Tarifinformationen
Transcription
Tarifinformationen
Tarifinfo_Titel_A2_Da-Dieburg.qxp_Tarifinfos_091027_fin 10.11.14 09:42 Seite 1 RMV-Fahrkartenangebot Diese Erläuterungen dienen Ihrer ersten Orientierung und sind eine unverbindliche Beschreibung der Grundprinzipien. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originaltexte unserer Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Diese liegen kostenlos für Sie in den RMV-Vertriebsstellen bereit. Sie können zudem telefonisch bestellt werden: 069/24 24 80 24 Mit den Fahrkarten des RMV steht Ihnen die gesamte Rhein-Main-Region offen. Die RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Für eine Fahrt vom Startort bis zum Zielort benötigen Sie immer nur eine RMV-Fahrkarte, egal, wie oft Sie umsteigen – selbst wenn Sie z.B. von der S-Bahn auf die Straßenbahn umsteigen. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV – in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person – kostenlos. Innerhalb des Verbundes haben Sie die Wahl zwischen Einzelfahrkarten und Zeitkarten sowie Fahrkartenangeboten, die sich aus Sonder- und Übergangsregelungen ergeben. Ihre Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise Ihr Verkehrsunternehmen informiert Sie gerne ausführlich. Zuschlagfahrkarten In der 1. Klasse im RMV-Schienenverkehr sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige Angebote (z.B. die 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben. Gruppenfahrkarte ab 10 Personen Für Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet. Diese Fahrkarten erhalten Sie im Vorverkauf an ausgewählten RMV-Vertriebsstellen. Bei einer rechtzeitigen Anmeldung der Gruppenfahrt kann eine Beratung wegen der verfügbaren Plätze erfolgen und im Sonderfall eine Leistungsverstärkung ermöglicht werden. Einzelfahrkarten Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung Fahrtziel beliebig oft umsteigen – allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss. Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z.B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen ist, oder Sie erwerben sie mit dem Smartphone. In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen können keine RMV-Fahrkarten erworben werden. Im Bedienungsbereich des Verkehrsverbundes Mainz/ Wiesbaden (Tarifgebiet 65) können Sie für einen Übergangszeitraum noch Mehrfahrtenkarten nutzen. Entwerten Sie diese unmittelbar vor Fahrtantritt an der Haltestelle oder gegebenenfalls bei Fahrtantritt in den Fahrzeugen. Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). RMV-Zeitkarten Wenn Sie häufig mit dem RMV unterwegs sind, sollten Sie sich für eines unserer attraktiven Zeitkartenangebote entscheiden. Sie können zwischen Tages-, Wochen-, Monatsund Jahreskarten wählen. Tageskarten gibt es für Erwachsene und für Kinder sowie für Gruppen bis 5 Personen. Wochen- und Monatskarten sind erhältlich für Schüler bzw. Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Monatskartenangebotes für alle ab 65 Jahren. Jahreskartenangebote bestehen für Schüler, Auszubildende und Erwachsene inkl. eines Extraangebotes für alle ab 65 Jahren. Tages-, Wochen-, Monats- und die unpersönlichen Jahreskarten für Erwachsene sind übertragbar. Nicht übertragbar sind alle persönlichen Zeitkarten, also persönliche Jahreskarten, 65-plus-Monats- und 65-plus-Jahreskarten, JobTickets, SemesterTickets, Sonderfahrkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs. Alle Zeitkarten gelten am letzten Geltungstag bis zum Betriebsschluss und bei speziellen Nachtlinien bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Sie berechtigen während ihrer Gültigkeit im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln. Zeitkarten erhalten Sie, auch im Vorverkauf, an personenbedienten Vertriebsstellen, an ausgewählten Fahrkartenautomaten-Standorten, zum Teil beim Busfahrpersonal und im RMV-TicketShop. Tages-, Gruppentageskarten und das Hessenticket können Sie auch als RMV-HandyTicket erwerben. Kurzstrecke Damit der Preis für kurze Einzelfahrten nicht unangemessen hoch ausfällt, werden in den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz und Hanau Einzelfahrkarten zum Kurzstreckentarif angeboten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Das Kurzstreckenverzeichnis an der jeweiligen Haltestelle bzw. am jeweiligen Fahrkartenautomaten informiert über alle Ziele, die Sie ab dieser Haltestelle mit einer Kurzstreckenfahrkarte erreichen können. Tageskarte Die Tageskarte gibt es für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Sie gilt an einem Kalendertag ab Zeitaufdruck bis zum fahrplanmäßigen Betriebsschluss bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Tageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Gruppentageskarte bis zu 5 Personen Die Gruppentageskarte berechtigt bis zu 5 Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis Betriebsschluss des gleichen Tages bzw. bis zum letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Kurs. Bei Nutzung zuschlagpflichtiger Angebote ist pro Person und Fahrt ein Zuschlag zu erwerben. Gruppentageskarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090). Hessenticket Das Hessenticket berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, NVV und VRN. Es gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss. Die Nutzung von Fernverkehrszügen der DB AG (IC oder ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen. Eine Fahrt in der 1. Klasse ist, auch bei Zukauf entsprechender Zuschläge, nicht zugelassen. Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket: • an der Nordgrenze des NVV bis Nordrhein-Westfalen in der Stadt Warburg mit den Stadtteilen Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln; Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg; Thüringen bis zum Bahnhof Gerstungen, jedoch nur im Eisenbahnverkehr der Linie R6 • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim, zur Gemeinde Eberbach und zur Kernstadt von Worms (VRN-Wabe 43) in Rheinland-Pfalz • sowie in Mainz. Das Hessenticket erhalten Sie an den Automaten, in Bussen, an allen RMV-Vertriebsstellen, unter www.rmv.de sowie bei der DB AG. Es ist auch im Vorverkauf erhältlich. Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe des Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist. Wochenkarte für Erwachsene Die Wochenkarte ist an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Den ersten Gültigkeitstag können Sie frei wählen. Monatskarte für Erwachsene Bei der Monatskarte können Sie den ersten Gültigkeitstag frei wählen und bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen. Jahreskarte für Erwachsene Wenn Sie viel mit dem RMV fahren und Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die RMV-Jahreskarte entscheiden: 12 Kalendermonate fahren, aber nur für 10 Kalendermonate zahlen. Jahreskarten gibt es als übertragbare oder als persönliche Jahreskarte. Sie werden, mit Ausnahme derer, die in den Übergangstarifgebieten gültig sind, als eTicket RheinMain in Form einer Chipkarte ausgegeben. Nähere Infos dazu auf www.rmv.de. Sie können die Jahreskarte im Voraus in bar oder als Abonnement mit einmaliger Abbuchung, jeweils mit 2% Skonto, oder in 10 Monatsbeträgen per Lastschrift erwerben. Die Einzelheiten zu den Jahreskarten ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ und „Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten – bei Barzahlung im Voraus“ in der jeweils gültigen Fassung. 65-plus-Jahreskarte und 65-plus-Monatskarte Die persönliche, nicht übertragbare 65-plus-Monats- oder -Jahreskarte wird für Personen ab 65 Jahren als eTicket RheinMain ausgegeben. 65-plus-Monats- und 65-plusJahreskarten sind nicht für Relationen in Übergangstarifgebiete erhältlich. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf das gesamte RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete. Die 65-plus-Monatskarte gilt nur in der 2. Klasse. Die 65plus-Jahreskarte gilt auch für Fahrten in der 1. Klasse und beinhaltet die Vorteilsregelung „12 Kalendermonate fahren und nur 10 Kalendermonate zahlen“. Personen, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mit der 65-plus-Jahreskarte mitgenommen werden, können auch die 1. Klasse ohne Zuschlagkarte nutzen. Die Einzelheiten zur 65-plus-Jahreskarte ergeben sich aus den „Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements“ in der jeweils gültigen Fassung. 9-Uhr-Karte Die 9-Uhr-Karte ist als Monats- oder Jahreskarte erhältlich. Gegenüber den klassischen Zeitkarten sparen Sie zwischen 15 und 25 Prozent. Das Sparticket ist montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und Feiertagen in Hessen und am 24. und 31.12. gilt es ganztägig. Zur 9-Uhr-Karte können Sie keine Aufpreiskarten für die Nutzung des IC erwerben. Die 9-Uhr-Jahreskarten sind als persönliche oder als übertragbare Zeitkarte erhältlich. Mitnahmeregelung bei Zeitkarten Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene (inkl. der 65-plus-Karten) können Sie täglich ab 19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig. Soweit die Zeitkarte in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht in der 1. Klasse. Bei Tageskarten, SemesterTickets und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes sowie in der Regel bei JobTickets gilt die Mitnahmeregelung nicht. Anschlussfahrkarte Wenn Ihr Fahrtziel oder Ihr Startort außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine An- schlussfahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrt für die Gesamtstrecke kaufen. Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten. Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungstarifs haben die Altersgrenze für Kinderfahrkarten zu berücksichtigen. Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je Person eine Anschlussfahrkarte erworben werden. Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel berechtigt. Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt. Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt. Die Anschlussfahrkarte gilt in der Wagenklasse, in der die zugrunde liegende Zeitkarte und ein evtl. vorhandener Zuschlag auch gelten. Von der Nutzung der Anschlussfahrkarten ausgenommen ist die Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und zu Zeitkarten, die keine aufgedruckte oder gespeicherte Preisstufe enthalten, sowie die Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete. Fahrkarten zum Ausbildungstarif Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im RMV fahren. Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder der vom RMV vorgesehene und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif bestehen entweder aus dem eTicket RheinMain im Chipkartenformat oder aus einer Kundenkarte und einer dazugehörigen gültigen Wochenbzw. Monatswertmarke mit identischer Sorten-Nr. (Preisstufe). Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist. Wertmarken ohne Kundenkarte berechtigen nicht zur Fahrt. Umfasst der Geltungsbereich der Zeitkarte des Ausbildungstarifs nicht den Berufsschulort oder werden zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, so kann ein Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt gegen Vorlage an den eingetragenen Berufsschultagen, nicht jedoch im Fall des Blockunterrichts, zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen. RMV-Verkehrsmitteln ohne weitere Verbundfahrkarte zu oder von Ihrer eigentlichen Haltestelle fahren. Voraussetzung ist, dass die DB-Fahrkarte für eine Strecke von über 100 km ausgestellt ist und mit einem BahnCard-Rabatt erworben wurde. Der Service „City-Ticket“ wird automatisch auf der DB-Fahrkarte eingetragen und ist dort am Aufdruck „+City“ zu erkennen. Die Fahrkarte berechtigt dann am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, UBahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. nach Ankunft am Zielbahnhof zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DBAG-Fahrscheins. Im RMV-Gebiet gilt das City-Ticket in folgenden Städten: Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt (ohne Flughafen), Fulda, Gießen, Hanau, Mainz, Marburg, Offenbach, Wiesbaden. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den genannten Stadtgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die BahnCard 100 gilt dort wie eine Zeitkarte. Genaue Bedingungen und weitere Informationen erhalten Sie bei der DB AG. CleverCard Schüler und Auszubildende können mit der CleverCard – der Jahreskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif – während der Schulzeit zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort das ganze Jahr unterwegs sein – auch an den Wochenenden. In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard im gesamten RMV-Gebiet. Dabei zählen zu den Schulferien auch die direkt angrenzenden Wochenenden und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Sie wird derzeit in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf angeboten. Auch in Frankfurt (TG 50) gibt es ein spezielles Tarifangebot zur CleverCard. Die CleverCard (inkl. der CleverCard kreisweit) kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinanderfolgende Monate. Auf dem Bestellschein für eine CleverCard ist die Bestätigung der Schule bzw. der Ausbildungsstätte vorzunehmen. Unter 15 Jahren genügt anstelle der Bestätigung auch ein einfacher Altersnachweis. Als persönliche Zeitkarte ist die CleverCard nicht auf andere Personen übertragbar. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen; der Erwerb einer Anschlussfahrkarte ist hingegen möglich. Anerkennung der BahnCard Im RMV-Schienenverkehr (außer in U- und Straßenbahnen) sparen Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 beim Kauf einer Einzelfahrkarte der Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 volle 25 Prozent auf den regulären Fahrpreis. Zuschläge sind in jedem Fall voll zu bezahlen – auch bei Einsatz der BahnCard First sind Zuschlagkarten für die 1. Klasse zu erwerben. Fernverkehrsnutzung im RMV 1. Nutzung von IC-Zügen innerhalb des RMV Mit einem Aufpreis gemäß DB-Tarif zu Ihrer RMV-Zeitkarte können Sie die IC-Züge der DB auf der von Ihnen gewünschten Strecke nutzen. Die Aufpreise werden nur von der DB AG verkauft. IC-Züge dürfen nicht mit Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, 9-Uhr-Karten, 65-plus-Karten, CleverCards, SemesterTickets und KombiTickets genutzt werden. Auf den Fernverkehrszügen gelten abweichende Bestimmungen, RMV-Mitnahme- sowie Anschlussfahrkartenregelung gelten daher nicht. Schönes Wochenende Schönes-Wochenende-Tickets der DB AG gelten im RMV ausschließlich in Zügen außer U- und Straßenbahnen. Die Fahrt in der 1. Klasse ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Tickets erfolgt nur über die DB AG. Die Benutzungsbedingungen ergeben sich aus den jeweils gültigen DB-AG-Beförderungsbedingungen „Schönes-Wochenende-Ticket“. Übergangstarife Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und auf ausgewählten Linien in den Westerwaldkreis gilt der RMV-Tarif. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen die Rückseite dieses Faltblattes. 2. ICE und die Fernverkehrs-Ergänzungskarte ICE-Züge können nur mit entsprechenden DB-Fahrkarten und nicht mit RMV-Fahrkarten genutzt werden. Für ICEPendler mit Start- und/oder Ziel im RMV-Gebiet bietet der RMV als Ergänzung für die Nutzung des Nahverkehrs rabattierte Zeitkarten an: die Fernverkehrs-Ergänzungskarten. Voraussetzung ist eine persönliche Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte darf nur ab dem Start- oder Zielbahnhof der zugehörigen ICE-Streckenzeitkarte ausgestellt werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die DB AG. Schwerbehinderte Schwerbehinderte Fahrgäste können alle Verkehrsmittel im RMV kostenlos nutzen, wenn sie ihren Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke bei sich tragen. Eine Begleitperson fährt dann frei mit, wenn dies im Schwerbehindertenausweis durch den Eindruck „B“ ver- City-Ticket Mit dem Service „City-Ticket“ können Sie mit einer Fernverkehrsfahrkarte der DB AG in bestimmten Städten mit merkt ist. Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. Gepäck, Fahrräder und Tiere Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige sperrige Gegenstände dürfen Sie kostenlos mitnehmen, wenn dadurch der Betrieb nicht gestört wird und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden. Ihr Fahrrad fährt im RMV generell kostenlos mit. Einschränkungen kann es während der Hauptverkehrszeiten geben. Bitte beachten Sie die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben generell ein Vorrecht auf Beförderung. Hunde fahren im RMV unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person kostenlos mit. Sie müssen angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb tragen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme von Gepäck, Fahrrädern und Tieren trifft das Fahrpersonal. Fahren ohne Fahrkarte Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro. Wer seine persönliche, nicht übertragbare Fahrkarte nur vergessen hat und den Nachweis dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, reduziert den Betrag auf 7 Euro. Fahrgastrechte der RMV-Bahnkunden Im Eisenbahnverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn) gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als RMV-Bahnkunde haben Sie bei Zugverspätungen bzw. bei Ausfall des Zuges Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung/Entschädigung gibt es im Internet unter www.rmv.de. RMV-HandyTicket Verbundweit können Sie Einzelfahrkarten (inklusive Kurzstrecke und BahnCard-Ermäßigung), Tages- und Gruppentageskarten sowie das Hessenticket mit dem Smartphone erwerben. Dazu müssen Sie sich nur unter www.rmv.de anmelden, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte oder über die Mobilfunkrechnung/Prepaid-Telefonkarte (dann ohne vorherige Anmeldung, zzgl. Servicegebühr). RMV-TicketShop Viele Zeitkarten des RMV erhalten Sie im Vorverkauf auch bequem im Internet unter www.rmv.de. Die Fahrkarte wird Ihnen per Post nach Hause geschickt. Bezahlt wird auch hier per Lastschrift oder Kreditkarte. Bestellscheine für die JahresAbos inkl. 65-plus-Jahreskarte, die Fernverkehrs-Ergänzungskarte, die Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, die CleverCard und den Berufschul-Ausweis erhalten Sie in RMV-Vertriebsstellen, in den RMV-Mobilitätszentralen oder zum Download unter www.rmv.de. RMV-Preisliste gültig ab 1. Januar 2015, Preise in Euro brutto Stadtpreisstufen Tarifinformationen Einzelfahrkarten Einzelfahrt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg • Alles Wissenswerte zu Ihrem Tarifgebiet • RMV-Fahrkartenangebot inkl. Preisliste • Gültig ab 1. Januar 2015 Kurzstrecke K1 K4 2015 K2 Einzelzuschlag je Fahrt 6 Gruppentageskarte Hessenticket 7 Wochenkarte Monatskarte 65-plus-Monatskarte 9-Uhr-Monatskarte Jahreskarte 8 65-plus-Jahreskarte HEAG mobilo GmbH Kundenzentrum Luisenplatz 6 64283 Darmstadt Tel. (0 61 51) 7 09-4115 E-Mail: [email protected] 9-Uhr-Jahreskarte 8 CleverCard11 Zuschlagkarte-Woche 6 -Monat 6 -Jahr 6,8 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr AnschlussEinzelfahrkarten zu Zeitkarten der Preisstufe 1 DADINA Europaplatz 1 64293 Darmstadt Tel. (0 61 51) 3 60 51-0 Fax (0 61 51) 3 60 51-22 E-Mail: [email protected] www.dadina.de zu Zeitkarten der Preisstufe 2 zu Zeitkarten der Preisstufe 3 zu Zeitkarten der Preisstufe 4 zu Zeitkarten der Preisstufe 5 zu Zeitkarten der Preisstufe 6 TI 1512 1 Sonderstatusstädte 2 Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte Tarifgebiet 3601 Offenbach Tarifgebiet 5000 Frankfurt am Main Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz 1 2 3 4 5 6 7 (17 ) 45 1 1 2 3 13 Erwachsene Erwachsene, mit BahnCard3 Kinder 4 Kinder 4, mit BahnCard3 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4 1,95 2,45 3,00 4,55 8,10 6,05 4,85 3,65 11,60 8,70 6,95 5,20 15,00 11,25 9,00 6,75 6,40 4,80 3,90 2,90 2,15 2,00 2,30 2,75 2,70 1,50 1,50 1,50 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4, 5 Personen Erwachsene und Kinder 4, 5 Personen Erwachsene Schüler und Auszubildende Erwachsene Schüler und Auszubildende ab 65 Jahre Erwachsene Erwachsene, Abbuchung 10 x Erwachsene, Einmalzahlung 9 ab 65 Jahre, Abbuchung 10 x ab 65 Jahre, Einmalabbuchung Erwachsene, Abbuchung 10 x Erwachsene, Einmalzahlung 9 Schüler und Azubis, Abbuchung 8 x Schüler und Azubis, Einmalzahlung 9 Erwachsene und Kinder 4 Erwachsene und Kinder 4 Erw. und Kinder 4, Abbuchung 10 x Erw. und Kinder 4, Einmalzahlung 9 3,80 2,25 6,70 4,80 2,85 8,40 5,85 3,50 10,40 1,15 1,45 1,80 2,75 1,30 1,20 1,40 1,60 1,30 5 0,80 5 3,50 5,00 6,50 3,50 1,50 22,60 13,55 34,00 29,30 17,55 43,50 12,70 7,70 23,00 4,20 2,55 7,50 1,50 1,50 zu Zeitkarten der Preisstufe 13 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 Erwachsene Kinder 4 12,40 9,70 42,20 32,90 34,90 35,90 422,00 413,60 349,00 342,00 359,00 351,80 283,20 277,50 5,60 19,00 190,00 186,20 8,85 15,80 5,35 9,45 15,80 27,90 33,00 (für alle Preisstufen außer 45) 19,70 15,40 66,90 52,20 49,70 53,50 669,00 655,60 497,00 487,10 535,00 524,30 448,80 439,80 8,90 30,10 301,00 295,00 25,30 19,70 86,00 67,10 61,10 68,80 860,00 842,80 611,00 598,80 688,00 674,20 576,80 565,30 11,40 38,70 387,00 379,30 38,20 29,80 129,80 101,20 88,10 103,80 1.298,00 1.272,00 881,00 863,40 1.038,00 1.017,20 869,60 852,20 17,20 58,40 584,00 572,30 51,00 39,80 173,30 135,20 117,20 130,00 1.733,00 1.698,30 1.172,00 1.148,60 1.300,00 1.274,00 1.160,00 1.136,80 23,00 78,00 780,00 764,40 63,80 49,80 216,80 169,10 131,20 162,60 2.168,00 2.124,60 1.312,00 1.285,80 1.626,00 1.593,50 1.451,20 1.422,20 28,70 97,60 976,00 956,50 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 2,35 1,40 2,25 1,35 2,05 1,25 2,00 1,20 1,95 1,15 1,95 1,15 2,05 1,25 3,70 2,25 3,35 2,00 2,70 1,65 2,35 1,40 2,15 1,30 2,10 1,30 2,70 1,65 6,95 4,15 6,55 3,95 5,20 3,10 4,25 2,55 2,90 1,75 2,25 1,35 5,20 3,10 10,40 6,25 9,70 5,80 7,75 4,65 6,25 3,75 4,40 2,65 3,15 1,90 7,75 4,65 76,60 59,70 260,30 203,00 147,10 10 195,20 2.603,00 2.550,90 1.471,00 10 1.441,60 10 1.952,00 1.913,00 1.742,40 1.707,60 34,50 117,10 1.171,00 1.147,60 13,95 8,40 13,10 7,90 10,55 6,35 8,40 5,05 5,95 3,60 4,10 2,45 10,55 6,35 44,80 34,90 154,00 118,60 119,00 1.540,00 1.509,20 1.190,00 1.166,20 1.008,00 987,80 23,00 78,00 780,00 764,40 12,60 9,80 43,00 33,50 36,60 36,60 430,00 421,40 366,00 358,70 366,00 358,70 289,60 283,80 5,70 19,40 194,00 190,10 1,75 1,00 1,50 6,80 3,90 4,50 4,10 2,35 2,75 10,50 6,80 8,10 33,00 (für alle Preisstufen außer 45) 12,60 9,80 43,00 33,50 35,50 36,60 430,00 421,40 355,00 347,90 366,00 358,70 289,60 283,80 5,70 19,40 194,00 190,10 19,50 15,20 66,40 51,80 49,50 52,90 664,00 650,70 495,00 485,10 529,00 518,40 444,80 435,90 8,80 29,90 299,00 293,00 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 1,85 1,10 Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. 2 Sonderstatusstädte: Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001), Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533) 3 gültig im Schienenverkehr außer U-Bahnen und Straßenbahnen 4 6 bis einschließlich 14 Jahre 5 nur in Hanau 6 Die gekennzeichneten Tarifstellen berechtigen zur Nutzung der 1. Klasse bzw. zuschlagpflichtiger Angebote. 7 gültig Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen 8 übertragbar oder persönlich 9 Einmalabbuchung oder Barzahlung 10 65-plus-Karten sind nicht für den Übergangsverkehr erhältlich. Die Preisstufe 17 kommt daher nicht zur Anwendung. 11 In Landkreisen mit einem CleverCard-kreisweit-Angebot (Fulda, Vogelsberg, Rheingau-Taunus, Groß-Gerau, Offenbach, Marburg-Biedenkopf) ist die CleverCard zur Preisstufe 1 nicht erhältlich. In allen Sonderstatusstädten wird aber die CleverCard zur Stadtpreisstufe 1 angeboten. 12 Schu ̈ler und Auszubildende mit Wohnsitz und Schul- bzw. Ausbildungsort Frankfurt zahlen für die CleverCard Frankfurt aufgrund städtischer Zuschu ̈sse 403 Euro (1x Zahlung) bzw. 414,40 Euro (8x Abb.). 1,60 0,95 1,60 0,95 2,00 Bitte beachten Sie: 1 1,60 1,50 Zeitkarten Tageskarte RMV-Mobilitätszentrale Am Hauptbahnhof 20a 64293 Darmstadt Tel. (0 61 51) 3 60 51-51 RNN-Übergangsverkehr Preisstufe 24,70 19,30 85,20 66,50 68,20 68,20 852,00 835,00 682,00 668,40 682,00 668,40 571,20 12 559,80 12 11,10 38,30 383,00 375,30 2,35 1,40 2,25 1,35 2,05 1,25 2,00 1,20 1,95 1,15 1,95 1,15 6,50 3,80 9,70 22,45 17,50 76,40 59,50 61,10 61,10 764,00 748,70 611,00 598,80 611,00 598,80 528,80 518,20 10,10 34,40 344,00 337,10 2,35 1,40 2,25 1,35 2,05 1,25 2,00 1,20 1,95 1,15 1,95 1,15 TI_1512-A2_Da-Dieburg.qxp_A2_Da-Dieburg 05.11.14 14:35 Seite 1 Tarifinformationen Tarifgebiete Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 39 Seeheim-Jugenheim, 40 Darmstadt und 41 Dieburg Liebe Kundin, lieber Kunde, mit Hilfe dieser Tarifinformationen können Sie den Preis für Ihre gewünschte Fahrtstrecke ermitteln. Preisinformationen für Ihren unmittelbaren Einzugsbereich können Sie der Detailkarte Nahbereich auf der rechten Seite entnehmen. Außerdem sind in der unten stehenden Preisstufenmatrix für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg die Preisstufen der wichtigsten Fahrtrelationen aufgelistet. Die Preise für die von Ihnen ermittelten Preisstufen finden Sie in der RMV-Preisliste auf der Rückseite. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das RMV-Servicetelefon an: 069/24 24 80 24. . Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt. Alsbach-Hähnlein/Bickenbach Arheilgen/Kranichstein Babenhausen Darmstadt Mitte Dieburg Eberstadt Eppertshausen/Münster Erzhausen Griesheim Groß-Bieberau Groß-Umstadt Groß-Zimmern Messel Modautal/Fischbachtal Mühltal Ober-Ramstadt Otzberg Pfungstadt Reinheim Roßdorf Schaafheim Seeheim-Jugenheim Weiterstadt Aschaffenburg (VAB) Bensheim/Heppenheim (VRN) Frankfurt am Main Groß-Gerau Hanau Langen Offenbach am Main Weinheim (VRN) Wiesbaden/Mainz 3901 4035 4143 4001 4128 4045 4138 4089 4055 3910 4101 4123 4080 3910 4065 4072 4115 4050 4158 4076 4153 3901 4060 9110 4500 5000 3701 3001 3501 3601 4830 6500 1 4 4 3 4 2 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 3 4 4 4 1 4 X 2 6 5 6 5 5 4 6 4 1 4 2 3 3 4 2 3 4 4 4 2 4 3 3 4 3 4 3 4 4 3 5 4 5 4 6 3 5 5 5 4 4 1 4 3 4 3 4 4 4 2 3 4 4 4 4 3 4 3 4 2 4 4 3 4 5 5 5 4 4 5 6 3 2 4 1 3 2 4 3 2 4 4 3 3 4 2 3 4 3 3 2 4 3 2 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 3 3 3 1 4 2 4 4 4 2 2 2 4 4 4 3 4 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 2 3 4 2 4 1 4 3 3 4 4 4 3 4 2 3 4 2 4 3 4 2 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 3 4 2 4 1 4 4 4 3 3 3 4 4 4 3 4 3 4 3 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 4 2 4 3 4 3 4 1 3 4 4 4 3 4 3 3 4 3 4 3 4 4 2 5 4 4 4 6 1 5 5 5 4 3 4 2 4 3 4 3 1 4 4 4 3 4 3 3 4 3 4 3 4 4 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1 4 3 4 1 3 3 3 4 2 3 4 4 4 X 3 6 5 6 5 5 4 6 4 4 2 4 2 4 3 4 4 4 1 3 3 4 4 4 2 4 4 4 2 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 4 4 3 3 2 4 3 4 4 3 3 1 3 3 4 3 3 4 2 2 3 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 4 2 4 3 2 3 3 3 3 4 3 3 1 4 3 3 4 3 4 3 4 4 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1 4 3 4 1 3 2 3 4 2 3 4 4 4 X 3 6 5 6 5 5 4 6 3 3 4 2 4 2 4 3 3 3 4 4 3 3 1 2 4 3 3 3 4 3 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 3 4 3 4 3 4 3 3 3 4 3 3 2 2 1 3 3 2 4 4 4 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 3 4 3 4 3 4 4 3 2 3 4 3 4 3 1 4 2 3 3 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 3 3 4 3 4 2 4 3 3 4 4 4 3 4 3 3 4 1 4 3 4 3 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 3 3 3 4 3 4 4 2 3 2 4 2 3 2 2 4 1 2 3 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 4 3 4 2 3 3 4 3 3 3 4 2 3 3 3 2 3 3 2 1 4 4 3 5 4 5 4 6 4 5 5 5 4 4 2 4 3 4 3 4 4 4 2 3 4 4 4 4 3 4 3 4 1 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 6 1 4 4 3 4 2 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 3 4 4 4 1 4 X 3 6 5 6 5 5 4 6 4 3 4 2 4 3 4 2 3 4 4 4 3 4 3 3 4 3 4 3 4 4 1 5 4 5 3 6 1 5 3 5 Die Preise für Fahrten innerhalb des Tarifgebiets 4001 (Darmstadt Mitte) differieren etwas von den Preisen der regulären Preisstufe 1, da es sich um eine Stadtpreisstufe handelt. Fü r Fahrten im Landkreis DarmstadtDieburg gelten die Preisstufen 1 bis 4, nach Frankfurt gilt die Preisstufe 5 aus allen Orten des DADINA-Gebietes, mit Ausnahme von Erzhausen (Preisstufe 4) sowie von Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Groß-Bieberau, Seeheim-Jugenheim und Modautal/Fischbachtal (Preisstufe 6). Wählen Sie aus der Liste der Ortsnamen Ihren Standort, gehen Sie von dort bis ans Ende der Zeile, bis Sie auf die Spalte Ihres Zielortes stoßen oder umgekehrt. Im Schnittpunkt der beiden Achsen finden Sie Ihre Preisstufe. *Die 10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung. Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) sind von der Erstattung ausgenommen. AirLiner Darmstadt–Frankfurt/Flughafen Der AirLiner ist ein Direktbus zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Flughafen. Für Einzelfahrten benötigen Kunden zur gelösten Fahrkarte einen Zuschlag von 3,80 Euro. Zeitkartenkunden benötigen eine Anschlussfahrkarte für die in der Zeitkarte nicht enthaltenen Tarifgebiete (Preis ist abhängig von der Preisstufe der Zeitkarte) und einen Zuschlag von 3,80 Euro. Kunden mit KombiTickets benötigen einen Zuschlag von 3,80 Euro, wenn das KombiTicket nicht die Nutzung der 1. Klasse ermöglicht. Kunden mit Semesterticket benötigen einen Zuschlag von 3,80 Euro je Einzelfahrt. Nahbereich: Preisbildungsregel Von/nach Preisstufe 1 Bei Fahrt in nur einem Tarifgebiet 1 Sonderstatusstädte*: Dort gilt die Stadtpreisstufe 1. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für 1 Bei Fahrten im Tarifgebiet 4001 Darmstadt Mitte gilt die Stadtpreisstufe 1 Darmstadt. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für *Sonderstatusstädte: Bad Homburg (TG 5101), Fulda (TG 2001), Gießen (TG 1501), Hanau (TG 3001), Marburg Kernstadt (TG 0501), Rüsselsheim (TG 3730) und Wetzlar (TG 5501, 5530, 5533) 3 Bei Fahrten im Tarifgebiet 5000 Frankfurt gilt die Stadtpreisstufe 3. 13 Bei Fahrten im Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz gilt die Stadtpreisstufe 13. 2 Bei Fahrt im Tarifgebiet 3601 Offenbach gilt die Stadtpreisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für 2 Bei Fahrt im Tarifgebiet 2901 Maintal gilt die Preisstufe 2. Bei Fahrten darüber hinaus gelten die Regeln wie für Bahnstrecke mit Station Hauptbahnhof Bahnstrecke mit Station Bahnhof U- und Straßenbahn mit Station Ziele außerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind hellblau hinterlegt. Buslinie mit Haltestelle 2 Grenze eines A-Tarifgebiets innerhalb eines Landkreises Bei Fahrt in nur zwei A0-Tarifgebieten Grenze eines A-Tarifgebiets mit einer Landkreisgrenze zusammenfallend Grenze eines A0-Tarifgebiets innerhalb eines A-Tarifgebiets X = Fahrtbeziehung nicht zum RMV-Tarif erhältlich. Es gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG. 3 MobiTick-Jahreskarte für Schüler und Auszubildende Das MobiTick ist eine Jahreskarte für alle Schüler und Auszubildenden, die in der Stadt Darmstadt oder im Landkreis DarmstadtDieburg wohnen, dort zur Schule gehen oder in Ausbildung sind. Gültig ist es auf allen RMV-Linien im gesamten Gebiet der DADINA (Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt, dies entspricht den RMV-Tarifzonen 39, 40 und 41) in den Bussen, Straßenbahnen und Zügen an allen Tagen des Jahres. Das MobiTick muss bei HEAG mobilo GmbH bestellt werden. Bestellscheine gibt es an allen Schulen, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, den Vorverkaufsstellen, der HEAG mobilo GmbH, der DADINA und der RMV-Mobilitätszentrale in Darmstadt am Hauptbahnhof. Den Bestellschein erhalten Sie auch online unter https://mobitick.heagmobilo.de. Bis 14 Jahre (einschließlich) ist eine Altersbestätigung (Kopie), ab 15 Jahren eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebes beizufügen. MobiTickplus Das MobiTickplus ist eine Jahreskarte für alle Schüler und Auszubildenden, die in der Stadt Darmstadt, im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder im Odenwaldkreis wohnen, zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren. Es ist gültig in Bus, Bahn und Straßenbahn in den RMV-Tarifgebieten 39 bis 44, auf allen RMV-Linien im Gebiet der DADINA (Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg) und des Odenwaldkreises. Flüsse Rhein/Main Und darüber hinaus bis zur nächsten roten Grenze Preisstufe 4 4 Darüber hinaus gelten bei weiter gehenden Fahrten die Preisstufen 4 – 7. Lokale Besonderheiten Die 10-Minuten-Garantie* Sie können Ihr Geld schon ab 10 Minuten Verspätung zurückbekommen. Dies garantieren die Städte Darmstadt, Frankfurt und Offenbach, der Landkreis Groß-Gerau, der Landkreis DarmstadtDieburg, der Kreis Offenbach und der RMV. Wenn Sie sich aufgrund einer Verspätung von mehr als 10 Minuten Ihre Fahrtkosten erstatten lassen möchten, brauchen Sie eine für die reklamierte Fahrt gültige RMV-Fahrkarte. Die 10-Minuten-Garantie gilt in den Tarifgebieten 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und 50 für U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse inklusive der Regionalbuslinien des RMV – nicht für S-Bahnen und Regionalzüge. Sie müssen die verspätete Fahrt innerhalb von drei Tagen im Internet (www.dadina.de) reklamieren. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur 10-Minuten-Garantie. Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Das gesamte RMV-Gebiet ist in A-Tarifgebiete untergliedert, die durch rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Der Nahbereich ist zusätzlich in orange A0-Tarifgebiete unterteilt, die durch weiße oder rote Tarifgebietsgrenzen getrennt sind. Je nach Linienverlauf können Sie in der Regel anhand der Anzahl und Art der befahrenen Tarifgebiete mit den unten stehenden Preisbildungsregeln die Preisstufe bestimmen. Mittlerweile kommt es aufgrund lokaler Besonderheiten zu erheblichen Abweichungen von diesen Regeln. Verlässliche Informationen zur Preisstufe für die gewünschte Verbindung enthält die Tarifauskunft auf www.rmv.de. Tarifgrenzfahrten Stationen auf der Tarifgrenze zählen je nach Fahrtrichtung zum einen oder zum anderen Tarifgebiet. Bei Fahrten auf der Tarifgrenze gilt jeweils die günstigere Tarifstufe. Hier Preisstufe 1. Sonderregelungen Überlappungsgebiet am Flughafen Frankfurt am Main. Hier gilt bei den Fahrten in das jeweils nächste Tarifgebiet immer die Preisstufe 3. Übergangstarif VRN-RMV Übergangsverkehre zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze hinaus in die Tarifgebiete 45, 46, 47, 48 und 67 (Kernstadt Worms/VRN-Gebiet 43). Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zum VRN und umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Die Tarifgebiete 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67 sind jeweils ein RMV A-Tarifgebiet. Tarifgebiet 45 bildet mit dem Tarifgebiet 39 zusammen ein RMV A-Tarifgebiet. Im Nahbereich gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67 gilt ausschließlich der VRN-Tarif. Übergangsverkehre zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze hinaus in die Tarifgebiete 6801, 6810, 6820, 6830, 6850, 6855, 6860, 6865, 6870, 6877, 6880, 6901, 6920, 6940, 6970 und 6990. Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zum RNN und umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Im Nahbereich gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 6801, 6810, 6820, 6830, 6850, 6855, 6860, 6865, 6870, 6877, 6880, 6901, 6920, 6940, 6970 und 6990 gilt ausschließlich der RNN-Tarif. Bei Fahrten in das RMVTarifgebiet 3730 gilt hier die Preisstufe 45. Ausnahme: Bei Einzelfahrten, Tages- und Gruppentageskarten von und nach Frankfurt am Main gilt die Preisstufe 4. Bei allen Fahrten zwischen Hanau und Frankfurt sowie Mainz/Wiesbaden und Frankfurt sind jeweils die nördlichen und südlichen Bahnverbindungen nutzbar, wenn die Tarifgebiete für eine der Verbindungen gezahlt wurden. Übergangstarif RNN-RMV Übergangstarif VAB-RMV Übergangsverkehre zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain Bei diesen geht die Fahrt über die Verbundraum-Außengrenze hinaus in die Tarifgebiete 90 bis 96. Für die Preisbildung gelten die allgemeinen Preisbildungsregeln des RMV. Die RMV-Preisstufen für Fahrten im Übergangsverkehr vom RMV zur VAB und umgekehrt entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Über die hier aufgeführten Fahrtbeziehungen hinaus gibt es keine weiteren Fahrtmöglichkeiten zu Übergangstarifgebieten. Die Tarifgebiete 90 bis 96 sind jeweils ein RMV A-Tarifgebiet. Im Nahbereich gelten für die Preisbildung die allgemeinen RMV-Regelungen. Bei Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Tarifgebieten 90 bis 96 gilt ausschließlich der VAB-Tarif. VAB-Tarifgebiete Startort/ Zielort 3901 4035 4143 4001 4128 4045 4138 4089 4055 3910 4101 4123 4080 3910 4065 4072 4115 4050 4158 4076 4153 3901 4060 Alsbach-Hähnlein/Bickenbach Arheilgen/Kranichstein Babenhausen Darmstadt Mitte Dieburg Eberstadt Eppertshausen/Münster Erzhausen Griesheim Groß-Bieberau Groß-Umstadt Groß-Zimmern Messel Modautal/Fischbachtal Mühltal Ober-Ramstadt Otzberg Pfungstadt Reinheim Roßdorf Schaafheim Seeheim-Jugenheim Weiterstadt Preisstufenmatrix für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Nahbereich: Detailkarte 90 91 92 93 94 95 96 RMV-Tarifgebiete 29 30 31 35 36 40 41 17 17 6 6 6 6 5 5 5 5 5 4 5 4 4 4 4 5 4 6 5 5 5 4 6 5 6 5 6 6 5 6 5 6 5 6 6 6 5 5 5 4 17 17 17 6 6 6 5 42 5 5 6 6 6 5 4 43 5 4 5 5 5 4 4 44 6 6 17 17 17 6 5 50 5090 17 6 6 5 5 5 6 6 17 6 6 5 17 6 Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen. Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen. Zu den hier aufgeführten Relationen kann es unterschiedliche Fahrtwege geben, die zu abweichenden Preisstufen führen. Hinweis: Die im RNN geltende BahnCard-Regelung gilt weder im RMV noch im RNN-RMV-Übergangstarif. Änderungen vorbehalten. Stand: 1. Januar 2015 © Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH