Beat System Mietkatalog

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Beat System Mietkatalog
2014
Beat System Mietkatalog
2014
BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Übersicht
Bereich
Übersicht
Seite
2
Tontechnik
1.0 Beschallungssysteme
1.1 Amping & Controller
1.2 Cradle & Stative
1.3 Mischpulte analog
1.4 Mischpulte digital
1.5 Multicore & Stagebox
1.6 DI Box & Effekte
1.7 DJ Mischpulte
1.8 DJ Consolen & Zuspieler
1.9 Mikrofonie
1.10 Drahtlossystem
1.11 Funktechnik & Intercom
1.12 CEE Stromverteiler
1.13 Schuko
3–5
3
3
3
4
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
Lichttechnik
2.0 Moving Light Washer
2.1 Moving Lights Spot
2.2 LED Scheinwerfer
2.3 LED Lichteffekte
2.4 Spiegelkugel & Lichteffekte
2.5 Laser
2.6 PAR-Scheinwerfer
2.7 Blinder, Profiler, Stufenlinsen
2.8 Dimmer
2.9 Lichtsteuer Pulte
2.10 Lichtsteuer Software
2.11 Lichtstative & Wind up
6–8
6
6
6
6
6
6
7
7
7
7
7
7
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Bereich
Seite
Spezialeffekte
3.0 Nebel & Hazer
3.1 CO2
3.2 Konfetti
3.3 Pyro
3.4 Outdoor Beleuchtung
8
8
8
8
8
8
Rigging
4.0 Traversen 1-Punkt
4.1 Traversen 2-Punkt
4.2 Traversen 3-Punkt
4.3 Traversen 4-Punkt
4.4 Traversen Zubehör
9
9
9
9
9
9
Bühne
5.0 Bühne
5.1 Podeste
5.2 DJ-Tisch
5.2 Pavilion / Zelte
5.3 Bauzaun & Drängelgitter
10
10
10
10
10
10
Videotechnik
6.0 Public Viewing System
6.1 LED-Panel
6.2 Beamer / Displays
6.3 Karaoke
11
11
11
11
11
Funco
7.0 Funco Table
12
12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
web: http://www.beatsystem.de
Ust. -ID Nr.: DE252502024
Kreissparkasse Köln
BIC COKSDE33XXX
IBAN DE60370502991162106281
13-15
2
2014
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Tontechnik
1.0 Lautsprecher
Tagesmiete/Stück
JBL Eon 510 aktiv, Multifunctional System 10“, 280W
25,00 Euro
JBL Eon 515XT aktiv Multifunctional System 15“, 625W
35,00 Euro
HK Lucas Max System Subwoofer 15” / 2x 10”/1,4” Top, 2000W
85,00 Euro
Seeburg acoustic-line i4 Multimedia sound system 4” wideband, 100W
15,00 Euro
Seeburg acoustic-line M2 Monitorlautsprecher
30,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSNano Multifunctional System 6,5”/1” , 120W
15,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSM10 Multifunctional System 10”/1” , 400W
25,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSM12 Multifunctional System 12”/1,4” , 600W
30,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSM12 dp aktiv, Multifunctional System 12”/1,4” , 2x 1000W
35,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSM Sub Subwoofer 15”, 500W
35,00 Euro
Seeburg acoustic-line TSM Sub dp+ aktiver Subwoofer 15”, 2x 1000W
45,00 Euro
Seeburg acoustic-line B 1502 Subwoofer 2x 15”
45,00 Euro
Seeburg acoustic-line G-Sub 1201 dp+ aktiver Subwoofer 12”, 2x 1000W
45,00 Euro
Seeburg acoustic-line G-Sub dp aktiver Subwoofer 18”, 1500KW
50,00 Euro
Seeburg acoustic-line GL24 dp aktiver Linienstrahler, 6x 6,5”/24x 1”, 750Watt
80,00 Euro
Seeburg acoustic-line G3 dp aktives Line Array 6x8” / 3x1,4” 80x20° , 2x 1500W
105,00 Euro
Seeburg acoustic-line Galeo Top Line Array unit 2x 8”/1,4”
35,00 Euro
Seeburg acoustic-line Galeo Sub Hornloaded bandpass 2x 18”, 3000W
45,00 Euro
1.1 Amping & Controller
LAB FP+ 10000 Q 4x 2100W an 4Ohm
LAB FP+ 14000 2x 4400W an 4Ohm
KIND XT 4000 2x 1800W an 4Ohm
CROWN XTi 4000 mit DSP 2x 1200W an 4Ohm
Behringer i-Nuke 6000 mit DSP digital Endstufe 2x 3000W an 4Ohm
Seeburg acoustic-line HDLM 8 4x analog inputs / 8x digital in and out
BSS 366 Controller 3 Way 3x inputs / 6 outputs
DBX Driverack 260 Controller 2x inputs / 6x outputs
Amprack Galeo - 24KW mit LAB FP+ 10000 Q + LAB FP+ 14000 + BSS366 Controller
Amprack Galeo - 10KW mit LAB FP+ 10000 Q + DBX 260 Controller
1.2 Cradle & Stative
Seeburg acoustic-line Fluggeschirr Galeo Cradle max 500kg.
Seeburg acoustic-line Flugrahmen TSM Lautsprecher
K&M Lautsprecher Kurbel Distanzstange M20 mit Spreizdorn
K&M Lautsprecher Distanzstange M20 mit Spreizdorn
K&M Lautsprecher Stativ
K&M 210/2 Mikrofonstativ mit Galgen mit Dreibein (silber)
K&M 260/1 Mikrofonstativ ohne Galgen mit Rundsockel (schwarz)
K&M 24528 Flanschadapter mit Gewinde
K&M 24519 TV-Zapfen mit Innengewinde
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
web: http://www.beatsystem.de
Tagesmiete/Stück
45,00 Euro
50,00 Euro
40,00 Euro
35,00 Euro
40,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
30,00 Euro
150,00 Euro
79,00 Euro
Tagesmiete/Stück
10,00 Euro
10,00 Euro
5,00 Euro
3,00 Euro
5,00 Euro
2,00 Euro
2,00 Euro
1,00 Euro
1,00 Euro
Ust. -ID Nr.: DE252502024
Kreissparkasse Köln
BIC COKSDE33XXX
IBAN DE60370502991162106281
3
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BEAT SYSTEM MIETKATALOG
MIETKATA
Tontechnik
1.3 Analoge Mischpulte
Yamaha MG 16/6 MX
Soundcraft EFX 8 8 Mono IN / 2 Stereo IN
Tagesmiete/Stück
1.4 Digitale Mischpulte
Yamaha 01V96 16Kanal Mischpult
Yamaha LS9 32 32Kanal Mischpult
Yamaha M7CL/48 48Kanal Mischpult
Yamaha M7PSU Begleitrack M7CL 1x Spare PSU & Linkkabel
Yamaha PMD5 48Kanal Mischpult
Yamaha DSP 5D 48Kanal Mischpult
Yamaha CL5 72Kanal Mischpult
Behringer X32 32Kanal Mischpult
Tagesmiete/Stück
1.5 Multicore & Stagebox
Klotz Multicore 8/2 15m
Klotz Multicore 16/4 30m
MC 32 Multicore 24/8 50m HAN 108 pol. Female
MC 32 Stagebox 24/8 HAN 108 pol. male
Behringer S16 digitale Stagebox für X32
Tagesmiete/Stück
1.6 DI Box & Effekt
BSS AR133 aktive DI Box
Millenium D33 aktive DI Box baugleich BSS
Effekte Geräte Kompressor, Delay, Hall
Tagesmiete/Stück
1.7 DJ-Mischpulte
Mischpulte
Allen&Heath Xone:92 analoges Profi DJ Mischpult
Pioneer DJM500 analoges DJ Mischpult
Pioneer DJM900 NXS digitales Profi DJ Mischpult
Denon X500 analoges Matrix DJ Mischpult
Denon X900 digitales Matrix DJ Mischpult
Tagesmiete/Stück
1.8 DJ Consolen & Zuspieler
Technics SL1210 MKII Plattenspieler
Pioneer CDJ2000 Profi Multifunctional CD-Player
Pioneer CDJ2000 NXS Profi Multifunctional CD-Player
Pioneer CDJ850 Profi Multifunctional CD-Player
Denon D4500 Doppel CD-Player mit Bedienteil
DAP Multiformat Player
Tagesmiete/Stück
15,00 Euro
15,00 Euro
a. Anfrage
140,00 EUR
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
120,00 Euro
15,00 Euro
20,00 Euro
30,00 Euro
20,00 Euro
50,00 Euro
8,00 Euro
6,00 Euro
a. Anfrage
50,00 Euro
30,00 Euro
60,00 Euro
25,00 Euro
30,00 Euro
25,00 Euro
60,00 Euro
65,00 Euro
55,00 Euro
30,00 Euro
15,00 Euro
Denon HC4500 2 Kanal Midiconsole geeignet zur Ansteuerung Denon D4500
Denon MC6000 4 Kanal Midiconsole mit intgr. Mischpult
Vestax VCI400 4 Kanal Midiconsole mit intgr. Mischpult
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
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40,00 Euro
40,00 Euro
40,00 Euro
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4
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MIETKATALOG
Tontechnik
1.9 Kabelmikro
LD System B 58 Sprach und Gesangmikrofon
Shure SM 58 Sprach und Gesangmikrofon
Shure Beta 58 Sprach und Gesangmikrofon
Instrumenten Mikrofone AKG / Sennheiser / Shure / Audio Technika
Tagesmiete/Stück
1.10 Drahtlossysteme
Shure PGX Empfänger
E
T10
Shure SM58 Handsender T10
Sennheiser EM500 G3 Empfänger C-Band
Sennheiser SKM500
SKM500-945 Handsender Superniere C-Band
Sennheiser SK500 G3 Bodypack
Sennheiser ME
ME-3 Headset Mikrofon
Sennheiser
ennheiser ASP Antennensplitter 470-870Mhz
Sennheiser Richtantenne A2003 UHF 450-960Mhz
Tagesmiete/Stück
1.11 Funkgeräte / Intercom
Motorolla GP340 UHF
Motorolla Tasche
Motorolla Quaddel
Motorolla Ladegerät Quick-Charger
Quick
Motorolla Headset / Kehlkopfmikro
Tagesmiete/Stück
15,00 Euro
15,00 Euro
17,50 Euro
12,50 Euro
12,50 Euro
5,00 Euro
20,00 Euro
25,00 Euro
30,00 Euro
3,50 Euro
1.12 CEE Stromverteilung
CEE 16 Stromverteilung Hartgummi IP54, 6x Schuko
CEE 32 Stromverteilung Hartgummi IP54, Schuko und CEE
CEE 32 Stromverteilung 19“ Version, 6x Schuko, 1x 16A CEE
CEE 63 Stromverteilung Hartgummi IP54 klein
CEE 63 Stromverteilung Hartgummi IP54 groß
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
6,00 Euro
6,00 Euro
8,00 Euro
a. Anfrage
10,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
40,00 Euro
40,00 Euro
CEE 16 A Kabel pro Meter
CEE 32 A Kabel pro Meter
CEE 63 A Kabel pro Meter
0,50 Euro
1,00 Euro
2,00 Euro
1.13 Schuko Strom
Schuko 3--fach Verteilerdosen
Schuko Verlängerung pro Meter
Schuko / Harting Stromverteiler 6-fach
6
0,30 Euro
0,30 Euro
3,00 Euro
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Fax 02273 40 60 -355
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Lichttechnik
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
2.0 Movinglights Wash
GLP Volkslicht LED-RGB Washlite
Robe Wash 250AT
Lightmaxx Shaft 5R BEAM
Tagesmiete/Stück
2.1 Movinglights Spot
GLP Ypoc 575 Pro 575Watt 2x Gobo, Colour, Effekt, Wheel
Martin MiniMac Profiler 150W HTI
Robe Colourspot 250AT
Showtec Phantom 50 Spot 50Watt LED Gobo, Colour, Effekt Wheel
JB Varyscan 3 Special Plus 250W MSD
Tagesmiete/Stück
2.2 LED-Scheinwerfer
LED Floorspot RGB 7x1W DMX und Stand Alone
LED Floorspot RGBW Flat 7x5W DMX & Fernbedienung
LED Tour LED IP67 14x3W RGB DMX, Wasserdicht
LED 4er Bar mit 4x RGBW 7x5W DMX & Fernbedienung
Tagesmiete/Stück
2.3 LED-Lichteffekte
LED ADJ Revo IV RGB Strahlenlichteffekt, DMX und Stand Alone
LED TriStar RGB Strahlenlichteffekt, DMX und Stand Alone
LED 5Star RGBWA Strahlenlichteffekt, DMX und Stand Alone
Tagesmiete/Stück
2.4 Spiegelkugel
Spiegelkugel 30cm
Spiegelkugel 40cm
Spiegelkugel 1m
Spiegelkugelmotor mit Sicherung bis 4kg
Spiegelkugelmotor mit Sicherung bis 40kg
Tagesmiete/Stück
2.5 Lichteffekte
Atomic Strobe 3KW DMX
Stroboskop 1500W
Schwarzlichtfluter 400W
Martin Destroyer StrahlenLichteffekt
ZigZag 2x 250W Strahlenlichteffekt
Tagesmiete/Stück
2.5 Laser
Lounge Laser / Galactic Blue Laser Lichteffekt mit Blue LED
Tagesmiete/Stück
35,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
40,00 Euro
30,00 Euro
35,00 Euro
30,00 Euro
20,00 Euro
10,00 Euro
12,50 Euro
30,00 Euro
40,00 Euro
15,00 Euro
12,50 Euro
12,50 Euro
10,00 Euro
10,00 Euro
100,00 Euro
5,00 Euro
10,00 Euro
15,00 Euro
10,00 Euro
10,00 Euro
10,00 Euro
10,00 Euro
25,00 Euro
Pegasus 600mW RGB Farblaser, ILDA + DMX
weitere Laser bis 12Watt
50,00 Euro
a. Anfrage
NOT AUS Pils auf Schuko
10,00 Euro
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
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6
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BEAT SYSTEM MIETKATA
MIETKATALOG
Lichttechnik
2.6 PAR-Scheinwerfer
Scheinwerfer
PAR 36 Pinspot
PAR 56 300W CP Leuchtmittel
PAR 64 500W Raylight Sockel mit M40 Leuchtmittel
PAR 64 1000W CP Leuchtmittel
Tagesmiete/Stück
2,00 Euro
10,00 Euro
5,00 Euro
6,00 Euro
PAR 56 4er Dimmerbar 4x300W mit DMX und Stand Alone Mode
PAR 64 4er Dimmerbar 4x500W Harting 16pol in/out, RL 500W / PC 1000W
6er Bar mit 6x PAR64 Harting 16pol in/out, RL 500W / PC 1000W PC
ACL Gruppe 8x PAR64 Schuko
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
35,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
40,00 Euro
2.7 Blinder, Profiler, Stufenlinsen
Audience Blinder 4-fach
4
Strand Lighting Zoom Profiler
Coemar 1000 asymmetrischer Halogenweichstrahler,1000W
Coemar 1000 symmetrischer Halogenweichstrahler 1000W
Tagesmiete/Stück
2.8 Dimmer
1 Kanal Botex Dimmer Schuko Handdimmer DMX, 2,3KW
6 Kanal Botex Dimmer mit 16pol Harting, 32A CEE
6 Kanal Arena Dimmer mit 16pol Harting, 16A CEE
12 Kanal Arena Dimmer mit 16pol Harting, 32A CEE
Tagesmiete/Stück
2.9 Lichtsteuer Pulte
JB Lighting 1612 Scancontroller
JB Lighting Licon CX / 1X
MA Lighting grandMA 1 oder 2 Console
MA Lighting 12/2 Lightcommander
Botex Scenesetter 1224
Botex 6 Kanal Controller^
Elation Midicon
Tagesmiete/Stück
2.10 Lichtsteuer Software
Cuelux DMX Software 512 Dongle
DAS Light 128 / 512 / 1024 Gold ZM
Phoenix 4 Lasersoftware
Tagesmiete/Stück
2.11 Lichtstative & Wind up
Manfrotto 126
1 BSU Leuchtenstativ
Manfrotto 087 NWB Wind-Up
Wind
WORK 135 Wind up
VMB 007 Wind up
VMB 255 Wind up
Traversenadapter
Tagesmiete/Stück
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
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12,50 Euro
15,00 Euro
8,00 Euro
8,00 Euro
7,50 Euro
20,00 Euro
20,00 Euro
30,00 Euro
40,00 Euro
60,00 Euro
250,00 Euro
25,00 Euro
10,00 Euro
5,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
10,00 Euro
20,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
40,00 euro
2,50 Euro
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7
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Spezialeffekte & Nebel
3.0 Nebel & Hazer
Smoke Factory Spaceball II
Smoke Factory Nebel Fluid
Tagesmiete/Stück
Smoke Factory Tourhazer II
Smoke Factory Tourhazer Fluid
35,00 Euro
nach Verbrauch
3.1 CO2 (Vermietung nur mit PERSONAL)
Magic FX CO2 Gun mit Hochdruckschlauch
Magic FX CO2 Jet mit Hochdruckschlauch
Magic FX CO2 POWER Jet mit Hochdruckschlauch
Tagesmiete/Stück
25,00 Euro
nach Verbrauch
150,00 Euro
90,00 Euro
200,00 Euro
CO2 Gasflasche 10,0kg
CO2 Gasflasche 37,5kg
60,00 Euro*
125,00 Euro*
*zzgl. Pfand für die Gasflasche (variiert)
3.2 Konfetti
Tagesmiete/Stück
Konfetti Shooter 30cm Handauslösung Multicolour Mengenrabatt möglich
5,00 Euro
Konfetti Shooter 50cm Handauslösung Multicolour Mengenrabatt möglich
7,00 Euro
Konfetti Shooter 80cm Handauslösung Multicolour Mengenrabatt möglich
9,00 Euro
Konfetti Shooter 30cm elektrisch Multicolour Mengenrabatt möglich
Konfetti Shooter 50cm elektrisch Multicolour Mengenrabatt möglich
Konfetti Shooter 80cm elektrisch Multicolour Mengenrabatt möglich
6,00 Euro
8,00 Euro
10,00 Euro
Konfetti Kanone für elektrische Shooter
25,00 Euro
3.3 Pyro (Vermietung nur mit PERSONAL)
Flamejet klein
Flamejet mittel
Flamejet groß
Gas Kartusche
Tagesmiete/Stück
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
3.4 Seifenblasenmaschine
Seifenblasenmaschine DMX
a. Anfrage
3.5 Outdoor Fluter
Leuchtballon Sirocco II IP54 ausleuchtbare Fläche ca. 1500m² mit 25 Lx
HQI Fluter 250W IP65
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
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Tagesmiete/Stück
50,00 Euro
30,00 Euro
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BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Rigging
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
4.0 Traverse 1-Punkt
Global Truss F31-2m Einpunkttraverse
Tagesmiete/Stück
4.1 Traverse 2-Punkt
Global Truss F32-2m Zweipunkttraverse
Tagesmiete/Stück
4.2 Traverse 3-Punkt
Milos STB-1,00m Dreipunkttraverse
Milos STB-2,00m Dreipunkttraverse
Milos STB-3,00m Dreipunkttraverse
Milos ACB 44 4-Weg Corner
Milos ACB 45 4-Weg Corner
Milos ALB 31 3-Weg Corner Spitze oben
Milos ALB 32 3-Weg Corner Spitze oben
Milos ACB 24 90Grad Eckverbinder Spitze oben
Milos ACB 20 60Grad Eckverbinder
Milos STB Bodenplatte
Tagesmiete/Stück
4.3 Traverse 4-Punkt
Global Truss F34-0,25m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-0,50m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-1,00m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-1,50m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-2,00m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-3,00m Vierpunkttraverse
Global Truss F34-T Stück
Global Truss F34-3-Weg Corner
Global Truss F34-90 Grad Corner
Global Truss F34-Box Corner
Global Truss F34 Bodenplatte Standart
Global Truss F34 Bodenplatte groß 1,00m x 1,00m
Tagesmiete/Stück
4.4 Traversen Zubehör
Global Truss Gerüstschellen
Layher Gerüstschelle starr / beweglich
Safetys 3-16mm verschiedene längen
Tent Clamp
Seilhalter BGV C1 mit 5m x 5mm Seil
Schäkel verschiedene Größen
Tagesmiete/Stück
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
web: http://www.beatsystem.de
10,00 Euro
10,00 Euro
7,50 Euro
15,00 Euro
22,50 Euro
7,50 Euro
7,50 Euro
7,50 Euro
7,50 Euro
7,50 Euro
7,50 Euro
3,00 Euro
5,00 Euro
5,00 Euro
7,50 Euro
12,50 Euro
15,00 Euro
22,50 Euro
12,50 Euro
12,50 Euro
12,50 Euro
12,50 Euro
3,00 Euro
15,00 Euro
1,00 Euro
1,00 Euro
1,00 Euro
8,00 Euro
5,00 Euro
0,10 Euro
Ust. -ID Nr.: DE252502024
Kreissparkasse Köln
BIC COKSDE33XXX
IBAN DE60370502991162106281
9
2014
BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Bühne , Podeste & Zelte
5.0 Bühne
Trailerbühne 5x4m
Trailerbühne 8x6m
Trailerbühne 10x7m
Aufbau und Transport
Tagesmiete/Stück
1000,00 Euro
1200,00 Euro
2000,00 Euro
200,00 Euro
5.1 Podeste
Tagesmiete/Stück
Nivtec Bühnenpodest 1,0 x 1,0 m Regenfest, 750kg/m³, Nut-/Federsystem
14,50 Euro
Nivtec Bühnenpodest 2,0 x 1,0 m Regenfest, 750kg/m³, Nut-/Federsystem
14,50 Euro
Nivtec Telescop oder Rohrfuß
1,00 Euro
5.2 DJ Tisch
Prolyte Liteconsole XPRS
Tagesmiete/Stück
5.3 Pavillion / Zelte
FOH Pavillion 4x4m schwarz mit 3 Wänden
Partyzelt verschiedene Größen
Tagesmiete/Stück
5.4 Bauzäune & Drängelgitter
Bauzaun
Bauzaun Fuss
Drängelgitter
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
web: http://www.beatsystem.de
120,00 Euro
30,00 Euro
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
Ust. -ID Nr.: DE252502024
Kreissparkasse Köln
BIC COKSDE33XXX
IBAN DE60370502991162106281
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BEAT SYSTEM MIETKATA
MIETKATALOG
Videotechnik
6.0 Public Viewing LED Screen 16:9
kompletter WM Zeitraum 2014
Angebot: 16:9 Format 5x3m
19.990,00 Euro
3mm Pitch 500 x 1000mm
6.1 LED-Panel
LED
Innlights InnScreen E10 10mm Pitch 960 x 960mm
Innlights InnScreen X6 6mm Pitch 576 x 576mm
Innlights InnScreen M3 3mm Pitch 480 x 480mm
Tagesmiete/qm
200,00 Euro
350,00 Euro
600,00 Euro
Angebot: Aufbau DJ 1
Tagesmiete / Set
Innlights InnScreen E10 Elemente
+ Systemverkabelung +Medienserver + Akai APC 40 + Video Processor + Ständerkonstruktion
6.2 Beamer / Displays
Beame Acer
Beamer
Bildschirm TFT 7“
Bildschirm TFT 21“
Bildschirm 3-fach
3
Tagesmiete/Stück
6.3 Karaoke System
Karaoke System mit 2200 Titeln Deutsch, Englisch, Spanisch
Tagesmiete/Stück
Incl. Karaoke Player, TFT 7“ Vorschaubildschirm
Video
deo Signalsplitter
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
2990,00 Euro
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
web: http://www.beatsystem.de
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
a. Anfrage
129,00 Euro
Ust. -ID Nr.: DE252502024
Kreissparkasse Köln
BIC COKSDE33XXX
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2014
BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Funco
Kaufen oder Mieten!
Jedes Business-Event rund um den FUNCO fördert die Kommunikation unter den Gästen beim gemeinsamen Grillen
und somit die Bildung nützlicher Kontakte. Ihre Kunden und Geschäftspartner werden von den vielen Facetten Ihres
FUNCO begeistert sein! Dieses All-in-One Gerät lässt sich variabel einsetzen zum Grillen, Kochen im Kessel,
Getränkekühlen, Stehtisch mit Stimmung & Musik oder Lagerfeueratmosphäre beim Punschtrinken. Verbinden Sie als
Unternehmer das Angenehme mit dem Nützlichen und begrüßen Sie Ihre Gäste an einem FUNCO!
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
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BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 01.10.2012
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I. Gegenstand der AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Sachen von BeatSystem Veranstaltungstechnik, insbesondere
von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiedergabe, Telekommunikation und Dekorationsmaterial.
II. Allgemeines
Vermietung und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Aus einem stillschweigenden Verzicht des Vermieters auf Beachtung der
Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch
berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
Etwaige Mietbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei
Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
III. Angebot und Preise
Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt, oder die Sache übergeben ist. Ebenso bedürfen
Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sie erfolgen freibleibend.
Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung
wird nicht übernommen.
Gebühren und sonstige Kosten die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
IV. Erfüllung
Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung des Mietgegenstandes in seinen Geschäftsräumen, auch wenn er die Ware an
einem anderen Ort verbringt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware durch den Vermieter statt.
Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er
gleichwertige Mietgegenstände bereitstellt.
V. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit
zu verlangen. Die Rechnung ist Porto- und spesenfrei in Kerpen zahlbar. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu
erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt.
Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts
der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.
Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.
3.
VI. Unterrichtungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der
Vermieter Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.
Der Mieter unterrichtet den Vermieter unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies
gilt insbesondere - bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, - bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die
Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, - bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das
Vermögen des Vermieters sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.
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VII. Untervermietung
Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Die gelieferte Sache bleibt Eigentum des Vermieters. Es ist nicht gestattet, diese Sache mit Rechten Dritter zu belasten.
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VIII. Gewährleistung und Haftung
Der Mieter oder dessen Beauftragter erklärt mit Empfang der Mietsache, schriftlich die Mangelfreiheit der Mietsache.
Der Gewährleistungsanspruch gegen den Vermieter entfällt, wenn - bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von 8 Tagen nach
Feststellung des Mangels, dieser beim Vermieter schriftlich geltend gemacht wird, - der Mieter die ihm obliegenden Vertragspflichten
nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, - die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von
Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden ursächlich im Zusammenhang mit der Veränderung steht, - der Mieter die
Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, - Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen ist, - der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig
erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
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BEAT SYSTEM MIETKATALOG
Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Mieters, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird nicht
übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter kann der Mieter nur
Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse
übernimmt der Vermieter keine Haftung.
IX. Rückgabe
Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache in einen mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der
Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes
entspricht.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem
Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.
X. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, soweit erforderlich, für Wartung u.
Pflege der Mietsache zu sorgen, notw. Reparaturen, einschließlich Ersatzteile für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Mietsache
sofort sach- und fachgemäß unter Verwendung von Originalteilen oder mit Zustimmung des Vermieters gleichwertiger Ersatzteile, auf
seine Kosten durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Die Kosten für Reparaturen infolge Abnutzung gehen zu Lasten des Vertreters.
Der Vermieter behält sich die Entscheidung vor, während der Mietzeit die erforderlichen Reparaturen auszuführen. Die erforderlichen
Ersatzteile sind durch den Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich auf Anfrage des Mieters, dass er die
benötigten Ersatzeile in derselben Frist und mit nicht höheren Kosten beschaffen werde, so ist der Mieter berechtigt sich die Ersatzteile
selbst zu beschaffen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstandes,
insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen die vom Vermieter angebracht wurden zu entfernen. Der Mieter
darf weder Dritten Rechte an der Mietsache einräumen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
XI. Verletzung der Pflichten und Schadensersatz
Wird der Mietgegenstand nicht in vertragsgemäßen Zustand zurückgeliefert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur
Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen oder sonstigen Arbeiten unter normalen Verhältnisse arbeitstechnisch
erforderlich ist.
XII. Besichtigungsrecht und Untersuchung des Gerätes
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
Der Vermieter ist berechtigt, die vermietete Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Mieter über Tag und Zeit der
Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter
die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
XIII. Werkarbeiten des Vermieters
Wenn Werkarbeiten, z.B. der Aufbau einer Anlage oder der Aufbau einzelner Geräte erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.
Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch den Vermieter erfolgen, haftet dieser nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des
Vermieters beschränkt sich der Höhe nach auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
Der Mieter und Besteller des Werkes hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig beginnen
und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat er dem Vermieter und Werksunternehmer die nötigen
Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er dem Vermieter
die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben.
Werden durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten
Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Mieter über.
Über die Abnahme der Arbeiten des Vermieters ist eine Abnahmebescheinigung auszufüllen. Die Abnahme liegt mit Inbetriebnahme der
Anlage vor.
Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet der Vermieter nicht, wenn er nachweist, dass er weder fehlerhafte
Anweisungen gegeben hat noch seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
XIV. Allgemein
Wird zwischen den Parteien anlässlich einer Open-Air Veranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktionen der Mietsache
überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte:
Der Vermieter kann die Anlage außer Betrieb setzen oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für
die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.
Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den
vorstehenden Voraussetzungen die Anlage außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt daraus
Schadensansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.
Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung einer Open-Air Veranstaltung erforderlich sind, holt der Mieter auf seine
Kosten diese Genehmigung ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der Mieter
allein.
Beat System Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Rene Braun
Am Keuschenend 143
50170 Kerpen / Sindorf
Tel: 02273 40 60 -353,
Fax 02273 40 60 -355
e-mail: [email protected]
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BEAT SYSTEM MIETKATALOG
XV. Anweisungen des Vermieters
Für den Fall, das dem Vermieter zur Kenntnis gebracht wird oder er eigene Kenntnis davon hat, dass durch das Aufstellen von Anlagen
des Vermieters, Personen oder Sachen, auch eigene Sachen des Vermieters gefährdet sind, hat der Vermieter das Recht Anweisungen zur
Vermeidung von Gefahren zu geben. Der Mieter verpflichtet sich, auf mögliche Gefahren auch gegenüber Dritten hinzuweisen. Unterlässt
der Mieter diesen Hinweis, stellt er den Vermieter aus allen sich ergebenden Schäden frei. Dieses gilt auch schon vor Abnahme der
Anzeige.
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XVI. Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen.
Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat
der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden
Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistungen des Mieters verstanden, das sich
zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragten SubUnternehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach
dem Termin an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde. Der Mieter hat danach bei einem Rücktrittfolgende
Rücktrittsgebühren zu entrichten:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 5% des Auftragsvolumens
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Auftragsvolumens
bis 30 Tage vor Mietbeginn 35% des Auftragsvolumens
bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragsvolumens
bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Auftragsvolumens
Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadensersatz in Höhe von 80% des Auftragsvolumens. Der
Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Mietsache anderweitig
zu vermieten.
XVII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich
Bergheim. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie im Mahnverfahren gem. § 38. II ZPO. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht.
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