2. Informationsasymmetrie in Versicherungen
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2. Informationsasymmetrie in Versicherungen
Thema Nr. 2: Asymmetrische Informationsverteilung auf dem Versicherungsmarkt Seminararbeit eingereicht bei Prof. Dr. Klaus Peter Kaas Lehrstuhl für Marketing I, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Betreuerin: Heidrun Ruprecht von Anke Hartmann [email protected] Studienrichtung: BWL (NF) 6. Fachsemester Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis…………………………………………………………………………..III Abkürzungsverzeichnis………………………………………………………………………IV 1. Einleitung .............................................................................................................................. 1 2. Informationsasymmetrie in Versicherungen..................................................................... 2 2.1 Ursachen ........................................................................................................................... 2 2.2 Das Principal- Agent Modell als Form der Kooperationsbeziehung................................. 3 2.3 Spielarten des Opportunismus und die Auswirkungen der Verhaltensunsicherheit......... 4 2.4 Die Rollenverteilung des Principal und Agent in Versicherungen................................... 6 3. Kooperationsdesigns zur Linderung der Informationsasymmetrie und des Opportunismus ......................................................................................................................... 8 3.1 Screening und Signa ling zur Informationsversorgung ..................................................... 8 3.1.1 Selbstwahlschema zur Informationsbeschaffung..................................................... 10 3.1.2 Reputation zur Informationsübertragung................................................................. 10 3.1.3 Such- und Erfahrungseigenschaften zur Informationsbeschaffung ........................ 11 3.1.4 Signale der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit zur Informationsübertragung.... 12 3.2 Anreiz- und Kontrollsysteme gegen opportunis tisches Verhalten ................................. 12 3.2.1 Selbstbeteiligung als Anreiz .................................................................................... 13 3.2.2 Prämiendifferenzierung als Anreiz .......................................................................... 14 3.2.2 Transparente Limitierung zur Kontrolle .................................................................. 14 4. Schlussbemerkung .............................................................................................................. 15 Literaturverzeichnis……………………………………………………………………........17 II Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Informationsasymmetrie und ihre Rollenverteilung…………………….................6 Tabelle 2: Informationsversorgung durch Screening und Signaling.………………………….9 III Abkürzungsverzeichnis VU: Versicherungsunternehmer VN: Versicherungsnehmer IV 1. Einleitung Der Versicherungsmarkt ist ein unvollkommener Markt, in dem alle Marktteilnehmer unvollkommene Informationen über andere Teilnehmer, Leistungsangebote, Qualität und Zukunftserwartung besitzen. Aus diesem Ansatz heraus entwickelt sich eine Informationsasymmetrie und gleichzeitig eine Unsicherheit zwischen den Partnern einer Versicherung, die zu Lasten eines der beiden Partner enden und bis hin zu völligem Marktversagen führen kann. 1 Das Ziel dieser Arbeit ist es, Informationsasymmetrien zwischen Versicherungsunternehmer und Versicherungsnehmer darzustellen und einen Überblick über die Ansätze zur Linderung der daraus entstehenden Gefahr des opportunistischen Verhaltens zu geben. Meine Absicht ist es, aufzuzeigen, dass die Verteilung der Informationsasymmetrie auf Versicherungsunternehmer (VU) und Versicherungsnehmer (VN) nicht einseitig ist, so wie es in der Literatur häufig angenommen wird. Daher werden in Kapitel 2 zunächst die Zusammenhänge von Informationsasymmetrien zwischen Versicherungsunternehmer und Versicherungsnehmer und die daraus entstehende Gefahr zum opportunistischen Verhalten beider Partner erklärt. Um die Kooperationsbeziehung beider Partner zu beschreiben, wird das Principal- Agent Modell hinzugezogen, welches für die Beziehung kennzeichnend ist und daher in meiner gesamten Arbeit stets berücksichtigt wird. Anhand dieses Modells wird mit Hilfe einer Abbildung die Rollenverteilung vom Principal und Agent erläutert, und es soll deutlich gemacht werden, dass beide Partner sowohl die Rolle des Principal als auch die des Agent einnehmen können. In Kapitel 3 werden anschließend zwei entscheidende Kooperationsdesigns vorgestellt und ihnen jeweils einige konkrete Möglichkeiten zugeordnet und diese dargestellt. Diese werden sich ausschließlich auf Designs beschränken, die die Akteure selbst anwenden und in ihre Kooperation miteinbeziehen können, damit diese Arbeit als eine eher praktische angesehen werden kann. Daher werden auch jegliche Formen staatlicher Eingriffe zur Regulierung der Informationsversorgung2 in Form von Gesetzen oder Verordnungen außer Acht gelassen. Kapitel 4 dient zur Ergebniszusammenfassung und zu einigen Schlussbemerkungen. 1 2 Vgl. Spremann (1990). Vgl. Kaas (1991), S. 366. 1 2. Informationsasymmetrie in Versicherungen 2.1 Ursachen Auf einem unvollkommenen Markt mit unvollständiger Information herrschen zwei Unsicherheiten. Die exogene Unsicherheit beschreibt ein nicht kalkulierbares Auftreten von zukünftigen Umweltzuständen und Ereignissen, worauf Akteure keinen Einfluss nehmen können. Die endogene Unsicherheit beschreibt Anbieter und Nachfrager, Produkte, Preise und Qualitäten, die unterschiedlich und veränderlich sind, und worüber niemand der Teilnehmer vollkommene Informationen besitzt. Die Akteure haben keine gläserne Köpfe und Taschen. 3 Genau diese unvollkommenen, ungleich verteilten Informationen der Marktteilnehmer sind der Grund für die Unsicherheit, die im Folgenden näher beschrieben wird. Versicherungen sind Finanzdienstleistungen, die sich als Kontraktgüter 4 ausweisen und durch ihre Hochwertigkeit und Komplexität, bloße Leistungsversprechen und Kooperation der Akteure auszeichnen. 5 Kooperationen von zwei Versicherungspartnern, nämlich Versicherungsunternehmer VU und Versicherungsnehmer VN, vollziehen sich nach dem Grundschema der Leistung und Gegenleistung. Es handelt sich um eine Art Tausch zwischen beiden Partnern, jedoch geschieht dieser nicht simultan. Der zeitliche Abstand zwischen Leistung und Gegenleistung kann zu einer geänderten Bewertung führen und weiterhin können zwischenzeitlich eintretende oder bekannt werdende Ereignisse die Gegenleistung in ihrem Umfang oder in ihrer Qualität beeinflussen. Die Gegenleistung, welche durch den zeitlichen Abstand in ihrer Ausführung und Qualität als unsicher gilt, wird von folgenden zwei Unsicherheitsfaktoren bestimmt: das exogene Risiko und das Verhalten. Da das exogene Risiko von keinem der Kooperationspartner aktiv beeinflussbar ist und damit nicht Schwerpunkt meiner Arbeit ist, werde ich auf diesen Unsicherheitsfaktor nicht weiter eingehen. Verhaltensfaktoren wie beispielsweise Fleiß, Sorgfalt, Ehrlichkeit oder Kulanz beeinflussen stark das Ausmaß der Leistung und Gegenleistung und sind damit entscheidend für das Ergebnis einer Kooperation. 6 Da Verhaltensmerkmale meist für den Partner verborgen bleiben, führen diese 3 Vgl. Kaas (1990), S. 358. Kaas (1992). 5 Vgl. Sydow (1995), S. 141. 6 Vgl. Spremann (1990). 4 2 zur Verhaltensunsicherheit, welches als die Hauptursache für das Entstehen von Situationen asymmetrischer Information gilt. 7 Dies wird im Folgenden näher erläutert. 2.2 Das Principal-Agent Modell als Form der Kooperationsbeziehung Versicherungen als Kontraktgüter unterliegen einem Problem, das sich mit Hilfe der Principal- Agent Theorie näher analysieren lässt. Eine Principal-Agent-Beziehung beschreibt eine Beziehung, in der sich der Auftragnehmer (Agent) dem Auftraggeber (Principal) gegenüber zu einer bestimmten Leistungserbringung verpflichtet, wofür er vom Principal eine Gegenleistung erhält. 8 Es ist eine Kooperation zwischen zwei Akteuren, die von exogener Unsicherheit und endogener Informationsasymmetrie geprägt ist. 9 Im konkreten Fall der Versicherungen herrscht eine asymmetrische Informa tionsverteilung zwischen dem Versicherungsunternehmer VU und dem Versicherungsnehmer VN, die sich darin widerspiegelt, dass es eine besser und eine schlechter informierte Seite gibt. In der Theorie wird der Auftraggeber und Nachfrager in der Regel als der schlechter informierte Partner angesehen, was ihn somit zum Principal machen und der Auftragnehmer und Anbieter mit einem Informationsvorsprung bilden den Agent in diesem Modell. 10 Hierbei muss man sich vor Augen halten, was auch oft in der Literatur vernachlässigt wird: Auf einem Versicherungsmarkt ist die Beziehung von Versicherungsunternehmer VU und Versicherungsnehmer VN als eine wechselseitige Principal-Agent-Beziehung anzusehen ist.11 Auf dem Versicherungsmarkt wird zwar meist der VN als Prinzipal und damit als benachteiligt angesehen, während der VU als der Agent angesehen wird, der durch bessere Informationen im Vorteil ist. Jedoch wird im folgenden Abschnitt erläutert, dass sowohl VN als auch VU die Rolle des Prinzipals bzw. des Agenten einnehmen können und dies wird anhand einer Abbildung deutlich gemacht. 7 Vgl. Spremann (1990), S. 562. Vgl. Meinhövel (2004). 9 Vgl. zu dieser Definition Stiglitz (1987). 10 Vgl. Horsch (2004), S. 532. 11 Vgl. Kaas (1991) und Horsch (2004). 8 3 2.3 Spielarten des Opportunismus und die Auswirkungen der Verhaltensunsicherheit Zugunsten universeller Aussagen und einem allgemein besseren Verständnis wird im Folgenden zunächst allgemein von einem Anbieter und Auftraggeber ausgegangen, der besser informiert ist und daher als Agent angesehen wird. Ein Nachfrager und Auftraggeber, dessen Wohlfahrt aufgrund des größeren Informationsdefizits von seinem Partner abhängig ist, wird als Principal betrachtet. 12 Jede weitere Rollenverteilung, welche nun dem Versicherungsnehmer oder –unternehmer zuzuschreiben ist, wird zunächst ausgeblendet. Im Laufe des Kapitels wird dann deutlich, dass sich beide Partner in der Position des Anbieters und Nachfragers befinden können, und dass dies letztendlich das Entscheidende ist. Bei dem Kooperationsverhältnis von Anbieter und Nachfrager bei Versicherungen, hat der Anbieter einen Informationsvorsprung. Sei es weil er über ein größeres Wissen über sein Produkt oder sein Verhalten verfügt oder einfach weil er sich näher am Ort des Geschehens befindet. 13 Aufgrund dieses Informationsvorsprunges und den Spielräumen, die sich dadurch dem Agent bieten, muss der Nachfrager mit einem opportunistischen Verhalten seitens des Agent rechnen. Williamson beschreibt den Opportunismus mit „self- interest seeking with guile“14 und meint damit ein eigennütziges Verhalten mit List und Tücke, dessen Gefahr darauf reinzufallen besonders groß ist, da das Verhalten für den Partner unsicher ist. Ich möchte hier einen allgemeinen Überblick über die drei Spielarten des Opportunismus vorstellen und die Auswirkungen dieser Verhaltensunsicherheit aufgrund der Informationsasymmetrie. Ex ante, also vor Vertragsabschluss, hat der Anbieter bessere Informationen über die Qualität seines Produktes, hier in Versicherungen: Kontraktgüter, und auch über seine Verhaltensmerkmale. Es ist durchaus möglich, dass der Anbieter ganz bewusst bestimmte Informationen zurückhält, um diese heimlich auszunutzen und sich somit einen Vorteil zu verschaffen. Dem Nachfrager bleibt ex ante die Qualität und das Verhalten des Anbieters verborgen, was als hidden characteristics und hidden knowledge 15 bezeichnet wird. Dies führt zu einer Qualitätsunsicherheit. Das Problem für den Nachfrager besteht nun darin, gute von schlechten Gütern zu unterscheiden und diese richtig auszusuchen. Dies führt zu 12 Vgl. Bauer (1995), S. 83 und Horsch (2004), S. 532 und Kaas (1992), S. 888. Vgl. Kaas (1992), S. 888. 14 Williamson (1985), S. 47. 15 Vgl. Arrow (1985). 13 4 einem Markt, in denen Nachfrager unsicher sind über die angebotenen Qualitäten. Dieser Mangel an Wissen und Informationen beinhaltet die Gefahr der Adverse Selection, die dadurch zustande kommt, dass eine Durchschnittsqualität der Leistung angenommen wird, wodurch auch nur eine durchschnittliche Gegenleistung angeboten wird. Die Marktteilnehmer, deren Qualität aber überdurchschnittlich ist, treten aus diesem Markt aus und die Durchschnittsqualität sinkt weiter. Dieser Prozess der Negativauslese beschreibt Akerlof in „The Market for Lemons“16 ausführlich am Paradigma des Gebrauchtwagenmarktes. Im schlimmsten Fall kann Adverse Selection zu Marktversagen und völligem Auflösen des Marktes führen. Eine weitere Auswirkung von Verhaltensunsicherheit ist der Holdup, welcher Überfall bedeutet und eine Situation beschreibt, in der das gewollte Verhalten des Agenten offensichtlich wird und dem Partner Schaden zufügt. 17 Bei einem Holdup werden Vertragslücken opportunistisch ausgenutzt, indem der Anbieter und Agent, auf dessen Gegenleistung der Nachfrager wartet, bewusst den sich ihm bietenden juristischen Freiraum für die tatsächliche Gegenleistung ex post ausgestaltet. Diese Spielart des Opportunismus wird auch hidden intention18 genannt, weil in diesem Fall vertragsrelevante Absichten dem Partner bewusst verheimlicht werden und nach Vertragsabschluss zum eigenen Vorteil ausgespielt werden. Die dritte Auswirkung von Verhaltensunsicherheit ist die des Moral Hazard. Es bezeichnet die Gefahr, dass sich der Vertragspartner mit einem Informationsvorsprung, also der Anbieter oder Agent, heimlich anders verhalten wird, als er nach außen vorzugeben scheint. Diese Spielart des Opportunismus wird als hidden action19 bezeichnet und beschreibt damit das Verhalten des Anbieters ex post. Die Leistungsqualität der Kontraktgüter hängt vom Verhalten nach Vertragsabschluss ab, welches für den Principal schwer oder kaum beobachtbar ist und dadurch dem Agent einen diskretionären Handlungsspielraum gibt. Bedeutend hierbei ist, dass das opportunistische Verhalten in diesem Fall auch ex post noch für den Vertragspartner verborgen bleibt, wogegen der Opportunismus bei den beiden vorherig beschriebenen Arten ex post zu Tage kommt. Der Grund hierfür ist, dass das Ergebnis und die Leistungsqualität nicht nur vom Verhalten, sei es Fleiß, Kompetenz oder Sorgfalt, abhängen, sondern auch durch exogene Umweltereignisse beeinflusst werden 16 Akerlof (1970). Vgl. Spremann (1990), S. 568. 18 Vgl. Akerlof (1985). 19 Vgl. Akerlof (1985). 17 5 können. Dadurch wird für den Principal eine klare kausale Erklärung für die Leistungsqualität unmöglich. 20 Wie aber sieht nun konkret die Rollenverteilung vom Principal und Agent auf den Versicherungsnehmer und –unternehmer aus? Wie äußert sich die Informationsasymmetrie auf dem Versicherungsmarkt konkret in Bezug auf beide Kooperationspartner? 2.4 Die Rollenverteilung des Principal und Agent in Versicherungen Tabelle 1: Informationsasymmetrie und ihre Rollenverteilung Informationsasymmetrie Zu Lasten des VU als Zu Lasten des VN Principal und Nachfrager Principal und Nachfrager Vor Vertragsabschluss 1) VN als Agent 3) VU als Agent Nach Vertragsabschluss 2) VN als Agent 4) VU als Agent als Quelle: In Anlehnung an Horsch (2004) Diese Tabelle soll veranschauliche n, dass je nach Verteilung der Informationsasymmetrie sowohl der Versicherungsunternehmer also auch der Versicherungsnehmer die durch Informationsdefizite benachteiligte Rolle des Principal einnehmen kann. Diese Betrachtung wird durch eine Unterscheidung zwischen ex ante und ex post des Vertragsabschlusses verfeinert. Alle vier Fälle werden kurz erläutert. Im ersten Fall besitzt der Agent VN gegenüber dem Principal VU, der in diesem Fall auch die Rolle des Nachfragers einnimmt, einen Informationsvorsprung, da VN vor Vertragsabschluss besser über seine eignen Verhaltenseigenschaften und Risiken Bescheid weiß als VU. Er selbst kann die Schadenswahrscheinlichkeit besser beurteilen als VU. Aufgrund von Pauschalierung der Tarife von Versicherungsverträgen, besteht die Gefahr, dass VN mit besseren Risiken eine zu hohe Prämie angeboten wird, die ihnen nicht gerecht wird und VN daher vom Versicherungs markt austritt. Dieses Beispiel beschreibt die Adverse Selection aufgrund von hidden characteristics und hidden knowledge zu Lasten des VU. 20 Vgl. Spremann (1990), S. 581. 6 Im zweiten Fall ist die Informationssymmetrie nach Vertragsabschluss relevant, und zwar zu Lasten des VU. Denn durch den Abschluss eines Vertrages eröffnen sich dem VN neue Informationsvorteile und damit Handlungsspielräume, die VU verborgen bleiben. Dies äußert sich darin, dass sich VN aufgrund einer deckenden Versicherung fahrlässig verhält oder sogar einen Schadensfall vorsätzlich herbeiführt, was einem Versicherungsbetrug gleich kommt. Dieser Spielraum von hidden intention und hidden action ermöglicht die oben beschriebene Gefahr des Moral Hazard. 21 Im dritten Fall geht die Informationsasymmetrie zu Lasten des VN, der gegenüber VU einem Informationsdefizit unterliegt und dadurch die Rolle des Principal einnimmt. VN, der auf der Suche nach einem fairen Angebot einer Versicherung ist, ist vor Vertragsabschluss kaum in der Lage, die Leistungswilligkeit und Leistungsfähigkeit (Zahlungsliquidität) des VU zu bewerten. 22 Aufgrund der hier herrschenden Qualitätsunsicherheit besteht auf Seiten des VN eine Zahlungsbereitschaft einer nur durchschnittlichen Versicherungsprämie an den VU. Hierdurch besteht die Gefahr der Adverse Selection, bei der der überdurchschnittlich gute VU den Markt verlässt. Der vierte Fall beschreibt die Situation, in der sich die Informationsasymmetrie über die Vertragslaufzeit der Versicherung hinweg zugunsten des VU verhärten. Je seltener Versicherungsfälle auftauchen, desto schlechter kann der ohnehin bereits minder informierte VN weiterhin die Leistungswilligkeit und die Liquidität des VU beurteilen und auf diese vertrauen. Für VU bietet sich die Möglichkeit, die Mittel zu verschleudern, unberechtigt zu beanspruchen oder sogar in riskante Anlagen zu investieren. 23 Hidden intention und hidden action auf Seiten des VU vergrößern die Gefahr des Moral Hazard zu Lasten des VN. Zusammenfassend ist nochmals hervor zu heben, dass beide Partner sowohl die Rolle des Principal als auch des Agent einnehmen können. Definiert werden die Rollen über den Grad der Information; die Seite mit einem Informationsdefizit beschreibt den Principal als benachteiligter Nachfrager. Die Seite mit dem Informationsvorsprung ist der Agent als im Vorteil stehender Anbieter. Sowohl der Versicherungsunternehmer als auch der Versicherungsnehmer kann beide Rollen einnehmen, je nach Informationsverteilung. 21 22 23 Vgl. Horsch (2004), S. 534 Vgl. Horsch (2004), S. 535. Vgl. Horsch (2004), S. 535 7 In der Literatur wird diese Ansicht häufig vernachlässigt und die Principal- Agent-Beziehung auf dem Versicherungsmarkt nur sehr einseitig behandelt. Meines Erachtens ist diese Erkenntnis jedoch von großer Bedeutung. Im folgenden Kapitel werden Möglichkeiten von Kooperationsdesigns zur Minderung der Informationsasymmetrie dargestellt. Ein vollständiger Überblick und ein umfassendes Verständnis über die asymmetrische Verteilung von Informationen, wie sie in diesem Kapitel erarbeitet wurden, sind Voraussetzung, um konkrete Möglichkeiten für beide Seiten einer Kooperation aufzeigen zu können. 3. Kooperationsdesigns zur Linderung der Informationsasymmetrie und des Opportunismus Die Geschäftsbeziehung zwischen einem Versicherungsunternehmer und Versicherungsnehmer lässt sich im Allgemeinen sehr gut durch das Pricipal- Agent Modell ermitteln, wie sie im vorherigen Kapitel dargestellt wurde. Für diese Principal-AgentBeziehung ist die Informationsasymmetrie beid er Partner kennzeichnend. Zur Linderung der Informationsasymmetrie und der daraus folgenden Einschränkung von opportunistischem Verhalten werden im Folgenden zwei Kooperationsdesigns vorgestellt, die in jeder Hinsicht einer solchen Beziehung, ob nun Eigentümer und Manager, Kapitalgeber und Investor oder Vorgesetzter und Untergebener, anwendbar und sie damit in meinen Augen entscheidend sind. Außerdem wird ein umfassender Überblick über die vielen Möglichkeiten zur Linderung der Informationsasymmetrie gegeben, indem sie fo lgenden zwei Hauptkategorien zugeordnet werden: Screening und Signaling zur Informationsversorgung und Anreiz- und Kontrollsysteme. 3.1 Screening24 und Signaling25 zur Informationsversorgung Naheliegend scheint, gegen Informationsasymmetrie eine Informationsversorgung einzusetzen, um die Informationslücken aufzufüllen. Hierzu gibt es zwei Arten des Informationstransfers: Die Informationsbeschaffung und die Informationsübertragung. 26 Das 24 Vgl. Stiglitz (1975). Vgl. Spence (1973). 26 Vgl. Kaas (1990) und Kaas (1991). 25 8 Screening dient der Informationsbeschaffung. Die Initiative geht hier von der schlechter informierten Partei aus, die aktiv wird und sich fehlende Informationen über die andere Partei beschaffen kann. Signaling dient der Informationsübertragung und kann nur von der besser informierten Partei ausgehen, die entscheidungsrelevante Informationen in Form von Signalen an die andere Partei übermittelt. 27 Man kann diese beiden Arten der Informationsversorgung auch mit Leistungsfindung und Leistungsbegründung charakterisieren, bei der es zum einen um das aktive Finden vom besseren Leistungsangebot geht und zum anderen darum, dass man dem Nachfrager das bessere Leistungsangebot wahrnehmen und glauben lässt. 28 Informationen können vom VU zum VN fließen, aber auch in umgekehrter Richtung. Wichtig ist, dass sie gleichzeitig in beide Richtungen fließen können, nicht nur einseitig. Natürlich können diese Informationen auch zwischen den gleichen Parteien, also innerhalb von VU oder innerhalb von VN, fließen, aber dieser Aspekt handelt von Wettbewerbsbeziehungen unter den Marktteilnehmern und ist hier für die Principal- Agent-Beziehung zwischen VU und VN irrelevant. Der Informationstransfer wird weiterhin danach differenziert, von welcher Seite der Informationstransfer initiiert wird (aktiv). 29 Hierzu betrachte man folgende Tabelle, die anschließend grundlegend und anhand von konkreten Kooperationsdesigns erläutert wird. Tabelle 2: Informationsversorgung durch Screening und Signaling Passiv Aktiv VN screening 1) VU Marktforschung, Selbstwahlschema VU signaling 2) Werbung, Reputation screening 3) Vergleiche, Such- und Erfahrungseigenschaften, Marktsignale VN signaling 4) Signale der Zuverlässigkeit Glaubwürdigkeit, Selbstbeteiligung Quelle: In Anlehnung an Kaas (1991) 27 Vgl. Horsch (2004) . Vgl. Kaas (1990), S. 541 und Kaas (1995), S. 21. 29 Vgl. Kaas (1991), S. 359 und Vgl. hierzu auch Zugreihenfolge aus spieltheoretischer Perspektive bei Roth (2001). 28 9 und 3.1.1 Selbstwahlschema zur Informationsbeschaffung In Fall 1) tritt VU als der schlechter informierte Partner und damit als Principal auf. Es liegt an ihm, aktiv zu werden und sich Informationen über seinen Partner zu beschaffen. Auf einem Markt, auf dem sich zahlreiche potentielle Kunden als VN anbieten, muss sich VU die geeigneten Partner raussuchen und dafür Marktforschung betreiben30 oder sich über Gutachten und Tests über diese informieren. 31 Eine weitere und konkretere Möglichkeit bietet das Selbstwahlschema. Entscheidungssituation, Bei indem einem er VN Selbstwahlschema mit einer gestaltet Auswahl an VU eine verschiedenen Versicherungsverträgen konfrontiert. Aus der von VN getroffenen Wahl kann VU auf die sonst verborgenen Verhaltenseigenschaften (risikoscheu, risikofreudig, zuverlässig) von VN schließen, indem er „confront people with schedules that cause them to make appropiate choices and in so doing to reveal themselves and the info that they privately hold ex ante“.32 Ist VN beispielsweise risikoscheu, so wählt er die Versicherung mit einer niedrigen Prämie und einer hohen Selbstbeteiligung. Ist VN risikofreudig, so wählt er eine Versicherung mit hoher Prämie und geringer Selbstbeteiligung mit einer möglichst hohen Deckung im Falle eines Schadens, 33 da er aufgrund seiner Fahrlässigkeit mit einer höheren Schadenswahrscheinlichkeit rechnet. Das Selbstwahlschema kann auch dem Fall 4) zugeordnet werden, nämlich als Signaling seitens des VN, das wie eine Offenbarung funktioniert. 34 Jedoch zähle ich es auch zu Fall 1), da dieses Kooperationsdesign bereits durch das Anbieten verschiedener Verträge von dem schlechter informierten VU initiiert wird. 3.1.2 Reputation zur Informationsübertragung In Fall 2) ist VU die Partei mit einem Informationsvorsprung gegenüber VN und daher ist es seine Aufgabe, über Signale Informationen an VN übertragen. Dies kann VU mithilfe der Werbung35 machen, indem er für seine Leistungsqualität und Leistungsfähigkeit (Liquidität) alle notwendigen und relevanten Eigenschaften an VN übermittelt. Jedoch ist die Werbung mit Vorsicht zu betrachten, da letztlich für VN verborgen bleiben wird, inwieweit die 30 Vgl. Kaas (1991), S. 360. Vgl. Spremann (1990), S. 568. 32 Spence (2002), S. 435. 33 Vgl. Chiappori (2000) und Vgl. hierzu auch cherry-picking story bei Jullien (1999). 34 Vgl. Spremann (1990), S. 578. 35 Vgl. Kaas (1990), S. 544. 31 10 Werbung der Wahrheit entspricht. Daher gibt es einen weiteren und viel wertvolleren Weg zur Informationsübertragung, nämlich der des Vertrauenaufbaus. Das heißt, dass VU bei seinem Partner Ansehen und Vertrauenswürdigkeit erreicht. Dies ist natürlich nicht ohne den Einsatz von viel Zeit und Mühe zu schaffen und ist daher auch ein sehr wertvolles Kapital. Schenkt VU einem VN erstmal sein Vertrauen, so ist dieser von der Qualität und Kompetenz von VU überzeugt. 36 Die Reputation hat ihre Funktion darin, dass sie als eine Art von Pfand 37 oder Geisel38 gehandhabt und in die Beziehung vom Principal und Agent mit einbezogen wird. Der gute Ruf und das Ansehen des VU sind nur solange wertvoll, solange die Reputation unangegriffen besteht. Lässt VU etwas Negatives auf sich kommen, so wird durch üble Nachrede die Reputation zerstört. Der Verlust der mühsam aufgebauten Reputation ist demnach die Strafe für sein Fehlverhalten. Der VN als benachteiligter Principal hat durch das Pfand in seiner Hand die Möglichkeit, gegebenenfalls die Reputation zu vernichten. 39 3.1.3 Such- und Erfahrungseigenschaften zur Informationsbeschaffung Der Fall 3) beschreibt VN als Nachfrager und Principal mit einem Informationsdefizit. Um sich Informationen von Agent VU beschaffen muss sich VN über die verschiedenen Versicherungsverträge auf dem Markt, ihre Qualitäten, Preise, Konditionen usw. erkundigen und diese untereinander vergleichen. Dies kann VN über die Such- und die Erfahrungseigenschaften40 machen. Das bedeutet, er kann entweder die Eigenschaften durch bloßes Feststellen über einfache und kostengünstige Inspektionen wie Interne trecherche, Kataloge, Anrufe erlangen. Oder aber VN ermittelt die Eigenschaften einer bestimmten Versicherung über Erfahrung, die natürlich kostspieliger sein kann, wenn VU letztlich seinen Informationsvorsprung opportunistisch ausnutzt. Eine effektive Art der Informationsbeschaffung ist die über die Signale des Marktes.41 Beispielsweise können die Preise Qualitätsindikatoren darstellen. Es gibt auch bedeutende Informationen, die der Markt bereitstellt, ohne dass sie vom VU direkt zur Verfügung gestellt werden. VN kann sich aber aktiv diese Informationen einholen. Hier wird auf ein implizites Qualitätsurteil von anderen VN verwiesen, die durch eigene Erfahrung über bessere 36 Vgl. Kaas (1990), S. 545. Vgl. Spremann (1988), S. 619. 38 Vgl. Kaas (1992), S. 896. 39 Vgl. Spremann (1988), S. 619 40 Vgl. Kaas (1995). 41 Vgl. Kaas (1991), S. 365. 37 11 Informationen verfügen. Eine hohe Nachfrage nach einem bestimmten VU, beobachtbarer Markterfolg und ein hoher Marktanteil sind eine wichtige und zuverlässige Informationsquelle. 3.1.4 Signale der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit zur Informationsübertragung Der Fall 4) stellt die Informationsübertragung auf Seiten des VN dar, der sich in einem gewissen Informationsvorteil und als potentiellen Kunden sieht und damit den Anreiz hat, dem VU seine positiven Verhaltenseigenschaften zu signalisieren. Beispielsweise weiß nur er, dass er aufgrund seiner Risikoaversion, die dem VU verborgen bleibt, ein VN mit guten Risiken ist. 42 Der VN kann durch Selbstbindung43 oder Offenbarung44 seine Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit signalisieren. Er kann freiwillige Einschränkungen seines diskretionären Handlungsspielraumes eingehen, indem er beispielsweise bei einer KfZ-Versicherung angibt, nur erfahrene Personen über 25 Jahren das versicherte Auto fahren zu lassen, um damit die Unfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren. Durch das Selbstwahlschema, wie in 3.1.1 bereits beschrieben, offenbart sich VN insofern, als dass er durch die Auswahl einer bestimmten Versicherung mit ihren Konditionen gewisse Verhaltenseigenschaften von sich preisgibt.45 Anhand der Wahl einer Versicherung kann er vom VU einer bestimmten Risikoklasse zugeordnet werden. Konkreter wird die Offenbarung, wenn sich VN aufgrund der gewählten Höhe einer Selbstbeteiligung offenbart. Die Selbstbeteiligung ist jedoch auch ein wichtiger Aspekt von Anreizsystemen und wird daher im Kapitel 3.2 näher erläutert. 3.2 Anreiz- und Kontrollsysteme gegen opportunistisches Verhalten Bei einer Principal-Agent-Beziehung, wie wir sie im Falle einer Versicherungskooperation zwischen VU und VN vorliegen haben, gibt es zwei wesentliche Mechanismen, den diskretionären Handlungsspielraum des Agent aufgrund seines Informationsvorsprunges einzudämmen und einem opportunistischen Verhalten gegen zu steuern: Über Anreize in 42 Vgl. Kaas (1991), S. 362. Vgl. Kaas (1992), S. 893 und Kaas (1990), S. 545. 44 Vgl. Spremann (1990). 45 Vgl. hierzu auch Shapira (1999). 43 12 Form einer ergebnisabhängigen Entlohnung des Agent und über Kontrolle. 46 Leider werden diesbezüglich nur Kooperationsdesigns dargestellt, die eine Rollenverteilung beinhaltet, in der VU die Rolle des Principal und VN die Rolle des Agent einnimmt. Konkrete Anreiz- und Kontrollsysteme auf einem Versicherungsmarkt für eine umgekehrte Rollenverteilung sind bislang kaum untersucht worden. VU muss Rahmenbedingungen stellen, um VN zu beeinflussen und ihn zu motivieren. Eine Ergebnisbeteiligung als Entlohnungsschema stellt eine wichtige Rahmenbedingung47 dar, die anhand folgender zwei Punkte näher beschrieben werden. 3.2.3 dagegen beschreibt eine von VU gestellte Bedingung zur Kontrolle von VN. 3.2.1 Selbstbeteiligung als Anreiz Die Idee der Selbstbeteiligung ist, dass VN im Falle eines Schadens und eines Verlustes einen festen Betrag zu zahlen hat. Das heißt, er trägt den Schaden zu einem gewissen Anteil mit, der VU hat keine volle Deckung des Verlustes zu tragen. Eine Selbstbeteiligung zwingt „the insured to retain some part of his losses“48 und macht dadurch den Schadenfall für VN finanziell spürbar und insoweit vermeidenswert. 49 Dieses Instrument wirkt wie ein Anreiz gegen opportunistisches Verhalten in Form von Moral Hazard. Denn je höher die Selbstbeteiligung ist, die VN im Schadensfall zu tragen hat, desto eher hat er einen Anreiz, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass der Schadensfall nicht eintritt.50 Allgemein wird angenommen, dass ein VN mit einem risikofreudigen Verhalten eine möglichst geringe Selbstbeteiligung wählt, da er mit einer höher frequentierten Schadenswahrscheinlichkeit mit höherem Ausmaß rechnet. Ein risikoscheuer VN dagegen zieht eine hohe Selbstbeteiligung vor, während gleichzeitig die einzuzahlende Prämie sehr niedrig ist, da er mit keinem Schadensfall rechnet. 51 Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung signalisiert VN dem VU sein Risikoverhalten (zu 3.1.4) und geht damit eine outputbezogene 46 Vgl. Kaas (1995), S. 32 ff. Vgl. Spremann (1990) S. 581. 48 Pauly (1974), S. 45. 49 Vgl. Horsch (2004), S. 534. 50 Vgl. Hellwig (1988), S. 1072. 51 Vgl. Chiappori (2000) und Vgl. hierzu auch cherry-picking story bei Jullien (1999) zur Gegenthese. 47 13 Selbstbindung52 ein, indem er sich verpflichtet, im Falle eines Verlustes seinen gewissen Beitrag zu leisten. 3.2.2 Prämiendifferenzierung53 als Anreiz Die Einbindung von einer Prämiendifferenzierung ist eine weitere Möglichkeit des ergebnisabhängigen Entlohnungsschemas. Sie ist sehr verbreitet bei der Kfz-Versicherung und funktioniert so, dass der Agent VN ex post für geringe Schadensfälle honoriert wird, indem die von ihm einzuzahlende Prämie nach einer bestimmten Periode niedriger gesetzt wird. Dagegen wird er für häufige und hohe Schadensfälle bestraft, indem die Prämie erhöht wird. Auch dieser Anreiz wirkt Moral Hazard auf Seiten des VN entgegen, da VN bemüht sein wird, Schadensfälle zu vermeiden und mit einem Honorar belohnt zu werden. 3.2.2 Transparente Limitierung54 zur Kontrolle Hierbei handelt es sich um eine inputbezogene Selbstbeteiligung, 55 bei der sich VN dazu verpflichtet, Maßnahmen vorzunehmen, die einer transparenten Limitierung verborgener Handlungsspielräume dienen. VN folgt die vo n VU gestellten Bedingungen, beispielsweise eine Sprenkelanlage, ein Frühwarnsystem, Rauchmelder oder Feuerlöscher als Bedingung einer Brandschutzversicherung zu installieren. Das Ausführen dieser Bedingungen reduziert die Schadenswahrscheinlichkeit von VN. Der VN wird hierbei zu Handlungen verpflichtet, die für VU beobachtbar und damit auch kontrollierbar sind. Kommt VN einer solchen Bedingung nicht nach, so kann VU nicht für das Aufkommen und Decken des Verlustes im Falle eines Schadens garantieren. 52 53 54 55 Vgl. Kaas (1995), S. 33. Vgl. Horsch (2004), S. 534 und Vgl. „bonus/malus“ als experience rating system bei Chiappori (2000), S. 63. Vgl. Horsch (2004), S. 534. Vgl. Kaas (1995), S. 33. 14 4. Schlussbemerkung Es wurde ein Überblick über die Informationsasymmetrie auf dem Versicherungsmarkt und ihre Folgen für die beteiligten Kooperationspartner gegeben. Der Versicherungsmarkt wird stark von der Kooperation des Versicherungsunternehmer und des Versicherungsnehmer bestimmt. Die Rollenverteilung beider Partner bezüglich der Principal-Agent Beziehung sollte damit klar sein. „Prinzipal ist derjenige, der das für ihn relevante Tun des anderen nicht beobachten kann; Agent ist derjenige, der über diskretionären Handlungsspielraum verfügt und mit seinem Tun nicht nur den eigenen Nutzen, sondern auch die Wohlfahrt des anderen beeinflusst.“56 Der Principal verfügt über einen Informationsvorsprung, währenddessen der Agent einem Informationsdefizit unterliegt. Entscheidend hierbei ist, dass sowohl der Versicherungsunternehmer als auch der Versicherungsnehmer je nach Ausgangsposition und Umstände die Position des Principal als auch des Agent einnehmen kann. Hierauf wurde in der Literatur nach meinem Erachten bislang nur unzulänglich eingegangen. Dementsprechend können auch beide Seiten zur Informationsversorgung beitragen, um opportunistisches Verhalten und ihre Auswirkungen zu mindern. Entscheidend hierbei ist, welche Seite den Informationstransfer initiiert und über die besseren bzw. schlechteren Informationen verfügt. Außerdem wurde das Anreiz- und Kontrollsystem aufgegriffen, in dem der Versicherungsunternehmer als Principal Bedingungen an den Versicherungsnehmer stellt, um sein Spielraum zum Opportunismus einzuschränken. Leider wurde dieses Anreizund Kontrollsystem für das umgekehrte Principal-Agent Verhältnis von Versicherungsunternehmer und Versicherungsnehmer in Versicherungen bisher kaum untersucht und daher auch in meiner Arbeit nicht berücksichtigt. Allgemein sind zum Schluss noch einige Bemerkungen anzufügen. Die vorangegangene Darstellung der Problematik der Informationsasymmetrie und der Zusammenhänge auf dem Versicherungsmarkt sind zur Vereinfachung und zum besseren Verständnis simpel gestaltet worden. Im Versicherungsalltag jedoch ist die Problematik der Informationsasymmetrie eher komplex, als einfach. In einer kooperativen Beziehung von Versicherungsunternehmer und Versicherungsnehmer beschränken sich die Informationsasymmetrie und der Spielraum für opportunistisches Verhalten nicht nur auf einen Aspekt innerhalb dieser Beziehung. Beispielsweise kann sich der Versicherungsunternehmer aufgrund von Verhaltensunsicherheit mit der Gefahr der Adverse Selection und der des Moral Hazard auf Seiten des 56 Spremann (1988), S. 62. 15 Versicherungsnehmers gleichzeitig konfrontiert sehen. Außerdem kann innerhalb eines Typen von opportunistischem Verhalten mehr als nur ein Aspekt von opportunistischem Handlungsspielraum auftreten. Beispielsweise besteht auf Seiten des Versicherungsnehmer die Gefahr zum Moral Hazard, nicht nur weil er durch den Abschluss einer Versicherung Anreiz zu einem fahrlässigen Verhalten zu Lasten des Versicherungsunternehmers sieht, sondern auch, weil er eine Versicherung bei einem Dritten abschließen kann, um das aus der Selbstbeteiligung folgende Restrisiko bei einer anderen Versicherung abzudecken. 57 Außerdem läuft eine Kooperation zwischen dem Versicherungsunternehmer und dem Versicherungsnehmer nicht in einem Zwei- Zeitpunkt-Schema von ex ante und ex post ab, wie es vorhegend zur Vereinfachung dargestellt wurde. Sondern sie gestaltet sich in der Realität in zahlreichen, sequentiellen Einzelschritten. 58 Desweiteren gibt es auf dem Versicherungsmarkt zahlreiche Kooperationen, an denen mehr als nur zwei Partner beteiligt sind. Beispielsweise das Miteinbeziehen eines Intermediär, der zwischen beiden Partner agiert und vermittelt. Solch ein Akteur kann zur Informationsasymmetrie beitragen oder diese sogar ausgleichen. In meiner Arbeit aber bin ich bewusst nicht auf diesen Aspekt eingegangen, da dies den Rahmen gesprengt hätte und meines Erachtens nach für die zugrunde liegende Principal-Agent Beziehung in Versicherungen in erster Linie keine Bedeutung hat. Ich möchte hiermit deutlich machen, dass in dem Versicherungsalltag die Kooperationsform eine sehr komplexe ist. Sie ist wie ein Portefeuille, dessen Komponenten und Effekte aus verschiedenen Verhaltensweisen und Kooperationsdesigns in eine komplexe, sich gegenseitig ergänzende und wechselseitige Interaktion miteinander treten. 59 57 Vgl. Hellwig (1988), S. 1070. Vgl. Spremann (1990), S. 585. 59 Vgl. Spremann (1990), S. 584. 58 16 Literaturverzeichnis Akerlof, G. A. (1970): The Market for “Lemons”. Qualitative Uncertainty and the Market Mechanism, in: Quaterly Journal of Economics, Nr. 84, S. 488-500. Akerlof, G. A. (1985): Arrow, K. J. 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