Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell
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Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell
Landesjugendamt Rheinland Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell verankern Sozialraum 1 Sozialraum 2 Sozialraum 5 Sozialraum 4 Sozialraum 3 Materialband zur Umsetzung des § 7 Jugendfördergesetz NRW Impressum Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland/Dez. „Schulen, Jugend“ Redaktion & Gestaltung: Alexander Mavroudis, Telefon 0221/809-6932, E-Mail: [email protected] Druck: Druckerei des Landschaftsverbandes Rheinland Auflage: 400 Köln, Oktober 2006 Bezugsanschrift: Landschaftsverband Rheinland, Dez. 4 „Schulen, Jugend“, Frau Breyer, 50663 Köln, Telefax 0221/809-6252; E-Mail: [email protected] Download unter: www.jugend.lvr.de Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell verankern Dokumentation der Materialien von der Arbeitstagung „Die Umsetzung von § 7 Jugendfördergesetz NRW“ am 05. April 2006 im LVR in Köln 4 Inhalt Einleitung .................................................................................................................................................... 7 Fachvortrag Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule Prof. Dr. Bruno Nikles, Universität Duisburg-Essen ......................................................................................... 9 Praxisforen/-beispiele 1. Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der strukturellen Verankerung für Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal) Thomas Straßer, Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis ............................................. 20 2. Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafter Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule im Kreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht Wather Reuß, Jochen Menges, Schulamt für den Kreis Aachen ............................................................ 30 Auszüge aus dem Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen ..................................................... 40 3. Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Bonn – am Beispiel einer Förderschule Sabine Lukas, Stadtbüro Offene Ganztagsschule der Stadt Bonn Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V. Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn ........................................................ 50 4. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojekt zur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V. Hans-Josef Nieder, Jugendamt der Stadt Leverkusen ............................................................................ 68 5. Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Leichlingen Dagmar Jankowiak, Jugendamt der Stadt Leichlingen ......................................................................... 76 5 6 Einleitung Die lange Tradition der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in NRW hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine Vielzahl an Kooperationsbezügen und -projekten, an Netzwerken und Zuständigkeiten bei den Trägern der Jugendhilfe gewachsen ist – allerdings bisher in der Regel anlassbezogen und oft genug personenabhängig. Mit Inkrafttreten des neuen Jugendfördergesetzes NRW ist der bereits im § 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) formulierte Auftrag zur Kooperation nun auch in der Landesförderung verankert (in § 7 ). Die Jugendämter sind aufgefordert, das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen zu verankern: und zwar so, „dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist“ (§ 7 Abs. 2 Jugendfördergesetz). Das korrespondiert mit dem im Schulgesetz NRW (in § 5 Abs. 2) verankerten Auftrag der Schulen, mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammen zu arbeiten sowie mit dem im Zweiten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für NRW in § 80 Absatz 1 formulierten Auftrag an die Schulträger, Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Die Zielsetzung des Jugendfördergesetzes geht über vereinzelte Stadtteilkonferenzen oder AG’s nach § 78 SGB VIII weit hinaus. Zu Ende gedacht, geht es um die systematische Entwicklung und Verankerung dauerhafter Planungs-, Vernetzungs-, Beratungs- und Qualitätsentwicklungsstrukturen in den Sozialräumen – verantwortet durch die Jugendämter. Doch wie soll das gelingen? Jugendhilfe und Schule sind Systeme, die sich durch unterschiedliche Ziele, Regeln, Handlungskulturen auszeichnen; das betrifft die Ebene der Schulen ebenso wie die der kommunalen Planung und Steuerung. Damit einher gehen Fragen wie: Haben Jugendhilfe und Schule die gleichen Sozialräume im Blick – und wer definiert die Grenzen? Sind diese Sozialräume identisch mit den Lebensräumen der Kinder? Oder orientiert man sich hier eher an bestehenden Bezirksgrenzen und damit an Verwaltungsregionen? Welche Ergebnisse erhofft man sich für Kinder und Jugendliche? Welche für deren Eltern? Um Antworten auf Fragen wie diese zu finden, hat das Landesjugendamt Rheinland am 05.04.2006 eine Arbeitstagung durchgeführt. Eingeladen waren die für das Thema „Kooperation von Jugendhilfe und Schule“ zuständigen Mitarbeiter/-innen der Jugendämter. Die Einbindung der Schulen in lokale Netzwerke wird aber in der Regel ohne die Mitwirkung der unteren Schulaufsicht nicht gelingen. Ihnen kommt bei der Beratung der Schulen und der Öffnung zum Sozialraum hin eine zentrale Bedeutung zu. Von daher waren auch die Schulaufsichtspersonen mit der Generale „Schule – Jugendhilfe“ bei den Schulämtern eingeladen. In der vorliegenden Dokumentation sind ausgewählte Materialien und Diskussionsergebnisse der Tagung zusammen gestellt. Der Fachvortrag von Prof. Dr. Bruno Nikles von der Universität Duisburg-Essen hat das Leitmotiv „Netze bilden, Kontexte schaffen“. Träger, Einrichtungen und Planer werden dazu aufgefordert, den Lebenswegen der Zielgruppen in einer Kommune zu folgen. Nikles tritt ein für grenzüberschreitende Netzwerke jenseits räumlicher Eingrenzungen, die in der Regel zwar gut zum gewohnten Blickwinkel der Einrichtungen und Systeme passen, nicht jedoch mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen übereinstimmen müssen. Die dokumentierten Präsentationen aus den Praxisforen vom Nachmittag der Tagung zeigen, dass auf der kommunalen Ebene bereits vielfältige Kooperationsstrukturen existieren. Dabei wird allerdings nicht nur „Best Practice“ präsentiert, denn diese gibt es vielerorts noch nicht. Von Interesse sind vor allem die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, die es derzeit in den Kommunen gibt. Die dokumentierten Beispiele und auch die Diskussionen im Verlauf der Arbeitstagung machen deutlich, dass, bedingt durch in den letzten Jahren gewachsene vielfältige Kooperationsbezüge in Kommunen und Stadtteilen, in der Regel niemand „bei Null“ anfangen muss. Gleichwohl haben die meisten Jugendämter bis zur Umsetzung des § 7 Jugendfördergesetz noch einen weiten Weg vor sich. Ich wünsche mir, dass die vorliegende Materialsammlung hierbei weiter hilft – und zugleich ein Impuls ist für die notwendige Vernetzung von Angeboten der Schule und der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche überall dort, wo beide Systeme bisher wenig miteinander zu tun haben. Auch die Fachberaterinnen und Fachberater des Landesjugendamtes stehen bereit, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie andere beteiligte Akteure bei dieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen. Ohne Kooperation geht es nicht! Michael Mertens Landschaftsverband Rheinland Dez. „Schulen, Jugend“ 7 8 Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen „Nach den Ergebnissen des Projektes `Schule und soziale Netzwerke´ “, das von 2001 bis 2004 vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wurde, „hat sich an fast allen befragten Schulen unabhängig von der Ganztagsschulentwicklung eine Kultur der Kooperation mit einem breiten Spektrum an außerschulischen Akteuren etabliert.“ (Jens Lipski: Kooperation von Schulen und außerschulischen Akteuren – Chance für eine neue Lernkultur? In: inform 3/05, S. 4 [3-6]) Betrachtet man allein die zahlreichen Veröffentlichungen der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter zum Themenkomplex Jugendhilfe-Schule und zur Entwicklung der Ganztagsschule, so kann man feststellen, dass eigentlich alles Wichtige bereits thematisiert ist. Allerdings gibt es einen enormen Implementierungsbedarf und dazu ist es vor allem erforderlich, die geeigneten Planungs- und Steuerungsfiguren zu finden sowie eine tragfähige logistische Unterstützung der Umsetzung bereitzustellen. Ich konzentriere mich darauf, einige dieser Steuerungsfragen anzusprechen und werde mithin kein Bild von den tatsächlich sich etablierenden Strukturbildungen Jugendhilfe-Schule entwerfen, sondern eher eine Optik anbieten können, mit der wir die ablaufenden oder zu erwartenden Systembildungen beobachten, Aspekte identifizieren, die zu beachten sind, und Prüffragen aufstellen, die dann handlungsorientiert zu beantworten wären. Verstehen wir deshalb gemeinsam unsere Überlegungen am heutigen Vormittag vor allem als Schärfung möglicher Fragestellungen an die konkreten Vorhaben, die am heutigen Nachmittag vorgestellt werden. An den Beginn meiner Ausführungen stelle ich einige Interpretationen und Kommentierungen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes, das einen spezifischen Anlaß für diese Tagung darstellt. 1. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz Bildungs- und Jugendpolitik gehen offensichtlich davon aus, dass es gesetzlicher Regelungen bedarf, um den Erfordernissen im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden und der Entwicklung engerer, konzeptionell abgestimmterer und besser gesteuerter Kooperationsmuster den Weg zu bahnen. So ist das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG KJFöG) – zu verstehen, das im Kern allerdings eher die gesetzliche Antwort auf das langjährige Ringen um eine landesrechtliche Absicherung der Jugendarbeit darstellt. § 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist. (3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird. Die zentralen Aussagen für die heute zu erörternden Fragen finden sich in § 7 des KJFöG unter der Überschrift „Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“. Es heißt hier, dass öffentliche und freie Träger im Hinblick auf ihre schulbezogenen Angebote zusammenwirken und dieses Zusammenwirken abstimmen sollen. Eine Kommentierung müsste zunächst noch einmal darauf hinweisen, dass das KJFöG ein rechtliches Instrument der Absicherung der freien Jugendarbeit im Kontext der gesamten Jugendhilfe ist. Es handelt sich also primär um diejenigen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung durch einen breiten Ermessensspielraum des Landes und der Kommunen gekennzeichnet ist, sonst hätten vor allem die Jugendverbände nicht seit Jahren so erbittert darum gekämpft. Das Gesetz verleiht diesen Handlungsfeldern auf Landes- 9 ebene einen rechtlichen Status, der über die haushaltsgesetzliche Grundlegung des Förderplans des Landes hinausgeht. Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, dieser Förderung einen rechtlich stärker normierten Rahmen zu geben und fachlich genauer auszuführen, welches jeweils eine angemessene Füllung der im Grundsatz bereits verpflichtenden Förderungsaufgabe ist. In dem hier angesprochenen Zusammenhang von Schule und Jugendhilfe erlangt die Absicherung allerdings eine zusätzliche Dimension, denn man kann nur auf das Zusammenwirken setzen, wenn die Jugendarbeit – als der vermutlich auch in den kommenden Jahren institutionell schwächere Part – im weitesten Sinne überhaupt noch präsent ist. § 7 KJFöG weitet die Perspektive über die Jugendarbeit hinaus aus und bezieht die gesamte Jugendhilfe ein: also auch die Tageseinrichtungen, die Erzieherischen Hilfen und Angebote und besonders die institutionalisierte offene Jugendarbeit, die bei genauerem Hinsehen auch in der Praxis das Kooperationsverhältnis Jugendhilfe-Schule dominieren. Das Gesetz formuliert hier aber eigentlich nur Anforderungen, die (wie andere Inhalte auch) bereits generell in § 81 SGB VIII verankert sind und rechtssystematisch eher in das erste Ausführungsgesetz zum KJHG gehörten. Die Aussagen des Absatz 1 sind im Kontext der Gesetzesbegründung passend. Allerdings muss im Hinblick auf die kooperationsbezogene Öffnung der Schule in einen breiten sozio-kulturellen Raum hinein festgestellt werden, dass die Jugendhilfe nicht zu den einzigen einzubeziehenden Institutionen gehört. Das wird bereits darin sichtbar, dass es inzwischen Rahmenvereinbarungen mit Verbänden (z.B. mit den Musikschulen) zur Kooperation mit dem Schulsystem gibt, die nicht Träger der freien Jugendhilfe sind. Wir können also festhalten, dass der Gesetzgeber – in Verstärkung und Präzisierung der Maßgaben des § 81 SGB VIII – der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule eine herausragende Bedeutung beimisst und dieser Zusammenarbeit auch festere und verbindlichere Strukturen geben möchte. Interpretationsbedürftig bleibt, was mit „schulbezogenen Angeboten“ gemeint ist. Auch hier dürfte es sinnvoll sein, die stark institutionell geprägte und administrativ fixierte Sprache offen auszulegen. Ob im schulischen Zeitplan die Öffnung eines Zeitfensters für Angebote von Jugendarbeit „schulbezogen“ sein muss, hängt gewiss auch vom Verständnis von Schule und von der Einbindung solcher Angebote in eine jeweils örtliche Gesamtkonzeption ab. Eine Ganztagsschule könnte – wie ich einem Bericht über eine französische Ganztagsschule entnehmen konnte – einen Nachmittag in der Woche bewusst von schulischen Angeboten freihalten, um Schülern die Wahrnehmung „nichtschulbezogener Angebote“ zu ermöglichen. An dieser Stelle sei mit einer kleinen Randnotiz vermerkt, dass in der Öffentlichkeit der Begriff „Jugendhilfe“ mit nicht ganz glücklichen defizitären Vorstellungen verbunden wird. Gelegentlich trauere ich dem Begriff „Jugendwohlfahrt“ nach, denn es geht insgesamt um die „Wohlfahrt“ von Jugend. Dabei gilt im Übrigen generell, die Leistungen der Jugendhilfe nicht allein auf soziale Problemlagen zu fokussieren. Solange etwa die Schulsozialarbeit, die ja auch im KJFöG eine Rolle spielt, nicht zu einer „normalen“ Präsenz sozialpädagogischer Arbeitsperspektiven im Schulsystem geworden ist, sondern primär begründet wird mit der Bearbeitung sozialer Defizite, kommen die Chancen einer qualitativen Veränderung der pädagogischen Arbeit an den Schulen nicht zur vollen Geltung. Ich bin allerdings optimistisch, dass sich durch die verschiedenen Verknüpfungen und durch die Integration von Leistungsanteilen der beiden Bereiche langfristig auch die pädagogische Kultur positiv entwickeln wird – gesellschaftlicher und politischer Druck mögen da unterstützend wirken. Absatz 2 verpflichtet die öffentlichen Träger auf eine Förderung des Zusammenwirkens durch „erforderliche Strukturen“. Was das ist bleibt offen. Das muss es in gewisser Hinsicht auch, weil das Zusammenwirken sich in einer Vielgestaltigkeit darstellt, die nur durch in höchstem Maße angepasste Strukturbildungen vor Ort gefördert werden kann. Aber genau hierüber gilt es zu sprechen: was ist geeignet, wie tragfähig sind solche Strukturen, wie müssen diese durch Ressourcen an Finanzen, Personal, Raum und Management ausgestattet sein? Für das Schulsystem werden einige dieser Fragen durch Erlasse und konzeptionelle Vorgaben für den Ganztagsschulbetrieb beantwortet. Ob diese ausreichen, bleibt zu prüfen. Der Gesetzgeber formuliert zwei Gestaltungsvorgaben. Zum einen soll die „sozialräumliche pädagogische Arbeit“ gefördert werden. Zum anderen soll die Beteiligung der im Sozialraum befindlichen Schulen und Träger der freien Jugendhilfe gesichert werden. Ich möchte mich hier nicht auf einen Versuch einlassen, zu definieren, was „sozialräumliche pädagogische Arbeit“ ist – das überlasse ich den Pädagogen. Allerdings geben die Formulierungen „sozialräumlich“ oder „im Sozialraum“ , die modernistisch die derzeit dominierenden Strömungen der Konzeptbildung und Organisation von Jugendhilfe prägen, doch Anlass zu Nachfragen. 10 Sozialraum – Lebensraum - Lebenswelt Sozialraum A Lebensraum: Gesamt der Räume, in denen das alltägliche Handeln einzelner Menschen oder bestimmter sozialer Gruppen stattfindet. Lebensraum Lebenswelt: In der individuellen Entwicklung aufgebautes Bild vom Leben der eigenen Person und von der Gesellschaft. Sozialraum B Sozialraum: Geographisch abgrenzbarer Raum mit spezifischen sozialkulturellen und infrastrukturellen Merkmalen, der zugleich Erfahrungs- und Identifikationsraum der Menschen ist. Im Vordergrund der Analyse müssen meines Erachtens die Lebenswelten der jungen Menschen und deren Lebensräume stehen. Es ist verständlich, dass im Kontext von Organisationsentwicklungen immer auch rasch Zuständigkeiten und Zuordnungen (auch räumlicher Art) thematisiert werden. Aber zunächst ist doch zu fragen, welche Relevanz der Sozialraum für die Kinder, die Eltern und die Lehrer hat. Danach müsste geklärt werden, welche Angebote und Träger in welche (sozial-) räumlichen Schnittmuster einbezogen werden können. Gemeint ist doch, diejenigen Kooperationspartner, die im Umfeld von Schulen tätig sind, diejenigen, die ihre Angebote an den schulischen Kontext herantragen oder gar in diesen hineintragen können, zu aktivieren. Nur im Bereich von Grundschulen (und wie lange noch angesichts der demographischen Entwicklungen?) mag man von einer großen Schnittfläche zwischen schulischem Lebensraum und Sozialraum sprechen. Hier ist es möglich, den Raum unmittelbar auch im Sinne von „Aneignung“ zum Gegenstand pädagogischer Arbeit zu machen. Ansonsten geht es darum, den Raum als Bezugsgröße in der Verbindung und Vernetzung pädagogisch arbeitender Infrastrukturen zu begreifen, was bei weiterführenden Schulen schon deutlich anders zu sehen ist als im Grundschulbereich. Eine letzte Bemerkung zu diesem Abschnitt des § 7 KJFöG. Hier ist die Rede von der Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss in diesem Zusammenhang nicht eigens genannt werden, obgleich er gerade bei der Kontextualisierung von Jugendhilfe und Schule eine zentrale Rolle spielt. Erstens trägt er die Gesamtverantwortung, zweitens ist er in der Regel auch Schulträger, drittens trägt er auch die Planungsverantwortung und zwar nicht nur auf der strategischen Ebene, sondern in diesem Fall auch ganz entscheidend operativ. Interessant wird in den nächsten Jahren sein und werden, inwieweit sich die Schulentwicklung auch auf Angebote traditioneller freier Träger stützen kann, deren Arbeits- und Existenzbedingungen ja nicht gerade besser werden. Will man eine zur Gesellschaft hin offene Gestaltung von Schulen, dann sind diese Träger angemessen zu fördern und auch gegenüber öffentlichen Leistungsangeboten zu bevorzugen. Es hängt in diesem Zusammenhang auch manches davon ab, wie sich die Jugendämter mit ihrem Tätigkeitsprofil entwickeln. Zumindest in den Kommunen, wo es ein breites Angebot freier und zudem organisationsfähiger Träger mit professionellen Kernen gibt, könnte sich das Jugendamt auf planende und steuernde Tätigkeiten zurückziehen – dies aber dann auf deutlich höherem Niveau als bislang. Der Absatz 3 weist auf das Erfordernis hin, die Entwicklungsperspektiven planungsbezogen zu bearbeiten. Die Formulierung „wirken darauf hin“ ist im Vergleich zu anderen planungsbezogenen Aussagen in § 80 SGB VIII und im Zweiten Ausführungsgesetz des Landes, dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, eigentlich eher schwach. Dieser Abschnitt hat nur Relevanz im Hinblick auf die Kooperation mit dem Schulsystem, denn zur Jugendhilfeplanung finden wir in § 8 KJFöG entsprechende Aussagen, die freilich wiederum kaum über das 11 hinausgehen, was im SGB VIII bereits verankert ist. Die vorhandenen rechtlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden nur noch einmal auf den Gegenstand ausgerichtet. Neu ist dagegen die Vorstellung von einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“, denn die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass Planungen abzustimmen seien, ist weniger präzise. Man mag nun gespannt sein, wie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe diesen „Integrationsauftrag“ wahrnehmen. Konzeptionell ist die Jugendhilfeplanung durchaus gerüstet, während die Schulentwicklungsplanung traditionell eher instrumentell ausgerichtet ist und sich in kapazitativ-standortbezogener Infrastrukturplanung erschöpft. Dort kann das Defizit zum Teil durch Schulprogramme aufgefangen werden, doch bleibt sowohl strategisch wie operativ planungsbezogen viel zu tun – vor allem, wenn man an die tief greifenden Veränderungen denkt, die das Schulsystem unter demographischen Aspekten noch vor sich hat. Aber das ist wohl der Sinn der gesetzlichen Anforderung, nämlich die notwendigen Entwicklungen besser steuern zu können. Mittelfristig müssen sich die Kommunen ein gutes Stück auf die Inhalte der Schulen zubewegen. Wir benötigen ein in diesem Sinne verändertes Verständnis von Schulträgerschaft. Die Systemgrenzen zwischen infrastruktureller Schulträgerschaft und schulischen Bildungsprogrammen müssen überwunden werden. An dieser Stelle wird es ebenfalls spannend, wie sich neue Muster kommunaler Zuschnitte von Ämtern und Aufgabenbereichen ergeben. § 7 ( 3) KJFöG [ Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ] Öffentliche Träger wirken darauf hin, im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Jugendhilfeplanung Planungsintegration Schulentwicklungsplanung Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte 2. Interne und externe Systembildung Bei dem derzeit laufenden Entwicklungsprozess im Bereich der Ganztagsschulen und bei dem Versuch, die Kontexte im Umfeld dieser Schulen mit einzubeziehen, handelt es sich um (zwei zunächst einmal zu trennende) Systembildungsprozesse. Dabei haben wir es bei genauer Betrachtung mit zwei miteinander verbundenen Systembildungen zu tun: die Neuorganisation des schulischen Systems selbst und – wenn dies ernst genommen wird – die zusätzliche Systembildung im Hinblick auf die Umwelt. Dabei wird also die Umwelt der Schulen nicht nur als Außenwelt betrachtet, in der man „zufälligerweise“ sich befindet, sondern als eine Umwelt, die im Sinne einer systematischen und gezielten Erweiterung des schulischen Kontextes zu berücksichtigen ist. Beide Systembildungen benötigen jeweils unterschiedliche und gegebenenfalls kombinierte Vorgehensweisen. Eine Vernetzung von Angeboten ist anders zu sehen als eine Systemanreicherung. Ersteres kann eine Voraussetzung der Anreicherung des schulischen Systems durch bestimmte Leistungen sein – aber auch „nur“ ein Netz, in dem punktuell Informationen ausgetauscht und „Einzelfälle“ zur weiteren „Bearbeitung“ weitervermittelt werden oder Hilfe gerufen werden kann. Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die beabsichtigten Strukturmuster zu reflektieren und mit diesem Wissen die Strategie auszustatten. 12 Systemveränderung durch Leistungsanreicherung Träger der Jugendhilfe Betreuung Träger im Kulturbereich GanztagsSchule Unterricht Sportvereine Andere Musische Angebote Kooperation Wer sich mit Systembildungsprozessen befassen will, muss notwendigerweise auch über eine systemische Sichtweise verfügen. Ohne diese überbewerten zu wollen, wird man ihr doch folgende Vorteile zuschreiben können. – Erstens hilft sie bei der Darstellung und Beobachtung der vielgestaltigen Phänomene und schafft einen ausreichend komplexen Analyserahmen. – Zweitens kann sie Reduktionen auf einzelne Aspekte, Funktionen und Handlungsperspektiven vermeiden helfen. Dies ist besonders wichtig, wenn wir es nicht nur mit Binnenprozessen von Systemen zu tun haben, sondern mit interorganisatorischen Prozessen, die zwischen einzelnen Systemen ablaufen. – Drittens öffnet sich der Blick auf die Grundfunktionen, die ein System oder ein systemischer Kontext „bedienen“ und erfüllen muss, um seine Existenz zu sichern und sich fortentwickeln zu können. Von diesem dritten Gesichtspunkt gehe ich zunächst bei meinen weiteren Ausführungen aus: System-Umweltveränderung durch Vernetzung Träger der Jugendhilfe Schule Träger im Kulturbereich Handwerk und Gewerbe Andere 13 Sowohl bei der internen als auch bei der externen Systementwicklung sind vier klassische Systemfragen thematisierbar: 1. Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur die Elemente des Systems in einem funktionalen Miteinander stehen, sondern dass die Systeme als Ganzes in einem Leistungsaustausch mit der Umwelt stehen. Systeme müssen sich „ökonomisch“ verhalten und einen Leistungssektor aufweisen. 2. Systeme müssen auf Kurs gehalten werden, sie benötigen eine Programmierung. Das geschieht in der Regel durch Zielentwicklungen – je nach System unter mehr oder weniger entfalteter Partizipation der Systemmitglieder und durch Entscheidungen über Programme. 3. Systeme müssen auf der Grundlage von Programmen auch gesteuert werden. Das Steuerungssystem enthält Regeln, Abläufe und Managementstrukturen. 4. Es bilden sich in Systemen grundlegende Orientierungsmuster heraus, die man auch Kultur nennen kann. Es handelt sich um basale Wert- und Verhaltensmuster, die den Systemen in einer sich ständig verändernden Umwelt Gewissheit verschaffen und die Systemmitglieder über die Regeln hinaus binden. Systemaufgaben der Schule Programmatische Achse Programm Leistungsachse Leistung Steuerung Kultur In der Tat können wir diese vier Aspekte in der aktuellen Literatur über die neuen Systembildungen zwischen Schule und Jugendhilfe alle wieder finden, wenn auch in unterschiedlicher Sprache, offen thematisiert oder versteckt. Wir erwarten veränderte und neue Leistungen vom Schulsystem: beispielsweise spezifische kulturelle Integrationsleistungen im Hinblick auf die ethnisch komplexer gewordene Gesellschaft oder die gezielte Förderung von sozialen Kompetenzen, die in den Familien heute nicht mehr in ausreichendem Maße vermittelt werden. Wir möchten Begleitung von Hausaufgaben nicht allein dem –vielfach überforderten – Elternhaus überlassen. Die Frage stellt sich, ob das schulische System durch Leistungen angereichert werden soll oder ob „lediglich“ Angebotsvernetzungen erfolgen sollen. Ganztagskonzepte an Grundschulen sind wohl nur denkbar, wenn zusätzliche Leistungen im Kontext der Schule angeboten werden. Zudem müssen diese Angebote ein hohes Maß an Verlässlichkeit aufweisen. Die Einbringung von Leistungen erfolgt deshalb aus dem unmittelbaren Nahraum. Hier lässt sich dann auch die Forderung sozialräumlichen Bezuges voll realisieren. Bei weiterführenden Schulen wird – angesichts der demographischen Entwicklungen perspektivisch noch deutlicher – der Raumbezug kaum realisierbar sein. Angebotsvernetzungen stehen hier im Vordergrund; dazu bedarf es sowohl bei Schülern als auch bei Lehrern höherer Mobilität. Es entfaltet sich um diese neuen Anforderungen herum eine bildungspolitische Programmatik, die letztlich im Kontext der einzelnen Schule als „Schulprogramm“ konkretisiert wird. Neben den Curricula, die die Lehrinhalte definieren, werden weitere Zielaussagen formuliert, um der einzelnen Schule im Idealfall ein eigenes Profil und Anziehungskraft zu verleihen. Denn letztlich ist dies Voraussetzung dafür, in der Schule nicht nur ein „funktiona- 14 lisiertes Lernsystem“ zu sehen, sondern einen attraktiv gestalteten Lebensraum. Der weiteren Entwicklung von Schulprogrammen kommt eine große Bedeutung zu. Sie können die Lücke zwischen den curricularen unterrichtlichen Strukturen und den weiteren Bausteinen ergänzender Angebote schließen. Die allerorten zu findenden Ansätze der Veränderung, insbesondere diejenigen, die über den unterrichtlichen Kern hinausgehen, „außerunterrichtliche“ Angebote einbeziehen, andere Institutionen einbinden und zur Kooperation anregen: das alles verlangt neue Regeln der Kommunikation, der Abstimmung, der Finanzierung, der Regulierung von Inhalten, Räumen und Zeiten, von Verpflichtungsgraden und anderes mehr. Es ergibt sich in einem – häufig sehr belastendem Umfang – die Notwendigkeit umfangreichen Managements, das die „alte Schule“ so nicht kannte. Nicht nur wegen der Vielzahl neuer Angebote werden die Steuerungsanforderungen größer. Die vielen kleineren Angebotsträger sind selbst häufig nicht in der Lage, ihre Leistungsangebote mit einer entsprechenden organisatorischen Logistik zu versehen – erst recht, wenn es sich um semiprofessionell oder ehrenamtlich geführte Anbieter handelt. Und wir stehen schließlich in vielerlei Hinsicht vor dem Versuch die Kultur von Schule zu verändern – etwa dadurch, dass wir nicht nur klassisch-schulpädagogisch denken, sondern auch sozialpädagogisch. Wir wissen (und gerade an extremen Fehlleistungen unserer Sozialisations- und Erziehungsprozesse erfahren wir dies schmerzlich), dass man diese beiden Pädagogiken eigentlich nicht auseinanderdividieren darf, dass individual ausgerichtetes pädagogisches Handeln auch immer soziale Dimensionen im Blick haben muss. Dies gilt heute mehr denn je, denn die kognitiven Herausforderungen sind nur zu bewältigen, wenn wir die sozialen und kulturellen Herausforderungen einer Gesellschaft, die sich in einem dramatischen Wandel befindet, gleichermaßen annehmen. Systemaufgaben Welche generellen Leistungen? Programmatische Achse Welche Inhalte enthält das Programm? Welche spezifischen Leistungen? Wer ist Leistungsanbieter? Wer entwickelt das Programm? Wer finanziert die Leistungen? Programm Wer steuert die Umsetzung? Wer steuert die Leistungen? Wie ist dieses Programm in die Planung des Schulträgers eingebunden Gibt es Leistungsaustausch? Leistungsachse Leistung Steuerung Wie sehen die Verträge aus? Welche pädagogische Kultur wird nach innen entwickelt? Wie wird diese Kultur nach außen vertreten? Was wird getan, um diese Kultur zu pflegen? Welche Steuerungsressourcen werden benötigt? Kultur Wer trägt für die Steuerung Verantwortung? Wie ist zu steuern? 3. Vernetzungen Die oben genannten Systemaufgaben müssen auch dann bearbeitet werden, wenn zwei oder mehrere einzelne Systeme in ein andersgeartetes neues System, nämlich in ein Netz gestellt werden. Die Steuerungsaufgaben sind hier so groß, dass sich die Frage aufwirft, ob man dazu nicht eigens qualifizierte – und in größeren Schulsystemen dazu ausschließlich eingesetzte – Fachleute benötigt. Wichtig ist vor allem die Klärung, in welcher Form vernetzt werden soll, welche Besonderheiten diese Netze kennzeichnen und wie man strategisch und operativ damit umgeht. Häufig genug habe ich den Eindruck, dass die Vernetzungsaufforderung eher das Fehlen klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verdecken soll. Ich vertrete hier eine strenge Position: Dort, wo Schulen selbst eine Anreicherung ihres Leistungsspektrums durch Hineinnahme von zusätzlichen Funktionen der Betreuung, der weiterführenden musischen und sportlichen Ange- 15 bote und anderem mehr vorantreiben, muss die gesamte operative Steuerung bei der Schule liegen. Zugleich sollte man etwas vorsichtiger und differenzierter mit dem Vernetzungsbegriff umgehen. Offenere Steuerungsmuster sind dort denkbar, wo es um tatsächliche Vernetzungen von selbstständigen Partnern geht. Hier ist eher daran zu denken, dass es in den jeweiligen Systemen geeignete Positionen gibt, die zur kooperativen Steuerung in der Lage sind: fachlich, von ihrem individuellen Kompetenzprofil und von ihrem klar definierten und auf Dauer angelegten Auftrag her. Es kann meines Erachtens nicht schaden, im Vorlauf zu neuen Systembildungen oder nach einer ersten Anlaufphase eine gezielte systematische Erörterung darüber zu führen, wie die Merkmale der Tauschhandlungen und der Strukturbildung (und nicht nur die getauschten Gegenstände und Dienste) aussehen und welche Anforderungen an ein tragfähiges Funktionsgebäude umzusetzen sind. Je früher sich eine Organisation in der Analyse übt und jenseits der meist aufbrechenden Interessenkonflikte eine ständige Verbesserung der Steuerung anstrebt, desto leichter wird es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, dieses System durch explizite Qualitätssicherungsverfahren weiter zu qualifizieren. Welche Verfahren dabei auch eingesetzt werden, es geht mit geringen Abweichungen in der Regel immer um die gleichen Kriterien und Aspekte. Dass sich einzelne Qualitätsentwicklungsverfahren voneinander absetzen, ist auf die Versuche zurückzuführen, sich mit besonderen Herausstellungsmerkmalen am Markt profilieren zu wollen. Wer seine Hausaufgaben macht, kann relativ leicht die Anforderungen an Berichtswesen, Qualitäts- und Wirksamkeitsnachweise erfüllen. Diese Anforderungen werden in den nächsten Jahren weiter steigen, denn wenn die Systeme stärker in eine autonome Steuerung ihrer Aufgaben entlassen werden, haben die Träger ein steigendes Interesse an einem systematischen Nachweis der Qualität. 4. Planung Wenn wir über die künftig erforderlichen Planungen und „Planungsphilosophien“ sprechen, so sollte auch hierbei einleitend festgestellt werden, dass die Verfahren, Methoden und Abläufe bekannt sind. Letztlich sind auch die für die Planung zu erhebenden und zu pflegenden Informationen und Daten aus den verschiedenen Quellen und Bereichen abrufbar. Hier gilt Ähnliches wie bei meinen ersten Ausführungen zu den allesamt bereits diskutierten Themen der Neuordnung. Es geht um veränderte Zuordnungen von Arbeitsbereichen, um Anpassungen von Verwaltungsstrukturen und schließlich um die Verknüpfung politischer Entscheidungsfelder. Die beiden bisherigen Planungsfelder Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung sind oben bereits qualifiziert worden. Die Jugendhilfeplanung wird sehr umfassend verstanden, wenngleich in vielen Jugendämtern eher eklektisch, ausschnitthaft, wenig stringent und nicht kontinuierlich genug betrieben. Sie hat im Kern drei Grundorientierungen: – eine leistungsfeldorientierte Ausrichtung, die sich mit den einzelnen Angebots- und Dienstebereichen der Jugendhilfe befasst, so z. B. mit dem Komplex der Erzieherischen Hilfen, ihrer Steuerung, dem dort notwendigen Berichtswesen und den besonders sensiblen pädagogisch-administrativen Verfahren, oder mit der Jugendarbeit, die nach anderen Logiken planungsbezogen bearbeitet werden muss; – eine sozialgruppen- oder zielgruppenbezogene Orientierung, bei der es darum geht, Hilfesettings für bestimmte Gruppen zu ermöglichen und Angebote aus verschiedenen Leistungsfeldern zusammen zu führen; – eine sozialräumliche Orientierung, die die entsprechend ausgerichtete soziale Arbeit und Jugendhilfe planungsbezogen aufnimmt und flankiert. Alle drei Dimensionen lassen sich auch in den Kontext Jugendhilfe-Schule übersetzen. Insoweit hat die Jugendhilfe eine ausreichend tragfähige planerische Ausgangslage anzubieten. Die Schulentwicklungsplanung muss sich dagegen vermutlich an den meisten Orten neu definieren, da sie bislang fast ausschließlich auf Infrastrukturaspekte begrenzt war. Folgt man den Aussagen des KJFöG, so ist zudem zu klären, was die geforderte Integration der beiden Planungsbereiche bedeutet. Integration heißt, dass es inhaltlich zunächst zu einer Zusammenführung von Informationen, Daten und Analysen kommen muss. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen: Was nützt die alleinige Analyse der Umstände, warum die Berliner Hauptschule an ihren Bildungsaufgaben scheitert, wenn wir nicht zugleich in Betracht ziehen, dass auch ein Lernerfolg in den meisten Fällen keinen Zugang zu Ausbildung und Job schafft? Es reicht nicht aus, jeweils nur ein System zu betrachten, sondern man muss die Gesamtzusammenhänge in den Blick nehmen. Die Verknüpfung der Infrastrukturplanung wird vermutlich angesichts der demographischen Veränderungen in den kommenden Jahren nicht leichter. Die Systeme werden – unter der Maßgabe wohnbereichsnaher Versorgung – kleiner und die Umfelder eventuell infrastrukturell schwächer ausgestattet sein. 16 Jugendhilfeplanung - traditionell: Konzeptplanung - auch: Infrastruktur-u. Standortplanung - beteiligungsorientiert - strategisch und operativ ausgerichtet Schulentwicklungsplanung - traditionell: Infrastruktur-u. Standortplanung - behördlich - geringe operative Tiefe individuell bzw. sozialgruppenbezogen leistungsfeldbezogen Anreicherung standortbezogen sozialraumbezogen Schulprogramme Öffnung Eine Standort bezogene Zusammenführung von Leistungen sowie die (sozial-)räumliche Vernetzung von Angebotsstrukturen werden sowohl unter strategischen als auch unter operativen Gesichtspunkten zwingend Gegenstände einer integrierten Planung sein. Dazu bedarf es vor allem auf der praktischen Handlungsebene ausreichender personeller Ausstattung, um die Angebote zu planen und zu steuern. In den großen Kommunen, in denen bereits Stadtteilbüros und räumlich dezentrale Steuerungseinheiten existieren, können solche Aufgaben vielleicht ohne gänzlich neue Arbeitsstrukturen übernommen werden. Ansonsten wird man im ländlichen Raum die Steuerungen eher von den Schulen aus übernehmen müssen. Methodisch gesehen muss es zu einer Zusammenführung oder zumindest zu einer sehr engen Nähe des planenden Personals kommen. Dies ist allein schon deshalb erforderlich, weil es nicht sein kann, dass umständliche Wege der Informationsbeschaffung und des fachlichen Austausches die Planungsqualität negativ bestimmen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Einbeziehung der Träger und Einrichtungen zu schauen. In der Jugendhilfe gibt es dazu langjährige Erfahrungen und die entsprechend klaren gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt sowohl für die Beteiligung der Träger am gesamten (strategischen) Planungsgeschehen als auch für die zusätzliche Beteiligung von Einrichtungen und Initiativen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, deren Struktur und Arbeitsweise jeweils vor Ort geregelt werden. Hier müssen vermutlich noch manche Anpassungen zwischen Jugendhilfe und Schule vorgenommen und Rollenklärungen herbeigeführt werden. Planung funktioniert erfahrungsgemäß nur dann, wenn es eine eindeutige Zuordnung im administrativen und im politischen Bereich gibt. Wie im wahren Leben gibt es auch in Verwaltungen Konflikte um Einfluss und Definitonsmacht – „Hahnenkämpfe“, inzwischen ebenso in der weiblichen Form –, die häufig genug eine solide Planung stören oder gar substantiell beeinträchtigen. Handlungskonzepte und Verfahren sind eng zu koppeln, sonst kann das Wort von der „Integration“ der Planungen nicht in Anspruch genommen werden. Vielleicht ergeben sich in den kommenden Jahren hier aber ohnehin neue administrative Zuschnitte. Probierversuche hinsichtlich der Zusammenführung von Jugendamt und Schule oder einer stärkeren Zuordnung der Ausschussarbeit von Schul- und Jugendhilfeausschuss gibt es an einigen Stellen und es stehen ja dem Vernehmen nach politische Deregulierungen an, die örtlich angepasste Lösungen künftig erleichtern. Die Planungsintegration hat jedoch zu berücksichtigen, dass die Identität von Jugendhilfe, die ja fachlich sehr viel breiter angelegt ist als in der Kooperation mit Ganztagsschulsystemen sichtbar wird, gewahrt bleibt. 17 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Jugendhilfeplanung Integration Schulplanung Inhaltlich: - Zusammenführung von Informationen, Daten, Analysen - Verknüpfung der Infrastrukturplanung - Standortbezogene Zusammenführung von Leistungen - (Sozial-) Räumliche Vernetzung von Angebotsstrukturen Methodisch: - Planungskompetenzen (-personal) an einem Ort zusammenführen - Beteiligungsverfahren zusammenführen Administrativ: - Eindeutige Zuordnung von Verantwortungen - Handlungskonzepte und Verfahren eng koppeln Politisch: - Entscheidungsfindung eng koppeln 5. Kontinuität und Verlässlichkeit der Entwicklung Ich habe den Eindruck, dass ein ganz wesentlicher Stressfaktor für unsere pädagogischen Systeme – sowohl in der Jugendhilfe als auch im Schulsystem – darin liegt, dass viele Entwicklungen nicht stetig ablaufen, sondern sehr eklektisch, in zum Teil merkwürdigen Wellen von Modellbildungen, aufgelöst in Projekten und zeitlich befristeten Arbeitsstrukturen stattfinden. In der Jugendhilfe und in der Sozialen Arbeit können wir gerade in den letzten Jahren ein Lied davon singen. Es gibt leider zu wenig praktische und wissenschaftliche Aufmerksamkeitsstrukturen für eine Analyse der zum Teil sinnlos „verpulverten“ Ressourcen durch abgebrochene Vorhaben, unstete Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen sowie durch Neuorganisationen nach dem berühmten Motto „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“. Letzteres ist ein ausnahmsweise schönes militärisches Bild: Die Offiziere befehlen das Manöver über die abgeernteten Felder, die Unteroffiziere sehen den Flurschaden und sorgen schließlich für den Abzug. Auch die Schulpolitik ist nicht frei von solchen Friktionen, häufig schon erkennbar an wechselndem Sprachgebrauch von der „Verlässlichen Schule“ über die „Offene Ganztagsschule“ bis zur „Gebundenen Ganztagsschule“. Ein Schülerjahrgang hat noch nicht einmal das Schulsystem passiert, da ereignen sich bereits zahlreiche „Reförmchen“. Lachen wir nicht über die Inszenierung der Rechtschreibreform, wehren wir uns lieber gegen Politiken welcher Art auch immer, die die Belastungsgrenzen von Systemen und Systembildungen zu übersehen scheinen. Es ist zu hoffen, dass die Systembildungen im Bereich der Ganztagsschulen und der Verbindung von Jugendhilfe und Schule durch einen nachhaltigen Gestaltungswillen geprägt sein werden. Sie als Fachleute haben es vor allem in der Hand, durch systematische und vor allem reflektierte Vorgehensweisen die Entwicklungen auf Kurs zu halten. Kontakt Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen, Fachbereich 1, 45117 Essen Telefon 0201/183-3613, E-Mail: [email protected] 18 19 Fortschreibung Umsetzungskontrolle Maßnahmeplanung Bedarfsermittlung Bestandsdarstellung Zielentwicklung Planungsschritt Was soll erreicht werden ? 5 .... Wie und mit welchen Maßgaben werden die Planungen fortgeschrieben ? Welche Ziele wurden erreicht ? Was soll wie und durch wen getan werden ? Wo gibt es welchen Handlungsbedarf ? Was geschieht bereits und welche Arbeitsstrukturen sind vorhanden ? 1 Leistungs- und Aufgabenbereiche 2 3 4 Schulbezogene Angebote Konzipierung von Handlungsansätzen, Projekten und Maßnahmen, Konkrete Koordination und Kooperation von Trägern und Einrichtungen, Berichterstattung Operative Planung AufarbeitungGesamt-Jugendhilfeplanung von Informationen, Daten und Analysen, Entwicklung der Infrastrukturen, Verknüpfung von fachlichen Konzepten und Teilplänen, Planungsmoderation, Prioritätensetzung, Sicherung der Planungsabläufe, Berichterstattung Strategische Planung Fachplanung Praxisforum 1 Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der strukturellen Verankerung für Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal). Thomas Strasser, Sachgebietsleiter Jugend und Familienförderung, Jugendhilfeplaner Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis Darstellung der Struktur/des Gremiums Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der strukturellen Verankerung für Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal). – Aufbau der dezentralen Struktur der Jugendhilfe für die Kommunen des Kreises ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal). – Darstellung aller in diese Struktur einbezogenen Planungsgruppen, Arbeitskreise, Gremien und Ausschüsse und deren Mitglieder (für die drei Kommunen) . – Darstellung, an welchen Stellen Schule beteiligt ist. – Verantwortungsbereiche der öffentlichen Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung und deren Koordinierungsfunktion. Kurzbeschreibung Entwicklungen seit 1999 in der Jugendamtslandschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises machten Veränderungen in Aufgabenfeldern der Jugendhilfe erforderlich und brachten erhebliche strukturelle und personelle Veränderungen mit sich. Die Jugendamtslandschaft hat sich durch die Entscheidung für eine verstärkte Sozialraumorientierung und den damit verbundenen dezentralen Organisationsstrukturrn wesentlich gewandelt. Für Jugendhilfethemen haben neben dem Jugendhilfeausschuss die kommunalen Ausschüsse einen erheblich höheren Stellenwert erhalten. Gleichzeitig wurden zu deren Unterstützung, analog zu den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII, in den einzelnen Kommunen Arbeitskreise der freien Träger der Jugendhilfe gegründet. Ausgehend von dieser vorhandenen Kommunikationsstruktur können u.a. politische Entscheidungsprozesse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen aus fachpolitischer Sicht gezielter begleitet werden. Kurzbewertung – Strukturen in der Jugendhilfe sind verankert. – Für die praktische Umsetzung bedeutet dies: „Schule“ noch stärker über ihre Möglichkeiten, Chancen und Grenzen zu informieren und zur Mitarbeit zu motivieren. Kontakt Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis, Am Rübezahlwald 7, 51467 Bergisch Gladbach Telefon 02202/13-6783, E-Mail: [email protected] Internet: www.rbk-omline.de 20 Jugendhilfe & Jugendhilfe & Schule Schule Kooperation und Vernetzung Rheinisch-Bergischer Kreis Starker Standort – Attraktives Leben 6.4.2006 © RBK Leichlingen 29.107 Burscheid 19.767 Wermelskirchen 37.864 Odenthal 16.464 Kürten 20.741 Bergisch Gladbach 110.114 Overath 28.485 Kommunen & Bevölkerung Stand 01.01.2006 292.935 Einwohner Rösrath 29.393 21 22 Burscheid 19.767 Odenthal 16.464 Gesamt 56.978 0 0 6 10 16.948 30 % 3.227 6 % 2.672 5 % 5.782 10 % bis bis bis bis unter 27 Jahre unter 6 Jahre unter 10 Jahre unter 18 Jahre Kürten 20.741 Angebote Jugendhilfe Tagesbetreuung 39 Feste Standorte 99 Gruppen Hauptamtliche Kinder- & Jugendarbeit 13 Feste Standorte 6,8 HA Stellen 68 Ehrenamtliche 23 Flankierende Angebote Jugendhilfebüro Dezentral vor Ort Frühförderstelle in WK Heil Päd. Ambulanz In WK Jugendhilfebüro Erziehungsberatung teilweise Bereits vor Ort RAA Dezentral vor Ort diverse Einzelfallhilfen Erziehungsberatung Zugang durch Jugendamt teilweise Bereits vor Ort Jugendhilfebüro Bedarfsorientiert vor Ort Prävention Bedarfsorientiert vor Ort Heil Päd. Ambulanz Dezentral vor Ort Jugendberatung in KÜ Frühförderstelle Prävention in GL Bedarfsorientiert vor Ort in GL Angebote Schule Schulpsychologischer Dienst Realschule 3 Grund schulen Hauptschule Hauptschule 5 Grund schulen 5 Grund schulen Gew. Berufskolleg Gesamt schule Gymnasium Kaufm. Berufskolleg 24 8 Sonder schulen 2.1 Angebotsbezogene Kooperationen • Präventionen – FD Prävention Sucht & Sexpäd./Aids – FD Sex. Missbrauch • Projekttage an Schule • Jugendberatung • Kath. Jugendwerke • Nachmittagsangebote Sec. I (II.2 LJP) – Schüler aus Sozialraum an Schule und ohne direkte Schulanbindung – Schülercafe / HS – Gesamtschule Videoprojekt • OGS Kooperation mit 6 Grundschulen 25 2.2 Einzelfallbezogene Kooperation • Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche • OGS & HzE – Tandem in Burscheid • Im Aufbau „Patenschaften“ des Sozialen Dienstes für bestimmte Schulen Zur Erläuterung der oberen Folie: 1. Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche – seit 2003/2004 Strukturiertes Verfahren (Checkliste) zur Finanzierung Lerntherapie in Lernstudios Anteilige Finanzierung bei „Memorie“ Lernförderung – Lernen Lernen – Zugang: - Antrag auf Eingliederungshilfe - Stellungnahme der Schule (Was bisher von Schule getan) - Schulpsychologischer Dienst (Bedarf) - Krankenkasse lehnt ab - Förderung i.d.R. zunächst ein Jahr – Erfahrung: Schule Verantwortung der Förderung bewusster 2. Tandem Ausgangsbedingung: hoher Anteil verhaltensauffälliger Kinder werden in der Offenen Ganztagsgrundschule betreut. Um diesem besonderen erzieherischen Bedarf gerecht zu werden, wird für einzelne Kinder ein spezielles individuelles Betreuungsangebot zugeschnitten (bei dem maximal sechs Kinder gleichzeitig betreut werden). – Zugang: - Antrag „Hilfe zur Erziehung“ der Eltern - Hilfeplanverfahren steuert - Durchführung durch zwei MA (Träger ambulanten erzieherischer Hilfen und Träger von Offenen Ganztagsgrundschulen) - In den Räumen der Offene Ganztagsgrundschule in Nähe der Schule und Lehrer – Erfahrung: kurze Kommunikationswege & Koordinationswege – Problem: Schule glaubt in Jugendhilfe eine „Reparaturwerkstatt“ für schulische Probleme zu haben. Jugendhilfe ist aber Hilfe für die Eltern, damit diese ihre Aufgaben der Erziehung besser wahrnehmen können. 3. Patenschaften Konkrete Ansprechpartner für einzelne Schulen im Jugendhilfe-Büro haben regelmäßigen Austausch mit und in der Schule und sind den Lehrern persönlich bekannt. 26 2.3 Strukturelle Kooperationen • JHA – Ein Vertreter der Schulen ist nach § 4 Ziff. 3 Buchst. a) bis f) und i) der Satzung für das Jugendamt bestelltes Mitglied • Arbeitskreis der Freien Träger nach § 78 • Kommunale Ausschüsse teilweise Jugend & Schule • Arbeitskreise Freier Träger vor Ort • Planungs- & Arbeitsgruppen – (Jugendsozialarbeit, Prävention, AD(H)S) Geplante Kooperationen • Schulmüdenprojekt • Netzwerk Frühe Hilfen auf der Basis Kita und auch Schule 27 KREISTAG Rat Fachausschuss ODENTHAL Jugendhilfebüro Verwaltung Arbeitskreis Freier Träger ODENTHAL JugendSchutz / Prävention Unterausschuss Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfeausschuss Kommunikationsstrukturen der Jugendhilfe Landrat JUGENDAMT Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Jugendsozialarbeit Planungs-& Arbeitsgruppen Fachausschuss Rat Arbeitskreis Freier Träger KÜRTEN Jugendhilfebüro KÜRTEN Verwaltung Jugend-/ Verbandsarbeit HILFEN Bereichsleitung JUFÖ Verwaltung Amtsleitung Jugendhilfeplanung Tagesbetreuung für Kinder Fachausschuss Rat Arbeitskreis Freier Träger BURSCHEID Verwaltung Jugendhilfebüro BURSCHEID 28 KITA 3. Perspektiven Ausgehend von den Anforderungen des JFG: Wie wird die bisher erreichte Kooperationsstruktur bewertet? • Strukturen in der Jugendhilfe sind verankert. • Für die praktische Umsetzung bedeutet dies: • „Schule“ noch stärker über ihre Möglichkeiten, Chancen und Grenzen zu informieren und • zur Mitarbeit zu motivieren. 4. Fazit Immer wichtig: Dass Jugendhilfe nicht Aufgaben der Schule übernimmt sondern ergänzt und/oder neue Ideen und Ansätze in Schule einbringt, gemeinsam entwickelt und dann wieder geht. Wir haben mehr als gedacht! 29 Praxisforum 2 Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafter Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule im Kreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht Walter Reuß, Schulamtsdirektor im Schulamt für den Kreis Aachen mit der Generalie „Schule und Jugendhilfe“, Schulamt für den Kreis Aachen Jochen Menges, Sonderpädagoge an der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule des Kreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung), Koordinator im Schulamt für den Bereich Schule und Jugendhilfe Kurzbeschreibung Initiiert wurde die Kooperation durch Herrn Wollersheim, damaliger Leiter des Jugendamtes in Würselen, und Herrn Reuß, Schulamtsdirektor des Schulamtes für den Kreis Aachen. Beginn der Kooperation: April 2000. – Konstituierendes Treffen der Amtsleiter/-innen aller Jugendämter und der Schulleiter/-innen aller Förderschulen. Später: ab 2002 auch alle Hauptschulen und ab 2006 auch alle Schulsozialarbeiter/-innen beteiligt. Zielsetzungen – – – – – – – Informationen über die Zielsetzungen und Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems erhalten; sich gegenseitig beraten; sich vor Ort kennen lernen. Den gemeinsamen Verbindungs- bzw. Schnittmengenbereich erarbeiten und festlegen. Vor Ort über feste Regeln der Zusammenarbeit sprechen; Vereinbarungen grundlegender Art entwickeln und einhalten. Gemeinsames Gerüst – einen Leitfaden – entwickeln; adäquate pädagogische Organisationsstrukturen für Kooperation – auf mehreren Ebenen – aufbauen und die dazugehörigen Instrumentarien kennen lernen und benutzen. Gemeinsam Eltern und Jugendliche in schwierigen Situationen beraten und kontinuierlich begleiten; evtl. weitere Kooperationspartner für Begleitung des Lebensweges des Jugendlichen und der Eltern finden. Gemeinsame Arbeit gemeinsam reflektieren und evaluieren. Synergieeffekte erreichen: Vorteile für die Systeme erkennen und benennen – hier und heute: primär aus schulischer Sicht. Kontakt Walter Reuß, Schulamt für den Kreis Aachen, Zollernstr. 10, Postfach 500451, 52088 Aachen Telefon 0241/5198-3390, E-Mail: [email protected] Jochen Menges, Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Telefon 02403/ 504580, E-Mail: [email protected] 30 Präsentation zur Arbeitstagung „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell verankern“ Herzogenrath des LVR am 05.04.2006 Baesweiler Alsdorf Würselen Eschweiler Kooperation „Jugendhilfe (ASD) - Schule“ im Kreis Aachen Stolberg Roetgen Simmerath Monschau © PSG Hintergrund (persönliche Erfahrungen) hinsichtlich Kooperationsentwicklung 1975 Gesamtschulbewegung in Köln Sozialpädagogische und ganzheitliche pädagogische Ansätze Wille zur Kooperation vorhanden Auswirkung: ein Sozialarbeiter Lehrer/innen bestimmten Aufgabenkatalog Sozialarbeiter in der Rolle der Feuerwehr/Hilfslehrer 1978 Tätigkeit an Schule für Lernbehinderte Ruf nach Jugendhilfe, wenn Schule nicht weiter wusste (Erwartung direkter Tätigkeiten) Im Vordergrund des Denkens: Gedanke des Abgebens (Zuständigkeitsdenken) 31 Hintergrund (persönliche Erfahrungen) hinsichtlich Kooperationsentwicklung 1985 Astrid- Lindgren- Schule „flexibles sonder- und sozialpädagogisches Fördersystem für erziehungshilfe- und bedürftige Schüler/innen im Kreis AC“ Beratung und Begleitung der Eltern durch Schulsozialarbeiter/innen Teamarbeit von Schulsozialarbeiter/innen und Sonderpädagogen 1996 Erfahrungswert: Kooperation ist schwierig - aber wenn Schwierigkeiten überwunden werden, sehr nützlich und erfolgreich! Entwicklung vor 2000 „Zeit der Elfenbeintürme“ - manchmal nebeneinander - manchmal gegeneinander - manchmal miteinander getragen von Einzelnen eine individuelle Initiative aus einer speziellen Situation initiiert ab 2000 Intersystemische Kooperation „Denken in Zuständigkeiten und Ausklammerung der gesamten nichtschul. Pädagogik (insb. Jugendhilfe) unverantwortlich“ 32 Notwendigkeiten Systemmitglieder benötigen Infos über Funktionsfähigkeit und Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems (Fundament kooperativer Arbeit) präzise Bestimmung des Verbindungs- und Schnittmengenbereichs (Etablierung vor Ort als eigenständiges System zwischen zwei strukturierten Hauptsystemen) Entwicklung von Absprachen und Vereinbarungen grundlegender Art Qualitätsstandards für gemeinsame Arbeit (evaluierbar) Gemeinsame soziale pädagogische Grundorientierung Aufbau verlässlicher Strukturen der Kooperation (Konzentration auf Gemeinsames) Kooperation lohnt sich - immer! Aufbau des Koordinatorensystems Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Konstituierende Sitzung an der Astrid-Lindgren-Schule im April 2000 Schule Jugendhilfe Hauptschule Förderschulen Allgemeiner Sozialer Dienst “Grundschulen” 43 Koordinatoren/-innen 7 Koordinatoren/-innen © PSG, ST. Jannes 33 Planungsund Steuerungsgruppe Arbeit als Koordinator/ -in im Kooperationsnetz „Jugendhilfe – Schule“ Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Zielsetzungen: @ Förderung der Kooperationsbereitschaft @ Direkter Ansprechpartner (ASD/ Schule) Aufgabenbereiche: @ Entwicklung/ Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen System @ Unterstützung der Kolleg-Innen in der tägl. Kooperation mit anderem System @ Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe @ Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis @ Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen @ Tätigkeitsberichte © PSG Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Arbeit als Schul-/ Jugendhilfekoordinator im eigenen System erkennbar ansprechbar Planung gem. Projekte gemeinsame Konferenzen Evaluation Kenntnis über das jeweils andere System ! Kenntnis über Kooperationsnetz ! 34 Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Weitergabe von Infos regelmäßige Gespräche mit Leitung (mtl.) TOP auf Konferenzen/ Besprechungen Planungsund Steuerungsgruppe Arbeit der kommunalen Arbeitskreise Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe • Treffen alle 6 - 8 Wochen (meist im JA) • Federführung: Jugendhilfekoordinator des ASD • Austausch über Kooperation in den Systemen • Themenspezifische Kooperation • Gemeinsame Fortbildungen • Planung von Projekten • Protokollierung Arbeit der Planungs- und Steuerungsgruppe (PSG) „Jugendhilfe – Schule“ im Kreis Aachen Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Öffentlichkeitsarbeit (Fachtagungen/ Fortbildungen) Perspektive: Servicestelle Intranet PSG Qualitätssicherung/ Controlling/ Leitfaden Bindeglied zu Amtsleitern und Schulräten PSG: Karin Nießen (Hauptschullehrerin); Josefine Rosenberg (stellv. ASD- Leiterin)) Norbert Latz (ASD- Leiter); Jochen Menges (Sonderschullehrer) Dorotheè Rößner (Schulsozialarbeiterin) NN (Schulsozialarbeiter) © PSG 35 regionale Kooperation H.-rath Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Würselen Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendhilfe Stolberg Fachtagungen Koordinatorentreffen Amtsleiter Kooperationsstrukturen Schulräte PSG Arbeitskreise Kommunale Kommunale Kooperation Eschweiler fallbezogene Kooperation interinstitutionelle Kooperation Baesweiler/ Nordeifel Arbeitskreis Schulsozialarbeit Alsdorf Schule © PSG 36 Strukturelle/ organisatorische Ausrichtung der Schule im Kooperationsprozess Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Schulräte Förderschulen Hauptschulen PSG 2 Mitglieder Verfügungsst. Budget Koordinatoren/ Innen 1 Verfügungsstunde Fachtagungen KoordinatorenInputs konferenz Austausch (1x jährl.) Evaluation Kollegiumskonferenz (nach Bedarf) kommunaler Kollegen/Innen Arbeitskreis Unterstützung (alle 6 Wochen) (fachlich, Bedarf) (alltäglich) Schulleitung Schulleiter/ Innen Konferenzen (nach Bedarf) Planungsgespräch mit Fachthemen Koordinator (monatlich) Kooperationskonferenz mit ASD (1-2x jährl.) Planungsund Steuerungsgruppe Effekte durch die vorhandenen Kooperationsstrukturen für die Schule Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Nutzen Kompetenzerweiterung (Systemkenntnis) Kosten Kommunikaktionsverbesserung (pers. Kontakt, Erreichbarkeit) Vereinbarungen/ Standards Anregungen/ Projekte zeitlicher Mehraufwand Weiterbildung Prozessverantwortung 37 Projekte, Standards, Themen in der Kooperation - exemplarisch - Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe - Kennen lernen der Ansprechpartner vor Ort - Verbesserung von Helfer- und Hilfeplangesprächen (gemeinsame Begleitung von Kindern und Eltern) - Positionspapier Kindeswohlgefährdung - Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung und HZE - Erlebnispädagogisches Projekt - Fortbildungen, Erfahrungsaustausch (z.B. SPZ, Erziehungsberatungsstelle, §35 a, JGH, ...) - Qualitätsstandards zwischen Einzelschule und ASD - Schulverweigererprojekt Motivia ... Planungsund Steuerungsgruppe Ausgangslage für die Erarbeitung eines Leitfadens „Kooperation Schule – Jugendhilfe“ Kommunale Arbeitskreise Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Mangelnde Standards Umsetzungsproblematiken in der Kooperationspraxis Systembeschreibungen „Strukturverwässerung“ Ausbleibende Multiplikatoreneffekte Fehlende definierte Aufgabenbereiche © PSG 38 Planungsund Steuerungsgruppe Kommunale Arbeitskreise Aufbau des Leitfadens - Inhaltsverzeichnis - Kooperation Jugendhilfe – Schule im Kreis Aachen - Für alle in den Systemen einsichtbar !!! - Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe Vorworte (Schulräte, Amtsleiter) Arbeit als Schulkoordinator Arbeit als Jugendhilfekoordinator Arbeit der Planungs- und Steuerungsgruppe Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes des JA Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der Schule Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen Glossar (Projekte, Standards, Protokolle) Literatur „Koordinatorenliste“ © PSG Was sich - aus schulischer Sicht - auf der strukturellen Ebene verändern muss - ganzheitliche Sichtweise der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern (vernetztere Hilfe) - Benennung und strukturelle Absicherung von festen Ansprechpartnern für Kooperationsprojekte - Gratifikaktionssysteme (z.B. Entlastungsstunden) für Koordinatoren - Bereitstellung von Zeitbudgets außerhalb von Unterrichtsoder Jugendamtstätigkeit (Entwicklung und Pflege von Kooperations- und Vernetzungsprojekten) - Politische Signale zur Verstärkung gemeinsamer Fortbildungen - Mut und Initiative für gemeinsame Themen 39 Auszüge aus dem Leifaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen Der Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen (1. Auflage Februar 2005) erscheint als lose Blattsammlung. Der Leitfaden gilt als Orientierungshilfe und Arbeitshandbuch für alle in diesem Kooperationsnetzwerk handelnden Personen und als Informationsheft für weitere an diesem Kooperationsnetzwerk interessierte Personen und Institutionen. Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich u.a. für die Evaluation und Weiterentwicklung dieses Leitfadens zuständig. Herausgeber sind das Jugendamt des Kreises Aachen, die Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen sowie dasSchulamt für den Kreis Aachen. Der Leitfaden besteht aus folgenden Abschnitten/Materialien: – Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen (Zielsetzung, Aufgabenbereiche). – Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen. – Arbeit der Planungsgruppe. – Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes. – Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Schule. – Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit. – Glossar, Literatur, Arbeitskreise, Projekte, Standards, Themen. Im folgenden präsentiert werden ausgewählte Materialien aus dem Leitfaden. Der gesamte Leitfaden ist als Download im Internet abrufbar unter: www.jugend.lvr.de (Fachthemen/Jugendhilfe+Schule). Auszug A: 1. Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen 1.1 Zielsetzung Der Schulkoordinator soll innerschulisch die Kooperationsbereitschaft mit dem kommunalen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) fördern und ggf. als direkter Ansprechpartner für den ASD in Schule fungieren. Fachliche Voraussetzungen: Die Arbeit als Schulkoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse: – Kenntnisse über das System „Jugendhilfe“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Datenschutz, Elternwille, Freiwilligkeitsprinzip, Antragsrecht auf Hilfen zur Erziehung – Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell) 1.2 Aufgabenbereiche 1.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Kollegium Der Schulkoordinator soll: 1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein; 2. Informationen über die eigene Arbeit bzw. Arbeitsweise des ASD weitergeben: TOP auf den Konferenzen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen im Bereich Schule – Jugendhilfe, Vorstellen des Kooperationsmodells in einer Konferenz; 3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderen Systems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden; 4. Regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung im Abstand von höchstens 4 Wochen führen: Rückmeldungen über Stand der Kooperation, Info über personelle Veränderungen beim ASD, Besprechung aktueller Fälle. 1.2.2 Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit dem örtlichen ASD Der Schulkoordinator soll: 1. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Kollegium regelmäßig erfragen; 2. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten; 3. Auftretende Probleme direkt mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit am Ende eines Schuljahres evaluieren 4. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmeldungen); 40 5. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen Kollegen und ASD-Mitarbeitern aufzeigen, z.B. e- mail, Fax, Sprechzeiten, Telefon; 6. Mit den Beratungslehrern und Schulsozialarbeitern (z.B. Stufenteam) in Fragen der Kooperation „Schule ASD“ möglichst regelmäßig zusammenarbeiten 1.2.3 Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen der Schule und dem ASD Der Schulkoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator auf der Grundlage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen, moderieren und evaluieren. Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabei ist immer vom tatsächlichen Ist- Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfehlenswert: 1. Konferenz – Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten) – Benennung des Ist-Standes der Kooperation: - Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit - Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit 2. Konferenz – Benennung des Ist- Standes der Kooperation – Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit 3. Konferenz – Benennung des Ist- Standes der Kooperation – gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung, Elternwille) 4. Konferenz – Benennung des Ist- Standes der Kooperation – Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation – gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen Schule und ASD öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzen sinnvoll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essen beider Kollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie die sich anschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“). 1.2.4 Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis Der Schulkoordinator vertritt seine Schule im kommunalen Arbeitskreis, der sich alle 6- 8 Wochen trifft (meist im Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertreten. Die Schulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil. Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD. Der Schulkoordinator im kommunalen Arbeitskreis soll: 1. Anregungen aus dem Kollegium in den kommunalen Arbeitskreis einbringen; 2. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Kollegiums; 3. Mit den anderen Teilnehmern gemeinsame Themen von Schule und ASD be- und erarbeiten (z.B. Schulverweigerung, Kindeswohlgefährdung, Elternarbeit) 4. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Kollegium vorstellen bzw. mitteilen 1.2.5 Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen Der Schulkoordinator nimmt zusammen mit dem Schulsozialarbeiter an den Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen des Kooperationsmodells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltungen sind einerseits die Reflexion des Kooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwicklung von zentralen fachlichen Bereichen der Zusammenarbeit. 1.2.6 Tätigkeitsberichte des Schulkoordinators Der Schulkoordinator erhält für seine Tätigkeit eine wöchentliche Entlastungsstunde von der unteren Schulaufsicht. Er berichtet halbjährlich über: – die Arbeit als Schulkoordinator im eigenen Kollegium – die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator – die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis 41 – Schwerpunkte für seine Arbeit Es gibt für die Koordinatoren aus der Haupt- und aus der Förderschule gesonderte Treffen. An den Treffen nehmen die Schulsozialarbeiter teil. Die Einladung erfolgt über die Schulaufsicht. 1.3 Fazit Durch die Schulkoordinatoren soll die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem ASD weiter verbessert werden. Die Arbeit als Schulkoordinator ist verbindlich und sollte möglichst kontinuierlich durchgeführt werden. Die Schulkoordinatoren sollen: – für die Zusammenarbeit motivieren; – Stolpersteine der Kooperation benennen; – ihre Kollegen fachlich unterstützen; – gemeinsame Entwicklungen initiieren. Die Arbeit der Schulkoordinatoren kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung erfolgreich sein. Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Schulleitung eine Grundvoraussetzung. Die Schulkoordinatoren können jederzeit durch die Planungsgruppe Unterstützung einfordern: Josefine Rosenberg, ASD Kreisjugendamt Aachen Karin Nießen, GHS Lessingschule Baesweiler- Setterich Norbert Latz, ASD Herzogenrath Jochen Menges, SfE Astrid- Lindgren- Schule, Weisweiler Auszug B: 2. Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen 2.1 Zielsetzung Der Jugendhilfekoordinator soll innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Kooperationsbereitschaft mit den Schulen des entsprechenden Zuständigkeitsbereiches fördern und ggf. als direkter Ansprechpartner für die Schulen fungieren. Fachliche Voraussetzungen: Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse: – Kenntnisse über das System „Schule“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Schulprogramm, Datenschutz, gesetzliche Grundlagen – Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell) 2.2 Aufgabenbereiche 2.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Team Der Jugendhilfekoordinator soll: 1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein; 2. Informationen über die eigene Arbeit als Koordinator bzw. die Schulsituation weitergeben: TOP in den Teambesprechungen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen im Bereich S. – Jh., Vorstellen des Kooperationsmodells im Team; 3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderen Systems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden; 4. Regelmäßige Gespräche mit der Teamleitung/Arbeitsgruppenleitung sowie der Jugendhilfeplanung und der Amtsleitung im Abstand von höchstens 3 Monaten führen. Aufgabe: Rückmeldungen über Stand der Kooperation. 2.2.2Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit den örtlichen Schulen Der Jugendhilfekoordinator soll: 5. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Team regelmäßig erfragen; 6. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten; 7. Auftretende Probleme direkt mit dem entsprechenden Schulkoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit am Ende eines Schuljahres evaluieren 8. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmeldungen); 9. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen ASD-Mitarbeitern und Lehrern aufzeigen, z.B. e- mail, Fax, Sprechstunden, Telefon 42 2.2.3Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen dem ASD und der Schule Der Jugendhilfekoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulkoordinator auf der Grundlage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen, moderieren und evaluieren. Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabei ist immer vom tatsächlichen Ist-Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfehlenswert: 1. Konferenz – Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten) – Benennung des Ist-Standes der Kooperation: - Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit - Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit 2. Konferenz – Benennung des Ist-Standes der Kooperation – Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit 3. Konferenz – Benennung des Ist-Standes der Kooperation – gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung, Elternwille) 4. Konferenz und folgende Konferenzen – Benennung des Ist-Standes der Kooperation – Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation – gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen ASD und Schule öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzen sinnvoll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essen beider Kollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie die sich anschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“). 2.2.4Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis Der Jugendhilfekoordinator vertritt den ASD im kommunalen Arbeitskreis, der sich ca. alle 6- 8 Wochen trifft (meist im Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertreten. Die Schulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil. Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD. Der Jugendhilfekoordinator soll im kommunalen Arbeitskreis: 10. Anregungen aus dem Team in den kommunalen Arbeitskreis einbringen; 11. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Teams; 12. Die eigenen Standards für die Zusammenarbeit mit den Schulen reflektieren und Anregungen für die Weiterentwicklung ins Team tragen; 13. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Team vorstellen bzw. mitteilen. 2.2.5Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen Der Jugendhilfekoordinator nimmt an den Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen des Kooperationsmodells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltungen sind einerseits die Reflexion des Kooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwicklung von zentralen fachlichen Bereichen der Zusammenarbeit. 2.2.6Tätigkeitsberichte des Jugendhilfekoordinators – – – – Der Jugendhilfekoordinator berichtet halbjährlich über: die Arbeit als Jugendhilfekoordinator im eigenen Team die Zusammenarbeit mit den Schulkoordinatoren die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis Schwerpunkte für seine Arbeit Zu den Treffen lädt die Planungsgruppe ein. 43 2.3 Fazit Durch den Jugendhilfekoordinator soll die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und den Schulen weiter verbessert werden. Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator ist verbindlich und sollte kontinuierlich durchgeführt werden. Der Jugendhilfekoordinator soll: – für die Zusammenarbeit motivieren; – Stolpersteine der Kooperation benennen; – die Kollegen fachlich unterstützen; – gemeinsame Entwicklungen initiieren Die Arbeit des Jugendhilfekoordinators kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Teamleitung/Amtsleitung erfolgreich sein. Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Team-/Amtsleitung eine Grundvoraussetzung. Auszug C: 3. Arbeit der Planungsgruppe „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen Die Planungs- und Steuerungsgruppe (PSG) will sich für die Konsolidierungsphase der „Kooperation Schule – Jugendhilfe im Kreis Aachen“ ziel- und aufgabenorientiert aufstellen und positionieren. Im Folgenden soll eine Aufgaben- und Arbeitsmatrix verdeutlichen, welche Aufgaben die PSG bereits ausfüllt bzw. evtl. ausfüllen will. Einzelschule – ASD Amtsleitungen Schulräte Kommunale Arbeitskreise Planungs- und Steuerungsgruppe Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich als Schaltstelle, an der Informationen von den einzelnen am Kooperationsprozess beteiligten Personen und Systemen zusammenlaufen, um diese in das Gesamtsystem zurückführen zu können. Dabei arbeitet sie sowohl aufgaben- und inhaltsorientiert als auch organisationsorientiert. I. Aufgaben- und Inhaltsorientierung der PSG: (1) Öffentlichkeitsarbeit/ Sensibilisierung Die PSG bietet Fachtagungen, Seminare, Fachgespräche, Workshops und Fortbildungen mit dem Ziel an, für den Schnittmengenbereich aus Schule und Jugendhilfe zu sensibilisieren. Dabei bietet sie die Strukturen des vorhandenen Kooperationsnetzes im Kreis Aachen an, um daraus überleitend Möglichkeiten und Chancen gelungener Kooperation zu benennen. (2) Qualitätssicherung Die PSG macht es sich zur Aufgabe, die Praxisthemen aus der gelebten Kooperation im täglichen Austausch (Einzelschule – Jugendhilfe) zu evaluieren und diese an das Gesamtsystem weiterzugeben (bestehende Kooperationsprojekte, Standards der Zusammenarbeit). Die konzeptionelle Arbeit zwischen den Einzelschulen und den Jugendämtern (Koordinatoren beider Systeme) kann hier eine Bündelung finden. – Evaluation über Leitfaden, Protokolle – Entwicklung von Standards – Fachtagungen – Praxisthemen (auch Visionen) Controling. 44 (3) Beratung Die PSG wünscht sich, eine Art Servicestelle zu sein, an die sich bei Fachfragen aus dem Kooperationsbereich Schule – Jugendhilfe gewendet werden kann. Damit arbeitet sie aktiv und pro- aktiv. Ebenfalls kann die PSG bei Kooperationskonflikten zwischen den Systemen bei Bedarf um Rat gefragt werden (z.B. Lösungsmodelle für den Fall, dass Koordinatoren in ihrer Schule/ihrem Jugendamt nicht zum Zuge kommen). II. Organisationsorientierung der PSG: (1) Leitfaden Der Leitfaden steht allen Koordinatoren und am Gesamtkooperationsprozess Beteiligten als eine Art Handbuch zur Verfügung und dient dem konkreten Austausch zwischen den Systemen (Standards der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Kooperationskreisläufe, Projektsammlungen, Konzeptarbeit, Möglichkeiten durch Zusammenarbeit, Synergieeffekte). (2) Fachtagungen Die Fachtagungen dienen als Austauschtage des Gesamtnetzwerkes (1.) der inhaltlichen Auseinandersetzung mit bestimmten fachspezifischen Themen (z.B. gemeinsame Förderplanung, Kindeswohlgefährdung), die auch zukunftsweisend ausgerichtet sein sollten (Entwicklungsbereiche), (2.) der Präsentation gelebter Kooperation (gemeinsame Projekte, Entwicklungen in den Schulen, Arbeitskreisen, Betreuungsformen...) (3) Arbeitstreffen der PSG – – – – – – 1x monatlich zur Pflege der Kommunikationsstrukturen Planung, Vorbereitung von Fachtagungen und Fortbildungen Klärung von Unklarheiten Evaluation der Zusammenarbeit (Protokolle) Alle 6- 8 Wochen Teilnahme an den kommunalen Arbeitskreisen Mind. 1x jährlich Berichterstattung der Arbeit „Kooperation Schule – Jugendhilfe“ bei Amtsleitungen und Schulräten – Aufbau eines Intranets als Kommunikationsplattform 45 Auszug D Vereinbarung der Kooperationspartner Schule/ Einrichtung der Jugendhilfe Stand Oktober 2004 Folgende Absprachen werden mit dem Kollegium der Schule:……..…………… und den Mitarbeitern/-innen der Einrichtung, Haus St. Josef Kinder-, Jugend und Familienhilfe Hehlrather Straße 6 in 52249 Eschweiler getroffen. Diese Informationen sollen alle Kollegen, Kolleginnen der Einrichtung und der Schule erhalten und umsetzen. – Bei Neuanmeldung von Kindern und Jugendlichen sollte der entsprechende Mentor mit anwesend sein und aktuelle Informationen über die derzeitige schulische und rechtliche Situation geben können. – Sollte eine Anmeldung in der Schule nicht durch den Mentor erfolgen, so ist spätestens zwei Wochen später ein Gespräch zwischen Lehrer und Mentor zu vereinbaren, um die nötigen Informationen zu übermitteln. – Zu jeder Anmeldung sollte das Einschulungszeugnis, das Abschlusszeugnis der 4. Klasse, das aktuelle Schulzeugnis sowie Name und Klasse der zuletzt besuchten Schule vorliegen. – Der Mentor sollte in allen Angelegenheiten des Kindes/Jugendlichen Ansprechpartner für die Schule sein. Bei längerer Abwesenheit sollte die Vertretung namentlich bekannt werden. – Wichtige Informationen sollten nur mit dem zuständigen Mentor ausgetauscht werden. Wenn dieser nicht erreicht werden kann, sollte der Schule mitgeteilt werden, wann der Mentor wieder im Dienst ist bzw. ihm eine Nachricht ins Fach gelegt werden kann. – Bei Elternsprechtagen, Klassenkonferenzen und Beratungsgesprächen sollte der Mentor bzw. ein Vertreter anwesend sein. – Krankmeldungen von Kindern sollten vor Unterrichtsbeginn in der Einrichtung gebündelt und dann an die Schule weitergeleitet werden. – Wichtige Informationen sollten über eine Nachricht im Hausaufgabenheft, Mitteilungsheft o. ä. ausgetauscht werden. – Die Schule sollte durch schriftliche oder mündliche Information der Einrichtung bzw. dem Mentor mitteilen, wenn sie an der Teilnahme am HPG bzw. an einer Helferkonferenz interessiert ist. Deshalb sollte eine frühzeitige Information über den Termin erfolgen. – Sollte es in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtung zu Zuständigkeitskonflikten oder Sorgerechtsunstimmigkeiten kommen, so ist das örtliche Jugendamt anzufragen. 46 47 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Schule & Jugendhilfe Koordinatoren Themen Tatbestände einer Kindeswohlgefährdung Hyperaktivität bei Kindern und Jugendlichen ADHS und die Folgen Behandlung mit Medikamenten Sonderschulaufnahmeverfahren Feststellung des Sonderpädagogischen Bedarfs Geeignete Schulformen Besonders schwierige Schüler Begrifflichkeiten Personensorge ect. Entwicklung gemeinsamer Formblätter Teilnahme an Hilfeplangesprächen Zusammenarbeit Jugendhilfeeinrichtung/ Schule Datenschutz Umgang mit Schulverweigerern Betreuung in Schulen ( offene Ganztagsschule ) Austausch zwischen ASD und Schulen Teilnahme an Schulkonferenzen Ambulante Angebote der Jugendhilfe Aktivitäten der Schulen Schulprojekte Sprechstunden an Schulen Vernetzung zwischen Schule, JA, Polizei Individuelle Problemsituationen besprechen Konzentrationsförderung Mobbing an Schulen Elterntraining/ Elternarbeit Soziale Trainingsprogramme an Schulen Streitschlichtung Psychologische Beratung an Schulen Suchtprävention Hausaufgabenbetreuung Förderunterricht für schwächere Schüler Projekt „Motivia“ Auszug F Themen. x Informationsaustausch von Jugendhilfe und Schule über aktuelle x Lösungsstrategien in individuellen Problemsituationen entwickeln. und Polizei. x Zusammenarbeit der Kommunalen Arbeitskreise mit Ordnungsamt „Schulschwänzer.“ x Systematische Absprachen zwischen Schulen und JA in Bezug auf Schulklassen. x Gesprächsangebote von JugendamtsmitarbeiterInnen in eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. x Vorstellung des Arbeitsschwerpunktes „Sexueller Missbrauch“ durch Jugendämter an Aktivitäten der Schule. x Teilnahme von ASD- MitarbeiterInnen und Koordinatoren der regelmäßigen Abständen. x Vorstellung der ASD MitarbeiterInnen in Schulkonferenzen in ambulanten Jugendhilfeangeboten. x Hospitation bei verschiedenen Angeboten im Rahmen von x Teilnahme von Koordinatoren der Schule an Hilfeplankonferenzen. „Kooperation Schule und Jugendhilfe“ Eschweiler: Kommunale Arbeitsgruppe Ideen zur weiteren inhaltlichen Gestaltung! Auszug E Auszug G Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der Schule Talstraße, der Astrid-Lindgren-Schule und dem Jugendamt Stolberg Teil I: Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischen der Sc hule T als tr aße, Schule Tals alstr traße, der Astrid-Lindgren-Schule und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg Teil II: Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung der Sc hule T als tr aße, Schule Tals alstr traße, der Astrid-Lindgren-Schule und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg Teil I: Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls 1. Schulen und Jugendamt vereinbaren im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen offen und eng zusammen zu arbeiten. 2. Hat eine Lehrkraft bei einem Kind /Jugendlichen den Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung oder stellt eine solche fest, ist in diesem Fall unverzüglich zu handeln. Die Schulleitung ist über den Sachstand zu informieren. Die Schulleitung setzt sich mit dem Leiter des ASD Stolberg in Verbindung. Außerhalb der Bürozeiten des Jugendamtes Stolberg ist über die Polizei bzw. Feuerwehr der Bereitschaftsdienst der Stadt Stolberg einzuschalten. 3. Je nach Lage des Falles werden unmittelbar durch das Jugendamt/den Bereitschaftsdienst Maßnahmen eingeleitet. Je nach Gefährdungsmerkmalen leitet die Schulleitung Sofortmaßnahmen ein. Über Entscheidungen und Maßnahmen wird die jeweils andere Institution im Rahmen des Datenschutzes umgehend informiert. 4. Die Information der Eltern erfolgt grundsätzlich über das Jugendamt. Bei Rückfragen der Eltern informiert die Schule über die Einschaltung des Jugendamtes. 5. Dieser Prozess wird an Hand von Formblättern (Anlage 1 und 2) dokumentiert. Die Schulleitungen und der Leiter des ASD überwachen den Prozess und werden bei Störungen unverzüglich Kontakt aufnehmen und nach Lösungen im Sinne der Kooperationsvereinbarung suchen und diese umsetzen. 6. Es findet einmal im Jahr eine Fachkonferenz der Kooperationspartner statt. Die beteiligten Schulen unterbreiten dem Leitungsteam vor den Sommerferien einen Terminvorschlag. Die Organisation der Fachkonferenz übernimmt das Jugendamt. 48 Teil II: Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung 1. Wenn auf Grund eines HzE - Antrages ein Fachgespräch anzusetzen ist, ist Schule zu beteiligen. Die Beteiligung ist im Einzelfall verbindlich abzusprechen. 2. Schule ist am Hilfeplangespräch grundsätzlich zu beteiligen. Die Gestaltung der Teilnahme wird im Fachgespräch festgelegt. Gegenseitige Information ist sicherzustellen. 3. Fachgespräche/Hilfeplangespräche unter Beteiligung der Schule sind grundsätzlich nachmittags ab 13:30Uhr zu führen. 4. Im Rahmen des Hilfeplanprotokolls ist auch die Rolle der Schule im Helfersystem zu beschreiben. 5. Im laufenden Hilfeverfahren kann bei Besonderheiten der beiliegende Anfrage / Rückmeldebogen über FAX zur Kommunikation zwischen Schule / Jugendhilfe benutzt werden (Anlage). 6. Vertrauen und Zusammenarbeit muss wachsen. Dazu a) kann das Jugendamt zum HPG – VERFAHREN in Schulkollegien bei Bedarf informieren. b) kann im Vorfeld von HzE – Maßnahmen durch die Schule das Jugendamt zu anonymisierten Fallbesprechungen herangezogen werden 7. Mindestens einmal p.a. wird durch Schulleitungen und der Leitung des Jugendamtes die laufende HPG - Praxis besprochen. Willi Seyffarth Doris Rößeler Jürgen Mohr für das Jugendamt Stolberg für die Schule Talstraße für die AstridLindgren-Schule 49 Praxisforum 3 Gartenschule Bonn: Bildung, Förderung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Sabine Lukas, Leiterin des „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn Stephan Dülberg, Geschäftsführer der Jugendfarm Bonn e.V. Martin Herkt, Leiter der Abteilung Jugendhilfeplanung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn Kurzbeschreibung: Die Gartenschule ist eine Förderschule, in der mehr als 40% der Schüler/-innen den Förderschwerpunkt „Soziale und emotionale Entwicklung“ haben. Zum Schuljahr 2005/2006 wurde die Schule Offene Ganztagsschule im Primarbereich. 16 Kinder werden in zwei Gruppen am Nachmittag betreut. Träger der Maßnahme ist die Jugendfarm e.V. Das Angebot verzahnt zwei konzeptionelle Grundlinien: die offene Ganztagsschule und die „Hilfen zur Erziehung“. Kinder, für die Hilfen zur Erziehung gewährt werden, werden in die Betreuung integriert, so dass andere Kinder von dem höheren Betreuungsschlüssel profitieren können und zugleich eine Integration der Kinder mit Erziehungshilfe in eine Gruppe gewährleistet wird. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung des freien Trägers mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe sorgt für ein pädagogisch differenziertes und heilpädagogisch ausgerichtetes Betreuungssetting, da die meisten Kinder neben Sprach- und Lernbehinderungen erhebliche Erziehungsdefizite aufweisen. Die Erziehung der Kinder innerhalb der Familie wird durch Elternarbeit unterstützt. Die Partner und ihre Rollen: – OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Schule, dem Schulträger (im Verbund mit Schulaufsicht), dem Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Jugendfarm e.V. – Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und zusätzlicher Förderung für die Kinder formuliert. – Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tagesgruppen und bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht und das Konzept entwickelt. – Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt und hat den präventiven Ansatz unterstützt. – Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess moderiert und die Entscheidungen in den politischen Gremien vorbereitet. Kontakt Sabine Lukas, „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn, Bottlerplatz 1, 53111 Bonn Telefon 0228/77– 3177, E-Mail: [email protected] Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V. Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Jugendhilfeplanung, Bottlerplatz 1, 53103 Bonn Telefon 0228/773142, E-Mail: [email protected] 50 Gartenschule Bonn Bildung, Förderung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule - Ein Praxisprojekt • Offene Ganztagsschule in Bonn • Die Gartenschule • Die vier Partner • Das Kooperationsmodell • Aus der Praxis 51 Offene Ganztagsschule in Bonn - Organisationsstruktur • Der Aufbau der offenen Ganztagsschule (OGS) wird durch das Stadtbüro Offene Ganztagsschule geplant und begleitet. • Auf einem Jour fixe zwischen Jugendamt und Schulamt ist OGS zentrales Thema. • Ein Projektteam mit Vertretern von Schulamt, Schulaufsicht, Jugendamt, Jugendhilfe (und Politik) bereitet Entscheidungen vor. • Es finden gemeinsame Sitzungen von JHA und Schulausschuss statt. • Der Arbeitskreis der Träger wird zur Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG Offene Ganztagsschule in Bonn - Grundsätze • Für circa 40% der Kinder an allen Grundschulen und Förderschulen werden OGS-Plätze geschaffen (4.900 Langbetreuungsplätze zu 2.000 vor OGS). • Jede Schule entwickelt ihr individuelles Modell. • Das Budget für einen OGS-Platz beträgt 2.000 € pro Kind und Jahr. • Es gibt Standorte, da brauchen Kinder mehr: OGS-plus. • Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen, für diese Kinder ein Budget von 2.500 - 3.000 € zur Verfügung zu stellen. 52 Die Partner •OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen Schule, Schulträger (im Verbund mit Schulaufsicht), dem Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Jugendfarm e.V. •Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und zusätzlicher Förderung für die Kinder formuliert •Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tagesgruppen und bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht und das Konzept entwickelt •Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt und hat den präventiven Ansatz unterstützt •Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess moderiert und die Entscheidungen in den politischen Gremien vorbereitet 53 Die Gartenschule •Die Gartenschule ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten „Sprachentwicklung“, Lernen“ und „ Emotionale und Soziale „Entwicklung“ •Sie wird von 94 Kindern von Klasse 1 bis 10 besucht •Über 40% der Kinder haben den Förderschwerpunkt „Soziale und emotionale Entwicklung“ •Die Klassen 1-6 umfassen 37 Kinder. Hier liegt ein besonders hoher Anteil von „EZ-Kindern“ vor Die Gartenschule •Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, den Kindern die Teilnahme an der Lebens- und Berufswelt zu ermöglichen •Inhalte der schulischen Arbeit drehen sich um den Erwerb von Schlüsselqualifikationen in den Kulturtechniken, im Lern- und Arbeitsverhalten und im sozialen Miteinander •Die Schule arbeitet im Sinne eines systemischen Ansatzes unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes und baut für jedes Kind ein tragfähiges Netzwerk auf, in dem verschiedene Helfersysteme miteinander verbunden sind 54 Die Jugendfarm •Der Verein Jugendfarm Bonn e.V. ist seit 20 Jahren im Stadtteil aktiv und arbeitet seit vielen Jahren mit der Gartenschule zusammen •Auf der Farm und dem betreuten Spielplatz Finkenweg gab es erste Projekte „außerschulischer Unterricht“ • Der „Nami-Club“ an der Gartenschule entstand aus Mitteln des Landesjugendplanes für Freizeitangebote von Jugendhilfeträgern an Schulen und wurde weiterentwickelt zu einem ganzheitlichen Konzept Das Modell Das Modell der offenen sozialpädagogischen / heilpädagogischen Ganztagsschule ist ein integratives Konzept der sozialpädagogischen Betreuung sowie der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Entwicklungsstörungen. Dabei werden die Lücken geschlossen, die in der Vergangenheit durch die unterschiedlichen und nicht vernetzt arbeitenden Helfersysteme entstanden. 55 Ziele für die Kooperation: • Stärkung der Eltern und Schüler, damit sie die Schule als Chance und nicht als unwirksame Institution oder institutionellern Umweg erleben • Unterstützung der Gartenschule in ihrer Moratoriumsfunktion • Unterstützung der Schule in ihrer Funktion als Schonraum • Aufgrund der Bedeutung des familiären Hintergrundes sind in diesem Modell die Eltern grundsätzlich als Kooperationspartner gefordert und werden in die Arbeit mit den Kindern einbezogen Neben diesen allgemeinen und langfristig zu sehenden Zielen gibt es die mittelfristigen, individuellen und konkreten Ziele, die sich aus dem Konzept der offenen sozialpädagogisch betreuten Ganztagsschule sowie aus der Leistungsbeschreibung ergeben • Dabei werden zwei formale Grundlinien verfolgt: • • 56 Ausrichtung des Betreuungskonzeptes nach den Richtlinien der Offenen Ganztagsschule (OGS). – Die OGS ist zurzeit eine politisch gewollte und auch finanziell ausreichend ausgestattete und strukturgebende Betreuungsform Hilfen zur Erziehung (HZE) - hochspezialisierte und systemisch orientierte Interventionsformen, die auch an den Ursachen von Verhaltensstörungen ansetzen Die besondere Herausforderung: • Völlig unterschiedliche Finanzierungsmodelle • Hilfen zur Erziehung sind in der Regel einzelfallorientiert, bedürfen eines individuellen „Hilfeplanes“ • Wie lässt sich ein Budget aus den unterschiedlichen Töpfen herstellen? • Wie kann und soll das Ganze abgerechnet werden? Leistungsbeschreibung: • • • • • §§ 29 ff SGB VIII Lebensfeldergänzende erzieherische Hilfen Individuelles Erziehungshilfeangebot mit Projektcharakter findet in 2 Gruppen bis zu 8 Kindern und Jugendlichen der Jahrgangsstufe 1 bis 6 statt (davon jeweils 2 über HzE) beinhaltet Elemente von Tagesgruppe, sozialer Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft, bezieht auch aufsuchende Arbeit mit ein und kann andere Hilfeformen ergänzen Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen MitarbeiterInnen des Jugendamtes, der Jugendfarm, der Schule und der Familie werden durch die Vereinbarungen des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) geregelt . 57 Kooperationsvereinbarung: • Vertrag zwischen Träger, Stadt und Schule über OGS • Zusätzliche Vereinbarung mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe über ein Jahresbudget: ¾ Fiktiv wird für 4 Kinder eine Kalkulation erstellt über die Gesamtkosten des Projektes (16 betreute Kinder) ¾ Städtische OGS Mittel werden abgezogen ¾ Landesmittel werden abgezogen (GU Kinder) ¾ Den verbleibenden Anteil übernimmt Wirtsch. Jugendhilfe, auch wenn nicht alle 4 Plätze über HzE belegt werden Pädagogische Grundlinie : • Es gibt feste Betreuungs- und Bezugspersonen. Diese haben eine sozial- bzw. heilpädagogische Ausbildung und nehmen die Kinder in einem ganzheitlichen Verständnis wahr. • Es wird grundsätzlich Kontakt zu den außerschulischen Bezugspersonen der betreuten Kinder hergestellt. Dabei soll versucht werden, auch auf das familiäre System einen fördernden und positiven Einfluss auszuüben. • Die sozialpädagogisch/heilpädagogisch offene Ganztagsschule arbeitet vernetzt und sozialräumlich. Die Lebenswelt der Kinder wird berücksichtigt. 58 Pädagogische Grundlinie : • • • • Die Kinder sollen gerne in die Schule und in die Betreuung gehen. Viele Angebote sollen möglichst draußen an der frischen Luft stattfinden und viel Bewegung und Abwechslung beinhalten. Die Kinder sind grundsätzlich in festen und überschaubaren Gruppen eingeteilt, die ihnen klare Strukturen bieten. Die Fachkräfte arbeiten Hand in Hand mit den Lehrkräften. Es werden nach Notwendigkeit individuelle Förderpläne für jedes betreute Kind erstellt. Diese werden in regelmäßigen gemeinsamen Konferenzen fortgeschrieben. Inhaltliche Merkmale • • • • : Wochenrahmenplan als Orientierungslinie Mittagessen als fester Bestandteil des Programms Hausaufgabenbetreuung als fester Bestandteil des Nachmittagsprogramms Freizeit- und Pausengestaltung für alle als komplementäre Elemente der sozialpädagogischen OGS 59 Förderung der emotionalen Kompetenz und der sozialen Entwicklung • • • • • • Durch pädagogische Gruppenangebote, Leben in der Gruppe, Verhaltenstraining, Elemente der sozialen Gruppenarbeit Durch strukturelle Rahmensetzung, geregelte Abläufe, Einübung von Ritualen Durch intensive Auseinandersetzung mit geschulten Konfliktpartnern, die um die Nöte und Ängste der Kinder wissen und aufgrund ihres Handlungsrepertoires die eingefahrenen Muster stören und unterbrechen können Durch klare, verlässliche Beziehungsangebote und strukturierte Einzelkontakte Durch heilpädagogische Zusatzangebote, z.B. Psychomotorik, heilpädagogisches Reiten, Einzelstunden Ggf. durch geschlechtsspezifische Angebote Förderung der praktischen Fähigkeiten /Fertigkeiten und der aktiven Freizeitgestaltung durch ein breites Angebotsspektrum • • • 60 Sportliche Angebote, z.B. Selbstverteidigung, Boxen, Fußball, Hockey etc. Handwerkliche Angebote, z.B. Laubsägearbeiten, Töpfern, Papierflieger basteln, Krachmaschinen bauen, Traumfänger basteln etc. Musisch-Kulturelle Angebote, z.B. Handpuppenspieltheater, Schwarzlichttheater, Karaoke, Stadtteilerkundungen, Rhythmik und Perkussion, Cheerleaderkurse, Breakdance etc. Betreuungsarrangement: – • • • • • • Betreuungsdauer Beginnt nach dem Unterricht in der Regel nach 11.30 Uhr Endet in einer flexiblen Abholphase zwischen 16.00 und 16.30 Uhr Findet von montags bis freitags statt – Ferienbetreuung In den Sommerferien sind drei Wochen im Rahmen der Stadtranderholung der Jugendfarm im Beitrag inbegriffen In den Osterferien eine Woche eigenes Betreuungsprogramm, eine Woche zusammen mit dem Spielplatz Finkenweg In den Herbstferien eine Woche im Rahmen der Örtlichkeit Gartenschule Erste Erfahrungen • • • • • • – Akzeptanz Projekt wird von Kindern und Eltern als sehr hilfreich angenommen Die Fachgremien sehen sich in der Wirksamkeitsvermutung bestätigt Die Lehrkräfte fühlen sich in ihren Bemühungen unterstützt – Herausforderung Zwei Systeme prallen aufeinander Jugendhilfe ist „schneller“ als Schule Abstimmung der Förderpläne 61 Erstes Fazit – Aus Sicht des Stadtbüros: • • • Die Mühe hat sich gelohnt, es macht Spaß zu sehen, wie gut es den Kindern dort geht Das Projekt stellt das Kind in den Mittelpunkt ( nicht die Institutionen) Auch in Zeiten knapper Mittel sind mit Phantasie und Engagement gute Projekte auf den Weg zu bringen Erstes Fazit – Aus Sicht des Fachdienstes: • Das Projekt verhindert eine weitere „Aussortierung“ von Kindern • Bündelung unterschiedlicher pädagogischer Professionen erhöht die Qualität • Die Zusammenarbeit zwischen Schule und FFE ist sehr viel intensiver geworden 62 Erstes Fazit – Aus Sicht der Schule: • Schule fühlt sich erleichtert über qualifizierte Förderung • Die OGS-Mitarbeiter unterstützen die Lehrer bei der Umsetzung der Förderpläne • Gemeinsame Elterngespräche und Hilfeplangespräche erweitern den Blick auf die Kinder Erstes Fazit – Aus Sicht des Trägers: • Sinnvolle Investition von Ressourcen und Planungskraft in den Sektor Schule • Beteiligungsmöglichkeit in einem der wichtigsten Sozialisationsfelder für Kinder • Jugendfreizeitangebote werden nicht automatisch obsolet wegen OGS 63 Erstes Fazit – Aus Sicht der Kinder: 64 65 Nachtrag Die Bewertung der „Kooperation von Schulen und dem Bereich Erziehungshilfe am Beispiel des Projektes Gartenschule“ durch die Präsentatoren im Anschluss an die Tagung Wie werden die bereits vorhandenen Kooperationsstrukturen vor dem Hintergrund der Anforderungen im JFG bewertet? – Schule, freie Träger und Eltern sind in ständigem gegenseitigem Austausch. Dazu sind feste Strukturen geschaffen worden. – Bei der Planung des Projektes waren alle entsprechenden Stellen beteiligt (Jugendamt, Schulamt, Schulaufsicht, freie Träger und Schule). Die Weiterentwicklung und Begleitung des Projektes soll auch gemeinsam durchgeführt werden. – Die Schule beteiligt sich mit personellen Ressourcen an dem Projekt. – Formelle und informelle Kooperationsstrukturen (Planungsgruppe, gegenseitige Hospitation, gemeinsame Fortbildung,gemeinsame Durchführung von Elterngesprächen, gemeinsame Entwicklung eines Lern- und Förderplanes usw.) haben sich bereits zum Teil etabliert bzw. werden angestrebt. Welche Anforderungen gibt es an Schule, welche an Jugendhilfe? – Wo muss sich jeder wie bewegen, welche (auch Verwaltungs-)Grenzen gilt es zu überwinden? – – – – – Anforderungen anSchule/Jugendhilfe: Austausch mit den sozialpädagogischen Fachkräften auf einer Ebene durchführen Vorbehalte müssen auf den Tisch Frühzeitiger Austausch Strukturen zum Kennenlernen des jeweils anderen Systems (Schule bzw. Jugendhilfe) schaffen. 66 „Den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerisch folgen“: Ist das ein realisierbares Leitziel für kommunale Planungsprozesse und Netzwerke? Projekte der Erziehungshilfen in Schulen sind ein Weg „den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerisch zu folgen“. Die Kinder müssen nicht „Sondereinrichtungen“ besuchen. Das Projekt Gartenschule folgt dem genannten Leitziel. Die Schule ist im Stadtbezirk Beuel angesiedelt, die Kinder der Gartenschule wohnen meistens in Beuel, und der freie Träger (die Jugendfarm) hat seine Hauptfreizeiteinrichtungen auch in Beuel. Der freie Träger ist auch Mitglied des Sozialraumteams Beuel. Welche Entwicklungsbedarfe gibt es in der Umsetzung des JFG: (a) Was brauchen die handelnden Akteure vor Ort? – Flexibilität bei Personal- und Finanzressourcen (b) Welche gegenseitigen Unterstützungsprozesse sind nötig (zwischen Schulämtern – Jugendämtern – ggf. auch Schulverwaltungsämtern)? – Informationsaustausch – Schlüsselpersonen als Verbindungsglieder zwischen Schulämtern und Jugendämtern (c) Welche Kooperationsleistungen der Schulen und freien Träger werden gebraucht? – Gemeinsame Formulierung von bzw. Konsensfindung bei Aufträgen und Zielen mit den Kindern, FFE, Eltern, Schule und oder/Institutionen – Klärung von Verantwortlichkeiten – Informeller Austausch (z.B. Durchführung von gemeinsamen Festen, gegenseitige Einladung zu besonderen Anlässen) – Formeller Austausch (täglich, regelmäßiger Informationsaustausch z.B. bei Fehlen eines Kindes), gemeinsam abgestimmte Elternarbeit (eventuell Durchführung gemeinsamer Elterngespräche), gegenseitige Hospitationen, Durchführung von gemeinsamen Aktionen, regelmäßige Foren zum Austausch über Einzelfälle und über den Einzelfall hinaus, Entwicklung von gemeinsamer Entwicklung von Erziehungs- und Förderplänen, Bereitschaft zum Austausch in Krisensituationen – Feste Ansprechpartner – Räumliche Nähe – Gestaltung von attraktiven Lebensräumen für Kinder auf dem Schulgelände – Sozialräumliche fallübergreifende Netzwerkarbeit (d) Gibt es Fortbildungsbedarfe? 2006/2007 ist eine Fortbildungsreihe geplant für Lehrer/innen und Sozialpädagogen zu den u.g. Themen : – Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) in Bonn stellen sich vor. Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit mit Schulen. – Träger der stationären Heimerziehung in Bonn stellen sich vor. Kennenlernen der Einrichtungen vor Ort. Beispiele für einzelfallbezogene und fallübergreifende Kooperation zwischen Heim und Schule werden vorgestellt. – Vernetzte Elternarbeit zwischen Elternhaus –Schule – Jugendamt – Jugendhilfeträger – Jungenarbeit an der Schule- Erfahrungen aus zwei Jahren Jungenprojekt Im Rahmen des geplanten Erziehungshilfetages am 17. November 2006 wird sich eine Arbeitsgruppe mit dem Stand der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beschäftigen. Aktueller Fortbildungsbedarf wird erfragt. (d) Gibt es Beratungsbedarf durch z.B. die Landesjugendämter? Beratungsbedarf über die Evaluation solcher Projekte. 67 Praxisforum 4 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojekt zur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen Christian Stelljes, Projektverantwortlicher, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V. Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner der Stadt Leverkusen Bezeichnung des Gremiums: Projektbegleitende Steuerungsgruppe, zusammengesetzt aus: – vier städtischen Vertretern aus den Fachbereichen Erziehungshilfe, Jugendförderung/Jugendsozialarbeit, Jugendhilfeplanung und dem Leiter der „Städtischen Projektgruppe Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ – drei schulischen Vertretern aus Grund-, Haupt- und Förderschule – zwei Mitarbeitern der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e.V. Kurzbeschreibung: Die Steuerungsgruppe wurde im November 2005 auf Initiative der Katholischen Jugendwerke hin ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule zu erfassen; bestehende kooperative Strukturen zu stärken und neue Kooperationsformen/-angebote zu entwickeln. In der Steuerungsgruppe werden die einzelnen Projektschritte abgestimmt. Kurzbewertung: Bei allen Teilnehmern der Steuerungsgruppe besteht Interesse daran, neue kooperative Strukturen zu entwickeln – beziehungsweise bereits bestehende zu stärken. Zum derzeitigen Stand besteht Übereinkunft darin, dass es bereits viele gut funktionierende Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule gibt (eine Bestandsaufnahme liegt vor). Aktuell wurde der Bedarf an einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle) festgestellt. Der nächste Schritt wird sein, mit der Gruppe zu überlegen, wie und in welcher Form ein solches Netzwerk geknüpft werden kann. Kontakt Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V., Goethestraße 11, 51379 Leverkusen Telefon 02171/490129, E-Mail: [email protected], Internet: www.kjw-lev.de Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen Telefon 02171/490129, E-Mail: [email protected] 68 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule „Modellprojekt zur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen“ (1.8.05 bis voraussichtlich 31.7.07) Projektträger: Kooperationspartner: Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V. Goethestraße 11 51379 Leverkusen Kontakt: Christian Stelljes Tel.: 02171 – 490129 [email protected] Stadt Leverkusen Goetheplatz 1-4 51379 Leverkusen Kontakt: Hans-Josef Nieder [email protected] Ziele des Projektes Erfassung bestehender Kooperationsstrukturen/ -angebote Stärkung bestehender Kooperationsstrukturen/ -angebote Entwicklung neuer nachhaltiger Kooperationsformen 69 Vorgehensweise: 1. Etablierung einer Steuerungsgruppe mit folgenden Teilnehmern: 4 städtische Vertreter 3 schulische Vertreter Erziehungshilfe, Jugendförderung/Jugendsozialarbeit, Jugendhilfeplanung Leiter „Städtische Projektgruppe OGGS“ Grund-, Haupt, und Förderschule 2 Mitarbeiter Katholische Bereichsleitung Jugendwerke Projektverantwortlicher 2. Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu Kooperationsstrukturen / -angeboten zwischen Jugendhilfe und Schule in Leverkusen: Bestehende Kooperationsstrukturen: Jugendhilfeplanung AG Jugendsozialarbeit Schulentwicklungsplanung (Beteiligung) Sozialräumliche Gremien 70 12 Sozialraum AGs, in denen VertreterInnen unterschiedlicher Schulformen mitarbeiten Dienste des FB Kinder und Jugend Schulpsychologischer Dienst RAA (Regionale Arbeitsstelle zu Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien) Schulsozialarbeit (Partner: Förderschule, Hauptschule, Gesamtschule) Bestehende Kooperationsangebote: Schulkinderbetreuung (noch) SiT und „Schule 8 – 1“ erzieherische & schulische Förderung (GGS Regenbogenschule, JH Lindenhof, Abteilung erzieherische Hilfen, Netzwerk) IST – Intensivbeschulung erziehungsschwieriger Kinder (Kinderheim, Schulrätin, Abteilung erzieherische Hilfen) OGS: JHPL: Mitarbeit in der Projektgruppe und Leitung des Qualitätszirkels freie Jugendhilfe als Träger der außerunterrichtlichen Angebote Projekte in den Sozialräumen (u.a.) Sozialtrainings Mädchenprojekte (HS und Mädchentreff) Schwangerschaftsprävention Integrative Arbeit (FöS, GES, GGS und ToT) 3. Bisherige Ergebnisse Durch die Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass bereits viele Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule in Leverkusen bestehen Standortbezogen sind diese Kooperationen gut organisiert Weitergehende Bedarfe Es gibt in Leverkusen keine Stelle, an der die Entwicklungen im Bereich „Kooperation Jugendhilfe und Schule“ gebündelt und systematisch im Blick gehalten werden Folglich wurde von allen Beteiligten der Bedarf an einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle) festgestellt 71 4. Die Idee der Vernetzung soll in Zukunft weiter verfolgt werden Weil es sich bei der Schnittstellenidee um ein übergeordnetes Thema handelt, ist es notwendig schulische Entscheidungsträger mit in die weiteren Planungen einzubeziehen Nächste Schritte werden sein: 72 Ausblick / Perspektive die beiden Schulrätinnen und einen Vertreter der „Schulleiterkonferenz RS, GES, GYM“ über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu informieren Beide Schulrätinnen sowie den Vertreter der Schulleiterkonferenz zum nächsten Treffen der Steuerungsgruppe einzuladen Diskussion über Bedarf und Ausgestaltung eines Netzwerkes Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen Regionalisierung und Sozialraumorientierung der Leverkusener Jugendhilfe Zum besseren Verständnis der Ausgangsbedingungen für das vorgestellte Projekt wird auf den folgenden Folien das Konzept der „Regionalisierung und Sozialraumorientierung der Leverkusener Jugendhilfe“ vorgestellt. Motivation, Partizipation und Mobilisierung lokaler Selbsthilfekräfte Optimale Nutzung der Ressourcen des sozialen Raumes Leitgedanken Bereitstellung einer sozialen Angebotsstruktur auf der Grundlage von Kooperation, der Bildung von Netzwerken und einer potenzialorientierten sowohl fall- als auch feldbezogenen Sichtweise Zielentwicklung und kontinuierliche Zielüberprüfung der Angebote der Jugendhilfe Regionen I Hitdorf Rheindorf III Steinbüchel II Schlebusch/ Opladen Berg. Neukirchen Waldsiedlung Alkenrath Lützenkirchen Quettingen IV Manfort Wiesdorf Bürrig/ Küppersteg 73 Opladen Quettingen Berg. Neukirchen Hitdorf Lützenkirchen Rheindorf Sozialräume Bürrig/ Küppersteg -Stadtteile- Wiesdorf Steinbüchel Manfort Alkenrath Schlebusch/ Waldsiedlung Gremien im Rahmen der Regionalisierung/Sozialraumorientierung der Leverkusener Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Steuerung und Grundsatzfragen der Kinder u. Jugendhilfe - Regionale kooperative Gremien Abstimmung über und Koordination regionaler Bedarfe und Mittel. Sozialraumarbeitsgemeinschaften Entwicklung und Abstimmung von stadtteilbezogenen Bedarfen. 74 Besetzung und Anbindung der regionalen kooperativen Gremien KJHA Unterausschuss Jugendhilfeplanung FB Kinder undJugend AG 78 Jugendarbeit AG 78 HzE Sozialraum AG Moderator/Geschäftsführer auf Zeit (MA Fr. Träger) AG 78 Jugendsozialarbeit AG 78 Tageseinrichtungen Sozialraum AG Stadtjugendring Sozialraum AG Familienzentrum Sozialraumarbeitsgemeinschaften (mögliche Besetzung) Jugendverband Vertreter/in des regionalen Famillienzentrums Regionale Mitarbeiter des Öffentl. Trägers*) Polizei Tageseinrichtung(en) Jugendhaus Sozialraumarbeitsgemeinschaft Elterninitiative Kath. Kirchengemeinde Schulen Sportverein(e) Bürgerinitiative Ev. Kirchengemeinde Wohnungsgesellschaft *)Organisation, Koordination, Moderation 75 Praxisbeispiel 5 Strukturen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Stadt Leichlingen Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule der Stadt Leichlingen Kontakt Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen Telefon 02175/992246, E-Mail: [email protected] Strukturen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Stadt Leichlingen 76 Kommunale Vorraussetzungen und Strukturen z z z Die Stadt Leichlingen hat ca. 28.000 Einwohner Im Juni 2005 wurden das Schulverwaltungsamt und das Jugendamt zum Amt für Jugend und Schule zusammengefasst In Leichlingen gibt es fünf Grundschulen, eine davon ist eine konfessionelle Grundschule ohne festen Schulbezirk, sowie drei weiterführende Schulen (städt. Gymnasium, städt. Realschule und städt. Gemeinschaftshauptschule) Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ z Bestand bis zum Schuljahr 2003/2004 ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Schulkinderhaus an der GGS Büscherhof Schulkinderhaus an der GGS Uferstraße Schulkinderbetreuung in Form von „13 plus“ und „Schule von acht bis eins“ an der GGS Witzhelden 2 Hortgruppen in einer ev. Kindertagesstätte 2 Gruppen nach dem „SiT“ - Programm 77 Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ z derzeitiger Stand ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Offene Ganztagsschule an der GGS Büscherhof mit 100 Plätzen Offene Ganztagsschule an der GGS Uferstraße mit 75 Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ Offene Ganztagsschule an der KGS Kirchstraße mit 50 Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ 50 Plätze im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ an der GGS Bennert Eine „SiT“-Gruppe Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ z Planung z Schuljahr 2006/2007 ¾ • Schuljahr 2007/2008 ¾ ¾ ¾ 78 Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS Bennert mit 25 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS Witzhelden mit 50 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ Besonderheit: Die OGS wird konzeptionell und räumlich in enger Kooperation mit einer K.O.T. arbeiten Mit Einrichtung der fünften OGS geht die Verwaltung davon aus, dass mehr als 38 % aller Leichlinger Grundschüler und Grundschulerinnen ein Betreuungsplatz im Bereich OGS oder „Schule von acht bis eins“ zur Verfügung gestellt werden kann. Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ z z Die Planung im Bereich OGS erfolgte unter Federführung des Jugendamtes in Abstimmung mit den Jugendhilfeträgern und den Schulleiterinnen und Schulleitern Den Anstoß zur Erweiterung der Schulkinderbetreuung erhielt das Jugendamt von den Trägern der Schulkinderhäuser (Jugendhilfeträgern) und den jeweiligen Schulleiterinnen bzw. Schulleitern Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich z z Die Planungsergebnisse wurden sowohl im Ausschuss für Schule und Sport als auch im Jugendhilfeausschuss diskutiert. Einzelne Sitzungen fanden als gemeinsame Sitzungen beider Ausschüsse statt. Derzeit erarbeiten Schulleitungen, Träger der außerunterrichtlichen Angebote und das Amt für Jugend und Schule gemeinsam kommunal verbindliche Qualitätsstandards für den Bereich OGS (Qualitätszirkel). 79 Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ z z Die Stadt Leichlingen ist Träger eines Kinderund Jugendzentrums, dessen Stellenplan 2 Hauptamtlerstellen beinhaltet. Angegliedert an das städtische Kinder- und Jugendzentrum ist das Arbeitsfeld der aufsuchenden Jugendarbeit („Streetworker“ mit 19,25 Std. / Woche). Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ z z z 80 Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen – Witzhelden ist Träger einer „kleinen offenen Tür“ (KOT), die von 2 teilzeitbeschäftigten Kräften betreut wird. Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen betreibt eine Jugendeinrichtung, die an 2 Tagen in der Woche für ca. 7 Stunden geöffnet ist. Bei der Stadt Leichlingen ist außerdem ein Schulsozialarbeiter (19,25 Std. / Woche) angestellt. Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ z Präventionskonzept „Sucht“ ¾ ¾ ¾ Der Anstoß zur Entwicklung eines solchen Konzeptes kam aus dem politischen Raum (Auftrag des JHA und des Ausschusses für Schule und Sport) Das Konzept wurde gemeinsam von Beratungslehrern, Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde im RBK, Präventionsfachkräften (Kommunal und freier Träger) und dem Schulsozialarbeiter erarbeitet Verbindliches Präventionskonzept an allen weiterführenden Schulen in Leichlingen Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ¾ ¾ ¾ An der Konzeptentwicklung waren beratend beteiligt: die jeweiligen Schulleitungen und Schulpflegschaftsvorsitzenden, die Verwaltung des Amtes für Jugend und Schule sowie die Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses 81 Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ z Arbeitskreis „FAKT“ ¾ ¾ ¾ Mitglieder des Arbeitskreises sind alle Träger / Institutionen, die Maßnahmen und Angebote im Bereich „Übergang Schule – Beruf“ vorhalten, Schulleiter der weiterführenden Schulen, der Schulsozialarbeiter und die Fachkraft des kommunalen Jugendamtes Ziel ist eine bessere Abstimmung und Verzahnung der einzelnen Angebote Ergebnis: Einrichtung einer „Clearingstelle“, die z T. aus Mitteln der Arbeitsverwaltung finanziert wird. Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ z Schulkinderbetreuung an der GHS Leichlingen ¾ ¾ ¾ 82 Finanzierung der Schulkinderbetreuung aus Mitteln der Jugendhilfe (Landesjugendplan Pos. II., kommunale Mittel aus dem Bereich Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) und der Schule (13plus, Silentium) Aufeinander abgestimmte und verzahnte Betreuungsangebote, die sich am jeweiligen Förder- und Betreuungsbedarf des Kindes orientieren Koordinierung und Vernetzung der Angebote durch das Amt für Jugend und Schule Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ¾ ¾ Regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche zwischen einzelnen Trägern, der Schulleitung, dem Schulsozialarbeiter und der kommunalen Fachberaterin „Jugendarbeit“ Die Entwicklung des Konzeptes Gebundene Ganztagshauptschule erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt Resümee z z Der § 7 KJFöG entspricht den Erfordernissen der Praxis und bietet nunmehr die gesetzliche Grundlage für ein ganzheitliches Bildungsverständnis von Kindern und Jugendlichen Die Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages hängt wesentlich damit zusammen, in wie weit die Planung und Konzeptentwicklung träger- und professionsübergreifend erfolgen konnte. 83 Ausblick z z 84 Entwicklung eines gemeinsamen „Wortschatzes“, damit Kommunikation kein Stolperstein bei der Erarbeitung von ganzheitlichen Konzepten mehr ist. Weiterentwicklung eines Datenpools, der die Datenbasis für eine Planung bietet, die sowohl jugendhilfe- als auch schulentwicklungsplanerische Gesichtspunkte berücksichtigt. Das Ziel ist dabei eine „Bildungsplanung“, die sich an den Bedürfnissen und Belangen von Kindern und deren Eltern orientiert.