Eheschließung im Amtsbezirk
Transcription
Eheschließung im Amtsbezirk
Chicago, Oktober 2013 Eheschließung von Ausländern im Amtsbezirk des Generalkonsulats Zuständig für die Erteilung einer Heiratserlaubnis (Marriage License) sind die County Clerks. Die Marriage License muß in dem County beantragt werden, in dem die Eheschließung vorgenommen werden soll. Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht vorgeschrieben. Eine Ehe kann grundsätzlich nur schließen, wer 18 Jahre alt ist. Hat der/die Eheschließende das 16. Lebensjahr bereits vollendet und liegt eine Einwilligung beider Elternteile vor, so kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Im Regelfall sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich: gültiger Reisepass internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung Sozialversicherungsnummer (social security number) der Eheschließenden bei vorheriger Heirat: Todesort/-datum des verstorbenen Ehegatten, bzw. Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung Namen und Adressen der Eltern der Eheschließenden ggf. Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Eheschließenden Es wird empfohlen, die deutschen Urkunden gemäß Art. 9 des Haager Übereinkommens zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation noch in Deutschland mit einer Apostille versehen zu lassen. Auskünfte hierzu sind entweder beim ausstellenden Standesbeamten/Gericht oder bei den US-Auslandsvertretungen in Deutschland erhältlich. Die einmal erteilte Marriage License entfaltet ihre Gültigkeit nur in dem County, in dem sie ausgestellt wurde. Sie verliert ihre Gültigkeit nach 60 Tagen ab ihrer Ausstellung; innerhalb dieses Zeitraums hat die Eheschließung stattzufinden. Diese Gültigkeit kann jedoch je nach County oder US-Bundesstaat im Einzelfall variieren. Die Eheschließung kann von einem Richter, Geistlichen oder einer besonders dazu ermächtigten Person vorgenommen werden. Nähere Auskünfte erteilt der County Clerk bei Beantragung der Heiratsgenehmigung. Die Eheschließung im hiesigen Amtsbezirk ist auch in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Tag der Eheschließung gültig. Nachweis der Eheschließung ist die nach der Trauung erfolgte Eintragung im Register des County Clerks. Erst nach dieser Registrierung kann die amtliche Heiratsurkunde von Ihnen beantragt und vom County Clerk ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Heiratsurkunde, die Sie am Tag der Eheschließung von dem Trauungsorgan ausgehändigt bekommen, mangels obiger Registrierung NICHT die amtliche Heiratsurkunde ist, sondern lediglich eine „dekorative“ Heirautsurkunde für die Eheleute darstellt! Soll die amerikanische, amtliche Heiratsurkunde in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden, ist sie grundsätzlich mit einer Apostille zu versehen, damit sie formal in Deutschland von Ihrem Standesamt bzw. von anderen deutschen Behörden als Urkunde anerkannt werden kann. Es wird daher empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des USA-Aufenthalts - und nicht erst später von Deutschland aus - mit der Apostille versehen zu lassen. Die Apostille für die amerikanische Heiratsurkunde wird in den jeweiligen Bundesstaaten erteilt von: Illinois Indiana Illinois Secretary of State’s Office Index Department 111 E. Monroe Springfield, IL 62756 Tel.: (217) 782-7017 Indiana Secretary of State Authentication Department 302 W. Washington Street, Room E-018 Indianapolis, IN 46204 Tel.: (317) 232-2677 Gebühr pro Urkunde: gebührenfrei “Zweigstelle” in Chicago(‘Walk-in’): 17 N. State Street, Room 1030 Chicago, IL 60602 Tel.: (312) 814-2067 oder (312) 793-2556 Gebühr pro Urkunde: USD 2,Iowa Kansas Iowa Secretary of State First Floor, Lucas Building 321 E. 12th Street Des Moines, IA 50319 Tel.: (515) 281-5204 Gebühr pro Urkunde: USD 5,- Kansas Secretary of State Memorial Hall, 1st Floor 120 SW 10th Avenue Topeka, KS 66612-1594 Tel.: (785) 296-4564 Gebühr pro Urkunde: USD 7,50 Kentucky Michigan Office of the Secretary of State Authentications and Apostilles P.O. Box 718 Frankfort, KY 40602-0718 Tel.: (502) 564-3490 Gebühr pro Urkunde: USD 5,- Secretary of State - Office of the Great Seal 7064 Crowner Drive Lansing, MI 48918 Tel.: (888) 767-6424 Gebühr pro Urkunde: USD 1,- Minnesota Missouri Minnesota Secretary of State - Certification 60 Empire Drive, Suite 1000 St. Paul, MN 55103-2141 Tel.: (651) 296-2803 Gebühr pro Urkunde: USD 5,- Commissions Secretary of State’s Office 600 West Main Street, Room 322 Jefferson City, MO 65101 Tel.: (573) 751-2783 Gebühr pro Urkunde: USD 10,- 2 Nebraska North Dakota Nebraska Secretary of State Notary Division State Capitol Building, Room 1301 1445 K Street Lincoln, NE 68508 Tel.: (402) 471-2558 Gebühr pro Urkunde: USD 10,- Secretary of State 600 E. Boulevard Avenue, Dept 108 Bismarck, ND 58505-0500 Tel.: (701) 328-2901 oder 800 352 0867 Gebühr pro Urkunde: USD 10,- Ohio South Dakota Secretary of State 180 E. Broad Street, 16th Floor Columbus, OH 43215 Tel.: (614) 728-9200 Gebühr pro Urkunde: USD 5,- Secretary of State 500 E. Capitol Avenue - Suite 204 Pierre, SD 57501-5070 Tel.: (605) 773-3537 Gebühr pro Urkunde: USD 5,- Wisconsin Wisconsin Secretary of State Certification Desk 30 W. Mifflin Street P.O. Box 7848 Madison, WI 53703 Tel.: (608) 266-5503 Gebühr pro Urkunde: USD 10,Weitere Büros für persönliche Vorsprachen bestehen in: Missouri 149 Park Central Sq., Suite 624 Springfield, MO 65806 Tel.: (417) 895-6330 615 E. 13th Street, Room 513 Kansas City, MO 64106 Tel.: (816) 889-2925 U.S. Customs & Post Office Building 815 Olive Street, Suite 210 St. Louis, MO 63101 Tel.: (314) 340-7490 Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 3