Verkaufsprospekt JAMESTOWN 28 mit Nachtrag Nr. 1 und Nr. 2
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Verkaufsprospekt JAMESTOWN 28 mit Nachtrag Nr. 1 und Nr. 2
JAMESTOWN 28 Investitionen in vermietete Immobilien in den USA Jamestown, L.P. One Overton Park · Twelfth Floor · 3625 Cumberland Boulevard Atlanta, Georgia · 30339 · Telefon: (770) 805-1000 · Telefax: (770) 805-1001 Verkaufsprospekt JAMESTOWN 28, L.P. Jamestown US-Immobilien GmbH Marienburger Str. 17 · 50968 Köln · Telefon: (0221) 30 98-0 · Telefax: (0221) 30 98-100 Internet: www.jamestown.de · E-mail: [email protected] Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). JAMESTOWN 28 – Investitionen in vermietete Immobilien in den USA Auswahl, Bewirtschaftung und Verkauf der Immobilien durch JAMESTOWN, L.P. Anlageobjekte stehen noch nicht fest (Blindpool-Fonds) Risikostreuung durch mehrere Anlageobjekte an verschiedenen Standorten vorgesehen 5,25% p.a. Ausschüttung* aus Vermietung ab 2014 beabsichtigt 110% Eigenkapitalrückfluss* aus Verkauf nach sieben bis zwölf Jahren angestrebt Besteuerung der Erträge in den USA: Anleger profitieren von Freibeträgen und US-Steuersätzen Rückgaberecht für die Anleger bei persönlichen Notfällen * vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio Die Anteile an JAMESTOWN 28, L.P. sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US-Personen angeboten oder übertragen werden. Der vorliegende Prospekt orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S4)“ in der Fassung vom 18.05.2006 und wurde auf Grundlage des Vermögensanlagengesetzes und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erstellt. Alle Angaben, die nicht auf Quellen Dritter beruhen, stammen von JAMESTOWN US-Immobilien GmbH. Verkaufsprospekt JAMESTOWN 28, L.P. Inhaltsverzeichnis Das Angebot im Überblick 2 Risiken 6 JAMESTOWN-Gruppe und Vorgängerfonds 1-27 12 Investitionsstrategie 18 Rechtliche Hinweise 20 Steuerliche Grundlagen 26 Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 34 Gesellschaftsvertrag in deutscher Übersetzung 40 Gesellschaftsvertrag im englischen Original 52 Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle 62 Informationen zum Fernabsatz 64 Glossar 68 Anlagen: Beitrittsdokumente Erklärung des Anbieters und Prospektverantwortlichen Die Angaben in diesem Prospekt berücksichtigen nur bis zum Prospektaufstellungsdatum bekannte und erkennbare Sachverhalte und beruhen auf dem derzeitigen Stand der Planung, dem Gesellschaftsvertrag sowie den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Interpretation. Eine Haftung für das Erreichen der Ziele der Gesellschaft und die Anlagedauer sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern der JAMESTOWN 28, L.P. werden durch den Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit der Beitrittserklärung geregelt. Ohne schriftliche Zustimmung des Prospektverantwortlichen ist niemand zu Angaben berechtigt, welche den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ergänzen oder im Widerspruch dazu stehen. Nach Wissen der JAMESTOWN US-Immobilien GmbH sind die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernimmt die JAMESTOWN USImmobilien GmbH als Anbieterin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Kahl, die Verantwortung. Prospektaufstellungsdatum: 23.01.2013 JAMESTOWN US-Immobilien GmbH Sitz: Marienburger Str. 17, 50968 Köln …………………………… Christoph Kahl, Geschäftsführer Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. 1 Das Angebot im Überblick Beteiligungsangebot Im Rahmen der Platzierung des US-Immobilienfonds JAMESTOWN 28, L.P. (im Folgenden auch „JAMESTOWN 28“, „Fonds“, „Gesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt) werden Kapitalanlegern als Limited Partner (Kommanditisten) A-Anteile zur Zeichnung angeboten. Der Fonds soll vermietete Immobilien ankaufen, verwalten sowie hiernach verkaufen. Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Privatperso nen, die – freie Liquidität längerfristig in US-Dollar investieren wollen, – eine Sachwertanlage in Immobilien suchen, – eine steuerliche Behandlung der Erträge in den USA bevorzugen, – bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung einzugehen, und mit Immobilienanlagen erfahren sind, – ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dieses Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die eine mündelsichere Kapitalanlage oder eine festver zinsliche Kapitalanlage mit einem heute schon feststehen den Rückzahlungszeitpunkt suchen oder auf jederzeitige Verkäuflichkeit der Anlage angewiesen sind oder für die die Beteiligung einen wesentlichen Anteil am Gesamtver mögen darstellen würde oder keinen möglichen Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio in Kauf nehmen können. Rechtliche Struktur Der Fonds JAMESTOWN 28, L.P. ist eine US-Limited Partnership, vergleichbar mit einer deutschen Kom manditgesellschaft, mit JAMESTOWN, L.P. (im Folgenden auch „JAMESTOWN“) als General Partner (Komplementärin) und deutschsprachigen Ka pitalanlegern als Limited Partner (Kommanditisten bzw. Anleger), welche Limited Partnership Anteile (Kommandit anteile bzw. Anteile) erwerben. Anleger können A-Anteile zeichnen. Der Fonds plant, sowohl direkt in einzelne 2 Immobilien als auch indirekt über Objektgesellschaften (Personengesellschaften), die wirtschaftliche Eigentümer der Immobilien sind, zu investieren. Beitritt und Einzahlung Die Anteile sind zu je $ 1 gestückelt. Die Mindestbetei ligung beträgt $ 30.000 (plus 5% Agio). Für Anleger, die aufgrund weiterer US-Beteiligungen schon über eine USSteuernummer verfügen, beträgt die Mindestbeteiligung $ 20.000 (plus 5% Agio). Höhere Eigenkapitalbe träge müssen durch 1.000 teilbar sein. Alle prozentualen Angaben im Hinblick auf die Eigenkapitalbeträge beziehen sich auf diese ohne die 5% Agio. Die Einzahlung kann nach Wahl des Anlegers nach Bei trittsannahme entweder in voller Höhe erfolgen oder zu 30% plus das gesamte Agio nach Beitrittsannahme und die restlichen 70% bis spätestens zum 31.12.2014. Das öffentliche Angebot endet mit der Vollplatzierung oder spätestens am 31.12.2014. Investition und Finanzierung Ausgehend von dem durch A-Anteile finanzierten Eigenkapital von $ 250 Mio., den hierauf anfallenden Fondskosten von 5% und einem beispielhaft angenommenen Fremdfinanzierungsanteil von rund 55% der Gesamtmittel ergeben sich folgende Mittelherkunft und Mittelverwendung: Es ist vorgesehen, bei Anlegern A-Anteile mit einem Emissionsvolumen in Höhe von $ 250 Mio. zuzüglich 5% Agio bis zum 31.12.2014 zu platzieren. Diese Plangröße kann angepasst werden, das durch A-Anteile finanzierte Eigenkapital des Fonds wird jedoch $ 80 Mio. nicht unterschreiten und bei maximal $ 500 Mio. liegen. Die exakte Höhe wird erst mit Schließung der Emission festgelegt. Sollte die Komplementärin hiernach nicht in der Lage sein, einen Teil des gezeichneten Eigenkapitals in geeignete Immobilien zu investieren, kann die Komplementärin entscheiden, einen solchen Teil der Kapitaleinlagen plus das entsprechende Agio an die Anleger anteilig zurückzuzahlen, entsprechend mindert sich die Kapitaleinlage von $1 pro Anteil. Der Fonds wird für den Ankauf von Immobilien Fremdka pital aufnehmen. Die vom Fonds aufgenommenen Fremd mittel und der auf den Fonds entfallende Fremdmittelanteil beim indirekten Erwerb über Objektgesellschaften dürfen maximal 60% der für alle Immobilien des Fonds gezahlten Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28, L.P. bei einem Emissionsvolumen von $ 250 Mio. und direktem Immobilienerwerb (konsolidierte Darstellung) - PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ Gesamt in % in % des Eigenkapitals 1. Mittelherkunft 1.1. Eigenkapital* 250.000 45% 100% 1.2. Fremdmittel 305.555 55% 122% 1.3. Gesamt 555.555 100% 222% 2. Mittelverwendung 2.1. Immobilieninvestitionen und Liquiditätsrücklage 543.055 97,75% 217% 2.2. Fondskosten* 2.2.1 Kosten der Eigenkapitalbeschaffung* 10.000 1,80% 4% 2.2.2 Weitere Kosten 2.500 0,45% 1% 2.3. Gesamt 555.555 100% 222% * Zusätzlich fällt ein Agio von 5% des Anleger-Eigenkapitalbetrages an Gesamthöhe der Provision Die Gesamthöhe an Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt 10% des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage, bestehend aus 5% Agio, 4% Kosten der Eigenkapitalbeschaffung und 1% weiteren Kosten. Diese 10% werden als Fondskosten (siehe 2.2) an die Komplementärin und den Anbieter gezahlt. Der Anbieter wird Vermittlern für deren Vermittlung von Anlegern hieraus eine Gebühr in Höhe von maximal 3% des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage zuzüglich des Agios zahlen. Die genannten Prozentsätze entsprechen beispielsweise bei einem Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage von $ 250 Mio. (siehe 1.1. Eigenkapital) einem Gesamtbetrag von $ 25 Mio., bestehend aus $ 12,5 Mio. Agio, $ 10 Mio. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung und $ 2,5 Mio. weiteren Kosten. Bei einem anderen Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage des Fonds erhöht bzw. verringert sich der Gesamtbetrag entsprechend. Weitere Provisionen werden nicht gezahlt. Kaufpreise betragen. Der Fremdfinanzierungsanteil jedes einzelnen Objektes kann somit geringer oder höher sein. Der obige Finanz- und Investitionsplan bezieht sich auf die Investitionsphase des Fonds. Für nachfolgende wertsteigernde Maßnahmen wird gegebenenfalls zu späteren Zeitpunkten zusätzliches Eigenkapi tal benötigt. Hierfür hat JAMESTOWN, L.P. sogenannte B-Anteile in Höhe von $ 50 Mio. gezeichnet und sich zur Aufstockung bis auf maximal insgesamt $ 100 Mio. verpflichtet. Die B-Anteile werden zunächst nicht einbezahlt, sondern erst, wenn der vorgenannte Bedarf entsteht. Durch ihre Einzahlung werden B-Anteile zu A-Anteilen. Ob, wann und in welchem Umfang solche wertsteigernde Maßnahmen durchgeführt werden (siehe Investitionsstrategie Seite 19) und in die- sem Zuge Kapitaleinlagen auf B-Anteile eingezahlt werden, ist ungewiss. Daher sind Eigenkapitalbeträge aus der Zeichnung von B-Anteilen in dem obigen Finanz- und Investitionsplan nicht aufgeführt. Information an die Anleger Interessenten und Anleger können sich fortlaufend bis zum 31.12.2014 im Internet unter www.jamestown.de über die Eigenkapitalplatzierung und die vom Fonds schon getätigten Immobilieninvestitionen informieren. Schriftliche Gesellschafterinformationen erfolgen bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich. Der ausführliche Jahresbericht über die Entwicklung der Immobilieninvestitionen wird an die Anleger im vierten Quartal versandt. Ein 3 weiteres Gesellschaf terrundschreiben erfolgt zum Ausschüttungstermin. Darüber hinaus erhalten die Anleger jährlich den geprüften Jahresabschluss. Anlageziele und Anlagepolitik Die Strategie des Fonds ist darauf ausgerichtet, – das von den Anlegern investierte Eigenkapital zu be wahren und zu schützen, – eine Ausschüttung von 1,5% p.a.* für 2013 und hier nach von jährlich 5,25%* an die Anleger auszuzahlen und –nach Verkauf der Immobilien einen Eigenkapitalrückfluss an die Anleger von mindestens 110%* zu leisten. Im Rahmen seiner Investitionsstrategie beabsichtigt JAMESTOWN 28, qualitativ hochwertige, vermietete Ein zelhandels-, Büro- und Mietwohnobjekte in den wichtigs ten Metropolen der USA und bedeutenden Großräumen der US-Küstenstaaten zu erwerben, professionell zu be wirtschaften und nach einer Laufzeit von sieben bis zwölf Jahren wieder zu verkaufen. Der Erwerb der Anlageobjekte hängt von der Höhe des gezeichneten JAMESTOWN 28-Eigenkapitals – maximal $ 500 Mio. durch Anleger – ab. Durch den Erwerb mehrerer noch nicht identifizierter Immobilien wird eine Diversifikation im Hinblick auf regionale Standorte, Immobiliennutzungsarten und Mieter angestrebt. Der Erwerb der Fondsimmobilien wird bis Mitte 2013 angestrebt. Ausschüttungen Für das Jahr 2013, in dem die Anleger dem Fonds zu un terschiedlichen Zeitpunkten beitreten, ist eine Ausschüt tung für jeden Anleger in Höhe von 1,5% p.a. vor Steuern auf die eingezahlten Kapitaleinlagen ohne Agio vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum 31.12.2013 vorgesehen. Ziel für 2014 und die Folgejahre ist an die Anleger aus den Liquiditätsüberschüssen der Fondsgesellschaft Ausschüttungen von 5,25% p.a.* zu leisten, die jeweils am 15. Mai des Folgejahres ausgezahlt werden. Die tatsächlichen Ausschüttungen können niedriger oder höher ausfallen. Anlagedauer JAMESTOWN handelt danach, geschlossene US-Vermietungsfonds in der Regel in einem Zeitraum von sieben bis zwölf Jahren wieder durch Verkauf der Immobilien aufzulösen. Tatsächlich kann sich ein kürzerer oder längerer Zeitraum ergeben. Ein vom Anleger gewünschter vorzeitiger Verkauf seiner Anteile kann nicht garantiert werden. Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Fonds liegt allein bei JAMESTOWN als Komplementärin, die unter anderem sämtliche Entscheidungen über An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung, Vermietung und Entwicklung trifft. JAMESTOWN stehen die im Investitionsplan aufgeführten Fondskosten in der Emissionsphase sowie jährliche Gebühren für das Fondsmanagement und die Vermögensverwaltung zu. Die Vermögensverwaltungsgebühr beträgt 0,6% p.a. der auf das jeweilige Anlageobjekt entfallenden Kapitaleinlagen der Gesellschaft. Die Fondsmanagementgebühr beläuft sich ab 01.04.2013 auf 0,4% p.a. des bis 31.12.2014 in JAMESTOWN 28 investierten Eigenkapitals. Beide Gebühren steigen um 3% p.a. ab 01.01.2014. Für zusätzliche durch JAMESTOWN erbrachte Leistungen, beispiels weise Gebäudeverwaltung oder Vermietung, müssen die Gebühren marktüblichen Sätzen entsprechen. JAMESTOWN erhält bei Verkauf jeder Immobilie eine Veräußerungsgebühr in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises und muss hieraus Drittmaklergebühren bezahlen. Die Komplementärin ist erfolgsorientiert an der Fondsentwicklung beteiligt. Aus den jährlichen Barüberschüssen des Fonds erhalten die Anleger ab 01.01.2014 vorrangig 5,25% p.a. Ausschüttung*. Sofern darüber hinausgehende Barüberschüsse verteilt werden, erhält JAMESTOWN hiervon ein Drittel. Aus dem Verkauf der Immobilien erhalten die Anleger vorrangig einen Eigenkapitalrückfluss von 110%*. An dem darüber hinausgehenden Verkaufserlös auf Fondsebene ist JAMESTOWN mit einem Drittel beteiligt. Diese Struktur gibt JAMESTOWN allen Anreiz für eine erfolgreiche Bewirtschaftung zu sorgen und den jeweils geeigneten Verkaufszeitpunkt zu wählen. Steuerliche Behandlung Die Besteuerung der Einkünfte beruht auf dem zwischen den USA und Deutschland abgeschlossenen Doppel besteuerungsabkommen. Der Fonds erzielt in den USA steuerliche Einkünfte aus der Vermietung der Immobilien und deren Verkauf. Der Anleger profitiert von den USSteuersätzen sowie hinsichtlich der Mieteinkünfte auf Bundesebene von dem dort geltenden Freibetrag von $ 3.900 pro Jahr (2013, ansteigend mit der Inflationsrate). Bei Verkauf fällt in den USA in der Regel eine Verkaufsgewinnsteuer an. Die vorgenannten Einkünfte sind in Deutschland von der Besteuerung freigestellt, es gilt jedoch der sogenannte Progressionsvorbehalt. Die mit der Beteiligung an JAMESTOWN 28 verbundenen steuerlichen Auswirkungen werden ausführlich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 26 dargestellt. * vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio 4 Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Den Anlegern stehen gemäß Gesellschaftsvertrag Kontroll- und Informationsrechte, die Teilhabe an Ausschüttungen und Ergebnissen sowie das Stimmrecht zu. Ein ordentliches Kündigungsrecht für die Anteile ist nicht gegeben. Es besteht für die Anteile ein Rückgaberecht zu 100% des vom Anleger gezeichneten Eigenkapitals (ohne Agio) bei Nachweis von Arbeitslosigkeit von länger als sechs aufeinander folgenden Monaten, Insolvenz, Scheidung, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit mindestens gemäß „Pflegestufe II“ oder Tod des Anlegers (siehe Seite 25). Für den Anleger entstehende weitere Kosten Die für den Anleger mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten sind das Agio in Höhe von 5% des Eigenkapitalbetrages sowie die beim Anleger anfallenden Bankgebühren für die Gesamtzahlung und die Ausschüttungen. Darüber hinaus entstehen Kosten durch die obligatorische Erstellung der jährlichen persönlichen US-Einkommen steuererklärung des Anlegers, bei Erstellen durch JT Tax Services, L.P., in der Regel derzeit € 150 p.a., siehe Sei te 29. Bei einer Übertragung seiner Beteiligung an andere Anleger im sogenannten Zweitmarkt hat der Anleger eine an die Komplementärin zahlbare Abwicklungsgebühr von generell $ 0,05 je übertragenem Anteil zu tragen, siehe Seite 25 sowie ggf. weitere Kosten des benutzten Handelsplatzes. Bei Übertragungen durch Erbfall oder Schenkung und bei Ausübung des Rückgaberechtes fallen derzeit in der Regel ca. € 300 Gebühren an. Generell sind vom Anleger individuell veranlasste Kosten wie beispielsweise Kommunikations-, Steuerberatungs- oder Reisekosten, über deren Höhe keine Aussage getroffen werden kann, selbst zu tragen. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Weitere Leistungen Die Haftung des Anlegers ist auf die Einlage beschränkt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dritten gegenüber ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Eigenkapitalbetrag geleistet ist. Eigenkapitalrückzahlungen führen gemäß US-Recht regelmäßig nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung. Es ist möglich, dass vom Anleger in den USA oder in Deutschland Steuerzahlungen zu leisten sind, ohne dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüt- tung erfolgt. Darüber hinaus gibt es keine Umstände unter denen der Erwerber der Vermögensanlage verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere keine Umstände unter denen er haftet oder Nachschüsse zu leisten hat. Währungsdiversifikation Die Beteiligung an JAMESTOWN 28 dient der inter nationalen Vermögensstreuung durch Investition in die Welt-Leitwährung, den US-Dollar. Daher beziehen sich alle Angaben zu Ausschüttungen, Kapitalrückfluss und Ergebnissen ausschließlich auf US-Dollar. Die Anlage in US-Immobilien bedeutet eine Investition in die größte un abhängige Volkswirtschaft der Welt. JAMESTOWN-Gruppe Die JAMESTOWN-Gruppe ist seit Jahren Marktführer für US-Immobilienfonds für Privatanleger in Deutschland.* Seit Unternehmensgründung 1983 ist JAMESTOWN auf US-Immobilien konzentriert und hat eigene Spezialistenteams, die alle Leistungsphasen einer Immobilieninvestition abdecken. In der US-Zentrale in Atlanta sowie den Niederlassungen in New York, Boston, Washington, D.C. und San Francisco sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. In Köln sind 40 Mitarbeiter für Fondsemission und Kundenbetreuung verantwortlich. Ende 2012 betreute JAMESTOWN ein Portfolio von US-Immobilien im Gesamtwert von $ 4,5 Mrd. Die meis ten Immobilien früherer Vermietungsfonds wurden bis 31.12.2011 veräu ßert. Das Verkaufsvolumen beträgt über $ 9 Mrd. Bei den bereits aufgelösten 26 von 27 USVermietungsfonds betragen die Gesamtergebnisse aus Ausschüttung und Verkaufsgewinn vor Steuern durch schnittlich über 19% (bei einer Bandbreite von 8% bis 34%) pro Jahr, bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio. Die Er gebnisse von Vorgängerfonds bieten keinerlei Gewähr für den zukünftigen Erfolg von JAMESTOWN 28, der als Blindpool konzipiert ist. Die JAMESTOWN-Organisation hat die Fähigkeit be wiesen, chancenreiche Immobilien auszuwählen und sie durch aktives Management vor Ort wertsteigernd weiter zu entwickeln bis hin zu erfolgreichen Verkäufen. Diese Stärken kommen auch bei JAMESTOWN 28 zum Einsatz. * VGF Branchenkennzahlen 5 Risiken Die Beteiligung an JAMESTOWN 28, L.P. stellt eine unternehmerische Investition dar, deren Ergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind. Deren künftige Entwicklung kann auch die Komplementärin nicht vorhersehen. Ein Anleger sollte eine Beteiligung im Fonds nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio in Kauf nehmen kann. Als Folge der mit der Anlage verbundenen Risiken, die in diesem Kapitel beschrieben werden, gibt es keine Sicherheit, dass der Fonds seine Anlageziele erreichen wird. Die Ergebnisse des Fonds sind nicht vorhersehbar. Daher ist die Beteiligung am Fonds für den Anleger nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Zur Beurteilung der Eignung dieses Beteiligungsan gebotes für die persönliche Situation des Anlegers wird diesem empfohlen, sich mit dem gesamten Inhalt dieses Verkaufsprospektes vertraut zu machen und den Rat und Beurteilungen von eigenen Beratern einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgend dargestellten Ergebnisse von JAMESTOWN US-Vermietungsfonds keinerlei Gewähr im Hinblick auf den zukünftigen Erfolg von JAMESTOWN 28 bieten, der als Blindpool konzipiert ist. Im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen lässt sich für die Risiken des JAMESTOWN 28 die Unterscheidung in einerseits „anlagegefährdende Risiken“ und andererseits in „anlegergefährdende Risiken“ vornehmen. Anlagege fährdende Risiken beinhalten Störungen im Verlauf von Immobilieninvestitionen. Insbesondere wenn sie nach haltig und umfangreich bei mehreren Fondsobjekten eintreten, können sie zu einer Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Anlegergefährdende Risiken sind solche, die das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. Zusätzlich sind bei deren Auflistung solche Risiken aufgeführt, die beim Anleger individuell auftreten können. Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit der einzelnen Risiken kann nicht getroffen werden. 6 Anlagegefährdende Risiken Allgemeiner Immobilienmarkt Der Immobilienmarkt entwickelt sich – wie andere Märk te – mit ausgeprägten Schwankungen. Immobilienwerte werden beeinflusst vom allgemeinen Wirtschaftsklima und Zukunftserwartungen, lokalen und branchenspezifischen Bedingungen (z.B. ein Überangebot von Immobilien zum Verkauf bzw. zur Vermietung oder ein Nachfragerückgang hierfür), der Konkurrenzsituation basierend auf Mietpreisen, Standort und Attraktivität der Immobilien und den Veränderungen in Bau- und Betriebskosten der Immobilien, ferner durch gesundheitsgefährdende Baumaterialien, behördliche Einwirkungen, Zinsentwicklung, Verfügbarkeit von Fremdmitteln und potenzielle Haftung, u.a. für Altlasten. Die in den letzten Jahren für Anleger niedrigen Zinserträge auf den Anleihemärkten und das veränderte Investitionsverhalten von großen institutionellen Investoren, die den Immobilienanteil stärker gewichten, haben zu großer Nachfrage und zu Höchstpreisen für vermietete US-Bestandsimmobilien geführt. Hierdurch besteht das Risiko von Preiskorrekturen. Alle vorgenannten Faktoren, aber auch Klimaveränderungen, Naturkatastrophen und Strukturveränderungen (z.B. verändertes Einkaufsverhalten) können negativen Einfluss auf Liquidität und Ergebnis be troffener Immobilieninvestitionen sowie Zeitpunkt und Höhe erzielbarer Ausschüttungen und Verkaufserlöse und damit das Anlageergebnis haben. Bei negativer Wertentwicklung können die investierten Eigenkapitalbeträge für einzelne Immobilieninvestitionen verloren sein. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Währung Die Kapitalanlage und alle Ausschüttungen erfolgen auf der Basis von US-Dollar und enthalten daher aus EuroSicht ein Währungsrisiko. Eine Prognose über die künftige Wechselkursentwicklung des Dollar zum Euro ist nicht möglich. Der Anleger trägt somit das Risiko einer Reduzierung der wirtschaftlichen Ergebnisse seiner Anlage, wenn sich der Wechselkurs des Dollar zum Euro beim Umtausch der Ausschüttun gen und Verkaufserlöse im Vergleich zum Kauf der DollarAnlagebeträge bei Beginn der Investition verschlechtert. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. ausstellen. Erworbene Immobilien können außerdem von individuellen Erwartungen des Anlegers abweichen, obwohl sie den Kriterien der Investitionsstrategie entsprechen. Investitionsstrategie – Blindpool-Risiko Diversifikationsgrad Es bestehen keine Garantien hinsichtlich Zeitpunkten und Höhe von Ausschüttungen und Verkaufserlösen. Die Immobilieninvestitionen des Fonds stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes noch nicht fest („Blindpool-Risiko“). Somit ist ungewiss, ob die Komplementärin für die von Anlegern gezeichneten Kapitaleinlagen geeignete Immobilien ankaufen kann. Sofern dies nicht gelingt und die Komplementärin die gezeichneten Kapitaleinlagen ganz oder teilweise an den Anleger zurückzahlt, kann dieser seine mit der Beteiligung verfolgten Ziele für den zurückgezahlten Teil nicht realisieren. Alle diese Faktoren können zu einer Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Für den Fonds ist in einer Bandbreite von $ 80 Mio. bis $ 600 Mio. (bei maximaler Einzahlung von B-Anteilen) ein Zieleigenkapital von $ 250 Mio. geplant. Obwohl eine Diversifikation der Immobilieninvestitionen angestrebt wird, steht der tatsächlich realisierte Diversifikationsgrad erst nach allen Ankäufen fest. Ein geringerer Diversifi kationsgrad führt zu stärkerer Beeinträchtigung des Fonds bei negativer Entwicklung einzelner Immobilienin vestitionen. Vertragspartner sowie individuelle Konditionen abzuschliessender Verträge für den Erwerb der Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Da diese Immobilienankäufe über eine längere Zeitperiode erfolgen, hat der Fonds das Risiko hinsichtlich steigender Preise sowie geringerer Auswahl an Immobilien. Das Anlageergebnis ist davon abhängig, inwieweit es JAMESTOWN gelingt, die Investitionsstrategie für die in vestierten Eigenkapitalbeträge erfolgreich umzusetzen. Auch die Investitionsstrategie selbst kann sich als falsch her- Bei Kapitalbedarf gemäß der Investitionsstrategie ist JAMESTOWN verpflichtet, Einlagen für B-Kommanditan teile einzuzahlen. Kommt JAMESTOWN dieser Verpflich tung nicht nach, können die vorgesehenen Investitionen nicht getätigt werden, was sich nachteilig auf das Anlageergebnis des Anlegers auswirken kann. Wesentliche Vertragspartner Das wirtschaftliche Ergebnis des Fonds hängt maßgeb lich von Erfahrung, Kompetenz und Leistung von JAMES TOWN bei der Auswahl der Immobilien und deren er folgreicher Bewirtschaftung sowie dem abschließenden gewinnbringenden Verkauf ab. Es gibt keine Gewissheit, dass zuständige JAMESTOWN-Manager über die Dauer der Fondslaufzeit im Unternehmen verbleiben oder ent sprechend ersetzt werden können. Handlungen oder Unterlassungen von JAMESTOWN als Komplementärin können das wirtschaftliche Ergebnis negativ beeinflussen. Die Komplementärin kann für einzelne Immobilieninves titionen Joint Ventures bzw. andere Verträge mit Dritten eingehen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Vertragspartner so erfolgreich sind wie von der Kom plementärin erwartet. Joint Ventures können zu Risiken führen, die ohne dritte Parteien nicht bestehen. Beispiels weise kann der Joint-Venture-Partner sich als nicht so qualifiziert herausstellen wie erwartet, andere Interessen als die des Fonds verfolgen oder in finanzielle Schwierig keiten geraten. Die Komplementärin übernimmt keine Ver antwortung für Joint-Venture-Partner bzw. andere Dritte. 7 Das wirtschaftliche Ergebnis kann sowohl durch Fehlent scheidungen verantwortlicher Personen beeinträchtigt werden als auch von der Leistung, der Qualität und der Vertragstreue wesentlicher Vertragspartner des Fonds. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Weiterhin besteht das Risiko, dass die auf Bankkonten in Deutschland und den USA angelegten liquiden Mittel des Fonds die nominalen Höchstgrenzen der dort geltenden gesetzlichen und/oder privaten Einlagensicherung überschreiten. Sofern durch die Insolvenz einer Bank der Verlust von liquiden Mitteln eintritt, kann das Fondsvermögen und damit das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Potenzielle Interessenkonflikte JAMESTOWN erbringt als Komplementärin und in wei teren Funktionen Leistungen für den Fonds und erhält hierfür Gebühren und ggf. erfolgsabhängige Ergebnisbe teiligungen. Hieraus können Interessenkonflikte mit den Anlegern entstehen, die deren Anlageergebnis reduzieren. Der Vorgängerfonds JAMESTOWN 27 und Jamestown Premier Property Fund haben zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht alle Immobilieninvestitionen getätigt. Ferner ist es möglich, dass die Komplementärin künftig weitere US-Immobilienfonds zur Zeichnung anbietet, bevor alle Investitionen des JAMESTOWN 28 erfolgt sind. Hinsicht lich neuer Immobilieninvestitionsmöglichkeiten wird die Komplementärin entscheiden, welcher Fonds die Immobilieninvestitionen tätigt oder – falls mehrere Fonds – in welchem Verhältnis untereinander. Sofern ein Anlageobjekt im Eigentum eines Joint Ventures aus mehreren JAMESTOWN-Fonds besteht, entscheidet die Komplementärin über den Verkaufszeitpunkt des Objektes, wobei die verschiedenen Fonds unterschiedliche Interessen haben können. Je nach Ausgang dieser Entscheidungen, auf die die Anleger keinen Einfluss haben, können negative Auswirkungen auf das Anlageergebnis des Anlegers entstehen. Rückabwicklung Sollten bei der Emission weniger als $ 80 Mio. von Anlegern gezeichnet werden und JAMESTOWN die Differenz zu $ 80 Mio. nicht selbst übernehmen, müsste der Fonds rückabgewickelt werden. Dies trifft ebenso zu, falls die Komplementärin keine geeigneten Immobilien ankaufen kann. Im Falle einer Rückabwicklung ist es möglich, dass Teile des 8 investierten Eigenkapitals sowie das gesamte Agio nicht zurück erstattet werden können. Majorisierung Der Komplementärin steht die ausschließliche Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht für den Fonds zu. Die Möglichkeit der Einflussnahme des einzelnen An legers auf das Management des Fonds ist bis auf wenige Situationen, die eine Abstimmung unter den Anlegern erfordern, nicht vorhanden. Falls weitere Anleger weniger als $ 80 Mio. zeichnen und JAMESTOWN die Differenz zum vorgesehenen Mindesteigenkapital von $ 80 Mio. übernimmt und/oder JAMESTOWN Kapitaleinlagen für B-Anteile einzahlt, kann JAMESTOWN zum anteilsmäßig größten Anleger werden. Sowohl hierdurch als auch bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der einzelne Anleger in der Minderheit und kann ggf. seine Interessen im Fonds nicht durchsetzen. Hieraus können wirtschaftliche und steuerliche Nachteile für den Anleger eintreten. Einnahmen, Kosten, Wertentwicklung der Immobilien Nach dem Erwerb von Immobilien festgestellte rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungs möglichkeiten, festgestellte Schadstoffe oder andere Mängel können die Ertragslage des Fonds nachhaltig be einträchtigen. Die Berechnungen zu künftigen Anlageobjekten des Fonds werden insbesondere auf den abgeschlossenen Mietverträgen und geschätzten Ausgaben basieren. Die daraus entwickelten Einnahmen- und Ausgabenprognosen werden Annahmen benutzen, die nach Ansicht der Komplementärin aufgrund der bei Erwerb zu erwartenden Entwicklung mit kaufmännischer Vorsicht getroffen werden. Ob die unterstellten Entwicklungen eintreten, hängt wesentlich davon ab, wie sich die Nachfrage nach Mietflächen am jeweiligen Objektstandort entwickelt. Andere Entwicklungen als die erwarteten können die Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Die Ertragserwartungen gehen davon aus, dass die Mie ter ihre Verpflichtungen erfüllen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass sich die wirtschaftliche Situation der Mieter nicht entscheidend verschlechtert. Bei einer Nichterfüllung des Mietvertrages durch einzelne Mieter und/oder fehlenden Vertragsverlängerungen kann es zu Mietausfällen kom men, abhängig davon, ob und zu welchen Konditionen diese Flächen neu vermietet werden können. Falls Leerstand bei Ankauf besteht oder im Verlauf eintritt, kann das Anlageergebnis beeinträchtigt werden. Falls die nicht auf Mieter umlegbaren Kosten höher ausfallen als erwartet, kann sich der Barüberschuss mindern. Nach Auslauf von Mietverträgen können die Verlängerung oder Neuvermietung zusätzliche Kosten verursachen (Reno vierung, Umbaumaßnahmen, Vermietungsprovision), die die hierfür geplanten Kosten übersteigen und damit die Ertragslage des Fonds beeinträchtigen. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Die Versicherungsverträge haben eine übliche Laufzeit von einem Jahr. Somit besteht das Risiko, dass Ver sicherungsunternehmen die Übernahme bestimmter Risiken ausschließen, beschränken oder sehr verteu ern. Bei Schadensfällen kann ein nicht ausreichender Versicherungsschutz zu erheblichen Vermögensverlus ten führen bis hin zum vollständigen Verlust des in der betroffenen Immobilie investierten Kapitals. Dieses Risiko trifft insbesondere auf Terrorismusschäden und auf Im mobilienstandorte mit höherer Gefährdung durch Na turkatastrophen zu. Dies gilt beispielsweise für die Ostküste der USA hinsichtlich Hurrikans und Kalifornien in Bezug auf Erdbeben. Gebäude unterliegen der Abnutzung. Bei den Berechnun gen werden keine Abzüge für wirtschaftliche Abschrei bungen vorgenommen. Hierdurch kann das Anlage ergebnis des Anlegers gemindert werden. Die Wertentwicklung der Fondsimmobilien kann von negativen Veränderungen in der näheren Umgebung, der wirtschaftlichen Situation (z.B. Rezession, sinkende Mieten für Gewerbeobjekte), Klimaveränderung, Natur katastrophen (z.B. Erdbeben) und Strukturveränderungen (z.B. verändertem Einkaufsverhalten, Büroarbeit zu Hause, technischem Fortschritt) betroffen werden. Bei entsprechend negativer Wertentwicklung können die in dem betroffenen Fondsobjekt investierten Eigenkapitalbeträge verloren sein. Beim Verkauf jedes Objekts besteht das Risiko geringe rer Multiplikatoren und Barüberschüsse als in den eigenen Berechnungen unterstellt. Falls dies eintritt, kann eine hinter den Erwartungen zurückbleibende Wertentwicklung zu einer Reduzierung des Veräußerungserlöses des Fonds führen. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Einsatz von Fremdkapital Der Fonds wird die Immobilieninvestitionen auch mit Fremdmitteln finanzieren. Daher wirken sich negative Ab weichungen stärker auf die Eigenkapitalrentabilität aus als ohne Fremdmittelaufnahme. Der „Hebeleffekt“ der Fremd mittel kann gravierende negative Auswirkungen auf das Anlageergebnis des Anlegers haben, wenn die Immobilieninvestition nicht planmäßig verläuft. Ausstehende Hypothekenbeträge sind nach Auslauf der vereinbarten Darlehensdauer rückzahlbar. Neue Finanzie rungen könnten nicht oder nur zu schlechteren Konditio nen beschafft werden, was negative Auswirkungen auf die Liquidität und Ertragssituation der Gesellschaft hätte. Kreditgeber können zusätzliche Sicherheiten verlangen, z.B. Garantien oder die Ansparung von Reserven, wenn vertraglichvereinbarte Finanzkennzahlen nicht eingehalten werden. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. Falls die Komplementärin hinsichtlich den Ertragserwartungen inkompatible Finanzierungskonditionen eingeht oder sich die Ertragserwartungen eines Objektes nicht erfüllen, könnte u. U. die Hypothekenannuität nicht bezahlt werden und der Hypothekengläubiger die Zwangsversteigerung betreiben, wobei die in diesem Objekt (und bei Häufung die gesamten) investierten Eigenkapitalbeträge der Anleger verloren sein können. Illiquidität / Überschuldung der Emittentin Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz der Emittentin kann zur Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört. Mittelbare Beteiligungsstruktur / Rechtssystem Es handelt sich nicht um eine direkte Investition in USImmobilien, sondern um eine indirekte Beteiligung über den Fonds JAMESTOWN 28, der seinerseits direkt in Immobilien und indirekt über Objektgesellschaften in Immobilien in den USA investiert. Aufgrund dieser Struktur hat der Anleger keinen unmittelbaren Einfluss und Anspruch gegenüber Objektgesellschaften. 9 Da der Fonds und die Objektgesellschaften US-Recht unterliegen, richten sich gerichtliche Auseinandersetzungen nach dortigen Rechtsgrundsätzen. Allerdings ist gemäß Ge sellschaftsvertrag für JAMESTOWN 28, L.P. als Gerichts stand das Landgericht Köln für Auseinandersetzungen zwischen Anlegern und der Komplementärin des Fonds vereinbart. Es besteht das Risiko, dass der im Gesellschaftsvertrag gewählte Gerichtsstand vom zuständigen Gericht in Georgia nicht akzeptiert wird und/ oder Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln in Georgia nicht durchgesetzt werden können. Im Vergleich zu deutschen Immobilienfonds kann diese Struktur zu höheren Kosten führen, sollten Anleger ihre Interessen gerichtlich gegenüber der Komplementärin des Fonds, seinen Objektgesellschaften und Joint-Venture-Partnern verfolgen. Zudem besteht unabhängig von der Rechtsordnung das Risiko einer Veränderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Verwaltungslage. Hierdurch kann das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Fernabsatz und Widerrufsrechten Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz bei Finanz dienstleistungen auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit einer Widerrufsbeleh rung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher Geltendmachung gegebenenfalls be stehender Rechte und Ansprüche durch im Wege des Fernabsatzgesetzes gewonnene Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der Fondsgesellschaft und da durch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann. Dies kann zu Minderung des Anlageergebnisses für den Anleger führen, bis hin zu einem teilweisen Verlust oder Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio. das Risiko, dass dieser Fonds ab Inkrafttreten dieses oder ähnlicher Gesetze von den regulatorischen Vorgaben ganz oder teilweise erfasst wird. Die Befolgung dieser derzeit noch unbestimmten Vorgaben könnte einen Wechsel der Fondsgeschäftsführung erfordern, zu konzeptionellen Anpassungsbedarf des Fonds führen und die Fondskosten von JAMESTOWN 28 erhöhen. Hierdurch würde das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Steuergesetze Änderungen der zur Zeit geltenden Steuergesetze sowie abweichende Auslegungen oder rückwirkende Änderun gen des bestehenden Rechts durch US-amerikanische und/oder deutsche Finanzbehörden können zu höheren als in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Steuer belastungen und deren Verzinsung führen, beispielsweise durch eine US-Mindestbesteuerung auf Einkünfte, die von nicht in den USA ansässigen Anlegern bezogen werden. Es lässt sich nicht ausschließen, dass das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen geändert oder gekündigt wird, das Freistellungsverfahren (Progressionsvorbehalt) durch das Anrechnungsverfahren (inländische Besteuerung mit Anrechnung der ausländischen Steuer) ersetzt wird, sowie Deutschland und/oder die USA die zwischen ihnen vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich interpretieren oder verletzen oder die funktionale Zuordnung von Zinseinkünften widersprüchlich oder abweichend von der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung beurteilen. Hierdurch kann das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Mittelverwendungskontrolle Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs ist beschränkt auf die standesrechtliche übliche Sorgfalt. Ansprüche können erst geltend gemacht werden, wenn kein anderweitiger Ersatz zu erreichen ist, und beschränken sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ansprüche verjähren drei Jahre seit Schadensentstehung. Hierdurch kann das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Regulierung Auf nationaler Ebene wurde am 12.12.2012 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten „AIFM“-Richtlinie veröffentlicht. Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates regelt die Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Manager von alternativen Investmentfonds (AIFM) und ist bis 22.07.2013 in nationales Recht umzusetzen. Es besteht 10 Quellenangaben / Angaben Dritter Im Verkaufsprospekt werden Angaben von Dritten zitiert, die vom Anbieter nicht geprüft wurden. Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten können dazu führen, dass die aus solchen Angaben von Dritten hergeleiteten Erwartungen nicht eintreten. Hierdurch kann das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. Einzahlungsverpflichtung Kommt der Anleger seiner Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung der gemäß Beitrittserklärung geschuldeten Gesamtzahlung auch nach Erinnerung nicht nach, kann die Komplementärin die nur teilweise eingezahlten Anteile insgesamt einziehen, indem sie dem Anleger pro Anteil von jeweils $ 1,00 einen Betrag von $ 0,80, abzüglich des noch geschuldeten Teils der Gesamtzahlung, auszahlt. Somit besteht für den Anleger das Risiko, zur vollständi gen Einzahlung nicht mehr in der Lage zu sein und einen Teil der bereits geleisteten Einzahlung zu verlieren. Anlegergefährdende Risiken Fungibilität Die Anteile von JAMESTOWN 28 sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Für die Beteiligung an JAMESTOWN 28 existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung der Anteile durch den Anleger unterliegt der Zustimmung der Komplementärin. Eine Veräußerung der Anteile durch den Anleger über sogenannte Zweitmarktplattformen kann aufgrund deren geringer Handelsvolumina erfolglos bleiben. Der Wert der Anteile ist nicht auf die Höhe des ursprüng lichen Kaufpreises festgeschrieben. Weiterhin fehlt es an objektiven Wertmaßstäben, die einer Preisfindung zu einem bestimmten Zeitpunkt dienlich sind. Jeder potenzielle Anleger sollte seine Anlage bis zur Fondsauflösung als illiquide ansehen. Somit ist die Anlage nicht empfehlenswert für Personen, die darauf angewiesen sind, sich kurzfristig von ihrer Beteiligung trennen zu können. Fremdfinanzierung des Anteils durch den Anleger JAMESTOWN rät Anlegern davon ab, ihre JAMESTOWN 28 Einlage durch Kreditaufnahme zu finanzieren. Die Zinsen sind steuerlich in den USA nicht absetzbar und in Deutschland nur unter Progressionsvorbehalt berücksichtigungsfähig. Bei geringeren Ausschüttungen, insbesondere bei einem Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio, müssen hiervon unabhängig Zinsen, Gebühren und Rückzahlung für die Anteilsfinanzierung weiterhin aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers geleistet werden. Hierdurch kann das Anlageergebnis gemindert werden und der Verlust von weiterem Vermögen des Anlegers eintreten. Steuern Es können für den Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden, ohne dass von dem Fonds entsprechende Aus schüttungen erfolgen. Diese Steuerzahlungen muss der Anleger dann aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Wenn die Gesellschaft erworbene Immobilien kurzfristig veräußert oder ein Anleger seine Beteiligung nur kurzfristig hält, können für deutsche Steuerzwecke solche Veräusserungen als „Zählobjekte“ bei der Beurteilung, ob beim Anleger ein „gewerblicher Grundstückshandel“ vorliegt, berücksichtigt werden, wenn der Verkehrswert seiner Beteiligung an JAMESTOWN 28 oder sein Anteil an veräußerten Immobilien über € 250.000 liegt. Dies kann zu negativen steuerlichen Auswirkungen auf Grundstücksgeschäfte des Anlegers außerhalb von JAMESTOWN 28 führen. Im Erbfall wird die ggf. in den USA gezahlte Nachlass steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anteilig ange rechnet, jedoch nur bis zur Höhe der in Deutschland fest gesetzten Erbschaftsteuer für dieses Auslandsvermögen. Hierdurch kann ggf. für den Anleger eine deutlich höhere Belastung eintreten als beim Vererben eines gleich hohen Inlandsvermögens. Maximales Risiko Der etwaige Eintritt eines Risikos bzw. mehrerer Risiken kann dazu führen, dass die Anlageergebnisse negativ be einflusst werden. Eine Voraussage über die Eintrittswahr scheinlichkeit der einzelnen Risiken kann nicht abgegeben werden. Treten mehrere Risiken gleichzeitig ein, sind er hebliche Störungen des erwarteten Verlaufs möglich („Ku mulierungsrisiko“). Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiede ner Risiken kann es für den Anleger zum Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Agio und eventuell weiteren Vermögensnachteilen (z.B. Steuerzahlungen) kommen. Bei Anteilsfinanzierung der Einlage kann aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich Zinsen und Gebühren der Verlust von weiterem Vermögen des Anlegers eintreten (maximales Risiko). Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken aufgeführt. 11 JAMESTOWN-Gruppe und Vorgängerfonds 1 bis 27 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgend dargestellten Ergebnisse von JAMES TOWN-Fonds keinerlei Gewähr im Hinblick auf den zukünftigen Erfolg von JAMESTOWN 28 bieten, der als Blindpool konzipiert ist. Als führendes Emissionshaus für US-Immobilienfonds für Privatanleger in Deutschland hat JAMESTOWN während der 29-jährigen Firmenhistorie 34 US-Immobilienfonds einschließlich zwei US-Forstfonds aufgelegt. In diesem Zeitraum wurden über 100 gewerbliche Immobilien und Forstgrundstücke in 16 Bundesstaaten der USA erwor ben, professionell bewirtschaftet und überwiegend bis Ende 2011 wieder verkauft. Das Volumen der wieder veräußerten Immobilien beträgt über $ 9 Mrd. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet JAMESTOWN US-Immobilien im Gesamtwert von rund $ 4,5 Mrd. In den letzten fast drei Jahrzehnten schenkten über 70.000 Anleger JAMESTOWN ihr Vertrauen. JAMESTOWN verfügt über drei unterschiedliche Produktlinien von US-Fonds für Privatkunden: JAMESTOWN 1 bis 28 sind klassische US-Vermietungsfonds mit Bestandsimmobilien. Diese Produktlinie weist das bei weitem größte Investitionsvolumen und eine Historie von über 25 Jahren auf, so dass eine langjährige Leistungsbilanz vorliegt. Die zweite Produktlinie sind US-Immobilien Private Equity Fonds, die überwiegend Immobilien entwickeln, bauen und dann verkaufen. Die Ergebnisse vor Steuern der drei aufgelösten Fonds mit einem Investitionsvolumen von insgesamt $ 29 Mio. belaufen sich auf 10,6%, 14,4% und 46,6% jährlich gemäß IRR-Methode bei einer durch schnittlichen Kapitalbindungsdauer von 1,4 bis 4,1 Jah ren. Für den 2006 aufgelegten JAMESTOWN Co-Invest 4 werden wegen der überwiegend vor der Finanz- und Wirtschaftskrise getätigten Investitionen Zeitverzögerun gen und Ergebnisminderungen erwartet. Aus heutiger Sicht werden aus diesem Fonds Gesamtrückflüsse vor Steuern an die Anleger in einer Bandbreite von 75% bis 100% des inves tierten Eigenkapitals erwartet. JAMESTOWN CoInvest 5 hat seine Investitionen insbesondere zwischen Ende 2009 und Anfang 2012 getätigt. Aus heutiger Sicht Die JAMESTOWN-Produktlinien US-Immobilienfonds US-Vermietungsfonds US-Immobilien Private Equity Fonds JAMESTOWN Land Investors 1 bis 3 JAMESTOWN Timber 1 1 bis 28 JAMESTOWN JAMESTOWN Timber 2 US-Forstfonds JAMESTOWN Privatkunden Co-Invest 4 und 5 Seit 1984 Seit 1992 JAMESTOWN Premier Property Fund Institutionelle Kunden Seit 2011 12 Seit 2008 werden aus diesem Fonds bis Laufzeitende in 2016 Gesamtrückflüsse vor Steuern an die Anleger in einer Bandbreite von 150% bis 175% des investierten Eigenkapitals erwartet. Fonds der dritten Produktlinie investieren in professionell bewirtschaftete Forstgrundstücke im Süden der USA. Bis zum Ende der Fondslaufzeit in 2024 werden für JAMESTOWN Timber 1 Gesamtrückflüsse vor Steuern an die Anleger von 200% bis 230% jeweils bezogen auf das investierte Eigenkapital erwartet. Der in 2011 aufgelegte JAMESTOWN Timber 2 ist seit September 2012 voll investiert. Für diesen Fonds werden bis zum Ende der Fondslaufzeit in 2024 Gesamtrückflüsse vor Steuern an die Anleger in einer Bandbreite von 180% bis 230% des investierten Eigenkapitals erwartet. Im Dezember 2011 hat JAMESTOWN mit dem JAMESTOWN Premier Property Fund („JAMESTOWN Premier“) einen US-Immobilienfonds für institutionelle Anleger aufgelegt. JAMESTOWN Premier ist ein offener Fonds nach US-amerikanischem Recht, der vorwiegend in vermietete Büro- und Einzelhandelsimmobilien in New York, Washington, D.C., Boston und San Francisco investiert. Aufgrund der Konzeption als offener Fonds bestimmt jeder Anleger Ein- und Austrittsdatum und damit seine Anlagedauer. Die Qualität eines Initiators lässt sich an den Ergebnissen bisher aufgelegter Fonds messen. Die JAMESTOWNLeistungsbilanz wird auf Anforderung gerne übersandt. Positive Leistungsbilanz der US-Vermietungs fonds Die Barausschüttungen der Fonds JAMESTOWN 1 bis 26 lagen in jedem Jahr seit Emissionsbeginn zwischen 6,5% und 18%*. Ob ein Investment insgesamt erfolgreich ist, zeigt sich erst nach Fondsauflösung. Bereits 26 der 27 US-Vermietungsfonds wurden durch Verkauf der Immobilien wieder aufgelöst. Die Gesamtergebnisse aus Ausschüttung und Verkaufsgewinn betrugen für die dort beteiligten Anleger vor Steuern durchschnittlich über 19% (bei einer Bandbreite von 8% bis 34%) pro Jahr, bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio. Mit JAMESTOWN 27 wurde 2011 ein weiterer US-Vermietungsfonds aufgelegt. Der Fonds wurde am 30.09.2012 mit einem Eigenkapitalvolumen von rd. $ 419 Mio. geschlossen. JAMESTOWN 27 hat in 2011/2012 vier Anlageobjekte in New York, Boston und San Francisco erworben und ist damit zu rund 80% investiert. Die prospektgemäße anfängliche Vorzugsausschüttung von 1,5% p.a.* für 2011 wurde in 2012 an die Anleger ausgezahlt. Für 2012 ist eine prospektgemäße Ausschüttung von 6%* an die Anleger vorgesehen. Faire Partnerschaft Im Marktvergleich insgesamt günstige Kosten zeichnen JAMESTOWN-Fonds aus.** Eine erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung erhält JAMESTOWN erst, nachdem die Anleger den im Prospekt beschriebenen Anlageerfolg erhalten haben. Diese nachrangige Erfolgsbeteiligung gibt JAMESTOWN allen Anreiz, sich für ein optimales Anlageergebnis einzusetzen. ** vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio ** Scope Analysis GmbH 13 Seit Unternehmensgründung 1983 ist JAMESTOWN auf US-Immobilienfonds spezialisiert. Alle Ressourcen des Unternehmens sind darauf konzentriert, bestmögliche Ergebnisse für die Anleger zu erwirtschaften. Nur ein Partner, der selbst mit eigenen Experten vor Ort in den USA ist, „versteht“ den dortigen Markt. Geschlosse ne Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Manches wird sich in der Zukunft anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Nur wer ausreichend auf sol che Situationen vorbereitet ist, kann angemessen reagie ren. Um diesem eigenen Anspruch zu genügen, hat sich JAMESTOWN als ein vertikal integriertes und multidiszi plinäres Unternehmen aufgestellt, das alle Leistungspha sen einer Immobilieninvestition abdeckt. In der US-Zentrale in Atlanta sowie den Niederlassungen in New York, Boston, Washington, D.C. und San Francisco sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. Hierunter sind langjährig erfahrene eigene Expertenteams. Die Teams bestehen aus Einkaufsspezialisten, Analysten, AssetManagern, Gebäudeverwaltern, Vermietungsprofis, Baufachleuten, Rechts- und Steuerexperten, Versicherungsspezialisten sowie kreativen Köpfen für die Positionierung und Vermarktung von Immobilien. Diese starke Präsenz vor Ort ist die Basis für eine detaillierte Marktkenntnis und ein umfassendes Netz von Kontakten zu anderen Marktteilnehmern. Dieses engmaschige Netzwerk erlaubt über persönlichen Kontakt direkten Zugang zu Immobilien, bevor diese in einem breiten Bietungsverfahren auf den Markt kommen. unabhängig von Veränderungen auf dem Kapitalmarkt. JAMESTOWN deckt für die Anleger in Deutschland mit eigenen Expertenteams die einzelnen Leistungsphasen der Immobilieninvestition ab: Leistungsbilanz 1984 bis 2011 der aufgelösten Vermietungsfonds Jamestown 40 35 30 25 20 % durchschnittlich p.a. Das Erfolgskonzept: Spezialisierung und eigenes Management vor Ort 15 10 Wesentliche Entscheidungen zu Ankauf, Bewirtschaftung und Verkauf werden von den JAMESTOWN-Teams vor bereitet und von der Komplementärin beschlossen. Die Stärke einer Organisation hängt von Sachkenntnis und Engagement der Mitarbeiter ab. Die Auswahl und Förderung hochqualifizierter Mitarbeiter, die ein breites Erfahrungsspektrum abdecken, hat bei JAMESTOWN hohe Priorität. Sowohl in USA als auch in Köln, wo rund 40 Mitarbeiter die deutschen Anleger betreuen, ist die Mitarbeiterbindung sehr hoch, was einer kontinuierlichen Qualität in allen Aufgabenbereichen dient. Die Leistungsfähigkeit einer Immobilienorganisation zeigt sich darin, zwischen An- und Verkauf den Gesamtertrag der Immobilie durch Steigerung der Nettomieteinnahmen und Verbesserung des Gebäudewertes zu maximieren, 14 Von 26 aufgelösten Vermietungsfonds 7 mehr als 20% p.a. 12 mehr als 15% p.a. 17 mehr als 10% p.a. keiner unter 8% p.a. 5 0 Fonds: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Einkauf: Dieses Team analysiert über 500 Investitions möglichkeiten pro Jahr. Dabei kommen nur die besten Investitionsgelegenheiten in die engere Auswahl. Die Im mobilienprüfung erfolgt nicht nur durch das Einkaufsteam. Vor einer Kaufentscheidung werden die Erfahrungen und Meinungen der Expertenteams aus den anderen Abtei lungen eingeholt. Unterschiedliche Sichtweisen auf eine Immobilie werden so bei der Entscheidung berücksichtigt. 1 bis 26 40 35 30 25 15 % durchschnittlich p.a. 20 10 5 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Ausgewiesen ist das Gesamtergebnis vor Steuern, durchschnittlich pro Jahr in Prozent des investierten Eigenkapitals ohne Agio. Berücksichtigt sind Ausschüttungen und Verkaufserlös, der Abzug von Eigenkapital und Agio und die Anlagedauer. 21 22 23 24 25 26 0 Fonds Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben dargestellten Ergebnisse von JAMESTOWN US-Vermietungsfonds keinerlei Gewähr im Hinblick auf den zukünftigen Erfolg von JAMESTOWN 28 bieten, der als Blindpool konzipiert ist. 15 Kapitalmarkt: Kontaktpflege zu einer Vielzahl von Finanz instituten und Kreditgebern in den USA und Europa zielt darauf, Zugang zu den attraktivsten Finanzierungskondi tionen zu erhalten. Diese Abteilung prüft regelmäßig für alle Fondsobjekte Überlegungen für oder gegen einen Verkauf. Bau- und Projektmanagement: Um Ausbau- und Re novierungsmaßnahmen von Gebäudeflächen zu analy sieren, Kostenangebote einzuholen und fachgerecht zu vergleichen und den Baufortschritt zu kontrollieren, setzt JAMESTOWN eigene Fachleute ein. Dies dient der kos tengünstigen Ausführung und Qualität der Arbeit. Kreativteam und Einzelhandelsvermietung: Das Kreativ team arbeitet am Marktauftritt der Immobilien, sei es im Internet, in Broschüren oder als Teil der Nachbarschaft. In der Immobilie werden bessere Nutzungsmöglichkeiten für Teilflächen gesucht, beispielsweise die Erschließung von Untergeschossflächen für Einzelhandel. Durch eige ne Experten erfolgt auch die Entwicklung und Umsetzung einer Vermietungsstrategie, die für den Erfolg der gesam ten Einzelhandelsimmobilie auf die Optimierung des Mie termix und die Beratung der Mieter setzt. Asset-Management und Gebäudeverwaltung: Service qualität und Mieterzufriedenheit sind wichtige Argumen te, um attraktive Mieter an die Immobilie zu binden. Um dies sicherstellen zu können, bevorzugt JAMESTOWN die Gebäudeverwaltung durch eigene Mitarbeiter, nicht durch Fremdfirmen. Wer näher am Kunden – dem Mieter – ist, erfährt vieles früher, beispielsweise ob der Mieter künftig mehr oder weniger Flächenbedarf hat, und kann entspre chend vorausplanen. Nachhaltigkeit: Mit seiner Tochtergesellschaft Green Street Properties verfügt JAMESTOWN über führendes Know-how für energieeffizientes und umweltverträgliches Bauen und Bewirtschaften von Immobilien in den USA. Green Street Properties analysiert und setzt Energieein sparungsmöglichkeiten in Bestandsimmobilien um und bemüht sich um deren umweltgerechte Ausrichtung. Durch die von Green Street Properties bewirkte höchst mögliche LEED-Zertifizierung steigt die Wertschätzung der Immobilie bei Mietern und potenziellen Käufern. 16 Risikomanagement: Vor dem Ankauf einer Immobilie sind zahlreiche Rechtsfragen zu prüfen, während der Bewirt schaftungsphase viele (auch neue) Vorschriften einzuhal ten und Vertragsverhältnisse neu abzuschließen. Hierfür stehen den JAMESTOWN-Teams eigene Rechtsexperten zur Verfügung. Es bestehen Notfallpläne für Immobilien und die Organisation. JAMESTOWN Casualty ist eine eigene Spezial-Versicherungsgesellschaft, die über den direkten Zugang zu einem staatlichen Schutzprogramm und großen Rückversicherern die Fondsimmobilien ins besondere gegen Schäden aus Terrorakten bei besserem Leistungsumfang zu günstigeren Kosten versichern kann. Anlegerinformation: Ein eigenes Expertenteam ist für die Erstellung der halbjährlichen Anlegerinformationen ver antwortlich, in denen über den aktuellen Stand und die zukünftigen Erwartungen der Immobilien berichtet wird. Dabei wird auf eine ehrliche und nicht beschönigende, eine transparente und damit nachvollziehbare sowie eine zukunftsgerichtete und damit auf das Gesamtergebnis zielende Kommunikation besonderen Wert gelegt. Positives Management-Rating JAMESTOWN hat das Analysehaus Scope Analysis GmbH mit einem Rating, welches laufend aktualisiert wird, zur Management-Qualität von JAMESTOWN ent geltlich beauftragt. Im Dezember 2012 war JAMESTOWN der einzige Initiator für geschlossene Fonds, dessen Management-Qualität mit dem bestmöglichen Gesamtrating „AAA hervorragende Qualität“ bewertet wurde. Klares Anlegervotum Investoren wollen eine bequeme Anlage, das heißt ver ständliche Informationen, klare Abrechnungen, wenig ei genen Verwaltungsaufwand, kundenfreundlichen Service zu allen individuellen Anfragen und gute Anlageergebnis se. Nach Auflösung der Fonds 10 bis 26 (ohne 14) wurden die an diesen Fonds beteiligten über 60.000 Anleger um eine Bewertung gebeten, überdurchschnittlich viele – rund 58% – sandten den Fragebogen zurück. Hiervon urteilten 97%, dass der Zeitaufwand bei JAMESTOWN-Fonds im Vergleich mit anderen Kapitalanlagen „eher gering“ war. 96%, dass das wirtschaftliche Gesamtergebnis des JAMESTOWN-Fonds „so gut wie erwartet war“ oder sogar „besser war, als ich es erwartet hatte“, Für die Serviceleistungen von JAMESTOWN während der Fondslaufzeit erfolgte die Bewertung nach Schulno ten. Mit durchschnittlich um 1,6 wurden die Qualität der Fondsinformationen, die steuerliche Abwicklung und die Bearbeitung persönlicher Anfragen bewertet. 77%, dass sie JAMESTOWN-Fonds als Kapitalanlage weiterempfehlen würden, Seattle Boston Cheshire New York Newark Philadelphia Columbus San Francisco Washington D.C. Circleville South Boston Nashville Huntsville San Diego Chattanooga Atlanta Tifton Pensacola Baton Rouge Hawaii San Antonio Staunton Richmond Raleigh Wilmington Greenville Charleston Savannah Jacksonville Tallahassee Panama City Orlando Ft. Lauderdale Miami Jamestown-Zentrale und Niederlassungen Standorte der Jamestown-Fondsobjekte Interaktive US-Karte unter www.jamestown.de 17 Investitionsstrategie Die USA als größte Volkswirtschaft verfügen über den be deutendsten Immobilienmarkt der Welt. Neben politischer und rechtlicher Stabilität zeichnet sich der Wirtschafts raum durch eine ausgesprochen eigentümerfreundliche Gesetzgebung aus. Immobilien in den USA konkurrieren im heimischen Kapitalmarkt mit Anleihen und Aktienanla gen. Der Immobilienmarkt in den USA ist transparent und hochprofessionell. Im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern verfü gen die USA über ein starkes Bevölkerungswachstum. So soll laut Census Bureau die US-amerikanische Bevölkerung bis Ende 2050 um rund 90 Mio. Menschen auf rund 400 Mio. wachsen. Bevölkerungswachstum bedeutet steigende Immobiliennachfrage. Trotz der in den letzten Jahren schwierigen Lage sind deshalb die Aussichten für den US-Immobilienmarkt langfristig positiv. Die Markt informationen Ende 2012 weisen darauf hin, dass insbesondere die Immobilienstandorte in den großen 24-Stunden-Metropolen von der konjunkturellen Erholung in den USA und einer steigenden Flächennachfrage profitieren. JAMESTOWN erwartet, dass sich an diesen ausgewählten innerstädtischen Standorten die Tendenz von ansteigenden Vermietungsquoten und Mietpreisen weiter fortsetzt. Diese Situation eignet sich für einen Einstieg in den US-Immobilienmarkt. Das zur Umsetzung der Investitionsstrategie geplante JAMESTOWN 28 Eigenkapital von Anlegern beträgt $ 250 Mio. JAMESTOWN 28 beabsichtigt, mehrere Investitionsobjekte zu erwerben, wodurch eine Diversifikation im Hinblick auf regionale Standorte, Immobiliennutzungsarten und Mieter angestrebt wird. Der Erwerb der Fondsimmobilien soll Mitte 2013 abgeschlossen sein. Über den Erwerb von Immobilien entscheidet die Komplementärin, die sich hierbei von folgenden Kriterien leiten lässt: Zielmarkt Regional wird sich JAMESTOWN 28 auf bedeutende Großräume der US-Küstenstaaten und wichtige Metropo len wie New York, San Francisco, Washington, D.C. und 18 Boston fokussieren. Diese Metropolen weisen attraktive Innenstädte mit dichter Bebauung, restriktiven Bebau ungsvorschriften sowie hohen Grundstücks- und Baukos ten auf. Diese hohen Markteintrittsbarrieren hemmen die Erstellung von Neubauten, beschränken damit das Flä chenangebot und stärken Bestandsimmobilien. Von dem vielfältigen Angebot solcher Metropolen werden junge und kreative Talente angezogen. Die Sogwirkung wirtschaftli cher und demografischer Charakteristika führt dazu, dass solche Standorte sich mittel- und langfristig deutlich bes ser entwickeln als der Gesamtmarkt. Gleichzeitig profitie ren sie von einem permanent stärkeren Investoreninteres se, was zu einer insgesamt höheren Marktliquidität führt, die den Verkauf einer Immobilie erleichtert. Nutzungsarten Der Fonds wird überwiegend in Einzelhandels-, Büround Mietwohn objekte investieren. Für Investitionen im Einzelhandelssektor spricht, dass der konjunkturelle Ausleseprozess unter Einzelhandelsmietern weitgehend abgeschlossen ist und die Fundamentaldaten hinsichtlich Verbrauchervertrauen, Konsumausgaben und Einzelhandelsumsätzen in den USA wieder einen positiven Trend aufweisen. Im Bürosek tor haben ausgewählte Vermietungsmärkte die Talsohle durchschritten und Neubauten entstehen nur vereinzelt, so dass weiteres Wirtschaftswachstum zu Mietpreisanstieg führen sollte. Investitionen in Mietwohnobjekte kommen in Frage, da das starke demo grafische Wachstum in den USA und die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungsräumen steigende Miet einnahmen erwarten lassen. Generell hat JAMESTOWN keine Präferenz unter den genannten Nutzungsarten. Viel mehr hängt es von Qualität und Chancen der einzelnen Immobilie und der jeweiligen Kaufgelegenheit ab, welche Anlageobjekte erworben werden. Investitionsprofil Der Fonds wird ausschließlich in fertiggestellte und ver mietete Immobilien investieren. JAMESTOWN 28 wird keine Projekt- oder Grundstücksentwicklungen durchführen oder in Immobilienaktien oder in Unternehmen mit Immobilienmanagement investieren. Generell bevor- zugt JAMESTOWN den Erwerb eines Anlageobjektes zu 100%. Wie bei einigen Vorgängerfonds kann auch JAMESTOWN 28 interessante Investitionsmöglichkeiten in Joint Ventures realisieren, d.h. in Partnerschaft mit Dritten wie beispielsweise dem bisherigen Alleineigentümer oder mit anderen JAMESTOWN-Fonds. Für einen mit JAMESTOWN 28 gemeinsamen Objekterwerb kommen JAMESTOWN Premier, JAMESTOWN 27 sowie ein möglicher Nachfolgefonds in Frage. Solche Joint Ventures auf Objektebene sind bei großvolumigen Immobilieninvestitionen geeignet, gegenüber dem Alleinerwerb einen höheren Diversifizierungsgrad für JAMESTOWN 28 zu erreichen. Fremdfinanzierung Der Fonds wird für den Ankauf von Immobilien Fremdkapi tal aufnehmen. Die derzeit hierfür niedrigen Zinsen erhöhen bei planmäßigem Verlauf die Eigenkapitalrentabilität einer Immobilieninvestition im Vergleich zu einer reinen Eigenkapitalfinanzierung („Hebel-Effekt“). Die vom Fonds aufgenommenen Fremdmittel und der auf den Fonds entfallende Fremdmittelanteil beim indirekten Erwerb über Objektgesellschaften dürfen maximal 60% der für alle Immobilien des Fonds gezahlten Kaufpreise betragen. Der Fremdfinanzierungsanteil jedes einzelnen Objeketes kann somit geringer oder höher sein. Bei Ankauf können bestehende Fremdfinanzierungen mit deren Zinskonditionen übernommen werden, ansonsten werden Zinsfestschreibungen zwischen fünf und zehn Jahren angestrebt. Wirtschaftlichkeit JAMESTOWN 28 plant in Immobilien zu investieren, die für das investierte Eigenkapital anteilig auf Fondsebene eine prognostizierte Ausschüttung vor Steuern für die Anleger von mindestens 5,25% p.a. bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio ab 2014 nachhaltig erwarten lassen. Angemessener Kaufpreis Vor dem Ankauf von Immobilien wird JAMESTOWN ein Schätzgutachten eines unabhängigen MAI-Sachverständi gen einholen. Der Kaufpreis jedes JAMESTOWN 28-Anlageobjektes darf maximal 3% über dem gutachterlichen Wert liegen. Nach Ankauf besteht die Strategie von JAMESTOWN darin, durch solides Gebäudemanagement für hohe Mie terzufriedenheit zu sorgen, die Qualität und Positionierung der Immobilie zu verbessern sowie den Nettomietüber schuss während der Anlagedauer zu maximieren. JAMESTOWN-Erfahrungen bei Vorgängerfonds haben gezeigt, dass sich oftmals nicht vorhersehbare Chancen zur Einnahmenerhöhung ergeben, für die jedoch zusätz licher Kapitalbedarf, manchmal in erheblichem Umfange, notwendig ist. Eine Erhöhung der Fremdmittel hierfür ist meist aufgrund der abgeschlossenen Darlehensverträge unmöglich oder sehr schwierig. Das Fondskonzept sieht auch nicht vor, zusätzliches Eigenkapital von Anlegern zu verschiedenen Zeitpunkten und Beträ gen anzufordern. Eine Lösung sind die B-Anteile von JAMESTOWN 28. B-Anteile von JAMESTOWN 28 JAMESTOWN hat sich als Kommanditist mit B-Anteilen für $ 50 Mio. Eigenkapital beteiligt. Einzahlungen für B-Anteile (die hierdurch in A-Anteile umgewandelt werden) erfolgen zu heute noch nicht feststehenden Zeitpunkten und Beträgen, wenn der Fonds Kapital bedarf hat, um aussichtsreiche wertsteigernde Maßnahmen in bestehenden Objekten gemäß der Investitionsstrategie von JAMESTOWN 28 durchzuführen. Damit kann JAMESTOWN 28 Chancen zur Erhöhung des Barüberschusses und des Immobilienwerts wahrnehmen, weil der eventuell notwendige Kapitalbedarf hierfür durch die jederzeit abrufbare Einzahlungsverpflichtung für B-An teile gedeckt werden kann. B-Anteile wirken also wie eine Reserve, die bis zu ihrer Inanspruchnahme keine Kosten verursacht. Nach Einzahlung eines B-Anteils wird dieser automatisch in einen A-Anteil umgewandelt und nimmt ab diesem Zeitpunkt an Ausschüttungen und Verkaufserlö sen teil. Für die aus B-Anteilen entstehenden A-Anteile fal len die gleichen Fondskosten von $ 0,05 je Anteil von $ 1 zu Gunsten der Komplementärin an. Sollte bei Schließung der Emission die Anzahl an A-Anteilen 250 Mio. überstei gen, hat sich JAMESTOWN verpflichtet, für je weitere fünf A-Anteile mindestens einen zusätzlichen B-Anteil zu zeichnen, maximal 100.000.000 B-Anteile insgesamt. 19 Rechtliche Hinweise Die im Folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen fassen nur den wesentlichen Inhalt der rechtlichen Beteili gungsbedingungen zusammen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern sind allein der Gesellschaftsvertrag, die Beitrittserklärung und die gesetzlichen Bestimmungen verbindlich. Gesellschaft (Emittentin) JAMESTOWN 28, L.P. („die Gesellschaft“) ist eine Limited Partnership nach dem Recht des Bundesstaates Georgia, bei der JAMESTOWN, L.P. der General Partner und deutschsprachige Kapitalanleger die Limited Partner sind. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten werden im JAMESTOWN 28 Gesellschaftsvertrag geregelt (siehe Seite 40 ff.). Die Rechtsstellung des Limited Partners ist der des Kommanditisten einer deutschen Komman ditgesellschaft ähnlich. Daher werden in der deutschen Übersetzung des Gesellschaftsvertrags und in diesem Prospekt die Ausdrücke „Komplementärin“ und „Kommanditist“/„Anleger“ verwandt. Da es sich bei JAMESTOWN 28 um eine Limited Part nership nach dem Recht des Bundesstaates Georgia handelt, unterliegt diese in jeder Hinsicht dem Recht des Bundesstaates Georgia. Allerdings ist im Gesellschafts vertrag festgelegt, dass sich die Gesellschafter für alle Streitigkeiten der Rechtsprechung der Gerichte der Bun desrepublik Deutschland unterwerfen und als ausschließ lichen Gerichtsstand das Landgericht Köln vereinbaren. Die Gesellschaft hat sich dem Verein „Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.“ angeschlossen. Im Falle einer Streitigkeit kann ein Kommanditist ohne Verlust seiner Ansprüche vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens beim Landgericht Köln die Streitigkeit der Ombudsstelle vortragen, die versuchen wird, die Streitigkeit durch Schlichtung beizulegen. Nach Abschluss des Schlich tungsverfahrens kann der Kommanditist dennoch ein Gerichtsverfahren einleiten (Näheres unter www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de). 20 Die Emittentin firmiert unter „JAMESTOWN 28, L.P.“ bzw. „JAMESTOWN 28“ und hat ihren Sitz in Atlanta/Georgia unter der Geschäftsanschrift One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Geor gia 30339, USA. Die Emittentin wurde am 06.12.2012 auf bestimmte Zeit gegründet und besteht bis zum 31.12.2031, falls sie nicht vorher aufgelöst wird oder diese Frist durch Gesellschafterbeschluss verlängert wird. Angaben über die Gründungsgesellschafter von JAMESTOWN 28 sind auf Seite 35 aufgeführt. Von der gesetzlichen Regelung des Bundesstaa tes Georgia abweichende Artikel des Gesellschaftsvertrages der Emittentin sind nicht vorhanden. Da es sich um den Gesellschaftsvertrag einer amerikanischen Limited Partnership handelt, weichen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags von der gesetzlichen Regelung in Deutschland ab. Die Gesellschaft ist bei dem zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer 12095064 eingetragen. Die Kommanditgesellschaftsanteile der JAMESTOWN 28 sind weder bei der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbe hörde der Vereinigten Staaten von Amerika („Securities and Exchange Commission“) nach dem Wertpapiergesetz der USA aus dem Jahre 1933 („Securities Act of 1933“) in der derzeit geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert worden und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie deren Territorien oder Besitzungen nicht zum Kauf angeboten. Ferner dürfen die Anteile nicht an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen angeboten oder verkauft werden. Gegenstand der Gesellschaft und Ziele Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche und der Hauptzweck der Gesellschaft (Emittentin) bestehen darin, entweder al lein oder in Verbindung mit Dritten, Einnahmen erzielende Immobilien in den USA zur Kapitalanlage entweder direkt oder durch eine oder mehrere Objektgesellschaft(en) an zukaufen, hierin zu investieren, die Immobilien weiter zu entwickeln, in Besitz zu nehmen, zu betreiben und zu verkaufen und in diesem Zusammenhang alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Ge schäftstätigkeiten auszuüben. Die Geschäfte der Gesellschaft werden mit den folgenden Zielen geführt: Die Investitionen der Gesellschafter in die Gesellschaft zu erhalten und zu schützen, in Bezug auf das Kalenderjahr 2013 Ausschüttungen vor Steuern in Höhe von 1,5% p.a. und danach in Höhe von 5,25% p.a. der jeweiligen Kapitaleinlagen ohne Agio an die Kommanditisten auszuzahlen, und jedem Kommanditisten vor Steuern mindestens 110% Eigenkapitalrückfluss, bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio, aus Nettoerlösen aus Verkauf oder Refinanzierung sowie Barmittelreserven, die zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft vorhanden sind, zurückzuzahlen. Komplementärin / Geschäftsführung / Entgelte Komplementärin der JAMESTOWN 28, L.P. ist die JAMESTOWN, L.P., Atlanta, gegründet am 30.03.2006, und eingetragen bei dem zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer 0632002. Das gezeichnete Kapital (Gründungskapital) beträgt $ 10.000 und ist voll eingezahlt. Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, JAMESTOWN, L.P., enthält keine von der gesetzlichen Regelung des Bundesstaates Georgia abweichenden Artikel. Komplementärin mit 0,1% ist die JAMESTOWN Properties Corp. Limited Partner mit 99,9% sind die Eheleute Christoph und Ute Kahl zu gleichen Anteilen. Das Eigenkapital (Partners’ Equity) der JAMES TOWN, L.P. betrug gemäß zum 31.12.2011 aufgestellten Jahresabschluss rund $ 360 Mio. Die Komplementärfunktionen bei allen JAMESTOWN-Fonds werden durch JAMESTOWN, L.P. ausgeübt. JAMESTOWN, L.P. ist die Nachfolgegesellschaft der 1983 gegründeten JAMESTOWN General Partnership. Die Haftung der Gesellschaft ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zudem haftet die Komplementärin der Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt. Vorliegend haftet die Komplementärin nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. General Partner der JAMESTOWN, L.P ist JAMESTOWN Properties Corp., Atlanta. Diese wurde am 24.03.1999 gegründet und unter der Kontrollnummer K91 2601 beim zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta als JAMESTOWN Corporation eingetragen. Die Umbenennung in JAMESTOWN Properties Corp. erfolgte am 30.03.2006. Die Aktien gehören zu 67% Christoph Kahl, zu jeweils 15% Matt Bronfman und Michael Phillips sowie zu 3% D. Lee Wright. Die folgenden Personen, die auch für JAMESTOWN, L.P. und weitere verbundene Unternehmen tätig sind, sind jeweils gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung (eine Funktionstrennung liegt nicht vor) der JAMESTOWN Properties Corp. und damit auch Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, der JAMESTOWN, L.P. sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin: Christoph Kahl, Köln: Director und Vice President Matt M. Bronfman, Atlanta: President Weitere Vice Presidents: Michael Phillips, J. Ben Gainey, Katharine Kelley, Gretchen E. Nagy, Matthew S. Rendle, D. Lee Wright, alle Atlanta, und Dr. Michael Huf, Köln Die vollständige Geschäftsanschrift für Christoph Kahl und Dr. Michael Huf lautet Marienburger Straße 17, 50968 Köln, für die weiteren Mitglieder der Geschäftsführung One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta/Georgia 30339, USA. Die Geschäftsführung und Vertretung von JAMESTOWN 28 liegt allein bei der Komplementärin. Die Komplementärin trifft somit allein sämtliche Entscheidungen u.a. über den Ankauf und Verkauf der Immobilieninvestitionen, deren Entwicklung und Betrieb, die Aufnahme und Rückführung von Fremdmitteln, den Abschluss von Verträgen mit Dritten, die Anzahl der ausgegebenen Kommanditanteile und die Höhe von Ausschüttungen, wobei jedoch alle diese Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Gesell schaftsvertrag stehen müssen. Im Rahmen der Fondsemission werden an die Komple mentärin Fondskosten in Höhe von 5% des Eigenkapi tals plus das Agio gezahlt. Die Komplementärin hat mit JAMESTOWN US-Immobilien GmbH die Eigenkapitalbe schaffung und Verwaltungsleistungen in Deutschland im Auftrag und auf Kosten der Komplementärin vereinbart. Die Vermögensverwaltungsgebühr beträgt 0,6% p.a. der auf das jeweilige Anlageobjekt entfallenden Kapitaleinlagen der Gesellschaft. Die Fondsmanagementgebühr beläuft sich ab 1. April 2013 auf 0,4% p.a. des bis 31.12.2014 in JAMESTOWN 28 investierten Eigenkapitals. Beide Gebühren steigen um 3% p.a. ab 01.01.2014. 21 Zusätzlich erzielt der Fonds Zinseinnahmen, die im We sentlichen aus der Zwischenanlage der Barüberschüsse bis zum Termin der Ausschüttung resultieren. Auf der anderen Seite entstehen Kosten für die amerikanischen und deutschen Steuererklärungen der Gesellschaft sowie die Wirtschaftsprüferberichte und zusätzlich die Kosten der Fondsverwaltung. Der Gesellschaftsvertrag JAMES TOWN 28 sieht vor, dass die Komplementärin alle vorge nannten Kosten zu tragen hat und dafür die Zinseinnahmen des Fonds erhält. Außerdem erhält die Komplementärin eine Veräußerungsgebühr in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises des veräußerten Objektes (oder des auf die Gesellschaft ent fallenden Anteils, falls das Objekt nicht zu 100% im Besitz der Gesellschaft ist), und muss hieraus Drittmaklergebühren begleichen. Für alle zusätzlichen Leistungen, die von der Komplemen tärin oder einem mit JAMESTOWN verbundenen Unter nehmen zusammen mit oder anstelle von Dritten erbracht werden (beispielsweise Gebäudeverwaltung oder Vermie tung eines Objektes), müssen die Gesamtgebühren, die an sämtliche Parteien einschließlich der Komplementärin und des betreffenden mit JAMESTOWN verbundenen Unternehmens gezahlt werden, marktüblichen Sätzen entsprechen. Beitritt des Anlegers Beitrittserklärungen von Anlegern werden durch JAMES TOWN US-Immobilien GmbH, Marienburger Straße 17, 50968 Köln, entgegengenommen. Der Beitritt zur Ge sellschaft erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin, die JAMESTOWN, L.P., Geschäftsanschrift One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Georgia 30339, USA. Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts. Die Komplementärin wird die Zeichnung schließen, sobald die Anzahl der von der Komplementärin zum Verkauf an Anleger bestimmten A-Anteile zu je $ 1, maximal 500 Mio. Anteile, gezeichnet ist, spätestens jedoch am 31.12.2014. Die Komplementärin hat in alleinigen Ermessen das Recht, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Sollte die Komplementärin in alleinigem Ermessen feststellen, dass ein Teil der Kapitaleinlagen nicht in Übereinstimmung mit den wirtschaftlichen Zielen der Gesellschaft in US-Immobilien investiert werden kann, ist sie berechtigt, eine teilweise Rückzahlung der Kapitaleinlagen vorzunehmen und dadurch die Beteiligungen der Anleger zu kürzen. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeiten die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. 22 Die Einzahlung der gemäß Beitrittserklärung fälligen, grund sätzlich in US-Dollar zu erbringenden Gesamtzahlung erfolgt auf folgendes Konto: JAMESTOWN 28, L.P., Konto 483 018 800 Deutsche Bank AG Köln, BLZ 370 700 60. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollen von Anlegern keine Vorabeinzahlungen (weder in Euro noch in Dollar) erfolgen, sondern Einzahlungen erst nach der Annahme der Beitrittserklärung veranlasst werden. Sofern der Anleger keine Überweisung in US-Dollar sondern in Euro auf das vorgenannte Konto leistet, wird diese Einzahlung zum Ankauf der gemäß Beitrittserklärung fälligen Gesamtzahlung in US-Dollar umgetauscht. Da der gültige Wechselkurs und somit der tatsächlich benötigte Euro-Betrag nicht vorhersehbar ist, wird die sich ergebende Differenz zwischen dem für den Dollarankauf benötigten Euro-Betrag und der Euro-Einzahlung erstattet bzw. nachgefordert. Mit dem Beitritt erwirbt der Anleger A-Kommanditanteile der Gesellschaft gemäß Artikel 4.2 des Gesellschaftsver trages. Diese A-Kommanditanteile („Anteile“) werden im Nominalbetrag von je $ 1 (plus 5% Agio) zur Zeichnung angeboten. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage ergibt sich aus dem vom Anleger gezeichneten Eigenkapitalbetrag. Die Mindestbeteiligung für die Erstzeichnung ist mit 30.000 Anteilen vorgesehen, somit $ 30.000 zuzüglich Agio von 5%. Für Anleger, die über eine US-Steuernummer verfügen, beträgt die Mindestbeteiligung 20.000 Anteile, somit $ 20.000 zuzüglich Agio von 5%. Höhere Anteilsbeträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt in Deutschland und gegebenenfalls in allen Ländern der Europäischen Union und der Schweiz; die Höhe der jeweiligen Teilbeträge der Vermögensanlage ist noch nicht bekannt. In der Beitrittserklärung kann der Anleger wählen, ob die Gesamtzahlung innerhalb von vier Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung eingezahlt oder verteilt geleistet wird. Bei verteilter Einzahlungsweise werden innerhalb von vier Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung 30% des Kaufpreises je Anteil plus das gesamte Agio und bis zum 31.12.2014 die restlichen 70% des Kaufpreises fällig. Teilbeträge können beliebig vorzeitig eingezahlt werden und die bei Beitritt fällige Summe kann auf Wunsch mehr als 30% plus Agio betragen. Die Ausschüttungsberechnung erfolgt immer ab Wertstellung des Dollareinzahlungsbetrages. Die verteilte Einzahlungsvariante eröffnet dem Anleger fol gende Möglichkeiten: Wer bis 31.12.2014 Dollarbeträge erwartet, kann deren weitere Anlage schon einplanen. Durch die verteilte Einzahlungsmöglichkeit ist es nicht notwendig, den gesamten benötigten Dollarbetrag zu einem Zeitpunkt und zu einem Wechselkurs anzukaufen, sondern der Anleger kann Währungsschwankungen ausnutzen. Diese Variante bietet eine große Flexibilität in der Gestal tung der Einzahlungen. Wird die Gesamtzahlung vom Anleger nicht bis zum 31.12.2014 geleistet, bzw. von Einmaleinzahlern nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt, kann die Gesellschaft zwei Wo chen nach entsprechender Mahnung alle Anteile einziehen, indem an den säumigen Anleger pro Anteil $ 0,80 abzüg lich des nicht eingezahlten Betrages, durch Dollarscheck übersandt an die Adresse des Anlegers, geleistet werden. Hiernach hat der Anleger hinsichtlich der eingezogenen Anteile keine Rechte mehr gegenüber der Gesellschaft. Mittelverwendungskontrolle Eine Mittelverwendungskontrolle erfolgt auf Rechtsgrund lage des am 13.12.2012 geschlossenen „Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle“ zwischen JAMESTOWN 28, L.P. und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH Senator Treuhand mit Sitz in Siegburger Strasse 215, 50679 Köln (siehe Seite 62). Diese wird vertreten durch deren Geschäftsführer Thomas Wahlen und Gunter Stoeber mit gleicher Geschäftsanschrift. Die Geschäftsführer sind jeweils gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung (eine Funktionstrennung liegt nicht vor). Deren Aufgabe besteht darin, zu kontrollieren, ob die von den Anlegern auf das JAMESTOWN 28 Konto Nr. 483 018 800 bei der Deutschen Bank AG Köln gezahlten Eigenkapitalbeträge zweckgerecht verwendet werden. Der Mittelverwen dungskontrolleur hat dabei das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die Verfügungen der Gesellschaft für diese Eigenkapitalbeträge den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag, insbesondere der vorgesehenen Mittelverwendung, entsprechen. Er ist verpflichtet, nur in diesem Fall den nicht ohne seine Zustimmung möglichen Verfügun gen der Komplementärin über dieses Gesellschaftskonto zuzustimmen. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase der eingezahlten Eigenkapitalbeträge und ist mit deren vollständiger Freigabe abgeschlossen. Die Vergütung des Mittelverwendungskon trolleurs gehört zu den Kosten der Eigenkapitalbeschaffung der Gesellschaft, die aus der hierfür an die Komplementärin gezahlten Gebühr begli chen wird. Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs vereinbarten Vergütung ist abhängig vom Emissionsvolumen des Fonds und beträgt beispielhaft bei $ 250 Mio. Fondseigenkapital E 57.692. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, liegen nicht vor. Ausgabe von Kommanditanteilen Es ist vorgesehen, 250.000.000 A-Anteile zu jeweils $ 1 an Anleger auszugeben. Hierbei ist gemäß Artikel 4.2.(a) des Gesellschaftsvertrages festgelegt, dass wenigstens 80.000.000 und höchstens 500.000.000 A-Kommanditanteile ausgegeben werden dürfen, wobei die genaue Anzahl der verfügbaren A-Anteile von der Komplementärin in ihrem eigenen Ermessen bis spätestens zum 31.12.2014 bestimmt wird. Sämtliche A-Kommanditanteile werden zu einem Kaufpreis von $ 1,00 pro Anteil plus Agio ausgegeben. Sofern bis zum 31.12.2014 weniger als 80.000.000 A-Anteile gezeichnet sind, wird JAMESTOWN den Rest der nicht gezeichneten Anteile kaufen und den vollständigen Kaufpreis dieser A-Anteile bis zum 01.01.2015 entrichten. Sollte die Komplementärin nicht in der Lage sein, einen Teil des gezeichneten Eigenkapitals in geeignete Immobilien zu investieren, kann die Komplementärin entscheiden, einen solchen Teil der Kapitaleinlagen plus das entsprechende Agio, ohne Abzug der darauf entfallenden Fondskosten, an die Anleger anteilig zurückzuzahlen; entsprechend mindert sich die Kapitaleinlage von $ 1 pro Anteil. Neben den A-Kommanditanteilen wurden 50.000.000 B-Kommanditanteile zu jeweils $ 1 ausgegeben, die JAMESTOWN bereits vollständig gezeichnet hat. Die Einzahlung für B-Anteile erfolgt zu heute noch nicht fest stehenden Zeitpunkten und Beträgen, wenn und soweit der Fonds Kapitalbedarf hat, um aussichtsreiche wertsteigernde Maßnahmen in bestehenden Objekten gemäß der Investitionsstrategie JAMESTOWN 28 durchzuführen. Sollte bei Schließung der Zeichnung die Anzahl an AAnteilen 250 Mio. übersteigen, hat sich JAMESTOWN verpflichtet, die Anzahl der von JAMESTOWN zu übernehmenden B-Anteile zu erhöhen auf maximal 100 Mio. B-Anteile bzw. $ 100 Mio. Eigenkapital. Soweit das Emissionsvolumen an A-Anteilen $ 250 Mio. überschreitet, wird JAMESTOWN für je weitere fünf A-Anteile mindestens einen zusätzlichen B-Anteil zeichnen. Sofern zum Zeitpunkt einer Kapitalanforderung für BAnteile Teile der Kapitaleinlagen, insbesondere durch Ver kaufserlöse, bereits an die Anleger zurückgezahlt wurden, sind nicht $ 1 pro Anteil sondern die Angepasste Kapi taleinlage zur Einzahlung fällig. Hierdurch entspricht der in einen A-Anteil umgewandelte B-Anteil wertmäßig allen anderen A-Anteilen zu diesem Zeitpunkt. Hauptmerkmale der Anteile Die Gesellschafter der Emittentin haben zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine abweichenden Rechte. Die 23 Hauptmerkmale der gezeichneten Anteile der derzeitigen Gesellschafter unterscheiden sich nicht von denen der zukünftig an die Anleger auszugebenden A-Anteile, mit der Ausnahme, dass die B-Anteile so lange keine Rechte haben, bis sie eingezahlt werden und hierdurch in A-Anteile umgewandelt werden. Alle A-Anteile haben die nachfolgend aufgeführten gleichen Rechte und Pflichten. Rechte und Pflichten der A-Anteile Kontroll- und Einflussrechte Der Gesellschaftsvertrag räumt den Anlegern folgende Kontroll- bzw. Einflussrechte ein: ie Komplementärin hat den Anlegern mindestens zwei D mal jährlich Bericht über die Aktivitäten der Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung der Immobilienin vestitionen zu erstatten, davon einmal als ausführlichen Jahresbericht im vierten Quartal. Zusätzlich werden die Anleger bis zum 31.12.2014 fortlaufend im Internet unter www.jamestown.de über den Fortgang der Eigenkapitalplatzierung und der Akquisitionen informiert. er Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach Prüfung D durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer an die Anleger versandt. esellschafterversammlungen können jederzeit durch G die Komplementärin oder auf Antrag von mindestens 5% der Anleger, gerechnet nach Zahl der A-Anteile, ein berufen werden. ofern die Komplementärin Änderungen des Gesell S schaftsvertrages vorschlägt, beispielsweise zur Verlän gerung der Laufzeit des Fonds, wird eine Abstimmung unter den Anlegern durchgeführt, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Ein A-Anteil entspricht einer Stimme. enn die Anleger mit den Leistungen der Komplemen W tärin unzufrieden sind, kann diese gemäß den im Ge sellschaftsvertrag festgelegten Bedingungen mit einem Votum von mehr als 66% aller A-Anteile abberufen und eine Nachfolgerin bestimmt werden. Ausschüttungen und steuerliche Ergebnisse Der Barüberschuss für jedes Wirtschaftsjahr wird jeweils am 15.05. des Folgejahres als Ausschüttung ausgezahlt. Dies erfolgt erstmals am 15.05.2014 für das Wirtschafts jahr 2013, wobei der für dieses Jahr vorgesehene Bar überschuss von 1,5% p.a.* zeitanteilig auf in 2013 geleis tete Einzahlungen des Anlegers berechnet wird. Für die Folgejahre ist eine Ausschüttung an die Anleger von 5,25% p.a.* vorgesehen. Alle Ausschüttungen an Anleger werden in Dollar be rechnet und erfolgen nach Wahl des Anlegers per Dollar scheck, durch Einzahlung auf ein Dollarkonto in den USA oder per Überweisung in Dollar oder Euro auf ein Konto in Deutschland, wobei die Umrechnung des Dollarausschüt tungsbetrages auf dem Wechselkurs für Dollarverkäufer zehn Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin ba siert. Eine Änderung der gewünschten Auszahlungsart muss spätestens 60 Tage vor dem Ausschüttungstermin der JAMESTOWN US-Immobilien GmbH schriftlich mit geteilt werden. Die Anleger erhalten den Barüberschuss vor Steuern bis zu 5,25% p.a. auf ihre jeweils gebundenen Kapitaleinlagen, ohne Agio, kumulativ bevorrechtigt gegenüber der Komplementärin. Nach dem Gesellschaftsvertrag stehen von höheren Barüberschussbeträgen der Komplementärin ein Drittel, den Anlegern insgesamt zwei Drittel zu. Nachdem Teile der Kapitaleinlagen, insbesondere durch Verkaufserlöse, an die Anleger zurückgezahlt sind, be rechnet sich die Ausschüttung auf das jeweils noch gebundene Kapital. Im Falle der späteren Veräußerung der Anlageobjekte bzw. Beteiligungen an Objektgesellschaften erhalten zu nächst die Anleger den Nettoerlös aller Anlageobjekte bevorrechtigt, bis die Anleger vor Steuern: z um Zeitpunkt der Auszahlung des jeweiligen Verkaufserlöses ggf. noch nicht ausgezahlte, kumulativ bevor rechtigte Ausschüttungen und 10% der Kapitaleinlagen, ohne Agio, in Bezug auf die 1 A-Anteile des jeweiligen Anlegers erhalten haben. Bei Verteilung eines darüber hinausgehenden Nettoerlöses sind an diesem die Komplementärin mit einem Drittel, die Anleger mit zwei Dritteln beteiligt. Zahlstelle für alle Zahlungen an Anleger ist die JAMESTOWN 28, L.P., One Overton Park, 12th Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Georgia 30339, USA. Die Stelle, welche den vollständigen Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, den letzten veröffentlichen Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit hält, ist die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, Marienburger Straße 17, 50968 Köln. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung lagen kein veröffentlichter Jahresabschluss und Lagebericht für die Emittentin vor. Gemäß Artikel 6.2 des Gesellschaftsvertrages werden steuerliche Ergebnisse zwischen Anlegern und Komplementärin * vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio 24 gemäß den US-Steuervorschriften verteilt, vereinfachend bedeutet dies u.a. dass der Komplementärin steuerliche Gewinne in Höhe der ihr ausgezahlten Barüberschüsse zugewiesen werden. Steuerliche Verluste und Gewinne im Zusam menhang mit der Liquidation der Gesellschaft werden für Steuerzwecke so aufgeteilt, dass hiernach die Kapitalkonten der Gesellschafter in demselben Verhältnis zueinander stehen wie die einschließlich der Liquidationserlöse insgesamt erhaltenen Ausschüttungen. Übertragung von Gesellschaftsanteilen Ein Ausscheiden des Anlegers durch ordentliche Kündi gung ist nicht vorgesehen. Übertragungen von Gesell schaftsanteilen durch den Anleger an Dritte bedürfen der Zustimmung der Komplementärin und sind in Artikel 12 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Die Übertragung erfolgt im Wege der Abtretung von Gesellschaftsanteilen, hierbei tritt der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des übertragenen Gesellschaftsanteils ein. Nach Beendigung des Zeichnungsangebotes können die Anteile während eines Zeitraums von einem Jahr nicht an eine oder zugunsten einer US-Person veräußert werden, hiernach nur unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung „S“ zum Securities Act oder falls eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen in Anspruch genommen wird (näheres hierzu im Vorspann zum Gesell schaftsvertrag). Nach den US-Steuervorschriften ist bei allen Übertragun gen – außer bei Nachlässen und Schenkungen – eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von in der Regel 10% des Rückgabe- bzw. Kaufpreises sowie ggf. Bundesstaatensteuern an die US-Steuer behörden abzuführen. Generell ist vom Abtretenden eine Abwicklungsgebühr von $ 0,05 je übertragenem Anteil an die Komplementärin zahlbar. Bei Erbschafts- und Schen kungsübertragungen bemisst sich die Abwicklungsgebühr hingegen nach der Komplexität des Einzelfalls, in einfachen Fällen beträgt sie derzeit ca. € 300. Eine Veräußerung der Anteile durch den Anleger unterliegt der Zustimmung der Komplementärin. Eine Veräußerung der Anteile durch den Anleger über sogenannte Zweitmarktplattformen kann aufgrund deren geringer Handelsvolumina erfolglos bleiben. Der Wert der Anteile ist nicht auf die Höhe des ursprünglichen Kaufpreises festgeschrieben. Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage ist durch die vorgenannte Zustimmungserfordernis der Komplementärin, das Veräußerungsverbot an US-Personen, die bei Übertragung entstehenden Gebühren und Steuerzahlungen, sowie das Fehlen eines geregelten Marktes, eingeschränkt. Daher sollte jeder potenzielle Anleger seine Anlage im Fonds als illiquide ansehen. Es besteht unter den in Artikel 12.3 und 12.4 des Gesell schaftsvertrages festgelegten Voraussetzungen für die Anteile ein Recht zur Rückgabe an die Gesellschaft zu 100% des vom Anleger gezeichneten Eigenkapitals bei Nachweis von Arbeitslosigkeit von länger als sechs aufeinanderfolgenden Mona ten, Insolvenz, Scheidung oder Erwerbsminderung sowie bei Nachweis von Pflegebedürftigkeit mindestens gemäß „Pflegestufe II“ oder Tod des Anlegers. Vor Ausübung des Rückgaberechts bereits an den Anleger ausgezahlte Verkaufserlöse gemäß Artikel 6.1 (b) (iii) des Gesellschaftsvertrages werden auf den Rückgabepreis angerechnet (siehe auch Definition im Gesellschaftsvertrag „Angepasste Kapitaleinlagen“ auf Seite 41). Falls einer der genannten Umstände nach Beitritt zur Gesellschaft eintritt und innerhalb von sechs Monaten durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird, kann der Anleger bzw. sein gesetzlicher Vertreter das Rückgaberecht ausüben indem er die von der Komplementärin übersandte Abtretungserklärung für die Anteile binnen vier Wochen unterzeichnet zurücksendet. Der Rückgabepreis wird frühestens 60 Tage nach Ausübung des Rückgaberechts ausbezahlt. Hierbei wird eine Abwicklungsgebühr vergleichbar mit der für (einfache) Erbschafts- und Schenkungsübertragungen von derzeit ca. € 300 in Rechnung gestellt. Das Rückgaberecht erfolgt unter der Überlegung, dass der betroffene Personenkreis sehr gering ist (in JAMESTOWN-Fonds mit ähnlicher Regelung waren dies weniger als 0,5% der Anleger p.a.), so dass bei einem zu hohen oder zu geringen Rückgabepreis die Auswirkung auf die Gesellschaft gering ist, andererseits für den jeweils betroffenen Anleger ein solches Rückgaberecht eine individuell hohe Bedeutung haben kann. Pflichten Der Anleger ist verpflichtet, nach Annahme der Beitrittserklärung die Gesamtzahlung, bestehend aus Eigenkapitalbetrag und Agio, zu leisten. Weitere Informationen hierzu erfolgen auf S. 22 f. Für den Anleger ergeben sich weitere Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Diese sind auf Seite 5 unter „Für den Anleger entstehende weitere Kosten“ aufgeführt. Dritten gegenüber besteht eine Haftung, soweit der Eigenkapitalbetrag vom Anleger noch nicht geleistet ist. Es ist möglich, dass vom Anleger in den USA oder in Deutschland Steuerzahlungen zu leisten sind, ohne dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung erfolgt. Weiter Informationen hierzu erfolgen auf Seite 5 unter „Weitere Leistungen“. 25 Steuerliche Grundlagen Vorbemerkungen Die steuerlichen Angaben in diesem Prospekt sind nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Für Abwei chungen im Rahmen einer Betriebsprüfung oder künftige Änderungen von Gesetzen und Doppelbesteuerungs abkommen kann keine Gewähr übernommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anleger natürliche Personen und in Deutschland unbeschränkt steuerpflich tig sind, weder eine US-Staatsbürgerschaft noch eine so genannte „Green-Card“ haben und auch nicht für USSteuerzwecke als in den USA ansässig gelten. Ferner wird unterstellt, dass die Anleger die Beteiligung an der Gesellschaft im Privatvermögen halten. Die folgenden Erläuterungen stellen die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögens anlage dar. Da es dabei nicht möglich ist, die persönli chen Verhältnisse eines Anlegers zu berücksichtigen, wird empfohlen, vor Beitritt die steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung mit dem persönlichen Steuerberater zu erörtern. Sofern die Gesellschaft nach den US-Vorschriften Ein kommensteuervorauszahlungen an US-Finanzbehörden abführt oder in einzelnen Bundesstaaten Sammelsteu ererklärungen für die Anleger bzw. eine Objektgesellschaft abgibt und die hieraus resultierenden Bundesstaatensteuern einschließlich der sogenannten unincorporated business franchise tax in Washington, D.C. (siehe Seite 48) bezahlt, erfolgen alle solchen Zahlungen auf Rechnung des Anlegers und werden als Ausschüttungen an den Anleger gemäß Gesellschaftsvertrag berücksichtigt oder sind von ihm zu erstatten. Die Emittentin, JAMESTOWN 28, übernimmt also wirtschaftlich nicht die Zahlung der Steuern für den Anleger. Keine andere Person übernimmt die Zahlung von Steuern für den Anleger. 26 Einkommensteuer Besteuerungsrecht Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen wird gemäß dem Doppelbesteuerungsabkom men, kurz „DBA“, zwischen Deutschland und den USA vom 29. August 1989, geändert durch das am 01. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll, das am 28. Dezember 2007 inkraft getreten ist, dem Belegenheitsstaat der Grundstücke, hier den USA, zugewiesen. Dies gilt nach Art. 6 Abs. 3 DBA USA sowohl für die Einkünfte aus der Vermietung von Gebäuden und nach Art. 13 Abs. 1 DBA USA auch für Gewinne aus der Veräußerung von USGrundvermögen. Deutschland stellt die Einkünfte aus in den USA belegenem unbeweglichem Vermögen nach Art. 23 Abs. 3 lit a) DBA USA von der Besteuerung frei. Ebenso verfährt Deutschland mit den Einkünften aus dem Verkauf der Grundstücke. Deutschland behält sich jedoch vor, diese Einkünfte im Rahmen der Errechnung des an wendbaren Steuersatzes heranzuziehen (Progressionvorbehalt). Soweit die Gesellschaft Zinseinkünfte, z. B. aus der Zwi schenanlage von Barüberschüssen bis zum Ausschüttungszeitpunkt, erzielt, liegt gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA USA das Besteuerungsrecht grundsätzlich beim Wohnsitzstaat des Gesellschafters. Zinseinkünfte der Gesellschaft stehen vollständig der Komplementärin als Vergü tung für die Fonds- und Vermögensverwaltung zu. Bei JAMESTOWN 28 handelt es sich um eine amerika nische Personengesellschaft. Wie im deutschen Steuer recht werden die Erträge der amerikanischen Personen gesellschaft nicht bei der Gesellschaft, sondern als anteilige Einkünfte der einzelnen Gesellschafter besteuert. Daher wird jeder Anleger mit dem auf ihn entfallenden An teil der Einkünfte am Ergebnis, unabhängig von der Aus schüttung der Erträge, zur Besteuerung herangezogen. Besteuerung in den USA Besteuerung laufender Einkünfte auf US-Bundesebene Das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft in den USA wird nach US-steuerlichen Vorschriften ermittelt und ergibt sich grundsätzlich aus deren laufenden Erträgen abzüglich der Betriebsausgaben. Die Abschreibung von gewerblich ge nutzten Gebäuden und Ausbauten erfolgt über 39 Jahre. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung der Gesellschaft sind steuerlich nicht abzugsfähig, werden aber bei der Ermitt lung eines steuerpflichtigen Gewinns aus der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. der Veräußerung der Beteili gung an der Fondsgesellschaft gewinnmindernd berück sichtigt. Das jährlich ermittelte steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wird gemäß den US-Vorschriften auf die Ge sellschafter verteilt. In der Regel bedeutet dies, dass das steuerliche Ergebnis unter den Gesellschaftern in gleicher Weise wie Ausschüttungsansprüche aufgeteilt wird. Aufwendungen für die individuelle Fremdfinanzierung eines Anteils sowie weitere Sonderbetriebsausgaben sind für nicht in den USA ansässige, d. h. nicht dort unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Rahmen der USBesteuerung nicht abzugsfähig. trag in Anspruch nehmen und für jeden gelten separat die Stufen gemäß Tabelle. US-Bundeseinkommensteuersätze für das Jahr 2013 für „ordinary income“ bzw. laufende Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen in US-Dollar in 2013 (nach Freibetrag von $ 3.900) Ledige Verheiratete Steuersatz bis $ 8.925 $ 8.925 10% bis $ 36.250 $ 36.250 15% bis $ 87.850 $ 73.200 25% bis $ 183.250 $ 111.525 28% bis $ 398.350 $ 199.175 33% bis $ 400.000 $ 225.000 35% über $ 400.000 $ 225.000 39,6% Die Steuersätze finden jeweils auf den die Vorstufe übersteigenden Einkommensanteil Anwendung. Alternative Minimum Tax S-Bundeseinkommensteuersätze U für laufende Einkünfte Die Besteuerung der Einkünfte auf Bundesebene erfolgt auf Basis des Anfang 2013 in Kraft gesetzten „American Taxpayer Relief Act of 2012“. Die nebenstehende Tabelle zeigt die Steuersätze für das Jahr 2013 auf Basis vorläufiger Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen jeder Stufe werden jährlich gemäß Inflationsindex angepasst. Bei der Berechnung der US-Bundeseinkommensteuer wird auch ausländischen Steuerpflichtigen ein persönli cher Freibetrag gewährt, der $ 3.900 für das Jahr 2013 beträgt und entsprechend der Inflation angepasst wird, um schleichende Steuererhöhungen zu vermeiden. Bei US-Einkommen oberhalb von $ 250.000 (Ledige) bzw. $ 150.000 (Verheiratete) reduziert sich der Freibetrag jedoch schrittweise bis zu $ 0. Ehegatten, die sich beide an JAMESTOWN 28 beteiligen, können jeweils den Freibe- Bei der US-Steuererklärung sind die Vorschriften zur Alternative Minimum Tax (AMT, Sec. 55 ff. IRC) für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens zu be rücksichtigen. Durch die AMT soll eine Mindestbesteu erung für höhere Einkommen sichergestellt werden. Für die Berechnung der AMT wird eine um bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten und Vergünstigungen berei nigte alternative Bemessungsgrundlage, das so genannte „alternative Mindesteinkommen“, ermittelt. Beispielsweise wird hierfür kein persönlicher Freibetrag berücksichtigt und auf Bundesstaatenebene gezahlte Steuern sind nicht abzugsfähig. Letztlich ist der höhere Betrag aus der nach den allgemeinen Grundsätzen bzw. den AMT-Vorschriften ermittelten US-Bundessteuer zu entrichten. Merkliche Relevanz erreichen die Vorschriften für AMT-Einkommen erst nach Überschreitung der AMT-Freibeträge, die $ 39.375 für verheiratete Anleger und $ 50.600 für ledige Anleger betragen (Werte für 2012, Freibeträge für nachfolgende Jahre mit inflationsindexierter Erhöhung). 27 esteuerung von Veräußerungsgewinnen B auf US-Bundesebene Das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus US-Grundvermögen bzw. aus dem Verkauf von JAMES TOWN 28 Gesellschaftsanteilen liegt ebenfalls bei den USA. In den USA ist der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie oder eines Anteils an einer Immobilien gesellschaft grundsätzlich steuerpflichtig. Der steuerliche Veräußerungsgewinn in den USA errechnet sich aus dem Veräußerungserlös abzüglich des Buchwertes der Immo bilie zum Zeitpunkt des Verkaufs. Sinngemäß gelten die vorgenannten Ausführungen auch für einen Verkauf des JAMESTOWN 28 Anteils durch den Anleger. Bei einer Haltedauer der Immobilie von mehr als einem Jahr wird der Gewinn grundsätzlich als langfristiger Veräußerungs gewinn behandelt. Zur Ermittlung der auf den Veräuße rungsgewinn dann zu entrichtenden Steuer wird der Ver äußerungsgewinn in verschiedene Teilbeträge aufgeteilt, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Bis zum Verkaufszeitpunkt in Anspruch genommene Gebäudeab schreibungen werden bei Verkauf mit 25% Steuer belas tet. Darüber hinausgehende steuerliche Veräußerungsge winne werden in Abhängigkeit von den gesamten US-Einkünften des Steuerpflichtigen im jeweiligen Jahr mit Steuersätzen von 0%, 15% oder 20% belegt. Unterschreitet das laufende Einkommen des Steuerpflichtigen im Jahr der Veräußerung die Obergrenze der 15-prozentigen Besteuerung für das laufende Einkommen (also z.B. $ 36.250 für das Jahr 2013), wird der Veräußerungsge winn bis zur Höhe dieser Differenz mit dem reduzierten Satz von 0% belegt, darüber hinaus kommt der Steuersatz von 15% zur Anwendung. 20% werden erhoben, wenn die Gesamteinkünfte die Untergrenze des höchsten Steuersatzes für laufende Einkünfte überschreiten (also z.B. bei Ledigen $ 400.000 für das Jahr 2013). Für Veräußerungsgewinne kann der persönliche Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Auch beim Verkauf wird die Steuerlast zusätzlich unter Berücksichtigung der vorangehend beschriebenen AMTMethode berechnet. Dabei kommen jedoch die gleichen Steuersätze zur Anwendung. Für Veräußerungsgewinne kann auch bei der AMT-Methode der vorgenannte per sönliche Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. 28 Besteuerung auf US-Bundesstaatenebene Die meisten Bundesstaaten in den USA erheben für die in ihrem Bundesstaat erzielten Einkommen ebenfalls Einkommensteuern. Persönliche Freibeträge und deren mögliche Inanspruchnahme sind in den einzelnen Bun desstaaten sehr unterschiedlich. Dies gilt auch für die Steuersätze. Die Höhe anfallender Bundesstaatensteuern hängt somit von der Auswahl der Investitionsstandorte, der Höhe der dort getätigten Investitionen und erzielten Einkünfte und Veräußerungsgewinne im Rahmen des Fonds und den in den einzelnen Bundesstaaten gelten den Regelungen ab. Sofern in einzelnen US-Bundesstaaten die Abgabe einer Sammel-Einkommensteuererklärung durch die Gesellschaft möglich ist, wird die Gesellschaft – soweit dies zweckmäßig ist – dieses Verfahren wählen. Dies gilt insbesondere für Bundesstaaten, in denen die Gesellschaft verhältnismäßig geringe Einkünfte erzielt oder ein einheitlicher Steuersatz für die Anleger gilt. Nachfolgend werden die steuerlichen Verhältnisse in einigen Bundesstaaten für angestrebte Immobilieninvestitionen des Fonds dargestellt. Im Bundesstaat New York wird zur Steuerberechnung das gesamte US-Einkommen herangezogen und mit Steuersätzen von 4% (für Einkommen bis $ 8.000) bis maximal 8,82% (auf den über $ 1.000.000 hinausgehenden Teil) belegt. Die in New York anfallende Steuerlast entspricht dabei dem Verhältnis des New York Einkommens zum gesamten US-Einkom men, angewandt auf den so gerechneten Betrag. Auf das gesamte US-Einkommen ist in New York vorab ein Freibetrag von $ 7.500 abzugsfähig, so dass Anleger mit weniger als $ 7.500 US-Einkommen generell keine Bundesstaatensteuern in New York bezahlen. Der entsprechende Steuerbetrag wird bei der Ausschüttung abgezogen. Kalifornien gewährt für nicht-gebietsansässige Personen keinen persönlichen Freibetrag. Bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes ist zudem das Welteinkommen anzusetzen. Da schon bei einem Welteinkommen von derzeit $ 48.209 der Höchststeuersatz gilt, steht der Auf wand der Abgabe einer jährlichen „Welteinkommensteu ererklärung“ in Kalifornien, die notwendig ist, um niedri gere Eingangssteuersätze nutzen zu können, in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Reduktion der dorti gen Bundesstaatensteuer. JAMESTOWN 28 beabsichtigt daher, eine vereinfachte Sammeleinkommensteuererklä rung für die Limited Partner in Kalifornien abzugeben mit der Folge, dass der dortige Höchststeuersatz von zur Zeit 12,3% zur Anwendung kommt. Der entsprechende Steuerbetrag wird bei der Ausschüttung abgezogen. Im Bundesstaat Massachusetts erfordert die Inanspruchnahme von Freibeträgen, wie in Kalifornien, die Erklärung des weltweiten Einkommens. Im Falle einer Investition in diesem Bundesstaat käme daher ebenfalls eine vereinfachte Sammeleinkommensteuererklärung mit einem einheitlichen Steuersatz von derzeit 5,25% zur Anwendung. Der entsprechende Steuerbetrag wird bei der Ausschüttung abgezogen. Washington D.C. erhebt die unincorporated busi ness franchise tax („UBFT“ – eine Art Gewerbesteuer), gemäß der Erträge mit einem festen Steuersatz von 9,975% belegt werden. Bei Immobilienverkäufen werden bis zu 20% der zuvor vorgenommenen Gebäudeabschreibungen der UBFT-Besteuerung unterworfen. Alle darüber hinausgehenden Gewinne sind steuerfrei. Die in einem Jahr gezahlte UBFT wird den Anlegern im gleichen Verhältnis wie die Ausschüttungen zugerechnet und bei der Ausschüttung für das betreffende Jahr in Abzug gebracht. Von den Anlegern gezahlte Bundesstaatensteuern können auf Ebene der US-Bundessteuererklärung von den dort erklärten Einkünften in Abzug gebracht werden. US-Einkommensteuervorauszahlungen Nach US-Vorschriften hat der Fonds für die einzelnen Gesellschafter von dem steuerlichen Ertrag aus laufen der Geschäftstätigkeit und Verkaufsgewinn eine Bundes einkommensteuervorauszahlung zum für die jeweilige Einkunftsart dann geltenden Höchststeuersatz an das USFinanzamt abzuführen. Im Falle des Verkaufs von JAMESTOWN 28 Gesellschaftsanteilen ist der Käufer zur Abführung von 10% des Kaufpreises der Gesellschaftsanteile im Namen des Verkäufers an das US-Finanzamt verpflichtet (Section 1445(a) IRC). Soweit US-Bundesstaaten vorsehen, dass für die einzelnen Gesellschafter Einkommensteuervorauszahlungen ab zuführen sind, finden diese Zahlungen zusätzlich zur Bundesebene statt. Nach Abgabe der persönlichen US-Einkommensteuererklärungen erstatten die US-Finanzbehörden in allen Fällen die Beträge, welche die tatsächliche Steuerlast übersteigen. US-Steuererklärungen Die Gesellschaft wird veranlassen, dass die notwendigen US-Steuererklärungen für JAMESTOWN 28 in Überein stimmung mit den US-Steuergesetzen angefertigt wer den. Die Komplementärin wird dem Anleger alle für die Abgabe der persönlichen US-Steuererklärungen hinsicht lich der JAMESTOWN 28 Beteiligung notwendigen Infor mationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Jeder Anleger hat jährlich eine US-Einkommensteuererklärung (und ggf. Bundesstaatensteuererklärungen) abzugeben, die auf Wunsch die JAMESTOWN-Tochtergesellschaft JT Tax Services, L.P. erstellt. Da Ausländer grundsätzlich getrennt veranlagt werden, müssen für Eheleute, die beide beteiligt sind, zwei Steuererklärungen abgegeben werden. Anle gern, deren einzige US-Einkunftsquelle die JAMESTOWN 28 Beteiligung ist, stellt JT Tax Services, L.P. die Bearbei tungsgebühr mit derzeit € 150 p.a. in Rechnung. Sofern der Anleger schon in Vorgängerfonds (außer JAMESTOWN Timber Fonds) beteiligt ist und seine US-Steuererklärung von JAMESTOWN erstellt wird, entstehen durch die JAMESTOWN 28 Beteiligung keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren. Jeder Anleger, der noch keine USSteuernummer hat, ist verpflichtet, eine US-Steuernummer bei der US-Finanzverwaltung zu beantragen (siehe entsprechende Fragen in den Beitrittsdokumenten). Mit Gesetz vom 18. März 2010 ist in den USA der „Foreign Account Tax Compliance Act - FATCA“ in Kraft getreten, ein US-Gesetz zur Besteuerung von US-Personen, die Einkünfte aus US-Quellen über Finanzinstitutionen beziehen, die ihren Sitz außerhalb der USA haben. Sofern die Gesellschaft als „Foreign Financial Institution“ im Sinne von FATCA eingestuft werden sollte, würden sich hieraus erweiterte Berichtspflichten an die US-Steuerbehörden ergeben. Der Fonds wird die ggf. notwendigen Erklärungen, die sich aus der FATCA-Gesetzgebung ergeben, von den Anlegern einholen. 29 Besteuerung in Deutschland Einkunftsart General Partner von JAMESTOWN 28 ist JAMESTOWN, L.P., deren einziger persönlich haftender Gesellschaf ter JAMESTOWN Properties Corporation ist. Da bei der JAMESTOWN, L.P. somit ausschließlich eine Kapitalge sellschaft unbeschränkt haftet und zur Geschäftsführung befugt ist, erfüllt JAMESTOWN 28 insoweit die Vorausset zungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Demzufolge sind die Ein künfte der Personengesellschaft gemäß § 15 Abs. 1 bzw. 3 Nr. 2 EStG als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren. Der Fonds unterliegt jedoch nicht der deutschen Gewer besteuer, da keine inländische Betriebsstätte vorliegt. Die Einordnung der Einkünfte nach dem deutsch-amerikani schen DBA ist weitgehend unabhängig von der Einord nung der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Vermeidung der Doppelbesteuerung Erträge aus der Vermietung der Gebäude (Art. 6 Abs. 3 DBA) sind ebenso wie Gewinne aus der Veräußerung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a DBA) als Einkünfte bzw. als Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen zu behandeln. Nach Art. 6 Abs. 1 DBA i.V.m. Art. 23 Abs. 3 lit. a DBA stellt Deutschland die Einkünfte aus in den USA belegenem unbeweglichem Vermögen von der Be steuerung frei. Ebenso verfährt Deutschland gemäß Art. 13 Abs. 1, 2 lit. a) i.V.m. Art. 23 Abs. 3 lit. a) DBA mit den Einkünften aus dem Verkauf der Grundstücke. Im Falle der Veräußerung des Anteils am JAMESTOWN 28 Fonds durch den Anleger steht nach Art. 13 Abs. 2 lit. b) DBA ebenfalls den USA das Besteuerungsrecht eines etwaigen Veräußerungsgewinns zu. Wie bei der Veräu ßerung von Grundstücken durch den Fonds erfolgt hier die Freistellung gemäß Art. 23 Abs. 3 lit. a) DBA. Weitere Voraussetzung der Freistellung der Einkünfte (in Deutsch land) ist, dass die Einkünfte nach US-Recht und US-Ab kommensanwendung in den USA besteuert werden kön nen (Art. 23 Abs. 4 DBA). Gleiches gilt für Einkünfte nach Art. 7 DBA-USA. Auch diese Voraussetzung ist erfüllt. Ausführungen zum Besteuerungsrecht für Zinseinkünfte finden sich nachfolgend im Absatz „Zinseinkünfte“. 30 Progressionsvorbehalt Deutschland behält sich vor, die von der Einkommensteu er freigestellten Einkünfte im Rahmen der Errechnung des anwendbaren Steuersatzes heranzuziehen (Progressions vorbehalt). Dies bedeutet, dass zur Ermittlung des Durch schnittssteuersatzes eines Anlegers das ausländische Einkommen zu dem inländischen Einkommen addiert wird. Der Steuersatz, der für das so ermittelte Einkommen fällig würde, wird dann auf das deutsche steuerpflichtige Einkommen – also ohne das JAMESTOWN 28 Ergebnis – angewandt. Der Progressionsvorbehalt wirkt sich in der Regel durch den höheren Steuersatz auf das sonstige in Deutschland steuerpflichtige deutsche Einkommen des Anlegers aus. Etwaige Verluste aus in den USA betriebener Vermietung der Gebäude einschließlich der Veräußerung von Grund stücken sowie auch aus der Veräußerung des Fonds anteils durch den Anleger können weder mit anderen in Deutschland steuerbaren Einkünften ausgeglichen, noch bei der Berechnung des anwendbaren Steuersatzes be rücksichtigt werden; sie sind jedoch im Rahmen des Pro gressionsvorbehaltes mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus den USA verrechenbar (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a EStG). Die gewerbliche Prägung des Fonds ist dabei für die Feststellung der Art der Verluste im Rahmen des § 2a EStG unerheblich. Die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes ist in je dem Jahr unterschiedlich und hängt einerseits von dem in diesem Jahr zu berücksichtigenden JAMESTOWN 28 Ergebnis und andererseits von dem individuellen Steuer satz des Investors ab. In der Regel sind die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts umso niedriger, je näher der Durchschnittssteuersatz des Anlegers beim Höchststeu ersatz (derzeit 45%) liegt. Für Zwecke des Progressions vorbehalts ist das Ergebnis der Gesellschaft nach deut schen steuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Dies bedeutet u. a. die Umrechnung in Euro. Daneben kom men beispielsweise bei der Gewinnermittlung abweichen de Abschreibungsregeln für Gebäude und Ausstattung und gegebenenfalls andere Vorschriften zur Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen zur Anwendung. Veräußerungsgewinne unter Progressionsvorbehalt Die Veräußerung der Grundstücke führt aus deutscher Sicht grundsätzlich zu Sonstigen Einkünften, im vor liegenden Fall wegen der „gewerblichen Prägung“ der Gesellschaft bei den Anlegern aber zu Einkünften aus Ge werbebetrieb. Veräußert eine Objektgesellschaft, im zeitlichen und sach lichen Zusammenhang mit ihrer Liquidation das gehalte ne Anlageobjekt als Ganzes mit einem Gewinn gilt dies bei Nichtvorliegen eines gewerblichen Grundstücks handels grundsätzlich (mit Ausnahme unten erwähnten Rechtsprechung), als Teilbetriebsaufgabe. Die dann vor liegenden außerordentlichen Einkünfte sind bei der Er mittlung des dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens nur zu einem Fünftel anzusetzen (§ 16 Abs. 1 S.1 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG; § 32b Abs. 1 S.1 Nr. 3, Abs. 2 S.1 Nr. 2 EStG). Auch wenn ein Anleger sei ne gesamte Beteiligung an JAMESTOWN 28 mit Gewinn veräußert, wird für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b EStG sein Gewinn grundsätzlich nur zu einem Fünftel angesetzt. Dies gilt nach § 16 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG auch für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ih ren Anteil an einer gewerblich geprägten Objektpersonen gesellschaft veräußert. In der jüngeren Rechtsprechung ist die Zuordnung zum tarifbegünstigten Gewinn jedoch dann versagt worden, wenn es sich um ein einheitliches Geschäftskonzept handelt, d.h. die Veräußerung als Fort setzung der unternehmerischen Tätigkeit zu sehen ist. Falls ein gewerblicher Grundstückshandel der Gesell schaft vorliegt oder ein Grundstück nicht im Rahmen einer Objektgesellschaftsliquidation veräußert wird, werden die Gewinne hingegen als laufende Gewinne gewertet und in vollem Umfang bei der Ermittlung des dem Progres sionsvorbehalt unterliegenden Einkommens einbezogen. Ein gewerblicher Grundstückshandel der Gesellschaft ist grundsätzlich anhand der „Drei-Objekt-Grenze“ zu prüfen. Zinseinkünfte Gewerblicher Grundstückshandel beim Anleger Bei Prüfung der Frage, ob beim Anleger ein „gewerblicher Grundstückshandel“ vorliegt, sind auch Beteiligungen an Personengesellschaften, die ausländisches unbeweg liches Vermögen halten, zu berücksichtigen. Ein gewerbli cher Grundstückshandel kann sich für einen Anleger unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig auch dadurch ergeben, wenn er selbst nur ein bis drei Grundstücke ver äußert, aber ihm daneben einzelne Veräußerungen durch eine Personengesellschaft zugerechnet werden, an der er selbst beteiligt ist. Gemäß Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 26. März 2004 wird ein Grundstücksverkauf dem Anleger als ein „Zählobjekt“ aber weiterhin nur zugerechnet, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen wer den nur solche Beteiligungen einbezogen, bei denen der Anleger mit mindestens 10% an der Gesellschaft beteiligt ist; darüber hinaus auch dann, wenn der Verkehrswert seines Gesellschaftsanteils oder des Anteils am veräu ßerten Grundstück die Grenze von € 250.000 übersteigt. Ist eine der oben genannten Grenzen überschritten, wird die Haltefrist des Fonds und – durchgerechnet – des Investors relevant für die Frage, ob jeder Verkauf einer Fondsimmobilie als ein „Zählobjekt“ im Sinne der „DreiObjekt-Grenze“ beim Anleger zu berücksichtigen ist. Je nach den Umständen des Einzelfalles können die Veräu ßerungen im Zusammenhang mit sonstigen Grundstücks geschäften eines Anlegers dazu führen, dass bei diesem ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen wird. Bei Anlegern, deren sonstige Grundstücksaktivitäten für sich betrachtet keinen gewerblichen Grundstückshandel darstellen, können die vorgenannten Veräußerungen so mit unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass die anderen Grundstücksgeschäfte des Anlegers als ge werblich angesehen werden und dadurch insbesondere die Gewinne hieraus steuerpflichtig werden. Wegen der möglichen steuerlichen Konsequenzen im Einzelnen wird dem Anleger geraten, vor dem Beitritt Rücksprache mit seinem persönlichen Steuerberater zu halten. Zinseinkünfte der Gesellschaft stehen als Vergütung für die Fonds- und Vermögensverwaltung voll ständig der Komplementärin zu, so dass auch die Besteuerung bei der Komplementärin erfolgt. Den deutschen Anlegern sind daher keine Zinseinkünfte zuzurechnen. 31 Investmentsteuergesetz Die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes sind auf diese Personengesellschaft nicht anwendbar, da für die Anteile an JAMESTOWN 28 kein ordentliches Rückga berecht im Sinne des § 2 Abs. 9 i.V.m. § 37 Abs. 1 In vestmentgesetz i.d.F.v. 01.01.2011 besteht und die anteilsemittierende ausländische Gesellschaft auch nicht einer Aufsicht in den USA unterliegt. Da es sich somit nicht um ausländische Investmentanteile handelt, ist es unerheblich, ob es sich bei der Personengesellschaft um ein ausländisches Investmentvermögen nach § 2 Abs. 8 InvG handelt. Am 04.12.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) veröffentlicht. Nach dem Gesetzentwurf würde die JAMESTOWN 28, L.P. als Personen-Investitionsgesellschaft qualifizieren. Aus einer solchen Qualifikation würde sich für die steuerliche Beurteilung keine Änderung zur dargestellten Rechtslage ergeben. Feststellungsverfahren Die nur für den Progressionsvorbehalt zu berücksichti genden Einkünfte werden von dem für die Gesellschaft in Deutschland zuständigen Finanzamt einheitlich und für jeden Gesell schafter gesondert festgestellt und die Ergebnisse vom Betriebsfinanzamt der Gesellschaft an die Wohnsitzfi nanzämter der Gesellschafter übermittelt. JAMESTOWN wird den Gesellschaftern jährlich im vierten Quartal die Ergebnisse des Vorjahres mitteilen. Dies steht der vorheri gen fristgerechten Abgabe der individuellen Einkommensteuererklärung durch den Anleger nicht entgegen. Gegebenenfalls bereits erteilte Einkommensteuerbescheide werden hinsichtlich der Einbeziehung dieser Ergebnisse durch die Wohnsitzfinanzämter geändert. Meldepflicht der Beteiligung Gemäß § 138 Abs. 2 und 3 AO ist ein inländischer Anle ger verpflichtet, seinem zuständigen Finanzamt den Be ginn, die Änderung oder die Aufgabe der Beteiligung an JAMESTOWN 28 innerhalb eines Monats nach dem mel depflichtigen Ereignis durch einen amtlich vorgeschrie 32 benen Vordruck mitzuteilen. JAMESTOWN wird diese Verpflichtung durch Meldung an das Betriebsfinanzamt für die Anleger erfüllen. Soweit dies zukünftig nicht mehr gestattet werden sollte, wird den Anlegern ein entspre chendes Formular zur Weiterleitung an das zuständige Finanzamt zur Verfügung gestellt. Vermögensteuer Das Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteu erungsrecht für die Vermögensteuer für unbewegliches Vermögen den USA zu. Eine der (früheren) deutschen Vermögensteuer vergleichbare Steuer wird in den USA nicht erhoben. Erbschaft-und Schenkungsteuer Besteuerungsrecht Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Abkom men vom 03.12.1980 zur Vermeidung der Doppelbe steuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, das um das Protokoll zur Änderung des Erbschaftsteuer-DBA vom 14.12.1998 ergänzt wur de. Nach dem Abkommen haben die USA als Belegen heitsstaat der Immobilie und Deutschland als Wohnsitz staat das Besteuerungsrecht auf dieses Vermögen. Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass in Deutschland die gegebenenfalls in den USA gezahlte Nachlasssteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer an teilig angerechnet wird, jedoch nur bis zur Höhe der in Deutschland festgesetzten Erbschaftsteuer für dieses Auslandsvermögen (Art. 5 Abs. 1, 11 Abs. 3 lit. a ErbStDBA USA). Hierdurch kann ggf. eine deutlich höhere Be lastung eintreten als beim Vererben eines gleich hohen Inlandsvermögens (siehe Kapitel Risiken, „Steuern“). Erbschaft- und Schenkungsteuer in den USA Grundsätzlich wird in den USA der Nachlass bzw. für ausländische Investoren der dort belegene Vermögensanteil des Nachlasses besteuert und nicht der Erbe. Die Bewertung basiert in den USA auf dem Verkehrswert der Vermögensgegenstände (Grundstücke) der Fondsgesell schaft zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und betragen zwischen 18% (Nachlassver- mögen bis $ 10.000) und 40% für den über $ 1.000.000 hinausgehenden Anteil des Nachlass vermögens. Die Steuerschuld mindert sich grundsätzlich um eine Gutschrift von $ 13.000, so dass bei einem Nachlass bis $ 60.000 keine Steuern anfallen. Eine höhere Gutschrift wird dann gewährt, wenn ein größerer Anteil des Ge samtnachlasses in den USA belegen ist und eine erweiterte Nachlasssteuererklärung erstellt wird. Grundsätzlich gilt ein erhöhter Ehegattenfreibetrag, so dass $ 10.620.000 US-Vermögen an den Ehegatten steuerfrei vererbt werden können. Bei hohem US-Vermögen ist das Vererben an den Ehegatten daher in der Regel deutlich günstiger als an andere – auch in direkter Linie verwandte – Personen und ggf. bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen. Die Nachlasssteuererklärung ist innerhalb von neun Mo naten abzugeben, wenn der Nachlass über $ 60.000 beträgt. Bei nachträglicher Abgabe fallen Strafgebühren und ggf. Verzugszinsen an. Auch Bundesstaaten erheben Nachlasssteuern, die von der Bemessungsgrundlage für die Bundesnachlasssteuer abziehbar sind. Bei Schenkungen in den USA gilt als Bemessungsgrund lage für die Steuer der Verkehrswert des geschenkten Vermögensgegenstandes. Der Verwandtschaftsgrad hat auf die Höhe der Steuer keinen Einfluss. Pro Beschenk tem wird ein jährlicher Freibetrag von derzeit $ 14.000, bei Ehegatten $ 143.000 (Stand für 2013) gewährt, ansonsten entspricht der Schenkungsteuersatz dem Nachlasssteuersatz. Bei Anteilen an Personengesellschaften wird derzeit vielfach die Meinung vertreten, dass die Schenkung von Gesellschaftsanteilen in den USA steuerfrei erfolgen kann, da das z.Z. geltende Steuergesetz (Internal Revenue Code) ausdrücklich Geschenke von immateriellen Wirtschaftsgütern, zu denen auch Gesellschaftsanteile gehören, als steuerfrei einstuft. Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuer DBA Deutschland-USA haben jedoch die USA ein Besteuerungsrecht, falls die Personengesellschaft, deren Anteile übertragen werden, Grundstücke besitzt. Ob die USA ihr Besteuerungsrecht auch tatsächlich ausüben, ist umstritten. Abschließende Stellungnahmen der US-Finanzverwaltung oder der USFinanzgerichte liegen zur Zeit nicht vor. Erbschaft-und Schenkungsteuer in Deutschland Gehören Anteile an JAMESTOWN 28 zum Nachlass oder sind sie Gegenstand einer Schenkung, bemisst sich die deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätz lich nach dem anteiligen gemeinen Wert der vorhande nen Grundstücke (§ 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. §§ 31 und 9 BewG). Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den §§ 199 ff. BewG kann auch bei ausländischem Betriebsvermögen angewandt werden. Eine steuerliche Begünstigung nach § 13a ErbStG (Betriebsvermögen) kommt bei in den USA gelegenem Betriebsvermögen nicht in Betracht. Von dem sich danach ergebenden Wert der Zuwendung kann in bestimmten Fällen ein persönlicher Freibetrag ab gezogen werden, wenn der Erbe bzw. Beschenkte mit dem Erblasser bzw. Schenker verwandt oder verheiratet ist. Die persönlichen Freibeträge liegen zwischen € 20.000 und € 400.000. Für Ehegatten beträgt der Freibetrag € 500.000. Auch auf die Höhe des Steuertarifs (Steuerklasse) haben Verwandtschaftsverhältnis und bestimm te vergleichbare Beziehungen zwischen Erbe bzw. Beschenktem und Erblasser bzw. Schenker Auswirkungen. Der Steuertarif beträgt zwischen 7% und 50%. Dem Anleger wird geraten, zu Fragen der Besteuerung in Deutschland im Erbfall und bei Schenkung mit seinem persönlichen Steuerberater Rücksprache zu halten. 33 Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen - Verkaufsprospektverordnung Soweit Pflichtangaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm-VerkProspV) nicht schon an anderer Stelle dieses Verkaufsprospektes enthalten sind, werden diese im Folgenden aufgeführt. 3 VermVerkProspV § (Angaben über den Anbieter und Prospektverantwortlichen) Anbieter dieser Vermögensanlage und Verantwortlicher für diesen Verkaufsprospekt ist die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, Sitz: Köln Handelsregister: Köln HRB 21384 Geschäftsanschrift: Marienburger Straße 17, 50968 Köln Kapital: € 102.258 Geschäftsführer: Dr. Jürgen Gerber, Köln Dr. Michael Huf, Köln Christoph Kahl, Köln Jochen Stockdreher, Köln Die Geschäftsführer sind gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung (eine Funktionstrennung liegt nicht vor). Gesellschafter sind Christoph Kahl mit einem Anteil von 75,5% und Ute Kahl, Köln, mit einem Anteil von 24,5%. Im Auftrag und auf Kosten der Komplementärin übernimmt die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH den Vertrieb der JAMESTOWN 28 Anteile und die Betreuung der JAMESTOWN 28 Anleger in Deutschland. §§ 5, 6, 8 und § 12 VermVerkProspV (Angaben über die Emittentin) Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen An zahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermö gensanlage noch nicht fest. Das im Rahmen dieser Vermögensanlage zur Zeichnung angebotene Kapital beträgt mindestens $ 80 Mio. (Mindestbetrag) bzw. die Mindestanzahl von 80 Mio. A-Anteilen (Limited-Partnership-Anteilen) und maximal $ 500 Mio. bzw. 500 Mio. A-Anteile. Das gezeichnete Kapital der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt $ 50.000.100. Davon sind $ 100 eingezahlt und $ 50.000.000 Mio. ausstehend. Es handelt sich dabei ausschließlich um Limited-Partnership-Anteile (50 Mio. B-Anteile und 100 A-Anteile), die am 10.12.2012 gezeichnet worden sind. 34 Darüber hinaus wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz ausgegeben. Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, somit gibt es auch keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien. Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Es besteht keine Abhängigkeit der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen und neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage von JAMESTOWN 28, L.P. sind. Es gibt keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können. Die Emittentin verfügt über keine laufenden Investitionen. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin (Christoph Kahl, Matt M. Bronfman, Michael Phillips, J. Ben Gainey, Katharine Kelley, Gretchen E. Nagy, Matthew S. Rendle, D. Lee Wright und Dr. Michael Huf, die auch auf S. 21 in ihrer Funktion benannt sind), stehen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art zu. Weder besteht ein Beirat noch ein Aufsichtsgremium der Emittentin. Der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen in Deutschland beauftragt und erhält hierfür die auf S. 3 dargestellte Gebühr. Dem Mittelverwendungskontrolleur steht die auf S. 23 beschriebene Gebühr aus dem Vertrag zur Mittelverwendungskontrolle zu. Darüber hinaus stehen dem Anbieter bzw. Prospektverantwortlichen und dessen Mitgliedern der Geschäftsführung, die nebenstehend aufgeführt sind, sowie dem Mittelverwendungskontrolleur und dessen Mitgliedern der Geschäftsführung (Thomas Wahlen und Gunter Stoeber) im Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art zu. Die Gesamtbezüge für diese Personen sind nicht zusätzlich von JAMESTOWN 28 zu tragen, sondern mit den in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Vergütungen für JAMESTOWN, L.P. und verbundene Unternehmen abgegolten. Für die Mitglieder der Geschäftsführungen der Emittentin, des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen und Mittelverwendungskontrolleurs bestehen keine Eintragungen in einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Da der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche und der Mittelverwendungskontrolleur juristische Personen sind, existiert über diese kein Führungszeugnis. Für die im vorangehenden Absatz genannten Personen liegt außerdem keine ausländische Verurteilung wegen einer Straftat vor, die mit den zuvor genannten Straftaten vergleichbar ist. Innerhalb der letzten fünf Jahre wurde über das Vermögen dieser Personen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Innerhalb der letzten fünf Jahre war keine dieser Personen in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Für keine dieser Personen erfolgte die Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die JAMESTOWN, L.P. trifft in ihrer Funktion als Komplementärin der Emittentin sämtliche Entscheidungen über den Ankauf von Anlageobjekten und wird hierbei vertreten durch ihre Mitglieder der Geschäftsführung. Weiterhin ist der Geschäftsführer der Emittentin, Christoph Kahl mehrheitlich beteiligt an dem Anbieter bzw. Prospektverantwortlichen, der JAMESTOWN USImmobilien GmbH, Köln. Diese ist, vertreten durch die Mitglieder ihrer Geschäftsführung, mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage in Deutschland beauftragt und hat ihrerseits ihre 100%ige-Tochtergesellschaft, JAMESTOWN Vertriebs-GmbH, mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt oder erbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. Die vorgenannt aufgeführten Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind jeweils als gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung der JAMESTOWN, L.P. tätig, welche der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen kann (siehe Seite 36). Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN,L.P. beteiligt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital geben. Darüber hinaus stellen die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Ge- schäftsführungen kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln dieses. Christoph Kahl und Dr. Michael Huf sind in der Geschäftsführung des Anbieters und als gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin tätig. Darüber hinaus haben der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitgliedern von deren Geschäftsführung keine Funktion bei der Emittentin. Weder bei der Emittentin noch dem Anbieter bzw. Prospektverantwortliche sowie dem Mittelverwendungskontrolleur besteht ein Beirat oder ein Aufsichtsgremium. Es existiert kein Treuhänder und es besteht kein Treuhandvermögen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Vermögensanlagengesetzes. Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht. §7 VermVerkProspV (Angaben über die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) Die Gesellschaft wurde gegründet durch JAMESTOWN, L.P. als Gründungskomplementärin, die unter „JAMESTOWN L.P.“ firmiert und Ihren Sitz in Atlanta/Georgia unter der Geschäftsanschrift One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Georgia 30339, USA hat sowie Christoph Kahl, Geschäftsanschrift: Marienburger Str. 17, 50968 Köln, als Gründungskommanditisten mit einer Kommanditeinlage von $ 100. Außer den Gründungsgesellschaftern gibt es zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren Gesellschafter der Emittentin. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt gezeichneten Einlagen beträgt $ 50.000.100. Davon sind $ 100 eingezahlt und $ 50.000.000 Mio. ausstehend. Es handelt sich dabei ausschließlich um Limited-Partnership-Anteile (50 Mio. B-Anteile und 100 A-Anteile), die am 10.12.2012 gezeichnet worden sind. Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die JAMESTOWN, L.P., erhält innerhalb des Gesellschaftsvertrages aus ihren Funktionen als Komplementärin der Emittentin einmalige Fondskosten in Höhe von 5% des Eigenkapitals plus das Agio, eine Vermögensverwaltungsgebühr von anfänglich 0,6% p.a. der auf das jeweilige Investitionsobjekt entfallenden Kapitaleinlagen der Gesellschaft, eine Fondsmanagementgebühr von anfänglich 0,4% p.a. des bis 31.12.2014 in JAMESTOWN 28 investierten Eigenkapitals, eine Gebühr in Höhe der Zinseinnahmen der Emittentin, eine Veräußerungsgebühr in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises veräußerter Objekte sowie gegebenenfalls Gebühren für alle zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise Gebäudeverwaltung oder Vermietung eines Objektes (siehe auch S. 21 im Abschnitt „Komplementärin / Geschäftsführung / Entgelte“). Weiterhin erhält sie eine nachrangige Erfolgsbeteiligung: Aus den jährli- 35 chen Barüberschüssen des Fonds erhalten die Anleger ab 01.01.2014 vorrangig 5,25% p.a. Ausschüttung vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio. Sofern darüber hinausgehende Barüberschüsse verteilt werden, erhält JAMESTOWN hiervon ein Drittel. Aus dem Verkauf der Immobilien erhalten die Anleger vorrangig einen Eigenkapitalrückfluss von 110% vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio. An dem darüber hinausgehenden Verkaufserlös auf Fondsebene ist JAMESTOWN, L.P. mit einem Drittel beteiligt. Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Für den Gründungsgesellschafter sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Christoph Kahl, bestehen keine Eintragungen in einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Da der weitere Gründungsgesellschafter sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die JAMESTOWN, L.P., eine juristische Person ist, existiert über diese kein Führungszeugnis. Für die Gründungsgesellschafter sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt außerdem keine ausländische Verurteilung wegen einer Straftat vor, die mit den zuvor genannten Straftaten vergleichbar ist. Innerhalb der letzten fünf Jahre wurde über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters bzw. eines Gesellschafters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Innerhalb der letzten fünf Jahre war kein Gründungsgesellschafter bzw. kein Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Für die Gründungsgesellschafter bzw. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erfolgten keine Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Gründungsgesellschafter Christoph Kahl ist an der JAMESTOWN, L.P., die von der Emittentin mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist, mittelbar und unmittelbar beteiligt und in deren Geschäftsführung tätig. Darüber hinaus ist er zu 75,5% an JAMESTOWN US-Immobilien GmbH beteiligt und für diese als Geschäftsführer tätig. Die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage in Deutschland beauftragt und hat ihrerseits ihre 100%ige Tochtergesellschaft, JAMESTOWN Vertriebs-GmbH, mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, weder mittelbar noch unmittelbar beteiligt oder für solche Unternehmen tätig oder direkt mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die JAMESTOWN, L.P. der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung gestellt. Für den Erwerb eines oder mehrerer Anlagebjekte kann die JAMESTOWN, L.P. jedoch gemäß Art. 5 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin zu einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % Fremdkapital zur Verfügung stellen. Bei Bedarf kann sie der Emmitentin weiteres Fremdkapital gewähren, die mit dem Zinssatz verzinst werden, zu dem Ausschüttungen an Anleger für den gleichen Zeitraum erfolgen. Die JAMESTOWN, L.P. erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte insbesondere folgende Leistungen: die Prüfung und Entscheidung über den Ankauf von Anlageobjekten, die Aufnahme von Fremdmitteln sowie den Abschluss von Verträgen mit Dritten. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt oder für solche Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus stellen die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln dieses oder erbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. § 9 VermVerkProspV (Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik) Anlageziel ist es, das von den Anlegern investierte Eigenkapital zu bewahren und zu schützen, eine Ausschüttung von 1,5% p.a.* für 2013 und hiernach von jährlich 5,25%* an die Anleger auszuzahlen und einen Eigenkapitalrückfluss an die Anleger zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft von mindestens 110%* zu leisten. Die zur Zielerreichung vorgesehene Anlagestrategie sieht den Aufbau eines Portfolios von Anlageobjekten vor. Diese sollen aus direkten oder indirekten Investitionen in vermietete US-Immobilien bestehen. Der indirekte Erwerb ist über Beteiligungen an Objektgesellschaften in Rechtsform von USPersonengesellschaften vorgesehen. Dabei bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Emittentin nach US-Gesellschaftsrecht. Die Anlagepolitik der Emittentin (bspw. Zielmarkt, Nutzungsarten und Fremdfinanzierung der Anlageobjekte) wird durch die auf S. 18 und 19 dargestellte Investitionsstrategie bestimmt. Da Anlageobjekte noch nicht bestimmt sind, ist deren Realisierungsgrad noch unbestimmt. Die Nettoeinnahmen sollen entweder direkt oder durch Beteiligungen an Objektgesellschaften zum Ankauf einnahmen erzielender US-Immobilien und zur Bildung einer Liquiditätsrücklage verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird davon ausgegangen, dass bei direktem Erwerb von US-Immobilien zusätzliches Fremdkapital von * vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio 36 der Emittentin aufgenommen wird bzw. bei indirektem Erwerb über Objektgesellschaften diese zusätzliches Fremdkapital aufnehmen. Daher werden voraussichtlich die Nettoeinnahmen alleine nicht zur Umsetzung der Analgestrategie und Anlagepolitik ausreichend sein. Die Nettoeinnahmen werden nicht für sonstige Zwecke genutzt. Eine Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik ist nicht möglich. Falls zum Erwerb von US-Immobilien Darlehen mit variablen Zinssatz aufgenommen werden, ist vorgesehen, durch den zusätzlichen Erwerb von Zinsswaps, den Zinsaufwand zu fixieren. Darüber hinaus ist der Einsatz von Derivaten nicht vorgesehen. Termingeschäfte (z.B. Festgeldanlagen) sind bei der Anlage von liquiden Mitteln möglich. Da Anlageobjekte noch nicht bestimmt sind, ist deren Beschreibung mit Ausnahme der Anforderung, der auf S. 18 und 19 dargestellten Investitionsstrategie zu entsprechen, nicht möglich. Da die Anlageobjekte noch nicht feststehen, können keine Angaben gemacht werden, ob dem Prospektverantwortlichen bzw. den Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin oder dem Mittelverwendungskontrolleur das Eigen tum an Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an Anlageobjekten zusteht oder zustand. Da Anlageobjekte noch nicht bestimmt sind, sind keine Aussagen darüber möglich, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind bzw. vorliegen. Außerdem sind keine Aussagen darüber möglich, ob dingliche Belastungen, rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten daran bestehen. Die Emittentin hat keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung von Anlageobjekten oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Da Anlageobjekte noch nicht bestimmt sind, wurden keine Bewertungsgutachten erstellt. Die Verfolgung der Anlageziele und der Anlagepolitik der Emittentin erfolgt durch die auf Seite 21 genannten Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin. Diese Leistungen (insbesondere Prüfung und Auswahl von Anlageobjekten sowie deren Verwaltung) sind mit den auf S. 21 f. im Abschnitt „Komplementärin / Geschäftsführung / Entgelte“ beschriebenen Vergütungen für die Komplementärin der Emittentin abgegolten. Darüber hinaus werden von dem Prospektverantwortlichen bzw. den Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mittelverwendungskontrolleur und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine Leistungen und Lieferungen erbracht. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen Konditionen und Fälligkeiten von Fremdmitteln nicht fest und sind auch nicht verbindlich zugesagt. § 15 VermVerkProspV (Verringerte Prospektanforderungen) Die Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vor weniger als achtzehn Monaten gegründet worden und hat noch keinen Jahresabschluss erstellt. Gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung sind Prognosen erforderlich hinsichtlich der voraussichtlichen Vermögens-, Finanz-und Ertragslage mindestens für die folgenden drei Geschäftsjahre. Auf die Darstellung einer Zwischenübersicht wurde verzichtet, da die Emittentin weniger als zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Prospektaufstellung gegründet wurde und bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine wesentlichen erfolgswirksamen und bilanzwirksamen Geschäftsvorfälle eingetreten sind. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes die Immobilieninvestitionen noch nicht feststehen, stehen die in den folgenden Übersichten aufgeführten Prognosen unter einem hohen Unsicherheitsgrad. Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststeht an welchen Objektgesellschaften die Emittentin (gem. 2.1. der nachfolgenden Aufstellung) Beteiligungen erwerben wird, ist keine Aufstellung eines Finanzund Investitionsplans auf Ebene dieser Objektgesellschaften möglich. Den Aufstellungen dieses Abschnitts, die nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB erstellt wurden, liegen die im Folgenden erläuterten Annahmen und Wirkungszusammenhänge gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 VermVerk-ProspV zugrunde: Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28, L.P. bei einem beispielhaften Emissionsvolumen von $ 250 Mio. und indirekten Immobilieninvestitionen (nicht konsolidierte Darstellung) - PROGNOSE Für dieses Angebot einer Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung für deren Verzinsung oder Rückzahlung übernommen. Gesamt in % des Eigenkapitals 1. Mittelherkunft 1.1. Eigenkapital* 250.000 100,0% 1.3. Gesamt 250.000 100,0% 2. Mittelverwendung 2.1. Investition in Beteiligungen (Anlageobjekte) und Liquiditätsrücklage 237.500 95,0% 2.2. Fondskosten* 10.000 4,0% 2.500 1,0% 250.000 100,0% 2.2.1. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung* 2.2.2. Weitere Kosten § 14 VermVerkProspV (Gewährleistete Vermögensanlagen) Gesamt in Tsd. $ 2.3. Gesamt * Zusätzlich fällt ein Agio von 5% des Anleger-Eigenkapitalbetrages an. Der Anbieter wird Vermittlern für deren Vermittlung von Anlegern aus den Fondskosten (siehe 2.2.) eine Gebühr in Höhe von maximal 3% des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage zuzüglich des Agios zahlen. 37 Eröffnungsbilanz zum 06.12.2012 sowie Planbilanzen („Vermögenslage“) jeweils zum Jahresende 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. Aktiva Eröffnungs- Planbilanz Planbilanz Planbilanz bilanz zum zum zum zum 6/12/2012 31/12/2013 31/12/2014 31/12/2015 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Planbilanz Passiva zum 31/12/2016 in Tsd. EU Anlagevermögen Investitionen in Anlageobjekte Eigenkapital 0,0 170.481 165.288 160.096 154.904 1. Kommanditeinlagen 0,1 192.308 192.308 192.308 192.308 0,0 0 -9.615 -16.500 -23.444 3. Jahresüber6.955 schuss/Jahresfehlbetrag 0,0 -8.173 3.212 3.152 3.091 0 4. Ausschüttungen Entnahmen 0,0 -1.442 -10.096 -10.096 -10.096 Summe Eigenkapital 0,1 182.692 175.808 168.864 161.858 Verbindlichkeiten 0,0 0 0 0 0 0,1 182.692 175.808 168.864 161.858 2. Gewinn-/ Verlustvortrag Umlaufvermögen Guthaben bei Kreditinstituten 0,0 12.212 10.519 8.768 Kasse 0,1 0 0 0 0,1 182.692 175.808 168.864 161.858 Funktionale Währung der Gesellschaft ist der US-Dollar. Für die Aufstellung der nachfolgenden Übersichten wurde ein einheitlicher Umrechnungskurs von USD 1,30 für 1,00 EUR angewendet. Abweichend zur Darstellung des Finanz- und Investitionsplans im Kapitel Angebot im Überblick wird nachfolgend davon ausgegangen, dass der Fonds nicht direkt,sondern mittelbar über Beteiligungen an Objektgesellschaften in Immobilien investiert, was gemäß der Anlagegrundsätze in gleicher Weise möglich ist. Die Eigenkapitalzeichnungen und Einzahlungen der Anleger in 2013 betragen insgesamt $ 250 Mio. Die von der Komplementärin gezeichneten B-Anteile in Höhe von $ 50 Mio. sind in diesen Aufstellungen nicht ausgewiesen, da eine Einzahlungsverpflichtung für das gezeichnete Gesellschafterkapital noch nicht feststeht. Hinsichtlich des zur Investition zur Verfügung stehenden Fondseigenkapitals wird angenommen, dass dieses im Juli 2013 in Höhe von $ 225 Mio. über Beteiligungen an Objektgesellschaften in Immobilien investiert wird und der Restbetrag in der Liquiditätsreserve der Gesellschaft verbleibt. Diese Objektgesellschaften erzielen annahmegemäß Bewirtschaftungsüberschüsse in Höhe von 6% p. a. des darin investierten Eigenkapitals, welche jeweils im gleichen Jahr an 38 PlanbiEröffnungsPlanbilanz Planbilanz Planbilanz bilanz zum lanz zum zum zum zum 6/12/2012 31/12/2013 31/12/2014 31/12/2015 31/12/2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden, sowie handelsrechtliche Erträge in Höhe von 3% p. a. des darin investierten Eigenkapitals. Es wird davon ausgegangen, dass sich darüber hinaus keine Wertänderungen der Beteiligungen während der Betrachtungsperioden ergeben. Die vertraglichen Fondskosten bei Emission sind zusammen mit den laufenden Fondsgebühren im sonstigen betrieblichen Aufwand berücksichtigt. Für die Bankguthaben wurde keine Verzinsung angenommen. Die Aufstellung der Planbilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Plan-Liquiditätsrechnungen hängt in den Jahren 2013 bis 2016 im Wesentlichen von der Höhe des eingezahlten Eigenkapitals und dem Umfang der getätigten Investitionen in Anlageobjekte ab. Die Höhe der tatsächlichen Investitionen wird somit einerseits beeinflusst von dem tatsächlich verfügbaren Eigenkapitalbetrag und andererseits der Verfügbarkeit geeigneter Anlageobjekte. Da nahezu alle Kosten und Gebühren als Prozentsatz des Eigenkapitals ermittelt werden, wirken sich mögliche Abweichungen beim Eigenkapitalvolumen durch korrespondierende Änderungen der Kostenpositionen aus. Erläuterung zur Aufstellung der Planzahlen: JAMESTOWN 28 ist kein Produktionsbetrieb. Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen („Ertragslage“) für Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. bis 31.12.2013 bis 31.12.2014 bis 31.12.2015 bis 31.12.2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR 2.596 5.192 5.192 5.192 0 0 0 0 Erträge aus Beteiligungen (Anlageobjekten) Sonstige betriebliche Erträge -10.769 -1.981 -2.040 -2.101 Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -8.173 3.212 3.152 3.091 Plan-Liquiditätsrechnung („Finanzlage“)-PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. bis 31.12.2013 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2014 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2015 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2016 in Tsd. EUR Einzahlungen Kommanditkapital 192.308 0 0 0 Überschüsse aus Beteiligungen 5.192 10.385 10.385 10.385 -173.077 0 0 0 Einzahlungen Auszahlungen Investitionen laufender Geschäftsbetrieb Entnahmen -10.769 -1.981 -2.040 -2.101 -1.442 -10.096 -10.096 -10.096 Liquiditätsentwicklung 12.212 -1.692 -1.752 -1.813 Liquiditätsreserve zum Jahresende 12.212 10.519 8.768 6.955 vom 01.01. bis 31.12.2013 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2014 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2015 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2016 in Tsd. EUR -173.077 0 0 0 Planzahlen - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P Investitionen Investition in Anlageobjekte Produktion Umsatzerlöse Ergebnis 0 0 0 0 2.596 5.192 5.192 5.192 -8.173 3.212 3.152 3.091 39 ABGEÄNDERTER UND NEU FORMULIERTER GESELLSCHAFTSVERTRAG VON JAMESTOWN 28, L.P. I. DIE GESELLSCHAFT 1.1 Firmenbezeichnung und Bestehen. Die Geschäfte der Gesellschaft werden unter der Firmenbezeichnung „JAMESTOWN 28, L.P.“ oder „JAMESTOWN 28“ geführt. Soweit sie nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt sind, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach der im Bundesstaat Georgia geltenden überarbeiteten Fassung des Einheitlichen Gesellschaftsgesetzes („Revised Uniform Limited Partnership Act“). Die Gesellschaftsanteile (im Folgenden kurz als “die Anteile” bezeichnet) der JAMESTOWN 28, L. P. unterliegen wesentlichen Weitergabebeschränkungen und den sonstigen Bestimmungen und Bedingungen, die in diesem Gesellschaftsvertrag enthalten sind. Die Anteile sind weder bei der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika („Securities and Exchange Commission”) nach dem Wertpapiergesetz der USA aus dem Jahre 1933 (“Securities Act of 1933”) in der derzeit geltenden Fassung (im Folgenden kurz als “das Gesetz” bezeichnet) noch nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten (im Folgenden kurz als “das Bundesstaatsgesetz” bezeichnet) registriert worden. Die Anteile werden derzeit und zukünftig gemäß der im Rahmen des Ge- 1.2 Hauptniederlassung. Hauptniederlassung und Sitz der Gesellschaft ist One Overton Park, 12th Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Georgia 30339, U.S.A., bzw. derjenige sonstige Ort, den die Komplementärin bestimmt. Die Gesellschaft kann nach Maßgabe der Komplementärin weitere Niederlassungen errichten. 1.3 Namen und Anschriften. Name und Anschrift der Komplementärin lauten: JAMESTOWN, L.P. setzes erlassenen Verordnung “S” nur außerhalb der Vereinigten Staaten One Overton Park, 12th Floor von Amerika zum Verkauf angeboten. Die Anteile werden weder in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie deren Territorien oder Besitzungen 3625 Cumberland Boulevard noch natürlichen Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika Atlanta, Georgia 30339, U.S.A. oder deren Territorien oder Besitzungen ihren Wohnsitz haben, oder nach Die Namen und Anschriften der Kommanditisten sind im Verzeichnis der deren Recht gegründeten oder zugelassenen Personengesellschaften, Kommanditisten aufgeführt, das von der Gesellschaft an ihrer Hauptnie- Körperschaften, Trusts, Vereinigungen, Nachlassverwaltungen, Treuhand- derlassung geführt wird. gesellschaften, Tochtergesellschaften, Beauftragten oder sonstigen juristischen Personen (im Folgenden kurz als „U.S.-Personen“ bezeichnet) zum Kauf angeboten. Die Anteile dürfen während eines Zeitraums von einem Jahr nach Schluss des Angebots, gemäß dem sie erworben wurden, weder innerhalb der USA noch an oder zugunsten von U.S.-Personen verkauft, übertragen, verpfändet oder anderweitig veräussert werden. 1.4 Dauer der Gesellschaft. Die Gesellschaft wurde am 6. Dezember 2012, dem Tag der Eintragung der Gründungsbescheinigung der Gesellschaft beim Urkundsbeamten des Bundesstaates Georgia, gegründet und endet am 31. Dezember 2031, soweit sie nicht im Rahmen der Bestimmungen des Artikels XIV dieses Keiner der Anteile darf verkauft, übertragen, verpfändet oder anderweitig Gesellschaftsvertrages zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst, beendet veräußert werden, es sei denn (1) unter Einhaltung der Bestimmungen und und liquidiert oder mittels einer Änderung dieses Gesellschaftsvertrages Bedingungen dieses Gesellschaftsvertrages, (2) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung “S” im Rahmen des Gesetzes oder mit einschlägigen anderen, durch das Gesetz oder ein anderes geltendes Bundesstaatsgesetz geschaffenen Ausnahmen von der Registrierungspflicht, und (3) – falls die Komplementärin dies verlangt -, nach Vorlage eines diesbezüglichen und für die Komplementärin hinreichend genehmen Gutachtens eines Rechtsanwalts. verlängert wird. 1.5 Beteiligung an der Gesellschaft. Verkauf, Übertragung, Verpfändung oder anderweitige Veräusserung eines Anteils (gemäss der Definition auf der ersten Seite) sind untersagt, es sei denn, sie erfolgen gemäss der im Rahmen des Gesetzes erlassenen Verordnung S, gemäss der Registrierung im Rahmen des Gesetzes oder Abgeänderter und neu formulierter Gesellschaftsvertrag der gemäss einer bestimmten Ausnahme von der Registrierung, und Hedging- JAMESTOWN 28, L.P. Transaktionen bezüglich der Anteile dürfen nur entsprechend den Bestim- Dieser abgeänderte und neu formulierte Gesellschaftsvertrag wurde mit mungen des Gesetzes vorgenommen werden. Die Beteiligung von Perso- Wirkung vom 10. Dezember 2012 zwischen der JAMESTOWN, L.P., nen an der Gesellschaft aufgrund unzulässiger Verkäufe, Übertragungen, einer Kommanditgesellschaft (“limited partnership”) nach dem Recht des Verpfändungen oder anderweitiger Veräußerungen ist nicht zulässig, und Bundesstaates Georgia, als Komplementärin, CHRISTOPH A. KAHL, als die Komplementärin wird sich weigern, Übertragungen von Gesellschafts- Gründungskommanditist und den von Fall zu Fall gemäß diesem Vertrag anteilen zu registrieren, die nicht entsprechend den Bestimmungen der aufgenommenen Kommanditisten, als Kommanditisten, geschlossen. Verordnung S, gemäss der Registrierung im Rahmen des Gesetzes oder gemäss einer Ausnahme von der Registrierung erfolgt sind. VORBEMERKUNGEN: Die Gesellschaft wurde am 6. Dezember 2012 von JAMESTOWN, L.P. als Komplementärin gegründet. Für den Fortbestand der Kommanditge- II. Definitionen sellschaft wird der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft vom Im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages haben die folgenden Ausdrücke 6. Dezember 2012 wie folgt vollständig abgeändert und neu formuliert: jeweils die folgende Bedeutung: 40 5,25 % Vorzugsausschüttung Anfänglicher Zeitraum In Bezug auf die einzelnen A-Kommanditanteile eine Ausschüttung auf die In Bezug auf jeden Kommanditisten der Zeitraum bzw. die Zeiträume, der/ angepassten Kapitaleinlagen, die den jeweiligen A-Kommanditanteilen zu- die an dem/den Tag(en) beginnt/beginnen, an dem/denen eine Zahlung für zurechnen sind, zu einem Jahreszinssatz (ohne Zinseszins) von 5,25 %, den Kaufpreis der gezeichneten A-Kommanditanteile bei der Gesellschaft beginnend mit dem Tag, an dem die Kapitaleinlagen in Bezug auf die ein- eingeht und der/die am 31. Dezember 2013 endet/enden. zelnen A-Kommanditanteile getätigt wurden, keinesfalls jedoch vor dem 1. Januar 2014. Anfängliche Vorzugsausschüttung In Bezug auf jeden Kommanditisten eine Ausschüttung auf die Kapitalein- Angepasste Kapitaleinlagen lagen des betreffenden Kommanditisten zum anfänglichen Vorzugsaus- In Bezug auf jeden einzelnen Kommanditanteil einen Betrag, der 100 % schüttungssatz, jedoch nur während des anfänglichen Zeitraums. der hinsichtlich dieses Kommanditanteils eingezahlten Kapitaleinlage entspricht, gemindert um die von Zeit zu Zeit ausgeschütteten Beträge hin- Anfänglicher Vorzugsausschüttungssatz sichtlich eines solchen Kommanditanteils gemäß Absatz 6.1 (b) (iii) zu den Ein Jahressatz in Höhe von 1,5 % ohne Zinseszins für den anfänglichen jeweiligen Terminen, an denen solche Ausschüttungen erfolgen, jedoch Zeitraum. nicht weniger als Null. Mit Jamestown verbundene Unternehmen Agio Die Komplementärin und andere Unternehmen, die Jamestown gehören, Ein Aufgeld von $ 0,05 pro Kommanditanteil (anteilig für die gestückelten von ihr beherrscht werden oder mit ihr verbunden sind. Kommanditanteile), das von den Anlegern für die von der Gesellschaft ausgegebenen A-Anteile an die Komplementärin zu entrichten ist; die Jamestown Zahlung von Aufgeld gilt nicht als Gesellschaftskapital im Rahmen dieses JAMESTOWN, L. P., eine Kommanditgesellschaft („Limited Partnership“) Vertrages. nach dem Recht des Bundesstaates Georgia. A-Kommanditanteile Kommanditisten Kommanditanteile, die gemäß Absatz 4.2 (a) und (c) ausgegeben wurden. Sämtliche Personen, die gemäß Punkt 4.4 in die Gesellschaft aufgenommen werden. B-Kommanditanteile Kommanditanteile, die gemäß Absatz 4.2 (b) und (d) ausgegeben wurden. Kommanditanteile Kommanditanteile gemäß den Ausführungen in Punkt 4.2 (a) sowie alle Kapitaleinlage zugehörigen Rechte, Befugnisse und Vorrechte. In Bezug auf die einzelnen Kommanditisten die von dem betreffenden Kommanditisten für die von ihm erworbenen A-Kommanditanteile an die Nettoerlöse aus Verkauf oder Refinanzierung Gesellschaft gezahlten Beträge (ohne Agio), ggfs. gemindert um für solche Alle Beträge, die wegen ihrer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an Anteile gemäß Absatz 7.5. zurück gezahlte Beträge. einer Objektgesellschaft von der Gesellschaft vereinnahmt bzw. an sie ausgeschüttet werden und die auf den Verkauf oder die Refinanzierung eines Barüberschuss unmittelbar oder mittelbar von der Objektgesellschaft gehaltenen Objekts Sämtliche Einnahmen der Gesellschaft während eines Zeitraums, ein- zurückgehen, und der Nettoerlös aus einem Verkauf der gesamten oder schließlich alle Beträge, die wegen ihrer mittelbaren oder unmittelbaren Be- im Wesentlichen der gesamten Beteiligungen der Gesellschaft an einem teiligung der Gesellschaft an Projektbeteiligungen (mit Ausnahme der Net- Objekt oder einer Objektgesellschaft. Der Nettoerlös aus Verkauf oder toerträge oder Refinanzierung) sowie das gesamte Betriebskapital bzw. Refinanzierung schließt aus: a) sämtliche Erlöse aus einer Finanzierung, alle Barmittelreserven der Gesellschaft zum 31. Dezember des Vorjahres die hauptsächlich zu dem Zweck verwendet werden, objektbezogene In- abzüglich der Summe aus a) den Betriebsaufwendungen der Gesellschaft vestitionen zu zahlen, wie beispielsweise die Kosten für Mieterausbauten, während der betreffenden Periode einschließlich aller im Rahmen dieses und b) das gesamte Betriebskapital und alle Barmittelreserven der Ge- Vertrages an die Komplementärin zu zahlenden Gebühren, b) sämtlichen sellschaft, die zur Zeit des betreffenden Verkaufs oder der betreffenden Beträgen, die während der betreffenden Periode im Rahmen beliebiger Refinanzierung bestehen. Schulden der Gesellschaft zu zahlen sind, c) allen Investitionen und sonstigen Aufwendungen der Gesellschaft während der betreffenden Periode, Gesellschafter jedoch ohne Berücksichtigung von Wertminderungen oder Abschreibun- Die Komplementärin und die Kommanditisten. gen auf die Anschaffungskosten oder Vermögenswerte der Gesellschaft und d) denjenigen Beträgen, die nach Ansicht der Komplementärin in an- Gesellschaft gemessener Weise als Betriebskapital oder Barmittelreserven der Gesell- JAMESTOWN 28, L.P., eine Kommanditgesellschaft (“limited partnership”) schaft erforderlich sind. nach dem Recht des Bundesstaates Georgia. Komplementärin Gesellschaftsvertrag Jamestown sowie eine gegebenenfalls nach Artikel XIII an ihre Stelle ge- Dieser abgeänderte und neu formulierte Gesellschaftsvertrag einschließlich tretene Komplementärin. gegebenenfalls zukünftiger Änderungen oder Ergänzungen. 41 Gesellschaftskapital hat 50.000.000 B-Anteile gezeichnet, und 50.000.000 B-Anteile Der Kapitalbetrag, der aus dem Erlös vom Verkauf von Kommanditanteilen werden am Tag dieses Gesellschaftsvertrags an Jamestown aus- (ohne Agio) stammt. gegeben. Sobald 250.000.000 A-Anteile gezeichnet worden sind, wird Jamestown für jede 5 gezeichneten A-Anteile, die 250.000.000 Objekt bzw. Objekte übersteigen, zumindest einen B-Anteil zeichnen bis zu insgesamt maximal 100.000.000 B-Anteilen. Sämtliche Grundstücke mit oder ohne Aufbauten, die unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft erworben und/oder bebaut werden. (c) Die Zeichner von A-Anteilen können wählen, den Kaufpreis von $ 1,00 plus Agio pro Anteil innerhalb von vier Wochen nach Annah- Objektgesellschaft oder Objektgesellschaften me ihrer Beitrittserklärung durch die Komplementärin entweder (a) Sämtliche Gesellschaften, denen ein Objekt bzw. mehrere Objekte gehört/ vollständig oder (b) in Höhe von mindestens $ 0,30 plus das vollstän- gehören, das/die von der Gesellschaft erworben wurde/wurden. dige Agio von $ 0,05, sowie den verbleibenden Restbetrag bis spätestens am 31. Dezember 2014 (bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, den die Komplementärin nach vernünftigem Ermessen bestimmen III. ZWECK UND GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT kann) zu zahlen, wobei Vorfälligkeitszahlungen ohne Abschlag oder Zuschlag zulässig sind. Die Mindestanzahl der von einem Käufer zu 3.1 Zweck. zeichnenden A-Anteile beträgt 30.000 Stück; dabei gilt jedoch, dass Hauptzweck der Gesellschaft ist, entweder allein oder in Verbindung mit Käufer von Anteilen, die schon über eine US-Steuernummer verfü- Dritten, Einnahmen erzielende Immobilien in den USA zur Kapitalanlage gen, wenigstens 20.000 A-Anteile zeichnen müssen. Die Zahl der entweder direkt oder durch eine oder mehrere Objektgesellschaft(en) pro Anleger erworbenen Anteile muss durch 1.000 teilbar sein. anzukaufen, hierin zu investieren, die Immobilien weiter zu entwickeln, in Besitz zu nehmen, zu betreiben und zu verkaufen und in diesem Zusam- (d) Zu gegebener Zeit kann die Komplementärin Jamestown zur Einzah- menhang alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen- lung von Kapital auffordern, um den Kapitalbedarf der Gesellschaft den Geschäftstätigkeiten auszuüben. für ein oder mehrere Objekt(e) zu erfüllen, einschließlich die Erweiterung eines bestehenden Objektes, Kosten für Mietausbauten und 3.2Ziele. Vermietungsprovisionen für ein oder mehrere Objekt(e) bzw. Bauar- Die Geschäfte der Gesellschaft werden mit den folgenden Zielen geführt: beiten an einem oder mehreren Objekt(en). In jeder solchen Kapital- (a) aufforderung sind die Anzahl der zu finanzierenden B-Anteile sowie Die Investitionen der Gesellschafter in die Gesellschaft zu erhalten das Datum, bis zu dem die darauf zutreffende Kapitaleinlage voll- und zu schützen; ständig eingezahlt sein muss, anzugeben. Jamestown ist verpflich- (b) In Bezug auf das Kalenderjahr 2013 Ausschüttungen in Höhe von tet, wie und soweit in diesem Absatz beschrieben, für jeden B-Anteil 1,5 % und danach in Höhe von 5,25 % p.a. der jeweiligen Kapitalein- einen Betrag an die Gesellschaft zu leisten, der zu diesem Zeitpunkt lagen an die Kommanditisten auszuzahlen; und (c) der Angepassten Kapitaleinlage für einen A-Anteil entspricht. Ist die Jedem Kommanditisten mindestens 110 % seiner Kapitaleinlagen (i) Zahlung der erforderlichen Kapitaleinlage für einen B-Anteil in voller aus Nettoerlösen aus Verkauf oder Refinanzierung sowie (ii) Barmit- Höhe erfolgt, so wird der betreffende B-Anteil automatisch in einen telreserven, die zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft vorhanden sind, zurückzuzahlen. A-Anteil für alle in diesem Vertrag genannten Zwecke umgewandelt. (e) Die ursprünglichen Gesellschafter haben eine Einlage von $ 100,00 auf das Kapital der Gesellschaft geleistet. Sobald die Gesellschaft die ersten $ 100,00 von einem Anleger erhalten hat, wird dieser IV. Kapital Betrag an die ursprünglichen Gesellschafter zurückgezahlt und 4.1Komplementärin. der Gründungskommanditist ist dann nicht mehr als Gründungskommanditist an der Gesellschaft beteiligt. Die Komplementärin wird keine Einlage in das Kapital der Gesellschaft leisten. Die Komplementärin hat gemäß Artikel VI Anspruch auf Ausschüt- (f) Vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Bestimmungen in die- tungen aus dem Barüberschuss und den Nettoerlösen aus Verkauf und sem Vertrag sind alle Kommanditanteile mit den gleichen Rechten, Refinanzierung sowie auf Zuweisungen von Erträgen und Verlusten. Vorrechten und wirtschaftlichen Vorteilen ausgestattet, und alle Käu- 4.2Kommanditisten. (a) Für zukünftige Kommanditisten liegen insgesamt wenigstens fer der von der Gesellschaft ausgegebenen Kommanditanteile werden für sämtliche Zwecke dieses Vertrages als Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen. 80.000.000 und höchstens 500.000.000 A-Anteile zur Zeichnung auf, wobei die genaue Anzahl der verfügbaren Kommanditanteile 4.3 Verzug, Rechtsmittel. von der Komplementärin in ihrem eigenen Ermessen bis spätestens Falls ein Kommanditist einen Teilbetrag für einen Anteil gemäß Punkt 4.2 zum 31. Dezember 2014 bestimmt wird. Sämtliche A-Anteile werden (c) nicht bei Fälligkeit zahlt und der betreffende Kommanditist mit einer zu einem Kaufpreis von $ 1,00 pro Anteil plus Agio ausgegeben. Fristsetzung von mindestens 14 Tagen abgemahnt worden ist, kann die Insoweit als bis zum 31. Dezember 2014 weniger als 80.000.000 Gesellschaft festlegen, dass die in Verzug befindlichen Anteile an die Ge- A-Anteile gezeichnet sind, wird Jamestown den Rest der nicht ge- sellschaft zurückgegeben oder auf eine von der Komplementärin bestimm- zeichneten Anteile kaufen und den vollständigen Kaufpreis dieser A- te Person übertragen werden müssen, wobei der in Verzug befindliche Anteile bis zum 1. Januar 2015 entrichten. Kommanditist einen Betrag von $ 0,80 pro Anteil abzüglich des in Ver- (b) Für Jamestown liegen insgesamt wenigstens 50.000.000 und zug befindlichen Teilbetrages erhält. Sobald dem in Verzug befindlichen höchstens 100.000.000 B-Anteile zur Zeichnung auf. Jamestown Kommanditisten die betreffende Zahlung unter seiner letzten bekannten 42 Anschrift angeboten wird, ist der betreffende Kommanditist in Bezug auf V. DARLEHEN UND KREDITE AN DIE GESELLSCHAFT die in Verzug befindlichen Anteile nicht mehr an der Gesellschaft und ihrem Kapital, ihren Ausschüttungen, ihren Sachwerten, ihren Erträgen und ihren 5.1 Anfängliche Kredite. Gewinnen beteiligt. Die Kommanditisten bestellen und ernennen in Verbin- Die Komplementärin kann der Gesellschaft Gelder für den Erwerb eines dung mit ihren Anteilen hiermit die Komplementärin unwiderruflich zu ihrem oder mehrerer Objekte bereitstellen. Dieser Kredit wird zusammen mit ordnungsgemäßen rechtmäßigen Vertreter, damit diese im Falle des Ver- Zinsen zu einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % an die Komplementärin zugs durch einen Kommanditisten entsprechend den Bestimmungen und aus eingezahlten Kapitaleinlagen der Kommanditisten zurückgezahlt. Bedingungen dieses Vertrages seine Anteile an der Gesellschaft verkaufen, Kredite eines Kreditgebers an die Gesellschaft oder zugunsten der abtreten und übertragen kann. Gesellschaft, die persönlich von einem mit Jamestown verbundenen 4.4 Beitritt zur Gesellschaft. Unternehmen garantiert werden, gelten als Kredite an die Gesellschaft im Rahmen dieses Artikels V, einschließlich von Krediten zur Finanzierung Jeder Zeichner von A-Kommanditanteilen wird zu dem Zeitpunkt Kom- des Erwerbs der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Gesell- manditist, an dem der Kommanditist eine Beitrittserklärung ausgefertigt schaft an einem oder mehreren Objekten. Die gemäß den Punkten 4.2 (c) hat, die der Komplementärin nach Form und Inhalt genehm ist und die von und (d) von den Kommanditisten geleisteten Kapitaleinlagen werden zur der Komplementärin oder für sie angenommen worden ist. Jeder Zeichner Rückzahlung derartiger Kredite verwendet. von B-Kommanditanteilen wird zu dem Zeitpunkt Kommanditist, an dem der Kommanditist gemäß der Kapitalanforderung der Komplementärin ge- 5.2 Weitere Kredite. mäß Punkt 4.2 (d) die Kapitaleinlage für den betreffenden B-Anteil an die Bei Bedarf der Gesellschaft können die Komplementärin und verbundene Gesellschaft gezahlt hat, wobei der betreffende B-Anteil automatisch in Unternehmen von Jamestown der Gesellschaft von Fall zu Fall Kredite ge- einen A-Anteil umgewandelt wird. Im Falle anschließender Übertragungen währen, die jedoch für die Zwecke dieses Gesellschaftsvertrages nicht als wird jeder Abtretungsempfänger solcher Anteile zu dem Zeitpunkt Kom- Kapitaleinlagen in die Gesellschaft gelten. Derartige Kredite begründen in manditist, an dem eine Abtretungserklärung im vollen Umfang ausgefertigt gleicher Höhe eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber der Kom- worden ist, die der Komplementärin bezüglich Form und Inhalt genehm plementärin und werden mit dem Zinssatz, zu dem die Ausschüttungen ist, und die Komplementärin veranlasst hat, dass Name und Anschrift des gemäß Punkt 6.1 (a) für den gleichen Zeitraum erfolgt sind, verzinst. zukünftigen Kommanditisten in das Verzeichnis der Kommanditisten aufgenommen werden, das von der Gesellschaft an ihrer Hauptniederlassung geführt wird. VI. ZUWEISUNG VON ERTRÄGEN, GEWINNEN UND VERLUSTEN; AUSSCHÜTTUNGEN AN GESELLSCHAFTER 4.5Kapitalkonten. Die Gesellschaft führt für jeden Gesellschafter ein separates Kapitalkonto in Übereinstimmung mit den Ausführungsbestimmungen (“Regulation Section”) 1.704-1 (b) der Einkommenssteuerrichtlinien („Income Tax Regulations“), die im Rahmen des US-amerikanischen Einkommenssteuergesetzes aus dem Jahre 1986 („U.S. Internal Revenue Code of 1986“) in der jeweils geltenden Fassung erlassen wurden. 4.6 Kein Anspruch auf Rückzahlung von Einlagen; keine Kapitalverzinsung. 6.1 Zur Ausschüttung bereitstehende Barmittel und Nettoerlöse aus Verkauf oder Refinanzierung. Die Gesellschaft wird den Gesellschaftern die Barüberschüsse sowie die Nettoerlöse aus Verkauf oder Refinanzierung zu den nachfolgend genannten Terminen in dem Verhältnis und der Reihenfolge ausschütten, die im Folgenden bestimmt sind (der Klarheit halber sei angemerkt, dass B-Anteile von diesen Ausschüttungen ausgenommen sind): (a) “Ausschüttungsbezugsjahr”), beginnend am 15. Mai 2014 wie folgt: ihrer Kapitaleinlagen in die Gesellschaft, wie sie jeweils auf ihren entsprechenden Kapitalkonten ausgewiesen sind; ausgenommen davon sind Bar- Ausschüttungen von Barüberschüssen erfolgen an alle Gesellschafter jeweils am 15. Mai eines Jahres für das Vorjahr (im Folgenden das Die Kommanditisten haben keinen Anspruch auf Abzug oder Rückzahlung (i) Zunächst 100 % an die Kommanditisten im Verhältnis und Umfang ausschüttungen gemäß Punkt 6.1 in dem Umfang, in dem sie als Rück- der kumulierten, jedoch nicht ausbezahlten Anfänglichen Vorzugs- führung des Kapitals gelten, sowie Auszahlungen im Falle der Auflösung ausschüttung des jeweiligen Kommanditisten zum Ende des jeweils und Liquidation der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des Artikels geltenden Ausschüttungsbezugsjahres; XIV. Die jeweils aus ihren Kapitalkonten ersichtlichen Kapitaleinlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft werden nicht verzinst, und es werden der kumulierten, jedoch nicht ausbezahlten 5,25 % Vorzugsaus- von der Gesellschaft keine Zinsen auf diese Einlagen gezahlt. schüttung zum Ende des jeweils geltenden Ausschüttungsbezugsjahres; 4.7 Kauf von A-Anteilen durch die Komplementärin. Im Hinblick auf die von der Komplementärin erworbenen A-Anteile hat die (iii) der gegebenenfalls verbleibende Restbetrag in Höhe von 33,33 % an die Komplementärin und 66,67 % anteilig an die Kommanditisten. Komplementärin mit Ausnahme ausdrücklich anders lautender Angaben aus diesem Vertrag alle Rechte, die den Kommanditisten im Rahmen die- (ii) danach 100 % an die Kommanditisten im Verhältnis und Umfang (b) Im Hinblick auf die Nettoerlöse aus Verkauf oder Refinanzierung erfolgen die Ausschüttungen im Ermessen der Komplementärin inner- ses Vertrages verliehen wurden. halb eines angemessenen Zeitraums, nachdem sie die Nettoerlöse 4.8 Rücknahme und erneute Ausgabe von Anteilen. aus Verkauf oder Refinanzierung aus einem Objekt oder einer Objektgesellschaft vereinnahmt hat, wie folgt: Die Gesellschaft ist ausdrücklich befugt, die von den Kommanditisten angebotenen A-Anteile zurückzunehmen und die von der Gesellschaft zurückgenommenen bzw. zurückgekauften A-Anteile erneut auszugeben. (i) Zunächst 100 % an die Kommanditisten im Verhältnis und Umfang der kumulierten, jedoch nicht ausbezahlten Anfänglichen Vorzugs- 43 ausschüttung der jeweiligen Kommanditisten zum Tag der Ausschüt- sind, zwischen dem Übertragenden und dem Empfänger gemäß Ab- tung; satz 706 des Gesetzes in einer Weise zuweisen, die weitestgehend (ii) danach 100 % an die Kommanditisten im Verhältnis und Umfang mit der Weise vereinbar ist, in der die Ausschüttungen an den Über- der kumulierten, jedoch nicht ausbezahlten 5,25 % Vorzugsaus- tragenden und den Empfänger gemäß den Unterpunkten 6.1 (e) (i) schüttung bis zum Tag der Ausschüttung; und (ii) dieses Vertrages erfolgen. (iii) danach 100 % an die Kommanditisten in dem Verhältnis und Umfang, der erforderlich ist, damit die kumulativen Ausschüttungen an die einzelnen Kommanditisten gemäß diesem Unterpunkt 6.1 (b) (iii) 110 % der Kapitaleinlagen in Bezug auf die einzelnen A-Anteile des betreffenden Kommanditisten entspricht; (iv) der gegebenenfalls verbleibende Restbetrag in Höhe von 33,33 % an die Komplementärin und 66,67 % anteilig an die Kommanditisten. 6.2 Zuweisung von Erträgen, Gewinnen und Verlusten für steuerliche Zwecke. Nettogewinne bzw. –verluste der Gesellschaft (einschließlich ohne Einschränkung etwaige Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf, Tausch oder der Refinanzierung eines Objektes) werden zu US-amerikanischen bzw. bundesstaatlichen Einkommenssteuerzwecken, wie in diesem Punkt 6.2 vorgesehen, für das jeweilige Wirtschaftsjahr den Gesellschaftern zuge- Der in den Punkten 6.1 und 6.2 verwendete Begriff “anteilig” bedeutet das wiesen. Verhältnis der Anzahl von A-Anteilen, die ein Kommanditist an der Gesamt- (a) heit der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen A-Anteile hält. (c) Sämtliche Beträge, die gemäß dem US-amerikanischen Einkommenssteuergesetz aus dem Jahre 1986 (“Internal Revenue Code of den Reihenfolge und Priorität zugewiesen: Nettoeinkünfte der Summe entspricht aus (A) den kumulierten Aus- mung eines bundesstaatlichen oder kommunalen Steuergesetzes schüttungen an die Komplementärin gemäß Unterpunkt 6.1 (a) (iii) in Bezug auf Zahlungen oder Ausschüttungen an die Gesellschafter und 6.1 (b) (iv) ab der Gründung der Gesellschaft bis zum Ende des einbehalten werden, werden für alle Zwecke dieses Gesellschafts- jeweiligen Wirtschaftsjahres, (B) den kumulierten Ausschüttungen vertrages als Beträge behandelt, die gemäß diesem Artikel VI an die der Zinsbeträge an die Komplementärin gemäß Unterpunkt 8.6 (b) Gesellschafter ausgeschüttet wurden, und Ausschüttungen, die an- (ii) ab der Gründung der Gesellschaft bis zum Ende des jeweiligen sonsten an diese Gesellschafter erfolgen würden, können um diese Wirtschaftsjahres; und (C) den kumulierten Verlustzuweisungen an einbehaltenen Beträge gekürzt werden. Die Komplementärin kann die Komplementärin gemäß Unterpunkt 6.2 (b) (iv) für alle vorherigen jedoch die Gesellschaft veranlassen, die einbehaltenen Beträge zu den Gesellschafter erfolgen würden, nicht um diese einbehaltenen Wirtschaftsjahre; (ii) Zweitens, 100 % an die Kommanditisten im Verhältnis und Umfang der Beträge, die notwendig sind, bis die den einzelnen Kom- Beträge zu kürzen, wobei die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt manditisten zugewiesenen Nettoeinkünfte gemäß den einzelnen ist, Einkommenssteuererstattungen an die betreffenden Gesellschaf- Unterabschnitten dieses Unterpunktes 6.2 (a) (ii) für das laufende ter, die den jeweiligen nicht einbehaltenen Beträgen zuzuordnen sowie für alle vorherigen Wirtschaftsjahre (A) erstens dem kumulierten sind, als Erstattung dieser nicht einbehaltenen Beträge entgegenzu- Anfänglichen Vorzugsbetrag für den betreffenden Kommanditisten nehmen. für den Zeitraum ab der Gründung der Gesellschaft bis zum Ende (d) Die Ausschüttungen, die gemäß diesem Punkt 6.1 für ein beliebi- des Wirtschaftsjahres entsprechen, (B) als nächstes der kumulierten ges Jahr an die Komplementärin erfolgen müssen, werden Dollar für 5,25 % Vorzugsausschüttung für den betreffenden Kommanditisten Dollar um den Teil des Barüberschusses oder der Nettoerlöse aus für den Zeitraum ab der Gründung der Gesellschaft bis zum Ende des Verkauf oder Refinanzierung eines Objektes gekürzt, der an einen Wirtschaftsjahres entsprechen, (C) danach ein Betrag, der 10 % der Komplementär der Objektgesellschaft, die dieses Objekt wegen ihrer kumulierten Kapitaleinlage des Kommanditisten ab der Gründung der Beteiligung an einer solchen Objektgesellschaft für das betreffende Gesellschaft bis zum Ende des Wirtschaftsjahres entsprechen und Jahr besitzt, ausgeschüttet wurde, und errechnet sich durch die (D) danach der notwendige Betrag, um etwaige Nettoverluste, die Multiplikation des Gesamtbetrages der an den Komplementär einer dem betreffenden Kommanditisten gemäß Unterpunkt 6.2 (b) (ii) für solchen Objektgesellschaft erfolgten Ausschüttungen mit dem pro- alle vorherigen Wirtschaftsjahre zugewiesen wurde, zu verrechnen; zentualen Anteil dieser Beteiligung, die indirekt von der Gesellschaft an einer solchen Objektgesellschaft gehalten wird. (e) In dem Fall, dass A-Anteile während des Wirtschaftsjahres übertragen werden, muss die Gesellschaft (i) etwaige Ausschüttungen von Barmitteln zwischen dem Übertragenden und dem Empfänger sol- und 44 (iii) Schließlich 33,33 % an die Komplementärin sowie 66,67 % anteilsmäßig an die Kommanditisten. (b) Nettoverluste für ein Wirtschaftsjahr werden in der folgenden Reihenfolge und Priorität zugewiesen: cher A-Anteile anteilsmäßig auf der Grundlage der Anzahl von Tagen, an denen die A-Anteile während des betreffenden Wirtschaftsjahres (i) Erstens 100 % an die Komplementärin, bis die kumulierten, gemäß diesem Abschnitt 6.2 (a) (i) der Komplementärin zugewiesenen 1986”) in der jeweils geltenden Fassung oder gemäß einer Bestim- finanzieren und die Ausschüttungen, die ansonsten an die betreffen- Nettoeinkünfte für das jeweilige Wirtschaftsjahr werden in der folgen- (i) Erstens an die Komplementärin und die Kommanditisten im je- von dem betreffenden Übertragenden bzw. Empfänger gehalten weiligen Verhältnis und erforderlichen Umfang, damit die kumulier- wurden, aufteilen, (ii) etwaige Nettoerlöse aus Verkauf oder Refinan- ten Nettoverluste, die den jeweiligen Gesellschaftern gemäß die- zierung, die den A-Anteilen zuzuordnen sind, an den Kommanditis- sem Unterpunkt 6.2 (b) (i) für das laufende Wirtschaftsjahr und alle ten ausschütten, der die A-Anteile zum Zeitpunkt des Geschäftsvor- vorherigen Wirtschaftsjahre zugewiesen wurden, den kumulierten gangs, der zu den Nettoerlösen aus Verkauf oder Refinanzierung Nettoeinkünften, die zuvor dem betreffenden Gesellschafter gemäß führt, besitzt, und (iii) etwaige Erträge oder Verluste der Gesellschaft Unterpunkt 6.2 (a) (iii) für alle vorherigen Wirtschaftsjahre zugewiesen für das Wirtschaftsjahr, die den betreffenden A-Anteilen zuzuordnen wurden, entsprechen; (ii) Zweitens, 100 % an die Kommanditisten im jeweiligen Verhältnis der Kapitaleinlagen plus Agio in Höhe von $ 0,05 pro Anteil, und (c) zur und erforderlichen Umfang, damit die kumulierten Nettoverluste, die Beibehaltung eines angemessenen Betriebskapitals und angemessener den jeweiligen Kommanditisten gemäß diesem Unterpunkt 6.2 (b) (ii) Rücklagen für die Zwecke der Gesellschaft zu verwenden. Kosten Dritter, für das laufende Wirtschaftsjahr und alle vorherigen Wirtschaftsjahre insbesondere für Due Diligence, die in Verbindung mit dem Erwerb und der zugewiesen wurden, den kumulierten Kapitaleinlagen der betreffen- Finanzierung von Objekten entstehen, sind als Teil der Immobilieninvestiti- den Kommanditisten in die Gesellschaft ab der Gründung der Gesell- onen gemäß dem vorstehenden Punkt (a) von der Gesellschaft zu tragen. schaft bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres entsprechen; Investitionsentscheidungen werden von der Komplementärin gemäß Arti- (iii) Drittens, 100 % an die Kommanditisten im jeweiligen Verhältnis kel III in ihrem alleinigen Ermessen getätigt. und erforderlichen Umfang (A) erstens, um etwaige Erträge, die ge- mäß Unterabsatz 6.2 (a) (ii) (C) für alle vorherigen Wirtschaftsjahre 7.4Syndizierungskosten. zugewiesen wurden, zu verrechnen, (B) als nächstes, um etwaige Die Gesellschaft zahlt Gesamt-Syndizierungskosten in Höhe von 5 % der Erträge, die gemäß Unterabsatz 6.2 (a) (ii) (B) für alle vorherigen Wirt- Kapitaleinlagen zuzüglich Agio, die sich wie folgt zusammensetzen: schaftsjahre zugewiesen wurden, zu verrechnen und (C) danach, um (a) Kosten der Eigenkapitalbeschaffung. Agio plus 4 % der Kapitaleinla- etwaige Erträge, die gemäß Unterpunkt 6.2 (a) (ii) (A) für alle vor- gen, die an die Komplementärin für Kosten der Eigenkapitalbeschaf- herigen Wirtschaftsjahre zugewiesen wurden, zu verrechnen (wobei fung, einschließlich aller Verkaufsprovisionen an Dritte, Marketing- derartige Verluste in jedem Fall den Kommanditisten im Verhältnis der Kosten, Kosten für die Koordinierung des Verkaufs, Erstellung, Druck zu verrechnenden Erträge zuzuweisen sind); und und Prüfung des Prospekts sowie Gebühren für den Mittelverwendungskontrolleur, zu zahlen sind. (iv) Schließlich, 100 % an die Komplementärin. In dem Maße, wie etwaige Ertragszuweisungen gemäß Unterpunkt 6.2 (b) (b) Weitere Kosten. 1 % der Kapitaleinlagen, die an die Komplementärin (iii) verrechnet werden, bleiben diese Zuweisungen bei der Berechnung für alle Aufwendungen zu zahlen sind, die der Komplementärin bei zukünftiger Zuweisungen gemäß diesem Punkt 6.2 (b) unberücksichtigt. der Bewertung und Verfolgung von Investitionsgelegenheiten für die (c) Gesellschaft entstehen, Kosten für Due Diligence, die in Verbindung Die Gesellschafter beabsichtigen, dass der zuweisungsfähige Anteil mit den möglichen Investitionsgelegenheiten entstehen, die nicht von der einzelnen Gesellschafter an den Erträgen, Gewinnen, Verlusten der Gesellschaft erworben wurden, sowie Gründungskosten, wie und Abzügen nachhaltig in Übereinstimmung mit dem Einkommens- beispielsweise Gebühren für Rechts- und Steuerberater in den USA steuergesetz unter Einbeziehung der Abschnitte 704 (b) und 704 (c) und Deutschland. des Einkommenssteuergesetzes und der in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regulations bestimmt und zugewiesen wird. Die Falls und insoweit die tatsächlichen Kosten gemäß den obigen Ab- Komplementärin ist nach Rücksprache mit den Steuerberatern der sätzen (a) und (b) die in den Absätzen (a) und (b) aufgeführten Beträ- Gesellschaft berechtigt, die Art und Weise, in der die Erträge und ge übersteigen, wird der jeweilige Mehrbetrag von der Komplemen- Verluste im Rahmen dieses Vertrages zugewiesen werden, abzuän- tärin und/oder ihren verbundenen Unternehmen getragen. Etwaige dern, damit die genannte Absicht erreicht wird. Einsparungen bezüglich dieser Positionen kommen als Entgelt der Komplementärin und/oder ihren verbundenen Unternehmen zugute. Die in den obigen Absätzen (a) und (b) genannten Kosten und VII. ERWERB VON OBJEKTEN Gebühren werden gezahlt, sobald die Kapitaleinlagen von den Kommanditisten gezahlt werden, die innerhalb von vier Wochen nach An- 7.1Eigenkapital. Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus der Summe der von den Kommanditisten geleisteten Kapitaleinlagen, die mindestens $ 80.000.000, höchstens jedoch $ 600.000.000 betragen dürfen. Der Gesamtbetrag der Kapitaleinlagen hängt von der Anzahl der bis zum 31. Dezember 2014 gezeichneten A-Anteile ab. 7.2Fremdkapital. Die Komplementärin kann Gelder im Namen der Gesellschaft oder einer Objektgesellschaft für den Erwerb von Objekten, Investitionen für Objekte und für alle sonstigen Zwecke, die von der Komplementärin als angemessen oder erforderlich erachtet werden, aufnehmen oder leihen. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Fremdmittel der Gesellschaft nahme der Zeichnung der Kommanditisten fällig werden. 7.5 Teilweise Rückzahlung des Kapitals Sollte die Komplementärin in alleinigem Ermessen feststellen, dass ein Teil der Kapitaleinlagen nicht in Übereinstimmung mit der Beschreibung in Artikel III dieses Gesellschaftsvertrages investiert werden kann, ist die Komplementärin berechtigt, an jeden Anleger anteilig für jeden Anteil einen solchen Teil der eingezahlten Kapitaleinlagen plus den entsprechenden Anteil des Agios ohne Abzug der in Absatz 7.4 beschriebenen Syndizierungskosten an die Anleger zurückzuzahlen. In einem solchen Falle mindert sich die Angepasste Kapitaleinlage für jeden Kommanditanteil um den so zurückgezahlten Betrag für einen solchen Anteil. und aller Objektgesellschaften insgesamt 60 % des gesamten Kaufpreises für alle Objekte nicht übersteigen dürfen. VIII.RECHTE UND PFLICHTEN DER KOMPLEMENTÄRIN 7.3Mittelverwendung. 8.1Geschäftsführung. Kapitaleinlagen sind zusammen mit den Erlösen aus Krediten, die der Vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Bestimmungen in diesem Ver- Gesellschaft zur Verfügung stehen, (a) wie in Artikel 3.1 dieses Vertrages trag hat die Komplementärin die vollständige, umfassende und ausschließ- beschrieben, zu investieren, (b) zur Bezahlung der im Folgenden beschrie- liche Befugnis zur Führung und Kontrolle der Geschäfte der Gesellschaft benen Syndizierungskosten der Komplementärin und ihrer verbundenen zu den hierin genannten Zwecken und sie trifft alle Entscheidungen, die Unternehmen zu verwenden, und zwar in einer Gesamthöhe von 5 % sich auf die Geschäfte und Vermögenswerte der Gesellschaft auswirken. 45 Die Komplementärin hat mit JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, einem gen der Gesellschaft auf der Ebene des Bundes, der Bundesstaaten verbundenen Unternehmen von JAMESTOWN, einen Vertrag für die Be- oder der Kommunen zu verlängern, und reitstellung der Eigenkapitalbeschaffung und Verwaltungsaufgaben in (c) die Gesellschaft und die Gesellschafter bei den Steuerbehörden und Deutschland im Namen und auf Kosten der Komplementärin geschlossen. den in Steuerangelegenheiten zuständigen Gerichten in Steuerange- Die Komplementärin kann ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft zu legenheiten zu vertreten, die die Gesellschaft und die Gesellschafter gegebener Zeit bestimmte Aufgaben gemäß diesem Vertrag an ein oder in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter betreffen, und alle Vereinba- mehrere mit JAMESTOWN verbundene Unternehmen übertragen. rungen und sonstigen Dokumente auszufertigen, die sich auf derartige Steuerangelegenheiten beziehen oder diese betreffen, darin 8.2 Angelegenheiten, die der Zustimmung der Kommanditisten eingeschlossen alle Vereinbarungen und sonstigen Dokumente, die bedürfen. die Gesellschafter im Hinblick auf derartige Steuerangelegenheiten binden oder in anderer Weise die Rechte der Gesellschaft und der Die Kommanditisten sind stimmberechtigt bei (a) Änderungen des Gesell- Gesellschafter betreffen. schaftsvertrags, einschließlich, ohne Einschränkung, der Verlängerung der Dauer der Gesellschaft, bei (b) Rücktritt der derzeitigen Komplementärin Ohne die Allgemeingültigkeit der obigen Bestimmungen einzuschränken, und Ernennung einer Ersatz-Komplementärin gemäß Punkt 13.1 und (c) wird die Komplementärin ausdrücklich ermächtigt, als “für Steuerange- bei Abberufung der derzeitigen Komplementärin gemäß Punkt 13.2. legenheiten zuständiger Gesellschafter” („Tax Matters Partner“) gemäß dem Gesetz sowie in ähnlicher Eigenschaft im Rahmen der gesetzlichen 8.3 Schadloshaltung und Haftung der Komplementärin. Bestimmungen auf bundesstaatlicher oder kommunaler Ebene zu fungie- (a) ren. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet die Komplementärin weder der Gesellschaft noch einem anderen Gesellschafter gegenüber für Verluste, die die Gesellschaft oder ein anderer Gesell- 8.5 Sonstige Aktivitäten der Komplementärin. schafter erleidet und die sich aus einer Handlung oder Unterlassung Während der Dauer dieser Gesellschaft kann die Komplementärin sich der Komplementärin ergeben, soweit die betreffende Handlungswei- auch in anderen geschäftlichen Unternehmungen engagieren und auf ei- se nicht ein strafrechtlich relevantes Vorgehen oder grobe Fahrlässig- gene Rechnung Beteiligungen an ihnen halten, wobei weder die Gesell- keit seitens der Komplementärin darstellt. schaft noch einzelne Gesellschafter aufgrund dieses Vertrages Rechte in (b) Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang stellt die Gesellschaft die Komplementärin und die mit JAMESTOWN verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Vorstandsangehörigen, Mitglieder, Manager, Anteilseigner, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten jedweder Art schadlos, die sich aus dem Geschäftsbetrieb der Ge- oder an den besagten unabhängigen Unternehmungen oder daraus resultierenden Erträgen oder Gewinnen haben. 8.6 Gebühren zu Gunsten und Aufwendungen zu Lasten der Komplementärin. (a) Die Komplementärin und/oder ein oder mehrere mit Jamestown verbundene Unternehmen erhalten die in Punkt 7.4 genannten Gebüh- sellschaft ergeben, einschließlich u. a. angemessene Honorare und ren. Auslagen von Rechtsanwälten, die sich im Zusammenhang mit oder aus ihren Handlungen oder Unterlassungen gemäß den mit diesem (b) Die Komplementärin und/oder ein oder mehrere mit Jamestown Vertrag eingeräumten Befugnissen ergeben, es sei denn, mit rechts- verbundene Unternehmen erhalten die folgenden Gebühren für die kräftigem Urteil wird entschieden, dass die Handlungen der betref- Beaufsichtigung von Objekten und die Führung der Geschäfte der fenden Person ein strafrechtlich relevantes Vorgehen oder grobe Gesellschaft: Fahrlässigkeit darstellen. (i) eine monatlich zahlbare jährliche Vermögensverwaltungsgebühr direkt von dem jeweiligen Objekt bzw. Objektgesellschaft in Höhe 8.4 Steuerlicher Vertreter. von 0,6 % der Kapitaleinlagen für dieses Objekt bzw. Objektgesell- Die Komplementärin wird hiermit gemäß Abschnitt 6241 (a) (7) (A) des US- schaft (wobei diese Gebühr sich jedes Jahr, erstmals am 1. Januar 2014, um 3 % erhöht); und amerikanischen Einkommenssteuergesetzes von 1986 („Internal Revenue Code of 1986“) in der geltenden Fassung als der für Steuerangelegen- (ii) ab 1. April 2013 (und ansteigend um 3% jedes Kalenderjahr, erst- heiten zuständige Gesellschafter der Gesellschaft ernannt. In dieser Ei- mals am 1. Januar 2014) eine monatlich zahlbare jährliche Fondsma- genschaft ist die Komplementärin ermächtigt, alle Wahlmöglichkeiten für nagementgebühr in Höhe von 0,4% auf der Grundlage der Gesamt- Steuerzwecke auf Bundes-, bundesstaatlicher und kommunaler Ebene kapitaleinlagen, die der Gesellschaft bis spätestens 31. Dezember auszuüben, und zwar auch einschließlich aller Wahlmöglichkeiten, wenn diese nach geltendem Recht zulässig sind, um (a) 2014 zufließen; die Abschreibungsbasis der Vermögenswerte der Gesellschaft ge- die zu 100 % im Besitz der Gesellschaft sind, während des betreffen- mäß den Abschnitten 754, 734 (b) und 743(b) des US-amerikanischen Einkommenssteuergesetzes (“Internal Revenue Code of 1986”) in der jeweils geltenden Fassung (das “Gesetz”) bzw. gemäß vergleichbaren bundesstaatlichen oder kommunalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft und ihren Ausschüttungen anzupassen; (b) 46 (iii) sämtliche Zinserträge der Gesellschaft und Tochtergesellschaften, den Wirtschaftsjahres; (iv) eine Veräußerungsgebühr in Höhe von 3 % auf der Grundlage des Bruttowertes des veräußerten Objektes (oder des auf die Gesellschaft entfallenden Anteils, falls das Objekt nicht zu 100 % im Besitz der Gesellschaft ist) wird nach Abzug der bei der betreffenden Veräußerung an Dritte zu zahlenden Maklergebühr an die Komplementärin die Veranlagungsfrist für die Festsetzung von Steuernachzahlungen oder ein mit Jamestown verbundenes Unternehmen gezahlt, wobei gegenüber Gesellschaftern aus der Berichtigung der Steuererklärun- dieser Betrag nicht negativ sein darf. (c) Für alle zusätzlichen Leistungen, die von der Komplementärin oder für die auf einer Versammlung oder im Umlaufverfahren eine Stimme ab- einem mit Jamestown verbundenen Unternehmen zusammen mit gegeben wird. oder anstelle von Dritten erbracht werden (beispielsweise Gebäude- (d) verwaltung oder Vermietung eines Objektes), dürfen die Gesamtge- 10.4Umlaufverfahren. bühren, die an sämtliche Parteien einschließlich der Komplementärin Alle Angelegenheiten, zu denen die Kommanditisten im Rahmen dieses und des betreffenden mit Jamestown verbundenen Unternehmens Vertrages oder im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Maßnahmen er- gezahlt werden, nicht die marktüblichen Sätze übersteigen. greifen dürfen oder müssen, können von den Kommanditisten auch ohne Die Kosten für die Erstellung der Abschlussprüfungen gemäß Punkt Versammlung entschieden werden, falls die Komplementärin sämtliche 11.4 sowie die Erstellung der Steuererklärungen für die Gesellschaft Kommanditisten schriftlich von der geplanten Maßnahme in Kenntnis setzt in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sind von der Komple- und ihnen gleichzeitig einen Stimmzettel zukommen lässt, mit dem die mentärin oder einem mit Jamestown verbundenen Unternehmen zu Kommanditisten aufgefordert werden, hinsichtlich dieser Maßnahme mit ja tragen. oder nein zu stimmen, indem sie den betreffenden Stimmzettel innerhalb (e) Kosten Dritter, die im Auftrag der Gesellschaft außerhalb des üblichen Geschäftsverlaufs entstanden sind, wie beispielsweise Gebühren für Schätzgutachter und Rechtsanwälte, werden als betriebliche Aufwendungen behandelt und sind von der Gesellschaft zu zahlen. von 30 Tagen nach der entsprechenden Benachrichtigung an die Gesellschaft zurücksenden. 10.5Gesellschaftsversammlungen. Die Komplementärin kann jederzeit und zu gegebener Zeit bzw. muss bei Aufforderung durch die Inhaber von wenigstens 5 % der im Umlauf IX. FÜR DIE KOMMANDITISTEN GELTENDE BESTIMMUNGEN 9.1Haftung. Die Kommanditisten haften gegenüber der Gesellschaft lediglich in Höhe der Kapitaleinlage, die sie gemäß Punkt 4.2 dieses Gesellschaftsvertrages geleistet oder zugesagt haben. 9.2 Keine Beteiligung an der Geschäftsführung. Die Kommanditisten sind nicht an der Führung der Geschäfte der Gesellschaft beteiligt, außer gemäß der in Punkt 8.2 dieses Gesellschaftsvertrages festgelegten Verfahrensweise. 9.3 Kein Ausscheiden und keine Auflösung. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesem Gesellschaftsvertrag dürfen die Kommanditisten zu keiner Zeit aus der Gesellschaft ausscheiden und sie sind nicht berechtigt, die Gesellschaft auflösen zu lassen oder sich ihre Kapitaleinlage in die Gesellschaft auszahlen zu lassen. Durch Tod oder Konkurs eines Kommanditisten wird die Gesellschaft weder auf- befindlichen A-Anteile mit schriftlicher Vorankündigung von mindestens 21 Tagen, unter Vorlage einer Tagesordnung für die entsprechende Versammlung, eine Versammlung sämtlicher Gesellschafter einberufen, auf der alle Geschäfte der Gesellschaft erörtert werden können sowie alle Angelegenheiten, für die die Kommanditisten im Rahmen dieses Vertrages stimmberechtigt sind und die auf der Tagesordnung, die der Einladung beigefügt ist, erscheinen, den Kommanditisten zur Abstimmung vorgelegt werden können. Die Kommanditisten können sich auf Versammlungen vertreten lassen, indem sie einer anderen Person, die auf der betreffenden Versammlung anwesend ist, eine schriftliche Vollmacht erteilen. 10.6Vollmacht. Jeder der Kommanditisten ernennt und bestellt hiermit die Komplementärin unwiderruflich zu seinem ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Beauftragten und Bevollmächtigten, damit diese in seinem Namen und an seiner Stelle Änderungen dieses Vertrages oder eines geänderten Gesellschaftsvertrages, der im Rahmen dieses Vertrages angenommen oder durch diesen Vertrag genehmigt worden ist, erstellen, ausfertigen, siegeln, anerkennen, einreichen und öffentlich bekannt geben kann. gelöst noch beendet. XI. GESCHÄFTSBÜCHER, BERICHTE UND STEUERLIX. ABSTIMMUNG DURCH DIE KOMMANDITISTEN CHE BELANGE 10.1 Abstimmung durch die Kommanditisten. 11.1 Geschäftsbücher; Aufbewahrungsort; Zugang. Die Kommanditisten können über Angelegenheiten abstimmen, die aus- Die Komplementärin führt über sämtliche Geschäftsvorfälle genau Buch. drücklich in diesem Vertrag genannt werden, und ansonsten nach Maß- Die Bücher werden in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Atlanta, gabe der Komplementärin. Derartige Abstimmungen können schriftlich im Georgia, USA, geführt und alle Gesellschafter können die Bücher und Un- Umlaufverfahren oder auf einer Versammlung entsprechend den folgenden terlagen der Gesellschaft jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten nach Ausführungen erfolgen. angemessener Voranmeldung einsehen und kopieren. 10.2Stimmrecht. 11.2Rechnungslegungsverfahren. Jeder Kommanditist hat eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen A- Die Geschäftsbücher sind entsprechend den allgemein anerkannten Anteil. Die Komplementärin ist in dieser Eigenschaft nicht stimmberechtigt. Grundsätzen nach den von der Komplementärin in ihrem Ermessen bestimmten Rechnungslegungsgrundlagen kontinuierlich zu führen. 10.3Mehrheitsbeschlüsse. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen in diesem Ver- 11.3Wirtschaftsjahr. trag werden Beschlüsse der Kommanditisten von denjenigen Komman- Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31. Dezember des ditisten getroffen, die mehr als 50 % der A-Anteile halten oder vertreten, Jahres. 47 11.4Jahresbericht. 12.2Übertragungsbeschränkungen. Die Bücher werden am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres, erstmals für Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels XII darf ein das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß den gesetzlichen Vorschriften, einer Ab- Verkauf oder Tausch eines Kommanditanteils nicht als Verstoß gegen schlussprüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Punkt 1.5 dieses Gesellschaftsvertrages sowie auch dann nicht erfolgen, unterzogen, die von der Komplementärin ausgewählt wird. Die Gesell- wenn der Anteil, dessen Verkauf oder Tausch beabsichtigt ist, bei Zurech- schaft veranlasst die Erstellung ihrer sämtlichen Steuererklärungen. Die nung zur Gesamtheit aller sonstigen Anteile an der Gesellschaft, die in Komplementärin berichtet den Kommanditisten auf Halbjahresbasis über dem vorangegangenen Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten wesentliche Angelegenheiten zu den Objekten und über die Tätigkeiten verkauft oder getauscht wurden, bewirken würde, dass die Gesellschaft der Gesellschaft; zusammen mit dem letzten Bericht für das jeweilige Ka- nach § 708 des Einkommenssteuergesetzes der Vereinigten Staaten von lenderjahr legt sie eine Abschlussprüfung für das Vorjahr entsprechend Amerika aus dem Jahre 1986 in der jeweils gültigen Fassung (oder nach den obigen Ausführungen vor. einer an seine Stelle getretenen Bestimmung) endet. 11.5Bankkonten. 12.3 Rückkauf bei Tod oder Pflegebedürftigkeit. Die Komplementärin wählt für die Gelder der Gesellschaft eine oder meh- Nachdem ein Kommanditist in die Gesellschaft aufgenommen wurde, rere Depotbanken aus und alle Gelder jedweder Art, die der Gesellschaft zufließen, sind auf das oder die betreffenden Konten einzuzahlen. 11.6Steuererklärungen. Die Komplementärin muss alle Steuererklärungen der Gesellschaft und jeder Objektgesellschaft (z.B. für in Washington, D.C. gelegene Objekte die unincorporated business franchise tax Steuererklärung – eine Art Gewerbesteuererklärung – in Washington, D.C.) einreichen bzw. die Einreichung veranlassen, einschließlich, ohne Einschränkung, etwaiger Einkommensteuererklärungen der Gesellschaft nach US-amerikanischem, bundesstaatlichem oder kommunalem Recht, und alle Steuern im Zusammenhang mit diesen Steuererklärungen entrichten. Die Komplementärin hat die Befugnis, eine Sammelsteuererklärung oder vergleichbare Steuererklärung im Namen eines Gesellschafters bzw. mehrerer Gesellschafter für Staaten einzureichen, in denen eine solche Steuererklärung zulässig oder vorgeschrieben ist, und alle Steuern im Zusammenhang mit dieser Steuererklärung zu entrichten. Alle Beträge, die im Hinblick auf einen Gesellschafter bzw. im Hinblick auf die Gesellschaft oder jede Objektgesellschaft gemäß den vorhergehenden Sätzen gezahlt wurden, gelten als Ausschüttungen an den betreffenden Gesellschafter zu Zwecken dieses Vertrages; diese kann im Falle (i) seines Todes oder (ii) seiner Pflegebedürftigkeit mindestens gemäß “Pflegestufe II” (nach der Definition in Abschnitt 15 des XI. Sozialgesetzbuchs oder einer Nachfolgebestimmung) der betreffende Kommanditist oder sein gesetzlicher Vertreter verlangen, dass die Gesellschaft alle Anteile, die von dem betreffenden Kommanditisten gehalten werden, gemäß Abschnitt 12.5 zurückkauft. 12.4 Rückkauf unter bestimmten Umständen. Nachdem ein Kommanditist in die Gesellschaft aufgenommen wurde, hat im Falle (i) seiner Scheidung, (ii) seiner Arbeitslosigkeit für die Dauer von mehr als sechs aufeinander folgenden Monaten (gemäß Definition in Abschnitt 119 des III. Sozialgesetzbuchs oder einer Nachfolgebestimmung), (iii) seiner teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit in einer regulären Beschäftigung, die als „teilweise oder volle Erwerbsminderung“ (wie in Abschnitt 43 des VI. Sozialgesetzbuchs oder einer Nachfolgebestimmung definiert) eingestuft wird, oder (iv) der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Antragstellung auf ein Konkursverfahren im Hinblick auf den betreffenden Kommanditisten, der betreffende Kommanditist oder sein gesetzlicher Vertreter das Recht, von der Gesellschaft den Rückkauf der Anteile, die von dem betreffenden Kommanditisten gehalten werden, gemäß Abschnitt 12.5 zu verlangen. Beträge werden von Ausschüttungen, die andernfalls an den Gesellschafter erfolgt wären, abgezogen. 12.5 Verfahren für den Rückkauf. Zur Ausübung des in den Abschnitten 12.3 bzw. 12.4 genannten Rück-ga- XII. ABTRETUNG VON KOMMANDITANTEILEN RÜCKKAUF VON KOMMANDITANTEILEN 12.1Abtretung. Die Kommanditanteile dürfen nur mit Zustimmung der Komplementärin abgetreten, verpfändet, dinglich belastet, verkauft oder anderweitig veräußert werden, wobei diese Zustimmung jedoch nicht in unangemessener Weise verweigert werden darf. Der Abtretende hat der Komplementärin im Zusammenhang mit der Abtretung eine Abwicklungsgebühr von $ 0,05 berechts muss der Kommanditist bzw. seine Erben oder sein gesetzlicher Vertreter die Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses schriftlich darüber in Kenntnis setzen und um den Rückkauf seiner Anteile bitten, wobei er einen Nachweis über den Eintritt des Ereignisses entweder als Original oder als beglaubigte Kopie erbringen muss, der für die Komplementärin akzeptabel ist. Die Komplementärin wird dem Anleger bzw. seinem gesetzlichen Vertreter die Abtretungserklärung für die Anteile übersenden, die binnen vier Wochen rechtsgültig unterzeichnet an die Komplementärin zurückzusenden ist, ansonsten erlischt das Rückgaberecht gemäß Abschnitt 12.3 bzw. 12.4. Der Kaufpreis pro Anteil zu zahlen. Eine Übertragung oder Abtretung ist erst dann rechts- für die Anteile muss der Angepassten Kapitaleinlage entsprechen, die den gültig, wenn sie in einer der Komplementärin genehmen Form schriftlich betreffenden Anteilen zuzuordnen ist. Etwaige und sämtliche aufgelaufe- nachgewiesen wird und wenn der entsprechende schriftliche Bescheid bei nen, aber noch nicht ausbezahlten Ausschüttungen, die den Anteilen bis der Komplementärin eingeht und von ihr bestätigt wird, wobei zu dem be- zum Kaufdatum zuzuordnen sind, werden gemäß den Bestimmungen von treffenden Nachweis auch das Einverständnis des Abtretungsempfängers Abschnitt 6.1 (a) bezahlt. Die Komplementärin erhält eine Abwicklungs- gehört, die Bestimmungen dieses Vertrages als für sich bindend einzu- gebühr in Höhe der Gebühr, wie sie zu dem betreffenden Zeitpunkt für halten. Die Bestimmungen dieses Punkts 12.1 gelten für Übertragungen Übertragungen durch Erbfall oder Schenkung gilt; derzeit beträgt diese auf Erben eines verstorbenen Kommanditisten, wobei jedoch eine andere Gebühr ca. € 300. Die Gesellschaft kauft die betreffenden Anteile zum Abwicklungsgebühr als oben genannt von den Erben gemeinsam zu ent- Ende eines Kalendermonats, jedoch frühestens 60 Tage nach Erhalt des richten ist. entsprechenden schriftlichen Bescheids durch die Gesellschaft. Es dürfen 48 keine Anteile im Rahmen dieser Bestimmung gekauft werden, wenn der stimmen. Die Ergebnisse dieses dritten Schätzgutachters sind dann betreffende Kauf bedeuten würde, dass die Gesellschaft für Zwecke der für alle Gesellschafter verbindlich. Anderenfalls gilt das Ergebnis des US-Bundeseinkommenssteuer als eine öffentlich gehandelte Gesellschaft ersten Gutachters. angesehen werden würde. (c) Die Komplementärin hat keinen Anspruch auf die Entschädigung gemäß diesem Artikel 13.2, falls ein zuständiges Gericht durch ein 12.6 Tod eines Kommanditisten. endgültiges rechtskräftiges Urteil feststellt, dass die Komplemen- Beim Tod eines Kommanditisten treten der Testamentsvollstrecker oder tärin böswillig oder grob fahrlässig gehandelt hat oder sich einer die Erben des verstorbenen Kommanditisten durch Übergabe eines Erb- absichtlich schlechten Geschäftsführung oder einer groben Ver- scheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses an die Komplementärin die nachlässigung ihrer Pflichten im Rahmen dieses Gesellschaftsver- Rechtsnachfolge an den Anteilen des verstorbenen Kommanditisten an. trages schuldig gemacht hat und dass ein solches Verhalten einen Die Erben, die als Rechtsnachfolger für die Kommanditanteile eines verstor- ausreichenden Grund für die Abberufung der Komplementärin dar- benen Kommanditisten fungieren, haben sämtliche Kosten zu tragen, die sich aus der Übertragung der betreffenden Anteile ergeben. Falls ein oder mehrere Anteile im Eigentum von mehr als einer Person stehen, können stellt. (d) Bei jeder Abberufung der Komplementärin entsprechend den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erlöschen die zukünfti- die Rechte an den betreffenden Anteilen im Rahmen dieses Vertrages nur gen Haftungen, Verpflichtungen und Pflichten der Komplementärin durch die Ausfertigung einer gemeinschaftlichen Vollmacht und in Bezug als Komplementärin der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung, und die auf sämtliche der betreffenden Anteile gemeinsam ausgeübt werden. Gesellschaft stellt die abberufene Komplementärin gegen sämtliche Verluste, Kosten, Ansprüche und Schadenersatzleistungen schad- XIII.AUSSCHEIDEN UND ABBERUFUNG los, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft aus oder nach der entsprechenden Abberufung der Komplementärin DER KOMPLEMENTÄRIN ergeben oder damit in Verbindung stehen. 13.1Ausscheiden Die Komplementärin darf nur dann aus der Gesellschaft ausscheiden, wenn sie den Kommanditisten ihre entsprechende Absicht schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen mitgeteilt hat und wenn sie der Gesellschaft eine oder mehrere Ersatz-Komplementärinnen zur Verfügung stellt, die gemäß den Bestimmungen des Artikels X von den Kommanditisten akzeptiert worden ist/sind. Falls die Komplementärin nur einen Teil ihrer Anteile an der Gesellschaft überträgt, fungiert sie weiterhin als alleinige XIV. AUFLÖSUNG UND LIQUIDATION 14.1 Auflösung verursachende Ereignisse Die Gesellschaft wird lediglich beim Eintritt der folgenden Ereignisse aufgelöst: (a) von der Komplementärin mit Zustimmung der Kommanditisten ge- Komplementärin im Rahmen dieses Vertrages und hat weiterhin sämtliche mäß Artikel X verlängert; damit verbundenen Rechte und Pflichten. Ungeachtet des Vorstehenden hat die Komplementärin das Recht, jederzeit und ohne Zustimmung der Ablauf der in Punkt 1.4 festgelegten Dauer, es sei denn, diese wird (b) Verkauf oder anderweitige Veräußerung der gesamten oder im Wesentlichen gesamten Vermögenswerte der Gesellschaft und Erhalt Kommanditisten ihre Beteiligung an der Gesellschaft ganz oder teilweise des vollständigen Kaufpreises dafür durch die Gesellschaft; oder an eine verbundene Gesellschaft zu übertragen, die von Jamestown, L.P. oder gemeinsam mit Jamestown, L.P. kontrolliert wird, damit geltendes (c) Rücktritt, Abberufung, Auflösung, Liquidation oder Konkurs der Recht, Vorschriften oder andere behördliche oder rechtliche Erfordernisse Komplementärin, soweit nicht innerhalb eines Zeitraums von 90 in den USA oder in Deutschland erfüllt sind. Tagen nach dem betreffenden Ereignis die Kommanditisten entsprechend Artikel X dafür stimmen, die Geschäfte der Gesellschaft 13.2Abberufung. weiterzuführen, und eine Ersatz-Komplementärin oder mehrere (a) Die Komplementärin kann abberufen werden, wenn persönlich Ersatz-Komplementärinnen bestellen, die sich damit einverstanden bzw. in Vertretung die Inhaber von mehr als 66 % aller im Umlauf erklärt/erklären und diese Bestellung und Einsetzung gemäß den befindlichen A-Anteile mit Ja stimmen auf einer außerordentlichen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages mit Wirkung von dem Versammlung, die von den Inhabern von mindestens 5 % aller im Tag annimmt/annehmen, an dem das Ereignis eingetreten ist, das Umlauf befindlichen A-Anteile einberufen wurde.. diese Wahl erforderlich gemacht hat. (b) Die Gesellschaft muss der abberufenen Komplementärin einen Betrag zahlen, der dem Betrag entspricht, auf den die Komplementärin 14.2 Liquidation und Abwicklung bei einem angenommenen Verkauf aller Objekte am Tage vor der Wenn die Gesellschaft aufgelöst wird, ist die Liquidation unverzüglich ent- Abberufung Anspruch gehabt hätte. Der zur Ermittlung dieses an die weder von der Komplementärin oder von derjenigen Person bzw. den- Komplementärin zu zahlenden Betrages notwendige geschätzte Ver- jenigen Personen durchzuführen, die die Geschäfte der Gesellschaft ab- kehrswert der Objekte wird durch MAI-Schätzgutachten festgelegt. wickelt/abwickeln; bei der Abrechnung der Konten der Gesellschaft sind Die Komplementärin wählt einen MAI-Gutachter aus. Stimmen min- die beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte der Gesellschaft destens 50 % der Inhaber der A-Anteile dem Ergebnis der Schätz- innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach abgeschlossener Liquidation der gutachten nicht zu, können die Kommanditisten innerhalb von 30 Gesellschaft in der nachstehend genannten Reihenfolge auszuschütten: Tagen nach Kenntnis der Ergebnisse des ersten Gutachters einen (a) zunächst zur Begleichung sämtlicher Schulden und Verbindlichkei- zweiten MAI-Gutachter beauftragen. Stimmt die Komplementärin ten der Gesellschaft in der durch Gesetz festgelegten Reihenfolge, den Ergebnissen des zweiten MAI-Gutachters nicht innerhalb von 30 ausgenommen jedoch Darlehen und Kredite, die der Gesellschaft Tagen zu, werden die beiden Gutachter einen dritten Gutachter be- gegebenenfalls von den Gesellschaftern eingeräumt wurden; 49 (b) (c) (d) danach zur Bildung von Rücklagen, wie sie von der Komplementärin des Bundesstaates Georgia, USA. Die Gesellschafter erkennen an, dass oder derjenigen Person bzw. denjenigen Personen, die die Geschäf- sie der Rechtsprechung der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland un- te der Gesellschaft abwickelt/abwickeln, für Eventualverbindlichkei- terliegen und dass Köln, Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ten oder sonstige Verpflichtungen der Gesellschaft für erforderlich für alle Streitigkeiten ist, die sich gegebenenfalls aus diesem Gesellschafts- erachtet werden; vertrag bzw. im Zusammenhang damit ergeben. Demzufolge vereinbaren danach zur Rückzahlung von Darlehen oder Krediten, die der Gesell- die Gesellschafter, dass sämtliche Streitigkeiten, die sich gegebenenfalls schaft gegebenenfalls von den Gesellschaftern eingeräumt wurden, aus diesem Gesellschaftsvertrag bzw. im Zusammenhang damit ergeben, in der durch Gesetz festgelegten Reihenfolge; der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landgerichts Köln, Bundesrepu- danach in gleicher Höhe, im gleichen Verhältnis und in der gleichen Reihenfolge wie in Punkt 6.1 (b) festgelegt. blik Deutschland, unterliegen. Die Gesellschaft hat sich der „Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.“, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (die „Ombudsstelle“) angeschlossen. Im Falle einer Streitigkeit kann ein Kommanditist ohne Verlust seiner Ansprüche vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens XV. ERKLÄRUNGEN UND MITTEILUNGEN 15.1 Erklärungen und Mitteilungen gegenüber der Gesellschaft oder der Komplementärin beim Landgericht Köln die Streitigkeit der Ombudsstelle vortragen, die versuchen wird, die Streitigkeit durch Schlichtung beizulegen. Nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens kann der Kommanditist dennoch ein Gerichtsverfahren einleiten. Erklärungen und Mitteilungen, die im Zusammenhang mit den Geschäften der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft oder der Komplemen- 16.2Dollar tärin abzugeben sind, gelten als ordnungsgemäß abgegeben, wenn sie Wo in diesem Gesellschaftsvertrag das Wort „Dollar“ oder das Dollarzei- per Post freigemacht an die Anschrift der Hauptniederlassung der Gesell- chen verwendet wird, bedeutet dies US-Dollar. Sämtliche in diesem Ge- schaft gemäß Punkt 1.2 bzw. an die Anschrift der Hauptniederlassung der sellschaftsvertrag genannten Ausschüttungen werden in dieser Währung Komplementärin gemäß Punkt 1.3 oder an die JAMESTOWN US-Immo- berechnet. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages an die Kommanditisten bilien GmbH, Marienburger Str. 17, D-50968 Köln, Deutschland, oder an erfolgenden Zahlungen sind in US-Dollar vorzunehmen, es sei denn, der eine sonstige Anschrift gerichtet werden, von der die Gesellschaft oder Kommanditist setzt die Komplementärin oder die JAMESTOWN US-Im- die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH die Gesellschafter schriftlich in mobilien GmbH nicht später als 60 Tage vor einer solchen Zahlung davon Kenntnis setzt. in Kenntnis, dass er die Zahlungen in Euro erhalten möchte. Derartige Zah- 15.2 Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Kommanditisten lungen in Euro basieren auf dem Dollar-Verkaufskurs 10 Bankgeschäftstage vor dem Tag, an dem die Ausschüttung erfolgt. Die Kommanditisten haben die Gesellschaft unverzüglich von Änderungen 16.3Haftung ihres Namens oder ihrer Anschrift in Kenntnis zu setzen. Erklärungen und Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes bestimmt wird, Mitteilungen, die im Zusammenhang mit den Geschäften der Gesellschaft gegenüber den Kommanditisten abzugeben sind, gelten als ordnungsgemäß abgegeben, wenn sie per Post freigemacht an die Anschrift gerichtet werden, die sich im Verzeichnis der Kommanditisten befindet, das die Gesellschaft für den betreffenden Kommanditisten am Ort ihrer Hauptniederlassung führt, oder an eine sonstige Anschrift, die der Kommanditist der Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt mitteilt. 15.3 Form der Erklärungen und Mitteilungen Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 15.4 Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen Erklärungen und Mitteilungen gelten als abgegeben, wenn sie tatsächlich beim beabsichtigten Empfänger eingetroffen sind, oder, falls dieser Zeitpunkt früher liegt, drei Tage nach dem Postversand in der oben genannten Art und Weise innerhalb des Landes, in dem die Anschrift für die Entgegennahme der Erklärung oder Mitteilung belegen ist, bzw. zehn Tage nach dem Postversand in der oben genannten Art und Weise innerhalb eines anderen Landes. haftet keiner der Gesellschafter einem anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft gegenüber, abgesehen von der Haftung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten und Verpflichtungen gemäß diesem Gesellschaftsvertrag und von der Haftung für tatsächliche arglistige Täuschung bzw. für Betrug oder grobe Fahrlässigkeit. 16.4 Keine Nebenabreden Dieser Gesellschaftsvertrag stellt zusammen mit sämtlichen beigefügten Anhängen und den jeweils von Fall zu Fall vorgenommenen Änderungen die gesamten Vereinbarungen der Vertragsparteien in Bezug auf die Gesellschaft dar und kann nur entsprechend den in Punkt 8.2 dieses Gesellschaftsvertrages enthaltenen Bestimmungen geändert werden. Die Rechte und Rechtsmittel, die in diesem Gesellschaftsvertrag für den Fall des Verzuges bzw. des Verstoßes im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages vorgesehen sind, gelten kumulativ und schließen sonstige Rechte und Rechtsmittel nach Common Law oder Equity nicht aus. 16.5Auslegungsregeln Die in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Überschriften dienen nur dem leichteren Auffinden der einzelnen Bestimmungen; sie sind nicht Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages und gelten in keiner Weise als Än- XVI. SONSTIGES derung, Auslegung oder Feststellung des Willens der Gesellschafter. Soweit dies angebracht ist, sind mit der Verwendung eines bestimmten grammati- 16.1 Geltendes Recht kalischen Geschlechts in diesem Gesellschaftsvertrag auch die jeweils an- Für die Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Auslegung, Erfüllung und Geltend- deren Geschlechter gemeint bzw. eingeschlossen, und mit der Verwendung machung dieses Gesellschaftsvertrages gilt in jeder Hinsicht das Recht des Singulars ist auch der Plural gemeint bzw. eingeschlossen. 50 16.6 Gültigkeit einzelner Bestimmungen Jede Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages soll aus dem Vertrag herausgelöst werden können. Soweit dies möglich ist, ist jede Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchzusetzen; falls jedoch eine Bestimmung nach geltendem Recht unzulässig oder ungültig ist, ist sie zwar im Umfang der entsprechenden Unzulässigkeit bzw. Ungültigkeit nicht durchsetzbar, macht dadurch jedoch die restliche Bestimmung bzw. die restlichen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht ungültig. 16.7Ausfertigungen Der Gesellschaftsvertrag kann in einem oder mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, die jeweils als Original gelten, alle zusammen aber ein und denselben Vertrag darstellen. 16.8Rechtsnachfolger Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesem Vertrag gilt dieser Vertrag mit Wirkung für und gegen die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Erben und ihre privat oder gerichtlich benannten Vertreter, Abtretungsempfänger und Rechtsnachfolger. 16.9 Übersetzungsbedingte Unterschiede Dieser Gesellschaftsvertrag ist in englischer Sprache erstellt worden und darf auch in die deutsche Sprache übersetzt werden; die Beitrittserklärung ist jedoch nur in deutscher Sprache erstellt worden. Für den Fall von Bedeutungsunterschieden zwischen dem englischen Original und einer beliebigen deutschen Übersetzung gilt die Bedeutung des englischen Originals (ausgenommen davon die Beitrittserklärung). ZUM ZEUGNIS DESSEN ist dieser Vertrag am eingangs genannten Datum unterzeichnet, gesiegelt und übergeben worden. Die Komplementärin: JAMESTOWN, L.P., eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Georgia Durch: JAMESTOWN PROPERTIES CORP., Komplementärin Durch: Matt Bronfman, President Der Gründungskommanditist: Christoph A. Kahl als natürliche Person 51 AMENDED AND RESTATED AGREEMENT OF LIMITED PARTNERSHIP OF JAMESTOWN 28, L.P. I. The Partnership THE LIMITED PARTNERSHIP INTERESTS (THE “INTERESTS”) IN JAMES- 1.2 Principal Place of Business. TOWN 28, L.P. ARE SUBJECT TO SUBSTANTIAL RESTRICTIONS ON The principal place of business and the principal office of the Partnership TRANSFER AND OTHER TERMS AND CONDITIONS DESCRIBED IN shall be at One Overton Park, 12th Floor, 3625 Cumberland Boulevard, THIS PARTNERSHIP AGREEMENT. THE INTERESTS HAVE NOT BEEN Atlanta, Georgia 30339, U.S.A., or such other place as the General Partner REGISTERED WITH THE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE may determine. The Partnership may maintain such other places of busi- COMMISSION UNDER THE SECURITIES ACT OF 1933, AS AMENDED, ness as the General Partner may from time to time determine. 1.1 Name; Existence. The business of the Partnership shall be conducted under the name “JAMESTOWN 28, L.P.” or “JAMESTOWN 28.” The rights and obligations of the parties hereto shall be governed by the Revised Uniform Limited Partnership Act in effect in the State of Georgia to the extent not specifically provided herein. OF THE UNITED STATES OF AMERICA (THE “ACT”) OR UNDER THE STATE SECURITIES LAWS OF ANY STATE OF THE UNITED STATES OF 1.3 Names and Addresses. AMERICA (“STATE ACT”). The name and address of the General Partner is: THE INTERESTS ARE BEING OR SHALL BE OFFERED FOR SALE ONLY JAMESTOWN, L.P. OUTSIDE THE UNITED STATES OF AMERICA PURSUANT TO REGULA- One Overton Park, 12th Floor TION S PROMULGATED UNDER THE ACT. THE INTERESTS ARE NOT 3625 Cumberland Boulevard BEING OFFERED FOR SALE IN THE UNITED STATES OF AMERICA OR Atlanta, Georgia 30339, U.S.A. ITS TERRITORIES OR POSSESSIONS, OR TO ANY INDIVIDUAL RESIDING IN, OR ANY PARTNERSHIP, CORPORATION, TRUST, ASSOCIATION, ESTATE, AGENCY, BRANCH, ACCOUNT OR OTHER ENTITY ORGANIZED OR INCORPORATED UNDER THE LAWS OF, THE UNITED STATES OF AMERICA OR ITS TERRITORIES OR POSSESSIONS (A “U.S. PERSON”). THE INTERESTS MAY NOT BE SOLD, TRANSFERRED, PLEDGED OR OTHERWISE DISPOSED OF IN THE UNITED STATES OR TO OR FOR THE BENEFIT OF ANY U.S. PERSON FOR A PERIOD OF ONE YEAR AFTER COMPLETION OF THE OFFERING PURSUANT TO WHICH THE INTERESTS WERE PURCHASED. The names and addresses of the Limited Partners are set forth on the list of Limited Partners maintained by the Partnership at its principal place of business. 1.4Term. The Partnership was formed on December 6, 2012, the date on which the Certificate of Limited Partnership of the Partnership was filed with the Georgia Secretary of State, and shall continue until December 31, 2031, unless dissolved, terminated, and liquidated prior thereto under the provisions of Article XIV, or extended by amendment of this Agreement. NONE OF THE INTERESTS MAY BE SOLD, TRANSFERRED, PLEDGED OR OTHERWISE DISPOSED OF EXCEPT (1) IN ACCORDANCE WITH 1.5MEMBERSHIP. THE TERMS AND PROVISIONS OF THIS PARTNERSHIP AGREEMENT, THE SALE, TRANSFER, PLEDGE OR OTHER DISPOSITION OF ANY IN- (2) IN ACCORDANCE WITH THE PROVISIONS OF REGULATION S UN- TEREST (AS DEFINED IN THE LEGEND ON THE COVER PAGE) IS PRO- DER THE ACT OR OTHER AVAILABLE EXEMPTIONS FROM REGISTRA- HIBITED EXCEPT IN ACCORDANCE WITH REGULATION S PROMUL- TION UNDER THE ACT AND ANY APPLICABLE STATE ACT OR PUR- GATED UNDER THE ACT, PURSUANT TO REGISTRATION UNDER THE SUANT TO REGISTRATION UNDER THE ACT AND ANY APPLICABLE ACT, OR PURSUANT TO AN AVAILABLE EXEMPTION FROM REGIST- STATE ACT, AND (3) IF REQUIRED BY THE GENERAL PARTNER, UPON RATION, AND HEDGING TRANSACTIONS INVOLVING THE INTERESTS DELIVERY OF AN OPINION OF COUNSEL TO SUCH EFFECT REASONA- MAY NOT BE CONDUCTED UNLESS IN COMPLIANCE WITH THE ACT. BLY SATISFACTORY TO THE GENERAL PARTNER. NO PERSON SHALL BE ADMITTED TO MEMBERSHIP IN THE PART- AMENDED AND RESTATED AGREEMENT OF LIMITED PARTNERSHIP OF JAMESTOWN 28, L.P. NERSHIP AS A RESULT OF A PROHIBITED SALE, TRANSFER, PLEDGE OR OTHER DISPOSITION, AND THE GENERAL PARTNER SHALL REFUSE TO REGISTER ANY TRANSFER OF LIMITED PARTNERSHIP UNITS THIS AMENDED AND RESTATED AGREEMENT OF LIMITED PARTNER- NOT MADE IN ACCORDANCE WITH THE PROVISIONS OF REGULATION SHIP is made as of the 10th day of December, 2012, by and among S, PURSUANT TO REGISTRATION UNDER THE ACT, OR PURSUANT TO JAMESTOWN, L.P., a Georgia limited partnership, as General Partner, AN AVAILABLE EXEMPTION FROM REGISTRATION. CHRISTOPH A. KAHL, as the Original Limited Partner, and the persons who from time to time become Limited Partners as provided in this Agreement, as the Limited Partners. II. Definitions As used in this Agreement, the following terms shall have the following RECITALS: meanings: The Partnership was formed on December 6, 2012 by JAMESTOWN, L.P., as General Partner. The parties hereby completely amend and restate 5,25% Preferred Distribution in full the Partnership’s Agreement of Limited Partnership dated as of With respect to each A Unit, a distribution on the Adjusted Capital Contri- December 6, 2012, so as to continue the limited partnership, as follows: butions attributable to such A Unit at a non-compounding per annum rate 52 equal to 5,25%, beginning on the date Capital Contributions are made Jamestown Affiliate with respect to such A Unit, but in no event earlier than January 1, 2014. The General Partner and other entities owned or controlled by or affiliated Adjusted Capital Contributions with Jamestown. With respect to each Limited Partnership Unit, an amount equal to 100% Jamestown of the Capital Contributions paid with respect to such Unit, reduced by the JAMESTOWN, L.P., a Georgia limited partnership. amounts distributed from time to time with respect to such Unit pursuant to Section 6.1(b)(iii) as of the respective dates such distributions are made, Limited Partners but not less than zero. All persons who are admitted to the Partnership pursuant to Section 4.4. Agio Limited Partnership Units A premium of $.05 per Unit (prorated for fractional Units) payable to the Limited partnership units as described in Section 4.2(a) and all appur- General Partner by subscribers on A Units issued by the Partnership; pay- tenant rights, powers and privileges. ments of Agio shall not constitute Partnership Capital hereunder. Net Proceeds of Sale or Refinancing A Units Any amounts received by the Partnership or distributed to the Partnership Limited Partnership Units issued pursuant to Section 4.2(a) and (c). on account of its membership, directly or indirectly, in a Project Partnership which is attributable to the sale or refinancing of a Project by a Project B Units Partnership, and the net proceeds of any sale of all or substantially all of Limited Partnership Units issued pursuant to Section 4.2(b) and (d). the Partnership’s interest in a Project or Project Partnership. Net Proceeds of Sale or Refinancing shall exclude (a) any proceeds of a financing to be Capital Contribution used principally for the purpose of paying Project-related capital expen- With respect to each Limited Partner, the amounts paid to the Partnership ditures such as tenant improvement expenses, and (b) any working capital by such Limited Partner for A Units purchased by such Limited Partner or cash reserves of the Partnership existing at the time of such sale or (excluding Agio), as reduced by any amounts returned with respect to such refinancing. Unit pursuant to Section 7.5. Cash Flow All receipts of the Partnership during a period, including all amounts distributed to the Partnership on account of its membership, directly or indirectly, in Project Partnerships (excluding Net Proceeds of Sale or Refinancing) and all working capital or cash reserves of the Partnership as of December 31 of the preceding year, less the sum of (a) operating expenses of the Partners The General Partner and the Limited Partners. Partnership JAMESTOWN 28, L.P., a Georgia limited partnership. Partnership Agreement Partnership during such period, including all fees payable to the General This Amended and Restated Agreement of Limited Partnership, as it may Partner hereunder, (b) all amounts payable during such period on account be amended or supplemented. of any debts of the Partnership, (c) capital and all other expenditures of the Partnership during such period, without any allowance for depreciation or amortization of the cost of any property or assets of the Partnership, and (d) such amounts as are, in the judgment of the General Partner, reasonably required for working capital or cash reserves of the Partnership. General Partner Jamestown, and any substitute General Partner as provided in Article XIII. Initial Period With respect to each Limited Partner, the period(s) beginning on the date(s) a payment for the purchase price of the A Units subscribed for is received Partnership Capital The amount of capital raised from the proceeds of the sale of Limited Partnership Units (excluding Agio). Project or Projects Any and all parcels of land with or without improvements acquired directly or indirectly by the Partnership. Project Partnership or Project Partnerships Any and all partnerships that own one or more Projects that are acquired by the Partnership. by the Partnership from such Limited Partner, and ending on December 31, 2013. III. Purpose and Character of the Business Initial Preferred Distribution 3.1 Purpose. With respect to each Limited Partner, a distribution on such Limited The principal purpose of the Partnership is to acquire, invest in, redevelop, Partner’s Capital Contributions at the Initial Preferred Distribution Rate ac- own, operate, and sell for investment purposes, either alone or in associ- cruing only during the Initial Period. ation with others, several income-producing real estate assets located in Initial Preferred Distribution Rate A non-compounding per annum rate equal to 1.5% for the Initial Period. the United States of America, either directly or through one or more Project Partnerships, and to engage in any or all general business activities related to or incidental to such principal purpose. 53 3.2 Objectives. to contribute to the Partnership an amount equal to the then current The business of the Partnership shall be conducted with the following ob- Adjusted Capital Contribution for an A Unit as and to the extent set jectives: forth in this paragraph. Upon payment in full of the required Capital (a) To preserve and protect the Partner’s investment in the Partnership; (b) To make distributions to the Limited Partners of 1.5% of their Capital Contributions with respect to the calendar year 2013 and 5,25% per Contribution for a B Unit, such B Unit shall automatically be converted to an A Unit for all purposes hereunder. (e) Partnership. Upon the receipt by the Partnership of the first $100.00 annum thereafter; and (c) The original Partners have contributed $100.00 to the capital of the from a subscriber, such amount shall be returned to the original Part- To return to each Limited Partner at least 110% of his Capital Con- ners, and the Original Limited Partner shall have no further interest in tributions from (i) Net Proceeds of Sale or Refinancing and (ii) cash the Partnership as the Original Limited Partner. reserves existing at the time the Partnership is liquidated. (f) Except as otherwise specifically set forth herein, all Limited Partnership Units shall have the same rights, privileges and economic be- IV.Capital 4.1 General Partner. The General Partner will make no contribution to the capital of the Partnership. The General Partner shall be entitled to distributions of Cash Flow and Net Proceeds of Sale or Refinancing, and to allocations of income and loss, as set forth in Article VI. 4.2 Limited Partners. (a) There shall be no fewer than 80,000,000 and no more than 500,000,000 A Units available for subscription by prospective Limited Partners, with the exact number of available Limited Partnership Units being determined by the General Partner in its sole discretion on or before December 31, 2014. All A Units shall be issued at a purchase price of $1.00 per Unit plus Agio. To the extent fewer than 80,000,000 A Units are subscribed for on or before December 31, 2014, Jamestown will purchase the balance of such unsubscribed A Units and shall pay the full purchase price of such A Units on January 1, 2015. (b) There shall be no fewer than 50,000,000 and no more than nefits, and all purchasers of Limited Partnership Units issued by the Partnership shall be admitted to the Partnership as Limited Partners for all purposes under the terms of this Agreement. 4.3 Default; Remedies. In the event that any Limited Partner shall fail to make any installment payment for any Unit when due as provided in Section 4.2© after at least 14 days’ notice has been given to such Limited Partner, the Partnership may declare such Limited Partner’s Units to be surrendered to the Partnership or transferred to a person designated by the General Partner upon payment to the defaulting Limited Partner of an amount equal to $.80 per Unit less the amount of the defaulted installment. Upon such payment being offered to the defaulting Limited Partner at his last known address, such Limited Partner shall have no further interest in the Partnership, its capital, distributions, property, income, or profits with respect to such defaulted Units. Each Limited Partner hereby irrevocably constitutes and appoints the General Partner as his true and lawful attorney-in-fact, coupled with an interest, to sell, assign, and transfer his interest in the Partnership in the event of any default by such Limited Partner, subject to the terms and conditions hereof. 100,000,000 B Units available for subscription by Jamestown. Jamestown has subscribed for 50,000,000 B Units, and 4.4 Admission of Limited Partners. 50,000,000 B Units are issued to Jamestown on the date hereof. Each subscriber for A Units shall become a Limited Partner at such time Once 250,000,000 A Units have been subscribed, Jamestown shall as the Limited Partner has executed a subscription agreement acceptable subscribe for at least one additional B Unit for every 5 A Units that in form and substance to the General Partner which has been accepted by are subscribed for in excess of 250,000,000 up to a maximum total or on behalf of the General Partner. of 100,000,000 B Units. (c) The subscriber for each B Unit shall become a Limited Partner at such time Subscribers for A Units may elect to pay the purchase price of $1.00 as the Limited Partner has paid to the Partnership the capital contributi- plus Agio per Unit within four weeks of acceptance of such subscrip- on for such B Unit pursuant to a capital call from the General Partner as tion by the General Partner either (A) in full, or (B) at least $.30 plus described in Section 4.2(d), and at which time such B Unit will automati- the full Agio of $.05 with the balance being due on or before De- cally be converted to an A Unit. In the case of subsequent transfers, each cember 31, 2014 (or on such other later date as may reasonably be assignee shall become a Limited Partner at such time as an assignment determined by the General Partner), which may be prepaid without satisfactory in form and substance to the General Partner has been ful- penalty or premium. No purchaser of A Units may subscribe for ly executed and the General Partner has caused the prospective Limited fewer than 30,000 A Units, except that purchasers who have been Partner’s name and address to be added to the list of Limited Partners issued a U.S. taxpayer identification number may subscribe for no maintained by the Partnership at its principal place of business. fewer than 20,000 A Units. The number of A Units purchased by each subscriber must be divisible by 1,000. 4.5 Capital Accounts. (d) From time to time, the General Partner may issue capital calls to A separate capital account shall be maintained by the Partnership for each Jamestown to meet the capital needs of the Partnership at one or Partner in accordance with the provisions of Regulation Section 1.704-1(b) more of the Projects, including the expansion of an existing Project, of the Income Tax Regulations promulgated under the U.S. Internal Reve- tenant improvement costs and leasing commissions at one or more nue Code of 1986, as amended. Projects, or construction work at one or more existing Projects. Each 54 such capital call shall set forth the number of B Units that must be 4.6 No Right to Return of Contribution; No Interest on Capital. funded, and shall include the date by which the applicable Capital The Limited Partners shall have no right to the withdrawal or return of Contribution must be paid in full. Each B Unit obligates Jamestown their contributions to the capital of the Partnership, as reflected in their respective capital accounts from time to time, except for distributions of (i) First, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the ex- cash made pursuant to Section 6.1, to the extent such distributions are tent of the accrued but unpaid Initial Preferred Return of each Limited determined to be a return of capital, or upon the dissolution and liquidation Partner as of the end of the applicable Distribution Reference Year; of the Partnership pursuant to Article XIV. No interest shall accrue or be (ii) Next, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the paid by the Partnership on the Partners’ contributions to the capital of the extent of the accrued but unpaid 5.25% Preferred Return as of the Partnership as reflected in their capital accounts from time to time. end of the applicable Distribution Reference Year; 4.7 Purchase of A Units by the General Partner. (iii) The balance, if any, 33.33% to the General Partner and 66.67% to the Limited Partners, pro rata. With respect to A Units acquired by the General Partner, the General Part- (b) With respect to the Net Proceeds of Sale or Refinancing, distribu- ner shall have all the rights accorded to Limited Partners under this Agree- tions will be made within a reasonable time, as the General Partner ment, except as otherwise specifically set forth herein. may determine, after its receipt of Net Proceeds of Sale or Refinan- 4.8 Redemption and Re-Issuance of Units. cing from a Project or Project Partnership, as follows: The Partnership is expressly authorized to redeem A Units offered by Li- tent of the accrued but unpaid Initial Preferred Return of each Limited mited Partners, and to re-issue A Units that have been redeemed or repurchased by the Partnership. (i) First, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the exPartner as of the date of distribution; (ii) Next, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the extent of the accrued but unpaid 5.25% Preferred Return of each V. Limited Partner as of the date of distribution; Loans and Advances to the Partnership (iii) Next, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the 5.1 Initial Advance. extent necessary to cause the cumulative distributions to each Limi- The General Partner may advance funds to the Partnership to enable it ted Partner under this Subsection 6.1(b)(iii) to equal 110% of the Capital Contributions with respect to the A-Units held by Such Limited to acquire one or more Projects of the Partnership. This advance shall Partner; be repaid, together with interest at the rate of 2.5% per annum, to the General Partner from Capital Contributions from the Limited Partners. Any (iv )The balance, if any, 33.33% to the General Partner and 66.67% to the Limited Partners, pro rata. loans made by a lender to or for the benefit of the Partnership that are personally guaranteed by any Jamestown Affiliate shall be deemed to be As used in Sections 6.1 and 6.2, “pro rata” means based on the ratio that advances to the Partnership under this Article V, including loans made the number of A Units held by a Limited Partner bears to the total number to finance the acquisition of the Partnership’s direct or indirect interests of issued and outstanding A Units. in one or more Projects. Capital Contributions made by Limited Partners (c) All amounts withheld pursuant to the Internal Revenue Code of 1986, hereunder pursuant to Sections 4.2(c) and (d) shall be used to repay such as amended, or any provision of any state or local tax law with res- loans. pect to any payment or distribution to the Partners shall be treated as amounts distributed to the Partners pursuant to this Article VI for all 5.2 Additional Advances. purposes under this Agreement, and distributions that would otherwise be made to such Partners may be reduced by such withheld The General Partner or any Jamestown Affiliate may advance funds to the amounts. The General Partner may cause the Partnership to finance Partnership from time to time to the extent required by the Partnership, but such withheld amounts for the Limited Partners and therefore not such advances shall not be treated as contributions to the capital of the reduce distributions that would otherwise be made to such Partners Partnership for any purpose hereunder. The amount of any such advance by such withheld amounts, in which event the Partnership shall have shall be an obligation of the Partnership to the General Partner and shall the right to receive any income tax refunds made to such Partners bear interest at a rate equal to the rate at which distributions are made to Limited Partners under Sections 6.1(a) for the same period. that are attributable to such withheld amounts. (d) The distributions to be made to the General Partner under this Section 6.1 for any year shall be reduced, dollar for dollar, by a portion of the amount of any cash flow or net proceeds of sale or refinancing of VI. Allocation of Profits, Gains and Losses; a Project distributed to any general partner of the Project Partnership Distributions to Partners that owns such Project on account of its interest in such Project Partnership for such year, determined by multiplying the total amount of 6.1 Distributions of Cash Flow and Net Proceeds any such distributions made to such general partner of such Project of Sale or Refinancing. Partnership by the percentage interest held indirectly by the Partner- The Partnership shall distribute to the Partners, at the following times and in the following described ratios and order of priority, any Cash Flow and any Net Proceeds of Sale or Refinancing (for the avoidance of doubt, B Units are excluded from distributions hereunder): (a) ship in such Project Partnership. (e) In the event that any A Units are transferred during a fiscal year, the Partnership shall (i) prorate any distributions of Cash Flow between the transferor and the transferee of such A Units based on the num- Distributions of Cash Flow will be made to all Partners on May 15 ber of days the A Units were held during such fiscal year by such of each year with respect to the preceding year (the “Distribution transferor and transferee, (ii) distribute any Net Proceeds of Sale or Reference Year”), commencing on May 15, 2014, as follows: Refinancing attributable the A Units to the Limited Partner who holds 55 the A Units at the time of the transaction giving rise to the Net Pro- (iii) Third, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the ceeds of Sale or Refinancing, and (iii) allocate any income or loss of extent necessary (A) first, to offset any income allocated pursuant the Partnership for the fiscal year attributable to such A Units bet- to Subsection 6.2(a)(ii)(C) for all prior fiscal years, (B) next, to offset ween the transferor and transferee under Section 706 of the Code any income allocated pursuant to Subsection 6.2(a)(ii)(B) for all prior in a manner that, to the greatest extent possible, is consistent with fiscal years, and (C) then, to offset any income allocated pursuant to the manner in which distributions are made to the transferor and Subsection 6.2(a)(ii)(A) for all prior fiscal years (with such losses to be transferee under Subsections 6.1(e)(i) and (ii) hereof. allocated, in each case, among the Limited Partners in proportion to the income being offset); and 6.2 Allocation of Income, Profits, Gains, and Losses for Tax Purposes. For U.S. federal and state income tax purposes, the Partnership shall allocate net income or loss of the Partnership (including, without limitation, any gain or loss from the sale, exchange, or refinancing of a Project) for any fiscal year among the Partners as provided in this Section 6.2. (a) section 6.2(b)(iii), such allocations shall be disregarded in computing future allocations pursuant to this Section 6.2(b). (c) It is the intent of the Partners that each Partner’s distributive share of income, gain, loss or deduction be determined and allocated con- Net income for any fiscal year shall be allocated in the following order sistently with the provisions of the Code, including Sections 704(b) and priority: (iv) Finally, 100% to the General Partner. To the extent that any allocations of income are offset pursuant to Sub- and 704(c) of the Code, and the Treasury Regulations thereunder. The (i) First, 100% to the General Partner, until the cumulative net income General Partner, in consultation with the Partnership’s accountants, allocated to the General Partner pursuant to this Subsection 6.2(a)(i) shall have the authority to modify the manner in which the income and equals the sum of (A) the cumulative distributions made to the Gene- loss is allocated under this Agreement to achieve such intent. ral Partner under Subsections 6.1(a)(iii) and Section 6.1(b)(iv) from the inception of the Partnership through the end of such fiscal year, (B) the cumulative distributions of interest amounts to the General Partner under Subsection 8.6(b)(ii) from the inception of the Partnership through the end of such fiscal year, and (C) the cumulative allocations The Partnership’s equity consists of all Capital Contributions made by the fiscal years; Limited Partners, which may not be less than $80,000,000 or more than (ii) Second, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to the allocated to each Limited Partner under each subparagraph of this Subsection 6.2(a)(ii) for the current and all prior fiscal years to equal (A) first, the cumulative Initial Preferred Return for such Limited Partner for the period from the inception of the Partnership through the end of the fiscal year, (B) next, the cumulative 5.25% Preferred Return for such Limited Partner for the period from the inception of the Partnership through the end of the fiscal year, (C) next, an amount equal to 10% of the Limited Partner’s cumulative Capital Contributions to the Partnership from the inception of the Partnership through the end of such fiscal year, and (D) then, the amount necessary to offset any net losses allocated to such Limited Partner under Subsection 6.2(b)(ii) for all prior fiscal years; and (iii) Finally, 33.33% to the General Partner and 66.67% to the Limited Partners, pro rata. (b) 7.1Equity. of loss to the General Partner under Subsection 6.2(b)(iv) for all prior extent of the amounts necessary to cause the cumulative net income VII. Acquisition of Projects $600,000,000. The total amount of Capital Contributions will depend on the number of A-Units subscribed for on or before December 31, 2014. 7.2Debt. The General Partner may borrow or lend money on behalf of the Partnership or any Project Partnership for the acquisition of Projects, capital expenditures for Projects and for any other purpose deemed reasonable or necessary by the General Partner; provided, however, that the aggregate borrowings of the Partnership and all Project Partnerships shall not exceed 60% of the aggregate purchase price of all of the Projects. 7.3 Uses of funds. Capital Contributions together with loan proceeds available to the Partnership shall be (a) invested as described in Article 3.1 of this Agreement, (b) used to pay the General Partner and its Affiliates the syndication costs as described below, in a total amount of 5% of the Capital Contributions plus the Agio of $0.05 per Unit, and (c) used to maintain adequate wor- Net loss for any fiscal year shall be allocated in the following order king capital and reserves for Partnership purposes. Third party costs and and priority: expenses, including due diligence costs, incurred in connection with the (i) First, to the General Partner and the Limited Partners, in proportion acquisition and financing of Projects will be borne by the Partnership as to and to the extent necessary to cause the cumulative net losses part of its investment in Projects as described in clause (a) above. allocated to each such Partner under this Subsection 6.2(b)(i) for the Investment decisions are made by the General Partner in accordance with current and all prior fiscal years to equal the cumulative net income Article III in its sole discretion. previously allocated to such Partner under Subsection 6.2(a)(iii) for all 56 prior fiscal years; 7.4 Syndication Costs. (ii) Second, 100% to the Limited Partners, in proportion to and to The Partnership will pay total syndication costs in an amount equal to 5% the extent necessary to cause the cumulative net losses allocated to of Capital Contributions plus Agio, and consist of: each Limited Partner under this Subsection 6.2(b)(ii) for the current (a) Costs of Equity Acquisition. Agio plus 4% of Capital Contribu- and all prior fiscal years to equal such Limited Partner’s cumulative tions payable to the General Partner, for costs of equity acquisiti- Capital Contributions to the Partnership from the inception of the on, including all sales commission payable to third parties, marke- Partnership through the end of such fiscal year; ting costs, the costs of sales coordination, prospectus preparation and printing and prospectus reviews as well as fees paid to escrow (b) (b) To the fullest extent permitted by law, the Partnership shall indemnify, agents. defend and hold harmless the General Partner and the Jamestown Other Expenses. 1% of Capital Contributions payable to the Gene- Affiliates and any of their respective officers, directors, members, managers, shareholders, employees or agents from and against any ral Partner, for all expenses incurred by the General Partner in evalu- and all claims or liabilities of any nature whatsoever arising out of the ating and pursuing investment opportunities for the Partnership, due business of the Partnership, including, without limitation, reasonable diligence costs incurred in connection with prospective investments attorneys’ fees and disbursements arising out of or in connection not acquired by the Partnership, and organizational expenses such as with any action taken or omitted by it pursuant to the authority gran- fees for legal and tax advisors in the United States and in Germany. ted by this Agreement, unless a judgment or final adjudication esta- If and to the extent that the actual expenses described in paragraphs (a) blishes that such person’s acts constituted criminal conduct or gross and (b) above exceed the amounts set forth in paragraphs (a) and (b), such negligence. excess will be borne by the General Partner and/or its Affiliates. Savings, if any, with respect to those items will go to the General Partner and/or its Affiliates as remuneration. The costs and fees described in paragraphs (a) and (b) above shall be paid as and when Capital Contributions are paid by Limited Partners, which amounts are due within four weeks after a Limited partner’s subscription has been accepted. 7.5 Partial Repayment of Capital. In the event that the General Partner, in its sole discretion, determines that a portion of the Capital Contributions cannot be invested in accordance 8.4 Tax Matters Partner. The General Partner is hereby appointed as the Tax Matters Partner of the Partnership, pursuant to Section 6241(a)(7)(A) of the U.S. Internal Revenue Code of 1986, as amended. In such capacity, the General Partner is authorized to make any and all elections for federal, state, and local tax purposes, including, without limitation, any election, if permitted by applicable law: (a) amended (the „Code“), or comparable provisions of state or local thorized to return to each Limited Partner a pro rata portion of the Capital law, in connection with transfers of interest in the Partnership and Contributions paid for each Unit issued to such Limited Partner plus a pro partnership distributions; rata portion of the Agio, without deduction for syndication costs described in Section 7.4. In such event, the Adjusted Capital Contribution for each to adjust the basis of Partnership property pursuant to Sections 754, 734(b), and 743(b) of the U.S. Internal Revenue Code of 1986, as with the provisions of Article III hereof, the General Partner shall be au- (b) to extend the statute of limitations for assessment of tax deficiencies against Partners with respect to adjustments to the Partnership‘s Limited Partnership Unit shall be reduced by the amount so returned with federal, state, or local tax returns; and respect to each Unit. (c) to represent the Partnership and Partners before taxing authorities and courts of competent jurisdiction in tax matters affecting the Part- VIII.Rights and Duties of General Partner nership and Partners in their capacities as Partners and to execute any agreements or other documents relating to or affecting such tax 8.1Management. matters, including agreements or other documents that bind the Except as otherwise expressly provided in this Agreement, the General Partners with respect to such tax matters or otherwise affect the Partner shall have full, complete and exclusive discretion to manage and control the business of the Partnership for the purposes herein stated, and shall make all decisions affecting the business and assets of the Partnership. The General Partner has contracted with JAMESTOWN USImmobilien GmbH, a JAMESTOWN Affiliate, to provide equity acquisition and administrative duties in Germany on behalf of and at the expense of the General Partner. The General Partner may, from time to time, delegate certain of its duties hereunder to one or more JAMESTOWN Affiliates at no additional cost to the Partnership 8.2 Matters Requiring Approval of Limited Partners. The Limited Partners shall have the right to vote on (a) any amendment of the Partnership Agreement including, without limitation, the extension of the term of the Partnership, (b) any withdrawal of the existing General Partner and appointment of a substitute General Partner as provided for rights of the Partnership and Partners. Without limiting the generality of the foregoing, the General Partner is specifically authorized to act as the „Tax Matters Partner“ under the Code and in any similar capacity under state or local law. 8.5 Other Activities of General Partner. The General Partner may, during the term of this Partnership, engage in and possess an interest for its own account in any other business ventures, and neither the Partnership nor any Partner, by virtue of this Agreement, shall have any right in or to said independent ventures or any income or profits derived therefrom. 8.6 Fees to and Expenses of General Partner. (a) receive the fees described in Section 7.4. in Section 13.1, and (c) any removal of the existing General Partner as provided for in Section 13.2. The General Partner and/or one or more Jamestown Affiliates shall (b) The General Partner and/or one or more Jamestown Affiliates shall receive the following fees for the supervision of the Projects and ma- 8.3 Indemnification and Liability of General Partner. (a) To the fullest extent permitted by law, the General Partner shall have no nagement of the affairs of the Partnership: (i) annual asset management fees directly from each Project or Pro- liability to the Partnership or to any other Partner for any loss suffered ject Partnership in the amount of 0.6% per annum of Capital Contri- by the Partnership or any other Partner which arises out of any action butions attributable to such Project or Project Partnership, payable or inaction of the General Partner if such course of conduct did not monthly (which fee shall be increased by 3% each year beginning constitute criminal conduct or gross negligence of the General Partner. January 1, 2014); and 57 (ii) beginning April 1, 2013 (and increasing by 3% each calendar year beginning January 1, 2014) annual fund administration fees, payable monthly, in the amount of 0.4% of total Capital Contributions received by the Partnership on or before December 31, 2014, (iii) all interest payments received by the Partnership or any subsidiary that is wholly owned by the Partnership during such fiscal year, (iv) a disposition fee of 3% based on the gross asset value of the sold Project (or the Partnership’s proportional share of the Project, in the event the Project is not wholly-owned by the Partnership), after deducting brokerage commissions payable to third parties on such disposition (but not below zero), will be paid to the General Partner or a Jamestown Affiliate. (c) For any additional services rendered by the General Partner or a Jamestown Affiliate together with or instead of third parties (e.g. property management and leasing of a Project), the total fees paid to all parties, including the General Partner or such Jamestown Affiliate, will not exceed market rates. (d) 10.3 Majority Action. Except as otherwise specifically set forth herein, any decision of the Limited Partners shall be made by Limited Partners holding or representing more than 50% of the A-Units voted at a meeting or by written consent. 10.4 Written Consent. Any matter as to which the Limited Partners are authorized or required to take action under this Agreement or under law may be taken by the Limited Partners without a meeting if the General Partner notifies all Limited Partners in writing of the proposed action together with a voting form requesting the Limited Partners to vote yes or no with respect to such action by returning such voting form to the Partnership within 30 days of the giving of the notice. 10.5 Meetings of Partnership. The costs of preparing the financial reviews described in Section At any time and from time to time, on at least 21 days’ prior written notice, 11.4 and preparation of Partnership tax returns in the United States the General Partner may or, if requested to do so by the holders of at least and Germany, shall be borne by the General Partner or a Jamestown 5% of the outstanding A-Units presenting an agenda for such meeting, Affiliate. must call a meeting of all Partners at which any business of the Partnership (e) Third party costs incurred on behalf of the Partnership outside may be discussed, and any matter on which Limited Partners are autho- the ordinary course of business, such as appraisals and attorneys’ rized to vote upon under this Agreement and which is described in the fees, shall be treated as operating expenses and paid by the Part- agenda accompanying such notice may be submitted to a vote of Limited nership. Partners. Limited Partners may be represented at a meeting by written proxy delivered to another person attending such meeting. IX. Provisions Applicable to Limited Partners 10.6 Power of Attorney. 9.1Liability. Each of the Limited Partners hereby irrevocably constitutes and appoints The Limited Partners shall be liable to the Partnership only to the extent of the General Partner his true and lawful agent and attorney-in fact in his the amount of the contribution to capital made or agreed to be made by name, place, and stead to make, execute, seal, acknowledge, file, and such Limited Partners as provided in Section 4.2. publish any amendment to this Agreement or any amended Limited Part- 9.2 No Participation in Management. The Limited Partners shall not take part in the control of the Partnership’s nership Agreement which has been adopted hereunder or authorized hereby. business, except as specifically provided in Subsection 8.2. 9.3 No Withdrawal or Dissolution. No Limited Partner shall at any time withdraw from the Partnership, nor shall any Limited Partner have the right to have the Partnership dissolved or to have his contribution to the capital of the Partnership returned except as provided in this Agreement. The death or bankruptcy of a Limited Partner shall not dissolve or terminate the Partnership. XI. Books of Account, Reports and Fiscal Matters 11.1 Books; Place; Access. The General Partner shall maintain accurate books of account and each and every transaction shall be entered therein. The books of account shall be kept at the office of the Partnership in Atlanta, Georgia, U.S.A., and all Partners may inspect and copy the Partnership books and records at any time during normal business hours after reasonable advance X. VOTING by Limited Partners 10.1 Voting by Limited Partners. The Limited Partners may vote on matters specifically set forth in this Agreement and otherwise as determined by the General Partner. Any such action may be taken by written consent of the Limited Partners or at a notice. 11.2Method. The books of account shall be kept in accordance with generally recognized principles consistently applied on such accounting basis as is deter- meeting, as set forth below. mined by the General Partner in its discretion. 10.2 Voting Right. 11.3 Fiscal Year. Each Limited Partner shall be entitled to one vote for every A-Unit held by The fiscal year of the Partnership shall end on December 31 of each him. The General Partner as such has no voting rights. year. 58 11.4 Annual Reporting. 12.3 Repurchase on Death or Disability. The books of account shall be subject to financial reviews as required by After a Limited Partner has been admitted to the Partnership, in the event law at the close of each fiscal year beginning with fiscal year 2014 by a of (i) his death, or (ii) his disability or incapacity classified as not less than firm of independent certified public accountants selected by the General “Pflegestufe II” (as defined in Section 15 of the XI. Sozialgesetzbuch or Partner. The Partnership shall cause to be prepared all Partnership tax any successor provision thereto), such Limited Partner or his heirs or legal returns. The General Partner shall report to the Limited Partners on a semi- representative shall have the right to require the Partnership to purchase annual basis regarding major matters on Projects and on the operations all of the Units owned by such Limited Partner as described in Section of the Partnership as well as, with the last report for each calendar year, a 12.5. financial review for the preceding year as described above. 12.4 Repurchase under Certain Circumstances. 11.5 Bank Accounts. The General Partner shall select a depository or depositories for the funds of the Partnership, and all funds of every kind and nature received by the Partnership shall be deposited in such account or accounts. 11.6 Tax Returns. The General Partner shall file or cause to be filed all tax returns of the Partnership and any Project Partnership (e.g. for a Project located in Washington, D.C., the unincorporated business franchise tax return of Washington, D.C.), including without limitation, any U.S. federal, state and local income tax returns of the Partnership and to pay any taxes associated with such returns. The General Partner shall have the authority to file a composite or similar income tax return on behalf of one or more Partners for any state that permits or requires such a return and to pay any taxes associated with such return. Any amount paid in respect of a Partner After a Limited Partner has been admitted to the Partnership, in the event of (i) his divorce, (ii) his unemployment for more than six consecutive months (as defined in Section 119 of the III. Sozialgesetzbuch or any successor provision thereto), (iii) his partial or complete inability to work on a regular occupation classified as “teilweise oder volle Erwerbsminderung” (as defined in Section 43 of the VI. Sozialgesetzbuch or any successor provision thereto), or (iv) the institution of voluntary or involuntary bankruptcy proceedings with respect to such Limited Partner, such Limited Partner or his legal representative shall have the right to require the Partnership to purchase the Units owned by such Limited Partner as described in Section 12.5. 12.5 Procedure for Repurchases. Procedure for Repurchases. In order to exercise the right set forth in Sec- or any allocable share of taxes paid on behalf of the Partnership or any tions 12.3 or 12.4, the Limited Partner or his heirs or legal representative Project Partnership pursuant to the preceding sentences shall be treated shall, within six months following the occurrence of such event, give the as though distributed to such Partner for all purposes of this Agreement, Partnership written notice of such event requesting the purchase of his and distributions that would otherwise be made to such Partner may be Units, and shall provide evidence of the occurrence of such event, either as reduced by such amount. originals or notarized copies, which is acceptable to the General Partner. The General Partner will send a form of assignment for the Units to the XII. Assignment of Limited Partnership Units; Repurchase of Limited Partnership Units 12.1 Assignment. Limited Partnership Units may be assigned, pledged, mortgaged, sold, or otherwise disposed of only with the consent of the General Partner, which consent may not unreasonably be withheld. The assignor shall pay to the General Partner an administrative fee of $.05 per Unit in connection with the assignment. No transfer or assignment shall be effective unless evidenced in a form satisfactory to the General Partner and until written notice thereof is received and acknowledged by the General Partner, which evidence shall include assignee’s agreement to comply with and be bound by the terms of this Agreement. The provisions of this Section 12.1 shall apply to transfers to heirs of a deceased Limited Partner, except that a different administrative fee than described above shall be paid by the heirs jointly. Limited Partner or legal representative, which shall be duly executed and returned to the General Partner within four weeks; otherwise the right set forth in Section 12.3 or 12.4, as applicable, shall terminate. The purchase price for the Units shall be equal to the Adjusted Capital Contribution attributable to such Units. Any and all accrued but unpaid cash distributions attributable to the Units through the date of purchase will be paid in accordance with the provisions of Section 6.1(a). An administrative fee in an amount equal to the fee then applicable to transfers by way of inheritance or gift, which is currently approximately €300, shall be payable to the General Partner. The Partnership shall purchase such Units as of the end of a calendar month, but no earlier than 60 days after such written notice is received by the Partnership. No Units may be purchased hereunder if such purchase would cause the Partnership to be characterized as a publicly-traded partnership for U.S. federal income tax purposes. 12.6 Death of a Limited Partner. In the event of the death of a Limited Partner, the executor or heirs of the 12.2 Restriction on Transfer. deceased Limited Partner shall succeed to the deceased Limited Partner’s Notwithstanding the foregoing provisions of this Article XII, no sale or ex- Units upon delivery to the General Partner of an Erbschein or Testament- change of a Partnership interest may be made contrary to Section 1.5 vollstreckerzeugniss. The heirs who succeed to the Limited Partnership hereof or if the interest sought to be sold or exchanged, when added to the Units of a deceased Limited Partner shall pay all costs arising out of the total of all other Partnership interests sold or exchanged within the period transfer of such Units. If one or more Units are owned by more than one of 12 consecutive months prior thereto, would result in the termination of person, the rights associated with such Units hereunder may only be exer- the Partnership under Section 708 of the U.S. Internal Revenue Code of cised by the execution of a joint power of attorney and must be exercised 1986, as amended (or any successor section). with respect to all of such Units jointly. 59 XIII.Withdrawal and Removal of the General Partner (a) The expiration of the term set forth in Section 1.4, unless extended by the General Partner with the consent of the Limited Partners in 13.1 Withdrawal. The General Partner may not withdraw from the Partnership without first accordance with Article X; (b) The sale or other disposition of all or substantially all of the assets of providing 60 days’ written notice to the Limited Partners and to the Partner- the Partnership, and the receipt by the Partnership of the purchase ship of its intent to do so and has provided a substitute General Partner or price in full therefor; or General Partners to the Partnership which has or have been accepted by the Limited Partners in accordance with the provisions of Article X. In the (c) bankruptcy of the General Partner, unless within a period of 90 days event the General Partner transfers only part of its interest in the Partner- from such event, the Limited Partners vote in accordance with Article ship, the General Partner shall continue to act as the sole general partner X to continue the business of the Partnership and designate a substi- hereunder and shall have all rights and responsibilities associated therewith. tute General Partner or General Partners who consent to and accept Notwithstanding the foregoing, the General Partner shall have the right, at such designation and substitution in accordance with this Agreement any time and without requiring the consent or approval of the Limited Part- as of the date of such event necessitating the election. ners, to transfer all or part of its interest in the Partnership to an affiliate that is controlled by Jamestown, L.P. or that is under common control with Jamestown, L.P. in order to comply with applicable law, regulations, or other governmental or legal requirements in the United States or in Germany. The resignation, removal, dissolution, liquidation, or adjudication of 14.2 Liquidation and Winding Up. If the Partnership is dissolved, the General Partner or the person or persons winding up the affairs of the Partnership shall promptly proceed to the 13.2Removal. liquidation of the Partnership and, in settling the accounts of the Partner- (a) The General Partner may be removed upon the affirmative vote of ship, the assets and the property of the Partnership shall be distributed in holders of more than 66% of all outstanding A-Units, voting in person the following order of priority within 90 days after the complete liquidation or by proxy at a special meeting called by holders of not less than 5% of the Partnership: of all outstanding A-Units. (a) (b) First, to the payment of all debts and liabilities of the Partnership, The Partnership shall pay such General Partner an amount equal to excluding any loans or advances that may have been made by the the same amounts to which the General Partner would have been Partners to the Partnership, in the order of priority as provided by entitled had a sale of all Projects occurred on the day immediately law; preceding the removal. The estimated fair market value of the Pro- (b) Next, to the establishment of any reserves deemed necessary by jects needed for the determination of such an amount payable to the General Partner or the person or persons winding up the affairs the General Partner will be obtained by MAI appraisals. The General of the Partnership for any contingent liabilities or obligations of the Partner shall appoint an MAI appraiser. If the holders of a minimum Partnership; of 50% of the A-Units do not agree with the results of this appraisal, the Limited Partners may appoint a second MAI appraiser within 30 (c) made by any of the Partners to the Partnership, in the order of priority days after the Limited Partners have received notice of the results of as provided by law. the first MAI appraiser. If the General Partner does not agree to the results of the second MAI appraiser within 30 days, the two appraisers shall appoint a third appraiser. The results of such third apprai- Next, to the repayment of any loans or advances that may have been (d) Next, in the same amounts, ratios, and orders of priority as provided in Subsection 6.1(b). ser shall be binding upon all Partners. Otherwise, the first appraiser’s determination shall be binding. (c) The General Partner shall not be entitled to any of the compensation XV.Notices described in this Section 13.2 if a court of competent jurisdiction de- 15.1 Notices to Partnership or General Partner. termines by final, non-appealable order that the General Partner has Any notice which shall be given to the Partnership or the General Partner acted in bad faith or with gross negligence or has been guilty of willful misconduct or reckless disregard of its duties hereunder and that such conduct constitutes just cause for the General Partner’s removal. in connection with the business of the Partnership shall be deemed duly given if mailed, postage prepaid, addressed to the principal office of the Partnership set forth in Section 1.2 or the principal office of the General (d) Upon any removal of the General Partner as herein provided, the Partner set forth in Section 1.3, as applicable, or to JAMESTOWN-US Im- removed General Partner’s future liability, obligations, and duties as mobilien GmbH, Marienburgerstr. 17, D-50968 Köln, Germany, or to such a general partner of the Partnership shall immediately cease, and the other address of which the Partnership or JAMESTOWN-US Immobilien Partnership shall indemnify and hold the removed General Partner GmbH shall notify the Partners in writing. harmless from and against any and all losses, costs, claims, and damages arising from or relating to any action or omissions of the 15.2 Notices to Limited Partners. Partnership from and after such removal of the General Partner. Limited Partners shall promptly notify the Partnership of any change of name or address. Any notice which shall be given to the Limited Partners XIV. Dissolution and Liquidation in connection with the business of the Partnership shall be deemed duly given if mailed, postage prepaid, addressed to the address set forth on the 14.1 Events Causing Dissolution. list of Limited Partners maintained by the Partnership at its principal place The Partnership shall be dissolved only upon the occurrence of the fol- of business for such Limited Partner, or to such address as such Limited lowing events: Partner may hereafter designate by notice to the Partnership. 60 15.2 Form of Notices. gender herein shall be deemed to be or include the other genders and the All notices hereunder must be in writing. use of the singular herein shall be deemed to be or include the plural, and 15.4 Effectiveness of Notices. Notice shall be considered given either when actually received by the intended recipient or, if earlier, then three days after mailed in the aforesaid fashion within the country within which the address for receipt of notice is located or ten days after mailed in the aforesaid fashion within another country. wherever appropriate. 16.6Severability. Every provision of this Agreement is intended to be severable. Whenever possible, each provision of this Agreement shall be enforced to the fullest extent permitted by applicable law, but if any such provision shall be prohibited by or invalid under such law, such provision shall be unenforceable to the extent of such prohibition or invalidity without invalidating the remainder of such provision or the remaining provisions of this Agreement. XVI.General Provisions 16.7Counterparts. 16.1 Governing Law. This Agreement may be executed in one or more counterparts, each of The validity, effect, construction, performance, and enforcement of this Ag- which shall be deemed to be an original, but all of which together shall reement shall be governed in all respects by the laws of State of Georgia, constitute one and the same agreement. U.S.A. The Partners acknowledge that they are subject to the jurisdiction of the courts of the Federal Republic of Germany and that venue is proper 16.8 Successors and Assigns. within Cologne, Federal Republic of Germany, for the resolution of all dispu- Except as herein otherwise provided to the contrary, this Agreement shall tes that may arise hereunder or with respect hereto. Accordingly, the Part- be binding upon and inure to the benefit of the parties hereto and their res- ners agree that all disputes arising under or with respect to this Agreement pective heirs, personal and legal representatives, assigns, and successors. shall be subject to the exclusive jurisdiction hereto of the Landgericht Köln, Federal Republic of Germany. The Partnership has joined the “Ombudsstelle 16.9 Variances in Translation. Geschlossene Fonds e.V.”, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (the “Ombudsstel- This Agreement has been prepared in the English language, but may be le”). If a dispute arises, and without any forfeiture of rights, a Limited Partner translated into German, except that the Subscription Agreement has been may, prior to the institution of legal proceedings before the Landgericht Köln, prepared only in German. In the event of any variations in meaning bet- submit the dispute to the Ombudsstelle, which will attempt to resolve the dis- ween the English original and any German translation, the meaning of the pute through mediation. After the mediation process has been completed, English original shall control (except with respect to the Subscription Ag- the Limited Partner may nonetheless institute legal proceedings reement). 16.2Dollars. All references herein to “dollars”, as well as the dollar sign shall mean and refer to U.S. dollars. All distributions referred to herein shall be calculated in IN WITNESS WHEREOF, this Agreement has been signed, sealed, and delivered as of the day and year first above written. such currency. All payments to Limited Partners hereunder shall be made in U.S. Dollars, unless the Limited Partner notifies the General Partner or JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, no later than 60 days prior to such General Partner: payment, that such Limited Partner elects to receive the payments in Euro. All such payments in Euro will be based on the exchange rate for dollar JAMESTOWN, L.P., a Georgia limited partnership sales in effect ten banking days prior to the date the distribution is made. By: 16.3Liability. JAMESTOWN PROPERTIES CORP., General Partner Unless otherwise provided in this Agreement, no Partner shall be liable to any other Partner or to the Partnership except for failure timely and properly to perform its duties and obligations set forth herein or for actual By: fraud or gross negligence. 16.4 Entire Agreement. Matt Bronfman, President This Agreement, together with all exhibits attached hereto and any amendment from time to time made hereto, constitutes the entire agreement of the parties hereto regarding the Partnership and may not be amended except in accordance with Section 8.2. The rights and remedies provided in this Ag- Original Limited Partner: reement in the event of any default or breach hereof shall be cumulative and not restrictive of any other rights and remedies available at law or in equity. Christoph A. Kahl, Individually 16.5 Rules of Construction. The captions contained in this Agreement are for convenience of reference only and do not form a part hereof and shall not be deemed in any way to modify, interpret, or constitute the intention of the Partners. The use of any 61 Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle zwischen JAMESTOWN 28, L.P. One Overton Park, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta, Georgia 30339, USA nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „Gesellschaft“ genannt und der Senator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siegburger Str. 215, 50679 Köln nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt § 1 Vorbemerkung/Präambel/Ausgangslage Hauptzweck der Gesellschaft ist, entweder allein oder in Verbindung mit Dritten, Einnahmen erzielende Immobilien in den USA zur Kapitalanlage entweder direkt oder durch eine oder mehrere Objektgesellschaft(en) anzukaufen, hierin zu investieren, die Immobilien weiter zu entwickeln, in Besitz zu nehmen, zu betreiben und zu verkaufen und in diesem Zusammenhang alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten auszuüben. Anlegern wird nach Maßgabe des Verkaufsprospektes sowie der Beitrittserklärung angeboten, gegen Zahlung von Einlagen sowie eines Agios der Gesellschaft beizutreten. b) Über die kurzfristige Anlage von Guthaben in Form von Festgeldanlagen auf dem Einzahlungskonto sowie den Transfer innerhalb der Unterkonten entscheidet allein die Gesellschaft. c) Auszahlungen von diesem Konto können nur von dem Mittelverwendungskontrolleur gemeinsam mit einem Beauftragten der Gesellschaft veranlasst werden. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der Mittelverwendungskontrolleur jederzeit Einblick in das Einzahlungskonto und sämtliche Kontounterlagen nehmen kann. d) Der Mittelverwendungskontrolleur wird Auszahlungen aus dem Einzahlungskonto nur dann zustimmen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die freizugebenden Mittel entsprechend der Mittelverwendung gemäß Artikel 7.3 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft verwendet werden. Dem Mittelverwendungskontrolleur sind dazu schriftliche Nachweise, insbesondere Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und dergleichen vorzulegen, denen der Verwendungszweck, die Fälligkeit, die Höhe des Geldbetrages und der Zahlungsempfänger zu entnehmen sind. Verauslagt die Gesellschaft oder für sie ein Dritter Gelder, so sind über die vorerwähnten Unterlagen hinaus geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren. e) Der Mittelverwendungskontrolleur ist auf Anforderung der Gesellschaft zur unverzüglichen Freigabe verpflichtet, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. f) Die Zahlungen erfolgen nach Freigabe, gemäß 3 d) an den jeweiligen Zahlungsempfänger oder auf ein von der Gesellschaft geführtes Geschäftskonto bei einer Bank in den USA. § 4 Der Mittelverwendungskontrolleur ist verpflichtet, nach Abschluss der Mittelverwendung hierüber einen schriftlichen Bericht vorzulegen. § 5 § 2 Auftrag Der Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet sich sicherzustellen, dass die von den Anlegern auf das Einzahlungskonto der Gesellschaft geleisteten Einlagen entsprechend der Mittelverwendung gemäß Artikel 7.3 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft verwendet werden. Durchführung a) Die Eigenkapitaleinlagen der Anleger sind von diesen auf das im Verkaufsprospekt benannte Einzahlungskonto der Gesellschaft bei der Deutschen Bank/Köln, BLZ 370 700 60, Kto.-Nr. 483 018 800 zu erbringen, welches mit Unterkonten in Euro- und US-Dollarwährung geführt wird. 62 Beauftragung Dritter Der Mittelverwendungskontrolleur kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben umfassend von Dritten unterstützen lassen oder Dritte beauftragen, Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen. Pflichten und Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs bleiben davon unberührt. § 6 § 3 Schlussbericht Verpflichtung der Gesellschaft Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Mittelverwendungskontrolleur, soweit es sich für die Durchführung seines Auftrages als erforderlich erweist, in jeder Hinsicht zu unterstützen. Dem Mittelverwendungskontrolleur steht jederzeit die vollständige Einsicht in alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu, die Geschäftsführung der Gesellschaft ist gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur unbeschränkt auskunftspflichtig. § 7 Haftung Der Auftragnehmer haftet für die Verletzung der in diesem Vertrag übernommenen Pflichten nach Maßgabe der standesrechtlich üblichen Sorgfalt. Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb von drei Jahren seit Schadensentstehung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, er hat keine Pflicht, die Objekte zu besichtigen oder auf Vollständigkeit, Freiheit von Mängeln und technische Eignung zu überprüfen. Ansprüche gegen den Auftragnehmer können erst geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber anderweitig Ersatz nicht zu erreichen vermochte. Ansprüche gegen ihn sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. § 8 Vertragsdauer / Beendigung des Auftragsverhältnisses Das Auftragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, durch Zweckerreichung. Die Zweckerreichung gilt als eingetreten mit der Freigabe der eingegangenen Eigenkapitaleinzahlungen soweit weitere Eingänge auf dem Einzahlungskonto nicht in Betracht kommen. Nachträgliche Abwicklungshandlungen des Auftragnehmers begründen für ihn keine Rechtspflicht und führen nicht zur Verlängerung des Auftragsverhältnisses. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist beiderseits nur durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bei einer Kündigung sind die auf dem Mittelverwendungskonto befindlichen Guthaben der Auszahlungskontrolle einer anderen Mittelverwendungskontrolle zu unterstellen. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn die Gesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet wird, Dritte mit Aufgaben zu beauftragen, die ganz oder teilweise den Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs entsprechen. Hat der Auftraggeber eine vorzeitige Beendigung zu vertreten, behält der Auftragnehmer seinen vollen Honoraranspruch. Anderenfalls hat er Anspruch auf einen den bereits erbrachten Leistungen entsprechenden Teil seiner Vergütung. Umrechnungskurs von 1,30 USD/Euro erhält der Auftragnehmer ein in Euro zu leistendes Honorar in Höhe von € 24.615 zuzüglich 0,04% der insgesamt bei Fondsschließung über $ 80 Mio. hinausgehenden zur Mittelverwendungskontrolle auf dem Einzahlungskonto eingegangenen Einzahlungen von Anlegern. Das Honorar wird sofort in Höhe eines Teilbetrages von € 15.000 fällig und mit dem Restbetrag nach Abschluss der Mittelverwendungskontrolle und Vorlage des Schlussberichts. Sollte die gesetzliche Umsatzsteuer anfallen, trägt diese der Auftragnehmer. § 10 Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien entfalten keine Rechtswirksamkeit, können insbesondere nicht die Bedeutung eines Verzichtes auf die Einhaltung der Schriftformklausel haben. § 11 Wirksamkeitsklausel Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige und wirksame, der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Vereinbarung zu treffen. § 12 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Köln. § 13 Auftragsdurchführung Für die Auftragsdurchführung gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des IDW in der Fassung vom 01.01.2002. Atlanta, den 13.12.2012 Köln, den 13.12.2012 ................................................ ...................................... Jamestown 28, L.P. § 9 Vergütung /Honorar Für die Treuhandtätigkeit wird ein Honorar in Abhängigkeit vom eingeworbenen Eigenkapital der Gesellschaft wie folgt vereinbart: Gemäß Punkt 4.2.a) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft ist im Rahmen des öffentlichen Angebotes an JAMESTOWN 28 die Ausgabe von 80 Mio. bis 500 Mio. A-Anteilen zu jeweils $ 1 vorgesehen. Basierend auf einem fixierten vertreten durch Jamestown L.P., Senator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Thomas Wahlen vertreten durch Jamestown Properties Corp., vertreten durch Christoph Kahl, Director and Vice President 63 Informationen zum Fernabsatz gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB 1. Allgemeine Informationen (Identität des Unternehmers und ladungsfähige Anschriften) 1.1 Prospektherausgeber JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, Marienburger Str. 17, D-50968 Köln, Tel.: 0221/3098-0, Fax: 0221/3098100. Eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 21384. Vertreten durch die Geschäftsführer: Christoph Kahl, Dr. Michael Huf, Jochen Stockdreher, Dr. Jürgen Gerber. 1.2 Beteiligungsgesellschaft JAMESTOWN 28, L.P., One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta/Georgia 30339, USA, Tel.: 001-770/805-1000, Fax: 001-770/805-1001. Eingetragen bei dem zuständigen Secretary of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer 12095064. Vertreten durch ihren General Partner: JAMESTOWN, L.P., One Overton Park, Twelfth Floor, 3625 Cumberland Boulevard, Atlanta/Georgia 30339, USA, Tel.: 001770/8051000, Fax: 001-770/805-1001. Eingetragen bei dem zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer 0632002. Diese wiederum vertreten durch ihren General Partner: JAMESTOWN Properties Corporation, unter gleicher Anschrift wie JAMESTOWN, L.P. Eingetragen bei dem zuständigen Secretary of State of the State of Georgia in Atlanta unter der Kontrollnummer K912601. Vertreten durch: Christoph Kahl, Köln: Director und Vice President; Matt M. Bronfman, Atlanta: President, Weitere Vice Presidents: Michael Phillips, J. Ben Gainey, Katharine Kelley, Gretchen E. Nagy, Matthew S. Rendle, D. Lee Wright, alle Atlanta, und Dr. Michael Huf, Köln. 1.3 Vertriebspartner Die ladungsfähige Anschrift und weitere Informationen zum jeweiligen Vertriebspartner ergeben sich aus den Beitrittsdokumenten. 64 2. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage 2.1Beteiligungsangebot Die Anleger beteiligen sich als Gesellschafter an der JAMESTOWN 28, L.P. (im Folgenden „JAMESTOWN 28“), einer US-Limited Partnership. Die wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind im Kapitel „Das Angebot im Überblick“ beschrieben (S. 2 ff.). 2.2 Zustandekommen des Vertrages, Zahlung und Erfüllung Der Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin (siehe Verkaufsprospekt Seite 22 unter „Beitritt des Anlegers“ und Ziffer 4.4 des Gesellschaftsvertrags). Die Einzahlung der gemäß Beitrittserklärung fälligen, grundsätzlich in US-Dollar zu erbringenden Gesamtzahlung ist auf das im Verkaufsprospekt angegebene Einzahlungskonto zu leisten. Mit dem Beitritt erwirbt der Anleger Kommanditanteile der Gesellschaft. Für weitere Einzelheiten zu Zahlung und Erfüllung wird auf Seite 22 unter „Beitritt des Anlegers“ des Verkaufsprospektes verwiesen. 2.3 Gesamtpreis einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern Der vom Anleger zu bezahlende Gesamtpreis entspricht dem von ihm gezeichneten Eigenkapitalbetrag plus 5% Agio. Der Gesamtpreis wird in der Beitrittserklärung in der Zeile „Gesamtzahlung US-$“ ausgewiesen. Die Fondskosten werden von der Beteiligungsgesellschaft getragen und betragen insgesamt 5% der Kapitaleinlagen zzgl. Agio in Höhe von 5% der Kapitaleinlagen, zahlbar an die Komplementärin. Diese Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: Kosten der Eigenkapitalbeschaffung in Höhe von 4% der Kapitaleinlagen, zuzüglich Agio in Höhe von 5% der Kapitaleinlagen, woraus alle Gebühren an Vermittler für deren Vermittlung von Anlegern zu zahlen sind, und weitere Kosten in Höhe von 1% der Kapitaleinlagen. Die Komplementärin übernimmt im Gegenzug alle eigenen Aufwendungen bei der Prüfung von Investitionsgelegenheiten für die Gesellschaft, Drittkosten für Due Diligence nicht von der Gesellschaft angekaufter Immobilien und Gründungskosten, u.a. für Rechtsanwälte und Steuerberater in den Vereinigten Staaten und in Deutschland, die Druckkosten für den Prospekt und die Gebühren für den Mittelverwendungskontrolleur. Zu den Einzelheiten der Fondskosten siehe Seite 21 des Verkaufsprospekts und Punkt 7.4 des Gesellschaftsvertrags. Die Vermögensverwaltungsgebühr beträgt 0,6% p.a. der auf das jeweilige Anlageobjekt entfallenden Kapitaleinlagen der Gesellschaft. Die Fondsmanagementgebühr beläuft sich ab 1. April 2013 auf 0,4% p.a. des bis 31.12.2014 in JAMESTOWN 28 investierten Eigenkapitals. Beide Gebühren steigen um 3% p.a. ab 01.01.2014. Zusätzlich erzielt der Fonds Zinseinnahmen, die im Wesentlichen aus der Zwischenanlage der Barüberschüsse bis zum Termin der Ausschüttung resultieren. Auf der anderen Seite entstehen Kosten für die amerikanischen und deutschen Steuererklärungen der Gesellschaft sowie die Wirtschaftsprüferberichte und zusätzlich die Kosten der Fondsverwaltung. Der Gesellschaftsvertrag JAMESTOWN 28 sieht vor, dass die Komplementärin alle vorgenannten Kosten zu tragen hat und dafür die Zinseinnahmen des Fonds erhält. Außerdem erhält die Komplementärin eine Veräußerungsgebühr in Höhe von 3 % des Bruttoverkaufspreises des veräußerten Objektes (oder des auf die Gesellschaft entfallenden Anteils, falls das Objekt nicht zu 100 % im Besitz der Gesellschaft ist) und muss hieraus Drittmaklergebühren begleichen. Für alle zusätzlichen Leistungen, die von der Komplementärin oder einem mit JAMESTOWN verbundenen Unternehmen zusammen mit oder anstelle von Dritten erbracht werden (beispielsweise Gebäudeverwaltung oder Vermietung eines Objektes), müssen die Gesamtgebühren, die an sämtliche Parteien einschließlich der Komplementärin und des betreffenden mit JAMESTOWN verbundenen Unternehmens gezahlt werden, marktüblichen Sätze entsprechen. Weitere Einzelheiten zu Kosten der Beteiligungsgesellschaft siehe Punkt 8.6 des Gesellschaftsvertrags. Bei einer Übertragung seiner Beteiligung hat der Anleger eine Verwaltungsgebühr von $ 0,05 pro Anteil an die Komplementärin zu zahlen. Im Falle einer Umschreibung von Anteilen im Wege der Erbrechtsfolge fällt eine aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr an, die von den Erben zu entrichten ist. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dritten gegenüber ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Eigenkapitalbetrag geleistet ist. Eigenkapitalzahlungen führen gemäß US-Recht regelmäßig nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung. Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung wird auf die Angaben im Verkaufsprospekt, hier insbesondere auf Seite 26 ff. verwiesen. Die jährliche Abgabe einer persönlichen US-Steuererklärung ist obligatorisch und wird von der JAMESTOWNTochtergesellschaft JT Tax Services, L.P. in der Regel für derzeit € 150 p.a. angeboten. Es ist möglich, dass vom Anleger in den USA oder in Deutschland Steuerzahlungen zu leisten sind, ohne dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung erfolgt. Eigene Kosten (z.B. für Bankgebühren für die Gesamtzahlungen und Ausschüttungen, Kommunikations-, Steuerberatungs- oder Reisekosten) hat der Anleger selbst zu tragen. 2.4 Laufzeit der Beteiligung Der Fonds endet mit dem Verkauf des letzten Anlageobjektes. Dies ist in einem Zeitraum von sieben bis zwölf Jahren beabsichtigt. Tatsächlich kann sich ein kürzerer oder ein längerer Zeitraum ergeben. Die Gesellschaftsanteile dürfen nur mit Zustimmung der Komplementärin abgetreten, verpfändet, dinglich belastet, verkauft oder anderweitig veräußert werden. Abtretungen dürfen nicht zu einem Verstoß gegen Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika führen. Bei der Übertragung von Anteilen fällt die unter Punkt 2.3 dieses Dokuments dargestellte Verwaltungsgebühr an. Weitere Einzelheiten zu Übertragungsbeschränkungen sind auf Seite 25 f. des Verkaufsprospekts und in den Punkten 12.1, 12.2 und 12.6 des Gesellschaftsvertrages aufgeführt. Für bestimmte persönliche Notfälle hat der Anleger ein Rückgaberecht zu 100% des vom Anleger gezeichneten Eigenkapitals (ohne Agio). Zur Ausübung des Rückgaberechts hat der Kommanditist entsprechende Nachweise zu erbringen und eine Verwaltungsgebühr von derzeit ca. € 300 zu entrichten. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Seite 25 des Verkaufsprospektes und die Punkte 12.3 und 12.4 des Gesellschaftsvertrages verwiesen. 65 2.5 Vertragliche Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen Im Falle des Verzugs mit einem Teilbetrag der Zeichnungssumme kann die Komplementärin verlangen, dass alle Anteile an JAMESTOWN 28 zurückgegeben oder auf eine von der Komplementärin benannte Person übertragen werden. Der im Verzug befindliche Anleger erhält pro Anteil von jeweils $ 1,00 einen Betrag von $ 0,80 abzüglich des in Verzug befindlichen Teilbetrags. Zu den Einzelheiten vergleiche Seite 23 des Verkaufsprospekts und Punkt 4.3 des Gesellschaftsvertrags. Ein ordentliches Kündigungsrecht steht den Anlegern nicht zu. Fonds schließen, wenn das maximal vorgesehene Eigenkapital eingeworben ist. Es ist vorgesehen, ein Emissionsvolumen in Höhe von $ 250 Mio. zuzüglich 5% Agio zu platzieren, so dass der Fonds über ein Eigenkapital in Höhe von $ 250 Mio. verfügen wird. Diese Plangröße kann angepasst werden, das Eigenkapital des Fonds wird jedoch $ 80 Mio. nicht unterschreiten und bei maximal $ 500 Mio. liegen. Die exakte Höhe wird erst mit Schließung der Emission ermittelt. 2.9 Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde 2.9.1Prospektherausgeber 2.6 Spezielle Risiken Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung können erhebliche negative Abweichungen gegenüber heutigen Erwartungen eintreten. Die speziellen Risiken der Beteiligung sind im Kapitel „Risiken“ (Seite 6 ff.) ausführlich dargestellt. 2.7 Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen Die versprochene Leistung ist mit dem Beitritt und dem damit erfolgten Erwerb der Kommanditanteile an der Gesellschaft (vgl. oben Punkt 2.2) erbracht. Nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin besteht kein Leistungsvorbehalt. 2.8 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen insbesondere des Angebots Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der hier zur Verfügung gestellten Informationen besteht nicht. Die hierin zur Verfügung gestellten Informationen sind in Verbindung mit dem Verkaufsprospekt vom 23.01.2013 zu verstehen. Für den Inhalt des Verkaufsprospekts sind nur die bis zum Datum der Aufstellung (23.01.2013) bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die im Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellten Informationen gelten nur im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile von JAMESTOWN 28 selbst, auf einen Erwerb der Anteile im Zweitmarkt finden sie keine Anwendung. Die Schließung des Fonds ist spätestens für den 31.12.2014 vorgesehen. Die Komplementärin muss den 66 Gegenstand des Unternehmens der JAMESTOWN USImmobilien GmbH ist die Konzeption und Vermittlung von Kapitalanlagen insbesondere in Nordamerika. 2.9.2 Die Beteiligungsgesellschaft Der wesentliche Gegenstand des Unternehmens des JAMESTOWN 28, L.P. ist Punkt 3.1 des Gesellschaftsvertrages zu entnehmen. 2.9.3Aufsichtsbehörde Eine Aufsichtsbehörde für die oben genannten Gesellschaften besteht nicht. 2.10 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Da die Beteiligungsgesellschaft US-Recht unterliegt, richten sich gerichtliche Auseinandersetzungen nach dortigen Rechtsgrundsätzen. Allerdings ist im Gesellschaftsvertrag des JAMESTOWN 28 festgelegt, dass sich die Gesellschafter für alle Streitigkeiten der Rechtsprechung der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland unterwerfen und als ausschließlichen Gerichtsstand das Landgericht Köln vereinbaren. Im Vergleich zu deutschen Fonds kann diese Struktur zu höheren Kosten führen, sollten Anleger ihre Interessen gerichtlich gegenüber der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft und Partnern verfolgen. Für Nichtkaufleute und Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gelten hinsichtlich des Gerichtstandes die gesetzlichen Vorgaben. Die Beteiligungsgesellschaft hat sich dem Verein „Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.“ angeschlossen. Näheres in Punkt 16.1 des Gesellschaftsvertrages. 2.11Vertragssprache Die Kommunikation mit dem Anleger erfolgt in deutscher Sprache. Der Verkaufsprospekt liegt in deutscher Sprache vor. Der Gesellschaftsvertrag der JAMESTOWN 28 liegt in englischer und deutscher Sprache vor, wobei die englische Fassung gemäß Punkt 16.1 des Gesellschaftsvertrages maßgebend ist. 2.12 Außergerichtliche Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsverfahrensordnung sind bei der Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle, erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main 2.13 Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen bestehen nicht. WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: JAMESTOWN US-Immobilien GmbH · Marienburger Str. 17 · 50968 Köln oder per Fax an: 0221/3098-175 oder per E-Mail an: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsüberlassungen) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung 67 Glossar (Das Glossar erläutert wesentliche Begriffe, die im Prospekttext benutzt werden.) A-Anteil Siehe „Kommanditanteil“ Abschreibung, steuerliche Gleichbleibender jährlicher, vom Gesetzgeber vorgegebener Betrag, um den sich der Buchwert abnutzbarer Gegenstände mindert. In den USA bei Immobilien über 39 Jahre (siehe Seite 26 „Steuerliche Grundlagen“). Abschreibung, wirtschaftliche Tatsächlicher Wertverlust abnutzbarer Gegenstände, hier der Immobilie, durch Abnutzung und Verschleiß (siehe Seite 9). Agio Ein Aufgeld von $ 0,05 pro Kommanditanteil, das von den Anlegern für alle von der Gesellschaft ausgegebenen A-Anteile an die Gesellschaft zu entrichten ist. Die AgioZahlungen gelten nicht als Kapitaleinlagen. Anleger An JAMESTOWN 28 als Limited Partner bzw. Kommanditist beteiligter Investor. Anschlussvermietung Vermietung einer Fläche nach Ablauf der Mietvertragsfestlaufzeit. Ausschüttung Barauszahlung des an die Anleger zu verteilenden Barüberschusses der Gesellschaft. B-Anteil Siehe „Kommanditanteil“ Beitrittsannahme Der Beitritt zur Gesellschaft erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin, die JAMESTOWN, L.P. Beitrittserklärung Unterschriebene Erklärung des Unterzeichners, mittels der ausgefüllten Beitrittsdokumente der Gesellschaft JAMESTOWN 28 als Kommanditist beitreten zu wollen. Anbieter = JAMESTOWN US-Immobilien GmbH Blindpool Der Anbieter konzipiert den Fonds und bietet die A-Anteile öffentlich an. Fonds, dessen Anlageobjekte – hier die zu erwerbenden Immobilien – zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Anfängliche Vorzugsausschüttung Auf die Kapitaleinlagen des Anlegers wird vom individuellen Einzahlungsdatum (Datum der Wertstellung) bis zum 31.12.2013 eine anfängliche Vorzugsausschüttung von 1,5% berechnet. Angepasste Kapitaleinlage Kapitaleinlage von anfänglich $ 1,00 je A-Anteil, gemindert um die an Anleger anteilig ausgeschütteten Beträge aus Nettoerlösen aus Verkauf oder Refinanzierung von Anlageobjekten sowie gemindert um sonstige anteilige Rückzahlungen von Kapitaleinlagen. 68 Diversifikation Die Streuung des Fondsvermögens durch den Erwerb mehrerer Immobilien unterschiedlicher Nutzungsarten, an verschiedenen Standorten und mit unterschiedlichen Mietern. Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) Vertrag zwischen Deutschland und den USA, der vermeiden soll, dass die gleichen Einkünfte in beiden Staaten voll besteuert werden (siehe Steuerliche Grundlagen, Seite 26 ff.). Due Diligence Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse der Immobilie und eine fundierte Bewertung beim Ankauf eines Anlageobjektes. Gesellschaft = Emittentin = Fonds = JAMESTOWN 28, L.P. Eine Kommanditgesellschaft („Limited Partnership“) nach dem Recht des Bundesstaates Georgia. Gesellschafter Eigenkapitalbetrag US$-Betrag, welcher der Anzahl der A-Anteile zu je $ 1,00 an JAMESTOWN 28 entspricht, die der Anleger gemäß Beitrittserklärung erwirbt. Emittentin = JAMESTOWN 28, L.P. = Gesellschaft = Fonds Die Emittentin gibt Fondsanteile aus. Fonds Eine Gesellschaft – hier JAMESTOWN 28, L.P. – zur Sammlung und Bündelung von Investorengeldern zur Verwirklichung eines einheitlichen Investitionszwecks. Freibetrag, persönlicher Von der Einkommensbesteuerung in den USA ausgenommener Betrag, der natürlichen Personen gewährt wird und im Jahr 2013 $ 3.900 beträgt (jährliche Anpassung nach Lebenshaltungskostenindex, S. 27) Fungibilität Handelbarkeit von Gesellschaftsanteilen. Die Komplementärin und die Kommanditisten bilden zusammen die Gesellschafter der JAMESTOWN 28, L.P. Investiertes Eigenkapital Siehe „Eigenkapitalbetrag“ IRC Internal Revenue Code bzw. US-amerikanisches Einkommensteuergesetz. JAMESTOWN = JAMESTOWN, L.P. = General Partner = Komplementärin = Gründungsgesellschafterin JAMESTOWN, L.P., eine Kommanditgesellschaft („Limited Partnership“) nach dem Recht des Bundesstaates Georgia, die Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) bzw. General Partner des Fonds ist. Joint Venture In der Partnerschaft mit einem oder mehreren Dritten gehaltene Beteiligung von JAMESTOWN 28 an einer Objektgesellschaft, die Eigentümerin einer oder mehrerer Immobilien ist oder in Immobilien investiert. Gebundene Kapitaleinlage Nach Beitrittsannahme eingezahltes Kapital ggf. zuzüglich weiterer Einzahlung bis zum 31.12.2014 abzüglich erfolgter Rückzahlung aus Art. 7.4 und Verkaufserlösen gem. Art. 6.1 b (iii). Kapitaleinlage Vom betreffenden Kommanditisten für die von ihm erworbenen A-Anteile an die Gesellschaft gezahlte Eigenkapitalbeträge (ohne Agio). General Partner Kommanditanteil bzw. Anteil Siehe „JAMESTOWN, L.P.“ Kommanditanteil an JAMESTOWN 28, L.P., wobei es AAnteile von jeweils $ 1,00 und B-Anteile gibt. Gesamtzahlung A-Anteile: Während der Emissionsphase werden für bis zu $ 500 Mio. A-Anteile von Privatanlegern eingeworben. Insgesamt zu leistender Eigenkapitalbetrag zuzüglich 5% Agio. B-Anteile: Zum Emissionsbeginn hat die Komplementärin B-Anteile gezeichnet, die zu späteren Zeitpunkten entsprechend der Investitionsstrategie für Zwecke der Gesellschaft eingezahlt und in A-Anteile umgewandelt werden. 69 Kommanditist = Limited Partner Mittelverwendungskontrolle/-kontrolleur Der Kommanditist ist, im Gegensatz zur Komplementärin, der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (siehe Punkt 4.4 des Gesellschaftsvertrages) Die Senator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, kontrolliert, ob die von den Anlegern auf das JAMESTOWN 28 Einzahlungskonto Nr. 483 018 800 bei der Deutschen Bank AG Köln gezahlten Eigenkapitalbeträge zweckgerecht verwendet werden. Näheres auf Seite 23 f. des Prospektes. Komplementärin Persönlich haftende Gesellschafterin bzw. General Partner des Fonds, hier JAMESTOWN, L.P. Hebel-Effekt Die Erhöhung der Eigenkapitalrendite durch Fremdfinanzierung von Investitionen, deren Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzins liegt, wird als „Hebel-Effekt“ bezeichnet. Limited Partner Siehe „Kommanditist“ Liquiditätsreserve Bar- bzw. Sicherheitsreserve des JAMESTOWN 28, in die laufende Mehrüberschüsse eingestellt werden. MAI-Schätzgutachten Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie, erstellt von einem Mitglied des größten Schätzgutachterverbandes der USA; MAI = Member Appraisal Institute (siehe Seite 19). Marktmiete Ortsübliche Miete, die bei Neuvermietungen aktuell für vergleichbare Objekte erzielt wird. Mietausfall, kalkulatorischer Mietausfallansatz bei Mieterwechsel bzw. aus anderen Gründen (genereller Mietausfall). Multiplikator Faktor x, mit dem der Barüberschuss vor Kapitaldienst bzw. die „Nettojahresmiete“ multipliziert wird, um einen Verkaufswert zu errechnen; der Kehrwert ergibt die Nettoanfangsrendite eines Objektes (Beispiel: Multiplikator 14,3 = 7%). Nettoanfangsrendite Siehe die Erläuterung bei „Multiplikator“. Nettoerlös Erlös aus dem Verkauf eines Anlageobjektes nach Abzug des Hypothekensaldos und aller Kosten, vor Steuern (siehe Seite 24). Objektausgaben Summe aus Betriebskosten, Grundsteuer, Verwaltergebühr, Vermietungsaufwand und Rücklagenaufstockung. Progressionsvorbehalt Das steuerliche Ergebnis aus der Beteiligung an JAMESTOWN 28 wird bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes zum in Deutschland steuerpflichtigen Einkommen addiert, und der daraus resultierende Steuersatz wird dann auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen (also ohne die Einkünfte aus JAMESTOWN 28) angewandt (siehe Seite 30 f.). Rückgaberecht Mieterbonität Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Mieters. 70 Recht des Anlegers, in bestimmten persönlichen Notsituationen seine Kommanditanteile auf Basis der Angepassten Kapitaleinlage und abzüglich einer Abwicklungsgebühr zurückgeben zu können (siehe Seite 25). Schätzgutachten Zeichnungsbetrag Siehe „MAI-Schätzgutachten“. Betrag, welcher der Anzahl der A-Anteile zu je $ 1,00 an JAMESTOWN 28 entspricht, die der Anleger gemäß Beitrittserklärung zeichnet, Mindestbeteiligung $ 30.000, für Anleger mit US-Steuernummer $ 20.000; höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 teilbar sein (s. Seite 42). Square Foot (sqf) US-amerikanische Flächenangabe; 1 sqf entspricht rd. 0,0929 qm bzw. 1 qm entspricht 10,7639 sqf. US Securities Act US-amerikanisches 1933. Kapitalanlegerschutzgesetz von Verkehrswert Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse für die Immobilie bzw. die Immobilienbeteiligung zu erzielen wäre. Verlängerungsoption Vertraglich festgelegtes Recht des Mieters, das Mietverhältnis nach Vertragsablauf für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen. Vermietungsaufwand Umbau-, Renovierungskosten und Maklerprovisionen, die bei der Neuvermietung bzw. Anschlussvermietung einer Mietfläche anfallen. Verteilte Einzahlungsvariante Bei verteilter Einzahlungsweise werden nach Annahme der Beitrittserklärung 30% des Eigenkapitals je A-Anteil plus das gesamte Agio innerhalb von vier Wochen und bis zum 31.12.2014 die restlichen 70% des Eigenkapitals fällig. Teilbeträge können zu beliebigen Zeitpunkten vorzeitig eingezahlt werden und die bei Beitritt fällige Summe kann auf Wunsch mehr als 30% plus Agio betragen. Die Berechnung des individuellen Ausschüttungsanspruchs bis 31.12.2013 erfolgt immer ab Wertstellung des Dollareinzahlungsbetrages. 71 72 Marienburger Straße 17, 50968 Köln Telefon:0221/3098-0 Telefax:0221/3098-100 E-Mail:[email protected] Internet:www.jamestown.de Sitz:Köln Kapital: € 102.258 Geschäftsführer: Dr. Jürgen Gerber, Köln Dr. Michael Huf, Köln Christoph Kahl, Köln Jochen Stockdreher, Köln Handelsregister: Köln HRB 21384 Gesellschafter sind Christoph Kahl mit einem Anteil von 75,5% und Ute Kahl, Köln, mit einem Anteil von 24,5%. Christoph Kahl ist auch Gesellschafter der JAMESTOWN, L.P. Im Auftrag und auf Kosten der Komplementärin übernimmt die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH den Vertrieb der JAMESTOWN 27 Anteile und die Betreuung der JAMESTOWN 27 Anleger in Deutschland. JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, Marienburger Straße 17, 50968 Köln, hält den vollständigen Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit (Zahlstelle). 73 JAMESTOWN 28 Investitionen in vermietete Gewerbeimmobilien in den USA Jamestown, L.P. One Overton Park · Twelfth Floor · 3625 Cumberland Boulevard Atlanta, Georgia · 30339 · Telefon: (770) 805-1000 · Telefax: (770) 805-1001 Jamestown US-Immobilien GmbH Marienburger Str. 17 · 50968 Köln · Telefon: (0221) 30 98-0 · Telefax: (0221) 30 98-100 Internet: www.jamestown.de · E-mail: [email protected] Verkaufsprospekt JAMESTOWN 28, L.P. JAMESTOWN 28 Investitionen in vermietete Immobilien in den USA Nachtrag Nr. 2 vom 02.08.2013 zum JAMESTOWN 28 Verkaufsprospekt vom 23.01.2013 und Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 (im Anhang beigefügt) Die inhaltliche Richtigkeit der im Nachtrag Nr. 2 gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). JAMESTOWN 28, L.P. Nachtrag Nr. 2 vom 02.08.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 23.01.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Limited Partnership Anteilen an der JAMESTOWN 28, L.P. Mit diesem Nachtrag Nr. 2 informiert der Anbieter und Prospektverantwortliche, die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Kahl, über eingetretene Veränderungen zum veröffentlichten Verkaufsprospekt einschließlich des Nachtrags Nr. 1 vom 20.02.2013. Dieser Nachtrag Nr. 2 wird im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung Bestandteil des Verkaufsprospekts vom 23.01.2013 einschließlich des Nachtrags Nr. 1 vom 20.02.2013, der mit Ausnahme der in diesem Nachtrag Nr. 2 aufgeführten Änderungen und Ergänzungen, seine Gültigkeit behält. JAMESTOWN US-Immobilien GmbH Sitz: Marienburger Str. 17 · 50968 Köln Inhaltsübersicht:Seite 1. Zweites Investitionsobjekt Bürokomplex Lantana 3 2. Drittes Investitionsobjekt Immobilienportfolio Millennium 12 3. Aktualisierter Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28 23 4. Aktualisierung des Kapitels Risiken 24 5. Fondsprognose JAMESTOWN 28 24 6. Verkaufshypothese und Sensitivitätsanalyse JAMESTOWN 28 25 7. Kapitalrückflussrechnung JAMESTOWN 28 27 8. Aktualisierung weiterer Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Erwerb des zweiten und dritten Investitionsobjektes 28 9. Aktualisierte Angaben zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage gemäß § 15 VermVerkProspV 31 Anhang: Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 Köln, 02.08.2013 (Datum des Nachtrags) ........................... (Christoph Kahl, Geschäftsführer) Nach § 11 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber JAMESTOWN US-Immobilien GmbH, Marienburger Str. 17, 50968 Köln oder per Fax an: 0221/3098-175 oder per E-Mail an: [email protected] zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Hiervon unberührt bleibt das den Anlegern auf S. 67 des Verkaufsprospekts bzw. auf der Beitrittserklärung beschriebene Widerrufsrecht. 2 1. Zweites Investitionsobjekt: Bürokomplex Lantana, Santa Monica, Kalifornien Kalifornien ist mit über 35 Mio. Einwohnern der mit Abstand bevölkerungsreichste Bundesstaat der USA. Die größte Stadt Kaliforniens ist die Pazifikküstenstadt Los Angeles, in deren Großraum rund 10 Mio. Einwohner in 88 Gemeinden leben. Los Angeles gilt auch als Welthauptstadt der Film- und Unterhaltungsindustrie und stellt in dieser Branche rund 75% der nationalen Arbeitsplätze. Konzerne wie Warner Brothers, Disney/ABC, DreamWorks, MGM und Paramount unterhalten hier ihren Hauptsitz. Zu den bekanntesten Orten zählen unter anderem Hollywood, Beverly Hills, Malibu, Bel Air und das direkt an der Pazifikküste gelegene Santa Monica. In dem 1875 gegründeten Santa Monica, einer eigenständigen Gemeinde, leben rund 90.000 Einwohner. Touristen, aber auch Einheimische schätzen das milde Klima, die kilometerlangen Sandstrände und die sehr gute Verkehrsanbindung. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Stadt dynamisch entwickelt und besitzt eine der wenigen Fußgängerzonen im Großraum Los Angeles. Die gute Mischung von strandnahen Wohnlagen, Shoppingpromenaden und eher individuellen Büros zieht wohlhabende und beruflich erfolgreiche Bewohner an. Auch Unternehmen aus der Medien-, Unterhaltungs-, Werbe- und Technologiebranche bevorzugen ein Umfeld wie es in Santa Monica geboten wird, gegenüber dem von Bürotürmen und vielspurigen Highways geprägten Los Angeles. Der Büromarkt in Santa Monica gehört zu den attraktivsten im Großraum Los Angeles mit überdurchschnittlichem Mietpreiswachstum und niedrigeren Leerstandsraten. In den vergangenen Jahren lag die durchschnittliche Vermietungsquote der Büroflächen bei 91%. Gemäß Marktbericht von CB Richard Ellis weist Santa Monica zum 1. Quartal 2013 die mit $ 45,64 pro Quadratmeter und Monat höchste Angebotsmiete im Großraum Los Angeles auf. Die zur Bewahrung des Charakters der Gemeinde restriktiven Bebauungsvorschriften in Santa Monica limitieren Neubauprojekte und tragen damit zum knappen Angebot an Büroflächen bei. Standort Der Bürokomplex Lantana befindet sich in Santa Monica im Media District und liegt rund fünf Kilometer vom Pazifischen Ozean und rund 20 Minuten vom internationalen Flughafen Los Angeles entfernt. Die für den Standort wichtigste Verkehrsader ist der fünf Autominuten entfernte Santa Monica Freeway, der die Gemeinde mit Los Angeles verbindet. Die Gebäude des Bürokomplexes Lantana befinden sich am vierspurigen Olympic Boulevard und dem parallel verlaufenden Exposition Boulevard zwischen Centinela Avenue und Stewart Street. Der Standort ist an das öffentliche Busnetz angebunden und ab 2015 wird zusätzlich die noch im Bau befindliche Straßenbahnlinie Expo Light Rail verkehren, die fußläufig erreichbar sein wird. Die Immobilie Der Bürokomplex Lantana besteht aus vier Bürogebäuden auf Grundstücksflächen von rund 49.600 qm. Die vier Gebäude sind zwei- und dreigeschossig und verfügen über eine vermietbare Fläche von insgesamt 45.044 qm. Baujahr/ Renovierung Miet- Vermieflächen tungsin qm stand Gebäude Adresse West 2900 Olympic Boulevard 2000 5.965 100% Center 3000 Olympic Boulevard 1959/ 2006 20.319 93% IMAX 3003 Exposition Boulevard 2000 6.411 100% South 3301 Exposition Boulevard 2008 12.349 99% 3 West Center IMAX South Bürokomplex Lantana (rot markiert) auf beiden Seiten der ab 2015 verkehrenden Straßenbahnlinie Expo Light Rail (gelb markiert); im Hintergrund der Pazifik und links der Santa Monica Freeway Der Campus befindet sich auf beiden Seiten der Expo Light Rail und teilt sich in die Bereiche Lantana Nord (Olympic Boulevard) und Süd (Exposition Boulevard) auf. Im Bürokomplex Lantana stehen Mietern und Besuchern ein Café und das bekannte Restaurant L.A. Farm zur Verfügung, außerdem 1.207 Parkplätze in zwei Tiefgaragen sowie auf den Grundstücken. Die Gebäude bieten unterschiedlich große und verschiedenartig ausgestattete Mietflächen, die den individuellen Ansprüchen vieler Mieter aus der Medien-, Unterhaltungs- und Werbebranche entsprechen. Das South Gebäude weist große zusammenhängende Geschossflächen auf, die aufgrund der effizienten Nutzungsmöglichkeit besonders von größeren Unternehmen nachgefragt werden. In allen Bürogeschossen sorgen breite Fensterfronten für viel Tageslicht. Die zahlreichen Terrassen und Balkone tragen zu der angenehmen Arbeitsatmosphäre bei. Das South Gebäude ist gemäß USStandard für nachhaltiges Bauen als Green-Building zertifiziert und verfügt über den LEED-Gold-Status. Im IMAX Gebäude ist ein Teil der Mietflächen aufgrund der sogenannten Screening Rooms – hierbei handelt es sich um kleine Kinos mit großer Leinwand – besonders inter- 4 essant für Mieter aus der Werbe-, Film- und Fernsehbranche. Hier werden die neu produzierten Clips und Filme vor einem ausgewählten Publikum gezeigt, bevor diese in den Kinos bzw. im Fernsehen Premiere feiern. In den Gebäuden West und Center sind die Mietflächen überwiegend kleiner aufgeteilt. Damit bieten diese flexible Nutzungsmöglichkeiten für zahlreiche Unternehmen aus der Medien-, Unterhaltungs-, Werbe- und Technologiebranche. Rund die Hälfte der Büroflächen im Center Gebäude werden für die Vor- und Nachbearbeitung von Film- und Fernsehproduktionen genutzt und auf kurzfristiger Basis vermietet. Für diese Flächen besteht eine hohe Nachfrage von Produzenten, um beispielsweise das Team für eine Produktion zusammenzustellen, Drehstandorte festzulegen und die Bildund Tonbearbeitung vorzunehmen. Mietflächen können hier innerhalb von 24 Stunden angemietet werden. Die Branchenkonzentration im Bürokomplex Lantana und im Media District ermöglicht den Unternehmen, in den einzelnen Produktionsschritten über kurze Wege zu kommunizieren und eng miteinander zusammenzuarbeiten, was ein einzigartiges Umfeld ergibt. Der Gutachter bezeichnet das Investitionsobjekt als eines der besten Gebäude im Media District. Beachbody wurde 1998 gegründet und ist eine private, in Vermietung / Mieter Der Bürokomplex Lantana gilt innerhalb der Film- und Werbebranche als ein beliebter Produktionsstandort, an dem u.a. Kassenschlager wie Avatar, James Bond Sky Fall, Harry Potter und populäre Fernsehserien bearbeitet wurden. Derzeit ist das Investitionsobjekt an über 20 Mieter vermietet. Die Unterhaltungs-, Werbe- und Technologieunternehmen bevorzugen im Bürokomplex Lantana – wie auch ansonsten im Media District – Mietvertragslaufzeiten von fünf und sieben Jahren; zehnjährige und darüberhinausgehende Mietvertragslaufzeiten sind eher die Ausnahme. Der Vermietungsstand beträgt derzeit 97%. Die flächenmäßig größten Mieter sind: die über Dauerwerbesendungen im Fernsehen verkauft werden. Neben dem Kerngeschäft der DVD-Produktion verkauft das Unternehmen über seinen Onlineshop Fitnessgeräte, Nahrungsergänzungsmittel, Diätprogramme und Kosmetikprodukte. Das 1967 gegründete Unternehmen IMAX ist ein börsennotiertes kanadisches Kinounternehmen mit einem Umsatz von $ 284,3 Mio. in 2012. Neben der Entwicklung von Filmen produziert das Unternehmen Projektions- und Soundsysteme. IMAX gilt als Pionier der 3D-Kinotechnik. Zusammen mit seiner hochwertigen Kinoausstattung er- Prognose Mieter den USA bekannte, Produktionsfirma von Fitness-DVDs, Mietfläche in qm Laufzeit möglichte IMAX den Einzug von dreidimensionalen Kinofilmen und etablierte diese Technik als weltweiten Standard. Das Unternehmen betreibt die Mehrzahl der 731 Kinos Beachbody 8.544 12/2018* IMAX 6.131 02/2025* Adconion Media Group 3.685 11/2015 Todd Soundelux 3.218 12/2017 Das in 2004 gegründete Privatunternehmen Adconion Dick Clark Productions 2.341 11/2017 Media Group mit 24 Standorten in 20 Ländern unterhält *Beachbody und IMAX haben eine Kündigungsoption zum Dezember 2016 bzw. Februar 2015. Wie der Gutachter unterstellt auch JAMESTOWN in der Prognose, dass beide Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. in 53 Ländern nicht selbst, sondern stellt die besondere Technik gegen Lizenzgebühr zur Verfügung. eine der größten Plattformen für die Vermarktung digitaler Inhalte. Hierbei tritt das Unternehmen als Online Vermarkter sowohl für Bannerwerbung als auch Werbetrailer auf. IMAX Gebäude 5 Todd Soundelux ist seit mehr als 50 Jahren in der Filmindustrie tätig. Das sich ebenfalls im Privateigentum befindende Unternehmen ist Spezialist für innovative Soundeffekte und Musikunterlegung für Film- und Fernsehproduktionen. Hierfür wurde Todd Soundelux bisher 54 Mal für einen Oscar nominiert und konnte die begehrte Auszeichnung 23 Mal gewinnen. Dick Clark Productions wurde 1957 gegründet und befindet sich im Privateigentum. Die Produktionsfirma unterhält ihren Hauptsitz im Bürokomplex Lantana. Zu den bekanntesten Produktionen gehören die jährliche „Golden Globe“ Preisverleihung, die „American Music Awards“ sowie South Gebäude 6 die Übertragung der alljährlichen Silvesterfeier am Times Square in New York City. Finanzkennzahlen zu den privat gehaltenen Unternehmen sind nicht verfügbar. Bestätigung durch Schätzgutachten Zur Plausibilisierung des Kaufpreises von $ 313,7 Mio. hat die Komplementärin ein MAI-Schätzgutachten bei CB Richard Ellis (CBRE) in Auftrag gegeben. Das Gutachten vom 10.07.2013 weist per 13.06.2013 einen Verkehrswert in Höhe von $ 315,0 Mio. aus. Damit hat der Schätzgutachter die Angemessenheit des Kaufpreises bestätigt. den Prognose-Rechnung aufgrund eigener Kenntnisse Einnahmen-und Ausgaben-Prognose für den Bürokomplex Lantana und Erfahrungen Marktmieten ermittelt und eine Vielzahl weiterer Annahmen z.B. über Inflation, Vermietungsauf- Die Einnahmen- und Ausgaben-Prognose basiert auf den abgeschlossenen Mietverträgen, geschätzten Ausgaben sowie zahlreichen Annahmen und Erwartungen. Wie der Schätzgutachter hat auch JAMESTOWN in der folgen- wand und Mietertreue getroffen. Der Vergleich von Einzelpositionen ist wenig aussagekräftig. Das Ergebnis aller Annahmen jedoch führt über einen längeren Zeitraum zu Einnahmen- und Ausgaben-Prognose Bürokomplex Lantana - Prognose Angaben in Tsd. $ jeweils am Ende der Periode Objektebene 2013* 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024** Beachbody 2.059 5.108 5.294 5.489 5.691 5.888 5.990 6.140 6.324 6.514 6.709 6.911 1.2 IMAX 1.287 3.166 3.261 3.359 3.459 3.563 3.670 3.780 3.894 4.010 4.131 4.255 1.3 Adconion Media Group 741 1.825 1.880 1.936 1.994 2.087 2.584 2.655 2.735 2.817 2.901 2.988 1. Basismieteinnahmen 1.1 1.4 Todd Soundelux 689 1.685 1.778 1.778 1.811 1.911 1.911 1.947 2.394 2.454 2.527 2.603 1.5 Dick Clark Productions 762 1.823 1.644 1.693 1.747 1.805 1.860 1.915 1.973 2.035 2.192 2.258 1.6 1.7 1.8 sonstige Mieter 3.961 10.138 10.463 10.775 11.580 12.079 12.509 12.994 13.439 13.874 14.281 14.767 Basismieteinnahmen gesamt 9.499 23.744 24.320 25.029 26.282 27.334 28.524 29.431 30.758 31.704 32.741 33.781 kalkulatorischer Mietausfall/ Leerstand -1.074 -2.146 -993 -1.050 -2.846 -1.256 -3.324 -2.171 -1.730 -1.830 -2.159 -2.132 Umlagen und sonstige Einnahmen Einnahmen gesamt 1.674 3.889 4.252 4.623 4.685 4.887 3.008 3.328 3.459 3.709 3.572 3.469 10.099 25.487 27.578 28.602 28.121 30.965 28.209 30.589 32.487 33.582 34.154 35.118 -11.627 2. Objektausgaben 2.1 Betriebskosten/Grundsteuer -3.904 -9.121 -9.499 -9.773 -9.930 -10.289 -10.341 -10.671 -10.967 -11.238 -11.357 2.2 Vermietungsaufwand und Gebäudeinvestitionen -1.986 -2.344 -1.466 -1.335 -5.049 -1.040 -5.138 -3.060 -1.954 -1.787 -2.212 2.3 Entnahme Reservekonto/Rücklage 0 1.223 0 0 2.244 0 1.534 0 0 0 0 2.4 Finanzierung durch B-Anteile 0 0 0 0 0 0 1.247 3.559 1.091 180 0 Objektausgaben gesamt -5.890 -10.242 -10.965 -11.108 -12.735 -11.329 -12.699 -10.172 -11.829 -12.845 -13.570 3. Kapitaldienst gesamt -2.778 -6.418 -6.418 -6.418 -6.418 -8.993 -11.280 -11.280 -11.280 -11.280 -11.280 4. Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühr -772 -1.446 -1.490 -1.534 -1.580 -1.628 -1.676 -1.743 -1.843 -1.913 -1.973 Barüberschuss zur Verteilung 659 7.380 8.706 9.542 7.387 9.016 2.554 7.394 7.535 7.544 7.331 23.492** 140.402 140.402 140.402 140.402 140.402 140.402 141.714 145.461 146.610 146.799 146.799 7.371 7.371 7.371 7.371 7.371 7.371 7.440 7.637 7.697 7.707 9 1.335 2.171 16 1.645 -4.817 -46 -102 -153 -376 5. nachrichtlich: 6. Anteil des Fondseigenkapitals 7. 5,25% des anteiligen Eigenkapitals 8. Differenz pro Jahr (Zeile 5. minus Zeile 7.) * Ab 01.08.2013 ** Werte für die Verkaufshypothese mit einem Nettomietüberschuss von $ 23,492 Mio. für 2024 7 -11.627 einer bestimmten Höhe des Barüberschusses vor Kapitaldienst. Über einen Prognose-Zeitraum von 2014 bis 2023 beträgt der Barüberschuss vor Kapitaldienst in dem Gutachten von CBRE $ 179,918 Mio. gegenüber der JAMESTOWN-Prognose für den gleichen Zehnjahreszeitraum von $ 171,202 Mio. insbesondere für Vermietungsaufwendungen und Liqui In der Prognose (Zeile 1.7) sind ein kalkulatorischer Miet ausfall/Leerstand sowie mietfreie Zeiten bei Mieterwechsel geschätzt. Diese betragen über den Prognosezeitraum im Durchschnitt 7,11% der Basismieteinnahmen. In der Position 1.8 (Umlagen und sonstige Einnahmen) sind im Wesentlichen umlagefähige Betriebskosten und Parkeinnahmen enthalten. Das Budget 2013 wurde auf Basis der Daten der Vorjahre und der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen aufgestellt. Größte Betriebskosten sind Grundsteuern, Personal- und Büroraumreinigungskosten sowie Versor gungsleistungen. Die Gebäudeverwaltung erfolgt durch ein JAMESTOWN-Tochterunternehmen für eine Gebühr von 2,5% der gesamten Einnahmen. Im Juli 2018 endet die Laufzeit für das auf den Seiten 10 Diese Gebühr ist in den Betriebskosten berücksichtigt. Entnahmen aus dem Reservekonto (Zeile 2.3) erfolgen Center Gebäude 8 ditätsausgleich. Für diese Zwecke sind darüber hinaus in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt $ 6,1 Mio. B-Anteile in der Prognose berücksichtigt, wodurch sich das anteilige Fondseigenkapital, einschließlich Fondskosten, auf $ 146,8 Mio. erhöht. und 11 beschriebene Hypothekendarlehen. Hinsichtlich der Anschlussfinanzierung wurden einmalig anfallende Finanzierungsgebühren in Höhe von 0,25% des Darlehensbetrages sowie ein jährlicher Schuldendienst in Höhe von $ 11,280 Mio. bzw. 6,0% p.a. bezogen auf die Darlehenshöhe von $ 188,0 Mio. – tilgungsfrei – unterstellt. Nach Abzug der gesellschaftsvertraglichen Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühren ergibt sich der ausschüttungsfähige Barüberschuss zur Verteilung (Zeile 5.). Weisen die weiteren Investitionsobjekte eine entsprechen de Wirtschaftlichkeit auf, ergeben sich ab 2014 auf Fondsebene ausreichende Barüberschüsse für 5,25% p.a. Aus- schüttung vor Steuern, bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio, an die Anleger. Verkaufshypothese JAMESTOWN ist der Ansicht, dass geschlossene US-Im mobilienfonds in der Regel in einem Zeitraum von sieben bis zwölf Jahren wieder durch Verkauf aller Immobilien aufgelöst werden sollten. Der richtige Verkaufszeitpunkt ergibt sich aus zwei Faktoren: Zum einen sollte die Situation für Verkäufer auf dem Immobilienmarkt günstig sein, was unter anderem vom allgemeinen Kapitalmarkt mit beeinflusst wird. Zum anderen bestimmt die konkrete Entwicklung der betreffenden Immobilie und ihres Standortes, wann der Verkauf attraktiv ist. Verkaufsüberlegungen werden hier für Ende 2023 angenommen. Grundlage der Käuferüberlegungen ist der Nettomietüberschuss im Jahr 2024. Der vom Käufer bezahlte Preis wird durch den Multiplikator bezogen auf diesen Nettomietüberschuss bestimmt. Die Höhe des Multiplikators in rund zehn Jahren ist nicht vorhersehbar. Dieser hängt von der Einschätzung des Käufers hinsichtlich Qualität, Lage und zukünftiger Ertragskraft des Kaufobjektes und der Situation auf dem Immobilienmarkt ab (je besser diese Einschätzung, desto höher der erreichbare Multiplikator). Die Komplementärin JAMESTOWN, L.P. hat die alleinige Entscheidungsbefugnis zum Verkauf des Investitionsobjektes. Verkaufshypothese Bürokomplex Lantana am Ende des Jahres 2023 (alle Beträge in Tsd. $) - Prognose Nettomietüberschuss $ Verkauf zum Multiplikator 23.492 23.492 23.492 14,50 15,50 16,50 Bruttoverkaufspreis $ 340.627 364.119 387.610 abzgl. Verkaufsnebenkosten (4%) $ -13.625 -14.565 -15.504 abzgl. Hypothekenvaluta $ -188.000 -188.000 -188.000 Nettoerlös zur Verteilung $ 139.002 161.554 184.106 Eigenkapital zum Verkaufszeitpunkt $ 146,80 Mio. Für den Verkauf des Bürokomplexes Lantana Ende 2023 wird entsprechend der Prognose für 2024 ein Nettomietüberschuss in Höhe von insgesamt $ 23,492 Mio. unterstellt. In drei Verkaufsszenarien werden die Auswirkungen von unterschiedlichen Multiplikatoren dargestellt. Zum Vergleich: Das vorgenannte Gutachten von CBRE geht von einem Bruttoverkaufspreis im Mai 2023 von $ 390 Mio. aus. Der Nettoerlös aus dem Verkauf steht dem Fonds als Liquidität zur Verfügung. Falls die Ergebnisverteilung der Fondsebene anteilig auf die vorgenannten JAMESTOWN 28 Nettoerlöse aus dem Investitionsobjekt Bürokomplex Lantana angewandt wird, würden die Anleger in der mittleren Variante ein Verkaufsergebnis von 110%, ansonsten 94,7% bzw. 120,3%, jeweils vor Steuern bezogen auf das anteili ge Fondseigenkapital ohne Agio erzielen. Da JAMESTOWN 28 aus mehreren Investitionsobjekten besteht, können sich in Abhängigkeit von den Verkaufsergebnissen der anderen Objekte erheblich abweichende Verkaufsergebnisse für den Anleger ergeben. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Erwerb und Finanzierung Die JAMESTOWN 28, L.P. hat am 18.07.2013 im Rahmen der Abtretung des zuvor mit der JT Acquisitions, LLC am 05.06.2013 geschlossenen Kaufvertrags die Verpflichtung zum Erwerb des Investitionsobjektes Bürokomplex Lantana übernommen. Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung haben am 26.07.2013 stattgefunden. Der Bürokomplex Lantana wird in den eigens für diesen Zweck neu gegründeten Objektgesellschaften JAMESTOWN Lantana North, L.P. (Eigentümerin der Gebäude 2900 und 3000 Olympic Boulevard) und JAMESTOWN Lantana South, L.P. (Eigentümerin der Gebäude 3003 und 3301 Exposition Boulevard) gehalten. Die Objektgesellschaften sind registriert in Form einer Limited Partnership (vergleichbar mit Kommanditgesellschaft) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware beim Secretary of State of the State of Delaware unter der Nummer 5352678 (JAMESTOWN Lantana North, L.P.) bzw. der Nummer 5353001 (JAMESTOWN Lantana South, L.P.), mit der Geschäftsadresse und Zustellungsanschrift c/o Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801. General Partner (vergleichbar mit Komplementärin) der beiden Objektgesellschaften mit einer Kapitaleinlage von jeweils $ 1.000 ist die JT Lantana North, Corp. bzw. die JT Lantana South, Corp., beide jeweils eine 100%ige Tochtergesellschaft der JAMESTOWN, L.P. An den beiden Objektgesellschaften ist jeweils als Limited Partner (vergleichbar 9 mit Kommanditist) die Fondsgesellschaft JAMESTOWN 28, L.P. mit einem Anteil von über 99,9% beteiligt. JAMESTOWN 28 hat hiermit als Limited Partner jeweils wirtschaftlich 100% der Anteile an den beiden Objektgesellschaften JAMESTOWN Lantana North, L.P. und JAMESTOWN Lantana South, L.P. (Anlageobjekt Ebene 1) erworben. Die beiden Objektgesellschaften sind Eigentümerinnen der vier Gebäude, die zum Bürokomplex Lantana (Anlageobjekt Ebene 2) gehören. Das Anlageobjekt umfasst die Investition von JAMESTOWN 28, L.P. auf den Ebenen 1 und 2. West Gebäude 10 Der Kaufpreis für den Bürokomplex betrug $ 313,7 Mio. Hinzu kamen Kaufneben- und Finanzierungskosten in Höhe von $ 2,7 Mio. Im Investitionsplan der Objektgesellschaften ist ferner eine Liquiditätsreserve in Höhe von $ 5,0 Mio. berücksichtigt. Zusammen mit Fondskosten in Höhe von 5% des Fondseigenkapitals ergibt sich ein Gesamtaufwand von $ 328,4 Mio. Der Gesamtaufwand wird durch Fondseigenkapital in Höhe von $ 140,4 Mio. und ein Hypothekendarlehen der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von $ 188,0 Mio. (d.h. 60% des Kaufpreises) finanziert. Der jähr- liche Kapitaldienst für das tilgungsfreie Darlehen beträgt $ 6,418 Mio. fest bis zum 26. Juli 2018, dies entspricht einem Zinssatz von 3,407% p.a. Als Sicherheit für das Darlehen dienen das Objekt selbst und alle Mieteinnahmen hieraus; zusätzlich garantieren die Komplementärin und der Fonds JAMESTOWN 28 der Bank die Zahlung von $ 16,5 Mio. befristet bis zum Ablauf der Kündigungsoptionen der beiden Mieter IMAX (02/2015) und Beachbody (12/2016). Sofern die genannten Mieter ihre Kündigungsoptionen ausüben, hat der Fonds auf einem an die Bank verpfändeten Konto ausreichende Mittel anzusparen, die Die nachfolgende Aufstellung zeigt den Finanz- und Investitionsplan für die beiden Objektgesellschaften JAMESTOWN Lantana North, L.P. und JAMESTOWN Lantana South, L.P. (Anlageobjekt Ebene 1), die Eigentümerinnen der Liegenschaften des Bürokomplexes Lantana (Anlageobjekt Ebene 2) sind. Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN Lantana North, L.P. und JAMESTOWN Lantana South, L.P. zusammengefasst (Bürokomplex Lantana Ebene 1) – PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ für die marktüblichen Kosten der Anschlussvermietung (z.B. Maklergebühren, Mieterausbauten) der dann freiwer- 1. Mittelherkunft 1.1. Einlagen der JT Lantana North Corp. und JT Lantana South Corp. (General Partner) 1.2. Einlagen der JAMESTOWN 28, L.P. 133.382 1.3. Auszahlung Hypothekendarlehen (1) 188.000 1.4. Gesamt 321.384 2. Mittelverwendung nose, s. Seite 7, in keinem Jahr erwartet wird), wird der 2.1. Kaufpreis für den Bürokomplex Lantana nach Kapitaldienst verfügbare Barüberschuss auf einem 2.2. Ankaufsnebenkosten 2.676 an den Kreditgeber verpfändeten Reservekonto einbehal- 2.3. Liquiditätsreserve 5.000 ten. Die Freigabe von zuvor verpfändeten Mitteln erfolgt, 2.4. Gesamt nachdem ein DSCR von mindestens 1,25 in zwei aufein- (1) Die Konditionen des von der Landesbank BadenWürttemberg begebenen Hypothekendarlehens sind auf den Seiten 10 und 11 dieses Nachtrags Nr. 2 beschrieben. denden Mietflächen zur Verfügung stehen. Wie bei solchen Finanzierungen üblich, wird über die gesamte Laufzeit das „Debt-Service-Cover-Ratio“ (DSCR), das Verhältnis der aus dem Objekt erzielten Nettomietüberschüsse zu einem kalkulatorischen Schuldendienst (hier: 6,5% p.a.) in vierteljährlichem Turnus ermittelt. Sofern das DSCR unter 1,20 fällt (was gemäß Einnahmen- und Ausgaben-Prog- anderfolgenden Quartalen wieder erreicht wird. Außerdem wird Ende Juli 2014 bzw. 2016 das Loan-to-Value-Ratio („LTV“), d.h. das Verhältnis des Darlehensbetrages zum Verkehrswert der Immobilie, ermittelt. Sofern das LTV zu diesen Zeitpunkten größer als 70% ist, wird der nach Ka- 2 313.707 321.384 Darüber hinaus bestehen keine Fremdmittel. Auch sind solche nicht verbindlich zugesagt. pitaldienst verfügbare Barüberschuss auf einem an den Kreditgeber verpfändeten Reservekonto einbehalten. Sofern das LTV unter Berücksichtigung der Mittel auf dem Reservekonto nach Ablauf eines weiteren Jahres weiterhin größer als 70% ist, sind gegenüber der Bank Maßnahmen in einem Umfang erforderlich (z.B. Teilrückzahlung bzw. Stellung von Barsicherheiten auf verpfändetem Reservekonto), der zu einem LTV von weniger als 70% führt. In der Einnahmen- und Ausgaben-Prognose wird ab Ende Juli 2018 für die Anschlussfinanzierung des Darlehens mit einem Zinssatz von 6,0% p.a. – tilgungsfrei – kalkuliert. 11 2. Drittes Investitionsobjekt: Immobilienportfolio Millennium JAMESTOWN 28 erhält mit dieser Investition Zugang zu einem attraktiven und nach Standorten diversifizierten Immobilienportfolio. Das Immobilienportfolio Millennium besteht aus neun vermieteten Objekten in Innenstadtlagen von New York, Boston, Washington, D.C., San Francisco und Miami. Die Investition erfolgt indirekt in ein Joint Venture mit dem bisherigen Alleineigentümer, der nach einer JAMESTOWN 28 Kapitaleinlage von $ 150 Mio. noch 76,38% der Gesellschaftsanteile hält und an JAMESTOWN 28 einen Anteil von 23,62% überträgt. Vor dem Hintergrund dieser Minderheitsstellung und der damit verknüpften begrenzten Mitspracherechte bei Bewirtschaftung und Verkauf der Immobilien hat JAMESTOWN als Sicherheitselement beim Immobilienportfolio Millennium eine Vorzugsstellung für JAMESTOWN 28 gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter vereinbart. Diese bedeutet, dass JAMESTOWN 28 den verfügbaren jährlichen Barüberschuss aus Bewirtschaftung und den späteren Nettoverkaufserlös vollständig erhält (statt zu 23,62%), bis die für JAMESTOWN 28 vertraglich vereinbarten Beträge jeweils erreicht sind, erst hiernach wird der Joint-VenturePartner bedient. Das Joint Venture ist daher so strukturiert, dass JAMESTOWN 28 hinsichtlich der Barüberschüsse aus Bewirtschaftung und späterem Verkauf der Immobilien ein höheres Maß an Sicherheit und der JointVenture-Partner einen höheren Risiko- und Chancenanteil als bei jeweiligem Alleineigentum erhalten (detailliert s. Seiten 18 und 19). Millennium Partners / Der Joint-Venture-Partner Millennium Partners ist ein 1991 gegründetes, in den USA renommiertes und privat gehaltenes Immobilienunternehmen, das sich auf die Projektentwicklung von qualitativ hochwertigen und gemischt genutzten Geschäfts- und Wohngebäuden in innerstädtischen Lagen spezialisiert hat. Millennium Partners hat nach eigenen Angaben über 2.000 Luxuseigentumswohnungen, acht Fünf-Sterne-Hotels, über 200.000 Quadratmeter Büro- und Einzelhandelsflächen, Parkgaragen mit 3.750 Stellplätzen, vier Multiplex-Kinos und sieben exklusive Sport- und Fitnessclubs entwickelt. Ab 1997 erarbeitete Millennium Partners das Konzept, in Innenstadtlagen von Weltstädten Luxuswohnungen in einem Gebäudekomplex zu bauen und zu verkaufen, der ebenfalls ein Fünf-Sterne-Hotel, Restaurants und Einzelhandelsangebote, einen hochwertigen Sport- und Fitnessclub sowie teilweise eine öffentliche Parkgarage und sogar einen Kinokomplex aufweist. Das Konzept basiert auf den langfristigen Synergien für die verschiedenen Nutzer des Gebäudekomplexes. Beispielsweise können die Bewohner der Wohnungen Hoteldienstleistungen wie Reinigung oder Bewirtung in ihren Wohnungen in Anspruch nehmen. Die mehreren Tausend Mitglieder des Sport- und Fitnessclubs erhöhen außerdem die Einnahmen der Parkgarage im Gebäudekomplex. Die Eigentumswohnungen wurden jeweils verkauft und an den Hotels hält Millennium Partners noch teilweise eine Minderheitsbeteiligung. Dagegen behielt Millennium Partners die Parkgaragen, Büro-, Einzelhandels- und Restaurantflächen sowie die der Sport- und Fitnessclubs und Kinos, die in das Joint Venture mit JAMESTOWN 28 eingehen. Alle diese Gebäudekomplexe wurden vor rund zehn Jahren fertiggestellt, sodass eine langjährige Betriebshistorie der Gewerbeeinheiten vorliegt. Millennium Partners besitzt und betreibt nach eigenen Angaben ein Immobilienportfolio von derzeit über $ 4 Milliarden. Das Unternehmen wurde von Christopher Jeffries, Philip Aarons und Philip Lovett gegründet. Standort / Immobilien Millennium Place, Boston: Multiplex-Kino mit rund 12.600 qm Mietfläche 12 Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um ein Portfolio von neun vermieteten Objekten in Innenstadtlagen von New York City, Boston, Washington, D.C., San Francisco und Miami, das derzeit zu 98% vermietet ist. Die vermietbare Fläche beträgt ca. 136.000 qm, hiervon rund 83% für Einzelhandel, Kinos, Sport- und Fitnessclubs sowie rund 17% für Büronutzung. Weitere Mieteinnahmen generieren die 2.052 Stellplätze in vier Parkgaragen in Innenstadtlagen. Die Immobilien des Portfolios sind jeweils Teileigentumseinheiten gemischt genutzter Gebäudekomplexe. Die Parkgaragen befinden sich in der Regel in den Untergeschossen, die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und in den ersten Obergeschossen. In den darüber liegenden Geschossen, die nicht im Eigentum des Joint Ventures stehen, sind meist Fünf-Sterne-Hotels der Hotelketten Four Seasons oder Ritz Carlton sowie luxuriöse Eigentumswohnungen untergebracht. Die Beziehungen der verschiedenen Eigentümer zueinander sind jeweils in einer Teilungserklärung bzw. mit gegenseitigen Dienstbarkeitsverträgen geregelt. Da es sich um neun Objekte handelt, kommt später neben einem Gesamtverkauf auch der Verkauf des jeweiligen Teileigentums in Frage. New York City, New York Die drei Gebäude mit 30 bis 47 Geschossen wurden 1992 bis 1997 auf der Upper West Side errichtet. Zwei Gebäude sind benachbart und eins liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite, an der Kreuzung Broadway und Columbus Avenue, zwischen der 66. und 68. Straße. Der Zugang zur U-Bahn liegt in unmittelbarer Nähe. Das Lincoln Center mit seinen kulturellen Attraktionen und der Central Park sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Das Stadtviertel zeichnet sich durch eine Mischung von exklusiven Wohnungen, Restaurants, Einkaufsmöglichkei- ten und Kinos aus. Im Eigentum des Joint Ventures stehen Mietflächen in den drei Gebäuden, die an einen sehr großen Sport- und Fitnessclub, ein Multiplex-Kino mit 13 Kinosälen und Unternehmen aus den Branchen Mode und Innenausstattung vermietet sind. Die Mietflächen von insgesamt 47.109 qm verteilen sich auf die drei Gebäude wie folgt: 31.929 qm Lincoln Square, 8.214 Lincoln West und 6.965 qm Lincoln Triangle. In den jeweils darüber liegenden Geschossen befinden sich insgesamt über 620 Eigentumswohnungen sowie im Gebäude Lincoln West das Hotel Phillips Club. Diese Geschossflächen stehen nicht im Eigentum des Joint Ventures. Prognose Lincoln Square - 1992 Broadway Lincoln Triangle - 144 Columbus Avenue Lincoln West - 1965 Broadway Mieter, New York City Mietfläche in qm Laufzeit 2013* in Tsd. $ 1.1 The Sports Club/LA 13.212 04/2015 8.276 1.2 AMC Loews Theatre 13.930 11/2014 5.355 1.3 Century 21 5.676 01/2021 5.403 1.4 Raymour & Flanigan 3.218 11/2024 3.575 1.5 The Gap, Inc. 1.365 01/2015 2.799 1.6 Banana Republic 1.290 07/2016 2.506 1.7 Gracious Homes 2.090 01/2019 2.459 1.8 Zara 1.560 03/2024 2.240 1.9 Pottery Barn 1.889 01/2017 2.183 615 10/2018 1.325 449 06/2022 1.118 1.10 UGG Australia 1.11 JP Morgan Chase Bank 1.12 Sonstige Mieter 1.815 1.13 Betriebskosten 1.14 Nettomietüberschuss 1.554 -14.061 47.109 24.723 * Basismieten und Umlagen Boston, Massachusetts Miami Commercial Millennium Place liegt im Einkaufsbezirk des Stadtzentrums von Boston an der Ecke Avery Street und Washington Street. Im Gebäude befindet sich eine U-BahnHaltestelle. Der fußgängerfreundliche Einkaufsbezirk mit zahlreichen Restaurants zieht täglich mehr als 200.000 Besucher an. Eine Tiefgarage mit 727 Parkplätzen und Mietflächen von 25.330 qm stehen im Eigentum des Joint Ventures. Mieter sind ein Sport- und Fitnessclub, ein Multiplex-Kino sowie Gastronomie und Einzelhändler. In den 13 darüber liegenden, nicht dem Joint Venture gehörenden Geschossen befinden sich ein im Jahr 2001 eröffnetes Ritz Carlton Hotel mit 236 Gästezimmern und 367 luxuriöse Eigentumswohnungen. Der historische Stadtteil Georgetown ist eines der teuers- Das im Jahr 2005 eröffnete Objekt Park Plaza Retail liegt im sogenannten Theater District und ist ca. zehn Gehminuten von Millennium Place entfernt. Die 949 qm Mietflächen sind an ein Küchenstudio und ein Restaurant vermietet. Nicht im Eigentum des Joint Ventures stehen die Eigentumswohnungen in den oberen Etagen des Gebäudes. Park Millennium Georgetown mit 7.468 qm Mietflächen Innenstadt, der historischen Architektur und der urbanen Atmosphäre geschätzt wird. Hier befindet sich das Objekt und 287 Parkplätzen im Eigentum des Joint Ventures. Die Mietflächen sind an ein Multiplex-Kino, Restaurants, kleinere Einzelhandelsgeschäfte und eine Bank vermietet. In den nicht dem Joint Venture gehörenden Gebäudegeschossen sind ein im Jahr 2003 eröffnetes Ritz Carlton Hotel mit 86 Gästezimmern und exklusive Eigentumswoh- Prognose nungen untergebracht. Millennium Place - One and Two Avery Street Park Plaza - One Charles Street Mieter, Boston ten Wohnviertel Washingtons, das wegen seiner Nähe zur Mietfläche in qm Prognose Laufzeit 2013* in Tsd. $ Millennium Square - 2200 M Street Park Millennium Georgetown - 3100 South Street 2.1 AMC Loews Theatre 12.636 07/2021 5.054 2.2 The Sports Club/LA 9.640 08/2035 3.292 2.3 CVS 1.187 06/2023 664 3.1 1.364 3.2 2.4 Sonstige Mieter 2.816 2.5 Parkeinnahmen (727 Stellplätze) 3.750 2.6 Betriebskosten -4.611 2.7 Nettomietüberschuss 26.279 Laufzeit 2013* in Tsd. $ The Sports Club/LA 9.112 10/2034 3.895 AMC Loews Theatre 6.667 11/2022 1.759 3.3 CVS 1.263 01/2020 3.4 Sonstige Mieter 2.682 3.5 Parkeinnahmen (732 Stellplätze) 3.400 3.6 Betriebskosten -3.685 3.7 Nettomietüberschuss 9.513 * Basismieten und Umlagen Washington, D.C. In der Innenstadt von Washington, D.C., an der M Street zwischen der 22. und 23. Straße, liegt das Objekt Millennium Square. Das urbane Viertel weist hochwertige Wohnungen, moderne Büros, gehobene Restaurants und mehrere Luxushotels auf. Zum Gebäude gehören 12.256 qm Mietflächen und eine Tiefgarage mit 445 Parkplätzen, die im Eigentum des Joint Ventures stehen und überwiegend an einen großen Sport- und Fitnessclub, Restaurants sowie eine Drogeriekette vermietet sind. In den oberen, nicht im Eigentum des Joint Venture stehenden Geschossen befinden sich ein im Jahr 2000 eröffnetes Ritz Carlton Hotel mit 300 Gästezimmern sowie exklusive Eigentumswohnungen. 14 Mieter, Washington D.C. Mietfläche in qm 19.724 763 1.847 7.979 * Basismieten und Umlagen San Francisco, Kalifornien In der Innenstadt von San Francisco, nur wenige Gehminuten von Union Square und Financial District entfernt, befindet sich das Objekt Millennium Market Street auf der Market Street zwischen der 3. und 4. Straße. Im Eigentum des Joint Ventures sind rund 18.991 qm Mietflächen, die an einen großen Sport- und Fitnessclub, verschiedene Restaurants, kleinere Boutiquen und Büronutzer vermietet sind. In den oberen Geschossen, die nicht im Eigentum des Joint Ventures stehen, befinden sich ein im Jahr 2001 eröffnetes Four Seasons Hotel mit 277 Gästezimmern sowie hochwertige Eigentumswohnungen. Prognose Millennium Market Street 735, 747-767 Market Street Mieter, Mietfläche Laufzeit San Fransisco in qm 4.1 The Sports Club/LA 10.592 09/2021 4.2 St. John Knits 445 05/2017 4.3 Sonstige Mieter 7.954 4.4 Betriebskosten 18.991 4.5 Nettomietüberschuss * Basismieten und Umlagen Nettomietüberschuss 2013 nach Standorten - Prognose 2013* in Tsd. $ 5.350 808 3.020 -3.606 5.572 San Francisco 10% Miami 14% Washington, D.C. 14% New York 45% Boston 17% Miami, Florida Der Gebäudekomplex Millennium liegt im Stadtteil Brickell, einen Block entfernt von der Biscayne Bay. Charakteristisch für die Gegend sind die vielen Wohn- und Bürotürme sowie luxuriöse Hotels, die einen einmaligen Blick auf die Biscayne Bay ermöglichen. Der Gebäudekomplex umfasst ein 2003 eröffnetes Four Seasons Hotel mit 221 Gästezimmern, Eigentumswohnungen und das im Eigentum des Joint Venture stehende Teileigentum Miami Commercial. Hierzu gehören 17 Büroetagen mit 24.040 qm Mietfläche, ein Sport- und Fitnessclub, kleinere Einzelhandelsflächen und ein Parkhaus mit 593 Parkplätzen. Prognose Miami Commercial - 1425 -1441 Brickell Avenue Mieter, Miami Mietfläche in qm Laufzeit 2013* in Tsd. $ 5.1 HSBC Bank 6.766 04/2019 2.312 5.2 Tew Cardenas 4.030 12/2014 1.718 5.3 PWC 3.481 09/2014 1.531 5.4 The Sports Club/LA 4.565 01/2031 1.500 5.5 Homer & Bonner 1.394 09/2014 5.6 Sonstige Mieter 3.805 5.7 Parkeinnahmen (593 Stellplätze) 5.8 Betriebskosten 5.9 Nettomietüberschuss * Basismieten und Umlagen 549 1.648 1.697 -3.341 24.040 7.615 Millennium Square, Washington, D.C.: Eingang zum Sport- und Fitnessclub im Erdgeschoss 15 Vermietung / Mieter Das Immobilienportfolio Millennium ist derzeit zu 98% an insgesamt rund 65 verschiedene Mieter vermietet. Der größte Mieter ist Sports Club/LA, der an fünf Standorten eine Basismiete und Umlagen („Jahresmiete“) 2013 von insgesamt $ 22,3 Mio. bezahlt. Hiernach folgt der Kinobetreiber AMC mit drei Standorten und einer Jahresmiete 2013 von $ 12,2 Mio. Auf weitere Einzelhandels- und Büromieter entfallen Jahresmieten in 2013 von $ 41,4 Mio. Weitere Einkünfte von $ 8,8 Mio. in 2013 generieren die 2.052 Parkplätze in Innenstadtlage. Die Unternehmenssituation der zwei größten Mieter stellt sich wie folgt dar: Bei Sports Club/LA handelt es sich um ein seit 1979 bestehendes etabliertes Unternehmen, das sieben exklusive Fitness- und Lifestyle-Clubs in New York, Boston, Washing- ton, D.C., San Francisco und Miami betreibt. Je Standort verfügen die Clubs über bis zu 13.000 qm Nutzfläche und haben derzeit jeweils bis zu 7.000 Mitglieder. Mit seinem Konzept, einem Full-Service-Angebot für seine Kunden, gehört Sports Club/LA zu den besten Adressen. Neben sehr hochwertigen Fitnessgeräten, vielfältigen Kursangeboten, Personal Training sowie großzügigem Spa- und Wellnessbereich verfügen die meisten Sport- und Fitnessclubs über eigene Schwimmbäder, große Turn- und Sporthallen, Friseursalons, Restaurants, Bars, Kinderbetreuung, Concierge-Service und Valet Park-Service. Für dieses umfassende Angebot zahlen Mitglieder monatlich zwischen $ 150 und über $ 300. Seit 2006 ist das Unternehmen im Eigentum einer Tochtergesellschaft von Millennium Partners, dem Joint-Venture-Partner bei diesem Investitionsobjekt von JAMESTOWN 28. Das Unternehmen Sports Club/LA, welches grundsätzlich keine Finanzkennzahlen veröffentlicht, erzielte 2011 und 2012 Gewinne und hatte am Jahresende 2012 keine Bankschulden. Das 1920 gegründete Unternehmen AMC Entertainment Holdings Inc. zählt heute mit rund 200 Millionen Besuchern jährlich zu einem der größten Kinobetreiber in den USA mit 342 Multiplex-Kinos und über 4.900 Kinosälen. In 2012 wurde das Unternehmen für $ 2,6 Mrd. von der chinesischen Wanda Group, dem weltweit größten Kinobetreiber übernommen. Bestätigung durch Schätzgutachten Lincoln Square, New York: Eingang zum Multiplex-Kino mit 13 Kinosälen und (rechts) Einzelhandelsflächen 16 Im Rahmen des Joint Ventures wurde das Portfolio von neun Objekten mit insgesamt $ 1,17 Mrd. bewertet. Zur Plausibilisierung dieses Wertes hat JAMESTOWN ein MAI-Schätzgutachten bei CBRE in Auftrag gegeben. Das Gutachten vom 16.07.2013 weist per 01.07.2013 einen Verkehrswert des Immobilienportfolios Millennium in Höhe von $ 1,17 Mrd. aus. Damit hat der Schätzgutachter die Angemessenheit der Bewertung der Immobilien im Rahmen des Joint Ventures bestätigt. Aufgrund der JAMESTOWN-Vorzugsstellung wurde dem Schätzgutachter zusätzlich der Auftrag erteilt, den Wert der erworbenen JAMESTOWN 28 Beteiligung an der Objektgesellschaft festzustellen. Diese Bewertung bezieht sich also nicht auf das Objekt, sondern auf die von JAMESTOWN 28 geleistete Eigenkapitaleinlage von $ 150 Mio. CBRE hat am 16.07.2013 die JAMESTOWN 28 Vorzugsbeteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft mit $ 158,7 Mio. bewertet. einer bestimmten Höhe des Barüberschusses vor Kapitaldienst. Über einen Prognose-Zeitraum von 2014 bis 2023 beträgt der Barüberschuss vor Kapitaldienst in dem Gutachten von CBRE $ 614 Mio. gegenüber der JAMESTOWN-Prognose für den gleichen Zeitraum von $ 600 Mio. Die Objektverwaltung erfolgt durch ein Tochterunternehmen von Millennium Partners, das hierfür bis zu 3% der Gesamteinnahmen erhält. Einnahmen-und Ausgaben-Prognose für das Immobilienportfolio Millennium Die Einnahmen- und Ausgaben-Prognose basiert auf den abgeschlossenen Mietverträgen, geschätzten Ausgaben sowie zahlreichen Annahmen und Erwartungen. Wie der Schätzgutachter hat auch JAMESTOWN in der folgenden Prognose-Rechnung aufgrund eigener Kenntnisse und Erfahrungen Marktmieten ermittelt und eine Vielzahl weiterer Annahmen z.B. über Inflation, Vermietungsaufwand und Mietertreue getroffen. Der Vergleich von Einzelpositionen ist wenig aussagekräftig. Das Ergebnis aller Annahmen jedoch führt über einen längeren Zeitraum zu Von dem an den fünf Standorten erzielten Nettomietüberschuss (Zeile 1.6), wurde auf Portfolioebene der jeweilige Vermietungsaufwand berücksichtigt (Zeile 2.), in dem $ 250.000 p.a. für die Entwicklung und Umsetzung der Einnahmen- und Ausgaben-Prognose Immobilienportfolio Millennium - Prognose Angaben in Tsd. $ jeweils am Ende der Periode Objektebene 2013* 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 11.933 24.282 24.987 25.013 25.752 25.942 26.305 27.344 27.639 29.091 29.891 1. Nettomietüberschuss 1.1 New York City 1.2 Boston 5.059 10.162 10.244 10.306 10.520 10.658 10.856 11.499 11.376 11.956 11.877 1.3 Washington, D.C. 4.020 8.041 8.056 8.279 8.283 8.373 8.462 8.934 9.411 9.740 10.246 1.4 San Francisco 2.956 7.300 7.342 7.863 7.873 8.048 8.305 9.307 9.765 9.887 10.180 1.5 Miami 3.478 6.859 7.563 7.785 8.038 8.288 8.422 9.356 9.566 9.660 10.110 1.6 Nettomietüberschuss gesamt 27.446 56.643 58.192 59.246 60.466 61.310 62.350 66.440 67.757 70.334 72.305 2. Vermietungsaufwand -1.078 -4.753 -4.931 -1.051 -2.977 -2.421 -5.697 -2.076 -5.637 -3.564 -2.219 3. Kapitaldienst gesamt -24.150 -49.949 -43.758 -41.775 -41.678 -41.678 -41.678 -41.775 -41.678 -41.678 -40.828 4. Garantie Joint-Venture-Partner 0 8.059 497 0 0 0 0 0 0 0 0 5. Barüberschuss Immobilienportfolio Millennium 2.218 10.000 10.000 16.420 15.811 17.210 14.975 22.589 20.442 25.091 29.258 6. Verwendung des Barüberschusses 6.1 Vorzugsausschüttung JAMESTOWN 28 2.218 10.000 10.000 16.420 13.433 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 6.2 Nachrangige Ausschüttung an Joint-Venture-Partner 0 0 0 0 2.378 5.210 2.975 10.589 8.442 13.091 17.258 7. Barüberschuss an JAMESTOWN 28 2.218 10.000 10.000 16.420 13.433 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 8. Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühr -806 -1.648 -1.697 -1.748 -1.801 -1.855 -1.910 -1.968 -2.027 -2.088 -2.150 9. Barüberschuss zur Verteilung 1.412 8.352 8.303 14.672 11.632 10.145 10.090 10.032 9.973 9.912 9.850 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 -48 -97 6.272 3.232 1.745 1.690 1.632 1.573 1.512 1.450 nachrichtlich: 10. Anteil des Fondseigenkapitals 11. 5,25% des anteiligen Eigenkapitals 12. Differenz pro Jahr (Zeile 9. minus Zeile 11.) * Ab 01.07.2013 17 Marketing- und Einzelhandelsstrategie an ein Tochterunternehmen von JAMESTOWN enthalten sind. Für den Kapitaldienst wurden die Konditionen der bestehenden Fremdmittel berücksichtigt (s. Seite 21). Mit Ausnahme der bis ins Jahr 2023 laufenden Hypothekenfinanzierung für die beiden Objekte in Boston wurde für die Anschlussfinanzierung aller weiteren Fremdmittel ab 01.04.2015 ein neues Darlehen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Fremdmittelbeträge plus $ 10 Mio. Anschlussfinanzierungskosten mit einem Zinssatz von 6% p.a. – tilgungsfrei – unterstellt. Gemäß den Regelungen des Joint-Venture-Vertrages wird der Barüberschuss des Immobilienportfolios Millennium vorrangig an JAMESTOWN 28 und nachrangig an den Joint-Venture-Partner verteilt (Zeilen 6.1 und 6.2). Für 2014 und 2015 garantiert Millennium Partners JAMESTOWN 28 zudem eine Mindestausschüttung von jeweils $ 10 Mio.; solche Garantiezahlungen (Zeile 4.) gelten als zusätzliche Kapitaleinlagen von Millennium Partners. Der Anspruch auf Vorzugsausschüttung JAMESTOWN 28 für 2013 beläuft sich auf rund $ 4,07 Mio. und ab 2014 auf jährlich $ 12 Mio. Die hierzu gemäß Prognose fehlenden Barüberschüsse bis Ende 2015 führen wegen der Nachholung zu entsprechend höheren JAMESTOWN 28 Vorzugsausschüttungen in den Folgejahren. Nach Abzug der gesellschaftsvertraglichen Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühren ergibt sich der ausschüttungsfähige Barüberschuss zur Verteilung (Zeile 9.). Weisen die weiteren Investitionsobjekte eine entsprechende Wirtschaftlichkeit auf, ergeben sich ab 2014 auf Fondsebene ausreichende Barüberschüsse für 5,25% p.a. Ausschüttung, vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital ohne Agio, an die Anleger. Joint Venture mit Vorzugsstellung für Barüberschüsse aus Bewirtschaftung und Verkauf Der besondere Vorteil für die JAMESTOWN 28 Anleger aus diesem Joint Venture ist, dass der Joint-VenturePartner sowohl hinsichtlich des jährlichen Barüberschus- 18 ses als auch des Verkaufserlöses JAMESTOWN 28 eine Vorzugsstellung einräumt. JAMESTOWN 28 erhält den nach Kapitaldienst verfügbaren jährlichen Barüberschuss vollständig, bis $ 12 Mio. p.a. erreicht sind. Vorteilhaft ist auch, dass diese Vorzugsausschüttung kumulativ gilt, d.h. sollte in einem Jahr nicht die gesamte Vorzugsausschüttung ausgezahlt werden können, würde zuerst der Restbetrag aus dem Barüberschuss der folgenden Jahre ausgeglichen. Der hiernach verfügbare Barüberschuss steht dem Joint-Venture-Partner in Höhe von $ 38,8 Mio. p.a. vollständig für seinen Eigenkapitalanteil am Joint Venture zu. Auch diese Ausschüttung ist kumulativ, jedoch nachrangig gegenüber der JAMESTOWN 28 Vorzugsausschüttung. Diese Struktur gibt JAMESTOWN 28 ein hohes Maß an Sicherheit, eine Vorzugsausschüttung auch zu erhalten, falls die Objektbewirtschaftung in einem Jahr schlechter verläuft als erwartet. Da insbesondere der Joint-VenturePartner durch die Nachrangigkeit seiner gesamten Ausschüttung ein wesentlich größeres Risiko übernimmt, wurde ihm als Äquivalent bei einem positiven Objektverlauf auch ein höherer Anteil des Barüberschusses zugesprochen: Sofern aus Vorjahren kein Ausgleich zu erfolgen hat, wird der über die vorgenannten Beträge hinaus gehende Barüberschuss zu 11,81% an JAMESTOWN 28 und zu 88,19% an den Joint-Venture-Partner ausgekehrt. Die JAMESTOWN 28 Vorzugsstellung gilt auch bei Verkauf des Immobilienportfolios Millennium: Von dem nach Abzug der Fremdmittel und der Verkaufsnebenkosten verfügbaren Verkaufserlös steht JAMESTOWN 28 (nach Auszahlung ggf. kumulierter JAMESTOWN 28 Vorzugsausschüttungen) ab 2014 ein vorrangiger Betrag in Höhe von $ 180 Mio. zu. Dieser vorrangige Betrag erhöht sich ab dem 19.07.2019 auf $ 184,5 Mio. und hiernach um jährlich $ 4,5 Mio. Erst danach werden ggf. kumulierte nachrangige Ausschüttungen bis zum Verkaufszeitpunkt sowie der nachrangige Anspruch aus dem Verkaufserlös von $ 582,0 Mio. an Millennium Partners verteilt. Auch dieser Wert steigt ab 19.07.2019 um jährlich $ 14,55 Mio. p.a. Von einem darüber hinaus gehenden Verkaufserlös erhält JAMESTOWN 28 11,81% und der Joint-Venture-Partner 88,19%. JAMESTOWN geht nicht davon aus, dass die letztgenann- te Verteilungsstufe wirksam wird. Schon bei einem Verkaufspreis Ende 2023 der Immobilien von rund $ 920 Mio. – dies entspricht rund $ 250 Mio. weniger als dem vom Gutachter zum 01.07.2013 ermittelten Portfoliowert – würden die JAMESTOWN 28 Anleger 121,0% des auf dieses Investitionsobjekt entfallenden Fondseigenkapitals zurück erhalten und der Joint-Venture-Partner keine Rückflüsse erzielen. Da somit der Joint-Venture-Partner auch im Verkaufsfall ein höheres Risiko übernimmt, erhält er bei positivem Verlauf einen höheren Anteil am Wertzuwachs als seinem Kapitalanteil entspricht. Diese Struktur gibt dem Joint-Venture-Partner allen Anreiz, eine optimale Entwicklung des Investments zu fördern. Alle Entscheidungen hinsichtlich des Portfolio-Managements, bis hin zum Verkauf einzelner Objekte, liegen beim Mehrheitsgesellschafter Millennium Partners. Entscheidungen, die den wirtschaftlichen Charakter der JAMESTOWN 28 Eigenkapitalinvestition wesentlich berühren (wie z.B. höhere Fremdmittelaufnahme, Verträge mit Tochterunternehmen, Ausübung von Steuerwahlrecht), können nur mit Zustimmung von JAMESTOWN 28 erfolgen. Put- und Call-Optionen der Joint-Venture-Partner zum Verkauf der JAMESTOWN 28 Beteiligung Abgesehen von einem gemeinsamen Verkauf des Immobilienportfolios Millennium haben sich die beiden JointVenture-Partner auf Regelungen hinsichtlich Verkauf bzw. Kauf der JAMESTOWN 28 Beteiligung verständigt. Demnach hat JAMESTOWN 28 erstmals am 19.07.2020 (danach am 19.01.2022, am 19.07.2023 sowie hiernach alle drei Jahre) die Option, die gesamte JAMESTOWN 28 Beteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft an Millennium Partners zurück zu verkaufen („Put-Option“). Millennium Partners hat erstmals am 19.07.2020 und hiernach jährlich die Option, die gesamte JAMESTOWN 28 Beteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft zurück zu kaufen („Call-Option“). Die nachfolgende Aufstellung zeigt die sich aus den Joint-Venture-Regelungen ergebenden Verkaufserlöse für Jamestown 28, es sei denn aus den Verkehrswerten der Immobilien ab 19.07.2023 würde sich ein höherer Betrag für JAMESTOWN 28 ergeben. Verkauf der JAMESTOWN 28 Beteiligung durch Put- und Call-Optionen - Prognose Zeitpunkt der Ausübung der Kauf- bzw. Verkaufsoptionen für die JAMESTOWN 28 Beteiligung Vorrangiger Verkaufserlös für JAMESTOWN 28 in Mio. $* Verkaufserlös für JAMESTOWN 28 Anleger in % des anteiligen Fondseigenkapitals Verkauf durch JAMESTOWN 28 („Put“) 19.07.2020 $ 172,5 107,8% 19.01.2022 $ 180,0 111,7% 19.07.2023 $ 202,5 121,0% + $ 4,5 Mio. p.a. + 1,875% p.a. 19.07.2020 $ 189,0 115,4% 19.07.2021 $ 193,5 117,3% 19.07.2022 $ 198,0 119,2% 19.07.2023 $ 202,5 121,0% 19.07.2024 $ 207,0 122,9% + $ 4,5 Mio. p.a. +1,875% p.a. danach alle drei Jahre Kauf durch Millennium Partners („Call“) danach jährlich * plus jährliche (ggf. nachzuholende) Ausschüttungen bis zur Auszahlung des Verkaufserlöses 19 nächst zu 100% dem Joint-Venture-Partner zustehen, bis dieser ggf. kumulierte nachrangige Ausschüttungen bis zum Verkaufszeitpunkt sowie den nachrangigen Anspruch aus dem Verkaufserlös vollständig erhalten hat. Bei einem niedrigeren bzw. höheren Bruttoverkaufspreis würde gemäß den Regelungen im Joint-Venture-Vertrag ein niedrigerer bzw. höherer Nettoverkaufserlös zur Verteilung an JAMESTOWN 28 fließen. Park Plaza Retail, Boston: Einzelhandelsmietflächen im Erdgeschoss Sofern Millennium Partners die sich aus der Ausübung einer Put- oder Call-Option ergebenden vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Kaufpreiszahlung innerhalb von 270 Tagen, nicht erfüllt, kann JAMESTOWN 28 ein Verfahren in Gang setzen, das zu einem Verkauf der Immobilien des Immobilienportfolios Millennium an Dritte zum Verkehrswert führt, wobei auch in diesem Fall die beschriebene Vorzugsstellung für JAMESTOWN 28 gilt. Verkaufshypothese Aufgrund der Regelungen im Joint-Venture-Vertrag (s. Erläuterung S. 18 und 19, unter anderem der Put- und Call-Optionen) besteht sowohl durch JAMESTOWN 28 als auch durch den Joint-Venture-Partner ab Mitte 2020 zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Möglichkeit, den Verkauf bzw. den Kauf der JAMESTOWN 28 Beteiligung in die Wege zu leiten. Exemplarisch wird ein Verkauf Ende 2023 unterstellt. Hierdurch ergibt sich für JAMESTOWN 28 ein Nettoverkaufserlös in Höhe von $ 202,5 Mio. Die Ergebnisverteilung dieses JAMESTOWN 28 Nettoerlöses führt auf der Fondsebene zu einem Verkaufsergebnis für die Anleger von 121,0% vor Steuern bezogen auf das anteilige Fondseigenkapital ohne Agio. Bei einem Verkauf des Immobilienportfolios Millennium Ende 2023 unter Annahme des für 2024 prognostizierten Nettomietüberschusses und einem Multiplikator von ca. 12,8 ergibt sich ein Bruttoverkaufspreis von rund $ 920 Mio. bzw. bei einem Multiplikator von ca. 30,5 ein Bruttoverkaufspreis von rund $ 2,2 Mrd. Bei prognosegemäßem Verlauf erhält JAMESTOWN 28 innerhalb dieser Bandbreite einen unveränderten Nettoverkaufserlös in Höhe von $ 202,5 Mio., da der Fonds seine Ausschüttung aus der Vorzugsstellung hiermit bereits vollständig erreicht hat und darüber hinausgehende Nettoverkaufserlöse zu- 20 Da die JAMESTOWN 28 Beteiligung am Immobilienportfolio Millennium auch zu anderen Zeitpunkten und Beträgen aufgelöst werden kann und JAMESTOWN 28 aus mehreren Investitionsobjekten besteht, können sich erheblich abweichende Verkaufsergebnisse auf der Fondsebene für den Anleger ergeben. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Erwerb und Finanzierung Die JAMESTOWN 28, L.P. hat am 19.07.2013 die Beteiligung am Immobilienportfolio Millennium erworben. Die Einlage in das Joint Venture für die Beteiligung beträgt $ 150,0 Mio., die in drei Raten ($ 75 Mio. am 19.07.2013, $ 45 Mio. am 15.09.2013 und $ 30 Mio. am 15.11.2013) gezahlt wird. Hinzu kommen Kaufnebenkosten in Höhe von $ 2,0 Mio. Zusammen mit Fondskosten in Höhe von 5% des Fondseigenkapitals ergibt sich ein Gesamtaufwand von $ 160,0 Mio. Die Investition von JAMESTOWN 28 erfolgte über die Tochtergesellschaft JAMESTOWN MCH, L.P. (Anlageobjekt Ebene 1). General Partner der JAMESTOWN MCH, L.P. mit einer Kapitaleinlage von $ 1.000 ist die JT MCH Corp., eine 100%ige Tochtergesellschaft der JAMESTOWN, L.P. Die Fondsgesellschaft JAMESTOWN 28, L.P. hält wiederum 100% der Limited Partnership-Anteile an der JAMESTOWN MCH, L.P., eine Limited Partnership (vergleichbar mit Kommanditgesellschaft) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, registriert beim Secretary of State of the State of Delaware unter der Nummer 5363674, mit der Geschäftsadresse und Zustellungsanschrift c/o Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801. Diese hält 23,62% der Anteile an der JointVenture-Gesellschaft MP/JAMESTOWN Core Holding Co LP (Anlageobjekt Ebene 2), der wiederum über diverse Zwischen- und Objektgesellschaften das Eigentum sowie sämtliche Überschüsse aus der Bewirtschaftung und dem späteren Verkauf der Immobilien des Immobilienportfolios Millennium (Anlageobjekt Ebene 3) zustehen. Das Anlage- objekt umfasst die Investition von JAMESTOWN 28, L.P. auf den vorgenannten Ebenen 1 bis 3. Die Joint-Venture-Gesellschaft MP/JAMESTOWN Core Holding Co LP ist eine Limited Partnership (vergleichbar mit Kommanditgesellschaft) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, registriert beim Secretary of State of the State of Delaware unter der Nummer 5367703, mit der Geschäftsadresse und Zustellungsanschrift c/o United Corporate Services, Inc., 874 Walker Road, Suite C, Dover, Delaware 19904. General Partner (vergleichbar mit Komplementärin) mit einer Kapitaleinlage gemäß Bewertung im Joint Venture Vertrag von $ 635.000 bzw. 0,1% ist die MP Core GP, LLC, die zu 100% im Eigentum von Millennium Core Holding Co, LLC ist. Letztere ist wiederum zu 100% im Eigentum von Christopher Jeffries und anderen Privatpersonen. An der Joint-Venture-Gesellschaft sind als Limited Partner (vergleichbar mit Kommanditist) mit einer Kapitaleinlage gemäß Bewertung im Joint-Venture-Vertrag von $ 484,365 Mio. bzw. 76,28% die Millennium Core Holding Co, LLC, sowie mit einer Kapitaleinlage von $ 150 Mio. bzw. 23,62% die JAMESTOWN MCH, L.P. beteiligt. Der einzige Geschäftszweck der JAMESTOWN MCH, L.P. ist das Halten der 23,62% Beteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft. Das Immobilienportfolio Millennium ist mit insgesamt $ 685 Mio. Fremdkapital von verschiedenen Darlehensgebern ausgestattet. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Angaben zu diesen Fremdmitteln aufgeführt. Darlehensgeber Restvaluta per 30.06.2013 in Tsd. US-$ Zinssatz in % Laufzeit Morgan Stanley (1) 300.000 5,475 04/2015 Westbrook (2) 125.000 12,0 03/2017 Morgan Stanley (3) 108.000 4,17 01/2023 HSBC Bank (4) 99.144 5,862 06/2016 LaSalle Bank (5) 52.822 5,248 12/2015 Gesamt 684.966 (1) Hypothekendarlehen für alle Objekte in New York (2)Mezzaninekapital auf Portfolioebene (Rückzahlung möglich ab 04/2015) (3) Hypothekendarlehen für die beiden Bestandsimmobilien in Boston (4) Hypothekendarlehen für die Objekte in Washington, D.C. und San Francisco (5) Hypothekendarlehen für das Objekt in Miami Burnham Building Eine Motivation seitens Millennium Partners für das Joint Venture besteht darin, die JAMESTOWN 28 Investition von $ 150 Mio. als Eigenkapital für die Burnham-Building-Maßnahme (Neubau und Verkauf von rund 450 Eigentumswohnungen sowie Renovierung des 1912 errichteten angrenzenden Burnham Building mit rund 25.000 qm Einzelhandels- und Büroflächen) in der Innenstadt von Boston einsetzen zu können. Millennium Partners hätte die Gesellschaftsanteile am Joint Venture an JAMESTOWN 28 verkaufen können, um den Verkaufserlös unabhängig vom Joint Venture für die Bauentwicklung einzusetzen. Allerdings bevorzugt Millennium Partners, dass JAMESTOWN 28 die Kapitaleinlage von $ 150 Mio. in das Joint Venture einzahlt, das seinerseits die die Bauentwicklung betreibende Gesellschaft mit $ 150 Mio. Eigenkapital ausstattet. Der Bau der Eigentumswohnungen und die Renovierung des bestehenden Gewerbeteils stehen in alleiniger Verantwortung von Millennium Partners bis hin zur Vermietung der vorgesehenen Büro- und Einzelhandelsflächen. Die schon begonnenen Neubau- und Renovierungsmaßnahmen sollen bis 2015 abgeschlossen werden. Alle Chancen und Risiken und die Verkaufserlöse der Eigentumswohnungen entfallen auf Millennium Partners allein, nicht das Joint Venture. Nach Fertigstellung und Vermietung des Gewerbeteils stehen Barüberschüsse nach Kapitaldienst (für eine Hypothek von $ 150 Mio.) und spätere Nettoverkaufserlöse dem Joint Venture zu. Gleichwohl erwartet JAMESTOWN, dass aufgrund der Verteilungsregelungen des Joint Ventures alle Rückflüsse aus dem Burnham Building vollständig Millennium Partners zufließen. In den JAMESTOWN 28 Prognosen sind Rückflüsse aus dem Burnham Building nicht enthalten. Damit wird wirtschaftlich das gleiche Ergebnis wie anfangs beschrieben erreicht, d.h. die Durchführung der Burnham-Building-Maßnahme außerhalb des Joint Ventures mit den erhaltenen $ 150 Mio. für die JAMESTOWN 28 Beteiligung. Die nachfolgende Aufstellung zeigt den Finanz- und Investitionsplan der JAMESTOWN MCH, L.P. (Anlageobjekt Ebene 1). Eine differenzierte Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung unterhalb der JAMESTOWN MCH, 21 L.P. kann die Anbieterin nicht leisten, da aufgrund der Minderheitsbeteiligung von JAMESTOWN 28 kein vollständiger Zugriff auf die Informationen und Buchhaltungen der vorgenannten Gesellschaften besteht. So ist insbesondere auf der Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft und den weiteren Zwischen- und Objektgesellschaften eine genaue Zuweisung von Eigenkapitalbeträgen zu den Immobilien (-Beteiligungen) nicht möglich. Es ist auch nicht abschließend bekannt, ob für die Eigenkapitalbeträge des Joint-Venture-Partners teilweise Zwischenfinanzierungen bestehen. Darüber hinaus kann nicht für alle Fremdmittel eine genaue Zuordnung zu jeder einzelnen Immobilie getroffen werden. Schließlich ist auf den weiteren Ebenen der Zwischen- und Objektgesellschaften keine Aussage hinsichtlich der jeweiligen Höhe und Umfang von etwaigen Weich- und Nebenkosten möglich. Daher können keine Finanz- und Investitionspläne für die Ebenen 2 und 3 des Anlageobjekts Immobilienportfolio Millennium dargestellt werden. Einzelhandelsfläche im Lincoln Square, New York 22 Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN MCH, L.P. (Immobilienportfolio Millennium Ebene 1) – PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ 1. Mittelherkunft 1.1. Einlagen der JT MCH Corp. (General Partner) 1.2. Einlagen der JAMESTOWN 28, L.P. 151.999 1.3. Gesamt 152.000 2. Mittelverwendung 2.1. Beteiligung an MP/JAMESTOWN Core Holding Co L.P. 2.2. Ankaufsnebenkosten 2.3. Gesamt 1 150.000 2.000 152.000 Auf der Ebene 1 bestehen keine Fremdmittel. Auch sind solche nicht verbindlich zugesagt. 3. Aktualisierter Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28 Der nachfolgende Finanz- und Investitionsplan zeigt die Finanzierung und Mittelverwendung auf Fondsebene. Die Darstellung umfasst die in den Nachträgen 1 und 2 aufgeführten Beteiligungen an Objekt- und Zwischengesellschaften und ersetzt damit die Finanz- und Investitionspläne sowie die Angaben zur Zwischenfinanzierung auf den Seiten 3 und 37 des Verkaufsprospekts sowie Seite 14 des Nachtrags Nr. 1. Zur Finanzierung der drei Beteiligungen ist einschließlich der hierauf anteilig anfallenden Fondskosten ein Eigenkapital von $ 383,923 Mio. vorgesehen. Mit dem Erwerb dieser Beteiligungen sind die Investitionen von JAMESTOWN 28 vollständig abgeschlossen. Zum 26.07.2013 haben Anleger A-Anteile an der Gesellschaft in Höhe von rund $ 260 Mio. erworben. JAMESTOWN plant, die Platzierung des Eigenkapitals fortzusetzen bis das oben genannte Fondseigenkapital in Höhe von $ 383,923 Mio. erreicht ist und hiernach die Fondsemission zu schließen. Der Fonds genießt nach Einschätzung der Komplementärin als sogenannter „Altfonds“ Bestandsschutz nach § 353 Absatz 1 KAGB trotz weiterer Zeichnungen von Anlegern nach dem 21.07.2013. Diese Auffassung basiert insbesondere auf dem BaFin-Schreiben „Häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343ff. des KAGB“ (dort III. 1. bis 9.) vom 18. Juni 2013. Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28, L.P. mit einem Emissionsvolumen von $ 383,923 Mio. (nicht konsolidierte Darstellung) - PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ Gesamt in % des Eigenkapitals 1. Mittelherkunft 1.1. Eigenkapital* 383.923 100,0% 1.2. Gesamt 383.923 100,0% 2. Mittelverwendung 2.1. Investition in Beteiligungen 2.1.1. Beteiligung an JAMESTOWN 15th Street 79.345 20,7% Holding, L.P. (Geschäftshaus Milk Studios) 2.1.2. Beteiligung an JAMESTOWN Lantana 133.382 34,7% North, L.P. und JAMESTOWN Lantana South L.P. (Bürokomplex Lantana) 2.1.3. Beteiligung an JAMESTOWN MCH, L.P. 152.000 39,6% (Immobilienportfolio Millennium) 2.2. Fondskosten* 2.2.1. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung* 15.357 4,0% 2.2.2. Weitere Kosten 3.839 1,0% 2.3. Gesamt 383.923 100,0% * Zusätzlich fällt ein Agio von 5% des Anleger-Eigenkapitalbetrages an. Der Anbieter wird Vermittlern für deren Vermittlung von Anlegern aus den Fondskosten (siehe 2.2.) eine Gebühr in Höhe von maximal 3% des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage zuzüglich des Agios zahlen. Erläuterungen zu den Fremdmitteln Gezeigt wird die geplante Endfinanzierung. Die JAMESTOWN, L.P. hat der JAMESTOWN 28, L.P. eine Zwischenfinanzierung zu einem Zinssatz von 2,5% begeben, die zum Datum der Aufstellung des Nachtrags Nr. 2, rund $ 105 Mio. beträgt und durch Eigenkapitaleinzahlungen der Anleger von JAMESTOWN 28, L.P. zurückgeführt werden soll. Darüber hinaus bestehen keine Fremdmittel. Auch sind solche nicht verbindlich zugesagt. 23 4. Aktualisierung des Kapitels Risiken Der nachfolgende Risikohinweis aktualisiert den Unterpunkt „Regulierung“ des Verkaufsprospekts auf S. 10: Am 22.07.2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (im folgenden „KAGB“) in Kraft getreten. Da nicht geplant ist, dass der Fonds nach Inkrafttreten des KAGB weitere Anlagen tätigt, genießt der Fonds nach Einschätzung der Komplementärin als sogenannter „Altfonds“ Bestandsschutz nach § 353 Absatz 1 KAGB trotz weiterer Zeichnungen von Anlegern nach dem 21.07.2013. Diese Auffassung basiert insbesondere auf dem BaFin-Schreiben „Häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343ff. des KAGB“ (dort III. 1. bis 9.) vom 18. Juni 2013. Ungeachtet dessen besteht das Risiko, dass der Fonds künftig doch den Vorschriften des KAGB unterliegt, wenn beispielsweise JAMESTOWN 28 zusätzliche Anlagen im Sinne des § 353 Absatz 1 KAGB tätigt oder die Aufsichtsbehörde ihre Rechtsauffassung hinsichtlich der Übergangsvorschriften nach den §§ 343ff. des KAGB ändert. Die Erlaubnispflicht nach dem KAGB könnte zu konzeptionellem Anpassungsbedarf des Fonds führen, einen Wechsel der Verwaltungsgesellschaft erfordern und die Kosten der Fondsverwaltung erhöhen, z.B. durch die Beauftragung einer Verwahrstelle. Hierdurch würde das Anlageergebnis des Anlegers gemindert werden. 5. Fondsprognose JAMESTOWN 28 tionsobjekte einheitlich bis zum 31.12.2023 unterstellen zu können, wurde für das Geschäftshaus Milk Studios die Einnahmen- und Ausgaben-Prognose um ein Jahr erweitert. Aufgrund des Auslaufs des größten Mietvertrages im März 2023 weist die Prognose hohe einmalige Vermietungskosten und damit einen negativen Barüberschuss von $ 2,3 Mio. für 2023 aus. Die Barüberschüsse der weiteren Investitionsobjekte wurden aus deren Einzeldarstellungen in diesem Nachtrag Nr. 2 (s. Seiten 7 und 17) übernommen. Bei der Darstellung jedes Investitionsobjektes wurden die Prognoseannahmen zu den Einnahmen und Ausgaben erläutert. Die Ergebnisse in der jeweiligen Zeile „Barüberschuss zur Verteilung“ wurden in die Fondsprognose JAMESTOWN 28 übernommen. Zusätzlich zu den Einzelobjektüberschüssen erzielt der Fonds Zinseinnahmen, die im Wesentlichen aus der Zwischenanlage der Barüberschüsse bis zum Termin der Ausschüttung resultieren. Auf der anderen Seite entstehen Kosten für die amerikanischen und deutschen Steuererklärungen der Gesellschaft sowie für die Wirtschaftsprüferberichte und zusätzlich die Kosten der Fondsverwaltung. Der Gesellschaftsvertrag JAMESTOWN 28 sieht vor, dass die Komplementärin alle vorgenannten Kosten zu tragen hat und dafür die Zinseinnahmen des Fonds erhält. Im Wirtschaftsjahr 2013 wurden die Barüberschüsse für die Investitionsobjekte zeitanteilig, wie in den Einzelprognosen dargestellt, berücksichtigt. Der ausgewiesene Barüberschuss 2013 erlaubt eine zeitanteilige Ausschüttung von 1,5% p.a. für die im Laufe des Jahres 2013 geleisteten Kapitaleinlagen der JAMESTOWN 28 Anleger. Die geplante Erhöhung des Fondseigenkapitals in nachfolgenden Jahren durch Einzahlung von B-Anteilen erfolgt annahmegemäß jeweils zum Jahresende. Barüberschuss zur Verteilung Barüberschuss für JAMESTOWN 28 mittelbar aus Investitionsobjekten In der Position 1. wurde der Barüberschuss des Geschäftshauses Milk Studios aus dem Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 (s. Seite 10) bis Ende 2022 übernommen. Die bisherige Bewirtschaftung sowie die Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung für dieses Investitionsobjekt ergeben keine wesentlichen Abweichungen zu der vorgenannten Darstellung. Der Vermietungsstand per Ende Juni 2013 des Geschäftshauses Milk Studios beträgt unverändert 95%. Um die Anlagedauer für alle drei Investi- 24 Gemäß JAMESTOWN 28 Gesellschaftsvertrag wird angestrebt, dass die Anleger in Bezug auf das Kalenderjahr 2013 einen Barüberschuss in Höhe von 1,5% und ab 2014 von 5,25% p.a. auf ihre jeweils gebundenen Kapitaleinlagen kumulativ bevorrechtigt gegenüber der Komplementärin erhalten. Nach dem Gesellschaftsvertrag stehen von höheren Barüberschussbeträgen der Komplementärin 33,33%, den Anlegern insgesamt 66,67% zu. Der Barüberschuss für jedes Wirtschaftsjahr wird prospektgemäß jeweils am 15. Mai des Folgejahres als Ausschüttung ausgezahlt. Fondsprognose JAMESTOWN 28 - Prognose in Tsd. $ 1. 2013* 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 3.024 4.426 4.408 4.389 4.383 4.385 4.366 4.335 5.878 6.215 -2.341 659 7.380 8.706 9.542 7.387 9.016 2.554 7.394 7.535 7.544 7.331 Barüberschuss für JAMESTOWN 28 aus Investitionsobjekten 1.1 Geschäftshaus Milk Studios 1.2 Bürokomplex Lantana 1.3 Immobilienportfolio Millennium 1.412 8.352 8.303 14.672 11.632 10.145 10.090 10.032 9.973 9.912 9.850 1.4 Barüberschuss JAMESTOWN 28, gesamt 5.096 20.158 21.416 28.603 23.403 23.546 17.010 21.761 23.386 23.671 14.840 2. Barüberschuss an Anleger 20.156 20.156 20.156 20.156 20.156 20.156 20.225 20.422 20.482 20.492 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% 5,25% in % des Fondseigenkapitals 1,50% Fondseigenkapital, Stand 31.12. 383.923 383.923 383.923 383.923 383.923 385.236 388.982 390.131 390.320 390.320 3. Liquiditätssaldo 2 1.260 8.447 3.247 3.390 -3.146 1.536 2.965 3.189 -5.651 4. Liquiditätsreserve kumuliert 2 1.263 9.709 12.956 16.346 13.200 14.736 17.701 20.891 15.239 * Für die Investitionsobjekte und das Anlegereigenkapital ggf. zeitanteilig Fondsliquidität In der Prognose wurde darauf verzichtet, einen höheren Barüberschuss an die Anleger als 5,25% p.a. auszuweisen. Stattdessen wurden Mehrüberschüsse in die Liquiditätsreserve eingestellt, die bei prognosegemäßem Verlauf Ende 2023 einen Stand von rund $ 15 Mio. aufweist. Die Einnahmen- und Ausgaben-Prognose basiert auf den an dieser Stelle und in den Einzelobjektdarstellungen beschriebenen Annahmen und stellt damit einen möglichen Ergebnisverlauf dar, der von dem Prospektverantwortlichen als plausibel erachtet wird. Bei abweichendem Investitionsverlauf können sich erhebliche Abweichungen von der Prognoserechnung ergeben. 6. Verkaufshypothese und Sensitivitätsanalyse JAMESTOWN 28 Verkaufshypothese Für die Verkaufshypothese des Fonds JAMESTOWN 28 (siehe nachfolgende Aufstellung) wurden die Annahmen und Ergebnisse der jeweiligen Verkaufshypothesen der einzelnen Investitionsobjekte übernommen. Abweichend hiervon wurde der für das Geschäftshaus Milk Studios im Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 (dort S. 11f.) unterstellte Verkaufszeitpunkt von Ende 2022 (Ende 2021 in der Verkaufshypothese von JAMESTOWN 27, dem Miteigentümer dieses Objektes) hier auf Ende 2023 verlegt – bei jedoch unveränderten Bruttoverkaufspreisen in den drei jeweiligen Verkaufsvarianten. Tatsächlich ist zu erwarten, dass die drei Investitionsobjekte zu unterschiedlichen Zeitpunkten veräußert werden und die Verkaufserlöse anteilig an die Anleger ausgezahlt werden. Zur Vereinfachung wird hier jedoch die Annahme getroffen, dass alle Investitionsobjekte Ende 2023 veräußert werden, um beispielhaft die Auswirkungen auf den Gesamtrückfluss an die Anleger aufzuzeigen. Der gesamte Nettoverkaufserlös wird gemäß Gesellschaftsvertrag zwischen Anlegern und Komplementärin verteilt. Unberücksichtigt bleibt in der Verkaufshypothese die bei Auflösung des Fonds vorhandene Liquiditätsreserve, die gegebenenfalls die prognostizierten Gesamtrückflüsse zur Verteilung erhöht. Sensitivitätsanalyse Der prognostizierte Gesamtrückfluss an Anleger in Prozent des investierten Eigenkapitals ergibt sich aus dem prognostizierten Nettoverkaufserlös aus der Verkaufshypothese und dem prognostizierten Barüberschuss an Anleger aus der Einnahmen- und Ausgaben-Prognose für die Jahre 2014 bis 2023 ohne die anfängliche Vorzugsausschüttung von 1,5% für 2013. In der mittleren Variante sind die mittleren 25 JAMESTOWN 28 Verkaufshypothese Ende 2023 und Sensitivitätsanalyse - PROGNOSE und Abweichungen von der Prognose in Tsd. $ Verkauf gemäß Prognose des jeweiligen Investitionsobjektes niedrigere Prognoseszenario höhere Variante mittlere Variante Variante Nettoverkaufserlös zur Verteilung Geschäftshaus Milk Studios 82.723 94.458 106.192 Bürokomplex Lantana 139.002 161.554 184.106 Immobilienportfolio Millennium 202.500 202.500 202.500 Nettoverkaufserlös zur Verteilung, gesamt 424.225 458.512 492.798 Nettoverkaufserlös Anteil Komplementärin* 0 9.720 21.149 Nettoverkaufserlös Anteil Anleger* 424.225 448.792 471.649 in Prozent des investierten Eigenkapitals** 109% 115% 121% * Die Anleger erhalten bevorrechtigt 110% bezogen auf die geleisteten Kapitaleinlagen. Der ggf. darüber hinausgehende Nettoerlös zur Verteilung steht zu 33,33% der Komplementärin und zu 66,67% den Anlegern zu (detaillierte Darstellung siehe S. 24 Verkaufsprospekt) ** Bei einem prognosegemäßen Eigenkapital Ende 2023 von $ 390,320 Mio. ohne Agio Gesamtrückflüsse JAMESTOWN 28 Ende 2023 und Sensitivitätsanalyse - PROGNOSE und Abweichungen von der Prognose Verkauf gemäß Prognose des jeweiligen Investitionsobjektes niedrigere Prognoseszenario höhere Variante mittlere Variante Variante Nettoverkaufserlös Anteil Anleger 109% 115% 121% in Prozent des investierten Eigenkapitals 52% 52% 52% Prognostizierter Barüberschuss an Anleger für die Jahre 2014 bis 2023 in Prozent des investierten Eigenkapitals* (10 Jahre) 161% 167% 173% Prognostizierter Gesamtrückfluss der Beteiligung an Anleger, vor Steuern in Prozent des investierten Eigenkapitals ohne Agio * ohne anfängliche Vorzugsausschüttung von 1,5% p.a. für 2013 Ergebnisse der einzelnen Verkaufshypothesen zusammengefasst. In der Sensitivitätsanalyse wird für das erste und zweite Investitionsobjekt der Verkauf mit niedrigeren Multiplikatoren (niedrigere Variante) bzw. höheren Multiplikatoren (höhere Variante) betrachtet, um beispielhaft die Auswirkung der Änderung dieses Einflussfaktors bei ansonsten unveränderten Annahmen auf den Gesamtrückfluss an Anleger zu zeigen. Wegen der zu den jeweiligen Zeitpunkten gemäß Joint-Venture-Vertrag vorgegebenen Werte für eine Veräußerung der JAMESTOWN 28 Beteiligung am Immobilienportfolio Millennium sind beim dritten Investitionsobjekt für Ende 2023 unveränderte Beträge für alle drei Varianten gezeigt (s. Verkaufshypothese, S. 20). Die prognostizierten 26 Barüberschüsse an Anleger bleiben in der Sensivitätsanalyse für 2014 bis 2023 unverändert. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Die Beurteilungssicherheit der Prognosen nimmt mit fortschreitendem Zeitverlauf ab. Die Ergebnisse der Verkäufe, der Bewirtschaftungsphase und damit der Gesamtrückfluss an die Anleger können tatsächlich nach oben oder unten erheblich abweichen, auch über die gezeigte Bandbreite hinaus. Ferner ist nicht vorab bestimmt, zu welchen Zeitpunkten die Verkäufe der einzelnen Investitionsobjekte stattfinden. 7. Kapitalrückflussrechnung JAMESTOWN 28 Kapitalrückflussrechnung JAMESTOWN 28, L.P. für eine Beteiligung von USD 30.000 einbezahlt am 01.01.2014 - PROGNOSE in $ Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 -31.500 -31.500 -30.084 -28.601 -27.125 -25.641 -24.160 -22.655 -21.168 -19.695 -18.230 0 443 688 1.240 1.178 1.119 1.063 1.007 947 897 10.159 18.744 0 -159 -92 -99 -92 -93 -70 -88 -102 -109 -1.766 -2.671 Eigenkapitaleinzahlung (-) / -rückzahlung (+) 0 1.132 887 335 397 456 512 568 628 678 25.910 31.500 2.4 Summe des Rückflusses 0 1.416 1.483 1.476 1.483 1.482 1.505 1.487 1.473 1.466 34.303 47.573 3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4. Anteiliges Fremdkapital 34.190 34.325 34.289 34.252 34.148 33.916 33.541 33.399 33.337 33.333 1. Gebundenes Kapital (inklusive 5% Agio) 2.1 Gewinnausschüttung 2.2 US-Steuerzahlungen (-) bzw. -erstattungen (+) 2.3 Die Kapitalrückflussrechnung zeigt beispielhaft das prognostizierte Anlageergebnis für einen Anleger mit einer beispielhaften Eigenkapitalbeteiligung von $ 30.000 zuzüglich Agio, welche annahmegemäß zum 01.01.2014 vollständig einbezahlt wird. Die Rückflüsse für die Jahre 2014 bis 2023 wurden dabei basierend auf den Ergebnissen der Einnahmen- und Ausgaben-Prognose des Fonds ermittelt. Der Barüberschuss für jedes Wirtschaftsjahr wird jeweils am 15.05. des Folgejahres als Ausschüttung ausgezahlt und entsprechend dann in der Kapitalrückflussrechnung ausgewiesen. Die US-Steuerzahlungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr sind ebenfalls im Folgejahr ausgewiesen. Damit weicht die Darstellung in der Kapitalrückflussrechnung von der Einnahmen- und AusgabenPrognose ab, in der der Barüberschuss an Anleger dem Wirtschaftsjahr der Entstehung zugeordnet wird. Die angenommenen Rückflüsse aus der Veräußerung aller drei Investitionsobjekte entsprechen den Werten der mittleren Variante der Verkaufshypothese für Ende des Jahres 2023. Die Rückflüsse für die Bewirtschaftungsphase, die mit 5,25% p.a. prognostiziertem Barüberschuss angesetzt sind, setzen sich US-steuerlich betrachtet zusammen aus der Ausschüttung anteiliger Gewinne und einer Eigenkapitalrückzahlung für den darüber hinausgehenden Ausschüttungsanteil. Das Besteuerungsrecht für die prognostizierten Einkünfte wird gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland den USA zugewiesen. Die ausgewiesenen US-Steuerzahlungen basieren auf den Angaben des Kapitels Steuerliche Grundlagen und wurden beispielhaft prognostiziert für einen Anleger, der eine natürliche Person und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, keine weiteren in den USA steuerpflichtigen Einkünfte erzielt und die Beteiligung von $ 30.000 an der Gesellschaft im Privatvermögen hält; andernfalls können sich höhere US-Steuerzahlungen ergeben. Deutschland stellt die prognostizierten Einkünfte von der Besteuerung frei, behält sich jedoch vor, diese Einkünfte im Rahmen der Errechnung des anwendbaren Steuersatzes heranzuziehen (Progressionsvorbehalt). Die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes hängt einerseits von dem zu berücksichtigenden JAMESTOWN 28 Ergebnis und andererseits von dem individuellen Steuersatz des Anlegers in Deutschland ab und wurde daher nicht in der Kapitalrückflussrechnung berücksichtigt. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dritten gegenüber ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. Eigenkapitalrückzahlungen führen gemäß US-Recht regelmäßig nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung. 27 gesamt 8. Aktualisierung weiterer Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Erwerb des zweiten und dritten Investitionsobjekts Die nachfolgenden Angaben ergänzen die entsprechenden Aussagen im Kapitel „Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen – Verkaufsprospektverordnung“ auf S. 34 bis 37 des Verkaufsprospektes sowie auf S. 15 bis 17 des Nachtrags Nr. 1, welche bis auf die nachfolgenden Ergänzungen Gültigkeit behalten. Der Erwerb der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) entspricht der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft, in vermietete US-Immobilien zu investieren, und liegt im Rahmen der im Verkaufsprospekt auf den Seiten 18 und 19 dargestellten Investitionsstrategie. Das im Nachtrag Nr. 1 beschriebene Darlehen in Höhe von $ 73,128 Mio. (Stand 20.02.2013) zum Ankauf des Anlageobjektes Geschäftshaus Milk Studios wurde zwischenzeitlich vollständig durch Gesellschaftereinlagen zurückgeführt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 2 besteht ein unbesichertes Darlehen in Höhe von rund $ 105 Mio., welches die Gründungsgesellschafterin bzw. Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die JAMESTOWN, L.P., der JAMESTOWN 28, L.P. zur Finanzierung des Ankaufs der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium gewährt hat. Das Darlehen ist unbesichert, wird mit einem Zinssatz von 2,5% p.a. verzinst und soll durch Eigenkapitaleinlagen der JAMESTOWN 28, L.P. Anleger zurückgezahlt werden. Die JAMESTOWN, L.P. erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) insbesondere folgende Leistungen: die Prüfung und Entscheidung über den Ankauf, die Aufnahme von Fremdmitteln sowie den Abschluss von Verträgen. Beim Erwerb des Anlageobjektes Bürokomplex Lantana (auf allen Ebenen) erfolgte zusätzlich dessen Lieferung durch eine Tochtergesellschaft der JAMESTOWN, L.P., die JT Acquisitions, LLC, welche am 05.06.2013 28 einen Kaufvertrag über das Anlageobjekt Bürokomplex Lantana abgeschlossenen hatte. Die Emittentin hat am 18.07.2013 einen Abtretungsvertrag zur Übernahme der Rechte und Pflichten aus diesem Kaufvertrag mit der JT Acquisitions, LLC geschlossen. Die Abtretung erfolgte gegen Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt der JT Acquisitions, LLC angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürokomplex Lantana und den hierzu geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt oder für solche Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus erbringen die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) keine Lieferungen oder Leistungen. Die JAMESTOWN, L.P. wird bei der Erbringung der vorgenannten Lieferungen und Leistungen vertreten durch ihre Mitglieder der Geschäftsführung. Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus erbringen die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) keine Lieferungen oder Leistungen. Über die vorgenannten Lieferungen und Leistungen der JAMESTOWN, L.P. im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) hinaus kann diese zusätzliche Leistungen in der Bewirtschaftungsphase erbringen, wobei die Gesamtgebühren für solche Leistungen die marktüblichen Sätze nicht übersteigen dürfen. Für den Bürokomplex Lantana übernimmt die JAMESTOWN, L.P. über ein Tochterunternehmen insbesondere die Gebäudeverwaltung für eine Gebühr von 2,5% der gesamten Objekteinnahmen. Für das Immobilienportfolio Millennium übernimmt die JAMESTOWN, L.P. über ein Tochterunternehmen die Entwicklung und Umsetzung der Marketing- und Einzelhandelsstrategie für eine Gebühr von $ 250.000 p.a. Darüber hinaus werden von dem Prospektverantwortlichen bzw. dem Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mittelverwendungskontrolleur und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine Lieferungen oder Leistungen erbracht. Die Realisierung des Anlageobjektes Bürokomplex Lantana (auf allen Ebenen) ist abgeschlossen. Die Realisierung des Anlageobjektes Immobilienportfolio Millennium ist auf Ebene der Tochtergesellschaft JAMESTOWN MCH, L.P. (Ebene 1) und der MP/JAMESTOWN Core Holding Co L.P. (Ebene 2) vollständig realisiert. Auf Ebene der über diverse Zwischen- und Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien des Immobilienportfolios Millennium (Ebene 3) sind diese bis auf das Objekt Burnham Building, welches aus zwei Gebäuden besteht, von denen sich eines im Bau befindet und das andere derzeit noch renoviert wird, vollständig realisiert. Es ist vorgesehen, dass die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung des Bürokomplexes Lantana auf Ebene der Gesellschaften JAMESTOWN Lantana South, L.P. und JAMESTOWN Lantana North, L.P. (Ebene 1) nicht ausreichend sind. Daher wurde zusätzlich ein auf den Seiten 10 und 11 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenes Hypothekendarlehen aufgenommen einschließlich dessen die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung der Liegenschaft des Bürokomplex Lantana (Ebene 2) voraussichtlich ausreichend sind. Es ist vorgesehen, dass die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung des Immobilienportfolios Millennium auf Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft MP/JAMESTOWN Core Holding Co L.P. (Ebene 2) nicht ausreichend sind. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zusätzlich durch den auf Seite 21 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenen Eigenkapitanteil des Joint-Venture-Partners. Es ist vorgesehen, dass die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung des Immobilienportfolios Millennium auf Ebene der über diverse Zwischen- und Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien des Immobilienportfolios Millennium (Ebene 3) voraussichtlich nicht ausreichend sind. Daher wurden zusätzlich die auf Seite 21 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenen Fremdmittel aufgenommen, einschließlich derer die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung der über diverse Zwischenund Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien des Immobilienportfolios Millennium (Ebene 3) voraussichtlich ausreichend sind. Die Investition in die Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium ist abgeschlossen. Daher verfügt die Emittentin über keine laufenden Investitionen. Am 05.06.2013 erfolgte der Ankauf des Bürokomplexes Lantana durch eine Tochtergesellschaft der JAMESTOWN, L.P., die JT Acquisitions, LLC, die hierzu einen Kaufvertrag abgeschlossenen hatte. Die Emittentin hat am 07.07.2013 durch einen Abtretungsvertrag die Rechte und Pflichten hieraus übernommen. Die JAMESTOWN, L.P. ist Gründungsgesellschafter bzw. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus stehen oder standen dem Prospektverantwortlichen bzw. Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin oder dem Mittelverwendungskontrolleur sowie den Mitgliedern von deren Geschäftsführung kein Eigentum an den Anlageobjekten Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) oder wesentlichen Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) zu. Aus dem auf den Seiten 10 und 11 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenen Hypothekendarlehen besteht eine dingliche Belastung des Anlageobjekts Bürokomplex Lantana, und aus den auf Seite 21 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenen Hypothekendarlehen bestehen dingliche 29 Belastungen der Immobilien des Immobilienportfolios Millennium. Darüber hinaus bestehen keine dinglichen Belastungen. Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen). Die behördlichen Genehmigungen zur Bewirtschaftung des Bürokomplexes Lantana und des Immobilienportfolios Millennium (jeweils auf allen Ebenen) liegen, mit Ausnahme des Objekts Burnham Building, für welches Betriebsgenehmigungen noch ausstehen und auch noch nicht beantragt sind, vor. Dar- Bürokomplex Lantana: South Gebäude 30 über hinaus sind keine behördlichen Genehmigungen für die Anlageobjekte Bürokomplex Lantana und das Immobilienportfolio Millennium (jeweils auf allen Ebenen) erforderlich. Außer den auf Seite 6 bzw. 16 dieses Nachtrags Nr. 2 beschriebenen Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte Bürokomplex Lantana bzw. Immobilienportfolio Millennium hat nach Kenntnis des Anbieters keine Person oder Gesellschaft Bewertungsgutachten für diese Anlageobjekte (jeweils auf allen Ebenen) erstellt. 9. Aktualisierte Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 15 VermVerkProspV Die nachfolgenden Aufstellungen und Erläuterungen ersetzen die entsprechenden Darstellungen auf den Seiten 38 und 39 des Verkaufsprospekts sowie den Seiten 18 und 19 des Nachtrags Nr. 1. Die den nachfolgenden Aufstellungen zugrunde liegenden Annahmen und Wirkungszusammenhänge unterscheiden sich in Bezug auf die Einnahmen- und Ausgaben-Prognosen sowie die Finanzund Investitionspläne dieses Nachtrags Nr. 2 für das zweite und dritte Investitionsobjekt von den Erläuterungen an den vorgenannten Stellen, die ansonsten unverändert weiter Gültigkeit besitzen. Eröffnungsbilanz zum 06.12.2012 sowie Planbilanzen („Vermögenslage“) jeweils zum Jahresende 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. Aktiva Eröffnungsbilanz zum 6/12/2012 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2013 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2014 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2015 in Tsd. EUR Planbilanz Passiva zum 31/12/2016 in Tsd. EUR Eröffnungsbilanz zum 6/12/2012 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2013 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2014 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2015 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2016 in Tsd. EUR 0,1 295.325 295.325 295.325 295.325 0 0 -17.117 -16.671 -25.399 3. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 -17.117 4.366 6.777 12.210 4. Ausschüttungen Entnahmen 0 0 -3.920 -15.505 -15.505 0,1 278.208 278.654 269.927 266.632 Anlagevermögen Eigenkapital Beteiligung an 1. Kommanditeinlagen a) Geschäftshaus Milk Studios 0 56.247 52.373 48.914 45.265 2. Gewinn-/ Verlustvortrag b) Bürokomplex Lantana 0 101.119 93.852 87.614 81.470 c) Immobilienportfolio Millennium 0 116.923 116.923 116.923 116.923 Umlaufvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Kasse 0 3.920 15.506 16.476 22.973 Summe Eigenkapital 0,1 0 0 0 0 0,1 278.208 278.654 269.927 266.632 Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0,1 278.208 278.654 269.927 266.632 31 Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen („Ertragslage“) für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. bis 31.12.2013 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2014 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2015 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2016 in Tsd. EUR Erträge aus Beteiligung an a) Geschäftshaus Milk Studios b) Bürokomplex Lantana c) Einzelhandelsportfolio Millennium Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.926 193 613 430 -381 -478 1.605 2.376 1.706 7.692 7.692 12.631 0 0 0 0 -16.516 -3.042 -3.133 -3.227 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -17.117 4.366 6.777 12.210 Plan-Liquiditätsrechnung („Finanzlage“) für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. bis 31.12.2013 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2014 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2015 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2016 in Tsd. EUR 295.325 0 0 0 2.862 4.066 4.072 4.079 Einzahlungen Einzahlungen Kommanditkapital Überschüsse aus Beteiligung a) an Geschäftshaus Milk Studios b) an Bürokomplex Lantana 1.101 6.789 7.842 8.520 c) an Einzelhandelsportfolio Millennium 1.706 7.692 7.692 12.631 -280.559 0 0 0 -16.516 -3.042 -3.133 -3.227 Auszahlungen Investitionen laufender Geschäftsbetrieb 0 -3.920 -15.505 -15.505 Liquiditätsentwicklung Entnahmen 3.920 11.587 969 6.497 Liquiditätsreserve zum Jahresende 3.920 15.506 16.476 22.973 vom 01.01. bis 31.12.2013 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2014 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2015 in Tsd. EUR vom 01.01. bis 31.12.2016 in Tsd. EUR Planzahlen für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. Investitionen in Beteiligungen an Investitionsobjekten Produktion Umsatzerlöse Ergebnis 32 -280.559 0 0 0 0 0 0 0 -601 7.408 9.910 15.437 -17.117 4.366 6.777 12.210 JAMESTOWN 28 Investitionen in vermietete Immobilien in den USA Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 zum JAMESTOWN 28 Verkaufsprospekt vom 23.01.2013 Die inhaltliche Richtigkeit der im Nachtrag Nr. 1 gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anhang: Nachtrag Nr. 1 JAMESTOWN 28, L.P. Nachtrag Nr. 1 vom 20.02.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 23.01.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Limited Partnership Anteilen an der JAMESTOWN 28, L.P. Mit diesem Nachtrag Nr. 1 informiert der Anbieter und Prospektverantwortliche, die JAMESTOWN US-Immobilien GmbH vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Kahl, über eingetretene Veränderungen zum veröffentlichten Verkaufsprospekt. Dieser Nachtrag Nr. 1 wird im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung Bestandteil des Verkaufsprospekts vom 23.01.2013, der mit Ausnahme der in diesem Nachtrag Nr. 1 aufgeführten Änderungen und Ergänzungen, seine Gültigkeit behält. Inhaltsübersicht:Seite 1. Erstes Investitionsobjekt Geschäftshaus Milk Studios 3 2. Aktualisierung weiterer Pflichtangaben des Verkaufsprospekts vom 23.01.2013 in Zusammenhang mit dem Erwerb des ersten Investitionsobjektes15 3. Aktualisierte Angaben zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage gemäß § 15 VermVerkProspV 18 JAMESTOWN US-Immobilien GmbH Sitz: Marienburger Str. 17· 50968 Köln Köln, 20.02.2013 (Datum des Nachtrags) ........................... (Christoph Kahl, Geschäftsführer) Nach § 11 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Ver mögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber JAMESTOWN US-Immobi lien GmbH, Marienburger Str. 17, 50968 Köln oder per Fax an: 0221/3098-175 oder per E-Mail an: [email protected] zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Hiervon unberührt bleibt das den Anlegern auf S. 67 des Verkaufsprospekts bzw. auf der Beitrittserklärung beschriebene Widerrufsrecht. 2 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Erstes Investitionsobjekt: Geschäftshaus Milk Studios, New York City New York ist eine Metropole der Superlative: Finanzhauptstadt der Welt, bevölkerungsreichster Großraum der USA, Kulturmekka mit einzigartigem, kosmopolitischem Charakter. New York, der Hauptsitz der Vereinten Nationen und vieler internationaler amerikanischer Großunternehmen, besteht aus fünf Stadtbezirken mit zusammen rund 8 Mio. Einwohnern. Innerhalb der Metropole hat sich in den letzten Jahren Midtown South in Manhattan zu einem der dynamischsten Büromärkte in den USA entwickelt. Midtown South weist per 3. Quartal 2012 landesweit von allen Geschäftszentren („Central Business District“) die mit 5,6% niedrigste Leerstandsrate und mit $ 44,1 pro Quadratmeter und Monat die dritthöchste Angebotsmiete für Büroflächen auf.* Midtown South ist kein typischer Büromarkt für z.B. Anwaltskanzleien und imageträchtige Konzernzentralen. Auch Finanzdienstleister sind dort nur in geringerem Umfange vertreten. Die Flächennachfrage in diesem Teilmarkt ist vielmehr getrieben von Unternehmen aus der Medien-, Technologie- und Werbebranche. Gegenüber den von großen Bürotürmen geprägten Midtown und Downtown Manhattan finden diese Mieter in Midtown South für ihre Unternehmenskultur geeignetere Mietflächen und beliebte Wohnviertel wie Chelsea, Greenwich Village, und SoHo. Kurze Wege zur Arbeit, ein vielfältiges Angebot an Restaurants, Bars und Einkaufsmöglichkeiten bringen den Beschäftigten eine hohe Lebensqualität. *Quelle: Cushman & Wakefield, Marketbeat Office Snapshot, United States, Q3 2012 Geschäftshaus Milk Studios New York City: Standort des Geschäftshauses Milk Studios 3 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Luftbildaufnahme von Manhattan und Standort Geschäftshaus Milk Studios (rot markiert) Standort Das Geschäftshaus Milk Studios mit der Adresse 450 West 15th Street befindet sich in Midtown South an der Grenze der Stadtteile Chelsea und Meatpacking District. Das Geschäftshaus Milk Studios liegt an der Tenth Avenue zwischen der 14. und 15. Straße. Direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite der 15. Straße befindet sich das Gebäude Chelsea Market, das sich im Eigentum eines anderen Jamestown-Fonds befindet, so dass JAMESTOWN die Umgebung seit über zehn Jahren sehr gut kennt. Die beiden Stadtteile haben sich in den vergangenen zehn Jahren dynamisch entwickelt und ziehen vor allem junge und kreative Menschen an. Der Wandel macht sich insbesondere daran fest, dass zahlreiche neue moderne Wohngebäude und Hotels gebaut und viele Boutiquen, Kunstgalerien und Restaurants eröffnet wurden. Die direkt vor dem Geschäftshaus Milk Studios verlaufende, im Jahr 2009 eröffnete High Line ist eine auf einer ehemaligen Hochbahntrasse angelegte außergewöhnliche Parkanlage, die sich zu einem Magneten für Touristen und Einheimische entwickelt hat. Das renommierte Whitney Museum of American Art, das eine der wichtigsten 4 Sammlungen zeitgenössischer amerikanischer Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts beherbergt, errichtet in der Nachbarschaft einen Neubau und wird Ende 2015 von der Upper East Side in den Meatpacking District umziehen. Das Geschäftshaus Milk Studios ist per Auto sehr gut über den Westside Highway von Norden und Süden und über die Ost-West-Tangente 14. Straße erreichbar; die zwei Straßenblocks entfernte U-Bahn-Station 14th Street/8th Avenue ist fünf Gehminuten entfernt. Blick aus dem 2. Obergeschoss nach Westen auf den Hudson River und New Jersey Anhang: Nachtrag Nr. 1 Erwerb und Finanzierung Die JAMESTOWN 28, L.P. hat am 11.02.2013 als Limited Partner 100% am Gesellschaftskapital der Jamestown 15th Street Holding, L.P. erworben (Anlageobjekt Ebene 1). Diese hält 53% an der Objektgesellschaft Jamestown 450 West 15th Street, L.P. (Anlageobjekt Ebene 2). Die Objektgesellschaft ist Eigentümerin des Geschäftshauses Milk Studios (Anlageobjekt Ebene 3). Die Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) umfassen die Investition von Jamestown 28, L.P. auf den drei vorgenannten Ebenen. Weiterer Eigentümer der Objektgesellschaft ist der Vorgängerfonds JAMESTOWN 27, der 47% der Anteile hält. Der Kaufpreis für das Gebäude betrug $ 295 Mio. Hinzu kamen Kaufneben- und Finanzierungskosten in Höhe von $ 7,0 Mio. Im Investitionsplan der Objektgesellschaft ist ferner eine Liquiditätsreserve in Höhe von $ 16,2 Mio. berücksichtigt. Zusammen mit Fondskosten in Höhe von 5% des Fondseigenkapitals ergibt sich ein Gesamtaufwand von $ 326,087 Mio. Der Gesamtaufwand wird durch Fondseigenkapital in Höhe von $ 157,587 Mio. (hiervon JAMESTOWN 28 $ 83,521 Mio. und JAMESTOWN 27 $ 74,066 Mio.) und ein Hypothekendarlehen der Deka Bank in Höhe von $ 168,5 Mio. finanziert. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt 3,67 % p.a., fest bis zum 06.02.2020. Vertragsgemäß werden bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt $ 3,547 Mio. getilgt. Als Sicherheit für das Darlehen dienen das Objekt selbst und alle Mieteinnahmen hieraus; zusätzlich garantieren die Fonds JAMESTOWN 28 und JAMESTOWN 27 der Bank $ 17,861 Mio. bzw. $ 15,839 Mio., solange bis das Objekt über zwei aufeinanderfolgende Quartale einen Nettomietüberschuss in Höhe von 9,5% p.a. ($ 16,008 Mio. p.a.) des Darlehensbetrags erzielt hat. Wie bei solchen Finanzierungen üblich wird über die gesamte Laufzeit das „Debt-Service-Cover-Ratio“ (DSCR), das Verhältnis der aus dem Objekt erzielten Nettomietüberschüsse zu einem kalkulatorischen Schuldendienst (hier: 5,5% p.a. in Jahr 1, 6,5% p.a. in Jahr 2 und 3, hiernach 7,5% p.a.), in vierteljährlichem Turnus ermittelt. Sofern das DSCR unter 1,25 fällt (was gemäß Einnahmen- und Ausgaben-Prognose, s. Seite 10, in keinem Jahr erwartet wird), wird der nach Kapitaldienst verfügbare Barüberschuss auf einem an den Kreditgeber verpfändeten Reservekonto einbehalten. Sofern das DSCR unter 1,00 fällt, sind gegenüber der Bank Maßnahmen in einem Umfang erforderlich (z.B. Teilrückzahlung bzw. Stellung von Barsi- Blick aus Nordwesten von der High Line auf das Geschäftshaus Milk Studios 5 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Computeranimation der neuen Einzelhandelsfläche an der 14. Straße (rot eingerahmt) cherheiten auf verpfändetem Reservekonto), der zu einem DSCR von mindestens 1,25 führt. Die Freigabe von zuvor verpfändeten Mitteln erfolgt, nachdem ein DSCR von mindestens 1,25 in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen wieder erreicht wird. In der Einnahmen- und Ausgaben-Prognose wird ab Februar 2020 für die Anschlussfinanzierung des Restdarlehens in Höhe von $ 164,953 Mio. mit einem Zinssatz von 6,0% p.a. – tilgungsfrei – kalkuliert. Die Immobilie Milk Studios besteht aus zwei in 1936 und 1971 fertiggestellten Gebäuden auf einer Grundstücksfläche von 2.900 qm, die 2004 zur gemeinsamen Nutzung miteinander verbunden wurden. Die Mietflächen wurden 2004 vollständig renoviert und modernisiert und für die heutige Nutzung in Büro- und Einzelhandelsflächen umgewandelt. Das einschließlich Untergeschoss zehngeschossige Gebäude verfügt über eine vermietbare Fläche von insgesamt 30.217 qm gemäß Neuvermessung nach aktuellen Marktusancen, angewendet nach Auslauf bestehender Mietverträge. Die großen zusammenhängenden Geschossflä- 6 Milk Studios – Die Geschichte des Gebäudes Der 1936 erstellte Gebäudeteil diente ursprünglich als Kühlhaus für Milch. Diese wurde über eine bis heute erhaltene Skybridge im vierten Geschoss über die 15. Straße hinweg direkt in das Nachbargebäude (heute: Chelsea Market) der damaligen Großbäckerei National Buiscuit Company angeliefert. In Anlehnung hieran hat der Mieter Milk Studios, der bis 2004 selbst Eigentümer des Gebäudes war, seinen Firmennamen gewählt. Anhang: Nachtrag Nr. 1 chen, die aufgrund der effizienteren Nutzungsmöglichkeit besonders von größeren Unternehmen nachgefragt werden, Deckenhöhen von 4,90 m im Erdgeschoss und 3,90 m in den weiteren acht Obergeschossen und eine moderne Gebäudetechnik schaffen ein hohes Maß an Flexibilität für unterschiedliche Mieterbedürfnisse. In allen Bürogeschossen sorgen breite Fensterfronten für viel Tageslicht in den Mietflächen. Die Büromieter genießen eine unverbaubare Sicht nach Westen auf die High Line und den Hudson River mit Ausblick auf die gegenüberliegende Waterfront von New Jersey. Im Laufe des Jahres sollen die Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss erweitert werden. Der Anlieferbereich für die Mieter soll auf die nordwestliche Seite des Gebäudes an der 15. Straße verlegt werden. Hierdurch kann entlang der 14. Straße eine neue attraktive Einzelhandelsfläche von rund 780 qm geschaffen werden, die in der vermietbaren Fläche von 30.217 qm enthalten ist. Die für den Umbau und die Erweiterung der Einzelhandelsflächen erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor. Die 14. Straße ist eine zentrale Ost-West-Verkehrsader, an der sich zahlreiche bekannte Geschäfte befinden, u.a. Apple, Boss, Puma und Diane von Furstenberg. Daher wird für die neue noch zu vermietende Einzelhandelsfläche eine Miete von rund $ 2,5 Mio. p.a. ab Juni 2014 in der Prognose berücksichtigt. Studio für Foto-Shootings auf der 8. Etage 7 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Büro- und Konferenzflächen auf der 7. Etage mit Deckenhöhe von 3,90 Meter Vermietung / Mieter Das Geschäftshaus Milk Studios ist an 14 Mieter überwiegend langfristig vermietet, bis Ende 2018 laufen Mietverträge für rund 28% der vermietbaren Flächen aus. Der Vermietungsstand beträgt derzeit 95%. Die Hauptmieter, gemessen an der Größe der Mietflächen, und die Laufzeit der Mietverträge sind: Hauptmieter Mietfläche in qm Laufzeit Chandler Chicco Agency 6.916 März 2023 Milk Studios 5.588 Januar 2019 Giorgio Armani 5.035 März 2029 Jeffrey 2.248 April 2014 House Productions 2.044 Oktober 2016 Deva-Tods 1.644 Dezember 2015 8 Die Unternehmenssituation der drei größten Mieter stellt sich wie folgt dar: Der Mieter Chandler Chicco Agency ist eine Unternehmensberatung, die sich insbesondere auf Gesundheitskommunikation (engl. Health Communication) spezialisiert hat. Dies ist ein interdisziplinärer Forschungszweig, der sich aus der Gesundheits- und der Kommunikationswissenschaft zusammensetzt. Hierzu erarbeitet das Unternehmen beispielsweise Kommunikationskonzepte und Marketingstrategien, um gesundheitliche Themen medienwirksam einem Publikum zu präsentieren. Chandler Chicco Agency gehört zur Unternehmensgruppe inVentiv Health Inc., die nach eigenen Angaben weltweit über 13.000 Mitarbeiter in über 40 Ländern beschäftigt. Der Mieter Milk Studios ist ein Medienunternehmen mit Standorten in New York City und Los Angeles, das sich überwiegend auf die Bereiche Mode, Musik, Fotographie Anhang: Nachtrag Nr. 1 und Film spezialisiert hat. Im Erdgeschoss an der 15. Straße unterhält das Unternehmen eine Galerie, die derzeit für Ausstellungen der Kunstszene verwendet wird. Die repräsentativen Mietflächen in den oberen Etagen des Gebäudes dienen unter anderem für die zweimal jährlich stattfindende New York Fashion Week – eine der wichtigsten Modeveranstaltungen weltweit – als Veranstaltungsfläche. Die von Jamestown geschätzte aktuelle Marktmiete für die Flächen des Mieters Milk Studios liegt 44% über der Vertragsmiete 2013. Der Mieter kann in 2019 eine Verlängerungsoption bis 2024 ausüben, was gemäß Prognose unterstellt wird. Bei einem vorzeitigen Auszug bestehen Chancen auf in der Prognose nicht enthaltene Mietsteigerungen. Der italienische Modekonzern Giorgio Armani mit Firmensitz in Mailand wurde 1975 von dem gleichnamigen Modeschöpfer Giorgio Armani gegründet. In der Zwischenzeit führt das Unternehmen eine Reihe von verschiedenen Marken im oberen Preissegment, wie beispielsweise Emporio Armani und Armani Jeans, und beschäftigt weltweit über 5.000 Mitarbeiter mit einem Filialnetz von ca. 500 Geschäften. In 2011 konnte das Unternehmen den Umsatz um rund 14% auf 1,8 Mrd. Euro steigern und dabei einen Gewinn von rund 282 Mio. Euro erzielen. Bestätigung durch Schätzgutachten Zur Plausibilisierung des Kaufpreises für das Gebäude von $ 295 Mio. hat die Komplementärin ein MAI-Schätzgutachten bei CB Richard Ellis (CBRE) in Auftrag gegeben. Das Gutachten vom 20.12.2012 weist per 01.01.2013 einen Verkehrswert in Höhe von $ 310 Mio. aus. Damit hat der Schätzgutachter die Angemessenheit des Kaufpreises bestätigt. Einnahmen- und Ausgaben-Prognose für das Geschäftshaus Milk Studios Die Einnahmen- und Ausgaben-Prognose basiert auf den abgeschlossenen Mietverträgen, geschätzten Ausgaben sowie zahlreichen Annahmen und Erwartungen. Wie der Schätzgutachter hat auch JAMESTOWN in der folgenden Prognose-Rechnung aufgrund eigener Kenntnisse und Erfahrungen Marktmieten ermittelt und eine Vielzahl weiterer Annahmen z.B. über Inflation, Vermietungsaufwand und Mietertreue getroffen. Der Vergleich von Einzelpositionen ist wenig aussagekräftig. Das Ergebnis aller Annah- men jedoch führt über einen längeren Zeitraum zu einer bestimmten Höhe des Barüberschusses vor Kapitaldienst. Über den Prognose-Zeitraum von 2013 bis 2022 entspricht der Barüberschuss vor Kapitaldienst in dem Gutachten von CBRE mit $ 165,454 Mio. weitgehend der JAMESTOWNPrognose für den gleichen Zeitraum von $ 165,976 Mio. In der Prognose (Zeile 1.9.) sind ein kalkulatorischer Mietausfall/Leerstand sowie mietfreie Zeiten bei Mieterwechsel geschätzt. Darüber hinaus wurde von Beginn an ein genereller Mietausfall von durchschnittlich 1% der Einnahmen berücksichtigt. In der Position 1.10. Umlagen und sonstige Einnahmen sind im Wesentlichen umlagefähige Betriebskosten enthalten, die von den Mietern gemäß den mietvertraglichen Regelungen zu erstatten sind. Das Budget 2013 wurde auf Basis der Daten der Vorjahre und der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen aufgestellt. Größte Betriebskosten sind Grundsteuern und Versorgungsleistungen. Die Gebäudeverwaltung erfolgt durch ein JAMESTOWN-Tochterunternehmen für eine Gebühr von 1,5% der gesamten Einnahmen. Diese Gebühr ist in den Betriebskosten berücksichtigt. Entnahmen aus dem Reservekonto (Zeile 2.3.) erfolgen insbesondere für Vermietungsaufwand, Gebäudeinvestitionen und zum Liquiditätsausgleich. Anfang Februar 2020 endet die Laufzeit für das Hypothekendarlehen. Hinsichtlich der Anschlussfinanzierung wurden einmalig anfallende Finanzierungsgebühren in Höhe von 0,5% des Darlehensbetrages sowie ein jährlicher Schuldendienst in Höhe von $ 9,897 Mio. bzw. 6,0% p.a. bezogen auf das Restdarlehen von $ 164,953 Mio. – tilgungsfrei - unterstellt. Der Barüberschuss der Objektgesellschaft entfällt zu 53% auf JAMESTOWN 28 (Zeile 5.). Nach Abzug der gesellschaftsvertraglichen Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühren ergibt sich der ausschüttungsfähige Barüberschuss JAMESTOWN 28 (Zeile 7.). Weisen die weiteren Investitionsobjekte eine entsprechende Wirtschaftlichkeit auf, ergeben sich auf Fondsebene ausreichende Barüberschüsse ab 2014 für 5,25% p.a. Ausschüttung vor Steuern bezogen auf das investierte Eigenkapital an die Anleger. Der für 2013 in Zeile 7. ausgewiesene Barüberschuss berücksichtigt das Erwerbsdatum der Beteiligung am Geschäftshaus Milk Studios; der Betrag ist höher als die prospektgemäße Ausschüttung von 1,5% p.a. für 2013 bezogen auf das im ersten Investitonsobjekt investierte Fondskapital. 9 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Einnahmen- und Ausgaben-Prognose Geschäftshaus Milk Studios Angaben in Tsd. $ jeweils am Ende der Periode Objektebene 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Basismieteinnahmen 1.1 Chandler Chicco Agency 4.151 4.510 4.715 4.827 5.170 5.415 5.524 5.634 5.747 5.819 1.2 Milk Studios 1.216 1.240 1.265 1.290 1.316 1.342 1.369 1.397 1.424 1.453 1.3 Armani 2.559 3.877 4.003 4.410 4.659 4.842 4.989 5.107 5.182 5.259 1.4 House Productions 542 553 564 575 587 598 610 623 635 648 1.5 Deva-Tods 594 594 594 1.593 1.612 1.640 1.668 1.698 1.727 1.758 1.6 Jeffrey 830 869 913 958 1.006 1.057 3.432 4.614 4.623 4.752 1.7 Neue Einzelhandelsfläche 14. Straße 0 1.472 2.524 2.656 2.751 2.751 2.895 2.999 2.999 3.156 1.8 sonstige Mieter Basismieteinnahmen gesamt 1.9 kalkulatorischer Mietausfall/Leerstand 1.10 Umlagen und sonstige Einnahmen Einnahmen gesamt 2.584 2.730 3.009 2.794 2.862 3.052 3.111 3.183 3.245 3.286 12.477 15.845 17.587 19.105 19.963 20.698 23.599 25.253 25.583 26.130 -670 -1.032 -736 -1.787 -319 -1.016 -3.344 -1.770 -398 -432 3.520 3.665 4.041 4.474 5.184 5.938 6.464 7.148 7.857 8.424 15.327 18.478 20.893 21.792 24.829 25.620 26.719 30.632 33.042 34.122 2. Objektausgaben 2.1 Betriebskosten/Grundsteuer -4.600 -4.877 -5.325 -5.888 -6.597 -7.386 -8.270 -9.121 -9.811 -10.402 2.2 Vermietungsaufwand und Gebäudeinvestitionen -6.599 -271 -970 -1.738 -35 -931 -1.444 -1.134 -113 -41 2.3 Entnahme Reservekonto/ Rücklage 9.966 2.835 1.581 2.044 -1.963 527 1.041 270 -134 0 2.4 Finanzierung durch B-Anteile 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Objektausgaben gesamt -1.234 -2.314 -4.714 -5.582 -8.595 -7.790 -8.673 3. Kapitaldienst gesamt -6.500 -6.190 -6.190 -6.207 -6.190 -7.730 -7.926 -10.528 -9.897 -9.897 4. Barüberschuss Milk Studios (100%) 7.593 9.974 9.989 10.004 10.044 10.100 10.120 10.118 13.087 13.782 5. Barüberschuss an JAMESTOWN 28 (53%) 3.721* 5.286 5.294 5.302 5.323 5.353 5.364 5.363 6.936 7.305 6. Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementgebühr -697* -860 -886 -913 -940 -968 -997 -1.027 -1.058 -1.090 7. Barüberschuss zur Verteilung 3.024* 4.426 4.408 4.389 4.383 4.385 4.366 4.335 5.878 6.215 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 83.521 4.385 4.385 4.385 4.385 4.385 4.385 4.385 4.385 4.385 41 23 5 -1 0 -18 -49 1.493 1.830 -9.985 -10.057 -10.443 nachrichtlich: 8. Anteil des Fondseigenkapitals 9. 5,25% des anteiligen Eigenkapitals 10. Differenz pro Jahr (Zeile 7. minus Zeile 9.) * Der Barüberschuss 2013 gemäß 5. und 7. berücksichtigt den Zeitraum ab 11.02.2013. Die unter Punkt 6. aufgelistete Vermögensverwaltungsund Fondsmanagementgebühr beginnt ab 11.02.2013 bzw. 01.04.2013 10 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Verkaufshypothese JAMESTOWN ist der Ansicht, dass geschlossene US-Immobilienfonds in der Regel in einem Zeitraum von 7 – 12 Jahren wieder durch Verkauf aller Immobilien aufgelöst werden sollten. Der richtige Verkaufszeitpunkt ergibt sich aus zwei Faktoren: Zum einen sollte die Situation für Verkäufer auf dem Immobilienmarkt günstig sein, was u.a. vom allgemeinen Kapitalmarkt mit beeinflusst wird. Zum anderen bestimmt die konkrete Entwicklung der betreffenden Immobilie und ihres Standortes, wann der Verkauf attraktiv ist. Verkaufsüberlegungen werden hier für Ende 2022, den ungefähr mittleren Zeitpunkt zwischen sieben und zwölf Jahren Investitionsdauer, angenommen. Grundlage der Käufe- rüberlegungen ist der Barüberschuss vor Kapitaldienst des Objektes Ende 2022. Der vom Käufer bezahlte Preis wird durch den Multiplikator bezogen auf diesen Barüberschuss vor Kapitaldienst bestimmt. Die Höhe des Multiplikators in rund zehn Jahren ist nicht vorhersehbar. Dieser hängt von der Einschätzung des Käufers hinsichtlich Qualität, Lage und zukünftiger Ertragskraft des Kaufobjektes und der Situation auf dem Immobilienmarkt ab (je besser diese Einschätzung, desto höher der erreichbare Multiplikator). Die Komplementärin Jamestown hat die alleinige Entscheidungsbefugnis zum Verkauf des Investitionsobjektes. Für den Verkauf des Geschäftshauses Milk Studios Ende 2022 wird entsprechend der Prognose für 2022 ein Bar- Eingangsbereich an der 15. Straße 11 Anhang: Nachtrag Nr. 1 überschuss vor Kapitaldienst in Höhe von insgesamt $ 23,679 Mio. unterstellt. In drei Verkaufsszenarien werden die Auswirkungen von unterschiedlichen Multiplikatoren dargestellt. Verkaufshypothese Geschäftshaus Milk Studios am Ende des Jahres 2022 (alle Beträge in Tsd. $) – Prognose Barüberschuss vor Kapitaldienst $ Verkauf zum Multiplikator 23.679 23.679 23.679 14,50 15,50 16,50 Bruttoverkaufspreis $ 343.352 367.032 390.711 abzgl. 6,5% Verkaufsnebenkosten $ -22.318 -23.857 -25.396 abzgl. Hypothekenvaluta $ -164.953 -164.953 -164.953 Nettoerlös Milk Studios (100%) $ 156.082 178.222 200.362 Nettoerlös zur Verteilung JAMESTOWN 28 (53%) $ 82.723 94.458 106.192 Anteiliges Fondseigenkapital zum Verkaufszeitpunkt $ 83,52 Mio. Zum Vergleich: Das vorgenannte Gutachten von CBRE geht von einem späteren Verkauf Ende 2024 für einen Bruttoverkaufspreis von $ 492,2 Mio. aus. Die hohe Differenz zu den Bruttoverkaufspreisen der Verkaufshypothese ergibt sich durch die Annahme, dass die in 2023 und 2024 auslaufenden Mietverträge von zwei Hauptmietern, die derzeit unter Marktniveau vermietet sind, zu dann bestehenden Marktmieten neu vermietet und die Mieteinnahmen im Objekt deutlich gesteigert werden, was zu einem entsprechenden höheren Verkaufspreis führt. Der Nettoerlös aus dem Verkauf steht dem Fonds anteilig als Liquidität zur Verfügung. Falls die Ergebnisverteilung der Fondsebene auf die oben genannten JAMESTOWN 28-Nettoerlöse aus dem Objekt Milk Studios angewandt wird, würden die Anleger in der mittleren Variante ein Verkaufsergebnis von 112,1%, ansonsten 99,0% bzw. 121,4%, jeweils vor Steuern bezogen auf das anteilige Fondseigenkapital ohne Agio erzielen. Sofern – wie geplant – JAMESTOWN 28 aus mehreren Investitionsobjekten besteht, können sich in Abhängigkeit von den Verkaufsergebnissen der weiteren Objekte erheblich abweichende Verkaufsergebnisse für den Anleger ergeben. 12 Erwerbsstruktur Das Geschäftshaus Milk Studios wird in der eigens für diesen Zweck neu gegründeten Objektgesellschaft JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. gehalten. Die Objektgesellschaft ist eine Limited Partnership (vergleichbar mit Kommanditgesellschaft) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, registriert beim Secretary of State of the State of Delaware unter der Nummer 5251504, mit der Geschäftsadresse und Zustellungsanschrift c/o Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 198. General Partner (vergleichbar mit Komplementärin) mit einer Kapitaleinlage von $ 1.000 ist die JT 450 West 15th Street Corp., eine 100%ige Tochtergesellschaft der JAMESTOWN, L.P. An der Objektgesellschaft sind als Limited Partner (vergleichbar mit Kommanditist) die JAMESTOWN 27, L.P. mit einem Anteil von 47% und JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. mit einem Anteil von 53% beteiligt. An letzterer hält die Fondsgesellschaft JAMESTOWN 28, L.P. 100% der Limited Partnership-Anteile. General Partner mit einem Anteil von 0,00% ist die JAMESTOWN Properties Corp. Der einzige Geschäftszweck der Jamestown 15th Street Holding, L.P. ist das Halten der 53% Beteiligung an der Objektgesellschaft. Gemäß Beschluss der Fondsgeschäftsführung erfolgte am 11.02.2013 der Ankauf der Jamestown 15th Street Holding, L.P. Der Beschluss erfolgte, nachdem die Deka Bank am 01.02.2013 ihre Darlehenszusage über $ 168,5 Mio. an die Objektgesellschaft erteilte. Der Ankauf des Geschäftshauses Milk Studios mittelbar über die Objektgesellschaft JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. erfolgte am 21.12.2012 zunächst durch ein Joint Venture von JAMESTOWN 27 (Anteil 47%) und – über Zwischengesellschaften – JAMESTOWN, L.P. (Anteil 53%) für einen wirtschaftlichen Kaufpreis von $ 295,0 Mio. Dieser Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem vertraglichen Kaufpreis von $ 284,185 Mio. und verschiedenen bei Verkauf vom Verkäufer zu übernehmenden Positionen im Umfang von $ 10,815 Mio., deren Zahlung hier jedoch der Käufer übernommen hatte, um die in New York hohen Übertragungssteuern, die rd. 3% der Kaufpreissumme betragen, zu reduzieren. Die $ 10,815 Mio. ergeben sich aus der nach Eigentumsübertragung erfolgenden Erfüllung der vom Verkäufer vor Kaufvertragsunterzeichnung bereits abgeschlossenen Mietverträge: Kosten für Mieterausbauten ($ 5,501 Mio.) und mietfreie Zeiten ($ 5,314 Mio.). Daher stehen der Objektgesellschaft die in der Anhang: Nachtrag Nr. 1 Einnahmen- und Ausgaben-Prognose ausgewiesenen Nettoeinnahmen für diese Flächen zur Verfügung. Kaufnebenkosten einschließlich Kosten des Hypothekendarlehens der Deka Bank betrugen $ 7,042 Mio. Der Verkäufer, RP Stellar Milk Owner, LLC, hatte der Objektgesellschaft am 21.12.2012 eine Zwischenfinanzierung in Höhe von $ 150,0 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Eigenkapital wurde von JAMESTOWN 27 zu 47% und von JAMESTOWN, L.P. zu 53% aufgewendet. Am 11.02.2013 hat die Deka Bank das Hypothekendarlehen in Höhe von $ 168,5 Mio. an die Objektgesellschaft ausgezahlt, die hiermit ihrerseits die Zwischenfinanzierung von $ 150 Mio., zurückzahlte und die Differenz in das Reservekonto der Objektgesellschaft einstellte. Am 11.02.2013 erfolgte die Eigentumsübertragung der von der JAMESTOWN, L.P. mittelbar gehaltenen Limited-Partnership-Anteile von 53% der Objektgesellschaft an die JAMESTOWN 28, L.P. Der Kaufpreis entspricht den insgesamt von der JAMESTOWN, L.P. bis zur Übertragung in diese Beteiligung geleisteten Kapitaleinlagen in Höhe von $ 73,128 Mio. Basierend auf dem Investitionsplan der Objektgesellschaft ergibt sich bei vollständiger Kapitalisierung durch deren Gesellschafter ein Kaufpreis von $ 79,345 Mio. Für den Betrag von $ 73,128 Mio. hat die JAMESTOWN, L.P. ein unbesichertes Darlehen zu 2,5% p.a. Zinsen an JAMESTOWN 28 begeben, welches durch eingezahltes Eigenkapital von Anlegern zurückgezahlt werden soll. Empfangsbereich der Bürofläche auf der 8. Etage 13 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen den gegenüber S. 37 des Verkaufsprospekts aktualisierten Finanz- und Investitionsplan der Emittentin sowie zusätzlich die Finanz- und Investitionspläne der JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. (Anlageobjekt Ebene 1) und JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. (Anlageobjekt Ebene 2), die Eigentümerin des Geschäftshauses Milk Studios (Anlageobjekt Ebene 3) ist. Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. – PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ 1. 1.1. Eigenkapital 1.2. Einlagen der JAMESTOWN Properties Corp. Gesamt in Tsd. $ Gesamt in % des Eigenkapitals - 1.3. Einlagen der JAMESTOWN 28, L.P. (1) 79.345 1.4. Gesamt 79.345 2. Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 28, L.P. bei einem beispielhaften Emissionsvolumen von $ 250 Mio. und indirekten Immobilieninvestitionen (nicht konsolidierte Darstellung) - PROGNOSE Mittelherkunft Mittelverwendung 2.1. Kaufpreis für die 53%ige Kommanditbeteiligung an der JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. 79.345 2.2. Gesamt 79.345 Finanz- und Investitionsplan JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. – PROGNOSE Gesamt in Tsd. $ 1. Mittelherkunft 1.1. Eigenkapital 1.2. Einlagen der JAMESTOWN 450 West 15th Street Corp. 1.3. Einlagen der JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. (1) 1 79.345 1. Mittelherkunft 1.1. Eigenkapital* 250.000 100,0% 1.5. Fremdkapital 1.3. Gesamt 250.000 100,0% 1.6. Hypothekendarlehen (2) 168.500 2. Mittelverwendung 1.7. Gesamt 318.209 2.1. Investition in Beteiligungen 2. 2.1.1. Beteiligung an JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. (Milk Studios) 2.1.2. Investition in weitere Beteiligungen (an weiteren Investitionsobjekten) und Liquiditätsrücklage 2.2. Fondskosten* 2.2.1. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung* 2.2.2. Weitere Kosten 2.3. Gesamt 1.4. Einlagen der JAMESTOWN 27, L.P. 79.345 31,7% 63,3% 2.1. Kaufpreis für das Geschäftshaus Milk Studios 2.3. Liquiditätsreserve 2.4. Gesamt 295.000 7.043 16.166 318.209 Erläuterungen zu den Fremdmitteln 10.000 4,0% 2.500 1,0% 250.000 100,0% * Zusätzlich fällt ein Agio von 5% des Anleger-Eigenkapitalbetrages an. Der Anbieter wird Vermittlern für deren Vermittlung von Anlegern aus den Fondskosten (siehe 2.2.) eine Gebühr in Höhe von maximal 3% des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage zuzüglich des Agios zahlen. 14 Mittelverwendung 2.2. Ankaufsnebenkosten 158.155 70.363 (1) Gezeigt wird die geplante Endfinanzierung. Die JAMESTOWN L.P. hat der JAMESTOWN 28, L.P. eine Zwischenfinanzierung zu einem Zinssatz von 2,5% begeben, die zum Datum der Aufstellung des Nachtrags Nr. 1 $ 73,128 Mio. beträgt und durch Eigenkapitaleinzahlungen der Anleger von JAMESTOWN 28, L.P. zurückgeführt werden soll. (2) Die Konditionen des von der Deka Bank begebenen Hypothekendarlehens sind auf S. 5 dieses Nachtrags Nr. 1 beschrieben. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Objektgesellschaft beträgt 52,8% bezogen auf die Gesamtfinanzierung der Objektgesellschaft. Darüber hinaus bestehen keine Fremdmittel. Auch sind solche nicht verbindlich zugesagt. Anhang: Nachtrag Nr. 1 Aktualisierung weiterer Pflichtangaben des Verkaufsprospekts im Zusammenhang mit dem Erwerb des ersten Investitionsobjekts Die nachfolgenden Angaben ergänzen die entsprechenden Aussagen im Kapitel „Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen – Verkaufsprospektverordnung“ auf S. 35 bis 37 des Verkaufsprospektes Der Erwerb der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) entspricht der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft, in vermietete US-Immobilien zu investieren, und liegt im Rahmen der im Verkaufsprospekt auf den Seiten 18 und 19 dargestellten Investitionsstrategie. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 1 besteht ein unbesichertes Darlehen in Höhe von $ 73,128 Mio. welches die Gründungsgesellschafterin bzw. Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die JAMESTOWN, L.P., der JAMESTOWN 28, L.P. zur Finanzierung des Ankaufs ihrer Beteiligung an der JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. gewährt hat. Das Darlehen ist unbesichert, wird mit einem Zinssatz von 2,5% p.a. verzinst und soll durch Eigenkapitaleinlagen der JAMESTOWN 28, L.P. Anleger zurückgezahlt werden. Für den Erwerb weiterer Investitonsobjekte kann die JAMESTOWN, L.P. gemäß Art. 5 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin zu einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung stellen. Bei Bedarf kann sie der Emittentin weiteres Fremdkapital gewähren, das mit dem Zinssatz verzinst wird, zu dem Ausschüttungen an Anleger für den gleichen Zeitraum erfolgen. Der Gründungsgesellschafter bzw. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Christoph Kahl, ist an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder mittelbar noch unmittelbar an Unterneh- men beteiligt oder für solche Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stellen die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln dieses. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind jeweils als gesamtverantwortliche Mitglieder der Geschäftsführung der JAMESTOWN, L.P. tätig, welche der Emittentin, wie vorangehend beschrieben, Fremdkapital zur Verfügung stellt und darüber hinaus weiteres Fremdkapital zur Verfügung stellen kann. Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital geben. Darüber hinaus stellen die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln dieses. Die JAMESTOWN, L.P. erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) insbesondere folgende Leistungen: die Prüfung und Entscheidung über den Ankauf, die Aufnahme von Fremdmitteln sowie den Abschluss von Verträgen. Beim Erwerb der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) erfolgte zusätzlich deren Lieferung durch den am 11.02.2013 zwischen der JAMESTOWN, L.P. als Verkäuferin und der Emittentin als Käuferin abgeschlossenen Kaufvertrag über die Beteiligung an der JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt oder für solche Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus erbringen die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum 15 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) keine Lieferungen oder Leistungen. Die JAMESTOWN, L.P. wird bei der Erbringung der vorgenannten Lieferungen und Leistungen vertreten durch ihre Mitglieder der Geschäftsführung. Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus erbringen die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieter bzw. Blick aus Südwesten von der High Line auf das Geschäftshaus Milk Studios 16 Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) keine Lieferungen oder Leistungen. Über die vorgenannten Lieferungen und Leistungen der JAMESTOWN, L.P. im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) hinaus kann diese zusätzliche Leistungen in der Bewirtschaftungsphase erbringen, wobei die Gesamtgebühren für solche Leistungen die marktüblichen Sätze nicht übersteigen dürfen. Für das Geschäftshaus Milk Studios übernimmt die JAMESTOWN, L.P. über ein Tochterunternehmen insbesondere die Gebäudeverwaltung für eine Gebühr von 1,5% der gesamten Objekteinnahmen und wird gegebenenfalls zusätzlich weitere Leistungen wie Anhang: Nachtrag Nr. 1 Vermietung und Bauplanung bei Umbauten übernehmen. Darüber hinaus werden von dem Prospektverantwortlichen bzw. dem Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mittelverwendungskontrolleur und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine Leistungen und Lieferungen erbracht. Die Realisierung der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) ist abgeschlossen. Da weitere Anlageobjekte noch nicht bestimmt sind, ist deren Realisierungsgrad noch unbestimmt. Es ist vorgesehen, dass die Nettoeinnahmen der Emittentin zur Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik in Bezug auf die Finanzierung der JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P. ausreichend sind jedoch nicht nur Finanzierung der JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. sowie des Geschäftshauses Milk Studios. Daher wurde zusätzlich ein auf Seite 5 dieses Nachtrags Nr. 1 beschriebenes Hypothekendarlehen aufgenommen. Hinsichtlich weiterer Anlageobjekte, die noch nicht bestimmt sind, wird davon ausgegangen, dass bei direktem Erwerb von USImmobilien zusätzliches Fremdkapital von der Emittentin aufgenommen wird bzw. bei indirektem Erwerb über Objektgesellschaften diese zusätzliches Fremdkapital aufnehmen. Daher werden voraussichtlich die Nettoeinnahmen alleine nicht zur Umsetzung der Anlagestrategie und Anlagepolitik ausreichend sein. Am 21.12.2012 erfolgte der Ankauf des Geschäftshauses Milk Studios durch die Objektgesellschaft JAMESTOWN 450 West 15th Street, L.P. Eine Beteiligung von 53% hieran hält die JAMESTOWN 15th Street Holding, L.P., welche bis zu der auf den Seiten 12 und 13 dieses Nachtrags Nr. 1 beschriebenen Übertragung auf die Emittentin am 11.02.2013 im Eigentum der JAMESTOWN, L.P. stand. Die JAMESTOWN, L.P. ist Gründungsgesellschafter bzw. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Christoph Kahl, Mitglied der Geschäftsführung des Anbieters bzw. Prospektverantwortlichen, ist zudem an der JAMESTOWN, L.P. beteiligt. Darüber hinaus stehen oder standen dem Prospektverantwortlichen bzw. Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin oder dem Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführung kein Eigentum an den Anlageobjekten (Ebene 1 bis 3) oder wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten (Ebene 1 bis 3) zu. Da weitere Anlageobjekte noch nicht feststehen, ist noch nicht bestimmt, ob dem Prospektverantwortlichen bzw. dem Anbieter, den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin oder dem Mittelverwendungskontrolleur sowie die Mitglieder von deren Geschäftsführung das Eigentum an weiteren Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an weiteren Anlageobjekten zusteht oder zustand. Aus dem auf Seite 5 dieses Nachtrags Nr. 1 beschriebenen Hypothekendarlehen besteht eine dingliche Belastung des Geschäftshauses Milk Studios. Darüber h inaus bestehen keine dinglichen Belastungen sowie keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3). Da weitere Anlageobjekte noch nicht feststehen, ist noch nicht bestimmt, ob dingliche Belastungen, rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten daran bestehen. Die behördlichen Genehmigungen zur Bewirtschaftung des Geschäftshauses Milk Studios liegen vor. Darüber hinaus sind keine behördlichen Genehmigungen für die Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) erforderlich. Da weitere Anlageobjekte noch nicht feststehen, ist noch nicht bestimmt, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind bzw. vorliegen. Die Emittentin hat am 11.02.2013 den auf Seiten 12 und 13 dieses Nachtrags Nr. 1 beschriebenen Vertrag zum Ankauf der Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) geschlossen. Hierdurch hat die Emittentin mittelbares Eigentum am Geschäftshaus Milk Studios erworben. Darüber hinaus hat die Emittentin keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung von weiteren Anlageobjekten oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Für das Geschäftshaus Milk Studios wurde ein durch CB Richard Ellis auf Seite 9 dieses Nachtrags Nr. 1 beschriebenes Bewertungsgutachten erstellt. Darüber hinaus hat nach Kenntniss des Anbieters keine Person oder Gesellschaft an Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte (Ebene 1 bis 3) erstellt. Da noch keine weiteren Anlageobjekte bestimmt sind, wurden hierfür keine Bewertungsgutachten erstellt. 17 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Aktualisierte Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 15 VermVerkProspV die Beteiligung am Geschäftshaus Milk Studios investiert Die nachfolgenden Aufstellungen und Erläuterungen ersetzen die entsprechenden Darstellungen auf den Seiten 38 und 39 des Verkaufsprospekts. Die Annahmen und Wirkungszusammenhänge, die diesen Aufstellungen zugrunde liegen, unterscheiden sich in Bezug auf die nachfolgenden Ausführungen von den Erläuterungen auf den Seiten 38 und 39, die ansonsten unverändert weiter Gültigkeit besitzen. werden. Dabei bleibt das gesamte von der Emittentin zur Investition vorgesehene Eigenkapital mit $ 225 Mio. unverändert. Dem weiterhin unbestimmten Investitionsanteil für weitere Anlageobjekte und der Liquiditätsrücklage von damit $ 158,155 Mio. liegen die unveränderten Annahmen des Verkaufsprospekts zugrunde. Die nachfolgenden Aufstellungen wurden nach den gesetzlichen Den Aufstellungen liegen die Annahmen des Finanz- und Investitionsplans sowie der Einnahmen- und Ausgabenprognose für das Geschäftshaus Milk Studios zugrunde. Für die Gesamtinvestitionen von JAMESTOWN 28 wurde angenommen, dass diese in Höhe von $ 79,345 Mio. in Vorschriften des HGB erstellt. Funktionale Währung der Gesellschaft ist der US-Dollar. Für die Aufstellungen wurde ein einheitlicher Umrechnungskurs von USD 1,30 für 1,00 EUR angewendet. Eröffnungsbilanz zum 06.12.2012 sowie Planbilanzen („Vermögenslage“) jeweils zum Jahresende 2013 bis 2016 – PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. Aktiva Eröffnungsbilanz zum 6/12/2012 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2013 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2014 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2015 in Tsd. EUR Beteiligung an Geschäftshaus Milk Studios 0,0 56.246 52.372 48.912 Weitere Beteiligungen (an weiteren Investitionsobjekten) 0,0 110.361 107.000 103.639 Planbilanz Passiva zum 31/12/2016 in Tsd. EUR Eröffnungsbilanz zum 6/12/2012 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2013 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2014 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2015 in Tsd. EUR Planbilanz zum 31/12/2016 in Tsd. EUR 45.264 1. Kommanditeinlagen 0,1 192.308 192.308 192.308 192.308 2. Gewinn-/ 100.278 Verlustvortrag 0,0 0 -12.447 -20.970 -29.132 3. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,0 -11.005 1.573 1.934 1.690 4. Ausschüttungen Entnahmen 0,0 -1.442 -10.096 -10.096 -10.096 Summe Eigenkapital 0,1 179.861 171.338 163.175 154.769 Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Kasse 18 0,0 13.254 11.966 10.624 9.228 0,1 0 0 0 0 0,1 179.861 171.338 163.175 154.769 Verbindlichkeiten 0,0 0 0 0 0 0,1 179.861 171.338 163.175 154.769 Anhang: Nachtrag Nr. 1 Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen („Ertragslage“) für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. bis 31.12.2013 bis 31.12.2014 bis 31.12.2015 bis 31.12.2016 Erträge aus Beteiligung an Geschäftshaus Milk Studios Erträge aus weiteren Beteiligungen Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR -1.916 193 613 430 1.681 3.361 3.361 3.361 0 0 0 0 -10.769 -1.981 -2.040 -2.101 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 -11.005 1.573 1.934 1.690 vom 01.01. vom 01.01. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Plan-Liquiditätsrechnung („Finanzlage“) für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. vom 01.01. vom 01.01. bis 31.12.2013 bis 31.12.2014 bis 31.12.2015 bis 31.12.2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR 192.308 0 0 0 2.873 4.066 4.072 4.079 3.361 6.723 6.723 6.723 -173.077 0 0 0 -10.769 -1.981 -2.040 -2.101 Einzahlungen Einzahlungen Kommanditkapital Überschüsse aus Beteiligung an Geschäftshaus Milk Studios Überschüsse aus weiteren Beteiligungen Auszahlungen Investitionen laufender Geschäftsbetrieb Entnahmen -1.442 -10.096 -10.096 -10.096 Liquiditätsentwicklung 13.254 -1.288 -1.341 -1.397 Liquiditätsreserve zum Jahresende 13.254 11.966 10.624 9.228 vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. vom 01.01. Planzahlen für die Jahre 2013 bis 2016 - PROGNOSE JAMESTOWN 28, L.P. bis 31.12.2013 bis 31.12.2014 bis 31.12.2015 bis 31.12.2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Investitionen in Beteiligungen an Investitionsobjekten Produktion Umsatzerlöse Ergebnis -173.077 0 0 0 0 0 0 0 -236 3.554 3.974 3.792 -11.005 1.573 1.934 1.690 19 Jamestown, L.P. One Overton Park · Twelfth Floor · 3625 Cumberland Boulevard Atlanta, Georgia · 30339 · Telefon: (770) 805-1000 · Telefax: (770) 805-1001 Jamestown US-Immobilien GmbH Marienburger Str. 17 · 50968 Köln · Telefon: (0221) 30 98-0 · Telefax: (0221) 30 98-100 Internet: www.jamestown.de · E-mail: [email protected]