2015: Neue Regeln für Immobilien
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2015: Neue Regeln für Immobilien
GrundGedanken UNSERE KUNDENINFORMATIONEN AUS DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT StöbenWittlinger GmbH | Uhlandstraße 68 | 22087 Hamburg | Tel 0 40-25 40 10-0 | [email protected] | www.stoeben-wittlinger.de StöbenWittlinger GmbH | Hamburg | www.stoeben-wittlinger.de 2015: Neue Regeln für Immobilien eigentümer und Mieter Mit jedem Jahresbeginn gibt es neue Bestimmungen, Pflichten und Gesetze, auf die Bürger und Verbraucher sich einstellen müssen. Im Immobilienbereich ändern sich im Jahr 2015 die Vorgaben für alte Heizungen und Kaminöfen, es gibt ein neues Mess- und Eichgesetz, das elektronische Grundbuch kommt, Rauchwarnmelder sind jetzt fast überall Pflicht und das neue Mindestlohngesetz betrifft auch Immobilieneigentümer. Bei der Maklerprovision geht es um die Einführung des sogenannten Bestellerprinzipes. Mieter und Vermieter sind von der „Mietpreisbremse“ sowie vom neuen Meldegesetz betroffen. Privatpersonen sind zunehmend überfordert, wenn sie ihren Haus- und Grundbesitz selbst verwalten oder veräußern wollen. Immer mehr Spezialwissen ist gefordert und auch dringend notwendig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Unternehmen Stöben Wittlinger, Immobilienmakler & Hausverwaltung aus Hamburg, setzt deshalb auf Information und stellt sie den Lesern zur Verfügung. „Wir haben festgestellt, dass die Zusammenarbeit mit gut informierten Kunden produktiver und zielorientierter ist“, betonen die Inhaber des Unternehmens, Doris und Axel Wittlinger. § Das Melderecht in Deutschland wird vereinheitlicht. Was vor zehn Jahren als zu bürokratisch abgeschafft wurde, gilt ab 1. Mai 2015 wieder: Vermieter müssen dem Meldeamt den Ein- oder Auszug eines Mieters innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden, und Kriminellen soll das Untertauchen erschwert werden. § Die Mietpreisbremse wird in einigen Gebieten der Bundesrepublik mit angespannten Wohnungsmärkten, zum Beispiel in Hamburg und München, in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Sie kann maximal fünf Jahre lang angewendet werden. Bei Wiedervermietungen darf die ortsübliche Vergleichsmiete dann nur noch um höchstens zehn Prozent überschritten werden. Ausgenommen sind Neubauten sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Ausgabe: Frühjahr 2015 § Das Bestellerprinzip betrifft Maklerprovisionen bei der Vermietung und NICHT beim Verkauf von Immobilien. Den Makler muss künftig derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist. Schon jetzt ist die Vermittlung von Mietwohnungen streng reglementiert. § 3 Absatz 2 WoVermittG legt einen Betrag von zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer fest, mithin 2,38 Monatskaltmieten. Das neue Gesetz soll angesichts steigender Mietpreise in den Metropolen ein Beitrag sein, Wohnen bezahlbar zu machen. Im Prinzip verlagern sich Beauftragung und Bezahlung der Provision auf den Vermieter. Eine Folge der Gesetzesänderung wird sein, dass Vermieter die Vermittlungskosten auf die Miete umlegen, wodurch diese steigt, soweit das möglich ist. Das wäre das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. § Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) wurde novelliert und tritt ab 2015 in Kraft. Die Neuregelung setzt europarechtliche Vorgaben um und vereinfacht die Überwachung von Messgeräten. Ab Januar gelten neue Pflichten für Immobilienbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Haus- und Immobilienverwalter. Messgeräte, die der Erfassung von Warm- und Kaltwasser sowie thermischer Energie dienen, müssen dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Die Anzeige muss innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Anzeigepflichtig ist der Verwender, der die so genannte Funktionsherrschaft über das jeweilige Messgerät hat und damit über die rechtliche und tatsächliche Funktionskontrolle des Gerätes verfügt. § Der neue Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab Januar 2015. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen müssen ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen, zum Beispiel dem Hausmeister, dem Gärtner oder der Fachkraft für die Treppenreinigung. Die Eigentümergemeinschaft bzw. der Eigentümer haftet als Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohns ebenso wie für Beiträge an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, wie zum Beispiel Zusatzversorgungs- oder Lohnausgleichskassen. Fortsetzung Seite 4 Ausgabe: Frühjahr 2015 Für Kühlschränke und Waschmaschinen sind Energielabel schon länger vorgeschrieben. Nun müssen auch neue Heizungen nach einer EU-Verordnung ab 26. September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ (bei sehr guter) bis G (bei mangelnder Effizienz). Die neun Klassen werden von Grün bis Rot auch farblich gekennzeichnet. Mindeststandard wird künftig die Brennwerttechnik sein. Wie hoch die Heizenergierechnung sein wird, können Verbraucher den Angaben nicht entnehmen. Der Energieverbrauch einer Heizung hängt immer auch von der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes und vom Preis des Energieträgers ab. Mehr Informationen unter www.zukunftaltbau.de. Immobilien sind weiterhin eine sichere Kapitalanlage Stadt München Frankfurt a. M. Hamburg Berlin Stuttgart Düsseldorf Köln Nürnberg Dresden Hannover Bremen Leipzig Dortmund Der Erwerb einer Immobilie zur Kapitalanlage lohnt sich in vielen deutschen Großstädten weiterhin. Zuletzt stiegen in einigen Großstädten die Kaufpreise schneller als die Mieten, doch dank der aktuell sehr niedrigen Zinsen kann sich eine Immobilie zur Kapitalanlage oft auch noch in den teureren Städten lohnen. Wie sich der Markt in den größten deutschen Städten darstellt, zeigt die Tabelle von immowelt.de. Entscheidend für die Bewertung, ob sich ein Erwerb lohnt, ist neben dem Zinsniveau auch der Mietmultiplikator. Er sagt aus, das Wievielfache der Jahresmiete man für eine Immobilie investieren muss. Je höher der Multiplikator, desto teurer die Immobilie. Kaufpreise Mietpreise/Monat 5.192 3.444 3.335 2.650 2.553 2.480 2.209 2.024 1.774 1.383 1.225 1.208 1.105 14,30 12,50 10,40 9,00 10,40 9,40 9,80 8,10 7,00 6,90 6,90 5,40 5,70 An der Zweitwohnungssteuer entzündet sich immer wieder Streit. Gemeinden in touristischen Gebieten und Universitätsstädte profitieren von den Einnahmen, und Städte wie Berlin oder Hamburg wollen durch sie Einfluss auf die vorrangige Verfügbarkeit von Erstwohnsitzen nehmen. Viele Gemeinden knüpfen die Zweitwohnungsteuer an Mietwerte, die die Finanzämter vor 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte ermittelt haben, staffeln sie oder berücksichtigen nicht das Verhältnis, wie Inhaber und Mieter die Wohnung tatsächlich nutzen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfG Az. 1 BvR 1656/09, 15.01.2014), dass die Zweitwohnungssteuer nicht mit steigender Miethöhe prozentual sinkend erhoben werden darf. Pflichten des Wegeberechtigten Grundsätzlich hat der Inhaber eines Wegerechts sein Recht so auszuüben, dass er die Interessen des Eigentümers des belasteten Grundstücks höchstmöglich schont. Das geht aber nicht so weit, dass er dazu verpflichtet werden kann, nachts das gemeinsame Zugangstor zu schließen, wenn dadurch die problemlose Erreichbarkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Das gilt zumindest dann, wenn weder eine Türöffnungsanlage noch eine Klingel vorhanden sind. Der Eigentümer des Grundstücks, Mietpreise/Jahr Multiplikator 171,60 150,00 124,80 108,00 124,80 112,80 117,60 97,20 84,00 82,80 82,80 64,80 68,40 30,3 23,0 26,7 24,5 20,5 22,0 18,8 20,8 21,1 16,7 17,8 18,6 16,2 alle Angaben in Euro/Quadratmeter Stromspiegel liefert Vergleichswerte Ein durchschnittlicher Dreipersonenhaushalt in Deutschland kann pro Jahr 1.200 Kilowattstunden (kWh) Strom und 320 Euro Stromkosten sparen. Das zeigt der Stromspiegel für Deutschland, den das Bundesumweltministerium mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Stromsparinitiative erstmals veröffentlicht hat. Dafür wurden 110.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Demnach verbraucht ein Dreipersonenhaushalt in einem Mehrfamilienhaus durchschnittlich 3.000 kWh Strom im Jahr. Ein effizienter Haushalt der gleichen Größe kommt aber im Schnitt mit 1.800 kWh jährlich aus. Mit der eigenen Stromrechnung und den bundesweit gültigen Vergleichswerten des Stromspiegels können Privathaushalte den eigenen Verbrauch bewerten und als gering, niedrig, mittel oder hoch einordnen. Mehr Informationen unter: www.die-stromsparinitiative.de. Foto: © Onnola | Flickr.com Foto: © Bernd Sterzl | Pixelio.de Wegen der überstarken Nachfrage und steigender Preise in den Metropolen hat sich das Interesse der Anleger verlagert. Zweitwohnungsteuer weiter umstritten Foto: © Pixelteufel | Flickr.com Noten für die Heizung: EU-weites Label ab 2015 auf dem das Wegerecht lastete, fühlte sich in seinem Sicherheitsbedürfnis beeinträchtigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jedoch, dass dieses Interesse hinter der Erreichbarkeit des Grundstückes zurückstehen müsse (OLG Karlsruhe, 25.07.2014, 12 U 155/13, ZfIR 2014, 805 ff.). Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, Fax 04315601580, E-Mail: [email protected], © Grabener Verlag GmbH, Kiel 2015 Redaktion/Foto: Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Volker Bielefeld, Carl Christopher, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Unterlagen, Texte, Bilder, Quellen: IW Köln, DIW Berlin, vdp, BHW, Bundesbauministerium, Mieterbund, Haus & Grund, Immoscout24, Wirtschaftswoche, annuitätenrechner.org, finanztip.de, Zukunft Altbau, Bethge & Partner, Wohnportal wg-suche, Fraunhofer-Institut, Immobilien-Fachwissen von A-Z, Georg-August-Universität Göttingen, immowelt.de, Destatis, Berlin-Institut, Körber-Stiftung, Postbank, Flickr.com Druck: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel Layout/Grafik/Satz: Petra Matzen · Grabener Verlag GmbH Schlussredaktion: Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Seite 2 Ausgabe: Frühjahr 2015 Mieten für kleine Wohnungen auf Rekordniveau 80 Prozent des Gebäudewärmebedarfs fallen in Altbauten an. Trotzdem liegt die jährliche Sanierungsrate zur Energieeffizienzsteigerung bei weniger als einem Prozent. Lärm, Schmutz und Unannehmlichkeiten wirken abschreckend. Doch Minimalinvasive Eingriffe sind nicht nur in der Medizin auf dem Vormarsch, sondern auch in der Baubranche. Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut beschäftigen sich mit der Entwicklung von vorgefertigten multifunktionalen Systemen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die zukünftig durch einen hohen Vorfertigungsgrad Störungen deutlich verringern sollen. Je kleiner die Wohnung, desto höher die Miete pro Quadratmeter: Eine 30 Quadratmeter große Wohnung kostet in vielen ostdeutschen Städten rund 300 Euro. Im süddeutschen Raum oder in besonders beliebten Städten wie Hamburg, München, Stuttgart oder Frankfurt müssen Mieter mehr als das Doppelte bezahlen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mietpreise in einzelnen Städten um bis zu fünf Prozent gestiegen und erreichen somit einen neuen Rekordwert. Das WG- und Wohnportal wg-suche.de hat die Mietpreise für 30 Quadratmeter große Wohnungen in 75 deutschen Städten analysiert. Foto: © Onnola | Flickr.com Stück für Stück sanieren Die Top 10 der teuersten Städte 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. München Konstanz Freiburg Stuttgart Tübingen Frankfurt Erlangen Heidelberg Mainz Karlsruhe Die Top 10 der günstigsten Städte 662 566 538 531 523 518 499 495 493 491 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Chemnitz Cottbus Magdeburg/Bremerhaven Witten Duisburg Clausthal Halle Leipzig Wuppertal/Herdecke Hildesheim 266 276 282 287 288 289 293 295 298 300 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Wahrung der Privatsphäre: Mehrzahl der Deutschen will keine Untermieter Wohnungseigentümer können beschließen, dass Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums gemeinschaftlich geltend gemacht werden sollen. Der einzelne Eigentümer muss dann nicht selbst aktiv werden. Im konkreten Fall ging es um die bordellartige Nutzung von Wohnungen mit Lärmbeläs tigung und Verschmutzung von Treppenhaus und Fluren. Die Eigentümergemeinschaft war dagegen schon mehrfach gerichtlich vorgegangen. Einem einzelnen Eigentümer reichte das aber nicht aus. Das Gericht wies seine Klage jedoch als unzulässig ab (BGH-Urteil, 05.12.2014, V ZR 5/14). Haustiger in der Wohnung 11,5 Millionen Katzen, 6,9 Millionen Hunde, 6,1 Millionen Kleintiere – 38 Prozent der Einwohner Deutschlands leben mit einem Heimtier zusammen. Das ist erlaubt. Mietern einer Wohnung ist die Tierhaltung grundsätzlich gestattet. Ein in einem Formularmietvertrag vereinbartes generelles Verbot der Tierhaltung ist unwirksam, das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 340/06, Urteil vom 14.11.2007). Auch Wohnungseigentümer können ein absolutes Tierhaltungsverbot nicht beschließen. Foto: © Martin Abegglen | Flickr.com Unterlassungsansprüche: Wer macht sie geltend? My home is my castle, lautet die Devise vieler Wohnungseigentümer und -mieter. Auch wenn die Idee durchaus reizvoll sein kann, lehnen über die Hälfte der Deutschen eine Untervermietung kategorisch ab. An Frauen und Studenten würden die Deutschen noch am ehesten untervermieten. Männer und Familien haben es dagegen schwer. Nur jeder zehnte Befragte, der schon einmal Untermieter hatte, würde seine Räume mit diesen Menschen teilen. Obwohl die Mieten in den deutschen Großstädten weiter steigen und Wohnraum oftmals ungenutzt bleibt, würden die meisten Deutschen ihre privaten Räume nicht an Fremde untervermieten. Das ergab eine repräsentative Umfrage von ImmobilienScout24 unter 1.031 Deutschen. Als Grund für die Ablehnung von Untermietern nannten rund 70 Prozent der Befragten die Wahrung ihrer Privatsphäre, rund 50 Prozent haben Angst vor Diebstahl und Zerstörung. Frauen stehen einer Untervermietung noch skeptischer gegenüber als Männer. Nur jeder fünfte Umfrageteilnehmer (22 Prozent) hat seine Wohnung oder einzelne Zimmer schon einmal untervermietet. Gewerbliches Mietrecht: Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Centermanagementkosten Foto: © PCB75 | Flickr.com Vermieter von Gewerberäumen können die Kosten der Verwaltung mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Mieter umlegen. Das hat der BGH noch einmal bestätigt. Anders verhält es sich bei der Abwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Gemeinschaftsflächen. Eine solche Umlage ist nur zulässig, wenn sie der Höhe nach begrenzt ist. Auch die Umlage der Kosten des Centermanagements auf den Mieter ist nach wie vor schwierig. Der Begriff „Centermanagement“ sei zu unbestimmt, sodass für den Mieter nicht ersichtlich ist, welche Leistungen erfasst sind. Eine solche pauschale Abwälzung sei damit unwirksam (BGH, 10.09.2014, XII ZR 56/11). Seite 3 Haus-INTERN § Personalia Seit dem 01. Januar 2015 hat Herr Andreas Koch die Leitung unserer Immobilienverwaltung übernommen. Er übernimmt damit die Tätigkeit von Herr Ogrzal, der unser Unternehmen zum 31. Januar 2015 verlassen hat. Unser Team der WEG wird seit dem 01. Januar 2015 durch Herrn Peter Conrad und seit 01. Februar 2015 durch Herrn Torben Asmussen verstärkt. Frau Birgit Weiss hat im Januar 2015 ihre Ausbildung zur Immobilienkauffrau erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren Frau Weiss sehr herzlich zu diesem Erfolg und freuen uns, dass Sie nun unser Team Hausmakler ergänzt und dort u.a. den Bereich der Wohnungsvermietung für Nichtverwaltungskunden betreut. Herr Lukas Franze hat zum 01. Februar 2015 seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann aufgenommen. Er wird zunächst im Bereich Mietverwaltung eingesetzt und anschließend alle weiteren Arbeitsbereiche in unserem Unternehmen kennenlernen. Wir wünschen allen Mitarbeitern viel Erfolg in ihren neuen Aufgaben und einen guten Start in unserem Unternehmen. Jubiläum Frau Marianne Werner hat am 01.02.2015 ihr 20-jähriges Firmenjubiläum in unserem Unternehmen gefeiert. Wir danken Frau Werner für die gute und langjährige Zusammenarbeit. W ie kommen Sie zu uns? Sie finden eine Anfahrtsbeschreibung unter www.stoebenwittlinger.de/lage. Sollten Sie einen Parkplatz benötigen, können wir diesen bei Terminvereinbarung gern auf Anforderung reservieren. Wir begrüßen Sie gern in unseren Büroräumen auf einen Kaffee. Wohnen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden. Die Austauschpflicht galt bisher nur für Heizungen, die vor 1978 eingebaut worden sind. Ab Januar 2015 dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen: Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizung nicht nachrüsten. Auch Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel sind von der Regelung ausgenommen. Das novellierte Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen. Das Gesetz wird voraussichtlich ab Juli 2015 den Einsatz von 15 Prozent erneuerbaren Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage fordern. § Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen ausgemustert werden. Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin. Bei manchen Ofentypen ist eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen aber nicht empfehlenwert. § Das elektronische Grundbuch wird nach und nach in allen Grundbuchämtern Einzug halten. Der Bund hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Länder ermächtigt, die technische Umsetzung vorzunehmen, wobei sie Zeitpunkt und Umfang der Einführung des elektronischen Grundbuchs selbst bestimmen können. Mehr Informationen unter www.grundbuch-portal.de. § Rauchwarnmelder sind inzwischen in 13 Bundesländern Pflicht. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind sie noch nicht vorgeschrieben. Berlin zieht jetzt nach – ab Juli 2015 müssen Rauchwarmelder eingebaut werden. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangspflicht. Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Doris oder Axel H. Wittlinger gern direkt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: Telefon 040-25401043, E-Mail info@stoebenwittlinger.de. Kapitalanlage Suchen & Finden 040-2 540 1 0-20 Lemsahl-Mellingstedt Schnelsen Käufer zahlen gute Preise! 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