PDF | Architektenordner Gemeinsam planen
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Gemeinsam planen. Ihre Ansprechpartner vor Ort Gemeinsam planen Inhalt 134 Verkaufs- und Beratungsbüros 136 Geschäftsbedingungen 138 Technische Einzelheiten Wir sind das Original! Service aus ganz besonderem Holz Europa- und weltweit stehen Ihnen Ansprechpartner durch eigene Repräsentanten und Vertretungen zur Verfügung. Ihr WERZALIT Ansprechpartner hat jederzeit ein offenes Ohr für Sie. 132 133 Gemeinsam planen Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten Export Verkaufsleitung Zentralverwaltung WERZALIT GmbH + Co. KG 09 Schwerin Bremen 07 Berlin 92 +49 (0) 70 62/50-0 Fax (Zentrale) +49 (0) 70 62/50-208 Fax (Verkauf/Versand) +49 (0) 70 62/22 620 Fax (Export) +49 (0) 70 62/86 65 Fax (Objektservice) +49 (0) 70 62/86 69 D-71720 Oberstenfeld Kassel Erfurt +49 (0) 70 62/5 01 85 Fax +49 (0) 70 62/5 09 11 85 NL GB BE Osteuropa PL DE UA Mathias Mey Leipzig 12 Telefon [email protected] Magdeburg Dortmund Bonn Telefon (Zentrale) www.werzalit.com Hannover Bielefeld 76 Gronauer Str. 70 D-71720 Oberstenfeld Hamburg RU Dipl.-Kfm. Jens-André Warnecke Gronauer Straße 70 Rostock Münster Exportleitung West 71718 Oberstenfeld Kiel Niederlassung Berlin Telefon +49 (0) 37 21/27 49 46 96 WERZALIT GmbH + Co. KG Fax +49 (0) 37 21/27 49 48 Dresden Schichauweg 52 Mobil +49 (0) 176/10 20 40 26 12307 Berlin-Lichtenrade [email protected] 91 Telefon +49 (0) 30/72 09 04 0 Fax (Verkauf) +49 (0) 30/72 09 04 10 SK F AT Frankfurt SI 11 HU HR BIH 15 RO SRB BG Nürnberg Saarbrücken CH PT Oberstenfeld MK MNE ES AL Stuttgart 20 München Freiburg 18 Konstanz Auslandsvertretungen Deutsche Vertretungen 07 12 20 92 Philipp Heuermann Hans-Jürgen Wallentin Alfons Treffler Michael Koza WERZALIT France Verkaufs- und Beratungs-Agentur WERZALIT España y Portugal, S.L. HU Ungarn Hensenstraße 144 Hundsdorfer Straße 20 A Zur Römerschanze 3 Holzfeld 5 24, rue du Général Rascas Mag. Bernhard Schmiedl Jordi-Krishna Rawal RO Rumänien 48151 Münster 34537 Bad Wildungen 84160 Frontenhausen 38122 Braunschweig 57220 Boulay Dr.-Hans-Liebherr-Straße 17 Ctra. Dels Banys, S/N BG Bulgarien Telefon +49 (0) 2 51/97 42 97 04 Ortsteil Armsfeld Telefon +49 (0) 87 32/12 78 Telefon +49 (0) 53 00/93 35 22 Telefon +33 (0) 387/57 39 10 A-5500 Bischofshofen Edifici Can 16 - Local 8 SI Slowenien Fax +49 (0) 2 51/97 42 97 06 Telefon +49 (0) 56 21/7 40 69 Fax +49 (0) 87 32/12 88 Fax +49 (0) 53 00/93 35 30 F ax +33 (0) 387/57 39 48 Telefon 17430 Santa Coloma de HR Kroatien Mobil +49 (0) 1 71/7 70 50 53 Fax +49 (0) 56 21/7 40 79 Mobil +49 (0) 1 70/5 50 19 14 Mobil +49 (0) 1 76/10 20 40 38 [email protected] Farners (Girona) BIH Bosnien-Herzegowina Mobil +49 (0) 1 71/7 24 75 16 [email protected] [email protected] F [email protected] Frankreich AT Österreich ES/PT Spanien/Portugal +43 (0) 664/383 66 15 [email protected] [email protected] [email protected] 15 76 96 Stefan Petersen Wolfgang Kaßmann Sandra Kloppenburg Bernard Ohsmann Hauptstraße 55 Heuchlinger Hauptstr. 22 Gedingeweg 28 Rosenwinkel 1 27404 Gyhum-Nartum 91207 Lauf 45309 Essen 03042 Cottbus/Branitz Telefon +49 (0) 42 88/92 88 07 Telefon +49 (0) 91 23/78 88 71 Telefon +49 (0) 201/59 27 69 60 Telefon +49 (0) 3 55/53 80 70 Fax +49 (0) 42 88/92 88 08 Fax +49 (0) 91 23/78 88 72 Fax +49 (0) 201/59 27 69 61 Fax +49 (0) 3 55/53 80 70 Mobil +49 (0) 1 76/10 20 40 24 Mobil +49 (0) 1 76/10 20 40 47 Mobil +49 (0) 1 71/5 00 55 50 Mobil +49 (0) 1 72/7 30 36 28 [email protected] [email protected] [email protected] 11 18 91 Werner Kronenberger Ralf Spießmacher Andreas Winkler Werdorfstraße 4 Wilhelmskirch 325/2 Pfeiffersheim 1 66806 Ensdorf 88263 Horgenzell 06526 Sangerhausen Telefon +49 (0) 68 31/50 60 05 Telefon +49 (0) 75 04/12 72 Telefon +49 (0) 34 64/58 71 89 Fax +49 (0) 68 31/50 60 06 Fax +49 (0) 75 04/97 13 99 Fax +49 (0) 34 64/58 71 89 Mobil +49 (0) 1 71/6 57 00 56 Mobil +49 (0) 1 70/3 13 21 33 Mobil +49 (0) 1 76/10 20 40 48 [email protected] 134 BE 09 [email protected] [email protected] CH Schweiz Belgien GB +34 (0) 972/87 75 88 SRB Serbien F ax +34 (0) 972/84 38 14 MNE Montenegro Mobil +34 (0) 629/46 08 88 MK Mazedonien WERZALIT Vertriebs AG [email protected] Peter Hager Normbauteile aus Pressholz [email protected] Gronauer Str. 70 8370 Sirnach/TG 71720 Oberstenfeld Telefon +41 (0) 71/9 66 37 66 Telefon +49 (0) 70 62/50-182 Fax +41 (0) 71/9 66 37 61 Fax +49 (0) 70 62/50 91-182 [email protected] England Meridiana-WERZALIT B.V. Nick Shotton Hoogeveenenweg 160/161 11 Crescent Road AL Albanien Werzalit Austria GmbH Dino Eldin Hamidovic PL Polen Forsthausstraße 12 a WERZALIT GmbH + Co. KG A-3013 Tullnerbach mgr inż. Maciej Kościelak Österreich Mobil +48 (0) 6 02 59 55 05 Telefon Fax +48 (0) 4 26 81 97 67 [email protected] +43 (0) 67 64 77 48 58 [email protected] NL Niederlande WERZALIT UK Office Slowakische Republik Telefon Export-Innendienst [email protected] [email protected] SK UA Ukraine/Rep. Moldau Russland WERZALIT 2913 LV Nieuwerkerk WERZALIT Anatolij Kheroim Bromley a/d IJssel Moskau Telefon +38 (044) 3 32 34 85 GB-Cranbrook, Kent, BR1 3PN Telefon +31 (0) 1 80 31 30 05 Telefon +7 (495) 9 33 85 60 F ax +38 (04594) 670 84 Mobil Fax +31 (0) 1 80 31 31 09 F ax Mobil +38 (0) 50/3 12 67 67 +44 (0) 78 85/27 41 04 [email protected] [email protected] RU +7 (495) 9 33 85 61 [email protected] [email protected] 135 Gemeinsam planen Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten §1 Allgemeines/Geltungsbereich (1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. §2 Angebot Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag, den der Kunde uns aufgrund eines Angebots erteilt, schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen. §3 Selbstbelieferung (1) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert worden sind, es sei denn, wir haben dies zu vertreten. (2) Können wir nach Abs. (1) vom Vertrag zurücktreten, verpflichten wir uns, den Kunden darüber unverzüglich zu informieren und von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. §4 Einhaltung von Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien (1) Unsere Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien sind einzuhalten. (2) Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien resultieren, haften wir nicht. §5 Preise/Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versand- und Versicherungskosten. Bei Kleinaufträgen können nach vorheriger Absprache Bearbeitungsgebühren berechnet werden. (2) Der Kunde hat den am Liefertag gültigen Preis zu zahlen. (3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (4) Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. (5) Erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist der Kunde berechtigt, von der Nettorechnungssumme 2 % Skonto abzuziehen. 136 (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (7) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegenüber dem Abnehmer an Dritte abzutreten. §6 Teillieferung und Lieferung nach Abruf (1) Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. (2) Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf ausdrücklich vereinbart, so können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von höchstens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, wenn der Kunde die vereinbarten Teilmengen nicht wie vereinbart abnimmt bzw. abruft. (3) Auf Abruf bestellte Ware muss der Kunde innerhalb von sechs Monaten vollständig abgerufen haben, wenn keine kürzere Frist vereinbart ist. Der Abruf muss in angemessener Frist vor dem Liefertermin bei uns eingehen. §7 Lieferzeit (1) Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen der Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Die angemessene Nachfrist muss wenigstens vier Wochen betragen. (6) Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch etc., gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Dauern die vorgenannten Umstände länger als vier Monate, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. §8 Transport und Gefahrübergang §10 Verjährung von Mängelansprüchen (1) Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen wir Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn wir die Ware im Lager des Lieferwerks an die Transportperson übergeben. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Nimmt der Kunde die Ware unberechtigt nicht ab, verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in seinen Bereich fallen, oder ruft der Kunde Abrufaufträge nicht fristgerecht ab, so geht die Gefahr auf ihn über. (3) Lagern wir die Ware bei uns ein, so hat der Kunde das übliche Lagergeld an uns zu bezahlen. Wird die Ware bei Dritten eingelagert, so trägt er deren Kosten. (4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde unverzüglich eine Sachverhaltsaufnahme zu veranlassen. §9 Mängelhaftung (1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Ort der Verwendung verbracht wurde, von dem wir bei Vertragsschluss ausgehen mussten. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder die Minderung zu verlangen. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit wir nicht vorsätzlich die Vertragsverletzung herbeigeführt haben, ist die Schadensersatzhaftung in diesen Fällen jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (5) Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. (9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. (2) Bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, es sei denn, derjenige, der die Kaufsache in das Bauwerk eingebaut hat, hat gegenüber seinem Vertragspartner länger als zwei Jahre für Sachmängel der Kaufsache einzustehen. In diesem Fall gilt diese Verjährungsfrist, maximal jedoch die Verjährungsfrist des § 438 Abs. Ziff. 2 lit. b BGB. §11 Sonstige Schadensersatzansprüche (1) Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. §12 Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Des Weiteren muss er alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilen. ersten Ausfallmusters aus diesem Werkzeug ohne Abzug zu bezahlen. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. §16 Gerichtsstand – Erfüllungsort (6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (7) Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. §13 Besondere Kosten für Sonderanfertigungen (3) Über den normalen Gebrauch und die Wartung des Werkzeugs hinausgehende Aufwendungen, z. B. Änderungen, Erneuerung von Teilen, Überholung, gehen zu Lasten des Kunden. §14 Mehrlieferung bei Sonderaufträgen Bei Sonderaufträgen wie Sonderlackierungen, Sonderdekoren, Sonderoberflächenstrukturen behalten wir uns die Lieferung einer Übermenge von bis zu 10 % vor. Die gelieferte Übermenge ist vom Kunden zu bezahlen. §15 Eigenkonstruktionen des Kunden Für die Konstruktionen von Waren oder von Teilen von Waren, die der Kunde selbst vorgenommen hat, wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir durch die Annahme eines Auftrags über die Fertigung solcher Teile keine Verantwortung für die Richtigkeit der den Teilen zugrunde liegenden Konstruktion. (1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. §17 PEFC-Zertifizierung Alle Artikel-Nr., die auf Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung nicht mit * gekennzeichnet werden, sind unter der PEFC-Zertifizierungs-Nr. 44 702 091354 zu 100 % PEFC-zertifiziert. §18 Verzugszinsen Sofern der Kunde kein Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. (1) Kaufen oder fertigen wir selbst Presswerkzeuge zur Herstellung der Waren des Kunden, so trägt die Kosten der Kunde. Wir verpflichten uns, diese Werkzeuge ohne Zustimmung des Kunden nicht für die Fertigung für dritte Kunden zu verwenden; diese Verpflichtung endet zwei Jahre nach letztmaligem Gebrauch der Presswerkzeuge für Bestellungen des Kunden. Sitz: Oberstenfeld (2) Die Hälfte der Gesamtkosten ist bei Bestellung fällig. Die andere Hälfte ist nach Lieferung des Handelsregister Amtsgericht Stuttgart HRB 311327 Sitz: Oberstenfeld Handelsregister Amtsgericht Stuttgart HRA 310248. Persönl. haft. Ges.: WERZALIT Beteiligungs-GmbH Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Jochen Werz (Vors.), Dr. Jürgen Kreiter 137 Gemeinsam planen Verkaufs- und Beratungsbüros | Geschäftsbedingungen | Technische Einzelheiten Allgemeines WERZALIT Formteile werden nach eigenen, im Stammwerk Oberstenfeld entwickelten Verfahren hergestellt. Dieses Verfahren wird durch eine Vielzahl in- und ausländischer Patente und Schutzrechte geschützt und laufend weiterentwickelt. Die Skala der Produkte geht von der Transportpalette über viele Teile für die Möbelindustrie bis zu Bauteilen. WERZALIT Formteile haben sich von der Arktis bis zu den Tropen überzeugend bewährt. WERZALIT verarbeitet nur hochwertige, erprobte Rohstoffe. Unsere Herstellungsverfahren werden der technischen Entwicklung laufend angepasst. Deshalb behalten wir uns Änderungen aus Gründen des technischen Fortschritts gegenüber den Beschreibungen in dieser Preisliste oder den Ausstellungsmustern vor. Rohstoffe und Herstellverfahren Für den Kern der WERZALIT Formteile wird nur ausgesuchtes, gesundes Faserholz aus nachhaltiger, heimischer Forstwirtschaft verwendet. Altholz oder Tropenholz wird nicht eingesetzt. Als Imprägnier- und Bindemittel werden hochwertige, duroplastische Kunstharze eingesetzt. Verschiedene Zusätze zur Pressmasse vermindern die Feuchtigkeitssaugwirkung des Kernmaterials und schützen vor Verrottung. Die Oberflächenbeschichtung der Pressteile und die Herstellung des Kernmaterials erfolgen in einer Verfahrensstufe, das heißt, Oberfläche und Kern werden fugenlos miteinander verbunden. Die Oberfläche der Pressteile besteht, je nach Verwendungszweck, aus bis zu 5 aufeinander abgestimmten Schichten. Unsere Produkte sind chlorfrei und enthalten keine Isocyanate, Phosphate oder organische Halogene. Lindan oder PCP sind ebenfalls nicht enthalten. Die verwendeten Beschichtungsstoffe sind frei von giftigen Schwermetallen. WERZALIT Formteile für die Innenanwendung entsprechen hinsichtlich der Formaldehydabgabe der Klasse E1 für Holzwerkstoffe und den Vorschriften der Chem. Verb. V. Durch das verwendete duroplastische Kunstharz werden elektrostatische Aufladungen verhindert. Die guten technischen Werte (siehe Tabelle Seite 131) zeigen die hohe Temperatur-, Feuchtigkeitsund Witterungsbeständigkeit unserer Produkte. Geringfügige Farb- und Glanzabweichungen zwischen einzelnen Fertigungschargen müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. Unter der Bezeichnung Dekopan plus sind Reproduktionen (Imitationen) von Holzoberflächen auf Dekor filmen mit zusätzlicher transparenter Acrylatbeschichtung zu verstehen. Bei Colorpan handelt es sich um einfarbige Dekor-Beschichtungen auf Basis von Acrylat-Systemen. WERZALIT Terrassenbeläge aus dem S2 Holz-PolymerWerkstoff unterscheiden sich sowohl in der Materialzusammensetzung als auch in der Herstellung gegenüber den üblichen WERZALIT Produkten. Der hierfür eingesetzte S2 Holz-Polymer-Werkstoff steht für ein WPC (Wood-Polymer-Composite/ Holz-Polymer-Verbund), wobei ebenfalls nur ausgesuchtes und gesundes Faserholz aus nachhaltiger heimischer Forstwirtschaft und ein hochwertiger thermoplastischer Kunststoff als Bindemittel zum Einsatz kommen. Unter Zusatz von Additiven und Farbpigmenten der höchsten Lichtechtheitsstufe entsteht ein sehr strapazierfähiger und formstabiler, dreidimensional form barer Werkstoff für die Außenbewitterung. WERZALIT Terrassenbeläge werden sowohl im Extrusions- als auch im Spritzgussverfahren hergestellt. Nachträgliches Bürsten der Oberfläche erhöht die Rutschfestigkeit und gibt den Profilen einen natürlichen Holzcharakter. Bohren Verwendet werden handelsübliche Spiralbohrer für Metall (HSS, Spitzenwinkel ca. 120°, große Steigung). Hohe Schnittgeschwindigkeit verwenden! Der Bohrer ist stets von der Dekorseite her anzusetzen. Ein Stück Hartholz als Unterlage verhindert das Aussplittern der Rückseite. 1. Dichte Fräsen Oberfräser und Spindelfräser können verwendet werden. Umfangsgeschwindigkeit etwa 30 m/sec. Es empfehlen sich Werkzeuge mit Hartmetallbelag, Sorten H 1 und H 3, Spanwinkel 10° bis 20°. Verpackungs-Entsorgung WERZALIT Mehrwegverpackungen nehmen wir gerne zurück. Unser übriges Verpackungsmaterial sollte, falls möglich, örtlich entsorgt werden; nach Vereinbarung nehmen wir es palettiert bei Warenanlieferung zurück. Maße und Gewichte Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßen und Gewichten müssen wir uns vorbehalten. Die angegebenen Standardlängen verstehen sich in der Regel jeweils als Rohzuschnittmaße. Winkelgerechte Schnitte müssen selbst durchgeführt werden. Wir behalten uns vor, Unterlängen bis max. 10 % der Bestellmenge mitzuliefern. Verarbeitung und Montage WERZALIT Profile können mit üblichem Schreinerwerkzeug bearbeitet werden. Bei der Montage sind unsere Montageanleitungen unbedingt zu beachten. Reklamationen, die nachweisbar aufgrund falscher Montage bzw. Nichtbeachtung unserer Montageanleitung auftreten, können von uns nicht anerkannt werden. Beanstandungen können nur vor der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware geltend gemacht werden. Wird der Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Sägen mit der Kreissäge Sägeblatt hartmetallbestückt, hohe Zähnezahl, z. B. Sägeblatt Ø 300, Zahnform Wechselzahn WZ oder Hohlzahn Dach-Flach. Schnittgeschwindigkeit ca. 60 m/sec in Abhängigkeit von Drehzahl und Blatt-Durchmesser, z. B. 4000 U/min, Ø 300, Vorschubgeschwindigkeit ca. 5 m/min, Blattüberstand ca. 10 mm. Beim Sägen die Dekorseite der Profile immer nach oben auflegen. Dehnung An allen Stößen, Anschlüssen usw. genügend Luft für thermisch-klimatisch bedingte Längenänderungen lassen. Bei den beiden Fassadenprofilen selekta und siding wurde dies bereits fabrikmäßig berücksichtigt. Langlöcher, in deren Mitte die Verschraubung vorgenommen wird, lassen Bewegungen in jeder Richtung zu. Schraubenlöcher grundsätzlich größer als Schrauben-Ø vorsehen. Bitte Montageanleitungen beachten. Klima-Anpassung WERZALIT Profile reagieren auf Temperaturschwankungen mit Längenänderungen (vgl. Dehnung). Bei Montage im Gebäudeinneren daher plötzliches Temperaturgefälle direkt vor der Montage (Transport von außen nach innen) vermeiden. Sinnvoll ist vor Montagebeginn eine mehrtägige Lagerung direkt am Ort der späteren Verarbeitung in ausgepacktem Zustand. Schnittkanten Die Schnittkanten an Profilen im Außenbereich sind entsprechend den jeweiligen Montageanleitungen mit WERZALIT Kantenversiegelung zu versiegeln. Sonderanfertigungen Bei entsprechendem Projektumfang liefern wir unsere Produkte auch in Sonderlängen und Fixmaßen gegen entsprechende Mehrpreise. Anfragen bitten wir an unsere Abt. Produktmanagement + Objektservice zu richten; sie arbeitet auf Wunsch auch spezielle Montagevorschläge aus. Schutzrechte Das WERZALIT Verfahren ist in seiner Substanz durch eine Reihe in- und ausländischer Patente und Schutzrechte geschützt. Der Name und das Zeichen sind warenrechtlich geschützt. selekta, heritageselekta, siding und heritage Fassadenprofile/ Balkonprofile square Bekleidungsplatten terraza, paseo, entero Terrassenbeläge Einheit Prüfvorschrift 700 – 800 800 – 950 ca. 1.400 1.050 – 1.200 kg/m3 EN 323 2 2. Biegefestigkeit 30 – 35 40 – 45 100 – 140 – N/mm EN 310 / EN 438 3. Elastizitätsmodul 4.000 – 5.000 4.000 – 6.000 10.000 – 14.000 – N/mm2 EN 310 / EN 438 4. Zugfestigkeit senkrecht zur Fläche (Querzugfestigkeit) 1,0 – 2,0 2,0 – 3,0 – – N/mm2 EN 319 – – 70 – 100 – N/mm2 EN ISO 527 / EN 438 800 – 1.300 800 – 1.300 – > 900 N/mm2 WERZALIT PRÜFNORM 0,3 – 0,6 5,0 – 8,0 0,3 – 0,6 3,0 – 5,0 0,0 – 0,1 0,1 – 0,2 – – % % DIN 317 DIN 317 – – – Dicke < 4 Breite < 0,7 Länge < 0,3 % % % VHI-Gütesiegel / WERZALIT PRÜFNORM 8. Feuchtegehalt 5 – 10 5 – 10 2–5 – % EN 322 9. Temperaturbeständigkeit bei Dauerbelastung bei Kurzzeitbelastung - 50 bis + 90 + 180 - 50 bis + 70 + 120 - 50 bis + 90 + 180 - 50 bis + 70 + 120 °C °C WERZALIT PRÜFNORM B2 – B2 bzw. D-s2,d2 B1 bzw. B-s3,d0 2) B2 bzw. D-s2,d0 B1 bzw. B-s2,d0 B2 bzw. Efl – 11. Längenänderung durch Feucht-/ Wärmebelastung 3) 1–3 1–3 1–2 <6 12. Wärmeleitzahl λ 0,18 0,20 0,30 5. Zugfestigkeit Entsorgung WERZALIT Reststücke und Rückstände können als Hausmüll entsorgt oder in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Vorgaben Ihres örtlichen Entsorgungsunternehmens. Innenfensterbänke 6. Schraubenauszugfestigkeit 1) 7. Quellung nach Wasserlagerung bei 20 °C nach 2 h nach 24 h bei 100 °C nach 5 h 10. Brandverhalten Standardausführung Sonderausführung 5–15 diffussionsäquivalente Luftschichtdicke 13. Wasserdampfdurchlässigkeit – Gt 0A – Gt 1A 14. Gitterschnittprüfung 4) 3 – 5,5 15. Ritzhärte – 0,5 – 1,5 DIN 4102-1 bzw. DIN EN 13501-1 mm/m WERZALIT PRÜFNORM – W/m·K DIN 52 612 – m DIN 52 615 – ≥3 – EN ISO 2409 N N/mm EN 438 2 60 – 65 – > 350 17. Verhalten bei Abriebbeanspruchung 200 – 300 – > 350 25 – 35 18. Lichtbeständigkeit Stufe 6 – 8 7) Stufe 8 Stufe 6 / 8 8) DIN 54 004 19. Chemikalienbeständigkeit gut bis sehr gut begrenzt beständig gut bis sehr gut gut bis sehr gut EN 438 16. Brinellhärte 5) U WERZALIT PRÜFNORM EN 438 20. Zigarettenglutfestigkeit glutfest nicht glutfest glutfest nicht glutfest analog EN 438 21. Farbtoleranz 6) – ΔE<1 ΔE<1 – DIN 5033 22. Stoßlast – stoßfest stoßfest – WERZALIT PRÜFNORM / ETB-Richtlinie 23. Max. Flächenlast – – – – ≥ 500 kg/m2 – 24. Max. Punktlast – – – – 200 kg – 25. Rutschbeständigkeit „nassbelasteter Barfußbereich“ – – – Klasse C (bestmögliche Klasse) DIN 51 097 26. Rutschbeständigkeit „Arbeitsbereich mit erhöhter Unfallgefahr“ – – – Klasse R10 9) DIN 51 130 1) 4 mm Spanplattenschraube, in Bohrung von 3 mm Ø 10 mm tief eingedreht 7) Für Farbgruppe Emotion Lichtechtstufe 6 – 7 2) Nicht für alle Produkte lieferbar, bitte gesonderte Informationen anfordern 8) Ausgerüstet mit UV-Schutzadditiven, durchgefärbt mit Farbpigmenten der Lichtechtstufe 8 Auf Grund der enthaltenen Holzspäne ist mit einer gleichmäßigen Aufhellung der Profile zu rechnen 3) Maximal zu erwartende Längenänderung bei extremen Klimaschwankungen 4) Gt 0A ist die beste, Gt 4A ist die schlechteste Bewertung 5) 1000 N, 15 s Haltezeit, (Kraft/Eindruckfläche) 9) Für öffentliche Bereiche geeignet 6) Bei Messgeometrie 0°/45°, Normlichtart „C“ 138 Dieses technische Merkblatt kann und soll nur unverbindlich beraten. Wir bitten, alle Angaben über das Arbeiten mit unseren Produkten den örtlichen Verhältnissen und den verwendeten Materialien anzupassen. Weitergehende technische Informationen entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Einzelprospekten und Montageanleitungen. Stand: Januar 2013/TEAK 139 140