitere Maßnahmen stehen kurz- und mittelfristig die
Sanierungen der beiden Lüftungsanlagen sowie die energetische Sanierung des
Umkleidebereiches an. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass der
Austausch der Lüftungsanlage noch bis zu 3 Jahre hinausgezögert werden kann.
Der vorliegende Wirtschaftsplan geht im Weiteren von einem normalen Wetterverlauf
aus. Dass bedeutet, dass z. B. bei den Energiekosten ein durchschnittlicher Winter
geplant wird, als auch davon ausgegangen wird, dass ein durchschnittlicher
Freibadsommer stattfindet. Wenn sich die Wetterlagen deutlich ändern, kann mit
positiven oder negativen Auswirkungen gerechnet werden.
Das Ergebnis des Costcenters setzt sich aus den drei Komponenten
„Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb“, Ergebnisbeitrag aus dem BWG-internen
Costcenter „externe Dienstleistungen“ sowie einer Ergebnisausschüttung aus den
Stadtwerken Lengerich zusammen.
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- 438-
II
Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb
1
Erlöse im Badbetrieb
Umsatzerlöse
davon: öffentliches Schwimmen
davon: Schulschwimmen
davon: Vereinsschwimmen
davon: Sonstiger Eintritt
davon: sonstige Umsätze
sonstige betriebliche Erträge
Erlöse
Plan 2016
120.800
91.500
18.000
2.000
7.000
2.300
4.200
125.000
Plan 2015
119.500
90.500
18.000
3.000
6.000
2.000
4.500
124.000
Differenz
1.300
1.000
0
-1.000
1.000
300
-300
1.000
In den letzten Jahren wurden deutschlandweit in den konventionellen Hallenbädern
demografie-bedingte Besucherrückgänge von 0,5% bis 1% pro Standort festgestellt,
für die nächsten Jahre ist auch weiterhin mit diesem statistischem Trend zu rechnen
(Quelle: Erhebungen des Bundesverbandes für öffentliche Bäder BöB).
Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die Besucherzahlen im Freibad in den
letzten Jahren allgemein rückgängig sind (damit auch die Erlöse). Weiterhin sind im
Freibad sehr starke Wetterabhängigkeiten zu beachten, so dass die Freibadzahlen
immer weniger planbar sind.
Nach der Anpassung bei den Eintrittstarifen am Jahresanfang 2015 gehen wir trotz
der Unwägbarkeiten davon aus, im öffentlichen Bereich einen kleinen Erlösanstieg
auf 91.500 € zu erreichen. Insgesamt wird für 2016 mit Umsatzerlösen in Höhe von
120.800 € geplant.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Restauration, Energieerstattung etc.)
werden angepasst und betragen 4.200 €.
Bei Summierung aller Positionen rechnet die BWG im Hallen- und Freibad
Lengerich mit Gesamterlösen in Höhe von 125.000 € (+1.000 €).
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- 439-
2
Aufwendungen im Badbetrieb
Energie und Betriebsstoffe
bezogene Fremdleistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Pachtzins
sonst. betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen
Plan 2016
284.500
142.300
389.000
10.000
175.000
108.500
1.109.300
Plan 2015
283.000
265.000
375.000
11.000
182.000
105.000
1.221.000
Differenz
1.500
-122.700
14.000
-1.000
-7.000
3.500
-111.700
Im Bereich der Energie und Betriebsstoffe werden für die Aufrechterhaltung des
Badbetriebes im Hallen- und Freibad enorme Energiemengen benötigt. So
verbraucht das Hallen- und Freibad Lengerich jedes Jahr (wetterabhängig) ca.
17.000 m³ Wasser, ca. 500.000 kWh Strom, 1.500.000 kWh Wärme, Chemikalien in
der Wasseraufbereitung und Reinigungsmittel. Ein Großteil der benötigten Energie
wird bereits vor Ort dezentral und klimafreundlich über ein installiertes BHKW
erzeugt. Trotzdem ist der Standort sehr stark von der politisch bedingten
Energiewende betroffen. Für 2016 gehen wir davon aus, dass sich die Steuern und
Abgaben um zusätzliche 0,6 Ct. pro KWh erhöhen werden.
Über die Installation eines effizienteren BHKW und durch die bereits in der
Vergangenheit begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen konnten im
Wärmebereich bereits weitere Einsparungen erreicht werden. Die BWG rechnet mit
Aufwendungen in Höhe von 284.500 €. Durch die in 2015 umgesetzte
Fenstersanierung im Hallenbereich konnte bereits eine nachhaltige Energieeinsparung eingeplant werden. Aufgrund des großen Kostenanteils der Betriebsstoffe
am Gesamtergebnis sollten weiterhin energiesparende Maßnahmen fortgeführt
werden.
Im Bereich der bezogenen Fremdleistungen sind für 2016 normale
Unterhaltungskosten in Höhe von 132.300 € eingeplant. Darin enthalten ist die
normale Tätigkeit des Bauhofes der Stadt Lengerich im Umfang von 12.500 € für die
Unterstützung in der Grünanlagenpflege.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 wird die Durchführung einer zusätzlichen Maßnahme
im Umfang von 10.000 € vorgeschlagen. Im Hauptschwimmbecken haben bisher
Badegäste nur die Möglichkeit, senkrechte Einstiegsleitern zu benutzen. Um
bewegungseingeschränkten Badegästen insbesondere das Verlassen des
Schwimmbeckens zu erleichtern, schlagen wir vor, im Schwimmbecken eine
zusätzliche schräge Einstiegstreppe anzubringen. Die Treppe wird zwar mobil
ausgeführt, ist aber aufgrund der Begleitumstände als dauerhafte Einrichtung im
Schwimmbecken zu betrachten.
Im Personalaufwand sind Kosten in Höhe von 389.000 € eingeplant (+14.000 €).
Für das Jahr 2016 stehen erneut Tarifverhandlungen zwischen dem
Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft an. Auch wenn bisher keine konkreten
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- 440-
Verhandlungspositionen bekannt wurden, gehen wir aus der
Vergangenheit
abgeleitet davon aus, dass ein Tarifanstieg in Höhe von 3 – 4 % eingeplant werden
muss.
Für Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung des Bades plant die BWG
Aufwendungen in Höhe von 10.000 € ein, da einige kurzlebige Anlagegüter
vollständig abgeschrieben sind. Hierbei handelt es sich überwiegend um
gewöhnliche Abschreibungen auf die Kassenanlage oder auf Güter, welche in der
Vergangenheit im Zuge des Instandhaltungskonzeptes aktiviert werden mussten.
Die BWG zahlt für die Pacht des Hallen- und Freibades Lengerich an die Stadt
Lengerich (= Eigentümer) einen Pachtzins, welcher sich auf Grundlage des
abgeschlossenen Pachtvertrages bestimmt. Bei Fortschreibung des bisherigen
Anlagevermögens schätzt die BWG den für das Jahr 2016 zu erwartenden Pachtzins
auf 175.000 € (-7.000€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 108.500 € angenommen.
Unter diesem Punkt sind sowohl Kosten zusammengefasst, welche noch nicht den
anderen Positionen zugeordnet sind (z. B. für GEMA oder Müllgebühren), als auch
Kosten, die in der BWG allgemein anfallen (z. B. Kosten für den Jahresabschluss
oder die Personalabrechnung) und dann nach einem verursachungsgerechten
Schlüssel auf die einzelnen Costcenter verteilt werden.
Im Bereich der Jahresabschlüsse haben sich die Anforderungen an die Verwaltung
erheblich erhöht. Der Bereich des Costcenters, welcher mit der hoheitlichen Aufgabe
(aus Sicht der Kommune) des Schulschwimmens zusammenhängt, muss nun
kaufmännisch von dem wirtschaftlichen Bereich des Costcenters getrennt werden, so
dass sich ein höherer Verwaltungsaufwand ergibt und bis in die steuerlichen
Berechnungen auswirkt. Zusätzlich muss dann die Unternehmensgruppe der SWL
über die BWG in Form eines Konzernabschlusses zusammengefasst werden,
welcher in den Haushalt der Stadt Lengerich hinein dargestellt werden muss.
Bei Summierung aller Positionen rechnet die BWG mit Gesamtaufwendungen
in Höhe von 1.109.300 €, wobei eine Sonderposition in Höhe von 10.000 € für
die Anschaffung einer neuen Einstiegstreppe enthalten ist. Da aber im
Vorjahresergebnis ebenfalls Sonderpositionen enthalten waren (und in der
Betrachtung damit wegfallen), ergibt sich unter Berücksichtigung aller anderen
Veränderungen ein Rückgang in Höhe von 111.700 €.
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- 441-
3
Betriebsergebnis
Erlöse
./. Aufwendungen
Plan 2016
125.000
1.109.300
Betriebsergebnis
-984.300
Plan 2015 Differenz
124.000
1.000
1.221.000 -111.700
-1.097.000
112.700
Bei der Gegenüberstellung der geplanten Erlöse in Höhe von 125.000 € mit den
geplanten Aufwendungen in Höhe von 1.109.300 € ergibt sich ein
Betriebsergebnis in Höhe von -984.300 €. Im Vergleich zum Vorjahr verbessert
sich damit das Ergebnis sonderfaktorenbedingt um 112.700 €.
4
Finanzergebnis
Erträge aus Zinsen
./. Aufwendungen für Zinsen
Finanzergebnis
Plan 2016
0
40.000
Plan 2015
0
30.000
Differenz
0
10.000
-40.000
-30.000
-10.000
Da der Badbetrieb einen ständigen Zuschussbetrieb darstellt, ist es erforderlich, dem
Costcenter regelmäßig neue Liquidität zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzmittel
werden dabei entweder von der Kommune als Abschlagszahlung dem Costcenter
zur Verfügung gestellt oder müssen kostenwirksam von der BWG am Finanzmarkt
beschafft werden.
Für das Costcenter Lengerich rechnet die BWG in 2016 mit Zinsaufwendungen in
Höhe von 40.000 €. Die Höhe der erwarteten Zinskosten ist direkt von den beiden
Faktoren Finanzierungsvolumen und Finanzierungszins abhängig.
Das Finanzierungsvolumen eines Costcenters bildet ab, welche Aufwendungen
(verringert um alle Erlöse) bis zu diesem Tag in dem Costcenter aufgelaufen sind
und welche noch nicht durch die jeweilige Kommune erstattet wurden. In der Regel
vergrößert sich damit das Finanzierungsvolumen eines Costcenters täglich.
Es wird empfohlen, das Costcenter Lengerich mit einem Bestand an liquiden Mitteln
auszustatten, damit externe Finanzierungskosten vermieden werden können.
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- 442-
5
Operatives Ergebnis Badbetrieb CC Lengerich
Betriebsergebnis
Finanzergebnis
Plan 2016
-984.300
-40.000
Plan 2015
-1.097.000
-30.000
Differenz
112.700
-10.000
operatives Ergebnis des Bades
-1.024.300
-1.127.000
102.700
Bei der Zusammenführung vom Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis
zum operativen Ergebnis des Bades ergibt sich für das Costcenter Lengerich
für 2016 eine geplante Belastung in Höhe von 1.024.300 €. Im Vergleich zum
Vorjahr ergibt sich damit eine sonderfaktorenbedingte Verbesserung in Höhe von
102.700 €. Durch die Zahlung regelmäßiger Abschläge auf den zu erwartenden
Verlust, kann die Stadt Lengerich die Kosten der Finanzierung erheblich verringern.
Die BWG fragt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auch weiterhin
Leistungen der Stadt nach, z. B. vom Bauhof. Da diese Leistungen als normale
Betriebsausgaben der BWG an die Stadt erstattet werden, findet auf diese Weise
eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Lengerich statt.
III Ergebnisbeitrag Externe Dienstleistungen
Im Costcenter Externe Dienstleistungen der BWG werden Erlöse und Aufwendungen
für Dienstleistungen gebündelt, welche von der BWG für externe Dritte erbracht
werden, ohne dass dabei ein Bezug zu einem bestimmten Bad besteht. Dabei
handelt es sich sowohl um Personalstellungen zu den Tochter- und
Enkelgesellschaften der BWG als auch um Personalgestellung zu externen
Kommunen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen geht die BWG davon aus, dass bei
Gesamterlösen des Costcenters von ca. 100.000 € und einem Gesamtaufwand von
ca. 90.000 € das Costcenter „Externe Dienstleistungen“ einen positiven Gesamtsaldo
von 10.000 € erzielen wird.
Nach Ermittlung des Saldos wird das Ergebnis anteilig jedem Bad-Costcenter
zugeordnet. Die Verteilung erfolgt dabei nach einer Mischverteilung, die sowohl die
Gesellschaftsanteile an der BWG als auch das operative Gewicht der Bäder
untereinander widerspiegeln soll. Der Verteilungsschlüssel setzt sich dabei aus
folgenden beiden Komponenten zusammen:
o 50 % über Gesellschaftsanteil (Anteil Lengerich 10/13)
o 50 % über Anzahl Bäder (Anteil Lengerich 2 Bäder / 7 Bädern)
o Gesamtanteil Lengerich (52,75 %)
Über die Verteilung der Erlöse und Aufwendungen entfällt auf Lengerich nach der
Anwendung des Verteilungsschlüssels ein positiver Ergebnisbeitrag von insgesamt
5.275 €.
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- 443-
IV Ergebnisbeitrag aus den SWL
Die BWG und die SWL befinden sich in einem technisch-wirtschaftlichen Verbund,
innerhalb dessen zahlreiche Leistungen wechselseitig ausgetauscht und
abgerechnet werden. Dies führt zur Bildung einer steuerlichen Organschaft, mit
dessen Auswirkungen unseren Gesellschaftern steuerliche Vorteile ermöglicht
werden. Da die SWL als Tochtergesellschaft der BWG ebenfalls ein wirtschaftliches
Ergebnis erwirtschaftet, wird über den abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag
zum Jahresende das Ergebnis der SWL vollständig an die BWG abgeführt, auf die
jeweiligen Costcenter entsprechend der Gesellschaftsanteile aufgeteilt und eine
Ausgleichszahlung an die Außengesellschafter Ladbergen und Hasbergen
vorgenommen.
Der Wirtschaftsplan der SWL und damit die zu erwartende Gewinnabführung der
Stadtwerke an die BWG kann nur kurz vor Beginn des Folgejahres geplant werden,
da umfangreiche Bestandteile des Wirtschaftsplanes der SWL kurzfristigen und
wesentlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Im Energiebereich wird durch staatliche /
regulatorische Eingriffe regelmäßig in die wirtschaftliche Tätigkeit eingegriffen. In der
Beschaffung bestehen bereits jetzt umfangreiche Risikopositionen, welche auch
künftig stärker mit Risikokapital abgesichert werden müssen.
Für das Costcenter Lengerich bedeutet der Gesellschaftsanteil an den
Stadtwerken Lengerich, dass das Ergebnis des Costcenters um eine erwartete
Ausschüttung aus den Stadtwerken in Höhe von 641.081 € entlastet wird.
V
Gesamtergebnis des Costcenters inkl. SWL-Beteiligung
In
der
Verbindung
der
Bereiche
operativer
Badverlust,
anteiliges
Dienstleistungsergebnis und anteilige Ergebnisabführungen aus den SWL ergeben
sich für das Costcenter Lengerich folgendes Bild:
operatives Ergebnis des Bades
Ergebnis externe Dienstleistungen
Ergebnis 1 (gar. Dividende aus SWL)
Ergebnis 2 (Ausschüttung Steuervorteil)
Gesamtergebnis des Costcenter
Plan 2016
-1.024.300
5.275
393.081
248.000
-377.944
Plan 2015
-1.127.000
5.275
393.081
248.000
-480.644
Differenz
102.700
0
0
0
102.700
Nach den heutigen Erkenntnissen ist durch die Stadt Lengerich deshalb eine
Verlustübernahme in Höhe von -377.944 € in dem kommunalen Haushalt
einzuplanen. Aufgrund der im Aufsichtsrat beschlossenen Systematik ist
dieses Ergebnis als mittlerweile sehr sicher zu betrachten und muss daher als
Verlustabdeckung in den kommunalen Haushalt der Stadt Lengerich eingeplant
werden.
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- 444-
VI Ausblick
Seit der Übernahme des Badbetriebes durch die BWG wurden mit der
organisatorischen Optimierung und der technischen Sanierung die Bäder für
kommende Aufgaben gerüstet und der Badbetrieb gesichert. Mit der Umsetzung von
energiesparenden Maßnahmen wird der langfristig zu erwartende Kostenanstieg im
Energiebereich abgebremst.
Im Bereich der Nutzung des Bades werden die vorhandenen Potentiale durch die
Erweiterung des Angebotes weiter optimiert. Hier ist davon auszugehen, dass die
Kursangebote im Winter (Schwimmkurse, Aquafitness) wachsen und entsprechende
Zusatzerlöse möglich sind.
Die am 01.01.2015 umgesetzte Tarifanpassung erhöht nun die im Bad erzielten
Eintrittserlöse. Durch die Restlaufzeiten der Altkarten geschieht dies zeitverzögert.
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- 445-
VII Wirtschaftsplan im Überblick
•
Die im Jahr 2015 durchgeführte Anpassung der Entgelte sowie die
Erweiterung der Angebote wirken sich positiv im Hallenbadbereich aus.
Andererseits verzeichnet das Freibad seit einigen Jahren rückläufige
Besucherzahlen, so dass dieser Effekt optisch bereits wieder ausgeglichen
wird.
•
Im Bereich der dezentralen Erzeugung (BHKW) und Verwendung von Energie
(energetische Maßnahmen) im Bad konnten die in der Vergangenheit bereits
erzielten Einsparungen erstmalig kostensenkend eingeplant werden. Durch
die energiepolitisch bedingten Kostenerhöhungen wird jedoch ein Teil der
Einsparungen sofort wieder an anderer Stelle verbraucht.
•
Der in 2012 begonnene Austausch der 40 Jahre alten Fensterfronten ist im
Bereich der Schwimmhalle abgeschlossen.
•
Insgesamt werden auch in 2016 allgemeine Tarifsteigerungen der
Personalkosten oder allgemeine Preisanstiege in den Materialkosten erwartet.
Obwohl sich bei den Energiekosten Einsparungen bemerkbar machen, wird
durch diese Sonderfaktoren aber letztlich eine optische Kostensteigerung
sichtbar.
•
Im Bereich des Finanzergebnisses rechnen wir mit leicht ansteigenden
Kosten, da interne Finanzierungsmöglichkeiten über die SWL erschöpft sind.
Hier wurde der Kommune die Zahlung von Abschlägen bzw. die Ausstattung
des Costcenters mit Liquidität empfohlen.
•
Im BgA „Verpachtung Bäder“ ist durch die Stadt Lengerich der unter V
„Gesamtergebnis des Costcenters“ ermittelte Verlust aufzunehmen. Dabei
wurde bereits die geplante Ausschüttung der Stadtwerke an das Costcenter
Lengerich berücksichtigt.
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- 446-
VIII GUV Costcenter Lengerich 2016
Plan
Plan
2016
2015
in €
in €
120.800
119.500
1.300
4.200
4.500
-300
Summe Erlöse
125.000
124.000
1.000
Materialaufwand
426.800
548.000
-121.200
Personalaufwand
389.000
375.000
14.000
Abschreibungen
10.000
11.000
-1.000
Pachtzins
175.000
182.000
-7.000
sonstige betriebliche Aufwendungen
108.500
105.000
3.500
1.109.300
1.221.000
-111.700
-984.300
-1.097.000
112.700
0
0
0
./. Zinsaufwand
40.000
30.000
10.000
Finanzergebnis
-40.000
-30.000
10.000
-1.024.300
-1.127.000
102.700
Ergebnisbeitrag Dienstleistungen
Ergebnis 1 (gar. Dividende aus SWL)
5.275
393.081
5.275
393.081
0
0
Ergebnis 2 (Ausschüttung Steuervorteil)
248.000
248.000
0
-377.944
-480.644
102.700
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Summe Aufwendungen
Betriebsergebnis
Erträge aus Zinsen
A: operat. Ergebnis Bad
Ergebnis Costcenter nach Steuern
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Vergleich
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- 447-
- 448-
- 449-
- 450-
- 451-
- 452-
- 453-
2.000,00
361.700,00
Sonstige betriebliche Erträge
=Summe Betriebserträge
60.000,00
70.700,00
224.000,00
0,00
76.600,00
-69.600,00
3.000,00
-72.600,00
434.300,00
434.300,00
Abgänge auf Grundstücke
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresgewinn/Jahresverlust
Erträge incl. Verlust
Aufwendungen incl. ggf. Gewinn
Materialaufwand
70.000,00
271.500,00
18.200,00
359.700,00
Plan
2016
€
Grundstücksveräußerungen
Pachtzahlungen
Mietzahlungen
Umsatzerlöse
Erfolgsplan
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
1.391.700,00
1.391.700,00
101.700,00
3.000,00
98.700,00
947.000,00
70.700,00
199.000,00
0,00
73.300,00
2.000,00
1.391.700,00
1.100.000,00
271.500,00
18.200,00
1.389.700,00
Plan
2017
€
1.191.700,00
1.191.700,00
157.000,00
3.000,00
154.000,00
697.000,00
70.700,00
199.000,00
0,00
68.000,00
2.000,00
1.191.700,00
900.000,00
271.500,00
18.200,00
1.189.700,00
Plan
2018
€
754.500,00
754.500,00
105.800,00
3.000,00
102.800,00
313.000,00
70.700,00
199.000,00
0,00
66.000,00
2.000,00
754.500,00
470.000,00
271.500,00
11.000,00
752.500,00
Plan
2019
€
- 454-
Abschreibungen
Grundstücksabgänge
Kapitaleinlage Stadt Verlustabdeckung
Jahresüberschuss
Kreditaufnahme
Mittelherkunft
Jahresfehlbeträge
Erhöhung des kurzfristigen Vermögens (Barmittel)
Ankauf Wohnbau-/ Gewerbeflächen, Erneuerung
Gebäude
Grundstückserschließungskosten
sonstige BGA
Tilgung von Krediten
Mittelverwendung
Vermögensplan
Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
70.700,00
60.000,00
72.600,00
0,00
486.800,00
690.100,00
72.600,00
0,00
690.100,00
154.000,00
360.000,00
0,00
103.500,00
Plan
2016
€
70.700,00
947.000,00
0,00
98.700,00
0,00
1.116.400,00
0,00
20.900,00
1.116.400,00
142.000,00
400.000,00
0,00
553.500,00
Plan
2017
€
70.700,00
697.000,00
0,00
154.000,00
0,00
921.700,00
0,00
55.200,00
921.700,00
300.000,00
360.000,00
0,00
206.500,00
Plan
2018
€
70.700,00
313.000,00
0,00
102.800,00
212.500,00
699.000,00
0,00
0,00
699.000,00
200.000,00
390.000,00
0,00
109.000,00
Plan
2019
€
- 455-
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen die Gesellschafterin
2. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Guthaben bei Kreditinstituten
II.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Handelsgrundstücke
II.
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
Aktivseite
zum
170.287,32
1.946.467,69
4.885.485,11
4.909.156,28
0,00
503,86
503,86
1.775.676,51
2.932.648,42
5.784,00
2.938.432,42
2.939.017,42
585,00
31.12.2013
¼
Bilanz
243.342,38
1.850.829,86
128.683,80
0,00
128.683,80
1.478.803,68
3.052.199,42
6.126,00
3.058.325,42
3.058.326,42
1,00
31.12.2014
¼
LGE Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH, Lengerich
3.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 149.864,68
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 13.047,56
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 1.187.411,99
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklagen
III. Gewinnvortrag
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
31. Dezember 2014
4.909.156,28
3.564.294,47
149.864,68
13.047,56
3.401.382,23
349.454,13
25.564,59
312.358,89
480.516,77
176.967,43
995.407,68
31.12.2014
¼
4.885.485,11
3.495.655,45
6.534,25
(6.534,25)
4.295,34
(4.295,34)
3.484.825,86
(1.187.411,99)
571.389,41
25.564,59
312.358,89
555.738,20
-75.221,43
818.440,25
31.12.2013
¼
Passivseite
- 456-
- 457-
Wirtschaftsplan
2016
Kläranlage der Stadt Lengerich
RÜB IV Ladberger Straße
HRB im Bereich der Klinik
- 458Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
Wirtschaftsplan 2016
Gemäß der §§ 97 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sowie
der §§ 14 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
16.11.2004 (EigVO NW) in der zurzeit gültigen Fassung vom 13.08.2012 (GV.NRW. S. 296)
legt der Betriebsleiter der Stadtentwässerung Lengerich (SEL) folgenden Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2016 vor:
1.
Die Erfolgsrechnung richtet sich nach den Regelungen der kaufmännischen doppelten
Buchführung und den handelsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238
ff. HGB). Danach ergibt die Gegenüberstellung aller Planansätze für den betrieblichen
Aufwand mit allen Ansätzen für die betrieblichen Erlöse und Erträge des Jahres 2016
einen Jahresüberschuss in Höhe von 230.000 €.
Erfolgsplan 2016
¦ Erlöse und Erträge (incl. Zinserträge)
4.945.765 €
¦Aufwand
4.715.765 €
_____________________________________________________
Jahresüberschuss
2.
+ 230.000 €
Die Planansätze des Jahres 2016 für die verfügbaren Finanzmittel werden in gleicher
Höhe wie die Planansätze für die benötigten Finanzmittel festgesetzt.
Vermögensplan 2016
¦ Mittelherkunft (verfügbare Finanzmittel)
¦Mittelverwendung (benötigte Finanzmittel)
4.935.000 €
4.935.000 €
3.
Der Ansatz für Darlehensneuaufnahmen ergibt sich aus dem Saldo der übrigen
verfügbaren und der benötigten Mittel des Finanzplanes 2016. Der Gesamtbetrag der im
Jahr 2016 neu aufzunehmenden Darlehen wird danach auf 2.985.000 € festgesetzt.
4.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
5.
Der Wirtschaftsplan 2016 wird der Kämmerin der Stadt Lengerich gemäß § 7 EigVO NW
zugeleitet, mit den übrigen Organisationseinheiten der Stadt Lengerich abgestimmt, im
Betriebsausschuss der SEL beraten und dem Rat der Stadt Lengerich zur Genehmigung
vorgelegt.
6.
Die Stellenübersicht gemäß § 17 EigVO NW ist dem Wirtschaftsplan 2016 als Anlage
beigefügt.
1
- 459Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016
1.
Rechtliche und betriebliche Grundlagen
Die Stadtentwässerung Lengerich ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne der
§§ 107 Abs. 2 Nr. 4 und 114 GO NW und erfüllt die Aufgaben der Abwasserbeseitigung
im Gebiet der Stadt Lengerich. Die SEL wird als wirtschaftliches Unternehmen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit nach Maßgabe der EigVO NW geführt. Die Buchführung
erfolgt nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung des Handelsrechts.
Aufgaben der SEL einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe sind die schadlose
Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammentwässerung
und alle dem Betriebszweck fördernden Maßnahmen.
Die Organe der SEL sind der Rat der Stadt Lengerich, der Betriebsausschuss sowie die
Betriebsleitung. Neben den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gelten
für die SEL zudem das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das
Landeswassergesetz (LWG). Das Verhältnis zu den Kunden wird durch kommunales
Satzungsrecht geregelt – und zwar durch die Entwässerungssatzung, durch die Satzung
über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse
sowie
die
Satzung
über
die
Entsorgung
von
Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des zugeführten Schmutzwassers
berechnet. Als Abwassermengen gelten bei Wasserbezug aus der öffentlichen
Versorgungsanlage die für die Erhebung des Wassergeldes zugrunde gelegten
Verbrauchsmengen. Bei privaten Wasserversorgungsanlagen wird die Abwassermenge
durch zugelassene Wassermesser festgestellt.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und/oder befestigten
Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar in die öffentliche
Abwasseranlage gelangen kann.
Die Stadt Tecklenburg hat für die laufende Inanspruchnahme der Abwasseranlagen der
Stadt Lengerich ein Entgelt zu zahlen, das sich gemäß § 7 Abs. 4 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung vom 29. Oktober/5. November 1991 an den anteiligen Kosten
der Abwasseranlagen bemisst.
Die Gemeinde Lienen hat für die laufende Inanspruchnahme der Abwasseranlagen der
Stadt Lengerich ein Entgelt zu zahlen, das sich gemäß § 7 Abs. 1a der öffentlichrechtlichen Vereinbarung vom 20./31. Oktober 1983 an den anteiligen Kosten der
Abwasseranlagen bemisst. Darüber hinaus ist von der Gemeinde Lienen gemäß § 7 Abs.
1b der Vereinbarung eine Kostenpauschale für die von der Stadt Lengerich bereits
erbrachten investierten Vorleistungen zu zahlen.
2
- 460Stadtentwässerung Lengerich
2.
__
Wirtschaftsplan 2016
Technische und wirtschaftliche Kennzahlen
Die Abwasseranlagen der Stadt Lengerich bilden ein einheitliches Netz; sie werden je
nach den örtlichen Verhältnissen im Mischverfahren (Leitungen zur gemeinsamen
Aufnahme von Schmutz- und Regenwasser) oder Trennverfahren (Leitungen für
Schmutzwasser und Leitungen für Regenwasser) betrieben und unterhalten.
Im Innenbereich der Stadt ist zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ein
Mischsystem installiert. In den Außenbereichen wird im Wesentlichen nur das
Schmutzwasser entsorgt. An die Entwässerungsanlagen der SEL sind im Jahr 2016
voraussichtlich rund 20.700 Einwohner und rund 4.860 Grundstücke angeschlossen. Die
SEL unterhält 3 Regenüberlaufbecken, 2 Stauraumkanäle sowie 7 Regenrückhaltebecken
zur Regenwasserentlastung im Kanalnetz.
In der mechanischen und in der biologischen Stufe des Klärwerkes werden 2016 ca. 3,4
Mio. m3 Abwässer gereinigt. An das Kanalnetz sind 88 % der Haushalte sowie die
Gewerbe- und Industriebetriebe angeschlossen. Das Niederschlagswasser von 60 % des
Entwässerungsgebietes wird über Regenwasserbehandlungsanlagen mechanisch gereinigt.
Die SEL finanziert sich durch die Erhebung von Abwassergebühren (Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren, Fäkalienabführgebühren). Im Übrigen erwirtschaftet die
SEL ihre Umsätze auf der Grundlage der nachfolgenden wirtschaftlichen Kennzahlen:
Kennzahlen/Gebühren
Einheit
2013
2014
2015
2016
Istzahlen
Istzahlen
Planzahlen
Planzahlen
Allgemeine Angaben
Anzahl der angeschlossenen Einwohner*
ca.
20.624
20.655
Länge Kanalnetz
in km
113,2
115,2
115
115
Länge Druckrohrleitungen
in km
18,8
21,3
21,3
21,3
Länge Drucknetze
in km
35,6
35,6
35,6
35,6
4.780
4.810
4.840
4.860
942.780
962.620
929.480
938.300
2,75 €
2,75 €
2,75 €
2,75 €
2.592.644 €
2.647.200 €
2.556.075 €
2.580.338 €
Anzahl der Hausanschlüsse
20.700
20.700
Angaben Schmutzwassergebühr
Einleitungsmenge zur Bemessung der
Verbrauchsgebühr
Schmutzwassergebühr pro m
m3/rd.
3
Umsatzerlöse Schmutzwassergebühr
Angaben Niederschlagswassergebühr
Einleitende Flächen (Bemessungsgrundlage)
m2/rd.
2.153.425
2.155.795
1.968.810
2.061.810
Niederschlagswassergebühr pro m2 Fläche
0,72 €
0,70 €
0,70 €
0,70 €
Umsatzerlöse Niederschlagswassergebühr
1.550.465 €
1.509.057 €
1.378.164 €
1.443.268 €
in m3
44,00 €
48,00 €
48,00 €
48,00 €
3
24,00 €
39.805 €
26,00 €
44.294 €
26,00 €
41.625 €
26,00 €
43.227 €
Angaben Fäkalienabfuhrgebühr
Fäkalienabfuhr
Abwasser aus abflusslosen Gruben
Umsatzerlöse Fäkalienabfuhrgebühr
in m
*ohne Lienen und Tecklenburg
3
- 461Stadtentwässerung Lengerich
3.
__
Wirtschaftsplan 2016
Ergebnis des Vorjahresabschlusses 2014
Der Jahresabschluss 2014 wurde geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Gewinn von 379.639,75 € ab.
4.
1.
2.
3.
Erfolgsprognose für 2015 und Erfolgsplan 2016
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
sonstige betriebliche Erträge
Summe der Erlöse und Erträge (ohne
Zinsertrag)
4.
5.
6.
Ansatz 2016
Prognose 2015
Ansatz 2015
Ergebnis 2014
4.936.357,00 €
4.797.622,00 €
4.983.173,00 €
4.950.201,19 €
- €
- €
- €
- €
8.408,00 €
8.408,00 €
8.408,00 €
21.617,64 €
4.944.765,00 €
4.806.030,00 €
4.991.581,00 €
4.971.818,83 €
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
-
447.500,00 €
-
445.500,00 €
-
437.500,00 €
- 409.844,70 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-
457.000,00 €
-
435.000,00 €
-
382.000,00 €
- 352.528,38 €
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
-
864.945,00 €
-
820.000,00 €
-
844.170,00 €
- 801.851,89 €
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
-
482.390,00 €
-
287.000,00 €
-
291.481,00 €
- 333.105,37 €
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
- 1.500.000,00 €
- 1.500.000,00 €
- 1.450.000,00 €
-1.512.923,79 €
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-
-
595.900,00 €
- 547.625,02 €
8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
1.000,00 €
20.008,24 €
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
760.000,00 €
- 652.554,12 €
231.530,00 €
381.393,80 €
-
352.400,00 €
1.000,00 €
-
610.000,00 €
428.000,00 €
1.000,00 €
-
660.000,00 €
-
10.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11. sonstige Steuern
Summe der Aufwendungen
12. Jahresergebnis
231.530,00 €
-
1.530,00 €
231.530,00 €
-
1.530,00 €
-
1.530,00 €
-
1.754,05 €
- 4.716.765,00 €
- 4.578.030,00 €
- 4.763.581,00 €
-4.612.187,32 €
230.000,00 €
230.000,00 €
230.000,00 €
379.639,75 €
4
- 462Stadtentwässerung Lengerich
5.
__
Wirtschaftsplan 2016
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016
Ansatz 2016
1.
Ansatz 2015
Ergebnis
2014
Umsatzerlöse
1.1
Schmutzwassergebühren
2.580.338,00
2.580.000,00
2.556.075,00
2.647.200,29
1.2
Niederschlagswassergebühren
1.443.268,00
1.450.000,00
1.378.164,00
1.509.057,16
1.3
Fäkalienabfuhrgebühren
43.227,00
43.000,00
41.625,00
44.293,50
1.4.1 Gemeinde Lienen
285.529,00
275.000,00
280.704,00
306.696,51
1.4.2 Stadt Tecklenburg
358.995,00
346.000,00
341.605,00
351.722,18
0,00
215.000,00
215.000,00
216.683,25
1.4
Betriebskostenbeteiligungen
1.5
Auflösung der Ertragszuschüsse
1.6
Erträge aus Stromerzeugung BHKW
35.000,00
0,00
0,00
0,00
1.7
Sonstige
Entnahme aus Rückstellung f.
Gebührenüberdeckungen
10.000,00
15.000,00
20.000,00
10.675,43
180.000,00
-126.378,00
150.000,00
-136.127,13
4.936.357,00
4.797.622,00
4.983.173,00
4.950.201,19
0,00
0,00
0,00
0,00
1.8
Summe der Umsatzerlöse
2.
Andere aktivierte Eigenleistungen
3.
Sonstige betriebliche Erträge
3.1
Mieteinnahmen
3.408,00
3.408,00
3.408,00
3.408,00
3.2
sonstige Erträge
5.000,00
5.000,00
5.000,00
18.209,64
4.944.765,00
4.806.030,00
4.991.581,00
4.971.818,83
Summe der Erlöse und Erträge (ohne Zinsertrag)
4.
Prognose
2015
Materialaufwand
4.1
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
4.1.1 Stromkosten
Kläranlage
175.000,00
175.000,00
175.000,00
169.493,53
Pumpwerke
45.000,00
45.000,00
45.000,00
40.787,57
Regenrückhaltebecken
7.500,00
7.500,00
7.500,00
6.524,79
200.000,00
200.000,00
190.000,00
176.201,64
20.000,00
18.000,00
20.000,00
16.837,17
4.1.2 Unterhaltung Kläranlage
4.1.3 Treibstoffe
4.2
Aufwendungen für bezogene Leistungen
4.2.1 Klärschlammentsorgung
220.000,00
220.000,00
160.000,00
179.905,60
4.2.2 Abwasserabgabe
80.000,00
80.000,00
80.000,00
69.416,20
4.2.3 Unterhaltung Entwässerungsanlagen
30.000,00
20.000,00
30.000,00
13.558,62
4.2.4 Unterhaltung Pumpwerke
50.000,00
45.000,00
40.000,00
40.400,90
4.2.5 Unterhaltung Geräte Kläranlage
10.000,00
10.000,00
10.000,00
9.250,08
4.2.6 Unterhaltung BHKW
10.000,00
10.000,00
10.000,00
2.098,92
4.2.7 Unterhaltung Kfz
15.000,00
15.000,00
15.000,00
8.867,13
4.2.8 Abwasseruntersuchungen
27.000,00
25.000,00
27.000,00
21.046,19
4.2.9 Unterhaltung Regenrückhaltebecken
15.000,00
10.000,00
10.000,00
7.984,74
5
- 463Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
Ansatz 2016
5.
Prognose
2015
Ansatz 2015
Ergebnis
2014
Personalaufwand
5.1
Löhne und Gehälter
5.1.1 Entgelt für tariflich Beschäftigte
700.235,00
660.000,00
673.070,00
659.054,79
5.1.2 Dienstbezüge
164.710,00
160.000,00
171.100,00
142.797,10
5.2
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
5.2.1 Soziale Abgaben für tariflich Beschäftigte
6.
137.600,00
130.000,00
134.610,00
128.976,68
5.2.2 Versorgungskassenbeiträge
61.690,00
60.000,00
59.890,00
50.554,40
5.2.3 Beiträge Zusatzversorgungskasse
55.040,00
53.000,00
53.850,00
50.480,81
5.2.4 Beihilfen
5.2.5
Zuführung zur Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen
5.2.6
Zuführung zur Rückstellung für
Beihilfeverpflichtungen
20.000,00
20.000,00
20.000,00
15.744,48
126.870,00
15.000,00
14.659,00
95.151,00
81.190,00
9.000,00
8.472,00
-7.802,00
1.500.000,00
1.500.000,00
1.450.000,00
1.512.923,79
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
7.1
Kosten Inkassoverfahren SWL/WTL
65.000,00
65.000,00
65.000,00
68.785,46
7.2
Grundbesitzabgaben/Beitrag Unterhaltungsverband
40.000,00
37.000,00
40.000,00
36.124,63
7.3
Verwaltungskostenbeitrag
36.000,00
36.000,00
36.000,00
34.800,00
7.4
Versicherungsbeiträge
33.000,00
33.000,00
33.000,00
32.239,92
7.5
Beratungs- und Prüfungsgebühren
22.000,00
21.000,00
22.000,00
36.771,28
7.6
Instandhaltungen
10.000,00
9.000,00
8.500,00
10.516,20
5.000,00
5.000,00
5.000,00
3.727,85
20.000,00
15.000,00
15.000,00
9.318,25
3.000,00
3.000,00
3.000,00
3.324,68
7.7
Post- und Fernmeldegebühren
7.8
Aus- und Fortbildung
7.9
Softwarewartung- und Pflege
7.10
Dienstbekleidung
7.11
Abschreibung Forderungen
7.12
Dienstreisen
3.000,00
2.000,00
3.000,00
953,70
7.13
Personalnebenkosten
3.000,00
2.000,00
3.000,00
1.178,56
7.14
Übrige
112.400,00
200.000,00
362.400,00
300.279,19
-1.000,00
-1.000,00
-1.000,00
-20.008,24
600.000,00
655.000,00
750.000,00
642.358,56
10.000,00
5.000,00
10.000,00
10.195,56
1.030,00
1.030,00
1.030,00
1.022,05
500,00
500,00
500,00
732,00
4.714.765,00
4.576.030,00
4.761.581,00
4.592.179,08
230.000,00
230.000,00
230.000,00
379.639,75
8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11.
9.1
Zinsen für Kredite
9.2
Zinsen für Kassenkredite
9.605,30
Sonstige Steuern
11.1
Grundsteuer
11.2
Kraftfahrzeugsteuer
Summe der Aufwendungen
12. Jahresergebnis
6
- 464Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
Anmerkung:
Die Umsatzerlöse des Erfolgsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden auf der
Grundlage der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung
veränderter Gebührensätze zum Ansatz gebracht.
Die Gebühren werden für die Einleitung von Schmutzwasser nach dem
Wasserverbrauchsmaßstab und für die Einleitung von Niederschlagswasser nach dem
Maßstab der bebauten oder befestigten Grundstücksflächen erhoben.
Die notwendige Aufteilung der Kosten auf die Behandlung von Niederschlagswasser und
Schmutzwasser ist durch die Techniker und Ingenieure der SEL vorgenommen worden.
Diese Aufteilung hat für 2016 zu dem Verhältnis geführt, dass 35,87 % der Kosten auf
Niederschlagswasser und 64,13 % der Kosten auf Schmutzwasser entfallen.
Bei Anwendung dieser Prozentsätze auf den Gebührenbedarf ergibt sich ein Anteil von
1.443.268,00 €, der auf Niederschlagswasser entfällt. Der Anteil, der auf Schmutzwasser
entfällt, beträgt 2.580.338,00 €.
Beim Personalaufwand wurden Tariferhöhungen sowie Leistungsentgelte berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen wurden auf der Grundlage des buchhalterischen Anlagevermögens zum
31.12.2014 sowie der Aktivierungen und Abgänge der Jahre 2015 und 2016 in Höhe von
1.500.000,00 € in Ansatz gebracht. Sie sind nach den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten berechnet worden. Der Betrieb wendet hierauf die lineare
Abschreibungsmethode an.
Der Zinsaufwand für Darlehensverbindlichkeiten wird unter Berücksichtigung
handelsrechtlicher Abgrenzungskriterien mit 600.000,00 € zum Ansatz gebracht.
6.
Mehrjährige Erfolgsprognose 2016 bis 2019
Erfolgsplan
Ergebnis
2014
Prognose
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Erlöse/Erträge
Umsatzerlöse
4.950.201,19 €
4.797.622,00 €
4.936.357,00 €
4.708.500,00 €
4.641.500,00 €
4.620.500,00 €
Erhöhung des Bestandes an
unfertigen Leistungen
- €
- €
- €
sonstige betriebliche Erträge
21.617,64 €
8.408,00 €
8.408,00 €
8.600,00 €
8.600,00 €
8.600,00 €
Zinsen und ähnliche Entgelte
20.008,24 €
1.000,00 €
1.000,00 €
900,00 €
900,00 €
900,00 €
4.991.827,07 €
4.807.030,00 €
4.945.765,00 €
4.718.000,00 €
4.651.000,00 €
4.630.000,00 €
Summe Erlöse/Erträge
Aufwendungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Anlagevermögen
sonstige betriebliche
Aufwendungen
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
sonstige Steuern
Summe der
Aufwendungen
Jahresüberschuss (+)
Jahresfehlbetrag (-)
762.373,08 €
880.500,00 €
904.500,00 €
886.000,00 €
893.000,00 €
895.000,00 €
1.134.957,26 €
1.107.000,00 €
1.347.335,00 €
1.239.000,00 €
1.262.000,00 €
1.285.000,00 €
1.512.923,79 €
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
1.430.000,00 €
1.380.000,00 €
1.350.000,00 €
547.625,02 €
428.000,00 €
352.400,00 €
321.400,00 €
324.400,00 €
328.400,00 €
652.554,12 €
660.000,00 €
610.000,00 €
610.000,00 €
560.000,00 €
540.000,00 €
1.754,05 €
1.530,00 €
1.530,00 €
1.600,00 €
1.600,00 €
1.600,00 €
4.612.187,32 €
4.577.030,00 €
4.715.765,00 €
4.488.000,00 €
4.421.000,00 €
4.400.000,00 €
379.639,75 €
230.000,00 €
230.000,00 €
230.000,00 €
230.000,00 €
230.000,00 €
7
- 465Stadtentwässerung Lengerich
7.
__
Wirtschaftsplan 2016
Vermögensplan 2016
7.1
7.2
Ansatz 2016
Ansatz 2015
Abschreibungen
Auflösung Ertragszuschüsse
1.500.000 €
0€
1.450.000 €
-215.000 €
Innenfinanzierung (Cashflow)
1.500.000 €
1.235.000 €
Ansatz Innenfinanzierung
Anteilige Erschließungsbeiträge
Kanalanschlussbeiträge
Aufwandsersatz für
Grundstücksanschlüsse
Zuschüsse (Inv. Pauschale)
Fördermittel
Darlehensaufnahme
1.500.000 €
50.000 €
50.000 €
1.235.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
300.000 €
0€
2.985.000 €
50.000 €
263.000 €
0€
2.417.000 €
Summen
4.935.000 €
4.065.000 €
Tilgung
Investitionen
1.450.000 €
3.485.000 €
1.460.000 €
2.605.000 €
Summen
4.935.000 €
4.065.000 €
Mittelherkunft
Mittelverwendung
Erläuterungen zum Vermögensplan 2016
Zur Finanzierung der Investitionen (3.485 T€) dargestellt unter Pkt. 9 dieses
Wirtschaftsplanes, sowie der Tilgungsleistungen (1.450 T€) wird unter Berücksichtigung
der sonstigen Mittelzuflüsse durch Dritte (450 T€) eine Darlehensneuaufnahme in Höhe
von 2.985 T€ erforderlich.
8.
Darlehensverbindlichkeiten
Die Darlehensverbindlichkeiten valutieren zum 31.12.2016 mit 17.704.527 €.
Neuaufnahmen im Jahr 2016 sind hierin nicht enthalten. Bei einer Neuaufnahme in Höhe
von 2.985 T€ würde sich in 2016 eine Neuverschuldung von 1.535 T€ ergeben. Diese
resultiert aus der Differenz zwischen der Darlehensneuaufnahme (2.985 T€) und der
Tilgung (1.450 €).
8
- 466Stadtentwässerung Lengerich
9.
__
Wirtschaftsplan 2016
Mittelfristige Investitionsplanung von 2015 bis 2019
2015
2016
2017
2018
2019
Anschaffung von Geräten
150.000 €
150.000 €
150.000 €
100.000 €
100.000 €
Ausbau von Abwasseranlagen
100.000 €
100.000 €
100.000 €
100.000 €
100.000 €
Herstellung von Hausanschlüssen (Einzelanschlüsse)
50.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
Umbau der K2 Lienener Straße (Kanalbau)
50.000 €
600.000 €
0€
0€
0€
0€
600.000 €
0€
0€
0€
Erneuerung der Betriebswasseraufbereitung der KA
35.000 €
0€
0€
0€
0€
Planungskosten für zukünftige Maßnahmen
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
Software Kanalbetrieb/Finanzbuchhaltung
Kanalzustandserfassung/Aktualisierung des
Kanalkatasters
50.000 €
100.000 €
0€
0€
0€
Erneuerung Kanalisation Bahnhofstraße
70.000 €
70.000 €
70.000 €
70.000 €
70.000 €
Erweiterung Regenentlastung IV
100.000 €
100.000 €
400.000 €
400.000 €
0€
Erweiterung Regenentlastung I
700.000 €
700.000 €
0€
0€
0€
Sanierung Regenentlastungen IV
250.000 €
100.000 €
0€
0€
0€
Sanierung der Kanäle gem. ABK
400.000 €
400.000 €
400.000 €
400.000 €
400.000 €
Minimierung der natürlichen Zuflüsse in die MWK
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Durchführung hydrodynamischer Berechnungen und
hydraulische Kanalsanierungsplanung
20.000 €
20.000 €
0€
0€
0€
Durchlass der Gewässerverrohrung unter dem Südring
300.000 €
200.000 €
0€
0€
0€
Erneuerung der Wasseraufbereitung am RÜB IV
100.000 €
0€
0€
0€
0€
0€
150.000 €
0€
0€
0€
Erneuerung Kanalisation Mühlenweg
Blockheizkraftwerk
200.000 €
0€
0€
0€
0€
Sanierung Schlammentwässerungsgebäude
0€
45.000 €
0€
0€
0€
Hardware Kanalbetriebssoftware
0€
20.000 €
0€
0€
0€
50.000 €
500.000 €
0€
0€
Planungskosten Gewerbepark "Deetweg"
Jährliche Investitionen
0€
2.605.000 €
3.485.000 € 1.700.000 €
1.150.000 € 750.000 €
Erläuterungen zur Investitionsplanung
Anschaffung von Geräten
Für 2016 sind verschiedene Anschaffungen, wie Büroausstattungen, Geräte für die
Kläranlage und den Kanalbetrieb wie Pumpen, Messgeräte, Entlüftungseinrichtungen an
Druckrohrleitungen, Drosselschieber an den Regenüberläufen etc. vorgesehen.
Ausbau von Abwasseranlagen
Der Ansatz ist für einzelne nicht vorhersehbare Kanalbaumaßnahmen vorgesehen.
Herstellung von Hausanschlüssen
Dieser Ansatz ist für einzelne Kanalhausanschlüsse bei der Schließung von Baulücken,
bei Neubauvorhaben nach Grundstücksteilungen sowie Hausanschlüssen im
Außenbereich vorgesehen.
Umbau der K2 Lienener Straße (Kanalbau)
Das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt plant, den jetzigen Querschnitt der K 2, Lienener
Straße in Lengerich im Bereich der Unterführung zum Bahnhof bis zum Zementwerk
Dyckerhoff verkehrsgerecht umzubauen. Der überbreite Fahrbahnquerschnitt wird
zugunsten eines Radweges zurückgebaut. Durch die Neuordnung der Verkehrsflächen
9
- 467Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
ergeben sich auch Änderungen an den vorhandenen Versorgungssystemen.
Bei der Überprüfung der vorhandenen Kanäle wurde festgestellt, dass der Kanal von der
„Dyckerhoffstraße“ bis zur „Einfahrt „Dyckerhoff“ erneuert werden muss.
Diese Kanalbaumaßnahme wird im Jahr 2016 durchgeführt
Erneuerung Kanalisation Bahnhofstraße
Der Kanal in der Bahnhofstraße auf dem Teilstück zwischen Berliner Straße und
Rahestraße wurde in den 30er Jahren gebaut und ist in großen Teilen schadhaft. Da der
Kanal hydraulisch unterdimensioniert ist, muss der Durchmesser von DN 300 auf DN 600
vergrößert werden. Ein Neubau des Kanals wird dadurch zwingend erforderlich.
Planungskosten für zukünftige Maßnahmen
Der Ansatz ist für verschiedene Planungen im Rahmen der Abwasserbeseitigung
vorgesehen.
Software für den Kanalbetrieb/Finanzbuchhaltung
Für die Sicherstellung eines Kanalbetriebes werden die Anforderungen zur Überprüfung
und Dokumentation der einzelnen Betriebstellen wie Pumpwerke, Regenrückhaltebecken
usw. immer komplexer. Zur Sicherstellung und Vereinfachung der Betriebsführung des
Kanalbetriebes soll hierfür eine entsprechende Software angeschafft werden. Die
Ausschreibung erfolgt Ende des Jahres 2015, so dass die Abrechnung erst im Jahr 2016
erfolgen wird.
Um zukünftig vernetzter und optimierter zwischen Finanzbuchhaltung und
Anlagenbuchhaltung agieren zu können, ist es erforderlich, die bisherige Software für die
Finanzbuchhaltung zu erneuern.
Kanalzustandserfassung/Aktualisierung des Kanalkatasters
Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser müssen die Kanäle alle 15 Jahre mit
Kamera abgefahren werden. Diese Befahrung wird gebietsweise vorgenommen und
orientiert sich zurzeit an der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Zudem ist dieser
Ansatz auch für laufende Aktualisierungen vorgesehen. Zusätzlich wird mit der
Kanalzustandserfassung der Schächte begonnen.
Erweiterung Regenentlastung IV
Die Regenentlastung IV (Ladberger Straße) ist dahingehend zu erweitern, dass das RRB
um ein Volumen von ca. 8.000 m³ erweitert werden muss. Das dafür erforderliche
Grundstück wurde im Jahr 2013 gekauft. In 2016 stehen Ingenieurleistungen zur
Vorplanung, Genehmigung und Ausschreibung an. Nach Absprache mit der
Bezirksregierung ist der Baubeginn im Jahr 2017 vorgesehen.
Erweiterung Regenentlastung I
Aus der nach dem BWK Merkblatt 3 aufgestellten Immissionsbetrachtung ist für die
Einleitung aus dem Regenentlastungsbecken I (Hohne) grundsätzlich abzuleiten, dass die
derzeitige und wasserrechtliche (noch) erlaubte Einleitungsmenge in Höhe von 2.470 l/s
auf 20 l/s zu reduzieren ist, was nur durch eine Vergrößerung des vorhandenen
Retentionsraum zu erzielen ist.
Unter Berücksichtigung des vorhanden Rückhaltevolumens und der BWK – Forderung
ergibt sich für die Regenentlastung I ein zusätzlich erforderliches Regenrückhaltevolumen
von 2.400 m³.
Für eine weitere Verlängerung der jetzigen Einleitungserlaubnis von entlastetem
Mischwasser in ein Gewässer fordert die Bezirksregierung Münster die Stadt Lengerich
10
- 468Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
nun auf das geplante Regenrückhaltebecken bis zum 31.12.2015 betriebsbereit fertig zu
stellen.
Da die Grundstücksverhandlungen zum Kauf eines geeigneten Grundstückes noch nicht
umgesetzt werden konnten, konnten die entsprechenden Bauarbeiten im Jahr 2015 nicht
durchgeführt werden.
In Voraussicht einer erfolgreichen Grundstücksverhandlung wird das Vorhaben für das
Jahr 2016 in Ansatz gebracht. Eine entsprechende Information, mit Aussicht auf
Verlängerung der Einleitungserlaubnis um ein Jahr, wurde der Bezirksregierung Münster
mitgeteilt.
Sanierung Regenentlastung IV
Bauliche Sanierung
Die Betonbecken (Baujahr 1982/1983) weisen starke Korrosionen (Verwitterungen,
Abplatzungen, Risse) auf; teilweise liegt die Armierung frei. Die Laufflächen der
Räumerbrücken müssen neu beschichtet werden.
Sanierung der Räumerbrücken
Alternativ zur vorgesehenen Sanierung und Erneuerung der Räumerbrücken wurde der
Einsatz von Spülkippen geprüft. Die Anschaffung sowie der Betrieb von Spülkippen sind
deutlich günstiger als eine Sanierung/Erneuerung der Räumerbrücken, so dass in Zukunft
für die Reinigung des RRB Spülkippen zum Einsatz kommen. Dadurch konnte auch auf
die Erneuerung der Wasseraufbereitung am RÜB IV mit einem geplanten Kostenansatz in
Höhe von 100.000 € verzichtet werden. Lediglich für das vorgeschaltete Klärbecken ist
noch eine neue Räumerbrücke anzuschaffen.
Sanierung der Kanäle gem. Abwasserbeseitigungskonzept
Für die nach dem ABK vorgesehenen Sanierungen sind jährlich 400.000 € vorgesehen
Die Sanierung soll bedarfsweise entsprechend der vorliegenden und fortzuschreibenden
Kanalinspektion und Schadensklassifizierung erfolgen.
Minimierung der natürlichen Zuflüsse in die Mischwasserkanalisation
Aufgrund der Hanglage Lengerichs entwässern teilweise die Abflüsse von natürlichen
Flächen bei Starkregenereignissen über die MW-Kanalisation. Zur Zurückhaltung der
natürlichen Abflüsse/Zuflüsse ist im Wesentlichen die Herstellung und Verlängerung von
Mulden und Gräben auch mit Anschluss an oberirdische Gewässer erforderlich. Hierzu ist
jedoch eine detaillierte Betrachtung und Planung der Einzelmaßnahmen im Vorfeld der
Umsetzung nötig. Ob und in welchem Umfang Einzelmaßnahmen umzusetzen sind, wird
sich aus den Voruntersuchungen ergeben. Auf Forderung der Bezirksregierung soll
zunächst ein Planungsauftrag vergeben werden.
Durchführung hydrodynamischer Berechnung/ hydraulische Kanalsanierungsplanung
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Erweiterung des RRB IV und unter
Anwendung der DIN EN 752 ist das gesamte Mischwassernetz hydraulisch
nachzuberechnen. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
11
- 469Stadtentwässerung Lengerich
__
Wirtschaftsplan 2016
Durchlass der Gewässerverrohrung unter dem Südring
Für den Wiederanschluss des Oberlaufes des Gewässers Nr. 1072 an den offenen
Unterlauf mit Austausch der Gewässerverrohrung zur Unterquerung des Südringes ist
vorab die Erweiterung der Gewässerverrohrung unterm Südring erforderlich. Mit den
Arbeiten wurde im Jahr 2015 begonnen.
Eine weitere Forderung des Zentralabwasserplanes (ZAP) ist die Entflechtung/Entlastung
des Oberlaufes des Gewässers Nr. 1072 von der städtischen Mischwasserkanalisation im
Bereich der Bahnhofstraße. Hierzu wird eine neu zu verlegende Rohrleitung wieder an
den offen geführten Unterlauf des Gewässers im Bereich der Ringeler Straße angebunden.
Die Arbeiten hierzu sollen in Absprache mit der Bezirksregierung im Jahr 2017/2018
beginnen.
Erneuerung Kanalisation Mühlenweg
Der Kanal im Mühlenweg auf dem Teilstück zwischen Tecklenburger Straße und
Kirchpatt ist in großen Teilen schadhaft. Da der Kanal hydraulisch unterdimensioniert ist,
muss der Durchmesser von DN 300 auf DN 500 vergrößert werden. Ein Neubau des
Kanals wird dadurch zwingend erforderlich.
Sanierung Schlammentwässerungsgebäude
Das in den 80er Jahren erbaute Entwässerungsgebäude muss an verschiedenen Stellen
saniert werden. Hierzu gehören im Einzelnen die Erneuerung von Fliesen, Dach- und
Dachrinnen, der Durchfahrt sowie Putz- und Malerarbeiten.
Hardware Kanalbetriebssoftware
Für den Einsatz der neuen Kanalbetriebssoftware sollen zur Aufnahme von Kontrollen der
Außenstationen fünf Fahrzeuge mit der jeweiligen Hardware bestückt werden.
Planungskosten Gewerbepark „Deetweg“
Für die Planung zur Erneuerung des Gewerbeparks „Poststraße“ sind die entsprechenden
Mittel vorzuhalten. Die Umsetzung der Bauarbeiten für die Kanäle und RRB sind für
2017 geplant.
12
- 470Stadtentwässerung Lengerich
10.
__
Wirtschaftsplan 2016
Mittelfristige Vermögensplanung für die Jahre 2016 – 2019
Ansätze zur mittelfristigen
Finanzplanung
2016
2017
2018
2019
13.1 Mittelherkunft
Abschreibungen
./.Auflösung Ertragszuschüsse
Anteilige Erschließungsbeiträge
Kanalanschlussbeiträge
Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse
1.500.000 €
0€
50.000 €
50.000 €
50.000 €
1.430.000 €
0€
50.000 €
50.000 €
50.000 €
1.380.000 €
0€
0€
50.000 €
50.000 €
1.350.000 €
0€
0€
25.000 €
25.000 €
Finanzmittel aus dem laufenden
Geschäftsbetrieb
1.650.000 €
1.580.000 €
1.480.000 €
1.400.000 €
Darlehensaufnahme
Zuschüsse (Inv. Pauschale)
Fördermittel
2.985.000 €
300.000 €
0€
1.040.000 €
300.000 €
0€
450.000 €
300.000 €
0€
140.000 €
300.000 €
0€
Finanzmittel externer Geldgeber
3.285.000 €
1.340.000 €
750.000 €
440.000 €
Summe Mittelherkunft
4.935.000 €
2.920.000 €
2.230.000 €
1.840.000 €
Tilgung
Investitionen
1.450.000 €
3.485.000 €
1.220.000 €
1.700.000 €
1.080.000 €
1.150.000 €
1.090.000 €
750.000 €
Summe Mittelverwendung
4.935.000 €
2.920.000 €
2.230.000 €
1.840.000 €
17.704.527 €
16.498.547 €
15.418.483 €
14.331.225 €
13.2 Mittelverwendung
13.3 Entwicklung der Darlehen zum 31.12.
(ohne geplante Neuaufnahmen)
49525 Lengerich, 05.11.2015
Stadtentwässerung Lengerich
Festgestellt:
Aufgestellt:
gez. Voß
gez. Lammert
(Betriebsleiter)
13
E5
E2
E 5
E 2
A9
A8
A 12
A 11
A 10
3
1
-
1
1
Zahl der Stellen
2016
15
1
-
7
1
1
3
2
Zahl der Stellen
2016
1
3
3
1
1
-
Zahl der tatsächlich
besetzten Stellen am
30.06.2015
17
1
1
9
1
1
2
2
Zahl der tatsächlich
besetzten Stellen am
30.06.2015
1
1
1
-
Zahl der Stellen
2015
18
1
1
9
1
1
3
2
Zahl der Stellen
2015
Erläuterungen
Umwandlung von 1 Stelle nach A 9 von A 8
Umwandlung von 1 Stelle von A 8 nach A 9
Umwandlung von 1 Stelle von A 11 nach A 10
Umwandlung von 1 Stelle nach A 10 von A 11
Erläuterungen
Umwandlung von 1 Stelle nach E 8 von E 6 TVöD
Wegfall von 1 Stelle E 8 TVöD (TZ 19,5 Std.)
1 Stelle TZ 30,0 Std.
Wegfall von 1 Stelle E 6 TVöD
Umwandlung von 1 Stelle von E 6 nach E 8 TVöD
Wegfall des kw-Vermerkes
Wegfall von 1 Stelle E 2 TVöD (TZ 13,7 Std.)
Anmerkung: vgl. Stellenplan Beamte der Stadt Lengerich unter B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen
insgesamt
mittlerer Dienst
Stadtamtsinspektor/-in
Stadthauptsekretär/-in
gehobener Dienst
Stadtamtsrat/-rätin
Stadtamtmann/Stadtamtfrau
Stadtoberinspektor/-in
Laufbahngruppe und
Amtsbezeichnung
Beamte (nachrichtlich)
Besoldungsgruppe
E6
E 6
insgesamt
E 12
E 11
E9
E8
Vergütungs- bzw.
Lohngruppe lt.
Stellenbewertung
E 12
E 11
E 9
E 8
Entgeltgruppe nach TVöD
Tariflich Beschäftigte
gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung
Stadt Lengerich - Stadtentwässerung
Stellenübersicht
- 471-
- 472-
- 473-
- 474-