Amtsblatt der Stadt Köln, 46. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 21
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Stadt Köln Der Oberbürgermeister Der Amtsblatt der Stadt Köln 44. Jahrgang Jahrgang 46. G 2663 2663 G Ausgegeben am 21. 23. Oktober Januar 2013 Ausgegeben am 2015 Inhalt Inhalt 047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen 317 Inkrafttreten der Änderung eines Bebauungsplans genach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche mäß § 10 Baugesetzbuch in Anwendung Maßnahmen vom 29. November 2012 des beschleu- Seite 45 nigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch Friedrich-Naumann-Straße in der Köln-Porz-Eil, 048 Arbeitstitel: Rückwirkende Satzung zur Änderung Satzung der 2.Stadt Änderung Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Seite 451 Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln 318 Wirksamwerden des Flächennutund der Satzungder für195. den Änderung Schlachtviehgroßmarkt, den zungsplans nachFleischgroßmarkt § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch Schlachthof(FNP) und den der Stadt Köln Seite 46 (BauGB) Köln-Kalk 049 Arbeitstitel: Seite 452 FrühzeitigeWiersbergstraße Beteiligung derinÖffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 319 Beschluss Stadtentwicklungsausschusses Arbeitstitel:des Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug Westzur in Einleitung und3.Offenlage Köln-Weiden, Änderungeines Fluchtlinienplans zum Seite 47 Zwecke der Aufhebung Grevenbroicher Straße in Köln-Ehrenfeld 050 Arbeitstitel: Seite 453 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Stadt Troisdorf 320 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über (Rhein-Sieg-Kreis) Seite 48 die Offenlage eines Entwurfs zur Änderung eines Beim beschleunigten 051 bauungsplans Der Oberbürgermeister der StadtVerfahren Köln Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung Seite 48 Bekanntmachung Jägerprüfungstermine – Schulstandort Seite 453 052 Öffentliche Bekanntmachung Seite 49 321 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans 053 Bekanntmachung Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Seite 454 Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 322 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur (UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 3c UVPG Seite 49 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-PorzWesthoven Öffentliche Seite 454 Ausschreibung nach VOB 323 054 Widmung von Straßen und Straßenteilstücke in KölnBerliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik Lövenich Seite 2013/0075/2/b Seite 455 50 324 Bekanntmachung über die Sitzung Öffentliche Ausschreibungen nach VOL der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn 17. November 2015 - Ausstattung des BuffetbereichsSeite 456 055 am Berufskolleg Ehrenfeld des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q) Seite 51 056 Sicherung und Bewachung von städtischen Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r Seite 52 057 Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q Seite 54 Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren 058 Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54 059 Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c Seite 56 060 Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c 061 Seite 57 Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte Ottostraße - 2013/0012-3_c Seite 58 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren 062 Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q Seite 60 063 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q Seite 61 Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q Seite 63 064 Nummer43 3 Nummer 317 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten der Änderung eines Bebauungsplans 065 Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil gemäß § 10 Baugesetzbuch in MÜLHEIM Anwendung des Integrierten Handlungskonzeptes 2020 des be(2013/0092/4) Seite 65 schleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, Verhandlungsverfahren nach VOF 2. Änderung 066 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der Objektplanung (2013/0008/4) Seite 67 Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungs047 Nordrhein-Westfalen Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung die blatt Seite 666) – jeweils in der über bei Erlass Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt dieser Satzung geltenden Fassung – über folgenden BebauKölngefasst: vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von ungsplan Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 75409/04 gemäß vom 29. November 2012 § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch für Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 das Gebiet betreffend die Tennishalle und das Gewerbegebiet aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabbeiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel gabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße in Köln21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) Porz-Eil. in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der GemeindeordArbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Ännung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der derung Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/ SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer einErhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz75409/04 2 KAG NRW schließlich der Begründung liegt mit dem Wirksamwerden diefür straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt ser das dem in Tage KölnBekanntmachung, 2005, S. 116, 2010, S.heißt, 450) -mit jeweils der der bei VeröffentliErlass diechung im Amtsblatt der Stadt Köln, beim Amt für Liegenschafser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: ten, Vermessung und Kataster der Stadt Köln, Plankammer, Zimmer 06 E 05 Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, §1 Montag Donnerstag von 8 Uhr bis 16 vorgeseUhr Für die und in den nachstehend aufgeführten Straßen Dienstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, henen straßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Mittwoch und Freitag von 8 Uhr 12 Uhr,nach Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von bis Beiträgen sowie nach 1besonderer Vereinbarung, § 8 Absatz Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: zur dauernden Einsichtnahme bereit. 1. Augustastraße (Stadtbezirk 9) Mit in dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für dem Straßenabschnitt Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die von Graf-Adolf-Straße 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 75409/04 rechtsbis Vincenzstraße verbindlich. Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Ausnahme einer Hinweis aufdurch Beachtlichkeit der Verletzung von VorschrifLeuchte Aufstellen neuer Straßenleuchten. ten über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach § 214 Baugesetzbuch in der Fassung 2. Buchheimer Straße (Stadtbezirk 9) dem Straßenabschnitt derinBekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesvon Mülheimer Freiheit gesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass der Satzung gelbis Fassung Adamsstraße tenden Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 1 Nummern 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Absatz 2 a Baugesetzbuch beachtliche Mängel bei der Durchführung des beschleunigten Verfahrens und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Hinweis auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 lauten: „(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.“ Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung Nummer 43 Seite 452 318 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Wirksamwerden der 195. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk Der Rat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2015 folgende Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414), festgestellt: 195. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Kalk, Köln-Kalk Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk Das Änderungsgebiet wird begrenzt durch den Bereich zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der südlichen Seite der Jugendeinrichtung und der öffentlichen Grünfläche. Mit Antrag vom 16.07.2015 wurde der Bezirksregierung Köln die 195. Flächennutzungsplan-Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 29.09.2015 die Genehmigung für diese Änderung. Die 195. Änderung einschließlich der Begründung liegt mit dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, das heißt, mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln, beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Zimmer 09.C 09, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, § 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet: zur dauernden Einsichtnahme bereit. „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die 195. Änderung des FNP wirksam. a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ Köln, den 12. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters Hinweis auf Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach § 214 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Nummer 43 Seite 453 Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung Hinweis: Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullvariante (Plan wird nicht aufgehoben) durchgeführt. Für die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1 a Baugesetzbuch wurden keine erheblichen Auswirkungen festgestellt. Überwachungsmaßnahmen nach § 4 c Baugesetzbuch ergeben sich nicht. § 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet: Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans Nummer 537 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 29. Oktober bis 30. November 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, in Zimmer 09 B 03. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Köln, den 12. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters Köln, den 22. September 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 319 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung und Offenlage eines Fluchtlinienplans zum Zwecke der Aufhebung Arbeitstitel: Grevenbroicher Straße in Köln-Ehrenfeld Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 537 für das Gebiet zwischen der Nordseite des Kreuzungsbereiches Venloer Straße, der Ostseite der Grevenbroicher Straße, der Südseite des Kreuzungsbereiches Andreas-Muhr-Straße und der Westseite der Grevenbroicher Straße – Arbeitstitel: Grevenbroicher Straße in Köln-Ehrenfeld – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den oben genannten Bereich setzt der Fluchtlinienplan Straßenfluchtlinien fest; 2. beschließt, von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Köln, den 22. September 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters 320 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die Offenlage eines Entwurfs zur Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung – Schulstandort Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Gebiet südlich der Gaedestraße – östlicher Teil des MI 2 – in Köln-Marienburg. Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung Schulstandort Ziel der Planung ist es, eine dreizügige Grundschule und eine Turnhalle zu realisieren. Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 67409/04 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 29. Oktober bis 30. November 2015 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, in Zimmer 09 B 08. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Köln, den 12. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister, in Vertretung gez. Ute Berg, Beigeordnete Nummer 43 Seite 454 für die wichtige grüne Wegebeziehung entlang von Grüner Weg sowie der am östlichen Rand des Planungsgebietes dargestellten privaten Planstraße für Fußgänger, Fahrräder und Anliegerverkehr. Besondere Beachtung hat dabei auch die Begrünung der Straßenräume. Der Querung der Vogelsanger Straße vom Heliosgelände zum Plangebiet ist als übergeordnete und bedeutende Wegeverbindung besonders zu berücksichtigen und zu gestalten. Eine öffentliche Durchwegung des Gebiets Melatengürtel/ Grüner Weg ist sehr wünschenswert und eine rein private Nutzung des aktuell dargestellten Innenhofs greift weder die Neubauten am Grünen Weg noch den Diskussionsprozess rund um das Heliosgelände auf. In der MehrfachBeauftragung soll eine Variante aufgenommen werden, die die architektonische Gestaltung mit Punkt-Bauten aus dem Grünen Weg aufgreift. Bereits vor den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren soll seitens des Investors eine Informationsveranstaltung für die Nachbarinnen und Nachbarn zu den weiteren Planungen angeboten werden. Köln, den 12. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 321 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstücksnummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg – Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen; 2. In die Aufgabenstellung für die vorgesehene Mehrfachbeauftragung sind folgende Planungsvorgaben einzuarbeiten: Der unmittelbar benachbarte Bereich östlich der Vogelsanger Straße mit der geplanten ‚Inklusiven Universitätsschule Köln‘ auf dem Heliosgelände ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die gestalterische und städtebauliche Qualität soll der geplanten Bebauung des Heliosgeländes entsprechen und mit dieser im Einklang stehen. Eine optimale Verknüpfung mit dem im Rahmenplanungsgebiet geplanten grünem Fuß- Radwegesystem sowie des Wegesystem des Heliosgeländes ist sicherzustellen. Die Qualität der Erschließung soll dem angestrebten Standard des Umfeldes gerecht werden, dieses gilt insbesondere Köln, den 12. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters 322 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-PorzWesthoven Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2015 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der AndréCitröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe gebietes „Westhovener Aue“ bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-PorzWest hoven – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Köln, den 9. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Nummer 43 Seite 455 Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 9. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gez. Roters 323 Widmung von Straßen und Straßenteilstücke in Köln-Lövenich Gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW vom 23.09.1995 wird die Widmung der nachfolgenden Straßen und Straßenteilstücke verfügt. Straßenbezeichnung Abgrenzung Widmung als Gemarkung Flur Flurstück [(T) = Teilstück] Curt-Stenvert-Bogen Von Widdersdorfer Landstraße bis Baumeister-Bühler-Straße GoB Lövenich 11 1103 Eva-Hesse-Straße Von Baumeister-Bühler-Straße bis Curt-Stenvert-Bogen GoB Lövenich 11 1104, 1101, T1100 Georg-Meistermann-Straße Von Baumeister-Bühler-Straße bis Curt-Stenvert-Bogen GoB Lövenich 11 T1105, 1106, T1107 Gerd-Baukhage-Bogen Von Baumeister-Bühler-Straße bis Eva-Hesse-Straße GoB Lövenich 11 T1105, 1108 Marie-Hüllenkremer-Straße Von einschließlich Curt-Stenvert-Bogen 1 bis einschließlich Marie-HüllenkremerStraße 61 GoB Lövenich 11 1102 Baumeister-Bühler-Straße Von Widdersdorfer-Landstraße bis Curt-Stenvert-Bogen GoB Lövenich 11 T1100, T1107, 1109 Verbindungsweg – FuR Lövenich 11 1114 – Von Curt-Stenvert-Bogen bis zu den Flurstücksgrenzen 1336/1337 und 1351/1366 Von den Flurstücksgrenzen 1336/1337 und 1351/1366 bis GerdBaukhage-Bogen GmbG Verbindungsweg Von Eva-Hesse-Straße zwischen Nr. 8 und 10 bis Widdersdorfer Landstraße FuR Lövenich 11 1111 Verbindungsweg Von Baumeister-Bühler-Str. zwischen Nr. 22 und 24 bis Guldenweg FuR Lövenich 11 1069 GoB FuR = Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung = Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer GmbG= Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer und Zufahrten zu Garagen Die Widmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann beim Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13 C 62, montags und donnerstags dienstags mittwochs und freitags von 8.00 – 16.00 Uhr, von 8.00 – 18.00 Uhr, von 8.00 – 12.00 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/22122940) eingesehen werden. Die oben genannte Widmung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln als bekanntgegeben. Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Köln, erhoben werden. Der Oberbürgermeister Im Auftrag Cornelia Müller, stellvertretende Amtsleiterin Nummer 43 Seite 456 2014 an die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn sowie Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung über die Entlastung der Organe der Sparkasse KölnBonn 9. Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2014 der Sparkasse KölnBonn 10. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn zum 31. Dezember 2014 nebst Anhang und Billigung des Lageberichtes sowie Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung über die Entlastung des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters 11.Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) 12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Sparkasse KölnBonn 1.Begrüßung, Informationen zum Sitzungsablauf, Feststellung der ordnungs-gemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über die Behandlung der Tagesordnungspunkte in öffentlicher oder in nicht-öffentlicher Sitzung sowie Anerkennung der Tagesordnung 13. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn 14. Mitteilungen und Anfragen 2.Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung vom 02. Dezember 2014 3.Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers 4.Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers 5. Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Absatz 3 Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) (Beanstandungsbeamter, sofern eine Sitzung nicht von einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet wird) sowie der Stellvertreterin/des Stellvertreters 324 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn am 17. November 2015 Am Dienstag, dem 17. November 2015 um 18:00 Uhr findet im Saal Friedensplatz (5. Obergeschoss) der Sparkasse KölnBonn, Friedensplatz 1, 53111 Bonn, eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn statt. Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung: 6. Feststellung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten, die/der an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme nach § 10 Absatz 4 SpkG NRW teilnimmt 7.Entsendung der Vertreterin/des Vertreters sowie der Stellvertreterin/des Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gemäß § 5 Absatz 2 Buchstabe b) i. V. m. Absatz 3 der Satzung des RSGV 8.Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Sparkasse KölnBonn für das Geschäftsjahr B. Nicht-öffentliche Sitzung 15.Genehmigung der Niederschrift über die nicht-öffentliche Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 02. Dezember 2014 16.Vertragliche Neugestaltung der Stillen Einlagen 17. Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn für das Haushaltsjahr 2016 auf der Basis der Vorschriften der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) 18.Verschiedenes Zweckverband Sparkasse KölnBonn Bonn, den 14. Oktober 2015 gez. Guido Déus Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Jürgen Roters Vorsteher des Zweckverbandes Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Nummer 43 Seite 458 Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt G 2663 Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen 26.10.2015 Hauptausschuss Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18) 16.30 Uhr 26.10.2015 Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Sitzungsraum 116, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln 17.00 Uhr Bezirksvertretung Mülheim Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Erdgeschoss, Wiener Platz 2a, 51065 Köln 17.00 Uhr 27.10.2015 • Ausschuss Kunst und Kultur • Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln • Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester • Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18) 15.30 Uhr Verkehrsausschuss Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121) 16.00 Uhr 29.10.2015 Rechnungsprüfungsausschuss Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121) 17.00 Uhr 29.10.2015 Bezirksvertretung Chorweiler Handwerkerhof, Athener Ring 3, 50765 Köln 17.00 Uhr Bezirksvertretung Kalk Bürgeramt Kalk, Nebengebäude Bezirksrathaus Kalk, Raum 901, Kalker Hauptstr. 247-273, 51103 Köln-Kalk 17.00 Uhr Sitzung des Rates (Sondersitzung) am Mittwoch, dem 21.10.2015 – 17:00 Uhr Ratssaal Die oben genannte Sitzung, die für die Vereidigung und Amtseinführung des neu gewählten Oberbürgermeisters / der neu gewählten Oberbürgermeisterin vorgesehen war, wird unabhängig von der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl vom 18.10.2015 durch den Wahlausschuss abgesagt, da eine Teilnahme der Sozialdezernentin Frau Henriette Reker aus den bekannten Gründen nicht möglich ist. Ein neuer Sitzungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Köln, den 19.10.2015 Der Oberbürgermeister gez. Jürgen Roters Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke. Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt. Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr Herausgeber: Stadt Köln · Der Oberbürgermeister Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2; Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected] Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829. Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ” Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden. Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.