gemeindliche Entwicklung - Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung
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gemeindliche Entwicklung - Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung
pl ar em ex Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Pr üf Sonderuntersuchung Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung HCU – HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Stadtplanung und Regionalentwicklung TGP – Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten BDLA, Lübeck Stand: 04.09.2012 HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 1 Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung DB Netz AG Theodor Heuss Allee 7 60486 Frankfurt a.M. Regionale Zuständigkeit: ex Für den Vorhabenträger: em DB Netz AG Regionalbereich Nord Produktionsdurchführung I.NP-N-D-KIE Hamburger Chaussee 10 24114 Kiel pl ar Vorhabenträger: DB ProjektBau GmbH Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11 10115 Berlin üf Regionale Zuständigkeit: Pr DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Nord Regionales Projektmanagement I.BV-N-P(V) Museumstr. 39 22765 Hamburg Erstellt durch: HCU HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Stadtplanung und Regionalentwicklung Prof. Dr. Jörg Knieling, Dipl.-Ing. Toya Engel, Dipl.-Ing. Sonja Schlipf, Dipl.-Ing. Lukas Spriestersbach, Dipl.-Geogr. Naome Czisch, Dr. Karl-Michael Höferl Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg, (Fachliche Bearbeitung) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) Landschaftsarchitekten BDLA Dipl.-Ing. Peter Hermanns, An der Untertrave 17, 23552 Lübeck (Zulieferung Daten Freiraum) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 2 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 8 1.1 Rahmenbedingungen für die Sonderuntersuchung 8 1.2 Aufgabenstellung, Untersuchungsziel und Vorgehensweise 8 11 2.1 Vorgaben aus ROG, LaPlaG SH (1996) und LaPlaÄndG SH (2012) 11 2.2 Vorgaben des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes (1995) und des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (2010) 12 pl ar 2 Vorgaben zur gemeindlichen Entwicklung der Landes- und Regionalplanung 17 3 Einordnung der Trassenführung in den Gesamtraum 20 3.1 Beschreibung des Untersuchungsraums und Einordung in den Gesamtraum 3.1.1 Naturräumliche und topographische Einordnung des Untersuchungskorridors 3.1.2 Demographische und ökonomische Aspekte des Kreises Ostholstein 20 20 21 3.2 Verkehrliche Anbindung und Knotenpunkte im Untersuchungskorridor 23 3.3 Siedlungsentwicklung, Zentrale Orte und Einzugsbereiche 25 3.4 Rahmenbedingungen der Regionalentwicklung 28 3.5 Wirtschaftliche Entwicklungspotentiale für das Hinterland durch den Trassenausbau 29 4 Bedeutung der Schienenhinterlandanbindung für die Gemeindeentwicklung – trassenunabhängige Analyse des Untersuchungskorridors 31 4.1 Beschreibung der Kommunen im Untersuchungsraum im Hinblick auf mögliche Betroffenheiten durch die Trassenführung 31 4.2 Aussagen zum Status der Kommunen als Erholungsort und Seebad 65 4.3 Aussagen zur örtlichen und überörtlichen Erschließung der Kommunen 4.3.1 Verkehrsaufkommen im Straßenverkehr: Ein- und Auspendler im Kreis Ostholstein und in den Gemeinden im Untersuchungskorridor 4.3.2 Aussagen zum Straßenverkehr in den Gemeinden und Konsequenzen aus der Verlegung von Bahnhöfen und Haltepunkten 4.3.3 Auswirkungen der veränderten Anbindung im Schienenpersonenverkehr auf die Kommunen im Untersuchungskorridor 4.3.4 Aussagen zu den Schrankenschließzeiten und Darstellung der Veränderungen für die Kommunen 66 Pr üf ex em 2.3 Vorgaben für den Untersuchungskorridor aus dem Regionalplan für den Planungsraum II (2004) 66 68 76 78 4.4 Finanzielle Betroffenheit der Kommunen durch Anpassung der Bahnübergänge gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz 82 4.5 Aussagen zur Streckenstilllegung und Prüfung der Option der Entwidmung 83 4.6 Auswirkungen der Gefahrguttransporte auf das Krisenmanagement der Kommunen 4.6.1 Organisatorische Auswirkungen 4.6.2 Ausstattung der Feuerwehren 84 84 84 4.7 Bewertung sozialer Aspekte beim Trassenausbau: Demographie- und GenderFragen 85 HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 3 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.8 Zusammenfassung der trassenunabhängigen Auswertung 87 5 Methodik und Aufbau der trassenabhängigen Analyse 89 5.1 Methodik der Nutzwertanalyse 89 5.2 Verwendete Datengrundlagen für die trassenabhängige Analyse 93 93 93 100 104 107 pl ar 5.3 Beschreibung der Ober- und Unterkriterien sowie der Indikatoren 5.3.1 Oberkriterium 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 5.3.2 Oberkriterium 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 5.3.3 Oberkriterium 3: Auswirkungen auf die funktionale Entwicklung des Raumes 5.3.4 Oberkriterium 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 5.4 Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen- und Hauptvergleich 109 6 Analyse der Trassenabschnitte (Variantenabhängige Analyse) 111 6.1 Erläuterung der Berechnungsmethodik 111 114 114 114 6.3 Abschnitt 2: Gemeinden Neustadt i.H. und Altenkrempe 129 6.4 Abschnitt 3 Hauptvergleich 3: Gemeinden Beschendorf und Lensahn 130 130 6.5 Abschnitt 4 6.5.1 Vorvergleich Vorvergleich 4a: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf 6.5.2 Zwischenvergleiche 6.5.2.1 Zwischenvergleich 4b: Zwischenvergleich 4b: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen 6.5.2.2 Zwischenvergleich 4c: Gemeinden Neukirchen und Großenbrode 6.5.3 Hauptvergleich 6.5.4 Hauptvergleich 5: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen, Großenbrode 133 133 133 135 140 6.6 Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Eignungsgebiete für Windenergienutzung 142 7 Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die gemeindliche Entwicklung 145 7.1 Synthese der Hauptvergleiche und Darstellung der Vorzugsvariante 145 Pr üf ex em 6.2 Abschnitt 1 6.2.1 Vorvergleiche 6.2.1.1 Vorvergleich 1a: Gemeinde Ratekau 1 6.2.1.2 Vorvergleich 1b: Siems-Dänischburg (Ortsteil von Lübeck) und Sereetz (Ortsteil von Ratekau) 6.2.1.3 Vorvergleich 1c: Gemeinden Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand und Pansdorf (Ortsteil von Ratekau) 6.2.1.4 Vorvergleich 1d: Gemeinden Scharbeutz und Haffkrug 6.2.2 Zwischenvergleiche 6.2.2.1 Zwischenvergleich 1e: Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf 6.2.2.2 Zwischenvergleich 1f: Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf 6.2.3 Hauptvergleich 6.2.4 Hauptvergleich 2: Gemeinden, Ratekau, Pansdorf, Groß Timmendorf/Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf und die Ortsteile Sereetz und SiemsDänischburg HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 116 118 120 122 122 124 126 126 135 138 140 4 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 151 7.3 Ausblick 154 Anhang A1. Karte 01 Landesentwicklungsplan A2. Karte 03 Übersicht Schutzgebiete A3. Karte 04 Zentrale Orte im Untersuchungskorridor A4. Ergebnisse der Indikatoren Berechnung A5. Zuordnung Nutzwerte Vorvergleiche A6. Tabellen Vorvergleiche A7. Zuordnung Nutzwerte Zwischenvergleiche A8. Tabellen Zwischenvergleiche A9. Zuordnung Nutzwerte Hauptvergleiche A10. Tabellen Hauptvergleiche A11. Auflistung verwendete B- und F-Pläne A12. Systemskizze Hinterlandanbindung A13. Abbildungsverzeichnis Abbildungen in den Kapiteln 6.2 bis 6.5: Spinnendiagramme. Eigene Darstellung A14. Kartenverzeichnis A15. Tabellenverzeichnis A16. Gesetze und Verordnungen: A17. Literaturverzeichnis 156 156 156 156 156 156 156 156 156 156 156 156 156 157 157 157 158 159 159 Pr üf ex em pl ar 7.2 Beschreibung der Vorzugsvariante für die gemeindliche Entwicklung HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 5 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Eisenbahngesetz AG Aktiengesellschaft B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BauNVO Baunutzungsverordnung BiotopV SH Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) Schleswig Holstein BlmSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BÜ Bahnübergang BVS Biotopverbundsystem bzgl. bezüglich dB Dezibel € Euro ebd. ebenda E47 Europastraße Nr. 47 EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz EU Europäische Union ETC ETC Transport Consultants GmbH FAO Food and Agriculture Organization of the United Nation FFH Fauna-Flora-Habitat-Gebiete FBQ Feste Fehmarnbeltquerung FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. ggf. Pr k.A. Haltepunkt Herzogentum üf K em Hanseatic Transport Consultancy HP i.H. Feuerwehr-Dienstvorschrift gegebenenfalls HTC Hzgt. ex FwDV pl ar AEG in Holstein Kreisstraße keine Angabe km Kilometer km/h Kilometer pro Stunde L Landesstraße LaPlaG Landesplanungsgesetz LEGG Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Schleswig-Holstein LSG Landschaftsschutzgebiet Min. Minute Mio. Million MIV Motorisierter Individualverkehr MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung OK Oberkriterium ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 6 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Regionalexpress RegPl Regionalplan rel relativ REK Regionales Entwicklungskonzept ROB Raumordnungsbericht ROG Raumordnungsgesetz ROV Raumordnungsverfahren SH Schleswig-Holstein SPNV Schienenpersonennahverkehr STRING Strategic Partnership in the South Western Baltic Sea Trans Regional Area Implementing New Geography t Tonnen TUIS Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem u.A. unter Anderem UK Unterkriterium Vsl. voraussichtlich WEA Windenergieanlage ZOS Zentrale-Orte-System Pr üf ex em pl ar RE HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 7 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1 Einführung 1.1 Rahmenbedingungen für die Sonderuntersuchung pl ar Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) geschlossen. Die Querung wird als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. Im Vertrag wurde festgeschrieben, dass Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich ist. Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB-Strecken-Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert und die Strecke auf 160km/h ertüchtigt werden. üf ex em Die Landesplanung Schleswig-Holstein führt für das Projektvorhaben „Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ ein Raumordnungsverfahren auf der Grundlage von § 15 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) und der §§ 14 ff Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) in Verbindung mit § 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) durch. Im Raumordnungsverfahren werden Vorhaben zu einem möglichst frühen Zeitpunkt unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Das Raumordnungsverfahren schließt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Ökosysteme, Biotope und Landschaft einschließlich der Wechselwirkungen und Kulturund Sachgüter entsprechend dem Planungsstand ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung , § 14 Abs. 3 LaPlaG) . Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im Rahmen einer Antragskonferenz (gemäß § 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG) mit dem Vorhabenträger, der DB Netz AG und der von mit der Planung beauftragten DB Projektbau GmbH und den Trägern öffentlicher Belange öffentlich erörtert. Nach Prüfung der im Rahmen der Antragskonferenz sowie darüber hinaus auch schriftlich abgegebenen Stellungnahmen wurden die Anforderungen an die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlichen Antragsunterlagen (gemäß § 14 a Abs. 1 S. 2 LaPlaG) von der Landesplanungsbehörde festgelegt (Landesregierung SchleswigHolstein 2010). Nach der Festlegung der Landesplanungsbehörde sind Gegenstand der Prüfung insoweit insbesondere verschiedene Trassenvarianten der Schienenhinterlandanbindung. Die von dem Vorhabenträger vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Rahmen der Darstellung der „Sonstigen Raumverträglichkeit“ um Aussagen zur gemeindlichen Entwicklung zu ergänzen. Pr Vor diesem Hintergrund prüft die Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die Gemeindliche Entwicklung“, inwiefern sich die verschiedenen Trassenvarianten auf die betroffenen Gemeinden und deren Entwicklungsmöglichkeiten auswirken. 1.2 Aufgabenstellung, Untersuchungsziel und Vorgehensweise In der Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ für die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung werden die Auswirkungen der im Festlegungsprotokoll vorgegebenen Trassenvarianten dargestellt und im Hinblick auf den Variantenvergleich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und für die Raumverträglichkeitsuntersuchung abschnittsbezogen bewertet. Das Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz hat folgende Aussagen zur Raumverträglichkeit benannt, die in der Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ ergänzt und in die Variantenüberprüfung einbezogen werden sollten: Zerschneidung von Flächen für Windkraftanlagen Aussagen zu: o Streckenstilllegung und Prüfung der Option ob entwidmet werden kann HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 8 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) o Den Auswirkungen der Gütergefahrguttransporte auf das Krisenmanagement der Kommunen (Kosten); o Finanzielle Betroffenheit der Kommunen durch die Anpassung von Bahnübergängen bzw. die Ausstattung der Feuerwehren; Prüfung der Möglichkeit des Verlustes des Status als Seebad, Ostseebad oder Erholungsort aufgrund der nächtlichen Lärmbelastung. Analyse trassenunabhängiger Auswirkungen pl ar Darüber hinaus geht die Sonderuntersuchung auf Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang, die räumliche Entwicklung, auf Konsequenzen für die funktionale Entwicklung, den Straßenverkehr sowie auf sonstige gemeindliche Belange ein. Dabei werden sowohl Aussagen getroffen, die unabhängig von den gewählten Trassenvarianten sind und damit für alle Trassenvarianten gleichermaßen gelten, als auch solche, die aufgrund der unterschiedlichen Trassenverläufe spezifische Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung der jeweils betroffenen Kommunen haben. em Unabhängig von der gewählten Trassenvariante werden insbesondere die Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung durch die veränderte Anbindung im Schienenpersonenverkehr (SPV) thematisiert. Dabei spielt die veränderte überregionale Anbindung einzelner Gemeinden eine besondere Rolle. Diese beeinflusst sowohl die Entwicklung der Siedlungsschwerpunkte und das zentralörtliche System im Untersuchungskorridor als auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der erschlossenen Gemeinden. Trassenunabhängig werden außerdem die Auswirkungen von Gefahrguttransporten auf das Krisenmanagement der Kommunen (Ausstattung der Feuerwehren) sowie die finanzielle Betroffenheit der Kommunen durch die Anpassung von Bahnübergängen gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz untersucht. Im Rahmen der trassenunabhängigen Untersuchung wird auf besonders empfindliche Räume hingewiesen, die dann in der variantenabhängigen Untersuchung wichtig sind. ex Analyse trassenabhängiger Auswirkungen üf Für die variantenabhängige Untersuchung stellen die verschiedenen Trassenvarianten die maßgebliche Grundlage dar. Im Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz wurden der Untersuchungsraum und die zu untersuchenden Trassenvarianten festgelegt. Dabei handelt es sich um folgende vier Grund-Varianten (mit entsprechenden Untervarianten): Varianten 1A (überwiegend Ausbau der bestehenden Trasse), A und E Alternativtrasse X und weitere Untervarianten des Kreises Ostholstein und einzelner Kommunen als Ergebnis einer Betroffenheitsanalyse vom 14.09.2010 Pr In der variantenabhängigen Analyse werden vor allem die unterschiedlichen Auswirkungen der geplanten Trassenverläufe auf die Entwicklung der betroffenen Gemeinden im Untersuchungskorridor untersucht. Hierbei wird auf den Einfluss des Ausbaus der Schienenhinterlandanbindung sowohl auf den bestehenden räumlichen Zusammenhang der Gemeinden, auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile im Untersuchungskorridor, auf ausgewählte Funktionsbereiche, wie identitätsstiftende oder wirtschaftliche Besonderheiten, als auch auf den Straßenverkehr in den Ortsteilen aufgrund von veränderten Bahnüberquerungen und Haltepunkten eingegangen. Hinsichtlich des räumlichen Zusammenhangs und der räumlichen Entwicklung der Gemeinden und Ortsteile spielt vor allem die Zerschneidung funktional-örtlicher Beziehungen und Flächen innerhalb des Siedlungsgefüges eine besondere Bedeutung. Die Belastung der Ortsteile kann zudem durch eine zusätzliche Lärmbelastung aufgrund des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene zunehmen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch im Fall der Nullvariante1, 1 Die Nullvariante, d.h. keine Veränderungen am bestehenden Trassenverlauf und kein Ausbau dieser Trasse, bezieht die Auswirkungen der Zunahme des Personen- und Güterverkehrs auf der vorhandenen Trasse mit ein, die ausschließlich aufgrund der festen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 9 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar ebenfalls mit einer zunehmenden Lärm- und Erschütterungsbelastung auf der heute vorhandenen Trasse zu rechnen ist (LAIRM Consult, accon GmbH, accon GmbH Consult 2012). Dagegen kann die Bahnhofs- und Streckenstilllegung in einzelnen Trassenabschnitten innerhalb des Siedlungsgefüges dazu führen, dass neue Flächen im Ortskern verfügbar werden und genutzt werden können und funktional-örtliche Beziehungen neu entstehen können, die bisher aufgrund der vorhandenen Bahntrasse nicht ausgeprägt waren. Darüber hinaus werden mögliche Chancen für die Siedlungsentwicklung in den Vergleich mit einbezogen, die sich aus der Lage der Haltepunkte im Siedlungsgefüge und der beschleunigten Anbindung der Gemeinden durch den Ausbau der Trasse ergeben. Die Zerschneidung des Raumes durch den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung kann zudem Folgen für die Kulturlandschaft und die Identität der Gemeinden haben und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden beeinflussen. Diesbezüglich wird unter anderem darauf eingegangen, inwiefern wirtschaftlich bedeutsame Flächen durch die Trassenvarianten zerschnitten werden. Kriterien und Indikatoren zur Bewertung der Auswirkungen Pr üf ex em Die beschriebene differenzierte Betrachtungsweise der Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung bedeutet, dass im Rahmen der variantenabhängigen Analyse und der Auswahl einer Vorzugsvariante, eine Vielzahl verschiedener Kriterien einbezogen werden. Hierfür wurde eine multikriterielle Betrachtung gewählt, die in ein hierarchisches Kriteriensystem umgesetzt wurde, das sich in Ober- und Unterkriterien sowie diesen zugeordnete Indikatoren gliedert. Ausgewählt wurde für die Untersuchung speziell die Nutzwertanalyse, da es diese erlaubt, die Vielzahl an Trassenvarianten mit unterschiedlichen Kriterien zu prüfen und gegeneinander abzuwägen mit dem Ziel der Ermittlung einer Vorzugsverlaufs. Zur Bewertung der Indikatoren wurde eine vierstufige Bewertungsskala (Nutzwerte 1 bis 4) gewählt, die eine Einstufung der Ausprägung der Indikatoren für die verschiedenen Varianten ermöglicht und damit eine systematische Entscheidungsvorbereitung herstellt. Die genaue Erörterung der Methodik und des Bewertungssystems sind den Kapiteln 5 „Methodik und Aufbau der trassenabhängigen Analyse“ und Kapitel 6.1 „Erläuterung der Berechnungsmethodik“ zu entnehmen. Fehmarnbelt Querung entstehen, ohne die Auswirkungen des Trassenausbaus durch die Schienenhinterlandanbindung zu berücksichtigen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 10 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 2 Vorgaben zur gemeindlichen Entwicklung der Landes- und Regionalplanung 2.1 Vorgaben aus ROG, LaPlaG SH (1996) und LaPlaÄndG SH (2012) em pl ar Wie in Kapitel 1.1 beschrieben, führt die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein für das Projektvorhaben „Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ ein Raumordnungsverfahren auf Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und §§ 14, 14 a Landesplanungsgesetz (LaPlaG) Schleswig-Holstein durch. Die frühzeitige Überprüfung des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten ermittelt die raumbedeutsamen Auswirkungen der unterschiedlichen Trassenvarianten und bewertet diese in einem abschließenden Schritt. Das Raumordnungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Raumordnung des Bundes, welche im Planungssystem Deutschlands auf oberster Ebene angesiedelt ist. Ihre Aufgabe besteht in der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums einschließlich seiner Teilräume. Die Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung, welche die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum mit dessen ökologischen Funktionen in Einklang bringen und für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen soll, ist in § 1 Abs. 2 ROG festgeschrieben. Zur Umsetzung des ROG werden materielle Vorgaben an die Länder gegeben: Diese umfassen – neben der Aufgabe und Leitvorstellung – Grundsätze der Raumordnung, welche in § 2 Abs. 1 und 2 ROG formuliert und in den Landesplanungsgesetzen der Länder konkretisiert werden. Mit Bezug auf die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) sind insbesondere die folgenden Grundsätze von Bedeutung, zu der eine nachhaltige Raumentwicklung beitragen soll: Eine nachhaltige Daseinsvorsorge, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation, Sicherung von Entwicklungspotenzialen, nachhaltiger Schutz von Ressourcen, Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den Regionen ex Hinwirken auf Kooperationen von Regionen zur Stärkung der räumlichen Entwicklung, Konzentration der Siedlungstätigkeit auf Zentrale Orte, Schutz des Freiraums, Vermeidung der Zerschneidung der Landschaft, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme üf Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität und integrierter Verkehrssysteme, Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße Pr Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von regionalen Wachstumsund Innovationspotenzialen, Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas Stärkung des Zusammenhalts der Europäischen Union, Ausbau und Gestaltung der transeuropäischen Netze, Zusammenarbeit der Staaten und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Städte und Regionen. Die Landesplanung hat nach §2 ROG die Aufgabe, die Grundsätze der Raumordnung zu verwirklichen. Die Landesplanungsbehörden der Bundesländer konkretisieren diese weiter durch die Festlegung von Zielen und Grundsätzen in den entsprechenden Raumordnungsplänen (Fürst HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 11 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 2010:57). Organisatorische Voraussetzungen dafür schaffen die jeweiligen Landesplanungsgesetze. Die Rechtsgrundlagen für die Landesplanung in Schleswig-Holstein sind demnach das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) und das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Schleswig-Holstein (LEGG) (siehe Kapitel 2.2). Im Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) wird als Aufgabe der Landesplanung die übergeordnete, zusammenfassende Planung zur Ordnung des Raumes festgelegt. Auch auf die im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Schleswig-Holstein (LEGG) enthaltenen Grundsätze zur Entwicklung des Landes wird in § 2 LaPlaG verwiesen. Ferner enthält das Gesetz Vorschriften und Regelungen zur Aufstellung von Raumordnungs- und Regionalplänen (§§ 3-7) sowie zur Durchführung von Raumordnungsverfahren (§§ 14, 14 a und 14 b). pl ar Das Gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) in der Fassung vom 27. April 2012 regelt Ergänzungen zum und Abweichungen vom ROG für die Raumordnung in Schleswig-Holstein. So wird in § 2 festgelegt, dass der Gesamtraum des Landes Schleswig-Holstein und seine Teilräume gemäß den §§ 1 und 2 ROG entwickelt, geordnet und gesichert werden sollen. Unterschiedliche Anforderungen an den Raum sollen aufeinander abgestimmt und räumliche Nutzungskonflikte ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird in Absatz 3 die regionale und überregionale Zusammenarbeit hervorgehoben, zu deren Stärkung auch Landesgrenzen überschritten werden sollen. Auch trifft das Gesetz in den §§ 25-31 Regelungen zum Zentralörtlichen System und zu den Versorgungsfunktionen der Zentralen Orte. ex em Rechtliche Grundlage für das Zentralörtliche System in Schleswig-Holstein ist die Landesverordnung zur Festlegung der Zentralen Orte und Stadtrandkerne einschließlich ihrer Nah- und Mittelbereiche sowie ihre Zuordnung zu den verschiedenen Stufen vom 8. September 2009 (GVOBl. 2009, 604). Aussagen zum Zentralörtlichen System des Landes finden sich auch im Raumordnungsbericht Schleswig-Holstein von 2008 (siehe dazu Kapitel 3.3). 2.2 Vorgaben des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes (1995) und des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (2010) Pr üf Neben ROG und LaPlaG Schleswig-Holstein bildet das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Schleswig-Holstein (LEGG) eine weitere landesrechtliche Grundlage für die Landesplanung und ist daher auch für die Regionalplanung von Bedeutung. Der 2010 aufgestellte Landesentwicklungsplan (LEP) ist die Planungsgrundlage der längerfristigen Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein (bis 2025). Er konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Land Schleswig-Holstein. Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) enthält in § 2 die Leitvorstellungen zur Landesentwicklung in Schleswig-Holstein. Ziel der Leitvorstellungen ist der Erhalt und die Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes Schleswig-Holstein unter Rücksichtnahme auf Natur, Umwelt und die Bedürfnisse des Menschen. Im Zusammenhang mit der geplanten Schienenhinterlandanbindung sind insbesondere folgende Leitvorstellungen hinsichtlich der gemeindlichen Entwicklung von Bedeutung: Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes Sicherung und Weiterentwicklung der naturräumlichen, regionalen, siedlungsstrukturellen, ökologischen und kulturellen Vielfalt Nutzung und Stärkung bereits vorhandener Raumstrukturen und Entwicklungspotenziale HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 12 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen eine umwelt- und sozialverträgliche wirtschaftliche und technologische Entwicklung. Thematisch reicht das LEGG von Ausführungen zur ökologischen Qualitätssicherung, zur Bevölkerung, zum Wohnen, Arbeiten und zur Siedlungsentwicklung über Wirtschaft und Verkehr bis hin zur Energieversorgung und zum Sozial- und Gesundheitswesen. pl ar In § 3 LEGG wird zur Lage im Raum hervorgehoben, dass die Beziehungen zu den norddeutschen Nachbarländern weiterzuentwickeln sind und die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten im Ostsee-Raum ausgebaut werden soll. Den „engen räumlichen Beziehungen zu Dänemark“ (§ 3 Abs. 3 LEGG) soll eine besondere Bedeutung zukommen. Das Land Schleswig-Holstein ist nach § 4 Abs. 1 LEGG in fünf regionale Planungsräume eingeteilt; der Untersuchungskorridor für den möglichen Trassenverlauf der Schienenhinterlandanbindung der FBQ verläuft durch den Planungsraum II (Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein). Hierzu wird in Kapitel 3.4 näher auf die Vorgaben und Ziele des Regionalplans Ostholsteins eingegangen. ex em Die räumlichen Beziehungen zu benachbarten Staaten werden in § 9 LEGG aufgegriffen: So soll der Fremdenverkehr in Schleswig-Holstein in seiner sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung erhalten, gestärkt und weiterentwickelt werden. Der Bau und der Erhalt einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, welche die Teilräume Schleswig-Holsteins miteinander verbindet, sind in § 10 LEGG verankert. Eine Betonung liegt darüber hinaus auf den zu verbessernden Verkehrsverbindungen zu den nord- und osteuropäischen Nachbarstaaten, welchen u.a. durch den geplanten Ausbau der Schienenhinterlandanbindung der FBQ Rechnung getragen wird. Die Entwicklungschancen für den dänisch-deutschen Grenzraum bestehen dabei insbesondere aus der Verbesserung der strategischen Handelsbeziehungen zwischen den Metropolräumen Norddeutschlands und Skandinaviens sowie der wachsenden Bedeutung der FBQ und der Schienenhinterlandanbindung für den Tourismus sowohl auf deutscher als auch auf dänischer bzw. skandinavischer Seite. Dem schienengebundenen Personen- und Güterverkehr soll gegenüber dem motorisierten Individualverkehr Vorrang eingeräumt werden. üf In den §§ 14 ff. LEGG wird das Zentralörtliche System Schleswig-Holsteins beschrieben: So wird festgelegt, dass Zentrale Orte und Stadtrandkerne übergemeindliche Versorgungsfunktionen für die ihnen zugeordneten Verflechtungsbereiche haben. In der Verordnung zum Zentralörtlichen System (1995) werden die Zentralen Orte und Stadtrandkerne in Schleswig-Holstein benannt. Auf die Zentralen Orte und Stadtrandkerne im Untersuchungskorridor wird in Kapitel 3.3 im Detail eingegangen. Pr Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein Neben den Leitvorstellungen für die Landesentwicklung und rechtlichen Grundlagen, welche durch das LEGG geregelt sind, werden im Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein inhaltliche Vorgaben formuliert. Der LEP von 2010 bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025. Er orientiert sich dabei an den Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO 2006) (siehe dazu auch Kapitel 3.4). Mit dem LEP sollen Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung der Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein sowie für eine steigende kommunale Eigenverantwortung und interkommunale Zusammenarbeit geschaffen werden (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010). Auf der Grundlage des LEP sind die Regionalpläne für die fünf Planungsräume zu entwickeln. Teil A des LEP Schleswig-Holstein HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 13 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Der LEP behandelt in Teil A neue Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Diese bestehen in der zukunftsgerechten Entwicklung des Landes, in nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum und in der Gestaltung des demographischen Wandels (siehe dazu auch Kapitel 3.1.2 zu den demographischen und ökonomischen Aspekten des Kreises Ostholstein). Auch durch den Klimawandel, der Klimaschutz- und -anpassungsstrategien erfordert, entstehen neue Herausforderungen für Schleswig-Holstein. pl ar Auf der kommunalen Ebene soll die Zusammenarbeit künftig gestärkt werden. Oberzentren wie Lübeck sollen stärker als bisher mit den umliegenden Gemeinden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kooperieren und auf die jeweilige Region bezogene wirtschaftliche Entwicklungsstrategien, etwa zu Branchen- und Technologieclustern oder überregionalen Verkehrsanbindungen, erarbeiten (siehe dazu auch Kapitel 5.2 zu den wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen für das Hinterland durch den Trassenausbau). Durch die Lage der Region Lübeck und des Kreises Ostholstein zwischen der Metropolregion Hamburg und der Øresund-Region sowie den Bau der FBQ werden in den nächsten Jahren neue Entwicklungsimpulse für diesen Teilraum erwartet (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 21). ex em Von herausragender Bedeutung für die Entwicklung des Korridors der Schienenhinterlandanbindung ist die interregionale und transnationale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene: Schleswig-Holstein hat eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Mitteleuropa und Skandinavien. Der Ausbau von wichtigen, europaweit bedeutsamen Verkehrsprojekten soll diese Position festigen und die FBQ einschließlich der Schienenhinterlandanbindung als Teil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen dieses Ziels leisten (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 18). Die Wirtschaftsräume Norddeutschlands und Südskandinaviens rücken so enger zusammen und fördern neue wirtschaftliche Impulse. Schleswig-Holstein ist in die bestehenden Netzwerke des Ostsee- und Nordsee-Raums eingebunden. Als Teil einer starken Ostseeregion soll das Land insbesondere dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, den territorialen Zusammenhalt zu fördern (Ziel der europäischen Struktur- und Kohäsionspolitik) und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Unter Einschluss der Metropolregion Hamburg und der Øresundregion Kopenhagen/Malmö soll sich die Ostseeregion zu einer starken europäischen Makroregion festigen. Der Nachbarschaft zu Dänemark und der gemeinsamen Entwicklung von strategischen Ansätzen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, da hiermit das Ziel verfolgt wird, von außen als eine Region wahrgenommen zu werden (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 18 ff.). üf Teil B des LEP Schleswig-Holstein Pr In Teil B des LEPs werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein benannt und beschrieben. Dazu wird eine thematische Unterteilung in 1) Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes, 2) Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung, 3) Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur, 4) Entwicklung der Daseinsvorsorge und 5) Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung vorgenommen. Zur Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes (1) wird zunächst ein Leitbild formuliert: Die Teilräume des Landes sollen allen Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse bieten, die Regionen international wettbewerbsfähig sein und mit ihren besonderen Stärken zur Gesamtentwicklung des Landes Schleswig-Holstein beitragen. Die Entwicklung hin zu einer Wissensgesellschaft und das wirtschaftliche Wachstum spielen in den Regionen ebenfalls eine wichtige Rolle. Darüber hinaus werden im Leitbild die interregionale Zusammenarbeit sowie eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung angestrebt. Zur Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes werden des Weiteren Grundsätze und Ziele für ländliche Räume, Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie Landesentwicklungsachsen genannt. Ländliche Räume sollen als „eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden“ (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 28) und eine gesicherte Daseinsvorsorge aufweisen. Siedlungs-, Versorgungs- und Wirtschaftsschwerpunkte in ländlichen Räumen sind die Zentralen Orte, deren Netz von Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion ergänzt wird (Ausführungen zum Zentralen Orte System innerhalb des Untersuchungskorri- HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 14 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar dors der FQB sind dem Kapitel 3.3 zu entnehmen). Auf diese Orte sollen sich die Siedlungstätigkeit sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge konzentrieren. Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sollen als regionale Schwerpunkte für Siedlung, Versorgung und Wirtschaft gestärkt werden und Entwicklungsimpulse für den ländlichen Raum geben. Die regionale Anbindung der Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie gute Verkehrsverbindungen zwischen den Kernstädten und den Umlandgemeinden sind von großer Bedeutung. Die zentralen Entwicklungsstränge in Schleswig-Holstein werden von Landesentwicklungsachsen markiert. Diese tragen durch leistungsfähige überregionale Verkehrsverbindungen und der sich daraus ergebenden Vernetzung von Teilräumen und Oberzentren zur Verbesserung der räumlichen Standortbedingungen und zur Stärkung der Verflechtungsstrukturen im Land bei (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 32). Eine der Landesentwicklungsachsen (siehe A1, Karte 01: LEP) verläuft von Hamburg aus entlang der Bundesautobahn 1 über Lübeck nach Puttgarden in Richtung Kopenhagen und Malmö und passiert damit zwischen Lübeck und Fehmarn direkt den Untersuchungskorridor der Schienenhinterlandanbindung der FBQ. Der Ausbau der Schienenhinterlandanbindung im Rahmen der FBQ kann damit als infrastrukturelle Stärkung der räumlichen Entwicklungsachse der Landesplanung angesehen werden. ex em Die Siedlungsstruktur und –entwicklung (2) soll wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen gerecht werden; für die Wirtschaft sollen positive siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Schutz natürlicher Ressourcen, ein angemessenes Angebot an Wohnungen sowie die gute Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben darüber hinaus Priorität im Themenfeld Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung. Grundsätze und Ziele finden sich hier insbesondere für das Zentralörtliche System Schleswig-Holsteins, zu den Siedlungsachsen, zur Wohnungsbauversorgung in den Gemeinden sowie zur Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie. In Bezug auf das Zentralörtliche System wird im LEP festgelegt, dass die Zentralen Orte und Stadtrandkerne multifunktionale Schwerpunkte für Infrastruktur, Versorgung, Wohnungsbau und Gewerbe darstellen und ein wesentlicher Bestandteil des Prinzips der dezentralen Konzentration sind. Als solche sollen sie gesichert und gestärkt werden. Zentralen Orten sind funktionale Verflechtungsbereiche (Nahbereich) zugehörig, welche in der Verordnung zum Zentralörtlichen System (ZOS) festgelegt sind. Entsprechende Ausführungen zu den Gemeinden des Zentralörtlichen Systems innerhalb des Untersuchungskorridors werden in Kapitel 3.3 getroffen. Pr üf Des Weiteren soll die Siedlungsentwicklung vorrangig entlang von Siedlungsachsen ausgerichtet werden und darf über die Abgrenzung der Siedlungsachsen nicht hinausgehen (LEP 2010:42). Zur Wohnungsbauversorgung in den Gemeinden wird bestimmt, dass zwar grundsätzlich in allen Gemeinden des Landes neue Wohnungen gebaut werden dürfen, die Schwerpunkte des Wohnungsbaus jedoch auf den Zentralen Orten und Stadtrandkernen liegen. Die Innenentwicklung hat dabei Vorrang vor der Außenentwicklung. Auch neue Flächen für Gewerbe und Industrie sind in erster Linie in den Zentralen Orten auszuweisen. In den Regionalplänen können entlang der Landesentwicklungsachsen außerdem Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung ausgewiesen werden (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 48). Im Leitbild zur wirtschaftlichen Entwicklung und wirtschaftsnahen Infrastruktur (3) werden die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für den nationalen und internationalen Standortwettbewerb, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, ein differenziertes und ausreichendes Arbeitsplatzangebot sowie die Positionierung als attraktiver Standort für Unternehmen als Ziele genannt. Der weitere Ausbau von Schleswig-Holsteins Position als „maritimes Urlaubs- und Erlebnisland“ (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 62) und als maritime Modellregion für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung sollen langfristig erreicht werden. Die im Zusammenhang mit der Schienenhinterlandanbindung wichtigen Grundsätze und Ziele treffen Aussagen zum Schienenverkehr, zur Energieversorgung sowie zu Tourismus und Erholung. Der Schienenverkehr in Schleswig-Holstein soll auf die Bewältigung des Verkehrszuwachses im Personen- und Güterverkehr ausgerichtet werden. Der Ausbau und die Sicherung der Fernverkehrsverbindungen zwischen Schleswig-Holstein, dem übrigen Bundesgebiet und Dänemark, z.B. auf der Strecke Hamburg - Lübeck - Fehmarn (- Dänemark) ist ein Ziel der Raumordnung und hat daher besondere Priorität. Die Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden soll im HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 15 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Zusammenhang mit der Realisierung der FBQ bis 2018 elektrifiziert und spätestens bis 2025 zweigleisig ausgebaut werden (Innenministerium Schleswig-Holstein 2010: 68). pl ar In Bezug auf die Energieversorgung kommt vor allem dem Ausbau der Windenergie eine besondere Bedeutung zu. Um diesen Ausbau räumlich zu steuern, sind in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Außerhalb dieser Eignungsgebiete sind Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein nicht zulässig; darüber hinaus können außerdem so genannte Ausschlussgebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Im Rahmen der vorliegenden Sonderuntersuchung werden mögliche Auswirkungen der verschiedenen Trassenführungen der Schienenhinterlandanbindung auf die bestehenden und geplanten Flächen zur Windenergienutzung bewertet (siehe hierzu Kapitel 5.2.3 Oberkriterium 3: Auswirkungen auf die funktionale Entwicklung des Raumes (Indikator 3.2.2) und Kapitel 6.5 Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Eignungsgebiete für Windenergienutzung). em Im Themenfeld Tourismus und Erholung werden zum einen Schwerpunkträume und zum anderen Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung benannt. Den Schwerpunkträumen an der Nordsee, der Ostsee und im Landesinneren soll besonderes Gewicht beigemessen werden, indem Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung Vorrang vor einer Kapazitätserweiterung des Angebotes haben (Innenministerium SchleswigHolstein 2010: 87). Entwicklungsräume hingegen umfassen Räume, welche aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Gegebenheiten sowie ihrer Infrastruktur eindeutige Potentiale für Tourismus und Erholung bergen. Sowohl Schwerpunkt- als auch Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung sollen in den Regionalplänen dargestellt und räumlich verortet werden. In Bezug auf die für den Tourismus notwendige Infrastruktur soll die flächenmäßige Ausweitung von tourismusbezogenen Bauvorhaben begrenzt werden bzw. sich auf die Schwerpunkträume konzentrieren, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden und das Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Das Rad- und Reitwegenetz soll weiter ausgebaut werden. Die Bewertung der touristischen Belange im Rahmen der Schienenhinterlandanbindung der FBQ werden in der Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ von Cochet Consult (2012) untersucht. Pr üf ex Die Aussagen zur Entwicklung der Daseinsvorsorge (4) und zum Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung (5) werden nicht weiter aufgeführt, da kein unmittelbarer Bezug zur Schienenhinterlandanbindung der FBQ besteht HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 16 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) üf ex em pl ar 2.3 Vorgaben für den Untersuchungskorridor aus dem Regionalplan für den Planungsraum II (2004) Karte 02: Planungsräume in Schleswig- Holstein Pr Der Planungsraum II Schleswig-Holstein Ost umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck und den Kreis Ostholstein mit insgesamt 36 Gemeinden. Der westlich angrenzende Kreis Plön gehört zum Planungsraum III Schleswig-Holstein Mitte, die südwestlich bzw. südlich angrenzenden Kreise Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sind Teil des Planungsraums I Schleswig-Holstein Süd. Der Untersuchungskorridor für die Trassenführung der Schienenhinterlandanbindung verläuft in nordsüdlicher Richtung durch den Planungsraum II. Er beginnt im Norden etwa in der Mitte des Fehmarnsunds und endet im Süden an der Stadtgrenze Lübecks. In Kapitel 3.1.1 wird eine detaillierte naturräumliche und topographische Einordnung des Untersuchungskorridors vorgenommen. Der Regionalplan für den Planungsraum II von 2004 legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Planungsraum II Lübeck und Ostholstein unter Berücksichtigung der raumbedeutsamen Fachplanungen der Landesregierung fest. Im Textteil des Plans werden die Ausgangslage, Entwicklungstendenzen und regionale Initiativen beschrieben; anschließend werden die räumliche Gliederung, die regionale Freiraum- und Siedlungsstruktur und die regionale Wirtschaft und Infrastruktur behandelt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 17 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Neben dem Regionalplan gibt es für die Region Ostholstein seit 2010 ein Regionales Entwicklungskonzept (REK), das einen Orientierungs- und Handlungsrahmen für die zukünftige räumliche Entwicklung infolge der FBQ gibt. Das REK untersucht die Chancen, die das Infrastrukturprojekt der Region in den Themenfeldern Tourismus, Wirtschaft und Gewerbeflächen, Verkehr sowie Politik und Kooperation eröffnet, und analysiert mögliche Risiken und Ansatzpunkte zu deren Minimierung. Die Leitbilder und Leitziele des REK werden in Kapitel 3.4 aufgeführt. Ziele des Regionalplans für den Planungsraum II mit Bezug zur Schienenhinterlandanbindung der FBQ Stärkung der Region Ostholstein in Norddeutschland und in Europa pl ar Ostholstein ist durch die deutsche Wiedervereinigung und durch die EU-Erweiterung nach Skandinavien ins Zentrum einer dynamischen europäischen Region gerückt. Durch die Brückenfunktion der Region Lübeck und Ostholstein zwischen der Metropolregion Hamburg und dem Metropolraum Kopenhagen/Malmö und vor dem Hintergrund der europäischen Integration und zunehmend globalisierter Wirtschaftsbeziehungen wird es möglich, die Position der Region neu auszurichten. em Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung, Nutzungs- und räumliche Erweiterungen (Zeltplätze, Wochenendhausgebiete) erfolgen nur im Rahmen einer Qualitätsverbesserung ex Die Tourismus- und Erholungsbranche ist für die gesamte Region von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Küstenorte und –gemeinden bilden die touristischen Schwerpunkte; ihr Erhalt und ihre Ergänzung durch touristische Angebote stehen daher im Mittelpunkt (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 19). Unbesiedelte Freiräume und wertvolle Bestandteile der Landschaft sollen von intensiver touristischer Nutzung freigehalten werden. Erhalt und Weiterentwicklung der ländlichen Räume Pr üf Die ländlichen Räume des Planungsraums II sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Eigenart in ihren Funktionen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Auch die anzustrebende Stärkung der Funktionen der Zentralen Orte (siehe hierzu Kapitel 3.3) wird hervorgehoben. Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum (z.B. Neustadt i.H. mit umliegenden Gemeinden) sollen als bedeutende Siedlungs-, Versorgungs- und Arbeitsmarktschwerpunkte weiterentwickelt werden, um Entwicklungsimpulse in den umgebenden ländlichen Raum auszustrahlen (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 20). In Vorranggebieten für den Naturschutz ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen einzuräumen Der Regionalplan enthält außerdem Ausführungen zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie zu Vorranggebieten für den Naturschutz. Im Untersuchungskorridor befinden sich sowohl vorhandene Naturschutzgebiete als auch Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung erfüllen. Darüber hinaus befinden sich im Kreis Ostholstein zahlreiche Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000. Weiterführende Aussagen hierzu wie auch Ausführungen zur naturräumlichen und topographischen Einordnung des Untersuchungskorridors zur Schienenhinterlandanbindung der FBQ sind dem Kapitel 3.1.1 zu entnehmen. Die Ausführungen zum Naturraum und zum Landschaftsbild (wie auch zu den Schutzgebieten) erfolgen in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten (TGP). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 18 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Zentrale Orte und Stadtrandkerne sind Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung Pr üf ex em pl ar Hinsichtlich der baulichen Entwicklung soll darauf geachtet werden, dass diese sich auf bestehende, durch den ÖPNV gut erschlossene Siedlungsräume konzentriert, damit eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden kann. Als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sollen Zentrale Orte und Stadtrandkerne eine vorausschauende Bodenpolitik betreiben und sich in der Ausweisung von Wohn-, Gemeindebedarfs- und Gewerbeflächen an die zukünftige Entwicklung anpassen. In den Gemeinden, die nicht als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung ausgewiesen sind, soll nach dem örtlichen Bedarf geplant und gebaut werden. In Bezug auf die regionale Siedlungsstruktur wird den Städten und Gemeinden der Region ein auf sie zugeschnittener Orientierungsrahmen vorgegeben. Die Perspektiven der im Untersuchungsraum liegenden Nahbereiche werden in Kapitel 3.3 erläutert. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 19 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3 Einordnung der Trassenführung in den Gesamtraum In diesem Kapitel wird der Untersuchungskorridor in den Gesamtraum Ostholstein regional und überregional eingeordnet. Zum besseren Verständnis der Sachlage vor Ort ist es wichtig, die Umgebung und die interregionalen Wechselwirkungen mit in die Betrachtungen einzubeziehen. Ebenso sollten die naturräumlichen, demographischen und ökonomischen Bedingungen sowie die infrastrukturelle Ausgangslage bekannt sein. Auf Basis dieser Regionaldaten wird in Kapitel 3.4 ein Resümee gezogen, das sich vorwiegend auf die gemeindlichen Entwicklungspotentiale Ostholsteins unter den veränderten Raumbedingungen im Zuge der Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung bezieht. pl ar 3.1 Beschreibung des Untersuchungsraums und Einordung in den Gesamtraum em Die folgenden Unterkapitel beinhalten eine Beschreibung der naturräumlichen und topographischen Besonderheiten des Raumes innerhalb und entlang des Untersuchungskorridors (Kap. 3.1.1) sowie der sozioökonomischen und demographischen Aspekte des Kreises Ostholstein (Kap. 3.1.2). Daran schließen sich jeweils kurze Einschätzungen der Ergebnisse an, um die trassenunabhängige Analyse von Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung im Untersuchungskorridor vorzubereiten. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Sonderuntersuchung zu den Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung ausschließlich eine naturräumliche und topographische Einordnung des Untersuchungskorridors erfolgt und die spezifischen Ausführungen zum Natur- und Landschaftsbild weitestgehend der UVS (TGP / Cochet Consult 2012) zu entnehmen sind. 3.1.1 Naturräumliche und topographische Einordnung des Untersuchungskorridors Pr üf ex Das Untersuchungsgebiet der vorliegenden Sonderuntersuchung befindet sich im Kreis Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins. Es reicht im Südosten des Kreises vom nördlichen Lübeck bis etwa zur Mitte des Fehmarnsunds. Die nördlichste Gemeinde im Bereich des Untersuchungskorridors ist Großenbroderfähre. Dies umfasst in der südwestlich-nordöstlichen Ausdehnung etwa 67 km der 80 km langen Trasse der Schienenhinterlandanbindung, die von Lübeck bis Puttgarden auf Fehmarn reicht. Die Untersuchung der Trassenführung auf der Insel Fehmarn ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Die Breite des Untersuchungskorridors variiert zwischen 2 km (z.B. südlich von Oldenburg i.H.) und 6 km (bei Ratekau) und erreicht im Durchschnitt eine Breite von 3 km. Diese Varianz ist durch den unterschiedlichen Verlauf und den festgelegten Buffer (= Abstand der Trasse zur Außengrenze des Untersuchungskorridors) von 1.000 m Breite bedingt. Die Festlandfläche des Untersuchungskorridors beträgt insgesamt rund 20.000 ha. Am bekanntesten ist Ostholstein als überregionales Urlaubsziel mit der Insel Fehmarn als einem der sonnenreichsten Gebiete Deutschlands. Wie für das von Eiszeitüberformung geprägte Norddeutschland charakteristisch, gestaltet sich Ostholstein vorwiegend als eine Moränenhügellandschaft mit Niedermooren und Knicks .Markant tritt auch im geologischen Profil der zu den beidseitigen Küstenlinien der Halbinsel Wagrien quer verlaufende Oldenburger Graben hervor .Die Landnutzung ist in Ostholstein zu einem Anteil von 36-46 % landwirtschaftlich ausgerichtet. Die Waldbedeckung mit unter 15 % ist im europäischen sowie deutschen Vergleich (32 % Waldbedeckung, FAO Report 2010) eher unterdurchschnittlich. Insgesamt wird die Diversität der holsteinischen Landschaften im europäischen Vergleich als sehr hoch bewertet (Shannon Evenness Index >0,72; eurostat 2010: 162-165). In Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz sind einige Besonderheiten für Ostholstein zu berücksichtigen (siehe A2, Karte 03: Übersicht Schutzgebiete). Der größte Anteil der regional relevanten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und EU-Vogelschutzgebiete liegt außerhalb des Untersuchungskorridors. Allerdings bestehen einige direkte Überschneidungen entlang HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 20 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) der geplanten Trassenführung. Parallel zum Küstenabschnitt zwischen Timmendorfer Strand und Haffkrug werden neben den FFH- Gebieten auch weite Teile des dortigen Landschaftsschutzgebietes von der zu prüfenden Trassenführung berührt, insbesondere durch die Varianten mit westlicherem Verlauf. Eine ähnliche Überschneidungssituation gilt für die wenigen bewaldeten Gebiete, wie östlich von Sereetz, südlich und westlich von Ratekau sowie dem Damloser Wald südöstlich von Oldenburg i.H. pl ar Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz wurden im aktuellen Regionalplan für den Planungsraum II (Lübeck und Ostholstein, Innenministerium Schleswig-Holstein 2004) rings um Oldenburg i.H. sowie jeweils südwestlich von Lensahn und Neustadt in Holstein, nördlich von Grömitz sowie nahezu flächendeckend um Lübeck ausgewiesen. Der Großenbroder Binnenhafen sowie die Binnengewässer im Gemeindegebiet von Neustadt i.H. sind als Wasserschutzgebiete2 ausgewiesen. ex em Mit den zahlreichen Wasserschutzgebieten eng verwoben ist das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem3 Ostholsteins. Es wird an mehreren Stellen von unterschiedlichen Trassen durchschnitten. Nördlich von Neustadt i.H. verläuft eine Hauptverbundsachse dieses Systems entlang der Bestandstrasse in Nord-Süd-Richtung. Bei Lensahn haben das Kabelhorster Moor und der Overdiek besonderen Schutzstatus. Aufgrund seiner geologischen und damit auch naturräumlichen Besonderheit stellt der Oldenburger Graben mit dem Naturschutzgebiet Oldenburger Bruch die wichtigste Ost-West-Verbindung für das Biotopverbundsystem der Region dar. Hier entstehen wichtige Nischen für seltene Arten (wie die Uferschnepfe), für die die Hauptverbundachse als Querspange zu Kerngebieten des Biotopverbundsystems fungiert. Deshalb ist in diesem Bereich eine besondere Rücksichtnahme beim Ausbau der Trasse erforderlich. Rings um Oldenburg i.H. verlaufen strahlenförmig weitere solcher Haupt- und Nebenverbundachsen, vorwiegend entlang von Wasserläufen wie der Johannisbek in Richtung Sipsdorf. Eine weitere fast geschlossene Querspange des Biotopverbunds zwischen den küstennahen Wasserschutzgebieten wird nordöstlich von Oldenburg i.H. mit der Gazendorfer Au bei Seegalendorf gebildet. Verschiedene Trassenverläufe berühren sowohl Kernzonen als auch Verbundachsen des Biotopverbundsystems. Die nordwestliche Küstenlinie sowie das vorgelagerte Gebiet der Großenbroder Landzunge sind vollständig als Kerngebiet mehrerer Schutzkategorien auf Landes- und EU-Ebene ausgewiesen (weitere Ausführungen zu den Schutzgebieten und Kategorien sind der UVS von TGP und Cochet Consult 2012 zu entnehmen). üf 3.1.2 Demographische und ökonomische Aspekte des Kreises Ostholstein Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsraum Pr Ostholstein umfasst mit 204.384 Einwohnern auf 1.392 qkm rund 7,2 % der Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins (insgesamt 2.837.738 Einwohner auf 1.588 Mio. ha, Statistikamt Nord 2011a). Nach Fläche und Bevölkerung zählt es damit zu den mittel großen Regionen SchleswigHolsteins (Statistikamt Nord 2012: 3-11). Die bevölkerungsstärksten Gemeinden, die im Einzugsbereich des Untersuchungskorridors liegen, sind Bad Schwartau mit 19.719 (9,7 %), Neustadt i.H. mit 16.336 (8 %), Ratekau mit 15.563 (7,6 %) sowie Scharbeutz mit 11.7139 (5,7 %) Einwohnern (Statistikamt Nord 2012). Der Verwaltungssitz Eutin mit 17.043 Einwohnern sowie der größte Teil der kreisfreien Hansestadt Lübeck mit 210.640 Einwohnern liegen außerhalb des Untersuchungskorridors (bzw. Lübeck befindet sich nur mit dem Ortsteil Siems-Dänsichburg innerhalb des Untersuchungskorridors). Nach Oldenburg i.H. mit 9.762 Einwohnern bildet Lensahn mit 2 Für die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung wurde speziell zum Thema Wasserschutz eine hydrogeologische Sonderuntersuchung durchgeführt (Büro Dr. Reinsch). 3 Achsensystem mit Durchdringungs- und Überbrückungsfunktion zur Erleichterung des ständigen Austausches von Organismen (Flora und Fauna) gemäß BNatSchG § 21 (Bundesamt für Naturschutz 2010) besser : LANU (2003): Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein -Planungsraum II - Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck--- im Literaturverzeichnis dann aufnehmen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 21 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.856 einen weiteren Siedlungsschwerpunkt im Binnenland des nördlichen, insgesamt dünner besiedelten Teils des Untersuchungskorridors (Statistikamt Nord 2011). pl ar Mit 147 EW/km² (Einwohner pro Quadratkilometer) hat Ostholstein im Vergleich mit der Bundesund Landesebene (Bundesebene: 229 EW/km², Land Schleswig-Holstein: 179 EW/qkm, Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010) eine mittlere bis geringe Bevölkerungsdichte. Dieser Wert sinkt von den Siedlungsschwerpunkten hin zum Binnenland und in nördlicher Richtung. Eine Ausnahme von dieser Tendenz stellen die Gemeinden Oldenburg i.H. und Lensahn dar, die mit Grömitz einen durchgängig dichter besiedelten Querriegel zwischen den Küstenlinien Ostholsteins bilden. Auch Heiligenhafen ist deutlich dichter besiedelt als das Umland. Bad Schwartau weist die höchste Dichte von über 1.000 EW/qkm auf, Gremersdorf mit etwa 30 EW/km² die niedrigste. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte Schleswig-Holsteins ist insgesamt seit 2007 rückläufig (Statistikamt Nord 2012: 3-11). em Die Geburtenrate von 1,3 liegt in Ostholstein noch unter dem Durchschnitt von SchleswigHolstein und Deutschland bei 1,4 (Kreis Ostholstein 2012). Während Schleswig-Holstein derzeit noch leichte Bevölkerungsgewinne (0,1%) zu verzeichnen hat, besteht für Ostholstein mit -0,2% bereits eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, was in früheren Prognosen erst ab 2015 erwartet wurde (Statistikamt Nord 2011: 1-6). Wie für ganz Schleswig-Holstein sind hier ein negativer Saldo aus Geburten- und Sterberate sowie rückläufige Wanderungsgewinne zu verzeichnen. Diese Tendenz wird insbesondere durch das hohe Durchschnittsalter der Bevölkerung von Ostholstein, auch der noch zuwandernden Bevölkerung, natürlich beschleunigt, da die Sterberate mit der Zunahme älterer Kohorten („Personengruppe mit gemeinsamen zeit- bzw. jahrgangsspezifischen demografischen Merkmalen“ nach Gabler 2012) ansteigt. Der Altersdurchschnitt von 46,2 Jahren in 2009 wird bis 2025 voraussichtlich auf 51,5 Jahre ansteigen. Der erwartete Bevölkerungsrückgang von etwa 7.200 Personen entfällt fast vollständig auf die jungen Kohorten, also auf Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren (Statistikamt Nord 2011: 1-6). üf ex Der Altersquotient wird gegenüber dem Jugendquotienten in Ostholstein bis 2025 am stärksten zunehmen. Auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) werden dann 63 Personen über 65 Jahre kommen. Bis 2025 ist für ganz Schleswig-Holstein ein solches Ungleichgewicht zu erwarten, das durch den Anteil der dann 80-Jährigen und Älteren aus den geburtenstarken Jahrgängen der 1960er Jahre entsteht. Aufgrund der niedrigeren Lebenserwartung von Männern wird diese Gruppe der über 65-Jährigen dann in Schleswig-Holstein zu 60% von Frauen gestellt werden (Statistikamt Nord 2011: 2-4). Pr Eine veränderte Altersstruktur, wie sie im Zuge der demographischen Veränderungen in Ostholstein zu erwarten ist, wirkt sich über das Verhältnis von erwerbsfähigen zu nicht mehr erwerbsfähigen Personen langfristig auch auf die Wirtschaftsleistung der Region aus. Davon wird in Ostholstein voraussichtlich insbesondere der Hauptwirtschaftszweig Tourismus betroffen sein und Schwankungen der Beschäftigungs- und Bevölkerungszahlen können zunehmen. Die stark saisongebundenen Arbeitsplätze im Gastgewerbe könnten diese Tendenz verstärken. Wirtschaftssektoren Ostholsteins Unter anderem aufgrund seiner relativen Nähe zur Metropolregion Hamburg ist Ostholstein ein wichtiger Zielraum für den Binnentourismus, vorwiegend mit kurzer und mittlerer Aufenthaltsdauer durch Tagesausflügler, Stop-Over-Gäste und Kurzurlauber (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011: IV). Das milde, maritime Klima in den bekannten Badeorten an der Ostseeküste, aber auch abwechslungsreiche Kultur- und Naturlandschaften, wie der Naturpark Holsteinische Schweiz mit einer entsprechend ausgebauten Freizeitinfrastruktur aus Rad- und Wanderwegen (vgl. Jakobsweg), tragen zu dieser Beliebtheit bei. Touristische Schwerpunktgebiete bestehen insbesondere südlich von Neustadt i.H. entlang der Ostseeküste mit den Badeorten Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Aber auch Grömitz und Heiligenhafen sowie insbesondere die Südküste der Insel Fehmarn sind für den Tourismus in den insgesamt 34 Seebädern und Erholungsorten der Region relevant. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 22 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar Eng verwoben mit dem Tourismus, der sich neben den Angeboten für Familien (unter anderem 86 Camping-Plätze, der Hansa-Park in Sierksdorf, d Sea Life Center in Timmendorfer Strand) zunehmend an die ältere Bevölkerung richtet, besteht ein Angebot im medizinischen Rehabilitations- und Wellness-Bereich. Im Handel (8.609 sozialversicherungspflichtige Beschäftige) und Gastgewerbe (5.297 sozialversicherungspflichtige Beschäftige) werden der bei Weitem größte Anteil der regionalen Arbeitsplätze generiert (von insgesamt 51.718 sozialversicherungspflichtige Beschäftigen, Daten vom 30. Juni 2011) (Kreis Ostholstein 2011). Darauf folgen nach Anteil der Beschäftigten (Stand 2008) der Transportsektor und das Baugewerbe sowie an dritter Stelle Ernährungsgewerbe und wirtschaftliche Dienstleistungen je gleichauf. Wirtschaftszweige, die in Ostholstein seit 2003 einen Beschäftigungszuwachs verzeichnen konnten, sind Maschinenbau, Großhandel und Medizintechnik. Im Einzelhandel konnte keine Wachstumstendenz festgestellt werden (Georg & Ottenströer und Regionomica 2010: Folie 4-7). em Das produzierende Gewerbe trägt mit 15,5% zur Bruttowertschöpfung bei. Überregional bekannt ist insbesondere der Lebensmittelhersteller von Fruchtaufstrichen und Marmeladen, SCHWARTAUER WERKE GmbH & Co. KGaA in Bad Schwartau. Der Fährbetrieb ist in Bezug auf die absolute Beschäftigtenzahl eher marginal, allerdings in den Küstengemeinden mit eigenem Fähranleger relativ betrachtet bedeutsam und erfordert im Fall Puttgardens in der Folge der Festen Fehmarnbeltquerung ein entsprechendes Nachnutzungskonzept für die Hafenfläche. Wenige Forschungs- und Entwicklungsstandorte, wie das Cluster Medizintechnik, schließen das Branchenspektrum ab. Sie schlagen als Wirtschaftsfaktor mit unter 2% des BIP in SchleswigHolstein zu Buche (eurostat 2011: 204). Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei tragen zusammengenommen 1,9% zur Bruttowertschöpfung des Kreises Ostholstein bei (Statistikamt Nord 2011). Im Kulturbereich bestehen einige überregional bedeutsame, weiche Faktoren für den Tourismus, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, die Eutiner Festspiele sowie die Nordischen Filmtage Lübeck (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 78). üf ex Ostholstein weist eine besondere Eignung als Wirtschaftsstandort für die Gewinnung von Windenergie auf. Eignungsgebiete für Windenergienutzung sind im Regionalplan für den Planungsraum II ausgewiesen (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004). Diese Flächen für die Windenergienutzung geraten mit den Trassenvarianten kaum in Konflikt und werden in die trassenabhängige Analyse durch den Indikator 3.2.2 „Zerschneidung von Flächen für Windkraftanlagen“ einbezogen. Zurzeit befinden sich die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergie in der Überarbeitung. Eine Rechtskräftigkeit dieser Pläne wird voraussichtlich erst im November oder Dezember 2012 erfolgen (Innenministerium des Landes SchleswigHolstein 2012). Die Inhalte dieser Teilfortschreibung sind im Kapitel 6.6 gesondert berücksichtigt worden. Pr Insgesamt hat das Bruttoinlandprodukt in der Fehmarnbeltregion (Norddeutschland, südliches Skandinavien) zwischen 2000 und 2008 stark abgenommen, in Schleswig-Holstein jedoch deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt oder in Dänemark. Das Bruttoregionalprodukt Ostholsteins liegt im unteren Bundesdurchschnitt und deutlich unter den Werten der dänischen Nachbarregionen. Die Arbeitslosenquote ist in Ostholstein mit 7,6% und in Lübeck mit 11,4% deutlich höher als auf den dänischen Inseln (Bundesagentur für Arbeit 2011). Wie auch bei der Bevölkerungsdichte besteht hier ein allgemeines Gefälle innerhalb des Kreises Ostholstein in Richtung des strukturschwächeren Nordostens. 3.2 Verkehrliche Anbindung und Knotenpunkte im Untersuchungskorridor Die wichtigste Verkehrsachse Ostholsteins entspricht im Wesentlichen der sogenannten Vogelfluglinie, welche die Metropolregion Hamburg mit der Öresundregion/ Kopenhagen, beziehungsweise Westdeutschland mit Skandinavien verbindet. Diese Achse, die auch als Europastraße 47 HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 23 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) deklariert ist, soll durch das Infrastrukturprojekt einer Festen Fehmarnbeltquerung gestärkt werden. Mit der Festen Fehmarnbeltquerung wird die Erwartung verbunden, dass die gesamte Fehmarnbeltregion einen Bedeutungszuwachs im internationalen Gefüge erfährt (Wichmann Matthiesen 2011: 15-19). Auf die unmittelbar vom Bau des Großprojekts betroffenen Regionen wie Ostholstein und die dänischen Inseln kann sich der prognostizierte Zuwachs des Verkehrsaufkommens sowohl positiv in Form einer Intensivierung des deutsch-dänischen Austausches, wie negativ, etwa bezogen auf die Belastung durch Transitverkehr, auswirken (Wichmann Matthiesen 2011: 15-19). pl ar Zu der bislang nur eingleisig ausgebauten Bestandstrasse für den Zugverkehr zwischen Lübeck und Puttgarden verläuft die Bundesautobahn (BAB) 1 aus Richtung Hamburg weitgehend parallel. Bei Oldenburg i.H. zweigt die BAB 1 jedoch in nördlicher Richtung ab und geht bei Heiligenhafen in die zweispurige Bundesstraße 207 über, die Fehmarn über den Fehmarnsundbrücke mit dem Festland verbindet. Nach Nordwesten verlaufen die B 76 über Eutin und die B 202 über Lütjenburg weiter nach Kiel. Auch eine Bahntrasse verläuft in nordwestlicher Richtung zwischen Lübeck und Kiel. Mehrere Landstraßen vernetzen die Gemeinden entlang der Küste und im Binnenland sowie die Bundesstraßen untereinander. ex em Als potentielles Hindernis kann die denkmalgeschützte Fehmarnsundbrücke angesehen werden, da sie nach aktuellem Planungsstand eingleisig verbleibt nicht an den restlichen Streckenausbau angepasst wird. Ihr Ausbau ist weder im deutsch-dänischen Staatsvertrag noch im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Entsprechende Strategien in der Zugtaktung können diese Problematik für den steigenden Schienenverkehr nur vorläufig umgehen. Noch ist das Verkehrsaufkommen über den Fehmarnbelt relativ zum innerregionalen Verkehr gering. Es ist aber zu erwarten, dass das absolute Verkehrsaufkommen (ÖPNV und MIV) bis 2025 auf der Vogelfluglinie ansteigt, sobald die Feste Fehmarnbeltquerung freigegeben ist. Ein Ausbau der Fehmarnsundbrücke wird dann gegebenenfalls notwendig, um eine übermäßige Verkehrsbelastung der angrenzenden Räume durch Stauentwicklung zu mindern (Wichmann Matthiesen 2011: 18-19). üf Die Motorisierung der Bevölkerung in Deutschland generell und auch in Ostholstein ist relativ hoch. Der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Personentransport insgesamt liegt in Deutschland und in Ostholstein mit unter 20% deutlich unter dem dänischen Wert von 40-60% (eurostat 2011: 189). Die Nachfrage im Bereich des ÖPNV ist in ganz Schleswig-Holstein in den Jahren von 2004 bis 2009 zurückgegangen, was sich auch auf den vom öffentlichen Schienennahverkehr sowie gewerblichen Personenverkehr (ÖPNV) abhängigen Arbeitsmarkt auswirkt. Rückgänge verzeichneten dabei der Linien-Nahverkehr inklusive Bahnnetz, die nur einen achtprozentigen Anteil am ÖPNV von Schleswig-Holstein hat (Statistikamt Nord 2011). Pr Laut Angaben der DB ProjektBau GmbH (2011) befuhren im Durchschnitt bis 1997 pro Tag und Richtung 19 Züge des Personennahverkehrs zwischen Bad Schwartau und Neustadt sowie 8 Züge zwischen Neustadt und Fehmarn die Bestandstrasse. Im Personenfernverkehr fahren 7 Züge pro Tag und Richtung das Streckennetz, im Güterverkehr waren es 20 Züge. Bis 2025 wird im Güterverkehr nahezu eine Verdopplung auf 39 Züge täglich erwartet, auf der Hauptstrecke bis Neustadt eine Verstärkung des Personenverkehrs um rund ein Drittel (DB ProjektBau GmbH 2011: 8). Aus dem „Gutachten zur verkehrlichen Erschließung der Anliegergemeinden“ (ETC 2012) lässt sich eine höhere Frequentierung einzelner Haltepunkte je nach Trassenvarianten nur für die Gemeinden ableiten, für die Haltepunkte in der Nähe eines Siedlungsschwerpunktes geplant sind. Umgekehrt müssen Lösungen für die Anbindung der künftig außerhalb der Siedlungskerne liegenden Haltepunkte gefunden werden, da hier sonst ein Nutzungsrückgang von 10-50% zu erwarten ist. Einige in dem Gutachten geprüfte Ansätze, die bestehenden Buslinien des ÖPNV entsprechend umzuleiten, um beispielsweise eine fußläufige Überquerung der BAB zu vermeiden, sind noch ohne abschließendes Ergebnis (ETC 2012: 24-45, 63). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 24 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aktuell ergibt sich die Auslastung der Verkehrswege aus der regionalen Bevölkerungsverteilung. Sie sinkt demnach auch entlang des Untersuchungskorridors von Lübeck in Richtung Großenbrode. Der Kopfbahnhof in Neustadt i.H. sowie der überregional bekannte Badeort Timmendorfer Strand haben dabei die höchsten Einsteigerzahlen im Schienenverkehr, was unter anderem mit ihrem touristischen Potential zusammenhängt (ETC 2012: 48). pl ar Für Ostholstein wird der Zuwachs auf der Schiene insbesondere durch den Güterverkehr als deutlich höher eingeschätzt als auf dem Straßennetz, wo lediglich von einer Zunahme des MIV als Transitverkehr ausgegangen wird (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011: VIII). Soll letztlich die Auslastung des ÖPNV gegenüber dem MIV im Zuge der Festen Fehmarnbeltquerung gesteigert werden, so wäre der SPNV gegenüber dem Güterverkehr anteilig zu stärken. 3.3 Siedlungsentwicklung, Zentrale Orte und Einzugsbereiche Oberzentrum Mittelzentrum Beschreibung ex Kategorie em Das Zentrale-Orte-System (ZOS) prägt seit den 1960er Jahren die Raumordnungsplanung in Deutschland. Jeder Ort in diesem System wird nach seiner jeweiligen Reichweite, also den Funktionen, die er für die eigene Bevölkerung und gegebenen Falls die des Umlandes erfüllt, hierarchisch eingestuft. Tabelle 01 veranschaulicht diese Hierarchie und definiert die verwendeten Begriffe. Es wird nach Ober-, Mittel- und Unterzentrum unterschieden, wobei jedes Bundesland eigene Zwischenstufen und Unterkategorien erstellen kann. Die Zentralität eines Ortes und der ihm zugehörige Verflechtungsbereich (nach Ober-, Mittel- oder Nahbereich) wird auf den verschiedenen Planungsebenen der Länder bestimmt (Heineberg 2004: 195ff). Grundlage für das Zentralörtliche System in Schleswig-Holstein ist die Landesverordnung zur Festlegung der Zentralen Orte und Stadtrandkerne einschließlich ihrer Nah- und Mittelbereiche sowie ihre Zuordnung zu den verschiedenen Stufen vom 8. September 2009 (Landesregierung Schleswig-Holstein, 2008, GVOBl, 604). Deckt höheren, spezialisierten Bedarf der Bevölkerung im Oberbereich (umfasst meist mehrere Nah- und Mittelbereiche) Deckt gehobenen, periodischen Bedarf im Mittelbereich (umfasst mehrere Nahbereiche) Deckt den täglichen Grundbedarf und teilweise den gehobenen periodischen Bedarf im Nah- und Mittelbereich Unterzentrum/ Grundzentrum Deckt den täglichen Grundbedarf im Nahbereich Stadtrandkern 1. Ordnung Stadtrandkerne befinden sich im Verflechtungsbereich von Ober- (und Mittel-) Zentren, haben aber keinen eigenen Mittelbereich Stadtrandkern 2. Ordnung Versorgungsbereich und Gemeinde sind identisch Ländlicher Zentralort Deckt (in dünn besiedelten, abgelegenen Gebieten) auch andere Orte im Nahbereich im täglichen Grundbedarf; mind. 750 EW im baulichen Siedlungszusammenhang, max. 10km Entfernung zum nächsten Zentralen Ort; Änderungsvorschlag des § 15 LEGG durch Raumordnungsbericht auf max. 12 km Radius (ROB 2008: 49) Pr üf Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums Tabelle 01: Zentrale Orte In Bezug auf die regionale Siedlungsstruktur gibt der Regionalplan den Städten und Gemeinden der Region einen auf sie zugeschnittenen Orientierungsrahmen vor. Im Untersuchungskorridor befinden sich die Nahbereiche Lensahn, Neustadt i.H., Oldenburg i.H., Ratekau und Timmendorfer Strand/Scharbeutz. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 25 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Der Nahbereich Lensahn verfügt aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage und seiner zentralörtlichen Funktion über gute Entwicklungschancen; die Versorgungsfunktion des Ortszentrums Lensahn – zugleich ein Arbeitsplatzzentrum für den Nahbereich – soll gestärkt werden. ‐ Der Nahbereich Neustadt i.H. ist vor allem durch Tourismus, aber auch durch Landwirtschaft geprägt. Im Ort Neustadt i.H. selbst soll auf die Weiterentwicklung der Innenstadt hingewirkt werden, um diese zu einem attraktiven Dienstleistungs- und Versorgungszentrum auszubauen. ‐ Der Nahbereich Oldenburg i.H. liegt im strukturschwachen ländlichen Raum der Region. Weite Gebiete des Nahbereiches werden landwirtschaftlich genutzt. Der Tourismus spielt eine wichtige Rolle, muss allerdings an veränderte Ansprüche angepasst und weiter qualifiziert werden. ‐ Der Nahbereich Ratekau weist durch die Nähe zum Oberzentrum Lübeck eine verkehrsgünstige Lage auf und dient als attraktiver Wohn-, Gewerbe- und Naherholungsort. Hier ist vor allem die Verringerung des hohen Auspendlerüberschusses durch die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten Ziel der Gemeinde Ratekau. ‐ Die Entwicklung des Nahbereichs Timmendorfer Strand/Scharbeutz konzentriert sich auf Maßnahmen, welche die Struktur und den Bestand des Nahbereichs ergänzen sollen. Tourismus und Naherholung sind im Nahbereich von großer Bedeutung und erfordern Maßnahmen zur stetigen Qualitätsverbesserung. em pl ar ‐ Pr üf ex In Schleswig-Holstein werden seit 1995 die Zentralen Orte und Stadtrandkerne verbindlich durch eine Landesverordnung festgelegt (Landesregierung Schleswig-Holstein 2008: 6). Für den Kreis Ostholstein sind die Gemeinden in dieses System wie folgt eingegliedert (siehe A3, Karte 04 Zentrale Orte im Untersuchungskorridor): Mittelzentrum ist Eutin, das mit seinem Verflechtungsbereich bei Süsel an den Untersuchungskorridor heranreicht. Ein Oberzentrum gibt es nicht, da Lübeck diese Funktion für den Kreis abdeckt. Bad Schwartau als Stadtrandkern erster Ordnung und einige Stadtrandkerne zweiter Ordnung fallen noch in den Nahbereich Lübecks. Ratekau versorgt als Stadtrandkern zweiter Ordnung einen Nahbereich mit etwa 13.700 Einwohnern. Es bestehen zwei Unterzentren mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums: Neustadt i.H. sowie Oldenburg i.H.. Entlang des Untersuchungskorridors liegen die beiden Unterzentren Timmendorfer Strand/Scharbeutz (als Doppelzentrum) und Lensahn. Außerhalb des Untersuchungskorridors befindet sich das Unterzentrum Heiligenhafen, das hier jedoch durch seinen Einzugsbereich bis einschließlich Großenbrode relevant wird. Zudem reichen die Verflechtungsbereiche der ländlichen Zentralorte Grömitz und Grube (bei Göhl) in den Untersuchungskorridor hinein. Die Tabelle 02 bietet einen Überblick über die Zentralen Orte und Gemeinden im Verflechtungsbereich, die für den Untersuchungskorridor relevant sind. Kategorie Gemeinden Einzugsbereiche Oberzentrum Lübeck Bad Schwartau, Lübeck-Moisling und LübeckTravemünde; Lübeck-Kücknitz, Ratekau und Stockelsdorf; Badendorf, Groß Grönau, Groß Sarau, Groß Schenkenberg, Hamberge, Klein Wesenberg, Krummesse, Mönkhagen Mittelzentrum Eutin Bosau, Malente, Süsel Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Neustadt in Holstein; Neustadt i.H.: Altenkrempe, Schalshagen, Sierksdorf Oldenburg in Holstein Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen, Wangels Heiligenhafen Gremersdorf, Großenbrode Timmendorfer Strand / Doppelzentrum ohne weitere Gemeinden im Einzugs- Unterzentrum HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 26 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Scharbeutz bereich Lensahn Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen Bad Schwartau, Lübeck-Moisling und Lübeck-Travemünde Stadtrandkern 2. Ordnung Lübeck-Kücknitz, Malente, Ratekau und Stockelsdorf Ländlicher Zentralort Ahrensbök, Grömitz, Grube und Schönwalde am Bungsberg Nahbereich befindet sich im Verflechtungsbereich eines nächst übergeordneten zentralen Orts Grube: Dahme, Kellenhusen, Riepsdorf pl ar Stadtrandkern 1. Ordnung Tabelle 02: Zentrale Orte in Ostholstein und Lübeck mit Einzugsbereichen ex em Bei den Einzugsbereichen handelt es sich um dynamische Verflechtungsbereiche, die sich im zentralörtlichen Gefüge immer wieder verschieben können. In ganz Schleswig-Holstein haben sich die Einzugsradien der Zentralen Orte in den vergangenen 5 bis 10 Jahren dahingehend verändert, dass die Verflechtung im Raum durch eine anhaltende Stadt-Umland-Wanderung weiter zugenommen hat. Die kleineren Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung haben dabei durch Zuwanderung, insbesondere aus den Kohorten im Bereich der sogenannten „Jungen Alten“ (Gruppe der 55-65-Jährigen), anfangs mehr Einwohner hinzugewonnen, als aus den Zentralen Orten abwanderten. Hier muss chronologisch differenziert werden: Während Ober- und Mittelzentren im Zeitraum von 1998 bis 2002 Einwohner verloren, verzeichneten Unterzentren, ländliche Zentralorte und Stadtrandkerne I. und II. Ordnung deutlich höhere Zuwächse an Bevölkerung und Bedeutungsradius. Seit 2003 hat sich diese Tendenz wieder leicht umgekehrt, aber für den Gesamtzeitraum des letzten Raumordnungsberichts von 2008 (1998-2007) weder anteilig noch absolut für Ausgleich gesorgt. Hier ist anzumerken, dass sich diese Datenbasis angesichts eines fortschreitenden demographischen Wandels sowie wirtschaftlicher Veränderungen nicht mehr für eine sichere Prognose der möglichen Auswirkungen auf das ZOS durch den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung eignet. Pr üf Die zentralörtliche Bedeutung der Gemeinden kann sich beispielsweise demographisch bedingt verändern, also durch Bevölkerungszu- oder abnahme oder aber durch eine veränderte Mobilität der Bevölkerung, die stark von der Erreichbarkeit abhängt. Ein Bedeutungsverlust kann insbesondere an den künftig stillgelegten Abschnitten und den entsprechenden Haltepunkten der Bestandstrasse erwartet werden. Im konkreten Fall würde eine verminderte Erreichbarkeit die Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf am östlichen Rand des Untersuchungskorridors benachteiligen. Westlich werden gegebenenfalls Pansdorf und die Oldenburger Innenstadt benachteiligt. Laut Regionalplan sind aber in allen touristisch geprägten und damit starken saisonalen Schwankungen unterworfenen Gemeinden saisonverlängernde Maßnahmen sowie eine Qualitätssteigerung in der touristischen Angebotsstruktur anzustreben. Dafür wäre eine mindestens gleichbleibende oder aber verbesserte Erreichbarkeit durch das Streckennetz der Bahn wünschenswert. Der Vorteil, den eine strukturräumliche Gliederung nach dem zentralörtlichen System gegenüber einer nach Kriterien der absoluten Bevölkerung hat, ist die differenzierte Bezugnahme auf das jeweilige Umland. Die funktionale Bedeutung auch kleiner Gemeinden für eine ansonsten strukturschwächere Region kann sich erheblich von den Verhältnissen in einem sehr dicht bevölkerten Kreis unterscheiden. Auch demographische und infrastrukturelle Disparitäten innerhalb eines Raumes wie dem Kreis Ostholstein werden so besser berücksichtigt. Eine stärkere Verflechtung steigert meist die Stabilität einer Region. Ist der Verflechtungsgrad allerdings tendenziell bereits rückläufig, kann ein Eingriff in Infrastruktur und Verkehrsnetze erhebliche Verschiebungen des zentralörtlichen Gefüges mit sich bringen. Für ein Großvorhaben wie die Feste Fehmarnbeltquerung in einem eher strukturschwachen Raum wie Ostholstein ist dies demnach in besonderem Maße zu berücksichtigen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 27 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3.4 Rahmenbedingungen der Regionalentwicklung Die räumlichen Leitbilder, die von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im Jahr 2006 unter dem Eindruck des demographischen Wandels für die BRD erarbeitet wurden, beinhalten verschiedene Aussagen, die für die Regionalentwicklung Ostholsteins von Bedeutung sind. pl ar Das Leitbild „Daseinsvorsorge sichern“ muss in einem von der demographischen Entwicklung stärker betroffenen Raum wie dem Kreis Ostholstein einen hohen Stellenwert einnehmen. „Wachstum und Innovation“ zu steigern, ist für den an die Metropolregion Hamburg angeschlossenen Kreis bei struktureller Stärkung des Umlandes nicht nur als Transitraum sondern auch als Zuzugsraum für die bereits dichter besiedelten Zentren der Fehmarnbeltregion anzustreben. Dafür wäre es wünschenswert, einerseits bestehende Potentiale vermehrt zu nutzen, wozu im Falle Ostholsteins in erster Linie die touristischen Anziehungspunkte gehören. Daher wird aus dem Leitbild „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“ im Regionalplan für den Planungsraum II (Schleswig-Holstein Ost) eine Empfehlung abgeleitet, naturräumliche Besonderheiten zugleich zu schützen und für nachhaltigen Tourismus zugänglich zu machen (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 65). em Insbesondere wird eine Stärkung der Bereiche Forschung und Innovation empfohlen und die Bedeutung der Förderregion Ostholstein/ Lübeck/ Lauenburg für den Gesamtraum hervorgehoben. Der Kreistag setzte 2001 folgende zentrale Leitbilder und Ziele für das Regionale Entwicklungskonzept Ostholstein (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011) fest: die „Attraktivität als Wohn-, Wirtschafts-, Arbeits-, Tourismus- und Freizeitstandort“ zu erhalten und „durch Pflege und Entwicklung vorhandener Potentiale weiter“ zu steigern, „die erforderliche Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Basis […] mit den sozialen und ökologischen Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21“ zu gewährleisten und „die positive Entwicklung Ostholsteins durch verstärkte Kooperation [mit den] Institutionen und Einrichtungen des Kreises [sowie] die Förderung der Gleichstellung unter Berücksichtigung des Gender Mainstreaming Prinzips“ zu unterstützen. üf ex Pr Gemäß dem Raumordnungsbericht Schleswig-Holstein von 2008 (Landesregierung SchleswigHolsteins 2008) soll zudem die interkommunale Zusammenarbeit generell intensiviert werden, um die Straffung des ZOS zu erleichtern und die Versorgungsstruktur in strukturschwächeren Räumen zu verbessern. Hier ergeben sich Bezüge zur Analyse der Schienenhinterlandanbindung, wenn es um die Erreichbarkeit von Orten geht und daraus resultierende Auswirkungen für die Regionalentwicklung. Die Leitbilder der Landes- und Regionalplanung wurden weitgehend in das spezielle Regionalentwicklungskonzept für Ostholstein aufgenommen. Es wurde unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen einer Festen Fehmarnbeltquerung auf den Kreis erstellt (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011). Dort werden vier Leitbilder formuliert: „Schaffung einer Aufbruchstimmung“, „Chancen nutzen – Risiken minimieren“, „Verstärkte regionale und grenzübergreifende Kooperation“ sowie „Weiterentwicklung der Standortqualitäten/ Stärkung der Landesentwicklungsachse A1 („Fehmarn-Belt-Achse“)“. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 28 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Als besondere Handlungsfelder für Ostholstein gelten die Stärkung und Qualitätssteigerung des Tourismus, die effiziente Nutzung von Wirtschafts- und Gewerbeflächen in einer zukünftig veränderten Wettbewerbsstruktur, die Schaffung eines für die Region nachhaltigen Verkehrskonzeptes sowie die Förderung einer internationalen Begegnungskultur durch politische Anreize (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011: X) Um das Ziel einer angepassten Wettbewerbsstruktur für den Kreis Ostholstein zu erreichen, werden weiterreichende Erfordernisse gesehen, u.a. eine neue und differenzierte Strukturuntersuchung durchzuführen, mit einer Schwerpunktsetzung auf die zentrale Entwicklungsachse (vgl. E 47). Daraus wäre ein flexibles Entwicklungskonzept zu erstellen, das die veränderten Anforderungen und Raumbedingungen durch die Schienenhinterlandanbindung berücksichtigt. pl ar Neben dem bestehendem Branchenspektrum und dem Stand des infrastrukturellen Ausbaus wird auch demographischen und kulturellen Faktoren große Bedeutung für das Entwicklungspotential der Region beigemessen. Generell ist dabei das Gefälle der Strukturschwäche Ostholsteins im gesamten sozioökonomischen Gefüge bei der Trassenplanung für den Hinterlandanschluss an die Feste Fehmarnbeltquerung in besonderem Maße zu berücksichtigen. em Die gesamte Fehmarnbeltregion, und dabei besonders in Küstennähe, ist touristisch durch vielfältige Angebote wie Rad- und Wanderwege sowie Campingplätze und Freizeitangebote im Wassersportbereich bereits überdurchschnittlich stark erschlossen. Der meiste Fremdenverkehr nach Ostholstein entspringt dabei, wie im Kap. 3.1.2 erwähnt, dem deutschen Umland und ist eher von kurzen Aufenthaltsdauern geprägt. Durch die verbesserte Erreichbarkeit des Raumes wird eine Steigerung dieses Segments erwartet (Georg & Ottenströer und Regionomica 2011: IV). ex Im Rahmen der Vorentwurfsplanung für die Schienenhinterlandanbindung in Ostholstein, welche die DB Netz AG im Auftrag des Bundes durchführt, müssen insbesondere die touristischen Kernräume, also die betroffenen Ostseebäder eingehend untersucht werden bzw. dies wurde im Rahmen der Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ durchgeführt (Cochet Consult 2012). Maßnahmen zur Lärmvorsorge werden dort in erster Linie aufgrund des erwarteten Güterverkehrs notwendig, da die Stabilität des wichtigsten Wirtschaftsfaktors (Tourismus) unmittelbar mit dem erfolgreichen Erhalt der Ordnungsräume für Tourismus und Erholung zusammenhängt. Pr üf Weitere Schwerpunktbranchen, die künftig für die gesamte Fehmarnbeltregion mit dem verstärkten Anschluss an den internationalen Luft- und Güterverkehr an Relevanz gewinnen können, sind maritime Logistik und Forschung im Bereich der Life Sciences, Ernährungswirtschaft, IT & Medien sowie erneuerbare und speziell Windenergie. Als Perspektive wird die Generierung von grenzübergreifenden Clustern gesehen, die maßgeblich zur Entwicklung des deutschskandinavischen Raumes beitragen und auf deren Basis die metropolitanen Netzwerke (Hamburg, Kopenhagen, Stockholm, Berlin) wachsen können. Diese Vernetzung trägt maßgeblich zur Positionierung und Festigung Nordeuropas im internationalen Wettbewerb bei (Wichmann Matthiessen 2011: 21-24, 30-31). 3.5 Wirtschaftliche Entwicklungspotentiale für das Hinterland durch den Trassenausbau Die Akzeptanz des infrastrukturellen Großprojekts ist bislang in den beiden direkt betroffenen Grenzregionen sehr unterschiedlich. Die skandinavischen Länder haben ein eindeutiges wirtschaftliches und kulturelles Interesse am Ausbau der E 47, was nicht zuletzt durch die Bereitschaft Dänemarks deutlich wird, die Kosten für die Feste Fehmarnbeltquerung zu tragen. Im Folgenden werden die Bedeutung steigender Pendlerströme und eines erhöhten Fremdenverkehrsaufkommens in Ostholstein sowie mögliche mittelfristige Auswirkungen beispielsweise auf den Immobilienmarkt betrachtet. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 29 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Nach der Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung und einer geeigneten Hinterlandanbindung wird eine Veränderung in der Herkunftsländerverteilung der Besucher Ostholsteins hin zu einem größeren Anteil nordosteuropäischer Gäste als wahrscheinlich angesehen (Wichmann Matthiessen 2011: S. 12-14). Um diesen Markt für Ostholstein gezielt zu erschließen, sollte ein entsprechendes Tourismuskonzept für die bislang überwiegend auf nationaler Ebene bekannte Urlaubsregion entwickelt und das Angebotsspektrum internationaler gestaltet werden. Die ostholsteinischen Gemeindeentwicklung sollte sich also, auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit auf ein mindestens englischsprachiges sowie möglichst auch dänisches Angebot ausrichten. Weitere konkrete Vorschläge wie ein „Welcome Center“ am Südende der Querung sind unter anderem dem Regionalentwicklungskonzept zu entnehmen (Georg & Ottenströer und Regionomica 2010). Pr üf ex em pl ar Insbesondere für den Hauptwirtschaftszweig des Kreises werden von der Vernetzung der Ferienregionen der dänischen Inseln mit Fehmarn und der Lübecker Bucht Entwicklungspotentiale für Ostholstein erwartet. Im Einzelnen erwarten Unternehmen laut einer Umfrage in der Region noch vor der erhöhten Verkehrsbelastung eine Verbesserung von Freizeitinfrastruktur und Marktzugang, die Intensivierung von Standortaktivitäten und Tourismusaufkommen sowie erstrangig schnellere Transportmöglichkeiten und eine verbesserte Erreichbarkeit (Georg & Ottenströer und Regionomica 2010: S. 10). Diese überwiegend positive Einschätzung kam unter Einbezug von Unternehmen aus nicht unmittelbar vom Bahntrassenausbau betroffenen Gebieten zustande. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 30 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4 Bedeutung der Schienenhinterlandanbindung für die Gemeindeentwicklung – trassenunabhängige Analyse des Untersuchungskorridors pl ar Kapitel 4 beinhaltet die trassenunabhängige Bewertung der Trassenvarianten im Untersuchungskorridor unter Berücksichtigung der gemeindlichen Entwicklungspotentiale sowie potentieller Nachteile und Defizite durch den Trassenausbau. In Kapitel 4.1 werden die Kommunen im Untersuchungsraum im Hinblick auf deren mögliche Betroffenheiten durch die Trassenführung betrachtet. In Kapitel 4.2 werden der Status als Erholungsort, Seebad und Heilbad der jeweiligen Kommunen beschrieben. Im Anschluss daran folgen Aussagen zur örtlichen und überörtlichen Erschließung der Kommunen (Kapitel 4.3) sowie zu den Schrankenschließzeiten und möglichen Veränderungen der Kommunen. Im Kapitel 4.4 folgen Aussagen zur finanziellen Betroffenheit der Kommunen durch die Anpassung der Bahnübergänge, zur Streckenstilllegung und Option der Entwidmung sowie zu den Auswirkungen der Gefahrguttransporte auf das Krisenmanagement der Kommunen (Kapitel 4.6). Eine Bewertung von sozialen Aspekten beim Trassenbau (Demographie- und Gender-Fragen) erfolgt in Kapitel 4.7. Den Abschluss des gesamten Kapitels 4 bildet 4.8 mit der themenübergreifenden Auswertung der trassenabhängigen Bewertung. em 4.1 Beschreibung der Kommunen im Untersuchungsraum im Hinblick auf mögliche Betroffenheiten durch die Trassenführung ex Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen im Hinblick auf ihre Siedlungsstruktur und mögliche Betroffenheiten beschrieben. Darüber hinaus wird auf die gemeindliche Bauleitplanung in der jeweiligen Kommune eingegangen. Die Beurteilung der gemeindlichen Belange findet anhand der Auswertung der kartographischen Daten und der Erläuterungsberichte zu den Flächennutzungsplänen statt. Es wird eine Einschätzung zu möglichen Betroffenheiten der Gemeinden im Hinblick auf deren Siedlungsbestand wie auch auf deren siedlungsstrukturelle Entwicklungspotentiale gegeben. Eine Dokumentation über die verwendeten Daten der gemeindlichen Bauleitplanung ist der Anlage A11 zu entnehmen. üf Die Beurteilung der in diesem Kapitel aufgeführten gemeindlichen Einzelbelange geht in die trassenabhängige Analyse (Kapitel 6) ein. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich nicht alle Kommunen mit einem großen Flächenanteil im Untersuchungsraum befinden – einige liegen nur zu kleinen Gemeindeteilen im Korridor, so dass mögliche Betroffenheiten als sehr gering eingeschätzt werden können. Diese Kommunen werden in diesem Kapitel somit nicht beschrieben. Hierzu gehören die Gemeinden: Pr Süsel Amtsfreie Gemeinde Amt Ostholstein-Mitte: Gemeinden Schönwalde am Bungsberg Amt Lensahn: Gemeinde Kabelhorst, Gemeinde Manhagen Amt Oldenburg: Gemeinde Gremersdorf Sitz Grömitz: Gemeinde Grömitz Folgende Kommunen liegen mit einem größeren Flächenanteil im Untersuchungsraum: Städte: Bad Schwartau, Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. Amtsfreie Gemeinden: Ratekau, Scharbeutz und Timmendorfer Strand Amt Oldenburg Land: Gemeinde Göhl, Gemeinde Heringsdorf und Gemeinde Neukirchen. Amt Lensahn: Gemeinde Beschendorf, Gemeinde Damlos, Gemeinde Lensahn, Amt Ostholstein-Mitte: Gemeinde Altenkrempe, Gemeinde Schashagen und Gemeinde Sierksdorf HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 31 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Diese Kommunen werden im Weiteren in der Reihenfolge nach ihrer Lage im Untersuchungskorridor von Süden nach Norden beschrieben und parallel in einer Karte dargestellt. Pr üf ex em pl ar Bad Schwartau Bad Schwartau ist mit 19.714 Einwohnern die größte Stadt des Kreises Ostholstein. Im Jahr 2010 konnte die Gemeinde einen leicht positiven Bevölkerungssaldo verzeichnen. Da es sich jedoch lediglich um einen Zuwachs von +31 Einwohnern handelte, ist dies prozentual betrachtet (< 1%) zu vernachlässigen. Die Einwohnerzahl kann als stabil betrachtet werden (vgl. Statistikamt Nord 2011: 21). Im Zentrale-Orte-System ist Bad Schwartau als Stadtrandkern 1. Ordnung einzuordnen (Tabelle 02). Dies ist durch die Nähe zur Hansestadt Lübeck begründet. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 18,39 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Vor allem das südliche und das nordwestliche Stadtgebiet liegen im Untersuchungskorridor. Bad Schwartau ist verkehrlich über die BAB 1 mit der Anschlussstelle Sereetz von Nordosten, über die L185 von Osten und Westen sowie über die L309 von Süden erschlossen. Bad Schwartau verfügt über einen Bahnhof. Die Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA prägen die Wirtschaft Bad Schwartaus, sie stellen den größten Arbeitgeber der Region dar (ca. 800 Mitarbeiter) und gehören zu den umsatzstärksten Unternehmen Schleswig-Holsteins (HSH Nordbank 2011: 12). Die Werke, welche westlich der Bahntrasse liegen, werden jedoch von den Trassenvarianten 1A, E und X4 sowie der Bestandstrasse, nicht beeinträchtigt. Die gemeindliche Bauleitplanung weist unmittelbar östlich der BAB 1 am Stadtrand von Bad Schwartau Bauland für Gewerbe aus. Dieses wird von der Trassenführung nicht berührt. Ein zweiter wirtschaftlich wichtiger Zweig ist das Gesundheitswesen in Verbund mit dem Tourismus. Touristische Nutzungen lassen sich vor allem im Stadtkern, aber auch verstärkt in der Nähe zu Grünflächen im Nordosten sowie westlich der BAB 1 finden (Bad Schwartau 2003). Die Stadt hat sich zu einem Jod-, Sol- und Moorheilbad entwickelt, trägt das Prädikat eines Heilbads und entfaltet dadurch eine Anziehungskraft im touristischen Bereich. Neben verschiedenen Kliniken wie der Ostseeheilklinik oder der Asklepios Klinik am Kurpark ist im Zentrum der Stadt die Holstein-Therme ansässig (Cochet Consult 2012: 31). Die Varianten E und 1A der Trassenführung verlaufen von Südwesten her linear in das Gemeindegebiet Bad Schwartaus hinein. Die Gewerbeflächen der Stadt Bad Schwartaus werden durch diese Trassenführung, welche deckungsgleich zur Bestandstrasse verläuft, nicht beeinflusst. Da der Bahnhof innerhalb eines für den Tourismus nicht relevanten Bereichs im Osten der Stadt (ca. 200 m von der BAB 1 entfernt) liegt, sind auch hier keine Auswirkungen anzunehmen. Die Wohngebiete der Stadt schließen ebenso direkt an das Landschaftsschutzgebiet im Norden der Stadt sowie an die Gewerbegebiete im südlichen Bereich an. Dies zeigt die enge Verknüpfung vor allem des Tourismussektors mit den naturräumlichen Qualitäten Bad Schwartaus. Die Wohngebiete der Gemeinde im südlichen Teil, westlich der BAB 1, sind ebenso wie die Gewerbegebiete aufgrund der deckungsgleichen Streckenführung nicht von den verschiedenen Varianten 1A, E und X4 oder der Bestandstrasse (Ist-Zustand) betroffen. Lediglich das erhöhte Verkehrsaufkommen wirkt sich hier aus, da je nach Variante von einer Lärmzunahme von 5 bis 10 dB(A) tagsüber ausgegangen werden muss (LAIRM Consult, accon GmbH, accon GmbH Consult 2012: 24). Ausgewiesenes Bauland für Wohnen befindet sich am westlichen und südlichen Ende des Untersuchungskorridors in Bad Schwartau. Da die Entfernung zur Trasse hier mindestens 400m beträgt, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die Wohngebiete, welche nahe dem Bahnhof ausgewiesen sind, liegen im Abstand von ca. 150m zur Trassenführung. Die Lärmimmissionen werden hier um 5 bis 10 dB(A) steigen (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 24). Das Gemeindegebiet ist im Nordwesten vor allem durch ein Waldgebiet geprägt. Des Weiteren befindet sich im Norden von Bad Schwartau ein Landschaftsschutzgebiet, das Teil des Biotopverbundsystems ist (Bad Schwartau 2003). Von der Trassenführung wären in den Varianten 1A und E das Waldgebiet im Nordwesten sowie das Landschaftsschutzgebiet betroffen, da die genannten Trassenvarianten 1A und E diese durchqueren. Es ist zu erwarten, dass die entstehenden Immissionen Auswirkungen auf das Waldgebiet und auf das Landschaftsschutzgebiet haben. Genauere Untersuchungen hierzu werden in der UVS durchgeführt (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 32 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 05: Bad Schwartau HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 33 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Ratekau Die Gemeinde Ratekau liegt im Verdichtungsraum von Lübeck im Hinterland der Ostsee und ist anerkannter Erholungsort (Cochet Consult 2012: 29f). 15.556 Einwohner leben in der Gemeinde. Der Bevölkerungssaldo im Jahr 2010 war leicht negativ (-43 Personen). Da sich die Bevölkerungsverluste überwiegend durch ein Geburtendefizit und kaum durch Fortzüge begründen lassen, ist davon auszugehen, dass das Alter der Bevölkerung in Zukunft ansteigt (vgl. Statistikamt Nord 2011: 22). Im Zentrale-Orte-System ist Ratekau als Stadtrandkern 2. Ordnung einzuordnen (Tabelle 02). Das Gemeindegebiet erstreckt sich über 59,6 km² (Statistikamt Nord 2011: 75). Es liegt mit Ausnahme des westlichen Teils und des Gebiets östlich des Hemmelsdorfer Sees vollständig im Untersuchungsraum. Ratekau ist durch die BAB 1, die L226 und die L309 verkehrlich erschlossen. Ein Bahnhof ist in der Gemeinde vorhanden, er wurde jedoch 1968 stillgelegt. Die Erschließung durch den ÖPNV erfolgt daher vor allem durch den Regionalbusverkehr. Durch die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes würde eine attraktive SPNV-Verbindung nach Lübeck entstehen (ETC 2012: 26). Bei den Varianten 1A und E sowie der Bestandstrasse ist der Haltepunkt allerdings in einer Entfernung von fast 1km zum Ortskern geplant, wodurch das Einzugsgebiet des Haltepunkts nur noch knapp in den Ortskern hinein reicht. In Ratekau sind vor allem mittelständische Unternehmen ansässig. Diese gehören überwiegend dem tertiären Sektor an. Durch die Nähe zur Ostsee und zum Hemmelsdorfer See hat der Tourismus eine mittlere Bedeutung für die Gemeinde (Cochet Consult 2012: 30). Vor allem Reit-, Rad- und Wanderwege entfalten eine Anziehungskraft für den Tourismus. Der Jakobsweg wird in Ratekau von der Trassenvariante E am geplanten Haltepunkt gekreuzt. Der überregionale Fernwanderweg wird von den Trassenvarianten 1A und X4 westlich der BAB 1-Anschlustelle Ratekau gekreuzt. Des Weiteren kreuzt die Trassenvariante E den Fernwanderweg im westlichen Randgebiet der Gemeinde. Ein durch die gemeindliche Bauleitplanung ausgewiesenes Gewerbegebiet befindet sich nordwestlich des Ruppersdorfer Sees. Entlang dieses Gewerbegebiets führt die Variante E, allerdings sind Beeinträchtigungen des Gewerbegebiets nicht zu erwarten, da Gewerbegebiete nicht so lärmempfindlich sind wie Wohngebiete. Der Haltpunkte der Variante E befindet sich südlich dieses Gewerbegebietes. Die Trassenvarianten 1A, E, X, X2 und X4 beeinträchtigen keine weiteren Gewerbegebiete. Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden durch die unterschiedlichen Trassenführungen durchquert, damit kommt es zu einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Bestandstrasse und die Variante 1A verlaufen südlich entlang eines Wohngebietes im Südwesten Ratekaus. Dieses wird von der Trasse am nordöstlichen Ende durchquert, hier soll der Haltepunkt bei den genannten Varianten entstehen. Variante X4 hingegen umfährt das Wohngebiet östlich in einem Bogen, Variante E im Westen. Der Abstand von Variante E zu den als Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist sehr gering, es sind somit Lärmimmissionen zu erwarten. Es ist von einer Zunahme um bis zu 10 dB(A) auszugehen (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 24). Südlich der Variante E ist innerhalb eines bestehenden Wohngebietes von der gemeindlichen Bauleitplanung im südwestlichen Bereich Bauland für Wohnen ausgewiesen. Dieses wird durch die nahe Trassenführung ebenfalls beeinträchtigt. Im nordwestlichen Bereich wird ein Wohngebiet, welches zu der Gemeinde Timmendorfer Strand gehört, von Variante A, X2 und X3 sehr nah umfahren, hier ist bei der Variante A der neue Haltepunkt für die Gemeinde Timmendorfer Strand geplant. Entlang der BAB 1 im südlichen Gemeindegebiet sind im FNP Grünflächen ausgewiesen. Diese werden von Variante X4 durchquert. Insbesondere der südliche Teilbereich der Gemeinde ist landwirtschaftlich geprägt. Variante X4 durchquert Agrarflächen, die wirtschaftliche Nutzfläche wird so in Anspruch genommen. Durch die zu erwartenden Lärmimmissionen sind Auswirkungen auf ausgewiesene Naturschutzgebiete grundsätzlich nicht auszuschließen. Es handelt sich hierbei um eine Zunahme von bis zu 10 dB(A) (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 24). Eine Detailprüfung einer solchen möglichen Betroffenheit wird im Rahmen der UVS vorgenommen (DB Netze 2012a). Ein weiteres ausgewiesenes Naturschutzgebiet befindet sich südwestlich des Hemmelsdorfer Sees, dieses würde von der Variante X längs durchquert werden. Ebenso wie bei Variante X4 müsste auch bei der Variante X eine Beeinträchtigung von Flora und Fauna befürchtet werden. Hierbei muss vor allem beachtet werden, dass diese Gebiete in Ratekau stark vom Tourismus geprägt sind, da die Reit- und Wanderwege vor allem hier angesiedelt sind. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 34 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 06: Ratekau HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 35 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Timmendorfer Strand Die Gemeinde Timmendorfer Strand liegt unmittelbar an der Ostsee und ist ein Seebad (Cochet Consult 2012: 26). In der Gemeinde leben 8.906 Einwohner, der Bevölkerungssaldo war 2010 mit +70 Personen positiv. Auffällig ist, dass der positive Saldo vor allem durch Zuzüge entsteht, während ein deutliches Geburtendefizit zu verzeichnen ist (vgl. Statistikamt Nord: 2011: 23). Dies deutet darauf hin, dass die Bevölkerung der Gemeinde eher älter ist. Diese Entwicklung ist typisch für die Seebäder im Kreis Ostholstein. Im ZOS ist Timmendorfer Strand gemeinsam mit Scharbeutz als Unterzentrum einzuordnen (Tabelle 02). Timmendorfer Strand ist 20,13 km² groß (Statistikamt Nord 2011: 37). Der westliche Teil der Gemeinde sowie die Ortsteile Groß Timmendorf und Hemmelsdorf liegen ebenso im Untersuchungsgebiet wie der Staatsforst Kammerwald. Angebunden ist die Gemeinde direkt über die B76 von Norden und Süden und indirekt über die BAB 1, die an der Ausfahrt Ratekau direkt auf die L181 führt, welche ein Zubringer zur B76 ist. Des Weiteren gibt es in der Stadt einen Bahnhof, der Teil der Strecke Lübeck-Puttgarden ist. Dieser ist durch Buslinien mit den relevanten Ortslagen verbunden und liegt im westlichen Bereich der Ortslage (ETC 2012: 29). Wirtschaftlich betrachtet ist für Timmendorfer Strand vor allem der Tourismus von Bedeutung. Jährlich verzeichnet die Gemeinde über 225 000 Übernachtungen (Cochet Consult 2012: 26). Dies zeigt die hohe ökonomische Stellung des Tourismus in der Gemeinde, die zu den „bedeutendsten Seebädern an der holsteinischen Ostseeküste“ gehört (vgl. ebd.). Primäres oder sekundäres Gewerbe ist nur geringfügig vorhanden. Die verschiedenen Trassenvarianten befinden sich westlich der Gemeinde. Durch eine Verlegung der Trasse würde ein neuer Einfluss entstehen, da der bestehende Bahnhof stillgelegt werden würde und sich die SPNV-Anbindung des Ortes durch weitere Wege zum Haltepunkt verschlechtern könnte. Der Anschluss zum neuen Haltepunkt könnte über ein Bussystem sichergestellt werden. Allerdings würde der Ausbau des Bestandsbahnhofs zu einer erhöhten Lärmbelastung in relativer innerörtlicher Lage des Seebades führen Die Konsequenzen der jeweiligen Trassenvarianten mit den dazugehörigen Haltepunktalternativen im Hinblick auf den Tourismussektor wurden im Rahmen der Sonderuntersuchung zum Tourismus im Detail geprüft (siehe hierzu Cochet Consult 2012: 84ff). Zwischen der bestehenden Bahntrasse und der Küste im nordöstlichen Gebiet der Gemeinde befinden sich Wohngebiete. Diese Gebiete würden durch den Ausbau der Bestandstrasse durch erhöhte Lärmimmissionen von bis zu 10dB(A) gegenüber dem Planfall 0 zusätzlich belastet (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 26). Westlich der Bestandstrasse weist die gemeindliche Bauleitplanung im nördlichen Gemeindebereich Bauland für Wohnen aus, welches an ein bestehendes Mischgebiet grenzt. Dieses würde von einem Ausbau der Bestandstrasse beeinflusst werden. Die Varianten A und X treffen im Südwesten auf das Gemeindegebiet von Timmendorfer Strand, Ortsteil Groß Timmendorf. Variante A beeinflusst dabei die Wohngebiete in Groß Timmendorf bei Verlassen des Gemeindegebiets, da hier neben den vorhandenen Wohngebieten auch Bauland für Wohnen ausgewiesen ist. Der Bahnhof würde bei Trassenvariante X knapp außerhalb des Gemeindegebiets von Timmendorfer Strand liegen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 36 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 07: Timmendorfer Strand HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 37 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Scharbeutz Die Gemeinde Scharbeutz liegt an der Lübecker Bucht in unmittelbarer Nähe zu Timmendorfer Strand. Sie ist anerkanntes Seebad (Cochet Consult 2012: 26). Im Gemeindegebiet leben 11.710 Einwohner. Im Kalenderjahr 2010 war der Bevölkerungssaldo mit -13 Personen leicht negativ. Es besteht ein Geburtendefizit in der Gemeinde (Statistikamt Nord 2011: 23). Durch eine höhere Anzahl an Zuzügen wird der deutlich negative Saldo durch das Geburtendefizit aufgefangen, so dass sich insgesamt ein leicht negativer Saldo ergibt. Im ZOS ist Scharbeutz gemeinsam mit Timmendorfer Strand als Unterzentrum einzuordnen (Tabelle 02). Die Gemeinde erstreckt sich insgesamt über 52,54 km² (Statistikamt Nord 2011: 23). Das gesamte Gemeindegebiet ist Bestandteil des Untersuchungsgebiets. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die BAB 1 mit der Anschlussstelle Scharbeutz, die B432 von Westen und die B76 von Süden. Es gibt einen Bahnhof, der die Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden bedient. Dies zeigt die sehr gute Erschließung Scharbeutz für den MIV und den SPNV. Der Busverkehr verbindet Scharbeutz mit Timmendorfer Strand und Travemünde (ETC 2012: 32). Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Gemeinde Scharbeutz. Das neu gestaltete mediterrane Zentrum, ist gemeinsam mit anderen touristischen Attraktionen wie der Dünenmeile Scharbeutz entstanden, dies verdeutlicht die Ausrichtung auf den Tourismus (Cochet Consult 2012: 27). Die Bestandstrasse sowie die Variante 1A führen durch das Gemeindegebiet und gewährleisten so einen optimalen Anschluss für Zugreisende, zumal der Bahnhof im Zentrum der Gemeinde liegt. Bei einem Ausbau der Bestandstrasse würde die Problematik auftreten, dass es zu erhöhten Lärmimmissionen kommt. Es wird ein Anstieg des Lärmpegels um bis zu 15 dB(A) gegenüber dem Planfall 0 erwartet (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 26). Die Trassenvarianten A, E und X führen entlang der BAB 1 und haben somit auf das touristisch genutzte Zentrum von Scharbeutz keinen Einfluss. Bei den Varianten A, E und X ist jedoch eine Verlagerung des Bahnhofs nach Westen geplant. Dieser Haltepunkt würde dann unmittelbar an der BAB 1 entstehen. Dies hätte zur Folge, dass innerorts zwar attraktive Nutzflächen frei würden, jedoch ginge die zentrale Lage des Bahnhofs verloren. Die Bestandstrasse und die Variante 1A verlaufen entlang der Wohngebiete in der zentralen Ortslage von Scharbeutz. Mit dieser Trassenführung können die Anwohner westlich und östlich der Trasse durch ein erhöhtes Lärmaufkommen im Vergleich zum Planfall 0 beeinträchtigt werden. Die Wohngebiete der Gemeinde werden durch die Trassenvarianten A, E und X nicht erheblich beeinträchtigt, da diese entlang der Autobahn und ca. 500m entfernt von den Wohngebieten verlaufen. Westlich der Gemeinde kreuzen die Varianten A, E und X ein Landschaftsschutzgebiet. Variante E tangiert zudem ein FFH-Gebiet westlich der Autobahn. Die Detailprüfung der umweltbezogenen Belange erfolgt in der UVS (siehe hierzu DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 38 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 08: Scharbeutz HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 39 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Sierksdorf Das Ostseebad Sierksdorf mit 1.592 Einwohnern liegt an der Lübecker Bucht und schließt sich an die Gemeinde Scharbeutz an. Die Gemeinde ist vor allem wegen des ansässigen Hansa Parks bekannt (Cochet Consult 2012: 26). Der Bevölkerungssaldo im Kalenderjahr 2010 war mit -31 Personen negativ. Es ist zu beobachten, dass die Geburtendifferenz erheblich negativ ist (vgl. Statistikamt Nord 2011: 22). Sierksdorf befindet sich im ZOS im Einzugsbereich des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Neustadt in Holstein (Tabelle 02). Mit einer Fläche von 19,5 km² ist Sierksdorf deutlich kleiner als die Nachbargemeinde Scharbeutz mit 52,54 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Das Gemeindegebiet liegt mit Ausnahme des äußersten westlichen Abschnitts vollständig im Untersuchungsgebiet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die L309 von Westen und Osten und die K45, welche von Süden direkt in das Gemeindegebiet führt. Der Freizeitpark Hansa Park stellt in Sierksdorf den größten Anziehungspunkt für den Tourismus dar. Lange Sandstrände sowie eine Steilküste im Osten der Gemeinde führen vom südlichen zum nördlichen Gemeindebereich. Der Tourismus ist für die Gemeinde insgesamt ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig (Cochet Consult 2012: 26). Die Varianten 1A, X und E kreuzen die touristisch bedeutsamen Wegeverbindungen wie den Jakobsweg und den überregionalen Fernwanderweg auf Höhe der südlichen Grenze zu Neustadt in Holstein. Die drei genannten Varianten 1A, X und E weisen an dieser Stelle dieselbe Routenführung auf. Des Weiteren kreuzt die Variante 1A den Jakobsweg, den überregionale Fernwanderweg und auch den überregionale Fernradweg südlich eines Gewerbegebiets an der BAB 1 Anschlussstelle Neustadt i.H.-Mitte. Die Bestandstrasse führt entlang des Ortskerns und des Hansaparks. In Sierksdorf besteht ein Haltepunkt, welcher zukünftig von S-Bahnen bedient werden soll (ETC 2012: 56). Im Norden des Gemeindegebiets befindet sich ein Gewerbegebiet, welches direkt an der BAB 1 sowie an der Gemeindegrenze zu Neustadt in Holstein liegt. Durch die gemeindliche Bauleitplanung ist ein Anschluss des Gewerbegebiets an die BAB 1 somit gewährleistet. Die Bestandstrasse verläuft östlich des Gewerbegebiets. Die Trassenvarianten 1A, X und E haben auf das Gewerbegebiet ebenso keinen Einfluss wie die Bestandstrasse. Bei einem Ausbau der Bestandstrasse und den Bau der Trassenvarianten würde es zu erhöhten Lärmimmissionen gegenüber dem Planfall 0 kommen. Das größte Wohngebiet der Gemeinde, welches südöstlich des Hansaparks hin zum Wasser orientiert ist, ist hiervon betroffen. Es wird in diesem Bereich mit einer Mehrbelastung von bis zu 5 dB(A) gerechnet (LAIRM Consult, accon GmbH 2012: 27). Eine Überschreitung der Grenzwerte nach 16.BImSchV von 59 dB(A) auf bis zu 64 dB(A) wird trotz der 6m hohen Lärmschutzwand erwartet. So sind an dieser Stelle passive Lärmschutzmaßnahmen zu treffen, damit die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Die Trassenvarianten 1A und E verlaufen westlich der Autobahn und somit in einiger Entfernung zu den Wohngebieten, so dass hier nicht von einer Überschreitung der LärmGrenzwerte ausgegangen werden kann. Diese Streckenführungen hätten somit eine entlastende Wirkung im Hinblick auf die Lärmimmissionen für die Wohngebiete. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht vor, dass im südöstlichen Bereich der Gemeinde, südlich angeschlossen an die zum Wasser orientierten Wohngebiete im Bestand, neues Bauland für Wohnen entsteht. Eine entsprechende Ausweisung im B-Plan wurde 2006 vorgenommen (siehe Anlage 11). Die Trassenvarianten 1A oder E wären für das Bauland von Vorteil, da sie deutlich westlicher verlaufen. Besonders am östlichen Rand der Gemeinde, in unmittelbarer Nähe zum Wasser, befinden sich viele Wochenendhäuser und Campingplätze, welche planungsrechtlich zum Beispiel bei Lärmpegeln eine Sonderrolle innehaben. Über das weitere Gemeindegebiet sind einige Flächen für Mischnutzungen verteilt. Bauland ist lediglich östlich des Hansaparks ausgewiesen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 40 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 09: Sierksdorf HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 41 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Neustadt in Holstein Neustadt in Holstein liegt im Norden der Lübecker Bucht, dort leben 16.266 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -381 Personen deutlich negativ, wobei hier auffällig ist, dass vor allem der Saldo der männlichen Bevölkerung mit -208 Personen negativ ist, obwohl die Anzahl männlicher Einwohner nicht deutlich über der Anzahl der weiblichen liegt (Statistikamt Nord 2011: 22). Die Anzahl der Fortzüge liegt deutlich höher als die Anzahl der Zuzüge. Im ZOS ist Neustadt in Holstein als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums einzuordnen (Tabelle 02). Die Kleinstadt ist 19,74 km² groß (Statistikamt Nord 2011: 37). Im Untersuchungskorridor befindet sich lediglich das westliche Stadtgebiet, welches eher gewerblich geprägt ist. Der östliche Bereich, welcher vor allem für den Tourismus von Bedeutung ist, aber auch den Großteil der Wohngebiete umfasst, liegt außerhalb des zu untersuchenden Gebiets. Die verkehrliche Erschließung Neustadts erfolgt über die BAB 1 an den Anschlussstellen Neustadt i.H. - Mitte sowie Neustadt i.H. - Pelzerhaken. Des Weiteren verfügt Neustadt in Holstein über einen Personen- und einen Güterbahnhof. Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Neustadt in Holstein. Da die für den Tourismus relevanten Bereichen jedoch deutlich außerhalb des Untersuchungskorridors liegen, wird hierauf nicht weiter eingegangen. Der Jakobsweg wird im südwestlichen Gemeindebereich von der Trassenvariante 1A sowie der Bestandstrasse gequert. Der überregionale Fernradweg sowie der überregionale Fernwanderweg werden von der Variante 1A und der Bestandstrasse westlich des Hafens gequert. Der Seehafen im südlichen Abschnitt hat eine lange Tradition und ist Sitz der Bundespolizei See. Ein Gewerbegebiet im westlichen Bereich der Stadt hat für die Wirtschaft Neustadts i.H. ebenfalls eine größere Bedeutung. Hier sind mittelständische Unternehmen ansässig. Durch den direkten Anschluss an die BAB 1 und an den Güterbahnhof ergeben sich erhebliche Standortvorteile für den Logistikbereich. Für Neustadt i.H. ist geplant, dass der Güterund der Personenbahnhof zu einem Personenkopfbahnhof umgebaut werden. Die Bestandstrasse bzw. Variante 1A führen von Südwesten nach Neustadt in Holstein an Gewerbegebieten entlang. Östlich der Trasse sieht die gemeindliche Bauleitplanung Bauland für Gewerbe vor. Durch einen Ausbau der Bestandstrasse (Variante 1A) verfügt das ausgewiesene Bauland nicht über eine Anbindung an das westlich der Trasse gelegene Gewerbegebiet. Nordwestlich des Hafens befindet sich eine Ortslage innerhalb des Untersuchungskorridors. Diese liegt sich unmittelbar östlich der Bestandstrasse und der Variante 1A, die Bauleitplanung der Gemeinde weist hier allgemeine Wohngebiete aus. Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Bestandstrasse und der Trassenvariante 1A ist mit Auswirkungen auf die anliegenden Wohngebiete zu rechnen. Ebenso werden diese Varianten Auswirkungen auf das ausgewiesene Bauland für Wohnen haben, welches sich innerhalb des genannten Wohngebietes am östlichen Rand des Siedlungsbereiches befindet. Südlich des Wohngebiets befinden sich Mischgebiete, welche sich ebenfalls unmittelbar an die Bestandstrassenführung bzw. an die Trasse 1A anschließen. Im südöstlichen Bereich des Mischgebietes hat die Gemeinde Bauland für ein Mischgebiet ausgewiesen. Dieses würde durch das erhöhte Verkehrsaufkommen u.a. durch Lärm beeinträchtigt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 42 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 10: Neustadt in Holstein HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 43 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Altenkrempe Die Gemeinde Altenkrempe befindet sich im Nordwesten von Neustadt in Holstein. In der Gemeinde leben 1.130 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist im Jahr 2010 mit +8 Personen positiv gewesen. Dieser positive Saldo begründet sich dadurch, dass es mehr Zuzüge als Fortzüge in der Gemeinde gab (Statistikamt Nord 2011: 21). Im ZOS ist Altenkrempe als Gemeinde im Einzugsbereich des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Neustadt in Holstein einzuordnen (Tabelle 02). Das Gemeindegebiet umfasst 36,64 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Verkehrlich ist die Gemeinde durch die L216 von Süden und Norden erschlossen. Eine Anschlussstelle zur BAB 1 (Neustadt i.H.-Pelzerhaken) liegt westlich vom Gemeindegebiet bei Neustadt in Holstein. Altenkrempe ist dörflich geprägt und verfügt kaum über touristische Anziehungspunkte. Lediglich das durch die Gemeinde führende Radwegesystem des Kreises Ostholstein und eine Basilika aus dem dreizehnten Jahrhundert entfalten eine gewisse Anziehungskraft für Touristen (vgl. Cochet Consult 2012: 31f). Die gemeindliche Bauleitplanung hat viele Flächen als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Dies verdeutlicht die ländliche Prägung der Gemeinde. Einige der landwirtschaftlichen Flächen werden von der Trassenvariante X durchkreuzt. Die Variante X trifft im südöstlichen Bereich auf das Gemeindegebiet und führt, nachdem sie unmittelbar westlich neben der BAB 1 verläuft, im Nordosten Altenkrempes nach Schashagen. Die betroffenen wirtschaftlichen Nutzflächen nahe der BAB 1 werden durch Variante X in Anspruch genommen. Ein Ausbau der Bestandstrasse, der von Osten vom Gemeindegebiet Neustadts in Holstein nach Altenkrempe verläuft, würde ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 2012: 17). Das Gemeindegebiet von Altenkrempe wird durch die Trassenvariante X und die Bestandstrasse beeinflusst. Kurz vor dem Siedlungsbereich von Altenkrempe treffen beide Varianten aufeinander und weisen so eine deckungsgleiche Streckenführung auf, welche ca. 150 m westlich der Ortslage verläuft. Durch die Variante X oder einen Ausbau der Bestandstrasse ist mit erhöhten Lärmimmissionen gegenüber dem Planfall 0 zu rechnen. Die Bauleitplanung sieht östlich eines Mischgebietes innerörtliches Bauland für Wohnen vor. Dieses würde ebenfalls durch die zuvor genannten Varianten beeinträchtigt werden. Im weiteren Verlauf der Trasse X bzw. der Bestandstrasse wird ein Mischgebiet, welches an östlicher Seite der L216 liegt, tangiert. Dieses Mischgebiet, wie auch das am östlichen Rand gelegene Bauland für Mischgebiete, können durch die Schienenverkehrssteigerung u.a. durch Lärm belastet werden. Im nordöstlichen Gemeindebereich werden durch die Trassenvariante X und die Bestandstrasse Biotopverbundflächen durchquert. Detaillierte Bewertungen werden hierzu in der UVS vorgenommen (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 44 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 11: Altenkrempe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 45 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Schashagen Die Gemeinde Schashagen liegt nördlich der Lübecker Bucht unmittelbar an der Ostsee. Im Gemeindegebiet leben 2.522 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -30 Personen negativ. Dies liegt vor allem am Geburtendefizit. Die Zu- und Fortzüge sind ausgeglichen (Statistikamt Nord 2011: 22). Schashagen ist im ZOS im Einzugsbereich des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Neustadt in Holstein einzuordnen (Tabelle 02). Das Gemeindegebiet umfasst 41,46 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Vor allem der ländlich geprägte Raum im westlichen Bereich der Gemeinde liegt innerhalb des Untersuchungskorridors. Die touristisch bedeutsamen Gebiete liegen außerhalb des Untersuchungskorridors. Über die B501 erfolgt die verkehrliche Erschließung von Westen und Nordosten. Die BAB 1 führt im westlichen Bereich durch das Gemeindegebiet, verfügt aber über keine Anschlussstelle. Ein Bahnhof ist in der Gemeinde nicht vorhanden. Wirtschaftlich ist Schashagen vor allem vom Tourismus geprägt. Da sich die touristisch genutzten Flächen sich jedoch ausschließlich außerhalb des Untersuchungskorridors befinden und Schashagen über keinen Haltepunkt verfügt, wird hierauf nicht weiter eingegangen. Der ländliche geprägte Bereich Schashagens im Westen des Gemeindegebiets wird vor allem landwirtschaftlich genutzt. Des Weiteren befinden sich hier die Ortsteile Groß Schlamin und Klein Schlamin, die planungsrechtlich als Mischgebiete ausgewiesen sind. Die Bestandstrasse führt östlich der beiden Ortsteile entlang, in unmittelbarer Nähe zu Groß Schlamin. Ein Ausbau der Bestandstrasse hätte zur Folge, dass die direkte Verbindung zwischen Groß Schlamin und Klein Schlamin beeinträchtigt wird, da es zu einer geänderten Verkehrsführung zur Überquerung der Trasse kommen würde. Dies führt dazu, dass die Ortsteile keine optimale Verbindung mehr zueinander hätten. Die Variante X5, welche entlang der BAB 1 führt, hätte zur Folge, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen hin zur BAB 1 durch die Trassenführung in Anspruch genommen würden und Zerschneidungseffekte der landwirtschaftlich genutzten Flächen aufträten . Da die Variante X5 näher an der BAB 1 verläuft als die Bestandstrasse, würde für Variante X5 weniger Nutzfläche in Anspruch genommen werden müssen als für den Ausbau der Bestandstrasse. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 46 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 12: Schashagen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 47 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Beschendorf Die Gemeinde Beschendorf befindet sich nördlich von Neustadt in Holstein. Es handelt sich um eine sehr kleine Gemeinde mit 558 Einwohnern. Der Bevölkerungssaldo der Gemeinde ist mit -12 Personen negativ (Statistikamt Nord 2011: 21). Beschendorf lässt sich im ZOS in den Einzugsbereich des Unterzentrums Lensahn einordnen (Tabelle 02). Das Gemeindegebiet ist 8,54 km² groß (Statistikamt Nord 2011: 37). Nahezu der gesamte Gemeindebereich liegt im Untersuchungsgebiet. Die Erschließung Beschendorfs erfolgt über die K59 von Norden und Süden sowie über die K58 von Osten, welche eine Verbindung nach Manhagen darstellt. Für das ländlich geprägte Beschendorf hat der Tourismus eine geringe Bedeutung. Vor allem landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen prägen das Gebiet (Cochet Consult 2012: 32). Die Ortslage von Beschendorf befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebietes. Die Trassenvarianten 1A und X verlaufen westlich entlang der Ortslage kongruent zu der Bestandstrasse. Die Ortslage, deren Mischgebiete östlich an die Trasse grenzen, wird insofern beeinträchtigt, als dass hier zunehmende Lärmimmissionen zu erwarten sind. Westlich der Bahntrasse befindet sich in ca. 50 m Entfernung ein weiteres Wohngebiet. Dieses wird ebenfalls von der Bestandstrasse und den Varianten 1A und X beeinträchtigt. Im weiteren Verlauf gen Norden gliedern sich die Varianten beim Trassenkombinationspunkt 14 auf. Die Bestandstrasse verläuft direkt in Richtung Norden in das Gemeindegebiet von Lensahn, die Variante 1A verläuft zunächst in einem kleinen Bogen nach Osten und schließlich ebenfalls nach Lensahn. An der Gemeindegrenze zu Lensahn treffen die Variante 1A und die Bestandstrasse wieder aufeinander. Die Variante X verläuft ab dem Trassenkombinationspunkt 14 in Richtung Nordosten zur BAB 1, wo sie schließlich auf die Variante X5 trifft. Diese Variante (X5) verläuft westlich neben der BAB 1 am östlichen Gemeinderand von Beschendorf. Hierbei werden an der K59 als Mischgebiet ausgewiesene Flächen durchquert. Aufgrund von Lärmimmissionen ist an dieser Stelle mit Beeinträchtigungen der Mischgebiete zu rechnen. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht derzeit keine Ausweisungen von weiterem Bauland vor. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 48 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 13: Beschendorf HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 49 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Lensahn Die Gemeinde Lensahn liegt im Hinterland der Ostseebäder. In der Gemeinde leben 4.846 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -87 Personen negativ. Dies ist vor allem mit einem deutlichen Geburtendefizit zu begründen, was darauf hin deutet, dass die Bevölkerung in Lensahn langfristig zurückgeht und älter wird (Statistikamt Nord 2011: 22). Lensahn ist als Unterzentrum im ZOS einzuordnen (Tabelle 02). Im Einzugsbereich liegen die Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhost und Manhagen. Vor allem das östliche Gemeindegebiet mitsamt der Ortslage Lensahn ist Teil des Untersuchungskorridors. Das gesamte Gemeindegebiet umfasst 78,78 km² (Statistikamt Nord 2011: 73). Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die K59 von Norden und Süden und die L57 von Westen und die L58 von Osten. Außerdem verfügt Lensahn über die Anschlussstelle Lensahn an der BAB 1. Der Haltepunkt Lensahn (Eröffnung 2003) wird von Bussen bedient, welche eine Verbindung nach Oldenburg, Heiligenhafen und Neustadt anbieten (ETC 2012: 39). Trotz weniger Beherbergungsmöglichkeiten ist der Tourismus für Lensahn ein wirtschaftlich wichtiger Faktor (Cochet Consult 2012: 31). Aus den Ostseebädern kommen viele Touristen um die Attraktionen wie das Landwirtschaftsmuseum oder den jährlich stattfindenden Ultratriathlon, oder Naherholungsmöglichkeiten, etwa den Waldsee, aufzusuchen. Das Medizintechnikunternehmen CODAN ist in Lensahn ansässig, die verschiedenen Trassenvarianten wirken sich auf den Unternehmenssitz jedoch nicht aus. Der östliche Bereich der Ortslage ist überwiegend von Gewerbeflächen geprägt, welche sich westlich der BAB 1 nach Westen ausdehnen. Die Bestandstrasse sowie die Trassen 1A und X verlaufen am westlichen Rand der Gewerbeflächen, es schließen sich Wohn- und Mischgebiete im Westen an. Östlich der Trasse befinden sich neben Wohngebieten auch die genannten Gewerbegebiete. Variante X5 verläuft entlang der nahegelegenen BAB 1 und somit östlich der Ortslage und östlich der Gewerbegebiete, welche unmittelbar an die Trassenvariante X5 anschließen. Eine Beeinträchtigung der ausgewiesenen Gewerbegebiete ist bei dieser Variante nicht anzunehmen. Die Trassenvariante X5 sieht eine Verlegung des Haltepunktes nach Westen in unmittelbare Nähe der Anschlussstelle Lensahn an der BAB 1 vor. Der Haltepunkt würde dann aus der inneren Ortslage entfernt werden, der neue Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur BAB 1. Dies hätte zur Folge, dass der ÖPNV Lensahns neu ausgerichtet werden müsste, um den Zubringerverkehr zum Haltepunkt zu optimieren. Die Wohngebiete, die sich westlich an die Gewerbegebiete anschließen und sich überwiegend westlich der bestehenden Trasse sowie der kongruenten Varianten 1A und X befinden, werden durch die Bestandstrassenführung beeinflusst, da diese unmittelbar entlang der Wohngebiete verläuft. Im Bereich des Haltepunktes befindet sich auf der Westseite ein Mischgebiet, hier sind durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen Beeinträchtigungen zu erwarten. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht im westlichen Bereich der Gemeinde, am Rand des Untersuchungskorridors, Bauland für Wohnen vor. Dieses wäre durch die bestehende Variante bzw. Varianten 1A und X nicht beeinträchtigt, da es sich in ca. 700 m Entfernung befindet. Die Variante X verläuft nördlich des Haltepunktes in Richtung Osten und somit in der Nähe der BAB 1. Die Belastungen für die Wohngebiete nördlich des Haltepunktes wären geringer. Die Bestandstrasse und die Variante 1A hingegen verlaufen in Richtung Nord entlang weiterer Wohngebiete, welche durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen belastet werden können. Naturräumliche Beeinträchtigungen durch die Trassenführungen sind anhand der Flächennutzungsplanung im Gemeindegebiet Lensahn nicht zu erwarten. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 50 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 14: Lensahn HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 51 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Damlos Die Gemeinde Damlos befindet sich im Norden des Amtes Lensahn und hat 706 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -8 Personen leicht negativ (Statistikamt Nord 2011: 21). Im ZOS ist Damlos in das Einzugsgebiet des Unterzentrums Lensahn einzuordnen (Tabelle 02). Die Gemeinde erstreckt sich über 9,35 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). In den Untersuchungskorridor ragt nur das nordwestliche Gemeindegebiet, die Siedlungsbereiche von Damlos befinden sich weiter östlich. Die Erschließung erfolgt über die K39 von Westen und Osten sowie über die K58 von Süden. Damlos ist vor allem durch ländliche Gebiete und Waldflächen geprägt. Nur wenige Gewerbebetriebe sind in der Gemeinde ansässig. Die gemeindliche Bauleitplanung weist am westlichen Rand der Ortslage kleine Flächen für Mischnutzungen aus. Diese haben ca. 600m Abstand zu den Trassenvarianten 1A und X sowie zur Bestandstrasse, welche in diesem Bereich entlang der Gemeindegrenze zu Lensahn aber schon auf Lensahner Gemeindegebiet verläuft. Durch Damloser Gebiet führt die Bestandstrasse im Nordwesten, die Varianten 1A und X durchqueren auf zwei kurzen Abschnitten das Gemeindegebiet im südlichen Bereich. Von einer möglichen Durchquerung durch die Trassenführung können die im FNP für Landwirtschaft und Wiesen ausgewiesenen Flächen betroffen sein. Grünflächen werden ebenso wie landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht. Weitere Auswirkungen aufgrund der Trassenführung sind nicht zu erwarten. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 52 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 15: Damlos HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 53 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Oldenburg in Holstein Die Stadt Oldenburg in Holstein ist anerkannter Erholungsort (Cochet Consult 2012: 30). Sie hat 9.698 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit +9 Personen leicht positiv. Dies begründet sich vor allem in dem positiven Saldo der Wanderungsbewegungen (Statistikamt Nord 2011: 22). Aufgrund der hohen Einwohnerzahl und des leicht positiven Saldos kann von einer stabilen Einwohnerzahl gesprochen werden. Im ZOS ist Oldenburg in Holstein als Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums einzuordnen (Tabelle 02). Das Stadtgebiet umfasst insgesamt 39,68 km² (Statistikamt Nord 2011:37). Bis auf das nordwestliche Stadtgebiet liegt das gesamte Gebiet von Oldenburg in Holstein im Untersuchungskorridor. Die verkehrliche Erschließung erfolgt vor allem über die B202 von Westen und die BAB 1 von Süden und Norden über die Anschlussstellen Oldenburg i.H.-Süd, Oldenburg i.H.-Mitte und Oldenburg i.H.-Nord. In Oldenburg gibt es einen Bahnhof, dieser stellt einen u.a. Haltepunkt für die ICE-Verbindung Hamburg Kopenhagen dar. Neben dem bestehenden Bahnhof befindet sich eine Bushaltestelle, welcher ein ÖPNV-Knotenpunkt der Region ist. Vor allem die Zubringerbusse für die Seebäder ohne direkte Schienenanbindung fahren hier ab (ETC 2012: 41). Touristisch gilt Oldenburg in Holstein als sehr attraktiv. Der Tourismus ist für die Stadt ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die Trassenvarianten X und X7 sehen eine Verlegung des Bahnhofs als Haltepunkt nach Südosten vor. Dadurch verliert der Haltepunkt seine zentrale Lage im Ortskern. Dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, da der Haltepunkt aus dem innerstädtischen Bereich fußläufig teilweise nicht mehr erreichbar ist, die Einrichtung eines Zubringersystems müsste daher geprüft werden (ETC 2012: 43). Andererseits wird durch die Verlegung des Bahnhofs sehr attraktive innerstädtische Fläche frei, die ein hohes Umnutzungspotential für den Ort besitzt. Im Untersuchungskorridor liegen zwei große und ein kleines Gewerbegebiet. Die Bestandstrasse führt entlang des östlich der BAB 1 gelegenen Gewerbegebietes. Auf der westlichen Seite der Trasse schließt sich das Gewerbegebiet unmittelbar an, auf der östlichen Seite ist Bauland für Gewerbe ausgewiesen. Somit wird das Gebiet durch die Bestandstrasse durchquert. Die Varianten X und X7 hingegen verlaufen südöstlicher, wodurch das Gewerbegebiet nur noch im südlichen Teil tangiert und die bestehende Durchquerung durch die Bestandstrasse aufgehoben wird. Das nordöstlicher gelegene Gewerbegebiet ist ebenso wie das kleine Gewerbegebiet von der Trassenführung nicht betroffen. Auch in dem nordöstlich gelegenen Gewerbegebiet ist Bauland für Gewerbe im nördlichen und östlichen Bereich ausgewiesen. Die bestehende Trasse kreuzt den überregionalen Fernradweg nördlich des an der BAB 1 gelegenen Gewerbegebiets. Im weiteren Verlauf wird der Fernradweg von den Trassenvarianten X und X7 südlich des zweiten großen Gewerbegebietes gekreuzt. Die Varianten X und X7 kreuzen außerdem westlich des Gewerbegebiets an der BAB 1 den Fernradweg. Diejenigen Wohngebiete, welche zentral im Stadtgebiet liegen, sind von der Trassenführung der Bestandstrasse betroffen. Die Bestandstrasse durchquert Bauland für Wohnen südlich des östlichen Gewerbegebietes und führt durch die bestehenden Wohngebiete. Bei einem Ausbau dieser Trasse würde es so zu erhöhten Lärmimmissionen kommen. Der südliche Bereich des Baulands kann so nicht an den nördlichen Bereich angebunden werden. Nördlich der bestehenden Trasse befinden sich Mischgebiete und weitere Wohngebiete, welche durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ebenfalls beeinflusst werden. Die Variante X führt südlich der Wohngebiete entlang und hätte somit auf das Wohnen kaum Auswirkungen. Die Variante X7 durchquert hingegen südlich des östlichen Gewerbegebiets ebenfalls Bauland für Wohnen. Die Auswirkungen wären hier jedoch nicht so gravierend. Die Bestandstrasse und die Varianten X und X7 durchqueren ein Naturschutzgebiet und Biotopverbundflächen östlich des Stadtkerns. Ebenso durchlaufen die Varianten X und X7 nordöstlich des Stadtkerns Biotopverbundflächen. Detaillierte Bewertungen wurden hierzu in der UVS vorgenommen (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 54 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 16: Oldenburg in Hostein HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 55 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Göhl Die Gemeinde Göhl liegt im Süden des Amtes Oldenburg-Land. Im Gemeindegebiet leben 1.181 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -17 Personen leicht negativ. Dies ist vor allem mit Fortzügen zu begründen, während es gleichzeitig einen leichten Geburtenüberschuss gibt (Statistikamt Nord 2011: 21). Im ZOS ist Göhl im Einzugsbereich des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrum Oldenburg in Holstein einzuordnen (Tabelle 02). Das Gemeindegebiet umfasst 21,2 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Vor allem das nordwestliche Gemeindegebiet mitsamt der Ortslage von Göhl liegt im Untersuchungskorridor. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die K40 von Osten und die L59 von Norden und Süden. Göhl ist eine überwiegend ländlich geprägte Gemeinde. Touristisch ist lediglich ein überregionaler Fernradweg von Bedeutung, welcher Göhl durchquert. Wirtschaftlich ist vor allem der primäre Sektor in Göhl dominant (Göhl 1980). Die Trassenvariante 1A führt kongruent zu der bestehenden Trasse am nördlichen Rand der Ortslage von Göhl entlang. Hier sind somit lärmbedingte Auswirkungen zu erwarten. Die Bestandstrasse bzw. die Variante 1A, die entlang der Siedlungsbereiche von Göhl verlaufen, führen an Wohngebieten entlang, für die bei einem Ausbau Betroffenheiten zu erwarten sind. Die von der Bauleitplanung als allgemeine Wohngebiete ausgewiesenen Flächen befinden sich in der Ortslage Göhl eingerahmt von kleinen Gewerbeflächen von Westen und Mischgebieten von Osten. Von der Bahntrasse nach Süden gehend wird das Wohngebiet flächenmäßig breiter und entwickelt sich vor allem in Richtung Westen von der L59. Südlich der bestehenden Trasse und Variante 1A sieht die gemeindliche Bauleitplanung im Osten der Ortslage von Göhl Bauland für Mischgebiete vor. Weiterhin ist westlich der L59, anschließend an die Wohngebiete eine weitere kleine Fläche als Bauland für Mischgebiete vorgesehen. Die Varianten X, X1, X2 und X7, welche weiter nördlich verlaufen, führen an drei weiteren Mischgebieten der Gemeinde entlang, tangieren diese jedoch nicht. Zwei Mischgebiete liegen hierbei südlich der Trassen, eines nördlich der Variante X, X1 und X2, aber südlich der Variante X7. Der Abstand der Trassenvarianten X, X1 und X2 beträgt hier ca. 150 m zu dem südwestlichen, 100 m zu dem südöstlichen und nur 50m zum nördlichen Mischgebiet. Der Abstand von Variante X7 zum nördlichen Mischgebiet beträgt ca. 200 m. Diese Abstände machen deutlich, dass mit einer Lärmbeeinträchtigung zu rechnen ist. Im Bereich der Trassenvarianten befinden sich vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen, die für die Trassenvarianten X, X1 und X2 beansprucht würden. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 56 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 17: Göhl HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 57 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Heringsdorf Die Gemeinde Heringsdorf liegt an der Lübecker Bucht nördlich von Oldenburg in Holstein. Hier leben 1.029 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -13 Personen leicht negativ. Dies ist durch Fortzüge und ein Geburtendefizit gleichermaßen begründet (Statistikamt Nord 2011: 22). Im ZOS ist Heringsdorf in das Einzugsgebiet des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Oldenburg in Holstein einzuordnen (Tabelle 02). Die Fläche der Gemeinde erstreckt sich über 29,42 km² (Statistikamt Nord 2011: 37). Vor allem der ländlich geprägte westliche Bereich des Gemeindegebietes ragt in den Untersuchungskorridor hinein. Das touristisch relevante Gebiet an der Lübecker Bucht spielt für den Untersuchungskorridor keine Rolle, da es deutlich außerhalb liegt. Die verkehrliche Erschließung Heringsdorfs erfolgt über die B501 von Norden und Süden sowie über die L59 von Westen. In Heringsdorf gibt es keinen Haltepunkt. Der Tourismus als Wirtschaftsfaktor ist für die Gemeinde als durchschnittlich einzuschätzen (Cochet Consult 2012: 33). Der überregionale Fernradweg wird von der bestehenden Trasse und der Variante 1A am östlichen Rand der Ortslage Heringsdorf gekreuzt. Im Untersuchungskorridor befindet sich die Ortslage Heringsdorf im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Diese ist vor allem durch ein südlich der Bestandstrasse befindliches Mischgebiet geprägt. Ein weiteres Mischgebiet befindet sich nördlich der Bestandstrasse bzw. die Variante 1A. Dieses liegt in ca. 500m Entfernung zu der Trasse, daher sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Nördlich der Bestandstrasse im Bereich der Ortslage ist Bauland für Gewerbe ausgewiesen. Da gewerbliche Flächen von der Bahntrasse nicht so erheblich beeinträchtigt werden wie Wohnflächen, sind die Auswirkungen hier als gering einzuschätzen. Um die südliche Ausprägung des Mischgebietes sieht die gemeindliche Bauleitplanung Bauland für Wohnen vor. Die Bestandstrasse und die Variante 1A tangieren das Mischgebiet im Nordwesten, wodurch sich ein Ausbau der Trasse auf dieses auswirken würde. Westlich des Mischgebiets befindet sich ein allgemeines Wohngebiet, welches ebenfalls direkt an die Bestandstrasse und die Variante 1A grenzt. Hier ist ebenfalls zu erwarten, dass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommt (LAIRM Consult, accon GmbH 2012). An der westlichen Gemeindegrenze befindet sich ein weiteres Mischgebiet, welches einen minimalen direkten Berührungspunkt mit der bestehenden Trasse sowie Variante 1A aufweist. In diesem Mischgebiet ist aufgrund der Lage im Bereich der Trassenführung 1A und der bestehenden Trasse mit erhöhtem Lärm zu rechnen (LAIRM Consult, accon GmbH 2012). Die Varianten X, X1 und X2 durchkreuzen das Gemeindegebiet Heringsdorfs im Norden. Die Variante X verläuft nur über einen sehr kleinen Abschnitt im äußersten Nordwesten der Gemeinde, die Varianten X1 und X2 verlaufen etwas südlicher zur Variante X und durchqueren daher einen größeren Bereich der Gemeinde. In dem Bereich der Trassenführungen X, X1 und X2 ist die landwirtschaftliche Prägung dominant. Bei diesen Trassenführungen würden somit wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen werden. Detaillierte Untersuchungen hierzu finden sich im agrarischen Gutachten (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 2012: 113f). Die Varianten X, X1 und X2 queren in diesem Bereich Biotopverbundflächen, die dadurch eine Beeinträchtigung erfahren würden. Detaillierte Untersuchungen wurden hierzu in der UVS vorgenommen (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 58 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 18: Neukirchen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 59 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Neukirchen Die Gemeinde Neukirchen ist anerkannter Erholungsort (Cochet Consult 2012: 34). Im Gemeindegebiet leben 1.174 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -7 Personen leicht negativ. Dies begründet sich vor allem in einem leichten Geburtsdefizit (Statistikamt Nord 2011: 22). Im ZOS ist Neukirchen in Holstein dem Einzugsbereich des Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Oldenburg in Holstein zuzuordnen (Tabelle 02). Die Gesamtfläche der Gemeinde beträgt 125,75 km² (Statistikamt Nord 2011: 75). In dem Untersuchungskorridor befindet sich vor allem der ländlich geprägte westliche Bereich der Gemeinde. Der touristisch relevante östliche Bereich an der Küste hingegen befindet sich weit außerhalb des Untersuchungskorridors. Neben der Landwirtschaft ist vor allem der Tourismus entlang der Küste ein wichtiger Wirtschaftszweig für Neukirchen in Holstein. Zahlreiche Campingplätze und Strandabschnitte wie der Sütel-Strand zeigen dies (Cochet Consult 2012: 34). Die Trassenvarianten X1, X2 sowie die Bestandstrasse und die Variante 1A verlaufen zentral durch den im Untersuchungskorridor liegenden Bereich der Gemeinde. An zwei Punkten, zunächst im südlichen Gemeindebereich und im weiteren Verlauf im zentralen Bereich der Gemeinde, wird der hier verlaufende Fernradweg von den Varianten gekreuzt. Des Weiteren durchqueren die Trassenvarianten X1, X2 sowie die Bestandstrasse und Variante 1A landwirtschaftliche Nutzfläche, welche so teilweise in Anspruch genommen wird. Die Trassenvariante X kreuzt ebenfalls den überregionalen Fernradweg sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht im Gemeindegebiet von Neukirchen in Holstein keine Gewerbeflächen vor. Die Wohngebiete von Neukirchen in Holstein orientieren sich vielfach in Richtung der Küste. Im Untersuchungskorridor in unmittelbarer Nähe zu den Trassenvarianten befindet sich die Ortslage, welche im Zentrum ein Mischgebiet aufweist. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht hier kleinere Flächen nördlich und südlich des bestehenden Mischgebietes als Bauland für Wohnen, sowie ein Mischgebiet vor. Die Varianten X1, X2 sowie die Bestandstrasse und die Variante 1A verlaufen südlich des allgemeinen Wohngebietes in einem Abstand von ca. 400 m. Die Trassenvariante X verläuft ca. 200 m nördlich des Gebietes. Hier sind daher höhere Lärmimmissionen zu erwarten. Es sollte geprüft werden, ob weitere Lärmschutzmaßnahmen ggf. ergriffen werden müssten. Die Varianten X1 und X2, die Bestandstrasse sowie Variante 1A durchkreuzen im Nordwesten des Gemeindegebietes Flächen des Biotopverbunds. Die Variante X durchkreuzt ebenfalls Biotopsverbundflächen im Westen. Detaillierte Bewertungen hierzu finden sich in der UVS (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 60 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karten 19: Neukirchen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 61 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Großenbrode Die Gemeinde Großenbrode liegt an der nördlichsten Spitze der Lübecker Bucht und umfasst 2.117 Einwohner. Der Bevölkerungssaldo ist mit -32 Personen negativ. Hierbei ist auffällig, dass ein deutliches Geburtendefizit besteht (Statistikamt Nord 2011: 21). Im ZOS ist Großenbrode in das Einzugsgebiet des Unterzentrums Heiligenhafen einzuordnen (Tabelle 02). Das Gebiet der Gemeinde ist insgesamt 20,98 km² groß und wird im Norden, im Südosten und im Nordwesten von der Ostsee begrenzt (Statistikamt Nord 2011:37). Bis auf den westlichen Gemeindeteil liegen alle Gebiete der Gemeinde im Untersuchungskorridor. Die Erschließung erfolgt von Westen und Norden über die B207, welche in Großenbrode auf die Fehmarnsundbrücke führt und so die Verbindung zur Insel Fehmarn herstellt. Von Süden erfolgt die Erschließung über die B501. Im Ortskern gibt es in zentraler Lage einen Bahnhof für den Personennahverkehr. Des Weiteren wird die Gemeinde durch eine regionale Busverbindung (Oldenburg-Heiligenhafen-Burg) bedient (ETC 2012: 44). Der Tourismus stellt für Großenbrode einen sehr bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Aufgrund der Lage am Wasser ist der Standort prädestiniert für den Wassersport, was sich vor allem durch die sechs Häfen im Gemeindegebiet zeigt. Des Weiteren verfügt Großenbrode über viele Strandabschnitte wie den Südstrand und den Weststrand, die touristisch genutzt werden (Cochet Consult 2012: 29). Die Nahversorgung fokussiert sich in Großenbrode vor allem auf die Bedürfnisse der Touristen. Besonders die Küstenbereiche der Gemeinde sind auf den Tourismus ausgerichtet. Die Trassenvarianten X1, X2 sowie die Bestandstrasse und die Variante 1A führen fast deckungsgleich durch die Gemeinde. Lediglich bei Eintritt in das Gemeindegebiet von Süden verläuft die Variante X1 in einem wenige Meter nördlicher verlaufenden Bogen als die Variante X2. Zentral gelegen befindet sich der Bahnhof. Dieser soll bei der Variante X in den nördlichen Gemeindebereich verlegt werden. Dies hätte zur Folge, dass sich der Ortskern nur noch knapp im Einzugsbereich des Bahnhofs befindet. Es wird daher eine neue Erschließung erforderlich. Die Einrichtung eines Zubringerangebots müsste geprüft werden (ETC 2012: 45f). Allerdings würden durch eine Verlagerung des Bahnhofs innerörtliche attraktive Flächen frei. Der Jakobsweg wird im Gemeindebereich zweimal von Variante X im westlichen Teil Großenbrodes gekreuzt. Die Varianten X, X1 und X2 kreuzen den Jakobsweg zunächst südlich des Trassenkombinationspunktes 21 und anschließend nördlich des Trassenkombinationspunktes. Die Bestandstrasse sowie die Varianten 1A, X1 und X2 queren den Jakobsweg ebenfalls zweimal, zunächst östlich des Bahnhofs, anschließend am Bahnhof innerhalb der Ortslage. Der überregionale Fernradweg wird von Variante X zweimal im Bereich des Trassenkombinationspunktes 21 gekreuzt. Die Bestandstrasse und die Varianten 1A, X1 und X2 kreuzen den Fernradweg nördlich des Binnenhafens Großenbrodes. Die Trassenvarianten verlaufen südwestlich des Ortskerns entlang eines Gewerbegebietes. Die gemeindliche Bauleitplanung sieht hier eine Vergrößerung des Gewerbegebietes durch die Ausweisung von Flächen für Bauland nördlich der Trassenvarianten sowie westlich und östlich des bestehenden Gewerbegebietes vor. Die Trassenvarianten 1A, X1 und X2 sowie die Bestandstrasse durchqueren das zukünftige Gewerbegebiet. Dies kann zu Beeinträchtigungen der gemeindlichen Bauleitplanung führen, da das ausgewiesene Bauland für Gewerbe im Norden durch die Trassenführung keinen direkten Anschluss mehr zum südlichen Teil besitzen würde. Allerdings hätte an dieser Stelle die gemeindliche Bauleitplanung die Bestandstrasse in ihren Planungen berücksichtigen müssen. Die Trassenvariante X, welche nördlich parallel zur B207 verläuft, hat wiederum keine Auswirkungen auf das Gewerbegebiet, jedoch verläuft sie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, wodurch wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird. Eine detaillierte Prüfung dazu findet sich im Agrargutachten statt (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 2012: 116f) Im Ortskern von Großenbrode befinden sich allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete. Diese werden durch die Trassenvarianten X1, X2 sowie durch die Bestandstrasse und die Variante 1A durchquert, die in diesem Bereich deckungsgleich verlaufen. Bei erhöhtem Schienenverkehrsaufkommen sind gesteigerte Lärmimmissionen zu erwarten, allerdings nicht im Planfall 0. Südlich der Bestandstrasse befinden sich die allgemeinen Wohnflächen. Der Bahnhof liegt am nördlichen Rand des allgemeinen Wohngebietes, nordöstlich des allgemeinen Wohngebietes führt die Trasse an einem Mischgebiet entlang. Östlich des Mischgebiets hat die gemeindliche Bauleitplanung Bauland für Wohngebiete ausgewiesen. Die südlicher ausgewiesene Fläche grenzt unmittelbar HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 62 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar an die Bestandstrasse sowie an die Varianten 1A, X1 und X2. Westlich des zuvor genannten Gewerbegebietes tangiert die Bestandstrassenführung sowie die Varianten 1A, X1 und X2 ein weiteres allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet. Die nördlichere Trassenvariante, Variante X, verläuft deutlich entfernt von den allgemeinen Wohngebieten, jedoch nahe des Mischgebietes im nördlichen Zentralen Bereich der Gemeinde. Dieses Mischgebiet liegt zwischen den verschiedenen Trassenvarianten, so dass hier erhöhte Lärmimmissionen zu erwarten sind. Die Trassenvarianten 1A, X1 und X2 sowie die Bestandstrasse, welche an dieser Stelle deckungsgleich verlaufen, durchqueren eine Biotopverbundfläche. Die nordwestlicher gelegene Variante X durchquert ebenfalls Biotopverbundflächen und tangiert ein Landschafts- sowie ein Vogelschutzgebiet. Im nördlichen Bereich von Großenbrode verlaufen die Bestandstrasse sowie die Varianten 1A, X, X1 und X2 deckungsgleich und durchqueren das Vogelschutzgebiet Graswarder an der Nordspitze der Gemeinde. Detaillierte Untersuchungen hierzu sind in der UVS zu finden (DB Netze 2012a). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 63 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 20: Großenbrode HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 64 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.2 Aussagen zum Status der Kommunen als Erholungsort und Seebad Kategorie Kommune im Untersuchungskorridor Beschreibung a) b) c) d) e) a) b) c) Bad Schwartau ex Heilbad Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, klimatisch begünstigte Lage, mindestens eine Arztpraxis, gepflegter und bewachter Badestrand, Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens, mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen, während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, gepflegter und bewachter Badestrand, Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. em Seebad Haffkrug Scharbeutz Neustadt i.H. Sierkdorf pl ar In Bezug auf die gemeindliche Entwicklung in Ostholstein kommt dem Tourismus eine besondere Bedeutung zu, da er in zahlreichen Gemeinden, vor allem in den See- und Heilbädern sowie den Erholungsorten, ein wichtiger Wirtschaftssektor ist. Im vorliegenden Kapitel wird auf die mit dem jeweiligen Prädikat ausgezeichneten im Untersuchungskorridor liegenden Gemeinden eingegangen. Eine Detailuntersuchung zu der speziellen Fragestellung der Auswirkungen auf den Status als See-, Heil- oder Seeheilbad bzw. als Erholungsort findet sich in der Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ (Cochet Consult 2012: 119ff). Die Anerkennung der Orte erfolgt auf Grundlage der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25. November 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 860). Die dort festgelegten Kriterien sind nachfolgend zusammengefasst: (nach §3 „Artbezeichnungen für Kurorte“ KurortVO; Landesregierung Schleswig-Holstein 2012): d) e) üf f) g) Pr Seeheilbad Timmendorfer Strand Grömitz Großenbrode h) i) j) k) l) Tabelle 03: Kriterien für Kurorte Erholungsorte gelten nicht als Kurorte, sind aber ebenfalls staatlich anerkannt. Als Erholungsort sind Gemeinden (oder Teile davon) anerkannt, die folgende Kriterien aufweisen ((2) § 2 Abs. 2 und 4 bis 7 gilt für Erholungsorte entsprechend) (Landesregierung Schleswig-Holstein 2012, KurortVO §4): 1. eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage, festgestellt nach den Grundlagen der vom Deutschen Bäderverband e.V. und vom Deutschen FremdenverHafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 65 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) kehrsverband e.V. herausgegebenen Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen, 2. Einrichtungen, die der Ruhe, der Entspannung, der sportlichen Betätigung und der Familienerholung insbesondere auch bei längerem Aufenthalt dienen, vor allem a. Lese- und Aufenthaltsräume, b. Radwege und gekennzeichnete Wanderwege, Möglichkeiten für Spiel und Sport, c. Freibad und in angemessener Entfernung ein Hallenbad, 3. einen entsprechenden Ortscharakter mit aufgelockerter Bebauung und Grünzonen. pl ar Als Erholungsorte sind Heringsdorf, Lensahn, Neukirchen, Oldenburg i.H. und Ratekau ausgewiesen. üf ex em Aus den vorliegenden Gutachten zu Auswirkungen der Hinterlandanbindung der FBQ und aus der Betroffenheitsanalyse (HTC 2010) ergeben sich vereinzelt Hinweise bezüglich Belastungen durch Bau- und Verkehrslärm sowie Zerschneidung und optischer Beeinträchtigung der Kultur-, Landschafts- und Naturgüter. Wird der jeweilige Ortscharakter zu stark beeinträchtigt, werden Rad- und Wanderwege zerschnitten oder kann die Funktion eines Ortes für Ruhe und Erholung nicht mehr gewährleistet werden (siehe hierzu Tabelle 03: Kriterien für Kurorte), kann der jeweilige Status als Heil-, See- oder Ostseeheilbad bzw. als Erholungsort verloren gehen. Überwiegend verlaufen die Trassenvarianten relativ weit entfernt von den Ortskernen und Badestellen, so dass eine Beeinträchtigung des jeweiligen Status beispielsweise durch Lärm nicht zu erwarten ist. Bei der Trassenplanung zu beachten ist die fußläufige Erreichbarkeit der jeweiligen Kurorte, die durch weitläufigere Wegebeziehungen beeinträchtigt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. Diese Analyse wurde im Detail in der Sonderuntersuchung zur „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ (Cochet Consult 2012) vorgenommen. Insgesamt kann für den Untersuchungskorridor festgestellt werden, dass nach Maßgabe der für Schleswig-Holstein geltenden rechtlichen Grundlagen (Landesregierung Schleswig-Holstein 2012; KurortVO) für diejenigen von der Planung betroffenen Erholungsorte, die als Seebad, Heilbad oder Seeheilbad bzw. als Erholungsort anerkannt sind, durch die künftige Lärmbelastung und die durch die geplanten Trassenführungen entstehenden Durchquerungen keine Gefährdung des jeweiligen Status zu erwarten ist. Abschließend zu dieser Thematik ist anzumerken, dass alle Trassenvarianten eine stark reduzierte Lärmbeeinträchtigung im Vergleich zum Planfall 0 aufweisen (Cochet Consult 2012). Pr 4.3 Aussagen zur örtlichen und überörtlichen Erschließung der Kommunen Im Folgenden wird das Pendleraufkommen des Kreises Ostholstein untersucht. Anschließend werden Aussagen zum Straßenverkehr in den Gemeinden und zu den Schrankenschließzeiten vorgenommen. 4.3.1 Verkehrsaufkommen im Straßenverkehr: Ein- und Auspendler im Kreis Ostholstein und in den Gemeinden im Untersuchungskorridor Während der Pendlersaldo für die kreisfreie Stadt Lübeck positiv ist, weist der Saldo der Ein- und Auspendler für den gesamten Kreis Ostholstein und für einen Großteil der im Untersuchungskorridor liegenden Gemeinden, die teilweise einen SPNV-Haltepunkt haben oder im Zuge der Hinterlandanbindung der FBQ erhalten sollen, derzeit negative Werte auf. In der Summe ergibt sich für den Kreis Ostholstein ein Pendlersaldo von -11.653. 32.020 Einpendlern stehen 43.673 Auspendler gegenüber (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010). Tabelle 04 zeigt die Werte für den Kreis Ostholstein. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 66 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsort mit Pendlerdaten Kreise und Gemeinden Stichtag: 30. Juni 2011 Arbeitsort Einpendler Auspendler 1 2 3 4 Lübeck, Hansestadt 65.635 85.213 38.590 19.012 19.578 Altenkrempe 411 82 53 382 -329 Bad Schwartau, Stadt 6.142 4.658 Beschendorf 201 k.A. Damlos 236 11 Göhl 423 102 Grömitz 1.941 2.085 Großenbrode 614 580 Heiligenhafen, Stadt 2.547 1.945 Heringsdorf Kabelhorst Lensahn Neukirchen Neustadt in Holstein, Stadt 5.097 -1.484 k.A. 198 -198 4 229 -225 69 390 -321 1.062 918 144 381 415 -34 932 1.534 -602 -286 71 41 327 160 k.A. k.A. k.A. 1.654 1.503 1.096 1.247 -151 377 109 68 336 -268 4.975 6.835 4.203 2.343 1.860 3.048 3.252 2.093 1.889 204 5.332 2.557 1.787 4.562 -2.775 Schashagen 723 406 344 661 -317 Sierksdorf 404 662 583 325 258 Timmendorfer Strand 2.500 3.586 2.585 1.499 1.086 Scharbeutz 3.353 2.063 1.441 2.731 -1.290 üf Ratekau 3.613 357 ex Oldenburg in Holstein, Stadt Pendlersaldo pl ar Wohnort em Gemeinde/ Landkreis Regierungsbezirk Land Tabelle 04: Pendlerströme im Kreis Ostholstein und Lübeck Pr Für Lübeck ergibt sich aufgrund der Bedeutung als Oberzentrum ein positiver Pendlersaldo, welcher u.a. im Zusammenhang mit den negativen Salden der typischen Stadtrandkerne Bad Schwartau (- 1.484) und Ratekau (- 2.775) steht (Tabelle 04). Ähnliches lässt sich in Timmendorfer Strand beobachten: Auch hier pendeln mehr Arbeitnehmer ein als aus, was auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zurückzuführen ist. Die benachbarte Gemeinde Scharbeutz, die im räumlichen Zusammenhang mit Timmendorfer Strand steht, verzeichnet dagegen einen negativen Pendlersaldo. Auffällig ist auch der negative Wert für Lensahn obwohl es sich um ein Unterzentrum handelt. Dieser funktionsräumliche Überschuss schließt aber keinen überregional relevanten Beschäftigungssektor mit ein (siehe Kap. 3.2). Die Städte Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. weisen positive Pendlerströme auf. Während in Oldenburg i.H. die Zahl der Ein- und Auspendler beinahe ausgeglichen ist (rund 2.100 Einpendler, rund 1.900 Auspendler), übersteigt in Neustadt i.H. die Zahl der Einpendler die der Auspendler deutlich: Rund 4.200 Einpendler stehen rund 2.300 Auspendlern gegenüber (Tabelle 04). Die wirtschaftlichen Schwerpunkte der Stadt liegen im Gesundheitswesen und in der Tourismusbranche. Insgesamt ergibt sich für den Kreis Ostholstein ein negativer Pendlersaldo von rund 11.500 Personen. Die Pendlerströme aus dem Kreis Ostholstein beziehen sich vor allem auf Lübeck und HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 67 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar weniger auf Kiel. Ein Großteil der Pendlerverflechtungen findet in den Nahbereichen der Zentralen Orte statt (Kreis Ostholstein 2005a). Die Hauptrichtung der Pendlerströme in der gesamten Fehmarnbeltregion spiegelt die Attraktivität der jeweiligen Arbeitsmärkte wider. Insgesamt wurde 2008 von rund 13.200 Grenzpendlern in der Gesamtregion ausgegangen, wobei die Zahl der Deutschen, die in Dänemark arbeiten, die umgekehrte Zahl um ein Vielfaches übersteigt. Im Jahr 2008 pendelten 11.600 Deutsche zu ihren Arbeitsplätzen in Dänemark; nur 1.600 dänische Arbeitnehmer pendelten über die deutsche Grenze (Wichmann Matthiessen 2011: 15). Mit dem Abbau der Mobilitätshemmnisse durch die Feste Fehmarnbeltquerung wird eine deutliche Steigerung dieses Austausches erwartet; auf deutscher Seite (Auspendler nach Dänemark) um bis zu 50%. Allerdings geht diese Schätzung von einer PKW-Maut von 20 Euro aus und muss angesichts von derzeit diskutieren 60 Euro entsprechend neu bewertet werden (Wichmann Matthiessen 2011: 26ff). Pr üf ex em 4.3.2 Aussagen zum Straßenverkehr in den Gemeinden und Konsequenzen aus der Verlegung von Bahnhöfen und Haltepunkten Für die einzelnen Gemeinden im Untersuchungskorridor wird nachfolgend untersucht, welche Auswirkungen sich für die örtliche und überörtliche Erschließung sowie die Verkehrsströme und arten ergeben. Hierzu gibt die nachfolgende Karte zum Straßenverkehr einen Überblick über die Situation im Untersuchungskorridor. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Schrankenschließzeiten und der geplanten Haltepunkte auf die gemeindliche Entwicklung beschrieben. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 68 pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) em pl ar Bad Schwartau Durch Bad Schwartau verläuft in nord-südlicher Richtung die Kreisstraße 18, welche im Stadtgebiet (Kreuzung Pariner Straße / Eutiner Straße) in die von Nordosten kommende L309 übergeht. Die L309 führt in südlicher Richtung in die Innenstadt von Lübeck. In Ost-West-Richtung durchqueren im Norden die L185 und weiter südlich die L230 das Stadtgebiet. Bad Schwartau liegt unmittelbar an der BAB1 und ist über die Anschlussstelle 21 „Bad Schwartau“ angeschlossen. Bad Schwartau verfügt über einen Bahnhof. Dieser soll erhalten werden, lediglich Variante X1 sieht ein Wegfall des Bahnhofs ohne Neubau vor. In diesem Falle müsste ein entsprechendes Bussystem den fehlenden Haltepunkt ausgleichen, um die Erreichbarkeit des Ortes – auch in seiner Eigenschaft als Seebad – sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass täglich ca. 256 Züge Bad Schwartau passieren. Die theoretische Kapazitätsgrenze einer zweigleisigen Strecke ist somit fast erreicht (ETC 2012: 61). Im Zuge der Umbauten soll der Bahnübergang „Elisabethstraße“ wegfallen und ggf. durch einen neugebauten Parallelweg ersetzt werden. Für den Bahnübergang „Kaltenhöfer Straße“ gibt es verschiedene Varianten, um die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs gering zu halten. In jedem Fall sollen sich die Schrankenschließzeiten und somit auch das Stauaufkommen verringern (DB Netze 2012). Nach Bad Schwartau pendeln täglich 3.613 Personen ein; 5.097 Berufstätige pendeln aus (Tabelle 04), davon 3.201 nach Lübeck (Kreis Ostholstein 2005: 13). Es ergibt sich ein Saldo von 1.484 Personen. Der straßengebundene ÖPNV spielt eine erhebliche Rolle für Bad Schwartau, da die Stadt ein wichtiger Schul- und Berufsschulstandort ist (ebd.). Bei einer Verlegung des Haltepunktes muss der straßengebundene ÖPNV angepasst werden, um sicherzustellen, dass eine optimale Erreichbarkeit gewährleistet ist. Pr üf ex Ratekau Ratekau ist durch eine Vielzahl von Kreis- und Landesstraßen gut erschlossen. Die K15 verbindet die im östlichen Teil des Gemeindegebiets liegenden kleineren Ortschaften mit dem Ort Ratekau, die K54 führt in nordwestlicher Richtung nach Ahrensbök. Wichtige Landesstraßen sind die L181 Richtung Timmendorfer Strand (Nordosten), die L309 Richtung Neustadt i.H. (Norden), die L102 Richtung Scharbeutz (Nordosten), die L180 Richtung Groß Timmendorf (Osten) und die L290 Richtung Sereetz (Süden). Die B75 / B76 verläuft zwar nur in einem kurzen Abschnitt durch das Gemeindegebiet, umfährt jedoch dessen unmittelbaren östlichen Rand. An den Fernverkehr der BAB1 ist Ratekau mit den Anschlussstellen 18 „Ratekau“ und 19 „Sereetz“ angebunden. Der Bahnübergang „Staatsforst / Ratekau“ ist ein Fußweg, welcher von der Trasse gekreuzt wird. Es wird hier eine neue Fußgängerüberführung benötigt. Der Übergang „Sereetzer Straße“ erfordert ggf. eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer, wird ansonsten aber aufgehoben und durch einen Wegeausbau kompensiert. Durch die Aufhebung des Bahnübergangs kommt es zu weniger Stauzeiten durch Schrankenschließzeiten, in der Folge aber zu Umwegen aufgrund der Umfahrung. Der dritte Bahnübergang „Am Spann“ ist ein Privatweg. Aufgrund der geringen Verkehrsstärke kann dieser bestehen bleiben (DB Netze 2012). In Ratekau weicht die Zahl der Einpendler (1.787) stark von der Zahl der Auspendler (4.562) ab, was zu einem negativen Saldo von -2.775 führt (Tabelle 04). Ein Großteil der Auspendler (2.154) pendelt nach Lübeck, weitere 393 Arbeitnehmer pendeln nach Timmendorfer Strand und 378 Arbeitnehmer pendeln nach Bad Schwartau (Kreis Ostholstein 2005a: 13). Als Schulstandort ist Ratekau für den straßengebundenen ÖPNV von Bedeutung. In Zusammenhang mit der Festen Fehmarnbeltquerung werden für Ratekau insgesamt vier Haltepunkt-Varianten für den SPNV diskutiert. Der Ausbau der Trassenvariante 1A sieht den Neubau eines Haltepunktes am Ort des 1968 stillgelegten Bahnhofes vor, welcher sich am östlichen Rand der Ortsbebauung befindet. Die Heranführung einer Regionalbuslinie und die Erweiterung des örtlichen Busverkehrs sollen die Lücken in den Wegeketten von der Haustür zum Bahnhof schließen. Bei der Variante X2 errgibt sich dadurch nur ein geringer Umweg der bereits bestehenden Regionalbuslinien 5959/5951 (ETC 2012: 26). Laut Prognose (Prognosejahr 2025) würde der Haltepunkt der Vorzugsvariante von Montag bis Freitag von 300 Ein- und Aussteigern, am Samstag von 200 und am Sonntag von 150 (im Sommer) bzw. 100 (im Winter) Ein- und Aussteigern frequentiert werden (ebd.). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 71 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar Timmendorfer Strand Aus Richtung Westen führt die L180, aus Richtung Süden die L181 nach Timmendorfer Strand hinein. Auch die B76, die „Bäderrandstraße“, verläuft durch Timmendorfer Strand und verbindet den Ort nach Norden mit Scharbeutz und nach Süden mit Travemünde. An den westlich des Gemeindegebiets verlaufenden Fernverkehr der BAB1 ist Timmendorfer Strand über die Anschlussstellen 17 „Pansdorf“ und 18 „Ratekau“ angebunden. Der Bahnübergang „Timmendorfer Strand“ erfordert eine Straßenüberführung. Der Übergang „Schwedenweg“ wird aufgehoben und über das vorhandene Wegenetz erschlossen. Bei einer Verlegung des Haltepunktes kommt es durch die Aufhebung der Bahnübergänge zu einer Einsparung von Stauzeiten. Der Pendlersaldo von Timmendorfer Strand ist mit 1.499 Auspendlern und 2.585 Einpendlern ebenfalls positiv (+1.086) (Tabelle 04). Der straßengebundene ÖPNV ist für Timmendorfer Strand als Schulstandort von Bedeutung. Der bestehende Bahnhof stellt für Timmendorfer Strand in Bezug auf den SPNV-Haltepunkt im Rahmen der FBQ die Variante mit der kürzesten Wegeverbindung in den Ortskern dar. Bei den übrigen Haltepunktvarianten verlängern sich die Wege sich erheblich. Die Buslinien sind entsprechend der Zugankünfte und -abfahrten bereits passend getaktet, so dass eine durchgehende Reisekette besteht. Da von leichten Zuwächsen im Tourismus ausgegangen wird, wird prognostiziert, dass sich das Nachfragepotential um 5% erhöhen wird (ETC 2012: 29). Pr üf ex em Scharbeutz Das Gemeindegebiet von Scharbeutz wird über die K62 Richtung Ahrensbök nach Westen und die K36 in nord-südlicher Richtung erschlossen. Wichtige Landesstraßen sind die L309 Richtung Süsel im Norden und Bad Schwartau im Süden sowie die L102 Richtung Südwesten (Pansdorf). Die B432, die eine Verbindung in westlicher Richtung nach Bad Segeberg darstellt, endet in Scharbeutz. Die B76 (Lübeck-Kiel) verbindet die Küstenorte miteinander. Die Anschlussstellen 15 „Eutin“ und 16 „Scharbeutz“ sorgen für die Anbindung an die BAB 1. Der Bahnübergang „Gronenberg“ erfordert eine Straßenüberführung. Die Querung „Kinderheim“ soll aufgrund geplanter Parkplätze im Bereich des heutigen Bahnüberganges geprüft werden. Für den Übergang „Haffkrug (K45)“ wird eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer erforderlich, ansonsten entfällt der Übergang und wird von einer Umfahrung ersetzt. Der Übergang „Haffkrug (ReSi)“ entfällt (DB Netze 2012). Durch den Wegfall von Schranken ist auch das Stauaufkommen rückläufig, jedoch werden die Wege durch die Umfahrung länger. Auch in Scharbeutz ist die Diskrepanz zwischen den Einpendlern (1.441) und den Auspendlern (2.731) groß und hat einen negativen Saldo von -1.290 Pendlern zur Folge (Tabelle 04). 751 der Auspendler pendeln nach Lübeck, 408 nach Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein 2005a: 13). Da Scharbeutz Grundschulstandort ist, erhöhen sich die Verflechtungen im Bereich des straßengebundenen ÖPNVs. Für Scharbeutz erscheint in Bezug auf den SPNV-Haltepunkt im Rahmen der FBQ die Erhaltung des bestehenden Bahnhofs (Modernisierung von 2003 bis 2007) als vorteilhaft, wie bei der Bestandstrasse und der Variante 1A vorgesehen. Der Bahnhof wird von zwei Buslinien, die Scharbeutz mit Travemünde, Timmendorfer Strand und Neustadt i.H. verbinden, angefahren. Aufgrund der Prognose eines leichten Anstiegs im Urlaubs- und Ausflugsverkehr wird eine Steigerung der Nachfrage um 5% erwartet (ETC 2012: 32). Sierksdorf Sierksdorf wird von der K45, der „Bäderstraße“, mit dem nördlich gelegenen Neustadt i.H. und dem südlich gelegenen Haffkrug verbunden. Durch den nördlichsten Teil des Gemeindegebiets verläuft die K61. Die B309 verläuft in süd-westlicher Richtung durch das Gemeindegebiet, tangiert die Ortslage von Sierksdorf jedoch nicht. Auch die BAB1 führt unmittelbar an Sierksdorf vorbei, das über die Anschlussstellen 14 „Neustadt i.H. Mitte“ und 15 „Eutin“ an die Autobahn angebunden ist. Durch die Aufhebung des Bahnübergangs „Seeblick“ kommt es zu einem geringeren Stauaufkommen durch Wegfall der Schrankenschließzeiten. Es ist jedoch ein Rückstau im Ort durch den Bahnübergang „Haffkrug“ zu befürchten (DB Netze 2012). Sierksdorf kann mit 583 Einpendlern und 325 Auspendlern einen positiven Pendlersaldo verzeichnen (+258) (Tabelle 04). Wird im Rahmen der FBQ die Bestandsstrecke des SPNV erhalten, ergeben sich Änderungen in der Nachfrage, da sich der Einzugsbereich des Haltepunkts Sierksdorf räumlich mit dem Einzugsbereich des optionalen neuen Haltepunkts Sierksdorf Hansapark HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 72 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) überschneidet. Falls letzterer eingerichtet wird, ergibt sich daraus eine negative Prognose für die Station Sierksdorf, da aufgrund der touristischen Ausrichtung deutliche Zuwächse für den Haltepunkt Hansapark zu erwarten sind (ETC 2012: 38). pl ar Neustadt i.H. Neustadt i.H. wird in süd-westlicher Richtung (Bad Schwartau) über die L309 erschlossen. Die L309 verlässt die Stadt Richtung Nordosten (Lensahn). Die B501 kreuzt das Gemeindegebiet im nördlichen Teil, während die BAB1 in einem Bogen am westlichen Rand des Gemeindegebiets verläuft. Über die Anschlussstellen 13 „Neustadt i.H. / Pelzerhaken“ und 14 „Neustadt i.H. Mitte“ ist Neustadt an die BAB1 angebunden. Neustadt in Holstein verfügt über einen für die Verbindung mit Lübeck wichtigen Bahnhof. Um diese Verbindung weiter zu stärken, soll auf der Strecke eine Verdichtung zu einem Halbstundentakt erfolgen (ETC 2012: 56). Für die Angebotsverdichtung wird eine Fahrgaststeigerung von 50% angenommen (ebd.: 57). Die Nachfrageveränderung bezieht sich vor allem auf die Verbindungen in Richtung Süden, der Abschnitt Richtung Norden wird von den Veränderungen nicht derart stark betroffen sein (ebd.: 59). Für Neustadt ist geplant, den bestehenden Bahnhof als einen Sackgassenbahnhof beim Schienenausbau beizubehalten. Der Bahnübergang „Holmer Weg“ erfordert eine Straßenüberführung (DB Netze 2012). Der Pendlersaldo von Neustadt i.H. ist positiv, da 4.203 einpendelnden Arbeitnehmern (davon 195 aus Schönwalde) 2.343 Auspendler gegenüberstehen (Saldo +1.860) (Tabelle 04). Der straßengebundene ÖPNV spielt für Neustadt als Schulstandort eine wichtige Rolle. ex em Altenkrempe Die Erschließung von Altenkrempe erfolgt über die Landesstraße 216, welche in Nord-SüdRichtung durch den östlichen Teil des Gemeindegebiets und durch den Ort Altenkrempe verläuft. Die L216 verbindet Altenkrempe mit Neustadt i.H. Überörtlich ist Altenkrempe über die Anschlussstelle 13 „Neustadt i.H. / Pelzerhaken“ an die Bundesautobahn 1 angebunden. Altenkrempe hat keinen Bahnhof, die Trassenvarianten haben somit auf den Anschluss des SPNV in der Gemeinde keinen Einfluss. Für die Querung der Trasse wird ein Schienenübergang südlich des bestehenden Bahnübergangs inklusives eines Straßenneubaus zur Ortsumfahrung benötigt. Nach Altenkrempe pendeln täglich 53 Personen ein und 382 Personen aus, was einem Saldo von -329 Pendlern entspricht (Tabelle 04). Pr üf Schashagen Der Ort Schashagen befindet sich im äußersten Südosten seines Gemeindegebiets. Die von der K59 abzweigende K46 führt nach Osten Richtung Grömitz. Die BAB 1 durchquert, begleitet von der weitgehend parallel verlaufenden K59, das Gemeindegebiet im Westen; Schashagen ist über die Anschlussstelle 13 „Neustadt i.H. / Pelzerhaken“ an den Fernverkehr angebunden. Von der BAB 1 zweigt süd-westlich von Schashagen die B501 ab, welche entlang der Ostseeküste Richtung Heiligenhafen verläuft. Schashagen verfügt über keinen Haltepunkt. Die Bahnübergänge „Kremper Au“ und „Schafhagen“ können aufgrund der geringen Verkehrsstärke bestehen bleiben, alternativ kann hier eine Straßenüberführung entstehen. Die beiden Übergänge „Feldweg (Privat)“ werden durch Wegeausbau bahnlinks und -rechts aufgehoben. Für den Übergang „Groß Schlamin“ gibt es die Möglichkeit einer Eisenbahnüberführung oder alternativ das Anpassen des Übergangs aufgrund der geringen Verkehrsstärke. Für den dritten Übergang „Feldweg (Privat)“ wird eine Bahnübergangserneuerung erforderlich. Alternativ hierzu kann er durch ein neues Bauwerk aufgehoben werden (DB Netze 2012). In Schashagen übersteigt die Zahl der Auspendler (661) die der Einpendler (344), was zu einem Saldo von -317 Pendlern führt (Tabelle 04). Beschendorf Die südlich von Lensahn gelegene Gemeinde Beschendorf wird in nord-südlicher Richtung von der K59 („Lensahner Straße) durchquert, von welcher in östlicher Richtung die K58 Richtung Manhagen / Kabelhorst / Damlos abzweigt. An die durch das Gemeindegebiet verlaufende BAB1 ist sie über die Anschlussstelle 12 „Lensahn“ angebunden. Die Gemeinde Beschendorf verfügt über keinen Bahnhof. Auf den Anschluss der Gemeinde durch den SPNV haben die Trassenvari- HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 73 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) anten somit keinen direkten Einfluss. Der Bahnübergang „Kirschenallee“ erfordert eine neue Gleisanlage sowie ein neues Bauwerk (DB Netze 2012). Zu den nach Beschendorf einpendelnden Berufstätigen gibt es aufgrund der geringen Kennzahl keine Angabe, jedoch pendeln 198 der 201 sozialversicherungspflichtig Beschäftigen Bewohner zum Ausüben ihres Berufes aus (Tabelle 04). ex em pl ar Lensahn Durch den Ort Lensahn führt die K59 in nord-südlicher Richtung. Aus nord-westlicher Richtung verläuft die L258, aus süd-westlicher Richtung die L57 durch das Gemeindegebiet. Nach Osten hin verlässt die L58 Lensahn in Richtung Grömitz / Kellenhusen. Die BAB 1, an welche Lensahn mit der Anschlussstelle 12 „Lensahn“ angebunden ist, durchquert den östlichen Teil der Gemeinde. Es existiert ein Bahnhof im östlichen Bereich der Ortslage. Eine Verlagerung des Haltepunktes wird die Erreichbarkeit einschränken, da 90% der bebauten Ortslage außerhalb des Radius von 1000m liegen (ETC 2012: 40). Der touristischen Attraktivität der Gemeinde wird durch einen Ausbau ein leichter Zuwachs prognostiziert. Bei einer Verlagerung des Bahnhofs wird von einer Abnahme der Nachfrage um 20% ausgegangen (ebd.: 41). Der Bahnübergang „Bäderstraße“ erfordert eine Straßenüberquerung sowie eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer. Bei einem Straßenneubau nördlich von Lensahn ist am heutigen Bahnübergang lediglich eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer notwendig. Dies hätte zur Konsequenz, dass zwar die Wartezeiten an den Bahnübergängen aufgrund des Wegfalls der Schrankenschließzeiten weniger wird, die Wege aber länger werden. Die Übergänge „Brunskruger Weg“ und „Lensahn“ benötigen eine neue Gleisanlage sowie ein neues Bauwerk. An der Querung „Grüner Hirsch“ ist eine Eisenbahnüberquerung für Fußgänger und Radfahrer erforderlich. Alternativ hierzu kann auch eine Anpassung des Übergangs erfolgen (DB Netze 2012). Lensahn hat 1.096 Einpendler und 1.247 Auspendler, was einem Pendlersaldo von -151 entspricht (Tabelle 04). Bedeutung für den straßengebundenen ÖPNV erlangt Lensahn durch seine Stellung als Schulstandort. Die Lensahner Bahnstation wurde 2003 wieder eröffnet und würde in der Vorzugsvariante erhalten bleiben. Der Haltepunkt ist nur ungenügend an bestehende Buslinien angeschlossen, so dass das Busangebot zurzeit nicht als SPNV-Zubringer dient (ETC 2012: 39). Ein Zubringersystem ist in der Vorzugsvariante aufgrund der geringen Prognosewerte nicht vorgesehen (ebd.: 40). Pr üf Damlos Die Gemeinde Damlos liegt nördlich von Lensahn. Die Erschließung erfolgt in ost-westlicher Richtung über die 39, welche kurz hinter der westlichen Gemeindegrenze in die K59 übergeht und in Richtung Lensahn führt. In Damlos beginnt außerdem die nach Süden verlaufende und in Beschendorf endende K58. Überörtlich ist Damlos über die Anschlussstelle 12 „Lensahn“ mit der BAB 1 verbunden. Die Gemeinde verfügt über keinen Bahnhaltepunkt. Daher ist der Anschluss an den SPNV von den verschiedenen Trassenvarianten nicht unmittelbar betroffen. Vier Personen pendeln nach Damlos ein, 229 Personen arbeiten in einer anderen Gemeinde. Dies entspricht einem Saldo von -225 Personen (Tabelle 04). Oldenburg i.H. Die örtliche Erschließung erfolgt netzartig über die K41 aus Norden, die K48 aus Nordwest, die K60 aus Südwest und die K59 aus Süden. Nach Osten führt die L59 Richtung Göhl aus dem Gemeindegebiet heraus. Über die B202 Richtung Kiel wird die Gemeinde mit der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins verbunden. Die BAB 1 führt quer durch das Gemeindegebiet und verläuft am westlichen Rand Oldenburgs in einem Bogen. Oldenburg verfügt über drei AutobahnAnschlussstellen – 9 „Oldenburg i.H. Nord“, 10 „Oldenburg i.H. Mitte“ und 11 „Oldenburg i.H. Süd“. Der Bahnhof Oldenburg in Holstein befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Bahnübergang „Sebenter Weg“ erfordert eine Straßenüberführung. Keine Bauwerke erfordern die Übergänge „Bruchweg“, „Oldenburg Stadt“ und „Milchdamm“ (DB Netze 2012). In Oldenburg i.H. ist der Pendlersaldo mit +204 Pendlern (2.093 Einpendler, 1.889 Auspendler) positiv (Tabelle 04). Der straßengebundene ÖPNV ist in Oldenburg aufgrund seiner Bedeutung als Schulstandort relevant. Für den schienengebundenen Personennahverkehr ergeben sich im Rahmen der FBQ deutliche Änderungen, da der bestehende Bahnhof aufgrund der langjährig HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 74 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) geplanten Verlegung der Bahnstrecke an den südlichen Ortsrand in allen Planungsvarianten aufgegeben wird. Die Varianten sind verbunden mit dem Ausbau einer entsprechenden Zubringerstraße sowie einer Busanbindung, da eine fußläufige Erreichbarkeit des neuen Haltepunkts nicht gegeben ist. Da sich der bisherige Haltepunkt ebenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Siedlungsschwerpunkte befindet, wird hinsichtlich der Nachfrage keine Veränderung erwartet (ETC 2012: 43). pl ar Göhl Die L59 verbindet die Gemeinde Göhl mit dem östlich gelegenen Oldenburg i.H. Die im Ort Göhl von der L59 abzweigende K40 führt in westlicher Richtung nach Heringsdorf. Durch die drei Autobahn-Anschlussstellen 9 „Oldenburg i.H. Nord“, 10 „Oldenburg i.H. Mitte“ und 11 „Oldenburg i.H. Süd“ ist Göhl an die BAB1 angebunden. Über einen Haltepunkt verfügt Göhl nicht, der nächstgelegene Haltepunkt ist Oldenburg in Holstein. Der Bahnübergang „Göhl“ an der L59 erfordert eine Straßenüberführung (DB Netze 2012). Göhl hat 69 Einpendler und 390 Auspendler, was zu einem Pendlersaldo von -321 führt (Tabelle 04). ex em Heringsdorf Durch die Gemeinde Heringsdorf verläuft die B509 in nord-südlicher Richtung. Von Westen führt die K40 in das Gemeindegebiet. Im südlichen Bereich führt von Westen die L59 in das Gemeindegebiet, welche eine Verbindung mit der BAB1, Anschlussstelle 11 „Oldenburg in Holstein – Süd“ herstellt. Heringsdorf hat keinen Haltepunkt, wodurch sich die verschiedenen Trassenvarianten nicht auf die Erreichbarkeit des Orts auswirken. Der motorisierte öffentliche und private Personenverkehr steht somit im Vordergrund. In Heringsdorf gibt es drei Bahnübergänge. Der Übergang „Rellin“ kann aufgrund der geringen Verkehrsstärke weitestgehend bestehen bleiben, er muss lediglich angepasst werden, alternativ ist hier eine Straßenüberführung möglich. Durch einen Ersatzweg wird der Bahnübergang „Heringsdorf“ aufgehoben, ggf. entsteht am heutigen Übergang eine Überführung für Radfahrer und Fußgänger. Der Bahnübergang „An der Bäderstraße“ wird durch eine Eisenbahnüberquerung aufgehoben (DB Netze 2012). Heringsdorf hat 327 Auspendler, denen 41 Einpendler gegenüber stehen. Es ergibt sich so ein Saldo von -286 Pendlern (Tabelle 04). Pr üf Neukirchen Neukirchen wird in nord-südlicher Richtung über die B501 erschlossen. Von Westen erreicht die L60 das Gemeindegebiet, bis sie im Gemeindegebiet zur K56 wird und Neukirchen in Richtung Süden verlässt. 336 Personen pendeln täglich aus, 68 Personen pendeln nach Neukirchen ein. Dies entspricht einem Pendlersaldo von -268 (Tabelle 04). Ein Bahnhof ist in der Gemeinde nicht vorhanden, der Haltepunkt in Oldenburg in Holstein ist der nächstgelegene, welcher durch den Zubringerverkehr der Linie 5804 erreichbar ist. Je nach Trassenvariante kann es zu einer Aufhebung von Bahnübergängen kommen, wodurch sich die Wartezeiten an den Bahnübergängen reduzieren, aber auch Umwege entstehen können. Die Bahnübergänge „Neukirchen“ und „Bergmühle“ erfordern eine Straßenüberquerung. Der Übergang „Satjewitz“ wird aufgehoben und es erfolgt eine Anbindung der Straße an das vorhandene Wegenetz. Der vierte Übergang, „Sütel“, wird aufgehoben, da nach Aussage der Gemeinde auf ihn verzichtet werden kann (DB Netze 2012). Großenbrode Die nordöstlich von Oldenburg i.H. gelegene Gemeinde Großenbrode befindet sich zum großen Teil auf einer Landzunge, welche über die Fehmarnsundbrücke mit der Insel Fehmarn verbunden ist. Großenbrode wird von Westen (aus Richtung Heiligenhafen) und von Norden (aus Richtung Fehmarn) über die BAB 1 / B207 erschlossen. Die K42 bindet den Ort an die B207 an. Die B501 gewährleistet die südliche Anbindung Großenbrodes in Richtung Neukirchen / Heringsdorf. Die drei Bahnübergänge in Großenbrode erfordern Straßenüberführungen bzw. Straßenneubauten. Lediglich der Bahnübergang „Feldscheide“ kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens bestehen bleiben (DB Netze 2012). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 75 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) In Großenbrode ist das Pendlerverhältnis beinahe ausgeglichen: 381 Arbeitnehmer pendeln ein, 415 Arbeitnehmer pendeln aus, dies ergibt einen Saldo von -34 Personen (Tabelle 04). Der straßengebundene ÖPNV ist für Großenbrode als Grundschulstandort von Bedeutung. Im Rahmen der FBQ wird für den SPNV-Haltepunkt in Großenbrode ein Zuwachs des (saisonabhängigen) Wochenend-Ausflugsverkehrs erwartet, dem mit der Einrichtung eines neuen Zugangs zum Haltepunkt begegnet werden soll (ETC 2012: 45). Variante X sieht für Großenbrode eine Verlagerung des Haltepunktes in den siedlungsfernen Bereich der Gemeinde vor. Hierdurch ist ein Rückgang der Ein- und Aussteiger um 10-50% gegenüber dem Status Quo zu erwarten (ETC 2012: 64). em pl ar 4.3.3 Auswirkungen der veränderten Anbindung im Schienenpersonenverkehr auf die Kommunen im Untersuchungskorridor Durch ein Zusammenrücken der deutsch-dänischen Grenze werden sich die Versorgungsreichweiten der zentralen Orte verschieben. Wie sich diese Veränderung innerregional ausgestaltet, hängt vom jeweiligen Trassenverlauf sowie von den Strategien und Maßnahmen Ostholsteins im Umgang mit den erwarteten Verkehrszuwächsen ab. Die Orte, deren Erreichbarkeit durch die Hinterlandanbindung verbessert wird, können dieses Potential für sich nutzen und einen reinen Transitverkehr zumindest für ihre Gemeinde vermeiden. Gemeint sind hier nicht lediglich touristische Einzelattraktionen, sondern auch ein gezieltes Anheben der Bedarfsebene beispielsweise vom täglichen zum gehobenen Bedarf durch die Ansiedlung neuer und neuartiger Dienstleistungsunternehmen oder anderer Wirtschaftszweige. Dies ist allerdings nur gezielt möglich, wenn ökonomische, demographische sowie soziale Anforderungen und teilräumliche Besonderheiten in die Strategiefindung mit einbezogen werden. ex Für einige der betroffenen zentralen Orte gelten Empfehlungen und Ziele der Landes- und Regionalplanung, die den geplanten Trassenvarianten zumindest teilweise entgegenstehen. Eine Verlagerung der Haltepunkte in fußläufig nicht mehr erreichbare (Siedlungs-) Randbereiche widerspricht zudem der städtebaulichen Maxime zur Förderung kurzer Wege. Gelingt es, die Anbindung der kleineren Orte entlang der Trasse zu verbessern, so kann von einem jeweiligen Zuwachs der funktionalen Reichweite und damit der zentralörtlichen Bedeutung dieser Orte ausgegangen werden. Die Orte innerhalb des Untersuchungskorridors, für die dies zutrifft (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004), werden nachfolgend auf der Basis der Empfehlungen der Regionalplanung beschrieben. Pr üf Für den Stadtrandkern Ratekau ist es in erster Linie wichtig, den bestehenden Auspendlerüberschuss abzubauen, indem das Arbeitsplatzangebot vor Ort verbessert sowie Wohnen und Arbeiten enger verknüpft werden. Dazu wurde bereits die Kooperation mit Timmendorfer Strand und Scharbeutz für eine gemeinsame Gewerbebaufläche angedacht. Diese beiden Orte bilden gemeinsam ein Unterzentrum für einen in erster Linie touristisch geprägten Verflechtungsbereich. Speziell für Scharbeutz und den im Nahbereich gelegenen Ort Haffkrug wurde eine verstärkte Ausrichtung auf den höheren Preissektor von Hotels und Tagungsstätten anstelle von Ferienwohnungen angeraten. Das bereits relativ hochwertige Angebot in Timmendorfer Strand ist zu erhalten und weiter zu fördern und das Ortsbild möglichst nicht zu beeinträchtigen. Die Anbindung an die Haltepunkte des Schienennetzes ist gezielt zu verbessern, um so eine Verkehrsberuhigung im MIV und Linienverkehr erreichen zu können. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass Ratekau einen Haltepunkt erhalten wird. (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 57-60). Neustadt i.H. ist mit dem bedeutsamsten Hafen Ostholsteins und dem Anschluss an die BAB 1 ein Knotenpunkt sowohl des Schienen- als auch des Straßenverkehrs und gilt als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum für seinen ländlich und touristisch geprägten Nahbereich. Dieser umfasst Teile des Gemeindegebietes von Sierksdorf, Standort des überregional bekannten Hansa-Parks, so dass eine interkommunale Entwicklungsplanung angeraten wird. Soll Neustadt vom Schienenhinterlandausbau profitieren, muss es Anschluss an die Fernbahn erhalten. Die Innenstadt als Zentrum für Dienstleistung und Versorgung sollte gezielt gestärkt werden, um defizitäre Kapazitäten des lokalen Arbeitsmarktes auszugleichen. Für Tourismus und Naturschutz gilt das südöstliHafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 76 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) che Gemeindegebiet als besonders bedeutsam (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 5556). pl ar Ein Beispiel für die Aufstufung eines ländlichen Zentralorts zum Unterzentrum (innerhalb der letzten 10 Jahre) ist Lensahn, das für das ansonsten eher strukturschwache Umland ein wichtiges Versorgungszentrum darstellt. Mehrere schulische und Berufsbildungseinrichtungen sind hier angesiedelt. Sollte sich seine Anbindung an das Streckennetz der Bahn durch den Ausbau der Hinterlandanbindung allerdings verschlechtern, so ist mit einem Bedeutungsverlust zu rechnen. Das Arbeitsplatzangebot reicht bereits jetzt nicht für die Anwohner aus, so dass ein Auspendlerüberschuss besteht. Sollte sich außerdem das Angebot verschlechtern, mit dem SPNV einen Arbeitsplatz in der weiteren Entfernung zu erreichen, würde die Attraktivität des Unterzentrums als Wohnort sinken und außerdem der MIV durch Berufspendler weiter zunehmen. Oldenburg i.H. gilt als das touristisch attraktive, historische Zentrum des ansonsten strukturschwächeren Nordens von Ostholstein. Die nicht nur für den lokalen Arbeitsmarkt bedeutsame Gewerbeflächenentwicklung ist mit der Gemeinde Gremersdorf sowie nach Bau der Festen Fehmarnbeltquerung mit Heiligenhafen abzustimmen. Im Interesse des Einzelhandels sollten dezentrale (Siedlungs-) Standorte nicht zusätzlich die Innenstadt beeinträchtigen. (Innenministerium Schleswig-Holstein 2004: 56-57). Pr üf ex em Generell könnte sich das zentralörtliche System durch eine verschlechterte Erreichbarkeit der Gemeinden innerhalb des Untersuchungskorridors hin zu den Zentren an den Trassenenden polarisieren: Dies sind weiterhin Lübeck und Bad Schwartau/ Ratekau im Südwesten. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen großen Tunnelprojekten in Europa, beispielsweise dem Eurotunnel, ist anzunehmen, dass an den Tunnelausgängen ein gewisses Interesse am Bau auch nach dessen Fertigstellung bestehen bleibt. Ein entsprechendes Besucherzentrum könnte dort interessierte Transitreisende zumindest als Stop-Over-Gäste halten. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 77 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.3.4 Aussagen zu den Schrankenschließzeiten und Darstellung der Veränderungen für die Kommunen Ratekau Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Schwedenweg Scharbeutz L 180 5.077 Fußweg x L 290 Privatstraße L 180 2.234 2 0 13 Schließzeit pro BÜ Min. / 24h 1 1 13 312 312 312 Vsl. eingesparte mittlere Schrankenschließ-zeit durch Aufhebung BÜ/Tag in Minuten 312 Gemeinde erhält eine erhebliche Entlastung durch die Aufhebung des BÜs: der Verkehr kann durch den neuen Eisenbahnübergang über die L 290 ohne Wartezeit geführt werden. 624 Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch die Aufhebung der BÜs: es kommt zu weniger Rückstau vor den BÜs, der Verkehr kann über die Ortsumfahrung südlich des bisherigen BÜs ausweichen. Durch die Umfahrung entstehen längere Fahrwege. 312 Gemeinde erhält Entlastung durch Aufhebung eines BÜs: Es kommt zu weniger Rückstau. Der Verkehr kann über die K 45 ausweichen. 3.770 2 Gem. Str. 69 Gem. Str. 907 Feldweg 33 Haffkrug (K45) K45 4.223 2 2 1 13 13 312 312 Einschätzung der Veränderung für die Kommune 0 4 Kinderheim HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) Anzahl Wegfall von BÜs em 259 Pr Gronenberg Gemeindestraße Anzahl BÜ ex Bad Schwartau Elisabethstraße Kaltenhöferstraße Staatsforst Ratekau Sereetzer Straße Am Spann (privat) Straßenart Verkehrsstärke Mittlere Schrankenschließzeiten in Minuten/ BÜ pro Stunde üf Kommune Bezeichnung pl ar In diesem Kapitel werden die veränderten Schrankenschließzeiten bzw. der Wegfall von Bahnübergängen (BÜ) und deren Auswirkungen auf die Kommunen betrachtet. In der Beurteilung unberücksichtigt bleiben Übergänge an Feldwegen/Privatstraßen und Fußgängerwegen. In der verbalargumentativen Einschätzung der Veränderung für die Kommune wird die Verkehrsstärke pro BÜ berücksichtigt und eine Beurteilung über die möglichen Veränderungen je nach Straßenkategorie gegeben. Die Werte für die mittleren Schrankenschließzeiten richten sich nach dem Bundesverkehrswegeplan. 78 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Fußweg x Sierksdorf Seeblick Feldweg x 0 Umfahrun g 0 Neustadt in Holstein Holmer Weg Feldweg 1.258 0 0 0 Beschendorf Lensahn 4.745 Kremper Au Feldweg 261 Feldweg (Privat) Feldweg 2 Schashagen Gem.Str. 288 Groß Schlamin Gem.Str. 242 Feldweg (Privat) Feldweg 1 Feldweg (Privat) Feldweg Kirschenallee K 58 Bäderstr. L 58 Brunskruger Weg Lensahn Damlos 2 x HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 1 11 Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. 0 0 Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. 264 Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: es kommt zu weniger Rückstau, der Verkehr kann über die Ortsumfahrung ausweichen Durch die Umfahrung entstehen längere Wegebeziehungen. 0 0 Es sind keine Auswirkungen zu erwarten, da lediglich die BÜs an Feldwegen aufgehoben werden. 0 0 Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann die L 58 mit neuer Eisenbahnüberquerung ohne Wartezeit nutzen. 264 0 0 1 563 1 Umfahrun g 0 8.424 Gem. Str. x Fußweg x Pr Grüner Hirsch 1 0 em L 216 ex Schashagen Hasselburg üf Altenkrempe 0 pl ar Haffkrug (ReSi) K 39 879 x x 3 2 11 264 528 x x x x x x 79 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Neukirchen in Holstein Großenbrode Gem. Str. x Oldenburg Stadt Gem. Str. x Milchdamm Feldweg x Göhl L 59 4.897 Rellin Gem. Str. 264 Heringsdorf Gem. Str. 232 An der Bäderstraße B 501 3.317 Satjewitz Gem. Str. 206 Neukirchen K 56 1.369 Sütel Gem. Str. Bergmühle Gem. Str. Feldscheide Feldweg Pomosinwerke Gem. Str. Gesamtauswertung 1.004 3 1 3 4 1 Gem. Str. 11 11 264 2 3 792 264 Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung des BÜs: Es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann über den Straßenneubau südlich von Göhl ausweichen. 264 528 Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: Es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann über die B 501 ohne Wartezeit durch eine neue Eisenbahnüberführung ausweichen. 11 11 264 792 Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: Es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann auf die K 56 mit neuer Straßenüberführung und Straßenneubau ohne Wartezeit ausweichen. 264 Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: Es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann über die Gemeindestraßen mit neuen Bauwerken ohne Wartezeit ausweichen. 445 9 888 2 2 11 264 528 27 18 11,73 281,45 4.944 4.695 Pr Großenbrode 3 Die Gemeinde erhält erhebliche Entlastung durch Aufhebung der BÜs: es ist weniger Rückstau zu erwarten. Der Verkehr kann über den Sebenter Weg durch eine neue Straßenüberführung nördlich des bisherigen BÜs ohne Wartezeit ausweichen. pl ar Bruchweg em Heringsdorf 1.027 ex Göhl Gem. Str. üf Oldenburg in Holstein Sebenter Weg 51.593 Tabelle 05: Schrankenschließzeiten und Veränderungen für die Kommunen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 80 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar Die Tabelle 05 berücksichtigt die mittleren Schrankenschließzeiten aus dem Bundesverkehrswegeplan. Hierbei ist festzustellen, dass viele Gemeinden von dem Wegfall der Bahnübergänge auf ihrem Gemeindegebiet profitieren, da teilweise zukünftig mit keinen Wartezeiten an den Übergängen mehr zu rechnen ist. Die durch die Schrankenschließungen an den Bahnübergängen entstehenden Rückstaus in den Kommunen werden erheblich weniger. Vielerorts wird der Verkehr durch Umbaumaßnahmen über bereits bestehende Straßen geleitet, die zukünftig durch den Wegfall der Bahnübergänge keine Wartezeiten mehr aufweisen. Durch das Errichten neuer Bauwerke entstehen in vielen Gemeinden zwar Veränderungen des Ortsbildes, die Vorteile von rückläufigen Schrankenschließzeiten sind jedoch aufgrund des ebenfalls rückläufigen Stauaufkommens gegeben. Einige Gemeinden profitieren mehr von den Umbauten, so zum Beispiel Timmendorfer Strand, Altenkrempe und Göhl. Diese Gemeinden erhalten (laut Bahnübergangskonzept der DB Netze 2012) eine Umfahrungsstrecke, wodurch das Verkehrsaufkommen Innerorts als erheblich geringer eingeschätzt wird. Beim Neubau von Umfahrungsstraßen oder auch anderen Ersatzbauwerken kann es jedoch zu temporären Einschränkungen durch die Straßenbauarbeiten in den Gemeinden kommen. Zahlreiche weitere Gemeinden profitieren von den Umbauten, da Bahnübergänge wegfallen. In wenigen Gemeinden wirken sich die Maßnahmen wenig bis gar nicht aus, so zum Beispiel in Damlos. Die Gemeinde Damlos verfügt über keinen Bahnübergang, weshalb es hier auch zu keiner Veränderung kommt. Bad Schwartau, Sierksdorf und Neustadt in Holstein verfügen zwar über Bahnübergänge, jedoch fällt hier keiner weg. Lediglich Feldwege und Fußgängerüberwege mit Bahnübergängen, welche in dieser Tabelle nicht berücksichtigt wurden, fallen vereinzelt weg. Dies hat jedoch keinen großen Einfluss auf die Gemeinden. Eine besondere Situation stellt sich in Schashagen dar. Von sechs in der Gemeinde vorhandenen Bahnübergängen können in der vorliegenden Beurteilung lediglich zwei berücksichtigt werden, die beide bestehen bleiben. Somit profitiert Schashagen nicht von den Maßnahmen, obwohl in der Gemeinde im nummerischen Vergleich die meisten Bahnübergänge vorhanden sind. Für die Gemeinde Großenbrode wird mit positiven Effekten durch den Wegfall der Bahnübergänge an zwei Gemeindestraßen gerechnet. So kann der Verkehr entlang der Gemeindestraßen zukünftig über ein Ersatzbauwerk ohne Wartezeit am Übergang umgeleitet werden. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 81 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.4 Finanzielle Betroffenheit der Kommunen durch Anpassung der Bahnübergänge gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz pl ar Im Bereich der Bestandsstrecke 1100 müssen die Bahnübergänge im Zuge des zweigleisigen Ausbaus angepasst werden. Die Kosten für den bautechnischen und leit- und sichertechnischen Ausbau betragen im Durchschnitt ca. 450.000 €. Die Ausbauarbeiten führen zur Erhöhung der Sicherheit an den betreffenden Bahnübergängen, so dass gemäß §§ 3,13 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) kreuzungsbedingte Kostenanteile auftreten. Die dafür anfallenden Herstellungskosten sind danach zu je einem Drittel vom Bund, vom Straßenbaulastträger und von der DB AG zu tragen. Im Rahmen des Ausbaus der Bestandstrecke 1100 (Lübeck-Puttgarden) zur Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung sind vorhandene Bahnübergangsanlagen anzupassen bzw. in einzelnen Fällen evtl. durch höhenfreie Kreuzungen (Strassen- oder Eisenbahnüberführungen) zu ersetzen. Zwischen den an Bahnübergängen bzw. Kreuzungspunkten von Strassen und Eisenbahnen beteiligten Baulastträgern besteht ein sog. kreuzungsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis. Die Zuständigkeiten und finanziellen Betroffenheiten regelt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). em Die Ausbauarbeiten dienen der Abwicklung der Verkehre und führen zur Erhöhung der Sicherheit (evtl. Nachbau von Halbschranken oder Aufhebung des BÜ und Bau eines Ersatzbauwerkes) an den betreffenden Bahnübergängen, so dass gemäß EKrG §§ 3, 13 kreuzungsbedingte Kostenanteile auftreten. Diese sind danach zu je einem Drittel vom Bund, vom Straßenbaulastträger und von der DB Netz AG zu tragen. Pr üf ex Die Kosten für die bautechnischen und leit- und sicherungstechnischen Anpassungen der Sicherungsanlagen an den zweigleisigen Ausbau betragen im Durchschnitt ca. 450.000 €. Hier wären durch den Straßenbaulastträger ein Drittel der Ausbaukosten für diesen Kreuzungspunkt zu tragen. Für die Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur in der Region können Gemeinden, Kreise oder kommunale Zusammenschlüsse als gesetzliche Baulastträger verkehrswichtiger Straßen seit dem 01. Januar 2007 Zuwendungen des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) in Höhe von in der Regel 60 %, höchstens eine bis zu 75 %-ige Förderung, erhalten. Hierbei handelt es sich um Kompensationsmittel, die nach dem Entfall des bisherigen Bundesgesetzes (GVFG) die bis zum 31. Dezember 2006 gewährten Finanzhilfen des Bundes ersetzen und bis 2019 befristet sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Komplementärförderung aus Mitteln nach § 22 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bis zu einer Gesamthöhe von 85 %. Im Falle der Herstellung von neuen Kreuzungen - hierzu würde es insbesondere bei der Realisierung von Neubauabschnitten kommen - greifen die Regelung des EKrG gemäß §11; in diesem Fall sind die Kosten einer neuen Kreuzungsanlage von dem Beteiligten zu zahlen, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt. Dies wäre die DB Netz AG als Baulastträger des neu entstehenden Verkehrsweges Schiene. Nach § 14 Abs. 1 EKrG hat die Anlagen an Kreuzungen, soweit sie Eisenbahnanlagen sind, der Eisenbahnunternehmer, soweit sie Straßenanlagen sind, der Träger der Straßenbaulast auf seine Kosten zu unterhalten und bei Bahnübergängen auch in Betrieb zu halten. Die Erhaltung umfasst die laufende Unterhaltung und die Erneuerung. Im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens sind weitergehende Angaben zur Beschreibung und Bewertung der finanziellen Auswirkungen bezogen auf die einzelnen Varianten und die von ihnen betroffenen Gemeinden noch nicht möglich. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 82 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.5 Aussagen zur Streckenstilllegung und Prüfung der Option der Entwidmung Soweit es durch die geplanten Maßnahmen nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens und insbesondere der nachfolgenden Planfeststellungsverfahren als eigentlicher Genehmigungsverfahren zu einer dauernden Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf der Strecke 1100 aufgrund einer Verlagerung der Verkehre auf die neue Trassenführung kommen sollte, wäre nach § 11 Absatz 1 AEG durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Vorhabenträgers grundsätzlich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es sich dabei hinsichtlich nicht mehr genutzter Eisenbahnbetriebsanlagen um die Einstellung des Betriebes einer Strecke, eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs oder die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer Strecke im Sinne dieser Vorschrift handelt. pl ar Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens kann es in Teilbereichen der Strecke zu einer Neutrassierung (Varianten A, E und X) kommen. Dies würde dazu führen, dass der Nahverkehr mit seinen heute in den Orten gelegenen Haltepunkten künftig mit neuen ortsfernen Haltepunkten durchgeführt werden müsste. Grundsätzlich wäre bei Schaffung einer entsprechenden Verknüpfung auch eine Weiternutzung der bestehenden Trasse für den Nahverkehr möglich. Hierfür wären zusätzliche Weichenverbindungen vorzusehen, um den Übergang zwischen den dann parallel laufenden Strecken zu ermöglichen. em Ob und in welchem Umfang es zu solchen Sachverhalten kommen kann, ist derzeit noch aber nicht konkret absehbar. Die Prüfung und Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen obliegt überdies nicht dem Vorhabenträger; zuständig ist hierfür das für die Eisenbahnaufsicht zuständige Eisenbahn-Bundesamt. Die unabhängig davon bestehende fachplanungsrechtliche, eisenbahnspezifische Zweck-bindung der betreffenden Grundstücke erfordert für eine Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken nach § 23 AEG, dass kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist. Pr üf ex Vor einer solchen Entscheidung sind die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme aufzufordern. Bei der Entscheidung der zuständigen Behörde handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, d.h. wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, ist die Freistellung auszusprechen. Ob in Abhängigkeit von den Trassenvarianten dann nicht mehr eisenbahnspezifisch genutzte Flächen tatsächlich zugunsten von Gemeinden für deren kommunalen Planungen verfügbar werden könnten, hängt somit von Umständen ab, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für den Vorhabenträger noch nicht vorhersehbar sind. Weitergehende Aussagen sind daher für den Vorhabenträger nicht möglich. Soweit mit den geplanten Maßnahmen in Abhängigkeit von den in das Raumordnungsverfahren eingeführten und untersuchten Trassenvarianten eine abschnittsweise Verlagerung der Strecke 1100 von der bisherigen Trassenführung und eine vollständige Kompensation der diesbezüglichen betrieblichen Funktionalitäten durch die neue Strecke 1100 verbunden ist, handelt es sich nicht zugleich auch um die Einstellung des Betriebes einer Strecke, eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs oder die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer Strecke im Sinne von § 11 AEG. Dementsprechend ist der Vorhabenträger nicht gehalten, für diese Verlagerung ein Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG vor dem Eisenbahn-Bundesamt einzuleiten. Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG setzte die erfolgte Stilllegung der betreffenden Eisenbahninfrastrukturanlagen nach § 11 AEG voraus und beseitigt fachplanungsrechtlich die für die betreffenden Grundstücke bestehende eisenbahnspezifische Zweckbindung. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 83 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.6 Auswirkungen der Gefahrguttransporte auf das Krisenmanagement der Kommunen pl ar 4.6.1 Organisatorische Auswirkungen Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) sind die Eisenbahnen verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Durch das Vorhaben der Hinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) werden die bereits umgesetzten Maßnahmen erweitert bzw. aufgrund der neuen Lage der Strecke angepasst. Im Bereich der DB AG werden die Anpassungen der Maßnahmen durch das Notfallmanagement der DB Netz AG durchgeführt, welches eng mit den Rettungskräften der Kommunen zusammenarbeitet. Unberührt bleibt die definierte Meldekette, die die Vernetzung der Rettungskräfte mit der Notfallleitstelle (Notruf der DB AG) im Ereignisfall gewährleistet. Am Einsatzort gehört der Notfallmanager (DB Netz AG) zur Einsatzleitung und unterstützt die Rettungskräfte durch die Durchführung der bahnseitigen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. das Bahnerden, oder fordert gegebenenfalls weitere Notfalltechnik seitens der Bahn an. Folgende Neuerungen bzw. Anpassungen sind für das Krisenmanagement der Kommunen zu erwarten: ex em Bestandteil der geplanten Maßnahmen des Vorhabens der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung können Veränderungen der Bestandsstrecke bzw. die Herstellung von Neubauabschnitten sein. Unter raumordnerischen Gesichtspunkten sind dabei auch die geltenden Anforderungen für Rettungskräfte, u.a. an die einzuhaltenden sog. Hilfsfristen, zu beachten (§ 7 Abs. 6 Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 29. November 1991 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes vom 20 November 2008). Die Anforderungen ermöglichen einen schnelleren und sichereren Rettungskräfteeinsatz. So wird unter anderem mindestens alle 1.000 m ein Zugang zur Strecke geschaffen und neben dem Gleiskörper ein 80 cm Rettungsweg angeordnet. Durch das später zuständige Notfallmanagement erhalten die Feuerwehren der Kommunen die aktuellen Zuwegungspläne mit hinterlegten topographischen Karten im Maßstab 1:25.000 und hervorgehobenen Eisenbahnanlagen inklusive sämtlichen Streckendaten. Während der Planungsphase erfolgt die Abstimmung der geplanten Zuwegungen direkt mit den Kreisfeuerwehrverbänden. üf Zukünftig werden über die Hinterlandanbindung auch wieder Gefahrguttransporte abgewickelt. Diese werden gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet (orangefarbende Tafel, Gefahrenzettel) und beim Notfallmanagement der DB Netz AG angemeldet. Informationen zur Ladung können jederzeit über die Notfallleitstelle erfragt und aus den Fracht- und Beförderungspapieren bzw. aus der Wagenliste ermittelt werden. Grundsätzlich besteht, bis auf die größeren Transportmengen, kein Unterschied zu den über die Straße durchgeführten Gefahrguttransporten. Im Havariefall ist die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 500) anzuwenden und gegebenenfalls das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) einzubinden. Pr Für die Feuerwehren werden hierfür seitens der DB Netz AG kostenfreie Seminare angeboten, die neben der Theorie auch praxisnahe Übungen, wie beispielsweise Abdichten von Leckagen, beinhalten. Hierfür steht ein Ausbildungszug für Gefahrgut zur Verfügung. Es besteht nach Absprache mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen ebenfalls die Möglichkeit, an größeren Übungen auf dem Betriebsgelände teilzunehmen. In angemessenen Zeitabständen sind diese zu wiederholen. Zusätzlich sind regionale Informationsveranstaltungen geplant. 4.6.2 Ausstattung der Feuerwehren Der Rüstsatz der Bahn besteht aus fünf Schleifkorbtragen, zwei Rollpaletten und einer Arbeitsplattform. In einer gemeinschaftlichen Festlegung mit den Bundesländern sind bundesweit ca. 500 solcher Rüstsätze flächendeckend bei Feuerwehren eingelagert, die diese im Ereignisfall zum Einsatzort transportieren. Bei einer Lageänderung der Bahntrasse ist zu überprüfen, inwieweit eine Verlagerung eines solchen Rüstsatzes sinnvoll wäre bzw. ein neuer Rüstsatz erforderlich wird. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 84 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Zusätzlich hält die DB Netz AG im Großraum Oldenburg in Holstein zwei Löschzüge für Gefahrengut bereit, die im Ereignisfall die Rettungskräfte unterstützen. Zur weiteren Rettungstechnik gehören schienengebundene Hilfszüge wie schwere Hebegeräte (bis 100 t) zur Aufgleisung von Schienenfahrzeugen oder Schienenkräne mit einer Tragkraft von bis zu 160 t. Die gleisgebundene Rettungstechnik muss gegebenenfalls durch Straßenkräne unterstützt werden. Weiterhin hält die DB Netz AG technische Hilfsfahrzeuge zur Beseitigung von Oberleitungsschäden oder zum Rückbau von Oberleitungsabschnitten vor, um die Voraussetzung eines Kraneinsatzes herzustellen. Die Rettungstechnik ist so positioniert, dass sie innerhalb von 90 bis 120 Minuten den Ereignisort erreicht. pl ar Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Ausstattungen der kommunalen Feuerwehren, aufgrund der bereits vorhandenen Rettungstechnik, die seitens der DB Netz AG oder bei den Feuerwehren vorgehalten werden, nicht aufgestockt werden. 4.7 Bewertung sozialer Aspekte beim Trassenausbau: Demographie- und Gender-Fragen em Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im Kreis Ostholstein kommt der engen räumlichen Verzahnung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeutung zu. Diese Fragen beziehen sich besonders auf die Raumordnung, Landes-, Regional- und Bauleitplanung (FGSV 2006: 23). In Ostholstein liegt die Jugendarbeitslosigkeit mit 6,1 bis 8,3 % aktuell etwa Bundesdurchschnitt (7,9 %, Bundesagentur für Arbeit 2011; Statista 2012). Allerdings zeichnet sich in anderen Bundesländern mit erkennbarer Abwanderung der jüngeren Kohorten eine Tendenz zum Auszubildendenmangel ab. Die für eine stabile gemeindliche Entwicklung sehr wichtige Gruppe der Schüler und Berufsschüler sollte deshalb durch die Schienenhinterlandanbindung nicht beeinträchtigt werden. Pr üf ex Ein Qualiltätskriterium ist die Barrierefreiheit der Haltepunkte sowie der öffentlichen und privaten Einrichtungen. Sind die Haltepunkte fußläufig nicht gut erreichbar, ist dies u.a. auch für Jugendliche und Familien mit kleinen Kindern und entsprechenden Transportmitteln (Kinderwagen, Fahrradanhänger etc.) als problematisch einzuschätzen. Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage bildet sich räumlich relativ unterschiedlich ab. Das Nachfragevolumen an den ÖPNV bzw. an den SPNV richtet sich unter anderem nach der Bevölkerungsentwicklung, d.h. Bevölkerungszu- oder abnahme, der Altersstruktur sowie nach den strukturellen Gegebenheiten im Raum. Deutliche Nachfragerückgänge verzeichnen Regionen, die bereits heute eine Abwanderung und deutliche Alterung der Bevölkerung verzeichnen. Besonders betroffen sind in diesem Fall Teilräume, für die die absoluten und relativen Bevölkerungsverluste kurz-, mittel- oder sogar langfristig unverändert bleiben (FGSV 2006: 18). Periphere und strukturschwächere ländliche Räume fallen häufig in diese Kategorie. Für den Kreis Ostholstein sowie die Gemeinden im Untersuchungskorridor der FBQ stellt sich diese Situation wie folgt dar: Die anhaltende Zuwanderung durch ältere Kohorten, die sich auf ihr drittes Lebensdrittel vorbereiten, wird in Ostholstein durch mehrere Faktoren in das Negative verkehrt, so dass seit 2007 ein absoluter Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist. Gründe sind die besonders niedrige Geburtenrate (mit 1,3 Geburten pro Frau unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 1,4 pro Frau, Kreis Ostholstein 2005a) sowie eine durch Jugendarbeitslosigkeit verstärkte Abwanderung. Aber auch die Altersstruktur selbst trägt mit den anteilig zunehmenden älteren Kohorten zu einer steigenden Sterblichkeit und damit zu sinkenden Bevölkerungszahlen bei. Insgesamt setzt sich das Gefälle in Richtung des strukturell benachteiligten Nordostens des Kreises in Form einer geringeren Bevölkerungsdichte sowie einer rascher alternden Bevölkerung mit einer durch die geringere Lebenserwartung von Männern zunehmenden Gruppe älterer, alleinstehender Frauen fort. Dies spiegelt sich auch in den sinkenden Werten der Verkehrsnachfrage wider. Ein weiterer wichtiger Faktor für den Regional- und Nahverkehr ist die Verteilung der Schul- und Berufsschulstandorte. Die wichtigsten Zentren sind hier Bad Schwartau, Ratekau, Neustadt i.H., Oldenburg i.H. und Heiligenhafen sowie Lensahn, auch aufgrund seiner zentralörtlichen Bedeutung für das Umland. Gegenwärtig werden aufgrund der sinkenden Nachfrage Schulen im periHafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 85 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pheren Raum geschlossen, so dass sich die Anfahrtswege verlängern. Eine verbesserte Anbindung zwischen den Schulstandorten und den Wohngebieten könnte den Anteil junger Familien im Kreis Ostholstein sichern oder gar steigern. Im Rahmen des Ausbaus der Schienenhinterlandanbindung wäre dieser Aspekt im Hinblick auf die gemeindliche Entwicklung besonders zu berücksichtigen. em pl ar Aufgrund ihrer Relevanz für die Familienentwicklung im Nahverkehr und SPNV bedürfen auch Gender-Aspekte einer besonderen Betrachtung: Der Begriff „Gender“ bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell gestalteten Geschlechterrollen von Frauen und Männern (FGSV 2004: 5). So ergeben sich unterschiedliche Mobilitätsmuster zwischen Frauen und Männern, Schulkindern, Jugendlichen, behinderten und alten Menschen bzw. in Personengruppen, die in besonderer Weise auf den ÖPNV und SPVN angewiesen sind (FGSV 2006: 6). Die Beteiligung von Frauen ist bei der Erstellung von Nahverkehrsplänen in einigen Bundesländern ausdrücklich gefordert. In Schleswig-Holstein formuliert das ÖPNV-Gesetz (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein ÖPNVG vom 26. Juni 1995) unter §1 Abs. 4, dass dem „spezifischen Mobilitätsverhalten von Frauen im Rahmen des ÖPNV Rechnung zu tragen“ ist (Landesregierung Schleswig-Holstein 1995). Bei der Aufstellung sind „Interessenvertretungen von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Berufstätigen, Frauen, alten Menschen und behinderten Menschen zu beteiligen“ (Landesregierung Schleswig-Holstein 1995 ÖPNVG §5 Abs. 3 Nr.4). Auf die Belange dieser Personengruppen ist bei der Erstellung der Planung im Rahmen der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung besonders einzugehen. Sie sind in spezifischer Weise auf den ÖPNV angewiesen bzw. es liegt bei dieser Personengruppe eine höhere Betroffenheit vor als bei anderen Nutzern, so dass deren spezifischen Gender-Aspekte und Mobilitätsmuster ausreichend berücksichtigt werden müssen (FGSV 2004: 8). Kommune Bei der Schienenhinterlandanbindung zu berücksichtigende Gender-Aspekte Ein hoher Auspendlerüberschuss (typisch für Wohnvororte) und der mehrfache Schulstandort machen eine gute Anbindung besonders wichtig. üf Bad Schwartau ex Für den Kreis Ostholstein besteht vor dem Hintergrund der eher lockeren Besiedlung im nordöstlichen Teil die Chance, im Umfeld der zukünftigen Haltepunkte der Schienenhinterlandanbindung an die Fehmarnbeltquerung neue Wachstumsansätze zu entwickeln. Hierfür sind allerdings innovative Konzepte und Ideen nötig, die eine optimale Nutzung der Anbindung in Bezug auf die regionale Wirtschaft und andere Struktur verbessernde Aspekte berücksichtigen. Die Tabelle 06 fasst die Anforderungen an die neuen Haltepunkte auf der ostholsteinischen Bahntrasse speziell in Bezug auf die demographische und sozioökonomische Zusammensetzung der jeweiligen Nutzergruppen zusammen. Ein hoher Auspendlerüberschuss (typisch für Wohnvororte) stellt besondere Anforderungen an den Bau der geplanten Unterführung) (potentielle Angsträume können entstehen und als Zugangsbarriere wirken) Timmendorfer Strand Der bestehende Haltepunkt (HP) liegt für die touristische Nutzung (Seebad, Sea Life Center) bereits heute ungünstig an Ortsrand. Wird dieser an einen Standort noch weiter außerhalb des Siedlungskerns verlegt, würde die für Familien, Schulkinder und ältere Menschen wichtige fußläufige Erreichbarkeit weiter leiden. Scharbeutz Die Erreichbarkeit des Ostseeheilbads soll gewährleistet werden. Da in Scharbeutz keine bzw. nur wenige Schulen vorhanden sind, ist die Verbindung zum Umland wichtig, um die Familien am Ort zu halten. Haffkrug Die Erreichbarkeit des touristisch relevanten Seebads Haffkrug muss gewährleistet bleiben. Sierksdorf Der Standtort des überregional bekannten Hansa-Parks macht die barrierefreie Erreichbarkeit durch Familien für den Tourismus besonders wichtig. Neustadt i.H. Beim Umbau des Durchgangbahnhofs zu einem Sackgassenbahnhof sind die speziellen Bedarfe bei Schülern, Frauen und behinderten und alten Menschen besonders zu berücksichtigen. Der Bahnhof kann nach Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung stärker touristisch genutzt werden. Lensahn Eine gute Anbindung und Erreichbarkeit für Berufstätige und Schüler ist für das Unterzentrum mit Auspendlerüberschuss und mehreren Schulstandorten elementar. Eine Verlegung des Pr Ratekau HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 86 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Haltepunkts in die Peripherie des Ortes hat deshalb ungünstige Auswirkungen. Oldenburg i.H. Die Verlegung des Haltepunkts in den Stadtrandbereich ist nur für das betreffende Wohngebiet von Vorteil, mit weiteren Beeinträchtigt in der Erreichbarkeit nach außen und innen für Schüler, Familien und ältere Menschen ist aber nicht zu rechnen, da die Entfernung zur Innenstadt in etwa gleich bleibt. Beim Neubau des Bahnhofs sind den speziellen Bedarfen dieser Personengruppen besonders Rechnung zu tragen. Außerdem besteht ein spezielles Förderzentrum für geistige, körperliche und motorische Entwicklung, was den die Bedeutung der Barrierefreiheit für diesen Standort besonders in den Fokus rückt. Großenbrode Die Barrierefreiheit für Familien und Ältere ist bei der Straßenüberführung zu erhalten. Tabelle 06: Demographische und Genderaspekte in den Gemeinden nach Haltepunkten pl ar Bei dem Wegfall von Bahnübergängen ist aus Gender-Sicht besonders zu beachten, dass keine sogenannten Angsträume entstehen und die Nutzung beeinträchtigen, beispielsweise wenn Ersatzbauwerke als Fußgängerunterführungen geplant sind. Generell sind hier, wie auch in der Ausgestaltung der Haltepunkte, die Aspekte der Barrierefreiheit sowie der Anbindung an den jeweiligen Ort in Bezug auf die verschiedenen Nutzergruppen anzupassen. 4.8 Zusammenfassung der trassenunabhängigen Auswertung em In diesem Kapitel wird die trassenunabhängige Analyse zusammengefasst. In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden, den Tourismus in der Region Ostholstein sowie auf den Verkehr zusammenfassend betrachtet. Abschließend wird eine Einschätzung gegeben, welche Gemeinden von dem Ausbau der Schienenhinterlandanbindung besonders betroffen sein können und für welche Kommunen nur geringe Auswirkungen zu erwarten sind. üf ex Die Region Ostholstein ist vom demographischen Wandel bisher nur wenig betroffen. Im Zeitraum von 2001-2010 konnte eine nahezu gleichbleibende Bevölkerungszahl verzeichnet werden. Die Bevölkerungsprognose für das Bundesland Schleswig-Holstein geht von einem leichten Rückgang der Bevölkerung um circa 3% bis zum Jahr 2025 aus. Es wird ein Anstieg der Haushalte bis zum Jahr 2022 prognostiziert (ETC 2012: 10). Es ist davon auszugehen, dass die Bewohner der Region älter werden. Dies führt dazu, dass insgesamt weniger Wege zurückgelegt werden, da vor allem die Arbeitswege wegfallen. Pr Der Untersuchungskorridor weist eine ungleiche Verteilung der Bevölkerung auf. Während im Abschnitt von Bad Schwartau bis Neustadt i.H. zwei Drittel der gesamten Bevölkerung leben (ca. 54.100 – 64,7%), sind es im Abschnitt nördlich von Neustadt i.H. bis einschließlich Fehmarn nur ein Drittel (ca. 29.600 – 35,3%). Dies ist für die Untersuchung von Bedeutung, da vor allem in dem südlichen Streckenabschnitt Ratekau-Neustadt eine Verlegung von Haltepunkten vorgesehen ist (ETC 2012: 11). Von besonderer Bedeutung ist die Frage der Lärmimmissionen. Für Kommunen wie Bad Schwartau, Ratekau, Sierksdorf und Timmendorfer Strand wird ein Anstieg des Lärmpegels bei dem Ausbau der Bestandstrasse um bis zu 10dB(A), in Scharbeutz um bis zu 15dB(A) erwartet (siehe 4.1 und LAIRM Consult, accon GmbH 2012). Positive Auswirkungen, wie erheblich verkürzten Schrankenschließzeiten in den Gemeinden, stehen teilweise weitere Negativeffekte, etwa die Durchquerung von Wohnbauflächen, gegenüber. Eine Ausnahme bildet Sierksdorf. Hier wird davon ausgegangen, dass sich die veränderten Schrankenschließzeiten nicht auf die Wegebeziehungen innerhalb der Kommune auswirken werden (siehe 4.3.4). In Verbindung mit den Lärmimmissionen sind gleichzeitig Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur der Gemeinden zu berücksichtigen. Gemeinden wie Oldenburg in Holstein oder Heringsdorf haben diesbezüglich mit Beeinträchtigungen zu rechnen, da hier Bauland für Wohnen oder für Mischnutzungen von den Trassenvarianten durchquert wird (siehe 4.1). Die dadurch in Anspruch genommene Fläche geht für Vorhaben der gemeindlichen Bauleitplanung verloren bzw. das BauHafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 87 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) land wird durch den Trassenverlauf beeinträchtigt. Auch Ratekau ist von solchen Auswirkungen betroffen. Hier wird ein Wohngebiet von der bestehenden Trasse durchquert, so dass steigende Lärmimmissionen absehbar sind (siehe 4.1). pl ar Für den Tourismus ergeben sich sowohl positive wie negative Auswirkungen. Einerseits ist in einigen Ortslagen mit einer Beeinträchtigung des Tourismus zu rechnen, wenn es zu erhöhten Lärmimmissionen kommt oder Haltepunkte außerhalb der Ortskerne verlegt werden, so dass längere Wegebeziehungen entstehen (siehe 4.1, 4.2). Andererseits können einzelne Haltepunkte an einen günstigeren Standort verlegt werden oder durch Verlegung der Trasse wäre eine Entlastung von Ortslagen denkbar und gleichzeitig würden dadurch innerörtliche Flächen frei, die für die kommunale Entwicklung zur Verfügung stehen würden. In Bezug auf die Anbindung der Orte durch den SPNV ist bei der Einschätzung zu fragen, welchen Stellenwert der SPNV für den Tourismus in Zukunft haben soll. Bisher reist der Großteil der Gäste mit dem Auto an. Vor dem Hintergrund politischer Zielsetzungen (Klimapolitik, Energiepreise) und des demographischen Wandels wäre in Zukunft ein höherer SPNV-Anteil sicherlich wünschenswert. Dementsprechend müsste die SPNV-Erschließung für die touristische Entwicklung der Region einen größeren Stellenwert einnehmen. Sollten Haltepunkte aus dem Ortskern an die Peripherie oder weiter vom jeweiligen Ort weg verlegt werden, müsste zumindest eine kompensierende Anbindung mit Bussen o.ä. erfolgen. em Einige Gemeinden, welche von verschiedenen Trassenvarianten nur tangiert werden, haben mit deutlich geringeren Auswirkungen zu rechnen. Vor allem für die Gemeinden Schashagen oder Manhagen sind kaum negative Effekte durch eine veränderte Trassenführung oder den Ausbau der Bestandstrasse im Hinblick auf ihren Siedlungsbestand wie auch ihre gemeindliche Entwicklung anzunehmen (siehe 4.1). üf ex Für einige Kommunen sind durch die geplante Schienenhinterlandanbindung explizit positive Auswirkungen auszumachen. Dies können Gemeinden sein, die sich vermehrten Tourismus durch eine höhere Taktung und neue Haltepunkte versprechen. Hier ist beispielsweise Ratekau zu nennen. Obwohl es bei dem Ausbau der Bestandstrasse zu höheren Lärmbeeinträchtigungen durch die Bahn kommt, wird gleichzeitig eine Entlastung durch den Wegfall von Bahnübergängen geschaffen (siehe 4.2, 4.3.3). Für Sierksdorf wird optional ein neuer Haltepunkt am Hansapark geschaffen, so dass zukünftig der Ortskern entlastet wird. Der Ortskern wird künftig von einem SBahnsystem bedient, wodurch die Erreichbarkeit der Ortslage Sierksdorf gewährleistet ist. Obwohl in der Kommune keine Bahnübergänge wegfallen, kann es trotzdem zu einer verkehrlichen Entlastung kommen, wenn mehr Besucher des Hansaparks auf die Bahn umsteigen bzw. der Hansapark zukünftig direkter per Bahn erreichbar sein wird. Pr Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Schienenhinterlandanbindung bezogen auf gemeindliche Belange, den Tourismus und verkehrliche Aspekte je nach Kommune sehr unterschiedlich auswirken kann. Zur Ermittlung einer Vorzugsvariante im Hinblick auf die größtmögliche Verträglichkeit mit den Gemeindebelangen erfolgt in den anschließenden Kapiteln die trassenabhängige Analyse mittels einer multikriteriellen Bewertungsanalyse. In dieser Analyse gehen alle ermittelten Daten und Bewertungen aus den bisherigen Kapiteln der vorliegenden Sonderuntersuchung mit ein. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 88 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5 Methodik und Aufbau der trassenabhängigen Analyse 5.1 Methodik der Nutzwertanalyse pl ar Als Bewertungsverfahren zur Variantenprüfung der Trassenführung wurde die Methodik der multikriteriellen Analyse herangezogen. Diese Analyse vereint vielfältig wählbare Bewertungskriterien in einem Analyseschema. Als Analyseschema wurde die Nutzwertanalyse gewählt. Diese ordnet qualitativen Aussagen quantitative Nutzwerte zu und ermöglicht die Rechenbarkeit und objektive Bewertung der Trassenvarianten. Mit der Einordnung der Aussagen in das gewählte Spektrum der Nutzwerte wird die Vergleichbarkeit der qualitativen Handlungsalternativen hergestellt bzw. anwendbar gemacht. Die Nutzwertanalyse soll zu einer systematischen Entscheidungsvorbereitung sowie einer strukturierten Bewertung beitragen, die nachvollziehbar und überprüfbar ist. Die Methode ermöglicht auch die Berücksichtigung von Aspekten, die nicht quantifizierbar sind. Die Anzahl der Nutzwerte und ihre Stufung sind frei wählbar. Die Nutzwertanalyse der vorliegenden Sonderuntersuchung gliedert sich in vier methodische Schritte (Scholles 2008): Im ersten Schritt wird das Kriteriensystem festgelegt. Zentrale Bausteine dieses Systems sind die Operationalität und die Zerlegbarkeit. Im zweiten Schritt werden die Kriterien in Oberkriterien und Unterkriterien zerlegt und auf diese Weise ein hierarchisches System erstellt. Ausgangspunkt ist jeweils das oberste Kriterium des Systems, das sich in mehrere, überschneidungsfreie Unterkriterien gliedert, wobei sich diese wieder in Teilmengen aufspalten usw. Auf diese Weise entsteht ein hierarchisches Kriterien-System. Die überschneidungsfreien Teilkriterien werden in der Hierarchie nach oben wiederum in sogenannten Oberkriterien zusammengefasst bzw. aggregiert. Die Aggregation der Unter- und Oberkriterien wird wie in Abb. 01: Schema Nutzwertanalyse vorgenommen. Die Aufteilung in drei Hauptuntersuchungsthemen (Lärm, Durchkreuzung und Flächenminderung; siehe Tabelle 07: Übersicht Zuordnung der Ober- und Unterkriterien mit den jeweiligen Indikatoren) wird innerhalb jedes Ober- und Unterkriteriums vorgenommen, wodurch ein gleichwertiges Nebeneinander der Kriterien erzeugt wird. Im vierten Schritt werden die Anzahl und das Intervall der Nutzwerte ausgewählt. Je nach Ausprägung des Indikators wird ein Intervall mit Minimal- und Maximalwerten bestimmt, welches in Stufen den zuvor festgelegten Nutzwerten zugeordnet wird. Im Rahmen der Nutzwertanalyse werden im vorliegenden Gutachten die Nutzwerte 1 als nicht hinderlich bis 4 als hinderlich ausgewählt. Für jeden Indikator erfolgt die Zuordnung nach seiner jeweiligen Ausprägung. Die Ausprägung der Indikatoren mit ihrer Zuordnung zu den Nutzwerten unterscheidet sich in den Vor-, Zwischen- und Hauptvergleichen (Erläuterung siehe Kapitel 5.3). Grund hierfür sind die mit steigender Vergleichsstufe länger werdenden Trassenabschnitte, die wiederum veränderte Mini-/Max-Werte (Ausprägung) innerhalb der Prüfindikatoren erfordern. Entsprechende Tabellen sind dem Anhang zu entnehmen. Pr üf ex em HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 89 üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abb. 01: Schema Nutzwertanalyse Pr Der folgenden Tabelle 07 ist die Auswahl und die Aufgliederung der Ober- und Unterkriterien mit den dazugehörigen Indikatoren für die vorliegende Sonderuntersuchung zu entnehmen. Sie dient als Übersicht für Kapitel 5.2, in dem die Kriterien und Indikatoren begründet und beschrieben werden. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 90 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Oberkriterium 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Unterkriterium Indikatoren: 1.1.1 Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Krankenhäusern, Schulen und Feuerwehren 1.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen 1.1.2 Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität in sozialen Infrastrukturen durch Lärm 1.1.3 Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Naherholungsgebieten 1.1.4 Flächenminderung von Naherholungsgebieten pl ar 1.2.1 Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Wohnen 1.2: Durchkreuzung von Ortsteilen 1.2.2 Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Gewerbe 1.2.3 Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Mischgebiet 1.3.1 Flächenminderung von Bestand für Wohnen 1.3: Flächenminderung in Ortsteilen 1.3.2 Flächenminderung von Bestand für Gewerbe 1.3.3 Flächenminderung von Bestand für Mischgebiet 1.4.1 Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität von Naherholungsgebieten durch Lärm em 1.4: Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.4.2 Beeinträchtigung der Nutzungsqualität von Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5.1 Beeinträchtigung der Wohngebiete im Bestand durch Lärm 1.5: Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 1.5.2 Beeinträchtigung der Gewerbegebiete im Bestand durch Lärm 1.5.3 Beeinträchtigung der Mischgebiete im Bestand durch Lärm ex Oberkriterium 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.1.1 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Wohnen 2.1: Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.1.2 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Gewerbe üf 2.1.3 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Mischgebiet 2.2.1 Flächenminderung von Bauerwartungsland für Wohnen Pr 2.2: Flächenminderung in geplanten Ortsteilen 2.3: Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.2.2 Flächenminderung von Bauerwartungsland für Gewerbe 2.2.3 Flächenminderung von Bauerwartungsland für Mischgebiet 2.3.1 Beeinträchtigung des Bauerwartungslands im Bereich Wohnen durch Lärm 2.3.2 Beeinträchtigung des Bauerwartungslands im Bereich Gewerbe durch Lärm 2.3.3 Beeinträchtigung des Bauerwartungslands im Bereich Mischgebiet durch Lärm 2.4.1 Bevölkerungspotential im Umkreis von 1km um den jeweiligen Haltepunkt/Bahnhof 2.4: Erreichbarkeit der Bahnhöfe bzw. Haltepunkte 2.4.2 Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1km 2.4.3 Nachfragepotential Ein- und Aussteiger an den Haltepunkten HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 91 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Oberkriterium 3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.1.1 Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Lärm 3.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale 3.1.2 Durchkreuzung der Kulturlandschaft 3.1.3 Durchkreuzung des Verlaufs des Jakobsweges 3.1.4 Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale durch Lärm 3.2: Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 3.2.1 Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche 3.2.2 Durchkreuzung von Flächen für Windkraftanlagen pl ar Oberkriterium 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 4.1.1 Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung 4.1: Anbindung der Haltepunkte 4.1.2 Anzahl der Maßnahmen zur Anbindung Tabelle 07: Übersicht Zuordnung der Ober- und Unterkriterien und der jeweiligen Indikatoren Pr üf ex em Die Vergleiche der Trassenvarianten werden rechnerisch erstellt. Im Anschluss daran erfolgt die Aggregation der Ober- und Unterkriterien, deren Ergebnisse in einem Spinnendiagramm (siehe Abbildung 02: Spinnendiagramm) dargestellt werden. Zu beachten ist, das bei den Nutzwerten der Wert 4 als sehr hinderlich gerechnet wird und der Nutzwert 1 als nicht hinderlich. Dagegen ist beim Spinnendiagramm der Wert 0 sehr hinderlich und die Werte nahe 100 als nicht hinderlich eingestuft. Diese „Umrechnung“ wird innerhalb der Aggregation der Oberkriterien vorgenommen und ermöglicht die Abbildung der Ausprägung der Kriterien mit dem Spinnendiagramm. Damit sind die Vergleichsvarianten durch die grafische Darstellung im Spinnendiagramm optisch schnell erfassbar. Die Beschreibung der Vergleiche in Kapitel 6 beinhalten zusätzlich die tabellarische Auflistung der Aggregation der Oberkriterien sowie das Spinnendiagramm. Um die Transparenz der Bewertung zu gewährleisten, sind im Anhang alle Berechnungstabellen der Vergleiche angefügt. Die Werte für die einzelnen Indikatoren bei den jeweiligen Trassenvarianten sowie die Zuordnung zu den Nutzwerten sind diesen angehängten Tabellen zu entnehmen. Abb. 02: Spinnendiagramm (Beispiel, Werte fiktiv zur Veranschaulichung gewählt) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 92 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5.2 Verwendete Datengrundlagen für die trassenabhängige Analyse em pl ar Die Berechnungen und Bewertungen der Trassenabschnitte mittels der gewählten Indikatoren erfolgten auf der Basis der folgenden Datengrundlagen: Topographische Karte 1:50.000 (TK 50), Blattnummern L 1532, l 1730, L 1732, L 1928, L 1930, L 1932, L 2130, L 2128, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Untersuchungskorridor, erarbeitet und bereitgestellt durch TGP Trassenkombinationspunkte, erarbeitet und bereitgestellt durch TGP Trassenverläufe, erarbeitet und bereitgestellt durch TGP Haltepunkte, erarbeitet und bereitgestellt durch TGP Eigene Erhebung der Siedlungskerne Daten zu Eignungsgebieten Windenergie, Innenministerium des Landes SchleswigHolstein, Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen 2012: Regionalplan für den Planungsraum II, Teilfortschreibung 2012 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, 2. Entwurf, Stand: 24. Mai 2012 Diese wurden zu einer kartographischen Gesamtdatei zusammen gefügt. Innerhalb der Vergleiche der trassenabhängigen Analyse sind die entsprechenden Streckenabschnitte kartographisch dargestellt. Diese Karten speisen sich aus den zuvor genannten Daten bzw. Quellen der Gesamtdatei. Weitere Quellen und externe Datengrundlagen, auf die sich in der Bewertung der Indikatoren in der trassenabhängigen Analyse gestützt wird, sind die Folgenden: Pr ex Sonderuntersuchung zum Lärm und Erschütterung von LAIRM Consult, accon GmbH GmbH, Stand März und April 2012 Daten zu Natur und Landschaft (ATKIS Daten Basis DLM von TGP) Daten zu den FNP- und B-Plänen (von TGP, Stand Januar 2012; eine Übersicht der verwendeten Pläne ist der Anlage 11 zu entnehmen) Gutachten zur verkehrlichen Erschließung von ETC Transport Consultans GmbH Stand 19.03.2012 Sonderuntersuchung Agrarstruktur von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Stand 29.02.2012 üf 5.3 Beschreibung der Ober- und Unterkriterien sowie der Indikatoren 5.3.1 Oberkriterium 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Das Oberkriterium 1 bündelt die fünf relevanten Unterkriterien mit deren jeweiligen Bemessungsindikatoren, mit denen die Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand der Städte und Gemeinden gemessen werden. Als räumlicher Zusammenhang sind die gewachsenen Strukturen von Ortsteilen, Wegebeziehungen und funktionalen Ortsverbindungen innerhalb einer Gemeinde zu verstehen. Sie sind gewachsene siedlungsstrukturelle Bestände und können durch den Trassenausbau oder die neue Trassenführungen beeinträchtigt werden. Zur Beeinträchtigung dieser Strukturen zählen alle Faktoren, die auf diesen Bestand z.B. durch Durchkreuzung, durch Flächenminderung für den Baubestand oder auch durch Lärmauswirkungen sich auf die Nutzungsqualität der Flächen auswirken. Innerhalb dieses Unterkriteriums wird die negative HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 93 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Beeinträchtigung durch die Trassenführung betrachtet, die in Teilen oder gar gänzlich den räumlichen Zusammenhang im Bestand aufheben kann. Unterkriterium 1.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Die zu prüfenden Trassenvarianten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die funktionalörtliche Beziehung innerhalb einer Gemeinde. Vor allem die ausgebaute Bestandstrasse führt durch zentrale Ortslagen und stellt dort eine Barriere für bestehenden örtliche Beziehungen und die weitere gemeindliche Entwicklung dar. Durch den Bau der festen Fehmarnbeltquerung würde die Auslastung der bestehenden Trasse durch Güter- und Personenverkehr auch ohne den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung zunehmen. Dies wird in der so genannten „Nullvariante“ im Rahmen der Sonderuntersuchung zum Lärm geprüft. Insgesamt wird dann mit ca. 30 Güterzügen am Tag und insgesamt bis zu 63 Zügen gerechnet. pl ar Im Unterkriterium „funktional-örtlicher Beziehungen“ wird der Einfluss auf die innerörtlichen Verbindungen zwischen den siedlungsrelevanten Nutzungen und Infrastrukturen bewertet. Zu diesen Nutzungen gehören u.a. Krankenhäuser, Schulen, Feuerwehren, soziale Infrastrukturen und Naherholungsgebiete sowie Naherholungseinrichtungen. Die hierfür ausgewählten Bemessungsindikatoren gliedern sich wie folgt: em Indikator 1.1.1 Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Krankenhäuser, Schulen, Feuerwehren Hierbei wird geprüft, ob durch die Trassenvarianten einzelne soziale Infrastruktureinrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen und Feuerwehren in deren bestehenden Wegebeziehungen zum Siedlungskern durchkreuzen. Der Siedlungskern bemisst sich in dem vorliegenden Gutachten anhand der Bebauungs- und Infrastrukturdichte eines Ortes. üf ex Indikator 1.1.2 Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität in sozialen Infrastrukturen durch Lärm Die Beurteilung und Bewertung der Trassenabschnitte mittels dieses Indikators erfolgt auf der Datengrundlage der Lärm-Sonderuntersuchung von LAIRM Consult, accon GmbH GmbH und auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BlmSchV)“. Im Rahmen der Sonderuntersuchung zum Lärm wurden drei unterschiedliche Isophone erstellt: Lärmentwicklung entlang der Trassen mit einer 6m hohen Lärmschutzwand Pr Lärmentwicklung entlang der Trassen ohne Lärmschutz Lärmentwicklung entlang der Trasse mit einem „besonders überwachten Gleis“ Für die weitere Untersuchung im Rahmen des vorliegenden Gutachtens zur gemeindlichen Entwicklung wurden die Isophondaten bei der Lärmentwicklung entlang der Trasse mit einer 6m hohen Lärmschutzwand verwendet. Die betroffen Gebiete erhalten auf diese Weise einen aktiven Lärmschutz, der beim Ausbau und der Ertüchtigung der Schienenhinterlandanbindung von Fachgutachtern als nötig erachtet wird. Allerdings ist hier anzumerken, dass die umfangreichen Lärmschutzwände das Landschafts- und Ortsbild innerhalb einzelner Siedlungsbereiche in Ostholstein verändern können. So können innerörtliche Sichtbeziehungen (z.B. auch Strand- oder Seeblick) oder auch landschaftlich wertvolle visuelle Bezüge durch den aktiven Lärmschutz beeinträchtigt werden. Die von LAIRM Consult, accon GmbH GmbH vorgelegten Isophon-Daten berücksichtigen die von LAIRM Consult, accon GmbH gegebene Empfehlung für einen aktiven Lärmschutz mittels einer 6 m hohen Lärmschutzwand. Ausschließlich für den Vorvergleich 5a wurden keine Lärmschutzwände vorgeschlagen, da nur wenige Einzelgebäude betroffen sind und HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 94 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) die Kosten für eine Wand unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach § 41 Abs. 2 BImSchG außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. In diesem Fall empfiehlt LAIRM Consult, und accon GmbH einen passiven Schallschutz mittels Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungen. Die berechneten und dargestellten Isophone für den Vorvergleich 5a, gelten somit für die freie Schallausbreitung ohne Lärmschutzwand und werden in der vorliegenden Sonderuntersuchung zur gemeindlichen Entwicklung unverändert verwendet. Es gibt eine Vielzahl sozialer Infrastruktureinrichtungen, die besonders lärmempfindlich sind, da sie von Bevölkerungsgruppen genutzt werden, die aus verschiedenen Gründen empfindlich auf Lärm reagieren. Dies sind vor allem Einrichtungen, die der Bildung, Erholung und Genesung dienen (und selbst wenig Lärm erzeugen). Schulen Krankenhäuser Kureinrichtungen pl ar Folgende Einrichtungen werden innerhalb der Beurteilung berücksichtigt: em Für diese Einrichtungen werden die dB(A)-Tag- und die dB(A)-Nachtgrenzwerte eines Sondergebiets mit empfindlichen Nutzungen als Maßstab herangezogen. Für Schulen wird der dB(A)-Grenzwert am Tag zu Grunde gelegt, da diese Einrichtungen i.d.R. am Tag genutzt werden und zu dieser Zeit eine Lärmempfindlichkeit besitzen. Für den Bereich der Schulen hat die Prüfung ergeben, dass in keinem Fall der möglichen Trassenverläufe eine Beeinträchtigung der Schulen durch Lärm erfolgt. Für die Krankenhäuser und Kureinrichtungen wird der dB(A)-Nachtwert eines Sondergebiets herangezogen, da diese Einrichtungen besonders in der Nacht eine hohe Lärmempfindlichkeit aufweisen; nächtlicher Lärm beeinträchtigt nicht nur die Genesung der Patienten sondern kann zusätzlichen Stress erzeugen und somit die Gesundheit negativ beeinflussen. ex Geprüft wird die Anzahl der sozialen Infrastruktureinrichtungen innerhalb der Isophone 57 dB(A)-Tag und 47 dB(A)-Nacht im Verhältnis zu der Anzahl der sozialen Infrastruktureinrichtungen innerhalb des Prüfabschnittes (zu prüfende Trassenvariante mit 1.000 m Buffer rechts und links entlang der Trasse). Eine Beeinträchtigung von Schulen durch Lärm besteht durch keine der geprüften Trassenvarianten. üf Berechnungsformel für 1.1.2 Tag = Anzahl der soz. Infrastruktureinrichtungen (Schulen) innerhalb des Isophons 57 dB(A) tags Anzahl der sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen) im Prüfabschnitt Pr Berechnungsformel für 1.1.2 Nacht = Anzahl der sozialen Infrastruktureinrichtungen (Krankenhäuser, Kureinrichtungen) innerhalb des Isophons 47 dB(A) nachts Anzahl der sozialen. Infrastruktureinrichtungen (Krankenhäuser, Kureinrichtungen) im Prüfabschnitt Indikator 1.1.3 Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Naherholungsgebieten Naherholungsgebiete haben eine wichtige Funktion innerhalb einer Gemeinde. Sie dienen der Entspannung, der Freizeitaktivitäten sowie der Erholung und müssen für die örtliche Bevölkerung ohne Hindernisse erreichbar sein, da sie sonst ihre Funktion verlieren würden. Als Naherholungseinrichtungen werden im Rahmen der Variantenprüfung folgende Einrichtungen berücksichtigt (diese Auflistung gilt auch für die Indikatoren 1.1.4 und 1.4.1): Friedhöfe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 95 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kleingärten Parks Erholungswald Naturerlebnisraum Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete Sport-, Freizeit und Erholungsflächen Sondergebiete, die der Erholung dienen Golf- und Minigolfanlagen Spielplätze Bauwerke oder Anlagen für Sport, Freizeit und Erholung pl ar Berechnungsformel für 1.1.3 = Anzahl der durchkreuzten Naherholungsgebiete Anzahl der Naherholungsgebiete im Prüfabschnitt ex em Indikator 1.1.4 Flächenminderung an Naherholungsgebieten Dieser Indikator erfasst die Flächenminderung der Naherholungsgebiete in Prozent im jeweiligen Prüfabschnitt (berücksichtigte Einrichtungen siehe Indikator 1.1.3). Eine Flächenverkleinerung an Naherholungsgebieten kann sich für eine Gemeinde durchaus negativ auswirken, da bestehender und bekannter Erholungsraum für die Bevölkerung (nicht zuletzt auch wertvoller Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten) verloren geht. Ausgleichsmaßnahmen an Naherholungsgebieten hingegen werden nicht immer zügig und vollständig von der Bevölkerung angenommen. Die Flächenminderung der Naherholungsgebiete berechnet sich mittels der durch die Trassenvariante in Anspruch genommene Fläche, wobei ein 5 m Buffer zur Trassenbreite hinzugerechnet wird. üf Berechnungsformel für 1.1.4. = Inanspruchnahme von Fläche in Naherholungsgebieten durch Trasse zuzüglich 5 m Buffer Gesamtfläche Naherholungsgebiete im Prüfabschnitt Pr Unterkriterium 1.2: Durchkreuzung von Ortsteilen Das Unterkriterium bezieht sich darauf, ob Trassenvarianten bestehende Ortsteile innerhalb einer Gemeinde durchkreuzen, was dazu führen kann, dass Grundstücksflächen entlang der bestehenden oder der geplanten Trassenführung verloren gehen. Die Durchkreuzung kann sich auch auf Einschränkung von Austauschbeziehungen innerhalb gewachsener Ortsteile bzw. eine von Abtrennung von Teilbereichen beziehen. Eine solche Isolationswirkung kann zu einem Attraktivitätsverlust der abgeschnittenen Ortsteile führen (Nachfrageverlust an Wohn- und Gewebeimmobilen) oder sich mittelbar auf die Entwicklungsperspektiven des abgeschnittenen Ortsteils auswirken. Eine Beeinträchtigung durch die Trennung wirkt sich in diesem Fall auf die Mobilität von Personen und Gütern und die Nutzbarkeit bestehender Wegebeziehungen aus. Die Betroffenheit der Durchkreuzung steht allerdings in Anhängigkeit zu der bestehenden und evtl. anzupassenden infrastrukturellen Situation. Der Grad der Durchkreuzung des Bestands an Wohn-, Gewerbe- und Mischnutzung durch die Trasse ergibt sich aus der Überschneidung des Trassenverlaufs mit der jeweiligen Nutzungsart. Errechnet wurde der prozentuale Anteil eines Streckenabschnittes, der durch die Nutzungen läuft. Anders als bei den Indikatoren HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 96 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) zur Flächeninanspruchnahme wurde hier kein 5 m Buffer angelegt. In einigen Fällen ergibt sich die Durchkreuzung durch den Ausbau der Bestandstrasse durch die leicht veränderte Streckenführung. Als weiteres Merkmal der Durchkreuzung werden die Beeinträchtigung bestehender Sichtbeziehungen innerhalb des Ortes sowie das durch Lärmschutzwände veränderte Ortsbild einbezogen. pl ar Eine solche Durchkreuzung von Ortsteilen wird mit den folgenden drei Indikatoren abgebildet: 1.2.1; 1.2.2 und 1.2.3. Sie beziehen sich auf die Gebietstypen (gem. BauNVO) Wohn-, Gewerbeund Mischgebiet innerhalb bestehender Ortsteile einer Gemeinde. Diese drei Gebietstypen wurden ausgewählt, da sie elementare räumliche Funktionstypen innerhalb einer Gemeinden darstellen. Indikator 1.2.1 Meter Trasse in der Flächennutzung Wohnen im Bestand Berechnungsformel für 1.2.1 = Länge Meter Trasse innerhalb der Funktion Wohnen im Bestand Länge der Trasse im Prüfabschnitt gesamt em Indikator 1.2.2 Meter Trasse in der Flächennutzung Gewerbe im Bestand Berechnungsformel für 1.2.2 = Länge Meter Trasse innerhalb der Funktion Gewerbe im Bestand Länge der Trasse im Prüfabschnitt gesamt ex Indikator 1.2.3 Meter Trasse in der Flächennutzung Mischgebiete im Bestand üf Berechnungsformel für 1.2.3 = Länge Meter Trasse innerhalb der Funktion Mischgebiet im Bestand Länge der Trasse im Prüfabschnitt gesamt Unterkriterium 1.3: Flächenminderung in Ortsteilen Pr Dieses Unterkriterium wird prüft den „Flächenminderung in Ortsteilen“. Es werden für die Gebietstypen Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung der Flächenverlust durch den Ausbau der Trassenvariante bewertet. Berechnet wird die beanspruchte Fläche mit einer Trassenbreite von 10 m sowie der Länge der Trasse, soweit sie im jeweiligen Baubestand Fläche in Anspruch nimmt. Diese von der Trasse in Anspruch genommene Fläche steht nicht mehr für die ursprünglich vor gesehene Nutzung – Wohnen, Gewerbe oder Mischnutzung – zur Verfügung. Gemessen wird die prozentuale Flächeninanspruchnahme bzw. das Verhältnis der von der Trasse in Anspruch genommenen Fläche im Baubestand zum gesamten Baubestand im Prüfabschnitt mit einem Abstand von 1.000 m beidseits der Trasse. Indikator 1.3.1 Flächenminderung an Bestand für Wohnen (als % des gesamten Baubestands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) Berechnungsformel für 1.3.1 = Inanspruchnahme von Wohnfläche im Bestand (inklusive 5 m Buffer) Gesamte Wohnfläche im Prüfabschnitt (1.000 m beidseits der Trasse) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 97 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Indikator 1.3.2 Flächenminderung an Bestand für Gewerbe (als % des gesamten Baubestands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) Berechnungsformel für 1.3.2 = Inanspruchnahme von Gewerbefläche im Bestand (inklusive 5 m Buffer) Gesamte Gewerbefläche im Prüfabschnitt (1.000 m beidseits der Trasse) Indikator 1.3.3 Flächenminderung an Bestand für Mischgebiet (als % des gesamten Baubestands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) Berechnungsformel für 1.3.3 = pl ar Inanspruchnahme von Mischgebiet im Bestand (inklusive 5 m Buffer) Gesamtes Mischgebiet im Prüfabschnitt (1.000 m beidseits der Trasse) Unterkriterium 1.4: Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm em Die Bereiche für Freizeitaktivitäten und Erholung sind besonders lärmempfindlich. Eine erhöhte Lärmbelastung dieser Gebietstypen könnte zu einer Schwächung oder sogar Aufhebung ihrer Funktionsfähigkeit führen. Die zwei hierfür ausgewählten Prüfindikatoren beziehen sich auf die Aufenthalts- und Nutzungsqualität der benannten Gebietstypen. üf ex Indikator 1.4.1 Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität von Naherholungsgebieten durch Lärm Durch erhöhtes Lärmaufkommen kann die Aufenthaltsqualität dieser Gebiete beeinträchtigt werden. Bemessen wird die Hektar-Fläche an durch Lärm betroffenen Naherholungsgebieten im Verhältnis zu der Hektar-Fläche aller Naherholungsgebiete im Prüfabschnitt (1.000 Buffer entlang rechts und links der Trasse). Die Berechnung des Ergebnisses gibt über den Prozentanteil der verschallten Naherholungsfläche im jeweiligen Prüfabschnitt Aufschluss. So wird bei hohen Prozentzahlen mehr Gemeindegebiet beeinträchtigt als bei kleinen Prozentzahlen. Pr Die Klassifizierung dieser Gebietsart orientiert sich an den Grünflächen und Dauerkleingärten und ist somit einem Mischgebiet gleichgesetzt. Der hierfür festgelegte dB(A)-Richtwert für den Tag entspricht mit 64 dB (A) den Vorgaben der 16.BImschV. Der Indikator berücksichtigt in diesem Fall nur den dB-Wert am Tag, da diese Gebiete zur Erholung vornehmlich am Tag in Anspruch genommen werden. Berechnungsformel für 1.4.1. = Fläche der Naherholungsgebiete (in ha) innerhalb des Isophons 64 dB (A) am Tag Gesamtfläche der Naherholungsgebiete im Prüfabschnitt HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 98 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Indikator 1.4.2 Beeinträchtigung der Nutzungsqualität von Freizeiteinrichtungen durch Lärm Dieser Indikator berücksichtigt folgende Freizeiteinrichtungen: Sporteinrichtungen Freizeitzentren Freizeitparks pl ar Die Freizeiteinrichtungen gelten als Mischgebiete, somit wird für die Beurteilung der Nutzungsqualität dieser Gebiete der Grenzwert von 64 dB(A) am Tag verwendet. Eine Nutzung dieser Einrichtungen – und somit eine mögliche Beeinträchtigung der Qualität – erfolgt i.d.R. am Tag, daher stützt sich die Bemessung dieses Indikators nur auf den dB(A) Tagwert. Bemessen wird in diesem Indikator die Anzahl aller Freizeiteinrichtungen, die sich innerhalb des Isophons von 64 dB (A) am Tag befinden. em Berechnungsformel für 1.4.2 = Anzahl der Freizeiteinrichtungen innerhalb des Isophons 64 dB (A) am Tag Anzahl der Freizeiteinrichtungen im Prüfabschnitt ex Unterkriterium 1.5: Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm Betrachtet werden in diesem Unterkriterium die in der Bauleitplanung ausgewiesenen baulichen Nutzungen von Wohngebiet (reines und allgemeines Wohngebiet), Gewerbegebiet und Mischgebiet. Der Bau und die spätere Inbetriebnahme der ausgebauten oder neuen Schienenstrecke können für die verschiedenen Gebietstypen zu unterschiedlich starken Lärmbelastungen führen, was Einfluss auf die Standort- und Aufenthaltsqualität haben kann. Daraus können sich Wert- und Attraktivitätsverlust von Liegenschaften oder Folgekosten für passive Lärmschutzmaßnahmen ergeben. Die entsprechenden dB(A) Grenzwerte nach der 16. BImSchV für den Tag wie auch für die Nacht aufgeschlüsselt nach der Art der baulichen Nutzung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Datenbasis von LAIRM Consult, accon GmbH bzw. der Sonderuntersuchung zum Lärm): dB(A) Grenzwert Tag üf Bauliche Nutzung dB(A) Grenzwert Nacht 59 49 Mischgebiet (MI) 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 Pr Reines Wohngebiet (WR) und Allgemeines Wohngebiet (WA) Tabelle 08: Bauliche Nutzung und dB (A) Grenzwerte Indikator 1.5.1 Beeinträchtigung von Wohngebieten im Bestand durch Lärm Berechnungsformel für 1.5.1 = Fläche Wohngebiet innerhalb des Isophons 49 dB (A) in der Nacht (in ha) Gesamtfläche Wohngebiet im Prüfabschnitt (in ha) Indikator 1.5.2 Beeinträchtigung von Gewerbegebieten im Bestand durch Lärm Berechnungsformel für 1.5.2 = Fläche Gewerbegebiet innerhalb des Isophons 69 dB (A) am Tag (in ha) Gesamtfläche Gewerbegebiet im Prüfabschnitt (in ha) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 99 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Indikator 1.5.3 Beeinträchtigung von Mischgebieten im Bestand durch Lärm Berechnungsformel für 1.5.3 = Fläche Mischgebiet innerhalb des Isophons 54 dB (A) in der Nacht (in ha) Gesamtfläche Mischgebiet im Prüfabschnitt (in ha) 5.3.2 Oberkriterium 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen pl ar Das Oberkriterium 2 bündelt vier Unterkriterien, mittels denen die Auswirkungen auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten einer Gemeinde bemessen werden. Wie im Oberkriterium 1 werden ebenfalls die Kriterien Zerschneidung, Flächenverlust sowie Beeinträchtigung durch Lärm geprüft. In diesem Fall bezieht sich die Prüfung aber auf die zukünftige Flächenentwicklung und deren mögliche Beeinträchtigung. em Die Unterkriterien 2.1; 2.2 und 2.3 beziehen sich auf das in der Bauleitplanung festgesetzte Bauland und das Bauerwartungsland (zur Vereinfachung werden diese beiden Baugebietstypen bei der Bewertung der Indikatoren als Bauerwartungsland zusammengefasst; Auflistung der verwendeten Datengrundlagen an B- und F-Plänen siehe Anlage 11). Das Unterkriterium 2.4 bewertet die Erreichbarkeit der bestehenden und vor allem der geplanten Haltepunkte und Bahnhöfe für die Ortsbevölkerung. Dieses Unterkriterium gibt Aufschluss über die Nähe der Haltestellen zu Beschäftigung- und Einkaufsmöglichkeiten sowie über Verbindungen zwischen den Gemeindegebieten. ex Unterkriterium 2.1: Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen üf Dieses Unterkriterium wird analog zum Unterkriterium 1.2 „Durchkreuzung von bestehenden Ortsteilen“ bearbeitet. Die Prüfung bezieht sich auf das Bauland und das Bauerwartungsland für die Gebietstypen Wohnen, Gewerbe und Mischgebiet. Indikator 2.1.1 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Wohnen Pr Berechnungsformel für 2.1.1 = Länge der Trasse innerhalb von Bauerwartungsland für Wohnen (in m) Gesamtlänge der Trasse im Prüfabschnitt (in m) Indikator 2.1.2 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Gewerbe Berechnungsformel für 2.1.2 = Länge der Trasse innerhalb von Bauerwartungsland für Gewerbe (in m) Gesamtlänge der Trasse im Prüfabschnitt (in m) Indikator 2.1.3 Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Mischgebiet Dieser Indikator entfaltet nur in einem Fall Wirksamkeit (Streckenabschnitt 1A8 Lensahn). In HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 100 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) diesem Fall wird der Indikator mit dem Nutzwert 2 gewertet. In allen anderen Fällen ist die Wertigkeit des Indikators Eins. Berechnungsformel für 2.1.3 = Länge der Trasse innerhalb von Bauerwartungsland für Mischgebiet (in m) Läge Trasse gesamt im Prüfabschnitt (in m) Unterkriterium 2.2: Flächenminderung in geplanten Ortsteilen pl ar Dieses Unterkriterium wird analog zum Unterkriterium 1.3 „Flächenminderung in Ortsteilen“ bearbeitet. Die Prüfung bezieht sich auf das Bauland sowie das Bauerwartungsland für die Gebietstypen Wohnen, Gewerbe und Mischgebiet. Gerechnet wird mit einem 5 m Buffer Trassenbreite und der Länge der Trasse, die im spezifischen Bauerwartungsland Fläche in Anspruch nimmt. Diese von der Trasse in Anspruch genommene Fläche steht somit nicht mehr für die ursprünglich vorgesehene Nutzung zur Verfügung. Gemessen wird auch hier, wie in Unterkriterium 1.3, die prozentuale Flächeninanspruchnahme bzw. des Verhältnis der von der Trasse in Anspruch genommenen Fläche an Bauerwartungsland, zum bestehenden Bauerwartungsland mit 1.000m Buffer im Prüfabschnitt. em Indikator 2.2.1 Flächenminderung an Bauerwartungsland für Wohnen (anteilig der betroffenen Flächen als % des gesamten Bauerwartungslandes bzw. unbebauten Baulands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) ex Berechnungsformel für 2.2.1 = Fläche Überschneidung von Bauerwartungsland Wohnen mit 5m Buffer Fläche Bauerwartungsland Wohnen Gesamt im Prüfabschnitt Indikator 2.2.2 Flächenminderung an Bauerwartungsland für Gewerbe (anteilig der betroffenen Flächen als % des gesamten Bauerwartungslandes bzw. unbebauten Baulands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) üf Berechnungsformel für 2.2.2 = Fläche Überschneidung von Bauerwartungsland Gewerbe mit 5m Buffer Fläche Bauerwartungsland Gewerbe Gesamt im Prüfabschnitt Pr Indikator 2.2.3 Flächenminderung an Bestand für Mischgebiet (anteilig der betroffenen Flächen als % des gesamten Bauerwartungslandes bzw. unbebauten Baulands innerhalb des Untersuchungskorridor des jeweiligen Prüfungsabschnittes) Berechnungsformel für 2.2.3 = Fläche Überschneidung von Bauerwartungsland Mischgebiet mit 5m Buffer Fläche Bauerwartungsland Mischgebiet Gesamt im Prüfabschnitt Unterkriterium 2.3: Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm Dieses Unterkriterium wird analog zum Unterkriterium 1.5 „Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm“ behandelt. Es wird die Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes für Wohnen, Gewerbe und Mischgebiete durch Lärm geprüft. Die Bemessung erfolgt als prozentualer Anteil verschallter Fläche des Bauerwartungslandes im Verhältnis zum gesamten Bauerwartungsland im jeweiligen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 101 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Prüfabschnitt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass es evtl. zu Konflikten zwischen der Bahnplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung kommen kann. So ist die Gemeinde bei der Ausweisung von Bauerwartungsland entlang der Bahntrasse in der Verantwortung selbst für den notwendigen Lärmschutz zu sorgen. Indikator 2.3.1 Beeinträchtigung von Bauerwartungsland im Bereich Wohnen durch Lärm pl ar Berechnungsformel für 2.3.1 = Fläche Bauerwartungsland für Wohnen innerhalb des Isophons 49 dB (A) in der Nacht (in ha) Gesamtfläche Bauerwartungsland für Wohnen gesamt im Prüfabschnitt (in ha) Indikator 2.3.2 Beeinträchtigung von Bauerwartungsland im Bereich Gewerbe durch Lärm Berechnungsformel für 2.3.2 = Fläche Bauerwartungsland für Gewerbe innerhalb des Isophons 69 dB (A) am Tag (in ha) Gesamtfläche Bauerwartungsland für Gewerbe im Prüfabschnitt (in ha) em Indikator 2.3.3 Beeinträchtigung von Bauerwartungsland im Bereich Mischgebiet durch Lärm ex Berechnungsformel für 2.3.3 = Fläche Bauerwartungsland Mischgebiet innerhalb des Isophons 54 dB (A) in der Nacht (in ha) Gesamtfläche Bauerwartungsland Mischgebiet im Prüfabschnitt (in ha) Unterkriterium 2.4: Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte Pr üf Mit dem Unterkriterium 2.4 wird die Erreichbarkeit der bestehenden und vor allem der geplanten Haltepunkte und Bahnhöfe für die Gemeindebewohner ermittelt. Das Unterkriterium gibt Aufschluss über die Nähe der Haltestellen zu Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten sowie über die Erreichbarkeit der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen. Letztere sollten möglichst noch fußläufig in höchstens 1.000 m Entfernung zum Haltepunkt erreichbar sein. Der Indikator 2.4.1 bezieht die Bevölkerungszahl im Umkreis von 1 km des jeweiligen Haltepunktes ein, während mit dem Indikator 2.4.2 die Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1 km bemessen wird. Grundlage für die Bemessung des Unterkriteriums ist das Verkehrsgutachten von ETC Transport Consultants GmbH (Sondergutachten zur verkehrlichen Erschließung 2012). Indikator 2.4.1 Bevölkerungspotenzial im Umkreis von 1 km um den jeweiligen Bahnhof/Haltepunkt Die betroffenen Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen die Siedlungsentwicklung für die nächsten Jahrzehnte vorbereitet. Diese dienen als Grundlage, um mögliche Entwicklungen um Haltepunkte zu bewerten. Eine Bewertung erfolgt nur anhand der geplanten Haltepunkte. Haltepunkte, die aufgegeben werden, wie z.B. Groß Schlamin, Heringsdorf und Neukirchen, gehen nicht in die Bewertung ein. Besonders attraktiv für eine weitere Entwicklung der Orte ist der nähere Einzugsbereich von 1.000m um vorhandene oder neu entstehende Haltepunkte. Im besten Fall sind die Bevölkerungsanteile in diesen Einzugsbereichen bereits sehr hoch oder die Bevölkerungsanteile erhöhen sich durch eine weitere bereits vorgesehene Siedlungsentwicklung. Im schlechtesten Fall wären die Bevölkerungsanteile im Radius von 1.000m um den Haltepunkt niedrig HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 102 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) und zudem ist durch die Flächennutzungsplanung der Gemeinde keine weitere Siedlungsentwicklung vorgesehen. Grundlage für die Berechnung der Bevölkerungspotenziale sind die Einwohnerzahlen und bebauten Wohnflächen der Gemeinden aus dem Jahr 2010, die auf die geplanten Wohnflächen der Gemeinden übertragen werden. Der Bezugswert für den Variantenvergleich ist die Anzahl der Haltepunkte entlang der Vergleichsvarianten. pl ar Berechnungsformel für 2.4.1. = Bevölkerungsdichte x Wohnbaufläche (Wohnen und Mischgebiete in Bestand und Bauerwartungsland) im Einzugsbereich von 1.000m um Haltepunkte Anzahl der Haltepunkte im Prüfabschnitt ex em Indikator 2.4.2 Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1.000 m Die Attraktivität der Gemeinden und ihre Außenwirkung hängen stark von der Erreichbarkeit überörtlich bedeutsamer Infrastrukturen ab. Diese bestimmen auch das funktional-örtliche Gefüge einer Gemeinde und ihre zentral-örtliche Funktion. Zu den überörtlich bedeutsamen sozialen Infrastrukturen werden folgende gezählt: Weiterführende Schulen Schwimmbäder Krankenhäuser Freizeitparks Museen Kureinrichtungen Es werden alle Infrastrukturen im Einzugsbereich der Haltepunkte gezählt, die überörtlich bedeutsam sind. Durch die Schienenhinterlandanbindung sollen Personengruppen in die Gemeinden gebracht werden, die diese überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen ohne MIV erreichen müssen. Dazu müssen die genannten Infrastrukturen mit dem SPNV erreichbar sein. üf Berechnungsformel für 2.4.2. = Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet des Haltepunktes Anzahl der Haltepunkte im Prüfabschnitt Pr Indikator 2.4.3 Nachfragepotenzial Ein- und Aussteiger an den Haltepunkten Die Haltepunkte bieten der Bevölkerung im Kreis Ostholstein die Möglichkeit, mit dem SPNV nach Lübeck, Hamburg oder nach Dänemark zu pendeln bzw. zu reisen. Durch eine Verkürzung der Fahrtzeiten vor allem für die Orte, die sich auf der Trasse nördlich von Neustadt in Holstein befinden, entstehen je nach Trassenvariante Vor- und Nachteile bezüglich ihrer Erreichbarkeit und somit auch ihrer gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Datengrundlage sind die errechneten Werte bei den einzelnen Zugangsstellen für die täglichen Ein- und Aussteiger im Jahr 2025 im SPNV zwischen Lübeck und Fehmarn (ETC 2012: 57). Im vorliegenden Sondergutachten zur Gemeindlichen Entwicklung wurden die prozentualen Veränderungen im Vergleich zum Status Quo verwendet. Dabei wurde das Fahrplanangebot des Regionalexpress (RE) zu Grunde gelegt und den jeweiligen Haltepunkten auf den Streckenabschnitten zugeordnet. Aufgrund der höheren Streckengeschwindigkeit und der Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit wurde der RE ausgewählt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 103 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Berechnungsformel für 2.4.3. = Prognostizierte Ein- und Aussteigerzahlen im Jahr 2025 (in Personen) Ein- und Aussteigerzahlen 2012 5.3.3 Oberkriterium 3: Auswirkungen auf die funktionale Entwicklung des Raumes pl ar Geprüft wird die Auswirkung des Trassenverlaufes auf die landschaftliche und wirtschaftliche Prägung des Untersuchungskorridors. Das Oberkriterium fasst die Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale sowie der wirtschaftlichen Nutzung des Raumes durch Zerschneidung und Flächenverlust zusammen. Unterkriterium 3.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale ex em Ostholstein ist ein Kreis, dessen tragende Wirtschaftssäule der Tourismus ist (HTC 2010: 103). Die Besonderheit der Erholungsorte und die wertvolle Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Freizeitangeboten sind wesentliche Merkmale des Kreises. Die zahlreichen Möglichkeiten, den Naturund Erholungsraum zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu nutzen, sind besondere Qualitäten des Raumes. So wurde in 2010 der zeitweilig in Vergessenheit geratene Jakobsweg als Kulturstraße durch Europa auf der Strecke zwischen Fehmarn und Lübeck erkundet, ausgebaut und markiert. Diese Pilgerroute stellt seitdem neben der Kulturlandschaft und Freizeitangeboten ein weiteres charakteristisches Merkmal dar (eine Auflistung identitätsstiftender Merkmale ist dem Indikator 3.1.4 zu entnehmen). Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft zum einen als Identitätsfaktor und zum anderen als touristisch-wirtschaftlicher Faktor für Ostholstein von Bedeutung. Mittels der Indikatoren innerhalb des Unterkriteriums 3.1 werden die Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, des Verlaufs des Jakobsweges sowie identitätsstiftender Merkmale, wie Denkmäler oder Kulturgüter, im Hinblick auf Lärm und Zerschneidung überprüft. Pr üf Indikator 3.1.1. Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Lärm (ha durch Lärm beeinträchtigte Kulturlandschaft) Mittels dieses Indikators wird der Erhalt von Kultur- und Identitätswert bestimmter Merkmale im Gesamtraum ermittelt. Erhoben und bemessen werden festgesetzte Merkmale im Raum, die einen besonderen Wert erfüllen. Dieser Wert kann durch Lärm beeinträchtigt und gemindert werden, wodurch der Raum einen relativen Identitätsverlust erfahren kann. Berücksichtigt werden die folgenden als Kulturlandschaft gesetzten Gebietskategorien: Erholungswald Naturerlebnisraum Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete. Nutzungen, die der Freizeit und Erholung dienen (Parkanlagen, Erholungswald sowie Sportund Grünflächen) werden nach der Auffassung des Bundesverkehrsministeriums und der Rechtsprechung nicht als schutzwürdig eingestuft, da diese Anlagen nur temporär genutzt werden (Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. 2010: 16). Da die Kulturlandschaft im Kreis Ostholstein ein wesentliches Identitätsmerkmal ist und eine große Bedeutung für den Tourismus besitzt, wird im vorliegenden Gutachten die Beeinträchtigung durch Lärm ermittelt und bewertet. Als dB(A) Richtwert wird der Vergleichswert bei Grünflächen und Dauerkleingärten in der Zuordnungskategorie als Mischgebiet mit dem Tagwert von 64 dB(A) zu Grunde gelegt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 104 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Berechnungsformel für 3.1.1 = Fläche Kulturlandschaft innerhalb des Isophons 64 dB (A) am Tag (in ha) Gesamtfläche Kulturlandschaft im Prüfabschnitt (in ha) pl ar Indikator 3.1.2 Durchkreuzung der Kulturlandschaft Die Zerschneidungswirkung drückt sich durch die Behinderung räumlicher Austauschbeziehungen innerhalb der Kulturlandschaft aus. Hierzu zählen Wegebeziehungen wie auch Sichtbeziehungen und das bestehende identitätsgebende Erscheinungsbild. Eine Behinderung der bestehenden Wegebeziehungen wirkt sich in diesem Fall auf die Mobilität von Personen, Gütern und Tieren aus. Ebenfalls kann es zu einer Zerschneidungswirkung durch die Behinderung von Blick- und Sichtbeziehungen oder auch großräumig gewachsener Landschaftselemente, wie Alleen oder Knicks, kommen. Beeinträchtigungen in diesem Punkt können nicht nur durch Einschnitte durch den Gleisköper geschehen, sondern auch durch die Elektrifizierung und evt. Lärmschutzwände, die das Landschaftsbild dauerhaft verändern. em Berechnungsformel für 3.1.2 = Länge der Trasse ,die Kulturlandschaft durchkreuzt (in m) Gesamtlänge der Trasse im Prüfabschnitt (in m) Pr üf ex Indikator 3.1.3 Durchkreuzung des Verlaufs des Jakobweges Der Jakobsweg ist ein zum Teil in Vergessenheit geratenes Wegenetz durch Europa zum Wallfahrtfort Santiago de Compostella in Spanien. Diese europäische Kulturstraße wurde durch gemeinsame Anstrengungen der Kommunen der AktivRegionen wie auch der Jakobus-Gesellschaft auf der Strecke zwischen Lübeck und Puttgarden auf Fehmarn erkundet, ausgebaut, markiert und im Jahr 2010 eingeweiht. Der Pilgerweg wurde mit europäischen Fördermitteln revitalisiert (Freundeskreis der Jakobswege in Norddeutschland und Region Norddeutschland in der Deutschen St. Jakobus-Gesellschaft e.V. 2011). Der Jakobsweg ist seit 2010 ein weiteres wertvolles und zu schützendes Identitätsmerkmal im Raum Ostholstein und sollte durch den Trassenausbau möglichst nicht beeinträchtigt bzw. durchschnitten werden. Der Jakobsweg wird als eigener Indikator neben anderen identitätsstiftenden Merkmalen für den Raum Ostholstein bemessen (siehe Indikator 3.1.4), da dieser Indikator im Hinblick auf die Durchkreuzung beurteil wurde und sich dadurch von dem Indikator 3.1.4 unterscheidet. Geprüft wird hier, ob die Trassenvariante den Jakobsweg durchkreuzt. Geprüft wird auf Ja oder Nein, dementsprechend ordnen sich die Nutzwerte zu: Ja = Nutzwert 3 (hinderlich); Nein = Nutzwert 1 (nicht hinderlich). Berechnungsformel für 3.1.3 = Schnittpunkte von Trassenvarianten und Jakobsweg im Prüfabschnitt Indikator 3.1.4 Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale (Anzahl verschallter Denkmäler und Kulturgüter) Mit diesem Indikator wird der Erhalt von identitätsstiftenden Merkmalen, wie Denkmäler und Kulturgüter, im Gesamtraum ermittelt. Erhoben und bemessen werden festgesetzte Merkmale im Raum, die einen besonderen Wert erfüllen. Dieser Wert kann durch Lärm beeinträchtigt und gemindert werden, wodurch der Raum einen relativen Identitätsverlust erfahren kann. Berücksichtigt werden die folgenden Merkmale: HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 105 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Merkmal Bespiel im Untersuchungsraum Anmerkung Naturdenkmal (rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz erforderlich ist) Baudenkmal (bauliche Anlage, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht) -- -- Hof Neuschwelbek in der Gemeinde Göhl (Werkstattgebäude [Objektnr.: 29689], Gutshaus [Objektnr.: 29688]) -- Durchfahrtscheune (Objektnr.: 23217) in der Gemeinde Ratekau Wandernde Siedlungen der Eisenzeit im Bereich von Ratekau (verschiedene Einzelfunde [z.B. Keramikscherben] sowie Brandgräberfelder und Verhüttungsplätze. Eine Detailuntersuchung erfolgte im Rahmen des Sondergutachtens „Fachbeitrag Archäologische Kulturgüter“ (ALSH 2012) pl ar archäologisches Denkmal (Ort, an dem Reste vor- oder frühgeschichtlicher Kulturen oder früheren menschlichen Wirkens entdeckt wurden) Zahlreiche archäologische Fundplätze mit Knochenerhaltung im Bereich der Godderstorfer Au (Neukirchen LA 155-156 u. 176). Burg (LA 198) zwischen Ratekau und Timmendorfer Strand Langbett in der Gemeinde Lensahn (Nr. 6 im Denkmalbuch) Steinkammern in der Gemeinde Großenbrode (Nr.2 und 3 im Denkmalbuch) Im Waldgebiet „Kronshörn“ westlich von Scharbeutz befinden sich drei Grabhügel (LA 129, 186 u. 188) mit Eintragung in das Denkmalbuch. Pr üf Grabhügel (oder auch Hügelgrab, meist runder oder ovaler Hügel, der über einer ur- oder frühgeschichtlichen Bestattung aus Erde aufgeschüttet oder aus Plaggen aufgeschichtet wurde) Eine Detailuntersuchung erfolgte im Rahmen des Sondergutachtens „Fachbeitrag Archäologische Kulturgüter“ (ALSH 2012) em Motte (Turmhügelburg, LA 144) im Ruppersdorfer See nördlich von Ratekau ex Burg (Fliehburg oder Ringwall, uroder frühgeschichtlich runde oder ovale an die Gegebenheiten des Geländes angepasste Befestigungsanlage, bestehend aus einem Erdwall mit oder ohne Holzeinbauten; Alternative „Burg“: touristisch relevantes architektonisches Bauwerk) Großsteingrab (Dolmen oder Hünenbett, Grab mit Steinbau z.B. Findlinge) Eine Detailuntersuchung erfolgte im Rahmen des Sondergutachtens „Fachbeitrag Archäologische Kulturgüter“ (ALSH 2012) Eine Detailuntersuchung erfolgte im Rahmen des Sondergutachtens „Fachbeitrag Archäologische Kulturgüter“ (ALSH 2012) Im Bereich des Damloser Waldes befindet sich eine größere Grabhügelgruppe (besondere Kulturdenkmale nach § 5 Abs. 2 DSchG SH) (alle Beschreibungen aus dem ATKIS Digitalen Basislandschaftsmodell) Geprüft wird die Anzahl der Kulturgüter und Denkmäler, die verschallt werden. Zur Beurteilung wird der Grenzwert von 64 dB(A) am Tag (für Mischgebiete) herangezogen, da diese Nutzungen vornehmlich am Tag in Anspruch genommen werden. Berechnungsformel für 3.1.4 = Anzahl verschallter Kulturgüter und Denkmäler (innerhalb des Isophons 64 dB(A) tags Gesamtanzahl der Kulturgüter und Denkmäler im Prüfabschnitt HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 106 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Unterkriterium 3.2: Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Zerschneidung Durch den Trassenverlauf werden Flächen in Anspruch genommen, die für die wirtschaftliche Nutzung in den Gemeinden von Bedeutung sind. Dazu gehören neben den Gewerbeflächen, die bereits in den Indikatoren 1.2.2, 1.3.2 und 1.5.2 betrachtet werden, die landwirtschaftlich genutzte Fläche und Flächen für Windkraftanlagen. Diese werden in den Indikatoren 3.2.1. und 3.2.2. bearbeitet. pl ar Indikator 3.2.1 Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche Dieser Indikator misst die Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch die Minderung landwirtschaftlicher Flächen. Gemessen wird der Verlust der Landwirtschaftsfläche durch den Gleiskörper im jeweiligen Prüfabschnitt bzw. die Flächeninanspruchnahme in der Landwirtschaft pro Meter Trasse. Als Berechnungsgrundlage werden die Daten aus dem agrarstrukturellen Gutachten verwendet. Berechnungsformel für 3.2.1 = Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Prüfabschnitt (in qm) Länge der Trasse im Prüfabschnitt em Indikator 3.2.2 Durchkreuzung von Flächen für Windkraftanlagen Eignungsflächen für Windenergieanlagen (WEA) sind für die Kommunen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Zum einen kann die Kommune selbst als Eigner oder Betreiber eines Windparks auftreten, zum anderen kommt es in Folge der Vergabe der Flächen an private Betreiber zu Gewebesteuereinnahmen für die Kommune. ex Berechnungsformel für 3.2.2 = In Anspruch genommene Eignungsfläche WEA im Bestand (in ha) Gesamtgröße Eignungsgebiete WEA im Bestand (in ha) üf 5.3.4 Oberkriterium 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Pr Durch den Ausbau der Schienenhinerlandanbindung ist der Straßenverkehr in den Gemeinden je nach Trassenführung unterschiedlich betroffen. Am Straßenverkehr lassen sich wichtige Aussagen zu den innerörtlichen Beziehungen und zur Belastung der einzelnen Verkehrswege durch das veränderte Schienenangebot ablesen. Zum einen wird einen wird hier die Qualität der Haltepunkte über das bestehende Straßennetz betrachtet, zum anderen der notwendige Aufwand zur Anbindung der Haltepunkte an die Gemeinde bewertet, wodurch etwaige Änderungen in den bestehenden Wegebeziehungen entstehen können. Unterkriterium 4.1: Anbindung der Haltepunkte Innerhalb des Unterkriteriums 4.1 wird die Qualität der Anbindung der Haltepunkte überprüft. Neue oder auch bestehende Haltepunkte sind unterschiedlich an das vorhandene Straßennetz angebunden. Dies wird ausführlich im Verkehrsgutachten der ETC beschrieben. Je nach Straßenkategorie kann so die Belastung durch den An- und Abfahrtsverkehr am Haltepunkt gleichbleiben oder zunehmen. Indikator 4.1.1 beschreibt die Belastung der Straßen durch die Haltepunkte. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 107 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Im Gegensatz zur Weiternutzung bestehender Haltepunkte erfordert die Errichtung eines neuen Haltepunktes einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand. Dies wird in Indikator 4.1.2 betrachtet. pl ar Indikator 4.1.1 Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung Je nach Erschließungsqualität ändert sich die Verkehrsbelastung durch An- und Abfahrtsverkehr an den Haltepunkten. Dabei spielt die Erschließungsqualität der Haltepunkte eine besondere Rolle. Folgende Parameter werden wie folgt bewertet: 1 = außerörtliche Bundes-/Landes-/Kreisstraße 2 = innerörtliche Bundes-/Landes- / Kreisstraße 3 = innerörtliche Erschließungsstraße 4 = Feldweg Berechnungsformel für 4.1.1 = Verkehrsbelastung je Haltepunkt Anzahl der Haltepunkte im Prüfabschnitt Pr üf ex em Indikator 4.1.2 Anzahl der Maßnahmen zur Anbindung In der Sonderuntersuchung zum Verkehr wird auf die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten an den Haltepunktealternativen eingegangen. Je nach Lage der Haltepunkte variieren diese sehr. Folgende mögliche Maßnahmen zur Anbindung der Haltepunkte werden genannt: Neubau eines Haltepunktes (Park & Ride sowie Bike & Ride Parkplätze) Straßenausbau (2 Fahrspuren, Busverkehrseignung) evtl. noch mit Länge der Ausbaustrecke Fußläufige Verbindung ohne Umwege notwendig Die in der Sonderuntersuchung zum Verkehr beschriebenen Maßnahmen zur Qualität der Busanbindung werden für die vorliegende Sonderuntersuchung bei der Bemessung dieses Indikators mit den folgenden Nutzwerten versehen: 0 = keine weitere Busanbindung erforderlich 0 = Anbindung durch den Regionalbusverkehr weiterhin möglich (ohne Einschränkungen) 1 = Anbindung durch den Regionalbusverkehr weiterhin möglich jedoch mit zeitlichem Mehraufwand 2 = Anbindung durch den Regionalbusverkehr weiterhin möglich jedoch fällt die Erschließung des Ortes weg 3 = Anbindung des Regionalbusverkehrs nicht möglich 4 = Zusätzlicher Zubringerbusverkehr (in kleineren Orten alternativ als Rufbus) notwendig Als Indikator wird die Anzahl der Maßnahmen summiert. Berechnungsformel für 4.1.2 = Anzahl Neubau Haltepunkt + Anzahl Straßenausbau + Anzahl Ausbau Fußläufige Anbindung + (Qualität der Busanbindung gewichtet von 0 bis 4) Anzahl der Haltepunkte im geprüften Streckenabschnitt HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 108 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5.4 Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen- und Hauptvergleich Im Rahmen des variantenabhängigen Trassenvergleichs werden die Trassenabschnitte nach dem vom Auftraggeber vorgegebene System von Vor-, Zwischen und Hauptvergleichen gegenübergestellt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung bewertet (siehe Abb. 03: Systematik der Vergleiche). Gegliedert sind diese Vergleiche nach den vorgegebenen Abschnitten der Trasse von der Abschnittsnummer 2 bis zur Abschnittsnummer 5. Abschnitt 1: von Siems-Dänischburg/Ratekau bis Sierksdorf - Abschnitt 2: von Neustadt bis Altenkrempe - Abschnitt 3: von Altenkrempe bis Lensahn - Abschnitt 4: von Lensahn bis Großenbrode pl ar - Die Planungsabschnitte orientieren sich an den Abschnitten, die vorrausichtlich im Rahmen des auf das Raumordnungsverfahren folgenden detaillierteren Planfeststellungsverfahrens abgegrenzt werden. em Die Abbildung 03 verdeutlicht, dass die Anzahl sowie die Länge der Varianten in den vier Abschnitten sehr unterschiedlich sind. Während in Abschnitt 1 vier verschieden Vorvergleiche und zwei Zwischenvergleiche notwendig sind, um dann im Hauptvergleich vier Varianten im Vergleich zu bewerten, wird im Abschnitt 2 allein eine Trassenvariante bewertet. Gegenstand der Bewertung Ergebnis Vorvergleiche Vergleich kurzer Streckenabschnitte beste Varianten, die in Zwischenvergleiche eingeht Zwischenvergleiche Vergleich längerer Streckenabschnitte beste Varianten, die in Hauptvergleich eingeht Pr üf Vergleichsart ex Grundsätzlich sollen die einzelne Trassenabschnitte durch die stufenweise erfolgenden Vergleiche systematisch bewertet werden. Mittels der Vorvergleiche wird für die zahlreichen kurzen Streckenabschnitten zwischen den Trassenkombinationspunkten jeweils eine bestmögliche Variante ermittelt. Diese werden in den Zwischenvergleichen wiederum geprüft, wobei die für die gemeindliche Entwicklung jeweils beste Variante in die Hauptvergleiche eingeht. Im Zuge der Stufung der Vergleiche in Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche (siehe Tabelle 09) werden die bewerteten Trassenabschnitte länger, so dass sich am Schluss in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung eine Variante für einen möglichst raumverträglichen Gesamtverlauf der Trasse ergibt. Hauptvergleich Vergleich der besten Gesamtstreckenvarianten möglichst raumverträglicher Streckenverlauf innerhalb der jeweiligen Abschnittsnummer Tabelle 09: Übersicht der Vergleichsarten HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 109 Pr üf ex em pl ar Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abb. 03: Systematik der Vergleiche HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 110 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6 Analyse der Trassenabschnitte (Variantenabhängige Analyse) Wie zuvor in Kapitel 5.3 beschrieben, werden die verschiedenen Trassenvarianten innerhalb der Abschnitte 1 bis 4 mit Vor-, Zwischen- und Hauptvergleichen systematisiert und mit einander verglichen. Vorvergleich: Im Vorvergleich werden kurze Streckenabschnitte miteinander verglichen. Die beste Variante hieraus geht in den Zwischenvergleich ein. Vorvergleiche gibt es in den Abschnitten 1 und 4. - Zwischenvergleich: Im Zwischenvergleich werden längere Streckenabschnitte mit einander Verglichen. Die beste Variante geht in den Hauptvergleich ein. Zwischenvergleiche gibt es in den Abschnitten 1 und 4. - Hauptvergleich: Der Hauptvergleich bezieht sich auf den Vergleich von Gesamtstreckenvarianten. Es wird hier der möglichst raumverträglichste Gesamtstreckenverlauf innerhalb der jeweiligen Abschnittsnummer ermittelt. Hauptvergleiche werden in den Abschnitten 1, 3 und 4 durchgeführt. pl ar - Abschnitt 2 verläuft berücksichtigt den Streckenabschnitt 1A6 und 1A6.1 mit dem Verlauf bei Neustadt i.H. und Altenkrempe. In diesem Abschnitt wurden keine Vergleiche vorgenommen, da keine alternativen Trassenverläufe vorhanden sind. em Auf der Basis dieser Vergleichssystematik (Abb. 03: Systematik der Vergleiche) sowie der in Kapitel 5 beschriebenen Indikatoren wird nun im Kapitel 6 die variantenabhängige Analyse vorgenommen. Die verbal-argumentativen Ausführungen in Kapitel 6.2 beziehen sich auf die Ergebnisse der Indikatorenberechungen. Die ermittelten Ergebnisse der Indikatorenberechnungen werden verbal-argumentativ gegenübergestellt, wodurch sich das Zustandekommen der unterschiedlichen Punktestände der Vergleichsvarianten begründen lässt. ex Die drei Vergleichsstufen Vor-, Zwischen und Hauptvergleich besitzen bei der Anwendung der Nutzwertanalyse als Methode für die trassenabhängige Analyse jeweils eine eigene Zuordnungstabelle für die Nutzwerte. Dies ist erforderlich auf Grund der länger werdenden Streckenabschnitte zwischen den Vergleichskategorien. Dadurch ergeben sich veränderte Maßstabsgrößen, an die die Zuordnung der Nutzwerte in der jeweiligen Vergleichskategorie angepasst wird. üf 6.1 Erläuterung der Berechnungsmethodik Pr Die Berechnung und Darstellung der Auswirkungen der Trassenvarianten auf die gemeindliche Entwicklung erfolgt mit Hilfe von Indikatoren. Die jeweiligen Berechnungsformeln für die Indikatoren sind in Kapitel 5.2 erläutert. Die Berechnungsergebnisse für die einzelnen Trassenvarianten finden sich in der Tabelle „Ergebnisse der Indikatorenberechnung“ im Anhang A3. Diese Werte wurden in die Tabellen „Vergleichsberechnungen“ (Anhang A4 bis A9) und dort in die Spalte „Ausprägung der Indikatoren“ übertragen. Zum einfacheren Verständnis soll das Vorgehen bei der Berechnung am Beispiel des Vorvergleichs 2.a erläutert werden: Der Vorvergleich 1.a mit den Varianten 1a1 (Streckenabschnitt 1A2) und 1a2 (Streckenabschnitt X4.1) betrifft die Gemeinde Ratekau. Hierbei verlaufen beide zu prüfenden Varianten süd-westlich von Ratekau. Die nachfolgende Erläuterung der Rechenmethodik erfolgt exemplarisch am Streckenabschnitt 1A2. Der Streckenabschnitt 1A2 erzielt bei dem Unterkriterium 1.2 „Durchkreuzung von Ortsteilen“ bei dem Indikator 1.2.1 „Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Wohnen“ den Wert 14,26. Diese Zahl gibt Aufschluss über den Prozentanteil der Trassenlänge, der innerhalb der Flächennutzung Wohnen im Bestand liegt, und wird im Verhältnis zur Gesamtlänge des zu prüfenden Streckenabschnitts (hier 1A2) gewertet (die jeweiligen Berechnungsformeln sind den Ausführungen zu den Indikatoren dem Kapitel 5.2 zu entnehmen). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 111 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Dieser Wert von 14.26 ergibt in der Tabelle „Zuordnung Nutzwerte Vorvergleiche“ den Nutzwert 4. Dabei ist der jeweiligen Tabelle mit der Zuordnung der Nutzwerte Nutzwertstufe die jeweilige Untergrenze des Intervalls angegeben. Beispiel für den Indikator 1.2.1 in der Tabelle Zuordnung Nutzwerte Vorvergleiche: Nutzwert 1 im Intervall von 0 bis 4.14; Nutzwert 2 im Intervall von 4.15 bis 7.51; Nutzwert 3 im Intervall 7,52 bis 10,79 und Nutzwert 4 von 10,8 bis 14,26. Absolut Ausprägung Indikatordes Indikator nummer 14,26 1.2.1. 0 1.2.2. 4,22 Tabelle 11: Auszug Vergleichsprüfung 1.2.3. Nutzwert 4 1 Nutzwert 3 Nutzwert 2 Nutzwert 1 4 1 1 Effektiver Nutzwert 1 4 em 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen Der effektive Nutzwert für diesen Indikator wird dann in die Spalte „Effektiver Nutzwert“ eingetragen (Spalte in blau). Sind alle Ausprägungswerte der jeweiligen Indikatoren für den zu prüfenden Streckenabschnitt 1A2 im obersten Tabellenblock mit allen Indikatoren eingetragen, so findet anschließend die Addition der Unterkriterien statt (mittlerer Tabellenblock). Dazu wird für jedes Unterkriterium die Anzahl der jeweiligen effektiven Nutzwerte summiert (Spalte Summenprodukt UK) und innerhalb der Spanne der maximal und minimal möglichen Ausprägungswerte eingeordnet. ex Tabelle 10: Auszug Zuordnung Nutzwerte In der Tabelle der Vergleichsprüfung steht in den Spalten „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ (Werte 1 = neutral bis 4 = hinderlich) in der Spalte für den Nutzwert „4“ die Zahl „1“. Das bedeutet, dass für diesen Indikator einmal der Nutzwert 4 anfällt. Oberkriterium Indikator 1.2.1. Ausprägung Nutzwert (in %) 0 1 4,15 2 7,52 3 10,8 4 pl ar Aggregation Unterkriterien Gewichtung UK hindernd neutral üf UK Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung Summenprodukt UK Summenprodukt UK gewichtet Max. Punkte hinderlich Variante 1A2 Min. Punkte (Prozentangabe hinderlich von max. nicht hinderlich) 4 3 2 1 1.1. 0 1 1 2 7 7 1 1.2. 2 0 0 1 9 9 12 3 33 1 1.3. 1 1 0 1 8 8 12 3 44 1 1.4. 0 0 1 1 3 3 8 2 83 1.5. 0 0 2 1 5 5 12 3 78 60 15 314 Pr 1 1 Summe OK1 16 4 75 1 2.1. 0 0 0 3 3 3 12 3 100 1 2.2. 0 0 0 3 3 3 12 3 100 1 2.3. 0 0 0 3 3 3 12 3 100 1 2.4. 2 0 0 1 9 9 12 3 33 48 12 333 1 3.1. 1 1 0 2 9 9 16 4 58 1 3.2. 0 0 0 2 2 2 8 2 100 24 6 158 1 4.1. 1 0 0 1 5 5 8 2 50 8 2 50 Summe OK 2 Summe OK 3 Summe OK 4 Tabelle 12: Auszug Vergleichsprüfung (Aggregation Unterkriterien) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 112 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) pl ar Im UK 1.2 ergibt sich einmal der Nutzwert 1 und zweimal der Nutzwert 4 = 1X1+2X4= 9 (Bezugszeile orange hinterlegt). Theoretisch wäre auf Grund der Anzahl der Indikatoren innerhalb dieses Unterkriterium dreimal die schlechteste Ausprägung mit dem Nutzwert 4 möglich (3x4=12). Ebenso wäre auch dreimal die beste Ausprägung mit den Nutzwert 1 möglich (3x1=3). Das ergibt ein mögliches Ergebnisspektrum zwischen 3 und 12, worin sich die tatsächliche Ausprägung dieses Unterkriteriums mit dem Wert 9 einordnet. Damit ist der Wert 9 ca. 33% vom Wert 12, der möglichen maximalen Ausprägung des Nutzwertes 4, entfernt (Zahl in der Spalte „Variante 1A2, Prozentangabe von max. nicht hinderlich“). An dieser Stelle geben die höheren Prozentwerte Aufschluss über eine bessere räumliche Verträglichkeit und die niedrigeren Aufschluss über eine weniger gute Raumverträglichkeit. Abschließend werden in der Spalte mit der Bezeichnung „Variante 1A2, Prozentangabe von max. nicht hinderlich“ alle Werte für die Unterkriterien aufsummiert und ergeben einen Gesamtwert für das jeweilige Oberkriterium (Summe OK; diese Werte sind farbig hinterlegt). In der untersten Tabelle „Aggregation der Oberkriterien“ erfolgt zum Abschluss der Berechnungen die Addition der Unterkriterien. Diese Summen ordnen sich in das Spektrum der maximal hinderlichen und der minimal hinderlichen Ausprägungen des jeweiligen Oberkriteriums ein (z.B. liegt das Spektrum für OK1 zwischen 0 und 500, da sich das OK1 aus 5 Unterkriterien zusammensetzt). So erreicht das Oberkriterium 1 mit dem Wert 314 in dem Spektrum von 0 bis 500 einen Anteil von 63 Prozent. In diesem Fall weist der hohe Wert auf eine gute Raumverträglichkeit hin. em Aggregation Oberkriterien OK 1 OK 2 Variante X4.1 (Prozen- Summenprodukt OK für die Variante X4.1 Max. Punkte = Nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich 314 428 500 0 63 86 333 400 ex OK Variante 1A2 Summenprodukt OK für die Variante 1A2 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) tangabe von max. nicht hinderlich) 0 83 100 158 133 200 0 79 67 OK 4 50 33 100 0 50 33 üf 400 OK 3 275 286 Pr Summe Tabelle 13: Auszug Vergleichsprüfung (Aggregation Oberkriterien) Analog werden die Ergebnisse der Oberkriterien 2 bis 4 berechnet und in Prozentwerte umgesetzt: OK 2 = 83%, OK 3 = 79% und OK 4 = 50%. Die Werte aus der letzten Rechenspalte für die Variante 1A2 mit den Werten für OK 1 (63%), OK 2 (83), OK 3 (79) und OK 4 (50) sind grafisch in dem nebenstehenden Spinnendiagramm abgebildet. Dieses Diagramm ermöglicht es, die Raumverträglichkeit bzgl. der Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung der jeweiligen Variante schnell zu erfassen. Dabei sind die Werte nahe 100 als positiv und die Werte nahe 0 als negativ zu bewerten. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 113 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2 Abschnitt 1 6.2.1 Vorvergleiche pl ar Der Abschnitt 1 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 1 und 5 und umfasst die Gemeinden Lübeck, Ratekau, Groß Timmendorf, Klein Timmendorf, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf und die Ortsteile Sereetz, Siems-Dänischburg. Der Abschnitt 1 gliedert sich für die Trassen abhängige Untersuchung in vier Vorvergleiche, zwei Zwischenvergleiche und vier Hauptvergleiche (siehe Kapitel 5.3). 6.2.1.1 Vorvergleich 1a: Gemeinde Ratekau 1 Der Vorvergleich 1a bezieht sich auf die zwei Streckenabschnitte 1A.2 und X4.1 zwischen Lübeck und der Gemeinde Ratekau. Beide Varianten verlaufen westlich der Gemeinde Ratekau, wobei die Variante 1A2 deutlich näher am Siedlungsbereich verläuft. Trassenkombinationspunkte: Nr. 24 und Nr. 2 Gemeinde: Ratekau Pr üf ex Karte Streckenabschnitt Streckenabschnitte: 1A.2 und X4.1 em Varianten: 1.a.1 und 1.a.2 Vorvergleich 1a HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 114 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aggregation Oberkriterien (OK) OK Summen‐ produkt der OK für die Variante 1A2 Summen‐ produkt der OK für die Variante X4.1 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich Variante 1A2 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) Variante X4.1 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) OK 1 314 428 500 0 63 86 OK 2 333 400 400 0 83 100 OK 3 158 133 200 0 79 67 OK 4 50 33 100 0 33 286 pl ar Summe 50 275 Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile em OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich üf ex OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich Ergebnis: Pr Für die Gemeinde Ratekau zeigt sich, dass der Streckenabschnitt X4.1 in den Oberkriterien 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ und Oberkriterium 2 „ Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ deutlich weniger räumliche Beeinträchtigungen aufzeigt als die Vergleichsvariante 1A2. Die Trassenvariante X4.1 bedeutet für Ratekau vor allem in den Unterkriterien 1.2 „Durchkreuzung von Ortsteilen“, 1.3 „Flächenminderung von Ortsteilen“, 1.5 „Beeinträchtigung von Ortsteilen“ sowie 2.4 „Erreichbarkeit der Bahnhöfe bzw. Haltepunkte“ eine höhere räumliche Verträglichkeit. Außer in den Oberkriterien 3 „ Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ und 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ liegen die Werte der Vorzugsvariante X4.1 (OK 3 mit 67 und OK 4 mit 33 Punkten) etwas unter der Vergleichsvariante 1A2 (OK 3 mit 79 und OK 4 mit 50 Punkten von insgesamt 100 Punkten je OK). Insgesamt liegen allerdings beide Varianten 1A2 mit 275 Punkten und X4.1 mit 286 Punkten von 400 Gesamtpunkten relativ nah bei einander. Die Variante X4.1 schneidet nur mit 11 Punkten besser ab als die Vergleichsvariante. So dass sich damit keine eindeutig bevorzugte Variante ergibt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 115 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.1.2 Vorvergleich 1b: Siems-Dänischburg (Ortsteil von Lübeck) und Sereetz (Ortsteil von Ratekau) Der Vorvergleich 1b betrifft die Ortsteile Siems-Dänischburg (Ortsteil von Lübeck) und Sereetz (Ortsteil von Ratekau). Die zwei Vergleichsvarianten X1 und X2.1 verlaufen süd-westlich von der Gemeinde. Die Trassen X2.1 verläuft in einer größeren Verschwenkung gen Norden im Gegensatz zur Trasse X1, die in einer knappen 90 Gradkurve ihren Verlauf aufnimmt. Varianten: Streckenabschnitte: 1.b.1 und 1.b.2 X.1 und X2.1 Vorvergleich 1b Gemeinde: pl ar Trassenkombinationspunkte: Nr. 10 Siems-Dänischburg/ Sereetz üf ex em Karte Streckenabschnitt Pr Aggregation Oberkriterien (OK) OK Summen‐ Summen‐ produkt OK für Max. Punkte = produkt OK für die Variante nicht hinderlich die Variante X.1 X4.1 Variante X.1 Min. Punkte = sehr hinderlich Variante X2.1 (Prozentangabe (Prozentangabe von max. nicht von max. nicht hinderlich) hinderlich) OK 1 403 325 500 0 81 65 OK 2 400 400 400 0 100 100 OK 3 125 133 200 0 63 67 OK 4 100 100 100 0 100 100 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 343 332 116 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Die bevorzugte Trassenvariante im Vorvergleich 2b ist der Streckenabschnitt X.1. ex Für die Ortsteile Siems-Dänischburg (Lübeck) und Sereetz (Ratekau) weist der Streckenabschnitt X.1 nur im Oberkriterium 1 „ Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang in Bestand“ mit 81 Punkten eine deutlich höhere räumliche Verträglichkeit auf als die Vergleichsvariante mit nur 65 Punkten. So weisen die Unterkriterien 1.1 „Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen“, 1.4 „Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen“ sowie 1.5 „Beeinträchtigung von Ortsteilen“ eine deutlich geringere Beeinträchtigung auf als die Vergleichsvariante X2.1. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Variante X2.1 im Verlauf ein FFH-Gebiet schneidet und dadurch in ihrer Verträglichkeit deutlich schlechter einzustufen ist. üf Auffällig ist, dass bei den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ wie auch 4 „ Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ beide Varianten mit jeweils 100 Punkten keine räumlichen Beeinträchtigungen aufweisen. Dafür zeigt sich im Oberkriterium 3 „ Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ die Variante X2.1 mit 67 Punkten eine geringere räumliche Verträglichkeit, der Unterschied zu Variante X.1 beträgt allerdings nur 5 Punkte. Pr Insgesamt liegen beide Varianten X.1 (343 Punkte von 400) und X2.1 (332 Punkte von 400) mit nur 11 Punkten Unterschied in der Gesamtbewertung relativ nahe bei einander. In diesem Zusammenhang sollte allerdings die bessere Verträglichkeit des Streckenabschnitts X.1 beachtet werden, da dieser nicht wie X2.1 ein FFH-Gebiet durchschneidet. Dieser Fakt kann aus rechtlicher Sicht als Ausschlusskriterium für die Variante X2.1 angesehen werden. Angemerkt sei hier, dass eine ausführliche Prüfung der Umweltbelange und somit auch der Verträglichkeit der Trassenvarianten in Bezug auf die bestehenden FFH-Gebiete gesondert in der Umweltverträglichkeitsstudie (TGP) erfolgt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 117 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.1.3 Vorvergleich 1c: Gemeinden Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand und Pansdorf (Ortsteil von Ratekau) Der Vorvergleich 1c betrifft die Gemeinde Groß Timmendorf/Timmendorfer Strand und der Ortsteil Pansdorf. Die Trassen X.4+X.11 und A.1 führen beide süd-westlich an Groß Timmendorf vorbei gen Norden, dabei liegt die Trasse A.1 näher am Siedlungskern von Groß Timmendorf als die Vergleichsvariante X.4+X.11. Varianten: Streckenabschnitte: 1.c.1 und 1.c.2 X.4+X.11 und A.1 Vorvergleich 1c Gemeinde: pl ar Trassenkombinationspunkte: Nr. 3, 23, 8 und Nr. 3, 8 Pansdorf und Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand Pr üf ex em Karte Streckenabschnitt Aggregation Oberkriterien (OK) OK Summen‐ Summen‐ produkt OK für Max. Punkte produkt OK für die Variante X.4 =nicht hinderlich die Variante A.1. + X.11 Min. Punkte = sehr hinderlich Variante X.4 + X.11 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) Variante A.1. (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) OK 1 467 500 500 0 93 100 OK 2 378 378 400 0 94 94 OK 3 183 175 200 0 92 88 OK 4 67 67 100 0 67 67 346 349 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 118 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Im Vorvergleich 1c ergibt sich keine Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten X.4+X.11 und A.1 sind nahezu gleichauf (3 Punkte Differenz). ex Für die Gemeinde Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand und der Ortsteil Pansdorf (zugehörig zur Gemeinde Ratekau) zeigt sich, dass der Streckenabschnitt A.1 im Oberkriterium 1 „ Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang in Bestand“ mit 100 von 100 Punkten besser abschneidet als die Vergleichsvariante X.4+X.11. Ausschlaggebend für den etwas geringeren Wert der Vergleichsvariante X.4+X.11 ist ausschließlich ihr schlechteres Abschneiden beim Indikator 1.3.3 „Flächenminderung von Bestand für Mischgebiete“ mit dem Nutzwert 4 (für die Gemeinde Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand und den Ortsteil Pansdorf bedeutet dies Einbußen an Fläche in den Mischgebieten). In allen anderen Unterkriterien bzw. Indikatoren innerhalb dieses Oberkriteriums liegen beide Varianten gleich auf. üf Die Oberkriterien 2 „ Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ (94 Punkte) wie auch 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ (67 Punkte) sind beide Varianten in ihrer Wirkung identisch zu bewerten. Außer im Oberkriterium 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ schneidet der Vorzugsverlauf A.1. geringfügig schlechter ab. Grund hierfür ist der schlechtere Nutzwert (4) im Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“. Die Vergleichsvariante X.4+X.11 weist an dieser Stelle nur den Nutzwert 2 auf. Pr Insgesamt liegen beide Varianten X.4+X.11 (346 Punkte von 400) und A.1. (349 Punkte von 400) mit nur 3 Punkten Unterschied in der Gesamtbewertung sehr nahe bei einander. Deshalb gibt es an dieser Stelle keine eindeutige Vorzugsvariante. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 119 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.1.4 Vorvergleich 1d: Gemeinden Scharbeutz und Haffkrug Der Vorvergleich 1d betrifft die Gemeinden Scharbeutz und Haffkrug mit den Varianten A.3+1A.5 und X.5+E.3. Beide Trassenführungen verlaufen relativ nahe beieinander und beinhalten die Haltepunkte Scharbeutz und Haffkrug. Varianten: Streckenabschnitte: 1.d.1 und 1.d.2 A.3+1A.5 und X.5+E.3 Vorvergleich 1d Gemeinden: Nr. 9, 4,5 und Nr. 9, 7, 5 Scharbeutz und Haffkrug pl ar Trassenkombinationspunkte: üf ex em Karte Streckenabschnitt Aggregation Oberkriterien (OK) Variante A.3+1A.5 Variante (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) 0 87 78 400 0 83 86 83 200 0 54 42 67 100 0 50 67 Summen‐ produkt OK für die Variante X.5+E.3 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich OK 1 436 392 500 OK 2 333 344 OK 3 108 OK 4 50 Pr OK Summen‐ produkt OK für die Variante A.3+1A.5 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 275 X.5+E.3 273 120 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile pl ar OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Im Vorvergleich 1d ergibt sich keine Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten A.3+1A.5 und X.5+E.3 sind nahezu gleichauf (2 Punkte Differenz) üf ex Für die Gemeinden Scharbeutz und Haffkrug zeigt sich in der Variante A3.+1A5. eine geringfügig bessere räumliche Verträglichkeit in den Oberkriterien 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ und dem Oberkriterium 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“. Relevant für die besseren Werte im OK 1 sind die Indikatoren 1.1.4 „Flächenminderung von Naherholungsgebieten“ mit dem Nutzwert 2 (X.5+E.3 hier mit dem Nutzwert 4), Indikator 1.3.3 „Flächenminderung von Bestand für Mischgebiete“ mit dem Nutzwert 1 (X.5+E.3 hier mit dem Nutzwert 4) und Indikator 1.4.1 „Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität von Naherholungsgebieten durch Lärm“ mit dem Nutzwert 3 (X.5+E.3 hier mit dem Nutzwert 4). Im OK 3 zeigt sich, dass die Variante A.3+1A.5 in den Indikatoren 3.1.1 „Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Lärm“ mit dem Nutzwert 3 (Variante X.5+E.3 hier mit dem Nutzwert 4) und Indikator 3.1.4 „Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.5+E.3 hier mit dem Nutzwert 4) eine bessere räumliche Verträglichkeit aufzeigt als die Vergleichsvariante. Pr In den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ und 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ schneidet die Variante X.5+E.3 geringfügig besser ab. Relevant hierfür sind die Indikatoren 2.3.2 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Gewerbe durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (A.3+1A.5 hier mit dem Nutzwert 4) und der Indikator 4.1.1 „Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung“ mit dem Nutzwert 2 (A.3+1A.5 hier mit dem Nutzwert 3). Das bedeutet für die Gemeinden Scharbeutz und Haffkrug in diesem Streckenverlauf X.5+E.3 keine Beeinträchtigung durch im Bereich des Bauerwartungslandes Mischgebiet und eine geringfügig mindere Beeinträchtigung bei der Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrbelastung als bei der Vergleichsvariante A.3+1A.5. Insgesamt liegen beide Varianten A.3+1A.5 (275 Punkte von 400) und X.5+E.3 (273 Punkte von 400) mit nur 2 Punkten Unterschied in der Gesamtbewertung sehr nahe bei. Deshalb ergibt sich keine Vorzugsvariante. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 121 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.2 Zwischenvergleiche 6.2.2.1 Zwischenvergleich 1e: Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf Der Zwischenvergleich 1e bezieht sich auf die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf und beinhaltet die Trassenvarianten 1A.4+1A.5 und A1+A2+A3+1A.5. Der Streckenverlauf 1A4+1A5 verläuft im Gegensatz zur Streckenalternative relativ nahe an den Siedlungsbereichen vorbei. So liegen die Haltepunkte der Variante A1+A2+A3+1A5 in größerer Entfernung zu den Siedlungskernen der Ortschaften. Varianten: Streckenabschnitte: 1.e.1 und 1.e.2 1A.4+1A.5 und A1+A2+A3 + 1A.5 Trassenkombinationspunkte: pl ar Zwischenvergleich 1e Gemeinden: Nr. 3, 4, 5 und Nr. 3, 23, 8, 9, 7, 4, 5 Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf Pr üf ex em Karte Streckenabschnitt Aggregation Oberkriterien (OK) Variante 1A4+1A5 Variante A1+A2+A3+1A5 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) 0 79 74 400 0 100 92 117 200 0 75 58 83 100 0 67 83 OK Summen‐ produkt OK für die Variante 1A4+1A5 Summen‐ produkt OK für die Variante A1+A2+A3+1A5 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich OK 1 394 372 500 OK 2 400 367 OK 3 150 OK 4 67 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 321 308 122 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Im Zwischenvergleich 1e ergibt sich keine eindeutige Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten 1A4+1A5 und A1+A2+A3+1A5 liegen nahe beieinander (13 Punkte Differenz) ex Für die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf schneidet die Vorzugsvariante 1A4+1A5 in den Oberkriterien 1 „ Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“, 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ und 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ besser ab als die Vergleichsvariante A1+A2+A3+1A5. Verantwortlich hierfür sind die Indikatoren 1.3.1 „Flächenminderung von Bestand für Wohnen“ mit dem Nutzwert 3 (A1+A2+A3+1A5 hier mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.4.3 „Nachfragepotential Ein- und Aussteiger an den Haltepunkten“ mit dem Nutzwert 1 (A1+A2+A3+1A5 hier mit dem Nutzwert 4) und Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“ (A1+A2+A3+1A5 hier mit dem Nutzwert 4). In diesen Kriterien bestehen für die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf deutlich weniger Beeinträchtigungen durch die Trassenvariante 1A4+1A5. üf Nur im Oberkriterium 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ schneidet die Vorzugsvariante etwas schlechter ab als die Vergleichsvariante A1+A2+A3+1A5. Der hierfür verantwortliche Punkteunterschied liegt im Indikator 4.1.1 „Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung“ mit dem Nutzwert 3 der Variante 1A5 A1+A2+A3+1A5 gegenüber dem Nutzwert 1 der Variante 1A4+1A5. Pr Insgesamt liegen beide Varianten 1A4+1A5 (321 Punkte von 400) und A1+A2+A3+1A5 (308 Punkte von 400) mit nur 13 Punkten Unterschied in der Gesamtbewertung nahe bei einander, so dass sich im Vorvergleich 2e keine eindeutige Vorzugsvariante ergibt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 123 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.2.2 Zwischenvergleich 1f: Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf Im Zwischenvergleich 1f sind ebenfalls die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf betroffen. Die Streckenverläufe X2.3, X.11, A2, A3 + 1A.5 und X3.1, E.2, E.3 werden an dieser Stelle miteinander verglichen. Die beiden Trassen verlaufen relativ nahe beieinander. Die Haltepunkte bei Scharbeutz liegen relativ weit vom Siedlungskern entfernt, die Haltepunkte bei Haffkrug liegen im Gegensatz dazu nahe des Siedlungskerns. Streckenabschnitte: Varianten: Zwischenvergleich 1f X2.3, X.11, A2, A3 + 1A.5 und X3.1, E.2, E.3 pl ar 1.f.1 und 1.f.2 Gemeinden: Trassenkombinationspunkte: Scharbeutz, Haffkurg, Sierksdorf Nr. 12, 23, 8, 9, 4, 5 und Nr. 12, 6, 7, 5 Pr üf ex em Karte Streckenabschnitt Aggregation Oberkriterien (OK) Variante X2.3+X11+A2+A3 +1A5 Variante X3.1+E.2+E.3 OK Summen‐ produkt OK für die Variante X2.3+X11+A2+A3 +1A5 Summen‐ produkt OK für die Variante X3.1+E.2+E.3 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich OK 1 361 381 500 0 72 76 OK 2 367 344 400 0 92 86 OK 3 100 50 200 0 50 25 OK 4 83 83 100 0 83 83 297 271 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) 124 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Die bevorzugte Trassenvariante im Zwischenvergleich 1f ist der Streckenabschnitt X2.3+X11+A2+A3+1A5. üf ex Für die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf schneidet die Vorzugsvariante X2.3+X11+A2+A3+1A5 in den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ und 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit 92 Punkten und 50 Punkten deutlich besser ab, als die Variante X3.1+E.2+E.3 (OK 2 = 86 Punkte, OK 3 = 25 Punkte). Ausschlaggebend für die besseren Werte im OK 2 ist der Indikator 2.3.1 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Wohnen durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X3.1+E.2+E.3 hier mit dem Nutzwert 3). Beim Indikator 2.4.3 „Nachfragepotential der Ein- und Aussteiger an den Haltestellen“ schneiden beide Varianten mit dem Nutzwert 4 ab. Ausschlaggebend für das unterschiedliche Abschneiden der Varianten im OK 3 sind die Indikatoren 3.1.1 „Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Lärm“ mit dem Nutzwert 3 (Variante X3.1+E.2+E.3 hier mit dem Nutzwert 4), 3.1.2 „Durchkreuzung der der Kulturlandschaft“ mit dem Nutzwert 3 (Variante X3.1+E.2.+E.3 hier mit dem Nutzwert 4) und Indikator 3.1.4 „Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X3.1+E.2+E.3 hier mit dem Nutzwert 4). Pr In dem Oberkriterium 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ schneidet die Vorzugsvariante mit 72 zu 76 Punkten geringfügig schlechter ab als die Alternative X3.1+E.2+E.3. Grund hierfür sind die Indikatoren 1.2.1 „Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Wohnen“ mit dem Nutzwert 3 (Variante X3.1+E.2+E.3 hier mit dem Nutzwert 1) und der Indikator 1.3.1 „Flächenminderung von Bestand für Wohnen“ mit dem Nutzwert 4 (Variante X3.1+E.2+E.3 hier mit dem Nutzwert 1). Im Oberkriterium 4 „ Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ weisen beide Trassenvarianten denselben Punktwert (83) und somit nur geringfügige Beeinträchtigungen auf. Insgesamt liegen die beiden Varianten X2.3+X11+A2+A3+1A5 (297 Punkte von 400) und X3.1+E.2+E.3 (271 Punkte von 400) relativ weit auseinander. Der Unterschied von 26 Punkten verweist auf die deutlich ungleichen räumlichen Auswirkungen auf die Gemeinden Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf und zeigt die Variante X2.3+X11+A2+A3+1A5 als Vorzugsverlauf. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 125 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.2.3 Hauptvergleich pl ar 6.2.4 Hauptvergleich 2: Gemeinden, Ratekau, Pansdorf, Groß Timmendorf/Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf und die Ortsteile Sereetz und Siems-Dänischburg Der Hauptvergleich 1 betrifft die Gemeinden Lübeck (Ortsteil Siems-Dänischburg), Ratekau (inkl. dem Ortsteil Sereetz), Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. In diesem Hauptvergleich werden vier Streckenverläufe miteinander verglichen (siehe nachfolgende Abbildung). Diese Streckenverläufe beinhalten die rechnerischen Vorzugsvarianten aus den zuvor erfolgten Vor- und Zwischenvergleichen. Streckenabschnitte: Varianten: Hauptvergleich 1 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Gemeinden: Pr üf ex Karte Streckenabschnitt Sereetz, Siems-Dänischburg, Ratekau, Pansdorf, Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf em Trassenkombinationspunkte: Nr. 1, 24, 6, 7, 5 und Nr. 1, 24, 2, 3, 4, 5 und Nr. 10, 11, 3, 4, 5 und Nr. 10, 11, 12, 23, 8, 4, 5 1A.1+E.1+E.2+E.3 und 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 und (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 und (x0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 126 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aggregation Oberkriterien (OK) OK 1 361 314 314 281 500 OK 2 367 367 311 356 400 OK 3 142 108 92 150 200 Ok 4 50 83 67 50 100 (Prozen‐ (Prozen‐ tangabe tangabe (Prozen‐ von max. von max. tangabe nicht nicht von max. hinder‐ hinder‐ nicht lich) lich) hinder‐ lich) 0 63 56 72 63 0 78 89 92 92 0 46 75 71 54 0 67 50 50 83 253 270 285 292 em Summe Variante (x0) X.1+X.2+ X2.2+X2. 3+X.11+A .2+A.3+1 A.5 Variante Variante 1A.1+1A. (X0) 14+X4.1+ X.1+X.2+ 1A.3+1A. X.3+1A.4 4+1A.5 +1A.5 pl ar OK Sum‐ Sum‐ men‐ men‐ produkt Sum‐ Sum‐ produkt OK (x0) Max. Min. men‐ men‐ OK (X0) für die Punkte = Punkte = Variante produkt produkt für die Variante nicht sehr 1A.1+E.1 OK OK Variante X.1+X.2+ hinder‐ hinder‐ +E.2+E.3 1A.1+E.1 X3.1+E.2 X.1+X.2+ X2.2+X2. lich lich +E.2+E.3 +E.3 X.3+1A.4 3+X.11+ +1A.5 A.2+A.3+ 1A.5 Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Pr üf ex OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich Ergebnis: Im Hauptvergleich 1 ergibt sich keine eindeutige Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten (X0)X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 und (X0)X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 liegen nahezu gleichauf (7 Punkte Differenz). Deutlich schlechter schneiden allerdings die Varianten 1A.1+E.1+E.2+E.3 und 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 ab. Im Hauptvergleich 2 sind die Gemeinden Sereetz, Siems-Dänischburg, Ratekau, Pansdorf, Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf in die Trassenprüfung einbezogen. Die Variante (X0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 schneidet in den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ mit 92 Punkten (gleichauf mit der Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5) und OK 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ mit 83 Punkten am besten ab. Ausschlaggebend für die Punkteergebnisse im OK 2 sind die Indikatoren 2.3.1 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Wohnen durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit dem Nutzwert 3, Variante HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 127 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 1 und Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 1) und der Indikator 2.4.2 „Anzahl der überörtlichen bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1 km“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit dem Nutzwert 2, Variante 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 2 und Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 1). Im OK 4 schneidet die Vorzugsvariante deutlich besser ab in dem Indikator 4.1.1 „Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit dem Nutzwert 3, Variante 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 4 und Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 4). Dadurch kommt es zu dem deutlich besseren Gesamtergebnis in diesem Oberkriterium. Auffallend ist, dass die Variante (X0) X.1+X.2+X.2.2*X2.3+X.11+A.3+1A.5 im Oberkriterium 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ mit 63 Punkten auf dem letzten Platz (= zwei dritte Plätze) liegt. Am besten schneidet in diesem OK mit 72 Punkten die Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 ab. pl ar Auch in dem OK 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ liegt die Variante (X0) X.1+X.2+X.2.2*X2.3+X.11+A.3+1A.5 mit nur 54 Punkten auf dem dritten Platz, das beste Ergebnis erzielt hier die Variante 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit 75 Punkten. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis ist das schlechtere Abschneiden dieser Variante in den Indikatoren 3.1.2 „Durchkreuzung der Kulturlandschaft“ mit dem Nutzwert 3 (Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit dem Nutzwert 4, Variante 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 1 und Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 1) und der Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“ mit dem Nutzwert 4 (Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit dem Nutzwert 3, Variante 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 2 und Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit dem Nutzwert 3). Pr üf ex em Insgesamt liegen die Trassenvariante (X0)X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit 285 Punkten von 400 Gesamtpunkten und die Variante (x0)X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 mit 292 Punkten von 400 Gesamtpunkten in diesem Abschnitt relativ nahe beieinander. Der Unterschied beträgt nur 7 Punkte, so dass sich keine eindeutige Vorzugsvariante für die Gemeinden Sereetz, Siems-Dänischburg, Ratekau, Pansdorf, Groß Timmendorf/ Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf ergibt. Deutlich schlechter schneidet aber die Variante 1A.1+E.1+E.2+E.3 mit nur 253 Punkten ab, so dass von der Wahl dieses Trassenverlaufs im Hinblick auf die Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung abgeraten wird. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 128 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.3 Abschnitt 2: Gemeinden Neustadt i.H. und Altenkrempe Der Abschnitt 2 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 3 und 13 und umfasst die Gemeinden Neustadt i.H. und Altenkrempe. Dieser Abschnitt beinhaltet keinen Vergleich, da keine Varianten zur Prüfung vorliegen. An dieser Stelle bestehen nur die Abschnitte 1A6 und 1A6.1, die die Anbindung Neustadts i.H. und Altenkrempe sicherstellen. Dabei ist die Variante 1A6.1 in ihrer neuen Führung als Sackgassenstrecke nach Neustadt i.H. geplant. Wesentliche Veränderungen für die Gemeinde Neustadt i.H. ergeben sich durch die neue Trassenführung voraussichtlich nicht. Einzig die Kurklinik im Norden wird eine geringere Lärmbelastung erfahren. Pr üf ex em pl ar Eine differenzierte Bewertung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung wird für diesen Abschnitt 2 nur trassenunabhängig vorgenommen (siehe Kapitel 4 trassenunabhängige Analyse des Untersuchungskorridors), da keine Vergleichsalternativen bestehen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 129 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.4 Abschnitt 3 Der Abschnitt 3 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 13 bis 16 und umfasst die Gemeinden Beschendorf und Lensahn. In diesem Abschnitt besteht ausschließlich ein Hauptvergleich, da hier keine kleinteiligen Varianten vorliegen und somit drei größere Streckenabschnitte gegeneinander verglichen werden. Varianten: Hauptvergleich 3 3.1, 3.2 und 3.3 1A7+1A8 und 1A.7,+X.6 und X5.1, X.7 em Beschendorf, Lensahn Pr üf ex Karte Streckenabschnitt Streckenabschnitte: Gemeinden: Trassenkombinationspunkte: Nr. 13, 14, ,16 und Nr. 13, 14, 15, 16 und Nr. 13, 15, 16 pl ar Hauptvergleich 3: Gemeinden Beschendorf und Lensahn Der Hauptvergleich 3 betrifft die Gemeinden Beschendorf und Lensahn mit den Streckenabschnitte 1A7+1A8 und 1A.7+X.6 und X5.1+X.7. Die Trassen verlaufen süd-westlich am Siedlungsbereich von Lensahn vorbei die Haltepunkte relativ nahe zum Siedlungskern liegen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 130 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aggregation Oberkriterien (OK) Variante Summen‐ 1A.7+1A.8 produkt OK Max. Punkte Min. Punkte für die Vari‐ (Prozentan‐ = nicht = sehr ante gabe von hinderlich hinderlich 1A.7+X.6+ max. nicht X.7 hinderlich) Variante 1A.7+X.6+X. 7 Variante X.5.1+X.7 (Prozentan‐ gabe von max. nicht hinderlich) OK Summen‐ produkt OK für die Vari‐ ante X.5.1+X.7 Summen‐ produkt OK für die Vari‐ ante 1A.7+1A.8 OK 1 367 292 378 500 0 58 76 73 OK 2 400 144 356 400 0 36 89 100 OK 3 142 158 158 200 0 79 79 71 OK 4 67 67 67 100 0 67 67 67 Spinnendiagramm pl ar Summe (Prozentan‐ gabe von max. nicht hinderlich) 240 310 311 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand em OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich Pr üf ex OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen Ergebnis: Im Hauptvergleich 3 ergibt sich keine eindeutige Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten X.5.1+X.7 und 1A.7+X.6+X.7 liegen nur 1 Punkt auseinander. Deutlich schlechter schneidet allerdings die Variante 1A.7+1A.8 ab. Für die Gemeinden Beschendorf und Lensahn zeigt sich eine nur geringfügig bessere räumliche Verträglichkeit bei der Variante X.5.1+X.7 mit 311 Punkten von insgesamt 400 Punkten als die Variante 1A.7+X.6+X.7 mit 310 Punkten von insgesamt 400 Punkten. Dieser knappe Unterschied um nur einen Punkt lässt keine klaren Rückschlüsse auf die direkten räumlichen Veränderungen zu, die von der Variante 1A.7+X.6+X.7 mit 310 Punkten ausgehen könnten. Bei genauerer Betrachtung der Ergebnisse in den Oberkriterien schließt die Variante X.5.1+X.7 nur im Oberkriterium 2 mit 100 Punkten von 100 Punkten besser ab als die Vergleichsvariante 1A.7+X.6+X.7 (mit nur 89 Punkten). Ausschlaggebend hierfür sind die Indikatoren 2.3.3 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Mischgebiet durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.7+X.6+X.7 hier mit dem Nutzwert 3 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 3) und der Indikator 2.4.2 „Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1km“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.7+X.6+X.7 hier mit dem Nutzwert 2 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 4). Die Variante 1A.7+X.6+X.7 schneidet dafür in den Oberkriterien 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhanf im Bestand“ mit 76 Punkten von 100 Gesamtpunkten (Variante X.5.1+X.7 erreicht hier nur 73 Punkte von 100 Punkten) und dem Oberkriterium 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit 79 Punkten (Variante X.5.1+X.7 erreicht hier nur 71 Punkte von 100 Punkten). Grund für das bessere AbHafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 131 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) schneiden der Variante 1A.7+X.6+X.7 in den genannten Oberkriterien sind die Indikatoren 1.2.1 „Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Wohnen“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.5.1+X.7 hier mit dem Nutzwert 2 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 1), 1.3.1 „Flächenminderung von Bauerwartungsland für Wohnen“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.5.1+X.7 hier mit dem Nutzwert 4 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 1) und Indikator 1.3.3. „Flächenminderung von Bestand für Mischgebiet“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.5.1+X.7 hier mit dem Nutzwert 2 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 4). Für das bessere Abschneiden der Variante 1A.7+X.6+X.7 im OK 3 ist der Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“ mit dem Nutzwert 2 (Variante X.5.1+X.7 hier mit dem Nutzwert 3 und Variante 1A.7+1A.8 mit dem Nutzwert 1) verantwortlich. Pr üf ex em pl ar Insgesamt liegen die Trassenvarianten X.5.1+X.7 mit 311 Punkten von 400 und Variante 1A.7+X.6+X.7 mit 310 Punkten von insgesamt 400 Punkten in diesem Abschnitt 4 sehr nahe beieinander, so dass für die Gemeinden Beschendorf und Lensahn allein durch die Punktebewertung keine eindeutig bessere Variante auszumachen ist. Allerdings zeigt sich bei der Trassenvariante 1A.7+X.6+X.7, dass die Gemeinden Beschendorf und Lensahn in diesem Fall eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohngebiete im Bestand durch Lärm erfahren (im Vergleich zur Alternative X.5.1+X.7 mit einem Nutzwert 2 = geringfügige Beeinträchtigung). Jedoch bedeutet die Realisierung der Trassenvariante X.5.1+X.7 eine deutliche Einbuße an Bestandsflächen für Wohnen (Indikator 1.3.1 hier mit dem Nutzwert 4, die Alternative erzielt den Nutzwert 1, ist also deutlich verträglicher). Diese beiden erheblichen Beeinträchtigungen bei beiden Varianten sind in den weiteren Verfahrensschritten gegen einander abzuwägen. An dieser Stelle lässt sich keine eindeutige Präferenz ableiten. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 132 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.5 Abschnitt 4 Der Abschnitt 4 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 16 bis 22 und umfasst Oldenburg i.H., Göhl, Neukirchen und Großenbrode. Der Abschnitt 4 gliedert sich für die trassenabhängige Untersuchung in einen Vorvergleich, zwei Zwischenvergleiche und einen Hauptvergleich. pl ar 6.5.1 Vorvergleich Vorvergleich 4a: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf Der Vorvergleich 4a betrifft die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf mit den Streckenabschnitten X7.1 und X.12. Beide Trassen liegen im Nordwesten von Oldenburg i.H., wobei die Variante X7.1 eine kleine Verschwenkung gen Norden macht. Varianten: Vorvergleich 4a Trassenkombinationspunkte: Nr. 17, 19 und Nr. 17, 18, 19 Gemeinden: Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf Pr üf ex Karte Streckenabschnitt X7.1 und X.12 em 4.a.1 und 4.a.2 Streckenabschnitte: HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 133 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aggregation Oberkriterien (OK) OK Summen‐ Summen‐ Max. Punkte = produkt OK für produkt OK für nicht hinderlich die Variante X7.1 die Variante X.12 Variante X7.1 Variante X.12 Min. Punkte = sehr hinderlich (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) OK 1 489 456 500 0 98 91 OK 2 367 400 400 0 92 100 OK 3 117 192 200 0 58 96 OK 4 100 100 100 0 100 100 348 387 pl ar Summe Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile em OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich üf ex OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich Ergebnis: Die bevorzugte Trassenvariante im Vorvergleich 4a ist der Streckenabschnitt X.12. Pr Für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf zeigt sich für die Trassenvariante X.12 gegenüber der Variante X.7.1 mit 387 zu 348 Punkten eine bessere räumliche Verträglichkeit. Ausschlaggebend hierfür ist das bessere Abschneiden dieser Variante in den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ mit 100 von 100 Punkten (Trassenalternative hier nur mit 92 Punkten) und OK 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit insgesamt 96 von 100 Punkten (die alternative Trassenführung liegt hier bei nur 58 Punkten). Grund für dieses bessere Abschneiden der Variante X.12 ist die geringere Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Mischgebiet durch Lärm (Indikator 2.3.3 mit dem Nutzwert 1). Die Vergleichsvariante X7.1 schneidet hier mit dem Nutzwert 4 deutlich schlechter ab. Im OK 3 ist für die deutlich bessere Bewertung der Variante X.12 ist die höhere Verträglichkeit im Indikator 3.2.2 „Durchkreuzung von Flächen für Windkraftanlagen“ (Nutzwert 1, die Trassenalternative weist hier deutliche Einbußen an Eignungsflächen für WEA auf – mit dem schlechtesten Nutzwert 4) ausschlaggebend. Auffallend ist, dass beide Trassenvarianten im OK 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ mit 100 von 100 Punkten gleichermaßen die beste Verträglichkeit aufweisen. Im OK 1 „Auswirkungen auf den räumliche Zusammenhang im Bestand“ zeigen beide Varianten eine hohe Punktzahl (X7.1 mit 98 von 100 Punkten und X.12 mit 91 von 100 Punkten). Grund für den knappen Unterschied ist die unterschiedliche Verträglichkeit im Indikator 1.5.1 „Beeinträchtigung der Wohngebiete im Bestand durch Lärm“. Hier zeigt die Variante X7.1 nur geringfüge Beeinträchtigungen der Wohngebiete durch Lärm mit dem Nutzwert 2; die Alternativvariante X.12 zeigt hier eine deutliche Beeinträchtigung mit dem Nutzwert 4. Beide Varianten weisen gleichermaßen zusätzlich nur eine geringe Beeinträchtigung der Mischgebiete im Bestand durch Lärm auf (beide mit dem Nutzwert 2 im Indikator 1.5.3). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 134 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Insgesamt zeigt sich die Trassenvariante X.12 für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl und Gremersdorf mit 387 von 400 Punkten gegenüber Variante X7.1 mit 348 Punkten deutlich als Vorzugsvariante mit den geringsten Beeinträchtigungen für die genannten Gemeinden. 6.5.2 Zwischenvergleiche Varianten: Zwischenvergleich 4b 4.b.1 und 4.b.2 Streckenabschnitte: 1A.10 und X.8+X.12+X1.1 Gemeinden: Trassenkombinationspunkte: Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen Pr üf ex em Nr. 17, 19 und Nr. 17, 25, 18, 19 Karte Streckenabschnitt pl ar 6.5.2.1 Zwischenvergleich 4b: Zwischenvergleich 4b: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen Der Zwischenvergleich 4b betrifft die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen mit den Streckenabschnitten 1A.10 und X.8+X.12+X1.1. Beide Varianten beginnen im Südosten von Oldenburg i.H. und verlaufen weiter nach Nordosten Richtung Großenbrode. Die Variante 1A.10 passiert die Siedlungsbereiche Göhl, Heringsdorf und Neukirchen, wobei die Variante X.8+X.12+X1.1 einen parallelen Verlauf weiter nördlich nimmt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 135 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aggregation Oberkriterien (OK) Variante 1A.10 Variante X.8+X.12+X1.1 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) 0 73 98 400 0 39 75 100 200 0 92 50 0 100 0 0 0 Summen‐ produkt OK für die Variante X.8+X.12+X1.1 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich OK 1 367 489 500 OK 2 156 300 OK 3 183 OK 4 0 Summe Spinnendiagramm pl ar OK Summen‐ produkt OK für die Variante 1A.1 204 223 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile em OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich üf ex OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich Ergebnis: Die bevorzugte Trassenvariante im Zwischenvergleich 4b ist der Streckenabschnitt X.8+X.12+X1.1. Pr Für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen ergibt sich für die Variante X.8+X.12+X1.1 mit insgesamt 223 von insgesamt 400 Punkten eine deutlich bessere Verträglichkeit für die gemeindliche Entwicklung als für die alternative Trassenführung 1A.10 mit 204 Punkten. Vor allem in den Oberkriterien 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ mit 98 von 100 Punkten (Variante 1A.10 hier nur mit 73 Punkten) und dem OK 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ mit 75 von 100 Gesamtpunkten (Variante 1A.10 hier nur mit 39 Punkten) zeigt dich eine eindeutig bessere Verträglichkeit der Variante X.8+X.12+X1.1. Ausschlaggebend hierfür ist die hohe Verträglichkeit der Indikatoren 1.2.1 „Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Krankenhäusern, Schulen und Feuerwehren“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 3), die gute Verträglichkeit bei der Durchkreuzung von Mischgebieten im Bestand (Indikator 1.2.3) mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 1.3.1 „Flächenminderung von Bestand für Wohnen“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 2), Indikator 1.3.3 „Flächenminderung von Bestand für Mischgebiete“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4) und die gute Verträglichkeit im Indikator 1.5.3 „Beeinträchtigung der Mischgebiete im Bestand durch Lärm“ mit dem Nutzwert 2 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4). Maßgeblich für das gute Abschneiden der Vorzugsvariante im OK 2 ist die bessere Verträglichkeit in den Indikatoren 2.1.1 „Meter Trasse im Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Wohnen“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.1.3 „Meter Trasse im Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 136 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Mischgebiete“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.2.3 „Flächenminderung von Bauerwartungsland für Mischgebiete“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.3.2 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Gewerbe durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 2) und Indikator 2.4.2 „Anzahl der überörtlich bedeutsamen Infrastrukturen im Einzugsgebiet von 1km“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 4). pl ar Auffallend ist allerdings, dass die Vorzugsvariante im OK 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit nur 50 von 100 Punkten deutlich schlechter abschneidet als die Alternativtrasse mit 92 Punkten. Ausschlaggebend hierfür sind die Indikatoren 3.1.1 „Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Lärm“ mit dem Nutzwert 4 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 3), Indikator 3.1.2 „Durchkreuzung der Kulturlandschaft“ mit dem Nutzwert 2 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 1), Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“ mit dem Nutzwert 3 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 1) und Indikator 3.2.2 „Durchkreuzung von Flächen für Windkraftanlagen“ mit dem Nutzwert 4 (Variante 1A.10 hier nur mit dem Nutzwert 1). In diesem Oberkriterium erzeugt die Vorzugsvariante für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen deutliche Beeinträchtigungen, so dass die Variante 1A.10 eine höhere Verträglichkeit aufweist. In dem Oberkriterium 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ schneiden beide Trassenvarianten mit 0 von 100 Punkten gleichermaßen schlecht ab. Der Grund hierfür ist die große Entfernung der beiden möglichen Haltepunkte der Vergleichsvarianten vom Siedlungskern Oldenburgs i.H. Diese Entfernung erfordert den Ausbau der Zubringerstraße zum neuen Haltepunkt und stellt stadträumlich einen Endpunkt dar (ETC 2012: 41). Pr üf ex em Insgesamt zeigt sich aber die Trassenvariante X.8+X.12+X1.1 mit 223 Punkten als Vorzugsvariante (Alternativtrasse 1A.10 mit nur 204 Punkten von 400; Punkteunterschied von 19 Punkten) mit den insgesamt geringsten Beeinträchtigungen für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen gegenüber der alternativen Trassenführung 1A.10. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 137 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.5.2.2 Zwischenvergleich 4c: Gemeinden Neukirchen und Großenbrode Der Zwischenvergleich 4c betrifft die Gemeinden Neukirchen und Großenbrode mit den Strecken X1.2+A.10 und 1A.12. Beide Varianten beginnen im ihrem Verlauf im Süden von Großenbrode und treffen im Norden (außerhalb des Siedlungsbereichs) wieder zusammen. Die Variante 1A.12 passiert dabei direkt den Siedlungsbereich Großenbrodes, wobei die Trasse X1.2+A.10 weiter im Norden von Siedlungsbereich, aber dennoch in relativer Näher zum Siedlungskern, verläuft. Varianten: Streckenabschnitte: 4.c.1 und 4.c.2 X1.2+A.10 und 1A.12 pl ar Zwischenvergleich 4c Trassenkombinationspunkte: Gemeinden: Nr. 20, 21, 22 und Nr. 20, 22 Neukirchen und Großenbrode üf ex em Karte Streckenabschnitt Pr Aggregation Oberkriterien (OK) Variante X1.2+X10 Variante (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) 0 88 72 400 0 100 72 175 200 0 71 88 83 100 0 83 83 OK Summen‐ produkt OK für die Variante X1.2+X10 Summen‐ produkt OK für die Variante 1A.12 Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich OK 1 442 361 500 OK 2 400 289 OK 3 142 OK 4 83 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 343 1A.12 315 138 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Die bevorzugte Trassenvariante im Zwischenvergleich 4c ist der Streckenabschnitt X1.2+X10. ex Für die Gemeinden Neukirchen und Großenbrode ergibt sich die Variante X1.2+X10 mit 343 von insgesamt 400 Punkten als Vorzugsvariante. Ausschlaggebend hierfür ist das gute Abschneiden in den Oberkriterien 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ mit 88 von 100 Punkten (Variante 1A.12 hier mit 72 Punkten) und im Oberkriterium 2 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ mit 100 von 100 Punkten (Variante 1A.12 hier mit 72 Punkten). üf Maßgeblich für dieses Ergebnis ist im OK 1 das bessere Abschneiden der Vorzugsvariante in den Indikatoren 1.1.3 „Zahl der durchkreuzten Wegebeziehungen zwischen Siedlungskern und Naherholungsgebieten“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 1.2.3 „Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Mischgebiet“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 2), Indikator 1.3.1 „Flächenminderung von Bestand für Wohnen“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 2), 1.3.2 „Flächenminderung von Bestand für Gewerbe“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 2), Indikator 1.5.1 „Beeinträchtigung der Wohngebiete im Bestand durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 4). Pr Grund für das sehr gute Ergebnis im OK 2 ist das bessere Abschneiden der Vorzugsvariante in den Indikatoren 2.1.2 „Meter Trasse in Bauerwartungsland entlang der Flächennutzung Gewerbe“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.2.2 „Flächenminderung von Bauerwartungsland für Gewerbe“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 4), Indikator 2.3.1 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Wohnen durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 2) und Indikator 2.3.2 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslandes im Bereich Gewerbe durch Lärm“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 4). Nur Im Oberkriterium 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ schneidet die Vorzugsvariante mit nur 71 von 100 Punkten etwas schlechter ab als die Vergleichsvariante 1A.12 mit 88 Punkten. Grund hierfür ist die weniger gute Verträglichkeit der Variante X1.2+X10 in dem Indikator 3.2.1 „Flächenminderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche“ mit dem Nutzwert 3 (Variante 1A.12 hier mit dem Nutzwert 1). Auffallend ist, dass beide Trassenvarianten mit 83 Punkten gleich gut im Oberkriterium 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ abschließen. Obwohl die beiden möglichen Haltepunkte bei den Vergleichsvarianten in einem Abstand von ca. 500m liegen, zeigen beide eine relativ gute Verträglichkeit in den Indikatoren 4.1.1 „Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung“ mit dem Nutzwert 1 (Variante 1A.12 hier nur mit dem Nutzwert 2) und 4.1.2 „Anzahl der Maßnahmen zur Anbindung“ mit dem Nutzwert 2 (Variante 1A.12 hier mit dem Nutzwert 1). Insgesamt zeigt sich aber die Trassenvariante X1.2+X10 mit 343 von 400 Punkten als Vorzugsvariante (Alternativtrasse 1A.12 mit nur 315 Punkten; deutlicher Unterschied von 28 Punkten). Sie weist insgesamt deutlich weniger Beeinträchtigungen für die Gemeinden Neukirchen und Großenbrode als die Vergleichstrasse 1A.12 auf. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 139 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.5.3 Hauptvergleich 6.5.4 Hauptvergleich 5: Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen, Großenbrode Streckenabschnitte: Varianten: Hauptvergleich 4 X.8 + X1.1+ 1A.11+ X1.2+ X.10 und X.8+ X.9+ X.10 4.1 und 4.2 Gemeinden: pl ar Trassenkombinationspunkte: Nr. 17, 18, 19, 20, 21, 22 und Nr. 17, 18, 21, 22 Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen, Großenbrode üf ex em Karte Streckenabschnitt Pr Aggregation Oberkriterien (OK) OK Summenprodukt Summenprodukt OK für die Vari‐ OK für die Vari‐ ante ante X.8+X12+X1.1+1A X.8+X12+X.9+X.1 11+X.12+X.10 0 Variante Max. Punkte = nicht hinderlich Min. Punkte = sehr hinderlich Variante X.8+X1.1+ 1A.11+ X.8+X12+X.9+X.1 X1.2+ X.10 0 (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) (Prozentangabe von max. nicht hinderlich) OK 1 422 428 500 0 84 86 OK 2 322 311 400 0 81 78 OK 3 50 67 200 0 25 33 OK 4 17 0 100 0 17 0 Summe HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 207 197 140 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Spinnendiagramm OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen pl ar OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 100 … nicht hinderlich 50 … mäßig hinderlich 0 … sehr hinderlich em Ergebnis: Im Hauptvergleich 4 ergibt sich keine eindeutige Vorzugsvariante. Die Trassenvarianten X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 und X.8+X12+X.9+X.10 liegen mit nur 10 Punkten Unterschied noch relativ nahe beieinander. üf ex Für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode schneidet die Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 mit 207 Punkten von 400 Gesamtpunkten nur geringfügig besser ab als die Variante X.8+X12+X.9+X.10 mit 197 Punkten. Grund hierfür sind die besseren Punkteergebnisse in den Oberkriterien 2 „Auswirkungen auf den räumliche Entwicklung von Ortsteilen“ mit 81 von 100 Punkten (Alternativtrasse X.8+X12+X.9+X.10 mit 78 Punkten nur geringfügig schlechter) und OK 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ mit 17 Punkten von 100 (Alternativtrasse X.8+X12+X.9+X.10 mit 0 Punkten deutlich schlechter). Ausschlaggebend für den Punktestand im OK 2 ist die höhere Verträglichkeit im Indikator 2.3.3 „Beeinträchtigung des Bauerwartungslands im Bereich Mischgebiet durch Lärm“ mit dem Nutzwert 2 (Variante X.8+X12+X.9+X.10 hier nur mit dem Nutzwert 4). Im OK 4 ist es das geringfügig bessere Abschneiden der Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 im Indikator 4.1.1 „Anbindung der Haltepunkte und deren Verkehrsbelastung“ mit dem Nutzwert 3 (Variante X.8+X12+X.9+X.10 hier nur mit dem Nutzwert 4). Pr Im Oberkriterium 1 „Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand“ schließt die Variante X.8+X12+X.9+X.10 mit 86 Punkten von 100 Punkten nur geringfügig besser ab, als die Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 (84 Punkte). Dieser geringe Punkteunterschied kommt allein durch die unterschiedlichen Punkte der Varianten in den Indikatoren 1.2.2 „Meter Trasse in Bestand entlang der Flächennutzung Gewerbe“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 hier nur mit dem Nutzwert 2) und 1.5.1 „Beeinträchtigung der Wohngebiete im Bestand durch Lärm“ mit dem Nutzwert 2 (Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 hier nur mit dem Nutzwert 2) zustande. Auch im Oberkriterium 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ liegt die Variante X.8+X12+X.9+X.10 mit 33 von 100 Punkten knapp vor der Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 mit nur 25 Punkten. Grund hierfür ist das bessere Abschneiden der erstgenannten Variante im Indikator 3.2.1 „Durchkreuzung der Kulturlandschaft“ mit dem Nutzwert 1 (Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 hier nur mit dem Nutzwert 3). Somit bewirkt die Variante X.8+X12+X.9+X.10 in Bezug auf diesen Indikator weniger Beeinträchtigungen als die Vergleichsalternative. Insgesamt liegen beide Trassenvarianten mit nur einem Unterschied von 10 Punkten auseinander (Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 mit 207 Punkten und Variante X.8+X12+X.9+X.10 mit 197 von insgesamt 400 Punkten), so dass für die Gemeinden Oldenburg i.H., Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode allein durch die Punktebewertung keine eindeutige Vorzugsvariante auszumachen ist. Größere Beeinträchtigungen erzeugen beide Varianten in den Oberkriterien 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit 25 (X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10) und 33 (X.8+X12+X.9+X.10) Punkten und OK 4 „Auswirkungen auf den Straßenverkehr“ mit 17 Punkten für die Variante X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 und 0 Punkten für den Streckenabschnitt X.8+X.12+X.9+X.10. Diese erheblichen Beeinträchtigungen bei beiden Varianten sind in weiteren Verfahrensschritten gegeneinander abzuwägen. An dieser Stelle wird keine eindeutige Präferenz dargestellt. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 141 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Pr üf ex em pl ar 6.6 Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Eignungsgebiete für Windenergienutzung Karte 22: Eignungsgebiete für Windkraftanlagen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 142 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) In der vorliegenden Sonderuntersuchung „Auswirkungen der Schienenhinterlandanbindung der FBQ auf die gemeindliche Entwicklung“ wurden die Auswirkungen auf die Eignungsgebiete für die Windenergienutzung innerhalb der trassenabhängigen Untersuchung mit Hilfe eines entsprechenden Indikators berücksichtigt (Indikator 3.2.2 „Durchkreuzung von Flächen für Windkraftanlagen“). In diese Prüfung wurde am 12.05.2012 abgeschlossen und berücksichtigt alle im Untersuchungskorridor befindlichen Eignungsflächen für die Windenergienutzung aus dem 1. Entwurf der Regionalplan-Teilfortschreibung mit Stand vom 16. Juni 2011. pl ar Nach dem ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren legte das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 24. Mai 2012 eine überarbeitete Version der Teilfortschreibung des Regionalplans vor und führte eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen 2. Entwurf durch. Diese Beteiligung fand in der Zeit vom 29. Mai 2012 bis zum 11. Juli 2012 statt. Die neu dazu gekommenen Eignungsflächen konnten somit in der am 12. Mai abgeschlossenen Indikatorenprüfung innerhalb des Gutachtens zur gemeindlichen Entwicklung nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb werden an dieser Stelle mögliche Verluste an Eignungsflächen für Windkraftanlagen durch die Schienenhinterlandanbindung der FBQ für die betroffenen Gemeinden ergänzend in tabellarischer Form aufgeführt (siehe Karte 22: Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Tabelle 14: Eignungsgebiete Windenergie und potenzieller Flächenverlust und Tabelle 15: möglicher Verlust an Eignungsfläche WEA nach Gemeinden). Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergie voraussichtlich erst im November oder Dezember 2012 rechtskräftig werden (Innenministerium des Landes SchleswigHolstein 2012). em Im Rahmen der Prüfung wurden diejenigen Eignungsgebiete berücksichtigt, die gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommenen sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Prüfung für die einzelnen Streckenabschnitte in den betroffenen Gemeinden dargestellt. Die zweite Tabelle beinhaltet die Ergebnisse der Prüfung in Bezug auf die Vorzugsvariante und die jeweilige alternative Trassenführung (bei knappen Punkteständen). WEAEignungsflächen schneidende Streckenabschnitte WEAEignungsfläche in Streckenkorridor (in ha) Verlust Fläche (in ha) Verlust Fläche (in m²) Zustand Ratekau 148,66 E1 24,06 0,1497 1.496,81 7 E2 0,0765 765,21 7 X3.1 0,1369 1.369,06 7 0,6873 6.873,00 0 0,2953 2.952,53 0 0,6100 6.099,94 7 0,3987 3.987,38 0 0,0097 96,63 0 0,0087 87,05 0 üf Göhl ex Gemeinde WEAEignungsfläche gesamt (in ha) 283,36 X7.1 57,28 X12 71,92 Pr Neukirchen Gremersdorf 166,32 X9 X9 X12 X7.1 Tabelle 14: Eignungsgebiete Windenergie und potenzieller Flächenverlust 69,03 17,08 Legende: Zustand bestehende Eignungsgebiete (1998) 0 völlig neue Flächen (2012) 7 HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 143 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Gemeinde Verlust an Eignungsfläche für WEA durch die Vorzugsvariante in ha Ratekau Göhl Neukirchen Verlust an Eignungsfläche für WEA durch die alternative Trassenführung in ha 0 0 2.952,53 2.952,53 0 10.087,32 Gremersdorf 96,63 Tabelle 15: möglicher Verlust an Eignungsfläche WEA nach Gemeinden 96,63 Pr üf ex em pl ar Für die kartographische Darstellung der Eignungsflächen für die Windenergienutzung wurden folgende Datengrundlagen verwendet: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen 2012: Regionalplan für den Planungsraum II, Teilfortschreibung 2012 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, 2. Entwurf, Stand: 24. Mai 2012 Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV): Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS) Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM), bereitgestellt durch TGP Trassenverläufe, bereitgestellt durch TGP Untersuchungskorridor, erarbeitet und bereitgestellt durch TGP HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 144 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 7 Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die gemeindliche Entwicklung Punkte von 400 HV 1.1 1A.1+E.1+E.2+ E.3 253 - Schlechteste Raumverträglichkeit dieser Variante im Abschnitt 1 Schlechteste Raumverträglichkeit im OK 3 „Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen“ mit nur 46 Punkten im Vergleich zu den Alternativen im Abschnitt 2 HV 1.2 1A.1+1A.14+X4. 1+1A.3+1A.4+1 A.5 270 - HV 1.3 (X0) X.1+X.2+X.3+1 A.4+1A.5 285 Durchschnittliche Raumverträglichkeit dieser Varianten im Abschnitt 1 Deutliche Unterscheidung nur im OK 1: HV 2.2 mit 56 Punkten und HV 2.3 mit 72 Punkten HV 1.4 (x0) X.1+X.2+X2.2+ X2.3+X.11+A.2+ A.3+1A.5 292 - Vorzugsvariante des Abschnitts 1 Beste Raumverträglichkeit in den OK 2 und OK 4 mit 92 und 83 Punkten HV 3.1 1A.7+1A.8 240 - Niedrigste Punktzahl in HV 3 Deutlich schlechtere Raumverträglichkeit in den OK 1 und OK 2 (58 und 36 Punkte) - Nur ein Punkt Unterschied zur Vorzugsvariante im Hauptvergleich 3; Grund hierfür ist das etwas schlechtere Abschneiden dieser Variante im OK2 (Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile; 89 zu 100 Punkten) Bestes Abschneiden dieser Variante im OK 1 mit 76 Punkten im Vergleich zu den anderen HV 3 Varianten mit nur 58 und 73 Punkten 1A.7+X.6+X.7 Pr HV 3 - 310 üf HV 3.2 HV 3.3 HV 4.1 X.5.1+X.7 X.8+X1.1+ 1A.11+ X1.2+ X.10 311 X.8+X12+X.9+X .10 - - - 207 HV 4 HV 4.2 Anmerkungen em HV 1 Streckenabschnitt ex Hauptvergleich pl ar 7.1 Synthese der Hauptvergleiche und Darstellung der Vorzugsvariante Die Ergebnisse der Variantenprüfung sind in der nachfolgenden Tabelle 16 gegenübergestellt. Die jeweiligen Vorzugsvarianten (nach Punktzahlen) sind farblich hervorgehoben. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl einer Variante beträgt 400 Punkte, wobei die maximal erreichbare Punktzahl bei jedem der vier Oberkriterien jeweils 100 Punkte ist. Die Gesamtübersicht über die einzelnen Berechnungsergebnisse der jeweiligen Indikatoren, die den Summenwerten zu Grunde liegen, sind dem Anhang (A4 bis A10) „Nutzwerte und Variantenberechnungen“ sowie der Tabelle in „Berechnung Indikatoren“ (A3) zu entnehmen. 197 höchste Punktzahl, die innerhalb der Hauptvergleiche erreicht wurde Vorzugsvariante des Abschnitts 3 Der Punkteunterschied zur Vergleichsvariante 3.2 besteht nur in einem Punkt; Grund hierfür sind das etwas schlechtere Abschneiden dieser Variante im OK1 (73 zu 76 Punkten) sowie im OK3 (71 zu 79 Punkten) Beste Punktezahl wurde im OK 2 erzielt; - Vorzugsvariante des Abschnitts 4 Allerdings bestehen in den OK 3 und OK 4 mit 25 und 17 Punkten, die niedrigsten Zahlen, die in einer Vorzugsvariante in den Hauptvergleichen erreicht wurden - Niedrigste Punktzahl, die in allen Hauptvergleichen erreicht wurde = die Variante mit der schlechtesten Raumverträglichkeit innerhalb der Hauptvergleiche Die Verteilung der Punkte in den OK 3 und OK 4 (33 und 0) sind die niedrigsten, die in einer Vergleichsvariante im Hauptvergleich erreicht wurden - Tabelle 16: Gegenüberstellung der Variantenvergleiche HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 145 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Legende: 400 Punkte Maximalpunktzahl = nicht hinderlich bzw. beeinträchtigend für die gemeindliche Entwicklung 0 Punkte Minimalpunktzahl = maximal hinderlich bzw. beeinträchtigend für die gemeindliche Entwicklung Zahl Rechnerischer Vorzugsverlauf Zahl Referenzintervall: In den farbig hinterlegten Abschnitten liegen die Ergebnisse so nahe beieinander, dass kein Vorzugsverlauf eindeutig erkennbar ist (akzeptierte Abweichung: max. 15 Punkte) Referenzintervall: Darstellung knapper Ergebnis bis zu einem 15-Punkte-Unterschied em pl ar Die Berechnung der trassenabhängigen Analyse hat teilweise sehr knappe Ergebnisse hervorgebracht. Stellenweise gibt es geringste Unterschiede von nur einem Punkt (siehe HV 4.2 und HV 4.3). Auf dieser Basis und vor dem Hintergrund, dass mittels der Nutzwertanalyse Aspekte der Effektivität und der Kosten eines Projekts nicht abgebildet werden, erscheint es nicht sinnvoll in solchen Fällen eine Vorzugsvariante auszuweisen. Die eindeutige Darstellung einer Vorzugsvariante wäre in einem solchen Fall zwar auf der Grundlage der rein rechnerischen Ergebnisse möglich. Die Darstellung der Vorzugsvariante würde über die Aneinanderreihung der jeweiligen Punktesieger in den Hauptvergleichen 1,2 und 4 erfolgen. Diese gibt allerdings keine Garantie einer Berücksichtigung aller relevanten Faktoren auf die gemeindliche Entwicklung geben und würde eine Scheinobjektivität der gewählten Methodik der multikriteriellen Nutzwerkanalyse vortäuschen. Deshalb wurde eine maximale Abweichung von 15 Punkten festgelegt, das sogenannte Referenzintervall. Innerhalb dieses Korridors von 15 Punkten Abweichung können Trassenvarianten noch als vergleichbar gelten. Pr üf ex Somit ergibt sich bei Trassenvergleichen mit Punkteständen innerhalb des Referenzintervalls ein Ergebnis, bei dem beide Varianten parallel dargestellt werden. Der mögliche Streckenverlauf ist in einem solchen Fall in Form von zwei Trassenalternativen abgebildet (siehe Karte 23 Verlauf der Vorzugsvariante). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 146 pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 7.2 Beschreibung der Vorzugsvariante für die gemeindliche Entwicklung Wie in Kapitel 7.1 beschrieben, erfolgt die Darstellung der Vorzugsvariante auf der Basis der trassenabhängigen Bewertung (Berechnungsergebnisse der multikriteriellen Analyse) und wird bei knappen Punkteergebnissen – innerhalb des Referenzintervalls – gemeinsam mit der jeweiligen parallel verlaufenden Alternativtrassen abgebildet (siehe entsprechende Streckenabschnittsbezeichnungen in Tabelle 17). Diese offene Ergebnisdarstellung lässt die Berücksichtigung weiterer einzelner Belange im späteren Prüfverfahren im Rahmen des ROV zu. Vorzugsvariante Streckenabschnitt der Vorzugsvariante Alternativtrasse Streckenabschnitt der Alternativtrasse Abschnitt 1 1.4 (x0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 1.3 (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 Abschnitt 2 -- 1A6+1A6.1 -- 1A6+1A6.1 Abschnitt 3 3.3 X.5.1+X.7 + 1A9 3.2 1A.7+X.6+X.7 + 1A9 Abschnitt 4 4.1 X.8+X1.1+ 1A.11+ X1.2+ X.10 4.2 X.8+X12+X.9+X.10 pl ar Abschnitt em Tabelle 17: Streckenabschnittsbezeichnung der Vorzugsvariante und der Trassenalternative Die nachfolgende Tabelle 18 verdeutlicht den Anteil der Bestandstrecke an der Vorzugsvariante und der Trassenalternative (bei Punkteständen im Referenzintervall). Der Trassenverlauf der Vorzugsvariante und der Trassenalternative ist der Karte 23 zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass der Streckenabschnitt 1A9 nicht Gegenstand eines Vergleiches war, aber Teil des Gesamtverlaufs der Strecke ist. Vorzugsvariante Abschnitt 1 1.4 Abschnitt 2 -- Abschnitt 3 3.3 Abschnitt 4 4.1 Streckenabschnitt Bestandstrasse der Vorzugsvariante Alternativtrasse Streckenabschnitt Bestandstrasse der Alternativtrasse 1A.5 1.3 1A.4 + 1A.5 1A6 +1A6.1 -- 1A6 + 1A6.1 1A9 3.2 1A.7 + 1A9 1A.11 + X1.2 4.2 -- ex Abschnitt üf Tabelle 18: Anteil der Bestandstrasse an der Vorzugsvariante und an der Trassenalternative Pr Die Vorzugstrasse, wie in Tabelle 17 dargestellt, verläuft im südlichen Beginn über die östliche Umfahrung Sereetz. Sie passiert Siems-Dänischburg und führt dann Richtung Norden an der östlichen Seite Ratekaus vorbei (Streckenabschnitt X.1+X.2+X.3). Die Beeinträchtigung durch den Verlauf dieser Variante ist für die Gemeinde Bad Schwartau und den Ortsteil Sereetz (zugehörig zu Ratekau) deutlich geringer, als dies bei den entsprechenden Alternativen der Fall wäre. Durch diese Trassenführung wäre Bad Schwartau mit seinem Haltepunkt auch weiterhin (über seine SPNV Verbindung nach Lübeck) an die SPNV Strecke Richtung Fehmarn angebunden, so dass die Erreichbarkeit des Ortes – auch in seiner Eigenschaft als Seebad – weiterhin sichergestellt ist. Direkt nach der Gemeinde Ratekau (ab dem Streckenabschnitt X.3) hat sich für den nachfolgenden Trassenverlauf ein knappes Ergebnis mit nur 7 Punkten Unterschied gezeigt. So verläuft die Variante (X0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 (292 Punkten) nach Norden und führt parallel auf östlicher Seite entlang der Autobahn A1 (E 47). Die Orte Timmendorfer Strand und Scharbeutz werden umfahren, was die Aufenthaltsqualität und den Erholungswert dieser Ortschaften erhält. Die touristische Attraktivität wird auf Grund der Trassenführung in diesem Bereich nicht beeinträchtigt. Allerdings befindet sich der Haltepunkt Timmendorfer Strand bei dieser Variante ausschließlich auf dem Gemeindegebiet Ratekaus. Dementsprechend sind zwei Gemeinden betroffen. Für Timmendorfer Strand bedeutet dies einen längeren Weg zum Haltepunkt. Dieser befindet sich ca. 3 km vom Siedlungskern entfernt zwischen Pansdorf und Groß Timmendorf und HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 151 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) bedarf im Vergleich zur Lage des bisherigen Haltepunktes einer zusätzlichen, an den Zugverkehr angepassten Busversorgung. Ähnliches gilt für Scharbeutz, wobei sich hier aber der Haltepunkt nur ca. 1,2 km vom Siedlungskern entfernt befindet. In keinem Fall wird der Status der Ortschaften Timmendorfer Strand als Seeheilbad und Scharbeutz als Heilbad beeinträchtigt. pl ar Die nur geringfügig schwächer bewertete Trasse (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 mit 285 Punkten verläuft direkt an den Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz vorbei. Bei diesem Verlauf werden die bestehenden Haltepunkte der Gemeinden beibehalten. An dieser Stelle sind dann allerdings Lärmschutzmaßnahmen für die Gemeinden erforderlich, zum einen durch eine 6 m hohe Lärmschutzwand und zum anderen auch durch passiven Schallschutz in empfindlichen Bereichen wie Wohngebieten oder Kureinrichtungen. Die Lärmschutzwand wurde bereits in der Sonderuntersuchung zu Lärm und Erschütterung berücksichtigt. Auf diese Daten stützen sich die entsprechenden Indikatoren zum Lärm im vorliegenden Gutachten. em Festzuhalten ist für die Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz, dass bei den Prüfkriterien „Beeinträchtigung von Ortteilen durch Lärm“ (Unterkriterium 1.5) und „Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm“ (Unterkriterium 2.3) wie auch bei dem Indikator „Beeinträchtigung der Aufenthaltqualität in sozialen Infrastrukturen durch Lärm“ (Indikator 1.1.2) im vorliegenden Gutachten keine Beeinträchtigungen der Siedlungsbereiche durch diesen Streckenverlauf festgestellt werden konnte (unter der Voraussetzung, dass eine 6m hohe Lärmschutzwand realisiert wird). Außerdem sind der Status der Gemeinde Timmendorfer Strand als Seeheilbad und der Status der Gemeinde Scharbeutz als Seebad durch potentielle Beeinträchtigungen durch Lärm in der Variante (X0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 wie auch in der Variante (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 nicht gefährdet. Beide alternativen Trassenführungen verlaufen ab der Variante A3+1A5 direkt hinter der Autobahnausfahrt Scharbeutz wieder zusammen. Die Trasse verläuft nun westlich an der Gemeinde Haffkrug vorbei, wobei auch für diese Gemeinde auf Grund einer Lärmschutzwand keine Beeinträchtigungen durch ein erhöhtes Lärmaufkommen bestehen. Der Status der Gemeinde Haffkrug als Seebad ist im Hinblick auf Lärm nicht gefährdet. ex Nördlich von Haffkrug befindet sich der erste Kreuzungspunkt der Vorzugstrasse mit der BAB 1, so dass die Trasse fortan westlich der BAB verläuft. Haffkrug wird an seiner Westseite von der Trassenführung tangiert. Der Haltepunkt befindet sich noch in fußläufiger Entfernung zum Siedlungskern. Pr üf Die Trasse führt dann weiter nach Norden und nimmt eine Abzweigung nach Neustadt i.H., wobei an dieser Stelle die Autobahn das zweite Mal gekreuzt wird. Eine Vermeidung der Autobahnkreuzung bei Haffkrug – die nicht zuletzt auch aus Kostengründen angesichts der aufwändigen Autobahnüberführung der Trasse sinnvoll wäre – und der Erhalt der Bestandstrasse bei Sierksdorf wurde im Rahmen der ersten vereinfachten Vorplanung seitens der DB (in den Jahren 2008 und 2009) geprüft. Diese Streckenführung über die Bestandstrasse ist nicht mit dem SPNV Richtung Fehmarn aufrechtzuerhalten, sondern wird zukünftig über ein S-Bahnsystem bedient. Auf diese Weise bleibt der Hansapark als touristische Attraktion weiterhin gut mit der Bahn erreichbar. Im Falle Neustadts i.H. wird es voraussichtlich auch durch die höheren Zugzahlen im SPNV nicht zu einer Beeinträchtigung der funktionalen Beziehungen und Ortsteilen durch Lärm kommen. Der Güterverkehr führt auch weiterhin an Neustadt vorbei, so dass von dieser Seite kein zusätzliches Lärmaufkommen zu erwarten wäre. Der Status Neustadts i.H. als Seebad wird vor diesem Hintergrund als nicht gefährdet eingestuft. Die Kurklinik im Norden Neustadts i.H. wird durch die neue Trassenführung als Sackgassenvariante voraussichtlich weniger stark durch Lärm belastet, dennoch bleibt ein geringes Lärmaufkommen bestehen. Die touristischen Ziele der Stadt und entsprechenden Beherbergungsbetriebe liegen allerdings außerhalb des Untersuchungsraumes, so dass mit keinen wesentlichen Einbußen im Tourismusbereich auf Grund von erhöhtem Lärm zu rechnen ist (Cochet Consult 2012, Kapitel 5.2.4). Im Verlauf des Streckenabschnitts 1A5 und 1A6 wird der Jakobsweg auf der Höhe von Neustadt i.H. drei Mal gekreuzt wird, so dass es zu einer deutlichen Beeinträchtigung kommt. Die aufwändige Revitalisierung des Jakobswegs wurde erst 2010 abgeschlossen. Seitdem sind jährlich steigende Besucherzahlen zu verzeichnen und der Jakobsweg entwickelt sich zu einem kulturellen HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 152 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Merkmal für den Raum Ostholstein. Nicht nur die Bedeutung des historischen Pilgerwegs oder die hohen jüngst investierten Finanzmittel sind Argumente für einen mit der Trassenführung überschneidungsfreien Verlauf des Weges. Mit einer Streckenführung über die Bestandstrasse bei Sierksdorf könnten mindestens eine, eventuell sogar alle drei Kreuzungen mit dem Jakobsweg umgangen werden. pl ar Nördlich von Altenkrempe liegt im weiteren Verlauf die Trasse X5.1 östlich, in unmittelbarer Nähe zur BAB 1. Im Vergleich dazu würde die Trassenführung 1A7+X6 südlich vor Groß Schlamin abzweigen und ihren Verlauf über die Siedlungen Groß Schlamin und Beschendorf nehmen. Bei Lensahn treffen beide Varianten wieder zusammen und münden in der Umfahrung der Gemeinde Lensahn. Der Haltepunkt liegt aber in 1,1 km Entfernung zum Siedlungskern und ist damit noch relativ gut fußläufig erreichbar. Die Trassenführung X7+1A9 verläuft weiter nach Norden, kreuzt südlich von Oldenburg i.H. zum zweiten Mal die BAB 1 und führt südöstlich an Oldenburg i.H. vorbei (Variante X8). Dies bedeutet eine Verlagerung des Haltepunkts vom Südwesten Oldenburgs i.H. an den südöstlichen Rand der Stadt (wobei die Entfernung zum Siedlungskern gleichbleibt). Ein optimal abgestimmter Anschluss an den Busverkehr müsste in diesem Fall gewährleistet werden, da Oldenburg i.H. die Funktion als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums einnimmt und somit eine wesentliche Bedeutung für die Versorgung der Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf Neukirchen und Wangels besitzt. ex em Der weitere Trassenverlauf Richtung Großenbrode führt bis Neukirchen nördlich an Göhl und Heringsdorf vorbei (Abschnitte X2+X1.1+1A11 mit der Trasse X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 mit 207 Punkten und Abschnitt X12+X9 als Teil der Strecke X.8+X12+X.9+X.10 mit 197 Punkten, welche beide Bestandteil des Hauptvergleichs 5 sind und einem nur knappen Unterschied von 10 Punkten aufweisen). Die Trasse X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 verläuft östlich an Neukirchen vorbei und kreuzt auf der Höhe von Seekamp den Jakobsweg. Die andere Option der Trassenführung mit der Strecke X.8+X12+X.9+X.10 verläuft westlich von Neukirchen und kreuzt erst nördlich von Neukirchen die Bundesstraße 501 und auf der Höhe von Neu Klaustorf den Jakobsweg. Bei beiden Streckenführungen wird es zu Einschnitten in den Naturraum kommen. Die entsprechenden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden in der gesonderten UVS berücksichtigt. Eine Anbindung Göhls und Heringsdorfs sollte weiterhin, z.B. mit einem Rufbussystem, sichergestellt werden. Pr üf Auf der Höhe von Neu Klaustorf treffen die Trassenalternativen wieder zusammen und führen als Variante X1.2+X10 weiter nach Nordwesten bis nördlich von Großenbrode. Dabei wird nahe Lütjenbrode der Jakobsweg ein weiteres Mal gekreuzt. Zu prüfen wäre auch hier, inwieweit diese Kreuzungen des Jakobsweges umgangen werden kann. Bei Großenbrode befindet sich der neue Haltepunkt weiter außerhalb des Ortes, ist aber immer noch fußläufig vom Siedlungskern aus erreichbar. Allerdings kommt es hierdurch zu einer schlechteren Erreichbarkeit des Südstrandes (Tourismusschwerpunkt), was zu Nachfrageeinbußen insbesondere im Wochenendfreizeitverkehr führen kann. Hier wären ergänzende Busverbindungen anzudenken. Der Status Großenbrodes als Seeheilbad wird durch den nordwestlichen Trassenverlauf nicht beeinträchtigt. Insgesamt weisen alle Trassenvarianten mit rechnerischer Höchstpunktzahl innerhalb der Hauptvergleiche im Hinblick auf die Prüfkriterien zur Durchkreuzung und zur Flächenminderung keine erheblichen Behinderungen und Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung auf. Weder beim Bestand noch bei geplanten Ortsteilen sind wesentliche Beeinträchtigungen durch den gewählten Trassenverlauf zu vermerken. Auch bei den Alternativtrassen, die noch im Referenzintervall liegen, kommt es zu keinen großen Beeinträchtigungen im Hinblick auf Zerschneidung und Flächenverlust bei bestehenden und geplanten Ortsteilen. Allerdings weisen diese Trassenführungen teilweise deutliche Beeinträchtigungen durch erhöhten Lärm im Bestand wie auch im Bauerwartungsland. So führen diese Betroffenheiten zu einem Attraktivitätsverlust von Liegenschaften wie auch zu Folgekosten für passive Lärmschutzmaßnahmen. Beeinträchtigungen bestehen sowohl im Bestand wie auch im Bauerwartungsland vornehmlich in den Alternativvarianten aus Hauptvergleich 4.3 (Streckenabschnitt zwischen Groß Schlamin und Lensahn) und 5.1 (Streckenabschnitt zwischen Oldenburg i.H und Großenbrode) aber auch in der Vorzugsvariante aus dem Hauptvergleich 5 (Streckenabschnitt X.5+X.7). HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 153 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 7.3 Ausblick pl ar Bei der Betrachtung von Auswirkungen der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ist neben den Auswirkungen durch die unterschiedlichen Trassenvarianten auch eine Reihe von trassenunabhängigen Wirkungen zu berücksichtigen. Die angestrebte Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen um etwa eine Stunde beziehungsweise um 160 km Bahnstrecke kann verschiedene Wirtschaftssektoren positiv beeinflussen. Effektiv bedeutet dies innerhalb des Untersuchungsraums eine Fahrzeitverkürzung von Timmendorfer Strand bis nach Burg auf Fehmarn um 30 Minuten. Im Bereich des Warenverkehrs ist von einer leichteren grenzübergreifenden Zugänglichkeit der Märkte und von einer Intensivierung des Güterverkehrs auszugehen. Im Sinne des Umwelt- und Lärmschutzes wäre deshalb eine stärkere Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene wünschenswert. Allerdings können nach Ausbau der Autobahntrasse dieselben infrastrukturellen Vorteile zur Verkürzung der Wegstrecke ebenfalls für das Straßennetz angeführt werden. Durch diese Konkurrenzsituation zwischen Autobahn und Schienenanbindung bleibt es offen, inwiefern eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen wird. Inwieweit die Feste Fehmarnbeltquerung unter anderem auch zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes führen kann, bleibt daher abzuwarten. em Für den Zeitraum des Querungsbaus geht das dänische Staatsunternehmen Femern A/S davon aus, dass 500 Arbeitsplätze zwischen 2015 und 2021 geschaffen werden können. Allerdings wird langfristig ein Großteil des Fährbetriebs eingestellt werden, während die neu geschaffenen Arbeitsplätze bis zur Fertigstellung der Querung befristet sind. Folglich wäre es wichtig, dass die Entwicklung von ortsansässigen Unternehmen in den verschiedenen Branchen gezielt gefördert wird, um ausreichend Arbeitsplätze am Standort zu halten bzw. neue entstehen zu lassen (siehe auch Femern A/S 2012). ex So wird die Chance gesehen, dass durch die Förderung eines kleinräumigen Wachstums „hochwertige Gewerbestandorte, Bereiche mit Handels- und Freizeiteinrichtungen, (…) seniorengerechte Standorte“ oder auch „Neubaugebiete im suburbanen Raum“ entstehen könnten (FGSV, 2006: 17). Standorte für die Förderung von Gewerbestandorten durch eine bessere Anbindung könnten im Verflechtungsraum zwischen Oldenburg i.H., Heiligenhafen und Großenbrode sowie zwischen Ratekau und Timmendorfer Strand / Scharbeutz liegen. Für den Handel ist außerdem eine günstige Schienenhinterlandanbindung von Neustadt i.H. von Bedeutung, da die Stadt durch Autobahn- und Schienenanbindung sowie den größten Hafen Ostholsteins als Knotenpunkt gelten kann. Pr üf Seniorengerechte Standorte können insbesondere in denjenigen Gemeinden eine Entwicklungschance darstellen, in denen der Anteil älterer Kohorten am stärksten ansteigt und wo eine medizinische Rehabilitationsinfrastruktur und Pflegeeinrichtungen vorhanden sind. Namentlich sind dies Bad Schwartau, Timmendorfer Strand, Oldenburg i.H. und Süsel bei Neustadt i.H.. Für diese Standorte ist auch die Erreichbarkeit durch Berufspendler aus dem Pflegeberufssektor von Bedeutung. Neubaugebiete im suburbanen Raum entstehen überwiegend im Mittelbereich größerer Zentraler Orte, sind also charakteristisch für die Stadtrandkerne 1. und 2. Ordnung nahe Lübeck. Diese Entwicklung kann auch als Chance genutzt werden, eine hochwertige medizinische und Pflegeinfrastruktur der Region weiter auszubauen, da demographisch bedingt der lokale Bedarf zunehmen wird. Wie bereits zu Beginn erörtert, trägt die Altersstruktur der Zuwanderer nicht zur Verjüngung der Region bei. Hierbei gilt es zu bedenken, dass eine durchaus noch agile und mobile Zuwanderergruppe im dritten Lebensdrittel später in Ostholstein in die Phase der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit eintritt, wobei die Lebenserwartung weiter steigt. Auch darauf ist in künftigen Strategien und Konzepten der Regionalentwicklung, aber auch bei der Planung barrierefreier Haltepunkte und Bahnübergänge und der Erreichbarkeit der Gemeinden im Untersuchungskorridor insgesamt besonders zu achten. Wie in allen anderen Regionen, die vom demographischen Wandel bereits stärker überformt sind, wird der Pflegebereich in Ostholstein eine zunehmende Rolle im sektoralen Wirtschaftsgefüge spielen. Eine Zunahme des grenzübergreifenden Austausches zwischen Dänemark und Deutschland kann sich auf die Altersstruktur der Region verjüngend auswirken. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 154 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Inwieweit sich der dänisch-deutsche Austausch intensiviert und der Binnenraum von dieser Entwicklung profitiert, hängt unter anderem von den Integrationsbemühungen ab. Beispielsweise ist eine vermehrte Ansiedlung dänischer Arbeitnehmer durch die in Deutschland relativ niedrigeren und damit attraktiven Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten prinzipiell denkbar. Aufgrund der Erfahrungen im dänisch-deutschen Grenzraum auf dem Festland erscheint ein konfliktarmes Verhältnis, wie dort das Beispiel der grenznahen dänischen und deutschen Minderheiten zeigt, wahrscheinlich. Bestehende Mobilitätshemmnisse werden durch die Feste Fehmarnbeltquerung abgebaut. pl ar Insgesamt zeigt sich, dass mit der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung vielfältige positive wie negative Auswirkungen für die gemeindliche Entwicklung verbunden sein können. Die beschriebene Vorzugsvariante kann dazu beitragen, mögliche Beeinträchtigungen für die Gemeinden und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu begrenzen. Dazu kann auch eine entsprechend vorausschauende bauliche Realisierung – ob als Ausbau oder als Neubau – der Trasse beitragen, so dass durch Lärmschutz und andere Detailmaßnahmen weitere Beeinträchtigungen vermindert werden können. Darüber hinaus sollten ergänzende Maßnahmen berücksichtigt werden, etwa eine optimale Verzahnung mit anderen Verkehrsträgern, wie Bus oder Fahrrad. Pr üf ex em Neben diesen Auswirkungen unmittelbar an der Schienentrasse gibt es allgemeine Auswirkungen, die unabhängig von der gewählten Trassenvariante sind. In diesen Fragen ergeben sich besondere Anforderungen für die Kommunal-, Regional- und Landesentwicklung, damit der Kreis Ostholstein nicht nur zum Transitraum wird, sondern dass die Schienenhinterlandanbindung und die Feste Fehmarnbeltquerung genutzt werden kann, um die Arbeits- und Lebensqualität in der Region zu erhöhen. HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 155 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Anhang A1. Karte 01 Landesentwicklungsplan A2. Karte 03 Übersicht Schutzgebiete A3. Karte 04 Zentrale Orte im Untersuchungskorridor A4. Ergebnisse der Indikatoren Berechnung A6. Tabellen Vorvergleiche A7. Zuordnung Nutzwerte Zwischenvergleiche A8. Tabellen Zwischenvergleiche A9. Zuordnung Nutzwerte Hauptvergleiche em A10. Tabellen Hauptvergleiche pl ar A5. Zuordnung Nutzwerte Vorvergleiche A11. Auflistung verwendete B- und F-Pläne Pr üf ex A12. Systemskizze Hinterlandanbindung HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 156 pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr pl ar em ex üf Pr Ergebnisse der Indikatorenberechnung OK 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Zv E PA 1 Zv F PA 1 Hv PA 1 Hv PA 3 Vv A PA 4 Zv B PA 4 Zv C PA 4 Hv PA 4 1.e.1 1.e.2 1.f.1 1.f.2 1A.4+1A.5 A1+A2+A3+1A5 X2.3.+X11.A2+A3+1A5 X3.1+E.2+E.3 1.1 1.2 1.3 1A.1+E.1+E.2+E.3 1A1+1A14+X4.1+1A3+1A4+1A5 X0+X1+X2+X3+1A4+1A5 1.4 X1+X2+X2.2+X2.3+X11+A2+A3+1A5 3.1 3.2 1A.7+1A.8 1A.7+X.6+X.7 3.3 X.5.1+X.7 4.a.1 4.a.2 X7.1 X.12 4.b.1 4.b.2 4.c.1 4.c.2 1A.10 X.8+X12+X1.1 X1.2+X10 1A.12 4.1 4.2 1,88% 4,52% 0,19% 0,47% 4,10% 0,76% 0,24% 0,05% 9,73% 4,11% 0,30% 0,35% 0,39% 0,54% 3,08% 2,41% 2,68% 0,50% 0,14% 0,21% 0,22% 0,05% 0,51% 0,32% 0,32% 0,47% 2,21% 2,17% 0,85% 6,45% 4,88% 2,35% 1 UK 1.3: Flächenminderung von Ortsteilen 1.3.1 1.3.2 1.3.3 0,41% 2,96% 1,42% 4,84% 3,92% 1 1 71,43% X8+X12+X1.1+1A11+X1.2+X10 1 2,94% X.8+X12+X.9+X.10 1 6,90% Wert des Indikators Indikator entfaltet keine Wirksamkeit Stand: 11.05.2012 pl ar Vv D PA 1 UK 1.2: Durchkreuzung von Ortsteilen 1.2.1 1.2.2 1.2.3 14,26% 4,22% 1,88% em Vv C PA 1 ex Vv B PA 1 Strecken‐abschnitte 1A.2 X4.1 X.1 X2.1 X.4 + X.11 A.1. A.3+1A.5 X.5+E.3 0,37% üf Vv A PA 1 Variante 1.a.1 1.a.2 1.b.1 1.b.2 1.c.1 1.c.2 1.d.1 1.d.2 Pr Vergleich UK 1.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 17,65% 0,34% 35,71% 0,27% 0,47% 0,55% 7,69% 0,69% 0,87% 0,83% 1,74% 0,12% 0,10% 0,14% 0,11% 0,17% 0,16% 0,22% 0,14% 0,93% 0,06% 0,18% 0,05% 0,13% 3,52% 1,95% 0,02% 0,15% 0,01% 0,45% 0,33% 0,84% 0,87% 0,16% 0,01% 0,15% 2,50% 2,63% 0,10% 0,33% 0,99% 0,14% 0,09% 0,30% 0,01% 0,15% 0,43% 0,06% Ergebnisse der Indikatorenberechnung OK 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 6,19% 6,04% 8,22% 8,88% 4,85% 2,95% 3,70% 10,58% 6,71% 9,82% 0,06% 7,32% 6,58% 5,11% 3,85% 10,09% 0,06% 0,54% 0,06% 0,28% 20,14% 24,49% 0,70% 1,14% 18,32% 19,07% 13,58% 1,32% 18,90% 1,24% 13,91% 13,64% 0,81% 0,21% 0,11% 0,03% 9,01% 8,90% 13,72% 41,32% 12,20% 8,82% 14,18% 9,23% 0,19% 14,45% 0,23% 10,96% 0,39% 0,60% Pr 27,15% 52,85% 0,19% 7,85% 0,91% 4,90% 29,29% em 10,55% 10,44% 11,50% 14,27% UK 2.3: Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen 2.3.1 2.3.2 2.3.3 1,47% 0,06% ex 3,46% 3,45% 3,91% 5,93% UK 2.2: Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.2.1 2.2.2 2.2.3 pl ar UK 1.5: Beeinträchtigung von Ortsteilen 1.5.1 1.5.2 1.5.3 16,43% 13,46% 3,51% 4,56% 5,80% 0,09% 4,03% 5,73% 0,12% 31,56% 2,19% 2,26% 2,97% 2,04% 10,55% 3,51% 6,22% 8,64% UK 2.1: Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.1.1 2.1.2 2.1.3 0,46% 24,18% 6,86% 7,85% 4,74% 0,91% 0,38% 0,42% 1,91% 4,25% 3,20% 5,33% 0,59% 12,63% 14,87% 2,28% 0,65% 4,07% 2,85% 0,06% 46,78% 41,26% 2,55% 0,80% 2,24% 17,16% 8,78% 11,96% 0,06% 35,66% 0,78% 10,71% 10,73% 0,06% 36,54% 0,84% 14,47% 3,52% 4,74% 0,45% 4,90% üf UK 1.4: Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen 1.4.1 1.4.2 2,80% 2,90% 5,41% 6,16% 0,00% 0,00% 4,23% 4,76% 0,98% 0,05% 3,80% 17,73% 3,58% Ergebnisse der Indikatorenberechnung OK 3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen UK 3.2: Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 3.2.1 3.2.2 10,25 30,87 37,39 38,86 26,44 50,97 47,47 37,78 ‐46 ‐46 ‐31 ‐72 2883,79 1221,85733 1188,95433 1413,05 6 ‐77 ‐77 ‐71 3,31% 2,81% 4,54% 7,06% 22,35% 22,62% 35,52% 58,34% 1 1 1 1 ‐65 26 20 6,24% 3,88% 4,23% 41,53% 30,19% 23,90% 1 1 1 4,00% ‐77 4,87% 31,81% 1 71 15 6,06% 4,48% 12,13% 8,69% 15 4,78% 6,80% 0,30% 0,31% 0,89% 0,95% 970,85 2638,91 497,70 2 1 497,70 3946,32 3180,62 721,67 1190,46 2 6,67% 7,69% 12,84% 26,86% 7,96% 16,87% 1 1 2 1 3,00 3,00 1,78 1,85 3 1 1 1 0,00 2,18 2,42 2,35 1,8 2,4 2,25 1,64 1,76 1,00 43,73 1,25 2,56 17,56 24,85 2 1 1,00 4,00 1 4,00 4 4 1 2 6,65 6,85 3,30 0,00 em 28,05 44,16 44,69 38,44 33,83 25,00 31,44 üf 0,8 0,8 7,69% Pr 2203,40 3146,03 2542,62 6,25% UK 4.1: Anbindung der Haltepunkte 4.1.1 4.1.2 3 1,00 1 6,80 pl ar 433,48 532,19 1566,69 1523,14 UK 3.1: Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3,53% 96,06% 3,62% 100,00% 5,17% 57,20% 5,92% 75,12% 0,26% 0,15% 4,21% 4,41% 36,04% 1 4,92% 43,04% 1 14,29% ex UK 2.4: Erreichbarkeit der Bahnhöfe; Konsequenzen aus der Verlegung von Haltepunkten 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2267,40 1 6 274,74 0 OK 4: Straßenverkehr 34,07 32,80 35,24 122 103 24 83 5,27% 6,43% 2,41% 3,02% 1951,15 127 5,23% 19,95% 1 10,00% 32,86 0,39% 2 5,08 1951,15 127 5,79% 28,77% 1 11,11% 13,16 0,30% 2,5 4,08 1 1 20,96 35,74 33,61 14,45 0,53% 0,39% 0,39% Zurodnung Nutzwerte Vorvergleiche OK 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Indikator 1.1.1 Ausprägung Anzahl 1.1. Zerschneidung funktional‐örtlicher Beziehungen Indikator 1.1.2 Nutzwert Nutzwert Anzahl Nutzwert 0 1 0 1 0 1 1 2 8,94 2 0,15 2 2 3 2 3 17,87 3 0,29 3 3 4 3 4 26,79 4 0,42 4 Indikator 1.2.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.2.3 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert 1 0 1 0 1 4,15 2 1 2 2,48 2 7,52 3 2 3 3,04 3 10,8 4 3 4 4,21 4 Indikator 1.3.1 Ausprägung % Indikator 1.3.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.3.3 Nutzwert Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 0 1 0,11 2 1 2 1,14 2 0,22 3 2 3 2,27 3 0,32 4 3 4 3,4 4 Indikator 1.4.1 Ausprägung Nutzwert ha Indikator 1.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 1,55 2 1 2 3,09 3 2 3 4,63 4 3 4 % Indikator 1.5.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.5.3 Nutzwert pl ar Indikator 1.5.1 Ausprägung 1.5 Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm Ausprägung % Nutzwert 0 1 0 1 0 1 14,87 2 0,04 2 9,43 2 27,53 3 0,07 3 16,81 3 40,2 4 0,1 4 24,19 4 OK 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile Indikator 2.1.2 % Nutzwert 0 1 1 2 2 3 3 4 Indikator 2.2.1 Ausprägung % 2.2 Flächenverlust an geplanten Ortsteilen 2 3 1 % Nutzwert 0 1 0 1 1 2 1 2 2 3 2 3 3 4 3 4 Ausprägung % Indikator 2.2.3 Nutzwert 0 Ausprägung % 1 Nutzwert 0 1 1 2 1 2 3 2 3 2 3 4 3 4 3 4 Indikator 2.3.2 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert Indikator 2.3.3 Ausprägung % Nutzwert 1 0 1 0 1 0,38 2 1 2 0,72 2 0,75 3 2 3 1,44 3 1,1 4 3 4 2,15 4 üf 0 % 2 Indikator 2.3.1 Ausprägung Nutzwert ex 1 % Indikator 2.1.3 Ausprägung Indikator 2.2.2 Nutzwert 0 Ausprägung em Indikator 2.1.1 Ausprägung 2.1 Zerschneidung von geplanten Ortsteilen Pr Indikator 2.4.1 Ausprägung Nutzwert Anzahl Indikator 2.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl Indikator 2.4.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 0 1 566,86 2 0,26 2 18,01 2 1133,8 3 0,51 3 36,01 3 1700,56 4 0,76 4 54,01 4 2.4 Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte Nutzwert 1 0 1.3 Flächenverlust von Ortteilen % 2 % 2.3 Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm Indikator 1.1.4 Ausprägung 1 Indikator 1.2.1. 1.4 Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Anzahl Indikator 1.1.3 Ausprägung 0 Ausprägung 1.2. Zerschneidung von Ortsteilen Ausprägung OK 3: Auswirkung auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen Indikator 3.1.1 Ausprägung Nutzwert % 3.1 Zerschneidung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale Indikator 3.1.4 Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 0 1 0 2 25,68 2 0,5 2 3,58 2 3,05 3 50,46 3 1 3 7,16 3 4,49 4 75,23 4 1,1 4 10,73 4 Indikator 3.2.2 Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 20,44 2 0,44 2 30,62 3 0,47 3 40,8 4 0,51 4 OK4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Indikator 4.1.1 Ausprägung Zahl 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator 3.1.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl 1,6 Indikator 3.2.1 Ausprägung Nutzwert % 3.2 Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Zerschneidung und Flächenverlust Indikator 3.1.2 Ausprägung Nutzwert % Indikator 4.1.2 Nutzwert Ausprägung Anzahl Nutzwert 0 1 0 1 0,76 2 1,71 2 1,51 3 3,41 3 2,26 4 5,11 4 1 Name Vergleich: Abschnitte: VV 1A 1A2 und X4.1 Abschn.Nr.: 1A2 2 1 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,41 0 2,96 2,8 0 16,43 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 13,46 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 2267,4 1 0 3,53 96,06 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender OK3: Auswirkungen auf die räumliche Merkmale Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 10,25 0 3 1 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 4,22 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 2 3 4 1 4 4 1 3 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 4 1 3 4 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 0 2 1 0 0 Summenprodukt UK 3 1 0 1 0 0 2 1 0 0 1 2 neutral 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 1 3 3 3 9 1 1 3.1. 3.2. 1 0 1 0 0 0 2 2 9 2 Summen‐produkt UK gewichtet 7 9 8 3 5 7 9 8 3 5 3 3 3 9 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 1 0 0 1 5 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 9 2 5 Pr Summe OK 4 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich 1A2 rel OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 0 0 2,9 0 3,51 0 4,56 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 274,74 0 0 3,62 100 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte OK3: Auswirkungen auf die räumliche 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 75 33 44 83 78 314 100 100 100 33 333 58 100 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 1,42 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 30,87 0 1 6,8 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK Indikator hindernd 4 1,88 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 35,71 0,27 0 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf Summe OK1 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Einheit 0 0 17,65 0,34 14,26 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen X4.1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 3 Abschn.Nr.: Unterkriterium UK OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 4 em Oberkriterium OK Ordinalwerte: hindernd 4 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 0 2 1 0 2 1 0 neutral 1 2 3 1 1 3 50 Summe OK 4 50 OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt OK X4.1 Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich 1A2 rel X4.1 rel 314 333 158 50 428 400 133 33 500 400 200 100 0 0 0 0 63 83 79 50 86 100 67 33 275 Summen‐produkt UK GEWICHTET 8 3 5 3 3 8 3 5 3 3 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 3.1. 3.2. 1 0 1 1 0 0 1 1 8 4 8 4 1 4.2. 1 0 1 0 6 6 Summe OK 2 Summe OK 3 Summen‐produkt OK 1A2 Summenproduk t UK Summe OK1 158 0 … sehr hinderlich OK 1 1A2 rel 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich X4.1 rel 75 286 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 4 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 4 1 1 3 1 2 4 1 1 Aggregation der Oberkriterien OK 2 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 X4.1 rel 67 100 78 83 100 428 100 100 100 100 400 67 67 133 33 33 Name Vergleich: VV 1B Abschnitte: X.1 und X2.1 Ordinalwerte: 4 3 2 1 Abschn.Nr.: X.1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0 0 0 5,41 0 5,8 0,09 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 4,03 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 0 0 0 5,17 57,2 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 37,39 0 0 0 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 0 0 0,47 0 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 4 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 1 0 0 1 0 Summenprodukt UK 3 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 neutral 1 3 3 3 1 2 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 3.1. 3.2. 1 0 1 1 0 0 2 1 9 4 Summen‐produkt UK gewichtet 7 3 3 5 5 7 3 3 5 5 3 3 3 3 Summe OK1 Summe OK 3 1 4.1. 0 0 0 2 2 Summe OK 4 X.1 rel 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 9 4 2 OK OK 1 OK 2 OK 3 OK 4 Summe 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0 0 6,16 0 5,73 0,12 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 31,56 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Gewichtung UK 0 0 0 0 0 5,92 75,12 0 0 38,86 0 0 0 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 75 100 100 50 78 403 100 100 100 100 400 58 67 hindernd 4 1 0 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 3 3 2 1 1 Summenproduk t UK Summen‐produkt UK GEWICHTET 7 3 6 5 9 7 3 6 5 9 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 3.1. 3.2. 1 0 1 1 0 0 1 1 8 4 8 4 1 4.2. 0 0 0 2 2 2 Summe OK 2 Summe OK 3 100 100 Summen‐produkt OK X.1 Summen‐produkt OK X4.1 Max. = nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich X.1 rel X2.1 rel 403 400 125 100 325 400 133 100 500 400 200 100 0 0 0 0 81 100 63 100 65 100 67 100 343 Summe OK 4 0 … sehr hinderlich OK 1 X.1 rel 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich X2.1 rel 75 332 50 25 OK 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 4 1 1 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Summe OK1 125 Pr Aggregation der Oberkriterien 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 0 0,55 0 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf Summe OK 2 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Unterkriterium UK em Oberkriterium OK Abschn.Nr.: X2.1 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 X2.1 rel 75 100 67 50 33 325 100 100 100 100 400 67 67 133 100 100 Name Vergleich: VV 1C Abschnitte: X.4 + X.11 und A.1 Ordinalwerte: 4 3 2 1 Abschn.Nr.: X.4 + X.11 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 1,88 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0 0 4,52 0 0 2,19 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 2,26 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 433,48 0 46 0,26 0 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 26,44 0 1 3 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 0 7,69 0 0 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 0 0 1 0 0 Summenprodukt UK 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 4 3 2 2 3 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3 3 3 2 3 3 3 5 1 1 3.1. 3.2. 0 0 0 0 0 1 4 1 4 3 Summen‐produkt UK gewichtet 4 3 6 2 3 4 3 6 2 3 3 3 3 5 Summe OK1 Summe OK 3 1 4.1. 0 0 2 0 4 Summe OK 4 X.4 + X.11 rel 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 OK OK 1 OK 2 OK 3 OK 4 Summe 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 4 3 4 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0 0 0 0 2,97 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 2,04 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderungan geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Gewichtung UK 0 0 532,19 0 46 0,15 4,21 0 0 50,97 0 1 3 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0 100 100 67 100 100 467 100 100 100 78 378 100 83 hindernd 4 0 0 0 0 0 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 4 3 3 2 3 Summenproduk t UK Summen‐produkt UK GEWICHTET 4 3 3 2 3 4 3 3 2 3 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3 3 3 2 3 3 3 5 3 3 3 5 1 1 3.1. 3.2. 0 1 0 0 0 0 1 1 1 5 1 5 1 4.2. 0 0 2 0 4 4 Summe OK 2 Summe OK 3 67 67 Summen‐produkt OK X.4 + X.11 Summen‐produkt OK A.1. Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich X.4 + X.11 rel A.1. rel 467 378 183 67 500 378 175 67 500 400 200 100 0 0 0 0 93 94 92 67 100 94 88 67 346 Summe OK 4 0 … sehr hinderlich X.4 + X.11 rel A.1. rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 349 50 25 OK 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 4 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Summe OK1 183 Pr Aggregation der Oberkriterien 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 0 0 0 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen üf Summe OK 2 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Unterkriterium UK em Oberkriterium OK Abschn.Nr.: A.1 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 A.1. rel 100 100 100 100 100 500 100 100 100 78 378 125 50 175 67 67 Name Vergleich: VV 1D Abschnitte: A.3 + 1A.5 und X.5 + E.3 Ordinalwerte: 4 3 2 1 Abschn.Nr.: A.3 + 1A.5 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,24 0 0 4,23 0 10,55 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 3,51 0 0 0 0 0 0 1,47 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 0 0 1566,69 0 31 4,41 36,04 1 0 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 47,47 0 2 1,78 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 0 4,84 0,19 4,1 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 2 1 1 1 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 1 3 1 2 3 2 3 1 4 1 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 0 0 0 0 0 Summenprodukt UK 3 0 0 1 1 0 2 1 0 0 0 0 neutral 1 3 3 2 1 3 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 1 3 3 2 1 3 3 6 6 1 1 3.1. 3.2. 0 1 2 0 1 0 1 1 9 5 Summen‐produkt UK gewichtet 5 3 5 4 3 5 3 5 4 3 3 3 6 6 Summe OK1 Summe OK 3 1 4.1. 0 1 1 0 5 Summe OK 4 A.3+1A.5 rel 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 9 5 5 OK OK 1 OK 2 OK 3 OK 4 Summe 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,05 0 0 4,76 0 6,22 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 8,64 0 0 0 0 0 0 0,06 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderungan geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0 0 1523,14 0 72 4,92 43,04 1 14,29 37,78 0 1 1,85 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK Indikator hindernd 4 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 92 100 78 67 100 436 100 100 67 67 333 58 50 hindernd 4 1 0 1 1 0 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 3 3 2 1 3 Summenproduk t UK Summen‐produkt UK GEWICHTET 7 3 6 5 3 7 3 6 5 3 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 3 3 3 1 3 3 3 8 3 3 3 8 1 1 3.1. 3.2. 2 0 1 1 1 0 1 1 14 4 14 4 1 4.2. 0 0 2 0 4 4 Summe OK 2 Summe OK 3 50 50 Summen‐produkt OK A.3+1A.5 Summen‐produkt OK X.5+E.3 Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich A.3+1A.5 rel X.5+E.3 rel 436 333 108 50 392 344 83 67 500 400 200 100 0 0 0 0 87 83 54 50 78 86 42 67 275 Summe OK 4 0 … sehr hinderlich A.3+1A.5 rel X.5+E.3 rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 273 50 25 OK 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 4 4 2 3 4 3 1 2 2 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Summe OK1 108 Pr Aggregation der Oberkriterien 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 3,92 0,47 0,76 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf Summe OK 2 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Unterkriterium UK em Oberkriterium OK Abschn.Nr.: X.5 + E.3 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 X.5+E.3 rel 75 100 67 50 100 392 100 100 100 44 344 17 67 83 67 67 Name Vergleich: VV 4a Abschnitte: X7.1 und X12 Ordinalwerte: 4 3 2 1 Abschn.Nr.: X7.1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0 0 0 0 0 27,15 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 13,91 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 2,85 0 0 0 0,3 0,89 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 32,8 0,53 0 0 OK 4: Auswirkungen auf den 4.1. Anbindung der Haltepunkte Straßenverkehr hindernd 4 0 0 0 0 0 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 3 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 0 0 0 0 0 Summenprodukt UK 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 2 neutral 1 4 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 2 3 3 3 6 3 1 1 3.1. 3.2. 0 1 0 1 0 0 4 0 4 7 Summen‐produkt UK gewichtet 4 3 3 2 5 4 3 3 2 5 3 3 6 3 Summe OK1 Summe OK 3 1 4.1. 0 0 0 2 2 Summe OK 4 Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 4 7 2 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0 0 0 0 0 52,85 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 13,64 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 0 0 0 0,31 0,95 0 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Gewichtung UK X7.1 rel (%) 100 100 100 100 78 478 100 100 67 100 367 100 17 117 35,24 0,39 0 0 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0 0 0 0 0 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen üf Summe OK 2 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Unterkriterium UK X12 em Oberkriterium OK Abschn.Nr.: hindernd 4 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 neutral 1 4 3 3 2 1 Pr OK 1 OK 2 OK 3 OK 4 Summe Summen‐produkt UK GEWICHTET 4 3 3 2 7 4 3 3 2 7 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 3.1. 3.2. 0 0 0 1 0 0 1 1 1 4 1 4 1 4.2. 0 0 0 2 2 2 Summe OK 2 Summe OK 3 100 Summe OK 4 Summen‐produkt OK X7.1 Summen‐produkt OK X12 Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich X7.1 rel X12 rel 478 367 117 100 456 400 192 100 500 400 200 100 0 0 0 0 96 92 58 100 91 100 96 100 346 Summenproduk t UK Summe OK1 100 0 … sehr hinderlich OK 1 X7.1 rel 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich X12 rel 75 387 50 25 OK 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 Aggregation der Oberkriterien OK 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 X12rel (%) 100 100 100 100 56 456 100 100 100 100 400 125 67 192 100 100 Zurodnung Nutzwerte Zwischenvergleiche OK 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Indikator 1.1.1 Ausprägung Anzahl 1.1. Zerschneidung funktional‐örtlicher Beziehungen Indikator 1.1.2 Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 0 1 2 17,87 2 0,15 2 2 3 0,51 3 35,73 3 0,28 3 3 4 0,76 4 53,58 4 0,42 4 Indikator 1.2.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.2.3 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert 0 1 0 1 0 1 1 2 1 2 0,67 2 2 3 2 3 1,33 3 3 4 3 4 1,98 4 % Indikator 1.3.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.3.3 Nutzwert Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 0 1 0,07 2 1 2 0,09 2 0,12 3 2 3 0,18 3 0,18 4 3 4 0,26 4 Indikator 1.4.1 Ausprägung Nutzwert ha Indikator 1.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 1,49 2 1 2 2,96 3 2 3 4,44 4 3 4 % Indikator 1.5.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.5.3 Nutzwert pl ar Indikator 1.5.1 Ausprägung Ausprägung % Nutzwert 0 1 0 1 0 17,02 2 1 2 8,2 2 25,12 3 2 3 10,2 3 33,23 4 3 4 12,19 4 OK 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile Indikator 2.1.2 % Nutzwert Ausprägung % 1 Indikator 2.1.3 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert em Indikator 2.1.1 Ausprägung 2.1 Zerschneidung von geplanten Ortsteilen 0 1 0 1 0 1 1,2 2 0,89 2 1,2 2 2,38 3 1,77 3 2,38 3 3,57 4 2,65 4 3,57 4 Indikator 2.2.1 Ausprägung % 2.2 Flächenverlust an geplanten Ortsteilen 0,75 1 % 0 Ausprägung % 1 Nutzwert 0 1 0,57 2 0,02 2 3 1,13 3 0,04 3 4 1,69 4 0,05 4 Indikator 2.3.2 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert Indikator 2.3.3 Ausprägung % Nutzwert 1 0 1 0 11,71 2 2,21 2 4,44 2 23,4 3 4,4 3 8,88 3 35,1 4 6,6 4 13,31 4 üf 0 % Indikator 2.2.3 Nutzwert 2 Indikator 2.3.1 Ausprägung Ausprägung ex 0,5 Indikator 2.2.2 Nutzwert 0 0,26 Pr Indikator 2.4.1 Ausprägung Nutzwert Anzahl Indikator 2.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl 1 Indikator 2.4.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 0 1 1527,85 2 0,51 2 19,26 2 2334,01 3 1,01 3 38,51 3 3140,17 4 1,51 4 57,76 4 2.4 Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte Nutzwert 0,26 Indikator 1.3.1 1.5 Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm % 1 Ausprägung 2.3 Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm Nutzwert 2 % 1.4 Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Nutzwert Indikator 1.1.4 Ausprägung 1 Indikator 1.2.1. 1.3 Flächenverlust von Ortteilen Anzahl Indikator 1.1.3 Ausprägung 0 Ausprägung 1.2. Zerschneidung von Ortsteilen Ausprägung OK 3: Auswirkung auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen Indikator 3.1.1 Ausprägung Nutzwert % 3.1 Zerschneidung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale Indikator 3.1.4 Ausprägung Nutzwert % 1 0 1 0 1 0 2 2 20,57 2 0,5 2 1,57 2 3,69 3 33,16 3 1 3 3,14 3 5,38 4 45,76 4 1,1 4 4,7 4 Indikator 3.2.2 Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 22,02 2 0,11 2 29,58 3 0,21 3 37,14 4 0,3 4 OK4: Straßenverkehr Indikator 4.1.1 Ausprägung Zahl 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator 3.1.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 Indikator 3.2.1 Ausprägung Nutzwert % 3.2 Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Zerschneidung und Flächenverlust Indikator 3.1.2 Ausprägung Nutzwert % Indikator 4.1.2 Nutzwert Ausprägung Anzahl Nutzwert 0 1 0 1 1,76 2 1,72 2 2,51 3 3,44 3 3,26 4 5,15 4 1 Ab‐schnitte: ZV 1E 1A4+1A5 und A1+A2+A3+1A5 Abschn.Nr.: 1A4+1A5 Absolutauspräg ung des Indikators 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 0 0 9,73 0,33 3,08 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,14 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen 2 1 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 3,46 0 10,55 0 6,19 0 0 0 0 0 0 7,85 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0,45 288,79 0 0 3,31 22,35 1 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender OK3: Auswirkungen auf die räumliche Merkmale Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 28,05 0 3 0 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0,06 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 3 4 1 1 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 0 1 0 0 0 Summenprodukt UK 3 1 0 1 1 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 3 2 2 1 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 0 0 1 0 2 1 1 1 8 3 Summen‐produkt UK gewichtet 6 6 5 4 3 6 6 5 4 3 3 3 3 3 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 0 1 0 1 4 Summe OK 4 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Min. hinderlich 1A4+1A5 rel 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 83 67 78 67 100 394 100 100 100 100 400 67 83 8 3 4 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 0 0 4,11 0,35 2,41 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,21 0 6,04 0 0 0 0 0 0 0,91 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale 0 0 1221,86 0 77 2,81 22,62 1 0 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 44,16 0 1 2,18 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK Indikator hindernd 4 3,45 0 10,44 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm üf Summe OK1 Max. hinderlich Absolutausprä gung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK Oberkriterium OK neutral 3 Aggregation der Unterkriterien Gewichtung UK A1+A2+A3+1A5 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 3 Abschn.Nr.: Unterkriterium UK OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 4 pl ar Oberkriterium OK Ordinalwerte: em Name Vergleich: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3.1. 3.2. 0 1 1 0 4.2. 0 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 Pr OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt OK Summen‐produkt Max. = Nicht OK A1+A2+A3+1A5 1A4+1A5 hinderlich 394 400 150 67 372 367 117 83 500 400 200 100 Min. = sehr hinderlich 0 0 0 0 6 5 8 4 3 3 3 3 2 3 3 3 6 3 3 3 6 2 0 1 1 8 5 8 5 1 1 3 3 Summe OK 2 Summe OK 3 67 Summe OK 4 67 1A4+1A5 A1+A2+A3+1 rel A5 rel 79 100 75 67 74 92 58 83 321 Summen‐produkt UK Max. hinderlich GEWICHTET 6 5 8 4 3 Aggregation der Oberkriterien OK Summenprodu kt UK Summe OK1 150 0 … sehr hinderlich 1A4+1A5 rel A1+A2+A3+ 1A5 rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 308 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 3 3 1 1 4 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 2 2 3 1 4 1 1 2 1 1 1 neutral 1 3 2 1 1 3 1 1 1 1 1 hindernd 4 0 0 1 0 0 2 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich A1+A2+A3+1 A5 rel 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 83 78 44 67 100 372 100 100 100 67 367 67 50 117 83 83 Name Vergleich: Abschnitte: ZV 1F X2.3+X.11+A.2+A3+1A5 und X3.1+E.2+E.3 4 3 2 1 X2.3+X.11+A.2+A3+1A5 Unterkriterium UK Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,69 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 0,22 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,17 3,91 0 11,5 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 8,22 0 0 0 0 0 0 4,9 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale 0 0 1188,95 0 77 4,54 35,52 1 0 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 44,69 0 1 2,75 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 0 0 0,39 2,68 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 3 3 1 2 4 1 2 3 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 3 3 3 1 4 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 0 0 1 0 0 Summenprodukt UK 3 1 1 0 1 0 2 0 1 1 0 1 neutral 1 3 1 1 1 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 2 0 1 3 0 0 0 1 1 Summen‐produkt UK gewichtet 6 6 7 4 4 6 6 7 4 4 3 3 3 6 3 3 3 6 10 5 10 5 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 0 0 1 1 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 3 3 Pr Summe OK 4 Min. hinderlich 0 5,93 0 14,27 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 8,88 0 0 0 0 0 0 29,29 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr X2.3+X11+ A2+A3+1A5 rel 83 67 56 67 89 361 100 100 100 67 367 50 50 0 0 1413,05 0 77 7,06 58,34 1 6,25 38,44 0 1 2,35 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,05 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Indikator hindernd 4 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 0 0,54 0,5 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf Summe OK1 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Oberkriterium OK Abschn.Nr.: X3.1+E.2+E.3 em Abschn.Nr.: Ordinalwerte: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt OK Summen‐produkt X2.3+X11+A2+A3+1A5 OK X3.1+E.2+E.3 361 367 100 83 381 344 50 83 Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich 500 400 200 100 0 0 0 0 7 3 6 5 4 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 3 3 2 2 3 3 5 6 3 3 5 6 3.1. 3.2. 3 1 1 0 0 0 1 1 16 5 16 5 4.2. 0 0 1 1 3 3 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 Summe OK 2 Summe OK 3 83 Summe OK 4 83 X2.3+X11+ X3.1+E.2+E.3 A2+A3+1A5 rel rel 0 … sehr hinderlich OK 1 76 86 25 83 297 7 3 6 5 4 Summe OK1 100 72 92 50 83 Summen‐produkt UK GEWICHTET 2 0 0 0 0 1 Aggregation der Oberkriterien OK Summenproduk t UK 3 0 0 0 0 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. X2.3+X11+A 2+A3+1A5 rel 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 271 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 4 4 4 3 4 4 1 1 2 1 1 neutral 1 3 3 2 1 2 1 1 1 1 1 hindernd 4 1 0 1 1 0 2 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Max. hinderlich Min. hinderlich X3.1+E.2+E.3 rel 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 75 100 67 50 89 381 100 100 78 67 344 0 50 50 83 83 Name Vergleich: ZV 4b Abschnitte: Ordinalwerte: 4 3 2 1 1A.10 und X.8 +X.12+X1.1 1A.10 Unterkriterium UK Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 2,63 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 0,1 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,33 0,81 0 9,01 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 12,2 4,74 0 4,74 0,98 0 0,05 46,78 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender OK3: Auswirkungen auf die Merkmale räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 2,55 3,8 3946,32 2 0 5,27 12,84 0 0 20,96 0 4 6,65 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 0 0 0 2,5 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 3 1 4 2 1 4 1 1 1 1 4 4 1 4 4 1 4 4 2 1 4 4 1 3 1 1 1 1 1 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 0 1 1 0 1 Summenprodukt UK 3 0 1 0 0 0 2 0 0 1 0 0 neutral 1 4 1 1 2 2 2 2 1 2 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 1 0 0 1 0 0 0 3 2 Summen‐produkt UK gewichtet 4 8 7 2 6 4 8 7 2 6 9 9 7 9 9 9 7 9 6 2 6 2 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 2 0 0 0 8 8 0 0 0,21 0 8,9 0 8,82 0 0 0 0 0,06 0 41,26 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Min. hinderlich 1A.10 rel (%) 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 100 44 56 100 67 367 33 33 56 33 156 83 100 0,8 17,73 3180,62 0 0 6,43 26,86 0 0 35,74 0,39 4 6,85 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm Indikator hindernd 4 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Max. hinderlich Pr Summe OK 4 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 0 0 0 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen üf Summe OK1 Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Oberkriterium OK Abschn.Nr.: X.8+X.12+X1.1 em Abschn.Nr.: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt OK Summen‐produkt 1A.1 OK X.8+X.12+X1.1 367 156 183 0 489 300 100 0 4 3 3 2 4 4 3 3 2 4 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 1 2 3 3 9 6 3 3 9 6 3.1. 3.2. 1 1 0 1 1 0 0 0 6 7 6 7 4.2. 2 0 0 0 8 8 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 Summe OK1 Summe OK 2 183 Summe OK 3 0 Summe OK 4 0 Max. = nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich 1A.10 rel X.8+X.12+X1. 1 rel 500 400 200 100 0 0 0 0 73 39 92 0 98 75 50 0 204 Summen‐produkt UK GEWICHTET 2 0 0 0 0 1 Aggregation der Oberkriterien OK Summenproduk t UK 3 0 0 0 0 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 0 … sehr hinderlich OK 1 1A.10 rel 50 … mäßig hinderlich 100 X.8+X.12+X 1.1 rel 100 … nicht hinderlich 75 223 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 4 1 4 4 1 1 4 2 1 1 3 4 4 4 1 1 neutral 1 4 3 3 2 2 1 1 1 1 1 hindernd 4 0 0 0 0 0 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Max. hinderlich Min. hinderlich X.8+X.12+X1. 1 rel (%) 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 100 100 100 100 89 489 100 100 33 67 300 83 17 100 0 0 Name Vergleich: Abschnitte: ZV 4c X1.2+X.10 und 1A.12 Abschn.Nr.: X1.2+X.10 1 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0 0 0,11 0 13,72 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 14,18 0 0 0 0 0 0 0 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 3,58 721,67 0 0 2,41 7,96 1 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender OK3: Auswirkungen auf die Merkmale räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 33,61 0 1 3,3 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen Indikator 3 2 effektiver Nutzwert 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 3 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 3 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 3 3 3 2 2 Summen‐produkt UK gewichtet Max. hinderlich Min. hinderlich 0,09 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 3.1. 3.2. 0 0 1 1 1 0 2 1 Summe OK 3 1 4.1. 0 0 1 1 Summe OK 4 7 4 3 7 4 3 142 8,78 0 1190,46 0 0 3,02 16,87 1 0 14,45 0 2 0 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 0 0 0 0 Summe OK 2 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3 3 3 3 75 100 100 100 67 442 100 100 100 100 400 75 67 0 3,52 0 0 2,24 0 17,16 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen X1.2+X10 rel (%) 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 9,23 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 1 1 1 1 Summe OK1 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 0,03 0 41,32 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 7 3 3 2 6 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,14 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Indikator hindernd 4 0,99 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 1 1 1 1 1 7 3 3 2 6 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 1 71,43 0 0 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf hindernd 4 1 0 0 0 1 Summenprodukt UK Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Einheit 0 1 0 0 0 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 2 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Absolutauspräg ung des Indikators 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 3 Abschn.Nr.: 1A.12 Unterkriterium UK OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 4 em Oberkriterium OK Ordinalwerte: hindernd 4 2 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 1 0 0 2 0 1 1 0 1 neutral 1 2 2 1 2 1 Pr OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt UK GEWICHTET 10 4 6 2 7 10 4 6 2 7 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 2 1 3 6 6 7 3 6 6 7 3 1 1 3.1. 3.2. 0 0 1 0 1 0 2 2 7 2 7 2 1 4.2. 0 0 1 1 3 3 Summe OK 2 Summe OK 3 83 Summe OK 4 Summen‐produkt OK X1.2+X10 Summen‐produkt OK 1A.12 Max. = nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich X1.2+X10 rel 1A.12 rel 442 400 142 83 361 289 175 83 500 400 200 100 0 0 0 0 88 100 71 83 72 72 88 83 343 Summenproduk t UK Summe OK1 83 0 … sehr hinderlich X1.2+X10 rel 1A.12 rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 315 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 4 4 1 1 1 2 3 1 2 1 1 4 1 2 1 4 1 1 4 1 2 4 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 2 1 1 1 1 Aggregation der Oberkriterien OK 2 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Max. hinderlich Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 1A.12 rel (%) 50 89 67 100 56 361 67 67 56 100 289 75 100 175 83 83 Zurodnung Nutzwerte Hauptvergleiche OK 1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Indikator 1.1.1 Ausprägung Anzahl Nutzwert 0 1 0 1 0 2 1,74 2 0,14 2 2 3 0,51 3 3,46 3 0,27 3 3 4 0,76 4 5,19 4 0,39 4 Indikator 1.2.2 Nutzwert Ausprägung % Nutzwert % 0 1 0 1 0,56 2 0,24 2 0,89 2 1,12 3 0,48 3 1,77 3 1,67 4 0,71 4 2,65 4 Indikator 1.3.2 Ausprägung % Indikator 1.3.3 Nutzwert Ausprägung 0 1 0 1 0 1 2 0,11 2 0,12 2 0,09 3 0,17 3 0,24 3 0,13 4 0,22 4 0,35 4 Indikator 1.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1,22 2 1 2 2,44 3 2 3 3,65 4 3 4 Indikator 1.5.1 Ausprägung % 1 Indikator 1.5.2 Nutzwert Ausprägung % Indikator 1.5.3 Nutzwert Ausprägung % 0 1 0 1 0 11,17 2 0,34 2 5,18 15,61 3 0,67 3 9,82 20,06 4 1 4 14,45 OK 2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung der Ortsteile Indikator 2.1.1 % Indikator 2.1.2 Nutzwert Ausprägung % 0 1 0 0,11 2 0,16 0,21 3 0,31 0,3 4 0,46 % Nutzwert Ausprägung % 1 0 2 0,31 0,24 3 0,61 4 0,9 0,36 Indikator 2.3.1 Ausprägung % 0 Nutzwert 0 2 1 1 2 3 2 3 4 3 4 Indikator 2.2.3 Nutzwert Ausprägung % Ausprägung % Nutzwert 1 0 1 2 1 2 3 2 3 4 3 4 Nutzwert Indikator 2.3.3 Ausprägung % Nutzwert 0 1 0 1,34 2 4,44 2 19,42 3 2,68 3 8,88 3 27,99 4 4,01 4 13,31 4 üf Pr Indikator 2.4.2 Ausprägung Nutzwert Anzahl 1 Indikator 2.4.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl 0 1 0 1 0 1 1159,79 2 0,51 2 19,26 2 1821,87 3 1,01 3 38,51 3 2483,96 4 1,51 4 57,76 4 OK 3: Auswirkung auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen Indikator 3.1.1 Ausprägung Nutzwert % Indikator 3.1.2 Ausprägung Nutzwert % Indikator 3.1.3 Ausprägung Nutzwert Anzahl Indikator 3.1.4 Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 0 1 0 4,48 2 15,49 2 0,5 2 2,79 2 5,07 3 24,18 3 1 3 5,57 3 5,66 4 32,86 4 1,1 4 8,34 4 Indikator 3.2.1 Ausprägung Nutzwert % Indikator 3.2.2 Ausprägung Nutzwert % 0 1 0 1 20,81 2 0,11 2 28,46 3 0,21 3 36,1 4 0,3 4 OK4: Straßenverkehr Indikator 4.1.1 Ausprägung Zahl 4.1. Anbindung der Haltepunkte Nutzwert 2 Indikator 2.4.1 Ausprägung Nutzwert Anzahl 3.2 Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Zerschneidung und Flächenverlust 4 1 Indikator 2.3.2 Nutzwert 2 3 1 10,86 3.1 Zerschneidung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale % ex 0 0,13 1 Indikator 2.1.3 Ausprägung Indikator 2.2.2 Indikator 2.2.1 Ausprägung Nutzwert em Ausprägung 2.4 Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte Nutzwert % 0,05 Indikator 1.4.1 Ausprägung Nutzwert ha 2.3 Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm Nutzwert 1 Nutzwert 1 Indikator 1.2.3 Ausprägung 0 % 2.2 Flächenverlust an geplanten Ortsteilen Nutzwert 0,26 Indikator 1.3.1 2.1 Zerschneidung von geplanten Ortsteilen % 1 Ausprägung 1.5 Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm Nutzwert 2 % 1.4 Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Anzahl 1 Indikator 1.2.1. 1.3 Flächenverlust von Ortteilen Nutzwert Indikator 1.1.4 Ausprägung 0 Ausprägung 1.2. Zerschneidung von Ortsteilen Anzahl Indikator 1.1.3 Ausprägung pl ar 1.1. Zerschneidung funktional‐örtlicher Beziehungen Indikator 1.1.2 Ausprägung Indikator 4.1.2 Nutzwert Ausprägung Anzahl Nutzwert 0 1 0 1 1,39 2 2,03 2 1,76 3 3,05 3 2,14 4 4,07 4 1 Name Vergleich: Abschnitte: HV 1.1+1.2 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A .5 4 3 2 1 1A.1+E.1+E.2+E.3 Unterkriterium UK Absolutauspräg ung des Indikators 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,15 0,1 0,16 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,06 4,85 0 10,58 1,24 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 7,32 0 0 0 0 0 0 24,18 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0,91 0 2203,4 0,8 65 6,24 41,53 1 4 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte OK3: Auswirkungen auf die räumliche 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 33,83 0 1,8 1,64 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0 0 0,85 0,51 0,47 0,87 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 4 1 4 1 3 2 1 4 1 1 4 2 1 1 1 1 1 1 3 1 1 3 2 4 4 4 3 2 3 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 1 1 0 1 1 Summenprodukt UK 3 0 0 1 0 0 2 0 0 1 0 1 neutral 1 3 2 1 1 1 0 0 0 1 0 0 1 1 0 0 0 1 3 3 2 0 3 3 5 9 2 0 1 1 1 0 0 1 13 4 Summen‐produkt UK gewichtet 7 6 6 5 7 7 6 6 5 7 3 3 5 9 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 0 1 0 1 4 Summe OK 4 13 4 4 Absolutausprä gung des Indikators 0,18 2,95 0 6,71 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 6,58 0 0 0 0 0 0 6,86 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte Max. hinderlich Min. hinderlich 1A.1+E.1+E .2+E.3 rel 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 75 67 67 50 56 314 100 100 78 33 311 25 67 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0 0,38 3146,03 0,8 0 3,88 30,19 1 0 25 0 2,4 1,76 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,14 0,22 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Indikator hindernd 4 0,43 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 6,45 0,32 2,21 0,83 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen üf Summe OK1 Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Oberkriterium OK Abschn.Nr.: 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 em Abschn.Nr.: Ordinalwerte: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 0 1 1 0 2 0 0 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 3.1. 3.2. 0 0 2 0 4.2. 1 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Pr OK 361 367 142 50 Summen‐ produkt Summen‐produkt OK Summen‐produkt OK (x0) 1A.1+E.1+E.2+E.3 OK X3.1+E.2+E.3 X.1+X.2+X 2.2+X2.3+ 314 367 108 83 314 311 92 67 281 356 150 50 Max. = nicht hinderlich 9 9 9 4 4 3 3 3 1 3 3 3 7 3 3 3 7 0 1 2 1 8 3 8 3 0 1 5 5 Summe OK 2 Summe OK 3 67 Summe OK 4 67 500 400 200 100 (X0) (x0) 1A.1+1A.14+ Min. = sehr 1A.1+E.1+E X.1+X.2+X.3+ X.1+X.2+X X4.1+1A.3+1 hinderlich .2+E.3 rel 1A.4+1A.5 2.2+X2.3+ A.4+1A.5 rel rel X.11+A.2+ 0 63 56 72 63 0 78 89 92 92 0 46 75 71 54 0 67 50 50 83 253 270 285 292 Summen‐produkt UK Max. hinderlich GEWICHTET 9 9 9 4 4 Aggregation der Oberkriterien Summen‐ produkt OK (X0) X.1+X.2+X.3+1 A.4+1A.5 Summenprodu kt UK Summe OK1 92 1A.1+E.1+E.2+E.3 rel 0 … sehr hinderlich OK 1 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1A.5 rel 50 … mäßig hinderlich 100 100 … nicht hinderlich 75 (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 rel 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 4 3 4 4 1 4 4 2 3 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 2 1 1 3 3 1 2 1 4 1 1 1 1 neutral 1 2 1 0 1 2 1 1 1 1 1 hindernd 4 1 2 1 0 0 2 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 1A.1+1A.14+ X4.1+1A.3+1 A.4+1A.5 rel 58 33 33 67 89 281 100 100 100 56 356 67 83 150 50 50 Name Vergleich: Abschnitte: HV 1.3+1.4 Ordinalwerte: 4 3 2 1 (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 und (x0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 Unterkriterium UK Absolutauspräg ung des Indikators 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0,11 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,05 3,7 0 9,82 0,06 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 5,11 0 0 0 0 0 0 7,85 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte OK3: Auswirkungen auf die räumliche 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0 0,42 2542,62 0 0 4,23 23,9 1 0 31,44 0 2,25 1 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 0 0 4,88 0,32 2,17 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 3 3 4 1 1 3 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 1 1 2 3 1 3 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 0 1 0 1 0 Summenprodukt UK Summen‐produkt UK gewichtet 8 6 5 5 3 3 2 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 2 2 2 1 3 8 6 5 5 3 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 2 3 3 3 6 0 0 1 1 1 0 2 1 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 1 0 0 1 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 Max. = Nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich 500 400 200 100 0 0 0 0 3 3 3 6 7 4 5 7 4 5 Pr Summe OK 4 Min. hinderlich 0,14 0 3,85 0 10,09 0,06 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 0,54 0 0 0 0 0 0 4,9 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0 0 970,85 0 77 4,87 31,81 1 0 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 67 67 78 50 100 361 100 100 100 67 367 75 67 43,73 0 1,25 2,56 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0,13 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Indikator hindernd 4 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 2,35 0,37 1,74 0 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen (X0) X.1+X.2+X. 3+1A.4+1A. 5 rel (%) üf Summe OK1 Max. hinderlich Absolutausprä gung des Indikators Unterkriterium UK 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Oberkriterium OK Abschn.Nr.: (x0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A.3+1A.5 em Abschn.Nr.: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 0 1 0 0 neutral 1 2 2 0 1 3 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3.1. 3.2. 0 1 2 0 4.2. 0 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 hindernd 4 0 1 2 1 0 OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt Summen‐produkt OK OK (x0) (X0) X.1+X.2+X2.2+X2.3 X.1+X.2+X.3+1A.4+1A. +X.11+A.2+A.3+1A. 5 5 361 367 142 50 314 367 108 83 Summen‐produkt UK Max. hinderlich GEWICHTET 7 6 10 5 3 7 6 10 5 3 3 3 3 2 3 3 3 6 3 3 3 6 1 0 1 1 9 5 9 5 1 1 3 3 Summe OK 2 Summe OK 3 50 Summe OK 4 50 Aggregation der Oberkriterien OK Summenprodu kt UK Summe OK1 142 (X0) (x0) X.1+X.2+X.3 X.1+X.2+X2.2 1A.1+E.1+E.2 +E.3 rel +1A.4+1A.5 +X2.3+X.11+ rel A.2+A.3+1A.5 72 63 63 92 92 78 71 54 46 50 83 67 285 292 253 1A.1+1A.1 4+X4.1+1 A.3+1A.4+ 1A.5 rel 56 89 75 50 270 (X0) X.1+X.2+X.3+1A.4+1A.5 rel 0 … sehr hinderlich OK 1 (x0) X.1+X.2+X2.2+X2.3+X.11+A.2+A .3+1A.5 rel 1A.1+E.1+E.2+E.3 rel 100 50 … mäßig hinderlich 100 … nicht hinderlich 75 50 1A.1+1A.14+X4.1+1A.3+1A.4+1 A.5 rel Ok 4 25 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 2 3 4 1 1 4 1 2 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 2 3 3 1 4 1 1 2 1 1 1 3 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 (x0) X.1+X.2+X2.2 +X2.3+X.11+ A.2+A.3+1A. 5 rel (%) 75 67 22 50 100 314 100 100 100 67 367 58 50 108 83 83 Name Vergleich: Abschnitte: HV 3 1A.7+1A.8 und 1A.7+X.6+X.7 Abschn.Nr.: 1A.7+1A.8 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 3,52 0,02 0,15 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,45 0,06 0 20,14 0,7 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 18,32 0,39 0,6 0 0,46 1,91 0 4,25 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung 5,33 12,63 2638,91 2 0 6,06 12,13 0 6,67 17,56 0 2 1 4.1. Anbindung der Haltepunkte Indikator hindernd 4 1 0 0 0 0,12 0,93 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 2 3 2 effektiver Nutzwert 2 1 1 1 1 4 4 1 2 4 1 1 4 3 4 4 4 1 4 4 1 1 4 3 4 4 1 4 1 1 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK hindernd 4 0 2 1 0 2 Summenprodukt UK 3 0 0 0 0 1 2 1 0 1 0 0 neutral 1 3 1 1 2 0 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2 2 1 2 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 9 9 8 9 1 1 3.1. 3.2. 1 0 1 0 0 0 2 2 9 2 Summen‐produkt UK gewichtet 5 9 7 2 11 5 9 7 2 11 9 9 8 9 Summe OK1 Summe OK 3 1 4.1. 0 1 0 1 4 Summe OK 4 Min. hinderlich 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 9 2 4 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0,01 0,03 0,28 0 24,49 1,14 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 19,07 0 0 0 0 0 0 3,2 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0,59 14,87 497,7 1 0 4,48 8,69 0 7,69 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr Summe OK 3 92 33 56 100 11 292 33 33 44 33 144 58 100 hindernd 4 0 0 0 0 3 Pr OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐ Summen‐produkt OK produkt OK 1A.7+1A.8 X.5.1+X.7 367 400 142 67 292 144 158 67 Summen‐produkt OK 1A.7+X.6+X.7 Max. = nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 neutral 1 4 2 3 2 0 378 356 158 67 500 400 200 100 0 0 0 0 240 73 100 71 67 310 4 5 3 2 12 4 5 3 2 12 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 3 2 2 3 3 6 4 3 3 6 4 1 1 3.1. 3.2. 0 0 1 0 1 1 2 1 7 3 7 3 1 4.2. 0 1 0 1 4 4 Summe OK 4 76 89 79 67 Summen‐produkt UK GEWICHTET 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 0 … sehr hinderlich 1A.7+1A.8 rel 58 36 79 67 Summenproduk t UK 1 1 1 1 1 1A.7+1A.8 1A.7+X.6+X.7 X.5.1+X.7 rel rel rel 1A.7+X.6+X.7 rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 X.5.1+X.7 rel 100 … nicht hinderlich 75 311 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 4 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 2 1 2 1 1 3 2 1 1 3 1 1 Aggregation der Oberkriterien OK 2 1 1 1 1 1 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 Summe OK1 67 67 24,85 0 1 4 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1A.7+1A.8 rel 158 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 Indikator hindernd 4 1,95 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen Summe OK 2 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 0 0 0 0 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen üf Summe OK 2 Max. hinderlich Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK ex Gewichtung UK Oberkriterium OK neutral pl ar Absolutauspräg ung des Indikators 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 3 Abschn.Nr.: 1A.7+X.6+X.7 Unterkriterium UK OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 4 em Oberkriterium OK Ordinalwerte: Max. hinderlich Min. hinderlich 1A.7+X.6+X.7 rel 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 100 78 100 100 0 378 100 100 67 89 356 75 83 158 67 67 Name Vergleich: Abschnitte: HV 3 X.5.1+X.7 Ordinalwerte: 4 3 Indikator hindernd 2 1 Abschn.Nr.: X.5.1+X.7 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 0 0 0 0,84 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 0,87 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 0,16 0,01 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0,15 0 0 13,58 1,32 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 18,9 0 0 0 0 0 0 2,28 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 0,65 4,07 497,7 0 0 4,78 6,8 0 7,69 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 34,07 0 1 4 4.1. Anbindung der Haltepunkte neutral 4 3 2 effektiver Nutzwert 1 1 1 1 2 1 1 4 1 2 1 1 2 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 3 3 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK Summenprodukt UK Summen‐produkt UK gewichtet 4 4 7 2 10 4 4 7 2 10 3 3 3 3 3 0 0 0 0 0 2 0 1 1 0 1 neutral 1 4 2 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 3.1. 3.2. 0 0 1 1 1 0 2 1 7 4 4.1. 0 1 0 1 4 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 hindernd 4 0 0 1 0 2 Summe OK 2 Summe OK 3 Summe OK 4 Min. hinderlich X.5.1+X.7 rel 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 100 89 56 100 22 367 100 100 100 100 400 75 67 üf Summe OK1 Max. hinderlich ex Gewichtung UK 7 4 4 142 67 67 Pr Aggregation der Oberkriterien OK 1 X.5.1+X.7 rel 100 75 OK Summen‐produkt OK X.5.1+X.7 Max. = nicht hinderlich Min. = sehr hinderlich X.5.1+X.7 rel OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 367 400 142 67 500 400 200 100 0 0 0 0 73 100 71 67 Summe 50 25 0 … sehr hinderlich Ok 4 0 OK 2 50 … mäßig hinderlich 100 … nicht hinderlich OK 3 pl ar Absolutauspräg ung des Indikators Unterkriterium UK em Oberkriterium OK 311 HV 4 X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.1 0 und X.8+X12+X.9+X.10 Ordinalwerte: 4 3 2 1 Abschn.Nr.: X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.10 Unterkriterium UK Absolutauspräg ung des Indikators Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 0 0 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen 0 0,19 0 14,45 0,19 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 11,96 0 0 0 0 0,06 0 35,66 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0,78 10,71 1951,15 0 0 5,23 19,95 1 10 32,86 0,39 2 5,08 4.1. Anbindung der Haltepunkte hindernd 4 0 1 2,94 0 0 0,3 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen Indikator neutral 3 2 effektiver Nutzwert 1 4 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 4 1 3 3 1 1 3 2 3 4 3 4 3 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Aggregation der Unterkriterien Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK 1 1 1 1 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 3.1. 3.2. hindernd 4 1 0 0 0 0 Summenprodukt UK 3 0 0 0 0 1 2 1 1 0 0 1 neutral 1 2 2 3 2 1 0 0 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 3 3 1 2 1 1 2 1 1 0 0 0 Summen‐produkt UK gewichtet 8 4 3 2 6 8 4 3 2 6 3 3 8 5 3 3 8 5 Summe OK 2 Summe OK 3 1 4.1. 1 1 0 0 Summe OK 4 Min. hinderlich 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 X.8+X12+X 1.1+1A11+ X.12+X.10 rel (%) 67 89 100 100 67 422 100 100 44 78 322 33 17 üf Summe OK1 Max. hinderlich ex Gewichtung UK 12 7 7 12 7 7 Oberkriterium OK Absolutausprä gung des Indikators Unterkriterium UK 1.2. Durchkreuzung von Ortsteilen 0 0 0,23 0 10,96 0 1.5. Beeinträchtigung von Ortsteilen durch Lärm 10,73 0 0 0 0 0,06 0 36,54 2.1. Durchkreuzung von geplanten Ortsteilen 2.2. Flächenminderung an geplanten Ortsteilen 2.3. Beeinträchtigung von geplanten Ortsteilen durch Lärm 2.4. Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte 3.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung identitätsstiftender Merkmale OK3: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung in ausgewählten Funktionsbereichen 3.2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Landes durch Durchkreuzung und Flächenminderung OK 4: Auswirkungen auf den Straßenverkehr 0,84 14,47 1951,15 0 0 5,79 28,77 1 11,11 13,16 0,3 2,5 4,08 4.1. Anbindung der Haltepunkte Gewichtung UK 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.4.1. 1.4.2. 1.5.1. 1.5.2. 1.5.3. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.2.1. 3.2.2. 4.1.1. 4.1.2. 0 1.4. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen durch Lärm Indikator hindernd 4 0 OK1: Auswirkungen auf den räumlichen Zusammenhang im Bestand 1.3. Flächenminderung von Ortsteilen OK2: Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Ortsteilen Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung Einheit 0 1 6,9 0,01 0 0 1.1. Durchkreuzung und Beeinträchtigung funktionaler Beziehungen em Oberkriterium OK Abschn.Nr.: X.8+X12+X.9+X.10 pl ar Name Vergleich: Abschnitte: 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3.1. 3.2. 2 1 2 0 4.2. 2 0 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1 1 1 1 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 1 1 1 Pr OK 1 OK 2 OK 3 Ok 4 Summe Summen‐produkt OK Summen‐produkt Max. = Nicht OK X.8+X12+X1.1+1A11+X hinderlich X.8+X12+X.9+X.10 .12+X.10 422 322 50 17 428 311 67 0 500 400 200 100 Min. = sehr hinderlich 10 3 3 2 5 3 3 1 2 3 3 9 5 3 3 9 5 0 0 0 1 14 5 14 5 0 0 8 8 Summe OK 2 Summe OK 3 17 Summe OK 4 17 0 0 0 0 X.8+X12+X 1.1+1A11+ X.8+X12+X.9 X.12+X.10 +X.10 rel rel 84 86 81 78 25 33 17 0 207 197 Summen‐produkt UK Max. hinderlich GEWICHTET 10 3 3 2 5 Aggregation der Oberkriterien OK Summenprodu kt UK Summe OK1 50 0 … sehr hinderlich X.8+X12+X1.1+1A11+X.12+X.1 0 rel OK 1 50 … mäßig hinderlich 100 X.8+X12+X.9+X.10 rel 100 … nicht hinderlich 75 50 25 Ok 4 0 OK 3 OK 2 effektiver Nutzwert 1 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 4 1 4 3 1 1 4 3 3 4 1 4 4 4 1 1 1 neutral 1 2 3 3 2 2 1 1 1 1 1 hindernd 4 2 0 0 0 0 2 1 Auswirkung auf gemeindliche Entwicklung UK neutral 3 16 12 12 8 12 60 12 12 12 12 48 16 8 24 8 8 Min. hinderlich X.8+X12+X.9 +X.10 rel (%) 4 3 3 2 3 15 3 3 3 3 12 4 2 6 2 2 50 100 100 100 78 428 100 100 33 78 311 17 50 67 0 0 LAIRM CONSULT GmbH MI MI GM12 MI MI WA GM10 MI MI MI MI MI MI WA WA WR WR WR WR WR WA WA WR WR WR WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA em pl ar Mischgebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex B-Plan 1 B-Plan 2 B-Plan 3 B-Plan 3 B-Plan 8 B-Plan 8 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan, 9.Änd. F-Plan, 9.Änd. B-Plan 12 B-Plan 12 B-Plan 12 B-Plan 12 B-Plan 12 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15, 1.VÄnd. B-Plan 15, 2.Änd. B-Plan 15, 2.Änd. B-Plan 15, 2.Änd. B-Plan 15, 2.Änd. B-Plan 15, 3.Änd. B-Plan 17 B-Plan 17 B-Plan 17 B-Plan 17 B-Plan 17 B-Plan 17, 4.Änd. Zuordnung Nutzung Pr Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Altenkrempe Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Plan üf Ort Seite 1 MI MI MI MI MI WA GS MI MI MI MI MI MI WA WA WR WR WR WR WR WA WA WR WR WR WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WR MI MI MI MI MI MI SO41 SO41 SO43 WA WR MI WA SO11 MI MI MI WR WR WR WR MI WA WR GM21 SO25 SO41 GM08 GM12 GM12 GM16 MI MI MI MI MI WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Sport) Sondergebiet (Sport) Sondergebiet (Sport- und Freizeitzentrum) Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Einkaufszentrum, Kino) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Sondergebiet (Kindergarten, Jugendfreizeitheim) Sondergebiet (Sport) Fläche für Gemeinbedarf (Försterei) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Museum) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet ex B-Plan 17, 4.Änd. B-Plan 17, 4.Änd. B-Plan 17, 4.Änd. B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu B-Plan 18neu, 3.Änd. B-Plan 18neu, 6.VÄnd. B-Plan 18neu, 7.Änd. B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19 B-Plan 19, 5.Änd. B-Plan 19, 7.Änd. B-Plan 19, 7.Änd. B-Plan 19, 8.Änd. B-Plan 19, 8.Änd. B-Plan 19, 8.Änd. B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 Zuordnung Nutzung Pr Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Plan üf Ort Seite 2 WA WA WR MI MI MI MI MI MI NV NV NV WA WR MI WA GE MI MI MI WR WR WR WR MI WA WR GS GS NV MI MI MI GE MI MI MI MI MI WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 — — — — — — 59 49 59 49 64 54 59 49 69 59 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 57 — 57 — — — 64 54 64 54 64 54 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WR WR WR WR WR WR MI MI WA MI GM11 WA WA WA WA WA WA GM21 MI MI WA WA GM06 MI WA WA WR WA WA MI WA WA MI WA MI MI GE GE em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten, Kirche) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet ex B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 29, 1.Änd. B-Plan 29, 1.Änd. B-Plan 29, 1.Änd. B-Plan 29, 2.Änd. B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34A B-Plan 34B B-Plan 34B B-Plan 34B B-Plan 34B B-Plan 34B B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37, 1.Änd. B-Plan 37, 1.Änd. B-Plan 37, 2.Änd. B-Plan 37, 2.Änd. B-Plan 37, 2.Änd. B-Plan 37, 4.Änd. B-Plan 37, 4.Änd. B-Plan 39 B-Plan 39 B-Plan 41A B-Plan 41A Zuordnung Nutzung Pr Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Plan üf Ort Seite 3 WA WA WR WR WR WR WR WR MI MI WA MI GS WA WA WA WA WA WA GS MI MI WA WA GE MI WA WA WR WA WA MI WA WA MI WA MI MI GE GE Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 64 54 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 64 54 64 54 59 49 59 49 69 59 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 64 54 59 49 64 54 64 54 69 59 69 59 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH MI MI GE MI MI WA WA WA WA MI MI WA WA MI WA MI WA WR WA WR MI WA GM01 GM12 MI MI MI MI SO23 SO26 SO26 SO26 WA WA GM12 GM21 GM25 SO27 WA WA em pl ar Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Amtsgericht) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Holstein-Therme) Sondergebiet (Klinik) Sondergebiet (Klinik) Sondergebiet (Klinik) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Sozialen Zwecken dienende Einrichtung) Sondergebiet (Krankenhaus) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex B-Plan 41A B-Plan 41A B-Plan 41A, 1.Erg. B-Plan 41B B-Plan 41B B-Plan 41B B-Plan 41B B-Plan 41B B-Plan 41B B-Plan 41B, 3.VÄnd. B-Plan 41B, 3.VÄnd. B-Plan 41B, 3.VÄnd. B-Plan 41B, 3.VÄnd. B-Plan 41B, 4.VÄnd. B-Plan 41B, 4.VÄnd. B-Plan 41B, 5.VÄnd. B-Plan 41B, 5.VÄnd. B-Plan 44 B-Plan 59 B-Plan 59 B-Plan 67 B-Plan 67 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 70 B-Plan 72 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan Zuordnung Nutzung Pr Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Plan üf Ort Seite 4 MI MI GE MI MI WA WA WA WA MI MI WA WA MI WA MI WA WR WA WR MI WA MI MI MI MI MI MI GE KH KH KH WA WA MI GS MI KH WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 69 59 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 69 59 57 47 57 47 57 47 59 49 59 49 64 54 57 — 64 54 57 47 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA GE GE GE GM21 GM21 GM25 GM26 MI MI SO09 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Sozialen Zwecken dienende Einrichtung) Fläche für Gemeinbedarf (Sport) Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Café, Restaurant) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost Zuordnung Nutzung Pr Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Plan üf Ort Seite 5 WA WA WA WA WA WA GE GE GE GS GS MI NV MI MI GE WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 69 59 57 — 57 — 64 54 — — 64 54 64 54 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA GM21 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WR WA MI MI MI MI MI MI MI WA GM06 GM10 GM12 GM21 MI WA WA WA WA GE em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet üf F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan Ost F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West F-Plan West B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 3 B-Plan 3, F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 2 Zuordnung Nutzung Pr Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Bad Schwartau Beschendorf Beschendorf Beschendorf Damlos Damlos Damlos Damlos Damlos Damlos Damlos Damlos Damlos Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Plan ex Ort Seite 6 WA WA WA WA WA WA GS WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WR WA MI MI MI MI MI MI MI WA GE GS MI GS MI WA WA WA WA GE Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 69 59 57 — 64 54 57 — 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH MI WA SO05 GE GE MI MI MI WA WA SO07 SO16 SO16 SO18 SO50 SO14 SO14 SO14 SO14 SO14 SO14 SO29 SO14 SO10 WA WA WA WA WA WA WA MI SO10 WA WA SO12 SO12 SO21 SO29 WA em pl ar Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Biogasanlage, Betriebsleiterwohnung) Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Bund) Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Fremdenverkehr) Sondergebiet (Verwaltung) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Ferien) Sondergebiet (Camping) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Sondergebiet (Camping) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Gesundheit, Bildung und Fremdenbeherbung) Sondergebiet (Gesundheit, Bildung und Fremdenbeherbung) Sondergebiet (Hafen) Sondergebiet (Kurgebiet) Allgemeines Wohngebiet üf B-Plan 2 B-Plan 3 B-Plan 5 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan B-Plan 1, 3 Änd. B-Plan 1, 3 Änd. B-Plan 1, 3 Änd. B-Plan 1, 3 Änd. B-Plan 1, 3 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 6 Änd. B-Plan 1, 7 Änd. B-Plan 1, 8 Änd. B-Plan 1, 9 Änd. B-Plan 10 B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 17 B-Plan 22 B-Plan 23 B-Plan 23 B-Plan 24 B-Plan 25a B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 27 Zuordnung Nutzung Pr Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Göhl Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Plan ex Ort Seite 7 MI WA GE GE GE MI MI MI WA WA MI WA WA WA MI WA WA WA WA WA WA WR WA MI WA WA WA WA WA WA WA MI MI WA WA MI MI GE WR WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 59 49 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 64 54 69 59 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA SO16 MI SO16 SO41 GE MI MI SO07 SO21 GM06 GM10 GM12 GM17 MI MI MI MI MI SO10 SO16 SO16 SO16 SO21 SO29 SO51 SO51 WA WA WA WA WA WA GM21 WA WA WA GM26 WA WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Ferienwohnungen) Mischgebiet Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Sport) Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Bund) Sondergebiet (Hafen) Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Camping) Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Ferienwohnungen) Sondergebiet (Hafen) Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Sport) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet üf B-Plan 28 B-Plan 3 B-Plan 30 B-Plan VEP1 B-Plan VEP1 F-Plan T1 F-Plan T1 F-Plan T1 F-Plan T1 F-Plan T1 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 F-Plan T2 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1, 1.Änd. B-Plan 1, 2 Änd. B-Plan 5 B-Plan 7 Zuordnung Nutzung Pr Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Großenbrode Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Plan ex Ort Seite 8 WA WA MI WA NV GE MI MI MI GE GE GS MI MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA GE WR WA WA WA WA WA WA WA WA GS WA WA WA NV WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 64 54 59 49 — — 69 59 64 54 64 54 64 54 69 59 69 59 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 — — 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH MI GE MI MI MI MI WA WA WA WA GM21 GE MI WA WA WR WA SO20 GE GE GE GE GE GE MI GE GM06 SO22 WA WR WA MI MI WA GM02 GM06 GM12 GM19 GM21 GM21 em pl ar Mischgebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Gewerbegebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Grünflächen, Dauerkleingärten) Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Sondergebiet (Handel) Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Bauhof) Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Post) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) ex F-Plan F-Plan, F-Plan, F-Plan, F-Plan, F-Plan, F-Plan, F-Plan, F-Plan, B-Plan 10 B-Plan 13 B-Plan 14, 4.Änd. B-Plan 14, 4.Änd. B-Plan 17 B-Plan 22 B-Plan 22 B-Plan 23 B-Plan 26 B-Plan 27 B-Plan 28, 2.Änd. B-Plan 28, 2.Änd. B-Plan 28, 2.Änd. B-Plan 28, 2.Änd. B-Plan 28, 2.Änd. B-Plan 28, 3.Änd. B-Plan 28, 4.Änd. B-Plan 28, 4.Änd. B-Plan 28, 5.Änd. B-Plan 3 B-Plan 33 B-Plan 36 B-Plan 38 B-Plan 42 B-Plan 7 F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 4.Änd. T1 Zuordnung Nutzung Pr Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Heringsdorf Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Plan üf Ort Seite 9 MI GE MI MI MI MI WA WA WA WA GS GE MI WA WA WR WA MI GE GE GE GE GE GE MI GE GE GE WA WR WA MI MI WA GE GE MI GE GS GS Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 69 59 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 64 54 69 59 69 59 69 59 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 69 59 69 59 64 54 69 59 57 — 57 — 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH Seite 10 WA MI WA GE GE GE GE GE GE MI MI MI MI MI MI MI SO39 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GE MI WA WA pl ar em Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Seniorenheim) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex F-Plan 4.Änd. T1 F-Plan 7.Änd. F-Plan 9.Änd. F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T1 F-Plan, 4.Änd. T2 F-Plan, 4.Änd. T2 B-Plan 1 B-Plan 10 Zuordnung Nutzung Pr Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Lensahn Neukirchen Neukirchen Plan üf Ort WA MI WA GE GE GE GE GE GE MI MI MI MI MI MI MI KH WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GE MI WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 64 54 59 49 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 57 47 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 64 54 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA GM12 MI MI MI WA WA MI GM06 GM21 GM26 WA WA WA GE MI MI MI MI WR WR MI WA MI MI WA WA GE GE MI GM03 MI MI GE GE GE MI MI em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Sport) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Berufsschule) Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet ex B-Plan 19 B-Plan 2 B-Plan 8 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan, F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 16.Änd. B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2, 1 Änd. B-Plan 2, 2 Änd. B-Plan 2, 2 Änd. B-Plan 27 B-Plan 36 B-Plan 36 B-Plan 36 B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 51, 1.Änd. B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 54 B-Plan 54 B-Plan 54 B-Plan 54 B-Plan 54 Zuordnung Nutzung Pr Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neukirchen Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Plan üf Ort Seite 11 WA WA WA MI MI MI MI WA WA MI GE GS NV WA WA WA GE MI MI MI MI WR WR MI WA MI MI WA WA GE GE MI GS MI MI GE GE GE MI MI Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 69 59 57 — — — 59 49 59 49 59 49 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 59 49 64 54 64 54 59 49 59 49 69 59 69 59 64 54 57 — 64 54 64 54 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 14.12.2011 MI SO08 GE GE GE GM12 GM12 GM18 MI MI MI MI MI SO07 SO21 SO31 WA WA WA GM19 GM21 WA WA MI MI MI WA SO22 GE GE GE SO22 SO22 GE WR MI MI MI MI MI pl ar Mischgebiet Sondergebiet (Bund, Sportboothafen) Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Polizei) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Bund) Sondergebiet (Hafen) Sondergebiet (Landeskrankenhaus) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Post) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Handel) Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Sondergebiet (Handel) Sondergebiet (Handel) Gewerbegebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet em B-Plan 54 B-Plan 54 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 11 B-Plan 12.1 B-Plan 12.1 B-Plan 14, B-Plan 14, B-Plan 18.1 B-Plan 18.2, B-Plan 18.3, B-Plan 19, 4 Änd. B-Plan 19, 4 Änd. B-Plan 19, 4 Änd. B-Plan 19, 5 Änd. B-Plan 22, wird aufgehoben B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 üf LAIRM CONSULT GmbH Zuordnung Nutzung Pr Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Plan ex Ort Seite 12 MI MI GE GE GE MI MI MI MI MI MI MI MI MI GE KH WA WA WA GE GS WA WA MI MI MI WA GE GE GE GE GE GE GE WR MI MI MI MI MI Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 69 59 57 47 59 49 59 49 59 49 69 59 57 — 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 59 49 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 14.12.2011 MI MI MI MI WA GM07 MI MI WA MI MI MI WR GE MI GM02 SO22 SO36 SO32 SO32 SO32 SO32 SO32 WA WA WA WA MI WR WR GM21 WR WR GM21 WA WA WA WA WR GE pl ar Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Finanzamt) Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Reines Wohngebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Bauhof) Sondergebiet (Handel) Sondergebiet (Reitanlage) Sondergebiet (Museum) Sondergebiet (Museum) Sondergebiet (Museum) Sondergebiet (Museum) Sondergebiet (Museum) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Gewerbegebiet em B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 24, B-Plan 24, 2.Änd. B-Plan 26.2 B-Plan 29, wird aufgehoben B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31.1 B-Plan 34.1, wird aufgehoben B-Plan 35 B-Plan 38 B-Plan 40 B-Plan 42 B-Plan 42 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 50, Aufstellungsbeschluss B-Plan 51, Aufstellungsbeschluss B-Plan 52, Aufstellungsbeschluss B-Plan 54, Aufstellungsbeschluss B-Plan 55, Aufstellungsbeschluss B-Plan 6 B-Plan 7 B-Plan 7, 2 Änd. B-Plan 7, 2 Änd. B-Plan 7, 2 Änd. B-Plan 7, 3./5. Änd. B-Plan 7, 5 Änd. B-Plan 7, 5 Änd. B-Plan 7, 6 Änd. B-Plan 7, 7 Änd. B-Plan 7, 8 Änd. F-Plan üf LAIRM CONSULT GmbH Zuordnung Nutzung Pr Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Plan ex Ort Seite 13 MI MI MI MI WA MI MI MI WA MI MI MI WR GE MI GE GE NV GE GE GE GE GE WA WA WA WA MI WR WR GS WR WR GS WA WA WA WA WR GE Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 64 54 64 54 64 54 59 49 64 54 64 54 64 54 59 49 69 59 64 54 69 59 69 59 — — 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH GE GE GM GM GM01 GM12 GM13 GM21 GM21 GM21 GM21 MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI SO19 SO27 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA em pl ar Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf Fläche für Gemeinbedarf Fläche für Gemeinbedarf (Amtsgericht) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche, Rathaus, Verwaltung) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel) Sondergebiet (Krankenhaus) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan Zuordnung Nutzung Pr Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Plan üf Ort Seite 14 GE GE 0 0 MI MI MI GS GS GS GS MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI GE KH WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 69 59 69 59 0 0 0 0 64 54 64 54 64 54 57 — 57 — 57 — 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 69 59 57 47 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA GM19 SO41 WA WA WA GM10 WA WA WA WA GE GM21 WA WA WR WR WR WR WA WA WR WR GE GE SO41 WA WA WA WA WA WA WA WA WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Post) Sondergebiet (Sport) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Sondergebiet (Sport) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan 1.Änd. F-Plan 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 1.Änd. F-Plan, 10.Änd. F-Plan, 16.Änd. F-Plan, 16.Änd. F-Plan, 3.Änd. F-Plan, 3.Änd. F-Plan, 5.Änd. F-Plan, 5.Änd. F-Plan, 5.Änd. F-Plan, 9.Änd. B-Plan 19A B-Plan 19A B-Plan 19A B-Plan 19A B-Plan 23, 1.Änd. B-Plan 23, 1.Änd. B-Plan 25, 2.Änd. B-Plan 25, 2.Änd. B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 Zuordnung Nutzung Pr Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Plan üf Ort Seite 15 WA WA WA WA WA WA GE NV WA WA WA GS WA WA WA WA GE GS WA WA WR WR WR WR WA WA WR WR GE GE NV WA WA WA WA WA WA WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 — — 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 — — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA GE GE GE GE GE SO49 WA WA WA WA GM15 MI MI GE GE GM21 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI SO19 BN SO33 GM21 WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Sondergebiet (Verbrauchermarkt) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kultur) Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel) Besonderer Nutzungszweck (nicht störender Gewerbebetrieb) Sondergebiet (Nahversorgungszentrum) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Allgemeines Wohngebiet ex B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 32 B-Plan 32, 1.Änd. B-Plan 32, 1.Änd. B-Plan 32, 3.VÄnd. B-Plan 32, 3.VÄnd. B-Plan 34 B-Plan 36 B-Plan 36 B-Plan 36 B-Plan 38 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 43 B-Plan 44 B-Plan 45 B-Plan 55 B-Plan 55 B-Plan 55 B-Plan 55 B-Plan 55 B-Plan 55 B-Plan 56 B-Plan 56 B-Plan 56 B-Plan 56 B-Plan 56 B-Plan 56 B-Plan 59 B-Plan 59 B-Plan 59 B-Plan 60 B-Plan 60 B-Plan 69 B-Plan 69 Zuordnung Nutzung Pr Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Plan üf Ort Seite 16 WA WA WA WA WA WA GE GE GE GE GE GE WA WA WA WA GE MI MI GE GE GS WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI GE GE GE GS WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 64 54 64 54 69 59 69 59 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 69 59 69 59 69 59 57 — 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA SO06 SO06 WA MI GE GE GM09 GM12 GM15 GM16 GM17 GM18 GM21 GM21 GM21 MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA WA WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Biomassezentrum) Sondergebiet (Biomassezentrum) Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Gemeinde) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (Kultur) Fläche für Gemeinbedarf (Museum) Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) Fläche für Gemeinbedarf (Polizei) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex B-Plan 69 B-Plan 71 B-Plan 71 B-Plan 74 B-Plan 75 B-Plan 80 B-Plan 81 B-Plan 81 B-Plan 86 B-Plan 87 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan Zuordnung Nutzung Pr Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Plan üf Ort Seite 17 WA WA WA WA WA WA GE GE WA MI GE GE MI MI GE GE MI MI GS GS GS MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 59 49 64 54 69 59 69 59 64 54 64 54 69 59 69 59 64 54 64 54 57 — 57 — 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA SO33 MI WA em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Nahversorgungszentrum) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet üf F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan, 13.Änd. F-Plan, 5.Änd. B-Plan 1 Zuordnung Nutzung Pr Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Ratekau Scharbeutz Plan ex Ort Seite 18 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GE MI WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 64 54 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WA SO51 SO51 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA SO29 WA WA WA SO51 SO51 SO51 SO51 SO51 SO51 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI SO29 em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Kurgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Sondergebiet (Kurgebiet) ex B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 10, 1.Änd. B-Plan 10, 1.Änd. B-Plan 10, 1.Änd. B-Plan 10, 1.Änd. B-Plan 12-H B-Plan 12-H B-Plan 12-H B-Plan 12-H B-Plan 12-H B-Plan 12-H B-Plan 14-H B-Plan 14-H B-Plan 14-H B-Plan 14-H B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 16a B-Plan 16a Zuordnung Nutzung Pr Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Plan üf Ort Seite 19 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WR WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI WR Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH SO29 WA MI SO51 WA WA WA WA WA WA WA WA WR WR WA WA WA WA WA WA GM24 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GM22 SO13 WR WR WR WR em pl ar Sondergebiet (Kurgebiet) Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schulungs-, Ausbildungsheim) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule, Ausbildungsstätte) Sondergebiet (Einzelhandel) Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet ex B-Plan 16a B-Plan 16a B-Plan 16a, 5.Änd. B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 2 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 25 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 26 B-Plan 26, 2.Änd. B-Plan 26, 2.Änd. B-Plan 26, 3.Änd. B-Plan 26, 3.Änd. B-Plan 27 B-Plan 27 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 31 B-Plan 32 B-Plan 32 B-Plan 32 B-Plan 33 B-Plan 39 B-Plan 3-H B-Plan 3-H B-Plan 3-H B-Plan 3-H Zuordnung Nutzung Pr Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Plan üf Ort Seite 20 WR WA MI WA WA WA WA WA WA WA WA WA WR WR WA WA WA WA WA WA GS WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GS GE WR WR WR WR Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WR MI WA WA WA WA WA MI MI MI WA WA WA GM05 GM17 MI WA WA MI MI MI GM19 WA WA WR WR WR WR WR WR GM10 WA WA WA WA SO49 SO49 SO24 GM17 MI em pl ar Reines Wohngebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Brandungsbad) Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Fläche für Gemeinbedarf (Post) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Verbrauchermarkt) Sondergebiet (Verbrauchermarkt) Sondergebiet (Hotel, Restaurant) Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) Mischgebiet ex B-Plan 3-H B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 40, 3.Änd. B-Plan 41 B-Plan 41 B-Plan 41 B-Plan 41 B-Plan 41 B-Plan 41, 4.Änd. B-Plan 41, 4.Änd. B-Plan 41, 4.Änd. B-Plan 42 B-Plan 42 B-Plan 43 B-Plan 45 B-Plan 45 B-Plan 45 B-Plan 45 B-Plan 45 B-Plan 45 B-Plan 45, 2.Änd. B-Plan 45, 2.Änd. B-Plan 46, 1.Änd. B-Plan 46, 1.Änd. B-Plan 46, 1.Änd. B-Plan 48 B-Plan 48, 1.Änd. B-Plan 49 B-Plan 51 B-Plan 51 Zuordnung Nutzung Pr Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Plan üf Ort Seite 21 WR MI WA WA WA WA WA MI MI MI WA WA WA NV MI MI WA WA MI MI MI GE WA WA WR WR WR WR WR WR GS WA WA WA WA GE GE GE MI MI Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 — — 64 54 64 54 59 49 59 49 64 54 64 54 64 54 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH MI MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA WA WR WR GM04 GM06 GM21 MI MI MI MI SO02 SO47 SO48 WA MI WR WR SO10 SO10 SO15 MI MI MI MI WA WA WA WA SO25 em pl ar Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (BHKW) Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Baumarkt) Sondergebiet (Tennis) Sondergebiet (Tennis und Ferien) Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Sondergebiet (Camping) Sondergebiet (Camping) Sondergebiet (Ferienhäuser) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Sondergebiet (Kindergarten, Jugendfreizeitheim) ex B-Plan 51 B-Plan 51 B-Plan 51 B-Plan 51 B-Plan 51, 1.Änd. B-Plan 51, 1.Änd. B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 53, 1.Änd. B-Plan 53, 1.Änd. B-Plan 54 B-Plan 54 B-Plan 54 B-Plan 59 B-Plan 5-H B-Plan 5-H B-Plan 60 B-Plan 60 B-Plan 60 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 8 B-Plan 8 B-Plan 9, 1.Änd. B-Plan SCH, 3 Zuordnung Nutzung Pr Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Plan üf Ort Seite 22 MI MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA WA WR WR NV GE GS MI MI MI MI GE NV NV WA MI WR WR MI MI WA MI MI MI MI WA WA WA WA GS Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 — — 69 59 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 69 59 — — — — 59 49 64 54 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH SO35 SO35 GM06 GM12 GM17 GM21 SO10 SO28 SO36 SO38 SO41 SO45 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI WA MI MI em pl ar Sondergebiet (Rehibilitation, Wohnen) Sondergebiet (Rehibilitation, Wohnen) Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Sondergebiet (Camping) Sondergebiet (Kreisjugendheim) Sondergebiet (Reitanlage) Sondergebiet (Schützenhaus) Sondergebiet (Sport) Sondergebiet (Straßenmeisterei) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet üf B-Plan SCH, 3 B-Plan SCH, 3 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan 12.Änd. F-Plan 12.Änd. F-Plan 12.Änd. F-Plan F-Plan Zuordnung Nutzung Pr Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Scharbeutz Schashagen Schashagen Plan ex Ort Seite 23 WR WR GE MI MI GS MI WA NV NV NV GE WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI WA MI MI Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 69 59 64 54 64 54 57 — 64 54 59 49 — — — — — — 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 64 54 64 54 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH MI MI MI MI MI WA WA GM02 SO04 SO17 SO10 GM23 SO29 WA WA WA WA WA WA WA WR WR WR WR SO18 SO44 SO51 WA WA WA WA WA GM06 WA WA WA WA MI SO17 SO30 em pl ar Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Bauhof) Sondergebiet (Betriebswohnungen) Sondergebiet (Freizeitpark) Sondergebiet (Camping) Fläche für Gemeinbedarf (Schule, Gemeinde, Feuerwehr) Sondergebiet (Kurgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Sondergebiet (Fremdenverkehr) Sondergebiet (strandbezogene Dienstleistungen) Sondergebiet (Wochenendhausgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Sondergebiet (Freizeitpark) Sondergebiet (Kurgebiet, Ferienwohnungen) üf F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan 15.Änd. B-Plan 1 B-Plan 1 B-Plan 10 B-Plan 10 B-Plan 11 B-Plan 12 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 15 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 16 B-Plan 17 B-Plan 17 B-Plan 18 B-Plan 18 B-Plan 18 B-Plan 3 B-Plan 3 B-Plan 3 Zuordnung Nutzung Pr Schashagen Schashagen Schashagen Schashagen Schashagen Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Plan ex Ort Seite 24 MI MI MI MI MI WA WA GE MI NV MI GS WR WA WA WA WA WA WA WA WR WR WR WR WA MI WA WA WA WA WA WA GE WA WA WA WA MI NV WR Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 69 59 64 54 — — 64 54 57 — 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 — — 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH SO41 WA WA GM20 MI WA WA WA WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA WR SO17 MI GE GM12 MI MI MI MI MI MI MI SO29 SO29 SO29 WA WA WA WA WA WA WA em pl ar Sondergebiet (Sport) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Post, Schleswag) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Sondergebiet (Freizeitpark) Mischgebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Kurgebiet) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet üf B-Plan 3 B-Plan 3 B-Plan 3 B-Plan 3, 4.Änd. B-Plan 3, 4.Änd. B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 4 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7 B-Plan 7, 1.Änd. B-Plan 7, 1.Änd. B-Plan 8 B-Plan 9 F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan F-Plan Zuordnung Nutzung Pr Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Plan ex Ort Seite 25 NV WA WA GE MI WA WA WA WR WR WR WR WA WR WR WR WR WA WR NV MI GE MI MI MI MI MI MI MI MI WR WR WR WA WA WA WA WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts — — 59 49 59 49 69 59 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 — — 64 54 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA WR GM18 SO29 SO42 WA WA MI MI WA WA WR WR WR WR WR WA WA WA WA GM21 SO29 SO46 GM12 MI WA WA WA MI MI GE MI MI MI MI MI MI MI MI em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Polizei) Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Sport und Freizeit) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Sondergebiet (Kurgebiet) Sondergebiet (Tankstelle) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet ex F-Plan F-Plan F-Plan B-Plan 22, 1.Änd. B-Plan 22, 1.Änd. B-Plan 22, 1.Änd. B-Plan 22, 1.Änd. B-Plan 22, 1.Änd. B-Plan 24 B-Plan 24 B-Plan 25 B-Plan 35 B-Plan 35 B-Plan 35 B-Plan 35 B-Plan 35 B-Plan 35 B-Plan 36, 1.Änd. B-Plan 36, 1.Änd. B-Plan 36, 1.Änd. B-Plan 36, 1.Änd. B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37 B-Plan 37, 1.Änd. B-Plan 38 B-Plan 38 B-Plan 38 B-Plan 38 B-Plan 39A B-Plan 39B B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 B-Plan 40 Zuordnung Nutzung Pr Sierksdorf Sierksdorf Sierksdorf Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Plan üf Ort Seite 26 WA WA WR MI WR NV WA WA MI MI WA WA WR WR WR WR WR WA WA WA WA GS WR GE MI MI WA WA WA MI MI GE MI MI MI MI MI MI MI MI Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 64 54 59 49 — — 59 49 59 49 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 59 49 69 59 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH WA WA GE GE GE GM15 WA WA WA WA WA WA WA WA WR WA WA MI MI SO01 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GM10 GM12 SO46 WA WA WA GE GE em pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kultur) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Mischgebiet Sondergebiet (Alten- und Pflegheim) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) Sondergebiet (Tankstelle) Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet ex B-Plan 40 B-Plan 40,2 B-Plan 46 B-Plan 46 B-Plan 46 B-Plan 50 B-Plan 50 B-Plan 50 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 52 B-Plan 53 B-Plan 53 B-Plan 57 B-Plan 60 B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 5.Änd. B-Plan 7, 6.Änd. B-Plan 7, 6.Änd. B-Plan 7, 8.Änd. B-Plan 7, 8.Änd. B-Plan 9a B-Plan 9b B-Plan 9b B-Plan 9b B-Plan 9b B-Plan 9b B-Plan 9b F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung Zuordnung Nutzung Pr Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Plan üf Ort Seite 27 WA WA GE GE GE GE WA WA WA WA WA WA WA WA WR WA WA MI MI KH WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GS MI GE WA WA WA GE GE Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 69 59 69 59 69 59 69 59 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 64 54 64 54 57 47 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 64 54 69 59 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 14.12.2011 LAIRM CONSULT GmbH Seite 28 GE MI MI MI MI MI WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GE GE GE GE GE MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA pl ar em Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet ex F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Neuaufstellung F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord Zuordnung Nutzung Pr Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Plan üf Ort GE MI MI MI MI MI WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GE GE GE GE GE MI MI MI MI MI MI MI WA WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 69 59 69 59 69 59 69 59 69 59 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 59 49 14.12.2011 Plan WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GM21 MI MI MI MI MI WA WA pl ar Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Fläche für Gemeinbedarf (Schule) Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet em F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Nord F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd F-Plan Süd WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA GS MI MI MI MI MI WA WA Immisionsgrenzwert in dB(A) tags nachts 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 59 49 57 — 64 54 64 54 64 54 64 54 64 54 59 49 59 49 Pr üf Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Zuordnung Nutzung ex Ort LAIRM CONSULT GmbH Seite 29 14.12.2011 Systemskizze Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) E.1 E.2 6 E.3 7 12 X3.1 BAB A1 Ratekau Startpunkt 23 X.11 8 A.2 9 BAB A1 X.4 X.5 A.3 1 1A.14 24 1A.2 1A.3 2 3 1A.4 4 X4.1 BAB A1 X.3 X.1 Strecke 1113 10 X.2 1A.5 5 1A.6 11 Startpunkt Dänischburg ex 1A.6.1 X2.1 Variante 1A: V = 160 km/h - Umfahrung Neustadt (i.H.), Oldenburg (i.H.) Variante A: V = 160 km/h - Umfahrung Seebäder mit Trassenfühtung östlich der BAB Variante X: V = 160 km/h - Trasse X aus Betroffenheitsanalyse Variante X1: V = 160 km/h - Untervariante Neukirchen Variante X2: V = 160 km/h - Untervariante Timmendorf 1 Variante X3: V = 160 km/h - Untervariante Timmendorf 2 Variante X4: V = 160 km/h - Untervariante Ratekau Variante X5: V = 160 km/h - Untervariante Beschendorf 1A.9 Streckenabschnitt / Variantenabschnitt Trassenkombinationspunkt Pr Variante E: V = 160 km/h - Umfahrung Seebäder mit Trassenfühtung westlich der BAB üf Timmendorfer Strand Legende: 13 em 1A.1 X.8 Lensahn A.1 Bad Schwartau Strecke 1100 BAB A1 X2.3 Oldenburg (i.H.) BAB A1 X2.2 BAB A1 pl ar BAB A1 1A.7 14 1A.8 16 1A.9 18 X.9 X1.1 17 1A.10 19 21 X.10 X1.2 1A.11 20 BeltQuerung 1A.12 22 1A.13 BAB A1 Neukirchen Fehmarn-Burg X.6 Großenbrode X5.1 Bf Neustadt (i.H.) Neustadt (i.H.) 15 X.7 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) A13. Abbildungsverzeichnis Abb. 01: Schema Nutzwertanalyse. Eigene Darstellung nach Scholles, Frank (2008): Die Nutzwertanalyse und ihre Weiterentwicklung, in: Fürst, Dietrich und Frank Scholles (Hg.) (2008): Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung, Verlag Dorothea Rohn, Dortmund. S. 431-451 Abb. 02: Spinnendiagramm. Eigene Darstellung Abb. 03: Systematik der Vergleiche (TGP Trüper Gondesen Partner 2012) Abbildungen in den Kapiteln 6.2 bis 6.5: Spinnendiagramme. Eigene Darstellung pl ar A14. Kartenverzeichnis Landesentwicklungsplan: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2010): Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Online unter: http://schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/Raumordnungsplaene/Lep/Lep_node.html Karte 02: Planungsräume in Schleswig- Holstein. http://www.schleswigholstein.de/SharedDocs/Bilder/Cover/IM/Lapla/planungsraeume__blob=poster.jpg (Zugriff: 16.07.2012) Karte 03: Übersicht Schutzgebiete. Kartengrundlage: DTK 50, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Blattnummern: L 1532, l 1730, L 1732, L 1928, L 1930, L 1932, L 2130, L 2128. GIS-Daten Schutzgebiete von TGP Karte 04: Zentrale Orte im Untersuchungskorridor. Regionalplan für den Planungsraum II (Stand 22. November 2004); Gemeindegrenzen Daten von TGP Karte 05 bis 20 Gemeindliche Bauleitplanung (Grundlagendaten) em Karte 01: DTK 50, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Blattnummern: L 1532, L 1730, L 1732, L 1928, L 1930, L 1932, L 2130, L 2128 ex GIS-Daten Streckenverläufe TGP üf Bauleit- und Flächennutzungspläne der Gemeinden im Kreis Ostholstein: http://service.kreisoh.de/planarchiv/index.php (Stand Mitte/Ende Oktober 2011), digital als shape-Daten zur Verfügung gestellt von TGP. (Zur Bestandserfassung und -bewertung wurden die bestehenden Flächennutzungspläne bzw. rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinden im Untersuchungsraum ausgewertet). ATKIS Basis-DLM Pr Lage der Via Scandinavica in Deutschland. Aus: http://www.deutschejakobswege.de/via%20scandinavica.html. (Zugriff: 13.04.2012) Wander- und Freizeitkarte 1:5.000 Lübeck-Neustadt (Nr. 11) und Fehmarn-Lütjenburg (Nr. 10). Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, 2. Ausgabe 2007 Karten Streckenabschnitte: Vv 1a; Vv 1b; Vv 1c; Vv 1d; Zv 1e; Zv 1f; Hv 1; Hv 3; Vv 4a; Vv 4b; Zv 4c; Hv 4. Kartengrundlage: DTK 50, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Blattnummern: L 1532, l 1730, L 1732, L 1928, L 1930, L 1932, L 2130, L 2128. GIS-Daten Streckenverläufe von TGP HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 157 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Karte 22: Eignungsgebiete für Windkraftanlagen: Innenministerium Schleswig- Holstein 2012. Online unter: http://www.schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/Windenergie/Teilfortschreibungen/entwurf_2__blob= publicationFile.pdf Karte 23: Verlauf der Vorzugsvariante. Eigene Zusammenstellung. Grundlage: Übersicht Schutzgebiete. Kartengrundlage: DTK 50, Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Schleswig-Holstein Blattnummern: L 1532, l 1730, L 1732, L 1928, L 1930, L 1932, L 2130, L 2128. GIS-Daten Streckenverlauf von TGP. Lage der Via Scandinavica in Deutschland. Aus: http://www.deutschejakobswege.de/via%20scandinavica.html. [Zugriff: 13.04.2012] pl ar A15. Tabellenverzeichnis Zentrale Orte. Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein (2008): Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“ nach § 20 des Gesetzes über die Landesplanung in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. Seite 232), Kiel. Online unter: http://schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/ZentraleOrte/robZentraleOrte__blob=publicationFile. pdf (Zugriff 10.05.2012) Tabelle 02: Zentrale Orte in Ostholstein und Lübeck mit Einzugsbereichen. Quelle: Landesregierung SchleswigHolstein (2008): Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“ nach § 20 des Gesetzes über die Landesplanung in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. Seite 232), Kiel. Online unter: http://schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/ZentraleOrte/robZentraleOrte__blob=publicationFile. pdf(Zugriff 10.05.2012) Tabelle 03: Kriterien für Kurorte. Eigene Darstellung nach §3 KuortVO, Landesregierung Schleswig-Holstein (2012): Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25. November 2009. Online unter: http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_pei d=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlrKurAnerkVSH2009pP4&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-KurAnerkVSH2009pP4 (Zugriff 10.05.2012) Tabelle 04: Pendlerströme im Kreis Ostholstein und Lübeck. Eigene Darstellung nach Bundesagentur für Arbeit (2011). Online unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nachThemen/Daten-fuer-interregionale-Analysen/Kenngroessen-in-Kartenform/Kenngroessen-inKartenform-Nav.html?year_month=201112 (Zugriff 08.05.2012) üf ex em Tabelle 01: Schrankenschließzeiten und Veränderungen für die Kommunen. Eigene Darstellung auf der Basis DB Netze 2012: Vorplanung Aufhebungskonzept Bahnübergänge (Variante 1A) (nichtöffentliches Dokument der DB Netze) Tabelle 06: Demographische und Genderaspekte in den Gemeinden nach Haltepunkten. Eigene Zusammenstellung Tabelle 07: Übersicht Zuordnung der Ober- und Unterkriterien und den jeweiligen Indikatoren. Eigene Zusammenstellung Tabelle 08: Bauliche Nutzung und dB (A) Grenzwerte. Quelle: LAIM Consult, Sonderuntersuchung zum Lärm Tabelle 09: Übersicht der Vergleichsarten. Eigene Zusammenstellung Tabelle 10: Auszug Zuordnung Nutzwerte. Eigene Zusammenstellung Tabelle 11: Auszug Vergleichsprüfung. Eigene Zusammenstellung Tabelle 12: Auszug Vergleichsprüfung (Aggregation Unterkriterien). Eigene Zusammenstellung Tabelle 13: Auszug Vergleichsprüfung (Aggregation Oberkriterien). Eigene Zusammenstellung Tabelle 14: Eignungsgebiete Windenergie und potenzieller Flächenverlust. Eigene Erhebung und Berechnung auf der Grundlage von: Quelle Text: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein 2012: [Zugriff am 18.07.2012], Quelle Grafik: http://www.schleswighol- Pr Tabelle 05: HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 158 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) stein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/Windenergie/Teilfortschreibungen/entwurf_2__blob= publicationFile.pdf möglicher Verlust an Eignungsfläche WEA nach Gemeinden. Eigene Erhebung und Berechnung auf der Grundlage von: Quelle Text: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein 2012: http://www.schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/Windenergie/Teilfortschreibungen/Teilfortschreibung en_node.html [Zugriff am 18.07.2012], Quelle Grafik: http://www.schleswigholstein.de/IM/DE/Landesplanung/WeitereThemen/Windenergie/Teilfortschreibungen/entwurf_2__blob= publicationFile.pdf Tabelle 16: Gegenüberstellung der Variantenvergleiche. Eigene Erhebung und Darstellung Tabelle 17: Streckenabschnittsbezeichnung der Vorzugsvariante und der Trassenalternative: Eigene Darstellungen Tabelle 18: Anteil der Bestandstrasse an der Vorzugsvariante wie auch an der Trassenalternative. Eigene Darstellung pl ar Tabelle 15: Tabellen in den Kapiteln 6.2 bis 6.5 :Aggregation Oberkriterien (OK). Eigene Darstellung. A16. Gesetze und Verordnungen: em Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG): vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) vom 27.04.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) ex Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) vom 31.10.1995 (GVOBI. 1995, 364), Gesetz aufgehoben durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 27.04.2012 (GOVBI. S. 452) Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) üf Landesregierung Schleswig-Holstein (1991): Landesverordnung zur Durchführung von Rettungsdienstgesetzes (DVORDG). Das Rettungsdienstgesetz vom 29. November 1991 wurde zuletzt am 20. November 2008 geändert. Landesregierung Schleswig-Holstein (1995): Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) vom 26. Juni 1995 Pr Online unter: http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=%C3%96PNVG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true (Zugriff 10.05.2012) Landesregierung Schleswig-Holstein (2012): Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25. November 2009. Online unter: http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fro mdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KurAnerkVSH2009pP4&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-KurAnerkVSH2009pP4 (Zugriff 10.05.2012) A17. Literaturverzeichnis Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) 2012: HafenCity Universität Hamburg (HCU) Büro Trüper Gondesen Partner (TGP) 159 Sonderuntersuchung „Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Überkommunale Planungsebenen Online unter: http://www.arl-net.de/commin/planning-germany/31-%C3%BCberkommunale-planungsebenen ALSH Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (2012): Sondergutachten „Fachbeitrag Archäologische Kulturgüter“. Schleswig Bundesagentur für Arbeit (2011): Kenngrößen für Kreise und kreisfreie Städte. pl ar Online unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Daten-fuer-interregionaleAnalysen/Kenngroessen-in-Kartenform/Kenngroessen-in-Kartenform-Nav.html?year_month=201112 (Zugriff 08.05.2012) Bundesamt für Naturschutz (2010): Kohärenz. 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