Dienstgrade und Dienstgradabzeichen NRW
Transcription
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen NRW
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen gemäß § 12 und 13 der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW Dienstgradabzeichen Dienstgrad Feuerwehrmann-Anwärter FMA Feuerwehrfrau-Anwärterin FFA Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr Feuerwehrmann FM Feuerwehrfrau FFr Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung TM 1 u. 2 Oberfeuerwehrmann OFM Oberfeuerwehrfrau OFF Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau, und erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung TM 3 u. 4 Hautfeuerwehrmann HFM Hauptfeuerwehrfrau HFF Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau, und regelmäßige Beteiligung am Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Unterbrandmeister UBM Unterbrandmeisterin UBM Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau, mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau und erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung (F II) Brandmeister BM Brandmeisterin BM Voraussetzung: erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs (F III) am IdF Oberbrandmeister OBM Oberbrandmeisterin OBM Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin, und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen Hauptbrandmeister HBM Hauptbrandmeisterin HBM Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung Brandinspektor BI Brandinspektorin BI Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrand- meisterin, und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs (FIV) am IdF Brandoberinspektor BOI Brandoberinspektorin BOI Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“ (F/B V) Gemeindebrandinspektor GBI Gemeindebrandinspektorin GBI, in Städten: Stadtbrandinspektor StBI Stadtbrandinspektorin StBI Voraussetzung. Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin, und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI) am IdF