PDF | Architektenordner Gemeinsam planen

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Gemeinsam planen.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Gemeinsam planen
Inhalt
134 Verkaufs- und Beratungsbüros
136 Geschäftsbedingungen
138 Technische Einzelheiten
Wir sind das Original!
Service aus ganz besonderem Holz
Europa- und weltweit stehen Ihnen Ansprechpartner durch
eigene Repräsentanten und Vertretungen zur Verfügung. Ihr
WERZALIT Ansprechpartner hat jederzeit ein offenes Ohr für Sie.
132
133
Gemeinsam planen
Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten
Export Verkaufsleitung
Zentralverwaltung
WERZALIT GmbH + Co. KG
09
Schwerin
Bremen
07
Berlin
92
+49 (0) 70 62/50-0
Fax (Zentrale)
+49 (0) 70 62/50-208
Fax (Verkauf/Versand)
+49 (0) 70 62/22 620
Fax (Export)
+49 (0) 70 62/86 65
Fax (Objektservice)
+49 (0) 70 62/86 69
D-71720 Oberstenfeld
Kassel
Erfurt
+49 (0) 70 62/5 01 85
Fax
+49 (0) 70 62/5 09 11 85
NL
GB
BE
Osteuropa
PL
DE
UA
Mathias Mey
Leipzig
12
Telefon
[email protected]
Magdeburg
Dortmund
Bonn
Telefon (Zentrale)
www.werzalit.com
Hannover
Bielefeld
76
Gronauer Str. 70
D-71720 Oberstenfeld
Hamburg
RU
Dipl.-Kfm. Jens-André Warnecke
Gronauer Straße 70
Rostock
Münster
Exportleitung West
71718 Oberstenfeld
Kiel
Niederlassung Berlin
Telefon
+49 (0) 37 21/27 49 46
96
WERZALIT GmbH + Co. KG
Fax
+49 (0) 37 21/27 49 48
Dresden
Schichauweg 52
Mobil
+49 (0) 176/10 20 40 26
12307 Berlin-Lichtenrade
[email protected]
91
Telefon
+49 (0) 30/72 09 04 0
Fax (Verkauf)
+49 (0) 30/72 09 04 10
SK
F
AT
Frankfurt
SI
11
HU
HR
BIH
15
RO
SRB
BG
Nürnberg
Saarbrücken
CH
PT
Oberstenfeld
MK
MNE
ES
AL
Stuttgart
20
München
Freiburg
18
Konstanz
Auslandsvertretungen
Deutsche Vertretungen
07
12
20
92
Philipp Heuermann
Hans-Jürgen Wallentin
Alfons Treffler
Michael Koza
WERZALIT France
Verkaufs- und Beratungs-Agentur
WERZALIT España y Portugal, S.L.
HU Ungarn
Hensenstraße 144
Hundsdorfer Straße 20 A
Zur Römerschanze 3
Holzfeld 5
24, rue du Général Rascas
Mag. Bernhard Schmiedl
Jordi-Krishna Rawal
RO
Rumänien
48151 Münster
34537 Bad Wildungen
84160 Frontenhausen
38122 Braunschweig
57220 Boulay
Dr.-Hans-Liebherr-Straße 17
Ctra. Dels Banys, S/N
BG
Bulgarien
Telefon
+49 (0) 2 51/97 42 97 04
Ortsteil Armsfeld
Telefon
+49 (0) 87 32/12 78
Telefon
+49 (0) 53 00/93 35 22
Telefon
+33 (0) 387/57 39 10
A-5500 Bischofshofen
Edifici Can 16 - Local 8
SI
Slowenien
Fax
+49 (0) 2 51/97 42 97 06
Telefon
+49 (0) 56 21/7 40 69
Fax
+49 (0) 87 32/12 88
Fax
+49 (0) 53 00/93 35 30
F ax
+33 (0) 387/57 39 48
Telefon
17430 Santa Coloma de
HR
Kroatien
Mobil
+49 (0) 1 71/7 70 50 53
Fax
+49 (0) 56 21/7 40 79
Mobil
+49 (0) 1 70/5 50 19 14
Mobil
+49 (0) 1 76/10 20 40 38
[email protected]
Farners (Girona)
BIH Bosnien-Herzegowina
Mobil
+49 (0) 1 71/7 24 75 16
[email protected]
[email protected]
F
[email protected]
Frankreich
AT Österreich
ES/PT Spanien/Portugal
+43 (0) 664/383 66 15
[email protected]
[email protected]
[email protected]
15
76
96
Stefan Petersen
Wolfgang Kaßmann
Sandra Kloppenburg
Bernard Ohsmann
Hauptstraße 55
Heuchlinger Hauptstr. 22
Gedingeweg 28
Rosenwinkel 1
27404 Gyhum-Nartum
91207 Lauf
45309 Essen
03042 Cottbus/Branitz
Telefon
+49 (0) 42 88/92 88 07
Telefon
+49 (0) 91 23/78 88 71
Telefon
+49 (0) 201/59 27 69 60
Telefon
+49 (0) 3 55/53 80 70
Fax
+49 (0) 42 88/92 88 08
Fax
+49 (0) 91 23/78 88 72
Fax
+49 (0) 201/59 27 69 61
Fax
+49 (0) 3 55/53 80 70
Mobil
+49 (0) 1 76/10 20 40 24
Mobil
+49 (0) 1 76/10 20 40 47
Mobil
+49 (0) 1 71/5 00 55 50
Mobil
+49 (0) 1 72/7 30 36 28
[email protected]
[email protected]
[email protected]
11
18
91
Werner Kronenberger
Ralf Spießmacher
Andreas Winkler
Werdorfstraße 4
Wilhelmskirch 325/2
Pfeiffersheim 1
66806 Ensdorf
88263 Horgenzell
06526 Sangerhausen
Telefon
+49 (0) 68 31/50 60 05
Telefon
+49 (0) 75 04/12 72
Telefon
+49 (0) 34 64/58 71 89
Fax
+49 (0) 68 31/50 60 06
Fax
+49 (0) 75 04/97 13 99
Fax
+49 (0) 34 64/58 71 89
Mobil
+49 (0) 1 71/6 57 00 56
Mobil
+49 (0) 1 70/3 13 21 33
Mobil
+49 (0) 1 76/10 20 40 48
[email protected]
134
BE
09
[email protected]
[email protected]
CH Schweiz
Belgien
GB
+34 (0) 972/87 75 88
SRB Serbien
F ax
+34 (0) 972/84 38 14
MNE Montenegro
Mobil
+34 (0) 629/46 08 88
MK Mazedonien
WERZALIT Vertriebs AG
[email protected]
Peter Hager
Normbauteile aus Pressholz
[email protected]
Gronauer Str. 70
8370 Sirnach/TG
71720 Oberstenfeld
Telefon
+41 (0) 71/9 66 37 66
Telefon
+49 (0) 70 62/50-182
Fax
+41 (0) 71/9 66 37 61
Fax
+49 (0) 70 62/50 91-182
[email protected]
England
Meridiana-WERZALIT B.V.
Nick Shotton
Hoogeveenenweg 160/161
11 Crescent Road
AL
Albanien
Werzalit Austria GmbH
Dino Eldin Hamidovic
PL
Polen
Forsthausstraße 12 a
WERZALIT GmbH + Co. KG
A-3013 Tullnerbach
mgr inż. Maciej Kościelak
Österreich
Mobil
+48 (0) 6 02 59 55 05
Telefon
Fax
+48 (0) 4 26 81 97 67
[email protected]
+43 (0) 67 64 77 48 58
[email protected]
NL Niederlande
WERZALIT UK Office
Slowakische Republik
Telefon
Export-Innendienst
[email protected]
[email protected]
SK
UA
Ukraine/Rep. Moldau
Russland
WERZALIT
2913 LV Nieuwerkerk
WERZALIT
Anatolij Kheroim
Bromley
a/d IJssel
Moskau
Telefon +38 (044) 3 32 34 85
GB-Cranbrook, Kent, BR1 3PN
Telefon
+31 (0) 1 80 31 30 05
Telefon +7 (495) 9 33 85 60
F ax
+38 (04594) 670 84
Mobil
Fax
+31 (0) 1 80 31 31 09
F ax
Mobil
+38 (0) 50/3 12 67 67
+44 (0) 78 85/27 41 04
[email protected]
[email protected]
RU
+7 (495) 9 33 85 61
[email protected]
[email protected]
135
Gemeinsam planen
Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten
§1 Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende oder diese
ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Ergänzungen oder Änderungen
bedürfen der Schriftform.
§2 Angebot
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag,
den der Kunde uns aufgrund eines Angebots erteilt,
schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen.
§3 Selbstbelieferung
(1) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn wir nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht
richtig beliefert worden sind, es sei denn, wir
haben dies zu vertreten.
(2) Können wir nach Abs. (1) vom Vertrag zurücktreten, verpflichten wir uns, den Kunden darüber
unverzüglich zu informieren und von ihm bereits
erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§4 Einhaltung von Bedienungsanleitungen
und Montagerichtlinien
(1) Unsere Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien sind einzuhalten.
(2) Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von
Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien
resultieren, haften wir nicht.
§5 Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab
Werk“, ausschließlich Verpackung, Versand- und
Versicherungskosten. Bei Kleinaufträgen können
nach vorheriger Absprache Bearbeitungsgebühren berechnet werden.
(2) Der Kunde hat den am Liefertag gültigen Preis
zu zahlen.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in
unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig.
(5) Erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum, so ist der Kunde berechtigt, von
der Nettorechnungssumme 2 % Skonto abzuziehen.
136
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind.
(7) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegenüber dem Abnehmer an Dritte abzutreten.
§6 Teillieferung und Lieferung nach Abruf
(1) Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen
berechtigt.
(2) Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf
ausdrücklich vereinbart, so können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von höchstens
vier Wochen vom Vertrag zurücktreten oder gegen
Bereitstellung der gesamten Warenmenge den
vereinbarten Preis verlangen, wenn der Kunde die
vereinbarten Teilmengen nicht wie vereinbart
abnimmt bzw. abruft.
(3) Auf Abruf bestellte Ware muss der Kunde innerhalb von sechs Monaten vollständig abgerufen
haben, wenn keine kürzere Frist vereinbart ist.
Der Abruf muss in angemessener Frist vor dem
Liefertermin bei uns eingehen.
§7 Lieferzeit
(1) Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen der Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von (3) vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser
in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Ist die Überschreitung eines Liefertermins von
uns zu vertreten, so kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Die angemessene Nachfrist muss wenigstens vier Wochen betragen.
(6) Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren
Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht
zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich
machen, wie Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch etc., gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Dauern die vorgenannten Umstände länger als vier Monate, haben
wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf
Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob
wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu
bestimmenden angemessenen Frist liefern werden.
§8 Transport und Gefahrübergang
§10 Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen wir
Transportmittel und Transportwege, ohne dafür
verantwortlich zu sein, dass die schnellste und
billigste Möglichkeit gewählt wird.
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn
wir die Ware im Lager des Lieferwerks an die
Transportperson übergeben. Dies gilt auch bei
Teillieferungen. Nimmt der Kunde die Ware unberechtigt nicht ab, verzögert sich die Lieferung aus
Gründen, die in seinen Bereich fallen, oder ruft
der Kunde Abrufaufträge nicht fristgerecht ab, so
geht die Gefahr auf ihn über.
(3) Lagern wir die Ware bei uns ein, so hat der
Kunde das übliche Lagergeld an uns zu bezahlen.
Wird die Ware bei Dritten eingelagert, so trägt er
deren Kosten.
(4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf
dem Transport hat der Kunde unverzüglich eine
Sachverhaltsaufnahme zu veranlassen.
§9 Mängelhaftung
(1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort
als dem Ort der Verwendung verbracht wurde, von
dem wir bei Vertragsschluss ausgehen mussten.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder die
Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit wir nicht vorsätzlich
die Vertragsverletzung herbeigeführt haben, ist
die Schadensersatzhaftung in diesen Fällen jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen (Kardinalspflicht).
In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(2) Bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer
üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre, es sei denn, derjenige, der die Kaufsache in das Bauwerk eingebaut hat, hat gegenüber seinem Vertragspartner länger als zwei
Jahre für Sachmängel der Kaufsache einzustehen. In diesem Fall gilt diese Verjährungsfrist,
maximal jedoch die Verjährungsfrist des § 438
Abs. Ziff. 2 lit. b BGB.
§11 Sonstige Schadensersatzansprüche
(1) Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt,
sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
§12 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor. Der Vorbehalt
bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom
Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten
– anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen
Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Sobald der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde
für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder
Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt. Des Weiteren muss er
alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und
dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilen.
ersten Ausfallmusters aus diesem Werkzeug ohne
Abzug zu bezahlen.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für
die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
§16 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur
Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die
durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§13 Besondere Kosten für Sonderanfertigungen
(3) Über den normalen Gebrauch und die Wartung
des Werkzeugs hinausgehende Aufwendungen, z. B.
Änderungen, Erneuerung von Teilen, Überholung,
gehen zu Lasten des Kunden.
§14 Mehrlieferung bei Sonderaufträgen
Bei Sonderaufträgen wie Sonderlackierungen, Sonderdekoren, Sonderoberflächenstrukturen behalten
wir uns die Lieferung einer Übermenge von bis zu
10 % vor. Die gelieferte Übermenge ist vom Kunden zu bezahlen.
§15 Eigenkonstruktionen des Kunden
Für die Konstruktionen von Waren oder von Teilen
von Waren, die der Kunde selbst vorgenommen hat,
wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir durch die
Annahme eines Auftrags über die Fertigung solcher
Teile keine Verantwortung für die Richtigkeit der
den Teilen zugrunde liegenden Konstruktion.
(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§17 PEFC-Zertifizierung
Alle Artikel-Nr., die auf Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung nicht mit * gekennzeichnet
werden, sind unter der PEFC-Zertifizierungs-Nr. 44
702 091354 zu 100 % PEFC-zertifiziert.
§18 Verzugszinsen
Sofern der Kunde kein Unternehmer ist, sind wir
berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden
bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein
Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich
niedriger, als von uns geltend gemacht.
(1) Kaufen oder fertigen wir selbst Presswerkzeuge zur Herstellung der Waren des Kunden, so trägt
die Kosten der Kunde. Wir verpflichten uns, diese
Werkzeuge ohne Zustimmung des Kunden nicht
für die Fertigung für dritte Kunden zu verwenden;
diese Verpflichtung endet zwei Jahre nach letztmaligem Gebrauch der Presswerkzeuge für Bestellungen des Kunden.
Sitz: Oberstenfeld
(2) Die Hälfte der Gesamtkosten ist bei Bestellung
fällig. Die andere Hälfte ist nach Lieferung des
Handelsregister Amtsgericht
Stuttgart HRB 311327
Sitz: Oberstenfeld
Handelsregister Amtsgericht Stuttgart HRA 310248.
Persönl. haft. Ges.: WERZALIT Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Jochen Werz (Vors.),
Dr. Jürgen Kreiter
137
Gemeinsam planen
Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten
Allgemeines
WERZALIT Formteile werden nach eigenen, im
Stammwerk Oberstenfeld entwickelten Verfahren
hergestellt. Dieses Verfahren wird durch eine Vielzahl in- und ausländischer Patente und Schutzrechte geschützt und laufend weiterentwickelt.
Die Skala der Produkte geht von der Transportpalette über viele Teile für die Möbelindustrie bis
zu Bauteilen. WERZALIT Formteile haben sich von
der Arktis bis zu den Tropen überzeugend bewährt.
WERZALIT verarbeitet nur hochwertige, erprobte
Rohstoffe. Unsere Herstellungsverfahren werden
der technischen Entwicklung laufend angepasst.
Deshalb behalten wir uns Änderungen aus Gründen
des technischen Fortschritts gegenüber den Beschreibungen in dieser Preisliste oder den Ausstellungsmustern vor.
Rohstoffe und Herstellverfahren
Für den Kern der WERZALIT Formteile wird nur
ausgesuchtes, gesundes Faserholz aus nachhaltiger, heimischer Forstwirtschaft verwendet. Altholz oder Tropenholz wird nicht eingesetzt. Als
Imprägnier- und Bindemittel werden hochwertige, duroplastische Kunstharze eingesetzt.
Verschiedene Zusätze zur Pressmasse vermindern
die Feuchtigkeitssaugwirkung des Kernmaterials
und schützen vor Verrottung. Die Oberflächenbeschichtung der Pressteile und die Herstellung des
Kernmaterials erfolgen in einer Verfahrensstufe,
das heißt, Oberfläche und Kern werden fugenlos
miteinander verbunden.
Die Oberfläche der Pressteile besteht, je nach
Verwendungszweck, aus bis zu 5 aufeinander abgestimmten Schichten. Unsere Produkte sind
chlorfrei und enthalten keine Isocyanate, Phosphate oder organische Halogene. Lindan oder PCP
sind ebenfalls nicht enthalten. Die verwendeten
Beschichtungsstoffe sind frei von giftigen
Schwermetallen.
WERZALIT Formteile für die Innenanwendung entsprechen hinsichtlich der Formaldehydabgabe der
Klasse E1 für Holzwerkstoffe und den Vorschriften
der Chem. Verb. V.
Durch das verwendete duroplastische Kunstharz
werden elektrostatische Aufladungen verhindert.
Die guten technischen Werte (siehe Tabelle Seite
131) zeigen die hohe Temperatur-, Feuchtigkeitsund Witterungsbeständigkeit unserer Produkte.
Geringfügige Farb- und Glanzabweichungen zwischen einzelnen Fertigungschargen müssen wir
uns aus technischen Gründen vorbehalten. Unter
der Bezeichnung Dekopan plus sind Reproduktionen (Imitationen) von Holzoberflächen auf
Dekor filmen mit zusätzlicher transparenter
Acrylatbeschichtung zu verstehen. Bei Colorpan
handelt es sich um einfarbige Dekor-Beschichtungen auf Basis von Acrylat-Systemen.
WERZALIT Terrassenbeläge aus dem S2 Holz-PolymerWerkstoff unterscheiden sich sowohl in der Materialzusammensetzung als auch in der Herstellung
gegenüber den üblichen WERZALIT Produkten. Der
hierfür eingesetzte S2 Holz-Polymer-Werkstoff
steht für ein WPC (Wood-Polymer-Composite/
Holz-Polymer-Verbund), wobei ebenfalls nur ausgesuchtes und gesundes Faserholz aus nachhaltiger heimischer Forstwirtschaft und ein hochwertiger thermoplastischer Kunststoff als Bindemittel zum Einsatz kommen. Unter Zusatz von
Additiven und Farbpigmenten der höchsten Lichtechtheitsstufe entsteht ein sehr strapazierfähiger
und formstabiler, dreidimensional form barer Werkstoff für die Außenbewitterung.
WERZALIT Terrassenbeläge werden sowohl im Extrusions- als auch im Spritzgussverfahren hergestellt.
Nachträgliches Bürsten der Oberfläche erhöht
die Rutschfestigkeit und gibt den Profilen einen
natürlichen Holzcharakter.
Bohren
Verwendet werden handelsübliche Spiralbohrer
für Metall (HSS, Spitzenwinkel ca. 120°, große
Steigung). Hohe Schnittgeschwindigkeit verwenden! Der Bohrer ist stets von der Dekorseite her
anzusetzen. Ein Stück Hartholz als Unterlage verhindert das Aussplittern der Rückseite.
1. Dichte
Fräsen
Oberfräser und Spindelfräser können verwendet
werden. Umfangsgeschwindigkeit etwa 30 m/sec.
Es empfehlen sich Werkzeuge mit Hartmetallbelag,
Sorten H 1 und H 3, Spanwinkel 10° bis 20°.
Verpackungs-Entsorgung
WERZALIT Mehrwegverpackungen nehmen wir
gerne zurück. Unser übriges Verpackungsmaterial
sollte, falls möglich, örtlich entsorgt werden;
nach Vereinbarung nehmen wir es palettiert bei
Warenanlieferung zurück.
Maße und Gewichte
Geringe Abweichungen von den angegebenen
Maßen und Gewichten müssen wir uns vorbehalten. Die angegebenen Standardlängen verstehen
sich in der Regel jeweils als Rohzuschnittmaße.
Winkelgerechte Schnitte müssen selbst durchgeführt werden. Wir behalten uns vor, Unterlängen
bis max. 10 % der Bestellmenge mitzuliefern.
Verarbeitung und Montage
WERZALIT Profile können mit üblichem Schreinerwerkzeug bearbeitet werden.
Bei der Montage sind unsere Montageanleitungen
unbedingt zu beachten. Reklamationen, die nachweisbar aufgrund falscher Montage bzw. Nichtbeachtung unserer Montageanleitung auftreten,
können von uns nicht anerkannt werden.
Beanstandungen können nur vor der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware geltend gemacht
werden. Wird der Mangel nicht rechtzeitig gerügt,
gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt.
Sägen mit der Kreissäge
Sägeblatt hartmetallbestückt, hohe Zähnezahl,
z. B. Sägeblatt Ø 300, Zahnform Wechselzahn WZ
oder Hohlzahn Dach-Flach. Schnittgeschwindigkeit ca. 60 m/sec in Abhängigkeit von Drehzahl
und Blatt-Durchmesser, z. B. 4000 U/min, Ø 300,
Vorschubgeschwindigkeit ca. 5 m/min, Blattüberstand ca. 10 mm. Beim Sägen die Dekorseite der
Profile immer nach oben auflegen.
Dehnung
An allen Stößen, Anschlüssen usw. genügend Luft
für thermisch-klimatisch bedingte Längenänderungen lassen. Bei den beiden Fassadenprofilen
selekta und siding wurde dies bereits fabrikmäßig
berücksichtigt. Langlöcher, in deren Mitte die Verschraubung vorgenommen wird, lassen Bewegungen in jeder Richtung zu. Schraubenlöcher grundsätzlich größer als Schrauben-Ø vorsehen. Bitte
Montageanleitungen beachten.
Klima-Anpassung
WERZALIT Profile reagieren auf Temperaturschwankungen mit Längenänderungen (vgl. Dehnung). Bei Montage im Gebäudeinneren daher
plötzliches Temperaturgefälle direkt vor der Montage (Transport von außen nach innen) vermeiden. Sinnvoll ist vor Montagebeginn eine mehrtägige Lagerung direkt am Ort der späteren Verarbeitung in ausgepacktem Zustand.
Schnittkanten
Die Schnittkanten an Profilen im Außenbereich
sind entsprechend den jeweiligen Montageanleitungen mit WERZALIT Kantenversiegelung zu
versiegeln.
Sonderanfertigungen
Bei entsprechendem Projektumfang liefern wir
unsere Produkte auch in Sonderlängen und Fixmaßen gegen entsprechende Mehrpreise. Anfragen bitten wir an unsere Abt. Produktmanagement + Objektservice zu richten; sie arbeitet auf
Wunsch auch spezielle Montagevorschläge aus.
Schutzrechte
Das WERZALIT Verfahren ist in seiner Substanz
durch eine Reihe in- und ausländischer Patente
und Schutzrechte geschützt. Der Name und das
Zeichen sind warenrechtlich geschützt.
selekta,
heritageselekta, siding
und heritage
Fassadenprofile/
Balkonprofile
square
Bekleidungsplatten
terraza, paseo,
entero
Terrassenbeläge
Einheit
Prüfvorschrift
700 – 800
800 – 950
ca. 1.400
1.050 – 1.200
kg/m3
EN 323
2
2. Biegefestigkeit
30 – 35
40 – 45
100 – 140
–
N/mm
EN 310 / EN 438
3. Elastizitätsmodul
4.000 – 5.000
4.000 – 6.000
10.000 – 14.000
–
N/mm2
EN 310 / EN 438
4. Zugfestigkeit senkrecht zur Fläche
(Querzugfestigkeit)
1,0 – 2,0
2,0 – 3,0
–
–
N/mm2
EN 319
–
–
70 – 100
–
N/mm2
EN ISO 527 / EN 438
800 – 1.300
800 – 1.300
–
> 900
N/mm2
WERZALIT
PRÜFNORM
0,3 – 0,6
5,0 – 8,0
0,3 – 0,6
3,0 – 5,0
0,0 – 0,1
0,1 – 0,2
–
–
%
%
DIN 317
DIN 317
–
–
–
Dicke < 4
Breite < 0,7
Länge < 0,3
%
%
%
VHI-Gütesiegel /
WERZALIT
PRÜFNORM
8. Feuchtegehalt
5 – 10
5 – 10
2–5
–
%
EN 322
9. Temperaturbeständigkeit
bei Dauerbelastung
bei Kurzzeitbelastung
- 50 bis + 90
+ 180
- 50 bis + 70
+ 120
- 50 bis + 90
+ 180
- 50 bis + 70
+ 120
°C
°C
WERZALIT
PRÜFNORM
B2
–
B2 bzw. D-s2,d2
B1 bzw. B-s3,d0 2)
B2 bzw. D-s2,d0
B1 bzw. B-s2,d0
B2 bzw. Efl
–
11. Längenänderung durch Feucht-/
Wärmebelastung 3)
1–3
1–3
1–2
<6
12. Wärmeleitzahl λ
0,18
0,20
0,30
5. Zugfestigkeit
Entsorgung
WERZALIT Reststücke und Rückstände können als
Hausmüll entsorgt oder in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Bitte beachten Sie
hierbei die Vorgaben Ihres örtlichen Entsorgungsunternehmens.
Innenfensterbänke
6. Schraubenauszugfestigkeit
1)
7. Quellung nach Wasserlagerung
bei 20 °C
nach 2 h
nach 24 h
bei 100 °C
nach 5 h
10. Brandverhalten
Standardausführung
Sonderausführung
5–15
diffussionsäquivalente
Luftschichtdicke
13. Wasserdampfdurchlässigkeit
–
Gt 0A – Gt 1A
14. Gitterschnittprüfung 4)
3 – 5,5
15. Ritzhärte
–
0,5 – 1,5
DIN 4102-1 bzw.
DIN EN 13501-1
mm/m
WERZALIT
PRÜFNORM
–
W/m·K
DIN 52 612
–
m
DIN 52 615
–
≥3
–
EN ISO 2409
N
N/mm
EN 438
2
60 – 65
–
> 350
17. Verhalten bei
Abriebbeanspruchung
200 – 300
–
> 350
25 – 35
18. Lichtbeständigkeit
Stufe 6 – 8 7)
Stufe 8
Stufe 6 / 8
8)
DIN 54 004
19. Chemikalienbeständigkeit
gut bis
sehr gut
begrenzt
beständig
gut bis
sehr gut
gut bis
sehr gut
EN 438
16. Brinellhärte
5)
U
WERZALIT
PRÜFNORM
EN 438
20. Zigarettenglutfestigkeit
glutfest
nicht glutfest
glutfest
nicht glutfest
analog EN 438
21. Farbtoleranz 6)
–
ΔE<1
ΔE<1
–
DIN 5033
22. Stoßlast
–
stoßfest
stoßfest
–
WERZALIT
PRÜFNORM /
ETB-Richtlinie
23. Max. Flächenlast
–
–
–
–
≥ 500
kg/m2
–
24. Max. Punktlast
–
–
–
–
200
kg
–
25. Rutschbeständigkeit
„nassbelasteter Barfußbereich“
–
–
–
Klasse C (bestmögliche Klasse)
DIN 51 097
26. Rutschbeständigkeit „Arbeitsbereich mit erhöhter Unfallgefahr“
–
–
–
Klasse R10 9)
DIN 51 130
1) 4 mm Spanplattenschraube, in Bohrung von 3 mm Ø 10 mm tief eingedreht
7) Für Farbgruppe Emotion Lichtechtstufe 6 – 7
2) Nicht für alle Produkte lieferbar, bitte gesonderte Informationen anfordern
8) Ausgerüstet mit UV-Schutzadditiven, durchgefärbt mit Farbpigmenten
der Lichtechtstufe 8
Auf Grund der enthaltenen Holzspäne ist mit einer gleichmäßigen Aufhellung
der Profile zu rechnen
3) Maximal zu erwartende Längenänderung bei extremen Klimaschwankungen
4) Gt 0A ist die beste, Gt 4A ist die schlechteste Bewertung
5) 1000 N, 15 s Haltezeit, (Kraft/Eindruckfläche)
9) Für öffentliche Bereiche geeignet
6) Bei Messgeometrie 0°/45°, Normlichtart „C“
138
Dieses technische Merkblatt kann und soll nur unverbindlich beraten.
Wir bitten, alle Angaben über das Arbeiten mit unseren Produkten den örtlichen Verhältnissen und den verwendeten Materialien anzupassen.
Weitergehende technische Informationen entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Einzelprospekten und Montageanleitungen.
Stand: Januar 2013/TEAK
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