Tarifinformationen - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Gross
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Tarifinformationen - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Gross
RMV-Fahrkartenangebot Diese Erläuterungen dienen Ihrer ersten Orientierung und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originaltexte unserer Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Diese liegen kostenlos für Sie in den RMV-Vertriebsstellen bereit. Sie können zudem telefonisch bestellt werden: 069 / 24 24 80 24 Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte RheinMain-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie umsteigen – selbst wenn Sie z.B. von der S-Bahn auf die Straßenbahn umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos. Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten, die sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben. Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich. Einzelfahrkarten Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen – allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z.B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen ist, oder Sie erwerben sie mit dem Smartphone. In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen können keine RMV-Fahrkarten erworben werden. Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/ Wiesbaden (Tarifgebiet 6500) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle oder gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen. Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Kurzstrecke Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen Haltestelle bzw. am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen können. Zuschlagfahrkarten In der 1. Klasse im RMV-Schienenverkehr sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben. Gruppenfahrkarte ab 10 Personen Für Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie im Vorverkauf an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann eine Beratung wegen der verfügbaren Plätze erfolgen und im Sonderfall eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden. RMV-Zeitkarten Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie sich für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten wählen. Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie für Gruppen bis 5 Personen. Wochen- und Monatskarten sind erhältlich für Schüler bzw. Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Monatskartenangebotes für alle ab 65 Jahren. Jahreskartenangebote bestehen für Schüler, Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Extraangebotes für alle ab 65 Jahren. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht übertragbar sind alle persönlichen Zeitkarten, also persönliche Jahreskarten, 65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten, JobTickets, SemesterTickets, Sonderfahrkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs. Alle Zeitkarten gelten am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Sie berechtigen während ihrer Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln. Zeitkarten erhalten Sie, auch im Vorverkauf, an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Busfahrpersonal und im RMVTicketShop. Tages-, Gruppentageskarten und das Hessenticket können Sie auch als RMV-HandyTicket erwerben. Tageskarte Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt an einem Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Gruppentageskarte bis zu 5 Personen Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis Betriebsschluss des gleichen Tages bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 5000) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). dermonate fahren, aber nur für 10 Kalendermonate zahlen. Jahreskarten gibt es als übertragbare oder, mit Ausnahme der Übergangstarifgebiete, als persönliche Jahreskarte. Sie können die Jahreskarte in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift oder einmalig im Voraus – mit 2% Skonto gegenüber 10-maliger Abbuchung – bar oder per Abbuchung bezahlen. Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ und „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“ in der jeweils gültigen Fassung. Hessenticket Das Hessenticket berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, NVV und VRN. Es gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von Fernverkehrszügen der DB AG (IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Eine Fahrt in der 1. Klasse ist, auch bei Zukauf entsprechender Zuschläge, nicht zugelassen. Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket: • an der Nordgrenze des NVV bis Nordrhein-Westfalen in der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln; Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg; Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6 • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim, zur Stadt Eberbach und zur Kernstadt von Worms (VRN-Wabe 43) in Rheinland-Pfalz • sowie in Mainz. Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, unter www.rmv.de sowie bei der DB AG. Es ist auch im Vorverkauf erhältlich. Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist. 65-plus-Jahreskarte und 65-plus-Monatskarte Die persönliche, nicht übertragbare 65-plus-Monats- oder -Jahreskarte wird für Personen ab 65 Jahren nur auf dem eTicket RheinMain ausgegeben. 65-plus-Monats- und 65-plusJahreskarten sind nicht für Relationen in Übergangstarifgebiete erhältlich. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete. Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in der 2. Klasse. Die 65plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1. Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren und nur 10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mit der 65-plus-Jahreskarte mitgenommen werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-plus-Jahreskarte ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ in der jeweils gültigen Fassung. 9-Uhr-Karte Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder Jahreskarte erhältlich. Gegenüber den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen 15 und 25 Prozent. Das Sparticket ist montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und Feiertagen in Hessen und am 24. und 31.12. gilt es ganztägig. Zur 9-Uhr-Karte können Sie keine Aufpreiskarten für die Nutzung des IC erwerben. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich. Monatskarte für Erwachsene Bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag frei wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen. Mitnahmeregelung bei Zeitkarten Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene (inkl. der 65-plus- und der 9-Uhr-Karten) können Sie täglich ab 19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig. Soweit die Zeitkarte in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht in der 1. Klasse. Bei Tageskarten, SemesterTickets und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets gilt die Mitnahmeregelung nicht. Jahreskarte für Erwachsene Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden: 12 Kalen- Anschlussfahrkarte Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschluss- Wochenkarte für Erwachsene Die Wochenkarte ist an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen. fahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die Gesamtstrecke kaufen. Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze für Kinderfahrkarten zu berücksichtigen. Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt. Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein evtl. vorhandener Zuschlag auch gelten. Von der Nutzung der Anschlussfahrkarten ausgenommen ist die Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und zu Zeitkarten, die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten, sowie die Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete. Fahrkarten zum Ausbildungstarif Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im RMV fahren. Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif werden entweder auf der Chipkarte eTicket RheinMain ausgegeben oder in Form einer Kundenkarte mit einer dazugehörigen gültigen Wochen- bzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt. Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so kann ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt unter bestimmten Vor- RMV-Preisliste Ihr Kontakt rund um Busse und Bahnen im Verbund: aussetzungen auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen. CleverCard Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard – der Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif – während der Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort das ganze Jahr unterwegs sein – auch an den Wochenenden. In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard im gesamten RMV-Gebiet. Dabei zählen zu den Schulferien auch die direkt angrenzenden Wochenenden und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie wird derzeit in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Wetterau angeboten. Auch in Frankfurt (TG 5000) gibt es ein spezielles Tarifangebot zur CleverCard. Die CleverCard (inkl. der CleverCard kreisweit) kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis. Als persönliche Zeitkarte ist die CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich. Verkehrsmitteln ohne weitere Verbundfahrkarte zu oder von Ihrer eigentlichen Haltestelle fahren. Voraussetzung ist, dass die DB-Fahrkarte für eine Strecke von über 100 km ausgestellt ist und mit einem BahnCard-Rabatt erworben wurde. Der Service „City-Ticket“ wird automatisch auf der DB-Fahrkarte eingetragen und ist dort am Aufdruck „+City“ zu erkennen. Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. nach Ankunft am Zielbahnhof zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AG-Fahrscheins. Im RMV-Gebiet gilt das City-Ticket in folgenden Städten: Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt (ohne Flughafen), Fulda, Gießen, Hanau, Mainz, Marburg, Offenbach, Wiesbaden. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den genannten Stadtgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die BahnCard 100 gilt dort wie eine Zeitkarte. Genaue Bedingungen und weitere Informationen erhalten Sie bei der DB AG. Gepäck, Fahrräder und Tiere Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige sperrige Gegenstände dürfen Sie kostenlos mitnehmen, wenn dadurch der Betrieb nicht gestört wird und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Ihr Fahrrad fährt im RMV generell kostenlos mit. Einschränkungen kann es während der Hauptverkehrszeiten geben. Bitte beachten Sie die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben generell ein Vorrecht auf Beförderung. Hunde fahren im RMV unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person kostenlos mit. Sie müssen angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb tragen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme von Gepäck, Fahrrädern und Tieren trifft das Fahrpersonal. Anerkennung der BahnCard Im RMV-Schienenverkehr (außer in U- und Straßenbahnen) sparen Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 beim Kauf einer Einzelfahrkarte der Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 volle 25 Prozent auf den regulären Fahrpreis. Zuschläge sind in jedem Fall voll zu bezahlen – auch bei Einsatz der BahnCard First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben. Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als RMV-Bahnkunde haben Sie bei Zugverspätungen bzw. bei Ausfall des Zuges Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Entschädigung gibt es im Internet unter www.rmv.de. Schönes Wochenende Schönes-Wochenende-Tickets der DB AG gelten im RMV ausschließlich in Zügen außer U- und Straßenbahnen. Die Fahrt in der 1. Klasse ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Tickets erfolgt nur über die DB AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen DB-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-Wochenende-Ticket“. Fernverkehrsnutzung im RMV 1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV Mit einem Aufpreis gemäß DB-Tarif zu Ihrer RMV-Zeitkarte können Sie die IC-Züge der DB auf der von Ihnen gewünschten Strecke nutzen. Die Aufpreise werden nur von der DB AG verkauft. IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, 65-plus-Karten, CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden. Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende Bestimmungen, RMV-Mitnahme- sowie Anschlussfahrkartenregelung gelten daher nicht. RMV-HandyTicket Verbundweit können Sie Einzelfahrkarten (inkl. Kurzstrecke und BahnCard-Ermäßigung), Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket mit dem Smartphone erwerben. Dazu müssen Sie sich nur in der RMV-App oder unter www.rmv.de anmelden, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte. Diese Anmeldung entfällt, wenn Sie über die Mobilfunkrechnung (zzgl. Servicegebühren des Mobilfunkbetreibers) oder per girogo bezahlen. RMV-Handy-Tickets sind nicht übertragbar. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Fahrkartenkontrolleurs ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen. Übergangstarife Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf ausgewählten Linien in den Westerwaldkreis gilt der RMV-Tarif. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen die Rückseite dieses Faltblattes. 2. ICE und die Fernverkehrs-Ergänzungskarte ICE-Züge können nur mit entsprechenden DB-Fahrkarten und nicht mit RMV-Fahrkarten genutzt werden. Für ICE-Pendler mit Start- und/oder Ziel im RMV-Gebiet bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung des Nahverkehrs rabattierte Zeitkarten an: die Fernverkehrs-Ergänzungskarten. Voraussetzung ist eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start- oder Zielbahnhof der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die DB AG. Schwerbehinderte Schwerbehinderte Fahrgäste können alle Verkehrsmittel im RMV kostenlos nutzen, wenn sie ihren Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke bei sich tragen. Eine Begleitperson fährt dann frei mit, wenn dies im Schwerbehindertenausweis durch den Eindruck „B“ vermerkt ist. Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. City-Ticket Mit dem Service „City-Ticket“ können Sie mit einer Fernverkehrsfahrkarte der DB AG in bestimmten Städten mit RMV- Fahren ohne Fahrkarte Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro. Wer seine persönliche, nicht übertragbare Fahrkarte nur vergessen hat und den Nachweis dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, reduziert den Betrag auf 7 Euro. RMV-TicketShop Viele Zeitkarten des RMV erhalten Sie im Vorverkauf auch bequem im Internet unter www.rmv.de. Die Fahrkarte wird Ihnen per Post nach Hause geschickt. Bezahlt wird auch hier per Lastschrift oder Kreditkarte. Bestellscheine für die JahresAbos inkl. 65-plus-Jahreskarte, die FernverkehrsErgänzungskarte, die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, die CleverCard/CleverCard kreisweit und den Berufschul-Ausweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in RMVMobilitätszentralen oder zum Download unter www.rmv.de. gültig ab 1. Januar 2016, Preise in Euro brutto Bitte beachten Sie: Stadtpreisstufen RNN-Übergangsverkehr Preisstufe RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24 www.rmv.de Tarifinformationen @RMVdialog RMV-Mobilitätszentralen Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau Tel. (0 61 52) 93 95-0 Fax (0 61 52) 93 95-29 E-Mail: [email protected] www.LNVG-GG.de Lokale Nahverkehrsorganisation der Stadt Rüsselsheim Marktplatz 4 65428 Rüsselsheim Tel. (0 61 42) 83 23 50 Fax (0 61 42) 83 20 66 E-Mail: [email protected] www.stadt-ruesselsheim.de RMV-Mobilitätszentrale Groß-Gerau Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau Tel. (0 61 52) 84 777 Fax (0 61 52) 93 95-25 E-Mail: [email protected] Mo., Di., Do., Fr. 8.00–18.00 Uhr Mi. 8.00–13.00 Uhr RMV-Mobilitätszentrale Rüsselsheim Bahnhofsplatz 2 65428 Rüsselsheim Tel. (0 61 42) 5 00-301/-302 E-Mail: kundenzentrum@ stadtwerke-ruesselsheim.de www.stadtwerke-ruesselsheim.de Mo.– Fr. 7.00–18.00 Uhr 5 6 7 (17 1) 45 1 1 2 3 13 Erwachsene Erwachsene, mit BahnCard3 Kinder 4 Kinder 4, mit BahnCard3 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4 2,00 2,50 3,00 4,65 8,25 6,20 11,80 8,85 15,25 11,45 6,50 4,90 2,15 2,10 2,35 2,80 2,75 1,20 1,50 1,80 2,80 4,95 3,70 7,10 5,35 9,15 6,85 4,00 3,00 1,30 1,25 1,45 1,65 1,60 1,80 1,656 1,00 1,50 1,006 3,90 2,35 6,80 -Monat 7 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4, 5 Pers. Erwachsene und Kinder 4, 5 Pers. Erwachsene Schüler und Auszubildende Erwachsene Schüler und Auszubildende ab 65 Jahre Erwachsene Erwachsene, Abbuchung 10 x Erwachsene, Einmalzahlung 11 ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x ab 65 Jahre, Einmalabbuchung Erwachsene, Abbuchung 10 x Erwachsene, Einmalzahlung 11 Schüler/Azubis, Abbuchung 8 x Schüler/Azubis, Einmalzahlung 11 Erwachsene und Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4 -Jahr 7,10 Einzelzuschlag je Fahrt 7 AST-Komfortzuschlag8 Tageskarte 65-plus-Jahreskarte TI 1615 1,50 2,00 3,50 5,00 6,50 3,50 1,50 1,50 1,00 / 1,50 / 2,00 1,65 1,00 1,50 4,90 2,90 8,50 5,85 3,50 10,40 12,70 9,90 43,10 33,60 20,00 15,60 68,10 53,10 25,60 20,00 87,00 67,90 35,60 36,60 50,60 54,50 61,80 69,60 431,00 422,40 356,00 348,90 681,00 667,40 506,00 495,90 870,00 852,60 618,00 605,60 366,00 358,70 289,60 283,80 5,70 19,40 545,00 534,10 456,80 447,70 9,00 30,60 696,00 682,10 584,00 572,30 11,50 39,20 Erw. u. Kinder 4, Abbuchung 10 x 194,00 306,00 Erw. u. Kinder 4, Einmalzahlung 11 190,10 9,10 16,10 5,45 9,65 15,80 28,00 34,00 (für alle Preisstufen außer 45) 38,80 30,30 132,00 103,00 89,60 105,60 1.320,00 1.293,60 896,00 878,10 1.056,00 1.034,90 51,90 40,50 176,50 137,70 119,30 132,40 1.765,00 1.729,70 1.193,00 1.169,10 23,00 13,85 34,50 65,00 50,70 221,00 172,40 133,70 165,80 2.210,00 2.165,80 1.337,00 1.310,30 1.658,00 794,00 299,90 384,20 582,10 778,10 995,00 975,10 1,90 2,35 3,80 7,10 10,60 1,40 2,30 4,25 6,40 Erwachsene 1,15 1,90 6,65 1,15 2,25 1,35 3,40 Kinder 4 2,05 Erwachsene 1,90 2,10 Kinder 4 1,15 1,25 2,80 1,70 4,00 5,25 zu Zeitkarten der Preisstufe 4 Erwachsene 1,90 2,00 Kinder 4 zu Zeitkarten der Preisstufe 5 Erwachsene Kinder 4 1,15 1,90 AnschlussEinzelfahrkarten zu Zeitkarten der Preisstufe 1 zu Zeitkarten der Preisstufe 3 zu Zeitkarten der Preisstufe 6 zu Zeitkarten der Preisstufe 13 Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. 2 Sonderstatusstädte: Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001), Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533) 3 gültig im Schienenverkehr außer U-Bahnen und Straßen bahnen 4 6 bis einschließlich 14 Jahre 5 nur in Hanau 6 in Wiesbaden und Mainz 7 Die gekennzeichneten Tarifstellen berechtigen zur Nutzung der 1.Klasse bzw. zuschlagpflichtiger Angebote 8 auf zuschlagpflichtigen ASTLinien, lokale Abweichungen möglich 9 gültig Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in Hessen 1,50 1.624,80 1.479,20 1.449,60 29,30 99,50 29,70 17,85 44,00 78,10 60,90 265,50 207,10 150,0012 199,10 2.655,00 2.601,90 1.500,0012 1.470,0012 12,90 7,80 23,50 4,20 2,55 7,80 45,80 35,80 157,20 122,00 12,90 121,00 1.572,00 37,50 440,00 431,20 375,00 1.540,60 1.991,00 1.951,20 1.777,60 1.742,00 35,10 119,50 1.210,00 1.185,80 1.025,60 1.005,10 1.195,00 794,00 778,10 23,40 10,10 44,00 34,30 37,50 367,50 375,00 367,50 4,10 4,60 7,00 2,45 2,85 4,20 7,10 8,30 11,00 34,00 (für alle Preisstufen außer 45) 12,90 10,10 44,00 34,30 36,50 37,50 440,00 431,20 365,00 357,50 296,40 290,50 5,80 19,80 375,00 367,50 296,40 290,50 5,80 19,80 198,00 198,00 194,00 194,00 19,90 15,50 67,70 52,80 50,00 24,90 19,40 86,50 67,50 69,20 54,00 677,00 69,20 865,00 663,50 500,00 490,00 540,00 847,70 692,00 678,20 692,00 529,20 454,00 444,90 9,00 678,20 579,6014 568,0014 11,20 6,60 3,90 9,90 23,00 17,90 78,20 61,00 62,60 62,60 782,00 766,40 626,00 613,50 626,00 613,50 540,80 530,00 10,40 35,20 30,50 38,90 305,00 298,90 389,00 381,20 352,00 14,20 8,50 1,90 2,35 2,35 1,15 1,40 1,40 9,90 5,95 13,25 1,90 2,25 2,25 7,95 1,35 1,35 7,90 10,70 1,15 1,90 2,10 2,10 3,15 4,75 6,45 1,15 1,25 2,40 4,35 6,40 8,55 1,90 1,25 2,00 1,20 1,45 2,60 3,85 1,15 2,25 2,95 1,95 1,95 1,35 1,80 4,45 2,70 1,90 1,15 1,95 1,15 5,15 6,10 2,00 1,20 3,65 1,15 1,15 1,15 Erwachsene 1,90 1,95 2,15 3,25 4,25 1,95 1,15 1,15 1,95 2,55 1,15 1,15 Erwachsene 1,90 2,10 1,30 2,80 1,90 1,15 1,95 Kinder 4 2,25 1,35 5,25 7,90 10,70 Kinder 4 1,15 1,25 1,70 3,15 4,75 6,45 Erwachsene Kinder 4 1 1,00 / 1,50 / 2,00 594,00 zu Zeitkarten der Preisstufe 2 Gültig ab 1. Januar 2016 1,50 392,00 Zuschlagkarte-Woche 7 Alles Wissenswerte zu Ihrem Tarifgebiet RMV-Fahrkartenangebot inkl. Preisliste 1,50 884,00 866,30 17,50 59,40 CleverCard13 Riedstadt 0,80 5 1.324,00 1.297,50 1.181,60 1.158,00 23,40 79,40 9-Uhr-Jahreskarte 10 3800 1,30 5 Zeitkarten 65-plus-Monatskarte 9-Uhr-Monatskarte Jahreskarte 10 RMV-MobilitätsInfo Mörfelden Bahnhofstraße 38 64546 Mörfelden E-Mail: [email protected] Mo.– Fr. 7.00–17.00 Uhr Ihre Partner rund um Busse und Bahnen im Verbund: 4 Monatskarte 3700 Tarifgebiet 5000 Tarifgebiet 6500 Frankfurt/Main Wiesbaden/Mainz 3 Gruppentageskarte Hessenticket 9 Wochenkarte Groß-Gerau Tarifgebiet 3601 Offenbach 2 Kurzstrecke 2016 Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte 1 Einzelfahrkarten Einzelfahrt für den Landkreis Groß-Gerau und die Stadt Rüsselsheim /RMVdialog Sonderstatusstädte 2 1.171,10 79,40 10 übertragbar und persönlich 11 Einmalabbuchung oder Barzahlung 12 65-plus-Karten sind nicht für den Übergangsverkehr erhältlich. Die Preisstufe 17 kommt daher nicht zur Anwendung. 345,00 13 1,20 In Landkreisen mit einem CleverCardkreisweit-Angebot (Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Wetterau, Vogelsberg) ist die CleverCard zur Preisstufe 1 nicht erhältlich. In allen Sonderstatusstädten wird aber die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 angeboten. 14 Schüler und Auszubildende mit Wohnsitz und Schul- bzw. Ausbildungsort Frankfurt zahlen für die CleverCard Frankfurt aufgrund städtischer Zuschüsse 410,40 Euro (1x Zahlung) bzw. 422 Euro (8x Abb.). Tarifinformationen Landkreis Groß-Gerau und Stadt Rüsselsheim Nahbereich: Detailkarte Liebe Kundin, lieber Kunde, de, mit Hilfe dieser Tarifinformationen mationen können Sie den Preis für Ihre gewünschte Fahrtstrecke rtstrecke ermitteln. Für längere Fahrten im Bereich des Verbundes orientieren Sie sich bitte an der nebenstehenden den Übersichtskarte und dem Auszug der für Ihren Landkreis dkreis relevanten Preisstufenmatrix für den Regionalverkehr. erkehr. Preisinformationen für Ihren ren unmittelbaren Einzugsbereich können Sie der Detailkarte ailkarte Nahbereich auf der rechten Seite entnehmen. n. Außerdem sind in der unten stehenden Preisstufenmatrix atrix für Ihren Landkreis die Preisstufen der wichtigsten en Fahrtrelationen im Nahbereich aufgelistet. Die Preise für die von Ihnen nen ermittelten Preisstufen finden Sie in der RMV-Preisliste auf der Rückseite. Bei Fragen n helfen Ihnen die e Mitarbeiter der RMV-Mobilitätszentralen bilitätszentralen Groß-Gerau und Rüsselsheim sheim gerne weiter. Oder Sie rufen dass RMVServicetelefon an: 069 / 24 24 80 24. Tarifgebiet: 3700 Groß-Gerau, 3800 Riedstadt und 6560 Gustavsburg Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Das gesamte RMV-Gebiet ist in A-Tarifgebiete untergliedert, die durch rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Der Nahbereich ist zusätzlich in orange A0-Tarifgebiete unterteilt, die durch weiße oder rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Je nach Linienverlauf können Sie in der Regel anhand der Anzahl und Art der befahrenen Tarifgebiete mit den unten stehenden Preisbildungsregeln die Preisstufe bestimmen. Mittlerweile kommt es aufgrund lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen Regeln. Verlässliche Informationen zur Preisstufe für die gewünschte Verbindung enthält die Tarifauskunft auf www.rmv.de. Nahbereich: Preisbildungsregel Von/nach Preisstufe Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet Sonderstatusstädte*: Dort gilt die Stadtpreisstufe 1. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für Wir wünschen Ihnen eine e gute Fahrt. Bei Fahrten im Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte gilt die Stadtpreisstufe 1 Darmstadt. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für * Sonderstatusstädte: Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001), Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533) Regionalverkehr: Übersichtskarte Bei Fahrten im Tarifgebiet 5000 Frankfurt gilt die Stadtpreisstufe 3. Um den Fahrpreis für den Regionalverkehr zu ermitteln, suchen Sie bitte aus der nebenstehenden Karte Ihr Start- und Zielgebiet aus. Anhand des unten stehenden Auszugs der Preisstufenmatrix für den Regionalverkehr können Sie dann die entsprechende Preisstufe ablesen. Bei Fahrten im Tarifgebiet 6500 Wiesbaden/Mainz gilt die Stadtpreisstufe 13. Bei Fahrt im Tarifgebiet 3601 Offenbach gilt die Stadtpreisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für Bei Fahrt im Tarifgebiet 2901 Maintal gilt die Preisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für Regionalverkehr: Auszug der Preisstufenmatrix 01 02 03 04 05 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Biedenkopf Wetter Kirchhain Gladenbach Marburg Homberg (Ohm) Alsfeld Mücke Lauterbach Schlitz Grebenhain Schotten Lich Gießen Hünfeld Tann Gersfeld Neuhof Fulda Großenlüder Butzbach Nidda Gedern Friedberg Bad Vilbel Büdingen Maintal Hanau Gelnhausen Birstein Bad Orb Schlüchtern Langen Offenbach Groß-Gerau Riedstadt Seeheim-Jugenh. Darmstadt Dieburg Erbach Bad König Beerfelden Frankfurt Bad Homburg Usingen Braunfels Driedorf Wetzlar Bischoffen Herborn Dillenburg Weilburg Limburg Bad Camberg Idstein Rüdesheim Bad Schwalbach Wiesbaden/Mainz Hofheim a. Ts. Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten Groß-Gerau Riedstadt Wiesbaden/Mainz 37 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 5 6 5 6 6 7 7 7 4 5 3 4 5 4 5 7 6 7 4 5 6 7 7 7 7 7 7 7 7 6 5 5 5 4 4 38 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 7 6 7 7 7 7 7 5 6 4 3 4 4 5 6 5 7 5 6 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 5 5 65 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 7 7 6 6 7 6 7 7 7 7 7 5 6 4 5 6 5 6 7 7 7 5 5 5 6 7 7 7 7 7 6 6 5 4 4 4 13 4 Und darüber hinaus bis zur nächsten roten Grenze Preisstufe 4 Preisstufenmatrix für Ihren Landkreis Darüber hinaus gelten die Preisstufen 4–7 der nebenstehenden Preisstufenmatrix. Tarifgrenzfahrten Stationen auf der Tarifgrenze zählen je nach Fahrtrichtung zum einen oder zum anderen Tarifgebiet. Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt jeweils die günstigere Tarifstufe. Hier Preisstufe 1. Sonderregelungen Überlappungsgebiet am Flughafen Frankfurt am Main. Hier gilt bei den Fahrten in das jeweils nächste Tarifgebiet immer die Preisstufe 3. Ausnahme: Bei Einzelfahrten, Tages- und Gruppentageskarten von und nach Frankfurt am Main gilt die Preisstufe 4. Bei allen Fahrten zwischen Hanau und Frankfurt sowie Mainz/Wiesbaden und Frankfurt sind jeweils die nördlichen und südlichen Bahnverbindungen nutzbar, wenn die Tarifgebiete für eine der Verbindungen gezahlt wurden. *Für Einzel- und Tageskarten: Preisstufe 4; für Wochen-, Monats- und Jahreskarten: Preisstufe 3 **Stadtpreisstufe 1 Alle Angaben ohne Gewähr. Bei einzelnen Relationen sind aufgrund unterschiedlicher Fahrtmöglichkeiten auch höhere Preisstufen und damit höhere Fahrpreise möglich. Verstehen Sie diese Preisstufenmatrix daher bitte nur als eine erste Orientierungshilfe. Detaillierte Informationen zum RMV-Tarif erhalten Sie in der RMV-Mobilitätszentrale Groß-Gerau unter der Telefonnummer (0 61 52) 84 777 und in der RMV-Mobilitätszentrale Rüsselsheim unter der Telefonnummer (0 61 42) 5 00-0. Lokale Besonderheiten Bitte beachten Sie: Im Landkreis Groß-Gerau (TG 3700 und 3800) inkl. der Tarifgebiete in der Mainspitze (6560 Gustavsburg, 6567 Ginsheim und 6593 Bischofsheim) ist kein Kurzstreckentarif erhältlich. Änderungen vorbehalten. Stand: 1. Januar 2016 © Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Lokale Besonderheiten, Fortsetzung CleverCard kreisweit: Im Landkreis Groß-Gerau (TG 3700, 3800, 6560, 6567 und 6593) wird die CleverCard kreisweit angeboten. Sie ist überdies im Tarifgebiet 5090 (Flughafen Frankfurt) gültig. Der Jahrespreis beträgt 418,00 Euro bei Zahlung in acht Teilbeträgen zu je 52,25 Euro bzw. 409,00 Euro bei Einmalzahlung. Wird bei Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule bzw. der Ausbildungsstätte die Kreisgrenze überschritten, kommt die preisstufenabhängige CleverCard zum Einsatz. Sie ist im Landkreis Groß-Gerau dementsprechend erst ab der Preisstufe 2 erhältlich (Preise siehe Rückseite). Innerhalb der Sonderstatusstadt Rüsselsheim wird die preisstufenabhängige CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 angeboten. Für den Kauf einer Anschlussfahrkarte gilt bei der CleverCard kreisweit im Landkreis Groß-Gerau die Preisstufe 4. Übergangstarif VRN-RMV Übergangsverkehre zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze hinaus in die Tarifgebiete 4500, 4600, 4700, 4800 und 6700 (Kernstadt Worms/VRN-Gebiet 43). Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zum VRN und umgekehrt entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Die Tarifgebiete 4600, 4700, 4810, 4830, 4850 und 6700 sind jeweils ein RMV-A-Tarifgebiet. Tarifgebiet 4500 bildet mit dem Tarifgebiet 3900 zusammen ein RMV-A-Tarifgebiet. Im Nahbereich gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelun- gen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 4500, 4600, 4700, 4810, 4830, 4850 und 6700 gilt ausschließlich der VRN-Tarif. Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen. Hinweis: Zum RNN-Übergangstarif gibt es eine gesonderte Tarifinformation.