WORLD OF MISS
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WORLD OF MISS WORLD OF MISS missmind ist das Herzstück der World of miss! missMIND sorgt dafür, dass Ihre Marken und Produkte in das Mindset der Zielgruppe junger Frauen von 16 bis 35 kommen – digital, mobil und in gedruckter Form. missMIND hat Kenntnis darüber, was die Zielgruppe wirklich beschäftigt. missMIND baut Glaubwürdigkeit auf. missMIND ist das MASTERMIND zum Transfer von Markenbotschaften in die Zielgruppe der 16- bis 35-jährigen Frauen. missMIND ist Ihr Partner für redaktionelle Kooperationen und Innovationen. missMIND IST IHR CREATIVE/PR- UND SOCIAL-MEDIA-EXPERTE WORLD OF MISS Die Website als “Buzzfeed für junge Frauen“ Das Magazin 10 Mal im Jahr Die App als Teil des täglichen Lebens IHRE ANSPRECHPARTNER Caroline Weissenbacher Verkaufsleitung [email protected] +43/1/601 17-986 Mele Bell stv. Verkaufsleitung [email protected] +43/1/601 17-937 Julia Mitterbauer Key Account [email protected] +43/1/601 17-997 Hainburger Straße 33 1030 Wien Hainburger Straße 33 1030 Wien Hainburger Straße 33 1030 Wien Kristina Benkotic Digital Sales & Video-Contentmarketing [email protected] +43/1/601 17-637 Hainburger Straße 33 1030 Wien PRINT IST DAS MAGAZIN ... FACTS Erscheinung: 10 x im Jahr Druckauflage: (Ø lt. ÖAK 2013) • 63.520 Stk. Verkaufte Auflage mit GV max. 35 % (ÖAK 2013): • 33.468 Stk. Abos (inkl. Testabos): • 14.215 Stk. Reichweite (MA 13/14): • LeserInnen: 138.000 (1,9 %) • Frauen: 131.000 (3,5 %) • Männer: 8.000 (0,2 %) • Frauen, 16-35 Jahre: 97.000 (9 %) • Frauen, 16-35 Jahre, ABC1-Schicht: 51.000 (9,4 %) Leserstrukturen (MA 13/14): • 70 % der miss-Leserinnen sind zwischen 16 und 35 Jahre alt. • 34,3 % der miss-Leserinnen leben in Wien. • 85,4 % der miss-Leserinnen interessieren sich für Mode & modische Bekleidung. • 83,7 % der miss-Leserinnen interessieren sich für Kosmetik & Körperpflege. ... für die trendorientierte, lebenslustige junge Frau, die wissen möchte, was in ist, gerne experimentiert und ebenso gut unterhalten wie gut informiert sein möchte. Dementsprechend überzeugen die Themen der miss mit einem individuellen Lifestyle, in dem Service ganz groß geschrieben wird und alle Tipps aus den Kernbereichen Mode, Beauty, Living, Reisen, Gourmet und DIY praxisnah und vor allem trag- und bezahlbar sind. Denn die miss kommt als Gesamtpaket daher und ist beste Freundin, Beraterin und Ideenspenderin gleichermaßen – zehn Mal im Jahr, jede Ausgabe als Konzeptheft mit Schwerpunktthema. Charakteristisch sind neben dem beliebten Pocket-Format vor allem das humorvolle Wording, die Nähe zur Leserin und der starke Österreichbezug, der in dieser Form einzigartig ist und die miss zum ständigen Begleiter in der Handtasche macht. ERSCHEINUNGSTERMINE Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigen- Druckunterlagenschluss schluss Schwerpunktthemen 158/1505.02.1513.01.1520.01.15Job/ Technik/ Gadget 159/1505.03.1510.02.1517.02.15Fashion / Trends 160/1502.04.1510.03.1517.03.15Fit & Fun 161/1507.05.1514.04.1521.04.15Liebesgeschichten 162/1503.06.1512.05.1519.05.15Green Glamour 163/1502.07.1509.06.1516.06.15Sommer 164/1503.09.1511.08.1518.08.15Fashion / Trends 165/1501.10.1508.09.1515.09.15miss @ home 166/1505.11.1513.10.1520.10.15Beauty 167/1503.12.1510.11.1517.11.15Party/ Geschenke PRINT FORMATE & PREISE Beileimer Beilagen 20 g € 120,– / Tsd. 20 g € 89,– / Tsd. 30 g € 135,– / Tsd. 30 g € 105,– / Tsd. 40 g € 150,– / Tsd. 40 g € 120,– / Tsd. 50 g € 165,– / Tsd. 50 g € 135,– / Tsd. PREMIUMPLATZIERUNGEN U2 / Seite 3 336 x 222 mm U2 168 × 222 mm U3 168 × 222 mm U4 168 × 222 mm 1/1 (1. Heftdrittel): Beikleber (Sachets) Nur in Verbindung mit einer 1/1 Seite. Maschinelle Verarbeitung: € 69,– / Tsd. Händische Verarbeitung auf Anfrage. Teilformate Wir behalten uns das Recht vor, Teilformate auf ganzen Seiten zusammengestellt zu platzieren. Bei ausdrücklichem Wunsch auf Einzelplatzierung im redaktionellen Umfeld muss ein Platzierungszuschlag von 20 % auf den Listenpreis gerechnet werden. Bei Belegung einer Teilauflage sind € 89,–/ Tsd. zu berechnen. Portokosten laut Tabelle bei Überschreitung des Standardgewichts von 10 g pro Sachet. Promotion / Advertorial Gerne gestalten wir Ihre Promotion oder Ihr Advertorial nach Ihren individuellen Wünschen um zusätzlich € 750,- inkl. 3 Korrekturschleifen (jede weitere Korrekturschleife kostet € 350,-). € 15.450,– € 8.000,– € 7.400,– € 8.350,– € 6.800,– Teaser-Anzeigen Bei Belegung von Teaser-Anzeigen werden zusätzlich 10 % Platzierungszuschlag pro Format verrechnet. Individuelle Videoproduktion ab € 1.990,- (auf Anfrage) IM DETAIL Portokosten-Beilagen bis 20 g € 44,– / Tsd. bis 30 g € 55,– / Tsd. bis 40 g € 61,– / Tsd. bis 50 g € 76,– / Tsd. ab 51 g Auf Anfrage Bei Belegung einer Teilauflage ist jeweils die nächsthöhere Gewichtsklasse zu berechnen. Bei Beilagen und Beileimern werden Portokosten für die Abobelegung verrechnet! Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen Abgaben und Steuern. Fertigung Durch die maschinelle Fertigung der Magazine kann bei einem Rollenoffsetdruck eine Normabweichung von bis zu 3 mm entstehen. Daher müssen anschnittgefährdete Elemente mit einem Mindestabstand von 5 mm zu allen Beschnitträndern platziert werden. Stornobedingungen Für Premiumplatzierungen, U4-, U2 / Seite 3-, U3Platzierungen liegt eine schriftliche Bestätigung des Verlages vor. Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen: U4, U3, U2 / Seite 3: bis zu 6 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert; Premiumplatzierungen & Sonderwerbeformen (Beilagen und Beileimer): bis zu 3 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert. AGB Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AGB der Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten. Diese sind in den aktuellen Mediadaten enthalten und unter www.styria-multi-media.com jederzeit abrufbar. PRINT APP 2/1 Seite 336 mm x 222 mm € 11.750,– 1/1 Seite 168 mm x 222 mm € 6.200,– 1/1 Panorama 336 mm x 111 mm € 7.450,– 1/2 Seite 168 mm x 111 mm IST DIE APP ... ... die zum Bestandteil des täglichen Lebens wird. Was gibt es heute zu gewinnen? Wo steigt die coolste Party? Welche Styling-Tipps bekomme ich von der Community und was treiben eigentlich die Stars so? User können die miss-Welt mitbestimmen und bunter machen. Außerdem bietet die missAPP ein attraktives Belohnungssystem, wobei jede Aktivität in der APP mit Punkten belohnt wird. Je intensiver die Interaktion, desto mehr Punkte! Die Punkte können jederzeit in der Kategorie MYmiss in Produkte, Eintrittskarten, Gutscheine etc. eingetauscht werden. • missFEED: Gemeinsam erarbeitete, viral relevante „Advertorial“-Beiträge (inkl. Bewegtbild) • missFOLLOW: ausgewählte Social-Media-Beiträge 84 mm x 222 mm • missACTIVITY: Gewinnspiele, Votings etc. € 3.700,– • MYmiss: Integration von Belohnungs-Produkten 1/3 Seite 168 mm x 74 mm 56 mm x 222 mm € 2.800,– 1/4 Seite 168 mm x 55,5 mm 42 mm x 222 mm 84 mm x 111 mm € 2.150,– Zur Info Alle Formate werden abfallend gedruckt (3 mm Überfüller). Satzspiegelformate auf Anfrage. Formatangaben: Breite x Höhe. ONLINE IST DIE WEBSITE ... FACTS (ÖWA, Facebook, Stand: Nov. 14) ... die unerlässliche Informationsquelle junger Österreicherinnen. • Seit Oktober 2014: Österreichs größtes Frauenportal • Das „little Buzzfeed“ junger Frauen von 16-35 Jahren zeigt alles über missSTARS, missFASHION, missBEAUTY, missLIFESTYLE – Stories, die sonst niemand hat! Texte, Videos und Best-of-Listen. • Eigene Formate, auf die sich die aktive miss-Community freut: ManicureMonday, DIY Tuesday, TryoutWednesday: von den missRedakteurinnen getestet und für gut befunden. Alle Stories, ob missPRINT oder missONLINE, werden mit der miss-FB-Gemeinde geteilt und jeder User hat die Möglichkeit, Geschichten mitzugestalten. • Eine miss-Welt für alle! • Unique Clients – 1.039.906 • Visits – 2.401.259 • Page Impressions – 4.430.841 • Newsletter: 21.000 • Facebook-Fans: 70.000 LESER ONLINE (MA 13/14) • 56,0 % der miss-LeserInnen nutzen soziale Netzwerke zur Unterhaltung & Entspannung • 90,6 % der miss-LeserInnen surfen im Internet über PC, Laptop, Notebook und Netbook • 81,1 % der miss-LeserInnen surfen im Internet über Handy und Smartphone www.miss.at/ mediadaten Ihr Zugang zu unseren Online-Werbeformen KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN PARTNER Für uns ist es selbstverständlich, SIE als Partner von den Vorteilen der ersten Stunde profitieren zu lassen, weshalb wir Ihnen für den gemeinsamen Startschuss äußerst attraktive Kooperationsmöglichkeiten geschnürt haben: missMINI missSMALLAPP Magazin: 1/1 Anzeige oder Advertorial (Bilder + Text beigestellt, 3 Korrekturschleifen inkl., jede weitere € 350,-) miss.at: Advertorial im passenden Themenumfeld inkl. Gewinnspiel/Bildergalerie/Foto-Upload, 25.000 AI’s miss.at: Newsletter-Integration Monatlich buchbar, Erfolgs-Optimierung durch miss-Konzept € 3.530,- Mediawert € 10.000,- als „Mini-Crossmediapaket“: € 7.500,(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt) (abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt) • miss Activity: 1 Interaktionsbewerb pro Monat • MYmiss: 3 Eintauschprodukte pro Monat missMAXI missBIGAPP Magazin: 1/1 Anzeige oder Advertorial (Bilder + Text beigestellt, 3 Korrekturschleifen inkl., jede weitere € 350,-) miss.at: Advertorial im passenden Themenumfeld inkl. Gewinnspiel/Bildergalerie/Foto-Upload, 25.000 AI’s miss.at: Newsletter-Integration App: Interaktion im Channel „Activity“ App: Produkt-Präsenz im Channel „MYmiss“ nur Jahreskooperation, Branchen-Exklusivität: € 7.060,-/Monat (FebruarDezember) oder € 70.600,in max. 2 Teilbeträgen (Februar & Juli) Mediawert € 13.000,- als „Maxi-Crossmediapaket“: € 10.500,- • missFeed: 2 Stories oder Videos* pro Monat • missFollow: 3 Beiträge pro Monat • missActivity: 1 Interaktionsbewerb pro Monat • MYmiss: 3 Eintauschprodukte pro Monat (abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt) MYmiss 1/6 Seite im Magazin plus Produktpräsentation in der App im Channel „MYmiss“ (VK-Wert der Produkte € 500,-) Paketpreis: € 1.200,(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt) Magazin + Online + App kombinieren ! (abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt) * Produktionskosten für 4 Videos pro Jahreskooperation sind inkludiert Tipp! AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Verlags (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt. ergibt, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres und hier monatlich zu konsumieren, außer es ergibt sich aus dem Anzeigenbetrag und der Anzeigengröße etwas anderes. 6. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit. 7. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass. - Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-) Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen. AUFTRAGSERTEILUNG 1. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. 8. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Verlag nicht. 9. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Verlages grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden. 10.Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet. 2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurückzutreten. 3. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. 11.Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden. 4. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform. 12.Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen. 13.Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Verlages besteht in diesem Zusammenhang nicht. AUFTRAGSABWICKLUNG 5. Anzeigen sind innerhalb der angegebenen Frist zu konsumieren. Nicht konsumiertes Anzeigenvolumen verfällt ohne Barablöse oder Rückzahlung bereits bezahlter Anzeigen ersatzlos. Sofern sich keine Frist aus dem Vertrag -1- AGB 14.Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird. 6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, Namen und Anschrift bzw. sonstige Daten des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs. 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden (zB Magistrat, Polizei), Gerichten, oder sonstigen Dritten (zB gem. § 18 Abs 4 ECG) mitzuteilen. Der Verlag behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Er kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlags geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen, Urteilsveröffentlichungen und (vorläufigen) Mitteilungen), vollkommen schadlos und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst daher auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch immer sind ausgeschlossen. 15.Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber. 16.Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche. 17.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Coples, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen. 18 .Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 21.Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere aufgrund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten. 19.Beanstandungen aller Art sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben. 20.Der Auftraggeber garantiert und haftet dafür, dass das Inserat gegen keinerlei rechtliche Vorgaben, nicht gegen das Ansehen des Verlags oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe lt. GlückspielG) und alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z.B. Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO bzw. § 22.Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen u. a.) sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. -2- AGB BERECHNUNG & BEZAHLUNG STORNOS 23.Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 33.Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der den Verlag zehn Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (mehrere Schaltungen von Inseraten) ist nach der ersten Schaltung nicht mehr möglich. Für Premiumplatzierungen, U4-, U2 / Seite 3-, U3- Platzierungen liegt eine schrifliche Bestätigung des Verlages vor. Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen: U4, U3, U2 / Seite 3: bis zu 6 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert; Premiumplatzierungen & Sonderwerbeformen (Beilagen und Beileimer): bis zu 3 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert. 24.Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen. 25.Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 26.Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut §§ 456 ff UGB verrechnet. Weiters werden aus dem Titel des Zahlungsverzuges die Satz- und Inkassospesen, Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung, gem. §1333 Abs. 2 ABGB geltend gemacht. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Verlag bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden. ALLGEMEINES 34.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. 35.Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlen. 27.Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 28.Kosten für Lithografien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per ISDN hat der Auftraggeber zu zahlen. 30.Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. 36.Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklichder Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekanntgegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die Verlagsgruppe Styria Multi Media AG & Co KG und deren Tochterunternehmen (Liste auf www.styria-multimedia. com) über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. 31.Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 37.Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden. 29.Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet. 32.Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. -3- AGB BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ONLINE-ANZEIGEN 46.Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird. 38.Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 5 Werktage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und den IAB-Standards entsprechend seitens des Auftraggebers übermittelt werden. 47.Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch den Verlag nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Auftraggeber hat dem Verlag die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. 48.Weitergehende Erstattungsoder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen 39.Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen u. a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Verlag auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen. 40.Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions u. a.) ist der Verlag von allen daraus sowie aus den durch die externe (Ad-)Server- Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind. 41.Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist der Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit. 42.Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind. 43.Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. 44.Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen. 45.Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren. -4- AGB GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ADVERTORIALS des Auftrags, insbesondere solche, die auf das gelieferte Material gegründet sind, vollkommen schad- und klaglos; dies umfasst auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. SMM Ladies ist berechtigt, bei begründetem Verdacht eines Rechtsverstoßes Daten des Auftraggebers wie Namen und Adresse auf Anfrage an Schutzverbände, Behörden, Gerichte, sonstige Dritte ohne Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch immer zu übermitteln. Für die Erstellung von ADVERTORIALS / PROMOTIONSEITEN durch Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG, nachfolgend kurz „SMM Ladies“ genannt, Stand 01.05.2013: - Generell gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lt. Preisliste 2015, sofern diese hier keine Abänderung oder Ergänzung erfahren. Diese sind einseh- und downloadbar unter www.styria-multi-media.com. - Für die Erstellung von Advertorials / Promotionseiten gelten gewisse Sonderregelungen, die im Folgenden angeführt werden. Mit der Beauftragung eines Advertorials / einer Promotionseite akzeptiert der Auftraggeber diese Sonderregeln. 6. Zwecks kontinuierlicher Abstimmung muss vom Auftraggeber ein fixer Ansprechpartner für SMM Ladies bekanntgegeben werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Ansprechpartner zu den definierten Abstimmungsterminen (siehe Punkt 7) verfügbar ist. Änderungen in der Person des Ansprechpartners werden vom Auftraggeber unverzüglich bekannt gegeben. 1. Bei einem Advertorial handelt es sich um eine redaktionell gestaltete Seite, die mit einer werblichen Botschaft versehen ist. Ein Advertorial ist demnach als Werbeschaltung zu handhaben und entsprechend § 26 MedienG mit „Werbung, entgeltliche Einschaltung, bezahlte Anzeige“ zu kennzeichnen. 7. SMM Ladies legt dem Auftraggeber sofort nach Beauftragung einen Zeitplan vor, der den Ablauf des Abstimmungsprozesses bis zur Finalisierung des Advertorials beinhaltet. Die Gestaltung des Advertorials umfasst DREI Feedbackbzw. Abstimmungsschleifen, bei denen kundenseitige Änderungswünsche kommuniziert werden können. Danach (ab der VIERTEN Feedbackschleife) wird jede Feedbackschleife von SMM Ladies mit € 350 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt (SMM Ladies macht den Auftraggber darauf im Abstimmungsprozess schriftlich aufmerksam). Das von SMM Ladies kommunizierte Abgabedatum ist bindend – danach können keine Änderungen mehr angenommen werden, das Advertorial gilt als zum Druck freigegeben. SMM Ladies behält sich Abweichungen vom Terminplan vor, die jedoch dem Auftraggeber ehestmöglich bekannt gegeben werden. 2. Ziel der Advertorialgestaltung ist es, Produkte des Auftraggebers im Stil des Magazins zu präsentieren. Deshalb müssen gewisse grafische und optische Grundsätze gewahrt bleiben (Layout, Schriften, Aufbau des Advertorials) und können vom Auftraggeber nicht geändert werden. 3. „Special Advertorials“ (MYmiss, Luxusgewinnspiele, etc. ) der Magazine der SMM Ladies bieten ein vorgefertigtes Layout, in das Produkte des Auftraggebers eingefügt werden. Diese Formatvorlage ist für SMM Ladies nicht bindend: Abänderungen (bspw. Farbgebung, Gestaltung, Hintergrund, etc. ) können daher jederzeit von SMM Ladies ohne vorherige Verständigung des Auftraggebers durchgeführt werden. 8. Sollte das Advertorial nach Beauftragung (bzw. maximal 5 Werktage vor Abgabedatum) storniert werden (auf Kundenwunsch, Auftraggeber liefert Material nicht rechtzeitig an, finale Freigabe nicht zeitgerecht, etc.) behält sich SMM Ladies vor, dem Auftraggeber 50% des Mediawerts als Kompensation für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. 4. Material (Texte, Bilder, Grafiken) wird vom Auftraggeber entsprechend den Vorgaben der SMM Ladies rechtzeitig, spätestens zum bekannt gegebenen Druckunterlagenschluss angeliefert. Vom Auftraggeber zusätzlich gewünschtes Material wird nach entsprechender Anbotslegung durch die SMM Ladies und Beauftragung durch den Auftraggeber von SMM Ladies in Rechnung gestellt. - Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Verlag gestalteten Sujets verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich im vereinbarten Produkt oder ausdrücklich in vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlicht werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verlags. 5. Der Auftraggeber garantiert, dass er hinsichtlich des gelieferten Materials über alle Rechte verfügt und das Material nicht gegen rechtliche Bestimmungen, das Ansehen oder Interessen der SMM Ladies oder die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber garantiert daher insbesondere, dass das Material nicht gegen den Bildnisschutz oder sonstige Immaterialgüterrechte (zB Marken-, Patent-, Fotografenrechte) verstößt Der Auftraggeber hält die SMM Ladies gegen Ansprüche Dritter aus und im Rahmen -5-