Indikation zur Hormonbehandlung - Trans*

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Indikation zur Hormonbehandlung - Trans*
Workshop
Psychiatrische Begutachtung
4. Trans*-Tagung
03. – 05. Juni 2011
Bedarf an psychiatrischer Begutachtung
 Indikation zur Hormonbehandlung
 Personenstandsänderung nach dem
Transsexuellengesetz
 Indikation zu geschlechtsangleichenden Operationen
 Indikation zu anderen medizinischen Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen
Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
 Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG), u. a. BSG-Urteil
3 RK 15/86 vom 06.08.87
 Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei
Transsexualität“ des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
vom 19.05.2009, verbindliche Richtlinie
Behandlungen zu Lasten der privaten Krankenversicherung (PKV):
 In der Praxis in der Regel analog zur GKV
Personenstandsänderung:
 Transsexuellengesetz vom 01.01.1981, seither mehrfach modifiziert
Indikation zur Hormonbehandlung
Voraussetzungen:
 Gesicherte Diagnose einer Transsexualität
 Ausschluss anderer psychischer Erkrankungen
 Krankheitswertiger Leidensdruck, der sich nicht durch psychiatrische
und psychotherapeutische Behandlungen beheben lässt
 Mindestens 12 Monate Psychotherapie wegen Transsexualität
oder 12-monatige, engmaschige psychiatrische Verlaufsbeobachtung,
 währenddessen 12-monatiger Alltagstest in der gewünschten Rolle.
Adressat: Endokrinologe
Formal: i. d. R. ein aussagekräftiger Arztbericht an den Endokrinologen
Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz
Voraussetzungen:
 Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht seit mindestens
drei Jahren
 Nachweis eines seit mindestens drei Jahren bestehenden Zwanges,
entsprechend dieser Vorstellung zu leben
 Hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden
zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird
Adressat: Amtsgericht auf Antrag des Betroffenen
Formal: vom Gericht bestellte, ausführliche Gutachten von zwei unabhängigen, auf diesem Gebiet erfahrenen Sachverständigen
Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz
Nicht mehr aktuelle Voraussetzungen für die Personenstandsänderung:
 Gültigkeit nur für deutsche Staatsangehörige: seit 2007 gilt das TSG
auch für rechtmäßig in Deutschland ansässige Ausländer, wenn
deren Heimatrecht keine vergleichbare Regelung kennt
 Zwang zur Ehescheidung, um eine Personenstandsänderung zu
erlangen (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
23.07.2008, Änderung des TSG vom 19.06.2009)
 Dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit (Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2011)
 Zwang zu geschlechtsangleichenden Operationen (Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2011)
Indikation zu geschlechtsangleichenden Operationen
Voraussetzungen:
 Gesicherte Diagnose einer Transsexualität
 Ausschluss anderer psychischer Erkrankungen
 Krankheitswertiger Leidensdruck, der sich nicht durch psychiatrische
psychotherapeutische und hormonelle Behandlungen beheben lässt
 Mindestens 18 Monate Psychotherapie wegen Transsexualität
oder 18-monatige, engmaschige psychiatrische Verlaufsbeobachtung,
 währenddessen 18 Monate Alltagstest in der gewünschten Rolle
 6-monatige Hormonbehandlung in ausreichender Dosierung
Adressat und Entscheidungsträger: Krankenkasse
Formal: Indikationsschreiben für den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK), Gerichtsgutachten, endokrinologische Befunde
Indikation zur Bart-Epilation (MFTS)
Voraussetzungen:
 wie bei Indikation zur Hormonbehandlung, u. a. 12 Monate
Alltagstest und 12 Monate Psychotherapie bzw. 12 Monate
psychiatrische Verlaufsbeobachtung, zusätzlich
 bereits laufende gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung.
Adressat und Entscheidungsträger: Krankenkasse
Formal: Indikationsschreiben für den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK)
Indikation zu anderen Maßnahmen
 Facelifting
 Nasenkorrekturen
 Fettabsaugungen
... sind kosmetische Eingriffe und daher keine Leistungen der GKV
 Brustvergrößerungen
 Stimmverändernde
bei MFTS
Operationen bei MFTS
 Adamsapfelkorrekturen
 Penis-Hoden-Epithesen
bei MFTS und
bei FMTS
... unterliegen einer Einzelfallprüfung
Zusammenfassung: Die psychiatrische Begutachtung ...
 ... basiert auf unterschiedlichen Rechtsnormen,
 ... richtet sich an unterschiedliche Entscheidungsträger,
 ... ist Grundlage für die Entscheidungsfindung, wobei die
Entscheidungshoheit stets beim Entscheidungsträger
(Krankenkasse bzw. Amtsgericht) verbleibt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!!