Stadt Rhens
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Stadt Rhens
Stadtratssitzung am 19. September 2013 Am 19.09.2013 fand im Alten Rathaus eine weitere Sitzung des Stadtrates Rhens statt. Stadtbürgermeister Helmut Eich eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder des Stadtrates, die Mitarbeiter Beckendorf, Moser und Zils von der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Frau Borowski von der Rhein-Zeitung. Er stellte sodann fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Stadtrat beschlussfähig ist. Auf Antrag des Stadtbürgermeisters stimmte der Stadtrat einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte „Erdfall Friedhof; Gewährung einer Entschädigung an die Nutzungsberechtigten (Antrag der CDUStadtratsfraktion)“, „Bahnlärm im Mittelrheintal; Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Resolution an die EU-Kommission“ und „Radwanderweg; Wegegrundinstandsetzung“ zu. TOP 1 Einwohnerfragestunde Es lag keine schriftliche Frage vor. TOP 2 Bauleitplanung der Stadt Rhens; Gewerbegebiet „Rhens-Süd“, Beratung und Beschlussfassung über die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplangebietes Zu diesem Punkt übernahm 1. Beigeordneter Manfred Frickel den Vorsitz. Die Stadt Rhens verfügt zurzeit über keine weiteren, verbindlich beplanten gewerblichen Erweiterungsflächen, so dass derzeit keine Ansiedlung von Gewerbebetrieben möglich ist. Für die weitere gewerbliche Entwicklung ist daher die Erweiterung des „Gewerbegebietes Rhens-Süd I“ sinnvoll und erforderlich. Die komplette Erweiterung entspricht der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhens. Die Entwicklung der weiteren Beplanung aus dem Flächennutzungsplan ist damit gegeben. Der Vorsitzende erläuterte, dass der Bereich für die Erweiterung des Plangebietes aufgrund der Eigentumsverhältnisse in eine „kleine“ und in eine „große“ Variante unterteilt ist. Am 10.09.2013 habe eine Anliegerversammlung mit den Eigentümern stattgefunden. Die Stadt habe dabei zum Ausdruck gebracht, dass sie zur besseren Vermarktung des Gebietes die Grundstücke von den Eigentümern erwerben wolle. Es sei zur Preisfindung vereinbart worden, beim Gutachterausschuss ein Wertgutachten einzuholen. Danach werde nochmals eine Anliegerversammlung stattfinden. Der Vorsitzende unterbreitete deshalb den Vorschlag, zunächst nur die Erweiterung des Bebauungsplangebietes für den Bereich der „kleinen“ Variante zu beschließen. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Rhens-Süd I“ angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan bis zur gepunkteten Linie („kleine“ Variante), die Änderung des bestehenden Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Rhens-Süd I“ im Sinne des Lärmschutzes; die Anpassung der aktuellen Bebauung an die textlichen Festsetzungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 2 Baugesetzbuch, die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, für die städtebauliche Bearbeitung das Büro Dr. Sprengnetter & Partner und für die schalltechnischen Untersuchung das Büro Pies zu beauftragen sowie eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 30.000 EUR zu Lasten des Haushaltes 2013 zu bewilligen. TOP 3 Kreisverkehrsanlage „Bundesstraße 9“; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Der Vorsitzende nahm Bezug auf den Beschluss des Stadtrates vom 11.04.2013, mit dem der Stadtrat die Absicht zur Neugestaltung der Kreisverkehrsanlage bestätigt hat mit der Maßgabe, dass die Kosten einen Betrag von 60.000 EUR (Brutto) nicht übersteigen sollen. Weiter informierte er, dass zwischenzeitlich der Nutzungsvertrag mit dem Landesbetrieb Mobilität zum Abschluss gebracht worden sei. Ferner verwies er nochmals darauf, dass sich an der Finanzierung der Kosten der Rhenser Mineralbrunnen mit einem Betrag von 15.000 EUR und der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal mit einem Betrag in Höhe von 10.000 EUR beteiligen. Die Fraktionsvorsitzenden Manfred Frickel für die CDU-Stadtratsfraktion und Dr. Christine Goebel für die SPD-Stadtratsfraktion sprachen sich für die Neugestaltung der Kreisverkehrsanlage nach den Plänen des Ingenieursbüros Reitz und Partner aus. Allerdings solle aus Kostengründen auf den bislang vorgesehenen Wasser-, Abwasser- und Elektroanschluss verzichtet werden. Dadurch würden die Gesamtkosten auf rd. 44.000 EUR reduziert. Nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden werde dadurch das künstlerische Konzept nicht beeinträchtigt. Auf Antrag des Vorsitzenden beschloss der Stadtrat einstimmig die Neugestaltung der Kreisverkehrsanlage „Bundesstraße 9“ gemäß dem künstlerischen Konzept unter Verzicht auf einen Wasser-, Abwasser- und Elektroanschluss, die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten und den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Aufträge an den jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben. TOP 4 Ermächtigung zur Aufnahme eines Schuldscheindarlehens Die Darlehensaufnahme wird im Wesentlichen zur Refinanzierung der Investitionsauszahlungen für die Stadtmauersanierung, Zuschuss Ausbau KiTa, Toilettenanlage, Kleinspielfeld u.a. erforderlich. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, entsprechend dem Finanzbedarf ein Schuldscheindarlehen bis zum Höchstbetrag der derzeit gültigen Kreditermächtigung von 1.260.700 EUR zu den marktgünstigsten Konditionen zu beschaffen. Die Darlehensaufnahme kann mit einer Darlehensneuaufnahme oder –umschuldung der Einheitskasse der Verbandsgemeinde verbunden werden. TOP 5 Realsteuerhebesätze der Stadt Rhens; Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2014 Das kürzlich vom Landtag verabschiedete Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sieht ab dem 01.01.2014 eine Erhöhung der sog. Nivellierungssätze vor. Diese wurden für die Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., für die Grundsteuere B von 338 v.H. auf 365 v.H. und für die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H. angehoben. Aufgrund dessen sollen die Realsteuerhebesätze der Stadt Rhens ab 2014 folgendermaßen angehoben werden: Grundsteuer A – 310 v.H., Grundsteuer B – 370 v.H. und Gewerbesteuer – 370 v.H. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen der Stadt sind gleichwohl gering. Nach Abzug der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage verbleiben der Stadt unter dem Strich lediglich rd. 260 EUR mehr in an Einnahmen. TOP 6 Erdfall Friedhof; Gewährung einer Entschädigung an die Nutzungsberechtigten Aufgrund des Erdfalls war das Urnengräberfeld auf dem Friedhof für längere Zeit gesperrt. Die Angehörigen konnten in dieser Zeit die Gräber weder besuchen noch pflegen. Auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion fasst der Stadtrat einstimmig den Beschluss, den Angehörigen eine einmalige Entschädigung von pauschal 30 EUR zu gewähren. TOP 7 Bahnlärm im Mittelrheintal; Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Resolution an die EU-Kommission Der Bahnlärm ist für viele Menschen im Welterbe Oberes Mittelrheintal ein wichtiges Thema. Lösungen zur Reduzierung des Bahnlärms sind nur auf der Ebene des Bundes oder der EU zu erreichen. Die Resolution soll der Forderung auf Reduktion des Bahnlärms, u.a. durch die Umrüstung der Güterwagen mit Graugussbremssohlen auf Verbundstoffbremssohlen, der Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen und der Absendung der Lärmgrenzwerte bei Neufahrzeugen Nachdruck verleihen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, der Resolution an die EU-Kommission beizutreten. TOP 8 Radwanderweg; Wegegrundinstandsetzung Der Radwanderweg im Teilstück zwischen Hünenfeld und der „Ahrhütte“ bedarf aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dringend einer Grundinstandsetzung. Die Kosten werden auf ca. 10.750 EUR geschätzt. Für die Stadt Rhens besteht kurzfristig die Möglichkeit, die notwendige Wegegrundinstandsetzung als Teil einer größeren Ausschreibung des Forstamtes Koblenz in die Wege zu leiten. Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Stadtrat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Grundinstandsetzung des Radwanderweges in dem Teilstück zwischen Hünenfeld und der „Ahrhütte“, die Beteiligung an der Ausschreibung des Forstamtes Koblenz und ermächtigt den Stadtbürgermeister, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben. TOP 9 Masterplan „Rheinufer Rhens-Brey-Spay“; Illumination historische Stadtmauer Rhens; Bereich Rheinufer und Bereich zwischen dem Viehtor und der Hochstraße 25; Beratung und Beschlussfassung übe die öffentliche Ausschreibung In dem vom Stadtrat beschlossenen Masterplan „Rheinufer Rhens-Brey-Spay“ ist die Illumination der sanierten Stadtmauer am Rheinufer eine wichtige Maßnahme. Daneben soll die Stadtmauer im Bereich zwischen Viehtor und Hochstraße 25 innerstädtisch ebenfalls angeleuchtet werden. Der Stadtrat hat sich bereits in voran gegangenen Sitzungen mit dieser Angelegenheit befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. Es ist Ziel der Stadt, den Wahrnehmungs- und Erlebniswert der Stadtmauer als Wiedererkennungs- und Alleinstellungsmerkmal durch Anstrahlung zu steigern. Gleichzeitig wird damit die in die Jahre gekommene Beleuchtung des Rheinufers, die nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen an Energieverbrauch und Wartungsaufwand, ersetzt. Als Leuchtentyp sollen Stelen mit Leuchtaufsätzen und Zusatzmodulen zum Einsatz kommen. Diese Art der Beleuchtung ist u.a. auch in den ufernahen Bereichen der Stadt Koblenz an Rhein und Mosel zum Einsatz gekommen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 216.000 EUR. Von Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mittelrhein des Landkreises Mayen-Koblenz liegt eine Zuschussbewilligung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten (max. 112.500 EUR) vor. Daneben gewährt auch der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal einen Zuschuss von 25.000 EUR. Für die CDU-Stadtratsfraktion erklärte Vorsitzender Manfred Frickel, dass seine Fraktion dieser Maßnahme zustimmt, weil die Beleuchtung ein Teil der Sanierungsmaßnahme ist und dafür jetzt noch derart hohe Zuschüsse gewährt werden. SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Goebel sprach von einer wünschenswerten Investition in den Tourismus. Ihre Fraktion lehne die Maßnahme aber mit Blick auf die Haushaltssituation ab. Bei der anschließenden Abstimmung fasste der Stadtrat mit den Stimmen der Mitglieder CDU-Stadtratsfraktion und des Vorsitzenden gegen die Stimmen der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich den Beschluss, die kompletten Arbeiten für die Illumination der Stadtmauer im Bereich Rheinufer und im Bereich zwischen Viehtor und Hochstraße 25 öffentlich auszuschreiben. TOP 10 Mitteilungen und Anregungen Der Vorsitzende informierte über die nachfolgenden Punkte: Rhenser Stadtwald Durch Bescheid der Zentralstelle der Forstverwaltung hat die Stadt eine Zuwendung in Höhe von 25.306,00 Euro für die Aufforstung von Windwurfflächen erhalten. Kindertagesstätte Rhens Die Kitag GmbH hat an die Stadt nach Abrechnung der für den Defizitausgleich gezahlten Abschläge auf die Personalkosten für den Kindergarten für 2012 rund 5.000,00 Euro zurückgezahlt. Kriegerdenkmal Die Mauer am Kriegerdenkmal ist schadhaft. Nach Einschätzung von Architekt Reichwein besteht Einsturzgefahr. Deshalb wurde der betroffene Bereich mit einem Gitter abgesperrt. Eine Instandsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen. Umwandlung Sportplatz in einen Kunstrasenplatz Der Sportausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat am 19.09.2013 den Jahresförderungsplan 2014 beraten und beschlossen, den Antrag der Stadt Rhens für 2015 mit der Priorität 1 einzustufen. Auf Vorschlag von CDU-Fraktionsvorsitzenden Frickel erklärten sich alle Stadtratsmitglieder bereit, dass Sitzungsgeld der Stadtratssitzung für die Opfer der Jahrhundertflut in diesem Jahr zu spenden. Danach beendete der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der u.a. Vertragsangelegenheiten und Bausachen beraten wurden. Helmut Eich Stadtbürgermeister