Schriftliche Anfrage Antwort

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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/15361
06.02.2013
Schriftliche Anfrage
Antwort
des Abgeordneten Thomas Mütze
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
vom 26.11.2012
des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16.01.2013
Kleine Grundschulen
Ich frage die Staatsregierung:
1.
Wie viele Grundschulen in Bayern wurden in den letz­
ten fünf Jahren geschlossen?
a) Wie viele davon waren in selbstständigen Gemeinden?
b) Wie viele davon waren eigenständig?
c) Wie viele davon waren in einem Schulverband organi­
siert?
2.
Wie viele Grundschulen in Bayern sollen in den nächs­
ten drei Jahren geschlossen werden?
a) Wie viele davon sind in selbstständigen Gemeinden?
b) Wie viele davon sind eigenständig?
c) Wie viele davon sind in einem Schulverband organi­
siert?
3.
4.
5.
Sind bei den betroffenen Schulen jährlich mindestens
13 Schülerinnen und Schüler zur Klassenbildung aus
dem Ort, in selbstständigen Gemeinden bzw. in Ortstei­
len vorhanden?
a) wie viele Kinder müssen trotzdem wegen z. B. zu ge­
ringer Schülerinnen­ und Schülerzahl im Schulverband
auswärts zur Schule gehen?
b) aus welchen Gründen?
Wie viele zusätzliche Lehrerstunden bzw. Lehrer wären
demzufolge notwendig, um bayernweit diese Schulen/
Schulhäuser erhalten zu können, und wie hoch wären
die Kosten hierfür?
Wann wird es verbindlich bayernweit die max. Schüler­
zahl von 25 pro Grundschulklasse geben?
Zu 1.:
In Bayern gibt es derzeit 2.266 (rechtlich selbstständige)
staatliche Grundschulen. In den letzten fünf Jahren wur­
den 22 (rechtlich selbstständige) staatliche Grundschulen
geschlossen. Davon waren sechs in einem Schulverband
organisiert. Die nähere Beantwortung der Frage 1 ist der an­
gefügten Tabelle zu entnehmen. Zur Erläuterung sei im Hin­
blick auf Frage 1 b angemerkt, dass das Bayerische Staats­
ministerium für Unterricht und Kultus unter eigenständigen
Grundschulen rechtlich selbstständige Grundschulen ver­
steht. Die Anzahl der Schulgebäude einer Grundschule wird
statistisch nicht erfasst.
Tabelle: Staatliche Grundschulen, die seit dem Jahr 2008 aufgelöst wurden
Kreis
Schulname
Berchtesgadener Land Volksschule Berchtesgaden-Au
(Grundschule)
Rosenheim/Land
Volksschule Wildenwart (Grundschule)
Landshut/Land
Volksschule Bruckberg (Grundschule)
Passau/Land
Volksschule Jägerwirth (Grundschule)
Passau/Land
Volksschule Kellberg (Grundschule)
Passau/Land
Volksschule Krinning-Raßreuth
(Grundschule)
Passau/Land
Volksschule Berg-Reutern in Ruhstorf
a. d. Rott (Grundschule)
Regen
Josef-Siebler-Volksschule Bayerisch Eisenstein (Grundschule)
Rottal-Inn
Volksschule Peterskirchen (Grundschule)
Neumarkt i. d. Opf
Volksschule Wissing-Kemnathen
(Grundschule)
Regensburg/Land
Volksschule Eggmühl (Grundschule)
Bayreuth/Stadt
Volksschule Bayreuth-Altstadt (Grundund Hauptschule)
Coburg/Land
Volksschule Neustadt b. Coburg am Moos
(Grund- und Hauptschule)
Kulmbach
Volksschule Rugendorf (Grundschule)
Kulmbach
Volksschule Untersteinach-Kupferberg
(Grund- und Hauptschule)
Lichtenfels
Volksschule Lautergrund-Uetzing
(Grundschule)
Aschaffenburg/Land Volksschule Mömbris-Schimborn (Grundschule)
Bad Kissingen
Volksschule Münnerstadt-Großwenkheim
(Grundschule)
Rhön-Grabfeld
Volksschule Wollbach (Grundschule)
Kempten
Volksschule Kempten (Allgäu) –
Wittelsbacherschule (Grundschule)
Aichach-Friedberg
Volksschule Alsmoos (Grundschule)
Oberallgäu
Volksschule Ofterschwang (Grundschule)
Träger
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Schulverband
Gemeinde
Schulverband
Schulverband
Gemeinde
Schulverband
Schulverband
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
Schulverband
Gemeinde
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Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode
Zu 2. a)–c):
Ein Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus ist es, den Bestand möglichst vieler (rechtlich
selbstständiger) Grundschulen in Bayern auch in Zeiten rück­
läufiger Schülerzahlen zu sichern. Ausbildungs- und struk­
turpolitischen Gründen sollen auch sehr kleine (rechtlich
selbstständige) Grundschulen insbesondere im ländlichen
Raum erhalten werden, wenn Eltern und Schulaufwandsträ­
ger vor Ort dies wünschen („Kurze Beine, kurze Wege“).
Aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit
hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und
Kultus eine Richtgröße für sehr kleine (rechtlich selbststän­
dige) Grundschulen festgelegt. Abgestellt wird nicht mehr
auf zwei (jahrgangskombinierte) Klassen mit einer Stärke
von mindestens je 13 Schülerinnen und Schülern, sondern
auf eine Schülergesamtzahl an einer (rechtlich selbststän­
digen) Grundschule von mindestens 26 Schülerinnen und
Schülern in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Eine da­
rüber hinausgehende Absenkung der Mindestschülerzahl ist
aus fachlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen
Gründen nicht erstrebenswert und auch finanziell nicht
darstellbar. Zentrales Anliegen ist demnach der Erhalt von
(rechtlich selbstständigen) Grundschulen. Ob, aus welchen
Gründen und gegebenenfalls wie viele (rechtlich selbstständige) Grundschulen in den nächsten drei Jahren ge­
schlossen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht prog­
nostiziert werden.
Zu 3. a) und b) und 4.:
Eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist nicht möglich,
da dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und
Kultus zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer eventuellen
Schließung betroffene Schulen nicht bekannt sind (vgl. die
Antwort zu Frage 2).
Zu 5.:
Bis zum Schuljahr 2008/2009 galt entsprechend den Richtli­
nien für die Klassenbildung für alle Regelklassen an Grundund Hauptschulen die Höchstschülerzahl 30. Die Richtlinien
zur Klassenbildung werden jährlich neu festgelegt. Sie bein­
halten seit dem Schuljahr 2009/2010 sukzessive Verbesse­
rungen im Bereich der Höchstschülerzahlen an Grundschu­
len und stellen sich im Schuljahr 2012/2013 wie folgt dar:
Drucksache 16/15361
Die maximale Schülerzahl liegt in allen Klassen der Jahr­
gangsstufen 1 bis 3 bei 28 (Vorjahr: max. Schülerzahl in
Jahrgangsstufe 1 und 2 bei 28, in Jahrgangsstufe 3 bei 29)
und in Jahrgangsstufe 4 bei 29 (Vorjahr: max. Schülerzahl:
30). Im kommenden Schuljahr wird auch in Jahrgangsstu­
fe 4 die Schülerhöchstzahl auf 28 reduziert. Allein für diese
Maßnahme werden rund 90 Lehrerstellen eingesetzt. Insge­
samt erforderte die Reduzierung der Schülerhöchstzahl auf
28 rund 800 Lehrerstellen. Darüber hinaus liegt die Höchst­
schülerzahl in allen Klassen mit einem Migrationsanteil von
mehr als 50 % bei 25 Schülern. 451 zusätzliche Klassen sind
im Schuljahr 2012/2013 eingerichtet worden. Diese Verbes­
serungen zeigen, dass die im Koalitionsvertrag für die 16.
Wahlperiode des Freistaats Bayern vereinbarte schrittweise
Senkung der Klassenhöchstschülerzahl an Grundschulen
schrittweise umgesetzt wird.
Für einen Flächenstaat wie Bayern ist die relativ große Band­
breite zwischen 13 und 28 bzw. 29 Schülern pro Grundschul­
klasse kaum vermeidbar, weil die konkreten Schülerzahlen
in den Städten bzw. auf dem Land unterschiedlich sein kön­
nen, jedoch auch kleine, wohnortnahe Schulen möglichst er­
halten bleiben sollen. Gleichzeitig ist es in den letzten Jahren
gelungen, die Anzahl der großen Klassen kontinuierlich zu
senken. Im Schuljahr 2012/2013 (Stand: 01.08.2012) weisen
nur noch 10,8 % der Klassen an staatlichen Grundschulen
mehr als 25 Schüler auf. 50,3 % der Klassen liegen in der
Bandbreite zwischen 21 und 25 Kindern, 38,8 % der Klassen
haben bis zu 20 Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl
an den Grundschulen nähert sich 21 Schülern an.
Diesen Daten ist zu entnehmen, dass kontinuierliche Ver­
besserungen in der Klassenbildung nicht nur angestrebt,
sondern auch umgesetzt wurden. Das Ziel, keine Klasse mit
mehr als 25 Schülern zu bilden, ist derzeit nicht realisierbar.
Eine Umsetzung dieses Vorhabens würde bei der bestehen­
den Schulorganisation ca. 1.700 zusätzliche Klassen allein
im Bereich der Grundschulen erforderlich machen. Die für
diese zusätzlichen Klassen notwendigen Planstellen sind im
Doppelhaushalt 2013/2014 nicht ausgewiesen.