Inhaltsverzeichnis - Drei für Wuppertal

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Inhaltsverzeichnis - Drei für Wuppertal
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Inhaltsverzeichnis
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I. Präambel ............................................................................................................... 4 3
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II. Bildung ................................................................................................................ 11 5
Kinderarmut bekämpfen ..................................................................................................... 13 6
Alle Talente fördern ............................................................................................................ 14 7
Schule ist Lern- und Lebensort für alle Kinder.................................................................... 14 8
Demokratie und Lebensgestaltung kann gelernt werden ................................................... 15 9
Diese Prävention in der Schule zahlt sich aus .................................................................... 15 10
Für lebensbegleitendes Lernen öffnen ............................................................................... 15 11
Vorbeugung schützt vor intensiven Ausgaben ................................................................... 16 12
Frühkindliche Bildung - Förderung von Anfang an ............................................................. 16 13
Dem Fachkräftemangel begegnen ..................................................................................... 17 14
U3-Ausbau weiter voranbringen ......................................................................................... 18 15
Inklusion in der Kita ............................................................................................................ 19 16
Sprachförderung ................................................................................................................. 19 17
Ein neues Gesetz für frühkindliche Bildung ........................................................................ 19 18
Elternmitwirkung weiter stärken .......................................................................................... 20 19
Kinderrechte stärken........................................................................................................... 20 20
Schule der Zukunft: Schule als Lern- und Lebensort .......................................................... 21 21
Wir verbessern den Übergang von Schule in den Beruf ..................................................... 27 22
Wissen schafft Chancen - Hochschulen in NRW vor großen Herausforderungen ............. 28 23
Forschen für den Fortschritt – Der Mensch im Mittelpunkt ................................................. 34 24
Die lernende Gesellschaft: Weiterbildung in NRW ............................................................. 38 25
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III. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie ...................................................................... 39 27
Nachhaltige Industriepolitik ................................................................................................. 40 28
Mittelstandspolitik ............................................................................................................... 43 29
Technologische Schwerpunkte setzen ............................................................................... 45 30
EU-Strukturfonds aus einem Guss ..................................................................................... 47 31
Klimaschutz made in NRW ................................................................................................. 54 32
Windenergie........................................................................................................................ 56 33
Photovoltaik ........................................................................................................................ 57 34
Wasserkraft......................................................................................................................... 57 35
Geothermie ......................................................................................................................... 57 36
Energieeinsparung.............................................................................................................. 57 37
Effizienz-Potenziale im Gebäudebestand ........................................................................... 58 38
Erneuerbares-Wärme-Gesetz (EWärmeG NRW) ............................................................... 58 Für eine Politik der Vorbeugung ......................................................................................... 11 Nachhaltige Wirtschafts- und Strukturpolitik ....................................................................... 39 1
Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Einsparung und Vermeidung von Energiearmut ................................................................. 59 40
Kraft-Wärme-Kopplung ....................................................................................................... 59 41
Wettbewerb, Netze und Speicher für die Energiewende .................................................... 60 42
Atomausstieg ...................................................................................................................... 61 43
Zukunftsperspektive für die Steinkohleregion sichern ........................................................ 62 44
Neue Kraftwerke für NRW .................................................................................................. 63 45
Kohlekraftwerke Datteln und Lünen.................................................................................... 64 46
Nachhaltige Perspektiven für das Rheinische Revier ......................................................... 65 47
Bergschäden und Restseen ............................................................................................... 66 48
Innovationsregion Rheinisches Revier ............................................................................... 66 49
Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS) ........................................................... 67 50
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten....................................................................... 67 51
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IV. Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz ............................................ 69 Ökologischer Aufbruch in NRW - Besser leben in Stadt und Land ..................................... 69 53
NRW lebenswert halten - Natürliche Ressourcen schützen ............................................... 75 54
Starke ländliche Räume – naturnahe Landwirtschaft ......................................................... 79 55
Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen - Verbraucherschutz stärken .......... 84 56
Mehr Tierschutz in NRW..................................................................................................... 87 57
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V. Bauen, Wohnen, Verkehr ................................................................................... 88 59
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VI. Arbeit, Soziales, Integration, Inklusion ......................................................... 107 61
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Armut vermeiden und bekämpfen ....................................................................... 113 63
NRW schützt Menschen vor Verfolgung und in Not ......................................................... 117 64
Auf dem Weg zu einem inklusiven NRW .......................................................................... 118 65
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Zukunftsfähige Mobilität für alle in NRW ............................................................................. 98 NRW setzt auf gute Arbeit und faire Löhne ...................................................................... 107 Integration in NRW erfolgreich gestalten .......................................................................... 115 VII. Familie, Jugend, Generationen, Sport ..................................................... 124 Familien in NRW ............................................................................................................... 124 67
Jugendpolitik: Ein eigenständiges Politikfeld .................................................................... 126 68
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Zivilgesellschaftliches und Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen stärken
.......................................................................................................................................... 128 70
Politische Bildung stärken................................................................................................. 129 71
Rechtsextremismus bekämpfen ....................................................................................... 130 72
Wir bewegen NRW ........................................................................................................... 131 73
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VIII. Gesundheit, Pflege, Emanzipation ........................................................... 134 Gesundheitsversorgung sozial ausrichten ........................................................................ 134 75
Demografischer Wandel: Selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen ........................ 139 76
Wir stehen für ein tolerantes NRW ................................................................................... 146 2
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IX. Kommunen, Innen, Justiz ......................................................................... 148 Für handlungsfähige Kommunen und eine lebendige Demokratie in Nordrhein-Westfalen
.......................................................................................................................................... 148 80
Wir stehen für handlungsfähige Kommunen ..................................................................... 149 81
Wir stärken die kommunale Daseinsvorsorge .................................................................. 153 82
Stadt und Land: Wir stehen für eine lebendige Demokratie ............................................. 154 83
Sicherheit stärken und Freiheit gewährleisten .................................................................. 156 84
Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen................................................................................ 161 85
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X. Kultur, Medien, Kirchen und Religionsgemeinschaften ............................... 166 87
Medien in NRW - Vielfalt und Unabhängigkeit stärken ..................................................... 171 88
Religiöse Vielfalt gestalten ................................................................................................ 177 Kunst und Kultur in NRW sichern ..................................................................................... 166 89
XI. Europa, Eine-Welt ...................................................................................... 178 90
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XII. Finanzen ..................................................................................................... 187 Nordrhein-Westfalen muss seine finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen .......... 187 92
Wir stehen zu unseren Sparkassen .................................................................................. 193 93
Weitere Schritte zum Umbau der WestLB ........................................................................ 194 94
Dienstrechtsreform ........................................................................................................... 194 95
Glücks- und Automatenspiel ............................................................................................. 194 96
XIII. Allgemeine Vereinbarungen ..................................................................... 195 97
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I.
Präambel
Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten
Bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger in
Nordrhein-Westfalen für klare Verhältnisse gesorgt. SPD und Grüne haben eine
deutliche Mehrheit errungen und den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten. Das
Ergebnis der Wahl ist eine eindrucksvolle Bestätigung für die Arbeit der bisherigen
rot-grünen Minderheitsregierung. Es ist ein großer Vertrauensbeweis.
Wir stellen uns der Verantwortung und werden den von uns in den vergangenen zwei
Jahren eingeschlagenen Weg der wirtschaftlichen und ökologischen, sozialen und
demokratischen Entwicklung unseres Landes fortsetzen. Wir wollen, dass NordrheinWestfalen weiter gut regiert wird. Dabei folgen wir den Grundsätzen einer Politik, die
auf Vorbeugung, Inklusion und Integration sowie auf Nachhaltigkeit setzt.
Bei uns steht nicht der Markt, sondern der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb bleibt es
bei unserem Ansatz der vorsorgenden Politik mit dem Ziel: Wir lassen kein Kind
zurück. Wir investieren in Kinder und Bildung, die wirtschaftliche und ökologische und
ökonomischer Erneuerung, handlungsfähige Kommunen, Familien und Inklusion.
Das stärkt die Gesellschaft als Ganzes und darüber hinaus auch den
Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
Wir werden uns weiter für gute Zukunftsperspektiven unserer Städte und
Gemeinden, für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und für eine gute
Entwicklung des Industrielandes NRW einsetzen. Die ökologische Erneuerung und
den Klimaschutz wollen wir konsequent vorantreiben.
Die rot-grüne Minderheitsregierung hat Wort gehalten. Auch für die Zukunft gilt: Wir
werden halten, was wir versprechen, und nichts versprechen, was wir nicht halten
können. Unsere Politik wird verlässlich und berechenbar bleiben. Dabei werden wir
die Kultur des Dialogs, die wir als Minderheitsregierung begonnen haben, fortsetzen.
Wir wollen auch als Mehrheitsregierung auf neue und innovative Formen der
Beteiligung setzen, das Parlament weiterhin stärken und die direkte Demokratie
fördern. Es geht um ein gutes Zusammenspiel von Regierung, Parlament und
Zivilgesellschaft.
Wir lassen kein Kind zurück – Beste Bildung für alle
Indem wir gezielt und frühzeitig Familien und Kinder stärken, stärken wir gleichzeitig
unser Gemeinwesen. Vorbeugend ausgerichtete Politik muss alle Kinder von Anfang
an erreichen. Wir müssen früh beginnen und die Hilfsangebote besser miteinander
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verknüpfen, damit eine Präventionskette entsteht, die sich am Lebensweg eines
Kindes orientiert. So lassen sich auch spätere Kosten vermeiden.
Jedes Kind soll seine Talente entfalten können. Wir wollen unser Bildungssystem
gerechter und leistungsfähiger gestalten. Wir stehen dazu, dass der Zugang zu
Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Das Ziel ist die Beste
Bildung für alle. Zugang zu Bildung und Förderung auf hohem qualitativem Niveau,
längeres gemeinsames Lernen in der Schule und ein beitragsfreies und qualitativ
hochwertiges Studium sind der Schlüssel für wirtschaftliche Stärke und
Zukunftsfähigkeit, für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit.
SPD und Grüne wollen den Eltern echte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
ermöglichen. Frühkindliche Bildung kann nur mit einem Ausbau von Kita-Plätzen
gelingen. Durch die Umsetzung des Schulfriedens ermöglichen wir längeres
gemeinsames Lernen und schaffen leistungsstarke und gute Schulen im ganzen
Land. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gemeinsam mit
anderen Kindern lernen. Für uns gilt weiterhin: Kein Abschluss ohne Anschluss.
Unser Ziel ist eine Ausbildungsgarantie. Wir wollen, dass alle Studierwilligen ein
erfolgreiches Studium in NRW absolvieren können, stärken die Demokratie an
unseren Hochschulen und setzen den Rahmen für eine breite und zukunftsgerichtete
Forschung.
Wir sind uns einig: Lebensbegleitendes Lernen ist einer der zentralen Pfeiler für
Bildungsaufstieg. Nur mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Perspektiven
haben, meistern wir gesellschaftliche Umbrüche und gelingen uns gesellschaftliche
Aufbrüche.
Nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik schafft Generationengerechtigkeit
Wir werden unsere Haushaltspolitik der Verantwortung fortsetzen, die aus einem
Dreiklang besteht – gezielt sparen, in Zukunft investieren, Einnahmen erhöhen. So
wird es uns gelingen, die Schuldenbremse einzuhalten. Wir sind überzeugt davon,
dass Nordrhein-Westfalen mit diesem Dreiklang einen ausgeglichenen Haushalt bis
zum Jahr 2020 erreichen wird. In diesem Geiste wollen wir auch in der
Landesverfassung eine Schuldenbremse verankern, die aber nicht zu Lasten der
Kommunen gehen darf. Wir werden aufzeigen, dass eine Politik der Vorbeugung
auch schon mittelfristig finanzielle Renditen für die öffentlichen Haushalte einbringt.
Zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gehört auch eine faire Verteilung der
Finanzmittel. Deshalb werden wir in NRW massiv darauf drängen, dass im Bund eine
Vermögenssteuer wieder eingeführt, der Spitzensteuersatz für Zukunftsinvestitionen
erhöht und eine Finanztransaktionssteuer erhoben wird. Starke Schultern in diesem
Land können und müssen mehr tragen als schwache. Sehr viele sind dazu auch
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bereit – im Sinne einer gerechten Gesellschaft. Außerdem dürfen Fördermittel des
Bundes nicht mehr nach Himmelsrichtung, sondern müssen nach Bedarf verteilt
werden.
Handlungsfähige Kommunen stärken die Demokratie
Die Kommunen sind das Fundament unserer Gesellschaft. Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen sind Heimat der Menschen. Hier zeigt sich täglich, wie vielfältig
und lebenswert unser Gemeinwesen ist. Die Rahmenbedingungen für ein
selbstbestimmtes Leben und die soziale und gesellschaftliche Teilhabe müssen
deswegen dort gestaltet werden, wo die Menschen leben. Daher wollen wir
zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen lebenswerte
Wohnquartiere gestalten und weiterentwickeln. Das Quartier ist der Ort, an dem sich
gesellschaftliche Solidarität entfalten kann, durch einen Mix von professionellem und
ehrenamtlichen Engagement und Nachbarschaftshilfen über Generationengrenzen
hinweg. Wir werden die Voraussetzungen dafür gestalten, dass Menschen im Alter
und Pflegebedürftigkeit selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
SPD und Grüne werden ihre Politik fortsetzen, die die Kommunen als Partner auf
Augenhöhe betrachtet und nicht als Bittsteller. Deshalb setzen wir unsere Politik fort,
die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Stadt und Land bilden
eine Verantwortungsgemeinschaft.
Schon zwischen 2010 und 2012 haben SPD und Grüne die Demokratie
insbesondere auf kommunaler Ebene gestärkt und zu allen wesentlichen Themen
den Dialog mit der Zivilgesellschaft gesucht. Demokratie zu stärken heißt, sie
permanent weiterzuentwickeln. Wir werden deshalb auch auf Landesebene die
direkte Bürgerbeteiligung erleichtern. Stärkung der Demokratie ist zugleich eine
Stärkung der Zivilgesellschaft. Wer mitbestimmt, übernimmt Verantwortung für das
Gemeinwesen. Beteiligung setzt Transparenz voraus. Wir wollen miteinander für
mehr Transparenz von Politik sorgen – auf allen Ebenen. Dazu setzen wir auch auf
die neuen Möglichkeiten, die die digitale Gesellschaft bietet.
Wir wollen die Verfassung des Landes reformieren und werden dazu eine
Verfassungskommission einrichten.
Der Wirtschafts- und Innovationsstandort NRW ist innovativ und leistungsfähig
Unsere Wirtschaft ist stark. Die Gründe dafür liegen zum einen in den hervorragend
qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zum anderen in einer
Vielzahl von innovativen und weltweit wettbewerbsfähigen Unternehmen. Mittelstand
und Handwerk bilden das breite und tragfähige Fundament unserer erfolgreichen
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Wirtschaft. Wir helfen ihr qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und neue Leitmärkte
zu erschließen. Sie kann sich zur Sicherung ihrer Innovationskraft auf ein exzellentes
Netz an Hochschulen und Forschungseinrichtungen stützen. Wir werden die
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Mittelstandsgesetz auf
eine neue Grundlage stellen und die begonnene Handwerksinitiative NRW fortführen.
Eine an Patientinnen und Patienten orientierte Gesundheitspolitik ist für uns die
Basis für eine leistungsstarke Gesundheitswirtschaft. Sie ist treibender Faktor für
Beschäftigungswachstum und Innovation.
Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland und muss es bleiben. Die globale
Wirtschafts- und Finanzkrise hat eindrucksvoll bestätigt, dass dies der richtige Weg
war und ist. Gerade durch die Energiewende kann es uns gelingen, dieses
Industrieland für die Zukunft fit zu machen. Die energieintensive Industrie kann die
Energiewende durch neue Geschäftsfelder mit gestalten und davon profitieren. Die
Fortentwicklung der Industriestandorte wollen wir gemeinsam mit den Unternehmen
und den Menschen vor Ort umsetzen und dabei verschiedene Interessen
miteinander in Einklang bringen.
Nordrhein-Westfalen ist ein mobiles Land. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für
Teilhabe und eine gute Zukunft in einem industrialisierten Land. Es ist eine zentrale
Herausforderung in der kommenden Legislaturperiode, Mobilität insgesamt zu
vereinfachen, zu sichern und bezahlbar zu halten. Dazu muss die gesamte Mobilität
in den Blick genommen werden – und zwar nicht isoliert voneinander, sondern
vernetzt zwischen Straße, Wasserweg und Schiene. Wir werden noch stärker als
bisher gegenüber der Bundesregierung deutlich machen, dass der
Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt auf eine leistungsfähige Infrastruktur in
Nordrhein-Westfalen angewiesen ist.
Energiewende und Klimaschutz werden wir als Fortschrittsmotor nutzen
Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer 1 und soll es auch bleiben. Dieses
Potenzial müssen wir auch für die Jahrhundertaufgabe Klimaschutz nutzen.
Energiewende und Klimaschutz sind zentrale Themen, die den notwendigen Umbau
des Wirtschaftsstandortes NRW prägen und den Industriestandort NRW stärken
werden: Klimaschutz ist für uns Fortschrittsmotor. Wir wissen dabei, dass Ökonomie
und Ökologie, Arbeit und Umwelt keine Gegensätze sind. Deshalb treffen wir mit dem
Klimaschutzgesetz eine politische Leitentscheidung und wollen die großen Chancen,
die in der Energiewende liegen, konsequent nutzen, ohne die Herausforderungen
aus dem Auge zu verlieren. Wir werden den schnellstmöglichen Umstieg auf
Erneuerbare Energien und den Ausbau von Energieeffizienz und Energieeinsparung
vorantreiben. Wir wollen die Energiewende sozial gestalten. Hohe Energiepreise
treffen vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Politik muss den Grundstein
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legen und Anstöße geben, damit wir miteinander die Klimaziele erreichen und die
Energiewende meistern.
Verantwortungsvolle Politik schützt Mensch und Umwelt
Wir verpflichten uns, Mensch und Natur in NRW nachhaltig zu schützen. Ein neuer
ökologischer Aufbruch in NRW ist notwendig. Bei der Bekämpfung der
Umweltprobleme haben wir erste Schritte gemacht, stehen aber weiter vor großen
Herausforderungen.
Kinder haben hier einen besonderen Schutzanspruch und das Recht, in einer
intakten und nicht gesundheitsgefährdenden Umwelt aufzuwachsen. Nachhaltigkeit
bedeutet für uns die Verbindung von sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer
Vernunft mit ökologischer Verantwortung. Deshalb setzen wir uns ein für
ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine
naturnahe und zukunftsorientiere Waldwirtschaft, einen starken Verbraucherschutz
sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW. Wir wollen einen nachhaltig
ausgerichteten Industriestandort NRW.
Wir wollen das Naturerbe in NRW bewahren, die biologische Vielfalt konsequent
schützen und das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sichern.
Sauberes und gesundes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist
ein Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung. Wir verfolgen
ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und
ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden.
Der Boden stellt eine unvermehrbare und unverzichtbare Lebensgrundlage dar. Sein
Schutz hat mit Blick auf die Ressourcenknappheit, den Erhalt der regionaltypischen
biologischen Vielfalt und der zukünftigen landwirtschaftlichen Produktion eine
wachsende Bedeutung.
Wir wollen eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum
Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt, und wollen den
Ökolandbau ambitioniert ausbauen. Die Förderung tier- und artgerechter
Haltungsformen und den Tierschutz wollen wir deutlich verstärken.
NRW setzt auf gute Arbeit und gerechte Löhne
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass die Schere auf dem Arbeitsmarkt zwischen
denen, die einen festen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben und
denen, die lediglich einer unsicheren und oftmals auch schlecht bezahlten
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Beschäftigung nachgehen, immer größer wird. Wir wenden uns entschieden
dagegen, dass die Zahl der befristeten Arbeitsverträge und die Zahl derer, die von
einem Niedriglohn leben müssen, rasant steigt. Deshalb treten wir für einen
allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein. Der Missbrauch in der Leih- und Zeitarbeit
muss beendet werden. Wir werden den gravierenden Benachteiligungen am
Arbeitsmarkt entgegentreten und setzen uns vor allem für gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit ein. Zu viele Menschen werden so auch bei uns dauerhaft von
Wohlstand und gesellschaftlicher Teilhabe abgekoppelt. Gleichzeitig steigt der
Fachkräftemangel.
Wir setzen uns gemeinsam mit den Gewerkschaften für gute Arbeit, anständige
Arbeitsbedingungen und faire Löhne ein. Wir halten am Ziel der Vollbeschäftigung
fest. Wir treten auch in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften für
Mindeststandards als Regeln und gegen Missbrauch und Lohndumping auf dem
Arbeitsmarkt ein. Für uns ist es eine Frage der Verantwortung für den sozialen
Zusammenhalt unserer Gesellschaft, den Menschen durch gute Arbeit wieder
Teilhabe und sozialen Aufstieg zu ermöglichen.
Nordrhein-Westfalen: Land des Zusammenhalts
Die Menschen in NRW wissen um den Wert von sozialer Gerechtigkeit und
gesellschaftlicher Teilhabe. Doch nach wie vor haben viele weniger Chancen und
sind vom gemeinsamen Leben in NRW ausgeschlossen. Deshalb wollen wir
Nordrhein-Westfalen zum Land des Zusammenhalts weiterentwickeln und hier die
Vorreiterrolle übernehmen. Alle Menschen, die hier leben, sind Teil dieses Landes –
unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer körperlichen und geistigen
Verfassung, unabhängig von Geschlecht, Alter oder sexueller Identität, unabhängig
vom finanziellen oder sozialen Status. Unser Ziel einer geschlechtergerechten und
diskriminierungsfreien Gesellschaft erreichen wir nur in enger Zusammenarbeit mit
den Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft.
Den demografischen Wandel gestalten
Der demografische Wandel ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen
Herausforderungen unserer Zeit. Wir werden die Veränderungen, Chancen und
Herausforderungen, die durch die älter werdende Gesellschaft auf uns zukommen,
aktiv gestalten. Wir werden zusammen mit allen beteiligten gesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren Kräfte bündeln, um Wirtschaft, Infrastruktur und soziale
Sicherungssysteme für die älter werdende Gesellschaft zukunftsfähig zu machen.
Nur so wird es uns gelingen, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe in jeder
Lebensphase sicherzustellen. Unsere gesellschaftliche und pflegerische Versorgung
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muss sich auf die veränderte Bedarfe einstellen und sich – statt an den Strukturen –
an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten.
Rot-Grün – gut für Nordrhein-Westfalen und den Bund
Die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen haben am 13. Mai 2012 deutlich
gemacht: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen lehnen eine Politik der
Entsolidarisierung ab. Sie haben sich für eine Politik der Verantwortung und des
Miteinanders, einer gerechten und nachhaltigen Entwicklung und damit für eine gute
Zukunft unseres Landes entschieden. SPD und Grüne arbeiten darauf hin, dass
dies künftig auch für die Bundespolitik gilt. Wir übernehmen Verantwortung und
gestalten miteinander die Zukunft.
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Bildung bedeutet das Herausbilden einer Persönlichkeit, die Vermittlung von Wissen,
das Miteinanderlernen, das Vermitteln von Werten und Haltungen, das Erlernen von
Demokratie und sozialer Kompetenz. Gute Bildung ist ein entscheidender Baustein
für Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Partizipation, sozialen Zusammenhalt und für
die persönliche Zukunft. Gute Bildungspolitik ist zugleich präventive Sozial-,
Wirtschafts- und Integrationspolitik. Und gute Bildung ist ein Grundpfeiler für eine
gestärkte lebendige Demokratie und die Zukunft unseres Landes.
Noch immer hängt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft
ab. Auch in NRW sind wir noch weit von Chancengleichheit entfernt. Das kann sich
unsere Gesellschaft weder sozial noch volkswirtschaftlich länger leisten. Deshalb
wollen wir ein gerechteres und leistungsfähigeres Bildungssystem schaffen. Wir
wollen alle Talente fördern und alle Potenziale entwickeln. Wir wollen kein Kind
zurücklassen. Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten.
SPD und GRÜNE denken Bildung nicht von der Institution, sondern von den Kindern
und Jugendlichen, dem Menschen aus. Jeder Mensch verfügt über Potenziale und
Fähigkeiten, die erkannt, gefördert und entwickelt werden müssen. Für eine
Wissensgesellschaft stellt sich auch die Frage von Teilhabe und Chancengleichheit
neu. Wir wollen optimale Bildungsmöglichkeiten schaffen, um allen Kindern und
Jugendlichen gleiche Chancen zu ermöglichen. Deshalb setzen wir auf ein inklusives
Bildungssystem, auf lebensbegleitendes Lernen, auf mehr Qualität in den Kitas und
auf leistungsstarke Schulen und Hochschulen.
Zentrale Themen sind neben der Struktur eines gerechten und leistungsstarken
Bildungssystems der quantitative und qualitative Ausbau von frühkindlichen
Betreuungsplätzen, die innere Schulentwicklung, ausreichende Studienplätze an
demokratischen
Hochschulen
sowie
die
Kooperation
zwischen
Bildungseinrichtungen, Familien und weiteren außerschulischen Einrichtungen in
regionalen Netzwerken.
Wir wissen: Je länger Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, desto besser sind
ihre späteren Bildungsabschlüsse. Wir sind überzeugt: Längeres gemeinsames
Lernen macht unser Schulsystem gerechter und leistungsfähiger.
Wir bekennen uns nach wie vor zu dem Ziel, bis 2015 gesamtstaatlich 10 % des
Bruttoinlandsprodukts für Bildungs- und Forschungsausgaben aufzuwenden.
Wir streben gemeinsam eine Aufhebung des Kooperationsverbotes an. Dabei wollen
wir den gesamten Bildungsbereich einbeziehen.
Wir wollen kein Kind zurücklassen. Soziale Herkunft darf Bildungschancen nicht
erschweren. Davon hängen die Zukunftsfähigkeit und der Zusammenhalt unseres
Landes ab.
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In der vergangenen Wahlperiode haben wir große Anstrengungen unternommen, um
Kinder in ihrer Entwicklung früh zu fördern und Eltern bei der Betreuung, Bildung und
Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Dazu gehört der präventive Kinderschutz.
Dazu gehören Projekte wie der kostenlose Elternkurs und der Ausbau der
Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen. Die Erfolge geben uns Recht.
Wir müssen früh ansetzen und zielgenau helfen. Denn wir wollen, dass in NordrheinWestfalen alle Kinder die gleichen Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben.
Deshalb setzen wir auf eine Politik der Vorbeugung. Diese baut auf den vorhandenen
Angeboten der Einrichtungen und Trägern auf, so z.B. die der Kinder- und
Jugendhilfe, der Bildungseinrichtungen der Familienpolitik sowie der Sozial- und
Gesundheitspolitik. Wir wollen zudem Brücken zu zivilgesellschaftlichen Akteuren
und zur Wirtschaft schlagen und setzen auf eine aktive Teilhabe der Familien,
Kindern und Jugendlichen bei der Ausgestaltung des präventiven Ansatzes. Es geht
uns um den Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen, damit in der Prävention eine
Hand in die andere greift und so ein wirksames Vorbeugesystem mit eindeutigen
Zuständigkeiten entsteht.
Mit dem gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung begonnenen Projekt „Kein Kind
zurücklassen“ gehen wir diesen Weg. In 18 Kommunen bauen wir Präventionsketten
auf, die ein systematisches präventives Handeln beispielhaft ermöglichen. Unsere
Politik der Vorbeugung folgt dabei dem Grundsatz: Früh handeln, gezielt fördern und
rechtzeitig unterstützen.
Wir verknüpfen unseren politischen Ansatz des Projektes „Kein Kind zurücklassen“
mit den Zielen und Fördermöglichkeiten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und
wollen mit einem Gesetz zum präventiven Kinderschutz vorbeugende Politik
flächendeckend im Land umsetzen. Dabei streben wir deren Konkretisierung und
Einbettung in die vorbeugende Politik unseres Landes an. Wir wollen ein Gesetz zum
präventiven Kinderschutz und für frühe Hilfen entwickeln.
Der vorbeugende Politikansatz bedeutet konkret:
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Wir stärken unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes den
präventiven Kinderschutz und verbinden ihn mit unserem vorbeugenden
Politikansatz,
wir unterstützen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und vernetzen die
Bildungs- Beratungs- und Hilfsangebote (Familienhebammen), die wir weiter
stärken wollen;
wir setzen unsere begonnenen Aktivitäten zur Stärkung gesundheitlicher
Präventions- und Hilfeangebote fort;
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Kinderarmutbekämpfen
wir konzentrieren unsere Angebote in sozial benachteiligten Stadtteilen sowie
auf diejenigen, die sie am dringendsten benötigen und folgen dabei der
Perspektive von Kindern und Jugendlichen;
wir unterstützen die Kommunen dabei, ihre vorbeugenden Angebote
passgenau fortzuentwickeln und setzen das Modellvorhaben „Kein Kind
zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ fort;
wir verbessern die Voraussetzungen zur Vernetzung der Jugendhilfe mit
Schule, Gesundheit und Familienförderung unter Einbeziehung aller, auch
zivilgesellschaftlicher Akteure;
wir beteiligen die Familien, Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung
unserer vorbeugenden Politik und
wir bauen die Studien- und Berufswahlorientierung flächendeckend aus und
werden das Übergangssystem von der Schule in den Beruf wirksam
optimieren.
Die Bekämpfung der Kinderarmut hat in diesem Kontext einen besonderen
Stellenwert. Denn besonders Kinder, deren Eltern in Armut leben, sind von den
positiven Entwicklungen unserer Gesellschaft oftmals ausgeschlossen und immer
noch entscheidet der soziale Hintergrund der Eltern die Chancen und Möglichkeiten
der Kinder. Das wollen wir ändern.
Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Rund 450.000 Kinder in
NRW leben in Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. In Städten wie
Dortmund und Duisburg sowie anderen strukturschwachen Regionen ist zudem die
Quote der von Armut bedrohten Menschen seit 2005 zudem erheblich gestiegen;
davon sind auch maßgeblich Kinder betroffen. Kinder mit armen Mütter und / oder
Vätern haben bisher in unserer Gesellschaft weniger Chancen auf Teilhabe, sei es
bei der Bildung, bei Sport oder Kultur.
Wir setzen uns auf Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.
Zudem müssen wir dafür sorgen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket bei den
Kindern und Jugendlichen ankommt. Dazu ist dieses weiterzuentwickeln und
unbürokratischer zu gestalten. Wir wollen keine kommerziellen Hilfeagenturen, wir
wollen ein qualitativ hochwertige und damit auch nachhaltig wirkende Infrastruktur an
Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen. Bevor dieser Ausbau möglich und erreicht ist,
wollen wir dass die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
finanziell bedarfsdeckend und den individuellen Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen entsprechend sind. Zudem sind die Antragsverfahren zu vereinfachen.
Auch setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder, die bedürftig sind, am Bildungs- und
Teilhabepaket partizipieren dürfen, und wir nicht wie bisher durch einen
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Härtefallfonds des Landes aushelfen müssen. Zudem fordern wir grundsätzlich eine
Aufhebung des im Grundgesetz festgehaltenen Kooperationsverbots in der Bildung.
Somit
wäre
eine
direkte
Infrastrukturförderung
der
Bildungsund
Teilhabeeinrichtungen möglich.
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SchuleistLern‐undLebensortfüralleKinder
Materielle Armut von Kindern ist auch häufig Bildungsarmut. Deshalb müssen und
wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, dieser Entwicklung entgegenzutreten und
Kinder optimal fördern. Um die Maßnahmen und Ansätze - dort wo möglich miteinander zu verbinden ist der „Runde Tisch“ hilfreich. Der Runde Tisch „Hilfe für
Kinder in Not“ soll daher fachübergreifende Strategie- und Handlungsmöglichkeiten
gegen Kinderarmut für Nordrhein-Westfalen entwickeln. An ihm nehmen unter
Federführung der obersten Landesjugendbehörde Vertreter verschiedener Ressorts
der Landesregierung sowie Experten aus Kommunen, Verbänden und anderen
Institutionen teil.
Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle Kinder besser
gerecht werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die
Teilhabe an Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel
für Bildungskarrieren und eine gelingende Berufslaufbahn. Deshalb müssen
insbesondere Benachteiligungen früh erkannt und kompensiert werden, um die
soziale „Vererbung“ von Bildungsarmut zu verhindern. Hierzu bedarf es einer
sozialräumlichen Ressourcensteuerung, für die wir den Sozialindex weiterentwickeln.
Ganztagsschulen als Lern- und Lebensort bieten allen Kindern und Jugendlichen
neue Chancen, Lernanregungen und eine vertiefte individuelle Förderung zu
erhalten. Damit werden Wege zu neuen Erfahrungen geöffnet, die über die
bisherigen Lebensweltbezüge hinausgehen. Schulaufgaben sollen nicht in die
Familien verlagert werden. Der Bildungserfolg sollte nicht davon abhängen, ob sich
Eltern Nachhilfe für ihre Kinder leisten können oder nicht. Gleichwohl gilt der
Anspruch an die Eltern, sich aktiv und unterstützend in die Erziehungspartnerschaft
von Schule und Elternhaus einzubringen. Wir wollen eine Willkommenskultur in den
Schulen verankern, um diese Verantwortungsgemeinschaft zu stärken.
Der Zusammenhalt der Gesellschaft wird mit einem inklusiven Bildungssystem
gestärkt. Verschieden zu sein ist normal. Alle Kinder sollen willkommen und
angenommen sein. Miteinander und voneinander zu lernen, eröffnet neue
Lernchancen für alle Kinder. Die Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen
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Talenten und Fähigkeiten ist eine Bereicherung. Neben dem Erwerb fachlicher
Kompetenzen wollen wir auch den Erwerb der notwendigen Schlüsselqualifikationen
stärken. Kommunikations- und soziale Kompetenzen sind für eine erfolgreiche
Berufslaufbahn ebenso unverzichtbar wie interkulturelle Kompetenz und die
Wertschätzung von Verschiedenheit.
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DemokratieundLebensgestaltungkanngelerntwerden
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DiesePräventioninderSchulezahltsichaus
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FürlebensbegleitendesLernenöffnen
Schule hat den Auftrag, zum Leben in der sozialen Gemeinschaft und der
Demokratie zu erziehen. Dazu muss sie Demokratie leben. Wir wollen den
gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und frühzeitig gegen fundamentalistische
und antidemokratische Tendenzen sensibilisieren. Wir stärken auch die
Kompetenzen zur Lebensgestaltung, u. a. durch die Vermittlung von allgemeiner
Finanzkompetenz,
Verbraucher-,
Gesundheitsund
Ernährungsbildung.
Bewegungsförderung und Sport haben für uns einen hohen Stellenwert.
Gelingende
Bildungsbiografien
sind
ein
Schlüssel
für
gelingende
Beschäftigungsbiografien. Durch gute Bildung wird das Risiko, erwerbslos zu
werden, gemindert. Dies trägt dazu bei, Sozialtransfers zu reduzieren und die
volkswirtschaftliche Leistung zu erhöhen. Der präventive Ansatz einer
systematischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen reagiert frühzeitig auf sich
anbahnende Schwierigkeiten und nicht erst, wenn sich Auffälligkeiten zeigen, die
repariert werden müssen.
Multiprofessionelle Teams ergänzen die pädagogische Arbeit in den Schulen.
Dadurch werden die Kinder gestärkt und die Lehrkräfte entlastet, die sich so besser
auf ihre Kernaufgabe des guten Unterrichts konzentrieren können.
Die gelingende Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen bildet auch die
Grundlage, sich im Berufs- und Lebensverlauf auf neue Herausforderungen
einzulassen und sich für neue Anforderungen zu qualifizieren. Das Prinzip,
Potenziale zu stärken, muss auch in der Weiterbildung stärker wirksam werden.
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VorbeugungschütztvorintensivenAusgaben
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FrühkindlicheBildung‐FörderungvonAnfangan
Nordrhein-Westfalen investiert viel Geld in Maßnahmen der Hilfe, die erst spät
ansetzen. Allein die Kosten für die Hilfen zur Erziehung überfordern die Jugendämter
zunehmend. Auch die Kosten die durch Schulabbrüche, mangelnde Schulbildung
etc. entstehen sind enorm. Das wollen und müssen wir durch unsere vorbeugende
Politik anpacken. Die vorliegenden Daten und Fakten sprechen für sich. Wir halten
am Rechtsanspruch auf Hilfen für Erziehung fest. Land und Kommunen finanzieren
ein Vielfaches mehr in den Bereich der Reparaturen als in die Vorbeugung. Dieses
Verhältnis muss umgekehrt werden.
Denn Haushaltskonsolidierung und vorsorgende Politik sind zwei Seiten ein und
derselben Medaille. Die gesellschaftlichen, sozialen und bildungspolitischen
Versäumnisse von heute sind die Schulden von morgen. Was wir bei der Förderung
unserer Kinder und bei der Unterstützung von Familien kurzfristig versäumen, kommt
die öffentlichen Haushalte langfristig teuer zu stehen. Unsere vorsorgende Politik
setzt daher auch bei den Ursachen von Einnahmeausfällen und
Ausgabesteigerungen an, um Defizite durch eine Veränderung der Strukturen in den
Griff zu bekommen.
In Federführung der Obersten Landesjugendbehörde und unter Einbeziehung
anderer Ressorts, die wichtige Entscheidungen für junge Menschen und Familien
treffen, wollen wir daher diesen Prozess einer Politik der Vorbeugung steuern und
fachlich begleiten.
Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind die entscheidenden Bildungsjahre. Sie
sind für ein gelingendes Aufwachsen von zentraler Bedeutung. Wir wollen daher die
Angebote frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die Familien in
ihrer Bedeutung für die Bildung und Erziehung anerkennen und als prioritäre Glieder
der Bildungskette fördern. Hier machen Kinder ihre ersten Erfahrungen, die
grundlegend für alle weiteren Bildungsanstrengungen sind.
Elementare Bildung geht von kompetenten Kindern aus, denen kompetente
Erwachsene in gemeinsamer Verantwortung begegnen. Dies gilt in besonderer
Weise für Sprache und Kommunikation, aber auch für andere Erfahrungs- und
Bildungsbereiche von Bewegung und Motorik über Kultur bis hin zur
Auseinandersetzung mit der Natur.
Wir wollen Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.
Deshalb brauchen wir ein Angebot elementarer Bildung, das den Kindern und den
Bedarfen ihrer Familien gerecht wird. Bestehende Barrieren wie Gebühren, Mangel
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an U3-Plätzen und Hemmnisse für Kinder mit Behinderung sollen abgebaut werden.
Neben diesem notwendigen Abbau von Zugangsbarrieren brauchen wir auch einen
weiteren Ausbau der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen
und der Kindertagespflege. Wir werden prüfen, wie das Qualitätsmanagement in den
Kindertageseinrichtungen weiter unterstützt und verbessert werden kann.
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DemFachkräftemangelbegegnen
Wir wollen in die frühe Bildung investieren, um eine gute Bildungsförderung für alle
Kinder von Anfang an zu ermöglichen. Pädagogische Fachkräfte sind zentrale
Beziehungspersonen, die Kinder intensiv fördern und Eltern in diesen Förderprozess
einbeziehen müssen. Die Personalausstattung der Kitas und die Qualifizierung des
pädagogischen Fachpersonals müssen den wachsenden Anforderungen gerecht
werden. Deshalb wollen wir eine bessere Personalausstattung und uns stärker bei
der Aus- und Weiterbildung des Kita-Personals engagieren.
Nur ein guter Personalmix wird den heutigen Anforderungen an frühkindliche
Bildung, Erziehung und Betreuung gerecht. Dazu gehört auch der verstärkte Einsatz
von Fachkräften mit Hochschulabschluss. Für die Kindertagespflege sind
flächendeckende Maßnahmen zur Qualitätssicherung notwendig.
Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren die Ausbildungskapazität für
Erzieherinnen und Erzieher stark erhöht. Dennoch werden wir verstärkt
Anstrengungen zur Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften unternehmen. Wir
werden prüfen, ob zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden können
und wir gleichzeitig alle vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nutzen, um
mehr Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen zu gewinnen. Wir wollen eine
praxisintegrierte bzw. dualorientierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung
gemeinsam mit interessierten Trägern und Berufskollegs an einigen
Modellstandorten erproben.
Für die staatliche Anerkennung der einschlägigen Studienabschlüsse werden wir die
rechtlichen Grundlagen schaffen. Zugleich unterstützen wir die Durchlässigkeit und
Anschlussfähigkeit der Bildungswege einschließlich der Studiengänge für
Fachschulabsolventinnen und -absolventen. Qualitativ werden wir die
Fachschulausbildung auch im Hinblick auf die Förderung der unterdreijährigen Kinder
weiter entwickeln.
Das Fachkräfteprinzip hat Bestand. Zur Sicherung des insbesondere mit dem U3Ausbau verbundenen Personalmehrbedarfs werden im Zusammenwirken mit den
Trägern auch der Einsatz und Möglichkeiten zur Fortbildung von Kinderpflegerinnen
und Kinderpflegern dauerhaft gewährleistet.
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Wir werden Maßnahmen ergreifen, um mehr junge Männer für die Arbeit in der
frühkindlichen Bildung zu gewinnen.
Wir müssen allen Kindern die Chance geben, ihre Talente und Potenziale zu
entfalten. Unsere Gesellschaft, aber auch der Wirtschaftsstandort NRW, sind auf
Ideen und Kreativität angewiesen. Deshalb müssen wir mehr junge Menschen zu
besseren Abschlüssen bringen. Damit dies gelingt, muss die Förderung früh
beginnen. Wir dürfen kein Kind mehr zurücklassen. Daher ist für uns klar: Bildung
darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden schrittweise die
Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen einführen.
U3‐Ausbauweitervoranbringen
Wir stehen zum Ausbau der Kita-Plätze für unter dreijährige Kinder und zum
Rechtsanspruch ab 2013. Beim U3-Ausbau werden wir die bereits in der letzten
Legislaturperiode gemeinsam mit den Kommunen und Trägern gestartete
Ausbaudynamik steigern.
Wir erkennen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf einen
Lastenausgleich (Konnexität) für die Investitions- und die Betriebskosten zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs an und werden die Kommunen bei der Finanzierung
eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen. Deshalb
werden wir als eine der ersten Maßnahmen zu Beginn der Legislaturperiode den
Gesetzentwurf für einen Kostenausgleich bei der Finanzierung der U3-Betreuung in
den Landtag einbringen. Die Ausgleichszahlungen werden in den Folgejahren mit der
Zahl neu geschaffener U3-Plätze weiter ansteigen. Wir erwarten im Gegenzug von
den Kommunen, dass diese zusätzlichen Mittel vollständig für die Betreuung der
unterdreijährigen Kinder zu Verfügung gestellt werden.
Wir erwarten aber auch, dass sich der Bund, wie beim Krippengipfel 2007 zugesagt,
an den tatsächlichen Kosten beteiligt. Nur so kann der bedarfsgerechte Ausbau
eines qualitativ guten Betreuungsangebotes dauerhaft gesichert werden. Wir fordern
den Bund auf, die geplanten Mittel für das Betreuungsgeld den Ländern und
Kommunen zur Schaffung von U3-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel bleibt:
Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot mit guter Qualität.
Wir werden bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern darauf hinwirken, sich im
Sinne der Familienfreundlichkeit an der Schaffung von Kita-Plätzen stärker zu
beteiligen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein
zentrales
Anliegen.
Wir
wollen
bedarfsgerechte
Formen
flexibler
Betreuungsangebote erproben.
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Sprachförderung
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EinneuesGesetzfürfrühkindlicheBildung
Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren. Vielmehr sollen von Anfang
an Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in den Kindergarten gehen. Der
Auftrag der UN Konventionen für die Rechte der Menschen mit Behinderung gilt in
vollem Umfang auch in der frühkindlichen Bildung.
Mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz haben wir bereits die Inklusion in den
Kindertagesstätten gestärkt. Wir wollen nun für ein bedarfsgerechtes Angebot an
erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen
sorgen. Die unterschiedlichen Wege, die die beiden Landschaftsverbände in der
Frage der inklusiven Elementarbildung und Frühförderung eingeschlagen haben,
wollen wir unter Beachtung der unterschiedlichen Erfahrungen harmonisieren, um
einen landesweiten Fördermechanismus zu erreichen. Zur Stärkung des
Inklusionsprozesses wollen wir, dass die bewährte Elternmitwirkung in den
Kindertagesstätten und auf den verschiedenen politischen Ebenen auch auf die
heilpädagogischen Einrichtungen ausgeweitet werden kann.
Die frühkindliche Bildung hat mit ihrem hohen Inklusionsanteil von ca. 80 % eine
Vorreiterrolle für das gesamte Bildungssystem. Gemeinsam mit den
Landschaftsverbänden wollen wir erreichen, dass wir für jedes Kind mit Behinderung
ein wohnortnahes inklusives Betreuungsangebot anbieten können.
Gelingende Bildungsbiographien setzen das Beherrschen der deutschen Sprache
voraus. Das Delfin 4 und 5-Verfahren genügt nicht den notwendigen Anforderungen.
Daher werden wir die Sprachdiagnostik und -förderung gemeinsam mit den Trägern
und mit wissenschaftlicher Unterstützung weiterentwickeln und auf eine verlässliche
konzeptionelle Grundlage stellen. Hierzu gehört auch die Überprüfung der
erforderlichen Kosten und Verfahren. Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist - bei
vorrangiger Förderung der Deutschkenntnisse - als Kompetenz anzuerkennen und zu
fördern.
Wer eine gute individuelle Förderung der Kinder will, braucht eine verlässliche
gesetzliche Grundlage. Um Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita zu stärken,
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brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung. Diese werden wir für die
kommunalen sowie die freien gemeinnützigen Einrichtungen und Träger
sicherstellen. In diesem Sinne werden wir das Finanzierungssystem überprüfen und
anpassen.
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Elternmitwirkungweiterstärken
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Kinderrechtestärken
Den erfolgreichen und dialogorientierten KiBiz-Revisionsprozess werden wir
weiterführen und mit einem neuen Gesetz abschließen. Dabei geht Sorgfalt vor
Geschwindigkeit, da bereits mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz die
schwerwiegendsten Verwerfungen behoben werden konnten. Ziel ist es, den
Elementarbereich so auszugestalten, dass ein Höchstmaß an individueller Förderung
und Qualität erreicht wird.
Wer Kinder gut und früh fördern will, muss auch die Eltern in ihrer Verantwortung
unterstützen und stärken. Daher halten wir an der Vernetzung von
Kindertagesbetreuung, Familienberatung und Familienbildung grundsätzlich fest. Wir
werden den begonnenen Weg der Neuorientierung von Familienzentren fortsetzen,
qualitativ weiterentwickeln und ihren quantitativen Ausbau in erster Linie dort
vornehmen, wo besondere Unterstützungsbedarfe bestehen.
Die mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz eingeführten Elternbeiräte werten wir als
großen Erfolg und wollen deren Rolle in den Einrichtungen, Jugendamtsbezirken,
Landschaftsverbänden und auf Landesebene weiter stärken. Wir werden Eltern- und
Beschäftigtenvertretungen sowie die Landesvertretung der Kindertagespflege stärker
in die Entwicklung landesweiter Regelungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern einbeziehen und die Erfahrungen der Praxis berücksichtigen.
In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte bereits
festgelegt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Kinder- und Jugendrechte auch im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert werden.
Im Deutschen Bundestag engagiert sich die Kinderkommission regelmäßig und
fraktionsübergreifend für Kinderrechte und erörtert kinderpolitische Themen. Da sich
diese Arbeitsweise bewährt hat, regen wir an, auch im Landtag von NordrheinWestfalen eine solche Kommission einzurichten. Dabei wollen wir ein eigenes
Anrufungsrecht der Kinder verankern.
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SchulederZukunft:SchulealsLern‐undLebensort
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Das nordrhein-westfälische Schulsystem ist den Anforderungen der Zukunft noch
nicht gewachsen. Nach wie vor hängt der Bildungserfolg viel zu sehr vom sozialen
Status der Eltern ab. Dabei werden besonders Kindern mit Zuwanderungsgeschichte
Chancen vorenthalten. Wir wollen ein sozial gerechtes und leistungsförderndes
Schulsystem schaffen, das alle Talente nutzt, Verschiedenheit schätzt, kein Kind
zurücklässt und eine Kultur des Behaltens für die aufgenommenen Schülerinnen und
Schüler stärkt und pflegt.
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Wir wollen leistungsstarke und gerechte Schulen, die Kinder ermutigen, ihr
Selbstbewusstsein stärken und eine neue Lernkultur leben. Voneinander und
miteinander lernen – Respekt und Wertschätzung, Beteiligung und Verantwortung –
prägen die neue Schulkultur: Es ist normal, verschieden zu sein! Die Qualität von
Schule wird wesentlich von Schulklima und Lernkultur bestimmt. Das spiegelt sich
auch im Erziehungsauftrag der Schule und schließt die Partizipation von Eltern,
Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ein.
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Der in der letzten Legislaturperiode geschlossene Schulkonsens ist eine wichtige
Grundlage für die Arbeit der Landesregierung. Seitdem sind über 70 Schulen des
gemeinsamen Lernens neu entstanden. Das belegt, wie sehr die Schulen in ihrer
Entwicklung blockiert waren. Diese Blockade hat die Landesregierung aufgelöst.
Unsere Kommunen nutzen nun offensiv ihre neuen Möglichkeiten.
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Die Empfehlungen der Bildungskonferenz sind schon jetzt in die Arbeit der
Landesregierung eingeflossen. Wir wollen die Kultur des Dialogs mit den Beteiligten
in der Schulpolitik weiter pflegen. Mit den Mitwirkenden der Bildungskonferenz
werden wir in regelmäßigen Abständen das Erreichte bilanzieren und weitere Schritte
beraten.
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Durch rückläufige Schülerzahlen frei werdende Ressourcen werden im System
Schule systematisch für pädagogische Innovationen und Qualitätsverbesserungen
sowie notwendige Weiterentwicklungen genutzt: z.B. für die Verbesserung der
Unterrichtssituation etwa durch kleinere Lerngruppen, die Umsetzung der Inklusion
und des Schulkonsenses.
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Wir schaffen Inklusion
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Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
auch für Deutschland verbindlich. Kinder mit Behinderung haben demnach ein Recht
auf inklusive Bildung. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Landtag
beschlossen, dass diesem Anspruch landesgesetzlich Rechnung getragen werden
sollte. Die Landesregierung hat schon vor der Schaffung neuer gesetzlicher
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Regelungen den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung
forciert.
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Inklusion ist die zentrale Herausforderung, vor der die Schulen in NRW stehen. SPD und
GRÜNE bekennen sich zu dieser Aufgabe. Die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und
die Schulen sollen gemeinsam von der Inklusion profitieren. Inklusion bedeutet einen
Paradigmenwechsel. Der Blick wird auf die Vielfalt und die Potenziale der Kinder und
Jugendlichen gelegt und löst die defizitorientierte Tradition im deutschen Schulwesen ab.
Der Umbau hin zur Inklusion ist aber ein dynamischer Prozess und nicht in allen Einzelheiten
vorhersehbar. Dies zeigen auch die Erfahrungen anderer Bundesländer. Gerade deshalb ist
es wichtig, dass dieser Prozess zielgerichtet und sorgsam zugleich angelegt wird. Die
Schaffung der notwendigen Bedingungen und Ressourcenausstattung im Regelschulsystem
ist verantwortbar nur schrittweise möglich. Bei sich ergebenden Fragestellungen im
Prozess wollen wir im Dialog mit den Beteiligten gemeinsam Lösungen suchen. SPD
und Grüne werden auf der Grundlage des Antrags aus der letzten Legislaturperiode
unmittelbar eine parlamentarische Initiative ergreifen, die den für NordrheinWestfalen angelegten Weg beschreibt und vorgibt, um so schnell wie möglich den
Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule zu schaffen.
Die Verwirklichung eines inklusiven Schulwesens setzt voraus, dass sowohl das
Land
Nordrhein-Westfalen
als
auch
die
Kommunen,
Kreise
und
Landschaftsverbände als Träger der öffentlichen Schulen und gesellschaftliche
Gruppen im Sinne einer fairen Verantwortungspartnerschaft zusammenwirken.
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861
Wir gestalten Schule im Dialog
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Die durch die Bildungskonferenz eingeleitete neue politische Kultur des Dialoges
wollen wir fortsetzen, Empfehlungen der Bildungskonferenz wertschätzen und aktiv
über die Umsetzung der einzelnen Empfehlungsfelder informieren. Prioritäten sind:
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
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

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
Stärkung der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig
von sozialer Herkunft, Migrationsgeschichte oder Handicaps;
Fortbildungsinitiative für Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen einer
kompetenzorientierten, systematischen Unterrichtsentwicklung;
Stärkung der Leitungsaufgaben der Schulleitungen;
eine systematische Schulentwicklung, die in den Regionalen
Bildungsnetzwerken verankert ist;
Ausbau des Ganztags verbunden mit Schulentwicklung, Stärkung der
Kooperation mit der Jugendhilfe und Aufbau multiprofessioneller Teams;
Ausbau der Elternarbeit;
Verbesserung der Übergänge: Kita-Grundschule, Schule-Beruf,
Sprachförderung in allen Schulstufen;
Stärkung der eigenverantwortlichen Schule
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir werden die Elternmitwirkungsmöglichkeiten auf Landesebene verbessern und die
gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich eine Landeselternvertretung
– analog zur LandesschülerInnenvertretung – bilden kann.
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Wir fördern den Ganztag
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Ganztagsschulen sind nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung, um Familie und
Beruf zu vereinbaren, sondern für eine neue Kultur des Lernens besonders geeignet.
Sie bieten mehr Zeit und Raum, um Kinder und Jugendliche individuell zu fördern,
den Unterricht neu zu rhythmisieren und Raum für Bewegung zu schaffen. Sie
eröffnen neue Möglichkeiten für Bildungs- und Erziehungspartnerschaften von
Schule und Elternhaus und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
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Im Ganztag ist die Einbindung von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des
Sports und der Kultur eine zentrale Grundlage und soll auf der Grundlage des
bewährten Trägermodells partnerschaftlich weiterentwickelt werden.
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Wir verbessern die Qualität des Lernens
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Die Qualität des Lernens steht weiterhin im Zentrum schulischer Arbeit. Wir wollen
Schulen zu pädagogischer Innovation ermutigen. Dabei stehen das erfolgreiche
Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie die Unterrichtsentwicklung im Fokus. Zur
gelingenden Schulentwicklung gehört der Blick auf die sozialräumlichen
Gegebenheiten, die Öffnung von Schule, die Vernetzung und Bündelung der
regionalen Kompetenzen und das Nutzen von Multiprofessionalität.
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Neue Anforderungen an das Bildungswesen bedingen neue Wege und
Ausrichtungen auch im Unterstützungssystem. Nordrhein-Westfalen braucht daher
ein Landesinstitut für Bildung. Wir werden mit dem Aufbau eines solchen Instituts für
den Bereich Schule beginnen. Eine Kernaufgabe des Instituts bleibt die
systematische Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Schulen, u. a. im
Zusammenhang mit der Lernplanentwicklung, Standardsicherung und Fortbildung.
Das steigert die Professionalität.
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SPD und GRÜNE werden die Qualitätsanalyse neu ausbalancieren. Sie soll
zielgerichteter werden und den für die Schulen zu leistenden Aufwand reduzieren.
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Wir setzen den Schulkonsens um
Der zwischen CDU, SPD und GRÜNEN geschlossene Schulkonsens hat einen
jahrzehntelangen ideologischen Streit beendet und eine neue Phase der Schulentwicklung in
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Nordrhein-Westfalen eingeläutet. Das neue Denken stellt die Kinder in den Mittelpunkt.
Außerdem ist es parteiübergreifend gelungen, längeres gemeinsames Lernen zu stärken.
Der Schulkonsens wird von SPD und GRÜNEN konsequent und Schritt für Schritt
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Das Berufskolleg ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Schulsystems und der
dualen Berufsausbildung – dies gilt umso mehr in Zeiten des wachsenden
Fachkräftebedarfs. Sie bieten darüber hinaus einen eigenen Weg zur Erlangung des
Abiturs. Die Berufskollegs stehen vor einem erheblichen Lehrkräftemangel, der sich
in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Die Landesregierung hat hierzu ein
Maßnahmenpaket erarbeitet, um gegenzusteuern. Dies werden wir konsequent
umsetzen und gegebenenfalls ergänzen. Zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses
für das Berufskolleg hat die Landesregierung eine unabhängige Expertenkommission
berufen, die entsprechende Empfehlungen vorlegen soll. Zur Sicherung einer
ausreichenden Anzahl von Berufskolleg-Lehrkräften wird die Landesregierung die
Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen aktiv fördern.
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Wir werden Möglichkeiten entwickeln, dass Berufskollegs innovative Formen wie jahrgangs-
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umgesetzt. Dazu gehören u.a. die Gründung von Sekundar- und Gesamtschulen, die
Sicherung eines wohnungsnahen und qualitativ hochwertigen Grundschulangebots
sowie die schrittweise Absenkung der Klassengrößen in den Grundschulen,
Realschulen, Gymnasien und bestehenden Gesamtschulen.
Wir werden für eine weitere Entlastung bei der Schulzeitverkürzung sorgen
Wir werden den begonnenen Weg zur Entschärfung der Schulzeitverkürzung
fortsetzen. Das vom Schulministerium mit den Betroffenen ausgearbeitete SiebenPunkte-Programm werden wir umsetzen und weiterentwickeln. Die Lehrpläne der
Sekundarstufe I werden auf weitere Möglichkeiten der Entlastung überprüft.
Wir stärken die Berufskollegs
und fachklassenübergreifenden Unterricht anwenden können. So können
Berufskollegstandorte auch bei rückläufigen Schülerzahlen insbesondere im
ländlichen Raum gesichert werden.
Wir fördern Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Der Bildung kommt für die Integration eine zentrale Rolle zu. Alle in der Schule
Tätigen brauchen interkulturelle Kompetenzen. Darauf werden wir in der Aus- und
Fortbildung des Personals verstärkt achten. Die Förderung von Sprache und
Mehrsprachigkeit gewinnt in einem Bildungssystem, in dem der Anteil der Kinder aus
Migrantenfamilien stetig wächst, immer weiter an Bedeutung. Dem wollen wir gerecht
werden.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir orientieren uns am Potenzialansatz des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im
Sinne eines umfassenden Diversity Managements in der Schule. Wir wertschätzen
die hohe Bereitschaft von Eltern mit Migrationshintergrund, ihren Kindern eine
möglichst gute Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Um dieses Ziel für alle
Kinder und Jugendliche zu erreichen werden wir daher Bildungspartnerschaften
zwischen Schule und Familie ausbauen. Das Netzwerk der Lehrerinnen und Lehrer
mit Zuwanderungsgeschichte werden wir systematisch einbinden.
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Wir werden ein Gesamtkonzept der durchgängigen Sprachbildung entwickeln, das
sich an den Zielen der Europäischen Union orientiert. Dabei sollen im Sinne einer
„Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit“ auch die Familien- und
Herkunftssprachen mehr noch als bisher Anerkennung als Fremdsprachen finden.
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Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen ist ein
wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger
unabhängig von ihrer Religion und zur Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund.
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Wir stärken Demokratie in und mit Schulen
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Wir werden ein Gesamtkonzept der politischen Bildung erarbeiten, das
gleichermaßen die schulische und die außerschulische Bildung im Blick hat. Zu
einem solchen Konzept gehören die Auseinandersetzung mit neuen Formen der
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen, die Ermutigung
zum zivilgesellschaftlichen Engagement, die Stärkung von Kinderrechten auch in der
Schule, der Kampf gegen Kinderarmut und Exklusion, die Förderung einer
allgemeinen Erinnerungskultur, Friedenserziehung und der Kampf gegen
Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Umsetzung des Konzepts soll sich
gleichermaßen in Lehrplänen, Fachunterricht, fächerübergreifendem Unterricht,
außerunterrichtlichen und außerschulischen Aktivitäten niederschlagen.
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Das Prinzip „Demokratie lernen und leben“ muss in der Schulentwicklung verankert
sein. Mit der Einführung der Drittelparität in der Schulkonferenz haben wir hierfür in
der letzten Legislatur einen Baustein geschaffen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist
die Entwicklung einer Beteiligungs- und Feedbackkultur in der Schule.
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Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihre Mittel
zum Kampf gegen Rechtsextremismus deutlich erhöht. Die Netzwerke „Schule ohne
Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule ohne Homophobie“ sollen
ausgeweitet werden.
Wir werden die Profilbildung und Öffnung von Schulen unterstützen
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Viele Schulen haben eigene Profile entwickelt und erlangen damit eine besondere
Attraktivität in der Schullandschaft. Wir begrüßen dies und ermuntern andere
Schulen, diesem Beispiel zu folgen. Dies gilt für die Bereiche Europa, Bildung für
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Darüber hinaus werden wir eine landesweite Bildungsstrategie zur Bildung für
nachhaltige Entwicklung erarbeiten und so an die UN-Dekade „Bildung für
nachhaltige Entwicklung 2005 bis 2014“ anschließen.
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Im Zusammenhang der Öffnung von Schulen haben sich Partnerschaften von
nachhaltige Entwicklung, Sport, Eine-Welt und Kultur.
Schulen mit Unternehmen gebildet. Diese werden besonders beim neuen
Übergangsmanagement von Schule und Beruf sichtbar werden.
Wir stärken die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen und Regionen
Schulen sollen selbst und verantwortlich über ihre Arbeit entscheiden können.
Deshalb halten wir an der eigenverantwortlichen Schule fest, die in ein System von
Beratung und Service eingebettet wird. Wir werden die Selbstevaluation von Schulen
unter Einbeziehung von Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft in Balance zur
Qualitätsanalyse stärken. Das Land bleibt weiter dafür verantwortlich,
Bildungsstandards vorzugeben und zu überprüfen.
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Wir wollen die derzeitige Verteilung des Sozialindex evaluieren und mit der
Einrichtung von multiprofessionellen Teams an Schulen sinnvoll und kriteriengeleitet
verknüpfen. Dies ist mit einem Controlling zur Wirksamkeit zu verbinden.
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Unsere Städte und Gemeinden verstehen sich immer mehr als bildungspolitische
Akteure. Wir wollen die Verantwortungspartnerschaft des Landes mit den Kommunen
stärken. Wir werden prüfen, wie die Arbeit von Schuladministrationen,
Kompetenzteams und Regionalen Bildungsnetzwerken besser miteinander verknüpft
und aufeinander abgestimmt werden kann.
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Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken wollen wir die gute Kooperation zwischen
Land, Kommune und Zivilgesellschaft ausbauen und bewährte Praxis systematisch
nutzen.
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Wir richten die Lehrerausbildung auf die Zukunft aus
Zu einer zukunftsorientierten Schulentwicklung gehört eine moderne Lehrerbildung
und ein neues Lehrerleitbild. Dazu zählen vorrangig der professionelle Umgang mit
Heterogenität und Diagnosekompetenz sowie Kompetenzen in interkulturellem
Lernen und Geschlechtergerechtigkeit. Auf der Grundlage der 2013 anstehenden
Evaluation des Lehrerausbildungsgesetzes werden wir Anpassungen und
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Optimierungen vornehmen. Die Lehrkräfte sind zukünftig stärker Lernbegleiter in
einer Ganztagsschule, die durch multiprofessionelle Teams unterstützt werden. An
diesem veränderten Lehrerleitbild muss sich Lehrerausbildung und –fortbildung
orientieren. Wir werden die Fortbildung stärker systematisieren, damit sich die
bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen in ihr konkreter wiederfinden können.
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WirverbesserndenÜbergangvonSchuleindenBeruf
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Wir werden den im Ausbildungskonsens beschlossenen Weg des Umbaus des
Übergangssystems Schule/Beruf konsequent weitergehen. Wir wollen dafür sorgen,
dass jede und jeder Jugendliche einen "Anschluss an den Abschluss" erhält und so
eine Ausbildungsgarantie ermöglichen. Der Bildungsweg soll ohne Warteschleifen in
eine Ausbildung münden können.
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Dazu werden wir strukturelle Veränderungen vornehmen, so dass die Jugendlichen
während der allgemeinbildenden Schulphase
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

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eine Kompetenzfeststellungsmaßnahme (Potenzialanalyse) durchlaufen,
konkrete Berufsorientierung in verschiedenen Berufsfeldern oder
Studiengängen erfahren und
in mehreren Praktika betriebliche Wirklichkeit kennenlernen können.
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
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Dabei sollen auch unterrichtsfreie Zeiten durch die Jugendlichen genutzt und die
Entwicklung der Selbstverantwortung der Jugendlichen für ihre Berufsfindung
gestärkt werden.
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Die Jugendlichen werden bei Bedarf durch Berufseinstiegsbegleiter unterstützt.
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Alle Entwicklungsschritte sollen in einem Ausbildungspass dokumentiert werden. Der
Ausbildungspass ist auch Bestandteil eines schulischen Portfolios.
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Wir werden Warteschleifen zwischen Schule und Ausbildung wo immer möglich
abbauen
und
stattdessen
individuell
ausgerichtete
Maßnahmen
der
Einstiegsqualifizierung und Berufsvorbereitung implementieren.
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Für Jugendliche, die noch keine dieser Maßnahmen bewältigen können, werden wir
ergänzend Angebote unterbreiten. Deshalb wollen wir Modelle von
Produktionsschulen für Nordrhein-Westfalen prüfen.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels
erwarten wir von der Wirtschaft verbindliche Zusagen zur Bereitstellung von
Praktikumsplätzen für die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie von
Ausbildungsplätzen deutlich über dem Niveau der letzten Jahre. Wir werden die
Einführung einer regionalen Umlagefinanzierung prüfen, falls die Zahl der von den
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Unternehmen bereitgestellten Praktikums- und Ausbildungsplätze nicht ausreichen
sollte.
Darüber hinaus wollen wir die Angebote der vollzeitschulischen Ausbildung mit
Kammerprüfung in den Berufskollegs durch mehr betriebliche Praktika qualitativ
verbessern und bei Bedarf ausbauen. Wir erwarten, dass die Bundesagentur für
Arbeit auch weiterhin ausreichend außerbetriebliche Ausbildungsplätze bereithält.
Wir ermutigen und unterstützen die Jugendlichen bei dem erforderlichen höheren
Maß an Mobilität.
Auf der Grundlage eines erfolgreichen, neuen Übergangssystems wollen wir durch
unsere vorbeugende Politik auch deutliche Ersparnisse erzielen:
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
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Wir haben mit dem Umbau des Übergangssystems in sieben Referenzkommunen
begonnen und wollen den Prozess begleitend evaluieren, um in der Entwicklung des
Systems ggf. nachsteuern zu können. Im Jahr 2012 werden weitere 20 Kommunen
hinzukommen. 2018 soll das neue Übergangssystem in der Fläche verankert sein.
Das setzt voraus, dass alle Partner ihren Beitrag erbringen.
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Wissen schafft Chancen
Herausforderungen
Dadurch, dass weniger Jugendliche in Warteschleifen sind und dort kürzer
verbleiben, können in den Berufskollegs ca. 500 Lehrerstellen abgebaut
werden, die heute im Berufsorientierungsjahr, im Berufsgrundschuljahr, in der
Berufsfachschule und in Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne
Ausbildungsverhältnis eingesetzt werden.
Durch verbesserte, zielgenauere Berufsorientierung werden etliche
Maßnahmen im Übergangssystem überflüssig, die teilweise durch den Bund
bezahlt, teilweise durch landes-, aber auch kommunale Angebote abgedeckt
werden.
‐
Hochschulen
in
NRW
vor
großen
Die Zukunft Nordrhein-Westfalens liegt in der Bildung. Wir wollen möglichst alle
Bildungspotenziale erschließen und kein Talent zurücklassen. Das wachsende
Interesse an akademischer Bildung ist ein Glücksfall für unser Land. Wirtschaft und
Gesellschaft brauchen akademisch ausgebildete Fachkräfte. Spitzenforschung aus
NRW braucht eine breite Basis hervorragend qualifizierter Nachwuchskräfte. Deshalb
müssen die Übergänge von der Schule zur Hochschule sowie zwischen Bachelor
und Master gut gelingen, ebenso die Auswahl junger Nachwuchsforscherinnen und
Nachwuchsforscher und die Übergänge in den Beruf. Erfolge wollen wir nachprüfbar
sicherstellen. Dies ist die Verantwortung aller Akteure.
Erfolgreich studieren in NRW – Alle Talente fördern
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Noch nie gab es so viele Studierende wie heute. Wir wollen, dass alle Studierwilligen
ein erfolgreiches Studium in Nordrhein-Westfalen absolvieren können. Daher gehen
wir den Weg der sozialen Öffnung konsequent weiter. Studiengebühren bleiben
abgeschafft. Die ständig steigende Nachfrage von Studienbewerberinnen und
Studienbewerbern, der doppelte Abiturjahrgang 2013 und die Aussetzung der Wehrund Zivildienstpflicht stellen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen aktuell vor
bisher nicht gekannten Herausforderungen. Deshalb gilt es, dem berechtigten
Anspruch dieser Studierendengeneration auf ein erfolgreiches Studium in NordrheinWestfalen gerecht zu werden.
Dazu brauchen wir: genügend und ausreichend finanzierte Studienplatzangebote
sowie eine entsprechende Infrastruktur, individuelle, flexibel gestaltete Zu- und
Übergänge und Strukturen an den Hochschulen, die die Vielfalt (Diversität) der
Studierenden berücksichtigen, flexiblere Studienangebote für Teilzeitstudierende,
eine hohe Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen, sowie eine
Struktur,
die
den
Interessen
von
autonomen
Hochschulen
und
verfassungsrechtlichem Bildungsauftrag des Landes gerecht wird.
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Die Abiturientinnen und Abiturienten des Doppeljahrgangs 2013 brauchen in
ausreichender Zahl qualitativ hochwertige Studienplätze. Für alle Studierwilligen und
–fähigen soll es einen Studienplatz geben.
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Basis für die bereit gestellten Kapazitäten ist der zwischen Bund und Ländern
geschlossene Hochschulpakt II (2011-2015), dessen Vorausberechnungen sich als
deutlich zu niedrig erwiesen haben. Die begonnenen Verhandlungen mit dem Bund
zur Fortführung und Weiterentwicklung des Hochschulpaktes laufen mit hoher
Priorität weiter. Dieser muss seiner Verantwortung für eine gemeinsame
Finanzierung gerecht werden. Hierfür sind vier Punkte grundlegend:
1139




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Kapazitäten bereitstellen und Infrastruktur sichern
Hochschulpakt 2020
Aufhebung des Finanzdeckels des Bundes
Erhöhung der Vorauszahlungen,
Einführung einer Masterkomponente,
Fortsetzung und qualitative Weiterentwicklung des Hochschulpaktes
über 2015 hinaus (Hochschulpakt III).
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Wir wollen prüfen, ob im künftigen Finanzierungsmodell der Studienerfolg
berücksichtigt werden kann. Das Land sichert seine Ko-Finanzierung für die
Hochschulpakte zu.
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Studentenwerke stärken – Wohnraum schaffen
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Die Studentenwerke erfüllen eine zentrale Aufgabe beim Ausbau und der Pflege der sozialen
Infrastruktur. Dies wollen wir weiter stärken. Dabei ist zu prüfen, inwieweit zusätzlicher
Wohnraum mobilisiert werden kann. Im Auftrag des Staates bearbeiten sie BAföG-Anträge,
deren Bearbeitungszeit wollen wir reduzieren. Zugleich ist zu prüfen, inwieweit eine
Novellierung des Studentenwerksgesetzes die Aufgabenerfüllung der Studentenwerke
verbessern und zukunftsfest machen kann.
Verstetigung des Fachhochschulausbaus – Hochschulbau weiterführen
Die Fachhochschulen des Landes sind in herausragender Weise geeignet, den
Studierenden ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Ziel ist es daher, mittelfristig
ein Verhältnis von 40 zu 60 bei der Aufteilung der Kapazitäten zwischen
Fachhochschulen und Universitäten zu erreichen. Dies soll in künftige Überlegungen
zur Neugestaltung der Hochschulfinanzierung einbezogen werden.
Um in einem ersten Schritt die steigenden Ausbildungsleistungen der
Fachhochschulen auch nach Auslaufen des Hochschulpakts 2020 zu erhalten, sollen
den Fachhochschulen nach dem Jahr 2020 dauerhaft die Landesmittel zur
Verfügung gestellt werden, die sie derzeit im Rahmen des Hochschulpakts befristet
erhalten.
Die Fächervielfalt an den Fachhochschulen soll weiterentwickelt werden, z. B. durch
eine stärkere Kooperation im Rahmen der Lehramtsausbildung, um insbesondere
den Lehrkräftebedarf an den Berufskollegs zu decken.
Erfolgreiche Wissenschaft und Forschung braucht eine angemessene und moderne
räumliche Umgebung. Es liegt im Interesse des Landes, seine Vermögenswerte in
den Hochschulgebäuden zu erhalten. Gleichzeitig benötigen die Hochschulen
Planungssicherheit. Deshalb wird das laufende Hochschulmodernisierungsprogramm
(2009
bis
2015)
ab
dem
Jahr
2016
durch
ein
HochschulbauKonsolidierungsprogramm fortgesetzt. Die im laufenden Programm nicht fertig
gestellten Projekte werden zu Ende geführt und die begonnene Sanierung der
Universitäten Bielefeld, Bochum und Dortmund wird weiter betrieben.
Wir wollen, dass die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz auch künftig für den
Hochschulbau
zweckgebunden
bleiben.
Insbesondere
gilt
es,
eine
Nachfolgefinanzierung für die nach 2019 auslaufende Kompensation der ehemaligen
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zu finden. Der Sanierungsstau an den NRWHochschulen muss weiter abgebaut und eine bessere Energieeffizienz erreicht
werden.
Die Universitätskliniken des Landes sind Orte herausragender Forschung,
hochqualifizierter Ausbildung und medizinischer Spitzenversorgung. Allerdings weist
ihre Bausubstanz einen Investitionsstau auf, der ebenfalls weiter abgebaut werden
muss.
Darüber hinaus soll Ostwestfalen-Lippe zur Modellregion für die praktische
Medizinausbildung werden. Dazu soll ein Kooperationsmodell zwischen der
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Universität Bielefeld und der Ruhr-Universität Bochum angestoßen werden.
Voraussetzung ist eine finanzielle Unterstützung dieses Modellvorhabens durch den
Bund.
Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen verbessern – Vielfalt bei Zuund Übergängen berücksichtigen
Zum erfolgreichen Studieren in NRW gehören ausreichende Infrastrukturen und
Kapazitäten sowie eine herausragende Qualität von Lehre und Forschung an
unseren Hochschulen. Die vielfältigen Zugänge von der Schule, aber auch aus der
Berufstätigkeit heraus in die Hochschule, sowie die veränderte Zusammensetzung
der Studierendenschaft, stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen.
Flexiblere und individuellere Begleitungen sind daher notwendig. Ziel ist es, die
Abbrecherquote um 20 % zu senken und die Übergangsquote an die Hochschulen
zu erhöhen.
Bologna an den Bedürfnissen der Studierenden ausrichten
Die Umsetzung der Bologna-Reform werden wir weiter verbessern und bestehende Defizite
beheben. Mit dem Online-Beteiligungsverfahren zur Studierendenzufriedenheit und dem
„Memorandum Erfolgreich studieren in NRW“ hat das Land gemeinsam mit den Hochschulen
überfällige Korrekturen eingeleitet. Um die Ziele des europäischen Hochschulraums zu
verwirklichen und ein besseres Studieren zu garantieren, werden wir die Hochschulen
weiterhin eng bei der Umsetzung des Memorandums begleiten. Auf diese Weise wollen wir
vor allem die studentische Arbeitsbelastung und Prüfungsdichte reduzieren, die
Anerkennung im Ausland erworbener Studienleistungen verbessern, Betreuungs- und
Beratungsangebote stärken sowie Zugänge zum Master verbreitern. Entsprechende
Korrekturen sollen direkt an den Hochschulen erfolgen. Wo es notwendig ist, werden wir
weitere landesweite Regelungen treffen.
Qualitätssicherung von Lehre und Studium
Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in Nordrhein-Westfalen
wieder gebührenfrei studieren. Das Land stellt den Hochschulen jährlich mindestens 249
Mio. Euro zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur Verfügung. Zur
Ermittlung dieses Bedarfs wurde das Studiengebührenaufkommen 2009 an den nordrheinwestfälischen Hochschulen zugrunde gelegt.
Zugleich sollen die Hochschulen im Rahmen regelmäßiger Berichte Rechenschaft über
Einsatz
und
Wirkung
dieser
Mittel
ablegen.
Qualitätsmanagementsysteme weiter optimiert.
Zudem
werden
die
Übergang Schule-Hochschule optimieren
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Alle, die studieren wollen und können, sollen dazu die Möglichkeit haben. Die
derzeitige Übergangsquote an die Hochschulen ist zu niedrig, um den
Fachkräftebedarf zu decken.
Die Hochschulen müssen dabei einer immer heterogeneren Gruppe von
Studierenden gerecht werden. Es gilt, insbesondere Jugendliche aus so genannten
bildungsfernen Schichten, aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte oder bereits
beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen und zu einem erfolgreichen
Studienabschluss zu führen.
Wir werden geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entwickeln.
Bestandteile sollen unter anderem eine modular aufgebaute strukturierte
Studieneingangsphase und ein Diversity-Management an den Hochschulen sein.
Das ist unser Modell für den Ersatz der weggefallenen Studienkollegs. Darüber
hinaus wollen wir die Studienorientierung durch eine vertiefte Verbindung zur Schule
und eine Verknüpfung mit der Berufsorientierung stärken und ausbauen. Das „Neue
Übergangssystem Schule-Beruf NRW“ bietet hierzu Gelegenheit. Wir wollen die
Instrumente zur Studienwahl stärken, indem unter anderem die zdi (Zukunft durch
Innovation) „Schülerlabore“ evaluiert und die Ergebnisse bei der Fortführung
berücksichtigt werden, das Online-Self-Assessment um ein freiwilliges
„Fachspezifisches
SelfAssessment“
ergänzen
und
das
Dialogorientierte
Serviceverfahren (DoSV) nutzen.
BAföG weiterentwickeln
Das BAföG ist und bleibt das wichtigste Instrument für die soziale Öffnung der Hochschulen.
Die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft und der Bologna-Prozess müssen
sich in der Ausgestaltung des BAföG stärker widerspiegeln. Dazu wollen wir auch eine
teilweise elternunabhängige Studienfinanzierung anstreben. Einen entsprechenden
Verhandlungsprozess mit dem Bund und den anderen Bundesländern wollen wir
einleiten.
Umsetzung des Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen
In den kommenden fünf Jahren wollen wir unsere Hochschulen nachprüfbar
geschlechtergerechter machen. Frauenförderung ist eine Frage der Gerechtigkeit und der
Zukunftsfähigkeit. Wir werden daher das Landesprogramm für geschlechtergerechte
Hochschulen umsetzen. Um das Gleichstellungsziel zu erreichen, soll in den Fachbereichen
eine gesetzlich verankerte Frauenquote nach dem Kaskadenmodell eingeführt werden.
Hochschulautonomie wahren – Verfassungsauftrag des Landes ernst nehmen
Wir wollen das Hochschulgesetz novellieren. Ziel ist die Stärkung der
gesellschaftlichen Verantwortung und der demokratischen Mitbestimmung sowohl im
Verhältnis zwischen Land und Hochschulen, als auch innerhalb der Hochschulen.
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Die Regelungen des geltenden Hochschulgesetzes haben den Hochschulen eine
umfassende Autonomie gesichert. In diesem Modell sind jedoch Fehlentwicklungen
erkennbar, denen mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen nicht begegnet
werden kann. Der verfassungsmäßige Bildungsauftrag soll wieder stärker in die
gemeinschaftliche Verantwortung von Staat und Hochschulen gelegt und ein
transparenterer und verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln abgesichert
werden. Der Staat muss im Sinne einer ausgewogenen Leistungspolitik
gewährleisten, dass bestimmte Fächer und Studienangebote, etwa in der
Lehrerbildung oder im Bereich der Kleinen Fächer, erhalten bleiben. Weiterhin
müssen strukturpolitische Ziele, wie etwa die Stärkung und der quantitative Ausbau
des Fachhochschulbereichs, realisierbar sein.
Beschäftigungsbedingungen in Hochschule und Wissenschaft verbessern
Wir wollen die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen, nicht-wissenschaftlichen
und studentischen Personals verbessern, z. B. im Umgang mit Befristungen,
tariflichen Eingruppierungen und der Vertretung studentischer Beschäftigter. Gute
Wissenschaft kann nur unter guten Arbeitsbedingungen entstehen. Auch
Beschäftigte in Forschung und Lehre brauchen, ebenso wie Beschäftigte in
Verwaltung und Technik, eine sichere berufliche Perspektive. Anlässlich der
Novellierung des Hochschulgesetzes prüfen wir deshalb, wie der Grundsatz der „Guten
Arbeit“ in gemeinsamer Verantwortung von Land und Hochschulen gestaltet und
erforderlichenfalls auch durch verpflichtende Rahmenvorgaben sichergestellt werden kann.
Wie für die Beschäftigten an den Hochschulen ein Wechsel von Hochschule zu Hochschule
erleichtert werden kann („gemeinsamer Arbeitsmarkt“), soll geprüft werden.
In diesem Zusammenhang setzen wir uns, unter anderem im Rahmen einer
Bundesratsinitiative, dafür ein, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Sinne
der Beschäftigten geändert wird, um die Anzahl der Kurzbefristungen zu reduzieren.
Hochschulgesetz novellieren
Wir wollen den begonnenen Dialogprozess für ein reformiertes Hochschulgesetz
fortsetzen. Bestandteile werden unter anderem sein:

Mehr demokratische Beteiligung aller Gruppen innerhalb der Hochschulen
durch die deutliche Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Studierenden und
des Mittelbaus, unter anderem durch die Einführung einer Viertelparität.

Die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Hochschulorgane werden
neu aufeinander abgestimmt. Das gilt insbesondere für die bisherigen
Hochschulräte und die Senate.

Die Senate werden gestärkt.

Der Frauenanteil in den Hochschulgremien soll deutlich erhöht werden.
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
Der Landtag beschließt auf Vorlage der Landesregierung künftig in
regelmäßigen Abständen einen Landeshochschulentwicklungsplan, in dem die
strategischen Ziele für die gesamte Wissenschaftslandschaft in NRW
festgelegt werden.
Ziel ist ein langfristig angelegtes Hochschulgesetz, dessen Einführung Rücksicht
nehmen soll auf die besonderen Belastungen während der Eintrittsphase des
doppelten Abiturjahrgangs.
Flexible Studienangebote - Fernuniversität Hagen stärken
Wir wollen die bislang alleine vom Land getragene FU Hagen auf eine gemeinsame
Finanzierungsbasis durch das Land NRW, den Bund und weitere Bundesländer umstellen.
Der gestiegenen Nachfrage an der FU Hagen wollen wir weiter Rechnung tragen.
Kunst- und Musikhochschulen stärken
Die nordrhein-westfälischen Kunst- und Musikhochschulen bilden auf höchstem
internationalem Niveau aus und sind weltweit einzigartig. Dieses Niveau wollen wir
halten und weiterentwickeln. Von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung eines
qualitativ hochwertigen Lehrangebotes sind die Lehrbeauftragten.
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ForschenfürdenFortschritt–DerMenschimMittelpunkt
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Daneben ist uns wichtig, dass wir die Zivilgesellschaft bei der Formulierung künftiger
Forschungsziele aktiv beteiligen.
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Nordrhein-Westfalen verfügt als bedeutender Industriestandort und starke Wirtschaftsregion
über Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die hervorragend in der Lage sind, ihren
Beitrag hierzu zu leisten. Jetzt kommt es darauf an, deutliche Akzente in der Forschungsund Innovationspolitik zu setzen, um diese Stärken zu mobilisieren.
Klimawandel, demografische Entwicklung, Gesundheit und Ernährungssicherheit,
Ressourcen- und Energieknappheit, Mobilität und gesellschaftliche Integration –
niemals zuvor erforderten große gesellschaftliche Herausforderungen so viel
wissenschaftliche Expertise wie heute. Sie bilden daher auch die Ausrichtung für die
kommenden Forschungsanstrengungen der EU.
Die Wissenschaft muss zentrale Beiträge zu umfassenden technischen und sozialen
Innovationen liefern und dabei ökologische, ökonomische und soziale Folgen
berücksichtigen. Dazu gehört für uns sowohl ethische Verantwortung als auch
sozialwissenschaftliche Begleitforschung.
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Rahmenprogramm „Fortschritt NRW“
Wir wollen unsere forschungspolitischen Aktivitäten in einem Rahmenprogramm
„Fortschritt NRW“ bündeln und dessen Förderaktivitäten und –instrumente neu
ausrichten. Bei begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen wollen
wir uns neben wichtigen Akzenten in der Grundlagenforschung auf Forschungsfelder
entlang der großen gesellschaftlichen Herausforderungen konzentrieren
Eingebettet in die Forschungs- und Strukturförderung der Europäischen Union und
des Bundes, soll Fortschritt.NRW darauf ausgerichtet sein, die dem Land zur
Verfügung
stehenden
Instrumente
und
Mittel
der
Forschungsund
Innovationsförderung verstärkt entlang der Nachhaltigkeitsziele, in Übereinstimmung
mit den vier Leitlinien der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, einzusetzen und den
Hochschulen zu helfen, sich an anderen Förderprogrammen zu beteiligen.
Das Programm besteht aus den Kernelementen: Regionale Innovationsnetzwerke,
Fortschrittskollegs, Orte des Fortschritts und Foren des Fortschritts. Ergänzend wird
der Innovationspreis NRW fortgeführt, um zu zeigen welche Lösungsbeiträge aus
NRW kommen.
Da diese Herausforderungen zu komplex für eine Analyse und Lösung durch oft
technologisch geprägte Einzeldisziplinen sind, kommt der innovativen, interdisziplinär
ausgerichteten Forschung aus dem geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen
Bereich eine unverzichtbare Bedeutung zu. Sie sind deshalb bei allen
Forschungsfeldern zu integrieren, sollen aber auch mit einem eigenen
Landesprogramm angemessen gestärkt werden, das in einer ersten Stufe in 2012
bereits angelaufen ist und fortgeführt wird.
Neben den Feldern Energie, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, nachhaltige Mobilität
sowie Gesundheit und Lebenswissenschaften kommt der Erforschung von
Schlüsseltechnologien eine besondere Rolle zu. Sie sind als Innovationstreiber von
großer Bedeutung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort NRW, u. a. für
Produktionszweige wie Automobil-, Chemie- oder Bauindustrie. Sie leisten – etwa im
Leichtbau – einen wichtigen Beitrag zur Lösung der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen. Zu den Schlüsseltechnologien gehören neben den Informationsund Kommunikationstechnologien der Bereich der Optoelektronik, die Neuen
Materialien sowie die Mikro-, Nano- und Produktionstechnologien.
Eine Schlüsselrolle im Bereich der medizinischen Forschung kommt der
Stammzellenforschung zu. Sie wird auch künftig durch das Land unterstützt. Hier
wird u.a. das etablierte und anerkannte Kompetenznetzwerk Stammzellforschung mit
seiner Geschäftsstelle, den Nachwuchsgruppen und Projekten fortgeführt. Im
Zentrum stehen die Forschung an adulten und reprogrammierbaren Stammzellen
sowie die Begrenzung der Forschung an embryonalen Stammzellen auf die
auslaufende Nutzung der vorhandenen Zelllinien.
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Darüber hinaus ist das Institut CARE förderfähig und soll auf den Weg gebracht
werden.
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Forschung braucht finanzielle Planungssicherheit - die ist in NRW für die
Hochschulforschung sichergestellt.
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Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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Bei der Ansiedlung neuer außeruniversitärer Forschungsinstitute besteht gemessen
an der Größe und Bedeutung des Landes und der Unterrepräsentanz dieser
Einrichtungen in NRW ein klarer Nachholbedarf. De facto subventioniert das Land
Forschungseinrichtungen in anderen Bundesländern inzwischen mit 80 Millionen
Euro jährlich. Ziel muss es sein, diese Umverteilung zu beenden und in der
kommenden Wahlperiode mehr überregionale Forschungseinrichtungen nach NRW
zu holen.
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Darüber hinaus fallen in den nächsten Jahren bei den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen Kosten für Sanierung und Neubau an. Hier muss und wird
das Land seinen Beitrag leisten, um exzellente und wettbewerbsfähige Einrichtungen
in NRW zu halten bzw. aufzubauen.
Darüber hinaus soll Ostwestfalen-Lippe zur Modellregion für die praktische
Medizinausbildung werden. Dazu soll ein Kooperationsmodell zwischen der
Universität Bielefeld und der Ruhr-Universität Bochum angestoßen werden.
Voraussetzung ist eine finanzielle Unterstützung dieses Modellvorhabens durch den
Bund.
Forschungsfinanzierung
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EU Strukturfonds/Horizon 2020
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Für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und die Anstrengungen, Europa zu
einer Innovationsunion zu entwickeln, sind Investitionen in Forschung, Entwicklung
und Innovation von zentraler Bedeutung. Dabei wird der EU-Strukturpolitik neben
dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizon 2020 – eine
entscheidende Rolle beigemessen.
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Zwischen den Zielen des Landes und den aus der Strategie der Europäischen
Kommission „Europa 2020" abgeleiteten Zielvorgaben für die EU-Strukturfonds
besteht ein hohes Maß an Übereinstimmung; beide adressieren in besonderem
Maße die großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Das Land wird für eine
Vereinfachung der finanziellen Abwicklung und Kontrolle der Programme Sorge
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
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tragen, damit die administrative Belastung von Unternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gesenkt wird.
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Synergien zwischen den Strukturfonds und Horizon 2020 sollen dazu beitragen, die
Ziele des Landes nachhaltiger zu unterstützen als bisher. Hierzu sollen Möglichkeiten
der Kombination von Maßnahmen der EU-Strukturförderung mit denen der Horizont
2020 Förderung – wie sie von der EU im Rahmen der Strukturfondsverordnungen
und der Verordnungen zu „Horizon 2020“ angelegt werden - genutzt werden, bis hin
zur gemeinsamen Förderung in einem Projekt.
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Johannes-Rau-Forschungseinrichtungen
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Angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und einer Flankierung
des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen soll die Möglichkeit zur Etablierung einer
Förderplattform für die Johannes-Rau-Forschungsinstitute mit entsprechender
Mittelausstattung geschaffen werden.
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Bereits in 2011 beschloss der Landtag, dieses Vorhaben im Haushalt abzusichern.
Dies wird in der neuen Wahlperiode umgesetzt.
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Instrumente der Forschungsförderung
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Die Ausrichtung der Förderaktivitäten und –instrumente durch das Land an den
großen gesellschaftlichen Herausforderungen setzt voraus, dass sich diese
Instrumente an den Zielen von „Fortschritt NRW“ ausrichten, falls dies noch nicht
geschehen ist.
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Darüber hinaus wollen wir die Hochschulen auch international stärker sichtbar
machen,
die
Fachhochschulforschung
stärken,
den
Wissensund
Technologietransfer voranbringen und das Rückkehrerprogramm weiterführen.
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Das Programm „Mittelstand.innovativ!“ ist in den letzten zwei Jahren neu ausgerichtet
worden und soll in den nächsten Jahren fortgeführt und evaluiert werden. Wir wollen
außerdem prüfen, inwieweit wir die Hochschulen auch bei Ausgründungen und
innovativen Start-ups strategisch begleiten können. Darüber hinaus begleitet das
Land den Aufbau landesaffiner Ansiedlungsstrategien, wie z. B. den „Campus RWTH
Aachen“.
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DielernendeGesellschaft:WeiterbildunginNRW
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Nordrhein-Westfalen ist und bleibt das Land der Weiterbildung. Dazu hat das
bundesweit beachtete Weiterbildungsgesetz, zu dem wir uns bekennen, einen
wichtigen Beitrag geleistet. Das Gutachten zur Evaluation der Wirksamkeit der
Weiterbildung durch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) stellt der
Weiterbildung insgesamt ein gutes Zeugnis aus und zeigt zugleich Optimierungs- und
Entwicklungsperspektiven auf. Die konstruktive und zielorientierte Arbeit in der
„Weiterbildungskonferenz“ werden wir fortsetzen und unter Einbeziehung der
Arbeitsergebnisse eine behutsame Weiterentwicklung des Weiterbildungssystems in
Nordrhein-Westfalen einleiten.
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Die Volkshochschulen sind eine zentrale Säule in der Weiterbildung. Daher
bekennen wir uns zur kommunalen Pflichtaufgabe Volkhochschule. Eine weitere
Säule ist die vielfältige Landschaft der Weiterbildungsträger in öffentlicher
Verantwortung und die Familienbildung, die in ihrer Pluralität unterschiedlichen
Anforderungen gerecht werden. Die Volkshochschulen als kommunale
Weiterbildungszentren und die Einrichtungen in anderer Trägerschaft leisten einen
wertvollen Beitrag zur kommunalen Bildungslandschaft, der für lebensbegleitendes
und ganzheitliches Lernen unverzichtbar ist.
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Wir haben Wort gehalten und die seit 2006 vorgenommen Mittelkürzungen
zurückgenommen. Zudem werden wir, soweit es die Förderkriterien der EU zulassen,
Mittel des ESF ergänzend zur Verfügung stellen. Diese Mittel sollen vorranging zur
Finanzierung des Beitrages der Weiterbildung zur Herstellung von Chancengleichheit
und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verwandt werden. Wir bleiben
verlässliche Partner der Weiterbildung.
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Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe zur Stabilisierung unseres demokratischen
Gemeinwesens, zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und der sozialen
Gerechtigkeit. Daher muss die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere für
Bildungsbenachteiligte durch gezielte Angebote zur Alphabetisierung und zur
Grundbildung erhöht werden. Das handlungsleitende Motiv der zweiten Chance
wollen wir noch stärker verankern. Dabei setzen wir neben Volkshochschulen und
anderen Weiterbildungseinrichtungen verstärkt auch auf Weiterbildungskollegs. Das
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz wollen wir auch für die Bildung von jungen
Menschen nutzen. Deshalb wollen wir die Auszubildenden als Anspruchsberechtigte
in das Gesetz aufnehmen.
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Politische Bildung im lebensbegleitenden Lernen ist für die Demokratie und Teilhabe
unverzichtbar. Hier hat die Landeszentrale für politische Bildung eine große
Bedeutung.
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Strukturierte Fort- und Weiterbildung verbessern nicht nur die persönlichen Chancen
auf dem Arbeitsmarkt, sondern erhöhen auch die Teilhabe in einer komplexen
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Gesellschaft. Im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik wirkt die Weiterbildung durch die
Unterstützung der Integration junger Menschen und qualifizierter Menschen mit
Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Weitere Aufgaben sind die Sicherung der
Anpassungsqualifikation für Beschäftigte, die sich im Arbeitsprozess für zunehmend
globaler werdende Arbeitsmärkte weiterbilden müssen und das Bereitstellen von
berufsbezogenen
und
zunehmend
auch
gesundheitsorientierten
Weiterbildungsangeboten für Ältere, die deutlich länger im Arbeitsmarkt verweilen
werden.
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Weiterhin werden wir in enger Abstimmung mit allen an lebensbegleitender Bildung
beteiligten Ressorts und der Trägerlandschaft u.a. folgende Themen angehen: die
Weiterentwicklung der Fördersystematik, der Aufbau einer flächendeckenden
Weiterbildungsberatung und die Einbindung der gemeinwohlorientierten
Weiterbildung in die regionalen Bildungsnetzwerke.
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Die Wirksamkeit des nach dem Weiterbildungsgesetz finanzierten Angebots und der
zusätzlich zur Verfügung gestellten ESF-Mittel soll mit Hilfe eines schlanken
Berichtswesens dargestellt werden.
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III.
Wirtschaft,Klimaschutz,Energie
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NachhaltigeWirtschafts‐undStrukturpolitik
Wirtschaft in gesellschaftlicher Verantwortung
Für unsere Wirtschaftspolitik gilt das Prinzip der Vorsorge und der ökonomischen,
ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Eine solche Wirtschafts- und
Strukturpolitik sichert einen stabilen Mittelstand und vermeidet damit Monostrukturen,
unterstützt die Unternehmen vorausschauend bei der Gewinnung qualifizierter
Fachkräfte, fördert Innovationen für nachhaltiges Wirtschaften und unterstützt die
Wirtschaft bei der Erschließung neuer, zukunftsfähiger Leitmärkte. In der
kommenden Europäischen Förderperiode ab 2014 werden wir die Möglichkeiten der
EU-Strukturfonds nutzen.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, wie verantwortungsloses Handeln von
Banken und Finanzinstituten ganze Volkswirtschaften an den Abgrund führen kann.
Die Folgen dieser Krise werden uns weiter beschäftigen. Wir wollen keine
„marktkonforme Demokratie“ sondern eine demokratiekonforme Marktwirtschaft, die
auf sozialer Partnerschaft und Mitbestimmung beruht.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird die Unternehmen in NRW dabei
unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und ihre gesellschaftliche
Verantwortung wahrzunehmen.
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NachhaltigeIndustriepolitik
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit, die soziale Gerechtigkeit, die Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen und die Umweltverträglichkeit stehen für uns als
gleichrangige Ziele nebeneinander. Auf diese vier Ziele richten wir unsere
Wirtschaftspolitik des nachhaltigen Wachstums für unser Land aus.
Industrieland NRW
Nordrhein-Westfalen ist ein starker Wirtschaftsstandort. Unser Land gehört zu den
führenden Industrieregionen der Welt. Industrielle Produktion war und ist eine
Grundlage unseres Wohlstands in NRW, dessen Strukturen sich aber auch wandeln
müssen. Von besonderer Bedeutung für diesen industriellen Wandel ist eine
Neuausrichtung, die auf Nachhaltigkeit, auf Klimaschutz sowie auf Ressourcen- und
Energieeffizienz abzielt. Unsere Wirtschaftspolitik ist Motor dieses Fortschrittes. Wir
müssen die traditionellen und innovativen Stärken des Standortes und der
Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzen, um auch den ökologischen
Fortschritt in NRW, Deutschland, Europa und weltweit zu beschleunigen. Mit alledem
wollen wir Arbeitsplätze sichern und schaffen.
Moderne Industrie geht eine enge Verbindung mit produktionsorientierten Dienstleistungen ein. Ohne Forschung und Entwicklung, Ausbildung, Logistik, Finanzierung
und viele andere Dienstleistungen wäre die Industrie heute nicht mehr existenzfähig.
Nur dieses Zusammenspiel, für das in NRW ausgezeichnete Bedingungen
vorherrschen, macht uns auch zukünftig wettbewerbsfähig.
„Allianz moderne Industrie“
Die Landesregierung wird eine nachhaltige Industriepolitik als strategischen Ansatz
der Wirtschaftspolitik zur Leitlinie ihres Regierungshandelns machen. Wir werden in
Zusammenarbeit mit Vertretern aus Wissenschaft, Kammern, Industrie, Mittelstand
und anderen gesellschaftlichen Gruppen wie beispielsweise Gewerkschaften und
Umweltverbänden eine „Allianz moderne Industrie“ ins Leben rufen. Bestandteil
dieser Allianz sollen gemeinsame Verabredungen z. B. zur Innovationsförderung des
Landes, zur Förderung von Akzeptanz von Industrie und Infrastrukturprojekten, zur
Verbesserung der Kreditversorgung, zu einer Stärkung der außenwirtschaftlichen
Aktivitäten und der internationalen Wirtschaftsförderung des Landes sein. Ziel dieser
Allianz ist es, durch gemeinsame Anstrengungen die Kräfte zu bündeln und die
Maßnahmen und Instrumente zu konzentrieren.
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Industrie im Wandel
Im Zuge der Globalisierung werden Wertschöpfungsketten weltweit neu strukturiert,
fortwährend überprüft und neu gestaltet. Um industrielle Produktion in NRW
dauerhaft zu sichern, werden wir gemeinsam mit den Unternehmen, Gewerkschaften
und Verbänden dafür arbeiten, aktiv die Chancen innovativer industrieller Produktion
zu nutzen sowie deren Belastungen für Mensch und Umwelt nachhaltig zu senken.
Wer will, dass die Industrie bleibt, muss auch wollen, dass sie sich umwelt- und
ressourcenschonend verändert. Die Industrie ist nicht Teil des Problems; sie ist Teil
der Lösung. Weltweit werden aus ökologischen und auch aus ökonomischen
Gründen immer stärker Produkte und Dienstleistungen nachgefragt werden, die dazu
beitragen, Energie vermehrt einzusparen, effizienter einzusetzen und die
Erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Ressourceneffizienz senkt die
Abhängigkeit von Rohstoffimporten, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit fördert und
entlastet Umwelt und Klima.
Die nordrhein-westfälischen Unternehmen werden ihre sehr gute Stellung auf den
nationalen und internationalen Märkten nur mit innovativen Produkten erhalten
können. Nordrhein-Westfalen braucht eine Innovationskultur, die von Wirtschaft,
Wissenschaft und Gesellschaft und getragen ist. Deshalb werden wir eine neue
Innovationsoffensive für NRW starten und damit im Umfeld von Wachstumsbranchen
den gezielten Ausbau und die Stärkung landesweiter Netzwerke zwischen
Unternehmen,
gesellschaftlichen
Gruppen,
Hochschulen
und
Forschungseinrichtungen initiieren.
Auch zukünftig wird NRW ein Land mit einem starken industriellen Kern sein.
Gesellschaftlich verantwortliches Handeln von Unternehmen
Wir werden die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, ein
langfristig angelegtes Konzept für Corporate Social Responsibility/CSR zu entwickeln
und daraus entstehende Chancen für innovative Produkte, Dienstleistungen und
Geschäftsmodelle auszuloten, die zum Wohlergehen der Gesellschaft und der
Umwelt und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen.
Mit Leitmärkten die Zukunft erschließen
Wir identifizieren die Leitmärkte der Zukunft und fördern deren Erschließung sowie
die Vernetzung der Partner in der Wertschöpfungskette durch die Unterstützung von
Clustern. Wir konzentrieren uns auf die Leitmärkte, in denen Nordrhein-Westfalen
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besondere Stärken und Spezialisierungsvorteile hat oder die eindeutig dem Ziel des
ökologischen Umbaus zuzurechnen sind.
Maschinen- und Anlagenbau / Produktionstechnik
Der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Produktionstechnik sind dynamische
Produktionszweige mit einem hohen Innovationsgrad. Als Querschnittsbereiche mit
Technologieführerschaft auf vielen Gebieten integrieren sie neueste Erkenntnisse in
Anlagen und Produkte und leistet ihren Beitrag zur Lösung drängender
Zukunftsthemen wie Umweltschonung und Erhöhung der Energie- und
Ressourceneffizienz.
Neue Werkstoffe
Die chemische Industrie ist eine Schlüsselbranche für den Standort NRW und die
Umwelt. Die Werkstoffe der Chemischen Industrie, der Stahl- der Aluminium- oder
der Kunststoffindustrie sind Innovationstreiber für die Industrie insgesamt und sind
zentrale Materiallieferanten für die wichtigen industriellen Wertschöpfungsketten.
Mobilität und Logistik
Weltweit sind Lösungen gefragt, wie die Mobilität erhalten, zugleich aber auch die
Umwelt entlastet werden kann. Neben der individuellen Mobilität rückt verstärkt die
Logistik in den Mittelpunkt: Globalisierung, Spezialisierung der Produktionsprozesse
und Zersplitterung von Wertschöpfungsketten, veränderte Handelsströme (z.B.
Internethandel) erfordern innovative logistische Dienstleistungen und Produkte.
Informations- und Kommunikationswirtschaft
Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind die Schlüsseltechnologien
für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Digitalisierung und Vernetzung
entscheiden über die Zukunftsfähigkeit aller Branchen und Industriezweige.
Energie- und Umweltwirtschaft
Die Gestaltung der Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele bieten
vielfältige Chancen für die Energie und Umweltwirtschaft und wird damit zu einem
Fortschrittsmotor, zum Beispiel durch Energieeffizienz, erneuerbare Energien,
Rohstoff- und Materialeffizienz.
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Medien und Kreativwirtschaft
Die Medien- und Kreativwirtschaft ist in ihrer Vielfalt ein wichtiger Innovationsmotor
für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Kultur in den Metropolen unseres Landes.
Kreativquartiere geben Raum, um neue Anstöße für wirtschaftliche Aktivitäten zu
geben.
Gesundheit
Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Nachfrage nach den
Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft und nach ihren medizintechnischen
Produkten und Systemen weiter an Bedeutung gewinnen.
Life Sciences
„Gutes Leben“ und „gesundes Leben“ schaffen neue Chancen für health careAngebote und Innovationen in der Bio- und Medizintechnolgie. Zugleich nimmt auch
die Ernährungswirtschaft eine besondere Position in Nordrhein-Westfalen ein.
Mittelstandspolitik
Mittelstand stärken
Den rund 754.000 mittelständischen Unternehmen in NRW kommt
wirtschaftspolitisch in unserem Land eine herausragende Rolle zu. Der Mittelstand
stellt mit 99,5% das Gros unserer Unternehmen; 34,0% aller steuerpflichtigen
Umsätze werden in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwirtschaftet; 79,2%
aller Arbeitsplätze werden durch KMU bereitgestellt; 82,7% aller Auszubildenden in
KMU
ausgebildet
und
bei
ihnen
arbeiten
knapp
80%
aller
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Daher werden wir den Mittelstand stärken, um für Wachstum, Innovation und
Beschäftigung Impulse zu setzen.
Dazu werden wir den in enger Kooperation mit den Spitzenvertretern der nordrheinwestfälischen
Mittelstandsorganisationen
erarbeiteten
Entwurf
für
ein
Mittelstandsgesetz. schnellst möglich in den Landtag einbringen. Wesentliche
Instrumente des Gesetzentwurfes für eine Stärkung der mittelständischen Wirtschaft
in NRW sind ein Clearingverfahren, bei dem alle mittelstandsrelevanten Vorhaben
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der Landesregierung frühzeitig auf ihre Folgen für die Unternehmen der
mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe untersucht werden, ein
Mittelstandsbeirat, der die Landesregierung und den Landtag auf wichtige
mittelstandsrelevante Vorgänge und Probleme hinweisen und in diesen
Angelegenheiten beraten soll und eine Beratungsplattform für diversity management,
die die Unternehmen bei der Annahme der Herausforderungen und Chancen einer
vielfältiger werdenden Gesellschaft unterstützt.
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Wir werden mittelständischen Unternehmen über ein spezielles Qualifizierungs- und
Zertifizierungssystem die Möglichkeit geben, sich durch ein anerkanntes Label als
„ressourceneffizienter Betrieb“ am Markt zu positionieren.
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Mittelständische Unternehmen werden wir von unnötigen bürokratischen
Hemmnissen entlasten und das Vertrauen zwischen öffentlichen Verwaltungen und
Wirtschaft stärken. Unser Ziel ist, gesetzliche Vorgaben in Art und Umfang so
anzulegen, dass sie unternehmerische Initiativen befördern und nicht behindern und
dabei gleichzeitig den Belangen der Beschäftigten nach Arbeitssicherheit und den
Anforderungen des Verbraucher- und Umweltschutzes Rechnung trägt.
Die NRW.Bank ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Angebote
der Förderbank wollen wir pro-aktiv für die Stärkung des Mittelstandes in allen
Regionen des Landes beispielsweise durch regionale Beratungstage bekannter
machen.
In Zusammenarbeit mit der NRW.Bank werden wir Beteiligungskapital für
mittelständische Unternehmen und technologieorientierte Unternehmensgründungen
in stärkerem Maße zur Verfügung stellen, um die Eigenkapitalbasis von
Unternehmen so zu verbreitern, dass diese ihre Chancen auf wachsenden Märkten
besser nutzen können. Die Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle auf
Darlehensbasis zu prüfen, die auch großen mittelständischen Unternehmen die
Möglichkeit eröffnen, zu expandieren und ihre Stellung als Weltmarktführer
auszubauen.
Politik für das Handwerk
Wir werden die im Mai 2011 beschlossene Handwerksinitiative NRW u.a. mit den
Elementen
Meistergründungsprämie,
Gründungsbürgschaften
bei
der
Bürgschaftsbank („BürgschaftsScheck Handwerk“), Unterstützung des Wachstums
der Handwerksunternehmen durch einen „WachstumsScheck Handwerk“ und den
„InnovationsGutschein Handwerk“, auch in den kommenden Jahren fortführen, aktiv
kommunizieren und im Dialog mit dem Handwerk durch weitere Initiativen ergänzen.
Damit ist die Handwerksinitiative ein wichtiges Signal für Existenzgründer im
Handwerk, aber auch für schon bestehende Unternehmen.
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Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Novellierung der
Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 zu evaluieren.
Fachkräfte sichern
Die Sicherung von Fachkräften ist eine Aufgabe der Unternehmen. Sie ist aber auch
zu einer der zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen geworden. Noch im
Laufe dieser Legislaturperiode wird in Nordrhein-Westfalen mehr als jeder dritte
Erwerbsfähige älter als 50 Jahre sein. Die Zahl der Erwerbsfähigen im Alter über 50
Jahre wird dann etwa doppelt so groß sein wie die Zahl der 20-bis 29-jährigen.
Unsere Fachkräfteinitiative werden wir fortsetzen und noch stärker auf die regionalen
und sektoralen Herausforderungen ausrichten.
Das duale Ausbildungssystem qualifiziert für die immer höheren Anforderungen in
der betrieblichen Praxis und darüber hinaus auf die zu erwartenden
demographischen Herausforderungen. Wir wollen es zur Erhaltung der Wettbewerbsund Innovationsfähigkeit erhalten und ausbauen.
Darüber hinaus müssen Hürden und Barrieren im Berufsleben beseitigt werden. Die
Förderung von Frauen stellt einen elementaren Bestandteil der Fachkräftesicherung
dar. Im Sinne einer modernen Familienpolitik müssen auch im Interesse von Müttern,
Vätern und den pflegenden Angehörigen weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf umgesetzt werden.
Weitere Möglichkeiten landespolitischen Handelns bestehen in der Ausschöpfung
der inländischen Potenziale der Schul-, Berufsausbildungs- und Studienabbrecher,
der Geringqualifizierten, der stärkeren Integration älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Partizipation von Inländern mit Migrationshintergrund, die Bindung von
Ausländerinnen und Ausländern, die hier ihr Studium oder ihre Berufsausbildung
absolviert haben und die Gewinnung ausländischer Fachkräfte durch vereinfachte
Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse.
Das Wissen und das Können der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer
betrieblichen Interessenvertretungen sind wichtige Faktoren für Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit und damit für Beschäftigung. Sie sollen verbindlicher in die
Unternehmensentwicklung einbezogen werden und ihre Rolle für die Sicherung und
Schaffung von guter Arbeit und als Motor von betrieblichen Innovationen gestärkt
wird.
TechnologischeSchwerpunktesetzen
Elektromobilität
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Wir werden die Elektromobilität in NRW entlang der Wertschöpfungskette und den
infrastrukturellen Erfordernissen unterstützen und so den Ausbau von
Elektromobilität in Verbindung mit Erneuerbaren Energien zusammen mit den
Kommunen, der Wissenschaft und der Wirtschaft voranbringen.
Wir wollen wichtige Schlüsselvorhaben aus den Schaufensterbewerbungen so
unterstützen und begleiten, dass NRW als bundesweiter Vorreiter für E-Mobilität
etabliert wird. Hierbei werden wir gleichermaßen Projekte forcieren, mit denen
industriepolitische Kompetenz und ein ganzheitliches Verständnis von Öffentlichen
Personenverkehr (z.B. Elektrobusse und Akku-Bahnen, elektrisch unterstützte
Nahmobilität mit Pedelecs und Carsharing mit E-Cars) vorangetrieben werden.
Über die bisherigen F & E - Schwerpunkte (Batterie/Elektrische Speicherung,
Fahrzeuge und Antriebe, Infrastruktur und Netze) hinausgehend sollten dabei auch
die wirtschaftlichen und stadtplanerischen Rahmenbedingungen und Fragen der
Gestaltung der zukünftigen Verkehrsträger für den urbanen Raum in den Blick
genommen werden.
Breitband NRW
Die Informations- und Telekommunikationstechnologien sind Innovationstreiber in
allen Wirtschaftsbereichen. Diese Technologien und ganz besonders ein möglichst
schnelles Breitbandnetz – auch in den ländlichen Regionen unseres Landes – sind
existenziell für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen
Wirtschaft. Darum ist die Breitbandstrategie auf den Ausbau von Glasfasernetzen der
nächsten Generation auszurichten.
Dort, wo in absehbarer Zeit keine Versorgung mit schnellen Glasfaserleitungen
geleistet werden kann, ist zumindest eine Versorgung mit LTE sicherzustellen.
Bereiche, die nicht in den nächsten fünf Jahren durch verbindliche Vereinbarungen
mit Glasfaserleitungen (Outdoor-DSL, Kupfer auf der letzten Meile) erschlossen
werden, sind als „weiße Flecken“ an die Regulierungsbehörde zu melden und die
Telekommunikationsdienstleister sind im Rahmen der bei der Frequenzvergabe
festgelegten Kriterien zur vorrangigen Versorgung dieser Gebiete zu verpflichten.
In Zusammenarbeit mit der Bundesebene und anderen Bundesländern wollen wir
das Ziel einer Breitbandversorgung von 50 MBit/s für alle Haushalte gewährleisten
und dies bis 2018 erreichen. Wir werden eine Bundesratsinitiative für die
Verankerung
einer
Breitband-Universaldienstverpflichtung
im
Telekommunikationsgesetz ergreifen.
Beim Ausbau der Versorgung für schnellen Netzzugang sind möglichst
wirtschaftliche, energieeffiziente und zukunftsfähige Netzinfrastrukturen durch
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Nutzung von Synergien bei Ausbau und Erneuerung in Zusammenarbeit von
Kommunen und Telekommunikationsdienstleister durch eine Koordinierung des
Landes sicherzustellen.
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EU‐StrukturfondsauseinemGuss
Wir wollen die Realisierungsbedingungen und Kosten unterschiedlicher Szenarien
untersuchen und die Ergebnisse 2013 veröffentlichen.
Tourismusangebote stärken den Wirtschaftsstandort
Mit Wachstumsraten um fünf % in den beiden vergangenen Jahren gehört unser
Land
inzwischen
zu
den
entscheidenden
Wachstumstreibern
beim
Übernachtungstourismus in Deutschland. Wir wollen diese positive Entwicklung in
den nächsten Jahren nachhaltig sichern und ausbauen. Unser Land hat aufgrund
seiner räumlichen, ökonomischen und infrastrukturellen Angebote alle Chancen, den
Ansprüchen an eine moderne Tourismus-Region künftig noch besser zu entsprechen
als viele Wettbewerber. Denn so nah zusammen wie in Nordrhein-Westfalen liegen
die vielfältigen Reize einer hoch verdichteten Stadt- und Kulturszene und die
exzellenten naturnahen Erholungs- und Entschleunigungsmöglichkeiten in kaum
einem anderen Wirtschaftsraum. Mit dem „Masterplan Tourismus“ wollen wir die
Stärken Nordrhein-Westfalens ausbauen und national und international neu
positionieren. Dazu wurden im vergangenen Jahr neue Landesproduktmarken
etabliert, mit denen wir künftig ein ganzheitliches Bild von den touristischen
Attraktionen unseres Landes zeichnen wollen. Wir streben an, die bisherigen
Landesproduktmarken um eine Marke NRW.NATUR zu ergänzen und neue
Angebote zum Thema „barrierefreier Tourismus“ zu entwickeln. Außerdem wollen wir
das Hotel- und Gastgewerbe aktiv in die aktuelle Klimaschutzpolitik einbeziehen und
bei zukünftigen Projekten vermehrt den Focus auf die Gestaltung eines nachhaltigen
und sanften Tourismus legen.
Wir wollen eine vorausschauende moderne Wirtschaftspolitik betreiben, die in allen
Regionen unseres Landes die jeweiligen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
wirtschaftliche Entwicklung verbessert.
Mit einer ausbalancierten und effizienten Nutzung der uns zur Verfügung stehenden
wirtschaftspolitischen Instrumente, schaffen wir eine den unterschiedlichen
regionalen
Ausgangslagen
entsprechende
passgenaue
Förderung
der
wirtschaftlichen Entwicklung.
Sektoral werden wir zum einen landesweit mit entsprechenden Instrumenten die
Akteure unterstützen, die auf den Leitmärkten der Zukunft besondere Kompetenzen
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und Entwicklungspotenziale aufweisen. Regional werden wir uns zum anderen in der
Strukturpolitik auch weiterhin auf die Regionen konzentrieren, die dem strukturellen
Wandel in besonderem Maße unterworfen sind.
Im Jahr 2014 beginnt eine neue EU-Strukturfondsperiode. Für die operationellen
Programme des Landes werden wir folgende inhaltlichen Themen und Schwerpunkte
unter Berücksichtigung der festgelegten Leitmärkte setzen:
 Forschung und Innovation (einschließlich Umweltwirtschaft und
Gesundheitswirtschaft)
 Wettbewerbsfähigkeit von KMU (einschließlich Ressourceneffizienz);
Bildungs- und Kompetenzentwicklung, Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung
 Energieeffizienz und Klimaschutz
 Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
 Umweltschutz, Nachhaltige Nutzung der Ressourcen, ländlicher Raum
Bei der Umsetzung aller Themenschwerpunkte sind ein vorbeugender und
nachhaltiger Politikansatz sowie das Querschnittsziel Chancengleichheit durch aktive
Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Herausforderungen
durch den demografischen Wandel zu berücksichtigen.
Die dabei für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Mittel wollen wir
problemlösungsorientiert einsetzen. Dazu werden sich die Ressorts stärker
koordinieren.
Die Ziel-2-Förderung (EFRE, und da wo möglich und sinnvoll auch ESF und ELER)
werden wir auf die zentralen und für NRW profilbildenden Leitmärkte konzentrieren.
Wir wollen, dass die Mittel den Mittelstand besser erreichen und zu diesem Zweck
die Bewerbungs-/Förderverfahren vereinfachen.
Um positive Entwicklungen in strukturschwachen Regionen zu unterstützen werden
wir einen Steuerungsmechanismus entwickeln, der die regionalen Disparitäten weiter
vermindert und die regionalen Stärken ausbaut. So werden wir die Belange der
strukturschwachen Regionen zukünftig stärker berücksichtigen.
Die Vergabe der Fördermittel aus den Strukturfonds EFRE, ESF und ELER erfolgt
auf
der
Grundlage
wettbewerblicher
Auswahlverfahren
oder
anderer
kriteriengesteuerter Verfahren. Welche Verfahren konkret bei einem Programm oder
Förderschwerpunkt gewählt werden, orientiert sich insbesondere an den
Grundsätzen Qualität, Transparenz, Mobilisierung, Verwaltungs- und Kostenaufwand
sowie Zielgruppenorientierung. Dabei wollen wir bei der Ziel-2 Förderung – soweit
dies zweckmäßig und möglich ist – revolvierende Finanzierungsinstrumente (Fonds)
einsetzen. Das EU-Instrument JESSICA-Fonds kann dabei Berücksichtigung finden.
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Um diese Ziele zu erreichen, streben wir eine Strukturförderpolitik aus einem Guss
an. Die für NRW wichtigen Mittel aus den Strukturfonds (EFRE, ESF und ELER)
sollen ineinandergreifen und bestmöglich verzahnt eingesetzt werden.
Die Landesregierung wird deshalb auf der Ebene der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre entsprechend der EU-Vorgaben einen Monitoringprozess mit dem
Ziel der Koordination zwischen den EU-Strukturfonds einrichten.
Darüber hinaus ist möglichen Bewilligungsengpässen und Verzögerungen beim
Mittelabfluss zeitnah, transparent und unbürokratisch entgegenzuwirken.
Zur Erhöhung der Transparenz sowohl hinsichtlich des Bewilligungsvolumens als
auch des Mittelabflusses wird die Landesregierung auch die Begleitausschüsse
regelmäßig und strukturfondsübergreifend unterrichten. Auf dieser Basis bietet der
inhaltliche Austausch zwischen den Begleitausschüssen die Möglichkeit, einen
breiten Dialog über wichtige Themen zu führen und somit die Förderung "aus einem
Guss" zu befördern.
Die Mittelvergabe aus den Strukturfonds muss unbürokratischer, transparenter und
zielgenauer
gestalten
werden.
Dazu
wird
die
Landesregierung
die
Landeshaushaltsordnung (LHO) auf Effektivität und Vereinfachung der Mittelvergabe
(z.B. Pauschalierung von Personal- und Sachkosten, stärkere Nutzung des
Instruments revolvierender Fonds) prüfen. Durch eine veränderte LHO wollen wir
vermeiden, dass landesseitige, über die EU-Auflagen hinausreichende, Vorschriften
die Projektbewilligung und -durchführung erschweren.
Der sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung in den Städten kommt eine
besondere Bedeutung zu. Die Kommunen sollen wieder stärker und zielorientierter
von europäischen Fördermitteln profitieren. Wir werden auch zukünftig dafür Sorge
tragen, dass alle Kommunen, auch jene im Stärkungspakt Stadtfinanzen, in
Haushaltssicherung und unter Nothaushaltsrecht, ihren kommunalen Eigenanteil
darstellen können.
Mehr Effizienz des wirtschaftspolitischen Instrumentariums
Mit Blick auf die haushaltspolitischen Erfordernisse werden wir überprüfen, an
welchen Stellen eine Umstellung der Fördermaßnahmen von Zuschüssen auf
Förderung durch Darlehen möglich ist. Das gilt für weite Teile der
Investitionsförderung, aber auch z.B. für Teile der Forschungs-, Entwicklungs- und
Qualifizierungsförderung.
Alle Maßnahmen und Instrumente bedürfen einer ständigen kritischen Überprüfung.
Deshalb werden wir die Schlagkraft und die Effektivität aller Einrichtungen der
Wirtschaftsförderung erhöhen. Hierzu kann eine Evaluierung durch unabhängige
externe Gutachter beitragen.
49
Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
1996
1997
1998
1999
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Die internationale Wirtschaftsförderung des Landes werden wir stärken, indem wir
Synergien bei der Unterstützung der Erschließung neuer Märkte im Ausland
("Outgoing"), der Ansiedlung ausländischer Investoren und Unternehmen in NRW
("Incoming"), dem Standortmarketing und den Messeaktivitäten nutzen sowie die
Vernetzung mit der regionalen Wirtschafts- und Innovationsförderung intensivieren.
Dabei wird das internationale Konzept der Landesregierung eine wichtige Grundlage
bilden.
In allen Bereichen wollen wir die Förder- und Bewilligungswege straffen. Dafür
werden wir die inhaltliche und die administrative Bewilligung enger miteinander
verzahnen und Antragsteller bei der Antragstellung aktiv unterstützen.
Wir werden darauf hinwirken, dass Gründungsprozesse beschleunigt werden und
sich das Gründungsklima in NRW weiter verbessert.
Gemeinwohlorientierte Wirtschaft stärken
Arbeitsplätze und Produkte entstehen nicht nur für die globalisierten Märkte, sondern
auch vor Ort in unserem Binnenmarkt. Der lokale Markt entscheidet über den Erfolg
des Handwerks, vieler Dienstleistungsunternehmen, der freien Berufe und des
Einzelhandels.
Gemeinwohlorientierte
Unternehmen
sind
ein
dynamisch
wachsender
Wirtschaftssektor und bereichern die Wirtschaft in unserem Land. Sie sind ein
Beitrag dazu, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken und wirtschaftliche
Selbstverantwortung zu stärken. Sie ermöglichen Innovation und erschließen neue
Betätigungsfelder. Hierzu zählen insbesondere Genossenschaftsmodelle.
Wir wollen hierfür vorhandene Beratungsangebote verstärken und ausbauen,
Bürgschaftsmodelle prüfen, rechtliche Hemmnisse im Bereich der Solidarischen
Ökonomie gezielt abbauen sowie Finanzierungsmöglichkeiten verbessern.
Es müssen einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung von
Genossenschaften überprüft werden, andererseits sollten auch alle anderen
möglichen Rechtsformen auf ihre Anwendbarkeit für gemeinwirtschaftliches
Engagement hin untersucht und – wenn nötig – stärker als bisher gefördert werden.
In der kommenden Europäischen Förderperiode ab 2014 werden wir auch die
Möglichkeiten
der
EU-Strukturfonds
nutzen,
um
den
Bereich
der
Gemeinwohlorientierten und Sozialen Ökonomie zu stärken.
Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Die Selbstverwaltung der Wirtschaft ist ein wichtiges Element des wirtschaftlichen
Lebens. Wir halten an der Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der regionalen
Wirtschaft fest und wollen die Kammern bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben
weiter unterstützen ihre Bedeutung für das Funktionieren des Wirtschaftslebens
herausstellen und dazu beitragen, ihre Akzeptanz zu festigen. Dies verstehen wir
sowohl als Chance, wie auch als Verpflichtung für die Selbstverwaltungsorgane der
Wirtschaft, die Strukturen der Kammern effizient, demokratisch, geschlechtergerecht
und transparent zu gestalten. Wir wollen prüfen, wie und mit welchen rechtlichen
Rahmenbedingungen wir diesen Prozess unterstützen und befördern können. Dazu
werden wir den Dialog mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft suchen.
Sonn- und Feiertagsschutz sichern – Ladenöffnungsgesetz novellieren
Vor allem die Abschaffung des Anlassbezuges im Ladenöffnungsgesetz hat zu einer
Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage in NRW und somit zu einer Aushöhlung
des Sonntagsschutzes geführt. Die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes
werden wir korrigieren. Wir werden dazu insbesondere die Anzahl der zur Öffnung
frei gegebenen Kalendersonntage begrenzen, wie es in einigen Kommunen bereits
erfolgreich praktiziert wird sowie den Anlassbezug für die Sonn- und
Feiertagsöffnung wieder herstellen. Für uns beginnt der Sonntagsschutz am
Sonnabend um 22:00 Uhr. Wir ermöglichen aber weiterhin anlassbezogenes „LateNight-Shopping“ für eine begrenzte Anzahl von Samstagen.
Tariftreue- und Vergabegesetz zielgerichtet umsetzen
Mit dem von uns im Landtag verabschiedeten Tariftreue- und Vergabegesetz haben
wir ein Instrument geschaffen, um Lohndumping zu verhindern, fairen Wettbewerb –
international und vor Ort – zu ermöglichen und ökologische, soziale und faire
Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Zur Unterstützung
der öffentlichen Auftraggeber wird eine Prüfstelle aufgebaut, die die Einhaltung der
Tariftreue- und Mindestlohnstandards überwachen wird und die Kommunen entlastet.
Außerdem können Auftragnehmer im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens
nachweisen, dass sie für die öffentliche Auftragsvergabe geeignet sind und werden
somit von der Nachweispflicht für jede Einzelbewerbung befreit. Wir wollen, dass das
Land, die Kommunen und die Wirtschaft das Gesetz gemeinsam mit Leben füllen
und ihren jeweiligen Beitrag dazu leisten, es zielgerichtet und praxisgerecht
umzusetzen.
Deutschland braucht endlich einen Masterplan für die Energiewende
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat das endgültige Aus der Atomkraft in Deutschland
eingeleitet. Für den Atomausstieg haben wir lange gekämpft. Der schnellstmögliche Umstieg
auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts ist
politischer Konsens. Der Atomausstieg darf auch nicht als Vorwand gebraucht werden, um
Klimaschutzziele in Frage zu stellen.
Der Transformationsprozess ist eine technologische und infrastrukturelle Herausforderung,
gleichzeitig aber auch die wirtschaftliche und industrielle Zukunftschance für Deutschland
und insbesondere NRW. Um die Herausforderungen zu meistern, Risiken zu begrenzen und
die Chancen zu nutzen, braucht Deutschland einen „Masterplan Energiewende“. Schwarzgelb ist nicht in der Lage, die Energiewende zu einem Gemeinschaftsprojekt zu machen.
NRW hat ein hohes Interesse an der Gestaltung der Rahmenbedingungen und wirbt deshalb
für einen „Masterplan Energiewende“ auf Bundesebene als Gemeinschaftswerk. NRW hat
sich im letzten Jahr massiv in die Energie- und Klimapolitik auf Bundesebene eingebracht.
Die Landesregierung wird sich weiterhin unter anderem für folgende Maßnahmen im
Rahmen der Energiewende auf Bundesebene einsetzen:








Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss verlässliche Investitionsanreize für
den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insgesamt mindestens in der bisherigen
Geschwindigkeit bieten, die Systemintegration inkl. dezentraler Speicher unterstützen
und Mitnahmeeffekte durch die Marktprämie verhindern. Am Einspeisevorrang halten
wir fest.
Das Strommarktdesign muss Investitionen in Speicher, Lastmanagement und
hocheffiziente, flexible Kraftwerke ermöglichen, die die Erzeugungsschwankungen
der Erneuerbaren Energien ausgleichen können (auch durch virtuelle Kraftwerke,
Kapazitätsmärkte).
Für den weiteren Netzausbau sind Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs(HGÜ)Trassen (Stromautobahnen) sowie die Optimierung der Verteilnetze zentral.
Energieeffizienzmaßnahmen und die Einführung eines Energieeffizienzfonds sind
genau so wie die Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung und das
Erneuerbare-Wärmegesetz auch für Bestandsgebäude unverzichtbar.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich ausgebaut werden (z. B. durch
auskömmliche Vergütungssätze im KWK-Gesetz, Anreize zum Ausgleich
schwankender Energieeinspeisung, Anhebung des Fördervolumens).
Wir werden uns für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene einsetzen.
Das EU-Reduktionsziel soll auf 30% bis 2020 mit entsprechender Verminderung der
Caps angehoben werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen in
voller Höhe für Klimaschutzprojekte aufkommensgerecht in den Bundesländern
verwendet werden. Ferner ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen die jährliche
Reduktion von 1,7 % ab 2020 ebenfalls angehoben werden kann.
Bei allen Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die
Wettbewerbsfähigkeit und die Energiepreise für die privaten Verbraucher von Anfang
an mit bedacht werden.
NRW nutzt seine Chancen bei Klimaschutz und Energiewende
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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NRW hat eine besondere Verantwortung für das Gelingen der Energiewende und das
Erreichen der Klimaschutzziele. Wir wollen, dass das Energie- und Industrieland NRW mit
zahlreichen energieintensiven Unternehmen, als größter Kraftwerksstandort und
Stromlieferant, und als Innovationsschmiede für Produkte und Prozesse gestärkt wird.
Klimaschutz und Energiewende sind zentrale Themen, die den notwendigen Umbau des
Wirtschaftstandortes NRW prägen werden.
Im Gegensatz zur aktuellen Bundesregierung will NRW seine Klima- und Energiepolitik nicht
im Hinterzimmer aushandeln, sondern in einem partizipativen Prozess unter Einbindung
wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen, dass NRW hier
dauerhaft eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir werden entsprechende Rahmenbedingungen
schaffen, damit die Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre
ausgezeichnete Position sichern und ausbauen können.
Mit dem Klimaschutzplan wird sich NRW in einer integrierten Energie- und Klimaschutzpolitik
einen Fahrplan geben und zeigen, wie NRW seinen Beitrag zu den nationalen und
internationalen
Zielen für
Klimaschutz, Energieeffizienz, Versorgungssicherheit,
Preisstabilität und den Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten kann.
Die Energiewende ist als gesamtgesellschaftliche Herausforderung nur mit einem
ausreichenden Angebot an hervorragend qualifizierten Facharbeiterinnen und Facharbeiter
und Ingenieurinnen und Ingenieure erfolgreich zu gestalten.
Auch die öffentlichen Verwaltungen müssen mit qualifiziertem Personal die Herausforderung
der Energiewende angehen. Damit die notwendigen Investitionen und die Hebung der
lokalen Wertschöpfungspotenziale nicht verzögert werden, muss eine zügige Bearbeitung
(z.B. Planfeststellungsverfahren für neue Stromtrassen) sichergestellt werden. Es wird daher
in den kommenden Jahren notwendig sein, auf allen Ebenen ein zielgerichtetes Projekt- und
Prozessmanagement durchzuführen.
Wir werden die erfolgreiche Effizienzagentur NRW zu einem flächendeckenden Angebot in
NRW ausbauen und die Beratungsprozesse von Effizienzagentur und Energieagentur
optimal miteinander verzahnen.
NRW bleibt Standort für energieintensive Industrien
NRW soll ein guter Standort für energieintensive Industrien mit den darauf aufbauenden
Wertschöpfungsketten bleiben, die eine entscheidende Voraussetzung für Innovationen sind.
Gleichzeitig haben bedeutende Zulieferer für Erneuerbare Energien und Klimaschutztechnik
ihren Standort in NRW.
Wir wollen mit der energieintensiven Industrie die NRW-Klimaschutzziele erreichen und
gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wir verbinden Klimaschutz mit den
Standortfaktoren Versorgungs- und Planungssicherheit, faire Energiepreise und
Sicherstellung der Kapitalbeschaffung für die Unternehmen. Langfristig werden auch die
energieintensiven Unternehmen vollständig zuverlässig mit Erneuerbaren Energien versorgt.
Diesen Weg wollen wir gemeinsam mit den Unternehmen Schritt für Schritt gehen.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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In verschiedenen EU-Ländern werden Strompreise indirekt subventioniert. Im internationalen
Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen in Deutschland sind deshalb auf
wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen, damit sie ihre Produktion und damit CO2Emissionen nicht ins Ausland verlagern.
Ausnahmen und/oder Kompensationen müssen auf die Bereiche begrenzt werden, in denen
sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind. Unternehmen, die dies in Anspruch
nehmen
wollen,
müssen
festzulegende
Bedingungen,
zum
Beispiel
zum
Energiemanagement, erfüllen. Nur so können die Stromkosten für alle anderen begrenzt
werden. Dies gilt insbesondere für eine Weiterentwicklung des Emissionshandels, EEGUmlage, Stromsteuer, Netzentgelt und Kompensationszahlungen.
Wir wollen erreichen, dass besonders Unternehmen mit hohem regelbaren Energieverbrauch
eine angemessene Vergütung erhalten, wenn sie durch abschaltbare Lasten zur
Systemstabilität und zur Vermeidung von Investitionen in Netze, Speicher und Kraftwerke
beitragen.
KlimaschutzmadeinNRW
Mehr als ein Drittel des in Deutschland entstehenden CO2 werden in NRW emittiert. NRW als
Energieland kommt deshalb bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele eine
besondere Verantwortung zu. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (minus 40 %
bis 2020) und (minus 80-95 % bis 2050) muss NRW seinen Beitrag leisten. Zur Erreichung
seiner Klimaschutzziele ist NRW auf eine engagierte Klimaschutzpolitik des Bundes und eine
Fortentwicklung der vorhandenen Instrumente auf Bundesebene (EEG, KWK-G, MAP, KfWProgramme usw.) angewiesen.
Der Schutz unseres Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen gehört zu den größten
politischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Klimaschutz ist eine gewaltige
Aufgabe, aber auch eine große Chance. Durch Anstrengungen im Klimaschutz kann der
Industriestandort NRW gestärkt werden: Klimaschutz ist Fortschrittsmotor.
Nordrhein-Westfalen nimmt seine besondere Verantwortung für den Klimaschutz wahr: Wir
begrenzen den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen durch eine wirksame
Klimaschutzpolitik. So hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Oktober 2011 den
Entwurf für das erste Klimaschutzgesetz Deutschlands als zentrales Element für die
Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW auf den Weg gebracht. Vor dem
Hintergrund ausführlicher Diskussionen, Beratungen und Anhörungen werden wir ein
Klimaschutzgesetz in den Landtag neu einbringen. Der Ausstoß von CO2 soll in NRW bis
2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 reduziert
werden. Das Klimaschutzgesetz legt Klimaschutzziele für NRW fest und setzt den
rechtlichen Rahmen.
Auf der Basis dieses Gesetzes legt die Landesregierung 2013 einen Klimaschutzplan vor,
der die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele enthält,
insbesondere: Zwischenziele zur Treibhausgasreduktion, Ziele zum Ausbau der
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung und zur Ressourcen- und Energieeffizienz,
Potenziale und Beiträge der einzelnen Sektoren, Strategien und Maßnahmen zur
Zielerreichung, Konzept zu einer insgesamt klimaneutralen Landesverwaltung, Strategien
und Maßnahmen, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen.
Der Klimaschutzplan wird in einem breit angelegten Partizipationsprozess erarbeitet, bei dem
alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen von Beginn an eingebunden werden. Wir werden
insbesondere die Maßnahmen identifizieren und fördern, die den Energieverbrauch senken,
die zum Klimaschutz beitragen und auch den Bürgerinnen und Bürgern mit geringem
Einkommen zu Gute kommen. Die Landesregierung berichtet dem Landtag jährlich zur
Umsetzung des Klimaschutzplans.
Wir wollen auch Stärkungspakt-Kommunen, Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten
oder in Nothaushaltslage nicht von rentablen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bzw.
in die energetische Sanierung ihres Gebäudebestandes ausschließen.
Fortschrittsmotor Klimaschutz-Expo
Durch unsere Anstrengungen im Klimaschutz soll gleichzeitig der Industriestandort NRW
gestärkt werden. Mit einer Ausstellung „Fortschrittsmotor Klimaschutz-Expo" wollen wir der
Weltöffentlichkeit zeigen, dass insbesondere NRW bereits heute viele richtungweisende
Projekte vorweisen kann und wie wir in NRW die ökologische industrielle Revolution in
Angriff nehmen. Wir wollen deshalb zeigen, dass die Herausforderung des Klimawandels in
allen Branchen und Regionen als Antrieb für neue wirtschaftliche Dynamik genutzt werden
kann. Wir werden demonstrieren, dass die Leitmärkte der Zukunft eine ausgeprägte
ökologische Dimension aufweisen und Klimaschutz so zum Job-Motor wird.
Die Klimaschutz-Expo soll als Dekadenprojekt angelegt werden. Die Entwicklung und
Umsetzung erfordert eine langfristige Ausrichtung. Die auf diesem Weg in NordrheinWestfalen bereits initiierten Vorhaben und Projekte wollen wir in regelmäßigen Abständen an
einem für das Land zentralen Messestandort im Ruhrgebiet praxisnah und prozessorientiert
präsentieren. Dabei wird verdeutlicht, welche Fortschritte auf den Feldern Klimaschutz,
innovative Technologien und Stadtumbau durch gemeinsames Handeln von Wirtschaft,
Städten und Land zum Nutzen der Menschen erreicht werden.
Klimaschutz in der Landesplanung verankern
Die Verbindung von Klimaschutz und Raumordnung wird im Klimaschutzgesetz, durch eine
Änderung im Landesplanungsgesetz und im Landesentwicklungsplan (LEP) sichergestellt.
Unabhängig von Festlegungen im LEP wollen wir folgendes umsetzen:


Administrative Hindernisse gegenüber Standorten zur Nutzung Erneuerbarer Energien
sind mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar.
Regionale und örtliche Energieversorgungskonzepte, die den Klimaschutzzielen dienen,
sollen entwickelt werden.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Windenergie
Fördermittel des Landes sind so zu verwenden, dass geförderte Maßnahmen der
Erreichung von Klimaschutzzielen nicht entgegenstehen.
Schnellstmöglicher Umstieg auf Erneuerbare Energien
Derzeit werden in NRW jährlich ca. 12.500 GWh Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt.
Dies entspricht knapp 10% des Stromverbrauchs in NRW. Die Stromerzeugung NordrheinWestfalens ist auf einen stetig steigenden Anteil Erneuerbarer Energien umzustellen. Wir
halten am Einspeise-Vorrang für Erneuerbare Energien fest.
Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, 2025 mehr als 30% des Stroms in NRW aus
Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dafür wird die Landesregierung ihre ambitionierte
Politik für Erneuerbare Energien weiter stärken, und sich vermehrt für eine bessere
Systemintegration einsetzen.
Wir wollen NRW als Standort für Erneuerbare Energien weiter profilieren. NRW hat hier als
Technologiestandort ein großes Potenzial, das noch besser ausgeschöpft werden muss. So
kann NRW vermehrt als Standort des Maschinen- und Anlagenbaus sowie mit Betrieb und
Service Arbeitsplätze sichern und neu schaffen.
Um die Förderstruktur in NRW wie progres.nrw zu stärken, muss das Marktanreizprogramm
des Bundes für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) gesichert und über den
Energie- und Klimafonds des Bundes aufgestockt werden.
Zur Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale der Erneuerbaren Energien werden wir
ressortübergreifend Handlungsstrategien identifizieren und umsetzen. Dabei berücksichtigen
wir Energie und Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und
Qualifizierung.
NRW ist ein hervorragender Windenergiestandort. Die Verhinderungspolitik von schwarzgelb zwischen 2005 und 2010 haben wir überwunden. Die Windenergie ist die tragende
Säule der Erneuerbaren Energien. Ohne einen deutlichen Ausbau der Windenergie werden
wir die Klimaschutzziele in NRW nicht erreichen. Deshalb wollen wir den Anteil der
Windenergie in NRW an der Stromversorgung auf mindestens 15 % bis 2020, auch durch
Repowering, ausbauen.
Mit einem neuen Windenergieerlass und dem Leitfaden „Windenergie im Wald“ haben wir
bereits als rot-grüne Minderheitsregierung den Ausbau der Windenergie ermöglicht, indem
wir u.a. restriktive Regelungen beseitigt haben. Die Kommunen sollen bei der Ausweisung
neuer Wind-Konzentrationszonen oder bei der Aufhebung von Höhenbeschränkungen die
notwendige Rechtssicherheit bekommen. Wir werden uns im Bundesrat erneut für eine
Änderung des § 249 BauGB einsetzen. Bei möglichen Interessenkonflikten zwischen
Anwohnerinnen und Anwohnern, Kommunen, Naturschutz und Windenergie streben wir
Lösungen im größtmöglichen Konsens an. Neben dem Beratungsangeboten wollen wir die
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie auch durch eine bessere kommunale
Wertschöpfung und Bürgerwindparks sichern.
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Photovoltaik
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Wasserkraft
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Geothermie
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Energieeinsparung
Geeignete landeseigene Flächen werden mit dem Ziel identifiziert, auch diese Flächen
zeitnah für die Windenergie zu nutzen.
NRW hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standort der Photovoltaikbranche
entwickelt. Momentan sind in NRW fast 150.000 Photovoltaik-Anlagen installiert die jährlich
etwa 2,2 TWh Strom erzeugen. Das entspricht knapp 2 % des Gesamtstromverbrauchs
Nordrhein-Westfalens. Zehntausende Bürgerinnen und Bürger sind bereits zu
Solarstromproduzenten geworden. Diese Entwicklung wollen wir fortsetzen.
Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass NRW Photovoltaik-Standort
bleibt und nicht auf Bundesebene geschädigt wird. Die unberechenbare Politik der
Bundesregierung zur Photovoltaik-Vergütung ist ein Angriff insbesondere gegen die
Solarwirtschaft, den Mittelstand und das Handwerk. Jetzt gilt es, Planungssicherheit für die
Unternehmen und Privathaushalte zu schaffen. Wir werden gesetzliche Restriktionen, die
dem Ausbau entgegenstehen, wie etwa das Denkmalschutzgesetz, auf die Möglichkeit von
Erleichterungen hin überprüfen.
Wir wollen vorhandene Standorte mit Wasserkraftanlagen erhalten, sie energetisch und
ökologisch optimieren sowie neue Wasserkraftanlagen errichten, soweit dies mit den Zielen
der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. In einem ersten Schritt wird in jedem
Regierungsbezirk modellhaft mindestens eine neue Referenz-Wasserkraftanlage mit
modernster Technologie errichtet.
Die geothermischen Potenziale wollen wir weiterhin heben und wissenschaftlich begleiten.
Jede Kilowattstunde, die nicht gebraucht wird, schont die Ressourcen, entlastet die Umwelt
und verursacht keine Kosten. In Deutschland soll der Stromverbrauch um elf % bis 2020
sinken. Wir werden die Unternehmen weiterhin durch die EnergieAgentur.NRW dabei
unterstützen, ihren Energiebedarf zu minimieren und Energiemanagementsysteme
einzuführen.
Die Landesregierung wird zusammen mit den Kommunen, den Energieversorgern und der
NRW.Bank ein Konzept für einen revolvierenden Energieeffizienzfonds und andere
Finanzierungsinstrumente
erarbeiten,
der
Investitionen
in
Energiesparund
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Energieeffizienzprojekte in Gewerbe und Industrie in NRW ermöglicht. Mittelständische
Unternehmen und Kommunen verfügen oftmals nicht über ausreichende Mittel, um
notwendige Investitionen in Effizienztechniken zu finanzieren. Gemeinsam mit kommunalen
Energieversorgern, Handwerkskammern, der Kreditwirtschaft und der Energieagentur wollen
wir praxisgerechte Contractingmodelle entwickeln.
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Effizienz‐PotenzialeimGebäudebestand
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Erneuerbares‐Wärme‐Gesetz(EWärmeGNRW)
Die Sanierungsquote von derzeit rund ein Prozent wollen wir signifikant steigern und dafür
die die Förderprogramme des Bundes mit den Programmen in Nordrhein-Westfalen
verzahnen. Bestehende Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten zum Energiesparen in
privaten Haushalten führen wir weiter. Wir wollen erreichen, dass KfW-Programme auch für
die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude genutzt werden können. Im Rahmen
unseres KWK- und Gebäudesanierungsprogramms wollen wir einen Großteil der rund
450.000 elektrischen Nachtspeicherheizungen in NRW bis 2020 ersetzen.
Ein konsequentes Energiemonitoring ist die Grundlage für die kontinuierliche Senkung des
Energieverbrauchs in den Landesbauten. Im Rahmen der Vermietung des BLB wird auf das
Warmmietenmodell umgestellt. Neubauten des Landes werden nur noch als
energiesparende Bauten ambitioniert unterhalb der jeweils gültigen EnEV errichtet.
Darüber hinaus wollen wir die Öffnung von EU-Strukturfonds für Maßnahmen der
energetischen Sanierung des Gebäudebestands ermöglichen.
Nach „50 Solarsiedlungen in NRW“ und dem weiter laufenden Programm „100 KlimaschutzSiedlungen NRW“ wollen wir ein Projekt „100 Öffentliche Klima Gebäude“ starten.
Regionale Innovationsnetzwerke von Wissenschaft und Wirtschaft, die die technologischen
und ökonomischen Barrieren zur Erhöhung der Energieeffizienz überwinden helfen (zum
Beispiel
neue
Geschäftsmodelle
für
Energieeffizienzmaßnahmen
im
Geschosswohnungsbau, Optimierung des Technikeinsatzes in der Gebäudetechnik,
Sanierung im historischen Gebäudebestand) werden wir weiter unterstützen.
Bundesweit gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das die verpflichtende Nutzung
Erneuerbarer Wärme, zum Beispiel in Form von solarthermischen Anlagen,
Biomasseheizungen und Wärmepumpen für Neubauten, vorschreibt. Das Gesetz eröffnet
den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, weitergehende Regelungen für den
Gebäudebestand zu schaffen. Dort liegt das große ungenutzte Potenzial für die Erneuerbare
Wärme und es besteht entsprechender Handlungsbedarf.
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Wir wollen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit dem dortigen EWärmeG auswerten,
um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Dies kann einen
Beitrag liefern, um eine Million Solardächer zu ermöglichen.
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EinsparungundVermeidungvonEnergiearmut
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Kraft‐Wärme‐Kopplung
Wir wollen die Energiewende sozial gestalten. Hohe Energiepreise treffen vor allem
Menschen mit geringem Einkommen. Eine Grundversorgung mit Energie, die zum Leben
und zur sozialen Teilhabe unerlässlich ist, muss sichergestellt werden. Die geltenden Tarife
der Stromanbieter sind weder ökologisch noch sozial. Einerseits können sich immer mehr
Menschen selbst einen Mindestverbrauch nicht mehr leisten. Andererseits wird hoher
Energieverbrauch vielfach noch durch die Tarifgestaltung belohnt. Deshalb wollen wir eine
Tarifgestaltung erreichen, die einen geringen Energieverbrauch begünstigt (zum Beispiel
kostenneutrale Einführung linearer Stromtarife durch die Abschaffung von Grundgebühren/preisen).
Insbesondere bei Erwerbstätigen mit geringem Einkommen, aber auch bei Bezieherinnen
und Beziehern von Leistungen nach dem SGB-II kommt es immer wieder zu Stromsperren.
Wir werden im Dialog mit den Energieversorgern und Verbraucherverbänden Lösungen
erarbeiten, um Stromsperren zu vermeiden und Energiearmut wirksam zu reduzieren.
Zusammen mit der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden starten wir hierzu
Modellprojekte mit aufsuchender Energieberatung, um langfristig ein landesweites Angebot
zu erreichen. Darüber hinaus wollen wir mit neuen Finanzierungsmodellen Möglichkeiten
schaffen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Energie sparende Geräte kaufen
können. Wir wollen prüfen, ob zum Beispiel über Contracting-Modelle ein Beitrag zum
Austausch ineffizienter Elektrogeräte geleistet werden kann.
Der deutliche Ausbau der dezentralen, effizienten und klimafreundlichen KWK ist einer der
wesentlichen Beiträge zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele. Kraft-WärmeKopplung in ihrer Vielseitigkeit, von Micro-KWK über dezentrale Blockheizkraftwerke bis hin
zur Nutzung von Nah- und Fernwärme, ist der kostengünstigste, einfachste und
umweltgerechteste Weg, mittelfristig Wärme aus Erneuerbaren Energien in urbane
Versorgungsstrukturen zu integrieren. Die Landesregierung verfolgt deshalb ein ImpulsProgramm Kraft-Wärme-Kopplung mit insgesamt 250 Millionen Euro, auch über die laufende
Förderperiode hinaus. Deshalb wollen wir auch in der Förderperiode 2014 - 2020 mit den
EU-Strukturfondsmitteln einen Schwerpunkt setzen, um bestehende Investitionshemmnisse
beim Ausbau der KWK aufzulösen. Zur Förderung dieser KWK-Projekte sowie zur Förderung
von anderen, sich aus der Energiewende ergebenden Infrastrukturprojekten, soll unter dem
Dach
der
NRW-Bank
ein
revolvierendes
Finanzierungsinstrument
(EnergieInfrastrukturfonds) eingerichtet werden.
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Neben der Vernetzung und Verdichtung der örtlichen Nah- und Fernwärmenetze soll als ein
Leitprojekt die Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr im Dialog mit den Kommunen
verbunden werden. Darüber hinaus wollen wir kommunale KWK-Modellprojekte anstoßen.
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Wettbewerb,NetzeundSpeicherfürdieEnergiewende
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Wir unterstützen die regionale Umsetzung der Energiewende, in dem zum Beispiel
Regionalpläne um einen sachlichen Teilabschnitt „Energie/Klimaschutz“ ergänzt werden. Wir
werden Kommunen und Kreise bei ihren energiewirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen
oder lokale und regionale Pilotvorhaben für Energiemanagement, Erneuerbare Energien und
Klimaschutz umsetzen.
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Für die Integration der Erneuerbaren Energien sind Anreize für Investitionen in den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung, von Speicherkapazitäten und von Übertragungs- und
Verteilnetzen erforderlich.
Investitionen von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen in KWK-Anlagen sind ein
wichtiger Beitrag zur Förderung von lokaler Ökonomie, Klimaschutz sowie Wettbewerb und
Versorgungssicherheit in der Erzeugung. Obwohl NRW mit seiner Bevölkerungs- und
Industriedichte hervorragende Voraussetzungen bietet, wie das Beispiel Lemgo mit einem
KWK-Anteil von über 70 % zeigt, beträgt die KWK-Quote hierzulande derzeit nur etwa zehn
%. Die Bundesregierung plant, bis 2020 deutschlandweit 25 % des Stroms durch KWK zu
erzeugen.
NRW wird dies durch eine Landesquote von mehr als 25 % flankieren. Um dieses
ambitionierte Ziel zu erreichen, ist ein tiefgreifender technologischer und struktureller Wandel
im Strom- und Wärmemarkt notwendig. Doch das vorhandene Instrumentarium des Bundes
zur Förderung der KWK reicht bei weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Wir werden
uns dafür einsetzen, dass die vielfältige Diskriminierung der KWK auf Europa- und
Bundesebene beseitigt wird.
Mit der inzwischen vorliegenden KWK-Potenzialstudie wurden modellhaft die wirtschaftlichen
KWK-Potenziale in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Damit liegt jetzt eine Methodik zur
Erfassung der Wärmepotenziale vor, die auf andere Städte und Regionen übertragbar ist.
Gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie für die Vernetzung der Fernwärmeschiene
Rhein/Ruhr sind wichtige Grundlagen geschaffen.
Im Strom- und Gasmarkt fehlt es nach wie vor an Wettbewerb und fairen Marktstrukturen.
Auch deshalb unterstützen wir die Initiativen vieler Kommunen in NRW (zum Beispiel
Beratung, Hilfestellung bei Rechtsfragen, Refinanzierungsmöglichkeiten), ihre Strom- und
Gasnetze nach Ablauf der Konzessionsverträge zu rekommunalisieren. Um die Übertragung
der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, werden wir uns weiter für eine
Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz einsetzen.
Neben der notwendigen Genehmigung neuer Übertragungstrassen ist die Optimierung der
bestehenden
Stromtrassen
und
die
Entwicklung
und
Erprobung
neuer
Übertragungstechniken unser Ziel. Oftmals können bestehende Leitungstrassen durch
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Zubeseilung, neue Leitungsmaterialien, Temperaturmonitoring, punktuelle Verstärkung etc.,
eine beinahe doppelt so hohe Übertragungsleistung erreichen. Um mehr Akzeptanz zu
erreichen, muss darüber hinaus der Netzausbau so anwohnerfreundlich wie möglich
gestalten werden. Dabei kommt der Teil- und Vollverkabelung eine besondere Bedeutung
zu. Eine Novellierung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) muss weitere ErdkabelPilotstrecken auch in NRW ermöglichen. Wir setzen uns für frühzeitige Dialogprozesse beim
Netzausbau ein und wollen diese durch mehr Transparenz und ein umfassendes OnlineInformationsangebot unterstützen.
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Atomausstieg
Ein weiteres Ziel ist es, NRW zu einer Modellregion für intelligente Netze („Smart Grids“) mit
moderner Netzsteuerung einschließlich der Entwicklung und des Ausbau von
Speicherkapazitäten zu machen.
Wir werden uns für eine deutsche Netzgesellschaft auf der Übertragungsnetzebene mit
bestimmendem Einfluss der öffentlichen Hand einsetzen, um die Effizienz des Netzbetriebes
zu verbessern.
Die Landesregierung unterstützt den Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten in NordrheinWestfalen, wie zum Beispiel die Projekte in der Eifel und im Weserbergland. Auch
vorhandene Talsperren, die Entwicklung und Realisierung von Speicherkraftwerken in
stillgelegten
Bergwerken
und
Unterflurkraftwerke
bieten
bisher
ungenutzte
Speicherpotenziale. Hierzu wollen wir in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank geeignete
Finanzierungsinstrumente zur Absicherung von Planungskosten entwickeln.
Atomkraft ist aus vielen Gründen eine unverantwortliche Form der Energieerzeugung.
Deshalb ist NRW schon vor vielen Jahren aus der Nutzung der Atomkraft ausgestiegen. Wir
haben uns vehement gegen die von der Bundesregierung betriebene Laufzeitverlängerung
gewehrt. Die atomare Katastrophe von Fukushima hat diese ablehnende Position auf
tragische Weise bestätigt und im Sommer 2011 zur Kehrtwende der schwarz-gelben
Bundesregierung geführt.
Zum Atomausstieg gehört jedoch auch ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der
gesamten nuklearen Brennstoffkette. Darum werden wir darauf drängen, dass die
Bundesregierung den von NRW initiierten Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 zur
Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzt. Wir wollen die
Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden. Zudem werden wir die Bundesregierung
dazu auffordern, sich für einen europaweiten Atomausstieg einzusetzen. Wir wollen
Initiativen unterstützen, die Konditionierungsanlage GNS in Duisburg außerhalb dicht
besiedelter Gebiete zu verlegen. Zudem lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte
quer durch NRW ab. Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur
noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort
gefunden ist. Wir werden zudem Evakuierungs- und Notfallpläne in NRW gründlich
überprüfen und eine Bundesratsinitiative starten, um Standards der Strahlenschutzvorsorge
zu verbessern.
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Das Land NRW wird keinerlei Atomforschung mehr finanzieren, mit Ausnahme der
Forschung für Sicherheit, Endlagerung und Rückbau. Dies gilt insbesondere für jedwede
Finanzierung von Forschung für neue Kugelhaufenreaktoren und andere Reaktortechnik
sowie für Transmutation. Die Errichtung entsprechender Forschungsanlagen und -reaktoren
in NRW bleibt ausgeschlossen.
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ZukunftsperspektivefürdieSteinkohleregionsichern
Der Rückbau der Atomruinen AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop wird noch Jahrzehnte
dauern und insgesamt Milliarden Euro kosten. Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte
Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw.
Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen. Die Arbeit der im
Forschungszentrum Jülich eingerichteten Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte des
AVR im Hinblick auf technische Probleme und Störfälle werden wir begleiten.
Die Landesregierung wird sich weiterhin auf Bundesebene für eine ernsthaft ergebnisoffene
Endlagersuche einsetzen.
Im Jahr 2018 endet die subventionierte Steinkohlenförderung in Nordrhein-Westfalen. Wir
haben diesen schwierigen Prozess ohne strukturelle Brüche und betriebsbedingte
Kündigungen geschafft. Der Steinkohlenbergbau erhält über die bereits zugesagten Mittel
hinaus keine weiteren Mittel aus dem Landeshaushalt. Wir werden die Möglichkeiten des
Landes nutzen, um zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen beizutragen und die von einem
Auslaufbergbau betroffenen Regionen besonders begleiten. Die Option für private Investoren
zur Gewinnung von Kokskohle für die nordrhein-westfälische Stahlindustrie ist zu sichern.
Landesmittel werden hierfür nicht zur Verfügung gestellt.
Über Arbeit und Aktivitäten der RAG-Stiftung, insbesondere über die Verwendung der
Finanzmittel der Stiftung, ist größtmögliche Transparenz herzustellen. Für uns hat die
Stiftung drei wichtige Aufgaben: Erstens muss die Finanzierung der Ewigkeitslasten
langfristig gesichert werden. Zweitens müssen bei der strategischen Ausrichtung der Evonik
industrielle Kernkompetenzen am Standort NRW erhalten bleiben und weiter entwickelt
werden. Drittens müssen die Evonik-Wohnungsbestände auch zukünftig so bewirtschaftet
werden, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter langfristig gesichert werden.
Wir wollen die bei der RAG vorhandenen industriellen Kompetenzen erhalten und dabei auch
die Möglichkeiten des bisherigen Bergbaus für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und
Speichertechnologien untertage und auf Halden nutzen.
Wir wollen, dass die erfolgreiche Bergbauzulieferindustrie den weltweit wachsenden Markt
auch weiterhin von Nordrhein-Westfalen aus beliefert.
Die gewerblich-technische und kaufmännische Ausbildung in vielen Berufen über den
Bergbau hinaus ist an den verbliebenen Standorten des Steinkohlebergbaus ein wichtiger
Faktor für die Bildung des Fachkräftenachwuchses. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den
Kommunen und der Wirtschaft nach Möglichkeiten suchen, die Ausbildung zu sichern und
weiter zu entwickeln.
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Die rückläufige Tätigkeit des Bergbaus wirft neben der laufenden Bergschadensabwicklung
eine Reihe von Problemen auf. Wir werden dafür sorgen, dass die Rechte der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen auf eine transparente und
angemessene Beteiligung an diesem Prozess gesichert werden.
NeueKraftwerkefürNRW
NRW ist das Land mit der größten Stromproduktion Deutschlands. Wir wollen, dass das so
auch in Zukunft bleibt. Mit der Abschaltung aller Atomkraftwerke ist klar, dass bis zur
vollständigen Deckung des Strombedarfs durch die Erneuerbaren Energien noch fossile
Kraftwerke benötigt werden. NRW kommt eine Schlüsselrolle zu, um in Deutschland die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nicht von Stromimporten abhängig zu werden und
die Klimaschutzziele auch tatsächlich zu erreichen.
Am Einspeisevorrang für Erneuerbaren Energien halten wir fest. Der Strommarkt entwickelt
sich dahin, dass fossile Grundlast zunehmend weniger nachgefragt wird. Deshalb plant die
Energiewirtschaft derzeit aus wirtschaftlichen Gründen keine neuen Steinkohlekraftwerke.
Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir neben Speichern und
Lastmanagement vor allem hochflexible und -effiziente fossile Kraftwerke. Besonders dann,
wenn diese Anlagen in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden können, sind sie ein
wichtiger Beitrag für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Gaskraftwerken kommt dabei
eine besondere Bedeutung zu. Investition in diesem Bereich sind eine große Chance für den
Kraftwerks- und Industriestandort NRW. Allerdings warten die Unternehmen immer noch auf
klare Rahmenbedingungen seitens der Bundesregierung. Wir setzen uns deshalb auf
Bundesebene für eine entsprechende Ausgestaltung von Regelungen für Erzeugung von
Kapazitäten, verbesserte Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und die
Einführung von Mindestwirkungsgraden (für alte und neue Kraftwerke) im
Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Dies schafft die notwendigen Investitionsbedingungen
für den Bau neuer Kraftwerke.
Das im Bau befindliche Gas- und Dampf-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) in Hürth und die
geplanten Gaskraftwerke in Köln, Leverkusen, Düsseldorf, Krefeld und Bocholt sind wichtig
für eine flexible, ressourcenschonende und klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung,
Versorgungssicherheit, Planungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sie
ersetzen alte, ineffiziente und klimaschädliche Kraftwerke, die heute noch mit Kohle
betrieben werden.
Die Landesregierung wird darüber hinaus den Bau der notwendigen Infrastruktur, vor allem
durch Verknüpfung und Verdichtung von Nah- und Fernwärmnetzen oder den Bau von
Wärmespeichern, fördern. Kohlekraftwerke werden noch für eine längere Zeit einen Beitrag
zur Strom- und Wärmeversorgung leisten. Ihre Emissionen müssen aber zur Einhaltung der
nationalen Klimaschutzziele kontinuierlich reduziert werden.
In Duisburg, Hamm und Grevenbroich sind derzeit fünf neue Kohlekraftwerke mit 4.500 MW
Leistung im Bau oder bereits im Probebetrieb, die in den nächsten Jahren ohnehin ans Netz
gehen. Die Projekte in Datteln und Lünen sind derzeit durch Gerichtsentscheidungen
gestoppt.
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Vor dem Hintergrund des Atomausstieges, des zunehmenden Anteiles erneuerbarer
Energien, der ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregierung ist der zukünftige Beitrag
der fossilen Energieträger zur Stromerzeugung und zur Versorgungssicherheit in NordrheinWestfalen zu diskutieren und zu bewerten.
Im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzplans wollen wir entlang der verabredeten
Klimaziele und Klimaszenarien eine Orientierungs- und Planungsperspektive für
Investitionen in zukünftige Kraftwerke und Energieinfrastruktur abschätzen.
Wir wollen eine „Plattform Kraftwerke“ einrichten, um im Dialog mit den Unternehmen einen
„wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Konsens“ mit Perspektive in NRW zu
erreichen. In diesem Dialog wollen wir entwickeln, welche Investitionen auf welcher
Grundlage von den Beteiligten in neue Speicher, Backup-Kraftwerke, Anlagen der
Energieerzeugung, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung geleistet werden
können.
Hierbei erwarten wir Aussagen

zur Rolle der nordrhein-westfälischen fossilen Kraftwerke zur
Versorgungssicherheit der Stromversorgung vor dem Hintergrund des
gewollten Ausbaus der erneuerbaren Energien in NRW und Deutschland,
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
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Auf Basis einer solchen Gesamtbewertung können dann Aussagen zur zukünftigen Rolle der
einzelnen fossilen Energieträger getroffen werden. Ebenso können die Maßnahmen
identifiziert werden, die NRW im Rahmen der Energiewende selbst umsetzen kann und die
ein Masterplan auf Bundesebene leisten müsste (Netzausbau- und -anschluss,
Kapazitätsmarktmodelle, Erneuerbare Energien).
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KohlekraftwerkeDattelnundLünen
zur zukünftige Leistungsabsicherung durch Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und
Erneuerbaren Energien in ihrer zeitlichen Kompatibilität und im Abgleich zu dem
Energiekonzept des Bundes und zu den Klimaschutzzielen auf Bundes- und
Landesebene, zu den regionalwirtschaftlichen Effekten durch veränderte
Erzeugungsstrukturen sowie zur Notwendigkeit der Netzergänzung, der
Netzstabilisierung und der Netzkompatibilität.
Die von der Regierung Rüttgers zu verantwortenden Verfahren für Kohlekraftwerke in Datteln
und Lünen sind durch Gerichtsentscheidungen gestoppt worden. In beiden Verfahren
streben die Vorhabenträger weiterhin eine rechtssichere Planung und Genehmigung für ihre
nahezu fertig gestellten Projekte an. Beide Projekte stoßen weiterhin auf Widerstand;
Rechtsmittel sind eingelegt.
Der Rat der Stadt Datteln hat im März 2012 den Entwurf einer vorläufigen
Kraftwerkskonfiguration für das Bauleitplanverfahren gebilligt und das Verfahren eingeleitet.
Der RVR führt zurzeit ein neues Regionalplanänderungsverfahren durch. Es ist davon
auszugehen, dass beide Verfahren erneuten gerichtlichen Klärungen zugeführt werden.
Dabei gilt: Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine
begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend
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gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter
gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Landesregierung wird aber auch
den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon
deshalb Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbiegen.
Sofern der RVR eine Regionalplandarstellung des Kraftwerksstandorts Datteln beschließt, ist
durch die Landesregierung eine Rechtsprüfung durchzuführen. Das Ergebnis einer solchen
Prüfung kann nicht vorweg genommen werden.
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NachhaltigePerspektivenfürdasRheinischeRevier
Aus der Braunkohle stammt mit über 40 % der bisher größte Beitrag zur Stromproduktion in
NRW. Gleichzeitig ist die Braunkohle für fast 85 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel
aller CO2-Emissionen des Landes NRW verantwortlich. Diese Emissionen sind in den letzten
Jahren nicht gesunken. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die
Braunkohleverstromung in Zukunft ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen.
Gemeinsam mit dem Bergbau treibenden, Energie erzeugenden Unternehmen RWE Power
wollen wir einen "Aktionsplan Rheinisches Revier" entwickeln, der in seiner Umsetzung
folgenden Leitzielen folgen soll:





Effizienzsteigerungen müssen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II verbindlich
festgelegt – dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken. Deshalb ist verbindlich zu
vereinbaren, dass die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne schrittweise
gesenkt wird. Auch deshalb sind neue Tagebaue nicht notwendig.
Dem Revier droht Stillstand, sofern für die nächsten Jahrzehnte die Braunkohleförderung
unverändert bliebe und diese Kohle überwiegend in Uralt-Blöcken verstromt würde.
Weder die Klimaschutzziele wären zu erreichen, noch würde es eine gute Zukunft für die
Menschen und ihre Arbeitsplätze im Revier geben. Deshalb müssen
Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen besonders in
der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen auf Bundes- und Landesebene sowie den im
Klimaschutzplan festgelegten Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Die
Braunkohlegewinnung und -verstromung muss einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten,
der ihren jährlichen Emissionen entspricht.
Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte Abschaltung
von Altanlagen durchsetzen.
Mit BoA 1- 3 wurden ca. 30 % der Kraftwerkskapazität erneuert. Nun muss zeitnah eine
klare Perspektive für die Folgenutzung an den Standorten Weisweiler und Frimmersdorf
aufgezeigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bis Ende 2012 am Standort
Frimmersdorf alle 150-MW-Blöcke ohnehin abzuschalten sind. Auch die danach
verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den Jahren 1966 und 1971 mit einem
Wirkungsgrad von ca. 30 % dürfen eine Folgenutzung des gesamten Standortes nicht
länger behindern. Nicht mehr benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer
Stilllegung zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung
zuzuführen. Die Regionalplanung ist einzubeziehen.
Die Immissionssituation für die Anwohnerinnen und Anwohner soll insgesamt verbessert
werden.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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BergschädenundRestseen
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InnovationsregionRheinischesRevier

Auch im Rheinischen Revier wird der Anteil der Erneuerbaren Energien an der
Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert.
Die vorhandenen Potenziale für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung sind so
weit wie möglich auszuschöpfen.
Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der
Braun- und Steinkohle erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen wird über eine
Bundesratsinitiative eine Novellierung des Bundesberggesetzes beantragen, um damit die
Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen Braunkohlerevier zu erreichen.
Im gesamten Einwirkungsbereich sind von den Behörden kontrollierte Messungen sowie eine
kontinuierliche Führung des Risswerkes erforderlich. Wie in der Steinkohle sollen auch in der
Braunkohle
sämtliche
bergschadensrelevanten
Informationen,
die
beim
Bergbauunternehmen oder den Behörden vorliegen – wie z.B. exakte Lage von
Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke – öffentlich zugänglich gemacht werden.
Dafür sind bundes- und landesrechtlich die Voraussetzungen zu schaffen (u. a.
Markscheider-Bergverordnung).
Das Problem des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Kohleförderung und die
damit verbundenen Risiken für Bergschäden sollen untersucht und mögliche Konsequenzen
daraus für die Bauleitplanung mit den Kommunen im Rheinischen Revier gezogen werden.
Für die Restseen bedarf es umfassender Risikoanalysen und darauf aufbauender
Nachweise der Langzeitstabilität der Böschungen. Ein Langzeit-Monitoring der Stabilität der
bebauten Böschungen muss während der Befüllung und des Betriebs durchgeführt werden.
Wir werden hierfür die notwendigen gesetzlichen und vertraglichen Änderungen auf
Landesebene durchführen und auf Bundesebene initiieren.
Das von uns auf den Weg gebrachte Landesprogramm „Innovationsregion Rheinisches
Revier“ (IRR) werden wir gemeinsam mit den Akteuren in der Region weiterentwickeln, um
bereits heute auf die Strukturveränderungen durch das perspektivische Auslaufen der
Braunkohleförderung zu reagieren. Die IRR umfasst das Braunkohlenrevier einschließlich
seiner unmittelbaren Nachbarschaft und soll nicht im Gegensatz oder gar in Konkurrenz zu
den bisherigen Regionalen Arbeitsstrukturen stehen, sondern diese ergänzen und Synergien
schaffen.
Wir wollen das Rheinische Revier auf Basis der gegebenen wirtschaftlichen und
infrastrukturellen Stärken zu einer Modellregion entwickeln, in der in beispielhafter Weise die
Energiewende durch eine moderne und nachhaltige Industrie- und Strukturpolitik voran
gebracht wird.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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In diesem Sinne müssen jetzt unbedingt die Prioritäten für Entwicklungspfade und daraus
resultierende Modellprojekte festgelegt werden. Entsprechende EntwicklungsPotenziale
sehen wir hier in den Bereichen Solarwirtschaft, Strom-Speichertechnologien, E-Mobilität,
Bioökonomie, klimaneutrales Wohnen und Logistik, aber auch in der Fachkräftesicherung
oder dem Rück- und Umbau alter Industrieflächen zu neuen Innovationsräumen inklusive der
Anpassung der hierfür notwendigen Infrastruktur.
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Kohlendioxidabscheidungund‐speicherung(CCS)
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ErdgasausunkonventionellenLagerstätten
Von zentraler Bedeutung sind hierfür die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen der
Region sowie das Engagement des Unternehmens RWE Power, welches sich auch im
Interesse der dort beschäftigten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer spürbarer und
nachhaltiger als bisher in das Landesprogramm IRR einbringen muss, um so seiner
Verantwortung für die Region gerecht zu werden.
Ein nationales CCS-Gesetz ist bisher nicht zustande gekommen. Die CCS-Technologie ist
für NRW in den kommenden Jahren nicht von praktischer Relevanz zur Reduktion der CO2Emissionen aus der Energiewirtschaft. NRW verfügt nicht über eigene geologische
Speichermöglichkeiten; die Pipeline- und Speicherfragen sind nicht gelöst. CCS ist keine
Begründung, den notwendigen und überfälligen Strukturwandel hin zu Erneuerbaren
Energien und Effizienztechnologien aufzuschieben.
Dennoch macht es Sinn, die CCS-Technologie zu erforschen und zu erproben, auch um eine
Option zur Beseitigung von prozessbedingten Emissionen aus Stahl-, Zement-,
Chemieindustrie usw. zu erhalten, die in Deutschland etwa acht % der CO2-Emissionen
ausmachen. Im Hinblick auf eine CO2-freie Wirtschaft in der Mitte des Jahrhunderts
(nationales Klimaschutzziel minus 80-95 % bis 2050, NRW-Ziel mindestens minus 80 % bis
2050) gibt es für diese Emissionen bisher keine Vermeidungsperspektive.
Deshalb sehen wir eine Perspektive für NRW darin, die Abscheidung von CO2 und seine
anschließende Wiederverwertung in Verbindung mit CO2-intensiven industriellen
Produktionsprozessen
weiter
zu
entwickeln.
NRW
bietet
mit
seinen
Forschungseinrichtungen, seiner vielfältigen Industrie, seinem Know-how und seiner breit
aufgestellten chemischen Industrie hierfür europaweit die besten Voraussetzungen.
Eine Erdgasgewinnung in NRW erfolgt bislang nicht. Einige Unternehmen haben in den
letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen begonnen, die auf
Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Unkonventionelles
Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht
verantwortbar. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Deshalb dürfen Trink- und
Grundwasser nicht gefährdet werden.
Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und -frackingmaßnahmen
zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
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geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen
ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz).
Die rot-grüne Landesregierung hat in einem Bundesratsantrag 2011 deutlich gemacht, dass
angesichts der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der Fracking-Technologie diese
Vorhaben einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterworfen werden müssen. Zukünftig sollen nicht nur oberflächliche Umweltauswirkungen,
sondern auch untertägige Auswirkungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang
ist eine transparente öffentliche Beteiligung unerlässlich.
Außerdem möchten wir die Transparenz und die öffentliche Beteiligung verbessern.
Zudem soll die Beweislastumkehr im Bundesberggesetz auch für unkonventionelles
Erdgas gelten. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen. In diesem Sinne soll das
Bergrecht novelliert werden.
Planerische Vorsorge durch einen neuen Landesentwicklungsplan
Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan (LEP) wurde 1995 aufgestellt unter wesentlich
anderen Rahmenbedingungen zum Beispiel beim demografischen Wandel der Bevölkerung
und den Anforderungen des Klimawandels. Um ein einheitliches und zukunftsfestes
Planungsrecht für NRW zu schaffen, werden das alte LEPro (Landesentwicklungsprogramm)
und der LEP (Landesentwicklungsplan) inhaltlich zusammengefasst und als Verordnung
verabschiedet. Die Beteiligungsmöglichkeiten werden wir bereits bei der Erarbeitung über die
gesetzlichen Vorgaben hinaus verbessern, um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen.
Die Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode bereits einen Entwurf neuer
landesplanerischer Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Form eines sachlichen
Teilplans auf den Weg gebracht. Mit den neuen Regelungen sollen die Innenstädte, Stadtund Ortsteilzentren weiter gestärkt werden.
Darüber hinaus werden die aufgrund der Auflösung des Landtages unterbrochenen Arbeiten
am Entwurf des Gesamt-LEP mit dem Ziel fortgesetzt, diesen zeitnah ins Verfahren zu
geben.
Neue Chancen auf Konversionsflächen
Der in NRW bis 2020 geplante Rückzug der Bundeswehr und der Britischen Armee stellt die
Kommunen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch neue Chancen für den
Naturschutz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die gewerbliche Nutzung auf
geeigneten Teilflächen. Die sehr großen Flächen erfordern eine frühzeitige überörtliche
landesplanerische Abstimmung der verschiedenen Nutzungsansprüche und die Entwicklung
von Konzepten in regionalen Kooperationen. Wir wollen durch eine Änderung des Gesetzes
über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erreichen, dass bei der Folgenutzung von
Flächen nicht nur die finanziellen Interessen des Bundes, sondern auch strukturpolitische
Ziele der Länder, Regionen und Kommunen sowie die Chancen für den Naturschutz stärker
berücksichtigt werden als bisher.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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IV.
Umwelt,Landwirtschaft,Verbraucherschutz
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ÖkologischerAufbruchinNRW‐BesserlebeninStadtundLand
Ein neuer ökologischer Aufbruch in NRW ist notwendig. Bei der Bekämpfung der großen
Umweltprobleme haben wir erste Schritte gemacht, stehen aber weiter vor großen
Herausforderungen. Lärm, Feinstaub und andere Umweltgifte machen krank. Der
Klimawandel führt zu neuen Belastungen. Der Flächenverbrauch geht unvermindert weiter.
Das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten ist bedroht. Eine intensiv betriebene
Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.
Wir verpflichten uns, Mensch und Umwelt in NRW nachhaltig zu schützen. Die Menschen
erwarten zu Recht einen handlungsfähigen Staat, der sie wirksam vor gesundheitlichen
Umweltgefahren schützt, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und aktiv die
notwendigen Zukunftsweichen stellt. Wir stehen konsequent dafür ein, Profitstreben durch
Raubbau und Verschwendung nicht weiter zuzulassen, sondern durch nachhaltiges
Wirtschaften dauerhaft unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Unser Leitprinzip heißt dabei
Nachhaltigkeit. Darin verbinden wir ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft
eng mit sozialer Gerechtigkeit. Dies bedeutet ambitionierte Umweltstandards, eine
Ökologisierung der Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft,
einen starken Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für NRW.
Wir wollen NRW zum Vorreiter der ökologisch-industriellen Revolution machen. Mit unserem
Konzept des konsequenten ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft wollen wir
Ökonomie und Ökologie im 21. Jahrhundert zu wechselseitigem Nutzen entwickeln und
damit den Schutz unserer Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften und neue Arbeitsplätze
ermöglichen. Wir setzen dabei vor allem auf den Ideenreichtum und die Innovationskraft der
Menschen und der Wirtschaft in NRW.
Damit durch die Auswirkungen des demographischen Wandels die Infrastruktur-Kosten z. B.
der Abfall- und Abwasserentsorgung nicht nur auf weniger Bevölkerung verteilt werden
müssen, wollen wir rechtzeitig in Kooperation mit den Kommunen für eine landesweite
Koordinierung zur langfristigen Planung und Sicherung der Entsorgungsinfrastruktur sorgen.
Ziel ist, dass auch künftig die Leistungen der Daseinsvorsorge wie Abfall- und
Abwasserentsorgung erbracht werden können unter der Maßgabe der Preis- und
Gebührenstabilität, einer langfristigen Entsorgungssicherheit und eines hohen
Umweltschutzniveaus.
NRW: Land der Nachhaltigkeit und der anspruchsvollen Umweltziele
Um einen neuen ökologischen Aufbruch in NRW zu erreichen, ist es notwendig,
ambitionierte Umweltstandards zu setzen und konkrete Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele zu
verfolgen.
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Den gravierenden Auswirkungen des Klimawandels werden wir im Rahmen des, auch im
künftigen Klimaschutzgesetz NRW verankerten Prozesses, mit einer konsequenten
ressortübergreifenden NRW-Klimafolgenstrategie begegnen.
Die Beteiligungs- und Umweltinformationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden
und Initiativen sollen gestärkt werden. Dazu werden das Umweltinformationsgesetz (UIG),
das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) und das
Landschaftsgesetz novelliert und die aktive Umweltberichterstattung ausgebaut.
Auch außerhalb der formalisierten Verfahren des öffentlichen Planungsrechts wollen wir
Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verbessern. Dabei
werden wir uns auch für die digitale Verfügbarkeit einsetzen.
Wir werden die neuen Impulse der „Konferenz Rio 20 plus“ aufgreifen und in den Agenda-21Prozess in NRW (Nachhaltigkeitsstrategie NRW) mit aufnehmen, so auch die vielen lokalen
Agenda-Prozesse
neu
beleben
und
die
Erfahrungen
im
Rahmen
eines
Nachhaltigkeitsberichtes auswerten. Die Arbeit der Stiftung „Umwelt und Entwicklung“ bleibt
finanziell abgesichert.
Im Rahmen der Anforderungen, die sich aus der „UN-Dekade der Bildung für nachhaltige
Entwicklung 2005 – 2014“ und ihrer Halbzeitbilanz ergeben, wird das Thema „Bildung für
Nachhaltigkeit“ und insbesondere Umweltbildung im Rahmen einer landesweiten
Bildungsstrategie für nachhaltige Entwicklung systematisch in allen schulischen und
außerschulischen Bildungsbereichen implementiert und breit verankert werden.
Wir wollen bessere gesetzliche Regelungen für Umwelt und Lebensqualität. Dies betrifft
insbesondere das Wasser,- Abfall-, Landschafts- und Immissionsschutzrecht.
Wir werden ein nachhaltiges Beschaffungswesen für das Land verbindlich einführen, einen
Nachhaltigkeitscheck für alle Landesprogramme verankern sowie eine Ökoauditierung der
gesamten Landesverwaltung durchführen. Bei der weiteren Umsetzung wollen wir durch
entsprechende Hinweise auf die bei öffentlichen Bauvorhaben zu verwendenden
Baustoffe/Materialien die Raumlufthygiene unter Umwelt- und Gesundheitsaspekten
verbessern.
Der fortschreitende Umwelt- und Flächenverbrauch sowie die Umweltschädigung muss im
Sinne der Nachhaltigkeit auf ein vertretbares Minimum reduziert werden. Deshalb sollte das
bestehende Instrumentarium an Abgaben mit ökologischen Lenkungswirkungen hinsichtlich
notwendiger Erweiterungen und zusätzliche Abgaben geprüft und bewertet werden.
Die Zahl der Plätze, die im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
vergeben werden, sollen verdoppelt (Ausgangsbasis 2010) werden sowie die
Rahmenbedingungen für die Träger verbessert werden.
CO-Pipeline
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir wollen einen nachhaltig ausgerichteten Industrie- und Chemiestandort NRW. Die
chemische Industrie ist eine Schlüsselbranche für den Standort NRW und die Umwelt. Als
Materiallieferant unterstützt sie Innovationen und Ressourceneffizienz in allen
Wertschöpfungsketten.
Mit Blick auf die umstrittene CO-Pipeline für den Transport von hochgiftigem Kohlenmonoxid
von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen halten wir fest:
Bei der CO-Pipeline dürfen Sorgen und Ängste der Menschen weiterhin nicht ignoriert
werden. Auch die Arbeitsplatzsicherung an den Standorten hat für uns eine große
Bedeutung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Beschluss 2007
Sicherheitsmängel deutlich gemacht und darüber hinaus Abwägungsdefizite des Gesetzes
bei der Gemeinwohlorientierung festgestellt. Damit ist die Verfassungsmäßigkeit des
Rohrleitungsgesetzes in Frage gestellt (Gemeinwohlorientierung der Enteignung). Es wurde
mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern sowie mit einer defizitären
Kommunikationsstrategie dazu beigetragen, dass vorhandene Zweifel an einem sicheren
Betrieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind. Im Mai 2011 hat das
Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil festgestellt, dass es keine Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes hat. Zugleich hat es aber noch Mängel an
der Planfeststellung aufgezeigt. Die weitere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Münster bleibt abzuwarten.
Die Landesregierung wird das Rohrleitungsgesetz abschließend evaluieren. In diesem
Zusammenhang wollen wir den Versuch unternehmen, in Vermittlung zwischen
Unternehmen und Betroffenen einen Dialogprozess und eine umfassende Problemlösung
auszuloten. Dabei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort
Uerdingen geprüft werden.
Umweltwirtschaftsstrategie
Ökologie und Klimaschutz sind Leitidee unserer Regierungs- und Standortpolitik. Wir setzen
auf Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcen- und Energieeffizienz sowie ambitionierte
Umweltstandards.
Wir führen deshalb die Arbeit einer Umweltwirtschaftsstrategie NRW fort, in der z. B. die
Ressourcenwirtschaft, die Abfallwirtschaft, die Wasserwirtschaft, die Forst- und
Landwirtschaft und die Erneuerbare-Energien-Wirtschaft systematisch vernetzt und
unterstützt
wird
und
starten
ein
umfassendes,
ressortübergreifendes
Umweltwirtschaftsprogramm. Wir unterstützen die Entwicklung ökologischer Leitmärkte, zum
Beispiel für Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Rohstoff- und Materialeffizienz. Die EUFördermittel für NRW werden wir stärker am ökologischen und sozialen Umbau der
Industriegesellschaft orientieren. Wir werden einen Umweltwirtschaftsbericht NRW
veröffentlichen.
Ressourcen- und Materialeffizienz sind ein zentraler Markt der Zukunft. Dazu wollen wir den
Aufbau eines Kompetenznetzwerkes in NRW mit den Schwerpunkten „Cluster
Umwelttechnologie“,
Ressourcen-Contracting,
Ressourceneffizienzfonds,
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Innovationsprogramm Ressourceneffizienz, Ressourceneffizienzkampagne sowie einer
virtuellen Ressourcenuniversität in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fortsetzen.
Die erfolgreiche Effizienzagentur NRW soll weiter als flächendeckendes Angebot ausgebaut
werden. Der "Dialog Wirtschaft und Umwelt" soll im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
konzentriert weiter geführt werden und als tatsächlicher Dialog zwischen Umwelt- und
Verbraucherschutzverbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften fortgeführt werden.
Abfallwirtschaft: Auf dem Weg zur umfassenden Ressourcenwirtschaft
Wir verfolgen das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, fördern Abfallvermeidung in allen
Bereichen, stärken eine konsequente Kreislaufwirtschaft und stellen hohe ökologische
Standards sicher. Die Verantwortung für die Abfallentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge
und Aufgabe der Kommunen. Dies gilt insbesondere für die Einführung einer Wertstofftonne.
Wir werden einen neuen ökologischen Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen erstellen.
Für diesen gilt: Umsetzung der neuen EU- Abfallrahmenrichtlinie, restriktive Bedarfsprüfung,
Abfallvermeidung
und
Wiederverwertung,
„regionale
Entsorgungsautarkie“,
die
Unterstützung von Kooperationen, die Festsetzung des Prinzips der Nähe bis hin zur
verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu Entsorgungsanlagen.
Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan werden wir insbesondere die Entwicklung regionaler
Kooperationen aktiv fördern. Dazu gehört auch die landesweite Koordinierung einer
langfristigen Anpassung der Kapazitäten bei den Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.
Die Anstrengungen, Bioabfälle getrennt zu erfassen, werden verstärkt. Dabei sollen Systeme
zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen
gewährleisten. Zudem muss die Organisationshoheit der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger bei der Art und Weise der Erfassung der Bioabfälle sowie die
bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit der Eigenkompostierung beachtet werden. Die
Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Biomüllverwertung festgeschrieben werden.
Es darf kein Ökodumping bei der Müllmitverbrennung (Ersatzbrennstoff - EBS) geben. Wir
streben eine ambitionierte Anpassung der 17. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (17.
BImSchV) an, um aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes die Schadstoffbelastung
durch gefährliche Stoffe soweit zu reduzieren, wie dies nach einem anspruchsvollen Stand
der Technik möglich ist. Insbesondere wollen wir Ausnahmetatbestände für
Mitverbrennungsanlagen streichen und Grenzwerte auch im Hinblick auf neue Schad-stoffe
ambitioniert anpassen. Außerdem müssen die Behörden in die Lage versetzt werden, die
Stoffströme bei der Beseitigung und der Verwertung von Abfällen konkret nachvollziehen zu
können.
Im Rahmen der Ausgestaltung der anstehenden Veränderungen der Wertstofferfassung
werden wir uns für wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Mehrwegsysteme einsetzen, um
insbesondere die mittelständisch geprägte Getränkewirtschaft in NRW zu unterstützen. Dazu
gehören eine klare und verbindliche vorgeschriebene Kennzeichnungspflichten für Einweg
und Mehrweg sowie neue öko-logische und finanzielle Lenkungsinstrumente.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Im anlaufenden Prozess des Gesetzgebungsverfahrens hin zu einem Wertstoffgesetz wollen
wir eine klar ausgeprägte kommunale Organisationshoheit für die Wertstoffsammlung.
Darüber
hinaus
ist
zu
prüfen,
ob
Regelungen
im
Wertstoffgesetz
die
Verpackungsverordnung ablösen können. In diesem Zusammenhang wollen wir uns für eine
zentrale Stelle auf Bundesebene einsetzen, die die dualen Systeme ersetzt.
Durch „urban mining“ (Stadt als Rohstoffmine) werden wir „vergrabene Rohstoffschätze“
nutzbar machen. Wir werden Initiativen für Rückbaukonzepte, die sich insbesondere bei
Stadterneuerungsmaßnahmen und bei der Rekultivierung alter Boden- und
Bauschuttdeponien ergeben, intensiv begleiten.
Wertvolles Naturerbe NRW schützen
Auch in NRW stehen etwa 50 % der Tier und Pflanzenarten auf der Roten Liste.
Hauptursachen für den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen in NRW sind der
massive Flächenverbrauch, eine intensive Landwirtschaft, der naturferne Ausbau von
Gewässern und eine oft nicht naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung der Wälder.
Zum Schutz der Natur gilt es, die biologische Vielfalt konsequent zu schützen, gewachsene
Kulturlandschaften zu erhalten sowie der Entwicklung von Wildnis Räume zu lassen.
Im Rahmen einer Novelle des Landschaftsgesetzes hin zu einem NRW-Naturschutzgesetz
wollen wir das neue Bundesnaturschutzrecht unter Nutzung landesrechtlicher
Handlungsspielräume für einen starken Naturschutz umsetzen. Regelungen, die in den
vergangenen Jahren zu Lasten der Natur (Verschlechterungen z.B. bei der Eingriffsregelung,
den Mitwirkungs- und Klagerechten, den Landschaftsbeiräten und beim Biotopschutz)
getroffen wurden. Weiterhin wollen wir zum Beispiel den Grünlandschutz und den
Biotopverbund als wichtige Elemente zur Wahrung der Biodiversität stärken. In das zu
novellierende Landschaftsgesetz werden wir Regelungen zu Biosphärenregionen,
Naturmonumenten sowie ein Vorkaufsrecht für Naturschutzverbände und -Stiftungen bei
Veräußerung von Schutzgebietsflächen landesrechtlich verankern.
Gegen das fortschreitende Artensterben wird eine NRW-Biodiversitätsstrategie auf Basis der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt entwickelt, mit konkreten Handlungs- und
Zeitplänen sowie transparenten Indikatoren für eine erfolgreiche Umsetzung. Wir verfolgen
ein landesweites Biotopverbundsystem auf mindestens 15 % der Landesfläche
Nationalpark
Wir werden die Einrichtung des Nationalparks Senne-Egge/Teutoburger Wald gemäß
einstimmigem Landtagsbeschluss vom April 2005 (Drs.13/6219) vorantreiben. Die
Einrichtung des Nationalparks Senne wird unter Federführung des Landes vorangebracht.
Das Land will zudem mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks
Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten.
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Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, weitere Nationalparks gemäß IUCN-Kriterien
(International Union for Conservation of Nature) zu erkunden und zu ermöglichen. Der
Nationalpark Eifel soll weiter entwickelt werden.
Der Internationale Platz Vogelsang soll als NS Dokumentationszentrum, als
Nationalparkzentrum und regionales Zentrum für Kultur und Tourismus ausgebaut werden.
Das Land strebt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin ein
einvernehmliches Vorgehen an, um eine sinnvolle und umfassende Nachfolge-Nutzung der
Grundstücke im Rahmen einer 3. Leitentscheidung sicherzustellen.
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Wir wollen den ehrenamtlichen Naturschutz stärken und seine Mitwirkungsrechte auf Basis
der Aarhus-Konvention umsetzen. Dazu gehören auch eine Stärkung der
Naturschutzstrukturen (u. a. Biologische Stationen, Landesbüro) und eine verbesserte
Umweltbildung.
Für Arten, für die NRW eine besondere Verantwortung trägt oder deren Aussterben
befürchtet werden muss, werden spezielle Artenschutzprogramme aufgelegt. Der gute
Erhaltungszustand der NATURA 2000-Gebiete und die anspruchsvolle Einstufung von
Erhaltungszuständen entsprechend den Zielen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) sind abzusichern. Für die NATURA 2000-Gebiete sind bis Ende 2012 qualifizierte
Managementpläne für alle Flächen des Europäischen Schutzgebietssystems zu erstellen.
Neben dem ersten Wildnis-Gebiet im Siebengebirge werden wir das aus der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt resultierende Wildnisgebietskonzept NRW fortsetzen. So
ist es bereits gelungen, ein nordrhein-westfälisches Netz von Wildnisflächen auf den Weg zu
bringen. Dieser Weg muss jetzt konkretisiert und die Flächen in den Prozessschutz
entlassen werden.
Wir wollen in NRW eine "Stiftung für das Naturerbe" einrichten, um der Verpflichtung der
öffentlichen Hand und des öffentlichen Eigentums zum Schutz der Natur nachzukommen
und gleichzeitig neuen Raum für bürgerschaftliches Engagement zu eröffnen. Das Naturerbe
NRW umfasst neben den NATURA 2000-Gebieten national und landesweit ausgewiesene
Schutzgebiete, wertvolle Naturgebiete sowie die landeseigenen Waldflächen. Ziel ist es,
diese Naturerbe-Flächen einschließlich der Betreuungsverantwortung der Stiftung zu
übertragen. Für die Ausgestaltung werden wir einen Diskussionsprozess mit allen Beteiligten
initiieren.
Für NRW wollen wir im Dialog mit den Naturschutzverbänden ein Naturschutzfördergesetz
prüfen.
Das Netz der Biologischen Stationen, die bedingt durch ihre örtliche Lage unterschiedliche
Aufgaben wahrnehmen, wird dauerhaft sichergestellt. Die Biologischen Stationen werden als
Antragsteller bei allen für ihre Aufgaben relevanten Förderprogrammen des Landes
zugelassen und in ihrem Bestreben, EU-Mittel ins Land NRW zu holen, aktiv unterstützt. Die
Tätigkeiten der Biologischen Stationen - auch im Rahmen der Landesfinanzierung - sind
weiterhin steuerrechtlich als gemeinnützig anzuerkennen und dem ideellen Bereich
zuzuordnen.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir wollen das Kleingartenwesen fördern, die Ergebnisse der Kleingartenstudie umsetzen
und neue Zukunftsperspektiven entwickeln. Dazu prüfen wir ein Konzept für einen
„Sozialfonds Kleingartenkredite“, der Familien mit geringem Einkommen die Finanzierung
eines Kleingartens ermöglichen soll.
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NRWlebenswerthalten‐NatürlicheRessourcenschützen
Ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft
Sauberes und gesundes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden
Menschen unverzichtbar. Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen
Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern
werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein und wollen
diesen verbindlich und langfristig absichern. NRW verfügt über zahlreiche
Wasservorkommen und eine anerkannte Wasserwirtschaft. Bei der Bekämpfung der
Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung
wird das Programm Reine Ruhr zu einem „Masterplan Wasser NRW“ weiterentwickeln, der
ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine
Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige
Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der
Chancen der Wasserwirtschaft enthält.
Wir unterstützen
die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum
nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine
Überarbeitung der bisherigen Planungen - in Kooperation mit allen Akteuren - und eine
sichere Finanzierung. Der Bezug zu den Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt ist
beizubehalten, so dass die entsprechenden Maßnahmen zweckgebunden und prioritär für
die Finanzierung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet werden.
Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht
umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen.
Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.
Die Wasserverbände erbringen mit regional- und strukturwirtschaftlichen Beiträgen wie dem
neuen Emschertal wichtige Leistungen für unser Land.
Bei der Novellierung des Landeswassergesetzes (inkl. Verbandsgesetze) wollen wir im
Bereich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung die Möglichkeiten interkommunaler
Kooperationen z.B. durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erleichtern
und Kooperationen zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden (Übertragung der
Kanalnetze) verbessern.
Stabile Abwassergebühren sind sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die
Wirtschaft wichtig. Deshalb werden wir kostengünstige und effiziente Verfahren der
Abwasserreinigung unterstützen.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
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Wir nehmen uns der Problematik der steigenden Grundwasserstände in den vom
Steinkohlebergbau betroffenen Regionen an, um wirksam Maßnahmen zu entwickeln und
zügig umzusetzen. So wird den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in den
betroffenen Regionen vor zunehmenden Kellervernässungen Rechnung getragen. Die
Finanzierung dieser Maßnahmen ist verursachergerecht von den früheren und jetzigen
Bergbautreibenden
sowie
den
Kommunen
sicherzustellen.
Um
langwierige
Einzelfallentscheidungen zu vermeiden, soll ein rechtlich begründeter und nachvollziehbarer
Verteilungsschlüssel und Berechnungsmodus entwickelt werden, der zur Rechtssicherheit
und Akzeptanz für die Planung, Durchführung und Finanzierung der notwendigen
Maßnahmen sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Beteiligten beiträgt.
Die Einleitungen der Salzabwässer von Kali und Salz AG in Werra und Weser verstoßen
gegen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Wir unterstützen deshalb die
Empfehlung des Runden Tischs "Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" zum
Bau einer Pipeline zur Nordsee.
Funktionsprüfung von Abwasserkanälen
Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem
Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des
Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische Verlässlichkeit
gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Handwerkerinnen
und Handwerkern.
Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig vollzogen
werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem Gewässerschutz kommen. Die
Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei werden wir beispielsweise kürzere Fristen
für Wasserschutzgebiete vorsehen und prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in
Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern festgelegt werden
können.
Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung
erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von
evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die Fördermöglichkeiten des
Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der Bundesregierung auch darauf
drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung - eine Verordnung zum
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - schnellstmöglich auf den Weg bringt.
Boden- und Flächenschutz verbessern
Der Boden stellt eine unvermehrbare und unverzichtbare Lebensgrundlage dar. Sein Schutz
hat mit Blick auf die Ressourcenknappheit, den Erhalt der regional typischen biologischen
Vielfalt und der zukünftigen landwirtschaftlichen Produktion eine wachsende Bedeutung. Wir
setzen uns für eine EU-Bodenrahmen-Richtlinie ein. Der weiterhin zu große Boden- und
Flächenverlust (z. B. durch Zersiedelung, Kiesabbau und großflächigen Unterglasanbau)
muss verringert werden, auch damit insbesondere wertvolle landwirtschaftliche Flächen nicht
weiter verloren gehen.
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Wir unterstützen das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis
zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag zu senken, d.h. für NRW den
Flächenverbrauch mindestens auf fünf Hektar pro Tag zu senken. Dazu erstellen wir für
NRW ein entsprechendes Programm zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Längerfristig
verfolgen wir das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs.
Wir wollen die "Allianz für die Fläche" fortführen und ein Zertifizierungssystem für
flächensparende Kommunen einrichten.
Zur Erreichung einer praxisnahen und umsetzungsorientierten Breitenwirkung werden wir
den erfolgreich aufgebauten Flächenpool NRW ab dem Jahr 2012 in den Regelbetrieb als
Gemeinschaftsaufgabe von Stadtentwicklung und Flächenschutz überführen.
Wir wollen den Freiraumschutz erhöhen, wirksame rechtliche und finanzielle
Steuerungsinstrumente zum Flächenschutz entwickeln sowie entsprechende Maßnahmen in
dem zu novellierenden Landesentwicklungsplan festlegen. Instrumente der Landes- und
Regionalplanung werden wir weiterentwickeln sowie dem Flächenrecycling Vorrang geben.
Neben Informationsmaßnahmen und rechtlichen Steuerungsinstrumenten werden wir z.B. im
Kommunalen Finanzausgleich ein Anreizsystem für die Kommunen schaffen, das einen
sparsamen Umgang mit Fläche belohnt. Geltende Instrumente und Maßnahmen, die den
Flächenverbrauch belohnen, werden wir abschaffen. Wir werden die von den Kommunen
erbrachten Leistungen zum Naturschutz oder zur Flächenschonung fördern und belohnen.
Eine Ausweitung der Altlastenerkundung und -sanierung ist notwendig. Wir wollen
gemeinsam mit der Wirtschaft im Verbund mit dem Altlastensanierungs- und
Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV) zu einer langfristigen aufgabenadäquaten
Finanzierung kommen. Der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW
(AAV) soll als Partnerschaftsmodell zwischen Land, Kommunen und Wirtschaft fortgeführt
und zu einem Kompetenzzentrum Umwelt weiterentwickeln werden. Das AAV-Gesetz wird
entsprechend angepasst und eine Grundfinanzierung durch Land und Kommunen, sowie ein
deutliches Signal zur Mitfinanzierung durch die Wirtschaft beinhalten. Die Finanzierung der
Altlastensanierung und –aufbereitung aus Mitteln des Wasserentnahmeentgelts war hier ein
wichtiger Schritt.
Ressource Kies nachhaltig nutzen
Rohstoffförderung führt in einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen
zwangsläufig zu Konflikten um die Nutzung des knappen Raumes. Die Diskussionen im
Regionalrat
Düsseldorf
zum
Kiesabbau
zeigen,
dass
mit
fortschreitender
Flächeninanspruchnahme die Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung schwindet. Wir greifen
weiterhin die Initiativen des „Niederrhein-Appells“ auf.
Es gilt, Fehlentwicklungen zu stoppen, das Prinzip der Nachhaltigkeit und eine restriktive
Gebietsprüfung landesplanerisch umzusetzen. Darüber hinaus wollen wir eine Kiesabgabe in
NRW einführen, bundesweit das ´Schlupfloch´ im Bergrecht schließen, Recyclingpotenziale
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ausschöpfen und sicherstellen, dass vorhandene Kiesabgrabungen naturgemäß rekultiviert
werden.
Grundrecht „Gesund Leben“ - Umweltpolitik als Gesundheits- und Sozialpolitik
Für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Umweltgiften, Luftschadstoffen, Lärm und
Elektrosmog muss der Staat seine Schutzfunktion wahrnehmen. Dies wollen wir
insbesondere mit einer umfassenden integrierten Gesamtkonzeption „Umwelt und
Gesundheit“ erreichen. Kinder haben dabei einen besonderen Schutzanspruch und das
Recht, in einer intakten und nicht gesundheitsgefährdenden Umwelt aufzuwachsen und
sollen zentraler Maßstab der Betrachtung werden. Wir werden das Thema
Umweltgerechtigkeit aufgreifen und die Zusammenhänge zwischen Umweltbelastungen und
sozialer Benachteiligung systematisch aufarbeiten.
Wir werden einen landesweiten „Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW“ erarbeiten, der
ein Handlungskonzept für die verschiedenen Aktivitäten auf Landes- und kommunaler Ebene
darstellt. Dabei werden ambitionierte Ziele formuliert sowie ganzheitliche und integrierte
Konzepte und Maßnahmen aufgestellt. Wir wollen die Gesundheitskonferenzen um das
Themenfeld Umweltgesundheit erweitern. Dazu gehört auch die Einbeziehung der Daten und
Auswertungen des Krebsregisters. Wir wollen, dass auch Kommunen „Aktionsprogramme
Umwelt und Gesundheit“ aufstellen.
Natur in den Städten wird für die Menschen als Erholungsquelle immer wichtiger. Öffentliche
Grünräume können Umweltbelastungen wie Lärm oder Staub reduzieren und die Gesundheit
der Bevölkerung fördern. So schaffen wir mehr Lebensqualität vor allem für Menschen mit
niedrigem Einkommen. Dazu gehören vor dem Hintergrund des Klimawandels mehr
Grüngürtel, naturnahe Gewässer, Stadtbäume, Gärten und Parkanlagen sowie Dach- und
Fassadenbegrünung. In diesem Zusammenhang leisten wir einen Beitrag zum Programm
„Grüne Stadt“, welches insbesondere sozial benachteiligte Stadtteile zügig verbessert. Wir
begrüßen die Bewerbungsabsichten der Metropole Ruhr zur „Grünen Hauptstadt Europas
2015“.
Zur wirksamen Bekämpfung von Feinstaub (auch mit Blick auf zukünftige EU-Regelungen),
Stickoxiden und Lärm verfolgen wir großräumige integrierte Konzepte sowie eine Strategie
der nachhaltigen Mobilität hin zu mehr Bus, Bahn und Fahrrad. Dazu gehört auch die
Reduzierung der Feinstaubbelastung durch den Schiffsverkehr.
Trotz intensiver Anstrengungen der Luftreinhalteplanung sind in unseren Ballungsräumen die
gesundheitsbezogenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid noch weitgehend deutlich
überschritten. Daher werden wir mit einer umfassenden NOX-Minderungsstrategie alle
relevanten Emissionsquellen in verschiedenen Bereichen auf den Weg bringen.
Angesichts der großen Risiken von Schwermetallen (wie z.B. Cadmium, Arsen Nickel, und
Quecksilber) für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind wirksame Maßnahmen zu
deutlichen Reduzierung des Eintrags in die Umwelt notwendig. Nach der
Wasserrahmenrichtlinie ist eine schrittweise Verringerung und Beendigung des
Quecksilbereintrags in Gewässer zu erreichen. Es wird daher für die Medien Wasser, Boden
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und Luft der Handlungsbedarf bei Schwermetallen ermittelt und entsprechende Maßnahmen
festgelegt und umgesetzt.
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StarkeländlicheRäume–naturnaheLandwirtschaft
Wir werden mit einer umfassenden Lärmminderungsstrategie und einem Aktionsbündnis
„NRW wird leiser“ die Reduzierung des Umgebungslärms vorantreiben.
Lärm macht krank und ist insbesondere in den Städten und Ballungsräumen eines der
größten Umweltprobleme. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie soll konsequent und einheitlich
umgesetzt, die Lärmminderungsplanung bei Anpassung der Lärmgrenzwerte unter
Gesundheitsaspekten ausgeweitet sowie die Finanzierung konkreter Maßnahmen verbessert
werden. Bezogen auf die NRW-Flughäfen unterstützt das Land die zuständigen Kommunen
aktiv bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie und bei
der Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Das Land wird verstärkt straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gegen Verkehrslärm
ergreifen sowie gegenüber dem Bund eine deutliche Mittelerhöhung zur Lärmsanierung von
Bundesfernstraßen und Schienenwegen einfordern. Der Landesbetrieb Straßen hat bei
eigenen Projekten künftig verstärkt Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.
Ländliche Räume stärken
Die ländlichen Räume in NRW sind wirtschaftsstark und lebenswert. Sie sind wichtige
Standorte vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen und bieten wertvolle
Freizeitangebote und Naherholungsgebiete. Dies ist ein wichtiger Standortfaktor und macht
NRW in Verbindung mit den Ballungsräumen attraktiv. Die Menschen, die im ländlichen
Raum leben und arbeiten, haben einen Anspruch auf Zugang zu Bildung, Beschäftigung,
sozialen Dienstleistungen und eine gute Infrastruktur. Es gilt für uns dabei der Grundsatz:
Öffentliches Geld für öffentliche Güter.
Die EU-Politik für den ländlichen Raum und EU-Agrarpolitik und stehen vor einem großen
Umbruch. Der zukünftige Rahmen für die Finanzierungsphase 2014 - 2020 wird gegenwärtig
auf EU-Ebene diskutiert. Wir begrüßen die Pläne der EU-Kommission, die Politik des
ländlichen Raums an den Kriterien der „Europa 2020“-Strategie auszurichten. Wir wollen
deshalb die Strukturpolitik stärker mit der Agrarförderung verzahnen. Durch eine
zielgerichtete Förderung wollen wir vorhandene Potenziale aktivieren, um eine wirtschaftliche
Dynamik im ländlichen Raum in Gang zu setzen.
Parallel dazu wollen wir auf Bundes- und EU-Ebene erreichen, dass die Zahlungen an die
Landwirtschaft degressiv ausgerichtet sowie verbindlich mit sozialen Leistungen der
Landwirtschaft und Leistungen im Bereich des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes
gekoppelt werden.
Wir wollen Beschäftigung und Wertschöpfung in den ländlichen Räumen halten. Dafür wollen
wir verstärkt in die Ausbildung und Qualifikation der Menschen investieren. Wir setzen uns
für eine integrierte Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume ein. Mit ihr wollen wir die
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verschiedenen Politikbereiche besser auf die speziellen Bedürfnisse der Menschen im
ländlichen Raum abstimmen.
Wir fordern gerechte Löhne für gute Arbeit. Dafür ist auch und gerade ein gesetzlicher
Mindestlohn in der Ernährungs- und Agrarwirtschaft sowie im Gartenbau und der
Forstwirtschaft unabdingbar.
Wir werden neue Förderkonzeptionen entwickeln, durch die mit Hilfe von Diversifizierung
neue Erwerbsmöglichkeiten geschaffen, regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, die
Nahversorgung gesichert, Allianzen zwischen Stadt und Land unterstützt und neue
Entwicklungschancen geboten werden. Hierzu gehören die Erneuerbaren Energien und der
Tourismus ebenso wie die Förderung des traditionellen Ernährungshandwerks und dessen
regionaltypische Produkte.
Durch einen effizienteren Wissens- und Technologietransfer kann die Wettbewerbsfähigkeit
der kleinen und mittleren Betriebe in ländlichen Räumen verbessert werden. Eine gut
ausgebaute Kommunikationsinfrastruktur ist hierfür ein wesentlicher Standortfaktor. Die
Unternehmen und Menschen brauchen schnelle, leistungsfähige und kostengünstige
Informationstechniken. Die Breitbandtechnologie muss deshalb auch für den ländlichen
Raum zur Verfügung gestellt werden. Wir werden daher das von der letzten Landesregierung
initiierte Konzept zur Breitbandförderung in den ländlichen Regionen fortsetzen.
Programme wie LEADER und „Regionen Aktiv“ haben gezeigt, dass ländliche Regionen von
den Ideen, der Tatkraft von Bürgerschaft und Wirtschaft profitieren. Eine erfolgreiche
Entwicklung hängt nicht zuletzt auch vom Engagement der Menschen vor Ort ab. Die
Bürgerinnen und Bürger sollen in den Regionen selbstbestimmt mitentscheiden, welche
Entwicklungspfade sie für ihre Region beschreiten wollen. Dazu bedarf es eines effizienten
Regionalmanagements. In diesem Zusammenhang werden wir mit einer „Regionalagentur
Ländlicher Raum“, die sich an alle Akteure im ländlichen Raum richten wird den
Ideenaustausch, die Fortbildung und Beratung für die Angelegenheiten des ländlichen
Raums fördern und intensivieren sowie die Kooperation der Leader-Regionen und der
Naturparke stärken.
Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes mit starken grünen
Regionen und einer Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter
ländlicher Räume beiträgt. Um dies zu gewährleisten benötigt das Land eine
Verwaltungsstruktur, die sich mit allen Belangen der Entwicklung des ländlichen Raumes
befasst. Deshalb werden wir die zersplitterte Struktur der Agrarverwaltung mit ihren
unterschiedlichen Landesbehörden wie Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter,
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und Bezirksregierungen
überprüfen. Dabei stehen weiterhin die Ziele Handlungs- und Kosteneffizienz im Mittelpunkt.
Wir werden außerdem die vorhandenen Strukturen mit den Zielen überprüfen, die
hoheitlichen Aufgaben von der Selbstverwaltung zu trennen und die zukünftige Umsetzung
des Programms „Ländlicher Raum“ optimal zu gewährleisten.
Landwirtschaft – naturnah und artgerecht
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Die Landwirtschaft in NRW hat eine große wirtschaftliche, ökologische und soziale
Bedeutung. Der hohe Konkurrenzdruck und die bisherige EU-Agrarpolitik, der Boom
agroindustrieller Tierhaltung, der Verlust von Tier- und Pflanzenarten sowie zunehmende
Monokulturen bestimmen die Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaft. Wir wollen
eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur
Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt.
Die Landwirtschaft braucht Produktionsformen und Tierhaltungsformen, die unsere
Ressourcen nachhaltig nutzen und die ländlichen Räume nicht belasten. Wir wollen die
Wettbewerbsfähigkeit einer Landwirtschaft fördern, deren Stärke in Qualität und
Nachhaltigkeit besteht. Unser Ziel ist eine tier-, umwelt- und klimagerechte Modernisierung
der Landwirtschaft. Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens werden wir gezielt über
die Agrarförderung mit der nächsten EU-Förderperiode ab 2014 die kleineren und mittleren
Betriebe in den Mittelpunkt der Landesförderung stellen. Zusätzlich wollen wir uns auch in
einer gesonderten Strategie mit den Nebenerwerbsbetrieben so beschäftigen, dass eine
Fortführung auch in der nächsten Generation ermöglicht wird.
Wir wollen mit einer Umstellungsoffensive und einer stärkeren Orientierung in der Ausbildung
den Ökolandbau ambitioniert ausbauen und den Bioboom für NRW nutzen. Wir werden
Initiativen ergreifen, um unsere Landwirtschaft dabei zu unterstützen, die heimische
Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu decken. In diese Strategie wird die gesamte
Wertschöpfungskette vom „Stall bis zur Ladentheke“ einbezogen.
Im Sinne der Stärkung der Regionalvermarktung und zur Unterstützung der artgerechten
Tierhaltung werden wir ein „100-Kantinen-Programm“ auflegen mit dem Ziel, in den nächsten
fünf Jahren 100 Kantinen auf eine möglichst hohe Versorgung mit regionalen und
artgerechten Produkten umzustellen.
Angesichts der schwachen Marktstellung der Landwirte werden wir Erzeugergemeinschaften
und Bündelungsinitiativen sowie Einrichtungen für mehr Markttransparenz (Monitoringstelle
Milch) unterstützen, um so die Position der Erzeuger am Markt deutlich zu stärken und
dadurch einen Beitrag für faire Marktbedingungen für Milch zu leisten.
Die Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen wollen wir deutlich verstärken. Eine
Politik, die zu mehr Großmastanlagen führt, lehnen wir ab. Um die Fehlentwicklungen
einzudämmen, werden wir hierzu die Instrumente der Regionalplanung und des Bau- und
Immissionsschutzrechtes
nutzen
und
verbessern.
Den
Kommunen
müssen
planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen an die
Hand gegeben werden.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass durch eine Absenkung der Tierplatzzahlen in der 4.
BImSchV alle großen Anlagen den Vorsorgeanforderungen des Immissionsschutzrechts
unterliegen und eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Im Außenbereich
privilegiert sollen zukünftig nur noch Ställe sein, die keiner immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung bedürfen. In bereits besonders tierdichten Regionen ab 1,5
Großvieheinheiten/ha wollen wir die Genehmigung neuer Ställe an weitere Bedingungen
(eigene Futtergrundlage, ortsnahe Gülleverwertung etc.) knüpfen.
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Die Emissionen von Tierhaltungsanlagen können eine relevante Gesundheitsgefährdung
darstellen. Wir werden dafür eintreten, die Anforderungen an den Stand der Technik und die
Forschung hinsichtlich von Bioaerosolen insoweit zu verstärken.
Zur Verminderung von Resistenzen setzen wir uns für eine drastische Verminderung des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ein und werden entsprechende Bundesratsinitiativen
starten.
Die biologische Vielfalt und Landwirtschaft dürfen sich nicht ausschließen. Dies wollen wir
mit Maßnahmen und Programmen begleiten. Wie andere Bereiche ist auch die
Landwirtschaft vor die Herausforderung gestellt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Biomassestrategie wollen wir realistisch, ausgewogen, nachhaltig und als integralen
Bestandteil der Förderung der Erneuerbaren Energien weiterentwickeln. Dazu bedarf es als
Grundlage einer regionalspezifischen Potenzialanalyse unter Nachhaltigkeitskriterien.
Wir werden im Verbund mit der Landwirtschaft alle Möglichkeiten ausschöpfen, NRW
gentechnikfrei zu halten. Im Bundesrat wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass
es keine weiteren Lockerungen am derzeitigen Gentechnikgesetz geben wird und die
Verursacher von entsprechenden Kontaminationen zur Übernahme der Kosten
herangezogen werden. Wir wollen, dass auch zukünftig kein Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen und keine Freisetzungsversuche in NRW stattfinden. Wir setzen uns
dafür ein, dass jede Verunreinigung von Saatgut, Futter- und Lebensmitteln durch
gentechnisch veränderte Organismen vermieden wird (Nulltoleranz-Prinzip). Wir halten an
dem Prinzip fest, auf landeseigenen Flächen ein Gentechnikverbot auszusprechen. Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher die klare Wahl haben, werden wir uns auch weiterhin für
eine eindeutige Kennzeichnung einsetzen.
Für den Gartenbau sind innovative Perspektiven zu stärken und weiter auszubauen sowie
die Energieeffizienz zu unterstützen.
Die Agrarforschung, die Lehre und die landwirtschaftliche Ausbildung müssen stärker als
bisher an den Anforderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft ausgerichtet werden.
Aufgrund des zunehmenden Bienensterbens werden wir die Imkerinnen und Imker in
Nordrhein-Westfalen in ihrer Qualifikation unterstützen und uns für die Förderung einer
artgerechten Bienenhaltung einsetzen.
Nachhaltige Waldwirtschaft vorantreiben
Wir wollen unsere Wälder durch nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung schützen
und sichern. Wald ist nicht nur als Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz
und als natürliche Lebensgemeinschaft für Tier- und Pflanzenarten unverzichtbar. Ein
gesunder Wald wird auch zum Schutz des Bodens und des Wassers, als Klima-, Immissions, Lärm- und Sichtschutz, aber vor allem als Erholungsraum und Lernort für Menschen
dringend gebraucht.
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Wir wollen den Umbau und Aufbau von naturnahen Wäldern voranbringen, die den Folgen
von Klimawandel, Schädlingsbefall und anderen Belastungen widerstehen können. Wir
wollen das Landesforstgesetz zu einem Landeswaldgesetz weiterentwickeln, welches stärker
an den Kriterien einer nachhaltigen Waldwirtschaft ausgerichtet ist.
Mit einer Waldstrategie 2050 wird ein Fachkonzept erarbeitet, das als Grundlage und zum
Maßstab für neue Initiativen der Wald- und Holzwirtschaft dienen soll. Wir wollen mehr Wald
in NRW. Die Förderung des Kleinprivatwaldes wird an Nachhaltigkeits- und
Klimaschutzkriterien ausgerichtet und deshalb im bisherigen System fortgeführt. Die
langjährige Praxis der Beratung Betreuung und Förderung schafft die Voraussetzung zur
Sicherung der Waldfunktionen auch im Klimawandel und der Erwirtschaftung von
Holzerträgen ohne eigene ökonomische Interessen.
Um den Schutz vorhandener Waldflächen vor einer weiteren Ausdehnung des Anbaus von
Weihnachtsbäumen sicherzustellen, werden wir umgehend eine Änderung des
Landesforstgesetzes vornehmen
Der öffentliche Wald hat eine besondere Gemeinwohlorientierung. Wir lehnen einen weiteren
Verkauf des Staatswaldes, wie in der Eifel geschehen, ab. Im Gegenteil: Wir wollen mehr
landeseigenen Wald. Investitionen in naturnahen Dauerwald sind auch in ökonomischer
Hinsicht vorteilhaft. Wir prüfen deshalb Investitions- und Beteiligungsmöglichkeiten Dritter,
um die Waldverluste aus den Jahren 2005 – 2010 zu kompensieren und insbesondere auch
das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung des
Waldes wollen wir eine gut aufgestellte Einheitsforstverwaltung flächendeckend erhalten,
damit die Aufgaben hier gebündelt und konzentriert für die gesamte Landesverwaltung
wahrgenommen werden.
Beratung und Betreuung der Waldbäuerinnen und -bauern sind wichtige Instrumente. Hier
wollen wir für Kontinuität sorgen.
Der gesamte Staatswald wird nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC)
laufend weiter zertifiziert.
Zur Nutzung brach liegender Potenziale ist die Holzmobilisierung voranzutreiben (auch durch
Gründung und Förderung von Waldgenossenschaften und gezielte Flurbereinigungen) und
die Holzvermarktung zu fördern. Im Rahmen der Umsetzung einer integrierten
Umweltwirtschaftsstrategie kommt dem Cluster Wald und Holz eine Vorbildfunktion zu. Wir
beabsichtigen, die Clusterstudie Wald und Holz weiter fortzuschreiben. Kleine und mittlere
Betriebe der holzverarbeitenden Industrie wollen wir erhalten, um so Beschäftigung und
Ausbildung auch in diesem Bereich zu stärken. Dabei ist auch das Cluster Wald und Holz mit
einer Klimaschutzleistung von ca. 10 % der CO2- Emissionen in NRW ein bedeutender
Baustein (180 000 Beschäftigte). Wir wollen eine Steigerung der Holzverwendung aus
heimischen Wäldern bei Neubau und im Bestand (Gebäudesanierung) erreichen, z.B. durch
eine Novelle der Landesbauordnung
Natur- und tierschutzgerechte Jagd
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Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Nutzung des Offenlandes ist
auch eine zeitgemäße Form der Jagd. Hier wollen wir einen Paradigmenwechsel hin zur
Nachhaltigkeit einleiten und das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz
ausrichten (Ökologisches Jagdgesetz). Oberstes Ziel der Jagd muss der Schutz des Waldes
vor zu hohen Wildbeständen sein. In Schutzgebieten darf nur gejagt werden, wenn der
Schutzzweck dies erfordert.
In der letzten Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und
Naturschutz“ eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren die Erfahrungen aus den
anderen Bundesländern auszuwerten und einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.
Dieser konstruktive und fachlich orientierte Dialog soll mit allen Betroffenen und Beteiligten
fortgesetzt werden. Wir erwarten dabei von den entsprechenden Jagdverbänden, dass sie
sich fair und konstruktiv in den Dialog einbringen.
Das Jagd- und Fischereirecht muss nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausgerichtet
werden. Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, wollen wir künftig untersagen.
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Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen ‐ Verbraucherschutz
stärken
Wir wollen ein Fischerei- und Jagdrecht, das den Schutz aller Arten umfasst. Ein wichtiger
Schritt ist hierzu, die Verordnungen der Länder (z.B. bei Brut- und Rastvögeln, Kormoranen)
besser aufeinander abzustimmen und zu einem einheitlichen fachlich abgestimmten und
zielgerichteten Management zu kommen.
Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben
werden, bei Wunsch weiterhin die Jagdsteuer zu erheben.
Wir wollen den Verbraucherschutz in NRW stärken. Ein funktionierender Wettbewerb setzt
starke Verbraucherrechte und die Gleichgewichtigkeit zwischen Anbieterinnen und Anbietern
auf der einen und Nachfragerinnen und Nachfragern auf der anderen Seite voraus. Starke
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen zusätzlich starke und unabhängige
Verbraucherschutzstrukturen. Bei vielen Aufgaben der Verbraucherpolitik ergeben sich
Schnittpunkte mit den Bereichen Soziales, Jugend, Migration, Bildung, Energie, Gesundheit,
neue Medien und Familie. Es gilt deshalb die Verbraucherpolitik zu stärken und zwischen
den Ressorts weiter zu vernetzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen unabhängige Informationen, Beratung und
Bildung, um in globalen und liberalisierten Märkten mündige und selbstbewusste
Entscheidungen treffen zu können. Dazu sind starke Verbraucherinstitutionen als "Anwälte"
der Verbraucherinnen und Verbrauchen unabdingbar. Die mit der Verbraucherschutzzentrale
bis 2015 getroffenen Vereinbarung werden wir langfristig fortschreiben und dadurch
finanzielle
Planungssicherheit
sowie
einen
flächendeckenden
Ausbau
des
Beratungsstellennetzes gewährleisten. Wir werden zugleich die „Verbraucherschutzstiftung
in NRW“ stärken, um weitere wichtige Vorhaben im Verbraucherschutz für die Menschen in
unserem Land voranzubringen.
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Wir werden dort die Beratung intensivieren, wo Menschen keine Möglichkeit haben oder
ihnen das Wissen fehlt, Informationen zu gewinnen und sachgerecht zu bewerten. Deshalb
sollen die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Verbraucherzentralen so ausgebaut
werden, dass eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort gesichert
ist.
Im Bereich des Finanzmarktes wollen wir umfassende Transparenz über Produkte, Risiken
und Provisionen für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Durch Initiativen auf
Bundesebene wollen wir eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht voranbringen, um einen
besseren Schutz der Kundinnen und Kunden vor unseriösen Angeboten und fehlerhafter
Beratung zu erreichen. Dazu gehört die Aufnahme des Verbraucherschutzes als Aufgabe der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Einrichtung eines
Finanzmarktwächters sowie der Ausbau der Kontrollinstrumente („mystery shopping“, Verbot
des Angebots eigener oder besonders risikoreicher und komplexer Finanzprodukte etc.).
Auch die unabhängigen Anlageberater sowie die Preisaufsicht über Finanzprodukte sollen
zukünftig der Aufsicht der BaFin unterstehen.
Drückermethoden am Bankenschalter wollen wir bekämpfen. Gleichzeitig hat sich bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern ein erheblicher Bedarf an unabhängiger Beratung und
Information über Finanzprodukte offenbart, dem wir mit der Verbraucherzentrale NRW
entsprechen wollen. Viele Haushalte befinden sich in einer prekären Finanzsituation. Wir
haben
deshalb
die
Landesförderung
der
gemeinnützigen
Schuldnerund
Verbraucherinsolvenzberatung bereits erhöht und werden mit den Mitteln aus dem
Sparkassenfonds auch weiter für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Analog zum
Sparkassenfonds wollen wir auch die Banken an der Finanzierung der gemeinnützigen
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und von Bildungsangeboten zur
Verbraucherfinanzbildung beteiligen.
Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass Geschäfte mit der Armut etwa durch unseriöse
Schuldnerberater und überhöhte Inkassokosten wirksam verhindert werden und dass es eine
gesetzliche Regelung für ein Girokonto auf Guthabenbasis für alle gibt.
Die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre hat die Weichen im Gesundheitswesen in
Richtung mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit gestellt. Patientinnen und Patienten müssen
Entscheidungen über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Wahl ihrer
Krankenkasse und verschreibungsfreier Medikamente treffen und sich immer stärker an den
Kosten beteiligen. Neben dem Einsatz für bessere Verbraucherrechte im Gesundheitsmarkt
werden wir es der Verbraucherzentrale NRW ermöglichen, unabhängige Informationen
bereitzustellen, eine Rechtsberatung im Pflegemarkt voranzutreiben sowie Rechtsverstößen
von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten.
Unser Ziel ist es, nachhaltiges Konsumverhalten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu
verankern und die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Lebensstil zu schaffen. Daher
unterstützt das Land insbesondere Maßnahmen zur Wertschätzung von Lebensmitteln und
zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Zur Verbesserung der Transparenz
Verbraucherschutzbericht vorlegen. Das
werden wir alle zwei Jahre einen
Verbraucherinformationsgesetz wollen wir
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entsprechend der vom NRW Verbraucherschutzministerium im letzten Jahr in den Bundesrat
eingebrachten Anträge fortentwickeln und insbesondere auf verbrauchernahe
Dienstleistungen (Finanzmarktprodukte, Mobilität, Energiedienstleistungen etc.) ausweiten.
Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und
Lebensmittelbereich (Hygienebarometer) sorgen. Sollte es nicht zeitnah zu einer Lösung auf
Bundesebene kommen, werden wir den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz
aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich auf Landesebene umsetzen. Noch in
diesem Jahr wollen wir in ausgewählten Kommunen mit einem internetbasierten
Modellprojekt beginnen.
Verstöße gegen Vorschriften zum Gesundheits- und Täuschungsschutz, Hygienemängel,
Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln im Sinne des § 40 Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden wie auf einer landeseinheitlichen Homepage
veröffentlichen, um eine möglichst umfassende Transparenz zu gewährleisten. Die
Überwachung des Internethandels und der EnergiekennzeichnungsVO wollen wir
intensivieren und im Kompetenzteam des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bündeln.
Wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet stärken. Wir setzen
uns für verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Abo-Fallen, Massenabmahnungen und
betrügerischen Angeboten im Netz ein.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich möglichst rasch und einfach einen
Überblick über die Qualität und Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen
verschaffen können. Wir werden deshalb insbesondere Bundesratsinitiativen für einheitliche
und verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von Ökostromangeboten, zur Novellierung
der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (CO2-Ausstoß gemessen an der
Fahrzeugstandfläche bzw. Anzahl der Sitzplätze) sowie für einheitliche Standards und
Kriterien für Energiepreisportale einbringen. Darüber hinaus werden wir Initiativen zur
Kennzeichnung von Produkten und Lebensmitteln bezüglich ihrer Klimarelevanz sowie zur
Erarbeitung und Einführung eines Regionalzeichens mit anspruchsvollen qualitativen
Standards (ohne Gentechnik etc.) starten. Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln
muss zukünftig die Haltungsform, mit denen die zur Herstellung verwandten Eier produziert
worden sind, klar erkennbar sein.
An oberster Stelle müssen gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte (z.B. kein Gift in
Kinderspielzeug) stehen. Neben umfassender Transparenz ist eine konsequente und
qualifizierte Lebensmittelkontrolle der beste Schutz vor Lebensmittelskandalen.
Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wollen wir weiter verbessern.
Neben einer weiteren Erhöhung der Zahl der Lebensmittelkontrolleure und insbesondere des
wissenschaftlichen Personals werden wir das beim LANUV eingerichtete Kompetenzteam
erweitern und ausbauen. Den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes folgend wollen wir
die Tierarzneimittelüberwachung und die Kontrolle großer Lebensmittelunternehmen auf
staatliche Ebene überführen. Dazu wollen wir Gespräche mit der kommunalen Familie
aufnehmen und auf Bundesebene ein solches Vorgehen möglichst konsensual verabreden.
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Um eine angemessene Überwachung im Verbraucherschutz zu gewährleisten und
Kommunen und Land zu entlasten, sollen Kontrollen zukünftig weitgehend über
kostendeckende Gebühren finanziert werden.
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MehrTierschutzinNRW
Wir wollen, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen in einer hohen gesundheitlichen und
ökologischen Qualität angeboten wird. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, die
Rahmenbedingungen
insgesamt
zu
verbessern
und
die
Vernetzungsstellen
Schulverpflegung, die seit 5 Jahren Schulen und Trägern mit Rat und Tat zur Seite stehen,
weiterhin finanziell fördern und erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich ebenfalls
weiter an den Kosten beteiligt. Das EU-Schulobstprogramm NRW werden wir fortführen und
bedarfsgerecht ausweiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Ernährungs- und Verbraucherbildung im Rahmen der UNDekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung auch in der Schule verstärkt wird. Dort sollen
elementare Kenntnisse in Ernährung, Medienkompetenz und Finanzen vermittelt werden.
Wir setzen uns weiterhin für die Umsetzung des von NRW initiierten Bundesratsbeschlusses
zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegaler Telefonwerbung sowie die
Einführung der sog. Buttonlösung bei Vertragsabschlüssen im Internet ein.
Mit dem Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW wird die Landesregierung die
Verbraucherforschung weiterhin unterstützen, um eine Wissensbasis als Grundlage für
effizientes und nachhaltiges verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln zu schaffen.
Dabei soll auch die Kommunikation zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
angeregt, die Verbraucherforschung vernetzt und ihre Ergebnisse für eine zielgenaue
Verbraucherpolitik genutzt werden.
Energiepreise bekommen eine immer stärkere soziale Dimension. Insbesondere bei
Erwerbstätigen mit geringem Einkommen, aber auch bei Bezieherinnen und Beziehern von
Leistungen nach dem SGB-II kommt es immer wieder zu Stromsperren. Wir werden im
Dialog mit den Energieversorgern und Verbraucherverbänden Lösungen erarbeiten, um
Stromsperren zu vermeiden und Energiearmut wirksam zu reduzieren. Wir wollen eine
Tarifgestaltung erreichen, die einen geringen Energieverbrauch begünstigt (z. B.
kostenneutrale Einführung linearer Stromtarife durch die Abschaffung von Grundgebühren/preisen). Zusammen mit der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden starten wir
Modellprojekte gegen Energiearmut und Stromsperren. Nach deren Evaluierung wollen wir
ein landesweites Angebot schaffen.
Tiere sind Lebewesen und als solche zu respektieren. Das Staatsziel Tierschutz muss
konsequent umgesetzt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Tiere artgerecht leben
können und ihnen Schmerz und Leid erspart bleiben. Deswegen brauchen Tiere mehr
Rechte. Eine artgerechte und qualfreie Nutztierhaltung ist für uns der oberste Maßstab in der
Landwirtschaft. Aus diesem Grund wollen wir die Förderung tiergerechter Zucht- und
Haltungsformen deutlich verstärken. Darüber hinaus müssen die Transportzeiten für
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Nutztiere auf den Prüfstand. Ebenso werden wir die Arbeitsmethoden und -bedingungen auf
Schlachthöfen untersuchen, um sie auch im Sinne des Tierschutzes zu verbessern.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Dauer von Tiertransporten erheblich verkürzt wird,
mit dem Ziel, dass kein Transporttag für Tiere acht Stunden überschreitet.
Das in der letzten Legislaturperiode aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr
verabschiedete Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände werden wir unverzüglich wieder
in den Landtag einbringen und beschließen.
NRW setzt sich auf EU-Ebene für eine Absenkung der Tierversuche ein. Dafür werden wir
deutliche Anreize schaffen. Um die Tierversuchszahlen wirksam in NRW zu senken, werden
wir die alternativen Forschungsmethoden stärker unterstützen. Für die bereits bestehenden
Alternativmethoden zur Tierversuchsforschung werden wir uns auf allen Ebenen dafür
einsetzen, dass diese konsequent angewandt werden.
Wir verfolgen das Ziel, einen Lehrstuhl für Tierschutz als Stiftungsprofessur einzurichten, der
sich unter anderem verstärkt mit Alternativmethoden zu Tierversuchen befassen soll.
Darüber hinaus wollen wir mehr Transparenz und Ansprechbarkeit für die Bevölkerung.
Wir setzen ins für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene ein,
die insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, ein
Verbot von Börsen mit exotischen Tieren und ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für
Tierschutzvereine umfassen soll.
Die Haltung und Dressur von Wildtieren muss zu Gunsten eines zeitgemäßen Tierschutzes
neu geregelt werden.
Im Sinne des Tier- und Artenschutzes, aber auch zum Schutz von Anwohnerinnen und
Anwohnern, wollen wir die Haltung von exotischen Tieren durch Privatpersonen auch
landesrechtlich streng reglementieren.
Tierheimen wollen wir mit einem Förderprogramm bei der Sanierung weiter helfen.
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Nordrhein-Westfalen braucht starke und lebenswerte Städte und Regionen.
Städte gewinnen für alle Bevölkerungsgruppen als Lebensraum, Wohnstandort und
Arbeitsort wieder an Bedeutung. Heute leben etwa 80% aller Menschen in NordrheinWestfalen in Städten. Unsere Städte sind Wissenszentren und Quellen für Wachstum
und Innovation, kulturelle und kreative Aktivitäten, nachhaltige Entwicklung und die
Entwicklung von Arbeitsplätzen. In ihnen konzentrieren sich historische, kulturelle,
soziale und bauliche Vielfalt und deren Zusammenwirken sowie wirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig stehen sie vor großen Herausforderungen:
Die Bevölkerung wird älter und vielfältiger. Die soziale Spaltung wächst, die
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Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen nimmt zu, in einigen Gebieten fehlt
preisgünstiger und geeigneter Wohnraum. In anderen Gebieten steht Wohnraum
leer, weil mit dem demografischen Wandel schon allgemeine Schrumpfungsprozesse
eingesetzt haben. Wir wollen unsere Städte bei der Bewältigung dieser
Herausforderungen unterstützen und helfen ihnen bei ihrer Weiterentwicklung.
Stadtentwicklungspolitik als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe
Die Entwicklung von Stadt- und Ortsteilen ist eine ganzheitliche Aufgabe. Darum
wollen wir das Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung und
Wohnungsbauförderung beteiligten Personen und Institutionen verbindlicher
abstimmen und öffentliche und private Investitionen besser koordinieren.
Wir werden unser Wissen und unsere finanziellen Mittel bündeln, damit die
Wirksamkeit der knappen öffentlichen Mittel verbessern und ein neues
Verantwortungsbewusstsein für eine integrierte Stadtentwicklungspolitik schaffen.
Dies soll dazu dienen, sich verschlechternde Quartiersituationen frühzeitig zu
erkennen und ihnen zu begegnen - bevor diejenigen, die es sich leisten können, das
Quartier verlassen und so überforderte Nachbarschaften entstehen. Die
Bemühungen der verschiedenen Fachministerien, die im Bereich Stadtentwicklung
tätig sind oder auf die Stadtentwicklung Einfluss nehmen, wollen wir besser
aufeinander abstimmen und verknüpfen.
Mit einer sozial orientierten, alters- und behindertengerechten, klimaangepassten,
integrierten und integrativen Stadtentwicklungspolitik und Wohnungsbauförderung
wollen wir die Standortqualitäten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
erhalten und stärken sowie die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller
sichern. Hierzu dienen beispielsweise die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten in
öffentlichen Räumen, der Wohnfunktionen, der Nahversorgung, der vernetzten und
städtebaulich integrierten Mobilitätsangebote, sichere und barrierefreie Fuß- und
Radwege, sowie mehr Wohnort nahes Grün.
Eine vorsorgende, stadtteilorientierte, soziale Stadtentwicklungspolitik stärkt den
sozialen Zusammenhalt, wirkt der sozialen Ausgrenzung entgegen und schafft
Sicherheit. Dies gelingt, wenn die städtebauliche Qualität stimmt, gutes Wohnen
sicher ist und die sozialstrukturelle Vielfalt vorhanden ist.
Die Natur in den Städten ist den Menschen als Erholungsquelle wichtig. Öffentliche
Grünräume können Umweltbelastungen wie Lärm oder Staub reduzieren und Orte
der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches
sein. Sie schaffen mehr Lebensqualität für alle. Vor dem Hintergrund des
Klimawandels streben wir im Sinne eines Leitbildes „Grüne Stadt“ als Teil einer
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nachhaltigen Stadtentwicklung mehr wohnortnahes Grün, Grüngürtel, Stadtbäume,
Parkanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung an.
Diese vorsorgende Politik für die Menschen in unseren Städten erspart auf Dauer
erhebliche
soziale
und
ökologische
Folgekosten.
Eine
wohnoder
stadtquartierbezogene Abwärtsspirale zu bremsen oder umzukehren, erfordert im
Vergleich dazu ein Vielfaches der Kosten.
Das Markenzeichen unserer nachhaltigen Politik ist das offene Gespräch mit allen
Beteiligten. Unsere Stadtentwicklungs- und Wohnpolitik bindet die Bürgerinnen und
Bürger aktiv in die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes ein. Damit wollen
wir Betroffene zu Beteiligten machen und zugleich größere Akzeptanz sowie mehr
Planungs- und Investitionssicherheit erreichen.
Hierzu gehört auch, dass wir die Initiative StadtBauKultur fortsetzen, die Baukultur
durch Wettbewerbe fördern und die Fortentwicklung des Stadttourismus
unterstützen.
Stadtentwicklung in Nordrhein Westfalen braucht Unterstützung vom Bund und
der Europäischen Union
Stadtentwicklungspolitik ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe
aller politischen Ebenen. Deshalb werden wir gegenüber der Bundesregierung auch
weiterhin auf die Ausstattung der Städtebaufördermittel in bisheriger Höhe dringen.
Das gilt insbesondere für die Förderprogramme „Stadtumbau West“ und „Soziale
Stadt“. Grundsätzlich werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesmittel für die
Stadtentwicklung insgesamt auf hohem Niveau verstetigt werden.
Das Programm „Soziale Stadt“ wollen wir mit den anderen beteiligten Ressorts im
Rahmen eines integrierten Rahmenkonzeptes verbindlich verknüpfen. Das
federführende Stadtentwicklungsministerium wird hierzu ein mit allen Fachressorts
abgestimmtes Konzept vorlegen.
Darüber hinaus fordern wir für das Land zusätzliche Mittel im Rahmen des
Bundesprogramms „Stadtumbau-West“ für die Bewältigung der Konversion der
ehemaligen militärisch genutzten Flächen in den durch Truppenabzug betroffenen
Gemeinden.
Der
Bund
ist
auch
gefordert,
den
Kommunen
Konversionsliegenschaften zu einem angemessenen Preis zu überlassen und damit
die Entwicklung von Nachfolgenutzungen zu unterstützen.
Zudem werden wir prüfen, inwieweit Mittel des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) stärker als bisher für die Stadtentwicklungspolitik in NordrheinWestfalen eingesetzt werden können. Unsere vorsorgende Politik darf nicht durch
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Entscheidungen auf europäischer Ebene behindert werden. Hierfür werden wir uns
mit Nachdruck einsetzen.
Eine nachhaltige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik braucht integrierte,
stadtteilorientierte Handlungsansätze, um die komplexen sozialen, ökologischen und
wirtschaftlichen Probleme mit möglichst guten Ergebnissen zu lösen. Deshalb wollen
wir eine stadtteilorientierte Neuausrichtung der Stadtentwicklungs- und Wohnpolitik,
indem wir vorhandene Förderansätze der sozialen Wohnraumförderung und der
Stadtentwicklung enger miteinander verzahnen und mit stadt- und wohnrelevanten
Förderprogrammen
anderer
Fachressorts
unter
Koordination
des
Städtebauministeriums konzentrieren.
Wir wollen die Städte bei der Entwicklung integrierter Konzepte beraten und werden
eine Förderstrategie erarbeiten, mit der wir den Kommunen bei der Umsetzung
dieser Konzepte helfen können.
Zukunftsthema Wohnen
Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Für viele Menschen in NRW ist Wohnen jedoch zu
einem Problem geworden. Obwohl viele Haushalte Anspruch auf eine öffentlich
geförderte Wohnung hätten, sind nur noch weniger als 9 % der Wohnungen in
Nordrhein-Westfalen preisgebunden; Preisbindungen fallen weg und Altbestände
müssen zum Teil abgerissen werden. Dies führt zu Versorgungsengpässen und
Verdrängungsprozessen, insbesondere in den Wachstumsregionen und
Universitätsstädten unseres Landes.
Gleichzeitig gibt es in vielen Städten Stadtquartiere mit massiven Leerständen und
vernachlässigten Wohnungsbeständen, denen der Verfall droht. Demgegenüber
müssen in manchen ländlichen Gebieten Eigentümerinnen und Eigentümer mit
einem massiven Wertverlust ihrer Immobilien rechnen, weil die Nachfrage aufgrund
des demografischen Wandels wegbricht.
Für uns ist Wohnen ein Zukunftsthema. Wir wollen ein nachfragegerechtes, breit
gefächertes Wohnungsangebot in allen Preissegmenten und ein attraktives
Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren schaffen. Das sind für uns wichtige
Faktoren für ein gutes Leben der Menschen in all ihren Lebenslagen und die positive
Entwicklung der Städte und Gemeinden. So schaffen wir Lebensqualität und
vermeiden spätere Sozialkosten. Deshalb wollen wir integrierte (stadtentwicklungs-)
Ansätze auf den Weg bringen, die auch die soziale und technische Infrastruktur,
funktionierende Nahversorgung und Chancen für die Anbindung an das
gesellschaftliche Leben für alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen. Mit
unserer sozialen Wohnraumpolitik wollen wir die Versorgung der Menschen,
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insbesondere mit geringeren Einkommen, mit bezahlbarem, verbrauchsarmen und
möglichst barrierefrei erreichbarem Wohnraum deutlich verbessern.
Zum Zukunftsthema Wohnen gehören selbstverständlich auch ein wirksamer
Mieterschutz und ein wirksames Instrumentarium für die kommunale
Wohnungswirtschaft,
um
auf
vernachlässigte
Wohnungsbestände
und
verantwortungslose Wohnungsunternehmen einwirken zu können. In enger
Abstimmung mit den Kommunen in NRW wollen wir diese Ziele verwirklichen.
Verantwortlich wirtschaftende, bestandshaltende Wohnungsunternehmen sind dabei
unsere Partner.
Neuorientierung der sozialen Wohnraumförderung fortsetzen
Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Wohnungsbauvermögen
des Landes, das die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit des Landes sicherstellt
und für den sozialen Wohnungsbau und die Aufwertung und Stabilisierung von
Wohnquartieren verwendet wird. Dieses Vermögen werden wir erhalten.
Mit der bisherigen Wohnungsbauförderung hat das Land in den vergangenen
Jahrzehnten erfolgreich den sozialen Wohnungsbau in allen Landesteilen gefördert.
Das geschieht auf einem immer noch sehr hohen Niveau.. Die zunehmende
Ausdifferenzierung der Wohnungsmärkte in den einzelnen schrumpfenden und
wachsenden Städten und Regionen des Landes macht jedoch eine höhere
Flexibilisierung des Mitteleinsatzes notwendig, um auf die regional unterschiedlichen
Anforderungen reagieren zu können. Zudem bedarf es verstärkt integrierter
Förderansätze, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden.
Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG) formuliert als Ziel
der sozialen Wohnraumförderung u.a. auch die Stärkung und den Erhalt der
städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren. Die städtebauliche Funktion von
Quartieren lebt aber ganz wesentlich auch vom Vorhandensein sozialer, kultureller
und integrativer Einrichtungen, die ein Quartier attraktiv und lebenswert machen.
Gegenüber dem Bund werden wir darauf dringen, dass die entsprechenden
Entflechtungsmittel auch nach 2013 erhalten bleiben und bis zum Jahr 2019 in
unverminderter Höhe zur Verfügung gestellt sowie für die soziale
Wohnraumförderung verwandt werden.
Die soziale Wohnraumförderung wollen wir nach regionalen Bedarfsgesichtspunkten
steuern. Neubau, insbesondere in den Wachstumsregionen des Landes,
energetische Sanierung sowie Ersatzneubau für nicht mehr zeitgemäße und
abgängige
Mietwohnungen
bleiben
die
Kernaufgaben
der
sozialen
Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus muss Soziale
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Wohnraumförderung zukünftig zu einem Instrument der Quartiersentwicklung
weiterentwickelt werden und dabei so ausgestaltet sein, dass die Bereitstellung
familien-, generationen- und altengerechten Wohnraums im Bestand forciert wird.
Eine Förderung soll grundsätzlich auf der Basis kommunaler Handlungskonzepte
erfolgen, die auch institutionelle und private Wohnungseigentümer bzw.
Bestandshalter in diese Handlungskonzepte einbeziehen sollten.
Wir wollen Fördermöglichkeiten und Finanzierungswege für schwierige
Wohnquartiere in den Städten entwickeln, insbesondere für stadtteilprägende
Problemimmobilien und so die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes
NRW erhöhen. Wir wollen für teilrentierliche Maßnahmen unter Nutzung von EUFördermitteln Stadtteilentwicklungsfonds erproben.
Wir wollen Wohnungsbau-, Städtebauförderung und Mobilität für die Menschen in
unserem Land stärker miteinander verknüpfen. Die Förderung wollen wir stärker von
geeigneten querschnittsorientierten Förderkonzepten abhängig machen. Die
Entwicklung von regionalen Entwicklungskonzepten wollen wir unterstützen.
In diesem Zusammenhang bleibt die Eigentumsförderung für uns ein Bestandteil der
sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Wir werden sie auf die
zeitgemäßen
Erfordernisse
des
demographischen
Wandels
ausrichten.
Eigentumsförderung soll vor allem im Bestand und zur Wiederbelebung städtischer
Wohnquartiere betrieben werden, um eine positive Lenkungswirkung im Sinne
unserer Stadtentwicklungspolitik zu erzielen. Hierbei streben wir bei bestehenden
Immobilien eine enge Verzahnung mit Förderangeboten zur energetischen
Sanierung an. Im Zentrum dieser Förderung sollen Familien mit Kindern stehen.
Angesichts
historisch
niedriger
Kapitalmarktzinsen
ist
eine
breitere
Eigentumsförderung weder erforderlich noch ökonomisch oder finanzwirtschaftlich zu
vertreten.
Energetische Erneuerung intensivieren
Die energetische Gebäudesanierung ist weiterhin eine Herkulesaufgabe. Ein Drittel
des bundesdeutschen CO2-Ausstoßes wird direkt oder indirekt durch den
Gebäudebereich verursacht. Der Schlüssel zur Erfüllung von Klimaschutzzielen im
Wohnungsbau liegt im vorhandenen Gebäudebestand. Zudem belasten die
steigenden Energiekosten Mieterinnen und Mieter als „zweite Miete“ immer stärker.
Wir werden die Anstrengungen zur energetischen Sanierung des Bestands daher
intensivieren. Wir wollen mit der Wohnungswirtschaft in einen Dialog eintreten, um
möglichst schnell Maßnahmen zum Klimaschutz und zum demographischen Wandel
zu vereinbaren und mehr Sanierungs- und Neubaumaßnahmen auf den Weg zu
bringen, die für die Menschen, die Wohnungsunternehmen und das Klima vorteilhaft
sind. Beim Neubau werden wir in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft die
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Förderrichtlinien schrittweise bis 2020 auf das von der EU vorgegebene Ziel des
Niedrigstenergiegebäude ausrichten. Damit soll auch der Wohnungssektor in
Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das Land kann eine finanziell unzureichend ausgestattete und nicht verlässliche
Klimaschutzpolitik des Bundes insbesondere im Gebäudebereich nicht
kompensieren. Wir werden uns deshalb weiterhin für sozial gerechte und von Bund
und Ländern gerecht finanzierte steuerliche Förderung für energetische
Gebäudesanierungsmaßnahmen
einsetzen.
Zusätzlich
fordern
wir
eine
Direktförderung durch den Bund. Gegenüber der Bundesregierung werden wir darauf
dringen, dass auskömmliche Mittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur
Verfügung gestellt und auf hohem Niveau verstetigt werden. Wir treten dafür ein,
dass die Bundesregierung ihre Verantwortung angemessen wahrnimmt, die ihr bei
dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zukommt und die sie durch ihre
Zielvorgaben für den Klimaschutz selbst festgeschrieben hat.
Darüber hinaus werden wir auf eine Öffnung des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) für Maßnahmen der energetischen Sanierung des
Gebäudebestands drängen. Die Möglichkeiten von EFRE, Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und sozialer Wohnraumförderung wollen wir besser miteinander
verzahnen.
Mieterschutz verbessern
Den Mieterschutz wollen wir weiter verbessern. Dazu haben wir das
Zweckentfremdungsverbot
und
die
Kündigungssperrfristen
bei
Eigenbedarfskündigung des Eigentümers wieder eingeführt. Die Wirkungen der
neuen Kündigungssperrfristen wollen wir gewissenhaft prüfen. Unser Ziel ist, dass
deutlich mehr Mieterinnen und Mieter in den angespannten Wohnungsmärkten
unseres
Landes
einen
erhöhten
Kündigungsschutz
im
Fall
von
Eigenbedarfskündigungen erhalten. Deshalb streben wir wenn möglich, sowohl eine
als auch eine quantitative Ausweitung der Gebietskulissen an.
Für Erhaltungssatzungsgebiete werden wir in Abstimmung mit den kommunalen
Spitzenverbänden prüfen, in wie weit bei Umwandlungen von Miet- in
Eigentumswohnungen ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden
kann.
Auch die Mieterinnen und Mieter in vernachlässigten Wohnungsbeständen sogenannten „Heuschreckenbeständen“ - brauchen mehr konkrete gesetzliche Hilfe.
Hier haben wir mit der Neufassung des Wohnraumförder- und Nutzungsgesetzes
(WFNG) erste Schritte unternommen. Das wollen wir fortsetzen.
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Veränderungen des Mietrechts auf Bundesebene, die zulasten der Mieterinnen und
Mieter gehen, lehnen wir ab.
Kommunen stärken
Wohnungsmärkten
im
Umgang
mit
neuen
Finanzinvestoren
auf
den
Die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und
Finanzinvestoren" wollen wir aufarbeiten, sichern, veröffentlichen und politische
Konsequenzen ziehen. Aus den bisherigen Ergebnissen zeichnet sich ab, dass wir
die Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht schärfen und die Rechte der
betroffenen Mieterinnen und Mieter stärken wollen.
Wir zielen darauf ab, die Möglichkeiten des Eingriffs bei Problemimmobilien und des
Zugriffs auf die verantwortlichen Wohneigentümerinnen und -eigentümer zu erweitern
und die Rechtsinstrumente unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB), innerhalb
des Mietrechts (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), des
Sozialgesetzbuches (SGB II), der Landesbauordnung (LBO) NRW und des
Wohnraumförderungsgesetz NRW (WFNG NRW) zu schärfen.
Wir wollen eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen um kombinierte Instandsetzungsund Vermietungsanordnungen, die Aufnahme des ordentlichen Kaufmanns im Sinne
des Handelsrechts sowie gegebenenfalls weitere Instrumente prüfen. Dazu gehört
auch die Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren, indem die Kosten von erfolgten Ersatzvornahmen als
„öffentliche Last“ erstrangig zu behandeln sind. In diesem Themenfeld kommt der
NRW.Bank eine besondere Verantwortung zu.
Wir wollen die Kommunen bei der Aufwertung schwieriger Wohnquartiere und beim
Umgang mit verwahrlosten Immobilien unterstützen. Dazu werden wir die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf der Basis von kommunalpolitischen
Handlungs- bzw. Stadtteilentwicklungskonzepten querschnittsorientierte, integrierte
und zielgenaue Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die
Erstellung entsprechender Konzepte werden wir unterstützen, um damit im Rahmen
von
Kooperationen
mit
wohnungswirtschaftlichen
Investoren
die
Wohnraumversorgung von Zielgruppen, die Stabilisierung des Wohnquartiers, die
Aufwertung des Wohnumfeldes und eine ausgewogene Bewohnerstruktur
sicherzustellen.
Beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien werden wir grundlegend prüfen,
inwieweit speziell bei Zwangsversteigerungsverfahren Ankaufdarlehen für deren
Erwerb bereitgestellt werden können. Hierzu gehört für uns auch, die Kommunen bei
einer darauf ausgerichteten Wohnungsmarktbeobachtung zu unterstützen. Zudem
wollen wir auf eine Änderung der EU–Beitreibungsrichtlinie dringen, um den
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Kommunen die Beitreibung von Forderungen auch über Ländergrenzen hinweg zu
ermöglichen.
Wir werden uns landesweit für qualifizierte Mietspiegel einsetzen, damit die
Mietsituation und der Rechtsschutz für Transferleistungsbezieherinnen- und bezieher verbessert werden können. Vermieterinnen und Vermietern, die in ihre
Wohnungen nicht investieren und diese verwahrlosen lassen, sollen nicht von
garantierten Mieteinnahmen und kaum hinterfragten Nebenkostenabrechnungen
profitieren können („Geschäftsmodell Hartz IV“). Wir werden prüfen, inwieweit mit
kombinierten
Instandsetzungsund
Untervermietungsanordnungen
das
Instrumentarium der kommunalen Wohnungswirtschaft weiter gestärkt werden kann.
Bestandshalter unterstützen
Verantwortungsbewusste Bestandshalter – auch von kleinen Wohnungsbeständen –
die ein unverzichtbarer und stabilisierender Faktor für die Wohnungsmärkte in
Nordrhein-Westfalen sind, wollen wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit stärken. Wir
werden in diesem Zusammenhang die Bildung von Immobilien- und
Standortgemeinschaften des Wohnens gesetzlich ermöglichen und die
Kooperationsstrukturen ausbauen.
Kommunale Wohnungsunternehmen sind für die kommunale Wohnungs- und
Stadtentwicklungspolitik unverzichtbar. Wir werden diese Unternehmen nach Kräften
bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützen. Das gilt zugleich für die
Wohnungsgenossenschaften. Auch sie leisten einen wichtigen Beitrag zur
Stabilisierung einer sozial orientierten Wohnungsmarktes. Deswegen werden wir
auch weiterhin die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften und Baugruppen
positiv begleiten und uns für die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen einsetzen.
Ökologische und zukunftsfähige Flächenpolitik
Zu einer sozialen und zukunftsfähigen Wohn- und Städtebaupolitik gehört für uns
auch der verantwortliche Umgang mit den vorhandenen Flächen. Wir wollen unsere
Innenstädte durch landesplanerische Hilfen attraktiver machen und „Zentren
schädliches Bauen auf der grünen Wiese" verhindern. Künftige Siedlungsentwicklung
werden wir verstärkt unter der Beachtung der sozialen, ökologischen und finanziellen
Konsequenzen bei der Schaffung und dem Betrieb der notwendigen Infrastrukturen
betrachten.
Es kommt uns im Sinne einer effektiven, ökologischen und zukunftsgewandten
Flächenpolitik darauf an, allen Kommunen anzubieten, deren nicht- oder ungenutzte
Altstandorte anzugehen und die Eigentümer in eine städtebauliche und
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regionalplanerische Lösungsstrategie einzubeziehen. Das schließt auch
Konversionsflächen im Besitz des Bundes ein. Wir wissen aber, dass es in den
Wachstumsregionen weiter notwendig ist, Flächen für gewerbliche Nutzung und für
den Wohnungsbau zu entwickeln.
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.NRW aus
der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des
Flächenmanagements in NRW machen. Wir werden dafür eine auskömmliche
Finanzierung sicherstellen sowie den Grundstücksfond NRW und die
Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW einbeziehen.
Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) hat bei der Wahrnehmung seiner
Aufgaben die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten. Nordrhein-Westfalen ist
als größtes Land neben dem Bund der wichtigste öffentliche Bauherr in Deutschland.
Daher hat das NRW eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute
Umwelt. Landespolitische Zielsetzungen und Schwerpunkte sollten sich gerade in der
Verwaltung und Gestaltung der Landesliegenschaften widerspiegeln. Darüber hinaus
ist es erforderlich die Organisation des BLB zu optimieren.
Novellierung der Landesbauordnung
Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von
Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Die
Vereinfachung von Antragsverfahren werden wir prüfen und Anpassungen beim
Brandschutz vornehmen.
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besitzt für uns die bedarfsgerechte
Ausgestaltung der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik insgesamt sowie der
Wohnquartiere und der Sozialräume im Einzelnen große Bedeutung. In einer Novelle
der Landesbauordnung wollen wir dies aufgreifen, um allen Menschen eine möglichst
gleichberechtigte soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Insbesondere die Regelungen zur Barrierefreiheit in § 55 und die Unterstützung der
kommunalen Akteurinnen und Akteure bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von
Gebäuden und Sozialräumen sind uns wichtig. Wir wollen diese Entwicklung in
Abstimmung mit den Kommunen vorantreiben.
Rauchwarnmelder retten Leben. Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau
von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich
verpflichtend machen. Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und
Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Unverzichtbar ist
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daneben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für Rauchwarnmelder. Hier setzen wir
neben dem bewährten Beitrag des Landes auch künftig auf das kreative
Engagement der Feuerwehren, Kommunen, Kammern, Verbände und Unternehmen.
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Zukunftsfähige Mobilität für alle in NRW
Archäologischer Denkmalschutz
Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen
machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der Bodendenkmalpflege
unabdingbar. Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das
Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren
für Bodendenkmäler.
NRW ist als das bevölkerungsreichste Land und als die Transitdrehscheibe zwischen
Nord und Süd sowie West und Ost elementar auf gute Verkehrsinfrastruktur
angewiesen. Es besitzt eine umfangreiche und ausdifferenzierte Infrastruktur bei
Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Schienenstrecken, Binnenwasserstraßen,
Häfen und Flughäfen und damit die Voraussetzung für die Mobilität von Menschen
und deren Teilhabe an der Gesellschaft.
Diese Mobilität sichert zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres
Wirtschaftsstandortes mit seinen Arbeitsplätzen für die Menschen in NordrheinWestfalen.
Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, ist jedoch eine konsensuale
Fortentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen notwendig. Hierzu
werden wir mit neuen Informations- und Angebotsformen die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger verbessern. Die Fortentwicklung eines zukunftsfähigen und
nachhaltigen Güterverkehrs werden wir durch eine Mobilitätsinitiative fördern und mit
der Einsetzung eines wissenschaftlichen Beirats für Intermodalität fachlich begleiten.
Mit „kombinierten Verkehr“ wollen wir die Leistungsfähigkeit unserer
Verkehrsinfrastruktur stärken und die Umweltbelastungen senken. Unseren Weg der
Veränderung des Modal-Splits zu Gunsten der Verkehrsträger Schiene und
Binnenwasserstraße setzen wir fort und stärken ihn mit einem Logistikkonzept für
Nordrhein-Westfalen.
Für diese Investitionen muss der Bund die notwendigen Mittel bereitstellen und darf
NRW insbesondere beim Schienenwegeausbau nicht weiter benachteiligen. Der
Bund darf sich hier seiner Verantwortung für Nordrhein-Westfalen nicht entziehen
und muss stärker in die Verkehrsinfrastruktur Nordrhein-Westfalens investieren.
Auch die Erhaltung des Landesstraßennetzes ist eine wichtige Aufgabe, deren
Finanzierung wir auf bedarfsgerechtem Niveau sichern wollen.
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Gute Busse und Bahnen für alle
NRW ist unter der Regierungsverantwortung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
bis 2005 im bundesweiten Vergleich zum Bahnland Nummer 1 geworden. An die
erfolgreiche Zielsetzung der Vorrangpolitik für Busse und Bahnen in NRW in den
letzten zwei Jahren knüpfen wir an.. Hierzu hat die bisherige Landesregierung unter
der Mitwirkung der Zweckverbände des Landes, der Fahrgastverbände, des Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie der kommunalen Spitzenverbände
eine Zukunftskommission für den ÖPNV in NRW eingerichtet, die bis Mitte 2013 die
Voraussetzungen für eine sachgerechte Finanzierung des ÖPNV im Land ermitteln
und darlegen soll. Ihre Ergebnisse wollen wir nutzen, um die Grundlagen für die
anstehenden Gespräche mit dem Bund über die Folgevereinbarungen zum
Regionalisierungsmittelgesetz und zu den Entflechtungsmitteln zu legen. Für uns
steht fest, dass die heutige Höhe der Regionalisierungsmittel nach den Kürzungen im
Jahr 2006 nicht ausreicht und korrigiert werden muss – auch unter dem
Gesichtspunkt der horizontalen Verteilung zwischen den Ländern, die NRW als
größtes stark benachteiligt. Auch für die anstehende Diskussion um die Höhe der
Entflechtungsmittel
nach
2014
ist
angesichts
der
immensen
Sanierungsaufwendungen allein bei U-Bahnen und kommunalen Brücken klar, dass
es nicht zu den angekündigten Kürzungen kommen darf. Deswegen hat sich auch
die bisherige Landesregierung wie die anderer Länder freiwillig zur Zweckbindung
dieser Mittel im Verkehrsbereich verpflichtet und führt sie ab 2014 nicht dem
allgemeinen Haushalt zu.
Wir nehmen die Verantwortung des Landes für den Schienengebundenen
Personennahverkehr (SPNV) ernst und werden deshalb prüfen, welche Maßnahmen
notwendig sind, um den SPNV in NRW effektiver im Sinne seiner Nutzerinnen und
Nutzer zu gestalten. Der von uns eingesetzte Beirat für den SPNV unter Beteiligung
der Zweckverbände des Landes sowie der Fahrgastverbände hat bereits in einer
ersten Stufe 32 Maßnahmen identifiziert, die innerhalb der nächsten fünf Jahre
umgesetzt werden. Wir wollen, dass er seine Arbeit fortsetzt und auch den
zuständigen politischen Gremien des Landtages regelmäßig berichtet.
Wir werden die Rechte der Fahrgäste weiter stärken, ihre Anliegen und Eingaben in
der Mobilitätsplanung berücksichtigen und die Arbeit der Schlichtungsstellen
unterstützen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Belange von NRW auf EU-Ebene
gewahrt werden – das gilt insbesondere auch für den
Personennah- und
Regionalverkehr auf der Schiene und für den Verkehr
auf den GüterVorrangkorridoren..
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Wir unterstützen die Zielsetzung des EU-Weißbuches Verkehr nach einer CO2freien Stadtlogistik im Jahr 2030. Zudem wollen wir detailliert prüfen, wie die
Fördermittel der EU für den grenzübergreifenden Verkehr („Connecting Europe“) für
NRW eingesetzt werden können.
Die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes insgesamt muss deutlich gesteigert und
der Nah- und Fernverkehr sowie der Güterverkehr mit gezielten Investitionen
wirksam gestärkt werden.. Dazu erwarten wir von Bund und Bahn die zügige Planung
und Umsetzung der großen Projekte in NRW. Für das dritte Gleis der Betuwe-Linie
und
einen
guten
Lärmschutz
muss
der
Bund
eine
tragfähige
Finanzierungsvereinbarung vorgelegen.
Unser Ziel ist die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express, weil damit eine erhebliche
und dringend notwendige Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur im größten
bundesdeutschen Ballungsraum an Rhein und Ruhr verbunden ist. Das Vorgehen
der aktuellen Landesregierung, auch einzelne Abschnitte mit einem eigenen
Verkehrswert voranzubringen, hat sich bewährt. Es gibt nun erstmalig eine
Finanzierungszusage des Bundes für die ersten Planfeststellungsabschnitte
zwischen Köln und Düsseldorf. Wir werden für NRW bei Bahn und Bund darauf
drängen, dass diese Zusagen eingehalten werden und der RRX in allen Abschnitten
zügig geplant und durch die Bereitstellung der notwendigen Mittel unmittelbar nach
der Herstellung der baurechtlichen Voraussetzungen gebaut werden kann.
Die weiteren Planungsabschnitte des RRX müssen nun vorangetrieben und das
dritte
Gleis
zwischen
Aachen
und
Düren
muss
Bestandteil
des
Bundesverkehrswegeplanes werden. Für den Eisernen Rhein muss der Bund vor
dem Hintergrund des Landtagsbeschlusses gemeinsam mit dem Land eine
umweltverträgliche und lärmarme Lösung in Anlehnung an die A52-Trasse finden.
NRW nimmt eine einseitige Festlegung des Bundes auf die Historische Trasse nicht
hin. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Prozess durch Gutachten des
Landes konstruktiv unterstützt wird, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu
finden.
Die bundesweiten Störungen durch Engpassstellen der Bahnknotenpunkte in NRW
sind aus Landessicht mit Vorrang zu beheben. Dazu gehören insbesondere der
Knoten Köln mit Ausbau des Bahnhofes Köln-Deutz und einem weiteren Gleis im
Kölner Hauptbahnhof, der Knoten Dortmund mit dem Ausbau des dortigen
Hauptbahnhofs und der Knoten Hamm, aber auch der Ausbau der Ruhrtalstrecke
und die Verbindung Venlo-Kaldenkirchen. Die Finanzierung des zweigleisigen
Ausbaus der Strecke Münster-Lünen, für die das Land freiwillig umfangreiche
planerische Vorarbeiten finanziert hat, muss durch Bund und Bahn so sichergestellt
werden, dass bis zum Jahr 2018 mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Beseitigung von Eingleisigkeit und die Elektrifizierung von Strecken muss mit
hoher Priorität vorangetrieben werden. Bei der DB AG werden wir uns dafür
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einsetzen, dass die rund 900 unbeschrankten Bahnübergänge in NRW sukzessive
mit Schranken ausgestattet werden.
Durch die Unterstützung des Landes können weit mehr als die Hälfte der
einkommensschwächsten Bürgerinnen und Bürger heute schon ein Mobilitäts- oder
Sozialticket beziehen, in vielen weiteren Städten und Kreisen steht es kurz vor der
Einführung. Die Unterstützung des Landes werden wir auf dem bisherigen Niveau
fortführen und qualitativ weiter entwickeln. Gleichzeitig drängen wir darauf, dass der
ordnungspolitisch zuständige Bund für die Mobilitätsaufwendungen der SGB IIBezieherinnen und Bezieher eine angemessene Ausgestaltung in den monatlichen
Zuwendungen schafft, die die Förderung des Landes als Sachleistung ablöst.
Die vom Landtag beschlossene Abschaffung der Ungleichbehandlung im
Schülerverkehr zu Lasten der Teilnehmer des 2. Bildungsweges (Schokoticket)
wollen wir umsetzen.
Neue Finanzierungsgrundsätze für den ÖPNV
Im Hinblick auf die Finanzierungsgrundlagen für Busse und Bahnen werden sich
kurz- und mittelfristig entscheidende Weichenstellungen ergeben. Für die Zukunft
eines guten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellen der Erhalt und
Ausbau der Infrastruktur sowie der demografische Wandel mit seinen Folgen
insbesondere im ländlichen Raum große Herausforderungen dar, die ohne eine
bedarfsgerechte Finanzierung mit Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel nicht
zu bewältigen sind. Hinzu kommt, dass die Deutsche Bahn die Trassen- und
Stationspreise in den letzten Jahren so drastisch erhöht hat, dass diese
Kostensteigerungen kaum noch aufzufangen sind. Hierzu werden wir gegenüber
dem Bund die Rücknahme der Kürzungen der Regionalisierungsmittel sowie
zumindest eine Dynamisierung in Höhe von 2,5 Prozent einfordern. Wir wollen
landesseitig unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen bei Energie-, Personal-,
Trassen- und Stationspreisen eine tragfähige finanzielle Mindestausstattung
sicherstellen.
Mit einem neuen ÖPNV-Gesetz werden wir die Finanzierung des ÖPNV in NRW
transparenter und effizienter aufstellen. Das schließt die bedarfsgerechte Verteilung
der Regionalisierungsmittel und die Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten des
Landes ein. Außerdem werden wir darauf achten, dass der Übergang zwischen den
einzelnen Verbundräumen mit einem Ticket möglich ist und die Ausschreibungen
verbundraumübergreifender Linien insbesondere in Vorbereitung auf den RRX
wirtschaftlich und einheitlich gestaltet wird.
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Hierbei sollen auch Vorschläge zur Beseitigung der unübersichtlichen Tarifvielfalt im
ÖPNV und für die Weiterentwicklung zu einem echten, landesweiten Verbundtarif
sowie zur Verbesserung der Fahrgastrechte entwickelt werden.
Darüber hinaus wollen wir die barrierefreie und -arme Umgestaltung der Bus- und
Straßenbahnhaltestellen erreichen und klimafreundliche Elektromobilität bei Bussen
und Bahnen durch Innovationen in diesem Bereich fördern.
Das Personenbeförderungsgesetz muss rechtssicher an die neue EU-Verordnung für
den ÖPNV angepasst werden. Das Land wird sich im Bundesrat für eine
europarechtskonforme und kommunalfreundliche Anpassung des Gesetzes
einsetzen. Wir erwarten vom Bund einen Gesetzesvorschlag, der den kommunalen
Gestaltungsanspruch im ÖPNV mit der unternehmerischen Initiative zur Erbringung
der Verkehrsleistung verbindet.
Für zukunftsfähigen und nachhaltigen Güterverkehr
Angesichts der Wachstumsprognosen für den Gütertransport auf der Straße droht
unser Land im Dauerstau zu ersticken. Insbesondere der Hinterlandverkehr durch die
Überseehäfen Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen stellt eine besondere
Herausforderung dar. Die Anwohnerinnen und Anwohner entlang unserer
Autobahnen und der Güterkorridore auf der Schiene sind vor diesem Hintergrund
besonderen Belastungen beim Lärm und bei Luftschadstoffen ausgesetzt. Beim Bau
der Betuwe-Linie werden wir darauf achten, dass der Bund und die DB AG ihre
Ankündigung wahr machen und ein Pilotprojekt für den Einsatz innovativer
Lärmschutztechnik umsetzen. Hierzu werden wir die Initiative für eine vertragliche
Zusage und Finanzierung ergreifen und auf eine Erhöhung der Lärmschutzmittel der
DB und den verstärkten Einsatz lärmarmer Bremsen und Güterwaggons dringen. Wir
werden bei unserer Zusage bleiben, die Kommunen von ihrem Anteil der Kosten für
die Beseitigung von schienengleichen Bahnübergängen beim Bau des dritten Gleises
auf der Betuwe-Strecke zwischen Emmerich und Oberhausen freizustellen.
Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans setzen wir uns für eine
weitere Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene ein. Das Schienennetz
soll lärmarm ausgebaut werden, damit mehr Container auf der Schiene statt auf der
Straße transportiert werden können.
Wir wollen die LKW-Maut weiter entwickeln und in einem ersten Schritt die Erhebung
auf LKW ab 7,5t ausweiten. Die Kostenberechnung für die LKW-Maut muss
umgehend an die heutigen Erkenntnisse der immensen Erhaltungsaufwendungen im
Bereich der Autobahnen und ihrer Brücken angepasst werden, für deren Verschleiß
die LKW-Belastung die Hauptursache ist. Mittelfristig auch die externen Kosten in die
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Berechnung der LKW-Mautsätze einfließen, weil nur so die großen
Herausforderungen beim Ausbau der Schieneninfrastruktur finanzierbar sein werden.
Wir werden außerdem Initiativen der Kommunen unterstützen, den
Mautausweichverkehr durch Einbeziehung betroffener Straßen in die Mauterhebung
oder durch den Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Fahrbeschränkungen
zurückzudrängen. Die bundesseitigen Pläne zur Ausweitung der LKW-Maut auf
nachgeordneten Straßen werden wir unterstützen. Den bundesweiten Modellversuch
mit Riesen-LKW lehnen wir weiter ab.
Wir werden eine Binnenschifffahrtsinitiative starten. Im Güterverkehrskonzept des
Landes werden wir aufzeigen, wie die Binnenschifffahrt gestärkt und eine stärkere
Verlagerung von Gütertransporten auf Binnenschiffe gelingen kann, damit die zu
erwartenden Containerverkehrszuwächse nach dem Bau der „Maasflaakte II“ in
Rotterdam leistungsfähig und möglichst umweltverträglich bewältigt werden.
Maßnahmen wie die Vertiefung der Fahrrinne des Rheins bis nach Köln, der Ausbau
des Kanalnetzes für moderne Motorschiffe mit einer mehrlagigen Containerbeladung,
die Optimierung der Zulassung, Verkehrssteuerung und Abgaben sowie ein
abgestimmtes Ausbaukonzept für die Binnenhäfen in NRW stehen für uns im
Vordergrund. Dazu gehört für uns auch deren Anbindung an das übergeordnete
Straßen- und Schienennetz.
Voraussetzung für eine leistungsfähige Binnenschifffahrt in NRW ist für uns der
Verbleib der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes in unserem
Land, mit einer Zuständigkeit auch für den Rhein, die der Bedeutung des
Binnenschifffahrtslandes NRW entspricht. Eine weitere Privatisierung von
hoheitlichen Aufgaben, insbesondere von Sicherheitsmaßnahmen an externe
Dienstleister im Wege der Fremdvergabe lehnen wir ab.
Insgesamt werden wir uns gegenüber dem Bund und der EU dafür einsetzen, dass
verstärkt die transeuropäischen Netze vom Zentrum in die Peripherie geplant,
realisiert und prioritär finanziert werden. Die Auflösung der Engpässe rund um die
Produktionszentren Europas und der Häfen muss gerade für verantwortungsvolle
Klima- und Verkehrspolitik Vorrang haben.
Nichtmotorisierte Nahmobilität ist Zukunftsaufgabe für Land und Städte
Verkehr ist heute schon vernetzt und wird es in Zukunft immer mehr sein müssen.
Deshalb wollen wir ein Mobilitätsmanagement genauso wie Verleihsysteme für
Fahrräder und PKW fördern. Das Straßen- Wegegesetz des Landes werden wir mit
Blick auf Radschnellwege und die Förderung von Car-Sharing-Plätzen
modernisieren.
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Unsere Kommunen wollen wir bei der schwierigen Aufgabe der Instandhaltung der
Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr nach Kräften unterstützen. Sie leisten einen
wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des Öffentlichen Verkehrs. Im Hinblick auf
die
auslaufende
Zweckbindung
für
die
GVFG-Mittel
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) des Bundes ab dem Jahr 2013 sowie für die
Entflechtungsmittel werden wir sicherstellen, dass diese zweckgebunden für
kommunale Investitionen wie bisher bestehen bleiben.
NRW ist das Fahrradland Nummer eins. Diese Position und das Radwegenetz wollen
wir ausbauen. Wir werden den Aktionsplan Nahmobilität umsetzen und eine
nahmobilitätsorientierte Förderrichtlinie „Stadtverkehr“ entwickeln. Dazu wollen wir
auch die Infrastruktur an touristischen Radrouten mit EU-Fördermitteln aus der
nächsten Ziel-2-Dekade ausbauen.
Wir werden die Zukunftspotenziale des Radverkehrs durch die Elektromobilität für die
Regionen in unserem Land erschließen und den Bau von Radschnellwegen wie
beispielsweise den Radschnellweg Ruhr unterstützen und uns dafür einsetzen, dass
der Bund die Investitionsförderung übernimmt. Das Programm "Radstationen" soll
gerade vor dem Hintergrund der wachsenden E-Mobilität an den Schnittstellen zum
Öffentlichen Nah- und Fernverkehr ausgebaut werden.
Nordrhein-Westfalen braucht sichere Fuß- und Radwege, damit auch jedes Kind
sicher zu Schule gehen kann. Wir wollen alle Primarschulen davon überzeugen, an
der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ teilzunehmen. Verkehr muss sicher sein – auch zu
Fuß und mit dem Rad. Die „Vision Zero – Null Verkehrstote“ bleibt für uns
handlungsorientiertes Leitbild.
Elektromobilität als Chance begreifen
Wir werden die Elektromobilität in NRW entlang der Wertschöpfungskette und den
infrastrukturellen Erfordernissen unterstützen und so den Ausbau von
Elektromobilität in Verbindung mit sauberen Erneuerbaren Energien zusammen mit
den Kommunen, der Wissenschaft und der Wirtschaft voranbringen.
Wir wollen wichtige Schlüsselvorhaben aus den Schaufensterbewerbungen so
unterstützen und begleiten, dass NRW als bundesweiter Vorreiter für E-Mobilität
etabliert wird. Hierbei werden wir gleichermaßen Projekte forcieren, mit denen
industriepolitische Kompetenz, Öffentlicher Verkehr mit Elektrobussen und AkkuBahnen, elektrisch unterstützte Nahmobilität mit Pedelecs und Carsharing mit E-Cars
vorangetrieben werden. Wir werden dazu wichtige Schlüsselvorhaben vorliegender
Konzepte zeitnah umsetzen, um bisher Erreichtes konsequent auszubauen und
weitere zentrale Elemente der Elektromobilität in NRW zu verankern.
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Straßeninfrastruktur: Vorrang für Investitionen in den Erhalt
An die Verkehrsinfrastruktur und -organisation werden aufgrund der Bedeutung
NRWs als Transitland, der intensiven wirtschaftlichen Außenverflechtung und des
Verkehrs in den Ballungsräumen hohe Anforderungen gestellt. Die ausgeprägte
Siedlungsdichte und die knappen Freiräume führen jedoch auch zu besonderen
Problemen und Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt durch den Verkehr.
Unser Land verfügt mit den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen über eines der
dichtesten Straßennetze. Dieses Netz, insbesondere auch die zur Sanierung
anstehenden Brücken, in einem guten Zustand zu erhalten, hat für uns Priorität. In
diesem Zusammenhang werden wir auch dafür Sorge tragen, dass die regionale
mittelständische Bauwirtschaft von Maßnahmen im Landesstraßenerhalt profitiert.
Trotz der im Wesentlichen gut ausgebauten Straßeninfrastruktur in NRW und der
Begrenztheit des Systems Straße wollen wir Engpässe beseitigen. Dazu werden wir
besonders die Verkehrsströme an den Autobahnkreuzen entflechten und hoch
belastete und netzwichtige Autobahnabschnitte um eine Fahrtrichtungsspur und
guten Lärmschutz ergänzen.
Die Planungen von Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen sind auf solche zu
konzentrieren, die eine Realisierungschance in den nächsten Jahren bieten.
Gleichzeitig werden wir weiterhin darauf achten, keine Bundesgelder ungenutzt
zurückgeben zu müssen und werden die dafür notwendigen Planungen vorantreiben.
Die von der aktuellen Bundesregierung geplante PKW-Maut bestraft die
Pendlerinnen und Pendler unabhängig davon, wie verbrauchsarm ihr Fahrzeug ist.
Sie wird deshalb von uns abgelehnt. Stattdessen sollte die LKW-Maut ergänzt
werden, sodass auch für Landes- und Kommunalstraßen die immensen Kosten für
den Verschleiß aus dem Schwerlastverkehr verursachergerecht entgolten werden.
Darüber hinaus werden wir gegenüber dem Bund die intensive Prüfung alternativer
Finanzierungsgrundlagen für die Verkehrsinfrastruktur anregen.
Um Bauarbeiten zeitnah sicher zu ermöglichen und zugleich unvermeidbare
Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, wollen wir die strategische
Baustellenplanung des Landesbetriebes und das Baustellencontrolling in NordrheinWestfalen, , bedarfsgerecht fortentwickeln. Insbesondere für die in den nächsten
Jahren anstehenden großen Brückensanierungen bedarf es einer frühzeitigen
Abstimmung mit allen Beteiligten und einer engen Kontrolle in den Abläufen. Bei der
strategischen Baustellenplanung wird die Verkehrszentrale eine wichtige Rolle
spielen. Für den Aufbau der neuen Verkehrszentrale des Landes haben wir die
Grundlagen gelegt, damit alle Aktivitäten des Landes beim Landesbetrieb
Straßen.NRW gebündelt werden können. Auf diese Weise werden wir auch
Baustellenmanagement und Verkehrssteuerung besser miteinander verzahnen und
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zusammen mit dem Landesbetrieb mehr dauerhafte und temporäre Nutzungen von
Seitenstreifen möglich machen.
Unter Berücksichtigung und Anerkennung der erbrachten erheblichen Vorleistungen
des Landesbetriebs Straßen.NRW wollen wir seine Struktur hinsichtlich einer
effektiveren und den Zukunftsaufgaben adäquaten Steuerung verbessern. Wir
werden auch prüfen, wie wir für die politischen Gremien die Transparenz erhöhen
können.
Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel wollen wir dem Erhalt der
Landesstraßen weiter Vorrang vor dem Neubau einräumen. Die Landesstraßen
unterliegen wegen der über viele Jahre zu geringen Aufwendungen für den Erhalt
einem massiven Instandhaltungsstau, der einen immensen Finanzierungsbedarf
nach sich zieht. Gleichzeitig wird auch zukünftig noch Neubau von Landesstraßen
zur Beseitigung von Engpässen, Lückenschlüssen und Ortsdurchfahrten notwendig
sein.
Wir
konzentrieren
uns
bei
der
Finanzierung
der
Projekte
des
Landesstraßenbedarfsplans auf die innerhalb der gebildeten Prioritätenliste
festgelegten Projekte, weil damit die Neubaumittel für die nächsten Jahre
ausgeschöpft sein werden.
Unsere Kommunen wollen wir bei der schwierigen Aufgabe der Instandhaltung der
kommunalen Straßen nach Kräften unterstützen. Sie unterhalten rund 77% unseres
Straßennetzes. Dazu werden wir uns für den Erhalt der bundesseitigen
Entflechtungsmittel in derzeitiger Höhe auch nach 2013 einsetzen und hierzu
landesseitig bei der gesetzlichen Zweckbindung bleiben.
Straßenlärm wirksam bekämpfen
Mit der Mobilität und dem Straßenverkehr sind hohe Lärmbelastungen verbunden.
Die Landesregierung hat in den letzten beiden Jahren an vielen Stellen damit
begonnen, besonders laute Straßenbeläge im Rahmen anstehender Sanierungen
durch lärmmindernde Beläge zu ersetzen. Gleichzeitig haben wir Modellversuche mit
neuen lärmmindernden Belägen auf den Weg gebracht und werden diese, wo immer
möglich, in Zukunft auch auf Brücken einsetzen.
Wir
werden
die
Ergebnisse
des
Modellversuchs
mit
Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg in
Hinblick auf die Auswirkungen auf Sicherheit, Verkehrsflüssigkeit, Lärm und
Abgasemissionen ergebnisoffen auswerten.
Luftverkehr: Zukunft gestalten und Interessensausgleich herstellen
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Neben gut ausgebauten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetzen kommt in
Zeiten zunehmender Globalisierung dem Luftverkehr eine hohe Bedeutung zu. In
einem bevölkerungsreichen Land wie NRW verursacht dies Konflikte zwischen den
berechtigten Forderungen nach Lärm- und Umweltschutz sowie den Interessen der
Wirtschaft und der Fluggäste. Gleichzeitig gibt es eine große Konkurrenz der
Flughäfen in NRW untereinander, zusätzlich auch die zu Flughäfen in benachbarten
Bundesländern und im Ausland. Neben eigenen Initiativen setzen wir uns deshalb
nicht nur für nationale, sondern auch für umfassende europaweite
wettbewerbsneutrale Regelungen ein.
Dem stetigen Wachstum im Luftverkehr und den Anforderungen, die Klimawandel
und Lärmschutz an den Luftverkehr stellen, muss durch intelligente, klima- und
anwohnerfreundliche sowie wirtschaftliche Lösungen begegnet werden.
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für den Flugverkehr gerecht werden
und ein nationales Luftverkehrskonzept vorlegen, das die Bedürfnisse des Landes
Nordrhein-Westfalen berücksichtigt und auf dessen Basis ein Luftverkehrskonzept für
NRW aufbauen kann.
Klimaund
Lärmschutz,
langfristige
wirtschaftliche
Tragfähigkeit
und
Planungssicherheit sind die Ziele, die wir in einem solchen Nationalen
Luftverkehrskonzept umgesetzt sehen wollen, mit dem die Bundesregierung die
ruinösen Konkurrenzen zwischen den Flughafenstandorten eindämmen soll. Im
Rahmen eines solchen Nationalen Flughafenkonzeptes wollen wir unter Beteiligung
der Anliegerinnen und Anlieger, der Beschäftigten und Betreiber sowie der Airlines
für NRW ein Luftverkehrskonzept 2020 erarbeiten und Klarheit für alle Betroffenen
herstellen.
Für den Flughafen Köln/Bonn hat die Landesregierung aus SPD und Grünen
festgestellt, dass der nächtliche Frachtflug bis 2030 rechtlich gesichert ist.
Gleichzeitig hat sie das Passagiernachtflugverbot auf den Weg gebracht und erwartet
von der Bundesregierung die Umsetzung. Wir haben des Weiteren in einer Prüfung
für den Flughafen Düsseldorf festgestellt, dass eine Rücknahme der in der
Betriebsgenehmigung festgeschriebenen Eckwerte nicht mehr möglich ist. Neben
diesen aktualisierenden Feststellungen bleibt es zu den einzelnen Flughäfen bei den
Zielsetzungen des Koalitionsvertrages von 2010.
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VI.Arbeit,Soziales,Integration,Inklusion
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NRWsetztaufguteArbeitundfaireLöhne
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Arbeit ist ein zentraler Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb wollen wir
dazu beitragen, dass alle Frauen und Männer ein existenzsicherndes Einkommen
durch Erwerbsarbeit erzielen können. Wir wollen das Prinzip 'Gute Arbeit'
durchsetzen. Unser Ziel ist und bleibt die Vollbeschäftigung.
Wir werden den im Ausbildungskonsens beschlossenen Weg des Umbaus des
Übergangssystems Schule/Beruf konsequent weiter gehen und auf diesem Wege bis
2018 sicherstellen, dass kein junger Mensch einen "Abschluss ohne Anschluss"
macht. Auf dem weiteren Weg wollen wir eine Ausbildungsgarantie für
ausbildungsfähige und ausbildungswillige Jugendliche erreichen, die wir mittelfristig
zu einer Ausbildungsplatzgarantie ausbauen möchten. Hier werden wir die
Unternehmen und Kammern in die Pflicht nehmen. Das geschieht in ihrem eigenen
Interesse. Denn künftig werden sie ansonsten ihren Fachkräftebedarf nicht mehr
decken können.
Den jungen Erwachsenen ohne Ausbildung wollen wir durch geeignete
Unterstützungsmaßnahmen des Landes eine Ausbildungs- und Berufsperspektive
eröffnen.
Das Land und seine landeseigenen Betriebe müssen bei der Ausbildung ihrer
Vorbildfunktion
gerecht
werden.
Dies
betrifft
sowohl
die
eigenen
Ausbildungsmöglichkeiten wie auch die grundsätzliche Möglichkeit für alle
Kommunen in Nordrhein-Westfalen, selbst auszubilden. Dies gilt auch für Kommunen
in Haushaltsnotlagen.
Wir wollen die politischen Rahmensetzungen, die prekäre Arbeitsverhältnisse und
den Niedriglohnsektor befördert haben, verändern. Sie waren ein politischer Irrweg
wie die konkreten Erfahrungen zeigen. Die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt muss
gerecht, existenzsichernd, fair und so gestaltet sein, dass sie den heutigen
Anforderungen im wirtschaftlichen Wettbewerb gerecht wird und den Aufstieg
möglich macht.
Deswegen setzen wir uns für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von
mindestens 8,50 € ein, für dessen Ausgestaltung und kontinuierliche Anpassung eine
unabhängige Kommission zuständig ist. Davon würden allein in Nordrhein-Westfalen
eine Millionen Menschen profitieren. Wir würden auf diese Weise effektiv die
Altersarmut bekämpfen. Die öffentlichen Kassen in Nordrhein-Westfalen würden
zudem um gut eine Milliarde entlastet, weil keine staatlichen Transferleistungen mehr
nötig wären, um die Existenz der Menschen zu sichern.
Wir wollen neuen Regeln gegen den Missbrauch in der Leih- und Zeitarbeit. Dabei
muss wie überall gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Tarifvorbehalt gelten. Wir
werden zudem weitere Initiativen unternehmen, damit reguläre Arbeitsverhältnisse
nicht durch Leiharbeitsverhältnisse ersetzt werden.
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"Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass befristete
Beschäftigungsverhältnisse, Werkverträge und Praktika stärker als bisher
reglementiert werden. So sollte, außer bei Existenzgründungen, die sachgrundlose
Befristung abgeschafft werden, um den berechtigten Interessen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Minijobs dürfen einen
Umfang
von
12
Stunden
in
der
Woche
nicht
überschreiten."
Wir wollen den gravierenden Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt
entgegen treten und setzen uns insbesondere für gleichen Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit ein. Es sind weitere Regelungen mit konkreten Verfahren und
Sanktionen notwendig, um Entgeltdiskriminierung von Frauen zu beenden.
Der öffentliche Dienst muss mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb wollen wir die
Eignung des Instruments "eg-check-Verfahren“ (Entgeltgleichheits-Check) zur
Ermittlung von Entgeltdiskriminierung im öffentlichen Dienst prüfen.
Gemeinsam
mit
Betriebsparteien,
Gewerkschaften,
Verbänden
und
Einzelpersönlichkeiten werden wir eine Landesinitiative "Faire Arbeit - fairer
Wettbewerb" starten, die zunächst folgende Kernelemente umfasst: Verbesserung
der Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter, faire Gestaltung von Leih- und
Zeitarbeit, Sicherung auskömmlicher Löhne. Wir werden uns für den
Arbeitnehmerdatenschutz einsetzen.
Wir wollen die regionalen Arbeitsmarktstrukturen revitalisieren. Die Kenntnisse und
Erfahrungen lokaler arbeitsmarktpolitischer Akteurinnen und Akteure einzubeziehen
ist ebenso grundlegend wie die Instrumente der Arbeits- und Ausbildungspolitik mit
regionalen Entwicklungsstrategien abzustimmen. Dies gewährleistet eine effiziente
Umsetzung und konsistente Weiterentwicklung der Landesarbeits- und
Ausbildungspolitik.
Die erfolgreich gestartete Fachkräfteinitiative in den 16 Regionen unseres Landes ist
ein gutes Beispiel für die Revitalisierung regionalisierter Arbeitsmarktpolitik. Wir
werden sie bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen. Dabei setzen wir
insbesondere auf das große vorhandene Potenzial in den Betrieben und den
Menschen, die in den Beruf streben. Ausgehend von konkreten Bedarfen in den
Branchen, Betrieben und Regionen, die in regional erarbeiteten Handlungskonzepten
beschrieben sind, werden wir alle tragfähigen Vorhaben zur Entwicklung und
Sicherung qualifizierter Fachkräfte unterstützen.
Beschäftigungsfähigkeit kann nur durch gesunde, humane Arbeitsbedingungen
gesichert werden. Darauf werden wir den Gesundheits- und Arbeitsschutz in NRW
stärker konzentrieren.
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Gemeinsam mit Sozialpartnern und Sozialversicherungen werden wir das Programm
"Arbeit gestalten - NRW" auflegen und umsetzen, dass sich schwerpunktmäßig mit
der Gestaltung von betrieblichen Handlungsfeldern auf folgenden Gebieten befasst:
alternde Belegschaften, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, Umgang mit
Vielfalt und Unterschiedlichkeit in den Belegschaften.
Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen, die zu hohen Ausfallzeiten
führen und der häufigste Grund für Frühverrentungen sind. Wir wollen daher in
Kooperation mit interessierten Unternehmen oder Unternehmensverbänden eine auf
Selbsthilfegruppen gestützte Präventionsoffensive starten. Dabei gilt es einerseits zu
untersuchen, was die Beschäftigten am Arbeitsplatz belastet, um Konzepte zu
entwickeln wie menschlicher und intelligenter gearbeitet werden kann und
andererseits innerbetriebliche Beratungs- und Krisenhilfe aufzubauen.
Die bestehende Deckelung des Rehabilitations-Budgets nach § 220 Abs. 1 SGB VI
seit 1997 ist aufzuheben und dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Der
Rechtsanspruch nach dem SGB IX auf Leistungen zur Teilhabe der Versicherten
muss zwingend erfüllt werden. Der Grundsatz „Reha vor Rente“, die Tendenzen zur
Verdichtung der Arbeit, zunehmende belastende Arbeitsbedingungen, bedingt ein
höheres Budget für Rehabilitation, um frühzeitig drohende Leistungsminderung,
Erkrankung, Behinderung und Erwerbsminderung zu verhindern.
Wir werden den einheitlichen Arbeitsschutz wiederherstellen. Der einheitliche
Arbeitsschutz umfasst dabei das Aufgabenspektrum des technischen und
betrieblichen Arbeitsschutzes, denn beides kann nicht unabhängig voneinander
gedacht werden. Daher muss er auch in der Organisation in der Verwaltung deutlich
zu erkennen und abzugrenzen sein. Die Zahl der Stellen für das Fachpersonal muss
auskömmlich sein und vom zuständigen Fachressort fachlich verwaltet werden.
Wir wollen den Zugang zum Arbeitsmarkt für besonders benachteiligte
Personengruppen erheblich verbessern. Insbesondere haben wir dabei Menschen
mit Migrationsgeschichte, Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen und rückkehrer, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie junge Menschen
ohne Schulabschluss im Blick. Zu ihrer Unterstützung werden wir die
Arbeitsmarktaktivitäten der Grundsicherungsträger mit Landesfördermitteln ergänzen
und Mittel aus dem europäischen Sozialfonds (ESF-Mittel) einsetzen.
Chancengleichheit, Armutsbekämpfung, Nachhaltigkeit und Erhöhung der
Frauenerwerbstätigkeit müssen Zielperspektiven auch in der künftigen Förderperiode
des ESF sein.
Die Ausrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF) sollte so ausgestaltet werden,
dass sichergestellt wird, dass eine sozialraumorientierte und vernetzte
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Arbeitsmarktpolitik weiter entwickelt, ausgebaut und mit den integrierten
Entwicklungskonzepten der Kommunen auf Quartiersebene koordiniert werden kann.
Aus- und Weiterbildung sind zudem verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen, um
Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig und nachhaltig zu verhindern und auch eine
nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Dies geschieht unter
Einbindung der regionalen Arbeitsmarktakteure.
Für Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die mittelfristig keine Chance
zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben und die früher durch die
Jobperspektive unterstützt wurden, wollen wir dauerhafte Beschäftigung in einem
öffentlich geschaffenen Sektor ermöglichen. Deshalb setzen wir auf Bundesebene
auf den Ausbau der bisherigen Möglichkeiten sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung, statt auf Begrenzung. Wir brauchen ein breites Spektrum von
dauerhafter Beschäftigungsförderung. Dabei werden wir auch die Erfahrungen aus
den Modellen der Sozialen Wirtschaftsbetriebe, der Dienstleistungspools und der
Integrationsunternehmen berücksichtigen.
Durch die Intensivierung und Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung
werden wir in Modellprojekten praktisch nachweisen, dass „Arbeit statt
Arbeitslosigkeit“ sowohl erfolgreich machbar als auch finanzierbar ist, wenn passive
Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umgewandelt
werden. Arbeitgeber im privat-gewerblichen Bereich, Sozialbetriebe, die freie
Wohlfahrtspflege, Integrationsunternehmen, Kommunale Spitzenverbände und
Behörden, Verbände, Gewerkschaften und Kammern sind Partner bei der Integration
von Menschen durch öffentlich-geförderte Arbeit. Es erfolgt keine Beschränkung auf
gemeinnützige und zusätzliche Beschäftigungsfelder. Dieses Konzept eines Sozialen
Arbeitsmarktes werden wir auf Bundesebene vorantreiben. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass der Bund entsprechende Mittel bereitstellt und Wege für eine
ausreichende und nachhaltige Finanzierung eröffnet.
Maßstab für uns sind die individuellen Möglichkeiten, aber auch die Fähigkeiten,
Neigungen und Lebenslagen der Betroffenen. Wir wollen Defizite ausgleichen sowie
Chancen und Perspektive schaffen.
Wir wollen die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern und
dazu beitragen, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention und
hierbei das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht wird.
Wir werden darauf hinwirken, dass die berufliche Teilhabe von Frauen mit
Behinderung in Beruf und Ausbildung deutlich verbessert und die Angebote zur
beruflichen Teilhabe und Rehabilitation weiter auf die Bedarfe von Frauen mit
Behinderung ausgerichtet wird.
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Die
Integrationsunternehmen
möchten
wir
gemeinsam
mit
den
Landschaftsverbänden weiter ausbauen. Die Schaffung von alternativen, inklusiven
Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung außerhalb von 'Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM) mit dem Ziel der sozialversicherungspflichtigen,
tariflich entlohnten und dauerhaften Beschäftigung wollen wir unterstützen. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass zur Schaffung von Alternativen zur WfbM ein
leistungsträgerübergreifendes
Budget
für
Arbeit
zur
Förderung
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht wird, an dem
sich die Landschaftsverbände mit Mitteln der Eingliederungshilfe (alternativ zur
Finanzierung eines WfbM-Platzes) und der Ausgleichsabgabe und/oder die
Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen
Auftrages beteiligen, damit die erforderliche Unterstützung für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemessener
Nachteilsausgleich finanziert werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
das Land den Dialog zwischen den beteiligten Leistungsträgern mit dem Ziel der
Konsensbildung initiiert. Auf Bundesebene werden wir uns für entsprechende
gesetzliche Veränderungen einsetzen.
Wir wollen die Schaffung von zusätzlichen Außenarbeitsplätzen für WfbMBeschäftigte fördern, um auf diesem Wege dem Menschen mit Behinderung den
Schritt weg von der WfbM hin zu einer regulären Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Arbeitgeber, insbesondere öffentliche, zu
ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Wir erwarten, dass die beiden
Landschaftsverbände als zuständige Leistungsträger Menschen mit Behinderung
auch bei anderen, alternativen Anbietern eine Beschäftigung ermöglichen, wenn sie
die gleiche Unterstützung und Förderung anbieten wie eine WfbM. Wir werden uns
auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Sozialgesetzbuch dahingehend
geändert wird, damit diese alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten den gleichen
Renten- und Krankenversicherungsschutz bieten wie eine Tätigkeit in einer WfbM.
Soziale Bürgerrechte sichern
Um die sozialen Bürgerrechte von erwerbslosen Menschen zu stärken, wollen wir die
trägerunabhängige
qualitätsgesicherte
Erwerbslosenberatung
und
die
Arbeitslosenzentren weiter fördern. Zusätzlich werden wir uns für unabhängige
Ombudsstellen in den Grundsicherungsstellen einsetzen und das Widerspruchsrecht
der Betroffenen stärken.
Die Arbeitsmarktpolitik des Bundes schränkt Förderung ein und weitet Sanktionen
aus. Wir fordern den Bund zu einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der
Arbeitsmarktpolitik auf. Ohne diese sind unsere landespolitischen Ziele nicht
umfassend umsetzbar. Die Arbeitslosenversicherung muss das vorrangige
Sicherungssystem bei Erwerbslosigkeit sein, die Grundsicherung das nachrangige.
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Auch dafür bedarf es eines Politikwechsels auf der Bundesebene.
Armut vermeiden und bekämpfen
Armut muss über alle Lebenslagen hinweg entgegengewirkt werden. Wir werden in
NRW die Armutsprävention ausbauen und die Entwicklung von Präventionsketten
unterstützen, mit denen die unterschiedlichen Zielgruppen erreicht, Hilfen
insbesondere im Lebens- und Sozialraum der Menschen angeboten und die
unterschiedlichen altersbedingten Lebenslagen berücksichtigt werden.
Die SGB II- und SGB XII- Regelsätze müssen so ausgestaltet werden, dass sie dem
sozialstaatlichen Gebot der Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums für ein
menschenwürdiges Leben Rechnung tragen. Deshalb werden wir auf Bundesebene
bedarfsdeckende und armutsbekämpfende Regelsätze einfordern.
Wir wollen, dass durch eine frühzeitige, vorbeugende Unterstützung das
Wohlergehen und die Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen stabilisiert
und wo nötig verbessert werden. Deshalb unterstützen und fördern wir den
präventiven Ansatz, bei dem Handlungsstrategien und Lösungsansätze möglichst
entlang der Biografie von Kindern und Jugendlichen - von der Geburt an bis zum
erfolgreichen Berufseinstieg - entwickelt werden.
Wir wollen den Runden Tisch „Hilfe für Kinder in Not“ unter der Federführung der
obersten Landesjugendbehörde als Plattform für den Austausch der zuständigen
Sozialakteurinnen und Sozialakteure sowie von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
weiterentwickeln.
Das von der Bundesregierung durchgesetzte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen ist gescheitert, weil es bei
diesen Familien nicht ankommt. Dies weiterzuentwickeln und unbürokratischer zu
gestalten, ist Aufgabe der Sozialpolitik. Ziel muss eine qualitativ hochwertige und
damit auch nachhaltig wirkende Infrastruktur sein, die Bildung und Teilhabe von
benachteiligten Kindern und Jugendlichen befördert.
Wir wollen mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ auch weiterhin diejenigen
Kinder und Jugendlichen in Kinderbetreuung und Schulen finanziell unterstützen, die
an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen wollen, aber trotz
bestehender Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
erhalten.
Unser Ziel ist es auch weiterhin, dass der Bund über eine Reform des
Asylbewerberleistungsgesetzes noch mehr finanzielle Verantwortung für die
betroffenen Kinder übernimmt.
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Kinderarmut lässt sich am besten durch ein existenzsicherndes und auskömmliches
Einkommen der Eltern verhindern. Deswegen fordern wie die Einführung von
Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehören auch Entscheidungen, wie
z.B. einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR, die Eindämmung
von Leih- und Zeitarbeit, die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche
Arbeit oder ein sozialer Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Menschen.
Es gehört aber auch dazu, dass die Kürzungen der Eingliederungsmittel für
Langzeitarbeitslose wieder zurückgenommen werden, um die Chancen für eine
Arbeitsmarktintegration zu erhöhen; zudem sind die Regelbedarfe nach dem SGB II
richtig zu bemessen. Sie müssen existenzsichernd sein und gleichberechtigte soziale
Teilhabe ermöglichen. Dass das Bundesverfassungsgericht erneut ein Urteil zu den
Regelsätzen fällen muss, bestätigt uns in dieser Auffassung.
Auf Bundesebene werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Frauen und
Männer, die sich in Bezug von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II,
SGB XII und AsylbLG befinden, einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln
erhalten.
Um Altersarmut zu vermeiden, wollen wir junge Menschen in Ausbildung und gute
Arbeit bringen. Wir werden uns auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass
wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut ergriffen werden.
Wir wollen das Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern“ fortführen und
gendersensibel ausgestalten. Präventive Ansätze sollen verstärkt, neue Angebote
entwickelt sowie der Austausch zwischen den Trägern gefördert werden.
Die
Armutsund
Reichtumsberichterstattung
werden
wir
fortführen.
Armutsbekämpfung ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts. Wir wollen auch in
Zukunft eine kontinuierliche Sozialberichterstattung im Lande fortsetzen und einen
strategischen Sozialplanungsprozess auf kommunaler Ebene weiterentwickeln und
fördern. Eine präventiv ausgerichtete Sozialpolitik benötigt eine belastbare Datenund Informationsbasis, um gesellschaftliche Problem- und Lebenslagen frühzeitig
identifizieren zu können. Eine strategisch ausgerichtete kommunale Sozialplanung
kann sozialräumlichen Polarisierungs- und Segregationsprozessen entgegenwirken
und die soziale Lage der Bevölkerung verbessern sowie längerfristig die finanziellen
Gestaltungsmöglichkeiten von Kommunen und Kreisen verbessern. Wir werden
deshalb ein dialogorientiertes Netzwerk zur "Strategischen Sozialplanung" aufbauen.
Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der sozialen Eingliederung müssen
stärker noch als bisher in den Fokus des Europäischen Sozialfonds gestellt werden.
Mit der EUROPA 2020 Strategie ist die Armutsbekämpfung zu einem der
Schwerpunkte geworden und wurde auch in den Europäischen Sozialfonds (ESF) als
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eigenständiges Ziel aufgenommen. Das eröffnet neue und integrierte Strategien für
den ESF-Einsatz. Diese werden wir auch für NRW nutzen.
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IntegrationinNRWerfolgreichgestalten
Nordrhein-Westfalen ist wie kein anderes Land von Einwanderung geprägt. Wir
begreifen das als Stärke unseres Landes und wollen – möglichst im Konsens mit den
anderen demokratischen Parteien – die Integrationspolitik der vergangenen
Jahrzehnte weiterentwickeln. Eine aktive Integrationspolitik ist unverzichtbar für die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Deshalb wollen wir sie zu einer modernen Einwanderungspolitik weiterentwickeln und
dazu all unsere Aktivitäten und Kräfte in den Bereichen Integrationspolitik,
Einwanderungspolitik,
gesellschaftliche
Prävention
von
Rassismus
und
Fremdenfeindlichkeit bündeln.
Erfolgreiche Integration setzt voraus, dass Einwanderinnen und Einwanderer
Chancen zur Teilhabe in der Gesellschaft erhalten und nutzen. Wir wollen, dass die
Eingewanderten und ihre Kinder so früh und so umfassend wie möglich ihre
Kompetenzen und Potenziale in Bildung, Ausbildung und Beruf entfalten können.
Darüber hinaus werden wir im Land Nordrhein-Westfalen und auf der Bundesebene
aktiv darauf hinwirken, dass die rechtliche und politische Teilhabe von
Einwanderinnen und Einwanderern verbessert wird. Dazu gehören die
Modernisierung des Wahl- und des Staatsangehörigkeitsrechts. In diesem Sinne
werden wir uns für das Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und
Bürger sowie für die erweiterte Hinnahme von Mehrstaatigkeit einsetzen. Außerdem
wollen wir erreichen, dass junge Menschen nicht mehr gezwungen werden, sich für
eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn sie volljährig werden (Abschaffung
des Optionszwangs).
Aktiver Einsatz für Integration hat in Nordrhein-Westfalen eine lange und gute
Tradition. Bürgergruppen, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften
und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in einer großen Zahl von Initiativen und
Projekten dazu beigetragen, dass Integration in unserem Land weitestgehend
gelingt. In den letzten Jahren haben verstärkt auch Migrantenselbstorganisationen
dazu beigetragen. Nicht zuletzt hat die im fraktionsübergreifenden Konsens
entstandene Integrationsoffensive Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass sich in
Nordrhein-Westfalen eine vielfältige und leistungsfähige Integrationspraxis entwickelt
hat.
Deutschland hat es lange versäumt, die Integration von Eingewanderten
systematisch zu unterstützen. Deshalb haben wir ein Gesetz zur Förderung der
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gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen verabschiedet,
das nun mit Leben gefüllt werden muss:
Wir werden leistungsfähige Integrationsstrukturen in unserem Lande schaffen. Dabei
sind die kommunale Ebene und die Selbstorganisationen der Menschen mit
Migrationshintergrund wichtig, weil sie am nächsten an den Menschen sind..
Deswegen werden wir ein flächendeckendes Netz von kommunalen
Integrationszentren und Integrationsagenturen knüpfen, vor allem auch mit Blick auf
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, und die Handlungsmöglichkeiten
der Migranten-Selbstorganisationen stärken.
Die im Gesetz vorgenommene Stärkung des Landesintegrationsrates wollen wir
durch eine Ausweitung der Rechte der kommunalen Integrationsräte bzw. –
ausschüsse in der Gemeindeordnung konsequent ergänzen.
Wir wollen im Rahmen einer Staatsangehörigkeitskampagne aktiv um die Menschen
werben, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
Darüber hinaus werden wir die landesrechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, um
mehr Einbürgerungen, insbesondere für die ersten Generationen der
Einwanderinnen und Einwanderer, zu ermöglichen. Auf der Bundesebene werden wir
uns für Erleichterungen bei der Einbürgerung einsetzen, indem wir uns z.B. dafür
aussprechen, die Fristen verkürzen, das Niveau der Sprachtests abzusenken (bzw.
ab dem 54. Lebensjahr ganz auf Sprachtests zu verzichten) sowie
Einbürgerungstests abzuschaffen und durch ein Seminar zur Staatsbürgerkunde zu
ersetzen.
Der Fachkräftemangel in der Wirtschaft sollte neben allen anderen Maßnahmen auch
durch mehr Neuzuwanderung bekämpft werden. Auch der Familiennachzug
besonders von Ehegatten muss wieder erleichtert werden,
Wir werden den öffentlichen Dienst weiter für Menschen mit Migrationshintergrund
öffnen, ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl erhöhen und anonymisierte
Bewerbungsverfahren, die frei von Diskriminierung sind, durchführen. Damit wollen
wir auch Vorbild für private Unternehmen werden.
Über den Weg der Zielvereinbarung mit den Jobcentern wollen wir das Ziel der
nachhaltigen
und
existenzsichernden
Integration
von
Menschen
mit
Migrationshintergrund verbindlich festschreiben. Dazu gehört auch, dass
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in Kombination mit sprachlicher
Qualifizierung mit Berufsbezug angeboten werden.
Außerdem werden wir das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen
Abschlüssen zeitnah umsetzen. Das dazugehörige Landesgesetz für landesrechtlich
geregelte Berufe werden wir ebenfalls schnellstmöglich verabschieden. Dabei wollen
wir innovativere Verfahren zur Kompetenzfeststellung gegenüber dem Bundesgesetz
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erproben. und eine entsprechende Beratungsstruktur für Fragestellungen zur
Anerkennung ausbauen. Wir erwarten vom Bund die Einhaltung seiner Zusagen zur
Finanzierung von Anpassungsqualifikationen. Dies gilt nicht nur für
Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher, sondern auch für diejenigen, die weit
unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten müssen und die aus der Familienphase in den
Arbeitsmarkt streben. Eine landesweite Kampagne für Vielfalt und gegen
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt soll diese Maßnahmen unterstützen
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NRWschütztMenschenvorVerfolgungundinNot
Wir wollen gemeinsam mit dem Zentrum für Türkeistudien und Integration mögliche
rechtliche und strukturelle Diskriminierung auf Landesebene identifizieren und darauf
aufbauend Maßnahmen einleiten.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Armuts-Zuwanderung von Menschen aus
Südosteuropa zu richten. Die Kommunen, die Ziel dieser Zuwanderung sind,
bedürfen besonderer Unterstützung. Integrationsmaßnahmen müssen von
Bemühungen vor allem der gesundheitsdienstlichen Versorgung dieser Menschen
begleitet werden.
Die bestehende Altfallregelung für langjährig geduldete und integrierte Flüchtlinge konnte
das Problem der so genannten Kettenduldungen nicht nachhaltig lösen. Daher wird sich
NRW im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz weiterhin für eine wirksame
gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag und mit abgesenkten Anforderungen an die
Lebensunterhaltsicherung einsetzen. Das Fehlverhalten einzelner Familienmitglieder darf
aufenthaltsrechtlich nicht der übrigen Familie angelastet lastet werden. Für Alte, Kranke und
Traumatisierte muss eine an humanitären Kriterien ausgerichtete Regelung geschaffen
werden.
Wir
wollen
darüber
hinaus
–
unterbesonderer
Berücksichtigung
integrationspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte - die landesrechtlichen Spielräume
nutzen, damit die Betroffenen von der bestehenden Rechtslage profitieren können.
§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ist im Sinne der Betroffenen und im Einklang mit der
Rechtsprechung anzuwenden.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Vorbehaltserklärung zur UN Kinderrechtskonvention zurückgenommen und das Zusatzprotokoll
unterzeichnet hat. Damit wird dem besonderen Schutz minderjähriger Flüchtlinge Rechnung
getragen. Dies wollen wir bei der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge in NRW weiterhin umsetzen.
Die unabhängige Arbeit des Flüchtlingsrates NRW, der die ehrenamtliche Arbeit für
Flüchtlinge in unserem Land vernetzt und unterstützt, wollen wir weiter fördern.
Auch eine qualitativ und quantitativ soziale Beratung und Betreuung werden wir
bedarfsgerecht fördern.
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Wir wollen, dass humanitäre Hilfe für "Menschen ohne Papiere" nicht kriminalisiert wird.
Daher setzen wir uns auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des
Aufenthaltsgesetzes ein.
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AufdemWegzueineminklusivenNRW
NRW wird sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungs-gesetzes
unter Wahrung der Kostenneutralität für Kommunen und Land einsetzen. Auf Landesebene
werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit Asylbewerberinnen und –bewerber
nach Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, die ihnen
zustehenden Leistungen grundsätzlich in Geldleistung erhalten und so eine einheitliche
Anwendung des Gesetzes in NRW erfolgt.
Abschiebehaft kann in einem Rechtsstaat nur Ultima Ratio sein und soll soweit als möglich
vermieden werden. Das Land ist zuständig für den Vollzug und wir wollen, dass die
Haftbedingungen so human wie möglich ausgestaltet werden. Für Minderjährige müssen die
Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie und der UN - Kinderrechtskonvention Beachtung
finden,
das
heißt
es
müssen
altersgerechte
Freizeitbeschäftigungen
und
Erholungsmöglichkeiten gewährleistet und der Zugang zu Bildung ermöglicht werden.
Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht sein,
die personell und materiell ihre altersgemäßen Bedürfnisse berücksichtigen. Im Bundesrat
wird sich NRW für eine Abschaffung des Flughafenverfahrens nach § 18a
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und bis dahin für eine Aussetzung dieser Praxis in
Düsseldorf einsetzen.
NRW begrüßt die bundesweite dauerhafte Aufnahme von jährlich mindestens 300
Flüchtlingen im Rahmen des Resettlementverfahrens des UNHCR. Dies ist uns jedoch nicht
weitreichend genug, denn die Flüchtlinge konnten bisher nur mit hohen bürokratischen
Hürden aufgenommen werden. Deshalb setzen wir uns für eine humanitäre zügige
Verständigung zwischen Bund und Ländern ein. Mit Blick auf die Zukunft muss eine
europäische Gesamtkonzeption für die Lösung der humanitären Frage der Flüchtlingspolitik
gefunden werden. Wir erneuern unsere Forderung an den Bund, weitere iranische
Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen.
Für die Angehörigen von Minderheiten im Kosovo sind die wirtschaftliche und soziale Lage
sowie deren Integrationschancen immer noch schwierig. Vor diesem Hintergrund wollen wir
geplanten Rückführungsmaßnahmen der Ausländerbehörden unter dem Aspekt des
Schutzes von Familien und alleinreisenden Frauen überprüfen. Ziel ist es, besondere Härten
im Rahmen der landesrechtlichen Spielräume zu verhindern. Mit einer Fachveranstaltung der
Koalitionsfraktionen wollen wir uns ein umfassendes Bild von der Situation vor Ort
verschaffen. Rückführungen im Winter werden wir an den Ergebnissen der
Fachveranstaltung ausrichten.
Inklusion bedeutet Wertschätzung von Vielfalt. Es ist normal, verschieden zu sein.
Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen als individuell, besonders und
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gleichberechtigt an, unabhängig von Herkunft, Alter, Weltanschauung oder
Behinderung.
Inklusionspolitik für Menschen die behindert werden, ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe von hoher Bedeutung, die alle Lebensbereiche und Lebensphasen mit
umfasst.
Zentraler Ausgangspunkt und Maßstab für unsere Politik ist dabei die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Wir richten unsere Politik
deswegen
auch
auf
alle
Menschen
aus,
die
von
der
UNBehindertenrechtskonvention erfasst sind. Also alle Menschen, die langfristige
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und damit in
Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten
gehindert werden. Dazu gehören auch alle alten und kranken Menschen, die erst im
oder durch das Alter mir Einschränkungen leben müssen.
Inklusion bedeutet für uns, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von
Menschen mit Behinderung durchzusetzen: Menschen, die behindert werden,
müssen Rechte und Ansprüche auf Hilfsmittel haben; die Gesellschaft muss den
Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden, ohne dass es noch besonderer
Anpassungen bedarf. Dazu muss sich unsere Gesellschaft erst zu einer
„barrierefreien Gesellschaft“ wandeln, denn sie ist noch immer in zu vielen Bereichen
in erster Linie auf die Bedürfnisse von Menschen ohne Behinderung zugeschnitten.
Das Fachwissen der Expertinnen und Experten in eigener Sache ist für die
Aufstellung und Gestaltung unseres Aktionsplans und unserer Maßnahmen
unverzichtbar. Die Umsetzung unseres Aktionsplans muss dem Grundsatz der
Behindertenrechtskonvention folgen: „Nichts über uns ohne uns!
Barrierefreiheit umfasst nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch den vollen
Zugang zur sozialen und wirtschaftlichen Umwelt, also gleichberechtigte Teilhabe an
Bildung, Arbeit, Kultur, Sport, Zugang zu Medien und Kommunikationswegen und
vieles mehr. Sie bedeutet aber auch Barrierefreiheit im Denken von allen beteiligten
Akteuren und Gesellschaftsgruppen.
Die großen Aufgaben und Herausforderungen einer inklusiven Gesellschaft wollen
wir umgehend mit unserem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“
angehen.
Eine inklusive Gesellschaft - Bewusstseinsbildung und Beteiligung von Menschen mit
Behinderung
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Wir wollen eine neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns zur Stärkung des
gesellschaftlichen Bewusstseins und eines disability mainstreamings aufbauen. Dazu
beteiligen wir alle Akteure, insbesondere die kommunale Familie, die Organisationen
und Verbände der Menschen mit Behinderung, d.h. auch der älteren und alten
Menschen, und alle Ressorts der Landesregierung unter Federführung des für
Inklusion zuständigen Ministeriums an der Umsetzung, Überprüfung und
Weiterentwicklung des Aktionsplans in einem Inklusionsbeirat. Begleitende Gremien
sollen,
wenn
möglich,
bezogen
auf
alle
Interessengruppen
jeweils
geschlechterparitätisch besetzt werden.
Wir werden Aus- und Weiterbildungsangebote zur Stärkung des inklusiven
Bewusstseins bei den Beschäftigten innerhalb und außerhalb der Landesregierung
fördern. Wir wollen den Grundsatz verwirklichen, Sondereinrichtungen für Menschen,
die behindert werden, weitestgehend zu vermeiden bzw. bestehende umzuwandeln
mit dem Ziel, mehr Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe in allen
gesellschaftlichen Institutionen zu eröffnen.
Wir wollen in einem inklusiven Gemeinwesen Menschen mit Behinderung keinen
Lebensweg
vorgeben,
sondern
Selbstbestimmung
und
individuelle
Wahlmöglichkeiten eröffnen. Dazu gehört auch einer gendersensible Assistenz. Wir
werden alle landesrechtlichen Regelungen dahingehend prüfen, ob sie dem Ziel der
Inklusion nicht entgegenstehen.
Das Ziel der Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung, ist gerade
in unserer Politik für ältere Menschen ein integraler Bestandteil. Wir werden ihm vor
allem bei der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und des
Landespflegegesetzes (LPfLG) noch stärker als bisher Geltung verschaffen.
Und wir werden die Bundesregierung bei der Entwicklung von Initiativen und
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene
konstruktiv kritisch begleiten.
Rechte von Menschen mit Behinderung stärken
Damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir dafür
sorgen, dass sie Beratung in Anspruch nehmen können. Hierzu sollen u.a. die
„Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ als Anlaufstellen für Menschen mit
Behinderung weiter ausgebaut werden.
Ferner soll in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der
Freien Wohlfahrtspflege eine möglichst landesweit einheitliche anbieterübergreifende
und leistungsträgerunabhängige Beratungsstruktur entwickelt und mit den
Quartiersstrukturen vernetzt werden. Darüber hinaus wollen wir die
Inanspruchnahme des leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets gemäß
§ 17 SGB IX stärken.
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Für die Umsetzung der UN-Konvention hat die Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine zentrale Schlüsselfunktion.
Die beiden Landschaftsverbände haben hierzu beachtenswert Schritte eingeleitet
und gemeinsam mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege bundesweit wegweisende
Vereinbarungen geschlossen. Mit einer landesgesetzlichen Regelung wollen wir
sicherstellen, dass die Landschaftsverbände gemeinsam mit dem Land, den
Kommunen, den Verbänden der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der
Freien Wohlfahrtspflege einheitliche Vorgehensweisen entwickeln, die eine
gemeinsam getragene zielgerichtete Politik zugunsten der Weiterentwicklung der
Inklusion und Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen
sicherstellt.
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
Die Kooperation der Landschaftsverbände, der Kommunen und der Träger von
Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe werden wir hierzu verbessern.
Alle zuständigen Leistungsträger sind gefordert, ihre Leistungen in diesem Sinne
weiterzuentwickeln und zu vernetzen. Für uns gilt dabei der Grundsatz: Ungeklärte
Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen
gehen. Hierzu gehört auch eine deutliche Qualitätsverbesserung der Instrumente des
SGB IX. Wir werden hierzu auf Bundesebene aktiv.
Außerdem fordern wir vom Bund das Recht für Menschen mit Behinderung ein, alle
Leistungen der Sozialgesetzbücher gleichberechtigt in Anspruch nehmen zu können.
Wir setzen uns für die Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsrechtes für
Menschen mit Behinderung ein, das den Behinderungsbegriff der UNBehindertenrechtskonvention zugrunde zu legt. Hierzu werden wir die Initiative im
Bundesrat ergreifen, Damit soll u.a. auch die Eingliederungshilfe als ausschließlich
kommunal finanzierte „Fürsorgeleistung“ abgelöst werden.
Früh und konsequent fördern: Eine erfolgreiche Inklusionskette schaffen
Frühe Förderung verbessert die Lebensqualität, vergrößert die individuellen Chancen
im Inklusionsprozess und verringert in den meisten Fällen öffentliche Kosten für
spätere Unterstützungsleistungen. "Kein Kind zurückzulassen", das gilt deshalb vor
allem auch für Kinder mit Behinderung im Vorschulalter und Kinder, die von
Behinderung bedroht sind. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die langjährige
Forderung nach Evaluation der vorhandenen Frühförderstellen in den Kommunen
eingeleitet. Diese Ergebnisse sind Grundlage weiteren Handelns.
Dabei werden wir die Kooperation aller
Leistungsanbieter mit dem Ziel befördern:
zuständigen
Rehabilitationsträger
einheitliche Standards zur Dauer und zu den Inhalten von Diagnostik und
Fördereinheiten in der "Komplexleistung Frühförderung" festzulegen,
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
Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte und an das
Leistungsentgelt zu definieren und
eine Schiedsstellenlösung als verbindlichen Konfliktlösungsmechanismus
einzurichten.
Vor allem für betroffene Eltern wird damit die Sicherheit einer landesweit einheitliche
Unterstützungs- und Förderstruktur geschaffen.
Inklusion in der Kita
Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren müssen. Vielmehr sollen von
Anfang an Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in den Kindergarten gehen.
Der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention gilt in vollem Umfang auch in der
frühkindlichen Bildung.
Wir wollen mit den weiteren Stufen der Revision ein bedarfsgerechtes Angebot an
erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen
sorgen.
Inklusive Schulen
Wir wollen so schnell wie möglich den Rechtsanspruch auf den Besuch einer
allgemeinen Schule umsetzen. Inklusion ist eine Aufgabe, die sich für alle Schulen
und Schulformen stellt. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne
Behinderung gemeinsam lernen. Die Schulen werden wir durch Fortbildung und
zusätzliches Personal unterstützen. Der Prozess wird schrittweise zielgerichtet und
verlässlich gestaltet.
Der inklusive Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderung haben vielfältiges Potenzial. Arbeit ist eine der
wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben, für gesellschaftliche
Teilhabe und die Verhinderung von Altersarmut. Arbeit bedeutet unmittelbar
Einkommen und damit die existenzielle Grundlage für die Verwirklichung von
Lebensplanungen und gesellschaftlicher Anerkennung, für die Sicherung von
Lebensstandards und Handlungsspielräumen.
"Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit und die Möglichkeit,
in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld den
Lebensunterhalt zu verdienen". NRW bekennt sich zu diesem Programmsatz der UNKonvention. In NRW sind in der Vergangenheit große Erfolge erzielt worden. Dieser
Weg wird fortgesetzt. Gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden wird ein
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NRW-Budget für Arbeit entwickelt, um wesentlich mehr behinderten Menschen der
Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen.
Deswegen werden wir die Integrationsunternehmen weiter ausbauen, in denen 25 –
50 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Menschen mit einer Behinderung
sind. Darüber hinaus werden wir das Leistungsangebot der Werkstätten für
Menschen mit Behinderung noch stärker auf die Anforderungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes ausrichten und Beschäftigungsalternativen für Mitarbeiter der
Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
fördern.
Selbstbestimmtes Wohnen
Menschenwürde ist in jeder Lebensphase zu wahren. Wir werden dafür eintreten,
dass alle Menschen mit Behinderung sowie mit Unterstützungs- und Pflegebedarf
selbstbestimmt leben können. Wir wollen deshalb bessere Rahmenbedingungen für
ein selbstbestimmtes Wohnen schaffen.
Der Kostenvorbehalt im SGB XII ist mit den Vorgaben der UN-BRK nicht vereinbar
und muss bei der notwendigen Reform des SGB XII auf Bundesebene bzw. mit
Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsrechts aufgehoben werden.
Die Landschaftsverbände sollen auch in Zukunft für alle stationären wie ambulanten
Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen zuständig bleiben. Dies
werden wir in einem Ausführungsgesetz regeln. Dabei ist in Kooperation mit den
kommunalen Spitzenverbänden eine Zuständigkeitsregelung zu finden, die „Hilfen
aus einer Hand“ auch für die komplementären Unterstützungsformen im Sozialraum
berücksichtigt. Personenzentrierung und Umbau der Versorgungsangebote weg von
Wohnheimen hin zu selbstbestimmten Wohnformen mit der Möglichkeit der
ambulanten Unterstützung sollen in NRW im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der
Leistungen der Eingliederungshilfen zum Wohnen stehen. Dabei wollen wir auch,
dass das unterstützte selbständige Wohnen auch für Menschen mit intensivem und
vielfältigem Unterstützungsbedarf weiterentwickelt und ausgebaut wird.
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen können, wo sie wohnen und mit
wem sie wohnen. Deswegen werden wir durch die Bereitstellung von Mitteln der
sozialen Wohnraumförderung kontinuierlich das Angebot, der für Menschen mit
Behinderung geeignet und bezahlbar ist, erweitern und verbessern. Das Programm
der NRW.Bank zum Abbau von Barrieren werden wir fortsetzen.
Zudem ist ein auskömmliches Angebot von haushaltsnahen Dienstleistungen
erforderlich. Deshalb wollen wir landespolitisch die Rahmenbedingungen für
Dienstleistungspools auf der kommunalen Ebene mit sozialversicherungspflichtig
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Beschäftigten schaffen, damit ortsnah ein bedarfsgerechtes und für die Haushalte
erschwingliches Dienstleistungsangebot entstehen kann. Darüber hinaus wollen wir
eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Gleichstellung von haushaltsnahen
Dienstleistungen mit ambulanten Pflegedienstleistungen ergreifen.
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VII. Familie,Jugend,Generationen,Sport
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FamilieninNRW
„Familie“ im 21. Jahrhundert hat sich gewandelt und versteht sich heute als der Ort,
wo Menschen unterschiedlicher Generationen füreinander Verantwortung
übernehmen. Ihr Engagement ist unverzichtbar für ein gelingendes Aufwachsen von
Kindern und Jugendlichen. Den sich verändernden Lebensrealitäten der Familien
und den vielfältigen Herausforderungen, vor denen sie stehen, werden wir Rechnung
tragen. Die Stärkung der Familien ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden wir
Initiativen zur Weiterentwicklung familienpolitischer Ansätze auf Landesebene
ergreifen.
Wir erkennen das Bedürfnis von Familien an, die verschiedenen Lebensbereiche in
Einklang bringen zu wollen. Wir werden deshalb die Rahmenbedingungen für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, partnerschaftliche Familienmodelle
unterstützen, eine aktive Vaterschaft stärken und für mehr Zeitsouveränität von
Familien eintreten. Wir tun dieses gemeinsam mit Kommunen, Verbänden der
Wirtschaft sowie Sozial- und Familienverbänden und sichern dabei die Beteiligung
von Eltern, Kindern und Jugendlichen.
Wir werden einen „Familienbericht Nordrhein-Westfalen“ erstellen. Neben der
Erhebung von Daten und Fakten wollen wir daraus vor allem auch
Handlungsoptionen für eine moderne Familienpolitik entwickeln.
Uns geht es darum, dass die Anliegen von Familien bei wirtschaftlichen und
politischen Vorhaben regelmäßig berücksichtigt werden. Das gilt für die Sozial- und
Gesellschaftspolitik ebenso wie in der Wohnungsbaupolitik, in der Verkehrspolitik und
besonders im Bildungsbereich. Wir wollen, dass die Belange von Familien hier von
Beginn an berücksichtigt werden. Oberste Priorität hat für uns auch hier der Leitsatz:
„Wir wollen kein Kind zurücklassen.“
Für eine Umsteuerung familienpolitischer Leistungen
Wir setzen uns für eine zukunftsorientierte Umsteuerung familienpolitischer
Leistungen ein. Es ist nicht hinnehmbar, dass von der Bundesebene nahezu 200
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Mrd. Euro jährlich in die Familien fließen und dennoch viele Familien arm sind. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass die vorhandenen Leistungen zu einem gerechten
Familienleistungssystem neu gestaltet und ausgebaut werden. Es soll vor allem drei
Ziele erfüllt: Materielle Absicherung und Teilhabe von Kindern und Familien,
bezahlbare haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien und die Förderung des
partnerschaftlichen Familienmodells. Auch das geplante Betreuungsgeld erfüllt diese
Forderung nicht, da es am Bedarf der Familien nach verlässlicher Kinderbetreuung
vorbeigeht. Es ist bildungspolitisch kontraproduktiv, da es einen Anreiz setzt, um
Kindern eine wichtige Förderung vorzuenthalten. Dies ist mit einer konsequenten
Präventionsstrategie unvereinbar. Außerdem ist das Betreuungsgeld sozial
ungerecht, da es Eltern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind und sich
dadurch in einer wirtschaftlich besonders schwierigen Lage befinden, nach dem
Willen der Bundesregierung nicht zu Gute kommen soll. Das Betreuungsgeld
verfestigt damit die Armut in vielen jungen Familien. Daher lehnen wir es ab und
werden als Land alle Möglichkeiten nutzen, um es wieder abzuschaffen.
Wir setzen uns auch dafür ein, dass das Elterngeld nicht mehr wie bisher auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade die
Familien bei dieser Leistung leer ausgehen, die sich unter besonders schwierigen
Bedingungen für ein Kind entscheiden.
Den Wunsch von immer mehr Familien nach einem partnerschaftlichen
Familienmodell nehmen wir ernst. Die notwendigen Rahmenbedingungen, um diesen
Wunsch auch umzusetzen, müssen wir schrittweise schaffen. Es muss sichergestellt
werden, dass Eltern, die sich Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während der
Elternzeit partnerschaftlich teilen, indem sie beide Teilzeit arbeiten, beim Elterngeld
nicht benachteiligt werden.
Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir setzen uns für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Das ist der
Wunsch der meisten Familien und es entspricht auch dem wachsenden
Fachkräftebedarf in der Wirtschaft. Wir wollen eng mit Arbeitgebern,
Gewerkschaften,
Betriebsräten,
Verbänden
und
anderen
Akteuren
zusammenarbeiten, um gute Ansätze für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
verbreitern. Dazu werden wir die bestehende Aktionsplattform „Familie@Beruf“
weiterentwickeln.
Die Bundesregierung stellt in ihrem 8. Familienbericht, der sich dem Thema „Zeit“
widmet, fest, dass das Arbeitsrecht eine strukturelle „Blindheit“ gegenüber Familien
hat. Wir wollen, dass dieser richtigen Erkenntnis auch Taten folgen und werden
deshalb in einer Bundesratsinitiative Vorschläge für familienfreundliche
Arbeitszeitregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und im Teilzeit- und
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Befristungsgesetz unterbreiten. Dabei geht es uns darum, dass Eltern mehr Einfluss
auf die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen haben, wie Arbeitszeit und
Arbeitsort. Ebenso wollen wir erreichen, dass Teilzeitstellen nicht zur Sackgasse
werden. So werden wir uns dafür einsetzen, dass Teilzeitmodelle an Lebensphasen
orientiert werden und es ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gibt.
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Jugendpolitik:EineigenständigesPolitikfeld
Stärkung der Erziehungskompetenz vortreiben
Bildung und Erziehung von Kindern erfordert erhebliche Anstrengungen. Wir wollen
daher die Unterstützung für Familien bei der Bewältigung dieser Aufgaben weiter
ausbauen und den Zugang zu Information und Beratung erleichtern. Dazu gehört es,
Angebote in Stadtteile zu bringen und dort anzusiedeln, wo Familien ihren
Lebensmittelpunkt haben. Deshalb wollen wir die Familienbildung und
Familienberatung in den Familienzentren stärken und verlässlich fördern.
Wir wollen Eltern in ihrer Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder spürbar
unterstützen. Deshalb wollen wir das gebührenfreie Angebot der Familienbildung
„Elternstart NRW“, das 2012 für Mütter und Väter von Kindern bis zu einem Jahr
eingeführt wurde, fortführen.
Neujustierung in der Schwangerschaftsberatung
Wir werden die Förderung der Schwangerenberatung neu justieren und die
gesetzliche Förderung des Landes sachgerechter als bisher verteilen. Deshalb
streben
wir
eine
Novellierung
des
Ausführungsgesetzes
zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz an, nach der die Verteilung der Förderung auch an
der Nachfrage der Beratungs- und Präventionsangebote der Beratungsstellen
ausgerichtet wird. Dabei sollen die Aufgaben nach den Paragrafen 2 und 5 SchwG
einbezogen werden. Damit wollen wir die bisherige Regelung, die eine schematische
gleichhohe Förderung alter Trägergruppen vorsieht, ablösen.
Wir wollen den Weg fortsetzen, Jugendpolitik zu einem eigenständigen Politikfeld der
Landespolitik zu machen. Durch gezielte Förderung wollen wir erreichen, dass alle
Kinder und Jugendlichen im Land ihre individuellen Möglichkeiten und Begabungen
entfalten können. Wichtig ist uns dabei, dass Kinder und Jugendliche sich selbst
stärker in die Ausgestaltung der Angebote der Jugendarbeit einbringen können.
Hierfür stärken wir gemeinsam mit den Einrichtungen und Organisationen der
Jugendarbeit Beteiligungsmöglichkeiten Dabei soll mit Blick auf die Jugendarbeit
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insgesamt sichergestellt werden, dass möglichst alle Jugendliche unabhängig von
Geschlecht, sexueller Identität oder Orientierung, ethnischer Herkunft,
Beeinträchtigungen und Behinderung Zugang zu Angeboten erhalten. Gerade
benachteiligte Jugendliche wollen wir besser fördern.
Kinder- und Jugendarbeit ist ein Feld zur Selbstentfaltung und Persönlichkeitsbildung
junger Menschen. Es handelt sich um einen Bildungsbereich, der in vielfältiger Weise
nonformale und informelle Bildungsprozesse ermöglicht. Dies wollen wir stärken und
zugleich eine noch bessere Verknüpfung mit dem Lern- und Lebensort Schule
sicherstellen. Daher muss die Kooperation von Jugendhilfe und Schule unter
Beachtung des eigenständigen Charakters von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
weiter verbessert werden. Der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften kommt
dabei eine besondere Rolle zu.
Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche auch
unter den Bedingungen eines Ausbaus der Ganztagsschulen weiterhin über die
notwendige Zeit für Engagement und selbstbestimmte Freizeit verfügen. Hierüber
werden wir einen breiten gesellschaftlichen Dialog anregen.
Das zentrale Instrument unserer Jugendpolitik in NRW ist der von uns aufgestockte
Kinder- und Jugendförderplan, den wir im bisherigen Fördervolumen fortschreiben
werden. Die darin enthaltenen Schwerpunktsetzungen auf Bildung, Prävention, die
Bekämpfung sozialer Benachteiligung sowie Integration und Inklusion werden wir
beibehalten. Jahresübergreifende Förderungen sind zu erleichtern. Wir wollen auch
die geschlechtersensible Jugendarbeit fortsetzen und weiter stärken. Die
Jugendeinrichtungen von und für Jugendliche mit LSBTTI-Identität werden wir gezielt
und verlässlich ergänzend fördern.
Um insgesamt Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten jungen
Menschen zu verbessern, werden wir darauf hinwirken, dass die Angebote der
Jugendsozialarbeit noch besser mit den Angeboten anderer Hilfesysteme und den
Schulen zusammenwirken. Besonders die Gruppe junger Volljähriger aus
benachteiligten
Milieus
wollen
wir
aufgrund
der
bestehenden
Schnittstellenproblematik stärker in den Blickpunkt nehmen.
Jugendarbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement, das wir weiter fördern und
unterstützen wollen. Bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist darauf
zu achten, dass dieses Engagement in der Jugendarbeit nicht beeinträchtigt wird.
Eine Kultur des Hinsehens und freiwillige Selbstverpflichtungen in der Jugendarbeit
und im Sport leisten einen wichtigen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz.
Freiwilligendienste eröffnen jungen Menschen die Chance persönlicher und
beruflicher Orientierung. Sie ermöglichen neue Lernerfahrungen und vermitteln
wichtige fachliche, soziale und interkulturelle Fähigkeiten. Daher werden wir das
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Freiwillige Soziale Jahr sowie andere Freiwilligendienste unterstützen und das
Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen.
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Zivilgesellschaftliches und Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein‐
Westfalenstärken
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz fordert die Einbeziehung von Kindern und
Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen. Eine
Servicestelle Jugendbeteiligung kann helfen, Initiativen zu unterstützen, die das Ziel
der Ausweitung und Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf
kommunaler Ebene haben. Darüber hinaus werden wir die Wirksamkeit der
vorhandenen Beteiligungsmodelle prüfen.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen wollen wir stärken. Das kann durch eine
Ausweitung von Teilhabemöglichkeiten erreicht werden. Ansätze wie z.B., die
Einrichtung eines unabhängigen Beschwerdemanagement in der Kinder- und
Jugendhilfe (Ombudsstellen) können ein wichtiger Beitrag dazu sein. Hier werden wir
Unterstützungsmöglichkeiten prüfen.
Wer junge Menschen für Politik und wichtige Zukunftsfragen interessieren und ihnen
Verantwortung übertragen will, muss sie daran beteiligen. Junge Menschen ab 16
Jahren sollen bei den Landtagswahlen mitwählen können. Denn wer reif genug für
die Kommunalwahlen ist, ist es auch für die Landtagswahlen.
Hunderttausende Menschen aller Altersklassen engagieren sich in NRW
ehrenamtlich. Sie bilden ein starkes Fundament für viele Bereiche der Sozial-,
Jugend- und Familienarbeit, im Sport, in der Kultur und in unseren Vereinen. Diese
Begeisterung und dieses gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein wollen wir
erhalten und nach Möglichkeit weiter ausbauen. Denn eine lebendige
Zivilgesellschaft stärkt die Demokratie und den solidarischen Zusammenhalt unserer
Gesellschaft.
Gesellschaftliches Engagement zeigt sich in vielen Formen: vom klassischen
Ehrenamt, langfristig und in festen organisatorischen Strukturen, bis hin zu
projektgebundenen oder losen Organisationsformen, von der Nachbarschaftshilfe
über Selbst- und Fremdhilfe, dem Einsatz in gemeinnützigen Organisationen,
Bürgerinitiativen und politischer Partizipation. Auch Unternehmen sind hier gefordert,
zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und beispielsweise ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Raum für Engagement zu geben.
Dieses unterschiedliche und vielfältige Engagement lässt sich weder verordnen noch
gezielt steuern. Aber es kann und sollte durch den Staat gefördert und unterstützt
werden.
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Die bestehenden und sehr erfolgreichen Instrumente wie der Engagementnachweis
NRW, die Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche in NRW, das
Informationsportal „engagiert-in-nrw“ und die Ehrenamtskarte NRW werden wir
fortführen.
Ein besonderes Anliegen sind uns Aktivitäten zur Stärkung des Engagements von
jungen Menschen. Ihr Engagement ist seit einigen Jahren rückläufig, diesem Trend
wollen wir entgegen wirken. Möglichkeiten hierzu bestehen z.B. in Verbänden, im
Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologisches Jahr. Auch das Soziale
Jahr in der Kultur gehört dazu. Mit dem Bundesfreiwilligendienst ist eine zusätzliche
Möglichkeit für junge und ältere Menschen entstanden, generationenübergreifend
freiwilliges Engagement wahrzunehmen. Für uns dienen solche Jahre der Bildung,
fördern die persönliche Weiterentwicklung und die Bereitschaft zur Übernahme
gesellschaftlicher Verantwortung. Sie dürfen nicht als Instrument des Arbeitsmarktes
missbraucht werden.
Die Bereitschaft gerade älterer Menschen, sich für die Gesellschaft zu engagieren, ist
unverzichtbar, um lebendige und zukunftsfähige Quartiere zu gestalten. Aufgabe des
Landes wird es sein, die Kommunen bei der Förderung bürgerschaftlichen
Engagements durch landesweit wirksame Strukturen der Koordination und
Qualifikation zu unterstützen.
Die Leistungen der engagierten Bürgerinnen und Bürger für das Wohl unserer
Gesellschaft verdienen Wertschätzung. Wir setzen uns weiterhin für eine Kultur der
öffentlichen Anerkennung ein und wollen unter anderem durch Veranstaltungen auf
die Bedeutung zivilgesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Engagements
aufmerksam machen. Wir werden zur Verleihung eines Engagementpreises NRW ein
Konzept der Landesregierung erstellen, das die Vielfalt des Engagements
berücksichtigt.
Im Rahmen der Engagementkampagne möchten wir mit gutem Bespiel vorangehen
und uns im Sinne des Corporate Volunteering regelmäßig in gemeinnützigen
Einrichtungen engagieren. Ein entsprechendes Corporate Volunteering-Konzept für
die Landesregierung wird erarbeitet.
PolitischeBildungstärken
Die Bedeutung der politischen Bildung wächst in Zeiten zunehmender Globalisierung
und damit einhergehenden Unsicherheiten in der Beurteilung politischer
Entwicklungen. Toleranz und ein solidarisches Miteinander sind die Basis unserer
Demokratie. Deshalb bleibt es eine stetige Herausforderung, den Bürgerinnen und
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Bürgern die Chancen und die Errungenschaften der Demokratie aktiv zu vermitteln
und sie zu einem zivilgesellschaftlichen Engagement zu ermuntern.
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Rechtsextremismusbekämpfen
Daher werden wir die Entwicklung weiterer demokratischer Strukturen in Jugend- und
Bildungseinrichtungen unterstützen. Wir wollen eine Identifizierung mit
demokratischen Werten erreichen und so die Voraussetzungen für eine eigene
Urteilsfähigkeit schaffen. Eine pluralistische Gesellschaft kann nur ohne
Ausgrenzung funktionieren. Deshalb setzen wir auch weiterhin auf eine starke
Landeszentrale für politische Bildung und auf eine starke politische
Bildungslandschaft.
Wir stehen für ein weltoffenes, pluralistisches und demokratisches NordrheinWestfalen. Die Aufdeckung der menschenverachtenden NSU-Morde hat unsere
demokratische Gesellschaft erschüttert. Auch in NRW wurden und werden Menschen
Opfer rechter Gewalt. Deshalb werden wir die rechtsextreme Szene und die dahinter
liegenden menschenfeindlichen Einstellungen wie Rassismus, Antisemitismus,
Islamfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie entschieden bekämpfen.
Wir geben dem Rechtsextremismus keine Chance. Gerade im präventiven Bereich
haben wir bereits viel gegen Rechtsextremismus unternommen. Das wollen wir
verstärken und ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und
Rassismus entwickeln. An der Erstellung des Konzepts wollen wir viele beteiligen
und es so möglichst breit aufstellen. Zivilgesellschaftliche Initiativen sind das
Herzstück im Kampf gegen Rechtsextremismus. Deshalb wollen wir diejenigen
unterstützen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Rassismus einsetzen. Die
unterschiedlichen Aktivitäten der Landesregierung werden wir durch eine nachhaltige
Strategie besser aufeinander abstimmen.
Wichtig sind uns auch die Opfer von rechtsextremer Gewalt und
Einschüchterungsversuchen. Die bereits bestehenden Opferberatungsstellen,
mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und die bei der Landeszentrale
für politische Bildung eingerichtete Koordinierungsstelle wollen daher wir stärken. Da
Frauen und Mädchen verstärkt als Aktivistinnen in der rechtsextremen Szene
auftreten, müssen alle Maßnahmen auch unter der Genderperspektive betrachtet
werden.
Wir fordern den Bund auf, sich weiterhin am Kampf gegen Rechtsextremismus zu
beteiligen und erfolgreiche Programme fortzuführen. Die Extremismusklausel der
Bundesregierung lehnen wir ab, da sie unverhältnismäßig ist und Misstrauen fördert.
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WirbewegenNRW
Sport bietet als wichtiger Teil unserer Alltagskultur den Menschen die Möglichkeit,
ethnische, kulturelle und soziale Grenzen und Unterschiede zu überwinden. Darüber
hinaus leistet er einen unersetzlichen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Der
Vereins-, Breiten- und Leistungssport sowie die Jugendarbeit im Sport bedürfen
deshalb einer gezielten Förderung, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das
Verständnis für eine gesunde Lebensführung und die Werte des Fairplay zu
vermitteln. Sport fördert darüber hinaus bürgerschaftliches, ehrenamtliches
Engagement.
Das wichtigste Ziel unserer Sportpolitik besteht darin, allen Menschen Zugang zum
Sport zu ermöglichen. Diese Aufgabe hat angesichts des demographischen Wandels
noch an Bedeutung gewonnen. Besonders wichtige Zielgruppen sind auch
Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen
und Frauen.
Wir wollen die Vereine und Verbände im Inklusions-Prozess unterstützen. Dazu
gehört vor allem die Aus, Fort- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern,
Betreuerinnen und Betreuern, Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie
Schiedsrichterinnen
und
Schiedsrichtern.
Vor
allem
gilt
es,
die
Behindertensportverbände und -vereine und ihre Expertise in diesen Prozess
einzubinden. Alle Sportverbände werden darin unterstützt, sich stärker als bisher
auch für gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung zu öffnen –
dazu gehören auch barrierefreie Sportstätten. Zu diesem Zweck werden wir die
Förderung beim Bau und der Sanierung von Sportstätten mit überregionaler
Bedeutung an eine barrierefreie Gestaltung knüpfen.
Sporträume und Sportstätten sollen auch für Frauen, Menschen mit
Migrationsgeschichte und ältere Menschen entsprechend ihrer Bedürfnisse gestaltet
werden. Wir sehen diese Aufgabe als Teil einer integrierten Stadtplanung und wollen
die Kommunen verstärkt bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen
unterstützen. Dabei müssen immer auch die ökologischen Auswirkungen und das
ökologische Potenzial von Neubauten und Sanierungen Beachtung finden. Wir
wollen insbesondere auch die neuen Entwicklungen im Sport stärker begleiten und
innovative Modelle innerhalb und außerhalb traditioneller Vereinsstrukturen
unterstützen. Die Sportpauschale wollen wir erhalten und sicherstellen, dass sie
entsprechend der Zweckbestimmung ausschließlich für Sportzwecke eingesetzt wird.
Wir wollen den organisierten Sport darin unterstützen, für Menschen jeder
Altersgruppe Angebote zu machen, dafür die entsprechenden Sportanlagen
vorzuhalten und Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu qualifizieren. Die
Übungsleiterpauschale für die Sportvereine soll erhalten bleiben. Das Ehrenamt im
Sport wird von uns in jeder Beziehung gefördert, Programme zur Gewinnung und
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Qualifizierung von ehrenamtlichen Menschen des Landessportbundes sind daher im
Sinne einer Anerkennungskultur weiter zu fördern.
Jede Diskriminierung im Sport, jede Gewalt und sexuelle Übergriffe werden von uns
konsequent bekämpft. Präventive Maßnahmen im Sport, insbesondere in der
Ausbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, werden von uns unterstützt. Zu
diesem Zweck gilt es, das notwendige Wissen bereitzustellen und den Kontakt zu
bestehenden Strukturen bzw. Einrichtungen (auch außerhalb des Sports) zu
vermitteln.
Das gemeinsame Breitensportprogramm der Landesregierung und des
Landessportbundes „Sport für Alle“ wollen wir in den nächsten Jahren umsetzen.
Spezielle Landesprogramme und Projekte werden fortgeführt. Insbesondere werden
kommunale Aktivitäten unterstützt, die allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot
zu Bewegung und Sport unterbreiten, das ihren Möglichkeiten gerecht wird.
Nordrhein-Westfalen versteht sich als Sportland Nummer 1. Dazu gehört
unabdingbar die Förderung des Leistungssports und seines Nachwuchses. Die mit
dem Landessportbund, den Olympiastützpunkten und der Sportstiftung vereinbarten
Programme und Konzepte werden wir Schritt für Schritt umsetzen. Besonders wollen
wir die Duale Karriere unterstützen, damit leistungssportliche Spitzenergebnisse und
die Qualifizierung in der Schule, in der Hochschule, in der Berufsausbildung und im
Beruf möglich sind. Dazu werden wir das „Verbundsystem Schule und
Leistungssport“ verbessern und das Ziel der 18 NRW-Sportschulen in dieser
Legislaturperiode realisieren. Diese Schulen sollen ihre Zusammenarbeit mit
Grundschulen ausbauen.
Das Land wird in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden weiterhin
Sportgroßveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Bei diesen gilt es
jedoch immer auch, ökologische Kriterien zu beachten und einen Ausgleich zwischen
Sport und Umweltschutz zu schaffen. NRW kann hier international eine
Vorbildfunktion einnehmen.
Wir verstehen Sportpolitik als Querschnittaufgabe, die nur in enger Kooperation mit
anderen Politikbereichen weiterentwickelt werden kann. So ist insbesondere die
bewegungsfreudige Schule unser Ziel. Dazu benötigen wir gut ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer, damit der Sportunterricht im vorgesehenen Umfang von drei
Wochenstunden durch qualifiziertes Personal erteilt werden kann. Wir wollen,
ausgehend von dem Projekt „Tägliche Sportstunde an Grundschulen“ ein neues
Konzept erarbeiten. Ziel sind mehr tägliche Bewegungszeiten in den Schulen und
eine bessere Rhythmisierung von Lern- und Entspannungszeiten im Schulalltag. Der
Schwimmunterricht muss einen höheren Stellenwert bekommen.
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Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Sportangebote im Ganztag werden
fortgeführt. Hierbei sind die Sportvereine und ihre Verbände unsere verlässlichen
und bewährten Partner. Ähnliche Anstrengungen werden in Bezug auf die Förderung
von Bewegungskindergärten und der Verbindung von Sportvereinen mit
Kindertagesstätten unternommen. Das Programm „1000 x 1000 – Sport im Ganztag“
wollen wir fortführen.
Wir stehen für einen sauberen Sport und bekämpfen entschieden jede Form des
Dopings. Neue Doping-Methoden müssen frühzeitig erkannt und entsprechende
Nachweisverfahren entwickelt werden. Wir treten für einen humanen Leistungssport
ein, bei dem Respekt, Toleranz und Unversehrtheit im Vordergrund stehen. Kinder
und Jugendliche müssen so früh wie möglich über die Gefahren des Dopings
informiert und über die ethischen Grundlagen des Sports aufgeklärt werden. Wir
wollen in Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft
zum Thema „Doping“ prüfen.
Ein wichtiger Partner für die Sportpolitik des Landes ist und bleibt die Deutsche
Sporthochschule in Köln. Wir wollen die ganzheitliche Forschung und Lehre zu allen
Bereichen des Sports weiter fördern und stärken.
Den eingeschlagenen Weg für „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“ wollen wir
konsequent fortsetzen. Wir werden Gewalt im Kontext von Fußballspielen nicht
tolerieren und werden Gewalttäter und Gewalttäterinnen konsequent strafrechtlich
verfolgen. Die Stärkung der Prävention, wie sie durch die Fanprojekte in NRW
geleistet wird, ist uns ein wichtiges Anliegen. Darüber hinaus wollen wir den Dialog
zwischen Politik, Vereinen und Verbänden sowie der Polizei und den Fans fördern.
Wir sind der Ansicht, dass eine Strategie, die allein auf Repression setzt, dem
Problem nicht gerecht wird.
Pakt für den Sport
In NRW gibt es 20.000 Sportvereinen, die vom Landessportbund mit seinen
Fachverbänden und Stadt- und Kreissportbünden vertreten werden. Der organisierte
Sport benötigt weiterhin unsere Unterstützung. Deshalb wollen wir den in der letzten
Legislaturperiode zwischen der Landesregierung und dem Landesportbund
abgeschlossenen „Pakt für den Sport“ fortsetzen. Wir streben eine vertragliche
Regelung für die gesamte Legislaturperiode an, in der dem Landesportbund
Planungssicherheit gegeben werden kann. Dabei sollen Verabredungen zur
Sportförderung in den Kommunen, insbesondere hinsichtlich der Sportvereine sowie
der Unterstützung von Sport- und Bewegungsangeboten im Ganztag und im
Primarbereich getroffen werden. Ein Schwerpunkt soll die Förderung von Sport und
Bewegung in Kindertagesstätten und die Zusammenarbeit mit örtlichen
Sportvereinen werden.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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VIII. Gesundheit,Pflege,Emanzipation
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Gesundheitsversorgungsozialausrichten
Unser Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ohne Hürden zugängliche
gesundheitliche und medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in
NRW – unabhängig von sozialem Status, Alter, Herkunft oder Geschlecht. Unsere
Gesellschaft muss sich in Zukunft auch daran messen lassen, wie es gelingt,
gesundheitsfördernde Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu realisieren.
Hierzu muss Prävention gleichberechtigt neben Kuration, Pflege und Rehabilitation
einen Beitrag dazu leisten, soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu
verringern und Lebenschancen zu erhöhen. Sie muss die Menschen in ihren
Lebenswelten erreichen und Zugangsbarrieren abbauen. Die finanziellen und
strukturellen Rahmenbedingungen werden auf Bundesebene gesetzt. Wir werden
unseren
Einfluss
geltend
machen,
um
einkommensunabhängige
Gesundheitsprämien zu verhindern.
Wir wollen keine Zwei-Klassen-Medizin und werden daher darauf hinwirken, dass die
solidarische Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Richtung einer
Bürgerversicherung weiterentwickelt wird. Außerdem fordern wir die Abschaffung der
Praxisgebühr, die keinerlei steuernde Wirkung entfaltet hat.
Eine nutzer- und patientenorientierte Gesundheitspolitik bildet die Grundlage für eine
qualitativ hochwertige Versorgung und gleichzeitig für eine leistungsstarke
Gesundheitswirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung wird die
Nachfrage nach den Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft sowie nach ihren
medizinischen Produkten und Systemen weiter wachsen. Sie ist daher ein
anerkanntes Kompetenzfeld und treibender Faktor für Beschäftigungswachstum und
Innovation. Der übergroße Teil umfasst dabei Arbeitsplätze in der medizinischen und
pflegerischen Versorgung. Die Landesregierung wird die an der gesundheitlichen
Versorgung beteiligten Institutionen in NRW dabei unterstützen, dass die
Arbeitsbedingungen für die in der medizinischen Versorgung beschäftigten
Menschen verbessert werden. Dabei werden wir die Leistungserbringer in ihrem
Bemühen um attraktivere und familienverträglichere Arbeitsbedingungen
unterstützen. Um die Kräfte in den Regionen zu bündeln, ist ein neues
Zusammenspiel der Ärztinnen und Ärzte, Pflegenden, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler und Unternehmen vor Ort notwendig. Notwendig bleibt auch eine
geschlechter- und herkunftsdifferenzierte Gesundheitsberichterstattung. Wir laden
alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen dazu ein, für die
Umsetzung dieser Ziele gemeinsam mit uns Verantwortung zu übernehmen.
Die Weiterentwicklung des Gesundheitscampus NRW mit dem Ziel einer neuen
Balance zwischen regionaler und landesweiter Vernetzung und lokaler Konzentration
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wird fortgesetzt. Leitidee ist, dass die medizinischen und pflegerischen
Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft nur in einer partnerschaftlichen
Anstrengung von Versorgung, Wirtschaft und Wissenschaft über die Grenzen der
einzelnen Versorgungssektoren hinweg und gemeinsam mit den Patientinnen und
Patienten bewältigt werden können. Der Gesundheitsstandort NRW muss sich
stärker als bisher gemeinsam nach außen präsentieren, dies zu fördern ist ebenfalls
Kern der Arbeit des Landeszentrums Gesundheit im Campus.
Die Ansiedlung von Einrichtungen und Instituten auf dem Gesundheitscampus
werden wir zügig vorantreiben und so die Verzahnung von Wissenschaft, Forschung,
Lehre und Wirtschaftsförderung im Gesundheitsbereich stärken.
Die anwendungs- und forschungsorientierten Wettbewerbe um innovative Ideen in
der Gesundheitswirtschaft werden evaluiert und im Rahmen einer abgestimmten
Strategie für den Leitmarkt Gesundheit ggf. erneut aufgelegt.
Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten durch ein transparentes,
unabhängiges Beratungsangebot weiter stärken. Eine unabhängige, nicht durch
wirtschaftliche Interessen gelenkte Beratung ist für Patientinnen und Patienten in
schwierigen Situationen wichtig. Mit der Einsetzung der Patientinnen- und
Patientenbeauftragten haben wir eine Struktur geschaffen, die in diesem
Handlungsfeld einen wichtigen Beitrag leistet.
Die Krankenhäuser in NRW müssen auch in Zukunft hohe Behandlungsqualität mit
Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen können. Dabei gilt es, die wohnortnahe
Grundversorgung ebenso zu sichern wie Krankenhäuser der Maximalversorgung und
spezialisierte Zentren. Dabei muss den besonderen Bedarfen älterer Menschen und
Menschen mit Behinderung und eingeschränktem Bewegungsradius entsprochen
werden.
Krankenhäuser dürfen nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Es
gibt in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung kein funktionierendes
Marktgeschehen, weil die Patientinnen und Patienten in vielen Fällen nicht über die
Kundensouveränität verfügen, sich ein Krankenhaus ihrer Wahl auszusuchen. Die
Krankenhausplanung in NRW muss deshalb unter Berücksichtigung der Morbidität
und des demographischen Faktors eine flächendeckende Versorgung für
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie muss dabei ein gesichertes und
internationalen Standards entsprechendes Qualitätsniveau gewährleisten. Die
pauschale Förderung wird auch zukünftig durch einen "Sonderfonds Krankenhäuser"
ergänzt.
So ist offensichtlich, dass durch vermeidbare Versorgungs- und vor allem
Hygienemängel Patientinnen und Patienten zu Schaden kommen und die
Krankenkassen mit zusätzlichen unnötigen Behandlungskosten belastet werden, weil
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Verantwortliche immer wieder Pflege- und Behandlungsfehler verharmlosen. Die
Reduzierung des Pflegepersonals verschärft das Problem. Insbesondere die
Verbreitung des MRSA-Keims gibt immer stärker Anlass zur Sorge. Wir wollen daher
den bereits begonnenen Hygieneaktionsplan fortführen und ihn zusammen mit den
Akteurinnen
und
Akteuren
der
Selbstverwaltung
und
der
Landesgesundheitskonferenz NRW zum Wohle der Patientinnen und Patienten
zeitnah umsetzen.
Trotz umfassender und moderner Hygieneempfehlungen und Richtlinien des RobertKoch-Instituts scheitert die Umsetzung an fehlendem Hygienefachpersonal in den
Krankenhäusern. Die Bundesregierung darf sich nicht allein auf die Diskussion
zusätzlicher Richtlinien und Register beschränken. Sie muss endlich dafür sorgen,
dass die Krankenhäuser in ihrer Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden. Die
Landesregierung wird darüber hinaus prüfen, ob Maßnahmen auf Landesebene
unterstützend ergriffen werden können.
Die medizinische und gesundheitliche Versorgung in ländlichen und
strukturschwachen Regionen sowie in sozial benachteiligten Stadtteilen wollen wir
sichern und verbessern sowie die ambulante und wohnortnahe Versorgung stärken.
Dazu gehört auch, dass wir gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren im
Gesundheitswesen Quartierskonzepte für die sozialraumorientierte Versorgung,
Prävention und Gesundheitsförderung befördern und auf eine Weiterentwicklung
integrierter Versorgungsangebote hinwirken. Wir wollen dabei insbesondere dem
sich abzeichnenden Ärztemangel entgegenwirken. Hierzu sind auch neue Angebotsund Kooperationsformen (z.B. verstärkte Nutzung der Telemedizin) zu entwickeln
und umzusetzen.
Die Weiterentwicklung der örtlichen Gesundheitshilfe insbesondere auf
Quartiersebene sowie die Entwicklung von aufsuchenden und nachsorgenden
Gesundheitshilfen für Benachteiligte muss sich auch in einer entsprechenden
Weiterentwicklung des Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
NRW niederschlagen. Hierbei sind Zugangsbarrieren zum Hilfesystem abzubauen
oder zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln. Die Präventions- und
Gesundheitsförderungspraxis muss sich zunehmend mit dem Anspruch
auseinandersetzen, geschlechtergerechte Konzepte zu entwickeln, um somit auch
eine geschlechtersensible Versorgung im Sinne des Gender Mainstreaming
verbindlich umsetzen zu können.
Ziel wird es sein, neue sektorenübergreifende Versorgungsformen zu fördern, die
dabei helfen, Gesundheitsversorgung als ein regionales Netz entlang der
Patientenbedürfnisse umzusetzen. Eine ganzheitliche, alle Aspekte von Gesundheit
einbeziehende Sichtweise ist notwendig. Auf Bundesebene werden wir uns dafür
einsetzen, dass die Betriebskostenfinanzierung an die Bedarfe der Krankenhäuser
angepasst wird.
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Zudem wollen wir gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren darauf
hinwirken, dass insbesondere die gesundheitliche Versorgung von Kindern und
Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien verbessert und hierzu ein
Handlungskonzept aufgelegt wird.
Wir wollen die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in unserem
Gesundheitswesen deutlich verbessern und die Entwicklung hin zu einem inklusiven
und barrierefreien Gesundheitssystem unterstützen. Dies ist auch in der Aus- und
Weiterbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen angemessen zu
berücksichtigen
Die noch oft vorhandenen Barrieren für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei
der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen wollen wir abbauen helfen und
darauf hinwirken, dass vor Ort für Menschen, die als Flüchtlinge kommen, ein
Zugang zur gesundheitlichen Versorgung geschaffen wird. Für Menschen ohne
Papiere werden wir modellhafte Maßnahmen vor Ort unterstützen, um eine
Grundversorgung zu ermöglichen.
Wir wollen gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren die psychosoziale
Versorgung geschlechtergerecht ausrichten und sie den verschiedenen Bedürfnissen
– etwa von Kindern und Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit
Behinderung und der älteren Bevölkerung – weiter anpassen. Allen betroffenen
Kindern, Jugendlichen und deren Familien muss der Zugang zu bedarfsgerechten,
zielgerichteten und vernetzten Hilfen ermöglicht werden. Dabei ist dafür Sorge zu
tragen, dass die Angebote vor Ort besser mit Schule, Familien- und Jugendhilfe
koordiniert und abgestimmt werden. Den Ursachen der zunehmenden psychischen
Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen wollen wir dabei entgegenwirken. Mit
der Landesinitiative „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen“ ist hierzu ein erster Schritt getan.
Unser
Ziel
ist
der
flächendeckende
Ausbau
und
die
Sicherung
gemeindepsychiatrischer Versorgungsstrukturen und damit die Sicherstellung einer
wohnortnahen Grundversorgung, die an
den Bedürfnissen der psychisch erkrankten Menschen und ihrer Familien
ausgerichtet ist und ein weitgehend eigenständiges und sozial integriertes Leben
ermöglicht.
Das Selbstbestimmungsrecht und die Persönlichkeitsrechte psychisch kranker
Menschen wollen wir beachten und weiter stärken. Wir wollen alternative
Behandlungsformen für Menschen in psychotischen Krisen voranbringen und
erreichen, dass es zu wesentlichen weniger Anwendung von Zwangsmaßnahmen
kommt, und der Umgang mit neuroleptischer Medikation zurückgefahren wird.
Psychische Erkrankung im Erwachsenalter ist die Erkrankungsart mit der höchsten
Steigerungsrate. Ursachen sind sowohl in den veränderten Anforderungen in unserer
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Gesellschaft insbesondere am Arbeitsplatz zu suchen. Sie verursachen enorme
Kosten im Gesundheitssystem und kommen durch in der Regel langen Arbeitsausfall
auch die Unternehmen teuer zu stehen.
Das Thema „psychische Gesundheit“ ist daher auch in der Landesgesundheitspolitik
aufzuwerten.
Zur Verbesserung des psychiatrischen Versorgungssystems wollen wir, aufbauend
auf die Erfahrungen in Schleswig-Holstein, in mindestens jeweils einem
Pflichtversorgungsgebiet in Westfalen und Nordrhein ein regionales Budget
erproben.
Im Bereich der Drogen- und Suchtberatung wie auch der AIDS-Prävention und beratung werden wir die Auswirkungen der Kommunalisierung kritisch überprüfen
und Defizite aufzuzeigen. Die AIDS-Prävention wollen wir gemeinsam mit der AidsHilfe zeitgemäß ausrichten.
Wir werden prüfen, wie das Land insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung
der Präventions- und Hilfestrukturen stärker Steuerungsaufgaben übernehmen kann.
Da wo das Ziel, für alle Zielgruppen den Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten zu
erhalten, nicht sichergestellt ist, müssen auf Landesebene geeignete Maßnahmen
zur Gegensteuerung eingeleitet werden. Darüber hinaus wollen wir insbesondere die
zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Angebote stärken und das
Landessuchtprogramm unter Einbeziehung neuer Ansätze und Konzepte zur
Prävention weiterentwickeln. In einem Aktionsplan zu Drogen und Sucht werden wir
die drogenpolitischen Schwerpunkte zu Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung
ausweiten und fortführen.
Die unabhängigen Krebsberatungsstellen werden wir bei ihren Bemühungen
unterstützen, Finanzierungsquellen, z.B. über Krankenkassen, zu erschließen.
Um gesundheitliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein funktionierendes
aufeinander abgestimmtes Rettungswesen erforderlich. Dazu soll der Rettungsdienst
weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von
Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken.
Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes müssen daher unter
Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben öffentliche Planung und Einsatzleitung
gesichert sein, und qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und
Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und
karitativen Trägern bleiben. Letztere sind wegen ihrer großen Mobilisierungsfähigkeit
von ehrenamtlichen, gleichwohl ausgebildeten Helferinnen und Helfern insbesondere
bei Großschadensereignissen unverzichtbar.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Chancengleichheit und des
Wettbewerbsgedankens ist der Nichtraucherschutz auch im Gastromiebereich
konsequent und rechtssicher auszugestalten.
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DemografischerWandel:SelbstbestimmtesLebenimAlterermöglichen
Wir werden ein zukunftsorientiertes Handlungskonzept zur Weiterentwicklung und
Sicherung des Maßregelvollzugs umsetzen.
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Zu den Herausforderungen des demografischen Wandels gehört der notwendige
strukturelle Umbau mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft. Unser politisches
Ziel ist es, älteren Menschen - auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit - ein
selbstbestimmtes Leben in dieser sich wandelnden Gesellschaft zu ermöglichen.
Zur Umsetzung diese Ziels werden wir konsequent unseren Weg fortsetzen, Bedarfe
und Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben in einem offenen Dialog
mit allen Akteurinnen und Akteuren im Themenfeld Pflege und Alter und den
Vertretungen der älteren Menschen zu diskutieren und gemeinsame
Handlungsansätze zu erarbeiten. Um für diesen partizipativen Prozess eine noch
bessere Grundlage zu schaffen, werden wir den bereits begonnenen Aufbau einer
fortlaufenden Berichterstattung über die Lebenslagen älterer Menschen in NRW und
einer landesweiten Datenbank über Versorgungs- und Pflegeangebote zeitnah
abschließen.
Zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und zur Unterstützung von
Kommunen und anderen Akteurinnen und Akteuren werden wir mit einem
Landesförderplan im Themenfeld Pflege und Alter eine verlässliche und transparente
Fördergrundlage schaffen. Er bündelt die derzeit bereits verfügbaren
Finanzressourcen und kann den Rahmen für eine bedarfsorientierte Anpassung der
Förderinstrumente und Finanzressourcen bieten.
Altersgerechte Quartiersentwicklung
Die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe müssen dort
vorhanden sein, wo die Menschen leben und auch im Alter leben wollen: In ihrem
direkten Lebensumfeld, ihrem "Quartier". Deshalb werden wir die Entwicklung von
Quartierskonzepten befördern, die eine Versorgungssicherheit im Wohnumfeld
gewährleisten und unsere bisherigen Anstrengungen zur Umgestaltung der
Wohnquartiere,
ausgerichtet
an
den
Bedürfnissen
von
älteren
und
mobilitätseingeschränkten Menschen, intensivieren. Mit dem Konzept "Masterplan
altengerechtes Quartier" verfolgen wir weiterhin das ressortübergreifende Ziel, durch
eine angepasste, verlässliche und niedrigschwellige Versorgungsstruktur, - zu der wir
auch ein Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen zählen - und ein optimales
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Zusammenwirken der Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die Selbstständigkeit der
Menschen so weit wie möglich zu erhalten. Wir werden hierzu den Dialog mit den
Kostenträgern und Anbietern suchen.
Wir werden unseren Einsatz für bessere Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer
Wohn- und Pflegeformen wie Altenwohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen
oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit fortsetzen sowie dabei die Rolle der
Kommunen nachhaltig stärken.
Den Anspruch auf eine umfassende und unabhängige Beratung, die gerade für den
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und die Gestaltung einer optimalen Versorgung
bei Pflege- und Betreuungsbedarf unverzichtbar ist, wollen wir durch eine
Optimierung der Strukturen der Wohn- und Pflegeberatung im fortgesetzten Dialog
mit den Akteurinnen und Akteuren und unter Berücksichtigung bewährter
kommunaler Strukturen noch besser verwirklichen.
Um die Kommunen bei der umfassenden Entwicklung ihrer Quartiere und
Sozialräume optimal zu unterstützen, werden wir die Aktivitäten im Rahmen des
"Masterplans altersgerechtes Quartier" eng mit anderen landespolitischen Aktivitäten
zur Sozialraumgestaltung abstimmen und insbesondere auch themen- und
generationenübergreifende Handlungsansätze und Infrastrukturnutzungen prüfen.
Verlässliche und menschliche Pflege sichern
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den kommenden Jahren und
Jahrzehnten deutlich ansteigen. Gleichzeitig zeichnet sich ein dramatischer
Fachkräftemangel im Bereich Pflege ab. Wir können die Qualität der professionellen
Pflege nur mit einer ausreichenden Zahl gut qualifizierter und engagierter
Pflegekräfte sichern. Pflegekräfte, die heute in den Einrichtungen und Diensten trotz
schwieriger Rahmenbedingungen engagiert um das Wohl der pflegbedürftigen
Menschen bemüht sind, verdienen mehr gesellschaftliche Anerkennung und bessere
Arbeitsbedingungen. Das gilt auch für den aufopferungsvollen Einsatz pflegender
Angehöriger. Ihnen gebührt ebenfalls mehr Wertschätzung, Unterstützung und
Entlastung. Hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen und den haupt- und
ehrenamtlich Pflegenden Stimme und Anerkennung zu geben, ist ein wichtiges
eigenständiges Ziel unserer Pflegepolitik.
Um vor diesem Hintergrund eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur und eine
menschliche und gute Pflege zu sichern, werden wir in unserem Einsatz für eine
durchgreifende Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene nicht nachlassen.
Dabei werden wir uns vor allem für eine Neufassung des Pflegebegriffs einsetzen,
damit die Einschränkungen dementiell erkrankter Menschen in der
Pflegeversicherung entsprechend berücksichtigt werden. Erforderlich ist auch die
umgehende Änderung aller bundesrechtlichen Regelungen, die mit dem
Selbststimmungsrecht der Pflegebedürftigen oder der Inklusionszielsetzung der UN140
Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unvereinbar sind. Hierzu gehören nach
unserer Überzeugung vor allem der Kostenvorbehalt des SGB XII und der
Ausschluss pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung von bestimmten Leistungen
des SGB XI.
Auf Landesebene werden wir den erfolgreichen Weg fortsetzen, gemeinsam mit
vielen Akteurinnen und Akteuren und unter Einbeziehung der Betroffenenverbände,
das Landespflegerecht und das Wohn- und Teilhabegesetz zu reformieren, um die
Rahmenbedingung für eine qualitätsgesicherte, ortsnahe und zukunftsorientierte
Pflegestruktur praxisnah neu zu gestalten und stärker auf die neuen Wohn- und
Pflegeformen auszurichten. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird es
darum gehen, die Entwicklungsmöglichkeiten für alternative Wohnformen - auch
finanziell - zu verbessern sowie die Modernisierung bestehender stationärer Heime,
deren
Öffnung
ins
Quartier
und
die
weitere
Umsetzung
von
Hausgemeinschaftskonzepten voranzutreiben. Hierzu gehört auch die Umgestaltung
bestehender Heimeinrichtungen zu Hausgemeinschaften.
Den zusätzlichen Aufbau klassischer stationärer Einrichtungen wollen wir dagegen
nicht befördern. Im Rahmen der Novelle des Landespflegegesetzes werden wir
prüfen, ob wir den Kommunen im Rahmen kommunaler Planungsinstrumentarien bei
stationären Pflegeinrichtungen ein Versagungsgebot ermöglichen können. Außerdem
werden wir die gesetzlichen Finanzierungsregelungen für Pflegeeinrichtungen
hinsichtlich ihrer Lenkungswirkungen untersuchen und bei Bedarf anpassen.
Das Pflegewohngeld hat sich in NRW sozialpolitisch bewährt und soll im Rahmen der
Reform des Landespflegegesetzes erhalten bleiben. Neben dem Abbau
vermeidbarer Bürokratie im Rahmen der entsprechenden Bewilligungsverfahren
wollen wir dabei Fehlsteuerungen u. a. insoweit abbauen, dass Leistungen der
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz künftig ihre volle Wirkung
entfalten. Das wird in die Novellierung des Landespflegegesetzes mit einfließen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, haben wir mit der Einführung der
Ausbildungsumlage einen wichtigen ersten Schritt getan. Die Förderung der
erforderlichen Fachseminarplätze für eine steigende Zahl von Auszubildenden
werden wir sicherstellen und rechtlich verpflichtend ausgestalten. Daneben gilt es,
zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe die von uns bereits engagiert
angestoßenen
Prozesse
zur
Schaffung
besserer
Qualifikationsund
Aufstiegsmöglichkeiten - etwa im Rahmen der modellhaften Akademisierung - im
bewährten Zusammenwirken mit Berufsverbänden und Bildungsträgern zielgerichtet
voranzutreiben.
Bezogen auf die berufliche Ausbildung sollen die drei bestehenden
Ausbildungsgänge basierend auf bewährten Vorgaben aus dem Alten- und
Krankenpflegebereich
langfristig
zu
einer
generalistisch
ausgerichteten
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Pflegeausbildung zusammengeführt werden, die zu einem einheitlichen
Berufsabschluss führt. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen an die veränderten
Anforderungen in der Versorgung anzupassen sowie durch eine breiter angelegte
Ausbildung das Berufsbild der Pflege attraktiver zu gestalten, da sich Auszubildende
bei der Wahl der Ausbildung noch nicht einseitig auf ein Einsatzgebiet festlegen
müssen. Diese Entwicklung muss im engen Dialog mit den Akteurinnen und Akteuren
des Gesundheitswesens gestaltet werden, damit die speziellen Bedarfe der
einzelnen Berufsbilder in der Ausbildung angemessen Berücksichtigung finden,
Versorgungs- und Qualitätseinbrüche vermieden werden sowie um die spätere
Wettbewerbsfähigkeit aller Berufsfelder durch vergleichbare Rahmenbedingungen zu
sichern. So muss die Finanzierung der Ausbildung aller Pflegeberufe perspektivisch
vereinheitlicht und solide finanziert werden.
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Aufbauend auf unseren in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse werden wir
die Qualitätssicherung in der Pflege ergebnisorientierter und effizienter ausgestalten
und weitere Themen wie etwa die Vermeidung freiheitsbeschränkender Maßnahmen
und fehlerhaften Medikamenteneinsatzes in der Pflege sowie die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen Pflegender weiter voranbringen. Pflege muss in hohem Maße
die besonderen Bedürfnisse von Männern und Frauen beachten und kultursensibel
sein. Auch hier wollen wir weiterhin Impulse geben.
Engagement und Partizipation stärken
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Politik für ältere Menschen muss mit ihnen gemeinsam gestaltet werden. Alle
Menschen, egal welchen Alters, müssen sich an der kreativen Umgestaltung ihres
Wohnquartiers oder Stadtteils beteiligen können und selbstverständlich gilt es, die
Selbsthilfe- und Stadtteilinitiativen in Planung und Quartiersgestaltung
einzubeziehen. Daher werden wir uns für die Landesseniorenvertretung und ihren
Einsatz
für
eine
landesweite
Verankerung
freiwilliger
kommunaler
Seniorenvertretungen weiter stark machen.
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Altersarmut droht immer mehr ältere Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe
auszuschließen. Wir werden daher in unserem Bemühen nicht nachlassen, diese
Teilhabebarriere soweit wie möglich durch langfristige - auch arbeits- und
bildungspolitische - Strategien präventiv zu vermeiden und uns dafür einsetzen, dass
auch ältere Menschen mit geringem Einkommen aktiver Teil der Gesellschaft sein
und bleiben können.
Zukunft geht nur mit Frauen und Mädchen
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in NRW sind Frauen und Mädchen. Die neue
Landesregierung wird sich in allen Politikfeldern für sie stark machen und
geschlechtsspezifische Benachteiligungen abbauen. Wir sind davon überzeugt, dass
Geschlechtergerechtigkeit Chancen in allen gesellschaftlichen Bereichen schafft.
Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander der
Geschlechter in allen Lebensbereichen.
Da derzeit keine zusätzlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung stehen,
richten die Staatskanzlei und die Ressorts zur Umsetzung der Querschnittsaufgaben
Gender Mainstreaming und Gender Budgeting richten jeweils die Funktion einer/
eines Gender Mainstreaming-Beauftragten ein. Diese Funktion wird nicht den
Gleichstellungsbeauftragten übertragen. Die Landesregierung beauftragt die
Staatskanzlei, den Prozess der weiteren Implementierung und Umsetzung von
Gender Mainstreaming zu koordinieren und dem Kabinett regelmäßig zu berichten.
Perspektivisch hält die Landesregierung an ihrem Ziel fest, zur erfolgreichen
Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting eine Gender
Stabstelle in der Staatskanzlei einzurichten.
Schutz gegen Gewalt
Mit der Wideraufnahme der Förderung der 4. Personalstelle in den Frauenhäusern
haben wir die Kürzung aus der 14. Wahlperiode korrigiert. Perspektivisch ist es unser
Ziel, jeder von Gewalt betroffenen Frau und jedem ihrer Kinder kostenlose Zuflucht in
einem Frauenhaus zu gewährleisten, unabhängig von Herkunft, Wohnort,
Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Identität oder Behinderung. Daher wollen
wir ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das eine verlässliche und
bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern in ihrer Aufgabenvielfalt verankert,
und eine Förderung aus einer Hand sicherstellt. Gemeinsam mit den Akteurinnen der
Frauenhäuser werden wir Impulse zur Weiterentwicklung der Frauenhäuser setzen.
Zum Schutz von Mädchen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt und jenen, die
von Zwangsheirat betroffen sind, werden wir eine ausreichende Zahl von
Unterbringungsplätzen in spezialisierten Mädchenhäusern an zwei Standorten in
NRW zur Verfügung stellen. Im Bundesrat werden wir uns weiterhin dafür einsetzen,
die aufenthaltsrechtliche Situation von Opfern von Zwangsheirat zu verbessern.
Mit den Frauennotrufen und allgemeinen und spezialisierten Frauenberatungsstellen
existieren professionelle Beratungsangebote, die den betroffenen, teils
traumatisierten Frauen und Mädchen zur Seite zu stehen. Sie gilt es weiter in
auskömmlicher Höhe zu fördern. Zudem werden wir prüfen, ob auch eine
auskömmliche Finanzierung des Beratungsangebots der Frauenberatungsstellen und
-notrufe gesetzlich in dem obengenannten Gesetz zur Frauenhausfinanzierung
abgesichert werden kann.
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Wir streben ein bedarfsgerechtes Angebot zur anonymen Spurensicherung bei
sexualisierter und häuslicher Gewalt mit Einlagerung der Spuren in den
rechtsmedizinischen Instituten des Landes an.
Wir werden den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen
und Frauen mit den Akteurinnen und Akteuren in diesem Arbeitsbereich
weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir die Einbeziehung der Thematik Gewalt
im Geschlechterverhältnis in die Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen
voranbringen.
Gleiche Rechte für Frauen
Wir werden das Landesgleichstellungsgesetz NRW novellieren und durch die
Stärkung seiner Durchsetzungskraft zu einem effektiven Instrumentarium für eine
aktive
Frauenförderung
ausgestalten.
Um
die
Stellung
der
Gleichstellungsbeauftragten zu festigen sowie der Unterrepräsentanz von Frauen in
Führungspositionen und Gremien entgegenzuwirken, müssen auch neue rechtliche
Wege beschritten werden. Dabei werden wir rechtliche Spielräume zur verbindlichen
Festlegung von Zielquoten sowie zur Verankerung von Sanktionen prüfen. Die
Vorgaben für Frauenförderpläne und den Landesgleichstellungsbericht werden wir
effizienter ausgestalten. Zur Erhöhung des Anteils von Frauen mit
Migrationsgeschichte im Öffentlichen Dienst werden wir Maßnahmen und
Instrumente im Gesetz festschreiben.
Darüber hinaus wollen wir Maßnahmen ergreifen, um den Anteil von Frauen im
Landesparlament und den kommunalen Vertretungen zu erhöhen.
Zur Verbesserung der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt haben wir regional
vernetzte Kompetenzzentren Frau und Beruf als Unterstützungs- und Förderangebot
für Frauen entwickelt, die in jeder der 16 arbeitsmarktpolitischen Regionen des
Landes an den Start gehen. Wir werden die Kompetenzzentren bei der Herstellung
von Chancengleichheit für Frauen durch die Verankerung von Genderaspekten in der
Wirtschafts- und Strukturpolitik aktiv begleiten.
Im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe haben wir im Rahmen des Tariftreueund Vergabegesetzes eine gleichstellungspolitische Weichenstellung vorgenommen,
indem Auftragnehmerinnen und -nehmer zukünftig verpflichtet werden, bei der
Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen
durchzuführen oder einzuleiten.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Förderrichtlinien der EU unter Einbeziehung der
Umsetzung von Gender Mainstreaming eingehalten werden.
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Um das geschlechterstereotype Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen und
die tradierte Berufsorientierung von Frauen und Männern aufzubrechen, werden wir
geschlechtersensible Angebote im Rahmen des Übergangssystems Schule-Beruf
initiieren. In weiteren Schritten werden wir die Regeleinrichtungen von Kita über
Schule bis hin zu den Trägern von Weiterbildung und -qualifizierung in diese
Überlegungen einbeziehen.
Wir setzen wir uns für die Durchsetzung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit" ein. In Kooperation mit den Tarifpartnern wollen wir eine
öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Entgeltgleichheit starten und uns für die
Neubewertung so genannter frauenspezifischer Arbeitsplätze einsetzen. Der
öffentliche Dienst muss mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb wollen wir die
Eignung
des
Instruments
„eg-check-Verfahren“
zur
Ermittlung
von
Entgeltdiskriminierung im öffentlichen Dienst prüfen.
Wir haben bereits eine Bundesratsinitiative zur Quotierung von Aufsichtsräten auf
den Weg gebracht. Auch weiterhin werden uns für die Förderung von Frauen in
Führungspositionen in der Privatwirtschaft einsetzen. Die Vergangenheit hat gezeigt,
dass freiwillige Selbstverpflichtungen zur Erhöhung des Frauenanteils in
Aufsichtsräten und Vorständen nicht eingehalten werden. Daher brauchen wir
gesetzliche Regelungen.
Wir werden in allen Bereichen darauf achten, dass die geschlechtsspezifischen
Belange von Frauen mit Behinderung konsequent berücksichtigt werden. Die
Förderung des Netzwerk-Büros Frauen und Mädchen mit Behinderung werden wir
fortführen.
Um Menschen mit Behinderung in ihren reproduktiven und sexuellen Rechten zu
stärken, wollen wir in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden eine
Fachstelle zum Thema „Sexualität und Behinderung“ auf den Weg bringen, die
zudem zum Ziel hat, trägerübergreifend Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der
Regeleinrichtungen zu schulen.
Um Prostituierten ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen,
ihnen
menschenwürdige
Arbeitsbedingungen
zu
gewährleisten
sowie
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zu bekämpfen, werden wir die
bisherigen Erkenntnisse des Runden Tisches zur Regelung der Prostitution auf
kommunaler Ebene erproben und wissenschaftlich begleiten, um die gewonnen
Erkenntnisse für sämtliche Kommunen NRWs transferfähig zu machen.
Gendergerechte Gesundheitsversorgung
Frauen und Männer sind anders krank. Diese Erkenntnis setzt sich derzeit noch viel
zu langsam im gesundheitlichen Versorgungssystem durch. Den Schaden haben
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Patientinnen und Patienten aufgrund nicht sachgerechter Versorgung sowie die
Volkswirtschaft durch vermeidbare finanzielle Belastungen. Wir haben uns diesem
Problem gestellt und die Landesfachstelle Frauen und Sucht sowie das
Kompetenzzentrum Frauen und Gesundheit wieder an den Start gebracht.
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WirstehenfüreintolerantesNRW
Allerdings sind weitere Bemühungen unerlässlich, um notwendige Fortschritte in der
geschlechtergerechten medizinischen Versorgung zu erzielen. Wir werden uns auf
Bundesebene für eine Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte
einsetzen,
um
zukünftig
die
Vermittlung
von
Genderwissen
und
Handlungsmöglichkeiten in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
Zur Stärkung der Gesundheit von Mädchen und Jungen werden wir bisherige
Maßnahmen intensivieren, gesundheitliche Präventionsangebote konsequent
geschlechtersensibel gestalten und zudem ein stärkeres Gewicht auf interkulturelle
Gesundheitsprojekte für Jugendliche legen. Um Essstörungen angemessen zu
begegnen, werden wir ein Landeskonzept Essstörungen erstellen. Zur Versorgung
medikamentenabhängiger schwangerer Frauen, Mütter und ihrer Kinder werden wir
Maßnahmen auf den Weg bringen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in der
Pflege älterer Menschen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männer
besser wahrgenommen werden und das Selbstbestimmungsrecht gerade in
geschlechtersensiblen Fragen besondere Beachtung findet. Und nicht zuletzt werden
wir uns auf Bundesebene für eine bessere Alterssicherung pflegender Angehöriger
einsetzen.
Wir werden einen Runden Tisch Geburtshilfe einrichten, um sicherzustellen, dass in
NRW trotz immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen für die Hebammen
auch weiterhin das Recht auf freie Wahl bei der Geburtshilfe gewährleistet wird.
Zudem werden wir uns auf Bundesebene für verbesserte Rahmenbedingungen der
Hebammentätigkeit und für die Überführung der Hebammenleistungen in das SGB V
einsetzen. Damit leisten wir auch einen Beitrag gegen die Fehlentwicklung der
steigenden Kaiserschnittrate.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle
(LSBTTI) sind ein Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir werden auch weiterhin
dafür eintreten, dass alle Menschen in NRW, unabhängig von Geschlecht, Alter,
Herkunft, Behinderung, Religion oder sexueller Identität, diskriminierungsfrei leben
können. Der Abbau von Diskriminierung, Homo- und Transphobie ist
Querschnittsaufgabe der Landesregierung.
Wir werden die Umsetzung eines Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie
kontinuierlich vorantreiben. Die LSBTTI-Nichtregierungsorganisationen sind dabei
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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unsere wichtigsten Partner. Die Arbeit der unterschiedlichen Verbände,
Beratungsstellen, regionalen und landesweiten Projekte im Bereich Selbsthilfe,
Akzeptanzförderung, Antigewaltarbeit, Coming-out-Arbeit für Menschen mit
Migrationsgeschichte und Beratung von Diskriminierungsopfern sowie Beratung von
Regenbogenfamilien wollen wir unterstützen, stärken und vernetzen.
In Verbindung damit wollen wir zur Förderung der Akzeptanz gleichgeschlechtlicher
Lebensweisen eine landesweite Akzeptanzkampagne in NRW initiieren, die sich an
die Allgemeinbevölkerung in NRW wendet.
Um auch gerade in ländlichen Gegenden eine effektive Akzeptanzarbeit und
hilfreiche Selbstorganisation leisten zu können, wollen wir die ehrenamtlichen
Projekte im ländlichen Raum stärken.
Wir sind uns einig, dass Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Identität in Schule und
Jugendhilfe besondere Unterstützung brauchen. Wir stellen dies, unter
Berücksichtigung im Kinder und Jugendförderplan und durch Sicherung des
Projektes Schule ohne Homophobie und des Landesprojekts SchLAu NRW sicher.
Wir wollen die Gender- und Queerkompetenzen in allen pädagogischen Berufen
stärken und sie zu einem festen Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung
machen. LSBTTI soll Eingang in die Lehrpläne finden und in den Lehr- und
Lernmaterialien berücksichtigt werden. Auch in der außerschulischen Jugendarbeit
setzen wir uns für eine verstärkte Sensibilisierung für LSBTTI-Belange ein.
Besonders im Bereich der Trans- und Intersexualität gibt es in unserer Gesellschaft
noch tiefsitzende Vorurteile, die sicherlich zu einem nicht unerheblichen Teil auf
Unwissenheit zurückzuführen sind. Wir wollen die Akzeptanz und das
Selbstbestimmungsrecht von trans- und intersexuellen Menschen in unserer
Gesellschaft stärken und Beratungsangebote für Trans- und Intersexuelle fördern.
Wir wollen darauf hinwirken, dass die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur
Intersexualität Eingang in Recht und Praxis finden.
Unser Ziel ist die vollständige rechtliche Gleichstellung aller Menschen in NRW unabhängig von ihrer sexuellen Identität. Dies umfasst alle Rechtsbereiche,
insbesondere das Adoptions- und Steuerrecht sowie die Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare und die Ergänzung des Art. 3 des Grundgesetzes um
das Merkmal sexuelle Identität.
Wir werden uns auf der Bundesebene für die Aufhebung der Unrechtsurteile die
zwischen 1949 und 1994 auf der Basis des § 175 StGB in Deutschland gefällt
worden sind einsetzen. In diesem Zusammenhang bedarf es einer gründlichen
Aufarbeitung sowie einer angemessenen Wiedergutmachung. Des Weiteren werden
wir uns für die Reform des Transsexuellen-Gesetzes einsetzen.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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IX.
Kommunen,Innen,Justiz
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Für handlungsfähige Kommunen und eine lebendige Demokratie in
Nordrhein‐Westfalen
Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres Landes. Nirgendwo
wird Politik so unmittelbar wahrgenommen wie in unseren Kommunen. Sie sind es,
die für die Daseinsvorsorge verantwortlich sind und den Alltag der Menschen prägen.
Daher ist es eine Pflicht, aber auch ein Merkmal guter Landespolitik, dieses
Fundament zu stärken und zukunftsfest zu machen.
In den Kommunen entscheidet sich zu großen Teilen, ob und wie unsere Gesellschaft
den ökonomischen Strukturwandel bewältigt, den sozialen und demografischen
Wandel meistert und den Klimawandel wirksam bekämpft. Dies gilt für die ländlichen
Regionen und die großen Städte gleichermaßen. Gerade deshalb brauchen wir hier
den Mut und die Möglichkeiten zu strukturellen Veränderungen. Was wir heute in
vorsorgende Strukturen der Städte und Gemeinden investieren, wird sich mittel- und
langfristig auszahlen. Das entlastet zukünftig unsere Kommunen und stärkt unsere
Gesellschaft. Daher werden wir die kommunale Selbstverwaltung weiter stärken und
die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen erweitern. Wir haben den Raubzug der
schwarz-gelben Landesregierung durch die kommunalen Kassen beendet und
ermöglichen den Gemeinden, sich finanziell zu konsolidieren.
Eine lebendige Demokratie macht Betroffene zu Beteiligten und ermöglicht ihre
Einbeziehung in wichtige politische und gesellschaftliche Entscheidungen.
Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, die Wertschätzung bürgerschaftlichen
Engagements und wirksame Mitwirkungsmöglichkeiten sind der Schlüssel, um die
Menschen in den Städten und Gemeinden für die kommunale Demokratie zu
begeistern.
Wir nehmen die Stärkung der kommunalen Demokratie in den letzten zwei Jahren
zum Vorbild für die Erweiterung der Beteiligungsrechte auf der Landesebene. Dies
gilt ebenso für die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wie ihrer
gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Im Rahmen einer überparteilichen
Verfassungskommission wollen wir neben der Senkung der Hürden für
Volksbegehren und -initiativen und der Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
grundsätzlich die Regelungen der Verfassung auf ihre Zeitgemäßheit überprüfen. Der
Bericht der durch den Landtag eingerichteten Geschäftsordnungskommission soll
hier einfließen.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir begrüßen es, wenn Kommunen sich aktiv in die Landespolitik einbringen. Sie
leisten damit einen wertvollen Beitrag, NRW gemeinsam weiterzuentwickeln. Daher
werden wir alle wesentlichen Reformen, die Städte und Gemeinden in NRW
betreffen, in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen aus den Kommunen und
den sie vertretenden kommunalen Spitzenverbänden entwickeln und umsetzen.
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WirstehenfürhandlungsfähigeKommunen
Die kommunale Finanzsituation ist entscheidend für die Handlungsfähigkeit der
Städte und Gemeinden in NRW. Nach einer krisenhaft zugespitzten Situation der
kommunalen Haushalte bundesweit wie in NRW bis zum Jahr 2010 ist durch die
konjunkturelle Entwicklung eine leichte Entspannung erkennbar. Ein durchgreifender
Abbau der strukturellen Defizite ist damit jedoch trotz aller Anstrengungen der
Kommunen selbst wie auch der Landesregierung noch nicht verbunden. Unser Ziel
bleibt es, für alle Kommunen eine verlässliche und aufgabenadäquate
Finanzausstattung zu erreichen.
Unser Wort gilt: Die Kommunalfinanzierung bleibt auf hohem Niveau
Die rot-grünen Koalition war gut für die Entwicklung der kommunalen Finanzen. Noch
nie hat eine Landesregierung die Kommunen so intensiv finanziell unterstützt: Auf
allein 815 Mio. € beläuft sich das strukturelle Einnahmeplus im Jahr 2012 aufgrund
der neuen Politik von Rot-Grün gegenüber der Situation vor dem Regierungswechsel
2010. Wir haben durch den „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ und den Stärkungspakt
Stadtfinanzen sowie die Reform des Nothaushaltsrechts wichtige Beiträge zur
Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden –
insbesondere der vom Strukturwandel besonders betroffenen Kommunen – geleistet.
In NRW haben wir damit eine Trendwende bei der Kommunalfinanzierung eingeleitet.
An diesem Kurs werden wir auch in der neuen Wahlperiode festhalten.
Kommunale Selbstverwaltung braucht eine verlässliche Finanzierung
Die kommunale Selbstverwaltung schließt eine auskömmliche Finanzausstattung ein.
Deswegen werden wir die landespolitische Umsetzung der Schuldenbremse so
gestalten, dass die Städte und Gemeinden nicht zu Ausfallbürgen des Landes bei der
Erreichung dieses Zieles werden.
Gleiches gilt für neue oder erweiterte staatliche Aufgabenzuweisungen an die
Kommunen. „Wer die Musik bestellt, bezahlt“ – diese Grundaussage der Konnexität
zwischen Aufgaben und dazugehöriger Ausfinanzierung ist Grundlage einer guten
und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und den
Kommunen. Wie in der vergangenen Wahlperiode werden wir diese strikte
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Konnexität weiter anwenden. Eine umgehungssichere Ausgestaltung der
landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen und der Einsatz gegenüber dem Bund,
dieser Anforderung auch bei seiner Gesetzgebung strukturell gerecht zu werden,
gehören zusammen.
Wir fordern als Anwalt der Kommunen die Verantwortung des Bundes ein
Die Städte und Gemeinden in NRW bleiben auch nach den massiven Anstrengungen
des Landes in den vergangenen zwei Jahren strukturell unterfinanziert. Grund ist,
dass in den vergangenen drei Jahrzehnten immer mehr staatliche
Sozialtransferleistungen ohne entsprechende Ausfinanzierung vom Bund an die
Städte und Gemeinden übertragen worden sind. Mit einem Gesamtvolumen von über
40 Mrd. Euro sind die Kommunen inzwischen neben den Sozialversicherungen der
zweite große Sozialleistungsträger in Deutschland. Die Folgen des Strukturwandels
und damit steigender Sozialleistungen werden insbesondere im Ruhrgebiet und im
Bergischen Städtedreieck spürbar. Die Belastungen treten deshalb gerade in NRW
besonders deutlich zu Tage.
Statt mit Steuergeschenken die Einnahmen von Land und Kommunen zu verringern,
muss der Bund endlich seine Verantwortung für die aufgabenadäquate Finanzierung
seiner Entscheidungen gegenüber den Städten und Gemeinden übernehmen. Die
Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sozialtransferleistungen ist die
Grundvoraussetzung für die nachhaltige Gesundung der Kommunalfinanzen in NRW.
Wir machen uns als Regierungskoalition deshalb die fraktionsübergreifende
Forderung des Landtags nach einer Beteiligung an den Sozialtransferleistungen der
Kommunen von mindestens 50% durch den Bund zu Eigen und werden hierzu
gezielte Bundesratsinitiativen ergreifen: Die schrittweise Übernahme der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) muss ergänzt werden
durch eine maßgebliche Beteiligung an der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung (SGB IX) im Rahmen eines Bundesteilhabegeldes sowie eine stärkere
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (SGB II).
Die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, die
zu einer Verstetigung der Einnahmen führt, und eine Reform der Grundsteuer, die
mehr Steuergerechtigkeit schafft, werden weitere konkrete Initiativen der
Landesregierung gegenüber dem Bund sein, um die kommunale Finanzsituation
nachhaltig zu sichern.
Unser Verteilungsmaßstab lautet Bedürftigkeit und nicht Himmelsrichtung
Nordrhein-Westfalen hat solidarisch die Entwicklung anderer Länder über den
Länderfinanzausgleich mitfinanziert, solidarisch finanzieren das Land NRW und die
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nordrhein-westfälischen Kommunen die Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer
seit der Einigung im Rahmen des „Solidarpakt Ost“ mit.
Solidarität ist keine Einbahnstraße. Dort, wo heute in nordrhein-westfälischen
Städten und Gemeinden die gleichen strukturellen Problemlagen existieren, müssen
gleiche Förderbedingungen gegeben sein. Wir werden uns daher dafür einsetzen,
dass Bundesprogramme, die den Strukturwandel in den Städten und Gemeinden
unterstützen, wieder auf einen akzeptablen Stand angehoben werden und ihre
Verteilung nach Bedürftigkeit erfolgt.
Bereits heute hilft der Bund darüber hinaus, die unterschiedliche Finanzkraft der
Länder auszugleichen. Dabei werden Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden
und Gemeindeverbände berücksichtigt. Wir fordern der besonders schwierigen
Finanzsituation der Kommunen in unserem Land durch eine Neuausrichtung der
Instrumente des Finanzausgleichsrechts Rechnung zu tragen.
Wir gestalten den kommunalen Finanzausgleich verlässlich und gerecht
Den im Gemeindefinanzierungsgesetz verankerten Kommunalen Finanzausgleich
werden wir aufgabengerecht weiterentwickeln. Dabei bleiben ein Verbundsatz von
23% und die Funktion des Ausgleichs von strukturellen Ungleichheiten zwischen den
Städten
und
Gemeinden
in
NRW
Grundlage
für
eine
gerechte
Gemeindefinanzierung.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 werden wir unverändert wieder einbringen
und im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zügig beschließen. Nach der
längst überfälligen Anpassung des Soziallastenansatzes und der Einführung eines
Flächenansatzes sowie eines Demografiefaktors werden wir auf der Grundlage der
vereinbarten Begutachtung die weitere zukunftsorientierte Ausgestaltung des
kommunalen Finanzausgleichs im engen Dialog mit den Kommunalen
Spitzenverbänden entwickeln.
Wir unterstützen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen nachhaltig
Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unterstützt die nordrhein-westfälische
Landesregierung die Konsolidierung der Haushalte in den 61 von der kommunalen
Finanznot strukturell besonders betroffenen Kommunen aktuell rd. 465 Mio. €. Wir
werden diesen Stärkungspakt bis 2014 vereinbarungsgemäß auf rd. 660 Mio. €
jährlich aufstocken und damit dafür sorgen, dass die Kommunen der zweiten Stufe
die gleiche prozentuale Unterstützung erhalten, wie dies für die Kommunen der erste
Stufe der Fall ist.
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Ziel ist es, damit nachhaltige Konsolidierungsstrategien auch in den Städten und
Gemeinden zu ermöglichen, die aus eigener Kraft diese Aufgabe nicht mehr
bewältigen können. Dies setzt deutliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich
voraus. Ein Kaputtsparen bei der öffentlicher Infrastruktur sowie sozialen und
kulturellen Aufgaben lehnen wir ab. Betriebsbedingte Kündigungen und
Ausbildungsverbote werden weiterhin nicht von den Kommunen erwartet.
Nach 350 Mio. Euro zusätzlicher Landesfinanzierung und 115 Mio. Euro, die aus
zusätzlichen kommunalspezifischen Einnahmen gespeist werden, wird auch der
Restbetrag von 195 Mio. Euro nicht über eine ausgleichslose Befrachtung des GFG
erfolgen. Der kommunale Anteil soll stattdessen von den nachhaltig finanzstarken
Kommunen im Wege einer Solidaritätsumlage aufgebracht werden. Die Umlage
werden wir so ausgestalten, dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und
keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen.
Der Stärkungspakt verlangt als gemeinsamer Kraftakt Anstrengungen aller Ebenen.
Kreise und Landschaftsverbände sind davon nicht ausgenommen. Die Beteiligung
der Umlageverbände an der Konsolidierung sowie die Durchleitung der durch die
Übernahme von Sozialtransferkosten von Bundesseite erzielten Einsparungen muss
dabei ebenso gewährleistet werden wie die Sanierung überschuldeter Kreise. Wir
werden deshalb als eine der ersten Maßnahmen den Entwurf für ein
Umlagengenehmigungsgesetz wieder einbringen. Die planmäßig vorgesehene
Evaluation des Stärkungspaktgesetzes im Jahr 2014 werden wir dazu nutzen, die
Erfahrungen und Entwicklungen die bis zu diesem Zeitpunkt auszuwerten und ggf.
Anpassungen im Gesetz zu verankern.
Wir gestalten die Beteiligung an den Kosten der Einheit gerecht
Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes über die
Verfassungswidrigkeit des vom Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP im
Frühjahr 2010 verabschiedeten Einheitslastenabrechnungsgesetzes macht eine
kurzfristige, verfassungskonforme Novellierung notwendig. Wir wollen gemeinsam
mit den kommunalen Spitzenverbänden eine für beide Seiten faire Regelung unter
Berücksichtigung des Urteils erarbeiten und zügig umsetzen.
Kommunales Haushaltsrecht schnell reformieren und Standards überprüfen
Die Novellierung des Nothaushaltsrechts in § 76 der NRW-Gemeindeordnung hat für
die Kommunen endlich eine Perspektive zur Wiedererlangung der finanziellen
Handlungsfähigkeit eröffnet. Wir setzen diesen Weg fort, indem wir kurzfristig den
Entwurf einer Novellierung des Kommunalen Haushaltsrechts wieder in den Landtag
einbringen.
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Wir wollen eine Überprüfung der Standards in NRW, um Einsparmöglichkeiten auf
kommunaler Ebene bei Erhalt einer fachlich notwendigen Aufgabenerledigung
vornehmen zu können bzw. weiteren Kostensteigungen vorzubeugen.
WirstärkendiekommunaleDaseinsvorsorge
Neben öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern erbringen kommunale Unternehmen
essentielle Dienstleistungen wie die Wasserversorgung oder die Belieferung mit
Energie für die Bürgerinnen und Bürger. Kommunale Unternehmen sichern in
unseren Städten und Gemeinden für alle Menschen Mobilität durch einen
bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr, entsorgen unsere Abfälle fach- und
umweltgerecht, halten preiswerten Wohnraum vor oder stellen Sportstätten und
Bäder bereit. Darüber hinaus schaffen und sichern sie direkt und indirekt
Arbeitsplätze in unseren Kommunen und sind wichtige Partner der kommunalen
Infrastrukturpolitik. Nicht zuletzt erwirtschaften sie positive finanzielle Beiträge zur
Stärkung der kommunalen Haushalte.
Aus diesen Gründen werden wir die Städte und Gemeinden bei deren Bemühungen
um eine stetige Verbesserung der Leistungen und der Effizienz ihrer kommunalen
Unternehmen aktiv begleiten. Wir begrüßen die Bestrebungen vieler Kommunen, ihre
Energienetze wieder selbst zu betreiben und unterstützen sie dabei.
Wir haben in der Zeit seit 2010 das Kommunalwirtschaftsrecht durch Änderungen der
Gemeindeordnung wieder so reformiert, dass die kommunalen Unternehmen ihre
vielfältigen Aufgaben ohne zusätzliche „Fesseln“ im Wettbewerb erfüllen können. Wir
werden uns weiterhin für den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender
kommunaler Betriebe sowie für den Beibehalt des steuerlichen Querverbundes
einsetzen. Unser besonderes Augenmerk werden wir darauf richten, dass unsere
Städte und Gemeinden ihrer Rolle als Verantwortliche für die kommunale
Daseinsvorsorge voll gerecht werden können und nicht durch Bundespolitik oder
europäische Gesetzgebung in ihrer Freiheit, die kommunal beste Lösung zu wählen,
eingeschränkt werden. Wir wollen die kommunalen Unternehmen so stärken, dass
sie den Herausforderungen auch in Zukunft erfolgreich begegnen und ihre Aufgaben
im Bereich der Daseinsvorsorge erfüllen können.
Öffentliche Unternehmen haben eine Vorreiterrolle bei der Sicherstellung der
Arbeitnehmermitbestimmung. Deswegen haben wir mit dem neuen § 108a GO
sichergestellt, dass die Beteiligung von Arbeitnehmervertreterinnen und
Arbeitnehmervertreter auch in fakultativen Aufsichtsräten rechtssicher ausgestaltet
werden kann. Den Problemen in der kommunalen Praxis werden wir mit einer
Anpassung der Regelungen begegnen.
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Auch bei den Anstalten öffentlichen Rechts nach § 114a GO werden wir die
Mitbestimmung der Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ermöglichen.
StadtundLand:WirstehenfüreinelebendigeDemokratie
Betroffene zu Beteiligten zu machen bleibt auch und gerade bei kommunalen
Gestaltungsfragen der Schlüssel dazu, Bürgerengagement zu fördern, Identifikation
mit dem eigenen Lebensumfeld zu stiften und Akzeptanz für wichtige Planungen vor
Ort zu schaffen. Dies gilt gleichermaßen für die Mitwirkung in den
Selbstverwaltungsgremien der Städte und Gemeinden wie für die direkte Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen.
Wir haben deshalb die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an
den politischen Prozessen auf kommunaler Ebene verbessert. Mit der
Wiedereinführung der Stichwahl und der Ermöglichung der direkten Abwahl sowie mit
der Senkung der Schwellen für Bürgerbegehren und -entscheide, haben wir die
direkte Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Entscheidungen vor Ort
deutlich gestärkt und das Verhältnis zwischen repräsentativer und direkter
Demokratie auf der kommunalen Ebene neu justiert.
NRW bleibt auch in der neuen Wahlperiode Vorreiter der lebendigen Demokratie und
Bürgerbeteiligung. Wir wollen die gelungene Balance zwischen repräsentativer und
direkter Demokratie auf die Landesebene übertragen. Unsere Leitlinie bleibt dabei
die Stärkung direktdemokratischer Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in eine
enge Beziehung zu setzen mit der Stärkung der gewählten Volksvertreterinnen und
Volksvertreter in ihrer Funktion.
Wir setzen auf die kommunale Verantwortungsgemeinschaft
Rat, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Kreistag, Landrätinnen und
Landräte bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Dies wollen wir zukünftig wieder
in einer zeitgleichen Wahl zum Ausdruck bringen. Die Zusammenführung der Wahl
der (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und
Landräte mit den Wahlen der Räte und Kreistage im Jahr 2020 werden wir in einem
Gesetzentwurf kurzfristig vorlegen. Dabei werden wir auch die einmalige freiwillige
Niederlegung des Amtes zeitgleich zur im Jahr 2014 stattfindenden Kommunalwahl
ermöglichen.
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Starke Räte sind wichtig für das Funktionieren unserer Kommunen. Wir wollen
deshalb die Informations- und Kontrollrechte der Räte bzw. Kreistage ausbauen. Bei
den Kreisen wollen wir zusätzlich die Einrichtung der Funktion von gewählten
Beigeordneten ermöglichen.
Nach vielen Jahren des Wirkens der „von unten“ durchgesetzten kommunalen
Seniorenbeiräte steht deren Bedeutung vielerorts nicht mehr in Frage. Wir werden
die Gemeindeordnung um eine Regelung zur freiwilligen Bildung von
Seniorenbeiräten ergänzen. Die Ausgestaltung ist entsprechend der Vielfalt der
Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen und Kreisen zu regeln.
Wir stärken das kommunale Ehrenamt
Die kommunale Demokratie braucht engagierte Menschen, die sich für ihr
Gemeinwesen einsetzen. Weil bürgerschaftliches Engagement immer schwerer mit
den Anforderungen von Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen ist, werden wir
die Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamtes verbessern.
Wir werden deshalb das kommunale Ehrenamt in Räten, Bezirksvertretungen und
Landschaftsverbänden weiter stärken. Dazu werden wir zügig den vorliegenden
Gesetzentwurf,
erweitert
um
die
einvernehmlichen
Vorschläge
der
kommunalpolitischen
Vereinigungen
(z.B.
Haushaltsentschädigung
und
Herausnahme von freizustellenden Tätigkeiten des Ehrenamts aus dem
Nebentätigkeitsrecht) wieder einbringen. Weitere Reformen zur Stärkung des
kommunalen Ehrenamts und der Räte insgesamt werden in einer neuen
Expertenkommission behandelt. Probleme, die sich aus Schichtarbeit und für
Freiberuflerinnen und Freiberufler ergeben, werden dabei mit dem Ziel einer Lösung
besonders überprüft.
Wir ermöglichen den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit ist vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels und knapper Kassen eine Chance für mehr Effizienz und für die
Verbesserung in der Qualität in der Aufgabenerledigung. Mit der Novellierung des
Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit und anderer Fachgesetze wollen wir
eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir
einen Listenausgleich im Zweckverbandsrecht ermöglichen.
Darüber hinaus wird die Koalition im Rahmen einer Bundesratsinitiative gesetzliche
Änderungen hinsichtlich der neuen – die interkommunale Zusammenarbeit
erschwerenden – umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen durch die
Rechtsprechung einbringen
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Die gesetzlich verfassten Kommunalverbände in NRW sind wichtige Bindeglieder
zwischen den Kommunen und stärken sie durch die gemeinsame
Aufgabenwahrnehmung. Wir werden den RVR in seiner Funktion und in seinen
Aufgaben als starke Klammer für das Ruhrgebiet stärken und ihn in seinen
Strukturen durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes weiterentwickeln. Die
Landschaftsverbände als höhere Kommunalverbände genießen Bestandsschutz.
Wir stärken die direkte Demokratie auch auf der Landesebene
Bürgerinnen und Bürger in NRW sollen mit Hilfe von Volksbegehren, Volksentscheid
und Volksinitiative direkter an politischen Entscheidungen mitwirken können. Deshalb
wollen wir das Quorum für ein Volksbegehren deutlich absenken und finanzwirksame
Volksbegehren zulassen. Die Durchführung von Volksinitiativen werden wir
vereinfachen und sie bei Ablehnung durch den Landtag nicht ins Leere laufen lassen.
Wir wollen das Wahlalter auch bei Landtagswahlen senken
Wer junge Menschen für Politik und für die Auseinandersetzung mit wichtigen
Zukunftsfragen gewinnen und ihnen Verantwortung übertragen will, muss sie daran
beteiligen. Junge Menschen ab 16 Jahren sollen bei den Landtagswahlen mitwählen
können, denn wer reif genug für die Kommunalwahlen, ist es auch für die
Landtagswahlen.
SicherheitstärkenundFreiheitgewährleisten
Wir sichern die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst als wesentliche Voraussetzung für einen
handlungsfähigen, bürgerfreundlichen Staat und als wichtige Säule für ein
demokratisches und friedliches Zusammenleben. Hierfür brauchen wir motivierte und
qualifizierte Beschäftigte, denen wir in den letzten Jahren einen großen und zum Teil
spürbaren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte abverlangt haben.
Diesen geleisteten Beitrag der Beschäftigten erkennen wir ausdrücklich an.
In Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und Gewerkschaften wollen wir
unverzüglich nach der Sommerpause 2012 beginnen, das Dienstrecht in zwei Stufen
weiterzuentwickeln und zu modernisieren.
In einer ersten Stufe werden wir die rechtlich zwingenden Veränderungen (WBesoldung,
Regelaltersgrenze/Rentenrecht,
Urlaubsansprüche,
Lehrkräfte
Sekundarschule) vornehmen.
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In der zweiten Stufe wollen wir durch frühzeitige, vertrauensvolle Zusammenarbeit
gemeinsam Regelungen erarbeiten, die die Leistungsfähigkeit des öffentlichen
Dienstes gewährleisten, die Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst steigern
und die Interessen der Beschäftigten sichern.
Dazu gehören Veränderungen des Laufbahnrechts, Durchlässigkeit zwischen
öffentlichem und privatem Sektor, flexible Arbeitszeitmodelle und die Begleitung von
beispielhaften Praxisprojekten zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen
und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne einer modernen öffentlichen
Verwaltung wollen wir Frauen attraktive Arbeitsbedingungen bieten und gleiche
Karrierechancen ermöglichen.
Wir verstehen ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement als eine
Aufgabe aller Landesbehörden und werden die Umsetzung aktiv fördern, um die
Wiedereingliederung von kranken Beamtinnen und Beamten in den Dienst zu
verbessern.
Wir sichern die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
Der Feuer- und Katastrophenschutz in NRW ist im bundes- und europaweiten
Vergleich gut aufgestellt und genießt in der Öffentlichkeit großes Vertrauen und
hohes Ansehen. Zu verdanken ist dies insbesondere dem Engagement und dem
Leistungsstand der ca. 120.000 haupt- und vor allem ehrenamtlichen Angehörigen
der Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
Wir unterstützen die Feuerwehren mit Nachdruck bei der Nachwuchsförderung und
Jugendarbeit, indem wir u.a. in einem modernen Feuerschutzrecht die Einrichtung
von so genannten "Kinderfeuerwehren" ermöglichen und die inhaltliche Arbeit der
etablierten Jugendfeuerwehren fördern. Bei der erforderlichen FSHG-Novellierung
wollen wir den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes stärker betonen und die
Regelungen zum Feuerschutz anpassen.
Durch eine Image- und Personalwerbekampagne werden wir das Engagement von
Feuerwehren und Kommunen bei der Gewinnung neuer Mitwirkender (insbesondere
Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund) flankieren. Um der ehrenamtlichen
Arbeit unserer Feuerwehren größere Wertschätzung entgegen zu bringen und
insbesondere die lebenswichtige Funktion der Freiwilligen Feuerwehren im
ländlichen Raum stärker zu betonen, werden wir Pilotprojekte zur Stärkung des
Ehrenamtes in der Feuerwehr gemeinsam mit dem Verband der Feuerwehren
initiieren.
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Wir begrüßen den mit den Betroffenen gefundenen Konsens für eine qualifizierte
Ausbildung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. Die Umsetzung soll schnellstmöglich
beginnen.
Wir fördern moderne Verwaltungsstrukturen und bauen Bürgernähe aus
Nordrhein-Westfalen muss als Flächenstaat eine bürgernahe staatliche
Verwaltungsstruktur sicherstellen. Darum werden wir die fünf Bezirksregierungen als
starke Bündelungsbehörden in der Mittelinstanz mit ihren bewährten Strukturen und
dem Querschnittspersonal erhalten.
Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz
der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen ihnen
und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich
belastet. Deshalb werden wir Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo dies
nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.
Als Konsequenz aus der Katastrophe bei der Love Parade 2010 in Duisburg hat die
Landesregierung die Anforderungen an die Prüfung der Sicherheit von
Großveranstaltungen (im Freien) erhöht und die Vorlage von Sicherheitskonzepten
im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vorgeschrieben. Wir
haben die Kompetenzen der Genehmigungsbehörden gestärkt und werden in
Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen
Interessengemeinschaften einen Orientierungsrahmen vorlegen, der den Kommunen
Hilfestellung bietet, ihre Planungs-, Genehmigungs- und Kontrollprozesse für
Großveranstaltungen zu optimieren und die Verantwortlichkeiten bei der
Sicherheitskontrolle klar beschreibt.
Informationstechnik modernisieren und den Datenschutz fortentwickeln
Die Bedeutung der Informationstechnik für eine moderne Verwaltung ist heute stärker
denn je. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Vereine erwarten von
der Verwaltung qualitativ hochwertige Dienstleistungen, kurze Wege und eine
schnelle Bearbeitung ihrer Anliegen. All das ist nur möglich mit einer sicheren,
zuverlässigen und gut ausgestatteten IT-Struktur. Eine diesen Ansprüchen
genügende Informationstechnik ist aber auch Voraussetzung und Motor für
Kosteneinsparungen in der Verwaltung. Wir werden daher den Weg einer Bündelung
von IT-Strukturen und IT-Kompetenzen in der Landesverwaltung konsequent
fortsetzen.
Die Datenmissbrauchsskandale der jüngeren Vergangenheit offenbaren massive
Lücken beim Schutz persönlicher Daten. Der Schutz des Rechts auf informationelle
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Selbstbestimmung hat für uns einen zentralen Stellenwert. Wir wollen alle
Bürgerinnen und Bürger besser vor Datenmissbrauch schützen und ihre
informationelle Selbstbestimmung stärken. Daher haben wir in der letzten
Legislaturperiode die Datenschutzaufsicht, insbesondere im nichtöffentlichen
Bereich, und die Unabhängigkeit des Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit gestärkt. Der Datenschutz hat für uns auch weiterhin einen
hohen Stellenwert.
Wir werden uns auf Bundesebene für ein modernes Datenschutzgesetz einsetzen,
das festlegt, dass Kundinnen- und Kundendaten nicht ohne explizite Einwilligung
weitergegeben und verarbeitet werden dürfen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer besser geschützt werden müssen. So hilft Datenschutz auch bei
der Bekämpfung und Eindämmung von Wirtschaftskriminalität durch Datenhandel.
Wir begrüßen die Entwicklungen auf europäischer Ebene, den Datenschutz sowohl
im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Bereich zu stärken und Strafen bei
Missachtung zu erhöhen.
Um die Datenschutzstandards in den Unternehmen zu verbessern, wollen wir den
Dialog zwischen Wirtschaft, Behörden und dem Landesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit in Form einer Landesdatenschutzkonferenz organisieren. Sie
soll bei der Erarbeitung eines NRW-Datenschutzsiegels helfen.
Gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren wollen wir die Wissens- und
Kompetenzvermittlung im Bereich Datenschutz, gerade auch im Internet, ausbauen
und einen selbstbestimmten und souveränen Umgang mit den eigenen Daten
fördern.
Wir erkennen die Arbeit der Polizei an und gestalten sie transparent
Wir werben in der Gesellschaft für eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der
Wertschätzung der polizeilichen Arbeitend sind besorgt über die zunehmende Gewalt
gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Wir treten für eine konsequente und
wirksame Strafverfolgung solcher Taten ein. Durch Aus- und Fortbildung sowie
Ausrüstung werden wir einen größtmöglichen Schutz unserer Polizeibeamtinnen und
Beamten gewährleisten.
Wir setzen uns für eine Führungskultur in der Polizei ein, deren Ziel es ist,
Anregungen und Beschwerden von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
konstruktiv aufzunehmen und eine Kultur des offenen Umgangs mit vorhandenen
Problemen zu prägen. Dies soll in der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.
Um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch gegenüber der Polizei zu stärken,
haben wir das Beschwerdemanagement verbessert. Der eingeschlagene Weg der
Landesregierung beim qualifizierten Beschwerdemanagement der Polizei NRW ist
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richtig und soll weiter gefördert werden. Wir wollen es evaluieren und durch eine
regelmäßige Veröffentlichung anhand eines Beschwerdeberichtes transparenter
gestalten.
Transparenz stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei. Wir
werden unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten
eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei beim Einsatz
geschlossener Einheiten einführen. Für die Polizeiarbeit sind nicht nur gut
ausgebildete und motivierte Beamtinnen und Beamte notwendig sondern auch eine
moderne und aufgabengerechte Ausstattung. Deswegen halten wir gemeinsam mit
den
Polizeibeamtinnen
und
Polizeibeamten
an
der
beschleunigten,
flächendeckenden Einführung des Digitalfunks fest.
Wir wollen prüfen, inwieweit die Nutzung sozialer Medien im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der nordrhein-westfälischen Polizei stärker ermöglicht werden
kann.
Der demografische Wandel stellt die Polizei in NRW vor eine schwierige Situation.
Um in den nächsten Jahren die Pensionierungen von jährlich bis zu 2.000
Polizistinnen und Polizisten abzufedern werden wir an der heute die
Ausbildungsmöglichkeiten erschöpfenden jährlichen Einstellung von 1.400
Anwärterinnen und Anwärtern festhalten. Um die Qualität polizeilicher Arbeit vor Ort
zu sichern, sind die Organisationsstrukturen fortlaufend zu optimieren .Damit sorgen
wir weiterhin dafür, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in NRW im
Vordergrund steht.
Wir stärken die Verfassung und schärfen die Instrumente im Kampf gegen
Rechtsextremismus
Das Bekanntwerden der menschenverachtenden NSU-Morde hat zu einem
Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Verfassungsschutzes
geführt. Wir nehmen diesen Vertrauensverlust ernst und werden deshalb die Arbeit
des Verfassungsschutzes in NRW transparenter und für die Bürgerinnen und Bürger
nachvollziehbarer gestalten.
Wir wollen das Verfassungsschutzgesetz NRW daher mit dem Ziel novellieren, einen
modernen, transparenten und durch das Parlament umfassend kontrollierten
Verfassungsschutz zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW sollen
nachvollziehen können, wie eine Behörde, die den Auftrag hat, die Verfassung der
Bürgerinnen und Bürger zu schützen, in ihren Grundzügen handelt und funktioniert.
Wir werden die parlamentarische Kontrolle durch personelle und sächliche
Unterstützung sowie durch eine größtmögliche Transparenz wirkungsvoll erweitern.
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In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, ob Sitzungen des Parlamentarischen
Kontrollgremiums (PKG) öffentlich stattfinden können.
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RechtspolitikinNordrhein‐Westfalen
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Eine starke und effiziente Justiz braucht hoch qualifizierte und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bewusst wenden wir uns den Menschen in der
Justiz zu. Nur mit ihnen gemeinsam können wir den vielfältigen und anspruchsvollen
Das taktische Verhalten und technische Vorgehen der Gegner und Gegnerinnen der
Demokratie hat sich verändert. Ein moderner und effektiver Verfassungsschutz muss
sich darauf einstellen. Wir wollen dem Verfassungsschutz NRW die sog. QuellenTelekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglichen und die gesetzliche Grundlage
dafür schaffen. Eine Anwendung erfolgt erst dann, wenn die genannten technischen
und rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Für den Einsatz einer Quellen-TKÜ sind
folgende Bedingungen an die eingesetzte Software zur Durchführung unverzichtbar:
Zertifizierung der Software für jeden Einzelfall nach Zugriff auf den Quelltext unter
Beteiligung der G10-Kommission. Eine Nachladefunktionalität ist genauso unzulässig
wie Zugriffe auf weitere Schnittstellen des Computers wie Kamera oder Tastatur.
NRW setzt sich für eine Zertifizierung der Software durch eine von Weisungen
unabhängige Stelle ein.
Die Anforderungen an den Einsatz von V-Leuten sollen durch Richtlinien verbindlich
vorgegeben werden. Wir wollen die Aufgabe des Verfassungsschutzes als
gesellschaftliches Frühwarnsystem stärker nach innen und außen konturieren. Der
Schutz der Verfassung ist eine Aufgabe, derer sich staatliche und
zivilgesellschaftliche Akteure annehmen müssen.
Den Rechtsextremismus werden wir weiterhin konsequent bekämpfen. Für den
Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene und für eine gesellschaftliche
Reintegration wollen wir mit dem Aussteigerinnen und Aussteigerprogramm des
Verfassungsschutzes Hilfestellungen anbieten. Dieses soll auch für die islamistische
Szene entwickelt werden. Beide Programme sollen evaluiert werden.
Wir unterstützen ein NPD-Verbotsverfahren, wenn dafür die rechtlichen
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Da Verbote allein nicht
ausreichend sind, werden wir gleichzeitig die Prävention und den Opferschutz durch
ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus stärken.
Ziel unserer Rechtspolitik ist es, den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu
sichern und Gerechtigkeit durchzusetzen. Wir werden gewährleisten, dass die
nordrhein-westfälische Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger eine effektive
Rechtsprechung und zügige Vollstreckung auf hohem Niveau bietet.
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Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes entsprechen. Den
Herausforderungen des demografischen Wandels werden wir durch gezielte
Personalentwicklung und optimiertem Gesundheitsmanagement begegnen. Wir
werden weiter konsequent daran arbeiten, die die jeweiligen Betroffenen sehr
belastenden befristeten Arbeitsverhältnisse in unbefristete Beschäftigung
umzuwandeln.
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Das neue LPVG war ein Erfolg und eine Bereicherung auch für die Justiz. Ein
eigenständiges Landesrichter- und Staatsanwältegesetz zu schaffen, soll die
Bedeutung des Berufsstandes abbilden. In das Vorhaben sollen konkrete
Erkenntnisse aus der fortdauernden Prüfung von Modellen für eine selbstverwaltete
Justiz ebenso einfließen, wie bestehender Raum zur Stärkung von
Beteiligungsrechten genutzt werden soll.
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Alle Bürgerinnen und Bürger müssen unabhängig von ihrem Einkommen ihre Rechte
durchsetzen können. Gleicher Zugang zum Recht setzt den gleichen Zugang auch
bereits zur Rechtsberatung im Vorfeld eines Rechtsstreits voraus. Wir werden uns
weiter dafür einsetzen, dass Änderungen im Prozesskosten- und Beratungshilferecht
diesen Maßstäben gerecht werden.
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Ebenfalls werden wir uns weiter für ein breiteres Angebot der
Streiterledigungsverfahren einsetzen. Außer- wie vorgerichtliche Streitschlichtung
wollen wir stärken, gerichtsnahe wie gerichtliche Mediation etablieren und die
bestehende
Struktur
von
Schiedsfrauen
und
Schiedsmännern
als
Streitschlichtungsangebot noch breiter als bisher in der Gesellschaft bekanntmachen
und verankern.
Zugang zum Recht
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Betreuungsrecht
Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine rechtliche Betreuung nur dann
eingerichtet wird, wenn dies zum Wohle der betroffenen Menschen erforderlich ist.
Wir werden dafür eintreten, dass rechtliche Betreuungen vermieden werden, sofern
andere
Hilfen
zur
Verfügung
stehen,
und
dementsprechende
Strukturverbesserungen anstreben. Das Bewusstsein der Gesellschaft für ein im
Interesse aller liegendes eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben wollen
wir durch die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung, des Einsatzes von
Vorsorgevollmachten und der Betreuungsvereine schärfen.
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Opferschutz
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Kein Opfer einer Straftat darf vergessen werden. Die rot-grüne Landesregierung hat
erstmals einen Opferschutzbericht erstellt, der es Bürgerinnen und Bürgern
ermöglicht, sich einen umfassenden Überblick über die Rechtslage sowie die
Maßnahmen und Projekte der Landesregierung zum Schutz und zur Unterstützung
der Opfer von Straftaten in NRW zu verschaffen. Den von dem Bericht aufgezeigten
weiteren Handlungsbedarf werden wir in konkrete Projekte der Verbesserung des
Opferschutzes umsetzen.
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Justiz und Wirtschaftsstandort NRW
Die elektronische Datenübermittlung ist heute in Wirtschaft und Gesellschaft
selbstverständlich. Ein elektronisches Postfach gehört zur Standardausstattung.
Dieser Entwicklung darf sich auch die Justiz nicht verschließen. Um die Vorteile
ausschöpfen zu können, welche die elektronische Kommunikation mit den Gerichten
für alle Beteiligten mit sich bringt, muss es möglich sein, dass zumindest alle
„professionellen Einreicher“, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und
Notarinnen und Notare, mit den Gerichten in elektronischer Form sicher
kommunizieren können. Neben der weiter voranzutreibenden internationalen
Verknüpfung der Register und der Zusammenarbeit der registerführenden Stellen mit
Mitteln moderner Informationstechnik werden wir daher im Interesse von Wirtschaft
und Gesellschaft, auch im Sinne von mehr Bürgernähe, den elektronischen
Rechtsverkehr in der gesamten Justiz ausbauen und etablieren.
Um gegen Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte besser vorgehen zu können,
werden wir den Bedarf für ein spezifisches Unternehmensstrafrecht prüfen. Daneben
werden wir das Instrument der Vermögensabschöpfung als bereits bestehende Waffe
im Kampf gegen die Wirtschafts- und organisierte Kriminalität weiter optimieren und
auch hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen.
Für die Wirtschaft von erheblicher Bedeutung ist die Rechtssicherheit und
Rechtsgewährleistung
insbesondere
auch
in
Patentstreitverfahren.
Am
Gerichtsstandort
in
Düsseldorf
werden
europaweit
die
meisten
Patentverletzungsverfahren – meist mit hohen Streitwerten und entsprechenden
Einnahmen für die Landeskasse - verhandelt. Um auch in Zukunft zu gewährleisten,
dass die Parteien in gewohnt hoher Qualität rasch mit einer Entscheidung rechnen
können, wollen wir den Patentgerichtsstandort Düsseldorf und damit den
Wirtschaftsstandort NRW auch im europäischen Kontext stärken.
Um die Leistungsfähigkeit der Justizbehörden in NRW sicherzustellen, bedarf es
zudem einer sinnvollen Zusammenführung und Bündelung übergreifender operativer
Aufgaben. Seit Anfang der 80er Jahre ist der Umfang der von den Gerichten und
Justizbehörden zu erledigenden operativen Verwaltungsaufgaben quantitativ und
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qualitativ deutlich angestiegen. Nach dem Vorbild anderer Ressorts wie auch anderer
Landesjustizverwaltungen, die solche Aufgaben zur Erzielung von Synergieeffekten
teilweise zentralisiert haben, soll auch in NRW ein Landesamt für Justiz eingerichtet
werden, das ausgewählte operative Verwaltungsaufgaben der Justizbehörden
übernimmt.
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Jugend und Recht
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Die Bewältigung der Jugendgewalt- und Intensivkriminalität ist eine zentrale
kriminalpolitische Herausforderung, der wir weiter unsere ganze Aufmerksamkeit
widmen werden. Hier geht es um eine gesamtgesellschaftliche und
ressortübergreifende Aufgabenstellung, die zu allererst präventiv, aber auch
repressiv ansetzen muss. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit mit den
Kommunen und einer Vernetzung aller an der Jugendkriminalprävention und am
Jugendstrafverfahren beteiligten Einrichtungen, die wir in jeder Weise, insbesondere
durch weitere Stärkung und Ausbau bestehender Projekte fördern werden. Die
Einrichtung weiterer "Häuser des Jugendrechts" wird ebenso vorangetrieben wie der
flächendeckende Ausbau des Projekts "Staatsanwalts für den Ort", wodurch die
Zuständigkeiten umfeldbezogen gestaltet und damit an die Realität der
Jugendkriminalität, ihrer lokalen Zusammenhänge, angepasst werden.
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Wir werden den Rechtskundeunterricht an den Schulen weiter ausbauen. Durch
fachkundige, interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir ihn fortlaufend
modernisieren, so dass er in attraktiverer Form künftig schon vielen jungen
Menschen unser Rechtssystem näher bringen, den Dialog über das Recht fördern
und das Rechtsbewusstsein schärfen wird.
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Der Vollzug des vom Bundesgesetz vorgesehenen Jugendarrests wird auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt. Es wird gewährleistet, dass der Jugendarrest künftig
pädagogischen Gesichtspunkten genügen wird. Er soll straffälligen jungen Menschen
vielfältige Anstöße zu einem Umdenken geben, alternative Handlungsformen
aufzeigen und professionelle Hilfs- und Beratungsangebote bereitstellen. Auch
hierdurch sollen kriminelle Karrieren noch frühzeitig abgebrochen werden.
Unabhängig hiervon werden wir weiter die Wirksamkeit von Kurz- und
Freizeitarresten überprüfen und ggf. durch eine Bundesratsinitiative auf die
Abschaffung dieser pädagogisch sehr zweifelhaften Maßnahme drängen. Die von
der Bundesregierung geplante Möglichkeit, einen "Warnschussarrest" zu verhängen,
lehnen wir entschieden ab.
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Mit einem auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafvollzug wollen wir junge
Straftäterinnen und Straftäter befähigen, ein eigenverantwortliches Leben in Freiheit
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zu führen. Unseren begonnenen Weg, über den geschlossenen und offenen Vollzug
hinaus einen Vollzug in freien Formen durchzuführen, wollen wir weiter gehen.
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Strafvollzug
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Um die Sicherheit der Bevölkerung umfassend gewährleisten zu können, bedarf es
sowohl eines effizienten und sicheren als auch eines auf Resozialisierung
ausgerichteten Justizvollzug. Nur wenn die Gefangenen im Strafvollzug geeignet auf
die Zeit nach ihrer Entlassung vorbereitet werden, besteht eine echte Chance, dass
sie ihr künftiges Leben in Freiheit ohne Rückfall in die Kriminalität führen. Dies ist der
beste und sicherste Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.
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Ein moderner, dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot
entsprechender Strafvollzug braucht klare Rahmenbedingungen. Hierzu werden wir
der Praxis Leitlinien an die Hand geben, die in naher Zukunft auch in ein neues
Strafvollzugsgesetz für das Land NRW einfließen werden, das einen modernen
Behandlungsvollzug ermöglicht und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis unserer
Bevölkerung
in
ausgeprägter
Weise
Rechnung
trägt.
Neben
einer
menschenwürdigen Unterbringung werden wir den Gefangenen qualifizierte
Resozialisierungsangebote wie Schul- und Berufsbildung, Konfliktbewältigung und
Umgang mit dem Verbraucheralltag bieten. Den besonderen Bedürfnissen von
Frauen im Strafvollzug wird ebenso besondere Beachtung zuteil wie einem
optimierten Übergangsmanagement. Hierzu gehört insbesondere die berufliche
Reintegration der Gefangenen, zu der wir durch den Ausbau der Arbeits- und
Ausbildungsplätze beitragen, genauso aber die Unterstützung der in diesem Bereich
tätigen freien Träger mit dem Ziel einer Systematisierung und flächendeckenden
Vereinheitlichung des konkreten Angebots. Um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden,
wollen wir weiter einen bedarfsgerechten Ausbau der Haftvermeidungsprojekte
vorantreiben.
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Zur Bekämpfung der in vielen Fällen für die Straffälligkeit ursächlichen
Drogenabhängigkeit werden Drogenberatungs- und Therapieangebote gefördert und
ausgebaut. Vorhandene und in den Straftaten zum Ausdruck gekommene Defizite
bei den Gefangenen sollen dadurch nachhaltig aufgelöst und praktikable
Möglichkeiten zu alternativen, sozialadäquaten Lebensformen angestrebt werden.
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Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Arbeit hat die rot-grüne Landesregierung
bereits 200 zusätzliche Stellen geschaffen. Mit dem Haushalt 2012 werden weitere
Entlastungsschritte folgen, auch um noch hinzukommende neue Aufgaben
wahrnehmen zu können. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai
2011 die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem
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Grundgesetz vereinbar erklärt. Gemäß der Auflage des Bundesverfassungsgerichts
werden wir auf eine bundesgesetzliche Neuregelung hinwirken, die dem
verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der
Sicherungsverfahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden habe. Wir
werden daneben die erforderlichen landesgesetzlichen Regelungen schaffen und
eine eigene Unterbringungseinrichtung schaffen, die den verfassungsrechtlichen
Vorgaben Rechnung trägt.
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X.
Kultur,Medien,KirchenundReligionsgemeinschaften
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KunstundKulturinNRWsichern
Kulturelle Vielfalt und Teilhabe stärken
Kultur ist geistige Lebensgrundlage der Menschen und öffentliches Gut. Wir wollen
ein kulturell vitales Land, das Kraft aus seiner Vielfalt schöpft und in dem Kunst und
Kultur einen zentralen Platz einnehmen. Nordrhein-Westfalen ist eine lebendige und
innovative Kulturregion in Europa. Unsere Künstlerinnen, Künstler und
Kultureinrichtungen genießen weltweit hohe Wertschätzung. Sie sind damit zu
wichtigen Kulturbotschaftern unseres Landes geworden. Wir wollen den
europäischen und internationalen Kulturaustausch weiter unterstützen.
Die Digitalisierung der Welt und damit auch der Kultur, historische Umbrüche, das
Spannungsverhältnis zwischen Bewahren und Entstehen und der demografische
Wandel stellen große Herausforderungen dar. Auch die Lebens- und
Schaffensrealitäten der Künstlerinnen und Künstlern und die engen finanziellen
Spielräume für Land und Kommunen müssen diskutiert werden.
Wir wollen uns diesen Herausforderungen stellen und Antworten in einem
transparenten Dialog auf Augenhöhe mit den Kulturbeteiligten entwickeln. Weil uns
diese Gespräche wichtig sind, werden wir den erfolgreich begonnenen
kulturpolitischen Dialog auf Landesebene ebenso fortsetzen wie die
Regionaltagungen, mit denen wir vor Ort den Erfahrungs- und Informationsaustausch
zwischen den unterschiedlichen Sparten etabliert haben.
Der Schwerpunkt der Kulturförderung in NRW liegt in den Städten und Gemeinden
und beim bürgerschaftlichen Engagement. Kulturpolitik bleibt daher auch weiterhin
entsprechend unserer Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und
Kommunen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichem Engagement.
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Wir treten ein für die Freiheit von Kunst und Kultur. Wir werden die Kulturförderung
durch das Land für alle Sparten auch in Zukunft auf dem erreichten Niveau erhalten
und - wo möglich und geboten - ausbauen.
Kunst und Kultur dürfen kein Luxus sein. Daher wollen wir ein möglichst
flächendeckendes Kulturangebot zu erschwinglichen Preisen und mit niedrigen
Zugangsschwellen für alle.
Wir bejahen die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft und wollen den Dialog der
Kulturen als ein wichtiges Element sozialer Integration von Menschen
unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung und kultureller
Prägung fördern.
Vielfalt der Kultur vor Ort weiter sichern
Weil der größte Teil der Kulturförderung durch die Kommunen erfolgt, ist eine
verlässliche Finanzausstattung der Gemeinden durch den Bund und das Land die
wichtigste Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Kulturlandschaft in
unserem Lande. Deshalb haben wir bereits viel für die finanzielle Stärkung unserer
Kommunen getan und werden dies im Rahmen der Möglichkeiten des Landes
fortsetzen.
Außerdem werden wir regionale Kulturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe zwischen
Land, Kommunen, Regionen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärken
und ihr neue Impulse geben.
Für ein Kulturfördergesetz
Kulturförderung braucht eine verlässliche Grundlage. Deshalb werden wir den bereits
begonnenen Prozess für die Erarbeitung eines NRW-Kulturförder-gesetzes
fortsetzen. Mit dem Beschluss des Antrags für ein Gesetz zur Förderung und
Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW haben wir die
dafür notwendige Basis bereits geschaffen.
Wir werden prüfen, ob entweder - in Abstimmung mit der kommunalen Finanzaufsicht
-, trotz bisheriger "Freiwilligkeit" der Kulturausgaben, auch für Kommunen in finanziell
schwieriger Situation ein Grenzwert für die Kulturförderung gesichert werden kann;
oder wie es gelingen kann, die kommunale Kulturförderung auf der Grundlage des
Artikels 18 Absatz 1 der Landesverfassung rechtlich verbindlicher zu gestalten.
Wir werden die Arbeit im Theaterpakt zur Unterstützung der kommunalen Theaterund Orchesterlandschaft fortsetzen. Und wir wollen Strategien zur Weiterentwicklung
der Tanzlandschaft, für die Literatur mit ihren zahlreichen Projekten und für die
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regionale Kulturpolitik. Die Förderung der Filmkunst und die filmkulturelle Bildung
bleibt weiterhin ein wichtiger Teil der NRW-Kulturpolitik
Wir stehen zu unseren vier Landestheatern, den drei Landesorchestern, der
Landesmusikakademie Heek und der Kunstsammlung NRW.
Lesekultur und Bibliotheken stärken
Die Arbeit der Literaturbüros und die Literaturförderung durch Stipendien und Preise
bleiben wichtige Grundlagen der literarischen Schreib- und Lesekultur in NRW. Die
reiche und vielfältige Bibliothekenlandschaft in unserem Land muss erhalten bleiben
und ihr Ausbau zu multimedialen Kommunikationszentren soll unterstützt werden.
Kulturelle Bildung ausbauen
Das zentrale Projekt unserer Kulturpolitik auch in dieser Legislaturperiode bleibt der
Ausbau der kulturellen Bildung. Kulturelle Bildung und ästhetische Erziehung sind
Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen
Leben und prägen die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen.
Kunst- und Kulturvermittlung stellen einen wesentlichen Beitrag zur Bildungs- und
Sozialpolitik dar. Teilhabe an und Zugänge zu Kunst und Kultur gehören als ein
elementarer Baustein in den Mittelpunkt unserer vorsorgenden Politik und sind
wesentlicher Bestandteil unseres Demokratieverständnisses, weil hierüber
Chancengleichheit ermöglicht wird. Wir haben dabei folgende Schwerpunkte im Blick:
Kulturrucksack
Der Kulturrucksack wurde in NRW 2012 für insgesamt rund 320.000 Kinder und
Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren gestartet. Dieses erfolgreich begonnene
Projekt soll weiter ausgebaut werden.
Kultur und Schule
Wir wollen auch die bisherigen Projekte im Bereich von "Kultur und Schule"
verstetigen und streben an, sie in den Schulen stärker strukturell zu verankern. Der
Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen bietet dafür besondere Chancen.
Musikalische Früherziehung
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Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ soll überprüft werden. Eine Ausweitung auf
ganz Nordrhein-Westfalen ist in der ursprünglichen Ausrichtung des Projektes und
der aktuellen finanziellen Lage nicht leistbar. Da musikalische Früherziehung
nachweislich einen positiven Einfluss auf Kinder hat, wollen wir ein Konzept für NRW
entwickeln, das auf den vielfältigen Ansätzen im Land aufbaut und an dem sich Kitas,
Grundschulen und freie Träger beteiligen können.
Jugendkunst- und Kulturschulen
Ein weiteres wichtiges Instrument der Jugendkulturförderung sind auch unsere 43
vom Land geförderten Jugendkunstschulen. Sie helfen jungen Menschen auch aus
benachteiligten Familien bereits in frühen Jahren, ihr Talent und ihr Interesse zu
wecken.
Darüber hinaus sehen wir mit der im kommunalen Raum beginnenden Entwicklung
von Kulturschulen einen neuen Akzent in der Zusammenarbeit von Kultur und
Schule. Dies werden wir aufgreifen und gemeinsam mit den Kommunen
weiterentwickeln.
Kinder- und Jugendtheater
Unsere Kinder- und Jugendtheater haben sich erfolgreich weiterentwickelt. Auch sie
leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung junger Menschen. Wir wollen
sie stärken und verlässlich fördern.
Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur
Wir wollen junge Menschen an die Kultur heranführen. Das FSJ in diesem Bereich
hat sich bewährt. Wir wollen, dass künftig noch mehr junge Menschen diese
Möglichkeit nutzen. So kann auch der Übergang in die Berufswelt sinnvoll gestaltet
werden.
Medienkompetenz
Mit Blick auf die rasante Entwicklung der elektronischen Medien ist auch die
Förderung von Medienkompetenz eine wichtige Aufgabe kultureller Bildung. Die für
diesen umfassenden Ausbau der kulturellen Bildung notwendige Zusammenarbeit
zwischen den Bereichen Kultur, Jugend, Medien, Schule und Wissenschaft werden
wir verbessern. Zu diesem Zweck wird eine hochrangige Steuerungsgruppe aus den
beteiligten
Ministerien
eingerichtet,
die
die
notwendigen
Maßnahmen
ressortübergreifend vorbereitet und initiiert.
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Förderinstrumente verbessern – Verfahrensabläufe vereinfachen
Um Flexibilität und Transparenz zu schaffen wollen wir in der Kulturförderung, wo es
oft um relativ kleine Fördersummen geht Bürokratie abbauen. Hierfür müssen
verstärkt Förderpauschalen, Möglichkeiten der Selbstbewirtschaftung und
Festbetragsfördermittel eingesetzt werden. Dies betrifft auch Fragen des
Eigenanteilsnachweises und wesentliche Vereinfachungen in den bisherigen
Förderabläufen.
Freie Szene stärken
Die freie Kulturszene und soziokulturelle Zentren wollen wir weiter verstärkt fördern.
Hier wollen wir in dieser Legislaturperiode einen Akzent setzen, denn die freien
Kultureinrichtungen haben bereits sehr flexible Betriebsstrukturen entwickelt, welche
die Förderungen hoch effizient einsetzen. Die Verbindung von innovativer
ästhetischer Auseinandersetzung und modernem Kulturmanagement ist ein
zukunftsweisendes Modell.
Wir unterstützen Künstlerinnen und Künstler
Nur eine Minderheit der Künstlerinnen und Künstler kann allein von ihren kulturellen
Tätigkeiten leben. Deshalb hat der Staat eine besondere Verantwortung für deren
soziale Absicherung. Wir werden deshalb weitere Maßnahmen zur individuellen
Künstlerförderung prüfen und eine Bündelung dieser Maßnahmen organisieren. Das
Fördernetz unserer Landeskulturbüros hat sich bewährt. Wir wollen dieses Netz
ergänzen und auch nach Wegen suchen, wie die Bildenden Künste gestärkt werden
können.
Erinnerungskultur in neuen Formen weiter entwickeln
Zur Kulturförderung gehört auch die Förderung der Erinnerungskultur. Sie ist ein
zentraler Auftrag sowohl der kulturellen wie der politischen Bildung. Gedenkstätten
sind zentrale Orte der Aufklärung und Auseinandersetzung mit der Geschichte
unseres Landes - vor allem auch für junge Menschen. Daher streben wir die
Erstellung eines „Landeskonzepts Erinnerungskultur“ an.
Gerade die aktuelle politische Situation in Hinblick auf den Rechtsextremismus
zwingt uns in vielerlei Hinsicht zum Handeln. Demokratiestärke bedarf des Wissens
um unserer Geschichte, Erinnerung braucht Orte. Daher wollen wir diese auf
gesicherte finanzielle Grundlagen stellen.
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Kulturelles Erbe erhalten
Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir
wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu
vernetzen, weiter verstärken. Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt
und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben.
Baukultur
Den Beitrag der Architektur zur Kultur unseres Landes wollen wir stärker öffentlich
würdigen und fördern. Zu diesem Zweck prüfen wir mehrere in der Diskussion
befindliche Alternativen wie Architekturschule, Bauakademie und die Auslobung
neuer Preise.
Die Landeskulturpolitik wird auch weiterhin innovative Prozesse unterstützen. Mit der
Kunststiftung NRW hat die Landeskulturpolitik einen weiteren wichtigen
Kooperationspartner für eine lebendige und sich stets wandelende Kulturlandschaft
Nordrhein-Westfalen.
MedieninNRW‐VielfaltundUnabhängigkeitstärken
Unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer lebendigen und
funktionierenden Demokratie. Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, die Medienvielfalt
und –unabhängigkeit nachhaltig zu stärken. Dazu werden wir auch weiterhin die
Balance zwischen öffentlich-rechtlichen, kommerziellen und anderen privaten
Angeboten gewährleisten. Wir unterstützen Kooperationen zwischen öffentlichrechtlichen und kommerziellen Medienhäusern, wenn dadurch Meinungsvielfalt und –
unabhängigkeit gestärkt werden, beispielsweise mit einer gemeinsamen On-demandPlattform und einer engeren Kooperation bei der europäischen und internationalen
Nachrichtenbeschaffung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer
Medienordnung. Wir stehen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir werden eine Initiative ergreifen, mit der die
Telemedien als „dritte Säule“ neben Hörfunk und Fernsehen gestärkt werden.
Beitragszahlerinnen und -zahler sollen die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote
über die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene 7-Tages-Frist hinaus abrufen
können – online und mobil. Zugleich werden wir uns dafür einsetzen, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichtet. Werbung und
Sponsoring sollte ausschließlich der Finanzierung kommerzieller Medienangebote
dienen.
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Mit Blick auf die privaten Veranstalter werden wir uns für eine Anreizregulierung im
Medienrecht einsetzen. Denn die Verantwortung für qualitätsvolle Angebote liegt
nicht nur bei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch bei den privaten
Veranstaltern. Die Nutzung gleicher Inhalte über verschiedene Plattformen, die
Konvergenz der Endgeräte sowie veränderte Nutzungsgewohnheiten erfordern eine
Neubewertung der bisherigen Bewertungsregeln im Medienkonzentrationsrecht.
NRW wird sich für eine vielfaltssichernde Reform des Medienkonzentrationsrechts
einsetzen. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, eine jährliche Medienstatistik
zu erstellen, die sich insbesondere mit den Entwicklungen bei den Printmedien
befasst.
Die NRW-Zeitungsverlage mit ihren professionellen Redaktionen sind für die
Informations- und Willensbildung besonders in unseren Regionen von zentraler
Bedeutung. Privat betriebene Blogs sind eine wichtige Ergänzung zur
Meinungsbildung.
Den erfolgreichen Lokalfunk in NRW wollen wir auch in der digitalen Welt sichern.
Media Governance: Digitale Medienordnung weiterentwickeln
Eine digitale Medienordnung benötigt rechtliche Rahmenbedingungen, kulturelle
Leitlinien und Verfahren, die den Veränderungen des vernetzten Internetzeitalters
Rechnung tragen. Dabei haben wir es mit einer Vielzahl unterschiedlicher
Mechanismen und Akteure zu tun, deren Zusammenspiel man nicht mit einem
Gesetz oder einem Staatsvertrag regulieren kann. Daher setzen wir auf die
Prinzipien der koregulierten Selbstregulierung und Media Governance; wir werden
unsere Verantwortung für eine funktionale Media Governance wahrnehmen.
Dazu werden wir u.a. das Landesmediengesetz NRW reformieren und Änderungen
des Rundfunkstaatsvertrages anstreben, mit dem Ziel, Meinungsvielfalt, Transparenz
und Teilhabe zu stärken.
Die Einrichtung einer Stiftung für „Vielfalt und Partizipation“ soll Qualität,
Unabhängigkeit und Vielfalt bei der Produktion von Medieninhalten in NRW
sicherstellen.
Wir wollen partizipative Elemente offline und online einführen und die Durchführung
von Medienversammlungen wieder ins Landesmediengesetz aufnehmen, damit
Mediennutzerinnen und Mediennutzer über Inhalte und das Internet diskutieren und
Hinweise für die gemeinsame Gestaltung der Mediengesellschaft geben. Wir wollen
die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der
Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und
Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines
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eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden.
Ferner soll geprüft werden, wie die Transparenz der Gremienarbeit und ihre
Kommunikationsprozesse mit den Mediennutzerinnen und Mediennutzern erreicht
werden kann. Zur Partizipation und Vielfaltserweiterung gehören in NRW die
Bürgermedien, wir wollen sie stärken und die Teilhabemöglichkeiten verbessern.
Um die Aufsicht in NRW zu bündeln, wird das Telemedienzuständigkeitsgesetz
geändert und die Zuständigkeit für die Einhaltung der Bestimmungen des
Telemediengesetzes für ganz NRW von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die
Landesanstalt für Medien NRW übertragen. Darüber hinaus soll zukünftig mit einer
Medienanstalt der Länder eine Aufsichtsstruktur geschaffen werden, die dem
föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und der Medienkonvergenz
Rechnung trägt. Hier streben wir eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages an.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verfahren zur Änderung der
Rundfunkstaatsverträge künftig nachvollziehbarer und partizipativer durchgeführt
werden. Hierzu gehören konsistente Verfahrensregeln, die gesetzlich abgesicherte
Einbindung der Landtage sowie eine Reform der Rundfunkkommission der Länder.
Pressevielfalt sichern
Wir werden die Unabhängigkeit der Medienhäuser und der Vertriebswege auch mit
Hilfe des Landespressegesetzes verbessern. Dazu gehört auch die Transparenz bei
den Eigentümerstrukturen der Medienhäuser. Die Verantwortung von Journalistinnen
und Journalisten nimmt deutlich zu, die rasant wachsende Flut an Informationen
qualitativ hochwertig einordnen zu können. Deshalb wollen wir die Aus- und
insbesondere Weiterbildung gezielt stärken. Dies gilt vor allem für die lokale und
regionale Berichterstattung. Das bewährte Presse-Grosso-System werden wir, sollte
es zu keiner freiwilligen oder bundesgesetzlichen Regelung kommen, über unsere
gesetzlichen Möglichkeiten absichern.
Nach der Veröffentlichung des Medienkonzentrationsberichtes der Landesanstalt für
Medien soll überprüft werden, ob die Regelungen der §§ 33 bis 33e des
Landesmediengesetzes, mit denen verhindert werden soll, dass Medienunternehmen
durch ihre Beteiligungen an Rundfunkprogrammen vorherrschende Meinungsmacht
erlangen reformbedürftig sind. Wir erwarten, dass die LfM diesen Bericht jährlich
fortschreibt.
Qualität in der digitalen Gesellschaft stärken
Mit der LfM, dem WDR und RTL, der Film- und Medienstiftung, dem Grimme-Institut,
den Telekommunikationsunternehmen und zahlreichen exzellenten Hochschulen
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stehen
wichtige
Partner
für
Konzepte
einer
gesellschaftsfreundlichen
Medienentwicklung zur Verfügung.
Das Grimme Institut steht durch den Grimme-Preis und den Grimme-Online-Award
für Qualität von Medieninhalten und liefert Orientierung für Mediennutzerinnen und
Mediennutzer. Dem Grimme Institut kommt in der digitalen Gesellschaft als Ort des
Diskurses eine herausragende Bedeutung zu. Wir wollen das Institut in diesem Sinne
weiterentwickeln. Die Arbeit der Internationalen Filmschule (IFS), des Audiovisuellen
Gründerzentrums und der Kunsthochschule für Medien (KHM) sind - mit anderen
Hochschulinstitutionen - wichtige Säulen auch in der Film- und Fernsehaus- und
Weiterbildung.
Die Digitalisierung bietet auch für Medienvielfalt und –unabhängigkeit neue Chancen.
Die Weiterentwicklung zur Film- und Medienstiftung war ein richtiger Schritt, um die
Position Nordrhein-Westfalens als führendem Medienstandort in Deutschland zu
stärken. Daher werden wir unter maßgeblicher Beteiligung der Film- und
Medienstiftung die Initiative „Digitales Medienland NRW“ mit Landes- und EU-Mitteln
fortführen und ausbauen. Insbesondere die Förderung der Bereiche Innovation,
Gründung und Qualifizierung wird im Interesse der Zukunftssicherung für den
Medienstandort NRW ausgebaut. Hierbei kommt der NRW.Bank eine wichtige Rolle
zu. Wir werden weiterhin Wettbewerbe nutzen, um die innovative Kraft der Kreativen
in Nordrhein-Westfalen zu entfalten, zum Beispiel zur wirtschaftlichen Nutzung von
Open Data.
Medienkompetenz ist eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation und die Grundlage
für lebensbegleitendes Lernen. Medienkompetenz ist für uns auch die
Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz. Der Bereich
der Medienkompetenzförderung soll bei der LfM NRW weiter verbessert und vernetzt
werden. Wir werden dafür Sorge tragen, dass es frei zugängliche Lernangebote und
Gelegenheiten zum Erwerb von Medienkompetenz in NRW gibt, insbesondere für
Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Menschen, die sozial benachteiligt sind.
Ziel ist ein möglichst barrierefreier, selbstbestimmter Umgang mit dem Internet,
Computern und Medieninhalten. Wir werden u.a. mit dem Medienpass, der für die
Sekundarstufen weiterentwickelt werden soll, die Voraussetzungen dafür schaffen,
dass auch in der digitalen Welt kein Kind zurückbleibt. Bei uns steht dabei das Kind
im Mittelpunkt und nicht der Computer.
Netzpolitik – Freiheitsrechte im Internet sichern
Den digitalen Wandel zu gestalten, ist für uns eine zentrale gesellschaftliche und
politische Querschnittsaufgabe. Richtschnur und Basis sind dabei unsere zentralen
Werte Teilhabe, demokratisches und solidarisches Miteinander, Offenheit und
Freiheit. Wir wollen im Zeitalter der Digitalisierung die Potenziale des Internets
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nutzen, um für die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitgestaltung zu gewährleisten,
neue Zugänge zur Demokratie ermöglichen und um Teilhabe an Wissen zu stärken.
Wir unterstützen weitere Initiativen für eine Open Government-Strategie mit dem Ziel,
dass Partizipation im Netz Akzeptanz und Eingang in Regierungshandeln findet.
Unsere Vision des sozial und digital vernetzten Zusammenlebens in der Digitalen
Gesellschaft ist nicht vereinbar mit der Idee eines Überwachungsstaates. Das Recht
auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung ein, analog wie digital.
Dialog über Urheberrecht fördern
Wir fördern und unterstützen den Dialog mit den Urheberinnen und Urhebern, den
Nutzerinnen und Nutzern und den Werkvermittlerinnen und Werkvermittlern mit dem
Ziel einer Modernisierung des Urheberrechts.
Es sollen in diesem Prozess einfache und nutzerfreundliche Modelle für einen fairen
Interessensausgleich entwickelt werden, durch die das Urheberrecht zum Wohle aller
gestaltet und genutzt werden kann.
Die Eindämmung massenhafter Abmahnungen ist für uns ein wichtiges Vorhaben
insbesondere für einen wirksamen Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz im
Internet und zur Stärkung der Akzeptanz des Urheberrechts. Die bisherige Regelung
zur Begrenzung der Abmahnkosten ist für uns nicht weitgehend genug. Wir werden
eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um Fälle mit geringem
Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren.
Modernes Regieren im digitalen Zeitalter
Wir wollen die Öffnung von Politik und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in
Nordrhein- Westfalen weiter engagiert vorantreiben. Wir bekennen uns zu den
Prinzipien des Open Government. Open Government bedeutet eine Politik für mehr
Transparenz in der Verwaltung (Open Data), mehr Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger an politisch-administrativen Entscheidungsprozessen (Partizipation) und mehr
Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden
sowie Expertinnen und Experten. Politik und politische Institutionen sind somit
gefordert, sich für den politischen Diskurs im Internet, aber auch offline weiter zu
öffnen und damit eine neue politische Kultur zu leben.
Um das demokratische Miteinander in unserem Land zu stärken, müssen wir den
Bürgerinnen und Bürgern auch die der Regierung und den Verwaltungen
vorliegenden Daten, Dokumente und Informationen möglichst einfach zugänglich und
nutzbar machen, nämlich maschinenlesbar in offenen Formaten und unter freien
Lizenzen. Denn die Voraussetzung für Beteiligung ist Information - nur wer sich
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informieren kann, kann an ausgewogenen Entscheidungen mitwirken und an
Debatten gleichberechtigt teilhaben. Wir sehen nicht nur die Chance, die
demokratische Legitimation der öffentlichen Verwaltung auszubauen, sondern vor
allem auch neue Möglichkeiten, über einen proaktiv angelegten Prozess mehr
„Demokratie 2.0“ zu wagen. Wir werden dazu das Open.NRW-Portal anbieten, um
dort die Aktivitäten in diesem Bereich zu bündeln und in zentraler Verantwortung
weiterzuentwickeln. Über das Informationsfreiheitsgesetz werden wir die Holschuld
unserer Bürgerinnen und Bürger bzgl. Informationen, Dokumente und Daten, in eine
Bringschuld des Staates umwandeln. Hierfür werden wir ein zentrales Online-Portal
für Daten des Landes einrichten und dieses im Informationsfreiheitsgesetz
verankern. Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich
ausweiten
und
damit
das
Informationsfreiheitsgesetz
hin
zu einem
Transparenzgesetz weiterentwickeln.
Die durchgeführten Konsultationen verdeutlichen, dass Partizipation im Internet
Akzeptanz und Eingang in das Regierungshandeln finden kann und gefunden hat.
Wir werden weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der
Open-Government Community einladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Dazu
werden wir ein Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ durchführen. Das dient
letztlich auch dem Ziel, damit unser Land Nordrhein-Westfalen auf seinem Weg zu
mehr Transparenz (Open Data), Beteiligung (E-Partizipation) und Zusammenarbeit
(Kollaboration) nicht den Anschluss an die nationale und internationale Open
Government-Entwicklung verliert, sondern in dieser voranschreitet.
Wir werden unsere Open Government Strategie auf der Basis technischer Offenheit
vorantreiben. Deshalb wollen wir den Einsatz von Offenen Standards, Protokollen
und Formaten sowie freier und offener Software in der Landesverwaltung unter
Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen weiter fördern und mit
IT.NRW prüfen, wie eine Strategie der Landesregierung hierzu aussehen kann.
Gerade im Bildungsbereich wollen wir freie Medien und Software nutzen, um
technische Vielfalt vorzuleben. Dazu soll es Modellprojekte zur Schaffung offener und
freier Lehr- und Lerninhalte geben. Wir wollen die Prinzipien von Open Data und
Open Government auch für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich umsetzen.
Wir werden regelmäßig Wettbewerbe durchführen, bei denen Entwicklerinnen und
Entwickler unter Verwendung öffentlich bereitgestellter Daten Applikationen erstellen,
die zu Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit beitragen. Wir wollen die
Daten auch zur kommerziellen Nutzung unter freier Lizenz bereitstellen.
Teilhabe am Internet stärken
Zugang zum Internet ist heute Voraussetzung für soziale, demokratische und
ökonomische Teilhabe in der digitalen Gesellschaft. Deshalb werden wir uns
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weiterhin für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen
einsetzen. Wir werden eine Bundesratsinitiative für die Verankerung einer BreitbandUniversaldienstverpflichtung im Telekommunikationsgesetz ergreifen. Wir stellen
Beispiele öffentlicher WLAN-Zugänge auf einer NRW-Plattform zusammen, um den
WLAN-Ausbau zu erleichtern. Wir bereiten eine Bundesratsinitiative vor mit dem Ziel,
eine Haftungsprivilegierung von Betreiberinnen und Betreibern öffentlicher WLANZugänge zu erreichen.
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ReligiöseVielfaltgestalten
Wir wollen die Netzneutralität gesetzlich absichern. Zukünftige staatliche
Förderungen des Landes NRW beim Breitbandausbau sollen an eine Verpflichtung
zur Netzneutralität durch die Anbieter verknüpft werden. Wir werden eine
Bundesratsinitiative
mit
dem
Ziel
starten,
die
Netzneutralität
im
Telekommunikationsgesetz durchsetzungsstark festzuschreiben.
Weltanschauliche und religiöse Vielfalt gehören zu NRW. Mit ihren Verbänden und
Einrichtungen stärken Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das
gesellschaftliche und soziale Leben in unserem Land. Wir wollen den intensiven
Austausch mit ihnen fortsetzen und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben
ausweiten.
Dabei muss allerdings für jede Kirche, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft
gelten, dass ihre Grundhaltung im Einklang mit den Grundsätzen unserer freiheitlichdemokratischen Rechtsordnung steht. Das hohe Gut der Religionsfreiheit in unserem
Land darf nicht als Rechtfertigung für religiös begründete Haltungen gegen
Menschrechte und Demokratie missbraucht werden.
Die christlichen Kirchen sind für uns weiterhin wichtige Partner bei der Gestaltung
einer gerechten Gesellschaft und in ethischen Fragen. Auf der Grundlage der
Subsidiarität werden wir sie weiter nachhaltig unterstützen. Auch mit der Jüdischen
Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen wollen wir den Dialog fortsetzen und die guten
Beziehungen weiter ausbauen.
Der Islam ist heute in NRW die zweitgrößte Glaubensrichtung. Gelingende
Integration der Muslime setzt voraus, dass Staat und Islam zu einem konstruktiven
Miteinander finden.
Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NordrheinWestfalen ist ein sichtbares Zeichen der Gleichberechtigung. Ziel muss es nun sein,
den islamischen Religionsunterricht im Anschluss an die bis zum 31.07.2019
befristete Beiratslösung unmittelbar über den Art. 7 Absatz 3 Satz 2 GG fortzuführen.
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Dazu werden wir den unterschiedlichen islamischen Verbänden einen Arbeitsprozess
anbieten, der auf Gegenseitigkeit beruht und die Voraussetzungen und Möglichkeiten
für die Gründung anerkannter islamischer Religionsgemeinschaften aufzeigt, damit
die Voraussetzungen des deutschen Religionsverfassungsrechts erfüllt werden
können.
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XI.
Auch in Zukunft wollen wir den Dialog mit unseren muslimischen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern vertiefen und die Akzeptanz muslimischen Lebens durch Aufklärungsund Informationsarbeit nachhaltig verbessern.
Niemand darf aufgrund seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert werden.
Rassistischen, antisemitischen und islamfeindlichen Übergriffen werden wir deshalb
mit aller Kraft entgegen treten genauso wie allen Angriffen auf Demokratie und
Menschenrechte, die sich in religiösem Fundamentalismus begründen. Für ein
friedliches und vertrauensvolles Miteinander setzen wir auf Begegnungen zwischen
Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung. Wir werden den
interreligiösen Dialog in besonderer Weise fördern.
Wir wollen zudem die Anerkennung von Körperschaftsrechten für Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften auf eine allgemeine gesetzliche und damit
verlässliche Grundlage stellen
Europa,Eine‐Welt
Nordrhein-Westfalen: Engagiert im Herzen Europas
Nordrhein-Westfalen als Europas bevölkerungsreichste und wirtschaftsstärkste
Region in zentraler Lage profitiert stark vom europäischen Integrationsprozess und
unterstützt engagiert die Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union.
Leitbild ist für uns eine starke Region Nordrhein-Westfalen in einem demokratischen,
sozialen, ökologischen, transparenten, handlungsfähigen, nachhaltigen und stabilen
Europa. In diesem Sinne wollen wir unseren Einfluss in Brüssel, Straßburg und Berlin
weiter stärken. Die europapolitischen Rechte der Länder bzw. des Bundesrats
werden wir verantwortungsvoll nutzen. Gerade in der aktuell schwierigen Situation
werden wir uns positiv in die EU einbringen und uns für nordrhein-westfälische
Interessen einsetzen.
Wir werden daher einen intensiven und frühzeitigen Austausch mit der EUKommission pflegen sowie eng mit unseren europäischen Partnerregionen und dem
Europäischen Parlament, insbesondere den aus NRW stammenden Abgeordneten,
zusammenarbeiten. Wichtig ist für uns eine bessere Vernetzung von Düsseldorf und
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Brüssel, von Landesregierung, Landtagsabgeordneten sowie den NRW-Kommunen
mit den Europaabgeordneten und deren Fraktionen sowie den nationalen Experten
und Expertinnen aus NRW in den EU-Institutionen. Europapolitik und
grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind für uns eine Querschnitts- und
Koordinierungsaufgabe. An der Gestaltung der Europapolitik des Landes sollen alle
Ressorts mitarbeiten. Die konsistente Vertretung nordrhein-westfälischer Interessen
auf europäischer, interregionaler und grenznachbarschaftlicher Ebene ist Auftrag und
Aufgabe aller Ressorts. Innerhalb der Landesregierung hat das für Europa
zuständige Ressort eine besondere Verantwortung für die Herstellung von Kohärenz
im europapolitischen Handeln der Landesregierung. Wichtiges Instrument der
Interessenvertretung bleibt die Vertretung des Landes in Brüssel.
Wir setzen auf eine starke und kompetente Interessenvertretung in Berlin
Brüssel als Bindeglied zwischen Nordrhein-Westfalen, dem Bund und
Europäischen Institutionen. Die beiden Vertretungen sollen Multiplikatorinnen
Multiplikatoren, Institutionen, Verbände und gesellschaftliche Gruppen,
Nordrhein-Westfalen bei ihren Aktivitäten in Brüssel und Berlin unterstützen
ihnen als Forum zur Kommunikation und Kontaktpflege dienen.
und
den
und
aus
und
Wir werden die gute Arbeit im Ausschuss der Regionen fortsetzen und sie
konsequent verknüpfen mit allen anderen Wegen zur Vertretung unserer
europapolitischen
Landesinteressen,
insbesondere
im
europäischen
Rechtsetzungsprozess. Wir wollen die Interessen der regionalen und lokalen Ebene
stärken und dafür Sorge tragen, dass das „Europa der Regionen“ an Kontur gewinnt.
Wichtigste europapolitische Handlungsgrundlage der Landesregierung werden die
jährlich zu erstellenden Europapolitischen Prioritäten bleiben, die von der
Landesregierung dem Landtag vorgeschlagen werden.
Wir unterstützen den Landtag bei seinen wiedergewonnenen europapolitischen
Kompetenzen und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die europapolitische
Handlungsfähigkeit des Landtages gestärkt wird.
Ein demokratisches, soziales, wirtschaftlich starkes und nachhaltiges Europa
Um die Vertrauenskrise bei den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die EU zu
überwinden, muss der Primat der Politik wieder hergestellt werden. Deshalb setzen
wir uns in NRW für eine Stärkung des Europäischen Parlaments und notwendige
institutionelle Reformen ein. Bei uns im Land setzen wir uns für ein Landeswahlrecht
für EU-Bürgerinnen und Bürger ein.
Wir treten ein für ein soziales Europa, das den Bürgerinnen und Bürgern aller
Mitgliedsstaaten eine Perspektive für ein Leben in Frieden, Wohlstand und sozialer
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Sicherheit bietet. Wir wollen eine EU, die sich nicht an den niedrigsten, sondern an
den höchsten sozialen Standards als Zielvorgabe orientiert.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gestaltungshoheit und der
Handlungsspielraum der Kommunen zur Erbringung von Leistungen der
Daseinsvorsorge durch europäische Wettbewerbsregelungen nicht unangemessen
eingeschränkt werden. Leistungen der Daseinsvorsorge können und müssen dort
geregelt werden, wo sie entstehen und den Bürgerinnen und Bürgern
zugutekommen.
Die zukünftige wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung unseres Landes
hängt in vielen Punkten davon ab, dass die Europäische Union den richtigen
politischen Rahmen setzt. Wir brauchen wichtige Modernisierungsimpulse aus
Europa. Vor allem beim ökologischen und solidarischen Umbau unserer Industrieund Energiestrukturen. Wir brauchen eine starke europäische Stimme in der
internationalen Politik, z. B. beim Klimaschutz und den internationalen
Wirtschaftsstrukturen („Green Economy“).
Deswegen muss die europäische Energie- und Klimaschutzpolitik angesichts der
großen Herausforderungen internationaler Schrittmacher sein und zu einem breit
angelegten internationalen Abkommen mit verbindlichen und ambitionierten Zielen
beitragen, um zu den notwendigen Emissionssenkungen, Planungssicherheit und
fairen Wettbewerbsbedingungen zu kommen.
Wir wollen uns auch für die notwendige Modernisierung der Verträge einsetzen, auf
denen die heutige Europäische Union beruht. Besonders reformbedürftig ist der völlig
überholte Euratom-Vertrag aus den 1950er Jahren, der die Europäische Union noch
immer auf eine bedingungslose Förderung der Atomkraft und der Kernfusion
verpflichtet. Wir wollen eine klare vertragliche Verpflichtung der Europäischen Union
auf den Klimaschutz, die Förderung der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz
und der intelligenten Netze und Speicher sowie einen sicheren Ausstieg aus der
Kernenergie. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch der Haushalt der
Europäischen Union diese Prioritäten abbildet.
NRW liegt mitten in Europa und mehr als die Hälfte unserer Exporte geht in die
Länder der EU. Europa ist für uns aber mehr als ein gemeinsamer Markt und eine
gemeinsame Währung.
Wir müssen die richtigen Lehren aus der weltweiten Finanzmarktkrise und der darauf
folgenden Krise in der Eurozone ziehen: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr
Europa. Wir brauchen eine demokratische, ökologische, soziale und an nachhaltiger
Entwicklung ausgerichtete Europäische Union.
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Wir sprechen uns für verbesserte Mechanismen zur Sicherung nachhaltiger
öffentlicher Finanzen in den Mitgliedstaaten, für mehr europäische
Steuergerechtigkeit, für eine bessere europäische Finanzmarktregulierung und eine
stärkere Handlungsfähigkeit der EU-Institutionen einbringen. Der in den letzten
Monaten gewählte Weg über immer neue Vereinbarungen der europäischen
Regierungen jenseits der europäischen Verträge scheint uns nicht der richtige Ansatz
für ein transparentes und demokratisches Europa der Bürgerinnen und Bürger zu
sein.
Für eine nachhaltige Entwicklung ist Schuldenabbau in allen Mitgliedstaaten nötig.
Allerdings reicht Sparpolitik allein nicht aus, um die Wirtschaftskrise in den
europäischen Staaten zu überwinden. NRW setzt sich deshalb für eine nachhaltige
Wachstumsinitiative ein, die auch unserem exportstarken Land zu Gute kommen
wird. Über eine gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik müssen die
Wachstumskräfte in den Krisenländern gestärkt und den Menschen eine
Zukunftsperspektive in ihren Heimatländern gegeben werden.
Im Sinne einer vorbeugenden Politik setzten wir uns weiterhin für eine wirksame
Finanzmarktregulierung und die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ein.
Ebenso halten wir an dem Ziel fest, die Verursacher der Wirtschafts- und Finanzkrise
an der Bewältigung ihrer Folgen zu beteiligen.
Europa der Bürgerinnen und Bürger
Wir wollen, dass Europa für die Bürgerinnen und Bürger als positiver Raum erlebbar
ist. Wir wollen das aktive Engagement in und für Europa erleichtern und dazu die
notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Wir werden deshalb ein Gesamtkonzept für die europapolitische Öffentlichkeits- und
Bildungsarbeit erarbeiten, unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments, der
Europäischen Kommission, der Landeszentrale für politische Bildung und der
Europe-Direct-Informationszentren in NRW. Wir werden das Netzwerk
europapolitischer Akteure in NRW stärken und für Schulpartnerschaften,
Städtepartnerschaften
und
Jugendorganisationen
ein
systematisches
Informationsangebot entwickeln. Dazu gehören für uns auch wichtige Pfeiler wie die
Europa-Schulen sowie die Europa-Union.
Wir werden auf die Erfahrungen des „Leitprogramms für die Stärkung der
Europafähigkeit der Kommunen“ aufbauen, dass wir weiterführen und ausbauen
wollen. Es sollen nicht nur besonders europaaktive Kommunen ausgezeichnet
werden, sondern wir werden gerade für diejenigen Anreize setzen, die noch nicht
„europafit“ sind. Dazu bedarf es vor allen Dingen einer umfassenden Aufklärung und
Hilfestellung seitens der Landesregierung.
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Eine bürgernahe, demokratisch verwurzelte und subsidiär aufgebaute Europäische
Union bedarf starker Regionen und starker Kommunen. Die Landesregierung wird
deshalb einen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickeln, um
sicherzustellen, dass sie die Belange der Kommunen bei der Positionierung zu EUVorhaben zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere bei solchen Vorlagen, die ganz
oder teilweise von Gemeinden oder Gemeindeverbänden auszuführen sind, ihre
Finanzsituation unmittelbar betreffen oder auf ihre Verwaltungsorganisation
einwirken. Wir wollen dass alle Kommunen in Zukunft von Europäischen
Förderprogrammen profitieren können.
Wir bauen mit am Europa 2020 – Für ein Europa der Zukunft
Wir wollen Europa gestalten. Wir wollen ein Europa für die Menschen. Wir wollen
nicht Fördermittel als Selbstzweck, sondern um einen europäischen Mehrwert zu
schaffen.
Europäische
Strukturpolitik
ist
mehr
als
ein
reiner
Umverteilungsmechanismus, sie ist vielmehr Ausdruck europäischer Solidarität.
Die Europäische Union wird die entscheidenden Weichen stellen, um eine
Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie sicher zu stellen. Mit dem neuen
Mehrjährigen
Finanzrahmen
für
die
Zeit
2014-2020,
den
neuen
Strukturfondsverordnungen,
dem
neuen
integrierten
Forschungsund
Innovationsprogramm Horizon 2020 und dem neuen Infrastrukturprogramm
„Connecting Europe“ muss Europa die großen Zukunftsthemen für Europa, seine
Mitgliedstaaten und seine Regionen richtig anpacken: Die Schaffung sozialer
Gerechtigkeit
und
Inklusion
sowie
nachhaltiger
und
solidarischer
Wirtschaftsstrukturen in Europa und weltweit, den Klimaschutz, die Anpassung an
den bereits eingetretenen Klimawandel, die Ressourceneffizienz, für nachhaltiges
Wachstum und nachhaltige Beschäftigung, die Innovationsfähigkeit unserer
Gesellschaft, den demografischen Wandel, die Sicherstellung universeller Zugänge
zur Daseinsvorsorge, die Chancengleichheit und nachhaltige öffentliche Finanzen
Die Prinzipien des Gendermainstreaming müssen sich darüber hinaus in allen
Programmen niederschlagen.
Im Rahmen der Debatte über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen
Union ist es unser Ziel, dass auch nach dem Jahr 2013 wie vorgesehen im Rahmen
der EU-Strukturförderung ausreichende Mittel in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
stehen und diese effizient und nachhaltig mit hohen Synergieeffekten eingesetzt
werden.
NRW hat eine Verantwortung, den wirtschaftlichen Wandel in Europa hin zu mehr
nachhaltiger, das heißt sozial und ökologisch verantwortungsvoller Wertschöpfung,
mit zu beschreiten. Wir werden dafür sorgen, dass die Strukturfondsgelder der
Europäischen Union einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe leisten.
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Wir werden uns dabei für eine Vereinfachung der Förderprozesse einsetzen, damit
innovative Ideen schnell umgesetzt werden. Wir werden uns auch für eine integrierte
Förderpolitik einsetzen, die bei den Herausforderungen vor Ort ansetzt. Wir wollen
zum Beispiel NRW-Akteure zunächst fit für den Wettbewerb um eine erfolgreiche
Horizont 2020-Förderung zu machen, um so unsere wissens- und forschungsbasierte
Entwicklung zu stimulieren. Im Anschluss an die Teilnahme an einem europäischen
Forschungsprojekt sollen nordrhein-westfälische Unternehmen zukünftig innovative,
zum Beispiel klimaschonende und ressourceneffiziente Produkte, die aus der
Forschung hervorgehen, mit Unterstützung einer Ziel-2-Förderung auf den Markt
bringen können. Durch einen derart gezielten Einsatz von Strukturfördermitteln kann
sowohl die europäische als auch die regionale Wissensbasis gestärkt werden.
Wir wollen die EU-Strukturfondsmittel im Rahmen der EU-Vorgaben für unseren
vorbeugenden Politikansatz nutzen.
Wir stehen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa
Ein herausragender Eckpfeiler der nordrhein-westfälischen Europapolitik stellen die
Beziehungen zum Beneluxraum dar, die wir weiterentwickeln wollen. Hierzu werden
wir gemeinsam mit den Partnern auf beiden Seiten der Grenzen einen strategischen
Ansatz entwickeln, den wir unter anderem auch weiter mit Hilfe der INTERREGProgramme konkret umsetzen wollen. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
insbesondere im Rahmen der Euregios, ist für uns dabei von überragender
Bedeutung.
Die Landesregierung setzt sich zudem für eine Stärkung des regionalen Weimarer
Dreiecks ein. Die Erfahrungen im Rahmen unserer trilateralen Partnerschaft mit der
französischen Region Nord-Pas-de-Calais und der polnischen Woiwodschaft
Schlesien werden wir für gemeinsame Projekte und Aktivitäten nutzen. Die vielen
gemeinsamen Erfahrungen und Projekte haben unsere Partnerschaft und
Freundschaft gestärkt. Wir wollen darauf aufbauen und unsere Beziehungen zu
Polen und Frankreich nachhaltig festigen. Aber auch die Zusammenarbeit mit den
anderen Partnern in der Europäischen Union, insbesondere in Mittel- und Osteuropa,
soll aktiv weitergeführt werden.
Die Landesregierung wird die laufenden und zukünftigen Verhandlungen der EU mit
beitrittswilligen Staaten positiv begleiten. Den Verhandlungen mit der Türkei und den
Westbalkan-Staaten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da viele
Menschen, die Wurzeln in diesen Staaten haben, heute mit uns zusammenleben.
Internationale Beziehungen
Die Landesregierung setzt sich weiterhin für die guten Beziehungen zu EUMitgliedsstaaten ein. Darüber hinaus wollen wir die bestehenden engen Beziehungen
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z.B. zu Nordamerika, Japan sowie China und zu den NRW-Partnerprovinzen
weiterentwickeln. Dabei werden auch die in NRW lebenden Bürgerinnen und Bürger
mit ausländischen Wurzeln einbezogen.
Die internationale Wirtschaftsförderung des Landes werden wir stärken, indem wir
Synergien bei "Incoming", "Outgoing", Standortmarketing und Messeaktivitäten
nutzen, sowie die Vernetzung mit der regionalen Wirtschafts- und
Innovationsförderung intensivieren. Dabei wird das internationale Konzept der
Landesregierung eine wichtige Grundlage bilden.
Das Land NRW wird die engen und freundschaftlichen Beziehungen zu Israel weiter
vertiefen und mit einem eigenen Beitrag insbesondere kommunale und
zivilgesellschaftliche Kontakte zwischen NRW, Israel und den palästinensischen
Gebieten sowie den arabischen Nachbarländern fördern.
Zukunftsfähige Eine-Welt-Politik – gerecht, friedlich, nachhaltig
Es liegt im existenziellen Interesse Nordrhein-Westfalens, unseren Beitrag dazu zu
leisten, die Welt gerechter, friedlicher, ökologischer, wirtschaftlich zukunftsfähiger
und nachhaltig zu gestalten. Wir müssen unsere Lebensverhältnisse mit den
Anforderungen an eine global gerechte und nachhaltige Entwicklung in Einklang
bringen. Wir wollen in der Landespolitik entwicklungspolitische Kohärenz herstellen.
Vor dem Hintergrund sich zuspitzender globaler Umweltrisiken und -krisen, einer
noch nicht überwundenen weltweiten Finanz-und Wirtschaftskrise und wachsenden
sozialen Disparitäten gilt es insbesondere mit einer auf die veränderten globalen
Rahmenbedingungen angepassten Eine-Welt-Politik zu reagieren. Unsere
Produktions-und Konsumweisen sind hauptverantwortlich für die krisenhaften
globalen Probleme.
Eine
zukunftsfähige
Eine-Welt-Politik
muss
eine
ressourcenschonende,
klimaverträgliche Wirtschafts-und Lebensweise im Interesse der Bekämpfung von
Armut und Ungleichheit verfolgen.
Konsequenterweise heißt das, dass wir auch auf Landesebene die Verzahnung der
entwicklungspolitischen und umweltpolitischen sowie der wirtschaftspolitischen und
sozialen Ziele verstärkt befördern wollen. Wir unterstützen aktiv die Idee, im
Nachgang der Rio+20 Konferenz und in Vorbereitung der Post-2015 Phase, neue
international vereinbarte Nachhaltigkeitsziele voranzutreiben. Dabei sollen die
Millenniumentwicklungsziele weiterentwickelt, um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert
und die bislang weitgehend ausgeklammerten strukturellen Fragen der
Verteilungsgerechtigkeit mit aufgegriffen werden. Diese globalen Nachhaltigkeitsziele
sollen insbesondere auch Zielvereinbarungen für die Industrie-und Schwellenländer
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aufweisen. Fragen sozialer Gerechtigkeit, die Bekämpfung von Armut und die
Verwirklichung der Menschenrechte sind integraler Bestandteil dieser nachhaltigen,
ökologischen und gendergerechte Entwicklungsstrategie, die wir für NordrheinWestfalen verankern wollen.
Nordrhein-Westfalen steht wie alle Industrieländer in der internationalen
Verantwortung, den Ressourcenverbrauch und die von uns ausgehenden
Umweltbelastungen zu verringern. Wir fördern auch den Know-How-Transfer in die
Länder des Südens, um z.B. Erneuerbare Energien auszubauen.
Der faire Handel ist für uns ein wichtiger Baustein für die Umsetzung globaler
Gerechtigkeit. Das Land und die Kommunen gehen bei der öffentlichen Beschaffung
mit gutem Vorbild voran: Auf Grundlage des im Mai 2012 in Kraft getretenem
Tariftreue- und Vergabegesetzes werden wir die faire und umweltfreundliche
Beschaffung ausbauen. Die etablierte Messe FAIR! werden wir als Leitprojekt des
Fairen Handels weiterhin unterstützen. Wir wollen zudem dafür sorgen, dass in NRW
verwendete Natur- und Grabsteine mit den Kriterien des Fairen Handels in Einklang
stehen.
NRW ist ein Akteur mit globaler Bedeutung: Viele in NRW ansässige
zivilgesellschaftliche Organisationen, Hochschulen und Unternehmen arbeiten mit
Partnerinnen und Partner aller Welt zusammen, zunehmend auch in Schwellen- und
Entwicklungsländern. Dort liegen viele auch für unser Land wichtige Märkte und
Ressourcen. Wir haben ein Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung in diesen
Ländern. Das globale Engagement von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und
Wirtschaft werden wir im Rahmen der neuen Eine-Welt-Strategie unterstützen und
fördern. Wir wollen ein verlässlicher und verantwortungsvoller Partner sein und
unseren Beitrag zu einer sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen
Entwicklung leisten.
Die Landesregierung will ihre Eine-Welt-Politik auf sechs Handlungsfelder
konzentrieren, die den Kompetenzen und Potenzialen des Landes in besonderer
Weise entsprechen. Neben Bildung gehören dazu Forschung und Wissenschaft,
Klimaschutz, Wirtschaft und Energie, die Gestaltung von Regierungshandeln
(Governance) und das bürgerschaftliche Engagement. Auf diesen Handlungsfeldern
möchten wir gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern aus Zivilgesellschaft,
Wissenschaft, Wirtschaft und Diaspora unseren Beitrag zu einer Politik der globalen
Verantwortung leisten, die im gemeinsamen Interesse unseres Landes und unserer
Partnerinnen und Partner den Entwicklungs- und Schwellenländern einen Nutzen für
alle schafft. Die Landesregierung wird besonders auf die Wirksamkeit der
Maßnahmen achten und dabei verstärkt die Rolle einer Moderatorin übernehmen, um
Prozesse zu stimulieren und zu koordinieren. Innerhalb der Landesregierung hat das
für Eine-Welt zuständige Ressort eine besondere Verantwortung für die Herstellung
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von Kohärenz im Regierungshandeln mit Blick auf die Umsetzung der Eine-WeltStrategie.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist eine Aufgabe, bei der Bund, Land und
Kommunen eng kooperieren müssen. Die Landesregierung wird weiterhin die
kommunale Entwicklungsarbeit unterstützen, denn viele Prozesse für nachhaltige
Entwicklung werden auf kommunaler Ebene angestoßen und umgesetzt.
Die Aktivierung von zivilgesellschaftlichem Engagement ist dabei unverzichtbar.
Nordrhein-Westfalen kann auf eine lange entwicklungspolitische Tradition
zurückblicken
und
ist
in
vielerlei
Hinsicht
bereits
Vorreiter
beim
entwicklungspolitischen Engagement auf Länderebene: Mit mehr als 3.000 EineWelt-politisch engagierten Vereinen und Initiativen, zahlreichen kirchlichen
Hilfswerken oder Nichtregierungsorganisationen ist NRW ein Land mit
außergewöhnlich großem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in diesem
Politikfeld. Dabei bauen wir auf den bestehenden Strukturen auf und werden das
Koordinatorenprogramm weiterhin stabilisieren sowie die entwicklungspolitische
Bildungsarbeit weiterhin fördern.
Die internationalen Partnerschaften haben sich bewährt. Im Rahmen dieser
Partnerschaften und Kooperationen setzen wir uns für die Einhaltung der
Menschenrechte und den Schutz vor Ausbeutung von Mensch und von Land ein. Wir
wollen, dass zivile und präventive Strategien des Konflikt- und Krisenmanagements
gestärkt werden.
Wir wollen die bei uns lebenden Menschen aus anderen Ländern stärker als
Partnerinnen und Partner sichtbar machen und einbinden. Migrations- und Eine-WeltPolitik wollen wir stärker verzahnen. Austausch- und Förderprogramme, gerade für
junge Menschen, zum Beispiel im Rahmen des konkreten Friedensdienstes oder
„weltwärts", sollen gestärkt und um Reverse-Elemente und die Arbeit mit
Rückkehrerinnen und Rückkehrern ergänzt werden.
Wir wollen die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt auch im Hinblick auf ihre
entwicklungspolitische Dimension umsetzen. Durch das Engagement der
Landesregierung sowie ihrer Partnerinnen und Partner wollen wir das Potenzial des
internationalen Standortes Bonn als Kompetenzzentrum für globale Entwicklung und
Umwelt ausbauen. NRW wird sich für die Ansiedlung weiterer internationaler
Organisationen einsetzen. Zugleich dient die Konzentration vieler nationaler, interund supranationaler Einrichtungen und das starke Profil im Bereich Nachhaltigkeit
auch der Synergiebildung im Wissenschaftsbereich sowie der Stärkung der
internationalen Sichtbarkeit von Nordrhein-Westfalen. Wir wollen deshalb die
Bundesstadt Bonn auch als Internationale Wissensstadt stärken.
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Im Sinne einer global gerechten und nachhaltigen Entwicklung wollen wir die
Kampagne „Schule der Zukunft – Bildung für Nachhaltigkeit“ im Rahmen der UNDekade 2005-2014 „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ fortsetzen, um globales
Lernen in der Bildungsarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich
voranzubringen. Wir setzen uns dafür ein, dass globales Lernen auch nach
Auslaufen der aktuellen UN-Dekade auf internationaler Ebene weiterhin eine wichtige
Rolle spielt.
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XII. Finanzen
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Nordrhein‐Westfalen
zurückgewinnen
muss
seine
finanzielle
Handlungsfähigkeit
Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist unser Ziel. Dazu muss die
Neuverschuldung weiter zurückgeführt werden, weil sonst steigende Zinslasten und
wachsende Zinssatzrisiken den Raum für die Erfüllung wichtiger Aufgaben des
Landes einschränken.
Allerdings hat sich die Situation des nordrhein-westfälischen Landeshaushaltes in
den vergangenen Jahren weiter dramatisch verschärft. Die Ursachen hierfür sind
nicht nur in der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu suchen, sondern auch die
Politik der derzeitigen Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zu einer
erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation in NRW in Höhe von jährlich
rund 5 Mrd.€ beigetragen.
Betrachtet man diese Entwicklung im Zusammenhang mit der im Grundgesetz
festgeschrieben Schuldenbremse sind sowohl grundlegende als auch strukturelle
Veränderungen in allen Bereichen und Ressorts auf der Ausgabenseite sowie
massive Einnahmeverbesserungen in Hinblick auf die Bund-Länder-Beziehungen
unausweichlich. Zur Unterstützung unseres eingeschlagenen Weges der
Haushaltskonsolidierung werden wir unter Beteiligung der Kommunalen
Spitzenverbände zur Konkretisierung der bereits bestehenden Regelung im
Grundgesetz einen eigenen Vorschlag zur Aufnahme der Schuldenbremse in die
Landesverfassung in den Landtag einbringen. Er überträgt einerseits die ohnehin
feststehenden Zielvorgaben auf das Land und macht gleichzeitig deutlich, dass diese
nicht auf dem Rücken der Kommunen verfolgt werden. Daher stehen alle
haushaltswirksamen Vorhaben im Rahmen dieses Koalitionsvertrags unter
Finanzierungsvorbehalt.
Eine ehrliche und wirklich auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Haushaltspolitik darf das
Schuldenmachen nicht vom einen auf den anderen verschieben. Nachhaltige
Haushaltspolitik muss dafür sorgen, dass der staatliche Gesamthaushalt auf jeder
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Ebene ausgeglichen ist. Die Schuldenbremse verpflichtet daher auch den Bund zu
einer angemessenen Finanzierung der auf die Kommunen und Länder übertragenen
Aufgaben.
Zur Konsolidierung des Haushaltes setzen wir auf Einnahmenverbesserungen,
Investitionen in vorbeugende Maßnahmen, Sparen durch Aufgabenkritik und
Effizienzsteigerungen.
Nachhaltig investieren, Spielräume für die Zukunft schaffen
Haushaltskonsolidierung und vorsorgende Politik sind zwei Seiten einer Medaille.
Deshalb setzen wir heute auf Zukunftsinvestitionen in Bildung und Qualifizierung,
und auf den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, auf die Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung und der Infrastruktur, auf unsere Städte und Gemeinden
und auf den Klimaschutz. Wir sind überzeugt davon, dass sich diese Investitionen
lohnen – für jeden Einzelnen und für die gute Entwicklung von NRW.
Wir sind uns einig, dass in der kommenden Legislaturperiode die zur Verfügung
stehenden finanziellen Ressourcen zielgenau und nachhaltig eingesetzt werden
müssen. Die Zukunftsinvestitionen von heute sind die Rendite von morgen. Das ist
verantwortungsvoll und vorausschauend. Das ist nachhaltige Finanzpolitik.
In Anbetracht des in NRW in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt aufgrund der
(Steuer-) Politik des Bundes, angehäuften Schuldenberges fordern wir vom Bund, die
Ausgabe gemeinsamer Anleihen des Bundes und der Länder, um die erdrückenden
Zinszahlungen deutlich reduzieren zu können.
Weg der Konsolidierung fortsetzen
Zum Konsolidierungsprozess gehört eine konsequente Aufgabenanalyse und –kritik,
die ausnahmslos alle Bereiche und Ressorts erfasst. Wir werden alle Maßnahmen im
Landeshaushalt hinsichtlich vorhandener Effizienz-Reserven, zu erwartender
Demografie-Effekte sowie Einsparmöglichkeiten aufgrund des technischen
Fortschrittes überprüfen, um so die notwendigen Ressourcen für die zukünftige
Aufgabenerfüllung zu ermitteln sowie realisierte Einsparpotenziale zum Abbau des
strukturellen Finanzierungsdefizits im Landeshaushalt einzusetzen. Ziel muss es
hierbei sein, insgesamt nachhaltig Personal- und Sachkosten insbesondere
Büroflächenverbrauch strukturell zu optimieren und Effizienzgewinne zu realisieren.
Diese Analyse wollen wir mit den Erfahrungen des Effizienzteams vorantreiben. Wir
werden entscheiden, welche Aufgaben zukünftig noch vom Land wahrgenommen
werden sollen.
Wir werden die Wirksamkeit und die Effizienz des Mitteleinsatzes über alle
Einzelpläne hinweg am erzielten oder zu erreichenden Ergebnis messen. Aufgaben,
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die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Landesverwaltung unterliegen, im Kern
aber dem gleichen Zweck oder derselben Zielgruppe dienen, werden dabei
zusammen und systematisch betrachtet. Wir haben den Anspruch, mit den
begrenzten Mitteln die höchste Effizienz zu erreichen. Das heißt auch,
Entscheidungsvorschläge für die beste Organisationsstruktur bei der Erledigung von
Aufgaben zu entwickeln.
Im Rahmen der Aufgabenkritik wollen wir bei der Förderung verstärkt
kreditwirtschaftliche Instrumente einsetzen. Alle Förderprogramme sind daraufhin zu
überprüfen, ob sie auf eine Darlehensvergabe umgestellt werden können. Unser Ziel
ist es, so dauerhaft finanzielle Rückflüsse zu generieren und sich selbst tragende
Förderprozesse aufzubauen. Haushaltseinsparungen sollen entweder durch
einhergehenden sukzessiven Abbau von Landeszuschüssen oder durch den
einmaligen Aufbau eines sich selbst tragenden Förderprozesses realisiert werden.
Hierbei ist die landeseigene NRW.BANK ein wichtiger Partner. Wir werden die
Landesbetriebe einer grundsätzlichen Aufgabenanalyse und -kritik unterziehen und
strukturelle Defizite beseitigen.
Das Effizienzteam hat in der letzten Legislaturperiode mit einer Reihe von
Untersuchungen (Benchmark Analyse, Demografieuntersuchungen, Vorschläge zu
Umschichtungen im Bereich der Förderprogramme etc.) die Grundlage für viele
Ansätze in der 16. Wahlperiode gelegt. Wir wollen das Effizienzteam unter der
Leitung des Finanzministers fortführen. Ziel ist es, weitere Konsolidierungspotenziale
für den Landeshaushalt aufzuzeigen und zu erschließen.
Chronische Unterfinanzierung beenden
Politik, die einseitig nur auf Ausgabenkürzungen setzt, führt zu nachlassender
Wirtschaftskraft und zu sinkenden Einnahmen. Ein stetiges Wachstum ist für unsere
Haushaltskonsolidierung ebenso unabdingbar wie die Stärkung der Einnahmebasis
der Länder und Kommunen. Die Schere zwischen der Finanzausstattung und der
wachsenden Aufgabenfülle der Bundesländer und Kommunen öffnet sich immer
weiter. Ergebnis ist eine chronische Unterfinanzierung.
Wir nehmen die Pflicht zur Haushaltskonsolidierung ernst. Deshalb werden wir auf
Bundesebene Initiativen für eine steuerliche Stärkung der Einnahmenseite auf den
Weg bringen und uns gegen Steuergeschenke zur Wehr setzen, die von den
Bürgerinnen und Bürgern an anderer Stelle wieder finanziert werden müssten.
Um unseren Landeshaushalt wieder auf eine solide und langfristig tragfähige Basis
zu stellen, wollen wir steuerpolitische Bundesratsinitiativen für eine Wiedereinführung
der Vermögenssteuer und eine sozial gerechte Reform der Einkommensteuer mit
einer Anhebung des Spitzensteuersatzes. Starke Schultern müssen mehr zum
Gemeinwohl beitragen. Deshalb müssen vor allem auch die Profiteure des
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Finanzmarktes an den Folgen der Finanzkrise durch eine Finanztransaktionssteuer
beteiligt werden.
Wir werden uns darüber hinaus für eine stabile und nachhaltige Wirtschafts- und
Finanzordnung einsetzen. Dazu bedarf es neben soliden öffentlichen Haushalten vor
allem einer verbesserten Finanzmarktaufsicht. Zusätzlich werden wir uns für eine
grundsätzliche Reform der Erbschaftsteuer mit dem Ziel einsetzen, sehr reiche Erben
stärker zu besteuern.
Die gegenwärtige Generation hinterlässt ihren Kindern weit mehr als nur öffentliche
Schulden. Keine Generation zuvor hat so viel an privatem Geldvermögen, an
privaten Immobilien und anderem Sachvermögen und auch an öffentlicher
Infrastruktur angehäuft. Der allergrößte Teil des privaten Wohlstands konzentriert
sich allerdings auf einen extrem kleinen Anteil der Bevölkerung. Ohne die im
internationalen Vergleich hervorragende Infrastruktur, ohne unser Bildungswesen,
ohne das hohe Maß an öffentlicher Sicherheit hätte privater Reichtum in dieser
Größenordnung nicht entstehen können. Deshalb ist es eine Frage der Gerechtigkeit,
große Vermögen und Erbschaften, hohe Einkommen und insbesondere die Gewinne
des Finanzsektors stärker an der Finanzierung des öffentlichen Leistungsangebotes
zu beteiligen, um die öffentlichen Haushalte wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Eine Frage der Gerechtigkeit ist es auch, Steuerflucht ins Ausland wirksam zu
bekämpfen. Wer hier lebt und das staatliche Leistungsangebot in Anspruch nimmt,
darf sich seiner Mitfinanzierungspflicht nicht entziehen. Abkommen, die den
Fortbestand von Schlupflöchern im großen Stil gewährleisten, werden auch künftig
nicht die Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen finden.
Kommunen weiter stärken
Unser Ziel ist es, die kommunale Einnahmensituation auf eine verlässliche und
langfristig tragfähige Basis zu stellen. Wir wollen die Gewerbesteuer zu einer
kommunalen Wirtschaftssteuer mit einer nachhaltig verbreiterten Erhebungsbasis
entwickeln.
Gleichzeitig ist klar, dass der Bund deutlich mehr zur Finanzierung der Soziallasten
der Kommunen beitragen muss. Wir werden uns hier dauerhaft zum Anwalt der
Kommunen machen, im Bundesrat jede weitere Verschlechterung der
Finanzausstattung der Kommunen abwenden und darüber hinaus für einen höheren
Anteil des Bundes an den Soziallasten über die Grundsicherung hinaus einsetzen.
Wir werden die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen auch im Bereich der
kommunalen Steuern stärken. Wir respektieren das kommunale Steuerfindungsrecht
als wesentlichen Bestandteil der Finanzautonomie und die Landesregierung wird
dies in ihrer Genehmigungspraxis zum Ausdruck bringen.
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Die Grundsteuer ist eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle der Kommunen.
Nordrhein-Westfalen wird daher im Bundesrat die Reform der Grundsteuer
vorantreiben, um eine gerechtere Bemessung und Erhebung sicherzustellen.
Ziel ist ein Modell, das eine faire und sozial ausgewogene Besteuerung ermöglicht
und keine Fehlanreize bezüglich des Flächenverbrauchs setzt. Dabei soll auch eine
mögliche Ermächtigung der Kommunen zur Festlegung von differenzierenden
Hebesätzen geprüft werden.
Solidarität ist keine Frage der Himmelsrichtung
Bundesweite Solidarität ist für den Umbau erneuerungsbedürftiger und für den
Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen eine unverzichtbare Grundlage. Unser
gemeinsamer Wohlstand hat viel damit zu tun, dass wir dem Auseinanderdriften von
Regionen immer entschlossen entgegengewirkt haben. Der Solidarpakt zum Aufbau
der ostdeutschen Länder war und ist dafür ein wichtiger Baustein. Aber der Bedarf ist
erkennbar keine ausschließliche Frage der Himmelsrichtung. Es gibt auch in den
ostdeutschen Bundesländern vitale Wirtschaftsregionen. Zugleich gibt es auch im
Westen Herausforderungen des Wandels, die nicht allein auf Landesebene zu
stemmen sind. Gelder für den Hochschulbau, den Schienenverkehr oder die
Soziallastenfinanzierung des Bundes müssen nach fachlichen Gesichtspunkten und
nach Bedarf ausgewogen vergeben werden.
Deshalb treten wir dafür ein, frühzeitig eine angemessene Nachjustierung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs für die Zeit nach 2019 einzuleiten. Um die
bereits jetzt erkennbare Übersteuerung durch den Solidarpakt auszugleichen,
müssen Förderprogramme des Bundes für Forschung und Infrastruktur verstärkt auf
Regionen in Nordrhein-Westfalen konzentriert werden. Die in den achtziger Jahren
vor der Wiedervereinigung eingeleitete Strukturhilfe des Bundes für
unterstützungsbedürftige Regionen im westlichen Bundesgebiet wollen wir
wiederbeleben.
Transparente Haushaltsführung fortentwickeln
Wir brauchen mehr Transparenz im Haushalt, eine ganzheitliche Betrachtung der
Kosten, Periodengerechtigkeit, Vergleiche mit anderen Bundesländern, Kenntnisse
aus dem Haushaltsvollzug und eine Optimierung der Abläufe, eine erleichterte
Identifizierung von Doppelstrukturen und von Kostensteigerungen sowie ein
verbessertes Controlling. Wir wollen keine Einsparungen mit dem Rasenmäher,
sondern ein intelligentes Sparen durch gezielte Aufgabenkritik und
Effizienzverbesserungen.
Die
begonnene
Umstellung
des
bisherigen
Buchungssystems auf ein modernes und leistungsfähiges Rechnungswesen wird
daher fortgesetzt.
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Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung werden wir für die gesamte
Landesverwaltung
vorantreiben.
Das
Parlament
wollen
wir
in
den
Umstellungsprozess frühzeitig mit einbeziehen. Wir erwarten neben den
gewonnenen Steuerungsinformationen auch unmittelbare Effizienzverbesserungen
im allgemeinen Zahlungsverkehr des Landes und insbesondere beim Landesamt für
Besoldung und Versorgung sowie der Kontrolle durch den Landesrechnungshof. Die
Modernisierung des Rechnungswesens stellt einen wichtigen Eckpfeiler in der ITPlanung des Landes dar. Dabei wollen wir die modularen Erweiterungsmöglichkeiten
für die Modernisierung der Landes-IT prüfen.
Zusätzlich wollen wir eine qualifizierte und transparente Förderberichterstattung einführen.
Außerdem soll das Haushaltsaufstellungsverfahren bürgernäher und transparenter
erfolgen.
Sicherung einer modernen Landesverwaltung und Ausbau der Steuergerechtigkeit
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über eine gute, leistungsfähige und moderne
Verwaltung. Wir wollen diese Leistungsfähigkeit sichern und im Interesse aller
Bürgerinnen und Bürger erhalten. Dazu gehört zum Beispiel im Bereich der
Finanzverwaltung eine zielorientierte Verwaltungsorganisation. Damit wollen wir
gewährleisten, dass die notwendige risikoorientierte Bearbeitung nicht zu
unkalkulierbaren Steuerausfällen sondern zu einer bürgerfreundlichen und gerechten
Besteuerungspraxis führt.
Die Steuerpolitik des Bundes hat nicht nur maßgeblichen Einfluss auf die
Einnahmesituation im Landeshaushalt und die wirtschaftliche Entwicklung unseres
Landes, sondern auch auf die Arbeitsbelastung der Finanzverwaltung. Wir setzen
uns für eine Ausweitung der Betriebs- und Außenprüfung ein, da sie zu mehr
Steuereinnahmen und mehr Steuergerechtigkeit führt.
Wir werden daher die Betriebsprüfung unserer Einnahmenverwaltung zukunftsfest
machen, indem wir die Ausbildungskapazitäten um 50 erhöhen, da die langfristige
demographische Entwicklung hier nicht trägt und die Prüfungsdichte noch verbessert
werden muss. Wir gehen davon aus, dass diese Investition in Personal sich über die
Verlagerung von Stellen bereits nach drei Jahren positiv im Landeshaushalt
niederschlägt und die zusätzlichen Kosten mehr als kompensiert.
Gleichzeitig wollen wir eine Initiative ergreifen, dass jene Länder, die verstärkte
Steuerprüfungen durchführen, zumindest einen wesentlichen Teil der
Mehreinnahmen im eigenen Haushalt behalten können. Bundesländer, die ihren
Verpflichtungen für eine ausreichende Steuer- und Betriebsprüfung nicht
nachkommen, müssen sanktioniert werden. Mit einer Modernisierung der
Landeshaushaltsordnung wollen wir die Rahmenbedingungen für mehr
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Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verbessern. Dabei werden wir eine langfristigere
Planung und Flexibilisierung des Mitteleinsatzes ermöglichen sowie die Mittelvergabe
aus dem Strukturfonds unbürokratischer und transparenter gestalten, indem wir über
das EU-Recht hinausgehende Restriktionen vermeiden.
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WirstehenzuunserenSparkassen
NRW.Bank: Als leistungsstarken Dienstleister weiterentwickeln
Die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zeigen: Eine starke
und gut ausgerichtete Förderbank ist für die mittelständische Wirtschaft und die
Kommunen unerlässlich. Wir werden daher den Prozess fortsetzen, die NRW.Bank
zur zentralen Förderplattform in Nordrhein-Westfalen auszubauen.
Die Refinanzierungsmöglichkeiten der Bank sollen genutzt werden, um weitere
intelligente und zukunftsweisende Förderlösungen zu entwickeln, um mittel- und
langfristig bisher bereitgestellte Haushaltsmittel zu ersetzen. Dabei werden wir
prüfen, wie die Potenziale der Bank besser ausgeschöpft werden können und diese
als zentrale Anlaufstelle für Fördererdarlehen, Landesbürgschaften und eigene
Kreditprodukte fungieren kann. Dabei erwarten wir weitere Effizienzgewinne im
Personal- und Sachmittelaufwand.
Im Sinne der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW vom 13.
Dezember 2011 werden wir die Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofes
ausweiten, um so eine Prüfungstiefe zu erreichen, die bereits jetzt für nahezu alle
anderen deutschen Förderbanken gilt und für ein Institut, das sich als Dienstleister
des Landes begreift, selbstverständlich sein muss.
Das Drei-Säulen-Modell des Kreditgewerbes hat in der Krise seine Festigkeit und
Robustheit unter Beweis gestellt. Vor allem die öffentlich rechtlichen und
genossenschaftlichen Kreditinstitute sind ihrer hohen Verantwortung besonders
gegenüber dem Mittelstand in Nordrhein-Westfalen gerecht geworden.
Speziell die öffentlich-rechtlichen Sparkassen erwiesen sich als stabilisierender
Anker und sind damit unverzichtbarer Bestandteil des Finanzstandortes NRW. Ihr
Geschäftsmodell sowie ihr öffentlicher Auftrag, gemeinnützige Zwecke in den
Bereichen Kultur und Sport, Soziales, Umwelt, Verbraucherschutz und Forschung zu
unterstützten, beweist in einer Landschaft wachsenden Misstrauens in den
Finanzsektor Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit. Zudem werden die erzielten
Gewinne in der Region reinvestiert und kommen so den Bürgerinnen und Bürgern
vor Ort zu Gute.
Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass die Sparkassen diesen Kurs strikt und
gestärkt fortführen können und unvermindert an dieser erfolgreichen
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Geschäftsstrategie festhalten. Gleichzeitig treten wir allen Bestrebungen nach
Privatisierung und Vertikalisierung der Sparkassen entschieden entgegen.
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WeitereSchrittezumUmbauderWestLB
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Dienstrechtsreform
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Glücks‐undAutomatenspiel
Gemeinsam mit den Sparkassen werden wir daher darauf hinwirken, dass die
Stabilität und Verlässlichkeit der kommunalen Sparkassen auch in Zukunft dauerhaft
erhalten bleibt. Die Änderung von Paragraf 36 Sparkassengesetz (Fusion der
Sparkassenverbände) werden wir davon abhängig machen, ob die
Sparkassenverbände tragfähige und substanzielle alternative Formen der
Zusammenarbeit vorlegen, die den Zielen der aktuellen Rechtslage Rechnung
tragen. Soweit erforderlich, wird das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz
angepasst werden, damit die kommunalen Sparkassen in unserem Land zukunftsund europafest bleiben.
Mit der Entscheidung zum Umbau der WestLB haben die Eigentümer, das Land
Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände und die Sparkassen zusammen mit
dem Bund die Weichen für einen gewaltigen Kraftakt gestellt, der das Kapitel WestLB
mit seinen vielen Höhen und Tiefen endgültig beenden wird. Anders als andere
Bundesländer werden wir keine weiteren Steuermilliarden mehr für die
Aufrechterhaltung des Geschäfts mit ungewissen Folgen zur Verfügung stellen,
sondern alle Aktivitäten in Landeseigentum nach und nach verkaufen oder
abwickeln. Aber auch dieser Prozess wird noch viel Zeit und Geld kosten. Das gilt
insbesondere für die in der Vergangenheit gegebenen Garantien, für die nur zu
einem Teil Rücklagen gebildet werden durften.
In der jetzt beginnenden Legislaturperiode geht es darum, den Übergang geordnet
zu vollziehen, den von der EU-Kommission bis zum Jahr 2016 verordneten Verkauf
der im Eigentum des Landes verbleibenden Portigon AG in die Wege zu leiten und
die
Beschäftigten
der
Bank
dabei
zu
unterstützen,
angemessene
Anschlussperspektiven zu finden.
Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes
durch
nichtbeeinflussbare
Ausgabenblöcke
und
die
fortwährende
Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten stellen auch
veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als
Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb werden wir das Dienstrecht
ausgabenneutral optimieren.
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NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen
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Wir wollen in Nordrhein-Westfalen an unserer, am Prinzip der gesellschaftlichen
Verantwortung sowie an Suchtprävention, Jugendschutz, der Kanalisierung illegalen
Spiels, Kriminalitätsbekämpfung, Schutz vor Manipulationen und der Integrität des
Sports orientierten Glücksspielpolitik festhalten, welche die Förderung des
Breitensports, der karitativen Organisationen, des Denkmalschutzes, der Kultur
sowie weiterer Verbände und Vereine aus dem gemeinnützigen Bereich sicherstellt.
Für eine effektive Lenkung des Spiels in legale Bahnen wollen wir die landeseigene
Lotteriegesellschaft und die landeseigenen Glücksspielunternehmen stärken. Eine
Kommerzialisierung des Glücksspiels sehen wir kritisch. Wir wollen die Expansion
der gewerblichen Spielhallen eindämmen und uns in den Entscheidungsprozessen
beim Bund zur Novellierung der Spielverordnung für mehr Spielerschutz und mehr
Suchtprävention beim gewerblichen Automatenspiel einsetzen, um die negativen
sozialen Folgen des Glücksspiels zu vermindern und die vom EuGH angemahnte
Kohärenzlücke zu schließen.
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XIII. AllgemeineVereinbarungen
Die Einnahmen aus dem staatlichen Glückspiel schwanken stark und bilden so keine
ausreichende Planungssicherheit für die einzelnen Destinatäre. Wir werden zukünftig
diese Erträge verstetigen um den begünstigten Vereinen und Stiftungen eine höhere
Planungssicherheit zu ermöglichen.
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Koalitionsvertrag 2012 – 2017
NRWSPD – Bündnis 90/Die Grünen