Adressermittlung in der Türkei und in Deutschland

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Adressermittlung in der Türkei und in Deutschland
Stand: 15.03.2011
Adressermittlung in der Türkei und in Deutschland
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr
übernommen werden.
Teil 1: Adressermittlung in der Türkei
1. Landesweite Adressdatenbank
Die Republik Türkei führt eine landesweite elektronische Datenbank für Adressen. Rechtliche
Grundlage hierfür ist das türkische Personenstandsgesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006 (siehe
türkisches Gesetzblatt „Resmi Gazete“ Nr. 26153 vom 29.04.2006). Neben türkischen
Staatsangehörigen werden in diesem Register auch Ausländer, die sich mit einer
Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monate in der Türkei aufhalten, geführt (siehe auch
unten unter „Ermittlungen über die Botschaft“).
Diese Datenbank wird durch die Generaldirektion für Personenstands- und
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die dem Innenministerium nachgeordnet ist, verwaltet.
Zugriff auf die Personen- und Adressdaten haben türkische Behörden und die Betroffenen
selbst oder deren Ehepartner und Erziehungsberechtigte, Vormunde, Verwandte in
absteigender oder aufsteigender Linie oder Vertreter dieser Personen, die eine Vollmacht
vorlegen. Wichtig: Gem. Art. 44 Abs. III des türkischen Personenstandsgesetzes hängt die
Erteilung von Auskünften über den Wohnort und weiterer Adressdaten von der Zustimmung
der eingetragenen Person ab.
Die deutsche Botschaft / Generalkonsulate können bezüglich türkischer Staatsangehöriger
keine Auskünfte aus der landesweiten Datenbank erhalten.
2. Internet
Die Türk-Telekom führt unter der Internetadresse (siehe Link) ein Telefonbuch für die
gesamte Türkei. Diese Homepage wird auf Türkisch geführt; dh. es müssen türkische
Buchstaben eingegeben werden, die z.T. von den Latiniza abweichen. Diese Buchstaben
finden Sie hier : ı I, ğ Ğ , ş Ş , ç Ç, İ. In dieses Telefonbuch werden nur alle Diejenigen
eingetragen, die einem solchen Eintrag zugestimmt haben. Um Auskünfte zu erhalten, muss
man mindestens folgende Daten eingeben:
-Vorname
-1/4Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: [email protected]
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 15.03.2011
- Nachname
- Provinz (= Il)
- wenn möglich Kreisstadt (=Ilçe)
Wenn man eine Person gefunden hat, erhält man die Telefonnummer, den Stadtteil/Dorf, die
Kreisstadt und die Provinz; aber nicht die Straße und Hausnummer, Etagen- und
Aufgangsangabe.
3. Rechtsanwalt
Adressermittlungen sind auch über einen bevollmächtigten türkischen Rechtsanwälte
möglich. Die Rechtsanwaltslisten der deutschen Botschaft/Generalkonsulate finden Sie in der
Linkliste. (siehe Link).
4. Rechtshilfeersuchen
Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können nur im Rahmen eines
Rechtshilfeersuchens der deutschen Justizbehörden durchgeführt werden.
In dem Rechtshilfeersuchen müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
•Vor- und Nachname der gesuchten Person
•Geburtsdatum und -ort
•Vorname des Vaters und der Mutter
•Provinz (Il), in der die Person registriert ist
•Landkreis (Ilce), in dem die Person registriert
ist
Zusätzlich erhöhen folgende Angaben die Erfolgschancen des Rechtshilfeersuchens:
•Stadtbezirk/Dorf (Mahalle/Köy) in dem die Person registriert ist
•Band Nummer (Cilt) des Eintrags im Personenstandsregister
•Familien-Stammnummer (Hane)
•Registrierungsnummer des Familienmitgliedes (BSN-Nummer)
•Türkische Personenidentitätsnummer (T.C. Kimlik Numarası)
•Nachname von Vater und Mutter
•letzte bekannte Anschrift in der Türkei
Ein Großteil dieser Daten lassen sich zum Beispiel der türkischen Identitätskarte (=Nüfus
Cüzdanı), einem Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kağıt Örneği), der letzten Seite des
türkischen Reisepasses oder auch teilweise türkischen Personenstandsurkunden entnehmen.
-2/4Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: [email protected]
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 15.03.2011
5. Ermittlungen über die deutsche Botschaft
Gem. Art. 8 türkisches Personenstandsgesetz (Gesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006) werden
Ausländer, die für mindestens 6 Monate eine Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzen,
unter anderem mit ihrer Adresse in das Ausländerregister eingetragen. Adressermittlungen
hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger können, wenn ein berechtigtes Interesse
nachgewiesen wird, durch die Botschaft über das türkische Außenministerium erfolgen.
Mindestangaben bezüglich des deutschen Staatsangehörigen sind dabei:
•Vor- und Nachname
•Geburtsdatum
•Vorname des Vaters
•Vorname der Mutter
Falls möglich teilen Sie uns bitte auch Nummer, Ort und Datum des letzten ausgestellten
Reisepasses, den Geburtsort und die letzte bekannte Anschrift in der Türkei mit.
Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können aufgrund der
geltenden türkischen Gesetze nicht von der deutschen Botschaft/Generalkonsulaten
durchgeführt werden.
Teil 2: Adressermittlung in Deutschland
Vorbemerkung: Die deutsche Botschaft/Generalkonsulate in der Türkei sind nicht zuständig
für die Ermittlung von Adressen von Personen, die in Deutschland leben. Um diese zu
ermitteln, kann man wie folgt vorgehen:
1. Türkischen Botschaft/Generalkonsulate in Deutschland
Um die Adressen türkischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, zu ermitteln,
können Sie sich an die türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden. Die
entsprechenden Adressen finden Sie auf der Homepage der türkischen Botschaft in Berlin, die
Sie in der Linkliste am Ende des Textes finden.
Weiterhin können Sie versuchen, die Adresse und Telefonnummer von türkischen oder von
deutschen Staatsangehörigen über das Telefonbuch der deutschen Telekom Medien GmbH zu
ermitteln. Link siehe Linkliste.
-3/4Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: [email protected]
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 15.03.2011
3. Einwohnermeldeamt
Falls Ihnen der letzte Wohnort der gesuchten Person bekannt ist, können Sie sich auch an das
für diesen Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort einen Antrag auf
Anschriftenermittlung stellen. Die Adresse des Einwohnermeldeamtes können Sie über eine
Internetsuchmaschine herausfinden.
4. Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG und über weitere private Anbieter
Ein weiterer Weg ist die Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG – Link siehe
Linkliste. Wenn Sie bei einer Internetsuchmaschinen den Suchbegriff „Adressermittlung“
eingeben, dann finden Sie eine Vielzahl von privaten Anbietern. Die deutsche Botschaft
Ankara kann für die Anschriftenprüfung der Deutschen Post-AG und deutscher privater
Adressermittler keine Gewähr übernehmen.
5. Adressermittlungen über ein Rechtshilfeersuchen
Ob die Adressermittlungen auch über ein Rechtshilfeersuchen möglich ist, kann Ihnen Ihr
türkischer Rechtsanwalt mitteilen.
Linkliste
Türkisches Telekom (Auskunft)
Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei
Türkische Botschaft Berlin
Telefonbuch der Deutschen Telekom
Anschriftenprüfung Deutschen Post-AG
-4/4Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: [email protected]
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de