STOCK OPTION PLAN 2013

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STOCK OPTION PLAN 2013
Hauptversammlung 2015
Zusätzliche Informationen zum TOP 8
ams stellt die folgenden zusätzlichen Informationen zum TOP 8 (Bedingtes Kapital 2015) der
Tagesordnung der Hauptversammlung 2015 zur Verfügung:
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Umfang der Mitarbeiterbeteiligungspläne
Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Schaffung des Bedingten Kapitals 2015
(TOP 8) bestätigt ams, dass die Gesamtanzahl der im Rahmen sämtlicher Mitarbeiterbeteiligungspläne ausstehenden Optionen und Instrumente, welche in Aktien umgewandelt werden
können, zu keinem Zeitpunkt mehr als sieben Prozent (7%) des gesamten Grundkapitals betragen wird.
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Umsetzung des Performance Stock Unit Plan 2014-2029 (PSP 2014-2029)
ams bestätigt seine Absicht, die im Rahmen des PSP 2014-2029 ausgegebenen
Instrumente insbesondere durch eigene Aktien (vom Unternehmen gehaltene Aktien) zu
bedienen und die relevante Anzahl eigener Aktien im Falle der Ausübung von Instrumenten
zu übertragen. Die vorgeschlagene Schaffung des Bedingten Kapitals 2015 (TOP 8) stellt
dabei eine zusätzliche Möglichkeit zur Bedienung von Instrumenten des Plans bei Nichtverwendung eigener Aktien dar. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Instrumenten des
PSP 2014-2029 hat der Planteilnehmer keinen Anspruch auf Erhalt weiterer Aktien mit
einem Wert, der sich am Betrag der Dividenden bemisst, die auf die Anzahl der durch
Ausübung der Instrumente zu erhaltenden Aktien für den Zeitraum vom Zeitpunkt der
Ausgabe der Instrumente bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausübbarkeit entfallen wären.
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Performancekriterien für Awards (Instrumente) unter dem Performance Stock Unit
Plan 2014-2029 (PSP 2014-2029) – Auszug aus der Plan-Dokumentation
EPS-Teil
Eine Hälfte der Anzahl der Aktien im Rahmen jedes einzelnen Awards, die der Ausschuss
festlegt (der „EPS-Teil“), ist Performancekriterien unterworfen, die das Wachstum des Gewinns je Aktie des Unternehmens („earnings per share“, „EPS“) innerhalb eines dreijährigen
Performancezeitraums (der „Performancezeitraum“) messen.
Das Wachstum des Gewinns je Aktie des Unternehmens im Laufe des Performancezeitraums („EPS-Wachstum“) wird nach dem Wachstum des Prozentsatzes gemäß der folgenden Formel gemessen: (E2-E1)/(E1) x 100, wobei E1 der Gewinn je Aktie z. B. für 2013 und
E2 der Gewinn je Aktie z. B. für 2016 ist.
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Mit Gewinn je Aktie zu diesem Zweck ist der Gewinn je Aktie des Unternehmens für das relevante Geschäftsjahr, bereinigt durch bestimmte Kosten, die der Ausschuss als angemessen
erachtet, gemeint. Diese Bereinigung ist auf die Kosten dieses Programms, Anschaffungskosten, Umstrukturierungskosten und sonstige außerordentliche Posten nach IFRS begrenzt.
Nach Ende des Performancezeitraums legt der Ausschuss das EPS-Wachstum und den Umfang fest, in welchem (soweit zutreffend) der EPS-Teil eines Awards gemäß den Bedingungen des PSP unter Bezugnahme auf die folgende Tabelle ausgeübt werden darf:
EPS-Wachstum über den
Performancezeitraum
Prozentsatz der Ausübung des EPS-Teils gemäß den Bedingungen des PSP
< 10%
Null
10% bis 20%
25% bis 75% linear
20% bis 30%
75% bis 100% linear
> 30%
100%
TSR-Teil
Eine Hälfte der Anzahl der Aktien im Rahmen jedes Awards (jene, die nicht im EPS-Teil enthalten sind) (der „TSR-Teil“) sind den Performancekriterien unterworfen, die die Gesamtrendite („total shareholder return“, „TSR“) des Unternehmens im Laufe des Performancezeitraums im Verhältnis zum TSR jedes einzelnen Unternehmens innerhalb einer Vergleichsgruppe („Vergleichsgruppe“) im gleichen Zeitraum vergleichen.
Vorbehaltlich jedweder Änderungen gemäß den Bedingungen dieser Performancekriterien
umfasst die Vergleichsgruppe die festgelegten Unternehmen der Halbleiterindustrie.
Nach Ende des Performancezeitraums legt der Ausschuss unter Verwendung der folgenden
Formel den TSR des Unternehmens und den aller weiteren Mitglieder der Vergleichsgruppe
im Laufe des Performancezeitraums fest:
TSR2 - TSR1
TSR1
wobei:
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TSR die Veränderung des Net Return Index für das relevante Unternehmen (wie
durch einen unabhängigen Finanzinformationsdienstleister, der bisweilen vom Ausschuss ausgewählt wird, kalkuliert) im Laufe des Performancezeitraums ist, der in
Übereinstimmung mit der oben genannten Formel berechnet wird.
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Der Net Return Index ist ein Index, der die Bewegungen des Aktienkurses in einem
Zeitraum widerspiegelt, zuzüglich der Dividenden, die auf einer Nettobasis (ohne
zugehöriger Steuergutschrift, wo dies relevant ist) in Aktien zum Kurs ex Dividende
neu investiert werden.
TSR1 ist sein mittlerer Net Return Index an allen Wochentagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) während des Vierteljahres, das am Tag vor Beginn
des Performancezeitraums endet.
TSR2 ist sein mittlerer Net Return Index an allen Wochentagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) während des Vierteljahres, das am letzten Tag des
Performancezeitraums endet.
Nach Bestimmung dieser Berechnungen ordnet der Ausschuss die Mitglieder der Vergleichsgruppe nach TSR ein, berechnet den Median und das obere Quartil der TSRs innerhalb dieser Rangordnung und legt den Umfang fest, in welchem (falls zutreffend) der TSRTeil eines Awards vorbehaltlich der Bedingungen des PSP unter Bezugnahme auf die folgende Tabelle ausgeübt werden darf:
Stellung des TSR des Unternehmens
innerhalb der Vergleichsgruppe
Prozentsatz der Ausübung des TSR-Teils
gemäß den Bedingungen des PSP
Unterhalb des Median
Null
Median bis oberes Quartil
50% bis 100% linear
Oberes Quartil und darüber
100%
Ungeachtet der TSR-Performance des Unternehmens im Laufe des Performancezeitraums
hat der Ausschuss weiterhin die Verfügungsfreiheit, den Grad der Sperre des TSR-Teils zu
reduzieren, der andernfalls resultieren würde (in dem Umfang, einschließlich bis zu Null, den
der Ausschuss für angemessen hält), wenn er der Ansicht ist, dass die TSR-Performance
des Unternehmens im Performancezeitraum nicht das grundlegende Finanzergebnis des Unternehmens widerspiegelte.
Wenn ein Mitglied der Vergleichsgruppe nicht mehr existiert, seine Aktien nicht mehr an einer
anerkannten Börse notiert werden, oder es auf sonstige Weise verändert wird, so-dass es
nach Ansicht des Ausschusses als Mitglied der Vergleichsgruppe ungeeignet ist, kann der
Ausschuss: (a) dieses Unternehmen ausschließen; (b) im Fall einer Übernahme dieses Unternehmen durch die empfangende Gesellschaft ersetzen; (c) einen Ersatz für dieses Unternehmen einbinden; (d) die zukünftige Performance dieses Unternehmens unter Bezugnahme
auf einen Index rückverfolgen; oder (e) das Unternehmen auf sonstige Art und Weise behandeln, die der Ausschuss für angemessen hält.
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Allgemeines
Sobald der Ausschuss die Performance anhand der Performancekriterien bestimmt hat,
setzt er die relevanten Teilnehmer über den Umfang in Kenntnis, in welchem (wenn überhaupt) die Performancekriterien erfüllt wurden.
Die Berechnungen des Ausschusses oder die Ausübung bzw. das Unterlassen der Ausübung einer Befugnis oder Verfügungsfreiheit unter diesen Performancekriterien sind nicht
anfechtbar, und der Ausschuss haftet nicht gegenüber Personen in Bezug auf die von ihm
vorgenommene Bestimmung des Umfangs, in welchem die Performancekriterien in einem
bestimmten Fall erfüllt wurden. Teilbeträge von Aktien, zu denen bei Anwendung dieser Performancekriterien gelangt wird, werden nicht berücksichtigt.
Wenn die Performancekriterien nicht vollständig erfüllt werden, verfällt jeder Anteil des
Awards, der infolge der nicht vollständigen Erfüllung der Performancekriterien nicht ausübbar geworden ist, unverzüglich bei der Feststellung, dass die Performancekriterien nicht vollständig erfüllt worden sind.
Vergleichsgruppe für relativen TSR
Analog Devices (ADI)
Avago (AVGO)
Cirrus Logic (CRUS)
Cypress Semiconductor Corporation (CY)
Dialog Semiconductor (DLG.DE)
Elmos (ELG.DE)
Infineon Technologies (IFX.DE)
Intersil Corporation (ISIL)
Linear Technologies (LLTC)
Maxim Integrated Products (MXIM)
Melexis (MELE.BR)
Micronas Semiconductors (MASN.SW)
NXP Semiconductors (NXPI)
O2Micro International (OIIM)
On Semiconductor (ONNN)
RF Micro Devices (RFMD)
Semtech Corporation (SMTC)
Silicon Laboratories (SLAB)
ST Microelectronics (STM)
Texas Instruments (TXN)
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand
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