Interneteinkauf Berechnung in 5 Schritten und Beispiele

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Interneteinkauf Berechnung in 5 Schritten und Beispiele
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
AM, RK
Dezember 2012
Interneteinkauf
Berechnung in 5 Schritten und Beispiele
1. Warenwert festlegen:
Massgebend ist entweder das Entgelt - in der Regel der Rechnungsbetrag – oder der Marktwert (Geschenke, Gegenstand zur Reparatur usw.). Sofern in der Rechnung ausländische
Mehrwertsteuern ausgewiesen sind, können Sie diese vom Rechnungsbetrag abziehen.
Rechnen Sie nun diesen Wert in ausländischer Währung in Schweizerfranken um. Verwenden Sie dazu den am Vortag der Zollanmeldung gültigen Devisenkurs.
2. Abgaben festlegen: Zoll, VOC, Tabaksteuer, Alkoholmonopolgebühr usw.
Konsultieren Sie unseren Zolltarif - Tares, um alle Abgaben, wie zum Beispiel den Zoll festzulegen. Beträgt die Summe dieser Abgaben 5 Schweizerfranken oder weniger, werden sie
nicht erhoben. Um in den Genuss einer Zollvergünstigung zu kommen, muss der Sendung
ein so genannter Ursprungsnachweis beiliegen.
3. Kosten des Transporteurs (Post/Kurier)
Die Kosten für die Zollanmeldung fallen unterschiedlich aus. Bitte kontaktieren Sie dazu
Ihren jeweiligen Transporteur. Weiter sind die Transportkosten, z.B. Porto, zu den Kosten
dazuzurechnen (in Schweizerfranken). Allenfalls sind diese Kosten bereits im Rechnungsbetrag des Versenders/Lieferanten enthalten. Die Post verrechnet den allfälligen Zusatzaufwand für die Kontrolle eines Pakets, sofern die Zolldokumente unglaubwürdige oder unvollständige Angaben enthalten, oder Angaben fehlen.
4. Mehrwertsteuer (MWST) berechnen
Die aktuellen MWST-Sätze betragen 8 oder 2,5 %. Die MWST wird auf dem Warenwert zuzüglich den Abgaben (sofern mehr als 5 CHF) und den Kosten des Transporteurs, berechnet:
(Warenwert + Abgaben + Kosten des Transporteurs) x MWST Satz in Prozent
Mehrwertsteuerbeträge bis 5 CHF werden nicht erhoben.
5. Gesamtkosten für Ihre Warenbestellung im Ausland
Für Ihre Kalkulation müssen Sie nebst dem Kaufpreis und den Portokosten noch mit den
Abgaben und der Mehrwertsteuer sowie den Kosten des Transporteurs rechnen.
Diese zusätzlichen Kosten werden Ihnen vom Transporteur in Rechnung gestellt. Falls
Sie Fragen zur Rechnung haben, müssen Sie sich an Ihren Transporteur wenden.
Interneteinkauf: Berechnung der Einfuhrabgaben
Beispiel 1: Ohne Zollabgaben
Im Internet bestellt: Männerjeans der Tarifnummer (TN) 6203.4200, Bruttogewicht 2 kg aus
Deutschland. Wird Ihnen per Post ausgeliefert.
Schritte
Kostenpunkt
1. Warenwert festlegen
Vom Rechnungsbetrag ausländische MWST abziehen. Ausländische Währung mit dem Devisenkurs umrechnen.
Warenwert
2. Abgaben festlegen
Mit den Hinweisen im Zolltarif - Tares wurden folgende Abgaben
errechnet.
Zollabgaben
(zollfrei, da Zollbetrag unter 5.-)
3. Kosten der Post
Kosten der Post für die Zollanmeldung; Porto wird dazugerechnet,
da im Rechnungsbetrag nicht enthalten. Versender hat den Inhalt
aussen auf dem Paket richtig bezeichnet, Post berechnet also
keine weiteren Gebühren, somit:
Porto
+ Grundpreis Zone 1*
+ Zuschlag Warenwert (3 %)
= Kosten der Post
4. Mehrwertsteuer berechnen
Der MWST-Wert berechnet sich aus der Summe von: Warenwert
(1), Abgaben (2) und Kosten der Post (3). Diese Summe in ganzen CHF wird mit MWST Satz (8 %) multipliziert.
Warenwert
+ Zollabgaben
+ Kosten der Post
= Zwischentotal
MWST (8% von 181)
5. Gesamtkosten für die Einfuhr
Die Gesamtkosten der Einfuhr berechnen sich aus der Summe
von: Abgaben (2), Kosten der Post (3, jedoch ohne Porto), und
Mehrwertsteuer (4). Dieser Betrag kommt also zum Kaufpreis und
Porto hinzu.
Zollabgaben
+ Kosten der Post (o. Porto)
+ Mehrwertsteuer
= Gesamtkosten für die Einfuhr
Betrag
in CHF
150.00
0.00
15.00
12.00
4.50
31.50
150.00
0.00
31.50
181.50
14.50
0.00
16.50
14.50
31.00
* Herkunftsländer:
Zone 1: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich
Zone 2: übrige Länder
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Interneteinkauf: Berechnung der Einfuhrabgaben
Beispiel 2: Mit Zollabgaben
Im Internet bestellt bei einem Modehaus in Spanien: Damenkleid aus Seide (TN 6204.4991)
„made in China“ Gewicht des Pakets 0,9 kg. Das Paket wird Ihnen per Post aus Spanien
ausgeliefert.
Schritte
Kostenpunkt
1. Warenwert festlegen
Vom Rechnungsbetrag ausländische MWST abziehen. Ausländische Währung mit dem Devisenkurs umrechnen.
Warenwert
2. Abgaben festlegen
Mit den Hinweisen im Zolltarif - Tares wurden folgende Abgaben
errechnet. ACHTUNG: Keine Zollvergünstigungen da für Spanien, die Ware in China hergestellt wurde.
Zollabgaben
3. Kosten der Post
Kosten der Post für die Zollanmeldung; Porto wird dazugerechnet,
da im Rechnungsbetrag nicht enthalten. Da der Versender den
Inhalt aussen auf dem Paket nicht bezeichnet hat, berechnet die
Post Gebühren für das Öffnen des Pakets.
+
+
+
=
Porto
Grundpreis Zone 2*
Zuschlag Warenwert (3 %)
Zusatzabklärungen
Kosten der Post
4. Mehrwertsteuer berechnen
Der MWST-Wert berechnet sich aus der Summe von: Warenwert
(1), Abgaben (2) und Kosten der Post (3). Diese Summe in ganzen CHF wird mit MWST Satz (8 %) multipliziert.
Warenwert
+ Zollabgaben
+ Kosten der Post
= Zwischentotal
MWST (8% von 1116.00)
5. Gesamtkosten für die Einfuhr
Die Gesamtkosten der Einfuhr berechnen sich aus der Summe
von: Abgaben (2), Kosten der Post (3, jedoch ohne Porto), und
Mehrwertsteuer (4). Dieser Betrag kommt also zum Kaufpreis und
Porto hinzu.
Zollabgaben
+ Kosten der Post (o. Porto)
+ Mehrwertsteuer
= Gesamtkosten für die Einfuhr
Betrag
in CHF
1000.00
11.80
45.00
16.50
30.00
13.00
104.50
1000.00
11.80
104.50
1116.30
89.30
11.80
59.50
89.30
160.60
* Herkunftsländer:
Zone 1: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich
Zone 2: übrige Länder
Tarifansätze gemäss Stand Januar 2013
3/3