Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
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Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Merkblatt Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises -Vorbeugender BrandschutzHeimbacher Str. 7 65307 Bad Schwalbach Feuerwehrpläne Fassung Dezember 2007 Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Allgemeine Anforderungen 4 Format, Papier 5 Maßstab 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Ausführung der Pläne Kartografische Richtung Ausrichtung der Pläne Farbige Darstellungen Kennzeichnung der Geschosse Darstellung der Brandwände Beschriftung Schriftfelder 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.5.1 7.5.2 7.5.3 7.6 Art der Pläne und Planinhalt Bestandteile eines Feuerwehrplanes Objektinformationen Übersichtsplan Geschossplan/Geschosspläne Sonderpläne Umgebungsplan Detailpläne Abwasserpläne Zusätzliche textliche Erläuterungen 8 Muster Feuerwehrplan Rheingau-Taunus-Kreis Seite 1 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 1. Anwendungsbereich Dieses Merkblatt dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z.B. Werksgelände) benötigten Pläne zu vereinheitlichen. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel für den Einsatzleiter und dienen der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Sie ersetzen nicht andere, gegebenenfalls notwendige Pläne, z. B. den Brandmelder-Lageplan nach DIN 14 675. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Grundsätzlich bedarf die Erstellung von Feuerwehrplänen einer Abstimmung mit dem Rheingau-TaunusKreis -Vorbeugender Brandschutz-. Planunterlagen, die nicht mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt wurden und keinen Sichtvermerk tragen, werden nicht an die Feuerwehren des Rheingau-Taunus-Kreises weitergeleitet. In der Regel sind die Pläne 6-fach zu erstellen, bei besonderen Objekten, kann eine größere Anzahl erforderlich sein, die dann durch die Brandschutzdienststelle angefordert werden. Die Unterlagen sind in Ordnern oder Schnellheftern in der geforderten Anzahl zu übergeben. Die Pläne sind einzeln in Prospekthüllen DIN A 3 quer gefalzt auf A 4 einzulegen. Der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises sind die Feuerwehrpläne als Datenträger zur Einarbeitung in die Objektdatenbank (PDF oder JEPG-Format) zur Verfügung zu stellen. 2 Normative Verweisungen Dieses Merkblatt enthält durch datierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. DIN 14 095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN 5381, Kennfarben DIN 14034-6, Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen — Teil 6: Bauliche Einrichtungen DIN 14090, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken DIN 14461-1, Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen — Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch DIN EN ISO 216, Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen — Endformate — A- und BReihen DIN ISO 5455:1979-12, Technische Zeichnungen — Maßstäbe RAL-Kennfarbenkarte RAL-F 14 Farbregister RAL 840-HR Farbregister RAL digital 840-HR 3 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen. Selbsthilfeeinrichtungen, Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken, sowie Brandschutzklappen, Brandmelder und Fluchtwegkennzeichen sind in Feuerwehrplänen nicht darzustellen. 4 Format, Papier Feuerwehrpläne sind auf weißem Papier im Format A 4, Hochformat oder A 3, Querformat nach DIN EN ISO 216 darzustellen. Bei größeren baulichen Anlagen darf die Breite maximal 84 cm betragen. Alle Feuerwehrpläne sind auf A 4 Hochformat nach DIN EN ISO 216 zu falten. Es ist Papier mit einem Flächengewicht von mind. 80 g/m² zu verwenden. Die einzelnen Papierseiten sind gegen Nässe und Verschmutzung zu schützen (Prospekthüllen DIN A 3 quer gefalzt auf A 4 und DIN A 4) Seite 2 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 5 Maßstab Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung des Feuerwehrplans formatfüllend ist. Es wird empfohlen, einen Maßstab nach 5.1 von DIN ISO 5455 : 1979-12 zu verwenden. Sämtliche Geschosspläne müssen in einem einheitlichen Maßstab dargestellt werden. Feuerwehrpläne müssen mit einem Raster versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen (Abstände) von 10 m erkennbar sind. Bei Übersichtsplänen darf ein anderer Raster (z.B 20 m oder 50 m) gewählt werden. Das Raster darf nicht durch Straßen, Gebäude und Geschosse führen. 6 Ausführung der Pläne 6.1 Kartografische Richtung In Feuerwehrplänen muss ein Nordpfeil die kartografische Richtung erkennen lassen. 6.2 Ausrichtung der Pläne Die Pläne sollten nach Möglichkeit so aufgebaut sein, dass die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang am unteren Rand des Planes liegt. Sämtliche Pläne sollten die gleiche kartographische Richtung aufweisen. 6.3 Farbige Darstellungen Graphische Symbole sind nach DIN 14034-6 darzustellen. Gefahrstoffe sind rot dazustellen und in rot zu beschriften. Tragende und raumabschließende Bauteile sind vollflächig schwarz (RAL 9004) darzustellen. Flächen für die Feuerwehr sind farbig darzustellen. Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 bzw. der RAL-Kennfarbenkarte RAL-F 14, des Farbregisters RAL 840-HR bzw. des Farbregisters RAL digital 840-HR in Tabelle 1 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können und die für Feuerwehrpläne zu verwenden sind. Kennfarbe Bezeichnung nach RAL-F 14 bzw. RAL 840-HR Bezeichnung nach DIN 5381 Blau Kennfarbe DIN 5381 – Blau RAL 5005 Signalblau Rot Kennfarbe DIN 5381 – Rot RAL 3001 Signalrot Gelb Kennfarbe DIN 5381 – Gelb RAL 1003 Signalgelb Grau Kennfarbe DIN 5381 – Grau RAL 7004 Signalgrau Grau RAL 7035 Lichtgrau Verwendung für Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen) Räume und Flächen mit besonderen Gefahren nicht befahrbare Flächen befahrbare Flächen nach DIN 14090 Verkehrsflächen im Gebäude Unterlegte Farben dürfen die Leserlichkeit von Schrift oder die Erkennbarkeit graphischer Symbole nicht beeinträchtigen. 6.4 Kennzeichnung der Geschosse Die Anzahl der Geschosse1) ist mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination aus Untergeschossen (Kellergeschosse) 2), Erdgeschoss und Obergeschossen anzugeben. BEISPIEL zwei Untergeschosse, Erdgeschoss, fünf Obergeschosse, ein Dachgeschoss: -2+E+5+1D. In den Geschossplänen ist die betriebsübliche Geschossbezeichnung (z. B. Ebene =1) oder die bauliche Art der Geschosse ( z. B. 2. OG) anzugeben. 1) 2) Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein. Jeweils auf das Erdgeschoss zu beziehen (z. B. -2+E+3+1D). Seite 3 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 6.5 Darstellung der Brandwände Der Verlauf der Brandwände ist durch eine vom Maßstab abhängige, breite und rote Volllinie deutlich hervorzuheben und mit einem Symbol zu kennzeichnen. 6.6 Beschriftung Angaben zum Inhalt sind im Klartext in Großschreibung zu schreiben und durch graphische Symbole nach DIN 14034-6 unmissverständlich darzustellen. Die graphischen Symbole müssen als Legende auf dem Plan oder durch ein gesondertes Legendenblatt erklärt werden. Textliche Angaben müssen klar lesbar geschrieben werden. Die Mindestgröße beträgt für die Schrift 2 mm Schrifthöhe und für Symbole 7 mm Kantenlänge. Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie nach außen verlagert werden. Können dennoch Angaben zum Inhalt wegen ihres textlichen Umfangs nicht im Klartext eingetragen werden, darf stattdessen eine von einem Kreis umrahmte Ziffer Verwendung finden, deren Bedeutung in einer Legende in den Einsatz- oder Gefahrenhinweisen in den Plänen aufzunehmen ist. 6.7 Schriftfelder In der oberen rechten Ecke ist für die Eintragung, z. B. einer Registriernummer, ein Schriftfeld mit den Maßen 30 mm Breite und 10 mm Höhe vorzusehen. Ein weiteres Schriftfeld mit den Maßen von max. 80 mm Breite und max. 30 mm Höhe ist in der rechten unteren Ecke für die Benennung des Objektes, des Erstellungsdatums und des Erstellers sowie für Änderungsvermerke (Änderungsdatum und Ersteller) vorzusehen. 7 Art der Pläne und Planinhalt 7.1 Bestandteile eines Feuerwehrplanes Feuerwehrpläne bestehen aus a) allgemeine Objektinformationen, b) Übersichtsplan, c) Geschossplan/Geschosspläne, d) Sonderplan/Sonderpläne, e) zusätzliche textliche Erläuterungen. Jeder Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen und unten rechts einen Plankopf (Schriftfeld) enthalten. 7.2 Objektinformationen Die Objektinformationen enthalten allgemeine Informationen in der Übersicht: a) Bezeichnung des Objekts, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; b) Inhaltsverzeichnis; c) Planstand und Aktualisierungsverzeichnis; d) Art der Nutzung; e) zusätzliche Angaben können gefordert werden, z. B. zur Gebäudefunkanlage, Brandmeldeanlage, o.ä. 7.3 Übersichtsplan Übersichtspläne müssen Angaben enthalten über: a) Lage der Gebäude-, Anlagen-, und Lagerflächen auf dem Grundstück mit Angaben der betriebsüblichen Gebäudebezeichnung, Gebäudenutzung, angrenzende öffentliche Straßen mit Straßennamen; b) Anzahl der Vollgeschosse, der Untergeschosse (Kellergeschosse) und der Dachgeschosse; c) Darstellung der Nachbarschaft; d) Anbindung der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen; e) Zufahrten einschließlich Absperrungen, Straßen und Wege auf dem Grundstück; Aufstellflächen und Bewegungsflächen der Feuerwehr nach DIN 14090 sowie Einfriedungen; f) Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus Hydranten, Behältern oder offenen Gewässern und die zur Verfügung stehenden Mengen; Seite 4 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis g) Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas und Strom, freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken); h) Lage von Transformatoren und Übergabestationen, elektrische Freileitungen; i) nicht befahrbare Flächen; j) Brandwände; k) Standort der Brandmelde-Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder), der Brandmelderzentrale und Blitzleuchten und gegebenenfalls Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau und FeuerwehrSchlüsseldepot; l) Einspeisemöglichkeiten in Steigleitungen für Löschmittel und in Sprinkleranlagen. Werden für ein Objekt auf Grund der geringen Größe nur Übersichtspläne erstellt, müssen diese die notwendigen Angaben der Geschosspläne mit enthalten. 7.4 Geschossplan/Geschosspläne Der Geschossplan/Die Geschosspläne muss/müssen Angaben enthalten über: a) Bezeichnung des dargestellten Geschosses. Bei Bezeichnung mit „Ebenen“ sind die Fußbodenhöhen in Bezug auf die Zugangsebene anzugeben; b) Bezeichnung der Raumnutzung; c) Brandwände und sonstige raumabschließende Wände; d) Öffnungen in Decken und Wänden mit Brandschutzanforderungen ohne Feuerschutzabschlüsse; e) Zugänge und Notausgänge; f) Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung, die dadurch erreichbaren Geschosse sowie die vor Ort vorhandenen Treppenbezeichnungen; g) Besondere Angriffswege und Rettungswege (z. B. Rettungstunnel); h) Feuerwehr-, sonstige Aufzüge und Akten- und Warenförderanlagen; i) Nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer); j) Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen); k) Steigleitungen (nass und/oder trocken); l) ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Zentrale (z. B. Sprinklerzentrale); m) Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen; n) Standorte und Mengen von Druckgasbehältern; o) Angaben über Art und Menge von gefährlichen Stoffen; p) Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrische Betriebsräume; q) Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude. 7.5 Sonderpläne Zum besseren Verständnis der baulichen Anlage können Umgebungspläne, Detailpläne und/oder Abwasserpläne notwendig werden, deren Anforderungen in 7.5.1 bis 7.5.3 festgelegt sind. 7.5.1 Umgebungsplan Ein Umgebungsplan ist dann erforderlich, wenn aus Platzgründen die Vielzahl der Informationen im Übersichtsplan nicht dargestellt werden kann, z. B. bei größeren zusammenhängenden Liegenschaften mit erheblicher Flächenausdehnung. Umgebungspläne müssen Angaben enthalten über a) Darstellung der baulichen Anlagen einschließlich angrenzender Bebauung und benachbarter Straßen; b) Nutzung der Gebäude- und Anlagenteile; c) Haupt- und Nebenzufahrten sowie deren Bezeichnungen; d) Durchfahrten mit Angabe der Höhe und Breite. 7.5.2 Detailpläne Für Bereiche, die stark untergliedert oder in denen besondere betriebliche Anlagen und/oder Gefahrenpunkte vorhanden sind, können zusätzliche Detailpläne erstellt werden, auf denen Details ersichtlich sind und die als Anlage zu den jeweiligen Geschossplänen beigefügt werden. Detailpläne können auch Horizontal- und Vertikalschnitte darstellen. Die genaue Lage des Details ist in einem Übersichtspiktogramm darzustellen. Seite 5 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 7.5.3 Abwasserpläne Für bauliche Anlagen, bei denen baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert ist, muss ein Abwasserplan erstellt werden. Der Abwasserplan enthält alle wesentlichen Angaben über die der Löschwasserrückhaltung dienenden Anlagen und Einrichtungen, z. B. Abwasserkanäle auf dem Grundstück sowie Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz bzw. Vorfluter, Rückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten. Die zu verwendenden Farben und graphischen Symbole müssen DIN 14034-6 entsprechen. 7.6 Zusätzliche textliche Erläuterungen Ergänzende Angaben zu Feuerwehrplänen dürfen gesondert im Format A 4 nach DIN EN ISO 216 beigefügt werden. Die Angaben unter Punkt c, e und g sind in den Einsatz- oder Gefahrenhinweisen in den Plänen zu vermerken. Zusätzliche textliche Angaben können gefordert werden, dazu gehören z. B.: a) Firmenspezifikation bzw. Nutzung; b) Angaben über den Betreiber einer Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheitsingenieur/ -beauftragen, den Werkschutz; c) Personalbestand und Arbeitszeiten, max. Belegung bei Beherbergungsbetrieben, Heimen etc.; d) Hinweis auf Gefahrenkataster; e) Hinweise auf besondere betriebstechnische Anlagen; f) Löschanlagen und -einrichtungen; g) wichtige technische Besonderheiten. Seite 6 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 8 Muster Feuerwehrplan Feuerwehrplan Objekt: Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt Nutzung: Kurklinik für Rheumapatienten Personalbestand, Nutzerzahl: 96 Mitarbeiter, max. 260 Patienten Arbeits- Betriebszeiten: Montag – Freitag Samstag – Sonntag 6:30 -15:00 Uhr 14:30 - 22:30 Uhr 22:00 - 7:00 Uhr 6:00 - 18:00 Uhr 18:00 - 6:00 Uhr Umfang: 13 Seiten / 5 Pläne Stand: 12/07 Verteiler: 1x Gemeindebrandinspektor/Stadtbrandinspektor 2x Feuerwehr 1x Brandschutzdienststelle Rheingau-Taunus-Kreis 1x Zentrale Leitstelle 1x Brandmeldezentrale, wenn vorhanden weitere Exemplare sind zu ergänzen z.B. Betreiber, Ersteller etc. Der Plan wurde erstellt durch: Firma Planzeichner Müllergasse 4 gesehen / freigegeben - Kreisbrandinspektor Vorbeugender Brandschutz Bad Schwalbach, Datum einfügen 33333 Planstadt i. A. Sachbearbeiter Seite 7 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 1.0 Inhaltsverzeichnis Ziffer 1.0 1.1 1.2 2.0 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Kapitel Inhaltsverzeichnis Hinweise Berichtigungsverfahren Alarmplan Alarmierung im Brandfall Alarmierung im Bedarfsfall Wichtige Telefonnummern betriebsbezogene Telefonnummern Versorgungsbetriebe Betriebsunterhaltung Behörden Planunterlagen Objekt- und Einsatzinformation Aufstellung der Gefahrstoffe Legende der verwendeten Symbole Kennzeichnung der Flächen Feuerwehrpläne Umgebungsplan Lageplan 1. Untergeschoß Erdgeschoß 1. Obergeschoß Seite 2 Stand: 12/07 Seite 8 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Seite 2 3 4 5 5 5 6 6 6 6 7 8 9 10-12 13 5 Pläne 1 2 3 4 5 1.1 Hinweise Der Alarm- und Einsatzplan wird bei der örtlichen Feuerwehr geführt. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und werden unter VS-NfD eingestuft. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff haben. Auf die strafrechtlichen Folgen des Missbrauchs wird hingewiesen. Vom Betreiber der Anlage wird veranlasst, dass der Plan fortgeschrieben wird (nach DIN 14 095 mind. jährlich oder nach Änderungen). Allen beteiligten Organisationen, Stellen und Behörden wird empfohlen, den Plan ihren verantwortlichen Führungs- und Einsatzkräften im Zuge ihrer Aus- und Fortbildung bekanntzugeben. Der Betreiber, Feuerwehr und die Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises sind für jede brauchbare Anregung, die zur Verbesserung des Einsatzplanes beiträgt, dankbar. Veränderungen sind im Rahmen des Änderungsdienstes dem Betreiber und der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises mitzuteilen. Seite 3 Stand: 12/07 Seite 9 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 1.2 Berichtigungsverfahren Jahr Seite von Sachbearbeiter Bemerkungen bis Seite 4 Stand: 12/07 Seite 10 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 2.0 Alarmplan 2.1 Alarmierung im Brandfall Rettungsdienst/Behörde/Einrichtung Feuerwehr/ Rettungsdienst Polizei Telefon 112 110 2.2 Alarmierung im Bedarfsfall Rettungsdienst/Behörde/Einrichtung Notarzt Rettungsleitstelle Krankenhäuser: Bad Schwalbach Krankenhaus St. Josef Rüdesheim Wiesbaden / Dr. Horst Schmidt Klinik Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle -Mainz -Freiburg TUIS- Informationssystem -BASF -Hoechst Seite 5 Telefon 112 06124/19222 06124/5010 06722/4900 0611/430 06131/232466 0761/2700 0621/6043333 069/3056418 Stand: 12/07 Seite 11 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 2.3 Wichtige Rufnummern 2.3.1 Fa. Mustermann Telefon dienstlich privat Ansprechpartner im Einsatzfall Leiter: Vertreter: Haustechnik/Hausmeister Sicherheitsbeauftragter Brandschutzbeauftragter 2.3.2 Versorgungsbetriebe Versorgungsbetriebe Telefon 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis Elektrizitätswerk Störungsdienst Wasserwerk Störungsdienst Klärwerk Störungsdienst Bezirksschornsteinfegermeister 2.3.3 Betriebsunterhaltung Handwerker Telefon Elektroinstallation Wasserinstallation Gebäude Versicherungen Seite 6 Stand: 12/07 Seite 12 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 2.3.4 Behörden Behörde Stadt-/Gemeindeverwaltung Landratsamt Rheingau-Taunus-Kreis -Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis -Kreisbrandinspektor -Stadtbrandinspektor/Ortsbrandmeister -Amt für Umweltschutz -Brandschutzdienststelle -Katastrophenschutz Telefon 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis 06124/19222 über Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis Wasserwirtschaftsamt Seite 7 Stand: 12/07 Seite 13 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 3.1 Objekt- und Einsatzinformation Nr. Gebäudeteil 1 Schwarzwaldklinik 2 Schwarzwaldklinik 3 Schwarzwaldklinik Geschoss/Raum besondere Gefahren Schutzmaßnahmen Verwendbare Löschmittel Kellergeschoss Werkstatt 0.007 Kellergeschoss Heizraum 0.001 Kellergeschoss Raum 0.002 Oel-Altoel + Diesel wassergef. Flüssigkeiten Eindringe in Kanalisation und Erdreich verhindern Pulver + CO2 Gashaupthahn Wasserhaupthahn Seite 8 Stand: 12/07 Seite 14 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 3.2 Aufstellung der vorhandenen Gefahrstoffe StoffLfd. Nr. nummer 1 1203 Stoffname Benzin Lagermenge 50l Lagerort Werkstatt Seite 9 Lagerart Gefahrklasse nach GGVSE Stoffmerkblatt Hommel Flammpunkt (°C) Fass 33 38 -18 Stand: 12/07 Seite 15 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Wassergefährdungsklasse WGK 2 3.3 Legende der verwendeten Symbole Blitzleuchte Feuerschutzschiebetor (T90, T90RS; T30, T30RS) Brandmeldezentrale Feuerschutztür (T90, T90RS; T30, T30RS) Feuerwehrschlüsseldepot Brandschutzrollladen (T90, T90RS; T30, T30RS) Freischaltelement Rauchschutztür Feuerwehr-Anzeigetableau Feuerwehr-Aufzug Feuerwehrbedienfeld mechanische Entrauchung Übertragungseinrichtung mechanische Entrauchung Bedienstelle Information für die Feuerwehr Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung Bedienstelle Treppenraum; mit Feuerwiderstand, erreichbare Geschosse mit Treppenraumbezeichnung (Treppenraum 4) Zuluftöffnung, manuell, für RWA Treppenraum; mit Feuerwiderstand, erreichbare Geschosse Hauptschalter Treppenraum; ohne Feuerwiderstand, erreichbare Geschosse mit Treppenraumbezeichnung (Treppenraum B) Feuerwehr-Stromversorgung Treppenraum; ohne Feuerwiderstand, erreichbare Geschosse Erdungseinrichtung Gebäude mit weicher Bedachung Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld Geschossdecke Anleiterstelle Geschossdecke mit Durchbruch nicht mit Wasser löschen Brandwand Elektronische Datenverarbeitung Komplextrennwand Gashaupthahn Gashaupthahn Fluchttunnel Seite 10 Stand: 12/07 Seite 16 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Wasserhaupthahn Wandhydrant Sammelplatz Löschwassereinspeiseeinrichtung B-Anschluss Hauptzufahrt Löschwasserpumpe Nebenzufahrt Löschwasser-Druckerhöhungspumpe Gebäudeeingang Sprinkleranlage Verschluss / Abdeckung Oberflächenwasser-Einlauf Sprinkleranlage - Bedienstelle Löschwasserrückhaltung Sprinklerzentrale Schmutz-/ Mischwasserschacht Schaumlöschanlage Unterflurhydrant Schaumlöschanlage - Bedienstelle Überflurhydrant Schaumlöschanlage - Einspeisung Löschwassersauganschluss Unterflur Sprühflutanlage Löschwassersauganschluss Überflur Sprühflutanlage - Bedienstelle Löschwasserteich Berieselungsanlage Löschwasserbrunnen Berieselungsanlage - Bedienstelle Löschwasserbehälter überirdisch Pulverlöschanlage Löschwasserbehälter unterirdisch Pulverlöschanlage - Bedienstelle Saugstelle für Löschmittel Kohlendioxidlöschanlage Wasserstauvorrichtung vorbereitet Kohlendioxidlöschanlage - Bedienstelle Schlauchanschlussventil, trocken C-Anschluss Löschmittelvorrat allgemein Schlauchanschlussventil, nass C-Anschluss Löschmittelvorrat Inhalt und Bezeichnung (200l AFFF) Seite 11 Stand: 12/07 Seite 17 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis stationäre Löscheinrichtung Warnung vor Laserstrahl Oberflächenwasserschacht Warnung vor brandfördernden Stoffen Oberflächenwassereinlauf Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung Warnung vor feuergefährlichen Stoffen Warnung vor einer Gefahrstelle Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen Warnung vor Gasflaschen Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor elektromagnetischem Feld xxxx Warnung vor ätzenden Stoffen Warnung vor Biogefährdung Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen Warnung vor magnetischem Feld Beschränkung Durchfahrtsbreite Beschränkung Durchfahrtshöhe Einfriedung / Zaunanlage Seite 12 Stand: 12/07 Seite 18 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis 3.4 Kennzeichnung der Flächen Flure Fluchtwege (Hellgrün) Treppenräume (Dunkelgrün) Gefahren (Signalrot) RAL 3001 nicht befahrbare Flächen (Signalgelb) RAL 1003 befahrbare Straßen & Wege (Signalgrau) RAL 7004 umliegende Gebäude (Graubraun) anzufahrendes Objekt, bzw. betroffener Gebäudeteil (Rotbraun) Löschwasser (Signalblau) RAL 5005 Seite 13 Stand: 12/07 Seite 19 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Schwarzwaldklinik Zufahrt von B 4711 Von Ortsmitte Odenwaldstraße Musterstadt Parkdeck Odenwaldklinik Odenwaldklinik B Odenwaldklinik A Einsatzhinweise: Gefahrenhinweise: Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt 12/07 Planersteller Schwarzwaldklinik Seite 20 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt 2 12/07 Planersteller Schwarzwaldklinik MAX BELEGUNG DER KLINIK 180 BETTEN Seite 21 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt 12/07 Planersteller Schwarzwaldklinik Seite 22 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt 12/07 Planersteller Schwarzwaldklinik Seite 23 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Schwarzwaldklinik Odenwaldstraße 99 66666 Musterstadt max. Belegung 90 Betten 12/07 Planersteller Schwarzwaldklinik Seite 24 von 24 Seiten Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis Der kostenlose Download von über 200 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN 14675 Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22 76571 Gaggenau Tel.: 0700 346 14675 Fax: 0700 346 14675 www.DIN-14675.de [email protected] Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt. FAX an: 0700 / 346 14675 Unternehmensberatung Wenzel Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22, 76571 Gaggenau Telefon: 0700 / 346 14675 E-Mail: [email protected] Internet: www.DIN-14675.de Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675 Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675 Newsletter DIN 14675 geänderte/neue TAB verfügbar: Ich suche eine individuelle Lösung und bitte um Rückruf. 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