Merkblatt zur Körperspende - Martin-Luther
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Merkblatt zur Körperspende - Martin-Luther
Merkblatt zur Körperspende Sie haben sich entschlossen, Ihren Körper nach dem Tod dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Dafür danken wir Ihnen sehr. Wir bitten Sie, Ihre nächsten Angehörigen und Ihren Hausarzt von Ihrem Entschluss in Kenntnis zu setzen. Anatomische Institute sind auf Körperspenden angewiesen, um vor allem für eine anschauliche und gründliche Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte Sorge tragen zu können. Daneben werden die gespendeten Leichname auch für wissenschaftliche Untersuchungen (mit Ausnahme genetischer Forschung) genutzt. Sie können Ihren Körper durch eine Letztwillige Verfügung dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg testamentarisch vermachen. Eine mit notarieller Vollmacht betreute Person kann nur dann ihren Körper spenden, wenn die zu betreuende Person nicht geistig behindert ist und wenn die notarielle Vollmacht ausdrücklich die Körperspende mit einschließt. Eine allgemeine Vollmacht für die ärztliche Versorgung reicht laut Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht aus. Liegt eine krankheitsbedingte geistige Behinderung vor, muss vor der Behinderung der Wille zur Körperspende handschriftlich oder notariell beurkundet zum Ausdruck gebracht worden sein. Bitte füllen Sie hierzu die beigefügten Vordrucke einer „Letztwilligen Verfügung“ eigenhändig aus, unterschreiben diese und senden sie ausgefüllt an das Institut für Anatomie und Zellbiologie zurück. - 1 Exemplar ist für die Akten des Instituts 1 Exemplar verbleibt in Ihrem Besitz 1 Exemplar übergeben Sie bitte Ihrem Hausarzt oder Ihren Angehörigen Schicken Sie bitte sämtliche Unterlagen zur Überprüfung und Abstempelung durch das Institut zunächst direkt an uns zurück. Nach Bearbeitung senden wir Ihnen dann 2 Exemplare der Letztwilligen Verfügung und einen Spenderausweis für Ihre Unterlagen zu. Ihre Letztwillige Verfügung wird von uns vertraulich behandelt. Wohnortwechsel Bei einem Wechsel Ihres Wohnsitzes geben Sie uns bitte sofort Nachricht. Sollte Ihr neuer Wohnsitz sehr weit außerhalb des Einzugsbereiches der Universität Halle liegen, würden wir die mit uns getroffene Vereinbarung derart ändern, dass wir Ihnen die Ihrem Wohnsitz am nächsten gelegene Universität nennen, an die Sie sich dann für die Körperspende wenden können. Auflösung der Vereinbarung Die zwischen dem Körperspender und dem Institut für Anatomie und Zellbiologie eingegangenen Vereinbarungen können sowohl von dem Körperspender vor seinem Ableben als auch von seinen Angehörigen nach seinem Ableben gekündigt werden. Sollte die Auflösung der getroffenen Vereinbarung durch Angehörige des Körperspenders erst dann erfolgen, wenn die Körperspende bereits vollzogen worden ist, müssen die anfallenden Kosten der Überführung und Beisetzung von den Angehörigen übernommen werden. Die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen würden von uns aufgelöst, wenn - der Tod außerhalb des uns mitgeteilten Wohnortes oder seiner Umgebung eintreten sollte (z. B. im Ausland), für ein medizinisches Gutachten eine Sektion erforderlich wird, - der Verstorbene an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkrankt war (Beispiel: Tuberkulose, AIDS), zwischen dem Eintritt des Todes und der Überführung in das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität mehr als 72 Stunden liegen, ein größeres Organ zur Organspende entnommen wurde (Beispiel: Nieren, Herz), der Tod durch einen Unfall mit schweren körperlichen Verletzungen verursacht wurde oder unmittelbar nach einer Operation eingetreten ist, eine unnatürliche Todesursache vorliegt (z.B. Suizid), die Konservierung des Leichnams zu den beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecken aus sonstigen Gründen, welche die Universität nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Eintritt des Todes Nach dem Tod muss das Institut benachrichtigt werden. Es sorgt für die Überführung des Leichnams nach Halle in das Institut für Anatomie und Zellbiologie durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen. Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Institut für Anatomie über einen Telefonanrufbeantworter erreichbar. Dieser nennt das beauftragte Bestattungsunternehmen, das benachrichtigt werden muss. Es werden eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung und die Beurkundung des Sterbefalls (Sterbeurkunde) für die spätere Beisetzung benötigt. Die Sterbeurkunde wird beim zuständigen Standesamt durch das Institut für Anatomie und Zellbiologie gegen Vorlage der Todesbescheinigung beantragt. Zweck der Körperspende Die Leichname dienen hauptsächlich einer anschaulichen und gründlichen Ausbildung der Medizinstudentinnen und –studenten. Weiterhin werden die Leichname auch für wissenschaftliche Untersuchungen genutzt. Dabei werden keine genetischen Analysen vorgenommen. Außerdem werden sie im Rahmen der Weiterbildung berufstätiger Ärzte genutzt. Zu diesem Zweck werden einzelne Körper bzw. Körperteile vorübergehend deutschen Universitätsklinika für deren eigene Weiterbildungsangebote überlassen. Soweit diese Weiterbildung eine gesonderte technische Ausstattung erfordert, finden zudem Weiterbildungen in Kooperation mit ausgewählten, privaten Weiterbildungsanbietern statt. Für die Wissenschaft und den Unterricht benötigt das Institut darüber hinaus ständig Präparate, die in die wissenschaftliche Sammlung des Instituts für Anatomie und Zellbiologie eingegliedert werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass ihr Körper möglicherweise ganz oder teilweise in die Sammlung übernommen wird, bitten wir Sie, dies durch ein Kreuz auf beiliegendem Formblatt zu vermerken. Beisetzung Die Beisetzung der sterblichen Überreste erfolgt nach der Einäscherung, sofern Ihrerseits keine Einwände bestehen. Wir benötigen von Ihnen eine handschriftliche Einverständniserklärung (Formblatt), dass Sie mit der Einäscherung einverstanden sind. Diese Bestätigung ist auch dann notwendig, wenn Ihr Körper vollständig oder zum Teil in die wissenschaftliche Sammlung übernommen wird. Die Beisetzung findet auf der Ehrengrabstätte der Medizinischen Fakultät auf dem Gertraudenfriedhof in Halle im Rahmen einer Gedenkfeier unter Beteiligung der Professoren, Mitarbeiter des Anatomischen Institutes und der Studierenden statt. Falls Angehörige an der Beisetzung teilnehmen möchten, erbitten wir eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Anschrift (Formblatt), an die zu gegebener Zeit der Termin der Beisetzung mitgeteilt werden kann. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine anonyme oder eine namentliche Beisetzung wünschen. Sie können sich auch auf einem anderen von Ihnen festgelegten Friedhof beisetzen lassen. In diesem Fall bitten wir Sie, dies auf dem Formblatt zu vermerken. Wir werden in diesem Falle dafür Sorge tragen, dass die Urne zum angegebenen Friedhof überführt wird (Die Kosten können allerdings nur bis 100 km Entfernung von Halle übernommen werden). Alle weiteren Schritte müssen dann entsprechend Ihren Angaben (Formblatt) von Angehörigen oder anderen von Ihnen betrauten Personen durchgeführt werden. Für daraus zusätzlich entstehende Kosten z. B. für Grabstein und/oder Namentafel können wir nicht aufkommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass zwischen Übernahme des Leichnams in das Institut für Anatomie und Beisetzung der sterblichen Überreste ein längerer Zeitraum (normalerweise zwischen ein bis drei Jahren) vergehen kann. Das liegt darin begründet, dass der Leichnam vor der wissenschaftlichen Verwendung von uns vorbereitet und mindestens 6 Monate aufbewahrt werden muss. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, dass sich Ihre engen Familienangehörigen mit Ihrem Wunsch und Entschluss einverstanden erklären, damit im Falle des Todes keine Missverständnisse auftreten. Kosten Für alle Körperspender, die sich vor dem 1. September 2006 an uns gewandt haben, ist und bleibt die Körperspende kostenfrei und bleibt dies auch für alle Spender, die sich bis zu diesem Termin dem Institut verfügt haben. Da zum 1. Januar 2004 das Sterbegeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wurde, weggefallen ist, kann die Martin-Luther-Universität den Wegfall des Sterbegeldes nicht mehr ausgleichen. Aus diesem Grund sieht sich die Martin-Luther-Universität leider gezwungen, die Körperspender ab dem 1. September 2006 an den Bestattungskosten zu beteiligen (zurzeit 750 € zzgl. ggf. anfallender Überführungs- und sonstiger Kosten bei einer Entfernung über 100 km). Wenn Sie sich für die Körperspende entscheiden, füllen Sie hierzu die beiliegende Verpflichtung der Teilkostenübernahme der Körperspende aus und überweisen den Betrag innerhalb von vier Wochen nach Unterschrift auf das angegebene Konto. Erst nach vollständiger Bezahlung ist die Voraussetzung für die Annahme Ihrer Körperspende gegeben. Sollte das Institut aus gegebenen Gründen die Körperspende ablehnen, (siehe dieses Merkblatt: Auflösung der Vereinbarung) werden die bereits gezahlten 750 € auf Ihre in der Verpflichtung angegebene Kontoverbindung zurück überwiesen. Schriftwechsel Wir bitten Sie, im Schriftwechsel mit dem Institut (Adressänderung, Namenänderung, Kontoänderung, etc.) immer das Verfügungsdatum anzugeben. Seien Sie versichert, dass Sie mit der Körperspende einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte und zur Förderung des Fortschritts in der medizinischen Wissenschaft leisten. Im Namen des Kollegiums des Instituts für Anatomie und Zellbiologie, der Medizinischen Fakultät, der angehenden Ärzte und der Martin-Luther-Universität danken wir Ihnen für Ihre Letztwillige Verfügung. Prof. Dr. med. Heike Kielstein