Uniformen und Bekleidungs- Reglement - Harmonie Wettingen
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Uniformen und Bekleidungs- Reglement - Harmonie Wettingen
Uniformen und Bekleidungs- Reglement t. ZieI Ziel des Reglements ist es klare Richtlinien zur Benutzung der Uniform zu setzen und das Verhältnis zwischen Verein und Mitglied in Sachen Uniform zu regeln. 2. Allgemeines Die Harmonie Wettingen-Kloster stellt jedem Mitglied eine Uniform bestehend aus einer Hose, einem Kittel, einer Krawatte, einem Gürtel und einer Mütze zur Verfügung. Des weiteren erhält jedes Mitglied ein Harmonie Polo-Shirt sowie ein Harmonie T-Shirt für diverse Arbeitseinsätze. Ztgehörig zur Uniform werden die Mitglieder aufgefordert, beim Modehaus Rikard in Wettingen je ein Langarm- und ein Kurzarmhemd (mit eingesticktem Vereinslogo auf der Brusttasche) zu beziehen. a J. Herausgabe der Uniform Für die Herausgabe der Uniform sowie von Uniformenteilen ist der Materialverwalter verantwortlich. Die Herausgabe der Uniform findet nach Absprache mit dem Materialverwalter im Uniformendepot (ZSA Margeläcker Wettingen) statt. 4. Benützung der Uniform Dem Vereinsmitglied wird mit der Übergabe der Uniform auch die Haftung für dieselbe übertragen. Somit ist das Mitglied dafür verantwortlich, dass die Uniform nach bestem Wissen und Gewissen gelagert, behandelt und gereinigt wird. Reinigung Das Vereinsmitglied ist dafür verantwortlich, dass die vom Verein Uniformenteile (Kittel, Hose und Krawatte) mind. 1x abgegebenen jährlich chemisch gereinigt werden. Schäden während der Benützung Für entstandene Schäden an Uniformteilen während der Benützung durch das Mitglied haftet dieses im vollen Umfang selbst. Der Verein lehnt wahrend dieser Zeit jede Haftung ab. Austausch von Bekleidungsstücken Müssen bei einem Mitglied Uniformenteile ausgetauscht wetden, hat das Mitglied dafür Sorge zutragen, dass die auszutauschenden Teile vorher chemisch gereinigt wurden. Der Zettel der Reinigung ist bis zum Austausch aufzubewahren und falls verlangt vorzuweisen. 5. Rückgabe der Uniform Tritt das Mitglied aus der Harmonie Wettingen - Kloster aus, so hat es die Uniform im Zeitraum von maximal einem Monat vollumfünglich an den Verein zurückzugeben. Das ausgetretene Mitglied ist selbst dafür Verantwortlich mit dem Materialverwalter einen Termin zn hnden an welchem die Rückgabe stattfinden soll. Hierbei ist der Materialverwalter befugt denZeitraum für die Rückgabe gegebenenfalls zu erweitem. Bei der Rückgabe: - Die Uniform ist vollumfünglich vorhanden ( Kittel, Hose, Gurt, Krawatte, Mütze) Der Zustand der Bekleidungsstücke ist in tadellosem Zustand. Allftillige Schäden wurden vorgängig durch das Mitglied behoben Die Uniformenteile Kittel, Hose und Krawatte wurden chemisch gereinigt Die Quittung der chemischen Reinigung ist dem Materialverwalter vorzuweisen. Nichteinhalten der Rückgabefrist Wird die Rückgabefrist nicht eingehalten behält sich der Vorstand vor, zweimal im Abstand vom 10 Arbeitstagen entweder in schriftlicher oder mündlicher Form zu mahnen. Wird nach erfolgter zweiter Mahnung die Uniform resp. Teile der Uniform nicht zurückgegeben ist es dem Vorstand vorbehalten, dem Mitglied den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen. Allftillige Zahlungsfristen werden ebenfalls durch den Vorstand bestimmt. Kittel: Hose: Mütze: Gürtel: 740 273 269 45 Fr. Fr. Fr. Fr. Wettingen, 2I.10.2011 Der Präsident M. Bollinger ialverwalter