Verbarucherinformation Ausl. Pflegekräfte_1 2 - Deutsch

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Verbarucherinformation Ausl. Pflegekräfte_1 2 - Deutsch
verbraucherzentrale
Verbraucherinformation:
Polnische Haushaltshilfen und Arbeitskräfte
in der häuslichen Pflege
Federacja
Konsumentów
Wie kann ich eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft legal in meinem Haushalt beschäftigen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Beschäftigung einer polnischen
Haushaltshilfe oder Pflegekraft in deutschen Haushalten rechtlich abgesichert werden kann:
Anstellung von polnischen Pflegekräften im Privathaushalt
Pflegekräfte aus Polen dürfen seit dem 01.05.2011 ohne Arbeitserlaubnis
auch in Privathaushalten mit einem Arbeitsvertrag angestellt werden. Der
Pflegebedürftige oder dessen Angehörige werden hierbei zum Arbeitgeber
mit allen daraus resultierenden Pflichten (Abführung der Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträgen, Zahlung des Mindestlohns, Urlaubsgewährung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, tägliche Arbeitszeiten von nicht
mehr als acht Stunden). Vorteil ist, dass man als Arbeitsgeber flexibel aushandeln kann, was, wann und wie im Haushalt zu tun ist. Bei der Suche und
der Auswahl sind die Arbeitsagentur oder private Vermittlungsdienste behilflich.
Von polnischen Unternehmen entsandtes Pflegepersonal
Alternativ zur selbst angestellten Hilfe kann man polnische Dienstleistungsunternehmen beauftragen, die ihr Pflegepersonal dann nach Deutschland
entsenden. Der Pflegebedürftige schließt einen Vertrag mit dem polnischen
Unternehmer und zahlt die vereinbarte Vergütung an ihn. Anweisungen zu
Arbeitszeiten, Urlaub und Ausführung der Arbeit gibt der Unternehmer, der
Pflegebedürftige hat kein Weisungsrecht gegenüber der Pflegekraft.
Bevor die Pflegekraft ihre Arbeit aufnimmt, sollte man sich vergewissern,
dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Als Nachweis dient die so
genannte „Bescheinigung A 1“.
Selbständige Pflegekräfte aus Polen
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn selbständig tätige
Pflegekräfte im Privathaushalt beauftragt werden. Hier muss man
darauf achten, dass keine illegale Scheinselbständigkeit vorliegt,
die mit Bußgeldern – auch für den Auftraggeber – geahndet wird.
Indizien für eine Scheinselbständigkeit sind beispielsweise, wenn
es nur einen Auftraggeber gibt und die Pflegekraft mit im Haushalt
wohnt und so praktisch 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht.
www.vzb.de | www.federacja-konsumentow.org.pl
Das Projekt KONSUMENT wird gefördert
aus Mitteln des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen
des Programms zur grenzübergreifenden
Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft
Lubuskie) - Brandenburg 2007–2013
Projekt KONSUMENT współfinansowany
ze środków Unii Europejskiej (Europejski
Fundusz Rozwoju Regionalnego) w ramach
Programu Operacyjnego Współpracy
Transgranicznej Polska (Województwo
Lubuskie) - Brandenburgia 2007–2013
Wer hilft mir bei der Suche?
Bei der Suche nach einer Pflegekraft, die fest im Privathaushalt angestellt werden soll,
hilft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt: ZAV Internationale Arbeitsvermittlung, 53017 Bonn,
E-Mail: [email protected]
Für die Suche nach entsandtem Personal bieten deutsche Vermittlungsagenturen in Zeitungsanzeigen und im Internet die kostenpflichtige Vermittlung osteuropäischer Haushalts-, Pflege- und Betreuungskräfte an. Nach der Ermittlung des Hilfebedarfs stellen sie
den Kontakt zum ausländischen Dienstleister her. Wer diese Vermittler in Anspruch
nimmt, sollte genau nachfragen, welche Personen vermittelt werden. Üblich ist die Vermittlung osteuropäischer Unternehmen, die ihre Pflegekräfte entsenden. Einige vermitteln
aber auch die so genannten Selbständigen, bei denen wegen der Problematik der
Scheinselbständigkeit Vorsicht geboten ist.
Die Stiftung Warentest hat Vermittlungsagenturen getestet (Heft 5/2009).
Was kostet eine Pflegekraft aus Polen?
Bei direkt im Haushalt angestelltem Personal ist der Lohn zwar grundsätzlich frei verhandelbar, man muss sich allerdings an den branchenüblichen Löhnen von derzeit 7,50 Euro
pro Stunde (neue Bundesländer) orientieren. Sittenwidrig wäre es zum Beispiel, über ein
Drittel weniger zu zahlen als üblich. Zwischen 1.500 und 2.000 Euro sind daher zu kalkulieren, denn der Arbeitgeber muss für seine Pflegekraft noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Polnische Firmen, die Personal entsenden, verlangen Preise von 1.400 bis 2.500 Euro –
je nach Umfang des Hilfebedarfs und Sprachkompetenz. Hinzu kommen Reisekosten,
Unterkunft und Verpflegung. Wurde eine Vermittlungsagentur eingeschaltet, fallen weitere
Gebühren an, die leicht bis zu 1.000 Euro pro Jahr betragen können. Manche Vermittlungsagenturen verlangen kein extra Entgelt, dafür sind deren Kosten in dem – meist höheren – Betrag für den polnischen Unternehmer enthalten.
Bekommt der Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung von der
Pflegekasse?
Für Pflege und Betreuung durch einen polnischen Pflegedienst oder Personen, die keine
Zulassung der deutschen Pflegekasse haben, kann nur das Pflegegeld von derzeit 225
Euro bei Pflegestufe I, 430 Euro bei Pflegestufe II oder 685 Euro bei Pflegestufe III genutzt werden, um die Pflege zu finanzieren. Pflegesachleistungen von der Pflegekasse
können nicht beansprucht werden.
Gibt es Steuervorteile?
Seit Anfang 2009 können Ausgaben für legale Haushalts- und Pflegehilfen auf Antrag mit
bis zu 20 Prozent der Kosten jährlich, maximal aber 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt
werden.
Weitere Informationen bekommen Sie hier:
Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum
Karl-Marx-Straße 7, 15230 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 500 80 650, Fax. 0335 500 80 222, E-Mail: [email protected]
Stand: Juni 2011 Verbraucherzentrale Brandenburg