Dienstgrade und Dienstgradabzeichen NRW

Transcription

Dienstgrade und Dienstgradabzeichen NRW
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen gemäß § 12 und 13 der
Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehren in NRW
Dienstgradabzeichen
Dienstgrad
Feuerwehrmann-Anwärter FMA
Feuerwehrfrau-Anwärterin FFA
Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr
Feuerwehrmann FM
Feuerwehrfrau FFr
Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder
erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung TM 1 u. 2
Oberfeuerwehrmann OFM
Oberfeuerwehrfrau OFF
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder
Feuerwehrfrau, und erfolgreiches Absolvieren der
Truppmannausbildung TM 3 u. 4
Hautfeuerwehrmann HFM
Hauptfeuerwehrfrau HFF
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder
Oberfeuerwehrfrau, und regelmäßige Beteiligung am Dienst in der
Freiwilligen Feuerwehr
Unterbrandmeister UBM
Unterbrandmeisterin UBM
Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau,
mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau
und erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung (F II)
Brandmeister BM
Brandmeisterin BM
Voraussetzung: erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs (F III) am IdF
Oberbrandmeister OBM
Oberbrandmeisterin OBM
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin, und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstaltungen
Hauptbrandmeister HBM
Hauptbrandmeisterin HBM
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder
Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung
Brandinspektor BI
Brandinspektorin BI
Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrand-
meisterin, und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs
(FIV) am IdF
Brandoberinspektor BOI
Brandoberinspektorin BOI
Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin und
erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“
(F/B V)
Gemeindebrandinspektor GBI
Gemeindebrandinspektorin GBI,
in Städten:
Stadtbrandinspektor StBI
Stadtbrandinspektorin StBI
Voraussetzung. Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin, und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung
einer Feuerwehr“ (F VI) am IdF