Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH

Transcription

Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
Betriebsvereinbarung
zwischen der
und deren
FIRMA
Betriebsrat
wird diese Betriebsvereinbarung über den
Nichtraucherschutz
in unserem Unternehmen geschlossen.
Präambel
Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in den oben
genannten Unternehmen zu verbessern.
Diese sollen vornehmlich vor den Schäden des Passivrauchens geschützt werden.
Entsprechend der gültigen EU-Verordnung sollen Räume und Fahrzeuge, die öffentlich
zugänglich sind, rauchfrei gehalten und somit das Image der Unternehmen gegenüber den
Kunden weiter verbessert werden.
1. Geltungsbereich
räumlich:
alle Fahrzeuge und Betriebsanlagen
persönlich:
alle Mitarbeiter
2. Rauchverbot in Fahrzeugen
In allen Bussen und Dienstfahrzeugen der FIRMA ist abweichend von der BO Kraft § 8 Abs.
3 Ziff. 2 das Rauchen untersagt.
Sofern an den Endhaltestellen kein Witterungsschutz vorhanden ist, wird das Rauchen im
Einstieg des Fahrzeuges geduldet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht durch
Zigarettenasche verschmutzt und ausreichend gelüftet wird und somit zusteigende Fahrgäste
bei der nächsten Linienfahrt durch Passivrauch nicht belästigt werden.
3. Rauchverbot auf den Betriebsanlagen
In der Abstellhalle, in den Räumen und Büros der Verwaltungsgebäude und im Bereich der
Tankstelle ist das Rauchen untersagt. Raucher haben die auf dem Betriebsgelände
gekennzeichneten Raucherinseln zu nutzen.
Außerhalb der Mittagszeit (12:00 Uhr – 13:00 Uhr) wird das Rauchen an den
gekennzeichneten Tischen in der Kantine auf dem Betriebshof geduldet.
4. Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat verpflichten sich, unter Wahrung der
Persönlichkeitsrechte der einzelnen Mitarbeiter, Maßnahmen zur Rauchentwöhnung zu
initiieren und zu unterstützen.
Hierzu ist gemeinsam mit der Betriebsärztin ein Konzept zu erarbeiten.
5. Bekanntmachung
Alle Fahrzeuge werden als Nichtraucherfahrzeuge gekennzeichnet.
Alle Mitarbeiter werden über ein Flugblatt persönlich über diese Betriebsvereinbarung
informiert.
Alle Subunternehmer werden in geeigneter Weise über das Rauchverbot in den Fahrzeugen
und auf den Betriebsanlagen der FIRMA
6. Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Ort, Datum
Unterschriften