Ansehen - bei der Zeitschrift für Sozialreform (ZSR)
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Ansehen - bei der Zeitschrift für Sozialreform (ZSR)
II. Teilhabe am Arbeitsleben als betriebliche Aufgabe Mathilde Niehaus Chancen und Barrieren der Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen im Betrieb Personen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen haben Probleme am Arbeitsmarkt. Diese Problemgruppe ist allerdings sehr heterogen. Ihre Chancen zur Teilhabe werden vorwiegend in der Vermeidung von Entlassungen gesehen. Diese präventive Strategie findet in der deutschen Sozialgesetzgebung ihren Niederschlag. Chancen und Barrieren der Teilhabe am Erwerbsleben sind nicht nur durch gesetzliche Rahmenbestimmungen geprägt, sondern mehrdimensional verankert. Die betriebliche Teilhabe wird ermöglicht oder erschwert durch die Art der Unternehmenskultur und der betrieblichen Kontrakte (Integrationsvereinbarungen, betriebliches Eingliederungsmanagement) sowie auf der sozialen Ebene durch individuelle Merkmale und Vorurteile der Kollegen und Vorgesetzten. Ein Forschungsinteresse, das den Blick auf diese Prozesse lenkt, ist lohnend und notwendig. 1. Personenkreis der gesundheitlich beeinträchtigten und behinderten Mitarbeiter Fortgeschrittenes Alter, Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen verringern die Chancen am Arbeitsmarkt, so dass von einer Problemgruppe gesprochen wird. Diese Problemgruppe ist sehr heterogen. Ihre Chancen werden vorwiegend in der Beschäftigungssicherung durch Vermeidung von Entlassungen gesehen, damit es erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit kommt. Insofern steht im Folgenden nicht die Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt (vgl. hierzu Niehaus 1997; Schröder/Steinwede 2004). Es geht vielmehr um die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben im ZSR, 51. Jahrgang (2005), Sonderheft 2005, S. 73-86 Mathilde Niehaus Betrieb und um die Vermeidung der Ausgrenzung von Menschen, die bereits im jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Es geht nicht um Neueinstellungen, sondern es geht um interne Rekrutierung, um die Chancen der Weiterbeschäftigung und um Aufstiegschancen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen. Wer gehört zum Personenkreis der gesundheitlich beeinträchtigten und behinderten Mitarbeiter? Um den Personenkreis der „gesundheitlich beeinträchtigten“ und „behinderten“ Menschen einzugrenzen und beschreiben zu können, sind vielfältige wissenschaftliche Zugänge möglich. In Nachschlagewerken und Lehrbüchern wird darauf verwiesen, dass „Krankheit“, „Gesundheit“ und „Behinderung“ verwandte Begriffe sind, die nicht trennscharf definiert werden und große Überschneidungsbereiche aufweisen. Die unterschiedlichen Zugänge gehen auf der einen Seite von salutogenetischen und auf der anderen Seite von pathogenetischen Grundannahmen aus. Im biomedizinischen Modell wird Gesundheit als Norm gewertet und Krankheit als Abweichung von der Norm. Im salutogenetischen Modell stehen die Fragen im Vordergrund, warum Individuen trotz vielfältiger Belastungen gesund bleiben bzw. welche situativen und personalen Ressourcen schützen. Zu dieser Modellentwicklung leistete in den achtziger Jahren Antonovsky Pionierarbeit, der in seinen Arbeiten verdeutlichte, dass die Annahme eines dichotomen Denkansatzes unweigerlich zu einer eingeschränkten Sicht führt, die den Menschen auf sein medizinisches Problem reduziert und die Komplexität der Lebensgeschichte außer Acht lässt (1997: 23). Salutogenese meint, „alle Menschen als mehr oder weniger gesund und gleichzeitig mehr oder weniger krank zu betrachten“ (Bengel et al. 1998: 24). In vielen sozialwissenschaftlich orientierten Theorieansätzen dominieren gegenwärtig die Abkehr von der dichotomen Denkweise und die Präferenz eines multidimensionalen Kontinuum-Modells. Danach sind Menschen nicht krank oder gesund, sondern sowohl als auch. Die Mehrdimensionalität steht ebenso in modernen Auseinandersetzungen um den Behinderungsbegriff im Vordergrund und auch hier zeichnet sich international eine Abkehr von einem biomedizinisch orientierten Verständnis ab (Europäische Kommission 2002; WHO 2001). Was bedeuten diese theoretischen Auseinandersetzungen für den betrieblichen Kontext? Im betrieblichen Alltag begegnet uns die Vorstellung, dass es sich bei Krankheit um die Abweichung von der Norm Gesundheit handelt. Es werden leistungsgewandelte, langzeitkranke, schwerbehinderte und gleichge74 Chancen und Barrieren der Teilhabe im Betrieb stellte Mitarbeiter/innen differenziert. Die Differenzierung ist im Hinblick auf die sozialrechtlichen Ansprüche und Verantwortlichkeiten von Interesse. Unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen Schwerbehinderte und ihnen „Gleichgestellte“. Im Sozialrecht (Sozialgesetzbuch IX, § 2) wird Behinderung folgendermaßen definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung wird als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und in Zehnergraden bis 100 abgestuft. Ab einem Grad der Behinderung von 50 wird von einer „Schwerbehinderung“ gesprochen. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und bestimmte Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, die im betrieblichen Kontext z.B. den Urlaubsanspruch oder den Kündigungsschutz betreffen. Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 können auf Antrag hin schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Im betrieblichen Kontext ist die kategoriale Einteilung in gesunde, kranke und schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Mitarbeiter/innen jedoch problematisch. Zum einen gilt es zu berücksichtigen, dass ein gesetzlich als schwerbehindert anerkannter Mitarbeiter nicht zwangsläufig auch eine eingeschränkte berufliche Leistungsfähigkeit besitzen muss. Zum anderen erfordert der Begriff der „leistungsgewandelten Mitarbeiter“ besondere Beachtung. Nach Wieland (1995) werden Mitarbeiter/innen als leistungsgewandelt bezeichnet, wenn eine für die Arbeitstätigkeit bedeutsame gesundheitliche Einschränkung oder Beeinträchtigung vorliegt und die Ausführung der bisherigen Arbeitstätigkeit nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Leistungsgewandelte Mitarbeiter/innen sind aber nicht immer auch anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt und haben somit zunächst keine Ansprüche nach den Regelungen für Schwerbehinderte. Dies gilt ebenso für die so genannten langzeitkranken Mitarbeiter/innen und anderen gesundheitlich gefährdeten Mitarbeiter/innen. Zusammenfassend wird deutlich, dass der Personenkreis der gesundheitlich eingeschränkten und behinderten Mitarbeiter/innen, um deren Chancen und Barrieren im Betrieb es geht, sehr heterogen und kategorial nicht fassbar ist. Diese Vielfalt drückt sich auch in der Abschätzung der Größenordnung des 75 Mathilde Niehaus Personenkreises aus. Wie viele sind im Betrieb betroffen? Insgesamt kann trotz des schwierigen Datenmaterials (leistungsgewandelte Mitarbeiter/innen werden von Unternehmen zu Unternehmen teilweise unterschiedlich ermittelt und definiert und in den offiziellen Arbeitsmarktstatistiken nicht ausgewiesen) von einer nicht unerheblichen Zahl betroffener Mitarbeiter/innen ausgegangen werden. Der Anteil lag in den von uns untersuchten Werken in der deutschen Automobilindustrie je nach Definition zwischen knapp 10 % bis zu 25 % bezogen auf die Gesamtbeschäftigten (Schmal/Niehaus 2004). Welche Chancen haben sie, weiterbeschäftigt zu werden, und mit welchen Barrieren werden sie konfrontiert? 2. Chancen und Barrieren der betrieblichen Teilhabe Die Größenordnung des Personenkreises, der von gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen betroffen ist, und die damit zusammenhängenden betrieblichen Herausforderungen sind beachtlich. Im betrieblichen Kontext wächst der Problemdruck im Sinne einer „Scherenentwicklung“. Einerseits steigt die Zahl anerkannt schwerbehinderter Menschen und gesundheitlich Eingeschränkter an, andererseits geht die Zahl geeigneter Arbeitsplätze im Sinne von „Leichtarbeitsplätzen“ im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen, Outsourcing und „schlanken“ Strukturen zurück. Weitere gesellschaftliche und politische Entwicklungen verschärfen den Druck zur betrieblichen Integration zusätzlich: So ist zu bedenken, dass die überwiegende Mehrzahl der in Unternehmen beschäftigen schwerbehinderten Mitarbeiter nicht extern rekrutiert wurde, sondern ihre Behinderung im Laufe des Berufslebens, oft auch durch eine belastende Arbeitstätigkeit selbst, erworben hat. Im Zuge der allgemeinen demographischen Entwicklungen werden Belegschaften im Durchschnitt älter, was auch erwarten lässt, dass Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen bei Mitarbeitern zunehmen. Wenn nun Aktualität und Dringlichkeit von betrieblichen Integrationsbemühungen als gegeben anzusehen sind, stellt sich die Frage nach Realisierungsmöglichkeiten und -strategien. Die förderlichen und hinderlichen Strategien werden im Folgenden auf der Ebene der sozialen Interaktion (siehe Kapitel 2.1) und auf der Ebene des Managements in der betrieblichen Organisation (siehe Kapitel 2.2) angesprochen. Für die Ebene der sozialen Interaktionen bedeutet dies, dass die Suche und Zuweisung eines Arbeitsplatzes für den betroffenen Mitarbeiter entsprechend seiner Qualifikati76 Chancen und Barrieren der Teilhabe im Betrieb on sowie die Aufnahme als vollwertiges Mitglied der Arbeitsgruppe bzw. Abteilung auch von den Einstellungen der jeweiligen beteiligten Akteure abhängt. Wie sehen diese Einstellungen aus? 2.1 Soziale Einstellungen und individuelle Merkmale Einstellungen können auf der Ebene (1) der gefühlsmäßigen Wertschätzung, (2) in Ansichten und Meinungen über behinderte Menschen und (3) im Verhalten ihnen gegenüber zum Ausdruck kommen (Tröster 1990). Nach Seifert und Stangl (1981) können negative Einstellungen die betriebliche Integration stärker einschränken als die gesundheitliche Einschränkung selbst. Auch die Weltgesundheitsorganisation räumt den sozialen Einstellungen einen konstitutiven Stellenwert ein und betont, dass die Teilhabe am Erwerbsleben durch Umweltfaktoren wie Einstellungen, Werte und Überzeugungen beeinträchtigt oder unterstützt wird (WHO 2001). In der sozialpsychologischen Forschung zur sozialen Einstellung gegenüber Behinderten werden die individuellen Merkmale und damit einhergehenden Zuschreibungsprozesse differenziert beschrieben. Anknüpfend an unsere alltäglichen Bilder haben diejenigen Personen mit „klassischen Behinderungen“ wie Sehbehinderungen oder Mobilitätseinschränkungen grundsätzlich größere Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben als geistig Behinderte oder psychisch Behinderte. Darin spiegeln sich die Unterschiede in der sozialen Akzeptanz der Arten der Behinderung und der Zuschreibung der Verantwortlichkeit für die Behinderung wider. Auch die Nichtsichtbarkeit von gesundheitlicher Einschränkung kann zu Verhaltensunsicherheit und negativen sozialen Einstellungen führen. Die betrieblichen Akteure sind in der Regeln mit Personen mit Auswirkungen von Herz-Kreislauferkrankungen sowie Funktionseinschränkungen der Atemwege und der Wirbelsäule konfrontiert, mit Einschränkungen und Beeinträchtigungen also, die für die Umwelt äußerlich kaum oder gar nicht erkennbar sind. Die Mitarbeiter müssen sich mit dem Vorwurf des „Drückebergertums“ auseinander setzen. In den von uns durchgeführten Befragungen in den produzierenden Werken der Automobilindustrie (vgl. Simbrig et al. 2002) berichten verschiedene Unternehmensbeteiligte, dass Beschimpfungen und diskriminierende Bezeichnungen, Mobbing bzw. Ausüben von psychischem Druck, soziale Ausgrenzung sowie Handgreiflichkeiten in Arbeitsgruppen ausgeübt werden. Es wird außerdem von zusätzlichem innerbetrieblichen Wettbewerb 77 Mathilde Niehaus gesprochen, dem sich Arbeitsgruppen stellen müssen. Dieser Wettbewerbsdruck übertrage sich dann auf direkte Vorgesetzte und andere Gruppenmitglieder. Die genannten Faktoren tragen dazu bei, dass Mitarbeiter/innen mit Einschränkungen oder Behinderungen aufgrund einer tatsächlichen oder zugeschriebenen geringeren Leistungsfähigkeit als Belastung wahrgenommen werden. Wie können diese Barrieren abgebaut werden? Ein als gerecht empfundenes Entlohnungssystem zur Verminderung von Neid und Konkurrenzdenken wird als ein wichtiges Instrument gesehen, um die Akzeptanz in der Arbeitsgruppe zu gewährleisten. Akzeptanz von eingeschränkter Leistung scheint am ehesten gewährleistet, wenn der Mitarbeiter mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung bereits länger zu der betreffenden Gruppe gehört und wenn es keine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern mit Handicaps in einem Bereich gibt, sondern eine ungefähre Gleichverteilung über verschiedene Arbeitsgruppen gegeben ist. Als eine Voraussetzung für das Entstehen von Verständnis werden Informationen und Schulungen für Kollegen und Vorgesetzte von Mitarbeitern mit Behinderungen im Sinne von Sensibilisierungsmaßnahmen genannt (vgl. Niehaus et al. 2002). Neben den sozialen Einstellungen sind auch die individuellen Merkmale des Menschen mit Behinderung hinsichtlich seiner Beruflichkeit von entscheidender Bedeutung. Hier spielen Alter, Geschlecht und Qualifikation eine Rolle. Die Suche nach leistungsadäquaten Arbeitsplätzen verläuft erfolgreicher, wenn Betroffene entsprechend qualifiziert sind. Somit hängen Chancen zur Teilhabe mit der Qualifizierung bzw. mit Angeboten zum „lebenslangen Lernen“ zusammen. Neben der Mehrfachqualifizierung im Arbeitsbereich als präventive Strategie (erweiterter Tätigkeitsspielraum, Bildungsgewöhnung, Schlüsselqualifikationen) gilt es auch, Betroffenen spezifische Qualifizierungen anzubieten und zu ermöglichen. In eigenen Untersuchungen in der Automobilindustrie wird deutlich, dass vorgeschlagene Qualifizierungsmaßnahmen in der Regel von den betroffenen Mitarbeitern sehr gut akzeptiert und als Wertschätzung erlebt werden. Darüber hinaus wächst die Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für jeden Einzelnen zur Bewältigung der vielseitigen Veränderungen im Prozess der Erwerbsarbeit, Wirtschaft und im Übergang zur Wissensgesellschaft. Entsprechende Rahmenbedingungen sind durch die europäische Politik gegeben. Die europäische Kommission hat dem lebenslangen Lernen einen herausragenden Stellenwert eingeräumt und es als Querschnittziel definiert (Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2003a). 78 Chancen und Barrieren der Teilhabe im Betrieb 2.2 Unternehmenskultur und Managementaufgaben Neben sozialen Einstellungen und individuellen Merkmalen haben die Unternehmenskultur und betriebliche Vereinbarungen Einfluss auf die Teilhabechancen und -barrieren. Chancen der Teilhabe zu eröffnen und Barrieren zu beseitigen, kann als eine Managementaufgabe diskutiert werden. Diversity Management beschreibt einen neuen Ansatz, mit dessen Hilfe eine positive Atmosphäre der Vielfalt im betrieblichen Alltag gefördert werden soll. Dabei setzt dieses Prinzip vor allem auf die Wertschätzung von Unterschiedlichkeit unter den Mitarbeiter/innen – Unterschiede zwischen Menschen hinsichtlich ihrer Nationalität, Sprache, Religion, Sexualität, physischen Konstitution oder ihres Geschlechts. In der europäischen Politik zur Beschäftigungsförderung behinderter Menschern wird Diversity Management als Leitidee aufgegriffen (Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2003b). Der Grundgedanke von Diversity Management geht davon aus, dass ein Unternehmen dann erfolgreich sein kann, wenn die Potenziale aller Mitarbeiter/innen im Unternehmen erkannt werden. Mitarbeiter/innen werden somit als Kapital gesehen und nicht als Kostenfaktor. Diversity Management betrifft die gesamte Belegschaft eines Unternehmens. Es handelt sich allerdings gerade bei der Implementation um eine klassische Top-down-Methode, das bedeutet, dass die Managementspitze Diversity Management als Unternehmensziel uneingeschränkt unterstützen muss, damit in der Folge bei allen Mitarbeiter/innen eine Akzeptanz entstehen kann. Auf der Ebene der Unternehmenskultur kann Diversity Management als Chance zur Teilhabe behinderter Mitarbeiter/innen im Betrieb gesehen werden. Zahlreiche Unternehmen haben dies längst erkannt. So haben sich in einer bundesweiten Initiative nach dem britischen Vorbild des Employers’ Forum on Disability große Unternehmen zusammengeschlossen, um die Situation der Arbeitnehmer/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen gezielt zu verbessern. Zusätzlich hält in Deutschland, u.a. durch den Hauptverband der Berufsgenossenschaften vorangetrieben, der aus Kanada stammende Ansatz des Disability Management Einzug (Zimmermann 2004; Mehrhoff 2004). Hier steht die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Krankheit oder behinderungsbedingter Fehlzeit im Vordergrund. Die Mitarbeiter/innen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sollen so im Betrieb gehalten werden, sie sollen möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Auf diese Weise werden Kosten für den Arbeitgeber reduziert und es wird das Arbeits79 Mathilde Niehaus platzrisiko des Einzelnen minimiert. Diese Ansätze stehen im Einklang mit den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (Novelle 23.4.2004), insbesondere mit den Bestimmungen im § 83 („Integrationsvereinbarungen“) und § 84 („betriebliches Eingliederungsmanagement“). Das Sozialgesetzbuch IX regelt im § 84, dass der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Interessenvertretungen und das zuständige Amt, das Integrationsamt, einschaltet, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern. Im Fall einer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit, hat der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person Leistungen oder Hilfen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes im Sinne eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu klären. Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein Eingliederungsmanagement im Unternehmen einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Der Teilhabe als Managementaufgabe und der sozialen Verantwortung der Unternehmen wird im Gesetz ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Dies wird einerseits deutlich bei den Absprachen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und andererseits bei Vereinbarungen zur Integration schwerbehinderter Mitarbeiter im Unternehmen (SGB IX §83). Der Arbeitgeber ist entsprechend § 83 SGB IX verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertretung und weiteren Interessenvertretungen verbindliche Regelungen zur Integration Schwerbehinderter zu vereinbaren und zwar zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen. Bei der Personalplanung sind besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorzusehen. Zusätzlich soll die betriebliche Prävention dadurch ausgebaut werden, dass die Arbeitgeber zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen verpflichtet werden, alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zu erörtern, mit denen Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Als Kernstück 80 Chancen und Barrieren der Teilhabe im Betrieb und Funktionsprinzip von Integrationsvereinbarungen wird immer wieder das Managementprinzip „Führen durch Zielvereinbarungen“ angeführt (vgl. Düwell 2002; Seel 2001). Welche empirischen Ergebnisse liegen zu den genannten Managementstrategien vor, die Aufschluss geben über ihre fördernde oder hindernde Wirkung hinsichtlich der betrieblichen Teilhabe gesundheitlich eingeschränkter und behinderter Mitarbeiter/innen? Das Instrument der Integrationsvereinbarung hat der Gesetzgeber erstmalig im Jahr 2000 eingeführt und das „betriebliche Eingliederungsmanagement“ erst mit der Novellierung im Jahr 2004. Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement liegen noch keine empirischen Erkenntnisse vor. Der Grundgedanke wird in der Regel als Teilhabechance gewertet, allerdings mit der seitens der Gewerkschaften geäußerten Befürchtung, dass mit der Regelung, wenn der Arbeitgeber alle Möglichkeiten genutzt hat, die Kündigung leichter wird und damit das Gegenteil erreicht wird (Feldes 2004: 274). Zu dem Instrument der Integrationsvereinbarung liegen vereinzelt wissenschaftliche Ergebnisse vor.1 Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Charakter abgeschlossener Integrationsvereinbarungen (am Beispiel von abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen in der Automobilbranche) den klassischen Merkmalen von Zielvereinbarungen entspricht, da Zielvereinbarungen als Kernstück bzw. Funktionsprinzip von Integrationsvereinbarungen gesehen werden. Zielvereinbarungen werden in der Wirtschaft häufig auf das Führungskonzept MbO („Management by Objectives“, Führen durch Zielvereinbarung) bezogen. Erreicht werden soll mit dem Konzept MbO vor allem eine Ausrichtung und Konzentration der Kräfte auf transparente und konkrete Ziele hin. Zielvereinbarungen sollen entsprechend über eine vertiefte kontinuierliche Kommunikation über Erwartungen und Interessen zu einer zunehmend kooperati1 Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung finanzierte und in Kooperation mit dem Vorstand des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie durchgeführte Begleitforschung gibt Aufschluss über die Akzeptanz von Integrationsvereinbarungen in der betrieblichen Praxis, über die Einbindung der Schwerbehindertenvertretung in den Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess von Integrationsvereinbarungen sowie über Inhalte, Form und Zielvereinbarungscharakter von Integrationsvereinbarungen (Niehaus et al. 2001; Schmal et al. 2002). Zur Bearbeitung dieser Forschungsfragen wurden verschiedene qualitative und quantitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden gewählt. 81 Mathilde Niehaus ven, vertrauensgestützten und konfliktfähigen Zusammenarbeitskultur der beteiligten Seiten im Unternehmen führen (Steiger 1999). Insofern können Integrationsvereinbarungen als ein Beitrag zur „Corporate Social Responsibility“ angesehen werden. Für die Zielformulierung gilt, dass Messkriterien festgelegt werden, die klarstellen, wie und aufgrund welcher Indikatoren der Erfolg beurteilt wird. Schaut man sich diesbezüglich die bisher in der Automobilindustrie abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen an, ist festzustellen, dass insbesondere Spezifität und Messbarkeit in den meisten Vereinbarungen zu kurz kommen, was die Steuerung, Kontrolle und Bewertung der angestrebten Ziele erheblich erschweren dürfte. Stattdessen überwiegt in den Integrationsvereinbarungen die Wiedergabe von Gesetzespassagen oder es werden allgemeine Leitlinien einer innerbetrieblichen Integrationspolitik deklariert. Konkrete, betriebsspezifische und im Ergebnis überprüfbare Zielvereinbarungen finden sich kaum (vgl. Niehaus et al. 2001). Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sowohl für die Bildung von Integrationsteams als auch für die Planung, Verabschiedung und Umsetzung von Integrationsvereinbarungen mit Zielvereinbarungscharakter externe Anstöße und Beratung förderlich sind. Die Integrationsämter (Fankhaenel/Ihme 2003: 179) haben auf diese Ergebnisse bereits reagiert und bieten Beratungen an, damit Integrationsvereinbarungen wie Zielvereinbarungen SMART (S spezifisch, M messbar, A akzeptiert, R realistisch, T terminiert) werden können und damit zu einer Chance der Teilhabe am Arbeitsleben im Betrieb werden. Ob die neuen Instrumente, die der Gesetzgeber eingeführt hat, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen im Betrieb eher unterstützen oder verhindern, kann angesichts fehlender Erfahrenswerte oder nur vereinzelter empirischer Untersuchungsergebnisse nicht abschließend bewertet werden. 3. Ausblick Die mehrdimensionale Betrachtung von fördernden und hindernden Faktoren hat gezeigt, dass Strategien auf der Managementebene sowie auf der Ebene der sozialen Einstellungen (Stigma/Sensibilisierungsmaßnahmen) und der individuellen Merkmale (z.B. Alter und fehlende Qualifikation/Weiterbildung) ansetzen müssen, um die Chancen zur Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen im Betrieb zu erhöhen. Im Kontext der 82 Chancen und Barrieren der Teilhabe im Betrieb beruflichen Teilhabe spielen die Einstellungen der betrieblichen Akteure (z.B. Vorgesetzte, Kollegen, Personaler) im Sinne von affektiv-emotionalen und kognitiven Reaktionen und Verhaltensbereitschaften gegenüber der Gruppe von Mitarbeitern mit Behinderungen eine wichtige Rolle. Denken wir an Chancen und Barrieren der Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen im Betrieb, dann werden zunächst Bilder und soziale Einstellungen aktiviert, die mit Krankheit und Einschränkung zu tun haben. Die Bilder sind nicht von Kompetenzen, sondern von Defiziten geprägt. Hier gilt es Vorurteile abzubauen, angemessene Bilder zu entwickeln und eine Strategie im gesamten Unternehmen zu implementieren, die Vielfalt als Ressource begreift. Auf der Ebene der Unternehmenskultur sollen über so genannte Diversity-Management-Strategien und über betriebliche Kontrakte im Sinne von Integrationsvereinbarungen und betrieblichem Eingliederungsmanagement die Ressourcen aktiviert und die soziale Verantwortung der Unternehmen gefördert werden. Aus Sicht der Betriebe geht es um einen möglichst leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit Handicap und um die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung als Unternehmen. Für die betroffenen Mitarbeiter/innen ist neben dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes vor allem auch das Gefühl, leistungsfähig zu sein, und einen produktiven Beitrag für das Unternehmen zu leisten sowie die soziale Integration im Sinne des Erhaltes von sozialen Kontakten zu den Kollegen statt sozialer Ausgrenzung wichtig. Die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und einen optimalen Einsatz im Unternehmen zu ermöglichen, hat sich das Internationale Arbeitsamt (2004) mit der Verabschiedung einer Richtlinie zum Umgang mit Behinderungen am Arbeitsplatz zum Ziel gesetzt. Die Bewährungsproben der neuen Ansätze und Vorgaben wissenschaftlich zu begleiten, wird eine zukunftsträchtige Forschungsaufgabe sein. Ein Forschungsinteresse, das den Blick auf innerbetriebliche Strukturen und Prozesse lenkt, ist lohnend und notwendig, da sich u.a. aufgrund demographischer, gesellschaftlicher und politischer Veränderungen ein Perspektivenwechsel von den genannten einrichtungsbezogenen außerbetrieblichen Maßnahmen hin zu betrieblichen Maßnahmen vollzogen hat. In den europäischen Strategiepapieren wird dieser Perspektivwechsel begleitet und in der deutschen Sozialgesetzgebung findet er seinen Niederschlag. 83 Mathilde Niehaus Literaturverzeichnis Antonovsky, Aaron (1997): Salutogenese. Zur Entmystifizierung der Gesundheit. Tübingen: DGVT-Verlag. Bengel, Jürgen; Strittmacher, Regine; Willmann, Hildegard (1998): Was erhält Menschen gesund? Antonovskys Modell der Salutogenese – Diskussionsstand und Stellenwert. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 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