Interneteinkauf Berechnung in 5 Schritten und Beispiele
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Interneteinkauf Berechnung in 5 Schritten und Beispiele
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion AM, RK Dezember 2012 Interneteinkauf Berechnung in 5 Schritten und Beispiele 1. Warenwert festlegen: Massgebend ist entweder das Entgelt - in der Regel der Rechnungsbetrag – oder der Marktwert (Geschenke, Gegenstand zur Reparatur usw.). Sofern in der Rechnung ausländische Mehrwertsteuern ausgewiesen sind, können Sie diese vom Rechnungsbetrag abziehen. Rechnen Sie nun diesen Wert in ausländischer Währung in Schweizerfranken um. Verwenden Sie dazu den am Vortag der Zollanmeldung gültigen Devisenkurs. 2. Abgaben festlegen: Zoll, VOC, Tabaksteuer, Alkoholmonopolgebühr usw. Konsultieren Sie unseren Zolltarif - Tares, um alle Abgaben, wie zum Beispiel den Zoll festzulegen. Beträgt die Summe dieser Abgaben 5 Schweizerfranken oder weniger, werden sie nicht erhoben. Um in den Genuss einer Zollvergünstigung zu kommen, muss der Sendung ein so genannter Ursprungsnachweis beiliegen. 3. Kosten des Transporteurs (Post/Kurier) Die Kosten für die Zollanmeldung fallen unterschiedlich aus. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren jeweiligen Transporteur. Weiter sind die Transportkosten, z.B. Porto, zu den Kosten dazuzurechnen (in Schweizerfranken). Allenfalls sind diese Kosten bereits im Rechnungsbetrag des Versenders/Lieferanten enthalten. Die Post verrechnet den allfälligen Zusatzaufwand für die Kontrolle eines Pakets, sofern die Zolldokumente unglaubwürdige oder unvollständige Angaben enthalten, oder Angaben fehlen. 4. Mehrwertsteuer (MWST) berechnen Die aktuellen MWST-Sätze betragen 8 oder 2,5 %. Die MWST wird auf dem Warenwert zuzüglich den Abgaben (sofern mehr als 5 CHF) und den Kosten des Transporteurs, berechnet: (Warenwert + Abgaben + Kosten des Transporteurs) x MWST Satz in Prozent Mehrwertsteuerbeträge bis 5 CHF werden nicht erhoben. 5. Gesamtkosten für Ihre Warenbestellung im Ausland Für Ihre Kalkulation müssen Sie nebst dem Kaufpreis und den Portokosten noch mit den Abgaben und der Mehrwertsteuer sowie den Kosten des Transporteurs rechnen. Diese zusätzlichen Kosten werden Ihnen vom Transporteur in Rechnung gestellt. Falls Sie Fragen zur Rechnung haben, müssen Sie sich an Ihren Transporteur wenden. Interneteinkauf: Berechnung der Einfuhrabgaben Beispiel 1: Ohne Zollabgaben Im Internet bestellt: Männerjeans der Tarifnummer (TN) 6203.4200, Bruttogewicht 2 kg aus Deutschland. Wird Ihnen per Post ausgeliefert. Schritte Kostenpunkt 1. Warenwert festlegen Vom Rechnungsbetrag ausländische MWST abziehen. Ausländische Währung mit dem Devisenkurs umrechnen. Warenwert 2. Abgaben festlegen Mit den Hinweisen im Zolltarif - Tares wurden folgende Abgaben errechnet. Zollabgaben (zollfrei, da Zollbetrag unter 5.-) 3. Kosten der Post Kosten der Post für die Zollanmeldung; Porto wird dazugerechnet, da im Rechnungsbetrag nicht enthalten. Versender hat den Inhalt aussen auf dem Paket richtig bezeichnet, Post berechnet also keine weiteren Gebühren, somit: Porto + Grundpreis Zone 1* + Zuschlag Warenwert (3 %) = Kosten der Post 4. Mehrwertsteuer berechnen Der MWST-Wert berechnet sich aus der Summe von: Warenwert (1), Abgaben (2) und Kosten der Post (3). Diese Summe in ganzen CHF wird mit MWST Satz (8 %) multipliziert. Warenwert + Zollabgaben + Kosten der Post = Zwischentotal MWST (8% von 181) 5. Gesamtkosten für die Einfuhr Die Gesamtkosten der Einfuhr berechnen sich aus der Summe von: Abgaben (2), Kosten der Post (3, jedoch ohne Porto), und Mehrwertsteuer (4). Dieser Betrag kommt also zum Kaufpreis und Porto hinzu. Zollabgaben + Kosten der Post (o. Porto) + Mehrwertsteuer = Gesamtkosten für die Einfuhr Betrag in CHF 150.00 0.00 15.00 12.00 4.50 31.50 150.00 0.00 31.50 181.50 14.50 0.00 16.50 14.50 31.00 * Herkunftsländer: Zone 1: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich Zone 2: übrige Länder 2/3 Interneteinkauf: Berechnung der Einfuhrabgaben Beispiel 2: Mit Zollabgaben Im Internet bestellt bei einem Modehaus in Spanien: Damenkleid aus Seide (TN 6204.4991) „made in China“ Gewicht des Pakets 0,9 kg. Das Paket wird Ihnen per Post aus Spanien ausgeliefert. Schritte Kostenpunkt 1. Warenwert festlegen Vom Rechnungsbetrag ausländische MWST abziehen. Ausländische Währung mit dem Devisenkurs umrechnen. Warenwert 2. Abgaben festlegen Mit den Hinweisen im Zolltarif - Tares wurden folgende Abgaben errechnet. ACHTUNG: Keine Zollvergünstigungen da für Spanien, die Ware in China hergestellt wurde. Zollabgaben 3. Kosten der Post Kosten der Post für die Zollanmeldung; Porto wird dazugerechnet, da im Rechnungsbetrag nicht enthalten. Da der Versender den Inhalt aussen auf dem Paket nicht bezeichnet hat, berechnet die Post Gebühren für das Öffnen des Pakets. + + + = Porto Grundpreis Zone 2* Zuschlag Warenwert (3 %) Zusatzabklärungen Kosten der Post 4. Mehrwertsteuer berechnen Der MWST-Wert berechnet sich aus der Summe von: Warenwert (1), Abgaben (2) und Kosten der Post (3). Diese Summe in ganzen CHF wird mit MWST Satz (8 %) multipliziert. Warenwert + Zollabgaben + Kosten der Post = Zwischentotal MWST (8% von 1116.00) 5. Gesamtkosten für die Einfuhr Die Gesamtkosten der Einfuhr berechnen sich aus der Summe von: Abgaben (2), Kosten der Post (3, jedoch ohne Porto), und Mehrwertsteuer (4). Dieser Betrag kommt also zum Kaufpreis und Porto hinzu. Zollabgaben + Kosten der Post (o. Porto) + Mehrwertsteuer = Gesamtkosten für die Einfuhr Betrag in CHF 1000.00 11.80 45.00 16.50 30.00 13.00 104.50 1000.00 11.80 104.50 1116.30 89.30 11.80 59.50 89.30 160.60 * Herkunftsländer: Zone 1: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich Zone 2: übrige Länder Tarifansätze gemäss Stand Januar 2013 3/3