Sicherheitsdatenblatt - Sicherheitsdatenblätter

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Sicherheitsdatenblatt - Sicherheitsdatenblätter
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Druckdatum: 24.05.2016
*
Versionsnummer 6
überarbeitet am: 24.05.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Prüfflüssigkeit Mediengruppe 3a
für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
nach DIBt, Gütigkeitsstand April 2011
· Artikelnummer: 21869
· Registrierungsnummer
Gemische sind nicht registrierungspflichtig.
Die Registrierungsnummern der Inhaltsstoffe (soweit vorhanden) wurden im Abschnitt 3
angegeben.
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisches Zwischenprodukt
Industrielle und professionelle Nutzung.
Laborchemikalien
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Bernd Kraft GmbH
Stempelstraße 6
[email protected]
D-47167 Duisburg
Tel.: (+49)0203/5194-0
Fax : (+49)0203/5194-290
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
· 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin 030 30686 790
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
Asp. Tox. 1
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R65:
R52/53:
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
"Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Druckdatum: 24.05.2016
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Handelsname: Prüfflüssigkeit Mediengruppe 3a
für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
nach DIBt, Gütigkeitsstand April 2011
(Fortsetzung von Seite 1)
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus
der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS08
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
C5-C20 - n-Paraffingemisch
· Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 64771-72-8
C5-C20 - n-Paraffingemisch
50-100%
Xn R65
EINECS: 265-233-4
R66
Asp. Tox. 1, H304
CAS: 90-12-0
1-Methylnaphthalin
10-25%
EINECS: 201-966-8
Xn R22;
N R51/53
Aquatic Chronic 2, H411;
Acute Tox. 4, H302
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Handelsname: Prüfflüssigkeit Mediengruppe 3a
für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 2)
· sonstige Stoffe, die für die Einstufung des Gemisches irrelevant sind:
CAS: 68990-52-3
Rapsölfettsäuremethylester
EINECS: 273-606-8
Reg.nr.: 01-211-9485821-32-XXXX
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
5-10%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Sofort Arzt aufsuchen.
Vorsicht vor Erbrechen. Aspirationsgefahr.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Erwärmung sind explosionsfähige Gemische mit Luft möglich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über den Boden aus.
Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenstoffoxide
Gefährliche Dämpfe können durch Umgebungsbrand entstehen.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefahrenbereich absperren.
Unbeteiligte Personen fernhalten.
Nicht im Wind stehen.
· Besondere Schutzausrüstung:
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
· Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 3)
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins
Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal:
Dämpfe/Aerosol nicht einatmen
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Substanzkontakt vermeiden.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefahrenzone räumen.
Sachkundige hinzuziehen.
Vorgehen nach Notfallplan.
Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe. Abschnitt 8
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kanalisation abdichten.
Auffangen, eindeichen und abpumpen.
Mögliche Materialeinschränkungen beachten!
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
Nachreinigen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Nur im Abzug arbeiten.
Hinweise auf dem Etikett beachten.
Das Essen, Rauchen und Trinken ist in Arbeitsbereichen verboten.
Vor dem Essen, Trinken und Rauchen Hände und Gesicht waschen.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und
Schutzausrüstungen ablegen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz.
Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
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für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 4)
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.
· Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse nach VCI:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen und geeignete Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstung.
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Die Wahl der Körperschutzmittel ist von der Gefahrstoffkonzentration und -menge abhängig. Die
chemische Beständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Liferanten geklärt werden.
· Atemschutz:
Erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von
Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend
dokumentiert werden
· Handschutz:
Geeignet sind beispielsweise Schutzhandschuhe der Firma KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, email: [email protected] mit folgender Spezifikation (Prüfung erfolgte nach EN374):
· Handschuhmaterial .
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials .
· Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet:
Fluorkautschuk (Viton)
Empfohlene Materialstärke: 0,7 mm
Wert für die Permeation: Level > 480 min
(Fortsetzung auf Seite 6)
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für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
nach DIBt, Gütigkeitsstand April 2011
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· Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet:
Fluorkautschuk (Viton)
Empfohlene Materialstärke: 0,7 mm
Wert für die Permeation: Level > 480 min
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/
EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise:
KCL 890 Vitoject® (Vollkontakt)
KCL 890 Vitoject® (Spritzkontakt)
Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen
Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt.
Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns
geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der
Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen
müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.B. KCL
GmbH, D-36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de).
· Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.
· Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Hände
und Gesicht waschen.
· Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
flüssig
Form:
gelblich
Farbe:
charakteristisch
· Geruch:
Nicht bestimmt.
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
· Flammpunkt:
keine Angaben
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zündtemperatur:
> 200 °C
· Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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· Explosionsgrenzen:
untere:
obere:
0,3 Vol %
7,0 Vol %
· Dampfdruck bei 20 °C:
1 hPa
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
0,8241 g/cm³
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
nicht bzw. wenig mischbar
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
· Viskosität:
dynamisch:
kinematisch:
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
· 9.2 Sonstige Angaben
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
0,0 %
Ke in e we it ere n r ele va n te n I n f o rm a ti o n en
verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Oxidationsmitteln.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Erwärmung
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: bei Brand: siehe Kapitel 5
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
90-12-0 1-Methylnaphthalin
Oral
LD 1840 mg/kg (Ratte)
MSDS
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Handelsname: Prüfflüssigkeit Mediengruppe 3a
für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 7)
68990-52-3 Rapsölfettsäuremethylester
Oral
LD >2000 mg/kg (Ratte)
MSDS
Dermal LD 2000 mg/kg (Kaninchen)
MSDS
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
· Akute Wirkungen (akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung) Aspirationsgefahr
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
90-12-0 1-Methylnaphthalin
EC50 1,2-1,4 mg/l (Daphnia) (48h)
MSDS
LC50 9 mg/l (Fisch) (96h)
MSDS
68990-52-3 Rapsölfettsäuremethylester
EC50 >100 mg/l (Bakterien)
MSDS
LC50 >100 mg/l (Fisch)
MSDS
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Handelsname: Prüfflüssigkeit Mediengruppe 3a
für Dieselkraftstoffe (DIN EN 590:2004-03)
mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 8)
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
90-12-0 1-Methylnaphthalin
log Pow 3,87 (n-Oktanol/Wasser)
MSDS
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Ökotoxische Wirkungen:
· Bemerkung: Schädlich für Fische.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
schädlich für Wasserorganismen
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und
regionalen Vorschriften zu entsorgen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
entfällt
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 10)
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mit max. 5 Vol.% Biodiesel (einschl. Gr. 3)
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(Fortsetzung von Seite 9)
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Nicht anwendbar.
Verwender
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
Nicht anwendbar.
IBC-Code
· UN "Model Regulation":
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 1 5.1 Vo rschrif ten zu Sicherheit, Gesund heits- und Um weltschutz/sp ezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS08
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
C5-C20 - n-Paraffingemisch
· Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Nationale Vorschriften:
· Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
(Fortsetzung auf Seite 11)
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Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (JArbSchG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter (MuSchG, MuSchRiV)
beachten.
(94/33/EG und 92/85/EWG)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
· Schulungshinweise
Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.
· Ansprechpartner: Abteilung Produktinformation
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)
SVHC: Substances of Very High Concern
Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4
Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1
Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE
42.2.13