Eheschließung im Amtsbezirk

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Eheschließung im Amtsbezirk
Chicago, Oktober 2013
Eheschließung von Ausländern im Amtsbezirk des Generalkonsulats
Zuständig für die Erteilung einer Heiratserlaubnis (Marriage License) sind die County
Clerks. Die Marriage License muß in dem County beantragt werden, in dem die Eheschließung vorgenommen werden soll.
Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht vorgeschrieben.
Eine Ehe kann grundsätzlich nur schließen, wer 18 Jahre alt ist. Hat der/die Eheschließende
das 16. Lebensjahr bereits vollendet und liegt eine Einwilligung beider Elternteile vor, so
kann davon eine Ausnahme gemacht werden.
Im Regelfall sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
gültiger Reisepass
internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung
Sozialversicherungsnummer (social security number) der Eheschließenden
bei vorheriger Heirat: Todesort/-datum des verstorbenen Ehegatten, bzw. Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung
Namen und Adressen der Eltern der Eheschließenden
ggf. Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Eheschließenden
Es wird empfohlen, die deutschen Urkunden gemäß Art. 9 des Haager Übereinkommens zur
Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation noch in Deutschland mit einer Apostille versehen zu lassen. Auskünfte hierzu sind entweder beim ausstellenden Standesbeamten/Gericht oder bei den US-Auslandsvertretungen in Deutschland erhältlich.
Die einmal erteilte Marriage License entfaltet ihre Gültigkeit nur in dem County, in dem sie
ausgestellt wurde. Sie verliert ihre Gültigkeit nach 60 Tagen ab ihrer Ausstellung; innerhalb
dieses Zeitraums hat die Eheschließung stattzufinden. Diese Gültigkeit kann jedoch je nach
County oder US-Bundesstaat im Einzelfall variieren. Die Eheschließung kann von einem
Richter, Geistlichen oder einer besonders dazu ermächtigten Person vorgenommen werden.
Nähere Auskünfte erteilt der County Clerk bei Beantragung der Heiratsgenehmigung.
Die Eheschließung im hiesigen Amtsbezirk ist auch in der Bundesrepublik Deutschland ab
dem Tag der Eheschließung gültig. Nachweis der Eheschließung ist die nach der Trauung
erfolgte Eintragung im Register des County Clerks. Erst nach dieser Registrierung kann die
amtliche Heiratsurkunde von Ihnen beantragt und vom County Clerk ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Heiratsurkunde, die Sie am Tag der Eheschließung von dem
Trauungsorgan ausgehändigt bekommen, mangels obiger Registrierung NICHT die amtliche
Heiratsurkunde ist, sondern lediglich eine „dekorative“ Heirautsurkunde für die Eheleute
darstellt!
Soll die amerikanische, amtliche Heiratsurkunde in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden, ist sie grundsätzlich mit einer Apostille zu versehen, damit sie formal in
Deutschland von Ihrem Standesamt bzw. von anderen deutschen Behörden als Urkunde anerkannt werden kann.
Es wird daher empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust
und Kostenaufwand bereits im Laufe des USA-Aufenthalts - und nicht erst später von
Deutschland aus - mit der Apostille versehen zu lassen.
Die Apostille für die amerikanische Heiratsurkunde wird in den jeweiligen Bundesstaaten
erteilt von:
Illinois
Indiana
Illinois Secretary of State’s Office
Index Department
111 E. Monroe
Springfield, IL 62756
Tel.: (217) 782-7017
Indiana Secretary of State
Authentication Department
302 W. Washington Street, Room E-018
Indianapolis, IN 46204
Tel.: (317) 232-2677
Gebühr pro Urkunde: gebührenfrei
“Zweigstelle” in Chicago(‘Walk-in’):
17 N. State Street, Room 1030
Chicago, IL 60602
Tel.: (312) 814-2067 oder (312) 793-2556
Gebühr pro Urkunde: USD 2,Iowa
Kansas
Iowa Secretary of State
First Floor, Lucas Building
321 E. 12th Street
Des Moines, IA 50319
Tel.: (515) 281-5204
Gebühr pro Urkunde: USD 5,-
Kansas Secretary of State
Memorial Hall, 1st Floor
120 SW 10th Avenue
Topeka, KS 66612-1594
Tel.: (785) 296-4564
Gebühr pro Urkunde: USD 7,50
Kentucky
Michigan
Office of the Secretary of State
Authentications and Apostilles
P.O. Box 718
Frankfort, KY 40602-0718
Tel.: (502) 564-3490
Gebühr pro Urkunde: USD 5,-
Secretary of State - Office of the Great Seal
7064 Crowner Drive
Lansing, MI 48918
Tel.: (888) 767-6424
Gebühr pro Urkunde: USD 1,-
Minnesota
Missouri
Minnesota Secretary of State - Certification
60 Empire Drive, Suite 1000
St. Paul, MN 55103-2141
Tel.: (651) 296-2803
Gebühr pro Urkunde: USD 5,-
Commissions
Secretary of State’s Office
600 West Main Street, Room 322
Jefferson City, MO 65101
Tel.: (573) 751-2783
Gebühr pro Urkunde: USD 10,-
2
Nebraska
North Dakota
Nebraska Secretary of State
Notary Division
State Capitol Building, Room 1301
1445 K Street
Lincoln, NE 68508
Tel.: (402) 471-2558
Gebühr pro Urkunde: USD 10,-
Secretary of State
600 E. Boulevard Avenue, Dept 108
Bismarck, ND 58505-0500
Tel.: (701) 328-2901 oder 800 352 0867
Gebühr pro Urkunde: USD 10,-
Ohio
South Dakota
Secretary of State
180 E. Broad Street, 16th Floor
Columbus, OH 43215
Tel.: (614) 728-9200
Gebühr pro Urkunde: USD 5,-
Secretary of State
500 E. Capitol Avenue - Suite 204
Pierre, SD 57501-5070
Tel.: (605) 773-3537
Gebühr pro Urkunde: USD 5,-
Wisconsin
Wisconsin Secretary of State
Certification Desk
30 W. Mifflin Street
P.O. Box 7848
Madison, WI 53703
Tel.: (608) 266-5503
Gebühr pro Urkunde: USD 10,Weitere Büros für persönliche Vorsprachen bestehen in:
Missouri
149 Park Central Sq., Suite 624
Springfield, MO 65806
Tel.: (417) 895-6330
615 E. 13th Street, Room 513
Kansas City, MO 64106
Tel.: (816) 889-2925
U.S. Customs & Post Office Building
815 Olive Street, Suite 210
St. Louis, MO 63101
Tel.: (314) 340-7490
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden.
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