Handelsblatt Fachmedien WeihnachtsSpezial
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Handelsblatt Fachmedien WeihnachtsSpezial
Oktober 2015 WeihnachtsSpezial Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien a.Ernatur?Connonetmoluptae. Weihnachtsgeschenke: U g i a e . Q u i i u m e t , t e m e tur,offiDarüber freuen sich Kunden wirklich cimi,omniofficidquidolorreodmodithicaboreiciumquesisam,voloetlaboriteturadOfficiusamredolleneconsecestitemi,andiadolorposmoditatiosrapenullicietaditaceselitexcerumaboUcimi,iurenectisdolesequassit,officteomnihitveratequicomniam,earumesequibusdolorestrumdoEtaborumquisciavoloreratioriat.SamhariomniaquistesrestaperunditaquuntreinctasumauWeihnachtsfeier: Präsente für Kunden Steuertipps So kurbeln Sie das Derp Fiskus feiert undtGeschäftsfreunde: zum Jahresende Weihnachtsgeschäft to ta smit pi i b u s a m q u e m o l orepuWas gilt es zu beachten? mit Social Media an! Ernatur?Connonetmoluptae. WeihnachtsSpezial Foto: detailblick-foto, fotolia 2 Weihnachtsgeschenke – Darüber freuen sich Kunden wirklich Schoko-Nikolaus, Weinpräsent, Lebkuchenbox – bei weihnachtlichen Kundenpräsenten ist Kreativität oft Mangelware. Doch gerade mit besonderen Geschenken hat ein Unternehmen die Chance, lange und nachhaltig im Gedächtnis des Beschenkten zu bleiben. Aber worüber freuen sich Kunden wirklich? Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien 3 Präsente, die in Erinnerung bleiben Ist das Budget für Weihnachtsgeschenke nicht allzu groß, empfiehlt es sich, ganz besondere Grußkarten zu versenden. Mittlerweile gibt es Weihnachtskarten, die individuell geformte und bedruckte Schokoladentäfelchen, kleine Kerzen oder Wunderkerzen, kunstvolle Scherenschnitte oder sogar Windlichter zum Selberbauen enthalten. Wenn hierzu noch die passende Botschaft des Unternehmens kommt, steht der Begeisterung des Empfängers nichts mehr im Wege. Überraschungen dank neuer Technik Ein neuerer Trend sind personalisierte Geschenke, also Gegenstände, die mit dem eingravierten oder eingedruckten Namen des Empfängers versehen sind. Zahlreiche Online-Druckereien bieten diesen Service an und Kunden staunen, wie ihr eigener Name auf wundersame Weise auf ein Kalenderblatt, eine Kaffeetasse oder einen Anti-Stress-Ball kommt! Z ugegeben – eine kreative Geschenkidee erfordert mehr Aufwand als ein Klassiker aus dem Werbemittelkatalog. Mehr Brainstorming, mehr Recherche, mehr Zeit. Doch der Aufwand wird sich durch echte Freude seitens des Kunden und dessen Loyalität auszahlen. Am Anfang sollte daher die Überlegung stehen, welche Geschenke einerseits gut zum Unternehmen und dessen Produkten bzw. Dienstleistungen passen und was andererseits beim Kunden einen bleibenden Eindruck hinterlassen wird. Originell kommt gut an Wer besonders originelle Geschenke macht, erntet neben Freude auch Bewunderung. Doch bei besonders witzigen Geschenken ist Fingerspitzengefühl gefragt, damit die mit dem Geschenk verknüpfte Botschaft nicht falsch verstanden wird. Wer als IT-Dienstleister eine Glühbirne oder eine ferngesteuerte Spielzeug-Drohne verschenkt, wirkt erfrischend und frech – bei einem Inkassobüro kommt dieser Eindruck eher nicht auf. Gleiches gilt bei einem modernen LED-Unterwasserlicht für die Badewanne oder einem Pflanzset bestehend aus Töpfchen, Erde und Blumensamen. Der Beschenkte wird sich monatelang über das wachsende Pflänzchen freuen – sofern der Empfänger kein Vielflieger ohne grünen Daumen ist. Weniger problematisch aber dennoch originell sind schöne Reiseführer vom Firmenstandort oder ansprechende Rezeptbücher mit regionalen Spezialitäten. Kundenbindung mit Köpfchen Weihnachtsgeschenke können effektiv zur Kundenbindung beitragen. Vorausgesetzt der Beschenkte sieht das Besondere und kann das Geschenk tatsächlich gut gebrauchen. Im Idealfall wird es sogar über einen längeren Zeitraum häufiger benutzt – das ruft den Schenker immer wieder in gute Erinnerung. Auch hier gilt: Das Präsent muss zum Unternehmen und gleichzeitig zum Kunden passen. Schön sind beispielsweise Salzstreuer oder Gewürzmühlen, die nicht nur der Kundenbeziehung die nötige Würze verleihen. Hilfreich dagegen ist ein Charger, also ein Notfall-Ladegerät für Tablets und Smartphones. Denn wer hatte nicht schon einmal mit einem leeren Handy-Akku zu kämpfen und wäre froh gewesen, genau in diesem Moment einen solchen kleinen Nothelfer an der Seite gehabt zu haben? Nützlich und gleichzeitig witzig sind USBSticks in Form von Ninjas, Tieren oder Autos, die in jedem Büro täglich zum Einsatz kommen. Viele Kaffeetrinker werden sich über einen Milchaufschäumer freuen und auch ein edler Nussknacker wird kaum in der Mülltonne verschwinden. Wärmende Kirschkernkissen oder Coolpacks stehen dem Kunden zur Seite, wenn es ihm mal nicht so gut geht. Auch eine Kuscheldecke für die heimische Couch hat gute Chancen, den Schenker in bester Erinnerung zu behalten. Anzeige „ Ihr Team erinnert mich an meine Jeans: An jeder wichtigen Stelle eine Niete. „ Erfolgreiche Mitarbeiter-Motivation mit Erlebnis-Geschenken: b2b.mydays.de WeihnachtsSpezial 4 Rechtliche Fallstricke der Betriebsferien Zwischen den Jahren – also der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr – herrscht in vielen Unternehmen Flaute. Was liegt da näher, als Betriebsferien für alle Mitarbeiter anzuordnen? Doch ganz so einfach ist dieser „Zwangsurlaub“ unter arbeitsrechtlichen Aspekten nicht. W enn ein Unternehmen über die Weihnachtsfeiertage schließt, sind selten alle Mitarbeiter begeistert. Schließlich plant man seinen Urlaub lieber selbst nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Und tatsächlich darf ein Arbeitgeber nicht einfach nach Lust und Laune einen solchen „Zwangsurlaub“ anordnen. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind – es sei denn, dass dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Gute Gründe für die Zwangspause Auch beim Betriebsurlaub sind deshalb „dringende betriebliche Belange“ notwendig. Wann solche Belange tatsächlich vorliegen und welche Gründe ausreichend sind, kann im Einzelfall äußerst kompliziert sein: Genügt es, dass die meisten Kunden ebenfalls im Urlaub sind? Oder, dass der Chef nicht da sein wird? Um rechtlichen Streitigkeiten auszuweichen, sollten Arbeitgeber deshalb bereits im Arbeitsvertrag festhalten, dass Betriebsferien angeordnet werden dürfen. Abbildung: Artenauta, fotolia Darf der Betriebsrat mitreden? Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser laut Betriebsverfassungsgesetz auch ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Betriebsferien. Wer nicht in jedem Jahr mit dem Betriebsrat um die Eckdaten feilschen möchte, sollte von Anfang an eine Betriebsvereinbarung hierüber treffen. Sind die Rahmenbedingungen der Betriebsferien darin festgelegt, muss später nicht mehr viel verhandelt werden. Urlaubstage versus Betriebsferien Was passiert, wenn Mitarbeiter alle Urlaubstage bereits im Sommer verbraucht haben? Dies geht leider zulasten des Unternehmens, da der vorhergehende Urlaub genehmigt wurde. Werden nun über Weihnachten dennoch Betriebsferien angeordnet und besteht keine Möglichkeit, dass die Mitarbeiter dennoch zwischen den Jahren regulär arbeiten können, gibt es nur den Ausweg, die Mitarbeiter bezahlt freizustellen. Denn Urlaubstage aus dem nächsten Jahr müssen Arbeitnehmer nicht opfern, dem steht das Bundesurlaubsgesetz entgegen. Der Urlaubsanspruch ist an das Urlaubsjahr gebunden. 5 Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien So bleibt die Weihnachtsfeier steuerfrei! Spätestens zur Adventszeit stellt sich für viele Arbeitgeber wieder die Frage nach einer Betriebsweihnachtsfeier. Ob rauschendes Fest oder schlichtes Essen im Restaurant – in diesem Jahr gibt es durch die geänderten Berechnungsgrundlagen für Betriebsveranstaltungen neue Fallstricke bei der steuerlichen Freistellung. Advertorial „ Ich liebe Helikopter spielen: Ich mach Krach und Sie rotieren. „ Foto: nito, fotolia Mitarbeiter nachhaltig motivieren ist einfach. Vorausgesetzt, Sie kennen ihre individuellen Bedürfnisse. Mit einem Gutschein für ein außergewöhnliches Erlebnis schaffen Sie für jeden Mitarbeiter einen individuellen Anreiz. Der Aufsteiger D er Bundesfinanzhof veröffentlichte im vergangenen Jahr mehrere Urteile zum Thema Betriebsveranstaltungen. Dabei hatte er u.a. festgestellt, dass nicht sämtliche Leistungen des Arbeitgebers für eine Feier in die 110 Euro-Freigrenze einfließen, sondern nur solche, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern „unmittelbar konsumiert“ werden. Dazu gehörten etwa die Bewirtung, also Speisen und Getränke sowie Aufwendungen für Künstler und Musiker. Zudem wurde der auf die Begleitperson entfallende Anteil der Kosten den Arbeitnehmern nicht als eigener Vorteil zugerechnet. Anrechnungsfähige Aufwendungen Diese lockeren Regelungen wurden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 leider weitestgehend gekappt. So beschloss der Gesetzgeber, dass in den Freibetrag alle Aufwendungen einer Betriebsveranstaltung einzubeziehen sind. Dazu gehören über die Kosten für Speisen und Getränke hinaus dann auch insbesondere Raum- und Ausstattungskosten sowie eventuelle Aufwendungen für Eventmanager und fremdes Organisationspersonal. Eine Aufteilung der Aufwendungen in nicht konsumierbare und konsumierbare Kosten ist folglich künftig nicht mehr durchzuführen. Die Crux bei der Sache: Erstens werden alle Veranstaltungskosten in die Berechnungsbasis für den umlagefähigen Gesamtbetrag einbezogen und zweitens werden jetzt auch die Kosten für die Begleitperson in die 110 Euro-Grenze des Arbeitnehmers mit eingerechnet! Folglich kann diese Regelung künftig schnell zur Überschreitung des Freibetrags und zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Und: Werden auf der Weihnachtsfeier Geschenke an die Arbeitnehmer gemacht, so sind diese bis zu einem Gesamtwert von 60 Euro bei der Prüfung der 110 Euro-Freigrenze einzubeziehen! Sind die Geschenke teurer, ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 30 Prozent möglich. Tipp: Geschenke sollten Arbeitgeber den Mitarbeitern außerhalb von Betriebsveranstaltungen zukommen lassen, damit diese nicht zum Arbeitslohn zählen. Positiv: Freibetrag statt Freigrenze Nach bisher geltender Rechtsprechung waren die üblichen Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen bis zu einer Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer (inkl. Umsatzsteuer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Wurde jedoch diese vom Fiskus genehmigte Freigrenze auch nur um einen einzigen Cent überschritten, waren normalerweise die gesamten Zuwendungen für den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil bzw. steuerbarer Arbeitslohn zu behandeln. Diese Praxis wurde jetzt geändert, indem ein Freibetrag bis zu 110 Euro pro Veranstaltung angesetzt werden kann. Ein Freibetrag hat gegenüber einer Freigrenze steuerlich den Vorteil, dass bei einer Überschreitung dieses Betrags nur der darüber liegende Anteil steuer- und sozialabgabenpflichtig wird und nicht die gesamte Summe zur Grundlage der Berechnung heranzuziehen ist. Pflegen Sie seine Loyalität mit dem Erlebnis-Gutschein „Rafting” Der Senkrecht starter Schenken Sie Anerkennung z. B. mit dem ErlebnisGutschein „Hochseilgarten” Der Überflieger Die ideale Belohnung: ein ErlebnisGutschein „Helikopter-Rundflug” Das wird auch Sie motivieren: Erlebnis-Geschenke von mydays sind sozialabgabenund steuerbefreit. Mehr MitarbeiterMotivation: b2b.mydays.de ADVERTORIAL WeihnachtsSpezial Präsente für Kunden und Geschäftsfreunde was gilt es zu beachten? Weihnachten – Zeit für Geschenke! Kaum ein Unternehmen verzichtet darauf, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern eine Aufmerksamkeit zu überreichen und sich für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. So schön diese Sitte ist – so schnell kann man über steuerliche Probleme stolpern. G anz gleich, womit man dem Beschenken zum Fest seinen Dank ausdrückt – eine tolle Flasche Wein, ein edler Füllfederhalter, die prall gefüllte Lebkuchenbox oder exklusive Eintrittskarten für die Oper – der Fiskus schaut genau hin bei Präsenten. Schließlich bereichern sie nicht nur den Beschenkten, sondern sollen auch die Steuerlast des Schenkers mindern! Hat jedes Geschenk eine Tücke? Eigentlich müsste der Beschenkte den Geschenkewert als Einnahme beim Finanzamt erklären und versteuern. Verständlich, dass damit die Freude über das Geschenk getrübt wäre! Aus diesem Grund kann der Schenker das Geschenk pauschal versteuern und nimmt dem Beschenkten damit jeglichen Aufwand mit dem Finanzamt ab. Der Schenker führt dafür einfach eine Pauschalsteuer, die mit der Lohnsteuer vergleichbar ist, in Höhe von 30 Prozent des Geschenkwerts inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ans Finanzamt ab. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben dieses Jahres neu geregelt. Wichtig: Über die erfolgte pauschale Versteuerung des Geschenks muss der Beschenkte schriftlich informiert werden. Außerdem müssen, wenn ein Geschenk pauschal versteuert wird, sämtliche Geschenke in diesem Jahr pauschal versteuert werden. Rosinen picken gibt es also leider nicht! 6 – Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien Diese Schokolade sagt mehr als 1000 Worte. Qualitative Werbemittel aus feinster, belgischer Schokolade. Perfekt individualisiert mit einem filigranen Zuckerdruck. Anzeige Fordern Sie kostenlose Muster und die aktuellen Preise an! CandyCard Tel.: 0 52 51 - 52 87 50 [email protected] www.werbung-schokolade.de Teure Geschenke – mehr Bürokratie Für Geschenke an Dritte aus betrieblichem Anlass gilt derzeit die Freigrenze von 35 Euro netto je Beschenktem pro Jahr. Bleiben die Geschenke in diesem Rahmen, steht dem Betriebsausgabenabzug nichts im Wege. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, so zählt das Geschenk zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben. Schwieriger wird die Sache mit den Weihnachtsgeschenken also, wenn diese teurer werden. Dann handelt es sich komplett um eine private Ausgabe, die als so genannte Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu behandeln ist. Keine Regel ohne Ausnahme Eine Ausnahme gibt es noch: Streuwerbeartikel. Das sind nette Kleinigkeiten wie Kugelschreiber, Gummibärchen, Schlüsselanhänger oder Tassen, deren Anschaffungswert unter 10 Euro brutto liegt. Diese fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 37b EStG. Es handelt sich dabei um abzugsfähige Betriebsausgaben. Weder der Schenkende noch der Beschenkte muss dafür Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichten. n i WeihnachtsSpezial officidquidolorreodmodithica riteturadOfficiusamredolleneco d i tMarketing a t i omit s dem rapenullicietaditaces Firmen-Adventskalender tisdolesequassit,officteomnihit Wer erinnert sich nicht an die freudige Aufregung in Kindertagen, als an jedem Morgen in der Adventszeit ein Türchen des Adventskalenders eine Überraschung bereithielt? Die meisten Menschen mögen Adventskalender auch noch im Erwachsenenalter – und diese Tatsache können Unternehmen zum gezielten Marketing nutzen: Mit einem eigenen Firmen-Adventskalender. busdolorestrumdoEtaborum Samhariomniaquistesrestaperund tibusamquemolorepuErnatur?Conno metur,officimi,o caboreiciu turadOffici Abbildung: Jan Engel, fotolia mi,andiadol taditacesel dolesequassit,officteomnihitver d o l o r e s t r u m Etaborumquisciavoloreratioria unditaquuntreinctasumautoptas cit,cumsmusciunditi a.Ernatur et,temetur,officimi,omniofficid umquesisam,voloetlaboriteturad titemi,andiadolorposmoditatio texcerumaboUcimi,iurenectisdol Individuelle Adventskalender der Handelsblatt Fachmedien bEine oSonderbeilage rei c i u m q ufüreKunden sis m,voloetlabounda Mitarbeiter Mit Premium-Markenschokolade: von z.B. MILKA, SAROTTI oder LINDT & SPRÜNGLI. onsecestitemi,andiadolorpos moNEU JETZT KATALOG UND MUSTER ANFORDERN! selitexcerumaboUcimi,iurenecAnzeige tveratequicomniam,earumesequiwww.cd-lux.de Hotline: 09971-85 71 0 [email protected] www.cd-lux.de mquisciavoloreratioriat. ditaquuntreinctasumautoptaspi- onetmoluptae.Ugiae.Quiiumet,te- omniofficidquidolorreodmodithi- B wir den klassischen Adventskalender: Jeder Dieser lädt den Kunden in der Adventszeit täglich auf die eiu m q etrachten u e sisam,voloetlaboriteder 24 Adventstage offenbart eine kleine Süßigkeit hin- gene Webseite ein – kaum eine andere Marketingaktivität ter dem entsprechenden Türchen. Diese Idee lässt sich leicht auf vielfältige Produktproben des eigenen Unternehmens übertragen. Mittlerweile gibt es Adventskalender von Whiskyproduzenten, Spielzeugherstellern und Beauty-Firmen. hat dieses konstante Potenzial. iusamredollene consecestiteNur eines muss beachtet werden: Der Online-Adventskalender soll keine plumpe Werbeschleuder sein, sondern dem Kunden einen echten Mehrwert bieten, ihn täglich erfreuen und positiv stimmen. lorposmoditatiosrapenullicieUnd der klare Vorteil eines Adventskalenders gegenüber einem schlichten Werbegeschenk überzeugt: Die Kunden haben nicht nur das positive Erlebnis der Überraschung über mehrere Tage hinweg, sondern sie werden durch die Produktproben auch gleich auf neue Artikel aufmerksam gemacht. l i t e x c e r u m a b o U c Ideen i mfüriattraktive , iOnline-Adventskalender urenectisEin virtueller Adventskalender kann dem Kunden alles bieten, solange er einen attraktiven Mehrwert erhält: Tägliche Rabattaktionen für Produkte oder Dienstleistungen, kleine Gutscheine, stimmungsvolle Videos, Musik oder schöne Bilder, die als Desktophintergrund verwendet werden können, kostenlose Zusatzleistungen oder Produkte zu bereits gekauften Waren bzw. Dienstleistungen oder auch Gewinnspiele zum Mitmachen. Diese haben zugleich den Vorteil, dass Daten für weitere Kundenkontakte erhoben werden können. Kurzum: Je wertiger und kreativer der Online-Adventskalender, desto besser und effektiver der Marketingeffekt. ratequicomniam,earumesequibusAdventskalender im Web 2.0 Wer keine Produkte anbietet oder wessen Produkte bzw. Dienstleistungen sich nicht in einen Adventskalender packen lassen, der muss nicht auf den Marketingeffekt eines Adventskalenders verzichten. Denn mittlerweile gibt es schier unzählige Möglichkeiten, den Kunden einen Online-Adventskalender im Internet anzubieten. d o l u p t i u n t . t.Samhariomniaquistesrestaper- spitibusamquemolorepudaesar- Tipp:p Auf t einea Online-Adventskalender-Aktion r?Connonetmolu e.Ugiae.Quiiulässt sich hervorragend in den Sozialen Medien aufmerksam machen – oder dieser kann dort sogar direkt platziert werden. quidolorreodmodithicaboreici- dOfficiusamredolleneconseces- osrapenullicietaditaceseli- lesequassit,officteomnihitver- WeihnachtsSpezial 10 Weihnachtsgeschäft an – mit Social Media Kurbeln Sie das Facebook Twitter Twitter LinkedIn Google + My Space Tumblr Bebo k Foursquare Twitter Delicious Twitter Digg LinkedIn Stumbleupon Google + Reddit My Space Technorati Tumblr Slashdot Bebo Share this re You Tube Delicious Twitter Flikr Digg LinkedIn Instagram Stumbleupon Google + Pinterest Reddit My Space Deviant Technorati TumblrArt Soundcloud Slashdot Bebo Vimeo Share this Twylah es Flikr Digg LinkedIn Instagram Stumbleupon Google + Pinterest Reddit My Space Deviant Art Technorati Tumblr RSS Soundcloud Slashdot Bebo Skype Vimeo Share this Twylah n Instagram Stumbleupon Google + Facebook Pinterest Reddit My Space Twitter Deviant Art Technorati Tumblr Twitter RSS Soundcloud Slashdot Bebo LinkedIn Skype Vimeo Share this Google + Twylah My Space Tumblr Bebo Pinterest Reddit Tumblr Foursquare LinkedIn Deviant Art Technorati Bebo Delicious Google RSS + Soundcloud Slashdot Digg My Space Skype Vimeo Share this Stumbleupon Tumblr Twylah Reddit Bebo Technorati Slashdot Share this t ati e Deviant Art Slashdot You Tube Stumbleupon Tumblr RSS Soundcloud Share Flikrthis Reddit Bebo Skype Vimeo Instagram Technorati Twylah Pinterest Slashdot Deviant Art Share this Soundcloud Vimeo Twylah ud m ati Vimeo Pinterest Slashdot Skype TwylahArt Deviant Share this Soundcloud Vimeo RSS Twylah Skype ud Vimeo RSS Twylah Skype m pon e Anzeige Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien Immer mehr Menschen lassen sich von Weihnachtsangeboten im Internet inspirieren – vor allem in den Sozialen Netzwerken. Weihnachtsbezogene Social-Media-Kampagnen sollten daher in jede moderne Marketingstrategie gehören, um das Weihnachtsgeschäft kräftig anzukurbeln. D ie Advents- und Weihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Phase im Jahr. Damit Produkte und Dienstleistungen effektiv bei der Zielgruppe ankommen, ist Marketing unerlässlich. Dabei sollten unbedingt auch neue Kommunikationskanäle genutzt werden, um sich von der Konkurrenz abzuheben und neue, junge Käuferschichten anzusprechen. Die Sozialen Medien bieten neben einfacher Handhabung und zielgruppengenauer Ansprachemöglichkeiten etliche weitere Vorteile – doch wie fängt man an? Die passende Plattform finden Soziale Medien gibt es etliche: Facebook, Twitter, Google+, Pinterest, Instagram, Xing – um nur einige zu nennen. Alle zu bedienen würde vor allem an Weihnachten jedoch am Ziel vorbeischießen. Je nach Angebot und geplanter Kampagne sollte das Medium zum Zweck passen und sich danach richten, wo der Großteil der Zielgruppe anzutreffen ist. Daumen hoch für Facebook Nach wie vor hat Facebook das größte Potenzial – zum einen, weil es mit knapp 30 Millionen deutschen Mitgliedern am stärksten von den Menschen genutzt wird und zum anderen, weil kaum eine andere Plattform derart zielgenaue Werbemöglichkeiten bietet. Kampagne deluxe Um in den Sozialen Medien Aufmerksamkeit zu erringen und damit auch den eigenen Umsatz anzukurbeln, muss eine Kampagne besonders sein und sich von der Masse abheben. Das kann beispielsweise ein origineller Online-Adventskalender sein, der jeden Tag eine exklusive Überraschung bietet und täglich von den Nutzern besucht wird. Auch Fotooder Videoaktionen, bei denen die User selbst aktiv werden können, um etwas Besonderes zu gewinnen, sorgen für Interesse. Solche hochwertigen Kampagnen werden gerne geteilt und verbreiten sich viral – und kurbeln den Umsatz kräftig an. Gerne gesehen werden auch kostenfreie Angebote trotz werblichen Inhalts wie Weihnachtsvideos, Weihnachtslieder, Weihnachtsgrüße oder Wunschzettel. Fallstrick: Interaktion Besonders wichtig in der Phase einer Weihnachtskampagne ist die Betreuung der User. Man braucht einen Marketingverantwortlichen, der Fragen zeitnah beantwortet und auf negative Postings und Beschwerden schnell reagieren kann. Ungelöster Ärger zur Weihnachtszeit kann den Erfolg der Aktion gefährden. Werden Probleme jedoch positiv angegangen und gelöst, trägt dies zur weihnachtlichen Stimmung bei. Anzeige WeihnachtsSpezial e ß ü r g s t h c a n h i e W e n gelunge 5 Tipps für der Mode – trotz aller per Post kommt nie aus rte ka hts ac ihn We e sch für den Empfänger. Die klassi einfach mehr Bedeutung d un ht lic sch sie t ha n virtuellen Kommunikatio Eindruck: le Gruß zum bleibenden na iso sa r de rd wi so d Un arte wirken lieblos Die passende Weihnachtsk sen. Karten von der Stange pas n me neh ter Un zum ss o Die Weihnachtskarte mu mit einem besonderen Fot t keine Beachtung. Karten ier ant gar r nge pfä llem Em zie m spe und finden bei öhnlichen Format oder aus motiven, in einem ungew ard nd Sta en sollte lich d, inn wir bes kt t anstat e eingedruc ein Text auf der Innenseit n fer So . sse ere Int ort sof tsz ihnach eit. Papier wecken niger ist mehr, auch zur We we n den – n rde we en alt dieser möglichst kurz geh en Keine Werbung bst sind in Weihnachtsgrüß tungen oder die Firma sel leis nst Die , kte dere du on Pro bes e e em ist ein Werbung für neu beeindruckt. Und außerd als t erv gen r ehe r nge pfä ng für tabu. Davon wäre der Em Wünschen die beste Werbu stgemeinten Grüßen und ern , llen zie spe t mi e art Weihnachtsk mens! das Image eines Unterneh n. Adressliste überprüfen ressliste überprüft werde sollte noch einmal die Ad ost tsp ach ihn We hr me der d ht cht gar nic Vor dem Versan Ansprechpartner, der viellei en sch fal den ck, dru Ein umzugsEs macht keinen guten , wenn die Weihnachtspost ich erl ärg es ist em Zud n. zu grüße dt werden kann. beim Empfänger arbeitet, an die neue Adresse versan ig eit htz rec hr me ht nic d bedingt zurückkommt un bekannt ist, sollte die Karte en oder Geschäftspartners nd Ku des se res Ad e vat t auffälliger! Sofern die pri pathischer und nicht zuletz sym r, ute tra ver ist s Die n. dorthin geschickt werde Empfänger r zu tun hat, Individueller Text für den ch etwas mit dem Empfänge hli säc tat die , haft tsc Bo hriftliche ubar ist, Eine persönliche, handsc Weihnachtskarten überscha den den sen ver zu der l . Wenn die Anzah Absender sich ein ist ein absolutes Highlight nger begeistern, dass der pfä Em den d wir Es n! rde htet we sollte hierauf nicht verzic Zeit genommen hat. ihr paar Minuten extra für s eingedruckt wurde, Persönlich Unterschrift d ein Grußtext zuvor bereit un n rde we dt san ver en it. tskart von Respekt und Höflichke Auch wenn viele Weihnach ht verzichten. Dies zeugt nic rift sch ter Un hr e me lich so sön en tsgrüß sollte man auf die per pfängers, der den Weihnach Em des e red An che ftli hri handsc Ebenfalls herzlich ist die wird. en Aufmerksamkeit schenk 12 Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien 13 Foto: Alexander Raths, fotolia Weihnachtsfeier: Geschenke für Mitarbeiter können teuer werden Wer seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke auf der betrieblichen Weihnachtsfeier überreicht, kann in eine Steuerfalle tappen! Denn der Wert der Geschenke wird in diesem Fall in die 110-Euro-Grenze miteingerechnet. G eschenke für die Mitarbeiter sind für den Arbeitgeber eine abzugsfähige Betriebsausgabe. Deren „geldwerter Vorteil“ unterliegt jedoch stets der Lohnsteuer – außer, das Präsent wird anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses wie zum Beispiel dem Geburtstag oder auf einer Betriebsfeier überreicht. Außerdem darf der Wert des Präsents 60 Euro incl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Teure Geschenke – andere Folgen Anders sieht die Sache aus, wenn ein auf der betrieblichen Weihnachtsfeier überreichtes Mitarbeitergeschenk den Wert von 60 Euro übersteigt. Damit handelt es sich nämlich um eine für eine Betriebsfeier unübliche Zuwendung. Der Wert dieses Geschenks wird dann nicht mehr in die Kosten für die Betriebsfeier eingerechnet – und die 110-Euro-Grenze spielt dann keine Rolle mehr. Allerdings werden Geschenke auf Betriebsfeiern als Teil der Kosten der Feier bewertet – und hier liegt die Stolperfalle an Weihnachten! Denn für die Betriebsfeier gilt die 110-Euro-Grenze pro Person – und diese ist schnell überschritten, wenn man ein Geschenk in die Gesamtkosten der Feier miteinbezieht. Wird diese Grenze nicht eingehalten, muss der Betrag insgesamt als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer unterworfen werden. Teure Geschenke werden als selbstständiger steuerpflichtiger geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers angesehen und müssen entsprechend versteuert werden. Üblicherweise entrichten Arbeitgeber die Lohnsteuer hierfür pauschal. Ganz unabhängig vom Anlass gilt für Arbeitnehmer noch die monatliche 44-Euro-Freigrenze, nach der Sachbezüge steuerfrei bleiben, wenn diese Vorteile insgesamt 44 Euro brutto nicht übersteigen. Anzeige Tipp: Weihnachtspräsente für Mitarbeiter sollten nicht auf der Weihnachtsfeier, sondern unbedingt zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt gemacht werden, damit kein Zusammenhang zur Weihnachtsfeier besteht. §teuertipps zum WeihnachtsSpezial 14 Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende und damit beginnt die perfekte Zeit für Unternehmer, Steuerstrategien zu ü Denn selbst kleine Tricks zum richtigen Zeitpunkt können spürbar die Steuerlast mindern! xibilität ahlung gibt Fle Kreditkartenz Beiträge zur privaten Altersvorsorge optimieren onat belastet. erst im Folgem o nt Ko s da ird etzt, wird erst artenzahlung w ungsmittel eins hl Za s al allerBei der Kreditk te ar Ausgabe kann ber die Kreditk nfrontiert. Die ko lt bei g Wer im Dezem gi un ar ch Zw bu t werden! mit der Ab ch 16 bu 20 ge ar d rn nu Ja de im innmin ng das ZuJahr 2015 gew rschuss-Rechnu be Ü es m ah dings noch im nn Ei im Zeitpunkt de rmittlung per Ausgaben erst ss eda Kr , r der Gewinne et fü ut lt de gi ings inzip, das be werden. Allerd fluss-Abfluss-Pr berücksichtigt o r Tag der Zahnt de ko t ro de Gi ei m ch ts vo s en en r ie ch H bu e: Ab ahm ngen eine Ausn sses. ditkartenzahlu teren) Geldflu pä (s s de g Ta r de t ch ni d lung un Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler lohnen sich zum Jahresende oft noch zusätzliche Beitragszahlungen in einen Rürup-Renten-Vertrag – maximal können derzeit 22.172 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hiervon erkennt das Finanzamt im Jahr 2015 80 Prozent der Beitragszahlungen an. Gewerbesteue r durch Leasing Den richtigen Zeitpunkt für Anschaffungen prüfen Es lohnt sich, geplante Anschaffungen gegebenenf alls noch im Dezember zu tätigen, auch wenn diese erst im Jahr 2016 benöt igt werden. So wird die Steuerlast bereits in 2015 gemindert. Am unkom pliziertesten lassen sich geringwertige Wirtschaftsgüter – also Ansch affung in Höhe von bis zu 150 bzw. 410 Euro netto – in voller Höhe zum Jahresende noch absetzen. Größere geplante Investitionen wie Autos oder Maschinen können als Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) vorgezogen werden. beeinflussen Die Gewerbest euer kann durc h Leasing verr als steuerlich vo ingert werden, ll absetzbare Be da die Raten triebsausgaben abziehbar sind . Impressum Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien GmbH Verlag: Handelsblatt Fachmedien GmbH Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Postfach 10 11 02 40002 Düsseldorf www.fachmedien.de Geschäftsführung: Christoph Bertling Ingo Rieper Text / Redaktion: Viola C. Didier RES JURA Redaktionsbüro, Stuttgart www.resjura.de Layout: Axel Schmitz Kommunikation und Design, Düsseldorf Anzeigenverkauf: Handelsblatt Fachmedien GmbH Simone Isgen Fon 0211 887- 1519 Fax 0211 887-97- 1519 eMail [email protected] Titelbild: Smileus , fotolia Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG, Geldern Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages bzw. der Redaktion nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt auch die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie sowie die Aufnahme in elektronische Medien (Datenbanken, CD-ROM, Internet, usw.). Eine Sonderbeilage der Handelsblatt Fachmedien 15 überprüfen und zu optimieren. Jahresend€ Anzeige Nicht nur zur Weihnachtszeit: Punktgenaue Kommunikation. Vorsteuera b zug berück sichtigen Rechnunge n, d Januar 2016 ie zum Jahresende 2 015 eintre bezahlt we ffen, könne rden. Die V satzsteuern auch ers orsteuer ka Voranmeld t im nn aber be ung im Deze hierfür ist reits in der mber 2015 nur, dass d U ma b ie ge Rechnung zogen werd hat. spätestens en! Wichtig am 31.12.2 015 vorgele gen Mit Zahlungen spielen Zahlungen, die in den ersten Wochen des neuen Jahres 2016 anstehen, können schon Ende 2015 getätigt werd en, um die Steuerlast 2015 zu mindern. Außerdem gibt es noch die Zehn-Tage-Regel: Wer Zahlungen bis zum 10.01.2016 leistet, die rege lmäßig anfallen wie Miete, Telefon oder Versicherungsbeiträge, und die wirtschaftlich das alte Jahr 2015 betreffen, kann dies in der Gewinnermit tlung 2015 als Betriebsausgabe berücksichtigen. Hochkonjunktur. Dies liegt nicht In der Weihnachtszeit haben Spenden sondern legitimerweise auch am Asnur an der besinnlichen Stimmung, ehmer und Personengesellschafpekt der Steuerersparnis. Einzeluntern iebsausgaben vom Gewinn abzieten dürfen Spenden zwar nicht als Betr Prozent des Gesamtbetrags der 20 hen. Spenden können jedoch bis zu rung als Sonderausgaben abgeEinkünfte in der Einkommensteuererklä erersparnis erzielen. Bei Kapitalsetzt werden und so eine spürbare Steu dagegen einkommensmindernd aus. gesellschaften wirken sich Spenden kannt, sofern sie maximal 20 ProDiese werden als Betriebsausgabe aner gesamten Umsätze sowie der Löhzent der Einkünfte oder 4 Promille der nderjahres nicht überschreiten. ne und Gehälter des betreffenden Kale von Spenden muss unbedingt eine Nicht vergessen: Für die Anerkennung einigung vorliegen – nur bei Spenden ordnungsgemäße Zuwendungsbesch als Nachweis! bis 200 Euro genügt der Kontoauszug cello kommunikation Axel Schmitz Kommunikation & Design 0171 299 2362 [email protected] Kurt Eimers Konzept & Text 0211 300 42 51 [email protected] www.cello-kommunikation.de Abbildung: Jan Engel, fotolia Spenden steueroptimal vornehmen Wissen ist das beste Geschenk. www.fachmedien.de Hier finden Sie ein großes Angebot an Fachbüchern, Zeitschriften, Datenbanken und Veranstaltungen. 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