Teilergebnisplan 2016
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Teilergebnisplan 2016
- 1- - 2- - 3- Stadt Lengerich (Westf.) Haushaltssatzung und Haushaltsbuch für das Haushaltsjahr 201 - 4- - 5- Inhaltsverzeichnis Statistische Angaben 7 Haushaltssatzung 9 Vorbericht 13 Bewirtschaftungsregelungen 61 Gesamtergebnisplan 73 Gesamtfinanzplan 77 Teilergebnispläne / Teilfinanzpläne Produktbereich 01 01.111.01 01.111.02 01.111.03 01.111.04 01.111.05 01.111.06 01.111.07 01.111.08 Produktbereich 02 02.121.01 02.122.01 02.122.02 02.122.03 02.126.01 02.127.01 Produktbereich 03 03.211.01 03.212.01 03.215.01 03.217.01 03.218.01 03.221.01 03.241.01 03.243.01 Produktbereich 04 04.263.01 04.272.01 04.281.01 Produktbereich 05 05.311.01 05.312.01 05.313.01 05.315.01 05.331.01 05.351.01 Produktbereich 06 06.365.01 06.366.01 06.366.02 Innere Verwaltung 81 83 Unterstützung politischer Gremien und Verwaltungsführung Allgemeiner Service für die gesamte Verwaltung Personalwesen Betriebswirtschaftliche Steuerung Zahlungsabwicklung Gebäudemanagement Grundstücksmanagement (einschl. LGE) Baubetriebshof 87 91 95 99 103 107 115 119 Sicherheit und Ordnung 125 Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Meldewesen Personenstandswesen Brandschutz Rettungsdienst 129 133 137 141 145 151 Schulträgeraufgaben 155 Grundschulen Gutenberg Hauptschule Realschulen Hannah-Arendt-Gymnasium Gesamtschule Astrid-Lindgren-Schule Schülerbeförderung Sonstige schulische Aufgaben 159 163 167 171 175 179 183 187 Kultur und Wissenschaft 191 Förderung Musikschule + Volkshochschule Stadtbücherei Kulturförderung und –veranstaltungen 195 199 195 Soziale Leistungen 207 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Hilfen nach dem AsylbLG Übergangswohnheime/Obdachlosenunterkünfte einschl. Betreuung Förderung der Wohlfahrtspflege Sonstige soziale Leistungen 211 215 219 Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe 239 Tageseinrichtungen für Kinder Jugendzentrum Kinderspielplätze 243 247 251 223 231 235 - 6Produktbereich 08 08.421.01 08.424.01 08.424.02 Produktbereich 09 09.511.01 Produktbereich 10 10.521.01 10.522.01 10.523.01 Produktbereich 11 11.537.01 Produktbereich 12 12.541.01 12.545.01 12.546.01 12.547.01 12.548.01 Produktbereich 13 13.552.01 13.553.01 Produktbereich 14 14.561.01 Produktbereich 15 15.571.01 15.573.02 15.575.01 Produktbereich 16 16.611.01 16.612.01 Sportförderung 255 Sportförderung Sportanlagen Hallen- und Freibad 259 263 267 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 271 Städtebauliche Planung und Entwicklung 275 Bauen und Wohnen 279 Freistellungs- und Genehmigungsverfahren, Bauvoranfragen Wohnungsbauförderung und –versorgung Denkmalschutz und –pflege 283 287 291 Ver- und Entsorgung 295 Abfallentsorgung 299 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 303 Gemeindestraßen Stadtreinigung und Winterdienst Parkeinrichtungen ÖPNV Gleisgemeinschaft 307 315 319 323 327 Natur- und Landschaftspflege 331 Öffentliche Gewässer Jüdischer Friedhof und Kriegsgräber 335 339 Umweltschutz 343 Umweltschutzmaßnahmen 347 Wirtschaft und Tourismus 351 Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Märkte Touristinformation 355 359 363 Allgemeine Finanzwirtschaft 367 Steuern, allgemeine Zuweisungen u. allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 371 375 Anlagen Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 381 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 383 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 385 Bilanz der Stadt Lengerich 386 Zuwendungen an Fraktionen 389 Stellenplan und Stellenübersicht 391 Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Beteiligungen 401 1. evangelisch 2. röm.-kath. 3. sonstige Konfessionelle Gliederung 1. Deutsche 2. Ausländer Von der Wohnbevölkerung am 31.12.2014 Bevölkerungsstand am 31.12.1990 Bevölkerungsstand am 31.12.1991 Bevölkerungsstand am 31.12.1992 Bevölkerungsstand am 31.12.1993 Bevölkerungsstand am 31.12.1994 Bevölkerungsstand am 31.12.1995 Bevölkerungsstand am 31.12.1996 Bevölkerungsstand am 31.12.1997 Bevölkerungsstand am 31.12.1998 Bevölkerungsstand am 31.12.1999 Bevölkerungsstand am 31.12.2000 Bevölkerungsstand am 31.12.2001 Bevölkerungsstand am 31.12.2002 Bevölkerungsstand am 31.12.2003 Bevölkerungsstand am 31.12.2004 Bevölkerungsstand am 31.12.2005 Bevölkerungsstand am 31.12.2006 Bevölkerungsstand am 31.12.2007 Bevölkerungsstand am 31.12.2008 Bevölkerungsstand am 31.12.2009 Bevölkerungsstand am 31.12.2010 Bevölkerungsstand am 31.12.2011 Bevölkerungsstand am 31.12.2012 Bevölkerungsstand am 31.12.2013 Bevölkerungsstand am 31.12.2014 Einwohnerzahl Flächengröße des Gemeindegebietes Statistische Angaben 51,10 % 17,33 % 31,57 % 90,46 % 9,54 % 21.045 21.105 21.242 21.488 21.553 21.802 21.938 21.995 22.061 22.042 22.052 22.259 22.387 22.543 22.471 22.359 22.277 22.340 22.355 22.315 22.234 21.843 21.867 21.978 22.056 91,27 km² Grundschulen Hauptschule (Ganztag) Realschulen Gymnasium Förderschule Schulen (Stand: 15.10.2014) davon: Mischwasserkanäle Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanäle Druckleitungen Drucknetze Gesamtlänge Schulklassen 35 7 33 20 8 103 4 1 2 1 1 9 2.777 805 176 880 826 90 Schüler 89,976 km 20,330 km 2,237 km 18,588 km 34,066 km 165,197 km 8,95 km 1,38 km 38,57 km 29,01 km 71,37 km 208,50 km 54,69 km 18,81 km davon: Bundesautobahn Bundesstraßen Landstraßen Kreisstraßen innerstädt. Straßen außerstädt. Straßen unbefestigte Straßen/Wege selbstständige Fuß- und Radwege 2. Kanalnetz 431,28 km Anzahl Stand: 31.12.2014 Gesamtlänge 1. Straßennetz Straßen- und Kanalnetz - 7- - 8- - 9- Haushaltssatzung der Stadt Lengerich für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Lengerich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 47.589.330 € 51.538.410 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 43.395.890 € 46.275.940 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.347.760 € 10.890.300 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 11.413.000 € 7.760.800 € festgesetzt. §2 Kreditermächtigung für Investitionen Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 7.543.000 € festgesetzt. - 10- §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf zur Leistung von 3.647.500 € festgesetzt. §4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.949.080 € festgesetzt. §5 Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 17.000.000 € festgesetzt. §6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Lengerich für das Haushaltsjahr 2016 werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 1.2 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 220 v. H. 440 v. H. 425 v. H. - 11- §7 Stellenplan 1. Die im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehenen Stellen werden beim Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber umgewandelt. 2. Die im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen Stellen entfallen beim Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber bzw. beim Einrücken des Stelleninhabers in eine frei werdende Stelle. 3. Es wird zugelassen, dass Beamte mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar waren. §8 Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 1. Als unerheblich im Sinne des § 83 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen, die a) b) c) d) auf gesetzlicher Verpflichtung oder vertraglicher Bindung beruhen, zur Verwendung zweckgebundener Einnahmen erforderlich sind, sich auf inneren Verrechnungsverkehr oder Jahresabschlussbuchungen beziehen, in sonstigen Fällen den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten. 2. Als unerheblich im Sinne des § 85 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen, die den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten. §9 Wertgrenze nach § 4 GemHVO NRW Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW wird auf 30.000 € (Summe der jährlichen Auszahlungen je Einzelmaßnahme) festgesetzt. 49525 Lengerich (Westf.), den 15.12.2015 Aufgestellt Bestätigt gez. Bürgin ________________ Kämmerin gez. Möhrke _______________ Bürgermeister - 12- - 13- Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Lengerich für das Haushaltsjahr 2016 Dieser Vorbericht zum Haushalt wurde nach den Anforderungen der §§ 1 und 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt. Er gibt Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans. Die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde werden anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnisund Finanzplandaten dargestellt. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung werden erläutert. I. Grundsätzliche Aussagen 1. Der Haushalt der Stadt Lengerich Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind im Wesentlichen die Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sowie das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW (NKF WG NRW). Die wesentlichen Bestandteile des NKF sind der Ergebnisplan (-rechnung), der Finanzplan (-rechnung) und die Bilanz. Der Ergebnisplan (-rechnung) entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Sie erfasst periodengerecht Aufwendungen und Erträge und bildet damit Ressourcenaufkommen und -verbrauch ab. Der Finanzplan (-rechnung) beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen und liefert Angaben zur Liquiditätsentwicklung. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit werden hiermit die Investitions- und Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag das kommunale Vermögen und dessen Finanzierung dar und weist offene Forderungen und bestehende Verbindlichkeiten aus. Bilanzstichtag ist jeweils der 31.12. zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres. Übersicht NKF Bilanz Finanzplan Einzahlungen ./. Auszahlungen = Veränderung Zahlungsmittel Aktiva Passiva Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Ergebnisplan Erträge ./. Aufwendungen = Jahresüberschuss oder -fehlbetrag - 14- Mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität, mehr Transparenz und Bürgernähe waren Ziele einer grundlegenden Reform der kommunalen Verwaltungen. Das Haushalts- und Rechnungswesen nimmt in diesem Prozess eine zentrale Rolle ein. Ab dem 01.01.2005 wurde das kommunale Haushaltswesen reformiert; damit besteht nun weitgehende Freiheit bei der Ausgestaltung der Haushaltspläne. Im Mittelpunkt der Haushaltsberatungen stehen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns. Die Gliederung des Haushaltsplanes basiert auf der Darstellung von Produkten. Er besteht aus • dem Ergebnisplan, • dem Finanzplan und • den Teilplänen für die bestehenden 16 Produktbereiche und 54 Produkte. Zusätzlich sind dem Haushaltsplan beizufügen: • der Vorbericht, • der Stellenplan, • die Bilanz des Vorvorjahres, • eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, • eine Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder, • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, • eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und • eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltes dargestellt. In die Haushaltsplanung ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einzubeziehen. Neben den Planansätzen für das laufende Jahr (2016) werden die folgenden drei Haushaltsjahre (2017 – 2019) fortgeschrieben. Bei dem Ausweis der laufenden Aufwendungen wird darauf verzichtet, pauschale Preissteigerungen oder Inflationsaufschläge zu berücksichtigen. In Einzelfällen werden die Ansätze individuell für die Folgejahre angepasst, wenn auf Grund der Höhe oder auf Grund von heute gesicherten Erkenntnissen Veränderungen deutlich dargestellt werden können. Grundlage für die Planwerte der Steuereinnahmen und -beteiligungen sind die Orientierungsdaten des Landes NRW, die Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten sowie die aktuelle Beschlusslage des Stadtrates. - 152. Entwicklung der kommunalen Haushalte Die Jahresabschlüsse und das Eigenkapital der Stadt Lengerich haben sich seit der Einführung des NKF (2008) wie folgt entwickelt: Jahr Jahresergebnis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 € 3.935.203,57 - 9.881.930,52 - 2.419.858,65 2.666.869,66 - 133.992,15 - 2.525.819,81 -378.914,17 Bestand Ausgleichsrücklage € 8.592.725,86 8.592.725,86 0,00 0,00 6.602.073,23 6.468.081,08 3.563.347,10 Bestand Allg. Rücklage € 36.589.262,43 40.475.799,39 39.242.600,16 36.783.822,62 32.867.170,57 33.023.078,86 33.119.008,28 Die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre waren sehr großen Schwankungen unterlegen. Nur in zwei Jahren konnte ein Überschuss erwirtschaftet werden, so dass der Haushalt ausgeglichen war. Die Anforderungen an den jährlichen Haushaltsausgleich entsprechen dem Grundsatz, dass der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden soll. Wird dieses Ziel verfehlt, hat die Kommune die Möglichkeit, die Deckungslücke mit Hilfe der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage als Position des Eigenkapitels auf der Passivseite der Bilanz ist im NKF vorgesehen und war in der Eröffnungsbilanz in Ihrer Gesamthöhe bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen begrenzt. Kann der Fehlbedarf nicht aus Mittel der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wird die Allgemeine Rücklage verringert. Die Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs beim kommunalen Vermögen (Abschreibungen) und die Abbildung bestehender Verbindlichkeiten für kommunale Beamte (Pensionsrückstellungen) erfasst in dem System NKF vorhandene Belastungen, die den Haushaltsausgleich der kommunalen Haushalte erschweren. In den letzten Jahren führen insbesondere die teilweise enormen Steigerungen bei den Sozialausgaben (auch bei den Umlageverbänden) zu erdrückenden Belastungen für die gesamte kommunale Familie. Eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen von Bund oder Land ist trotz eines sehr hohen Kommunalisierungsgrades in NRW nicht gegeben. Schwierige Herausforderungen ergeben sich auch durch die Flüchtlingsunterbringung. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Sache der Kommunen und wird nur teilweise durch Landeszuweisungen finanziert. Obwohl sich Bund und Land bei der Finanzierung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in den vergangenen Monaten deutlich bewegt haben, verbleiben weiterhin zu hohe Kosten ohne angemessene Finanzausstattung bei der kommunalen Familie. Der Bund hat weiterhin im Rahmen seiner Investitionsoffensive ein Sondervermögen von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel in NRW erfolgt nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2011 – 2015. Die Stadt Lengerich bekommt einen Anteil in Höhe von rd. 368 T€ aus dem Kommunalinvestitionsför- - 16derungsgesetz. Gefördert werden mit diesen Mitteln Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. Die Förderinhalten entsprechen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sind dem Konjunkturpaket II sehr ähnlich. Die Mittel sollen für die energetische Sanierung des Gebäudes Hannah-Arendt-Gymnasium verwendet werden. Mittlerweile wird im Land NRW nahezu flächendeckend die grundsätzliche Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte deutlich erkennbar. Zum Haushaltsplan 2015 hatte sich folgende Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in NRW gezeigt: Die Ergebnisse der Haushaltsumfrage Anfang 2015 haben gezeigt, dass sich die Situation zum Haushaltsplan 2016 weiterhin verschlechtert hat: Das Land NRW führt in seiner Vorlage zum Gesetzentwurf des GFG 2016 aus, dass die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen sich im Jahr 2014 spürbar eingetrübt habe. Nach Angaben von IT.NRW beliefen sich der Finanzmittelsaldo im Jahr 2014 für die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen auf -1,477 Mrd. Euro. Das Jahr 2013 werde per Saldo noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 637 Mio. Euro abgeschlossen. Die Ursachen für die Defizitzunahme lägen im Wesentlichen auf der Ausgabenseite: Bei den Gesamtauszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sei im Jahr 2014 eine Zunahme um 3,58 Mrd. Euro bzw. 5,7 Prozent zu verzeichnen gewesen. 2014 seien diese somit deutlich stärker gestiegen als noch 2013 (+3,2 Prozent). Die Zunahme der Ausgabendynamik lasse sich auch auf den starken Anstieg der kommunalen Sozialtransferauszahlungen zurückführen, die 2014 nach Angaben von IT.NRW um 1,02 Mrd. Euro bzw. 6,6 Prozent gestiegen seien. - 17- Auch die finanzielle Entlastung durch den Bund über das Bundesteilhabegesetz, die vorgezogenen Soforthilfen und weiteren Entlastungsmittel des Bundes für die kommunale Familie scheinen auf Grund der steigenden Belastungen im Sozialbereich und stetig steigender Flüchtlingszahlen mit den damit verbundenen Kosten zu verpuffen. Weitere Kostenbelastungen durch steigende Standards wie z.B. die Kosten der Inklusion schlagen sich in den kommunalen Haushalten direkt nieder und werden gar nicht oder nur unzureichend vom Land refinanziert. Die beschriebenen Rahmenbedingungen führen selbst in Zeiten guter Ertragssituationen zu schwierigen Finanzlagen der Kommunen. Wir befinden uns weiterhin in einer extremen Niedrigzinsphase und die Steuereinnahmen bei Bund, Land und Kommunen „sprudeln“ seit Jahren teilweise auf Rekordniveau. Daneben gibt es teilweise beängstigende Entwicklungen in der Weltwirtschaft. Trotzdem ist der Ifo-Index im November weiter gestiegen. „Die deutsche Wirtschaft zeigt sich von der zunehmenden weltweiten Unsicherheit unbeeindruckt“ sagte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn am 24.11.2015 zur Entwicklung des wichtigsten deutschen Konjunkturbarometers. Die Haushaltsplanung geht auch in Zukunft weiter optimistisch von steigenden Beträgen aus. Dieser Optimismus wird mit den Orientierungsdaten des Landes bestätigt, so dass die Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum übernommen wurden. Ein Einbrechen der Steuererträge auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene könnte die Schieflage der Kommunalen Haushalte deutlich verschlechtern. 3. Jahresergebnisprognose 2015 Bei diesen schwierigen Rahmenbedingungen für die kommunalen Haushalte lässt die Entwicklung des laufenden Jahres 2015 in Lengerich durchaus Freude aufkommen. Insbesondere die Veranlagungen bei der Gewerbesteuer liegen deutlich über dem geplanten Ansatz. Die Jahresabschlussprognose für 2015 geht in der Ergebnisrechnung derzeit von einem Überschuss in Höhe von rd. 4,3 Mio. € aus. Der Haushaltsplan 2015 weist einen Fehlbedarf von 2,7 Mio. aus, so dass insgesamt eine Verbesserung von rd. 7 Mio. € vorliegen wird. Folgende wesentlichen Verbesserungen zum Planansatz 2015 zeichnen sich derzeit ab: Gewerbesteuer (netto) Gebäudewirtschaft Saldo Asylbewerberbetreuung Gesamtverbesserung + 6,1 Mio. € + 0,3 Mio. € + 0,7 Mio. € + 7,1 Mio. € Auf Grund der hohen Steuererträge des Jahres 2015, die im Wesentlichen bereits vor dem 30.06.2015 veranlagt und gezahlt waren, hat sich die Steuerkraft im Finanzausgleich 2016 (GFG) deutlich erhöht. Die Steuerkraft der Stadt Lengerich ist um 20,15 % gestiegen (Landesdurchschnitt: + 2,18 %). Da diese Steuerkraft Grundlage für die Zahllast der Kreisumlage ist, wird die Stadt Lengerich im Haushaltsjahr 2016 erheblich höhere Kreisumlagen zu zahlen haben, die das Ergebnis belasten werden. - 18- Der erwartete Jahresüberschuss von rd. 4,3 Mio. € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die Ausgleichsrücklage wird dann wieder einen Stand von etwa 7,8 Mio. € ausweisen. Dieser Bestand steht in den folgenden Jahren zur Verfü-gung, um zu erwartende Fehlbeträge zu decken und somit zumindest einen fik-tiven Haushaltsausgleich herstellen zu können. Die Verbesserungen in der Ergebnisrechnung führen meist auch zu Verbesserungen in der Finanzrechnung. Der Finanzplan hatte einen Verzehr an liquiden Mitteln von 4,1 Mio. € vorgesehen. Neben den zahlungswirksamen Verbesserun-gen aus der Ergebnisrechnung ergeben sich weitere Verbesserungen: Anschaffung Fahrzeuge Feuerwehr Kreditaufnahme + 0,8 Mio. € (zahlungswirksam erst 2016) - 1,3 Mio. €. Durch die gute Entwicklung der laufenden Erträge wird sich ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben, so dass die vorgesehene Kreditaufnahme haushaltsrechtlich nicht zulässig sein wird. Insgesamt wird sich in der Finanzrechung ebenfalls eine Verbesserung von rd. 7 Mio. € gegenüber dem Finanzplan ergeben. - 19- II. Finanzwirtschaftliche Eckpunkte 2016 1.1 Ergebnisplan Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf: Erträge Aufwendungen Saldo 47.589.330 € 51.538.410 € -3.949.080 € Die Aufwendungen übersteigen die Erträge um 3.949.080 €. Um diesen Betrag vermindert sich das gemeindliche Eigenkapital. Gegenüber der Ergebnisplanung aus dem Jahre 2015 für das Finanzplanungsjahr 2016 verschlechtert sich das Jahresergebnis von -1.354.520 € um 2.594.560 € auf -3.949.080 €. 1.2 Finanzplan Die Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen belaufen sich auf: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Saldo aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Gesamtsaldo 43.395.890 € 46.275.940 € -2.880.050 € 3.347.760 € 10.890.300 € -7.542.540 € 11.413.000 € 7.760.800 € 3.652.200 € -6.770.390 € Der Finanzplan schließt damit mit einem Fehlbedarf an liquiden Mitteln in Höhe von -6.770.390 € ab. 1.3 Kreditermächtigungen für Investitionen Zur Finanzierung der Investitionen werden 11.413.000 € Kreditaufnahme für das Jahr 2016 veranschlagt. Hiervon entfallen 3.870.000 € auf Umschuldungen. Angesichts einer ordentlichen Tilgung im Jahre 2016 in Höhe von voraussichtlich 7.760.800 € (inkl. Umschuldungen) beträgt die Nettoneuverschuldung 3.652.200 €. - 20- 1.4 Verpflichtungsermächtigungen Der Etat sieht die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.647.500 € vor. Diese werden im Jahr 2017 fällig. 1.5 Kredite zur Liquiditätssicherung Die Liquiditätskredite dienen zum Erhalt der Liquidität der Zahlungsabwicklung (Stadtkasse). Der Höchstbetrag dieser Kredite wird im Haushaltsjahr 2016 auf 17.000.000 € festgesetzt. 1.6 Steuerhebesätze Mit Beschluss des Rates wurden die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer für das Gebiet der Stadt Lengerich ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: • Grundsteuer A • Grundsteuer B • Gewerbesteuer 220 v. H. 440 v. H. 425 v. H. Die Steuereinnahmen sind im Haushaltsplan entsprechend veranschlagt. - 21- III. Kommunaler Finanzausgleich 1. Eckdaten zum GFG 2016 Der kommunale Finanzausgleich hat eine wesentliche Bedeutung für die Finanzausstattung der Kommunen. Nach Artikel 79 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW) ist das Land verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. In Artikel 106 Absatz 7 Grundgesetz (GG) ist festgelegt, dass von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein vom Landesgesetzgeber zu bestimmender Hundertsatz zufließt. Gemeinschaftssteuern sind nach Artikel 106 Absatz 3 GG die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer, soweit deren Aufkommen den Gemeinden nicht unmittelbar zugewiesen wird. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzund Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Grundlagen und Bedingungen werden jährlich in einem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt Lengerich für 2016 lagen die Eckdaten der Landesregierung und der Gesetzentwurf zum GFG 2016 vor. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat am 22.10.2015 eine Modellrechnung zur Verfügung gestellt. Grundlage für diese Modellrechnung waren die Ist-Ergebnisse der Referenzperiode vom 01.10.2014 bis zum 30.04.2015 sowie eine Prognose für den Zeitraum 01.05.2015 – 30.09.2015 auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2015. Zur 2. Lesung des Haushaltsgesetzes 2016 wurde am 12.11.2015 eine Ergänzungsvorlage eingebracht, da nunmehr für den gesamten Referenzzeitraum feststehende Rechengrößen vorliegen. Demnach erhöht sich der Verbundbetrag um 397,7 Mio. € auf insgesamt 10.344,1 Mio. € (nach Abzug der Zins- und Tilgungsleistungen des Sondervermögens „Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfond NRW“). Das entspricht einer Steigerungsrate von 7,4 v.H. und wird zu höheren Zuweisungen führen, als die vorliegende Modellrechnung ausweist. Ein wesentliches Element des kommunalen Finanzausgleichs sind die Schlüsselzuweisungen. Zur deren Berechnung wird der fiktive Finanzbedarf einer Kommune mit ihrer normierten Finanzkraft (=Steuerkraft) verglichen. Schlüsselzuweisungen sollen grundsätzlich 90 % des nicht durch die ermittelte Steuerkraft gedeckten Bedarfs der Kommune ausgleichen. Tatsächlich richtet sich der Ausgleich jedoch nach den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln, der Schlüsselmasse. Neben den individuellen Bedarfsansätzen wie Einwohnerzahl, Schülerzahl usw. wird ein Grundbetrag so ermittelt, dass die zu verteilende Schlüsselmasse vollständig aufgebraucht ist. - 22- Ausgangslage Die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs soll teilweise auf Basis der methodischen Empfehlungen des FiFo-Gutachtens erfolgen. Aus der Aktualisierung der Grunddaten und den geänderten methodischen Grundlagen zum GFG 2016 ergeben sich Veränderungen der Gewichtungen der Parameter bei den Bedarfsansätzen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden. Verbundmasse 2016 Stand lt. Ergänzungsvorlage Drucksache 16/10150 zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/9300 und somit abweichend von der Modellrechnung - 23Verbundgrundlagen und Verbundquote 2016 Der Ableitung der Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund 2016 wird das IstAufkommen der relevanten Verbundsteuern im Zeitraum 01.10.2014 bis zum 30.09.2015 zu Grunde gelegt. Das Land belässt lt. Gesetzentwurf den Verbundsatz nach Abwägung der Finanzlagen des Landes und der Kommunen weiterhin bei 23 %. Der Forderung der Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden und deren Spitzenverbände auf Anhebung des Verbundsatzes auf wieder 28,5 v. H. wird weiterhin nicht gefolgt. Mittlerweile fordert auch der Bund der Steuerzahler (BdSt NRW) die Landtagsabgeordneten auf, die Verbundquote auf 25 Prozent zu erhöhen. Nach einer Pressemeldung des BdSt NRW vom 13.11.2015 solle das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände durch die Erhöhung der Verbundquote von 23 auf 25 Prozent an den Steuermehreinnahmen des Landes beteiligen. Bei den Verbundgrundlagen und der Verbundquote soll es somit keine Änderung geben. Die Kommunen sollen auch weiterhin in Höhe des Verbundsatzes von 4/7 des Aufkommens des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Allerdings nimmt das Land einen Vorwegabzug in Höhe von 70 Mio. € vor, womit den Kommunen faktisch eine Beteiligung an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % vorenthalten wird. Mit diesem Vorwegabzug soll die 2. Stufe des Stärkungspaktes seitens des Landes ausfinanziert und somit vordringlich zur Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet werden. Die Verbundmasse steigt gegenüber dem GFG 2015 nach der Ergänzungsvorlage trotzdem um 711,8 Mio. € (+ 7,4 %). Dieser Anstieg hat seine Ursache in steigenden Einnahmen bei den Verbundsteuern und im Länderfinanzausgleich und resultiert daher ausschließlich aus der Beteiligungssystematik im kommunalen Finanzausgleich. Bedarfsermittlung / Hauptansatz Bei der Bedarfsermittlung wird weiterhin auf die Hauptansatzstaffel abgestellt. Die Spreizung der Hauptansatzstaffel (= Einwohnerveredelung) zur Ermittlung des fiktiven Bedarfs wird verkürzt und endet bei 142,0 Punkten (Vorjahr 148,0 Punkte) und hat nur noch 15 anstatt 17 Stufen. Als Folge daraus gehen die Einwohner der Stadt Lengerich in der 1. Stufe mit einer Gewichtung von 100 % in die Bemessung ein - in Köln z. B. (als Inhaber der letzten Stufe) wird der Einwohner mit einer Gewichtung von 142 % berücksichtigt. Hinter dem gestaffelten Hauptansatz steht die These der überproportionalen Kostensteigerung der Aufgabenerledigung durch Agglomeration in den einwohnerstarken Städten. Diese Annahme kann jedoch durch statistischen Nachweis nicht bewiesen werden. - 24Hauptansatzstaffel: Soweit signifikante Spezialbedarfe einzelner Gemeinden nachweisbar sein sollten, haben diese nichts mit der Gemeindegröße (Einwohnerzahl) an sich zu tun, sondern mit einer bestimmten Sondersituation, und müssten ggf. – wie bereits beim Soziallastenansatz, Zentralitätsansatz und Flächenansatz – transparent durch weitere Nebenansätze berücksichtigt werden. Demographiefaktor Mit dem GFG 2012 wurde ein Faktor eingeführt, der einen Einwohnerrückgang berücksichtigt. Es wird als relevanter Einwohnerwert der Mittelwert aus den Ergebnissen dreier Jahresstatistiken zu Grunde gelegt, wenn dieser höher ist als die zum Stichtag festgestellte Einwohnerzahl. Der Demographiefaktor wird auch im GFG 2016 beibehalten werden. Schüleransatz Für den Schüleransatz soll im GFG 2016 wieder nach Halbtags- und Ganztagsschülern differenziert werden. Das Regressionsergebnis auf der Basis der vom FiFo-Gutachter empfohlenen Berechnungs- und Aktualisierungsmethodik zeigt für Ganztagsschüler einen Gewichtungswert von 2,15 und für Halbtagsschüler von 0,85 (bisher: 2,23 und 0,62). Es bleibt weiterhin bei den Grundlagen, dass für die höhere Einstufung lediglich der gebundene Ganztag zählt. Die von der Stadt Lengerich eingerichteten freiwilligen Ganztagsangebote im Primarbereich und Verpflegungsangebote im Sekundarbereich und deren vorhandene Kosten finden keine Berücksichtigung. Soziallastenansatz Als Indikator für den Soziallastenansatz wird seit dem GFG 2008 die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften herangezogen. Der regressionsanalytisch ermittelte Gewichtungswert auf Basis der vom FiFo-Gutachter empfohlenen veränderten Berechnungs- und Aktualisierungsmethodik wird im GFG 2016 bei 17,63 (bisher: 15,76) liegen. Zum GFG 2011 wurde dieser Gewichtungswert erstmalig mit neuen Grundlagen berechnet und von 3,9 auf 9,6 angehoben. - 25- Die Neugewichtung des Soziallastenansatzes ist einer der Hauptkritikpunkte bei der Bedarfsermittlung der GFG´s seit 2011, da gutachterlich bestätigt werden konnte, dass die tatsächlichen Bedarfe im Sozialbereich durch die hohen Gewichtungsfaktoren übernivelliert werden. Daraus folgen erhebliche Mittelumverteilungen vom kreisangehörigen Raum in den kreisfreien Raum. Entwicklung des Soziallastenansatzes 20 18 16 14 Faktor 12 10 8 6 4 2 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 GFG Zentralitätsansatz Die Einführung des Zentralitätsansatzes geht auf die Überlegungen zurück, dass einige Gemeinden eine Zentralitätsfunktion aufweisen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist ein Indikator dafür, inwieweit einer Gemeinde durch Einpendler aus dem Umland zusätzliche Aufwendungen entstehen. Der Gewichtungswert des Indikators für den Zentralitätsansatz wird bei 0,52 je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort liegen (bisher: 0,48). Flächenansatz Um besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl Rechnung zu tragen, wurde der Flächenansatz im GFG 2012 eingeführt. Der Gewichtungsfaktor soll gleichbleibend mit 0,18 angesetzt werden. Ermittlung der normierten Einnahmekraft Dem ermittelten fiktiven Bedarf (=Ausgangsmesszahl) wird die Einnahmekraft (=Steuerkraftmesszahl) gegenübergestellt. Die Einnahmekraft ist bei Gemeinden die Steuerkraft und bei den Kreisen, der Städteregion Aachen und den Landschaftsverbänden die Umlagekraft. - 26- Bei der Ermittlung der Steuerkraft fließt das tatsächlich im Referenzzeitraum erzielte Volumen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen sowie die tatsächlich an Bund und Land abgeführte Gewerbesteuerumlage ein. Dagegen wird das IstAufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) mit landesweit einheitlichen fiktiven Hebesätzen normiert. Die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten nach Gemeindegrößenklassen gestaffelten fiktiven Hebesätze werden weiterhin nicht vorgesehen. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Hebesatzhöhe und der Einwohnerzahl wurde gutachterlich bestätigt, so dass gestaffelte fiktive Hebesätze die tatsächliche Hebesatzlandschaft in NRW deutlich realitätsgerechter abbilden würden, als die einheitlichen Hebesätze. Als Folge der einheitlichen Hebesätze bleibt festzuhalten, dass sämtliche Städte und Gemeinden in NRW ihre Steuerkraft auf Grundlage einheitlicher fiktiver Hebesätze angerechnet bekommen. Die Höhe der tatsächlichen Steuereinnahmen (höher oder niedriger) findet bei der Ermittlung der Steuerkraft keine Berücksichtigung. Es bleiben dadurch zusätzlich vorhandene Mittel aus Steuereinnahmen bei der Steuerkraft unberücksichtigt. Teilweise werden dadurch erhebliche Steuereinnahmen insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden nicht angerechnet, sie sind aber tatsächlich vorhanden. Es soll die bisherige Vorgehensweise der Ermittlung der fiktiven Hebesätze aus einem um 5% reduzierten gewogenen Landesdurchschnitt der tatsächlichen Hebesätze beibehalten werden. Diese Betrachtungsweise führt für das GFG 2016 wieder zu einer Anhebung der fiktiven Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in NRW. Fiktive Hebesätze: Hieraus ergeben sich folgende fiktive Hebesätze im GFG 2016: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer fiktiver Hebesatz 2015 213 423 415 Hebesatz Lengerich 2015 220 440 425 fiktiver Hebesatz 2016 217 429 417 Hebesatz Lengerich 2016 220 440 425 Die Entwicklung bestätigt wieder die Annahme, das die fiktiven Hebesätze einer „Hebesatzschraube“ unterlegen sind, da jede Anpassung der vorhandenen Hebesätze an die erhöhten fiktiven Hebesätze insgesamt der Niveau erhöhen wird. Die Steuerhebesätze der Stadt Lengerich liegen insgesamt weiterhin über den fiktiven Hebesätzen. Auf eine Anpassung auf Grundlage der Änderungen bei den fiktiven Hebesätzen wird 2016 verzichtet. - 27- Sonderbedarfszuweisungen Die Sonderbedarfszuweisungen (Kurortehilfe, Abwassergebührenhilfe, Aufwendungshilfe für Gaststreitkräfte und für die landschaftliche Kulturpflege) bleiben im GFG 2016 erhalten. Investitionspauschalen Im GFG 2016 werden die Investitionspauschalen wie in den Gemeindefinanzierungsgesetzen der vergangenen Jahre fortgeführt. Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Zins- und Tilgungszahlungen des Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetzes aus dem Jahre 2009 bis 2021 pauschal bei den Investitionszuweisungen abgezogen. Im Steuerverbund 2016 sollen 86,2 % der verteilbaren Finanzausgleichsmasse konsumtiv und 13,8 % investiv zu Verfügung gestellt werden. Für die Sonderpauschalen sollen lt. Gesetzentwurf – wie im Vorjahr – insgesamt rd. 650 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Schulpauschale / Bildungspauschale soll mit 600 Mio. € und die Sportpauschale mit 50 Mio. € dotiert werden. Steuerkraftentwicklung Die zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgebliche Steuerkraft ist in der Referenzperiode (01.07.2014 bis 30.06.2015) nach der Modellrechnung auf Landesebene um 2,08 % gestiegen. Die Steuerkraft der Stadt Lengerich ist im gleichen Zeitraum um 20,15 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auf Grund der enorm hohen Steuerkraft wären für das Jahr 2016 auch ohne strukturelle Änderungen keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Veränderungen Steuerkraft (%) 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 2011 2012 2013 2014 Lengerich Kreis Steinfurt 2015 2016 -10,00% -20,00% -30,00% nrw Die Entwicklung der Steuerkraft im Verhältnis zum jeweiligen Vorjahr unterliegt in der Stadt Lengerich im Vergleich zur kreis- oder landesweiten Entwicklung recht großen Schwankungen. - 28- 2. Stärkungspakt Stadtfinanzen Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde Ende 2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen damit insgesamt Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen. In Stufe eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders dringlichen Fällen: 34 Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Landesmitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Für sie ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In einer zweiten Stufe wurden ab 2012 insgesamt 27 Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro in 2012, 115 Millionen Euro in 2013 und jährlich rund 296 Millionen Euro ab 2014 vorgesehen. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 2,26 Milliarden Euro sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellt werden. Im Gegenzug zu der Sanierungshilfe des Landes muss die Empfängergemeinde einen klaren Sparkurs einschlagen. Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren (Stufe 2) ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden. Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen: - 29Neben eigenen Mitteln des Landes wurden die Gemeinden verpflichtet, sich an der Finanzierung des Stärkungspakts zu beteiligen. Hierzu wurden vom Land NRW zwei Wege vorgesehen: • Die Gemeinden beteiligen sich durch einen Vorwegabzug bei der Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Der Betrag beläuft sich in den Jahren 2013 bis 2020 auf jeweils 115 Mio. € (2012: 65 Mio. €). • Im Rahmen einer Solidaritätsumlage müssen leistungsfähige Kommunen ab 2014 bis 2020 zusätzlich eine Summe von 91 Mio. € Mio. € in den Stärkungspakt einbringen (2021 und 2022: 70 Mio. €). Aus Sicht des Landes ist eine Kommune dann leistungsfähig, wenn ihre Steuerkraft nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt (Abundanz), sondern auch in den vier Vorjahren zwei weitere Male überstiegen hat. Die Stadt Lengerich ist durch den Vorwegabzug im Gemeindefinanzierungsgesetz wie alle anderen Kommunen bereits an der Finanzierung des Stärkungspakts beteiligt. Der Vorwegabzug hat Auswirkungen auf die konsumtiven und investiven Zuweisungen. Erstmals im Jahr 2016 wird die Stadt Lengerich darüber hinaus durch die Zahlung einer Solidaritätsumlage belastet, da in den Jahren 2013, 2015 und 2016 ein Abundanz vorliegt bzw. vorlag. Eine Modellrechnung GFG 2016 des Landes sieht im Jahr 2016 für die Stadt Lengerich die Zahlung einer Solidaritätsumlage in Höhe von 436.104,35 € vor. Insgesamt müssen sich 80 Kommunen mit einem Solidaritätsumlagesatz in Höhe von 10,27 % ihrer überschießenden Steuerkraft an der Solidaritätsumlage beteiligen. Die Spanne der zu zahlenden Solidaritätsumlage für die Vielzahl der Kommunen liegt zwischen 14 T€ und 6,7 Mio. €. Die Stadt Mohnheim als größter Zahler in dem Kreis der Solidaritätskommunen wird im Jahr 2016 einen Betrag von 27,2 Mio. € aufbringen müssen. Mehrere Kommunen haben am 05.12.2014 Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes erhoben. Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, ihnen würden unter Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Finanzhoheit insgesamt 775,523 Mio. Euro entzogen, die ihnen durch Bundesrecht zugewiesen seien. Hierzu fehlten dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz und die materiell-rechtliche Befugnis. Ferner verstoße die konkrete gesetzliche Ausgestaltung gegen das Nivellierungs- bzw. Übernivellierungsverbot, das Übermaßverbot und das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung. Zur Untermauerung - 30der Vorwürfe haben die Beschwerdeführerinnen zwei begleitende Gutachten vorgelegt: zum einen ein verfassungsjuristisches Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof zu dem Thema "Der verfassungsrechtliche Konzeptionsfehler der Solidaritätsumlage nach dem Stärkungspaktgesetz NRW", zum anderen ein finanzwissenschaftliches Gutachten von Professor Dr. Gisela Färber zum Thema "Kritische Analyse der Solidaritätsumlage im nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetz". Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. 3. Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit Urteil vom 11. Dezember 2007 - VerfGH NRW 10/06 - dem Land aufgegeben, eine etwaige signifikante kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes auszugleichen. Nachdem das Land 2008 Abschläge gezahlt hatte, wurde am 4. Februar 2010 das Einheitslastenabrechnungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom Landtag verabschiedet. Das Gesetz regelt das Verfahren zur Abrechnung der - sich auf Grund der Finanzbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit ergebenden - kommunalen Über- bzw. Unterzahlungen. Gegen dieses Gesetz wurde erneut Verfassungsbeschwerde durch einige Kommunen erhoben. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen erklärte mit Urteil vom 08. Mai 2012 den § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW für nichtig, da diese Regelung unvereinbar mit dem Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung gemäß Art. 78, 79 Satz 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Mit dem Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG) vom 3. Dezember 2013 ist der Landtag dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen nachgekommen. Ob sich für die einzelnen Kommunen Erstattungs- oder Nachzahlungsbeträge ergeben, hängt von der Entwicklung der Finanzkraft und der jeweils bereits über den Erhöhungsanteil der Gewerbesteuerumlage gezahlten Beträge ab. (Siehe 3.2 Gewerbesteuerumlagen). Falls die Anteile der Kommune zu hoch waren, erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Anteile. Diese Rückerstattung wird jedoch bei der Berechnung der Steuerkraft als Einnahme berücksichtigt und erhöht somit die eigene Finanzierungskraft der Kommunen und führt zu einer Kreisumlagebelastung. Die Landesregierung hat am 06.10.2015 eine Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit des Ausgleichsjahrs 2014 veröffentlicht. Die Stadt Lengerich erhält nach dieser Modellrechnung im Jahr 2016 voraussichtlich einen Erstattungsbetrag in Höhe von 535 T€. - 31- IV. Gesamtergebnisplan Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis 2016 46.878.100 -50.262.510 -564.670 0 -3.949.080 2015 41.244.370 -43.476.167 -537.570 0 -2.769.367 Veränderung 5.633.730 -6.786.343 -27.100 0 -1.179.713 Der Gesamtergebnisplan für das Jahr 2016 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.949.080 € aus. Diese deutliche Verschlechterung kann mit wenigen Ansätzen erklärt werden. Folgende wesentliche Veränderungen sind berücksichtigt: Gewerbesteuererträge Kreisumlage Solidaritätsumlage Gewerbesteuerumlagen Personal- und Versorgungsaufwendungen zusätzl. Mieten und Pachten Landeszuweisungen FlüAG Leistungen AsylbLG 2016 17.000.000 € - 16.481.000 € -436.000 € -2.760.000 € -11.197.000 € 2015 14.500.000 € - 13.798.000 € 0€ -2.354.200 € -11.765.000 € Veränderung 2.500.000 € -2.682.000 € -436.000 € -405.800 € -568.000 € -700.000 € 3.280.000 € -3.280.000 € -200.000 € 203.000 € -900.000 € Verschlechterung -500.000 € 3.077.000 € -2.380.000 € -1.394.000 € Die Aufwendungen wurden kritisch geprüft und auf pauschale Ansätze oder Ansatzerhöhungen, deren Entstehen nicht zwangsläufig gesehen wird, wurde verzichtet. Im Bereich der Gebäudesanierung ist ein Systemwechsel vorgesehen. In den vergangenen Jahren wurde über zahlreiche Gebäude verteilt jährlich jedes Gebäude mit Teilmaßnahmen der Instandsetzung bedacht. Auf diese Art und Weise werden die Gebäude durchweg baulich ertüchtigt, jedoch sinkt der Vermögenswert durch die Abschreibung konsequent, da diese Maßnahmen für sich nicht aktivierungsfähig sind. Aktivierungsfähig sind lediglich Herstellungskosten. Die Herstellungskosten sind dann als investive Auszahlungen zu planen und belasten den Ergebnisplan über die Nutzungszeit verteilt durch die Abschreibungen. Gemäß § 33 Absatz 3 GemHVO NRW sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten - für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, - seine Erweiterung oder - für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. - 32- Maßnahmen, die für sich allein Erhaltungsaufwand darstellen, können in ihrer Gesamtheit als Herstellungskosten aktiviert werden, wenn dadurch der Gebrauchswert deutlich erhöht wird. Hier wird eine Standardverbesserung (von einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard) vorausgesetzt. Der Standard eines Gebäudes wird unter anderem durch die Ausstattung bestimmt. Wesentliche Ausstattungsmerkmale sind vor allem Umfang und Qualität der Zentralgewerke Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie der Fenster. Teilen sich Aufwendungen für Baumaßnahmen, die einzeln noch keine wesentliche Verbesserung erzeugen, planmäßig über mehrere Haushaltsjahre auf, ist bei der Bewertung der Aktivierungsfähigkeit die Gesamtmaßnahme zu betrachten. Wenn die Gesamtmaßnahme insgesamt zu einer Hebung des Standards führt, können diese zusammenhängend gesehen aktiviert werden. Von einer „Sanierung in Raten“ geht die Finanzverwaltung und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW bei planmäßigem Vorgehen innerhalb von fünf Jahren aus. Vor diesem Hintergrund wurden die Maßnahmen an den städtischen Gebäuden gebündelt, um möglichst aktivierungsfähige Gebäudesanierungen durchzuführen. Selbstverständlich bleiben Einzelmaßnahmen in der Instandsetzung erhalten, wenn die Maßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus können durch die konsequente Verwendung der Investitionspauschalen des Landes (Schul-/Bildungspauschale und Sportpauschale) für die nach den Richtlinien des Landes zulässigen konsumtiven Maßnahmen zusätzliche Erträge berücksichtigt werden. Trotzdem verbleibt ein Fehlbedarf in Höhe von 3.949.080 €, der vollständig aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Im NKF ist der Haushaltsausgleich nach den gesetzlichen Regeln hergestellt, wenn die Ergebnisrechnung ausgeglichen ist, das heißt, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Haushalt gilt allerdings auch dann als ausgeglichen, wenn ein Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage ist ein gesonderter Posten im Eigenkapital. Sie betrug in der Eröffnungsbilanz bis zu einem Drittel des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz, höchstens ein Drittel der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag. Die Ausgleichsrücklage wurde zu dem Zwecke eingeführt, den Kommunen den Übergang vom kameralen in das neue Rechnungswesen zu erleichtern und in der Übergangszeit Mehrbelastungen aus der Doppik abzufedern. Mit Verabschiedung des „Ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG)“ vom 18.09.2012 ist die Berechnung der Ausgleichsrücklage geändert worden. Nach Artikel 8 § 1 NKFWG und § 75 III GO NRW ist die starre Bindung an die Höhe des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz aufgehoben. - 33- Künftig muss sich die Kommune zunächst des Bestandes an Eigenkapital als Bemessungsgrundlage für die maximale Höhe der Ausgleichsrücklage rückversichern. Hier gilt dann weiterhin die „Drittel-Regelung“. Andererseits wird der Zuführungsbetrag durch die Höhe des aktuellen Jahresüberschusses begrenzt. Es bleibt bei dem Vorrang der Auffüllung der Ausgleichsrücklage vor der allgemeinen Rücklage, solange die Ausgleichsrücklage nicht den gesetzlichen Höchststand erreicht hat. Da bei Aufstellung des neuen Haushaltsplanes nur die Bilanz des Vorvorjahres vorliegt, kann sich die Berechnung der Zuführung zur Ausgleichsrücklage nicht auf das tatsächlich zum Zeitpunkt der Planaufstellung vorhandene Eigenkapital stützen, sondern nur auf fortgeschriebene Planwerte. Die Ausgleichsrücklage wird sich unter Berücksichtigung der Daten zur Haushaltsplanung 2016 wie folgt entwickeln: Stand 31.12.2014 Ergebnisprognose 2015 Haushaltsplan 2016 Finanzplanung 2017 Finanzplanung 2018 Finanzplanung 2019 4.300.000,00 € -3.949.080,00 € -2.595.880,00 € -2.227.890,00 € -1.991.350,00 € 3.563.347,10 € 7.863.347,10 € 3.914.267,10 € 1.318.387,10 € 0,00 € 0,00 € Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen, bedarf dieses zusätzlich gem. § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus hat die Gemeinde gem. § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1. 2. 3. innerhalb eines Haushaltsjahres der Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ¼ verringert wird oder in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren der Ansatz der Allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel verringert wird oder innerhalb eines Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Nachdem die Ausgleichsrücklage nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2018 aufgezehrt sein wird, entwickelt sich die Allgemeine Rücklage wie folgt: Bilanz 31.12.2014 Bestand 33.119.008,28 € 33.119.008,18 € 33.119.008,18 € 32.209.505,38 € 30.218.155,38 € Planjahr 2015 2016 2017 2018 2019 Verringerung 0,00 € 0,00 € 0,00 € -909.502,90 € -1.991.350,00 € Anteil 2,75 % 6,18 % Die Haushaltssatzung 2016 ist durch den fiktiven Ausgleich somit haushaltsrechtlich ausgeglichen. Nach der Haushaltsplanung 2016 – 2019 besteht noch keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. - 34- Die Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes 2016 sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Erträge Steuern und ähnliche Abgaben 2015 2016 28.558.400 € 31.664.700 € 4.910.350 € 4.058.460 € 106.000 € 682.000 € Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.416.800 € 2.278.340 € Privatrechtliche-Leistungsentgelte 1.168.200 € 1.242.650 € Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.526.620 € 5.691.080 € Sonstige ordentliche Erträge 1.553.000 € 1.227.870 € 5.000 € 33.000 € 553.930 € 711.230 € 41.798.300 € 47.589.330 € 0€ 0€ Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Aktivierte Eigenleistungen Finanzerträge Erträge insgesamt Verrechnung von Erträgen mit der allgemeinen Rücklage Aufwendungen Personalaufwendungen 2015 2016 10.347.390 € 10.587.960 € 849.470 € 1.176.670 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.454.450 € 6.343.150 € Bilanzielle Abschreibungen 3.880.550 € 4.016.400 € 19.789.237 € 25.640.930 € Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.185.070 € 2.497.400 € Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 1.091.500 € 1.275.900 € 44.597.667 € 51.538.410 € 0€ 0€ Versorgungsaufwendungen Transferaufwendungen Aufwendungen insgesamt Verrechnung von Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage - 35- Ordentliche Erträge Die ordentlichen Erträge in Höhe von 46.878.100 € teilen sich wie folgt auf: Ordentliche Erträge (in Mio. €/Prozent) Steuern und ähnliche Abgaben; 31,665 Mio. €; 67% Zuwendungen und allgemeine Umlagen; 4,058 Mio. €; 9% Aktivierte Eigenleistungen; 0,033 Mio. €; 0% Sonstige Transfererträge (insbes. Solidarfonds Krankenhilfe); 0,682 Mio. €; 1% Sonstige ordentliche Erträge; 1,228 Mio. €; 3% Kostenerstattungen und Kostenumlagen; 5,691 Mio. €; 12% Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte; 2,278 Mio. €; 5% Privatrechtliche Leistungsentgelte; 1,243 Mio. €; 3% Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind in Höhe von 50.262.510 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr (43.476.167 €) erhöhen sie sich damit um 6.786.343 €, das entspricht rd. 15,6 %. Sie teilen sich wie folgt auf: Ordentliche Aufwendungen (in Mio. €/Prozent) Sonstige ordentliche Aufwendungen; 2,497 Mio. €; 5% Transferaufwendungen; 25,641 Mio. €; 51% Personalaufwendungen; 10,588 Mio. €; 21% Bilanzielle Abschreibungen; 4,016 Mio. €; 8% Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen; 6,343 Mio. €; 13% Versorgungsaufwendungen; 1,177 Mio. €; 2% - 36- 1. Ordentliche Erträge Die ordentlichen Erträge werden im Folgenden näher erläutert: 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Steuern und ähnliche Abgaben (in Mio. €/Prozent) Hundesteuer; 0,115 Mio. €; 0% Vergnügungssteuer; 0,470 Mio. €; 1% Kompensationsleistungen nach GFG; 0,811 Mio. €; 3% Umsatzsteuer; 1,523 Mio. €; 5% Einkommenssteuer; 8,285 Mio. €; 26% Grundsteuer A; 0,091 Mio. €; 0% Grundsteuer B; 3,370 Mio. €; 11% Gewerbesteuer; 17,000 Mio. €; 54% Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern nach § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Art. 106 Abs. 5 und 5 a GG) und sonstige Steuern (z. B. die Vergnügungssteuer und Hundesteuer) hier ausgewiesen. Diese Position umfasst insgesamt ein Volumen von 31.664.700 € und teilen sich wie folgt auf: • Grundsteuer A • Grundsteuer B • Gewerbesteuer • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer • Vergnügungssteuer • Hundesteuer • Kompensationsleistungen (§ 21 und § 21a GFG) Insgesamt 2015 2016 91.000 € 91.000 € 3.344.000 € 3.370.000 € 14.500.000 € 17.000.000 € 7.665.300 € 8.285.200 € 1.464.000 € 1.522.900 € 470.000 € 470.000 € 110.000 € 115.000 € 821.400 € 810.600 € 28.465.700 € 31.664.700 € Bei der Ermittlung der Ansätze wurden die Orientierungsdaten des Landes NRW (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 08.07.2015), neue Ergebnisse aus der November-Steuerschätzung und, soweit erforderlich, besondere örtliche Gegebenheiten zugrunde gelegt. - 37- 1.12 Gewerbesteuer In die Gewerbesteuerschätzung sind die bisher vorliegenden statistischen Ergebnisse und die bisherige Entwicklung der Gewerbesteuererträge eingeflossen. Die Ergebnisse der vergangenen Jahre zeigen sehr unterschiedliche Entwicklungen. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hat sich das Gewerbesteueraufkommen ab dem Jahr 2011 durchweg auf einem hohen Niveau eingependelt. Dieses hohe Niveau wird mit dem Ergebnis des Jahres 2015 wahrscheinlich deutlich überschritten werden. Das prognostizierte Ergebnis des Jahres 2015 liegt bei 22.100.000 €. Leider kann nicht erwartet werden, dass dieses voraussichtlich einmalige Niveau gehalten werden kann. Ursache für diesen hohen Ertrag waren verschiedene Veranlagungen mit Anpassungen der Vorauszahlungen für die Folgejahre sowie teilweise Abschlüsse von laufenden Verfahren, deren Steuerveranlagungen bis ins Jahr 1996 gereicht haben. Für das Jahr 2016 werden Gewerbesteuern in Höhe von 17.000.000 € erwartet. Diese Summe beinhaltet Vorauszahlungen für das Jahr 2016 und Nachzahlungen für Vorjahre. Die konjunkturelle Entwicklung im gewerblichen Bereich ist die entscheidende Grundlage dafür, dass das erwartete Aufkommen auch tatsächlich erreicht wird. Gewerbesteuer 18 17,0 14,3 14,5 13,7 14,5 9,8 10 8 14,0 11,7 12 8,6 8,4 7,5 5,4 6 4 2 2016 2015 2014 2013 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 0 2003 in Millionen € 14 13,9 2012 16 2011 15,8 Planung - 38- 1.13 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Kommunen erhalten vom Land einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Aufteilung dieses Steueraufkommens erfolgt jeweils entsprechend den für drei Jahre festgesetzten Schlüsselzahlen, die aufgrund des örtlichen Steueraufkommens vom Land ermittelt werden. Für die Jahre 2009 bis 2011 betrug die Schlüsselzahl der Stadt Lengerich 0,0011037. Die von 2012 bis 2014 gültige Schlüsselzahl betrug 0,0010766. Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist ab dem Jahr 2015 ist auf 0,0010419 gesunken. Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung ergeben sich für die Stadt Lengerich folgende Anteile: • • • • • 2015: 2016: 2017: 2018: 2019: 7.821.000 € (Plan 2015) 8.285.200 € 8.674.600 € 9.143.100 € 9.581.900 € Das für 2014 zu erwartende Ergebnis beläuft sich auf rd. 7,8 Mio. €. (Ansatz 2015: 7,821 Mio. €). Die tatsächliche Entwicklung in 2016 hängt auch entscheidend vom weiteren Konjunkturverlauf ab. 1.14 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Als Kompensation für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der damit für die Städte und Gemeinden verbundenen Verluste erhalten die Gemeinden seit 1998 eine 2,2 %-ige Beteiligung an der Umsatzsteuer. Die von 2012 bis 2014 gültigen Schlüsselzahlen zur Verteilung auf die Gemeinden wurden in 2012 festgesetzt. Die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen beruhte auf der schrittweisen Umstellung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von einem nicht fortschreibungsfähigen zu einem fortschreibungsfähigen Schlüssel. In den Schlüssel für die Jahre 2012 - 2014 fließen der alte und der neue Schlüssel zu gleichen Teilen ein. Die Schlüsselzahl für Lengerich ist ab 2015 von 0,001248861 auf nun 0,001307184 angestiegen. Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung ergeben sich für die Stadt Lengerich folgende Anteile: • • • • • 2015: 2016: 2017: 2018: 2019: 1.401.000 € (Plan 2015) 1.522.900 € 1.885.300 € 1.461.100 € 1.510.800 €. - 39- Bundesentlastung Eingliederungshilfe Die aktuellen Finanzhilfen des Bundes für den kommunalen Raum verteilen sich auf erhöhte Kostenerstattungen für die Flüchtlingsunterbringung (FlüAG-Pauschalen) und Aufstockungen des Umsatzsteueraufkommens um die sog. Übergangsmilliarde. Das Aufkommen der Umsatzsteuer erhöht sich demnach wie folgt. 2015 2016 2017 500 Mio. € 500 Mio. € 1,5 Mio . € Das Aufkommen der Umsatzsteuer sinkt ab dem Jahr 2018 deutlich ab, da die Finanzhilfen des Bundes bisher nur bis 2017 zugesagt sind. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat per Erlass geregelt, das eine Einplanung ab 2018 zulässig ist, wenn die Einplanung mit einem Prüfvermerk versehen wird. Im Rahmen dieses Prüfvermerks sind in gleicher Höhe Ersatzmaßnahmen zu beschreiben, die ergriffen werden sollen, wenn sie zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erforderlich sind. Die Fortführung der Bundesentlastung ab 2018 ist in den Haushaltsansätzen für die Beteiligung an der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt worden. 1.15 Vergnügungssteuer Die Berechnungsgrundlage für die Vergnügungssteuer ergibt sich insbesondere durch die Aufstellung von Unterhaltungs- und Geldspielgeräten. Für 2016 wird der Ansatz auf dem Vorjahresniveau von 470.000 € festgesetzt. Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag zum Jahr 2012 werden voraussichtlich dazu führen, dass nach Ablauf der Übergangsfristen von 5 Jahren die Anzahl der Erlaubnisse eingeschränkt wird. Als Folge ist zu erwarten, dass das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer sinken wird, so dass ab dem Jahr 2018 nur noch von einem reduzierten Ansatz in Höhe von 235.000 € ausgegangen wird. - 40- 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die erwarteten Zuwendungen und allgemeine Umlagen belaufen sich in 2016 auf 4.058.460 € (Vorjahr = 4.910.350 €). Zuwendungen und allgemeine Umlagen (in Mio. €/Prozent) Auflösung Sonderposten aus Zuwendungen; 2,807 Mio. €; 80% Zuschüsse von übrigen Bereichen für lfd. Zwecke; 0,015 Mio. €; 0% Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für lfd. Zwecke; 0,092 Mio. €; 3% Ertrag aus der Schulpauschale; 0,186 Mio. €; 5% Zuweisungen zum Energiekonzept "Energy Award"; 0,007 Mio. €; 0% Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke; 0,387 Mio. €; 11% Allgemeine Zuweisungen vom Bund; 0,030 Mio. €; 1% 1.21 Schlüsselzuweisungen Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land NRW im Wege des Finanzausgleichs zur Erfüllung ihrer Aufgaben allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen (siehe Erläuterungen zu III). Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Etats 2016 liegt eine Modellrechnung des Landes zu den Eckdaten des GFG vor. Im Rahmen der Änderungen zum Haushaltsgesetz wurde die Finanzmasse des GFG 2016 im Landeshaushalt noch an das tatsächliche Steueraufkommen angepasst. Wie erwartet ist die Stadt Lengerich weiterhin abundant, so dass keine Schlüsselzuweisungen eingeplant werden. Auf Grund der hohen Gewerbesteuererträge im ersten Halbjahr 2015 ist die Steuerkraft im GFG 2016 sehr hoch, so dass wahrscheinlich auch ohne strukturelle Änderungen ab dem GFG 2011 im Planjahr 2016 keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten wären. Auch in den Folgejahren werden keine Schlüsselzuweisungen erwartet. Im Gegenteil, die Stadt Lengerich wird ab 2016 eine Solidaritätsumlage zu zahlen haben (siehe Erläuterungen zu den Transferaufwendungen Nr. 3.2.4). - 41- 1.22 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Für laufende Zwecke erhält die Stadt Lengerich Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 530.690 €. Darüber hinaus wird ein Teil aus der Schul- / Bildungspauschale und Sportpauschale für Zwecke der lfd. Verwaltungstätigkeit aufgelöst. Den Großteil der Zuweisungen erhält die Stadt Lengerich vom Land NRW. Der Betrag teilt sich in die folgenden wesentlichen Positionen auf: • • • • • • Zuweisung für Betreuungsmaßnahmen an Grundschulen Zuweisung "Offene Ganztagsgrundschule" Zuweisungen aus dem Landesjugendplan Zuweisung zum Projekt "Geld oder Stelle" Zuweisung Stadtbibliothek Auflösung der Schul- / Bildungspauschale und Sportpauschale für Zwecke der lfd. Verwaltungstätigkeit • Inklusionspauschale 2015 2016 14.500 € 14.500 € 230.000 € 240.000 € 22.000 € 22.000 € 67.500 € 60.000 € 5.400 € 7.800 € 796.000 € 185.660 € 40.000 € 40.000 € Die Schul- und Bildungspauschale ist gem. § 17 des Gesetzentwurfs zum GFG 2016 zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung vorgesehen. Die Mittel können nach den dafür geltenden Richtlinien für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schul- / Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden. Die Schul- und Bildungspauschale darf über mehrere Jahre angespart werden. Nach der Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 erhält die Stadt Lengerich Mittel aus der Schul- / Bildungspauschale in Höhe von 697.000 €. Aus den gesamten verfügbaren Beträgen aus Vorjahren und dem laufenden Jahr ist vorgesehen, einen Teilbetrag in Höhe von 185.660 € für die im Jahr 2016 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Schulen zu verwenden. Die restlichen Beträge werden für anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen angespart und in den Folgejahren verwendet. Die Erträge und Einzahlungen der Schul-/Bildungspauschale sind aus statistischen Gründen im Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ veranschlagt. Mitte des Jahres 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ausgeglichen werden. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. - 42Seit dem wird die Frage des Konnexitätsprinzips diskutiert. Im Rahmen einer „pragmatischen“ Lösung - hoffentlich als Ausnahme des gesetzlich verankerten Konnexitätsprinzips und leider nur auf Teilbereiche der Kosten ausgelegt – wurde der Ausgleich über das Gesetz vorgesehen. Mittlerweile liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Kommunen gegen die unzureichende Kostenerstattung für die schulische Inklusion durch das Land vor. Die Stadt Lengerich erhält jährlich einen Anteil von rd. 40.000 € Von weiteren Zuweisungs-/Zuschussgebern erhält die Stadt Lengerich: • Zuweisungen des Kreises (Haus der Jugend) • Zuweisung des Kreises für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Offener Ganztag • Bedarfzuweisung Energiekonzept "Energy Award" Aktionsprogramm 2000plus - Kommunaler Handlungsrahmen Energie in NRW • Zusschuss der Versicherung für Brandschutzmaßnahmen an Schulen • Fördermittel des Bundes "Kommunaler Klimaschutz" 2015 41.000 € 2016 62.000 € 15.000 € 20.000 € 4.100 € 7.000 € 15.000 € 39.000 € 15.000 € 29.990 € 1.23 Auflösung Sonderposten aus Zuwendungen Bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten handelt es sich überwiegend um die Erträge aus Zuwendungen, die den Abschreibungen gegenüberstehen. Die Werte ergeben sich aus der Anlagenbuchhaltung. 1.24 Allgemeine Umlagen vom Land In 2016 werden der Stadt Lengerich voraussichtlich rd. 535.400 € nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erstattet. Diese Erstattung resultiert aus der Abrechnung der kommunalen Einheitslastenbeteiligung für 2014. Der Betrag basiert auf einer Modellrechnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Im Jahr 2015 hat die Stadt Lengerich 597.227,90 € als Abrechnung des Jahres 2013 erhalten. Im Vorjahr waren es 410.881,07 €. 1.3 Sonstige Transfererträge Der Ansatz beträgt insgesamt 682.000 €. Davon entfallen 680.000 € auf die Erstattungen des Kreises aus dem Solidarfond Krankenhilfe. Im Jahr 2015 wird bei 120 Leistungsempfängern ein Betrag in Höhe von 250.000 € erwartet. Bei einer Prognose von 538 Leistungsempfänger zum Ende 2016 wird auf einer Berechnungsgrundlage von 328 Personen eine Erstattung von 680.000 € erwartet. - 431.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Summe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 2.278.340 € (Vorjahr: 2.416.800 €) setzt sich wie folgt zusammen: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (in Mio. €/Prozent) Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte; 1,593 Mio. €; 70% Verwaltungsgebühren; 0,138 Mio. €; 6% Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich; 0,102 Mio. €; 4% Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge; 0,446 Mio. €; 20% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: • Verwaltungsgebühren • Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte • Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich • Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 2015 2016 139.150 € 137.750 € 1.551.140 € 1.592.600 € 282.010 € 444.500 € 101.690 € 446.300 € 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte erzielt die Stadt Lengerich durch erbrachte Leistungen (z. B. Verkaufserlöse für Familienstammbücher, Mieten und Pachten, Ersatzleistungen für Schäden). Hierfür wurde ein Ansatz in Höhe von insgesamt 1.242.650 € gebildet. - 44- Privatrechtliche Leistungsentgelte (in Mio. €/Prozent) Ersatz für Schäden; 0,082 Mio. €; 7% Sonstige privatrechtliche Erträge; 0,115 Mio. €; 9% Erträge aus Verkauf; 0,145 Mio. €; 12% Mieten und Pachten; 0,900 Mio. €; 72% 1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Hierbei handelt es sich um solche Erträge, die die Stadt Lengerich für Dienstleistungen an Dritte erzielt, z. B. Personalkostenerstattungen durch die Stadtentwässerung und die Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft, Kostenersatz durch die Musikschule, Erstattung der Personal- und Sachkosten für die Leistungsgewährung nach SGB II (335.000 €) Leistungspauschalen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (3.280.000 €; siehe Erläuterungen im Produkt 05.315.01), Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Wahlkostenerstattungen sowie Erstattung der Kosten des Rettungsdienstes durch den Kreis (1.324.000 €). Insgesamt wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 5.691.080 € gebildet. Kostenerstattungen und -umlagen (in Mio. €/Prozent) Erst. vom Land; 3,298 Mio. €; 58% Erst. von Gemeinden und GV; 2,090 Mio. €; 37% Erst. vom sonst. öffentl. Bereich; 0,002 Mio. €; 0% Erst. vom Bund; 0,063 Mio. €; 1% Erst. von übrigen Bereichen; 0,023 Mio. €; 0% Erst. von privaten Unternehmen; 0,037 Mio. €; 1% Erst. von verbundenen Untern., Beteiligungen, Sonderverm.; 0,179 Mio. €; 3% - 45- 1.7 Sonstige ordentliche Erträge Der Gesamtbetrag der sonstigen ordentlichen Erträge beläuft sich auf 1.227.870 € (2015 = 1.553.000 €) und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt: Sonstige ordentliche Erträge (in Mio. €/Prozent) Säumniszuschläge; 0,081 Mio. €; 7% Zinserträge im Bereich Gewerbesteuer; 0,050 Mio. €; 4% Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen; 0,333 Mio. €; 27% Bußgelder; 0,052 Mio. €; 4% Konzessionsabgabe der Stadtwerke u.a.; 0,710 Mio. €; 58% Sonstige ordentliche Erträge: • • • • • Konzessionsabgaben Bußgelder Säumniszuschläge Andere sonstige ordentliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Instandhaltungs-, Pensions- und Beihilferückstellungen) • Verzinsung Gewerbesteuer Insgesamt 2015 710.000 € 62.000 € 76.000 € 0€ 655.000 € 2016 710.000 € 51.500 € 81.000 € 2.300 € 333.070 € 50.000 € 50.000 € 1.553.000 € 1.227.870 € 1.8 Aktivierte Eigenleistungen Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um Herstellungsleistungen der Verwaltung bei investiven Maßnahmen. Für 2016 sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 33.000 € veranschlagt. - 462. Ordentliche Aufwendungen Im Weiteren werden die einzelnen Aufwandsarten näher erläutert: 2.1 Personalaufwendungen Der Ergebnisplan weist im Planjahr Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 10.587.960 € aus. Personalaufwendungen (in Mio. €/Prozent) Tarifliche Beschäftigte Dienstaufwendungen; 5,586 Mio. € ; 53% Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für abgegebene Beamte); 0,025 Mio. € ; 0% DienstaufwendungenSonstige Beschäftigte; 0,023 Mio. € ; 0% Dienstaufwendungen Beamte; 2,423 Mio. € ; 23% Beamte - Zuf. Rückst. für Urlaub/Überstunden; 0,007 Mio. € ; 0% Tarifl. Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung/Zusatzversorgungskassen; 1,571 Mio. € ; 15% Tarifl. Beschäftigte - Zuf. Rückst. für Altersteilzeit u. Urlaub/Überstunden; 0,012 Mio. € ; 0% Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl.; 0,153 Mio. € ; 1% Zuführungen zu Beihilferückstellungen für aktive Beamte; 0,206 Mio. € ; 2% Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Beamte; 0,583 Mio. € ; 6% Da hier auch zahlungsunwirksame Zuführungen zu Rückstellungen • • • • für Pensionen für Beihilfen und für nicht genommenen Urlaub und Überstunden Rückstellung für abgegebene Beamte 582.910 € 205.560 € 18.500 € 25.300 € enthalten sind, beläuft sich die Summe der Personalauszahlungen im Finanzplan auf 9.755.690 €. Den gesamten Personalaufwendungen stehen Erträge aus der Erstattung von Personalkosten gegenüber. Hier sind besonders die Erstattungen für die Bearbeitung im Bereich SGB II, für den Rettungsdienst, das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen, Aufwendungen im Rahmen der Förderschule des Kreises Steinfurt sowie Erstattungen der Stadtentwässerung und der LGE zu nennen. Im Planjahr beläuft sich die gesamte Summe auf rd. 2.000.000 €. Zusätzlich wird auf die Erläuterungen zu Kostenerstattungen und Kostenumlagen verwiesen. Für die tariflich Beschäftigten endet der derzeitige Tarifabschluss mit Ablauf des 29.02.2016. Für die anstehenden Verhandlungen im Jahre 2016 wurde vorsorglich ab dem 01.03.2016 eine Steigerung der Entgelte in Höhe von 2,5 % eingeplant. Das tariflich bereitzustellende Budget für die Leistungsorientierte Bezahlung war nach den derzeitigen Regelungen des TVöD nicht zu erhöhen; das Gesamtvolumen beträgt weiterhin 2 % der zu berücksichtigenden Entgelte. - 47Für den Bereich der Beamtenbesoldung ist nach dem Runderlass des nordrheinwestfälischen Finanzministeriums vom 09.06.2015 ab dem 01.08.2016 eine Steigerung der Dienstbezüge um 2,1 Prozent im Haushalt 2016 enthalten. Wie in der Vergangenheit war die Verwaltung auch jetzt bemüht eine sparsame und restriktive Stellenbewirtschaftung durchzuführen. Doch bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation müssen sowohl für deren Betreuung als auch für die entsprechende verwaltungsseitige Bearbeitung Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen bereit gestellt werden. Bereits im Jahre 2015 wurde die Stelle eines Sozialarbeiters neu geschaffen. Zu welchem Zeitpunkt die zusätzlichen Stellen tatsächlich besetzt werden, hängt von den weiteren politischen Entscheidungen ab. Weiterhin sind im Rahmen der Schulentwicklung und Neuplanung der Lengericher Schullandschaft zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die nicht allein durch Einsparungen in anderen Schulbereichen kompensiert werden können. Auch führt der Ausbau des Offenen Ganztages im Bereich der Grundschulen unter Berücksichtigung der festgelegten Qualitätsstandards zu steigenden Stellenanteilen. Eine Begrenzung der steigenden Personalkosten ist in der Zukunft daher nur durch kontinuierliche intensive Aufgabenkritik – auch durch die Politik – zu erzielen. Außerdem ist in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der laufenden Versorgungsaufwendungen aufgrund einer erhöhten Zahl von Versorgungsfällen zu rechnen. Im Bereich der kombinierten Feuer- und Rettungswache war Ende der siebziger Jahre nach gewissen Vorgaben die politische Entscheidung getroffen worden, insgesamt nur noch Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst einzusetzen. Nach nunmehr ca. 35 Jahren beginnt dort der altersbedingte Ruhestand, was zu einer Steigerung der durchschnittlichen Versorgungsfälle führt. 2.2 Versorgungsaufwendungen Versorgungsaufwendungen (in Mio. €/Prozent) Beiträge zu Versorgungskassen für VersorgungsempfängerBeamte ; 0,916 Mio. € ; 78% Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. für Versorgungsempfänger; 0,261 Mio. € ; 22% - 48- 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebszweck“) bzw. Umsatz oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, sind hier auszuweisen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 6.343.150 € ist gegenüber dem Vorjahr (6.424.450 €) minimal gestiegen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (in Mio. €/Prozent) Aufw. für sonstige Dienstleistungen; 1,398 Mio. € ; 22% Aufw. für Sachleistungen; 0,211 Mio. € ; 3% Instandh. des Infrastrukturvermögens; 0,025 Mio. € ; 0% Instandh. der Grundstücke und baulichen Anlagen; 0,566 Mio. € ; 9% Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens; 0,014 Mio. € ; 0% Erst. an Gemeinden und Gemeindeverbände; 0,076 Mio. € ; 1% Erst. an übrige Bereiche; 0,043 Mio. € ; 1% Schülerbeförderungskosten; 0,691 Mio. € ; 11% Erst. an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen ; 0,000 Mio. € ; 0% Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.; 0,073 Mio. € ; 1% Lernmittel; 0,111 Mio. € ; 2% Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens; 0,305 Mio. € ; 5% Aufw. für die Unterhaltung der Fahrzeuge; 0,178 Mio. € ; 3% Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens; 1,033 Mio. € ; 16% Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen; 1,619 Mio. € ; 26% Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen: - 49- Bei der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Instandhaltung des Infrastrukturvermögens handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die Instandhaltung der städtischen Gebäude und Grundstücke bzw. die Instandhaltung von z. B. Straßen, Wegen, Sportanlagen und Spielplätzen. Im Bereich der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des Infrastrukturvermögens werden die Maßnahmen teilweise aus Rückstellungen finanziert. Im Ergebnisplan wird nur das Saldo der Aufwendungen nach Abzug der Verwendung der Rückstellung ausgewiesen. Die tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen werden mit Ihrem geplanten Gesamtvolumen im Folgenden dargestellt. Im Jahr 2016 sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - 50- Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des Infrastrukturvermögens beinhalten im Wesentlichen die bauliche Unterhaltung, Betriebskosten wie Heizung, Strom, Wasser / Abwasser sowie Reinigung und Versicherung dieser Objekte. Bei den Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände handelt es sich um Erstattungen an den Kreis Steinfurt für die anteiligen Kosten der Zweifachsporthalle sowie um Gebührenanteile an den Kreis für Liegenschaftsauskünfte bzw. Ausdrucke aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch. Bei den Erstattungen an übrige Bereiche handelt es sich um die Erstattung von Parkgebühren an Privatpersonen (bei privaten Parkplätzen, auf denen Parkgebühren verlangt werden) und die Erstattung der Gebäudebetriebskosten an die Bürgerstiftung Gempt für die Gempthalle. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge enthalten die Reparaturund Wartungskosten sowie Treibstoffkosten der städtischen Fahrzeuge. Zur Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens zählen die Kosten für die Unterhaltung der Einrichtung, der EDV sowie sonstiger Geräte und Maschinen. Nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes hat der Schulträger gesetzlich festgelegte Aufwendungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit zu leisten. Bei der Schülerbeförderung ergibt sich die städtische Verpflichtung zur Kostenübernahme aus dem Schulgesetz und der Schülerfahrkostenverordnung. Aufwendungen für Sachleistungen fallen beispielsweise für Lehr- und Unterrichtsmittel, für Leistungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gleichstellung, Wahlen, Personenstandswesen, kriminalpräventiver Rat, Umweltschutz, Rettungsdienst, Archiv und Stadtbücherei an. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen fallen u. a. im Bereich der Offenen Ganztagsschule, der Stadtbücherei, der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung einschl. des Winterdienstes an. - 51- 2.4 Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen (in Mio. €/Prozent) Abschreibungen auf Sachanlagen ; 3,892 Mio. € ; 97% Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter; 0,124 Mio. € ; 3% Das Ressourcenverbrauchskonzept im NKF erfordert, dass der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens entsteht, über die Abschreibungen flächendeckend erfasst wird. Sie sind während der Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln und bei dieser Position auszuweisen (§ 35 GemHVO NRW). Der Gesamtbetrag der Abschreibungen beläuft sich im Planungsjahr auf insgesamt 4.016.400 €. Davon entfallen 3.892.350 € auf Abschreibungen für Sachanlagen und 124.050 € auf Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter. Die bilanziellen Abschreibungen der städtischen Anlagegüter (vor allem Straßen und Gebäude) stellen einen wesentlichen Teil der Aufwendungen des Ergebnisplanes dar. Den „Brutto“-Abschreibungen stehen bei entsprechender Förderung der Anlagegüter (Zuwendungen und Beiträge) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 2.806.710 € gegenüber, so dass „Netto“-Abschreibungen in Höhe von 1.209.690 € erwirtschaftet werden müssen. Nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW können für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Nach diesem so genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden Festwerte in folgenden Bereichen gebildet. • • • • • Standardklassenräume Büroausstattung Arbeitsplatzgebundene EDV-Ausstattung Bücher und Medien der Stadtbücherei Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr - 52- Bei den Festwerten fallen keine direkten Abschreibungen an. Der Werteverzehr entspricht den Werten der Ersatzbeschaffungen von Vermögensgegenständen in Festwerten. Hier spricht man vom so genannten Abschreibungsersatzaufwand. Dieser wird bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 2.5 Transferaufwendungen Der Gesamtbetrag der Transferaufwendungen in Höhe von 25.640.930 € verteilt sich folgendermaßen: Transferaufwendungen (in Mio. €/Prozent) Sonstige Tranferaufw. ohne Gegenleistungspflicht Dritter; 0,256 Mio. € ; 1% Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände; 16,481 Mio. € ; 65% Zuw. an Gemeinden und GV für lfd. Zwecke; 0,960 Mio. € ; 4% Zweckverbandsumlagen; 0,375 Mio. € ; 1% Zusch. an verb. Untern., Beteiligungen und Sonderverm. für lfd. Zwecke; 0,368 Mio. € ; 1% Abundanzumlage an das Land; 0,436 Mio. € ; 2% Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit; 1,360 Mio. € ; 5% Gewerbesteuerumlage; 1,400 Mio. € ; 5% Sonstige soziale Leistungen; 3,350 Mio. € ; 14% Zusch. an private Untern. für lfd. Zwecke; 0,008 Mio. € ; 0% Leistungen für Bildung und Teilhabe; 0,055 Mio. € ; 0% • Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für laufende Zwecke • Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen f. lfd. Zwecke • Zuschüsse an priv. Unternehmen f. lfd. Zwecke • Zuschüsse an übrige Bereiche für laufende Zwecke • Leistungen für Bildung und Teilhabe • Sonstige soziale Leistungen • Gewerbsteuerumlage • Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit • Allgemeine Zuweisungen an das Land (Abundanzumlage) • Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände • Zweckverbandsumlagen • Sonstige Transferaufwendungen ohne Gegenleistungspflicht Dritter (Krankenhausumlage) Insgesamt Zusch. an übrige Bereiche für lfd. Zwecke; 0,591 Mio. € ; 2% 2015 960.000 € 2016 960.000 € 489.000 € 368.000 € 8.370 € 574.960 € 55.000 € 940.000 € 1.194.200 € 1.160.000 € 8.370 € 591.160 € 55.000 € 3.350.000 € 1.400.000 € 1.360.000 € 0€ 436.200 € 13.798.007 € 16.481.000 € 367.700 € 242.000 € 375.200 € 256.000 € 19.789.237 € 25.640.930 € - 53- Hinter den Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für laufende Zwecke verbirgt sich die Kostenbeteiligung an den kommunalen Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II. Seit dem 01.01.2005 ist der Kreis Steinfurt Träger der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II). Im Rahmen der Ermächtigung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II (AG SGB II NRW) hat der Kreis durch Delegationssatzung den Städten und Gemeinden insbesondere die Aufgaben der Leistungsgewährung (Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts) nach dem SGB II übertragen. Unabhängig von der Eigenschaft als Optionsträger sind alle Kreise und kreisfreien Städte Finanzierungsträger für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der im Gesetz vorgesehenen einmaligen Leistungen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Diese Aufwendungen wurden früher vollständig über den Kreishaushalt finanziert und – neben den anderen Deckungsmitteln des Kreishaushalts – von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Kreisumlage getragen. In seiner Sitzung am 27.06.2006 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen eine Änderung des AG SGB II NRW beschlossen. Es wurde eine Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingeführt. Nach der Gesetzesänderung tragen die Gemeinden 50 v. H. der Aufwendungen für kommunale Leistungen nach dem SGB II. Die Kreise können zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Kreisgebiet einen Härteausgleich durch Satzung beschließen. Abweichend davon können Kreise und kreisangehörige Städte und Gemeinden eine andere Verteilung der Aufwendungen vereinbaren. Das Gesetz ist am 08.07.2006 in Kraft getreten. Da eine einvernehmliche Regelung im Kreis Steinfurt nicht zustande gekommen ist, verblieb es für die Jahre 2006 und 2007 bei der gesetzlich vorgesehenen Kostenbeteiligung von 50 v. H. Durch die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Änderung des AG SGB II NRW ist bezüglich der Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nur noch ein „Benehmen“ herzustellen. Entsprechend hat der Kreis verfahren und zum 01.01.2008 die Kostenbeteiligung durch Satzung geregelt. Danach beträgt die Kostenbeteiligung im Jahr 2008 = 33,33 v. H., in den Jahren 2009 und 2010 = 40 v. H. und im Jahr 2011 = 50 v. H. der kommunalen Aufwendungen nach dem SGB II. Ab 2012 hat der Kreis Steinfurt per Satzung eine Härtefallregelung beschlossen. Dies bedeutet, dass neben der bisherigen Beteiligung der Kommunen in Höhe von 50 % auch ein Härteausgleich für betroffene Städte und Gemeinden geregelt wurde. Ein Ausgleich der finanziellen Härte erfolgt, indem im Rahmen der Abrechnung der Kostenbeteiligung die Mehrbelastung der betroffenen Kommunen auf 10 % begrenzt wird. Die Kostenbeteiligung der Stadt Lengerich wird bei einer Beteiligungsquote von 50 v. H. zuzüglich Härteausgleichsregelung der im Haushaltsjahr 2016 und Folgejahren voraussichtlich jährlich 960.000 € betragen. - 54- Die Zuweisungen an Zweckverbände für laufende Zwecke wurden nach den Zuordnungsvorschriften des Landes neu ausgewiesen als Zweckverbandsumlagen. Die Verlustabdeckung an die Bäder- und Wasser GmbH verbirgt sich hinter dem Zuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen für laufende Zwecke Als Zuschüsse an private Unternehmen für lfd. Zwecke ist der Zuschuss an „Treffpunkt Möbel“ vorgesehen. Bei den Zuschüssen an übrige Bereiche für laufende Zwecke handelt es sich im Wesentlichen um die Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten (400.000 €; Vorjahr = 380.000 €). Im Übrigen werden hier die freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Institutionen nachgewiesen (Stadtfeuerwehrverband e.V., AWO, Heimatverein, Erziehungsberatungsstelle, Sozialstation, Bürgerstiftung Gempthalle (150.000 €) und Förderung der allgemeinen Aufgaben der Jugend sowie des Turnens und Sports). Der Kreis Steinfurt überweist für die Aufgabe „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen Betrag in Höhe von 58.000 €. 55.000 € davon werden an den Kooperationspartner „Diakonisches Werk im Kirchenkreis Tecklenburg“ weiter geleitet. Ein Betrag in Höhe von 3.000 € verbleibt als Sach- und Gemeinkostenpauschale bei der Stadt Lengerich. Als Sonstige soziale Leistungen fallen die „Beisetzungskosten von alleinstehenden Nichtsozialversicherungspflichtigen“ (20.000 €) und die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Lengerich-Ausweises (50.000 €) an. Der Ansatz für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt 3.280.000 € (Vorjahr 900.000 €). Die Anzahl der zu versorgenden Asylbewerber steigt voraussichtlich stark an. Zum 01.01.2014 erhielten 74 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Dezember 2014 betrug die Zahl der Leistungsbezieher 119. Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 werden mit insgesamt 3.280.000 € veranschlagt. In diesem Betrag enthalten sind auch die Aufwendungen für Krankenhilfe bzw. für den Solidarfond Krankenhilfe. Nähere Erläuterungen hierzu sind dem Produkt 05.315.01 für den gesamten Bereich der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge beigefügt. Die Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2016 bleibt wie in den Vorjahren bei 35 v. H. des durch den Hebesatz geteilten Ist-Aufkommens. Unter Berücksichtigung des veranschlagten Gewerbesteueraufkommens ergibt sich ein Ansatz von 1.400.000 €. Über den Erhöhungsbetrag der Gewerbesteuerumlage haben sich die Kommunen weiterhin an den Kosten der “Deutschen Einheit“ zu beteiligen. Der Vervielfältiger für das Jahr 2015 wurde nach der Steuerschätzung im November 2014 durch Verordnung vom 09. März 2015 mit 34 v. H. festgesetzt. Als „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ ergibt sich somit ein Ansatz in Höhe von 1.360.000 €. Normal-Umlage Erhöhungsbetrag 2011 35% 35% 70% 2012 35% 34% 69% 2013 35% 34% 69% 2014 35% 34% 69% 2015 35% 34% 69% 2016 35% 34% 69% 2017 35% 34% 69% 2018 35% 34% 69% 2019 35% 33% 68% - 55- Vervielfältiger: Bundesvervielfältiger Landesvervielfältiger Erhöhungszahl Summe 2011 14,5% 49,5% 6% 70% 2012 14,5% 49,5% 5% 69% 2013 14,5% 49,5% 5% 69% 2014 2015 2016 14,5% 14,5% 14,5% 49,5% 49,5% 49,5% 5% 5% 5% 69% 69% 69% 2017 14,5% 49,5% 5% 69% 2018 14,5% 49,5% 5% 69% 2019 14,5% 49,5% 4% 68% Zu den allgemeinen Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände gehören die Allgemeine Kreisumlage und die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt (Jugendamtsumlage). Basis für die Berechnung der Kreisumlagen sind die maßgeblichen Umlagegrundlagen (Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftmesszahlen einschl. Kompensationsleistung) unter Anwendung des vom Kreis Steinfurt festgesetzten Hebesatzes. Der Hebesatz des Kreises Steinfurt sollte nach dem Haushaltsentwurf für die allgemeine Kreisumlage 2016 mit 33,35 v. H gleichbleibend geplant werden Auf Grund gestiegener Steuerkraft der Städte und Gemeinden hätte das bei gleichbleibendem Hebesatz zu Mehrerträgen i.H.v. 7,523 Mio. € geführt. Auf Grund der Veränderungen aus der Modellrechnung zum GFG 2016 bekommt der Kreis nun weitere 1,728 Mio. € höhere Schlüsselzuweisungen, so dass dem Kreisausschuss nun folgende Hebesätze für das Jahr 2016 vorgeschlagen werden: Allgemeine Kreisumlagen Mehrbelastung Jugendamt 33,23 v.H. 20,86 v.H. (2015: 33,35 v.H.) (2015: 21,06 v.H.). Für das Jahr 2016 steigt damit die Zahllast der Kreisumlagen für die Stadt Lengerich auf Grund der gestiegenen Steuerkraft gegenüber dem Planansatz 2015 um rd. 2,9 Mio. € auf 16.481.000 € Die Stadt Lengerich hat bei dem Hebesatz von 33,23 v.H. Allgemeine Kreisumlage einem Betrag von 10.125.000 € zu zahlen: 38,00 12,0 10,13 10,0 8,89 8,0 7,27 7,73 7,60 8,17 8,01 8,46 36,00 35,00 6,69 6,0 36,8 7,99 37,00 34,1 35,0 34,00 34,4 33,23 33,7 4,0 33,1 33,2 33,00 33,35 32,00 32,4 2,0 31,00 30,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Planung allg. Kreisumlage Hebesatz Prozent Millionen Allgemeine Kreisumlage - 56- Der Hebesatz für die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt beträgt lt. Haushaltsentwurf des Kreises 20,86 v. H. Der Planansatz für die Stadt Lengerich steigt auf Grund der gestiegenen Umlagegrundlagen 6.356.000 €: Kreisumlage Mehrbelastung (Jugendamtsumlage) 30,00 6,0 23,82 24,86 21,06 20,86 22,08 19,80 5,0 16,83 4,0 16,14 18,82 17,22 6,4 5,5 3,0 3,3 4,0 4,7 4,7 5,5 4,6 5,3 25,00 Prozent Millionen 7,0 20,00 15,00 5,0 10,00 2,0 5,00 1,0 - 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Planung Kreisumlage Mehrbelastung Hebesatz Die Kreisumlagebelastung von rd. 16,5 Mio. € ist die höchste Aufwandsposition im kommunalen Haushalt und nimmt mittlerweile einen Anteil von 32 % der Aufwendungen ein. Bei den Zweckverbandsumlagen sind die Umlagen an den Zweckverband Kommunale ADV Anwendergemeinschaft West (11.000 €), an die Musikschule (200.000 €, die Volkshochschule (65.700 €) und den Wasserversorgungsverband (98.500 €) eingeplant. Bei den sonstigen Transferaufwendungen ohne Gegenleistungspflicht Dritter handelt es sich um die Krankenhausinvestitionsumlage für das Land NRW (256.000 €). Gem. § 17 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NordrheinWestfalen werden die Gemeinden in Höhe von 40 v. H. an den förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 KHG beteiligt. Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände wird als Gesamtansatz im jeweiligen Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Der gemeindespezifische Anteil ergibt sich aus der fortgeschriebenen Wohnbevölkerung zum 31.12. eines jeden Jahres multipliziert mit dem Anteilsbetrag je Einwohner. Da sich für die Stadt Lengerich keine Veränderung des eigenen Vermögens ergibt, stellt die Umlage städtischen Aufwand dar und ist folglich im Ergebnisplan abzubilden. - 57- 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 2.497.400 € und teilen sich wie folgt auf: Sonstige ordentliche Aufwendungen ( in Mio. €/Prozent) Übrige weitere son. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit; 0,132 Mio. € ; 5% Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertre-tungen und Vereinen; 0,030 Mio. € ; 1% Sonstige Personalnebenaufwendungen; 0,034 Mio. € ; 1% Aufw. für Aus-/ Fortbildung; 0,099 Mio. € ; 4% Aufw. für übernommene Reisekosten; 0,019 Mio. € ; 1% Nebenkosten ehrenamtliche Tätigkeiten; 0,023 Mio. € ; 1% Aufw. für Dienst-/Schutz-kleidung; 0,022 Mio. € ; 1% Fraktionszuwendungen; 0,003 Mio. € ; 0% Aufw. für Schadensfälle; 0,082 Mio. € ; 3% Aufw. für Honorarkräfte etc.; 0,078 Mio. € ; 3% Versicherungsbeiträge; 0,328 Mio. € ; 13% Aufw. für ehrenamtl. und son. Tätigkeit; 0,166 Mio. € ; 7% Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag; 0,010 Mio. € ; 0% Sonstige Geschäftsaufw.; 0,179 Mio. € ; 7% Sachverständigen-, Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten; 0,076 Mio. € ; 3% Bürobedarf; 0,058 Mio. € ; 2% Telekommunikationskosten; 0,102 Mio. € ; 4% Mieten und Pachten (inkl. Flüchtlingsunterkünfte); 1,055 Mio. € ; 42% Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten eine Vielzahl von verschiedenen Positionen. Die wesentlichen Positionen werden nachfolgend dargestellt und im weiteren Verlauf erläutert. - 58Sonstige ordentliche Aufwendungen: • • • • • • • • • • • • • • • • • Sonstige Personalnebenaufwendungen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Aufwendungen für übernommene Reisekosten Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände Aufwendungen für Honorarkräfte Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Mieten und Pachten Bürobedarf Telekommunikationskosten Sachverständigen-, Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten Sonstige Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag Versicherungsbeiträge Aufwendungen für Schadensfälle Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Übrige, weitere, sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit • Nebenkosten ehrenamtliche Tätigkeiten • Drohverlustrückstellung • Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereinen (Mitgliedsbeiträge) Insgesamt 2015 24.200 € 66.550 € 19.000 € 21.900 € 2016 34.200 € 99.100 € 19.200 € 21.800 € 56.500 € 165.700 € 77.700 € 165.900 € 556.210 € 1.055.410 € 60.000 € 58.000 € 102.150 € 102.350 € 71.450 € 76.200 € 135.540 € 10.900 € 178.650 € 10.000 € 324.850 € 84.900 € 400 € 2.600 € 133.050 € 327.950 € 82.300 € 400 € 2.500 € 132.420 € 22.300 € 300.000 € 26.870 € 23.300 € 0€ 30.020 € 2.185.070 € 2.497.400 € Bei den Aufwendungen für Honorarkräfte handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen der Pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie weiterer Angebote, denen Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Zusätzlich werden hier die Honorare Offene Ganztagsgrundschule veranschlagt. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten fallen in den Bereichen Politische Gremien, Feuerwehr und Ordnungsangelegenheiten an. Nebenkosten für ehrenamtliche Tätigkeiten werden gesondert ausgewiesen. Neben den Mieten und Pachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, für die Biotope, die Salzlagerhalle, das Übungsgelände der Feuerwehr und die Poolweghalle für schulische Zwecke sind auch die Erbbauzinsen für das Schulzentrum, die Nutzungsentschädigung für den Römer und die Mieten für Fotokopierer etc. hier aufgeführt. Seitdem Jahr 2015 ist hier auch die Pacht für die Gempthalle enthalten. Der Ansatz für die Mieten und Pachten steigt, da für die Unterbringung von Flüchtlingen weiterer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Nähere Erläuterungen zu der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sind dem Produkt 05.315.01 beigefügt. - 59- Sachverständigen- Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten entfallen hauptsächlich auf „Kosten für die Beratung und Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und Wirtschaftsberatungsgesellschaften“ (45.000 €), Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten (rd. 23.000 €) sowie Kosten für die Untersuchung der Grundwasser- und Bodenverunreinigung Bahnhofstr./ Münsterstr. (3.000 €). Bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen handelt es sich um die Kosten für die Herstellung von Reisepässen und Personalausweisen (100.000 €), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen, Kontoführungsgebühren, die Beschaffung von Print- und digitalen Medien, Broschüre „Weiterführende Schule“ (25.000 €) sowie die Abfallberatung (19.000 €). Bei den Aufwendungen von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich um Gewerbesteuerzahlungen für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Hallen- und Freibad in Höhe von rd. 10.000 €. Zu den Versicherungsbeiträgen gehören im Wesentlichen die Versicherungsbeiträge für Haftpflicht- und Unfallversicherung, Schülerunfallversicherung sowie die Elektronik- und Inventarversicherung. Den Aufwendungen für Schadensfälle stehen planmäßig Erträge in gleicher Höhe durch Versicherungsleistungen bzw. Ersatzleistungen durch Schadensverursacher gegenüber. Zu den übrigen weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gehören u. a. die Aufwendungen für die Unterbringung von Fundtieren (24.500 €), die Kosten für das Energiekonzept „Energy Award“ Aktionsprogramm 2000plus – Kommunaler Handlungsrahmen Energie in NRW (10.120 €), Aufwendungen für Fremdenverkehrsförderung und –werbung (16.000 €), Entgelte für das Schulschwimmen (21.700 €), Aufwendungen für Kulturveranstaltungen in der Gempthalle (20.000 €), die Sachkosten für die Integrationsinitiative Lengerich (6.000 €) und die vermischten und sonstigen sächlichen Aufwendungen. 3. Finanzergebnis Zu den Finanzerträgen in Höhe von insgesamt 711.230 € gehören hauptsächlich die Gewinnabführung der Stadtentwässerung (230.000 €), Zinserträge aus Derivatgeschäften (310.000 €), Zinserträge aus dem Gesellschafterdarlehen an die BWG (167.300 €), die Bürgschaftsprovisionen sowie die Zinserträge aus der vorübergehenden Anlage der liquiden Mittel. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen werden die Zinsen für Investitionskredite (358.000 €), für die Liquiditätskredite (35.000 €), das Gesellschafterdarlehen an die BWG (142.400 €) und für Derivatgeschäfte (720.000 €) erfasst. Zinsaufwendungen im Bereich Gewerbesteuerrückzahlungen entstehen bei Gewerbesteuerrückzahlungen nach entsprechender Feststellung durch die Finanzämter auf Grundlage der AO (Vollverzinsung) und sind nach den Zuordnungsvorschriften im Finanzergebnis auszuweisen (20.500 €). - 60- V. Gesamtfinanzplan Der Gesamtfinanzplan gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Ein- und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Kommune. Der Finanzplan wird in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Der Finanzplan 2016 schließt unter Berücksichtigung sämtlicher geplanter Ein- und Auszahlungen mit einem Defizit an liquiden Mitteln in Höhe von – 6.770.390 € ab. Dieses Ergebnis berücksichtigt bereits nach den Vorschriften es NKF zulässige Investitionskredite in Höhe von 7.543.000 €, so dass der gesamte Liquiditätsbedarf rd. 14 Mio. € beträgt. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass für die im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu bildenden Ermächtigungsübertragungen Liquidität vorzuhalten ist. Zur Erhaltung der Kassenliquidität wird die Stadt Lengerich möglicherweise daher nach Bedarf Liquiditätskredite bis zur maximalen Höhe von 17.000.000 € aufnehmen müssen. Es ergeben sich auch in den Folgejahren trotz Berücksichtigung von Investitionskrediten planerische Liquiditätsdefizite für die Jahre 2017 bis 2019. Der Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz zum 31.12.2014 betrug 4.985.563,54 € (incl. Kassenkredit 3,0 Mio. €). Die Liquidität wird sich im Finanzplanungszeitraum insgesamt wie folgt entwickeln: 2015 Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo Investitionstätigkeit Investitionskredite Ordentliche Tilgung Änderung Finanzbestand Liquide Mittel (31.12. d.J.) 2016 2017 -2.880.050 € -1.120.410 € -312.510 € -8.530 € 0,00 € -751.000 € -7.542.540 € 7.543.000 € -890.800 € -3.232.640 € 3.233.000 € -919.900 € -6.160.540 € 6.160.000 € -948.100 € -699.240 € 700.000 € -978.400 € 2.900.000 € -6.770.390 € -2.039.950 € -1.261.150 € -986.170 € 1.115.173 € -924.776 € -2.185.926 € -3.172.096 € 7.885.563 € 2018 2019 Mit den vorgesehen Ermächtigungen zur Aufnahme von Investitionskrediten in den Jahren 2016 – 2019 wird der zulässige Kreditrahmen nach GO NRW vollständig ausgeschöpft. Ab 2017 werden voraussichtlich laufend Kassenkredite erforderlich werden. Die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurden bereits im Ergebnisplan weitgehend erläutert, soweit sie gleichzeitig Erträge und Aufwendungen darstellen. Die folgenden Darstellungen beziehen sich auf dem Finanzplan als Investitionsplan. - 61- VI. Investiver Finanzplan 1. Investiver Finanzplan 2015 Der investive Finanzplan umfasst die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. 1.11 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.112 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Fördermittel KInvFG Feuerschutzpauschale Schulpauschale LZW für Einrichtungen des ÖPNV LZW LEADER Projekte (bauliche Maßnahmen Wanderwege) Investitionspauschale Sportpauschale Beteiligung Kreis Steinfurt für Investitionsmaßnahmen an der Förderschule Zuschüssen / Spenden für die Skateranlage Neuveranschlagung aus 2015 Summe 2016 EUR 368.000 66.000 697.000 0 7.000 2017 EUR 2018 EUR 2019 EUR 0 66.000 697.000 13.500 0 0 66.000 697.000 0 0 0 66.000 697.000 0 0 1.199.200 60.660 115.000 1.199.200 60.660 0 1.199.200 60.660 0 1.199.200 60.660 0 30.000 0 0 0 2.542.860 2.036.360 2.022.860 2.022.860 Die Stadt Lengerich erhält aus der Investitionsoffensive des Bundes im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein Anteil von 368.000 €. Die Mittel sollen für energetische Sanierung des Gymnasiums verwendet werden. Der Kreis als Nutzer des Gebäudes der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule erstattet die Kosten für bauliche Maßnahmen nach Absprache. Die Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn die Zusage zur Kostenübernahme vorliegt. 1.113 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen Verkauf bewegl. Anlagenvermögen Summe 2016 EUR 695.000 2017 EUR 5.000 2018 EUR 5.000 2019 EUR 5.000 1.800 696.800 1.900 6.900 5.300 10.300 300 5.300 Im Jahr 2016 ist der Verkauf des Grundstücks und Gebäudes Bahnhofstr. 106 vorgesehen. - 62- 1.114 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Tilgung Gesellschafterdarlehen BWG Tilgung WBG Lengerich Summe 2016 EUR 106.800 2017 EUR 109.900 2018 EUR 113.100 2019 EUR 116.400 1.300 108.100 1.300 111.200 1.300 114.400 1.300 117.700 Es ist vorgesehen, der Bäder- und Wassergesellschaft mbh (BWG) im Jahr 2016 ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft leistet für das Darlehen eine vereinbarte Verzinsung an die Stadt und erstattet die Tilgungsbeträge. 1.115 Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 2016 EUR Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen Summe 0 2017 EUR 340.000 2018 EUR 320.000 2019 EUR 210.000 0 340.000 320.000 210.000 Die einzelnen Maßnahmen sind im Teilfinanzplan B des Produktes 12.541.01 erläutert. 1.116 Sonstige Investitionseinzahlungen 2016 EUR -Summe 2017 EUR 0 0 2018 EUR 0 0 2019 EUR 0 0 0 0 1.12 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.122 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Grunderwerb für Straßen Erwerb von Grundstücken Summe 2016 EUR 3.000 1.610.000 1.613.000 2017 EUR 3.000 20.000 23.000 2018 EUR 3.000 20.000 23.000 2019 EUR 3.000 20.000 23.000 Im Jahr 2016 ist ein Ansatz zum Erwerb eines Grundstücks für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache vorgesehen. 1.123 Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen Bauliche Investitionen Feuerwehrgerätehaus (Umkleide / WC) Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Neuveranschlagung aus 2015 Energiesparmaßnahmen an den Schulen Neue Schule Lengerich 2016 EUR 10.000 2017 EUR 2018 EUR 2019 EUR 0 0 0 25.000 0 0 0 8.000 8.000 8.000 8.000 110.000 2.500.000 5.000.000 1.290.000 - 63- Gebäudemodernisierung Grundschule Hohne (incl. OGS) Gebäudemodernisierung Grundschule Stadtfeldmark Gebäudemodernisierung Grundschule Intrup Gebäudemodernisierung Grundschule Stadt Gebäudemodernisierung Schulgebäude Margaretenstraße Gebäudemodernisierung HAG Gebäudemodernisierung Förderschule Gebäudemodernisierung Förderschule – Mittelsperre, Ansatz doppelt veranschlagt Gebäudemodernisierung Dreifachsporthalle Gebäudemodernisierung Sporthalle Kirchpatt – Mittelsperre, Ansatz doppelt veranschlagt Planungskosten Bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit Erneuerung von Fahrbahndecken Ausbau „Dürerstr.“ Erneuerung „Rahestr.“ Erneuerung „Im Hook“ Erneuerung „Mühlenweg“ Bauliche Maßnahme LEADER (Wanderwege) Erneuerung Gehwege K 2 (städtischer Anteil) Bereitstellung neuer Parkflächen Einrichtung / Bau Skateranlage Neuveranschlagung aus 2015 Erwerb von Vermögensgegenständen Kinderspielplätze Maßnahmen Biotope Summe 2016 EUR 15.000 2017 EUR 2018 EUR 0 0 2019 EUR 265.000 70.000 25.000 225.000 0 105.000 150.000 0 0 0 0 0 180.000 0 0 350.000 0 618.000 115.000 655.000 0 0 0 0 0 115.000 0 0 0 280.000 0 45.000 45.000 0 137.500 0 0 20.000 5.000 10.000 5.000 10.000 5.000 10.000 5.000 160.000 30.000 0 0 20.000 10.000 0 260.000 50.000 0 200.000 0 200.000 0 600.000 30.000 0 0 0 0 0 400.000 0 0 15.000 300.000 0 0 15.000 80.000 0 0 0 0 0 0 30.000 30.000 30.000 30.000 25.000 1.881,000 10.000 4.340.500 10.000 6.513.000 10.000 2.243.000 Bei den Maßnahmen der Gebäudemodernisierung handelt es sich um sog. „Sanierung in Raten“ (siehe Punkt IV. des Vorberichts). Die Maßnahmen sind innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren durchzuführen und stellen somit aktivierungsfähige Herstellungskosten da. 1.124 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Beschaffung Spezial-Software Ausbau Warnsysteme Erneuerung Schwingboden Turnhalle Grundschule Hohne Einrichtung Mensa Neue Schule Lengerich Erwerb von Mobilheimen 2016 EUR 18.000 20.000 0 2017 EUR 18.000 20.000 50.000 2018 EUR 18.000 20.000 0 2019 EUR 18.000 0 0 0 0 180.000 0 500.000 0 0 0 - 642016 EUR Erneuerung Schwingboden Dreifachsporthalle Erneuerung Schwingboden Sporthalle Kirchpatt Anschaffung von Geräten Baubetriebshof Sonstige Maschinen und technische Anlagen Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge Neuveranschlagung aus 2015 Anschaffung Fahrzeuge Baubetriebshof Anschaffung EDV-Hardware Anschaffung BGA und Geräte Feuerwehr Einrichtung Klassen- / Fachräume Neue Schule Lengerich Einrichtungen für den ÖPNV Erweiterung Straßenbeleuchtung Beschaffung GwG´s Flüchtlingsunterkünfte Sonstige GwG`s (Vielzahl von Positionen) Ersatzbeschaffung von Vermögenswerten in Festwerten Büroausstattung Schulen EDV-Ausstattung Bücherei Feuerwehr Sonstiges (Vielzahl von Positionen) Summe 0 2017 EUR 200.000 0 2018 EUR 2019 EUR 0 0 137.500 0 0 25.000 25.000 80.000 0 17.500 6.500 6.500 5.000 270.000 760.000 35.000 0 380.000 0 0 0 68.000 82.000 205.000 75.000 15.000 25.000 60.000 12.000 15.000 12.000 15.000 12.000 0 60.000 530.000 20.000 0 50.000 54.000 15.000 50.000 34.000 0 50.000 24.000 0 50.000 15.000 70.660 72.300 72.300 70.300 15.000 25.900 25.000 17.200 8.500 119.740 2.096.500 15.000 25.900 25.000 12.000 8.500 118.100 1.063.800 15.000 25.900 25.000 12.000 8.500 131.100 1.792.300 15.000 25.400 25.000 12.000 8.500 141.100 489.300 Zu dem Ansatz Erwerb von Mobilheimen siehe Erläuterungen zum Produkt 05.315.01. Es handelt sich um einen Bedarfsansatz, der zum Erwerb von Unterkunftsmöglichkeiten (mobil oder fest) verwendet werden soll und keiner konkreten Bindung unterliegt. Die Ansätze für die Fahrzeugbeschaffung sind in den Teilfinanzplänen B der jeweiligen Produkte dargestellt. 1.125 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Gesellschafterdarlehen BWG Summe 2016 EUR 5.000.000 5.000.000 2017 EUR 2018 EUR 0 0 2019 EUR 0 0 0 0 Der Bäder und Wassergesellschaft mbH (BWG) soll im Jahr 2016 ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Mittel dafür sind in der Kreditermächtigung der Stadt enthalten. Mit der BWG wird eine marktübliche Verzinsung des Darlehens vereinbart werden. - 65- 1.126 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2016 EUR -Summe 2017 EUR 0 0 2018 EUR 2019 EUR 0 0 0 0 0 0 2016 EUR 299.800 2017 EUR 299.800 2018 EUR 299.800 2019 EUR 299.800 299.800 299.800 299.800 299.800 1.127 Sonstige Investitionsauszahlungen Abführung Investitionspauschale an Abwasserwerk Summe Die Stadt erhält im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (GFG) eine Allgemeine Investitionspauschale, eine Schul-/Bildungspauschale sowie eine Sportstättenpauschale. Es ist vorgesehen, dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung im Jahr 2016 von der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 1.199.200 € einen Teilbetrag von 299.800 € zur Finanzierung von Maßnahmen der Stadtentwässerung zu überlassen. Die vorgesehenen Investitionen sind in den Teilfinanzplänen näher erläutert. Als Maßstab für eine Investitionstätigkeit, die langfristig zur Vermögenserhaltung beiträgt, kann die Höhe der Abschreibungen angenommen werden. Aus der folgenden Grafik wird offensichtlich, dass die derzeitige Investitionstätigkeit nicht ausreicht, den Substanzverlust durch Abschreibungen aufzufangen. 7,0 7,0 5,9 6,0 5,0 6,0 5,0 4,0 3,8 3,7 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 4,0 3,3 3,0 3,0 4,0 3,0 2,1 2,0 1,6 1,1 1,3 2,0 1,4 1,0 1,0 - 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Planung Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Bilanzielle Abschreibungen Millionen Millionen Investitionen ohne Finanzanlagen - 66- VI. Verbindlichkeiten Gem. § 47 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sind unter Verbindlichkeiten nicht nur die Schulden bei Kreditinstituten, sondern die folgenden Positionen zu verstehen: Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sonstige Verbindlichkeiten erhaltene Anzahlungen. • • • • • • • • Grundsätzlich sind der Stand der Verbindlichkeiten am Ende des Vorvorjahres sowie der voraussichtliche Stand zu Beginn und zu Ende des Haushaltsjahres aufzuzeigen. Die Verschuldung aus Investitionskrediten und Krediten zur Liquiditätssicherung stellt die maßgebliche Verschuldung der Stadt Lengerich dar. Während die Summe der Investitionskredite aufgrund sparsamer Haushaltswirtschaft seit Jahren rückläufig ist, steigen die Kredite zur Liquiditätssicherung an. Dies ist auf die negative Entwicklung in den Finanzplänen zurückzuführen. Der Trend spiegelt sich in der pro Kopf Verschuldung wieder. 1.254,24 30 1.400 1.136,17 1.155,31 1.124,49 1.177,85 1.200 25 894,28 7,00 9,25 1.007,27 7,00 20 7,00 906,05 3,00 870,90 1.000 4,70 3,00 800 15 25,06 10 19,99 19,28 18,64 18,24 17,59 16,91 16,20 17,52 600 400 5 200 0 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Planung Kredite für Investitionen Kredite zur Liquiditätssicherung pro Kopf Verbindlichkeiten pro Kopf in Euro Verbindlichkeiten in Millionen Euro Verbindlichkeiten aus Krediten - 67- VII. Kennzahlen im NKF Produktziele und –kennzahlen Während die gemeindliche Steuerung in der Vergangenheit im Wesentlichen durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war, soll die gemeindliche Haushaltswirtschaft im NKF – gem. § 12 GemHVO NRW – über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden. Ziele und Kennzahlen werden damit zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts. Zukünftig soll in erster Linie also nicht mehr entschieden werden, welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Inputsteuerung), sondern welche Leistung in welcher Menge und Qualität „produziert“ werden soll (Outputsteuerung). Strategische Ziele müssen auf das Leitbild abgestimmt sein. Ein Leitbild und die daraus abgeleiteten strategischen Ziele sind ein langfristiger Blick nach vorn, jedoch immer von einer momentanen Ausgangslage getragen. Diese Ausgangslage wird sich im Laufe der Zeit verändern. Sowohl Entwicklungen von außen als auch in der Kommune selbst erfordern, nach einigen Jahren das Leitbild und im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen die strategischen Ziele einer Überprüfung zu unterziehen. Die bereits für den Haushalt 2013 fortgeführten und erarbeiteten operativen Ziele und Kennzahlen – als unterste Ebene in der Zielsystematik –, werden für 2016 weitestgehend übernommen. Die Ziele und Kennzahlen sind bei den jeweiligen Produktbeschreibungen dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung ergibt sich aus dem separaten Ergänzungsband zu den Produktzielen und -kennzahlen. Finanzwirtschaftliche Kennzahlen In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden (GV) sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich. Dieses NKF-Kennzahlenset liegt der nachfolgend dargestellten Tabelle zugrunde. Darüber hinaus sind Kennzahlen aufgenommen worden, die das NKF-Kennzahlenset konkretisieren bzw. ergänzen. Insgesamt betrachtet, steht damit ein geeignetes Instrument zur Haushaltsanalyse und zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage der Stadt Lengerich zur Verfügung. Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu Fehlinterpretationen führen. Um dies zu vermeiden, werden die Kennzahlen zusätzlich in einer Zeitreihe mehrerer Jahre dargestellt. (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 Erträge Grundsteuer A / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 Erträge Grundsteuer B / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 (Gewerbesteuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Schuldenaufnahme - Schuldentilgung (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) ((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100 (kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100 (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100 (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x (-100) * Da für die Planjahre keine Planbilanz aufgestellt wird, lassen sich die Bilanzkennzahlen hierfür nicht berechnen. Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Netto-Steuerquote (Gewerbesteuer) Netto-Steuerquote (Grundsteuer B) Netto-Steuerquote (Grundsteuer A) Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote (gesamt) Dynamischer Verschuldungsgrad* Liquidität II. Grades* Kurzfristige Verbindlichkeitsquote* Zinslastquote Kennzahlen zur Finanzlage Netto-Neuverschuldung Anlagendeckungsgrad II* Investitionsquote* Kennzahlen zur Vermögenslage Infrastrukturquote* Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote I* Eigenkapitalquote II* Fehlbetragsquote* Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 67,5% 0,25% 8,41% 32,09% 9,8% 22,5% 13,8% 47,3% 0,23% 7,86% 31,23% 10,3% 22,2% 17,1% 43,4% 18,7 162,0% 2,3% 6,4% <0 119,0% 4,9% 3,6% 63,5% -676.028,18 € 93,2% 22,5% 30,3% -646.269,24 € 94,4% 42,9% 9,5% 77,6% 96,5% 20,9% 68,7% 6,4% 2013 Istdaten 42,2% 9,6% 77,6% 101,2% 21,3% 68,6% 0,3% 2012 Istdaten 4,3% 23,7% 12,9% 42,4% 29,15% 8,03% 0,22% 62,9% 19,7 162,0% 2,3% 2,7% -708.815,71 € 193,2% 122,5% 142,9% 9,4% 80,3% 100,4% 20,9% 68,7% 6,4% 2014 Istdaten 11,9% 23,9% 14,9% 46,0% 31,45% 8,66% 0,24% 67,9% 2,5% 561.000,00 € 8,9% 96,5% 94,5% 2015 Plandaten 1,5% 21,1% 12,6% 51,0% 34,11% 7,43% 0,20% 66,4% 2,5% 3.652.200,00 € 8,0% 83,5% 93,2% 2016 Plandaten - 68- - 69- Bewirtschaftungsregelungen zum Haushaltsplan Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW zu den unten aufgeführten Budgets verbunden. Budget 10 Produkte: 01.111.01, 01.111.02, 01.111.03, 02.121.01, 15.571.01 Budget 20 Produkte: 01.111.04, 01.111.05 Budget 32 Produkte: 02.122.01, 02.122.02, 02.122.03, 02.126.01, 02.127.01, 15.573.02 Budget 40 Produkte: 03.211.01, 03.212.01, 03.215.01, 03.217.01, 03.221.01, 03.241.01, 03.243.01, 04.263.01, 04.272.01, 04.281.01, 06.366.01, 08.421.01, 08.424.01, 08.424.02, 15.575.01 Budget 50 Produkte: 05.311.01, 05.312.01, 05.313.01, 05.331.01, 05.351.01, Budget 60 Produkte: 01.111.07, 09.511.01, 10.521.01, 10.522.01, 12.545.01, 12.547.01, 12.548.01, 13.552.01, 06.365.01 10.523.01, 11.537.01, 13.553.01, 14.561.01 Budget 65 Produkte: 01.111.06 Budget 66 Produkte: 01.111.08, 06.366.02, 12.541.01, Budget 70 Produkte: 16.611.01, 16.612.01 In den Produkten dürfen weitere Budgetregelungen durch Haushaltsvermerke vorgesehen werden. Zusätzlich gelten die Ein- und Auszahlungen der Teilfinanzpläne innerhalb eines Produktbereichs als ein Budget. Von dieser Deckungsfähigkeit sind ausgenommen, • • • • • Personal- und Versorgungsaufwendungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Zuwendungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Aufwendungen für Schadensfälle und Verfügungsmittel des Bürgermeisters (siehe § 15 GemHVO NRW). - 70- Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW werden folgende Produktsachkonten jeweils getrennt im Ergebnisplan und im Finanzplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Bezeichnung Nr. Produkt Kontengruppe / Konto Ergebnisplan Finanzplan 70/71 Bemerkungen 1 Personalaufwendungen, auszahlungen Versorgungsaufwendungen, -auszahlungen alle 50/51 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, auszahlungen innerhalb der Kontengruppe 50/51 und innerhalb der Kontengruppe 70/71 sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. 2 Abschreibungen alle 57 Die Aufwendungen für Abschreibungen in der Kontengruppe 57 sind gegenseitig deckungsfähig. 3 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Baubetriebshof alle 58 Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen mit dem Baubetriebshof (Kontengruppe 58) sind gegenseitig deckungsfähig. 4 Aufwendungen / Nutzungsentgelt aus internen Leistungsbeziehungen Gebäudemanagement alle 58 Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen mit dem Gebäudemanagement (Kontengruppe 58) sind gegenseitig deckungsfähig. Des Weiteren wird gem. § 21 Abs. 2 GemHVO NRW festgelegt • Mehrerträge/-einzahlungen aus Zuwendungen für laufende Zwecke erhöhen die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für den entsprechenden Zweck. • Mehrerträge/-einzahlungen aus Schadensersatzleistungen erhöhen die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für den entsprechenden Zweck. • Zahlungswirksame Mehr- oder Mindererträge erhöhen bzw. vermindern die Ermächtigungen des Budgets. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen und Mindereinzahlungen für Investitionen. Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. - 71- Budgetverantwortung Für die Budgets trägt die Fachdienstleitung die Budgetverantwortung, in deren Zuständigkeitsbereich sich die zu bewirtschaftenden Produkte befinden. Die Budgetverantwortung umfasst: • • • • die laufende Überwachung der Ergebnisentwicklung zur Einhaltung des Budgets, die Einhaltung von Zweckbindungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung, die Gegensteuerung bei Fehlentwicklungen innerhalb des Budgets, dabei insbesondere die Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten innerhalb des Budgets und die unverzügliche Mitteilung von absehbaren Budgetüberschreitungen an den Bürgermeister über den Fachdienst Finanzen, Steuern und Kasse. - 72- - 73- Gesamtergebnisplan - 74- - 75- + % /& + & 1 ! & 1 , * 2 2 2 0 + ! , 3( 5 5- 57 54 52 5. ! ! 56 51 # " 50 $% - -./01/2-1345 2/464/4073-4 -1/221/455 4/05/725 7/..4/655 4/521/4.5 77/5/.55 77/7../255 74/4./655 7/00/055 7/600/725 7/156/555 -5/5573 5./555 .1-/555 .1-/555 .1-/555 .1-/555 -/725/0-730 -/4./155 -/-61/745 -/-60/-5 -/-12/45 -/-14/-25 /5-0/72030. /.1/-55 /-4-/.25 /-7/25 /--./125 /---/125 -/24/702360 -/2-./.-5 2/.0/515 2/4.5/715 2/4.7/.15 2/2-0/015 7/547/421371 /227/555 /--6/165 /27/615 /22/645 /24/145 -/216377 2/555 77/555 7/255 04/555 4-/555 5355 5 5 5 5 5 #$%%$&'( #$##$"& #%$)&)$ #&$&'$' #)$&"$% #$"$% 0/14./6634. 5/746/705 5/216/0.5 5/642/75 5/11./025 /57-/0.5 & -/..6/7436 140/465 /6./.65 /17/.15 /0/625 /-55/455 7 ' 2/740/27.3.. ./4-4/425 ./747/25 2/07/555 2/1-1/.25 2/157/255 4 % ) 7/111/027341 7/115/225 4/5./455 4/516/55 4/502/.25 4/2/025 2 6/.55/-1365 0/610/-76 -2/.45/075 -2/75/-75 -2/12/475 -./407/475 . & 0 * ) -5 * ) -7 + " -4 + ' ! 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LGE) Produkt 01.111.08 Baubetriebshof - 84- *!"+ 0 &# 1 /! 7 0 " $ /* $ /* $, 0 $ 0 $ 0 $ 23 $ !" # $# % & %' ('' ) * % % +% % +%# % , 6 6 . 6 6 6 6 6 - , % 6 .)/%% 6 % % , ( ) ) )* %'" 6 )0 % %'" 6 )'" '1 6 6 6 6 )/ 3 % )2 % % )& %' '" )% '" ) , .- ,. . . $ ) ) ( )) 6 )! %%% 4 3'" 6 ( $$ 4 3 !" # $ % 5 )5 ) $, , .- ,. . . $ , 6 '" 6 ( !"# $ &'"!" # $ % %& ' (# )* $$ $ , % % %) 3 )'" % % 3 $ + $,- $- $ , .- ,. . . $ 6 6 $.. . . $,$ - ! - 85- ), ! )* ! )' ) . )' )( )/ )+ * ' ( 01 , 1 17 1&11 1 1 1 1 1 1 2-3&45 71-31 7-711 1 7-711 7-711 7-711 12 ! 14 " # 1 $ 1&11 1 1 1 1 1 1 2-223&11 7-111 7-811 1 7-811 7-811 7-811 265-6&63 236-711 4-611 1 442-611 442-611 442-611 52-436&4 68-81 81-361 1 226-761 246-61 266-561 12-75&86 68-111 52-211 1 52-211 52-211 52-211 1&11 1 1 1 1 1 18 % &% 16 ' ! 15 ( ! ! . ! 1 #$ ! # ! 7 #! ) # * 2 # ( !! 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( ' ' '' % &&' " Mittelsperre; Auszahlung wurde versehentlich doppelt veranschlagt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ittelsperre; Auszahlung wurde versehentlich doppelt veranschlagt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" ! %. # " + % # ,-% % %% .. - 190- - 191- Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 263 Musikschulen Produkt 04.263.01 Förderung Musikschule + Volkshochschule Produktgruppe 272 Büchereien Produkt 04.272.01 Stadtbücherei Produktgruppe 281 Heimat- und sonstige Kunstpflege Produkt 04.281.01 Kulturförderung und -veranstaltungen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Leistungen nach dem SGB XII Produkt 05.311.01 Grundversorgung und Leistungen Nach dem SGB XII Produktgruppe 312 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Produkt 05.312.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Produktgruppe 313 Leistungen für Asylbewerber Produkt 05.313.01 Hilfen nach dem AsylbLG Produktgruppe 315 Soziale Einrichtungen Produkt 05.315.01 Übergangswohnheime/ObdachlosenUnterkünfte einschl. Betreuung Produktgruppe 331 Förderung von anderen Trägern Der Wohlfahrtspflege Produkt 05.331.01 Förderung der Wohlfahrtspflege Produktgruppe 351 Sonstige soziale Leistungen Produkt 05.351.01 Sonstige soziale Leistungen - 208- * +' + 0 & # 1 /! + 2 $ $. /* $+ /* $ 0 $ 0 $ 0 $ . + 23 $ 5 5 6 6 5 56 65 5 5 , + $ 5 -(.$$ 5 '(' &)& &)& &)&&& &)&'& 5 666 5 56 ! " #" $ % $& 6 '&& ( $ $ ) $ $ *$ $ *$" $ + () $&! (/ $ $&! (&! &0 6 (. 2 $ (1 $ $ (% $& &! 5 56 6 6 6 6 5 6 6 6 6 ')(& '&) '& '') '''' .+- .+ ++ $.$ $ 3 2 5 ( $$$ 3 2&! 5 ( .+- .+ ++ $.$ $ ($ ) $$ &! ! 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Entwicklung der Asylbewerberzahlen und Prognose für 2016 Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lengerich hat sich in den vergangenen Monaten kaum verändert, da bei der landesweiten Verteilung der Flüchtlingen die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises in der Kreisberufsschule auf die Zuweisungszahlen der Stadt angerechnet werden. Derzeit ergibt sich folgende Übersicht: Zeitpunkt 01.07.2013 01.07.2014 03.12.2015 Prognose 2016 Leistungsbezieher Asylbewerber im nach AsylbLG Asylerst- oder folgeverfahren Personen Personen 60 25 88 53 120 92 538 In der Prognose für die Stadt Lengerich wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 zwischen 360 und 480 Flüchtlinge von der Stadt versorgt und untergebracht werden müssen. Es wird für die weitere Planung von eine Aufnahme von 35 Personen pro Monat angenommen. Dieser Annahme liegt der Fortbestand der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisberufsschule mit 350 Personen zugrunde. Nähere Ausführungen dazu siehe unter den Erläuterungen zu Punkt 4. Es ist davon auszugehen, dass bereits zum Jahreswechsel die ersten regulären Zuweisungen wieder erfolgen werden und somit 35 Personen pro Monat untergebracht werden müssen. 2. Unterbringungsmöglichkeiten Die Stadt Lengerich verfügt zurzeit über vier Übergangsheime an der Wahringstraße und der Schlenkhoffstraße. Darüber hinaus gibt es am Günneweg zwei kleine Einheiten. Auf Grund der zunehmenden Flüchtlingszahlen wurde ab November 2014 bereits nach und nach zusätzlicher Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Insgesamt verfügt die Stadt derzeit über 228 Plätze. Da jedoch die Erfahrung zeigt, dass aus beispielsweise aus ethnischen, religiösen oder familiären Gründen nicht immer alle Plätze voll belegt werden können, wird in der Kapazitätenberechnung von einer Sollbelegung von 80 % ausgegangen. Von den 228 Plätzen können bei einer 80 %-igen Sollbelegung 182 Plätze belegt werden. Die Übersicht über die Belegung des vorhandenen Wohnraums im weiteren Verlauf zeigt, dass derzeit nur noch Kapazitäten für 48 Personen vorhanden sind. - 228- Aktuelle Belegung des vorhandenen Wohnraums: Derzeit ist vorgesehen, den kurzfristigen Bedarf nach weiterem Wohnraum auch durch das Aufstellen von Mobilheimen zu decken. Die Mobilheime haben eine überschaubare Lieferzeit, sind im Wesentlichen ausgestattet und es können 5 (max. 6) Personen untergebracht werden. Diese Planung deckt sich auch mit dem Konzept der dezentralen Unterbringung. Darüber hinaus werden folgende Möglichkeiten zum Ausbau der Unterbringungsplätze für Flüchtlinge geprüft: - Anmietung weiterer Immobilien oder Wohnungen - ggfls. Ankauf oder Bau von Immobilien (evtl. auch durch Dritte) - Aufstellen weiterer Mobilheime oder Container - Vermittlung von Flüchtlingen unmittelbar in privaten Wohnraum - ggfls. Schaffung von Sammelunterkünften. Derzeit werden verschiedene Standorte geprüft, um kurz-, mittel- und auch langfristig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. - 229- 3. Wesentliche Haushaltsansätze der Produkte Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Übergangswohnheime/Obdachlosenunterkünfte einschl. Betreuung, Gebäudewirtschaft Aus Platzgründen wird auf die Darstellung des Finanzplanungsjahres 2019 verzichtet. Die Ansätze entsprechen i.W. den Zahlen von 2018. Produkt 05.313.01 Beschreibung Erstattungen aus dem Solidarfond Krankenhilfe Landeszuweisung FlüAG Personalaufwendungen Leistungen AsylbLG 05.315.01 Mieteinnahmen Übergangswohnheime und Unterkünfte Personalaufwendungen Unterhaltung der Einrichtung Bilanzielle Abschreibung Sachanlagen (Mobilheime) Bilanzielle Abschreibung GwG´s Anmietung von Wohnraum Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten Erwerb von weiteren Mobilheimen Beschaffung Einrichtung 01.111.06 Auflösung von Sonderposten Instandhaltung Übergangswohnheime Bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung Übergangswohnheime Bilanzielle Abschreibung Gebäude Übergangswohnheime Prognose 2015 € 250.000 2016 € 680.000 Haushaltsansätze 2017 2018 € € 680.000 680.000 1.137.000 -43.890 -1.250.000 200.000 3.280.000 -160.320 -3.280.000 385.000 3.280.000 -162.200 -3.280.000 385.000 3.280.000 -163.730 -3.280.000 385.000 -104.730 -20.000 0 -116.160 -10.000 -65.000 -117.400 -10.000 -90.000 -118.530 -10.000 -90.000 -5.500 -58.500 -38.500 -28.500 -80.000 0 -300.000 -400.000 -400.000 -600.000 -200.000 0 -400.000 -500.000 0 0 0 21.000 -20.000 -54.000 21.000 -70.000 -34.000 21.000 -50.000 -24.000 21.000 -70.000 -120.000 -130.000 -130.000 -130.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 Weitere Personalaufwendungen entstehen in anderen Fachdiensten, insbesondere auch im Bereich der Gebäudewirtschaft für die Betreuung und Abrechnung der Unterkünfte. Bei der Berechnung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird davon ausgegangen, dass ein Pro Kopf Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € im Jahr angemessen scheint. Bei der Prognose, dass im Jahr 2016 insgesamt 538 Flüchtlinge in Lengerich versorgt und untergebracht werden müssen, wurde über einen 12-Monatszeitraum ein Mittelwert von 328 zu unterstützenden Personen gerechnet. Für das Jahr 2016 liegt eine Zusage des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes NRW vor, den Kommunen einen Betrag von 10.000 € je Flüchtling als Landeszuweisung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der einzubeziehende Personenkreis um die geduldeten Flüchtlinge erweitert werden, so dass die tatsächliche Erstattung im Vergleich zu den Vorjahren höher ausfällt. In der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz 2016 des Landes ist die Umsetzung dieser Zusage bereits vorgesehen. Der Haushaltsansatz für die Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an die Kommunen wurde auf Grundlage einer Pauschale von 10.000 € pro Flüchtling erhöht. Die Umsetzung bedarf jedoch einer weiteren Änderung des FlüAG. Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt der weiteren Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Systemumstellung des FlüAG ab dem Jahr 2017. - 230- 4. Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten Das Land NRW hat angekündigt, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt eine Einrichtung mit rund 1.000 Plätzen erhalten soll (s. auch WN vom 03.12.2015). Die kleineren Landeseinrichtungen sollen auf Dauer nicht mehr gehalten werden. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisberufsschule mit 350 Plätzen nicht mehr betrieben wird. Derzeit bestehen Verträge bis zum 31.03.2016. In der Presseberichterstattung wird davon ausgegangen, dass im September 2016 in Dülmen der Anfang für die großen Einrichtungen gemacht werden soll. Vor diesem Hintergrund wird möglicherweise eine Auflösung der Erstaufnahmeeinrichtung in Lengerich im nächsten Jahr zu erwarten sein, jedoch nicht zwangsläufig zu Beginn des Jahres. Die vorhandenen 350 Plätze in dieser Landeseinrichtung werden bislang auf die Zuweisungszahlen der Stadt Lengerich angerechnet und würden dann wegfallen. Somit würde die Stadt Lengerich dann 350 weitere Flüchtlinge unterbringen und versorgen müssen. Nach den Regelungen des Achten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus Herbst 2015 wird eine Anrechnung nach Schließung einer Landeseinrichtung im Zeitraum von maximal vier Monaten erfolgen. In diesen Fällen wird nach Schließung der Aufnahmeeinrichtung die Zahl der zuzuweisenden Asylbewerber für die Zeit weiter wie folgt gemindert: 1. im ersten Monat um 80 Prozent der während des Betriebs angerechneten Aufnahmeplätze, 2. im zweiten Monat um 60 Prozent, 3. im dritten Monat um 40 Prozent und 4. im vierten Monat um 20 Prozent. In der Folge muss jedoch damit gerecht werden, dass die Stadt Lengerich nach Schließung der Aufnahmeeinrichtung zu den bereits prognostizierten 35 Personen im Monat 350 weitere Personen unterbringen und versorgen werden wird. Aus diesem Grunde wurde ein weiterer Betrag von 400.000 € im Jahr 2016 vorgesehen. - 231- : 5 - 0 % : 0 % - "# -# 0 % 9 - ) " ) " 1 2 "& $ $ ;/ " 0 % <, % - ) " ) " D$ 1$/&2 $ 1J2 ;<< <G<> ;>< <FH> ;>> <GBB - 232- * + ") 0 & # 1 0 & # 221 0 & #1 /! 1 $ 2B % = & $8& 2B = & $8& $ /* $ /* $, $ 0 $ 0 $ 0 $. , 34 4 ! 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Familienhilfe Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder Produkt 06.365.01 Tageseinrichtungen für Kinder Produktgruppe 366 Einrichtungen der Jugendarbeit Produkt 06.366.01 Jugendzentrum Produkt 06.366.02 Kinderspielplätze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Entwicklung, Geoinformationen Produktgruppe 511 Räumliche Planungs u. –entwicklungsmaßnahmen, Geoinformationen Produkt 09.511.01 Städtebauliche Planung und Entwicklung - 272- *!"+ 0 &# 1 /! =# * ," - 6> ' # $ /* $ /* $, 0 $ 0 $ 0 $ 23 $ . , 6 !" # $# 6 % & %' 6 ('' ) 6 * % % 6 +% % +%# 6 % 6 - , % 6 .)/%% 6 % % , ( )* %'" )0 % %'" )'" '1 )/ 3 % )2 % % )& %' '" )% '" 6 6 6 6 6 6 )( ) ) . $-. $.. $ . $ $ 6 )! %%% 4 3'" 6 ( $$ 4 3 !" # $ % 5 )5 ) $, $.. $ . , 6 '" 6 ( &'"!" # $ % %& ' (# )* $$ $ , % % %) 3 + $,- $- $ $ )'" % % 3 $ . $-. !"# $ $ $ $. $,. $, $ . $-. $.. $ . 6 6 $- $ + ! - 273- = + $ ' / &. ), ! )* ! )' ) . )' )( )/ )+ * ' ( 01 , 1 1&11 1 1 1 1 1 1 17 1&11 1 1 1 1 1 1 12 ! 1&11 1 1 1 1 1 1 14 " # 1&11 1 1 1 1 1 1 1 $ 1&11 1 1 1 1 1 1 42&18 1-111 1-111 1 1-111 1-111 1-111 16 ' ! 1&11 1 1 1 1 1 1 15 ( ! ! 1&11 1 1 1 1 1 18 % &% . ! 1 #$ ! -,+ 1 2-82&5 7-71 8-751 1 6-521 3-471 1&11 1 1 1 1 1 1 2-673&8 42-11 82-11 1 52-11 42-11 2-11 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 1-711&53 7-11 -411 1 -611 -611 -611 ) )( ,( ) (* , ) )($,/-( ($/* ))*$/ ),($. )/$') /$) 5 ) + 3 + 71 + ( ! 7 , --' 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 77 ! 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 5-32&47 7-111 7-111 1 1-111 1-111 1-111 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 1 1 1 # ! 7 #! ) # * 2 # ( !! 4 # ! # ! ! 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Anlagen, ÖPNV Produktgruppe 541 Gemeindestraßen Produkt 12.541.01 Gemeindestraßen Produktgruppe 545 Straßenreinigung Produkt 12.545.01 Stadtreinigung und Winterdienst Produktgruppe 546 Parkeinrichtungen Produkt 12.546.01 Parkeinrichtungen Produktgruppe 547 ÖPNV Produkt 12.547.01 ÖPNV Produktgruppe 548 Gleisgemeinschaft Produkt 12.548.01 Gleisgemeinschaft - 304- *!"+ $ 0 &# 1 /! 0 - %' $ ) 6(*?0 $ /* $ /* $, 0 $ 0 $ 0 $ 23 !" # $# % & %' ('' ) * % % +% % +%# % - , % .)/%% % % , )0 % %'" )/ 3 % )2 % % )& %' '" )% '" . , 6 6 6 6 6 6 6 6 6 () )* %'" )'" '1 $ ) ) 6 6 6 6 6 6 ) )( ) ) $.-$, $.,, , $., $ $ 6 )! %%% 4 3'" 6 ( $$ 4 3 !" # $ % 5 )5 ) $, $.-$, $.,, , $., $ $ , 6 '" 6 ( !"# $ &'"!" # $ % %& ' (# )* $$ $ , % % %) 3 )'" % % 3 $ + $,- $- $ $.-$, $.,, , $., $ $ 6 6 $ .-$ $,$, $ , $ $. $ $ ) ! - 305- / ) # &"$> ), ! )* ! )' ) . )' )( )/ )+ * ' ( 01 , 1 1&11 1 1 1 1 1 1 17 1&11 1 1 1 1 1 1 12 ! 1&11 1 1 1 1 1 1 731-35&5 763-571 785-11 1 751-361 757-131 73-251 14 " # 1 $ 4-282&24 46-31 46-31 1 46-31 46-31 46-31 18 % &% -212&87 -111 22-111 1 2-11 34-111 47-111 16 ' ! 88-471&2 1 1 1 1 1 1 1&11 1 1 1 1 1 15 ( ! ! . ! 1 #$ ! # ! 7 #! ) # * 2 # ( !! 4 # ! # ! ! 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'%;' /* $ /* $, 0 $ 0 $ 0 $ 23 !" # $# % & %' ('' ) * % % +% % +%# % - , % .)/%% % % )'" '1 )/ 3 % )2 % % )& %' '" )% '" , 6 6 )0 % %'" 6 , )* %'" . 6 $ 6 6 6 6 6 () 6 6 6 6 6 6 ) () ) ) )) ) ) $.- $ $ $$ $. $, 6 )! %%% 4 3'" 6 ( $$ 4 3 !" # $ % 5 )5 ) $.- $ $ $$ $. $, , 6 '" 6 ( !"# $ &'"!" # $ % $.- $ $ $$ $. $, 6 )'" % % 3 6 $ -$ $$ $ . , $, %& ' (# )* $$ $ , % % %) 3 + $,- $- $ . ! - 333- > # . < ), ! )* ! )' ) . )' )( )/ )+ * ' ( 01 , 1 1&11 1 1 1 1 1 1 17 1&11 1 1 1 1 1 1 12 ! 1&11 1 1 1 1 1 1 13-3&2 37-111 35-11 1 35-11 1-111 1-111 14 " # 1 $ 1&11 1 1 1 1 1 1 -588&54 -511 -511 1 -511 -511 -511 16 ' ! 1&11 1 1 1 1 1 1 15 ( ! ! 1&11 1 1 1 1 1 18 % &% . ! 1 #$ ! # ! 7 #! ) # * 2 # ( !! 4 # ! # ! ! ( -, -, .*) 8-25&13 6-171 6-751 1 6-21 6-441 1&11 1 1 1 1 1 1 4-321&4 1-611 8-111 1 8-111 8-111 8-111 6-71 1&11 1 1 1 1 1 1 37-111 35-11 1 35-11 1-111 1-111 1 1 1&11 1 .* .$/.-, $+) ($,/ 5 ) + 3 + 71 + ( ! 7 , --' 1&11 1 1 1&11 1 1&11 77 ! 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Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 von Kreditinstituten 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften Förderverein Talaue Wasserschloss Haus Marck e. V. LGE Heimatverein Lengerich e. V.* Verein Eisenbahnfreunde Lengerich e. V.** 16.204 15.449 3.000 3.000 359 379 379 208 2.938 3.312 526 1.909 4.926 526 1.909 6.656 26.021 26.189 31.571 181 2.848 56 40 22.101 - 176 171 52 35 48 32 *Ausfallbürgschaft zugunsten der NRW-Stiftung; jährlich 4 T€, längstens für die Dauer von 25 Jahren nach Fertigstellung des Hauses Bergstr. 10. **Ausfallbürgschaft zugunsten der NRW-Stiftung; jährlich 2,5 T€, längstens für die Dauer von 25 Jahren ab dem Jahr 2006 - 384- - 385- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO Voraussichtlich fällige Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 2016 2017 2018 2019 2020 EUR EUR EUR EUR EUR 200.000 200.000 0 0 0 Erneuerung Schwingboden Sporthalle Kirchpatt H-65-0057 137.500 137.500 0 0 0 Erneuerung Schwingboden Turnhalle Grundschule Hohne H-65-0055 50.000 50.000 0 0 0 Erneuerung "Mühlenweg" T-66-0034 200.000 200.000 0 0 0 Ausbau "Dürerstraße" T-66-0029 260.000 260.000 0 0 0 300.000 300.000 0 0 0 Umbau "Schule des gemeinsamen Lernens" H-65-0054 2.500.000 2.500.000 0 0 0 Gesamt 3.647.500 3.647.500 0 0 0 Maßnahme Sanierung Dreifachsporthalle H-65-0056 Erneuerung Gehwege K2 (städtischer Anteil) T-66-0023 Bilanz zum 31.12.2014 - 386- Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Gewerbegrundstücke zur Vermarktung 2.1.3 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3 Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Stand zum 31.12.2013 in € Stand zum 31.12.2014 170.082.276,53 43.667,84 129.447.007,10 5.564.174,15 4.467.118,13 197.483,80 256.492,00 643.080,22 33.953.457,47 217.250,24 16.084.875,90 3.789.351,77 13.861.979,56 75.859.643,86 11.768.673,66 4.592.916,51 1,00 0,00 57.494.025,52 2.004.027,17 11.609.140,21 5.190,00 1.405.842,64 1.032.998,34 16.560,43 40.591.601,59 27.834.535,06 3.503.860,17 8.866.775,89 293.577,29 92.853,18 0,00 92.853,18 6.651.298,85 0,00 0,00 0,00 0,00 2.628.261,76 1.032.538,05 166.969.843,24 71.910,33 126.307.656,02 5.525.178,59 4.415.153,65 210.452,72 256.492,00 643.080,22 32.887.095,47 206.570,78 15.653.665,09 3.716.367,01 13.310.492,59 74.020.512,88 11.770.176,79 4.417.383,78 1,00 0,00 55.872.045,58 1.960.905,73 11.276.731,42 5.190,00 1.271.236,18 1.043.112,25 278.599,23 40.590.276,89 27.834.535,06 3.503.860,17 8.866.775,89 293.577,29 91.528,48 0,00 91.528,48 8.250.580,69 0,00 0,00 0,00 0,00 3.265.017,15 1.164.227,05 23.316,46 14.129,39 531.615,72 146,38 463.330,10 1.595.723,71 13.890,50 1.353.598,96 57.530,39 24.937,17 145.766,69 0,00 0,00 4.023.037,09 289.861,38 177.023.436,76 28.673,96 11.912,87 270.159,06 1.516,19 851.964,97 2.090.804,25 24.487,15 1.669.814,90 255.972,11 21.504,87 119.025,22 9.985,85 0,00 4.985.563,54 276.985,19 175.497.409,12 - 387- Passiva 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5. Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Stand zum 31.12.2013 in € Stand zum 31.12.2014 36.965.340,13 33.023.078,86 0,00 6.468.081,08 -2.525.819,81 85.283.508,14 68.421.794,03 16.152.943,73 403.199,33 305.571,05 29.530.551,43 23.860.440,00 0,00 2.588.761,94 3.081.349,49 25.180.946,27 0,00 16.913.140,26 0,00 0,00 16.913.140,26 3.000.000,00 0,00 36.682.355,38 33.119.008,28 0,00 3.942.261,27 -378.914,17 82.144.255,45 65.826.977,35 15.725.437,26 294.898,19 296.942,65 30.567.693,89 25.323.330,00 0,00 2.049.043,92 3.195.319,97 26.025.251,94 0,00 16.204.324,55 0,00 0,00 16.204.324,55 3.004.169,36 0,00 403.228,24 1.004.351,45 2.097.423,68 1.762.802,64 63.090,79 177.023.436,76 359.336,35 207.921,76 2.937.885,89 3.311.614,03 77.852,46 175.497.409,12 - 388- CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion WfL 2 3 4 5 922,40 767,60 2.451,20 0,00 303,20 458,00 2.551,20 151,60 354,80 406,40 716,00 Kommunalwahlen 2014 EUR 5 922,40 2015 EUR 4 Ergebnis der Jahresrechnung Grundbetrag pro Jahr 2 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate Grundbetrag pro Jahr 5 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate 11 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate Grundbetrag pro Jahr Grundbetrag pro Jahr 14 Mitglieder x 4,30 EUR x 12 Monate 200,00 EUR 103,20 EUR 200,00 EUR 258,00 EUR 567,60 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR 722,40 EUR § 14 der Hauptsatzung der Stadt Lengerich i. V. m. dem Beschluss des Rates vom 06.11.2001 6 Erläuterungen Den Fraktionen werden für die Durchführung von Fraktionssitzungen bedarfsweise städtische Räume zur Verfügung gestellt. Derzeit wird von der CDU-Fraktion der Raum 141 für Fraktionssitzungen genutzt. Teil B: Geldwerte Leistungen 2.451,20 0,00 303,20 458,00 767,60 922,40 2016 EUR 3 - Gesamt SPD-Fraktion 2 1 1 Fraktion Nr. Haushaltsansatz Teil A: Geldleistungen Zuwendungen an Fraktionen - 389 - - 390- - 391- Stellenplan 2015 - 392- B4 A16 A12 A11 A10 A9mD A8 A7 Beamte auf Zeit gehobener Dienst mittlerer Dienst Insgesamt BesGr Laufbahngruppe Stellenplan Zahl der Stellen 2016 (01.01.2016) davon insgesamt ausgesondert 1,00 0,00 1,00 0,00 2,00 0,00 4,85 0,00 6,46 0,00 9,48 0,00 20,79 0,00 10,00 0,00 11,54 0,00 10,42 0,00 31,96 0,00 54,75 0,00 1,00 1,00 2,00 4,78 6,46 7,05 18,29 9,00 9,54 12,39 30,93 51,22 30.06.2015 01.01.2015 1,00 1,00 2,00 4,78 6,46 8,61 19,85 10,00 11,54 13,42 34,96 56,81 besetzte Stellen am Zahl der Stellen Teil A: Beamte -Gemeindeverwaltung/Sondervermögen mit Sonderrechnung- 0,00 ku 0,00 kw Vermerke Erläuterungen Seite: 1 100 Stadt Lengerich Datum: 01.01.2016 - 393- Bezeichnung Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Insgesamt 01 02 03 04 05 06 08 09 10 11 12 13 14 15 Produkte Prod Stellenübersicht 1,00 1,00 1,00 A16 1,00 B4 Beamte auf Zeit Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung -Beamte- 0,15 0,32 6,46 0,05 0,47 4,85 0,18 0,02 2,92 1,12 0,48 0,27 1,00 0,17 0,19 0,21 0,21 0,99 0,06 1,58 0,92 A11 9,48 6,00 1,87 1,61 A10 gehobener Dienst A12 0,01 10,00 0,02 2,98 5,01 0,68 0,02 1,00 0,03 0,25 11,54 0,01 0,57 0,28 0,31 0,04 1,00 1,32 8,00 A8 A7 1,16 8,00 1,17 0,05 0,03 10,42 mittlerer Dienst A9mD 13,83 24,66 2,33 0,34 9,99 0,09 0,43 0,20 0,76 0,49 0,69 0,04 0,05 0,83 54,75 Summe Seite: 1 100 Stadt Lengerich Datum: 01.01.2016 - 394- A9 A8 Mittlerer Dienst Stadtamtsinspektor/-in Stadthauptsekretär/-in Insgesamt A 12 A 11 A 10 gruppe Amtsbezeichnungen Gehobener Dienst Stadtamtsrat/-rätin Stadtamtmann/Stadtamtfrau Stadtoberinspektor/-rin Besoldungs- Laufbahngruppen und B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen 3 1 - 1 1 insgesamt 2015 ausgesondert 3 1 1 1 - Stellen Zahl der davon Zahl der Stellen 2016 Teil A: Beamte Stellenplan 3 1 1 1 - am 30.06.2015 besetzten Stellen Zahl der tatsächlich Umwandlung von 1 Stelle nach A 9 von A 8 Umwandlung von 1 Stelle von A 8 nach A 9 Umwandlung von 1 Stelle von A 11 nach A 10 Umwandlung von 1 Stelle nach A 10 von A 11 Vermerke, Erläuterungen - 395- Abschnitt/ UAbschn. Insgesamt Gliederungsplan 1 1 1 1 1 1 Wahlbeamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst B3 B2 A16 A15 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9 A9 A8 A7 A6 B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen I. Beamte Teil A: Aufteilung nach der Gliederung Stellenübersicht A5 = 3 Stellen Erläuterungen - 396- Zahl der Stellen am 01.01.2016 4,00 4,59 1,77 18,83 5,45 39,24 27,14 0,64 13,94 1,35 1,00 2,00 1,63 0,28 7,74 1,03 130,63 Entgeltgruppe 12 11 10 09 08 06 05 03 02 01 S12Ü S12 S11Ü S11 S06 S04 Insgesamt Stellenplan 3,00 5,49 1,77 17,83 5,68 36,96 25,18 0,64 14,77 1,03 1,00 1,00 1,63 0,28 7,03 1,03 124,32 Zahl der Stellen am 01.01.2015 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2015 3,00 4,49 1,77 17,83 5,58 36,77 22,55 0,00 14,05 0,49 1,00 1,00 1,63 0,28 6,57 1,03 118,04 Teil B: Tariflich Beschäftigte 1,00* KU 08 Vermerke / Erläuterungen Seite: 1 100 Stadt Lengerich Datum: 01.01.2016 - 397- Bezeichnung Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Insgesamt Prod 01 02 03 04 05 06 08 09 10 11 12 13 14 15 Stellenübersicht 0,08 4,00 0,94 0,02 0,02 0,06 0,14 0,45 0,11 2,18 12 0,03 0,01 1,34 0,66 0,06 0,84 0,02 0,29 0,05 4,59 1,30 11 1,77 0,77 1,00 10 1,00 18,83 0,75 0,01 0,80 0,89 1,00 4,50 0,01 8,87 1,00 09 5,45 0,05 0,80 0,05 2,87 1,68 08 39,24 2,95 0,50 1,00 31,64 0,15 3,00 06 1,84 27,14 0,17 0,02 0,06 6,72 7,48 9,24 1,61 05 Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung -Tariflich Beschäftigte- 0,64 0,20 0,44 03 02 0,08 13,94 0,49 0,64 2,20 0,43 9,50 0,60 01 1,35 1,12 0,23 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 1,63 1,63 0,28 0,28 S12Ü S12 S11Ü S11 7,74 7,74 S06 1,03 1,03 S04 58,01 10,74 32,52 4,09 8,45 4,02 2,05 2,19 2,37 0,11 2,70 0,05 0,29 3,05 130,63 Summe Seite: 1 100 Stadt Lengerich Datum: 01.01.2016 - 398- Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütung Auszubildende/r für den Beruf des/der Bürokaufmannes/-frau in Verbindung mit einer zusätzlichen Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte/r (Coesfelder Modell) Notfallsanitäter/in insgesamt Ausbildungsvergütung Anwärterbezüge Brandmeisteranwärter/in Auszubildende/r für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten Anwärterbezüge Art der Vergütung Inspektoranwärter/in Bezeichnung 12 2 2 5 1 8 1 2 3 1 1 für 2016 2 beschäftigt am 01.10.2015 vorgesehen Ausbildungsbeginn von 1 Azubi am 01.10.2015 Ausbildungsbeginn von 1 Azubi am 01.09.2016 Ausbildungsende von 1 Auszubildenden im Dezember 2015 Ausbildungsende von 1 Auszubildenden im Dezember 2016 Ausbildungsbeginn von 2 Auszubildenden am 01.08.2016 Ausbildungsbeginn von 1 Anwärter am 01.10.2015 Ausbildungsbeginn von 1 Anwärter am 01.09.2016 Erläuterungen Teil B: Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte Stellenübersicht - 399- - 400- - 401- Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Beteiligungen der Stadt Lengerich gem. § 1 Abs. 2 NR. 8 GemHVO NRW - 402- andere Beteiligungen 25 % 33,33 % 20 % 20 % Lengerich SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH, 100 % Stadtwerke Lengerich GmbH, Lengerich 86,67 % Bäder und Wasser GmbH (BWG), Lengerich 71,2 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Saerbeck 1. Windpark Laubersreuth GmbH & Co. KG, Lengerich 2. Windpark Laubersreuth GmbH & Co. KG, Lengerich die energievorsorger GmbH, Lengerich Windpark Gollmitz Verwaltungs GmbH, Rheine Windpark Hohenfelde III GmbH & Co. KG, Rheine Windpark Laubersreuth Verwaltungsgesellschaft mbH, Drensteinfurt Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG, Aachen Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Aachen Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG, Aachen WV Energie AG, Frankfurt am Main Trianel GmbH, Aachen Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, Aachen Trianel Gasspeicher Epe mbH & Co. KG, Aachen Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, Aachen 100 % 50 % 25 % 25 % 40 % Wohnungsbaugenossenschaft Lengerich eG, Lengerich teutel GmbH, Lengerich Zweckverband Kommunale ADVAnwendergemeinschaft West, Ibbenbüren SWL Vertriebsgesellschaft mbH, Lengerich Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land, Lengerich 68,41 % SWL Übertragungsnetzund Entsorgungsgesellschaft mbH, Lengerich Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL), Ibbenbüren 12,196 % Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH, Lengerich Zweckverband Volkshochschule Lengerich Westfalen (VHS), Lengerich 40,71 % SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH, Lengerich Stadtentwässerung Lengerich (SEL), Lengerich 100 % Stadt Lengerich Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG, Rheine SWL Gasspeicher- und Konditionierung GmbH, Lengerich Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (LGE), Lengerich 100 % Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen - 403- - 404- + 1+ $ - GESELLSCHAFTER- UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR < $ . A C C D D $4 4 4 C • $8 ( + 99+ $ ' $.8 + 99+ $8 - • > 00 . ? • 0 + 99+ $8 • , + + 99+ $8 • 9 '. '$ - += ( • ( % • $% '9 • C D • ( % D • C" B BC D $% A B BC D < • ( % $% • ( % $+ • 3 ( @B BC D ( D - 405- - 406- - 407- Bäder- und Wasser GmbH, Lengerich Allgemeine Unternehmensdaten Sitz: An der Mühlenbreede 4 49525 Lengerich Gründungsjahr: 2003 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beteiligungsziel und Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand der Bäder- und Wasser GmbH, Lengerich (BWG) sind der Bau und Betrieb von Bädern und sonstigen Freizeiteinrichtungen sowie die Wasserversorgung in den Gesellschafterstädten und -gemeinden. Weiterer Unternehmensgegenstand ist der An- und Verkauf von Energie sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie darf sich hierzu anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben oder sich hieran beteiligen, sofern der öffentliche Zweck dies erfordert. Diese Unternehmen sind in Kapitel 2 „Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen“ dargestellt. Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Stadt Lengerich Gemeinde Hagen a.T.W. Gemeinde Lienen Stadt Tecklenburg Stadtwerke Lengerich GmbH Anteil am Stammkapital € % 17.800 71,2% 1.800 7,2% 1.800 7,2% 1.800 7,2% 1.800 7,2% 25.000 100,0% - 408- - 409- - 410- - 411- - 412- - 413- - 414- - 415- - 416- - 417- - 418 - - 419- - 420- - 421- - 422- - 423- - 424- - 425- - 426- - 427- - 428- - 429- - 430- - 431- - 432- - 433- - 434- - 435- Wirtschafts- und Erfolgsplan der Bäder und Wasser GmbH Costcenter: Lengerich für das Geschäftsjahr 2016 Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 1 von 12 Seiten - 436- Inhaltsverzeichnis I Einführende Erläuterungen 3 II Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb 4 1 Erlöse im Badbetrieb 4 2 Aufwendungen im Badbetrieb 5 3 Betriebsergebnis 7 4 Finanzergebnis 7 5 Operatives Ergebnis Badbetrieb CC Lengerich 8 III Ergebnisbeitrag Externe Dienstleistungen 8 IV Ergebnisbeitrag aus den SWL 9 V 9 Gesamtergebnis des Costcenters inkl. SWL-Beteiligung VI Ausblick 10 VII Wirtschaftsplan im Überblick 11 VIII GUV Costcenter Lengerich 2016 12 Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 2 von 12 Seiten - 437- I Einführende Erläuterungen Als im Jahr 2004 die Verantwortung für die Lengericher Bäder von der Kommune an die BWG übergeben wurde, begann für den kommunalen Bäderstandort Lengerich eine ereignisreiche Zeit. Das Angebot (aber auch die öffentliche Wahrnehmung darüber) hat sich verbessert und das Hallen- und Freibad Lengerich von der Badeanstalt zum modernen Dienstleistungsort gewandelt. Im Zusammenspiel mit Vereinen, Schulen und anderen Anbietern wurde ein bedarfsgerechtes Angebot gestaltet, das auch künftig für die Lengericher Bürger ein attraktives und zugleich preisgünstiges Angebot bereitstellt. In den ersten Jahren wurde insbesondere der technische, bauliche und organisatorische Zustand des Bades analysiert und daraus ein Handlungsbedarf abgeleitet. In den Jahren 2006 bis 2009 wurde dann auf pragmatische Art die Ertüchtigung der bestehenden Technik durchgeführt und punktuell Anlagenteile erneuert. Mit diesen Schritten wurde die Betriebssicherheit des Bades wiederhergestellt und u.a. die Qualität des Badewassers deutlich verbessert. Zum Jahreswechsel 2010/2011 wurde die badbezogene Tarifstruktur im Eintritt durch eine bäderübergreifende einheitliche Tarifstruktur abgelöst. Im Jahr 2015 wurde dann erstmals eine moderate Tarifanpassung durchgeführt. Für den Betrieb des Hallen- und Freibades werden auch weiterhin große Mengen an Betriebsmitteln wie Wärme, Strom, Wasser und Chemikalien benötigt. Da jedoch durch die eingeleitete Energiewende die mit dem Energieverbrauch verbundenen Kosten kontinuierlich ansteigen, ist es aus wirtschaftlichen Gründen notwendig, weiterhin energiesparende Maßnahmen zu finden und wenn wirtschaftlich möglich umzusetzen. In der Vergangenheit wurden bereits die Fensterfronten in der Schwimmhalle erneuert, als weitere Maßnahmen stehen kurz- und mittelfristig die Sanierungen der beiden Lüftungsanlagen sowie die energetische Sanierung des Umkleidebereiches an. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass der Austausch der Lüftungsanlage noch bis zu 3 Jahre hinausgezögert werden kann. Der vorliegende Wirtschaftsplan geht im Weiteren von einem normalen Wetterverlauf aus. Dass bedeutet, dass z. B. bei den Energiekosten ein durchschnittlicher Winter geplant wird, als auch davon ausgegangen wird, dass ein durchschnittlicher Freibadsommer stattfindet. Wenn sich die Wetterlagen deutlich ändern, kann mit positiven oder negativen Auswirkungen gerechnet werden. Das Ergebnis des Costcenters setzt sich aus den drei Komponenten „Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb“, Ergebnisbeitrag aus dem BWG-internen Costcenter „externe Dienstleistungen“ sowie einer Ergebnisausschüttung aus den Stadtwerken Lengerich zusammen. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 3 von 12 Seiten - 438- II Ergebnisbeitrag aus dem Badbetrieb 1 Erlöse im Badbetrieb Umsatzerlöse davon: öffentliches Schwimmen davon: Schulschwimmen davon: Vereinsschwimmen davon: Sonstiger Eintritt davon: sonstige Umsätze sonstige betriebliche Erträge Erlöse Plan 2016 120.800 91.500 18.000 2.000 7.000 2.300 4.200 125.000 Plan 2015 119.500 90.500 18.000 3.000 6.000 2.000 4.500 124.000 Differenz 1.300 1.000 0 -1.000 1.000 300 -300 1.000 In den letzten Jahren wurden deutschlandweit in den konventionellen Hallenbädern demografie-bedingte Besucherrückgänge von 0,5% bis 1% pro Standort festgestellt, für die nächsten Jahre ist auch weiterhin mit diesem statistischem Trend zu rechnen (Quelle: Erhebungen des Bundesverbandes für öffentliche Bäder BöB). Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die Besucherzahlen im Freibad in den letzten Jahren allgemein rückgängig sind (damit auch die Erlöse). Weiterhin sind im Freibad sehr starke Wetterabhängigkeiten zu beachten, so dass die Freibadzahlen immer weniger planbar sind. Nach der Anpassung bei den Eintrittstarifen am Jahresanfang 2015 gehen wir trotz der Unwägbarkeiten davon aus, im öffentlichen Bereich einen kleinen Erlösanstieg auf 91.500 € zu erreichen. Insgesamt wird für 2016 mit Umsatzerlösen in Höhe von 120.800 € geplant. Die sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Restauration, Energieerstattung etc.) werden angepasst und betragen 4.200 €. Bei Summierung aller Positionen rechnet die BWG im Hallen- und Freibad Lengerich mit Gesamterlösen in Höhe von 125.000 € (+1.000 €). Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 4 von 12 Seiten - 439- 2 Aufwendungen im Badbetrieb Energie und Betriebsstoffe bezogene Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Pachtzins sonst. betriebliche Aufwendungen Aufwendungen Plan 2016 284.500 142.300 389.000 10.000 175.000 108.500 1.109.300 Plan 2015 283.000 265.000 375.000 11.000 182.000 105.000 1.221.000 Differenz 1.500 -122.700 14.000 -1.000 -7.000 3.500 -111.700 Im Bereich der Energie und Betriebsstoffe werden für die Aufrechterhaltung des Badbetriebes im Hallen- und Freibad enorme Energiemengen benötigt. So verbraucht das Hallen- und Freibad Lengerich jedes Jahr (wetterabhängig) ca. 17.000 m³ Wasser, ca. 500.000 kWh Strom, 1.500.000 kWh Wärme, Chemikalien in der Wasseraufbereitung und Reinigungsmittel. Ein Großteil der benötigten Energie wird bereits vor Ort dezentral und klimafreundlich über ein installiertes BHKW erzeugt. Trotzdem ist der Standort sehr stark von der politisch bedingten Energiewende betroffen. Für 2016 gehen wir davon aus, dass sich die Steuern und Abgaben um zusätzliche 0,6 Ct. pro KWh erhöhen werden. Über die Installation eines effizienteren BHKW und durch die bereits in der Vergangenheit begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen konnten im Wärmebereich bereits weitere Einsparungen erreicht werden. Die BWG rechnet mit Aufwendungen in Höhe von 284.500 €. Durch die in 2015 umgesetzte Fenstersanierung im Hallenbereich konnte bereits eine nachhaltige Energieeinsparung eingeplant werden. Aufgrund des großen Kostenanteils der Betriebsstoffe am Gesamtergebnis sollten weiterhin energiesparende Maßnahmen fortgeführt werden. Im Bereich der bezogenen Fremdleistungen sind für 2016 normale Unterhaltungskosten in Höhe von 132.300 € eingeplant. Darin enthalten ist die normale Tätigkeit des Bauhofes der Stadt Lengerich im Umfang von 12.500 € für die Unterstützung in der Grünanlagenpflege. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wird die Durchführung einer zusätzlichen Maßnahme im Umfang von 10.000 € vorgeschlagen. Im Hauptschwimmbecken haben bisher Badegäste nur die Möglichkeit, senkrechte Einstiegsleitern zu benutzen. Um bewegungseingeschränkten Badegästen insbesondere das Verlassen des Schwimmbeckens zu erleichtern, schlagen wir vor, im Schwimmbecken eine zusätzliche schräge Einstiegstreppe anzubringen. Die Treppe wird zwar mobil ausgeführt, ist aber aufgrund der Begleitumstände als dauerhafte Einrichtung im Schwimmbecken zu betrachten. Im Personalaufwand sind Kosten in Höhe von 389.000 € eingeplant (+14.000 €). Für das Jahr 2016 stehen erneut Tarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft an. Auch wenn bisher keine konkreten Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 5 von 12 Seiten - 440- Verhandlungspositionen bekannt wurden, gehen wir aus der Vergangenheit abgeleitet davon aus, dass ein Tarifanstieg in Höhe von 3 – 4 % eingeplant werden muss. Für Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung des Bades plant die BWG Aufwendungen in Höhe von 10.000 € ein, da einige kurzlebige Anlagegüter vollständig abgeschrieben sind. Hierbei handelt es sich überwiegend um gewöhnliche Abschreibungen auf die Kassenanlage oder auf Güter, welche in der Vergangenheit im Zuge des Instandhaltungskonzeptes aktiviert werden mussten. Die BWG zahlt für die Pacht des Hallen- und Freibades Lengerich an die Stadt Lengerich (= Eigentümer) einen Pachtzins, welcher sich auf Grundlage des abgeschlossenen Pachtvertrages bestimmt. Bei Fortschreibung des bisherigen Anlagevermögens schätzt die BWG den für das Jahr 2016 zu erwartenden Pachtzins auf 175.000 € (-7.000€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 108.500 € angenommen. Unter diesem Punkt sind sowohl Kosten zusammengefasst, welche noch nicht den anderen Positionen zugeordnet sind (z. B. für GEMA oder Müllgebühren), als auch Kosten, die in der BWG allgemein anfallen (z. B. Kosten für den Jahresabschluss oder die Personalabrechnung) und dann nach einem verursachungsgerechten Schlüssel auf die einzelnen Costcenter verteilt werden. Im Bereich der Jahresabschlüsse haben sich die Anforderungen an die Verwaltung erheblich erhöht. Der Bereich des Costcenters, welcher mit der hoheitlichen Aufgabe (aus Sicht der Kommune) des Schulschwimmens zusammenhängt, muss nun kaufmännisch von dem wirtschaftlichen Bereich des Costcenters getrennt werden, so dass sich ein höherer Verwaltungsaufwand ergibt und bis in die steuerlichen Berechnungen auswirkt. Zusätzlich muss dann die Unternehmensgruppe der SWL über die BWG in Form eines Konzernabschlusses zusammengefasst werden, welcher in den Haushalt der Stadt Lengerich hinein dargestellt werden muss. Bei Summierung aller Positionen rechnet die BWG mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.109.300 €, wobei eine Sonderposition in Höhe von 10.000 € für die Anschaffung einer neuen Einstiegstreppe enthalten ist. Da aber im Vorjahresergebnis ebenfalls Sonderpositionen enthalten waren (und in der Betrachtung damit wegfallen), ergibt sich unter Berücksichtigung aller anderen Veränderungen ein Rückgang in Höhe von 111.700 €. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 6 von 12 Seiten - 441- 3 Betriebsergebnis Erlöse ./. Aufwendungen Plan 2016 125.000 1.109.300 Betriebsergebnis -984.300 Plan 2015 Differenz 124.000 1.000 1.221.000 -111.700 -1.097.000 112.700 Bei der Gegenüberstellung der geplanten Erlöse in Höhe von 125.000 € mit den geplanten Aufwendungen in Höhe von 1.109.300 € ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von -984.300 €. Im Vergleich zum Vorjahr verbessert sich damit das Ergebnis sonderfaktorenbedingt um 112.700 €. 4 Finanzergebnis Erträge aus Zinsen ./. Aufwendungen für Zinsen Finanzergebnis Plan 2016 0 40.000 Plan 2015 0 30.000 Differenz 0 10.000 -40.000 -30.000 -10.000 Da der Badbetrieb einen ständigen Zuschussbetrieb darstellt, ist es erforderlich, dem Costcenter regelmäßig neue Liquidität zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzmittel werden dabei entweder von der Kommune als Abschlagszahlung dem Costcenter zur Verfügung gestellt oder müssen kostenwirksam von der BWG am Finanzmarkt beschafft werden. Für das Costcenter Lengerich rechnet die BWG in 2016 mit Zinsaufwendungen in Höhe von 40.000 €. Die Höhe der erwarteten Zinskosten ist direkt von den beiden Faktoren Finanzierungsvolumen und Finanzierungszins abhängig. Das Finanzierungsvolumen eines Costcenters bildet ab, welche Aufwendungen (verringert um alle Erlöse) bis zu diesem Tag in dem Costcenter aufgelaufen sind und welche noch nicht durch die jeweilige Kommune erstattet wurden. In der Regel vergrößert sich damit das Finanzierungsvolumen eines Costcenters täglich. Es wird empfohlen, das Costcenter Lengerich mit einem Bestand an liquiden Mitteln auszustatten, damit externe Finanzierungskosten vermieden werden können. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 7 von 12 Seiten - 442- 5 Operatives Ergebnis Badbetrieb CC Lengerich Betriebsergebnis Finanzergebnis Plan 2016 -984.300 -40.000 Plan 2015 -1.097.000 -30.000 Differenz 112.700 -10.000 operatives Ergebnis des Bades -1.024.300 -1.127.000 102.700 Bei der Zusammenführung vom Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis zum operativen Ergebnis des Bades ergibt sich für das Costcenter Lengerich für 2016 eine geplante Belastung in Höhe von 1.024.300 €. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich damit eine sonderfaktorenbedingte Verbesserung in Höhe von 102.700 €. Durch die Zahlung regelmäßiger Abschläge auf den zu erwartenden Verlust, kann die Stadt Lengerich die Kosten der Finanzierung erheblich verringern. Die BWG fragt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auch weiterhin Leistungen der Stadt nach, z. B. vom Bauhof. Da diese Leistungen als normale Betriebsausgaben der BWG an die Stadt erstattet werden, findet auf diese Weise eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Lengerich statt. III Ergebnisbeitrag Externe Dienstleistungen Im Costcenter Externe Dienstleistungen der BWG werden Erlöse und Aufwendungen für Dienstleistungen gebündelt, welche von der BWG für externe Dritte erbracht werden, ohne dass dabei ein Bezug zu einem bestimmten Bad besteht. Dabei handelt es sich sowohl um Personalstellungen zu den Tochter- und Enkelgesellschaften der BWG als auch um Personalgestellung zu externen Kommunen. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht die BWG davon aus, dass bei Gesamterlösen des Costcenters von ca. 100.000 € und einem Gesamtaufwand von ca. 90.000 € das Costcenter „Externe Dienstleistungen“ einen positiven Gesamtsaldo von 10.000 € erzielen wird. Nach Ermittlung des Saldos wird das Ergebnis anteilig jedem Bad-Costcenter zugeordnet. Die Verteilung erfolgt dabei nach einer Mischverteilung, die sowohl die Gesellschaftsanteile an der BWG als auch das operative Gewicht der Bäder untereinander widerspiegeln soll. Der Verteilungsschlüssel setzt sich dabei aus folgenden beiden Komponenten zusammen: o 50 % über Gesellschaftsanteil (Anteil Lengerich 10/13) o 50 % über Anzahl Bäder (Anteil Lengerich 2 Bäder / 7 Bädern) o Gesamtanteil Lengerich (52,75 %) Über die Verteilung der Erlöse und Aufwendungen entfällt auf Lengerich nach der Anwendung des Verteilungsschlüssels ein positiver Ergebnisbeitrag von insgesamt 5.275 €. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 8 von 12 Seiten - 443- IV Ergebnisbeitrag aus den SWL Die BWG und die SWL befinden sich in einem technisch-wirtschaftlichen Verbund, innerhalb dessen zahlreiche Leistungen wechselseitig ausgetauscht und abgerechnet werden. Dies führt zur Bildung einer steuerlichen Organschaft, mit dessen Auswirkungen unseren Gesellschaftern steuerliche Vorteile ermöglicht werden. Da die SWL als Tochtergesellschaft der BWG ebenfalls ein wirtschaftliches Ergebnis erwirtschaftet, wird über den abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag zum Jahresende das Ergebnis der SWL vollständig an die BWG abgeführt, auf die jeweiligen Costcenter entsprechend der Gesellschaftsanteile aufgeteilt und eine Ausgleichszahlung an die Außengesellschafter Ladbergen und Hasbergen vorgenommen. Der Wirtschaftsplan der SWL und damit die zu erwartende Gewinnabführung der Stadtwerke an die BWG kann nur kurz vor Beginn des Folgejahres geplant werden, da umfangreiche Bestandteile des Wirtschaftsplanes der SWL kurzfristigen und wesentlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Im Energiebereich wird durch staatliche / regulatorische Eingriffe regelmäßig in die wirtschaftliche Tätigkeit eingegriffen. In der Beschaffung bestehen bereits jetzt umfangreiche Risikopositionen, welche auch künftig stärker mit Risikokapital abgesichert werden müssen. Für das Costcenter Lengerich bedeutet der Gesellschaftsanteil an den Stadtwerken Lengerich, dass das Ergebnis des Costcenters um eine erwartete Ausschüttung aus den Stadtwerken in Höhe von 641.081 € entlastet wird. V Gesamtergebnis des Costcenters inkl. SWL-Beteiligung In der Verbindung der Bereiche operativer Badverlust, anteiliges Dienstleistungsergebnis und anteilige Ergebnisabführungen aus den SWL ergeben sich für das Costcenter Lengerich folgendes Bild: operatives Ergebnis des Bades Ergebnis externe Dienstleistungen Ergebnis 1 (gar. Dividende aus SWL) Ergebnis 2 (Ausschüttung Steuervorteil) Gesamtergebnis des Costcenter Plan 2016 -1.024.300 5.275 393.081 248.000 -377.944 Plan 2015 -1.127.000 5.275 393.081 248.000 -480.644 Differenz 102.700 0 0 0 102.700 Nach den heutigen Erkenntnissen ist durch die Stadt Lengerich deshalb eine Verlustübernahme in Höhe von -377.944 € in dem kommunalen Haushalt einzuplanen. Aufgrund der im Aufsichtsrat beschlossenen Systematik ist dieses Ergebnis als mittlerweile sehr sicher zu betrachten und muss daher als Verlustabdeckung in den kommunalen Haushalt der Stadt Lengerich eingeplant werden. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 9 von 12 Seiten - 444- VI Ausblick Seit der Übernahme des Badbetriebes durch die BWG wurden mit der organisatorischen Optimierung und der technischen Sanierung die Bäder für kommende Aufgaben gerüstet und der Badbetrieb gesichert. Mit der Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen wird der langfristig zu erwartende Kostenanstieg im Energiebereich abgebremst. Im Bereich der Nutzung des Bades werden die vorhandenen Potentiale durch die Erweiterung des Angebotes weiter optimiert. Hier ist davon auszugehen, dass die Kursangebote im Winter (Schwimmkurse, Aquafitness) wachsen und entsprechende Zusatzerlöse möglich sind. Die am 01.01.2015 umgesetzte Tarifanpassung erhöht nun die im Bad erzielten Eintrittserlöse. Durch die Restlaufzeiten der Altkarten geschieht dies zeitverzögert. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 10 von 12 Seiten - 445- VII Wirtschaftsplan im Überblick • Die im Jahr 2015 durchgeführte Anpassung der Entgelte sowie die Erweiterung der Angebote wirken sich positiv im Hallenbadbereich aus. Andererseits verzeichnet das Freibad seit einigen Jahren rückläufige Besucherzahlen, so dass dieser Effekt optisch bereits wieder ausgeglichen wird. • Im Bereich der dezentralen Erzeugung (BHKW) und Verwendung von Energie (energetische Maßnahmen) im Bad konnten die in der Vergangenheit bereits erzielten Einsparungen erstmalig kostensenkend eingeplant werden. Durch die energiepolitisch bedingten Kostenerhöhungen wird jedoch ein Teil der Einsparungen sofort wieder an anderer Stelle verbraucht. • Der in 2012 begonnene Austausch der 40 Jahre alten Fensterfronten ist im Bereich der Schwimmhalle abgeschlossen. • Insgesamt werden auch in 2016 allgemeine Tarifsteigerungen der Personalkosten oder allgemeine Preisanstiege in den Materialkosten erwartet. Obwohl sich bei den Energiekosten Einsparungen bemerkbar machen, wird durch diese Sonderfaktoren aber letztlich eine optische Kostensteigerung sichtbar. • Im Bereich des Finanzergebnisses rechnen wir mit leicht ansteigenden Kosten, da interne Finanzierungsmöglichkeiten über die SWL erschöpft sind. Hier wurde der Kommune die Zahlung von Abschlägen bzw. die Ausstattung des Costcenters mit Liquidität empfohlen. • Im BgA „Verpachtung Bäder“ ist durch die Stadt Lengerich der unter V „Gesamtergebnis des Costcenters“ ermittelte Verlust aufzunehmen. Dabei wurde bereits die geplante Ausschüttung der Stadtwerke an das Costcenter Lengerich berücksichtigt. Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Seite 11 von 12 Seiten - 446- VIII GUV Costcenter Lengerich 2016 Plan Plan 2016 2015 in € in € 120.800 119.500 1.300 4.200 4.500 -300 Summe Erlöse 125.000 124.000 1.000 Materialaufwand 426.800 548.000 -121.200 Personalaufwand 389.000 375.000 14.000 Abschreibungen 10.000 11.000 -1.000 Pachtzins 175.000 182.000 -7.000 sonstige betriebliche Aufwendungen 108.500 105.000 3.500 1.109.300 1.221.000 -111.700 -984.300 -1.097.000 112.700 0 0 0 ./. Zinsaufwand 40.000 30.000 10.000 Finanzergebnis -40.000 -30.000 10.000 -1.024.300 -1.127.000 102.700 Ergebnisbeitrag Dienstleistungen Ergebnis 1 (gar. Dividende aus SWL) 5.275 393.081 5.275 393.081 0 0 Ergebnis 2 (Ausschüttung Steuervorteil) 248.000 248.000 0 -377.944 -480.644 102.700 Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Summe Aufwendungen Betriebsergebnis Erträge aus Zinsen A: operat. Ergebnis Bad Ergebnis Costcenter nach Steuern Wueplan Lengerich 2016.doc Erstellt von Tilo Frömmel, am 12.11.2015 08:38:00 Vergleich Seite 12 von 12 Seiten - 447- - 448- - 449- - 450- - 451- - 452- - 453- 2.000,00 361.700,00 Sonstige betriebliche Erträge =Summe Betriebserträge 60.000,00 70.700,00 224.000,00 0,00 76.600,00 -69.600,00 3.000,00 -72.600,00 434.300,00 434.300,00 Abgänge auf Grundstücke Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresgewinn/Jahresverlust Erträge incl. Verlust Aufwendungen incl. ggf. Gewinn Materialaufwand 70.000,00 271.500,00 18.200,00 359.700,00 Plan 2016 € Grundstücksveräußerungen Pachtzahlungen Mietzahlungen Umsatzerlöse Erfolgsplan Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH 1.391.700,00 1.391.700,00 101.700,00 3.000,00 98.700,00 947.000,00 70.700,00 199.000,00 0,00 73.300,00 2.000,00 1.391.700,00 1.100.000,00 271.500,00 18.200,00 1.389.700,00 Plan 2017 € 1.191.700,00 1.191.700,00 157.000,00 3.000,00 154.000,00 697.000,00 70.700,00 199.000,00 0,00 68.000,00 2.000,00 1.191.700,00 900.000,00 271.500,00 18.200,00 1.189.700,00 Plan 2018 € 754.500,00 754.500,00 105.800,00 3.000,00 102.800,00 313.000,00 70.700,00 199.000,00 0,00 66.000,00 2.000,00 754.500,00 470.000,00 271.500,00 11.000,00 752.500,00 Plan 2019 € - 454- Abschreibungen Grundstücksabgänge Kapitaleinlage Stadt Verlustabdeckung Jahresüberschuss Kreditaufnahme Mittelherkunft Jahresfehlbeträge Erhöhung des kurzfristigen Vermögens (Barmittel) Ankauf Wohnbau-/ Gewerbeflächen, Erneuerung Gebäude Grundstückserschließungskosten sonstige BGA Tilgung von Krediten Mittelverwendung Vermögensplan Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH 70.700,00 60.000,00 72.600,00 0,00 486.800,00 690.100,00 72.600,00 0,00 690.100,00 154.000,00 360.000,00 0,00 103.500,00 Plan 2016 € 70.700,00 947.000,00 0,00 98.700,00 0,00 1.116.400,00 0,00 20.900,00 1.116.400,00 142.000,00 400.000,00 0,00 553.500,00 Plan 2017 € 70.700,00 697.000,00 0,00 154.000,00 0,00 921.700,00 0,00 55.200,00 921.700,00 300.000,00 360.000,00 0,00 206.500,00 Plan 2018 € 70.700,00 313.000,00 0,00 102.800,00 212.500,00 699.000,00 0,00 0,00 699.000,00 200.000,00 390.000,00 0,00 109.000,00 Plan 2019 € - 455- Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen die Gesellschafterin 2. Sonstige Vermögensgegenstände III. Guthaben bei Kreditinstituten II. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Handelsgrundstücke II. A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software Aktivseite zum 170.287,32 1.946.467,69 4.885.485,11 4.909.156,28 0,00 503,86 503,86 1.775.676,51 2.932.648,42 5.784,00 2.938.432,42 2.939.017,42 585,00 31.12.2013 ¼ Bilanz 243.342,38 1.850.829,86 128.683,80 0,00 128.683,80 1.478.803,68 3.052.199,42 6.126,00 3.058.325,42 3.058.326,42 1,00 31.12.2014 ¼ LGE Lengericher Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH, Lengerich 3. 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 149.864,68 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 13.047,56 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ¼ 1.187.411,99 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnvortrag IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31. Dezember 2014 4.909.156,28 3.564.294,47 149.864,68 13.047,56 3.401.382,23 349.454,13 25.564,59 312.358,89 480.516,77 176.967,43 995.407,68 31.12.2014 ¼ 4.885.485,11 3.495.655,45 6.534,25 (6.534,25) 4.295,34 (4.295,34) 3.484.825,86 (1.187.411,99) 571.389,41 25.564,59 312.358,89 555.738,20 -75.221,43 818.440,25 31.12.2013 ¼ Passivseite - 456- - 457- Wirtschaftsplan 2016 Kläranlage der Stadt Lengerich RÜB IV Ladberger Straße HRB im Bereich der Klinik - 458Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 Wirtschaftsplan 2016 Gemäß der §§ 97 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sowie der §§ 14 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (EigVO NW) in der zurzeit gültigen Fassung vom 13.08.2012 (GV.NRW. S. 296) legt der Betriebsleiter der Stadtentwässerung Lengerich (SEL) folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 vor: 1. Die Erfolgsrechnung richtet sich nach den Regelungen der kaufmännischen doppelten Buchführung und den handelsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB). Danach ergibt die Gegenüberstellung aller Planansätze für den betrieblichen Aufwand mit allen Ansätzen für die betrieblichen Erlöse und Erträge des Jahres 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 230.000 €. Erfolgsplan 2016 ¦ Erlöse und Erträge (incl. Zinserträge) 4.945.765 € ¦Aufwand 4.715.765 € _____________________________________________________ Jahresüberschuss 2. + 230.000 € Die Planansätze des Jahres 2016 für die verfügbaren Finanzmittel werden in gleicher Höhe wie die Planansätze für die benötigten Finanzmittel festgesetzt. Vermögensplan 2016 ¦ Mittelherkunft (verfügbare Finanzmittel) ¦Mittelverwendung (benötigte Finanzmittel) 4.935.000 € 4.935.000 € 3. Der Ansatz für Darlehensneuaufnahmen ergibt sich aus dem Saldo der übrigen verfügbaren und der benötigten Mittel des Finanzplanes 2016. Der Gesamtbetrag der im Jahr 2016 neu aufzunehmenden Darlehen wird danach auf 2.985.000 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 5. Der Wirtschaftsplan 2016 wird der Kämmerin der Stadt Lengerich gemäß § 7 EigVO NW zugeleitet, mit den übrigen Organisationseinheiten der Stadt Lengerich abgestimmt, im Betriebsausschuss der SEL beraten und dem Rat der Stadt Lengerich zur Genehmigung vorgelegt. 6. Die Stellenübersicht gemäß § 17 EigVO NW ist dem Wirtschaftsplan 2016 als Anlage beigefügt. 1 - 459Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016 1. Rechtliche und betriebliche Grundlagen Die Stadtentwässerung Lengerich ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne der §§ 107 Abs. 2 Nr. 4 und 114 GO NW und erfüllt die Aufgaben der Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Lengerich. Die SEL wird als wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach Maßgabe der EigVO NW geführt. Die Buchführung erfolgt nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung des Handelsrechts. Aufgaben der SEL einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe sind die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammentwässerung und alle dem Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Die Organe der SEL sind der Rat der Stadt Lengerich, der Betriebsausschuss sowie die Betriebsleitung. Neben den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gelten für die SEL zudem das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Landeswassergesetz (LWG). Das Verhältnis zu den Kunden wird durch kommunales Satzungsrecht geregelt – und zwar durch die Entwässerungssatzung, durch die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse sowie die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des zugeführten Schmutzwassers berechnet. Als Abwassermengen gelten bei Wasserbezug aus der öffentlichen Versorgungsanlage die für die Erhebung des Wassergeldes zugrunde gelegten Verbrauchsmengen. Bei privaten Wasserversorgungsanlagen wird die Abwassermenge durch zugelassene Wassermesser festgestellt. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Stadt Tecklenburg hat für die laufende Inanspruchnahme der Abwasseranlagen der Stadt Lengerich ein Entgelt zu zahlen, das sich gemäß § 7 Abs. 4 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung vom 29. Oktober/5. November 1991 an den anteiligen Kosten der Abwasseranlagen bemisst. Die Gemeinde Lienen hat für die laufende Inanspruchnahme der Abwasseranlagen der Stadt Lengerich ein Entgelt zu zahlen, das sich gemäß § 7 Abs. 1a der öffentlichrechtlichen Vereinbarung vom 20./31. Oktober 1983 an den anteiligen Kosten der Abwasseranlagen bemisst. Darüber hinaus ist von der Gemeinde Lienen gemäß § 7 Abs. 1b der Vereinbarung eine Kostenpauschale für die von der Stadt Lengerich bereits erbrachten investierten Vorleistungen zu zahlen. 2 - 460Stadtentwässerung Lengerich 2. __ Wirtschaftsplan 2016 Technische und wirtschaftliche Kennzahlen Die Abwasseranlagen der Stadt Lengerich bilden ein einheitliches Netz; sie werden je nach den örtlichen Verhältnissen im Mischverfahren (Leitungen zur gemeinsamen Aufnahme von Schmutz- und Regenwasser) oder Trennverfahren (Leitungen für Schmutzwasser und Leitungen für Regenwasser) betrieben und unterhalten. Im Innenbereich der Stadt ist zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ein Mischsystem installiert. In den Außenbereichen wird im Wesentlichen nur das Schmutzwasser entsorgt. An die Entwässerungsanlagen der SEL sind im Jahr 2016 voraussichtlich rund 20.700 Einwohner und rund 4.860 Grundstücke angeschlossen. Die SEL unterhält 3 Regenüberlaufbecken, 2 Stauraumkanäle sowie 7 Regenrückhaltebecken zur Regenwasserentlastung im Kanalnetz. In der mechanischen und in der biologischen Stufe des Klärwerkes werden 2016 ca. 3,4 Mio. m3 Abwässer gereinigt. An das Kanalnetz sind 88 % der Haushalte sowie die Gewerbe- und Industriebetriebe angeschlossen. Das Niederschlagswasser von 60 % des Entwässerungsgebietes wird über Regenwasserbehandlungsanlagen mechanisch gereinigt. Die SEL finanziert sich durch die Erhebung von Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, Fäkalienabführgebühren). Im Übrigen erwirtschaftet die SEL ihre Umsätze auf der Grundlage der nachfolgenden wirtschaftlichen Kennzahlen: Kennzahlen/Gebühren Einheit 2013 2014 2015 2016 Istzahlen Istzahlen Planzahlen Planzahlen Allgemeine Angaben Anzahl der angeschlossenen Einwohner* ca. 20.624 20.655 Länge Kanalnetz in km 113,2 115,2 115 115 Länge Druckrohrleitungen in km 18,8 21,3 21,3 21,3 Länge Drucknetze in km 35,6 35,6 35,6 35,6 4.780 4.810 4.840 4.860 942.780 962.620 929.480 938.300 2,75 € 2,75 € 2,75 € 2,75 € 2.592.644 € 2.647.200 € 2.556.075 € 2.580.338 € Anzahl der Hausanschlüsse 20.700 20.700 Angaben Schmutzwassergebühr Einleitungsmenge zur Bemessung der Verbrauchsgebühr Schmutzwassergebühr pro m m3/rd. 3 Umsatzerlöse Schmutzwassergebühr Angaben Niederschlagswassergebühr Einleitende Flächen (Bemessungsgrundlage) m2/rd. 2.153.425 2.155.795 1.968.810 2.061.810 Niederschlagswassergebühr pro m2 Fläche 0,72 € 0,70 € 0,70 € 0,70 € Umsatzerlöse Niederschlagswassergebühr 1.550.465 € 1.509.057 € 1.378.164 € 1.443.268 € in m3 44,00 € 48,00 € 48,00 € 48,00 € 3 24,00 € 39.805 € 26,00 € 44.294 € 26,00 € 41.625 € 26,00 € 43.227 € Angaben Fäkalienabfuhrgebühr Fäkalienabfuhr Abwasser aus abflusslosen Gruben Umsatzerlöse Fäkalienabfuhrgebühr in m *ohne Lienen und Tecklenburg 3 - 461Stadtentwässerung Lengerich 3. __ Wirtschaftsplan 2016 Ergebnis des Vorjahresabschlusses 2014 Der Jahresabschluss 2014 wurde geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Gewinn von 379.639,75 € ab. 4. 1. 2. 3. Erfolgsprognose für 2015 und Erfolgsplan 2016 Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge Summe der Erlöse und Erträge (ohne Zinsertrag) 4. 5. 6. Ansatz 2016 Prognose 2015 Ansatz 2015 Ergebnis 2014 4.936.357,00 € 4.797.622,00 € 4.983.173,00 € 4.950.201,19 € - € - € - € - € 8.408,00 € 8.408,00 € 8.408,00 € 21.617,64 € 4.944.765,00 € 4.806.030,00 € 4.991.581,00 € 4.971.818,83 € Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - 447.500,00 € - 445.500,00 € - 437.500,00 € - 409.844,70 € b) Aufwendungen für bezogene Leistungen - 457.000,00 € - 435.000,00 € - 382.000,00 € - 352.528,38 € Personalaufwand a) Löhne und Gehälter - 864.945,00 € - 820.000,00 € - 844.170,00 € - 801.851,89 € b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 482.390,00 € - 287.000,00 € - 291.481,00 € - 333.105,37 € Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 1.500.000,00 € - 1.500.000,00 € - 1.450.000,00 € -1.512.923,79 € 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - 595.900,00 € - 547.625,02 € 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.000,00 € 20.008,24 € 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 760.000,00 € - 652.554,12 € 231.530,00 € 381.393,80 € - 352.400,00 € 1.000,00 € - 610.000,00 € 428.000,00 € 1.000,00 € - 660.000,00 € - 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. sonstige Steuern Summe der Aufwendungen 12. Jahresergebnis 231.530,00 € - 1.530,00 € 231.530,00 € - 1.530,00 € - 1.530,00 € - 1.754,05 € - 4.716.765,00 € - 4.578.030,00 € - 4.763.581,00 € -4.612.187,32 € 230.000,00 € 230.000,00 € 230.000,00 € 379.639,75 € 4 - 462Stadtentwässerung Lengerich 5. __ Wirtschaftsplan 2016 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016 Ansatz 2016 1. Ansatz 2015 Ergebnis 2014 Umsatzerlöse 1.1 Schmutzwassergebühren 2.580.338,00 2.580.000,00 2.556.075,00 2.647.200,29 1.2 Niederschlagswassergebühren 1.443.268,00 1.450.000,00 1.378.164,00 1.509.057,16 1.3 Fäkalienabfuhrgebühren 43.227,00 43.000,00 41.625,00 44.293,50 1.4.1 Gemeinde Lienen 285.529,00 275.000,00 280.704,00 306.696,51 1.4.2 Stadt Tecklenburg 358.995,00 346.000,00 341.605,00 351.722,18 0,00 215.000,00 215.000,00 216.683,25 1.4 Betriebskostenbeteiligungen 1.5 Auflösung der Ertragszuschüsse 1.6 Erträge aus Stromerzeugung BHKW 35.000,00 0,00 0,00 0,00 1.7 Sonstige Entnahme aus Rückstellung f. Gebührenüberdeckungen 10.000,00 15.000,00 20.000,00 10.675,43 180.000,00 -126.378,00 150.000,00 -136.127,13 4.936.357,00 4.797.622,00 4.983.173,00 4.950.201,19 0,00 0,00 0,00 0,00 1.8 Summe der Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 3.1 Mieteinnahmen 3.408,00 3.408,00 3.408,00 3.408,00 3.2 sonstige Erträge 5.000,00 5.000,00 5.000,00 18.209,64 4.944.765,00 4.806.030,00 4.991.581,00 4.971.818,83 Summe der Erlöse und Erträge (ohne Zinsertrag) 4. Prognose 2015 Materialaufwand 4.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.1.1 Stromkosten Kläranlage 175.000,00 175.000,00 175.000,00 169.493,53 Pumpwerke 45.000,00 45.000,00 45.000,00 40.787,57 Regenrückhaltebecken 7.500,00 7.500,00 7.500,00 6.524,79 200.000,00 200.000,00 190.000,00 176.201,64 20.000,00 18.000,00 20.000,00 16.837,17 4.1.2 Unterhaltung Kläranlage 4.1.3 Treibstoffe 4.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.2.1 Klärschlammentsorgung 220.000,00 220.000,00 160.000,00 179.905,60 4.2.2 Abwasserabgabe 80.000,00 80.000,00 80.000,00 69.416,20 4.2.3 Unterhaltung Entwässerungsanlagen 30.000,00 20.000,00 30.000,00 13.558,62 4.2.4 Unterhaltung Pumpwerke 50.000,00 45.000,00 40.000,00 40.400,90 4.2.5 Unterhaltung Geräte Kläranlage 10.000,00 10.000,00 10.000,00 9.250,08 4.2.6 Unterhaltung BHKW 10.000,00 10.000,00 10.000,00 2.098,92 4.2.7 Unterhaltung Kfz 15.000,00 15.000,00 15.000,00 8.867,13 4.2.8 Abwasseruntersuchungen 27.000,00 25.000,00 27.000,00 21.046,19 4.2.9 Unterhaltung Regenrückhaltebecken 15.000,00 10.000,00 10.000,00 7.984,74 5 - 463Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 Ansatz 2016 5. Prognose 2015 Ansatz 2015 Ergebnis 2014 Personalaufwand 5.1 Löhne und Gehälter 5.1.1 Entgelt für tariflich Beschäftigte 700.235,00 660.000,00 673.070,00 659.054,79 5.1.2 Dienstbezüge 164.710,00 160.000,00 171.100,00 142.797,10 5.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.2.1 Soziale Abgaben für tariflich Beschäftigte 6. 137.600,00 130.000,00 134.610,00 128.976,68 5.2.2 Versorgungskassenbeiträge 61.690,00 60.000,00 59.890,00 50.554,40 5.2.3 Beiträge Zusatzversorgungskasse 55.040,00 53.000,00 53.850,00 50.480,81 5.2.4 Beihilfen 5.2.5 Zuführung zur Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 5.2.6 Zuführung zur Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen 20.000,00 20.000,00 20.000,00 15.744,48 126.870,00 15.000,00 14.659,00 95.151,00 81.190,00 9.000,00 8.472,00 -7.802,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.450.000,00 1.512.923,79 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.1 Kosten Inkassoverfahren SWL/WTL 65.000,00 65.000,00 65.000,00 68.785,46 7.2 Grundbesitzabgaben/Beitrag Unterhaltungsverband 40.000,00 37.000,00 40.000,00 36.124,63 7.3 Verwaltungskostenbeitrag 36.000,00 36.000,00 36.000,00 34.800,00 7.4 Versicherungsbeiträge 33.000,00 33.000,00 33.000,00 32.239,92 7.5 Beratungs- und Prüfungsgebühren 22.000,00 21.000,00 22.000,00 36.771,28 7.6 Instandhaltungen 10.000,00 9.000,00 8.500,00 10.516,20 5.000,00 5.000,00 5.000,00 3.727,85 20.000,00 15.000,00 15.000,00 9.318,25 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.324,68 7.7 Post- und Fernmeldegebühren 7.8 Aus- und Fortbildung 7.9 Softwarewartung- und Pflege 7.10 Dienstbekleidung 7.11 Abschreibung Forderungen 7.12 Dienstreisen 3.000,00 2.000,00 3.000,00 953,70 7.13 Personalnebenkosten 3.000,00 2.000,00 3.000,00 1.178,56 7.14 Übrige 112.400,00 200.000,00 362.400,00 300.279,19 -1.000,00 -1.000,00 -1.000,00 -20.008,24 600.000,00 655.000,00 750.000,00 642.358,56 10.000,00 5.000,00 10.000,00 10.195,56 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.022,05 500,00 500,00 500,00 732,00 4.714.765,00 4.576.030,00 4.761.581,00 4.592.179,08 230.000,00 230.000,00 230.000,00 379.639,75 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. 9.1 Zinsen für Kredite 9.2 Zinsen für Kassenkredite 9.605,30 Sonstige Steuern 11.1 Grundsteuer 11.2 Kraftfahrzeugsteuer Summe der Aufwendungen 12. Jahresergebnis 6 - 464Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 Anmerkung: Die Umsatzerlöse des Erfolgsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung veränderter Gebührensätze zum Ansatz gebracht. Die Gebühren werden für die Einleitung von Schmutzwasser nach dem Wasserverbrauchsmaßstab und für die Einleitung von Niederschlagswasser nach dem Maßstab der bebauten oder befestigten Grundstücksflächen erhoben. Die notwendige Aufteilung der Kosten auf die Behandlung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser ist durch die Techniker und Ingenieure der SEL vorgenommen worden. Diese Aufteilung hat für 2016 zu dem Verhältnis geführt, dass 35,87 % der Kosten auf Niederschlagswasser und 64,13 % der Kosten auf Schmutzwasser entfallen. Bei Anwendung dieser Prozentsätze auf den Gebührenbedarf ergibt sich ein Anteil von 1.443.268,00 €, der auf Niederschlagswasser entfällt. Der Anteil, der auf Schmutzwasser entfällt, beträgt 2.580.338,00 €. Beim Personalaufwand wurden Tariferhöhungen sowie Leistungsentgelte berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden auf der Grundlage des buchhalterischen Anlagevermögens zum 31.12.2014 sowie der Aktivierungen und Abgänge der Jahre 2015 und 2016 in Höhe von 1.500.000,00 € in Ansatz gebracht. Sie sind nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berechnet worden. Der Betrieb wendet hierauf die lineare Abschreibungsmethode an. Der Zinsaufwand für Darlehensverbindlichkeiten wird unter Berücksichtigung handelsrechtlicher Abgrenzungskriterien mit 600.000,00 € zum Ansatz gebracht. 6. Mehrjährige Erfolgsprognose 2016 bis 2019 Erfolgsplan Ergebnis 2014 Prognose 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Erlöse/Erträge Umsatzerlöse 4.950.201,19 € 4.797.622,00 € 4.936.357,00 € 4.708.500,00 € 4.641.500,00 € 4.620.500,00 € Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen - € - € - € sonstige betriebliche Erträge 21.617,64 € 8.408,00 € 8.408,00 € 8.600,00 € 8.600,00 € 8.600,00 € Zinsen und ähnliche Entgelte 20.008,24 € 1.000,00 € 1.000,00 € 900,00 € 900,00 € 900,00 € 4.991.827,07 € 4.807.030,00 € 4.945.765,00 € 4.718.000,00 € 4.651.000,00 € 4.630.000,00 € Summe Erlöse/Erträge Aufwendungen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Anlagevermögen sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen sonstige Steuern Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss (+) Jahresfehlbetrag (-) 762.373,08 € 880.500,00 € 904.500,00 € 886.000,00 € 893.000,00 € 895.000,00 € 1.134.957,26 € 1.107.000,00 € 1.347.335,00 € 1.239.000,00 € 1.262.000,00 € 1.285.000,00 € 1.512.923,79 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.430.000,00 € 1.380.000,00 € 1.350.000,00 € 547.625,02 € 428.000,00 € 352.400,00 € 321.400,00 € 324.400,00 € 328.400,00 € 652.554,12 € 660.000,00 € 610.000,00 € 610.000,00 € 560.000,00 € 540.000,00 € 1.754,05 € 1.530,00 € 1.530,00 € 1.600,00 € 1.600,00 € 1.600,00 € 4.612.187,32 € 4.577.030,00 € 4.715.765,00 € 4.488.000,00 € 4.421.000,00 € 4.400.000,00 € 379.639,75 € 230.000,00 € 230.000,00 € 230.000,00 € 230.000,00 € 230.000,00 € 7 - 465Stadtentwässerung Lengerich 7. __ Wirtschaftsplan 2016 Vermögensplan 2016 7.1 7.2 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Abschreibungen Auflösung Ertragszuschüsse 1.500.000 € 0€ 1.450.000 € -215.000 € Innenfinanzierung (Cashflow) 1.500.000 € 1.235.000 € Ansatz Innenfinanzierung Anteilige Erschließungsbeiträge Kanalanschlussbeiträge Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse Zuschüsse (Inv. Pauschale) Fördermittel Darlehensaufnahme 1.500.000 € 50.000 € 50.000 € 1.235.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 300.000 € 0€ 2.985.000 € 50.000 € 263.000 € 0€ 2.417.000 € Summen 4.935.000 € 4.065.000 € Tilgung Investitionen 1.450.000 € 3.485.000 € 1.460.000 € 2.605.000 € Summen 4.935.000 € 4.065.000 € Mittelherkunft Mittelverwendung Erläuterungen zum Vermögensplan 2016 Zur Finanzierung der Investitionen (3.485 T€) dargestellt unter Pkt. 9 dieses Wirtschaftsplanes, sowie der Tilgungsleistungen (1.450 T€) wird unter Berücksichtigung der sonstigen Mittelzuflüsse durch Dritte (450 T€) eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 2.985 T€ erforderlich. 8. Darlehensverbindlichkeiten Die Darlehensverbindlichkeiten valutieren zum 31.12.2016 mit 17.704.527 €. Neuaufnahmen im Jahr 2016 sind hierin nicht enthalten. Bei einer Neuaufnahme in Höhe von 2.985 T€ würde sich in 2016 eine Neuverschuldung von 1.535 T€ ergeben. Diese resultiert aus der Differenz zwischen der Darlehensneuaufnahme (2.985 T€) und der Tilgung (1.450 €). 8 - 466Stadtentwässerung Lengerich 9. __ Wirtschaftsplan 2016 Mittelfristige Investitionsplanung von 2015 bis 2019 2015 2016 2017 2018 2019 Anschaffung von Geräten 150.000 € 150.000 € 150.000 € 100.000 € 100.000 € Ausbau von Abwasseranlagen 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € Herstellung von Hausanschlüssen (Einzelanschlüsse) 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Umbau der K2 Lienener Straße (Kanalbau) 50.000 € 600.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 600.000 € 0€ 0€ 0€ Erneuerung der Betriebswasseraufbereitung der KA 35.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ Planungskosten für zukünftige Maßnahmen 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Software Kanalbetrieb/Finanzbuchhaltung Kanalzustandserfassung/Aktualisierung des Kanalkatasters 50.000 € 100.000 € 0€ 0€ 0€ Erneuerung Kanalisation Bahnhofstraße 70.000 € 70.000 € 70.000 € 70.000 € 70.000 € Erweiterung Regenentlastung IV 100.000 € 100.000 € 400.000 € 400.000 € 0€ Erweiterung Regenentlastung I 700.000 € 700.000 € 0€ 0€ 0€ Sanierung Regenentlastungen IV 250.000 € 100.000 € 0€ 0€ 0€ Sanierung der Kanäle gem. ABK 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € Minimierung der natürlichen Zuflüsse in die MWK 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Durchführung hydrodynamischer Berechnungen und hydraulische Kanalsanierungsplanung 20.000 € 20.000 € 0€ 0€ 0€ Durchlass der Gewässerverrohrung unter dem Südring 300.000 € 200.000 € 0€ 0€ 0€ Erneuerung der Wasseraufbereitung am RÜB IV 100.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 150.000 € 0€ 0€ 0€ Erneuerung Kanalisation Mühlenweg Blockheizkraftwerk 200.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ Sanierung Schlammentwässerungsgebäude 0€ 45.000 € 0€ 0€ 0€ Hardware Kanalbetriebssoftware 0€ 20.000 € 0€ 0€ 0€ 50.000 € 500.000 € 0€ 0€ Planungskosten Gewerbepark "Deetweg" Jährliche Investitionen 0€ 2.605.000 € 3.485.000 € 1.700.000 € 1.150.000 € 750.000 € Erläuterungen zur Investitionsplanung Anschaffung von Geräten Für 2016 sind verschiedene Anschaffungen, wie Büroausstattungen, Geräte für die Kläranlage und den Kanalbetrieb wie Pumpen, Messgeräte, Entlüftungseinrichtungen an Druckrohrleitungen, Drosselschieber an den Regenüberläufen etc. vorgesehen. Ausbau von Abwasseranlagen Der Ansatz ist für einzelne nicht vorhersehbare Kanalbaumaßnahmen vorgesehen. Herstellung von Hausanschlüssen Dieser Ansatz ist für einzelne Kanalhausanschlüsse bei der Schließung von Baulücken, bei Neubauvorhaben nach Grundstücksteilungen sowie Hausanschlüssen im Außenbereich vorgesehen. Umbau der K2 Lienener Straße (Kanalbau) Das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt plant, den jetzigen Querschnitt der K 2, Lienener Straße in Lengerich im Bereich der Unterführung zum Bahnhof bis zum Zementwerk Dyckerhoff verkehrsgerecht umzubauen. Der überbreite Fahrbahnquerschnitt wird zugunsten eines Radweges zurückgebaut. Durch die Neuordnung der Verkehrsflächen 9 - 467Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 ergeben sich auch Änderungen an den vorhandenen Versorgungssystemen. Bei der Überprüfung der vorhandenen Kanäle wurde festgestellt, dass der Kanal von der „Dyckerhoffstraße“ bis zur „Einfahrt „Dyckerhoff“ erneuert werden muss. Diese Kanalbaumaßnahme wird im Jahr 2016 durchgeführt Erneuerung Kanalisation Bahnhofstraße Der Kanal in der Bahnhofstraße auf dem Teilstück zwischen Berliner Straße und Rahestraße wurde in den 30er Jahren gebaut und ist in großen Teilen schadhaft. Da der Kanal hydraulisch unterdimensioniert ist, muss der Durchmesser von DN 300 auf DN 600 vergrößert werden. Ein Neubau des Kanals wird dadurch zwingend erforderlich. Planungskosten für zukünftige Maßnahmen Der Ansatz ist für verschiedene Planungen im Rahmen der Abwasserbeseitigung vorgesehen. Software für den Kanalbetrieb/Finanzbuchhaltung Für die Sicherstellung eines Kanalbetriebes werden die Anforderungen zur Überprüfung und Dokumentation der einzelnen Betriebstellen wie Pumpwerke, Regenrückhaltebecken usw. immer komplexer. Zur Sicherstellung und Vereinfachung der Betriebsführung des Kanalbetriebes soll hierfür eine entsprechende Software angeschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt Ende des Jahres 2015, so dass die Abrechnung erst im Jahr 2016 erfolgen wird. Um zukünftig vernetzter und optimierter zwischen Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung agieren zu können, ist es erforderlich, die bisherige Software für die Finanzbuchhaltung zu erneuern. Kanalzustandserfassung/Aktualisierung des Kanalkatasters Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser müssen die Kanäle alle 15 Jahre mit Kamera abgefahren werden. Diese Befahrung wird gebietsweise vorgenommen und orientiert sich zurzeit an der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Zudem ist dieser Ansatz auch für laufende Aktualisierungen vorgesehen. Zusätzlich wird mit der Kanalzustandserfassung der Schächte begonnen. Erweiterung Regenentlastung IV Die Regenentlastung IV (Ladberger Straße) ist dahingehend zu erweitern, dass das RRB um ein Volumen von ca. 8.000 m³ erweitert werden muss. Das dafür erforderliche Grundstück wurde im Jahr 2013 gekauft. In 2016 stehen Ingenieurleistungen zur Vorplanung, Genehmigung und Ausschreibung an. Nach Absprache mit der Bezirksregierung ist der Baubeginn im Jahr 2017 vorgesehen. Erweiterung Regenentlastung I Aus der nach dem BWK Merkblatt 3 aufgestellten Immissionsbetrachtung ist für die Einleitung aus dem Regenentlastungsbecken I (Hohne) grundsätzlich abzuleiten, dass die derzeitige und wasserrechtliche (noch) erlaubte Einleitungsmenge in Höhe von 2.470 l/s auf 20 l/s zu reduzieren ist, was nur durch eine Vergrößerung des vorhandenen Retentionsraum zu erzielen ist. Unter Berücksichtigung des vorhanden Rückhaltevolumens und der BWK – Forderung ergibt sich für die Regenentlastung I ein zusätzlich erforderliches Regenrückhaltevolumen von 2.400 m³. Für eine weitere Verlängerung der jetzigen Einleitungserlaubnis von entlastetem Mischwasser in ein Gewässer fordert die Bezirksregierung Münster die Stadt Lengerich 10 - 468Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 nun auf das geplante Regenrückhaltebecken bis zum 31.12.2015 betriebsbereit fertig zu stellen. Da die Grundstücksverhandlungen zum Kauf eines geeigneten Grundstückes noch nicht umgesetzt werden konnten, konnten die entsprechenden Bauarbeiten im Jahr 2015 nicht durchgeführt werden. In Voraussicht einer erfolgreichen Grundstücksverhandlung wird das Vorhaben für das Jahr 2016 in Ansatz gebracht. Eine entsprechende Information, mit Aussicht auf Verlängerung der Einleitungserlaubnis um ein Jahr, wurde der Bezirksregierung Münster mitgeteilt. Sanierung Regenentlastung IV Bauliche Sanierung Die Betonbecken (Baujahr 1982/1983) weisen starke Korrosionen (Verwitterungen, Abplatzungen, Risse) auf; teilweise liegt die Armierung frei. Die Laufflächen der Räumerbrücken müssen neu beschichtet werden. Sanierung der Räumerbrücken Alternativ zur vorgesehenen Sanierung und Erneuerung der Räumerbrücken wurde der Einsatz von Spülkippen geprüft. Die Anschaffung sowie der Betrieb von Spülkippen sind deutlich günstiger als eine Sanierung/Erneuerung der Räumerbrücken, so dass in Zukunft für die Reinigung des RRB Spülkippen zum Einsatz kommen. Dadurch konnte auch auf die Erneuerung der Wasseraufbereitung am RÜB IV mit einem geplanten Kostenansatz in Höhe von 100.000 € verzichtet werden. Lediglich für das vorgeschaltete Klärbecken ist noch eine neue Räumerbrücke anzuschaffen. Sanierung der Kanäle gem. Abwasserbeseitigungskonzept Für die nach dem ABK vorgesehenen Sanierungen sind jährlich 400.000 € vorgesehen Die Sanierung soll bedarfsweise entsprechend der vorliegenden und fortzuschreibenden Kanalinspektion und Schadensklassifizierung erfolgen. Minimierung der natürlichen Zuflüsse in die Mischwasserkanalisation Aufgrund der Hanglage Lengerichs entwässern teilweise die Abflüsse von natürlichen Flächen bei Starkregenereignissen über die MW-Kanalisation. Zur Zurückhaltung der natürlichen Abflüsse/Zuflüsse ist im Wesentlichen die Herstellung und Verlängerung von Mulden und Gräben auch mit Anschluss an oberirdische Gewässer erforderlich. Hierzu ist jedoch eine detaillierte Betrachtung und Planung der Einzelmaßnahmen im Vorfeld der Umsetzung nötig. Ob und in welchem Umfang Einzelmaßnahmen umzusetzen sind, wird sich aus den Voruntersuchungen ergeben. Auf Forderung der Bezirksregierung soll zunächst ein Planungsauftrag vergeben werden. Durchführung hydrodynamischer Berechnung/ hydraulische Kanalsanierungsplanung Im Zusammenhang mit der erforderlichen Erweiterung des RRB IV und unter Anwendung der DIN EN 752 ist das gesamte Mischwassernetz hydraulisch nachzuberechnen. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig abgeschlossen. 11 - 469Stadtentwässerung Lengerich __ Wirtschaftsplan 2016 Durchlass der Gewässerverrohrung unter dem Südring Für den Wiederanschluss des Oberlaufes des Gewässers Nr. 1072 an den offenen Unterlauf mit Austausch der Gewässerverrohrung zur Unterquerung des Südringes ist vorab die Erweiterung der Gewässerverrohrung unterm Südring erforderlich. Mit den Arbeiten wurde im Jahr 2015 begonnen. Eine weitere Forderung des Zentralabwasserplanes (ZAP) ist die Entflechtung/Entlastung des Oberlaufes des Gewässers Nr. 1072 von der städtischen Mischwasserkanalisation im Bereich der Bahnhofstraße. Hierzu wird eine neu zu verlegende Rohrleitung wieder an den offen geführten Unterlauf des Gewässers im Bereich der Ringeler Straße angebunden. Die Arbeiten hierzu sollen in Absprache mit der Bezirksregierung im Jahr 2017/2018 beginnen. Erneuerung Kanalisation Mühlenweg Der Kanal im Mühlenweg auf dem Teilstück zwischen Tecklenburger Straße und Kirchpatt ist in großen Teilen schadhaft. Da der Kanal hydraulisch unterdimensioniert ist, muss der Durchmesser von DN 300 auf DN 500 vergrößert werden. Ein Neubau des Kanals wird dadurch zwingend erforderlich. Sanierung Schlammentwässerungsgebäude Das in den 80er Jahren erbaute Entwässerungsgebäude muss an verschiedenen Stellen saniert werden. Hierzu gehören im Einzelnen die Erneuerung von Fliesen, Dach- und Dachrinnen, der Durchfahrt sowie Putz- und Malerarbeiten. Hardware Kanalbetriebssoftware Für den Einsatz der neuen Kanalbetriebssoftware sollen zur Aufnahme von Kontrollen der Außenstationen fünf Fahrzeuge mit der jeweiligen Hardware bestückt werden. Planungskosten Gewerbepark „Deetweg“ Für die Planung zur Erneuerung des Gewerbeparks „Poststraße“ sind die entsprechenden Mittel vorzuhalten. Die Umsetzung der Bauarbeiten für die Kanäle und RRB sind für 2017 geplant. 12 - 470Stadtentwässerung Lengerich 10. __ Wirtschaftsplan 2016 Mittelfristige Vermögensplanung für die Jahre 2016 – 2019 Ansätze zur mittelfristigen Finanzplanung 2016 2017 2018 2019 13.1 Mittelherkunft Abschreibungen ./.Auflösung Ertragszuschüsse Anteilige Erschließungsbeiträge Kanalanschlussbeiträge Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse 1.500.000 € 0€ 50.000 € 50.000 € 50.000 € 1.430.000 € 0€ 50.000 € 50.000 € 50.000 € 1.380.000 € 0€ 0€ 50.000 € 50.000 € 1.350.000 € 0€ 0€ 25.000 € 25.000 € Finanzmittel aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 1.650.000 € 1.580.000 € 1.480.000 € 1.400.000 € Darlehensaufnahme Zuschüsse (Inv. Pauschale) Fördermittel 2.985.000 € 300.000 € 0€ 1.040.000 € 300.000 € 0€ 450.000 € 300.000 € 0€ 140.000 € 300.000 € 0€ Finanzmittel externer Geldgeber 3.285.000 € 1.340.000 € 750.000 € 440.000 € Summe Mittelherkunft 4.935.000 € 2.920.000 € 2.230.000 € 1.840.000 € Tilgung Investitionen 1.450.000 € 3.485.000 € 1.220.000 € 1.700.000 € 1.080.000 € 1.150.000 € 1.090.000 € 750.000 € Summe Mittelverwendung 4.935.000 € 2.920.000 € 2.230.000 € 1.840.000 € 17.704.527 € 16.498.547 € 15.418.483 € 14.331.225 € 13.2 Mittelverwendung 13.3 Entwicklung der Darlehen zum 31.12. (ohne geplante Neuaufnahmen) 49525 Lengerich, 05.11.2015 Stadtentwässerung Lengerich Festgestellt: Aufgestellt: gez. Voß gez. Lammert (Betriebsleiter) 13 E5 E2 E 5 E 2 A9 A8 A 12 A 11 A 10 3 1 - 1 1 Zahl der Stellen 2016 15 1 - 7 1 1 3 2 Zahl der Stellen 2016 1 3 3 1 1 - Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2015 17 1 1 9 1 1 2 2 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2015 1 1 1 - Zahl der Stellen 2015 18 1 1 9 1 1 3 2 Zahl der Stellen 2015 Erläuterungen Umwandlung von 1 Stelle nach A 9 von A 8 Umwandlung von 1 Stelle von A 8 nach A 9 Umwandlung von 1 Stelle von A 11 nach A 10 Umwandlung von 1 Stelle nach A 10 von A 11 Erläuterungen Umwandlung von 1 Stelle nach E 8 von E 6 TVöD Wegfall von 1 Stelle E 8 TVöD (TZ 19,5 Std.) 1 Stelle TZ 30,0 Std. Wegfall von 1 Stelle E 6 TVöD Umwandlung von 1 Stelle von E 6 nach E 8 TVöD Wegfall des kw-Vermerkes Wegfall von 1 Stelle E 2 TVöD (TZ 13,7 Std.) Anmerkung: vgl. Stellenplan Beamte der Stadt Lengerich unter B: Sondervermögen mit Sonderrechnungen insgesamt mittlerer Dienst Stadtamtsinspektor/-in Stadthauptsekretär/-in gehobener Dienst Stadtamtsrat/-rätin Stadtamtmann/Stadtamtfrau Stadtoberinspektor/-in Laufbahngruppe und Amtsbezeichnung Beamte (nachrichtlich) Besoldungsgruppe E6 E 6 insgesamt E 12 E 11 E9 E8 Vergütungs- bzw. Lohngruppe lt. Stellenbewertung E 12 E 11 E 9 E 8 Entgeltgruppe nach TVöD Tariflich Beschäftigte gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung Stadt Lengerich - Stadtentwässerung Stellenübersicht - 471- - 472- - 473- - 474-