Schriftliche Anfrage Antwort
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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/15361 06.02.2013 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.11.2012 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.01.2013 Kleine Grundschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Grundschulen in Bayern wurden in den letz ten fünf Jahren geschlossen? a) Wie viele davon waren in selbstständigen Gemeinden? b) Wie viele davon waren eigenständig? c) Wie viele davon waren in einem Schulverband organi siert? 2. Wie viele Grundschulen in Bayern sollen in den nächs ten drei Jahren geschlossen werden? a) Wie viele davon sind in selbstständigen Gemeinden? b) Wie viele davon sind eigenständig? c) Wie viele davon sind in einem Schulverband organi siert? 3. 4. 5. Sind bei den betroffenen Schulen jährlich mindestens 13 Schülerinnen und Schüler zur Klassenbildung aus dem Ort, in selbstständigen Gemeinden bzw. in Ortstei len vorhanden? a) wie viele Kinder müssen trotzdem wegen z. B. zu ge ringer Schülerinnen und Schülerzahl im Schulverband auswärts zur Schule gehen? b) aus welchen Gründen? Wie viele zusätzliche Lehrerstunden bzw. Lehrer wären demzufolge notwendig, um bayernweit diese Schulen/ Schulhäuser erhalten zu können, und wie hoch wären die Kosten hierfür? Wann wird es verbindlich bayernweit die max. Schüler zahl von 25 pro Grundschulklasse geben? Zu 1.: In Bayern gibt es derzeit 2.266 (rechtlich selbstständige) staatliche Grundschulen. In den letzten fünf Jahren wur den 22 (rechtlich selbstständige) staatliche Grundschulen geschlossen. Davon waren sechs in einem Schulverband organisiert. Die nähere Beantwortung der Frage 1 ist der an gefügten Tabelle zu entnehmen. Zur Erläuterung sei im Hin blick auf Frage 1 b angemerkt, dass das Bayerische Staats ministerium für Unterricht und Kultus unter eigenständigen Grundschulen rechtlich selbstständige Grundschulen ver steht. Die Anzahl der Schulgebäude einer Grundschule wird statistisch nicht erfasst. Tabelle: Staatliche Grundschulen, die seit dem Jahr 2008 aufgelöst wurden Kreis Schulname Berchtesgadener Land Volksschule Berchtesgaden-Au (Grundschule) Rosenheim/Land Volksschule Wildenwart (Grundschule) Landshut/Land Volksschule Bruckberg (Grundschule) Passau/Land Volksschule Jägerwirth (Grundschule) Passau/Land Volksschule Kellberg (Grundschule) Passau/Land Volksschule Krinning-Raßreuth (Grundschule) Passau/Land Volksschule Berg-Reutern in Ruhstorf a. d. Rott (Grundschule) Regen Josef-Siebler-Volksschule Bayerisch Eisenstein (Grundschule) Rottal-Inn Volksschule Peterskirchen (Grundschule) Neumarkt i. d. Opf Volksschule Wissing-Kemnathen (Grundschule) Regensburg/Land Volksschule Eggmühl (Grundschule) Bayreuth/Stadt Volksschule Bayreuth-Altstadt (Grundund Hauptschule) Coburg/Land Volksschule Neustadt b. Coburg am Moos (Grund- und Hauptschule) Kulmbach Volksschule Rugendorf (Grundschule) Kulmbach Volksschule Untersteinach-Kupferberg (Grund- und Hauptschule) Lichtenfels Volksschule Lautergrund-Uetzing (Grundschule) Aschaffenburg/Land Volksschule Mömbris-Schimborn (Grundschule) Bad Kissingen Volksschule Münnerstadt-Großwenkheim (Grundschule) Rhön-Grabfeld Volksschule Wollbach (Grundschule) Kempten Volksschule Kempten (Allgäu) – Wittelsbacherschule (Grundschule) Aichach-Friedberg Volksschule Alsmoos (Grundschule) Oberallgäu Volksschule Ofterschwang (Grundschule) Träger Gemeinde Gemeinde Gemeinde Schulverband Gemeinde Schulverband Schulverband Gemeinde Schulverband Schulverband Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Schulverband Gemeinde Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Zu 2. a)–c): Ein Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist es, den Bestand möglichst vieler (rechtlich selbstständiger) Grundschulen in Bayern auch in Zeiten rück läufiger Schülerzahlen zu sichern. Ausbildungs- und struk turpolitischen Gründen sollen auch sehr kleine (rechtlich selbstständige) Grundschulen insbesondere im ländlichen Raum erhalten werden, wenn Eltern und Schulaufwandsträ ger vor Ort dies wünschen („Kurze Beine, kurze Wege“). Aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Richtgröße für sehr kleine (rechtlich selbststän dige) Grundschulen festgelegt. Abgestellt wird nicht mehr auf zwei (jahrgangskombinierte) Klassen mit einer Stärke von mindestens je 13 Schülerinnen und Schülern, sondern auf eine Schülergesamtzahl an einer (rechtlich selbststän digen) Grundschule von mindestens 26 Schülerinnen und Schülern in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Eine da rüber hinausgehende Absenkung der Mindestschülerzahl ist aus fachlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen nicht erstrebenswert und auch finanziell nicht darstellbar. Zentrales Anliegen ist demnach der Erhalt von (rechtlich selbstständigen) Grundschulen. Ob, aus welchen Gründen und gegebenenfalls wie viele (rechtlich selbstständige) Grundschulen in den nächsten drei Jahren ge schlossen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht prog nostiziert werden. Zu 3. a) und b) und 4.: Eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist nicht möglich, da dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer eventuellen Schließung betroffene Schulen nicht bekannt sind (vgl. die Antwort zu Frage 2). Zu 5.: Bis zum Schuljahr 2008/2009 galt entsprechend den Richtli nien für die Klassenbildung für alle Regelklassen an Grundund Hauptschulen die Höchstschülerzahl 30. Die Richtlinien zur Klassenbildung werden jährlich neu festgelegt. Sie bein halten seit dem Schuljahr 2009/2010 sukzessive Verbesse rungen im Bereich der Höchstschülerzahlen an Grundschu len und stellen sich im Schuljahr 2012/2013 wie folgt dar: Drucksache 16/15361 Die maximale Schülerzahl liegt in allen Klassen der Jahr gangsstufen 1 bis 3 bei 28 (Vorjahr: max. Schülerzahl in Jahrgangsstufe 1 und 2 bei 28, in Jahrgangsstufe 3 bei 29) und in Jahrgangsstufe 4 bei 29 (Vorjahr: max. Schülerzahl: 30). Im kommenden Schuljahr wird auch in Jahrgangsstu fe 4 die Schülerhöchstzahl auf 28 reduziert. Allein für diese Maßnahme werden rund 90 Lehrerstellen eingesetzt. Insge samt erforderte die Reduzierung der Schülerhöchstzahl auf 28 rund 800 Lehrerstellen. Darüber hinaus liegt die Höchst schülerzahl in allen Klassen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % bei 25 Schülern. 451 zusätzliche Klassen sind im Schuljahr 2012/2013 eingerichtet worden. Diese Verbes serungen zeigen, dass die im Koalitionsvertrag für die 16. Wahlperiode des Freistaats Bayern vereinbarte schrittweise Senkung der Klassenhöchstschülerzahl an Grundschulen schrittweise umgesetzt wird. Für einen Flächenstaat wie Bayern ist die relativ große Band breite zwischen 13 und 28 bzw. 29 Schülern pro Grundschul klasse kaum vermeidbar, weil die konkreten Schülerzahlen in den Städten bzw. auf dem Land unterschiedlich sein kön nen, jedoch auch kleine, wohnortnahe Schulen möglichst er halten bleiben sollen. Gleichzeitig ist es in den letzten Jahren gelungen, die Anzahl der großen Klassen kontinuierlich zu senken. Im Schuljahr 2012/2013 (Stand: 01.08.2012) weisen nur noch 10,8 % der Klassen an staatlichen Grundschulen mehr als 25 Schüler auf. 50,3 % der Klassen liegen in der Bandbreite zwischen 21 und 25 Kindern, 38,8 % der Klassen haben bis zu 20 Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl an den Grundschulen nähert sich 21 Schülern an. Diesen Daten ist zu entnehmen, dass kontinuierliche Ver besserungen in der Klassenbildung nicht nur angestrebt, sondern auch umgesetzt wurden. Das Ziel, keine Klasse mit mehr als 25 Schülern zu bilden, ist derzeit nicht realisierbar. Eine Umsetzung dieses Vorhabens würde bei der bestehen den Schulorganisation ca. 1.700 zusätzliche Klassen allein im Bereich der Grundschulen erforderlich machen. Die für diese zusätzlichen Klassen notwendigen Planstellen sind im Doppelhaushalt 2013/2014 nicht ausgewiesen.