Aufgaben eines Ausbildungsbetriebes - Handwerks
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Aufgaben eines Ausbildungsbetriebes - Handwerks
Infos für Betriebe s u a n e Wir bild DIE AUFGABEN EINES AUSBILDUNGSBETRIEBES e i S n e s s a l Wir nicht alleine! Inhalt Erster Überblick .................................................................................4 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer in seinem Betrieb bisher keine Lehrlinge ausbildete, sieht in der Ausbildung Wer ist was und wer darf was? Grundsätzliches zur Eignung von Betrieben und Personen Wo findet die Ausbildung statt? geeigneter Nachwuchskräfte möglicherweise eine Reihe von Problemen. Bei genauer Anforderungen und Rahmenbedingungen ......................................6 Betrachtung handelt es sich dabei aber oft nur um Unklarheiten oder um geringere Betriebliche und fachliche Eignung Spezialfälle der Eignung Aufwendungen, Ausbildungs- und Fördermittel Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan Schwierigkeiten, die sich mit der Unterstützung Ihrer Handwerkskammer leicht lösen lassen. Auch wer früher bereits in der Ausbildung junger Menschen aktiv war, kann sich freuen, dass sich die Rahmenbedingungen dafür dank vielseitiger Unterstützung und Förderung erheblich verbessert haben. Der reibungslose Start ......................................................................8 Ausschlaggebend für den Erfolg in der Nachwuchsarbeit ist letzten Endes aber Der Berufsausbildungsvertrag Die Ausbildungsdauer Die Anmeldungen nach wie vor Ihre eigene Entscheidung: ja zu sagen zum Einstieg oder Wiedereinstieg in die Ausbildung von Lehrlingen. Nutzen Sie dafür die vorhandenen Möglichkeiten der Information und Beratung. Ein erster Schritt ist die Beschäftigung mit diesem Leitfaden zu den Aufgaben des Ausbildungsbetriebs. Er soll Ihnen zeigen, dass wir Sie nicht allein lassen in Ihrem Bemühen um die Zukunftssicherung Ihres Betriebs. Ihr Joachim Möhrle Landeshandwerkspräsident 2 Während der Ausbildung ................................................................ 11 Die Berufsschule Der Arbeitsschutz Die Überstunden Am Ziel: Prüfung & Zeugnis ............................................................ 14 Zulassung zur Prüfung Die bestandene und die nichtbestandene Prüfung Die Verlängerung der Ausbildungszeit Das Zeugnis Der Resturlaub Checklisten .......................................................................................20 3 d n u s a w t Wer is wer darf was? Wo findet die Ausbildung statt? Im Betrieb Zunächst einmal findet die Ausbildung natürlich im Rahmen der täglichen Arbeit in Ihrem Betrieb statt. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Lehrlingen einen eigenen „Ausbildungsplatz“ in Ihrem Betrieb einrichten. Ihre Lehrlinge haben dort die Auf den nächsten Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den wichtigsten Punkten rund um das Thema Ausbildung. In den folgenden Kapiteln des Leitfadens werden die Informationen vertieft. Der Ausbildungsbetrieb muss die Fertigkeiten und Kenntnisse aus der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vermitteln können. Ob er dazu die Voraussetzungen erfüllt oder nicht, entscheidet im Einzelfall die zuständige Handwerkskammer. Gesetze und Ausbildungsordnungen Wer ist Ausbildender, Ausbilder und Auszubildender? Gelegenheit, sich an „Trockenübungen“ zu versuchen; Abläufe noch einmal zu üben – ohne, dass Schaden entsteht, wenn es noch nicht ganz so gut klappt. Sie wissen ja selbst am besten: Übung macht den Meister! In der Berufsschule Sie melden den Lehrling in der Berufsschule an und stellen ihn für die Unterrichtszeit frei. Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt nach einem Lehrplan, der sich am Ausbildungsrahmenplan 1 orientiert. Die Berufsschule vermittelt das für den Ausbildungsberuf notwendige fachtheoretische Wissen. Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung In vielen Ausbildungsberufen wird das betriebliche Lernen durch überbetriebliche Kurse erweitert. Diese Kurse ergänzen die Ausbildung und dienen dem Erler- Zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung nen von Spezialtätigkeiten, die in der betrieblichen Praxis selten vorkommen. Die Diese Quellen geben Ihnen den Überblick über die verbindlichen Bestimmungen zur Ausbildung: ● Berufsbildungsgesetz regelt die Rechte ● Handwerksordnung regelt die Ausübung ● eines Handwerks. Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Fragen zur Beschäftigung junger Menschen. ● Ihre Handwerkskammer informiert führt. Die Lehrlinge müssen an den Lehrgängen teilnehmen, denn sie sind ein Sie, welche Lehrgänge im Rahmen Ausbildende ist derjenige, der einen Auszubildenden einstellt und den Ausbildungsvertrag abschließt. Bestandteil der Ausbildung. Ihr Lehrling ist deshalb vom Betrieb freizustellen. der überbetrieblichen Ausbildung in Der Ausbilder ist meist der Betriebsinhaber selbst oder ein qualifizierter, für die Ausbildung verantwortlicher Mitarbeiter. Ihrem Betrieb eine Reihe von Vorteilen bringt. Ihr Lehrling erlernt weitergehende, ●Der und Pflichten in der Ausbildung. ● Lehrgänge werden meist von den Kammern, Innungen und Verbänden durchge- Dieses kleine Verwirrspiel lässt sich schnell auflösen, wenn man einen genauen Blick auf die Begriffe wirft: ● den jeweiligen Ausbildungsberufen Die überbetriebliche Ausbildung ermöglicht eine zusätzliche Qualifizierung, die verbindlich vorgeschrieben sind. zeitintensive Ausbildungsinhalte, ohne dass der betriebliche Ablauf gestört wird. Die Einladung zu den überbetrieblichen Und Ihr Betrieb profitiert von dem vermittelten aktuellem Fachwissen. Lehrgängen erfolgt automatisch. Der Auszubildende ist natürlich der Lehrling. Ausbildungsordnung regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. 4 1 Der Ausbildungsrahmenplan legt die praktischen Inhalte der Ausbildung fest. 5 n e g n u d n e Aufw Ausbildungsmittel l e t t i m r e & Förd ? n e d l i b s u a f r a d r e W Die fachliche Eignung besitzt: 1.) in meisterpflichtigen Berufen jeder, der: die bestandene Meisterprüfung oder vergleichbare Nachweise in Kombination mit einer abgelegten Ausbildereignungsprüfung nachweisen kann. 2.) in nichtmeisterpflichtigen Berufen (z. B. Bürokauffrau) jeder, der: eine Persönliche Eignung Die Grundvoraussetzung Die Kosten und der Nutzen der Ausbildung für den Betrieb Die persönliche Eignung setzt weder eine Prüfung noch ein bestimmtes Fachwissen voraus. Ausbilder und Ausbildender sind persönlich geeignet, wenn sie Ein Lehrling ist eine Investition in die Zukunft Ihres Betriebs. Er ist eine Investition, berechtigt sind, Jugendliche und junge Erwachsene einzustellen und auszubil- die sich lohnt und nach der Ausbildung auszahlt. den. Diese Voraussetzung ist nur bei groben Verfehlungen nicht erfüllt – zum Während der Ausbildung können neben der Ausbildungsvergütung Kosten Beispiel bei schweren Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz. anfallen für: Mehrwert für den Betrieb Selbst auszubilden bringt Ihnen als Betrieb etliche Vorteile: ● Sie tun etwas gegen den künftigen Fachkräftemangel ● sparen Einstellungs- und Einarbeitungskosten bei Übernahme Ihres Lehrlings Fachliche Eignung ●die Eintragung eines Lehrvertrags Die Qualifikation des Ausbilders ●die Prüfungsgebühren Entwicklungspotenzial Ihres Der Ausdruck „fachliche Eignung“ beschreibt die jeweiligen berufsfachlichen ●die Fahrt und gegebenenfalls Unterbringung bei einer auswärtigen zukünftigen Mitarbeiters bestandene Abschluss- bzw. Gesellen- Fertigkeiten und Kenntnisse, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte er- prüfung und eine erfolgreich abgelegte forderlich sind, sowie die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung (Teil Ausbildereignungsprüfung erbracht hat. IV der Meisterprüfung). ● überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ●die ●das Liegen Ihnen andere Qualifikationen vor Die Ausbildereignungsprüfung oder ist Ihr Betrieb sehr stark spezialisiert, Die Ausbildereignungsprüfung dient dem Nachweis der berufs- und arbeitspäd- dann kontaktieren Sie bitte Ihre agogischen Kenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen. Ihr geht ein Lehrgang Ausbildungsberatung. bei der Handwerkskammer voraus, dessen Dauer im Regelfall 120 Stunden beträgt. Der Ausbildungsberater Ihrer Handwerkskammer gibt Ihnen zu diesem ●die Kurse der überbetrieblichen Ausbildung Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) ● kennen die Stärken und das haben künftig passgenaue Mitarbeiter, die bedarfsorientiert einsetzbar sind ● Sie stärken als „Ausbildungsbetrieb“ Ihr Image. Ausbildungsmittel (Maschinen, Werkzeuge, Material,…) Fördermittel Fördermittel gibt es in Einzelfällen von der Agentur für Arbeit für die Ausbildung Thema gerne weitere Informationen. bestimmter benachteiligter Personenkreise oder bei Übernahme von Lehrlingen Betriebliche Eignung turen eine gute erste Anlaufstelle. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebliche Voraussetzungen beihilfe der Agentur für Arbeit. aus Insolvenzbetrieben. Für weiterführende Informationen sind die Arbeitsagenauch vom Lehrling Zuschüsse beantragt werden, wie die Berufsausbildungs- Die Auftragsstruktur und die ausbildungsspezifische Ausstattung, wie Werkzeuge, oder Räumlichkeiten, bilden die notwendige Grundlage für das Ausbilden. In der Werkstatt muss als Mindestanforderung eine Übungsmöglichkeit für den Lehrling vorhanden sein. Die Beachtung der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften wird vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich bei der Berufsgenossenschaft und beim Gewerbeaufsichtsamt. Der Betrieb muss in der Lage sein, innerhalb der Ausbildungszeit die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dem Ausbildungsberuf entsprechen und die im Ausbildungsrahmen- Fahrtkosten Da der Besuch der Berufsschule eigenen gesetzlichen Richtlinien unterliegt, braucht der Ausbildungsbetrieb hierfür keine Kosten, auch nicht die Fahrtkosten, zu übernehmen. Bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung übernimmt der Lehrlingsbetrieb, soweit nicht anders geregelt, die Kosten für die Fahrt und gegebenenfalls die Unterbringung im Wohnheim. plan aufgeführt sind. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach der Ausbildungsordnung, in der diese Inhalte festgelegt sind und genauer erläutert werden. 6 7 ! s o l s ` t h e g t Jetz Der Vertrag. ! t n a l p e g Zuerst Am Anfang steht die Planung Der Vertrag Ausbildungsrahmenplan Vor der Ausbildung steht die Unterschrift! Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag Er ist eine Art allgemeine Marschroute für die Ausbildung. Bei allen Berufen er- zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Lehrling, der spätestens vor Beginn halten Sie den Ausbildungsrahmenplan als Anlage zur Ausbildungsordnung. Er der Ausbildung abgeschlossen sein muss. Der Vertrag muss somit vor Beginn dient als Basis für Ihre Feinplanung, die dann stärker an Ihre betriebliche Praxis der Ausbildung schriftlich vorliegen. Falls der Lehrling noch nicht volljährig ist, angepasst ist. müssen außerdem die Erziehungsberechtigten zustimmen. Sachliche und zeitliche Gliederung in Ausbildungseinheiten Der Ausbildungsvertrag Sie beinhaltet alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild Die unterschriebenen Verträge schicken Sie in vollständiger Ausfertigung an die festgehalten sind. Die sachlich zeitliche Gliederung orientiert sich am Ausbil- Handwerkskammer. Bitte legen Sie folgende Dokumente bei: dungsrahmenplan und ist nach Ausbildungsjahren geordnet. Sie bietet eine sinnvolle Orientierungshilfe für Lehrling und Ausbilder. Mit ihr legen Sie Meilensteine der Ausbildung fest: u. a. wann welche Ziele in der Ausbildung erreicht sein sollten. So können Sie jederzeit prüfen, ob Sie auf dem richtigen Weg sind und ob die gesteckten Ziele realistisch erreicht werden können. ●den ●bei Ausbildungsplan Jugendlichen unter 18 Jahren die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung ●bei verkürzter Ausbildungsdauer die Schulzeugnisse (z. B. Realschule, Abitur) Vordrucke des Ausbildungsvertrags und Erfassungsformulare finden Sie auf der Homepage Ihrer Handwerkskammer oder können diese dort anfordern. Inhalt des Ausbildungsvertrages ● Ausbildungsberuf ● Beginn und Ende der Ausbildung ● Dauer der Ausbildung ● Ausbildungsvergütung ● Ausbildungszeit Dauer der täglichen Regelarbeitszeit Betrieblicher Ausbildungsplan Bei eventuellen Vertragsänderungen während der Ausbildung müssen Sie um- ● Die nächste Stufe ist der einzelbetriebliche Ausbildungsplan, dessen Grundlage gehend Ihre Handwerkskammer informieren. Ihr Lehrling erhält bei der Vertrags- ● Umfang der Wochenarbeitszeit der Ausbildungsrahmenplan ist. Im Ausbildungsplan bestimmen Sie den sachli- aushändigung eine Ausbildungsordnung und ein Berichtsheft (Ausbildungsnach- ● Dauer der Probezeit chen Aufbau und die zeitliche Abfolge der Ausbildung. Er ist auf Ihren Betrieb weisheft). ● Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ● Urlaub ● Kündigung zugeschnitten und legt fest, an welchen ●Arbeitsplätzen ●Maschinen und Kündigung des Vertrages Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Dies muss schriftlich geschehen. Nach der Probezeit ist das nur ●Werkzeugen noch aus wichtigem Grund zulässig. wann welche Fertigkeiten vermittelt werden sollen. Der betriebliche Ausbildungs- Weitere Informationen zur Kündigung während der Ausbildungszeit finden Sie in plan ist keine starre Vorgabe. Er kann während der Ausbildung jederzeit wieder an dem Leitfaden „Konfliktlösung während der Ausbildung“. Mustervertrag siehe Seite 23 die Gegebenheiten angepasst werden. 8 9 Rechte & n e t h c i Pfl Die Ausbildun g Ausbildungsdauer und Anmeldungen Rechte und Pflichten in der Ausbildung Wissenswertes zur Festlegung der Ausbildungszeit Berufsschulpflicht Im Regelfall dauert eine Lehre im Handwerk 3 bis 3 ½ Jahre. Eine Ausbildung Der Berufsschulunterricht erfolgt im Block- oder im Teilzeitunterricht. Die allgemeine Schulpflicht besteht in kann mit Beginn der Ausbildung gekürzt werden, wenn Folgendes vorliegt: Baden-Württemberg bis zum 18. Lebensjahr. Auch ältere Lehrlinge und Umschüler, die der Berufsschulpflicht ●Realschulabschluss (bis zu 6 Monate) ●Fachhochschulreife oder Abitur (bis 12 Monate) ●abgeschlossene ●Lebensalter andere Berufsausbildung (um 12 Monate) über 21 Jahre (bis zu 12 Monate) nicht unterliegen, sollten die Berufsschule besuchen, um die Theorieprüfung erfolgreich zu absolvieren. Freistellungen Die Lehrlinge sind in folgenden Fällen vom Betrieb freizustellen: ●Besuch der Berufsschule Eine Ausbildung wird im Regelfall mit Beginn der Ausbildung um 12 Monate ●Teilnahme gekürzt, wenn ein erfolgreicher Berufsfachschulabschluss vorliegt. Der Lehrling ●Ablegen an den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Zwischen- und Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung. hat dann bereits in seinem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr Anspruch auf die Ausbildungsvergütung des zweiten Jahres. Wenden Sie sich an die Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer, falls Sie Fragen zur Anrechnung in den jeweiligen Berufssparten haben. Anmeldungen Für die Zeiten dieser Freistellungen zahlt der Betrieb die Vergütung fort. Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht folgende Regelung vor: Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag darf der Jugendliche also nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit Vor dem Start der Ausbildung meldet der Ausbildungsbetrieb den Lehrling bei der tatsächlichen Unterrichtszeit (plus Pausen) angerechnet. In diesem Fall ist der Jugendliche verpflichtet, der zuständigen Berufsschule an. Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Be- wieder in den Betrieb zurückzukehren. triebssitz, nicht der Wohnsitz des Lehrlings. Vergessen Sie die Anmeldung bei der Krankenkasse nicht. In einigen Berufen, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe und im Dachdeckerhandwerk, Bei volljährigen Lehrlingen wird die tatsächliche Unterrichtszeit angerechnet. Die Ausbildung kann im Rahmen der Zumutbarkeit an jedem Schultag nach der Berufsschule im Betrieb fortgesetzt werden. Die Pausen in der Schule und die Wegezeiten zwischen Schule und Betrieb werden angerechnet. sind darüber hinaus Anmeldungen bei den Lohnausgleichskassen erforderlich. Interessieren Sie sich für Details, wie die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird? Bei der Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema. 10 11 … z t u h c s s t i e b r A Von …bis Berichtsheft. Praxisnaher Arbeitsschutz Ausbildung weiblicher Lehrlinge Gewährleistet werden muss eine: Die frühere Pflicht zur Einrichtung eigener Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume ●ärztliche Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung ●wöchentliche ●tägliche Regelarbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche für weibliche Mitarbeiter und Lehrlinge ist nur noch eine Empfehlung. Oft genügt heute sogar eine organisatorische Regelung. Mehr Informationen erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Handwerkskammer oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Arbeitszeit von maximal 8,5 Stunden ●Fünf-Tage-Woche ●Ruhepause von zwölf Stunden zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn ●Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten Berichtshefte Berichtsheft und Ausbildungsnachweis bezeichnen dasselbe: Ein Protokoll, in dem Lehrlinge regelmäßig den Verlauf und die Inhalte der Ausbildung dokumentieren. Die Ausbildungsverordnungen schreiben das Führen der Berichtshefte Da es für viele Handwerksbetriebe in der Praxis angepasste Regelungen gibt, vor. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft muss schon bei der Zwischen- sollten Sie sich für weitergehende Informationen mit Ihrer Handwerkskammer in prüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 vorgelegt werden und ist eine Zulassungs- Verbindung setzen. voraussetzung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Zur ordnungsgemäßen Führung gehört, dass die einzelnen Wochenaufstellungen, von Montag bis Freitag bzw. Samstag, von Beginn an komplett ausgefüllt wer- Überstunden ●Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. ●Volljährigen Lehrlingen ist im Ausnahmefall innerhalb der den. Die ausgeführten Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte sind in kurzen Worten zu schildern. Die Inhalte der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung sind zeitlich und mit kurzen Beschreibungen ebenfalls in der Wochenübersicht zu erfassen. Die Unterschriften von Lehrling und Ausbilder bestätigen die Richtigkeit der Ausbildungsnachweise. Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit durchaus zuzumuten. ●Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Diese Vergütung kann finanziell oder in Form eines entsprechenden Freizeitausgleichs erfolgen. 12 13 g n u d l i b s u A Die geht zu Ende. Der Abschluss der Ausbildung Vorzeitige Zulassung zur Prüfung Nicht bestandene Prüfung Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung sind überdurchschnittliche Leistungen im Ausbil- Wurde die Prüfung nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem dungsbetrieb und in den berufsbezogenen Fächern der Berufsschule. Der Notendurchschnitt in den prüfungs- Ablauf der im Vertrag festgelegten Ausbildungszeit. Möchte der Lehrling die relevanten Fächern muss bei 2,4 oder besser liegen. Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern, muss Der Ausbildende hat dem Lehrling bei der Ausbildungsbetrieb diesem Wunsch nachkommen. Zur Wiederholungsprü- Beendigung des Berufsausbildungs- Die vorzeitige Prüfung findet sechs Monate vor dem regulären Prüfungstermin statt. Der Antrag muss vom fung kann sich der Lehrling selbst anmelden. Wenn kein Vertragsverhältnis mehr verhältnisses ein Zeugnis auszustellen Lehrling rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Weisen Sie Ihren Lehrling bitte frühzeitig besteht, muss der Lehrling die Prüfungsgebühr selbst übernehmen. (§ 8 BBiG). Die Dauer der Ausbildungsverlängerung aufgrund einer nicht bestandenen Prü- Einfaches Zeugnis: fung beträgt im Höchstfall ein Jahr. Geben Sie Ihrem Lehrling eine weitere Chan- ● Bezeichnung und Anschrift des Ausbildungsbetriebes ● Name und Daten des Lehrlings ● Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung ● Angaben über erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse Zeugnisse: darauf hin, sich bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Anmeldefrist zu erkundigen. Ende der Ausbildungszeit vor dem Prüfungstermin Wenn die Ausbildungszeit vor dem Prüfungstermin vertragsgemäß endet, kann für die Zeit bis zur Prüfung eine Vereinbarung über Weiterbeschäftigung getroffen werden. Zur Formulierung einer solchen Vereinbarung ce, falls innerhalb dieses Jahres die Möglichkeit für eine zweite Wiederholungsprüfung besteht. wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Ausbildungsberatung. Aber auch wenn der Lehrling bis zur Prüfung nicht vom Ausbildungsbetrieb beschäftigt wird, hat der Betrieb die erforderlichen Materialien zu stellen und „Einfaches“ und „qualifiziertes“ Zeugnis die Prüfungsgebühr zu entrichten. Am Ende seiner Berufsausbildung hat der Lehrling einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Aussteller ist der Ausbildungsbetrieb. Auch der Ausbilder sollte ● Ausstellungsdatum Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann der Lehrling rückwirkend eine Verlängerung seiner Ausbil- das Zeugnis unterschreiben, wenn der Inhaber oder Geschäftsführer des Ausbil- ● dungszeit verlangen. Er muss diese aber unverzüglich beantragen. dungsbetriebs die Ausbildung nicht persönlich durchgeführt hat. Unterschrift des Ausbildenden ggf. des Ausbilders Das Zeugnis müssen Sie selbst dann erstellen, wenn es vom Lehrling nicht ver- Qualifiziertes Zeugnis: Bestandene Prüfung langt wird. In dem Fall genügt ein so genanntes „einfaches Zeugnis“. Das Zeug- Zusätzliche Angaben über: Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Die nach dem Aus- nis enthält Angaben über die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung. Außer- ● Führung bildungsvertrag noch verbleibende Zeit entfällt. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine dem listet es die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse auf. Wenn vom Lehrling ● Leistungen vorläufige Bescheinigung ausgestellt, auf der das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung bestätigt wird. ausdrücklich ein „qualifiziertes“ Zeugnis verlangt wird, sind in diesem zusätzli- ● Diese Bescheinigung muss der Lehrling umgehend dem Ausbildungsbetrieb vorlegen. che Bewertungen aufzuführen: das Verhalten, die Leistung und besondere fach- besondere fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse liche Fähigkeiten. Durch die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei bestandener Prüfung geht der Betrieb bei einer Weiterbeschäftigung rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein. Hier sollte von beiden Seiten bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung getroffen werden. Spätestens in den letzten Monaten vor der Gesellen- oder Abschlussprüfung muss klar sein, ob eine Übernahme beabsichtigt ist. Resturlaub Der Resturlaub wird ausgezahlt 2, wenn der Lehrling seinen vollen Urlaubsanspruch bis zum Ende seiner Ausbildungszeit oder aufgrund einer Kündigung nicht wahrnehmen kann. Stellen Sie eine entsprechende Bescheinigung aus. 2 14 Das Bauhauptgewerbe ist von dieser Regelung ausgenommen. 15 Stark g n u d l i b s u A r in de mit der IKK classic Wer in die Zukunft seines Unternehmens investieren möchte, gibt jungen Leuten eine berufliche Chance Erfolgreiche Bewerberauswahl und bietet ihnen eine Ausbildung in seinem Betrieb. Für alle, die sich zusätzlich zur reinen Stellenausschreibung schlau machen wollen, wie sie in Zeiten des demografischen Wandels und sinkenden Bewerberzahlen erfolgreich auf Bewerbersuche gehen können, haben wir umfassende Informationen in der Rubrik Berufsstart und Azubis finden mit der IKK-Ausbildungsbörse Ausbildung unter www.ikk-classic.de/firmenkunden zusammengestellt. Den richtigen Azubi finden ist dabei das A und O. Immer mehr Unternehmen nutzen dafür bequem und zeitsparend das Internet. In der IKK-Ausbildungsbörse können Arbeitgeber einerseits kostenlos für ihre offenen Stellen werben und andererseits im Bewerberpool gezielt nach potenziellem Berufsnachwuchs in ihrer Region suchen. Die Ausbildungsbörse läuft über das Jugendpor- Berufseinsteiger gut versichert tal der IKK classic und hat monatlich knapp 100.000 Seitenaufrufe. Sie haben bereits einen Auszubildenden gefunden? Dann empfehlen Sie doch die IKK classic! Sie finden die IKK-Ausbildungsbörse unter www.ikk-classic.de/azubiboerse. Mit Lehrbeginn müssen sich die Azubis zum ersten Mal für eine eigene Krankenkasse entscheiden. Wer bisher in der Familienversicherung seiner Eltern war, hat keinerlei Bindungsfrist an die bisherige Krankenkasse zu beachten, sondern kann sofort IKK-Mitglied werden. Leistungen und Service können sich auch bei jungen Leuten sehen lassen und die finanziellen Extras überzeugen – bis Ende 2013 kein Zusatzbeitrag, ein starkes Bonusprogramm, ein persönliches Gesundheitskonto und flexible Wahltarife bedeuten bares Geld. Doch vom attraktiven Leistungsangebot profitieren nicht nur die Azubis, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Um die notwendigen Formalitäten rund um die Krankenversicherung für Ihren Azubi kümmern wir uns. 16 17 Einfacher Einstieg mit dem IKK Azubi-Paket Azubis sicher ausbilden Junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, sind meist unsicher, welche Formsachen sie selbst zu erledigen haben. Unter- Morgens früh aufstehen, sich auf den Tag vorbereiten und mehrere Stunden lang körperlich stützen Sie Ihren zukünftigen Mitarbeiter, indem Sie ihm vor Ausbildungsbeginn eine Checkliste mit den wichtigsten Formali- arbeiten – für viele Auszubildende im Handwerk ist solch ein Tagesablauf gerade zu Beginn täten an die Hand geben. Hier steht Ihnen die IKK classic als zuverlässiger Partner zur Seite: gewöhnungsbedürftig. Hinzu kommen einige gesundheitliche Risiken. Doch Betriebe können ihnen neben fachlichen Kenntnissen auch Gesundheitsbewusstsein vermitteln. Im IKK Azubi-Paket geben wir wertvolle Tipps für einen perfekten Berufsstart. Zudem kümmern wir uns um alle Formalitäten und stellen kostenlos Infomaterial zur Verfügung. Dabei unterstützt Sie die IKK classic professionell mit ihren Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie speziellen Arbeitgeberseminaren. Die IKK-Gesundheitsmanager verraten Betrieben und Berufsnachwuchs Tipps und Tricks rund um die Themen Fitness, Rückengesundheit und Ernährung, Schlaf und Regeneration sowie zum richtigen Umgang mit Alkohol und Co. Empfehlen Sie Ihren Lehrlingen die IKK classic! Azubi-Paket, Ausbildungslexikon und tiefer gehende Informationen erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service-Hotline für Arbeitgeber 0 800 0 45 54 00, unter www.ikk-classic.de/firmenkunden oder in jeder unserer 89 IKK-Geschäftsstellen in Baden-Württemberg. 18 19 Ausbildungs- Checkliste Am Anfang Während der Ausbildung ➔ Haben Sie die für den Ausbildungsberuf ➔ Wenn Sie nicht persönlich ausbilden wollen gültige Ausbildungsordnung und den oder können, beschäftigen Sie in Ihrem Ausbildungsrahmenplan vorliegen? Betrieb einen Ausbilder mit der notwendigen ➔ Haben Sie die Ausbildungsordnung genau durchgelesen und geprüft, ob Sie in Ihrem persönlichen und fachlichen Eignung? ➔ Haben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter die für die Betrieb alle verlangten Kenntnisse und heutige Lehrlingsausbildung notwendigen Fertigkeiten vermitteln können? pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten? ➔ Reicht die Ausstattung Ihres Betriebes für eine ordnungsgemäße Ausbildung aus? ➔ Hat der Lehrling seinen eigenen Arbeitsplatz, eine Lehrecke, für Übungsarbeiten? ➔ Haben Sie das notwendige Lehrmaterial, z. B. Modelle und Schautafeln, für die Unterweisung? ➔ Sind die notwendigen Sozialeinrichtungen wie Umkleidemöglichkeiten und WC vorhanden? ➔ Haben Sie selbst die Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen? Bei Zweifeln fragen Sie vor der Lehrlingseinstellung Ihren Ausbildungsberater! ➔ Haben Sie einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellt? ➔ Haben Sie den Lehrling bei der Krankenkasse Berufsschule angemeldet? ➔ Haben Sie zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses alle erforderlichen Dokumente an die Handwerkskammer versendet? ➔ Ihr Lehrling verkürzt aufgrund der Mittleren Reife, des Abiturs oder einer bereits abgeschlossenen die Ausbildung die Lehrzeit? bzw. falls notwendig bei der Lohnausgleichs- Dann reichen Sie die Kopien der Schul- kasse angemeldet? zeugnisse mit ein. ➔ Haben Sie mit den gesetzlichen Vertretern des zukünftigen Lehrlings gesprochen? ➔ Hat sich der Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung innerhalb der letzten 14 Monate ➔ Weiß der Lehrling, dass er von der Arbeitsagentur evtl. eine Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kann? ➔ Haben Sie für den Lehrling die Lohnsteuer- nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich karte und den Versicherungsnachweis der untersuchen lassen und Ihnen eine ärztliche Sozialversicherung erhalten? Bescheinigung vorgelegt? ➔ Haben Sie einen Berufsausbildungsvertrag vor dem Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen? Sind alle Punkte vollständig ausgefüllt und unterschrieben? Es unterschreiben: Betriebsinhaber, Lehrling, ggf. die Erziehungsberechtigten. ➔ Haben Sie eine „angemessene“ Vergütung vereinbart? 20 ➔ Haben Sie den Lehrling bei der zuständigen ➔ Haben Sie alle Unterlagen für den Beginn der Ausbildung vorliegen: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsordnung, Berichtsheft? ➔ Achten Sie auf eine systematische Ausbildung. Verläuft sie nach der sachlichen und zeitlichen Gliederung im Ausbildungsrahmenplan bzw. Ihrem betrieblichen Ausbildungsplan? ➔ Beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Beschäftigten unter 18 Jahren? ➔ Machen Sie eine Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren unter Verwendung der Vorschriften Ihrer zuständigen Berufsgenossen schaft? Lassen Sie sich die Belehrung durch Unterschrift bestätigen. ➔ Bei noch nicht volljährigen Lehrlingen: Haben Sie sich ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen lassen? ➔ Das Berichtsheft sollte vom Lehrling von Beginn an regelmäßig geführt werden. ➔ Geben Sie dem Lehrling im Betrieb die Zeit zum Führen des Berichtsheftes und kontrollieren Sie regelmäßig die Einträge. ➔ Zahlen Sie die Ausbildungsvergütung nach den aktuellen Tarifen oder Richtsätzen? ➔ Geben Sie dem Lehrling eine nachvollziehbare Abrechnung über Brutto- und Nettobezüge. ➔ Haben Sie den Lehrling auf die Zwischenprüfung vorbereitet? 21 Ausbildungs- Checkliste g a r t r e v s g n u d l i b s u A Muster Am Ziel ➔ Sind Änderungen im Verlauf der Ausbildung, z.B. Berufsschulwechsel, im Ausbildungsverhältnis eingetreten? Melden Sie Änderungen der Kammer. ➔ Haben Sie schon mit dem Berufsschullehrer über Ihren Lehrling gesprochen? ➔ Lassen Sie sich vom Lehrling die Berufsschulzeugnisse und Klassenarbeiten vorlegen? ➔ Bei schulischen Problemen gibt es kostenlos die ausbildungsbegleitenden Hilfen. ➔ Haben Sie bei minderjährigen Lehrlingen Kontakt zu den Eltern? ➔ Geben Sie Ihrem Lehrling hin und wieder ➔ Haben Sie Ihren Lehrling auf die Gesellen-/ Abschlussprüfung vorbereitet? ➔ Haben Sie Ihrem Lehrling rechtzeitig vor Lehrzeitende mitgeteilt, ob er in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird? Falls Sie ihn nicht übernehmen, erinnern Sie ihn daran, dass er sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden muss. ➔ Stellen Sie Ihrem Lehrling ein „einfaches“ und auf Wunsch ein „qualifiziertes Zeugnis“ aus. ➔ Haben Sie dem Lehrling vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses den ihm zustehenden Urlaub gewährt? „kleine Projekte“ zur selbstständigen Erledigung? ➔ Haben Sie mit Ihrem guten Lehrling über den Leistungswettbewerb der Handwerksjugend gesprochen? ➔ Kommt für Ihren Lehrling eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung aufgrund guter Leistungen in Frage? ➔ Kennen Sie die Möglichkeiten der Begabtenförderung? 22 23 Bismarckallee 6 • 79098 Freiburg Telefon 0 761/218 00-220 • Fax 0 761/218 00-333 [email protected] www.hwk-freiburg.de B 1, 1-2 • 68159 Mannheim Telefon 0 621/1 80 02-137 • Fax 0 621/1 80 02-139 [email protected] www.hwk-mannheim.de Allee 76 • 74072 Heilbronn Telefon 0 71 31/791-0 • Fax 0 71 31/791-200 [email protected] www.hwk-heilbronn.de Hindenburgstraße 58 • 72762 Reutlingen Telefon 0 71 21/24 12-260 • Fax 0 71 21/24 12-426 [email protected] www.hwk-reutlingen.de Webersteig 3 • 78462 Konstanz Telefon 0 75 31/2 05-341 • Fax 0 75 31/205 6341 [email protected] www.hwk-konstanz.de Team Berufsorientierung Heilbronner Straße 43 • 70191 Stuttgart Telefon 0 711/16 57-256 • Fax 0 711/16 57-839 [email protected] www.hwk-stuttgart.de/schueler.htm Friedrichsplatz 4-5 • 76133 Karlsruhe Telefon 0 721/16 00-0 • Fax 0 721/16 00-199 [email protected] www.hwk-karlsruhe.de Olgastraße 72 • 89073 Ulm Telefon 0 731/14 25-0 • Fax 0 731/14 25-515 [email protected] • www.hk-ulm.de Träger der Informationskampagne „www.handwerks-power.de“ und als Vertreter der Baden-Württembergischen Handwerkskammern verantwortlich für den Inhalt: Unterstützt von: Baden-Württembergischer Handwerkstag e. 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