Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem? Kodieren oder
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Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem? Kodieren oder
www.bdi.de Nr. 11 – November 2 0 04 BDI Offizielles Mitglieder-Rundschreiben Zwei beliebte Internisten-Kongresse ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Aufgelesen ○ ○ ○ Berufsverband Deutscher Internisten Fremde Niere lebt lange Statin für jeden Diabetiker? Auch wenn der SpenderKreislauf 10 Minuten stillgestanden SEITE 3 hat. Ein Pharmakologe zweifelt am Sinn dieser Empfehlung. 05. bis 07. November 2004 in Fulda: Tagung Hessischer Internisten. Und 12. bis 14. November 2004 in München: Bayerischer InternistenKongress. Seite 29 und 32 ○ aktuell ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ BDI e.V. Vorzeitige Rente Sie kann sich angesichts neuer Steuergesetzt elohnen. SEITE 10 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ SEITE 21 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Heparin-induzierte Thrombozytopenie Ärztliche Zerreißprobe Krankenversorgung und Forschung durch denselben Arzt – eine zunehmende Zerreißprobe für den universitären Mediziner. Titel eines Vortrages von Prof. D. Niethammer in der ÄK Nordrhein Politiker-Zungen Wer Disease-Management-Programme (DMP) einführt, Regelleistungsvolumina und einen jährlich komplexer werdenden RSA – Maßnahmen die zu einer überbordenden Bürokratie führen – der spricht mit ‚gespaltener Zunge', wenn er gleichzeitig den Anstieg der Verwaltungskosten beklagt. (G. Demmler, H. Unterhuber, S. Weber, Siemens Betriebskrankenkasse, in: gpk, 11/2003) Glaubensfreie Theologin Das Wort ‚Glauben’ habe ich aus meinem Wortschatz gestrichen. Uta Ranke-Heinemann, Essen. Sie wurde 1970 zur historisch ersten Professorin für katholische Theologie ernannt. In: FASZ Nr. 28/04 Kodieren oder behandeln? Zwar haben sich Krankenhausgesellschaft und Kassen kürzlich auf einen neuen DRG-Katalog geeinigt, mit dem vor allem hochkomplexe Eingriffe und die Intensivmedizin besser abgebildet werden – aber das derzeit noch gültige DRGSystem ist das Ergebnis einer Ersatzvornahme durch die Verwaltungsbürokratie des Bundesgesundheitsministeriums. Was sich offensichtlich in einem Mangel an medizinischer Konsistenz und Stringenz ausdrückt. Die Folge: Statt sich auf die Behandlung zu konzentrieren und deren sinnvollste Variante zu diskutieren, müssen Kliniker über die Verschlüsselung streiten. Ein Beispiel dafür liefert die heparininduzierte Thrombozytopenie aus BDI aktuell Nr. 7: Die vorgeschlagene Kodierung ist medizinisch nicht sinn- Chirurgen-Nachwuchs zur Arbeitszeit voll, kritisiert ein Angiologe. Die DRG-Experten unserer Serie halten dagegen: Nach dem derzeitigen System geht‘s nicht anders. Gemeinsamer Nenner: Die Verschlüsselung ist in diesem Bereich unbefriedigend. In jedem Fall lässt die Diskussion jedoch das Ausmaß des (nichtkodierbaren) Ressourcenverbrauches erahnen, der mit der DRG-Kodierung verbunden ist. Seite 25 Förderprogramme für Ärzte Wir wollen nicht so schnell nach Hause! Das Geld nicht liegen lassen! Das neue Arbeitsgesetz lässt mehr als 48 Stunden Arbeitzeit pro Woche nicht mehr zu. Der Chirurgen-Nachwuchs findet dies höchst problematisch. Auch BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack sieht durch die neuen Arbeitzeitregeln die Weiterbildung der jungen Kollegen in der Inneren Medizin gefährdet. Seite 7 Die neuen Versorgungsformen animieren auch so manchen Kollegen zu neuen Projekten. Die Hausbank bietet ihm dann meist eigene Kredite an, statt auf die kostengünstigen öffentlichen Fördermittel aufmerksam zu machen – dabei warten hier auch für Heilberufler preiswerte Varianten der Kapitalbeschaffung. Seite 26 Vioxx ® vom Apotheken-Tisch gefegt Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem? Die Medien waren voll davon: Der COX-2-Hemmer Rofecoxib, ein Präparat mit Milliarden-Umsatz, wurde von heute auf morgen vom Markt genommen. Ist das erhöhte kardiovaskuläre Risko aber nun ein spezifisches Problem des Rofecoxib oder sind alle COX-2-Hemmer riskant? Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft rät aus plausiblen pathobiochemischen Gründen zu genereller Vorsicht. D avon unbeeindruckt hat das Pharmaunternehmen MSD, bisheriger Rofecoxib-Hersteller, derweil gerade seinen nächsten COX2-Hemmer auf den Markt geworfen. Seite 40 A US DEM INHALT BDI Historischer Streit um Krätze Wer Staatsmedizin bestellt... Kommt sie von innen oder außen? ...bekommt Staatsmedizin geliefert 6 12 Telefonauskunft verrät jetzt Namen Mammakarzinom-Screening So schützen Sie Ihre Daten Röntgen kann Palpation nicht annulieren 15 8 BDI aktuell Editorial Gesundheitspolitik im Herbst 2004 D ie Freude der Politik an der angeblich gelungenen Gesundheitsreform lässt nach, die Finanzprobleme nehmen zu. Beitragsentlastungen hatte die Ministerin versprochen, das System sollte effizienter werden, die Versorgung dadurch besser. Der Zahnersatz sollte ausgegliedert, mit einer Kopfpauschale versehen, die Arbeitgeber entlastet, der Arbeitnehmer aber durch Beitragssenkungen nicht zusätzlich belastet, die Krankenkassenbeiträge sollten deutlich unter 14 Prozent abgesenkt werden. So die Ministerin. Wie sieht die Realität heute aus? Natürlich werden die Versicherten zusätzlich belastet. Wenn sie krank sind, durch die Praxisgebühr. Und die just beschlossene schwiegen!) angehäuft, obAusgliederung des Zahner- wohl sie nach dem Gesetz satzes und des Krankengel- keine Schulden machen des trifft alle. Zusätzliche dürfen. Sie haben aber so 0,9% Beitragspunkte wer- genannte Kassenverstärden dafür fällig, da helfen kungskredite mit einem vaauch alle Tricks und Ver- riablen Zinssatz aufgenomschleierungstaktiken nicht men, dann in langfristige weiter. feste Kredite Auch die umgeschulKassenfinandet, aber zen sind nicht nicht getilgt. so rosig, wie Nun müssen uns die Regiesie per Gerung dies setz diese weismachen Verbindlichwill. Die Kaskeiten bis sen haben in 2007 vollden verganständig abgenen Jahren bauen. Schulden von Aber auch 8 bis 10 Millidie Einnaharden Euro Dr. med. Wolfgang Wesiack men nehmen Präsident (die exakten nicht wie Zahlen werprognostiden verziert zu. Die Praxisgebühr hat zwar zusätzliches Geld in die Kassen gebracht, aber ihre Wirkung wird durch Rückerstattungsmodelle und Zuzahlungsbefreiungen erheblich reduziert. Schon hört man erste Stimmen, die die Praxisgebühr auf 20 Euro erhöhen wollen. Die Erhöhung der Tabaksteuer war finanziell ebenfalls ein Flop, der Bundeszuschuss für die KK in Höhe von einer Milliarde Euro wird von Herrn Eichel offen in Frage gestellt. Jetzt will die Regierung die Kassen per Gesetz zwingen, ihre Beitragssätze entsprechend abzusenken. Die aber lehnen das ab, weil sie ihre Schulden ja bis 2007 abbauen müssen. Mit diesem gerade beschlossenen Gesetz ist Kontakt mit dem BDI e.V. IMPRESSUM Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Korrespondenzanschrift für Zuschriften BDI e.V. Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Präsident: Dr. med. Wolfgang Wesiack Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon 0611 / 181 33-0 Telefax 0611 / 181 33-50 oder Postfach 15 66, 65005 Wiesbaden Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.) Hauptgeschäftsführer: Prof. Dr. med. Peter Knuth, Wiesbaden Geschäftsführer: Helge Rühl, Wiesbaden Anzeigen: Ingrid Schneider Es gilt die Anzeigenpreisliste Januar 2004 Druck: Druckhaus Diesbach GmbH, 69469 Weinheim Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. Telefonnummern BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-0 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-19 od. 20 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-22 od. 24 Telefax-Anschlüsse BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-50 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-23 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-23 BDI im Internet http://www.bdi.de E-Mail [email protected] Autoren dieser Ausgabe WW BY BW Rü 2 Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI e.V. Dr. med. Ludger Beyerle Dr. med. Bernhard Wiedemann Helge Rühl, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des BDI BDI aktuell 11-2004 TR ma red. Thilo Radau, Berufsverband Deutscher Internisten Gabriele Matzkies, M.A. Redaktion BDI aktuell BDI aktuell Hoffnung für Wartende? Die postmortale Nierenspende funktioniert Wird eine Spenderniere erst 10 Minuten nach dem Tod (Kreislaufstillstand) entnommen, so verdoppelt sich zwar die Wahrscheinlichkeit einer verzögerten Transplantatfunktion beim Empfänger, seine Überlebenszeit liegt aber gleichauf mit Empfängern von Lebendspenden. Das ergab eine von D. Dindo (CH-8708 Männedorf) publizierte Langzeitstudie, deren Tabelle wir der internistischen praxis, 2/2004, entnehmen. Die Abbildungen stammen aus dem Originalartikel von Weber, Dindo et al. „Kidney Transplantation from Donors without a Heartbeat“; NEJM, Vol. 347: 248255 (2002). (BY) Langzeitresultate der Nierenspende Die Daten wurden mit der KAPLAN-MEIER-Methode errechnet und mit Log-rank-Tests analysiert Charakteristika 5-Jahres-Transplantatüberleben (%) 5-Jahres-Transplantatüberleben (%)1) 10-Jahres-Transplantatüberleben (%) 10-Jahres-Transplantatüberleben (%)1) 1 Spender ohne Kreislauf n = 122 74,2 83,7 63,6 78,7 Spender mit Kreislauf n = 122 76,0 82,3 60,9 76,7 ) Analyse ohne Patienten, die mit einem funktionierenden Transplantat verstorben sind Grafik: © Massachusetts Medical Society. Aus: NEJM, Vol. 347: 248-255 (2002). 500 Euro Bußgeld drohen Die Rechnung von der Putzfrau muss zwei Jahre aufbewahrt werden Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 9. Juli 2004 eine weitere Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflicht eingeführt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Haus und Grundstück muss der Leistende eine Rechnung ausstellen. Dies gilt auch bei Lieferung oder sonstigen Leistungen an Privatpersonen. Betroffen sind hiervon insbesondere Bauleistungen, Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten in und an Gebäuden und z.B. Fensterputzen. Die Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflicht gilt auch, wenn der Leistungsempfänger nicht gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks ist, so z.B. bei Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung. Bei Verstoß gegen die Regelung der beispielhaft den blanken Populismus unserer Politiker. Es geht nicht um die sachgerechteste Lösung eines Problems, sondern um die Schonung des eigenen Wahl-Klientels. Das Gleiche zeigt sich in der Diskussion um den Sozialausgleich bei der „Bürgerversicherung“ zwischen CDU und CSU. Die CDU will ihn aus dem Steuertopf finanzieren, die CSU innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch Umverteilung. Zu den Parteitagen von CSU Ende November und CDU Anfang Dezember dieses Jahres soll noch ein Konsens gefunden werden, der vor allem eines dokumentieren wird: die große Ratlosigkeit in der deutschen Gesundheitspolitik. Fortsetzung von Seite 2 aber auch die Kopfpauschale beim Zahnersatz gestrichen worden. Damit hat die rot-grüne Koalition einen wichtigen Teil der gemeinsam mit der Union beschlossenen Gesundheitsreform aufgekündigt und die große Koalition im Gesundheitswesen ist auf diese Weise beendet. Die Diskussion um den Zahnersatz als Miniversuch einer Kopfpauschale zeigt Rechnungsausstellungspflicht kann dem Leistenden ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auferlegt werden. Der Leistungsempfänger als Privatperson muss die Rechnungen oder den Zahlungsbeleg zwei Jahre aufbewahren. Bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro festgesetzt werden. Rü Kommentar Der Gesetzgeber ist wieder mal zu kurz gesprungen. Um die umfassende Durchleuchtung der deutschen Haushalte endlich zu komplettieren, fehlt noch die gesetzliche Pflicht, alle Kassenbons von Aldi & Co. zwei Jahre oder länger aufzuheben. BY BDI aktuell 11-2004 3 BDI aktuell Beim Finanzamt nicht alles angegeben Anschaffen und Schenken Wann und wie sind die Ausgaben absetzbar? Nacherklärungsfrist 31. Dezember 2004 Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, Einnahmen, die infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben für die Jahre 1993 bis 2002 nicht versteuert wurden, im Rahmen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes1 nachträglich zu erklären. Der Erklärende bleibt hinsichtlich dieser Einnahmen straf- und bußgeldfrei; Hinterziehungszinsen brauchen nicht entrichtet zu werden. Die nacherklärten Einnahmen2 etc. werden nicht in voller Höhe, sondern lediglich mit einem Anteil entsprechend folgender Tabelle zugrunde gelegt: bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer 60 v.H. bei der Gewerbesteuer 10 v.H. bei der Umsatzsteuer bezogen auf den unrichtig erklärten Umsatz 30 v.H. bezogen auf unrichtig erklärte Vorsteuerbeträge 200 v.H. bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer 20 v.H. Auf diese Beträge ist ein Steuersatz von 25 v.H. anzuwenden, allerdings nur dann, wenn die strafbefreiende Erklärung bis zum 31. Dezember 2004 abgegeben und die Steuer bezahlt wird; bei (letztmöglicher) Abgabe bis spätestens 31. März 2005 ist ein Steuersatz von 35 v.H. zugrunde zu legen. Aus: Informationsbrief Steuerberater, 10/2004 BStBl 2004 I S. 22 Unzutreffend berücksichtigte Ausgaben bei den jeweiligen Steuerfestsetzungen sind in voller Höhe anzusetzen 1. 2. Geschenkaufwendungen für Geschäftsfreunde Die Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Schenkenden sind, dürfen insgesamt 35 Euro1 pro Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen, sofern sie als Betriebsausgaben berücksichtigt werden sollen. Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist außerdem, dass entsprechende Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (vgl. § 4 Abs. 7 EStG). Nicht zu den Geschenken gehören so genannte Zugaben, das heißt Gegenstände von geringem Wert, die Kunden beim Einkauf kostenlos zusätzlich er- Neues Steuerrecht Was ändert sich zum 1. Januar? Zum 1. Januar 2005 tritt eine Absenkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in Kraft. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten steuertariflichen Parameter im nächsten Jahr. 2004 2005 16 v.H. 45 v.H. 15 v.H. 42 v.H. 7.664 € 1.308 € 7.664 € 1.308 € Höchstbetrag für anrechenbare Kindeseinkünfte (Kindergeld) 7.680 € 7.680 € Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs. 1 EStG) 7.680 € 7.680 € Einkommensteuertarif Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz Frei- bzw. Höchstbeträge Grundfreibetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) Lohnsteuerkarte oder Pauschalbesteuerung Ab dem 1. Januar 2005 beträgt der Grundfreibetrag wie bisher 7.664 Euro (bei Ehegatten 15.329 Euro). Bedeutung hat die Höhe des Grundfreibetrags z.B. bei der Prüfung, ob statt einer geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalbesteuerung eine Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte in Betracht kommt, da bis zu folgenden Monatslöhnen keine Lohnsteuer anfällt:1 Steuerklasse I II III IV V VI Monatslohn 898,57 € 1.031,90 € 1.701,40 € 898,57 € 77,25€ 0,57 € 1 4 Aus: Informationsbrief Steuerberater, 10/2004 Die Zahlen berücksichtigen bereits die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale. BDI aktuell 11-2004 halten (vgl. R 21 Abs. 2-4 EStR; H 21 [2-4] EStH). Diese Grundsätze gelten auch für Arbeitnehmer, soweit derartige Aufwendungen Werbungskosten darstellen (vgl. § 9 Abs. 5 EStG). Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter Bis zum 31. Dezember 2004 muss die Anschaffung, die Herstellung oder die Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410 Euro ohne Umsatzsteuer) erfolgt sein, wenn die Vollabschreibung im Veranlagungszeitraum 2004 vorgenommen werden soll. Auf den Zeitpunkt der Bezahlung kommt es nicht an; das gilt auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 6 Abs. 2 EStG). Eine Vollabschreibung ist auch für Software mit Anschaffungskosten bis 410 Euro möglich (R 31a Abs. 1 EStR). Aus: Informationsbrief Steuerzahler, 10/2004 1 § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG i.d.F. des HBeglG 2004 (BStBl 2004 I S. 120). Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer (vgl. R 86 Abs. 2 EStR). Solaranlage zum Wasserwärmen im Mietshaus voll absetzbar Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines vermieteten Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar. Damit sind sie ggf. sofort voll steuerlich abzugsfähig im Gegensatz zum Herstellungsaufwand, der ratenweise abzuschreiben ist. (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02) red. BDI aktuell aktuell und praxisgerecht Zum 1. Januar 2005 kommt der neue EBM! Dann ist bei der Kassenabrechnung praktisch nichts mehr wie bisher – denn es handelt sich um eine komplette Neufassung des EBM. Sichern Sie sich das GebührenHandbuch 2005 Gebühren-Handbuch 2005 Kommentar für Ärzte EBM • GOÄ • IGeL Broglie • Schade • et al. 16. Auflage, ca. 1.700 Seiten Format 14,5 x 21 cm ISBN 3-922264-59-X Kartoniert, € 56,– damit Sie auf dem aktuellen Stand abrechnen! (gültig bis 15. November 2004) P Mit Querverweisen auf zusätzlich abrechenbare Nummern Bestellen Sie gleich zum Vorzugspreis von € 50,– Vorzugspreis bis 15. November 2004: € 50,– jeweils zzgl. € 4,– Porto/Verpackung Neu im Dezember 2004 EBM – GOÄ – IGeL Bestellungen bitte nur per Fax, Post, Internet oder E-Mail. Der Coupon passt in einen Fensterumschlag. Ja, Ich bestelle zum Vorzugspreis à € 50,– (gültig bis 15. November 2004) Exemplare Gebühren-Handbuch 2005 (später € 56,–) zzgl. € 4,– Porto/Verpackung gegen Rechnung, zahlbar nach Erhalt. Fax: 0611 / 97 46 – 228 E-Mail: [email protected] Internet: www.medical-tribune.de Bitte liefern Sie das Gebühren-Handbuch im Abonnement künftig immer zum jeweiligen Vorzugspreis gegen Rechnung, zahlbar nach Erhalt. Kündbar nach Abnahme einer Ausgabe. Name/Vorname Fachrichtung/tätig als Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort Datum bdi-nov-04 Abteilung Vertrieb Postfach 42 40 65032 Wiesbaden Unterschrift Praxisstempel BDI aktuell 11-2004 5 BDI aktuell Medizin Historie Die Krätzmilbe juckte ärztliche Streithähne Auch Hahnemann lag voll daneben Die Krätzmilbe sorgt nicht nur für nachhaltigen Juckreiz, sie war auch jahrhundertelang Ursache eines ärztlichen Fundamentalistenstreits abseits der Befunde. Auf der einen Seite standen die tonangebenden Vertreter der Humoralpathologie, die beim Krätzepatienten primär dessen 4 Säfte gestört sahen mit anschließendem Auftreten der Symptome. Dagegen versuchten die ärztlichen Untersucher anzukommen, die zur Erklärung der Krankheitsentstehung sogar lebende Milben präsentierten und doch kein Gehör bei den übermächtigen Humoralmedizinern fanden. Diese hielten die Milben für ein unbeteiligtes Nebenprodukt der Erkrankung. Einen der größten wissenschaftlichen Bolzen leistete sich der Homöopathie-Übervater und heute noch aktive Therapie-Ikone Hahnemann. Er hielt die Krätze für eine Systemerkrankung des Körpers und die Urmutter aller Leiden. Daher verlangte Hahnemann beim Krätzepatienten zuerst die innere Heilung der SäfteKrankheit, bevor man dem Symptom Hautausschlag und Juckreiz therapeutisch zu Leibe rücken dürfe. Das wäre noch heute ein interessanter Fall für die Hahnemanngesellschaft, die des Ahnherrn Therapievorschriften treu zu befolgen lehrt. Der Hamburger Epidemiologe Stefan Winkle hat eine hochinteressante Darstellung des jahrhundertelangen Egokampfes medizinischer Autoritäten am Beispiel der Krätze verfasst. Der im Hamburger Ärzteblatt publizierte Artikel zeigt den Streit der Denkschulen, der stets eine Referenz an die jeweiligen Meinungsführer war und objektivierbare Erkenntnisse – falls störend – unter den Tisch fallen ließ. Nach den Patienten wurde nirgendwo gefragt. 6 BDI aktuell 11-2004 Das wiederum kommt auch dem heutigen Betrachter irgendwie bekannt vor. Im Folgenden ein kurzer Ausschnitt aus Winkles Artikel. Red. „Das doktrinäre Denken der Humoralmediziner ließ den Gedanken an einen Erreger (ein Contagium) selbst im Seuchengeschehen der Krätze nicht aufkommen. Sie empfanden vielmehr die Krätzemilbe als einen in das Prokrustesbett ihrer Theorien nicht hineinpassenden ‚Störenfried’. Vermochten sie schon dieses ‚leidige Contagium’ (mit der Prätention eines Krankheitserregers) nicht totzuschweigen, so versuchten sie es wenigstens im Sinne der Urzeugung als ein Produkt der Säfteverderbnis zu deklarieren oder als ein Hirngespinst lächerlich zu machen, was schließlich ungewollt den naturphilosophischen Spekulationen der romantischen Medizin gelang, die in Hahnemanns (1755-1843) Ganzheitsbetrachtung über die Krätze (er nannte sie Psora) ihren Höhepunkt erreichten: ‚Die genaueste Beobachtung lehrte mich, daß nicht allein die meisten Ausschläge, welche Robert Willan107a mit ängstlicher Mühe auseinanderhielt und mit eigenen Namen belegte, sondern fast auch alle Afterorganisationen von der Fingerwarze bis zu den größten Balggeschwülsten, von den Fingernägelverunstaltungen bis zu den Verkrüppelungen des Rückgrats, das häufige Nasenbluten ebensowohl als die Blutanhäufungen in den Venen des Mastdarms und des Afters sowie der Bluthusten oder Blutharnen, und ebensowohl die fehlende als zu häufige Monatszeit, der mehrjährige Nachtschweiß sowohl als die pergamentartige Dürre der Haut, der mehrjährige Durchfall ebensowohl als die stete Hartleibigkeit und Leibverstopfung … mit einem Worte, daß Tausende von der Pathologie mit verschiedenen Namen belegter langwieriger Leiden des Menschen – mit wenigen Ausnahmen – wahre Abkömmlinge einzig der vielgestalteten Psora seyen.’108 Hahnemann, der die Krätzemilbe nicht kennt, teilt alle Irrlehren der Humoralmedizin und befürchtete: lebensgefährliche Komplikationen, ‚wenn man durch äußere Mittel den Ausschlag einseitig vertrieben hat, ohne die innere Krätzekrankheit vorher geheilt zu haben … Alle diese Übel … sind ursprünglich und der Krätzekrankheit eigentümliche Symptome, die nur schwiegen, solange die Krankheit ihr inneres Leiden auf die Haut als Ausschlag ableiten und so beschwichtigen konnte…’109 Vielleicht fand die Ansammlung von allerlei chronischen Gebrechen in den damaligen Armen- und Arbeitshäusern ihren Reflex in dieser Theorie der kaum zu überbietenden Steigerung des Absurden, für welche die allgegenwärtige Psora als ‚gemeinsame Mutter aller chronischen, schließlich ins Irrenhaus führenden Krankheiten’ galt. Noch Autenrieth (1772-1835), der auch den kranken Hölderlin in Tübingen behandelte, führte die meisten chronischen Krankheiten auf ‚verdrängte Krätze’ zurück und pflegte daher einer Ausheilung der Krätze energisch zu widerraten.110 (…) Erst 1844, genau 80 Jahre nach der heftigen Auseinandersetzung zwischen Struensee und Unzer, gelang es dem Wiener Kliniker Hebra (18161880), der als Leiter der ‚Skabiesabteilung’ am Allgemeinen Krankenhaus in den vorhergehenden Jahren ‚5500 Krätzekranke sorgfältig untersucht und behandelt’ hatte, endgültig ‚den alten Zopf der humoralpathologischen Krasenlehre abzuschneiden’ und damit die örtliche Behandlung der Hautkrankheiten in den Vordergrund zu stellen.111“ Anschrift des Verfassers: Prof. Dr. med. Stefan Winkle Schemmannstraße 64 22359 Hamburg 107a) Robert Willan (1757-1812), Begründer der englischen Dermatologie mit differentialdiagnostischen Intentionen. 108) Zit. nach Roth, Homöopathische Heilung der Krankheiten. Nürnberg 1832, S. 61. 109) S. Hahnemann, Organon der Heilkunst. 3. Aufl. Dresden 1824, S. 89. 110) „Spezielle Nosologie und Therapie“. Nach dem System eines berühmten deutschen Arztes, herausgegeben von Reinhard, Würzburg 18341836. – Die Ohnmacht der romantischen Medizin gegenüber den wahren Problemen der Heilkunst offenbarte sich in bestürzender Weise, als die Cholera in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts verheerend durch Deutschland zog. 111) Ferdinand Hebra, Über die Krätze. Medizinische Jahrbücher 1944, Bd. 46, S. 280. Aus: häb, 5/04 ICD10-GM und OPS Neue Versionen für das Jahr 2005 Für das DRG-Vergütungssystem beginnt am 1. Januar 2005 die Konvergenzphase. Zur Vorbereitung darauf hat das DIMDI die neuen Versionen 2005 der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) und des Operationenund Prozedurenschlüssels (OPS) auf seinen Internetseiten veröffentlicht. DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information www.dimdi.de BDI aktuell Chirurgen-Nachwuchs zur Arbeitszeit Wir wollen nicht so schnell nach Hause! Bereitschaftsdienste von Klinikärzten und anderen Arbeitnehmern sollen nach EURecht künftig nicht mehr automatisch als Arbeitszeit gerechnet werden – so lautet ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Gremium beschloss den Entwurf einer neuen Arbeitszeit-Richtlinie und die Einführung der zusätzlichen Kategorie „Inaktive Bereitschaftsdienstzeit“ neben der bisherigen Arbeitsund Freizeit. Der Marburger Bund kritisierte den Vorschlag als „Arbeitgeberpapier ohne soziales Gewissen“. Die Haltung des Marburger Bundes erfährt gleichwohl Kritik aus den eigenen Reihen. Sie kommt vornehmlich vom chirurgischen Nachwuchs, der interessante Operationen bei zu frühem Heimgang zu verpassen fürch- tet. Zumindest trugen das Carsten Krones (Aachen) und Claudia Rudroff (Köln) auf der 171. Jahrestagung der Vereinigung niederrheinisch-westfälischer Chirurgen in Köln vor. Zitat Krones: „Ein Chirurg kann doch nicht um 16 Uhr sein Skalpell fallen lassen und einfach nach Hause gehen. (…) Er habe sich jedenfalls nicht für die Chirurgie entschieden, um ‚nur’ 48 Stunden in der Woche zu arbeiten.“ Frau Rudroff stellte fest, „es ergäben sich weniger Gelegenheiten, die für die Facharztprüfung erforderliche Zahl der Operationen zu erreichen, wenn die Assistenzärzte wegen der gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkung weniger Zeit im Krankenhaus verbringen dürften. Eine weitere negative Folge des neuen Arbeitszeitgesetzes sei, dass nun in vielen Krankenhäusern Schichtdienst drohe. Auch dadurch liefen die Ärzte Gefahr, spannende Operationen zu verpassen.“ Quellen: www.facharzt.de und Deutsches Ärzteblatt, 40/2004 – red. Bundesrechnungshof will Kassen kontrollieren Events und Abspeckkurse sollen unter die Lupe Der Bundesrechnungshof will künftig das Finanzwesen der gesetzlichen Krankenkassen umfassend kontrollieren und dabei auch Haushalts- und Wirtschaftsführung einzelner Kassen durchleuchten. Das geht aus einem Bericht des Rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt lehnt diese Forderung ab. Der Rechnungs- hof begründet seine Absicht mit der Notwendigkeit, die korrekte Verwendung der Bundeszuschüsse aus der Tabaksteuer zu überprüfen, und will dies notfalls gerichtlich durchsetzen. Aus: A+S aktuell, 19/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin Anzeige Das neue Arbeitszeitgesetz Wir helfen wirklich sparen! Gefahr für die Weiterbildung! Das neue Arbeitszeitgesetz beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden. Den Krankenhäusern bleibt nichts anderes übrig, als das Gesetz kostenneutral umzusetzen. Mit den Folgen kann niemand zufrieden sein. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Auch wir sind gegen Marathondienste der Kollegen an der Klinik. Aber nun wurde das Kind wieder mal mit dem Bade ausgeschüttet, diese Arbeitszeitbeschränkung konterkariert die Arbeitswirklichkeit an deutschen Krankenhäusern. Ein Arzt kann doch um 16 Uhr nicht einfach Stethoskop oder Skalpell aus der Hand fallen lassen und nach Hause gehen. Eine Zunahme des Schichtdienstes löst das Problem auch nicht. Informationsverluste und verzögerte Versorgung der Patienten sind die Folge. Ultraschall-Service Die schlechteren Rahmenbedingungen wirken sich aber auch negativ auf eine qualifizierte Weiterbildung aus. Ärzte laufen Gefahr, die für den Facharzt notwendigen Eingriffe und Leistungen nicht mehr in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erbringen zu können. Eine Verlängerung der Weiterbildung ist die Folge. Unterm Strich eine negative Konsequenz für die Kollegen Assistenten. Zusätzliche Faktoren verschlimmern die Situation: Die Krankenhäuser bekommen die Kosten für eine strukturierte Weiterbildung im neuen Entgeltsystem nach DRGs nicht mehr bezahlt. Auch der wissenschaftliche Nachwuchs, der dringend gefördert werden müsste, dessen Förderung von der Politik so beschworen wird – er bleibt auf der Strecke. WW Auch wenn Sie noch nicht unser Kunde sind: · · · · Reparatur fast aller Fabrikate Ersatzsonden für fast jedes System 24-Stunden-Service Kostenlose Leihstellung zur Überbrückung bei längeren Reparaturen (soweit verfügbar) · Qualitätskontrolle von System und Sonde mit Ultraschall-Phantom · Kalkulierbar und preiswert: das „Sonoring-Sorglos-Service-Paket” Vergleichen Sie Preis und Leistung! Und dass wir preiswerte Neusysteme führender Hersteller und Gebrauchtgeräte anbieten, wussten Sie sicherlich schon. Direktvergleich in 21Sonotheken Info unter 01805/117 117 (0,12 /Min) www.sonoring.de Die 21 Sonotheken bundesweit: Bad Harzburg •Berlin •Deggendorf• Dortmund/ Holzwickede Dresden •Düsseldorf/ Ratingen• Erlangen • Frankfurt/ Mörfelden• Greifswald• Hamburg/ Buchholz Hannover/ Ronnenberg• Heidelberg • Kassel • Köln • Memmingen • München/ Penzberg Stuttgart/ Leinfelden• Sulzbach • Trier • Villingen-Schwenningen • Würzburg/ Estenfeld BDI aktuell 11-2004 7 BDI aktuell Medizin Medizin Brustkrebs post OP bei über 50-jährigen Frauen Bestrahlung bringt geringen Zusatznutzen Bei Frauen über 50 Jahren nach brusterhaltender Operation eines unter 5 cm großen, invasiven, Östrogenrezeptor-positiven Adenocarcinoms der Stadien T1 oder T2 bringt die lokale Strahlentherapie zur 5-jährigen Tamoxifengabe einen geringen Zusatznutzen. (Für über 70Jährige, Östrogenrezeptorpositive Frauen gilt das nicht – Quelle NEJM: http:// content.nejm.org/cgi/content/ abstract/351/10/971). Im Folgenden das Abstract eines Artikels von Anthony W. Fyles, Toronto, et al mit dem Titel „Tamoxifen with or without Breast Irradiation in Women 50 Years of Age or Older with Early Breast Cancer“ aus dem New England Journal of Medicine 351:963-970 2004, der un- ter http://content.nejm.org/ cgi/content/abstract/351/10/ 963 aus dem Netz geladen werden kann. Red. Background: We determined the effect of breast irradiation plus tamoxifen on disease-free survival and local relapse in women 50 years of age or older who had T1 or T2 node-negative breast cancer. Telefonauskunft gibt jetzt Namen zur Nummer heraus So schützen Sie Ihre Daten! Informationen bei der Telefonauskunft 11-88-33 gab es bislang nur für diejenigen, die Namen und gegebenenfalls die Adresse des gewünschten Gesprächspartners wissen. Seit Oktober funktioniert das Spiel auch anders herum: Wer Ihre 8 BDI aktuell 11-2004 (private) Telefonnummer hat, kann Ihren Namen und Ihre Adresse bei einer Telefonauskunft erfragen (Invers-Suche). Doch das können Sie verhindern – unter anderem mit einem Anruf unter 013 75 / 10 33 00 (12 Ct/Minute). Durch den Anruf wird der Anschluss, von dem aus Sie anrufen, automatisch für die Invers-Suche gesperrt. Sie können aber auch jederzeit per Brief oder Fax an die Telekom der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Quelle: ÄZ – WirtschafsTip 14/2004 Methods: Between December 1992 and June 2000, 769 women with early breast cancer (…) were randomly assigned to receive breast irradiation plus tamoxifen (386 women) or tamoxifen alone (383 women). (…) Women 50 years of age or older at the time of diagnosis who had undergone breast-conserving surgery for an invasive adenocarcinoma 5 cm or less in diameter (pathological stage T1 or T2) were eligible. The median follow-up was 5.6 years. (…) Results: The rate of local relapse at five years was 7.7 percent in the tamoxifen group and 0.6 percent in the group given tamoxifen plus irradiation (hazard ratio, 8.3; 95 percent confidence interval, 3.3 to 21.2; P<0.001), with corresponding five-year disease-free survival rates of 84 percent and 91 percent (P=0.004). A planned subgroup analysis of 611 women with T1, receptor-positive tumors indicated a benefit from radiotherapy (five-year rates of local relapse, 0.4 percent with tamoxifen plus radiotherapy and 5.9 percent with tamoxifen alone; P<0.001). Overall, there was a significant difference in the rate of axillary relapse at five years (2.5 percent in the tamoxifen group and 0.5 percent in the group given tamoxifen plus irradiation, P=0.049), but no significant difference in the rates of distant relapse or overall survival. Conclusions: As compared with tamoxifen alone, radiotherapy plus tamoxifen significantly reduces the risk of breast and axillary recurrence after lumpectomy in women with small, nodenegative, hormone-receptor– positive breast cancers. BDI aktuell Barmer Ersatzkasse Im Goldgräbermarkt für Hilfsmittel ist auch für uns etwas drin Der Goldgräbermarkt „Hilfsmittel“ umfasst vom Zuckermessgerät, dessen Teststreifen allerdings über das Arzneimittelbudget laufen, über den Badewannenlifter und die Wechseldruckmatratze bis hin zum elektrischen Rollstuhl und Blindenhund eine unübersehbare Fülle von Verordnungsmöglichkeiten. Hier arbeitet im Stillen eine BoomBranche, die wenig Aufmerksamkeit genießt, da ihre Produkte häufig sperrig sind und die Beschäftigung mit ihnen arbeitsintensiv ist. Der Kreis der Hersteller oftmals sehr kleiner Auflagen und komplexer Geräte ist so klein, dass eine Konkurrenz weitgehend ausgeschlossen ist. In vielen Hilfsmittelprei- sen steckt hauptsächlich Luft, was man an der Preisumwidmung alltäglicher Gegenstände in kassengängige Verschreibungsobjekte jederzeit feststellen kann. Ob ein Blindenhund tatsächlich 50.000 Euro kosten muss bei einer „Berufslebenserwartung“ von 5 Jahren oder ob sich der kleine Kreis der Züchter und Ausbilder hier einen gehörigen Schluck aus der Sozialversicherungspulle nimmt, steht dahin. Für Spezialbetten, Wechseldruckmatratzen, Rollstühle usw. gilt, dass sie leichter à fonds perdu abzuschreiben als von der Krankenkasse ins Recycling zu nehmen sind. Unter dem Strich würde sich die nähere Beschäftigung der Kostenträger und Ärzte mit der Materie mehr als auszahlen. Die Barmer Ersatzkasse liefert dazu eine interessante Zahl: „Die Investition in einen einzigen Hilfsmittelberater hat eine Wertschöpfung von 150.000 Euro zur Folge.“ Angesichts dieses gewaltigen Kostenhebels müssten die Krankenkassen gesetzlich zu wirksamen Hilfsmittelkontroll- und Recyclingstellen verpflichtet werden. Die Barmer Ersatzkasse schreibt zu weiteren Einsparmöglichkeiten: „Externe Dienstleister erwirtschaften (für die BEK) im Rahmen der Prüfung von Arzneiverordnungen und Rechnungen von Leistungserbringern wie Hebammen oder Krankengymnasten jährlich netto über 50 Millionen Euro; (…) Ähnlich sieht es in den Bereichen Krankenhaus, Krankengeld, häusliche Krankenpflege oder Rehabilitation aus.“ Aus: Barmer 03/2004 Red. Anzeige H"LUTDRUCK GàNSTIG KONTROLLIERT Post-OP-Therapie des Pankreaskarzinoms Nur in kontrollierter Studie empfohlen Die sehr schlechte Prognose des Pankreaskarzinoms hat sich trotz verbesserter operativer und strahlentherapeutischer Techniken sowie neuer Zytostatika (z.B. Gemcitabin; vgl. 1) nicht wesentlich verbessert. Weniger als 5% aller Patienten mit Pankreaskarzinom überleben 5 Jahre. Auch bei den wenigen Patienten (1015%), bei denen eine potenziell kurative Operation (Duodenopankreatektomie) durchgeführt werden kann, beträgt das mediane Überleben nur 10-18 Monate, und 17-24% überleben 5 Jahre (2). Verschiedene Studien zur Chemoradio- oder alleinigen Chemotherapie haben tendenziell eine Verbesserung des Überlebens nach adjuvanter Therapie gezeigt, erlauben jedoch aufgrund kleiner Patientenzahlen keine endgültigen Aussagen (3). (…) Derzeit sollte eine adjuvante Therapie beim Pankreaskarzinom nur im Rahmen kontrollierter Studien erfolgen. Literatur 1 AMB 1997, 31, 41 2 Neoptolemos J.P., et al. (ESPAC-1 = European Study group for PAncreatic Cancer-1): Lancet 2001, 358, 1576 3 Choti, M.A.: N. Engl. J. Med. 2004, 350, 1249 4 Neoptolemos, J.P., et al. (ESPAC-1 = European Study group for PAncreatic Cancer-1): N. Engl. J. Med. 2004, 350, 1200 Auszug aus: Der Arzneimittelbrief Berlin, 06/2004, Tel.: 030/7452047, Fax: 030/453066, Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de ¼ -W ZZGL 3T x LEICHTERKOMPAKTER2EKORDER x OSZILLOMETRISCHES-ESSVERFAHREN x FREIPROGRAMMIERBAR x ,#$$ISPLAY x 4AG.ACHT:USATZPHASEN x 3OFTWAREFàR7INDOWS x 0ATIENTEN$ATENBANK x .ETZWERKVERSION Krankenhaus-Verweildauer immer kürzer die Verweildauer noch bei 13,8 Tagen. Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Patienten ist im Berichtsjahr auf 17,4 Millionen (+ 0,6 Prozent) gestiegen. Das bedeutet gegenüber 1990 (13,8 Mil- REIS x %$63CHNITTSTELLE'$4 Statistisches Bundesamt Die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern ist nach Darstellung des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2002 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent auf 9,7 Tage gesunken. 1993 lag ER0 D R O K E 2 lionen) eine Zunahme der Fallzahlen um gut 25 Prozent. Aus: A+S aktuell, 17/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin x !KTIONSPREIS 3YSTEMINKL3OFTWARE ¼ZZGL-W3T 0HYSIO1UANT )NFORMATIONEN VEXON!'s(ARTSTRASSE 'ERMERING 4EL &AX %-AIL INFO VEXONDE BDI aktuell 11-2004 9 BDI aktuell Mal wieder: Die Crux mit der relativen Risiko-Reduktion Ist die regelmäßige Behandlung von Typ-2Diabetikern mit Statinen gerechtfertigt? Frank P. Meyer, Groß Rodensleben 1. Das Versprechen Zitat aus Deutsches Ärzteblatt 2004; 101/26: C 1481: „Die regelmäßige Behandlung mit Statinen senkt bei Typ-2-Diabetikern die kardiovaskuläre Mortalität ...“. Unter Bezug auf CARDS heißt es weiter: „... kam es unter der Behandlung zu einer Verringerung der kardiovaskulären Ereignisse (primärer Endpunkt der Studie) um 37 Prozent ... Die Zahl der Schlaganfälle wurde sogar um 48 Prozent reduziert ... Auch die Gesamtmortalität sank um 27 Prozent ....“. Ereignisreduktionen um 37%, 48% und 27%! Das Herz der Therapeuten schlägt höher! Umso tiefer ist die Enttäuschung, wenn man sich die realen Zahlen ansieht: 3.2% (statt 37%), 1.3% (statt 48%) bzw. 1.5% (statt 27%). Wie viele andere es leider auch tun, hat der Autor im DÄ die Werte der relativen Risikoreduktion (RRR) statt die der Ereignisreduktion (= absolute Risikoreduktion, ARR) angegeben. Cui bono? Den Ärzten und ihren Patienten sicher nicht! 2. CARDS und die Realität In CARDS (Collaborative Atorvastatin Diabetes Study) wurde der Einfluss von Atorvastatin (10 mg/d) im Vergleich zu Placebo auf kardio-cerebro-vaskuläre Ereignisse bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 untersucht (Colhoun et al. 2004). Die Studie wurde nach etwa 4 Jahren vorzeitig beendet. Ursprünglich waren 6 Jahre vorgesehen. 2.1. Die Fakten Für CARDS wurden 4.053 Patienten gescreent, 3.249 wurden zur Basisuntersuchung eingeladen, 2.841 wurden schließlich randomisiert, von denen 2.838 einer Intentionto-treat-Auswertung unterzogen werden konnten. Es waren 132 Zentren in Großbritannien und Irland beteiligt. Das Alter der Patienten betrug im Mittel 62 Jahre. Die mittlere Diabetesdauer betrug knapp 8 Jahre. Neben der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 mussten die Patienten mindestens noch einen zusätzlichen Risikofaktor aufweisen, um in die Studie eingeschlossen zu werden. 84% waren hypertensiv, 67% wurden einer antihypertensiven Therapie unterzogen, 30% litten unter einer Retinopathie, 17% hatten eine Albuminurie, 23% waren Raucher. Zu Studienbeginn betrugen die LDL-Werte ≤ 4.14 mmol/l (= 160 mg/dl) und die Triglyceride ≤ 6.78 mmol/l (=600 mg/dl). In der Anamnese waren keine kardiovaskulären Erkrankungen erfassbar. Der primäre zusammengesetzte Endpunkt wurde nach etwa 4 Jahren unter Placebo bei 9% und unter Atorvastatin bei 5.8% der Patienten erreicht. Das entspricht einer Ereignisreduktion (= ARR) von 3.2% (9% minus 5.8%) und einem NNT (= number needed to treat)-Wert von 31 (100 dividiert durch 3.2%). Das bedeutet, dass 31 Patienten über 4 Jahre mit Atorvastatin (10 mg/d) behandelt werden, damit therapieassoziiert bei 1 Patienten 1 akutes koronares Ereignis oder 1 koronare Revaskularisation oder 1 Schlaganfall vermieden werden kann. 30 Patienten ziehen aus dieser Therapie keinen Nutzen. Dass dieses marginale Ergebnis hochsignifikant ist (P < 0.001), verwundert bei der großen Patientenzahl nur statistische Laien (siehe unten stehende Tabelle). Die von den CARDS-Autoren favorisierten und vom DÄ kritiklos übernommenen hohen RRR-Werte ergeben sich, wenn beispielsweise die ARR von 3.2% auf den Placebowert von 9.0% bezogen wird (3.2% multipliziert mit 100 und dividiert durch 9.0% ergibt dann 36%). Die RRR ist also das seltsame Konstrukt des Prozentwertes eines anderen Prozentwertes. Da diese Werte immer sehr hoch sind, fördern sie den kritiklosen Einsatz der untersuchten Pharmaka (= Übertherapie!). 2.2. Die Limitationen Inwieweit die Ergebnisse von CARDS für die klinische Praxis relevant sind, erscheint selbst dem Kommentator Garg (2004) fraglich, da wichtige Patientengruppen mit hohen Risiken von der Untersuchung ausgeschlossen wurden, z.B. Patienten < 40 Jahre und > 75 Jahre, Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz oder Organtransplantation oder sehr hohen Triglyceridwerten. Der vorzeitige Abbruch der Studie war im Protokoll vorgesehen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt waren. Der Leser von CARDS könnte allerdings aus Abb. 4 den Eindruck gewinnen, dass die Studie in dem Augenblick abgebrochen wurde, als die Differenz zwischen den Werten von Placebo und Atorvastatin wieder geringer wurde. 3. Die Datenlage vor CARDS Vor CARDS wurden einige andere Studien veröffentlicht, Collaborative Atorvastatin Diabetes Study, CARDS (Colhoun et al. 2004) 2.838 Patienten (40-75 Jahre, 32% Frauen, 95% Weiße) mit Diabetes mellitus Typ 2 (seit mindestens 6 Monaten) und zumindest noch einem zusätzlichen kardialen Risikofaktor (RR > 140 oder > 90 mm Hg, antihypertensive Therapie, Retinopathie, Mikro-/Makroalbuminurie, Rauchen). Randomisation: Atorvastatin (10 mg/d) versus Placebo. Primärer zusammengesetzter Endpunkt: Akutes koronares Ereignis, koronare Revaskularisation oder Schlaganfall. Mittlere Beobachtungsdauer: 3.9 Jahre (ursprünglich geplante Dauer 6 Jahre). Ereignis Placebo Atorvastatin RRR* ARR NNT P (n = 1410) (n = 1428) % % n Primärer Endpunkt (%) 9.0 5.8 37 3.2 31 0.001 Akutes koronares Ereignis (%) 5.5 3.6 36 1.9 53 Koronare Revaskularisation (%) 2.4 1.7 31 0.7 143 Schlaganfall (%) 2.8 1.5 48 1.3 77 Gesamtmortalität (%) 5.8 4.3 27 1.5 67 0.059 RRR: ARR: NNT: 10 relative Risikoreduktion (* von den Autoren bevorzugt) absolute Risikoreduktion (= Ereignisreduktion) number needed to treat BDI aktuell 11-2004 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 10 in denen der Einfluss von Statinen bei Diabetikern auf verschiedene kardiovaskuläre Endpunkte, die Mortalität usw. untersucht wurde. 3.1. ALLHAT-LLT (2002) In ALLHAT-LLT (Antihypertensive and Lipid Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial – Lipid Lowering Trial) wurden 10.355 hypertensive Patienten einbezogen, die mindestens ein zusätzliches koronares Risiko aufwiesen. 3.638 Patienten (= 35%) hatten einen Diabetes mellitus Typ 2. Verglichen wurde über 6 Jahre unverblindet die Wirkung von Pravastatin (40 mg/d) gegen Diät (National Cholesterol Education Program, Schritt I). Pravastatin brachte keinen Nutzen hinsichtlich der Gesamtmortalität, Tod an koronarer Herzkrankheit und nicht tödlichem Herzinfarkt. 3.2. ASCOT-LLA (2003) In ASCOT-LLA (Anglo-Scandinavian Cardiac Outcomes Trial – Lipid Lowering Arm) wurden 10.305 hypertensive Patienten einbezogen, die weitere kardiovaskuläre Risikofaktoren aufweisen mussten. 2.532 Patienten (= 24.5%) waren Diabetiker. Über 3.3 Jahre wurde die Wirkung von Atorvastatin (10 mg/d) im Vergleich zu Placebo verblindet geprüft. Primärer zusammengesetzter Endpunkt: nicht töd- licher Herzinfarkt oder tödliche koronare Herzkrankheit. Die Diabetiker hatten keinen Nutzen von Atorvastatin (ARR = 0.6%, NNT = 167)! Leider wurde auch diese Studie vorzeitig abgebrochen. 3.3 HPS (Subgruppe Diabetes) (2003) In die HPS (Heart Protection Study) – Diabetes-Subgruppenstudie wurden 5.963 Diabetiker (40-80 Jahre, 70% Männer) einbezogen, von denen 51% an Gefäßkrankheiten litten und 40% antihypertensiv behandelt wurden. Geprüft wurde verblindet der Einfluss von Simvastatin (40 mg/d) im Vergleich zu Placebo über 5 Jahre. Durch Simvastatin wurden in dieser Zeit große vaskuläre Ereignisse um 4.9% (NNT = 20) vermindert, darunter große koronare Ereignisse um 3.2% (NNT = 31), Schlaganfälle um 1.5% (NNT = 67) und Revaskularisationen um 1.7% (NNT = 59). 4. Schlussfolgerungen Von den vier beschriebenen Statin-Studien haben zwei keinen Nutzen für Diabetiker erkennen lassen (ALLHAT-LLT, ASCOT-LLA). Durch zwei Studien konnte ein gewisser Benefit demonstriert werden: In HPS wurde bei 4.9% der Pati- enten ein primärer Endpunkt (großes vaskuläres Ereignis) innerhalb von 5 Jahren verhindert (NNT = 20). In CARDS wurde innerhalb von 4 Jahren bei 3.2% der Patienten ein primärer Endpunkt (akutes koronares Ereignis, koronare Revaskularisation oder Schlaganfall) verhindert (NNT = 31). Mit anderen Worten: Auch in den positiven Studien ziehen 95.1% bzw. 96.8% der Diabetiker keinen Nutzen aus einer Therapie mit Statinen (konkret: Simvastatin 40 mg/d bzw. Atorvastatin 10 mg/d). Dieser relativ geringe Effekt lässt genügend Zeit, bei jedem individuellen Patienten über das Nutzen-Risiko-Verhältnis nachzudenken und therapeutische Prioritäten zu setzen: Diät, körperliche Bewegung, Gewichtsreduktion stehen dabei am Beginn, gefolgt von einer medikamentösen antihypertensiven und antidiabetischen Therapie. Statine stehen erst an letzter Stelle. Vielleicht sind andere therapeutische Maßnahmen aufgrund der Komorbidität der Patienten noch sogar viel wichtiger, z.B. eine adäquate Schmerztherapie. Entscheidend ist, dass man sich nicht durch die hohen Zahlen der relativen Risikoreduktion, die von vielen Autoren gern verwendet werden, täuschen lässt. Eine regelmäßige Behandlung von Typ-2-Diabetikern mit Statinen ist aufgrund der Datenlage gegenwärtig nicht gerechtfertigt. Literatur The ALLHAT Officers and Coordinators for the ALLHAT Collaborative Research Group. Major outcomes in moderately hypercholesterlemic, hypertensive patients randomized to pravastatin vs usual care. The Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial (ALLHAT-LLT). JAMA 2002; 288: 2998-3007 Colhoun HM, Betteridge DJ, Durrington PN et al., on behalf of the CARDS investigators. Primary prevention of cardiovascular disease with atorvastatin in type 2 diabetes in the Collaborative Atorvastatin Diabetes Study (CARDS): multicentre randomised placebocontrolled trial. Lancet 2004; 364: 685-696 Garg A. Statins for all patients with type 2 diabetes: not so soon. Lancet 2004; 364: 641-642 Heart Protection Study Collaborative Group. MRC/ BHF Heart Protection Study of cholesterollowering with simvastatin in 5963 people with diabetes: a randomised placebo-controlled trial. Lancet 2003: 361: 2005-2016 Sever PS, Dahlöf B, Poulter NR et al., for the ASCOT investigators. Prevention of coronary and stroke events with atorvastatin in hypertensive patients who have average or lower-thanaverage cholesterol concentrations, in the Anglo-Scandinavian Cardiac Outcomes Trial – Lipid Lowering Arm (ASCOT-LLA): a multicentre randomised controlled trial. Lancet 2003; 361: 1149-1158 Verfasser: Prof. em. Dr. Frank P. Meyer Magdeburger Str. 29 39167 Groß Rodensleben Wirtschaft fordert Reform und Privatversicherung für Wegeunfälle Die Gießkanne der Berufsgenossenschaften ist zu teuer Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften (BG). Insbesondere wollen sie nicht mehr für die Folgen von Wegeunfällen aufkommen. Auf sie entfielen mit mehr als einer Milliarde Euro 15 Prozent der BG-Leistungen. BDA-Präsident Dieter Hundt nannte eine Reform der Unfallversicherung „überfällig“. Seit 1991 sei die BG-Umlage um 25 Prozent auf zuletzt neun Milliarden Euro gestiegen. Im Bauhauptgewerbe hätten die Beitragssätze mit mehr als sieben Prozent inzwischen das Niveau des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung erreicht. Hundt hält eine Beitragsentlastung um 25 Pro- zent oder gut zwei Milliarden Euro für möglich. Um dies zu erreichen, müsse schärfer zwischen betrieblichen und allgemeinen Risiken unterschieden werden. Hundt forderte zugleich eine Reform des BGRentensystems. Die Überversorgung durch Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Unfallrente sowie Unfall- und Altersrente müsse aufgehoben werden; die Unfallrente müsse enden, wenn Altersrente gezahlt werde. Für eine Neuregelung der Unfallrente und eine Reform der BG tritt auch der DIHK ein. Dieser fordert langfristig den Umstieg von der Unfallversicherung auf eine privat von den Arbeitnehmern zu zahlende Versicherung. Zur Neuregelung der Unfallrente schlägt der DIHK vor, die Erwerbsminderungsquote von 20 Prozent, die BDI aktuell 11-2004 11 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 11 heute eine lebenslange Rentenzahlung auslöst, auf 30 Prozent anzuheben. Bei mehr als der Hälfte aller Unfallrentenbezieher liege eine Quote von 20 Prozent vor. Aus: A+S aktuell, 17/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin Gesundheitswesen Medizin Kommentar: Den Arbeitgebern ist die jahrzehntealte BG-Lyrik mittlerweile zu teuer. Sie besteht darin, jede private, betriebliche oder schicksalhafte Unfall- und Krankheitssituation den BG zwecks Zahlung in die Schuhe zu schieben. So wird aus vielen unfallgezeichneten Fahrten ins Blaue eine Umwegfahrt zur Arbeit, aus jedem Sturz in Arbeitsplatzreichweite ein berufsbedingter Vorgang und aus jedem irgendwie passenden Symp- tom der Marker einer Berufskrankheit. Dass meist „20 Prozent beruflicher Mitveranlassung“ bei einer BG-Rentenzahlung bewilligt wurden, illustriert den Mitnahmeeffekt wohl ziemlich deutlich. BY Wer Staatsmedizin bestellt … … bekommt Staatsmedizin geliefert Vor knapp 10 Jahren beschloss der Verband der Praktischen und Allgemeinärzte die direkte Wendung an die Politik. Die Verbandsführer gaben die Parole aus: „Die Nuss ist nur von außen zu knacken“ – gemeint waren die KVen, die KBV und auch die Ärztekammern. Man ging mit dem interessanten Zahlenmaterial der Spitzenfunktionäre direkt in die Ministerien. Dort nahm man die Feststellung aus ärztlicher Hand gerne entgegen, dass das ambulante System in technisch abgerüsteter Form deutlich billiger zu fahren sei. Mit Blick auf benachbarte Gesundheitssysteme ergab sich folgende, stark verkürzte Argumentationskette: In den Niederlanden liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung über der in Deutschland. Im niederländischen Gesundheitswesen fehlt der niedergelassene Facharzt komplett und die apparative Ausstattung des Hausarztes geht über Telefon, Hörrohr 12 BDI aktuell 11-2004 und Kugelschreiber kaum hinaus. Die kausale Verbindung von ambulanter Versorgung und Lebenserwartung ist zwischen unterschiedlichen Ländern zwar sachlich unzulässig, bietet fiskalisch aber den Stoff für eine Erfolgsstory. Die mit etwaigen Einsparungen im deutschen Gesundheitswesen aufkommende Kernfrage nach der Minderung der Versorgungsqualität übergab man per Gutachtenauftrag dem Sachverständigenrat der konzertierten Aktion. Das Gremium gab Entwarnung zur Frage, ob Einsparungen die Qualität gefährden würden, mit dem Spruch, dem deutschen Gesundheitswesen werde ein Mercedes bezahlt, es liefere aber nur einen VWGolf ab. So konnte das Thema Versorgungsqualität aus der kostspieligen Entgeltzone in das neu eingerichtete und viel zitierte, materiell aber nie konkret benannte Dauerauftragsgebiet namens „Mobili- sierung von Rationalisierungsreserven“ verlagert werden. Die aufgezeigte abenteuerliche Trias aus Lebenserwartung, abgespecktem Versorgungssystem und der Verlagerung der Versorgungsqualitätsfrage auf die Antwort „Abbau der Überversorgung“ zeitigte einen durchschlagenden Erfolg in Ministerien, Parlamenten und Medien. Filigran-analytische Darstellungen ärztlicher Insider und abgewogene Differenzierungen der Experten in der Patientenversorgung standen auf vergleichsweise verlorenem Posten. Einer politischen Durchsetzung der Abrüstung des ambulanten Sektors in Deutschland standen Fachärzte und KVen noch im Wege. Dem ärztlichen Widerstand begegnete die Politik mit einem defacto-Stillhalteabkommen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Hausärzteverband: Das Ministerium sorgte für die „Stärkung des Hausarztes“ und der Verband verzichtete auf Kritik und ärztliche Aktionen gegen die Gesundheitsreformgesetze. Der Verband wurde deshalb vom Ministerium als wirksamer ärztlicher Verbündeter öffentlich gelobt. Konsekutiv landete der Eradikationsplan für die niedergelassenen Fachärzte im Vorentwurf zum Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz für 2003: Die Kolleg/inn/en sollten nur noch über Einzelverträge mit den Krankenkassen weiterbeschäftigt werden können und ihre körperschaftliche Position in den KVen verlieren. Diese Regelung wurde von der Oppositionsmehrheit im Bundesrat aus dem Entwurf gestrichen. Die Stärkung der Hausärzte wurde über Modelle mit Zuzahlungserstattungen (Praxisgebühr etc.) initiiert. In einem Durchgang wurden per Gesetz wiederholte Nullrunden beim Honorar für die niedergelassenen Ärzte gesetzlich festgeschrieben. Ein Erlösrückgang um jeweils 810% pro Jahr und Arzt ist auch im Jahr 2004 die Folge. Selbst diese – für viele Ärzte deletäre – Erlöskürzung konnte dem ministeriell verpflichteten Hausarztverband kein Wort des öffentlichen Protestes entlocken. Von der KBV und den Fachärzten angedrohte Streikmaßnahmen wurden vom Verband offen konterkariert. Gleichzeitig kam es zum Durchmarsch der Politik in Gebiete, die sie vorher nie betreten hatte: Selbst der EBM wurde gesetzlich geregelt und der ministeriellen Beanstandung mit nachfolgender eigener Gestaltungsberechtigung unterstellt. Heute sind die Hausärzte zwar als erste Anlaufstelle der Patienten gefördert und haben den geringsten Patientenrückgang, sie ersticken aber in den Qualitätssicherungs- und Dokumentationsforderungen, die die KBV und die Disease-ManagementProgramme in die Praxen spülen. Da das Honorar für den niedergelassenen Sektor BDI aktuell Fortsetzung von Seite 12 nicht erhöht wurde, resultiert unter dem Strich eine erhebliche Mehrarbeit fürs gleiche Geld. Gelegentliche Zusatzmittel der Krankenkassen im Rahmen der Programme wirken als Tropfen auf den heißen Stein. Fazit: Der Vertragsarzt von heute ist weitgehend zum Gesundheitswesen Medizin krankenkassengesteuerten Staatsmediziner geworden, da auch die gesamte Honorarverteilung neuerdings paritätisch mit den Kassen ausgehandelt werden muss und die Assekuranz festlegen kann, welche Hausärzte sie als „besonders qualifiziert“ in Einzelverträge hereinnehmen möchte. Als vorläufiges Ergebnis der „Erfolgsstory“ ärztlicher Standespolitik steht fest: Die Kaufkraft-bezogene Honorierung und die Arbeitsbedingungen der Vertragsärzte waren noch nie so schlecht wie heute. Die Ver- tragsärzte können dem Hausarztverband zumindest eine Konsequenz nicht absprechen: Er hat Staatsmedizin bestellt und Staatsmedizin erhalten. BY Techniker Krankenkasse 98 Prozent würden sich wieder ambulant operieren lassen Die Patienten in Deutschland stellen den ambulant operierenden Ärzten offenbar ein sehr gutes Zeugnis aus. Rund 98 Prozent von insgesamt rund 7000 befragten Patienten, die zwischen 2000 und 2003 in 220 Arztpraxen ambulant operiert wurden, würden sich wieder ambulant operieren lassen. Das zeigte eine Datenerhebung im AufMedizin Medizin trag der Techniker Krankenkasse (TK). Die Umfrage widerlegt nach Einschätzung der TK auch Aussagen, dass ambulante Operationen für ältere und alleinstehende Menschen nicht in Frage kämen. „Knapp 20 Prozent der ambulant operierten Patienten waren über 60 Jahre alt, jeder fünfte war alleinstehend“ – so die TK in einer Presseer- klärung. Nur rund fünf Prozent der alleinstehenden Patienten hätten sich zu Hause nicht ausreichend betreut gefühlt. Komplikationen nach der Operation habe es auch bei diesen Patienten kaum gegeben. Stünden keine Freunde oder Verwandten für die Betreuung zu Hause zur Verfügung, übernehme die Kasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege. Für die ambulante Operationsfähigkeit wichtiger als Alter oder sozialer Status seien nach Einschätzung der gleichfalls befragten Ärzte medizinische Risikofaktoren wie Herz-/Kreislaufbeschwerden oder starkes Übergewicht. Quelle: TK-Presseerklärung Helicobacter-Eradikation Verhindert sie Magenkarzinome? Randomisierte Studie Wong BC, Lam SK, Wong WM et al. Helicobacter pylori eradication to prevent gastric cancer in a highrisk region of China: a randomized controlled trial. JAMA (14. Januar 2004); 291: 187-94. In epidemiologischen Studien wurde wiederholt gezeigt, dass die Infektion mit Helicobacter pylori mit dem Magenkarzinom assoziiert ist. Es war jedoch bisher unklar, ob die Eradikation der Infektion eine präventive Wirkung hat. Diese placebokontrollierte Studie wurde in Fujian (China), einer Gegend mit hoher Inzidenz des Magenkarzinoms, durchgeführt. 1.630 Personen mit endoskopisch bestätigter Besiedelung mit Helicobacter pylori wurden in die Studie aufgenommen, wobei 642 (39%) präkanzeröse Läsionen vorlagen. 817 Personen erhielten eine Eradikationsbehandlung mit Omeprazol (z.B. Antra®), Co-Amoxiclav (z.B. Augmentin®) und Metronidazol (z.B. Flagyl®); 813 erhielten ein Placebo. Nach 5 Jahren oder bei Bedarf wurde wieder eine Gastroskopie durchgeführt. Nach einer Beobachtungszeit von 7,5 Jahren hatten 7 Personen in der Behandlungsgruppe und 11 in der Kontrollgruppe ein Magenkarzinom entwickelt (Unterschied nicht signifikant). In einer post-hoc-Analyse der Gruppe von Personen, die zu Beginn keine präkanzeröse Läsionen der Magenschleimhaut aufgewiesen hatten, fand sich eine statistisch signifikante Reduktion der Magenkarzinominzidenz (0 gegenüber 6 Fällen). Personen ohne Veränderungen der Schleimhaut scheinen von einer Eradikationstherapie zu profitieren. Diese Hypothese sollte nun durch weitere Studien bestätigt oder verworfen werden. Martin Schneider, CH-Wil in: infomed-screen, 04/2004, Infomed-Verlags-AG Bergliweg 17, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected] Donepezil (Aricept®) Bei Alzheimer nutzlos? In der unter Praxisbedingungen industrieunabhängig durchgeführten AD2000-Studie7 kann kein relevanter Nutzen des Cholinesterasehemmers Donepezil (Aricept) bei Alzheimer-Patienten nachgewiesen werden. Heimunterbringungen und Verlust von Alltagsfähigkeiten werden nicht verzögert. Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass der Befund auch für andere Cholinesterasehemmer gilt. Die Hersteller sind mehr denn je in der Pflicht, den Nutzen zu belegen. Umlenkung der Ausgaben in wirklich nutzbringende Investitionen ist geboten. Nach Sawicki, Köln, wäre besser in Pflegeheime zu investieren. 7 AD2000 Collaborative Group: Lancet 2004; 363: 2105-15 Auszug aus einem Artikel aus arznei-telegramm, Berlin, 7/2004 Tel.: 030 / 79 49 02-0, Fax: 030 / 79 49 02-20, http://www.arznei-telegramm.de – redaktionell bearbeitet – BDI aktuell 11-2004 13 BDI aktuell Gesundheitswesen Medizin Privatkliniken „Schluss mit den Krankenhaus-Subventionen!“ Für gleiche Start- und Wettbewerbsbedingungen in der Akutkrankenhausversorgung ebenso wie im Sektor der medizinischen Rehabilitation hat sich der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK) ausgesprochen. (…) Insbesondere dürfe es keine Benachteiligung der privaten und der freigemeinnützigen Klinikträger gegenüber den öffentlichrechtlichen Krankenhäusern geben. (…) Der BDPK wendet sich gegen eine – nach seiner Sichtweise – verdeckte Subvention von öffentlichen Krankenhäusern (kommunale, Kreis- und Landeskrankenhäuser) aus den Amtsetats der Kommunen und Kreise, also zu Lasten der Steuerzahler. Dadurch würde der Wettbewerb in europa- und kartellrechtswidriger Weise verzerrt. Eine Contra-legemSubventionierung öffentlicher Krankenhäuser führe zur Fehlallokation. (…) Der BDPK nennt im Hinblick auf den Routineeinsatz des DRG-Fallpauschalen-Preissystems ab 2007/2008 vier Bedingungen: Die Investitionskostenfinanzierung muss für alle Kran- kenhäuser über pauschalierte Zuschläge zu den DRGEntgelten erfolgen. Eine Fondslösung und ein regelhaftes Antragsverfahren werden abgelehnt. Die herkömmliche Subventionsfinanzierung der Betriebskosten bei öffentlichen Krankenhäusern müsse gesetzlich in eine Unternehmensfinanzierung umgestellt werden. Die Investitionsfinanzierung müsse die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung berücksichtigen. Die künftige Investitionskostenfinanzierung müsse wirtschaftlich und effizient sein. Kostensubstitutionsprozesse müssten vermieden werden. Der Verwaltungsaufwand müsse begrenzt und die Umsetzung praktikabel sein. Die Investitionskostenfinanzierung müsse zu mehr Leistungsgerechtigkeit führen und den Klinikunternehmen zeitliche Disponierbarkeit und ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleisten. Aus: A+S aktuell 14/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin Klage gegen Subventionen in Luxemburg eingereicht Die Asklepios-Kliniken GmbH, Königstein-Falkenstein (Taunus) hat eine Normenkontrollklage wegen Verstoßes gegen zwingende europarechtliche Normen wegen der Dauersubventionierung über öf- fentliche Beihilfen zu Gunsten öffentlicher Klinikträger angestrengt und eine „Untätigkeitsklage“ vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg nachgeschoben. Die Asklepios-Klinikgruppe will bei der EU-Kom- mission im Januar 2003 begründet haben, dass sie an einem bestimmten Klinikstandort durch öffentliche Krankenhausträger, die durch Amtsetats subventioniert werden, benachteiligt werde. Aus: A+S aktuell, 14/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin Klinikkonzerne Sanitas-Ankauf sanierte nur den Vorsitzenden Die SRH Kliniken AG, eine nicht börsennotierte Krankenhaus-Aktiengesellschaft, zeigt sich frustriert: Die Akquisition der Sanitas-Gruppe, einem Klinikverbund mit elf Rehabilitationskliniken, wurde als „Flop“ und „derber Rückschlag“ bezeichnet. Im aktuellen Geschäftsbericht schreibt der Vorstandsvorsitzende der AG, Prof. Klaus Hekking, Heidelberg, der frühere Vorstandsvorsitzende der SRH Kliniken AG, J. R. L. (44), gegen den staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, habe sich bei den Kaufverhandlungen und der Akquisition korrumpieren lassen und dadurch den bis dahin untadeligen Ruf der SRH als ein „solides und korrektes Unternehmen“ in Zweifel gezogen. L. hatte bei der Akquisition das zu erwerbende Unternehmen in der Gesamtbewertung um 1 Million Euro zu hoch veranschlagt und von den veräußernden Managern eine persönliche Provision akzeptiert – so eine Meldung des Branchendienstes A+S aktuell. Aus: A+S aktuell, 15/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin Praxisgebühr Im schwedischen Volksheim ist’s wesentlich teurer 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal – da können die Schweden nur lachen. Für sie ist der kostenlose Arztbesuch fast so weit weg wie der Alkohol zum Südeuropapreis. Geht ein Schwede zum Arzt, muss er pro Besuch 140 Kronen, etwa 15,22 Euro, zah14 BDI aktuell 11-2004 len, dies bis zu einer Höchstgrenze von knapp 100 Euro im Jahr. Akutfälle dürfen nicht abgewiesen werden. Kann der Patient nicht unmittelbar bezahlen, wird ihm eine Rechnung geschickt. Entsprechend ausgeprägt ist die Neigung, es über Notfall- und andere Hilfskonstrukte etwas billiger zu bekommen. Die Folge: Inkassofirmen schicken pro Jahr rund 518.000 Zahlungsaufforderungen hinaus. Die 21 Provinzverwaltungen, die für die Krankenversorgung zuständig sind, handhaben die Eintreibung der Patientenschulden recht unterschiedlich. Einige gehen bis zum Gerichtsvollzieher, andere schreiben die Kosten frühzeitig zu Lasten der Provinzregierung ab. Red. BDI aktuell Medizin Medizin Mammacarcinom-Screening bei genetisch erhöhtem Risiko Röntgen kann Palpations-Befund nicht annulieren! Versteckte Sensationen zur Mammacarcinom-Suche kommen aus den Niederlanden. Mieke Kriege et al. (Rotterdam) publizieren Screeningergebnisse an 1.909 Frauen mit nachgewiesener genetisch-familiärer Disposition zum Mammacarcinom (BRCA 1, BRCA 2 u.a.) mit einem Erlebensrisiko für das Carcinom von über 15 Prozent. Wenn denn alles stimmt, was im Artikel sehr schön statistisch präsentiert wird, ergeben sich erwartete und unerwartete Konklusionen: 1. Die Magnetresonanztomografie (MRT) ist die empfindlichste Screeningmethode und macht in summa die meisten Tumoren sichtbar. Sie zeitigt aber mangels Spezifität eine weitaus höhere Rate überflüssiger Kontrolluntersuchungen und Biopsien als die Mammografie. 2. Die Mammografie ist anscheinend unschlagbar in der Entdeckung der – relativ seltenen – ductalen In-situ-Carcinome. In der Studie waren 6 von 50 Tumoren dieses Typs. 3. Die klinische Brustuntersuchung spricht zu spät an und kann im Vergleich natürlich nicht mithalten. Sie hat aber, wenn man den Autoren glauben darf, eine verrückte Eigenschaft: Sie besitzt die höchste Spezifität. Anders ausgedrückt: Man entdeckt mit den bloßen Händen zwar seltener einen Brustkrebs, wenn der Erfahrene ihn aber einmal getastet zu haben glaubt, führt kein Weg an der Biopsie vorbei. Sowohl MRT als auch Mammografie könnte man in diesem Fall ersatzlos streichen. Diese Schlussfolgerung ziehen die Autoren zwar nicht, sie liefern aber die entsprechenden Daten. Und die hält der Verfasser für die eigentliche Sensation des Artikels, der unter http:// content.nejm.org/cgi/content/ full/351/5/427 aus dem Netz geladen werden kann. BY Im Folgenden das Abstract der Publikation, erweitert um einige interessante Textstellen. “Background: The value of regular surveillance for breast cancer in women with a genetic or familial predisposition to breast cancer is currently unproven. We compared the efficacy of magnetic resonance imaging (MRI) with that of mammography for screening in this group of high-risk women. Methods: Women who had a cumulative lifetime risk of breast cancer of 15 percent or more were screened every six months with a clinical breast examination and once a year by mammography and MRI, with independent readings. The characteristics of the cancers that were detected were compared with the characteristics of those in two different age-matched control groups. Results: We screened 1909 eligible women, including 358 carriers of germ-line mutations. Within a median followup period of 2.9 years, 51 tumors (44 invasive cancers, 6 ductal carcinomas in situ, and 1 lymphoma) and 1 lobular carcinoma in situ were detected. The sensitivity of clinical breast examination, mammography, and MRI for detecting invasive breast cancer was 17.9 percent, 33.3 percent, and 79.5 percent, respectively, and the specificity was 98.1 percent, 95.0 percent, and 89.8 percent, respectively. The overall discriminating Foto: Siemens Das Mammografie-Gerät mag noch so gut sein – es kann den Palpationsbefund des erfahrenen Untersuchers nicht entkräften. In solchen Fällen ist eine Biopsie unumgänglich. capacity of MRI was significantly better than that of mammography (P<0.05). The proportion of invasive tumors that were 10 mm or less in diameter was significantly greater in our surveillance group (43.2 percent) than in either control group (14.0 percent [P<0.001] and 12.5 percent [P=0.04], respectively). The combined incidence of positive axillary nodes and micrometastases in invasive cancers in our study was 21.4 percent, as compared with 52.4 percent (P<0.001) and 56.4 percent (P=0.001) in the two control groups. (…) When we included only invasive breast cancers, the difference between the sensitivity of the MRI and mammography (79.5 percent vs. 33.3 percent) was even greater than the difference overall (71.1 percent vs. 40.0 percent). MRI detected 20 cancers (including 1 ductal carcinoma in situ) that were not found by mammography or clinical breast examination. The stage of these 20 cancers was favorable; 11 of the 19 invasive tumors were smaller than 10 mm, and only 1 was associated with a positive node. Another important matter that we addressed was the best method for detecting carcinoma in situ. Our study showed that mammography had a higher sensitivity than MRI for detecting ductal carcinoma in situ: 83 percent (five out of six cancers detected), as compared with 17 percent (one out of six) for MRI (P=0.22). (…) A drawback of MRI screening is that it has a lower specificity than mammography, and as a result, MRI will generate more findings judged as uncertain, which require short-term BDI aktuell 11-2004 15 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 15 follow-up or additional investigations (…). In our study, screening by MRI led to twice as many unneeded additional examinations as did mammography (420 vs. 207) and three times as many unneeded biopsies (24 vs. 7). (…) Conclusions: MRI appears to be more sensitive than Mieke Kriege et al. (Rotterdam): ”Efficacy of MRI and Mammography for Breast-Cancer Screening in Women with a Familial or Genetic Predisposition” NEJM Volume 351:427-437, 2004 mammography in detecting tumors in women with an inherited susceptibility to breast cancer.” Weiterbildungsordnung in Thüringen Abschaffung des Allgemeininternisten von der Tagesordnung gestrichen Den „Arzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)“, den der Deutsche Ärztetag in seiner Musterweiterbildungsordnung vorgeschlagen hat und dem der Internist ohne Schwerpunkt weichen soll, wird es in Thüringen vorerst nicht geben. Der Beschluss über die Muster-Weiterbildungsordnung wurde am ver- gangenen Samstag ganz von der Tagesordnung der Kammerversammlung genommen und zunächst auf den 8. Oktober 2005 vertagt – also um ein Jahr verschoben. Zuvor hatte die Arbeitsgruppe Heilberufe der Ländersozialministerien einhellig beschlossen, keine Weiterbildungsordnung nach dem neu- en Strickmuster zu genehmigen, solange die Heilberufs-/ Kammergesetze aller Bundesländer den bei der Europäischen Union notifizierten Titel „Facharzt für Allgemeinmedizin“ verbindlich vorschreiben. Vor diesem Hintergrund hätte die Einführung des „Arztes für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)“ und die Abschaffung des Facharztes für Allgemeinmedizin keinen Sinn ergeben. Eine Änderung aller Heilberufs-/Kammergesetze der Länder ist nach Meinungs des BDI-Hauptgeschäftsführers Professor Peter Knuth frühestens im Sommer 2005 zu erwarten. red. Doppelte Haushaltsführung „Hotel Mama“ ist kein eigener Hausstand Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am externen Beschäftigungsort wohnt.1 Das bedeutet, dass ein „eigener Hausstand“ außerhalb des Beschäftigungsortes zwingen- de Voraussetzung für das Geltendmachen von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ist; dies wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer in der „Heimatwohnung“ die Haushaltsführung bestimmt oder wesentlich mitbestimmt.2 Diese Vorausset- zung ist bei einem Ledigen, der im Heimatort z.B. bei seinen Eltern wohnt, grundsätzlich nicht erfüllt. Die bisherige Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien3 , wonach Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand für eine dreimonatige Übergangszeit – und nur in Ausnahmefällen Allzweckwaffe „monoklonaler Antikörper“? Metastasierendes Kolon-Ca spricht kaum an Fazit: Cetuximab ist ein neuer, gegen den Epidermal Growth Factor-Receptor (EGFR) gerichteter monoklonaler Antikörper, dessen Stellenwert für die Behandlung des metastasierenden kolorektalen Karzinoms derzeit noch nicht beurteilt werden kann. Nur als Abstract vorliegende Ergebnisse einer größeren randomisierten Studie sprechen für eine 16 BDI aktuell 11-2004 begrenzte Wirksamkeit dieses Antikörpers bei Irinotecan-refraktären, metastasierten kolorektalen Karzinomen. Patienten sollten in Deutschland mit diesem Antikörper nur im Rahmen kontrollierter klinischer Studien behandelt werden. Literatur 1 Nicolella, D., et al.: Crit. Rev. Oncol. Hematol. 2003; 47: 261. 4 Cunningham, D., et al. (BOND – Bowel Oncology With Cetuximab A ntibody): Proc. Am. Soc. Clin. Oncol. 2003; 22: 252 (Abstract # 1012). Auszug eines Artikels aus: Der Arzneimittelbrief Berlin 04/2004 Tel.: 030/7452047 Fax: 030/453066, Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de darüber hinaus – Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen können, wird erst seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr angewendet.4 Arbeitnehmer ohne eigenen heimatlichen Hausstand können danach weder die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort noch Verpflegungsmehraufwendungen nach den Grundsätzen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Sie haben aber die Möglichkeit, die Entfernungspauschale für alle Fahrten zum Heimatwohnort anzusetzen, wenn dort (weiterhin) ihr Lebensmittelpunkt liegt. Aus: Informationsbrief Steuerberater, 09/2004; redaktionell bearbeitet 1. 2. 3. 4. Vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003. Vgl. R 43 Abs. 3 LStR. R 43 Abs. 5 LStR 2004. BMF-Schreiben vom 30. Juni 2004 – IV C 5 - S 2352 - 49/04 (BStBl 2004 I S. 582). BDI aktuell Rezidivierende Vulvovaginitis Medizin Medizin Langzeit-Fluconazol kuriert die Mehrzahl nicht Die als Crux von Patientin und Therapeut/in bekannte rezidivierende Candida-Vulvovaginitis blieb nach 6-monatiger Fluconazol-Langzeittherapie nur bei 42 Prozent der Frauen für ein weiteres halbes Jahr verschwunden. Bei Frauen nach Kurzzeitbehandlung mit Fluconazol lag die 1-Jahres Rate Symptomfreiheit bei 22 Prozent. Das publizieren Jack D. Sobel, Detroit, et al. im New England Journal of Medicine. Im Folgenden der Text des Abstracts des Artikels. Red. “Background: No safe and convenient regimen has proved to be effective for the management of recurrent vulvovaginal candidiasis. Methods: After inducing clinical remission with openlabel fluconazole given in three 150-mg doses at 72-hour intervals, we randomlyassigned 387 women with recurrent vulvovaginal candidiasis to receive treatment with fluconazole (150 mg) or placebo weekly for six months, followed by six months of observation without therapy. The primary outcome measure was the proportion of women in clinical remission at the end of the first six-month period. Secondary efficacy measures were the clinical outcome at 12 months, vaginal mycologic status, and time to recurrence on the basis of Kaplan–Meier analysis. Results: Weekly treatment with fluconazole was effective in preventing symptomatic vulvovaginal candidiasis. The proportions of women who remained disease-free at 6, 9, and 12 months in the Gesundheitsreform im 1. Halbjahr 2004 Vertragsärzte minus 4,3 Prozent, Krankenhäuser plus 1,3 Prozent Die Halbjahresbilanz 2004 der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wie erwartet positiv ausgefallen. Nach den Berechnungen des Bundesgesundheits- und -sozialministeriums (BMGuS) erzielte die As- sekuranz in den ersten sechs Monaten des Jahres bundesweit einen Einnahmenüberschuss von 2.424 Mrd. Euro nach einem Minus von 1.963 Euro im gleichen Zeitraum 2003. Interessante Auswirkun- gen hatte der West-Ost-Transfer: Die Ausgaben pro Versicherten liegen in den neuen Bundesländern mittlerweile höher als in den alten. Aus: dfg, 37/04 Veränderungsraten im 1. Halbjahr 2004 zum 1. Halbjahr 2003 je Mitglied West Ärztliche Behandlung Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz Zahnersatz Arzneimittel Hilfsmittel Heilmittel Krankenhausbehandlung Krankengeld Fahrkosten Vorsorge- u. Reha-Maßnahmen Soziale Dienste / Prävention Früherkennungsmaßnahmen Schwangerschaft / Mutterschaft Häusliche Krankenpflege Sterbegeld Ausgaben für Leistungen insgesamt Verwaltungskosten Überschuss in Mio. Euro Ost Bund -4,5 -2,2 -3,5 -2,6 -4,3 -2,2 1,0 -11,9 -13,7 -0,3 1,0 -10,4 -8,8 -7,2 13,2 23,2 5,4 5,6 -90,0 -3,5 -1,0 1.800 8,1 -15,2 -12,4 -13,3 2,7 -9,7 -11,7 -4,0 6,7 35,7 18.0 0,8 -91,4 -3,5 -2,0 624 2,2 -12,5 -13,5 -2,2 1,3 -10,3 -9,4 -6,7 12,1 24,9 7,0 4,6 -90,2 -3,5 -1,1 2.424 Ost/West Quote je Versicherten 82,2 97,2 107,5 115,3 103,4 75,9 111,8 89,5 122,4 94,6 93,6 82,8 80,3 122,5 110,0 101,5 93,2 Aus: dfg, 37/04 fluconazole group were 90.8 percent, 73.2 percent, and 42.9 percent, as compared with 35.9 percent, 27.8 percent, and 21.9 percent, respectively, in the placebo group (P<0.001). The median time to clinical recurrence in the fluconazole group was 10.2 months, as compared with 4.0 months in the placebo group (P<0.001). There was no evidence of fluconazole resistance in isolates of Candida albicans or of superinfection with C. glabrata . Fluconazole was discontinued in one patient because of headache. Conclusions: Long-term weekly treatment with fluconazole can reduce the rate of recurrence of symptomatic vulvovaginal candidiasis. However, a long-term cure remains difficult to achieve.” Maintenance Fluconazole Therapy for Recurrent Vulvovaginal Candidiasis, NEJM, Volume 351:876883 August 26, 2004 MDK prüft jedes fünfte Pflegeheim Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft jährlich die Qualität von rund 20 Prozent aller Pflegeheime, die einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI haben. Das berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort auf einen Kleine Anfrage der CDU/CSUBundestagsfraktion zum Heimgesetz (BT-Drs. 13/3565). Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung machen die Landesverbände der Pflegekassen auch von der Möglichkeit Gebrauch, unangemeldete Prüfungen zu veranlassen. Aus: A+S aktuell, 19/04 Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH Kaiser-Friedrich-Str. 90 10585 Berlin BDI aktuell 11-2004 17 BDI aktuell Medizin Medizin Zusammenfassung I Behandlung der chronischen Hepatits C bei HIV-Koinfektion Bei Patienten mit Koinfektion von HIV und Hepatitis C führt Peginterferon alfa 2a (Pegasys) in Kombination mit Ribavirin (Copegus, Rebetol) zu einem besseren virologischen Ansprechen der Hepatitis-C-Infektion als Peginterferon alfa allein oder Interferon alfa 2a (Roferon-A) plus Ribavirin. Die optimale Behandlungsdauer ist zu klären. Die derzeitige Datenlage spricht für eine 48-wöchige Behandlung. Bei Nichtansprechen nach drei Monaten empfiehlt es sich, die Therapie mangels Erfolgsaussichten zu beenden. Wie bei alleiniger HCV-Infektion eliminieren Patienten mit Genotyp 1 das Virus deutlich schlechter als Patienten mit Medizin Medizin anderen Genotypen. Störwirkungen sind häufig, Interaktionen mit antiretroviraler Therapie müssen bedacht werden. Schwere Neutropenien kommen unter Peginterferon deutlich häufiger vor als unter herkömmlichem Interferon und erfordern engmaschige Kontrollen. Ein Einfluss auf die Entwicklung von Leberzirrhose bzw. Leberzellkarzinomen ist – wie bei Monoinfektion mit HCV – nicht gesichert. Aus: arznei-telegramm Berlin, 8/2004 Zusammenfassung II Implantierbare Defibrillatoren bei Herzinsuffizienz? In der Sekundärprävention hämodynamisch wirksamer anhaltender Kammertachyarrhythmien, insbesondere solcher, die mit Herzstillstand einhergehen, gilt ein implantierbarer Defibrillator (ICD) als angezeigt. Die Primärprophylaxe mit ICD ist nach wie vor nur bei Zustand nach Herzinfarkt mit Herzinsuffizienz und spontanen nicht anhaltenden sowie induzierbaren malignen Kammertachykardien durch Studien gesichert. Die Frage einer Ausweitung der Indikation zur präventiven ICD-Therapie lässt sich aufgrund der Methodik oder der Er- gebnisse der bislang dazu vorliegenden Studien – in denen die medikamentöse Therapie zum Teil unzureichend ist oder Patienten, die nachweislich profitieren, nicht ausgeschlossen wurden – bisher nicht klar beantworten. Auch aufgrund der ökonomischen Konsequenzen ist jedoch eine genaue Definition der Indikationen für implantierbare Defibrillatoren zwingend erforderlich. Literatur im Internet: www.bdi.de, >>BDI aktuell Aus: arznei-telegramm Berlin, 8/2004 Kurzgefasst Rechtsherzinsuffizienz und chronisch-obstruktive Lungenerkrankung Die Rechtsherzinsuffizienz ist eine späte Komplikation der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung und prognostisch sehr ungünstig. Die erhöhte Nachlast des rechten Ventrikels und eine neurohumorale Entgleisung sind die Ursachen. Die einzige Therapie, die nachweislich die Prognose verbessert, besteht in einer kontinuierlichen Verbesserung der Oxygenierung durch eine Sauerstoff-Langzeittherapie. Außerdem sind die vorsichtige Gabe von Diuretika, ACE-Hemmern und eine Natriumrestriktion sinnvoll. Vasodilatanzien können im Einzelfall hilfreich sein. Ihr Nutzen sollte aber durch eine invasive Testung belegt werden. Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels aus: Der Arzneimittelbrief Berlin, 9/2004, Tel.: 030/7452047, Fax: 030/453066, Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de) Immer mehr teure Methoden Screening, screening über allem? „In jüngerer Zeit werden im Rahmen von ungezielten Vorsorgeuntersuchungen radiologische Methoden wie Elektronenstrahltomographie, virtuelle Koloskopie und Positronenemissionstomographie (PET) intensiv vermarktet. Diese re18 BDI aktuell 11-2004 lativ neuen medizinischen Untersuchungsmethoden sind als Screeningmethode weder etabliert noch geeignet, verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten und können deshalb im Zusammenhang mit der ungezielten Vorsorge sicher nicht als medizinisch notwendig angesehen werden. Ihre Anwendung bleibt – wenn überhaupt – der Diagnostik ausgesuchter Sonderfälle vorbehalten, bei denen vorausgehende etablierte Untersuchungen keine ausreichende Diagnosestellung ermöglichen konnten.“ R. Hakimi, Hallesche Krankenversicherung in: Versicherungsmedizin 56 (2004) Heft 3 BDI aktuell DAHTA-Datenbank erweitert „Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin“ im Internet Die Datenbank der Deutschen Agentur für Health Technology Assessment des DIMDI ([email protected]) mit Daten zur Bewertung von medizinischen Verfahren und Technologien wurde ausgebaut: Eine neue Suchoberfläche, die Erweiterung der Verschlagwortung und eine nutzerfreundliche Gestaltung sollen die Recherche komfortabler machen. (…) Die Recherchemöglichkeiten der Datenbank wurden durch die Erweiterung der Schlagworte um zahlreiche deutsche und englische Begriffe ausgebaut. Die HTA-Berichte sind auch nach medizinischen Klassifikationen indiziert, die das DIMDI in Deutsch herausgibt: die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Anatomisch-Therapeutische Klassifikation (ATC) für Arzneimittel, der Operatio- nen- und Prozedurenschlüssel (OPS) sowie die Nomenklatur für Medizinprodukte (UMDNS). Mit einem Klick lässt sich jetzt auch eine Übersicht über alle HTA-Berichte aufrufen. Ein direkter Zugriff auf die kostenfreie DAHTA-Datenbank ist über www.dimdi.de – HTA – HTA-Berichte suchen – möglich. Außerdem ist die Datenbank in die Datenbankrecherche des DIMDI integriert und gleichzeitig mit rund 80 weiteren Da- tenbanken, darunter auch MEDLINE, recherchierbar. Über die Relevanzsuche lassen sich mithilfe der DIMDI SmartSearch im Vorfeld einer Recherche die Trefferzahlen für einen Suchbegriff in den insgesamt 16 Datenbanken zum Fachgebiet HTA überprüfen. DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information www.dimdi.de Frage – Antwort Testosteronderivate sind obsolet Frage Das Präparat Proviron® ist nicht mehr im Handel. Was kann als Ersatz empfohlen werden? Antwort Die Indikation von Testosteronpräparaten ist nur zur Substitutionstherapie bei primärem und sekundärem Hypogonadismus gesichert. Außerdem wirken sie anabol. Bei psychisch bedingten Potenzstörungen sind sie unwirksam. „Männliches Kli- makterium“ durch Testosteronmangel und „Anti-AgingWirkungen“ sind Indikationen aus den Fantastereien der „Disease Monger“. (…) Für Indikationen wie psychovegetative Störungen, Tumorkachexie, aplastisches Syndrom, Osteoporose u.a. gibt es keine dem heutigen wissenschaftlichen Standard entsprechenden Beweise. Da ein Nutzen nicht belegt ist, entfällt eine rationale Begrün- dung für die Anwendung. Schwerwiegende, zum Teil letale hepatotoxische Wirkungen, Förderung von Tumorwachstum in der Prostata und – in hohen Dosen oder bei Daueranwendung – die Auslösung von Psychosen, Fehlverhalten, Gewalttaten, Depressionen (und nicht zuletzt das Abhängigkeitspotenzial) negativieren die Nutzen-Risiko-Abwägung insgesamt. Da kein Nutzen vorliegt und da es sich um eine Gruppeneigenschaft der androgen/anabol wirksamen Steroide handelt, kann keine Ausweichempfehlung gegeben werden. Prof. Dr. P. S. Schönhöfer Rütenhöfe 7, 28355 Bremen [email protected] Aus: intern. praxis 44 ,619-620 (2004) Hans Marseille Verlag GmbH München, Telefax: 089 290 46 43 E-Mail: [email protected] www.marseille-verlag.com screen-telegramm Malaria Mehr als ein Drittel der Malariafälle, die nach einer Reise in Malariagebiete auftreten, manifestieren sich später als 2 Monate nach der Rückkehr. Diese Fälle werden durch die üblicherweise verwendeten Medikamente nicht verhindert. Die akute Malariaprophylaxe ist somit nicht genügend wirksam. Andere Studienart: Schwartz E, Parise M, Kozarsky P et al. Delayed onset of malaria-implications for chemoprophylaxis in travelers. N Engl J Med 2003 (16. Oktober); 349: 1510-6 (Aus: infomed-screen, 01/2004, Infomed-Verlags-AG Bergliweg 17, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected]) BDI aktuell 11-2004 19 BDI aktuell Arzneimittel Ein Handbuch für Ärzte und Apotheker Helmut Helwig, Freiburg, et al. 10. Auflage einschließlich 2. Ergänzungslieferung 2004, 1372 Seiten + 80 Seiten Register (Ringösenheft), zahlreiche Formeln und Tabellen, <Loseblatt – 2 Ringordner – Fortsetzungswerk> Euro [D] 270,— /sFr 432,— ISBN 3-8047-2083-8 Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. Wenn ein Buchtitel 60 Jahre am Markt ist und seine Ergänzungslieferungen und Neuauflagen eine Menge Geld kosten, kann man wohl von einem Klassiker sprechen. Die zweite Ergänzungslieferung zur 10. Auflage, die die aktuellen Autoren Hans Hartwig Otto aus Greifswald und Karin Nieber aus Leipzig vorlegen, wurde vom Rezensenten durchgesehen. Sehr attraktiv ist die Fülle der Strukturformeln zu den über 1.500 Arzneistoffen. Die wissenschaftliche Analyse wird so beträchtlich erleichtert. Ein weiteres Pro ist die Zusammenfassung der Präparate nach Substanzgruppen. Hier werden die Schwächen des Marktes unbarmherzig offen gelegt, beispielsweise bei den Venenmitteln, bei denen sich Rosskastanie, Aescin und Hamamelis wie ein roter Faden durch eine peinlich lange Liste ziehen. Auch demaskiert die Gruppierung manchen Pseudofortschritt. Beispiel Nabumeton (I-10/10). Seine Formel gehört primär nicht zu den Essigsäureabkömmlingen bei den Antirheumatika. Hier handelt es sich aber um ein Prodrug, das nach Metabolisierung zum Essigsäurederivat wird und damit in die uralt-bekannte Gruppe gehört. Der Waschzettel verspricht mehr, als das Buch halten will. Denn Antworten auf die Fragen „Bereichert ein neues Arzneimittel die Therapie oder ist sein Nutzen fraglich? Bestätigt die klinische Erfahrung die Werbeaussagen oder zeigen sich riskante Nebenwirkungen?“ werden allenfalls durch die Systematik, nicht aber über Textpassagen gegeben. Das Buch folgt weiterhin dem altbewährten Duktus „Leben und (die Hersteller) leben lassen“. BY Vademecum Vom gastroenterologischen Symptom zur Diagnose Vom „Foetor ex ore“ bis zum ungewollten Gewichtsverlust werden 15 typische gastrointestinale Symptome mit der entsprechenden Diagnostik in alphabetischer Reihenfolge beschrieben. Die einzelnen Kapitel gliedern sich in Definition, Ursachen und praktisches Vorgehen bei der Diagnosestellung. Auf jeweilige Besonderheiten, wie z.B. Begleiterkrankungen, höheres Lebensalter oder Schwangerschaft, geht der Abschnitt „notabene“ ein. Mit Hilfe der zitierten weiterführenden Literatur am Ende jedes Kapitels kann die Thematik bei Bedarf vertieft werden. Der Leitfaden ist als Hilfestellung für Ärzte und Studenten mit gastroenterologischem Interesse gedacht und erstaunlich weitführend. Er kann kostenlos unter der Codenummer S49 angefordert werden bei der Falk Foundation e.V. Postfach 65 29, 79041 Freiburg Fax: 07 61 – 15 14 – 321 E-Mail: [email protected] Red. / Firmeninfo IGeL-Liste Kommentierte Ausgabe mit Abrechnungstipps Hermanns / Filler / Roscher 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2004, <Hardcover>, 448 Seiten, Format 14,8 x 21.5 cm Euro 39,— ecomed verlagsgesellschaft Landsberg ISBN 3-609-51583-X 20 BDI aktuell 11-2004 Seit einigen Jahren hat es der ecomed-Verlag verstanden, das Segment „Praktische Tipps zur Zukunftssicherung“ kompetent zu besetzen. Neben der erfolgreichen Monats-Zeitung Arzt und Wirtschaft gibt auch die IGeL-Liste, kommentierte Ausgabe mit Abrechnungstipps (Hermanns, Filler, Roscher) eine Vielzahl von Informationen und Anregungen zur praktischen IGeL-Umsetzung. Auf 448 Seiten werden ausführlich, und bei der Gründlichkeit der Recherche bisweilen etwas trocken, als Themen abgehandelt: – alles, was der Arzt über Privatliquidation und Kostenerstattung bei GKV-Versicherten wissen sollte – die korrekte IGeL-Abrechnung – Checklisten für erfolgreiches IGeL-Marketing – praxiserprobte Abrechnungsbeispiele – Informationen zu Facharzt-Check, Labor, Impfungen und alternativen Verfahren – IGeL-relevante Hinweise zur Umsetzung des GMG. Mich hat das Buch mit seiner Vollständigkeit der Darstellung von Fakten, insbesondere der Paragrafen und deren Auslegung, überzeugt. Das Kapitel „Privatliquidation bei GKV-Versicherten – Kostenerstattung – Leistungsausschlüsse bei GKV und Beihilfe“ habe ich noch in keinem IGeL-Buch so fundiert dargestellt gefunden. Leider fehlt die Erarbeitung von Chancen, die nun einmal gerade in der Kostenerstattung liegen… Sowohl eingefleischte IGeL-Hasen, als auch Neu-Einsteiger, die endlich erkannt haben, dass auch wir Ärzte ein Recht auf ein sozial gesichertes Leben und auf Freude am Beruf haben dürfen, werden dieses Buch schätzen lernen! Dr. W. Grebe Vorsitzender des AK EBM/GOÄ-Gebührenordnungsfragen im BDI e.V. Handbuch Integrierte Versorgung Strategien – Konzepte - Praxis Hellmann Grundwerk 2004, 898 Seiten, Format 17 x 24 cm, <Loseblattwerk im Ordner> Einführungspreis bis 03.11.2004: € 118,— / sFr 186,40 danach: € 148,— / sFr 233,80 ISBN 3-609-10620-4 Ecomed Verlagsgesellschaft Landsberg Die integrierte Versorgung kann – zumindest derzeit – nicht als einschlägig definierbares Versorgungsmodell beschrieben werden. Es stellt einen Entwicklungsprozess mit unterschiedlichen Realisierungsmöglichkeiten dar, wobei sich erst zeigen muss, welche Konzepte auf lange Sicht Bestand haben. Hier will das als Loseblattwerk konzipierte Werk mit regelmäßigen Ergänzungen und Aktualisierungen als „Ideenbörse“ Hilfestellung geben. Quelle: Presse Information der ecomed Verlagsgesellschaft Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe Mit Vertragsmustern und Arbeitshilfen Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Ulrich Lang (Steuerberater) und Armin Burhoff (Vors. Richter am FG a.D.) Reihe Beruf und Steuern 5. Auflage, 2004, 397 Seiten, <gebunden> € [D] 59,— / sFr 100,— Verlag Neue Wirtschaftsbriefe Herne/Berlin ISBN 3 482 42765 8 Die Entwicklung des Gesundheitswesens hat den Staat in eine nahezu ausweglose finanzielle Situation gebracht, die nur durch tief greifende Reformen geändert werden kann, so z.B. die Gesundheitsreform 2003. Für Ärzte und deren Berater gewinnen daher das Steuerrecht und die betriebswirtschaftliche Steuerlehre zunehmend an Bedeutung. Dieses Handbuch – bereits in 5. Auflage – gibt verständlich geschrieben wichtige steuerliche Hinweise. Das Werk ist nach berufsbezogenen Kriterien aufgebaut – von der Angestelltentätigkeit der Mediziner über die Gründung/Übernahme einer Praxis bis hin zu deren Auflösung. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisführung werden ebenfalls angesprochen. Checklisten und Vertragsmuster helfen bei der praktischen Umsetzung. Quelle: Verlagsinformation BDI aktuell Freiberufliche Berufsgemeinschaft Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaft einer Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaften können gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz nie freiberuflich tätig sein. Sie sind daher immer gewerbesteuerpflichtig. Dies gilt auch für eine Mitunternehmengesellschaft (hier: GbR), an der neben freiberuflich tätigen Mitunternehmern eine Kapitalgesellschaft beteilt ist. An der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz bestehen daher keine ernstlichen Zweifel (BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2002, Az: IV B 192/ 03). Im vorliegenden Fall ist die Antragstellerin eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In den betreffenden Streitjahren waren nicht nur mehrere Rechtsanwälte Gesellschafter der GbR, sondern auch eine Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, auf die 79% der Anteile an der GbR entfielen. Das Finanzamt behandelte die Medizin Steuern Antragstellerin wegen der Beteiligung der GmbH als Gewerbebetrieb und erließ Gewerbesteuermessbescheide. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes rechtmäßig sind. Eine Mitunternehmerschaft kann nur dann eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein, wenn alle ihre Mitunternehmer freiberuflich tätig sind. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn an einer Personengesellschaft auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Denn eine Kapitalgesellschaft kann die Merkmale eines frei- en Berufes nicht erfüllen, weil ihre Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz stets als Gewerbebetrieb gilt. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages in Bremen zur (Muster-)Berufsordnung, eröffnen den Ärzten mannigfaltige Möglichkeiten, ihre Leistungen in den verschiedensten Formen zu erbringen. So wird/werden zum Beispiel: die strikte Bindung an einen Praxissitz aufgegeben bis zu zwei Zweigpraxen erlaubt, eine Unterscheidung zwischen ausgelagerter Praxisstätte und Zweigpraxis findet nicht mehr statt die bisherige strikte Regelung, einer einzigen Be- rufsausübungsgemeinschaft anzugehören, aufgegeben die Möglichkeit, Gemeinschaftspraxen überörtlich zu bilden, ausgeweitet die Möglichkeit, Teilgemeinschaftspraxen und/oder Teilpartnerschaften zu bilden, auch zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, ermöglicht die Möglichkeiten, Kollegen anzustellen, erweitert die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Leistungserbringern ausgeweitet die Gründung für Ärztegesellschaften nunmehr zulässig. Wesentlich ist hierbei, dass nunmehr auch die Möglichkeit der Bildung von Kapitalgesellschaften und/oder der Beteiligung von Kapitalgesellschaften grundsätzlich möglich ist. Hier sollte schon in der Vorplanung die Rechtsprechung des BFH vom 3. Dezember 2003 beachtet werden. Rü Trotz Abschlag Vorgezogene Rente vom Versorgungswerk kann sich lohnen Die Bundesregierung hat mit dem Alterseinkünftegesetz neue steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen. Auch für Ärzte kommt es dadurch zu Änderungen – die Rentenzahlung aus Versorgungswerken schmilzt in vielen Fällen dahin. Dem können Ärzte mit einer individuellen und strategischen Vermögensplanung entgegenwirken. Grundsätzlich gilt, je später die Rente ausgezahlt wird, desto höher wird die Besteuerung der Rentenbezüge ausfallen. Die Versorgungswerke erwirtschaften im Vergleich zu den gesetzlichen Rentenversi- cherungsträgern eine überdurchschnittliche Rendite, die jedoch durch die neue Gesetzgebung in der Zukunft mehr und mehr verwässert wird. Allerdings können Versorgungswerkmitglieder dem wirkungsvoll entgegenwirken. In vielen Versorgungswerken können die Mitglieder bereits ab dem 60. Lebensjahr ihre Rente ohne Berufsaufgabe abrufen. Obwohl es hierbei einen Abschlag in der Rentenhöhe gibt, kann sich eine vorgezogene Altersrente für Mediziner sehr lohnen. Lässt sich der Niedergelassene seine Rentenbezüge vor- zeitig auszahlen und legt er diese gleichzeitig mit der Liquiditätsersparnis aus den wegfallenden Beiträgen privat an, so kann er sehr wahrscheinlich eine zum Teil erheblich höhere Netto-Rente im Ruhestand erzielen. Interessant ist dieses Modell bereits für Niedergelassene ab 53 Jahren, wenn in diesem Jahr vorbereitend zum „Rentenabruf mit 60“ in eine steuerbegünstigte Lebensversicherung mit verminderten Anfangsbeiträgen (Vorratspolice) investiert wird. Aber auch mit anderen Finanzinstrumenten kann sich die vorzeitige Aus- zahlung der Rentenbezüge lohnen. Das Beispiel variiert von Versorgungswerk zu Versorgungswerk und lässt sich nicht bundesweit pauschalisieren. Der noch bestehende steuerliche Vorteil ist allerdings über alle Versorgungswerke hinweg gleich. Daher sollten sich Ärzte, die sich mit dem geplanten Ruhestand beschäftigen, gemeinsam mit ihrem Steuerberater dieses Themas annehmen, um die individuellen Möglichkeiten strategisch auszuschöpfen. TR BDI aktuell 11-2004 21 BDI aktuell Per Internet hinein Online Politik Interessante Artikel zum Einklicken Die Schweizer „pharma-kritik“ nennt per Internet auffindbare Arbeiten, die Kolleg/inn/en in Klinik und Praxis besonders interessieren könnten. Im Folgenden eine Auswahl. Gleichzeitig bitten wir unsere Leser/innen um Mitteilung von Internet-Adressen zu interessanten wissenschaftlichen Artikeln. Der Web-Zugang – zumindest zum Summary – sollte kostenfrei sein. Die in BDI aktuell vorgestellten Beiträge sind entweder direkt erreichbar oder über ein kostenlos erhältliches Password. Wer die Netzadressen dieser Artikel nicht von Hand eingeben will, kann diese Seiten von unserer Internet-Seite www.BDI.de aus aufrufen: In der rechten Randspalte der Homepage finden Sie unten den Eintrag „BDI aktuell“. Wenn Sie ihm folgen, können Sie die verschiendenen Hefte auswählen; darin sind wiederum alle Links aktiviert. Das aktuelle Heft wird jeweils wenige Tage nach Erscheinen ins Netz gestellt. Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Prevention of type 1 diabetes by gene therapy Tian C, Bagley J, Cretin N et al. J Clin Invest 2004 (Oct 1); 114: 969-78 http://www.jci.org/cgi/content/full/114/7/969 Effect of Peripheral Arterial Disease in Patients Undergoing Percutaneous Coronary Intervention With Intracoronary Stents Singh M, Lennon RJ, Darbar D et al. Mayo Clin Proc 2004 (Sept); 79: 1113-8 http://www.mayo.edu/proceedings/2004/sep/7909a1.pdf 100 No PAD 90 Combined use of rapid D-dimer testing and estimation of clinical probability in the diagnosis of deep vein thrombosis: systematic review Fancher TL, White RH, Kravitz RL. BMJ 2004 (Oct 9); 329: 821 http://bmj.bmjjournals.com/cgi/content/full/329/7470/821 Treatment of malignant lymphoma Berthold D, Ghielmini M Swiss Med Wkly 2004 (Sept 24); 134: 472-80 http://www.smw.ch/pdf200x/2004/33/smw-10341.PDF 80 PAD 70 Percentage Back to thiazide-diuretics for hypertension: reflections after a decade of irrational prescribing Fretheim A. BMC Family Practice 2003 (Dec 23); 4: 19 http://www.biomedcentral.com/1471-2296/4/19 60 50 40 30 20 10 0 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 Years Carpal Tunnel Syndrome Zagaria MAE. U.S. Pharm. 2004 (Sept 15);9:30-36 http://www.uspharmacist.com/index.asp?show= article&page=8_1332.htm FIGURE 2. Kaplan-Meier curves for survival free of death/myocardial infarction in patients with and without peripheral arterial disease (PAD) (P<.001). Two Cheers for Physicians' Conflicts of Interest Stell LK. Mount Sinai J Med 2004 (Sept); 71: 236-42 http://www.mssm.edu/msjournal/71/71_4_pages_236_242.pdf State Estimates of Neonatal Health-Care Costs Associated with Maternal Smoking – United States, 1996 Melvin CL, Adams EK, Ayadi MR. MMWR 2004 (Oct 8); 53: No 39 http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm5339a2.htm Tips for learners of evidence-based medicine: 2. Measures of precision (confidence intervals) Montori VM, Kleinbart J, Newman TB et al. CMAJ 2004 (Sept 14); 171: 611-5 http://www.cmaj.ca/cgi/content/full/171/6/611 Paget's disease of bone Walsh JP Med J Aust 2004 (Sept 6); 181: 262-5 http://www.mja.com.au/public/issues/181_05_060904/ wal10268_fm.html Normal cognitive changes in aging Anstey KJ, Low LF. Aust Fam Physician 2004 (October); 33: 783-7 http://www.racgp.org.au/afp/downloads/pdf/october2004/ 20040930anstey.pdf 22 BDI aktuell 11-2004 Emergency Treatment of Dentoalveolar Trauma Honsik KA. Physician Sportsmed 2004 (Sept); 32: No 9 http://www.physsportsmed.com/issues/2004/0904/honsik.htm BDI aktuell Gesundheitswesen Medizin Richtig kodieren DRG-Training in Beispielen Beispiel 1 Ein 54-jähriger Patient wird wegen einer relativ unspezifischen Symptomatik mit rezidivierender Übelkeit und Schwindel, Schweißausbrüchen, Durchfall, Atemnot und rezidivierend auftretenden Parästhesien im linken Arm stationär aufgenommen. Wenige Wochen vorher war wegen einer ähnlichen Symptomatik unter stationären Bedingungen eine Lungenembolie bzw. ein zerebrales Geschehen ausgeschlossen worden, eine umfangreiche kardiologische Diagnostik hatte keinen pathologischen Befund ergeben. Bei der körperlichen Untersuchung fand sich aktuell ein Patient in gutem AZ und EZ mit unauffälligem Befund. Die Labordiagnostik (Routine), EKG, RöntgenThorax in zwei Ebenen und die Blutgasanalyse erbrachten keine Pathologika. Bei dem Patienten wurde erstmalig Mitte 2002 ein Plasmozytom vom IgG-LambdaLeichtkettentyp initial Stadium I diagnostiziert. Wegen einem progredienten Befall der thorakalen bzw. lumbalen Wirbelkörper wurde im Verlauf eine Strahlentherapie bzw. eine systemische zytostatische Therapie durchgeführt. Nach einer letztmaligen Zytostase konnte Ende ´03 eine sehr gute parti- Beispiel 1 Hauptdiagnose1: Nebendiagnosen1 : Hauptprozedur2 : Weitere Prozeduren2: Gruppierung3 G-DRG: MDC: Relativgewicht: Mittlere Verweildauer: Tatsächliche Verweildauer: Obere Grenzverweildauer: elle Remission erreicht werden. Wegen anhaltender hartnäckiger Schmerzen wurde Ende des Jahres 2003 eine Opiattherapie (Opiatpflaster) eingeleitet. Als Ursachen der genannten Beschwerden wurde eine Opiatüberdosierung angenommen, nach Reduktion der Dosis kam es zur völligen Rückbildung der geschilderten Symptomatik. Kommentar: Die Ursache der komplexen, aber unspezifischen Symptomatik beruhte auf unerwünschten Nebenwirkungen bei dosisgerechter Verabreichung eines Opiats. Damit wäre als Hauptdiagnose analog DKR 1917a die T88.7 „nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge“ anzugeben. Das Inklusivum beschreibt die unerwünschte Nebenwirkung durch indikationgerechte Arzneimittel oder Drogen bei ordnungsgemäßer Verabreichung. Der ICD-10 1 beschreibt allerdings bei der T88.7 ein Exklusivum, d.h. näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Drogen müssen über die ICDSchlüssel A00 bis R99, T80 bis T88.6, T88.8 verschlüsselt werden. Dieses Exklusivum führt einerseits zur Hauptdiagnose T88.8 „sonstige näher bezeichneten Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizi- nischer Behandlung andernorts nicht klassifiziert“. Ein zusätzlicher Code kann nach der DKR 1919a zugewiesen werden und ist im Zusammenhang mit einer Prozedur anzuzeigen: Y82.8! (Zwischenfälle durch medizinische Geräte und Produkte) oder Y84.9! (Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet). Die Hauptdiagnose T88.8 spezifiziert die Komplikationen ohne nähere Definition der Ursache, bei der T88.7 verhält es sich umgekehrt. Groupt man mit der Hauptdiagnose T88.8, erhält man die DRG X63A (Folgen einer medizinischen Behandlung) mit einem Relativgewicht von 0,525 und einer oberen Grenzverweildauer von 14 Tagen. Die Texterläuterung der DKR 1919a beschreibt allerdings die Kodes T80-T88 als Möglichkeit der Kodierung bestimmter Komplikationen in Zusammenhang mit Operationen und anderen Eingriffen. Andererseits müsste entsprechend dem Exklusivum und der DKR 1917a als Hauptdiagnose der krankhafte Zustand kodiert werden, durch den sich die Nebenwirkungen manifestieren. Entsprechend der Kodierrichtlinie können unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung mit einem oder mehreren Codes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, kodiert werden, optional ergänzt durch die Y57.9! (Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen). Bei dem Patienten lagen mehrere kodierfähige, krankhafte Zustände vor: Dyspnoe mit R06.0, Übelkeit R11, übermäßiges Schwitzen R61.9 bzw. Parästhesien der Haut R20.2. Nach den allgemeinen Kodierrichtlinien der DKR4 D002c dürfen diese nicht als Hauptdiagnose verwendet werden, falls eine definitive Diagnose ermittelt wurde. Die speziellen Kodierrichtlinien mit der DKR 1917a sind allerdings höherrangig. Kodiert man mit der Hauptdiagnose Dyspnoe, erhält man die DRG E67B (Beschwerden und Symptome der Atmung ohne komplexe Diagnose) mit dem Relativgewicht von 0,607; die Hauptdiagnose R11 (Übelkeit) führt in die G67B (Ösophagitis, Gastroenteritis und versch. Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne komplexe Diagnose) mit einem Relativgewicht von 0,423. Die R61.9 (Schwitzen) führt in die DRG J67B (leichte bis moderate Hauterkrankung ohne CC) mit einem Relativgewicht von 0,569, die R20.2 (Parästhesien) ergibt die B81B (andere Erkrankungen des Nervensystems ohne äußerst schwere CC) mit einem Relativgewicht von 0,79. T88.7 Y57.9! R06.0 R11 R61.9 R20.2 Keine Keine Nicht näher bezeichnete Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen Dyspnoe Übelkeit Übermäßige Schwitzen Parästhesie der Haut X62B Vergiftungen/toxische Wirkungen von Drogen, Medikamenten und anderen Substanzen ohne äußerst schwere oder schwere CC Polytrauma sowie Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten 0,441 4,1 Tage 7 Tage 10 Tage 21 BDI aktuell 11-2004 23 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 23 Die letztgenannten DRGs spiegeln aber keinesfalls das Krankheitsbild wider. Beispiel 2 Ein kleiner 2 1/2-jähriger Junge kommt in reduziertem Allgemeinzustand notfallmäßig zur stationären Aufnahme, nachdem nach Genuss von Kaviar am Aufnahmetag unstillbares Erbrechen auftrat. Bei der Aufnahmeuntersuchung fanden sich Beispiel 2 Hauptdiagnose1: Nebendiagnosen1: Hauptprozedur2: Gruppierung3 G-DRG: MDC: Relativgewicht: Mittlere Verweildauer: Tatsächliche Verweildauer: Obere Grenzverweildauer: Untere Grenzverweildauer: 24 BDI aktuell 11-2004 ein geblähtes Abdomen und Temperaturen um 39°C, der kleine Junge ist mäßig exsikkiert. Die Laborparameter sind bis auf eine mäßige Leukozytose unauffällig. Diarrhoen werden anamnestisch nicht angegeben, treten auch im weiteren stationären Verlauf nicht auf. Unter Infusionstherapie mit Glucose und Elektrolytenmischlösung und langsamem Kostaufbau kommt es zum Ausgleich der Exikkose und zur Besserung der Symptomatik mit Normalisierung der Temperaturen. Bis auf Laborkontrolle und Bestimmung des UStatus werden keine weiteren diagnostischen Maßnahmen durchgeführt. Kommentar: Am ehesten ist bei dem kleinen Jungen von einer Nahrungsmittelunverträglichkeit auszugehen, die mit T78.1 verschlüsselt werden kann. Dieser ICD-10-Schlüssel bietet die Exklusiva bakteriell bedingte Lebensmittelvergiftungen (A05.-), Dermatitis durch aufgenommene Nahrungsmittel (L27.2), Dermatitis durch Nahrungsmittel bei Hautkontakt (L23.6, L24.6, L25.04). Das Kapitel T78.- unerwünschte Nebenwirkungen, andernorts nicht klassifiziert des ICD-10GM-2004 weist darauf hin, dass diese Kategorie zur primären Verschlüsselung zu benutzen ist, um andernorts nicht klassifizierbare Schäden durch unbekannte, nicht feststellbare oder um genau bezeichnete Ursachen zu kennzeichnen. Bei der multiplen Verschlüsselung kann sie zusätzlich benutzt werden, um Auswirkungen von andernorts klassifizierten Zuständen zu kennzeichnen. Exklusiva sind die Komplikationen chirurgischer und medizinischer Behandlung, die andernorts nicht klassifiziert sind (T80 bis T88). Das zur Aufnahme führende Symptom der Übelkeit und des Erbrechens (verschlüsselt mit R11) kann entsprechend der DKR4 D002c nicht als Hauptdiagnose verwendet werden, falls eine definitive Diagnostik ermittelt wurde. Der Volumenmangel war ebenso wie das rezidivierende Erbrechen ressourcenrelevant, beide sind aber bei der Schweregradbestimmung nicht ausschlaggebend. Als Hauptprozedur kann nach der DKR 4 P001a der OPS-301Schlüssel 8-016 (parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung) angegeben werden, wenn die parenterale Ernährung als alleinige Maßnahme durchgeführt wurde. Entsprechend der DKR4 P005b ist dieser Code nur einmal pro Aufenthalt zu kodieren. Bei Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer bei tatsächlicher Verweildauer von einem Tag wird ein Abschlag berechnet. 1 2 3 4 ICD-10. Revision Version 2004 GM, gültig ab 01.01.04 OPS-301 Version 2004, gültig ab 01.01.04 3M G-DRG Grouper Version 3.1 Deutsche Kodierrichtlinien Version 2004 Dr. med. Michael Kulzer Oberarzt Kardiologie DRG-Beauftragter 3. Medizinische Abteilung Städtisches Krankenhaus München Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München Dr. med. Christine Kopf-Schiller Schwerpunktgutachterin Krankenhaus Dr. med. Martin Zeuner Ressortleiter Versorgungsstrukturen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Putzbrunner Str. 73 81739 München Nächste Folge: Weitere Kodierbeispiele T78.1 R11 E86 8-016 Sonstige Nahrungsmittelunverträglichkeit, andernorts nicht klassifiziert Übelkeit und Erbrechen Volumenmangel Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung X62B Vergiftungen/toxische Wirkung von Drogen, Medikamenten und anderen Substanzen ohne äußerst schwere oder schwere CC Polytrauma sowie Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten 0,224 (0,441 - 0,217uGVD-Abschlag) 4,1 Tage 1 Tag 10 Tage 1 Tag 21 BDI aktuell Leserbriefe „Heparin-induzierte Thrombozytopenie nicht richtig codierbar“ Mit Interesse verfolge ich Ihre Rubrik DRG-Training und habe schon manche wertvolle Information aus ihr gewonnen. (Im täglichen Umgang mit den DRGs fällt jedoch auf, dass regional unterschiedliche Auslegungen von Seiten des MDK, insbesondere bezüglich eines Ressourcenverbrauches, bestehen, die sich wohl erst mit der Zeit angleichen werden.) Im Heft 07-2004 wurde im Beispiel I eine Verschlüsselung aufgeführt, die ich jedoch für sachlich falsch halte und zwar unabhängig von dem konkreten Fall, bei dem diese Diagnosestellung sicherlich nicht leicht fällt. Es geht um die Kodierung der heparininduzierten Thrombozytopenie. Eine Verschlüsselung mit der Nummer D69.51 ordnet sie von der Systematik den hämorrhagischen Diathesen (D69.-) zu. Kennzeichnend für die HIT II sind jedoch die venösen und arteriellen Thrombosen und nicht eine Blutungsneigung wie bei den anderen medikamentös ausgelösten Thrombozytopenien. Auch ist die Transfusion von Thrombozyten bei der HIT II kontraindiziert, somit der Zusatz ‚transfusionsrefraktär’ Unsinn. Richtig wäre eine Einordnung unter der Nummer D68.8, unter der auch die weiteren angeborenen und erworbenen Koagulopathien mit Thromboseneigung subsumiert werden. Leider wird in den meisten Kodier-Hilfen wie z.B. der KODIP ICD Diagnosekodierung einzig auf das Item ‚Thrombozytopenie’ eingegangen, ohne die pathophysiologischen Grundlagen zu berücksichtigen. Mit Auftauchen dieser Fehleinordnungen habe ich diese Problematik mit mehreren ‚HIT- Fachleuten’ (u.a. Greinacher) diskutiert, uneingeschränkt haben sich alle meiner Überlegung angeschlossen, wobei jedoch auffiel, dass unter den Gerinnungsspezialisten das Wissen um die DRG´s und die Bedeutung der ICD-Verschlüsselung gering ausgeprägt ist. So ist diesen Spezialisten auch nicht die insgesamt schlechte „Abbildung“ des Komplexes Thrombose/Gerinnung im ICD-Katalog bewusst. Versuche meinerseits, die GTH für dieses Problem zu sensibilisieren sind bisher erfolglos geblieben, was sicher auch daran liegt, dass die Kliniker in dieser Fachgesellschaft nur eine Minderheit darstellen und die Gesellschaft z.Z. von einer Nicht-Deutschen präsidiert wird. Dr. Karlfried Kainer Leitender Arzt der Abteilung Innere Medizin – Angiologie – Intensivmedizin Bad Nauheim Die Antwort unserer Autoren Die Systematik der Verschlüsselung bleibt hier unbefriedigend Sehr geehrter Herr Kollege Kainer, herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die wertvollen Informationen. Die regional unterschiedliche Auslegung des MDK bezüglich der Definition des Ressourcenverbrauchs überrascht. Aus unserer Sicht ist die Höhe des geforderten Ressourcenverbrauchs nicht definiert, die Kodierregeln verlangen zur Kodierung einer Nebendiagnose allerdings jeweils zusätzlichen und dokumentierten Ressourcenverbrauch. Die heparininduzierte Thrombozytopenie HIT II wird als immunologische durch Bildung von Antikörpern verursachte Erkrankung definiert. Der Diagnosenthesaurus des ICD-10-GM liefert bei Eingabe des Suchbegriffs ‚heparininduzierte Thrombozytopenie’ den ICD-Schlüssel D69.51 aus der Gruppe ‚D69.- Purpura und sonstige Diathesen’ mit dem Unterbegriff ‚Sekundäre Thrombozytopenie’. Die Ergänzung ‚(nicht) transfusionsrefraktär’ wirkt in diesem Zusammenhang verwirrend, da die Therapie der HIT II nicht kausal durch Transfusionen erfolgt. Nur in eher seltenen Fällen tritt bei der HIT II eine Blu- tung auf, in größerem Umfang nur in Zusammenhang z.B bei einer Sepsis mit Verbrauchskoagulopathie oder bei multimorbiden Patienten mit prädisponierenden Erkrankungen. Die HIT II kann als Minus-(Blutungsneigung) und Plus-(prokoagulatorische) Koagulopathie, mit Betonung ersterer, bezeichnet werden. Folgt man der Definition des Pschyrembel, kann sowohl die Koagulopathie wie auch die Thrombozytopenie der hämorrhagischen Diathese zugeordnet werden. Natürlich ist diese Erklärung pathophysiologisch und klinisch unbefriedigend, aber für die Zuordnung des ICD-Schlüssels in die zur Verfügung stehende Systematik des ICD-10, Revision Version 2004 GM, ausreichend. Der ICD-Schlüssel D69.51 umfasst ja alle sekundären Thrombozytopenien, ohne das jeweilige Krankheitsbild adäquat widerzuspiegeln. Die von Herrn Kainer vorgeschlagene Alternative D68.8 kann mit derselben Argumentation verwendet werden, führt auch wie die D69.51 als Hauptdiagnose in die DRG Q62A/B. Von Relevanz ist allerdings z.B. die Zuordnung der HIT II zur D69.51 bei einer HIV- Erkrankung, da diese als Hauptdiagnose, entsprechend der DKR verschlüsselt, in die DRG S64A/B (HIV-Erkrankung) mit höherem Relativgewicht führt, als die D68.8 bei einer HIV-Erkrankung (DRG Q62A-Gerinnungsstörung) mit im letzteren Falle auch kürzerer oGVD. Zusammenfassend bleibt die Systematik der ICD-Verschlüsselung hier unbefriedigend und sollte im Sinn einer klinisch korrekten Erfassung der Diagnosen angepasst werden. Innerhalb der ICD-Systematik allerdings individuelle Lösungen bei der Gruppierung zu verwenden, würde eine (ressourcen)inadäquate Abbildung im DRG-System verursachen. Dr. med. Michael Kulzer Oberarzt Kardiologie DRG-Beauftragter 3. Medizinische Abteilung Städtisches Krankenhaus München Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München Dr. med. Christine Kopf-Schiller Schwerpunktgutachterin Krankenhaus Dr. med. Martin Zeuner Ressortleiter Versorgungsstrukturen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Putzbrunner Str. 73 81739 München BDI aktuell 11-2004 25 BDI aktuell Förderprogramme für Ärzte Medizin Wirtschaft Das Geld nicht liegen lassen! Dem Mittelstand und den Heilberuflern stehen mehr als 50 Mrd. € an öffentlichen Förderungsmitteln zur Verfügung. Jedoch nimmt sie nur ein Viertel der Berechtigten in Anspruch. Dieses Phänomen ist zweifellos durch mangelnde Information zu erklären. Eine Reihe von Banken bietet die eigenen Betriebsmittel- und Investitionskredite, die für die entsprechende Bank lukrativer sind, eher an als die für den Kreditnehmer weitaus günstigeren Kredite aus den öffentlichen Fördermitteln. Im Zuge eines Informationsgesprächs bei Ihrem Kreditinstitut sollten Sie also unbedingt auf einer Beratung hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel bestehen. Hier ist allerdings auch der Zeitfaktor zu beachten, denn von der Beantragung bis zur Mittelbewilligung können drei bis vier Monate vergehen. Also kann eine umfassende Information zu erheblichen Einsparun- gen bei den Kreditkosten führen. Allerdings gilt auch hier: ohne ausreichende Kreditwürdigkeit kann mit einer Kreditvergabe nicht gerechnet werden. Neben den weitgehend bekannten Finanzierungsbanken in Bezug auf öffentliche Fördermittel (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Investitionsbank) bieten auch die Bürgschaftsbanken in den jeweiligen Bundesländern Hilfe bei der Kreditvergabe an. Diese Bürgschaftsbanken können im Vergleich zu den traditionellen Kreditinstituten als „risikofreudiger“ bezeichnet werden, so dass sich die Überlegung über die Einbindung der Kollegen in Deutschland Die Facharztlosen dominieren Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31.12.2003 Erforderliche Bankunterlagen am Beispiel einer Existenzgründung Summe berufstätige Ärztinnen und Ärzte 304 117 Darunter: Ohne Gebietsbezeichnung 96 384 (mit Praktischen Ärzten und AiP) Quelle: Bundesärztekammer 26 BDI aktuell 11-2004 jeweils zuständigen Bürgschaftsbank durchaus lohnt. Auf folgende Punkte sollte bei öffentlicher Förderung geachtet werden: Der erste Schritt zur öffentlichen Förderung erfolgt über ein Kreditinstitut. Hier werden sowohl Konzept als auch Kreditwürdigkeit („Bonität“) des Antragstellers geprüft und die entsprechenden Anträge gestellt. Sowohl fachliche Stellungnahme und auch individuelle Beratung zu öffentlichen Fördermitteln werden vor allem von Verbänden und von dafür geschulten Bankmitarbeitern durchgeführt. Fördermittel stehen grundsätzlich der gewerblichen Wirtschaft sowie zum Teil auch den Heilberufen zu. Neben unmittelbaren finanziellen gibt es auch steuerliche Förderungsmöglichkeiten.1 Allgemeinmedizin 39 238 Innere Medizin 37 855 Chirurgie 18 674 Anästhesiologie 16 108 Frauenheilkunde 15 384 Kinderheilkunde 11 354 Orthopädie 7 896 Augenheilkunde 6 461 Radiologie 6 252 Psychiatrie u. Psychoth. 5 992 HNO-Heilkunde 5 420 Hautkrankheiten 4 867 Urologie 4 651 Lebenslauf des Existenzgründers einschließlich des bisherigen beruflichen Werdeganges Darstellung der eigenen wirtschaftlichen Situation Detaillierte Beschreibung der Investitionsmaßnahme einschließlich der fachlichen Stellungnahme einer anerkannten Institution Darstellung der Konkurrenzsituation Marketingplan Personalbedarfsplan Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation Umsatz- und Ertragsplanung für die kommenden drei Jahre Finanzierungsplan einschließlich möglicher Kreditsicherheiten1. Links im www zu diesem Thema: Verband der Bürgschaftsbanken: http://www.vdb-info.de Kreditanstalt für Wiederaufbau: http://www.kfw.de Europäische Investitionsbank: http://www.eib.org Für umfassendes Informationsmaterial wenden Sie sich bitte unter dem Stichwort „Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 11019 Berlin, Internet: http://www.bmwi.de. 1 TR vgl. „Förderprogramme für den Arzt“, Michael Vetter, aus: Arzt & Wirtschaft 6/2002, S. 49-50 infomed-screen Pause bei HIV-Therapie Randomisierte Studie: Lawrence J, Mayers DL, Hullsiek KH et al. Structured treatment interruption in patients with multidrug-resistant human immunodeficiency virus. N Engl J Med 2003 (28. August); 349: 837-46 Eine geplante Pause in der antiretroviralen Therapie bringt HIV-positiven Menschen mit einer Mehrfachresistenz keinen Vorteil: Weder verbessert sie den immunologischen Status noch erhöht sie die Lebensqualität. (Aus: infomed-screen, 11-12/2003, Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17, CH-9500 Wil, Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected]) BDI aktuell BDI intern Deutschlands Platz beim Wohneigentum Wir liegen auf dem zweiten Platz – von hinten Im Jahr 2003 wohnten 42,8 Prozent aller Haushalte in Deutschland in den eigenen vier Wänden. Der Anteil der Wohnraumeigentümer hat sich seit 1993 um vier Prozentpunkte (von 38,8 Prozent) erhöht. Trotz dieses Anstiegs bleibt Deutschland – neben der Schweiz mit einer Quote von 36 Prozent – eines der wenigen europäischen Länder, in dem die Mehrheit der Einwohner nicht über selbst genutztes Wohneigentum verfügt. Dies ergaben Recherchen des Berliner ifs-Städtebauinstituts. Zum Vergleich die Wohneigentumsquoten industriell be- siedelter europäischer Länder: Belgien 74 % Großbritannien 69 % Österreich 56 % Frankreich 55 % die Niederlande 53 %. mit seinen hochauflösenden RoutineVideo-Gastroskopen inkl. Videoprozessor mit integrierter Kaltlichtquelle/Insufflationspumpe Made in Germany / Elmshorn. Exzellente Bildqualität durch hochauflösenden Videochip in Verbindung mit einem lichtstarken Spezialweitwinkelobjektiv. Videogastroskop VG-2950; Videoprozessor RMS VPS-H150; Videomonitor Sony 14". Paketpreis: € 15.800,— zzgl. MwSt. Angebot freibleibend. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90 Fax: 04121/6493-83 doskope in unserer Fachwerkstatt. Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 Quelle: LexisNexis, Nr 48.108 Geburtstag Am 08.10.2004 vollendete Dr. med. Jürgen Grote, Bremen, langjähriger Vorsitzender der Landesgruppe Bremen, sein 60. Lebensjahr. Der BDI gratuliert dem Jubilar herzlich und wünscht noch viele segensreiche Jahre. Kleinanzeigen GERÄTE Verkauft wird: Röntgenarchivregal Siemens, Röntgenfilm Vorhalte-Kommode, Pneumocolon, kompl. Endoscopie-Einrichtung, Pentax Coloscop FC38NA, Pentax Gastroscop FG-28-B, Biopsiezangen, Pentax Reinigungs-Set-Adapter, Absaugpumpe ATOMOLIT, Pentax Light-Source, pass. Reinigungsröhren, Aufbewahrungsschrank & Transportkoffer, 3-KanalEKG/Ergo, Phono-Cardiographie-Gerät Marke Biocardio bc3. Dr. med. G. H. Kollmar Roermonderstr. 9, 41379 Brüggen Tel.: 02163/5052, Fax: 02163/58140 Zu verkaufen: Pentax-Videoprozessor EPM 330P + 2 Video-Gastroskope Pentax EG 2940 – guter Zustand (PentaxWartungsvertrag-gewartet). Preis VB auf Anfrage. Sonographiegerät Kontron Sigma MOD, Bj. 99, + 2 Schallköpfe (7,5/3,5 MHz + Stiftsonde 4 MHz) mit Mitsubishi-Videoprinter und Gerätewagen – sehr guter Zustand. 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Tel.: 0651/45454 Fax: 0651/45646 www.reckenthaeler.de/praxis Gut geführte Internistisch-Hausärztliche Praxis mit hohem Privatpatientenanteil und damit umsatzstabil am Harzrand, flexibel ab 2004 abzugeben. Sehr gute apparative Ausstattung (Farbdoppler-Echo, Sono, Gastro, Colo, LZ EKG etc.). Übergangsgemeinschaft ab sofort möglich. Tel.: 0175-2261456 Internistisch-hausärztliche Praxis in der Nähe der Stadt Trier Mitte/Ende 2004 aus Altersgründen abzugeben. „Praxisabgabe 05077“ Gut etablierte Gemeinschaftspraxis, hausärztlich/internistisch ausgerichtet, geeignet für Arztehepaar, aber auch als Einzelpraxis zu führen, mittel- bis langfristig im Großraum Kassel abzugeben. Alle Schulen am Ort. 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Gute Möglichkeiten durch KO-Katalog und Vorsorge-Koloskopie. „Praxisabgabe 05697“ Die KV Schleswig-Holstein schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: – Stadt Lübeck, Praxis eines Facharztes / einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, Übernahme durch einen Nachfolger, gesperrtes Gebiet Bewerbungsfrist: 31.10.2004 – Kreis Ostholstein, Praxis eines Facharztes / einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, Übernahme durch einen Nachfolger, gesperrtes Gebiet Bewerbungsfrist: 15.11.2004 Auskünfte: KV Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551/883-327, -259, -291, -346, -378 Waltrop, Castrop, Lünen usw.), oder auch Einstieg in Gemeinschaftspraxis. Ich habe meine Weiterbildungszeit für die Zusatzbezeichnung „Gastroenterologie“ absolviert (die Prüfung werde ich hoffentlich in Kürze erfolgreich ablegen), so dass ich auch an einer Übernahme oder einen Einstieg einer fachärztlichinternistischen/gastroenterologischen Praxis im westlichen Ruhrgebiet interessiert bin. „Praxissuche 27244“ Internist/Pneumologie (41) sucht Niederlassungsmöglichkeit – gerne auch Assoziation – im Raum Rhein-Main, RheinNeckar bis Karlsruhe. Erfahrungen mit Asthma- und COPD-Schulungen, Heimbeatmung, Betreuung von Transplantationspatienten, Bronchologie, Praxisvertretungen. Kenntnisse in Ultraschall, Echo, Punktionstechniken. Mind. 5 Jahre pneumologische Ausbildung an großen Lungenkliniken, mehrfache Vorträge auf Kongressen. „Praxissuche 28692“ PRAXISPARTNER Gelegenheit in nordwestdeutscher Kleinstadt: Internistische Schwerpunktpraxis mit Top-Ausstattung sucht Gastroenterologen oder Rheumatologen zur Assoziation. „Praxispartner 29619“ Suche dringend nette(n) Partner(in) für wachsende hausärztliche Gemeinschaftspraxis am Niederrhein mit diabetologisch/geriatrischem Schwerpunkt. Ende 2004 scheidet die Seniorpartnerin aus. Neben Teamarbeit sind auch Erholphasen für eine gute und langjährige Zusammenarbeit wichtig; durch die Lage auf dem Krankenhausgelände sind interessante Kooperationen in der Zukunft möglich. Allgemeinmediziner(in) oder Internist(in) mit Zusatzbezeichnung wäre wünschenswert, aber sicherlich nicht Bedingung. Tel.: 02064/52057 nach 19.00 Uhr Umsatzstarke, seit 18 Jahren bestehende Praxis mit stabiler betriebswirtschaftlicher Situation (jetzt hausärztlich-internistisch) in größerem Ärztehaus in reizvoller, familienfreundlicher bayerischmittelschwäbischer Kleinstadt sucht Kollegin/Kollegen zur GemeinschaftspraxisGründung; günstig z.B. auch Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Diabetologie o.ä. Für Kolleginnen: TeilzeitEinstieg möglich! Sehr gutes Praxishelferinnen-Team, behindertengerechter Praxiszugang, Top-Apotheke im Haus, gute Verkehrsanbindung und Parkplätze, alle Schulen und Sporteinrichtungen vorhanden. „Praxispartner 07663“ PRAXISSUCHE Große internistische Facharztpraxis im Raum Stuttgart bietet sichere Einstiegsmöglichkeit in Praxisgemeinschaft für eine(n) Fachärztin/-arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin / hausärztliche Versorgung. „Praxispartner 20404“ Hausärztliche (oder fachärztliche) Praxis im Großraum Dortmund gesucht. Internist, 41 Jahre alt, vh., 3 Kinder, sucht internistische Hausarztpraxis im Großraum Dortmund (Dortmund, Gelegenheit in Essen: Gemeinschaftspraxis in hausärztlicher Betreuung in Essen sucht für ausscheidenden Seniorpartner Nachfolger/in. Besonders günstig für Kollegin/Kollegen mit Interesse an Ge- 28 BDI aktuell 11-2004 riatrie und/oder Akupunktur. Beteiligungsform offen. Gegenseitige Sympathie überzeugt. „Praxispartner 24458“ Hausärztlicher Internist in Hamburg sucht Partner für eine Gemeinschaftspraxis im Raum Hamburg-Wandsbek. Bin Internist/Pneumologie und Tropenmediziner. „Praxispartner 09779“ Lukrativer KV-Sitz fast umsonst: Große hausärztlich-internistische Praxis am Rande des Ruhrgebietes/Niederrhein sucht 1/2005 für ausscheidende Seniorpartnerin motivierten Nachfolger(in); Schwerpunkte der Praxis sind die Diabetologie und die Geriatrie; Kooperation mit dem angrenzenden Krankenhaus besteht. Tel.: 02064/52057 nach 19.30 Uhr Früher Vogel fängt den Wurm: Fachübergreifende internistische Gemeinschaftspraxis bietet qualifiziertem Gastroenterologen oder fachärztlichem Internisten mit Gastroschwerpunkt sehr gute Arbeits- und Ertragsmöglichkeiten in einer der schönsten Regionen Deutschlands (Bodensee/Mittelzentrum/Ärztehaus). Röntgenzulassung (mindestens Thorax, ggf. Knochen etc.) absolut wünschenswert. Einstieg ab 2005, spätestens Ende 2006. „Praxispartner 10784“ Praxispartner für große hausärztlich-internistische Praxis in Essen gesucht – zum nächstmöglichen Zeitpunkt. „Praxispartner 85244“ Bonn: Internist/Onkologie zum Einstieg in GP gesucht. Gerne zusätzliche Kenntnisse (NHV, Rheuma). KV-Sitz vorhanden. "Praxispartner 32445" Suche für eine mittelgr.-große Hausärztliche Internistenpraxis im Hamburger Westen einen Partner, räumlich auch fachärztliche Einbindung möglich. „Praxispartner 09242“ STELLENANGEBOT WB Gastroenterologie für 1 Jahr. Moderne Praxis, Raum Köln/Bonn, ab sofort oder später. Erfahrung in Routine-Untersuchungen (Colo- und Gastroskopie) erforderlich. „Stellenangebot 05893“ Klinische Ausbildung in Fachpraxen-Konsortium: Unser ärztliches Team bietet eine Ausbildung für 1 Jahr Allgemeinmedizin + 2 Jahre Innere Medizin + 2 Jahre Gastroenterologie (u.U. innerhalb eines einzigen Vertrages); + ergänzende Ausbildungen in Anästhesiologie und Dermatologie möglich wie auch Fachkunde Internistische Radiologie, Proktologie und Koloskopie. Spätere Assoziation gewünscht! Keine Dienstregelung, Teilzeit möglich. Kollegin bevorzugt – aber nicht Bedingung. Engste Kooperation mit Uni und Akadem. Lehrkrankenhäusern, Fachkonferenzen, Onkologie… Übliche Voraussetzungen (Kontaktfreude, Auftreten, Loyalität), fakultativ Erfahrungen in der Endoskopie und Kardiologie sehr angenehm. PG Dr. med. Arne Boekstegers Tel.: 0201-827-200 Fax. 0201/827-2010 E-Mail: [email protected] Internist mit mind. 1 Jahr WB Onkologie zur restlichen Weiterbildung oder Internist mit SP Onkologie zum Einstieg in GP in Bonn gesucht. KV-Sitz vorhanden. "Stellenangebot 54324" Große internistische Hausarzt-Praxis (Gemeinschaftspraxis 2 Partner) im Süden Dortmunds sucht zum 01.01.05 oder später, ganz- oder halbtags, Assistenten/in. Weiterbildungsermächtigung 1 Jahr Innere/Allgemeinmedizin liegt vor. Auch für fertige Internisten geeignet, als Entlastungsassistent möglich. Sono, Echo, Doppler, Spiro, LZ-RR und LZ-EKG, EKG, Ergo und Gastro vorhanden. Zahlung in Anlehnung an BAT. Bewerber/innen, die eine Förderung der KVWL erhalten können, werden bevorzugt. Voraussetzung Deutsche Sprache, Pkw. „Stellenangebot 16230“ VERTRETERANGEBOT Internist/Gastroenterologie, 48 J., übernimmt Vertretungen in Praxis oder Klinik. Tel.: 06861/790208 (Dr. Grün) VERSCHIEDENES Rationelle Diagnostik und Therapie in der Inneren Medizin . Verkaufe die o.g. Leitlinien incl. aktueller 17. Lieferung (07/ 04) zum Preis von 100 Euro (+ evtl. Versandgebühren), Neupreis 299 Euro, ohne Fortsetzungs- oder Aktualisierungslieferungen. „Verschiedenes 31948“ Kleinanzeigen direkt online buchen Jetzt registrieren: www.BDI.de Kongresse und Fortbildung Seite 29 – BDI aktuell 11/2004 Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2004 Kurse Kongresse Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren (Kurs B) / Fortbildungspunkte: 20 Termin: 26.11.-02.12.2004 Ort: Teneriffa (Puerto de la Cruz) Kursleiter: Dr. Dr. med. B. Uehleke Gebühr: 320,00 / 460,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) 25.11. - 04.12.2004 Teneriffa / Puerto de la Cruz (27. Seminarkongress) 06.02. - 11.02.2005 Bad Reichenhall (11. Seminarkongress) 27.02. - 04.03.2005 Bad Klein-Kirchheim (27. Seminarkongress) 21.05. - 28.05.2005 Mallorca, Playa de Muro (20. Seminarkongress) Ultraschall-Refresherkurs (Teil 1) / Fortbildungspunkte: 10 Termin: 11.12.2004 Ort: Wiesbaden, HSK Kursleiter: Dr. med. F.-J. Beck et al. Gebühr: 130,00 / 180,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Ultraschall-Refresherkurs (Teil 2) / Fortbildungspunkte: voraussichtl. 10 Termin: 22.01.2005 Ort: Wiesbaden, HSK Kursleiter: Dr. med. F.-J. Beck et al. Gebühr: 130,00 / 180,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Sonstige BDI-Termine 30.10.2004 05.-07.11.2004 04.12.2004 09.12.2004 Terminänderung: 12.01.2005 Arbeitskreis Belegärzte – Treffen, Wiesbaden 39. Tagung Hessischer Internisten, Fulda AK Tropen-, Reisemedizin und Impfwesen – MalariaMikroskopierkurs, Würzburg Bezirksgruppe Ludwigshafen/Rhein – Treffen der Ludwigshafener Internisten, Ludwigshafen statt 30.11.2004 nun Sektion Gastroenterologie – Informationsveranstaltung, München * nach KBV-Richtlinien Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen auf den folgenden Seiten! BDI-Veranstaltungen Arbeitskreis Belegärzte – Treffen Datum: 30.10.2004, 17.00 Uhr Ort: Geschäftsstelle des BDI e.V. Schöne Aussicht 5 65193 Wiesbaden Themen: EBM 2000plus (dazu eingeladen Dr. Grebe, Frankenberg); Probleme Hausarzt/Facharzt (dazu eingeladen Dr. Pinkernell, Paderborn) Arbeitskreis Tropen-, Reisemedizin und Impfwesen Malaria-Mikroskopierkurs (Refresher) Datum: 04.12.2004, 10.00-17.00 Uhr Ort: Würzburg Information: Dr. med. Fritz Seiler Tel.: 0921/13333, Fax: 0921/850340 E-Mail: [email protected] Bezirksgruppe Ludwigshafen/Rhein: Treffen der Ludwigshafener Internisten Datum: 09.12.2004, 20.00 Uhr Ort: Gaststätte Henninger am Stadion Mundenheimer Str. 101 67061 Ludwigshafen Kontakt: Dr. H. Rauch Tel.: 0621 / 565001, Fax: 0621 / 584649 Achtung, Terminänderung: Sektion Gastroenterologie – Informationsveranstaltung Datum: 12.01.2005, 16.00-18.00 Uhr Ort: Wird noch bekannt gegeben Thema: EBM 2000plus und RLV – Folgen für die Honorarentwicklung der internistischen Schwerpunkte (Dr. Andreas Köhler, Hauptgeschäftsführer der KBV, Berlin) Sonstige Veranstaltungen Cuxhavener Internisten: Internistentreffen Datum: immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr Ort: Hochrestaurant Donners Hotel, Am Seedeich 2, 27472 Cuxhaven Kontakt: Tel.: 04721/5090 Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten 43. Bayerischer Internistenkongress Datum: 12.-14.11.2004 Ort: Ludwig-Maximilians-Universität, Universitätshauptgebäude Geschwister-Scholl-Platz 1, München Leitung: Prof. Dr. med. Johannes Mann, München Schwerpunktthemen: Fr, 12.11.2004, 15:00-18:30 Uhr Aktuelles aus der Gastroenterologie, Hepatologie und Rheumatologie Vorsitz: Prof. Dr. med. J. Schölmerich (Med. Klinik und Poliklinik I, Universität Regensburg) Sa, 13.11.2004, 09:00-12:30 Uhr Fortschritte in der Onkologie und Diabetologie Vorsitz: Prof. Dr. med. A. Neubauer (Med. Poliklinik Universität Würzburg) Sa, 13.11.2004, 14:30-18:00 Uhr Brennpunkte der Kardiologie und Nephrologie Vorsitz: Prof. Dr. med. G. Ertl (Med. Klinik Universität Würzburg) So, 14.11.2004, 09:00-12:30 Uhr Herzinsuffizienz und Pneumologie – neue pathophysiologische, diagnostische und therapeutische Aspekte Vorsitz: Prof. Dr. med. G. Riegger (Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II, Universität Regensburg) Seminar-Veranstaltungen Kardiale Notfallbehandlung / Lungenfunktionsdiagnostik / Diabetes-Update, Prophylaxe und Therapie der tiefen Venenthrombose Auskunft: MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg Tel.: 0911 / 393 16 27 Fax: 0911 / 393 16 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.mcn-nuernberg.de 179. Tagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. in Kooperation mit dem BDI e.V. Datum: 19. und 20.11.2004 Ort: Eurogress Aachen Monheimsallee 48 52064 Aachen Kongressvorsitzender: Prof. Dr. W. Berges, Chefarzt der Med. Klinik, Luisenhospital Aachen Boxgraben 99 52064 Aachen Tel.: 0241/4142200, Fax: 0241/4142215 E-Mail: [email protected] Kongresssekretariat: Frau Dr. G. Lätzsch, Frau G. Kleutgens, Med. Klinik, Luisenhospital Aachen Boxgraben 99, 52064 Aachen Tel.: 0241/4142200, Fax: 0241/4142215 E-Mail: [email protected] Thema: Innere Medizin, Einheit in der Vielfalt BDI aktuell 11/2004 – Seite 30 Vorläufiges Programm: Do, 18.11.2004: Echokardiographischer Kurs / EKG-“Crash-Kurs“ Fr, 19.11.2004: Vorträge zu allen Bereichen der Inneren Medizin / Intensivmedizinisches Seminar / Endoskopisches Videoseminar / Seminar Diabetisches Fußsyndrom / Berufspolitisches Seminar / Postervorträge / Festvortrag / Gesellschaftsabend Sa, 20.11.2004: Aktuelle Probleme der Infektiologie – Virale Erkrankungen – Malaria-Therapie – MRSA / Neue Entwicklungen in der Gastroenterologie / Preisverleihungen – Ehrungen / Mitgliederversammlung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin CME: Fortbildungspunkte der Ärztekammer Nordrhein; AiP-Anerkennung Gebühren: EKG-Crash-Kurs, Teilnahmegebühr jeweils 20,-- € (für Mitglieder frei) Anmeldung: Frau Dr. Gabi Lätzsch Medizinische Klinik, Luisenhospital Boxgraben 99 52064 Aachen E-Mail: [email protected] 10. Dresdner Symposium "Invasive Kardiologie" Datum: 19.-20.11.2004 Ort: Dresden, Hotel Hilton Wissenschaftl. Programm: 19.11.04: 14.00-18.00 Uhr: Satellitensymposien I-III (Herzschrittmacher-Innovationen; Herzinsuffizienz; MRT/CT) 20.11.04: 08.30-18.15 Uhr: Sitzungen I-VI (Erkennung des individuellen Herzinfarktrisikos – Stellenwert bekannter und neuer Risikofaktoren; Drug eluting stents; Leitlinien Angiologie; Therapie der Mitralinsuffizienz; Plötzl. Herztod; Vorhofflimmern) 20.11.04: 08.30-13.00 Uhr: Workshop Assistenzpersonal, Sitzung I+II Tagungsleitung: S. G. Spitzer Veranstalter/Anmeldung/Information: Dres. med. Stefan G. Spitzer, Rolf Dörr, Siegfried Gehlhar, Brigitta Krosse, PD Reinhardt Sternitzky, Jürgen Stumpf, Clemens T. Kadalie Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis Forststr. 3, 01099 Dresden Tel.: 0351/8064-115, Fax: 0351/8064-110 E-Mail: [email protected] CME: Die Zertifizierung ist beantragt. MEDICA – 36. Weltforum der Medizin Internationale Fachmesse mit Kongress Datum: 24.-27.11.2004 Ort: Messegelände Düsseldorf CCD.Süd, Pavillon Ost Gastroskopiekurs Rhein-Ruhr des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) e.V. Datum: 24.-25.11.2004 Ort: Messegelände Düsseldorf, CCD.Süd, Raum 12 Leitung: Prof. Dr. J. Freise, Mülheim a.d.R., Prof. Dr. B. May, Bochum Kursgebühr: € 100,-Mitglieder des BDI e.V. zahlen eine ermäßigte Gebühr. Die ermäßigten Karten können nur an den Kongresskassen gekauft werden. MEDICA-Juristica Datum: 24.11.2004 10.00-13.00 Uhr Teil I 14.30-16.30 Uhr Teil II Ort: Messegelände Düsseldorf, CCD.Süd, Raum 10 Leitung: RA M. Broglie, Wiesbaden; RA H. Wartensleben, Stolberg Themen: Rechtsformen ärztlicher/zahnärztlicher Kooperationen / Wirtschaftlichkeitsprüfungen kassenärztlicher Tätigkeit Veranstalter/Auskunft/Programmanforderung: MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Medizinischen Diagnostik e.V. Postfach 70 01 49 70571 Stuttgart Tel.: 0711/720712-0, Fax: 0711/720712-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.medicacongress.de Anmeldung: Messe Düsseldorf GmbH – Kongressbüro MEDICA – Kongresse und Fortbildung Postfach 10 10 06 40001 Düsseldorf Fax: 0211/4560-8544 E-Mail: [email protected] Tel.: 0211/4560-984 (für Rückfragen) 3. Gastro Forum München Hauptthemen: Leberrundherd / GI-Blutung / State of the controversy: Dickdarmdiagnostik / State of the art: H.p./Reflux / LiveDemonstrationen aus Endoskopie und OP Datum: 10.12.2004, 09.00-18.00 Uhr Ort: Auditorium Maximum der Techn. Universität München Arcisstr. 21, 80333 München Kurse: Gastroentestinale Funktionsdiagnostik mit Live-Demonstrationen / Koloskopie für Fortgeschrittene / Sonographie: Kontrastmittel und Punktionen / Endosonographie in der Therapieentscheidung Datum: 11.12.2004 09.30-11.00 bzw. 13.00 Uhr Ort: Klinikum Großhadern Klinikum Innenstadt Städtisches Krankenhaus Neuperlach Klinikum rechts der Isar Information/Anmeldung: Medconnect GmbH Petra Schindler Brünnsteinstr. 10 81541 München Tel.: 089/41419250, Fax: 089/41419245 E-Mail: [email protected] Intensivkurs Endokrinologie & Diabetologie Datum: 27.-29.01.2005 Ort: Kulturzentrum der Stadt Herne Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne (unmittelbar gegenüber gelegen) Westfälisches Museum für Archäologie Themenschwerpunkte: Hypothalamus und Hypophyse / Diabetes mellitus und Stoffwechsel / Schilddrüse / Nebenniere / Gonaden / Knochenstoffwechsel; inkl. sechs Workshops Veranstalter: Gemeinsame Akademie für Fortbildung der Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) und Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Wissenschaftl. Leitung: Prof. Dr. K. Mann, Essen; Prof. Dr. H. Hauner, München Lokale Organisation: Priv.-Doz. Dr. F. Jockenhövel, Herne Teilnahmegebühr: 350 € für Mitglieder der DGE, DDG oder NW-GE&D (bis 01.11.2004, danach 400 €) 400 € für Nicht-Mitglieder (bis 01.11.2004, danach 450 €) Auskunft / Organisation / Anmeldung: MediaTec Herne und PD Dr. F. Jockenhövel Sekretariat: Frau M. Kneiske Wiescherstr. 24 44623 Herne Tel.: 02323 / 498 - 20 51, Fax: 02323 / 498 - 24 85 E-Mail: [email protected] Zertifizierung: Der Intensivkurs Endokrinologie & Diabetologie ist im Rahmen der „Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit 23 Punkten anrechenbar. Gastroenterologisches Seminar der Medizinischen Klinik C Klinikum Ludwigshafen Datum: 23.-25.02.2005 Ort: Ludwigshafen am Rhein Themen: Live-Demonstrationen – Video-Seminar – Vorträge Leitung: Prof. Dr. med. J. F. Riemann Anmerkung: Begrenzte Teilnehmerzahl – rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Information: Sekretariat Medizinische Klinik C, Frau Birgit Merck Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen am Rhein Tel.: 0621 / 503 - 41 00, Fax: 0621 / 503 - 41 14 E-Mail: [email protected] Zertifizierung: Nach den Fortbildungsrichtlinien zur freiwilligen Fortbildungszertifizierung in Rheinland-Pfalz wird diese Veranstaltung voraussichtlich mit 15 Punkten sowie 5 AIO-Weiterbildungs-Kreditpunkten bewertet. Kongresse und Fortbildung DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2005 Datum: Ort: 31.01.-10.02.2005 Kliniken St. Antonius, Zentrum für Innere Medizin Carnaper Str. 48, 42283 Wuppertal Tel.: 0202/299-2502, Fax: 0202/299-2518 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. J. Köbberling, Dr. C. Hader Organisation: Dipl.-Ing. Stefan Pasche Datum: Ort: 14.02.-18.02.2005 und 28.02.-04.03.2005 Medizinische Klinik und Poliklinik D der Universität Münster Albert-Schweitzer-Str. 33, 48129 Münster Tel.: 0251/83-47537/38, Fax: 0251/83-49547 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. R. M. Schäfer, PD Dr. M. Gaubitz, Frau Prof. Dr. B. Brisse, Prof. Dr. T. Büchner Organisation: Prof. Dr. R. M. Schäfer, Fr. H. Sundermann Datum: 21.02.-25.02.2005 – Teil I 26.09.-30.09.2005 – Teil II Ort: Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253 Leitung: Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan, Prof. Dr. H. J. Schmoll Organisation: Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner Datum: Ort: 21.02.-02.03.2005 I. Medizinische Klinik und Poliklinik, Johannes Gutenberg-Universität, Frau H. Herke Langenbeckstr. 1, 55101 Mainz Tel.: 06131/177395, Fax: 06131/175595 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. P. R. Galle, Prof. Dr. A. Lohse Organisation: Frau H. Herke Datum: Ort: 21.02.-25.02.2005 Medizinische Kinik, Klinikum Innenstadt der LMU Ziemssenstr. 1, 80336 München Tel.: 089/5160-2208, Fax: 089/5160-2148 Leitung: Prof. Dr. M. Reincke, Prof. Dr. D. Schlöndorff, Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. R. M. Schmid Organisation: PD Dr. A. Sellmayer, Fr. Bühnemann Datum: Ort: März 2005 (genauer Termin noch nicht bekannt) Klinikum der Bayr. JMU, Endokrinologie Josef-Schneider-Str. 2, 97080 Würzburg Tel.: 0931/201-36122, Fax: 0931/201-36283 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. G. Ertl, Prof. Dr. Wilms Organisation: Prof. Dr. B. Allolio, Prof. Dr. M. Scheurlen, Prof. Dr. M. Schmidt Datum: Ort: 11.07.-16.07.2005 Innere Medizin I, Universitätsklinik Heidelberg Bergheimer Str. 58, 69115 Heidelberg Tel.: 06221/56-8601, -8602 Fax: 06221/56-5226 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. P. Nawroth Organisation: PD Dr. Dr. Chr. Kasperk, Frau B. Ungemach Datum: Ort: 19.09.-23.09.2005 Helios Klinikum Erfurt GmbH, Zentrum für Innere Medizin, 2. Medizinische Klinik Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt Tel.: 0361/781-2470, Fax: 0361/781-2472 Leitung: Prof. Dr. U. Schmidt, PD Dr. G. Laier-Groeneveld, Fr. Prof. Dr. I. Aßmann Organisation: Prof. Dr. U. Schmidt Seite 31 – BDI aktuell 11/2004 Datum: Ort : 19.09.-28.09.2005 Asklepios Klinik Bad Oldesloe Abt. Innere Medizin Schützenstr. 55, 23843 Bad Oldesloe Akademie f. med. Fort- und Weiterbildung Ärztekammer Schleswig-Holstein 23795 Bad Segeberg Tel.: 04531/68-1090, 04551/803195 Fax: 04531/68-1099, 04551/803194 Leitung: Prof. Dr. G. Hintze, Prof. Dr. U. R. Fölsch, Prof. Dr. J. Steinhoff Organisation: Prof. Dr. G. Hintze Datum: Ort : 26.09.-30.09.2005 Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik der TUM Ismaninger Str. 22, 81675 München Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. R. M. Schmid, Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. D. Schlöndorff, Prof. Dr. M. Reincke Organisation: PD Dr. Weidenbach, Dr. K. Stock, Sekr. Fr. S. Zaun Anmeldung: Die.+Do. 09.00-14.00 h Datum: Ort : 10.10.-14.10.2005 Medizinische Klinik III der Universität Abt. Rheumatologie Postfach 35 60, 91023 Erlangen Tel.: 09131/853-2075, Fax: 09131/853-6448 Leitung und Organisation : Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein Datum: Ort : noch nicht bekannt Med. Klinik u. Poliklinik II, Univ. Klinik Bonn Sigmund-Freud-Str. 25, 53105 Bonn Tel.: 0228/287-6670, Fax: 0228/287-4983 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. B. Lüderitz, Prof. Dr. T. Sauerbruch, Prof. Dr. H. Vetter, Prof. Dr. E. Erdmann Organisation: Prof. Dr. G. Bauriedel, Dr. P. Walger, Prof. Dr. R. H. G. Schwinger, Sekretariat: Fr. Seeher Datum: Ort : noch nicht bekannt Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt Medizinische Klinik III Friedrichstr. 41, 01067 Dresden Tel.: 0351/480-1130, Fax: 0351/480-1119 Leitung: Prof. Dr. H. Porst Organisation: Prof. Dr. H. Nüßlein Datum: Ort : noch nicht bekannt Medizinische Klinik II, Klinik für Allgemein- und Viszeral-Chirurgie, Klinikum Fulda Pacelliallee 4-6, 36043 Fulda Tel.: 0661/84-5420, Fax: 0661/84-5422 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. D. Jaspersen, PD Dr. A. Hellinger Organisation: Prof. Dr. D. Jaspers Datum: Ort : noch nicht bekannt Med. Hochschule Hannover, Zentrum Innere Medizin, Abt. Rheumatologie/Immunologie Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover Tel.: 0511/532-2319, Fax: 0511/532-5841 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. H. Zeidler, Prof. Dr. R. E. Schmidt Organisation: PD Dr. L. Köhler, Dr. S. Schnarr, PD Dr. T. Witte Datum: Ort : noch nicht bekannt Innere Medizin I, Klinikum der Friedrich Schiller-Universität Erlanger Allee 101, 07747 Jena Tel.: 03641/39182, 614143 Fax: 03641/39363 E-Mail: [email protected] [email protected] Leitung: Prof. Dr. H. R. Figulla, Prof. Dr. K. Höffken, Prof. Dr. G. Stein, Prof. Dr. H. Bosseckert Organisation: OA Dr. M. Hocke, Fr. G. Daut und Landesärztekammer Thüringen, Akad. f. ärztl. Fort- und Weiterbildung Kongresse und Fortbildung BDI aktuell 11/2004 – Seite 32 39. Tagung Hessischer Internisten vom. 05. bis 07. November 2004 in Fulda Pneumologie im klinischen Alltag Onkologie – Fortschritte in der Therapie solider Tumoren Grenzgebiete von Psychiatrie und Innerer Medizin Vorsitz: Prof. Dr. A. Neubauer, Marburg Prof. Dr. med. H.-G. Höffkes, Fulda Vorsitz: Prof. Dr. C. Vogelmeier, Marburg Prof. Dr. W. Fassbinder, Fulda Vorsitz: Prof. Dr. Dr. h.c. H.-G. Lasch, Gießen Prof. Dr. B. Gallofer, Gießen Neue tumorbiologisch begründete Therapie-Strategien Prof. Dr. Elke Jäger, Frankfurt (Main) Chronischer Husten – Was ist zu tun? Dr. P. Kardos, Frankfurt (Main) Hirnorganisches Psychosyndrom Prof. Dr. G. Ladurner, Salzburg Stellenwert von PET in der Onkologie PD Dr. A. Hertel, Fulda Management der akuten COPD-Exazerbation Prof. Dr. G. Goeckenjahn, Immenhausen Chemotherapie bei soliden Tumoren – Aktive Behandlung und Nachsorge COPD als Systemerkrankung?! PD Dr. J. Bargon, Frankfurt (Main) Therapiemöglichkeiten bei Demenz Prof. Dr. L. Fröhlich, Mannheim Aktuelles zur Therapie der Pneumonien Prof. Dr. H. Morr, Waldhof-Elgershausen Depressive Syndrome und Somatisierungsstörungen Prof. Dr. B. Gallofer, Gießen Nicht-invasive Beatmung – Indikationen und Ergebnisse Prof. Dr. H. Becker, Marburg Suchtberatung bei Alkoholkrankheit Prof. Dr. T. Wetterling, Berlin Kardiale Folgen von schlafbezogenen Atmungsstörungen Dr. A. Jerrentrupp, Marburg Öffentlicher Festvortrag bei nicht-kleinzelligem Bronchial-Carcinom Prof. Dr. A. Neubauer, Marburg bei colorektalen Tumoren Prof. Dr. H.-G. Höffkes, Fulda bei Mamma-Carcinom Prof. Dr. H. Tesch, Frankfurt (Main) Seminare Update Gastroenterologie 2004 Update Kardiologie 2004 Praktische Onkologie Rationale Phytotherapie Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ II Lungenfunktionsseminar Well-Aging: Was ist gesichert ? Was ist seriös ? Thrombose-Prophylaxe in der Inneren Medizin Herzschrittmacher-Seminar EBM 2000 Plus Bitte fordern Sie das endgültige Programmheft der 39. Tagung Hessischer Internisten mit Anmeldekarten für Seminare und Hotelreservierung mit dem unten stehenden Bestell-Coupon an. Differentialdiagnose dementieller Syndrome Prof. Dr. H. Förstel, München Gute Regie ist besser als Treue – Gottfried Benn und die Frauen Florian Illies, Berlin Organisation und Information Berufsverband Deutscher Internisten e.V. – Landesgruppe Hessen e.V. – Prof. Dr. med. W. Fassbinder Direktor der Medizinischen Klinik III Klinikum Fulda, Postfach 23 64, 36013 Fulda KONGRESSBÜRO – Frau Eva Mihm Schumannstraße 34 – 36043 Fulda Tel. (06 61) 84 54 51 – Fax (06 61) 84 54 52 Bestell-Coupon für das Programm der 39. Tagung Hessischer Internisten Ich bitte um die Zusendung eines Programms. Berufsverband Deutscher Internisten e.V. - Landesgruppe Hessen e.V. Prof. Dr. med. W. Fassbinder Schumannstraße 34 ______________________________________ Stempel und Unterschrift 36043 Fulda Bitte ausschneiden und im Fensterumschlag einsenden. Kongresse und Fortbildung Seite 33 – BDI aktuell 11/2004 Pörtschach am Wörthersee 2004 Der 53. internationale interdisziplinäre Seminarkongress des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. in Pörtschach am Wörthersee, der vom 29. August bis einschließlich 03. September 2004 dauerte, war gut besucht. Dies lag wohl auch an der Fortbildungspflicht, die für alle Ärzte seit 01. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist. Für die österreichischen Ärztinnen und Ärzte, viele davon besuchen den Pörtschach-Kongress regelmäßig, gilt dies bereits seit mehreren Jahren und sämtliche Kongresse des Berufsverbandes Deutscher Internisten werden zum „Modul Innere“ je nach absolvierter Stundenzahl gerechnet. Deshalb ist es dem BDI ein großes Anliegen, dass österreichische Referenten Vorträge halten, wie in diesem Jahr Dr. Michael Ausserwinkler, Klagenfurt, und Dr. Alois Kreuzer, Wien. Zum berufspolitischen Abend war der Präsident der Kärtner Ärztekammer Dr. Otmar Haas eingeladen und diskutierte zusammen mit BDI-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Peter Knuth über die Perspektiven, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Internisten beider Länder. Wie im vergangenen Jahr war es gelungen, einen prominenten Festredner zu engagieren. Universitätsprofessor Magister Dr. Johannes Grabmayer, Abteilung Mittelalterliche Geschichte an der Universität Klagenfurt, der weit über die Grenzen Österreichs bekannt ist, hielt einen zweistündigen Vortrag: „Über Liebe und Sexualität im Mittelalter“. Um das Thema dem Publikum nahe zu bringen, wollte er „in die Haut der Menschen schlüpfen, die vor uns gelebt haben“. Und dies gelang Prof. Grabmayer hervorragend. Zwei konträre Welten bestimmten das Mittelalter beim Thema Sexualität und Liebe. Einerseits der Minnedienst, wie ihn der Minnesänger Ulrich von Liechtenstein beschrieb, der sich seiner „Domina“ ohne Wenn und Aber unterwarf und die größten Qualen auf sich nahm, er ließ z.B. ohne Betäubung seine Hasenscharte operieren, er schmachtete, dichtete und war seiner angebeteten Frau stets zu Diensten, bis er am Ziel seiner Sehnsucht und Leiden angelangt war. Andererseits gab es das Mittelalter mit seiner christlichen Moraltheorie, die jede Sexualität einschränkte und genaue Vorschriften vorsah. Die katholische Kirche sagte dem Volk, was im Schlafzimmer, das übrigens bei den niedrigen Ständen oft mit der gesamten Familie belegt war, passieren durfte und was nicht. Geschlechtsverkehr war lediglich zur Fortpflanzung erlaubt. Dabei entwickelten die Prediger eine durchaus lebhafte Phantasie über die Frage „Welche Stellung ist erlaubt, welche nicht“. Genauso wie die Frau damals sich im täglichen Leben den Anordnungen und Anweisungen des Mannes unterzuordnen hatte, genauso hatte sie sich seinem Triebleben zu unterwerfen, was er auch per Gesetz erzwingen konnte. Ehebruch konnte tödlich enden, wenn eine verheiratete Frau erwischt wurde. Dem Ehebrecher passierte nichts, da kein Mann unbewaffnet erschlagen werden durfte und normalerweise gingen die Männer auch damals ohne Schwert und Waffe zu Bett. Auch die Strafen und das Strafmaß für Zuwiderhandlungen in Sachen „Liebe und Ehe“ waren für heutige Begriffe abstrus und gemäß des Zeitverständnisses höchst unterschiedlich für Männer und Frauen. Ein Zwischenbereich zwischen Erlaubtem und Verbotenem, wie Prof. Grabmayer erläuterte, waren die Badehäuser, in denen es recht bunt herging. Männer und Frauen badeten zusammen, Standesunterschiede gab es dabei keine. Badehäuser waren ein Tabubereich zwischen unerlaubtem Sex, Hygienebedürfnis und Amüsement. Bader und ihr Gesinde gehörten zu den unehrlichen Berufen. Wie Ehen geschmiedet wurden – oberstes Gebot war die Besitzwahrung und Vermehrung, egal um welchen Stand es sich handelte – was mit Witwen passierte und wie Mehrfachehen vonstatten gingen, waren weitere Themen des Abends. Dem Referenten Prof. Dr. J. Grabmayer war es gelungen, anhand seines Vortrages und des Bildmaterials seine Zuhörerschaft zu fesseln und einen gelungen Bogen über mehrere Jahrhunderte zu spannen. ma Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V. Termine der Interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Bayerische Landesärztekammer / Bayerische Akademie für Ärztliche Fortbildung Ort: Beginn: Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München jeweils Donnerstag, 19.30 Uhr 21.10.2004 Onkologie – Hämatologie aktuell 2004/2 – Focus: chron. myelogische Leukämie, gastrointestinale Stromatumoren (GIST), colorektales Karzinom – Referenten: Licht, Duyster, Heinemann Kardiologie aktuell 2004/1 – Focus: Herzrhythmusstörungen, konservative und interventionelle Strategien, Stellenwert neue kardiovaskuläre Bildgebung – Referenten: Schmitt, Hoffmann, Achenbach Kardiologie aktuell 2004/2 – Focus: KHK, Besonderheiten bei Diabetes, kardiovaskuläre Rehabilitation – Referenten: Dirschinger, Standl, Klein Kardiologie aktuell 2004/3 – Focus: Hypertonie, Herzinsuffizienz, Problem eingeschränkte Nierenfunktion – Referenten: v. Scheidt, Holzgreve, Mann Kopfschmerz und Migräne aktuell 2005 – Focus: Neue molekularbiologische Erkenntnisse, Neuentwicklungen in der Therapie, differenzierte Behandlung – Referenten: Zieglgänsberger, Pfaffenrath, Gessler Diabetes aktuell 2005 – Focus: Risikotratifizierung, differenzierte Therapie, neue Entwicklungen der oralen Therapie – Referenten: Schumm-Draeger, Eversmann, Standl 04.11.2004 25.11.2004 09.12.2004 27.1.2005 17.02.2005 Anerkennung: 3 CME-Punkte / Bayerische Landesärztekammer Leitung, Auskunft und Anmeldung: Dr. Wolf von Römer, 1. Vorsitzender der Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V. Schleißheimer Str. 440, 80935 München, Tel.: 089 / 8 54 52 55, Fax: 089 / 3 13 88 68, E-Mail: [email protected] Kostenpflichtige Intensiv-Veranstaltungen – 90 € für VBI- und BDI-Mitglieder, 140 € für Nicht-Mitglieder Ort: Zeit: Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München jeweils Samstag, 09.00 bis 16.00 Uhr 06.11.2004 Rheumatologie intensiv 2004 – Focus: Frühdiagnostik, aktuelle Therapie der RA, der Psoriasis-Arthritis und der Spondylarthritiden, Kollagenosen, Vaskulitiden, Besonderheiten bei Schwangerschaft und Niereninsuffizienz – Referenten: B. Manger, Herzer, Rau, Edelmann, Schattenkirchner, Krüger, Menninger, K. Manger, Nüsslein Pape, Gerbes, Beuers, Gülberg, Helmberger, Jauch, Göke, Schmid, Born Angiologie intensiv 2005 – Focus: Neue Aspekte bei PAVK, Venen- und Lymphgefäß-Erkrankungen – Referenten: Tepohl, Parhofer, Küffer, Hoffmann, Stiegler, Ludwig, Marshall, Spannagl, Theiss Gastroenterologie intensiv 2005 – Focus: Leber – Galle – Pankreas – Referenten: Schulte-Frohlinde, Pape, Gerbes, Beuers, Gülberg, Helmberger, Jauch, Göke, Schmid, Born 29.01.2005 23.04.2005 Anerkennung: 8 CME-Punkte / Bayerische Landesärztekammer – Teilnahme nur nach Voranmeldung Auskunft/Anmeldung: MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG, Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg, Tel.: 0911/3931610, Fax: 0911/3931655, E-Mail: [email protected], Internet: www.mcn-nuernberg.de Einzelheiten sowie weitere Veranstaltungen finden Sie per Link auf unserer Homepage www.bdi.de, >>Fortbildung, >>Kurse und Kongresse „Bayerische Internisten“ bzw. direkt unter www.bayer-internisten.de/fortbildung.htm. Kongresse und Fortbildung BDI aktuell 11/2004 – Seite 34 BDI-Kurse 2004/2005 auf einen Blick! Archiv: Kur- u. Verkehrsverein e.V. Bad Reichenhall Archiv: Kurbetriebe Wiesbaden Archiv: Verkehrsverein Nürnberg e.V. Foto: Gabriele Matzkies, M.A. Foto: Christina Schäfer Fortbildungspunkte: Datum: EchokardiographieAufbaukurs (nach KBV-Richtlinien) 36 13.-16.11.04 Wiesbaden, Dr. HorstSchmidt-Kliniken AUSGEBUCHT! Dr. med. F.-J. Beck / Wiesbaden Bronchoskopiekurs 25 25.-27.11.04 Nürnberg, Klinikum Nord AUSGEBUCHT! Dr. med. M. Wagner / Nürnberg Kurse: KURS B Zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie Teil I Ort: Preis € Mitgl./Nichtmitgl.: Kursleitung: Dr. Dr. med. B. Uehleke / Berlin Dr. med. Xiaoya Li / Augsburg 20 26.11.-02.12.04 Teneriffa, Puerto de la Cruz 320,00 / 460,00 (Preis inkl. Kongressteilnahme vom 26.11.-03.12.04!) 10 11.12.04 Wiesbaden, Dr. HorstSchmidt-Kliniken 130,00 / 180,00 Dr. med. F.-J. Beck / Wiesbaden 04.-06.02.05 Bad Reichenhall, Hotel Steigenberger Axelmannstein 210,00 / 250,00 Prof. Dr. med. H. Mehnert / München 430,00 / 510,00 Prof. Dr. med. R. Büchsel / Berlin Intensivkurs Diabetologie Voraussichtlich 13 Refresherkurs Facharztprüfung Voraussichtlich 20 14.-19.03.05 Berlin, DRK-Kliniken Westend --------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgenden Kursen an: ____________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________ Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (bitte Bescheinigung beilegen!). Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne. Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________ Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________ Ich bin: Mitglied des BDI Nichtmitglied / Datum:___________ Unterschrift: ________________________ Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected] Kongresse und Fortbildung Seite 35 – BDI aktuell 11/2004 Teneriffa / Puerto de la Cruz 27. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung: Donnerstag, 25. November bis Samstag, 04. Dezember 2004 Dieser Kongress wird von der Landesärztekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert! Kurse werden zusätzlich zertifiziert! Wissenschaftliche Programmgestaltung / Leitung: Prof. Dr. med. W. Arnold, Bremen Kongressort: Hotel Riu Garoé, Doctor Celestino Pádròn 3, E-38400 Puerto de la Cruz Schwerpunktthema des Kongresses: „Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Klinische Pharmakologie“ Zentrale Kongressthemen: Kardiologie, Stoffwechsel und Kardiologie, Rheumatologie, Infektiologie, Pharmakologie, Nuklearmedizin, Schmerztherapie, Gynäkologie, Endokrinologie, Onkologie, EKG-Refresher, Diabetologie, Pathologie, Dermatologie, Ernährung, Allergologie, Pneumologie, Angiologie, Hepatologie, Orthopädie, Gastroenterologie, Berufspolitik, Arzt und Recht, Diskussionsabend: Phytotherapie kontra Schulmedizin. Auch bei diesem Kongress dabei! Sichern Sie sich 8 zusätzliche Fortbildungspunkte! „(Neuro-) Psychiatrisches Kolloquium für die Praxis“ (Dr. med. L. Blaha, Deggendorf) Ausgewählte Erkrankungen aus dem Grenzgebiet Neurologie und Psychiatrie: Syndrom Kopfschmerz, (Migräne, Spannungskopfschmerz, Kopfschmerzmittel-Kopfschmerz, Abhängigkeit) Parkinson-Syndrom, Gille de la Tourette Syndrom Dementielle Syndrome: Epidemiologie, Ätiopathogenese, Klassifikation, diagnostische und differentialdiagnostische Möglichkeiten (einschließlich Psychopathometrie und Psychopathognostik), Darstellung der medikamentösen und nicht-medikamentösen Therapieoptionen anhand der Alzheimer und vaskulären Demenz, Kostensituation Psychiatrische Notfälle in der Praxis: Erregungszustände, Horrortrip, Delir, Dämmerzustände, Zustände der Reglosigkeit, Suizidalität – Suizid, mit Darstellung von klinischen Erscheinungsweisen, differentialdiagnostischer Zuordnung und Interventionsmöglichkeiten Psychopharmakologie: Übersicht mit Versuch der „Klasterbildung“ von Wirkungen und Nebenwirkungen zur Vereinfachung der Anwendung im praktischen Einsatz, Behandlungsbeispiele für Antidepressiva, Neuroleptika und Tranquillantien in Mono- und Kombinationstherapie Nicht zu vergessen! Sichern Sie sich 20 zusätzliche Fortbildungspunkte! Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Kurs B Während des 27. Internationalen interdisziplinären Seminarkongress für ärztliche Fortbildung in Teneriffa, Puerto de la Cruz: Freitag, 26. November bis Donnerstag, 02. Dezember 2004 Kursort: Hotel Riu Garoé, Doctor Celestino González Pádròn 3, Puerto de la Cruz Kursleitung: Dr. Dr. med. B. Uehleke, Berlin und Dr. med. Xiaoya Li, Augsburg Zentrale Kursthemen: Ernährungstherapie (Fasten, Vollwertkost und ihre krankheitsbezogenen Varianten, Sonderdiäten) Phytotherapie Ordnungstherapie (Entspannungsverfahren, Stress und Burnout) Ordnungsverfahren (Gesundheitsbildung- und Beratung, Chronobiologie, Krankenführung und ärztliches Gespräch) Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen (Therapiepläne, Akupunktur mit praktischen Übungen, Elektrotherapie, Neuraltherapie) An(Änderungen vorbehalten!) dere Therapieprinzipien (Geschichte der Naturheilverfahren, Colloquien) u.a. Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected] Kongresse und Fortbildung BDI aktuell 11/2004 – Seite 36 Teneriffa / Puerto de la Cruz 27. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung: Donnerstag, 25. November bis Samstag, 04. Dezember 2004 Dieser Kongress wird von der Landesärztekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert! Kurse werden zusätzlich zertifiziert! „Hier können Sie sich anmelden!“ Kurse: Fortbildungspunkte Datum Uhrzeit Mitgl./ Nichtmitgl. Euro Kursleiter Dr. med. Cornelia Jaursch-Hancke/ Wiesbaden Diabetologie 15 29.11.-01.12.04 10.00-13.00 110,00 / 160,00 Ernährungsmedizin in der Hausarztpraxis 10 29.11.-30.11.04 16.00-19.00 kostenlos/ kostenlos (Neuro-) Psychiatrisches Kolloquium für die Praxis 8 01.12.-03.12.04 16.00-18.00 80,00 / 110,00 Internistische Notfälle 5 02.12.-03.12.04 10.00-12.00 50,00 / 80,00 Echokardiographie 10 26.11.04 27.11.04 16.00-19.00 10.00-13.00 80,00 / 110,00 Dr. med. A. Fischbach/Wiesbaden Lungen- u. Pleura-Sonographie 10 29.11.-30.11.04 10.00-13.00 80,00 / 110,00 Prof. Dr. med. G. Mathis/Hohenems Sonographie-Abdomen 15 29.11.-01.12.04 16.00-19.00 110,00 / 160,00 Farbduplexsonographie 10 01.12.-02.12.04 10.00-13.00 80,00 / 110,00 Reisemedizin 5 02.12.04 03.12.04 16.00-18.00 10.00-12.00 50,00 / 80,00 Prof. Dr. med. G. Hess/Mannheim Orthopädie (HWS-Rücken-Füße) 5 29.11.-30.11.04 16.00-18.00 50,00 / 80,00 Prof. Dr. med. E. Schmitt/Wiesbaden Workshop: EBM / GOÄ / IGeL - 30.11.-02.12.04 10.00-12.00 kostenlos / kostenlos Dermatologie 5 01.12.-02.12.04 16.00-18.00 50,00 / 80,00 Zusatzbezeichnung + Naturheilverfahren Kurs B 20 26.11.-02.12.04 10.00-13.15 16.00-19.15 270,00 / 380,00 Akupunktur u. Chinesische Medizin (mit praktischen Übungen) Workshop - Naturheilverfahren 20 26.-30.11.2004 150,00 / 200,00 Dr. Dr. med. B. Uehleke/Berlin Dr. med. Xiaoya Li/Augsburg Dr. med. Xiaoya Li/Augsburg 20 26.11.-02.12.04 150,00 / 200,00 Dr. Dr. med. B. Uehleke/Berlin Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse/Einzelanmeldung möglich!) + (geeignet auch für Praxispersonal) (Fälle in der tägl. Praxis) (Ernährungs- und Elektrotherapie etc.) Tageskarte Datum: Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennzeichneten Kursen/Paketen) Kongresskarte Med. Assistenzpersonal Dr. med. H. Walle/Kirkel Dr. med. L. Blaha/Straubing Dr. med. Petra Heizmann/Berlin 270,00 / 380,00 PD Dr. med. W.-D. Strohm/Heilbronn PD Dr. med. C. Jakobeit/Radevormwald W. Grebe/Frankenberg Prof. Dr. med. S. Wassilew/Krefeld 40,00 / 60,00 50,00 / 80,00 100,00 / 150,00 70,00 / 70,00 (Änderungen vorbehalten!) Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort) Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (bitte Bescheinigung beilegen!). Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. die ich mit meiner Unterschrift anerkenne. Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________ Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________ Ich bin: Mitglied des BDI Nichtmitglied / Datum:___________ Unterschrift: ________________________ Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected] Kongresse und Fortbildung Seite 37 – BDI aktuell 11/2004 Intensivkurs Diabetologie Bad Reichenhall Freitag, 04. bis Sonntag, 06. Februar 2005 Kursort: Hotel Steigenberger Axelmannstein, Salzburger Str. 2-6, 83435 Bad Reichenhall Kursleitung: Prof. Dr. med. H. Mehnert, München Dieser Kurs wird von der Bayerischen Landesärztekammer mit voraussichtlich 13 Fortbildungspunkten zertifiziert! Programm: Freitag, 04.02.05 13.00 – 13.15 Uhr 13.15 – 14.45 Uhr Begrüßung Epidemiologie und Prognose des Diabetes im 21. Jahrhundert Diabetesprävention (diätische und medikamentöse Maßnahmen) Pause Diagnose, Selbstkontrolle, Glukosesensoren Ernährungs- und Bewegungstherapie des manifesten Diabetes Prof. Dr. med.H. Mehnert Prof. Dr. med. E. Standl PD Dr. med. M. Hummel Prof. Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger 11.30 – 12.00 Uhr 12.00 – 13.15 Uhr 13.15 – 14.15 Uhr 14.15 – 15.30 Uhr 15.30 – 16.15 Uhr 16.15 – 16.45 Uhr 16.45 – 17.30 Uhr 17.30 – 18.15 Uhr Pathogenese /Therapie des Typ-1-Diabetes Typ-2-Diabetes: Pathogenese und frühzeitige Insulintherapie Pause Typ-2-Diabetes: Therapie m. oralen Antidiabetika Mittagspause Vaskuläre Folgeschäden Spezielle Diabetesformen Pause Diabetes und Herz Diabetische Retinopathie Sonntag, 06.02.05 09.00 – 10.15 Uhr 10.15 – 11.30 Uhr 11.30 – 12.00 Uhr 12.00 – 12.30 Uhr 12.30 – 13.00 Uhr Diabetische Neuropathie Diabetisches Fuss-Syndrom Pause Generaldiskussion mit dem Auditorium Zusammenfassung des Syposiums Prof. Dr. med. M. Haslbeck Dr. med. F.-X. Hierl 14.45 – 15.30 Uhr 15.30 – 16.00 Uhr 16.00 – 17.00 Uhr 17.00 – 18.15 Uhr Samstag, 05.02.05 09.00 – 10.15 Uhr 10.15 – 11.30 Uhr Prof. Dr. med. H. Hauner Prof. Dr. med. K.D. Palitzsch Prof. Dr. med. H. Hauner Prof. Dr. med. H. Mehnert Prof. Dr. med. H. Mehnert Prof. Dr. med. O. Schnell PD Dr. med. O. Schnell PD Dr. med. M. Ulbig Prof. Dr. med. H. Mehnert - Änderungen vorbehalten - --------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anmeldung: Intensivkurs Diabetologie BDI-Mitgl.: € 210,00 / Nichtmitgl.: € 250,00 Bad Reichenhall (04.-06.02.2005) Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________ Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________ Ich bin: Mitglied des BDI Nichtmitglied Datum: ___________ Unterschrift: ________________________ Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne. Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected] Kongresse und Fortbildung BDI aktuell 11/2004 – Seite 38 %DG5HLFKHQKDOO ,QWHUQDWLRQDOHULQWHUGLV]LSOLQlUHU6HPLQDUNRQJUHVVIUlU]WOLFKH)RUWELOGXQJ 6RQQWDJELV)UHLWDJ)HEUXDU 'HU.RQJUHVVZLUGYRQGHU/DQGHVlU]WHNDPPHU %D\HUQPLW)RUWELOGXQJVSXQNWHQ]HUWLIL]LHUW .XUVHHUKDOWHQ]XVlW]OLFKH)RUWELOGXQJVSXQNWH .RQJUHVVRUW +RWHO6WHLJHQEHUJHU$[HOPDQQVWHLQ 6DO]EXUJHU6WU%DG5HLFKHQKDOO 6FKZHUSXQNWWKHPHQ Ä.DUGLRORJLH 3QHXPRORJLH³ :LVVHQVFKDIWOLFKH 3URJUDPPJHVWDOWXQJ/HLWXQJ 3URI'UPHG:0RVKDJH7UDXQVWHLQ /LHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ GHU LQWHUQDWLRQDOH LQWHUGLV]LSOLQlUH 6HPLQDUNRQJUHVV LQ %DG 5HLFKHQKDOO ILQGHWWUDGLWLRQHOOLQGHU)DVFKLQJVZRFKHVWDWW'LH.RQJUHVVOHLWXQJKDW GHVKDOEZLHGHUDOOH$QVWUHQJXQJHQXQWHUQRPPHQGLHVHHWDEOLHUWHYRQGHQ 7HLOQHKPHUQVWHWVVHKUSRVLWLYEHZHUWHWH)RUWELOGXQJVYHUDQVWDOWXQJDWWUDNWLY ]X JHVWDOWHQ 7KHPHQVFKZHUSXQNWH LQ %DG 5HLFKHQKDOO ZHUGHQ SDVVHQG ]XUgUWOLFKNHLWDXFKLQ=XNXQIWÄ(UNUDQNXQJHQGHV+HU]HQVXQGGHU$WHPRU JDQH³EOHLEHQ:LUKDEHQXQVHQWVSUHFKHQG,KUHQ:QVFKHQVHKUEHPKW GLH5HIHUDWHPLW.ROOHJHQDXV)KUXQJVSRVLWLRQHQ]XEHVHW]HQ (LQHQJURHQ:HUWOHJHQZLUDXFKNQIWLJGDUDXIGDVVGLH'LVNXVVLRQPLW GHP$XGLWRULXPDXVJHEDXWZLUGXPGHQLQWHUDNWLYHQ&KDUDNWHU]XYHUEHV VHUQ0LWGHPYHUIJEDUHQ7('6\VWHPLVWGLHVP|JOLFK'LHVJLOWLQVEHVRQ GHUH IU GLH 5HIUHVKHUNXUVH (.* GLH 2EHUEDXFKVRQRJUDSKLH XQG GLH .RQWUDVWVRQRJUDSKLH:LUZUGHQXQVVHKUIUHXHQZHQQGLHVHVDWWUDNWLYH )RUWELOGXQJVSURJUDPP,KU,QWHUHVVHILQGHWXQGZLU6LHLQ%DG5HLFKHQKDOO VHKU]DKOUHLFKEHJUHQN|QQHQ 3URI'UPHG'UPHGKDELO:0RVKDJH7UDXQVWHLQ =HQWUDOH.RQJUHVVWKHPHQŹ$QJLRORJLHŹ.DUGLRORJLHŹ5HIUHVKHU6RQRJUDSKLH.RQWUDVWVRQR(.*Ź*DVWURHQWHURORJLHŹ:LUWVFKDIWOLFKHV9HURUGQHQ Ź5KHXPDWRORJLHŹ,PPXQRORJLHŹ&KLUXUJLHŹ.DUGLRORJLH+RFKGUXFNŹ.DUGLRSXOPRQDOH3UREOHPHXQG1RWIlOOHŹ3V\FKLDWULHŹ2VWHRSRURVHŹ3KDUPD NRORJLHŹ3QHXPRORJLHŹ6FKLOGGUVHQNUDQNKHLWHQŹ6FKPHU]WKHUDSLH&KHPRWKHUDSLH3DOOLDWLYPHGL]LQ $QPHOGXQJ )RUWELOGXQJV'DWXP8KU]HLW0LWJO1LFKWPLWJO.XUVOHLWXQJ SXQNWH (XUR (FKRNDUGLRJUDSKLHYRUDXVVLFKWOLFK $EW.DUGLRORJLH *UXQGNXUV ..+7UDXQVWHLQ JHP.%95LFKWOLQLHQ ,QWHUGLV]LSO'RSSOHUYRUDXVVLFKWOLFK 'UHV.DUDVFK 'XSOH[6RQRJUDSKLH .|OQ *UXQGNXUV JHP.%95LFKWOLQLHQ 6FKODIEH]$WPXQJV VW|UXQJHQ6FKODI PHGL]LQ:HUPXVVLQV 6FKODIODERU" 7KHUDSLHP|JOLFK NHLWHQEHLVFKZHUHU &23' EHDQWUDJW 'UPHG%LUJLW .UDXVH0LFKHO %DG5HLFKHQKDOO EHDQWUDJW 'UPHG%LUJLW .UDXVH0LFKHO %DG5HLFKHQKDOO 7DJHVNDUWH'DWXPBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB (UPlLJWH.RQJUHVVNDUWH JLOWQXULQ9HUELQGXQJPLWJHNHQQ]HLFKQHWHQ.XUVHQ3DNHWHQ .RQJUHVVNDUWH 0HG$VVLVWHQ]SHUVRQDO 5HVHUYLHUXQJHLQHV$EVWUDFWEDQGHV]XP.RQJUHVVLQNO&'%H]DKOXQJHUIROJWYRU2UW bU]WHLP3UDNWLNXP$,37XUQXVlU]WHELV]XP$XVELOGXQJVMDKUbU]WLQQHQXbU]WHLP(U]LHKXQJVXUODXEbU]WHLP5XKHVWDQGXQG DUEHLWVORVH0HGL]LQHUHUKDOWHQEHL%HOHJXQJGHU6HPLQDUNRQJUHVVHXQG.XUVHDXIGHQ5HFKQXQJVEHWUDJELWWH%HVFKHLQLJXQJ EHLOHJHQ (VJHOWHQGLH7HLOQDKPHEHGLQJHQGHV%',H9GLHLFKPLWPHLQHU8QWHUVFKULIWDQHUNHQQH $NDG7LWHO 9RUXQG=XQDKPH $QVFKULIWSULYDW7HO)D[ ,FKELQ0LWJOLHGGHV%',1LFKWPLWJOLHG'DWXP8QWHUVFKULIW :HLWHUH,QIRUPDWLRQHQVFKULIWOLFKH$QPHOGXQJ%HUXIVYHUEDQG'HXWVFKHU,QWHUQLVWHQH9.RQJUHVVDEWHLOXQJ 6FK|QH$XVVLFKW:LHVEDGHQ7HO)D[ZZZEGLGH(PDLOLQIREGLGH BDI aktuell Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI) 1. Allgemeines Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an. 2. Angebot und Vertragsschluss Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung. 3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig. 4. Rücktritt 4.1. Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. 4.2. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 erhoben. 4.3. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 zu zahlen. 4.4. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen. 5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter 5.1. Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 5.2. Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. 6. Kongresse 6.1. Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge. 6.2. Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte im Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag. 6.3. Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar. Der Veranstalter Gesetzliche Fortbildungspflicht seit 1. Juli 2004 in Kraft. Alle erworbenen „Punkte“ gelten bereits ab dem 01.01.2004. Auch Klinikärzte sind zur Fortbildung nach § 137 des SGB V verpflichtet. Dies ist Teil der verpflichtenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser. Der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. möchte Sie darauf hinweisen, dass die gesetzliche Fortbildungspflicht für Vertragsärzte durch Aufnahme des § 95d in das SGB V geregelt ist. Diese trat zum 01.07.2004 Meine Anschrift: Herr Frau Akad. Titel:______________ Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________ Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________ mit Tel./Fax-Nr. Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________ (*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.) Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen: Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil 1, Wiebaden, 11.12. 2004 Echokardiographie-Grundkurs, Bad Reichenhall, 07.-11.02.2005 Intensiv-Kurs Diabetologie, Bad Reichenhall, 04.-06.02. 2005 Ultraschall-Refresherkurs (Teil 2), HSK Wiesbaden, 22.01.2005 Doppler-/Duplexsonographie-Grundkurs, Bad Reichenhall, 07.-10.02.2005 Informationen zu anderen Kursen:____________________________________________________________________________________________________________ Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden: Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten). Ich bin Mitglied des BDI e.V. Ort/Datum____________________________ Nichtmitglied Unterschrift______________________________ Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt. Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden – Fax: 0611/ 18133-23 Telefon: 0611/18133-22, -24 – E-Mail: [email protected] – Internet: http://www.bdi.de BDI aktuell 11-2004 39 BDI aktuell Vioxx®: Einzel- oder Gruppen-Effekt? Arzneikommission empfiehlt: Vorsicht bei allen Coxiben! Die Medien waren voll davon: Der Cox-2-Hemmer Vioxx® (Wirkstoff Rofecoxib) ist vom Apothekentisch. Der Hersteller MSD nahm seinen Blockbuster mit einem Umsatz von 2,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr weltweit vom Markt, um ein kostspieliges „Lipobay-2-Syndrom“ zu vermeiden. So weit, so schlecht. Aber: Ist das erhöhte kardiovaskuläre Risiko ein spezielles Problem des Rofecoxib oder handelt es sich um einen Gruppeneffekt? Die Frage ist derzeit nicht abschließend zu beantworten, die einschlägigen Experten dikutieren kontrovers oder wollen sich nicht festlegen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft schreibt dazu: Wirkmechanismus erklärt das Risiko „Vom Wirkmechanismus der COX-2-Inhibitoren ist ein solches Risiko durchaus denkbar. Die Bildung von Prostacyclinen, die sich durch potente vasodilatatorische und antiaggregatorische Effekte günstig auswirken, wird gehemmt, nicht jedoch die Bildung des gerinnungsfördernden Thromboxan A2. Daher ist eine prothrombotische Wirkung und damit ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko erklärbar.“ Zwar wurde in der so genannten CLASS-Studie unter Celecoxib kein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko erkennbar, was von einigen Experten als Hinweis darauf gewertet wird, dass es sich eher um ein spezifisches Rofecoxib-Problem handelt. Allerdings weist die Arzneimittelkommission darauf hin, dass in dieser Studie niedrig dosierte ASS erlaubt war und ihre kardioprotektive Wirkung entfalten konnte. Insgesamt zieht die Arzneimittelkommission derzeit folgendes Fazit: „Die AkdÄ empfiehlt beim Einsatz der weiterhin auf dem Markt befindlichen Coxibe (Celecoxib, Celebrex®; Valdecoxib, Bextra®; Parecoxib, Dynastat®; Etoricoxib, Arcoxia®) besondere Vorsicht und eine sorgfältige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, vor allem bei längerfristiger Therapie. Insbesondere sollte bei älteren und Risikopatienten, die COX-2-Inhibitoren erhalten, die zusätzliche Gabe eines Thrombozytenaggregationshemmers erwogen werden.“ Vor diesem Hintergrund erhebt sich allerdings eine weitere Frage: Soll man den Mut der Firma MSD nun bewundern oder nicht? Denn das Unternehmen hat ja nicht nur sein altes Coxib konsequenterweise vom Markt genommen, sondern hat mit Etoricoxib (Arcoxia®) gerade den nächsten COX-2-Hemmer nachgelegt. Er ist ebenso wie Rofecoxib ein Sulfon, während Celecoxib, Valdecoxib und Parecoxib eine Sulfonamid-Struktur besitzen. Rückerstattung für Patienten Was Rofecoxib betrifft, zeigt sich das Unternehmen gegen- Apotheker Nachbarn der Onkologen bald pleite? Die Apotheken-Umsätze bröckeln: In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden für rund 1,7 Milliarden Euro weniger Arzneimittel ver- schrieben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Weil gleichzeitig die Preisspannenverordnung geändert wurde – an teuren Präparaten ver- dienen die Apotheker jetzt ebenso viel wie an billigen – stellt sich die wirtschaftliche Lage der Apotheker sehr unterschiedlich dar. Lauscht man beim Apotheker-Stammtisch, stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Apotheke auf dem Land oder in der Vorstadt mit einem breiten und unspezifischen Abgabespektrum hat unterm Strich nur wenig Gewinneinbuße. Wer dagegen seine Umsätze mit hochpreisigen Präparaten macht – wer also beispielsweise seine Apotheke in der Nähe eines Onkologen oder im Ärztehaus mit hochspezialisierten Praxen hat – der hat beste Chancen, wirtschaftlich ziemlich ins Schleudern zu geraten. BW 40 BDI aktuell 11-2004 Beerdigt: Der COX-2-Hemmer Rofecoxib wurde vom Markt genommen über den Patienten generös und will die Selbstbeteiligung für nicht verbrauchte Packungen erstatten. Ihren Patienten sollten Sie also empfehlen, die unverbrauchten Pillen nicht wegzuwerfen, sondern erst mal einen Blick ins Internet (http://62.208.122.159/vioxx/ patienten.html) zu werfen oder den Apotheker zu befragen. BW Angehörige im OP zusehen lassen – ein gutes Mittel gegen Prozesse? Zahlreiche US-amerikanische Operateure erlauben es den Angehörigen von Patienten, bei Operationen zuzuschauen. Die American Medical Association (AMA) vermutet darin ein probates Mittel, Schadensersatzklagen abzuwenden. Die Beacon Orthopaedics & Sports Medicine Clinic (Cincinnati) gehört zu den US-Kliniken, die das Zuschauen bei Operationen sogar fördert. Eine Kliniksprecherin sagte, seitdem Angehörige den Operationen zuschauen können, gebe es „deutlich weniger Misstrauen zwischen Arzt und Angehörigen“. Die Klinikleitung hofft, auf diese Weise die Zahl der ihren Arzt verklagenden Patienten zu senken. Quelle: http://www.ama-assn.org/ amednews/2004/07/26/ prsa0726.htm