DruckFassung1 1m - Regierungspräsidium Kassel
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Regierungspräsidium Kassel Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Abschnitt Hessen Landesplanerische Beurteilung Antrag der TenneT TSO GmbH (vormals: transpower stromübertragungs GmbH) vom 31.03.2010 auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) November 2011 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Abschnitt Hessen Landesplanerische Beurteilung Inhaltsverzeichnis A. Ergebnis 6 B. Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen 7 C. Maßgaben 7 D. Hinweise 9 E. Zulassung von Abweichungen 11 F. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 11 G. Raumordnungsverfahren in Niedersachsen 12 H. Begründung 13 I. Grundlagen 13 1. Beschreibung des Vorhabens 13 2. Trassenverlauf der Varianten 14 II. Verfahren 15 1. Verfahrensablauf 15 2. Verfahrensbeteiligte 18 3. Verfahrensunterlagen 21 2 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 III. Stellungnahmen 1. 23 Erste Beteiligung/Anhörung 23 1.1 Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten 23 1.1.1 Stellungnahmen zum Verfahren und zu den Antragsgrundlagen 23 1.1.2 Stellungnahmen zu Variante A (Westkorridor) 26 1.1.3 Stellungnahmen zu Variante B (Ostkorridor) 35 Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und Privaten 36 2. Zweite Beteiligung/Anhörung zu Teilerdverkabelungsabschnitten der Variante B (Ostkorridor) 37 3. Nachanhörung zu Trassenmodifizierungen 37 1.2 IV. Begründung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung 38 1. Formelle Voraussetzungen 38 2. Materielle Voraussetzungen 39 2.1 Rechtfertigung des Vorhabens 39 2.2 Regionalplan Nordhessen 2009 39 2.3 Vorgelagerte Trassenvoruntersuchung 40 2.4 Technische Alternativen und Auswahlgründe 42 2.5 Ausschluss der Variante B (Ostkorridor) 45 2.6 Geprüfte Trassenmodifizierungen der Variante A 51 • • • • 2.7 Waldtangente Söhre Waldtangente Morschen Waldtangente Ludwigsau Fuldatalvariante bei Rotenburg 52 54 54 57 Raumordnerische Bewertung der Variante A (Westkorridor) unter Einbeziehung der Trassenmodifizierungen 58 2.7.1 Lage im Raum 58 2.7.2 Siedlungswesen 59 2.7.3 Bevölkerung 60 2.7.4 Wirtschaft 60 2.7.4.1 Regionale Wirtschaft 60 3 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 2.7.4.2 Energiewirtschaft – Windenergie 61 2.7.4.3 Tourismus und Fremdenverkehr 63 2.7.5 Verkehr 64 2.7.5.1 Luftverkehr 64 2.7.5.2 Straßenverkehr 65 2.7.5.3 Schienenverkehr 67 2.7.6 Ver- und Entsorgung / Telekommunikation 2.7.6.1 Ver- und Entsorgung 68 2.7.6.2 Information und Telekommunikation 68 2.7.7 Bodennutzung 69 2.7.7.1 Landwirtschaft 69 2.7.7.2 Wald und Forstwirtschaft 70 2.7.7.3 Rohstoffwirtschaft 72 2.7.8 Regionaler Grünzug V. Darstellung und Bewertung der Auswirkungen von Variante A auf die Umweltschutzgüter 1. 68 73 75 Mensch 75 1.1 Wohnen, Wohnumfeld und Erholung 75 1.2 Elektrische und magnetische Felder 77 1.3 Geräuschemissionen (Korona-Effekt) 80 2. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt 80 3. Boden 82 4. 3.1 Bodenschutz 82 3.2 Altlasten (Altlasten und altlastenverdächtige Flächen) 83 Wasser 83 4.1 Wasserversorgung und Grundwasser 83 4.2 Hochwasserschutz, Oberflächenwasser und Retentionsraum 84 5. Luft / Schadgase 85 6. Klima 85 4 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 7. Landschaft und Erholung 86 8. Kultur- und sonstige Sachgüter 88 8.1 Denkmalpflege 88 8.2 sonstige Sachgüter 89 9. Ergebniszusammenführung der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter VI. FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete 89 90 1. Variante A (Westkorridor) 90 2. Variante B (Ostkorridor) 90 VII. Zusammenfassende Bewertung 93 1. Gesamtabwägung 93 2. Abstimmung 95 3. Begründung der Maßgaben 97 4. Begründung der Abweichungszulassung 100 VIII. Abschließende Hinweise zum Raumordnungsverfahren 101 Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte Verfahrensergebnis, Karte M 1:180.000, DIN A 3 Anlage 2: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 2, M 1:35.000 (Guxhagen) Anlage 3: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 4, M 1:35.000 (Morschen) Anlage 4: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 5, M 1:35.000 (Ludwigsau) 5 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen Landesplanerische Beurteilung Das auf Antrag der TenneT TSO GmbH (vormals: transpower stromübertragungs GmbH) vom 31.03.2010 nach § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) durchgeführte Raumordnungsverfahren wird wie folgt abgeschlossen: A. Ergebnis Die Führung der geplanten 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar stimmt im Gebiet des Landes Hessen für die vom Antragsteller beantragte Variante A (Westkorridor) mit Trassenoptimierungen in den Bereichen Guxhagen (OT Wollrode / OT Albshausen) und Körle, Körle und Melsungen (OT Röhrenfurth), Morschen (OT Binsförth / OT Wichte), Ludwigsau (Emmrichsrode bis OT Gerterode) und unter Beachtung der Maßgaben M 1 bis M 5 mit den Erfordernissen der Raumordnung überein. Die beantragte Variante B (Ostkorridor) würde zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen und ist aus naturschutzrechtlichen Gründen auszuschließen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist mit Niedersachsen abgestimmt. Die 220-kV-Leitung von Hardegsen-Göttingen-Sandershausen wird abgebaut, ebenso die Überspannung des Gewerbegebietes „Sandershäuser Berg“ im Gebiet der Gemeinde Niestetal. 6 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Voraussetzungen gemäß Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) zur Errichtung der Leitung als Erdkabel sind in keinem Abschnitt der Variante A (Westkorridor) gegeben. Der Trassenverlauf ergibt sich aus der beiliegenden Karte Anlage 1 (DIN A 3). Die Trassenoptimierungen sind aus den Anlagen 2 bis 4 „Graphische Kennzeichnung zu den Maßgaben M2, M 4 und M 5“ ersichtlich. Der Trassenverlauf liegt als Karte im Maßstab 1: 50.000 bei der Oberen Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Kassel vor. B. Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen Raumbedeutsame Planungen mit Bedeutung für das Vorhaben sind die geplante A 44 Kassel-Eisenach, die bei Kaufungen-Papierfabrik von der beantragten Leitung gequert wird geplante Windkraftanlagen bei Ludwigsau-Hainrode / Ersrode, deren Standorte sich im Nahbereich der geplanten Leitungsführung befinden. Die Abstimmung mit diesen raumbedeutsamen Planungen ist in das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung eingeflossen. C. Maßgaben M1 Lohfelden Im Rahmen der Planfeststellung ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die bestehende 380-kV-Leitung aus der Ortslage von Lohfelden heraus genommen und mit der neuen Leitung außerhalb der Ortslage gebündelt werden kann (Segmente 482 bis 488). Mit einer Bündelung der 380-kV-Leitungen im Raum Lohfelden würde eine erhebliche Verbesserung der Raumverträglichkeit der Höchstspannungsleitung erzielt. 7 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 M 2 Guxhagen (OT Wollrode und Albshausen) - Körle In der Gemeinde Guxhagen, östlich von Wollrode und Albshausen (Segmente 491 bis 496) ist zu prüfen, ob die Leitung parallel zur 110-kV-Bahnstromleitung in einer ortsferneren Leitungsführung im Randbereich zum bzw. im Wald der Söhre zur Genehmigungsreife entwickelt werden kann. Darüber hinaus sollte in dieser ortsferneren Leitungsführung eine engere Leitungsbündelung der 380-kV-Leitung mit der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung geprüft werden (Karte Anlage 2). Mit dem Verzicht auf eine zusätzliche Freileitung zwischen Guxhagen und Wollrode / Albshausen können weitere Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes und der Landschaft vermieden werden. Im weiteren Verlauf ist die Leitung im Bereich Körle (Segmente 496 bis 498) auf der Ostseite der Schnellbahntrasse zu führen. M 3 Körle – Melsungen (OT Röhrenfurth) Zwischen Körle und Melsungen-Röhrenfurth (Segmente 498/499) ist eine Trassierung zu wählen, mit der ein optimierter Abstand zu dem Wohngebäude im Außenbereich eingehalten wird. M 4 Morschen (OT Binsförth und Wichte) In der Gemeinde Morschen ist im Bereich der Ortsteile Binsförth und Wichte (Segmente 511 bis 524) eine Leitungstrasse zu wählen, die abweichend von den vom Antragsteller vorgelegten zwei Trassierungsmöglichkeiten HU1-a (Wichte) und HU1-b (Konnefeld), weiter westlich zwischen den Erhebungen „Wichter Höhe“ und „Eichelsberg“ verläuft (Karte Anlage 3). M 5 Ludwigsau (Emmrichsrode bis OT Gerterode) In der Gemeinde Ludwigsau (Segmente 537 bis 544) soll die geplante 380-kV-Leitung in dem Abschnitt der bestehenden 380-kV-Leitung Borken-Mecklar, in dem die geplante Leitung nicht in Parallelführung zur Bestandsleitung errichtet werden kann, abweichend von der Antragstrasse geführt werden. Die geplante Leitung soll am südli8 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 chen Talrand in einer gestreckten Führung geplant werden (Karte Anlage 4). Die in kumulierender Wirkung mit der vorhandenen 380-kV-Leitung erhebliche Beeinträchtigung des Talraums durch die Antragstrasse ist damit zu minimieren. Zur Vermeidung der erheblichen Problematik von zwei einzelnen 380-kV-Leitungen in räumlichen Zusammenhang, die auch mit der geänderten Trassierung nicht vollständig gelöst werden kann, ist anzustreben, die beiden Leitungen möglichst eng parallel in der neuen Trassierung zu führen. Zu diesem Zweck sind im Planfeststellungsverfahren der Abbau der bestehenden Leitung und ihre Neuerrichtung eng parallel zu der geplanten Leitung anzustreben. Dabei sind sowohl die Frage einer möglichen naturschutzrechtlichen Notwendigkeit zur Sicherstellung der Raumverträglichkeit als auch die rechtlichen und zeitlichen Möglichkeiten zum Erreichen dieses Zieles zu prüfen. Die Begründung der Maßgaben enthält Punkt VII.3. (S. 97) am Ende der landesplanerischen Beurteilung. D. Hinweise Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf die weitere Planung des Vorhabens und das Planfeststellungsverfahren. H 1 Die forst- und naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in einem zwischen Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgestimmten Konzept zu planen. H 2 Bei Kreuzung des bestehenden regionalbedeutsamen Straßennetzes sind die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten. Kreuzungsvereinbarungen sind mit der Straßenbauverwaltung zu schließen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege und Kassel ist erforderlich. 9 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 H 3 Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind die Planungen mit dem 4 –streifigen Neubau der BAB A 44 zwischen der A 7 Kassel-Ost und dem Anschluss an die A 4 bei Herleshausen-Wommen abzustimmen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Veränderungssperre für den Planungsbereich der BAB A 44 westlich von Kaufungen ist über das ASV Kassel zu beantragen. H 4 Die Planungen sind mit den beabsichtigten Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Eisenbahnunterführung bei Melsungen-Röhrenfurth im Zuge der B 83 mit dem ASV Kassel abzustimmen. H 5 Bei Kreuzung von Bahnanlagen sind die gesetzlichen Mindestabstände und die raumordnerischen Vorgaben einzuhalten. Kreuzungsvereinbarungen sind mit der DB AG zu schließen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der DB Netz ist erforderlich. H 6 Die Kreuzung von Gewässern im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten sind in schonender Weise und in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden vorzusehen und die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind zu beantragen. Bei der Querung von Wasserschutzgebieten sind Bodeneingriffe in den Schutzgebietszonen I und II nicht zulässig, wenn hierdurch der Schutzzweck gefährdet wird oder nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit den Eingriff erfordern. H 7 In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind zu Altlasten-Verdachtsflächen weitere detaillierte Untersuchungen durchzuführen. H 8 Im Leitungsabschnitt Ludwigsau, Ortsteile Ersrode und Hainrode (Leitungssegmente 529 bis 533) ist der Leitungskorridor um ca. 500 m nach Westen erweitert, um in der weiteren Planung die Prüfung einer ggf. sinnvollen Verschiebung der Trassenachse im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen zu ermöglichen. 10 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 E. Zulassung von Abweichungen Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist eine raumverträgliche Trasse festgelegt. Damit ist gleichzeitig die Grundlage für Abweichungszulassungen geschaffen. Gemäß § 12 (2a) des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) ist neben der nachfolgenden Planfeststellung eine eigenständige Entscheidung über die Abweichung von Zielen der Raumordnung nicht erforderlich. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung raumbedeutsame Auswirkungen auf Zielfestlegungen des Regionalplans ergeben, werden die erforderlichen Abweichungen im Planfeststellungsverfahren zugelassen. F. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten – ggf. durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen – ausgeschlossen werden. Bei der Variante B sind nach fachlicher Prüfung der Oberen Naturschutzbehörde Kassel für die zwei Gebiete FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ Vogelschutzgebiet (VSG) „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Ferner können bei der Variante B für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden - auch unter Einschluss von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Gebiete: FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“ FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ VSG „Meißner“ VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen) 11 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 G. Raumordnungsverfahren in Niedersachsen Für das länderübergreifende Vorhaben in Hessen und Niedersachsen wurden zeitgleich Raumordnungsverfahren in beiden Ländern durchgeführt. Alle Verfahrensschritte und Inhalte wurden eng zwischen Hessen und Niedersachsen abgestimmt, so dass sowohl die Beteiligungen als auch die Erörterungen etwa zeitgleich durchgeführt wurden. Durch die enge länderübergreifende Koordinierung wurde eine möglichst einheitliche Anwendung von Bewertungsmaßstäben sicher gestellt sowie eine effektive und koordinierte Verfahrensdurchführung erreicht. Durch die gegenseitige Information über den Verfahrensstand ist gewährleistet, dass das jeweilige Ergebnis der Raumordnungsverfahren mit dem Ergebnis in dem anderen Bundesland korrespondiert und sich eine länderübergreifende Vorzugstrasse ergibt. Von besonderer Bedeutung ist die Abstimmung über die Korridorfestlegung im Abschnitt von südlich Göttingen bis Ludwigsau-Mecklar. Im Ergebnis schließt sich Niedersachsen dem Ausschluss von Variante B (Ostkorridor) auf hessischer Seite an (Pkt IV 2.5, S.45). Auch in Niedersachsen wird für den Abschnitt südlich von Göttingen / Rosdorf das Verfahren mit Variante A abgeschlossen, obwohl die Variante A im Vergleich mit der Variante B in Niedersachsen die größeren Umweltkonflikte aufweist. Die Regierungsvertretung Braunschweig als verfahrensführende Stelle für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung führt dazu aus, dass sie die hessische raumordnerische Beurteilung in vollem Umfang mit trägt, da die Trasse unabhängig von Landesgrenzen im Gesamtverlauf bewertet werden muss und mit der Trasse A auch auf niedersächsischem Gebiet eine realisierungsfähige Variante zur Verfügung steht. 12 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 H. Begründung I. Grundlagen 1. Beschreibung des Vorhabens Die TenneT TSO GmbH plant, das Übertragungsnetz in Niedersachsen und Hessen auszubauen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem UW Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) i.V. mit Nr. 6 der Anlage zum EnLAG. Hier ist diese 380-kV-Höchstspannungsverbindung als vordringlicher Bedarf festgelegt. Das Gesamtvorhaben untergliedert sich in zwei Planungsabschnitte: Abschnitt Niedersachsen vom UW Wahle über das UW Hardegesen in Niedersachsen bis zur niedersächsisch/ hessischen Landesgrenze Abschnitt Hessen von der niedersächsisch/ hessischen Landesgrenze bis zum UW in Mecklar. Die TenneT TSO GmbH hat am 31.03.2010 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für den hessischen Abschnitt von der Landesgrenze Hessen/Niedersachsen bis Mecklar (LK Hersfeld-Rotenburg) beantragt. Der Abschnitt von Wahle bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Hessen war Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens in Niedersachsen. 13 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 2. Trassenverlauf der Varianten Die Antragsunterlagen enthalten für den in Hessen verlaufenden Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung zwei mögliche Planungskorridore: Variante A – Westkorridor (Göttingen) – Niestetal – Kaufungen – Lohfelden – Söhrewald – Fuldabrück - Guxhagen – Körle – Felsberg – Melsungen – Malsfeld – Morschen – Knüllwald – Alheim – Neuenstein – Ludwigsau Variante B – Ostkorridor (Göttingen) – Neu-Eichenberg – Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Berkatal – Meißner – Waldkappel – Rotenburg – Bebra – Ludwigsau Die Trassenverläufe sind in den folgenden Karten abgebildet: Variante A (Westkorridor) Variante B (Ostkorridor) 14 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Wesentliche Angaben zu den Antragsvarianten zeigen die folgenden Tabellen: II. Verfahren 1. Verfahrensablauf Im Vorfeld des Raumordnungsverfahren (ROV) sind zahlreiche Vorbesprechungen und Voruntersuchungen durchgeführt worden. Zur Vorbereitung des ROV fand am 08.10.2007 beim Regierungspräsidium Kassel eine Antragskonferenz statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden dabei über das Projekt informiert. Im März 2008 wurde der räumliche und inhaltliche Untersuchungsrahmen für die UVS festgelegt. Die TenneT TSO GmbH als Vorhabensträger hat am 31.03.2010 beim Regierungspräsidium Kassel für den hessischen Abschnitt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. 15 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Einleitung des Verfahrens erfolgte mit der öffentlichen Bekanntgabe im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 07.06.2010 (StAnz. Nr. 23/2010, Seite 1554). Die Verfahrensunterlagen lagen in der Zeit vom 14.06.2010 bis 16.08.2010 im Regierungspräsidium Kassel und in den betroffenen Kommunen Neu-Eichenberg, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Meißner, Waldkappel, Cornberg, Rotenburg an der Fulda, Alheim, Bebra, Ludwigsau, Neuenstein, Knüllwald, Morschen, Malsfeld, Melsungen, Felsberg, Körle, Guxhagen, Söhrewald, Lohfelden, Fuldabrück, Kaufungen und Niestetal öffentlich aus. Während dieser Zeit und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen der beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände nach § 48 Hessisches Naturschutzgesetz endete am 31.08.2010. Ein Ergebnis dieser Anhörung war, dass vom Vorhabensträger ergänzende Unterlagen zur Machbarkeit von Teilverkabelungsabschnitten im Bereich der Variante B (Ostvariante) zu erstellen waren. Die ergänzenden Unterlagen zu Erdkabelabschnitten bezogen sich ausschließlich auf Abschnitte, in denen eine Unterschreitung der in § 2 (2) EnLAG genannten Abstände unvermeidbar ist. Ein Ausweichen auf angrenzende Natura 2000 Gebiete (VSG, bzw. FFH-Gebiete) im Freileitungsbau ist auf Grund der Erhaltungsziele der VSG bzw. FFHGebiete an diesen Stellen auszuschließen (Punkt IV. 2.5, S.45). Dies betrifft die Abschnitte Witzenhausen - Unterrieden/Witzenhausen Witzenhausen - Wendershausen Bad Sooden-Allendorf - Hilgershausen Meißner - Vockerode/Germerode Waldkappel - Rodebach Waldkappel. Bei der Variante A werden die als Voraussetzung für ein Erdkabel genannten Mindestabstände für Freileitungsbau zu Wohnsiedlungsflächen eingehalten. Die ergänzenden Verfahrensunterlagen lagen in der Zeit vom 8. November 2010 bis 7. Dezember 2010 im Regierungspräsidium Kassel sowie in den betroffenen Kommunen Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Meißner und Waldkappel sowie beim Kreisausschuss 16 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 der Werra-Meißner-Kreises aus. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen der beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände nach § 48 Hessisches Naturschutzgesetz endete am 21. Dezember 2010. Am 04.04.2011 wurden das geplante Vorhaben und die hierzu abgegebenen Stellungnahmen mit den Verfahrensbeteiligten, Privateinwendern und dem Vorhabensträger in Kassel erörtert. Es wurde deutlich, dass die Variante B (Ostvariante) auch unter Berücksichtigung einer Erdverkabelung aus naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gründen nicht realisierbar ist. Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, dass die Variante A unter verschiedenen raumordnerischen Aspekten zu bevorzugen ist. Zur Variante A wurden im Erörterungstermin folgende für das Raumordnungsverfahren wesentlichen Aspekte thematisiert: Im Hinblick auf die Forderungen ortsfernere Trassenführungen zu finden, wurde die Überspannung von Wald anstelle von Leitungsschneisen erörtert. Neben der bereits im Vorfeld intensiver behandelten Trassenmodifizierung in Morschen wurden mögliche Waldtrassen durch die Söhre und bei Ludwigsau/ Neuenstein/Alheim thematisiert. Hintergrund dieser Diskussion ist die Forderung nach einer stärkeren Gewichtung zu Gunsten des Menschen in der Abwägung mit Beeinträchtigungen für den Wald. Die vom BUND angeregte Fuldataltrasse bei Alheim/Rotenburg wurde räumlich konkretisiert und als zu prüfende Möglichkeit vereinbart. Der vom BUND Hessen eingebrachte Trassierungsvorschlag (Variante Fuldatal) wurde zur Beurteilung den betroffenen Gemeinden Rotenburg, Alheim, Bebra und Morschen zur Stellungnahme übersandt. Weitere im Verfahren (Beteiligung und Erörterungstermin) vorgetragene Trassenmodifizierungen im Zuge der Variante A (Tangentialverbindung Morschen, Tangentialverbindung Ludwigsau, Leitungsführung durch die Söhre zwischen Lohfelden und Körle) wurden raumordnerisch, umwelt- und naturschutzfachlich geprüft, bewertet und mit dem Vorhabensträger insbesondere im Hinblick auf eine Machbarkeit erörtert. Es handelt sich um Vorschläge der 17 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Gemeinden bzw. im Fall der Söhre um einen gemeindlich mitgetragenen Vorschlag der BI Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde auf ihre Machbarkeit überprüft. Die genannten Variantenmodifikationen sind in Punkt IV. 2.6 (S.51ff) als Textkarten abgebildet. Der Regionalversammlung Nordhessen ist eine Vorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des durchgeführten Raumordnungsverfahrens und den daraus abgeleiteten Maßgaben als Grundlage für die Abgabe ihrer Stellungnahme vorgelegt worden. In ihrer Sitzung am 14.09.2011 hat die Regionalversammlung Nordhessen als Stellungnahme beschlossen, diesem Ergebnis unter Ergänzung um eine weitere Maßgabe (M 0) zuzustimmen. Die beschlossene Maßgabe lautet: „M 0 Den berechtigten Interessen der Anwohner/innen und betroffenen Kommunen muss ein höheres Gewicht eingeräumt werden. Alternativen sind bei der Trassierung stärker in Betracht zu ziehen, wenn dies die Streckenführung verkürzt oder ortsfernere Lösungen beinhaltet. Vom starren Grundsatz „Natur vor Mensch“ ist vor diesem Hintergrund abzuweichen. Für die Trasse Wahle-Mecklar ist auf hessischem Gebiet eine Erdkabelerprobung für mindestens einen Teilabschnitt zu prüfen.“ Die von der Regionalversammlung Nordhessen beschlossene Stellungnahme ist als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ gemäß § 4 (2) HLPG in dem Verfahrensergebnis berücksichtigt. 2. Verfahrensbeteiligte Im Raumordnungsverfahren wurden beteiligt: 1. Kreisausschuss des Landkreises Kassel 2. Zweckverband Raum Kassel 3. Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldabrück 4. Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen 5. Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden 18 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 6. Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal 7. Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald 8. Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreis 9. Magistrat der Stadt Felsberg 10. Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen 11. Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald 12. Gemeindevorstand der Gemeinde Körle 13. Gemeindevorstand der Gemeinde Malsfeld 14. Magistrat der Stadt Melsungen 15. Gemeindevorstand der Gemeinde Morschen 16. Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg 17. Gemeindevorstand der Gemeinde Alheim 18. Magistrat der Stadt Bebra 19. Gemeindevorstand der Gemeinde Ludwigsau 20. Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein 21. Magistrat der Stadt Rotenburg an der Fulda 22. Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreis 23. Magistrat der Stadt Bad Sooden-Allendorf 24. Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal 25. Gemeindevorstand der Gemeinde Cornberg 26. Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner 27. Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg 28. Magistrat der Stadt Waldkappel 29. Magistrat der Stadt Witzenhausen 30. Magistrat der Stadt Großalmerode 31. Bundesforstverwaltung Schwarzenborn 32. Forstamt Bad Hersfeld 33. Forstamt Hess. Lichtenau 34. Forstamt Melsungen 35. Forstamt Neukirchen 36. Forstamt Rotenburg/F. 19 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 37. Forstamt Wehretal 38. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Abt. Baudenkmalpflege, Marburg 39. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Abt. Archäologische Denkmalpflege, Marburg 40. Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel), Abt. III, Umwelt- und Arbeitsschutz, Dez. 33 Bad Hersfeld, Immissions- und Strahlenschutz 41. RP Kassel, Abt. III, Umwelt- und Arbeitsschutz, Dez. 31.2 Bad Hersfeld und Kassel, Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz 42. RP Kassel, Dezernat 25, Obere Landwirtschaftsbehörde 43. RP Kassel, Dezernat 26, Obere Forstbehörde 44. RP Kassel, Dezernat 27.1, Eingriffe und Landschaftsplanung 45. RP Kassel, Dezernat 27.2, Schutzgebiete 46. RP Kassel, Dezernat 21.2 L, Regionalplanung (Raum- und Siedlungsstruktur) 47. RP Kassel, Dezernat 21.2 R, Regionalplanung (Freiraum- und Infrastruktur) 48. Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden 49. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege 50. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel 51. Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V. 52. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen 53. Landesverband Hessen e.V. der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine 54. Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. 55. Hessischer Bauernverband e.V. 56. Hessischer Waldbesitzerverband e.V. 57. Landesjagdverband Hessen e.V. 58. Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen e.V. 59. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V. 60. Verband Hessischer Fischer 61. DB Netze Energie 62. DB-Service Immobilien GmbH, NL Frankfurt 63. Deutsche Telekom AG 64. E.ON Mitte AG 65. E.ON Netz GmbH 20 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 66. Gas-Union Transport GmbH 67. K+S Aktiengesellschaft 68. Städtische Werke Kassel 69. Thyssengas GmbH 70. Wingas GmbH 71. Landkreis Göttingen 72. Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Braunschweig 73. Landkreis Eichsfeld 74. Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg 75. Verwaltungsgemeinschaft Uder 76. Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen 77. Bürgerinitiative „Keine 380-kV-Freileitung im WMK“ e.V. 78. Bürgerinitiative Schwalm-Eder-Kreis 79. Bürgerinitiative Hersfeld-Rotenburg Nachrichtlich beteiligt wurden: 1. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 3. Magistrat der Stadt Kassel 4. Thüringer Landesverwaltungsamt 5. TenneT TSO GmbH 3. Verfahrensunterlagen Dem Raumordnungsverfahren lagen folgende Unterlagen der Antragstellerin zugrunde: • Band A Erläuterungsbericht und allgemein verständliche Zusammenfassung • Band B Vorgelagerte Trassenfindung 21 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 • Band C Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) • Band D Raumverträglichkeitsstudie (RVS) • Band E Kartenband UVS und RVS (alle März 2010) • Band F Ergänzende Unterlage „Untersuchung der Machbarkeit möglicher Teilerdverkabelungen in Witzenhausen, Hilgershausen, Meißner und Waldkappel“ (Oktober 2010) • Ergänzende Angaben Mögliche Waldtangente Söhre Mögliche Fuldatalvariante Mögliche Waldtangente Ludwigsau (Juni 2011) Die Unterlagen der Antragstellerin sind ebenso wie die abgegebenen Stellungnahmen und die Vorgaben der Raumordnung Bestandteil des Raumordnungsverfahrens. Die Prüfung und Abwägung und somit die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens beruhen auf sämtlichen in das Verfahren eingegangen Unterlagen und mündlichen Stellungnahmen im Erörterungstermin. In der landesplanerischen Beurteilung wird auf die Inhalte dieses Abwägungsmaterials Bezug genommen. Soweit es der Verständlichkeit und Begründung des Ergebnisses dient, werden Einzelheiten wieder gegeben, jedoch nicht vollständig und ohne sie als Zitate zu kennzeichnen. 22 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 III. Stellungnahmen 1. Erste Beteiligung/Anhörung Im Rahmen der ersten Beteiligung gingen 113 Stellungnahmen über e-Government ein. 7768 Stellungnahmen wurden von Privateinwendern in Papierform eingereicht. Fast alle waren Unterschriftenlisten der Bürgerinitiativen (BI) „Keine 380-kV-Freileitung durch den Werra-Meißner-Kreis“, „Keine 380-kV-Freileitung im Schwalm-Eder-Kreis“ und der „BI Hersfeld-Rotenburg“. Gegen die Variante A haben sich 2891 und gegen die Variante B 4877 Bürger gewendet. 1.1 Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten 1.1.1 Stellungnahmen zum Verfahren und zu den Antragsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen und Erdverkabelung Ein Großteil der betroffenen Kommunen und einige Träger öffentlicher Belange fordern die Überarbeitung des Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), da die Rechtsgrundlage für eine Erdverkabelung als unzureichend angesehen wird. Bis die gewünschte eindeutige gesetzliche Regelung vorliegt, soll die Fortführung des Raumordnungsverfahrens ausgesetzt werden. Einhergehend mit der Fortschreibung des Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sollte eine Kostenklärung im Rahmen des Investitionsbudgets erfolgen. Andere Kommunen fordern in ihren Stellungnahmen die evtl. Mehrkosten für den Vorhabensträger auf die Netznutzungsentgelte umzulegen. In zahlreichen Stellungnahmen wird die Hessische Landesregierung aufgefordert einen entsprechenden Antrag über die Änderung des EnLAG in den Bundesrat einzubringen. Die fehlende Betrachtung der Erdverkabelung im Variantenvergleich wird von zahlreichen Kommunen als Verfahrensfehler eingestuft. Deshalb wird empfohlen das Verfahren auszusetzen. Eine Erdverkabelung könnte zu einer anderen Abwägung beim Trassenvergleich der Varianten A und B bzw. zu einer anderen Trassenentscheidung im jeweiligen Trassenkorridor führen. Darüber hinaus wird in einigen Stellungnahmen bemängelt, dass eine abschnittsweise Erdverkabelung nicht untersucht wurde. In den Antragsunterlagen würden sich 23 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 lediglich die Untersuchungsergebnisse wiederfinden, die sich auf die Gesamtlänge beziehen und damit eine Erdverkabelung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Einige Einwender führen aus, im Planfeststellungsverfahren sei für besondere Teilbereiche eine Erdverkabelung zu prüfen und ggf. festzuschreiben. Einige Städte und Gemeinden fordern bereits Festlegungen im ROV für Erdverkabelungen, sofern der Abstand von 400 m zur Wohnbebauung unterschritten wird. Das Immissions- und Strahlenschutzdezernat des Regierungspräsidiums Kassels bittet von einer Festsetzung von Erdverkabelungsabschnitten im ROV abzusehen, sofern diese nicht zwingend aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich werden. Festlegungen von etwaigen Erdverkabelungsabschnitten sollten dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten bleiben. Einzelne Einwender fordern das Raumordnungsverfahren (ROV) zu stoppen, weil der Plankorridor von 1.000 m eine genaue Trassenführung nicht erkennen lasse und damit eine Risikobeurteilung nur bedingt zulasse. Alternativprüfungen im Trassenkorridor werden vermisst. Es werden Vorfestlegungen für das Planfeststellungsverfahren befürchtet. Der BUND führt aus, es fehle an einer gerichtsfesten Begründung für eine Planrechtfertigung des Vorhabens, wenn die Raumordnungs- und Planfeststellungsbehörde auf Grund einer nicht nachvollziehbaren gesetzlichen Bedarfsfeststellung keine Prüfung der Bedarfsfrage vornehme. Sofern die Raumordnungsbehörde die Auffassung des BUND nicht teilt, spricht sich dieser für die Variante A aus. Mit dieser Entscheidung wird die Forderung verbunden, eine Variantenmodifizierung der Variante A im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu prüfen. Die Gemeinde Morschen lehnt die Variante A mit ihren Untervarianten HU 1-a und HU 1-b ab und fordert eine Erdverkabelung. Sofern eine Erdverkabelung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, wird eine Trassenmodifizierung, die sogenannte „Wichtetaltrasse“ vorgeschlagen. Dieser Trassierungsvorschlag wird mit zu geringen Siedlungsabständen sowie Bedenken naturschutzfachlicher Art gegenüber der Antragstrasse begründet. Die Gemeinden Ludwigsau und Neuenstein regen eine Trassenmodifizierung zwischen 24 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Ersrode und Mecklar an, die weitestgehend durch Wald verläuft. Gleichfalls wird eine „Söhretrasse“ zwischen Vollmarshausen, Dörnhagen, Wollrode, Albshausen, Körle und Röhrenfurt vorgeschlagen. Die geprüften Modifizierungsvorschläge sind unter Punkt IV. 2.6 (S.51ff) dargestellt. Stellungnahmen zum Bedarf Von mehreren Einwendern wird bemängelt, dass der Bedarf in den Antragsunterlagen nicht ausreichend dargestellt sei. Es werden Alternativlösungen für die Energieversorgung vorgeschlagen. Verschiedene Einwender bezweifeln grundsätzlich den Bedarf der 380-kVLeitung Wahle-Mecklar. Eine nachvollziehbare Begründung (Planrechtfertigung) für das Vorhaben würde nicht vorliegen. Die Ergebnisse der dena-Netzstudie I werden bezweifelt. Es wird kritisiert, dass sich die Bedarfsbegründung auf die dena -Netzstudie I stützt, die lediglich den geplanten noch ungesicherten Zuwachs an Offshore-Windstrom berücksichtigt, aber nur von einem sehr begrenzten Ausbau der Windenergie an Land - fast ausschließlich durch Repowering in Norddeutschland - ausgeht. Für eine Planrechtfertigung sollten die dena -Netzstudie II, das Energiekonzept der Bundesregierung sowie die Lastflussdaten Berücksichtigung finden. Weiter wird kritisiert, dass der Bedarf durch den Bundestag mit dem EnLAG pauschal für vierundzwanzig 380-kV-Leitungen in einem nicht ergebnisoffenen Verfahren mit Einzelbedarfs- und Alternativenprüfung und ohne nachprüfbare Lastflussdaten (Ist- und Prognosedaten) beschlossen wurde. Eine Bindungswirkung gem. § 1 Abs. 2 EnLAG würde darüber hinaus aufgrund einer fehlerhaft nicht durchgeführten strategischen Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Erstellung des Bedarfsplans nicht bestehen. Stellungnahmen zur technischen Planung Der BUND und einige Kommunen bemängeln, dass mögliche Verbesserungen einer Übertragungskapazität nicht geprüft wurden. Die Alternativenprüfung zum Stromleitungsausbau sollten sich nicht auf Freileitungstechniken mit 110/380 kV Wechselstrom beschränken sondern auch die Realisierung neuere Techniken, wie Hochtemperaturseile mit höherer Kapazi25 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 tät, ACCR-Seile aus Aluminium Komposit, Erdkabelvarianten mit Wechselstrom und Gleichstrom (HGÜ), Freileitungen mit HGÜ sowie die 16 2/3 Hertz-Übertragungstechniken mit einbeziehen. Alle diese Techniken seien geeignet, einen alternativen Netzleitungsausbau zu bewirken, der weniger neue Leitungen bzw. Trassen erfordern würde. Daneben werden die Darstellungen auf Seite 37, Ziffer 5.4.1.1 der Antragsunterlagen (Band A) bezweifelt. Entgegen dieser Darstellungen seien europaweit bereits Erdkabel von über 3.000 km mit 220 kV oder 380 kV verlegt. Erfahrungswerte würden hier vorliegen und müssten damit in das Verfahren eingebracht werden. Daneben sollte geprüft werden, ob die neue 380 kV-Leitung mit vorhandenen Leitungen auf einem Gestänge geführt werden kann. Konkret wird hier der Bereich Vollmarshausen, Lohfelden, Fuldabrück-Dörnhagen, Guxhagen bzw. im Bereich Morschen, Alheim, Knüllwald, Neuenstein bis Mecklar die Bündelung mit einer Bahnstromleitung bzw. der 380 kVLeitung Borken-Mecklar angeregt. 1.1.2 Stellungnahmen zu Variante A (Westkorridor) Stellungnahmen zu Siedlungs- und Gewerbeflächen Die Variante A quert im Bereich der gewerblichen Bauflächen in Kaufungen-Papierfabrik einen Siedlungsbereich. Es werden Nutzungseinschränkungen für den Siedlungsbereich befürchtet. Bei Realisierung der Variante A sollten Nutzungsbeeinträchtigungen für das Gewerbegebiet „Sandershäuser Berg“ einschließlich möglicher Erweiterungen in der Gemeinde Niestetal, des ehemaligen interkommunalen Gewerbegebiets „Heiligenrode Süd“, für das Gewerbegebiet „Papierfabrik –Leipziger Straße“ sowie des Gewerbegebiets „Im Nassen“ in Kaufungen ausgeschlossen werden. Die Gutsanlage Ellenbach in der Gemarkung Niestetal und die Hundeschule mit Übungsplatz in der Gemarkung Kaufungen sollten bei den weiteren Planungen Berücksichtigung finden. Im Ortsteil Wellerode der Gemeinde Söhrewald wird für eine geplante Siedlungserweiterungsfläche eine erhebliche Beeinträchtigung befürchtet. Einige Gemeinden befürchten negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Einzelbetriebe außerhalb der Ortslage und auf Einrichtungen von örtlichen Vereinen. 26 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Gemeinde Kaufungen fordert unter Berücksichtigung des Schutzzieles „Regionaler Grünzug“ im Regionalplan Nordhessen die Erdverkabelung mit einem Siedlungsabstand von mindestens 500 m vorzusehen. Stellungnahmen zum Verkehr Die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Kassel und Eschwege sowie die Landkreise tragen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben aus verkehrstechnischer Sicht vor. Durch die geplante 380-kV-Leitung wird eine Vielzahl von überörtlichen Straßen (Autobahnen, Bundes- und Landestraßen) aber auch Kommunalstraßen und Radwege tangiert. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Kreuzung mit bestehenden Straßen die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen und es während der Überspannung zu keinen Vollsperrungen kommen dürfe. Weiter wird auf die gesetzlich festgelegten Bauverbotszonen verwiesen (Hinweise für die Planfeststellung). Bei Erdverkabelung sollte die Kreuzung des überörtlichen Straßennetzes in geschlossener Bauweise erfolgen. Es wird weiter ausgeführt, dass bei Realisierung der Variante A die Planungen der A 44 bei Kaufungen zu berücksichtigen seien. Gem. § 9a FStrG gelte für die Planungsabschnitte der A 44 bei Kaufungen eine Veränderungssperre. Vor einer Realisierungsplanung wäre ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu stellen. Die Variante A quere – teilweise mehrfach - die Schienenstrecken Hannover-KasselWürzburg, Kassel - Hess. Lichtenau und Kassel - Guntershausen - Bebra. Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Allerdings sollte in den nächsten Planungsschritten bei Über- oder Unterquerung des Schienennetzes eine frühzeitige Abstimmung mit der DB Netz erfolgen. Bei Kreuzung von Bahnanlagen seien die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten und Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG abzuschließen. Stellungnahmen zur wohnortnahen Erholung und Tourismus Im Verdichtungsraum Kassel wird von einigen Einwendern eine Einschränkung der wohnortnahen Erholung und Freizeitnutzung befürchtet. Durch die Durchschneidung wertvoller 27 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Räume für die landschaftsbezogene Erholung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchtet. Stellungnahmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen Viele Einwender befürchten Wertminderungen ihrer Immobilien und Grundstücke durch Lärmbelastungen (Surren / Koronaentladungen) und optische Beeinträchtigungen, die nicht kompensiert würden. Die Gemeinde Guxhagen befürchtet durch die Umweltbelastungen die Unverkäuflichkeit bereits erschlossener Baugrundstücke. Bei der Überspannung von Gewerbegebieten werden Nutzungseinschränkungen und damit wirtschaftliche Einbußen von Kommunen befürchtet. Die Wertminderung könne mit einer Erdverkabelung vermieden werden. Für land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden teilweise bau-, anlage- sowie betriebsbedingte Beeinträchtigungen befürchtet, die zu Ertragseinbußen führen. Bei einer Trassenführung durch die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg könnte es vereinzelt bei einigen Waldbesitzern zu erheblichen wirtschaftlichen Betroffenheiten kommen. Für die Jagd werden darüber hinaus während der Bauzeit Beeinträchtigungen befürchtet. Sofern ein An- oder Durchschneiden von Wäldern unvermeidbar ist, werden unter Berücksichtigung der Betroffenheiten Entschädigungen erwartet. Wirtschaftliche Einbußen werden darüber hinaus für die Landwirtschaft und den Tourismussektor durch Strahlenbelastungen befürchtet. Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung sowie Energie und Telekommunikation Es wird darauf verwiesen, die Variante A tangiere nördlich von Niestetal ein Vorrangebiet für Windenergienutzung. Mögliche Konflikte mit den vorhandenen Windenergieanlagen bzw. mit der Problemstellung „Repowering“ seien zu berücksichtigen. Daneben wird ausgeführt, dass die Zuwegung zur Biokompostanlage Lohfelden-Vollmarshausen (ausreichender Mastabstand) jederzeit sichergestellt sein müsse. 28 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Deutsche Telekom AG weist darauf hin, dass geschützte Telekommunikationsleitungen im Trassenbereich liegen und sicherzustellen sei, dass die Nutzung des Netzes nicht beeinträchtigt wird. Dies gelte auch für Abschnitte von Erdgasfernleitungen und der begleitenden Mess- und Fernmeldekabel, die im Korridor liegen. Bei Annäherung und Kreuzung bis zu 1000 m könne es zu einer unerwünschten Wechselstrombeeinflussung kommen, so dass Sicherungsmaßnahmen abzustimmen seien. Für den Schutzstreifen der Gasleitung besteht absolutes Bauverbot. Stellungnahmen zum Flächenverbrauch (land- und forstwirtschaftliche Flächen) Eine Flächenauswahl für Maststandorte und evtl. Baustelleneinrichtungsflächen sollte unter frühzeitiger Einbindung der Agrarverwaltung erfolgen. Ein darüber hinausgehender Flächenentzug von landwirtschaftlichen Flächen östlich von Kassel wird abgelehnt. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird eine Erdverkabelung für wünschenswert gehalten. Im Bereich der Gemeinde Niestetal soll die 380-kV-Leitung auf einer abzubauenden 220kV-Leitung errichtet werden. Dies wird von einigen Einwendern begrüßt. Zahlreiche Einwender führen aus, dass das Zerschneiden von Waldstandorten vermieden und eine Trassenbündelung mit vorhandenen Stromtrassen angestrebt werden sollte. Die Zerschneidung von unzerschnittenen Waldgebieten wird sehr kritisch gesehen und teilweise abgelehnt. Sie würden zu größeren Rodungen und linienhaften Aufrissen führen, was die Gefahr von Windwurf bei Sturmereignissen erhöhe. Die bisherigen Planungen sollten hinsichtlich ihrer waldökologischen Folgen überarbeitet werden. Durch Waldüberspannungen ließen sich Eingriffe in das Waldgefüge weitgehend vermeiden, da der Funktionszusammenhang erhalten bleibe. Umweltverträglichkeit Stellungnahmen zum Schutzgut Mensch Viele Einwender befürchten erhöhte Lärmbelastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Niederfrequenzbereich. Hierbei werden nicht näher bezeichnete Untersuchungen zitiert, die aufzeigen sollen, dass es noch in einer Entfernung von 400-500 Metern von Höchstspannungsleitungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigun29 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 gen kommen könne. Beispielhaft werden Leukämie und Lungenkrebs angeführt. Darüber hinaus würde durch akustische und optische Beeinträchtigungen im Wohnumfeld die Lebensqualität stark vermindert. Befürchtungen hinsichtlich der Abstände zur Wohnbebauung, Lärmbelastungen und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden mit verminderter Lebensqualität werden von dem Landkreis Kassel, dem Schwalm-Eder-Kreis sowie dem Landkreis HersfeldRotenburg und deren betroffenen Landkreisgemeinden vorgetragen. Von einer Kommune wird ein Gutachten von einem unabhängigen Institut eingefordert, das die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Leitungstrasse ausschließt. Die Gemeinden des Zweckverbandes Raum Kassel fordern deutliche Abstände zur Wohnbebauung. Die Gemeinde Niestetal fordert die bestehende oberirdische Hochspannungsleitung auf ihre Notwendigkeit und Gesundheitsgefährdung über den Wohnsiedlungsbereichen zu prüfen, abzubauen bzw. unterirdisch zu verlegen. Die Gemeinden Kaufungen und Lohfelden fordern Erdverkabelung auf ihrem Gemeindegebiet; die Gemeinde Lohfelden verlangt darüber hinaus die Auslagerung der zwei bestehenden Freileitungen in den Trassenbereich der 380-kV-Leitung. Die Gemeinde Fuldabrück schlägt eine Bündelung mit der im Ortsteil Dörnhagen verlaufenden 110-kV-Leitung vor, um die Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Der Landkreis Kassel sowie der Zweckverband Raum Kassel unterstützen die Forderungen der betroffenen Landkreis- bzw. Zweckverbandsgemeinden und führen in ihren Stellungnahmen weiter aus, dass bei einem Abstand unter 400 m zur Wohnbebauung eine Erdverkabelung angestrebt werden sollte. Weiter wird ausgeführt, bei Realisierung der Variante A müsse im Planfeststellungsverfahren nachgewiesen und sichergestellt werden, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowohl für bestehende als auch für geplante Siedlungsbereiche (z.B. Kaufungen OT Papierfabrik) eingehalten werden. Die Stadt Melsungen führt aus, dass bei der Trassenführung der Variante A werde der in § 2 (2) EnLAG genannte Abstand bei einem einzeln stehenden Wohnhaus (Bahnwärterhaus an 30 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 der Bahnstrecke Kassel-Melsungen-Bebra) nordwestlich von Melsungen-Röhrenfurth zwischen Röhrenfurth und Körle unterschritten. Lärmbeeinträchtigungen werden vor allem für die Bereiche Bürstoß, Mittelhöhe, Kuhmannsheide und den Campingplatz Röhrenfurt befürchtet. Die Gemeinden Morschen und Alheim fordern aufgrund zu geringer Abstände zur Wohnbebauung – sofern keine Erdverkabelung realisierbar ist – eine Variantenmodifizierung (unter Punkt IV. 2.6 (S.54) näher beschrieben). Stellungnahmen zu Natur und Landschaft (Schutzgut Tiere/Pflanzen) Einige Einwender führen aus, die Variante A nordöstlich von Lohfelden tangiere das Naturschutzgebiet „Vollmarshäuser Teiche“ und das VSG „Knüll“. Im fachlichen Beitrag der Oberen Naturschutzbehörde werden die Konflikte erkannt und beschrieben, sie werden aber als im Folgeverfahren lösbar eingestuft. Einige Einwender verweisen auf die landschaftssensiblen Bereiche der Nieste-, Wahlebachund Lossebachaue sowie des Fahrenbaches mit ihren potentiellen Rast- und Brutgebieten sowie Biotopkomplexen. Das LSG Kalkberg mit seinen Biotopen sollte Beachtung finden. Der Landschaftsplan des Zweckverbands Raum Kassel weise hier Förder- und Kompensationsflächen aus. In der Gemarkung Vollmarshausen seien zwei Naturdenkmale zu beachten. Zum Schutz von Natur und Landschaft wird für die Bereiche östlich von Heiligenrode, westlich von Niederkaufungen und östlich von Vollmarshausen eine konsequente Bündelung auf einer Trasse bzw. Mastsystemen gefordert, was eine Verlegung vorhandener Leitungen zur Folge haben würde. Hierbei sollten alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Sollte in siedlungsnahen Bereichen keine Erdverkabelung möglich sein, wird angeregt im Bereich östlich von Vollmarshausen die bestehende relativ ortsnah verlaufende Freileitung auf die Variante A, die über den Wald verläuft, zu verlegen. Einige Einwender befürchten bei Realisierung der Untervarianten HU1-a und HU1-b die Zerschneidung des dortigen Landschaftsraumes sowie die Einschränkung der Flugkorridore von Zugvögeln. Sie lehnen diese Untervarianten deshalb ab. Für die ONB sind diese Unter31 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 varianten naturschutzfachlich ebenfalls problematisch. Es wird eine Trassenmodifizierung im Bereich Altmorschen-Wichte-Licherode empfohlen. Die Zerschneidung von unzerschnittenen Waldgebieten wird abgelehnt. Die obere Forstbehörde kritisiert die Herleitung des Konfliktrisikos für den Waldbereich und fordert eine Überarbeitung der Bewertung der Beeinträchtigungsintensität. Stellungnahmen zu Wasser Grundwasser Variante A quert bzw. tangiert innerhalb des Landkreises Kassel und des Schwalm-EderKreises mehrere amtlich festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete (WSG). Das Dezernat 31.1 des Regierungspräsidiums Kassel weist daraufhin, dass jegliche Bodeneingriffe und bauliche Tätigkeiten in den WSG-Schutzzonen I und II verboten sind. Im Folgeverfahren wird zu klären sein, ob Ausnahmen von Verboten innerhalb der WSG-Schutzzone II zugelassen werden können. Eine Erdverkabelung wird auf Grund des großen Flächenbedarfs und des daraus resultierenden Bodeneingriffs für die WSG-Schutzzone II grundsätzlich abgelehnt. Bodeneingriffe in der WSG-Zone III müssten im Folgeverfahren geprüft werden. Grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Variante A keine Bedenken. Oberflächenwasser und Retentionsraum Bei der Kreuzung von Gewässern im Uferbereich bzw. Überschwemmungsgebiet sind im Folgeverfahren die gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) zu beachten. Stellungnahmen zu Landschaftsbild / Erholung Grundsätzlich wird ausgeführt, die Variante A sollte sich weitestgehend an bestehenden Leitungen orientieren, um so die Beeinträchtigungen von Freiraumfunktionen für den Menschen bzw. die Zerschneidung von Naherholungsgebieten zu minimieren. Eine Zusammen32 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 legung (Aufsattelung) von Stromtrassen sollte angestrebt werden, eine Bündelung von Trassen (zwei Freileitungen nebeneinander) würde allerdings zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen und stößt auf Ablehnung. Weiter wird ausgeführt, dass der Trassenbereich im Verdichtungsraum Kassel ein hohes Konfliktpotential für das Kriterium Landschaftsbild aufweise und deshalb eine Erdverkabelung angestrebt werden sollte. Im Bereich Crumbach und Ochshausen sollte eine Verlagerung der bestehenden Höchst- und Hochspannungsleitung auf die Variante A geprüft werden. Im Trassenbereich der Variante A wird von verschiedenen Kommunen ausgeführt, dass die Landschaft / das Landschaftsbild im Stadt- und Gemeindegebiet der Gemeinden Fuldabrück (OT Dörnhagen), Guxhagen (OT Wollrode und Albshausen), Körle und Melsungen (OT Röhrenfurth und Obermelsungen) bereits durch bestehende Freileitungen der ICE-Trasse und den beiden Windenergieanlagen bei Albshausen beeinträchtigt werde. Eine weitere Verschlechterung durch 50 bis 60 m hohe Masten im Stadt- bzw. Gemeindegebiet wird abgelehnt. Ähnliches wird für den Trassenbereich in der Gemarkung Morschen/Alheim ausgeführt und ein neuer Trassierungsvorschlag unterbreitet. Stellungnahmen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter In verschiedenen Korridorabschnitten wird auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern hingewiesen und auf die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zur Sicherung dieser Bodendenkmäler verwiesen. Stellungnahmen zur Vereinbarkeit mit der FFH- und VSG-Richtlinie Einige Einwender sehen durch die Variante A das FFH-Gebiet „Lossewiesen“ beeinträchtigt. 33 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Für den Bereich Morschen/ Wichte und Alheim/ Licherode wird aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten eine Variantenmodifizierung angeregt (s. Anlage 3). Einige Einwender lehnen die Untervarianten HU1-a und HU1-b ab, weil im Verlauf dieser Varianten im Gebiet von Konnefeld und Oberellenbach der Schwarzstorch beheimatet sei. Stellungnahmen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Für die weiteren Planungen sollen in konfliktträchtigen Abschnitten Optimierungen (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen) vorgesehen werden, die neben einer Trassenoptimierung auch technische Parameter beinhaltet. Hier werden insbesondere die Entscheidung über Masttypen und die streckenweise bauliche Bündelung mit vorhandenen Leitungen angesprochen. Zur naturschutzfachlichen Kompensation wird vorgeschlagen die Verkabelung störender Mittelspannungsleitungen mit anderen Versorgern zu prüfen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird gefordert, im Folgeverfahren die zusätzliche Flächenbeanspruchung landwirtschaftlicher Flächen für naturschutz- und forstrechtliche Kompensationsmaßnahmen zu minimieren. Teilweise werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen abgelehnt. Weiter wird vorgeschlagen, dass bei Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen der Renaturierung sowie der Verbesserung und der Durchgängigkeit der, Bäche, Flüsse und Teiche im näheren Umfeld des Vorhabens Vorrang eingeräumt werden sollte. Die obere Forstbehörde weist darauf hin, dass ein forstrechtlicher Ausgleich nur außerhalb von Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes erfolgen kann. Gleichzeitig können naturschutzrechtliche Kompensationen, die Wald in Offenlandbiotope umwandeln, aus forstrechtlicher Sicht Ersatzaufforstungen erforderlich machen. Waldflächenstilllegungen, die nicht den Anforderungen der „Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wald“ entsprechen, kommen auch aus forstrechtlicher Sicht nicht in Betracht. 34 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 1.1.3 Stellungnahmen zu Variante B (Ostkorridor) Im Hinblick auf den Ausschluss der Variante B aufgrund ihrer FFH-Unverträglichkeit (Punkte F. „Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (S.11) und IV. 2.5 „Ausschluss der Variante B (Ostkorridor)“, S.45) werden im Folgenden nur die Stellungnahmen dargestellt, die Bedeutung haben für den Ausschluss der Variante B. Alle übrigen Stellungnahmen zur Variante B beziehen sich auf Fragestellungen, die nur im Fall der Realisierung der Variante B zum Tragen gekommen wären. Auf eine Darstellung dieser für das Verfahrensergebnis nicht entscheidungserheblichen Stellungnahmen wird an dieser Stelle verzichtet. Stellungnahmen zum Schutzgut Mensch Viele Einwender befürchten bei der Variante B erhöhte Lärmbelastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Niederfrequenzbereich. Hierbei werden nicht näher bezeichnete Untersuchungen zitiert, die aufzeigen sollen, dass es noch in einer Entfernung von 400-500 Metern von Höchstspannungsleitungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könne. Beispielhaft werden Leukämie und Lungenkrebs angeführt. Darüber hinaus würde durch akustische und optische Beeinträchtigungen im Wohnumfeld die Lebensqualität stark vermindert. Die in § 2 (2) EnLAG genannten Abstände würden im Bereich der Wohnbebauung der Städte und Gemeinden Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Meißner, Waldkappel, Rotenburg/Fulda, Bebra unterschritten, in der Gemeinde Berkatal nur knapp eingehalten. Die Variante B wird von zahlreichen Einwendern abgelehnt. Es wird daher die Erarbeitung neuer Trassenvarianten gefordert, die einen deutlichen Abstand zur Wohnbebauung einhalten und/oder eine Erdverkabelung in die Planungen mit einbeziehen. Stellungnahmen zur Vereinbarkeit mit der FFH- und VSG-Richtlinie sowie Naturschutzgebieten Zahlreiche Einwender führen aus, dass es sich bei den Natura 2000-Gebieten um Schutzgebiete handele, die zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichen Interesse dienen sollen und Bestandteile eines zusammenhängenden europaweit angelegten Netzes von ökologischen Schutzgebieten seien. Für die Natura 2000-Gebiete gelte ein Verschlechterungsverbot. 35 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Insgesamt würden durch die Variante B sechs Natura 2000-Gebiete konfliktträchtig gequert oder tangiert. Im Einzelnen sind dies die FFH-Gebiete „Meißner und Meißner Vorland“, „Werra- und Wehretal“ sowie „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ und die Vogelschutzgebiete (VSG) „Meißner“, „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ sowie „Werrabergland südwestlich von Uder.“ Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts lehnen zahlreiche Einwender die Variante B ab. Die Obere Naturschutzbehörde (ONB) sowie weitere Einwender schließen sich der Ansicht des Vorhabensträgers an, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Variante B bei drei FFH- und drei VSG Gebieten auch unter Einschluss von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Zum FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sowie für das „VSG Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula (für die Untervariante HU2-b Lispenhausen-Ost) wird ergänzend ausgeführt, es müsse von erheblichen Beeinträchtigungen i.S. des FFH-Rechtes ausgegangen werden, die nicht vermeidbar und minimierbar sind. Die Untervariante „HU2-b“ (Lispenhausen-Ost) führe darüber hinaus zu erheblichen Schädigungen der Schutzziele des Naturschutzgebietes „Haselgrund bei Schwarzenhasel“. Variante B sei aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Sie sprechen sich unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts für die Variante A aus. 1.2 Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und Privaten Innerhalb der Auslegungszeiten haben im Werra-Meißner-Kreis, im Landkreis HersfeldRotenburg und im Schwalm-Eder Kreis Bürgerinitiativen und Private ihre Stellungnahmen zu der geplanten 380-kV-Höchstspannungsverbindung vorgetragen. 7768 Stellungnahmen wurden von Privateinwendern in Papierform eingereicht. Fast alle waren Unterschriftenlisten der Bürgerinitiativen (BI) „Keine 380-kV-Freileitung durch den Werra-Meißner-Kreis“, „Keine 380-kV-Freileitung im Schwalm-Eder-Kreis“ und der „BI Hersfeld-Rotenburg“. Gegen die Variante A haben sich 2891 und gegen die Variante B 4877 Bürger gewendet. Die Bürger befürchten erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt und fordern u. a. Erdverkabelungsabschnitte. 36 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Viele der privaten Einwender sprechen sich aufgrund persönlicher Betroffenheit, u. a. aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen, gegen die 380-kV-Höchstspannungsverbindung aus. 2. Zweite Beteiligung / Anhörung zu Teilerdverkabelungsabschnitten der Variante B (Ostkorridor) Im Rahmen der 2. Anhörung zu den Teilverkabelungsstrecken der Variante B werden von den Beteiligten bereits vorgetragene Bedenken, insbesondere zur technischen Planung und zu den Auswirkungen auf die Umwelt, bekräftigt und dargelegt, dass auch bei Teilverkabelungsabschnitten die Variante B abgelehnt wird. Insbesondere werden die entgegenstehenden natur- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekte angeführt. Es werden aber auch erhebliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch Änderung des Bodengefüges und des Wasserhaushaltes in den Erdverkabelungsabschnitten beschrieben. Durch den zusätzlichen Bau von Kabelübergangsstellen würden die ohnehin hohen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und die Auswirkungen auf den Tourismus und die Naherholung weiter verstärkt. Auch aus Gründen des Bodenschutzes und wegen der befürchteten Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts werden die Erdkabelabschnitte abgelehnt. So wird befürchtet, dass von den Kabelgräben eine Drainagewirkung auf das bodennahe Grundwasser ausgeht und es werden negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate aufgezeigt. 3. Nachanhörung zu Trassenmodifizierungen In der Beteiligung bzw. dem Erörterungstermin wurden für den Verlauf der Variante A mehrere Trassenmodifizierungen vorgeschlagen. Um die raumverträglichste Trassenführung zu finden, wurden die vorgeschlagenen Modifizierungen im Verfahren auf ihre Machbarkeit geprüft. Im Juni/Juli 2011 wurde zu diesem Zweck eine Anhörung der betroffenen Kommunen sowie der oberen Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde durchgeführt. Bei zwei Vorschlägen handelt es sich um kommunale Vorschläge (Wichte (Karte Anlage 3), Ludwigsau (Karte S.55)) bzw. in einem Fall (Söhre, Karte S.53) um einen von der Gemeinde mitgetragenen Vorschlag der BI Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde auf ihre Machbarkeit 37 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 überprüft. Bei dem Vorschlag des BUND Hessen für eine Fuldatalvariante bei Rotenburg wurden auch die betroffenen Kommunen beteiligt. IV. Begründung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung 1. Formelle Voraussetzungen Die landesplanerische Beurteilung einschließlich der Zulassung von Abweichungen von Zielen der Raumordnung ist Ergebnis eines nach § 18 HLPG durchgeführten Raumordnungsverfahrens. Die im Verfahren vorgeschriebenen Beteiligungsrechte sind gewahrt worden. Die betroffenen Kommunen – Landkreise, Städte und Gemeinden – die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Verbände nach § 48 Hessisches Naturschutzgesetz und auch die Öffentlichkeit hatten in dem erforderlichen Umfang Gelegenheit, sich über das Vorhaben und seine Auswirkungen zu unterrichten sowie hierzu Stellung zu nehmen. Die von dem Vorhabensträger erstellten Planungsunterlagen ermitteln, beschreiben und bewerten die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen auf die in § 18 (3) HLPG und § 2 ROG genannten Belange, auf die Schutzgüter des § 2 (1) Satz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie auf Natura 2000-Gebiete nach § 34 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie ermöglichen die für die Beteiligung erforderliche Unterrichtung und bieten – ergänzt durch sonstige Planungsunterlagen und die Stellungnahmen und Anregungen der Beteiligten – eine vollständige Grundlage für die landesplanerische Beurteilung. Umfang und Tiefe der Untersuchung entsprechen den Erfordernissen des Raumordnungsverfahrens. Problemschwerpunkte (Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt, die technischen und räumlichen Alternativen und die Begründung ihrer Auswahl einschließlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen) wurden durch Gutachten und fachliche Beiträge hinreichend geklärt. Dies schließt eine schutzgutbezogene und schutzgutübergreifende, aber auch abschnittsübergreifende Gesamtbetrachtung der untersuchten Varianten ein. Soweit hier im Detail noch Untersuchungs- und Klärungsbedarf besteht, kann dieser im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren gedeckt werden. Damit werden die verfahrensrechtlichen 38 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Vorgaben des § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i.V. mit dem UVPG unter Berücksichtigung insbesondere der naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt. 2. Materielle Voraussetzungen 2.1 Rechtfertigung des Vorhabens Nach § 1 Abs.1 und 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Verbindung mit Nr. 6 der Anlage zum EnLAG ist der vordringliche Bedarf der 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar gesetzlich festgelegt. Damit ist auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens i.S. des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund des Gesetzes zum Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) besteht vor allem im Norden und Osten Deutschlands ein gesteigerter Bedarf vermehrte Stromerzeugungskapazitäten, insbesondere von Windenergieanlagen Onshore und Offshore, in die süddeutschen Verbrauchsschwerpunkte zu leiten. Im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde die Netzsituation untersucht und in einer Referenzstudie evaluiert, durch welche Maßnahmen die vorhandenen Netzengpässe behoben werden können. Dabei ist u. a. die Notwendigkeit einer neuen 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar herausgearbeitet worden. Darauf bezieht sich auch die gesetzliche Bedarfsfestlegung des EnLAG. 2.2 Regionalplan Nordhessen 2009 Der Ausbau des Höchst- und Hochspannungsfreileitungsnetzes ist ein Grundsatz im Regionalplan Nordhessen 2009 (Kap. 5.2.1, Grds.3, S. 152). In der Begründung dazu ist – entsprechend den dena Netzstudien I und II – die Verbindung zwischen den Netzknoten Wahle und Mecklar genannt. Als weitere Anforderungen enthält der Grundsatz Vorzug von Erdkabel vor Freileitung unter bestimmten Bedingungen, soweit möglich Ab- und Rückbau bestehender Leitungen, Bündelung mit anderen Versorgungsleitungen und Verkehrswegen, Abstand zur Wohnbebauung, der eine gesundheitliche Gefährdung durch elektrische und magnetische Felder vermeidet, 39 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes möglichst gering halten, Belange des Artenschutzes berücksichtigen. Diesen Erfordernissen der Regionalplanung entspricht die vorgelegte Planung, auch in der Ausführung als Freileitung. 2.3 Vorgelagerte Trassenvoruntersuchung Unter Berücksichtigung der Anschlusspunkte Wahle und Mecklar, des Aspektes der Bündelung mit vorhandenen Leitungen, sowie weiterer netztechnischer Voraussetzungen wurde in einem Untersuchungsraum, der Teile Niedersachsens und Hessens und angrenzend Nordrhein-Westfalen bzw. Thüringen einschließt, auf der Basis einer Raumwiderstandsanalyse ein Bündel möglicher Leitungs-Korridore identifiziert. Dabei wurden den wesentlichen Umweltaspekten Siedlungsflächen, Lebensräume gefährdeter Arten der Avifauna, besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft, wertvolle Bereiche des Landschaftsbildes, sowie der landschaftsbezogen Erholung Rechnung getragen. Das Ergebnis dieser Arbeitsschritte ist in der hier dargestellten Karte 40 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 „Grobkorridore“ (Trassen I bis IV) im Untersuchungsraum dokumentiert. Durch einen bewertenden Vergleich zeigte sich, dass keiner der untersuchten Korridore vollständig konfliktarm, bzw. konfliktfrei ist und im Längenvergleich die Trassen I und II mit 266 km, bzw. 257 km wegen der damit verbunden höheren Kosten (im Bau und Betrieb) als nicht vorzugswürdig einzustufen sind. Im Hinblick auf die großräumige Querung und Berührung von Vogelschutzgebieten im Raum Nord-Thüringen und der damit verbundenen Konflikte, bzw. Genehmigungsrisiken bei der Trasse IV wurde die Trasse III als vorzugswürdig eingestuft, zumal durch diese bei einer Trassenlänge von 181 km gleichzeitig der höchste Anteil einer Bündelung mit vorhandenen Leitungen erzielt wird. Unter Berücksichtigung von Hinweisen und Vorschlägen Planungsbeteiligter und in Abstimmung mit der Regierungsvertretung Braunschweig und dem Regierungspräsidium Kassel wurden dann Planungskorridore für die Antragskonferenzen in Niedersachsen und Hessen erarbeitet, welche im weiteren Diskussionsverlauf 41 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 in Niedersachsen zu weiteren Varianten führten. Im hessischen Bereich wurden die bei der Antragskonferenz (2007) vorgestellten Varianten A (Hessen – West) und B (Hessen Ost) als Grundlage der Unterlagen zum ROV herangezogen. Dabei wurden auch netztechnische Überlegungen berücksichtigt und der Netzknoten Hardegsen als Ausgangspunkt gewählt. Die Varianten A und B führen in Niedersachsen durch die Landkreise Northeim und Göttingen und in Hessen (A) durch die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg bzw. (B) durch den Werra-Meißner Kreis und Hersfeld-Rotenburg. 2.4 Technische Alternativen und Auswahlgründe Gemäß § 6 Abs. 3, Satz 1 Nr. 5 des UVPG und nach § 18 Abs. 5 HLPG muss der Vorhabensträger eine Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen technischen Lösungsmöglichkeiten vorlegen und die wesentlichen Auswahlgründe u.a. im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens angeben. Dazu gehört der Aspekt des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des EnLAG, wonach Erdkabel nur als Pilotvorhaben auf vom Gesetzgeber festgelegten Trassen, zu denen die Höchstspannungsleitung Wahle – Mecklar gehört, erprobt werden sollen. Dazu werden im Band A der Antragsunterlagen, Kapitel 5 die Technischen Alternativen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und die Auswahlgründe für die Ausführung als Freileitung beschrieben. Die Übertragung von elektrischer Energie (Drehstrom und Gleichstrom) ist im Grundsatz als Freileitung oder als Erdkabel möglich und muss dabei Anforderungen des Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG) entsprechen, dies sind die Kriterien der Sicherheit / Versorgungszuverlässigkeit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit. Um den Stromübertragungsbedarf zu befriedigen, wären in der Ausführung als Erdkabel für die 380 kV-Leitung (Drehstrom) Wahle – Mecklar vier Kabelsysteme mit je drei Kabeln (12 Einzelkabel) erforderlich. Wegen der Übertragungsleistung ist ein Schutzabstand von rd. 1 Meter zwischen den Kabeln erforderlich, was zu einer Schutzstreifenbreite von 15 Metern 42 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 führt, bei einer Regeltiefe in der Verlegung von 1,5 Meter. In der Bauausführung können sich andere Dimensionen (Abstand, Tiefe) ergeben, abhängig z.B. vom Untergrund und dessen Wärmewiderstand. Das Bettungsmaterial besteht je nach Beschaffenheit des Untergrundes aus Sand-Kies-, oder Sand-Zement-Gemischen. Wegen des Eigengewichtes der Erdkabelstränge (Gewicht 40 kg/m) ist die Kabellänge auf den Kabeltrommeln auf rund 900 Meter (= 36 t Eigengewicht) begrenzt, was umgekehrt beim Transport in Wald und Flur über die Drucklast der Fahrzeuge zu erheblicher Verdichtung im Erdreich führt. Diese Längenbegrenzung führt dazu, dass die Kabelabschnitte mittels Muffen verbunden werden müssen. Dies erfordert jeweils ein Muffenbauwerk (Grundfläche ca. 10 x 3 m) mit dem Anspruch einer ebenen und druckfesten Bodenplatte, welche die erforderliche Isolierfähigkeit für eine langfristig zuverlässige stromtragfähige Übergangsstelle (Muffe) garantiert. Jede 2. bis 3. Muffenverbindung wird bei längeren Abschnitten in einem Cross-Bonding-Kasten ausgeführt, zur Sicherung der Übertragungsleistung und zur Vermeidung von Mantelströmen. Dabei wird die Cross-Bonding Muffe, welche zur Auskreuzung der Kabelschirme verwendet wird, in einem dauerhaft zugänglichen Schachtbauwerk untergebracht. Am Anfang und Ende des Teilverkabelungsabschnittes ist ein Übergangsbauwerk (Kabelübergangsanlage zur Freileitung) erforderlich mit einem Platzbedarf von ca. 70 x 30 Meter und einer Höhe von ca. 37 Meter. Neben den Möglichkeiten Drehstrom als Freileitung, bzw. als Erdkabel zu verlegen, besteht die technische Möglichkeit der gasisolierten Rohrleitung (GIL), bei der ein 18 cm starker Rohrleiter in einem Schutzrohr (50 cm Ø) geführt wird, welches mit einem Gemisch aus Stickstoff (N2) und Schwefelhexafluorid (SF 6) gefüllt ist. Wegen der Treibhauswirkung von SF 6 erfordert dies höchste Anforderungen an die Dichtigkeit der verschweißten Rohrverbindungen bei gleichzeitiger Zugänglichkeit über Zugangsschächte. Daher werden GILVerbindungen aus Kostengründen bevorzugt auf kurzen Strecken und in Tunneln oder Kanälen verlegt. Als weitere technisch denkbare Möglichkeit besteht die Hochspannungs-GleichstromÜbertragung (HGÜ), die sowohl in der Ausführung als Freileitung wie auch als Erdkabel 43 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 möglich ist. Unabhängig von der ausgeführten Übertragungstechnik (HGÜ, klassisch oder in der Version HGÜ-Light) werden die Vorteile der Gleichstromtechnik mit nur zwei Leiterseilen und den damit verbundenen geringeren Eingriffen gemindert durch das Erfordernis von Stromrichterstationen. Jeweils am Anfang und Ende und im Falle der 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar an den beiden auszuführenden 110 kV Abgängen im Bereich Hildesheim und bei Hardegsen würden solche Stationen notwendig. Im Vergleich der Systeme unter den Aspekten Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit wird deutlich, dass keines der hier angeführten Systeme ausschließlich Vorteile aufweisen kann. Bezogen auf einzelne Schutzgüter des UVPG haben sowohl Freileitungen, wie auch Kabeltrassen Vorteile. Für die Schutzgüter Mensch (Wohlbefinden und Erholungsnutzung), Klima, Luft und insbesondere Landschaft / Landschaftsbild haben Kabeltrassen einen Vorteil, auch wenn das unmittelbare Magnetfeld über einem Erdkabel faktisch höher ist, als unter der Freileitung. Beide Werte liegen jedoch unterhalb des Grenzwertes der 26. BImSchV. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter wiegen insbesondere wegen der Eingriffe in den Boden, die dauerhafte Inanspruchnahme eines Kabelkorridors (Eingriffsintensität) und die daraus resultierenden Kompensationsflächenäquivalente eindeutig zugunsten der Freileitung. Im Umweltgutachten 380kV-Leitung Schwerin-Krümmel z.B. wird ein 3-fach höherer Kompensationsbedarf für die Ausführung als Erdkabel gegenüber der Ausführung als für Freileitung angegeben. Technische und betriebliche Nachteile sowie die Mehrkosten der Erdverkabelung gegenüber der Freileitung sind dargestellt, so dass nachvollziehbar der Vorhabensträger die Stromübertragung im hessischen Teil unter Beachtung der geforderten Abstände des § 2 (2) EnLAG (400 bzw. 200 Meter) als Freileitung beantragt. Der Ausbau des Übertragungsnetzes auf der Verbindung Wahle – Mecklar mit gasisolierten Rohrleitern (GIL) oder Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) stellt unter den bestehenden Bedingungen des vermaschten Drehstromnetzes und der Länge der Leitungsverbindung weder in Erdkabelversion noch als Freileitung eine mit den notwendigen Gege44 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 benheiten des vermaschten Netzes bzw. den Zielen des § 1 EnWG vereinbare Alternative dar. 2.5 Ausschluss der Variante B (Ostkorridor) Für den in Hessen verlaufenden Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar enthalten die Antragsunterlagen zwei mögliche Planungskorridore: Variante A – Westkorridor Variante B – Ostkorridor Die Variante A (Westkorridor) wird vom Antragsteller für Hessen und damit auch für Niedersachsen bevorzugt. Zur Begründung der Vorzugstrasse trifft der Antragsteller in dem Erläuterungsbericht inhaltlich folgende wesentlichen Feststellungen: Bei einer Betrachtung der gesamten Trasse allein unter wirtschaftlichen Aspekten wird die Variante B im Vergleich zu Variante A als günstiger angesehen, für Hessen allein nicht. Entscheidend für die Bevorzugung der Variante A in der Antragstellung ist die Einschätzung des Antragstellers, dass Variante B genehmigungsrechtlich problematisch ist. Der Antragsteller geht davon aus, dass für die Querung von sechs Natura 2000-Gebieten im Planungskorridor B erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, während er für Variante A erhebliche Beeinträchtigungen ausschließt. Auch hinsichtlich des Schutzgutes Mensch schätzt er die Variante A im Unterschied zu Variante B als nahezu konfliktfrei ein. In der Gesamtschau aus ökonomischer, ökologischer und raumrelevanter Sicht sieht der Antragsteller die Variante A als die zur Erfüllung des Zwecks des EnWG besser geeignete Variante. Die Feststellungen des Antragsstellers sind im Raumordnungsverfahren überprüft worden. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Ausschluss der Variante B (Ostkorridor) für den Bau einer 380-kV-Leitungsverbindung. Die dafür ausschlaggebenden Punkte werden im Folgenden dargelegt. 45 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Schutzgut Mensch / Siedlungsabstände Gemäß den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) ist das Vorhaben 380kV-Leitung Wahle – Mecklar eines der Pilotvorhaben (§ 2 Abs. 1, Nr. 2), bei denen auf einem Teilabschnitt die Ausführung als Erdkabel in Betracht kommt. Vorraussetzung dafür sind: ein technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt und dass die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 Meter zur Wohnbebauung im Innenbereich bzw. weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich errichtet werden soll. Bei den im Mai 2010 eingereichten Unterlagen kommt es bei der Variante B in sechs Abschnitten (Stadt Witzenhausen und Witzenhausen - Wendershausen; Bad Sooden-Allendorf Hilgershausen; Meißner - Germerode; Waldkappel - Rodebach und Stadt Waldkappel) zu nicht vermeidbaren Siedlungsannäherungen unterhalb der im EnLAG genannten Siedlungsabstände. Die im EnLAG u.a. als Voraussetzung für ein Erdkabel genannten Abstände sind in diesen sechs Abschnitten aus naturschutzrechtlichen Gründen in Folge der dort vorhandenen Habitate und Schutzgebiete nicht einzuhalten, so dass hier die Möglichkeit der Errichtung als Erdkabel zu prüfen war. Das Regierungspräsidium Kassel (Obere Landesplanungsbehörde) hat daher im Oktober 2010 den Vorhabensträger aufgefordert, ergänzende Unterlagen mit Teilerdverkabelungen vorzulegen, um deren Raumverträglichkeit zu beurteilen. Ziel der Prüfung war hier, ob in der Ausführung als Erdkabel die Hinderungsgründe zu überwinden sind, welche durch die nach EnLAG genannten Siedlungsabstände für Freileitungen entstehen. Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf die Konfliktgebiete, welche durch die Unterschreitung der Abstände nach EnLAG entstehen. Weitergehende Prüfungen, auch die Zusammenfassung einzelner Abschnitte zu einer wirtschaftlich effizienten Abschnittslänge von mehr als 3 Kilometer, waren hier auf der Ebene des Raumordnungsverfahren mit dem Ziel einer möglichen Trassenfindung entbehrlich. 46 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Maßgebliche Größen bei der Beurteilung der Vorhabensauswirkungen von Erdkabelabschnitten auf das Schutzgut Mensch sind die Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch elektrische und magnetische Felder, die Nutzungseinschränkung von Siedlungs- und Siedlungsfreiflächen, die visuelle Beeinträchtigung durch die oberirdischen Übergangsbauwerke von Freileitung zum Erdkabel und umgekehrt sowie bauzeitliche Störungen durch Schallimmissionen. Die Bewertung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt, unabhängig von einer Ausführung als Freileitung oder als Erdkabel, gemäß der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder), welche für Niederfrequenzanlagen den Grenzwert für die magnetische Flussdichte mit 100 Mikrotesla (µT) und für die elektrische Feldstärke mit 5 Kilovolt/Meter angibt. Diese Grenzwerte (100 µT und 5 kV/m) werden auch bei der Ausführung als Erdkabel eingehalten. Dies gilt auch für den direkt über dem Kabel gemessenen Wert für die magnetische Flussdichte, auch wenn die direkt über dem Kabel gemessenen Werte in Relation zum Freileitungsbau höher sind. Das elektrische Feld wird durch den Kabelmantel abgeschirmt. Dem Aspekt der Nutzungseinschränkung von Siedlungsflächen und Freiflächen, sowie dem Schutz des Wohnumfeldes vor technischen Anlagen wird dann Rechnung getragen, wenn die Abstände der Kabelanlage und der Kabelübergangsanlagen einen ausreichenden Siedlungsabstand einhalten. Mit der Einhaltung der Grenzwerte ist dem Aspekt des Schutzes der menschlichen Gesundheit Rechnung getragen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass unter den Aspekten des Schutzgutes Mensch die Osttrasse (Variante B) insoweit nicht auszuschließen ist. 47 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Natura 2000 – FFH- und Vogelschutzgebiete Bei der fachlichen Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzrechts und deren Darlegung in den Antragsunterlagen ist die Obere Naturschutzbehörde Kassel (ONB) zu folgenden Ergebnissen gekommen: Die Variante A ist bezüglich der Wirkungen auf Natur und Landschaft deutlich günstiger als die Variante B. Dies gilt besonders für die Belange Biotope und Arten, aber auch Landschaft mit stiller Erholung. Naturschutzrechtlich besonders relevant sind die unterschiedlichen Prüfungsergebnisse im Bereich Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete. Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten vermieden werden. Bei der Variante B können für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche Beeinträchtigungen - auch unter Einschluss von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen - nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um die Gebiete: FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“ FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ VSG „Meißner“, sowie das VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen), für das der ONB das Ergebnis „erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden“ plausibel erscheint. Noch entscheidender ist, dass bei der Variante B nach fachlicher Prüfung der ONB für die zwei Gebiete FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ 48 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 erhebliche Beeinträchtigungen nicht nur nicht ausgeschlossen werden können, sondern dass von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden muss. Die Gründe werden im Folgenden kurz dargelegt, in Punkt VI. sind die Auswirkungen detaillierter dargestellt. FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ Im FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sind Waldlebensräume von der Leitung weit über die Bagatellgrenzen hinaus betroffen (LRT 9110 und LRT 9130). Beeinträchtigt würden zentrale Lebensräume der charakteristischen Art Schwarzspecht sowie Jagdhabitate der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs, ferner Quartierbäume der Bechsteinfledermaus. Eine Erdverkabelung von Teilabschnitten zum Schutz von Siedlungsbereichen hätte noch eine Erhöhung der Gebietsbetroffenheiten zur Folge. VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ Das Vogelschutzgebiet umfasst den zentralen Teil des Mittleren Fuldatals mit einer Vielzahl kleinerer Kiesabgrabungen und der flächigen Renaturierung der Fulda (Aufweitung des Flusses, Anlage hochwasserdurchströmter Flutmulden), darunter der Forbachsee (NSG), der als einzige stehende Wasserfläche im Umkreis auch in strengen Wintern nicht zufriert. Die vielfältigen und zahlreichen Gewässer- und Auenbiotope führen u.a. zu einer hohen Bedeutung für die Avifauna, sowohl für Brut- als auch für Gastvögel. Maßgebliche Bestandteile des VSG sind fünf Brutvogel- sowie neun Gastvogelarten (vier davon in beiden Kategorien). Neben den baubedingten Störungen haben die mit dem Leitungsbau verbundenen Habitatentwertungen und die Erhöhungen des Anflugrisikos zur Folge, dass von erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgegangen werden muss. Teilerdverkabelung der Variante B Die im Verfahren ergänzend untersuchte Möglichkeit, durch Teilerdverkabelung in fünf Abschnitten der Variante B das Problem der unvermeidlichen Unterschreitung des Siedlungsabstandes gemäß EnLAG zu lösen, wird von der ONB naturschutzfachlich und – rechtlich wie folgt bewertet: 49 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Bei einer Erdverkabelung in diesen fünf Abschnitten sind erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete in vier dieser Teilabschnitte ebenfalls nicht auszuschließen. Betroffen sind die FFH-Gebiete „Werra- und Wehretal“ und „Meißner und Meißner Vorland“ sowie das VSG „Meißner“. Im FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sind für eine Erdverkabelung Teilrodungen von Streuobstwiesen und Kirschplantagen unvermeidlich. Daraus können erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermaus- und Neuntöterlebensräume nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“ sind bei einer Erdverkabelung erhebliche Beeinträchtigungen für den Lebensraumtyp „Kalkmagerrasen“ nicht auszuschließen. Ferner ist eine Betroffenheit besonders geschützter Gewässerläufe wahrscheinlich. Im VSG „Meißner“ sind in drei Fällen erhebliche Beeinträchtigungen von Schwarzstorchbrutplätzen (Erhaltungsziel) nicht auszuschließen. Aufgrund dieser Ergebnisse führt die Untervariante Teilerdverkabelung nicht zu einer Entlastung und Konfliktlösung im Hinblick auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Variante B (Ostkorridor), sondern zu einer Zunahme naturschutzrechtlicher Konflikte. Auch mit den Erdverkabelungsabschnitten sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch die Variante B zu erwarten bzw. nicht auszuschließen. Fazit Die Variante B ist naturschutzfachlich deutlich ungünstiger zu beurteilen als die Variante A. Die anzunehmende erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele der beiden genannten Schutzgebiete würde zur Unzulässigkeit des Vorhabens in dieser Variante führen (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Eine Raumverträglichkeit der Variante B lässt sich demnach nur dann herstellen, wenn die Voraussetzungen einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG vorliegen. Da mit der Variante A eine geeignete Alternative besteht, bei der Natura 2000Gebietsbeeinträchtigungen vermieden werden können, ist dies nicht der Fall. 50 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Da die Voraussetzungen für eine Abweichung vom Gebietsschutz nach § 34 Abs. 3 BNatSchG nicht vorliegen, erübrigt sich für die Variante B die weitere differenzierte Betrachtung hinsichtlich aller übrigen Raumordnungs- und Umweltfaktoren. Eine realisierbare Trasse im Ostkorridor ist aus naturschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Alle nachfolgenden Darstellungen haben deswegen nur noch die Prüfung und Festlegung einer raumverträglichen Trassenführung im Bereich des Westkorridors (Variante A) zum Gegenstand. 2.6 Geprüfte Trassenmodifizierungen der Variante A Im Beteiligungsverfahren bzw. dem Erörterungstermin sind für mehrere Teilabschnitte Trassenoptimierungen vorgeschlagen worden: Waldtangente Söhre Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald der Söhre statt der beantragten Offenlandführung zwischen Guxhagen und Wollrode Waldtangente Morschen Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald westlich und nördlich von Wichte statt der beantragten Führungen bei Neumorschen / Konnefeld / Wichte (Anlage 3) Waldtangente Ludwigsau Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald bei Ludwigsau statt der beantragten Führung über Mühlbach (Gem. Neuenstein) / Oberthalhausen und im Rohrbachtal. Fuldatalvariante bei Rotenburg Leitungsführung im Fuldatal im Bereich Konnefeld / Baumbach / Braach / Rotenburg. Um die raumverträglichste Trassenführung zu finden, wurden die vorgeschlagenen Trassenoptimierungen im Verfahren geprüft. Bei den ersten drei Vorschlägen handelt es sich um Vorschläge der Gemeinden bzw. im Fall der Waldtangente Söhre um einen von der Gemeinde mitgetragenen Vorschlag der BI Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde auf ihre Mach51 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 barkeit überprüft. Bei dem letzt genannten Vorschlag des BUND Hessen wurden auch die betroffenen Kommunen beteiligt. Die Prüfungen ergaben folgende Resultate: Waldtangente Söhre Die in den Antragsunterlagen vorgestellte Trasse der Umgehung von Guxhagen (Wollrode und Albshausen) verlässt wegen der Abstandsregelungen des EnLAG die nördlich vorhandene gebündelte Trasse auf einer Länge von ca. 5 km, um dann die Bündelung auf Höhe der ICE Schnellbahnstrecke Kassel-Fulda in südlicher Richtung wieder aufzunehmen. Da dieser Landschaftsbereich durch Stromleitungen, die ICE Trasse und BAB 7 stark vorbelastet ist, wurde zur Vermeidung weiterer Landschaftsbildbeeinträchtigung eine mögliche Trassenverbindung, wie in der folgenden Textkarte (blau) gestrichelt dargestellt, ab Söhrewald bis westlich Empfershausen untersucht. Dabei wurde weiträumig zwischen Warpel und Schorn bis zur Überspannung des Mühlmischtales in der Söhre nach möglichen Leitungsführungen gesucht. Die Stellungnahmen der Oberen Forst- und Naturschutzbehörden bringen jedoch einhellig zum Ausdruck, dass wegen der naturschutzfachlichen Hochwertigkeit und forstfachlich außerdem wegen der Hangneigungen und Exposition des Geländes, der fließenden Gewässer sowie der Bodenbeschaffenheit (Molkeböden) mit der Gefahr des großflächigen Windwurfes in dem angesprochenen Bereich keine Möglichkeit besteht, eine 380-kV Trasse zu realisieren. Als weitere Optimierungsmöglichkeit bietet sich eine weitgehende gebündelte Trassenführung mit der östlich von Wollrode und Albshausen geführten 110-kV-Leitung an (in der folgenden Textkarte schraffiert dargestellt (rot)). Da zu den Möglichkeiten dieser Trassenführung im Raumordnungsverfahren keine abschließende Bewertung vom Naturschutz bzw. Forst durchgeführt wurde, ist der Untersuchungskorridor in den Segmenten 491 bis 496 in östliche Richtung um ca. 500 Meter aufzuweiten, um die vertiefte Prüfung und Realisierung in der Planfeststellung durchzuführen (Anlage 2 „Grafische Kennzeichnung zu Maßgabe M 2“). 52 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Diese Trassenführung kann im weiteren Verlauf in Richtung Körle östlich entlang der Bahnstrecke Kassel - Fulda bis zum Segment 498 weiter geführt werden und umgeht Körle in einem größeren Abstand zur Siedlungsfläche als die Antragstrasse. Diese Leitungsführung stellt sich aus Sicht der Regionalplanung und in Abstimmung mit den Gemeinden Guxhagen und Körle als insgesamt raumverträglicher dar als die Antragstrasse. Die Raumverträglich- 53 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 keit der geplanten neuen Leitungstrasse wäre noch weiter zu verbessern, wenn eine Verlagerung der 110-kV-Bahnstromleitung auf einen gemeinsamen Korridor weiter östlich von Wollrode realisiert werden kann. Waldtangente Morschen Die Antragstrasse lässt sich mit den Untervarianten HU1-a (Neumorschen – Wichte - Licherode) und HU1-b (Neumorschen –Konnefeld - Licherode) wegen der Siedlungsannäherung nicht in gebündelter Leitungsführung realisieren. Aufgrund der Inanspruchnahme sensibler Landschaftsräume im Fuldatal wird diese zusätzliche Leitungsführung sehr kritisch betrachtet. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Morschen hat daher eine Trassenführung angeregt, welche ausgehend von Segment 512 in direkter Linie im Segment 524 an der ICE Trasse ankommt und dort in Parallelführung weiter realisiert wird (Anlage 3 „Grafische Kennzeichnung zu Maßgabe M 4“). Dieser Trassenvorschlag ist forst- und naturschutzfachlich abgestimmt. Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens werden die beantragten Trassierungsmöglichkeiten HU1-a und HU1-b durch die im Verfahren angeregte Leitungsführung ersetzt. Die Abgrenzung des Leitungskorridors ist im kartografischen Verfahrensergebnis entsprechend geändert (Karten Anlagen 1; 3 und 5). Waldtangente Ludwigsau Die beantragte Trassenführung im Bereich Ludwigsau lässt sich im Bereich Emmerichsrode bis Gerterode wegen der Siedlungsnähe der vorhandenen 380-kV-Leitung Borken – Mecklar nicht durchgängig bündeln. Die Ortsbeiräte von Ober- und Niederthalhausen haben die geplante Trassenführung befürwortet, mit der Maßgabe, die bestehende Leitung in der geplanten ortsferneren Variante mit aufzunehmen. Die Gemeindevertretung hat davon abweichend eine Erdverkabelung gefordert, alternativ dazu eine neue Trassenführung durch den Wald südlich von Licherode nach Mecklar. Die in der folgenden Karte dargestellte Trassenführung wurde geprüft. 54 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Möglichkeit einer Leitungsführung durch den Wald ist vom Antragsteller sowie von der Oberen Naturschutz- und der Oberen Forstbehörde untersucht worden. Übereinstimmendes Ergebnis ist, dass die Waldtrasse gegenüber der Antragstrasse ungünstiger ist bzw. aus natur- und landschaftsschutzfachlicher sowie forstfachlicher Sicht ausscheidet. Bei einer Leitungsführung durch das FFH-Gebiet „Wald westlich Lüdersbach“ kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht ausgeschlossen werden. Eine Trassierung südlich von Schloss Ludwigseck würden das „Malchustal“ und das obere Rohrbachtal beeinträchtigen, die hinsichtlich ihrer besonderen Ausstattung mit Schutzgütern des Naturschutzrechtes, des Biotopschutzes und der Landschaft für den Neubau einer 380-kV-Leitung als ungeeignet bewertet werden. Bei dem Gebiet insgesamt handelt es sich um ein Waldgebiet mit einem hohen Anteil von Steilhanglagen. Dies führt trotz der überwiegend intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung zu einem hohen Anteil extensiver bewirtschafteter Bereiche mit hochwertigen und seltenen 55 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Mischbeständen und ausgeprägter Stufigkeit. Die wertvollen Bereiche mit relevanten Waldbiotopen sind flächig so verteilt, dass nur wenige Konflikt minimierende Leitungsabschnitte möglich wären und kein zusammenhängendes Leitungsband entwickelt werden könne. Belegt sind Schwarzstorchhorste. Im Bereich der Steillagen ist ein Leitungsbau mit extrem eingriffswirksamen baubedingten Auswirkungen verbunden, da diese nur einen sehr geringen Erschließungsgrad aufweisen. Gerade in diesen Bereichen ist die Erhaltung des Waldbestandes zur Sicherung der Hänge vor Abrutschen erforderlich. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist reliefbedingt von sehr unterschiedlichen räumlichen Auswirkungen von kaum wahrnehmbar bis landschaftsverunstaltend auszugehen. Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind rechtlich dann nicht zulässig, wenn sie vermieden oder vermindert werden können. Für die Antragstrasse ergibt sich im Vergleich zu der Waldtrasse ein wesentlich geringeres naturschutzfachliches Konfliktpotential. In Verbindung mit der Maßgabe M 5 vermeidet sie gleichzeitig unverträgliche Beeinträchtigungen für Mensch und Landschaft. Es besteht somit keine Möglichkeit, die Waldtrasse im Raum Ludwigsau als die bessere Variante zu begründen. Aufgrund dieser Situation wurde der beantragte Trassenverlauf optimiert. Der Korridor zur Realisierung der 380-kV-Leitung von Emmerichsrode bis Trunsbach (Segmente 537 bis 544) in der Planfeststellung wurde nach Süden um ca. 500 Meter erweitert und der Trassenverlauf entsprechend gekennzeichnet. Hinter Trunsbach wird das Rohrbachtal überquert und die ursprüngliche Linienführung nördlich Gerterode wieder aufgenommen. Diese Trassenführung der 380-kV-Leitung in einer ortsferneren Linie stellt die insgesamt raumverträglichste Variante für den Bereich Ludwigsau dar. Von wesentlicher Bedeutung für die Raumverträglichkeit der Leitung ist ferner die Möglichkeit einer Bündelung der beiden 380-kVLeitungen in einer Achse, so dass die Prüfung der Verlagerung der bestehenden Leitung eine wichtige Frage im Hinblick auf die Raumverträglichkeit des Vorhabens ist. Sowohl die geänderte Trassierung der Antragsleitung als auch die Möglichkeit der Verlagerung der Bestandsleitung sind Gegenstand von Maßgabe M 5. Die Begründung der Maßgabe M 5 enthält weitere Aussagen zu diesen Lösungen (Punkt VII.3. S.98). 56 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Fuldatalvariante bei Rotenburg Die bereits in den Voruntersuchungen ausgeschiedene denkbare Variante als Verbindung von West- und Osttrasse (südlich von Morschen bis Bebra) wurde im Rahmen der Anhörung vom BUND Hessen als Alternative zur Variante A eingebracht. Dies wurde begründet mit der kürzeren Trassenlänge, der Minimierung von Waldeingriffen und der Möglichkeit der Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Leitung. Die Prüfung hat diese Ergebnisse nicht bestätigt. Die vorhandene 110-kV-Leitung unter schreitet im Siedlungsband Morschen-Bebra mehrfach die im EnLAG genannten Abstände zu Wohnsiedlungsflächen, die Neutrassierungen (ca. 13 km) queren auf 6,5 km Wald und beeinträchtigen im Fuldatalbereich Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, bzw. das FFH-Gebiet „Wald westlich von Lüdersdorf“. Damit stellt sich diese Variante insgesamt als ungünstiger dar und bestätigt den Ausschluss in der Voruntersuchung. 57 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 2.7 Raumordnerische Bewertung der Variante A (Westkorridor) unter Einbeziehung der Trassenmodifizierungen 2.7.1 Lage im Raum Raumstrukturell führt die Leitung im nördlichen Abschnitt durch den „Verdichtungsraum Kassel“ (Niestetal, Kaufungen, Lohfelden, Guxhagen), verläuft dann in südlicher Richtung mit abnehmender Siedlungsdichte durch den „Ordnungsraum“ (Körle, Felsberg, Melsungen), und führt für den Rest der Trasse durch „ländlichen Raum“ (Malsfeld, Morschen, Knüllwald, Neuenstein, Ludwigsau). Hintergrund der Festlegung dieser Räume sind Aspekte der Raumstruktur und der Verflechtungsbeziehungen. Für die Bewertung des Vorhabens hat diese Raumgliederung keine wesentliche Bedeutung. Bei den durch die Trasse berührten Kommunen handelt es sich durchgängig um Grundversorgungszentren bzw. bei der Stadt Melsungen um ein Mittelzentrum. Auswirkungen auf die zentralörtlichen Funktionszuweisungen, insbesondere die Versorgungsfunktionen, sind von dem Vorhaben nicht zu erwarten. Mittelbar gibt es einen Zusammenhang zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die auch von den räumlichen Bedingungen bestimmt werden. Dies ist in den raumordnerischen und umweltbezogenen Bewertungen berücksichtigt. Das Gleiche gilt in Bezug auf die naturräumliche Raumgliederung. Naturräumlich sind von Norden nach Süden im Wesentlichen die naturräumlichen Haupteinheiten „Westhessische Senke“ und „Fulda-Werra-Bergland“ berührt. Im Hinblick auf die nordhessischen Landschaften lässt sich die räumliche Lage kurz wie folgt beschreiben: Nach der Durchquerung des Kasseler Beckens an seinem östlichen Rand (ca. 12 km) führt die Leitung in einer vorhandenen Leitungsschneise durch das Waldgebiet Söhre (ca. 5 km) in das Fuldatal zurück. Die Trasse verläuft bis Morschen im Fuldatal (ca. 22 km), bei Melsungen Röhrenfurth überquert sie die Fulda und wechselt von rechts der Fulda (Ostseite) auf links der Fulda (Westseite). Ab Morschen verlässt die Leitung das Fuldatal und verläuft in südlicher Richtung im östlichen Randbereich des Knülls (ca. 14 km). Die Trassenführung ab hier durchläuft den waldreicheren und höher gelegenen Abschnitt der Gesamtstrecke, jedoch überwiegend außerhalb oder im Randbereich der Wälder entlang von Tälern und Rodungsinseln. Bei Neuenstein-Mühlbach knickt die Leitung nach Osten ab und folgt dem Enders58 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 und dem Rohrbachtal bis zu dem Umspannwerk bei Mecklar, das wieder im Fuldatal liegt (ca. 14 km). Die gegenüber der Antragstrasse um etwa 5 km verkürzte Gesamtlänge ergibt sich vor allem aus der Trassenoptimierung bei Morschen. Da sich der Trassenverlauf von kleinräumigen Abweichungen abgesehen an vorhandenen Leitungen orientiert, ist seine Lage im Raum als prinzipiell günstig anzusehen und entspricht dem Grundsatz einer raumordnerisch anzustrebenden Leitungsbündelung. 2.7.2 Siedlungswesen Durch den beantragten Trassenverlauf werden Siedlungsbereiche der Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Lohfelden, Söhrewald, Fuldabrück, Guxhagen, Körle, Felsberg, Malsfeld, Morschen, Knüllwald, Alheim, Neuenstein und Ludwigsau sowie der Stadt Melsungen im Trassenkorridor berührt, aber nicht beeinträchtigt. Die im Bereich des Trassenkorridors liegenden Siedlungsgebiete sind mit Ausnahme des Abschnittes im Bereich der Gemeinden Niestetal, Kaufungen und Lohfelden ländlich geprägt und vor allem durch Wohn- und Mischgebiete charakterisiert. Gewerbegebiete sind nur in der Gemeinde Kaufungen, Ortsteil Niederkaufungen im Bereich Papierfabrik betroffen. Hier quert der Trassenkorridor ein regionalplanerisch ausgewiesenes bestehendes bzw. geplantes Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand bzw. Planung. Allerdings ist das bestehende Gewerbegebiet hier bereits von drei vorhandenen Leitungen (380-kV-Leistung und zwei 110 kV-Leitungen) überspannt und darunter entwickelt worden, so dass die mit der vorgesehenen Bündelung einhergehende weitere Belastung vertretbar ist, zudem die erforderlichen Grenzwerte nach der 26.BImSchV eingehalten werden. Die Bündelung ist unter diesem Aspekt einer anderen Trassierung, die mit einer Neuinanspruchnahme oder Zerschneidung verbunden wäre, überdies vorzuziehen. Darüber hinaus erfolgt durch die Trassenführung eine Annäherung auf unter 400 m an den Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes der Gemeinde Morschen. Der im Regionalplan aufgrund der Größe als Siedlungsbestand dargestellte Bereich ist sowohl als Gewerbegebiet als auch Mischgebiet ausgewiesen, wobei das Mischgebiet etwa bei dem 400 MeterAbstand beginnt. Der Plan wurde 1991 rechtskräftig, einen Bebauung ist bis dato aber noch nicht erfolgt. Unbeschadet dessen, dass hier die Detail-Trassierung ggf. im weiteren Verfah59 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 ren entsprechend abgerückt werden könnte, ist eine relevante Betroffenheit in diesem Trassenabschnitt durch die optimierte Trassenführung (Optimierung im Raum Morschen, OT Binsförth und Wichte, vgl. M 4) nicht mehr gegeben Eine Beeinträchtigung von vorhandenen Wohnsiedlungsgebieten wie auch Gewerbegebieten liegt damit nicht vor. Die Siedlungsabstände gemäß EnLAG werden somit bei der Variante A eingehalten. 2.7.3 Bevölkerung Die Bevölkerungsentwicklung in Nordhessen ist insgesamt rückläufig. Dies gilt überwiegend auch in den Teilbereichen, die durch den vorgesehenen Trassenverlauf berührt sind. Lediglich in den Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Lohfelden im Verdichtungsraum Kassel sowie der Gemeinde Alheim ist mit einer leichten Zunahme der Einwohnerzahlen bis zum Jahr 2020 zu rechnen, die sich wiederum hauptsächlich aus Wanderungsgewinnen ergibt. Mit Ausnahme des Verdichtungsraumes Kassel liegt eine geringe Siedlungsdichte vor. Für die bevölkerungsrelevanten Aspekte (natürliche Entwicklung, Wanderung, Pendlerverhalten etc.) ergeben sich durch das Vorhaben keine relevanten oder signifikanten Wechselbeziehungen oder Sachzusammenhänge, so dass eine weitere Betrachtung aus Sicht der Demografie obsolet ist. Die Einflüsse auf das Schutzgut Mensch im Allgemeinen wird unter den Auswirkungen auf Siedlungsbereiche und die Gesundheit des Menschen betrachtet. 2.7.4 Wirtschaft 2.7.4.1 Regionale Wirtschaft Die Erforderlichkeit der geplanten Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar ist durch die Netzstudie dena I begründet und bundesgesetzlich im EnLAG festgelegt. Ziel des Vorhabens ist eine Anpassung des Hoch- und Höchstleitungsnetzes an die sich ändernden Strukturen in der Stromerzeugung sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Betriebssicherheit des Leitungsnetzes. Der allgemeine Nutzen dieser im nationalen und internationalen Kontext stehenden Ziele kommt auch der regionalen Wirtschaft in Form einer leistungsfähigen und zuverlässigen Infrastruktur zur Stromversorgung mittelbar zu Gute. 60 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Wesentliche nachteilige Auswirkungen für die regionale Wirtschaft durch die geplante Leitung sind nicht erkennbar. 2.7.4.2 Energiewirtschaft - Windenergie Die überregionale energiewirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens ist in Punkt 2.1 „Rechtfertigung des Vorhabens“ angesprochen. An dieser Stelle ist dargelegt, ob und mit welcher Bedeutung das geplante Vorhaben regionale Projekte der Energiewirtschaft berührt. Im Raumordnungsverfahren haben sich folgende Standorte für Windenergieanlagen (WKA) als betroffen ergeben: drei bestehende Windenergieanlagen in Niestetal zwei bestehende Windenergieanlagen in Körle Geplante Windenergieanlagen in Ludwigsau - westlich von Ersrode und Hainrode im Bereich „Klosterstein“ (Pkt. B „Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben“, S.7) Niestetal Ausgangssituation In Niestetal ersetzt die geplante 380-kV-Leitung eine vorhandene 220-kV-Leitung. Die Windkraftanlagen sind zu einem Zeitpunkt im Bereich der vorhandenen Leitung mit ca. 200 m Abstand errichtet worden, als diese schon bestanden hat. Auswirkung und Bewertung Aufgrund der Ausgangssituation ist durch das Leitungsbauvorhaben keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Status Quo abzuleiten. Eine vorhandene Leitung wird durch eine neue Leitung ersetzt. Erfordernisse der Raumordnung Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung ist durch die vorhandenen Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt. 61 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Körle Ausgangssituation In Körle würde die beantragte 380-kV-Leitung im Bereich einer Neutrassierung auf ca. 100 m an die zwei vorhandenen Windräder heranrücken. Die vorhandene 110-kV-Bahnstromleitung befindet sich in etwa 300 m Abstand zu der näher gelegenen WKA. Auswirkung und Bewertung In Körle ist der Konflikt wesentlicher als in Niestetal, da es sich um eine Neutrassierung in deutlich geringerer Entfernung handelt. Die räumliche Nähe ist technisch beherrschbar (Schwingungsschutz). Mit der Umsetzung des letzten Satzes in Maßgabe M 2 (Verlagerung der geplanten Leitungsführung auf die Ostseite der ICE-Trasse) ist dieser Konflikt vermeidbar. Erfordernisse der Raumordnung Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung bestehen nicht. Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung bei Körle ist durch Verlagerung der geplanten Leitungsführung auf die Ostseite der ICE-Trasse (Maßgabe M 2, letzter Satz (S.8)) zu verbessern. Ludwigsau Ausgangssituation In der Gemeinde Ludwigsau, Ortsteile Ersrode und Hainrode verläuft die Leitung in räumlicher Nähe zu einem Gebiet, das als geplanter Standort für Windkraftanlagen in der engeren Betrachtung steht und unter raumordnerischen Gesichtspunkten als dafür geeignet erscheint. Der Konflikt mit dem Leitungsbauvorhaben liegt nicht im räumlichen Abstand von Leitung und Windkraftanlagen zueinander, sondern in der Akzeptanz dieser beiden energiewirtschaftlichen Bauvorhaben in ihrem räumlichen Zusammenhang. Auswirkung und Bewertung In Ludwigsau (OT Ersrode und Hainrode) geht es darum, durch eine Abstimmung der beiden Vorhaben aufeinander in einem frühen Stadium der Planung sowohl für die 380-kVLeitung, als auch für die möglichen Windkraftanlagen eine Akzeptanzsteigerung zu erzielen. 62 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Dafür sollte in den nachfolgenden Planungs- und Verfahrensschritten geprüft werden, ob eine Verlagerung der Leitungsführung nach Westen in den Segmenten 529 bis 533 verwirklicht werden kann. Die vom Vorhabensträger beantragte Leitungsführung in Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung in ausreichenden Siedlungsabständen ist für sich als raumverträglich zu bewerten. Im Hinblick auf die Gesamtbetrachtung mit den angestrebten Windkraftanlagen kann die kleinräumige Raumverträglichkeit der vorgeschlagenen Leitungsverschiebung erst nach Abschluss der Detailprüfung beurteilt werden, bezogen auf den Gesamtverlauf des Trassenkorridors ist die zu prüfende Verschiebung verträglich. Der Leitungskorridor wird daher im erforderlichen Umfang (ca. 500 m) nach Westen aufgeweitet. Erfordernisse der Raumordnung Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung bestehen nicht. Eine westliche Aufweitung des Trassenkorridors bei Ludwigsau, OT Ersrode und Hainrode erzeugt die raumordnerische Grundlage für die Abstimmung der Vorhaben 380-kV-Leitung und geplante Windenergieanlagen westlich von Ersrode/ Hainrode im Bereich „Klosterstein“. 2.7.4.3 Tourismus und Fremdenverkehr Ausgangssituation Die Anforderungen der Raumordnung zu den Tourismusfunktionen einzelner Regionen sind im Regionalplan Nordhessen 2009 nicht örtlich festgelegt. Sie sollen jedoch insbesondere den ländlichen Raum unterstützen. Dazu zählen im Planungskorridor der Trasse A die Gemeinden Witzenhausen, Malsfeld, Morschen, Knüllwald, Alheim und Ludwigsau. Die anderen betroffenen Städte und Gemeinden liegen im Verdichtungs- oder Ordnungsraum mit ihren siedlungs- und wirtschaftlichen Schwerpunkten. Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) liegt im Raum Kassel in den Gemeinden Niederkaufungen und Fuldabrück der für die touristische Infrastruktur bedeutsame „Märchenlandweg“ mit den Etappen 9, 13 und 30. Im Werra-Meißner-Kreis liegt ein dem Tourismus förderliches Ferienhausgebiet in Ziegenhagen/Ziegenberg im Untersuchungsraum der Variante A in Niedersachsen. 63 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Auswirkungen und Bewertung Die Trassenquerung des Märchenlandweges kann zwar visuelle Beeinträchtigungen hervorrufen, diese sind jedoch im Bereich der Gemeinde Kaufungen durch eine Trassenbündelung nur gering. Nur im Schwalm-Eder-Kreis stellt die geplante Trasse durch eine Neutrassierung auf kurzer Strecke eine zusätzliche visuelle Beeinträchtigung dar. Da das Ferienhausgebiet in Ziegenhagen 3,5 km von der Trassenachse entfernt liegt und hier durch einen Ersatzneubau eine Verminderung der Konflikte erreicht werden kann, entstehen auch hier keine erheblichen Beeinträchtigungen. Erfordernisse der Raumordnung Der Tourismus ist in der Region als ein wichtiger regionaler Einkommens- und Wirtschaftsfaktor zu sichern und weiterzuentwickeln. Insbesondere die ländlichen Räume (naturnahe Kulturlandschaften) sind sie für eine touristische Nutzung relevant. Die Heilbäder, Kurorte und Großeinrichtungen des Tourismus sind zu beachten. Räumlich begrenzte Beeinträchtigungen der touristischen Funktionen lassen sich nicht ausschließen, die Trasse stellt aber die raumordnerischen Grundsätze zum Thema Tourismus in diesen Regionen nicht grundsätzlich in Frage. Das Konfliktrisiko ist nicht so hoch, dass keine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen zum Thema Tourismus erreicht werden kann. Raumbedeutsame Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht zu erwarten. 2.7.5 Verkehr 2.7.5.1 Luftverkehr Ausgangssituation Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befindet sich weder ein Flugplatz (Verkehrs- und Sonderlandeplätze) noch Segelfluggelände. 64 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Auswirkung und Bewertung Aspekte des Flugverkehrs sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Erfordernisse der Raumordnung Das Vorhaben steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung 2.7.5.2 Straßenverkehr Ausgangssituation Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befindet sich eine Vielzahl regionalbedeutsamer Straßen (Bestand), die als Ziel (Vorrang) im Regionalplan Nordhessen 2009 dargestellt sind. Daneben gibt es im Untersuchungsraum eine große Anzahl von Straßen von lokaler Bedeutung. Darüber hinaus befindet sich im Untersuchungsraum ein geplantes Straßenbauprojekt, das im Regionalplan Nordhessen als Ziel (Vorrang) ausgewiesen ist. Hierbei handelt es sich um den 4-streifigen Neubau der BAB A 44 zwischen der A 7 Kassel-Ost und dem Anschluss an die A 4 bei Herleshausen-Wommen. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel weist auf eine weitere geplante Maßnahme, ein Ersatzbauwerk für eine Eisenbahnunterführung bei Melsungen-Röhrenfurth hin. Auswirkungen und Bewertungen Die Westtrasse (Variante A) quert eine Vielzahl von Straßen (Bestand) von regionaler und lokaler Bedeutung. Daneben wird die geplante BAB A 44 Kassel-Eisenach im Teilabschnitt zwischen Kaufungen und Kassel tangiert. Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Variante A vorgetragen. Allerdings sollte in den nächsten Planungsschritten bei einer Über- bzw. Unterquerung des bestehenden regionalbedeutsamen und lokalen Straßennetzes eine frühzeitige Abstimmung mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel (ASV) herbeigeführt werden. Für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die Zuständigkeit des ASV Eschwege gegeben. 65 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Für die BAB A 44 Teilabschnitt Kassel-Kaufungen läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Für diesen Planungsbereich gilt nach § 9 a FStrG eine Veränderungssperre. Eine Ausnahmeregelung im Falle der Westtrassierung ist durch den Vorhabensträger über das ASV Kassel beim Hess. Ministerium für Verkehr und Landesentwicklung zu beantragen. Das ASV Kassel führt für die B 83, Ersatzbauwerk bei Melsungen-Röhrenfurth aus, dass die vorstehende Brückenbaumaßnahme für 2013/2014 vorgesehen sei. Der Vorhabensträger sollte vor Realisierungsplanung (Planfeststellungsverfahren) frühzeitig Kontakt mit ASV Kassel aufnehmen um mögliche Erschwernisse beim Bau auszuschließen. Erfordernisse der Raumordnung Im Regionalplan Nordhessen 2009 wird ausgeführt, dass die in der Karte dargestellten regionalbedeutsamen Straßen (Bestand) in ihrer Funktion zu sichern sind. Ihre Darstellung schließt im räumlich eng begrenzten Bereich ihres Verlaufs andere, entgegenstehende Raumansprüche aus. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollten die Mastabstände so gewählt werden, dass einem möglichen Aus- oder Umbau einer Straße nichts entgegensteht. Die geplanten Straßenprojekte in Nordhessen sind in 3 Dringlichkeitsstufen mit unterschiedlichen rechtlichen Inhalten eingestuft. Projekte der Kategorie I, die in der Karte als Trassierung dargestellt und in dem Textteil des Regionalplans Nordhessen 2009, S. 137 Tab. Geplante Maßnahmen (Kategorie I) aufgeführt sind, sind Ziele der Raumordnung und Landesplanung und haben die Wirkung von Vorranggebieten (§ 6 Abs. 3, Ziffer 1 HLPG). Sie sind nach § 4 HLPG zu beachten. Die A 44 westlich von Kaufungen zwischen Kaufungen und Kassel ist in der Kategorie I dargestellt. Sie hat die Wirkung eines Vorranggebietes. Planungen und Maßnahmen, die eine Realisierung des Vorhabens verhindern oder wesentlich erschweren würden, dürfen nicht vorgenommen werden. 66 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Westtrasse (Variante A) steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens sind die oben unter D. aufgeführten Hinweise zu beachten. 2.7.5.3 Schienenverkehr Ausgangssituation Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befinden sich die drei nachstehenden im Betrieb befindlichen Schienenstrecken: Kassel-Hess.Lichtenau Kassel-Fulda-Würzburg Kassel-Bebra Auswirkung und Bewertung Die Westtrasse (Variante A) quert teilweise mehrfach die vorstehenden Schienenstrecken. Im Verfahren werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Allerdings sollte in den nächsten Planungsschritten bei der Überquerung der Schienentrassen eine frühzeitige Abstimmung mit der DB Netz und der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) erfolgen. Erfordernisse der Raumordnung Die vorstehenden und im Regionalplan 2009 (Karte) dargestellten Schienenstrecken schließen im räumlich eng begrenzten Bereich ihres Verlaufs andere, der Funktion als Schienenstrecke entgegenstehende Raumansprüche aus. Da der Schienenverkehr – in seiner Funktion als Fern- und Regionalverkehr – zukünftig in der Region eine noch größere Rolle spielen soll, ist es erforderlich seine Betriebsmittel in ihrem Bestand zu sichern und ihnen darüber hinaus Spielraum für Erweiterungen zu geben, die sich in enger Nachbarschaft zur bestehenden Infrastruktur abwickeln. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollten die Mastabstände so gewählt werden, dass einem möglichen Aus- oder Umbau einer Schienentrasse nichts entgegensteht. 67 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Westtrasse (Variante A) steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Für die Realisierung des Vorhabens ist der oben unter D. aufgeführten Hinweis zu beachten. 2.7.6 Ver- und Entsorgung / Telekommunikation 2.7.6.1 Ver- und Entsorgung Ausgangssituation Die Standorte der regional bedeutsamen Anlagen der Abfallentsorgung oder der Abwasserbehandlung sind in der Karte des Regionalplans Nordhessen 2009 dargestellt und als Standorte zu sichern. Eine Querung der Standorte ist zu vermeiden, um Einschränkungen/ Beschränkungen bezüglich der Schütthöhen insbesondere bei Deponien zu vermeiden. Auswirkungen und Bewertung Im Trassenverlauf der Variante A liegen keine raumbedeutsamen Anlagen. Die Zuwegung zur Biokompostanlage Lohfelden-Vollmarshausen kann durch die entsprechende Wahl der Maststandorte sicher gestellt werden. Erfordernisse der Raumordnung Raumbedeutsame Auswirkungen auf Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen sind nicht zu erwarten. 2.7.6.2 Information und Telekommunikation Innerhalb des Sachthemas „Information und Telekommunikation“ ist nur der Teilaspekt Richtfunknetze bezüglich möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu betrachten. Betroffenheiten von Richtfunknetzen sind in diesem Verfahrensstadium nicht erkennbar. Eine Abstimmung sollte bei konkretisierenden Planungen auf der nächsten Planungsstufe erfolgen. 68 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 2.7.7 Bodennutzung 2.7.7.1 Landwirtschaft Ausgangssituation Der weitaus größte Teil der geplanten Leitung im Korridor A in Hessen verläuft im Offenland (ca. 40 Kilometer, entspricht etwa 61 % der Strecke). Die dort von der Leitungstrasse betroffen Flächen werden weitgehend landwirtschaftlich genutzt. Die Ausführung als Freileitung überspannt die landwirtschaftlichen Flächen. Auswirkungen und Bewertung Auswirkungen durch eine als Freileitung ausgeführte Leitung entstehen aus der Flächeninanspruchnahme für die Maststandorte, Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung während der Bauphase, Ausgleichs- und Kompensationsflächenbedarf zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche. Bei der Flächeninanspruchnahme für die Maststandorte handelt es sich um kleinräumige Flächen in einem nicht raumbedeutsamen Gesamtumfang. Die Beeinträchtigungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. Nachteilige Auswirkungen sowohl durch die Maststandorte als auch baubedingte Auswirkungen können darüber hinaus im Rahmen der Detailplanung so weit wie möglich vermieden und jedenfalls minimiert werden. Raumordnungsrelevante Auswirkungen auf die Landwirtschaft entstehen nicht. Für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche wird ein Umfang von etwa 11 ha erwartet. In der Ausarbeitungstiefe des ROV lassen sich Umfang und Lage noch nicht genau abschätzen. Im Verhältnis zur Größe des von der Leitung betroffenen Gesamtraums ist handelt es sich um eine geringe Größenordnung. Dennoch sollte eine weitest mögliche Minimierung der Auswirkungen angestrebt werden. Erfordernisse der Raumordnung Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind nicht zu erwarten. Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich im Hinblick auf das Ziel der Sicherung der landwirtschaftlichen Fläche für die Landwirtschaft. 69 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Um die nachteiligen Auswirkungen von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen möglichst gering zu halten, sollten diese durch ein zwischen Landwirtschaft, Forst und Naturschutz abgestimmtes Konzept geplant werden. Diesem Zweck dient der Hinweis H 1. 2.7.7.2 Wald und Forstwirtschaft Ausgangssituation Von den ca. 66 Kilometern Leitungslänge im Westkorridor verlaufen etwa 25 Kilometer im Wald (~ 38 % der Streckenlänge), verteilt auf ca. 20 Abschnitte mit Längen von 100 Metern bis etwa 5 Kilometern. Bei 15 dieser Abschnitte handelt es sich um die Bündelung mit vorhandenen Leitungen. In fünf Abschnitten in den Bereichen Söhrewald-Vollmarshausen, bei Melsungen-Röhrenfurth (in der Gemarkung Felsberg-Melgershausen), Morschen-Wichte, Neuenstein-Mühlbach und sowie in Ludwigsau (Bereich Rohrbachtal) werden Neutrassierungen im Wald erforderlich. Der größte Teil der Leitungsabschnitte im Wald ergibt sich aus der Einhaltung vergrößerter Siedlungsabstände. Von den Neutrassierungen im Wald ist der Abschnitt in MorschenWichte (rund 5 Km), der sich aus der Trassenoptimierung ergibt (Maßgabe M 4, S.8), in seinem Umfang am längsten. Durch diese Neutrassierung wird eine deutliche Verkürzung der Gesamtrassenlänge erzielt und es können mehrere Waldführungen und sonstige landschaftliche Beeinträchtigungen im Verlauf der beantragten Untervarianten (HU1-a und HU1-b) vermieden werden. Im Bereich Ludwigsau/Rohrbachtal können sich durch die in Maßgabe M 5 (S.8) getroffene Regelung noch kleinräumige Änderungen an der Waldbetroffenheit bei gleichzeitiger Minimierung landschaftsräumlicher Konflikte ergeben. Auswirkungen und Bewertung Nur wenige der Konflikte mit Wald sind – unter Berücksichtigung bereits vorhandener Leitungen als Vorbelastung - vom Antragsteller als „hoch“ bewertet. Dies sind die Waldführungen bei Vollmarshausen, bei Röhrenfurth, in beiden Trassenvarianten bei Wichte sowie an drei Stellen im Raum Ludwigsau. Für die möglichen Konflikte bei Wichte und in Ludwigsau werden durch die Maßgaben M 4 und M 5 deutliche Verbesserungen der Raumverträglichkeit erzielt. 70 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Durch Freileitungsführung im Wald gehen die Flächen der Maststandorte als Waldfläche verloren. Die betroffenen Waldflächen unter den Leitungen bleiben Wald im Sinne des Forstgesetzes, abhängig vom Bodenabstand der Leitung, unterliegen sie in weiten Teilen jedoch Nutzungsbeeinträchtigungen (Aufwuchshöhenbeschränkung). Die vorgesehenen Waldführungen dienen dazu, eine insgesamt landschaftlich und technisch vertretbare Freileitungsführung zu erzielen. Dies ist mit teilräumlichen Abwägungen zu Lasten des Waldes bzw. seiner Nutzung verbunden. Weitere im Verfahren betrachtete, großräumigere Waldführungen im Bereich der Hoch- und Hanglagen (Waldtangente Söhre, Waldtangente Ludwigsau, Fuldatalvariante bei Rotenburg tlw.) haben sich als forst- und naturschutzfachlich und -rechtlich als so problematisch erwiesen, dass sie – insbesondere auch in Abwägung mit den rechtskonformen Trassierungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes – nicht als eine realistische Option für die Trassierung der 380-kV-Leitung im nachfolgenden Verfahren abgestimmt werden können (vgl. IV 2.6, S.51 ff). Die Summe der für Maststandorte verloren gehenden Fläche hat keine raumbedeutsame Größenordnung. Die Konflikte im Hinblick auf Wald und Forstwirtschaft sind durch Regelungen im Planfeststellungsverfahren (Feintrassierung, Wahl der Maststandorte, usw.) minimierbar. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Wald stellen die Raumverträglichkeit der Trasse nicht in Frage. Erfordernisse der Raumordnung Ziel der Regionalplanfestlegung „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ ist die Erhaltung einer dauerhaften Bewaldung. Die forstwirtschaftliche Nutzung hat Vorrang vor anderen Nutzungen. Ob raumbedeutsame Auswirkungen für den Wald und die Forstwirtschaft entstehen werden, ist im Konkretisierungsstand Raumordnungsverfahren noch nicht abschließend festzustellen. Gegebenenfalls notwendige Abweichungszulassungen werden im Rahmen der Feinplanung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren zugelassen. Unter den aufgezeigten raumordnerischen Gesichtspunkten, die für die festgestellte Tras71 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 senvariante A sprechen, liegen die Voraussetzungen nach § 12 (3) HLPG vor – die Entscheidung ist unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar und die Grundzüge der Regionalplanung werden nicht berührt. Eine Raumunverträglichkeit der Trasse kann ausgeschlossen werden. Von notwendigen Ersatzaufforstungen ist auszugehen. Art und Umfang werden im Planfeststellungsverfahren ermittelt. Daraus entstehende Auswirkungen auf andere Nutzungen und Schutzgüter sind durch entsprechende Abstimmung möglichst gering zu halten. Diesem Zweck dient der Hinweis H 1. 2.7.7.3 Rohstoffwirtschaft Ausgangssituation Im Trassenkorridor der Variante A befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Fuldabrück südlich von Dörnhagen an der Gemeindegrenze zu Guxhagen ein „Vorranggebiete für den Abbau von oberflächennahen Lagerstätten (Bestand)“. Es handelt sich hierbei um einen Quarzsandabbau. Darüber hinaus überquert die Variante A in der Gemeinde Lohfelden zwischen Ochshausen und Vollmarshausen zusammen mit einer weiteren Hochspannungsleitung ein Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Lagerstätten. Auswirkung und Bewertung Bei der im ROV-Antrag dargestellten Trassierung wird das Quarzsandabbaugebiet in Fuldabrück-Dörnhagen am Rand betroffen sein. Im Folgeverfahren ist dies bei der Trassenkonkretisierung zu berücksichtigen. Mit der Maßgabe M 2 vorgeschlagenen Trassenverschiebung in östliche Richtung könnten bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Abbaugebiet Fuldabrück-Dörnhagen vermieden werden. In dem Trassenverlauf der Variante A auf dem Gemeindegebiet Lohfelden befindet sich bereits eine Hochspannungsleitung. Die Flächeninanspruchnahme sollte unter Berücksichtigung einer schon vorhandenen Hochspannungsleitung auf ein Minimum reduziert werden. 72 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Erfordernisse der Raumordnung Das Quarzsandbauabbaugebiet südlich von Fuldabrück-Dörnhagen dient der kurz- und mittelfristigen Deckung des Bedarfs für die Rohstoffwirtschaft. Das Abbaugebiet stellt eine regional bedeutsame Lagerstätte dar und ist deshalb als „Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten“ im Regionalplan Nordhessen 2009 ausgewiesen. In diesen Vorranggebieten hat der Lagerstättenabbau Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen und Ausweisungen (§ 6 Abs. 3 Ziffer 1 HLPG). Das Abbaugebiet in der Gemarkung Lohfelden ist als „Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Lagerstätten“ ausgewiesen. Mit dieser Ausweisung wird die Existenz von abbauwürdigen und abbaufähigen oberflächennaher Lagerstätten einheimischer mineralischer Rohstoffe einschließlich der Energierohstoffe aufgezeigt. Sie sollen vor Inanspruchnahme geschützt werden, die einen künftigen Abbau unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Sie dienen der mittel- bis langfristigen Rohstoffvorsorge. Die Variante A steht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung. Mit einer Trassenverschiebung in östliche Richtung können bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Quarzsandabbaugebiet südlich von Fuldabrück-Dörnhagen vermieden werden. Ansonsten sind die Maststandorte so zu wählen, dass bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Quarzsandabbaugebiet auszuschließen sind. Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung können so ausgeschlossen werden. 2.7.8 Regionaler Grünzug Ausgangssituation Im Regionalplan Nordhessen 2009 sind Regionale Grünzüge festgelegt. Regionale Grünzüge sind multifunktionale Vorranggebiete der Regionalplanung zur Sicherung von wichtigen Ausgleichsfunktionen der Freiräume in Verdichtungsräumen. Sie dienen dem Ausgleich höherer Belastungen, die durch die höhere Siedlungsdichte, intensivere Raumnutzung und größere Raumansprüche im Verdichtungsraum entstehen. 73 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Vordringlich geht es um die Sicherung der Funktionen Erholungsnutzung, klimatischer Ausgleich, Gliederung von Siedlung und Landschaft sowie Schutz des Wasserhaushaltes. Die geplante 380-kV-Leitung durchquert den Regionalen Grünzug Kassel östlich von Kassel in den Gemeinden Niestetal, Kaufungen Lohfelden und Söhrewald. Der Leitungsabschnitt im Regionalen Grünzug Kassel wird im größten Teil seines Verlaufs mit vorhandenen Leitungen gebündelt. Wesentliche Ausnahmen bilden die ersten zwei Kilometer südlich der Landesgrenze (Niestetal), hier wird eine vorhandene Leitung (220-kV) durch die geplante 380-kV-Leitung ersetzt, sowie die Leitungsführungen östlich von Niestetal-Heiligenrode, westlich von Kaufungen Niederkaufungen und östlich von LohfeldenVollmarshausen. Hier wird die enge Leitungsbündelung verlassen, um die im EnLAG genannten Abstände zu gewährleisten. Auswirkungen und Bewertung Im Verlauf des Regionalen Grünzuges Kassel wird die Leitung überwiegend mit bestehenden Leitungen gebündelt. Soweit die enge Bündelung verlassen wird, handelt es sich um kleinräumige Abweichungen in vorbelasteten Räumen. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Klima sind bedeutungslos. Eine nachteilige Wirkung einer Hochspannungsleitung auf das Landschaftsbild ist unvermeidbar (dazu auch Pkt. V.1.1, S.75ff). In Bezug auf das Ziel der Gliederung von Siedlung und Landschaft hat eine Freileitung als linienhaftes Infrastrukturelement keine mit Bauflächen vergleichbare Wirkung. Die angestrebte Erhaltung einer Siedlungsgliederung wird durch die Freileitung nicht nachteilig beeinflusst. Im Hinblick auf die Naherholung ergibt sich eine Vergrößerung der Landschaftsbeeinträchtigung. Da es sich aber um kleinräumige Abweichungen von der engen Leitungsbündelung handelt, sind die Auswirkungen räumlich eng begrenzt und bleiben im Zusammenhang mit vorhandenen Vorbelastungen. Erhebliche Beeinträchtigungen für die Funktionen, die mit dem Regionalen Grünzug gesichert werden sollen, entstehen nicht bzw. sind nicht zu erwarten. 74 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Erfordernisse der Raumordnung Aus der Durchquerung des Regionalen Grünzugs Kassel in der beantragten Form einer weitgehenden Bündelung mit vorhandenen Leitungen ergeben sich keine besonderen Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung. V. Darstellung und Bewertung der Auswirkungen von Variante A auf die Umweltschutzgüter 1. Mensch 1.1 Wohnen, Wohnumfeld und Erholung Die Frage von Siedlungsabständen in Bezug auf elektrische und magnetische Felder ist im folgenden Punkt V.1.2 „Elektrische und magnetische Felder“ (S.77ff) dargestellt. An dieser Stelle wird der Aspekt der visuellen Beeinträchtigung von Wohnen, Wohnumfeld und Erholung durch den Raumanspruch der Maste und Freileitungen dargelegt. Dabei wird auch auf die Bedeutung der nicht mehr dem Wohnumfeld zugerechneten Landschaft (ab 400 m Abstand) für Wohnen, Wohnumfeld und Erholung eingegangen. Ausgangssituation Der Raumanspruch der Maste und Freileitungen wird vom Antragsteller im Hinblick auf den Menschen als visuelle Beeinträchtigung von Wohnen und Wohnumfeld betrachtet. Die Unterscheidung zur möglichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Landschaft trifft der Antragsteller anhand der räumlichen Abstände zur Wohnbebauung (bis 400 m Wohnen/Wohnumfeld, größer 400 m Landschaft). Generell sieht der Antragsteller in der visuellen Beeinträchtigung von Wohnen und Wohnumfeld ein hohes Konfliktpotential, jedoch kein wesentliches Konfliktrisiko, da die Siedlungsabstände gemäß EnLAG bei der Variante A ausnahmslos eingehalten werden. Größere Siedlungsabstände sind dann nur noch als potenzielle Konflikte mit dem Schutzgut Landschaft zu betrachten. Tatsächlich ist der Aspekt „visuelle Beeinträchtigung des Menschen“ nicht so eindeutig anhand von Abständen, etwa zu Siedlungsbereichen, auszuschließen. Insbesondere im Zu75 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 sammenwirken mit bestehenden Vorbelastungen korrespondiert der Aspekt Schutz des Menschen eng mit dem Schutzgut Landschaft auch bei größeren Siedlungsabständen. Beispiele dafür sind im Verlauf der Trassenvariante A die Räume Guxhagen, Morschen und Ludwigsau. In diesen Fällen wird durch das Abrücken der geplanten Freileitung von vorhandenen ortsnäheren Freileitungen, um die Siedlungsabstände gemäß EnLAG zu erzielen, in relativ engen Räumen eine disperse Verteilung von visuell beeinträchtigender Infrastruktur erreicht. Bei Guxhagen führt dies darüber hinaus zu einem Stück Neutrassierung zwischen Guxhagen und Körle, das den allseitigen Einschluss der Orte Wollrode und Albshausen durch Hochund Höchstspannungsleitungen zur Folge hat. Auswirkungen und Bewertung Die disperse Leitungsverteilung zur Einhaltung eines 400-Meter Siedlungsabstandes führt nicht zu einer Minimierung visueller Konflikte, sondern zu einer erheblichen und raumrelevanten Vergrößerung der Konflikte im Hinblick auf Mensch und Landschaft, auch dann, wenn die Landschaft an dieser Stelle mit keiner schützenden oder aufwertenden Ausweisung wie Landschaftsschutzgebiet, Regionaler Grünzug o.ä. versehen ist. Die Problematik dieses Effektes begründet die Einschätzung, dass in den genannten Räumen mit der Art der „ausweichenden“ Trassenplanung nicht die raumverträglichste Lösung erzielt wird. Die methodische Abarbeitung in den Antragsunterlagen ist aufgrund des schematischen Vorgehens auf der Basis objektiver Kriterien zwar gut nachvollziehbar und ein unverzichtbarer Bestandteil zur Situationserfassung und –bewertung. Sie ist aber nicht geeignet, den Konflikt der „Streuung“ von visuell beeinträchtigender Infrastruktur deutlich zu machen. Das Konfliktpotenzial dieser Situation ergibt sich nicht aus der Frage der Betroffenheit von Ausweisungen, die einen besonderen Wert der Landschaft nachweisen, sondern aus der räumlichen „Verteilung“ von Freileitungen sowie dem örtlich empfunden Wert der Landschaft. In zahlreichen Stellungnahmen von Kommunen und Bürgern im ROV ist der Konflikt der „Leitungsstreuung“ ein zentrales Thema. Diese Stellungnahmen bestätigen die Notwendigkeit der Suche nach raumverträglicheren Lösungen. Wenn diese Lösung nicht in der Teilerdverkabelung liegt bzw. nicht liegen kann, weil die Voraussetzungen des EnLAG nicht erfüllt sind, ist die enge Leitungsbündelung in siedlungsferner Trassierung durch Ver76 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 lagerung der bestehenden Freileitung mit in die neue Trasse eine geeignete Lösung zur Sicherung eines raumverträglichen Leitungsnetzes. Diese aus Sicht der Raumordnung anzustrebende Lösung zur Verbesserung der Raumverträglichkeit des Leitungsnetzes ist zu prüfen. Erfordernisse der Raumordnung Aus der beschriebenen Problematik der Raumverträglichkeit im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Landschaft werden Prüfaufträge formuliert, um Erfordernissen der Raumordnung weitergehend Rechnung zu tragen, die in den Maßgaben M 2 (Guxhagen) und M 5 (Ludwigsau) fixiert sind. In Morschen ist der Konflikt durch eine kürzere Neutrassierung weiter reduzierbar, die im ROV abgestimmt werden konnte (Maßgabe M 4). Im Raum Ludwigsau konnte eine geänderte ortsfernere Leitungsführung der geplanten Leitung als realistische Option sowie die Prüfung einer engen Leitungsbündelung durch Verlegung der Bestandsleitung in der neuen Trasse abgestimmt werden (Maßgabe M 5). Für den Raum Guxhagen ist eine Konfliktreduzierung durch eine Trassenführung östlich von Wollrode / Albshausen auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen. Die Prüfung ihrer Machbarkeit in den nachfolgenden Planungs- und Verfahrensschritten ist daher in Maßgabe M 2 als ein dringender Auftrag formuliert. Sollten die Prüfungen der vorgeschlagenen Leitungsbündelungen ergeben, dass diese nicht realisiert werden können, stimmt der im Raumordnungsverfahren festgelegte Korridor gemäß Karte Anlage 5 mit den Erfordernissen der Raumordnung überein. 1.2 Elektrische und magnetische Felder Ausgangssituation Ursache des elektrischen Feldes ist die Spannung, die des magnetischen Feldes der elektrische Strom. Die stärksten elektrischen und magnetischen Felder treten bei einer Freileitung direkt unterhalb der Leitung zwischen den Masten am Ort des größten Durchhanges der Leiterseile bzw. dem geringsten Abstand zum Boden auf. Die Stärke der Felder nimmt mit zunehmendem seitlichem Abstand zu den Leiterseilen relativ schnell ab. Elektrische Felder 77 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 werden durch bauliche Strukturen oder Bewuchs abgeschirmt, Magnetfelder durchdringen Stoffe nahezu ungehindert. Darstellung des magnetischen Feldes von Freileitung und Erdkabel Quelle: Dr. Brüggemann, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Aufgabenbereich Strahlenschutz, Vortrag in Rotenburg am 17.02.2011, aus Jahresbericht 2009 des BfS Die Trasse, mit der das ROV abgeschlossen wird, hält die Abstände gemäß EnLAG durchgängig ein (400 Meter zur Wohnbebauung im Innenbereich bzw. 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich). In der Gemeinde Lohfelden ist auf einer Länge von ca. 6 Kilometern eine Neutrassierung geplant, weil die vorhandene 380-kV-Leitung, mit der die geplante Leitung im nördlichen Abschnitt gebündelt ist, hier über ein Wohngebiet verläuft. Die Lage der bestehenden Leitung im Wohngebiet wird von den Bewohnern als eine Belastung empfunden, die nach heutigen Planungsvorgaben vermieden werden soll. Die Lösung der Bestandsproblematik durch 78 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 ihre Herausnahme aus der Ortslage und Bündelung mit der neuen Leitung war auch Gegenstand einer Petition an den Hessischen Landtag. Die Maßgabe M 1 greift das Ergebnis des Petitionsverfahrens auf. Auswirkungen und Bewertung Die Bewertung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt gemäß der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder), welche für Niederfrequenzanlagen den Grenzwert für die magnetische Flussdichte mit 100 Mikrotesla (µT) und für die elektrische Feldstärke mit 5 Kilovolt/Meter (kV/m) angibt. Bei einem Abstand von 20 m (Bodenabstand zum ersten Leiter) werden die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher eingehalten. In einem Abstand von 200 Metern zu der Leitung ist das von der Leitung (Freileitung oder Kabel) erzeugte Magnetfeld kleiner als das Magnetfeld durch die häusliche Stromversorgung (0,1 µT) (vgl. Vortrag Dr. Brüggemann in Rotenburg am 17.02.2011). Die Abstände, die auf der Grundlage des EnLAG eingehalten werden, liegen hinsichtlich magnetischer Flussdichte und elektrischer Feldstärke weit über den nach der 26. BImSchV erforderlichen Abständen zu Gebäuden oder Grundstücken, die für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung bestimmt sind. Die einzige engere Annäherung an Bauflächen der Variante A befindet sich bei dem geplanten Gewerbegebiet bei Kaufungen Papierfabrik, sie fällt aber nicht unter diese Bedingung. Auch hier werden die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten. Zudem ist das bestehende Gewerbegebiet bereits von drei vorhandenen Leitungen überspannt, bzw. unter diesen erweitert worden (eine 380-kV-Leitung, zwei 110-kV-Leitungen). Die Grenzwerte gemäß der 26. BImSchV (100 µT und 5 kV/m) werden eingehalten. Erfordernisse der Raumordnung Auf der Basis der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung. 79 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 1.3 Geräuschemissionen (Korona-Effekt) Ausgangssituation Geräuschentwicklung an Freileitungen treten bei Witterungsbedingungen wie Nebel oder hoher Luftfeuchtigkeit auf (Korona-Geräusche). Auswirkungen und Bewertung Durch die geplanten Siedlungsabstände sind unzulässige Lärmbelastungen nicht zu erwarten. Ihre Vermeidung wird zudem im Planfeststellungsverfahren auf Basis der TALärm sicher gestellt. Durch exemplarische Berechnungen für ein typisches 380-kVSpannfeld mit einer Regelspannweite ist ermittelt, dass unter ungünstigen Witterungsverhältnissen die zu Grunde zu legenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm Nr. 6.1 von 40 dB(A) (nachts) bereits in der Leitungsachse sicher eingehalten werden können. Aufgrund der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Menschen zu erwarten. Die vorgesehenen Abstände der geplanten Trasse zu Siedlungsbereichen tragen über die Einhaltung der Grenzund Richtwerte hinaus zu einer weitestgehenden Minimierung der Auswirkungen auf Menschen bei. Erfordernisse der Raumordnung Auf der Basis der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung. 2. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Ausgangssituation Mögliche Wirkfaktoren einer Freileitung und deren potentielle Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere sowie die biologische Vielfalt sind: Flächeninanspruchnahme Verlust von Vegetation und Lebensraum Maßnahmen im Schutzstreifen Zerschneidungswirkung, Beeinträchtigung von Vegetation 80 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Raumanspruch durch Maste und Seile Meidung, Vogelschlag Schall empfindliche Arten Störungen vor allem baubedingt Im Themenfeld „Naturschutz“ zeigt die für die Antragstellung durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie auf der Trasse der Variante A über 50 potenzielle Konflikte unterschiedlicher Intensität auf. Hohe Konfliktrisiken ergeben sich für neun dieser potzenziellen Konflikte, im Wesentlichen aus der Querung der Flussauen sowie aus der Querung und dem Anschnitt von hochwertigen Gehölz- und Waldbereichen. Dabei handelt es sich um Trassenabschnittslängen von 100 m bis 1,5 km. Der längste Abschnitt mit hohem Konfliktrisiko befindet sich bei Morschen-Wichte. Auswirkungen und Bewertung Die Konflikte im Bereich der Variante A sind im Rahmen der weiteren Planung durch Feinplanung, technische Maßnahmen, u.ä. vermeid-, minimier- oder ausgleichbar. Durch die Trassenmodifizierung bei Morschen (Maßgabe M 4) lässt sich das dort mögliche hohe Konfliktrisiko durch die Wahl einer verträglicheren Leitungsführung vermeiden. Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten können, wie unter Punkt VI. „FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete“ dargelegt, bei Variante A vermieden werden. Erfordernisse der Raumordnung Raumbedeutsame Auswirkungen für naturschutzrechtlich relevante Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere sowie die biologische Vielfalt können ausgeschlossen werden, weil auch im Planfeststellungsverfahren den naturschutzrechtlichen Anforderungen, z.B. einschlägiger LSG-VO oder NSG-VO zu erfüllen sind. Gegebenenfalls notwendige Abweichungszulassungen werden im Rahmen der Feinplanung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren zugelassen. Unter den aufgezeigten raumordnerischen Gesichtspunkten, die für die festgestellte Trassenvariante A sprechen, liegen die Voraussetzungen nach § 12 (3) HLPG vor – die Entscheidung ist unter raumordnerischen Gesichts81 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 punkten vertretbar und die Grundzüge der Regionalplanung werden nicht berührt. Die Raumverträglichkeit der Variante A ist durch mögliche kleinräumige naturschutzfachliche Konflikte nicht in Frage gestellt. 3. Boden 3.1 Bodenschutz Ausgangssituation Der Boden hat in den verschiedenen Stoffkreisläufen von Luft, Wasser und mineralischen und organischen Stoffen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und den Menschen, als Grundlage für die land- und forstwirtschaftliche Produktion und als Archiv für die Landschafts- und Nutzungsgeschichte der Böden vielfältige Funktionen. Durch das Vorhaben sind Einwirkungen auf Böden durch die Flächeninanspruchnahme und Erdbaumaßnahmen zu erwarten. Auswirkungen und Bewertung Auswirkungen durch Versiegelung und Verdichtung auf das Schutzgut Boden sind im Bereich der zukünftigen Mastenstandorte, auf Flächen der Baustelleneinrichtungen und den Zufahrten möglich, wenn Wert gebende Funktionen erheblich oder nachhaltig gestört oder zerstört werden. Dabei kann bei den Verlusten der Lebensraumfunktionen das höchste Konfliktpotential erwartet werden. Erfordernisse der Raumordnung Die wesentlichen Bodenfunktionen sind in den freiraumbezogenen Erfordernissen der Raumordnung impliziert und besondere Aussagen zum Bodenschutz trifft der RPN 2009 nicht, die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Unter Beachtung der erforderlichen Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen zum Bodenschutz im Folgeverfahren sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu befürchten und die Auswirkungen sind nur sehr lokal und kleinräumig an den Mastenstandorten zu erwarten. 82 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Das Vorhaben führt nicht zu Konflikten mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für das Schutzgut Boden. 3.2 Altlasten (Altlasten und altlastenverdächtige Flächen) (Kap. 4.2.2 RPN 2009) Ausgangssituation Altlasten und altlastenverdächtige Flächen im Korridor können sich aus der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben. Auswirkungen und Bewertung Verdachtsflächen mit besonderer Raumrelevanz sind nicht betroffen. Erfordernisse der Raumordnung Bei der Festlegung der Maststandorte im nachfolgenden Planungsverfahren ist darauf zu achten, dass die Inanspruchnahme von Flächen bekannter Altablagerungen und Altstandort vermieden wird. Raumbedeutsame Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens ist der unter D. aufgeführte Hinweis zu beachten. 4. Wasser 4.1 Wasserversorgung und Grundwasser Ausgangssituation Der Regionalplan weist zum Schutz der Ressource Wasser „Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz“ aus. In diesen Gebieten ist den Belangen des Grundwasserschutzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen besonderes Gewicht beizumessen. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist auch das Erfordernis der öffentlichen Wasserversorgung mit qualitativ einwandfreiem und ausreichendem Trinkwasser zu berücksichtigen. Durch die Neuanlage der Mastenfundamente kann es zu lokalen qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen, dies ist besonders relevant in den 14 im 83 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Untersuchungsraum der Westtrasse liegenden Wasserschutzgebieten und in dem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz zwischen Morschen und Alheim. Auswirkungen und Bewertung Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser können allenfalls aus dem Bau der Masten und deren Fundamente und den damit etwaig verbundenen bau- und anlagenbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser resultieren, insbesondere auf die Grundwasserneubildungsrate und die Verunreinigung. Erfordernisse der Raumordnung Die Auswirkungen der geplanten Leitung auf den Grundwasserschutz und die Trinkwasserversorgung liegen in einer größtmöglichen Minimierung hinsichtlich der Anzahl der Maststandorte sowie einer Beachtung der einschlägigen Schutzvorschriften in den Trinkwasserschutzzonen I und II. Raumbedeutsame Auswirkungen können dadurch vermieden werden. Das Vorhaben führt nicht zu Konflikten mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für das Schutzgut Wasser. 4.2 Hochwasserschutz, Oberflächenwasser und Retentionsraum Ausgangssituation In den „Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz“ ist die Funktionsfähigkeit für den Hochwasserschutz nach den wasserrechtlichen Vorgaben zu erhalten und zu sichern. In „Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz“ ist bei Planungen diesen Belangen im besonderem Maße Rechnung zu tragen. Grundlage für die Festlegungen im Bereich der Variante A sind die amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Nieste, Losse, Mülmisch, Beise, Rohrbach und Fulda. Auswirkungen und Bewertung Grundsätzlich können die Mastenstandorte so festgelegt werden, dass sie die Gebiete für den Hochwasserschutz überspannen. Gegebenfalls erforderlich werdende Standorte in Überschwemmungsbieten können in ihrer Ausführung und Anordnung so gewählt werden, dass 84 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 ein ungestörter Hochwasserabfluss gewährleistet werden kann und keine Beeinträchtigungen entstehen. Erfordernisse der Raumordnung Die Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind von beeinträchtigenden Nutzungen freizuhalten, eine Verschlechterung der Wasserqualität ist zu vermeiden. Werden in Ausnahmefällen Überschwemmungsgebiete durch Mastenstandorte in Anspruch genommen, ist der Retentionsraumverlust auszugleichen. Raumbedeutsame Auswirkungen auf den Hochwasserschutz sind nicht zu erwarten. Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens ist der unter D. aufgeführte Hinweis zu beachten. 5. Luft / Schadgase Ausgangssituation Als stoffliche Emissionen sind Ozon und Stickoxide zu betrachten, die durch Teilentladungen an den Leiterseilen gebildet werden. Die Mengen sind so gering, dass schon in einem Abstand von wenigen Metern keine Konzentrationserhöhungen mehr nachweisbar sind. Auswirkungen und Bewertung Von der geplanten Leitung gehen keine relevanten Auswirkungen auf die Luft aus. Erfordernisse der Raumordnung Im Hinblick auf das Schutzgut Luft ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung. 6. Klima Ausgangssituation Regionalklimatische Funktionen und Wirkungen werden im Wesentlichen durch das Relief, den Bewuchs, räumliche Flächenzusammenhänge und Nutzungen bestimmt. Zur Sicherung 85 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 regionalklimatischer Funktionen enthält der Regionalplan Regionale Grünzüge (Vorranggebiet) und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen. Die geplante Höchstspannungsleitung hat keinen nennenswerten Einfluss auf diese Gebiete und regionalklimatischen Einflussgrößen. Auswirkungen und Bewertung Von der geplanten Leitung gehen keine nachteiligen Auswirkungen auf die dynamischen und die thermischen regional- und lokalklimatischen Funktionen aus. Erfordernisse der Raumordnung In klimatischer Hinsicht ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung. 7. Landschaft und Erholung Ausgangssituation Die Qualität von Landschaft und Orten für Erholung, Fremdenverkehr und Tourismus besteht sehr stark in ihrer ästhetischen und gesundheitlichen Wirkung. Eine räumliche Konkretisierung und Quantifizierung der Auswirkungen auf diese Raumordnungsfaktoren ist nur bedingt möglich. Die Überspannung von z.B. Wanderwegen ist nachteilig, sie ist kleinräumig begrenzt und stellt die Funktion des Wanderweges nicht in Frage. Bei der Antragstellung und insbesondere bei der Bewertung des Antrags im Verfahren ist die Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch eine entsprechende Trassenfestlegung und das Prinzip einer weitest möglichen Trassenbündelung ein wesentlicher Gesichtspunkt. Damit wird auch ein Beitrag zur Erhaltung möglichst günstiger Bedingungen für die Erholung sowie auch für den Fremdenverkehr und Tourismus geleistet. Auswirkungen und Bewertung Eine Höchstspannungsfreileitung ist als generell nachteilig für die Landschaft zu bewerten, auch im Hinblick auf ihre Erholungsfunktionen. Soweit das Prinzip der Trassenbündelung in einer engen Parallelführung umgesetzt ist, sind die nachteiligen Auswirkungen auf das 86 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Landschaftsbild auf ein möglichst geringes Ausmaß reduziert. In diesen Abschnitten oder soweit keine hinsichtlich des Landschaftsbilds sensible Räume betroffen sind, tritt eine raumbedeutsame Beeinträchtigung dieser Funktionen durch die geplante Leitung nicht ein. Kur- und Ferieneinrichtungen sind von der Leitungstrasse nicht betroffen. Soweit eine Bündelung mit vorhandenen Leitungen nicht oder nicht in unmittelbarer Nähe möglich ist, muss von einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild ausgegangen werden. In ihrer Auswirkung auf die Landschaft problematisch sind die Bereiche, in denen die geplante Leitung die in § 2 (2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält, sich aber vorhandene Freileitungen innerhalb des 400/200-Meter-Abstandes befinden. Die geplante und die vorhandene Leitung befinden sich damit zwar in der Regel noch im selben Korridor und sind aus großräumiger Sicht gebündelt. Tatsächlich entsteht aber visuell eine zweite Freileitung in einem Abstand bis zu fast 400 Metern zu einer vorhandenen Leitung. Diese Folge einer Einhaltung der Abstände nach § 2 (2) EnLAG ist im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft unbefriedigend, aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen unausweichlich und führt je nach Gesamtsituation zu stark belasteten landschaftlichen Situationen und ggf. auch zu einer naturschutzfachlichen Problematik. Die als wichtiges Erfordernis der Raumordnung für sich positiv zu bewertende Meidung des näheren Wohnumfelds von der Freileitung geht einher mit der teilräumlichen Entstehung erheblicher neuer landschaftlicher Konflikte. Erst wenn sich die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung dieser Konflikte in der weiteren Prüfung als nicht realisierbar erwiesen haben, ist die Leitungsführung in der jeweiligen beantragten Führung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar. Im Punkt V.1.1 unter „Mensch – Wohnen, Wohnumfeld und Erholung“ (S.75ff) sind die wesentlichen Beurteilungen für das Schutzgut Landschaft und die Bewertung der möglichen visuellen Beeinträchtigung durch den Raumanspruch der Maste und Freileitungen bereits ausgeführt. Dort ist auch noch umfassender auf die o.g. Problematik und ihre bewertende Erfassung eingegangen. 87 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Erfordernisse der Raumordnung Bei der Trassenfestlegung ist die Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das Landschaftsbild eine wesentliche Planungsgrundlage. Diesem Zweck dient insbesondere der Grundsatz der Trassenbündelung. Die modifizierte Variante A wird dieser Anforderung weitgehend gerecht. Zur Optimierung der Leitungsführung in den Abschnitten der Variante A (Guxhagen, Morschen, Ludwigsau) sind die Maßgaben M 2, M 4 und M 5 aufgenommen, die die Modifizierungen zum Gegenstand haben. Wenn sich in der weiteren Prüfung der durch die Maßgaben vorgegebenen Modifizierungen keine konfliktärmeren Realisierungsmöglichkeiten als Freileitung finden lassen, stimmt die Antragstrasse mit den Erfordernissen der Raumordnung überein. 8. Kultur- und sonstige Sachgüter 8.1 Denkmalpflege Ausgangsituation Die Erhaltung und die Erkundung der Kulturdenkmäler Nordhessens sind bei raumbedeutsamen Planungen sicherzustellen. Die von den Kulturdenkmälern ausgehenden großräumigen Sichtbeziehungen und die historischen Kulturlandschaften sind angemessen zu berücksichtigen. Historische Ortsansichten und denkmalgeschützte Landschaften sind zu schützen und zu erhalten. Auswirkungen und Bewertung Potentielle Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern können sich erst im Zuge der Erdarbeiten ergeben. Sonstige Kulturdenkmäler können durch die Trasse in ihrer Erlebbarkeit beeinträchtigt werden, die Auswirkungen sind jedoch bei einer Bündelung mit bestehenden Freileitungen als gering zu bewerten. Erfordernisse der Raumordnung Ein hohes Konfliktrisiko für Bodendenkmäler kann nicht abgeleitet werden. Durch die weitgehende Bündelung mit vorhandenen Freileitungen und durch die Vorbelastungen sind keine erheblichen Veränderungen für die Erlebbarkeit von Orts- und Kulturdenkmälern gegeben. 88 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Denkmalpflege sind nicht zu erwarten. Im nachfolgenden Verfahren werden die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherung von Bodendenkmälern beachtet. 8.2 Sonstige Sachgüter Auswirkungen des Vorhabens auf sonstige Sachgüter, z.B. Bauwerke und bauliche Anlagen wie Brücken oder Tunnel, können ausgeschlossen werden. 9. Ergebniszusammenführung der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter Aus der Umweltverträglichkeitsstudie in den Antragsunterlagen und den Erkenntnissen, die im durchgeführten Verfahren gewonnen wurden, ergibt sich folgendes Ergebnis: Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist bei Ausschöpfung tatsächlich und rechtlich möglicher Minderungsmaßnahmen in ihren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter raumverträglich. Für einige Schutzgüter ist die Freileitung in ihren Auswirkungen konfliktfrei. Dies sind die Schutzgüter Klima und Luft, ebenso die Frage von Geräuschen sowie elektrischen und magnetischen Feldern im Schutzgut Mensch und sonstige Sachgüter. Die Schutzgüter Boden, Wasser und Denkmalpflege sind nur unerheblich betroffen. Die Hinweise in Punkt D. (S.9) bzw. in der Begründung haben lediglich die Funktion von Verfahrenshinweisen zur sachgerechten Abarbeitung. Im Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und naturschutzrechtliche Schutzgebiete treten eine Reihe von Konflikten auf. Es ist aber davon auszugehen, dass diese in der weiteren Planung vermeidbar, minimierbar oder ausgleichbar sind. Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung, mit der das Verfahren abgeschlossen wird, ist hierdurch nicht in Frage gestellt. Bei der Konkretisierung im Planfeststellungsverfahren haben naturschutzfachliche Fragen und ihre Lösung eine absehbar hohe Bedeutung. Als die konfliktträchtigsten Schutzgüter haben sich Landschaft und Mensch/Wohnumfeld erwiesen. Hier sind vor allem die visuellen Beeinträchtigungen zu nennen, die sich aus der 89 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 „siedlungsausweichenden“ Trassenplanung ergeben, wenn die Freileitung die in § 2 (2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält. Die damit verbundene Problematik ist über die kategorisierenden Verfahren des Antragstellers zur landschaftlichen Konfliktbeschreibung und -bewertung nur unzureichend erfassbar. Im Verfahren hat sich das örtliche Empfinden der Landschaftsbeeinträchtigung als wesentliche Quelle für Forderungen nach Erdkabel, technischen Alternativen oder weniger sichtbaren Waldtrassen erwiesen, die allerdings in Anbetracht der gesetzlichen Voraussetzungen und der Vertretbarkeit einer Freileitung unter Beachtung der Abstände des § 2 (2) EnLAG als nicht ohne weiteres erfüllbar darstellen. Soweit rechtlich und tatsächlich Optionen für Modifizierungen zur Trassenverbesserung, Minimierung der Eingriffswirkung und Verbesserung der Raumverträglichkeit erkennbar waren, ist dies in den Maßgaben festgehalten. VI FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete 1. Variante A (Westkorridor) Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten vermieden werden. 2. Variante B (Ostkorridor) Bei der Variante B sind nach fachlicher Prüfung der ONB für die zwei Gebiete FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Ferner können bei der Variante B für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden- auch unter Einschluss von Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Gebiete: FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“ FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ VSG „Meißner“ 90 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen) Für dieses außerhalb von Hessen liegende Gebiet beurteilt die Obere Naturschutzbehörde Kassel das Ergebnis „erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden“ als plausibel. Die erwarteten erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele für das FFH-Gebiet „Werraund Wehretal“ und das VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ ergeben sich aus folgenden Gründen: FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ Das FFH-Gebiet wird in fünf Bereichen von der Leitung getroffen (randlich angeschnitten bis gequert). Hierbei sind etwa fünf ha Waldlebensräume (LRT 9110 und LRT 9130 mit etwa gleichen Anteilen) betroffen. Zentrale Lebensräume der charakteristischen Art Schwarzspecht sind mit 13,75 ha Altholzbeständen betroffen. Jagdhabitate der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs sind in einer Größenordnung von ca. 11 ha betroffen. Weiterhin kommt es zu einer Betroffenheit von Quartierbäumen der Bechsteinfledermaus im Umfeld der geplanten Bundesautobahn A 44. Unter Berücksichtigung der gängigen Fachkonventionen, die vom BVerwG im Zuge der BAB A 44 bestätigt wurden, geht diese Betroffenheit weit über die Bagatellgrenzen hinaus, sodass von einer erheblichen Beeinträchtigung dieses FFH-Gebietes durch eine 380 kV Freileitung auszugehen ist. Die vorgenommene Prüfung einer Teilverkabelung von Abschnitten im Raum zum Schutz von Siedlungsbereichen erhöht darüber hinaus nochmals diese Betroffenheiten. VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ Das Vogelschutzgebiet umfasst den zentralen Teil des Mittleren Fuldatals mit einer Vielzahl kleinerer Kiesabgrabungen, die häufig als NSG einem besonderen Schutz unterliegen. Zusätzlich wurde in den letzten 15 Jahren flächig eine Renaturierung des Flusses, auch aus Hochwasserschutzgründen, begonnen und z.T. bereits fertig gestellt. Bereits jetzt wurde die 91 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Fulda auf mehr als einem Viertel der Flusslänge bis zur dreifachen Breite aufgeweitet und zusätzlich eine Vielzahl, nur bei Hochwasser durchströmter Flutmulden angelegt. Hierdurch entstanden Fluss- und Auenbiotope, die in Nordhessen vor dieser Renaturierung in so engem Verbund nur an der Eder von Natur aus vorzufinden waren. Diese werden demnächst auf fast der gesamten Lauflänge erscheinen. Insbesondere die ausgeprägten Kies- und Sandbänke, aber auch Röhrichte, mit dem Fluss verbundene Stillgewässer und Feuchtwiesen sowie temporäre Kleingewässer führen u.a. zu einer hohen Bedeutung für die Avifauna, sowohl für Brut- als auch für Gastvögel. Maßgebliche Bestandteile des VSG sind fünf Brutvogel- sowie neun Gastvogelarten, von denen vier Arten in beiden Kategorien aufgelistet sind. Die Querung des VSG erfolgt im Bereich von Lispenhausen. Im direkten Wirkraum der Trasse liegt das Naturschutzgebiet „Forbachsee“. Dieses besteht aus einem größeren Auskiesungsgewässer, das zwischenzeitlich an den Fluss angebunden und auch durchströmt wird. Zusätzlich sind zwei Renaturierungsbausteine der Stadt Bebra betroffen. Die Planunterlagen gehen für das VSG von folgenden Betroffenheiten aus, die dazu führen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht auszuschließen sind: Brutvögel: Bekassine Habitatentwertung durch Meidung, baubedingte Störungen und Erhöhung des Anflugrisikos Eisvogel baubedingte Störungen Flussregenpfeifer baubedingte Störungen, Erhöhung Anflugrisiko in der Balz Flussuferläufer baubedingte Störungen Haubentaucher baubedingte Störungen Weißstorch Zusätzlich ist der Weißstorch zu betrachten, der inzwischen im Trassenkorridor brütet und ein erhöhtes Anflugrisiko aufweist. Gastvögel: Bekassine Habitatentwertung durch Meidung, baubedingte Störung und Erhöhung des Anflugrisikos 92 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Flussregenpfeifer baubedingte Störungen Flussuferläufer baubedingte Störungen Gänsesäger baubedingte Störungen, Erhöhung des Anflugrisikos Haubentaucher baubedingte Störungen, Erhöhung des Anflugrisikos Kiebitz Entwertung von Habitaten durch Meidung, baubedingte Störungen und Erhöhung des Anflugrisikos Kormoran Erhöhung des Anflugrisikos. Die Querung des VSG erfolgt im Bereich von Lispenhausen. Im direkten Wirkraum der Trasse liegt das Naturschutzgebiet „Forbachsee“. Zu der Einschätzung, dass nicht nur, wie in den Unterlagen dargestellt, eine erhebliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, sondern zu erwarten ist, trägt der Sachverhalt bei, dass der Forbachsee (NSG) die einzige stehende Wasserfläche im Umkreis ist, die auch in strengen Wintern nicht zufriert. Damit erhöht sich das Anflugrisiko gerade für Arten wie Gänsesäger und Kormoran extrem. Gleiches gilt dann auch für sonstige Winterrastvögel, die bei derartigen Witterungsbedingungen vermehrt auftreten. Aus diesen Gründen ist die Variante B naturschutzfachlich deutlich ungünstiger als die Variante A. Die aufgezeigte anzunehmende erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele der beiden genannten Schutzgebiete würde zur Unzulässigkeit des Vorhabens in dieser Variante führen (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Eine Raumverträglichkeit der Variante B lässt sich demnach nur dann herstellen, wenn die Voraussetzungen einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG vorliegen. Da mit der Variante A eine geeignete Alternative besteht, bei der Natura 2000-Gebietsbeeinträchtigungen vermieden werden können, ist dies nicht der Fall. VII Zusammenfassende Bewertung 1. Gesamtabwägung Nach durchgeführten Voruntersuchungen wurden zwei Möglichkeiten einer Trassenführung in Hessen für die Leitung Wahle-Mecklar in das ROV eingebracht und auf ihre Raumver93 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 träglichkeit geprüft: Westvariante (A) und Ostvariante (B). Der Antragsteller favorisiert die Variante A, weil auf dieser Variante die Raumwiderstände, die sich aus den Umweltschutzgütern ergeben, wesentlich geringer sind. Dieses Ergebnis hat sich im Raumordnungsverfahren für die Ostvariante in der Form bestätigt, dass für die Ostvariante bei zwei von sechs betroffenen Natura 2000-Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und bei den anderen vier Gebieten nicht ausgeschlossen werden können. Weil für die Westvariante als Alternative keine erheblichen Beeinträchtigungen für FFH- und Vogelschutzgebiete zu erwarten sind, ist die Ostvariante naturschutzrechtlich ausgeschlossen. Eine dritte Alternative der Leitungsführung bietet sich nicht an. Somit hat sich das Verfahren seit dem Feststehen diese Ergebnisses allein auf die Variante A bezogen, der weitere Variantenvergleich in Bezug auf Raumordnungs- und Umweltfaktoren war damit für das Verfahrensergebnis ohne Belang. Gegenstand des Verfahrens war ab diesem Punkt allein die Klärung der Frage, ob die Westvariante A raumverträglich ist. Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist in ihren Auswirkungen auf die Raumordnungsfaktoren raumverträglich. Die raumrelevantesten nachteiligen Auswirkungen der Variante A auf Raumordnungsfaktoren sind für den Bereich Wald/Forstwirtschaft wahrscheinlich, allerdings nicht in einem Ausmaß, welches die Raumverträglichkeit in Frage stellen würde. In Bezug auf Windenergienutzung sind eine Trassenoptimierung bei Körle und ein Prüfungsbedarf in Ludwigsau aufgenommen worden. Beides dient der Optimierung der Raumverträglichkeit. Es werden einige Hinweise unter Punkt D. (S.9) zu Raumordnungsfaktoren aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Gewässerschutz und Energiewirtschaft gegeben. Dabei handelt es sich um Verfahrenshinweise für das weitere Verfahren, nicht um Voraussetzungen für das Erreichen der Raumverträglichkeit. Die Ergebnisse der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind in Punkt V.9. zusammengeführt. Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist unter Ausschöpfung der tatsächlich und rechtlich möglichen Minderungsmöglichkeiten in ihren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter raumverträglich. 94 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Für einige Schutzgüter ist die Freileitung in ihren Auswirkungen konfliktfrei oder sie sind nur unerheblich betroffen. Diesbezügliche Hinweise in Punkt D. bzw. in der Begründung sind auch hier lediglich Verfahrenshinweise zur sachgerechten Abarbeitung in der Planfeststellung. Im Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und naturschutzrechtliche Schutzgebiete treten eine Reihe von Konflikten auf, die in der weiteren Planung vermeidbar, minimierbar und ausgleichbar sind. Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung, mit der das Verfahren abgeschlossen wird, ist nicht in Frage gestellt. Als die konfliktträchtigsten Umweltschutzgüter haben sich Landschaft und Mensch/ Wohnumfeld erwiesen. Hier sind vor allem die visuellen Beeinträchtigungen zu nennen, die sich aus der „siedlungsausweichenden“ Trassenplanung ergeben, wenn die Freileitung die in § 2 (2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält. Im Verfahren hat sich das örtliche Empfinden der Landschaftsbeeinträchtigung als wesentliche Quelle für Forderungen nach Erdkabel, technischen Alternativen oder weniger sichtbaren Waldtrassen erwiesen. Aus diesen Anregungen ergeben sich im Wesentlichen die Modifizierungen zur Trassenverbesserung, Minimierung der Eingriffswirkung und Erzielung der Raumverträglichkeit. Diese Trassenoptimierungen bewirken eine Trassenverkürzung auf 66 Kilometer gegenüber der Antragstrassenlänge von 71 Kilometer. Unter Berücksichtigung aller Raumordnungsfaktoren und Umweltschutzgüter ist als Ergebnis zu konstatieren, dass die Variante A unter Einbeziehung der Trassenoptimierungen und der Maßgaben M 1 bis M 5 raumverträglich ist. 2. Abstimmung Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens zugunsten einer Ausführung der geplanten 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar als Freileitung im Westkorridor mit den Modifizierungen und Maßgaben ist eine raumverträgliche Lösung gefunden. Das Ergebnis ist mit anderen raumbedeutsamen Planungen abgestimmt. 95 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Im Hinblick auf das länderübergreifende Vorhaben ist dieses Ergebnis ebenso wie die Durchführung des Verfahrens durch ständigen Austausch mit der Regierungsvertretung Braunschweig und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung mit Niedersachsen abgestimmt. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird nicht von allen Verfahrensbeteiligten unterstützt. Neben der Frage der Notwendigkeit der geplanten Leitung sind insbesondere die Möglichkeit und die Notwendigkeit einer Ausführung der Leitung als Erdkabel gegenüber einigen kommunalen und privaten Einwendern strittig geblieben. Für die Feststellung eines diesen Vorstellungen entsprechenden Ergebnisses bestehen keine Voraussetzungen. Die Notwendigkeit der geplanten Leitung steht aufgrund der gesetzlichen Regelungen fest, so dass diese Frage nicht zu prüfen war. Die Bedingungen für eine Ausführung als Erdkabel sind rechtlich definiert. Weder der Inhalt des gestellten Antrags noch die Erkenntnisse im Verfahren erfüllen diese Bedingungen, so dass es in diesem Verfahren keine Grundlage für die Festlegung von Erkabelabschnitten gibt. Umstritten blieb auch die Frage, ob eine (teilräumliche) Leitungsführung durch Waldgebiete die raumverträglichere Lösung darstellt. Neben der „Waldlösung“ in Morschen, die im ROV abgestimmt werden konnte, geht es um Leitungsführungen durch die Söhre und den „Ludwigsecker“ Wald. Auf diese Möglichkeiten zielen sowohl die Stellungnahme der Regionalversammlung Nordhessen, die ein Abweichen vom Grundsatz „Natur vor Mensch“ gefordert hat, als auch die einiger kommunaler und privater Einwender. Das Ergebnis, mit dem das ROV abgeschlossen wird, beruht auf den rechtlichen Vorgaben zur Behandlung dieser Fragen sowie auf den fachlichen Erkenntnissen, die dieses Verfahren zu den darin zu klärenden Fragen erbracht hat. Einer Leitungsführung durch unzerschnittene, hochwertige Waldgebiete stehen fachliche und rechtliche Gründe entgegen. Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zulässig, wenn sie vermieden werden können. Die beantragte Freileitungsführung weitest möglich im Offenland geht zwar mit visuellen Beeinträchtigungen der Landschaft einher, sie begründet aber keine Gefährdung von Men- 96 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 schen, hat gegenüber den Waldtrassen die geringeren Auswirkungen auf Schutzgüter des Naturschutzrechtes und liegt im Rahmen der rechtlichen Grundlagen. 3. Begründung der Maßgaben Zu M 1 Maßgabe M 1 hat einen mittelbaren Bezug zum Gegenstand des Verfahrens. Die bestehende 380-kV-Leitungstrasse im Siedlungsbereich von Lohfelden wird vor Ort als problematisch wahr genommen und wäre in einem heutigen Planungsverfahren in dieser Form nicht raumverträglich. Mit der Festlegung einer raumverträglichen Leitungsführung für die geplante Leitung wird auch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie die bestehende Leitung verträglich geführt werden könnte. Insofern besteht vor Ort und regional ein starkes Interesse daran, im Zuge des Leitungsneubaus auch diesen Konflikt zu lösen. Die Maßgabe dient der Klärung der Voraussetzungen für eine Herausnahme der bestehenden Leitung und ihrer Bündelung mit der geplanten Leitung im Rahmen der Planfeststellung und greift das Ergebnis der an den Hessischen Landtag gerichteten Petition Nr. 1922/18 auf. Zu M 2 Die offene Landschaft im Raum Guxhagen ist durch eine große Dichte von sichtbarer Infrastruktur geprägt: vorhandene Freileitungen, ICE-Trasse, Autobahn. Die geplante Leitung verlässt hier die Leitungsbündelung und führt, als weitere in den Raum „gestreute“ Infrastruktur, zu einer erheblichen Verstärkung der visuellen landschaftlichen Beeinträchtigungssituation. Zudem hat diese Leitungsführung die allseitige Umschließung der Ortsteile Wollrode und Albshausen durch Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen zur Folge. Mit einer Leitungsführung östlich von Wollrode/Albshausen, in weitest möglicher Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung, könnten die nachteiligen Auswirkungen einer zusätzlichen Leitung im Offenland bei Guxhagen vermieden werden. Daher soll die Realisierung einer solchen Trassierung geprüft werden (Karte Anlage 2). Sollte die Prüfung ergeben, dass diese Trassenführung nicht realisiert werden kann, ist die Antragstrasse raumordnerisch vertretbar. 97 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Zu M 3 Zwischen Röhrenfurth und Körle befindet sich die Antragstrasse zu nah an einem bewohnten Gebäude im Außenbereich (ehemaliges Bahnwärterhaus). Daher ist eine Vergrößerung des Leitungsabstandes zu diesem Gebäude erforderlich. Zu M 4 Die beiden im Antrag enthaltenen Untervarianten zur Leitungsführung im Raum Morschen HU1-a (Wichte) und HU1-b (Konnefeld) sind mit einer Reihe von Konflikten der Raumund Umweltverträglichkeit behaftet. Die Problematik wurde durch ablehnende kommunale und fachliche Stellungnahmen im Verfahren bekräftigt. Von der Gemeinde wurde eine Trassenmodifizierung vorgeschlagen, mit der die Konfliktbereiche unberührt bleiben. Diese Leitungsführung hat sich in der Prüfung im Vergleich zu den Antragsvarianten als konfliktärmer und raumverträglich erwiesen und ist zudem auch noch ca. 2,4 bzw. 4,2 Kilometer kürzer als die Antragsvarianten. Maßgabe M 4 legt diese geänderte Führung daher als Verfahrensergebnis fest (Karte Anlage 3). Zu M 5 In der Gemeinde Ludwigsau liegt das Umspannwerk, zu dem die geplante Leitung führen soll. Im Gebiet der Gemeinde Ludwigsau befinden sich daher weitere Leitungen. Im Rohrbach- bzw. Endersbachtal verläuft bereits eine 380-kV-Leitung, z.T. nah an bestehenden Siedlungsflächen und Gebäuden und stellt für sich allein schon eine erhebliche Belastung des Talraums dar. Die beantragte Leitung sieht die Bündelung mit dieser Leitung vor, allerdings mit vier Abweichungen von der engen Parallelführung, um die Siedlungsabstände nach EnLAG einzuhalten. Dabei würde die geplante Leitung auf einer Gesamtlänge von etwa 10 Kilometern zunächst südlich der vorhandenen Leitung verlaufen, diese einmal queren und auf die nördliche Talseite wechseln. Bei dem Talzug handelt es sich um einen relativ engen Talraum, in den mit dieser Planung faktisch eine „geschlängelt“ geführte zweite 380-kV-Leitung hinein gestellt würde. Das Ergebnis dieses Konzeptes ist landschaftsunverträglich. 98 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Die Gemeinde Ludwigsau hat im Zusammenwirken mit drei weiteren Kommunen daher den Vorschlag gemacht, eine (deutlich kürzere) ortsferne Leitungsführung über den Ludwigsecker Wald zu führen. Die Prüfung dieses Vorschlags hat jedoch gezeigt, dass das Waldgebiet einen hohen Anteil von Steillagen hat und flächig verteilt, hochwertige und seltene Mischbestände mit ausgeprägter Stufigkeit aufweist. Aufgrund seiner besonderen Ausstattung mit Schutzgütern des Naturschutzrechtes, des Biotopschutzes und der Landschaft wird dieses Waldgebiet als ungeeignet für den Neubau einer 380-kV-Leitung eingeschätzt. Die Möglichkeit der von den Gemeinden vorgeschlagenen Neutrassierung hat sich, insbesondere auch in Abwägung mit den rechtskonformen Trassierungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes, als nicht realisierbar ergeben, weil vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zulässig sind. Mit Maßgabe M 5 werden zwei raumordnerische Festlegungen getroffen: Die Führung der Leitung in der vom Antragsteller vorgelegten Form ist im örtlichen Kontext landschaftlich nicht raumverträglich. Daher ist im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens eine auf der südlichen Talseite verlaufende gestreckte Trassenachse neu festgelegt, mit der im Vergleich zur beantragten Leitungsführung die zusätzliche Belastung des Talraumes deutlich verringert werden kann. Die beschriebene Situation von zwei 380-kV-Leitungen in einem dafür nicht geeigneten erscheinenden Talraum wäre damit entschärft, jedoch keineswegs gelöst, da das Problem von zwei unabhängigen Leitungen in engem räumlichen Kontext - Abstand von ca. 450 m - auch weiterhin bestehen würde. Deswegen enthält Maßgabe M 5 über die Korridoränderung hinaus einen eindringlichen Prüfauftrag zur Verlagerung der Bestandsleitung in den Bereich der festgelegten Leitungsachse. Die erheblichen Belastungen dieses an keiner anderen Stelle der Antragstrasse vergleichbar gegebenen Problems der Leitungskumulierung in getrennten Achsen in einem dafür ungeeigneten Landschaftsraum sind damit weitgehend minimierbar. Das Kernproblem dieser Festlegung liegt in dem Bestandsschutz der vorhandenen Leitung, die folgerichtig für sich weder Gegenstand des Antrages, noch des Verfahrens ist. Gleichwohl ergibt sich aber aus dem Raumordnungsverfahren, dass eine ortsferne Leitungsbündelung anzustreben und so schnell wie möglich realisiert werden sollte. Die naturschutzfachliche und -rechtliche 99 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Problematik der Situation im Endersbach-/Rohrbachtal bedarf sowohl im Hinblick auf den Landschaftsschutz, als auch auf den Naturschutz der besonderen Beachtung in der Planfeststellung. Maßgabe M 5 hat diese gestufte Problembehandlung zum Gegenstand: Änderung der Leitungsführung der Neubauleitung und vertiefte Prüfung der Möglichkeit einer Verlagerung der Bestandsleitung in die neue Leitungsachse im Planfeststellungsverfahren bis hin zur Frage ihrer Unverzichtbarkeit (Karte Anlage 4). 4. Begründung der Abweichungszulassung Gemäß § 12 (2a) des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) ist neben der nachfolgenden Planfeststellung eine eigenständige Entscheidung über die Abweichung von Zielen der Raumordnung nicht erforderlich. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung raumbedeutsame Auswirkungen auf Zielfestlegungen des Regionalplans ergeben, werden die erforderlichen Abweichungen im Planfeststellungsverfahren zugelassen. Zielfestlegungen des Regionalplans für die – abhängig von der Erheblichkeit der Auswirkungen - raumbedeutsame Auswirkungen entstehen können sind Vorranggebiet für Forstwirtschaft – (Kontext Flächenverlust, Bewirtschaftungseinschränkung) Vorranggebiet für Natur und Landschaft – (Kontext Beeinträchtigung von Schutzzielen) Vorrangebiet für Landwirtschaft - (Kontext möglicher Ausgleichsflächenbedarf) Regionaler Grünzug - (Kontext Naherholung). Das Raumordnungsverfahren hat ergeben, dass die geplante 380-kV-Leitung Wahle– Mecklar in der Ausführung als Freileitung in der Trassierung, mit der das ROV abgeschlossen wird, insgesamt raumverträglich ist. Die Zulassung dafür ggf. erforderlich werdender Abweichungszulassungen im Planfeststellungsverfahren ist fachlich und rechtlich vertretbar. Aus dem durchgeführten Raumordnungsverfahren ergibt sich, dass die beantragte 380-kVLeitung und die mit ihr verbundenen Auswirkungen auf die Ziele des Regionalplans raumordnerisch vertretbar sind und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden. 100 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 VIII. 1. Abschließende Hinweise zum Raumordnungsverfahren Diese landesplanerische Beurteilung enthält gleichzeitig eine Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie eine raumordnerische FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. 2. Diese landesplanerische Beurteilung greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vor und ersetzt weder danach erforderliche öffentlichrechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen. Die nachfolgenden Verwaltungsentscheidungen unterliegen als raumbedeutsame Maßnahmen der Mitteilungspflicht. 3. Die landesplanerische Beurteilung gilt nur so lange, wie sich ihre Grundlagen nicht wesentlich ändern. Die Entscheidung darüber, ob Änderungen der Grundlagen wesentlich sind, trifft die Obere Landesplanungsbehörde. 4. Die Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1, Ziff.4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008. Danach sind die Ergebnisse dieser landesplanerischen Beurteilung „in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen“. 5. Das ROV ist kein Verwaltungsakt. Widerspruch und Anfechtungsklage sind nicht statthaft. Dr. Walter Lübcke Regierungspräsident 101 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011 Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte Verfahrensergebnis, Karte M 1:180.000, DIN A 3 Anlage 2: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 2, M 1:35.000 (Guxhagen) Anlage 3: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 4, M 1:35.000 (Morschen) Anlage 4: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 5, M 1:35.000 (Ludwigsau) 102 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung Regierungspräsidium Kassel, November 2011