Amtsblatt der Stadt Köln, 46. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 21

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Amtsblatt der Stadt Köln, 46. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 21
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Der
Amtsblatt der Stadt Köln
44. Jahrgang
Jahrgang
46.
G 2663
2663
G
Ausgegeben
am 21.
23. Oktober
Januar 2013
Ausgegeben am
2015
Inhalt
Inhalt
047
Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung über die
Öffentliche
Bekanntmachung von Bauleitplänen
Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
317 Inkrafttreten
der Änderung
eines
Bebauungsplans
genach § 8 Absatz
1 Satz 2 KAG
NRW
für straßenbauliche
mäß
§ 10 Baugesetzbuch
in Anwendung
Maßnahmen
vom 29. November
2012 des beschleu- Seite 45
nigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch
Friedrich-Naumann-Straße
in der
Köln-Porz-Eil,
048 Arbeitstitel:
Rückwirkende
Satzung zur Änderung
Satzung der
2.Stadt
Änderung
Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Seite 451
Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln
318 Wirksamwerden
des Flächennutund der Satzungder
für195.
den Änderung
Schlachtviehgroßmarkt,
den
zungsplans
nachFleischgroßmarkt
§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch
Schlachthof(FNP)
und den
der Stadt Köln Seite 46
(BauGB)
Köln-Kalk
049 Arbeitstitel:
Seite 452
FrühzeitigeWiersbergstraße
Beteiligung derinÖffentlichkeit
an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
319 Beschluss
Stadtentwicklungsausschusses
Arbeitstitel:des
Weiden-Süd/Teilbereich
Grünzug Westzur
in
Einleitung
und3.Offenlage
Köln-Weiden,
Änderungeines Fluchtlinienplans zum
Seite 47
Zwecke der Aufhebung
Grevenbroicher
Straße
in
Köln-Ehrenfeld
050 Arbeitstitel:
Seite
453
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Köln und der Stadt Troisdorf
320 Beschluss
des Stadtentwicklungsausschusses über
(Rhein-Sieg-Kreis)
Seite 48
die Offenlage eines Entwurfs zur Änderung eines Beim beschleunigten
051 bauungsplans
Der Oberbürgermeister
der StadtVerfahren
Köln
Arbeitstitel:
Gaedestraße
in Köln-Marienburg, 2. Änderung Seite 48
Bekanntmachung
Jägerprüfungstermine
– Schulstandort
Seite 453
052
Öffentliche Bekanntmachung
Seite 49
321 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Aufstellung
eines
Bebauungsplans
053
Bekanntmachung
Arbeitstitel:
Melatengürtel/Grüner
Weg
in Köln-Ehrenfeld
Seite 454
Ortsübliche
Bekanntgabe gemäß
§ 3a
Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
322 Beschluss
des
Stadtentwicklungsausschusses
zur
(UVPG) des
Ergebnisses
der Vorprüfung des Einzelfalls
Aufstellung
eines Bebauungsplans
nach § 3c UVPG
Seite 49
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-PorzWesthoven
Öffentliche
Seite
454
Ausschreibung nach VOB
323
054
Widmung
von Straßen
und Straßenteilstücke
in KölnBerliner Straße,
Mehrfamilienhaus,
Köln - Elektrotechnik
Lövenich
Seite
2013/0075/2/b
Seite 455
50
324 Bekanntmachung
über die
Sitzung
Öffentliche
Ausschreibungen
nach
VOL der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn
17. November
2015 - Ausstattung des BuffetbereichsSeite 456
055 am
Berufskolleg
Ehrenfeld
des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q)
Seite 51
056
Sicherung und Bewachung von städtischen
Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r
Seite 52
057
Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q
Seite 54
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren
058
Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54
059
Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und
Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c
Seite 56
060
Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger
Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und
Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c
061
Seite 57
Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Ottostraße - 2013/0012-3_c
Seite 58
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren
062
Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches
Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q
Seite 60
063
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln
über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem
Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q
Seite 61
Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich
Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q
Seite 63
064
Nummer43
3
Nummer
317 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Inkrafttreten der Änderung eines Bebauungsplans
065
Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil
gemäß
§ 10 Baugesetzbuch
in MÜLHEIM
Anwendung
des Integrierten
Handlungskonzeptes
2020 des be(2013/0092/4)
Seite 65
schleunigten
Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch
Arbeitstitel:
Friedrich-Naumann-Straße
in
Köln-Porz-Eil,
Verhandlungsverfahren nach VOF
2. Änderung
066
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der
Objektplanung (2013/0008/4)
Seite 67
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungs047 Nordrhein-Westfalen
Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung
die
blatt
Seite 666) – jeweils
in der über
bei Erlass
Festlegungen
gemäß
§
8
der
Satzung
der
Stadt
dieser Satzung geltenden Fassung – über folgenden BebauKölngefasst:
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
ungsplan
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für
straßenbauliche
Maßnahmen
2. Änderung
des Bebauungsplans
Nummer 75409/04 gemäß
vom 29. November 2012
§ 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch für
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012
das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet
aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabbeiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel
gabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610)
Porz-Eil.
in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der GemeindeordArbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Ännung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
derung
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/
SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die
Die
2. Änderung
des Bebauungsplans
Nummer
einErhebung
von Beiträgen
nach § 8 Absatz
1 Satz75409/04
2 KAG NRW
schließlich
der
Begründung
liegt
mit
dem
Wirksamwerden
diefür straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt
ser
das
dem in
Tage
KölnBekanntmachung,
2005, S. 116, 2010,
S.heißt,
450) -mit
jeweils
der der
bei VeröffentliErlass diechung
im
Amtsblatt
der
Stadt
Köln,
beim
Amt
für
Liegenschafser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen:
ten, Vermessung und Kataster der Stadt Köln, Plankammer,
Zimmer 06 E 05 Stadthaus, Willy-Brandt-Platz
2, 50679 Köln,
§1
Montag
Donnerstag
von 8 Uhr
bis 16 vorgeseUhr
Für die und
in den
nachstehend aufgeführten
Straßen
Dienstag
von
8 Uhr bis
18 Uhr,
henen straßenbaulichen Maßnahmen
werden
gemäß
§ 8 der
Mittwoch
und
Freitag
von 8 Uhr
12 Uhr,nach
Satzung der
Stadt
Köln über die Erhebung
von bis
Beiträgen
sowie
nach 1besonderer
Vereinbarung,
§ 8 Absatz
Satz 2 KAG
NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen:
zur dauernden Einsichtnahme bereit.
1. Augustastraße
(Stadtbezirk 9)
Mit in
dieser
Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für
dem Straßenabschnitt
Satzungen
vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die
von Graf-Adolf-Straße
2. Änderung
des Bebauungsplans Nummer 75409/04 rechtsbis Vincenzstraße
verbindlich.
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1
Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Ausnahme einer
Hinweis
aufdurch
Beachtlichkeit
der Verletzung
von VorschrifLeuchte
Aufstellen neuer
Straßenleuchten.
ten über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und
der
Satzungen nach
§ 214 Baugesetzbuch in
der Fassung
2. Buchheimer
Straße
(Stadtbezirk
9)
dem Straßenabschnitt
derinBekanntmachung
vom 23. September 2004 (Bundesvon Mülheimer
Freiheit
gesetzblatt
I Seite 2414)
in der bei Erlass der Satzung gelbis Fassung
Adamsstraße
tenden
Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
1 Nummern 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des
§ 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans, nach § 214 Absatz 2 a Baugesetzbuch
beachtliche Mängel bei der Durchführung des beschleunigten
Verfahrens und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich
sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet,
ist darzulegen.
Hinweis auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in der
bei Erlass der Satzung geltenden Fassung
§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 lauten:
„(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung
verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des
Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der
Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.“
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden
Fassung
Nummer 43
Seite 452
318 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Wirksamwerden der 195. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch
(BauGB)
Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2015 folgende Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414), festgestellt:
195. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk
Kalk, Köln-Kalk
Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk
Das Änderungsgebiet wird begrenzt durch den Bereich zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker
Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der südlichen Seite der Jugendeinrichtung und der öffentlichen Grünfläche.
Mit Antrag vom 16.07.2015 wurde der Bezirksregierung Köln
die 195. Flächennutzungsplan-Änderung zur Genehmigung
nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vorgelegt.
Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom
29.09.2015 die Genehmigung für diese Änderung.
Die 195. Änderung einschließlich der Begründung liegt mit
dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, das heißt, mit
dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln,
beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Zimmer 09.C 09,
Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Montag und Donnerstag
von 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag
von 8 Uhr bis 12 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung,
§ 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet:
zur dauernden Einsichtnahme bereit.
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für
Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die
195. Änderung des FNP wirksam.
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder
der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“
Köln, den 12. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
Hinweis auf Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und
der Satzungen nach § 214 Baugesetzbuch in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung
Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich
sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet,
ist darzulegen.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
Nummer 43
Seite 453
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden
Fassung
Hinweis: Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4
Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullvariante (Plan
wird nicht aufgehoben) durchgeführt. Für die Umweltbelange
nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1 a Baugesetzbuch wurden
keine erheblichen Auswirkungen festgestellt. Überwachungsmaßnahmen nach § 4 c Baugesetzbuch ergeben sich nicht.
§ 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet:
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans Nummer 537 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom
29. Oktober bis 30. November 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder
der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“
Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung,
in Zimmer 09 B 03.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§
3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Köln, den 12. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
Köln, den 22. September 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
319 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung und Offenlage eines Fluchtlinienplans zum
Zwecke der Aufhebung
Arbeitstitel: Grevenbroicher Straße in Köln-Ehrenfeld
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
7. Mai 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 537 für das Gebiet zwischen der Nordseite
des Kreuzungsbereiches Venloer Straße, der Ostseite der
Grevenbroicher Straße, der Südseite des Kreuzungsbereiches Andreas-Muhr-Straße und der Westseite der Grevenbroicher Straße – Arbeitstitel: Grevenbroicher Straße
in Köln-Ehrenfeld – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn
zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Für den oben genannten Bereich setzt der
Fluchtlinienplan Straßenfluchtlinien fest;
2. beschließt, von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Köln, den 22. September 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
320 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über
die Offenlage eines Entwurfs zur Änderung eines
Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung – Schulstandort
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das
Gebiet südlich der Gaedestraße – östlicher Teil des MI 2 – in
Köln-Marienburg.
Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung Schulstandort
Ziel der Planung ist es, eine dreizügige Grundschule und eine
Turnhalle zu realisieren.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Nummer 67409/04 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom
29. Oktober bis 30. November 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,
Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung,
in Zimmer 09 B 08.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§
3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Köln, den 12. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister,
in Vertretung
gez. Ute Berg,
Beigeordnete
Nummer 43
Seite 454
für die wichtige grüne Wegebeziehung entlang von Grüner
Weg sowie der am östlichen Rand des Planungsgebietes
dargestellten privaten Planstraße für Fußgänger, Fahrräder und Anliegerverkehr. Besondere Beachtung hat dabei
auch die Begrünung der Straßenräume.
Der Querung der Vogelsanger Straße vom Heliosgelände
zum Plangebiet ist als übergeordnete und bedeutende
Wegeverbindung besonders zu berücksichtigen und zu
gestalten.
Eine öffentliche Durchwegung des Gebiets Melatengürtel/
Grüner Weg ist sehr wünschenswert und eine rein private
Nutzung des aktuell dargestellten Innenhofs greift weder
die Neubauten am Grünen Weg noch den Diskussionsprozess rund um das Heliosgelände auf. In der MehrfachBeauftragung soll eine Variante aufgenommen werden,
die die architektonische Gestaltung mit Punkt-Bauten aus
dem Grünen Weg aufgreift.
Bereits vor den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren
soll seitens des Investors eine Informationsveranstaltung
für die Nachbarinnen und Nachbarn zu den weiteren Planungen angeboten werden.
Köln, den 12. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
321 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Aufstellung eines Bebauungsplans
Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich der
Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit
den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und
1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstücksnummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg –
Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
– aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen;
2. In die Aufgabenstellung für die vorgesehene Mehrfachbeauftragung sind folgende Planungsvorgaben einzuarbeiten:
Der unmittelbar benachbarte Bereich östlich der Vogelsanger Straße mit der geplanten ‚Inklusiven Universitätsschule Köln‘ auf dem Heliosgelände ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die gestalterische
und städtebauliche Qualität soll der geplanten Bebauung
des Heliosgeländes entsprechen und mit dieser im Einklang stehen.
Eine optimale Verknüpfung mit dem im Rahmenplanungsgebiet geplanten grünem Fuß- Radwegesystem sowie des
Wegesystem des Heliosgeländes ist sicherzustellen. Die
Qualität der Erschließung soll dem angestrebten Standard
des Umfeldes gerecht werden, dieses gilt insbesondere
Köln, den 12. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
322 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Aufstellung eines Bebauungsplans
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-PorzWesthoven
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der AndréCitröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich
und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis
zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe­
gebietes
„Westhovener Aue“ bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße
(betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-PorzWest­
hoven – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in
Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen mit dem Ziel, das
ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet
planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Köln, den 9. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
Nummer 43
Seite 455
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 9. Oktober 2015
Der Oberbürgermeister
gez. Roters
323 Widmung von Straßen und Straßenteilstücke in
Köln-Lövenich
Gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW vom
23.09.1995 wird die Widmung der nachfolgenden Straßen und
Straßenteilstücke verfügt.
Straßenbezeichnung
Abgrenzung
Widmung als
Gemarkung
Flur
Flurstück
[(T) =
Teilstück]
Curt-Stenvert-Bogen
Von Widdersdorfer Landstraße bis
Baumeister-Bühler-Straße
GoB
Lövenich
11
1103
Eva-Hesse-Straße
Von Baumeister-Bühler-Straße bis
Curt-Stenvert-Bogen
GoB
Lövenich
11
1104, 1101,
T1100
Georg-Meistermann-Straße Von Baumeister-Bühler-Straße bis
Curt-Stenvert-Bogen
GoB
Lövenich
11
T1105, 1106,
T1107
Gerd-Baukhage-Bogen
Von Baumeister-Bühler-Straße bis
Eva-Hesse-Straße
GoB
Lövenich
11
T1105, 1108
Marie-Hüllenkremer-Straße
Von einschließlich Curt-Stenvert-Bogen
1 bis einschließlich Marie-HüllenkremerStraße 61
GoB
Lövenich
11
1102
Baumeister-Bühler-Straße
Von Widdersdorfer-Landstraße bis
Curt-Stenvert-Bogen
GoB
Lövenich
11
T1100,
T1107, 1109
Verbindungsweg
–
FuR
Lövenich
11
1114
–
Von Curt-Stenvert-Bogen bis zu den
Flurstücksgrenzen 1336/1337 und
1351/1366
Von den Flurstücksgrenzen
1336/1337 und 1351/1366 bis GerdBaukhage-Bogen
GmbG
Verbindungsweg
Von Eva-Hesse-Straße zwischen Nr. 8
und 10 bis Widdersdorfer Landstraße
FuR
Lövenich
11
1111
Verbindungsweg
Von Baumeister-Bühler-Str. zwischen
Nr. 22 und 24 bis Guldenweg
FuR
Lövenich
11
1069
GoB
FuR
= Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung
=
Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer
GmbG=
Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer und Zufahrten zu Garagen
Die Widmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung
wirksam.
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann beim
Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13 C 62,
montags und donnerstags
dienstags
mittwochs und freitags
von 8.00 – 16.00 Uhr,
von 8.00 – 18.00 Uhr,
von 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/22122940) eingesehen werden.
Die oben genannte Widmung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln als bekanntgegeben.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Köln,
erhoben werden.
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Cornelia Müller, stellvertretende Amtsleiterin
Nummer 43
Seite 456
2014 an die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn sowie Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung über die Entlastung der Organe der Sparkasse KölnBonn
9.
Beschlussfassung der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag
des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn über
die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2014 der Sparkasse KölnBonn
10.
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des
Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn zum 31.
Dezember 2014 nebst Anhang und Billigung des
Lageberichtes sowie Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung über die Entlastung des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters
11.Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
12.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
der Sparkasse KölnBonn
1.Begrüßung, Informationen zum Sitzungsablauf, Feststellung der ordnungs-gemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über die Behandlung der Tagesordnungspunkte in öffentlicher
oder in nicht-öffentlicher Sitzung sowie Anerkennung
der Tagesordnung
13.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn
14. Mitteilungen und Anfragen
2.Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche
Sitzung der Verbandsversammlung vom 02. Dezember 2014
3.Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers
4.Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers
5.
Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Absatz 3 Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) (Beanstandungsbeamter, sofern eine Sitzung nicht von einem
Hauptverwaltungsbeamten geleitet wird) sowie der
Stellvertreterin/des Stellvertreters
324 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn am 17. November 2015
Am Dienstag, dem 17. November 2015 um 18:00 Uhr findet
im Saal Friedensplatz (5. Obergeschoss) der Sparkasse KölnBonn, Friedensplatz 1, 53111 Bonn, eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung:
6.
Feststellung
der
Hauptverwaltungsbeamtin/des
Hauptverwaltungsbeamten, die/der an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme
nach § 10 Absatz 4 SpkG NRW teilnimmt
7.Entsendung der Vertreterin/des Vertreters sowie der
Stellvertreterin/des Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gemäß § 5
Absatz 2 Buchstabe b) i. V. m. Absatz 3 der Satzung
des RSGV
8.Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Sparkasse KölnBonn für das Geschäftsjahr
B. Nicht-öffentliche Sitzung
15.Genehmigung der Niederschrift über die nicht-öffentliche Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom
02. Dezember 2014
16.Vertragliche Neugestaltung der Stillen Einlagen
17.
Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Sparkasse KölnBonn für das Haushaltsjahr 2016 auf
der Basis der Vorschriften der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) sowie des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW)
18.Verschiedenes
Zweckverband Sparkasse KölnBonn
Bonn, den 14. Oktober 2015
gez. Guido Déus
Vorsitzender der
Verbandsversammlung
gez. Jürgen Roters
Vorsteher des
Zweckverbandes
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 21. Oktober 2015
Nummer 43
Seite 458
Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
G 2663
Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
26.10.2015
Hauptausschuss
Historisches Rathaus,
Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18)
16.30 Uhr
26.10.2015
Bezirksvertretung Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Sitzungsraum 116,
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln
17.00 Uhr
Bezirksvertretung Mülheim
Bezirksrathaus Mülheim,
VHS-Saal, Erdgeschoss,
Wiener Platz 2a, 51065 Köln
17.00 Uhr
27.10.2015
• Ausschuss Kunst und Kultur
• Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
• Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
• Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum &
Fondation Corboud
Historisches Rathaus,
Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18)
15.30 Uhr
Verkehrsausschuss
Rathaus Spanischer Bau,
Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
16.00 Uhr
29.10.2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Rathaus Spanischer Bau,
Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
17.00 Uhr
29.10.2015
Bezirksvertretung Chorweiler
Handwerkerhof, Athener Ring 3, 50765 Köln
17.00 Uhr
Bezirksvertretung Kalk
Bürgeramt Kalk,
Nebengebäude Bezirksrathaus Kalk, Raum 901,
Kalker Hauptstr. 247-273, 51103 Köln-Kalk
17.00 Uhr
Sitzung des Rates (Sondersitzung) am Mittwoch, dem 21.10.2015 – 17:00 Uhr Ratssaal
Die oben genannte Sitzung, die für die Vereidigung und Amtseinführung des neu gewählten Oberbürgermeisters / der neu gewählten Oberbürgermeisterin vorgesehen war, wird unabhängig von der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl
vom 18.10.2015 durch den Wahlausschuss abgesagt, da eine Teilnahme der Sozialdezernentin Frau Henriette Reker aus den
bekannten Gründen nicht möglich ist.
Ein neuer Sitzungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Köln, den 19.10.2015
Der Oberbürgermeister
gez. Jürgen Roters
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeber: Stadt Köln · Der Oberbürgermeister
Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected]
Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de
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Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ”
Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln
bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden.
Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der
Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.