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Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Cochet Consult Stand: 23.11.2012 Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Vorhabenträgerin: DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt / M. Regionale Zuständigkeit: DB Netz AG Regionalbereich Nord Produktiondurchführung I.NP-N-D-KIE Hamburger Chaussee 10 24114 Kiel Für die Vorhabenträgerin: DB ProjektBau GmbH Caroline-Michaelis-Straße 5 – 11 10115 Berlin Regionale Zuständigkeit: DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Nord Regionales Projektmanagement I.BV-N-P(V) Museumstr. 39 22765 Hamburg Erstellt durch: Arbeitsgemeinschaft FBQ RVU-UVS cochet consult c/o Trüper Gondesen Partner (TGP) An der Untertrave 17 23568 Lübeck Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung 1 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Untersuchungsziel 1 1.1.1 Auftrag und Aufgabenstellung 1 1.1.2 Untersuchungsziel 1 1.1.3 Untersuchungsraum 2 1.1.4 Methodik der Untersuchung 5 1.1.5 Verhältnis des vorliegenden Tourismusgutachtens zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 6 1.2 Ergebnisse sonstiger maßnahmenbezogener Gutachten 6 1.2.1 ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ des Kreises Ostholstein 6 1.2.2 Einflussanalyse Tourismus Femern A/S 8 1.2.3 Regionales Entwicklungskonzept in Folge einer Festen Fehmarnbeltquerung 9 1.2.4 Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREG-Projekts “Destination Fehmarnbelt“ 11 1.2.5 Folgerungen für die weitere Planung 11 2 Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung 13 2.1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 13 2.1.1 Planungen des Bundes 13 2.1.2 Landesplanung und Raumordnung 13 2.1.3 Planungen auf regionaler Ebene 16 2.1.4 Planungen auf kommunaler Ebene 20 2.2 Sonstige Rahmenbedingungen 22 2.2.1 Trends im Nachfrageverhalten 22 2.2.2 Klimawandel 22 2.2.3 Bundes- und europaweite Verkehrsentwicklung 23 3 Bestandsanalyse 24 3.1 3.2 3.3 3.4 Vorbemerkung Datengrundlagen Beschreibung der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen Touristisches Angebot im Untersuchungsraum 24 24 26 37 3.4.1 Beherbergungsinfrastruktur 37 3.4.2 Freizeitinfrastruktur 41 3.4.3 Kur- und Erholungsorte 48 3.4.4 Landschaft und Landschaftsbild mit Bezug zu Tourismus 49 3.5 Touristische Nachfrage im Untersuchungsraum 53 3.5.1 Überblick über die touristische Nachfrage 53 3.5.2 Übernachtungstourismus in Beherbergungsbetrieben 53 3.5.3 Übernachtungsnachfrage auf Campingplätzen 54 3.5.4 Sportboothäfen 55 3.5.5 Tagestourismus 55 3.6 Erreichbarkeit des Untersuchungsregion 58 I Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) Seite 4 Beschreibung des Vorhabens 59 4.1 Trassenvarianten 59 4.1.1 Variante 1A 59 4.1.2 Variante A 59 4.1.3 Variante E 59 4.1.4 Variante X 60 4.2 4.3 4.4 Technische Ausstattung Baustraßen- und Baustelleneinrichtungsflächen Verkehrsentwicklung und -prognosen für den Korridor Lübeck – Puttgarden 60 60 61 4.4.1 Planfall 0 61 4.4.2 Planfall 1 62 4.4.3 Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 für im Untersuchungsraum gelegene Gemeinden mit hoher Bedeutung für den Tourismus 64 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf den Tourismus / Variantenvergleich 65 5.1 Entwicklung des Tourismus ohne das geplante Vorhaben 65 5.1.1 Bisherige Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum 65 5.1.2 Geplante Kapazitätserweiterungen 65 5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf den Tourismus / Analyse der Trassenabschnitte 66 5.2.1 Wirkfaktoren 66 5.2.2 Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen und Hauptvergleich 70 5.2.3 Abschnitt 1 73 5.2.4 Abschnitt 2 100 5.2.5 Abschnitt 3 103 5.2.6 Abschnitt 4 106 5.2.7 Auswirkungen der Vorzugsvariante 122 5.2.8 Auswirkungen in weiteren Trassenabschnitten 138 5.3 Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante 144 6 Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante 146 6.1 6.2 Darstellung der gesamtplanerischen Vorzugsvariante 146 Beschreibung der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf die touristischen Belange 146 6.2.1 Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur 146 6.2.2 Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur 149 6.2.3 Sonstige Aspekte 153 6.3 Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante 163 Literaturverzeichnis 165 5 7 II Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Betten)............................................ 36 Tabelle 2: Bettenzahlen pro Gemeinde bei den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben ............................................................................................................... 38 Tabelle 3: Im Untersuchungsraum gelegene Campingplätze ........................................................ 39 Tabelle 4: Im Untersuchungsraum gelegene Badestrände ............................................................. 42 Tabelle 5: Im Untersuchungsraum gelegene Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit poten zieller Bedeutung im Hinblick auf Naturerleben .............................................................. 46 Tabelle 6: Im Untersuchungsraum gelegene Kurorte...................................................................... 48 Tabelle 7: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Beherber gungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Übernachtungen) ........................... 53 Tabelle 8: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf Camping plätzen in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2010 (absteigend nach Übernachtungen) ................................................................................ 54 Tabelle 9: Abschätzung des Übernachtungsaufkommens der Gastlieger im Untersuchungsraum 55 Tabelle 10: Hochrechnung des Tagesausflugsvolumens für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, nach traditionellem Verfahren .................................................... 56 Tabelle 11: Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Sierksdorf ...................... 64 Tabelle 12: Vergleich Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinde Großenbrode und auf Fehmarn ................................................. 64 Tabelle 13: Grenz- / Orientierungswerte zur Ermittlung der Lärmbelastung von Beherbergungs betrieben ......................................................................................................................... 69 Tabelle 14: Übersicht der Vergleichsarten ......................................................................................... 71 Tabelle 15: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1a, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1.......................................................... 74 Tabelle 16: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1c, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 .......................................................... 79 Tabelle 17: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1d, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1.......................................................... 81 Tabelle 18: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.e, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ............................................... 85 Tabelle 19: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.f, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ................................................ 90 Tabelle 20: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.1, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ................................................................................................................... 92 Tabelle 21: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 1, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1........................................ 97 III Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabellenverzeichnis (Fortsetzung) Seite Tabelle 22: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Abschnitt 2, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ................................................................................................................................... 102 Tabelle 23: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Abschnitt 3, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 .................................................................................... 105 Tabelle 24: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 4.a, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ...................................................... 108 Tabelle 25: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.b, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ............................................. 110 Tabelle 26: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.c, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 ............................................. 114 Tabelle 27: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 4, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1...................................... 118 Tabelle 28: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.9, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1............................................................ 120 Tabelle 29: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.13, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1.......................................................... 122 Tabelle 30: Darstellung der Vorzugsvariante in den einzelnen Abschnitten ................................... 122 Tabelle 31: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1..................................................................................................................... 123 Tabelle 32: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur .................................... 127 Tabelle 33: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die Vorzugsvariante ............................................................................................ 129 Tabelle 34: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Strecken abschnitt 1A.13 (Fehmarn), Vergleich Planfall 0 – Planfall 1........................................ 140 Tabelle 35: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante ............................................................................................................ 144 Tabelle 36: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 .................................................................................... 146 Tabelle 37: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugs variante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur .......... 151 Tabelle 38: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante ............................................................. 154 Tabelle 39: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante ........................................................................... 163 IV Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Lage der Städte und Gemeinden sowie des Untersuchungskorridors im Raum ....... 4 Abbildung 2: Verkehrsbelastung im Planfall 0................................................................................ 62 Abbildung 3: Verkehrsbelastung im Planfall 1................................................................................ 63 Abbildung 4: Aufbau des Variantenvergleichs ............................................................................... 72 Abbildung 5: Vorvergleich 1.a – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum ............... 73 Abbildung 6: Vorvergleich 1.b – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum ............... 76 Abbildung 7: Vorvergleich 1.c – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum ............... 78 Abbildung 8: Vorvergleich 1.d – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum ............... 80 Abbildung 9: Zwischenvergleich 1.e – Lage der Varianten im Untersuchungsraum .................... 84 Abbildung 10: Zwischenvergleich 1.f – Lage der Varianten im Untersuchungsraum ................... 89 Abbildung 11: Hauptvergleich Abschnitt 1 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum ........... 94 Abbildung 12: Streckenabschnitte 1A.6 und 1A.6.1 – Lage der im Untersuchungsraum ........... 100 Abbildung 13: Hauptvergleich Abschnitt 3 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum ......... 103 Abbildung 14: Vorvergleich 4.a – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum ........... 107 Abbildung 15: Zwischenvergleich 4.b – Lage der Varianten im Untersuchungsraum ................ 109 Abbildung 16: Zwischenvergleich 4.c – Lage der Varianten im Untersuchungsraum................. 112 Abbildung 17: Hauptvergleich Abschnitt 4 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum ......... 117 Abbildung 18: Streckenabschnitt 1A.9 – Lage im Untersuchungsraum ...................................... 120 Abbildung 19: Streckenabschnitt 1A.13 – Lage im Untersuchungsraum .................................... 121 Kartenverzeichnis Karte: ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ (Maßstab: 1:25.000, 5 Blätter + Legendenblatt) V Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1 Einführung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Untersuchungsziel 1.1.1 Auftrag und Aufgabenstellung Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer Festen Fehmarnbeltquerung geschlossen. Die Querung wird als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. Im Vertrag wurde festgeschrieben, dass Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich ist. Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB-StreckenNr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert und die Strecke auf 160 km/h ertüchtigt werden. Die Landesplanung Schleswig-Holstein führt für das Projektvorhaben „Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ ein Raumordnungsverfahren auf der Grundlage von § 15 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) und der §§ 14 ff Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) in Verbindung mit § 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) durch. Das Raumordnungsverfahren soll dazu beitragen, verschiedene Trassenvarianten prüfen und bewerten zu können und die geeignetste Trasse für die Schienenhinterlandanbindung zu finden. Es schließt eine Raumverträglichkeitsuntersuchung, eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie das Einholen externer Fachgutachten mit ein. Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im Rahmen einer Antragskonferenz (gemäß § 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG) mit der DB Netz als Vorhabenträgerin, mit der mit der Planung beauftragten DB ProjektBau GmbH und den Trägern öffentlicher Belange öffentlich erörtert. Nach Prüfung der im Rahmen der Antragskonferenz sowie darüber hinaus auch schriftlich abgegebenen Stellungnahmen wurden die Anforderungen an die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlichen Antragsunterlagen (gemäß § 14a Abs. 1 S. 2 LaPlaG) von der Landesplanung festgelegt (LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010). Laut Festlegungsprotokoll (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind die Antragsunterlagen im Rahmen der Darstellung der „Sonstigen Raumverträglichkeit“ um Aussagen zu möglichen positiven und negativen Wirkungen auf die touristischen Belange zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund prüft die Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“, inwiefern sich die verschiedenen Trassenvarianten auf den Tourismus auswirken. 1.1.2 Untersuchungsziel Der Tourismus ist im gesamten Kreis Ostholstein, insbesondere aber in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung und in der Hansestadt Lübeck ein zentraler Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor. Aufgrund der Realisierung einer leistungsfähigen Schienenanbindung zwischen Lübeck und Puttgarden zur Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, die im Einzelnen in Kapitel 4 beschrieben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Auswirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein kommt. Wesentliche Ziele des vorliegenden Gutachtens im Sinne des Raumordnungsverfahrens sind: • Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen touristischen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten; 1 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Frühzeitige Konfliktminimierung durch Abstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung. 1.1.3 Untersuchungsraum 1.1.3.1 Vorbemerkung Im Raumordnungsverfahren sind gemäß § 15 Abs. 1 ROG die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Gegenstand der Prüfung sind einerseits die von der Vorhabenträgerin in das Verfahren eingeführten Trassenalternativen 1A, A und E für den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung. Entsprechend den Vorgaben der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Festlegungsprotokoll vom 11. November 2010 (dort Seiten 3 und 4) werden, um der Sensibilität des betroffenen Raums in Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen des Tourismus gerecht zu werden, zusätzlich auch die vom Kreis Ostholstein als Ergebnis der Betroffenheitsanalyse am 14.09.2010 vorgelegte „Alternativtrasse X" sowie folgende Untervarianten in das Raumordnungsverfahren einbezogen: • die von den Gemeinden Göhl, Neukirchen, Heringsdorf, Großenbrode und der Stadt Oldenburg i.H. vorgeschlagene Untervariante für den nördlichen Bereich des Kreises Ostholstein; • eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Timmendorfer Strand mit zwei Optionen zur Kreuzung der Autobahn A 1; • eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Beschendorf (Amt Lensahn), die bereits auf Höhe Schlamin eine Heranführung der Schienentrasse an die A 1 vorsieht; • ein Stichgleis zur Anbindung der Stadt Neustadt i.H. (Ergänzung der Trasse X); • eine südöstliche Umfahrung der Ortschaft Ratekau (Untervariante der Variante 1A)" (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b). 1.1.3.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes Das Untersuchungsgebiet der vorliegenden Sonderuntersuchung befindet sich im Kreis Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins. Es reicht im Südosten des Kreises vom nördlichen Lübeck bis zur Gemeinde Großenbrode im Norden. Über den im Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsraum hinaus sind auch die Auswirkungen des Projekts im nördlichen Bereich der Neu- und Ausbautrasse, d.h. auch für das Gebiet der Stadt Fehmarn in eingeschränktem Umfang zu erfassen, da auch hier Auswirkungen durch die Mehrbelastung der Bestandsstrecke zu erwarten sind (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b). Für den Bereich der Stadt Fehmarn sind daher u.a. Aussagen zu den Auswirkungen auf den Tourismus erforderlich. Die Korridorbreite des Untersuchungsraumes der vorliegenden touristischen Untersuchung wird in Anlehnung an das im Rahmen der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung betrachtete Schutzgut „Mensch“ mit 2.000 m angesetzt. Sofern sich zu speziellen Fragen die Notwendigkeit ergibt, den Untersuchungsraum zu überschreiten, werden auch Faktoren außerhalb der eigentlichen Gebietsabgrenzung berücksichtigt. 1.1.3.3 Beschreibung des Untersuchungsraumes Wie für das von Eiszeitüberformung geprägte Norddeutschland charakteristisch, gestaltet sich Ostholstein vorwiegend als eine Moränenhügellandschaft mit Niedermooren und Knicks. Markant tritt auch 2 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) im geologischen Profil der zu den beidseitigen Küstenlinien der Halbinsel Wagrien quer verlaufende Oldenburger Graben hervor. Die Landnutzung ist in Ostholstein zu einem Anteil von 36-46 % landwirtschaftlich ausgerichtet. Die Waldbedeckung mit unter 15 % ist im europäischen sowie deutschen Vergleich eher unterdurchschnittlich. Insgesamt wird die Diversität der holsteinischen Landschaften im europäischen Vergleich als sehr hoch bewertet (vgl. HCU – HAFENCITY UNIVERSITÄT HAMBURG / TGP – TRÜPER GONDESEN PARTNER 2012). Aus wirtschaftlicher Sicht kommt dem Tourismus in Ostholstein wie auch im gesamten Untersuchungsraum eine bedeutende Rolle zu. In 2011 konnten allein in den 1.045 gewerblichen Beherbergungsbetrieben (ab neun Betten) in Ostholstein mit insgesamt 48.713 Betten etwa 1,12 Mio. Ankünfte und ca. 5,4 Mio. Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a und 2012). Dazu kommen noch 86 Campingplätze und der "Graue 1 Markt" , die zusätzlich erhebliche Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung im Kreis sichern. Durch die Nähe zur Metropolregion Hamburg ist Ostholstein darüber hinaus ein wichtiger Zielraum für Tagesausflügler und Kurzurlauber. Das milde, maritime Klima in den bekannten Badeorten an der Ostseeküste, aber auch abwechslungsreiche Kultur- und Naturlandschaften, wie der Naturpark Holsteinische Schweiz mit einer entsprechend ausgebauten Freizeitinfrastruktur aus Rad- und Wanderwegen, tragen zu dieser Beliebtheit bei. „Besonders geprägt bzw. abhängig vom Tourismus sind die Heilbäder, Ostseebäder, Ostseeheilbäder und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn entlang der ostholsteinischen Ostseeküste. Insbesondere die sehr hohe Tourismusdichte in den betrachteten Gemeinden in der Lübecker Bucht wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf und in Wagrien in Großenbrode und Fehmarn unterstreicht die erhebliche Bedeutung des Tourismus als Hauptwirtschaftszweig für diese Gemeinden. In den Gemeinden Scharbeutz, Neustadt i.H., Schashagen, Heringsdorf, Neukirchen, Großenbrode und Fehmarn nimmt zusätzlich der Campingtourismus eine hohe Bedeutung ein“ (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 142). Der Untersuchungsraum umfasst Gebiete folgender Kommunen (vgl. auch Abbildung 1): • Städte Bad Schwartau, Fehmarn, Lübeck, Neustadt i.H. und Oldenburg i.H.; • Amtsfreie Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand; • Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf und Neukirchen i.H. (Amt OldenburgLand); • Gemeinden Beschendorf, Damlos, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen (Amt Lensahn); • Gemeinden Altenkrempe, Schashagen und Sierksdorf (Amt Holstein-Mitte); • Gemeinde Grömitz (Sitz Grömitz). 1 z.B. Tagestourismus, Privatbetriebe mit unter neun Betten, Übernachtungen bei Freunden und Verwandten, Freizeitwohnsitze. 3 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 1: Lage der Städte und Gemeinden sowie des Untersuchungskorridors im Raum 4 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1.1.4 Methodik der Untersuchung Im Festlegungsprotokoll für das Raumordnungsverfahren „Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung“, dort Seite 14 (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung des Projektes und insbesondere auch für das im vorliegenden Gutachten behandelte Thema „Tourismus“ festgelegt worden. Demnach sind die Unterlagen in Abstimmung mit dem Tourismusreferat im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr zu erstellen. Es sollen insbesondere auch die in der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) verwendeten Kriterien und methodischen Ansätze bei der Erstellung des vorliegenden Gutachtens berücksichtigt werden. Die wesentlichen Arbeitsschritte des vorliegenden Gutachtens sind folgende: • Zusammenstellung der planungsrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung (Kapitel 2); • Erfassung der touristischen Infrastruktur (Beherbergungs- und Freizeitinfrastruktur) im Untersuchungsraum (Kapitel 3); • Beschreibung des Vorhabens (Kapitel 4); • Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Tourismus / Variantenvergleich (Kapitel 5); • Aufzeigen von Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen (Kapitel 6). Im Vergleich zur „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“, deren Schwerpunkt in der Analyse des schieneninduzierten Lärms und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen für die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe lag, ist das vorliegende Gutachten entsprechend den Angaben im Festlegungsprotokoll in einzelnen Kapiteln um folgende Angaben ergänzt worden: Kapitel 2: Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen - Berücksichtigung der örtlichen / regionalen Tourismusentwicklungskonzepte. Kapitel 3: Erfassung der touristischen Infrastruktur - Darstellung der Kur- und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn; - Darstellung der Tourismusdichte einschließlich Campingtourismus; - Erfassung der Tagesausflugsziele, touristisch relevanter Strandbereiche, Reit- und Radwanderwege, Wanderwege, freiluftorientierte Freizeitanlagen (wie z.B. Hansa Park, Freibäder). Kapitel 5: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Tourismus / Variantenvergleich - Darstellung der Belastungen durch Bahnlärm im Vergleich der alternativen Trassenverläufe, inkl. der Betroffenheit des Tagestourismus, touristisch relevanter Strandbereiche, Reit- und Radwanderwege, Wanderwege, freiluftorientierter Freizeitanlagen; - Darstellung der durch Lärmbelastung beeinträchtigten Beherbergungsbetriebe sowie Camping; - Darstellung der Betroffenheit von tourismusorientierten Branchen (Hotellerie, Campingplätze, Gastronomie, Kurkliniken, Freizeitanlagen); insbesondere soll hier eine Abschätzung der Verlustquote lärmbelasteter Tourismuswertschöpfung vorgenommen werden und – soweit möglich – Verluste von Arbeitsplätzen dargestellt werden; - Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Prädikatisierung von Gemeinden oder Gemeindeteilen. 5 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Grundsätzlich kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Verlärmung vor allem der Beherbergungsinfrastruktur, die auch in der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ im Fokus stand, bei den Auswirkungen des Vorhabens den entscheidenden Einflussfaktor darstellt. Darüber hinaus werden im vorliegenden Gutachten jedoch auch weitere Auswirkungen wie z.B. die Störung von Sichtbeziehungen durch Lärmschutzanlagen, Wartezeiten bei niveaugleichen Bahnübergängen berücksichtigt (zum genauen methodischen Vorgehen im Variantenvergleich siehe Kapitel 5.2.1). Die Erstellung des vorliegenden Sondergutachtens erfolgte in enger Abstimmung mit Prof. Dr. Eisenstein vom Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide, dem auch die fachlich-inhaltliche Leitung oblag. 1.1.5 Verhältnis des vorliegenden Tourismusgutachtens zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Nach § 15 Abs. 1 ROG, § 3 Abs. 1 UVPG und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein ist für die geplante Schienenlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz durchzuführen. Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. die Schutzgüter frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Schutzgüter umfassen die Bereiche Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Der Projektträger muss den zuständigen Behörden die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vorlegen. Im Rahmen der UVP und somit auch der UVS wird das Wirtschaftssegment „Tourismus“ nicht explizit unter den zu prüfenden Schutzgütern aufgeführt (GASSNER, W INKELBRANDT & BERNOTAT 2005), sondern i.d.R. bei den Schutzgütern „Mensch und Landschaft“, genauer gesagt im Funktionsbereich „Erholung“, teilweise mit behandelt. Die vorliegende Tourismusstudie ist als eigenständiges Sondergutachten zu verstehen, dessen Bearbeitungsrahmen im Hinblick auf den Tourismus deutlich über die im Funktionsbereich „Erholung“ in der UVS behandelten Inhalte hinausgeht, dessen Inhalte aber Teil der von der Vorhabenträgerin vorzulegenden Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind.. 1.2 Ergebnisse sonstiger maßnahmenbezogener Gutachten In jüngerer Zeit sind im Zusammenhang mit der geplanten Fehmarnbeltquerung und der damit einhergehenden Schienenhinterlandanbindung diverse Gutachten erarbeitet worden, deren Ergebnisse im Folgenden kurz zusammenfassend dargestellt werden. 1.2.1 ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ des Kreises Ostholstein Die Kreisverwaltung Ostholstein beauftragte Anfang 2010 die Bietergemeinschaft Hanseatic Transport Consultancy (Lead-Partner) / Lärmkontor / Georg & Ottenströer mit einer systematischen Untersuchung der voraussichtlichen Betroffenheiten, die aus dem Bau einer festen Fehmarnbeltquerung inkl. der damit verbundenen Schienenhinterlandanbindung resultieren. Aus der Zusammenfassung der Betroffenheitsanalyse (S. 1 ff.) geht hervor, dass die Bearbeitung aus zeitlichen und Budgetgründen Einschränkungen unterlag und daher lediglich eine ´vereinfachte Betroffenheitsanalyse´ möglich war. Sie machte insbesondere eine Fokussierung der Untersuchungsthematik notwendig. Ziel war es u.a., eine Informations- und Wissensbasis zu schaffen, die insbesondere den Kreis Ostholstein in die Lage 6 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) versetzt, gegenüber "Dritten" auf Bundes- (insbesondere gegenüber der DB AG) und Landesebene ´auf Augenhöhe´ argumentieren zu können. Im Rahmen dieser vereinfachten Betroffenheitsanalyse wurden mit Fokus auf ´Lärm´ weitere Betroffenheiten berücksichtigt, soweit dies zum damaligen Zeitpunkt möglich war: - Tourismus aufgrund seiner herausgehobenen regionalwirtschaftlichen Bedeutung; - Zerschneidungswirkungen in Orten entlang der Trassen (vereinfachte Untersuchung); - Verkehrliche Betroffenheiten; - Flächenverbrauch (vereinfachte Untersuchung); - Wertverluste bei Immobilien (vereinfachte Untersuchung); - Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes (vereinfachte Untersuchung) (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 1-2). Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Tourismus durch Lärm geht die Betroffenheitsanalyse zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: Im Szenario ´Neue Zugzahlen´ zeigen sich „deutliche Unterschiede in der Zahl der von Lärm belasteten Betten und resultierenden (hochgerechneten) Übernachtungen p.a. je nach Trassenvariante. Am vorteilhaftesten fällt die Trassenvariante X, zusammengestellt auf Basis kommunaler Vorschläge, mit 1.090 Betten und knapp 130.000 Übernachtungen p.a. im Lärmkorridor aus. Die stärkste lärmbedingte Betroffenheit des Beherbergungswesens ist bei der Trassenvariante 1A mit 2.640 Betten und über 300.000 Übernachtungen im Lärmkorridor zu erwarten. Bei isolierter Betrachtung des Bahnlärms wird in der Summe eine jährliche Wertschöpfung des Beherbergungswesens (Löhne, Gehälter, Gewinne) je nach Trassenvariante zwischen 3,5 und 8,6 Mio. € durch Bahnlärm bedroht. Diese Einkommen hängen direkt oder indirekt mit dem Umsatz der Beherbergungsbetriebe im Lärmkorridor zusammen. Je nach Trassenführung sind lärmbedingt im Übernachtungstourismus zwischen 190 und 450 Vollzeitarbeitsplätze / Personen (inkl. Nicht-Erwerbstätiger, aber mit zu versorgender Haushaltsmitglieder) bedroht, die durch den Tourismus durch Beherbergungsbetriebe (gewerbliche Betriebe und Privatquartiere) ihren Lebensunterhalt mit einem durchschnittlichen Primäreinkommen bestreiten können. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen regionalwirtschaftlichen Kennzahlen um Tourismusparameter handelt, die Bahnlärm (bei isolierter Betrachtung des Bahnlärms) ausgesetzt bzw. durch Bahnlärm bedroht sind. Es handelt sich somit nicht um eine Quantifizierung des Verlustes von regionaler Tourismuswertschöpfung, sondern um eine Einschätzung der Bedrohungspotenziale für das Jahr 2025. Die Betroffenheitsanalyse geht im Übrigen davon aus, dass die Kennzahlen zeigen, dass die Bedrohungspotenziale zwischen den Trassenvarianten deutlich variieren. Die Bedrohungspotenziale der Trassenvariante X (entwickelt auf Basis von Vorschlägen aus den beteiligten Kommunen) sollen danach nur rd. 41 % der ungünstigsten Trassenvariante 1A betragen. Da die Betroffenheitsanalyse auftragsgemäß schwerpunktmäßig den Bereich der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatquartiere untersucht, erfolgte nur eine Grobeinschätzung (Hochrechnung) der weiteren Übernachtungssegmente (Camping, Verwandten-/Bekanntenbesuche, Freizeitwohnsitze). Auf Basis der Annahmen und Berechnungen dieses Untersuchungsschrittes wird dort davon ausgegangen, dass sich bezüglich der bedrohten Umsätze, Wertschöpfung / Einkommen und Arbeitsplätze ein Faktor rd. 1,8 auf die oben aufgezeigten Bedrohungspotenziale im Hauptsegment der Beherbergungsbetriebe (gewerblich und privat) ergibt, um zum Bedrohungspotenzial sämtlicher Beherbergungssegmente zu gelangen (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 16-17). 7 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1.2.2 Einflussanalyse Tourismus Femern A/S Ziel des von der Femern A/S beauftragten Gutachtens ´Einflussanalyse Tourismus´ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) war, „die von der Festen Fehmarnbeltquerung in der Bauphase und in der Betriebsphase ausgehenden Einflüsse auf die Tourismusentwicklung auf der Insel Fehmarn und in der Gemeinde Großenbrode zu identifizieren und zu bewerten. Nicht Gegenstand des Gutachtens waren die Bauarbeiten, Baustellen und Bauwerke zur Erweiterung der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung, für die andere Projektträger verantwortlich sind. Das Institut für Tourismus und Bäderforschung in Nordeuropa hat dazu im Zeitraum Februar 2009 bis August 2011 umfangreiche Untersuchungen zur bisherigen touristischen Angebots- und Nachfrageentwicklung, zur Wahrnehmung bei Besuchern und Nicht-Besuchern und zum erwarteten Einfluss einer Festen Fehmarnbeltquerung auf die Tourismusentwicklung im Untersuchungsraum unternommen. Nach Vorliegen einer ersten Entwurfsfassung im Februar 2010 wurde deutlich, dass zur Abschätzung wesentlicher Einflüsse weitere Untersuchungsergebnisse von Fachgutachtern abgewartet werden mussten. Das betraf insbesondere die Baustelleneinrichtung, die Frage der Verdriftung von Aufwirbelungen, die Festlegung der bevorzugten Linienführung, die Standortentscheidung zur Produktionsstätte für Tunnel- bzw. Brückenelemente, Lärm- und Schadstoffimmissionen oder Havariesicherheit auf See. Daher ruhte das Gutachten im Zeitraum Februar 2010 bis Mai 2011 und wurde von Mai 2011 bis August 2011 mit aktuellen Daten fertiggestellt, wodurch der Konkretisierungsgrad einzelner Aspekte und damit die Aussagequalität des Gesamtgutachtens deutlich gesteigert werden konnte“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 13-14). Die Untersuchung geht zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: „Die Untersuchung hat zusammenfassend gezeigt, dass durch Bau und Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung Chancen und Risiken für die touristische Entwicklung des Untersuchungsraumes entstehen. Bau und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung allein werden aber gutachterlich weder als Boomfaktor noch als Katastrophe für die touristische Entwicklung Fehmarns und Großenbrodes eingeschätzt. Die Analyse hat die besondere Bedeutung der Kommunikation für die Einstellung gegenüber einer Festen Fehmarnbeltquerung und die daraus folgenden Handlungsabsichten deutlich aufgezeigt. Das betrifft nicht nur die Information durch Medien, sondern auch durch persönliche Gespräche vor Ort, die von Besuchern mit negativer Einstellung gegenüber einer Festen Fehmarnbeltquerung häufiger genutzt wurden als von Personen mit positiver Einstellung. Für die Steuerung der Handlungsabsichten sind nicht nur die objektiven Tatsachen, sondern eben vornehmlich die Wahrnehmungen, Vorstellungen und Erwartungen relevant. Die Imagewirkung einer Festen Fehmarnbeltquerung ist mit der Kommunikation untrennbar verbunden. Sowohl die Chance auf eine wachsende positive Bekanntheit durch die Feste Fehmarnbeltquerung (im Fall einer Brücke größer als im Fall eines Tunnels) als auch das Risiko einer wachsenden negativen Bekanntheit (als „Europas größte Baustelle" oder „Transitregion") sind gegeben und können im Rahmen der Kommunikation realisiert werden. In der Analyse wurde deutlich, dass Wiederkehrer und Dauergäste negativere Vorstellungen haben als weniger stark gebundene Gäste und dass neue Gäste in der Bauphase vor allem im Segment der Tagesbesucher zu erwarten sind. Sofern die vorhandenen Wahrnehmungen, Vorstellungen und Erwartungen der Besucher nicht durch aktive und gemeinsame Kommunikation verändert werden, sind für die Bauphase ein Nachfragerückgang und ein Struktureffekt zu erwarten: Ein Rückgang im Segment der Wiederkehrer und Dauergäste wird z.T. durch neue Tagesbesucher, die durch die Baustelle angezogen werden, und zusätzliche saisonunabhängige Übernachtungen von Bauarbeitern kompensiert werden können. Aufgrund der deutlichen Unterschiede zwischen zu erwartenden tatsächlichen Angebotsveränderun8 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) gen und der heutigen Wahrnehmung durch aktuelle und potenzielle Besucher kommt der Kommunikation eine wichtigere Rolle zu als den tatsächlichen Angebotsveränderungen. Werden in der Kommunikation neutrale Inhalte vermittelt oder vor allem negative Aspekte betont, so ist mit einem Rückgang der Nachfrage zu rechnen, denn die vorhandenen negativen Vorstellungen werden verstärkt oder zumindest nicht gemildert, Dieser Rückgang kann nur bei Betonung positiver Aspekte („Offenheit", „grenzüberschreitende Verbindung", „Vorfreude", „Chancen") und bei gezielter Aufklärung über die tatsächlich zu erwartenden Angebotsveränderungen gemildert oder verhindert werden. Die Wirkung einer solchen positiven Kommunikation ist vermutlich umso größer, je früher sie einsetzt und je breiter sie getragen wird. Diese Aussagen für die Bauphase gelten ausschließlich für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung selbst. Isolierte oder kumulative Effekte durch die Erweiterung der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung wurden nicht betrachtet. Für die Betriebsphase lassen sich vor allem strukturelle Effekte finden, ein weiterer Nachfragerückgang zeichnet sich aufgrund der geäußerten Verhaltensabsichten in der Besucherbefragung und der objektiv zu erwartenden Angebotsveränderungen nicht ab. Es ist aber anzunehmen, dass die Besucher, die während der Bauphase fernbleiben würden, in der Betriebsphase nur schwer zurückzugewinnen sein werden, weil sie neue bevorzugte Feriengebiete gefunden haben werden. Das betont noch einmal die Bedeutung von Kommunikation, Information und Aufklärung in der Bauphase. 2 Gleichzeitig zeichnet sich ein Anstieg der touristischen Nachfrage bei Tages- und Stop-Over-Reisen ab, weil die Potenziale für beide Gästegruppen durch die Verbesserung der Erreichbarkeit des Untersuchungsraumes aus Skandinavien z.T. deutlich zunehmen. Es ist zu erwarten, dass das touristische Nachfragevolumen (Zahl der Aufenthaltstage) sich nach der Bauphase im ungünstigeren Fall auf dem Niveau während der Bauarbeiten stabilisieren wird …, wenn keine Angebotsanpassung vorgenommen wird. Die touristische Attraktivitätsstruktur des Untersuchungsraumes in Verbindung mit einer Reisezeitverkürzung von ca. 50 Minuten reicht derzeit nicht aus, um zusätzliche Nachfrager aus den skandinavischen Märkten in nennenswertem Umfang für den Untersuchungsraum zu interessieren. Bei entsprechender Angebotsanpassung ist hingegen zu erwarten, dass das touristische Nachfragevolumen mindestens das Niveau ohne Bau der Festen Fehmarnbeltquerung oder ein höheres Niveau erreichen wird. In welchem Maße der Untersuchungsraum von den angeführten Potenzialen aufgrund der Festen Fehmarnbeltquerung profitieren kann, hängt im Wesentlichen von der Ergänzung oder Veränderung des touristischen Angebots ab. Hinsichtlich der tourismusrelevanten Angebote könnte sich ein Struktureffekt einstellen, der Angebote mit kurzer Aufenthaltsdauer und geringer Authentizität (wie Motels, Servicegebiete, straßennahe Restaurants, Bordershops) an der Verkehrsachse und erholungsorientierte und authentische Tourismusattraktionen abseits der Verkehrsachse hervorbringt, weil sich Anbieter auf die veränderten Potenziale einstellen. Ebenfalls aufgrund der angesprochenen Potenziale wird sich die Struktur der Nachfrage absehbar verändern, weil mehr Kurz- und Tagesreisende generiert werden können. Dieser Struktureffekt würde sich verstärken, wenn in der Bauphase Wiederkehrer und Dauergäste fernblieben und nicht zurückgewonnen werden könnten“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 20-21). 1.2.3 Regionales Entwicklungskonzept in Folge einer Festen Fehmarnbeltquerung Ausgangspunkt des von den Kreisen Stormarn (einschließlich der WAS, Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH), Herzogtum Lauenburg und Segeberg, der kreisfreien Stadt Lübeck sowie der IHK Lübeck unter Federführung des Kreises Ostholstein (einschließlich der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein egoh mbH) beauftragten ´Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung´ (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / 2 Absichtlich besuchtes Zwischenziel auf einer Reiseroute. 9 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010) „war die Frage, wie die Chancen dieses Infrastrukturprojektes für die Region zwischen Fehmarn und Hamburg optimal genutzt und wie die möglichen Risiken minimiert werden können. Die Themenfelder des REK sind: • Tourismus, • Wirtschaft und Gewerbeflächen, • Verkehr, • Politik und Kooperation – Kultur und Begegnung. Die Tourismusanalyse konzentriert sich hierbei auf die Betriebsphase der FBQ. Die Auswirkungen der Bautätigkeit auf die Umwelt und den Tourismus werden in gesonderten Analysen (Umweltverträglichkeitsgutachten) analysiert. Auch das Thema Verkehr und die Betroffenheit des Tourismus durch den Ausbau der Hinterlandinfrastruktur werden in gesonderten Gutachten nochmals vertiefend behandelt. Das Thema Verkehr wurde im Rahmen des REK daher eher als übergreifendes ´Querschnittsthema´ behandelt“ (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010, S. I). Die Untersuchung geht zusammenfassend von folgenden Ergebnissen aus: „Die Auswirkungen der FBQ auf den Tourismus wie auch die regionalwirtschaftliche Relevanz der Tourismusbranche werden für die verschiedenen Teilregionen höchst unterschiedlich eingestuft. Für den Bereich Tourismus lässt sich in der Gesamtschau feststellen, dass besonders im nördlichen Teil der Untersuchungsregion (in Ostholstein und in Lübeck) eine starke regionale Betroffenheit zu erwarten ist. In den südlicheren Landkreisen (Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Segeberg) werden aufgrund der weiteren Entfernung zum Fehmarnbelt und der geringeren regionalen Bedeutung der Tourismusbranche nur sehr geringe Auswirkungen der FBQ auf den regionalen Tourismus erwartet. In Folge der FBQ ist aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit mit einer Vergrößerung des touristischen Einzugsgebiets und einer Erhöhung der touristischen Nachfragepotenziale zu rechnen. Die weitergehende Analyse hat gezeigt, dass insbesondere in den folgenden Segmenten zusätzliche Nachfragepotenziale aufgrund der FBQ entstehen: - Tagesausflügler, - Stop-Over-Gäste (Transit-Gäste), - Kurzurlauber (auch Städtereisende und Tagungsgäste). Die ermittelten zusätzlichen Potenziale können jedoch nur dann generiert werden, wenn eine entsprechende Ausweitung, Optimierung und/oder Qualifizierung des touristischen Angebots erfolgt sowie ein entsprechendes (überregionales) Marketing initiiert wird. Ein Verharren auf dem Status-Quo und das alleinige Verlassen auf die vorhandene Tourismusinfrastruktur und Natur lässt aus Sicht der Gutachter wesentliche Potenziale ungenutzt“ (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010, S. III-IV). „Weiterhin werden auch die (touristischen) Durchreiseverkehre ansteigen, die mit Hilfe von geeigneten Projekten (z.B. Welcome Center, Wohnmobilstellplätze) genutzt werden können. Zudem besitzt beispielsweise der Shopping-Tourismus durch skandinavische Besucher eine große Bedeutung für Ostholstein und Lübeck. Erhöht sich die Nachfrage aufgrund der festen Querung weiter, kann es sinnvoll sein, hier entsprechende attraktive weitere Angebote zu schaffen. Mit der FBQ sind jedoch auch erhebliche Risiken im Bereich Tourismus verbunden. Diesbezüglich ist insbesondere die Bahnanbindung im Hinterland zu nennen. Durch eine Zunahme des Bahnverkehrs (vor allem des Güterbahnverkehrs) ist mit Beeinträchtigungen in den Fremdenverkehrsgemeinden der nördlichen Untersuchungsregion zu rechnen. Durch einen möglichst konfliktarmen Trassenverlauf kann das Risiko aber voraussichtlich deutlich begrenzt werden. Des Weiteren sind Beeinträchtigungen der Urlaubsregionen während der Bauphase zu befürchten. Mögliche Risiken, die aus den Bautätigkeiten und damit verbundenen Minderungen für den Erholungs- und Urlaubswert der Region entstehen, können ggf. durch eine eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison minimiert werden. Die Einschätzung und Bewertung dieser Risiken erfolgt in gesonderten Gutachten“ (ARBEITS10 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010, S. IV-V). GEMEINSCHAFT 1.2.4 Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREG-Projekts “Destination Fehmarnbelt“ Das von Østdansk Tourisme, Næstved und Ostsee Holstein Tourismus e.V., Scharbeutz beauftragte Gutachten (HANSEN & SCHMÜCKER 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die Feste Fehmarnbeltquerung insbesondere die Erreichbarkeit der Region deutlich verbessern wird. „Zusätzlich zu den ca. 1,3 Mio. Einwohnern in der Region werden sich dann 6 bis 8 Mio. Menschen innerhalb eines 2-Stunden-Radius befinden. Für die Region Sjælland liegt es nahe, das Marktpotenzial für den deutschen Markt durch die Integration der Marke “Ostsee” zu erschließen. Das beinhaltet für die deutschen Ostsee-Destinationen zugleich die Chance, die Marke „Ostsee“ durch zusätzliche Marketingmittel und Tourismusprodukte aufzuwerten. Für die Ostsee Schleswig-Holstein ist es naheliegend, das zusätzliche Marktpotenzial auf Seeland, in Kopenhagen und der Øresund-Region sowie in Deutschland selbst anzusprechen. Da es sich hier zugleich um die primären Quellmärkte für die Tourismusanbieter auf Seeland handelt, liegt es in strategischem Interesse beider Destinationen, das sich so ergebende Cross-Selling-Potenzial zu nutzen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die verbesserte Erreichbarkeit allein zu einem touristischen Nachfragezuwachs in der Region führen wird. Die mögliche Senkung der Transportkosten bzw. -zeiten allein wird i.d.R. kein ausreichender Grund sein, die Region zu besuchen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue Konkurrenzbeziehungen entstehen, insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise unspektakulären Tourismusangebote in der Region. Verbesserte Erreichbarkeit bietet also nicht nur die Chance, dass mehr Gäste die Region besuchen, sondern birgt zugleich das Risiko, dass mehr Menschen andere Destinationen besuchen und die Region lediglich als Transitstrecke nutzen“ (HANSEN & SCHMÜCKER 2010, S. 3). 1.2.5 Folgerungen für die weitere Planung Die ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) stellt eine wichtige Grundlage für die vorliegende Sonderuntersuchung dar, da sie zum einen eine Erfassung der relevanten touristischen Beherbergungsbetriebe und deren Beeinträchtigungen durch schieneninduzierten Lärm vornimmt. Zum anderen sind die Untersuchungsräume der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ und der vorliegenden Sonderuntersuchung weitestgehend identisch (mit Ausnahme der Insel Fehmarn, die in der Betroffenheitsanalyse nicht abgehandelt wird). Aus diesem Grund wurde im Festlegungsprotokoll für das Raumordnungsverfahren „Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung“ des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 11.11.2010 festgelegt, dass im Rahmen der vorliegenden touristischen Sonderuntersuchung insbesondere auch die Kriterien und die Methodik aus der Betroffenheitsanalyse berücksichtigt werden sollen. In der ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ liegt der Schwerpunkt in der Analyse des schieneninduzierten Lärms und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen für die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe. Auf weitere Aspekte wie z.B. die Auswirkungen auf den Campingtourismus oder auch auf die freizeitrelevante touristische Infrastruktur wird gar nicht oder nur randlich in Exkursen eingegangen. Dies gilt es im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zu vertiefen (vgl. in diesem Zusammenhang auch die weitergehenden Ausführungen in Kapitel 1.1.4). 11 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die ´Einflussanalyse Tourismus´ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) führt eine umfassende Analyse der touristischen Infrastruktur (Beherbergungsinfrastruktur, aber auch freizeitrelevante Infrastruktur) durch, ist dabei jedoch auf den Bereich der Insel Fehmarn und die Gemeinde Großenbrode begrenzt. Die für Fehmarn und Großenbrode erhobenen Daten zur touristischen Infrastruktur stellen eine wichtige Grundlage für die vorliegende Sonderuntersuchung dar, wobei die Daten zu aktualisieren sind und vor allem im Bereich der Insel Fehmarn auf den Untersuchungskorridor entlang der Bahnstrecke zu fokussieren sind. Das ´Regionale Entwicklungskonzept in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung´ (ARBEITSGEMEINSCHAFT GEORG & OTTENSTRÖER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR UND REGIONOMICA GMBH 2010) befasst sich mit den Chancen und Risiken einer festen Fehmarnbeltquerung für die Region zwischen Fehmarn und Hamburg. Als Themenfeld wird dabei u.a. der Tourismus behandelt, wobei bei den Risiken vor allem auf die Bahnanbindung im Hinterland hingewiesen wird. Die in diesem Zusammenhang genannten möglichen Beeinträchtigungen, aber auch die Hinweise zur Verminderung dieser Beeinträchtigungen stellen erste allgemeine Hinweise dar, die es im Rahmen der vorliegenden Sonderuntersuchung zu vertiefen gilt. Die ´Strategie für die grenzüberschreitende Tourismusentwicklung im Rahmen des INTERREGProjekts Destination Fehmarnbelt´ (HANSEN & SCHMÜCKER 2010) setzt sich vor allem mit den veränderten Marktpotenzialen auseinander, die sich durch die feste Fehmarnbeltquerung ergeben werden. Zu den Auswirkungen der Schienenhinterlandanbindung auf den Tourismus werden keine Aussagen getroffen. 12 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 2 Planungsrechtliche und sonstige Rahmenbedingungen für die geplante Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung 2.1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Planungen des Bundes Wesentliche mobilitätsbezogene Planungen des Bundes finden sich im Bundesverkehrswegeplan (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND STADTENTWICKLUNG – BMVBS 2003) und seinen Bedarfsplanüberprüfungen. Die letzte Bedarfsplanüberprüfung vom November 2010 (BMVBS 2010) lieferte sowohl Prognosedaten bis 2025 als auch die Bewertung konkreter Straßen- und Schienenbauprojekte. Zentrales Ergebnis ist, dass die Bedarfsplanungen des Bundesverkehrswegeplanes 2003 Bestand haben. Für die geplante Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung sind dabei folgende Projekte unmittelbar relevant: • Schienenverkehr: Ausbaustrecke Hamburg – Öresundregion (Anbindung feste Fehmarnbeltquerung), zweigleisiger Ausbau Bad Schwartau – Puttgarden (Ausnahme: Fehmarnsundbrücke, bleibt eingleisig); Elektrifizierung Schwartau Waldhalle – Puttgarden; Anhebung der Geschwindigkeit auf bis zu 160 km/h. • Straßenverkehr: Im Bundesverkehrswegeplan 2003 sind folgende Vorhaben, die im Rahmen der Festen Fehmarnbeltquerung direkt relevant sind, enthalten: - Nr. 1-3: Ausbau der B 207 als vierstreifige Bundesautobahn mit beidseitigen Standstreifen, A 1 W Oldenburg – N Oldenburg – Heiligenhafen/S – Heiligenhafen/N auf einer Gesamtstrecke von 15,5 km und gesamten Investitionskosten von 61,9 Mio. Euro. Aktuell ist die Autobahn bis zur Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte fertig gestellt und zwischen Heiligenhafen Mitte und Heiligenhafen Nord im Bau. - Nr. 42: vierstreifiger Ausbau (ohne Standstreifen) der B 207 Puttgarden-Heiligenhafen als neues Vorhaben mit Planungsrecht im weiteren Bedarf auf einer Länge von 20,0 Kilometern. 2.1.2 Landesplanung und Raumordnung 2.1.2.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a) „ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025 und Basis für die Fortschreibung der Regionalpläne im Land. Er unterstützt die Umsetzung der landespolitischen Ziele, die Entwicklung der Teilräume und die Stärkung der kommunalen Planungsverantwortung“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 8). Aus touristischer Sicht finden sich im LEP folgende Darstellungen: • Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung; • Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung. Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum der Insel Fehmarn, - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Lübeck-Travemünde. Die zu berücksichtigenden Grundsätze der Raumordnung für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung werden im LEP 2010 wie folgt beschrieben: 13 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) „In den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung soll dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden, das bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen ist. Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebotes bzw. dem Bau neuer Anlagen haben. Zusätzliche Kapazitäten sind denkbar, wenn sie eine Struktur- und/oder Qualitätsverbesserung des Angebots bewirken. Hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird, sollen zur Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen und -angeboten vorbehalten werden. In den Räumen, die auch Teile des Küstenmeeres einschließen, soll die Attraktivität und Erlebbarkeit dieser Räume für Wassersportler und andere Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele des Gewässer- und Naturschutzes erhalten und verbessert werden. Die Städte sollen durch Kultur- und Einkaufsangebote, städtebauliche Maßnahmen und eine gute verkehrliche Anbindung ihre Entwicklungschancen im Marktsegment Städtetourismus verbessern. Weiterhin soll in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung die touristische Infrastrukturplanung abgestimmt werden… Touristisch intensiv genutzte Küsten, Ufer- und Strandabschnitte sollen sich mit landschaftlichen Freiräumen abwechseln“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 87). Im LEP 2010 werden die für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung u.a. folgende Ziele der Raumordnung dargestellt: „Die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sind in die Regionalpläne zu übernehmen und inhaltlich wie räumlich zu konkretisieren sowie ggf. zu ergänzen, soweit die Gemeinden die Voraussetzungen dafür erfüllen. In den Regionalplänen sind in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung entweder Grenzen für die Siedlungsentwicklung (Baugebietsgrenzen) darzustellen, innerhalb derer sich die weitere bauliche Entwicklung vollziehen darf, oder es sind regionale Grünzüge darzustellen, in denen keine planmäßige Siedlung stattfinden darf“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 87). Als Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum zu nennen: - das „Binnenland“ der Insel Fehmarn; - das Gebiet zwischen Neukirchen und Neustadt i.H., angrenzend an den als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung ausgewiesenen Küstenraum; - die Umgebung von Lensahn westlich und östlich der A 1. Die zu berücksichtigenden Grundsätze der Raumordnung für die Entwicklungsräume und –gebiete für Tourismus und Erholung werden im LEP 2010 wie folgt beschrieben: Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung „umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). „Sie sollen eine ausreichende touristische Bedeutung haben (gemessen an der Zahl der Beherbergungsbetriebe, der Gäste, der Betten und der Übernachtungen sowie der sonstigen touristischen Angebote)“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Darüber hinaus soll in diesen Gebieten „eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden. Hinsichtlich der touristischen Nutzung soll dabei vorrangig auf den vorhandenen (mittelständischen) Strukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus sollen diese Gebiete unter Berücksichtigung der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die land14 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) schaftsgebundene Naherholung weiter erschlossen werden. Auf der Basis von interkommunal abgestimmten Entwicklungskonzepten soll eine gemeinsame touristische Infrastrukturplanung sowie die Anbindung und die Erschließung dieser Gebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln angestrebt werden“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Zu den Zielen der Raumordnung wird insoweit im LEP 2010 ausgeführt: Die Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung sind in den Regionalplänen zu konkretisieren und als Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung darzustellen (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). 2.1.2.2 Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999 Das Landschaftsprogramm (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIGHOLSTEIN 1999) „ist ein landesweiter Planungsrahmen, der durch regionale Landschaftsrahmenpläne und gemeindliche Landschaftspläne ausgefüllt und konkretisiert wird (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 3). „Mit dem Landschaftsprogramm sollen wichtige Natur- und Lebensräume besser geschützt und revitalisiert werden. Gefährdete Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten und der Schutz von Boden, Wasser und Klima verbessert werden. Dabei soll die Landschaft auch als Erholungsraum gesichert und entwickelt werden“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 3). Aus touristischer Sicht finden sich im Landschaftsprogramm folgende Darstellungen: • Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum; • ausgewiesener Erholungswald. Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Timmendorfer Strand; - der Küstenraum von Fehmarn. Folgende Ziele werden beschrieben: „Die Erholungseignung sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Nutzungsansprüche sollten deshalb die besonderen Funktionen der Landschaft insbesondere als Erholungsraum berücksichtigen und diese nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen. In diesen Räumen wird eine Landschaft angestrebt, die sich durch Struktur- und Artenvielfalt auszeichnet. Dafür ist ein abwechslungsreiches Mosaik aus kultur- und naturgeprägten Flächen erforderlich. Wird die Landschaft behutsam und naturschonend erschlossen, kann sie so auch für die Erholung attraktiver werden. Dies stärkt auch den von der Landesregierung unterstützten Sanften Tourismus und damit die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 103). Erholungswälder finden sich im Untersuchungsraum: - bei Scharbeutz; - zwischen Scharbeutz und Timmendorfer Strand; - nördlich und südlich von Ratekau; - östlich von Bad Schwartau. Folgende Ziele werden formuliert: „Wälder sind in besonderem Maße für das Naturerleben und eine naturverträgliche Erholung geeignet. Das Landeswaldgesetz sieht zur Förderung der Erholungsnutzung die Ausweisung oder Einrichtung von Erholungswäldern vor“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG15 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) HOLSTEIN 1999, S. 68). Die bestehenden Erholungswälder sollen in ihrer Attraktivität und Ausstattung erhalten und gefördert werden (vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 68). 2.1.3 Planungen auf regionaler Ebene 2.1.3.1 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II Der Regionalplan für den Planungsraum II - Schleswig-Holstein Ost - (Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein) (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004) „setzt für einen Planungszeitraum bis zum Jahre 2015 den landesplanerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung im östlichen Teil Schleswig-Holsteins fest“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, Vorwort). Aus touristischer Sicht finden sich im Regionalplan folgende Darstellungen: • Ordnungsraum für Tourismus und Erholung; • Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum: - der Küstenraum von Heiligenhafen bis Timmendorfer Strand; - der Küstenraum von Fehmarn. Folgende Grundsätze werden formuliert: „In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen Natur, Umwelt und Landschaft mit ihrer vielfältigen Land- und Forstwirtschaft als wichtige Grundlagen für Tourismus und Erholung besonders geschützt werden. Die unbesiedelten Freiräume und wertvollen Landschaftsbestandteile sollen erhalten und von planmäßiger Besiedelung oder intensiver touristischen Nutzung freigehalten werden“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, S. 18). Weiterhin sollen „in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung vorrangig Qualität und Struktur des touristischen Angebots verbessert, Maßnahmen zur Saisonverlängerung durchgeführt und der Aufbau neuer touristischer Angebote auch im Bereich des höherwertigen Unterkunftsangebotes gefördert werden. In diesem Zusammenhang sind eine regionale Zusammenarbeit und die Entwicklung gemeinsamer touristischer Konzepte von besonderer Bedeutung. Neue touristische Infrastrukturen sollen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung insbesondere zur Unterstützung und Fortentwicklung bestehender Strukturen und Funktionen entwickelt werden. Bei geplanten Hotelstandorten ist auf eine gute städtebauliche Integration zu achten. Größere touristische Bauvorhaben und große Freizeitanlagen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit. Sie sollen vorrangig der touristischen Qualitäts- und Profilentwicklung der Region dienen; sie sind daher in enger regionaler Abstimmung zu entwickeln. Der Bau von Zweitwohnungen soll in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung zurückhaltend erfolgen. Die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnraum darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Die betroffenen Gemeinden sollen hier ggf. entsprechende Vorsorgekonzepte entwickeln“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, S. 18). Folgende Ziele werden dargestellt: „In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen keine neuen Zelt- und Campingplätze ausgewiesen werden. Nutzungs- und räumliche Erweiterungen bestehender Anlagen sollen nur im Rahmen der Qualitätsverbesserung erfolgen. Eine Erhöhung der Standplatzzahlen soll dabei möglichst vermieden werden. Die Verlegung von Campingplätzen ist mit den Nutzungs- und räumlichen Erweiterungen bestehender Anlagen gleichzustellen“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIGHOLSTEIN 2004, S. 18). 16 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) „Neue Wochenendhausgebiete sollen in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung nicht ausgewiesen werden. Ferienhausgebiete als gewerblich betriebene und touristisch genutzte Freizeitwohnanlagen sollen im räumlichen Siedlungszusammenhang errichtet werden; sie sollen das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2004, S. 18). Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung werden für den Untersuchungsraum beschrieben: - Bereiche östlich von Heringsdorf und Neukirchen; - Bereiche zwischen Oldenburg und Grube; - Bereiche zwischen Lensahn und Grube; - Bereiche zwischen Lensahn, Beschendorf und Schlamin; - Bereiche westlich von Neustadt; Folgende Grundsätze werden formuliert: „Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Vorbehaltsgebiete) umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund ihrer Landschaftsstruktur und ihres Potenzials an z.B. Infrastruktur und Erschließung als Freizeit- und Erholungsgebiete eignen… In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Erholungsnutzung, insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild mit seiner ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft, erhalten bleiben. Bei allen Planungen und Maßnahmen ist besonders sorgfältig auf die Erhaltung und Pflege der Landschaften und Ortsbilder zu achten, insbesondere ist eine Zersiedelung zu vermeiden. Naherholung und Tourismus sollen in erster Linie durch Maßnahmen der Qualitätsverbesserung weiterentwickelt werden. Bei größeren touristischen Vorhaben ist der Verträglichkeit mit Natur und Umwelt ein besonderes Gewicht beizumessen“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010, S. 34). Folgende Ziele werden dargestellt: Für den Untersuchungsraum relevante Ziele sind im Regionalplan nicht dargestellt. 2.1.3.2 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II - Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II - Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003) „liefert notwendige Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge bei Entscheidungen über Standort, Art und Intensität von Raumnutzungen. Dabei konkurrieren die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den übrigen Anforderungen an den Raum. Sie stellen grundlegende Planungs- und Entscheidungsfaktoren für eine künftige Entwicklung dar und sind gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben in Abwägungsprozesse einzubeziehen (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003, S. 6). Aus touristischer Sicht finden sich im Landschaftsrahmenplan neben der Darstellung von Erholungsinfrastruktur wie Campingplätzen, Sportboothäfen, Golfplätzen, Radfernwegen und Fernwanderwegen sowie Naturschutzstationen Ausweisungen von Gebieten mit Erholungsfunktionen in Form von: • Naturerlebnisräumen; • Gebieten mit besonderer Erholungseignung; • Erholungswald. Folgende Naturerlebnisräume finden sich im Untersuchungsraum: - südwestlich des Hemmelsdorfer Sees bei Bad Schwartau; - an der Trave nördlich der Herreninsel. 17 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Naturschutzfachliche Hinweise: Naturerlebnisräume nach § 38 LNatSchG sind in besonderem Maße für die naturgebundene Erholung von Bedeutung. Hier soll es den Besuchern ermöglicht werden, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren. Neben den bereits anerkannten Naturerlebnisräumen sollen vorzugsweise in den Übergangsbereichen zwischen Schutz- und intensiv genutzten Gebieten weitere Naturerlebnisräume für die landschaftsgebundene Erholung geschaffen werden (vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIGHOLSTEIN 2003, S. 91). Gebiete mit besonderer Erholungseignung sind im Untersuchungsraum: - Küstenraum der Insel Fehmarn; - Küstenraum zwischen Heiligenhafen und Travemünde; - der durch bäuerliche Landschaftsstrukturen kleinräumig geprägte Bereich zwischen Lensahn und der Ostseeküste. Naturschutzfachliche Hinweise: „Gebiete mit besonderer Erholungseignung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Zugänglichkeit der Landschaft besonders für die landschaftsgebundene Erholung eignen. Es sind diejenigen Bereiche herauszuheben, die eine ausgeprägte landschaftliche Vielfalt und somit ein abwechslungsreiches Landschaftsbild aufweisen. Neben der Landschaftsvielfalt ist auch das landschaftstypische Erscheinungsbild mit seiner Unverwechselbarkeit (z.B. Moore, Knicks, Flusstäler) Ausdruck der Eignung einer Landschaft für die Erholung. Die Erholungseignung der einzelnen Gebiete wird darüber hinaus durch die Lage zu den Siedlungsschwerpunkten und ihre Erreichbarkeit (zum Beispiel Bahn und Busverbindungen sowie Parkplätze) verbessert. Hierzu tragen auch entsprechende Erholungseinrichtungen (beispielsweise Rastplätze, Bademöglichkeiten, Reit- und Wanderwege) sowie kulturelle Sehenswürdigkeiten (Kulturdenkmale, Museen, Tierparks usw.) bei“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003, S. 67). Erholungswälder finden sich im Untersuchungsraum - im Bereich Scharbeutz (Kammerwald) und - im Bereich Timmendorfer Strand (Wohld). Naturschutzfachliche Hinweise: Zu Erholungswäldern sind im Landschaftsrahmenplan keine naturschutzfachlichen Hinweise genannt. Deswegen wird an dieser Stelle auf Kapitel 2.1.2.2 und die hier formulierten Ziele für Erholungswälder verwiesen. 2.1.3.3 Regionales Entwicklungskonzept Ostholstein Für den Kreis Ostholstein liegt ein „Regionales Entwicklungskonzept Ostholstein“ vor (CONVENT 2002). Dieses greift für den Bereich Tourismus im Wesentlichen auf das Tourismusentwicklungskonzept Ostholstein/Plön zurück (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 1998), enthält aber auch ein eigenes Handlungsfeld „Fehmarnbeltquerung“. Das Konzept listet einige Pro- und Contra-Argumente auf, ohne dabei systematisch zwischen Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Mit der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes Ostholstein/Plön (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2006) wurden bestehende grundlegende Aussagen zur touristischen Entwicklung der Gesamtregion aufgegriffen. Die aufgeführten Leitziele (1. Gegenseitige Verantwortung von Tourismus und Naturschutz, 2. Kooperation aller Beteiligten, 3. Zielgruppenorientierte Angebotsgestaltung, 4. Erreichbarkeit und Buchbarkeit verbessern, 5. Stabilisierung der touristischen Nachfrage) in Kombination mit den wesentlichen Aspekten des Leitbildes („Natur- und Kulturland18 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) schaft“, „nachhaltige und sozial, ökologisch und kulturell rücksichtsvolle Weiterentwicklung des Tourismus“) legen eine touristische Ausrichtung der Region auf Natur- und Nachhaltigkeitsaspekte nahe. 3 Für die Anerkennung als AktivRegion musste die Region Wagrien-Fehmarn eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) vorlegen (M+T/INSPEKTOUR 2008). Die IES stellt eine Reihe von Zielen für die Tourismusentwicklung und die Verkehrsentwicklung auf. Keines der genannten Ziele ist aber spezifisch genug, um daraus Bewertungsaspekte für oder gegen die geplante Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung abzuleiten. 2.1.3.4 Tourismuskonzepte Für verschiedene Teilräume des Untersuchungsraumes liegen Tourismuskonzepte vor, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. • Touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (DWIF-CONSULTING GMBH 2010) Im Jahr 2010 wurde im Auftrag der Hansestadt Lübeck durch die dwif-Consulting GmbH ein touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde erarbeitet. Da Travemünde ganz und Lübeck größtenteils außerhalb des Untersuchungsraumes des vorliegenden Sondergutachtens liegen, wird an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Konzept eingegangen. • Zusammenführung der touristischen Organisationsstrukturen in der Lübecker Bucht (PROJECT M GMBH (2011) „Die drei Gemeinden Neustadt i.H., Scharbeutz und Sierksdorf haben im Dezember 2010 den Beschluss gefasst, dass eine vollständige Zusammenführung aller örtlichen gästerelevanten Aufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Gästeinformation, Leistungsanbieterbetreuung, Veranstaltungswesen, ggf. weitere) in eine gemeinsame Organisationsstruktur (LTO Lübecker Bucht) erfolgen soll. Gemäß Stufenplan soll ein tragfähiges Gesamtkonzept für die zu gründende Organisation entwickelt werden. Es wurde beschlossen, den gesamten Prozess zielgerichtet weiter zu führen, sodass die gemeinsame Organisation am 01.01.2013 ihre Arbeit aufnehmen kann“ (PROJECT M GMBH 2011, S. 8). Um die Zusammenführung der Tourismusstrukturen in der Lübecker Bucht vorzubereiten, wurde PROJECT M mit der Erarbeitung eines Organisations- und Umsetzungskonzeptes beauftragt. Das Organisationskonzept setzt an dem Touristischen Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (DWIF-CONSULTING GMBH 2010) an, das in 2010 erarbeitet wurde (vgl. PROJECT M GMBH 2011, S. 8). Im Rahmen des erarbeiteten Organisations- und Umsetzungskonzeptes wurde zunächst eine umfassende Organisationsanalyse der drei bestehenden örtlichen Tourismusorganisationen durchgeführt. Auf der Basis der Analyseergebnisse wurde ein Ziel- und Aufgabenleitbild für die neue TourismusAgentur Lübecker Bucht erarbeitet, welches die Grundlage für das Organisationskonzept bildet (vgl. PROJECT M GMBH 2011, S. 8). • Touristisches Entwicklungskonzept für die LTO Ostseehalbinsel Wagrien (INSPEKTOUR GMBH 2011) Zentrale Ergebnisse des touristischen Entwicklungskonzeptes sind folgende: „Auf der Ostseehalbinsel Wagrien sollen die Leitprojekte ´Optimierung der lokalen Strukturen´ und ´Optimierung der touristischen Infrastruktur´ der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung zur Neuausrichtung des Tourismus in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. 3 AktivRegionen in Schleswig-Holstein sind Ideenschmieden der ländlichen Räume. Ziel der 21 sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG), die als Vereine organisiert sind, ist es, die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten (vgl. AKADEMIE FÜR DIE LÄNDLICHEN RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEINS E.V. 2012). 19 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Mit der Gründung einer Lokalen Tourismusorganisation (LTO) wird für die Region der Aufbau gemeinsamer Organisations- und Vermarktungsstrukturen im touristischen Bereich angestrebt“ (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 4). „Im Zuge des Projektes wurde für die zukünftige Arbeit in der LTO Ostseehalbinsel Wagrien ein Leitbild, ein Zielsystem sowie die strategische Ausrichtung erarbeitet und erste Standards formuliert. Es wurden sechs Oberziele erarbeitet, welche mit entsprechenden Unterzielen versehen sind: • Förderung des Tourismus auf der Ostseehalbinsel Wagrien – Sicherung und Erhöhung der Wertschöpfung im Tourismus; • Aufbau einer regionalen Identität (Fokus “Innen“); • Aufbau gemeinsamer Organisations- und Vermarktungsstrukturen im touristischen Bereich; • Entwicklung der „Ostseehalbinsel Wagrien“ zur regionalen Marke (Fokus „Außen“); • Betrieb einer gemeinsamen Marketing- und Serviceorganisation – Verbesserung des touristischen Angebots; • Entwicklung aufeinander abgestimmter touristischer Infrastruktur“ (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 4). „Außerdem werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Region aufgezeigt. Stärken werden in der maritimen Umgebung, der Natur und dem gesunden Klima gesehen. Dem gegenüber bestehen Schwächen in Bezug auf die Qualität der vorhandenen Angebote. Risiken für die zukünftige Weiterentwicklung ergeben sich z.B. aus der veralteten Vermieterstruktur sowie der mangelnden regionalen Zusammenarbeit. Die Chancen werden u.a. in den bereits touristisch starken Orten Heiligenhafen und Großenbrode gesehen“ (INSPEKTOUR GMBH 2011, S. 5). • Tourismuskonzept Fehmarn (INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007) Für die Insel Fehmarn liegt ein Tourismuskonzept vor (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007), das u.a. bei der Beschreibung der Angebots- und Nachfragestrukturen Aussagen trifft. Als positionierungsrelevante Elemente beschreibt das Tourismuskonzept u.a.: Tourismus als Teil der Insel-Identität, Naturraumpotenzial (Naturstrände/-schutz, Vogelfluglinie), Premiumsegmente mit Qualitätsvorteilen, Betonung der Insellage als Alltags-Abgrenzung, Gesundheitsaspekte (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2007, S. 12). Keiner der genannten Positionierungsaspekte stellt allerdings eine Verbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung oder zur geplanten Schienenhinterlandanbindung her. 2.1.4 Planungen auf kommunaler Ebene Für die Planungen auf kommunaler Ebene stellt in erster Linie die Bauleitplanung der im Untersuchungsraum gelegenen Städte und Gemeinden die wichtigste Quelle dar. Aus der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) lassen sich Informationen hinsichtlich geplanter Erweiterungen des Beherbergungs- und des touristisch relevanten Freizeitangebots ableiten. Zusätzlich wurden die im Untersuchungsraum gelegenen Gemeinden und Städte sowie Kurverwaltungen und Tourist-Informationen hinsichtlich aktueller Informationen befragt. Gemeinde Großenbrode Am südlichen Rand des Ortes (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ferienwohnungen“ gemäß Bauleitplanung) wird derzeit eine Ferienhaussiedlung mit ca. 165 Häusern vermarktet (Holiday Vital Resort Großenbrode). Darüber hinaus plant die Gemeinde eine Umgestaltung des Südstrandbereiches (telefonische Auskunft der Gemeinde vom 22.05.2012). Gemeinde Scharbeutz Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz, das in der Bauleitplanung der Gemeinde noch 20 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) als Sondergebiet Brandungsbad dargestellt ist, ist mittlerweile abgerissen. Auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel mit voraussichtlich 275 Betten errichtet werden. Der entsprechende Bebauungsplan ist in Vorbereitung (telefonische Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom 09.05.2012, vgl. auch BAYSIDE GMBH 2012 und OSTSEE INFORMATION & MEDIEN GMBH 2012). Im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) stellt die Bauleitplanung der Gemeinde zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ dar. Aktuell befinden sich hier u.a. eine Kompostier- und Häckselanlage sowie das Gut Kattenhöhlen mit der Vermietung von Ferienwohnungen. Lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom 09.05.2012 wird die in der Bauleitplanung dargestellte Sondergebietsnutzung weiterhin verfolgt. An weiteren Planungen sind gemäß telefonischer Auskunft durch Herrn Nitz vom Tourismus-Service Scharbeutz vom 11.06.2012 zu nennen: - Umgestaltung der Kurparke in Scharbeutz und Haffkrug zusammen mit privaten und gewerblichen Investoren (ein europaweites Ausschreibungsverfahren ist eingeleitet worden); - Yachthafen mit ca. 800 Liegeplätzen auf ca. 600 m Küstenlinie zwischen Haffkrug und Scharbeutz; - Hotelobjekt auf privatem Grundstück im Bereich der Flurbezeichnung „Kuhle“ in der Strandallee (zur Größe des Objektes liegen noch keine Angaben vor). Gemeinde Sierksdorf Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem „Hansa-Park-Resort“ stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ferienwohnungen“ gemäß Bauleitplanung). Das derzeit laufende Projekt zur Attraktivitätssteigerung der Promenade am Ferienpark soll bis zum Jahr 2013 abgeschlossen werden (telefonische Auskunft des Amtes Lensahn in Schönwalde vom 23.05.2012). Gemeinde Timmendorfer Strand Der Neubau der 135 m langen Seeschlösschen-Brücke hat im November 2011 begonnen, die Einweihung ist im Sommer 2012 erfolgt (vgl. FRIEDLÄNDER 2012 und OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011a). Weitere konkrete Planungen zu Erweiterungen des Beherbergungs- und touristisch relevanten Freizeitangebots liegen lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde vom 22.05.2012 derzeit nicht vor. Gemeinden Altenkrempe, Beschendorf, Damlos, Göhl, Gremersdorf, Grömitz, Heringsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen, Neukirchen i.H., Ratekau, Schashagen und Süsel sowie Städte Bad Schwartau, Lübeck, Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. Gemäß telefonischer Auskunft der genannten Gemeinden und Städte liegen derzeit keine konkreten Planungen zu Erweiterungen des Beherbergungs- und touristisch relevanten Freizeitangebots im Untersuchungsraum vor. Die vom Amt Oldenburg Land genannten Kapazitätserweiterungen diverser Campingplätze im Bereich der Gemeinden Heringsdorf und Neukirchen i.H. sowie ein geplanter Autohof mit Hotel nahe der Autobahnabfahrt Gremersdorf liegen deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Das Gleiche betrifft das derzeit in Umbau befindliche Schlossgut Weißenhaus in der Gemeinde Wangels; hier ist jedoch gemäß Auskunft des Amtes Oldenburg Land nach erfolgtem Umbau und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung von einer deutlichen Verkehrszunahme auszugehen. Fehmarn Die auf Fehmarn geplanten Erweiterungen der touristischen Infrastruktur (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) liegen weitestgehend außerhalb des Untersuchungsraumes. Einzige Ausnahme bildet das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“ westlich von Burg unmittelbar an der B 207. Für diesen Bereich existiert ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der die Errichtung eines Edutainmentparks (Zukunftspark) vorsieht (STADT FEHMARN 21 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 2011b). Gemäß telefonischer Auskunft der Stadt Fehmarn vom 21.06.2012 befindet sich der Park derzeit in Bau. 2.2 Sonstige Rahmenbedingungen 2.2.1 Trends im Nachfrageverhalten „Für die Entwicklung der touristischen Nachfrage in Deutschland liegen aktuelle Trendbeschreibungen vor (vgl. LOHMANN & ADERHOLD 2009). Demnach ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Bayern, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die wichtigsten deutschen Urlaubsgebiete bleiben werden. Wesentliches Risiko für die deutschen Destinationen ist die wachsende Bedeutung älterer Zielgruppen, die ihre Zielgebietspräferenzen ins Alter verlängern und im Vergleich zur heute älteren Generation ein höheres Interesse an ausländischen Zielgebieten zeigen werden. Vor dem Hintergrund eines wahrscheinlich stabilen Reisevolumens sind Marktanteilsverluste in den deutschen Zielgebieten möglich, aber nicht zwangsläufig“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 49). „Über den Zielgebietserfolg wird zukünftig noch stärker als bisher die Fähigkeit der Destination entscheiden, Erlebniserwartungen zu erfüllen und differenzierte Ansprüche auf hohem Niveau zu befriedigen. Ein wesentlicher Differenzierungsaspekt ist die stärkere Betonung von Aktivität einerseits und Passivität andererseits zulasten der indifferenten Mitte. Auch werden die Anforderungen an Professionalität in Kommunikation und Vertrieb in dem Maße umfangreicher, wie Medien und Vertriebskanäle an Zahl und Diversität zunehmen. Insbesondere die Fähigkeit einer Destination, in das relevant set der potenziellen Konsumenten zu gelangen, wird eine Schlüsselrolle einnehmen. Hier sind vor allem Destinationen mit klarer Markenpositionierung im Vorteil. Die zunehmende Bedeutung älterer Zielgruppen geht einher mit einer Abnahme der Zahl reisender Kinder. Dennoch wird die Bedeutung von Familien mit Kindern nur leicht sinken, allerdings werden mehr Ein-Kind-Familien und Senioren mit Kindern als Urlaubsnachfrager auftreten. Hinsichtlich der Unterkunftsanforderungen werden Qualitätsaspekte wichtiger. Pensionen und Privatzimmer werden in ihrer Bedeutung tendenziell abnehmen, Hotels und individuelle Wohnformen (z.B. Ferienwohnungen und Ferienhäuser) wichtiger werden“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 49-50). 2.2.2 Klimawandel „Die Auswirkungen des Klimawandels auf die touristische Nachfrage und das touristische Angebot im Untersuchungsgebiet sind noch nicht vollständig klar. Zwar sprechen die Experten von „massiven Anpassungserfordernissen“ (Projektbeschreibung für die Regionale Anpassungsstrategie für die deutsche Ostseeküste RA:dOst), im Detail liegen strategisch verwertbare Empfehlungen für die Tourismusbranche aber bisher weder aus der Anpassungsstrategie noch aus konkretisierenden Projekten wie BaltCICA vor. Bereits 2006 wurde ein regionalisierter Klimabericht für die Ostseeküste vorgelegt (BALTEX 2006), der ebenfalls wesentliche Trendindikationen für den Untersuchungsraum enthält. Einige der Modellrechnungen aus verschiedenen Modellen (COSMO-CLM, REMO und RCAO) sind im Norddeutschen Klimaatlas (nur online unter www.norddeutscher-klimaatlas.de), auch für die Subregion Ostseeküste, in unterschiedlichen zeitlichen Horizonten aufbereitet. Im hier betrachteten Umfeld ist als wesentliche Klimawandelfolge die Erwärmung der Erdatmosphäre zu betrachten. Diese hat verschiedene Auswirkungen auf Temperatur, Eisausbreitung, Niederschläge und Wind (vgl. auch RISØ DTU/DMI 2009). 22 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die Erwärmung der Erdatmosphäre wird für das Untersuchungsgebiet kaum negative touristische Folgen haben. Nach den Berechnungen des Norddeutschen Klimaatlas sind für die deutsche Ostseeküste bis 2040 rund +0,7°C, bis 2070 +1,8°C und bis 2100 rund +3,0°C zu erwarten. Die Erwärmung, verbunden mit einer Zunahme der Sommertage und einem Niederschlagsrückgang im Winter (JACOB ET AL. 2008), dürfte für die heute eher kühlen Küstenregionen Nordeuropas sogar zu einer Attraktivitätssteigerung führen. Damit könnten Urlaubsreiseströme, etwa von Großbritannien oder Deutschland in Mittelmeerreiseziele, in Richtung einheimischer Küstengebiete umgelenkt werden (HAMILTON & TOL 2007)“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 50). „Aufgrund der Erderwärmung ist auch mit einem Anstieg des Meeresspiegels zu rechnen. Die Rate liegt derzeit bei rund 3 cm pro Jahrzehnt, also 3 mm pro Jahr (WBGU 2006, IPCC 2007). Das größte Problem dürfte dabei weltweit nicht im langsamen Anstieg des mittleren Wasserstandes zu sehen sein, sondern im vermehrten Auftreten von Sturmfluten (WBGU 2006, s.a. MEIER, BROMAN & KJELLSTRÖM 2004) mit einhergehenden Höchstwasserständen und „Jahrhundertfluten“. Auch wenn die Ostsee als Binnenmeer von solchen Extremwetterereignissen seltener betroffen ist als die Ozeane, ist von einer zusätzlichen Gefährdung auszugehen. Inwieweit diese aber touristische Nachfrageströme zu verschieben in der Lage sein werden, ist derzeit nicht absehbar“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 51). 2.2.3 Bundes- und europaweite Verkehrsentwicklung „Auf europäischer Ebene liegt seit 2009 ein umfangreiches Modellierungsergebnis („Transvisions“) für Verkehrsströme bis 2030 in drei Szenarien (Baseline, High Growth, Low Growth) vor (TETRAPLAN et al. 2009). Dabei wird für das Baseline-Szenario ein jährliches durchschnittliches Wachstum der Personen-Verkehrsleistung von 1,2 % und der Frachtverkehrsleistung von 1,9 % prognostiziert. Darin werden im Kurzstreckenverkehr der Straßentransport, im Mittelstreckenverkehr der Schienentransport und im Fernverkehr der Flugtransport jeweils überdurchschnittlich profitieren (TETRAPLAN et al. 2009, S. 190 ff.). Zur Prognose der deutschlandweiten Verkehrskennziffern liegt eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 (INTRAPLAN/BVU 2007) vor: Auf Basis der Werte von 2004 werden darin Veränderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistung bis 2025 abgeschätzt. Dabei wird für den Personenverkehr in Deutschland insgesamt ein Wachstum des Verkehrsaufkommens (Fahrzeuge) beim motorisierten Individualverkehr (MIV) von 9 % und beim Eisenbahnverkehr von 6 % im Zeitraum 1994 bis 2025 prognostiziert. Bei der Verkehrsleistung (Personen- bzw. Tonnenkilometer) liegen die prognostizierten Zuwachsraten noch deutlich höher: +16 % beim motorisierten Individualverkehr und +26 % im Eisenbahnverkehr. Für internationale Verkehrsbeziehungen wird sogar eine Steigerung von 69 % bzw. 100 % (Deutschland-Ausland, MIV und Eisenbahn) bzw. 50 % und 150 % (Durchgangsverkehr, wieder MIV und Eisenbahn) prognostiziert. Die Erstellung der Festen Fehmarnbeltquerung ist dabei bereits berücksichtigt. Noch deutlicher wird die Steigerung des Güterverkehrsaufkommens ausfallen. INTRA-PLAN/BVU gehen von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens um 34 % auf der Schiene und 55 % auf der Straße aus. Die Güterverkehrsleistung soll sogar um 65 % auf der Schiene und 84 % auf der Straße anwachsen. Das Transportaufkommenswachstum stammt zum größten Teil aus dem internationalen Verkehr, der bereits 2004 55 % des gesamten Güterverkehrs in Deutschland ausmachte. Während für das Binnengüterverkehrsaufkommen ein Wachstum von 14 % zwischen 1994 und 2025 prognostiziert wird, wird das internationale Güterverkehrsaufkommen um 68 % (Bahn) bzw. 108 % (Straße) wachsen (INTRAPLAN/BVU 2007). Das Transitaufkommen trägt überdurchschnittlich stark zu diesem Wachstum bei“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 55-56). 23 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3 Bestandsanalyse 3.1 Vorbemerkung Der Tourismus ist die tragende Wirtschaftssäule in Ostholstein. In 2011 konnten allein in den 1.045 4 5 gewerblichen Beherbergungsbetrieben (ab neun Betten) mit insgesamt 48.713 Betten etwa 1,12 Mio. Ankünfte und ca. 5,4 Mio. Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a und 2012). Hinzu kommen noch 86 Campingplätze und der 6 "Graue Markt" , die zusätzlich erhebliche Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung im Kreis sichern. I.d.R. profitieren auch der ortsansässige Handel und das Handwerk in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen vom Tourismus. 24,9 % der schleswig-holsteinischen Beherbergungsbetriebe ab neun Betten (insgesamt 4.204 Betriebe) befinden sich im Kreis Ostholstein. Zugleich betont die verhältnismäßig relativ geringe durchschnittliche Bettenauslastung (ca. 30 %) die betriebswirtschaftliche Sensitivität der Beherbergungsbranche. Besonders geprägt bzw. abhängig vom Tourismus sind die Heilbäder, Ostseebäder, Ostseeheilbäder und Erholungsorte zwischen Bad Schwartau und Fehmarn entlang der ostholsteinischen Ostseeküste, die zudem einer verhältnismäßig starken Saisonalität ausgesetzt sind. Hinsichtlich der Anzahl der gewerblichen Übernachtungen, dem Bettenangebot und der Tourismusdichte (Übernachtungen je Einwohner) zählt Ostholstein zu den Top-10 Tourismusregionen in Deutschland (von 420 Stadt- und Landkreisen). Angesichts der Bedeutung des Tourismus in der Region ist eine hohe Verantwortung bezüglich des Wirtschaftszweiges geboten. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherung des Tourismus durch ständige Qualitätsverbesserung und der Erhalt der natürlichen Ressourcen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Tourismus in der Region (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010). Im Folgenden wird nach Nennung der verwendeten Datengrundlagen (Kapitel 3.2) zunächst ein kurzer Überblick zu den im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen unter touristischen Gesichtspunkten gegeben (Kapitel 3.3). Anschließend erfolgen Erläuterungen zum im konkreten Untersuchungsraum vorhandenen touristischen Angebot hinsichtlich der Beherbergungs- und Freizeitinfrastruktur (Kapitel 3.4). 3.2 Datengrundlagen Zur Beschreibung der touristischen Bedeutung der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, sowie zur Darstellung des gegenwärtigen touristischen Angebotes im Untersuchungsraum wurden im Wesentlichen folgende Quellen verwendet: • Kureinrichtungen, Reha-Kliniken, Dialysemöglichkeiten an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011b); • Campingküste. Camping & Caravaning an der Ostsee & in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012a); • Wander- und Freizeitkarte im Maßstab 1:50.000, Blätter Fehmarn-Lütjenburg (Nr. 10) LübeckNeustadt (Nr. 11), 2. Ausgabe 2008 (LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008); 4 5 6 Die nachfolgenden Angaben beziehen sich immer auf im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe gemäß amtlicher Statistik. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich immer auf im Juli angebotene Betten/Schlafgelegenheiten gemäß amtlicher Statistik. z.B. Tagestourismus, Privatbetriebe mit unter neun Betten, Übernachtungen bei Freunden und Verwandten, Freizeitwohnsitze. 24 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Wandern Rad Reiten, Ostseeküste von Lübeck bis Dänemark, Kompass-Karte Nr. 724 im Maßstab 1:50.000 (KOMPASS KARTEN GMBH 2010); • Übersicht über die anerkannten Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein (einschließlich Gemeindeteile) gegliedert nach Artbezeichnungen (Stand: 25.01.2012) (MINISTERIUM FÜR W ISSENSCHAFT, W IRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012); • Golfküste 2012. Golf in Schleswig-Holstein (GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012); • Minigolf an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEE-HOLSTEINTOURISMUS E.V. 2011c); • Reiterurlaub an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011e); • Wassersport an der Ostsee Schleswig-Holstein und in der Holsteinischen Schweiz (OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f); • http://www.ostsee-schleswig-holstein.de/de/strandfinder (OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b); • Strandplan für Scharbeutz und Haffkrug (TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012); • Minigolfatlas (DEUTSCHER MINIGOLFVERBAND 2012); • Radfahren. Die schönsten Touren und die wichtigsten Tipps für ihren Radurlaub (OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011d); • http://www.moenchsweg.de/ (HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012); • Informationen zum Jakobsweg in Norddeutschland (FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011); • Reitroutenplanung der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand (LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2004); • Informationen der TOURISMUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN (2012), der KURVERWALTUNG OSTSEEHEILBAD GROßENBRODE (2012a) und der OSTSEE.DE INFO GMBH (2012) zu den im Untersuchungsraum gelegenen Häfen; • Gastgeberverzeichnisse für die im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (u.a. GEMEINDE ALTENKREMPE 2012, GEMEINDE LENSAHN 2012, GEMEINDE RATEKAU 2012, GEMEINDE SCHASHAGEN 2012, KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012, LÜBECKER BUCHT TOURISMUS ORGANISATION 2012, MUCHOW 2012, STADT BAD SCHWARTAU 2012, TIMMENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012, TOURISMUS-SERVICE FEHMARN 2012); • Beherbergungskapazität für den Fremdenverkehr in Schleswig-Holstein am 1. Juli 2011. Statistische Berichte Nr. G IV2 j/11 S vom 17. November 2011 (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a); • Der Fremdenverkehr in den Gemeinden Schleswig-Holsteins 2010. Statistische Berichte Nr. G IV1 j/10 S vom 25. August. 2011 (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011b); • Statistik informiert ...Nr. 19/2012 vom Februar 2012, Tourismus in Schleswig-Holstein und Hamburg im Dezember und im gesamten Jahr 2011 (STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIGHOLSTEIN 2012); • im Rahmen der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) erhobene Daten zu den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben; • diverse Informationen zur innenorientierten touristischen Infrastruktur (KOMPASS KARTEN GMBH 2010, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, MEERESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012a und b, DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MÜHLENKUNDE UND MÜHLENERHALTUNG E.V. 2012, W IKIMEDIA FOUNDATION INC. 2012); • Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Satzungen über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortslagen der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (GEMEINDE ALTENKREM25 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 1984/2012, GEMEINDE BESCHENDORF 1994/2012, GEMEINDE DAMLOS 1966/2012, GEMEINDE GÖHL 1980/2012, GEMEINDE GREMERSDORF 1976/2012, GEMEINDE GROßENBRODE 2000/2012, GEMEINDE HERINGSDORF 1967/2012, GEMEINDE KABELHORST 1992/2012, GEMEINDE LENSAHN 1968/2012, GEMEINDE MANHAGEN 1964/1996, GEMEINDE NEUKIRCHEN I.H. 1975/2012, GEMEINDE RATEKAU 2002/ 2012, GEMEINDE SCHARBEUTZ 1997/2012, GEMEINDE SCHASHAGEN 1995/2012, GEMEINDE SIERKSDORF 1975/2012, GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2011/2012, HANSESTADT LÜBECK 2009, STADT BAD SCHWARTAU 2004/2012, STADT FEHMARN 2011a UND 2011b, STADT NEUSTADT I.H. 1974/2012, STADT OLDENBURG I.H. 1967/2012); • Landschaftspläne der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen (GEMEINDE DAMLOS 2001, GEMEINDE HERINGSDORF 2000, GEMEINDE LENSAHN 2000, GEMEINDE NEUKIRCHEN I.H. 2002, GEMEINDE RATEKAU 2005, GEMEINDE SCHARBEUTZ 1981, GEMEINDE SCHASHAGEN 1989, GEMEINDE SIERKSDORF 2005, GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007, STADT NEUSTADT I.H. 2001, STADT OLDENBURG I.H. 2002). PE 3.3 Beschreibung der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen Im Folgenden werden die im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen hinsichtlich ihrer touristischen Bedeutung (Angebotsseite) kurz beschrieben. Darüber hinaus erfolgen Aussagen dazu, welche wirtschaftliche Bedeutung der Tourismus für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt selber hat (Nachfrageseite). Im Anschluss an die Beschreibung der jeweiligen Kommune erfolgt eine kurze Erläuterung, welche Teilbereiche der Kommune im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen. Dadurch kann eine erste grobe Einschätzung hinsichtlich der potenziellen Betroffenheit der touristischen Infrastrukturen in der jeweiligen Kommune geliefert werden. Folgende Kommunen haben Anteil am Untersuchungsraum: • Städte Bad Schwartau, Fehmarn, Lübeck, Neustadt i.H. und Oldenburg i.H.; • Amtsfreie Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand; • Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf und Neukirchen i.H. (Amt OldenburgLand); • Gemeinden Beschendorf, Damlos, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen (Amt Lensahn); • Gemeinden Gemeinden Altenkrempe, Schashagen und Sierksdorf (Amt Holstein-Mitte); • Gemeinde Grömitz (Sitz Grömitz). Timmendorfer Strand Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist Seeheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3) und zählt zu den bedeutendsten Seebädern an der holsteinischen Ostseeküste. So weist der Ort 110 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten mit einem Angebot von insgesamt 6.279 Betten auf (vgl. Tabelle 1 am Ende des Kapitels 3.3); hinzu kommt noch eine Vielzahl von kleineren Betrieben. 7 km Sandstrand, drei Seebrücken und mehr als 5.000 Strandkörbe sowie eine Vielzahl von touristischen Angeboten (u.a. Sea Life) zeugen von der hohen touristischen Attraktivität des Ortes. In den letzten Jahren zog der Ort auch wieder ein jüngeres Trend-Publikum an. So finden alljährlich die Deutschen Beachvolleyball-Meisterschaften in Timmendorfer Strand statt, gemäß INSTITUT FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS DER FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE (2010b) eine der fünf Top-Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie ´Events´. Eine weitere bekannte Veranstaltung sind die Niendorfer Hafentage Ende Juli/Anfang August. Westlich des Ortes liegt die 1973 eröffnete Golfanlage Seeschlösschen, die mit ihren zwei 18 LochPlätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt (vgl GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012). 26 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Touristisch bedeutsam ist auch der im Süden der Gemeinde gelegene 5 km lange Hemmelsdorfer See mit seinem Schilfgürtel und bewaldeten Moorwiesen (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIGHOLSTEIN 2008). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Darüber hinaus quert der überregional bedeutsame Ostseeküsten-Radweg die Gemeinde (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Zusammen mit der Gemeinde Ratekau ist im Jahr 2004 ein gemeinsames Reitwegenetz erarbeitet worden (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2004) (vgl. auch Kapitel 3.4.2.1.4). Der Tourismussektor hat für Timmendorfer Strand eine dominante Bedeutung als Wirtschaftsfaktor. Die Anzahl der Ankünfte stieg im Zeitraum seit 2003 mit leichter, aber kontinuierlicher Zunahme auf ein Niveau von über 241.000 (2011) pro Jahr an. Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei 866.000 (vgl. Tabelle 7 in Kapitel 3.5.2). „Für die Zukunft wird ein leichter Wachstumstrend prognostiziert, der allerdings auch saisonalen Schwankungen unterworfen sein wird. Neben dem Übernachtungstourismus hat Timmendorfer Strand auch Bedeutung als Tagesausflugsziel für die Region, insbesondere für die Städte Hamburg und Lübeck“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 16). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der westliche Gemeindeteil mit dem Ortsteilen Klein Timmendorf, Groß Timmendorf und Hemmelsdorf. Darüber hinaus liegt der Kammerwald (Staatsforst Eutin) im Untersuchungsraum. Scharbeutz Das Seebad Scharbeutz mit seinen Kureinrichtungen, einer Strandallee und einer Seebrücke liegt nordwestlich von Timmendorf. Es ist mittlerweile mit dem alten Fischerdorf Haffkrug, dem wohl ältesten Seebad in der Lübecker Bucht, zu einem lang gezogenen Küstenort mit ausgedehntem Sandstrand zusammengewachsen. Das in den vergangenen Jahren neu gestaltete Zentrum mit seiner mediterran anmutenden Promenade sowie mit Aussichtsplattformen, Erlebnisbereichen, Aktionstribünen, Liege- und Sitzmöglichkeiten hat zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Ortes beigetragen. Die Dünenmeile Scharbeutz (vgl. FRIEDLÄNDER 2012) wurde im Jahr 2011 eröffnet. Weitere Attraktionen sind u.a. eine WasserskiAnlage auf dem offenen Meer, ein großer Waldhochseilgarten im Kammerwald, eine Dünengolfanlage, der Fischerei-Lehrpfad in Haffkrug und die Ostsee-Therme, ein mehr als 18.000 m² großes Erlebnisbad. Im Binnenland stellt die Pönitzer Seenplatte einen für die Naherholung, aber auch für den Tourismus interessanten Bereich dar (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, KOMPASS KARTEN GMBH 2010, Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. 2011f und TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg die Gemeinde (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot (Betriebe ab neun Betten) in Scharbeutz ist sehr umfangreich (vgl. Tabelle 1); darüber hinaus existieren mehrere Campingplätze (vgl. auch Kapitel 3.4.1.1). Für die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinde haben Tourismus und Naherholung entscheidende Bedeutung. Dies drückt sich auch der Dominanz des Dienstleistungsgewerbes aus, auf das erhebliche Teile des Arbeitsplatzangebotes entfallen (vgl. GEMEINDE SCHARBEUTZ 1997/2012). Bei der Anzahl der Ankünfte kann im Zeitraum von 2003 bis 2009 eine kräftige Zunahme (von ca. 55.000 auf knapp 80.000 pro Jahr, ca. +40-45 %) beobachtet werden, auch wenn der Wert immer wieder saisonalen Schwankungen unterworfen war. Seit etwa 2009 erfolgt eine Stabilisierung auf erhöhtem Niveau (vgl. Tabelle 7). „Der Wachstumstrend wird auch in Zukunft saisonale Schwankungen übersteigen“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 17). 27 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt das komplette östliche Gemeindegebiet mit den Ortslagen von Scharbeutz und Haffkrug einschließlich der westlich der A 1 gelegenen Landwirtschafts- und Waldflächen. Neustadt i.H. Die Kleinstadt Neustadt i.H. lebt seit Generationen vor allem von seinem Hafen (bedeutendster Hafen in Ostholstein) und heute auch stark vom Tourismus. „Schon traditionell dem Tourismus zugewandt, ist dieser Wirtschaftszweig, begünstigt durch die klimatischen Verhältnisse, lange Ostseestrände und nicht zuletzt die Einstufung Neustadts als staatlich anerkanntes Ostseebad (vgl. auch Kapitel 3.4.3), kontinuierlich ausgebaut worden. Inzwischen ist der Tourismussektor ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor, von dem neben dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe auch Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen profitieren“ (STADT NEUSTADT I.H. 2001). So findet sich neben 34 Beherbergungsbetrieben ab neun Betten (vgl. Tabelle 1) eine Vielzahl von kleineren weiteren Betrieben. Durch den Ausbau der Sportboothäfen ist auch die Attraktivität Neustadts für die Freizeitschifffahrt gestiegen. Einst wirtschaftliche Lebensader der Stadt, ist der Hafen heute mit seinen Traditionsseglern und historischen Gebäuden ein beliebter touristischer Anziehungspunkt (vgl. TIMMENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012). Eine Vielzahl der Touristen in Neustadt nutzt als Ferienaufenthalt die Campingplätze am östlich der Stadt gelegenen Küstenabschnitt. Hier weist die Stadt die höchste Campingplatzdichte an der Ostseeküste auf (vgl. STADT NEUSTADT I.H. 2001 und OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012a). Die touristischen Interessen und Aktivitäten sind in erster Linie auf den Strandbereich der Ostsee ausgerichtet. Hier besitzt die Stadt in den Ortsteilen Rettin und Pelzerhaken einige Kilometer Sandstrand (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b). Außerhalb des Strandbereichs können u.a. Freizeitangebote wie Ponyreiten für Kinder, zwei Minigolfanlagen (Pelzerhaken und Rettin), Schiffsausflugsfahren, Surf-/Wassersportschule und Bootsvermietung in Anspruch genommen werden (vgl. OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011c/e, TOURISMUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN 2012). Für Familienurlauber mit Kindern, aber auch andere touristische Zielgruppen hat die landschaftsbezogene Erholung zu Fuß oder mit dem Fahrrad an Attraktivität gewonnen. Dies setzt eine Erschließung des Hinterlandes mit Wander- und Fahrradwegen sowie gute Wegeverbindungen zwischen den einzelnen Standorten voraus. So ist die Stadt in das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Stadtgebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012, EGOTREK 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Bei der Anzahl der Ankünfte pro Jahr konnte im Zeitraum von 2003 bis 2008 eine Zunahme von ca. 20.000 auf ca. 28.000 verzeichnet werden. Im weiteren Zeitraum erfolgte wieder ein leichter Rückgang. Im Jahr 2011 lagen die AnzahI der Ankünfte bei 32.320 und die der Übernachtungen bei 155.794 (vgl. Tabelle 7). Für den Zeitraum bis 2025 wird eine leichte Zunahme der Ankünfte angenommen. Die absoluten Gesamtzahlen liegen jedoch deutlich unter denen der südlichen Nachbarseebäder Scharbeutz und Timmendorfer Strand (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 19). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen vor allem das überwiegend gewerblich geprägte westliche Stadtgebiet einschließlich des Hafens sowie der nördliche Stadtbereich mit dem Neustädter Binnenwasser. Die Strandbereiche im Südosten der Stadt, die eine hohe touristische Bedeutung haben, liegen außerhalb des Untersuchungsraumes 28 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Großenbrode Das Ostseeheilbad Großenbrode (vgl. auch Kapitel 3.4.3) liegt an der äußersten Spitze der Lübecker Bucht auf der Halbinsel Wagrien zwischen Heiligenhafen und der Insel Fehmarn. Aufgrund seiner Lage (von drei Seiten vom Wasser umgeben und in einem der sonnenreichsten Gebiete Deutschland) weist der Ort gute Bedingungen für den Wassersport auf (vgl. KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012). So finden sich alleine hier sechs Häfen mit fast 1.000 Liegeplätzen (vgl. Kapitel 3.4.1.3) und zwei bedeutende Strandabschnitte (Süd- und Weststrand) (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b). Eine weitere Attraktion stellt die Ostsee-Erlebniswelt am Klaustorfer Berg dar (vgl. MEERESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012b). Darüber hinaus ist die Gemeinde in das Rundwegesystem für Radfahrer des Kreises Ostholstein einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg queren zudem zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Gemeindegebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Der Tourismus ist in Großenbrode ein Wirtschaftszweig mit hoher Bedeutung für die Gemeinde. Mit Hotels, Pensionen, Appartements, Privatvermietung, Campingplätzen und Zweitwohnungen bsteht ein umfangreiches Übernachtungsangebot für Urlaubsgäste (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011 sowie auch Tabelle 1). Darüber hinaus ist auf mehrere Vorsorgeund Reha-Einrichtungen hinzuweisen (vgl. Kapitel 3.4.1.2). Im Bereich zwischen Bahnstrecke und Südstrand befindet sich gegenwärtig ein Ferienhausgebiet mit 165 Ferienhäusern mitsamt ergänzender touristischer Infrastruktur im Bau (vgl. auch Kapitel 2.1.4). Als Hauptzielgruppe werden von den Investoren skandinavische Touristen gesehen, die Großenbrode über die feste Fehmarnbeltquerung erreichen sollen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011). „Die Anzahl der Ankünfte in Großenbrode schwankt jährlich zwischen ca. 12.000 und 16.000“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 22). Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei knapp 118.000 (vgl. auch Tabelle 7). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Großenbrode einschließlich der Ortslage von Großenbrode im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Ratekau Die Lage im Verdichtungsraum von Lübeck, im Hinterland der Ostsee und die Nähe zum Hemmelsdorfer See bedingen, dass Naherholung und Tourismus auch in der Gemeinde Ratekau (anerkannter Erholungsort – vgl. auch Kapitel 3.4.3) eine Rolle spielen. Außerdem bietet die abwechslungsreiche typische Ostholsteiner Hügellandschaft ergänzende Ausflugsziele für Küstenurlauber. Diverse kulturelle und geschichtliche Sehenswürdigkeiten (u.a. Feldsteinkirche und Dorfmuseum in Ratekau) und das dichte Reit-, Rad- und Wanderwegenetz stellen weitere touristische Anziehungspunkte dar (vgl. GEMEINDE RATEKAU 2012, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Gemeindegebiet eingebunden. (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Gemeindegebiet (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011 und EGOTREK 2012). Das Reiten weist in der Gemeinde Ratekau eine hohe Bedeutung auf. Gelegenheit für Ausritte bieten vor allem die Wälder im Westen der Gemeinde. Da bis vor wenigen Jahren kein durchgängiges Reitwegenetz bestand und die Ausschilderung häufig unzureichend war (mit der Folge von Konflikten mit anderen Erholungssuchenden), ist im Rahmen eines LSE-Projektes ein gemeinsames Reitwegenetz 29 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau erarbeitet worden (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2004) (vgl. auch Kapitel 3.4.2.1.4). Am Hemmelsdorfer See befindet sich eine Badeanstalt in Offendorf (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Hier befindet sich auch eine größere Steganlage für Sportboote, darüber hinaus sind mehrere Einzelstege vorhanden. Motorgetriebene Boote dürfen auf dem See nicht betrieben werden (vgl. GEMEINDE RATEKAU 2005 und GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007). Der Tourismus hat insgesamt in Ratekau eine mittlere Bedeutung. So existieren 18 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten, die eine Gesamtkapazität von 858 Betten aufweisen (vgl. Tabelle 1). „Die Anzahl der Ankünfte schwankt zwischen 11.000 und 15.000 je Jahr und weist seit einigen Jahren einen leichten Wachstumstrend auf“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 15). Die Anzahl der Übernachtungen lag im Jahr 2011 bei ca. 75.000 (vgl. Tabelle 7). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes und den östlich des Hemmelsdorfer Sees gelegenen Bereichen liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Ratekau einschließlich der Ortslagen von Ratekau, Luschendorf und Sereetz im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Sierksdorf Das Ostseebad Sierksdorf (vgl. auch Kapitel 3.4.3) ist vor allem wegen des Freizeitparks Hansa-Park bekannt. Weitere Anziehungspunkte sind der Sandstrand, die Steilküste, das Bananenmuseum als kuriose Besonderheit sowie das Wasserskizentrum Süsel, das allerdings bereits außerhalb des Untersuchungsraumes liegt (vgl. TIMMENDORFER STRAND NIENDORF TOURISMUS GMBH 2012). Mit Hotels, Pensionen, Appartements, Privatvermietung, Campingplätzen und Zweitwohnungen besteht in Sierksdorf ein umfangreiches Übernachtungsangebot für Urlaubsgäste (vgl. GEMEINDE SIERKSDORF 2005 sowie auch Tabelle 1). Vergleichbares trifft für das Angebot an Freizeit, Sport und Erholung zu (s.o.). Darüber hinaus ist u.a. auf ein Hallenschwimmbad, Reitmöglichkeiten, Schiffsfahrten, eine Segel- und Surfschule sowie auf Rundflüge mit dem Flugzeug hinzuweisen (vgl. GEMEINDE SIERKSDORF 2005). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg ein überregional bedeutsamer Radweg und mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zwei überregional bedeutsame Fernwanderwege das Stadtgebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012, EGOTREK 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Der Tourismus ist in Sierksdorf ein Wirtschaftszweig mit sehr hoher Bedeutung für die Gemeinde. Bei der Anzahl der Ankünfte konnte im Zeitraum von 2003 bis 2011 eine sehr hohe Zunahme (von ca. 6.000 auf ca. 19.000) verzeichnet werden. Die Anzahl der Übernachtungen lag 2010 bei knapp 85.000 (vgl. Tabelle 7). Die absoluten Gesamtzahlen liegen jedoch weit unter denen der südlichen Nachbarseebäder Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Eine herausragende Bedeutung für die touristische Nachfrage von Sierksdorf nimmt der Hansa-Park ein, der vor allem von Familien mit Kindern besucht wird (Tagestourismus). Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem „Hansa-Park-Resort“ stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt (vgl. auch Kapitel 2.1.4), so dass davon auszugehen ist, dass die Übernachtungszahlen in Sierksdorf in Zukunft weiter zunehmen werden (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 18). Mit Ausnahme des äußersten westlichen Gemeindegebietes liegt das gesamte Gebiet der Gemeinde Sierksdorf einschließlich der Ortslage von Sierksdorf im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Bad Schwartau Bad Schwartau ist mit ca. 20.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Ostholstein: Hier findet sich 30 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) u.a. ein Jod-Sol- und Moorheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3) mit einer privaten Kurklinik, ein Gesundheitszentrum und die Holstein Therme. Darüber hinaus ist auf Wanderwege, ca. 50 km markierte Terrainkurwege und die über 30 km langen Nordic-Walking-Parts in Wald und Feld hinzuweisen. Weitere touristisch relevante Einrichtungen stellen der Trimm-Dich-Pfad durch den Riesebusch, die Minigolfanlage im Kurpark, der Bürgerpark und der Moorwischpark sowie diverse Tennisanlagen als weitere Sportmöglichkeiten dar (vgl. STADT BAD SCHWARTAU 2012 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Stadtgebiet eingebunden (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Die Beherbergungsinfrastruktur umfasst u.a. acht Betriebe ab neun Betten mit einer Gesamtkapazität von 462 Betten (vgl. Tabelle 1). Auf der Nachfrageseite waren in 2011 über 13.000 Ankünfte und mehr als 113.000 Übernachtungen zu verzeichnen (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegen vor allem das süd- und nordwestliche Stadtgebiet. Schashagen Im Bereich der Gemeinde Schashagen konzentrieren sich die für den Tourismus relevanten Strukturen auf den südöstlichen Bereich. Die direkte Küstenlage, vielerlei Freizeitangebote und das Landschaftsbild stellen Anziehungspunkte für Erholungssuchende dar. Die Strandbereiche werden intensiv zum Baden und Spielen genutzt. Zeitweise bewachte oder ausschließlich für den Badebetrieb ausgewiesene Strandabschnitte sind am Wochenendhausgebiet Bliesdorf und im Campingplatzbereich Brodau vorhanden. Bei Brodau ist ein seperater Badestrand ausgewiesen. Mehrere private Reitplätze werden im Bereich der Gutsanlage Brodau betrieben. Ebenso sind private Reitmöglichkeiten in Bliesdorf vorhanden. Der Golfplatz Beusloe liegt südlich der Ortslage Beusloe und nördlich der B 501. Das nördliche Gemeindegebiet dient nicht nur den Anwohnern Schashagens, sondern auch Feriengästen und Erholungssuchenden aus Neustadt als Erholungsraum. Die Agrarlandschaft, der natürliche Verlauf der Fließgewässer und die Niederungen bieten landschaftliche Qualitäten. Der ländliche Raum bietet jedoch nur wenige Erholungspunkte, die auf kurze Strecken fußläufig zu erreichen sind, wie z.B. Rundwege (vgl. GEMEINDE SCHASHAGEN 1989). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Mönchsweg ein überregional bedeutsame Radweg das Gemeindegebiet (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sieben Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 354 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei über 3.600, die der Übernachtungen bei über 25.000 (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Schashagen. Der touristisch bedeutsame östliche und südöstliche Gemeindebereich vor allem an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Heringsdorf Die Bedeutung der Gemeinde Heringsdorf (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) für den Tourismus und die Naherholung ist, gemessen an den landschaftlichen Voraussetzungen und im Vergleich mit vielen Gemeinden des Kreises Ostholstein, als durchschnittlich einzuschätzen. Es sind einige Einrichtungen vorhanden, die Touristen zur Verfügung stehen. Beispiele hierfür sind die Camping31 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) plätze in Süssau Strand (außerhalb des Untersuchungsraumes gelegen) und die nicht geringe Anzahl von privaten oder gewerblichen Zimmervermietungen (vgl. GEMEINDE HERINGSDORF 2000). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sechs Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 356 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei über 3.400, die der Übernachtungen bei über 24.000 (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Heringsdorf. Der touristisch bedeutsame östliche Gemeindebereich an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Neukirchen i.H. Die Gemeinde Neukirchen ist anerkannter Erholungsort (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Touristisch relevant sind vor allem die Strände im Bereich Seekamp, Sütel, Ostermade und Kraksdorf, die jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Hier findet sich auch eine Vielzahl von Campingplätzen, die die Gemeinde zur größten Camping-Region in Deutschland macht (vgl. KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. acht Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 201 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei 1.343, die der Übernachtungen bei über 10.000 (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der ländlich geprägte westliche Teil des Gemeindegebietes von Neukirchen i.H. Der touristisch bedeutsame östliche Gemeindebereich an der Lübecker Bucht liegt deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Gremersdorf Die im Nordwesten des Amtes Oldenburg-Land gelegene Gemeinde Gremersdorf weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten im Untersuchungsraum nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. sechs Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von 190 Betten (vgl. Tabelle 1). Die Zahl der Ankünfte lag im Jahr 2011 bei 7.810, die der Übernachtungen bei 15.490 (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt nur der äußerste südöstliche Teil des Gemeindegebietes. 32 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Oldenburg i.H. Oldenburg i.H. (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) gilt als das touristisch attraktive, historische Zentrum des ansonsten strukturschwächeren Nordens von Ostholstein. Als Stadt mit Zentrumsfunktion bietet Oldenburg eine Reihe attraktiver Anziehungspunkte. Von großem Stellenwert sind der Oldenburger Ringwall (eines der bedeutendsten Bodendenkmäler Schleswig-Holsteins) mit dem Wallmuseum sowie der Stadtpark mit Auelandschaft, die insbesondere für Tagesgäste ein beliebtes Ausflugsziel darstellen. Als weitere touristische Angebote sind in Oldenburg u.a. ein Hallenbad, ein Kurmittelhaus, ein Reiterhof, Tennisplätze und ein Fahrradverleih zu nennen. Darüber hinaus befindet sich in Oldenburg die älteste Backsteinkirche Nordeuropas sowie ein breites Angebot zum Wandern und Radfahren in der Natur, zum Besuch von Museum, Theater und Kulturveranstaltungen usw. (vgl. STADT OLDENBURG I.H. 2002, KURVERWALTUNG GROßENBRODE / TOURISMUSSERVICE HOLSTEINER OSTSEE LAND 2012 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Stadtgebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege die Stadt (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Das Angebot an statistisch erfassten Unterkünften ab neun Betten beläuft sich in Oldenburg i.H. auf fünf Betriebe mit 133 Betten. Bei den Übernachtungszahlen musste in Oldenburg entgegen dem regionalen Trend zwischen 2006 und 2008 ein deutlicher Rückgang festgestellt werden. Seither erfolgt eine Stabilisierung auf dem geringeren Niveau (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 21). Im Jahr 2011 konnten 7.498 Ankünfte und 10.256 Übernachtungen verzeichnet werden (vgl. Tabelle 7). Mit Ausnahme des nordwestlichen Stadtgebietes liegt das gesamte Gebiet von Oldenburg i.H. einschließlich großer Teile der Stadt Oldenburg i.H. im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens. Manhagen Die im Süden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Manhagen weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt der westliche Teil des Gemeindegebietes einschließlich des westlichen Randes der Ortslage von Manhagen. Beschendorf Die im Süden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Beschendorf weist überwiegend einen ländlichen Charakter auf. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt nahezu das gesamte Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Beschendorf. Kabelhorst Die Gemeinde Kabelhorst ist überwiegend ländlich geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte 33 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). In den Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens ragt nur der äußerste südwestliche Teil des Gemeindegebietes hinein. Göhl Die im Süden des Amtes Oldenburg-Land gelegene Gemeinde Göhl ist ebenfalls überwiegend ländlich geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus wird das Gemeindegebiet von zwei überregional bedeutsamen Radwegen (Ostseeküsten-Radweg und Mönchsweg) gequert (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Das Beherbergungsangebot beschränkt sich auf einige wenige Betriebe (vgl. Tabelle 1). Zur Nachfragesituation liegen keine Angaben vor (vgl. Tabelle 7). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das nordwestliche Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Göhl. Lensahn Auch wenn die Anzahl der Übernachtungsmöglichkeiten in Lensahn (anerkannter Erholungsort - vgl. auch Kapitel 3.4.3) selbst eher gering ist (vgl. auch Tabelle 1), spielt die Landschaft für den Tourismus insofern eine Rolle, als das sie durch die Lage im Hinterland der Ostseebäder zu deren Attraktivität mit beiträgt. Bedeutung hat auch der Besuch durch Naherholungssuchende aus der Gemeinde selbst und aus den Nachbargemeinden (vgl. GEMEINDE LENSAHN 2000). Touristische Anziehungspunkte im Untersuchungsraum sind u.a. der Museumshof im Prienfeld in Lensahn mit angegliedertem Naturlehrpfad, in dem alte Kulturmethoden und Kulturlandschaftsbiotope gezeigt werden (vgl. MUSEUMSHOF LENSAHN 2012). Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). „Die Übernachtungszahlen in der Gemeinde Lensahn erreichen durch die Lage im Binnenland nicht das Niveau der Seebäder. Zudem verteilen sich die Übernachtungsmöglichkeiten im Hinterland tendenziell auf kleine Einrichtungen außerhalb der größeren Ortschaften“ (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 20). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das östliche Gemeindegebiet einschließlich der Ortslage von Lensahn. Altenkrempe Die im Nordwesten von Neustadt i.H. gelegene Gemeinde Altenkrempe ist überwiegend ländlich geprägt. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind die um das Jahr 1.220 erbaute Basilika Altenkrempe und das Gut Hasselburg. Von der Kirche führt eine Allee zum Gut, in dem auch Konzerte des Schleswig-Holstein-Musikfestivals stattfinden. In das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer ist das Gemeindegebiet einbezogen (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus quert mit dem Mönchsweg ein überregional bedeutsame Radweg das Gemeindegebiet (vgl. (HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Zum Angebot an Beherbergungsbetrieben und zur touristischen Nachfrage liegen keine Angaben vor. 34 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem der östliche Teil des Gemeindegebietes einschließlich der Ortslage von Altenkrempe. Damlos Die im Norden des Amtes Lensahn gelegene Gemeinde Damlos ist überwiegend ländlich und durch Waldflächen (Damloser Wald) geprägt. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt das Gemeindegebiet mit ein. Touristisch relevante Anziehungspunkte sind ansonsten nicht vorhanden (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Zum Angebot an Beherbergungsbetrieben und zur touristischen Nachfrage liegen keine Angaben vor. Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt vor allem das westliche Gemeindegebiet einschließlich des westlichen Randes der Ortslage von Damlos. Grömitz Der touristische Schwerpunkt der Gemeinde Grömitz (Seeheilbad - vgl. auch Kapitel 3.4.3) liegt eindeutig an der Lübecker Bucht. Dieser Bereich liegt jedoch deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes, so dass auf Grömitz nicht näher eingegangen wird. In den Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens ragt nur der äußerste südwestliche Teil des Gemeindegebietes hinein. Süsel Die Gemeinde Süsel ragt in Höhe von Sierksdorf nur ganz knapp in den Untersuchungsraum hinein. Da die touristischen Schwerpunkte der Gemeinde (Badestellen am westlichen Teil des Süseler Sees, Wasserskianlage, Reiterpark Max Habel in Selin) (vgl. NEUMANN 2012) deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes liegt, wird nicht näher auf die Gemeinde eingegangen. Lübeck Das Stadtgebiet von Lübeck ragt nur ganz randlich im Bereich der nördlichen Stadtteile Vorwerk und Siems-Dänischburg bzw. Israelsdorf in den Untersuchungsraum hinein, so dass nicht vertiefend auf die touristische Bedeutung der Stadt eingegangen wird. An touristisch relevanten Strukturen sind im Untersuchungsraum ein Naturerlebnisraum und ein Erholungswald zu nennen (vgl. LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 und KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus ist die Stadt Lübeck in das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer eingebunden (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Der Jakobsweg als überregional bedeutsamer Fernwanderweg quert bei Vorwerk den Untersuchungsraum (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Fehmarn Fehmarn gehört mit rund 2.200 Sonnenstunden im Jahr zu den sonnenreichsten Orten Deutschlands (vgl. TOURISMUS-SERVICE FEHMARN 2012). Im Zusammenwirken mit der Insellage, den vielen Stränden und dem Vorhandensein diverser weiterer touristischer Anziehungspunkte (u.a. Burger Binnensee mit Hafen, Meereszentrum Fehmarn, Fehmarnsund-Brücke) besitzt Fehmarn eine hohe touristische Attraktivität, die jedes Jahr eine Vielzahl von Besuchern anzieht. Das Rundwegesystem des Kreises Ostholstein für Radfahrer schließt die Insel Fehmarn mit ein (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus queren mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Stadtgebiet (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010, HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012 und FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORD- 35 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) DEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2011). Das Beherbergungsangebot umfasst u.a. 214 Betriebe ab neun Betten und einer Gesamtkapazität von über 10.000 Betten (vgl. Tabelle 1). Im Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens liegt auf Fehmarn ein ca. 2 km breiter Korridor, der sich entlang der B 207 bzw. der Bahnstrecke vom Fehmarnsund im Süden bis Puttgarden im Norden erstreckt. Darin eingeschlossen sind der westliche Ortsrand von Burg auf Fehmarn und der östliche Ortsrand von Landkirchen sowie die Ortslagen von Puttgarden, Bannesdorf, Blieschendorf, Avendorf, Strukkamp und Fehmarnsund. Der Ortsteil Burg ist Seeheilbad (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011a). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 1: Beherbergungsinfrastruktur der Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Betten) Beherbergungsbetriebe ab neun Betten Kommune 8 8 9 7 Campingplätze Betten Fehmarn 214 10.141 20 Lübeck 100 8.095 8 Grömitz 150 7.589 10 Timmendorfer Strand 110 6.279 1 Scharbeutz 93 3.428 9 Neustadt i.H. 34 1.202 9 Großenbrode 24 989 3 Sierksdorf 20 988 2 Ratekau 18 858 - Bad Schwartau 8 462 - Heringsdorf 6 356 4 Schashagen 7 354 6 Neukirchen i.H. 8 201 8 Gremersdorf 6 190 1 Süsel 5 134 1 Oldenburg i.H. 5 133 - Manhagen 3 53 - Beschendorf 2 * - Kabelhorst 2 * - Göhl 1 * - Lensahn 1 * 1 * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT haltung oder ist unbekannt. 7 9 Betriebe FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2011a) der Geheim- Im Juli geöffnete Campingplätze für Urlaubscamping. Im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe. Im Juli angebotene Betten/Schlafgelegenheiten. 36 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die Beherbergungsstatistik (Betriebe ab neun Betten) deckt nur einen Teil des gesamten Beherbergungsangebotes ab. Der touristische „Graue Markt“ (der nicht von der amtlichen Statistik erfasste Teil des Tourismus), der z.T. einen erheblichen Umfang einnimmt (vgl. dazu auch die Untersuchung „Quantitative Analyse der Destination Fehmarnbelt“ des INSTITUTES FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS DER FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010b, u.a. S. 17 und 77), ist hierin nicht enthalten. So werden in der Untersuchung der Fachhochschule Westküste allein an privaten, in der amtlichen Statistik nicht erfassten Betten für Timmendorfer Strand 315, für Grömitz 1.096 und für Scharbeutz 716 genannt. Dennoch weist die hohe Anzahl von Beherbergungsbetrieben ab neun Betten insbesondere in den Gemeinden der Lübecker Bucht wie Grömitz, Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode sowie auf Fehmarn auf die erhebliche Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft in diesen Gemeinden hin. In den Gemeinden Grömitz, Scharbeutz, Schashagen, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode sowie in Neustadt i.H. und auf Fehmarn nimmt zusätzlich der Campingtourismus eine hohe Bedeutung ein. 3.4 Touristisches Angebot im Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum des vorliegenden Sondergutachtens umfasst nur Teilbereiche der in Kapitel 3.3 beschriebenen Kommunen. In den folgenden Ausführungen wird deshalb auf das konkret im Untersuchungsraum vorhandene touristische Angebot eingegangen. Dabei wird zwischen Beherbergungsinfrastruktur (Kapitel 3.4.1) und Freizeitinfrastruktur (Kapitel 3.4.2) unterschieden. 3.4.1 Beherbergungsinfrastruktur 3.4.1.1 Hotellerie und Parahotellerie Zur Hotellerie zählen gemäß der amtlichen Statistik in Schleswig-Holstein Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotel garnis. Die Parahotellerie umfasst Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und –wohnungen sowie Jugendherbergen. Ebenfalls gehören Campingplätze zur Parahotellerie. Zur Einschätzung der Betroffenheit der Hotellerie und Parahotellerie insbesondere durch Lärmimmissionen war es notwendig, die touristischen Beherbergungsbetriebe im Untersuchungsraum zu erfassen. Diese Erfassung ist für den Großteil des Untersuchungsraumes bereits im Jahr 2010 im Rahmen der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ in Folge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010) durchgeführt worden. Dabei wurden die touristischen Beherbergungsbetriebe (größtenteils georeferenziert) verortet und quantifiziert (nach Anzahl der Betten). Basis hierfür waren von den Kommunen gelieferte Angaben zu örtlichen Beherbergungs10 betrieben, wobei Adressen mit mehr als 19.000 Gästebetten überliefert worden . Die Daten wurden der Cochet Consult von der Firma Lärmkontor GmbH mit Zustimmung des Kreises Ostholstein im April 2012 zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurden von der Cochet Consult im Jahr 2012 die Gastgeberverzeichnisse der Gemeinden Altenkrempe, Ratekau und Schashagen sowie der Stadt Oldenburg i.H. ausgewertet, da für diese Bereiche in den Daten, die im Rahmen der Betroffenheitsanalyse erhoben worden sind, relativ wenige Angaben vorlagen. Die Beherbergungsbetriebe, die in den dortigen Gastgeberverzeichnissen aufge- 10 Von diesen konnten gemäß den Angaben in der Betroffenheitsanalyse knapp 14.000 Gästebetten (etwa 70 % der von den beteiligten Kommunen gelieferten Datensätze) übernommen werden. Die fehlenden Datensätze (knapp 30%) waren entweder nicht identifizierbare Adressen oder Wohngebäuden nicht zuordenbar. 37 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) führt sind und innerhalb des Untersuchungsraumes liegen, wurden georeferenziert verortet und dem Datensatz aus der Betroffenheitsanalyse hinzugefügt. Für die Gemeinde Scharbeutz und die Insel Fehmarn waren im Datensatz der Betroffenheitsanalyse keine Angaben zu Beherbergungsbetrieben enthalten. Für Scharbeutz lag dies darin begründet, dass die Daten gemäß Auskunft der Firma Lärmkontor von der Gemeinde relativ spät geliefert worden und eine nachträgliche Einarbeitung aus Kosten- und Termingründen vom Kreis Ostholstein verworfen wurde. Die Daten für Fehmarn waren ebenfalls verspätet und nicht im notwendigen, maschinenlesbaren Format überliefert worden und konnten daher ebenfalls im Rahmen der Betroffenheitsanalyse nicht berücksichtigt werden. Für den Bereich Scharbeutz wird im vorliegenden Gutachten der verspätet gelieferte Datensatz der Gemeinde berücksichtigt (zu Art und Umfang der Berücksichtigung siehe Kapitel 5.2.1.3). Für den Bereich Fehmarn erfolgte eine nachträgliche Erfassung anhand des Gastgeberverzeichnisses der Insel. Insgesamt stehen in den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben pro Gemeinde folgende Bettenzahlen zur Verfügung: Tabelle 2: Bettenzahlen pro Gemeinde bei den im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetrieben Kommune Angebote Betten im Untersuchungsraum Scharbeutz 4.782 Sierksdorf 2.591 Timmendorfer Strand 2.004 Großenbrode 591 Fehmarn 442 Ratekau 155 Neustadt i.H. 100 Oldenburg i.H. 99 Lensahn 76 Neukirchen i.H. 67 Bad Schwartau 66 Beschendorf 40 Heringsdorf 33 Damlos 8 Gremersdorf 4 Altenkrempe - Göhl - Grömitz - Kabelhorst - Lübeck - Manhagen - Schashagen - Süsel - Gesamt 11.058 38 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe sind in der der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ dargestellt. Ergänzend werden in der Karte alle bauleitplanerischen Ausweisungen der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen dargestellt, die einen Bezug zur touristischen Beherbergungsinfrastruktur haben. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Sondergebiete mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen. Hinzuweisen ist u.a. auf Sondergebiete in Scharbeutz mit den Zweckbestimmungen „Hotel“ und „Hotel & Sport“ sowie „Ferienhäuser“, „Fremdenverkehr“ und „Wochenendhausgebiet“, in Sierksdorf mit den Zweckbestimmungen „Hotel / Ferienwohnung“, „Hotel & Sport“ und „Ferienwohnung/Kur“ sowie in Großenbrode mit den Zweckbestimmungen „Ferien“, „Ferienwohnungen“ und „Wochenendhausgebiet“. Zu den geplanten Erweiterungen des touristischen Beherbergungsangebotes durch die einzelnen Kommunen siehe Kapitel 2.1.4. Campingplätze, die ebenfalls zur Parahotellerie gehören, waren in den Datensätzen, die im Rahmen der Betroffenheitsanalyse zusammengestellt worden sind, nicht enthalten. Aus diesem Grund wurden diese gesondert erfasst. Die im Untersuchungsraum gelegenen Campingplätze sind überwiegend bauleitplanerisch ausgewiesen (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Camping“). Die nicht bauleitplanerisch ausgewiesenen Plätze sind in der Karte ´Touristische Infrastruktur´ gesondert dargestellt. Tabelle 3: Im Untersuchungsraum gelegene Campingplätze Name Standplätze gesamt Dauerstandplätze 638 120 319 70 10 440 350 600 450 220 105 250 125 180 180 85 175 50 90 199 k.A. 184 k.A. Fehmarn Campingplatz Strukkamphuk Campingplatz Puttgarden Großenbrode Wiesencamping Lütjenbrode Campingplatz Strandparadies Neukirchen i.H. Campingplatz Seekamp Scharbeutz Campingplatz Ferienglück Campingplatz Neptun Camping-Park Waldesruh Mile Camping Ostsee Seepferdchen Sierksdorf Hof Sierksdorf Camping Buchholz (Quellen: OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012 und VERBAND DER CAMPINGUNTERNEHMER SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012 sowie eigene Erkundungen vor Ort). Der Zeltplatz in Offendorf (Gemeinde Ratekau) am Hemmelsdorfer See gehört der Hannoverschen Landeskirche und ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich (telefonische Auskunft der Gemeinde Ratekau vom 18.05.2012). 39 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3.4.1.2 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Im Untersuchungsraum finden sich mehrere Kurorte mit unterschiedlichen Prädikaten (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Zu nennen sind das Heilbad Bad Schwartau, die Seeheilbäder Fehmarn/Ortsteil Burg, Großenbrode, Haffkrug (Gemeinde Scharbeutz), Scharbeutz und Timmendorfer Strand sowie die Seebäder Neustadt i.H. und Sierksdorf. Die genannten Orte verfügen über diverse Vorsorge- und Reha-Einrichtungen z.T. mit spezifisch touristischer Ausrichtung und eigenen Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. Kurheime). Nicht berücksichtigt sind Akutkliniken (wie z.B. die Inselklinik auf Fehmarn westlich von Burg), die im Wesentlichen der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung dienen und keinen spezifischen touristischen Hintergrund haben. Folgende im Untersuchungsraum gelegene Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sind zu nennen: • Bad Schwartau - Asklepios-Klinik (Kur- und Reha-Einrichtung). • Timmendorfer Strand - Curschmann-Klinik zur Rehabilitation von Herz- und Kreislauferkrankungen; - Naturheil-Zentrum Timmendorfer Strand. • Großenbrode - Mutter und Kind Kurklinik „Miramar“ (Mutter-Kind-Kureinrichtung) mit 52 Appartements; - Mutter-Kind-Kurhaus Baltic (AWO) (Mutter-Kind-Kureinrichtung) für 40 Erwachsene und 80 Kinder; - Kur- und Erholungszentrum Haus am Sund (AWO) (Mutter-Kind-Kureinrichtung) mit 33 Doppelzimmern und zwölf Familienzimmern; - Kurmittelcentrum Südstrand. Die in Neustadt i.H. und auf Fehmarn befindlichen Einrichtungen liegen außerhalb des Untersuchungsraumes und sind deshalb nicht aufgeführt. Zu geplanten Vorsorge- und Reha-Einrichtungen u.a. in Scharbeutz siehe Kapitel 2.1.4. Die im Untersuchungsraum gelegenen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sind überwiegend bauleitplanerisch ausgewiesen (Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“, „Kur“ und „Rehabilitation“) und in der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ entsprechend dargestellt. (Quellen: OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011b, ASKLEPIOS REHA-KLINIK BAD SCHWARTAU GMBH 2012, KURVERWALTUNG OSTSEEHEILBAD GROSSENBRODE 2012b, SANA KLINIKEN OSTHOLSTEIN GMBH INSELKLINIK FEHMARN 2012). 3.4.1.3 Sportboothäfen als Unterkunftsangebote Im Untersuchungsraum existieren folgende Sportboothäfen mit touristischer Bedeutung (vgl. TOURISMUS-SERVICE NEUSTADT-PELZERHAKEN-RETTIN 2012, KURVERWALTUNG OSTSEEHEILBAD GROßENBRODE 2012a und OSTSEE.DE INFO GMBH 2012): • Neustadt i.H. - ancora Marina Yachthafen: mit ca. 1.400 Liegeplätzen einer der größten Privathäfen Deutschlands; - Sportboothafen der Stadt Neustadt i.H. mit 250 Liegeplätzen. • Großenbrode (sechs Häfen mit fast 1.000 Liegeplätzen) - Kommunal- und Sportboothafen Großenbrode; - Yachthafen Marina Großenbrode GmbH; - Yacht-Club Großenbrode e.V.; - Wassersportzentrum Großenbrode; 40 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - Yachtwerft Klemens GmbH; - Großenbroder Fähre. • Fehmarn - Yacht- und Bootswerft Martin mit 100 Liegeplätzen im Fehmarnsund. Zur Ermittlung der touristisch verfügbaren Gastliegeplätze müsste die Gesamtzahl der Liegeplätze um die Zahl der vermieteten Liegeplätze vermindert werden. Damit würde die Realität allerdings nicht ganz getroffen, denn einerseits steht ein nicht vermieteter Dauerliegeplatz nicht zwangsweise als Gastliegeplatz zur Verfügung, andererseits können auch gerade nicht belegte Dauerliegeplätze durchaus als Gastliegeplätze genutzt werden (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 68). Da davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Zahl der Liegeplätze Dauerliegern vorbehalten ist (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 68), wurde auf eine gesonderte Ermittlung der touristisch verfügbaren Gastliegeplätze verzichtet. 3.4.2 Freizeitinfrastruktur Eine vollständige Zusammenstellung des Freizeitangebotes im Untersuchungsraum und seiner Umgebung ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Vielmehr wird der Schwerpunkt auf die touristisch wesentlichen Aspekte des Freizeitangebotes mit seinen Eckdaten und seiner räumlichen Verteilung gelegt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die freiluftorientierte touristische Infrastruktur, da vor allem bei dieser von einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber dem von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen (insbesondere Lärm) auszugehen ist. 3.4.2.1 Freiluftorientierte touristische Infrastruktur 3.4.2.1.1. Häfen / Sportboothäfen und Bootsverleihe Neben ihrer Bedeutung als Übernachtungsmöglichkeit (vgl. Kapitel 3.4.1.3) stellen Sportboothäfen auch einen erheblichen Freizeitfaktor dar. Sie sind als Orte, an denen Maritimität unmittelbar erlebt werden kann, einer der wichtigsten touristischen Standortfaktoren Schleswig-Holsteins. Sportboothäfen und Häfen insgesamt sind Ausflugsziele, Treffpunkte und Gastronomiestandorte. Neben den bereits in Kapitel 3.4.1.3 genannten Sportboothäfen existieren im Untersuchungsraum folgende Stadt- und Kommunalhäfen sowie Fährhäfen: - Stadt- und Kommunalhafen Neustadt i.H.; - Kommunal- und Sportboothafen Großenbrode; - Fährhafen Puttgarden. Bootsverleihe finden sich im Untersuchungsraum in Offendorf und Hemmelsdorf am Hemmelsdorfer See sowie an der Ostsee in Großenbrode, Haffkrug, Scharbeutz und Sierksdorf (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Auf dem Hemmelsdorfer See ist Wassersport aus Naturschutzgründen nur eingeschränkt möglich. Es gibt ca. 120 Liegeplätze, die sich überwiegend in Offendorf und Hemmelsdorf befinden. Motorgetriebene Fahrzeuge sind der Fischerei und der DLRG vorbehalten (vgl. GEMEINDE RATEKAU 2005 und GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND 2007). 3.4.2.1.2. Sonstiger wassergebundene Freizeitaktivitäten Zu den sonstigen wassergebundenen Freizeitaktivitäten werden vor allem Baden/Strandaufenthalt, Surfen, Tauchen und Angeln/Fischen gezählt. Baden / Strandaufenthalt Badestrände sind ein wichtiges Requisit für Übernachtungsgäste und stellen vor allem an der Ostseeküste einen bedeutenden Attraktivitätsfaktor dar. So gaben im Rahmen der Studie ´Destination Brand 41 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 10 - Themenkompetenz deutscher Reiseziele´ des INSTITUTS FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS (IMT) DER FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE (2010a) 64 % der in der Stichprobe repräsentierten deutschen Bevölkerung im Alter von 14 bis 74 Jahren an, Interesse an der Urlaubsaktivität ´Bade-/Strandurlaub´ zu haben. Auch Schleswig-Holstein wird durch die repräsentierte deutsche Bevölkerung hinsichtlich der Urlaubsart ´Bade-/Strandurlaub´ eine sehr hohe Themenkompetenz zugesprochen. So erfährt das 11 Land Schleswig-Holstein für dieses Thema einen Eignungszuspruch von 58 % und ordnet sich somit im Konkurrenzvergleich auf Basis aller Befragter auf Rang 13 unter den 39 untersuchten Inlandsreisezielen zur Urlaubsart „Bade-/ Strandurlaub“ ein (auf Basis aller Befragten) (vgl. IMT 2010a). Auf Rang 1 des Konkurrenzvergleichs auf Basis aller Befragter hinsichtlich des Urlaubsthemas „Bad-/ Strandurlaub“ ordnet sich die Destination „Ostsee“ mit einem Eignungszuspruch von 81% ein (vgl. IMT 2010a). Die wesentlichen Badestrände im Untersuchungsraum sind nachfolgend aufgeführt (vgl. OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2012b und TOURISMUS-SERVICE SCHARBEUTZ 2012). Tabelle 4: Im Untersuchungsraum gelegene Badestrände Bezeichnung des Strandes Beschreibung Gemeinde Großenbrode Südstrand Weststrand 1,5 km lange Strandpromenade mit Sandstrand, Seebrücke und Strandkorbvermietung; Strandart: Sandstrand, Freistrandbereich, Familienstrand. Naturstrand mit Dünen und Steilküste hinter dem Deich; Strandart: Sandstrand, Freistrandbereich. Gemeinde Scharbeutz Strand in Haffkrug Strand in Scharbeutz Sandstrand mit Aktions-/Spielstrand, Hundestrand, Freistrand und Surfstrand sowie Beachvolleyballmöglichkeit und Strandkorbvermietung. Sandstrand mit Aktions-, Spiel-, Hunde- und FKK-Strand sowie Beachvolleyballmöglichkeit und Strandkorbvermietung. Gemeinde Sierksdorf Sierksdorfer Strand 5 km langer Sandstrand z.T. unterhalb der malerischen und ursprünglichen Steilküste; Strandart: Sandstrand, Hundestrand. Gemeinde Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Mit 7 km längster Strand in Schleswig-Holstein mit insgesamt 37 Strandabschnitten und zwei Seebrücken; Strandart: Action- und Funstrand, Sandstrand, FKK-Strand, Familienstrand; Beachvolleyball-Mekka, in dem seit 1993 Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden. Fehmarn verfügt an seiner 78 km langen Küstenlinie über 24 Strände. Im Untersuchungsraum ist vor allem auf die Strände bei Marienleuchte und Puttgarden im Norden der Insel sowie auf die Strände bei Fehmarnsund und Strukkamphuk am Fehmarnsund hinzuweisen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 70-71 sowie KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Bademöglichkeiten im Binnenland sind vor allem in Form von Schwimmbädern vorhanden (Waldschwimmbad in Lensahn – vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010). Darüber hinaus gibt es am Hemmelsdorfer See verschiedene Bademöglichkeiten. Surfen Fehmarn ist eines der profiliertesten Surfreviere der Ostsee. Allein auf der Insel können 25 Surfspots identifiziert werden, von denen der Fehmarnsund innerhalb des Untersuchungsraumes liegt. Die einzelnen Spots sind hinsichtlich ihrer Eignung für Windsurfer ausgewiesen, werden aber auch von Kitesurfern und Wellenreitern genutzt. Auf Fehmarn existieren darüber hinaus acht Surfschulen und 11 Top-Two-Box Wert setzt sich zusammen aus den Werten 5 = “sehr gut geeignet“ und 4 = “gut geeignet“ 42 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) acht Surfshops, die jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes liegen (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 78-80). Im übrigen Untersuchungsraum finden sich Surfspots in Großenbrode, Haffkrug, Scharbeutz, Sierksdorf und Timmendorfer Strand (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011 sowie KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Surf- und Segelschulen existieren in Großenbrode und in Timmendorfer Strand (vgl. OSTSEEHOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f). Tauchen Ähnlich wie beim Angeln ist auch Tauchen grundsätzlich an allen Stellen erlaubt, an denen kein explizites Verbot ausgesprochen ist. Insofern kann die Darstellung von Tauchstellen in erster Linie auf Schwerpunkte hinweisen, an denen wegen guter Erreichbarkeit von interessanten Unterwasserrevieren eine verstärkte Aktivität vermutet werden kann. Auf Fehmarn lassen sich vier Tauchspots lokalisieren, von denen einer im Untersuchungsraum liegt (Fehmarnsund). Die auf Fehmarn bestehenden Tauchschulen liegen außerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 84-86). Im übrigen Untersuchungsraum existieren Tauchschulen in Timmendorfer Strand und in Scharbeutz (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011f). Angeln / Fischen Angeln ist für Berechtigte (Vorliegen eines Fischereischeins bzw. einer Ausnahmegenehmigung für Touristen und einer lokalen Angelerlaubnis) überall erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist (z.B. in Naturschutzgebieten mit Betretungsverbot). Daher ist eine vollständige Darstellung aller Angelpunkte kaum möglich. Berücksichtigt wurden im vorliegenden Fall Möglichkeiten zum Fischen, soweit sie in den ausgewerteten Freizeitkarten (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008) dargestellt sind. Diese finden sich vor allem im Bereich der Gemeinde Ratekau an den Teichanlagen südlich des Hemmelsdorfer Sees. 3.4.2.1.3. Radfahren Radfahren gehört zu einer der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen von Urlaubern. So gaben im Rahmen der Studie ´Destination Brand 10´ des INSTITUTS FÜR MANAGEMENT UND TOURISMUS (IMT) DER 12 FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE (2010a) 38 % der deutschen Bevölkerung an, Interesse an der Urlaubsaktivität ´Rad fahren (nicht Mountainbike)´ zu haben. Neben dem verhältnismäßig hohen allgemeinen Interessentenpotenzial der in der Stichprobe repräsentierten deutschen Bevölkerung, bezogen auf das Thema „Rad fahren (nicht Mountainbike)“, erfährt Schleswig-Holstein als Reiseziel auch vergleichsweise hohe Zustimmungswerte durch die repräsentierten Deutschen hinsichtlich der Urlaubsaktivität „Rad fahren“. So erfährt das Land Schleswig-Holstein für dieses Thema einen Eignungszuspruch von 59 % (auf Basis aller Befragten und rangiert somit im Konkurrenzvergleich auf Basis aller Befragter auf Rang 8 von 97 in der Studie untersuchten Inlandsreisezielen zum Thema „Rad fahren (nicht Mountainbike fahren)“ (vgl. IMT 2010a). Gemäß der ´Einflussanalyse Tourismus´ gaben auf Fehmarn 46 % der Übernachtungsgäste und 42 % der Camper an, (auch) wegen der Radfahrmöglichkeiten auf die Insel gekommen zu sein. 53 % der Übernachtungsgäste und 62 % der Camper sind während ihres Aufenthaltes Rad gefahren (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS– UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 90). Radfahren ist vor allem auf ein aktivitätsangepasstes Wegenetz angewiesen. Selbstverständlich sind Radfahrer aber auch abseits ausgewiesener Radwege anzutreffen. Die Darstellung der für Radfahrer relevanten Infrastruktur in der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvari12 Top.Two-Box Wert setzt sich aus den Werten 5 = “sehr geeignet“ und 4 = „geeignet“ zusammen. 43 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) ante´ beschränkt sich auf das im Untersuchungsraum ausgewiesene Radwegenetz und Fahrradleihmöglichkeiten. Das Radwegnetz im Untersuchungsraum besteht aus einem weit verzweigten Netz regionaler Radwege sowie zwei überregional bedeutsamen Radwegen (Ostseeküsten-Radweg und Mönchsweg) (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Der Ostseeküsten-Radweg beginnt im Norden in Kupfermühle bei Flensburg und führt über Maasholm an der Schlei, Eckernförde, Kiel, Hohwacht, rund um die Insel Fehmarn bis nach LübeckTravemünde (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011d). Im Untersuchungsraum verläuft der Ostseeküsten-Radweg von Fehmarn im Norden über Großenbrode, Neukirchen, Dahme, Kellenhusen, Grömitz, Neustadt i.H., Sierksdorf und Scharbeutz bis nach Timmendorfer Strand im Süden. Der vom Büro ´Lebensraum Zukunft´ in Eckenförde betreute Mönchsweg führt als Radfernweg von Glückstadt nach Fehmarn quer durch Schleswig-Holstein. Auf den 340 km des Mönchsweges folgt man den Spuren des Bischofs Vicelin. Die Etappen führen durch verschiedene Regionen und Orte, in denen Radfahrer von offenen Kirchen empfangen werden, aber auch die Möglichkeit haben, die Natur und die historischen Orte am Wegesrand zu genießen (vgl. HOLSTEINER AUENLAND E.V. / TOURISMUSBÜRO BAD BRAMSTEDT 2012). Im Untersuchungsraum verläuft der Mönchsweg von Fehmarn im Norden über Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf, Oldenburg i.H., Riepsdorf, Grömitz und Altenkrempe bis nach Neustadt i.H. im Süden. Fahrradleihmöglichkeiten gibt es im Untersuchungsraum u.a. in Haffkrug, Neustadt i.H., Scharbeutz, Sierksdorf und Timmendorfer Strand (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Einige Beherbergungsbetriebe haben sich speziell auf die Bedürfnisse von Radtouristen eingestellt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) bietet dazu ein Klassifizierungssystem „Bett & Bike“ an, dem im Untersuchungsraum einige Betriebe angeschlossen sind. 3.4.2.1.4. Reiten Wenngleich das allgemeine Interessentenpotenzial der in der Stichprobe der Studie ´Destination Brand 10 - Themenkompetenz deutscher Reiseziele´ repräsentierten Bevölkerung gering ausfällt (11 % der Befragten) (IMT 2010a), wird dem Reittourismus in Schleswig-Holstein ein verhältnismäßig hoher Stellenwert eingeräumt. „Die (touristische) Freizeitbeschäftigung „Reiten“ hat raumbezogen zwei relevante Aspekte: zum einen den Standort für Pferd und Reiter, zum anderen die Ausreitmöglichkeiten auf oder auch abseits von Wegen, z.B. am Strand“ (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 87). Das überwiegend ländlich geprägte und landschaftlich attraktive Hinterland der Ostseeküste bietet eine Vielzahl von Reitmöglichkeiten (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Reiterhöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten gibt es u.a. in Oldenburg (Reiterhof Oldenburg am östlichen Stadtrand sowie Ponyranch Lübbersdorf südlich der Stadt), in Lensahn (Ferienhof Femerling in Sipsdorf), in Scharbeutz (Reitstall Friedrichshof – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Reitanlage“ gemäß Bauleitplanung der Gemeinde) und in Timmendorfer Strand (Gestüt Hof am See nördlich von Hemmelsdorf) (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011e). Ein übergeordnetes und in Wander- und Freizeitkarten verzeichnetes Reitwegenetz ist im Untersuchungsraum überwiegend nicht vorhanden. Die einzigen Ausnahmen bilden die Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand, für die zwischen den Jahren 2002 und 2004 durch das LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE ein Reitroutenkonzept erarbeitet worden ist. Nach umfangreichen Abstimmungen und Beratungen innerhalb der gemeindlichen Gremien wurde 2005 die Umsetzung des Projektes vorgenommen. Das realisierte Reitroutennetz trägt mit seiner Länge von 120 km erheblich zur Attraktivitätssteigerung als Urlaubsregion für Reiter dar und ist – soweit im Untersuchungsraum gelegen – in 44 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ dargestellt. (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO SCHLIE 2006). 3.4.2.1.5. Wandern Im Untersuchungsraum besteht ein weit verzweigtes Netz lokaler und regionaler Wanderwege (vgl. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). Auf eine Darstellung des kompletten Netzes dieser Wege in der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. Dargestellt ist jedoch der Fernwanderweg E1 Nordsee-Bodensee-Lugano, der im Untersuchungsraum zwischen Neustadt i.H. und Ratekau verläuft. Er ist der älteste unter den europäischen Fernwanderwegen und führt in Schleswig-Holstein über Flensburg und Schleswig, durch den Naturpark “Hüttener Berge” und über Eckernförde, ab dort entlang der Ostseeküste nach Kiel. Der weitere Verlauf führt über Preetz, Plön, Malente-Gremsmühlen, Eutin und Neustadt nach Lübeck. Hier stößt er auf den E9, der an der Küste entlang Mecklenburg-Vorpommern durchläuft (EGOTREK 2012). Ebenfalls im Untersuchungsraum verläuft ein Teilabschnitt des Jakobsweges. Der Jakobsweg ist ein z.T. in Vergessenheit geratenes Wegenetz durch Europa zum Wallfahrtfort Santiago de Compostella in Spanien. Diese europäische Kulturstraße wurde durch gemeinsame Anstrengungen der Kommunen der AktivRegionen wie auch der Jakobus-Gesellschaft auf der Strecke zwischen Lübeck und Puttgarden auf Fehmarn erkundet, ausgebaut, markiert und im Jahr 2010 eingeweiht (vgl. FREUNDESKREIS DER JAKOBSWEGE IN NORDDEUTSCHLAND UND REGION NORDDEUTSCHLAND IN DER DEUTSCHEN ST. JAKOBUS-GESELLSCHAFT E.V. 2012). 3.4.2.1.6. Golf / Minigolf Die einzige Golfanlage im Untersuchungsraum liegt westlich der Ortslage von Timmendorfer Strand. Es handelt sich um die 1973 eröffnete Golfanlage Seeschlösschen, die mit ihren zwei 18 Loch-Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt. In unmittelbarer Nähe des Golfplatzes bestehen Beherbergungsangebote (Golfresidenz Timmendorfer Strand, Golfhotel Freesenholm) (vgl. GOLF IN SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH 2012). Minigolfanlagen sind im Untersuchungsraum mehrere vorhanden. Sie finden sich in Bad Schwartau (im Kurpark), in Großenbrode (Südstrand), in Scharbeutz und Haffkrug (jeweils im Kurpark, außerdem Dünengolf / Adventure Golf Strandallee / Pönitzer Chaussee), in Sierksdorf (Bereich Ferienpark) und in Timmendorfer Strand (vgl. OSTSEE-HOLSTEIN-TOURISMUS E.V. 2011c). Ein weiterer Minigolfplatz liegt südlich von Ratekau (DEUTSCHER MINIGOLFVERBAND 2012). Der Platz ist zwar im Minigolfverzeichnis des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. (2011c) nicht enthalten, jedoch nach telefonischer Auskunft der Gemeinde Ratekau vom 08.05.2012 noch in Betrieb. 3.4.2.1.7. Sonstige naturorientierte Angebote „Das Naturerlebnis ist zwar nicht auf geschützte Landschaftsteile beschränkt; die Ausweisung als Schutzgebiet hat jedoch insofern Bedeutung, als Touristen vermuten können, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 93). Die im Untersuchungsraum gelegenen Naturschutzschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 45 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 5: Im Untersuchungsraum gelegene Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit potenzieller Bedeutung im Hinblick auf Naturerleben Art des Schutzgebietes Gebietsbezeichnung NSG Schellbruch NSG Neustädter Binnenwasser NSG Oldenburger Bruch NSG Ruppersdorfer See LSG Lauerholz LSG Seegalendorfer Gehölz LSG Hügel mit Bäumen und Gebüsch LSG Hügel mit Eichen LSG Travemünder Winkel LSG Hügel mit 3 Eichen LSG Hügel mit Bäumen und Gebüsch LSG Grellberg LSG Schwartauwiesen LSG Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben LSG Kirchengelände in Neukirchen LSG Fackenburger Landgraben und Tremser Teich LSG Schwartauer Waldungen LSG Hemmelsdorfer See und Umgebung LSG Alleen und Baumreihen LSG Clever Au-Tal und Rocksholz LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen LSG 2 Alleen im Bereich der Gemarkung Testorf und Meischenstorf LSG Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor (Quelle: LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME 2012) Die auf Fehmarn gelegenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete liegen außerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME 2012). Weitere naturorientierte Angebote finden sich im Untersuchungsraum in Form von - Lehrpfaden (Fischerei-Lehrpfad in Haffkrug); - Trimmpfaden (nördlich von Bad Schwartau, südlich von Ratekau, südlich von Scharbeutz, bei Großenbrode, auf Fehmarn bei Bannesdorf und Niendorf) - Waldhochseilgärten (im Kammerwald in Scharbeutz). Darüber hinaus ist auf Erholungswälder (vgl. Kapitel 2.4.1.2) und Naturerlebnisräume (vgl. Kapitel 2.4.2.2) hinzuweisen. (Quellen: u.a. KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008). 46 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3.4.2.1.8. Sonstige überwiegend freiluftorientierte Angebote Hierzu zählen im Untersuchungsraum u.a.: - Freilichtmuseen (Oldenburger Wallmuseum) (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freilichtmuseum“ gemäß Bauleitplanung); - der Museumshof Lensahn; - die im Kurpark von Timmendorfer Strand gelegene Freilichtbühne; - der Hansa-Park in Sierksdorf (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“ gemäß Bauleitplanung), der größte Freizeitpark Norddeutschlands und in Deutschland der einzige Freizeitpark am Meer. Gemäß FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE (2010) ist der Hansa-Park eine der fünf TopAttraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie ´Freizeit & Unterhaltung´. (Quellen: KOMPASS KARTEN GMBH 2010 und LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, W ALLMUSEUM OLDENBURG IN HOLSTEIN GBGMBH 2012, MUSEUMSHOF LENSAHN - LANDWIRTSCHAFTSMUSEUM PRIENFELDHOF LENSAHN E.V. 2012, FREIZEIT- UND FAMILIENPARK GMBH & CO. KG 2012). Über die Besucherzahlen dieser Einrichtungen liegen keine öffentlichen Informationen vor. 3.4.2.2 Innenorientierte touristische Infrastruktur Bei der innenorientierten touristischen Infrastruktur ist vor allem auf Hallenbäder, Thermen, Aquarien und Museen sowie Tennis- und Eishallen hinzuweisen. Zu nennen sind u.a.: - das Warmwasser-Hallenbad "Panoramic" in Sierksdorf; - die Holstein-Therme in Bad Schwartau (Sondergebiet gemäß Bauleitplanung); - die Ostsee-Therme in Scharbeutz (gemäß FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010 eine der fünf TopAttraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie ´Freizeit & Unterhaltung)´; - das Sea Life in Timmendorfer Strand (gemäß FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010 eine der fünf TopAttraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie ´Natur´; - das Meereszentrum Fehmarn westlich von Burg a. Fehmarn (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Meereskundliche Ausstellung“ gemäß Bauleitplanung), eines der größten Meerwasseranlagen Europas (gemäß FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010 eine der fünf Top-Attraktionen im deutschen Teil der deutschen Fehmarnbelt-Region in der Kategorie ´Natur´); - das Erste deutsches Bananenmuseum in Sierksdorf; - das Dorfmuseum in Ratekau; - das Museum der Stadt Bad Schwartau; - das Eissport- und Tenniszentrum in Timmendorfer Strand; - die Gutshofanlage Hasselburg bei Altenkrempe; - die Wassermühle Hasselburg bei Klein-Schlamin (Gemeinde Altenkrempe). (Quellen: KOMPASS KARTEN GMBH 2010, LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008, MEERESZENTRUM FEHMARN GMBH 2012a und b, DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MÜHLENKUNDE UND MÜHLENERHALTUNG E.V. 2012, W IKIMEDIA FOUNDATION INC. 2012). Gegenüber den von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen besitzen diese Einrichtungen aufgrund ihrer Innenorientierung i.d.R. zwar nur eine relativ gering Empfindlichkeit. Ihr Vorhandensein unterstreicht jedoch die Bedeutung einzelner Orte oder Teilbereiche des Untersuchungsraumes für den Tourismus. Über die Besucherzahlen dieser Einrichtungen liegen keine öffentlichen Informationen vor. 47 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz ist mittlerweile abgerissen; auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel errichtet werden (telefonische Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom 09.05.2012, vgl. auch BAYSIDE GMBH 2012). 3.4.3 Kur- und Erholungsorte Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere Kur- und Erholungsorte. „Kurorte sind Orte (oder Ortsteile), in denen natürliche Heilmittel vorkommen und in denen diese für medizinische Heilverfahren genutzt werden… Als Kurorte im engeren Sinne werden Heilbäder, Seeund Kneippheilbäder, heilklimatische Kurorte und Kneippkurorte sowie Seebäder bezeichnet“ (EISENSTEIN 2010, S. 90). In Schleswig-Holstein werden gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort - KurortVO - (MINISTER FÜR W ISSENSCHAFT, W IRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2009) je nach Prädikat diverse Arten von Kurorten unterschieden. Die im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte (vgl. auch MINISTERIUM FÜR W ISSENSCHAFT, W IRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012) sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Für die einzelnen Arten von Kurorten sind darüber hinaus die Merkmale gemäß § 3 der KurortVO dargestellt, die diese erfüllen müssen. Tabelle 6: Im Untersuchungsraum gelegene Kurorte Art des Kurortes Im Untersuchungsraum gelegene Orte Heilbad Bad Schwartau a) natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens, b) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, c) Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, d) vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen, e) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Seeheilbad Fehmarn/Ortsteil Burg Grömitz Großenbrode 13 Heiligenhafen Timmendorfer Strand a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, c) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, e) gepflegter und bewachter Badestrand, f) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport, g) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Seebad Haffkrug und Schar14 beutz Neustadt i.H. a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) klimatisch begünstigte Lage, 13 14 Zu erfüllende Merkmale Heiligenhafen liegt knapp außerhalb des Untersuchungsraumes und ist hier der Vollständigkeit halber dargestellt. Scharbeutz und Haffkrug sind seit Sommer 2012 Seebad; davor waren beide Orte Seeheilbad (telefonische Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 05.06.2012). 48 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Art des Kurortes Im Untersuchungsraum gelegene Orte 15 Sierksdorf . Zu erfüllende Merkmale c) mindestens eine Arztpraxis, d) gepflegter und bewachter Badestrand, e) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. In § 2 (Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte) Abs. 2 der KurortVO wird darauf hingewiesen, dass eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen sowie der Lärmpegel die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten nicht beeinträchtigen dürfen. Erholungsorte sind „klimatisch und landschaftlich bevorzugte Gebiete (Orte oder Ortsteile), die vorwiegend der Erholung dienen und einen artgerechten Ortscharakter vorweisen“ (DEUTSCHER TOURISMUSVERBAND E.V. / DEUTSCHER HEILBÄDERVERBAND E.V. 2005, S. 42). Im Untersuchungsraum sind folgende Kommunen bzw. Ortsteile Erholungsort: Heringsdorf, Lensahn, 16 Neukirchen , Oldenburg i.H., Ratekau und Süsel (Stadt Eutin) sowie auf Fehmarn die Ortsteile Bannesdorf und Landkirchen (vgl. auch MINISTERIUM FÜR W ISSENSCHAFT, W IRTSCHAFT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012). 3.4.4 Landschaft und Landschaftsbild mit Bezug zu Tourismus Ähnlich wie bei den geschützten Landschaftsteilen (vgl. Kapitel 3.4.1.2.7) ist das Landschaftsbild insofern von Interesse, als Touristen vermuten können, dass im Bereich von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität besondere Naturerlebnisse möglich sind. Die Ausführungen zum Landschaftsbild wurden weitestgehend der UVS (TGP / COCHET CONSULT 2012) entnommen, wo eine abschnittsweise Beschreibung des Landschaftsbildes im Untersuchungsraum erfolgt ist. Für Fehmarn wurde auf die Ausführungen in der „Einflussanalyse Tourismus“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011) zurückgegriffen. Abschnitt 1 von Bad Schwartau bis südlich Neustadt i.H. Dieser Abschnitt ist durch eine hohe landschaftliche Vielfalt gekennzeichnet. Im Süden befinden sich ausgedehnte Siedlungsbereiche der Städte Lübeck und Bad Schwartau sowie der Gemeinde Ratekau. In Bad Schwartau laufen mehrere Grünzüge auf den Innenstadtbereich zu. Niederungsflächen (Clever-Au-Tal und Schwartautal) und Parkanlagen sorgen für stark durchgrünte Siedlungsbereiche. Die Ortschaften im Bereich der Lübecker Bucht Timmendorfer Strand, Sierksdorf, Scharbeutz und Haffkrug liegen direkt an der Ostseeküste und gehen teilweise ineinander über. In Abschnitt 1 sind die ausgedehnten Waldbereiche insbesondere im Süden des Untersuchungsraumes hervorzuheben. Zwischen Ratekau und Sereetz befinden sich überwiegend Misch- und Nadelwaldbestände. Strukturreiche Laubwälder mit naturnahem Charakter, die von sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild sind, liegen südlich von Ratekau („Hohelied“) und im Bereich von Bad Schwartau („Riesebusch“ LSG „Schwartauer Waldungen“). Im nördlichen Gebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sich der Waldbereich „Wohld“, der sich in erster Linie aus Laub-Mischwaldbeständen zusammensetzt. Westlich von Scharbeutz befindet sich das größere zusammenhängende Waldgebiet „Scharbeutzer Heide“, das sich ebenfalls aus Laub15 16 Seit Sommer 2012 ist das gesamte Gemeindegebiet von Sierksdorf Seebad; davor hatte nur der Ortsteil Sierksdorf das Prädikat „Seebad“ erhalten. Mit den Ortsteilen/Orten Neukirchen, Kraksdorf*, Ostermade*, Sütel-Strand*, Seekamp-Strand*, Goddersdorf*, Löhrsdorf, Michaelisdorf*, Ölendorf, Sahna*, Satjewitz, Seekamp, Sütel und Wulfshof * (* = außerhalb des Untersuchungsraumes gelegene Orte / Ortsteile). 49 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Mischwaldbeständen zusammensetzt und eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild aufweist. Der Ruppersdorfer See nördlich von Ratekau stellt ebenfalls eine Landschaftsbildeinheit von sehr hoher Bedeutung im Untersuchungsraum dar. Der Flachsee bildet im Zusammenhang mit dem Moorkomplex Ratekauer Moor naturnahe Strukturen im Wechsel von extensiv genutztem Feuchtgrünland und Verlandungsbereichen. Im Bereich des Waldhusener Forstes befinden sich zahlreiche schutzwürdige Biotope auf anmoorigen Böden. Das Zentrum bildet dabei der Waldhusener Moorsee im südöstlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Zusammen mit den umgebenden Feuchtgrünländern und Waldflächen weist dieser Bereich eine sehr hohe Vielfalt und Naturnähe, dementsprechend auch eine hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild auf. Als weitere Landschaftbildeinheiten von sehr hoher Bedeutung sind das Schwartautal und die Riesebuschwiesen hervorzuheben. Im Bereich der Stadt Bad Schwartau befindet sich, tief in die umgebenden Sander- und Endmoränenflächen eingeschnitten, das Schwartautal. Dieser markante Landschaftsraum weist ein ausgeprägtes Relief mit sehr unterschiedlichen Nutzungsarten auf. Charakteristisch sind insbesondere die Grünlandnutzung im Talraum und der hohe Anteil natürlicher und naturnaher Landschaftselemente, wie Gehölzbestände, Laubwälder oder extensiv genutztes Feuchtgrünland. Innerhalb des Talraumes gibt es durch die ausgeprägten Raumkanten eine Vielfalt von Sichtbeziehungen innerhalb des gewundenen Talraumes. Die Küstenlandschaft im Bereich der Ortslagen Haffkrug und Sierksdorf wird durch naturnahe und intensiv genutzte Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch Strandwälle, Sandstrände oder Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit der Ostsee ist hier von einem charakteristischen Raumtyp der Landschaft mit einer sehr hohen Bedeutung auszugehen. Im Südosten und Westen des Untersuchungsraumes befindet sich eine ausgeprägte Knicklandschaft (Knicklandschaft des Östlichen Hügellandes) mit einem engmaschigen Knicknetz bei überwiegend ackerbaulicher Nutzung. Es handelt sich dabei um einen Teil der historischen Kulturlandschaft mit sehr hoher Bedeutung. Generell wirkt in Abschnitt 1 in Bereichen, wie z.B. um Offendorf oder westlich von Scharbeutz ein stark ausgeprägtes Relief landschaftsbildprägend. Entlang der A 1 verläuft eine wellige Grundmoränenlandschaft mit überwiegend ackerbaulicher Nutzung und einem weitmaschigen Knicknetz. Dieses flachwellige bis stark kuppige Relief tritt aufgrund der großflächigen Parzellierung stark in Erscheinung. Dieser Landschaftsbildeinheit wird eine mittlere Bedeutung zugeordnet. Außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich die Bismarcksäule auf dem Pariner Berg nördlich von Bad Schwartau. Die Aussichtsplattform ermöglicht einen Ausblick auf die Umgebung bis Lübeck, Neustadt und die Lübecker Bucht (Ostsee). Der Holsteinturm im Hansa-Park in Sierksdorf ist eine weithin sichtbare Landmarke an der Lübecker Bucht und ermöglicht durch seine Höhe von 100 m weite Ausblicke auf die Ostseeküste und das Landesinnere. Abschnitt 2 von südlich Neustadt i.H. bis nördlich Altenkrempe Einen großen Teil der Landschaft in Abschnitt 2 nehmen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen ein. Eine Vergrößerung der Ackerschläge in der Vergangenheit unter Beseitigung gliedernder Landschaftselement führte zu visuellen und ökologischen Beeinträchtigungen der Agrarlandschaften. Mit Ausnahme von Neustadt i.H. ist der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes ländlich geprägt. Es herrscht ein natürlich bewegtes Relief (Höhen von 10 bis >30 m ü. NN) der hügeligen Moränenlandschaft vor. Westlich von Neustadt befindet sich ein ausgeprägtes Knicknetz. Diese Knicklandschaft um die Ortslage Roge weist eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild auf. Neustadt i.H. ist die einzige Stadt im Untersuchungsraum von Abschnitt 2. Die Stadt befindet sich 50 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) unmittelbar an der Neustädter Bucht und besitzt im Osten einen Seehafen. Dabei handelt es sich um einen Yachthafen sowie einen Stadt- und Kommunalhafen. Der größte Teil des Siedlungsraumes der Stadt wird durch Wohnnutzung in Form von lockerer Einzel/Reihen- oder Doppelhausbebauung geprägt. Hiervon deutlich zu unterscheiden ist der Altstadtbereich von Neustadt, der durch eine kompakte Bebauung mit hohem Bebauungsgrad bei gleichzeitig geringem Grünanteil auffällt. Die rein gewerbliche Nutzung konzentriert sich vornehmlich auf den Westen des Stadtgebietes. Aufgrund seiner sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild ist der Bereich um das Neustädter Binnenwasser in Verbindung mit dem Gewässer selbst besonders hervorzuheben. Die das Binnenwasser einfassenden flachen Niederungen sind in erster Linie durch Salzwiesen bzw. Röhrichtflächen geprägt. Von der nördlich davon verlaufenden Autobahn A1 ist das Gebiet des Neustädter Binnenwassers weithin sichtbar. Nordöstlich an das Neustädter Binnenwasser grenzen Teilbereiche der Kremper Au-Niederung an. Dieser tief liegende meist flache Raum mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild wird zum einen durch Röhrichtbestände, zum anderen durch feuchtes Grünland dominiert. Das Gebiet wird zusätzlich durch eine Reihe von Fließgewässern und einzelnen Biotopelementen wie Knicks, Kleingewässern oder Feldgehölzen belebt. Im Bereich des Abschnittes 2 gibt es nur eine größere zusammenhängende Waldfläche westlich von Altenkrempe. Dieser Laub-Nadel-Mischwald ist von sehr großer Bedeutung für das Landschaftsbild. Der Küstenbereich südlich von Neustadt i.H. wird durch die in das angrenzende Hügelland eingebettete Überflutungssenke am Holm geprägt. Es handelt sich dabei um ein tiefliegendes von Salzwiesen bestimmtes Gebiet, welches zur Ostsee mit kleineren Strandwällen abschließt. Die Senke besitzt durch ihre Ausstattung mit verschiedenen Landschaftsstrukturen (Salzwiesen, Knicks, Röhrichte usw.) eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild. Die Küstenlandschaft südlich der Überflutungssenke wird durch naturnahe und intensiv genutzte Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch Strandwälle, Sandstrände oder Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit der Ostsee ist auch hier, wie im Abschnitt 1, von einem charakteristischen Raumtyp der Landschaft mit einer sehr hohen Bedeutung auszugehen. Der außerhalb des Untersuchungsraumes gelegene Gömnitzer Berg mit dem Gömnitzer Turm bietet durch vier kleine Öffnungen Ausblicke in die umgebende Landschaft der Holsteinischen Schweiz und über die Lübecker Bucht. Abschnitt 3 von nördlich Altenkrempe bis Damlos Der Untersuchungsraum des Abschnitts 3 wird durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die Strukturierung der Landschaft und das Knicknetz sind dabei sehr unterschiedlich. Im Gebiet gibt es einen Wechsel von sehr großen Ackerschlägen und kleinteiligen Bereichen in denen das Knicknetz noch relativ dicht ist. Östlich und südöstlich von Lensahn ist das Knicknetz noch so gut erhalten, dass dieses Gebiet als Knicklandschaft mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild charakterisiert werden kann. Als Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung ist die Kremper Au-Niederung im Süden des Untersuchungsraumes von Abschnitt 3 besonders hervorzuheben. Im Niederungsbereich wechseln sich Grünlandbereiche von nasser bis feuchter Ausprägung mit Laubwaldbeständen ab. Auf Höhe der Ortschaft Groß Schlamin ziehen sich seitlich Steilhänge im Gelände entlang. Im Norden von Abschnitt 3 befinden sich die Ausläufer des „Damloser Waldes“. Zusammen mit dem Waldgebiet „Großes Bruch“ westlich der Ortslage Manhagen bilden diese beiden Bereiche die größten zusammenhängenden Waldbestände im Untersuchungsraum mit einer sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Ortschaft Lensahn ist die größte Siedlungsfläche im Abschnitt 3 und hat die Funktion eines ländlichen Zentralorts. Als landschaftsprägendes historisches Gebäude in der Gemeinde ist die Lensahner Kirche besonders hervorzuheben. 51 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abschnitt 4 von Damlos bis zum Fehmarnsund Der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes im Abschnitt 4 ist durch intensive ackerbauliche Nutzung gekennzeichnet. In weiten Teilen überwiegen großräumige, relativ einheitliche Flächen, die nur durch wenige Landschaftselemente wie Knicks und Kleingewässer gegliedert werden. Die einzige größere zusammenhängende Waldfläche befindet sich im Süden des Untersuchungsraumes. Dort prägt der großflächige Waldkomplex des „Damloser Waldes“ den Landschaftsausschnitt im Übergangsbereich vom Ostholsteinischen Hügelland zur Wagrischen Halbinsel. Die Baumartenzusammensetzung und der Bestandsaufbau des Waldes sind so beschaffen, dass der Wald im Hinblick auf das Landschaftsbild eine sehr große Bedeutung hat. Von besonderer Bedeutung ist der Oldenburger Graben. Es handelt sich hierbei um ein ebenes mooriges Niederungsgebiet, welches die Moränenlandschaft der Wagrischen Halbinsel teilt. Heute prägen Grünland, ausgedehnte Röhrichte, Seggen- und Binsensümpfe sowie große Wasserflächen das Landschaftsbild entlang des Oldenburger Grabens. Die große Landschaftsvielfalt macht das Gebiet zum Schwerpunktraum für den Naturschutz und bedeutenden Rastplatz an der Vogelfluglinie. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist von sehr hoher Bedeutung auszugehen. Im Bereich der Goddersdorfer Au wird das Landschaftsbild durch ein dichteres Knicknetz und gewässerbegleitende Gehölzbestände gegliedert. In der Niederung findet vorwiegend Grünlandnutzung statt. Aufgrund der vielfältigen Strukturen in diesem Bereich wird dem Landschaftsbild eine sehr hohe Bedeutung zugeordnet. Die nordwestlich der B 207 gelegenen Landschaftsbildeinheiten der Küste sind aufgrund ihres Sichtbezuges zur Ostsee und der naturnahen Strandbereiche von sehr hoher Bedeutung. In diesem Bereich bietet die Aufweitung im Bereich der Lagune, nördlich der B 207, zusätzlich zur Ostsee eine weitere reizvolle Blickbeziehung. Die Küstenbereiche nordöstlich der B 207 sind durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt, die zur Ostsee hin durch eine naturnahe Strandwalllandschaft mit einem langgestreckten Strand abgelöst werden. Auf der südöstlichen Seite der B 207 grenzt die Strandlandschaft an die Flachwasserzone mit umliegenden Röhricht und Grünlandbereichen im Bereich des Fehmarnsunds bei Großenbroderfähre. Die Küstenbereiche in Abschnitt 4 haben eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ist außerdem das Relief östlich der B 207 zwischen den Ortslagen Großenbrode und Großenbroderfähre, welches dort besonders stark ausgebildet ist. Der besondere Reiz des Landschaftbildes im nördlichen Untersuchungsraum liegt in der halbinselartigen Lage, da die Ostsee nur von wenigen Standorten nicht zu sehen ist. Von den hoch gelegenen Kuppen im Westen kann das Gemeindegebiet von Großenbrode überblickt werden. Außerhalb des Untersuchungsraumes auf dem Klaustorfer Berg sind Blickbeziehungen über Abschnitt 4 bis nach Fehmarn und der Fehmarnsundbrücke möglich. Die Insel Fehmarn ist durch die Gletscher der letzten Kaltzeit geformt. Die Gletscher ließen eine überwiegend flache Moränenlandschaft zurück, die die heutigen flachen Badestrände zur Folge haben. Lediglich im Osten der Insel sind auf der Basis tertiärer Ablagerungen sogenannte Drumlins entstanden, von denen heute der Hinrichsberg bei Staberdorf mit 26 Meter über NN die höchste Erhebung der Insel bildet. Das Landschaftsbild der Insel ist, von der unmittelbaren Küstenzone abgesehen, weitgehend unspektakulär. Attraktivitätssteigernde Elemente wie Waldränder, Gewässerkanten und Reliefs fehlen praktisch vollständig. Die Landschaft wird überwiegend als Ackerfläche genutzt. Auffallend ist die praktisch permanente Sichtbarkeit von Windkraftanlagen. Auf der Insel sind fünf große Felder mit Windkraftanlagen (Presen, Marienleuchte, Dorotheenhof, Westermarkelsdorf, Burgstaa- 52 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) ken) entstanden, die vorhandenen Anlagen verfügen über Höhen von bis zu 100 Metern. Bei guter Sicht ist es kaum möglich, auf die Insel zu blicken und keine Windkraftanlagen wahrzunehmen. Außer den Windkraftanlagen wird der natürliche Landschaftseindruck vor allem durch hohe, nicht angepasste und damit potenziell störende Bauwerke beeinflusst. Im Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung ist vor allem auf die Fehmarnsundbrücke: und den Fährhafen Puttgarden (hier vor allem der Bordershop) hinzuweisen (vgl. auch INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 97). 3.5 Touristische Nachfrage im Untersuchungsraum 3.5.1 Überblick über die touristische Nachfrage Zur touristischen Nachfrage im Untersuchungsraum im Speziellen liegen keine Angaben vor. Als Orientierungsgröße auch im Hinblick auf die unterschiedliche Bedeutung der Gemeinden für den Tourismus können jedoch die Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein herangezogen werden. 3.5.2 Übernachtungstourismus in Beherbergungsbetrieben Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zur touristischen Nachfrage in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 7: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Beherbergungsbetrieben ab neun Betten in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2011 (absteigend nach Anzahl der Übernachtungen) 17 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche 18 Aufenthaltsdauer Lübeck 579.939 1.257.407 2,2 Fehmarn 171.617 911.408 5,3 Timmendorfer Strand 241.509 866.000 3,6 Grömitz 121.780 770.637 6,3 Scharbeutz 78.703 339.992 4,3 Neustadt i.H. 32.320 155.794 4,8 Großenbrode 14.697 117.644 8,0 Bad Schwartau 13.248 113.656 8,6 Sierksdorf 19.033 84.748 4,5 Ratekau 13.672 75.158 5,5 Schashagen 3.629 25.861 7,1 Heringsdorf 3.412 24.437 7,2 Gremersdorf 7.810 15.490 2,0 Neukirchen i.H. 1.343 10.769 8,0 Kommune 17 18 Im Juli geöffnete Beherbergungsbetriebe. Rechnerischer Wert Übernachtungen / Ankünfte. 53 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 17 Beherbergungsbetriebe ab neun Betten Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche 18 Aufenthaltsdauer 7.498 10.256 1,4 Manhagen * * * Beschendorf * * * Kabelhorst * * * Göhl * * * Lensahn * * * Kommune Oldenburg i.H. * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012) der Geheimhaltung oder ist unbekannt. Ähnlich wie beim Angebot an Beherbergungsbetrieben (vgl. Tabelle 1) zeigt sich auch hier die hohe touristische Bedeutung der an der Lübecker Bucht gelegenen Gemeinden Timmendorfer Strand, Grömitz, Scharbeutz, Neustadt i.H., Großenbrode und Sierksdorf sowie der Insel Fehmarn. Ebenfalls relativ hohe Gästezahlen weisen die Gemeinde Ratekau und die Stadt Bad Schwartau auf. Bei den übrigen binnenländisch gelegenen Kommunen (Schashagen, Gremersdorf, Oldenburg i.H., Neukirchen i.H., Heringsdorf und Manhagen) sind hingegen deutlich geringere Gästezahlen festzustellen. 3.5.3 Übernachtungsnachfrage auf Campingplätzen Campingplätze werden sowohl von Durchgangs- als auch Dauercampern genutzt. Während Durchgangscamper (auch Urlaubs- oder Touristikcamper) i.d.R. wenige Tage oder Wochen bleiben, bleiben Dauercamper i.d.R. mindestens für eine Saison. Die Zahl der Durchgangscamper („TouristikCamping“) lässt sich der amtlichen Beherbergungsstatistik entnehmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zur touristischen Nachfrage auf Campingplätzen in den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben (Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011b). Für die Gemeinden Damlos und Altenkrempe sind in der Auflistung des Statistischen Amtes keine Angaben enthalten. Tabelle 8: Ankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf Campingplätzen in 19 den Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, im Jahr 2010 (absteigend nach Übernachtungen) Campingplätze Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Fehmarn 134.866 762.319 5,7 Lübeck 42.868 129.177 3,0 Neustadt i.H. 15.197 74.300 4,9 Grömitz 23.585 65.227 2,8 Neukirchen i.H. 12.001 56.541 4,7 Scharbeutz 14.595 37.201 2,5 Schashagen 9.153 36.921 4,0 Großenbrode 12.987 25.188 1,9 Kommune 19 Für die Ankünfte und Übernachtungen auf Campingplätzen lagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sonderuntersuchung noch nicht die Zahlen für das Jahr 2011 vor, so dass auf die Zahlen für das Jahr 2010 zurückgegriffen wurde. 54 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Campingplätze Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer * * * 460 2.231 4,9 Timmendorfer Strand * * * Gremersdorf * * * Lensahn * * * Kommune Sierksdorf Heringsdorf * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT haltung oder ist unbekannt. 3.5.4 FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2011b) der Geheim- Sportboothäfen Auch bei den Sportboothäfen im Untersuchungsraum kann nach Durchgangsgästen („Gastliegern“) und Dauerliegern unterschieden werden. Zur Ermittlung der Übernachtungszahl bei Gastliegern wurden die bekannten Kapazitäten mit der von PLANCO (2008) ermittelten Belegung von 61 Bootsübernachtungen à 2,3 Personen multipliziert. Tabelle 9: Abschätzung des Übernachtungsaufkommens der Gastlieger im Untersuchungsraum Fehmarn Großenbrode Gastliegeplätze 90 1.000 1.650 Bootsübernachtungen p.a. 61 61 61 Bootsbelegung (Personen) 2,3 2,3 2,3 12.627 140.300 231.495 Übernachtungen Neustadt Gesamt 2.740 384.422 Für die Zahl der Übernachtungen am Dauerliegeplatz gibt es keine konkreten Daten. 3.5.5 Tagestourismus Zur Bedeutung des Tagestourismus in Ostholstein bzw. im Untersuchungsraum liegen unterschiedliche Quellen vor. In der ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ wird auf eine Untersuchung des Ostsee20 Holstein-Tourismus e.V. (2005) verwiesen. Diese „ergab für das schleswig-holsteinische Reisegebiet Ostsee einen Bruttoumsatz 2004 für den Übernachtungstourismus von rd. 1,5 Mrd. €, während der Tagestourismus etwa 1,6 Mrd. € (Tagesausgaben = 28,50 € pro Person) generiert. Während der Umsatz aus dem übernachtenden Tourismus an erster Stelle dem Gastgewerbe, gefolgt von Dienstleistung und Einzelhandel, zu Gute kommt, profitiert vom Tagestourismus an erster Stelle der Einzelhandel“ (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 139). Zudem wird auf die durch die Fachhochschule Westküste im Jahr 2010 erarbeitete ´Quantitative Ana21 lyse der Destination Fehmarnbelt´ verwiesen. Diese „errechnet für den deutschen Teil (Ostholstein, 20 21 Vgl. Ostsee-Holstein-Tourismus e.V., Timmendorfer Strand: Presseinfo August 2005 zum Umsatz und regionalökonomischen Bedeutung des Tourismus u.a. für die Destinationen Ostsee (Untersuchung des dwif, München). URL: http://www.luebecknews.de/images/stories/2005/TouristikFachnews/2005_899.pdf (11.08.2010). Fachhochschule Westküste (FHW), Institut für Management und Tourismus, Heide/Holstein: Quantitative Analyse der Destination "Fehmarnbelt", Februar 2010. 55 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Plön, Lübeck) einen touristischen Bruttoumsatz von 2,97 Mrd. €, wovon 1,12 Mrd. € auf den Übernachtungstourismus und ca. 1,85 Mrd. € auf den Tagestourismus (Tagesausflüge und Tagesgeschäftsreisen) entfallen. Für 2008 wird in dieser Analyse von rd. 36 Mio. Tagesausflügen (ohne Tagesgeschäftsreisen) in Ostholstein ausgegangen“ (HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 139). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Küstenorte an der Inneren Lübecker Bucht (insbesondere Timmendorfer Strand, Scharbeutz / Haffkrug und Sierksdorf) aufgrund der Nähe zu wichtigen (südlichen) Tagesausflugs-Quellmärkten wie z.B. Hamburg oder Lübeck, den hoch frequentierten Strandbereichen und Attraktionen (z.B. Hansa Park, SeaLife Center) klassische und attraktive Tagesausflugsziele darstellen und der Tagestourismus somit gerade für diese Orte eine sehr wichtige ökonomische Basis bildet. Im nördlichen Ostholstein werden die Bedeutung des Tagestourismus und somit auch die potenzielle Betroffenheit in diesem Tourismussegment als deutlich geringer eingeschätzt als im Süden des Kreises (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 140). In der ´Einflussanalyse ´Tourismus´, die sich mit dem Einfluss einer Festen Fehmarnbeltquerung auf Angebot und Nachfrage im Segment Tourismus auf der Insel Fehmarn und in der Gemeinde Großenbrode auseinandersetzt, wird, um das Volumen der Tagesgäste abzuschätzen, zunächst auf die Verhältnisse der Besucherbefragung 2009 zurückgegriffen. Dabei ergeben sich für Fehmarn 940.041 und für Großenbrode 179.504 Tagesgäste im Jahr 2009 (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 125-126). Anschließend wird das Volumen der Tagesreisenden nach traditionellen Hochrechnungsmethoden abgeschätzt, wobei gänzlich andere Zahlen ermittelt werden. Diese liegen je nach Variante der Hochrechnung zwischen ca. 5,6 Mio. (Abschätzung nach DEUTSCHES W IRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHES INSTITUT FÜR FREMDENVERKEHR E.V. AN DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - DWIF 2005) und ca. 7,2 Mio. Tagesgästen (Abschätzung nach IMT 2010b) auf Fehmarn und zwischen ca. 695.000 (Abschätzung nach IMT 2010b) und 711.000 (Abschätzung nach DWIF 2005) in Großenbrode (jeweils im Jahr 2010) (vgl. INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 126-127). Abschließend werden mögliche Gründe für die erheblichen Diskrepanzen zwischen den Hochrechnungen auf Basis der Besucherbefragung und auf Grundlage von DWIF bzw. IMT diskutiert. Für die vorliegende Sonderuntersuchung wird zur Abschätzung des Tagestourismus in Abstimmung mit dem Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide die traditionelle Hochrechnungsmethode nach DWIF (2005) herangezogen. Die Abschätzung kann dabei jedoch nicht für den eigentlichen Untersuchungsraum vorgenommen werden, sondern nur für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, da für den eigentlichen Untersuchungsraum keine Angaben zu Übernachtungen in Beherbergungsstätten ab neun Betten vorliegen. Tabelle 10: Hochrechnung des Tagesausflugsvolumens für die Kommunen, die Anteil am Untersuchungsraum haben, nach traditionellem Verfahren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ab 22 neun Betten Faktor von 6,1 gemäß DWIF Zahl der empfangenen Tagesausflüge (2011) lt. Hochrechnung 1.257.407 6,1 7.670.183 Fehmarn 911.408 6,1 5.559.589 Timmendorfer Strand 866.000 6,1 5.282.600 Grömitz 770.637 6,1 4.700.886 Kommune Lübeck 22 Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN 2012 56 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kommune Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ab 22 neun Betten Faktor von 6,1 gemäß DWIF Zahl der empfangenen Tagesausflüge (2011) lt. Hochrechnung Scharbeutz 339.992 6,1 2.073.951 Neustadt i.H. 155.794 6,1 950.343 Großenbrode 117.644 6,1 717.628 Bad Schwartau 113.656 6,1 693.302 Sierksdorf 84.748 6,1 516.963 Ratekau 75.158 6,1 458.464 Schashagen 25.861 6,1 157.752 Heringsdorf 24.437 6,1 149.066 Gremersdorf 15.490 6,1 94.489 Neukirchen i.H. 10.769 6,1 65.691 Oldenburg i.H. 10.256 6,1 62.562 Manhagen * 6,1 - Beschendorf * 6,1 - Kabelhorst * 6,1 - Göhl * 6,1 - Lensahn * 6,1 - * Zahlenwert unterliegt gemäß STATISTISCHEM AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012) der Geheimhaltung oder ist unbekannt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der empfangenen Tagesausflüge gemäß der Hochrechnung in Tabelle 10 in den meisten Fällen überschätzt sein dürfte. Dafür sprechen folgende Gründe: - Der von DWIF (2005) verwendete Faktor von 6,1 impliziert „jedes Verlassen des Wohnumfeldes, mit dem keine Übernachtung verbunden ist und das -- nicht als Fahrt von oder zur Schule, zum Arbeitsplatz, zur Berufsausübung vorgenommen wird, -- nicht als Einkaufsfahrt zur Deckung des täglichen Bedarfs dient (z.B. Lebensmittel) und -- nicht einer gewissen Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt (z.B. regelmäßige Vereinsaktivitäten im Nachbarort, tägliche Krankenhausbesuche, Arztbesuche, Behördengänge, Gottesdienstbesuche).“ (Definition Tagesausflug). Die verbleibenden Anlässen für einen Tagesausflug müssen aber nicht zwangsläufig mit dem Aufsuchen eines touristischen Ziels verbunden sein. - „Die Zahl der Übernachtungsgäste und die Zahl der Tagesgäste hängen nur bis zu einem bestimmten Grad, aber kaum linear, voneinander ab. Der Hochrechnungsweg unterstellt aber genau diese Linearität. - Im Falle von Fehmarn und Großenbrode ist davon auszugehen, dass etwa das relativ große Einzugsgebiet Hamburg ... hier eine weniger gewichtige Rolle spielen wird als in den südlicheren Bädern des Kreises Ostholstein. Das Einwohnerpotenzial in der typischen Tagesausflugentfernung bis 60 Minuten Fahrtzeit umfasst, großzügig betrachtet, die Kreise Ostholstein und Plön und die Stadt Lübeck mit zusammen nur rund 550.000 Einwohnern“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 126). 57 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 3.6 Erreichbarkeit des Untersuchungsregion Laut der Reiseanalyse RA 2011 (FUR FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT URLAUB UND REISEN 2011) wurde bei 77 % der Urlaubsreisen in Schleswig-Holstein (Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre) im Jahr 2010 der PKW zur Anreise genutzt, bei 17 % die Bahn, bei 4,5 % Wohnwagen/ Wohnmobil/Caravan/Kleinbus, bei 0,8 % das Flugzeug und bei 0,7 % der Bus. Für den Bereich Fehmarn und Großenbrode wurde im Jahr 2009 eine Besucherbefragung durchgeführt. Demnach reisen „mehr als 90 % der Übernachtungsgäste in der Untersuchungsregion mit dem Pkw oder Wohnmobil an, 3-4 % mit der Bahn. Für die Wohnortausflügler sind Wohnmobil und Motorrad noch relevante Gruppen, für die Urlaubsortausflügler auch das Fahrrad, aber auf geringem Niveau. Die Bahn erreicht nur bei den Übernachtungsgästen einen Anteil von 4 %, für Tagesausflügler spielt sie praktisch keine Rolle. Die Erreichbarkeit auf der Straße ist also für die Tourismusentwicklung der Region deutlich wichtiger als die Erreichbarkeit per Bahn“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 102). Straßenseitig ist der Untersuchungsraum vor allem über die Bundesautobahn A 1 und die Bundesstraße B 207 angeschlossen. Die A 1 endet zurzeit an der Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte und wird derzeit bis Heiligenhafen Ost weiter gebaut. Dort geht sie in die Bundesstraße B 207 über. Die B 207 ist heute vom Autobahnende über die Fehmarnsundbrücke bis kurz vor dem Übergang zur Fährabfertigung in Puttgarden zweistreifig und verläuft meistens parallel zur eingleisigen Bahnstrecke. Aus westlicher Richtung vermitteln insbesondere die Bundesstraßen B 76, B 202 und B 432 den Zugang zur Untersuchungsregion. Beim Eisenbahnverkehr besteht im Nahverkehr eine direkte zweistündliche Verbindung von Lübeck über Neustadt (Holstein), Großenbrode und den neuen Haltepunkt Fehmarn-Burg (seit August 2010) bis nach Puttgarden. Im Sommer werden zusätzlich an den Wochenenden direkte RE-Verbindungen zwischen Hamburg Hbf. und Fehmarn angeboten. Puttgarden ist zusätzlich durch Züge des Fernverkehrs erschlossen: Je nach Jahreszeit verkehren je Richtung drei bis neun Fernverkehrszüge auf der Linie Hamburg – Kopenhagen. In den Sommermonaten ist die Fernverkehrsfrequenz deutlich höher als im Winter, nur drei Zugpaare verkehren ganzjährig zwischen Hamburg und Kopenhagen, darunter ein ICE-Zugpaar von bzw. nach Berlin. In den Sommermonaten besteht außerdem eine umsteigefreie Verbindung von Fehmarn-Burg nach Frankfurt/Main und ins Ruhrgebiet. Die Fahrtzeit zwischen Hamburg Hbf und Kopenhagen beträgt in den Zügen des Fernverkehrs rund 4:45 bis 5:00 Stunden, zwischen Puttgarden und Lübeck knapp 1:00 Stunde, zwischen Puttgarden und Hamburg ca. 1:40 Stunden. Die Strecke von Sierksdorf bis Puttgarden wird von der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft als Strecke mit Kapazitätsengpass beschrieben: „Streckenabschnitt mit wenig Kreuzungsmöglichkeiten, Verspätungen im Fernverkehr verursachen z.T. erheblichen Verspätungsaufbau im SPNV“ (LVS 2009). Die Nahverkehrsstrecke nördlich Lübecks ist relativ gering frequentiert, wird aber als potenzialreich gesehen (Nachfragesteigerung bis 2025 um mehr als 25 %, LVS 2009). Allerdings werden lt. Nahverkehrsplanung nicht mehr alle Züge über Burg hinaus nach Puttgarden fahren. Zudem soll die Station Fehmarn-Burg in ein landesweites Buslinien-Grundnetz eingebunden werden (LVS 2009). 58 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4 Beschreibung des Vorhabens 4.1 Trassenvarianten Innerhalb der vorliegenden Sonderuntersuchung werden folgende Varianten betrachtet, die nachfolgend kurz beschrieben werden. • • • • Variante 1A: Trassenführung auf Bestandstrasse mit Durchfahrung der Seebäder; Variante A: Umfahrung der Seebäder mit Trassenführung östlich der Bundesautobahn A 1; Variante E: Umfahrung der Seebäder mit Trassenführung westlich der Bundesautobahn A 1; Variante X: Vorschlagstrasse der im Untersuchungsraum gelegenen Städte und Gemeinden. 4.1.1 Variante 1A Die Variante 1A sieht im Wesentlichen einen zweigleisigen Ausbau der Bestandstrasse mit einer Durchfahrung der Seebäder vor. Im Bereich von Bad Schwartau und Lübeck ist die Strecke bereits heute zweigleisig ausgebaut und bleibt unverändert. Zwischen Bad Schwartau und Haffkrug sind keine Linienverbesserungen notwendig, das zweite Gleis kommt voraussichtlich links oder rechts der Bestandstrasse zu liegen. Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz erhalten Haltepunkte statt ihrer heutigen Bahnhöfe, Ratekau erhält einen neuen Haltepunkt. In Höhe von Haffkrug verlässt die Variante 1A die Bestandstrasse, quert die A 1 und umfährt die Stadt Neustadt i.H. westlich. Der Verlauf der Trasse soll hier so weit möglich parallel zur A 1 erfolgen. Im Rahmen dieser Trassenverlegung sollen in Haffkrug ein neuer Haltepunkt und in Neustadt i.H.-West ein Überholungsbahnhof angelegt werden. Über eine Stichstrecke wird Neustadt i.H. schienenseitig erreichbar bleiben. Südwestlich von Altenkrempe fädelt die Variante 1A wieder in die Bestandsstrecke ein und folgt dieser bis Lensahn. In Beschendorf ist die Errichtung eines Überholungsbahnhofs geplant. In Lensahn fädelt die Variante 1A erneut in östlicher Richtung aus der Bestandsstrecke aus und verläuft anschließend wiederum in paralleler Lage zur A 1. Die Stadt Oldenburg i.H. wird südlich bzw. östlich umfahren; der alte Bahnhof in Oldenburg wird aufgegeben und eine neue Station mit neuen Außenbahnsteigen der neuen Trasse hinzugefügt. Westlich von Göhl erreicht die Variante 1A wieder die Bestandstrasse, der – bis auf einen kurzen Abschnitt westlich von Großenbrode - bis zur Fehmarnsundbrücke gefolgt wird. Die Bahnhöfe Heringsdorf und Großenbrode werden zu Überholungsbahnhöfen umgebaut. Die Fehmarnsundbrücke bleibt eingleisig. 4.1.2 Variante A Die Verlauf der Variante A ist bis Altruppersdorf (nördlich von Ratekau) identisch mit dem der Variante 1A. Östlich von Altruppersdorf verlässt die Variante A die Bestandstrasse in Richtung A 1 und folgt dieser auf deren Ostseite in östlicher Lage bis zur Einfädelung in die Variante 1A (Umfahrung Neustadt i.H.) südwestlich von Haffkrug. Westlich von Hemmelsdorf ist ein neuer Überholungsbahnhof geplant. Neue Haltepunkte sind jeweils westlich von Groß Timmendorf und Scharbeutz vorgesehen. 4.1.3 Variante E Die Variante E fädelt nördlich von Bad Schwartau aus der Bestandstrecke aus, umfährt die Ortslage von Ratekau westlich und erreicht nördlich von Ratekau die A 1, der sie bis zum Zusammentreffen mit der Variante 1A nördlich von Haffkrug auf deren Westseite folgt. Ab hier ist der Verlauf beider Varianten identisch (siehe auch Beschreibung der Variante 1A). 59 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Für die Orte Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug (Haltepunkt in Sierksdorf) sind neue Haltepunkte in westlicher Lage zur A 1vorgesehen. Zwischen den neuen Haltepunkten Ratekau und Timmendorf ist ein neuer Überholbahnhof geplant. 4.1.4 Variante X Die Variante X folgt bis zur Stadtgrenze Lübeck-Bad Schwartau zunächst der Bestandsstrecke und zweigt dann auf Höhe Lübeck Waldhalle in die Strecke Lübeck-Travemünde Strand ab. Bei SiemsDänischburg fädelt die Trasse aus der Strecke nach Travemünde Strand in nördliche Richtung aus und wird im Folgenden an die A 1 in Höhe Ratekau herangeführt. Bis Altenkrempe verläuft die Variante X in Parallellage mit der A 1 und entspricht somit der Variante E bzw. 1A. Südwestlich von Altenkrempe wird wie bei der Variante 1A die Bestandstrasse wieder erreicht und bis Nienrade genutzt. Nördlich von Nienrade schwenkt die Trasse zurück zur A 1, um mit ihr in paralleler Lage bis in Höhe von Sipsdorf zu bleiben. Eine Alternativtrasse verläuft im Abschnitt zwischen Klein Schlamin und nördlich von Nienrade parallel zur A 1. Bei Sipsdorf erfolgt erneut die Rückkehr auf die bestehende Strecke, um dann südlich der Stadt Oldenburg i.H. nach Nordosten auszufädeln und im Osten etwa auf halber Distanz zu Göhl die Stadt zu passieren. Die Trasse verläuft weiter in nördlicher Richtung und passiert mittig Meeschendorf und Neukirchen, um dann in nordöstlicher Richtung laufend Klausdorf im Süden und Lütjenbrode im Osten zu passieren. Anschließend verläuft die Trasse parallel zur E 47 / B 207, bis die Fehmarnsundbrücke erreicht wird. Neue Haltepunkte in westlicher Lage zur A 1 sind für die Orte Ratekau, Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug (Haltepunkt in Sierksdorf) vorgesehen. 4.2 Technische Ausstattung In Neubaubereichen erfolgen der Bau von zwei parallel liegenden Gleisen sowie eine Elektrifizierung der Strecke mittels Oberleitung. Im Bereich von querenden Straßen- oder Wegen sind i.d.R. Eisenbahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen. In Bereichen mit Nutzung der i.d.R. eingleisigen Bestandsstrecke erfolgen ein zweigleisiger Ausbau und eine Elektrifizierung der Strecke. Die im Bereich von querenden Straßen oder Wegen bestehenden Bauwerke bzw. Bahnübergänge bleiben größtenteils erhalten. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von ca. 6 m hohen Lärmschutzwänden sind dort vorgesehen, wo aufgrund der Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen (vgl. LAIRM CONSULT 2012) Überschreitungen der relevanten gesetzlichen Immissionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden können. Auf die Lage der Lärmschutzwände in den einzelnen Streckenabschnitten wird in der Auswirkungsprognose und im Variantenvergleich zu den einzelnen Abschnitten (siehe Kapitel 5.2.3-5.2.6) näher eingegangen. 4.3 Baustraßen- und Baustelleneinrichtungsflächen Baustraßen werden beiderseits der Strecke errichtet. Sie bestehen aus einer unbefestigten Fahrbahn (3,50 m Breite) und einem beidseitigen Bankett (jeweils 1 m Breite). An Engstellen können die Bankette im Einzelfall entfallen und die Baustraße auf eine Breite von 3,5 m reduziert werden. In ländlichen bzw. außerstädtischen Bereichen ist zusätzlich ein 3 m breiter Streifen für die Lagerung von Oberboden vorgesehen. Nach Fertigstellung der Schienentrasse bleiben die Baustraßen als Zuwegungen für Rettungseinsätze erhalten. 60 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Baustelleneinrichtungsflächen werden im Bereich von neu zu errichtenden Bauwerken angelegt. Ihre flächenhafte Ausdehnung ist von der Größe des Bauwerkes abhängig und kann zwischen 800 und 2.500 m² schwanken. Für die bauliche Durchführung der Maßnahme ist ein Zeitraum von ca. 3-4 Jahren vorgesehen. 4.4 Verkehrsentwicklung und -prognosen für den Korridor Lübeck – Puttgarden Die Prognoseverkehrsdaten wurden vom Vorhabenträger vorgegeben und sind auf den Bundesverkehrswegeplan 2025 bezogen. Sie sind in den folgenden Abbildungen für den Planfall 0 (ohne Ausbau der Strecke Lübeck-Puttgarden) und den Prognose-Planfall (mit zweigleisigem Ausbau) für die entsprechenden Gleisabschnitte aufgeführt. Darüber hinaus sind die Belastungen für die Strecken Lübeck-Travemünde (Strecke 1113) und Lübeck-Kiel (Strecke 1110) enthalten. 4.4.1 Planfall 0 Als Planfall 0 wird die Situation nach Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung mit prognostischem Verkehr für 2025 auf den jetzt vorhandenen Gleisanlagen, also ohne den zweigleisigen Ausbau mit der heutigen zulässigen Streckengeschwindigkeit verstanden. Die folgende Abbildung zeigt die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Planfall 0. 61 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 2: 4.4.2 Verkehrsbelastung im Planfall 0 Planfall 1 Der Prognose-Planfall bezieht sich ebenfalls auf die Verkehrsprognose 2025 nach Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung, aber mit zweigleisigem Ausbau und in diesem Fall auch mit höheren zulässigen Streckengeschwindigkeiten. Die folgende Abbildung zeigt die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Planfall 1. 62 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 3: Verkehrsbelastung im Planfall 1 63 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 4.4.3 Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 für im Untersuchungsraum gelegene Gemeinden mit hoher Bedeutung für den Tourismus Die folgenden Abbildungen zeigen einen Vergleich der zukünftigen Zugbelastungen auf der Bestandsstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Bereich von diversen im Untersuchungsraum gelegenen Gemeinden mit hoher touristischer Bedeutung. Tabelle 11: Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Sierksdorf Planfall 0 (2025) Zugzahl Zuggattung* Planfall 1 (2025) Geschwindigkeit Zuglänge Zugzahl Geschwindigkeit Zuglänge Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) km/h m Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) km/h m SPVF (ICE) 22 0 160 214 22 0 160 400 SPNV 34 6 160 85 34 6 160 105 SGV 12 18 120 450 52 26 120 835 Tabelle 12: Vergleich Vergleich der Verkehrsbelastung zwischen Planfall 0 und Planfall 1 im Bereich der Gemeinde Großenbrode und auf Fehmarn Planfall 0 (2025) Zugzahl Zuggattung* Planfall 1 (2025) Geschwindigkeit Zuglänge Zugzahl Geschwindigkeit Zuglänge Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) km/h m Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) km/h m SPVF (ICE) 22 0 160 214 22 0 160 400 SPNV 16 2 160 42 16 2 160 52 SGV 12 18 120 450 52 26 120 835 *Erläuterungen zu den Abkürzungen: SPVF = Schienengebundener Personenfernverkehr SPNV = Schienengebundener Personennahverkehr SGV = Schienengebundener Güterverkehr Beim SPVF und beim SPNV zeigt sich, dass zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 bei der Zugbelegung keine Änderungen stattfinden. Bei der Zuglänge ist allerdings beim SPVF eine annähernde Verdoppelung festzustellen, beim SPNV eine leichte Erhöhung. Gravierende Veränderungen zeigen sich beim Güterverkehr. Hier ist beim Planfall 1 insbesondere am Tag eine mehr als viermal so hohe Zugbelegung festzustellen wie beim Planfall 0. Auch in der Nacht liegt eine Erhöhung vor; diese fällt mit einer Zunahme von knapp 45 % aber deutlich geringer aus. Darüber hinaus ist eine annähernde Verdoppelung der Zuglänge zu verzeichnen. 64 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf den Tourismus / Variantenvergleich 5.1 Entwicklung des Tourismus ohne das geplante Vorhaben Dieses Kapitel schätzt die touristische Entwicklung im Untersuchungsraum für den Fall ein, dass die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nicht ausgebaut würde (Planfall 0). Dazu bedarf es u.a. der Kenntnis 1. der bisherigen Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum; 2. der geplanten Kapazitätsausweitungen. 5.1.1 Bisherige Angebots- und Nachfrageentwicklung im Untersuchungsraum Für die Abbildung der wesentlichen übernachtungstouristischen Kennziffern kommt, trotz der Beschränkungen auf Beherbergungsbetriebe ab neun Betten, nur die amtliche Beherbergungsstatistik als Datenquelle in Frage. Nur diese Datenquelle ist in der Lage, über einen angemessen langen Zeitraum jährliche Daten auf vergleichbarer Grundlage zu liefern. Da die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden z.T. unterschiedlich verlaufen ist, wurden zusammenfassend die Werte für den Kreis Ostholstein herangezogen. Hier zeigt sich, dass die Übernachtungen in Beherbergungsstätten ab neun Betten nach einer Stagnationsphase in den 80er Jahren zwischen 1989 und 1992 um ca. 20 % zugenommen haben. Danach erfolgte ein relativ kontinuierlicher Rückgang bis zum Jahr 2004 auf das Niveau Anfang der 80er Jahre. Seitdem stagnieren die Übernachtungen. „Für das Beherbergungssegment unterhalb der Neun-Betten-Abschneidegrenze (kleine Betriebe) liegen keine verlässlichen Daten vor. Nach Einschätzung lokaler Experten haben sich Kapazitäten und Nachfrage in den kleinen Betrieben, und insbesondere im Segment Urlaub auf dem Bauernhof, etwas positiver entwickelt als im oben dargestellten Segment“ (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH 2011, S. 230). 5.1.2 Geplante Kapazitätserweiterungen Im Untersuchungsraum sind folgende wesentliche Kapazitätserweiterungen hinsichtlich der touristischen Infrastruktur vorgesehen (vgl. auch Kapitel 2.1.4): Gemeinde Großenbrode Am südlichen Rand des Ortes (SO Ferienwohnungen gemäß Bauleitplanung) wird derzeit eine Ferienhaussiedlung mit ca. 165 Häusern vermarktet (Holiday Vital Resort Großenbrode). Momentan sind einige Häuser fertig gestellt. Gemeinde Scharbeutz Das ehemalige Meerwasser-Wellenbad in Scharbeutz, das in der Bauleitplanung der Gemeinde noch als Sondergebiet Brandungsbad dargestellt ist, ist mittlerweile abgerissen. Auf dem Gelände des Bades wird in Kürze ein neues Hotel mit voraussichtlich 275 Betten errichtet werden. Im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) stellt die Bauleitplanung der Gemeinde zwei Sondergebiete dar (SO Klinik und SO Rehabilitation). Aktuell befinden sich hier u.a. eine Kompostier- und Häckselanlage sowie das Gut Kattenhöhlen mit der Vermietung von Ferienwohnungen. Lt. telefonischer Auskunft der Gemeinde Scharbeutz vom 09.05.2012 wird die in der Bauleitplanung dargestellte Sondergebietsnutzung weiterhin verfolgt. 65 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Gemeinde Sierksdorf Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand wird gegenwärtig mit dem „Hansa-Park-Resort“ stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt. 5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf den Tourismus / Analyse der Trassenabschnitte 5.2.1 Wirkfaktoren Die Realisierung der Schienenhinterlandanbindung führt zu unterschiedlichen Auswirkungen, die grundsätzlich in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden werden können. An für den Tourismus relevanten Wirkungen sind im Einzelnen zu nennen: 5.2.1.1 Baubedingte Wirkungen Baubedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die während der Bauphase (vorübergehend) auftreten und i.d.R. nur von kurz- bis mittelfristiger Dauer sind. • Flächeninanspruchnahmen durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen Baubedingt kommt es vor allem zur Flächeninanspruchnahme durch Baustraßen, die die Zufahrten zur Baustelle vermitteln und parallel zu Schienentrasse hergestellt werden. Die Baustraßen werden überwiegend als unbefestigte Straßen ausgeführt und bleiben nach Fertigstellung der Schienentrasse als Zuwegungen für Rettungseinsätze erhalten. Baubedingte Flächeninanspruchnahmen können dann touristisch relevant sein, wenn Beherbergungsbetriebe oder auch Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur direkt betroffen sind. I.d.R. wird dies nicht der Fall sein, da im Zuge der Planung des Vorhabens entsprechende Einrichtungen berücksichtigt werden. Eine Ausnahme kann z.B. die teilweise Beanspruchung von Rad-, Wanderund/oder Reitwegen darstellen. • Lärm- sowie Abgas- und Staubimmissionen durch Baustellenverkehr und –betrieb / Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sowie Baumaschinen Durch Baustellenverkehr und –betrieb verursachter Lärm, Abgas- und Staubimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen treten zwar nur temporär in der Bauphase auf, können jedoch durchaus touristisch relevant sein, wenn sie in der Hauptreisezeit und in der näheren Umgebung von touristisch relevanten Einrichtungen oder Gebieten auftreten. 5.2.1.2 Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den erweiterten bzw. neuen Gleiskörper und alle damit verbundenen baulichen Einrichtungen (z.B. Oberleitungen) verursacht werden und daher als dauerhaft und nachhaltig einzustufen sind. • Dauerhafte Flächeninanspruchnahmen durch den erweiterten bzw. neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen Dauerhafte Flächeninanspruchnahmen können dann touristisch relevant sein, wenn Beherbergungsbetriebe oder auch Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur direkt betroffen sind. I.d.R. wird dies nicht der Fall sein, da im Zuge der Planung des Vorhabens entsprechende Einrichtungen berücksichtigt werden. Eine Ausnahme kann z.B. die teilweise Beanspruchung von Rad-, Wanderund/oder Reitwegen darstellen sowie von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität, worauf in der Wirkungsprognose im Einzelnen eingegangen wird. 66 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Zerschneidungseffekte (z.B. für Wanderwege) durch den neuen Gleiskörper Der Begriff der Zerschneidungswirkung entstammt dem Bereich der naturschutz- und umweltbezogenen Eingriffsbewertung. Nach allgemeiner Auffassung sind hierunter im Wesentlichen räumliche Behinderungen von Austauschbeziehungen und damit ggf. auch Isolationswirkungen zu verstehen. Die Zerschneidungswirkungen entstehen durch den Bahnkörper in Verbindung mit dem fließenden Zugverkehr. Für den Tourismus ist aufgrund von Zerschneidungswirkungen insofern eine Relevanz gegeben, dass im Untersuchungsraum eine Vielzahl von touristisch relevanten Rad-, Wander- und Reitwegen existiert, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einzelnen Varianten zu Zerschneidungseffekten (mit der Folge der Unterbrechung des jeweiligen Weges) kommt. Die sich hieraus ergebenden Behinderungen können sich vor allem auf die Mobilität von Personen und die Erreichbarkeit touristisch relevanter Ziele auswirken. Die Betroffenheit von touristisch relevanten Rad-, Wander- und Reitwegen, die von der Schienenhinterlandanbindung gekreuzt werden, wird anhand der für die einzelnen Streckenabschnitte vorliegenden Höhenpläne der DB Netze überprüft und im Rahmen der Auswirkungsprognose beschrieben. Touristisch relevant kann ebenfalls die Zerschneidung von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität sein, wo Touristen vermuten können, dass die Möglichkeit zu besonderen Landschaftserlebnissen besteht. • Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von touristisch relevanten Einrichtungen durch den neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen (z.B. Lärmschutzwände) Der neue Gleiskörper kann vor allem in landschaftlich attraktiven Bereichen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, die die Eignung als touristisch attraktiver Erholungsraum einschränkt. Das Gleiche gilt für Oberleitungen oder Nebenanlagen wie z.B. Lärmschutzwände, die markante Sichtbeziehungen innerhalb der Landschaft oder von Beherbergungsstätten auf die Umgebung („Strandblick“) beeinträchtigen können. 5.2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den Bahnverkehr und alle damit verbundenen Unterhaltungsmaßnahmen hervorgerufen werden und daher als dauerhaft und nachhaltig einzustufen sind. Im Vordergrund der Betrachtung stehen im vorliegenden Fall neben Zerschneidungs- und Barriereeffekten (s.u.) die durch den erhöhten Zugverkehr im Jahr 2025 ausgelösten Lärmemissionen. Zu den betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens zählen auch die zusätzlichen Schwermetall-Abriebe der Fahrleitungen (Kupfer) und der Schienen, Räder und Bremsen (Eisen, Blei, Zink u.a.). Diese sind i.d.R. jedoch nicht touristisch relevant, da erhöhte Schwermetallkonzentrationen im Boden nur in einem Streifen bis zu 10 m Abstand vom äußersten Gleis festgestellt werden. Da durch den Bahnbetrieb keine weiteren Schadstoffe emittiert werden, wird aufgrund der fehlenden Raumrelevanz innerhalb des Raumordnungsverfahrens nicht weiter auf das Thema „Schadstoffe“ eingegangen (vgl. auch DB NETZ AG 2010). Vergleichbares gilt hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Menschen oder touristisch relevanten Einrichtungen durch niederfrequente elektromagnetische Felder, da nach dem heutigen internationalen, medizinisch / wissenschaftlichen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch magnetische Felder der bei Oberleitungen vorgesehenen Größenordnung auch für Personen unter Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personen nicht zu befürchten ist (vgl. auch DB NETZ AG 2010). 67 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Zerschneidungs- und Barriereeffekte durch erhöhten Zugverkehr Auf Zerschneidungseffekte ist bereits bei den anlagebedingten Wirkungen näher eingegangen worden. Im Zusammenwirken mit dem erhöhten Zugverkehr sind auch veränderte Schließzeiten von Schranken bei niveaugleichen Bahnübergängen zu beachten. Hiervon können zum einen touristisch relevante Rad-, Wander- und Reitwege betroffen sein; zum anderen aber auch öffentliche Straßen, die die Zufahrt z.B. zum Urlaubsziel oder zu touristisch relevanten Einrichtungen vermitteln. Die durch den erhöhten Zugverkehr ausgelösten längeren Schließzeiten von Schranken verursachen längere Wartezeiten, die von Touristen als beeinträchtigend empfunden werden können. Vor allem in der Feriensaison sind Staus und innerörtliche Ausweichverkehre zu erwarten mit der Folge von erhöhter Lärmbelastung und Umweltverschmutzung. Die Dauer der Schrankenschließzeiten ist zum einen von der Anzahl der Züge pro Tag und deren Länge abhängig. Zum anderen spielen die infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort eine Rolle. So steigen z.B. an Bahnhofseinfahrten aufgrund reduzierter Zuggeschwindigkeiten die Schließzeiten an den jeweiligen Bahnübergängen. Formal betrachtet sollte ein Bahnübergang nicht länger als 240 Sek. geschlossen sein (vgl. DB NETZ AG 2008). Die maximale Schließzeit von 240 Sek. wird allerdings nur sehr selten ausgeschöpft. Geht man von im Durchschnitt 120 Sek. Schrankenschließzeit pro Zug aus (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR 23 GMBH 2010, S. 150) , so ergeben sich im südlichen Abschnitt zwischen Bad Schwartau und Neustadt i.H. bei prognostizierten 108 Zügen im Tagzeitraum (6-22 Uhr) (vgl. Kapitel 4.3) knapp 4 h Wartezeit je Bahnübergang (= 23 % des Tagzeitraumes). Beim Planfall 0 ist bei 68 Zügen im Tagzeitraum von ca. 2 ¼ h Wartezeit auszugehen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zuglängen beim Planfall 1 z.T. deutlich größer sein werden als beim Planfall 0 und somit beim Planfall 1 eher mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wartezeiten beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 mindestens verdoppeln werden. Ähnlich stellt sich die Situation im nördlichen Abschnitt zwischen Neustadt und Großenbrode dar, wo beim Planfall 1 im Tagzeitraum 90 Züge prognostiziert werden (= 3 h Wartezeit). Beim Planfall 0 ist von 50 Zügen im Tagzeitraum auszugehen. • Verlärmung von touristisch relevanten Einrichtungen (Beherbergungsbetriebe, Freizeitinfrastruktur) Die Belästigung der Bevölkerung durch Lärm wird in Umfragen immer wieder als eine der gravierendsten Umwelteinflüsse genannt. Allein durch Schienenverkehr fühlt sich etwa ein Viertel der Bevölkerung belästigt (vgl. UMWELTBUNDESAMT 2008). Geräusche können nicht nur belästigend wirken, die Kommunikation unterbrechen oder die Leistung beeinträchtigen. Sie können auch durch die Störung des Nachtschlafes sowie durch chronische Stressreaktionen eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen. So ist bereits bei Schallpegeln über 45 dB(A) nachts (außerhalb der Wohnungen) bei gekipptem Fenster mit Schlafstörungen zu rechnen. Bei Schallpegeln von mehr als 65 dB(A) am Tag oder mehr als 55 dB(A) nachts sind erhöhte Gesundheitsrisiken, etwa für das Herzkreislaufsystem, zu befürchten (vgl. UMWELTBUNDESAMT 2004, BABISCH 2006). Zu den Auswirkungen von Lärm auf den Tourismus existieren derzeit zwar kaum verlässliche und fundierte Studien. Die bestehenden Untersuchungen zu Hauptferienmotiven zeigen jedoch, dass Ruhe und Entspannung zu den wichtigsten Motiven gehören und sich in den letzten Jahren als Entscheidungsgrund für den Urlaub deutlich erhöht haben (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 107-111, aber auch die Ergebnisse der Gästebefragung Schleswig-Holstein - TOURISMUS AGENTUR SCHLESWIG-HOLSTEIN 2011). 23 Die Zeitangabe ist gemäß der DB ProjektBau GmbH in Hamburg als realistisch anzusehen. 68 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) In der vorliegenden Untersuchung zählt die Verlärmung von Beherbergungsstätten zu den wichtigsten Kriterien im Hinblick auf die Beurteilung und den Vergleich der einzelnen Varianten, da Touristen sich in Beherbergungsstätten vor allem nachts über einen längeren Zeitraum aufhalten, um hier ihrem Bedürfnis nach Ruhe, Erholung und Regeneration nachzukommen. Dazu wurden die durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe (einschließlich der Bettenzahlen) ermittelt, wobei folgende Grenz- bzw. Orientierungswerte zur Bestimmung der Lärmbelastung zur Anwendung kamen: Tabelle 13: Grenz- / Orientierungswerte zur Ermittlung der Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben Wohngebäude Potenziell Schlafgestörte (bei gekipptem Fenster) Gäste in Beherbergungsbetrieben Tag Nacht Grundlage 59 dB(A) 49 dB(A) - 45 dB(A) Umweltbundesamt 2004 59 dB(A) 49 dB(A) Analog zu Wohngebäuden 24 16. BImSchV Da die Immissionsgrenzwerte und die Orientierungswerte im Nachtabschnitt (22-6 Uhr) gegenüber dem Tagesabschnitt (6-22 Uhr) gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung um 10 dB(A) niedriger liegen, die Emissionspegel des Schienenverkehrslärms jedoch am Tag und nachts etwa dieselbe Größe aufweisen, stellt der Nachtabschnitt den maßgebenden Beurteilungszeitraum dar. Grundlage für die Ermittlung der durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe bildete zum einem die Erfassung der im Untersuchungsraum befindlichen Beherbergungsbetriebe (vgl. Kapitel 3.4.1.1), zum anderen die schalltechnische Untersuchung der LAIRM CONSULT GmbH (2012). Dabei wurde i.d.R. durch eine im geografischen Informationssystem ArcGis durchgeführte visuelle Überlagerung der Beherbergungsbetriebe mit der 49- bzw. der 45 dB(A)-Isophone nachts ermittelt, wieviele Betriebe (einschließlich der Bettenzahlen) durch die jeweiligen Varianten bzw. den jeweili25 gen Streckenabschnitt betroffen sind. Bei den in Kapitel 5.2.2 vorgenommenen Variantenvergleichen wurde dabei zunächst ein Vergleich zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 vorgenommen. Anschließend wurden die unterschiedlichen Varianten des Planfalls 1 miteinander verglichen. Außer der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben wird im Rahmen der Auswirkungsprognose und des Variantenvergleichs auch auf die Verlärmung von Kurgebieten, Wochenend- und Ferienhausgebieten sowie Campingplätzen eingegangen. Für diese Gebietsarten liegen keine Grenzwerte gemäß der 16. BImSchV, die die zulässigen Immissionsgrenzwerte rechtlich verbindlich regelt, vor. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV hat hier eine Zuordnung anhand der konkreten vorliegenden Nutzungen zu erfolgen. Für folgende, touristisch relevante Nutzungen liegen unterschiedliche Einstufungen der verschiedenen Regelwerke hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit vor: - Kurgebiete: Für Kurgebiete wird der Schutzanspruch von reinen Wohngebieten zugrunde gelegt [49 dB(A) nachts] (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012); 24 25 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), 12. Juni 1990 Ein abweichendes Vorgehen musste im Bereich der Gemeinde Scharbeutz gewählt werden, da die Daten zu Beherbergungsbetrieben, die der Cochet Consult von der Lärmkontor GmbH für diesen Bereich zur Verfügung gestellt worden waren (vgl. auch Kapitel 3.4.1.1), keine im ArcGis vorhandene Verortung aufwiesen und eine nachträgliche Verortung aufgrund der Vielzahl von Einzelobjekten (> 1.000) nicht mit vertretbarem Zeitaufwand durchführbar war. Die Ermittlung der betroffenen Beherbergungsbetriebe erfolgte hier durch eine im ArcGis durchgeführte visuelle Überlagerung der 49- bzw. der 45 dB(A)Isophone nachts mit Straßenzügen. Da die Adressen der in der Gemeinde Scharbeutz befindlichen Betriebe vorlagen, konnte so eine Ermittlung der betroffenen Betriebe erfolgen. 69 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV bzw. den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmSchRL 97) hätte hier eine Einstufung als Dorf-/Mischgebiet [54 dB(A) nachts] zu erfolgen; 26 gemäß DIN 18005/1, Beiblatt 1 ist die Nutzung reinen Wohngebieten [40 dB(A) nachts] vergleichbar. Da hier eine Verkehrsplanung vorliegt, müsste eine Zuordnung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete [54 dB(A) nachts] erfolgen. Da die beiden genannten Werte sehr deutlich auseinander liegen, wird im Folgenden für die Bewertung der Beinträchtigung tourismusrelevanter Nutzungen von den Vorgaben der o.g. 16. BImSchV bzw. VLärmSchRL 97 für Wohngebiete ausgegangen [49 dB(A) nachts]. Eine Unterscheidung in reine und allgemeine Wohngebiete ist nicht erforderlich, da diese dieselben Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV aufweisen (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012); - Campingplatzgebiete: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV und auch in Anlehnung an VLärmSchRL 97 hat eine Zuordnung zu Dorf-/Mischgebieten zu erfolgen. Die Orientierungswerte gemäß DIN 18005/1, Beiblatt 1 sind demgegenüber allgemeinen Wohngebieten vergleichbar. Da hier eine Verkehrsplanung vorliegt, erfolgt eine Zuordnung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete [54 dB(A) nachts] (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012). Von Bedeutung ist ebenfalls die Verlärmung von freizeitrelevanten Einrichtungen. Hier steht die freiluftorientierte touristische Infrastruktur im Vordergrund des Interesses und dabei vor allem Aktivitäten mit eher „kontemplativen“ Charakter wie z.B. Golfspielen oder Wandern. Dem gegenüber stellen z.B. Freizeitparks selber emittierende Anlagen dar und weisen somit nur eine geringe bzw. keine Empfindlichkeit gegenüber Lärmimmissionen auf. 5.2.2 Erläuterung des Vorgehens im Vor-, Zwischen und Hauptvergleich Im Rahmen des variantenabhängigen Trassenvergleichs werden die Trassenabschnitte nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen System von Vor-, Zwischen und Hauptvergleichen (vgl. Abbildung 5) gegenübergestellt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Tourismus bewertet. Gegliedert sind diese Vergleiche nach den vorgegebenen Abschnitten der Trasse von der Abschnittsnummer 1 bis zur Abschnittsnummer 4. - Abschnitt 1: von Bad Schwartau bis südlich Neustadt i.H.; - Abschnitt 2: von südlich Neustadt i.H. bis nördlich Altenkrempe; - Abschnitt 3: von nördlich Altenkrempe bis Damlos; - Abschnitt 4: von Damlos bis zum Fehmarnsund. Die Planungsabschnitte orientieren sich an den Abschnitten, die voraussichtlich im Rahmen des auf das Raumordnungsverfahren folgenden detaillierteren Planfeststellungsverfahrens abgegrenzt werden. Die Abbildung 5 verdeutlicht, dass die Anzahl der Varianten in den vier Abschnitten sehr unterschiedlich sind. Während z.B. in Abschnitt 1 vier verschiedene Vorvergleiche und zwei Zwischenvergleiche notwendig sind, um dann im Hauptvergleich vier Varianten im Vergleich zu bewerten, wird im Abschnitt 2 allein eine Trassenvariante bewertet. Grundsätzlich sollen die einzelnen Trassenabschnitte durch die stufenweise erfolgenden Vergleiche systematisch bewertet werden. Mittels der Vorvergleiche wird für die zahlreichen kurzen Streckenabschnitten zwischen den Trassenkombinationspunkten jeweils eine bestmögliche Variante ermittelt. Diese werden in den Zwischenvergleichen wiederum geprüft, wobei die für den Tourismus jeweils beste Variante in die Hauptvergleiche eingeht. Im Zuge der Stufung der Vergleiche in Vor-, Zwischenund Hauptvergleiche (siehe Tabelle 12) werden die bewerteten Trassenabschnitte länger, so dass 26 Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987. 70 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) sich am Schluss in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den Tourismus eine Variante für einen möglichst raumverträglichen Gesamtverlauf der Trasse ergibt. Tabelle 14: Übersicht der Vergleichsarten Vergleichsart Gegenstand der Bewertung Ergebnis Vorvergleiche Vergleich kurzer Streckenabschnitte beste Variante, die in Zwischenvergleiche eingeht Zwischenvergleiche Vergleich längerer Streckenabschnitte beste Variante, die in Hauptvergleich eingeht Hauptvergleich Vergleich der besten Gesamtstreckenvarianten möglichst raumverträglicher Streckenverlauf innerhalb der jeweiligen Abschnittsnummer 71 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 4: Aufbau des Variantenvergleichs Streckenabschnitte Vergleichsergebnis Variante Vorvergleich A Abschnitt 1 1.a.1 1A.2 1.a.2 X4.1 Vorvergleich B Abschnitt 1 1.b.1 X.1 1.b 1.b.2 X2.1 Vorvergleich C Abschnitt 1 1.c.1 X.4 1.c 1.c.2 A.1 Vorvergleich D Abschnitt 1 1.d.1 A.3 1.d 1.d.2 X.5 Zwischenvergleich E Abschnitt 1 1.e.1 1A.4 1.e 1.e.2 1.c Zwischenvergleich F Abschnitt 1 1.f.1 X2.3 1.f 1.f.2 X3.1 Hauptvergleich Abschnitt 1 1.1 1A.1 1.a X.11 1A.5 E.3 1A.5 A.2 1.d X.11 E.2 A.2 E.3 1.d E.1 E.2 E.3 1.2 1A.1 1A.14 1.a 1A.3 1.e 1.3 (X.0) 1.b X.2 X.3 1.e 1.4 (X.0) 1.b X.2 X2.2 1.f 3.1 1A.7 1A.8 3.2 1A.7 X.6 3.3 X5.1 X.7 Hauptvergleich Abschnitt 3 Vorvergleich A Abschnitt 4 4.a.1 X7.1 4.a 4.a.2 X.12 Zwischenvergleich B Abschnitt 4 4.b.1 1A.10 4.b 4.b.2 X.8 4.a Zwischenvergleich C Abschnitt 4 4.c.1 X1.2 X.10 4.c 4.c.2 1A.12 Hauptvergleich Abschnitt 4 4.1 4.2 4.b X.8 X.7 X1.1 1A.11 4.a X.9 4.c X.10 Bereiche ohne Variantenvergleich aber mit Betrachtung im Vergleich zum Planfall 0 (Prognosefall 0) Abschnitt 2 1A.6 1A.6.1 Abschnitt 4 1A.9 72 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5.2.3 Abschnitt 1 Der Abschnitt 1 verläuft zwischen Bad Schwartau und dem Trassenkombinationspunkt (TKP) 5 (südlich von Neustadt i.H.) und umfasst - von Süden nach Norden - die Städte und Gemeinden Lübeck, Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Sierksdorf. Der Abschnitt 1 gliedert sich in vier Vorvergleiche, zwei Zwischenvergleiche und vier Hauptvergleiche (siehe Kapitel 5.2.2). Der Streckenabschnitt 1A.1 zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau und dem TKP 1 an der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau wird keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative vorliegt. Das Gleiche betrifft den Streckenabschnitt X.2 zwischen dem TKP 10 nordöstlich von Sereetz und dem TKP 11 nordöstlich von Ratekau. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose (siehe Kapitel 5.2.3.3). 5.2.3.1 Vorvergleiche 5.2.3.1.1. Vorvergleich 1.a Der Vorvergleich 1.a behandelt - die Variante 1.a.1 mit dem Streckenabschnitt 1A.2 und - die Variante 1.a.2 mit dem Streckenabschnitt X4.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau zwischen dem TKP 24 südlich von Ratekau und dem TKP 2 zwischen dem Ruppersdorfer See und der Anschlussstelle Ratekau an die A 1 im Nordosten des Ortes. Während der Streckenabschnitt 1A.2 auf der Bestandstrasse durch den Staatsforst an der Ortschaft Ratekau entlang bis zur A 1 verläuft, umfährt der Streckenabschnitt X4.1 die Ortslage von Ratekau östlich und wird dabei abschnittsweise in Parallellage mit der A 1 geführt. Beim Streckenabschnitt 1A.2 kommt es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung am östlichen Ortsrand von Ratekau am Tag, vor allem aber nachts zu z.T. deutlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich wird. Beim Streckenabschnitt X4.1 beschränken sich die Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm auf den Nachtzeitraum; aktiver Lärmschutz entlang der Strecke ist aber auch hier notwendig. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 5: Vorvergleich 1.a – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt 1A.2 73 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Streckenabschnitt X4.1 Touristisch relevante Strukturen: In den im Untersuchungsraum gelegenen Teilbereich von Ratekau befinden sich zwölf Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 88 Betten. An freizeitrelevanter Infrastruktur ist zum einen auf einen MinigoIfplatz, einen Trimmpfad und einen Rastplatz im Staatsforst Ratekau hinzuweisen; zudem ist der Staatsforst Ratekau im Süden des Ortes ausgewiesener Erholungswald gemäß Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (vgl. Kapitel 2.1.2.2) und Landschaftsschutzgebiet (LSG ´Schwartauer Waldungen´). Zum anderen befinden sich im Abschnitt mehrere Rad-, Wander- und Reitwege. Hinzuweisen ist vor allem auf einen durch die Ortslage von Ratekau verlaufenden regionalen Radwanderweg, auf dem in diesem Abschnitt auch der Jakobsweg verläuft, sowie zwei ausgewiesene Reitrundrouten im Süden und Nordosten der Ortslage. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten 1A.2 und X.4.1. Tabelle 15: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1a, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Ort Ratekau 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) 2/8 Streckenabschnitt 1A.2 Streckenabschnitt X4.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 4/ 10 3/6 1/4 0/0 0/0 74 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Beim Streckenabschnitt 1A.2 kommt es in Ratekau im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 vier Betriebe von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, ist es beim Streckenabschnitt 1A.2 nur noch ein Betrieb. Noch günstiger stellt sich die Situation beim Streckenabschnitt X4.1 dar, da bei dieser Alternative die Bestandsstrecke vollständig entlastet wird. Relevante Neubelastungen durch Lärm können durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden, so dass sich keine Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben ergibt. Insgesamt sind die Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben zwischen den Streckenabschnitten 1A.2 und X.4.1 relativ gering, da die verbleibende Betriebs- bzw. Bettenzahl, die durch „kritische“ Lärmpegel [> 45 dB(A) nachts] belastet ist (vier Betriebe mit zehn Betten), beim Abschnitt 1A.2 vergleichsweise niedrig ausfällt. Wesentliche Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten ergeben sich im Hinblick auf Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur. Beim Streckenabschnitt 1A.2 stellt im Wesentlichen die Parallellage mit einer Reitrundroute südlich von Ratekau einen Konflikt dar, der zwar bereits heute vorhanden ist, sich in Zukunft aufgrund der höheren Verkehrsbelastung auf der Strecke noch verschärfen wird. Deutlich negativer ist die Situation beim Streckenabschnitt X4.1, der nicht nur zwei ausgewiesene Reitrundrouten im Süden und Nordosten der Ortslage quert, sondern auch den als Erholungswald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Staatsforst Ratekau. Demnach steht der Streckenabschnitt X4.1 den Zielen des Landschaftsprogramms Schleswig-Holstein entgegen, wonach die bestehenden Erholungswälder in ihrer Attraktivität und Ausstattung erhalten und gefördert werden sollen (vgl. Kapitel 2.1.2.2). Die durch den Streckenabschnitt 1A.2 betroffene Reitrundroute südlich von Ratekau ist beim Streckenabschnitt X4.1 im südlichen Teilabschnitt ebenfalls betroffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch beide Streckenabschnitte Beeinträchtigungen der Ortslage von Ratekau durch Bahnlärm vermindert werden. Der Streckenabschnitt X4.1 stellt sich dabei aufgrund der ortsfernen Lage und der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen etwas günstiger dar. Wesentliche Unterschiede zwischen beiden Abschnitten ergeben sich im Hinblick auf Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur. Der Streckenabschnitt X4.1 führt zur Zerschneidung von zwei Reitrundrouten und verursacht zudem eine Entwertung des Staatsforstes Ratekau als Erholungswald. Beim Streckenabschnitt 1A.2 ist im Wesentlichen auf die Parallellage mit einer Reitrundroute hinzuweisen. Insgesamt stellt der Streckenabschnitt 1A.2 trotz der geringfügig stärkeren Beeinträchtigung von Beherbergungsbetrieben durch Verlärmung die günstigere Alternative dar. Dafür verantwortlich sind vor allem die deutlich geringeren Eingriffe in die touristisch relevante Freizeitinfrastruktur. 5.2.3.1.2. Vorvergleich 1.b Der Vorvergleich 1.b behandelt - die Variante 1.b.1 mit dem Streckenabschnitt X.1 und - die Variante 1.b.2 mit dem Streckenabschnitt X2.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und knüpfen auf Höhe Siems-Dänischburg an die bestehende Bahnstrecke Lübeck-Travemünde an. Das Ende der beiden Abschnitte liegt am TKP 10, der sich bereits auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau befindet. Während der Abschnitt X.1 der zwischen Siems-Dänischburg und Ratekau verlaufenden Hochspannungsleitung folgt, liegt der Abschnitt X2.1 bis zu 500 m weiter östlich und tangiert hier den Bereich 75 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) des Waldhusener Moorsees. Da gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt X.1 der östliche Ortsrand von Sereetz und beim Streckenabschnitt X2.1 der nördliche Ortsrand von SiemsDänischburg von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen ist, ist bei beiden Abschnitten z.T. aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 6: Vorvergleich 1.b – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt X.1 Streckenabschnitt X2.1 Touristisch relevante Strukturen: Mit Ausnahme von zwei regionalen Radwegen und einer Reitrundroute der Gemeinde Ratekau befinden sich keine touristisch relevanten Strukturen im näheren Umfeld der beiden Streckenabschnitte. Die Angelmöglichkeiten an den Teichen südlich von Kreuzkamp liegen mit ca. 1.000 m Entfernung bereits in deutlichem Abstand. Im östlichen Teil des Streckenabschnitts befindet sich allerdings der als FFH-Gebiet ausgewiesene Waldhusener Moorsee. Zusammen mit den umgebenden Feuchtgrünländern und Waldflächen, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (LSG ´Travemünder Winkel´), weist dieser Bereich eine sehr hohe Vielfalt und Naturnähe und dementsprechend auch eine hohe Bedeutung in Bezug auf das 76 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Landschaftsbild auf (vgl. auch Kapitel 3.4.4), so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hier vor allem für naturorientierte Touristen eine gewisse Attraktivität besteht. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Der Streckenabschnitt X1 kreuzt in Höhe der A 226 und an der Stadtgrenze von Lübeck nach Ratekau jeweils einen regionalen Radweg. Ebenfalls kreuzen beide Abschnitte an der Stadtgrenze eine Reitrundroute der Gemeinde Ratekau. Die genannten Wegeverbindungen können aufgrund der geplanten Eisenbahn- bzw. Wegüberführungen aufrechterhalten werden. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten ergeben sich hinsichtlich der Betroffenheit des Waldhusener Moorsees. Während der Abschnitt X2.1 diesen Bereich tangiert und vor allem aufgrund der Lärmimmissionen zu einer Entwertung dieses potenziell für Touristen interessanten Bereiches führen wird, weist der Abschnitt X1 zu diesem Bereich einen deutlichen Abstand von mehr als 500 m auf und orientiert sich zudem an der zwischen Siems-Dänischburg und Ratekau verlaufenden großen Freileitung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.1 die günstigere Alternative darstellt, da im Vergleich zum Streckenabschnitt X2.1 eine Beeinträchtigung des Waldhusener Moorsees und seiner Umgebung als potenziell für Touristen attraktiver Landschaftsraum vermieden werden kann. 5.2.3.1.3. Vorvergleich 1.c Der Vorvergleich 1.c behandelt - die Variante 1.c.1 mit den Streckenabschnitten X.4 und X.11 sowie - die Variante 1.c.2 mit dem Streckenabschnitt A.1. Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau; zwischen Neuruppersdorf und Groß Timmendorf wird auch die Gemeinde Timmendorfer Strand tangiert. Sie beginnen am TKP 3 südöstlich von Altruppersdorf und enden am TKP 8 auf der Ostseite der A 1 in Höhe Luschendorf. Während der Abschnitt X.4/X.11 die kleine Ansiedlung Neuhof westlich umgeht und sich bereits hier der A 1 annähert, umgeht der Abschnitt A.1 Neuhof östlich und nähert sich erst nördlich der L 180 an die A 1 an. Da gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt A.1 nahezu die gesamte Ortslage von Groß Timmendorf von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen ist und beim Streckenabschnitt X.4 vor allem der nordwestliche Ortsrand, ist bei beiden Abschnitten z.T. aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. 77 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 7: Vorvergleich 1.c – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt X.4 / X.11 Streckenabschnitt A.1 Touristisch relevante Strukturen: In Groß Timmendorf befinden sich neun Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 121 Betten sowie diverse Reitmöglichkeiten. Ebenfalls ist in Neuruppersdorf eine Reitmöglichkeit vorhanden. Zwischen Altruppersdorf und Groß Timmendorf verlaufen entlang des Ruppersdorfer Weges ein regionaler Radweg und eine Reitrundroute der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau. Eine weitere Reitrundroute liegt südöstlich von Groß Timmendorf. Des Weiteren ist die L 180 zwischen Groß Timmendorf und Pansdorf Teil einer regionalen Radwegverbindung. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. Der als Naturschutzgebiet ausgewiesene Ruppersdorfer See liegt südlich des Abschnitts und auf der Westseite der A 1, so dass Beeinträchtigungen durch die beiden Streckenabschnitte ausgeschlossen werden können. 78 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten X.4/X.11 und A.1. Tabelle 16: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1c, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Ort Groß Timmendorf Streckenabschnitt X.4/X.11 Streckenabschnitt A.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 0/0 0/0 1/3 0/0 1/3 0/0 Aufgrund der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke bei beiden Abschnitten können beim Planfall 1 Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte für Lärm in den in Groß Timmendorf befindlichen touristischen Beherbergungsbetrieben vermieden werden. Dennoch ist gegenüber dem Planfall 0, der vor allem im westlichen Ortsteil durch eine vergleichsweise geringe Belastungssituation gekennzeichnet ist, von einer Verschlechterung der Situation auszugehen, die sich im Jahr 2025 z.B. tagsüber in um 5-10 dB(A) erhöhten Lärmpegeln zeigen wird. Hier ist vor allem auf den nordwestlichen Ortsrand von Groß Timmendorf hinzuweisen, der insbesondere durch den ortsnah verlaufenden Streckenabschnitt A.1, aber auch durch den Abschnitt X.4/X.11 betroffen sein wird [Lage eines Beherbergungsbetriebes mit drei Betten innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts]. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass vor allem im Zusammenhang mit dem Streckenabschnitt X.4/X.11 bereits Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Auch hinsichtlich der im Abschnitt bestehenden Reitmöglichkeiten ist der Streckenabschnitt A.1 durch stärkere Beeinträchtigungen gekennzeichnet. So wird nicht nur die Reitrundroute zwischen Groß Timmendorf und Altruppersdorf gekreuzt, die auch beim Abschnitt X.4 betroffen ist, sondern zusätzlich die im Südosten von Groß Timmendorf gelegene Reitrundroute. Die regionale Radwegverbindung entlang des Ruppersdorfer Weges zwischen Altruppersdorf und Groß Timmendorf, die durch beide Abschnitte gekreuzt wird, kann aufgrund der geplanten Wegeüberführung aufrechterhalten werden. Das Gleiche gilt für die regionale Radwegverbindung entlang der L 180. Baubedingte Auswirkungen sind vor allem für die Ortslage von Groß Timmendorf zu erwarten. Hier kann beim Streckenabschnitt A.1 aufgrund der ortsnäheren Lage von deutlich stärkeren Beeinträchtigungen während der Bauphase ausgegangen werden als beim ortsferner verlaufenden X.4/X.11. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.4/X.11 die deutlich günstigere Alternative darstellt, da im Vergleich zum Streckenabschnitt A.1 geringere Beeinträchtigungen der touristisch relevanten Ortslage von Groß Timmendorf zu erwarten sind und eine Beeinträchtigung der Reitrundroute südöstlich des Ortes weitestgehend vermieden werden kann. 5.2.3.1.4. Vorvergleich 1.d Der Vorvergleich 1.d behandelt - die Variante 1.d.1 mit den Streckenabschnitten A.3 und 1A.5 sowie - die Variante 1.d.2 mit den Streckenabschnitten X.5 und E.3. 79 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Der Beginn beider Abschnitte liegt am TKP 9 an der A 1 südwestlich von Scharbeutz, das Ende am TKP 5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.H. Der Streckenabschnitt X.5/E.3 unterquert zunächst die A 1 und verläuft dann auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von Neustadt i.H. Der Streckenabschnitt A.3/1A.5 verläuft auf der Ostseite der A 1 und geht dann in Höhe von Gronenberger Hof in die Bestandstrasse über. In Höhe von Haffkrug löst sich die Trasse wieder von der Bestandstrasse, kreuzt zwischen Haffkrug und Sierksdorf die Autobahn und trifft auf Höhe von Sierksdorf auf den Streckenabschnitt E3. Von hier besteht ein gemeinsamer Verlauf bis Wintershagen. Da es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 die Scharbeutzer Ortsteile Haffkrug, Breitenkamp und Lütt Kiepenbarg z.T. durch erhebliche Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen sind, sind umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich. Ähnlich stellt sich die Situation beim Streckenabschnitt X.5/E.3, wobei die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Lage des Abschnitts auf der Westseite der Autobahn weniger umfangreich sind. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 8: Vorvergleich 1.d – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt A.3 / 1A.5 Streckenabschnitt X.5 / E.3 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslagen von Scharbeutz und Haffkrug sowie Sierksdorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Darüber hinaus ist auf mehrere Wochenend- und Ferienhausgebiete sowie eine größere Anzahl von Campingplätzen in den genannten Orten hinzuweisen. Ein weiterer großer Campingplatz („Waldesruh“) befindet sich in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ liegen in Sierksdorf und Haffkrug. Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur konzentrieren sich in diesem Abschnitt zum einen auf die an der östlichen Untersuchungsraumgrenze gelegenen Strandabschnitte in Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. Zum anderen stellt der Hansa-Park in Sierksdorf einen überregional bedeutsamen touristischen Anziehungspunkt dar. Zwischen dem Freizeitpark und dem Ostseestrand 80 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) wird gegenwärtig mit dem „Hansa-Park-Resort“ stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt. Darüber hinaus ist auf mehrere regional bedeutsame Radwege und eine größere Reitanlage an der A 1 (Friedrichshof) hinzuweisen. Nördlich von Sierksdorf queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zudem zwei überregional bedeutsame Wanderwege den Untersuchungsraum. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das beiderseits der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen´ dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3. Tabelle 17: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 1d, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Streckenabschnitt A.3/1A.5 Streckenabschnitt X.5/E.3 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Scharbeutz 88 / 250 73 / 209 10 / 26 4 / 10 10 / 26 4 / 10 Haffkrug 215 / 599 148 / 411 47 / 146 2/5 19 / 44 0/0 Sierksdorf 38 / 221 18 / 113 0/0 0/0 7 / 45 0/0 341 / 1.070 239 / 733 57 / 172 6 / 15 36 / 115 4 / 10 Ort Gesamt Bei beiden Streckenabschnitten kommt es in den östlich der Bestandsstrecke gelegenen Orten Scharbeutz und Haffkrug sowie in Sierksdorf im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der ortsferneren Lage der Abschnitte und den vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer deutlichen Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 10 dB(A). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 239 Betriebe mit insgesamt 733 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und 341 Betriebe mit insgesamt 1.070 Betten noch innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 mit den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 deutlich günstiger dar. Zwischen den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 ist der Abschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative. Besonders am nördlichen Ortsrand von Haffkrug verursacht dieser Abschnitt aufgrund der ortsferneren Lage auf der Westseite der A 1 geringere Schalleinwirkungen mit der Folge einer geringeren Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben. Am südwestlichen Ortsrand von Sierksdorf führt der Streckenabschnitt X.5/E.3 allerdings zu etwas größeren Betroffenheiten. Der Streckenabschnitt 81 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) A.3/1A.5 liegt hier zwar ortsnäher, unterquert jedoch die A 1 in Einschnittslage, so dass sich geringere Beeinträchtigungen des südwestlichen Ortsrandes von Sierksdorf ergeben. Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Ferien- und Wochenendhaussiedlungen zeigen sich zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit durch Schalleinwirkungen. Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen ebenfalls keine relevanten Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 vor. Die prognostizierten nächtlichen Schalleinwirkungen liegen bei maximal 45-50 dB(A), so dass keine Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes für Campingplätze [54 dB(A)] erfolgen. Der Streckenabschnitt X.5/E.3 stellt sich hier aufgrund der ortsferneren Lage jedoch etwas günstiger dar. Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene große Campingplatz Waldesruh (250 Standplätze) ist beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 durch um bis zu 5 dB(A) höhere Lärmimmissionen betroffen, so dass die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze beim Streckenabschnitt X.5/E.3 erreicht werden. Hier stellt der Streckenabschnitt A.3/1A.5 aufgrund der Lage auf der Ostseite der A 1 zwar die günstigere Alternative dar. Zu berücksichtigen ist aber, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Die in Haffkrug und Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ werden beim Planfall 1 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen. Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls durch höhere Lärmimmissionen betroffen. Hier stellt wiederum der auf der Ostseite der Autobahn gelegene Streckenabschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative dar. Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen liegen zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 in Scharbeutz und Haffkrug keine relevanten Unterschiede vor. In Sierksdorf erfolgt hingegen gegenüber dem Planfall 0 [Schalleinwirkungen am Tag z.T. bis zu 50dB(A)] eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung aufgrund der ortsfernen Lage beider Streckenabschnitte. Relevante Unterschiede zwischen den beiden Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 lassen sich nicht feststellen. Im Bereich des Hansa-Parks und der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung zeigen sich hingegen wieder deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1. Während beim Planfall 0 nächtliche Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A) zu verzeichnen sind, fallen diese beim Planfall 1 mit weniger als 35 dB(A) deutlich geringer aus. Zwischen den Streckenabschnitten A.3/1A.5 und X.5/E.3 liegen keine relevanten Unterschiede vor. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei beiden Varianten sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.R. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen weitestgehend erhalten bleiben. Die einzige Ausnahme stellt die regionale Radwegverbindung zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof dar. Während hier beim Streckenabschnitt X.5/E.3 eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist, bleibt beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 der Bahnübergang erhalten, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Der Jakobsweg und der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum queren, werden durch beide Streckenabschnitte unterbrochen, da die derzeitige Planung hier keine Unter- oder Überführung vorsieht. Die in Höhe von Scharbeutz und Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden überwiegend im vorbelasteten Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Eine Ausnahme stellen die Lärmschutzwände in Haffkrug beim Stre82 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) ckenabschnitt A.3/1A.5 dar, die hier entlang der Bestandsstrecke errichtet werden und somit den Ort in westliche Richtung visuell abriegeln. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind beim parallel zur Autobahn verlaufenden Streckenabschnitt X.5/E.3 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 wird hingegen vor allem der westliche Ortsrand von Haffkrug durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative darstellt. Dafür verantwortlich ist vor allem die geringere Betroffenheit von Beherberungsbetrieben am nördlichen Ortsrand von Haffkrug, die letztlich aus der ortsferneren Lage des Streckenabschnitts auf der Westseite der A 1 resultiert. 5.2.3.2 Zwischenvergleiche 5.2.3.2.1. Zwischenvergleich 1.e Der Zwischenvergleich 1.e behandelt - die Variante 1.e.1 mit den Streckenabschnitten 1A.4 und 1A.5 sowie - die Variante 1.e.2 mit dem Vergleichsergebnis 1.c (= Variante 1.c.1), dem Streckenabschnitt A.2 und dem Vergleichsergebnis 1.d (= Variante 1.d.2). Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Sie beginnen am TKP 3 südöstlich von Altruppersdorf und enden am TKP5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.H. Die Variante 1.e.1 folgt zwischen Altruppersdorf und Haffkrug der Bestandstrecke (= Streckenabschnitt 1A.4). In Höhe von Haffkrug löst sich die Trasse von der Bestandstrasse, kreuzt zwischen Haffkrug und Sierksdorf die Autobahn und verläuft dann in Parallellage zu dieser bis in Höhe von Wintershagen (= Streckenabschnitt 1A.5). Die Variante 1.e.2 fädelt bei Altruppersdorf aus der Bestandsstrecke aus, verschwenkt in nordwestliche Richtung zur A 1 (Vergleichsergebnis 1.c = Variante 1.c.1) und folgt dieser von Neuhof bis zum TKP 9 südwestlich von Scharbeutz auf deren Ostseite (= Streckenabschnitt A.2). Dann quert der Abschnitt die A 1 und verläuft auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von Neustadt i.H. Da es gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung bei beiden Varianten die Scharbeutzer Ortsteile Haffkrug und Breitenkamp durch Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen sind, sind hier aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich. Bei der Variante 1.e.1 sind darüber hinaus aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Scharbeutz und Klein Timmendorf notwendig. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. 83 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 9: Zwischenvergleich 1.e – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 1.e.1 Variante 1.e.2 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslagen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug sowie Sierksdorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Weitere Betriebe liegen in Hemmelsdorf, Groß Timmendorf und Luschendorf. Darüber hinaus ist auf mehrere Wochenend- und Ferienhausgebiete sowie eine größere Anzahl von Campingplätzen in den genannten Orten hinzuweisen. Ein weiterer großer Campingplatz („Waldesruh“) befindet sich in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn. In Sierksdorf wird derzeit zwischen dem Hansa-Park und dem Ostseestrand stufenweise eine Feriensiedlung mit ca. 120 Häusern entwickelt („Hansa-Park-Resort“). Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ liegen in Sierksdorf, Haffkrug und Timmendorfer Strand. In Scharbeutz stellt die Bauleitplanung im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ dar, die jedoch noch nicht realisiert sind. Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur konzentrieren sich in diesem Abschnitt zum einen auf die an der östlichen Untersuchungsraumgrenze gelegenen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand (im Wesentlichen außerhalb des Untersuchungsraumes gelegen), Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf. Zum anderen stellen der Hansa-Park in Sierksdorf und die Golfanlage Seeschlösschen westlich bzw. nordwestlich von Klein Timmendorf, die mit ihren zwei 18 Loch-Plätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt, überregional bedeutsame touristische Anziehungspunkte dar. Darüber hinaus ist auf mehrere regional bedeutsame Radwege, eine größere Reitanlage an der A 1 (Friedrichshof) und diverse Reitrundrouten im Bereich der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand hinzuweisen. Nördlich von Sierksdorf queren mit dem Jakobsweg und dem Europäischen Fernwanderweg E1 zudem zwei überregional bedeutsame Wanderwege den Untersuchungsraum. Der Kammerwald im Süden von Scharbeutz und das Wennsee-Holz westlich des Wennsees sind ausgewiesene Erholungswälder. Im Kammerwald befindet sich zudem ein Waldhochseilgarten, im Wennsee-Holz ein Trimmpfad. 84 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das beiderseits der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen´ dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Das Landschaftsschutzgebiet ´Hemmelsdorfer See und Umgebung´ liegt größtenteils außerhalb des Untersuchungsraumes. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 1.e.1 und 1.e.2. Tabelle 18: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.e, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Variante 1.e.1 Variante 1.e.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Hemmelsdorf 0/0 0/0 4 / 29 0/0 0/0 0/0 Groß Timmendorf 0/0 0/0 4/8 0/0 1/3 0/0 21 / 144 18 / 125 7 / 48 1/4 0/0 0/0 Luschendorf 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 5 / 23 Scharbeutz 88 / 250 73 / 209 26 / 66 14 / 36 24 / 60 4 / 10 Haffkrug 215 / 599 148 / 411 45 / 146 1/3 33 / 114 0/0 Sierksdorf 38 / 221 18 / 113 0/0 0/0 7 / 45 0/0 362 / 1.214 257 / 858 86 / 297 16 / 43 65 / 222 9 / 33 Ort Klein Timmendorf Gesamt Bei der Variante 1.e.1 kommt es in den östlich der Bestandsstrecke gelegenen Ortsteilen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer deutlichen Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 in Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug 239 Betriebe mit insgesamt 745 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und 324 Betriebe mit insgesamt 993 Betten noch innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 (Variante 1.e.1) in den genannten Ortslagen deutlich günstiger dar. In Sierksdorf kann vor allem aufgrund der ortsfernen Lage der Variante 1.e.1 gegenüber dem Planfall 0 eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Zusätzlich belastet werden bei der Variante 1.e.1. hingegen die Ortslagen von Hemmelsdorf und Groß Timmendorf einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe. 85 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Bei der Variante 1.e.2 zeigen sich in den Ortslagen von Groß Timmendorf, Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls Verminderungen der Lärmimmissionen, die bezüglich betroffener Beherbergungsbetriebe noch deutlicher ausfallen als bei der Variante 1.e.1. Lediglich in der westlich der A 1 gelegenen Ortslage von Luschendorf ist die Variante 1.e.1 durch stärkere Belastungen von Beherbergungsbetrieben gekennzeichnet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen bei der Variante 1.e.2 keine relevanten Unterschiede im Vergleich zum Planfall 0 vor. Die Variante 1.e.1 führt hingegen zu einer deutlich stärkeren Verlärmung, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze [54 dB(A)] z.T. erreicht werden. Umgekehrt stellt sich die Lage bei dem in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegenen großen Campingplatz Waldesruh dar. Hier führt die Variante 1.e.2 zu stärkeren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen als die Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr auf der A 1 auch hier bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht. Die in Haffkrug und Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ werden beim Planfall 1 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung z.T. zwischen 45 und 50 dB (A)] um bis zu 5 dB(A) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen. Im Bereich Timmendorfer Strand zeigt sich im Bereich der hier befindlichen Kurgebiete bei der Variante 1.e.1 keine Veränderung gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung zwischen 35 und 40 dB (A)]. Bei der Variante 1.e.2 ist hingegen aufgrund der ortsfernen Lage keine Belastung der Kurgebiete mehr festzustellen. Sehr deutliche Unterschiede zwischen beiden Varianten liegen im Bereich der beiden geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ in Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz vor, die unmittelbar östlich an die Bahnstrecke angrenzen. Während hier bei der Variante 1.e.1 nächtliche Lärmimmissionen von z.T. mehr als 55 dB(A) zu verzeichnen sind, die die Möglichkeiten für die geplante Sondergebietsnutzung erheblich einschränken, ist die Variante 1.e.2 lediglich durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 35 dB(A) gekennzeichnet. Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen zeigt sich, dass die Variante 1.e.1 gegenüber dem Planfall 0 vor allem im nördlichen Teil von Timmendorfer Strand sowie zwischen Scharbeutz und Haffkrug zu höheren Belastungen führt [Zunahme um bis zu 5 dB(A)]. Hier ergeben sich zukünftig z.T. Schalleinwirkungen zwischen 40 und 45 dB(A) am Tag. Die Variante 1.e.2 stellt sich in dieser Hinsicht günstiger dar. Vor allem im Strandabschnitt zwischen Timmendorfer Strand und Haffkrug ergeben sich aufgrund der ortsfernen Lage der Variante gegenüber der Variante 1.e.1 geringere Schalleinwirkungen, die in etwa mit dem Planfall 0 vergleichbar sind bzw. leicht darunter liegen. In Sierksdorf stellt sich die Belastung der touristisch relevanten Strandabschnitte unterschiedlich dar. Während im südlichen Strandabschnitt bei beiden Varianten gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Änderungen zu verzeichnen sind, erfolgt im mittleren und nördlichen Abschnitt gegenüber dem Planfall 0 bei beiden Varianten aufgrund der ortsfernen Führung eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung. Im Bereich des Hansa-Parks und der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1. Während es beim 86 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfall 0 zu nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A) kommt, ist beim Planfall 1 bei beiden Varianten keine relevante Lärmbelastung zu verzeichnen. Bei der zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen sind zwischen den Varianten 1.e.1 und 1.e.2 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit zu verzeichnen. Während bei der Variante 1.e.1 vor allem der nördliche Teil des Golfplatzes starken und gegenüber dem Planfall 0 erhöhten Schalleinwirkungen ausgesetzt ist [zwischen 45 und 55 dB(A) am Tag], ist bei der Variante 1.e.2 vor allem der südwestliche Teil des Platzes betroffen, der jedoch auch schon durch die von dem Verkehr auf der A 1 ausgehenden Lärmemissionen vorbelastet ist. Insgesamt stellt sich hier die Variante 1.e.2 etwas günstiger dar, zumal auch die Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch diese Variante geringer durch Schalleinwirkungen betroffen ist als bei der Variante 1.e.1. Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist hingegen bei der Variante 1.e.2 durch deutlich stärkere Schalleinwirkungen betroffen als bei der Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier die bestehende Vorbelastung durch den Verkehr auf der A 1. Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des Waldhochseilgarten unterliegt bei der Variante 1.e.1 einer leichten Zunahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Im Bereich des ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen WennseeHolzes mit dem hier befindlichen Trimmpfad kann hingegen aufgrund der in diesem Bereich für den Scharbeutzer Ortsteil Lütt Kiepenbarg vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verminderung der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 verzeichnet werden. Die Variante 1.e.2 führt aufgrund der ortsferneren Lage in beiden Bereichen zu deutlichen Reduzierungen der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Die Reitrundrouten der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau sind durch die Variante 1.e.1 nicht direkt betroffen. Zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf quert allerdings eine Reitroute die Bestandsstrecke. Der hier vorhandene Bahnübergang soll erhalten bleiben, so dass in Zukunft aufgrund der Verkehrszunahme von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Durch die Variante 1.e.2 werden zwei Reitrundrouten gequert. Während im Bereich der zwischen Groß Timmendorf und Neuruppersdorf gelegenen Route eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist, wird die zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof bestehende Route unterbrochen. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei der Variante 1.e.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.R. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben. Ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 1.e.1 dar. Hier bleibt an mehreren Stellen (Radwegverbindungen entlang der L 180 zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof sowie zwischen Groß und Klein Timmendorf) der vorhandene Bahnübergang bestehen, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Die zwischen Oeverdiek und Klein Timmendorf verlaufende regionale Radwegverbindung wird unterbrochen, da der hier bestehende Bahnübergang entfallen soll. Im Zusammenhang mit längeren Schrankenschließzeiten ist auch darauf hinzuweisen, dass die L 180, die von der Bestandsstrecke bei Klein Timmendorf gekreuzt wird, eine wichtige Zufahrtstraße in Richtung Timmendorfer Strand darstellt, deren Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der Variante 1.e.1 beeinträchtigt wird. Ebenfalls ist die L 180 eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der Ortslage von Timmendorfer Strand und der Golfanlage Seeschlösschen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 90 % der Gäste diese Anlage über die Ortslage anfahren (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR GMBH 2010, S. 87). Die L 180 wird zudem als Zufahrt von Timmendorfer Strand zur Golfanlage in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen, da im Falle der Realisierung der Variante 1.e.1 eine Schließung des Bahnübergangs Schwedenstraße vorgesehen ist, über den bisher die 2. Zufahrtsmöglichkeit zur Golfanlage besteht. 87 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Mit Nachteilen in Bezug auf Zufahrten zu touristisch relevanten Ortslagen ist die Variante 1.e.1 auch im Bereich Haffkrug verbunden, da der hier befindliche Bahnübergang Bahnhofsstraße, über den die Zufahrt von der Anschlussstelle Eutin der A 1 in Richtung des Ortes verläuft, in Zukunft entfallen soll. Die Zufahrt nach Haffkrug wäre dann nur noch umwegig von Süden her über die A 1-Anschlussstelle Scharbeutz, den Gronenberger Hof und den Ortsteil Breitenkamp möglich. Der Jakobsweg und der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum queren, werden durch beide Varianten unterbrochen, da die derzeitige Planung hier keine Unter- oder Überführung vorsieht. Die bei der Variante 1.e.2 in Höhe von Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden im vorbelasteten Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Die bei der Variante 1.e.1 geplanten Lärmschutzwände in Haffkrug, Scharbeutz und Klein Timmendorf liegen hingegen ortsnah und z.T. in unmittelbarer Nähe von touristischen relevanten Bereichen, so dass visuelle Störeffekte nicht auszuschließen sind. So wird in Klein Timmendorf und Haffkrug die jeweilige Ortslage in westliche Richtung durch die geplanten Lärmschutzwände visuell abgeriegelt; in Scharbeutz findet eine visuelle Trennung zwischen den westlich und östlich der Bahnstrecke gelegenen Ortsteilen statt. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind bei der größtenteils parallel zur Autobahn verlaufenden Variante 1.e.2 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Bei der Variante 1.e.1 werden hingegen vor allem die westlichen Ortsteile von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.e.2 die günstigere Alternative darstellt. Dafür sind im Vergleich mit der Variante 1.e.1 vor allem folgende Gründe verantwortlich: - geringere Belastungen der touristisch hoch bedeutsamen Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe durch Schalleinwirkungen; - deutlich geringere Beeinträchtigungen der beiden geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ in Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz durch Schalleinwirkungen; - geringere Beeinträchtigungen touristisch bedeutsamer Strandabschnitte durch Schalleinwirkungen (insbesondere zwischen Timmendorfer Strand und Haffkrug); - geringere Beeinträchtigungen der Golfanlage Seeschlösschen einschließlich der Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch Schalleinwirkungen; - keine Betroffenheit von regional bedeutsamen Radwegverbindungen durch längere Schrankenschließzeiten; - keine relevanten Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes durch Lärmschutzwände; - keine bzw. deutliche geringere Beeinträchtigungen der Ortslagen von Klein Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug während der Bauphase. 5.2.3.2.2. Zwischenvergleich 1.f Der Zwischenvergleich 1.f behandelt - die Variante 1.f.1 mit den Streckenabschnitten X.2.3, X11, A.2 und dem Vergleichsergebnis 1.d (= Variante 1.d.2) sowie - die Variante 1.f.2 mit den Streckenabschnitten X3.1, E.2 und E.3. Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz. Lediglich der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Sie beginnen am TKP 12 westlich von Neuruppersdorf und enden am TKP 5 bei Wintershagen südlich von Neustadt i.H. Der Planfall 0 als Vergleichsfall liegt zudem im Bereich des Gemeindegebietes von 88 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Timmendorfer Strand. Die Variante 1.f.1 verläuft zwischen dem TKP 12 und dem TKP 9 südwestlich von Scharbeutz zunächst in Parallellage mit der A 1 auf deren Ostseite (Streckenabschnitte X.2.3, X11, A.2). Im weiteren Verlauf quert die Variante zwischen dem TKP 9 und dem TKP 7 (westlich von Scharbeutz) die A 1, um dieser dann wiederum in Parallellage, jedoch auf deren Westseite bis zum TKP 5 zu folgen. Die Variante 1.f.2 überquert nördlich des TKP 12 die A 1 (Streckenabschnitt X3.1) und folgt dieser in Parallellage auf deren Ostseite bis in Höhe von Wintershagen am TKP 5. In Höhe von Luschendorf verursacht die Variante 1.f.2 gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass hier aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke erforderlich sind. Da der Verlauf beider Varianten zwischen dem TKP 7 westlich von Scharbeutz und dem TKP 5 bei Wintershagen identisch ist (dieser Bereich ist bereits im Rahmen des Vorvergleichs 1.d abgehandelt worden), wird im Folgenden nur noch auf den südlichen Abschnitt zwischen dem TKP 12 und dem TKP 7 eingegangen. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 10: Zwischenvergleich 1.f – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 1.f.1 Variante 1.f.2 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslage von Klein Timmendorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Weitere Betriebe liegen in Groß Timmendorf und Luschendorf sowie am nordöstlichen Ortsrand von Pansdorf. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ befinden sich in Timmendorfer Strand. Auf Scharbeutzer Gemeindegebiet stellt die Bauleitplanung im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ dar, die jedoch noch nicht realisiert sind. An Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur ist vor allem die Golfanlage Seeschlösschen westlich bzw. nordwestlich von Klein Timmendorf zu nennen, die mit ihren zwei 18 LochPlätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt. Darüber hinaus ist auf einen regional bedeutsamen Radweg und diverse Reitrundrouten im Bereich der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand hinzuweisen. Der Kammerwald im Süden von Scharbeutz und das Wennsee-Holz westlich des Wennsees sind ausgewiesene Erholungswälder. Im Kammerwald befindet sich zudem ein Waldhochseilgarten, im Wennsee-Holz ein Trimmpfad. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das 89 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) westlich der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen´ dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 1.f.1 und 1.f.2. Tabelle 19: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 1.f, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Ort Groß Timmendorf Klein Timmendorf 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) Variante 1.f.1 Variante 1.f.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 0/0 0/0 1/4 1/3 0/0 1/3 21 / 144 18 / 125 0/0 0/0 0/0 0/0 Luschendorf 0/0 0/0 0/0 5 / 23 1/1 0/0 Pansdorf 0/0 0/0 0/0 0/0 1 / 41 0/0 Gesamt 21 / 144 18 / 125 1/4 6 / 26 2 / 42 1/3 In der an der Bestandsstrecke gelegenen Ortslage von Klein Timmendorf können durch beide Varianten aufgrund der ortsfernen Lage deutliche Reduzierungen der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 erzielt werden. Während beim Planfall 0 18 Betriebe mit insgesamt 125 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und weitere 21 Betriebe mit insgesamt 144 Betten noch innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts liegen, ist bei den Varianten 1.f.1 und 1.f.2 keine Betroffenheit zu verzeichnen. In Groß Timmendorf kommt es gegenüber dem Planfall 0 vor allem im nordwestlichen Teil der Ortslage zu einer Zunahme der Lärmimmissionen. Die auf der Westseite der A 1 verlaufende Variante 1.f.2 schneidet hier etwas günstiger ab. In Luschendorf können bei der Variante 1.f.2 aufgrund der geplanten aktiven Lärmschutzeinrichtungen relevante Neubelastungen von Beherbergungsbetrieben weitestgehend vermieden werden. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen werden darüber hinaus dazu beitragen, dass auch die Verlärmung der Ortslage durch den Verkehr auf der Autobahn deutlich vermindert wird. Die Variante 1.f.1 führt hingegen bei fünf Betrieben mit insgesamt 23 Betten zu nächtlichen Grenzwertüberschreitungen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms durch die auf der Ostseite der A 1 verlaufenden Variante 1.f.1 nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. In Pansdorf ist das an der L 180 gelegene Motel „Am Grellberg“ bei der Variante 1.f.1 durch eine Zunahme der Lärmimmissionen betroffen. Auch hier bestehen bereits Vorbelastungen durch Straßen90 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) verkehrslärm (L 180 und A 1). Für den Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“), der im Planfall 0 erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen von z.T. über 50 dB(A) unterliegt, bewirken beide Varianten aufgrund der ortsfernen Lage eine deutliche Entlastung. Zukünftig ist hier nur noch von nächtlichen Schalleinwirkungen von ca. 3540 dB(A) auszugehen. Relevante Unterschiede zwischen beiden Varianten bestehen nicht. Bei der zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen zeigen sich zwischen dem Planfall 1 und dem Planfall 0 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit. Während der nördliche und näher an der Bestandsstrecke gelegene Teil des Platzes beim Planfall 1 entlastet wird, erfährt insbesondere der südwestliche und näher an der A 1 gelegene Teilbereich der Anlage eine zusätzliche Belastung durch Lärmimmissionen [45-50 dB(A) am Tag]. Insgesamt ist hier die auf der Westseite der Autobahn verlaufende Variante 1.f.2 mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen verbunden als die Variante 1.f.1. Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des Waldhochseilgarten erfährt im Planfall 1 eine leichte Abnahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Deutlich stärker entlastet wird das ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-Holz mit dem hier befindlichen Trimmpfad. Relevante Unterschiede zwischen den Varianten 1.f.1 und 1.f.2 liegen in beiden Fällen nicht vor. Reitrundrouten der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau werden durch beide Varianten zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof gequert. Während bei der Variante 1.f.2 bei Luschendorf eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist und die Reitroute somit erhalten werden kann, wird bei der Variante 1.f.1 die Fortsetzung dieser Route östlich der Autobahn unterbrochen. Die einzige im Abschnitt befindliche regionale Radwegverbindung verläuft entlang der L 180 zwischen Pansdorf und Groß Timmendorf. Bei beiden Varianten ist hier eine Straßenüberführung vorgesehen, so dass die Verbindung erhalten bleibt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.f.2 die günstigere Alternative darstellt. Neben einer im Vergleich mit der Variante 1.f.1 geringeren Belastung von Beherbergungsbetrieben in Luschendorf und Groß Timmendorf durch Lärmimmissionen ist dafür zum einen die Verminderung des Autobahnlärms in Luschendorf verantwortlich, die als Nebeneffekt der durch die für die Variante 1.f.2 vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen erzielt werden kann. Zum anderen verursacht die Variante 1.f.2 deutliche geringere Neubelastungen der Golfanlage Seeschlösschen. Nicht zuletzt kann bei der Variante 1.f.2 eine relevante Beeinträchtigung von Reitrundrouten der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau vermieden werden. 5.2.3.3 Auswirkungsprognose für die Streckenabschnitte 1A.1 und X.2 Der Streckenabschnitt 1A.1 zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau und dem TKP 1 an der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau wird keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative vorliegt. Das Gleiche betrifft den Streckenabschnitt X.2 zwischen dem TKP 10 nordöstlich von Sereetz und dem TKP 11 nordöstlich von Ratekau. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose. 5.2.3.3.1. Streckenabschnitt 1A.1 Beschreibung des Streckenabschnitts: Der Streckenabschnitt 1A.1 liegt zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau und dem TKP 1 an der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau. Er verläuft auf der Bestandsstrecke und liegt ausschließlich im Stadtgebiet von Bad Schwartau. Aufgrund der Zunahme des Verkehrsaufkommens ergeben sich gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung im Bereich der an die Strecke angrenzenden Bebauung Überschreitungen 91 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Diese umfassen den gesamten Streckenabschnitt. Zur Lage des Streckenabschnitts im Untersuchungsraum siehe Abbildung 11. Touristisch relevante Strukturen: In dem in den Untersuchungsraum hineinragenden östlichen Teil von Bad Schwartau befinden sich neun Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 66 Betten und die Asklepios-Klinik (Kur- und RehaEinrichtung). An freizeitrelevanter touristischer Infrastruktur sind u.a. zu nennen: mehrere regionale Radwanderwege, der überregional bedeutsame Jakobsweg, der im Abschnitt von Ratekau über Bad Schwartau nach Lübeck geführt wird, ein Minigolfplatz, die Holstein-Therme, das Museum der Stadt Bad Schwartau und der südlich der Schwartau gelegene Kurpark. Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Streckenabschnitt 1A.1. Tabelle 20: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.1, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Ort Bad Schwartau Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt 1A.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 4 / 14 1/6 1/6 0/0 Aufgrund der umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen beim Planfall 1 kommt es beim Großteil der im Untersuchungsraum gelegenen Beherbergungsbetriebe in Bad Schwartau gegenüber dem Planfall 0 zu einer Verminderung der von der Bahnstrecke ausgehenden Schallpegel um bis zu 5 dB(A). Die Anzahl der Betriebe, die „kritischen“ Schallpegeln [> 45 dB(A)] ausgesetzt ist, verringert sich deutlich. Im Bereich des Kurparks und der Asklepios-Klinik ist beim Planfall 1 keine relevante Veränderung der Lärmbelastung gegenüber dem Planfall 0 zu erwarten. Der überregional bedeutsame Jakobsweg wird insbesondere im Bereich des Schwartautales bei Umsetzung des Planfalles 1 stärkeren Lärmbelastungen ausgesetzt sein als beim Planfall 0, da in diesem Abschnitt auf der Westseite der Bahnstrecke keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. 5.2.3.3.2. Streckenabschnitt X.2 Beschreibung des Streckenabschnitts: Der Streckenabschnitt X.2 liegt zwischen dem TKP 10 nordöstlich von Sereetz und dem TKP 11 nordöstlich von Ratekau auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau. Er verläuft weitestgehend parallel zu der von Siems-Dänischburg nach Ratekau bzw. Groß Timmendorf führenden Hochspannungsleitung. Zur Lage des Streckenabschnitts im Untersuchungsraum siehe Abbildung 11. Touristisch relevante Strukturen: Beherbergungsbetriebe sind in dem Abschnitt nicht vorhanden. An freizeitrelevanter touristischer Infrastruktur sind neben drei regionalen Radwegverbindungen zwei Fahrrundrouten für Kutschen (Reitwegekonzept Ratekau und Timmendorfer Strand) zu nennen. Darüber hinaus quert der Europäische Fernwanderweg E1 den Untersuchungsraum im Streckenabschnitt X.2. 92 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, kommen im Abschnitt nicht vor. Das Landschaftsschutzgebiet ´Hemmelsdorfer See und Umgebung´ liegt bereits außerhalb des Untersuchungsraumes. Dennoch ist zum einen aufgrund der guten Erschließung des Raumes mit Rad- und Wanderwegen sowie Fahrrouten für Kutschen, zum anderen aufgrund der landschaftlichen Attraktivität (mit Ausnahme der Hochspannungsleitung relativ ungestörte Knicklandschaft) von einer Nutzung durch Erholungssuchende auszugehen. Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht: An den Rad- und Wanderwegverbindungen sowie Fahrrundrouten für Kutschen, die vom Streckenabschnitt gekreuzt werden, sind Eisenbahn- bzw. Straßenüberführungen vorgesehen, so dass diese Verbindungen aufrechterhalten werden können. Dennoch führen der Neubau der Bahnstrecke und die vom Zugverkehr ausgehenden Lärmemissionen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landschaft in ihrer Eignung als Erholungsraum. Davon betroffen ist vor allem der südliche und mittlere Teil des Abschnitts. Der nördliche Teil unterliegt hingegen bereits erheblichen Vorbelastungen durch die A 1, so dass die Erholungseignung hier bereits deutlich eingeschränkt ist. 5.2.3.4 Hauptvergleich Abschnitt 1 Der Hauptvergleich im Abschnitt 1 behandelt - die Variante 1.1 mit den Streckenabschnitten 1A.1, E.1, E.2 und E.3; - die Variante 1.2 mit den Streckenabschnitten 1A.1 und 1A.14, dem Vergleichsergebnis 1.a (= Variante 1.a.1), dem Streckenabschnitt 1A.3 und dem Vergleichsergebnis 1.e (= Variante 1.e.2); - die Variante 1.3 mit dem Streckenabschnitt X.0 (= Bahnstrecke Lübeck-Travemünde zwischen Bad Schwartau und Siems-Dänischburg), dem Vergleichsergebnis 1.b (= Variante 1.b.1), den Streckenabschnitten X.2 und X.3 sowie dem Vergleichsergebnis 1.e (= Variante 1.e.2) sowie - die Variante 1.4 mit dem Streckenabschnitt X.0 (= Bahnstrecke Lübeck-Travemünde zwischen Bad Schwartau und Siems-Dänischburg), dem Vergleichsergebnis 1.b (= Variante 1.b.1), den Streckenabschnitten X.2 und X2.2 sowie dem Vergleichsergebnis 1.f (= Variante 1.f.2.). Beschreibung der Varianten: Alle Varianten liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz und Sierksdorf. Die Varianten 1.1 und 1.2 liegen zudem auf dem Gebiet der Stadt Bad Schwartau, die Varianten 1.3 und 1.4 zusätzlich auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck. Der gemeinsame Anfangspunkt aller Varianten liegt an der Stadtgrenze Lübeck – Bad Schwartau, der gemeinsame Endpunkt am TKP 5 bei Wintershaugen südlich von Neustadt i.H. Die Variante 1.1 verläuft zunächst auf der Bestandsstrecke (Streckenabschnitt 1A.1). In Höhe der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau fädelt die Variante 1.1 aus der Bestandsstrecke aus und orientiert sich zunächst an der Bahnstrecke Bad Schwartau – Pansdorf, verschwenkt dann zwischen Ratekau und Techau leicht in nordöstliche Richtung und erreicht südwestlich von Pansdorf die A 1 (Streckenabschnitt E.1). Dieser folgt die Variante 1.1 in enger Parallellage auf deren Ostseite bis zum TKP 5 bei Wintershagen. Aufgrund von Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm sind bei der Variante 1.1 gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung im Bereich Bad Schwartau, Ratekau, Luschendorf und Haffkrug aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Variante 1.2 folgt bis zum TKP 3 bei Altruppersdorf der Bestandsstrecke (Streckenabschnitte 1A.1, 1A.14, Vergleichsergebnis 1.a = Variante 1.a.1 sowie Streckenabschnitt 1A.3). Bei Altruppersdorf fädelt die Variante 1.e.2 aus der Bestandsstrecke aus, verschwenkt in nordwestliche Richtung zur A 1 und folgt dieser von Neuhof bis zum TKP 9 südwestlich von Scharbeutz auf deren Ostseite. Dann quert die Variante die A 1 und verläuft auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von Neustadt i.H. (Vergleichsergebnis 1.e = Variante 1.e.2). 93 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Aufgrund von Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm sind bei der Variante 1.2 im Bereich Bad Schwartau, Ratekau und Haffkrug aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Variante 1.3 folgt bis Siems-Dänischburg der Bahnstrecke Lübeck-Travemünde (Streckenabschnitt X.0), fädelt dann aus dieser in nördliche Richtung aus und mündet im Nordosten von Ratekau in die Bestandsstrecke ein (Vergleichsergebnis 1.b = Variante 1.b.1 sowie Streckenabschnitte X.2 und X.3). Nördlich des TKP 3 bei Altruppersdorf fädelt die Variante 1.3 wie die Variante 1.2 aus der Bestandsstrecke aus, der weitere Verlauf ist identisch mit dem der Variante 1.2 (Vergleichsergebnis 1.e = Variante 1.e.2). Aufgrund von Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm sind bei der Variante 1.3 im Bereich Bad Schwartau, Siems-Dänischburg, Sereetz, Ratekau und Haffkrug aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Verlauf der Variante 1.4 entspricht zunächst dem der Variante 1.3. Nordöstlich von Ratekau mündet die Variante 1.4 jedoch nicht wie die Variante 1.3 in die Bestandstrecke ein, sondern verläuft auf der Ostseite der A 1 bis zum TKP 12 westlich von Neuruppersdorf (Streckenabschnitt X2.2). Nördlich des TKP 12 überquert die Variante 1.f.2 die A 1 und folgt dieser in Parallellage auf deren Ostseite bis in Höhe von Wintershagen am TKP 5 (Vergleichsergebnis 1.f. = Variante 1.f.2). Aufgrund von Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm sind bei der Variante 1.4 im Bereich Bad Schwartau, Siems-Dänischburg, Sereetz, Ratekau und Haffkrug aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Da der Verlauf aller vier Varianten zwischen dem TKP 7 westlich von Scharbeutz und dem TKP 5 bei Wintershagen identisch ist (dieser Bereich ist bereits im Rahmen des Vorvergleichs 1.d abgehandelt worden), wird im Folgenden nur noch auf den südlichen Abschnitt zwischen Bad Schwartau und dem TKP 7 eingegangen. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 11: Hauptvergleich Abschnitt 1 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 1.1 Variante 1.2 94 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Variante 1.3 Variante 1.4 Touristisch relevante Strukturen: Insbesondere innerhalb der Ortslage von Klein Timmendorf befindet sich eine große Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Weitere Betriebe liegen in Bad Schwartau, Ratekau, Groß Timmendorf und Luschendorf sowie am nordöstlichen Ortsrand von Pansdorf. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ befinden sich in Timmendorfer Strand. Darüber hinaus ist auf die Asklepios-Klinik (Kur- und Reha-Einrichtung) in Bad Schwartau hinzuweisen. Auf Scharbeutzer Gemeindegebiet stellt die Bauleitplanung im Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde (unmittelbar östlich angrenzend an die Bahnstrecke) zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ dar, die jedoch noch nicht realisiert sind. An Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur ist vor allem die Golfanlage Seeschlösschen westlich bzw. nordwestlich von Klein Timmendorf zu nennen, die mit ihren zwei 18 LochPlätzen die größte zusammenhängende Golfanlage in Schleswig-Holstein und Hamburg darstellt. An sonstiger freizeitrelevanter touristischer Infrastruktur sind u.a. zu nennen: mehrere regionale Radwanderwege, der überregional bedeutsame Jakobsweg, diverse Reitrundrouten im Bereich der Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand, in Bad Schwartau ein Minigolfplatz, die Holstein-Therme, das Museum der Stadt Bad Schwartau und der südlich der Schwartau gelegene Kurpark, in Ratekau ein Minigolfplatz, ein Trimmpfad und ein Rastplatz im Staatsforst Ratekau. Zudem ist der Staatsforst Ratekau im Süden des Ortes ausgewiesener Erholungswald gemäß Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (vgl. Kapitel 2.1.2.2) und Landschaftsschutzgebiet (LSG ´Schwartauer Waldungen´). Ebenfalls als Erholungswald ausgewiesen sind der Kammerwald im Süden von Scharbeutz und das Wennsee-Holz westlich des Wennsees. Im Kammerwald befindet sich zudem ein Waldhochseilgarten, im Wennsee-Holz ein Trimmpfad. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen zum einen das westlich der A 1 gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen´ dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. 95 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) An weiteren Gebieten sind das Landschaftsschutzgebiet ´Schwartauer Waldungen´ bei Ratekau zu erwähnen, das Naturschutzgebiet ´Ruppersdorfer See´ und das bei Siems-Dänischburg gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Travemünder Winkel´ mit dem Waldhusener Moorsee. Das Landschaftsschutzgebiet ´Hemmelsdorfer See und Umgebung´ liegt größtenteils außerhalb des Untersuchungsraumes. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4. 96 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 21: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 1, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Bad Schwartau 4 / 14 1/6 1/6 0/0 1/6 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 Ratekau 2/8 4/ 10 0/0 0/0 3/6 1/4 0/0 0/0 0/0 0/0 Hemmelsdorf 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 Groß Timmendorf 0/0 0/0 0/0 1/3 1/3 0/0 1/3 0/0 1/3 0/0 21 / 144 18 / 125 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 Luschendorf 0/0 0/0 1/1 0/0 0/0 5 / 23 0/0 5 / 23 1/1 0/0 Pansdorf 0/0 0/0 1 / 41 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 1 / 41 0/0 Gesamt 6 / 22 5 / 16 3 / 48 1/3 5 / 15 6 / 27 1/3 5 / 23 3 / 45 0/0 Ort Klein Timmendorf nachts 97 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) In Bad Schwartau ist bei allen Varianten gegenüber dem Planfall 0 eine Abnahme der durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe zu verzeichnen. Bei den Varianten 1.1 und 1.2 sind dafür die aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bestandsstrecke verantwortlich; bei den Varianten 1.3 und 1.4 die Tatsache, dass diese bereits im Süden von Bad Schwartau aus der Bestandsstrecke ausfädeln und diese somit entlastet wird. Insgesamt sind die Varianten 1.3 und 1.4 hier etwas günstiger einzustufen. Auch in Ratekau sind alle Varianten gegenüber dem Planfall 0 durch geringere Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben gekennzeichnet. Die auf der Bestandsstrecke verlaufende Variante 1.2 weist hier jedoch trotz der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen noch die stärksten verbleibenden Beeinträchtigungen auf. Zwischen den übrigen Varianten liegen keine wesentlichen Unterschiede vor. In Hemmelsdorf liegen zwar bei allen Varianten keine relevanten Betroffenheiten von Beherbergungsbetrieben vor. Die Variante 1.2 führt jedoch zu einer vergleichsweise starken Neubelastung des westlichen Ortsrandes [nächtliche Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A)], die bei den anderen Varianten vermieden werden kann. In Groß Timmendorf zeigen sich zwischen den einzelnen Varianten keine wesentlichen Unterschiede. Bei der Variante 1.2 können stärkere Belastungen der Ortslage durch die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden; bei den anderen Varianten liegen bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 vor ,so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. In der an der Bestandsstrecke gelegenen Ortslage von Klein Timmendorf können durch alle Varianten aufgrund der ortsfernen Lage deutliche Reduzierungen der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 erzielt werden. Relevante Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten liegen nicht vor. In Luschendorf können bei den Varianten 1.1 und 1.4 aufgrund der geplanten aktiven Lärmschutzeinrichtungen relevante Neubelastungen von Beherbergungsbetrieben weitestgehend vermieden werden. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen werden darüber hinaus dazu beitragen, dass auch die Verlärmung der Ortslage durch den Verkehr auf der Autobahn deutlich vermindert wird. Die Varianten 1.2 und 1.3 führen hingegen bei fünf Betrieben mit insgesamt 23 Betten zu nächtlichen Grenzwertüberschreitungen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms durch die auf der Ostseite der A 1 verlaufenden Varianten 1.2 und 1.3 nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. In Pansdorf ist das an der L 180 gelegene Motel „Am Grellberg“ bei den Varianten 1.1 und 1.4 durch eine Zunahme der Lärmimmissionen betroffen. Auch hier bestehen jedoch bereits Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm (L 180 und A 1). Für den Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“), der im Planfall 0 erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen von z.T. über 50 dB(A) unterliegt, bewirken alle Varianten aufgrund der ortsfernen Lage eine deutliche Entlastung. Relevante Unterschiede zwischen beiden Varianten bestehen nicht. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten hinsichtlich der Beeinträchtigung von Beherbergungsbetrieben relativ gering ausfallen. Eine leichte Präferenz lässt sich allenfalls für die Variante 1.3 ableiten, bei der insgesamt die geringste Anzahl von Betten (26) durch Verlärmung betroffen ist. Zur Betroffenheit von Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur durch die einzelnen Varianten lässt sich folgendes festhalten: Bei der zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen zeigen sich zwischen dem Planfall 1 und dem Planfall 0 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit. Während der nördliche und näher an der Bestandsstrecke gelegene Teil des Platzes beim Planfall 1 bei allen Varianten entlastet wird, erfährt insbesondere der südwestliche und näher an der A 1 98 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) gelegene Teilbereich der Anlage eine zusätzliche Belastung durch Lärmimmissionen [45-50 dB(A) am Tag]. Insgesamt sind hier die auf der Westseite der Autobahn verlaufenden Varianten 1.1 und 1.4 mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen verbunden als die auf der Ostseite der A 1 verlaufenden Varianten 1.2 und 1.3. Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des Waldhochseilgartens erfährt im Planfall 1 eine leichte Abnahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Deutlich stärker entlastet wird das ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-Holz mit dem hier befindlichen Trimmpfad. Relevante Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten liegen in beiden Fällen nicht vor. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei allen Varianten sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke Bahnoder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben. Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten zeigen sich im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Wanderwegen und Reitrundrouten durch Lärmimmissionen und visuelle Beeinträchtigungen. So verläuft die Variante 1.1 westlich von Ratekau auf ca. 2 km Länge parallel zum Europäischen Fernwanderweg E1 und zwei Reitrundrouten der Gemeinde Ratekau, was deren zukünftige Nutzbarkeit erheblich einschränken wird. Die in diesem Bereich von Ratekau nach Groß Parin führende Reitrundroute wird zudem unterbrochen. Das Gleiche gilt für die von Ratekau nach Altruppersdorf führende Reitrundroute. Bei der Variante 1.2 verläuft die Bestandsstrecke südlich von Ratekau auf ca. 1 km parallel zu einer Reitrundroute, die somit zukünftig verstärkten Schalleinwirkungen aufgrund der Verkehrssteigerung auf der Strecke ausgesetzt sein wird. Vergleichbares gilt für die um den Ruppersdorfer See führende Reitrundroute. Eine weitere Reitrundroute, die vom Luschendorfer Hof nach Luschendorf führt, wird unterbrochen. Die Variante 1.3 weist keine Abschnitte mit längerer Parallelführung zu Wanderwegen oder Reitrundrouten auf. Wie bei der Variante 1.2 wird allerdings die Reitrundroute vom Luschendorfer Hof nach Luschendorf unterbrochen. Die Variante 1.4 verläuft zwar auf ca. 700 m parallel zur Reitrundroute zwischen Ratekau und Altruppersdorf, dieser Abschnitt ist aber bereits erheblich durch die A 1 vorbelastet. Die Reitrundroute vom Luschendorfer Hof nach Luschendorf kann im Gegensatz zur Variante 1.3 aufrechterhalten werden. Hinsichtlich sonstiger Betroffenheiten von touristisch relevanten Einrichtungen ist das Dorfmuseum Ratekau zu erwähnen, das ca. 150 m östlich der Variante 1.1 liegt und zukünftig höheren Schalleinwirkungen unterliegen wird. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind durch alle Varianten betroffen. Das Naturschutzgebiet ´Ruppersdorfer See´ unterliegt vor allem bei den Varianten 1.1 und 1.2 zukünftig stärkeren Schalleinwirkungen, was die Erholungsqualität einschränken dürfte. Bei beiden Varianten ist darüber hinaus auf die randliche Betroffenheit des Landschutzschutzgebietes ´Schwartauer Waldungen´ hinzuweisen. Bei den Varianten 1.3 und 1.4 sind die Waldflächen westlich des Waldhusener Moorsees bei SiemsDänischburg betroffen. Das hier gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Travemünder Winkel´ wird jedoch nur randlich zerschnitten. Zudem liegt in diesem Abschnitt eine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsqualität durch die zwischen Siems-Dänischburg und Ratekau verlaufende große Freileitung vor. Das Landschaftsschutzgebiet ´Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen´ ist durch alle Varianten im Nahbereich der A 1 betroffen; aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn sind hier keine relevanten Beeinträchtigungen der Erholungsqualität zu erwarten. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind bei den überwiegend ortsfern verlaufenden Varianten 1.3 und 1.4 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Bei den Varianten 1.1 und 99 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) vor allem 1.2 wird hingegen insbesondere der westliche Ortsrand (Variante 1) bzw. der östliche Ortsrand von Ratekau (Variante 1.2) durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.4 die günstigste Alternative darstellt. Dafür sprechen die vergleichsweise geringen Neubelastungen von Beherbergungsbetrieben durch Verlärmung, keine relevanten Beeinträchtigungen der Golfanlage Seeschlösschen und keine wesentlichen Auswirkungen auf regionale Radwegverbindungen, Reitrundrouten und Wanderwege. Zudem kann bei dieser Variante eine zusätzliche Lärmbelastung der Ortslage von Hemmelsdorf, wie sie bei den Varianten 1.2 und 1.3 zu erwarten ist, vermieden werden. 5.2.4 Abschnitt 2 Der Abschnitt 2 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 5 (südlich von Neustadt i.H.) und 13 (südlich von Klein Schlamin) und umfasst die Stadt Neustadt i.H. sowie die Gemeinden Sierksdorf, Altenkrempe und Schashagen. Dieser Abschnitt beinhaltet keinen Vergleich, da keine Varianten zur Prüfung vorliegen. An dieser Stelle bestehen nur die Streckenabschnitte 1A.6 und 1A.6.1, wobei letzterer die Anbindung von Neustadt i.H. sicherstellt. Für diese Abschnitte erfolgt eine Auswirkungsprognose. Beschreibung der Streckenabschnitte: Der Streckenabschnitt 1A.6 verläuft zwischen Wintershagen (südlich von Neustadt i.H.) und südlich von Altenkrempe zunächst parallel zur A 1 (auf deren Westseite). Südlich von Altenkrempe fädelt der Abschnitt in die Bestandstrecke ein und folgt dieser bis in Höhe der Hasselburger Mühle südlich von Klein Schlamin. Der Streckenabschnitt 1A.6.1 zweigt südlich der A 1-Anschlussstelle Neustadt i.H. vom Streckenabschnitt 1A.6 in östliche Richtung ab, fädelt südlich von Neustadt i.H. in die Bestandsstrecke ein und erreicht auf dieser den Neustädter Bahnhof. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 12: Streckenabschnitte 1A.6 und 1A.6.1 – Lage der im Untersuchungsraum Streckenabschnitt 1A.6 100 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Streckenabschnitt 1A.6.1 Touristisch relevante Strukturen: Neustadt i.H. stellt zwar das touristische Zentrum innerhalb des Abschnittes 2 dar; mit Ausnahme des Hafens (vor allem ancora Marina Yachthafen mit ca. 1.400 Liegeplätzen) und eines Beherbergungsbetriebes liegen die touristisch relevanten Strukturen der Stadt jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes. Im übrigen Bereich des Abschnittes finden sich lediglich im Bereich der Ortschaft Roge (Gemeinde Sierksdorf) drei Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 14 Betten und an der Pohnsdorfer Mühle (ein Betrieb mit 16 Betten). An freizeitrelevanter Infrastruktur ist im Abschnitt zum einen auf diverse regionale und überregional bedeutsame Rad- und Wanderwegverbindungen hinzuweisen. So verläuft der Mönchsweg von Altenkrempe nach Neustadt i.H. und quert anschließend den Untersuchungsraum in Richtung Roge. Der Ostseeküstenradweg stellt im Abschnitt eine weitere überregional bedeutsame Radwegverbindung zwischen Neustadt i.H. und Sierksdorf her. An überregional bedeutsamen Wanderwegen sind der Jakobsweg und der Europäische Fernwanderweg E1 zu nennen, die ebenfalls den Untersuchungsraum queren. Weitere touristische Anziehungspunkte sind die Hasselburger Mühle südlich von Klein Schlamin, Gut Hasselburg nördlich von Altenkrempe und die Basilika in Altenkrempe. Darüber hinaus existieren diverse Reitmöglichkeiten. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das östlich der A 1 gelegene Naturschutzgebiet ´Neustädter Binnenwasser´ dar. Die an die A 1 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch die Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Abschnitt 2. 101 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 22: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Abschnitt 2, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitte 1A.6 / 1A.6.1 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Neustadt i.H. 0/0 0/0 0/0 0/0 Roge 0/0 0/0 0/0 0/0 Pohnsdorfer Mühle 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Gesamt 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Ort In der Ortslage von Roge mit den hier befindlichen drei Beherbergungsbetrieben ergibt sich gegenüber dem durch Bahnlärm unbelasteten Planfall 0 beim Planfall 1 eine deutliche Neubelastung durch Lärmimmissionen. So wird der westliche Ortsteil in Zukunft mit Lärmpegeln zwischen 40 und 45 dB(A) nachts, der östliche Ortsteil mit Lärmpegeln zwischen 45 und 50 dB(A) belastet. Die drei Beherbergungsbetriebe liegen im Westteil des Ortes, so dass keine Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes für Lärm stattfinden. Ebenfalls liegen alle Betriebe knapp außerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts. Gegenüber dem Planfall 0 ist bei diesen Betrieben dennoch eine Verschlechterung der Lärmsituation zu konstatieren. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Eine Neubelastung durch Verlärmung erfährt zudem die Pohnsdorfermühle (Pension mit 16 Betten) durch die Anbindung von Neustadt i.H. (Streckenabschnitt 1A6.1). Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm finden hier zwar nicht statt, der Betrieb liegt in Zukunft aber innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts. Der ancora Marina Yachthafen ist beim Planfall 0 durch nächtliche Schalleinwirkungen von maximal 45-50 dB(A) betroffen. Beim Planfall 1 ist hingegen keine Beeinträchtigung durch Schienenverkehrslärm zu verzeichnen. An den Rad- und Wanderwegverbindungen, die von den beiden Streckenabschnitten gekreuzt werden, sind überwiegend Eisenbahn- bzw. Straßen- und Wegüberführungen vorgesehen, so dass diese Verbindungen aufrechterhalten werden können. Die einzigen Ausnahmen stellen zwei regionale Radwegverbindungen an der Hasselburger Mühle und an der L 216 bei Gut Hasselburg dar, wo die vorhandenen Bahnübergänge bestehen bleiben und hier in Zukunft aufgrund längerer Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum und damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Im Bereich Hasselburger Mühle ist aufgrund der Verkehrszunahme auf der Strecke in Zukunft von bis zu 5 dB(A) höheren Schalleinwirkungen [45-50 dB(A)] gegenüber dem Planfall 0 auszugehen. Günstiger stellt sich die Situation im Bereich Altenkrempe / Gut Hasselburg dar; hier ergeben sich aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Planfall 0. 102 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5.2.5 Abschnitt 3 Der Abschnitt 3 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 13 (südlich von Klein Schlamin) und 16 (westlich von Damlos an der A 1) und umfasst die Gemeinden Schashagen, Beschendorf, Manhagen, Lensahn und Damlos. In diesem Abschnitt besteht ausschließlich ein Hauptvergleich, da hier keine kleinteiligen Varianten vorliegen, sondern folgende drei größere Varianten miteinander verglichen werden: - Variante 3.1 mit den Streckenabschnitten 1A.7 und 1A.8, - Variante 3.2 mit den Streckenabschnitten 1A.7, X.6 und X.7 sowie - Variante 3.3 mit den Streckenabschnitten X5.1 und X.7. Hauptvergleich Abschnitt 3 Beschreibung der Varianten: Die Variante 3.1 orientiert sich überwiegend an der Bestandsstrecke. Größere Abweichungen von dieser bestehen zwischen Nienrade und Neu Lensahn (auf ca. 1,5 km Länge) sowie nördlich von Lensahn (auf ca. 1,4 km). Der Verlauf der Variante 3.2 ist im südlichen Abschnitt zunächst identisch mit dem der Variante 3.1. Nordöstlich von Nienrade verschwenkt die Variante 3.2 jedoch in nordöstliche Richtung und verläuft ab Höhe Lensahn auf der Westseite der A 1. Die Variante 3.3 liegt auf der gesamten Länge auf der Ostseite der A 1. Bei den einzelnen Varianten ergeben sich sehr unterschiedliche Belastungen der Ortslagen durch Lärmimmissionen. Die Variante 3.1 führt im Bereich von Groß Schlamin, Beschendorf, Nienrade und vor allem Lensahn zu Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass hier gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Ähnlich stellt sich die Situation bei der Variante 3.2 dar; hier liegt jedoch eine geringere Betroffenheit der Ortslage von Lensahn vor, so dass nur für die Bebauung an der L 58 aktiver Schallschutz erforderlich wird. Deutlich günstiger stellt sich die Situation bei der Variante 3.3 dar; hier sind lediglich im Bereich der Ortslage von Groß Schlamin Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 13: Hauptvergleich Abschnitt 3 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 3.1 103 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Variante 3.2 Variante 3.3 Touristisch relevante Strukturen: Im gesamten Abschnitt befinden sich relativ wenige touristisch relevante Strukturen. Das Angebot an Beherbergungsbetrieben konzentriert sich auf die Ortslage von Lensahn (zwölf Betriebe mit insgesamt 42 Betten), wo sich mehrere private Vermieter befinden. Weitere Betriebe existieren in Beschendorf (zwei Betriebe mit insgesamt 24 Betten) und Nienrade (ein Betrieb mit 16 Betten). An freizeitrelevanter Infrastruktur ist vor allem auf diverse regionale Radwegverbindungen (u.a. von der Hasselberger Mühle über Groß Schlamin nach Marxdorf, zwischen Groß Schlamin und Bentfeld, von Bentfeld über Beschendorf und Nienrade nach Lensahn, zwischen Nienrade und Manhagen, zwischen Lensahn und Kabelhorst und zwischen Lehsahn und Damlos) hinzuweisen. Ein bedeutender touristischer Anziehungspunkt ist der Museumshof in Lensahn mit angegliedertem Naturlehrpfad, in dem alte Kulturmethoden und Kulturlandschaftsbiotope gezeigt werden. Der Hof liegt südlich der L 58 auf der Westseite der Bahnstrecke. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Tou104 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) risten vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt mit Ausnahme des FFH-Gebietes ´Kremper Au´ bei Groß Schlamin nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt bis auf einige wenige Waldflächen landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Abschnitt 3. Tabelle 23: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Abschnitt 3, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Planfall 1 Planfall 0 Ort Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 > 49 dB(A) dB(A) nachts nachts Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3 Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 > 49 dB(A) dB(A) nachts nachts Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 > 49 dB(A) dB(A) nachts nachts Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 > 49 dB(A) dB(A) nachts nachts Beschendorf 2 / 24 0/0 2 / 24 0/0 2 / 24 0/0 1 / 20 0/0 Nienrade 1 / 16 0/0 1 / 16 0/0 1 / 16 0/0 0/0 0/0 Lensahn 4 / 12 4 / 11 2/5 0/0 7 / 20 0/0 2/5 0/0 Gesamt 7 / 52 4 / 11 5 / 45 0/0 10 / 60 0/0 3 / 25 0/0 Bei der Variante 3.1 kommt es vor allem in Lensahn im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Dies wirkt sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe aus. Während beim Planfall 0 vier Betriebe von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und weitere vier Betriebe innerhalb der 45 dB(A)-Isophone liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 deutlich günstiger dar. Auch in Beschendorf und Nienrade können aufgrund der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen leichte Verminderungen der Schallpegel erzielt werden. Im Vergleich zum Planfall 0 zeigen sich aber keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Betroffenheit der Betriebe. Bei der Variante 3.2 stellt sich die Situation im südlichen Teilabschnitt (Beschendorf und Nienrade) vergleichbar mit der Variante 3.1 dar. Im Bereich Lensahn ist allerdings eine höhere Belastung von Beherbergungsbetrieben zu konstatieren, da die erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen deutlich geringer ausfallen als bei der Variante 3.1. Die Variante 3.3 zeigt aufgrund des relativ ortsfernen Verlaufes die geringsten Neubelastungen durch Verlärmung. So ergeben sich in Lensahn und Nienrade gegenüber dem Planfall 0 und auch gegenüber den Varianten 3.1 und 3.2 deutlich geringere Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben durch Verlärmung. In Beschendorf wird sich die Situation in den an der Bestandstrasse gelegenen Ortsteilen ebenfalls verbessern; in den östlichen Ortsteilen ist hingegen eine Verstärkung der Lärmimmissionen zu erwarten. Hier wird in Zukunft ein Beherbergungsbetrieb mit 20 Betten innerhalb der 45 dB(A)-Isophone liegen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Der in Lensahn unmittelbar an der Bestandsstrecke gelegene Museumshof einschließlich des angegliederten Naturlehrpfades unterliegt im Planfall 0 relativ starken Lärmbelastungen [50-55 dB(A) am Tag]. Bei der Variante 3.1 erfährt der Hof aufgrund der aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Entlas105 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) tung von ca. 5 dB(A). Noch günstiger stellt sich die Situation bei den Varianten 3.2 und 3.3 dar; die verbleibenden Lärmbelastungen liegen hier nur noch bei 40-45 dB(A) am Tag. Die als FFH-Gebiet ausgewiesene ´Kremper Au´ bei Groß Schlamin, die abschnittsweise durch einen regionalen Radweg erschlossen ist, wird aufgrund des zukünftig höheren Verkehrsaufkommens auf der Bestandsstrecke (in diesem Abschnitt Varianten 3.1. und 3.2) als potenzieller Erholungsraum für Touristen an Attraktivität verlieren. Die im Abschnitt 3 verlaufenden regional bedeutsamen Radwege sind durch die einzelnen Varianten in unterschiedlichem Umfang betroffen. Die Variante 3.3 kreuzt insgesamt sechs Radwegverbindungen. In allen Fällen sind Eisenbahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Ähnlich stellt sich die Situation bei der Variante 3.2 dar (Kreuzung von sechs regionalen Radwegverbindungen, bei denen nur im Bereich Groß Schlamin der vorhandene Bahnübergang bestehen bleibt und hier somit in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist). Die Variante 3.1 kreuzt insgesamt fünf Radwegverbindungen. Neben dem Bahnübergang in Groß Schlamin bleibt auch der Übergang in Lensahn an der L 58 bestehen, so dass bei dieser Variante aufgrund von längeren Schrankenschließzeiten die stärksten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Die längeren Schrankenschließzeiten am Bahnübergang L 58 in Lensahn verursachen auch eine schlechtere Erreichbarkeit des Museumshofes in Lensahn für Tagesgäste aus den Küstenorten oder Besucher, die von der Autobahnabfahrt Lensahn kommen. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur bzw. die Ortslagen sind bei der parallel zur Autobahn verlaufenden Variante 3.3 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Bei den Varianten 3.1 und 3.2 werden hingegen vor allem die Ortslagen von Groß Schlamin und Beschendorf, bei der Variante 3.1 zusätzlich die Ortslage von Lensahn durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 3.3 aufgrund der geringsten Belastung der im Abschnitt befindlichen Ortslagen einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe und des Museumshofes in Lensahn die günstigste Alternative darstellt. Darüber hinaus verursacht die Variante 3.3 keine relevanten Beeinträchtigungen des regionalen Radwegnetzes. Die Bereiche unmittelbar entlang der A 1 stellen aufgrund der starken Vorbelastung insbesondere durch Lärm- und Schadstoffimmissionen keinen für Touristen attraktiven Raum dar. 5.2.6 Abschnitt 4 Der Abschnitt 4 verläuft zwischen dem Trassenkombinationspunkt 16 (nördlich von Lensahn) und dem Fehmarnsund und umfasst die Stadt Oldenburg i.H. sowie die Gemeinden Damlos, Lensahn, Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode. Der Abschnitt 4 gliedert sich in einen Vorvergleich, zwei Zwischenvergleiche und einen Hauptvergleich. Die Streckenabschnitte 1A.9 zwischen den TKP 16 bei Damlos und 17 südlich von Oldenburg i.H. sowie 1A.13 zwischen dem TKP 22 nördlich von Großenbrode und dem Fehmarnsund werden keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative vorliegt. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose (siehe Kapitel 5.2.6.4). 5.2.6.1 Vorvergleiche Vorvergleich 4.a Der Vorvergleich 4.a behandelt - die Variante 4.a.1 mit dem Streckenabschnitt X.7.1 und - die Variante 4.a.2 mit dem Streckenabschnitt X.12. 106 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Beschreibung der Streckenabschnitte: Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl. Lediglich der südliche Teilabschnitt liegt auf dem Stadtgebiet von Oldenburg i.H. Der Beginn beider Abschnitte liegt am TKP 25 östlich von Oldenburg, das Ende am TKP 18 südlich von Seegalendorf an der Grenze zwischen den Gemeinden Göhl und Gremersdorf. Während der Streckenabschnitt X.12 zwischen zwei landwirtschaftlichen Hofstellen in der Ansiedlung Kremsdorf verläuft, umgeht der Streckenabschnitt X7.1 Kremsdorf nördlich. Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 14: Vorvergleich 4.a – Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum Streckenabschnitt X7.1 Streckenabschnitt X.12 Touristisch relevante Strukturen: Die touristisch relevanten Strukturen in diesem Abschnitt beschränken sich auf einen kleineren Beherbergungsbetrieb (vier Betten) in Seegalendorf, einen Reiterhof (bei Rehkamp) und den von Oldenburg i.H. über Kremsdorf nach Seegalendorf verlaufenden regionalen Radweg. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. Das FFH- und Landschaftsschutzgebiet ´Seegalendorfer Gehölz´ ist durch beide Streckenabschnitte in vergleichbarer Weise durch Verlärmung be- 107 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) troffen, dürfte aber für naturorientierte Touristen aufgrund der geringen Größe nur von begrenzter Attraktivität sein. Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten X.7.1 und X.12. Tabelle 24: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs 4.a, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Ort Seegalendorf Streckenabschnitt X.7.1 Streckenabschnitt X.12 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 0/0 0/0 1/4 0/0 1/4 0/0 Der Beherbergungsbetrieb in Seegalendorf (vier Betten) weist zu beiden Streckenabschnitten einen Abstand von ca. 800 m auf, so dass es weder am Tag noch nachts zu einer Überschreitung der relevanten Grenzwerte für Lärm kommt. Dennoch ist gegenüber dem Planfall 0, der für den Bereich Seegalendorf im Hinblick auf Bahnlärm durch eine ungestörte Situation gekennzeichnet ist, eine Verschlechterung zu prognostizieren [Lage des Betriebes innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts]. Vergleichbares trifft für die Reitanlage im Bereich Rehkamp zu, die ca. 300 m westlich der Trasse liegt. Der o.g. regionale Radweg kann bei beiden Streckenabschnitten aufgrund der geplanten Straßenüberführung aufrechterhalten werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass beide Streckenabschnitte aus touristischer Sicht keine relevanten Unterschiede aufweisen. Da jedoch der Streckenabschnitt X.12 die Ortslage von Kremsdorf zerschneidet, wird die Variante X.7.1 als Vorzugsvariante gewählt. 5.2.6.2 Zwischenvergleiche 5.2.6.2.1. Zwischenvergleich 4.b Der Zwischenvergleich 4.b behandelt - die Variante 4.b.1 mit dem Streckenabschnitt 1A.10 und - die Variante 4.b.2 mit dem Streckenabschnitt X.8, dem Vergleichsergebnis 4.a (= Streckenabschnitt X.7.1) und dem Streckenabschnitt X1.1. Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg i.H. und der Gemeinden Göhl, Heringsdorf und Neukirchen. Die Variante 4.b.2 verläuft zudem auf dem Gemeindegebiet von Gremersdorf. Der Beginn beider Varianten befindet sich am TKP 17 südlich von Oldenburg; ihr gemeinsamer Endpunkt östlich von Neukirchen am TKP 19. Beide Varianten lösen sich zunächst südlich von Oldenburg i.H. in Höhe des NSG ´Oldenburger Bruch´ von der Bestandsstrecke und verlaufen am südlichen Stadtrand entlang. Die Variante 4.b.2 verläuft dabei etwas südlicher. Östlich von Oldenburg nimmt die Variante 4.b.1 wieder den Verlauf der Bestandsstrecke auf und folgt dieser - bis auf eine kleinere Abweichung bei Heringsdorf - bis zum TKP 19. 108 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die Variante 4.b.2 quert hingegen östlich von Oldenburg die Bestandsstrecke, wird nach Norden an Kremsdorf vorbeigeführt und verläuft anschließend überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen in östliche Richtung. Nach Querung der B 501 zwischen Neukirchen und Heringsdorf erreicht die Variante 4.b.2 ebenfalls den TKP 19. Bei beiden Varianten ergeben sich gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung sehr unterschiedliche Belastungen der Ortslagen durch Lärmimmissionen. Die Variante 4.b1 führt im Bereich des südlichen Stadtrandes von Oldenburg i.H. sowie in den Ortslagen von Göhl, Rellin und Heringsdorf zu Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass hier umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Deutlich günstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.b.2 dar; hier sind lediglich am südlichen Stadtrand von Oldenburg i.H. Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 15: Zwischenvergleich 4.b – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 4.b.1 Variante 4.b.2 Touristisch relevante Strukturen: In Oldenburg i.H. befinden sich mehrere gewerbliche und private Beherbergungsbetriebe (sechs Betriebe mit insgesamt 99 Betten im Untersuchungsraum). Darüber hinaus ist auf mehrere private Anbieter in Heringsdorf und Klötzin (acht Betriebe mit insgesamt 33 Betten) sowie in Seegalendorf (ein Betrieb mit vier Betten) hinzuweisen. Das Angebot an freizeitrelevanter Infrastruktur beschränkt sich im Wesentlichen auf ausgewiesene Radwege. Neben einer größeren Anzahl von regionalen Radwegverbindungen ist vor allem auf den 109 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) überregional bedeutsamen Mönchsweg hinzuweisen, der im Abschnitt zunächst entlang der B 501 zwischen Neukirchen und Heringsdorf verläuft, dann entlang der K 40 und der Bestandsstrecke zwischen Heringsdorf und Göhl und anschließend über die L 59 nach Oldenburg i.H. hineingeführt wird. Südlich von Oldenburg i.H. verlässt der Mönchsweg wieder das Stadtgebiet und verläuft in östlicher Richtung durch das Oldenburger Bruch. Bei Rehkamp befindet sich zudem ein Reiterhof. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt mit Ausnahme des NSG ´Oldenburger Bruch´ nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. An mehreren Stellen befinden sich zudem Windparks (z.B. zwischen Kremsdorf und Klötzin). Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 4.b.1 und 4.b.2. Tabelle 25: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.b, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Variante 4.b.1 Variante 4.b.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Oldenburg i.H. 0/0 1 / 10 0/0 0/0 0/0 0/0 Seegalendorf 0/0 0/0 0/0 0/0 1/4 0/0 Klötzin 2/7 0/0 0/0 2/7 1/4 1/3 Heringsdorf 1 / 14 4 / 18 1/5 2/9 0/0 0/0 Gesamt 3 / 21 5 / 28 2/9 4 / 16 2/8 1/3 Ort Bei der Variante 4.b.1 kommt es vor allem im westlichen Stadtbereich von Oldenburg i.H. aufgrund der ortsfernen Trassenführung und den vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Von Überschreitungen des relevanten nächtlichen Immissionsgrenzwertes ist beim Planfall 0 allerdings nur ein Beherbergungsbetrieb betroffen, der zukünftig deutlich entlastet wird. In Klötzin ergeben sich bei der Variante 4.b.1 aufgrund der bauleitplanerischen Ausweisung der Ortslage als Dorfgebiet keine Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte, so dass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen wurden. Dies hat zur Folge, dass es hier in Zukunft gegenüber dem Planfall 0 zu stärkeren Schalleinwirkungen und damit auch zu einer stärkeren Betroffenheit der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe kommt. In Heringsdorf sind hingegen aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, so dass sich hier die Anzahl der durch Lärmimmissionen betroffenen Betriebe vermindert. 110 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Bei der Variante 4.b.2 stellt sich die Situation in Oldenburg i.H. vergleichbar mit jener der Variante 4.b.1 dar. Im Bereich Klötzin sind wie bei der Variante 4.b.1 keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich, so dass sich im Vergleich zum Planfall 0 vor allem am nördlichen Ortsrand eine Zunahme der Lärmimmissionen ergibt. Heringsdorf erfährt im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgrund der ortsfernen Führung der Variante 4.b.2 eine deutliche Entlastung um 5-10 dB(A), was sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe auswirkt. Während beim Planfall 0 vier Betriebe von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und ein weiterer Betrieb innerhalb der 45 dB(A)-Isophone liegt, ist beim Planfall 1 kein Betrieb mehr betroffen. Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei der Variante 4.b.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben. Deutlich ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.b.1 dar, da im Abschnitt zwischen Göhl und Neukirchen die bestehenden Bahnübergänge nicht durch Bahn- oder Straßenüberführungen ersetzt werden. Betroffen sind davon vor allem die Radwegverbindungen im Bereich Göhl entlang der L 59 (Mönchsweg und regionaler Radweg), Rellin und Heringsdorf (jeweils regionaler Radweg) und nördlich von Heringsdorf an der B 501 (Mönchsweg), die in Zukunft aufgrund von längeren Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum und damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) an Attraktivität einbüßen werden. Einer stärkeren Belastung durch Lärm und visuelle Störeffekte (Bahnverkehr) wird in Zukunft zudem der Teilabschnitt des Mönchsweges zwischen Heringsdorf und Göhl ausgesetzt sein, da die Variante 4.b.1 hier auf der Bestandstrasse liegt, die parallel zum Mönchsweg verläuft. Im Zusammenhang mit längeren Schrankenschließzeiten ist auch darauf hinzuweisen, dass die L 59, die von der Bestandsstrecke in Göhl gekreuzt wird, eine wichtige Zufahrtstraße von Oldenburg über die Bäderstraße (B 501) zu den an der Küste gelegenen großen Campingplätzen darstellt, deren Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der Variante 4.b.1 beeinträchtigt wird. Ähnliches gilt für die B 501 zwischen Neukirchen und Heringsdorf (Bahnübergang bei Heringsdorf). Im Bereich des NSG ´Oldenburger Bruch´, das für Touristen einen potenziell attraktiven Raum für Naturerlebnisse darstellt, liegen keine relevanten Unterschiede zwischen den Varianten 4.b.1 und 4.b.2 vor, da der Verlauf beider Varianten hier nahezu identisch ist. Der Mönchsweg wird am nordwestlichen Rand des Oldenburger Bruchs von beiden Varianten gekreuzt, wobei eine Eisenbahnüberführung (EÜ Bruchweg) vorgesehen ist. Das Landschaftsbild am Nordrand des Oldenburger Bruchs wird durch die hier vorgesehenen Lärmschutzwände allerdings nicht unerheblich beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist hier von starken Störungen des Landschaftserlebens während der Bauphase auszugehen. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur bzw. die Ortslagen sind bei der überwiegend im Bereich der Bestandsstrecke verlaufenden Variante 4.b.1 in deutlich größerem Umfang zu erwarten. Betroffen werden hier während der Bauphase vor allem die Ortslagen von Göhl, Rellin und Heringsdorf sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 4.b.2 aufgrund der geringeren Belastung von Beherbergungsbetrieben durch Lärmimmissionen (vor allem in Heringsdorf) die günstigere Alternative darstellt. Darüber hinaus verursacht die Variante 4.b.2 geringere Beeinträchtigungen des überregional bedeutsamen Mönchsweges und des regionalen Radwegnetzes. 5.2.6.2.2. Zwischenvergleich 4.c Der Zwischenvergleich 4.c behandelt - die Variante 4.c.1 mit den Streckenabschnitten X1.2 und X.10 sowie 111 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - die Variante 4.c.2 mit dem Streckenabschnitt 1A.12. Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiete der Gemeinde Großenbrode. Lediglich der südliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Neukirchen. Der Beginn beider Varianten liegt am TKP 20 westlich von Sütel, der gemeinsame Endpunkt am TKP 22 nordöstlich von Großenbrode. Während die Variante 4.c.2 im Wesentlichen der Bestandsstrecke folgt (lediglich zwischen Seekamp und dem Großenbroder Ortsteil ´Von-Herwarth-Straße´ liegt eine Abweichung von ca. 100 m in östlicher Richtung vor), fädelt die Variante 4.c.1 nördlich von Seekamp aus der Bestandsstrecke in nördliche Richtung aus und erreicht nordöstlich von Lütjenbrode die B 207. Dieser folgt sie auf deren Südseite bis nordöstlich von Großenbrode und erreicht dort wieder die Bestandsstrecke. Die schalltechnische Untersuchung hat gezeigt, dass beide Varianten in Großenbrode sowohl am Tag als auch nachts zu z.T. deutlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm führen und somit aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese weisen bei beiden Varianten jedoch erhebliche Unterschiede auf. Während bei der Variante 4.c.2 auf der gesamten Länge zwischen dem Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ und nordöstlich von Großenbrode aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind (auf ca. 4 km), beschränkt sich die Notwendigkeit zum aktiven Schallschutz bei der Variante 4.c.1 auf einen ca. 1,5 km langen Abschnitt nördlich von Großenbrode. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 16: Zwischenvergleich 4.c – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 4.c.1 Variante 4.c.2 112 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Touristisch relevante Strukturen: In Großenbrode, das den größten Teil des Raumes des Zwischenvergleichs 4.c umfasst (nur der äußerste südliche Teil des Zwischenvergleichs 4.c liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Neukirchen i.H.) findet sich eine größere Anzahl von Beherbergungsbetrieben. So existieren alleine 25 Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun Betten, die über eine Kapazität von über 1.000 Betten verfügen; hinzu kommen zahlreiche Vermieter mit geringeren Bettenzahlen, die nicht von der amtlichen Statistik erfasst sind. Darüber hinaus ist auf mehrere Sondergebiete mit touristischer Bedeutung (Ferienhausanlagen, Campingplätze vor allem im südlichen Teil von Großenbrode, Campingplatz Seekamp auf dem Gemeindegebiet von Neukirchen i.H.) sowie zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Kur (Mutter-KindKureinrichtungen) hinzuweisen. Die sechs Häfen in Großenbrode mit fast 1.000 Liegeplätzen bieten mit ihren Gastliegeplätzen weitere Unterkunftsangebote. Im Bereich zwischen der Bahnstrecke und dem Südstrand befindet sich gegenwärtig ein Ferienhausgebiet mit 165 Ferienhäusern mitsamt ergänzender touristischer Infrastruktur in Erschließung (Holiday Vital Resort Großenbrode). An freizeitrelevanter touristischer Infrastruktur ist vor allem auf die beiden Strände von Großenbrode (Südstrand und Weststrand) hinzuweisen. Darüber hinaus ist die Gemeinde in das Rundwegesystem für Radfahrer des Kreises Ostholstein einbezogen. Mit dem Ostseeküsten-Radweg und dem Mönchsweg queren zwei überregional bedeutsame Radwege und mit dem Jakobsweg ein überregional bedeutsamer Fernwanderweg das Gemeindegebiet. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das nördlich der B 207 gelegene Landschaftsschutzgebiet ´Nordküste von Großenbrode´ dar. Die an die B 207 angrenzenden Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgrund der bestehenden Vorbelastungen durch den Verkehr auf der Bundesstraße für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 4.c.1 und 4.c.2. 113 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 26: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs 4.c, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Variante 4.c.1 Variante 4.c.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 0/0 0/0 0/0 1/4 0/0 0/0 Großenbrode inkl. Ortsteil ´von-HerwarthStraße´ 25 / 120 69 / 254 15 / 44 0/0 49 / 152 19 / 98 Gesamt 25 / 120 69 / 254 15 / 44 1/4 49 / 152 19 / 98 Ort Lütjenbrode Bei der Variante 4.c.1 kommt es in Großenbrode aufgrund der ortsfernen Trassenführung und den vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer deutlichen Verminderung der Lärmimmissionen. Davon profitieren auch die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe. Während beim Planfall 0 69 Betriebe mit insgesamt 254 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und weitere 25 Betriebe mit insgesamt 120 Betten innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts liegen, stellt sich die Situation beim Planfall 1 deutlich günstiger dar. Einer deutlich geringeren Betroffenheit durch Lärmimmissionen [ca. -10 db(A)] unterliegen bei der Variante 4.c.1 auch die am Südrand von Großenbrode geplante Ferienhaussiedlung [beim Planfall 0 bestehen nächtliche Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A)] und der ebenfalls im Süden des Ortes gelegene große Campingplatz mit seinen 440 Standplätzen. Eine Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 findet bei der Variante 4.c.1 im Bereich Lütjenbrode statt [Zunahme der Schalleinwirkungen um bis zu 15 dB(A)]. Hier kommt es in Zukunft zu einer deutlich stärkeren Belastung eines Beherbergungsbetriebes sowie des am südlichen Ortsrand gelegenen kleinen Campingplatzes, wobei der nächtliche Grenzwert für Campingplätze [54 dB(A)] erreicht wird. Darüber hinaus werden das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet und die unmittelbar angrenzende Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) deutlich stärker belastet [Zunahme der Lärmimmissionen gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB (A), dadurch Überschreitung des nächtlichen Grenzwertes für Ferienhausgebiete von 49 dB(A)]. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB(A) stärker belastet wird bei der Variante 4.c.1 auch der nordwestliche Teil des Campingplatzes Seekamp. Hier ist zukünftig von nächtlichen Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) auszugehen. Eine Überschreitung des relevanten Immissionsgrenzwertes [54 dB(A)] nachts findet nicht statt. Bei der Variante 4.c.2 kann aufgrund der vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls eine Verminderung der Lärmimmissionen in Großenbrode erzielt werden. Gegenüber der Variante 4.c.1 fällt diese Verminderung jedoch deutlich geringer aus. So sind weiterhin 114 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 19 Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 98 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen; 49 weitere Betriebe mit insgesamt 152 Betten liegen innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts. Betroffen sind vor allem die südlich an die Bahnstrecke angrenzenden Wohngebiete in Großenbrode und im Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der im Süden von Großenbrode geplanten Ferienhaussiedlung und des südlich angrenzenden Campingplatzes dar (Verminderung der Lärmimmissionen gegenüber dem Planfall 0, jedoch geringer als bei der Variante 4.c.1). Im Bereich Lütjenbrode kommt es bei der Variante 4.c.2 im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer Zunahme der Lärmimmissionen um ca. 5 dB(A); diese fehlt jedoch deutlich geringer aus als bei der Variante 4.c.1. Das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet und die unmittelbar angrenzende Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) werden bei der Variante 4.c.2 etwas stärker durch Lärmimmissionen belastet als beim Planfall 0. Die Zunahme fällt jedoch deutlich geringer aus als bei der Variante 4.c.1. Der nordwestliche Teil des Campingplatzes Seekamp ist durch die Variante 4.c.2 geringfügig stärker betroffen als durch die Variante 4.c.1.durch bahnbedingte Schall. Eine Überschreitung des relevanten Immissionsgrenzwertes [54 dB(A)] nachts findet jedoch auch hier nicht statt. Der südlich und westlich an den Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ angrenzende Sportboothafen erfährt aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Variante 4.c.2) bzw. der ortsfernen Lage (Variante 4.c.1) gegenüber dem Planfall 0 eine leichte Entlastung. An freizeitrelevanten Strukturen ist vor allem bei der Variante 4.c.1 der ca. 500 m nördlich der geplanten Trasse gelegene Weststrand durch Verlärmung betroffen. Hier werden für das Jahr 2025 Schallpegel von 45-50 dB(A) am Tag prognostiziert, was gegenüber dem Planfall 0 eine Zunahme um 5-10 dB(A) bedeutet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Weststrand bereits durch den Verkehr auf der B 207 vorbelastet ist, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Bei der Variante 4.c.2 ergeben sich im Bereich des Weststrandes keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Planfall 0. Für den Südstrand können aufgrund der relativ großen Entfernung zu beiden Varianten und der Abschirmwirkung der Bebauung in Großenbrode relevante Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen ausgeschlossen werden. Die im Abschnitt überregional bedeutsamen Rad- und Wanderwege (Ostseeküsten-Radweg, Mönchsweg, Jakobsweg) verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Die von der Variante 4.c.1 betroffenen Verbindungen können aufgrund der geplanten Eisenbahn- bzw. Straßenüberführungen ohne wesentliche Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden. Die einzige Ausnahme bildet die Rad- und Wanderwegverbindung im Bereich Bergmühle / Seekamp, wo der bestehende Bahnübergang erhalten bleibt und hier in Zukunft aufgrund des zunehmenden Zugverkehrs von längeren Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum und damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) auszugehen ist. Deutlich ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.c.2 dar, da hier die bestehenden Bahnübergänge nicht durch Bahn- oder Straßenüberführungen ersetzt werden. Betroffen sind davon vor allem die Rad- und Wanderwegverbindungen im Bereich Bergmühle / Seekamp, Feldscheide, Pomosin-Werk und Strandstraße, die in Zukunft aufgrund von längeren Schrankenschließzeiten (s.o.) an Attraktivität einbüßen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich für die Variante 4.c.2 ebenfalls negativ dar, dass längere Teilabschnitte der genannten überregional bedeutsamen Rad- und Wanderwege parallel zur Bestandsstrecke verlaufen und somit im Zukunft verstärkten Lärmbelastungen und z.T. auch visuellen Störeffekten (vor allem durch Lärmschutzwände, s.u.) ausgesetzt sein werden. Dies betrifft vor allem Teilabschnitte des Ostseeküsten-Radweges nordöstlich von Großenbrode, zwischen Großenbrode und Feldscheide und in Höhe Seekamp. 115 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die längeren Schrankenschließzeiten bei der Variante 4.c.2 stellen auch für den innerörtlichen Verkehr in Großenbrode ein Problem dar. Hier ist vor allem auf den Bahnübergang im Bereich der Strandstraße (K 42) hinzuweisen, die die Hauptzufahrt zum Südstrand vermittelt. Als Folgen der hier in Zukunft längeren Schrankenschließzeiten sind z.B. Behinderungen für Touristen bei der An- und Abfahrt, Staus mit entsprechenden Folgewirkungen (Lärm- und Schadstoffemissionen) usw. zu nennen. Bei der Variante 4.c.1 ist im Bereich der Kreuzung mit der K 42 nördlich von Großenbrode eine Straßenüberführung vorgesehen, so dass sich hier keine vergleichbaren Probleme ergeben. Aus Sicht des für den Tourismus auf der Halbinsel Wagrien bedeutsamen Landschaftsbildes sind vor allem die bei der Variante 4.c.2 erforderlichen Lärmschutzwände (auf ca. 4 km zwischen dem Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ und nordöstlich von Großenbrode) mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Bestehende Sichtbeziehungen z.B. vom östlichen Ortsrand von Großenbrode in Richtung Küste werden dadurch erheblich eingeschränkt, aber auch die Erlebbarkeit der Landschaft z.B. bei Ausflügen mit dem Rad oder zu Fuß wird deutlich vermindert. Die Variante 4.c.1 ist auch in dieser Hinsicht mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen verbunden, da sich die Notwendigkeit zum aktiven Schallschutz auf einen ca. 1,5 km langen Abschnitt nördlich von Großenbrode beschränkt, der aufgrund der parallel verlaufenden und stark befahrenen B 207 ohnehin nur eine relativ geringe Bedeutung für das Landschaftserleben aufweist. Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur bzw. die Ortslagen sind bei der abschnittsweise parallel zur B 207 verlaufenden Variante 4.c.1 in geringerem Umfang zu erwarten. Bei der Variante 4.c.2 werden hingegen vor allem die Ortslage von Großenbrode und der Ortsteil VonHerwarth-Straße durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 4.c.1 aufgrund der deutlich geringeren Belastung von Beherbergungsbetrieben die günstigere Alternative darstellt. Weitere Vorteile weist die Variante 4.c.1 hinsichtlich der Beeinträchtigung von überregional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen sowie des Landschaftsbildes auf. Eine Beeinträchtigung von innerörtlichen Verbindungen in Großenbrode durch längere Schrankenschließzeiten wie bei der Variante 4.c.2 kann vermieden werden. 5.2.6.3 Hauptvergleich Abschnitt 4 Der Hauptvergleich im Abschnitt 4 behandelt - die Variante 4.1 mit dem Vergleichsergebnis 4.b (= Variante 4.b.2), dem Streckenabschnitt 1A.11 und dem Vergleichsergebnis 4.c (= Variante 4.c.1) sowie - die Variante 4.2 mit dem Streckenabschnitt X.8, dem Vergleichsergebnis 4.a (= Streckenabschnitt X.7.1) und den Streckenabschnitten X.9 und X.10. Beschreibung der Varianten: Beide Varianten liegen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg i.H. sowie der Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode. Der Beginn beider Varianten liegt am TKP 17 südlich von Oldenburg, das Ende am TKP 22 nordöstlich von Großenbrode. Zwischen dem TKP 17 südlich von Oldenburg und südlich von Seegalendorf (TKP 18) ist der Verlauf beider Varianten zunächst identisch. Sie umgehen hier das Stadtgebiet von Oldenburg südlich am Rande des Naturschutzgebietes ´Oldenburger Bruch´, queren dann östlich von Oldenburg die Bestandsstrecke und werden nach Norden an Kremsdorf vorbeigeführt (= Vergleichsergebnis 4.b bei Variante 4.1, Streckenabschnitt X.8 und Vergleichsergebnis 4.a bei Variante 4.2). Südlich von Seegalendorf trennen sich dann beide Varianten auf. Die Variante 4.1 wird weiter in östliche Richtung geführt (= ebenfalls Vergleichsergebnis 4b) und fädelt bei Satjewitz in die Bestandsstecke ein. Dieser folgt sie bis in Höhe Seekamp (= Streckenabschnitt 1A.11), fädelt aus dieser nördlich von Seekamp wieder aus und erreicht nordöstlich von Lütjenbrode die B 207. Dieser folgt sie auf de116 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) ren Südseite bis nordöstlich von Großenbrode und erreicht dort wieder die Bestandsstrecke (= Vergleichsergebnis 4.c). Die Variante 4.2 verschwenkt bei Seegalendorf in nordöstliche Richtung, quert zwischen Meeschendorf und Neukirchen die L 60 sowie nördlich von Neukirchen die B 501 und trifft südöstlich von Lütjenbrode auf die Variante 4.1 (= Streckenabschnitt X.9). Im weiteren Verlauf sind beiden Varianten identisch (Verlauf parallel zur B 207 und Einmündung in die Bestandsstrecke nordöstlich von Großenbrode = Streckenabschnitt X.10 bei Variante 4.2). Da die relevanten Unterschiede zwischen beiden Varianten im Abschnitt zwischen Seegalendorf und südöstlich von Lütjenbrode liegen, konzentrieren sich die folgenden Ausführungen auf diesen Bereich. Die schalltechnische Untersuchung hat für den Abschnitt zwischen Seegalendorf und Lütjenbrode gezeigt, dass beide Varianten in Neukirchen nachts zu Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm führen und somit aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 17: Hauptvergleich Abschnitt 4 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum Variante 4.1 Variante 4.2 Touristisch relevante Strukturen: Das Angebot an touristisch relevanten Beherbergungsbetrieben konzentriert sich im Abschnitt zwischen Seegalendorf und südöstlich von Lütjenbrode auf die Ortslage von Neukirchen. Hier finden sich sieben Betriebe mit insgesamt 38 Betten. Weitere Betriebe bestehen im Neukirchener Ortsteil Ölendorf (fünf Betriebe mit insgesamt 29 Betten) und im Heringsdorfer Ortsteil Klötzin (zwei Betriebe mit insgesamt sieben Betten). Darüber hinaus ist auf auf den Campingplatz Seekamp hinzuweisen, dessen nordwestlicher Teilbereich im Untersuchungsraum liegt, und einen kleineren Campingplatz mit zehn Standplätzen am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode. Das Angebot an freizeitrelevanter Infrastruktur beschränkt sich im Wesentlichen auf ausgewiesene Radwege. Neben einer größeren Anzahl von regionalen Radwegverbindungen ist vor allem auf die überregional bedeutsamen Radwege ´Mönchsweg´ und ´Ostseeküstenradweg´ hinzuweisen, die den Untersuchungsraum im Abschnitt kreuzen. So verläuft der Mönchsweg von Klingstein über Neukirchen nach Heringsdorf und nutzt dabei abschnittsweise die B 501. Der Ostseeküstenradweg führt von Lütjenbrode über Sütel und Löhrstorf nach Neukirchen, um östlich von Satjewitz den Untersuchungsraum zu verlassen. Zwischen Lütjenbrode und Sütel verläuft auf dem 117 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Ostseeküstenradweg zudem der Jakobsweg als überregional bedeutsamer Wanderweg. Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. An einigen Stellen befinden sich zudem Windparks (z.B. nördlich von Neukirchen), die für eine Vorbelastung des Landschaftsbildes verantwortlich sind und die touristische Eignung einschränken. Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit den Varianten 4.1 und 4.2. Tabelle 27: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Hauptvergleichs Abschnitt 4, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Variante 4.1 Variante 4.2 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Klötzin 2/7 0/0 2/7 1/3 0/0 0/0 Neukirchen 4 / 16 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 Ölendorf 4 / 21 0/0 5 / 29 4 / 21 0/0 0/0 Gesamt 10 / 44 0/0 7 / 36 5 / 24 0/0 0/0 Ort Bei der Variante 4.1 kommt es vor allem im östlichen Ortsbereich von Neukirchen aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Davon profitieren auch die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe. Während beim Planfall 0 vier Betriebe mit insgesamt 16 Betten innerhalb der 45 dB(A)Isophone nachts (potenziell Schlafgestörte bei gekipptem Fenster) liegen, liegt beim Planfall 1 keine relevante Betroffenheit mehr vor. Vergleichbar stellt sich die Situation bei der Variante 4.2 dar. In Klötzin ergeben sich bei der Variante 4.1 aufgrund der bauleitplanerischen Ausweisung der Ortslage als Dorfgebiet keine Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte, so dass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen wurden. Gegenüber dem Planfall 0 verschiebt sich die Lärmbelastung von der Südseite auf die Nordseite des Ortes mit der Folge, dass es hier in Zukunft zu stärkeren Schalleinwirkungen und damit auch zu einer etwas stärkeren Betroffenheit der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe kommt. Auch in Ölendorf findet bei der Variante 4.1 eine Zunahme der Lärmbelastung gegenüber dem Planfall 0 statt. Bei der Variante 4.2 können hingegen aufgrund der ortsfernen Lage relevante Beeinträchtungen von Beherbergungsbetrieben in Klötzin und Ölendorf durch Lärmimmissionen vermieden werden. Der kleine Campingplatz am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode wird durch beide Varianten in gleichem Umfang durch Lärmimmissionen belastet. Gegenüber dem Planfall 0 ist hier eine deutliche Zu118 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) nahme der Schallpegel von bis zu 10 dB(A) zu verzeichnen, wobei der nächtliche Grenzwert für Campingplätze [54 dB(A)] erreicht wird. Unterschiedlich stellt sich hingegen die zukünftige Lärmbelastung im Bereich des Campingplatzes Seekamp dar. Während bei der Variante 4.2 keine relevante Veränderung gegenüber dem Planfall 0 zu verzeichnen ist, wird der nordwestliche Teil des Platzes bei der Variante 4.1 gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB(A) stärker belastet. Hier ist zukünftig von nächtlichen Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) auszugehen. Eine Überschreitung des relevanten Immissionsgrenzwertes [54 dB(A)] nachts findet nicht statt. Die im Abschnitt befindlichen regionalen und überregionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei der Variante 4.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke Überführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben. Ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.1 dar, da hier die bestehenden Bahnübergänge an der Bestandsstrecke zwischen Satjewitz und Seekamp nicht durch Bahn- oder Straßenüberführungen ersetzt werden. Betroffen sind davon vor allem die Rad- und Wanderwegverbindungen im Bereich Bergmühle / Seekamp (Ostseeküstenradweg und Jakobsweg), Satjewitz und Löhrstorf / Sütel (jeweils Ostseeküstenradweg), die in Zukunft aufgrund von längeren Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum und damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) an Attraktivität einbüßen werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die K 56 im Bereich Löhrstorf / Sütel eine wichtige Zufahrtsstraße zu den an der Küste gelegenen großen Campingplätzen darstellt, deren Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der Variante 4.1 beeinträchtigt wird. Ähnliches gilt für die von der K 56 in Richtung Küste abzweigenden Straßen bei Ölendorf und Satjewitz. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 4.2 aufgrund der deutlich geringeren Belastung der im Abschnitt befindlichen Ortslagen einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe sowie der geringeren Beeinträchtigungen des Campingplatzes Seekamp die günstigere Alternative darstellt. Darüber hinaus verursacht die Variante 4.2 geringere Beeinträchtigungen des regionalen und überregionalen Radwandernetzes. Relevante Auswirkungen auf das örtliche Straßennetz, das z.T. wichtige Zubringerfunktionen zu den großen Campingplätzen an der Küste erfüllt, sind bei der Variante 4.2 nicht festzustellen. 5.2.6.4 Auswirkungsprognose für die Streckenabschnitte 1A.9 und 1A.13 Der Streckenabschnitt 1A.9 zwischen Damlos und Oldenburg i.H. sowie der südliche Teil des Streckenabschnitts 1A.13 zwischen Großenbrode und dem Fehmarnsund werden keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative vorliegt. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose. 5.2.6.4.1. Streckenabschnitt 1A.9 Beschreibung des Streckenabschnitts: Der auf dem Gebiet der Gemeinden Lensahn und Damlos sowie der Stadt Oldenburg i.H. gelegene Streckenabschnitt 1A.9 befindet sich zwischen den TKP 16 bei Damlos und 17 südlich von Oldenburg i.H. Die Bahntrasse wird hier zunächst auf der Westseite der A 1 geführt, kreuzt dann in Höhe von Damlos zweimal die Bestandsstrecke, um in Höhe von Sipsdorf in diese einzufädeln. Bis zum TKP 17 südlich von Oldenburg i.H. verbleibt der Streckenabschnitt auf der Bestandsstrecke. Die Lage des Streckenabschnitts 1A.9 im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. 119 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Abbildung 18: Streckenabschnitt 1A.9 – Lage im Untersuchungsraum Touristisch relevante Strukturen: Beherbergungsbetriebe befinden sich in diesem Abschnitt in Damlos (vier Betriebe mit insgesamt acht Betten), in Sipsdorf (zwei Betriebe mit insgesamt 37 Betten) und in Lübbersdorf am südlichen Stadtrand von Oldenburg (ein Betrieb mit 16 Betten). An freizeitrelevanter touristischer Infrastruktur ist lediglich auf zwei regionale Radwegverbindungen (von Oldenburg über Sebühl nach Damlos sowie von Johannisdorf über Sipsdorf nach Petersdorf) und einen Rastplatz am westlichen Rand des Damloser Waldes hinzuweisen. Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Streckenabschnitt 1A.9. Tabelle 28: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.9, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt 1A.9 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Damlos 0/0 0/0 4/8 0/0 Sipsdorf 0/0 0/0 2 / 37 0/0 Lübbersdorf 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Gesamt 0/0 0/0 7 / 61 0/0 Ort Gegenüber dem Planfall 0 unterliegen die Ortslagen von Damlos und Sipsdorf einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe in Zukunft um bis zu 5 dB(A) stärkeren Schalleinwirkungen. Die relevanten Grenzwerte für Lärm werden zwar nicht überschritten, die betroffenen Betriebe liegen jedoch innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts (zwei Betriebe mit insgesamt 37 Betten in Sipsdorf und vier Betriebe mit insgesamt acht Betten in Damlos). Der Betrieb an der K 59 in Lübbersdorf ist ebenfalls durch höhere Schalleinwirkungen betroffen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass im gesamten Abschnitt bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. 120 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die regionale Radwegverbindung von Oldenburg über Sebühl nach Damlos, die von der Bestandsstrecke gekreuzt wird, wird insofern beeinträchtigt, dass der bestehende Bahnübergang nicht durch eine Bahn- oder Straßenüberführung ersetzt wird und somit in Zukunft aufgrund der Verkehrszunahme auf der Strecke von längeren Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum und damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) auszugehen ist. Für den am westlichen Rand des Damloser Waldes gelegenen Rastplatz sind aufgrund des Abstandes zur Bestandsstrecke (ca. 1.000 m) keine relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. 5.2.6.4.2. Streckenabschnitt 1A.13 Beschreibung des Streckenabschnitts: Die Streckenabschnitt 1A.13 liegt zwischen dem TKP 22 nördlich von Großenbrode und Puttgarden auf Fehmarn. An dieser Stelle wird nur der auf dem Festland gelegene Teilabschnitt zwischen Großenbrode und dem Fehmarnsund behandelt. Auf den auf der Insel Fehmarn gelegenen Teilabschnitt wird in Kapitel 5.2.8.2 näher eingegangen. Der Streckenabschnitt zwischen dem TKP 22 und dem Fehmarnsund verläuft auf der Bestandsstrecke. Die Lage des Streckenabschnitts 1A.13 im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung. Abbildung 19: Streckenabschnitt 1A.13 – Lage im Untersuchungsraum Touristisch relevante Strukturen: An Beherbergungsbetrieben ist auf einen privaten Vermieter (mit fünf Betten) in Großenbroderfähre hinzuweisen. Hier findet sich zudem ein größeres Wochenendhausgebiet direkt am Fehmarnsund. An freizeitrelevanter Infrastruktur sind zwei regionale Radwegverbindungen zu nennen. Darüber hinaus verlaufen die überregional bedeutsamen Rad- und Wanderwege ´Mönchsweg´, Ostseeküstenradweg´ und ´Jakobsweg´ hier parallel zur B 207 bzw. zur Bahnstrecke. Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht: Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Streckenabschnitt 1A.13. 121 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 29: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.13, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 Ort Großenbroderfähre Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt 1A.13 (Großenbrode) Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 1/5 0/0 1/5 0/0 In Großenbroderfähre ergeben sich im Vergleich zum Planfall 0 leichte Erhöhungen der Schallpegel. Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm finden jedoch nicht statt. Zu berücksichtigen ist, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Die z.T. parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Radwegverbindungen werden ebenfalls von höheren Lärmimmissionen betroffen sein. In Anbetracht der bestehenden Vorbelastungen (vor allem auch B 207) dürfte dieser Aspekt jedoch vernachlässigbar sein. 5.2.7 Auswirkungen der Vorzugsvariante 5.2.7.1 Synthese der Hauptvergleiche und Darstellung der Vorzugsvariante Aus der Synthese der Hauptvergleiche lässt sich folgende Vorzugsvariante ableiten: Tabelle 30: Darstellung der Vorzugsvariante in den einzelnen Abschnitten Abschnitt Vorzugsvariante Streckenabschnitte Abschnitt 1 1.4 (X.0) – X.1 - X.2 – X2.2 – X3.1 – E.2 – E.3 Abschnitt 2 - 1A.6 Abschnitt 3 3.3 X5.1 – X7 Abschnitt 4 4.2 1A.9 – X.8 – X7.1 – X.9 – X.10 Der Verlauf der Vorzugsvariante ist in der Karte ´Touristische Infrastruktur – Bestand / Konflikte der Vorzugsvariante´ dargestellt. 5.2.7.2 Beschreibung der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die touristischen Belange Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen der Vorzugsvariante zusammenfassend dargestellt. 5.2.7.2.1. Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur • Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Hotellerie) Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit der Vorzugsvariante. Dargestellt sind nur Orte, bei denen sich hinsichtlich der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben Veränderungen zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 ergeben. Die Aufzählung der Orte erfolgt von Süden nach Norden. 122 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 31: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen bei der Vorzugsvariante Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 0 Planfall 1 Vorzugsvariante Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Bad Schwartau 4 / 14 1/6 0/0 0/0 Ratekau 2/8 4/ 10 0/0 0/0 Groß Timmendorf 0/0 0/0 1/3 0/0 Klein Timmendorf 21 / 144 18 / 125 0/0 0/0 Luschendorf 0/0 0/0 1/1 0/0 Pansdorf 0/0 0/0 1 / 41 0/0 Scharbeutz 88 / 250 73 / 209 10 / 26 4 / 10 Haffkrug 215 / 599 148 / 411 19 / 44 0/0 Sierksdorf 38 / 221 18 / 113 7 / 45 0/0 Pohnsdorfer Mühle 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Beschendorf 2 / 24 0/0 1 / 20 0/0 Nienrade 1 / 16 0/0 0/0 0/0 Lensahn 4 / 12 4 / 11 2/5 0/0 Damlos 0/0 0/0 4/8 0/0 Sipsdorf 0/0 0/0 2 / 37 0/0 Lübbersdorf 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Oldenburg i.H. 0/0 1 / 10 0/0 0/0 Seegalendorf 0/0 0/0 1/4 0/0 Klötzin 2/7 0/0 0/0 0/0 Heringsdorf 1 / 14 4 / 18 0/0 0/0 Neukirchen 4 / 16 0/0 0/0 0/0 Ölendorf 4 / 21 0/0 0/0 0/0 Lütjenbrode 0/0 0/0 0/0 1/4 25 / 120 69 / 254 15 / 44 0/0 409 / 1.466 340 / 1.167 66 / 310 5 / 14 Ort Großenbrode inkl. Ortsteil ´vonHerwarth-Straße´ Gesamt Im Vergleich mit dem Planfall 0, der z.T. durch erhebliche Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben durch bahnbedingte Schalleinwirkungen gekennzeichnet ist, sind bei der Vorzugsvariante auf123 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) grund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen und der im Vergleich mit der Bestandstrasse ortsferneren Lage deutliche Verminderungen der Belastungen von Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Dies zeigt sich insbesondere in Gemeinden wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode, die über große Angebotskapazitäten im Beherbergungssegment verfügen, aber auch im Bereich Bad Schwartau, Ratekau, Beschendorf, Nienrade, Lensahn, Oldenburg i.H., Klötzin, Heringsdorf, Neukirchen und Ölendorf. Im Vergleich mit dem Planfall 0 höhere Belastungen von Beherbergungsbetrieben durch Schalleinwirkungen sind hingegen nur an wenigen Stellen zu verzeichnen. Hinzuweisen ist auf die Ortslagen von Pansdorf, Luschendorf, Damlos, Sipsdorf und Lübbersdorf, wo allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 1 bestehen und nur relativ wenige Betriebe betroffen sind; des Weiteren die Pohnsdorfer Mühle, die durch die Anbindung von Neustadt i.H. betroffen ist sowie die Ortslagen von Groß Timmendorf, Seegalendorf und Lütjenbrode (jeweils ein Betrieb betroffen). Insgesamt ist festzuhalten, dass die Anzahl der Betriebe und Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine geringere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist (689 Betriebe mit insgesamt 2.439 Betten), um ein Mehrfaches über der Anzahl der Betriebe / Betten liegt, die gegenüber dem Planfall 0 durch eine höhere Belastung betroffen ist (13 Betriebe mit insgesamt 130 Betten). • Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Ferien- und Wochenendhaussiedlungen zeigen sich zwischen dem Planfall 0 und der Vorzugsvariante keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit durch Schalleinwirkungen. Anders stellt sich die Situation hingegen in Sierksdorf und Großenbrode dar. Die in Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung (ca. 120 Häuser) am Hansa-Park in Sierksdorf unterliegt beim Planfall 0 nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A). Bei der Vorzugsvariante ist hingegen keine relevante Lärmbelastung mehr zu verzeichnen. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der im Süden von Großenbrode in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung (Holiday Vital Resort Großenbrode mit ca. 165 Häusern) dar. Eine gegenüber dem Planfall 0 deutliche Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt hingegen das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet [Zunahme der Lärmimmissionen gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB (A), dadurch Überschreitung des nächtlichen Grenzwertes für Ferienhausgebiete von 49 dB(A)]. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. • Verlärmung von Campingplätzen Hinsichtlich der Verlärmung von Campingplätzen liegen unterschiedliche Betroffenheiten vor. Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze ist die Vorzugsvariante aufgrund ihrer Lage auf der Westseite der A 1 gegenüber dem Planfall 0 durch etwas geringere nächtliche Schalleinwirkungen gekennzeichnet. Ebenfalls eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0 erfährt der im Süden von Großenbrode gelegene große Campingplatz mit seinen 440 Standplätzen. Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene Campingplatz Waldesruh ist hingegen gegenüber dem Planfall 0 durch um bis zu 10 dB(A) höhere Lärmimmissionen betroffen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht. Eine gegenüber dem Planfall 0 deutliche Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt auch der am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode gelegene Campingplatz, der jedoch nur über zehn Standplätze verfügt. Keine relevanten Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und der Vorzugsvariante hinsichtlich Schalleinwirkungen ergeben sich im Bereich des Campingplatzes Seekamp auf dem Gemeindegebiet von 124 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Neukirchen i.H. • Verlärmung von Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen In Bad Schwartau ergeben sich im Bereich des Kurparkes und der Asklepios-Klinik keine relevanten Veränderungen der Lärmbelastung zwischen dem Planfall 0 und der Vorzugsvariante. In Timmendorfer Strand, Haffkrug und Sierksdorf werden hingegen die hier befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ bei der Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) entlastet. Deutlich günstiger gegenüber dem Planfall 0 stellt sich die Vorzugsvariante auch im Bereich Kattenhöhlen südlich von Scharbeutz dar (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“). Während hier beim Planfall 0 nächtliche Lärmimmissionen von mehr als 50 dB(A) zu verzeichnen sind, die die Möglichkeiten für die geplante Sondergebietsnutzung erheblich einschränken, ist die Vorzugsvariante durch keine relevanten Schalleinwirkungen gekennzeichnet. In Großenbrode werden bei der Vorzugsvariante die in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen gegenüber dem Planfall 0 entlastet. Einer Zunahme der Schalleinwirkungen [gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB (A)] unterliegt allerdings die im Norden von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. • Verlärmung von Sportboothäfen (als Unterkunftsangebote) Der ancora Marina Yachthafen in Neustadt i. H. ist beim Planfall 0 durch nächtliche Schalleinwirkungen von maximal 45-50 dB(A) betroffen. Beim Planfall 1 ist hingegen keine Beeinträchtigung durch Schienenverkehrslärm mehr zu verzeichnen. Eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0, wenn auch in deutlich geringem Umfang, erfährt aufgrund der ortsferneren Lage der Vorzugsvariante auch der südlich und westlich an den Ortsteil ´vonHerwarth-Straße´ angrenzende Sportboothafen in Großenbrode. 5.2.7.2.2. Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur • Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen zeigt sich, dass bei der Vorzugsvariante in Scharbeutz und Haffkrug keine relevanten Veränderungen im Vergleich mit dem Planfall 0 festzustellen sind. Im Strandabschnitt zwischen Timmendorfer Strand und Scharbeutz sowie bei Sierksdorf ergibt sich hingegen aufgrund der ortsfernen Lage der Vorzugsvariante gegenüber dem Planfall 0 eine Verminderung der Schalleinwirkungen. Gegenüber dem Planfall 0 stärker belastet wird der ca. 500 m nördlich der Vorzugsvariante gelegene Weststrand in Großenbrode. Hier werden für das Jahr 2025 Schallpegel von 45-50 dB(A) am Tag prognostiziert, was gegenüber dem Planfall 0 eine Zunahme um 5-10 dB(A) bedeutet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Weststrand bereits durch den Verkehr auf der B 207 vorbelastet ist, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. 125 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Betroffenheit von sonstigen touristischen Anziehungspunkten Die zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegene Golfanlage Seeschlösschen erfährt bei der Vorzugsvariante vor allem im nördlichen und näher an der Bestandsstrecke gelegenen Teil der Anlage eine deutliche Entlastung hinsichtlich bahnbedingter Schalleinwirkungen. Während hier beim Planfall 0 Schalleinwirkungen zwischen 45 und 50 dB(A) am Tag festzustellen sind, betragen diese bei der Vorzugsvariante nur noch zwischen 35 und 40 dB(A). Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch die Vorzugsvariante erheblich entlastet wird. 27 Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des hier befindlichen Waldhochseilgarten erfährt bei der Vorzugsvariante eine leichte Abnahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Deutlich stärker entlastet wird das ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-Holz mit dem hier befindlichen Trimmpfad. Der in Lensahn unmittelbar an der Bestandsstrecke gelegene Museumshof einschließlich des angegliederten Naturlehrpfades unterliegt im Planfall 0 relativ starken Lärmbelastungen [50-55 dB(A) am Tag]. Bei der Vorzugsvariante finden hier deutliche Entlastungen statt; die verbleibenden Lärmbelastungen liegen hier nur noch bei 40-45 dB(A) am Tag. • Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen Die überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwege im näheren Umfeld der Vorzugsvariante verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei Kreuzungen mit der Vorzugsvariante sind i.d.R. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen ohne wesentliche Einschränkungen erhalten bleiben. Ausnahmen finden sich an folgenden Stellen: - Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf zwischen Pohnsdorfermühle und Oevelgönne: eine Bahn- oder Wegüberführung ist hier derzeit nicht vorgesehen, so dass von einer Unterbrechung auszugehen ist; - regionale Radwegverbindungen entlang der L 216 bei Gut Hasselburg nördlich von Altenkrempe, südlich der Hasselburger Mühle und südlich von Oldenburg i.H. (Verbindung von Oldenburg i.H. über Sebühl nach Damlos): hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität der Radwegverbindungen vermindern. Längere Abschnitte, bei denen die Vorzugsvariante parallel zu überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen verläuft und es somit zu Attraktivitätseinbußen durch Verlärmung oder visuelle Störeffekte kommen könnte, kommen weitestgehend nicht vor. Südlich von Altruppersdorf verläuft die Vorzugsvariante zwar auf ca. 700 m parallel zu einer regionalen Radwegverbindung; hier liegt jedoch bereits eine erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der A 1 vor. • Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau Die Reit- und Fahrrundrouten des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau im näheren Umfeld der Vorzugsvariante verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen bzw. Wegen. Bei Kreuzungen mit der Vorzugsvariante sind i.d.R. Bahn- oder Straßen- bzw. Wegüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen ohne wesentliche Einschränkungen erhalten bleiben. Die einzige Ausnahme bildet die Reitrundroute zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof, die auf der Ostseite der A 1 unterbrochen wird. 27 Der Schwerpunkt wird hier auf außenorientierte Einrichtungen, die selber keine wesentlichen Schallemissionen verursachen, gelegt. Auf innenorientierte Einrichtungen (z.B. Sea Life in Timmendorfer Strand, Holstein-Therme in Bad Schwartau, Ostsee-Therme in Scharbeutz, diverse Museen), die i.d.R. eine relativ geringe Empfindlichkeit gegenüber Schalleinwirkungen von außen aufweisen oder Einrichtungen, die selbst als emittierenden Anlage einzustufen sind (Hansa-Park in Sierksdorf) wird hingegen nicht vertiefend eingegangen. 126 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Betroffenheit von geschützten Landschaftsteilen mit potenzieller Attraktivität für Touristen / Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vor allem durch Lärmschutzwände Die Vorzugsvariante tangiert zwar an mehreren Stellen größere geschützte Landschaftsteile (vor allem Landschaftsschutzgebiete, z.B. bei Siems-Dänischburg, Scharbeutz und Großenbrode), bei denen Touristen vermuten können, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind. I.d.R. verläuft die Vorzugsvariante hier jedoch parallel zur A 1, so dass die Attraktivität für Erholungssuchende aufgrund der Vorbelastungen, die durch die Autobahn bestehen, erheblich eingeschränkt sein dürfte. Der einzige Bereich, wo von relevanten Einschränkungen des Landschaftserlebens für Touristen auszugehen ist, ist das Naturschutzgebiet ´Oldenburger Bruch´. Die Vorzugsvariante tangiert den westlichen und nordwestlichen Rand des Schutzgebietes, so dass zumindest in diesen Bereichen von erheblichen Beeinträchtigungen der Erlebnisqualität durch Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte (u.a. durch Lärmschutzwände) auszugehen ist. Die in sonstigen Abschnitten vorgesehenen Lärmschutzwände liegen überwiegend in durch bestehende Straßen vorbelasteten Bereichen (z.B. A 1 in Höhe Haffkrug, Groß Schlamin und Lensahn, B 207 in Höhe Großenbrode), so dass hier keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens zu erwarten sind. Einen zusammenfassenden Überblick der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die Beherbergungsund touristisch relevante Freizeitinfrastruktur gibt die folgende Tabelle. Tabelle 32: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Hotellerie) + Anzahl Betriebe / Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine geringere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist: 689 Betriebe mit insgesamt 2.439 Betten; - Anzahl Betriebe / Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine höhere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist: 13 Betriebe mit insgesamt 130 Betten. An in reinen und all- gemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt. Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen + In Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung (ca. 120 Häuser) am Hansa-Park in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0, der durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 45 dB(A) gekennzeichnet ist, keine relevante Belastung; - Ferienhausgebiet nördlich von Großenbrode: deutliche Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden); 0 Wochenendhaussiedlungen in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz: im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede. Verlärmung von Campingplätzen + Campingplätze nördlich der B 76 zwischen Scharbeutz und Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 geringere nächtliche Schalleinwirkungen; + Campingplatz südlich von Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 geringere nächtliche Schalleinwirkungen; - Campingplatz Waldesruh in Höhe Haffkrug auf der Westseite der A 1: gegenüber dem Planfall 0 höhere nächtliche Schalleinwirkungen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf A 1 vorhanden); - Campingplatz am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode: gegenüber dem Planfall 0 deutlich höhere nächtliche Schalleinwirkungen; 0 Campingplatz Seekamp: im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede. Verlärmung von + Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ in Timmendorfer Strand, Haffkrug und 127 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Kur-, Vorsorgeund RehaEinrichtungen Sierksdorf: geringere Schalleinwirkungen; + geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ im Bereich Kattenhöhlen: gegenüber dem Planfall 0, der durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 50 dB(A) gekennzeichnet ist, keine relevante Belastung; + Kureinrichtungen nahe des Südstrandes in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 Verminderung der Schalleinwirkungen; - Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) im Norden von Großenbrode: deutliche Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden); 0 Kurpark und Asklepios-Klinik in Bad Schwartau: Im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede. Verlärmung von Sportboothäfen (als Unterkunftsangebote) + ancora Marina Yachthafen in Neustadt i. H.: gegenüber dem Planfall 0, der durch nächtliche Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) gekennzeichnet ist, keine relevante Belastung; + Sportboothafen südlich und westlich an den Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 geringere Schalleinwirkungen. Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten + Strandabschnitte in Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 leicht Abnahme der Lärmimmissionen; + mittlerer und nördlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 z.T. deutliche Abnahme der Schalleinwirkungen; - Weststrand in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0: Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden); 0 südlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Veränderungen im Hinblick auf Schalleinwirkungen. Betroffenheit von sonstigen touristischen Anziehungspunkten + Golfanlage Seeschlösschen zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf: gegenüber dem Planfall 0 deutliche Entlastung hinsichtlich Schalleinwirkungen; + Kammerwald (Erholungswald) im Süden von Scharbeutz einschließlich des hier befindlichen Waldhochseilgarten: gegenüber dem Planfall 0 leichte Abnahme der Schalleinwirkungen; + Wennsee-Holz (Erholungswald) einschließlich des Trimmpfades: gegenüber dem Planfall 0 deutliche Abnahme der Schalleinwirkungen; + Museumshof Lensahn einschließlich des angegliederten Naturlehrpfades: gegenüber dem Planfall 0 deutliche Abnahme der Schalleinwirkungen. Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen 0 Rad- und Wanderwegverbindungen, die von der Trasse gekreuzt werden, können aufgrund der vorgesehenen Bahn- oder Straßenüberführungen i.d.R. aufrechterhalten werden. Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau 0 Reit- und Fahrrundrouten, die von der Trasse gekreuzt werden, können aufgrund der vorgesehenen Bahn- oder Straßenüberführungen i.d.R. aufrechterhalten werden. Betroffenheit von geschützten 0 Tangierung entsprechender Landschaftsteile überwiegend in Bereichen, wo eine Parallellage der Vorzugsvariante mit der A 1 vorliegt, so dass die Attraktivität für Erholungssuchende Ausnahmen: - Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf zwischen Pohnsdorfermühle und Oevelgönne: derzeit keine Bahn- oder Wegüberführung ist hier vorgesehen, so dass von einer Unterbrechung auszugehen ist; - regionale Radwegverbindungen entlang der L 216 bei Gut Hasselburg nördlich von Altenkrempe, südlich der Hasselburger Mühle und südlich von Oldenburg i.H. (Verbindung von Oldenburg i.H. über Sebühl nach Damlos): die bestehenden Bahnübergänge sollen erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Ausnahme: - Reitrundroute zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof, die auf der Ostseite der A 1 unterbrochen wird. 128 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Landschaftsteilen aufgrund der Vorbelastungen, die durch die Autobahn bestehen, erheblich eingeschränkt mit potenzieller sein dürfte; Attraktivität für Ausnahme: Touristen / Be- Naturschutzgebiet ´Oldenburger Bruch´: Tangierung des westlichen und nordwestlichen einträchtigungen Rand des Schutzgebietes, so dass zumindest in diesen Bereichen von erheblichen Beeindes Landschaftsträchtigungen der Erlebnisqualität durch Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte (u.a. bildes vor allem durch Lärmschutzwände) auszugehen ist. durch Lärmschutzwände Erläuterungen: + gegenüber dem Planfall 0 Abnahme der Beeinträchtigungen - gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Beeinträchtigungen 0 gegenüber dem Planfall 0 keine relevante Veränderung der Beeinträchtigungen 5.2.7.2.3. Sonstige Aspekte • Gefährdung des Status einzelner Städte / Gemeinden als Kurort Bezüglich einer möglichen Gefährdung des Status einzelner Städte / Gemeinden im Untersuchungsraum als Kurort ist zunächst darzustellen, welche besonderen Merkmale, die ein Kurort erfüllt, durch die Vorzugsvariante beeinträchtigt werden könnten. Wichtige Hinweise dazu finden sich in der aktuellen Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25.11.2009. Hier wird zunächst in § 2 (Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte) Abs. 2 darauf hingewiesen, dass eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen sowie der Lärmpegel die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten nicht beeinträchtigen dürfen. In § 3 wird erwähnt, welche besonderen Merkmale einzelne Arten von Kurorten erfüllen müssen (siehe Tabelle 33). Die folgende Tabelle stellt die im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte einschließlich ihres Prädikates dar und zeigt Argumente (pro und contra) hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Status als Kurort auf. Tabelle 33: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die Vorzugsvariante Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort Heilbad Zu erfüllende Merkmale a) natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens, b) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, c) Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, d) vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen, e) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Bad Schwartau + Kur- und Reha-Einrichtungen (z.B. Asklepios-Klinik, Kurpark) in Bad Schwartau: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. 129 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort Seeheilbad Zu erfüllende Merkmale a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, c) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, e) gepflegter und bewachter Badestrand, f) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport, g) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Timmendorfer Strand + Kur- und Reha-Einrichtungen in Timmendorfer Strand: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + touristisch relevante Strandabschnitte: gegenüber dem Planfall 0 leichte Abnahme der Lärmimmissionen vor allem im nördlichen Strandabschnitt; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Grömitz + Gebiet der Gemeinde Grömitz ragt östlich von Beschendorf nur ganz randlich in den Untersuchungsraum hinein; + keine Betroffenheit von für ein Seeheilbad relevanten Einrichtungen und Strukturen (z.B. Kur- und Reha-Einrichtungen, Badestrände, Strandpromenaden usw.). Großenbrode + Kureinrichtungen (z.B. Mutter und Kind Kurklinik „Miramar“, Kurmittelcentrum Südstrand) im Süden von Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden; - im Norden von Großenbrode gelegenes Mutter-Kind-Kurhaus Baltic: gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Lärmimmissionen, hier liegen allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der B 207 vor, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation; - Weststrand in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Lärmimmissionen, auch hier bestehen jedoch bereits Vorbelastungen durch die B 207. Seebad Zu erfüllende Merkmale a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) klimatisch begünstigte Lage, c) mindestens eine Arztpraxis, d) gepflegter und bewachter Badestrand, e) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. Haffkrug und Scharbeutz + Kur-Einrichtungen in Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitati- 130 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort on“ im Bereich Kattenhöhlen im Süden von Scharbeutz: gegenüber dem Planfall 0 sehr deutliche Entlastung vor allem hinsichtlich Lärmimmissionen; + touristisch relevante Strandabschnitte: gegenüber dem Planfall 0 leichte Abnahme der Lärmimmissionen; + Kammerwald (ausgewiesener Erholungswald) im Süden von Scharbeutz: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Sierksdorf + Kureinrichtungen in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + touristisch relevante Strandabschnitte: gegenüber dem Planfall 0 z.T. Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Neustadt i.H. + keine Betroffenheit von für ein Seebad relevanten Einrichtungen und Strukturen (z.B. Badestrände, Strandpromenaden), da diese deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes liegen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in Bad Schwartau, Timmendorfer Strand, Grömitz, Haffkrug, Scharbeutz, Sierksdorf und Neustadt i.H. eine Gefährdung des Status als Kurort durch die Vorzugsvariante ausgeschlossen werden kann da es hier zu keinen Beeinträchtigungen von für Kurorte relevanten Qualitätsmerkmalen kommt. In Großenbrode kommt es zwar zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung eines Mutter-Kind-Kurhauses und des Weststrandes durch Lärmimmissionen; hier liegen jedoch bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der B 207 vor. Eine Gefährdung des Status des Ortes als Seeheilbad kann hier ggf. durch zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen auf der Nordseite der Vorzugsvariante vermieden werden. • Auswirkungen der veränderten Haltepunktsituation Die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens untersuchten Trassenvarianten unterscheiden sich z.T. erheblich hinsichtlich der Position der Zugangsstellen für den Personenverkehr. Das Gutachten zur verkehrlichen Erschließung der Anliegergemeinden (Schienenpersonennahverkehr) (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012) kommt diesbezüglich für die Vorzugsvariante (aus touristischer Sicht) zu folgenden Ergebnissen: Ratekau Der Bahnhof Ratekau wurde 1968 stillgelegt. Die ÖPNV-Anbindung von Ratekau erfolgt bis heute über Angebote des Regionalbusverkehrs. Im Zuge der Realisierung der Schienenhinterlandanbindung ist die Wiedereinrichtung eines SPNVHaltes in Ratekau vorgesehen, wodurch der Öffentliche Verkehr in der Hauptrelation nach Lübeck mit einer sehr kurzen Fahrzeit von acht Minuten und hoher Zuverlässigkeit des Angebots eine hohe Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Individualverkehr erreicht. Bei der Vorzugsvariante befindet sich der neue Haltepunktstandort in etwa 500 m Entfernung in östli131 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) cher Richtung von der Bebauungskante der Ortslage Ratekau. Um den Ort zu erreichen, ist eine Querung der Autobahn erforderlich. Die Entfernung Haltepunkt zum Ortszentrum beträgt ca. 800-1.000 m. Für den neuen Haltepunktstandort der Vorzugsvariante werden im Zeitraum von Montag bis Freitag 150 Ein-/Aussteiger pro Tag prognostiziert (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 25-26). Timmendorfer Strand „Der bestehende Bahnhof Timmendorfer Strand befindet sich am westlichen Ortsrand in einem Wohnsiedlungsumfeld. Die Bahnstrecke stellt die westliche Bebauungskante der Ortslage Timmendorfer Strand dar. Die kürzeste Entfernung zum Strand beträgt ca. 1,6 km. Die touristischen Schwerpunkte befinden sich ca. 1,6-2,5 km vom Bahnhof entfernt. Innerhalb eines Radius von 1.000 m befinden sich ca. 40 % der Siedlungsfläche von Timmendorfer Strand“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 28). Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der ca. 2,2 km westlich der Ortslage Timmendorfer Strand liegt. Die gesamte bebaute Ortslage befindet sich vollständig außerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs, die Wegelänge außerhalb der Ortslage in fast allen Relationen ist länger als innerhalb des bebauten Gebiets. Bei der Vorzugsvariante ist zusätzlich eine Querung der Autobahn erforderlich. Die periphere Lage der Haltepunktstandorte außerhalb der üblichen Einzugsbereiche führt zu einem Erfordernis der Etablierung von Zubringersystemen (Bus). Durch die zusätzlichen Wege verlängert sich die Gesamtreisezeit gegenüber dem Status Quo. In der Hauptnachfragerelation Timmendorfer Strand – Lübeck übersteigt die längere Anreisezeit zum Bahnhof um eine Mehrfaches die Fahrzeit mit dem SPNV selbst. Zu erwarten ist ein drastischer Bedeutungsverlust der Eisenbahn bei der Verkehrsmittelwahl aufgrund langer Wege zum außerhalb des Ortes liegenden Haltepunkt. Gemäß der Nachfrageprognose ist von einem Verlust von ca. 50 % (Montag-Freitag) bzw. 55 % (Wochenenden) an Fahrgästen auszugehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 28-29). Scharbeutz „Der aktuelle Haltepunkt befindet sich im westlichen Teil der Ortslage Scharbeutz. Der Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkt von Scharbeutz befindet sich in einem Streifen mit einer Breite von ca. 1.200 m zwischen Bahnstrecke und Meer. Westlich des Haltepunkts befinden sich weitere Wohnsiedlungen. Die Entfernung zum funktionalen Ortszentrum (Verwaltung, Touristeninformation) beträgt ca. 250 m, die kürzeste Entfernung zum Strand ca. 1.200 m, zu den touristischen Schwerpunkten ca. 1.400 m. Die Hauptziele für Bewohner und Besucher befinden sich überwiegend im Einzugsbereich von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 30). Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der ca. 650 m westlich der Bebauungskante von Scharbeutz liegt. Der bestehende Haltepunkt und das Ortszentrum sind 1.100-1.300 m, die touristischen Ziele (Strand) ca. 2.200-2.700 m entfernt. Zu erwarten ist ein Bedeutungsverlust der Eisenbahn bei der Verkehrsmittelwahl. Gemäß der Nachfrageprognose ist von einem Verlust von ca. 50 % (Montag-Freitag) bzw. 35 % (Wochenenden) an Fahrgästen auszugehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 31-32). Haffkrug „Der aktuelle Haltepunkt befindet sich an der landseitigen Bebauungsgrenze von Haffkrug (gebildet von der Bahnstrecke) an einer kurzen, von der örtlichen Hauptstraße abzweigenden Stichstraße. Die kürzeste Entfernung zum Strand beträgt ca. 700 m, die Entfernung zum touristischen Ortsmittelpunkt ca. 900m. Die gesamte Ortslage Haffkrug befindet sich innerhalb des Erschließungsradius von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 34). Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der in ca. 400 m Entfernung zur Bebauungskante von Haffkrug liegt. Die Entfernung zum Strand beträgt ca. 1,2 km. Um den Ort zu errei132 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) chen, ist die Querung der Autobahn erforderlich; für die direkte fußläufige Erreichbarkeit ist der Bau einer neuen Querung über die Autobahn erforderlich. Zu erwarten ist ein Bedeutungsverlust der Eisenbahn bei der Verkehrsmittelwahl. Gemäß der Nachfrageprognose ist von einem Verlust von ca. 50 % (Montag-Freitag) bzw. 35 % (Wochenenden) an Fahrgästen auszugehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 35-36). Sierksdorf Bei der Vorzugsvariante wird der Haltepunkt in Sierksdorf aufgegeben (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 37. Lensahn Der aktuelle Haltepunkt wurde im Jahr 2003 wieder eröffnet und befindet sich in einer Seitenstraße am Rand des Ortszentrums (Fußweg ca. 200-300 m). Die wesentlichen Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkte befinden sich innerhalb des Einzugsbereichs von 1.000 m. Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der sich an der östlichen Bebauungskante der Ortslage Lensahn neben einem Gewerbegebiet befindet. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 1.000 m, ca. 90 % der bebauten Ortslage liegen außerhalb eines Radius von 1.000 m. Zu erwarten ist ein Bedeutungsverlust der Eisenbahn bei der Verkehrsmittelwahl. Gemäß der Nachfrageprognose ist von einem Verlust von ca. 20 % an Fahrgästen auszugehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 35-36). Oldenburg i.H. „Der bestehende Bahnhof befindet sich am südwestlichen Bebauungsrand von Oldenburg in einem Bereich des Übergangs von kompakter Siedlungsstruktur in ein Gewerbegebiet. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 1,0 km, die Entfernung zu den überwiegend nordöstlich der Innenstadt gelegenen Siedlungsschwerpunkten ca. 2,0-2,5 km“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 41). Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der am südlichen Stadtrand von Oldenburg i.H. liegt. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bebauung (Einfamilienhaussiedlung) beträgt ca. 200-300 m. Die Innenstadt befindet sich in ca. 1,3-1,5 km, die wichtigen Siedlungsschwerpunkte in ca. 1,5-2,0 km Entfernung. Die Verlegung der bestehenden Bahnstrecke in eine neue Lage südlich zum Bestand ist langjähriger Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Oldenburg. Im Flächennutzungsplan sind dementsprechende Überlegungen zur Ausweitung der Bebauung in Richtung der neuen Bahntrasse vorhanden, die aber aufgrund der noch nicht endgültigen Bahnhofslage bisher noch nicht weiter konkretisiert wurden. Auch am neuen Haltepunkstandort ist aufgrund der Entfernungen weiterhin überwiegend keine fußläufige Erreichbarkeit der relevanten Ziele gegeben. Insgesamt verlängern sich die Wege zum Stadtzentrum, dahingegen verkürzen sich die Entfernungen zu den Siedlungsschwerpunkten. Die künftige mentale Wahrnehmung des Bahnhofs als Bestandteil der Stadt ist stark von der Gestaltung des städtebaulichen Umfelds und der verkehrlichen Anbindung abhängig. Aufgrund der ähnlichen Lage- und Erreichbarkeitsparameter wird für die Nachfrage im Nah- und Fernverkehr keine Änderung bezüglich der Ausschöpfung der örtlichen Nachfragepotenziale gegenüber dem Status Quo gesehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 41-42). Großenbrode „Der bestehende Haltepunkt liegt am südlichen Rand der Ortslage Großenbrode (Entfernung zur Ortsmitte ca. 600-700 m) und ca. 1 km nördlich des Seebades Großenbrode Kai – Südstrand (Fußweg bis ca. 1,4 km aufgrund umwegiger Führung). Er befindet sich in mittlerer Lage zwischen den Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkten, die Hauptziele liegen überwiegend im Einzugsbereich von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 44). 133 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Bei der Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt am nördlichen Rand der Ortslage von Großenbrode errichtet (Entfernung zur Ortsmitte ca. 600-700 m). Gegenüber dem bestehenden Haltepunkt bleibt die Entfernung zum Ortszentrum etwa gleich, zu den touristischen Zielen (Südstrand) verdoppelt sich der Weg (ca. 2 km). Die schlechtere Erreichbarkeit des Südstrands (Siedlungsgebiet und Tourismusschwerpunkt) führt zu spürbaren Nachfrageverlusten, insbesondere im freizeitrelevanten Wochenendverkehr. Gemäß der Nachfrageprognose ist von einem Verlust von ca. 10 % (Montag-Freitag) bzw. 20 % (Wochenenden) an Fahrgästen auszugehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 44-45). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Realisierung der Vorzugsvariante insbesondere im Bereich Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf und Lensahn von einer deutlichen Verschlechterung der verkehrlichen Erschließung dieser Orte durch die Eisenbahn und damit von deutlichen Rückgängen der Fahrgastzahlen auszugehen ist. In welchem Umfang sich die veränderte Haltepunktsituation auf die touristische Nachfrage im Untersuchungsraum auswirken wird, kann derzeit nur grob abgeschätzt werden. Bei Gästen, die von weiter entfernten Zielen anreisen und mehrere Tage vor Ort bleiben, ist davon auszugehen, dass die im Vergleich zum Status-Quo ungünstigere Haltepunktsituation nur relativ geringe Auswirkungen hat, da die zusätzliche Reisezeit, die sich durch die veränderte Haltepunktsituation ergibt, im Verhältnis zur Gesamtreisezeit relativ gering ausfällt. Zudem ist der Anteil der Übernachtungsgäste, der mit der Bahn 28 anreist, zumindest derzeit relativ gering. Für Tagesgäste, die z.B. aus dem Lübecker oder Hamburger Raum anreisen, stellt sich die Situation zwar deutlich ungünstiger dar. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bahn als Verkehrsmittel für Tagesausflügler im Untersuchungsraum zumindest derzeit nur eine untergeordnete Rolle spielt (vgl. auch Kapitel 3.6). Ob es durch die veränderte Haltepunktsituation zu relevanten Verlusten von Gästen kommt, wird letztlich auch von der ÖPNV-Anbindung der neuen Haltepunkte abhängen. Weiterhin wird für die Gemeinden vor Ort die Möglichkeit gesehen, die durch die veränderte Haltepunktsituation erhöhten Reisezeiten durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Abholservices) zumindest teilweise zu kompensieren. • Auswirkungen auf den Tagestourismus Mögliche negative Auswirkungen der Vorzugsvariante auf den Tagestourismus im Untersuchungsraum werden aus folgenden Gründen nur gering eingeschätzt: - Die Küstenorte an der inneren Lübecker Bucht (insbesondere Timmendorfer Strand, Scharbeutz / Haffkrug und Sierksdorf), die aufgrund der Nähe zu wichtigen (südlichen) Tagesausflugs-Quellmärkten wie z.B. Hamburg oder Lübeck sowie der Vielzahl von touristischen Anziehungspunkten (z.B. Strände, Hansa Park, SeaLife Center, Golfanlage Seeschlösschen) klassische und attraktive Tagesausflugsziele darstellen, werden bei der Vorzugsvariante im Hinblick auf schieneninduzierten Verkehrslärm gegenüber dem Planfall 0 z.T. deutlich entlastet. - Weitere attraktive touristische Tagesausflugsziele im Untersuchungsraum wie z.B. das Oldenburger Wallmuseum (Freilichtmuseum) oder der Museumshof Lensahn werden durch die Vorzugsvariante nicht beeinträchtigt oder gegenüber dem Planfall 0 entlastet. - Das Rad- und Wanderwegnetz im Untersuchungsraum sowie das Reitwegenetz der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau, das ebenfalls von Tagesausflüglern genutzt wird, erfahren durch die Vorzugsvariante keine wesentlichen Beeinträchtigungen. 28 Lt. der im Jahr 2009 für den Bereich Fehmarn und Großenbrode durchgeführten Besucherbefragung reisen mehr als 90 % der Übernachtungsgäste in der Untersuchungsregion mit dem Pkw oder Wohnmobil an, 3-4 % mit der Bahn (vgl. auch Kapitel 3.6). Etwas höhere Werte für den Bahnanteil werden in der Reiseanalyse RA 2011 (FUR FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT URLAUB UND REISEN) angegeben. Demnach wurde bei 17 % der Urlaubsreisen in Schleswig-Holstein (Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre) die Bahn genutzt. 134 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - Verlängerte Schrankenschließzeiten im Bereich von wichtigen Zufahrtstraßen zu den Küstenorten sind nicht zu erwarten, da an den Straßen, die von der Vorzugsvariante gequert werden, i.d.R. Eisenbahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen sind. - In Großenbrode kommt es zwar zu einer Zunahme der Schalleinwirkungen im Bereich des aus Sicht des Tourismus attraktiven Weststrandes; hier liegen allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der B 207 vor, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Tagestourismus im nördlichen Ostholstein als deutlich geringer eingeschätzt als im Süden des Kreises (vgl. auch Kapitel 3.5.7). - Aufgrund der veränderten Lage der Haltepunkte insbesondere im Bereich Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf sind ebenfalls keine wesentlichen Änderungen der Nachfrage im Tagestourismus zu erwarten, da die Bahn als Verkehrsmittel für Tagesausflügler im Untersuchungsraum nur eine untergeordnete Rolle spielt (vgl. auch die Ausführungen zu den Auswirkungen der veränderten Haltepunktsituation). • Auswirkungen auf die touristische Wertschöpfung und Arbeitsplätze Unter der touristischen Wertschöpfung wird derjenige Anteil des vom Tourismus generierten Nettoumsatzes verstanden, der zu Einkommen, d.h. Löhnen, Gehältern und Gewinnen wird (vgl. FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010, S. 62). Zu den Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die touristische Wertschöpfung im Untersuchungsraum lässt sich zusammenfassend folgendes festhalten: Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen (ausgelöst durch eine zunehmende Verlärmung von Beherberungsbetrieben) resultieren • Hotellerie - Im Vergleich mit dem Planfall 0, der z.T. durch erhebliche Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben durch bahnbedingte Schalleinwirkungen gekennzeichnet ist, sind bei der Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen und der im Vergleich mit der Bestandstrasse ortsferneren Lage deutliche Verminderungen der Belastungen von Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Dies zeigt sich insbesondere in Gemeinden wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode, die über große Angebotskapazitäten im Beherbergungssegment verfügen, aber auch im Bereich Bad Schwartau, Ratekau, Beschendorf, Nienrade, Lensahn, Oldenburg i.H., Klötzin, Heringsdorf, Neukirchen und Ölendorf. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen in Folge zusätzlicher Lärmbelastung resultiert, kann hier ausgeschlossen werden. - Im Vergleich mit dem Planfall 0 höhere Belastungen von Beherbergungsbetrieben durch Schalleinwirkungen sind nur an wenigen Stellen zu verzeichnen. Hinzuweisen ist auf die Ortslagen von Pansdorf, Luschendorf, Damlos, Sipsdorf und Lübbersdorf, wo allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 1 bestehen und nur relativ wenige Betriebe betroffen sind; des Weiteren die Pohnsdorfer Mühle, die durch die Anbindung von Neustadt i.H. betroffen ist sowie die Ortslagen von Groß Timmendorf, Seegalendorf und Lütjenbrode (jeweils ein Betrieb betroffen). In den genannten Bereichen kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen kommt. Die Anzahl betroffener Betten (insgesamt 130) ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der angebotenen Betten im Untersuchungsraum (> 11.000 vgl. auch Tabelle 2) jedoch sehr gering (ca. 1,2 %). Inwiefern ein Teil der Gäste, der die stärker belasteten Betriebe nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die wenigen höher belasteten Beherbergungsbetriebe 135 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürften, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei 689 Beherbergungsbetrieben (mit 2.439 Betten) zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in den stärker belasteten Betrieben zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Betrieben zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. Festgestellt werden kann jedoch, dass sich in der Summe die Belastung im gesamten Untersuchungsraum verringert. • Ferien- und Wochenendhaussiedlungen - Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Wochenendhaussiedlungen zeigen sich zwischen dem Planfall 0 und der Vorzugsvariante keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit durch Schalleinwirkungen. Die im Untersuchungsraum in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlungen am Hansa-Park in Sierksdorf und im Süden von Großenbrode erfahren bei der Vorzugsvariante eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen in Folge zusätzlicher Lärmbelastung resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. - Eine gegenüber dem Planfall 0 deutliche Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt lediglich das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet. Hier kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen kommt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die Ferienhaussiedlung nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die stärker belastete Ferienhaussiedlung nördlich von Großenbrode an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürfte, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei den geplanten Ferienhaussiedlungen am Hansa-Park in Sierksdorf und im Süden von Großenbrode zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in der stärker belasteten Ferienhaussiedlung in Großenbrode zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Ferienhaussiedlungen zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. • Campingplätze - Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze ist die Vorzugsvariante aufgrund ihrer Lage auf der Westseite der A 1 gegenüber dem Planfall 0 durch etwas geringere nächtliche Schalleinwirkungen gekennzeichnet. Ebenfalls eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0 erfährt der im Süden von Großenbrode gelegene große Campingplatz mit seinen 440 Standplätzen. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. - Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene Campingplatz Waldesruh ist gegenüber dem Planfall 0 durch höhere Lärmimmissionen betroffen. Eine gegenüber dem Planfall 0 deutliche Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt auch der am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode gelegene Campingplatz, der jedoch nur über zehn Standplätze ver136 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) fügt. Beim Campingplatz Waldesruh ist zu berücksichtigen, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die beiden Campingplätze nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die beiden stärker betroffenen Campingplätze an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürften, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei den zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätzen und dem im Süden von Großenbrode gelegenen Campingplatz zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen auf den stärker belasteten Campingplätzen zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Campingplätzen zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. • Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen - In Bad Schwartau ergeben sich im Bereich des Kurparkes und der Asklepios-Klinik keine relevanten Veränderungen der Lärmbelastung zwischen dem Planfall 0 und der Vorzugsvariante. In Timmendorfer Strand, Haffkrug und Sierksdorf werden hingegen die hier befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ bei der Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren Lage gegenüber dem Planfall 0 entlastet. Ebenfalls eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0 erfahren in Großenbrode die in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen. Deutlich günstiger gegenüber dem Planfall 0 stellt sich die Vorzugsvariante auch im Bereich Kattenhöhlen südlich von Scharbeutz dar (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“). Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Kurgästezahlen resultiert, kann hier ausgeschlossen werden. - Der einzige Bereich, der gegenüber dem Planfall 0 durch eine Zunahme der Schalleinwirkungen betroffen ist, ist die im Norden von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene KurEinrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic für 40 Erwachsene und 80 Kinder). Hier kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen kommt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die Kur-Einrichtung nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die stärker betroffene Kur-Einrichtung der Awo an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürfte, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei den in Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug sowie den in Großenbrode in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in der stärker belasteten Kur-Einrichtung der Awo zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Kur-Einrichtungen zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. 137 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund verminderter Attraktivität der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 5.2.7.2.2 ist dargestellt worden, dass die Vorzugsvariante zu keinen relevanten Beeinträchtigungen der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum führt. In Teilbereichen kann sogar aufgrund der ortsfernen Führung der Vorzugsvariante von einer Entlastung ausgegangen werden (z.B. Golfanlage Seeschlößchen, Museumshof Lensahn). Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund verminderter Attraktivität der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum resultiert, ist somit nicht zu erwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage nicht seriös zu quantifizieren ist, ob es bei den freizeitrelevanten touristischen Einrichtungen, bei denen eine Verminderung der bahnbedingten Schalleinwirkungen verzeichnet werden kann (z.B. Golfanlage Seeschlößchen, Museumshof Lensahn), durch ggf. zunehmende Besucherzahlen zu einer Zunahme von Arbeitsplätzen kommen wird. Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Tagesgastzahlen im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 5.2.7.2.3 ist dargestellt worden, dass die Vorzugsvariante zu keinen relevanten Beeinträchtigungen des Tagestourismus im Untersuchungsraum führt. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Tagesgastzahlen im Untersuchungsraum resultiert, ist somit nicht zu erwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage nicht seriös zu quantifizieren ist, ob es bei den Tagesausflugszielen, bei denen eine Verminderung der bahnbedingten Schalleinwirkungen verzeichnet werden kann (z.B. Golfanlage Seeschlößchen, Museumshof Lensahn), durch ggf. zunehmende Besucherzahlen zu einer Zunahme von Arbeitsplätzen kommen wird. 5.2.8 Auswirkungen in weiteren Trassenabschnitten Gemäß Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind über den festgelegten Untersuchungsraum hinaus auch die Auswirkungen des Projekts auf den Tourismus im nördlichen Bereich der Neu- und Ausbautrasse, d.h. auch für das Gebiet der Insel Fehmarn in eingeschränktem Umfang zu erfassen, da auch hier Auswirkungen durch die Mehrbelastung der Bestandsstrecke zu erwarten sind. Darauf wird im Folgenden eingegangen. 5.2.8.1 Beschreibung des Streckenabschnitts 1A.13 auf der Insel Fehmarn Der auf der Insel Fehmarn gelegene Abschnitt zwischen dem Fehmarnsund und Puttgarden gehört zum Streckenabschnitt 1A.13 zwischen dem TKP 22 nördlich von Großenbrode und Puttgarden. Der Teilabschnitt zwischen Großenbrode und dem Fehmarnsund ist bereits in Kapitel 5.2.6.4.2 behandelt worden. Im Folgenden wird nur auf den auf der Insel Fehmarn gelegenen Teilabschnitt eingegangen. Der Streckenabschnitt verläuft hier auf der Bestandsstrecke, die auf der Ostseite der B 207 liegt. Gegenüber dem Planfall 0 sind beim Planfall 1 vor allem beim Schienengüterverkehr deutliche Verkehrszunahmen prognostiziert (im Tagzeitraum Zunahme von 12 auf 52 Züge, im Nachtzeitraum Zunahme von 18 auf 26 Züge, vgl. auch Kapitel 4.4.3). Da der östliche Ortsrand von Strukkamp im Falle der Realisierung der Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm betroffen ist, ist hier entlang der Strecke aktiver Lärmschutz erforderlich. 138 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5.2.8.2 Touristisch relevante Strukturen In den im Untersuchungsraum gelegenen Ortslageen auf Fehmarn befindet sich eine größere Anzahl von Beherbergungsbetrieben. Den Schwerpunkt bildet Puttgarden mit insgesamt zwölf Betrieben. Weitere Betriebe liegen in Avendorf, Bannesdorf, Blieschendorf, Burg a. F., Landkirchen, Strukkamp und Fehmarnsund. Die auf Fehmarn gelegenen Campingplätze liegen überwiegend außerhalb des Untersuchungsraumes. Ausnahmen bilden der Campingplatz südwestlich von Strukkamp (638 Standplätze), der knapp in den Untersuchungsraum hineinragt, sowie der nördlich von Puttgarden gelegene Campingplatz (120 Standplätze). Die auf Fehmarn befindlichen Kur- und Reha-Einrichtungen liegen ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes. Bei der Inselklinik Fehmarn westlich von Burg a. F. handelt es sich um eine Akutklinik, die im Wesentlichen der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung dient und keinen spezifischen touristischen Hintergrund hat. An freizeitrelevanter Infrastruktur ist zum einen auf mehrere regional und überregional bedeutsame Rad- und Wanderwegverbindungen hinzuweisen. Der Jakobsweg als überregional bedeutsamer Wanderweg durchquert die Insel Fehmarn und kreuzt dabei zwischen Todendorf und Niendorf sowie im Bereich von Fehmarnsund den Untersuchungsraum. Die überregional bedeutsamen Radwanderwege ´Mönchsweg´ und ´Ostseeküstenradweg´ verlaufen ebenfalls auf Fehmarn. Beide queren den Untersuchungsraum im Norden und Süden der Insel; der Mönchsweg quert den Untersuchungsraum zudem zwischen Landkirchen und Burg a. F. Zu den bedeutendsten touristischen Anziehungspunkten auf Fehmarn zählt das Meereszentrum Fehmarn am westlichen Ortsrand von Burg a. F. Darüber hinaus ist auf den Sportboothafen im Bereich Fehmarnsund (Yacht- und Bootswerft Martin) mit 100 Liegeplätzen hinzuweisen sowie mehrere im Untersuchungsraum gelegene Badestrände (bei Marienleuchte und Puttgarden im Norden der Insel sowie bei Fehmarnsund und Strukkamphuk am Fehmarnsund). Der geplante Edutainmentpark (Zukunftspark) westlich von Burg a. F. unmittelbar an der A 1 befindet sich derzeit in Bau (vgl. Kapitel 2.1.4). 5.2.8.3 Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht 5.2.8.3.1. Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur • Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Hotellerie) Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 im Streckenabschnitt 1A.13 auf Fehmarn. 139 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Tabelle 34: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Streckenabschnitt 1A.13 (Fehmarn), Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 0 Planfall 1 Streckenabschnitt 1A.13 (Fehmarn) Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Fehmarnsund 1/4 1 / 12 0/0 2 / 16 Strukkamp 5 / 30 0/0 0/0 0/0 Avendorf 0/0 0/0 7 / 108 0/0 Blieschendorf 0/0 0/0 0/0 0/0 Landkirchen 0/0 0/0 0/0 0/0 Burg a. F. 0/0 0/0 1/6 0/0 Bannesdorf 0/0 0/0 3 / 23 0/0 Puttgarden 1/9 1 / 30 1/9 1 / 30 Gesamt 7 / 43 2 / 42 12 / 146 3 / 46 Ort 29 Im Falle der Realisierung der Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung ist in den meisten der im Untersuchungsraum gelegenen Ortslagen von einer Zunahme des Bahnlärms um im Durchschnitt 5 dB(A) auszugehen. Bei der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben zeigt sich dies vor allem in Avendorf, Bannesdorf und Burg a. F., wo im Planfall 0 keine Betriebe Schallpegeln zwischen 45 und 49 dB(A) nachts ausgesetzt sind. Im Planfall 1 sind hier hingegen elf Betriebe mit insgesamt 137 Betten durch Schallpegel zwischen 45 und 49 dB(A) belastet. Die im Untersuchungsraum gelegenen Betriebe in Landkirchen und Blieschendorf unterliegen aufgrund ihrer Entfernung zur Bahntrasse beim Planfall 1 zwar „nur“ Schallpegeln unter 45 dB(A) nachts; gegenüber dem Planfall 0 ist aber auch hier von einer Zunahme der Lärmbelastungen um bis zu 5 dB(A) auszugehen. Eine Zunahme der Lärmbelastung erfährt auch die Ortslage von Fehmarnsund. Hier wurde im Rahmen der Lärmuntersuchung aufgrund der bauleitplanerischen Ausweisung am westlichen Ortsrand (Misch- und Sondergebiet) keine aktive Lärmschutzmaßnahme konzipiert, so dass im Planfall 1 zwei Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 16 Betten in der Nacht mit mehr als 49 dB(A) belastet werden. Die einzige Ortslage, die beim Planfall 1 eine Entlastung erfährt, ist Strukkamp. Aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist hier gegenüber dem Planfall 0 [Betroffenheit von fünf Betrieben mit insgesamt 30 Betten durch nächtliche Schallpegel von 45-49 dB(A)] von einer Abnahme der Schallimmissionen auszugehen. • Verlärmung von Campingplätzen Beim südwestlich von Strukkamp gelegenen Campingplatz ist vor allem der östliche Teilbereich zukünftig von höheren Lärmimmissionen betroffen [gegenüber dem Planfall 0 Erhöhung um bis zu 29 Im Bereich Puttgarden sind in der schalltechnischen Untersuchung von Lairm Consult (2012) keine Unterschiede zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 dargestellt, da die zukünftige Lärmbelastung des Ortes maßgeblich von der Ausgestaltung der eigentlichen Fehmarnbeltquerung abhängig ist. 140 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 5°dB(A)]. Keine Veränderung hinsichtlich der Lärmbe lastung ergibt sich hingegen beim nördlich von Puttgarden gelegenen Campingplatz. • Verlärmung von Sportboothäfen (als Unterkunftsangebote) Der Sportboothafen im Fehmarnsund (Yacht- und Bootswerft Martin) mit seinen 100 Liegeplätzen ist beim Planfall 1 durch um bis zu 5 dB(A) höhere Schalleinwirkungen betroffen [50-55 dB(A)] als beim Planfall 0. Zu berücksichtigen ist, dass in allen zuvor genannten Bereichen bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. 5.2.8.3.2. Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur • Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten Bei den im Untersuchungsraum gelegenen Badestränden im Norden der Insel Fehmarn (bei Marienleuchte und Puttgarden) zeigen sich zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 keine Unterschiede hinsichtlich der Lärmbelastung. Bei den am Fehmarnsund gelegenen Campingplätzen bei Fehmarnsund und Strukkamphuk ergeben sich hingegen beim Planfall 1 am Tag um bis zu 5 dB(A) höhere Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0. Auch hier ist die bereits bestehende Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 zu berücksichtigen. • Betroffenheit von sonstigen touristischen Anziehungspunkten Ebenfalls Zunahmen der Lärmpegel um bis zu 5 dB(A) sind im Bereich des Meereszentrums Fehmarn und des in Bau befindlichen Edutainmentparks westlich von Burg zu verzeichnen. Bei diesen Einrichtungen kann jedoch aufgrund ihrer starken Innenorientierung von einer eher geringeren Empfindlichkeit gegenüber Schalleinwirkungen ausgegangen werden. • Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen An den regionalen und überregional bedeutsamen Rad- und Wanderwegverbindungen, die die Bestandstrasse auf Fehmarn kreuzen, bestehen i.d.R. Eisenbahn- oder Straßenbahnüberführungen, so dass sich hier aufgrund der Verkehrszunahme keine relevanten Beeinträchtigungen ergeben. 5.2.8.3.3. Sonstige Aspekte • Gefährdung des Ortsteiles Burg der Stadt Fehmarn als Seeheilbad Bezüglich einer möglichen Gefährdung des Ortsteiles Burg der Stadt Fehmarn als Seeheilbad ist zunächst darstellen, welche besonderen Merkmale, die ein Seeheilbad erfüllt, durch den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung beeinträchtigt werden könnten. Wichtige Hinweise dazu finden sich in der aktuellen Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25.11.2009. Hier wird zunächst in § 2 (Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte) Abs. 2 darauf hingewiesen, dass eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gasoder partikelförmige Beimengungen sowie der Lärmpegel die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten nicht beeinträchtigen dürfen. In § 3 wird erwähnt, welche besonderen Merkmale Seeheilbäder erfüllen müssen (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Hinsichtlich folgender Merkmale könnte zumindest grundsätzlich eine Gefährdung durch die geplante Schienenhinterlandanbindung entstehen: - wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität; 141 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus; - gepflegter und bewachter Badestrand; - Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. Eine Gefährdung des Ortsteiles Burg als Seeheilbad kann aus folgenden Gründen aller Voraussicht nach ausgeschlossen werden: - Belastungen des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen sind durch die prognostizierte Zunahme des Zugverkehrs nicht zu erwarten bzw. allenfalls auf einen sehr eng begrenzten Bereich entlang der Bahnstrecke beschränkt. - Die durch den gesteigerten Zugverkehr hervorgerufene Zunahme der Lärmimmissionen ist auf einen schmalen Korridor entlang der bestehenden Bahnstrecke begrenzt. Dieser Bereich ist bereits erheblich durch den Verkehr auf der stark befahrenen B 207 vorbelastet, so dass die Zunahme des Zugverkehrs deutlich weniger wahrnehmbar sein wird als bei einer unvorbelasteten Situation. - In dem durch eine Zunahme der Lärmimmissionen gekennzeichneten Korridor entlang der Bahnstrecke befinden sich keine zum Ortsteil Burg gehörenden Strände, Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege. Der Schwerpunkt der strand- und wasserbezogenen Erholung befindet sich südlich und südöstlich des Ortsteiles Burg und somit in deutlicher Entfernung zur Bahnstrecke. Im Bereich des Meereszentrums Fehmarn und des in Bau befindlichen Edutainmentparks westlich von Burg sind zwar im Vergleich mit dem Planfall 0 Zunahmen der Lärmpegel um bis zu 5 dB(A) zu verzeichnen. Bei diesen Einrichtungen kann jedoch aufgrund ihrer starken Innenorientierung von einer eher geringeren Empfindlichkeit gegenüber Schalleinwirkungen ausgegangen werden. - Einrichtungen, die der Vorbeugung gegen Krankheiten bzw. deren Heilung oder Linderung dienen wie z.B. Kurkliniken oder Reha-Einrichtungen, sind in dem durch eine Zunahme der Lärmimmissionen gekennzeichneten Korridor entlang der Bahnstrecke nicht vorhanden. Entsprechende Einrichtungen finden sich im Ortsteil Burg erst in großer Entfernung zur Bahnstrecke (z.B. Südstrandklinik Fehmarn, Kurmittelhaus am Südstrand). Die Inselklinik Fehmarn westlich von Burg wird gegenüber dem Planfall 0 zwar in Zukunft durch um bis zu 5 dB(A) stärkere Schalleinwirkungen betroffen sein. Bei der Klinik handelt es sich jedoch um eine Akutklinik, die im Wesentlichen der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung dient und keinen spezifischen touristischen Hintergrund hat. • Auswirkungen auf den Tagestourismus Mögliche negative Auswirkungen der Verkehrszunahme und der damit verbundenen höheren Lärmimmissionen im näheren Umfeld des Streckenabschnitts 1A.13 auf den Tagestourismus auf Fehmarn werden aus folgenden Gründen nur gering eingeschätzt: - Die aus der Verkehrszunahme resultierenden höheren Lärmimmissionen betreffen einen Bereich, der bereits erheblich durch die bestehende Strecke, vor allem aber durch den Verkehr auf der B 207 vorbelastet ist. - Das Meereszentrum Fehmarn und der in Bau befindlichen Edutainmentpark westlich von Burg als bedeutende Tagesausflugsziele erfahren zwar gegenüber dem Planfall 0 Zunahmen der Lärmpegel um bis zu 5 dB(A). Bei diesen Einrichtungen kann jedoch aufgrund ihrer starken Innenorientierung von einer eher geringeren Empfindlichkeit gegenüber Schalleinwirkungen ausgegangen werden. - Das Rad- und Wanderwegnetz auf der Insel Fehmarn, das ebenfalls von Tagesausflüglern genutzt wird, erfährt keine wesentlichen Beeinträchtigungen. 142 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Auswirkungen auf die touristische Wertschöpfung und Arbeitsplätze Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen (ausgelöst durch eine zunehmende Verlärmung von Beherberungsbetrieben) resultieren • Hotellerie - Im Falle der Realisierung der Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung ist in den meisten der auf Fehmarn im Untersuchungsraum gelegenen Ortslagen von einer Zunahme des Bahnlärms um im Durchschnitt 5 dB(A) auszugehen. Bei der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben zeigt sich dies vor allem in Avendorf, Bannesdorf und Burg a. F., aber auch in Landkirchen, Blieschendorf und Fehmarnsund. In den genannten Bereichen kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen kommt. Die Anzahl betroffener Betten (insgesamt 107) ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der angebotenen Betten auf Fehmarn (10.141, vgl. auch Tabelle 1) jedoch sehr gering (ca. 1,1 %). Inwiefern ein Teil der Gäste, der die stärker belasteten Betriebe nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote auf Fehmarn ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. - Die einzige Ortslage, die beim Planfall 1 eine Entlastung erfährt, ist Strukkamp. Aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist hier gegenüber dem Planfall 0 [Betroffenheit von fünf Betrieben mit insgesamt 30 Betten durch nächtliche Schallpegel von 45-49 dB(A)] von einer Abnahme der Schallimmissionen auszugehen. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen in Folge zusätzlicher Lärmbelastung resultiert, kann hier ausgeschlossen werden. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung auf Fehmarn ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die wenigen höher belasteten Beherbergungsbetriebe an der gesamten touristischen Wertschöpfung auf der Insel haben dürften, nicht zu erwarten. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in den stärker belasteten Betrieben zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Betrieben zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. • Campingplätze - Beim südwestlich von Strukkamp gelegenen Campingplatz ist vor allem der östliche Teilbereich zukünftig von höheren Lärmimmissionen betroffen. Inwiefern ein Teil der Gäste, der den Campingplatz nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote auf Fehmarn ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. - Keine Veränderung hinsichtlich der Lärmbelastung ergibt sich beim nördlich von Puttgarden gelegenen Campingplatz. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung auf Fehmarn ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den der stärker betroffene Campingplatz an der gesamten touristischen Wertschöpfung auf der Insel haben dürfte, nicht zu erwarten. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen auf dem stärker belasteten Platz zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund verminderter Attraktivität der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 5.2.8.3.2 ist dargestellt worden, dass es auf Fehmarn im Wesentlichen zu keinen relevanten Beeinträchtigungen der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur kommt. Eine Verminderung der 143 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund verminderter Attraktivität der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur auf der Insel resultiert, ist somit nicht zu erwarten. Die einzigen Ausnahmen stellen die beiden Strände am Fehmarnsund dar, die beim Planfall 1 durch stärkere Schalleinwirkungen betroffen sind. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die beiden Strände nicht mehr nachfragt, auf andere Strände auf Fehmarn ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung auf Fehmarn ist in Anbetracht der hohen Anzahl von Stränden auf Fehmarn jedoch nicht zu erwarten. Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Tagesgastzahlen im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 5.2.8.3.3 ist dargestellt worden, dass es auf Fehmarn zu keinen relevanten Beeinträchtigungen des Tagestourismus kommt. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Tagesgastzahlen auf Fehmarn resultiert, ist somit nicht zu erwarten. 5.3 Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante In der folgenden Tabelle sind für diverse, in Kapitel 5.2.7.2 beschriebene Auswirkungen der Vorzugsvariante Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen dargestellt. Tabelle 35: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der Vorzugsvariante Auswirkung Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung Beherbergungsinfrastruktur Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Groß Timmendorf, Pansdorf, Luschendorf, Pohnsdorfer Mühle, Damlos, Sipsdorf, Lübbersdorf, Seegalendorf und Lütjenbrode) Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutz(Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall fenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätz0 - Ferienhausgebiet im Norden von Großenbrode) liche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Verlärmung von Campingplätzen (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Campingplatz Waldesruh bei Haffkrug, Wiesencamping Lütjenbrode) Freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle). Verlärmung von Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Mutter-Kind-Kurhaus Baltic nördlich von Großenbrode) Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle) ; eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten (Zunahme der Verlärmung im Bereich des Weststrandes nördlich von Großenbrode) Freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Betroffenheit von überregional und regional bedeutsa- Bau einer Eisenbahn- bzw. Wegüberführung bzw. 144 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung men Rad- und Wanderwegen (Unterbrechung Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf) andere Streckenführung des Weges Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau (Unterbrechung der Reitrundroute zwischen Luschendorf und dem Luschendorfer Hof auf der Ostseite der A 1) Bau einer Eisenbahn- bzw. Wegüberführung bzw. andere Streckenführung des Reitrundroute Sonstige Aspekte Gefährdung des Status des Seeheilbades Großenbrode als Kurort Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle) zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen des im Norden von Großenbrode gelegenen Mutter-Kind-Kurhaus Baltic und des Weststrandes; eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Auswirkungen aufgrund der veränderten Haltepunktsituation vor allem in Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf, Oldenburg i.H. und Großenbrode Gemeinsam mit der LNVG Entwicklung eines neuen Nahverkehrskonzeptes, damit zukünftig ein im Vergleich zu heute zumindest gleichwertiges Angebot für Anwohner, Touristen und Kurgäste zeitnah und ohne temporäre Angebotslücken entstehen kann. 145 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6 Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante 6.1 Darstellung der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Aus gesamtplanerischer Sicht stellt der Ausbau der Bestandstrasse (Variante 1A, vgl. auch Kapitel 4.1.1) die Vorzugsvariante dar. 6.2 Beschreibung der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf die touristischen Belange Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante zusammenfassend dargestellt. 6.2.1 Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur • Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Hotellerie) Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 mit der gesamtplanerischen Vorzugsvariante. Dargestellt sind nur Orte, bei denen sich hinsichtlich der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben Veränderungen zwischen dem Planfall 0 und dem Planfall 1 ergeben. Die Aufzählung der Orte erfolgt von Süden nach Norden. Tabelle 36: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.] Planfall 1 Gesamtplanerische Vorzugsvariante Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) Bad Schwartau Beherbergungsbetriebe / Betten nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 4 / 14 1/6 1/6 0/0 Ratekau 2/8 4/ 10 3/6 1/4 Hemmelsdorf 0/0 0/0 4 / 29 0/0 Groß Timmendorf 0/0 0/0 4/8 0/0 Klein Timmendorf 21 / 144 18 / 125 7 / 48 1/4 Scharbeutz 88 / 250 73 / 209 26 / 66 14 / 36 Haffkrug 215 / 599 148 / 411 45 / 146 1/3 Sierksdorf 38 / 221 18 / 113 0/0 0/0 Pohnsdorfer Mühle 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Lensahn 4 / 12 4 / 11 2/5 0/0 Damlos 0/0 0/0 4/8 0/0 Ort 146 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfall 1 Gesamtplanerische Vorzugsvariante Planfall 0 Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts Sipsdorf 0/0 0/0 2 / 37 0/0 Lübbersdorf 0/0 0/0 1 / 16 0/0 Oldenburg i.H. 0/0 1 / 10 0/0 0/0 Klötzin 2/7 0/0 0/0 2/7 Heringsdorf 1 / 14 4 / 18 1/5 2/9 Neukirchen 4 / 16 0/0 0/0 0/0 Ölendorf 4 / 21 0/0 5 / 29 4 / 21 25 / 120 69 / 254 49 / 152 19 / 98 408 / 1.426 340 / 1.167 155 / 577 44 / 182 Ort Großenbrode inkl. Ortsteil ´vonHerwarth-Straße´ Gesamt Im Vergleich mit dem Planfall 0, der z.T. durch erhebliche Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben durch bahnbedingte Schalleinwirkungen gekennzeichnet ist, sind bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen deutliche Verminderungen der Belastungen von Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Dies zeigt sich insbesondere in Gemeinden wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode, die über große Angebotskapazitäten im Beherbergungssegment verfügen, aber auch im Bereich Bad Schwartau, Ratekau, Lensahn, Oldenburg i.H., Heringsdorf und Neukirchen. Im Vergleich mit dem Planfall 0 höhere Belastungen von Beherbergungsbetrieben durch Schalleinwirkungen sind hingegen nur in relativ geringem Umfang zu verzeichnen. Hinzuweisen ist auf die Ortslagen von Damlos, Sipsdorf und Lübbersdorf, wo allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 1 bestehen und nur relativ wenige Betriebe betroffen sind; des Weiteren die Pohnsdorfer Mühle, die durch die Anbindung von Neustadt i.H. betroffen ist sowie die Ortslagen von Hemmelsdorf, Groß Timmendorf, Klötzin und Ölendorf. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Anzahl der Betriebe und Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine geringere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist (570 Betriebe mit insgesamt 1.979 Betten), um ein Mehrfaches über der Anzahl der Betriebe / Betten liegt, die gegenüber dem Planfall 0 durch eine höhere Belastung betroffen ist (23 Betriebe mit insgesamt 150 Betten). • Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Wochenendhaussiedlungen ist vor allem die nördlich der B 76 gelegene Siedlung gegenüber dem Planfall 0 durch stärkere Schalleinwirkungen betroffen [> 45 dB(A) nachts]. Anders stellt sich die Situation hingegen in Sierksdorf und Großenbrode dar. Die in Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung (ca. 120 Häuser) am Hansa-Park in Sierksdorf unterliegt beim Planfall 0 nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante ist hingegen keine relevante Lärmbelastung mehr zu verzeichnen. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der im Süden von Großenbrode in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung (Holiday Vital Resort Großenbrode mit ca. 165 Häusern) dar. Eine gegenüber dem Planfall 0 leichte Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt das nördlich von 147 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. • Verlärmung von Campingplätzen Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze führt die gesamtplanerische Vorzugsvariante gegenüber dem Planfall 0 zu deutlich stärkeren Schalleinwirkungen, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze [54 dB(A)] z.T. erreicht werden. Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene Campingplatz Waldesruh ist gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls durch höhere Lärmimmissionen betroffen [z.T. > 45 dB(A)]. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht. Gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB(A) stärker belastet wird bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auch der nordwestliche Teil des Campingplatzes Seekamp. Hier ist zukünftig von nächtlichen Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) auszugehen. In Großenbrode stellt sich die Betroffenheit von Campingplätzen differenziert dar. Während der im Süden von Großenbrode gelegene große Platz mit seinen 440 Standplätzen aufgrund der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke gegenüber dem Planfall 0 eine Entlastung erfährt, unterliegt der am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode gelegene Campingplatz, der jedoch nur über zehn Standplätze verfügt, gegenüber dem Planfall 0 einer leichte Zunahme der Schalleinwirkungen um ca. 5 dB(A) auf > 45 dB(A) nachts. • Verlärmung von Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen In Bad Schwartau zeigen sich im Bereich des Kurparkes und der Asklepios-Klinik keine relevanten Veränderungen der Lärmbelastung zwischen dem Planfall 0 und der gesamtplanerischen Vorzugsvariante. Ähnlich stellt sich die Situation bei den in Timmendorfer Strand gelegenen Kurgebieten dar. In Haffkrug und Sierksdorf werden die hier befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) entlastet. Deutlich ungünstiger gegenüber dem Planfall 0 stellt sich die gesamtplanerische Vorzugsvariante hingegen im Bereich Kattenhöhlen südlich von Scharbeutz dar (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“). Während bereits beim Planfall 0 nächtliche Lärmimmissionen von mehr als 50 dB(A) zu verzeichnen sind, die die geplante Sondergebietsnutzung erheblich einschränken, steigen diese bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf z.T. mehr als 55 dB(A) nachts. In Großenbrode stellt sich die Betroffenheit von Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen differenziert dar. Während die in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke gegenüber dem Planfall 0 leicht entlastet werden, unterliegt die nördlich von Großenbrode gelegene Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-KindKurhaus Baltic) gegenüber dem Planfall 0 einer leichten Zunahme der Schalleinwirkungen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. • Verlärmung von Sportboothäfen (als Unterkunftsangebote) Der ancora Marina Yachthafen in Neustadt i. H. ist beim Planfall 0 durch nächtliche Schalleinwirkungen von maximal 45-50 dB(A) betroffen. Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante ist hingegen keine Beeinträchtigung durch Schienenverkehrslärm mehr zu verzeichnen. Eine Entlastung gegenüber dem Planfall 0, wenn auch in deutlich geringem Umfang, erfährt aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen auch der südlich und westlich an den Ortsteil ´von148 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Herwarth-Straße´ angrenzende Sportboothafen in Großenbrode. 6.2.2 Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur • Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf durch Lärmimmissionen zeigt sich, dass die gesamtplanerische Vorzugsvariante gegenüber dem Planfall 0 vor allem im nördlichen Teil von Timmendorfer Strand sowie zwischen Scharbeutz und Haffkrug zu höheren Belastungen führt [Zunahme um bis zu 5 dB(A)]. Hier ergeben sich zukünftig z.T. Schalleinwirkungen zwischen 40 und 45 dB(A) am Tag. In Sierksdorf stellt sich die Belastung der touristisch relevanten Strandabschnitte unterschiedlich dar. Während im südlichen Strandabschnitt gegenüber dem Planfall 0 keine relevante Änderung zu verzeichnen ist, ergibt sich im mittleren und nördlichen Abschnitt gegenüber dem Planfall 0 aufgrund der ortsfernen Führung eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung. In Großenbrode liegen im Bereich der touristisch relevanten Strandabschnitte (West- und Südstrand) gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Unterschiede vor. • Betroffenheit von sonstigen touristischen Anziehungspunkten Die zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf gelegene Golfanlage Seeschlösschen erfährt bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante vor allem im nördlichen und näher an der Bestandsstrecke gelegenen Teil der Anlage gegenüber dem Planfall 0 eine deutliche Zunahme hinsichtlich bahnbedingter Schalleinwirkungen. Betroffen ist auch die Bebauung im Bereich des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler. 30 Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des Waldhochseilgartens unterliegt bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante einer leichten Zunahme der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) auf 40-45 dB(A) am Tag. Im Bereich des ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-Holzes mit dem hier befindlichen Trimmpfad kann hingegen aufgrund der in diesem Bereich für den Scharbeutzer Ortsteil Lütt Kiepenbarg vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verminderung der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 verzeichnet werden. Der in Lensahn unmittelbar an der Bestandsstrecke gelegene Museumshof einschließlich des angegliederten Naturlehrpfades unterliegt im Planfall 0 relativ starken Lärmbelastungen [50-55 dB(A) am Tag]. Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante finden hier Entlastungen um ca. 5 dB(A) statt. • Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen Die überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwege im näheren Umfeld der gesamtplanerischen Vorzugsvariante verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Bei Kreuzungen mit der Vorzugsvariante sind z.T. Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen abschnittsweise erhalten bleiben. Ausnahmen finden sich an folgenden Stellen: - Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf zwischen Pohnsdorfermühle und Oevelgönne: eine Bahn- oder Wegüberführung ist hier derzeit nicht vorgesehen, so dass von einer Unterbrechung auszugehen ist; 30 Der Schwerpunkt wird hier auf außenorientierte Einrichtungen, die selber keine wesentlichen Schallemissionen verursachen, gelegt. Auf innenorientierte Einrichtungen (z.B. Sea Life in Timmendorfer Strand, Holstein-Therme in Bad Schwartau, Ostsee-Therme in Scharbeutz, diverse Museen), die i.d.R. eine relativ geringe Empfindlichkeit gegenüber Schalleinwirkungen von außen aufweisen oder Einrichtungen, die selbst als emittierenden Anlage einzustufen sind (Hansa-Park in Sierksdorf) wird hingegen nicht vertiefend eingegangen. 149 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) - Mönchsweg entlang der L 59 in Göhl und nördlich von Heringsdorf an der B 501: hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität des Weges vermindern werden; - regionale Radwegverbindungen entlang der L 180 zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf, zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof, entlang der L 216 bei Gut Hasselburg nördlich von Altenkrempe, südlich der Hasselburger Mühle, in Groß Schlamin, Lensahn, Rellin und Heringsdorf, südlich von Oldenburg i.H. (Verbindung von Oldenburg i.H. über Sebühl nach Damlos) sowie in der Gemeinde Großenbrode im Bereich Bergmühle / Seekamp, Feldscheide, Pomosin-Werk und Strandstraße: hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität der Radwegverbindungen vermindern werden. - regionale Radwegverbindung zwischen Oeverdiek und Klein Timmendorf: Unterbrechung, da der hier bestehende Bahnübergang entfallen soll. Längere Abschnitte, bei denen die gesamtplanerische Vorzugsvariante parallel zu überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen verläuft und es somit zu Attraktivitätseinbußen durch Verlärmung oder visuelle Störeffekte kommen könnte, kommen weitestgehend nicht vor. Die einzigen Ausnahmen bilden ein Teilabschnitt des Mönchsweges zwischen Heringsdorf und Göhl sowie Teilabschnitte des Ostseeküsten-Radweges nordöstlich von Großenbrode, zwischen Großenbrode und Feldscheide und in Höhe Seekamp, die parallel zur Bestandstrasse verlaufen. • Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau Die Reit- und Fahrrundrouten des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau im näheren Umfeld der gesamtplanerischen Vorzugsvariante verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen bzw. Wegen. Bei Kreuzungen mit der gesamtplanerischen Vorzugsvariante sind i.d.R. Bahn- oder Straßen- bzw. Wegüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen ohne wesentliche Einschränkungen erhalten bleiben. Die einzige Ausnahme bildet die Reitrundroute zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf entlang der L 180. Der hier vorhandene Bahnübergang soll erhalten bleiben, so dass in Zukunft aufgrund der Verkehrszunahme von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Darüber hinaus stellt südlich von Ratekau die Parallellage mit einer Reitrundroute einen Konflikt dar, der zwar bereits heute vorhanden ist, sich in Zukunft aufgrund der höheren Verkehrsbelastung auf der Bestandsstrecke noch verschärfen wird. • Betroffenheit von geschützten Landschaftsteilen mit potenzieller Attraktivität für Touristen / Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vor allem durch Lärmschutzwände Die gesamtplanerische Vorzugsvariante tangiert zwar an mehreren Stellen größere geschützte Landschaftsteile (vor allem Landschaftsschutzgebiete, z.B. bei Ratekau und Scharbeutz), bei denen Touristen vermuten können, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind. Da die Vorzugsvariante hier jedoch der Bestandsstrecke entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass sich hinsichtlich der Attraktivität dieser Gebiete für Erholungssuchende keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Die durch das gesteigerte Verkehrsaufkommen verursachte Zunahme der Schalleinwirkungen ist auf einen relativ schmalen Korridor entlang der Bestandstrasse begrenzt. Der einzige Bereich, wo von relevanten Einschränkungen des Landschaftserlebens für Touristen auszugehen ist, ist das Naturschutzgebiet ´Oldenburger Bruch´. Die gesamtplanerische Vorzugsvariante tangiert den westlichen und nordwestlichen Rand des Schutzgebietes, so dass zumindest in diesen Bereichen von erheblichen Beeinträchtigungen der Erlebnisqualität durch Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte (u.a. durch Lärmschutzwände) auszugehen ist. Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Lärmschutzwände stellen auch in weiteren Abschnitten einen Konflikt bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante dar. In Haffkrug, Scharbeutz und Klein Timmendorf liegen die geplanten Lärmschutzwände ortsnah und z.T. in unmittelbarer Nähe 150 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) von touristischen relevanten Bereichen, so dass visuelle Störeffekte nicht auszuschließen sind. So wird in Klein Timmendorf und Haffkrug die jeweilige Ortslage in westliche Richtung durch die geplanten Lärmschutzwände visuell abgeriegelt; in Scharbeutz findet eine visuelle Trennung zwischen den westlich und östlich der Bahnstrecke gelegenen Ortsteilen statt. Im Bereich Großenbrode führen vor allem die erforderlichen Lärmschutzwände zwischen dem Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ und nordöstlich von Großenbrode (auf ca. 4 km Länge) zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Bestehende Sichtbeziehungen z.B. vom östlichen Ortsrand von Großenbrode in Richtung Küste werden dadurch eingeschränkt, aber auch die Erlebbarkeit der Landschaft z.B. bei Ausflügen mit dem Rad oder zu Fuß wird vermindert. Einen zusammenfassenden Überblick der Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die Beherbergungsund touristisch relevante Freizeitinfrastruktur gibt die folgende Tabelle. Tabelle 37: Zusammenfassende Übersicht der Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf die Beherbergungs- und touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Betroffenheit von Beherbergungsinfrastruktur Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Hotellerie) + Anzahl Betriebe / Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine geringere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist: 570 Betriebe mit insgesamt 1.979 Betten; Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen + In Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung (ca. 120 Häuser) am Hansa-Park in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0, der durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 45 dB(A) gekennzeichnet ist, keine relevante Belastung; + in Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung im Süden von Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 leichte Entlastung im Hinblick auf nächtliche Schalleinwirkungen; - Anzahl Betriebe / Betten, die gegenüber dem Planfall 0 eine höhere Belastung durch Schalleinwirkungen aufweist: 23 Betriebe mit insgesamt 150 Betten. An in reinen und allgemeinen Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen Überschreitungen des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt. - Wochenendhaussiedlung nördlich der B 76 zwischen Scharbeutz und Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der nächtlichen Schalleinwirkungen auf > 45 dB(A) nachts; - Ferienhausgebiet nördlich von Großenbrode: leichte Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden); 0 Wochenendhaussiedlung in Haffkrug: Im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede. Verlärmung von Campingplätzen + Campingplatz südlich von Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 geringere nächtliche Schalleinwirkungen; - Campingplätze nördlich der B 76 zwischen Scharbeutz und Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 deutlich stärkere nächtliche Schalleinwirkungen, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze erreicht werden; - Campingplatz Waldesruh in Höhe Haffkrug auf der Westseite der A 1: gegenüber dem Planfall 0 leicht erhöhte nächtliche Schalleinwirkungen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf A 1 vorhanden); - Campingplatz Seekamp: gegenüber dem Planfall 0 deutlich erhöhte nächtliche Schalleinwirkungen; - Campingplatz am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode: gegenüber dem Planfall 0 leicht erhöhte nächtliche Schalleinwirkungen. Verlärmung von Kur-, Vorsorgeund Reha- + Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ in Haffkrug und Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 geringere Schalleinwirkungen aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Haffkrug) bzw. der ortsferneren Lage (Sierksdorf); 151 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Einrichtungen + Kureinrichtungen nahe des Südstrandes in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 Verminderung der Schalleinwirkungen aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen; - geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ im Bereich Kattenhöhlen: gegenüber dem Planfall 0, der bereits durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 50 dB(A) gekennzeichnet ist, Zunahme der nächtlichen Schalleinwirkungen auf > 55 dB(A); - Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) im Norden von Großenbrode: leichte Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden); 0 Kurpark und Asklepios-Klinik in Bad Schwartau: Im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede; 0 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kur“ in Timmendorfer Strand: Im Vergleich mit dem Planfall 0 keine wesentlichen Unterschiede. Verlärmung von Sportboothäfen (als Unterkunftsangebote) + ancora Marina Yachthafen in Neustadt i. H.: gegenüber dem Planfall 0, der durch nächtliche Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) gekennzeichnet ist, keine relevante Belastung; + Sportboothafen südlich und westlich an den Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 geringere Schalleinwirkungen. Betroffenheit von touristisch relevanter Freizeitinfrastuktur Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten + mittlerer und nördlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 deutliche Verminderung der Schalleinwirkungen; - nördlicher Strandabschnitt von Timmendorfer Strand sowie Strandabschnitt zwischen Scharbeutz und Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A); 0 West- und Südstrand in Großenbrode sowie südlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Veränderungen im Hinblick auf Schalleinwirkungen. Betroffenheit von sonstigen touristischen Anziehungspunkten + Wennsee-Holz (Erholungswald) einschließlich des Trimmpfades: gegenüber dem Planfall 0 Abnahme der Schalleinwirkungen; + Museumshof Lensahn einschließlich des angegliederten Naturlehrpfades: gegenüber dem Planfall 0 Abnahme der Schalleinwirkungen; - Golfanlage Seeschlösschen zwischen Kattenhöhlen und Groß Timmendorf: vor allem im nördlichen Teil gegenüber dem Planfall 0 deutliche Zunahme der Schalleinwirkungen; - Kammerwald (Erholungswald) im Süden von Scharbeutz einschließlich des hier befindlichen Waldhochseilgartens: gegenüber dem Planfall 0 leichte Zunahme der Schalleinwirkungen. Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen 0 Rad- und Wanderwegverbindungen, die von der Trasse gekreuzt werden, können aufgrund der z.T. vorgesehenen Bahn- oder Straßenüberführungen abschnittsweise aufrechterhalten werden. Ausnahmen: - Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf zwischen Pohnsdorfermühle und Oevelgönne: eine Bahn- oder Wegüberführung ist hier derzeit nicht vorgesehen, so dass von einer Unterbrechung auszugehen ist; - Mönchsweg entlang der L 59 in Göhl und nördlich von Heringsdorf an der B 501: hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität des Weges vermindern werden; - regionale Radwegverbindungen entlang der L 180 zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf, zwischen Haffkrug und Gronenberger Hof, entlang der L 216 bei Gut Hasselburg nördlich von Altenkrempe, südlich der Hasselburger Mühle, in Groß Schlamin, Lensahn, Rellin und Heringsdorf, südlich von Oldenburg i.H. (Verbindung von Oldenburg i.H. über Sebühl nach Damlos) sowie in der Gemeinde Großenbrode im Bereich Bergmühle / 152 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Veränderungen gegenüber dem Planfall 0 Seekamp, Feldscheide, Pomosin-Werk und Strandstraße: hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität der Radwegverbindungen vermindern. - regionale Radwegverbindung zwischen Oeverdiek und Klein Timmendorf: Unterbrechung, da der hier bestehende Bahnübergang entfallen soll. Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau 0 Reit- und Fahrrundrouten, die von der Trasse gekreuzt werden, können aufgrund der vorgesehenen Bahn- oder Straßenüberführungen i.d.R. aufrechterhalten werden. Betroffenheit von geschützten Landschaftsteilen mit potenzieller Attraktivität für Touristen / Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vor allem durch Lärmschutzwände 0 Tangierung entsprechender Landschaftsteile überwiegend im Bereich der Bestandsstrecke, so dass sich hinsichtlich der Attraktivität dieser Gebiete für Erholungssuchende keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Ausnahme: - Reitrundroute zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf entlang der L 180: hier soll der bestehende Bahnübergang erhalten bleiben, so dass in Zukunft von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist, die die Attraktivität der Reitrundroute vermindern. Ausnahme: - Naturschutzgebiet ´Oldenburger Bruch´: Tangierung des westlichen und nordwestlichen Rand des Schutzgebietes, so dass zumindest in diesen Bereichen von erheblichen Beeinträchtigungen der Erlebnisqualität durch Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte (u.a. durch Lärmschutzwände) auszugehen ist. - Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Lärmschutzwände stellen auch in weiteren Abschnitten einen Konflikt dar: → Haffkrug, Scharbeutz und Klein Timmendorf: ortsnahe Lage der geplanten Lärmschutzwände und z.T. in unmittelbarer Nähe von touristisch relevanten Bereichen, so dass visuelle Störeffekte nicht auszuschließen sind; in Klein Timmendorf und Haffkrug Abriegelung der jeweiligen Ortslage in westliche Richtung; in Scharbeutz visuelle Trennung zwischen den westlich und östlich der Bahnstrecke gelegenen Ortsteilen; → Großenbrode: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die erforderlichen Lärmschutzwände zwischen dem Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ und nordöstlich von Großenbrode (auf ca. 4 km Länge); bestehende Sichtbeziehungen z.B. vom östlichen Ortsrand von Großenbrode in Richtung Küste werden dadurch eingeschränkt, aber auch die Erlebbarkeit der Landschaft z.B. bei Ausflügen mit dem Rad oder zu Fuß wird vermindert. Erläuterungen: + gegenüber dem Planfall 0 Abnahme der Beeinträchtigungen - gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Beeinträchtigungen 0 gegenüber dem Planfall 0 keine relevante Veränderung der Beeinträchtigungen 6.2.3 Sonstige Aspekte • Gefährdung des Status einzelner Städte / Gemeinden als Kurort Bezüglich einer möglichen Gefährdung des Status einzelner Städte / Gemeinden im Untersuchungsraum als Kurort ist zunächst darzustellen, welche besonderen Merkmale, die ein Kurort erfüllt, durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante beeinträchtigt werden könnten. Wichtige Hinweise dazu finden sich in der aktuellen Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) vom 25.11.2009. Hier wird zunächst in § 2 (Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte) Abs. 2 darauf hingewiesen, dass eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen sowie der Lärmpegel die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten nicht beeinträchtigen dürfen. In § 3 wird erwähnt, welche besonderen Merkmale einzelne Arten von Kurorten erfüllen müssen (siehe Tabelle 38). 153 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Die folgende Tabelle stellt die im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte einschließlich ihres Prädikates dar und zeigt Argumente (pro und contra) hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Status als Kurort auf. Tabelle 38: Hinweise zur Gefährdung des Status der im Untersuchungsraum gelegenen Kurorte durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort Heilbad Zu erfüllende Merkmale a) natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens, b) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, c) Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, d) vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen, e) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Bad Schwartau + gegenüber dem Planfall 0 keine relevante Veränderung im Bereich der in Bad Schwartau gelegenen Kur- und Reha-Einrichtungen (z.B. Asklepios-Klinik, Kurpark) im Hinblick auf bahnbedingte Schalleinwirkungen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Seeheilbad Zu erfüllende Merkmale a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, c) mindestens eine Praxis einer Badeärztin oder eines Badearztes, d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus, e) gepflegter und bewachter Badestrand, f) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport, g) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens einer staatlich geprüften Diät-Assistentin oder eines staatlich geprüften Diät-Assistenten. Timmendorfer Strand + Kur- und Reha-Einrichtungen in Timmendorfer Strand: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. - nördlicher Strandabschnitt von Timmendorfer Strand: gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A) auf 35-40 dB(A) am Tag. Grömitz + Gebiet der Gemeinde Grömitz ragt östlich von Beschendorf nur ganz randlich in den Untersuchungsraum hinein; + keine Betroffenheit von für ein Seeheilbad relevanten Einrichtungen und Strukturen (z.B. Kur- und Reha-Einrichtungen, Badestrände, Strandpromenaden usw.). Großenbrode + Kureinrichtungen nahe des Südstrandes in Großenbrode (z.B. Mutter und Kind Kurklinik „Miramar“, Kurmittelcentrum Südstrand): gegenüber dem Planfall 0 Verminderung der Schalleinwirkungen aufgrund der vorgesehenen aktiven 154 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort Lärmschutzmaßnahmen; + West- und Südstrand in Großenbrode: gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Veränderungen im Hinblick auf Schalleinwirkungen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden; - Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) im Norden von Großenbrode: leichte Zunahme der Lärmimmissionen (jedoch bereits erhebliche Vorbelastung durch den Verkehr auf der B 207 vorhanden, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation). Seebad Zu erfüllende Merkmale a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein, b) klimatisch begünstigte Lage, c) mindestens eine Arztpraxis, d) gepflegter und bewachter Badestrand, e) Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport. Haffkrug und Scharbeutz + Kur-Einrichtungen in Haffkrug: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen aufgrund der vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. - geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ im Süden von Scharbeutz (Kattenhöhlen): gegenüber dem Planfall 0, der bereits durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 50 dB(A) gekennzeichnet ist, Zunahme der nächtlichen Schalleinwirkungen auf > 55 dB(A); - touristisch relevante Strandabschnitte: im Strandabschnitt zwischen Scharbeutz und Haffkrug gegenüber dem Planfall 0 Zunahme der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A) auf 40-45 dB(A) am Tag; - Kammerwald (ausgewiesener Erholungswald) im Süden von Scharbeutz: gegenüber dem Planfall 0 leichte Zunahme der Schalleinwirkungen um bis zu 5 dB(A) auf 40-45 dB(A) am Tag. Sierksdorf + Kureinrichtungen in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 Entlastung hinsichtlich Lärmimmissionen aufgrund der ortsferneren Lage; + mittlerer und nördlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 deutliche Verminderung der Schalleinwirkungen. + südlicher Strandabschnitt in Sierksdorf: gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten Veränderungen im Hinblick auf Schalleinwirkungen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Neustadt i.H. + keine Betroffenheit von für ein Seebad relevanten Einrichtungen und Strukturen (z.B. Badestrände, Strandpromenaden), da diese deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes liegen; + zusätzliche Belastungen des Bodens oder des Wasser durch Schadstoffe bzw. 155 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Kurort Argumente pro (-) / contra (+) Gefährdung als Kurort der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, die die Möglichkeiten der Vorbeugung gegen Krankheiten, deren Heilung oder Linderung in Kurorten beeinträchtigen könnten, können ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in Bad Schwartau, Grömitz, Sierksdorf und Neustadt i.H. eine Gefährdung des Status als Kurort durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante ausgeschlossen werden kann, da es hier zu keinen Beeinträchtigungen von für Kurorte relevanten Qualitätsmerkmalen kommt. In Timmendorfer Strand und Großenbrode können Beeinträchtigungen von für Kurorte relevanten Qualitätsmerkmalen ebenfalls weitestgehend vermieden werden. In Timmendorfer Strand unterliegt zwar der äußerste nördliche Strandabschnitt auf ca. 300 m Länge gegenüber dem Planfall 0 einer Zunahme der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A) auf 35-40 dB(A) am Tag. Unter Berücksichtigung der gesamten Strandlänge in Timmendorfer Strand (ca. 7 km) wird diese Beeeinträchtigung jedoch als zu gering eingeschätzt, als das daraus eine Gefährdung als Seeheilbad resultieren könnte. Im Norden von Großenbrode kommt es zwar im Bereich der Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-KindKurhaus Baltic) zu einer leichten Zunahme der Lärmimmissionen; hier liegen jedoch bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der B 207 vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die nahe des Südstrandes in Großenbrode gelegenen Kureinrichtungen (z.B. Mutter und Kind Kurklinik „Miramar“, Kurmittelcentrum Südstrand) gegenüber dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verminderung der Schalleinwirkungen erfahren. Kritischer stellt sich die Situation in Scharbeutz und Haffkrug dar. Die Kur-Einrichtungen in Haffkrug werden gegenüber dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke zwar entlastet. Der Strandabschnitt zwischen Scharbeutz und Haffkrug unterliegt jedoch gegenüber dem Planfall 0 auf einer Länge von ca. 1,5 km einer Zunahme der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A) auf 40-45 dB(A) am Tag. Zudem wird der Kammerwald als ausgewiesener Erholungswald im Süden von Scharbeutz stärker durch Schalleinwirkungen belastet. Ebenfalls stärker durch Schalleinwirkungen beeinträchtigt wird der Bereich „Kattenhöhlen“ (geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“) im Süden von Scharbeutz. • Auswirkungen der veränderten Haltepunktsituation Die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens untersuchten Trassenvarianten unterscheiden sich z.T. erheblich hinsichtlich der Position der Zugangsstellen für den Personenverkehr. Das Gutachten zur verkehrlichen Erschließung der Anliegergemeinden (Schienenpersonennahverkehr) (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012) kommt diesbezüglich für die gesamtplanerische Vorzugsvariante zu folgenden Ergebnissen: Ratekau Der Bahnhof Ratekau wurde 1968 stillgelegt. Die ÖPNV-Anbindung von Ratekau erfolgt bis heute über Angebote des Regionalbusverkehrs. Im Zuge der Realisierung der Schienenhinterlandanbindung ist die Wiedereinrichtung eines SPNVHaltes in Ratekau vorgesehen, wodurch der Öffentliche Verkehr in der Hauptrelation nach Lübeck mit einer sehr kurzen Fahrzeit von acht Minuten und hoher Zuverlässigkeit des Angebots eine hohe Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Individualverkehr erreicht. Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante ist der Neubau eines Haltepunktes am Standort des alten Bahnhofs vorgesehen. Er befindet sich direkt an der östlichen Bebauungskante der Ortslage Ratekau, das Ortszentrum befindet sich innerhalb eines Radius von. 500 m. Etwas 60 % der bebauten Ortslage befinden sich innerhalb eines Radius von 1.000 m. Für den neuen Haltepunktstandort der gesamtplanerischen Vorzugsvariante werden im Zeitraum von Montag bis Freitag 300 Ein-/Aussteiger pro Tag prognostiziert (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS 156 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) GMBH 2012, S. 25-26). Timmendorfer Strand „Der bestehende Bahnhof Timmendorfer Strand befindet sich am westlichen Ortsrand in einem Wohnsiedlungsumfeld. Die Bahnstrecke stellt die westliche Bebauungskante der Ortslage Timmendorfer Strand dar. Die kürzeste Entfernung zum Strand beträgt ca. 1,6 km. Die touristischen Schwerpunkte befinden sich ca. 1,6-2,5 km vom Bahnhof entfernt. Innerhalb eines Radius von 1.000 m befinden sich ca. 40 % der Siedlungsfläche von Timmendorfer Strand“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 28). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird der bestehende Bahnhof genutzt. Gemäß der Nachfrageprognose wird eine Zunahme von ca. 5 % (Montag-Freitag sowie an Wochenenden) an Fahrgästen vorhergesagt. Dabei wird von einer stabilen Entwicklung der Bevölkerung und leichten Zuwächsen im Urlaubs- und Ausflugsverkehr ausgegangen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 28-29). Scharbeutz „Der aktuelle Haltepunkt befindet sich im westlichen Teil der Ortslage Scharbeutz. Der Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkt von Scharbeutz befindet sich in einem Streifen mit einer Breite von ca. 1.200 m zwischen Bahnstrecke und Meer. Westlich des Haltepunkts befinden sich weitere Wohnsiedlungen. Die Entfernung zum funktionalen Ortszentrum (Verwaltung, Touristeninformation) beträgt ca. 250 m, die kürzeste Entfernung zum Strand ca. 1.200 m, zu den touristischen Schwerpunkten ca. 1.400 m. Die Hauptziele für Bewohner und Besucher befinden sich überwiegend im Einzugsbereich von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 30). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird der bestehende Haltepunkt genutzt. Gemäß der Nachfrageprognose wird eine Zunahme von ca. 5 % (Montag-Freitag sowie an Wochenenden) an Fahrgästen vorhergesagt. Dabei wird von einer stabilen Entwicklung der Bevölkerung und leichten Zuwächsen im Urlaubs- und Ausflugsverkehr ausgegangen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 31-32). Haffkrug „Der aktuelle Haltepunkt befindet sich an der landseitigen Bebauungsgrenze von Haffkrug (gebildet von der Bahnstrecke) an einer kurzen, von der örtlichen Hauptstraße abzweigenden Stichstraße. Die kürzeste Entfernung zum Strand beträgt ca. 700 m, die Entfernung zum touristischen Ortsmittelpunkt ca. 900m. Die gesamte Ortslage Haffkrug befindet sich innerhalb des Erschließungsradius von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 34). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der in ca. 250-350 m Entfernung vom gegenwärtigen Haltepunkt entfernt. Dadurch entsteht keine gravierende Veränderung der Erreichbarkeit. Bei Planung des Umfelds und der Erschließung des Standortes sollten räumliche Bezüge und Orientierungsachsen (direkte fußläufige Erreichbarkeit ohne Umwegführungen, Sichtbarkeit im Ortsbild) beachtet werden, um eine hohe Präsenz des Verkehrsmittels Eisenbahn zu behalten. Gemäß der Nachfrageprognose wird eine Zunahme von ca. 5 % (Montag-Freitag sowie an Wochenenden) an Fahrgästen vorhergesagt. (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 35-36). Sierksdorf Bei Erhalt der Bestandsstrecke zur Anbindung von Neustadt bleibt der gegenwärtige Haltepunkt weiterhin am bestehenden Standort in Betrieb. Aufgrund der räumlichen Nähe und damit Überschneidungen der Einzugsbereiche und Verkehrsaufgaben zum optionalen neuen Haltepunkt Sierksdorf Hansapark ergeben sich Nachfrageänderungen. Gemäß der Nachfrageprognose wird eine Abnahme von ca. 157 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 100 (Montag-Freitag sowie an Wochenenden) bzw. 50 Fahrgästen (am Samstagen) vorhergesagt. (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 37). Lensahn Der aktuelle Haltepunkt wurde im Jahr 2003 wieder eröffnet und befindet sich in einer Seitenstraße am Rand des Ortszentrums (Fußweg ca. 200-300 m). Die wesentlichen Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkte befinden sich innerhalb des Einzugsbereichs von 1.000 m. Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird der bestehende Haltepunkt genutzt. Gemäß der Nachfrageprognose wird eine Zunahme von ca. 5 % (Montag-Freitag sowie an Wochenenden) an Fahrgästen vorhergesagt, die vor allem aus Zuwächsen im Urlaubs- und Ausflugsverkehr resultiert (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 35-36). Oldenburg i.H. „Der bestehende Bahnhof befindet sich am südwestlichen Bebauungsrand von Oldenburg in einem Bereich des Übergangs von kompakter Siedlungsstruktur in ein Gewerbegebiet. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 1,0 km, die Entfernung zu den überwiegend nordöstlich der Innenstadt gelegenen Siedlungsschwerpunkten ca. 2,0-2,5 km“ (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 41). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird ein neuer Haltepunkt errichtet, der am südlichen Stadtrand von Oldenburg i.H. liegt. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bebauung (Einfamilienhaussiedlung) beträgt ca. 200-300 m. Die Innenstadt befindet sich in ca. 1,3-1,5 km, die wichtigen Siedlungsschwerpunkte in ca. 1,5-2,0 km Entfernung. Die Verlegung der bestehenden Bahnstrecke in eine neue Lage südlich zum Bestand ist langjähriger Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Oldenburg. Im Flächennutzungsplan sind dementsprechende Überlegungen zur Ausweitung der Bebauung in Richtung der neuen Bahntrasse vorhanden, die aber aufgrund der noch nicht endgültigen Bahnhofslage bisher noch nicht weiter konkretisiert wurden. Auch am neuen Haltepunkstandort ist aufgrund der Entfernungen weiterhin überwiegend keine fußläufige Erreichbarkeit der relevanten Ziele gegeben. Insgesamt verlängern sich die Wege zum Stadtzentrum, dahingegen verkürzen sich die Entfernungen zu den Siedlungsschwerpunkten. Die künftige mentale Wahrnehmung des Bahnhofs als Bestandteil der Stadt ist stark von der Gestaltung des städtebaulichen Umfelds und der verkehrlichen Anbindung abhängig. Aufgrund der ähnlichen Lage- und Erreichbarkeitsparameter wird für die Nachfrage im Nah- und Fernverkehr keine Änderung bezüglich der Ausschöpfung der örtlichen Nachfragepotenziale gegenüber dem Status Quo gesehen (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 41-42). Großenbrode „Der bestehende Haltepunkt liegt am südlichen Rand der Ortslage Großenbrode (Entfernung zur Ortsmitte ca. 600-700 m) und ca. 1 km nördlich des Seebades Großenbrode Kai – Südstrand (Fußweg bis ca. 1,4 km aufgrund umwegiger Führung). Er befindet sich in mittlerer Lage zwischen den Siedlungs- und Nutzungsschwerpunkten, die Hauptziele liegen überwiegend im Einzugsbereich von 1.000°m“ (ETC T RANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 44). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante wird der bestehende Haltepunkt genutzt. Gemäß der Nachfrageprognose wird an Wochenenden eine Zunahme von ca. 5 % an Fahrgästen vorhergesagt. In der Zeit zwischen Montag und Freitag werden keine Veränderungen prognostiziert. , die vor allem aus Zuwächsen im Urlaubs- und Ausflugsverkehr resultiert (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012, S. 35-36). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich bei Realisierung der gesamtplanerischen Vorzugsvariante die verkehrliche Erschließung des Untersuchungsraumes durch die Eisenbahn verbessert. 158 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) • Auswirkungen auf den Tagestourismus Zu den Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante auf den Tagestourismus im Untersuchungsraum lässt sich zusammenfassend folgendes festhalten: - Die Küstenorte an der inneren Lübecker Bucht (insbesondere Timmendorfer Strand, Scharbeutz / Haffkrug und Sierksdorf), die aufgrund der Nähe zu wichtigen (südlichen) Tagesausflugs-Quellmärkten wie z.B. Hamburg oder Lübeck sowie der Vielzahl von touristischen Anziehungspunkten (z.B. Strände, Hansa Park, SeaLife Center, Golfanlage Seeschlösschen) klassische und attraktive Tagesausflugsziele darstellen, werden bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante im Hinblick auf schieneninduzierten Verkehrslärm gegenüber dem Planfall 0 aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke überwiegend entlastet. Ausnahmen stellen der äußerste nördliche Strandabschnitt von Timmendorfer Strand, der Strandabschnitt zwischen Scharbeutz und Haffkrug sowie vor allem der nördliche Teilbereich der Golfanlage Seeschlösschen dar, die zukünftig höheren Schalleinwirkungen unterliegen. Ob sich der Tagestourismus im Untersuchungsraum aufgrund dieser Betroffenheiten wesentlich vermindern wird, ist derzeit seriös nicht einschätzbar. - Weitere attraktive touristische Tagesausflugsziele im Untersuchungsraum wie z.B. das Oldenburger Wallmuseum (Freilichtmuseum) oder der Museumshof Lensahn werden durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante nicht beeinträchtigt oder gegenüber dem Planfall 0 entlastet. - Das Rad- und Wanderwegnetz im Untersuchungsraum sowie das Reitwegenetz der Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau, das ebenfalls von Tagesausflüglern genutzt wird, erfahren durch die gesamtplanerische Vorzugsvariante in mehreren Teilabschnitten Beeinträchtigungen. Betroffen sind vor allem mehrere regionale Radwegverbindungen durch zukünftig längere Schrankenschließzeiten, so dass eine Verminderung der Attraktivität des Radwegenetzes nicht ausgeschlossen werden kann. Ob sich der Tagestourismus im Untersuchungsraum dadurch in nennenswertem Umfang vermindern wird, ist derzeit seriös nicht einschätzbar. - Verlängerte Schrankenschließzeiten oder der Entfall von Bahnübergängen im Bereich von wichtigen Zufahrtstraßen zu den Küstenorten können ebenfalls Auswirkungen auf den Tagestourismus haben. Betroffen sind bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante u.a. die L 180 in Richtung Timmendorfer Strand, die L 58 in Lensahn, die L 59 in Göhl als wichtige Zufahrtstraße von Oldenburg über die Bäderstraße (B 501) zu den an der Küste gelegenen großen Campingplätzen und die Strandstraße (K°42) in Großenbrode, die die Hauptzufahrt zum Süd strand vermittelt (zukünftig längere Schrankenschließzeiten) sowie die Bahnhofstraße in Haffkrug (Bahnübergang soll zukünftig entfallen) . • Auswirkungen auf die touristische Wertschöpfung und Arbeitsplätze Unter der touristischen Wertschöpfung wird derjenige Anteil des vom Tourismus generierten Nettoumsatzes verstanden, der zu Einkommen, d.h. Löhnen, Gehältern und Gewinnen wird (vgl. FACHHOCHSCHULE W ESTKÜSTE 2010, S. 62). Zu den Auswirkungen der Vorzugsvariante auf die touristische Wertschöpfung im Untersuchungsraum lässt sich zusammenfassend folgendes festhalten: Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen (ausgelöst durch eine zunehmende Verlärmung von Beherberungsbetrieben) resultieren • Hotellerie - Im Vergleich mit dem Planfall 0, der z.T. durch erhebliche Beeinträchtigungen von Beherbergungsbetrieben durch bahnbedingte Schalleinwirkungen gekennzeichnet ist, sind bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen deutliche Verminderungen der Belastungen von Beherbergungsbetrieben zu verzeichnen. Dies zeigt sich insbesondere in Gemeinden wie Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und Großenbrode, die über große Angebotskapazitäten im Beherbergungssegment verfügen, aber auch im Bereich Bad 159 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Schwartau, Ratekau, Lensahn, Oldenburg i.H., Heringsdorf und Neukirchen. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen in Folge zusätzlicher Lärmbelastung resultiert, kann hier ausgeschlossen werden. - Im Vergleich mit dem Planfall 0 höhere Belastungen von Beherbergungsbetrieben durch Schalleinwirkungen sind nur an wenigen Stellen zu verzeichnen. Hinzuweisen ist auf die Ortslagen von Damlos, Sipsdorf und Lübbersdorf, wo allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 1 bestehen und nur relativ wenige Betriebe betroffen sind; des Weiteren die Pohnsdorfer Mühle, die durch die Anbindung von Neustadt i.H. betroffen ist sowie die Ortslagen von Hemmelsdorf, Groß Timmendorf, Klötzin und Ölendorf. In den genannten Bereichen kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen kommt. Die Anzahl betroffener Betten (insgesamt 150) ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der angebotenen Betten im Untersuchungsraum (> 11.000, vgl. auch Tabelle 2) jedoch sehr gering (ca. 1,4 %). Inwiefern ein Teil der Gäste, der die stärker belasteten Betriebe nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die wenigen höher belasteten Beherbergungsbetriebe an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürften, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei 570 Beherbergungsbetrieben (mit 1.979 Betten) zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in den stärker belasteten Betrieben zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Betrieben zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. Festgestellt werden kann jedoch, dass sich in der Summe die Belastung im gesamten Untersuchungsraum verringert. • Ferien- und Wochenendhaussiedlungen - Die in Erschließung befindliche Ferienhaussiedlung (ca. 120 Häuser) am Hansa-Park in Sierksdorf unterliegt beim Planfall 0 nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A). Bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante ist hingegen keine relevante Lärmbelastung mehr zu verzeichnen. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der im Süden von Großenbrode in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung (Holiday Vital Resort Großenbrode mit ca. 165 Häusern) dar. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen in Folge zusätzlicher Lärmbelastung resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. - Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug und Scharbeutz gelegenen Wochenendhaussiedlungen ist vor allem die nördlich der B 76 gelegene Siedlung gegenüber dem Planfall 0 durch stärkere Schalleinwirkungen betroffen [> 45 dB(A) nachts]. Eine gegenüber dem Planfall 0 leichte Zunahme der Schalleinwirkungen erfährt das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die beiden betroffenen Ferien- und Wochenendhaussiedlungen nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die beiden stärker betroffenen Ferien- und Wochenendhaussiedlungen an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürften, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei den geplanten Ferienhaussiedlungen am Hansa-Park in Sierksdorf und im Süden von Großenbrode zu einer geringe160 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) ren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in den stärker belasteten Ferien- und Wochenendhaussiedlungen zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Ferienhaussiedlungen zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. • Campingplätze - Der im Süden von Großenbrode gelegene große Campingplatz mit seinen 440 Standplätzen erfährt aufgrund der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke gegenüber dem Planfall 0 eine Entlastung im Hinblick auf bahnbedingte Schalleinwirkungen. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Gästezahlen resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. - Im Bereich der zwischen Scharbeutz und Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze führt die gesamtplanerische Vorzugsvariante gegenüber dem Planfall 0 zu deutlich stärkeren Schalleinwirkungen, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze [54 dB(A)] z.T. erreicht werden. Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene Campingplatz Waldesruh ist gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls durch höhere Lärmimmissionen betroffen [z.T. > 45 dB(A)]. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr auf der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht. Gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 10 dB(A) stärker belastet wird auch der nordwestliche Teil des Campingplatzes Seekamp. Hier ist zukünftig von nächtlichen Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A) auszugehen. Ebenfalls durch höhere Schalleinwirkungen betroffen ist der am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode gelegene Campingplatz, der jedoch nur über zehn Standplätze verfügt. Inwiefern ein Teil der Gäste, der die vier Campingplätze nicht mehr nachfragt, auf andere Beherbergungsangebote im Untersuchungsraum ausweicht, ist seriös nicht einschätzbar. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die vier stärker betroffenen Campingplätze an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürften, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei dem im Süden von Großenbrode gelegenen Campingplatz zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen auf den stärker belasteten Campingplätzen zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in dem weniger belasteten Campingplatz zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. • Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen - In Bad Schwartau ergeben sich im Bereich des Kurparkes und der Asklepios-Klinik keine relevanten Veränderungen der Lärmbelastung zwischen dem Planfall 0 und der gesamtplanerischen Vorzugsvariante. Ähnlich stellt sich die Situation bei den in Timmendorfer Strand gelegenen Kurgebieten dar. In Haffkrug und Sierksdorf werden die hier befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ bei der gesamtplanerischen Vorzugsvariante aufgrund der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) entlastet. Vergleichbar stellt sich die Situation in Großenbrode im Bereich der in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen dar. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Kurgästezahlen resultiert, kann hier somit ausgeschlossen werden. - Der einzige Bereich, der gegenüber dem Planfall 0 durch eine Zunahme der Schalleinwirkungen betroffen ist, ist die im Norden von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Kur161 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic für 40 Erwachsene und 80 Kinder). Die Zunahme fällt jedoch nur relativ gering aus und dürfte in Anbetracht der erheblichen Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der B 207 kaum wahrnehmbar sein. Eine Verminderung der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Kurgästezahlen resultiert, ist hier somit ebenfalls nicht zu erwarten. Eine relevante Verminderung der touristischen Wertschöpfung im gesamten Untersuchungsraum ist letztlich in Anbetracht des geringen Anteils, den die stärker betroffene Kur-Einrichtung der Awo an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum haben dürfte, nicht zu erwarten. Dies auch deshalb, weil es zu beachten gilt, dass es bei den in Haffkrug und Sierksdorf sowie den in Großenbrode in der Nähe des Südstrandes gelegenen Kureinrichtungen zu einer geringeren Belastung kommt. Ob und inwiefern es durch ggf. zurückgehende Gästezahlen in der stärker belasteten Kur-Einrichtung der Awo zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt bzw. ob und inwieweit es durch ggf. steigende Gästezahlen in den weniger belasteten Kur-Einrichtungen zu einem Aufbau von Arbeitsplätzen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage seriös nicht zu quantifizieren. Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund verminderter Attraktivität der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 6.2.2 ist dargestellt worden, dass die gesamtplanerische Vorzugsvariante teilweise zu Beeinträchtigungen der freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur im Untersuchungsraum führt. Hinzuweisen ist auf die Zunahme bahnbedingter Schalleinwirkungen im Bereich diverser touristisch relevanter Strandabschnitte (im Norden von Timmendorfer Strand sowie zwischen Scharbeutz und Haffkrug), sowie im Bereich der Golfanlage Seeschlösschen und des Kammerwaldes, die ggf. verminderte Attraktivität des regionalen Radwegenetzes vor allem durch verlängerte Schrankenschließzeiten und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Lärmschutzwände. Ob es dadurch zu einer Verminderung der touristischen Wertschöpfung im Untersuchungsraum kommt, ist derzeit nicht seriös einschätzbar. Ebenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage nicht seriös zu quantifizieren ist, ob es bei einigen freizeitrelevanten touristischen Einrichtungen, bei denen eine Verminderung der bahnbedingten Schalleinwirkungen verzeichnet werden kann (z.B. Museumshof Lensahn), durch ggf. zunehmende Besucherzahlen zu einer Zunahme von Arbeitsplätzen kommen wird. Verminderungen der touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund zurückgehender Tagesgastzahlen im Untersuchungsraum resultieren In Kapitel 6.2.2 ist dargestellt worden, dass die gesamtplanerische Vorzugsvariante teilweise zu Beeinträchtigungen von für den Tagestourismus bedeutsamen Zielen führt. Ob sich der Tagestourismus im Untersuchungsraum dadurch in nennenswertem Umfang vermindern und es zu einer Verminderung der touristischen Wertschöpfung kommen wird, ist derzeit seriös nicht einschätzbar. Ebenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei bestehender Datengrundlage nicht seriös zu quantifizieren ist, ob es bei einigen Tagesausflugszielen, bei denen eine Verminderung der bahnbedingten Schalleinwirkungen verzeichnet werden kann (z.B. Museumshof Lensahn), durch ggf. zunehmende Besucherzahlen zu einer Zunahme von Arbeitsplätzen kommen wird. 162 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 6.3 Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante In der folgenden Tabelle sind für diverse, in Kapitel 6.2 beschriebene Auswirkungen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen dargestellt. Tabelle 39: Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung von Nachteilen der gesamtplanerischen Vorzugsvariante Auswirkung Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung Beherbergungsinfrastruktur Verlärmung von Beherbergungsbetrieben (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Hemmelsdorf, Groß Timmendorf, Pohnsdorfer Mühle, Damlos, Sipsdorf, Lübbersdorf, Klötzin und Ölendorf) Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Verlärmung von Ferien- und Wochenendhaussiedlungen (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 – Wochenendhaussiedlung nördlich der B 76 zwischen Scharbeutz und Haffkrug sowie Ferienhausgebiet im Norden von Großenbrode) Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Verlärmung von Campingplätzen (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Campingplätze nördlich der B 76 zwischen Scharbeutz und Haffkrug, Campingplatz Waldesruh bei Haffkrug, Campingplatz Seekamp, Wiesencamping Lütjenbrode) Freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle). Verlärmung von Kur-, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen (Bereiche mit Verschlechterung gegenüber dem Planfall 0 - Mutter-Kind-Kurhaus Baltic nördlich von Großenbrode, geplante Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ im Bereich Kattenhöhlen im Süden von Scharbeutz) Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätzliche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle) ; eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Touristisch relevante Freizeitinfrastruktur Betroffenheit von touristisch relevanten Strandabschnitten (Zunahme der Verlärmung im Bereich des nördlichen Strandabschnitts von Timmendorfer Strand sowie im Strandabschnitt zwischen Scharbeutz und Haffkrug) Freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle); eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. Betroffenheit von überregional und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen (Unterbrechung Jakobsweg / Europäischer Fernwanderweg E1 nördlich von Sierksdorf, Verlängerung der Schrankenschließzeiten bei einer größeren Anzahl von regionalen Radwegverbindungen) Bau einer Eisenbahn- bzw. Wegüberführung bzw. andere Streckenführung der Wege Betroffenheit des Reitwegenetzes der Gemeinden Timmendorfer Strand / Ratekau (längere Schrankenschließzeiten im Bereich des BÜ L 180 zwischen Groß Timmendorf und Klein Timmendorf) Bau einer Eisenbahn- bzw. Wegüberführung bzw. andere Streckenführung des Reitrundroute Sonstige Aspekte Gefährdung des Status der Seebäder Scharbeutz und Haffkrug als Kurort Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen) und ggf. zusätz- 163 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Auswirkung Handlungsempfehlungen zur Vermeidung / Verminderung liche freiwillige aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und –wälle) zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen des Strandabschnitts zwischen Scharbeutz und Haffkrug und des Kammerwaldes sowie der geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ und „Rehabilitation“ im Bereich Kattenhöhlen im Süden von Scharbeutz; eingeschränkte Bautätigkeit in der touristischen Hauptsaison. 164 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) 7 Literaturverzeichnis Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V. (2012). http://www.aktivregion-sh.de/. Arbeitsgemeinschaft Georg & Ottenströer Immobilienwirtschaft / Regionalökonomie GbR und Regionomica GmbH (2010) Regionales Entwicklungskonzept in Folge einer Festen Fehmarnbeltquerung. 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Gemeinde Altenkrempe (2012) Gastgeberverzeichnis. 166 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Gemeinde Beschendorf (1994/2012) Satzung der Gemeinde Beschendorf über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortslagen Beschendorf und Nienrade einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Damlos (2001) Landschaftsplan der Gemeinde Damlos. Gemeinde Damlos (1966/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Göhl (1980/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Gremersdorf (1976/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Großenbrode (2000/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Heringsdorf (2000) Landschaftsplan Heringsdorf. Bearbeitung: Brien Wessels Werning Freie Landschaftsarchitekten. Gemeinde Heringsdorf (1967/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Kabelhorst (1992/2012) Satzung der Gemeinde Kabelhorst über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortslagen einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Lensahn (2000) Landschaftsplan Lensahn. Bearbeitung: Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel Schröder. Gemeinde Lensahn (1968/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Lensahn (2012) Gastgeberverzeichnis. Gemeinde Manhagen (1964/1996) Satzung der Gemeinde Beschendorf über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortslagen Manhagen, Manhagenerfelde und Bökenberg sowie Bebauungsplan Nr. 1. 167 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Gemeinde Neukirchen i.H. (2002) Landschaftsplan Neukirchen i.H.. Bearbeitung: Büro für Grünplanung und Landschaftsarchitektur Dr. F. Liedl. Gemeinde Neukirchen i.H. (1975/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Ratekau (2005) Landschaftsplan der Gemeinde Ratekau. Bearbeitung: Urte Schlie Landschaftsarchitektin. Gemeinde Ratekau (2002/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Ratekau (2012) Gastgeberverzeichnis. Gemeinde Scharbeutz (1981) Landschaftsplan der Gemeinde Scharbeutz. Bearbeitung: Trüper Gondesen Partner. Gemeinde Scharbeutz (1997/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Schashagen (1989) Landschaftsplan der Gemeinde Schashagen. Bearbeitung: Henning Klapper Landschaftsarchitekt. Gemeinde Schashagen (1995/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Schashagen (2012) Ferienunterkünfte (http://www.schashagen.de/ferienunterkuenfte.php). Gemeinde Sierksdorf (2005) Landschaftsplan der Gemeinde Sierksdorf. Bearbeitung: Trüper Gondesen Partner. Gemeinde Sierksdorf (1975/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. Gemeinde Timmendorfer Strand (2007) Landschaftsplan Timmendorfer Strand. Bearbeitung: Trüper Gondesen Partner. Gemeinde Timmendorfer Strand (2011/2012) Flächennutzungsplan einschließlich aller bis 2012 erfolgten Änderungen sowie Bebauungsplanübersicht. 168 Cochet Consult Institut für Management und Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“ Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Golf in Schleswig-Holstein GmbH (2012) Golfküste 2012. Golf in Schleswig-Holstein. Hamilton, J.M. & R.S.J. Tol (2007) “The impact of climate change on tourism in Germany, the UK and Ireland: A simulation study“. In: Regional Environmental Change, Vol. 7, No. 3, 2007, S. 161–172. 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