Merkblatt zur Körperspende - Martin-Luther

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Merkblatt zur Körperspende - Martin-Luther
Merkblatt zur Körperspende
Sie haben sich entschlossen, Ihren Körper nach dem Tod dem Institut für Anatomie und
Zellbiologie der Martin-Luther-Universität für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Dafür danken wir Ihnen sehr. Wir bitten Sie, Ihre nächsten Angehörigen und Ihren Hausarzt von
Ihrem Entschluss in Kenntnis zu setzen.
Anatomische Institute sind auf Körperspenden angewiesen, um vor allem für eine anschauliche
und gründliche Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte Sorge tragen zu können.
Daneben werden die gespendeten Leichname auch für wissenschaftliche Untersuchungen (mit
Ausnahme genetischer Forschung) genutzt.
Sie können Ihren Körper durch eine Letztwillige Verfügung dem Institut für Anatomie und
Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg testamentarisch vermachen. Eine mit
notarieller Vollmacht betreute Person kann nur dann ihren Körper spenden, wenn die zu
betreuende Person nicht geistig behindert ist und wenn die notarielle Vollmacht ausdrücklich die
Körperspende mit einschließt. Eine allgemeine Vollmacht für die ärztliche Versorgung reicht laut
Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht aus. Liegt eine krankheitsbedingte geistige
Behinderung vor, muss vor der Behinderung der Wille zur Körperspende handschriftlich oder
notariell beurkundet zum Ausdruck gebracht worden sein.
Bitte füllen Sie hierzu die beigefügten Vordrucke einer „Letztwilligen Verfügung“ eigenhändig
aus, unterschreiben diese und senden sie ausgefüllt an das Institut für Anatomie und
Zellbiologie zurück.
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1 Exemplar ist für die Akten des Instituts
1 Exemplar verbleibt in Ihrem Besitz
1 Exemplar übergeben Sie bitte Ihrem Hausarzt oder Ihren Angehörigen
Schicken Sie bitte sämtliche Unterlagen zur Überprüfung und Abstempelung durch das Institut
zunächst direkt an uns zurück. Nach Bearbeitung senden wir Ihnen dann 2 Exemplare der
Letztwilligen Verfügung und einen Spenderausweis für Ihre Unterlagen zu. Ihre Letztwillige
Verfügung wird von uns vertraulich behandelt.
Wohnortwechsel
Bei einem Wechsel Ihres Wohnsitzes geben Sie uns bitte sofort Nachricht. Sollte Ihr neuer
Wohnsitz sehr weit außerhalb des Einzugsbereiches der Universität Halle liegen, würden wir die
mit uns getroffene Vereinbarung derart ändern, dass wir Ihnen die Ihrem Wohnsitz am nächsten
gelegene Universität nennen, an die Sie sich dann für die Körperspende wenden können.
Auflösung der Vereinbarung
Die zwischen dem Körperspender und dem Institut für Anatomie und Zellbiologie
eingegangenen Vereinbarungen können sowohl von dem Körperspender vor seinem Ableben
als auch von seinen Angehörigen nach seinem Ableben gekündigt werden. Sollte die Auflösung
der getroffenen Vereinbarung durch Angehörige des Körperspenders erst dann erfolgen, wenn
die Körperspende bereits vollzogen worden ist, müssen die anfallenden Kosten der
Überführung und Beisetzung von den Angehörigen übernommen werden.
Die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen würden von uns aufgelöst, wenn
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der Tod außerhalb des uns mitgeteilten Wohnortes oder seiner Umgebung eintreten
sollte (z. B. im Ausland),
für ein medizinisches Gutachten eine Sektion erforderlich wird,
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der Verstorbene an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des
Bundesseuchengesetzes erkrankt war (Beispiel: Tuberkulose, AIDS),
zwischen dem Eintritt des Todes und der Überführung in das Institut für Anatomie
und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität mehr als 72 Stunden liegen,
ein größeres Organ zur Organspende entnommen wurde (Beispiel: Nieren, Herz),
der Tod durch einen Unfall mit schweren körperlichen Verletzungen verursacht
wurde oder unmittelbar nach einer Operation eingetreten ist,
eine unnatürliche Todesursache vorliegt (z.B. Suizid),
die Konservierung des Leichnams zu den beabsichtigten wissenschaftlichen
Zwecken aus sonstigen Gründen, welche die Universität nicht zu vertreten hat,
unmöglich ist.
Eintritt des Todes
Nach dem Tod muss das Institut benachrichtigt werden. Es sorgt für die Überführung des
Leichnams nach Halle in das Institut für Anatomie und Zellbiologie durch ein beauftragtes
Bestattungsunternehmen.
Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Institut für
Anatomie über einen Telefonanrufbeantworter erreichbar. Dieser nennt das beauftragte
Bestattungsunternehmen, das benachrichtigt werden muss. Es werden eine vom Arzt
ausgestellte Todesbescheinigung und die Beurkundung des Sterbefalls (Sterbeurkunde) für die
spätere Beisetzung benötigt. Die Sterbeurkunde wird beim zuständigen Standesamt durch das
Institut für Anatomie und Zellbiologie gegen Vorlage der Todesbescheinigung beantragt.
Zweck der Körperspende
Die Leichname dienen hauptsächlich einer anschaulichen und gründlichen Ausbildung der
Medizinstudentinnen und –studenten. Weiterhin werden die Leichname auch für
wissenschaftliche Untersuchungen genutzt. Dabei werden keine genetischen Analysen
vorgenommen.
Außerdem werden sie im Rahmen der Weiterbildung berufstätiger Ärzte genutzt. Zu diesem
Zweck werden einzelne Körper bzw. Körperteile vorübergehend deutschen Universitätsklinika
für deren eigene Weiterbildungsangebote überlassen. Soweit diese Weiterbildung eine
gesonderte technische Ausstattung erfordert, finden zudem Weiterbildungen in Kooperation mit
ausgewählten, privaten Weiterbildungsanbietern statt.
Für die Wissenschaft und den Unterricht benötigt das Institut darüber hinaus ständig Präparate,
die in die wissenschaftliche Sammlung des Instituts für Anatomie und Zellbiologie eingegliedert
werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass ihr Körper möglicherweise ganz oder
teilweise in die Sammlung übernommen wird, bitten wir Sie, dies durch ein Kreuz auf
beiliegendem Formblatt zu vermerken.
Beisetzung
Die Beisetzung der sterblichen Überreste erfolgt nach der Einäscherung, sofern Ihrerseits keine
Einwände bestehen. Wir benötigen von Ihnen eine handschriftliche Einverständniserklärung
(Formblatt), dass Sie mit der Einäscherung einverstanden sind. Diese Bestätigung ist auch
dann notwendig, wenn Ihr Körper vollständig oder zum Teil in die wissenschaftliche Sammlung
übernommen wird.
Die Beisetzung findet auf der Ehrengrabstätte der Medizinischen Fakultät auf dem
Gertraudenfriedhof in Halle im Rahmen einer Gedenkfeier unter Beteiligung der Professoren,
Mitarbeiter des Anatomischen Institutes und der Studierenden statt. Falls Angehörige an der
Beisetzung teilnehmen möchten, erbitten wir eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der
Anschrift (Formblatt), an die zu gegebener Zeit der Termin der Beisetzung mitgeteilt werden
kann. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine anonyme oder eine namentliche Beisetzung
wünschen.
Sie können sich auch auf einem anderen von Ihnen festgelegten Friedhof beisetzen lassen. In
diesem Fall bitten wir Sie, dies auf dem Formblatt zu vermerken. Wir werden in diesem Falle
dafür Sorge tragen, dass die Urne zum angegebenen Friedhof überführt wird (Die Kosten
können allerdings nur bis 100 km Entfernung von Halle übernommen werden). Alle weiteren
Schritte müssen dann entsprechend Ihren Angaben (Formblatt) von Angehörigen oder anderen
von Ihnen betrauten Personen durchgeführt werden. Für daraus zusätzlich entstehende Kosten
z. B. für Grabstein und/oder Namentafel können wir nicht aufkommen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass zwischen Übernahme des Leichnams in das Institut für
Anatomie und Beisetzung der sterblichen Überreste ein längerer Zeitraum (normalerweise
zwischen ein bis drei Jahren) vergehen kann. Das liegt darin begründet, dass der Leichnam
vor der wissenschaftlichen Verwendung von uns vorbereitet und mindestens 6 Monate
aufbewahrt werden muss. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, dass sich Ihre engen
Familienangehörigen mit Ihrem Wunsch und Entschluss einverstanden erklären, damit im Falle
des Todes keine Missverständnisse auftreten.
Kosten
Für alle Körperspender, die sich vor dem 1. September 2006 an uns gewandt haben, ist und
bleibt die Körperspende kostenfrei und bleibt dies auch für alle Spender, die sich bis zu diesem
Termin dem Institut verfügt haben.
Da zum 1. Januar 2004 das Sterbegeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
wurde, weggefallen ist, kann die Martin-Luther-Universität den Wegfall des Sterbegeldes nicht
mehr ausgleichen. Aus diesem Grund sieht sich die Martin-Luther-Universität leider gezwungen,
die Körperspender ab dem 1. September 2006 an den Bestattungskosten zu beteiligen (zurzeit
750 € zzgl. ggf. anfallender Überführungs- und sonstiger Kosten bei einer Entfernung über 100
km). Wenn Sie sich für die Körperspende entscheiden, füllen Sie hierzu die beiliegende
Verpflichtung der Teilkostenübernahme der Körperspende aus und überweisen den Betrag
innerhalb von vier Wochen nach Unterschrift auf das angegebene Konto. Erst nach
vollständiger Bezahlung ist die Voraussetzung für die Annahme Ihrer Körperspende gegeben.
Sollte das Institut aus gegebenen Gründen die Körperspende ablehnen, (siehe dieses Merkblatt:
Auflösung der Vereinbarung) werden die bereits gezahlten 750 € auf Ihre in der Verpflichtung
angegebene Kontoverbindung zurück überwiesen.
Schriftwechsel
Wir bitten Sie, im Schriftwechsel mit dem Institut (Adressänderung, Namenänderung,
Kontoänderung, etc.) immer das Verfügungsdatum anzugeben.
Seien Sie versichert, dass Sie mit der Körperspende einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung
junger Ärztinnen und Ärzte und zur Förderung des Fortschritts in der medizinischen
Wissenschaft leisten. Im Namen des Kollegiums des Instituts für Anatomie und Zellbiologie, der
Medizinischen Fakultät, der angehenden Ärzte und der Martin-Luther-Universität danken wir
Ihnen für Ihre Letztwillige Verfügung.
Prof. Dr. med. Heike Kielstein