Informationen für neue Referentinnen und Referenten
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Informationen für neue Referentinnen und Referenten
Informationen für neue Referentinnen und Referenten Inhalt VORWORT ............................................................................................................................................... 2 TRÄGERSCHAFT ....................................................................................................................................... 3 ANGEBOT ................................................................................................................................................. 3 FINANZIERUNG ........................................................................................................................................ 4 Voraussetzungen (nach WbG): ........................................................................................................... 4 QUALITÄTSSICHERUNG ........................................................................................................................... 4 ANSPRECHPARTNER ................................................................................................................................ 4 PROGRAMMHEFT .................................................................................................................................... 5 REFERENTENAUSKUNFTSBOGEN ............................................................................................................ 5 VERTRAGSVERHÄLTNIS............................................................................................................................ 5 Allgemeine Hinweise zur Tätigkeit als freiberufliche .......................................................................... 5 Honorarkraft ................................................................................................................................... 5 Honorar ........................................................................................................................................... 5 Versicherungsschutz ....................................................................................................................... 5 Ausfall von Veranstaltungen........................................................................................................... 6 Fortbildungen, Hospitationen, Fachkonferenzen............................................................................ 6 KURSPLANUNG ........................................................................................................................................ 6 KURSDURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................ 7 Ordnung in den Räumen ..................................................................................................................... 7 SCHUTZ DES KINDESWOHLS .................................................................................................................... 7 CHECKLISTE „PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG EINER BILDUNGSVERANSTALTUNG“: ......................... 8 MEINE NOTIZEN....................................................................................................................................... 8 ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN ..................................................................................................... 9 VerQua Seite 1 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie als neue freiberufliche Referentin, als neuer freiberuflicher Referent mit uns zusammenarbeiten. Um Ihnen den Einstieg in Ihre Referententätigkeit in den katholischen Familienbildungsstätten und katholischen Bildungswerken zu erleichtern, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick über das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. und seine Einrichtungen geben sollen. Ebenso werden wichtige Fragen zur Planung und Durchführung der Bildungveranstaltungen beantwortet. Auch gesetzliche Hintergründe sowie wichtige Hinweise zur freiberuflichen Referententätigkeit haben wir für Sie in die Broschüre aufgenommen. Natürlich können hier nicht alle Aspekte aufgeführt werden. Wir hoffen aber, dass Ihnen die ersten Fragen beantwortet werden, die Sie im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Bildungseinrichtungen gegebenenfalls vertiefen können. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Start sowie viel Freude und Erfolg in Ihrer Referententätigkeit. Außerdem sprechen wir Ihnen schon jetzt ein großes Dankeschön für Ihre engagierte, wichtige Arbeit aus. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Scharr Pädagogischer Leiter des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. VerQua Seite 2 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten TRÄGERSCHAFT Mit elf katholischen Bildungswerken und neun katholischen Familienbildungsstätten knüpft das Bildungswerk der Erzdiözese Köln an das Netzwerk der Seelsorgebereiche an und ist somit in Ihrem unmittelbaren Umfeld und Lebensraum präsent. Träger aller 20 Einrichtungen ist das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. Sie alle arbeiten im Schnittbereich von kirchlichem und gesellschaftlichem Bildungsauftrag und sind nach dem ersten Weiterbildungsgesetz NRW und/oder nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) öffentlich anerkannt. In ca. 10.000 Veranstaltungen jährlich werden etwa 120.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortgebildet. Die Kath. Bildungswerke und Familienbildungsstätten sind in fachliche und in politische Strukturen der Erwachsenenbildung eingebunden: • • • Landesarbeitsgemeinschaft für Kath. Erwachsenen- und Familienbildung in Nordrhein-Westfalen (LAG KEFB NRW) Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (KEB) Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Familienbildungsstätten (BAG) ANGEBOT Bildung und Lernen gehören zum Wesen des Menschen: Lebenslanges Lernen ist erforderlich für die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben in Kirche, Familie, Beruf und Gesellschaft. Die Bildungseinrichtungen möchten mit ihrem Angebot „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ ermöglichen und eröffnen dazu Räume für Information, Begegnung und Dialog, für die sachliche Vergewisserung des eigenen Standpunktes und die Entwicklung neuer Perspektiven. Das Angebot der Bildungseinrichtungen richtet sich an alle Interessierten. Die Einrichtungen realisieren diese Zielsetzung in sieben Programmbereichen: • • • • • • • Religion und Existenzfragen Kinder, Eltern, Familie Politik und Gesellschaft Ehrenamtliches Engagement Interkulturelles Lernen Lernen und Beruf Medien Ein breites Angebot von Vorträgen, Seminaren, Eltern-Kind-Kursen bis hin zu Filmveranstaltungen, Lesungen und Kunstausstellungen thematisiert existentielle Fragestellungen rund um die genannten Programmbereiche in offenen und anregenden Informations- und Gesprächssituationen. Die Bildungswerke realisieren ihr Bildungsprogramm überwiegend in Kooperation mit Partnern aus dem kirchlichen sowie aus dem gesellschaftlichen Bereich. Die Bildungsanliegen vor allem der Pfarrgemeinden und ihrer Gruppen werden aufgegriffen und von den Einrichtungen professionell umgesetzt. Durch diese Aktivitäten und Veranstaltungen werden die bestehenden Gemeinschaften gestärkt und neue aufgebaut. Die örtlichen Partner (Pfarrgemeinden, Familienzentren, etc.) stellen Räume kostenlos für die gemeinsamen Veranstaltungen zur Verfügung und beteiligen sich an den direkten Veranstaltungskosten durch die Übernahme einer Eigenleistung bzw. indem sie eine Teilnehmergebühr erheben und an die jeweilige Bildungseinrichtung weitergeben. Als Ansprechpartner vor Ort fungieren Bildungsverantwortliche (BV), die vielfach als Ehrenamtliche tätig sind. Die BV sind Ansprechpartner für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer und für Sie als Referentin/Referent. Des Weiteren sind sie in der Regel vor Ort für die (technische) Organisation und Durchführung der Veranstaltung zuständig. VerQua Seite 3 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten Die Familienbildungsstätten greifen in ihren Häusern insbesondere die Bildungsbedürfnisse von Familien mit (kleinen) Kindern auf. Sie bieten Veranstaltungen zu allen Themen rund um das Leben von Familien, fördern den Generationendialog und entwickeln als Eigenveranstalter bedarfsgerechte Angebote. FINANZIERUNG Die Finanzierung der Erwachsenen- und Familienbildung erfolgt aus Mitteln der Erzdiözese, aus den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (nach dem Weiterbildungsgesetz) und ggf. weiterer Zuschussgeber sowie aus den Teilnehmerbeiträgen. Voraussetzungen (nach WbG): • Die Veranstaltungen dienen der Erwachsenenbildung. • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mindestens 16 Jahre alt. • Die Veranstaltungen stehen jedem offen. • Die Veranstaltungen werden in der Regel mit 10 oder mehr Erwachsenen durchgeführt (Veranstaltungsleiterinnen und Veranstaltungsleiter sowie Referentinnen und Referenten zählen nicht als Teilnehmende). QUALITÄTSSICHERUNG Alle anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung sind durch die Förderkriterien des Landes NRW verpflichtet, Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung einzusetzen. Auch die Bildungseinrichtungen des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. sind zertifiziert nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008. Ziel ist es, die Arbeit zu optimieren, z.B. im Hinblick auf Teilnehmerzufriedenheit. So kann es möglich sein, dass Sie durch die Bildungseinrichtung gebeten werden, an Befragungen teilzunehmen oder Fragebogenaktionen zu unterstützen. Alle Bildungseinrichtungen werten die Befragungen mit der Evaluationssoftware „EvaSys“ aus. Wenn Sie eine E-Mail Adresse in der Einrichtung angegeben haben, lassen wir Ihnen gerne die Auswertungen zu den von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen zukommen. Bitte geben Sie uns unbedingt alle Anliegen, seien es Anregungen, Beschwerden, Fragen oder auch Lob an uns weiter. Jedes Anliegen wird sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen bearbeitet. Als zertifizierte Bildungseinrichtung sind wir daran interessiert, Schwachstellen aufzudecken und uns zu verbessern. ANSPRECHPARTNER Für konzeptionelle, inhaltliche und organisatorische Anliegen zur Realisierung der Bildungsveranstaltung und die Beratung in Fachfragen stehen Ihnen die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (HPM) der Bildungseinrichtung zur Verfügung. Da die letzte Verantwortung für alle Bildungsveranstaltungen bei den HPM liegt, besteht immer die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch. Einzeltermine sind nach Absprache möglich. Bei Fragen und Anliegen zur Teilnehmerverwaltung, zur Honorarabrechnung, zur Raumbelegung, zu Kursmaterial oder Schlüsselausgabe helfen Ihnen die hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter (HVM) gerne weiter. Die Kontaktdaten und die jeweiligen Arbeitsgebiete sind in den Programmheften und auf den Internetseiten der jeweiligen Bildungseinrichtung aufgeführt. Eine Übersicht über die Bildungseinrichtungen und Ihre Angebote finden Sie unter: www.info-erwachsenenbildung.de Bei Veranstaltungen, die gemeinsam mit örtlichen Partnern (Pfarrgemeinden, Familienzentren etc.) durchgeführt werden, steht Ihnen in der Regel auch der Bildungsverantwortliche als Ansprechpartner zur Verfügung. VerQua Seite 4 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten PROGRAMMHEFT Als anerkannte Weiterbildungseinrichtungen des Landes NRW sind wir verpflichtet, alle Angebote zu veröffentlichen. Das Gesamtangebot, entsprechend seiner inhaltlichen und regionalen Struktur, sowie die Planungsdaten werden daher in einem Programmheft sowie auf den Internetseiten der Bildungseinrichtungen veröffentlicht. Des Weiteren finden Sie dort wichtige Telefonnummern, die Anmeldebedingungen und die Bürozeiten. REFERENTENAUSKUNFTSBOGEN Zu Beginn Ihrer Honorartätigkeit werden Sie gebeten, einen „Referentenauskunftsbogen“ auszufüllen. In diesem Bogen erfassen wir Ihre Anschrift, Telefonnummer und die Bankverbindung, auf die Ihr Honorar überwiesen werden soll, sowie Ihre Qualifikationen. Teilen Sie uns bitte alle Veränderungen Ihrer Adress- und Bankdaten mit, damit wir Sie erreichen können und Sie pünktlich Ihr Geld erhalten. Manchmal entdecken wir auch erst über Ihre Angaben zu den Qualifikationen, über welche zusätzlichen Kompetenzen Sie verfügen. Daher ist es auch wichtig, uns aktuell über neu erworbene Qualifikationen zu informieren. Ggf. ergeben sich daraus neue Veranstaltungsthemen und Aufträge. VERTRAGSVERHÄLTNIS Allgemeine Hinweise zur Tätigkeit als freiberufliche Honorarkraft Als nebenamtliche Mitarbeiterin/nebenamtlicher Mitarbeiter (NPM) in der Bildungseinrichtung erhalten Sie einen „Werkvertrag“. Sie sind freiberuflich tätig. Das bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit selbständig anbieten und durchführen. Die getroffenen Vereinbarungen begründen kein Arbeitsverhältnis in arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Steuer- und versicherungsrechtliche Fragen sind von Ihnen selbst zu klären. Honorar Das Honorar wird durch die Honorarordnung des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. festgelegt und in der Regel pro Unterrichtsstunde berechnet. Mit dem Honorar wird die Kursdurchführung sowie die Vorund Nachbereitung vergütet. Das Bildungswerk führt vom Honorar keine Steuern ans Finanzamt ab. Der Referentin/dem Referenten obliegen die steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen seiner/ihrer Einkommenssteuererklärung selbst („Übungsleiterpauschale“: Steuerfreibetrag von 2.100 € möglich). Der Werkvertrag wird Ihnen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung in zweifacher Ausfertigung zugeschickt. Bitte unterschreiben Sie eine Ausfertigung und senden uns diese zur Bestätigung des Vertragsverhältnisses vor Veranstaltungs-/Kursbeginn zurück. Versicherungsschutz Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung, welche Risiken durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, oder ob sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung empfiehlt. Unfälle von Teilnehmern in der Veranstaltung/im Kurs sind unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Diebstahl von Sach- und Wertgegenständen, bei Unfällen oder sonstigen Schäden haftet die Bildungseinrichtung nicht. In den vergangenen Jahren ist die Frage der Haftung und des Haftpflicht-Versicherungsschutzes von den Referentinnen und Referenten der Veranstaltungen und Kursen der Erwachsenen- und Familienbildung gestellt worden. Die Zentrale Geschäftsstelle Bildungswerk hat die versicherungsrechtlichen Fragen mit unserem Versicherungsdienstleister Ecclesia abschließend geprüft. Ihre Referententätigkeit ist aufgrund des formalrechtlichen Selbstständigenstatus leider nicht über die Haftpflichtversicherung des Erzbistums abgedeckt. Für sämtliche Haftungsansprüche, die gegen Sie im Rahmen der Referententätigkeit gestellt werden, z.B. wegen Ansprüchen der Teilnehmenden oder wegen einer Beschädigung des Eigentums der Einrichtung, in der Sie tätig sind, sind Sie deshalb selbst verantwortlich. Wir müssen Sie auf diesen Sachverhalt hinweisen und empfehlen Ihnen den Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung. Um Ihnen das kostengünstig anzubieten, haben wir mit der Ecclesia eine Vereinbarung ausgehandelt, die es Ihnen ermöglicht, den Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis abzuschließen. Die Prämie beträgt 25,00 Euro zzgl. 19% Versicherungssteuer im Jahr. Der Vertragsabschluss muss durch Sie persönlich geschehen, da wir aus Datenschutzgründen keine Adressen weitergeben werden. VerQua Seite 5 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in den Bildungseinrichtungen keine Beratung in Versicherungsfragen leisten können. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen aber die Ansprechpartner bei der Ecclesia gerne zur Verfügung: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH Klingenbergstr. 4 32758 Detmold Ansprechpartner: Frank Schultz Telefon: 0 52 31 – 603-267 Telefax: 0 52 31 – 603-60267 E-Mail: [email protected] Ausfall von Veranstaltungen Bei Ausfall von Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ausfallhonorar. Die Absage mangels Teilnehmern wird frühestmöglich mitgeteilt. Die Durchführung der vereinbarten Kurse ist verpflichtend. Sofern Sie die Veranstaltung wegen Krankheit oder Verhinderung nicht durchführen können, ist die Bildungseinrichtung unverzüglich zu informieren. Bei längerfristigen Kursen können ausgefallene Kurseinheiten ggf. nachgeholt werden. Räumliche und zeitliche Veränderungen können nur mit Zustimmung der Bildungseinrichtung erfolgen. Fortbildungen, Hospitationen, Fachkonferenzen Die Bildungseinrichtung ist an Ihrer Weiterbildung interessiert. Deshalb bieten wir hausintern über die Mitarbeiterfortbildung des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. die Möglichkeit zur kostengünstigen Weiterbildung an (www.mitarbeiterfortbildung.de). Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fortbildungswünschen an die HPM. Wenn Sie in Veranstaltungen/Kursen hospitieren möchten, so begrüßen wir dies und helfen Ihnen gerne dabei weiter. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit vermitteln wir Patenschaften zwischen erfahrenen Kursleiterinnen und Kursleitern, die Ihnen nützliche Tipps aus der Praxis geben können. Die Fachkonferenzen innerhalb bestimmter Familienbildungsstätten dienen dem Austausch über die Arbeit, der Entwicklung von neuen Veranstaltungs- und Kursideen und der Verbesserung der Bedingungen im Haus. Im Eltern-Kind-Bereich gibt es Qualitätstreffen, die der Weiterentwicklung unserer Angebote dienen und Ihnen ermöglichen, diese Entwicklungen zu begleiten und aktiv mitzugestalten. KURSPLANUNG Sprechen Sie Ihre Kursplanung mit den zuständigen HPM bzw. den Bildungsverantwortlichen ab. Die/der HPM bzw. die/der Bildungsverantwortliche füllt einen sogenannten Planungsbogen aus. Die Planungsbögen sind die Basis für den Druck des Programmheftes. Sobald alle Planungsdaten vorliegen, bekommen Sie einen Werkvertrag zugesandt. Ein Exemplar senden Sie bitte vor Kursbeginn unterschrieben an die Einrichtung zurück. Sie erhalten des Weiteren das Formular „Geplantes Programm“. Dieses Dokument dient der Mitteilung ihrer konkreten Kursplanung an die Bildungseinrichtung und ggf. auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hat zwei Bestandteile. Bitte beschreiben Sie zunächst die grundsätzlichen Lernziele, die erreicht werden sollen. Zu den einzelnen Kurseinheiten (zu einem Termin oder einer Unterrichtsstunde) ist dann entsprechend jeweils ein Themenangebot zu machen. Das geplante Programm muss für jeden einzelnen Kurs erstellt werden, der länger als 3 Unterrichtsstunden dauert, und muss zum Nachweis eines strukturierten Bildungsprozesses vor Beginn der Veranstaltung abgegeben werden. Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie oder ggf. der Bildungsverantwortliche außerdem eine Teilnehmerliste (bei Eltern-Kind-Kursen ggf. auch zusätzlich eine Kinderliste). VerQua Seite 6 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten Wenn die Teilnehmerdaten in der Bildungseinrichtung zentral erfasst wurden, sind sie in der Liste schon eingetragen und die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss nur noch die Originalunterschrift ergänzen. Sollte eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer auf der Liste nicht aufgeführt sein, so muss sie/er die personenbezogenen Daten nachtragen. Die Teilnehmerlisten erhalten Sie im Büro oder per Post. Sie müssen dort nach der Veranstaltung oder Kurseinheit wieder abgegeben werden. In vielen dezentralen Kursen übernimmt diese Aufgabe auch die/der Bildungsverantwortliche vor Ort. Die Veranstaltungsnachweise sind am Ende der Veranstaltung zu unterschreiben und abzugeben. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, die Veranstaltung wie geplant durchgeführt zu haben. Sind diese Unterlagen bei uns eingegangen, wird die Veranstaltung abgerechnet und das Honorar angewiesen. Zu Beginn des Folgejahres erhalten Sie automatisch eine Jahreshonorarbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. KURSDURCHFÜHRUNG Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs liegt in der Regel bei 10 Erwachsenen. Abweichungen sind mit der Bildungseinrichtung abzustimmen. Sollte es vorkommen, dass Sie einen Kurstermin absagen müssen, dann rufen Sie uns bitte frühzeitig an. Kursverschiebungen und Nachholtermine müssen der Bildungseinrichtung mitgeteilt werden und sind mit der/dem HPM abzustimmen. Bei langfristigen Erkrankungen kann es notwendig sein, dass eine Vertretung Ihre Veranstaltung übernehmen muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich keine Ausweichtermine finden lassen. Die Bildungseinrichtung informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Kursausfälle und Nachholtermine. Dabei ist es ggf. hilfreich, wenn Sie in Ihren Gruppen Telefonketten bilden. (Eine Teilnehmer/ein Teilnehmer wird informiert, die/der dann die nächste Teilnehmerin/den nächsten Teilnehmer informieren muss usw.). Beachten Sie bitte bei der Herausgabe von Personendaten den Datenschutz. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit der Weitergabe der Daten einverstanden sein. Hinweise zu Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ im Programmheft oder der Internetseite der jeweiligen Einrichtung. Ordnung in den Räumen In den Familienbildungsstätten nutzen viele verschiedene Gruppen die einzelnen Räume an einem Tag. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie den Raum aufgeräumt und besenrein hinterlassen, so, wie Sie Ihn gerne selber vorfinden würden. SCHUTZ DES KINDESWOHLS Alle kirchlichen Einrichtungen sollen für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und sich gesund entwickeln können. In Umsetzung der staatlichen und kirchlichen Vorschriften müssen alle Kursleiterinnen/Kursleiter, die regelmäßig für uns mit Kindern arbeiten, das Original eines aktuellen (also höchstens 3 Monate alten) erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vorlegen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.praevention-erzbistum-koeln.de Die Kosten für die Ausstellung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses werden bei der Vorlage des Originals des Quittungsbeleges durch die jeweilige Bildungseinrichtung erstattet. Auch ist erforderlich, dass Sie an einer eintägigen, kostenlosen Schulung teilnehmen und anschließend eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, sofern Sie diese nicht bereits im Rahmen einer Kursleiterqualifizierung abgegeben haben. Wir sind dazu verpflichtet, nur noch solche Personen als Kursleitungen einzusetzen, deren persönliche Eignung dokumentiert ist und die bereit sind, die Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls mitzutragen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. VerQua Seite 7 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten CHECKLISTE „PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG EINER BILDUNGSVERANSTALTUNG“ WAS OK 1. Themenidee beschreiben und mit der Bildungseinrichtung/dem Bildungsverantwortlichen absprechen. 2. Termin/e für die Bildungsveranstaltung/en festlegen und Honorar klären (Auskünfte zur Honorargestaltung können bei der zuständigen Bildungseinrichtung eingeholt werden). 3. Vorschlag für einen Ausschreibungstext (Programmheft, Flyer etc.) schreiben bzw. mit Bildungseinrichtung absprechen. 4. Werkvertrag vor der Veranstaltung unterschrieben an die entsprechende Bildungseinrichtung schicken. 5. Geplantes Programm vor der Veranstaltung an die entsprechende Bildungseinrichtung schicken. 6. Zu Beginn der Veranstaltung: Teilnehmerliste (und ggf. Kinderliste) von den Teilnehmenden ggf. vollständig ausfüllen und unterzeichnen lassen. Zum Ende der Veranstaltung: Sofern die Veranstaltung ausgewertet wird: Fragebögen zur Auswertung der Veranstaltung verteilen und nach Ausfüllen durch die Teilnehmenden wieder einsammeln. 7. 8. Nach der Veranstaltung: Der ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsnachweis (Exemplar mit der Aufschrift „Original für die Geschäftsstelle“), die Teilnehmerliste und ggf. die Fragebögen sind an die Bildungseinrichtung zurückzuschicken oder ggf. dem/der Bildungsverantwortlichen zurückzugeben. MEINE NOTIZEN __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ VerQua Seite 8 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN Katholische Familienbildungsstätten Katholische Familienbildungsstätte Ratingen Kirchgasse 1, 40878 Ratingen Tel.: 02102/15386-51 [email protected] www.fbs-ratingen.de Katholische Familienbildungsstätte Wuppertal Bernhard-Letterhaus-Str. 8, 42275 Wuppertal Tel.: 0202/255058-0 [email protected] www.fbs-wuppertal.de Katholische Familienbildungsstätte - Anton-Heinen-Haus Bergheim Kirchstr. 1 b, 50126 Bergheim Tel.: 02271/4790-0 [email protected] www.anton-heinen-haus.de Katholische Familienbildungsstätte Bergisch Gladbach Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202/93639-31 [email protected] www.fbs-gladbach.de Katholische Familienbildungsstätte –Haus der Familie Wipperfürth Klosterplatz 2, 51688 Wipperfürth Tel.: 02267/8502 [email protected] www.hdf-wipperfuerth.de Katholische Familienbildungsstätte Leverkusen Manforter Str. 186, 51373 Leverkusen Tel.: 0214/83072-0 [email protected] www.fbs-leverkusen.de Katholische Familienbildungsstätte Bonn Lennéstr. 5, 53113 Bonn Tel: 0228/94490-0 [email protected] www.fbs-bonn.de VerQua Seite 9 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten Katholische Familienbildungsstätte –Haus der Familie Euskirchen Herz-Jesu-Vorplatz 5, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/95711-20 [email protected] www.fbs-euskirchen.de Katholisches Familienbildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis Kirchplatz 1, 53340 Meckenheim Tel.: 02225/9220-20 [email protected] www.fbw-meckenheim.de Katholische Bildungswerke Katholisches Bildungswerk im Kreis Mettmann Kirchgasse 1, 40878 Ratingen Tel.: 02102/15386-61 [email protected] www.bildungswerk-mettmann.de Katholisches Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid Laurentiusstr. 7, 42103 Wuppertal Tel.: 0202/49583-0 [email protected] www.bildungswerk-wuppertal.de Katholisches Bildungswerk Köln Domkloster 3, 50667 Köln Tel.: 0221/925847-50 [email protected] www.bildungswerk-koeln.de Katholisches Bildungswerk im Rhein-Erft-Kreis Kirchstr. 1 b, 50126 Bergheim Tel.: 02271/4790-0 [email protected] www.bildungswerk-rhein-erft-kreis.de Katholisches Bildungswerk im Rheinisch-Bergischen Kreis Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202/93639-50 [email protected] www.bildungswerk-gladbach.de VerQua Seite 10 von 11 Erstelldatum 11.11.2013 Informationen für neue Referentinnen und Referenten Katholisches Bildungswerk im Oberbergischen Kreis Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202/93639-62 [email protected] www.bildungswerk-oberberg.de Katholisches Bildungswerk Leverkusen Laurentiusstr- 4-12, 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202/93639-60 [email protected] www.bildungswerk-leverkusen.de Katholisches Bildungswerk Bonn Kasernenstr. 60, 53111 Bonn Tel.: 0228/42979-0 [email protected] www.bildungswerk-bonn.de Katholisches Bildungswerk im Kreis Euskirchen Kasernenstr. 60, 53111 Bonn Tel.: 0228/42979-104 [email protected] www.bildungswerk-euskirchen.de Katholisches Bildungswerk im Rhein-Sieg Kreis Kasernenstr. 60, 53111 Bonn Tel.: 0228/42979-106 oder -105 [email protected] www.bildungswerk-rhein-sieg.de Katholisches Bildungswerk in der Region Rheinland-Pfalz Kasernenstr. 60, 53111 Bonn Tel.: 0228/42979-104 [email protected] www.bildungswerk-region-rlp.de VerQua Seite 11 von 11 Erstelldatum 11.11.2013