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V ILLAFRANCE
Centre d‘affaires franco-allemand
Haus der deutsch-französischen Wirtschaft
>>
D IE FRANZÖSISCHE
TOCHTERGESELLSCHAFT
IN DER KRISE
RESTRUKTURIERUNG,
SCHLIEßUNG,
INSOLVENZ,
HAFTUNG
24. November 2016 in Köln
> Restrukturierung der Tochtergesellschaft außerhalb einer Insolvenz unter Berücksichtigung
der Reform El Khomri (Einführung arbeitgeberfreundlicher Bestimmungen in das französische
Arbeitsrecht)
> Update zur Rechtsprechung des Kassationshofes zur Haftung der Muttergesellschaft bei
Betriebsschliessungen (Mitarbeitgeberschaft)
> Ad-hoc-Verwalter und Rettungsverfahren als taugliche Instrumente zur Restrukturierung?
> Insolvenz der Tochtergesellschaft
> Haftung des Geschäftsführers und der Muttergesellschaft für die Gesellschaftsverbindlichkeiten der Tochter
> Verkauf der Tochtergesellschaft als Alternative zu Schließung und Insolvenz
REFERENTEN:
Dr. Christophe Kühl,
Emilie Wider LL.M.,
Dominique Cherpin,
Rechtsanwalt und
Partner / Avocat au
M&A-Berater,
Avocat au Barreau de
Barreau de Paris,
VILLAFRANCE
Paris,
Epp & Kühl Avocats/
Epp & Kühl Avocats/
Rechtsanwälte Köln,
Rechtsanwälte Köln,
www.avocat.de
www.avocat.de
V I L L A FRA N C E
>> ZIEL DES SEMINARS
>> DIE REFERENTEN
Das Seminar wendet sich an deutsche Unternehmen mit
Dr. Christophe Kühl,
einer notleidenden Tochtergesellschaft in Frankreich und
EPP & KÜHL Deutsch-Französische
soll zugleich Geschäftsführer über die allgemeinen Risiken
Rechtsanwaltskanzlei
im Zusammenhang mit einer Organschaft in Frankreich
aufklären.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die in der Praxis der
Referenten immer wiederkehrenden Fragen nach den
Herr Dr. Kühl ist Partner der deutsch-französischen An-
Handlungsalternativen aber auch nach den Risiken für die
waltskanzlei Epp & Kühl und leitet die Standorte in Köln
Beteiligten erörtert.
und Paris. Er berät und begleitet deutschsprachige Unternehmen in allen Bereichen des französischen Wirtschafts-
Besonderes Augenmerk wird der Rechtsprechung des
rechts mit Schwerpunkt Insolvenzen und Restrukturierun-
französischen Kassationshofes (sog. Jungheinrich-Fall)
gen. Als Rechtsanwalt und Avocat à la Cour de Paris tritt
gewidmet, die gerade für deutsche Unternehmen ein sehr
er sowohl vor deutschen als auch vor französischen Ge-
hohes Haftungsrisiko birgt und Anlass zu einer Folgerecht-
richten auf.
sprechung gegeben hat.
Emilie Wider,
Auch die sehr umstrittene Reform El Khomri wird dabei
EPP & KÜHL Deutsch-Französische
berücksichtigt
Rechtsanwaltskanzlei
>> INHOUSE-SCHULUNGEN
Sind Sie an einer Schulung (Inhouse oder Online)
Frau Wider ist Avocat à la Cour de Paris, Partner der
interessiert? Dann sprechen Sie uns an:
Kanzlei und leitet das arbeitsrechtliche Dezernat im Kölner
VILLAFRANCE, Frau Andrea Hartkamp
Büro der Kanzlei Epp & Kühl. Sie berät namhafte deutsch-
Fon: +49 (0)221 139 75 370
sprachige Unternehmen und Konzerne und deren franzö-
[email protected]
sische Tochtergesellschaften sowohl im individuellen als
www.villafrance.de · www.avocat.de
auch im kollektiven französischen Arbeitsrecht.
Daneben tritt sie vor allen Arbeitsgerichten in Frankreich auf.
>> SEMINARHINWEISE
Dominique Cherpin,
VILLAFRANCE
„Wie ist der Vertrieb in Frankreich zu gestalten?“
Mittwoch, 29. Juni 2016, 16.00-16.30 Uhr, Webinar
„Arbeitsrecht und Gesundheit –
worauf Sie unbedingt achten sollten“
Dienstag, 05. Juli 2016, 16.00-16.30 Uhr, Webinar
Herr Dominique Cherpin ist Geschäftsführer der
VILLAFRANCE und belgeitet deutsche Unternehmen im
„Arbeitsrecht in Frankreich“
Akquisitions- und Verkaufsprozess bezüglich französischer
Donnerstag, 03. November 2016, Köln
Gesellschaften (M&A).
V I L L A FRA N C E
>>
TAGESPROGRAMM
09:30
Restrukturierung der Tochtergesellschaft
Die Haftung des Geschäftsführers
außerhalb einer Insolvenz
- Wer kann gegenüber wem haften?
- Individualkündigung
- Haftung gegenüber der Gesellschaft und den
Gesellschaftern
- Einvernehmliche Vertragsaufhebung
- Betriebsbedingte kollektive Kündigung
- Haftung geenüber Dritten
- Arbeitsrecht in Krisenzeiten und insolvenzrechtli-
- Strafrechtliche Verantwortung
- Die Haftung in der Krise der Tochtergesellschaft
che Besonderheiten
- Welche tauglichen Schutzmechanismen gibt es?
Die Rechtsprechung des Kassationshofes zur
Haftung der Muttergesellschaft gegenüber
12:30
Mittagessen
den Arbeitnehmern bei Betriebsschließung
- Darstellung der Jungheinrich-Rechtsprechung
13:45
Verkauf der Tochtergesellschaft als Option zu
Schließung oder Insolvenz
und nachfolgender Urteile
- Konsequenzen für die Praxis
14:15
10:30
Haftung der Muttergesellschaft oder verbundenen Unternehmen für die Gesellschafts-
Kaffeepause
verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft
10:45
Ad-hoc-Verwalter, Vergleichsverfahren und
- Insolvenzrechtliche Tatbestände
Rettungsverfahren als taugliche Instrumente
- Haftungstatbestände aus der Rechtsprechung
zur Rettung des Unternehmens
Haftung von Darlehensgebern
- Ad-hoc-Verwalter (mandataire ad hoc) und
Vergleichsverfahren (procédure de conciliation)
(Banken, Muttergesellschaft etc.)
· Voraussetzungen
- Haftung bei Kündigung von Darlehen zur Unzeit
· Wann lohnen sich die Verfahren zur
- Haftung bei zu langer Darlehensgewährung
Restrukturierung wirklich?
- Rettungsverfahren (procédure de sauvegarde)
17:00
Diskussionsrunde
18:00
Ende der Veranstaltung
· Unterschied zum Insolvenzverfahren
· Handlungsmöglichkeiten und Wirkungen
während des Verfahrens
Insolvenz der Tochtergesellschaft
- Eröffnung des Verfahrens
- Die Beteiligten des Verfahrens und ihre Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen
(insbesondere: die Stellung des Gesellschafters)
- Ausgang des Verfahrens
>> ANMELDUNG ZUM SEMINAR
Termin/Veranstaltungsort:
Donnerstag, 24. November 2016, 9:30 bis 18:00 Uhr
„DIE FRANZÖSISCHE TOCHTERGESELLSCHAFT IN DER KRISE.“
Maritim Hotel Köln, 50667 Köln, Heumarkt 20
Kontakt:
Per Fax: + 49 (0)221 139 75 37 99
VILLAFRANCE, Frau Andrea Hartkamp
Per Mail: [email protected]
Fon: +49 (0)221 139 75 370
Fax: + 49 (0)221 139 75 37 99
Bitte melden Sie sich zum Seminar spätestens bis zum
[email protected]
09. November 2016 per Fax oder per E-Mail an.
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Teilnahmegebühr:
Preis: 690,00 Euro zzgl. MwSt
(jeder weitere Teilnehmer eines Unternehmens
Name
621,00 Euro)
Vorname
Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen Ihre
Firma/Position
Anmeldebestätigung sowie ein Formular, auf dem Sie Ihre
Fragen formulieren können, die im Rahmen des Seminars
konkret beantwortet werden.
Straße, Nr.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nur bei einer
Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn
PLZ, Ort
möglich! Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt
Tel.
werden.
Fax.
Leistungen:
> Teilnahme am Seminar
> Umfangreiche Seminarunterlagen
E-Mail
> Mittagessen
> Kaffeepause
Website
> Tagungsgetränke
Bankverbindung:
Hiermit melde ich mich verbindlich zu Ihrem
Reif Verlag GmbH
Seminar am 24. November 2016 an.
WRI Wirtschaftsrecht International
Ich bin an einer Inhouse-Schulung interessiert.
Commerzbank AG Heidelberg
Leider kann ich nicht teilnehmen.
IBAN: DE47 6724 0039 0197 6547 00
Bitte informieren Sie mich auch über künftige
BIC: COBADEFFXXX
Veranstaltungen aus dem deutsch-französischen
Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang auf unten
Umfeld.
angegebenem Konto verbindlich.
Datum
Unterschrift