Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
Transcription
Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
Betriebsvereinbarung zwischen der und deren FIRMA Betriebsrat wird diese Betriebsvereinbarung über den Nichtraucherschutz in unserem Unternehmen geschlossen. Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in den oben genannten Unternehmen zu verbessern. Diese sollen vornehmlich vor den Schäden des Passivrauchens geschützt werden. Entsprechend der gültigen EU-Verordnung sollen Räume und Fahrzeuge, die öffentlich zugänglich sind, rauchfrei gehalten und somit das Image der Unternehmen gegenüber den Kunden weiter verbessert werden. 1. Geltungsbereich räumlich: alle Fahrzeuge und Betriebsanlagen persönlich: alle Mitarbeiter 2. Rauchverbot in Fahrzeugen In allen Bussen und Dienstfahrzeugen der FIRMA ist abweichend von der BO Kraft § 8 Abs. 3 Ziff. 2 das Rauchen untersagt. Sofern an den Endhaltestellen kein Witterungsschutz vorhanden ist, wird das Rauchen im Einstieg des Fahrzeuges geduldet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht durch Zigarettenasche verschmutzt und ausreichend gelüftet wird und somit zusteigende Fahrgäste bei der nächsten Linienfahrt durch Passivrauch nicht belästigt werden. 3. Rauchverbot auf den Betriebsanlagen In der Abstellhalle, in den Räumen und Büros der Verwaltungsgebäude und im Bereich der Tankstelle ist das Rauchen untersagt. Raucher haben die auf dem Betriebsgelände gekennzeichneten Raucherinseln zu nutzen. Außerhalb der Mittagszeit (12:00 Uhr – 13:00 Uhr) wird das Rauchen an den gekennzeichneten Tischen in der Kantine auf dem Betriebshof geduldet. 4. Gesundheitsfördernde Maßnahmen Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat verpflichten sich, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Mitarbeiter, Maßnahmen zur Rauchentwöhnung zu initiieren und zu unterstützen. Hierzu ist gemeinsam mit der Betriebsärztin ein Konzept zu erarbeiten. 5. Bekanntmachung Alle Fahrzeuge werden als Nichtraucherfahrzeuge gekennzeichnet. Alle Mitarbeiter werden über ein Flugblatt persönlich über diese Betriebsvereinbarung informiert. Alle Subunternehmer werden in geeigneter Weise über das Rauchverbot in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen der FIRMA 6. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft. Ort, Datum Unterschriften