Hilfsgelder an Zypern nur gegen Schließung der Steueroase!

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Hilfsgelder an Zypern nur gegen Schließung der Steueroase!
Sonder-Länderrat, 24. Juni 2012, bcc Berlin
Beschluss zur Europapolitik
Anmerkungen:
Beschluss vom 24.06.2012
Hilfsgelder an Zypern nur gegen Schließung der Steueroase!
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Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Zypern Hilfen aus den europäischen Rettungsfonds EFSF
oder ESM beantragen wird. Grund dafür sind die engen Verflechtungen der zyprischen Banken
mit Griechenland sowie gestiegene Kapitalanforderungen, die die Banken aus eigener Kraft
nicht werden erfüllen können. Der zyprische Staat hat aber nicht die Mittel, diese Ausfälle
alleine zu tragen, weil es inzwischen selbst von den Kapitalmärkten abgeschnitten ist.
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Mit einer eventuellen Kreditanfrage Zyperns steht nicht nur eine mögliche Pleite eines kleinen
Inselstaats in Frage. Die Zypernfrage ist seit vielen Jahrzehnten eine Gefahr für die Stabilität im
östlichen Mittelmeer. Gerade in letzter Zeit sind die Gespräche über die Wiedervereinigung
unbefriedigend verlaufen.
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Gleichzeitig können gerade die bizonale und bikommunale Zusammenarbeit
Wachstumspotenziale freisetzen. Öffnung von Stadtteilen und Handelswegen, Zusammenarbeit
in Tourismus, Energiefragen und bei der Klimafolgenanpassung sowie ein fairer Deal für die
gemeinsame Ausbeutung der Gasvorkommen: An vielen Stellen kann man sich vorstellen, dass
eine Wiederbelebung des Wiedervereinigungsprozesses sich auch wirtschaftlich positiv auswirkt.
Aber darüber hinaus geht es auf Zypern um mehr als nur um Kredite, Wirtschaft und
ökonomische Daten. Frieden und Stabilität in der Region haben höchste Priorität für Europa.
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Zu gleich hat Zypern sich seit Jahren als innereuropäische Steueroase positioniert: Heute hat das
Land rund 900.000 Einwohner und nach Schätzungen rund 250.000 Kapitalgesellschaften –
kein Wunder, bei einem Niedrigsteuersatz von 10% auf Gewinne von Körperschaften. Doch es
ist nicht nur dieser niedrige Steuersatz: Weitere Merkmale des zyprischen Konzernsteuerrechts
machen das Land als Steueroase attraktiv:
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Holdinggesellschaften sind praktisch steuerfrei, weil Zypern keine Abgaben auf Einkünfte
aus Beteiligungen erhebt;
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die Ausschüttungen der Holdings an Steuerausländer unterliegen keiner Besteuerung in
Zypern, weil das Land keine Quellensteuern auf Dividenden erhebt.1 Daher kann Zypern
als Steuerausfalloase genutzt werden. Von dort ist es besonders einfach, Gewinne aus
der EU heraus zu verlagern;
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Zypern macht es sehr leicht Trusts (Stiftungen) und Gesellschaften zu gründen, die sehr
intransparent sind und kaum Offenlegungspflichten unterliegen. Die zyprischen Trust
sind darüber hinaus auch nicht steuerpflichtig. Der Vorteil gegenüber einer Gesellschaft
in einem Offshore-Staat ist, dass die inländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung in
der EU voll anerkannt ist und man daher durch sie auch Geschäfte in anderen EU-Staaten
tätigen kann.
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Zyperns Geschäftsmodell der letzten Jahre war es, mit niedrigen Steuersätzen und großzügigen
Geheimhaltungsregeln möglichst viel Steuersubstrat aus anderen Mitgliedstaaten anzulocken.
Zypern konnte mit diesem Geschäftsmodell zu Lasten anderer Länder Europas zunächst einen
Boom auslösen, konnte aber keinen nachhaltigen Erfolg erwirtschaften und steckt heute in
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tiefen Problemen. Ein Antrag Zyperns auf Mittel des Rettungsfonds würde bedeuten, dass ein
Land Hilfe von genau jenen Staaten beantragt, die bislang Steuerausfälle durch die
Standortpolitik Zyperns verkraften müssen. Das lehnen wir ab.
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Hilfen an Länder wie Zypern, die bislang innereuropäische Steueroasen sind, sollten nach
Möglichkeit mit einer grundlegenden Änderung der steuerpolitischen Ausrichtung des Landes
hin zu mehr Kooperation und Harmonisierung einhergehen. Das bedeutet, dass der
Körperschaftssteuersatz angehoben werden und das internationale Konzernsteuerrecht
geändert werden muss, sodass es nicht weiterhin zur Steuervermeidung innerhalb der EU
beitragen darf. Auch braucht es konkrete Schritte gegen die in Zypern verbreiteten
Geldwäschepraktiken. Zu europäischer Solidarität gehört genauso, dass die Partnerländer
keinen ruinösen Steuerwettbewerb zu Lasten der anderen Mitgliedstaaten betreiben.
Solidarität ist keine Einbahnstraße.
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1 Unabhängig
davon ob der Steuerausländer in einem Land ansässig ist, mit dem Zypern ein
Doppelbesteuerungsabkommens abgeschlossen hat oder nicht, bzw. die Vorschriften der
Mutter-Tochter-Richtlinie einschlägig sind, werden Quellensteuern auf Dividenden erhoben.
Die Richtlinie sieht für verbundene Unternehmen in der EU vor, dass innerhalb der Union
keine Dividendenbesteuerung an der Quelle, also in dem Land in dem die Dividenden
ausgeschüttet werden, vorgenommen wird. Das gilt aber nur, sofern die Muttergesellschaft
im anderen Land mindestens 10% der Anteile der Tochter hält. Außerdem muss die
Gesellschaftsform der Tochter in der Richtlinie als akzeptiert gelistet sein.
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