Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr

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Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Löschwasserversorgung bei
der Feuerwehr
Dipl.-Ing. Kay Andersen
(Landesfeuerwehrschule SchleswigHolstein)
Infotag: Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
am 19. März 2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Übersicht:
Rechtliche Grundlagen
Gesetzlicher Rahmen
Vorschriftenlage
Technische Regeln
Planung der Löschwasserversorgung
Tätigkeiten der Feuerwehr
in der Praxis
physikalisch-technische Betrachtung
nach Dienstvorschrift
Folgereaktionen und Konsequenzen
Handlungsempfehlungen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Worum geht es?
Um den Sachverhalt:
„von der Quelle bis zum Meer“
oder „der Kreislauf des Wassers“ ?
Nein !!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Worum geht es?
… aber wie kommt denn das Wasser
zur Versorgung der Feuerwehr
bis an Strahlrohr ?
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Gesetze:
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der
Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Vorordnungen, Erlasse und Vorschriften:
Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) v. 28.11.2011
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik:
DIN- und EN-Normen
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
(DVGW) - Arbeitsblätter
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Brandschutzgesetz
§ 2 Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben …
… für eine ausreichende Löschwasserversorgung
zu sorgen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Brandschutzgesetz
§ 27 Bereitstellungspflichten
(1) Das Innenministerium kann … …Verfügungsberechtigte
von Betrieben und sonstigen Einrichtungen … verpflichten,
… ausreichend Löschwasser,…bereitzuhalten…
sowie Verfügungsberechtigte von abgelegenen baulichen
Anlagen verpflichten,
eine ausreichende Löschwasserversorgung auf eigene
Kosten sicherzustellen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Brandschutzgesetz
§ 42 Durchführungsbestimmungen
(2) Das Innenministerium erlässt
Verwaltungsvorschriften…
…für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung…
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Landesbauordnung
§ 15 Brandschutz
Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu
ändern und instand zu halten, dass …
… wirksame Löscharbeiten möglich sind; …
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
…die für einen Wohnungsbrand erforderliche LöschwasserAbgabeleistung ermittelt durch “rate-of-flow”-Formel
(K. Royer: water for fire fighting. IOWA State University,
Engineering Extension, Bulletin No. 18, 1959).
Für eine angenommene Wohnungsgröße von 180 qm, …
… ergab sich ein Löschwasserbedarf von 360 l/min.
Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages wurde
eine erforderliche Löschwasser-Abgabeleistung
von 720 l/min festgelegt.
Aufgrund des charakteristischen Wasserdurchflusses eines
Strahlrohres nach DIN 14365, wurde die erforderliche
Anzahl auf 4 C-Rohre für eine erfolgreiche
Brandbekämpfung festgelegt.
Optimierungsverfahren unter Berücksichtigung eines „kritischen Schadensereignisses“;
O.R.B.I.T.-Studie (1976 – 1978)
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
Annähernd 90 % aller Brände lassen sich mit dem, in
Löschfahrzeugen mitgeführten Wasser löschen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
Was für wirksame Löscharbeiten und der damit
zusammenhängenden Löschwasser- und
Löschmittelbereitstellung notwendig ist,
muss in Abhängigkeit
der vorhandenen Feuerwehren,
deren Gerät
und den örtlichen Verhältnissen (Risikoanalyse)
gesehen werden.
Kemper: Fachwissen Feuerwehr - Löschwasserversorgung
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung
Erlass des Innenministeriums
… Löschwasserversorgung ist von den Gemeinden bei der
Erschließung zu berücksichtigen.
… Löschwasserbedarf ist durch die Gemeinden nach
pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.
Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung
zur wirksamen Brandbekämpfung kann
das DVGW-Arbeitsblatt W 405
in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel
herangezogen werden.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Trinkwasserverordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
Zweck der Verordnung ist es,
die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen
Einflüssen,
die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben,
das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist,
durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und
Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu
schützen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Trinkwasserverordnung
§ 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung,
Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
(1) Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder
Verteilung von Trinkwasser
sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Trinkwasserverordnung
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1 Nummer 24 des
Infektionsschutzgesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig …
… entgegen § 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant,
nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt, …
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Trinkwasserverordnung
§ 24 Straftaten
(2) Wer durch eine in § 25 bezeichnete vorsätzliche
Handlung
eine in § 6 Absatz 1 Nummer 1 des
Infektionsschutzgesetzes genannte Krankheit
oder einen in § 7 des Infektionsschutzgesetzes genannten
Krankheitserreger verbreitet,
ist nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz
§ 73 Bußgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen …
… mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
geahndet werden.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz
§ 74 Strafvorschriften
Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. … oder 24 bezeichnete
Handlung begeht
und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit
oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Baurechtlicher Rahmen
Camping und Wochenendplatzverordnung
Garagenverordnung
Grundlagen
Gaststättenbauverordnung
Länderspezifische Belange
Hochhausverordnung
Bauordnung
Verkaufsstättenverordnung
Sonderverordnungen
Versammlungsstättenverordnung
Schulen...
Krankenhäuser…
Bebauungsplanverfahren
Kommune –
Beteiligung der
Brandschutzdienststelle z.B. des
Kreises oder der kreisfr. Stadt
Bauantragsverfahren
Stand 03.2013
Bauherr, Investor
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Umfang der kommunalen Löschwasserversorgung
Angemessene Löschwasservorhaltung
entsprechend den örtlichen Verhältnissen
Beschränkt auf die zusammenhängend bebauten Ortsteile unter
Berücksichtigung der Bauweise und Siedlungsstruktur
sog. Grundschutz
Keine Berücksichtigung außergewöhnlich hoher oder extrem
unwahrscheinlicher Brandrisiken!
Besondere Löschwasservorhaltung
‐ Objektschutz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Landesrechtliche Vorschriften
zur Vorsorgepflicht von Grundstückeigentümern
allgemeiner Tenor...
Ist eine besondere Löschwasserversorgung..... erforderlich,
hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte
Sorge zu tragen....
z.B.:
Besonders gefährliche Produktionsstätten
Einrichtungen mit größerer Personengefährdung
(Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Kinos etc....),
Einzelobjekte im Außenbereich, usw...
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Begrifflichkeit:
angemessene – besondere Löschwasservorhaltung
Rechtlicher Bereich
Technischer Bereich
Zuständigkeit
Angemessene
Kommune ist
Löschwasservorhaltung
Grundschutz
zuständig,
Auslegung kann
nach DVGW W 405
erfolgen
Besondere
Investor ist
zuständig,
Löschwasservorhaltung
Auslegung nach
Objektschutz
Sachverstand durch
Brandschutzplaner
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Bereitstellung von Löschwasser
Die Brandschutzdienststelle legt
die Größe der angemessenen
Löschwasservorhaltung in
Anlehnung an das Arbeitsblatt
W 405 des DVGW fest.
Aktuelle Ausgabe
DVGW W 405:2008-02
Frühere Ausgaben
DVGW W 405:1964‐01
DVGW W 405:1978‐07
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
1 ‐ Anwendungsbereich
Dieses Arbeitsblatt gilt
für die Ermittlung des Löschwasserbedarfes. Es ist („kann“ Anm.:
Aufgrund der Verordnung über die Löschwasserversorgung in S-H)
für die Planung und den Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete und
für Bauvorhaben im Außenbereich anzuwenden.
für die Prüfung, in welchem Umfang das Löschwasser aus dem
öffentlichen Trinkwasserrohrnetz jeweils entnommen werden kann.
Es gilt nicht für Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
4 ‐ Grundsätze
Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst
festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Gewässern,
Brunnen, Behältern (siehe Abschnitt 8) oder dem öffentlichen
Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann.
Unabhängige Löschwasserversorgung
Der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen
Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserdargebot, der
Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation.
Dabei ist beim Nachweis der Löschwassermenge zu berücksichtigen,
dass auch während der Entnahme von Löschwasser die
Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
5 ‐ Grundschutz
Die Differenzierung nach der baulichen Nutzung erfolgt entsprechend
§ 17 der Baunutzungsverordnung.
Zur Beurteilung der Gefahr der Brandausbreitung werden
drei Klassen unterschieden (siehe Tabelle 1).
48 m³/h =
800 l/min = 13,33 l/s
96 m³/h = 1.600 l/min = 26,67 l/s
192 m³/h = 3.200 l/min = 53,33 l/s
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
weiter auf der nächsten Folie
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
5 ‐ Grundschutz
Kann eine bauliche Nutzung in mehrere Spalten der Tabelle 1
eingeordnet werden, ist der größere Wert für den
Löschwasserbedarf maßgebend.
Bei kleinen ländlichen Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen
und Wochenendhausgebieten ist der Löschwasserbedarf –
ungeachtet der baulichen Nutzung und der Gefahr der
Brandausbreitung – mit 48 m³/h anzusetzen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
5 ‐ Grundschutz
Für Einzelobjekte sind begründete
Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte
gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen,
z.B. Aussiedlerhöfe (siehe 3.2).
Der Nachweis der Löschwassermenge
gemäß Tabelle 1 ist für eine Löschzeit
von 2 Stunden zu führen.
Unabhängige Löschwasserversorgung
z.B. Gewässer, Teiche, Behälter und Brunnen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
5 ‐ Grundschutz
Der Löschwasserbedarf ist für den Löschbereich (vgl. Abschnitt 7)
in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der
Brand-ausbreitung zu ermitteln.
Der Löschbereich erfasst normalerweise sämtliche
Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis (Radius)
von 300 m um das Brandobjekt.
Löschwasserentnahmestellen sollten eine Löschwasserentnahme
gemäß DVGW W 400‐1 (A) von mindestens 24 m³/h (400 l/min)
über die Dauer von 2 Stunden ermöglichen.
Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse
hinweg (Bahntrassen, Schnellstraßen etc.).
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 300
Trinkwasserbehälter
Für die Bemessung des Fassungsraumes von Wasserbehältern gilt
DVGW W300 (A).
Es ist darauf zu achten, dass die geforderte Löschwassermenge,
sofern sie aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Verfügung
gestellt wird, für einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung
steht.
Empfohlener Löschwasservorrat je
Einzelanwesen: 30 m³
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
Löschbereich
Umkreis (Radius) r = 300 m
Es werden sämtliche
Löschwasserentnahmestellen
im Löschbereich erfasst.
Beispiel:
Hydrant
Brunnen
Hydrant
Teich
Löschwasserbedarf 192 m³/h
 3.200 l = 4 * 800 l/min
innerhalb des Löschbereichs
Forderung nach W 405 erfüllt
Stand 03.2013
Löschbereich
Hydrant
Hydrant
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
Auswirkungen auf das Beispiel:
3.200 l Löschwasser/min von 4 verschiedenen Hydranten
Hierzu sind nur für den Löschwasserförderung erforderlich:
min. 1200 m B‐Schläuche (60 B-Schläuche à 20 m)
min. 6 Pumpen (4 Verstärker- und 2 Brandstellenpumpen)
Mindesteingangsdruck von 1,5 bar erforderlich
Vorsicht – Druckschwankungen im Netz möglich
(ungünstigste Stelle im Netz ist entscheidend!)
Entsprechende Anzahl an Einheiten (Fahrzeugen und Einsatzkräften)
Zeit !
Glück ? Übung und Erfahrung
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus
dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
Für den Nachweis der Löschwasserbereitstellung ist davon
auszugehen, dass der Betriebsdruck (OP) an keiner Stelle des
Netzes im bebauten Gebiet bei Löschwasserentnahme unter 1,5 bar
abfällt, soweit keine höheren Netzdrücke für besondere Kunden
einzuhalten sind.
Druck- und Mengenmessungen an krischen Stellen im Netz
erforderlich.
„Normale“ Kunden
Nach AVBWasserV*
oder Satzung
Stand 03.2013
Sondervertragskunden
Vertragsinhalt ?
* Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus
dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus
dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
Es ist nicht immer möglich, den vollen Löschwasserbedarf aus
Trinkwasserversorgungsanlagen zu decken.
Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn der Löschwasserbedarf
den Trinkwasserbedarf erheblich übersteigt, weil eine Bemessung
von Trinkwasserversorgungsanlagen für den vollen
Löschwasserbedarf in vielen Fällen zu einer erheblichen
Überdimensionierung führt.
Dadurch besteht die Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw.
von unzulässigen Verkeimungen.
[siehe DVGW W400‐3 (A)].
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 400-3
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 3: Betrieb und Instandhaltung
Anmerkung:
Lange Verweilzeiten bzw. Stagnation in Pendelstrecken können auch
innerhalb vermaschter Netze auftreten.
Alternativ zu regelmäßigen Rohrnetzspülungen kann Stagnation
auch mittels Zwangsführung durch Schieberstellungen vermieden
werden.
Leitungen, die ausschließlich der Deckung des Löschwasserbedarfs
dienen, sind aus Gründen der Hygiene vom Trinkwassernetz zu
trennen, zu spülen oder das Trinkwassernetz gemäß DIN 1988‐4
und DIN EN 1717 zu schützen.
Vorschieber beachten!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 400-1
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 1: Planung
5.4 Stagnation
Trinkwasserversorgungssysteme müssen so geplant, errichtet und
betrieben werden, dass Stagnation minimiert wird, da diese zu einer
unannehmbaren Beeinträchtigung der Wasserqualität führen kann.
Stagnation vermeiden
bedeutet auch kleinere
Dimensionen (Rohrdurchmesser)!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 400-1
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 1: Planung
Zur Erhaltung der Trinkwassergüte ist daher im Einzelfall
abzuwägen, ob bei einer Leitungsbemessung die
Löschwasserbereitstellung berücksichtigt werden kann
(Stagnationsrisiko).
Um die möglichen Folgen einer Stagnation des Trinkwassers
bzgl.
Trübung und Verfärbung
Geschmacksbeeinträchtigung
Ablagerung
Verkeimung
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 331
Hydranten
Teil 1: Verwendung von Hydranten
3.3 Entnahme von Löschwasser aus dem
Versorgungsnetz
Für Feuerlöschzwecke [DVGW W 405 (A)] bestimmte Hydranten
sind in angemessenen Abständen in das Rohrnetz einzubauen
[DVGW W 400‐1 (A)].
Anm.: Früher 100 ‐ 140 m Abstand n. DVGW W 331:2000
angemessen bedeutet im Allgemeinen „meist unter 150 m“
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W …
Das bedeutet:
Die (zusätzliche) Berücksichtigung des Löschwasserbedarfs bei der
Dimensionierung von Trinkwasserleitungen darf die hygienische
Beschaffenheit des Trinkwassers durch evtl. Stagnationen nicht
beeinträchtigen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Regeln und ihre Bedeutung für die
Praxis der Wasserversorgung:
Für den Praktiker ist es wichtig, nicht vor Gesetzen,
Verordnungen sowie Regeln der Technik zurückzuschrecken,
sondern diese Grundlagen als Hilfe für die Praxis zu sehen
und so anzuwenden:
als Arbeitshilfe
zur Abwendung von Gefahren
dem Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der
Technik bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von
Wasserversorgungsanlagen wird in vielen Gesetzen
gefordert.
Der Rechtsbegriff der „allgemein anerkannten Regeln der
Technik“ ist nicht neu und ist im Strafgesetzbuch verankert.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Strafrecht:
„Wer bei der Planung, Leitung u. Ausführung eines Baues
gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik
verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen
gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.“
darum:
Regeln der Technik sind Empfehlungen für fachgerechtes
Verhalten. Wer sich nach ihnen richtet, hat in einem
trotzdem auftretenden Schadensfall die Vermutung für
sich, richtig gehandelt zu haben. Als Regeln der Technik
gelten z.B. DIN-Normen und die vom Deutschen Verein
des Gas und Wasserfaches e.V. herausgegebenen DVGWRegelwerke.
Stand 03.2013
Stand 03.2013
Ringleitungssystem
Verästelungssystem
Natürliche
offene
Gewässer
künstliche
offene
Gewässer
Rückhaltebecken
Kanäle und Hafenanlagen
Stauseen und Talsperren
Meere
?
Löschwasserbrunnen
erschöpfliche
Teiche und Seen
abhängige
Bäche und Flüsse
sonstige Wasserbehälter
unterirdische Behälter
Sammelwasserversorgung
Löschwasserteiche
Wandhydranten
Schachthydranten
mit Auslaufbogen
mit Fallmantel
freiliegende Abgänge
Überflurhydranten
Unterflurhydranten
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was weiß die Feuerwehr über das Thema
Löschwasserversorgung ?
Löschwasserversorgung
unabhängige
unerschöpfliche
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was weiß die Feuerwehr über das Thema
Löschwasserversorgung ?
Welche Bedeutung hat der A-Druckanschluss für
die Löschwasserversorgung der Feuerwehr ?
…gemäß FwDV 2 kennen
Feuerwehrkräfte Aufbau,
Funktion und Besonderheiten von Löschwasserentnahmemöglichkeiten.
Welche Vorrichtung ist
auf der Abbildung nicht
erkennbar ?
…
wirklich ?
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was weiß die Feuerwehr über das Thema
Löschwasserversorgung ?
?
Kennzeichnung
Form, Farbe
welcher Schlüssel ?
Stand 03.2013
oder
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was weiß die Feuerwehr über das Thema
Löschwasserversorgung ?
?
Was brauchen wir noch
zum Herstellen der
Wasserentnahme und
–förderung ?
Stand 03.2013
oder
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was weiß die Feuerwehr über das Thema
Löschwasserversorgung ?
Grundtätigkeiten n. FwDV 1 (eine kleine Auswahl)
„Jedes Bild sagt mehr als 1.000 Worte !“
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Beschreiben Sie die verschiedenen energetischen
Verhältnisse bei der Löschwasserförderung…
…und belegen Sie ihre Annahme anhand der
Bernoulieschen Druckgleichung.
Geben Sie ein praktisches Beispiel.
p
p  pgz   ²  const.
2
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Grundzustand
Erste Anregung
Übergangsphase
Stand 03.2013
erhöhter Energiezustand
Verbotener Übergang
Angeregter Zustand
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Wasserdurchflussmenge von Strahlrohren:
Bitte zu beachten:
Q  0,66  d ²[mm]  p[bar ]
Fördermenge (Q) und Druck (p) stehen in einem festen Verhältnis
zueinander.
Größere Förderströme erzeugen in Abhängigkeit zum
Leitungsquerschnitt größere Reibungs- (Druck-) Verluste.
Feuerlöschkreiselpumpen erzeugen den größten Druck bei kleinstem
Förderstrom bzw. bei „Null-Förderung“.
… und bei größt möglichem Förderstrom fast keinen Druck mehr.
Das Schließen von Strahlrohren, Verteilern und anderen Ventilen
verändern immer die Druck- und Mengen-Verhältnisse im ganzen
Versorgungssystem.
Schlagartige Veränderungen sind deshalb zu vermeiden !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Bitte zu beachten:
Druckstöße können ein vielfaches (!) des „normalen“ Betriebsdruckes
betragen.
Druckstöße pflanzen sich mit Schallgeschwindigkeit im Fördersystem
und im Leitungsnetz fort.
Die Schallgeschwindigkeit im Wasser beträgt ≈ 1.484 m/s .
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Bitte zu beachten:
Die Maschinisten haben bei der Bedienung der
Feuerlöschkreiselpumpe eine besondere Verantwortung.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Bitte zu beachten:
Automatische Pumpendruck-Regelungen und
Tank-Niveau-Regulierungen
können den Maschinisten zwar
entlasten aber nicht ersetzen.
Merke deshalb:
„Nicht alles was technisch machbar ist,
ist einsatztaktisch auch sinnvoll.“
und
Technik ohne Taktik ist sinnlos !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Physikalisch-technische Betrachtungen
Was hat sich den alles geändert ?
Durch die Änderung der Pumpen-Norm (DIN 14420  DIN EN 1028)
sind die Pumpen in der Regel leistungsfähiger geworden.
800 l/min bei 8 bar

1.000 l/min bei 10 bar
1.500 l/min bei 10 bar
1.600 l/min bei 8 bar

2.000 l/min bei 10 bar
2.400 l/min bei 8 bar

3.000 l/min bei 10 bar
3.200 l/min bei 8 bar

4.000 l/min bei 10 bar
Die Löschmittelbehälter in den Löschfahrzeugen sind z.T. größer
geworden.
LF 8/6 mit min. 600 l

LF 10 mit min. 1.200 l
LF 16/12 mit min. 1.200 l

LF 20 mit min. 2.000 l
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Tätigkeiten nach Feuerwehrdienstvorschrift
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
… nach Einsätzen der Feuerwehr kann es unter Umständen
zu einer Verschmutzung des Trinkwassers kommen.
reicht von einfacher Braunfärbung bis zur
Gesundheitsgefahr durch das Zurückdrücken von
Schaummittel ins Trinkwassernetz
Fehlbedienung am Standrohr, verschmutzte Schläuche in
Verbindung mit Druckstößen, durch Tankfüllarmaturen
ausgelöste Druckstöße, Fahrzeugwassertanks ohne einen
so genannten „freien Auslauf“
Fehlhandlungen, wie beispielweise das Verbinden von
Trinkwasser und Wasser aus offenem Gewässer am
Sammelstück
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Beeinträchtigungen der Wasserversorgung
Stadt / Kommune / Wasserversorger
Täfteringen
Bochum
Würzenbachmatte / CH
Eltville
Ammertal-Schönbuchgruppe
Aichhalden / Sulgen
Isny im Allgäu
Limeshaim / Limbach
Monschau
Aachen
Ering / Bayern
Celle
Kröv / Mosel
Dannenberg
Gehrden
Schöppenstedt
Springe
WBV Lüneburg-Süd
Bad Münder
Landkreis Böblingen
Bayrische Staatszeitung Nr. 18
Reggenstedt u. Dachtm. LK Lüneburg
Dachtmissen
Lüneburg
Gelsenkirchen
Aichhalden / Sulgen
Lüneburg
Löwenstein
Annweiler-Gräfenhausen
Landshut
Dietenheim
Leichlingen / Rheinland
Spenge / NRW
Stand 03.2013
Ereignis
Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung
Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung
Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr
Zusammenbruch der lokalen Wasserversorgung
Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen
Beeinträchtigungen nach Feuer
Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr
Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung
Beeinträchtigungen nach Wasserentnahme durch die Feuerwehr
Beeinträchtigungen nach Feuer bis zu Rohrbrüchen
Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr
Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr
Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung
Löschw. aus Teich im Einsatz in das öffentl.TW-Netz gedrückt
Brandeinsatz zeitgl. Hy.- u. Teichw. genutzt - ins TW-Netz gedrückt
Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr
Zusammenbruch der TW-Vers. dabei TW-Netz verunreinigt
FW verwechselt Schl-Ltg. bei Wasserentnahme – TW-Netz verunreinigt
TW-Netz mit Schaummittel und Schmutzwasser verunreinigt
FW Jettingen WVU Ammertal-Sch. Schäden am Trinkwasser-Netz
Rohrbrüche – Trink- und Löschw.-Ausfall = Hygienemangel
zeitgleich 3 Großfeuer, TW-Vers.zusammengebr. – Schmutzw. eingesaugt
Großfeuer - Schaden an TW-Versorgungsleitung
Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen
Eintrag von Nicht-Trinkwasser aus Sp.-Anl. beim Löscheinsatz
Verunreinigtes TW-Netz – näheres nicht bekannt
TW-Kontamination beim Löscheinsatz
Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben
Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben
Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben
Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben
Schaummittel im Trinkwasser
Schaummittel im Trinkwasser
Zeitraum
Brandwacht 4/2009
05.11.2006
27.04.2003
03.02.2009
aus 2008
um 2007 – 2009 ?
vor 2007
05.06.2004
seit 1980 bis heute
bekannt seit 2005
bis 2011
29.12.2011
FW-Magazin 12/2009
03.06.1905
1996
1997
1994
1983
1994
2008
2008
01.11.1981
01.02.1991
1988
Datum n.b. – Info BF
Juni 2005
1989
25.07.2010
20.08.2004
27.12.2008
18.04.2011
20.04.2008
07-02-09-02.2012
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Sichere Wasserversorgung
Die DVGW Arbeitsblätter regeln
die (Lösch-) Wasserversorgung.
Der Einsatzleiter muss über das
Trinkwassernetz Bescheid wissen.
Bei einer schwierigen Wasserversorgung
sofort Kontakt zum zuständigen
Wasserversorger aufnehmen.
Gegebenenfalls Alternativen zur
Hydrantenversorgung in Betracht ziehen:
Gewässerversorgung (unerschöpfliche Versorgung)
Langstreckenversorgung
Andere / weitere Versorgungsleitung anzapfen
Pendelverkehr mit wasserführenden Fahrzeugen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Hydrant auf und los???
Schon die Lieferung von ca. 800 l/min kann je nach
Ergiebigkeit des Trinkwassernetzes und Lage des
Hydranten –zum Problem führen!
Problemfaktoren:
fehlende Kenntnis der tatsächlichen Liefermenge des Hydranten
Tageschwankungen im Leitungsnetz bis zu 30% möglich
Höher gelegene Versorgungspunkte mit weniger Vordruck
Rohrbruchsicherungen im Versorgungssystem
Wartungsarbeiten z.B.: so können aus Ringleitungen Stichleitungen
werden.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Hydrant auf und los???
Der Merksatz:
„Leitungsquerschnitt mal 10 (Unterflurhydrant)
bzw. mal 15 (Überflurhydrant)
ist gleich Wasserlieferung in Liter / Minute“
Trifft keine sichere Aussage zur Wassermengenabgabe!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Ein zu großer Förderstrom im Schlauch bewirkt einen
Unterdruck und erzeugt ein schlagartiges Zusammenziehen
der Zubringerschläuche vom Hydrant zur Pumpe.
Die damit verbundene Mengenänderung (bis hin zum Abriss
der Wassersäule) verursacht Druckstöße.
Ein schnell schließendes Ventil – wie z.B. bei automatischen
Tank-Niveau-Regulierungen – verursacht ebenfalls
Druckstöße.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Folgen des Druckstoßes im Trinkwassernetzes:
Braun gefärbtes Wasser – Inkrustationen lösen sich vom
Rohrleitungsinneren ab.
Bärsten von Hausanschlüsse infolge der Druckstöße.
Rohrbrüche an der schwächsten Stelle in der Druckleitung.
Folgen für die Feuerwehr:
Feuerlöschkreiselpumpe geht schlagartig in die Kavitation.
Häufigste Ursache für defekte an diesen Pumpen.
Die Wurfweite der Strahlrohre verringert sich.
Die Abgabemenge geht drastisch zurück.
Gefahr für Einsatzkräfte (z.B. im Innenangriff).
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Druckstöße
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Maßnahmen zum Vermeiden und
Mindern von Druckstößen
Absperrorgane immer langsam öffnen und schließen.
Langsames Schließen der der Armatur am Tankfüllstutzen.
Schläuche nie ganz straff ausziehen / verlegen (wg. Pufferbewegung).
Schläuche zur Armatur min. 1,5m gerade in Richtung des Anschlusses
verlegen.
Zugbelastung auf die Einbindung gefüllter, hängender Schläuche
vermeiden.
Einsatz von Vakuumbrechern (z.B. am Sammelstück).
Einsatz von Druckbegrenzungsventilen.
Nicht über Schläuche mit Fahrzeugen fahren.
Vermeidung vom schnell-schließenden Ventilen und Kugelhähnen die
schlagartig die Wasserzufuhr unterbrechen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Vakuumbrecher
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz durch
„richtiges“ Setzen eines Standrohres
… in der Regel der Fehler gemacht,
das Standrohr mit geschlossenen Ventilen zu setzen
und erst nach Öffnen des Hydranten einen Spülvorgang
einzuleiten.
Wird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen geöffnet,
so befördert der dabei entstehende Druckstoß den
gesamten Schmutz des Hydranten und des Rohres in das
Trinkwassernetz.
Es droht eine Ordnungswidrigkeit !
Kommt es durch die Verkeimung/Verschmutzung zu
Erkrankungen, wird daraus u.U. eine Straftat !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz durch
„richtiges“ Setzen eines Standrohres
Richtiges Verhalten:
Mindestens ein Standrohrventil muss bereits beim Öffnen
des Hydranten offen sein, …
… dann ist der Trinkwasserschutz gewährleistet.
Siehe dazu auch FwDV 1
Seite 48 ff.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Regelwerke des DVGW
zum Schutz des Trinkwassers
…gelten selbstverständlich auch für Feuerwehr.
Eine unmittelbare Verbindung
zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser
ist unter allen Umständen zu verhindern !!!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
… bei Einsätzen mit hohem Wasserbedarf ist mit unter
festzustellen, dass die Grundregel, „Hydrantenwasser“
nicht mit Wasser aus offenen Gewässern am Sammelstück
zu vermischen, in der Hektik außer Acht gelassen wird.
Menschliches Versagen !
Ein Druckstoß und das Trinkwassernetz ist verkeimt.
Wird Löschwasser über den Hydranten entnommen und mit
z.B. Schaummittel versetzt, so ist die Gefahr am größten,
wenn zwischen Hydrant und Pumpe hinzugemischt wird
und es dann z.B. zu einem Druckabfall im Trinkwassernetz
kommt.
Ein Fehler kommt selten allein !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Aufpassen !
Die Anleitung zum Fehler machen gibt’s auch im Internet.
Achtung
der dargestellte Aufbau verstößt gegen das
DVGW-Regelwerk
Kein Hinweise auf
- mögliche Gefahren
- die Trennung von Trinkwasser und Schaum
- „freien Auslauf“ oder vergleichbares…
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Regelwerke des DVGW
zum Schutz des Trinkwassers
„freier Auslauf“
Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Trinkwasser und
Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5 kann nur über den sog.
„freien Auslauf“ gewährleistet werden.
Ein freier Auslauf in den Wassertank eines Löschfahrzeuges wird
realisiert, indem zwischen der Wassereinspeisung und dem
höchsten Füllstand noch mindestens 100 mm Luftfreiraum besteht.
Technische Lösungen in diesem Sinne gibt es bereits (auf Anfrage)
bei verschiedenen Fahrzeugherstellern.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Regelwerke des DVGW
zum Schutz des Trinkwassers
„freier Auslauf“
6
10
5
9
4
2
7
1
11
1.1
8
1.2
1.3
Stand 03.2013
3
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
„freier Auslauf“
bei einer Wasserförderung über lange Wegstrecken lässt sich diese
Trennung von 100 mm bereits am ersten Übergabebecken realisieren.
Prinzip der „offenen Schaltreihe“
Nach heutigem Stand lässt sich dieses durch Zwischenschalten einer
Feuerlöschkreiselpumpe (ohne Tank-Betrieb) und einem zusätzlichen
Wasserbehälter gewährleisten.
Nachteile:
Sehr aufwändig an Zeit, Personal und Ausrüstung.
Zusätzlicher Wasserbehälter oder provisorischer Behälter notwendig.
Einlaufarmatur muss improvisiert werden.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
„freier Auslauf“
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
„freier Auslauf“ - Alternativen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
„freier Auslauf“ – Alternativen
Vergleichen der drei Möglichkeiten:
Steckleiterbecken Fassungsvermögen ganz grob 1.800 Liter,
Abmessungen: 2,7 x 2,7 x 0,4 m, Masse ca. 56 kg,
Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca. 5 - 10 Minuten (Ausbildungsaufwand !).
Gerüstbehälter 3.000 Liter Fassungsvermögen,
Abmessungen: 2,0 x 2,0 x 0,9 m, Masse 32,8 kg (Behälter+Gerüst),
Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca. 5 - 10 Minuten (Ausbildungsaufwand !).
Klappbehälter (US-Version) 2.200 Liter Fassungsvermögen,
Abmessungen: 1,8 x 1,8 x 0,71m, Masse 31kg,
Zeit für Aufbau mit 2 FA: 1 – 2 Minuten, Ausbildungsaufand gering.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
„freier Auslauf“
Da sich jedoch in der zugehörigen Fahrzeugnorm EN 1846-3:2008-11
(alt: DIN 14530-1 von 1955) keine Aussage findet, erfolgt die
Fertigung bisher nur auf Anfrage des Kunden.
Löschwassertanks, die keinen „freien Auslauf“ haben, entsprechen im
Grunde nicht den anerkannten Regeln der Technik auf dem Gebiet
des Trinkwasserschutzes.
Einziges, vorhandenes „Sicherheitselement“ stellt bisher das Niederschraubventil (nach DIN 14381) der Feuerlöschkreiselpumpe dar.
Prinzip des „Rückflussverhinderes“
Die richtige Bedienung der Pumpe, der Tankfüllarmatur und die
Überwachung des Eingangsdrucks (min. 1,5 bar) sind für die
Sicherheit der Löschwasserversorgung und für den Trinkwasserschutz
entscheidend.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Rückflussverhinderer
Ein sog. „Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter“ (RV/RB)
beziehungsweise im Feuerwehreinsatz als „Schlauchbelüfter“ ist zur
Absicherung des Trinkwassernetzes gegen Verunreinigungen bei
Einsatz der Wasserstrahlpumpe einzusetzen.
Durchlassmenge ca. 450 l/min, Eingang B-, Ausgang C-Kupplung
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Rückflussverhinderer
Prinzip im Niederschraubventil der Feuerlöschkreiselpumpe
Sichert Löscheinsätzen die Abgangsseite gegen
Rückfluss ab.
Normierte Durchlassmenge ca. 800 – 1000 l/min,
B-Kupplung.
Zu Beachten:
Schließt nicht sofort bei „Wasser halt“ am
Strahlrohr oder Verteiler.
Druckstöße können eventl. „durchlaufen.
Sichert nicht die Wasser zuführende Seite.
Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit sind
pflegliche Umgang und Überprüfung notwendig.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Rückflussverhinderer
der Versuch einer Notlösung
Diese beschriebenen Sofortmaßnahmen sind zunächst
unter dem Gesichtspunkt
„besser den Spatz in der Hand
als die Taube auf dem Dach“
zu sehen.
Da diese Armatur derzeit handelsüblich nur mit B-Eingangs- und CAusgangsquerschnitt erhältlich ist, könnte es im Einsatzfall
notwendig sein, mittels Sammelstück oder Verteiler und weiteren
Übergangsstücken zwei RV/RB parallel zu betreiben.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Löschwasserversorgung
Was wollen wir erreichen?
hochwertiges und
bewährtes System
schützenswertes Gut
vs.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Was wollen wir erreichen?
hochwertiges und
bewährtes System
schützenswertes Gut
Verständnis wecken
Aufklärung betreiben
Zusammenarbeit vereinbaren
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Was wollen wir erreichen?
technische
bewährtes System
Lösungen
hochwertiges und
schützenswertes Gut
organisatorische
Maßnahmen
Stand 03.2013
Zusammenarbeit der Beteiligten
Erster Kontakt zwischen der KOWA und der
Landesfeuerwehrschule im November 2011.
Diskussionen zum Thema „Trinkwasserschutz“ auf
Grundlage der Änderungen im DVGW Arbeitsblatt W 408
finden bundesweit auf vielen Ebenen (z.B. AGBF, vfdb)
statt.
Im Jahr 2012 regelmäßige Teilnahme der
Landesfeuerwehrschule an Sitzungen der KOWA.
Stand 03.2013
Zusammenarbeit der Beteiligten
18.02.2012 Tagung des FB Einsatz-LöschmittelUmweltschutz (Referat 6) im DFV:
Der DVGW erklärt grundsätzliche Bereitschaft zur Kommunikation
und Abstimmung mit den Gremien der deutschen Feuerwehren.
Zur Thematik „Trinkwasserschutz“ empfiehlt das Referat 6
weitergehende Schulungen der Feuerwehrangehörigen;
Eine genaue und bundesweite Risikoanalyse inklusive einer
Haftungsanalyse (besteht eine kommunale Haftung für Handlungen
der Feuerwehr in diesem Fall?)
Sowie der verbesserte Dialog zwischen dem DVGW und Vertretern
der Feuerwehr.
Einberufung einer Abstimmungsgruppe bestehend aus: Herr Stein,
BF Bonn (DFV), Herr Blätte (vfdb) und Herr Mauer (AGBF-Bund).
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408
„Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in
Trinkwasserverteilungsanlagen“
sagt im Abschnitt 4.1: … „dass die Feuerwehren
regelmäßig zu einer möglichen Trinkwassergefährdung
zu schulen sind.“
Ziel aller Beteiligten muss künftig
eine tatsächliche technische Trennung von Trinkwasser und
Nichttrinkwasser sein,
die den Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Trinkwassers als
„Lebensmittel Nr. 1“ gerecht wird
und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408
„Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in
Trinkwasserverteilungsanlagen“
sagt im Abschnitt 5.2: … „die nach dem Standrohr
verwendeten Geräte und Einrichtungen müssen so
beschaffen sein, dass auch durch Fehlbedienung ein
Rücksaugen,
Rückdrücken oder
Rückfließen
von Löschwasser in das Trinkwasserrohrnetz
ausgeschlossen ist.“
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw.
5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die
Trinkwassergefährdung unterschieden.
Gefährdungen im Zusammenhang mit Löscheinsetzen
lassen sich wie folgt zuordnen:
Schaummittel im Löschwasser
(verschmutztes) Löschwasser
– Gefahr der Verkeimung im Trinkwasser
Stand 03.2013
Klasse/Kategorie 4
Klasse/Kategorie 5
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw.
5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die
Trinkwassergefährdung unterschieden.
Daraus ergibt sich die erforderliche Sicherheitstechnik.
Es werden gefordert:
Stand 03.2013
für Klasse/Kategorie 3
- min. Rückflussverhinderer
für Klasse/Kategorie 4
- min. Systemtrenner BA
für Klasse/Kategorie 5
- „freier Auslauf“
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
zum Trinkwasserschutz
Systemtrenner
Bauart BA nach DIN 1988 Typ BA nach DIN EN 1717
Funktionsweise:
Die Funktionsweise der Bauart BA / Typ BA
mit Rückflussverhinderer in der Vor- und
Hinterdruckzone basiert auf dem Prinzip der
hydraulischen Trennung.
Die unterschiedlichen Zonen werden durch
zwei Rückflussverhinderer voneinander
getrennt.
In der Mittelzone befindet sich zusätzlich ein
Entlastungsventil, das über einen Membranantrieb eine Druckdifferenz
von ≥ 0,14 bar zwischen Vor- und Mittelzone durch Öffnen und
Schließen, je nach Druckverhältnis, aufrecht erhält.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
zum Trinkwasserschutz
Wegen der technischen Anforderungen an Systemtrenner BA
(Mehrkammerprinzip) und andererseits den bekannten
Anforderungen durch die Feuerwehren bezüglich
Druchflussmenge und Druck ist bisher kein „feuerwehrgeeignetes“ System auf dem Markt verfügbar.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
zum Trinkwasserschutz
Die Forderung nach Löschmittelbehälter mit „freiem
Auslauf“ in Feuerwehrfahrzeugen ist von einigen Faktoren
abhängig:
Anforderungen seitens der Normung noch nicht geklärt.
evtl. Verzicht auf 10 – 15 % des ausschöpfbaren Tankvolumens.
Konkrete Anfrage von Seitens der Beschaffer notwendig (Angebotund Nachfragesituation).
Umrüstung von „Bestands“-Fahrzeugen ist eher unwahrscheinlich.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
In Kenntnis bisher nicht verfügbarer
bzw. nicht feuerwehr-tauglicher Systemtrenner wird die
Verwendung sog. Rückflussverhinderer empfohlen.
Bei Anwendung unmittelbar am Hydranten sowie durch
Beachtung einiger Anwendungsgrundsätze lässt sich das
Trinkwassernetz wirkungsvoll damit gegen Rücksaugen,
Rückdrücken und Rückfließen absichern.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
Rückflussverhinderer
mit Rohrbelüfter
Hersteller AWG
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Technische Lösungen
Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer
und Rohrbelüfter
Hersteller AWG
Nachrüstsatz für
Herkömmliche
Standrohre erhältlich
2 Ventileinsätze
2 Kupplungen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Organisatorische Maßnahmen
Intensivierung des Themas „Trinkwasserschutz“ auf
mehreren Ebenen der Feuerwehrausbildung:
In der Truppausbildung innerhalb der Ausbildungseinheiten
„Gerätekunde“ und „Wasserförderung“;
In der Maschinistenausbildung innerhalb der Ausbildungseinheit
„Wasserförderung“;
In der Gruppenführungsausbildung innerhalb der
Ausbildungseinheiten „ Einsatzplanung und –vorbereitung“ und
„Einsatzlehre“;
In den Grundausbildungslehrgängen der Berufs- und
Werkfeuerwehren innerhalb der Ausbildungseinheiten
„Gerätekunde“ und „Wasserförderung“;
In verschiedenen Aus- und Fortbildungsgängen;
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Organisatorische Maßnahmen
Erstellung von Muster-Ausbildungsunterlagen mit
Handlungsempfehlungen zum Trinkwasserschutz bei der
Löschwasserförderung:
Richtiges Setzen eines Standrohres;
Wasserentnahme aus Hydranten;
Anwendung von Rückflussverhinderern;
Hinweise für Maschinisten und Einheitsführungen;
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Trinkwasserschutz
im Feuerwehreinsatz
Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserversorgungssystemen
kommen in der Regel anerkannte technische Regeln zur Anwendung (DVGW-Arbeitsblätter).
Die anerkannten technischen Regeln sind ebenfalls bei der Entnahme von Löschwasser aus
der Sammelwasserversorgung (abhängige Löschwasserversorgung) anzuwenden bzw. zu
beachten.
Bei der Verbindung von Geräten zur Löschwasserentnahme (z.B. Standrohre, Schläuche,
usw.) mit dem Trinkwassernetz sind technische Vorkehrungen zu treffen, die ein
Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Löschwasser in das Trinkwassernetz sicher
verhindern.
Zwischen Trinkwasser und verunreinigtem Wasser (z.B. aus unabhängigen Entnahmemöglichkeiten oder mit Schaum vermischt) ist eine sichere Trennung vorzunehmen.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben sich regelmäßig mit der sicheren Handhabung der
technischen Einrichtungen zur Löschwasserentnahme (Hydranten, Sicherungsarmaturen,
u.ä.) zu befassen und sind ggf. durch den Wasserversorger zu schulen.
Insbesondere die Führungskräfte der Feuerwehr sollen sich mit Versorgungssituation für
Löschwasser in ihrem Zuständigkeitsbereich auskennen und ihre Kenntnisse darüber in
Maßnahmen zur Einsatzplanung und –vorbereitung einfließen lassen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
Phase 5
Herunter drehen
Aufdrehen eines
Öffnen der
Entfernen der
Einsetzen des
der Klauenmutter
Absperrventils.
Straßenkappe.
Staubkappe; ggf.
Standrohres in
und Prüfen des
Das zweite Ventil
Reinigung des
den Klauensitz
Vorhandenseins
wird
Klauensitzes.
und rechts herum
der Dichtung.
geschlossen.
festdrehen.
Muss der Aufsatzkopf gedreht werden, darf das nur mit Rechtsdrehung geschehen.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres
Phase 6
Phase 7
Phase 8
Phase 9
Phase 10
Vollständiges
Spülen des
Schließen des
Ankuppeln des
Öffnen des
Öffnen des
Hydranten durch
Absperrventils.
B-Schlauches.
Absperrventils
Hydranten mit
das geöffnete
und Füllen der
dem Schlüssel C.
Absperrventil.
Schlauchleitung.
Der Unterflur-Hydrantenschlüssel (Schlüssel C) verbleibt nach Öffnen des Hydranten auf der
Hydrantenspindel aufgesteckt. – Der Rückbau erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Wasserentnahme aus Hydranten
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung sollen bei der
Wasserentnahme aus Hydranten Rückflussverhinderer
mit Rohrbelüftern zwischen den Druckanschlüssen und
den Förderschläuchen eingesetzt werden.
Bei der Wasserentnahme aus Unterflurhydranten kann
alternativ ein Standrohr mit integrierten Rückflussverhinderern und Rohrbelüftern zum Einsatz kommen.
Eine direkte Verbindung der HydrantenSchlauchleitung mit der Feuerlöschkreiselpumpe
erfolgt immer mittels Sammelstück.
so nicht !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Wasserentnahme aus Hydranten
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor der Gefahr
durch Rücksaugen ist darauf zu achten dass,…
der Eingangsdruck an der Feuerlöschkreiselpumpe
nicht unter 1,5 bar absinkt. Ggf. ist die Wasserabnahme durch Absenken der Pumpendrehzahl zu
reduzieren.
das Sammelstück über eine Schwenkklappe oder
Rückschlagklappen verfügt und nicht genutzte Anschlüsse nicht durch Blindkappen o.ä. verschlossen
werden.
Sammelstücke mit sog. Vakuumbrechern
ausgestattet werden können.
zur Wasserentnahme aus Hydranten jedweder Form
keine Saugschläuche eingesetzt werden dürfen.
so nicht !
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Wasserentnahme aus Hydranten
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist bei der
Löschwasserentnahme darauf zu achten dass,…
die Versorgung aus Hydranten in der Regel auf den
sog. Grundschutz hin ausgelegt ist.
ein größerer Löschwasserbedarf nicht nur aus einem
Hydranten allein sichergesellt werden kann.
ggf. mehrere Hydranten verschiedener Versorgungsleitungen oder andere unabhängige Löschwasserversorgungsmöglichkeiten genutzt werden müssen.
das sich Einheitsführung und Maschinist über die erforderliche Löschwassermenge zur Brandbekämpfung
(Anzahl der eingesetzten Rohre) und die tatsächliche
Wasserlieferung aus Hydranten verständigen und
abstimmen.
der Einsatz von Schaum besonderer Sorgfalt bedarf
und ggf. eine Trennung von Trinkwasser und Löschwasser durch „freien Auslauf“ vorzunehmen ist.
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung
Wasserentnahme aus Hydranten
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist nach der
Löschwasserentnahme darauf zu achten dass,…
bei besonderen Einsätzen (z.B. mit größerem Löschwasserbedarf) der Kontakt zum Wasserversorger hergestellt wird.
Hydranten vollständig zu zudrehen (wegen der Entwässerung),
ggf. zu säubern und wieder zu verschließen sind.
Dichtigkeitsprüfung
nach der Benutzung
Unregelmäßigkeiten bei der Löschwasserförderung (z.B. Zusammenbruch der Wasserversorgung, Druckstöße, Schäden an
Hydranten, u.ä.) dem Wasserversorger zur Kenntnis gegeben
werden.
die bei der Löschwasserversorgung einsetzen Gerätschaften
nachdem Einsatz sorgfältig gereinigt werden.
die Sicherheitsarmaturen (z.B. Rückflussverhinderer) auf ihre
Dichtigkeit hin überprüft werden.
Hydrantenstandrohre sauber gehalten transportiert werden.
Standrohre vor
Verschmutzung schützen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Quellen:
Infektionsschutzgesetz
Strafgesetzbuch
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (BrSchG)
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
DIN 14530-1 (169, 179, 189) • Löschfahrzeuge
DIN EN 1846-3:2008-11: Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen
DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers von Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen Durch Rückfließen
DVGW-Arbeitsblatt W 331: Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten
DVGW-Arbeitsblatt W 400-3: Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 3: Betrieb und Instandhaltung
DVGW-Arbeitsblatt W 405: Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
DVGW-Arbeitsblatt W 408:Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen
FwDV 1, Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeeinsatz - AFKzV
Ausbildungsunterlagen Truppmannausbildung , Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Ausbildungsunterlage Schaumeinsatzkonzept – aus Internet – der Feuerwehr Bremen
Broschüre „Die Auswirkungen des Wasserdruckes“ –Faulstich/Jollet
Vortragsunterlage „Löschwasserversorgung“, Dipl-Ing. Werner Loew, Zweckverband Wasserwerke Gießen
Vortragsunterlage „Hygienische Anforderungen im Rahmen von Maßnahmen des Brandschutzes“, Kreisverband Wasserwirtschaft
Nienburg
Magazin Feuerwehr 10/2012 „Schutz des Trinkwassers“, Huss-Verlag
Unterlagen des Armaturenherstellers AWG Fittings GmbH, Giengen-Brenz
Unterlagen des Armaturenherstellers AIRVALVE Flow Control GmbH, Soest
Stand 03.2013