Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem? Kodieren oder

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Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem? Kodieren oder
www.bdi.de
Nr. 11 – November 2 0 04
BDI
Offizielles Mitglieder-Rundschreiben
Zwei beliebte
Internisten-Kongresse
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Aufgelesen
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Berufsverband Deutscher Internisten
Fremde Niere lebt lange
Statin für jeden Diabetiker?
Auch wenn
der SpenderKreislauf 10
Minuten
stillgestanden
SEITE 3
hat.
Ein
Pharmakologe
zweifelt am
Sinn dieser
Empfehlung.
05. bis 07. November 2004 in Fulda:
Tagung Hessischer Internisten. Und
12. bis 14. November 2004 in
München: Bayerischer InternistenKongress.
Seite 29 und 32
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aktuell
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BDI e.V.
Vorzeitige Rente
Sie kann sich
angesichts
neuer Steuergesetzt
elohnen.
SEITE 10
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SEITE 21
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Heparin-induzierte Thrombozytopenie
Ärztliche
Zerreißprobe
Krankenversorgung und
Forschung durch denselben
Arzt – eine zunehmende
Zerreißprobe für den universitären Mediziner.
Titel eines Vortrages von
Prof. D. Niethammer
in der ÄK Nordrhein
Politiker-Zungen
Wer Disease-Management-Programme (DMP)
einführt, Regelleistungsvolumina und einen jährlich komplexer werdenden RSA – Maßnahmen
die zu einer überbordenden Bürokratie führen –
der spricht mit ‚gespaltener Zunge', wenn er
gleichzeitig den Anstieg
der Verwaltungskosten
beklagt.
(G. Demmler, H. Unterhuber,
S. Weber, Siemens Betriebskrankenkasse, in: gpk, 11/2003)
Glaubensfreie
Theologin
Das Wort ‚Glauben’ habe
ich aus meinem Wortschatz
gestrichen.
Uta Ranke-Heinemann, Essen.
Sie wurde 1970 zur historisch
ersten Professorin für katholische Theologie ernannt.
In: FASZ Nr. 28/04
Kodieren oder behandeln?
Zwar haben sich Krankenhausgesellschaft und Kassen kürzlich auf einen neuen DRG-Katalog geeinigt, mit dem vor allem hochkomplexe Eingriffe
und die Intensivmedizin besser abgebildet werden – aber
das derzeit noch gültige DRGSystem ist das Ergebnis einer
Ersatzvornahme durch die
Verwaltungsbürokratie des
Bundesgesundheitsministeriums. Was sich offensichtlich in
einem Mangel an medizinischer Konsistenz und Stringenz ausdrückt. Die Folge:
Statt sich auf die Behandlung
zu konzentrieren und deren
sinnvollste Variante zu diskutieren, müssen Kliniker über
die Verschlüsselung streiten.
Ein Beispiel dafür liefert die
heparininduzierte Thrombozytopenie aus BDI aktuell Nr.
7: Die vorgeschlagene Kodierung ist medizinisch nicht sinn-
Chirurgen-Nachwuchs zur Arbeitszeit
voll, kritisiert ein Angiologe.
Die DRG-Experten unserer
Serie halten dagegen: Nach
dem derzeitigen System geht‘s
nicht anders. Gemeinsamer
Nenner: Die Verschlüsselung
ist in diesem Bereich unbefriedigend. In jedem Fall lässt die
Diskussion jedoch das Ausmaß
des (nichtkodierbaren) Ressourcenverbrauches erahnen,
der mit der DRG-Kodierung
verbunden ist.
Seite 25
Förderprogramme für Ärzte
Wir wollen nicht so
schnell nach Hause!
Das Geld
nicht liegen lassen!
Das neue Arbeitsgesetz lässt mehr als 48 Stunden Arbeitzeit pro Woche nicht mehr zu. Der
Chirurgen-Nachwuchs findet dies höchst problematisch. Auch BDI-Präsident Dr. Wolfgang
Wesiack sieht durch die neuen Arbeitzeitregeln
die Weiterbildung der jungen Kollegen in der
Inneren Medizin gefährdet.
Seite 7
Die neuen Versorgungsformen animieren auch
so manchen Kollegen zu neuen Projekten. Die
Hausbank bietet ihm dann meist eigene Kredite
an, statt auf die kostengünstigen öffentlichen
Fördermittel aufmerksam zu machen – dabei
warten hier auch für Heilberufler preiswerte
Varianten der Kapitalbeschaffung.
Seite 26
Vioxx ® vom Apotheken-Tisch gefegt
Ein Einzel- oder ein Klassen-Problem?
Die Medien waren voll davon:
Der COX-2-Hemmer Rofecoxib, ein Präparat mit Milliarden-Umsatz, wurde von
heute auf morgen vom Markt
genommen. Ist das erhöhte
kardiovaskuläre Risko aber
nun ein spezifisches Problem
des Rofecoxib oder sind alle
COX-2-Hemmer riskant? Die
Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft rät aus
plausiblen pathobiochemischen Gründen zu genereller
Vorsicht. D avon unbeeindruckt hat das Pharmaunternehmen MSD, bisheriger Rofecoxib-Hersteller, derweil
gerade seinen nächsten COX2-Hemmer auf den Markt geworfen.
Seite 40
A US DEM INHALT
BDI
Historischer Streit um Krätze
Wer Staatsmedizin bestellt...
Kommt sie von innen
oder außen?
...bekommt
Staatsmedizin geliefert
6
12
Telefonauskunft verrät jetzt Namen
Mammakarzinom-Screening
So schützen Sie
Ihre Daten
Röntgen kann Palpation
nicht annulieren
15
8
BDI aktuell
Editorial
Gesundheitspolitik
im Herbst 2004
D
ie Freude der Politik an
der angeblich gelungenen Gesundheitsreform
lässt nach, die Finanzprobleme nehmen zu. Beitragsentlastungen hatte die Ministerin versprochen, das
System sollte effizienter
werden, die Versorgung
dadurch besser. Der Zahnersatz sollte ausgegliedert,
mit einer Kopfpauschale
versehen, die Arbeitgeber
entlastet, der Arbeitnehmer aber durch Beitragssenkungen nicht zusätzlich
belastet, die Krankenkassenbeiträge sollten deutlich
unter 14 Prozent abgesenkt
werden. So die Ministerin.
Wie sieht die Realität heute aus?
Natürlich werden die Versicherten zusätzlich belastet. Wenn sie krank sind,
durch die Praxisgebühr.
Und die just beschlossene schwiegen!) angehäuft, obAusgliederung des Zahner- wohl sie nach dem Gesetz
satzes und des Krankengel- keine Schulden machen
des trifft alle. Zusätzliche dürfen. Sie haben aber so
0,9% Beitragspunkte wer- genannte Kassenverstärden dafür fällig, da helfen kungskredite mit einem vaauch alle Tricks und Ver- riablen Zinssatz aufgenomschleierungstaktiken nicht men, dann in langfristige
weiter.
feste Kredite
Auch die
umgeschulKassenfinandet,
aber
zen sind nicht
nicht getilgt.
so rosig, wie
Nun müssen
uns die Regiesie per Gerung
dies
setz diese
weismachen
Verbindlichwill. Die Kaskeiten bis
sen haben in
2007 vollden verganständig abgenen Jahren
bauen.
Schulden von
Aber auch
8 bis 10 Millidie Einnaharden Euro Dr. med. Wolfgang Wesiack men nehmen
Präsident
(die exakten
nicht wie
Zahlen werprognostiden
verziert zu. Die
Praxisgebühr hat zwar zusätzliches Geld in die Kassen gebracht, aber ihre
Wirkung wird durch Rückerstattungsmodelle und
Zuzahlungsbefreiungen erheblich reduziert. Schon
hört man erste Stimmen,
die die Praxisgebühr auf 20
Euro erhöhen wollen. Die
Erhöhung der Tabaksteuer
war finanziell ebenfalls ein
Flop, der Bundeszuschuss
für die KK in Höhe von einer Milliarde Euro wird von
Herrn Eichel offen in Frage
gestellt.
Jetzt will die Regierung die
Kassen per Gesetz zwingen, ihre Beitragssätze entsprechend abzusenken. Die
aber lehnen das ab, weil sie
ihre Schulden ja bis 2007
abbauen müssen.
Mit diesem gerade beschlossenen Gesetz ist
Kontakt mit dem BDI e.V.
IMPRESSUM
Berufsverband
Deutscher Internisten e.V.
Korrespondenzanschrift für Zuschriften
BDI e.V.
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Präsident: Dr. med. Wolfgang Wesiack
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
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0611 / 181 33-0
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Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.)
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http://www.bdi.de
E-Mail
[email protected]
Autoren dieser Ausgabe
WW
BY
BW
Rü
2
Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI e.V.
Dr. med. Ludger Beyerle
Dr. med. Bernhard Wiedemann
Helge Rühl, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des BDI
BDI aktuell 11-2004
TR
ma
red.
Thilo Radau, Berufsverband Deutscher Internisten
Gabriele Matzkies, M.A.
Redaktion BDI aktuell
BDI aktuell
Hoffnung für Wartende?
Die postmortale Nierenspende funktioniert
Wird eine Spenderniere erst 10 Minuten nach dem Tod (Kreislaufstillstand)
entnommen, so verdoppelt sich zwar die Wahrscheinlichkeit einer verzögerten Transplantatfunktion beim Empfänger, seine Überlebenszeit liegt aber
gleichauf mit Empfängern von Lebendspenden.
Das ergab eine von D. Dindo (CH-8708 Männedorf) publizierte Langzeitstudie, deren Tabelle wir der internistischen praxis, 2/2004, entnehmen. Die
Abbildungen stammen aus dem Originalartikel von Weber, Dindo et al. „Kidney Transplantation from Donors without a Heartbeat“; NEJM, Vol. 347: 248255 (2002).
(BY)
Langzeitresultate der Nierenspende
Die Daten wurden mit der KAPLAN-MEIER-Methode errechnet und mit
Log-rank-Tests analysiert
Charakteristika
5-Jahres-Transplantatüberleben (%)
5-Jahres-Transplantatüberleben (%)1)
10-Jahres-Transplantatüberleben (%)
10-Jahres-Transplantatüberleben (%)1)
1
Spender
ohne Kreislauf
n = 122
74,2
83,7
63,6
78,7
Spender
mit Kreislauf
n = 122
76,0
82,3
60,9
76,7
) Analyse ohne Patienten, die mit einem funktionierenden Transplantat verstorben sind
Grafik: © Massachusetts Medical Society. Aus: NEJM, Vol. 347: 248-255 (2002).
500 Euro Bußgeld drohen
Die Rechnung von der Putzfrau muss
zwei Jahre aufbewahrt werden
Der Gesetzgeber hat durch das
Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit vom 9. Juli 2004
eine weitere Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflicht eingeführt.
Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Haus und
Grundstück muss der Leistende eine Rechnung ausstellen.
Dies gilt auch bei Lieferung
oder sonstigen Leistungen an
Privatpersonen. Betroffen
sind hiervon insbesondere
Bauleistungen, Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten
in und an Gebäuden und z.B.
Fensterputzen. Die Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflicht gilt auch,
wenn der Leistungsempfänger
nicht gleichzeitig Eigentümer
des Grundstücks ist, so z.B.
bei Renovierungsarbeiten in
einer Mietwohnung. Bei Verstoß gegen die Regelung der
beispielhaft den blanken Populismus unserer Politiker.
Es geht nicht um die sachgerechteste Lösung eines
Problems, sondern um die
Schonung des eigenen
Wahl-Klientels. Das Gleiche zeigt sich in der Diskussion um den Sozialausgleich bei der „Bürgerversicherung“ zwischen CDU
und CSU. Die CDU will ihn
aus dem Steuertopf finanzieren, die CSU innerhalb
der gesetzlichen Krankenversicherung durch Umverteilung.
Zu den Parteitagen von
CSU Ende November und
CDU Anfang Dezember
dieses Jahres soll noch ein
Konsens gefunden werden, der vor allem eines
dokumentieren wird: die
große Ratlosigkeit in der
deutschen Gesundheitspolitik.
Fortsetzung von Seite 2
aber auch die Kopfpauschale beim Zahnersatz gestrichen worden. Damit hat
die rot-grüne Koalition einen wichtigen Teil der gemeinsam mit der Union beschlossenen Gesundheitsreform aufgekündigt und
die große Koalition im Gesundheitswesen ist auf diese Weise beendet.
Die Diskussion um den
Zahnersatz als Miniversuch
einer Kopfpauschale zeigt
Rechnungsausstellungspflicht
kann dem Leistenden ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro
auferlegt werden. Der Leistungsempfänger als Privatperson muss die Rechnungen
oder den Zahlungsbeleg zwei
Jahre aufbewahren. Bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht kann ein Bußgeld
bis zu 500 Euro festgesetzt
werden.
Rü
Kommentar
Der Gesetzgeber ist wieder
mal zu kurz gesprungen. Um
die umfassende Durchleuchtung der deutschen Haushalte endlich zu komplettieren,
fehlt noch die gesetzliche
Pflicht, alle Kassenbons von
Aldi & Co. zwei Jahre oder
länger aufzuheben.
BY
BDI aktuell 11-2004
3
BDI aktuell
Beim Finanzamt nicht alles angegeben
Anschaffen und Schenken
Wann und wie sind die
Ausgaben absetzbar?
Nacherklärungsfrist
31. Dezember 2004
Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, Einnahmen, die infolge
unrichtiger oder unvollständiger Angaben für die Jahre 1993 bis
2002 nicht versteuert wurden, im Rahmen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes1 nachträglich zu erklären. Der Erklärende
bleibt hinsichtlich dieser Einnahmen straf- und bußgeldfrei; Hinterziehungszinsen brauchen nicht entrichtet zu werden. Die nacherklärten Einnahmen2 etc. werden nicht in voller Höhe, sondern
lediglich mit einem Anteil entsprechend folgender Tabelle
zugrunde gelegt:
ƒ bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer
60 v.H.
ƒ bei der Gewerbesteuer
10 v.H.
ƒ bei der Umsatzsteuer
bezogen auf den unrichtig erklärten Umsatz
30 v.H.
bezogen auf unrichtig erklärte Vorsteuerbeträge 200 v.H.
ƒ bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer
20 v.H.
Auf diese Beträge ist ein Steuersatz von 25 v.H. anzuwenden,
allerdings nur dann, wenn die strafbefreiende Erklärung bis zum
31. Dezember 2004 abgegeben und die Steuer bezahlt wird; bei
(letztmöglicher) Abgabe bis spätestens 31. März 2005 ist ein
Steuersatz von 35 v.H. zugrunde zu legen.
Aus: Informationsbrief Steuerberater, 10/2004
BStBl 2004 I S. 22
Unzutreffend berücksichtigte Ausgaben bei den jeweiligen Steuerfestsetzungen sind in voller Höhe
anzusetzen
1.
2.
Geschenkaufwendungen
für Geschäftsfreunde
Die Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht
Arbeitnehmer des Schenkenden sind, dürfen insgesamt 35
Euro1 pro Empfänger im
Wirtschaftsjahr nicht übersteigen, sofern sie als Betriebsausgaben berücksichtigt werden sollen. Voraussetzung für
den Betriebsausgabenabzug ist
außerdem, dass entsprechende Aufwendungen einzeln und
getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet
werden (vgl. § 4 Abs. 7 EStG).
Nicht zu den Geschenken gehören so genannte Zugaben,
das heißt Gegenstände von geringem Wert, die Kunden beim
Einkauf kostenlos zusätzlich er-
Neues Steuerrecht
Was ändert sich zum 1. Januar?
Zum 1. Januar 2005 tritt eine Absenkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in Kraft.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten steuertariflichen Parameter im nächsten Jahr.
2004
2005
16 v.H.
45 v.H.
15 v.H.
42 v.H.
7.664 €
1.308 €
7.664 €
1.308 €
Höchstbetrag für anrechenbare Kindeseinkünfte
(Kindergeld)
7.680 €
7.680 €
Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen als
außergewöhnliche Belastungen
(§ 33a Abs. 1 EStG)
7.680 €
7.680 €
Einkommensteuertarif
Eingangssteuersatz
Spitzensteuersatz
Frei- bzw. Höchstbeträge
Grundfreibetrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
(§ 24b EStG)
Lohnsteuerkarte oder Pauschalbesteuerung
Ab dem 1. Januar 2005 beträgt der Grundfreibetrag wie bisher 7.664 Euro (bei Ehegatten 15.329
Euro). Bedeutung hat die Höhe des Grundfreibetrags z.B. bei der Prüfung, ob statt einer geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalbesteuerung eine Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte in Betracht
kommt, da bis zu folgenden Monatslöhnen keine Lohnsteuer anfällt:1
Steuerklasse
I
II
III
IV
V
VI
Monatslohn 898,57 €
1.031,90 €
1.701,40 €
898,57 €
77,25€
0,57 €
1
4
Aus: Informationsbrief Steuerberater, 10/2004
Die Zahlen berücksichtigen bereits die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale.
BDI aktuell 11-2004
halten (vgl. R 21 Abs. 2-4 EStR;
H 21 [2-4] EStH).
Diese Grundsätze gelten auch
für Arbeitnehmer, soweit derartige Aufwendungen Werbungskosten darstellen (vgl. §
9 Abs. 5 EStG).
Anschaffung beweglicher
Wirtschaftsgüter
Bis zum 31. Dezember 2004
muss die Anschaffung, die Herstellung oder die Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410
Euro ohne Umsatzsteuer) erfolgt sein, wenn die Vollabschreibung im Veranlagungszeitraum 2004 vorgenommen
werden soll. Auf den Zeitpunkt
der Bezahlung kommt es nicht
an; das gilt auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 6 Abs.
2 EStG). Eine Vollabschreibung
ist auch für Software mit Anschaffungskosten bis 410 Euro
möglich (R 31a Abs. 1 EStR).
Aus: Informationsbrief Steuerzahler,
10/2004
1
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG i.d.F. des HBeglG 2004
(BStBl 2004 I S. 120). Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer (vgl. R 86 Abs.
2 EStR).
Solaranlage
zum
Wasserwärmen
im Mietshaus
voll absetzbar
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur
Brauchwassererwärmung in
eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines vermieteten Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar.
Damit sind sie ggf. sofort voll
steuerlich abzugsfähig im Gegensatz zum Herstellungsaufwand, der ratenweise abzuschreiben ist.
(BFH-Urteil vom 14. Juli 2004
IX R 52/02)
red.
BDI aktuell
aktuell und praxisgerecht
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Dann ist bei der Kassenabrechnung praktisch nichts
mehr wie bisher – denn es handelt sich um eine
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Name/Vorname
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Straße/Haus-Nr.
PLZ/Ort
Datum
bdi-nov-04
Abteilung Vertrieb
Postfach 42 40
65032 Wiesbaden
Unterschrift
Praxisstempel
BDI aktuell 11-2004
5
BDI aktuell
Medizin
Historie
Die Krätzmilbe juckte ärztliche Streithähne
Auch Hahnemann lag voll daneben
Die Krätzmilbe sorgt nicht
nur für nachhaltigen Juckreiz,
sie war auch jahrhundertelang Ursache eines ärztlichen
Fundamentalistenstreits abseits der Befunde.
Auf der einen Seite standen die tonangebenden Vertreter der Humoralpathologie, die beim Krätzepatienten primär dessen 4 Säfte
gestört sahen mit anschließendem Auftreten der Symptome. Dagegen versuchten
die ärztlichen Untersucher
anzukommen, die zur Erklärung der Krankheitsentstehung sogar lebende Milben
präsentierten und doch kein
Gehör bei den übermächtigen Humoralmedizinern
fanden. Diese hielten die
Milben für ein unbeteiligtes
Nebenprodukt der Erkrankung.
Einen der größten wissenschaftlichen Bolzen leistete
sich der Homöopathie-Übervater und heute noch aktive
Therapie-Ikone Hahnemann.
Er hielt die Krätze für eine
Systemerkrankung des Körpers und die Urmutter aller
Leiden.
Daher verlangte Hahnemann
beim Krätzepatienten zuerst
die innere Heilung der SäfteKrankheit, bevor man dem
Symptom Hautausschlag und
Juckreiz therapeutisch zu Leibe rücken dürfe. Das wäre
noch heute ein interessanter
Fall für die Hahnemanngesellschaft, die des Ahnherrn Therapievorschriften treu zu befolgen lehrt.
Der Hamburger Epidemiologe Stefan Winkle hat eine hochinteressante Darstellung des
jahrhundertelangen Egokampfes
medizinischer Autoritäten am
Beispiel der Krätze verfasst. Der
im Hamburger Ärzteblatt publizierte Artikel zeigt den Streit
der Denkschulen, der stets eine
Referenz an die jeweiligen Meinungsführer war und objektivierbare Erkenntnisse – falls störend – unter den Tisch fallen
ließ. Nach den Patienten wurde
nirgendwo gefragt.
6
BDI aktuell 11-2004
Das wiederum kommt auch
dem heutigen Betrachter irgendwie bekannt vor.
Im Folgenden ein kurzer Ausschnitt aus Winkles Artikel.
Red.
„Das doktrinäre Denken der
Humoralmediziner ließ den
Gedanken an einen Erreger (ein
Contagium) selbst im Seuchengeschehen der Krätze nicht aufkommen. Sie empfanden vielmehr die Krätzemilbe als einen in das Prokrustesbett ihrer
Theorien nicht hineinpassenden ‚Störenfried’. Vermochten
sie schon dieses ‚leidige Contagium’ (mit der Prätention eines Krankheitserregers) nicht
totzuschweigen, so versuchten
sie es wenigstens im Sinne der
Urzeugung als ein Produkt der
Säfteverderbnis zu deklarieren
oder als ein Hirngespinst lächerlich zu machen, was
schließlich ungewollt den naturphilosophischen Spekulationen der romantischen Medizin
gelang, die in Hahnemanns
(1755-1843) Ganzheitsbetrachtung über die Krätze (er nannte sie Psora) ihren Höhepunkt
erreichten:
‚Die genaueste Beobachtung
lehrte mich, daß nicht allein die
meisten Ausschläge, welche Robert Willan107a mit ängstlicher
Mühe auseinanderhielt und mit
eigenen Namen belegte, sondern fast auch alle Afterorganisationen von der Fingerwarze bis
zu den größten Balggeschwülsten, von den Fingernägelverunstaltungen bis zu den Verkrüppelungen des Rückgrats, das
häufige Nasenbluten ebensowohl als die Blutanhäufungen in
den Venen des Mastdarms und
des Afters sowie der Bluthusten
oder Blutharnen, und ebensowohl die fehlende als zu häufige
Monatszeit, der mehrjährige
Nachtschweiß sowohl als die
pergamentartige Dürre der
Haut, der mehrjährige Durchfall ebensowohl als die stete
Hartleibigkeit und Leibverstopfung … mit einem Worte, daß
Tausende von der Pathologie mit
verschiedenen Namen belegter
langwieriger Leiden des Menschen – mit wenigen Ausnahmen – wahre Abkömmlinge einzig der vielgestalteten Psora seyen.’108
Hahnemann, der die Krätzemilbe nicht kennt, teilt
alle Irrlehren der Humoralmedizin und befürchtete: lebensgefährliche Komplikationen, ‚wenn man durch äußere Mittel den Ausschlag
einseitig vertrieben hat,
ohne die innere Krätzekrankheit vorher geheilt zu
haben … Alle diese Übel …
sind ursprünglich und der
Krätzekrankheit eigentümliche Symptome, die nur
schwiegen, solange die
Krankheit ihr inneres Leiden
auf die Haut als Ausschlag
ableiten und so beschwichtigen konnte…’109
Vielleicht fand die Ansammlung von allerlei chronischen
Gebrechen in den damaligen
Armen- und Arbeitshäusern ihren Reflex in dieser Theorie
der kaum zu überbietenden
Steigerung des Absurden,
für welche die allgegenwärtige
Psora als ‚gemeinsame Mutter
aller chronischen, schließlich ins
Irrenhaus führenden Krankheiten’ galt. Noch Autenrieth
(1772-1835), der auch den
kranken Hölderlin in Tübingen
behandelte, führte die meisten
chronischen Krankheiten auf
‚verdrängte Krätze’ zurück und
pflegte daher einer Ausheilung
der Krätze energisch zu widerraten.110
(…)
Erst 1844, genau 80 Jahre
nach der heftigen Auseinandersetzung zwischen Struensee
und Unzer, gelang es dem Wiener Kliniker Hebra (18161880), der als Leiter der ‚Skabiesabteilung’ am Allgemeinen
Krankenhaus in den vorhergehenden Jahren ‚5500 Krätzekranke sorgfältig untersucht
und behandelt’ hatte, endgültig ‚den alten Zopf der humoralpathologischen Krasenlehre
abzuschneiden’ und damit die
örtliche Behandlung der Hautkrankheiten in den Vordergrund zu stellen.111“
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. med. Stefan Winkle
Schemmannstraße 64
22359 Hamburg
107a) Robert Willan (1757-1812), Begründer der
englischen Dermatologie mit differentialdiagnostischen Intentionen.
108) Zit. nach Roth, Homöopathische Heilung der
Krankheiten. Nürnberg 1832, S. 61.
109) S. Hahnemann, Organon der Heilkunst. 3. Aufl.
Dresden 1824, S. 89.
110) „Spezielle Nosologie und Therapie“. Nach dem
System eines berühmten deutschen Arztes,
herausgegeben von Reinhard, Würzburg 18341836. – Die Ohnmacht der romantischen
Medizin gegenüber den wahren Problemen der
Heilkunst offenbarte sich in bestürzender
Weise, als die Cholera in den dreißiger Jahren
des 19. Jahrhunderts verheerend durch
Deutschland zog.
111) Ferdinand Hebra, Über die Krätze.
Medizinische Jahrbücher 1944, Bd. 46, S. 280.
Aus: häb, 5/04
ICD10-GM und OPS
Neue Versionen
für das Jahr 2005
Für das DRG-Vergütungssystem beginnt am 1. Januar 2005
die Konvergenzphase. Zur Vorbereitung darauf hat das DIMDI die neuen Versionen 2005 der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) und des Operationenund Prozedurenschlüssels (OPS) auf seinen Internetseiten
veröffentlicht.
DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
www.dimdi.de
BDI aktuell
Chirurgen-Nachwuchs zur Arbeitszeit
Wir wollen nicht so schnell nach Hause!
Bereitschaftsdienste von Klinikärzten und anderen Arbeitnehmern sollen nach EURecht künftig nicht mehr automatisch als Arbeitszeit gerechnet werden – so lautet
ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Gremium beschloss den Entwurf einer
neuen Arbeitszeit-Richtlinie
und die Einführung der zusätzlichen Kategorie „Inaktive Bereitschaftsdienstzeit“
neben der bisherigen Arbeitsund Freizeit.
Der Marburger Bund kritisierte den Vorschlag als „Arbeitgeberpapier ohne soziales Gewissen“. Die Haltung des Marburger Bundes erfährt gleichwohl Kritik aus den eigenen
Reihen.
Sie
kommt
vornehmlich vom chirurgischen
Nachwuchs, der interessante
Operationen bei zu frühem
Heimgang zu verpassen fürch-
tet. Zumindest trugen das
Carsten Krones (Aachen) und
Claudia Rudroff (Köln) auf der
171. Jahrestagung der Vereinigung niederrheinisch-westfälischer Chirurgen in Köln vor.
Zitat Krones: „Ein Chirurg
kann doch nicht um 16 Uhr
sein Skalpell fallen lassen und
einfach nach Hause gehen. (…)
Er habe sich jedenfalls nicht für
die Chirurgie entschieden, um
‚nur’ 48 Stunden in der Woche
zu arbeiten.“
Frau Rudroff stellte fest, „es
ergäben sich weniger Gelegenheiten, die für die Facharztprüfung erforderliche Zahl der
Operationen zu erreichen,
wenn die Assistenzärzte wegen der gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkung weniger Zeit
im Krankenhaus verbringen
dürften. Eine weitere negative
Folge des neuen Arbeitszeitgesetzes sei, dass nun in vielen
Krankenhäusern Schichtdienst
drohe. Auch dadurch liefen die
Ärzte Gefahr, spannende Operationen zu verpassen.“
Quellen: www.facharzt.de und
Deutsches Ärzteblatt, 40/2004
– red.
Bundesrechnungshof will Kassen kontrollieren
Events und Abspeckkurse
sollen unter die Lupe
Der Bundesrechnungshof will
künftig das Finanzwesen der
gesetzlichen Krankenkassen
umfassend kontrollieren und
dabei auch Haushalts- und
Wirtschaftsführung einzelner
Kassen durchleuchten. Das
geht aus einem Bericht des
Rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor. Bundesgesundheitsministerin
Ulla
Schmidt lehnt diese Forderung ab. Der Rechnungs-
hof begründet seine Absicht
mit der Notwendigkeit, die
korrekte Verwendung der
Bundeszuschüsse aus der Tabaksteuer zu überprüfen, und
will dies notfalls gerichtlich
durchsetzen.
Aus: A+S aktuell, 19/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
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Das neue Arbeitszeitgesetz
Wir helfen wirklich sparen!
Gefahr für die
Weiterbildung!
Das neue Arbeitszeitgesetz
beschränkt die wöchentliche
Arbeitszeit auf 48 Stunden.
Den Krankenhäusern bleibt
nichts anderes übrig, als das
Gesetz kostenneutral umzusetzen. Mit den Folgen kann
niemand zufrieden sein.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Auch wir sind gegen Marathondienste der Kollegen an
der Klinik. Aber nun wurde
das Kind wieder mal mit dem
Bade ausgeschüttet, diese Arbeitszeitbeschränkung konterkariert die Arbeitswirklichkeit an deutschen Krankenhäusern. Ein Arzt kann doch
um 16 Uhr nicht einfach Stethoskop oder Skalpell aus der
Hand fallen lassen und nach
Hause gehen. Eine Zunahme
des Schichtdienstes löst das
Problem auch nicht. Informationsverluste und verzögerte
Versorgung der Patienten
sind die Folge.
Ultraschall-Service
Die schlechteren Rahmenbedingungen wirken sich
aber auch negativ auf eine
qualifizierte Weiterbildung
aus. Ärzte laufen Gefahr, die
für den Facharzt notwendigen Eingriffe und Leistungen
nicht mehr in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erbringen zu können. Eine Verlängerung der Weiterbildung ist
die Folge. Unterm Strich
eine negative Konsequenz
für die Kollegen Assistenten.
Zusätzliche Faktoren verschlimmern die Situation: Die
Krankenhäuser bekommen
die Kosten für eine strukturierte Weiterbildung im neuen Entgeltsystem nach DRGs
nicht mehr bezahlt. Auch der
wissenschaftliche Nachwuchs, der dringend gefördert werden müsste, dessen
Förderung von der Politik so
beschworen wird – er bleibt
auf der Strecke.
WW
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BDI aktuell 11-2004
7
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Brustkrebs post OP bei über 50-jährigen Frauen
Bestrahlung bringt geringen
Zusatznutzen
Bei Frauen über 50 Jahren
nach brusterhaltender
Operation eines unter 5
cm großen, invasiven, Östrogenrezeptor-positiven
Adenocarcinoms der Stadien T1 oder T2 bringt die
lokale Strahlentherapie
zur 5-jährigen Tamoxifengabe einen geringen Zusatznutzen. (Für über 70Jährige, Östrogenrezeptorpositive Frauen gilt das nicht
– Quelle NEJM: http://
content.nejm.org/cgi/content/
abstract/351/10/971).
Im Folgenden das Abstract
eines Artikels von Anthony
W. Fyles, Toronto, et al mit
dem Titel „Tamoxifen with
or without Breast Irradiation
in Women 50 Years of Age
or Older with Early Breast
Cancer“ aus dem New England Journal of Medicine
351:963-970 2004, der un-
ter http://content.nejm.org/
cgi/content/abstract/351/10/
963 aus dem Netz geladen
werden kann.
Red.
Background: We determined the effect of breast
irradiation plus tamoxifen on
disease-free survival and local
relapse in women 50 years of
age or older who had T1 or
T2 node-negative breast
cancer.
Telefonauskunft gibt jetzt Namen zur Nummer heraus
So schützen Sie Ihre Daten!
Informationen bei der Telefonauskunft 11-88-33 gab es
bislang nur für diejenigen, die
Namen und gegebenenfalls die
Adresse des gewünschten Gesprächspartners wissen. Seit
Oktober funktioniert das Spiel
auch anders herum: Wer Ihre
8
BDI aktuell 11-2004
(private) Telefonnummer hat,
kann Ihren Namen und Ihre
Adresse bei einer Telefonauskunft erfragen (Invers-Suche).
Doch das können Sie verhindern – unter anderem mit einem Anruf unter 013 75 / 10
33 00 (12 Ct/Minute). Durch
den Anruf wird der Anschluss,
von dem aus Sie anrufen, automatisch für die Invers-Suche
gesperrt. Sie können aber auch
jederzeit per Brief oder Fax an
die Telekom der Weitergabe
Ihrer Daten widersprechen.
Quelle: ÄZ – WirtschafsTip 14/2004
Methods:
Between
December 1992 and June
2000, 769 women with early
breast cancer (…) were
randomly assigned to receive
breast irradiation plus
tamoxifen (386 women) or
tamoxifen alone (383
women). (…) Women 50
years of age or older at the
time of diagnosis who had
undergone breast-conserving
surgery for an invasive
adenocarcinoma 5 cm or less
in diameter (pathological
stage T1 or T2) were eligible.
The median follow-up was 5.6
years. (…)
Results: The rate of local
relapse at five years was 7.7
percent in the tamoxifen
group and 0.6 percent in the
group given tamoxifen plus
irradiation (hazard ratio, 8.3;
95 percent confidence
interval, 3.3 to 21.2;
P<0.001), with corresponding five-year disease-free
survival rates of 84 percent
and 91 percent (P=0.004). A
planned subgroup analysis of
611 women with T1,
receptor-positive tumors
indicated a benefit from
radiotherapy (five-year rates
of local relapse, 0.4 percent
with
tamoxifen
plus
radiotherapy and 5.9 percent
with tamoxifen alone;
P<0.001). Overall, there was
a significant difference in the
rate of axillary relapse at five
years (2.5 percent in the
tamoxifen group and 0.5
percent in the group given
tamoxifen plus irradiation,
P=0.049), but no significant
difference in the rates of
distant relapse or overall
survival.
Conclusions: As compared
with tamoxifen alone,
radiotherapy plus tamoxifen
significantly reduces the risk
of breast and axillary
recurrence after lumpectomy
in women with small, nodenegative, hormone-receptor–
positive breast cancers.
BDI aktuell
Barmer Ersatzkasse
Im Goldgräbermarkt für Hilfsmittel
ist auch für uns etwas drin
Der Goldgräbermarkt „Hilfsmittel“ umfasst vom Zuckermessgerät, dessen Teststreifen allerdings über das Arzneimittelbudget laufen, über
den Badewannenlifter und die
Wechseldruckmatratze bis
hin zum elektrischen Rollstuhl
und Blindenhund eine unübersehbare Fülle von Verordnungsmöglichkeiten. Hier arbeitet im Stillen eine BoomBranche, die wenig Aufmerksamkeit genießt, da ihre Produkte häufig sperrig sind
und die Beschäftigung mit
ihnen arbeitsintensiv ist.
Der Kreis der Hersteller
oftmals sehr kleiner Auflagen
und komplexer Geräte ist so
klein, dass eine Konkurrenz
weitgehend ausgeschlossen
ist. In vielen Hilfsmittelprei-
sen steckt hauptsächlich Luft,
was man an der Preisumwidmung alltäglicher Gegenstände in kassengängige Verschreibungsobjekte jederzeit
feststellen kann.
Ob ein Blindenhund tatsächlich 50.000 Euro kosten
muss bei einer „Berufslebenserwartung“ von 5 Jahren oder ob sich der kleine
Kreis der Züchter und Ausbilder hier einen gehörigen
Schluck aus der Sozialversicherungspulle nimmt, steht
dahin.
Für Spezialbetten, Wechseldruckmatratzen, Rollstühle
usw. gilt, dass sie leichter à
fonds perdu abzuschreiben als
von der Krankenkasse ins Recycling zu nehmen sind. Unter dem Strich würde sich die
nähere Beschäftigung der
Kostenträger und Ärzte mit
der Materie mehr als auszahlen. Die Barmer Ersatzkasse
liefert dazu eine interessante
Zahl:
„Die Investition in einen einzigen Hilfsmittelberater hat
eine Wertschöpfung von
150.000 Euro zur Folge.“
Angesichts dieses gewaltigen Kostenhebels müssten
die Krankenkassen gesetzlich zu wirksamen Hilfsmittelkontroll- und Recyclingstellen verpflichtet werden.
Die Barmer Ersatzkasse
schreibt zu weiteren Einsparmöglichkeiten:
„Externe Dienstleister erwirtschaften (für die BEK)
im Rahmen der Prüfung von
Arzneiverordnungen und
Rechnungen von Leistungserbringern wie Hebammen
oder Krankengymnasten
jährlich netto über 50 Millionen Euro; (…) Ähnlich sieht
es in den Bereichen Krankenhaus, Krankengeld, häusliche Krankenpflege oder Rehabilitation aus.“
Aus: Barmer 03/2004
Red.
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H"LUTDRUCK
GàNSTIG
KONTROLLIERT
Post-OP-Therapie des Pankreaskarzinoms
Nur in kontrollierter Studie empfohlen
Die sehr schlechte Prognose des Pankreaskarzinoms
hat sich trotz verbesserter
operativer und strahlentherapeutischer Techniken sowie neuer Zytostatika (z.B.
Gemcitabin; vgl. 1) nicht
wesentlich verbessert.
Weniger als 5% aller Patienten mit Pankreaskarzinom
überleben 5 Jahre. Auch bei
den wenigen Patienten (1015%), bei denen eine potenziell kurative Operation (Duodenopankreatektomie)
durchgeführt werden kann,
beträgt das mediane Überleben nur 10-18 Monate, und
17-24% überleben 5 Jahre
(2). Verschiedene Studien zur
Chemoradio- oder alleinigen
Chemotherapie haben tendenziell eine Verbesserung
des Überlebens nach adjuvanter Therapie gezeigt, erlauben jedoch aufgrund kleiner
Patientenzahlen keine endgültigen Aussagen (3).
(…)
Derzeit sollte eine adjuvante Therapie beim Pankreaskarzinom nur im Rahmen
kontrollierter Studien erfolgen.
Literatur
1 AMB 1997, 31, 41
2 Neoptolemos J.P., et al. (ESPAC-1 =
European Study group for PAncreatic
Cancer-1): Lancet 2001, 358, 1576
3 Choti, M.A.: N. Engl. J. Med. 2004, 350, 1249
4 Neoptolemos, J.P., et al. (ESPAC-1 =
European Study group for PAncreatic
Cancer-1): N. Engl. J. Med. 2004, 350, 1200
Auszug aus: Der Arzneimittelbrief
Berlin, 06/2004,
Tel.: 030/7452047, Fax: 030/453066,
Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de
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x 3OFTWAREFàR7INDOWS
x 0ATIENTEN$ATENBANK
x .ETZWERKVERSION
Krankenhaus-Verweildauer immer kürzer
die Verweildauer noch bei
13,8 Tagen. Die Zahl der im
Krankenhaus behandelten Patienten ist im Berichtsjahr auf
17,4 Millionen (+ 0,6 Prozent) gestiegen. Das bedeutet gegenüber 1990 (13,8 Mil-
REIS
x %$63CHNITTSTELLE'$4
Statistisches Bundesamt
Die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern ist nach Darstellung des
Statistischen Bundesamtes im
Jahre 2002 gegenüber dem
Vorjahr um 1,6 Prozent auf
9,7 Tage gesunken. 1993 lag
ER0
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O
K
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2
lionen) eine Zunahme der
Fallzahlen um gut 25 Prozent.
Aus: A+S aktuell, 17/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
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BDI aktuell 11-2004
9
BDI aktuell
Mal wieder: Die Crux mit der relativen Risiko-Reduktion
Ist die regelmäßige Behandlung von Typ-2Diabetikern mit Statinen gerechtfertigt?
Frank P. Meyer, Groß Rodensleben
1. Das Versprechen
Zitat aus Deutsches Ärzteblatt
2004; 101/26: C 1481: „Die regelmäßige Behandlung mit Statinen senkt bei Typ-2-Diabetikern
die kardiovaskuläre Mortalität ...“.
Unter Bezug auf CARDS heißt
es weiter: „... kam es unter der
Behandlung zu einer Verringerung
der kardiovaskulären Ereignisse
(primärer Endpunkt der Studie)
um 37 Prozent ... Die Zahl der
Schlaganfälle wurde sogar um 48
Prozent reduziert ... Auch die Gesamtmortalität sank um 27 Prozent ....“.
Ereignisreduktionen um 37%,
48% und 27%! Das Herz der
Therapeuten schlägt höher!
Umso tiefer ist die Enttäuschung, wenn man sich die realen Zahlen ansieht: 3.2% (statt
37%), 1.3% (statt 48%) bzw.
1.5% (statt 27%).
Wie viele andere es leider
auch tun, hat der Autor im DÄ
die Werte der relativen Risikoreduktion (RRR) statt die der
Ereignisreduktion (= absolute
Risikoreduktion, ARR) angegeben. Cui bono? Den Ärzten und
ihren Patienten sicher nicht!
2. CARDS und die
Realität
In CARDS (Collaborative
Atorvastatin Diabetes Study)
wurde der Einfluss von Atorvastatin (10 mg/d) im Vergleich
zu Placebo auf kardio-cerebro-vaskuläre Ereignisse bei Patienten mit Diabetes mellitus
Typ 2 untersucht (Colhoun et
al. 2004). Die Studie wurde
nach etwa 4 Jahren vorzeitig
beendet. Ursprünglich waren
6 Jahre vorgesehen.
2.1. Die Fakten
Für CARDS wurden 4.053
Patienten gescreent, 3.249
wurden zur Basisuntersuchung
eingeladen, 2.841 wurden
schließlich randomisiert, von
denen 2.838 einer Intentionto-treat-Auswertung unterzogen werden konnten. Es waren 132 Zentren in Großbritannien und Irland beteiligt.
Das Alter der Patienten betrug im Mittel 62 Jahre. Die
mittlere Diabetesdauer betrug
knapp 8 Jahre. Neben der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2
mussten die Patienten
mindestens noch einen zusätzlichen Risikofaktor aufweisen,
um in die Studie eingeschlossen zu werden. 84% waren
hypertensiv, 67% wurden einer antihypertensiven Therapie
unterzogen, 30% litten unter
einer Retinopathie, 17% hatten eine Albuminurie, 23%
waren Raucher. Zu Studienbeginn betrugen die LDL-Werte
≤ 4.14 mmol/l (= 160 mg/dl)
und die Triglyceride ≤ 6.78
mmol/l (=600 mg/dl). In der
Anamnese waren keine kardiovaskulären Erkrankungen erfassbar.
Der primäre zusammengesetzte Endpunkt wurde nach
etwa 4 Jahren unter Placebo
bei 9% und unter Atorvastatin
bei 5.8% der Patienten erreicht. Das entspricht einer Ereignisreduktion (= ARR) von
3.2% (9% minus 5.8%) und
einem NNT (= number
needed to treat)-Wert von 31
(100 dividiert durch 3.2%). Das
bedeutet, dass 31 Patienten
über 4 Jahre mit Atorvastatin
(10 mg/d) behandelt werden,
damit therapieassoziiert bei 1
Patienten 1 akutes koronares
Ereignis oder 1 koronare Revaskularisation oder 1 Schlaganfall vermieden werden kann.
30 Patienten ziehen aus dieser
Therapie keinen Nutzen. Dass
dieses marginale Ergebnis
hochsignifikant ist (P < 0.001),
verwundert bei der großen Patientenzahl nur statistische
Laien (siehe unten stehende
Tabelle).
Die von den CARDS-Autoren
favorisierten und vom DÄ kritiklos übernommenen hohen
RRR-Werte ergeben sich, wenn
beispielsweise die ARR von
3.2% auf den Placebowert von
9.0% bezogen wird (3.2%
multipliziert mit 100 und dividiert durch 9.0% ergibt dann
36%). Die RRR ist also das seltsame Konstrukt des Prozentwertes eines anderen Prozentwertes. Da diese Werte immer
sehr hoch sind, fördern sie den
kritiklosen Einsatz der untersuchten Pharmaka (= Übertherapie!).
2.2. Die Limitationen
Inwieweit die Ergebnisse von
CARDS für die klinische Praxis
relevant sind, erscheint selbst
dem Kommentator Garg
(2004) fraglich, da wichtige Patientengruppen mit hohen Risiken von der Untersuchung
ausgeschlossen wurden, z.B.
Patienten < 40 Jahre und > 75
Jahre, Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz oder
Organtransplantation oder sehr
hohen Triglyceridwerten.
Der vorzeitige Abbruch der
Studie war im Protokoll vorgesehen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt waren. Der Leser
von CARDS könnte allerdings
aus Abb. 4 den Eindruck gewinnen, dass die Studie in dem
Augenblick abgebrochen wurde, als die Differenz zwischen
den Werten von Placebo und
Atorvastatin wieder geringer
wurde.
3. Die Datenlage vor
CARDS
Vor CARDS wurden einige
andere Studien veröffentlicht,
Collaborative Atorvastatin Diabetes Study, CARDS (Colhoun et al. 2004)
2.838 Patienten (40-75 Jahre, 32% Frauen, 95% Weiße) mit Diabetes mellitus Typ 2 (seit mindestens 6 Monaten) und
zumindest noch einem zusätzlichen kardialen Risikofaktor (RR > 140 oder > 90 mm Hg, antihypertensive Therapie, Retinopathie, Mikro-/Makroalbuminurie, Rauchen).
Randomisation: Atorvastatin (10 mg/d) versus Placebo. Primärer zusammengesetzter Endpunkt: Akutes koronares Ereignis,
koronare Revaskularisation oder Schlaganfall. Mittlere Beobachtungsdauer: 3.9 Jahre (ursprünglich geplante Dauer 6 Jahre).
Ereignis
Placebo Atorvastatin RRR* ARR
NNT
P
(n = 1410) (n = 1428)
%
%
n
Primärer Endpunkt (%)
9.0
5.8
37
3.2
31 0.001
Akutes koronares Ereignis (%)
5.5
3.6
36
1.9
53
Koronare Revaskularisation (%)
2.4
1.7
31
0.7
143
Schlaganfall (%)
2.8
1.5
48
1.3
77
Gesamtmortalität (%)
5.8
4.3
27
1.5
67 0.059
RRR:
ARR:
NNT:
10
relative Risikoreduktion (* von den Autoren bevorzugt)
absolute Risikoreduktion (= Ereignisreduktion)
number needed to treat
BDI aktuell 11-2004
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 10
in denen der Einfluss von Statinen bei Diabetikern auf verschiedene kardiovaskuläre Endpunkte, die Mortalität usw. untersucht wurde.
3.1. ALLHAT-LLT (2002)
In ALLHAT-LLT (Antihypertensive and Lipid Lowering
Treatment to Prevent Heart
Attack Trial – Lipid Lowering
Trial) wurden 10.355 hypertensive Patienten einbezogen, die
mindestens ein zusätzliches
koronares Risiko aufwiesen.
3.638 Patienten (= 35%) hatten einen Diabetes mellitus Typ
2. Verglichen wurde über 6 Jahre unverblindet die Wirkung
von Pravastatin (40 mg/d) gegen Diät (National Cholesterol
Education Program, Schritt I).
Pravastatin brachte keinen
Nutzen hinsichtlich der Gesamtmortalität, Tod an koronarer Herzkrankheit und nicht
tödlichem Herzinfarkt.
3.2. ASCOT-LLA (2003)
In ASCOT-LLA (Anglo-Scandinavian Cardiac Outcomes
Trial – Lipid Lowering Arm)
wurden 10.305 hypertensive
Patienten einbezogen, die weitere kardiovaskuläre Risikofaktoren aufweisen mussten.
2.532 Patienten (= 24.5%)
waren Diabetiker. Über 3.3
Jahre wurde die Wirkung von
Atorvastatin (10 mg/d) im Vergleich zu Placebo verblindet
geprüft. Primärer zusammengesetzter Endpunkt: nicht töd-
licher Herzinfarkt oder tödliche koronare Herzkrankheit.
Die Diabetiker hatten keinen
Nutzen von Atorvastatin (ARR
= 0.6%, NNT = 167)!
Leider wurde auch diese Studie vorzeitig abgebrochen.
3.3 HPS (Subgruppe Diabetes) (2003)
In die HPS (Heart Protection
Study) – Diabetes-Subgruppenstudie wurden 5.963 Diabetiker (40-80 Jahre, 70% Männer) einbezogen, von denen
51% an Gefäßkrankheiten litten und 40% antihypertensiv
behandelt wurden. Geprüft
wurde verblindet der Einfluss
von Simvastatin (40 mg/d) im
Vergleich zu Placebo über 5
Jahre.
Durch Simvastatin wurden in
dieser Zeit große vaskuläre Ereignisse um 4.9% (NNT = 20)
vermindert, darunter große
koronare Ereignisse um 3.2%
(NNT = 31), Schlaganfälle um
1.5% (NNT = 67) und Revaskularisationen um 1.7% (NNT
= 59).
4. Schlussfolgerungen
Von den vier beschriebenen
Statin-Studien haben zwei keinen Nutzen für Diabetiker erkennen lassen (ALLHAT-LLT,
ASCOT-LLA). Durch zwei Studien konnte ein gewisser Benefit demonstriert werden: In
HPS wurde bei 4.9% der Pati-
enten ein primärer Endpunkt
(großes vaskuläres Ereignis) innerhalb von 5 Jahren verhindert (NNT = 20). In CARDS
wurde innerhalb von 4 Jahren
bei 3.2% der Patienten ein primärer Endpunkt (akutes koronares Ereignis, koronare Revaskularisation oder Schlaganfall)
verhindert (NNT = 31).
Mit anderen Worten: Auch
in den positiven Studien ziehen 95.1% bzw. 96.8% der
Diabetiker keinen Nutzen
aus einer Therapie mit Statinen (konkret: Simvastatin 40
mg/d bzw. Atorvastatin 10
mg/d).
Dieser relativ geringe Effekt
lässt genügend Zeit, bei jedem
individuellen Patienten über das
Nutzen-Risiko-Verhältnis nachzudenken und therapeutische
Prioritäten zu setzen: Diät, körperliche Bewegung, Gewichtsreduktion stehen dabei am Beginn, gefolgt von einer medikamentösen antihypertensiven
und antidiabetischen Therapie.
Statine stehen erst an letzter
Stelle. Vielleicht sind andere
therapeutische Maßnahmen
aufgrund der Komorbidität der
Patienten noch sogar viel wichtiger, z.B. eine adäquate
Schmerztherapie.
Entscheidend ist, dass man
sich nicht durch die hohen Zahlen der relativen Risikoreduktion, die von vielen Autoren gern
verwendet werden, täuschen
lässt.
Eine regelmäßige Behandlung
von Typ-2-Diabetikern mit Statinen ist aufgrund der Datenlage gegenwärtig nicht gerechtfertigt.
Literatur
The ALLHAT Officers and Coordinators for the
ALLHAT Collaborative Research Group. Major
outcomes in moderately hypercholesterlemic,
hypertensive patients randomized to
pravastatin vs usual care. The Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent
Heart Attack Trial (ALLHAT-LLT). JAMA 2002;
288: 2998-3007
Colhoun HM, Betteridge DJ, Durrington PN et al., on
behalf of the CARDS investigators. Primary
prevention of cardiovascular disease with
atorvastatin in type 2 diabetes in the
Collaborative Atorvastatin Diabetes Study
(CARDS): multicentre randomised placebocontrolled trial. Lancet 2004; 364: 685-696
Garg A. Statins for all patients with type 2 diabetes:
not so soon. Lancet 2004; 364: 641-642
Heart Protection Study Collaborative Group. MRC/
BHF Heart Protection Study of cholesterollowering with simvastatin in 5963 people with
diabetes: a randomised placebo-controlled
trial. Lancet 2003: 361: 2005-2016
Sever PS, Dahlöf B, Poulter NR et al., for the ASCOT
investigators. Prevention of coronary and
stroke events with atorvastatin in hypertensive
patients who have average or lower-thanaverage cholesterol concentrations, in the
Anglo-Scandinavian Cardiac Outcomes Trial –
Lipid Lowering Arm (ASCOT-LLA): a
multicentre randomised controlled trial.
Lancet 2003; 361: 1149-1158
Verfasser:
Prof. em. Dr. Frank P. Meyer
Magdeburger Str. 29
39167 Groß Rodensleben
Wirtschaft fordert Reform und Privatversicherung für Wegeunfälle
Die Gießkanne der Berufsgenossenschaften
ist zu teuer
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände
(BDA) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften (BG). Insbesondere
wollen sie nicht mehr für die
Folgen von Wegeunfällen aufkommen. Auf sie entfielen mit
mehr als einer Milliarde Euro
15 Prozent der BG-Leistungen.
BDA-Präsident Dieter Hundt
nannte eine Reform der Unfallversicherung „überfällig“.
Seit 1991 sei die BG-Umlage
um 25 Prozent auf zuletzt
neun Milliarden Euro gestiegen. Im Bauhauptgewerbe hätten die Beitragssätze mit mehr
als sieben Prozent inzwischen
das Niveau des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung erreicht. Hundt hält eine
Beitragsentlastung um 25 Pro-
zent oder gut zwei Milliarden
Euro für möglich. Um dies zu
erreichen, müsse schärfer zwischen betrieblichen und allgemeinen Risiken unterschieden
werden. Hundt forderte
zugleich eine Reform des BGRentensystems. Die Überversorgung durch Doppelbezug
von Arbeitsentgelt und Unfallrente sowie Unfall- und Altersrente müsse aufgehoben werden; die Unfallrente müsse
enden, wenn Altersrente gezahlt werde.
Für eine Neuregelung der Unfallrente und eine Reform der
BG tritt auch der DIHK ein.
Dieser fordert langfristig den
Umstieg von der Unfallversicherung auf eine privat von den Arbeitnehmern zu zahlende Versicherung. Zur Neuregelung der
Unfallrente schlägt der DIHK
vor, die Erwerbsminderungsquote von 20 Prozent, die
BDI aktuell 11-2004
11
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 11
heute eine lebenslange Rentenzahlung auslöst, auf 30 Prozent
anzuheben. Bei mehr als der
Hälfte aller Unfallrentenbezieher liege eine Quote von 20
Prozent vor.
Aus: A+S aktuell, 17/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin
Gesundheitswesen
Medizin
Kommentar:
Den Arbeitgebern ist die
jahrzehntealte BG-Lyrik mittlerweile zu teuer. Sie besteht
darin, jede private, betriebliche oder schicksalhafte Unfall- und Krankheitssituation
den BG zwecks Zahlung in die
Schuhe zu schieben. So wird
aus vielen unfallgezeichneten
Fahrten ins Blaue eine Umwegfahrt zur Arbeit, aus jedem Sturz in Arbeitsplatzreichweite ein berufsbedingter Vorgang und aus jedem
irgendwie passenden Symp-
tom der Marker einer Berufskrankheit. Dass meist „20
Prozent beruflicher Mitveranlassung“ bei einer BG-Rentenzahlung bewilligt wurden, illustriert den Mitnahmeeffekt
wohl ziemlich deutlich.
BY
Wer Staatsmedizin bestellt …
… bekommt Staatsmedizin geliefert
Vor knapp 10 Jahren beschloss der Verband der Praktischen und Allgemeinärzte
die direkte Wendung an die
Politik. Die Verbandsführer
gaben die Parole aus: „Die
Nuss ist nur von außen zu
knacken“ – gemeint waren
die KVen, die KBV und auch
die Ärztekammern. Man ging
mit dem interessanten Zahlenmaterial der Spitzenfunktionäre direkt in die Ministerien.
Dort nahm man die Feststellung aus ärztlicher Hand gerne
entgegen, dass das ambulante
System in technisch abgerüsteter Form deutlich billiger zu
fahren sei. Mit Blick auf benachbarte Gesundheitssysteme ergab sich folgende, stark verkürzte Argumentationskette: In
den Niederlanden liegt die
durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung über
der in Deutschland. Im niederländischen Gesundheitswesen
fehlt der niedergelassene Facharzt komplett und die apparative Ausstattung des Hausarztes geht über Telefon, Hörrohr
12
BDI aktuell 11-2004
und Kugelschreiber kaum hinaus.
Die kausale Verbindung von
ambulanter Versorgung und
Lebenserwartung ist zwischen
unterschiedlichen Ländern
zwar sachlich unzulässig, bietet fiskalisch aber den Stoff für
eine Erfolgsstory. Die mit etwaigen Einsparungen im deutschen Gesundheitswesen aufkommende Kernfrage nach der
Minderung der Versorgungsqualität übergab man per Gutachtenauftrag dem Sachverständigenrat der konzertierten
Aktion. Das Gremium gab Entwarnung zur Frage, ob Einsparungen die Qualität gefährden
würden, mit dem Spruch, dem
deutschen Gesundheitswesen
werde ein Mercedes bezahlt,
es liefere aber nur einen VWGolf ab.
So konnte das Thema Versorgungsqualität aus der
kostspieligen Entgeltzone in
das neu eingerichtete und viel
zitierte, materiell aber nie
konkret benannte Dauerauftragsgebiet namens „Mobili-
sierung von Rationalisierungsreserven“ verlagert werden.
Die aufgezeigte abenteuerliche Trias aus Lebenserwartung, abgespecktem Versorgungssystem und der Verlagerung der Versorgungsqualitätsfrage auf die Antwort „Abbau
der Überversorgung“ zeitigte
einen durchschlagenden Erfolg
in Ministerien, Parlamenten
und Medien. Filigran-analytische Darstellungen ärztlicher
Insider und abgewogene Differenzierungen der Experten in
der Patientenversorgung standen auf vergleichsweise verlorenem Posten.
Einer politischen Durchsetzung der Abrüstung des ambulanten Sektors in Deutschland standen Fachärzte und
KVen noch im Wege. Dem
ärztlichen Widerstand begegnete die Politik mit einem defacto-Stillhalteabkommen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem
Hausärzteverband: Das Ministerium sorgte für die „Stärkung
des Hausarztes“ und der Verband verzichtete auf Kritik und
ärztliche Aktionen gegen die
Gesundheitsreformgesetze.
Der Verband wurde deshalb
vom Ministerium als wirksamer ärztlicher Verbündeter
öffentlich gelobt.
Konsekutiv landete der Eradikationsplan für die niedergelassenen Fachärzte im Vorentwurf zum Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz für 2003: Die
Kolleg/inn/en sollten nur noch
über Einzelverträge mit den
Krankenkassen weiterbeschäftigt werden können und ihre
körperschaftliche Position in
den KVen verlieren. Diese Regelung wurde von der Oppositionsmehrheit im Bundesrat aus
dem Entwurf gestrichen. Die
Stärkung der Hausärzte wurde
über Modelle mit Zuzahlungserstattungen (Praxisgebühr
etc.) initiiert.
In einem Durchgang wurden
per Gesetz wiederholte Nullrunden beim Honorar für die
niedergelassenen Ärzte gesetzlich festgeschrieben. Ein
Erlösrückgang um jeweils 810% pro Jahr und Arzt ist
auch im Jahr 2004 die Folge.
Selbst diese – für viele Ärzte
deletäre – Erlöskürzung konnte dem ministeriell verpflichteten Hausarztverband kein
Wort des öffentlichen Protestes entlocken. Von der KBV
und den Fachärzten angedrohte Streikmaßnahmen wurden
vom Verband offen konterkariert.
Gleichzeitig kam es zum
Durchmarsch der Politik in
Gebiete, die sie vorher nie betreten hatte: Selbst der EBM
wurde gesetzlich geregelt und
der ministeriellen Beanstandung mit nachfolgender eigener Gestaltungsberechtigung
unterstellt. Heute sind die
Hausärzte zwar als erste Anlaufstelle der Patienten gefördert und haben den geringsten Patientenrückgang, sie ersticken aber in den Qualitätssicherungs- und Dokumentationsforderungen, die die KBV
und die Disease-ManagementProgramme in die Praxen spülen. Da das Honorar für den
niedergelassenen Sektor
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 12
nicht erhöht wurde, resultiert
unter dem Strich eine erhebliche Mehrarbeit fürs gleiche
Geld. Gelegentliche Zusatzmittel der Krankenkassen
im Rahmen der Programme wirken als Tropfen auf
den heißen Stein.
Fazit: Der Vertragsarzt von
heute ist weitgehend zum
Gesundheitswesen
Medizin
krankenkassengesteuerten
Staatsmediziner geworden,
da auch die gesamte Honorarverteilung neuerdings paritätisch mit den Kassen ausgehandelt werden muss und
die Assekuranz festlegen
kann, welche Hausärzte sie
als „besonders qualifiziert“ in
Einzelverträge hereinnehmen
möchte. Als vorläufiges Ergebnis der „Erfolgsstory“
ärztlicher Standespolitik
steht fest: Die Kaufkraft-bezogene Honorierung und die
Arbeitsbedingungen der Vertragsärzte waren noch nie so
schlecht wie heute. Die Ver-
tragsärzte können dem Hausarztverband zumindest eine
Konsequenz nicht absprechen: Er hat Staatsmedizin
bestellt und Staatsmedizin
erhalten.
BY
Techniker Krankenkasse
98 Prozent würden sich wieder
ambulant operieren lassen
Die Patienten in Deutschland
stellen den ambulant operierenden Ärzten offenbar ein
sehr gutes Zeugnis aus. Rund
98 Prozent von insgesamt
rund 7000 befragten Patienten, die zwischen 2000 und
2003 in 220 Arztpraxen ambulant operiert wurden, würden sich wieder ambulant
operieren lassen. Das zeigte
eine Datenerhebung im AufMedizin
Medizin
trag der Techniker Krankenkasse (TK).
Die Umfrage widerlegt nach
Einschätzung der TK auch Aussagen, dass ambulante Operationen für ältere und alleinstehende Menschen nicht in Frage kämen. „Knapp 20 Prozent
der ambulant operierten Patienten waren über 60 Jahre alt,
jeder fünfte war alleinstehend“
– so die TK in einer Presseer-
klärung. Nur rund fünf Prozent
der alleinstehenden Patienten
hätten sich zu Hause nicht ausreichend betreut gefühlt. Komplikationen nach der Operation habe es auch bei diesen Patienten kaum gegeben. Stünden keine Freunde oder Verwandten für die Betreuung zu
Hause zur Verfügung, übernehme die Kasse die Kosten für
eine häusliche Krankenpflege.
Für die ambulante Operationsfähigkeit wichtiger als Alter oder sozialer Status seien
nach Einschätzung der
gleichfalls befragten Ärzte medizinische Risikofaktoren wie
Herz-/Kreislaufbeschwerden
oder starkes Übergewicht.
Quelle: TK-Presseerklärung
Helicobacter-Eradikation
Verhindert sie Magenkarzinome?
Randomisierte Studie Wong
BC, Lam SK, Wong WM et al.
Helicobacter pylori eradication to
prevent gastric cancer in a highrisk region of China: a randomized controlled trial. JAMA (14.
Januar 2004); 291: 187-94.
In epidemiologischen Studien wurde wiederholt gezeigt,
dass die Infektion mit Helicobacter pylori mit dem Magenkarzinom assoziiert ist. Es
war jedoch bisher unklar, ob
die Eradikation der Infektion
eine präventive Wirkung hat.
Diese placebokontrollierte Studie wurde in Fujian (China), einer Gegend mit hoher Inzidenz
des Magenkarzinoms, durchgeführt. 1.630 Personen mit endoskopisch bestätigter Besiedelung
mit Helicobacter pylori wurden
in die Studie aufgenommen, wobei 642 (39%) präkanzeröse Läsionen vorlagen. 817 Personen
erhielten eine Eradikationsbehandlung mit Omeprazol (z.B.
Antra®), Co-Amoxiclav (z.B.
Augmentin®) und Metronidazol
(z.B. Flagyl®); 813 erhielten ein
Placebo. Nach 5 Jahren oder bei
Bedarf wurde wieder eine Gastroskopie durchgeführt.
Nach einer Beobachtungszeit
von 7,5 Jahren hatten 7 Personen in der Behandlungsgruppe
und 11 in der Kontrollgruppe
ein Magenkarzinom entwickelt
(Unterschied nicht signifikant). In
einer post-hoc-Analyse der
Gruppe von Personen, die zu
Beginn keine präkanzeröse Läsionen der Magenschleimhaut aufgewiesen hatten, fand sich eine
statistisch signifikante Reduktion
der Magenkarzinominzidenz (0
gegenüber 6 Fällen). Personen
ohne Veränderungen der
Schleimhaut scheinen von einer
Eradikationstherapie zu profitieren. Diese Hypothese sollte nun
durch weitere Studien bestätigt
oder verworfen werden.
Martin Schneider, CH-Wil
in: infomed-screen, 04/2004,
Infomed-Verlags-AG
Bergliweg 17, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected]
Donepezil (Aricept®)
Bei Alzheimer nutzlos?
In der unter Praxisbedingungen industrieunabhängig
durchgeführten
AD2000-Studie7 kann kein
relevanter Nutzen des
Cholinesterasehemmers
Donepezil (Aricept) bei
Alzheimer-Patienten nachgewiesen werden.
Heimunterbringungen und
Verlust von Alltagsfähigkeiten werden nicht verzögert.
Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass der Befund auch
für andere Cholinesterasehemmer gilt. Die Hersteller sind mehr denn je in der
Pflicht, den Nutzen zu belegen.
Umlenkung der Ausgaben
in wirklich nutzbringende
Investitionen ist geboten.
Nach Sawicki, Köln, wäre
besser in Pflegeheime zu
investieren.
7
AD2000 Collaborative Group: Lancet 2004;
363: 2105-15
Auszug aus einem Artikel
aus arznei-telegramm,
Berlin, 7/2004
Tel.: 030 / 79 49 02-0,
Fax: 030 / 79 49 02-20,
http://www.arznei-telegramm.de
– redaktionell bearbeitet –
BDI aktuell 11-2004
13
BDI aktuell
Gesundheitswesen
Medizin
Privatkliniken
„Schluss mit den
Krankenhaus-Subventionen!“
Für gleiche Start- und Wettbewerbsbedingungen in der
Akutkrankenhausversorgung
ebenso wie im Sektor der medizinischen Rehabilitation hat
sich der Bundesverband
Deutscher Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK) ausgesprochen. (…) Insbesondere
dürfe es keine Benachteiligung der privaten und der
freigemeinnützigen Klinikträger gegenüber den öffentlichrechtlichen Krankenhäusern
geben.
(…)
Der BDPK wendet sich gegen eine – nach seiner Sichtweise – verdeckte Subvention
von öffentlichen Krankenhäusern (kommunale, Kreis- und
Landeskrankenhäuser) aus den
Amtsetats der Kommunen und
Kreise, also zu Lasten der Steuerzahler. Dadurch würde der
Wettbewerb in europa- und
kartellrechtswidriger Weise
verzerrt. Eine Contra-legemSubventionierung öffentlicher
Krankenhäuser führe zur Fehlallokation. (…)
Der BDPK nennt im Hinblick
auf den Routineeinsatz des
DRG-Fallpauschalen-Preissystems ab 2007/2008 vier Bedingungen:
Die Investitionskostenfinanzierung muss für alle Kran-
kenhäuser über pauschalierte Zuschläge zu den DRGEntgelten erfolgen. Eine
Fondslösung und ein regelhaftes Antragsverfahren
werden abgelehnt.
Die herkömmliche Subventionsfinanzierung der Betriebskosten bei öffentlichen
Krankenhäusern müsse gesetzlich in eine Unternehmensfinanzierung umgestellt
werden. Die Investitionsfinanzierung müsse die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung berücksichtigen.
Die künftige Investitionskostenfinanzierung müsse wirtschaftlich und effizient sein.
Kostensubstitutionsprozesse müssten vermieden werden. Der Verwaltungsaufwand müsse begrenzt und
die Umsetzung praktikabel
sein.
Die Investitionskostenfinanzierung müsse zu mehr Leistungsgerechtigkeit führen
und den Klinikunternehmen
zeitliche Disponierbarkeit
und ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleisten.
Aus: A+S aktuell 14/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
10585 Berlin
Klage gegen Subventionen in Luxemburg eingereicht
Die Asklepios-Kliniken GmbH,
Königstein-Falkenstein
(Taunus) hat eine Normenkontrollklage wegen Verstoßes gegen zwingende europarechtliche Normen wegen der Dauersubventionierung über öf-
fentliche Beihilfen zu Gunsten
öffentlicher Klinikträger angestrengt und eine „Untätigkeitsklage“ vor dem Europäischen
Gericht in Luxemburg nachgeschoben. Die Asklepios-Klinikgruppe will bei der EU-Kom-
mission im Januar 2003 begründet haben, dass sie an einem
bestimmten Klinikstandort
durch öffentliche Krankenhausträger, die durch Amtsetats
subventioniert werden, benachteiligt werde.
Aus: A+S aktuell, 14/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
10585 Berlin
Klinikkonzerne
Sanitas-Ankauf sanierte nur den Vorsitzenden
Die SRH Kliniken AG, eine
nicht börsennotierte Krankenhaus-Aktiengesellschaft,
zeigt sich frustriert: Die Akquisition der Sanitas-Gruppe,
einem Klinikverbund mit elf
Rehabilitationskliniken, wurde als „Flop“ und „derber
Rückschlag“ bezeichnet.
Im aktuellen Geschäftsbericht
schreibt der Vorstandsvorsitzende der AG, Prof. Klaus Hekking, Heidelberg, der frühere
Vorstandsvorsitzende der SRH
Kliniken AG, J. R. L. (44), gegen den staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, habe sich bei
den Kaufverhandlungen und
der Akquisition korrumpieren
lassen und dadurch den bis
dahin untadeligen Ruf der SRH
als ein „solides und korrektes
Unternehmen“ in Zweifel gezogen. L. hatte bei der Akquisition das zu erwerbende Unternehmen in der Gesamtbewertung um 1 Million Euro
zu hoch veranschlagt und von
den veräußernden Managern
eine persönliche Provision akzeptiert – so eine Meldung des
Branchendienstes A+S aktuell.
Aus: A+S aktuell, 15/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
10585 Berlin
Praxisgebühr
Im schwedischen Volksheim ist’s wesentlich teurer
10 Euro Praxisgebühr pro
Quartal – da können die
Schweden nur lachen. Für sie
ist der kostenlose Arztbesuch
fast so weit weg wie der Alkohol zum Südeuropapreis.
Geht ein Schwede zum Arzt,
muss er pro Besuch 140 Kronen, etwa 15,22 Euro, zah14
BDI aktuell 11-2004
len, dies bis zu einer Höchstgrenze von knapp 100 Euro
im Jahr.
Akutfälle dürfen nicht abgewiesen werden. Kann der Patient nicht unmittelbar bezahlen,
wird ihm eine Rechnung geschickt. Entsprechend ausgeprägt ist die Neigung, es über
Notfall- und andere Hilfskonstrukte etwas billiger zu bekommen. Die Folge: Inkassofirmen schicken pro Jahr rund
518.000 Zahlungsaufforderungen hinaus. Die 21 Provinzverwaltungen, die für die Krankenversorgung zuständig sind,
handhaben die Eintreibung der
Patientenschulden recht unterschiedlich. Einige gehen bis zum
Gerichtsvollzieher, andere
schreiben die Kosten frühzeitig zu Lasten der Provinzregierung ab.
Red.
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Mammacarcinom-Screening bei genetisch erhöhtem Risiko
Röntgen kann Palpations-Befund
nicht annulieren!
Versteckte Sensationen zur
Mammacarcinom-Suche
kommen aus den Niederlanden. Mieke Kriege et al. (Rotterdam) publizieren Screeningergebnisse an 1.909 Frauen mit nachgewiesener genetisch-familiärer Disposition
zum
Mammacarcinom
(BRCA 1, BRCA 2 u.a.) mit
einem Erlebensrisiko für das
Carcinom von über 15 Prozent. Wenn denn alles
stimmt, was im Artikel sehr
schön statistisch präsentiert
wird, ergeben sich erwartete und unerwartete Konklusionen:
1. Die Magnetresonanztomografie (MRT) ist die
empfindlichste Screeningmethode und macht in
summa die meisten Tumoren sichtbar. Sie zeitigt aber mangels Spezifität eine weitaus höhere
Rate überflüssiger Kontrolluntersuchungen und
Biopsien als die Mammografie.
2. Die Mammografie ist anscheinend unschlagbar in
der Entdeckung der – relativ seltenen – ductalen
In-situ-Carcinome. In der
Studie waren 6 von 50
Tumoren dieses Typs.
3. Die klinische Brustuntersuchung spricht zu
spät an und kann im
Vergleich natürlich nicht
mithalten. Sie hat aber,
wenn man den Autoren
glauben darf, eine verrückte Eigenschaft: Sie
besitzt die höchste Spezifität.
Anders ausgedrückt:
Man entdeckt mit den
bloßen Händen zwar seltener einen Brustkrebs,
wenn der Erfahrene ihn
aber einmal getastet zu
haben glaubt, führt kein
Weg an der Biopsie
vorbei. Sowohl MRT als
auch Mammografie
könnte man in diesem
Fall ersatzlos streichen.
Diese Schlussfolgerung ziehen die Autoren zwar nicht,
sie liefern aber die entsprechenden Daten. Und die hält
der Verfasser für die eigentliche Sensation des Artikels,
der
unter
http://
content.nejm.org/cgi/content/
full/351/5/427 aus dem Netz
geladen werden kann.
BY
Im Folgenden das Abstract
der Publikation, erweitert um
einige interessante Textstellen.
“Background: The value of
regular surveillance for breast
cancer in women with a genetic
or familial predisposition to
breast cancer is currently
unproven. We compared the
efficacy of magnetic resonance
imaging (MRI) with that of
mammography for screening in
this group of high-risk women.
Methods: Women who had
a cumulative lifetime risk of
breast cancer of 15 percent or
more were screened every six
months with a clinical breast
examination and once a year
by mammography and MRI,
with independent readings. The
characteristics of the cancers
that were detected were
compared with the characteristics of those in two
different age-matched control
groups.
Results: We screened 1909
eligible women, including 358
carriers of germ-line mutations. Within a median followup period of 2.9 years, 51
tumors (44 invasive cancers, 6
ductal carcinomas in situ, and
1 lymphoma) and 1 lobular
carcinoma in situ were
detected. The sensitivity of
clinical breast examination,
mammography, and MRI
for detecting invasive
breast cancer was 17.9
percent, 33.3 percent, and
79.5 percent, respectively,
and the specificity was 98.1
percent, 95.0 percent, and
89.8 percent, respectively.
The overall discriminating
Foto: Siemens
Das Mammografie-Gerät mag noch so gut sein – es kann den
Palpationsbefund des erfahrenen Untersuchers nicht entkräften.
In solchen Fällen ist eine Biopsie unumgänglich.
capacity of MRI was
significantly better than that of
mammography (P<0.05). The
proportion of invasive tumors
that were 10 mm or less in
diameter was significantly
greater in our surveillance
group (43.2 percent) than in
either control group (14.0
percent [P<0.001] and 12.5
percent [P=0.04], respectively). The combined
incidence of positive axillary
nodes and micrometastases in
invasive cancers in our study
was 21.4 percent, as
compared with 52.4 percent
(P<0.001) and 56.4 percent
(P=0.001) in the two control
groups.
(…)
When we included only
invasive breast cancers, the
difference between the
sensitivity of the MRI and
mammography (79.5 percent
vs. 33.3 percent) was even
greater than the difference
overall (71.1 percent vs. 40.0
percent). MRI detected 20
cancers (including 1 ductal
carcinoma in situ) that were
not found by mammography
or clinical breast examination.
The stage of these 20 cancers
was favorable; 11 of the 19
invasive tumors were smaller
than 10 mm, and only 1 was
associated with a positive
node.
Another important matter
that we addressed was the best
method for detecting carcinoma in situ. Our study
showed that mammography
had a higher sensitivity than
MRI for detecting ductal
carcinoma in situ: 83 percent
(five out of six cancers
detected), as compared with 17
percent (one out of six) for MRI
(P=0.22).
(…)
A drawback of MRI
screening is that it has a lower
specificity than mammography, and as a result, MRI
will generate more findings
judged as uncertain, which
require short-term
BDI aktuell 11-2004
15
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 15
follow-up or additional
investigations (…). In our
study, screening by MRI led
to twice as many unneeded
additional examinations as
did mammography (420 vs.
207) and three times as
many unneeded biopsies (24
vs. 7).
(…)
Conclusions: MRI appears to
be more sensitive than
Mieke Kriege et al. (Rotterdam):
”Efficacy of MRI and Mammography
for Breast-Cancer Screening in
Women with a Familial or Genetic
Predisposition”
NEJM Volume 351:427-437, 2004
mammography in detecting
tumors in women with an
inherited susceptibility to
breast cancer.”
Weiterbildungsordnung in Thüringen
Abschaffung des Allgemeininternisten
von der Tagesordnung gestrichen
Den „Arzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)“,
den der Deutsche Ärztetag in
seiner Musterweiterbildungsordnung vorgeschlagen hat und
dem der Internist ohne
Schwerpunkt weichen soll,
wird es in Thüringen vorerst
nicht geben. Der Beschluss
über die Muster-Weiterbildungsordnung wurde am ver-
gangenen Samstag ganz von der
Tagesordnung der Kammerversammlung genommen und
zunächst auf den 8. Oktober
2005 vertagt – also um ein Jahr
verschoben.
Zuvor hatte die Arbeitsgruppe Heilberufe der Ländersozialministerien einhellig beschlossen, keine Weiterbildungsordnung nach dem neu-
en Strickmuster zu genehmigen, solange die Heilberufs-/
Kammergesetze aller Bundesländer den bei der Europäischen Union notifizierten Titel „Facharzt für Allgemeinmedizin“ verbindlich vorschreiben. Vor diesem Hintergrund hätte die Einführung
des „Arztes für Innere und
Allgemeinmedizin (Hausarzt)“
und die Abschaffung des Facharztes für Allgemeinmedizin
keinen Sinn ergeben.
Eine Änderung aller Heilberufs-/Kammergesetze der
Länder ist nach Meinungs des
BDI-Hauptgeschäftsführers
Professor Peter Knuth
frühestens im Sommer 2005
zu erwarten.
red.
Doppelte Haushaltsführung
„Hotel Mama“ ist kein eigener Hausstand
Eine doppelte Haushaltsführung
liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am externen
Beschäftigungsort wohnt.1
Das bedeutet, dass ein „eigener Hausstand“ außerhalb des
Beschäftigungsortes zwingen-
de Voraussetzung für das Geltendmachen von Mehraufwendungen für eine doppelte
Haushaltsführung ist; dies
wird angenommen, wenn der
Arbeitnehmer in der „Heimatwohnung“ die Haushaltsführung bestimmt
oder wesentlich mitbestimmt.2 Diese Vorausset-
zung ist bei einem Ledigen,
der im Heimatort z.B. bei seinen Eltern wohnt, grundsätzlich nicht erfüllt.
Die bisherige Regelung in
den Lohnsteuerrichtlinien3 ,
wonach Arbeitnehmer ohne
eigenen Hausstand für eine
dreimonatige Übergangszeit –
und nur in Ausnahmefällen
Allzweckwaffe „monoklonaler Antikörper“?
Metastasierendes Kolon-Ca spricht kaum an
Fazit: Cetuximab ist ein
neuer, gegen den Epidermal Growth Factor-Receptor (EGFR) gerichteter
monoklonaler Antikörper,
dessen Stellenwert für die
Behandlung des metastasierenden kolorektalen
Karzinoms derzeit noch
nicht beurteilt werden
kann. Nur als Abstract vorliegende Ergebnisse einer
größeren randomisierten
Studie sprechen für eine
16
BDI aktuell 11-2004
begrenzte Wirksamkeit dieses Antikörpers bei Irinotecan-refraktären, metastasierten kolorektalen Karzinomen.
Patienten sollten in
Deutschland mit diesem
Antikörper nur im Rahmen kontrollierter klinischer Studien behandelt
werden.
Literatur
1 Nicolella, D., et al.: Crit. Rev. Oncol.
Hematol. 2003; 47: 261.
4 Cunningham, D., et al. (BOND – Bowel
Oncology With Cetuximab A ntibody): Proc.
Am. Soc. Clin. Oncol. 2003; 22: 252
(Abstract # 1012).
Auszug eines Artikels
aus: Der Arzneimittelbrief Berlin
04/2004
Tel.: 030/7452047
Fax: 030/453066,
Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de
darüber hinaus – Mehraufwendungen für eine doppelte
Haushaltsführung geltend machen können, wird erst seit
dem 1. Januar 2004 nicht
mehr angewendet.4
Arbeitnehmer ohne eigenen
heimatlichen Hausstand können danach weder die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort noch Verpflegungsmehraufwendungen nach den
Grundsätzen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Sie haben aber die Möglichkeit, die
Entfernungspauschale für alle
Fahrten zum Heimatwohnort
anzusetzen, wenn dort
(weiterhin) ihr Lebensmittelpunkt liegt.
Aus: Informationsbrief Steuerberater, 09/2004; redaktionell bearbeitet
1.
2.
3.
4.
Vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG i.d.F. des
Steueränderungsgesetzes 2003.
Vgl. R 43 Abs. 3 LStR.
R 43 Abs. 5 LStR 2004.
BMF-Schreiben vom 30. Juni 2004 – IV C 5 - S
2352 - 49/04 (BStBl 2004 I S. 582).
BDI aktuell
Rezidivierende Vulvovaginitis
Medizin
Medizin
Langzeit-Fluconazol
kuriert die Mehrzahl nicht
Die als Crux von Patientin und
Therapeut/in bekannte rezidivierende Candida-Vulvovaginitis blieb nach 6-monatiger Fluconazol-Langzeittherapie nur
bei 42 Prozent der Frauen für
ein weiteres halbes Jahr verschwunden. Bei Frauen nach
Kurzzeitbehandlung mit Fluconazol lag die 1-Jahres Rate Symptomfreiheit bei 22 Prozent.
Das publizieren Jack D. Sobel,
Detroit, et al. im New England
Journal of Medicine.
Im Folgenden der Text des
Abstracts des Artikels.
Red.
“Background: No safe and
convenient regimen has proved
to be effective for the
management of recurrent
vulvovaginal candidiasis.
Methods: After inducing
clinical remission with openlabel fluconazole given in three
150-mg doses at 72-hour
intervals, we randomlyassigned
387 women with recurrent
vulvovaginal candidiasis to
receive treatment with
fluconazole (150 mg) or
placebo weekly for six months,
followed by six months of
observation without therapy.
The primary outcome measure
was the proportion of women
in clinical remission at the end
of the first six-month period.
Secondary efficacy measures
were the clinical outcome at
12 months, vaginal mycologic
status, and time to recurrence
on the basis of Kaplan–Meier
analysis.
Results: Weekly treatment
with fluconazole was effective
in preventing symptomatic
vulvovaginal candidiasis. The
proportions of women who
remained disease-free at 6, 9,
and 12 months in the
Gesundheitsreform im 1. Halbjahr 2004
Vertragsärzte minus 4,3 Prozent,
Krankenhäuser plus 1,3 Prozent
Die Halbjahresbilanz 2004 der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wie erwartet
positiv ausgefallen. Nach den
Berechnungen des Bundesgesundheits- und -sozialministeriums (BMGuS) erzielte die As-
sekuranz in den ersten sechs
Monaten des Jahres bundesweit einen Einnahmenüberschuss von 2.424 Mrd. Euro
nach einem Minus von 1.963
Euro im gleichen Zeitraum
2003. Interessante Auswirkun-
gen hatte der West-Ost-Transfer: Die Ausgaben pro Versicherten liegen in den neuen
Bundesländern mittlerweile
höher als in den alten.
Aus: dfg, 37/04
Veränderungsraten im 1. Halbjahr 2004 zum 1. Halbjahr 2003 je Mitglied
West
Ärztliche Behandlung
Behandlung durch Zahnärzte
ohne Zahnersatz
Zahnersatz
Arzneimittel
Hilfsmittel
Heilmittel
Krankenhausbehandlung
Krankengeld
Fahrkosten
Vorsorge- u. Reha-Maßnahmen
Soziale Dienste / Prävention
Früherkennungsmaßnahmen
Schwangerschaft / Mutterschaft
Häusliche Krankenpflege
Sterbegeld
Ausgaben für Leistungen insgesamt
Verwaltungskosten
Überschuss in Mio. Euro
Ost
Bund
-4,5
-2,2
-3,5
-2,6
-4,3
-2,2
1,0
-11,9
-13,7
-0,3
1,0
-10,4
-8,8
-7,2
13,2
23,2
5,4
5,6
-90,0
-3,5
-1,0
1.800
8,1
-15,2
-12,4
-13,3
2,7
-9,7
-11,7
-4,0
6,7
35,7
18.0
0,8
-91,4
-3,5
-2,0
624
2,2
-12,5
-13,5
-2,2
1,3
-10,3
-9,4
-6,7
12,1
24,9
7,0
4,6
-90,2
-3,5
-1,1
2.424
Ost/West
Quote je
Versicherten
82,2
97,2
107,5
115,3
103,4
75,9
111,8
89,5
122,4
94,6
93,6
82,8
80,3
122,5
110,0
101,5
93,2
Aus: dfg, 37/04
fluconazole group were 90.8
percent, 73.2 percent, and 42.9
percent, as compared with 35.9
percent, 27.8 percent, and 21.9
percent, respectively, in the
placebo group (P<0.001). The
median time to clinical
recurrence in the fluconazole
group was 10.2 months, as
compared with 4.0 months in
the placebo group (P<0.001).
There was no evidence of
fluconazole resistance in
isolates of Candida albicans or
of superinfection with C.
glabrata . Fluconazole was
discontinued in one patient
because of headache.
Conclusions: Long-term
weekly treatment with
fluconazole can reduce the rate
of recurrence of symptomatic
vulvovaginal
candidiasis.
However, a long-term cure
remains difficult to achieve.”
Maintenance Fluconazole Therapy
for Recurrent Vulvovaginal
Candidiasis, NEJM, Volume 351:876883 August 26, 2004
MDK prüft
jedes fünfte
Pflegeheim
Der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) prüft
jährlich die Qualität von rund
20 Prozent aller Pflegeheime,
die einen Versorgungsvertrag
nach dem SGB XI haben. Das
berichtete die Bundesregierung
in ihrer Antwort auf einen Kleine Anfrage der CDU/CSUBundestagsfraktion zum Heimgesetz (BT-Drs. 13/3565).
Nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung machen die
Landesverbände der Pflegekassen auch von der Möglichkeit
Gebrauch, unangemeldete Prüfungen zu veranlassen.
Aus: A+S aktuell, 19/04
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
Kaiser-Friedrich-Str. 90
10585 Berlin
BDI aktuell 11-2004
17
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Zusammenfassung I
Behandlung der chronischen Hepatits C
bei HIV-Koinfektion
Bei Patienten mit Koinfektion von HIV und Hepatitis C führt
Peginterferon alfa 2a (Pegasys) in Kombination mit Ribavirin
(Copegus, Rebetol) zu einem besseren virologischen Ansprechen der Hepatitis-C-Infektion als Peginterferon alfa allein
oder Interferon alfa 2a (Roferon-A) plus Ribavirin.
Die optimale Behandlungsdauer ist zu klären. Die derzeitige
Datenlage spricht für eine 48-wöchige Behandlung.
Bei Nichtansprechen nach drei Monaten empfiehlt es sich, die
Therapie mangels Erfolgsaussichten zu beenden.
Wie bei alleiniger HCV-Infektion eliminieren Patienten mit
Genotyp 1 das Virus deutlich schlechter als Patienten mit
Medizin
Medizin
anderen Genotypen.
Störwirkungen sind häufig, Interaktionen mit antiretroviraler
Therapie müssen bedacht werden. Schwere Neutropenien
kommen unter Peginterferon deutlich häufiger vor als unter
herkömmlichem Interferon und erfordern engmaschige Kontrollen.
Ein Einfluss auf die Entwicklung von Leberzirrhose bzw. Leberzellkarzinomen ist – wie bei Monoinfektion mit HCV – nicht
gesichert.
Aus: arznei-telegramm Berlin, 8/2004
Zusammenfassung II
Implantierbare Defibrillatoren
bei Herzinsuffizienz?
In der Sekundärprävention hämodynamisch wirksamer anhaltender Kammertachyarrhythmien, insbesondere solcher, die
mit Herzstillstand einhergehen, gilt ein implantierbarer Defibrillator (ICD) als angezeigt.
Die Primärprophylaxe mit ICD ist nach wie vor nur bei Zustand
nach Herzinfarkt mit Herzinsuffizienz und spontanen nicht
anhaltenden sowie induzierbaren malignen Kammertachykardien durch Studien gesichert.
Die Frage einer Ausweitung der Indikation zur präventiven
ICD-Therapie lässt sich aufgrund der Methodik oder der Er-
gebnisse der bislang dazu vorliegenden Studien – in denen die
medikamentöse Therapie zum Teil unzureichend ist oder
Patienten, die nachweislich profitieren, nicht ausgeschlossen
wurden – bisher nicht klar beantworten.
Auch aufgrund der ökonomischen Konsequenzen ist jedoch
eine genaue Definition der Indikationen für implantierbare
Defibrillatoren zwingend erforderlich.
Literatur im Internet: www.bdi.de, >>BDI aktuell
Aus: arznei-telegramm Berlin, 8/2004
Kurzgefasst
Rechtsherzinsuffizienz und chronisch-obstruktive Lungenerkrankung
Die Rechtsherzinsuffizienz ist
eine späte Komplikation der
chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung und prognostisch sehr ungünstig. Die erhöhte Nachlast des rechten
Ventrikels und eine neurohumorale Entgleisung sind die
Ursachen. Die einzige Therapie, die nachweislich die Prognose verbessert, besteht in einer kontinuierlichen Verbesserung der Oxygenierung durch
eine Sauerstoff-Langzeittherapie. Außerdem sind die vorsichtige Gabe von Diuretika,
ACE-Hemmern und eine Natriumrestriktion sinnvoll. Vasodilatanzien können im Einzelfall hilfreich sein. Ihr Nutzen
sollte aber durch eine invasive
Testung belegt werden.
Zusammenfassung eines
ausführlichen Artikels aus:
Der Arzneimittelbrief Berlin, 9/2004,
Tel.: 030/7452047, Fax: 030/453066,
Internet: http://www.derarzneimittelbrief.de)
Immer mehr teure Methoden
Screening, screening über allem?
„In jüngerer Zeit werden im
Rahmen von ungezielten Vorsorgeuntersuchungen radiologische Methoden wie Elektronenstrahltomographie, virtuelle Koloskopie und Positronenemissionstomographie (PET)
intensiv vermarktet. Diese re18
BDI aktuell 11-2004
lativ neuen medizinischen Untersuchungsmethoden sind als
Screeningmethode weder etabliert noch geeignet, verursachen unverhältnismäßig hohe
Kosten und können deshalb im
Zusammenhang mit der ungezielten Vorsorge sicher nicht als
medizinisch notwendig angesehen werden.
Ihre Anwendung bleibt –
wenn überhaupt – der Diagnostik ausgesuchter Sonderfälle vorbehalten, bei denen vorausgehende etablierte Untersuchungen keine ausreichende
Diagnosestellung ermöglichen
konnten.“
R. Hakimi,
Hallesche Krankenversicherung
in: Versicherungsmedizin 56 (2004)
Heft 3
BDI aktuell
DAHTA-Datenbank erweitert
„Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin“ im Internet
Die Datenbank der Deutschen
Agentur für Health Technology Assessment des DIMDI
([email protected]) mit Daten zur Bewertung von medizinischen Verfahren und Technologien wurde ausgebaut:
Eine neue Suchoberfläche, die
Erweiterung der Verschlagwortung und eine nutzerfreundliche Gestaltung sollen
die Recherche komfortabler
machen.
(…)
Die Recherchemöglichkeiten
der Datenbank wurden durch
die Erweiterung der Schlagworte um zahlreiche deutsche und englische Begriffe
ausgebaut. Die HTA-Berichte sind auch nach medizinischen Klassifikationen indiziert, die das DIMDI in
Deutsch herausgibt: die Internationale Klassifikation der
Krankheiten (ICD-10), die Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF),
die Anatomisch-Therapeutische Klassifikation (ATC) für
Arzneimittel, der Operatio-
nen- und Prozedurenschlüssel (OPS) sowie die Nomenklatur für Medizinprodukte
(UMDNS). Mit einem Klick
lässt sich jetzt auch eine Übersicht über alle HTA-Berichte
aufrufen.
Ein direkter Zugriff auf die
kostenfreie DAHTA-Datenbank ist über www.dimdi.de
– HTA – HTA-Berichte suchen – möglich. Außerdem
ist die Datenbank in die Datenbankrecherche des DIMDI integriert und gleichzeitig mit rund 80 weiteren Da-
tenbanken, darunter auch
MEDLINE, recherchierbar.
Über die Relevanzsuche lassen sich mithilfe der DIMDI
SmartSearch im Vorfeld einer Recherche die Trefferzahlen für einen Suchbegriff
in den insgesamt 16 Datenbanken zum Fachgebiet
HTA überprüfen.
DIMDI
Deutsches Institut für Medizinische
Dokumentation und Information
www.dimdi.de
Frage – Antwort
Testosteronderivate sind obsolet
Frage
Das Präparat Proviron® ist
nicht mehr im Handel. Was
kann als Ersatz empfohlen werden?
Antwort
Die Indikation von Testosteronpräparaten ist nur zur
Substitutionstherapie bei primärem und sekundärem Hypogonadismus gesichert. Außerdem wirken sie anabol.
Bei psychisch bedingten Potenzstörungen sind sie unwirksam. „Männliches Kli-
makterium“ durch Testosteronmangel und „Anti-AgingWirkungen“ sind Indikationen
aus den Fantastereien der
„Disease Monger“.
(…)
Für Indikationen wie psychovegetative Störungen, Tumorkachexie, aplastisches
Syndrom, Osteoporose u.a.
gibt es keine dem heutigen
wissenschaftlichen Standard
entsprechenden Beweise. Da
ein Nutzen nicht belegt ist,
entfällt eine rationale Begrün-
dung für die Anwendung.
Schwerwiegende, zum Teil
letale hepatotoxische Wirkungen, Förderung von Tumorwachstum in der Prostata und – in hohen Dosen
oder bei Daueranwendung
– die Auslösung von Psychosen, Fehlverhalten, Gewalttaten, Depressionen (und
nicht zuletzt das Abhängigkeitspotenzial) negativieren
die Nutzen-Risiko-Abwägung insgesamt.
Da kein Nutzen vorliegt und
da es sich um eine Gruppeneigenschaft der androgen/anabol
wirksamen Steroide handelt,
kann keine Ausweichempfehlung gegeben werden.
Prof. Dr. P. S. Schönhöfer
Rütenhöfe 7, 28355 Bremen
[email protected]
Aus: intern. praxis 44 ,619-620 (2004)
Hans Marseille Verlag GmbH
München,
Telefax: 089 290 46 43
E-Mail: [email protected]
www.marseille-verlag.com
screen-telegramm
Malaria
Mehr als ein Drittel der Malariafälle, die nach einer Reise in
Malariagebiete auftreten, manifestieren sich später als 2
Monate nach der Rückkehr.
Diese Fälle werden durch die
üblicherweise verwendeten
Medikamente nicht verhindert.
Die akute Malariaprophylaxe ist
somit nicht genügend wirksam.
Andere Studienart: Schwartz
E, Parise M, Kozarsky P et al.
Delayed onset of malaria-implications for chemoprophylaxis in
travelers. N Engl J Med 2003
(16. Oktober); 349: 1510-6
(Aus: infomed-screen, 01/2004,
Infomed-Verlags-AG
Bergliweg 17, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877,
E-Mail: [email protected])
BDI aktuell 11-2004
19
BDI aktuell
Arzneimittel
Ein Handbuch für Ärzte und
Apotheker
Helmut Helwig, Freiburg, et al.
10. Auflage einschließlich 2. Ergänzungslieferung 2004, 1372 Seiten +
80 Seiten Register (Ringösenheft), zahlreiche Formeln und Tabellen,
<Loseblatt – 2 Ringordner – Fortsetzungswerk>
Euro [D] 270,— /sFr 432,—
ISBN 3-8047-2083-8
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart.
Wenn ein Buchtitel 60 Jahre am Markt ist und seine Ergänzungslieferungen und Neuauflagen eine Menge Geld kosten, kann man wohl von
einem Klassiker sprechen. Die zweite Ergänzungslieferung zur 10. Auflage, die die aktuellen Autoren Hans Hartwig Otto aus Greifswald und
Karin Nieber aus Leipzig vorlegen, wurde vom Rezensenten durchgesehen. Sehr attraktiv ist die Fülle der Strukturformeln zu den über 1.500
Arzneistoffen. Die wissenschaftliche Analyse wird so beträchtlich erleichtert. Ein weiteres Pro ist die Zusammenfassung der Präparate nach
Substanzgruppen. Hier werden die Schwächen des Marktes unbarmherzig offen gelegt, beispielsweise bei den Venenmitteln, bei denen sich
Rosskastanie, Aescin und Hamamelis wie ein roter Faden durch eine
peinlich lange Liste ziehen. Auch demaskiert die Gruppierung manchen
Pseudofortschritt. Beispiel Nabumeton (I-10/10). Seine Formel gehört
primär nicht zu den Essigsäureabkömmlingen bei den Antirheumatika.
Hier handelt es sich aber um ein Prodrug, das nach Metabolisierung
zum Essigsäurederivat wird und damit in die uralt-bekannte Gruppe
gehört.
Der Waschzettel verspricht mehr, als das Buch halten will. Denn Antworten auf die Fragen „Bereichert ein neues Arzneimittel die Therapie
oder ist sein Nutzen fraglich? Bestätigt die klinische Erfahrung die
Werbeaussagen oder zeigen sich riskante Nebenwirkungen?“ werden
allenfalls durch die Systematik, nicht aber über Textpassagen gegeben.
Das Buch folgt weiterhin dem altbewährten Duktus „Leben und (die
Hersteller) leben lassen“.
BY
Vademecum
Vom gastroenterologischen
Symptom zur Diagnose
Vom „Foetor ex ore“ bis zum ungewollten Gewichtsverlust werden 15
typische gastrointestinale Symptome mit der entsprechenden Diagnostik in alphabetischer Reihenfolge beschrieben. Die einzelnen Kapitel
gliedern sich in Definition, Ursachen und praktisches Vorgehen bei der
Diagnosestellung. Auf jeweilige Besonderheiten, wie z.B. Begleiterkrankungen, höheres Lebensalter oder Schwangerschaft, geht der Abschnitt
„notabene“ ein. Mit Hilfe der zitierten weiterführenden Literatur am Ende
jedes Kapitels kann die Thematik bei Bedarf vertieft werden.
Der Leitfaden ist als Hilfestellung für Ärzte und Studenten mit gastroenterologischem Interesse gedacht und erstaunlich weitführend. Er kann
kostenlos unter der Codenummer S49 angefordert werden bei der
Falk Foundation e.V.
Postfach 65 29, 79041 Freiburg
Fax: 07 61 – 15 14 – 321
E-Mail: [email protected]
Red. / Firmeninfo
IGeL-Liste
Kommentierte Ausgabe mit
Abrechnungstipps
Hermanns / Filler / Roscher
3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2004, <Hardcover>, 448 Seiten,
Format 14,8 x 21.5 cm
Euro 39,—
ecomed verlagsgesellschaft Landsberg
ISBN 3-609-51583-X
20
BDI aktuell 11-2004
Seit einigen Jahren hat es der ecomed-Verlag verstanden, das Segment
„Praktische Tipps zur Zukunftssicherung“ kompetent zu besetzen. Neben der erfolgreichen Monats-Zeitung Arzt und Wirtschaft gibt auch die
IGeL-Liste, kommentierte Ausgabe mit Abrechnungstipps (Hermanns,
Filler, Roscher) eine Vielzahl von Informationen und Anregungen zur
praktischen IGeL-Umsetzung. Auf 448 Seiten werden ausführlich, und
bei der Gründlichkeit der Recherche bisweilen etwas trocken, als Themen abgehandelt:
– alles, was der Arzt über Privatliquidation und Kostenerstattung bei
GKV-Versicherten wissen sollte
– die korrekte IGeL-Abrechnung
– Checklisten für erfolgreiches IGeL-Marketing
– praxiserprobte Abrechnungsbeispiele
– Informationen zu Facharzt-Check, Labor, Impfungen und alternativen Verfahren
– IGeL-relevante Hinweise zur Umsetzung des GMG.
Mich hat das Buch mit seiner Vollständigkeit der Darstellung von Fakten, insbesondere der Paragrafen und deren Auslegung, überzeugt.
Das Kapitel „Privatliquidation bei GKV-Versicherten – Kostenerstattung
– Leistungsausschlüsse bei GKV und Beihilfe“ habe ich noch in keinem
IGeL-Buch so fundiert dargestellt gefunden. Leider fehlt die Erarbeitung
von Chancen, die nun einmal gerade in der Kostenerstattung liegen…
Sowohl eingefleischte IGeL-Hasen, als auch Neu-Einsteiger, die endlich
erkannt haben, dass auch wir Ärzte ein Recht auf ein sozial gesichertes
Leben und auf Freude am Beruf haben dürfen, werden dieses Buch
schätzen lernen!
Dr. W. Grebe
Vorsitzender des AK EBM/GOÄ-Gebührenordnungsfragen im BDI e.V.
Handbuch Integrierte Versorgung
Strategien – Konzepte - Praxis
Hellmann
Grundwerk 2004, 898 Seiten, Format 17 x 24 cm, <Loseblattwerk im
Ordner>
Einführungspreis bis 03.11.2004: € 118,— / sFr 186,40
danach: € 148,— / sFr 233,80
ISBN 3-609-10620-4
Ecomed Verlagsgesellschaft Landsberg
Die integrierte Versorgung kann – zumindest derzeit – nicht als einschlägig definierbares Versorgungsmodell beschrieben werden. Es stellt
einen Entwicklungsprozess mit unterschiedlichen Realisierungsmöglichkeiten dar, wobei sich erst zeigen muss, welche Konzepte auf lange
Sicht Bestand haben.
Hier will das als Loseblattwerk konzipierte Werk mit regelmäßigen Ergänzungen und Aktualisierungen als „Ideenbörse“ Hilfestellung geben.
Quelle: Presse Information der ecomed Verlagsgesellschaft
Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte
und sonstiger Heilberufe
Mit Vertragsmustern und Arbeitshilfen
Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Ulrich Lang (Steuerberater) und Armin Burhoff (Vors.
Richter am FG a.D.)
Reihe Beruf und Steuern
5. Auflage, 2004, 397 Seiten, <gebunden>
€ [D] 59,— / sFr 100,—
Verlag Neue Wirtschaftsbriefe Herne/Berlin
ISBN 3 482 42765 8
Die Entwicklung des Gesundheitswesens hat den Staat in eine nahezu
ausweglose finanzielle Situation gebracht, die nur durch tief greifende
Reformen geändert werden kann, so z.B. die Gesundheitsreform 2003.
Für Ärzte und deren Berater gewinnen daher das Steuerrecht und die
betriebswirtschaftliche Steuerlehre zunehmend an Bedeutung. Dieses
Handbuch – bereits in 5. Auflage – gibt verständlich geschrieben wichtige steuerliche Hinweise.
Das Werk ist nach berufsbezogenen Kriterien aufgebaut – von der
Angestelltentätigkeit der Mediziner über die Gründung/Übernahme einer Praxis bis hin zu deren Auflösung. Betriebswirtschaftliche Aspekte
der Praxisführung werden ebenfalls angesprochen. Checklisten und
Vertragsmuster helfen bei der praktischen Umsetzung.
Quelle: Verlagsinformation
BDI aktuell
Freiberufliche Berufsgemeinschaft
Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaft
einer Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften können
gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz nie freiberuflich tätig sein. Sie sind daher
immer gewerbesteuerpflichtig.
Dies gilt auch für eine Mitunternehmengesellschaft (hier:
GbR), an der neben freiberuflich tätigen Mitunternehmern
eine Kapitalgesellschaft beteilt
ist. An der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz bestehen
daher keine ernstlichen Zweifel (BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2002, Az: IV B 192/
03).
Im vorliegenden Fall ist die
Antragstellerin eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In den betreffenden Streitjahren waren
nicht nur mehrere Rechtsanwälte Gesellschafter der GbR,
sondern auch eine Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, auf die 79% der Anteile an der GbR entfielen.
Das Finanzamt behandelte die
Medizin
Steuern
Antragstellerin wegen der Beteiligung der GmbH als Gewerbebetrieb und erließ Gewerbesteuermessbescheide.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes rechtmäßig sind.
Eine Mitunternehmerschaft
kann nur dann eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein,
wenn alle ihre Mitunternehmer freiberuflich tätig sind.
Diese Voraussetzung ist nicht
erfüllt, wenn an einer Personengesellschaft auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Denn eine Kapitalgesellschaft
kann die Merkmale eines frei-
en Berufes nicht erfüllen,
weil ihre Tätigkeit nach § 2
Abs. 2
Satz 1 Gewerbesteuergesetz
stets als Gewerbebetrieb gilt.
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages in Bremen zur (Muster-)Berufsordnung, eröffnen
den Ärzten mannigfaltige
Möglichkeiten, ihre Leistungen in den verschiedensten
Formen zu erbringen.
So wird/werden zum Beispiel:
die strikte Bindung an einen
Praxissitz aufgegeben
bis zu zwei Zweigpraxen erlaubt, eine Unterscheidung zwischen ausgelagerter Praxisstätte
und Zweigpraxis
findet nicht mehr
statt
die bisherige
strikte Regelung,
einer einzigen Be-
rufsausübungsgemeinschaft
anzugehören, aufgegeben
die Möglichkeit, Gemeinschaftspraxen überörtlich zu
bilden, ausgeweitet
die Möglichkeit, Teilgemeinschaftspraxen und/oder
Teilpartnerschaften zu bilden, auch zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, ermöglicht
die Möglichkeiten, Kollegen
anzustellen, erweitert
die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Leistungserbringern ausgeweitet
die Gründung für Ärztegesellschaften nunmehr zulässig.
Wesentlich ist hierbei, dass
nunmehr auch die Möglichkeit
der Bildung von Kapitalgesellschaften und/oder der Beteiligung von Kapitalgesellschaften
grundsätzlich möglich ist. Hier
sollte schon in der Vorplanung
die Rechtsprechung des BFH
vom 3. Dezember 2003 beachtet werden.
Rü
Trotz Abschlag
Vorgezogene Rente vom
Versorgungswerk kann sich lohnen
Die Bundesregierung hat mit
dem Alterseinkünftegesetz
neue steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen. Auch für
Ärzte kommt es dadurch zu
Änderungen – die Rentenzahlung aus Versorgungswerken
schmilzt in vielen Fällen dahin.
Dem können Ärzte mit einer
individuellen und strategischen
Vermögensplanung entgegenwirken.
Grundsätzlich gilt, je später
die Rente ausgezahlt wird,
desto höher wird die Besteuerung der Rentenbezüge ausfallen. Die Versorgungswerke
erwirtschaften im Vergleich zu
den gesetzlichen Rentenversi-
cherungsträgern eine überdurchschnittliche Rendite, die
jedoch durch die neue Gesetzgebung in der Zukunft mehr
und mehr verwässert wird.
Allerdings können Versorgungswerkmitglieder dem wirkungsvoll entgegenwirken.
In vielen Versorgungswerken
können die Mitglieder bereits
ab dem 60. Lebensjahr ihre
Rente ohne Berufsaufgabe abrufen. Obwohl es hierbei einen Abschlag in der Rentenhöhe gibt, kann sich eine vorgezogene Altersrente für Mediziner sehr lohnen.
Lässt sich der Niedergelassene seine Rentenbezüge vor-
zeitig auszahlen und legt er
diese gleichzeitig mit der Liquiditätsersparnis aus den
wegfallenden Beiträgen privat
an, so kann er sehr wahrscheinlich eine zum Teil erheblich höhere Netto-Rente
im Ruhestand erzielen.
Interessant ist dieses Modell
bereits für Niedergelassene ab
53 Jahren, wenn in diesem Jahr
vorbereitend zum „Rentenabruf mit 60“ in eine steuerbegünstigte Lebensversicherung
mit verminderten Anfangsbeiträgen (Vorratspolice) investiert wird. Aber auch mit anderen Finanzinstrumenten
kann sich die vorzeitige Aus-
zahlung der Rentenbezüge
lohnen.
Das Beispiel variiert von Versorgungswerk zu Versorgungswerk und lässt sich nicht
bundesweit pauschalisieren.
Der noch bestehende steuerliche Vorteil ist allerdings über
alle Versorgungswerke hinweg
gleich. Daher sollten sich Ärzte, die sich mit dem geplanten
Ruhestand beschäftigen, gemeinsam mit ihrem Steuerberater dieses Themas annehmen, um die individuellen
Möglichkeiten strategisch auszuschöpfen.
TR
BDI aktuell 11-2004
21
BDI aktuell
Per Internet hinein
Online
Politik
Interessante Artikel zum Einklicken
Die Schweizer „pharma-kritik“ nennt per Internet auffindbare Arbeiten, die Kolleg/inn/en in Klinik und Praxis
besonders interessieren könnten. Im Folgenden eine Auswahl. Gleichzeitig bitten wir unsere Leser/innen um
Mitteilung von Internet-Adressen zu interessanten wissenschaftlichen Artikeln. Der Web-Zugang – zumindest zum
Summary – sollte kostenfrei sein. Die in BDI aktuell vorgestellten Beiträge sind entweder direkt erreichbar oder über
ein kostenlos erhältliches Password. Wer die Netzadressen dieser Artikel nicht von Hand eingeben will, kann diese
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wiederum alle Links aktiviert. Das aktuelle Heft wird jeweils wenige Tage nach Erscheinen ins Netz gestellt.
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Prevention of type 1 diabetes by gene therapy
Tian C, Bagley J, Cretin N et al.
J Clin Invest 2004 (Oct 1); 114: 969-78
http://www.jci.org/cgi/content/full/114/7/969
Effect of Peripheral Arterial Disease in Patients Undergoing
Percutaneous Coronary Intervention With Intracoronary Stents
Singh M, Lennon RJ, Darbar D et al.
Mayo Clin Proc 2004 (Sept); 79: 1113-8
http://www.mayo.edu/proceedings/2004/sep/7909a1.pdf
100
No PAD
90
Combined use of rapid D-dimer testing and estimation of
clinical probability in the diagnosis of deep vein thrombosis: systematic review
Fancher TL, White RH, Kravitz RL.
BMJ 2004 (Oct 9); 329: 821
http://bmj.bmjjournals.com/cgi/content/full/329/7470/821
Treatment of malignant lymphoma
Berthold D, Ghielmini M
Swiss Med Wkly 2004 (Sept 24); 134: 472-80
http://www.smw.ch/pdf200x/2004/33/smw-10341.PDF
80
PAD
70
Percentage
Back to thiazide-diuretics for hypertension: reflections
after a decade of irrational prescribing
Fretheim A.
BMC Family Practice 2003 (Dec 23); 4: 19
http://www.biomedcentral.com/1471-2296/4/19
60
50
40
30
20
10
0
0.0
0.5
1.0
1.5
2.0
Years
Carpal Tunnel Syndrome
Zagaria MAE.
U.S. Pharm. 2004 (Sept 15);9:30-36
http://www.uspharmacist.com/index.asp?show=
article&page=8_1332.htm
FIGURE 2. Kaplan-Meier curves for survival free of death/myocardial infarction in patients with and
without peripheral arterial disease (PAD) (P<.001).
Two Cheers for Physicians' Conflicts of Interest
Stell LK.
Mount Sinai J Med 2004 (Sept); 71: 236-42
http://www.mssm.edu/msjournal/71/71_4_pages_236_242.pdf
State Estimates of Neonatal Health-Care Costs Associated with Maternal Smoking – United States, 1996
Melvin CL, Adams EK, Ayadi MR.
MMWR 2004 (Oct 8); 53: No 39
http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm5339a2.htm
Tips for learners of evidence-based medicine: 2. Measures
of precision
(confidence intervals)
Montori VM, Kleinbart J, Newman TB et al.
CMAJ 2004 (Sept 14); 171: 611-5
http://www.cmaj.ca/cgi/content/full/171/6/611
Paget's disease of bone
Walsh JP
Med J Aust 2004 (Sept 6); 181: 262-5
http://www.mja.com.au/public/issues/181_05_060904/
wal10268_fm.html
Normal cognitive changes in aging
Anstey KJ, Low LF.
Aust Fam Physician 2004 (October); 33: 783-7
http://www.racgp.org.au/afp/downloads/pdf/october2004/
20040930anstey.pdf
22
BDI aktuell 11-2004
Emergency Treatment of Dentoalveolar Trauma
Honsik KA.
Physician Sportsmed 2004 (Sept); 32: No 9
http://www.physsportsmed.com/issues/2004/0904/honsik.htm
BDI aktuell
Gesundheitswesen
Medizin
Richtig kodieren
DRG-Training in Beispielen
Beispiel 1
Ein 54-jähriger Patient wird
wegen einer relativ unspezifischen Symptomatik mit rezidivierender Übelkeit und Schwindel, Schweißausbrüchen,
Durchfall, Atemnot und rezidivierend auftretenden Parästhesien im linken Arm stationär
aufgenommen. Wenige Wochen vorher war wegen einer
ähnlichen Symptomatik unter
stationären Bedingungen eine
Lungenembolie bzw. ein zerebrales Geschehen ausgeschlossen worden, eine umfangreiche kardiologische Diagnostik
hatte keinen pathologischen
Befund ergeben. Bei der körperlichen Untersuchung fand
sich aktuell ein Patient in gutem AZ und EZ mit unauffälligem Befund. Die Labordiagnostik (Routine), EKG, RöntgenThorax in zwei Ebenen und die
Blutgasanalyse erbrachten keine Pathologika.
Bei dem Patienten wurde
erstmalig Mitte 2002 ein Plasmozytom vom IgG-LambdaLeichtkettentyp initial Stadium I
diagnostiziert. Wegen einem
progredienten Befall der thorakalen bzw. lumbalen Wirbelkörper wurde im Verlauf eine
Strahlentherapie bzw. eine systemische zytostatische Therapie durchgeführt. Nach einer
letztmaligen Zytostase konnte
Ende ´03 eine sehr gute parti-
Beispiel 1
Hauptdiagnose1:
Nebendiagnosen1 :
Hauptprozedur2 :
Weitere Prozeduren2:
Gruppierung3
G-DRG:
MDC:
Relativgewicht:
Mittlere Verweildauer:
Tatsächliche Verweildauer:
Obere Grenzverweildauer:
elle Remission erreicht werden.
Wegen anhaltender hartnäckiger Schmerzen wurde Ende des
Jahres 2003 eine Opiattherapie
(Opiatpflaster) eingeleitet.
Als Ursachen der genannten
Beschwerden wurde eine Opiatüberdosierung angenommen,
nach Reduktion der Dosis kam
es zur völligen Rückbildung der
geschilderten Symptomatik.
Kommentar:
Die Ursache der komplexen,
aber unspezifischen Symptomatik beruhte auf unerwünschten Nebenwirkungen bei dosisgerechter Verabreichung eines Opiats.
Damit wäre als Hauptdiagnose analog DKR 1917a die T88.7
„nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer
Droge“ anzugeben. Das Inklusivum beschreibt die unerwünschte Nebenwirkung
durch indikationgerechte Arzneimittel oder Drogen bei ordnungsgemäßer Verabreichung.
Der ICD-10 1 beschreibt
allerdings bei der T88.7 ein Exklusivum, d.h. näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder
Drogen müssen über die ICDSchlüssel A00 bis R99, T80 bis
T88.6, T88.8 verschlüsselt werden. Dieses Exklusivum führt
einerseits zur Hauptdiagnose
T88.8 „sonstige näher bezeichneten Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizi-
nischer Behandlung andernorts
nicht klassifiziert“. Ein zusätzlicher Code kann nach der DKR
1919a zugewiesen werden und
ist im Zusammenhang mit einer
Prozedur anzuzeigen: Y82.8!
(Zwischenfälle durch medizinische Geräte und Produkte) oder
Y84.9! (Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet). Die Hauptdiagnose T88.8 spezifiziert die Komplikationen ohne nähere Definition der Ursache, bei der T88.7
verhält es sich umgekehrt.
Groupt man mit der Hauptdiagnose T88.8, erhält man die DRG
X63A (Folgen einer medizinischen Behandlung) mit einem
Relativgewicht von 0,525 und einer oberen Grenzverweildauer
von 14 Tagen. Die Texterläuterung der DKR 1919a beschreibt
allerdings die Kodes T80-T88 als
Möglichkeit der Kodierung bestimmter Komplikationen in Zusammenhang mit Operationen
und anderen Eingriffen.
Andererseits müsste entsprechend dem Exklusivum und der
DKR 1917a als Hauptdiagnose
der krankhafte Zustand kodiert
werden, durch den sich die Nebenwirkungen manifestieren.
Entsprechend der Kodierrichtlinie können unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung mit einem oder mehreren Codes für
den krankhaften Zustand, in
dem sich die Nebenwirkungen
manifestieren, kodiert werden,
optional ergänzt durch die
Y57.9! (Komplikationen durch
Arzneimittel oder Drogen).
Bei dem Patienten lagen mehrere kodierfähige, krankhafte
Zustände vor:
Dyspnoe mit R06.0, Übelkeit
R11, übermäßiges Schwitzen
R61.9 bzw. Parästhesien der
Haut R20.2. Nach den allgemeinen Kodierrichtlinien der
DKR4 D002c dürfen diese nicht
als Hauptdiagnose verwendet
werden, falls eine definitive Diagnose ermittelt wurde. Die
speziellen Kodierrichtlinien mit
der DKR 1917a sind allerdings
höherrangig.
Kodiert man mit der Hauptdiagnose Dyspnoe, erhält man
die DRG E67B (Beschwerden
und Symptome der Atmung
ohne komplexe Diagnose) mit
dem Relativgewicht von 0,607;
die Hauptdiagnose R11 (Übelkeit) führt in die G67B (Ösophagitis, Gastroenteritis und
versch. Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne komplexe Diagnose) mit einem Relativgewicht von 0,423.
Die R61.9 (Schwitzen) führt
in die DRG J67B (leichte bis
moderate Hauterkrankung
ohne CC) mit einem Relativgewicht von 0,569, die R20.2
(Parästhesien) ergibt die B81B
(andere Erkrankungen des
Nervensystems ohne äußerst
schwere CC) mit einem Relativgewicht von 0,79.
T88.7
Y57.9!
R06.0
R11
R61.9
R20.2
Keine
Keine
Nicht näher bezeichnete Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge
Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
Dyspnoe
Übelkeit
Übermäßige Schwitzen
Parästhesie der Haut
X62B
Vergiftungen/toxische Wirkungen von Drogen, Medikamenten und anderen
Substanzen ohne äußerst schwere oder schwere CC
Polytrauma sowie Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen
und Medikamenten
0,441
4,1 Tage
7 Tage
10 Tage
21
BDI aktuell 11-2004
23
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 23
Die letztgenannten DRGs
spiegeln aber keinesfalls das
Krankheitsbild wider.
Beispiel 2
Ein kleiner 2 1/2-jähriger Junge kommt in reduziertem Allgemeinzustand notfallmäßig zur
stationären Aufnahme, nachdem nach Genuss von Kaviar
am Aufnahmetag unstillbares
Erbrechen auftrat. Bei der Aufnahmeuntersuchung fanden sich
Beispiel 2
Hauptdiagnose1:
Nebendiagnosen1:
Hauptprozedur2:
Gruppierung3
G-DRG:
MDC:
Relativgewicht:
Mittlere Verweildauer:
Tatsächliche Verweildauer:
Obere Grenzverweildauer:
Untere Grenzverweildauer:
24
BDI aktuell 11-2004
ein geblähtes Abdomen und
Temperaturen um 39°C, der
kleine Junge ist mäßig exsikkiert.
Die Laborparameter sind bis auf
eine mäßige Leukozytose unauffällig. Diarrhoen werden
anamnestisch nicht angegeben,
treten auch im weiteren stationären Verlauf nicht auf.
Unter Infusionstherapie mit
Glucose und Elektrolytenmischlösung und langsamem
Kostaufbau kommt es zum
Ausgleich der Exikkose und zur
Besserung der Symptomatik
mit Normalisierung der Temperaturen. Bis auf Laborkontrolle und Bestimmung des UStatus werden keine weiteren
diagnostischen Maßnahmen
durchgeführt.
Kommentar:
Am ehesten ist bei dem kleinen Jungen von einer Nahrungsmittelunverträglichkeit
auszugehen, die mit T78.1 verschlüsselt werden kann. Dieser ICD-10-Schlüssel bietet die
Exklusiva bakteriell bedingte
Lebensmittelvergiftungen
(A05.-), Dermatitis durch aufgenommene Nahrungsmittel
(L27.2), Dermatitis durch Nahrungsmittel bei Hautkontakt
(L23.6, L24.6, L25.04). Das
Kapitel T78.- unerwünschte
Nebenwirkungen, andernorts
nicht klassifiziert des ICD-10GM-2004 weist darauf hin, dass
diese Kategorie zur primären
Verschlüsselung zu benutzen
ist, um andernorts nicht klassifizierbare Schäden durch unbekannte, nicht feststellbare
oder um genau bezeichnete
Ursachen zu kennzeichnen. Bei
der multiplen Verschlüsselung
kann sie zusätzlich benutzt
werden, um Auswirkungen von
andernorts klassifizierten Zuständen zu kennzeichnen. Exklusiva sind die Komplikationen
chirurgischer und medizinischer Behandlung, die
andernorts nicht klassifiziert
sind (T80 bis T88).
Das zur Aufnahme führende
Symptom der Übelkeit und des
Erbrechens (verschlüsselt mit
R11) kann entsprechend der
DKR4 D002c nicht als Hauptdiagnose verwendet werden,
falls eine definitive Diagnostik
ermittelt wurde.
Der Volumenmangel war
ebenso wie das rezidivierende
Erbrechen ressourcenrelevant,
beide sind aber bei der Schweregradbestimmung nicht ausschlaggebend.
Als Hauptprozedur kann nach
der DKR 4 P001a der OPS-301Schlüssel 8-016 (parenterale
Ernährung als medizinische
Hauptbehandlung) angegeben
werden, wenn die parenterale
Ernährung als alleinige Maßnahme durchgeführt wurde. Entsprechend der DKR4 P005b ist
dieser Code nur einmal pro
Aufenthalt zu kodieren.
Bei Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer bei tatsächlicher Verweildauer von
einem Tag wird ein Abschlag
berechnet.
1
2
3
4
ICD-10. Revision Version 2004 GM, gültig ab
01.01.04
OPS-301 Version 2004, gültig ab 01.01.04
3M G-DRG Grouper Version 3.1
Deutsche Kodierrichtlinien Version 2004
Dr. med. Michael Kulzer
Oberarzt Kardiologie
DRG-Beauftragter
3. Medizinische Abteilung
Städtisches Krankenhaus München
Harlaching
Sanatoriumsplatz 2
81545 München
Dr. med. Christine Kopf-Schiller
Schwerpunktgutachterin Krankenhaus
Dr. med. Martin Zeuner
Ressortleiter Versorgungsstrukturen
Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung in Bayern
Putzbrunner Str. 73
81739 München
Nächste Folge:
Weitere Kodierbeispiele
T78.1
R11
E86
8-016
Sonstige Nahrungsmittelunverträglichkeit, andernorts nicht klassifiziert
Übelkeit und Erbrechen
Volumenmangel
Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung
X62B
Vergiftungen/toxische Wirkung von Drogen, Medikamenten und anderen
Substanzen ohne äußerst schwere oder schwere CC
Polytrauma sowie Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen
von Drogen und Medikamenten
0,224 (0,441 - 0,217uGVD-Abschlag)
4,1 Tage
1 Tag
10 Tage
1 Tag
21
BDI aktuell
Leserbriefe
„Heparin-induzierte Thrombozytopenie
nicht richtig codierbar“
Mit Interesse verfolge ich
Ihre Rubrik DRG-Training
und habe schon manche
wertvolle Information aus ihr
gewonnen. (Im täglichen
Umgang mit den DRGs fällt
jedoch auf, dass regional unterschiedliche Auslegungen
von Seiten des MDK,
insbesondere bezüglich eines
Ressourcenverbrauches, bestehen, die sich wohl erst mit
der Zeit angleichen werden.)
Im Heft 07-2004 wurde im
Beispiel I eine Verschlüsselung aufgeführt, die ich jedoch für sachlich falsch halte
und zwar unabhängig von
dem konkreten Fall, bei dem
diese
Diagnosestellung
sicherlich nicht leicht fällt. Es
geht um die Kodierung der
heparininduzierten Thrombozytopenie.
Eine Verschlüsselung mit
der Nummer D69.51 ordnet
sie von der Systematik den
hämorrhagischen Diathesen
(D69.-) zu.
Kennzeichnend für die HIT
II sind jedoch die venösen
und arteriellen Thrombosen
und nicht eine Blutungsneigung wie bei den anderen
medikamentös ausgelösten
Thrombozytopenien. Auch
ist die Transfusion von
Thrombozyten bei der HIT
II kontraindiziert, somit der
Zusatz ‚transfusionsrefraktär’ Unsinn.
Richtig wäre eine Einordnung unter der Nummer
D68.8, unter der auch die
weiteren angeborenen und
erworbenen Koagulopathien
mit Thromboseneigung subsumiert werden.
Leider wird in den meisten
Kodier-Hilfen wie z.B. der
KODIP ICD Diagnosekodierung einzig auf das Item
‚Thrombozytopenie’ eingegangen, ohne die pathophysiologischen Grundlagen zu
berücksichtigen. Mit Auftauchen dieser Fehleinordnungen habe ich diese Problematik mit mehreren ‚HIT-
Fachleuten’ (u.a. Greinacher)
diskutiert, uneingeschränkt
haben sich alle meiner Überlegung angeschlossen, wobei
jedoch auffiel, dass unter den
Gerinnungsspezialisten das
Wissen um die DRG´s und
die Bedeutung der ICD-Verschlüsselung gering ausgeprägt ist.
So ist diesen Spezialisten
auch nicht die insgesamt
schlechte „Abbildung“ des
Komplexes Thrombose/Gerinnung im ICD-Katalog bewusst.
Versuche meinerseits, die
GTH für dieses Problem zu
sensibilisieren sind bisher erfolglos geblieben, was sicher
auch daran liegt, dass die Kliniker in dieser Fachgesellschaft
nur eine Minderheit darstellen und die Gesellschaft z.Z.
von einer Nicht-Deutschen
präsidiert wird.
Dr. Karlfried Kainer
Leitender Arzt der Abteilung
Innere Medizin – Angiologie –
Intensivmedizin
Bad Nauheim
Die Antwort unserer Autoren
Die Systematik der Verschlüsselung
bleibt hier unbefriedigend
Sehr geehrter Herr Kollege
Kainer,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die wertvollen Informationen.
Die regional unterschiedliche Auslegung des MDK bezüglich der Definition des
Ressourcenverbrauchs überrascht. Aus unserer Sicht ist
die Höhe des geforderten
Ressourcenverbrauchs nicht
definiert, die Kodierregeln
verlangen zur Kodierung einer Nebendiagnose allerdings
jeweils zusätzlichen und dokumentierten Ressourcenverbrauch.
Die
heparininduzierte
Thrombozytopenie HIT II
wird als immunologische
durch Bildung von Antikörpern verursachte Erkrankung
definiert. Der Diagnosenthesaurus des ICD-10-GM liefert
bei Eingabe des Suchbegriffs
‚heparininduzierte Thrombozytopenie’ den ICD-Schlüssel
D69.51 aus der Gruppe
‚D69.- Purpura und sonstige
Diathesen’ mit dem Unterbegriff ‚Sekundäre Thrombozytopenie’. Die Ergänzung
‚(nicht) transfusionsrefraktär’
wirkt in diesem Zusammenhang verwirrend, da die Therapie der HIT II nicht kausal
durch Transfusionen erfolgt.
Nur in eher seltenen Fällen
tritt bei der HIT II eine Blu-
tung auf, in größerem Umfang nur in Zusammenhang
z.B bei einer Sepsis mit Verbrauchskoagulopathie oder
bei multimorbiden Patienten
mit prädisponierenden Erkrankungen. Die HIT II kann
als Minus-(Blutungsneigung)
und Plus-(prokoagulatorische)
Koagulopathie, mit Betonung
ersterer, bezeichnet werden.
Folgt man der Definition des
Pschyrembel, kann sowohl
die Koagulopathie wie auch
die Thrombozytopenie der
hämorrhagischen Diathese
zugeordnet werden. Natürlich ist diese Erklärung pathophysiologisch und klinisch unbefriedigend, aber für die Zuordnung des ICD-Schlüssels in
die zur Verfügung stehende
Systematik des ICD-10, Revision Version 2004 GM, ausreichend.
Der ICD-Schlüssel D69.51
umfasst ja alle sekundären
Thrombozytopenien, ohne
das jeweilige Krankheitsbild
adäquat widerzuspiegeln.
Die von Herrn Kainer vorgeschlagene Alternative
D68.8 kann mit derselben Argumentation verwendet werden, führt auch wie die
D69.51 als Hauptdiagnose in
die DRG Q62A/B.
Von Relevanz ist allerdings
z.B. die Zuordnung der HIT
II zur D69.51 bei einer HIV-
Erkrankung, da diese als
Hauptdiagnose, entsprechend
der DKR verschlüsselt, in die
DRG S64A/B (HIV-Erkrankung) mit höherem Relativgewicht führt, als die D68.8
bei einer HIV-Erkrankung
(DRG Q62A-Gerinnungsstörung) mit im letzteren Falle
auch kürzerer oGVD.
Zusammenfassend bleibt die
Systematik der ICD-Verschlüsselung hier unbefriedigend und sollte im Sinn einer
klinisch korrekten Erfassung
der Diagnosen angepasst werden. Innerhalb der ICD-Systematik allerdings individuelle Lösungen bei der Gruppierung zu verwenden, würde
eine (ressourcen)inadäquate
Abbildung im DRG-System
verursachen.
Dr. med. Michael Kulzer
Oberarzt Kardiologie
DRG-Beauftragter
3. Medizinische Abteilung
Städtisches Krankenhaus München
Harlaching
Sanatoriumsplatz 2
81545 München
Dr. med. Christine Kopf-Schiller
Schwerpunktgutachterin
Krankenhaus
Dr. med. Martin Zeuner
Ressortleiter Versorgungsstrukturen
Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung in Bayern
Putzbrunner Str. 73
81739 München
BDI aktuell 11-2004
25
BDI aktuell
Förderprogramme für Ärzte
Medizin
Wirtschaft
Das Geld nicht liegen lassen!
Dem Mittelstand und den Heilberuflern stehen mehr als 50 Mrd. € an öffentlichen Förderungsmitteln zur Verfügung. Jedoch nimmt sie nur ein Viertel der Berechtigten in Anspruch.
Dieses Phänomen ist zweifellos durch mangelnde Information zu erklären.
Eine Reihe von Banken bietet
die eigenen Betriebsmittel- und
Investitionskredite, die für die
entsprechende Bank lukrativer
sind, eher an als die für den
Kreditnehmer weitaus günstigeren Kredite aus den öffentlichen Fördermitteln. Im Zuge
eines Informationsgesprächs
bei Ihrem Kreditinstitut sollten
Sie also unbedingt auf einer
Beratung hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel bestehen. Hier ist allerdings auch der
Zeitfaktor zu beachten, denn
von der Beantragung bis zur
Mittelbewilligung können drei
bis vier Monate vergehen. Also
kann eine umfassende Information zu erheblichen Einsparun-
gen bei den Kreditkosten führen. Allerdings gilt auch hier:
ohne ausreichende Kreditwürdigkeit kann mit einer Kreditvergabe nicht gerechnet werden. Neben den weitgehend
bekannten Finanzierungsbanken in Bezug auf öffentliche
Fördermittel (Kreditanstalt für
Wiederaufbau, Europäische Investitionsbank) bieten auch die
Bürgschaftsbanken in den jeweiligen Bundesländern Hilfe
bei der Kreditvergabe an. Diese Bürgschaftsbanken können
im Vergleich zu den traditionellen Kreditinstituten als „risikofreudiger“ bezeichnet werden, so dass sich die Überlegung über die Einbindung der
Kollegen in Deutschland
Die Facharztlosen dominieren
Berufstätige Ärztinnen und Ärzte
nach Arztgruppen zum 31.12.2003
Erforderliche
Bankunterlagen am
Beispiel einer
Existenzgründung
Summe berufstätige Ärztinnen und Ärzte
304 117
Darunter:
Ohne Gebietsbezeichnung
96 384
(mit Praktischen Ärzten und AiP)
Quelle: Bundesärztekammer
26
BDI aktuell 11-2004
jeweils zuständigen Bürgschaftsbank durchaus lohnt.
Auf folgende Punkte sollte bei
öffentlicher Förderung geachtet werden:
Der erste Schritt zur öffentlichen Förderung erfolgt
über ein Kreditinstitut. Hier
werden sowohl Konzept als
auch Kreditwürdigkeit („Bonität“) des Antragstellers geprüft und die entsprechenden Anträge gestellt.
Sowohl fachliche Stellungnahme und auch individuelle Beratung zu öffentlichen
Fördermitteln werden vor
allem von Verbänden und
von dafür geschulten Bankmitarbeitern durchgeführt.
Fördermittel stehen grundsätzlich der gewerblichen
Wirtschaft sowie zum Teil
auch den Heilberufen zu.
Neben unmittelbaren finanziellen gibt es auch steuerliche Förderungsmöglichkeiten.1
Allgemeinmedizin
39 238
Innere Medizin
37 855
Chirurgie
18 674
Anästhesiologie
16 108
Frauenheilkunde
15 384
Kinderheilkunde
11 354
Orthopädie
7 896
Augenheilkunde
6 461
Radiologie
6 252
Psychiatrie u. Psychoth.
5 992
HNO-Heilkunde
5 420
Hautkrankheiten
4 867
Urologie
4 651
Lebenslauf des Existenzgründers einschließlich des
bisherigen beruflichen Werdeganges
Darstellung der eigenen
wirtschaftlichen Situation
Detaillierte Beschreibung
der Investitionsmaßnahme
einschließlich der fachlichen
Stellungnahme einer anerkannten Institution
Darstellung der Konkurrenzsituation
Marketingplan
Personalbedarfsplan
Darstellung der Aufbau- und
Ablauforganisation
Umsatz- und Ertragsplanung
für die kommenden drei Jahre
Finanzierungsplan einschließlich möglicher Kreditsicherheiten1.
Links im www zu diesem
Thema:
Verband der Bürgschaftsbanken:
http://www.vdb-info.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau:
http://www.kfw.de
Europäische Investitionsbank:
http://www.eib.org
Für umfassendes Informationsmaterial wenden Sie
sich bitte unter dem Stichwort „Informationen zu den
Förderprogrammen des
Bundes, der Länder und der
EU für Existenzgründer und
kleine und mittlere Unternehmen“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, 11019 Berlin,
Internet:
http://www.bmwi.de.
1
TR
vgl. „Förderprogramme für den Arzt“, Michael
Vetter, aus: Arzt & Wirtschaft 6/2002, S. 49-50
infomed-screen
Pause bei HIV-Therapie
Randomisierte Studie: Lawrence J, Mayers DL, Hullsiek KH
et al. Structured treatment interruption in patients with multidrug-resistant human immunodeficiency virus. N Engl J Med
2003 (28. August); 349: 837-46
Eine geplante Pause in der antiretroviralen Therapie bringt
HIV-positiven Menschen mit einer Mehrfachresistenz keinen
Vorteil: Weder verbessert sie den immunologischen Status
noch erhöht sie die Lebensqualität.
(Aus: infomed-screen, 11-12/2003, Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17,
CH-9500 Wil, Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected])
BDI aktuell
BDI intern
Deutschlands Platz beim Wohneigentum
Wir liegen auf dem zweiten Platz – von hinten
Im Jahr 2003 wohnten 42,8 Prozent aller Haushalte in Deutschland in den eigenen vier Wänden. Der Anteil der Wohnraumeigentümer hat sich seit 1993
um vier Prozentpunkte (von 38,8
Prozent) erhöht. Trotz dieses
Anstiegs bleibt Deutschland –
neben der Schweiz mit einer
Quote von 36 Prozent – eines
der wenigen europäischen Länder, in dem die Mehrheit der
Einwohner nicht über selbst genutztes Wohneigentum verfügt.
Dies ergaben Recherchen des
Berliner ifs-Städtebauinstituts.
Zum Vergleich die Wohneigentumsquoten industriell be-
siedelter europäischer Länder:
Belgien
74 %
Großbritannien
69 %
Österreich
56 %
Frankreich
55 %
die Niederlande
53 %.
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Tel.: 09661/7780
abends und lange klingeln
BDI aktuell 11-2004
27
BDI aktuell
Kleinanzeigen
Stadt Trier – Zentrum – Internistischhausärztliche Praxis aus Altersgründen
zum 01.01.2005 abzugeben.
Tel.: 0651/45454
Fax: 0651/45646
www.reckenthaeler.de/praxis
Gut geführte Internistisch-Hausärztliche Praxis mit hohem Privatpatientenanteil und damit umsatzstabil am Harzrand, flexibel ab 2004 abzugeben. Sehr
gute apparative Ausstattung (Farbdoppler-Echo, Sono, Gastro, Colo, LZ EKG
etc.). Übergangsgemeinschaft ab sofort
möglich.
Tel.: 0175-2261456
Internistisch-hausärztliche Praxis in der
Nähe der Stadt Trier Mitte/Ende 2004 aus
Altersgründen abzugeben.
„Praxisabgabe 05077“
Gut etablierte Gemeinschaftspraxis,
hausärztlich/internistisch ausgerichtet, geeignet für Arztehepaar, aber auch
als Einzelpraxis zu führen, mittel- bis
langfristig im Großraum Kassel abzugeben. Alle Schulen am Ort. Eingearbeitetes Praxisteam, treuer Patientenstamm, gute apparative Ausstattung,
überdurchschnittlicher Umsatz, geregelter Notdienst.
„Praxisabgabe 07538“
Große fachinternistische Praxis 70 km
östl. von Stuttgart in lebhafter Mittelstadt (74 Tsd E), gastroenterologisch
und kardiologisch ausgerichtet, altershalber baldmöglichst zu sehr günstigen
Bedingungen abzugeben. Besonders
geeignet für Gastroenterologen (fehlt am
Ort), ein Facharztzentrum ist derzeit
geplant.
„Praxisabgabe 07871“
Internistisch/gastroenterologische Praxis, sehr ertragsstark, komplette Diagnostik, (gesperrtes Gebiet) in Großstadt Mecklenburg-Vorpommern abzugeben.
„Praxisabgabe 19105“
Gastroenterologische Fachpraxis in
Südwestdeutschland (seit 26 Jahren bestehend, umsatzstark, in Ärztehaus, gesperrter Bezirk, hoher Anteil an Privatpatienten) aus Altersgründen abzugeben.
Gute Möglichkeiten durch KO-Katalog und
Vorsorge-Koloskopie.
„Praxisabgabe 05697“
Die KV Schleswig-Holstein schreibt folgende Vertragsarztsitze aus:
– Stadt Lübeck, Praxis eines Facharztes / einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, Übernahme durch einen Nachfolger, gesperrtes Gebiet
Bewerbungsfrist: 31.10.2004
– Kreis Ostholstein, Praxis eines Facharztes / einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, Übernahme durch einen Nachfolger, gesperrtes Gebiet
Bewerbungsfrist: 15.11.2004
Auskünfte: KV Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/883-327, -259, -291, -346, -378
Waltrop, Castrop, Lünen usw.), oder
auch Einstieg in Gemeinschaftspraxis.
Ich habe meine Weiterbildungszeit für
die Zusatzbezeichnung „Gastroenterologie“ absolviert (die Prüfung werde ich
hoffentlich in Kürze erfolgreich ablegen),
so dass ich auch an einer Übernahme
oder einen Einstieg einer fachärztlichinternistischen/gastroenterologischen
Praxis im westlichen Ruhrgebiet interessiert bin.
„Praxissuche 27244“
Internist/Pneumologie (41) sucht Niederlassungsmöglichkeit – gerne auch Assoziation – im Raum Rhein-Main, RheinNeckar bis Karlsruhe. Erfahrungen mit
Asthma- und COPD-Schulungen, Heimbeatmung, Betreuung von Transplantationspatienten, Bronchologie, Praxisvertretungen. Kenntnisse in Ultraschall, Echo,
Punktionstechniken. Mind. 5 Jahre pneumologische Ausbildung an großen Lungenkliniken, mehrfache Vorträge auf Kongressen.
„Praxissuche 28692“
PRAXISPARTNER
Gelegenheit in nordwestdeutscher Kleinstadt: Internistische Schwerpunktpraxis
mit Top-Ausstattung sucht Gastroenterologen oder Rheumatologen zur Assoziation.
„Praxispartner 29619“
Suche dringend nette(n) Partner(in) für
wachsende hausärztliche Gemeinschaftspraxis am Niederrhein mit diabetologisch/geriatrischem Schwerpunkt.
Ende 2004 scheidet die Seniorpartnerin
aus. Neben Teamarbeit sind auch Erholphasen für eine gute und langjährige Zusammenarbeit wichtig; durch die Lage auf
dem Krankenhausgelände sind interessante Kooperationen in der Zukunft möglich. Allgemeinmediziner(in) oder
Internist(in) mit Zusatzbezeichnung wäre
wünschenswert, aber sicherlich nicht Bedingung.
Tel.: 02064/52057 nach 19.00 Uhr
Umsatzstarke, seit 18 Jahren bestehende Praxis mit stabiler betriebswirtschaftlicher Situation (jetzt hausärztlich-internistisch) in größerem Ärztehaus in
reizvoller, familienfreundlicher bayerischmittelschwäbischer Kleinstadt sucht Kollegin/Kollegen zur GemeinschaftspraxisGründung; günstig z.B. auch Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Diabetologie o.ä. Für Kolleginnen: TeilzeitEinstieg möglich! Sehr gutes Praxishelferinnen-Team, behindertengerechter
Praxiszugang, Top-Apotheke im Haus,
gute Verkehrsanbindung und Parkplätze, alle Schulen und Sporteinrichtungen
vorhanden.
„Praxispartner 07663“
PRAXISSUCHE
Große internistische Facharztpraxis im
Raum Stuttgart bietet sichere Einstiegsmöglichkeit in Praxisgemeinschaft für
eine(n) Fachärztin/-arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin / hausärztliche
Versorgung.
„Praxispartner 20404“
Hausärztliche (oder fachärztliche)
Praxis im Großraum Dortmund gesucht.
Internist, 41 Jahre alt, vh., 3 Kinder,
sucht internistische Hausarztpraxis im
Großraum Dortmund (Dortmund,
Gelegenheit in Essen: Gemeinschaftspraxis in hausärztlicher Betreuung in
Essen sucht für ausscheidenden Seniorpartner Nachfolger/in. Besonders günstig
für Kollegin/Kollegen mit Interesse an Ge-
28
BDI aktuell 11-2004
riatrie und/oder Akupunktur. Beteiligungsform offen. Gegenseitige Sympathie überzeugt.
„Praxispartner 24458“
Hausärztlicher Internist in Hamburg
sucht Partner für eine Gemeinschaftspraxis im Raum Hamburg-Wandsbek. Bin Internist/Pneumologie und Tropenmediziner.
„Praxispartner 09779“
Lukrativer KV-Sitz fast umsonst: Große
hausärztlich-internistische Praxis am
Rande des Ruhrgebietes/Niederrhein
sucht 1/2005 für ausscheidende Seniorpartnerin motivierten Nachfolger(in);
Schwerpunkte der Praxis sind die Diabetologie und die Geriatrie; Kooperation mit
dem angrenzenden Krankenhaus besteht.
Tel.: 02064/52057 nach 19.30 Uhr
Früher Vogel fängt den Wurm: Fachübergreifende internistische Gemeinschaftspraxis bietet qualifiziertem Gastroenterologen oder fachärztlichem Internisten mit Gastroschwerpunkt sehr gute Arbeits- und Ertragsmöglichkeiten in einer
der schönsten Regionen Deutschlands
(Bodensee/Mittelzentrum/Ärztehaus).
Röntgenzulassung (mindestens Thorax,
ggf. Knochen etc.) absolut wünschenswert. Einstieg ab 2005, spätestens Ende
2006.
„Praxispartner 10784“
Praxispartner für große hausärztlich-internistische Praxis in Essen gesucht –
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
„Praxispartner 85244“
Bonn: Internist/Onkologie zum Einstieg
in GP gesucht. Gerne zusätzliche Kenntnisse (NHV, Rheuma). KV-Sitz vorhanden.
"Praxispartner 32445"
Suche für eine mittelgr.-große Hausärztliche Internistenpraxis im Hamburger
Westen einen Partner, räumlich auch fachärztliche Einbindung möglich.
„Praxispartner 09242“
STELLENANGEBOT
WB Gastroenterologie für 1 Jahr. Moderne Praxis, Raum Köln/Bonn, ab sofort
oder später. Erfahrung in Routine-Untersuchungen (Colo- und Gastroskopie) erforderlich.
„Stellenangebot 05893“
Klinische Ausbildung in Fachpraxen-Konsortium: Unser ärztliches Team bietet
eine Ausbildung für 1 Jahr Allgemeinmedizin + 2 Jahre Innere Medizin + 2 Jahre
Gastroenterologie (u.U. innerhalb eines
einzigen Vertrages); + ergänzende Ausbildungen in Anästhesiologie und Dermatologie möglich wie auch Fachkunde Internistische Radiologie, Proktologie und
Koloskopie. Spätere Assoziation gewünscht! Keine Dienstregelung, Teilzeit
möglich. Kollegin bevorzugt – aber nicht
Bedingung. Engste Kooperation mit Uni
und Akadem. Lehrkrankenhäusern, Fachkonferenzen, Onkologie… Übliche Voraussetzungen (Kontaktfreude, Auftreten,
Loyalität), fakultativ Erfahrungen in der
Endoskopie und Kardiologie sehr angenehm.
PG Dr. med. Arne Boekstegers
Tel.: 0201-827-200
Fax. 0201/827-2010
E-Mail: [email protected]
Internist mit mind. 1 Jahr WB Onkologie zur restlichen Weiterbildung oder
Internist mit SP Onkologie zum Einstieg in GP in Bonn gesucht. KV-Sitz
vorhanden.
"Stellenangebot 54324"
Große internistische Hausarzt-Praxis
(Gemeinschaftspraxis 2 Partner) im Süden Dortmunds sucht zum 01.01.05
oder später, ganz- oder halbtags, Assistenten/in. Weiterbildungsermächtigung 1 Jahr Innere/Allgemeinmedizin
liegt vor. Auch für fertige Internisten
geeignet, als Entlastungsassistent
möglich. Sono, Echo, Doppler, Spiro,
LZ-RR und LZ-EKG, EKG, Ergo und
Gastro vorhanden. Zahlung in Anlehnung an BAT. Bewerber/innen, die eine
Förderung der KVWL erhalten können,
werden bevorzugt. Voraussetzung
Deutsche Sprache, Pkw.
„Stellenangebot 16230“
VERTRETERANGEBOT
Internist/Gastroenterologie, 48 J., übernimmt Vertretungen in Praxis oder Klinik.
Tel.: 06861/790208 (Dr. Grün)
VERSCHIEDENES
Rationelle Diagnostik und Therapie in
der Inneren Medizin . Verkaufe die o.g.
Leitlinien incl. aktueller 17. Lieferung (07/
04) zum Preis von 100 Euro (+ evtl. Versandgebühren), Neupreis 299 Euro, ohne
Fortsetzungs- oder Aktualisierungslieferungen.
„Verschiedenes 31948“
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Kongresse und Fortbildung
Seite 29 – BDI aktuell 11/2004
Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2004
Kurse
Kongresse
Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren (Kurs B) / Fortbildungspunkte: 20
Termin:
26.11.-02.12.2004
Ort:
Teneriffa (Puerto de la Cruz)
Kursleiter:
Dr. Dr. med. B. Uehleke
Gebühr:
320,00 / 460,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
25.11. - 04.12.2004 Teneriffa / Puerto de la Cruz (27. Seminarkongress)
06.02. - 11.02.2005 Bad Reichenhall (11. Seminarkongress)
27.02. - 04.03.2005 Bad Klein-Kirchheim (27. Seminarkongress)
21.05. - 28.05.2005 Mallorca, Playa de Muro (20. Seminarkongress)
Ultraschall-Refresherkurs (Teil 1) / Fortbildungspunkte: 10
Termin:
11.12.2004
Ort:
Wiesbaden, HSK
Kursleiter:
Dr. med. F.-J. Beck et al.
Gebühr:
130,00 / 180,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Ultraschall-Refresherkurs (Teil 2) / Fortbildungspunkte: voraussichtl. 10
Termin:
22.01.2005
Ort:
Wiesbaden, HSK
Kursleiter:
Dr. med. F.-J. Beck et al.
Gebühr:
130,00 / 180,00 (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Sonstige BDI-Termine
30.10.2004
05.-07.11.2004
04.12.2004
09.12.2004
Terminänderung:
12.01.2005
Arbeitskreis Belegärzte – Treffen, Wiesbaden
39. Tagung Hessischer Internisten, Fulda
AK Tropen-, Reisemedizin und Impfwesen – MalariaMikroskopierkurs, Würzburg
Bezirksgruppe Ludwigshafen/Rhein – Treffen der
Ludwigshafener Internisten, Ludwigshafen
statt 30.11.2004 nun
Sektion Gastroenterologie – Informationsveranstaltung,
München
* nach KBV-Richtlinien
Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen
auf den folgenden Seiten!
BDI-Veranstaltungen
Arbeitskreis Belegärzte – Treffen
Datum:
30.10.2004, 17.00 Uhr
Ort:
Geschäftsstelle des BDI e.V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden
Themen:
EBM 2000plus (dazu eingeladen Dr. Grebe, Frankenberg);
Probleme Hausarzt/Facharzt (dazu eingeladen Dr. Pinkernell, Paderborn)
Arbeitskreis Tropen-, Reisemedizin und Impfwesen
Malaria-Mikroskopierkurs (Refresher)
Datum:
04.12.2004, 10.00-17.00 Uhr
Ort:
Würzburg
Information: Dr. med. Fritz Seiler
Tel.: 0921/13333, Fax: 0921/850340
E-Mail: [email protected]
Bezirksgruppe Ludwigshafen/Rhein:
Treffen der Ludwigshafener Internisten
Datum:
09.12.2004, 20.00 Uhr
Ort:
Gaststätte Henninger am Stadion
Mundenheimer Str. 101
67061 Ludwigshafen
Kontakt: Dr. H. Rauch
Tel.: 0621 / 565001, Fax: 0621 / 584649
Achtung, Terminänderung:
Sektion Gastroenterologie – Informationsveranstaltung
Datum:
12.01.2005, 16.00-18.00 Uhr
Ort:
Wird noch bekannt gegeben
Thema:
EBM 2000plus und RLV – Folgen für die Honorarentwicklung der internistischen Schwerpunkte (Dr. Andreas Köhler,
Hauptgeschäftsführer der KBV, Berlin)
Sonstige Veranstaltungen
Cuxhavener Internisten: Internistentreffen
Datum:
immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten
Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr
Ort:
Hochrestaurant Donners Hotel,
Am Seedeich 2, 27472 Cuxhaven
Kontakt: Tel.: 04721/5090
Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem
Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten
43. Bayerischer Internistenkongress
Datum:
12.-14.11.2004
Ort:
Ludwig-Maximilians-Universität, Universitätshauptgebäude
Geschwister-Scholl-Platz 1, München
Leitung:
Prof. Dr. med. Johannes Mann, München
Schwerpunktthemen:
Fr, 12.11.2004, 15:00-18:30 Uhr
Aktuelles aus der Gastroenterologie, Hepatologie und
Rheumatologie
Vorsitz:
Prof. Dr. med. J. Schölmerich
(Med. Klinik und Poliklinik I, Universität Regensburg)
Sa, 13.11.2004, 09:00-12:30 Uhr
Fortschritte in der Onkologie und Diabetologie
Vorsitz:
Prof. Dr. med. A. Neubauer
(Med. Poliklinik Universität Würzburg)
Sa, 13.11.2004, 14:30-18:00 Uhr
Brennpunkte der Kardiologie und Nephrologie
Vorsitz:
Prof. Dr. med. G. Ertl
(Med. Klinik Universität Würzburg)
So, 14.11.2004, 09:00-12:30 Uhr
Herzinsuffizienz und Pneumologie – neue pathophysiologische, diagnostische und therapeutische Aspekte
Vorsitz:
Prof. Dr. med. G. Riegger
(Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II,
Universität Regensburg)
Seminar-Veranstaltungen
Kardiale Notfallbehandlung / Lungenfunktionsdiagnostik /
Diabetes-Update, Prophylaxe und Therapie der tiefen
Venenthrombose
Auskunft:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg
Tel.: 0911 / 393 16 27
Fax: 0911 / 393 16 55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mcn-nuernberg.de
179. Tagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere
Medizin e.V. in Kooperation mit dem BDI e.V.
Datum:
19. und 20.11.2004
Ort:
Eurogress Aachen
Monheimsallee 48
52064 Aachen
Kongressvorsitzender: Prof. Dr. W. Berges, Chefarzt der Med. Klinik,
Luisenhospital Aachen
Boxgraben 99
52064 Aachen
Tel.: 0241/4142200, Fax: 0241/4142215
E-Mail: [email protected]
Kongresssekretariat: Frau Dr. G. Lätzsch, Frau G. Kleutgens,
Med. Klinik, Luisenhospital Aachen
Boxgraben 99,
52064 Aachen
Tel.: 0241/4142200, Fax: 0241/4142215
E-Mail: [email protected]
Thema:
Innere Medizin, Einheit in der Vielfalt
BDI aktuell 11/2004 – Seite 30
Vorläufiges Programm:
Do, 18.11.2004: Echokardiographischer Kurs / EKG-“Crash-Kurs“
Fr, 19.11.2004: Vorträge zu allen Bereichen der Inneren Medizin / Intensivmedizinisches Seminar / Endoskopisches Videoseminar /
Seminar Diabetisches Fußsyndrom / Berufspolitisches
Seminar / Postervorträge / Festvortrag / Gesellschaftsabend
Sa, 20.11.2004: Aktuelle Probleme der Infektiologie – Virale Erkrankungen – Malaria-Therapie – MRSA / Neue Entwicklungen in
der Gastroenterologie / Preisverleihungen – Ehrungen / Mitgliederversammlung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin
CME:
Fortbildungspunkte der Ärztekammer Nordrhein;
AiP-Anerkennung
Gebühren: EKG-Crash-Kurs, Teilnahmegebühr jeweils 20,-- € (für
Mitglieder frei)
Anmeldung: Frau Dr. Gabi Lätzsch
Medizinische Klinik, Luisenhospital
Boxgraben 99
52064 Aachen
E-Mail: [email protected]
10. Dresdner Symposium "Invasive Kardiologie"
Datum:
19.-20.11.2004
Ort:
Dresden, Hotel Hilton
Wissenschaftl. Programm:
19.11.04:
14.00-18.00 Uhr: Satellitensymposien I-III
(Herzschrittmacher-Innovationen;
Herzinsuffizienz; MRT/CT)
20.11.04:
08.30-18.15 Uhr: Sitzungen I-VI
(Erkennung des individuellen Herzinfarktrisikos – Stellenwert bekannter und neuer Risikofaktoren;
Drug eluting stents; Leitlinien Angiologie; Therapie der
Mitralinsuffizienz; Plötzl. Herztod; Vorhofflimmern)
20.11.04:
08.30-13.00 Uhr: Workshop Assistenzpersonal, Sitzung I+II
Tagungsleitung: S. G. Spitzer
Veranstalter/Anmeldung/Information:
Dres. med. Stefan G. Spitzer, Rolf Dörr, Siegfried Gehlhar,
Brigitta Krosse, PD Reinhardt Sternitzky, Jürgen Stumpf,
Clemens T. Kadalie
Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis
Forststr. 3, 01099 Dresden
Tel.: 0351/8064-115, Fax: 0351/8064-110
E-Mail: [email protected]
CME:
Die Zertifizierung ist beantragt.
MEDICA – 36. Weltforum der Medizin
Internationale Fachmesse mit Kongress
Datum:
24.-27.11.2004
Ort:
Messegelände Düsseldorf
CCD.Süd, Pavillon Ost
Gastroskopiekurs Rhein-Ruhr des Berufsverbandes Deutscher
Internisten (BDI) e.V.
Datum:
24.-25.11.2004
Ort:
Messegelände Düsseldorf, CCD.Süd, Raum 12
Leitung:
Prof. Dr. J. Freise, Mülheim a.d.R.,
Prof. Dr. B. May, Bochum
Kursgebühr: € 100,-Mitglieder des BDI e.V. zahlen eine ermäßigte Gebühr. Die
ermäßigten Karten können nur an den Kongresskassen
gekauft werden.
MEDICA-Juristica
Datum:
24.11.2004
10.00-13.00 Uhr Teil I
14.30-16.30 Uhr Teil II
Ort:
Messegelände Düsseldorf, CCD.Süd, Raum 10
Leitung:
RA M. Broglie, Wiesbaden; RA H. Wartensleben, Stolberg
Themen:
Rechtsformen ärztlicher/zahnärztlicher Kooperationen /
Wirtschaftlichkeitsprüfungen kassenärztlicher Tätigkeit
Veranstalter/Auskunft/Programmanforderung:
MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der
Medizinischen Diagnostik e.V.
Postfach 70 01 49
70571 Stuttgart
Tel.: 0711/720712-0, Fax: 0711/720712-29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.medicacongress.de
Anmeldung: Messe Düsseldorf GmbH – Kongressbüro MEDICA –
Kongresse und Fortbildung
Postfach 10 10 06
40001 Düsseldorf
Fax: 0211/4560-8544
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0211/4560-984 (für Rückfragen)
3. Gastro Forum München
Hauptthemen: Leberrundherd / GI-Blutung / State of the controversy:
Dickdarmdiagnostik / State of the art: H.p./Reflux / LiveDemonstrationen aus Endoskopie und OP
Datum:
10.12.2004, 09.00-18.00 Uhr
Ort:
Auditorium Maximum der
Techn. Universität München
Arcisstr. 21, 80333 München
Kurse:
Gastroentestinale Funktionsdiagnostik mit Live-Demonstrationen / Koloskopie für Fortgeschrittene / Sonographie:
Kontrastmittel und Punktionen / Endosonographie in der
Therapieentscheidung
Datum:
11.12.2004
09.30-11.00 bzw. 13.00 Uhr
Ort:
Klinikum Großhadern
Klinikum Innenstadt
Städtisches Krankenhaus Neuperlach
Klinikum rechts der Isar
Information/Anmeldung:
Medconnect GmbH
Petra Schindler
Brünnsteinstr. 10
81541 München
Tel.: 089/41419250, Fax: 089/41419245
E-Mail: [email protected]
Intensivkurs Endokrinologie & Diabetologie
Datum:
27.-29.01.2005
Ort:
Kulturzentrum der Stadt Herne
Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
(unmittelbar gegenüber gelegen) Westfälisches
Museum für Archäologie
Themenschwerpunkte: Hypothalamus und Hypophyse / Diabetes
mellitus und Stoffwechsel / Schilddrüse / Nebenniere /
Gonaden / Knochenstoffwechsel; inkl. sechs Workshops
Veranstalter: Gemeinsame Akademie für Fortbildung der
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) und
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Wissenschaftl. Leitung: Prof. Dr. K. Mann, Essen; Prof. Dr. H. Hauner,
München
Lokale Organisation: Priv.-Doz. Dr. F. Jockenhövel, Herne
Teilnahmegebühr: 350 € für Mitglieder der DGE, DDG oder NW-GE&D
(bis 01.11.2004, danach 400 €)
400 € für Nicht-Mitglieder (bis 01.11.2004, danach 450 €)
Auskunft / Organisation / Anmeldung:
MediaTec Herne und PD Dr. F. Jockenhövel
Sekretariat: Frau M. Kneiske
Wiescherstr. 24
44623 Herne
Tel.: 02323 / 498 - 20 51, Fax: 02323 / 498 - 24 85
E-Mail: [email protected]
Zertifizierung: Der Intensivkurs Endokrinologie & Diabetologie ist im
Rahmen der „Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung“ der
Ärztekammer Westfalen-Lippe mit 23 Punkten anrechenbar.
Gastroenterologisches Seminar der Medizinischen Klinik C
Klinikum Ludwigshafen
Datum:
23.-25.02.2005
Ort:
Ludwigshafen am Rhein
Themen:
Live-Demonstrationen – Video-Seminar – Vorträge
Leitung:
Prof. Dr. med. J. F. Riemann
Anmerkung: Begrenzte Teilnehmerzahl – rechtzeitige Anmeldung
erforderlich.
Information: Sekretariat Medizinische Klinik C, Frau Birgit Merck
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 / 503 - 41 00, Fax: 0621 / 503 - 41 14
E-Mail: [email protected]
Zertifizierung: Nach den Fortbildungsrichtlinien zur freiwilligen Fortbildungszertifizierung in Rheinland-Pfalz wird diese Veranstaltung voraussichtlich mit 15 Punkten sowie 5 AIO-Weiterbildungs-Kreditpunkten bewertet.
Kongresse und Fortbildung
DGIM Deutsche Gesellschaft
für Innere Medizin e.V.
Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin
Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2005
Datum:
Ort:
31.01.-10.02.2005
Kliniken St. Antonius, Zentrum für Innere Medizin
Carnaper Str. 48, 42283 Wuppertal
Tel.: 0202/299-2502, Fax: 0202/299-2518
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. J. Köbberling, Dr. C. Hader
Organisation: Dipl.-Ing. Stefan Pasche
Datum:
Ort:
14.02.-18.02.2005 und 28.02.-04.03.2005
Medizinische Klinik und Poliklinik D der
Universität Münster
Albert-Schweitzer-Str. 33, 48129 Münster
Tel.: 0251/83-47537/38, Fax: 0251/83-49547
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. R. M. Schäfer, PD Dr. M. Gaubitz, Frau Prof. Dr.
B. Brisse, Prof. Dr. T. Büchner
Organisation: Prof. Dr. R. M. Schäfer, Fr. H. Sundermann
Datum:
21.02.-25.02.2005 – Teil I
26.09.-30.09.2005 – Teil II
Ort:
Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I
Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg
Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle
Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253
Leitung:
Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan,
Prof. Dr. H. J. Schmoll
Organisation: Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner
Datum:
Ort:
21.02.-02.03.2005
I. Medizinische Klinik und Poliklinik, Johannes
Gutenberg-Universität, Frau H. Herke
Langenbeckstr. 1, 55101 Mainz
Tel.: 06131/177395, Fax: 06131/175595
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. P. R. Galle, Prof. Dr. A. Lohse
Organisation: Frau H. Herke
Datum:
Ort:
21.02.-25.02.2005
Medizinische Kinik, Klinikum Innenstadt der LMU
Ziemssenstr. 1, 80336 München
Tel.: 089/5160-2208, Fax: 089/5160-2148
Leitung:
Prof. Dr. M. Reincke, Prof. Dr. D. Schlöndorff, Prof. Dr.
Ch. Peschel, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. R. M. Schmid
Organisation: PD Dr. A. Sellmayer, Fr. Bühnemann
Datum:
Ort:
März 2005 (genauer Termin noch nicht bekannt)
Klinikum der Bayr. JMU, Endokrinologie
Josef-Schneider-Str. 2, 97080 Würzburg
Tel.: 0931/201-36122, Fax: 0931/201-36283
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. G. Ertl, Prof. Dr. Wilms
Organisation: Prof. Dr. B. Allolio, Prof. Dr. M. Scheurlen, Prof. Dr. M. Schmidt
Datum:
Ort:
11.07.-16.07.2005
Innere Medizin I, Universitätsklinik Heidelberg
Bergheimer Str. 58, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221/56-8601, -8602
Fax: 06221/56-5226
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. P. Nawroth
Organisation: PD Dr. Dr. Chr. Kasperk, Frau B. Ungemach
Datum:
Ort:
19.09.-23.09.2005
Helios Klinikum Erfurt GmbH, Zentrum für Innere
Medizin, 2. Medizinische Klinik
Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt
Tel.: 0361/781-2470, Fax: 0361/781-2472
Leitung:
Prof. Dr. U. Schmidt, PD Dr. G. Laier-Groeneveld, Fr. Prof.
Dr. I. Aßmann
Organisation: Prof. Dr. U. Schmidt
Seite 31 – BDI aktuell 11/2004
Datum:
Ort :
19.09.-28.09.2005
Asklepios Klinik Bad Oldesloe
Abt. Innere Medizin
Schützenstr. 55, 23843 Bad Oldesloe
Akademie f. med. Fort- und Weiterbildung
Ärztekammer Schleswig-Holstein
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04531/68-1090, 04551/803195
Fax: 04531/68-1099, 04551/803194
Leitung:
Prof. Dr. G. Hintze, Prof. Dr. U. R. Fölsch, Prof. Dr. J.
Steinhoff
Organisation: Prof. Dr. G. Hintze
Datum:
Ort :
26.09.-30.09.2005
Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik
der TUM
Ismaninger Str. 22, 81675 München
Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. R. M. Schmid, Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. A.
Schömig, Prof. Dr. D. Schlöndorff, Prof. Dr. M. Reincke
Organisation: PD Dr. Weidenbach, Dr. K. Stock, Sekr. Fr. S. Zaun Anmeldung: Die.+Do. 09.00-14.00 h
Datum:
Ort :
10.10.-14.10.2005
Medizinische Klinik III der Universität
Abt. Rheumatologie
Postfach 35 60, 91023 Erlangen
Tel.: 09131/853-2075, Fax: 09131/853-6448
Leitung und Organisation : Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein
Datum:
Ort :
noch nicht bekannt
Med. Klinik u. Poliklinik II, Univ. Klinik Bonn
Sigmund-Freud-Str. 25, 53105 Bonn
Tel.: 0228/287-6670, Fax: 0228/287-4983
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. B. Lüderitz, Prof. Dr. T. Sauerbruch, Prof. Dr. H.
Vetter, Prof. Dr. E. Erdmann
Organisation: Prof. Dr. G. Bauriedel, Dr. P. Walger, Prof. Dr. R. H. G.
Schwinger, Sekretariat: Fr. Seeher
Datum:
Ort :
noch nicht bekannt
Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt
Medizinische Klinik III
Friedrichstr. 41, 01067 Dresden
Tel.: 0351/480-1130, Fax: 0351/480-1119
Leitung:
Prof. Dr. H. Porst
Organisation: Prof. Dr. H. Nüßlein
Datum:
Ort :
noch nicht bekannt
Medizinische Klinik II, Klinik für Allgemein- und
Viszeral-Chirurgie, Klinikum Fulda
Pacelliallee 4-6, 36043 Fulda
Tel.: 0661/84-5420, Fax: 0661/84-5422
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. D. Jaspersen, PD Dr. A. Hellinger
Organisation: Prof. Dr. D. Jaspers
Datum:
Ort :
noch nicht bekannt
Med. Hochschule Hannover, Zentrum Innere
Medizin, Abt. Rheumatologie/Immunologie
Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Tel.: 0511/532-2319, Fax: 0511/532-5841
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. H. Zeidler, Prof. Dr. R. E. Schmidt
Organisation: PD Dr. L. Köhler, Dr. S. Schnarr, PD Dr. T. Witte
Datum:
Ort :
noch nicht bekannt
Innere Medizin I, Klinikum der Friedrich
Schiller-Universität
Erlanger Allee 101, 07747 Jena
Tel.: 03641/39182, 614143
Fax: 03641/39363
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Leitung:
Prof. Dr. H. R. Figulla, Prof. Dr. K. Höffken, Prof. Dr. G.
Stein, Prof. Dr. H. Bosseckert
Organisation: OA Dr. M. Hocke, Fr. G. Daut und Landesärztekammer
Thüringen, Akad. f. ärztl. Fort- und Weiterbildung
Kongresse und Fortbildung
BDI aktuell 11/2004 – Seite 32
39. Tagung Hessischer Internisten
vom. 05. bis 07. November 2004 in Fulda
Pneumologie
im klinischen Alltag
Onkologie –
Fortschritte in der Therapie
solider Tumoren
Grenzgebiete von Psychiatrie
und Innerer Medizin
Vorsitz:
Prof. Dr. A. Neubauer, Marburg
Prof. Dr. med. H.-G. Höffkes, Fulda
Vorsitz:
Prof. Dr. C. Vogelmeier, Marburg
Prof. Dr. W. Fassbinder, Fulda
Vorsitz:
Prof. Dr. Dr. h.c. H.-G. Lasch, Gießen
Prof. Dr. B. Gallofer, Gießen
Neue tumorbiologisch begründete
Therapie-Strategien
Prof. Dr. Elke Jäger, Frankfurt (Main)
Chronischer Husten –
Was ist zu tun?
Dr. P. Kardos, Frankfurt (Main)
Hirnorganisches Psychosyndrom
Prof. Dr. G. Ladurner, Salzburg
Stellenwert von PET
in der Onkologie
PD Dr. A. Hertel, Fulda
Management der akuten
COPD-Exazerbation
Prof. Dr. G. Goeckenjahn, Immenhausen
Chemotherapie bei soliden Tumoren –
Aktive Behandlung
und Nachsorge
COPD als Systemerkrankung?!
PD Dr. J. Bargon, Frankfurt (Main)
Therapiemöglichkeiten
bei Demenz
Prof. Dr. L. Fröhlich, Mannheim
Aktuelles zur Therapie
der Pneumonien
Prof. Dr. H. Morr, Waldhof-Elgershausen
Depressive Syndrome und
Somatisierungsstörungen
Prof. Dr. B. Gallofer, Gießen
Nicht-invasive Beatmung –
Indikationen und Ergebnisse
Prof. Dr. H. Becker, Marburg
Suchtberatung bei
Alkoholkrankheit
Prof. Dr. T. Wetterling, Berlin
Kardiale Folgen von schlafbezogenen
Atmungsstörungen
Dr. A. Jerrentrupp, Marburg
Öffentlicher Festvortrag
bei nicht-kleinzelligem
Bronchial-Carcinom
Prof. Dr. A. Neubauer, Marburg
bei colorektalen Tumoren
Prof. Dr. H.-G. Höffkes, Fulda
bei Mamma-Carcinom
Prof. Dr. H. Tesch, Frankfurt (Main)
Seminare
Update Gastroenterologie 2004
Update Kardiologie 2004
Praktische Onkologie
Rationale Phytotherapie
Disease-Management-Programm
Diabetes mellitus Typ II
Lungenfunktionsseminar
Well-Aging: Was ist gesichert ?
Was ist seriös ?
Thrombose-Prophylaxe in der
Inneren Medizin
Herzschrittmacher-Seminar
EBM 2000 Plus
Bitte fordern Sie das endgültige Programmheft der 39. Tagung Hessischer Internisten
mit Anmeldekarten für Seminare und Hotelreservierung
mit dem unten stehenden Bestell-Coupon an.
Differentialdiagnose dementieller
Syndrome
Prof. Dr. H. Förstel, München
Gute Regie ist besser als Treue –
Gottfried Benn und die Frauen
Florian Illies, Berlin
Organisation und Information
Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
– Landesgruppe Hessen e.V. –
Prof. Dr. med. W. Fassbinder
Direktor der Medizinischen Klinik III
Klinikum Fulda, Postfach 23 64, 36013 Fulda
KONGRESSBÜRO – Frau Eva Mihm
Schumannstraße 34 – 36043 Fulda
Tel. (06 61) 84 54 51 – Fax (06 61) 84 54 52
Bestell-Coupon für das Programm der 39. Tagung Hessischer Internisten
Ich bitte um die Zusendung eines
Programms.
Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
- Landesgruppe Hessen e.V. Prof. Dr. med. W. Fassbinder
Schumannstraße 34
______________________________________
Stempel und Unterschrift
36043 Fulda
Bitte ausschneiden und im Fensterumschlag einsenden.
Kongresse und Fortbildung
Seite 33 – BDI aktuell 11/2004
Pörtschach am Wörthersee 2004
Der 53. internationale interdisziplinäre Seminarkongress
des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. in Pörtschach am Wörthersee, der vom 29. August bis einschließlich 03. September 2004 dauerte, war gut besucht. Dies lag wohl auch an der Fortbildungspflicht,
die für alle Ärzte seit 01. Juli dieses Jahres in Kraft
getreten ist. Für die österreichischen Ärztinnen und
Ärzte, viele davon besuchen den Pörtschach-Kongress
regelmäßig, gilt dies bereits seit mehreren Jahren und
sämtliche Kongresse des Berufsverbandes Deutscher
Internisten werden zum „Modul Innere“ je nach absolvierter Stundenzahl gerechnet. Deshalb ist es dem BDI
ein großes Anliegen, dass österreichische Referenten
Vorträge halten, wie in diesem Jahr Dr. Michael Ausserwinkler, Klagenfurt, und Dr. Alois Kreuzer, Wien.
Zum berufspolitischen Abend war der Präsident der
Kärtner Ärztekammer Dr. Otmar Haas eingeladen und
diskutierte zusammen mit BDI-Hauptgeschäftsführer
Prof. Dr. Peter Knuth über die Perspektiven, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Internisten beider
Länder.
Wie im vergangenen Jahr war es gelungen, einen prominenten Festredner zu engagieren. Universitätsprofessor Magister Dr. Johannes Grabmayer, Abteilung
Mittelalterliche Geschichte an der Universität Klagenfurt, der weit über die Grenzen Österreichs bekannt
ist, hielt einen zweistündigen Vortrag: „Über Liebe und
Sexualität im Mittelalter“. Um das Thema dem Publikum nahe zu bringen, wollte er „in die Haut der Menschen schlüpfen, die vor uns gelebt haben“. Und dies
gelang Prof. Grabmayer hervorragend. Zwei konträre
Welten bestimmten das Mittelalter beim Thema Sexualität und Liebe. Einerseits der Minnedienst, wie ihn der
Minnesänger Ulrich von Liechtenstein beschrieb, der
sich seiner „Domina“ ohne Wenn und Aber unterwarf
und die größten Qualen auf sich nahm, er ließ z.B. ohne
Betäubung seine Hasenscharte operieren, er schmachtete, dichtete und war seiner angebeteten Frau stets zu
Diensten, bis er am Ziel seiner Sehnsucht und Leiden
angelangt war.
Andererseits gab es das Mittelalter mit seiner christlichen Moraltheorie, die jede Sexualität einschränkte und
genaue Vorschriften vorsah. Die katholische Kirche sagte
dem Volk, was im Schlafzimmer, das übrigens bei den
niedrigen Ständen oft mit der gesamten Familie belegt
war, passieren durfte und was nicht. Geschlechtsverkehr war lediglich zur Fortpflanzung erlaubt. Dabei
entwickelten die Prediger eine durchaus lebhafte Phantasie über die Frage „Welche Stellung ist erlaubt, welche nicht“. Genauso wie die Frau damals sich im täglichen Leben den Anordnungen und Anweisungen des
Mannes unterzuordnen hatte, genauso hatte sie sich
seinem Triebleben zu unterwerfen, was er auch per
Gesetz erzwingen konnte. Ehebruch konnte tödlich
enden, wenn eine verheiratete Frau erwischt wurde.
Dem Ehebrecher passierte nichts, da kein Mann unbewaffnet erschlagen werden durfte und normalerweise
gingen die Männer auch damals ohne Schwert und Waffe zu Bett.
Auch die Strafen und das Strafmaß für Zuwiderhandlungen in Sachen „Liebe und Ehe“ waren für heutige
Begriffe abstrus und gemäß des Zeitverständnisses
höchst unterschiedlich für Männer und Frauen.
Ein Zwischenbereich zwischen Erlaubtem und Verbotenem, wie Prof. Grabmayer erläuterte, waren die
Badehäuser, in denen es recht bunt herging. Männer
und Frauen badeten zusammen, Standesunterschiede
gab es dabei keine. Badehäuser waren ein Tabubereich
zwischen unerlaubtem Sex, Hygienebedürfnis und Amüsement. Bader und ihr Gesinde gehörten zu den unehrlichen Berufen.
Wie Ehen geschmiedet wurden – oberstes Gebot war
die Besitzwahrung und Vermehrung, egal um welchen
Stand es sich handelte – was mit Witwen passierte und
wie Mehrfachehen vonstatten gingen, waren weitere
Themen des Abends.
Dem Referenten Prof. Dr. J. Grabmayer war es gelungen, anhand seines Vortrages und des Bildmaterials
seine Zuhörerschaft zu fesseln und einen gelungen Bogen über mehrere Jahrhunderte zu spannen.
ma
Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V.
Termine der Interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit
Bayerische Landesärztekammer / Bayerische Akademie für Ärztliche Fortbildung
Ort:
Beginn:
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
jeweils Donnerstag, 19.30 Uhr
21.10.2004
Onkologie – Hämatologie aktuell 2004/2 – Focus: chron. myelogische Leukämie, gastrointestinale
Stromatumoren (GIST), colorektales Karzinom – Referenten: Licht, Duyster, Heinemann
Kardiologie aktuell 2004/1 – Focus: Herzrhythmusstörungen, konservative und interventionelle
Strategien, Stellenwert neue kardiovaskuläre Bildgebung – Referenten: Schmitt, Hoffmann, Achenbach
Kardiologie aktuell 2004/2 – Focus: KHK, Besonderheiten bei Diabetes, kardiovaskuläre Rehabilitation
– Referenten: Dirschinger, Standl, Klein
Kardiologie aktuell 2004/3 – Focus: Hypertonie, Herzinsuffizienz, Problem eingeschränkte
Nierenfunktion – Referenten: v. Scheidt, Holzgreve, Mann
Kopfschmerz und Migräne aktuell 2005 – Focus: Neue molekularbiologische Erkenntnisse, Neuentwicklungen in der Therapie, differenzierte Behandlung – Referenten: Zieglgänsberger, Pfaffenrath, Gessler
Diabetes aktuell 2005 – Focus: Risikotratifizierung, differenzierte Therapie, neue Entwicklungen der
oralen Therapie – Referenten: Schumm-Draeger, Eversmann, Standl
04.11.2004
25.11.2004
09.12.2004
27.1.2005
17.02.2005
Anerkennung: 3 CME-Punkte / Bayerische Landesärztekammer
Leitung, Auskunft und Anmeldung: Dr. Wolf von Römer, 1. Vorsitzender der Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V.
Schleißheimer Str. 440, 80935 München, Tel.: 089 / 8 54 52 55, Fax: 089 / 3 13 88 68, E-Mail: [email protected]
Kostenpflichtige Intensiv-Veranstaltungen – 90 € für VBI- und BDI-Mitglieder, 140 € für Nicht-Mitglieder
Ort:
Zeit:
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
jeweils Samstag, 09.00 bis 16.00 Uhr
06.11.2004
Rheumatologie intensiv 2004 – Focus: Frühdiagnostik, aktuelle Therapie der RA, der Psoriasis-Arthritis
und der Spondylarthritiden, Kollagenosen, Vaskulitiden, Besonderheiten bei Schwangerschaft und
Niereninsuffizienz – Referenten: B. Manger, Herzer, Rau, Edelmann, Schattenkirchner, Krüger, Menninger,
K. Manger, Nüsslein Pape, Gerbes, Beuers, Gülberg, Helmberger, Jauch, Göke, Schmid, Born
Angiologie intensiv 2005 – Focus: Neue Aspekte bei PAVK, Venen- und Lymphgefäß-Erkrankungen –
Referenten: Tepohl, Parhofer, Küffer, Hoffmann, Stiegler, Ludwig, Marshall, Spannagl, Theiss
Gastroenterologie intensiv 2005 – Focus: Leber – Galle – Pankreas – Referenten: Schulte-Frohlinde,
Pape, Gerbes, Beuers, Gülberg, Helmberger, Jauch, Göke, Schmid, Born
29.01.2005
23.04.2005
Anerkennung: 8 CME-Punkte / Bayerische Landesärztekammer – Teilnahme nur nach Voranmeldung
Auskunft/Anmeldung: MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG, Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg,
Tel.: 0911/3931610, Fax: 0911/3931655, E-Mail: [email protected], Internet: www.mcn-nuernberg.de
Einzelheiten sowie weitere Veranstaltungen finden Sie per Link auf unserer Homepage www.bdi.de, >>Fortbildung, >>Kurse und Kongresse
„Bayerische Internisten“ bzw. direkt unter www.bayer-internisten.de/fortbildung.htm.
Kongresse und Fortbildung
BDI aktuell 11/2004 – Seite 34
BDI-Kurse 2004/2005 auf einen Blick!
Archiv: Kur- u. Verkehrsverein e.V.
Bad Reichenhall
Archiv: Kurbetriebe Wiesbaden
Archiv: Verkehrsverein Nürnberg e.V.
Foto: Gabriele Matzkies, M.A.
Foto: Christina Schäfer
Fortbildungspunkte:
Datum:
EchokardiographieAufbaukurs
(nach KBV-Richtlinien)
36
13.-16.11.04
Wiesbaden,
Dr. HorstSchmidt-Kliniken
AUSGEBUCHT!
Dr. med.
F.-J. Beck /
Wiesbaden
Bronchoskopiekurs
25
25.-27.11.04
Nürnberg,
Klinikum Nord
AUSGEBUCHT!
Dr. med.
M. Wagner /
Nürnberg
Kurse:
KURS B
Zur Erlangung der
Zusatzbezeichnung
Naturheilverfahren
Ultraschall-Refresherkurs
Echokardiographie Teil I
Ort:
Preis €
Mitgl./Nichtmitgl.:
Kursleitung:
Dr. Dr. med.
B. Uehleke /
Berlin
Dr. med. Xiaoya
Li / Augsburg
20
26.11.-02.12.04
Teneriffa,
Puerto de la Cruz
320,00 / 460,00
(Preis inkl. Kongressteilnahme vom
26.11.-03.12.04!)
10
11.12.04
Wiesbaden,
Dr. HorstSchmidt-Kliniken
130,00 / 180,00
Dr. med.
F.-J. Beck /
Wiesbaden
04.-06.02.05
Bad Reichenhall,
Hotel Steigenberger Axelmannstein
210,00 / 250,00
Prof. Dr. med.
H. Mehnert /
München
430,00 / 510,00
Prof. Dr. med.
R. Büchsel /
Berlin
Intensivkurs
Diabetologie
Voraussichtlich
13
Refresherkurs
Facharztprüfung
Voraussichtlich
20
14.-19.03.05
Berlin,
DRK-Kliniken
Westend
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgenden Kursen an:
____________________________________________
______________________________________________________________________________________________________________
†
Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (bitte Bescheinigung
beilegen!).
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne.
Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________
Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________
Ich bin:
† Mitglied des BDI † Nichtmitglied / Datum:___________ Unterschrift: ________________________
Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung,
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected]
Kongresse und Fortbildung
Seite 35 – BDI aktuell 11/2004
Teneriffa / Puerto de la Cruz
27. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung:
Donnerstag, 25. November bis Samstag, 04. Dezember 2004
Dieser Kongress wird von der Landesärztekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert! Kurse werden zusätzlich zertifiziert!
Wissenschaftliche Programmgestaltung / Leitung: Prof. Dr. med. W. Arnold, Bremen
Kongressort: Hotel Riu Garoé, Doctor Celestino Pádròn 3, E-38400 Puerto de la Cruz
Schwerpunktthema des Kongresses:
„Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Klinische Pharmakologie“
Zentrale Kongressthemen: Kardiologie, Stoffwechsel und Kardiologie, Rheumatologie, Infektiologie, Pharmakologie,
Nuklearmedizin, Schmerztherapie, Gynäkologie, Endokrinologie, Onkologie, EKG-Refresher, Diabetologie, Pathologie, Dermatologie, Ernährung, Allergologie, Pneumologie, Angiologie, Hepatologie, Orthopädie, Gastroenterologie,
Berufspolitik, Arzt und Recht, Diskussionsabend: Phytotherapie kontra Schulmedizin.
Auch bei diesem Kongress dabei!
Sichern Sie sich 8 zusätzliche
Fortbildungspunkte!
„(Neuro-) Psychiatrisches Kolloquium für die Praxis“ (Dr. med. L. Blaha, Deggendorf)
Ausgewählte Erkrankungen aus dem Grenzgebiet Neurologie und Psychiatrie: Syndrom Kopfschmerz, (Migräne, Spannungskopfschmerz, Kopfschmerzmittel-Kopfschmerz, Abhängigkeit) Parkinson-Syndrom, Gille de la Tourette Syndrom
Dementielle Syndrome: Epidemiologie, Ätiopathogenese, Klassifikation, diagnostische und differentialdiagnostische Möglichkeiten (einschließlich Psychopathometrie und Psychopathognostik), Darstellung der medikamentösen und nicht-medikamentösen Therapieoptionen
anhand der Alzheimer und vaskulären Demenz, Kostensituation
Psychiatrische Notfälle in der Praxis: Erregungszustände, Horrortrip, Delir, Dämmerzustände, Zustände der Reglosigkeit, Suizidalität –
Suizid, mit Darstellung von klinischen Erscheinungsweisen, differentialdiagnostischer Zuordnung und Interventionsmöglichkeiten
Psychopharmakologie: Übersicht mit Versuch der „Klasterbildung“ von Wirkungen und Nebenwirkungen zur Vereinfachung der Anwendung
im praktischen Einsatz, Behandlungsbeispiele für Antidepressiva, Neuroleptika und Tranquillantien in Mono- und Kombinationstherapie
Nicht zu vergessen!
Sichern Sie sich 20 zusätzliche
Fortbildungspunkte!
Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Kurs B
Während des 27. Internationalen interdisziplinären Seminarkongress für
ärztliche Fortbildung in Teneriffa, Puerto de la Cruz:
Freitag, 26. November bis Donnerstag, 02. Dezember 2004
Kursort: Hotel Riu Garoé, Doctor Celestino González Pádròn 3, Puerto de la Cruz
Kursleitung: Dr. Dr. med. B. Uehleke, Berlin und Dr. med. Xiaoya Li, Augsburg
Zentrale Kursthemen: Œ Ernährungstherapie (Fasten, Vollwertkost und ihre krankheitsbezogenen Varianten, Sonderdiäten) Œ Phytotherapie Œ Ordnungstherapie (Entspannungsverfahren, Stress und Burnout) Œ Ordnungsverfahren
(Gesundheitsbildung- und Beratung, Chronobiologie, Krankenführung und ärztliches Gespräch) Œ Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen (Therapiepläne, Akupunktur mit praktischen Übungen, Elektrotherapie, Neuraltherapie) Œ An(Änderungen vorbehalten!)
dere Therapieprinzipien (Geschichte der Naturheilverfahren, Colloquien) u.a.
Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung,
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected]
Kongresse und Fortbildung
BDI aktuell 11/2004 – Seite 36
Teneriffa / Puerto de la Cruz
27. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung:
Donnerstag, 25. November bis Samstag, 04. Dezember 2004
Dieser Kongress wird von der Landesärztekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert! Kurse werden zusätzlich zertifiziert!
„Hier können Sie sich anmelden!“
Kurse:
Fortbildungspunkte
Datum
Uhrzeit
Mitgl./
Nichtmitgl.
Euro
Kursleiter
Dr. med.
Cornelia Jaursch-Hancke/
Wiesbaden
†
Diabetologie
15
29.11.-01.12.04
10.00-13.00
110,00 / 160,00
†
Ernährungsmedizin
in der Hausarztpraxis
10
29.11.-30.11.04
16.00-19.00
kostenlos/
kostenlos
†
†
ˆ
(Neuro-) Psychiatrisches
Kolloquium für die Praxis
8
01.12.-03.12.04
16.00-18.00
80,00 / 110,00
Internistische Notfälle
5
02.12.-03.12.04
10.00-12.00
50,00 / 80,00
†
Echokardiographie
10
26.11.04
27.11.04
16.00-19.00
10.00-13.00
80,00 / 110,00
Dr. med.
A. Fischbach/Wiesbaden
†
Lungen- u. Pleura-Sonographie
10
29.11.-30.11.04
10.00-13.00
80,00 / 110,00
Prof. Dr. med.
G. Mathis/Hohenems
†
Sonographie-Abdomen
15
29.11.-01.12.04
16.00-19.00
110,00 / 160,00
†
†
Farbduplexsonographie
10
01.12.-02.12.04
10.00-13.00
80,00 / 110,00
Reisemedizin
5
02.12.04
03.12.04
16.00-18.00
10.00-12.00
50,00 / 80,00
Prof. Dr. med.
G. Hess/Mannheim
†
Orthopädie
(HWS-Rücken-Füße)
5
29.11.-30.11.04
16.00-18.00
50,00 / 80,00
Prof. Dr. med.
E. Schmitt/Wiesbaden
†
†
Workshop: EBM / GOÄ / IGeL
-
30.11.-02.12.04
10.00-12.00
kostenlos / kostenlos
Dermatologie
5
01.12.-02.12.04
16.00-18.00
50,00 / 80,00
†
Zusatzbezeichnung +
Naturheilverfahren Kurs B
20
26.11.-02.12.04
10.00-13.15
16.00-19.15
270,00 / 380,00
†
†
†
†
†
†
†
†
Akupunktur u. Chinesische
Medizin (mit praktischen Übungen)
Workshop - Naturheilverfahren
20
26.-30.11.2004
150,00 / 200,00
Dr. Dr. med.
B. Uehleke/Berlin
Dr. med.
Xiaoya Li/Augsburg
Dr. med.
Xiaoya Li/Augsburg
20
26.11.-02.12.04
150,00 / 200,00
Dr. Dr. med.
B. Uehleke/Berlin
Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse/Einzelanmeldung möglich!) +
(geeignet auch für Praxispersonal)
(Fälle in der tägl. Praxis)
(Ernährungs- und Elektrotherapie etc.)
Tageskarte
Datum:
Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennzeichneten
Kursen/Paketen)
Kongresskarte
Med. Assistenzpersonal
Dr. med.
H. Walle/Kirkel
Dr. med.
L. Blaha/Straubing
Dr. med.
Petra Heizmann/Berlin
270,00 / 380,00
PD Dr. med.
W.-D. Strohm/Heilbronn
PD Dr. med.
C. Jakobeit/Radevormwald
W. Grebe/Frankenberg
Prof. Dr. med.
S. Wassilew/Krefeld
40,00 / 60,00
50,00 / 80,00
100,00 / 150,00
70,00 / 70,00
(Änderungen vorbehalten!)
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei
Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (bitte Bescheinigung beilegen!).
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. die ich mit meiner Unterschrift anerkenne.
Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________
Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________
Ich bin:
† Mitglied des BDI † Nichtmitglied / Datum:___________ Unterschrift: ________________________
Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung,
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected]
Kongresse und Fortbildung
Seite 37 – BDI aktuell 11/2004
Intensivkurs Diabetologie
Bad Reichenhall
Freitag, 04. bis Sonntag, 06. Februar 2005
Kursort:
Hotel Steigenberger Axelmannstein,
Salzburger Str. 2-6, 83435 Bad Reichenhall
Kursleitung: Prof. Dr. med. H. Mehnert, München
Dieser Kurs wird von der Bayerischen Landesärztekammer mit voraussichtlich
13 Fortbildungspunkten zertifiziert!
Programm:
Freitag, 04.02.05
13.00 – 13.15 Uhr
13.15 – 14.45 Uhr
Begrüßung
Epidemiologie und Prognose des
Diabetes im 21. Jahrhundert
Diabetesprävention (diätische und medikamentöse Maßnahmen)
Pause
Diagnose, Selbstkontrolle, Glukosesensoren
Ernährungs- und Bewegungstherapie
des manifesten Diabetes
Prof. Dr. med.H. Mehnert
Prof. Dr. med. E. Standl
PD Dr. med. M. Hummel
Prof. Dr. med.
Petra-Maria Schumm-Draeger
11.30 – 12.00 Uhr
12.00 – 13.15 Uhr
13.15 – 14.15 Uhr
14.15 – 15.30 Uhr
15.30 – 16.15 Uhr
16.15 – 16.45 Uhr
16.45 – 17.30 Uhr
17.30 – 18.15 Uhr
Pathogenese /Therapie des Typ-1-Diabetes
Typ-2-Diabetes: Pathogenese und
frühzeitige Insulintherapie
Pause
Typ-2-Diabetes: Therapie m. oralen Antidiabetika
Mittagspause
Vaskuläre Folgeschäden
Spezielle Diabetesformen
Pause
Diabetes und Herz
Diabetische Retinopathie
Sonntag, 06.02.05
09.00 – 10.15 Uhr
10.15 – 11.30 Uhr
11.30 – 12.00 Uhr
12.00 – 12.30 Uhr
12.30 – 13.00 Uhr
Diabetische Neuropathie
Diabetisches Fuss-Syndrom
Pause
Generaldiskussion mit dem Auditorium
Zusammenfassung des Syposiums
Prof. Dr. med. M. Haslbeck
Dr. med. F.-X. Hierl
14.45 – 15.30 Uhr
15.30 – 16.00 Uhr
16.00 – 17.00 Uhr
17.00 – 18.15 Uhr
Samstag, 05.02.05
09.00 – 10.15 Uhr
10.15 – 11.30 Uhr
Prof. Dr. med. H. Hauner
Prof. Dr. med. K.D. Palitzsch
Prof. Dr. med. H. Hauner
Prof. Dr. med. H. Mehnert
Prof. Dr. med. H. Mehnert
Prof. Dr. med. O. Schnell
PD Dr. med. O. Schnell
PD Dr. med. M. Ulbig
Prof. Dr. med. H. Mehnert
- Änderungen vorbehalten -
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anmeldung:
† Intensivkurs Diabetologie
BDI-Mitgl.: € 210,00 / Nichtmitgl.: € 250,00
Bad Reichenhall (04.-06.02.2005)
Akad. Titel: _________ Vor- und Zuname: _________________________________________________________
Anschrift (privat) / Tel.: / Fax: ____________________________________________________________________
Ich bin:
† Mitglied des BDI † Nichtmitglied
Datum: ___________ Unterschrift: ________________________
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne.
Weitere Informationen / schriftliche Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung,
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323, www.bdi.de, E-Mail: [email protected]
Kongresse und Fortbildung
BDI aktuell 11/2004 – Seite 38
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BDI aktuell
Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der
verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die
Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig.
4. Rücktritt
4.1. Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an.
4.2. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25
erhoben.
4.3. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 zu zahlen.
4.4. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen.
5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter
5.1. Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen,
Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung
abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.2. Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung
erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung.
6. Kongresse
6.1. Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge.
6.2. Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte
im Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag.
6.3. Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die
Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher
bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter
Gesetzliche Fortbildungspflicht seit 1. Juli 2004
in Kraft. Alle erworbenen „Punkte“ gelten bereits ab dem 01.01.2004.
Auch Klinikärzte sind zur Fortbildung nach § 137 des SGB V verpflichtet.
Dies ist Teil der verpflichtenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser.
Der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. möchte Sie darauf
hinweisen, dass die gesetzliche Fortbildungspflicht für Vertragsärzte durch
Aufnahme des § 95d in das SGB V geregelt ist. Diese trat zum 01.07.2004
Meine Anschrift:
Herr
Frau
Akad. Titel:______________
Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________
Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________
mit Tel./Fax-Nr.
Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________
(*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.)
Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen:
Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil 1, Wiebaden, 11.12. 2004
Echokardiographie-Grundkurs, Bad Reichenhall, 07.-11.02.2005
Intensiv-Kurs Diabetologie, Bad Reichenhall, 04.-06.02. 2005
Ultraschall-Refresherkurs (Teil 2), HSK Wiesbaden, 22.01.2005
Doppler-/Duplexsonographie-Grundkurs, Bad Reichenhall, 07.-10.02.2005
Informationen zu anderen
Kursen:____________________________________________________________________________________________________________
Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden:
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten).
Ich bin
Mitglied des BDI e.V.
Ort/Datum____________________________
Nichtmitglied
Unterschrift______________________________
Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt.
Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden –
Fax: 0611/ 18133-23
Telefon: 0611/18133-22, -24
–
E-Mail: [email protected]
–
Internet: http://www.bdi.de
BDI aktuell 11-2004
39
BDI aktuell
Vioxx®: Einzel- oder Gruppen-Effekt?
Arzneikommission empfiehlt: Vorsicht bei allen Coxiben!
Die Medien waren voll davon:
Der Cox-2-Hemmer Vioxx®
(Wirkstoff Rofecoxib) ist vom
Apothekentisch. Der Hersteller
MSD nahm seinen Blockbuster
mit einem Umsatz von 2,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr weltweit vom Markt, um ein kostspieliges „Lipobay-2-Syndrom“
zu vermeiden.
So weit, so schlecht. Aber: Ist
das erhöhte kardiovaskuläre Risiko ein spezielles Problem des
Rofecoxib oder handelt es sich
um einen Gruppeneffekt? Die
Frage ist derzeit nicht abschließend zu beantworten, die einschlägigen Experten dikutieren
kontrovers oder wollen sich
nicht festlegen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen
Ärzteschaft schreibt dazu:
Wirkmechanismus
erklärt das Risiko
„Vom Wirkmechanismus
der COX-2-Inhibitoren ist ein
solches Risiko durchaus
denkbar. Die Bildung von
Prostacyclinen, die sich durch
potente vasodilatatorische
und antiaggregatorische Effekte günstig auswirken, wird
gehemmt, nicht jedoch die
Bildung des gerinnungsfördernden Thromboxan A2.
Daher ist eine prothrombotische Wirkung und damit ein
erhöhtes kardiovaskuläres
Risiko erklärbar.“
Zwar wurde in der so genannten CLASS-Studie unter Celecoxib kein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko erkennbar, was
von einigen Experten als Hinweis darauf gewertet wird, dass
es sich eher um ein spezifisches
Rofecoxib-Problem handelt.
Allerdings weist die Arzneimittelkommission darauf hin, dass
in dieser Studie niedrig dosierte
ASS erlaubt war und ihre kardioprotektive Wirkung entfalten
konnte.
Insgesamt zieht die Arzneimittelkommission derzeit folgendes
Fazit:
„Die AkdÄ empfiehlt beim
Einsatz der weiterhin auf
dem Markt befindlichen Coxibe (Celecoxib, Celebrex®;
Valdecoxib, Bextra®; Parecoxib, Dynastat®; Etoricoxib,
Arcoxia®) besondere Vorsicht und eine sorgfältige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, vor allem bei längerfristiger Therapie. Insbesondere sollte bei älteren
und Risikopatienten, die
COX-2-Inhibitoren erhalten,
die zusätzliche Gabe eines
Thrombozytenaggregationshemmers erwogen werden.“
Vor diesem Hintergrund erhebt sich allerdings eine weitere Frage: Soll man den Mut der
Firma MSD nun bewundern
oder nicht? Denn das Unternehmen hat ja nicht nur sein
altes Coxib konsequenterweise vom Markt genommen, sondern hat mit Etoricoxib (Arcoxia®) gerade den nächsten
COX-2-Hemmer nachgelegt.
Er ist ebenso wie Rofecoxib ein
Sulfon, während Celecoxib,
Valdecoxib und Parecoxib eine
Sulfonamid-Struktur besitzen.
Rückerstattung
für Patienten
Was Rofecoxib betrifft, zeigt
sich das Unternehmen gegen-
Apotheker
Nachbarn der Onkologen bald pleite?
Die Apotheken-Umsätze bröckeln: In den ersten sieben
Monaten des Jahres wurden
für rund 1,7 Milliarden Euro
weniger Arzneimittel ver-
schrieben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Weil
gleichzeitig die Preisspannenverordnung geändert wurde
– an teuren Präparaten ver-
dienen die Apotheker jetzt
ebenso viel wie an billigen –
stellt sich die wirtschaftliche
Lage der Apotheker sehr unterschiedlich dar. Lauscht
man beim Apotheker-Stammtisch, stellt sich die Situation
wie folgt dar: Die Apotheke
auf dem Land oder in der Vorstadt mit einem breiten und
unspezifischen Abgabespektrum hat unterm Strich nur
wenig Gewinneinbuße. Wer
dagegen seine Umsätze mit
hochpreisigen Präparaten
macht – wer also beispielsweise seine Apotheke in der
Nähe eines Onkologen oder
im Ärztehaus mit hochspezialisierten Praxen hat – der hat
beste Chancen, wirtschaftlich
ziemlich ins Schleudern zu geraten.
BW
40
BDI aktuell 11-2004
Beerdigt: Der COX-2-Hemmer
Rofecoxib wurde vom Markt genommen
über den Patienten generös
und will die Selbstbeteiligung
für nicht verbrauchte Packungen erstatten. Ihren Patienten
sollten Sie also empfehlen, die
unverbrauchten Pillen nicht
wegzuwerfen, sondern erst
mal einen Blick ins Internet
(http://62.208.122.159/vioxx/
patienten.html) zu werfen oder
den Apotheker zu befragen.
BW
Angehörige im
OP zusehen
lassen – ein
gutes Mittel
gegen
Prozesse?
Zahlreiche US-amerikanische
Operateure erlauben es den
Angehörigen von Patienten, bei
Operationen zuzuschauen. Die
American Medical Association
(AMA) vermutet darin ein probates Mittel, Schadensersatzklagen abzuwenden.
Die Beacon Orthopaedics &
Sports Medicine Clinic (Cincinnati) gehört zu den US-Kliniken, die das Zuschauen bei
Operationen sogar fördert.
Eine Kliniksprecherin sagte,
seitdem Angehörige den Operationen zuschauen können,
gebe es „deutlich weniger Misstrauen zwischen Arzt und Angehörigen“. Die Klinikleitung
hofft, auf diese Weise die Zahl
der ihren Arzt verklagenden
Patienten zu senken.
Quelle: http://www.ama-assn.org/
amednews/2004/07/26/
prsa0726.htm