Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

Transcription

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Merkblatt
Kreisausschuss des
Rheingau-Taunus-Kreises
-Vorbeugender BrandschutzHeimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Feuerwehrpläne
Fassung Dezember 2007
Inhalt
1
Anwendungsbereich
2
Normative Verweisungen
3
Allgemeine Anforderungen
4
Format, Papier
5
Maßstab
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Ausführung der Pläne
Kartografische Richtung
Ausrichtung der Pläne
Farbige Darstellungen
Kennzeichnung der Geschosse
Darstellung der Brandwände
Beschriftung
Schriftfelder
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.5.1
7.5.2
7.5.3
7.6
Art der Pläne und Planinhalt
Bestandteile eines Feuerwehrplanes
Objektinformationen
Übersichtsplan
Geschossplan/Geschosspläne
Sonderpläne
Umgebungsplan
Detailpläne
Abwasserpläne
Zusätzliche textliche Erläuterungen
8
Muster Feuerwehrplan Rheingau-Taunus-Kreis
Seite 1 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
1.
Anwendungsbereich
Dieses Merkblatt dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z.B.
Werksgelände) benötigten Pläne zu vereinheitlichen.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel für den Einsatzleiter und dienen der raschen Orientierung sowie zur
Beurteilung der Lage.
Sie ersetzen nicht andere, gegebenenfalls notwendige Pläne, z. B. den Brandmelder-Lageplan nach
DIN 14 675.
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde
gefordert werden.
Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach
deren Lage, Art und Nutzung.
Grundsätzlich bedarf die Erstellung von Feuerwehrplänen einer Abstimmung mit dem Rheingau-TaunusKreis -Vorbeugender Brandschutz-. Planunterlagen, die nicht mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt
wurden und keinen Sichtvermerk tragen, werden nicht an die Feuerwehren des Rheingau-Taunus-Kreises
weitergeleitet.
In der Regel sind die Pläne 6-fach zu erstellen, bei besonderen Objekten, kann eine größere Anzahl
erforderlich sein, die dann durch die Brandschutzdienststelle angefordert werden.
Die Unterlagen sind in Ordnern oder Schnellheftern in der geforderten Anzahl zu übergeben. Die Pläne sind
einzeln in Prospekthüllen DIN A 3 quer gefalzt auf A 4 einzulegen.
Der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises sind die Feuerwehrpläne als Datenträger zur
Einarbeitung in die Objektdatenbank (PDF oder JEPG-Format) zur Verfügung zu stellen.
2 Normative Verweisungen
Dieses Merkblatt enthält durch datierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese
normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind
nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen
dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind.
Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
DIN 14 095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
DIN 5381, Kennfarben
DIN 14034-6, Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen — Teil 6: Bauliche Einrichtungen
DIN 14090, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
DIN 14461-1, Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen — Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem
Schlauch
DIN EN ISO 216, Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen — Endformate — A- und BReihen
DIN ISO 5455:1979-12, Technische Zeichnungen — Maßstäbe
RAL-Kennfarbenkarte RAL-F 14
Farbregister RAL 840-HR
Farbregister RAL digital 840-HR
3 Allgemeine Anforderungen
Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im
Gebäude enthalten.
Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von
einem Sachkundigen zu prüfen.
Selbsthilfeeinrichtungen, Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken,
sowie Brandschutzklappen, Brandmelder und Fluchtwegkennzeichen sind in Feuerwehrplänen nicht
darzustellen.
4 Format, Papier
Feuerwehrpläne sind auf weißem Papier im Format A 4, Hochformat oder A 3, Querformat nach DIN EN ISO
216 darzustellen. Bei größeren baulichen Anlagen darf die Breite maximal 84 cm betragen. Alle
Feuerwehrpläne sind auf A 4 Hochformat nach DIN EN ISO 216 zu falten.
Es ist Papier mit einem Flächengewicht von mind. 80 g/m² zu verwenden. Die einzelnen Papierseiten sind
gegen Nässe und Verschmutzung zu schützen (Prospekthüllen DIN A 3 quer gefalzt auf A 4 und DIN A 4)
Seite 2 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
5 Maßstab
Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung des Feuerwehrplans formatfüllend ist.
Es wird empfohlen, einen Maßstab nach 5.1 von DIN ISO 5455 : 1979-12 zu verwenden.
Sämtliche Geschosspläne müssen in einem einheitlichen Maßstab dargestellt werden.
Feuerwehrpläne müssen mit einem Raster versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen (Abstände) von 10
m erkennbar sind. Bei Übersichtsplänen darf ein anderer Raster (z.B 20 m oder 50 m) gewählt werden.
Das Raster darf nicht durch Straßen, Gebäude und Geschosse führen.
6 Ausführung der Pläne
6.1 Kartografische Richtung
In Feuerwehrplänen muss ein Nordpfeil die kartografische Richtung erkennen lassen.
6.2 Ausrichtung der Pläne
Die Pläne sollten nach Möglichkeit so aufgebaut sein, dass die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang am
unteren Rand des Planes liegt.
Sämtliche Pläne sollten die gleiche kartographische Richtung aufweisen.
6.3 Farbige Darstellungen
Graphische Symbole sind nach DIN 14034-6 darzustellen.
Gefahrstoffe sind rot dazustellen und in rot zu beschriften.
Tragende und raumabschließende Bauteile sind vollflächig schwarz (RAL 9004) darzustellen.
Flächen für die Feuerwehr sind farbig darzustellen. Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381
bzw. der RAL-Kennfarbenkarte RAL-F 14, des Farbregisters RAL 840-HR bzw. des Farbregisters RAL
digital 840-HR in Tabelle 1 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen
Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können und die für Feuerwehrpläne zu
verwenden sind.
Kennfarbe
Bezeichnung
nach RAL-F 14 bzw.
RAL 840-HR
Bezeichnung
nach DIN 5381
Blau
Kennfarbe DIN 5381 – Blau
RAL 5005 Signalblau
Rot
Kennfarbe DIN 5381 – Rot
RAL 3001 Signalrot
Gelb
Kennfarbe DIN 5381 – Gelb
RAL 1003 Signalgelb
Grau
Kennfarbe DIN 5381 – Grau
RAL 7004 Signalgrau
Grau
RAL 7035 Lichtgrau
Verwendung für
Löschwasser (Behälter und
offene Entnahmestellen)
Räume und Flächen mit
besonderen Gefahren
nicht befahrbare Flächen
befahrbare Flächen nach
DIN 14090
Verkehrsflächen im Gebäude
Unterlegte Farben dürfen die Leserlichkeit von Schrift oder die Erkennbarkeit graphischer Symbole nicht
beeinträchtigen.
6.4 Kennzeichnung der Geschosse
Die Anzahl der Geschosse1) ist mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination aus Untergeschossen
(Kellergeschosse) 2), Erdgeschoss und Obergeschossen anzugeben.
BEISPIEL zwei Untergeschosse, Erdgeschoss, fünf Obergeschosse, ein Dachgeschoss: -2+E+5+1D.
In den Geschossplänen ist die betriebsübliche Geschossbezeichnung (z. B. Ebene =1) oder die bauliche Art
der Geschosse ( z. B. 2. OG) anzugeben.
1)
2)
Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein.
Jeweils auf das Erdgeschoss zu beziehen (z. B. -2+E+3+1D).
Seite 3 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
6.5 Darstellung der Brandwände
Der Verlauf der Brandwände ist durch eine vom Maßstab abhängige, breite und rote Volllinie deutlich
hervorzuheben und mit einem Symbol zu kennzeichnen.
6.6 Beschriftung
Angaben zum Inhalt sind im Klartext in Großschreibung zu schreiben und durch graphische Symbole nach
DIN 14034-6 unmissverständlich darzustellen. Die graphischen Symbole müssen als Legende auf dem Plan
oder durch ein gesondertes Legendenblatt erklärt werden. Textliche Angaben müssen klar lesbar
geschrieben werden. Die Mindestgröße beträgt für die Schrift 2 mm Schrifthöhe und für Symbole 7 mm
Kantenlänge.
Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie nach außen verlagert
werden. Können dennoch Angaben zum Inhalt wegen ihres textlichen Umfangs nicht im Klartext eingetragen
werden, darf stattdessen eine von einem Kreis umrahmte Ziffer Verwendung finden, deren Bedeutung in
einer Legende in den Einsatz- oder Gefahrenhinweisen in den Plänen aufzunehmen ist.
6.7 Schriftfelder
In der oberen rechten Ecke ist für die Eintragung, z. B. einer Registriernummer, ein Schriftfeld mit den
Maßen
30 mm Breite und 10 mm Höhe vorzusehen.
Ein weiteres Schriftfeld mit den Maßen von max. 80 mm Breite und max. 30 mm Höhe ist in der rechten
unteren Ecke für die Benennung des Objektes, des Erstellungsdatums und des Erstellers sowie für
Änderungsvermerke (Änderungsdatum und Ersteller) vorzusehen.
7 Art der Pläne und Planinhalt
7.1 Bestandteile eines Feuerwehrplanes
Feuerwehrpläne bestehen aus
a) allgemeine Objektinformationen,
b) Übersichtsplan,
c) Geschossplan/Geschosspläne,
d) Sonderplan/Sonderpläne,
e) zusätzliche textliche Erläuterungen.
Jeder Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen und unten rechts einen
Plankopf (Schriftfeld) enthalten.
7.2 Objektinformationen
Die Objektinformationen enthalten allgemeine Informationen in der Übersicht:
a) Bezeichnung des Objekts, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer;
b) Inhaltsverzeichnis;
c) Planstand und Aktualisierungsverzeichnis;
d) Art der Nutzung;
e) zusätzliche Angaben können gefordert werden, z. B. zur Gebäudefunkanlage, Brandmeldeanlage, o.ä.
7.3 Übersichtsplan
Übersichtspläne müssen Angaben enthalten über:
a) Lage der Gebäude-, Anlagen-, und Lagerflächen auf dem Grundstück mit Angaben der betriebsüblichen
Gebäudebezeichnung, Gebäudenutzung, angrenzende öffentliche Straßen mit Straßennamen;
b) Anzahl der Vollgeschosse, der Untergeschosse (Kellergeschosse) und der Dachgeschosse;
c) Darstellung der Nachbarschaft;
d) Anbindung der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen;
e) Zufahrten einschließlich Absperrungen, Straßen und Wege auf dem Grundstück; Aufstellflächen und
Bewegungsflächen der Feuerwehr nach DIN 14090 sowie Einfriedungen;
f) Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus Hydranten, Behältern oder offenen Gewässern und die zur
Verfügung stehenden Mengen;
Seite 4 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
g) Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas und Strom, freiliegende Rohrleitungen
(Rohrbrücken);
h) Lage von Transformatoren und Übergabestationen, elektrische Freileitungen;
i) nicht befahrbare Flächen;
j) Brandwände;
k) Standort der Brandmelde-Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder), der Brandmelderzentrale und
Blitzleuchten und gegebenenfalls Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau und FeuerwehrSchlüsseldepot;
l) Einspeisemöglichkeiten in Steigleitungen für Löschmittel und in Sprinkleranlagen.
Werden für ein Objekt auf Grund der geringen Größe nur Übersichtspläne erstellt, müssen diese die
notwendigen Angaben der Geschosspläne mit enthalten.
7.4 Geschossplan/Geschosspläne
Der Geschossplan/Die Geschosspläne muss/müssen Angaben enthalten über:
a) Bezeichnung des dargestellten Geschosses. Bei Bezeichnung mit „Ebenen“ sind die Fußbodenhöhen in
Bezug auf die Zugangsebene anzugeben;
b) Bezeichnung der Raumnutzung;
c) Brandwände und sonstige raumabschließende Wände;
d) Öffnungen in Decken und Wänden mit Brandschutzanforderungen ohne Feuerschutzabschlüsse;
e) Zugänge und Notausgänge;
f) Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung, die dadurch erreichbaren Geschosse sowie die vor Ort
vorhandenen Treppenbezeichnungen;
g) Besondere Angriffswege und Rettungswege (z. B. Rettungstunnel);
h) Feuerwehr-, sonstige Aufzüge und Akten- und Warenförderanlagen;
i) Nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer);
j) Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden
dürfen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen);
k) Steigleitungen (nass und/oder trocken);
l) ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur
Lage der Zentrale (z. B. Sprinklerzentrale);
m) Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen;
n) Standorte und Mengen von Druckgasbehältern;
o) Angaben über Art und Menge von gefährlichen Stoffen;
p) Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie
elektrische Betriebsräume;
q) Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude.
7.5 Sonderpläne
Zum besseren Verständnis der baulichen Anlage können Umgebungspläne, Detailpläne und/oder
Abwasserpläne notwendig werden, deren Anforderungen in 7.5.1 bis 7.5.3 festgelegt sind.
7.5.1 Umgebungsplan
Ein Umgebungsplan ist dann erforderlich, wenn aus Platzgründen die Vielzahl der Informationen im
Übersichtsplan nicht dargestellt werden kann, z. B. bei größeren zusammenhängenden Liegenschaften mit
erheblicher Flächenausdehnung.
Umgebungspläne müssen Angaben enthalten über
a) Darstellung der baulichen Anlagen einschließlich angrenzender Bebauung und benachbarter Straßen;
b) Nutzung der Gebäude- und Anlagenteile;
c) Haupt- und Nebenzufahrten sowie deren Bezeichnungen;
d) Durchfahrten mit Angabe der Höhe und Breite.
7.5.2 Detailpläne
Für Bereiche, die stark untergliedert oder in denen besondere betriebliche Anlagen und/oder
Gefahrenpunkte vorhanden sind, können zusätzliche Detailpläne erstellt werden, auf denen Details
ersichtlich sind und die als Anlage zu den jeweiligen Geschossplänen beigefügt werden. Detailpläne können
auch Horizontal- und Vertikalschnitte darstellen.
Die genaue Lage des Details ist in einem Übersichtspiktogramm darzustellen.
Seite 5 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
7.5.3 Abwasserpläne
Für bauliche Anlagen, bei denen baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert ist, muss ein
Abwasserplan erstellt werden.
Der Abwasserplan enthält alle wesentlichen Angaben über die der Löschwasserrückhaltung dienenden
Anlagen und Einrichtungen, z. B. Abwasserkanäle auf dem Grundstück sowie Zuflüsse in das öffentliche
Abwassernetz bzw. Vorfluter, Rückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten. Die zu verwendenden Farben
und graphischen Symbole müssen DIN 14034-6 entsprechen.
7.6 Zusätzliche textliche Erläuterungen
Ergänzende Angaben zu Feuerwehrplänen dürfen gesondert im Format A 4 nach DIN EN ISO 216 beigefügt
werden.
Die Angaben unter Punkt c, e und g sind in den Einsatz- oder Gefahrenhinweisen in den Plänen zu
vermerken.
Zusätzliche textliche Angaben können gefordert werden, dazu gehören z. B.:
a) Firmenspezifikation bzw. Nutzung;
b) Angaben über den Betreiber einer Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheitsingenieur/ -beauftragen,
den Werkschutz;
c) Personalbestand und Arbeitszeiten, max. Belegung bei Beherbergungsbetrieben, Heimen etc.;
d) Hinweis auf Gefahrenkataster;
e) Hinweise auf besondere betriebstechnische Anlagen;
f) Löschanlagen und -einrichtungen;
g) wichtige technische Besonderheiten.
Seite 6 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
8 Muster Feuerwehrplan
Feuerwehrplan
Objekt:
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
Nutzung:
Kurklinik für Rheumapatienten
Personalbestand, Nutzerzahl:
96 Mitarbeiter, max. 260 Patienten
Arbeits- Betriebszeiten:
Montag – Freitag
Samstag – Sonntag
6:30 -15:00 Uhr
14:30 - 22:30 Uhr
22:00 - 7:00 Uhr
6:00 - 18:00 Uhr
18:00 - 6:00 Uhr
Umfang:
13 Seiten / 5 Pläne
Stand:
12/07
Verteiler:
1x Gemeindebrandinspektor/Stadtbrandinspektor
2x Feuerwehr
1x Brandschutzdienststelle Rheingau-Taunus-Kreis
1x Zentrale Leitstelle
1x Brandmeldezentrale, wenn vorhanden
weitere Exemplare sind zu ergänzen z.B. Betreiber, Ersteller etc.
Der Plan wurde erstellt durch:
Firma
Planzeichner
Müllergasse 4
gesehen / freigegeben
- Kreisbrandinspektor Vorbeugender Brandschutz
Bad Schwalbach, Datum einfügen
33333 Planstadt
i. A. Sachbearbeiter
Seite 7 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
1.0 Inhaltsverzeichnis
Ziffer
1.0
1.1
1.2
2.0
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
3.0
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Kapitel
Inhaltsverzeichnis
Hinweise
Berichtigungsverfahren
Alarmplan
Alarmierung im Brandfall
Alarmierung im Bedarfsfall
Wichtige Telefonnummern
betriebsbezogene Telefonnummern
Versorgungsbetriebe
Betriebsunterhaltung
Behörden
Planunterlagen
Objekt- und Einsatzinformation
Aufstellung der Gefahrstoffe
Legende der verwendeten Symbole
Kennzeichnung der Flächen
Feuerwehrpläne
Umgebungsplan
Lageplan
1. Untergeschoß
Erdgeschoß
1. Obergeschoß
Seite 2
Stand: 12/07
Seite 8 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Seite
2
3
4
5
5
5
6
6
6
6
7
8
9
10-12
13
5 Pläne
1
2
3
4
5
1.1 Hinweise
Der Alarm- und Einsatzplan wird bei der örtlichen Feuerwehr geführt.
Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und werden unter VS-NfD eingestuft.
Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff haben. Auf die strafrechtlichen
Folgen des Missbrauchs wird hingewiesen.
Vom Betreiber der Anlage wird veranlasst, dass der Plan fortgeschrieben wird (nach DIN 14 095 mind.
jährlich oder nach Änderungen).
Allen beteiligten Organisationen, Stellen und Behörden wird empfohlen, den Plan ihren verantwortlichen
Führungs- und Einsatzkräften im Zuge ihrer Aus- und Fortbildung bekanntzugeben.
Der Betreiber, Feuerwehr und die Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises sind für jede
brauchbare Anregung, die zur Verbesserung des Einsatzplanes beiträgt, dankbar.
Veränderungen sind im Rahmen des Änderungsdienstes dem Betreiber und der Brandschutzdienststelle
des Rheingau-Taunus-Kreises mitzuteilen.
Seite 3
Stand: 12/07
Seite 9 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
1.2 Berichtigungsverfahren
Jahr
Seite
von
Sachbearbeiter
Bemerkungen
bis
Seite 4
Stand: 12/07
Seite 10 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
2.0 Alarmplan
2.1 Alarmierung im Brandfall
Rettungsdienst/Behörde/Einrichtung
Feuerwehr/ Rettungsdienst
Polizei
Telefon
112
110
2.2 Alarmierung im Bedarfsfall
Rettungsdienst/Behörde/Einrichtung
Notarzt
Rettungsleitstelle
Krankenhäuser:
Bad Schwalbach
Krankenhaus St. Josef Rüdesheim
Wiesbaden / Dr. Horst Schmidt Klinik
Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle
-Mainz
-Freiburg
TUIS- Informationssystem
-BASF
-Hoechst
Seite 5
Telefon
112
06124/19222
06124/5010
06722/4900
0611/430
06131/232466
0761/2700
0621/6043333
069/3056418
Stand: 12/07
Seite 11 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
2.3 Wichtige Rufnummern
2.3.1 Fa. Mustermann
Telefon
dienstlich
privat
Ansprechpartner im Einsatzfall
Leiter:
Vertreter:
Haustechnik/Hausmeister
Sicherheitsbeauftragter
Brandschutzbeauftragter
2.3.2 Versorgungsbetriebe
Versorgungsbetriebe
Telefon
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
Elektrizitätswerk Störungsdienst
Wasserwerk Störungsdienst
Klärwerk Störungsdienst
Bezirksschornsteinfegermeister
2.3.3 Betriebsunterhaltung
Handwerker
Telefon
Elektroinstallation
Wasserinstallation
Gebäude
Versicherungen
Seite 6
Stand: 12/07
Seite 12 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
2.3.4 Behörden
Behörde
Stadt-/Gemeindeverwaltung
Landratsamt Rheingau-Taunus-Kreis
-Leitstelle Rheingau-Taunus-Kreis
-Kreisbrandinspektor
-Stadtbrandinspektor/Ortsbrandmeister
-Amt für Umweltschutz
-Brandschutzdienststelle
-Katastrophenschutz
Telefon
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
06124/19222
über Leitstelle
Rheingau-Taunus-Kreis
Wasserwirtschaftsamt
Seite 7
Stand: 12/07
Seite 13 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
3.1 Objekt- und Einsatzinformation
Nr.
Gebäudeteil
1
Schwarzwaldklinik
2
Schwarzwaldklinik
3
Schwarzwaldklinik
Geschoss/Raum
besondere Gefahren
Schutzmaßnahmen
Verwendbare
Löschmittel
Kellergeschoss
Werkstatt 0.007
Kellergeschoss
Heizraum 0.001
Kellergeschoss
Raum 0.002
Oel-Altoel + Diesel
wassergef. Flüssigkeiten
Eindringe in Kanalisation und
Erdreich verhindern
Pulver + CO2
Gashaupthahn
Wasserhaupthahn
Seite 8
Stand: 12/07
Seite 14 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
3.2 Aufstellung der vorhandenen Gefahrstoffe
StoffLfd. Nr.
nummer
1
1203
Stoffname
Benzin
Lagermenge
50l
Lagerort
Werkstatt
Seite 9
Lagerart
Gefahrklasse
nach
GGVSE
Stoffmerkblatt
Hommel
Flammpunkt
(°C)
Fass
33
38
-18
Stand: 12/07
Seite 15 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Wassergefährdungsklasse
WGK
2
3.3 Legende der verwendeten Symbole
Blitzleuchte
Feuerschutzschiebetor (T90, T90RS; T30, T30RS)
Brandmeldezentrale
Feuerschutztür (T90, T90RS; T30, T30RS)
Feuerwehrschlüsseldepot
Brandschutzrollladen (T90, T90RS; T30, T30RS)
Freischaltelement
Rauchschutztür
Feuerwehr-Anzeigetableau
Feuerwehr-Aufzug
Feuerwehrbedienfeld
mechanische Entrauchung
Übertragungseinrichtung
mechanische Entrauchung
Bedienstelle
Information für die Feuerwehr
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung
Bedienstelle
Treppenraum; mit Feuerwiderstand,
erreichbare Geschosse
mit Treppenraumbezeichnung (Treppenraum 4)
Zuluftöffnung, manuell, für RWA
Treppenraum; mit Feuerwiderstand,
erreichbare Geschosse
Hauptschalter
Treppenraum; ohne Feuerwiderstand,
erreichbare Geschosse
mit Treppenraumbezeichnung (Treppenraum B)
Feuerwehr-Stromversorgung
Treppenraum; ohne Feuerwiderstand,
erreichbare Geschosse
Erdungseinrichtung
Gebäude mit weicher
Bedachung
Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld
Geschossdecke
Anleiterstelle
Geschossdecke mit Durchbruch
nicht mit Wasser löschen
Brandwand
Elektronische Datenverarbeitung
Komplextrennwand
Gashaupthahn
Gashaupthahn
Fluchttunnel
Seite 10
Stand: 12/07
Seite 16 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Wasserhaupthahn
Wandhydrant
Sammelplatz
Löschwassereinspeiseeinrichtung
B-Anschluss
Hauptzufahrt
Löschwasserpumpe
Nebenzufahrt
Löschwasser-Druckerhöhungspumpe
Gebäudeeingang
Sprinkleranlage
Verschluss / Abdeckung
Oberflächenwasser-Einlauf
Sprinkleranlage - Bedienstelle
Löschwasserrückhaltung
Sprinklerzentrale
Schmutz-/ Mischwasserschacht
Schaumlöschanlage
Unterflurhydrant
Schaumlöschanlage - Bedienstelle
Überflurhydrant
Schaumlöschanlage - Einspeisung
Löschwassersauganschluss
Unterflur
Sprühflutanlage
Löschwassersauganschluss
Überflur
Sprühflutanlage - Bedienstelle
Löschwasserteich
Berieselungsanlage
Löschwasserbrunnen
Berieselungsanlage - Bedienstelle
Löschwasserbehälter
überirdisch
Pulverlöschanlage
Löschwasserbehälter
unterirdisch
Pulverlöschanlage - Bedienstelle
Saugstelle für Löschmittel
Kohlendioxidlöschanlage
Wasserstauvorrichtung
vorbereitet
Kohlendioxidlöschanlage - Bedienstelle
Schlauchanschlussventil, trocken
C-Anschluss
Löschmittelvorrat
allgemein
Schlauchanschlussventil, nass
C-Anschluss
Löschmittelvorrat
Inhalt und Bezeichnung (200l AFFF)
Seite 11 Stand: 12/07
Seite 17 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
stationäre Löscheinrichtung
Warnung vor Laserstrahl
Oberflächenwasserschacht
Warnung vor brandfördernden Stoffen
Oberflächenwassereinlauf
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
Warnung vor einer Gefahrstelle
Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
Warnung vor Gasflaschen
Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor elektromagnetischem Feld
xxxx
Warnung vor ätzenden Stoffen
Warnung vor Biogefährdung
Warnung vor radioaktiven Stoffen
oder ionisierenden Strahlen
Warnung vor magnetischem Feld
Beschränkung Durchfahrtsbreite
Beschränkung Durchfahrtshöhe
Einfriedung / Zaunanlage
Seite 12 Stand: 12/07
Seite 18 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
3.4 Kennzeichnung der Flächen
Flure Fluchtwege (Hellgrün)
Treppenräume (Dunkelgrün)
Gefahren (Signalrot)
RAL 3001
nicht befahrbare Flächen (Signalgelb)
RAL 1003
befahrbare Straßen & Wege (Signalgrau)
RAL 7004
umliegende Gebäude (Graubraun)
anzufahrendes Objekt, bzw. betroffener
Gebäudeteil (Rotbraun)
Löschwasser (Signalblau)
RAL 5005
Seite 13
Stand: 12/07
Seite 19 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Schwarzwaldklinik
Zufahrt von B 4711
Von Ortsmitte
Odenwaldstraße
Musterstadt
Parkdeck
Odenwaldklinik
Odenwaldklinik B
Odenwaldklinik A
Einsatzhinweise:
Gefahrenhinweise:
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
12/07
Planersteller
Schwarzwaldklinik
Seite 20 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
2
12/07
Planersteller
Schwarzwaldklinik
MAX BELEGUNG DER KLINIK 180 BETTEN
Seite 21 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
12/07
Planersteller
Schwarzwaldklinik
Seite 22 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
12/07
Planersteller
Schwarzwaldklinik
Seite 23 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Schwarzwaldklinik
Odenwaldstraße 99
66666 Musterstadt
max. Belegung 90 Betten
12/07
Planersteller
Schwarzwaldklinik
Seite 24 von 24 Seiten
Erstellt von – Vorbeugender Brandschutz - Rheingau-Taunus-Kreis
Der kostenlose Download von über 200 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Unternehmensberatung Wenzel
Beratung und Zertifizierung DIN 14675
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22
76571 Gaggenau
Tel.: 0700 346 14675
Fax: 0700 346 14675
www.DIN-14675.de
[email protected]
Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese
beiden Infoseiten wurden angehängt.
FAX an: 0700 / 346 14675
Unternehmensberatung Wenzel
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22, 76571 Gaggenau
Telefon: 0700 / 346 14675
E-Mail: [email protected] Internet: www.DIN-14675.de
Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675
Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675
Newsletter DIN 14675
geänderte/neue TAB verfügbar:
Ich suche eine individuelle Lösung und bitte um Rückruf.
Ort/Datum: __________________________ Stempel/Unterschrift: ___________________________
Firma:
Abteilung
Ansprechpartner
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Homepage