Informationen für neue Referentinnen und Referenten

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Informationen für neue Referentinnen und Referenten
Informationen für neue Referentinnen und Referenten
Inhalt
VORWORT ............................................................................................................................................... 2
TRÄGERSCHAFT ....................................................................................................................................... 3
ANGEBOT ................................................................................................................................................. 3
FINANZIERUNG ........................................................................................................................................ 4
Voraussetzungen (nach WbG): ........................................................................................................... 4
QUALITÄTSSICHERUNG ........................................................................................................................... 4
ANSPRECHPARTNER ................................................................................................................................ 4
PROGRAMMHEFT .................................................................................................................................... 5
REFERENTENAUSKUNFTSBOGEN ............................................................................................................ 5
VERTRAGSVERHÄLTNIS............................................................................................................................ 5
Allgemeine Hinweise zur Tätigkeit als freiberufliche .......................................................................... 5
Honorarkraft ................................................................................................................................... 5
Honorar ........................................................................................................................................... 5
Versicherungsschutz ....................................................................................................................... 5
Ausfall von Veranstaltungen........................................................................................................... 6
Fortbildungen, Hospitationen, Fachkonferenzen............................................................................ 6
KURSPLANUNG ........................................................................................................................................ 6
KURSDURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................ 7
Ordnung in den Räumen ..................................................................................................................... 7
SCHUTZ DES KINDESWOHLS .................................................................................................................... 7
CHECKLISTE „PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG EINER BILDUNGSVERANSTALTUNG“: ......................... 8
MEINE NOTIZEN....................................................................................................................................... 8
ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN ..................................................................................................... 9
VerQua
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Erstelldatum 11.11.2013
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VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, dass Sie als neue freiberufliche Referentin, als neuer freiberuflicher Referent mit uns
zusammenarbeiten.
Um Ihnen den Einstieg in Ihre Referententätigkeit in den katholischen Familienbildungsstätten und
katholischen Bildungswerken zu erleichtern, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, die
Ihnen einen Überblick über das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. und seine Einrichtungen geben
sollen.
Ebenso werden wichtige Fragen zur Planung und Durchführung der Bildungveranstaltungen beantwortet.
Auch gesetzliche Hintergründe sowie wichtige Hinweise zur freiberuflichen Referententätigkeit haben wir
für Sie in die Broschüre aufgenommen.
Natürlich können hier nicht alle Aspekte aufgeführt werden. Wir hoffen aber, dass Ihnen die ersten Fragen
beantwortet werden, die Sie im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den
Bildungseinrichtungen gegebenenfalls vertiefen können.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Start sowie viel Freude und Erfolg in Ihrer
Referententätigkeit.
Außerdem sprechen wir Ihnen schon jetzt ein großes Dankeschön für Ihre engagierte, wichtige Arbeit aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Scharr
Pädagogischer Leiter des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V.
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TRÄGERSCHAFT
Mit elf katholischen Bildungswerken und neun katholischen Familienbildungsstätten knüpft das Bildungswerk
der Erzdiözese Köln an das Netzwerk der Seelsorgebereiche an und ist somit in Ihrem unmittelbaren Umfeld
und Lebensraum präsent. Träger aller 20 Einrichtungen ist das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V.
Sie alle arbeiten im Schnittbereich von kirchlichem und gesellschaftlichem Bildungsauftrag und sind nach dem
ersten Weiterbildungsgesetz NRW und/oder nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) öffentlich
anerkannt.
In ca. 10.000 Veranstaltungen jährlich werden etwa 120.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortgebildet.
Die Kath. Bildungswerke und Familienbildungsstätten sind in fachliche und in politische Strukturen der
Erwachsenenbildung eingebunden:
•
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Landesarbeitsgemeinschaft für Kath. Erwachsenen- und Familienbildung in Nordrhein-Westfalen (LAG
KEFB NRW)
Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (KEB)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Familienbildungsstätten (BAG)
ANGEBOT
Bildung und Lernen gehören zum Wesen des Menschen: Lebenslanges Lernen ist erforderlich für die
erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben in Kirche, Familie, Beruf und Gesellschaft.
Die Bildungseinrichtungen möchten mit ihrem Angebot „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ ermöglichen und
eröffnen dazu Räume für Information, Begegnung und Dialog, für die sachliche Vergewisserung des eigenen
Standpunktes und die Entwicklung neuer Perspektiven.
Das Angebot der Bildungseinrichtungen richtet sich an alle Interessierten. Die Einrichtungen realisieren
diese Zielsetzung in sieben Programmbereichen:
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Religion und Existenzfragen
Kinder, Eltern, Familie
Politik und Gesellschaft
Ehrenamtliches Engagement
Interkulturelles Lernen
Lernen und Beruf
Medien
Ein breites Angebot von Vorträgen, Seminaren, Eltern-Kind-Kursen bis hin zu Filmveranstaltungen, Lesungen und
Kunstausstellungen thematisiert existentielle Fragestellungen rund um die genannten Programmbereiche in
offenen und anregenden Informations- und Gesprächssituationen.
Die Bildungswerke realisieren ihr Bildungsprogramm überwiegend in Kooperation mit Partnern aus dem
kirchlichen sowie aus dem gesellschaftlichen Bereich. Die Bildungsanliegen vor allem der Pfarrgemeinden und ihrer
Gruppen werden aufgegriffen und von den Einrichtungen professionell umgesetzt. Durch diese Aktivitäten und
Veranstaltungen werden die bestehenden Gemeinschaften gestärkt und neue aufgebaut.
Die örtlichen Partner (Pfarrgemeinden, Familienzentren, etc.) stellen Räume kostenlos für die gemeinsamen
Veranstaltungen zur Verfügung und beteiligen sich an den direkten Veranstaltungskosten durch die Übernahme
einer Eigenleistung bzw. indem sie eine Teilnehmergebühr erheben und an die jeweilige Bildungseinrichtung
weitergeben. Als Ansprechpartner vor Ort fungieren Bildungsverantwortliche (BV), die vielfach als Ehrenamtliche
tätig sind. Die BV sind Ansprechpartner für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer und für Sie als Referentin/Referent.
Des Weiteren sind sie in der Regel vor Ort für die (technische) Organisation und Durchführung der
Veranstaltung zuständig.
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Die Familienbildungsstätten greifen in ihren Häusern insbesondere die Bildungsbedürfnisse von Familien mit
(kleinen) Kindern auf. Sie bieten Veranstaltungen zu allen Themen rund um das Leben von Familien, fördern
den Generationendialog und entwickeln als Eigenveranstalter bedarfsgerechte Angebote.
FINANZIERUNG
Die Finanzierung der Erwachsenen- und Familienbildung erfolgt aus Mitteln der Erzdiözese, aus den Mitteln des
Landes Nordrhein-Westfalen (nach dem Weiterbildungsgesetz) und ggf. weiterer Zuschussgeber sowie aus den
Teilnehmerbeiträgen.
Voraussetzungen (nach WbG):
•
Die Veranstaltungen dienen der Erwachsenenbildung.
•
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mindestens 16 Jahre alt.
•
Die Veranstaltungen stehen jedem offen.
•
Die Veranstaltungen werden in der Regel mit 10 oder mehr Erwachsenen durchgeführt
(Veranstaltungsleiterinnen und Veranstaltungsleiter sowie Referentinnen und Referenten zählen nicht
als Teilnehmende).
QUALITÄTSSICHERUNG
Alle anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung sind durch die Förderkriterien des Landes NRW verpflichtet,
Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung einzusetzen. Auch die Bildungseinrichtungen des
Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. sind zertifiziert nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008. Ziel ist
es, die Arbeit zu optimieren, z.B. im Hinblick auf Teilnehmerzufriedenheit. So kann es möglich sein, dass Sie
durch die Bildungseinrichtung gebeten werden, an Befragungen teilzunehmen oder Fragebogenaktionen zu
unterstützen. Alle Bildungseinrichtungen werten die Befragungen mit der Evaluationssoftware „EvaSys“ aus.
Wenn Sie eine E-Mail Adresse in der Einrichtung angegeben haben, lassen wir Ihnen gerne die
Auswertungen zu den von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen zukommen.
Bitte geben Sie uns unbedingt alle Anliegen, seien es Anregungen, Beschwerden, Fragen oder auch Lob an
uns weiter. Jedes Anliegen wird sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bereichen bearbeitet. Als zertifizierte Bildungseinrichtung sind wir daran interessiert, Schwachstellen
aufzudecken und uns zu verbessern.
ANSPRECHPARTNER
Für konzeptionelle, inhaltliche und organisatorische Anliegen zur Realisierung der Bildungsveranstaltung
und die Beratung in Fachfragen stehen Ihnen die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (HPM) der Bildungseinrichtung zur Verfügung. Da die letzte Verantwortung für alle
Bildungsveranstaltungen bei den HPM liegt, besteht immer die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch.
Einzeltermine sind nach Absprache möglich.
Bei Fragen und Anliegen zur Teilnehmerverwaltung, zur Honorarabrechnung, zur Raumbelegung, zu
Kursmaterial oder Schlüsselausgabe helfen Ihnen die hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter (HVM) gerne weiter.
Die Kontaktdaten und die jeweiligen Arbeitsgebiete sind in den Programmheften und auf den
Internetseiten der jeweiligen Bildungseinrichtung aufgeführt. Eine Übersicht über die
Bildungseinrichtungen und Ihre Angebote finden Sie unter:
www.info-erwachsenenbildung.de
Bei Veranstaltungen, die gemeinsam mit örtlichen Partnern (Pfarrgemeinden, Familienzentren etc.)
durchgeführt werden, steht Ihnen in der Regel auch der Bildungsverantwortliche als Ansprechpartner zur
Verfügung.
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PROGRAMMHEFT
Als anerkannte Weiterbildungseinrichtungen des Landes NRW sind wir verpflichtet, alle Angebote zu
veröffentlichen. Das Gesamtangebot, entsprechend seiner inhaltlichen und regionalen Struktur, sowie die
Planungsdaten werden daher in einem Programmheft sowie auf den Internetseiten der Bildungseinrichtungen
veröffentlicht. Des Weiteren finden Sie dort wichtige Telefonnummern, die Anmeldebedingungen und die
Bürozeiten.
REFERENTENAUSKUNFTSBOGEN
Zu Beginn Ihrer Honorartätigkeit werden Sie gebeten, einen „Referentenauskunftsbogen“ auszufüllen. In
diesem Bogen erfassen wir Ihre Anschrift, Telefonnummer und die Bankverbindung, auf die Ihr Honorar
überwiesen werden soll, sowie Ihre Qualifikationen. Teilen Sie uns bitte alle Veränderungen Ihrer Adress- und
Bankdaten mit, damit wir Sie erreichen können und Sie pünktlich Ihr Geld erhalten.
Manchmal entdecken wir auch erst über Ihre Angaben zu den Qualifikationen, über welche zusätzlichen
Kompetenzen Sie verfügen. Daher ist es auch wichtig, uns aktuell über neu erworbene Qualifikationen zu
informieren. Ggf. ergeben sich daraus neue Veranstaltungsthemen und Aufträge.
VERTRAGSVERHÄLTNIS
Allgemeine Hinweise zur Tätigkeit als freiberufliche
Honorarkraft
Als nebenamtliche Mitarbeiterin/nebenamtlicher Mitarbeiter (NPM) in der Bildungseinrichtung erhalten
Sie einen „Werkvertrag“. Sie sind freiberuflich tätig. Das bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit selbständig
anbieten und durchführen. Die getroffenen Vereinbarungen begründen kein Arbeitsverhältnis in
arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Steuer- und versicherungsrechtliche Fragen
sind von Ihnen selbst zu klären.
Honorar
Das Honorar wird durch die Honorarordnung des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. festgelegt und in
der Regel pro Unterrichtsstunde berechnet. Mit dem Honorar wird die Kursdurchführung sowie die Vorund Nachbereitung vergütet. Das Bildungswerk führt vom Honorar keine Steuern ans Finanzamt ab. Der
Referentin/dem Referenten obliegen die steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen seiner/ihrer
Einkommenssteuererklärung selbst („Übungsleiterpauschale“: Steuerfreibetrag von 2.100 € möglich). Der
Werkvertrag wird Ihnen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung in zweifacher Ausfertigung zugeschickt.
Bitte unterschreiben Sie eine Ausfertigung und senden uns diese zur Bestätigung des
Vertragsverhältnisses vor Veranstaltungs-/Kursbeginn zurück.
Versicherungsschutz
Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung, welche Risiken durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt
werden, oder ob sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung empfiehlt. Unfälle von
Teilnehmern in der Veranstaltung/im Kurs sind unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Diebstahl von
Sach- und Wertgegenständen, bei Unfällen oder sonstigen Schäden haftet die Bildungseinrichtung nicht.
In den vergangenen Jahren ist die Frage der Haftung und des Haftpflicht-Versicherungsschutzes von den
Referentinnen und Referenten der Veranstaltungen und Kursen der Erwachsenen- und Familienbildung
gestellt worden. Die Zentrale Geschäftsstelle Bildungswerk hat die versicherungsrechtlichen Fragen mit
unserem Versicherungsdienstleister Ecclesia abschließend geprüft. Ihre Referententätigkeit ist aufgrund
des formalrechtlichen Selbstständigenstatus leider nicht über die Haftpflichtversicherung des Erzbistums
abgedeckt. Für sämtliche Haftungsansprüche, die gegen Sie im Rahmen der Referententätigkeit gestellt
werden, z.B. wegen Ansprüchen der Teilnehmenden oder wegen einer Beschädigung des Eigentums der
Einrichtung, in der Sie tätig sind, sind Sie deshalb selbst verantwortlich. Wir müssen Sie auf diesen
Sachverhalt hinweisen und empfehlen Ihnen den Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung.
Um Ihnen das kostengünstig anzubieten, haben wir mit der Ecclesia eine Vereinbarung ausgehandelt, die es
Ihnen ermöglicht, den Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis abzuschließen.
Die Prämie beträgt 25,00 Euro zzgl. 19% Versicherungssteuer im Jahr. Der Vertragsabschluss muss durch Sie
persönlich geschehen, da wir aus Datenschutzgründen keine Adressen weitergeben werden.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in den Bildungseinrichtungen keine Beratung in Versicherungsfragen
leisten können. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen aber die Ansprechpartner bei der
Ecclesia gerne zur Verfügung:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstr. 4
32758 Detmold
Ansprechpartner: Frank Schultz
Telefon: 0 52 31 – 603-267
Telefax: 0 52 31 – 603-60267
E-Mail: [email protected]
Ausfall von Veranstaltungen
Bei Ausfall von Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ausfallhonorar. Die Absage mangels
Teilnehmern wird frühestmöglich mitgeteilt. Die Durchführung der vereinbarten Kurse ist verpflichtend.
Sofern Sie die Veranstaltung wegen Krankheit oder Verhinderung nicht durchführen können, ist die
Bildungseinrichtung unverzüglich zu informieren.
Bei längerfristigen Kursen können ausgefallene Kurseinheiten ggf. nachgeholt werden. Räumliche und
zeitliche Veränderungen können nur mit Zustimmung der Bildungseinrichtung erfolgen.
Fortbildungen, Hospitationen, Fachkonferenzen
Die Bildungseinrichtung ist an Ihrer Weiterbildung interessiert. Deshalb bieten wir hausintern über die
Mitarbeiterfortbildung des Bildungswerks der Erzdiözese Köln e.V. die Möglichkeit zur kostengünstigen
Weiterbildung an (www.mitarbeiterfortbildung.de). Wenden Sie sich bitte mit Ihren
Fortbildungswünschen an die HPM.
Wenn Sie in Veranstaltungen/Kursen hospitieren möchten, so begrüßen wir dies und helfen Ihnen gerne
dabei weiter. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit vermitteln wir Patenschaften zwischen erfahrenen Kursleiterinnen
und Kursleitern, die Ihnen nützliche Tipps aus der Praxis geben können.
Die Fachkonferenzen innerhalb bestimmter Familienbildungsstätten dienen dem Austausch über die
Arbeit, der Entwicklung von neuen Veranstaltungs- und Kursideen und der Verbesserung der Bedingungen
im Haus.
Im Eltern-Kind-Bereich gibt es Qualitätstreffen, die der Weiterentwicklung unserer Angebote dienen und Ihnen
ermöglichen, diese Entwicklungen zu begleiten und aktiv mitzugestalten.
KURSPLANUNG
Sprechen Sie Ihre Kursplanung mit den zuständigen HPM bzw. den Bildungsverantwortlichen ab. Die/der HPM
bzw. die/der Bildungsverantwortliche füllt einen sogenannten Planungsbogen aus.
Die Planungsbögen sind die Basis für den Druck des Programmheftes. Sobald alle Planungsdaten vorliegen,
bekommen Sie einen Werkvertrag zugesandt. Ein Exemplar senden Sie bitte vor Kursbeginn unterschrieben an
die Einrichtung zurück.
Sie erhalten des Weiteren das Formular „Geplantes Programm“. Dieses Dokument dient der Mitteilung ihrer
konkreten Kursplanung an die Bildungseinrichtung und
ggf. auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hat zwei Bestandteile.
Bitte beschreiben Sie zunächst die grundsätzlichen Lernziele, die erreicht werden sollen. Zu den einzelnen
Kurseinheiten (zu einem Termin oder einer Unterrichtsstunde) ist dann entsprechend jeweils ein
Themenangebot zu machen. Das geplante Programm muss für jeden einzelnen Kurs erstellt werden, der länger
als 3 Unterrichtsstunden dauert, und muss zum Nachweis eines strukturierten Bildungsprozesses vor Beginn
der Veranstaltung abgegeben werden.
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie oder ggf. der Bildungsverantwortliche außerdem eine Teilnehmerliste
(bei Eltern-Kind-Kursen ggf. auch zusätzlich eine Kinderliste).
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Wenn die Teilnehmerdaten in der Bildungseinrichtung zentral erfasst wurden, sind sie in der Liste schon
eingetragen und die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss nur noch die Originalunterschrift ergänzen.
Sollte eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer auf der Liste nicht aufgeführt sein, so muss sie/er die
personenbezogenen Daten nachtragen. Die Teilnehmerlisten erhalten Sie im Büro oder per Post. Sie
müssen dort nach der Veranstaltung oder Kurseinheit wieder abgegeben werden. In vielen dezentralen
Kursen übernimmt diese Aufgabe auch die/der Bildungsverantwortliche vor Ort.
Die Veranstaltungsnachweise sind am Ende der Veranstaltung zu unterschreiben und abzugeben. Mit der
Unterschrift bestätigen Sie, die Veranstaltung wie geplant durchgeführt zu haben. Sind diese Unterlagen
bei uns eingegangen, wird die Veranstaltung abgerechnet und das Honorar angewiesen. Zu Beginn des
Folgejahres erhalten Sie automatisch eine Jahreshonorarbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
KURSDURCHFÜHRUNG
Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs liegt in der Regel bei 10 Erwachsenen. Abweichungen sind mit der
Bildungseinrichtung abzustimmen. Sollte es vorkommen, dass Sie einen Kurstermin absagen müssen,
dann rufen Sie uns bitte frühzeitig an. Kursverschiebungen und Nachholtermine müssen der
Bildungseinrichtung mitgeteilt werden und sind mit der/dem HPM abzustimmen. Bei langfristigen
Erkrankungen kann es notwendig sein, dass eine Vertretung Ihre Veranstaltung übernehmen muss.
Dies ist immer dann der Fall, wenn sich keine Ausweichtermine finden lassen.
Die Bildungseinrichtung informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Kursausfälle und
Nachholtermine. Dabei ist es ggf. hilfreich, wenn Sie in Ihren Gruppen Telefonketten bilden. (Eine
Teilnehmer/ein Teilnehmer wird informiert, die/der dann die nächste Teilnehmerin/den nächsten
Teilnehmer informieren muss usw.).
Beachten Sie bitte bei der Herausgabe von Personendaten den Datenschutz. Alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer müssen mit der Weitergabe der Daten einverstanden sein.
Hinweise zu Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ im
Programmheft oder der Internetseite der jeweiligen Einrichtung.
Ordnung in den Räumen
In den Familienbildungsstätten nutzen viele verschiedene Gruppen die einzelnen Räume an einem Tag. Deshalb
ist es erforderlich, dass Sie den Raum aufgeräumt und besenrein hinterlassen, so, wie Sie Ihn gerne selber
vorfinden würden.
SCHUTZ DES KINDESWOHLS
Alle kirchlichen Einrichtungen sollen für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher
fühlen und sich gesund entwickeln können. In Umsetzung der staatlichen und kirchlichen Vorschriften müssen
alle Kursleiterinnen/Kursleiter, die regelmäßig für uns mit Kindern arbeiten, das Original eines aktuellen (also
höchstens 3 Monate alten) erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vorlegen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter:
www.praevention-erzbistum-koeln.de
Die Kosten für die Ausstellung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses werden bei der Vorlage des
Originals des Quittungsbeleges durch die jeweilige Bildungseinrichtung erstattet.
Auch ist erforderlich, dass Sie an einer eintägigen, kostenlosen Schulung teilnehmen und anschließend eine
Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, sofern Sie diese nicht bereits im Rahmen einer
Kursleiterqualifizierung abgegeben haben.
Wir sind dazu verpflichtet, nur noch solche Personen als Kursleitungen einzusetzen, deren persönliche
Eignung dokumentiert ist und die bereit sind, die Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls mitzutragen.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
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CHECKLISTE „PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG EINER BILDUNGSVERANSTALTUNG“
WAS
OK
1.
Themenidee beschreiben und mit der Bildungseinrichtung/dem Bildungsverantwortlichen
absprechen.
2.
Termin/e für die Bildungsveranstaltung/en festlegen und Honorar klären (Auskünfte zur
Honorargestaltung können bei der zuständigen Bildungseinrichtung eingeholt werden).
3.
Vorschlag für einen Ausschreibungstext (Programmheft, Flyer etc.) schreiben bzw. mit
Bildungseinrichtung absprechen.
4.
Werkvertrag vor der Veranstaltung unterschrieben an die entsprechende
Bildungseinrichtung schicken.
5.
Geplantes Programm vor der Veranstaltung an die entsprechende Bildungseinrichtung
schicken.
6.
Zu Beginn der Veranstaltung:
Teilnehmerliste (und ggf. Kinderliste) von den Teilnehmenden ggf. vollständig ausfüllen
und unterzeichnen lassen.
Zum Ende der Veranstaltung:
Sofern die Veranstaltung ausgewertet wird: Fragebögen zur Auswertung der
Veranstaltung verteilen und nach Ausfüllen durch die Teilnehmenden wieder einsammeln.
7.
8.
Nach der Veranstaltung:
Der ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsnachweis (Exemplar mit der Aufschrift
„Original für die Geschäftsstelle“), die Teilnehmerliste und ggf. die Fragebögen sind an die
Bildungseinrichtung zurückzuschicken oder ggf. dem/der Bildungsverantwortlichen
zurückzugeben.
MEINE NOTIZEN
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ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN
Katholische Familienbildungsstätten
Katholische Familienbildungsstätte Ratingen
Kirchgasse 1, 40878 Ratingen
Tel.: 02102/15386-51
[email protected]
www.fbs-ratingen.de
Katholische Familienbildungsstätte Wuppertal
Bernhard-Letterhaus-Str. 8, 42275 Wuppertal
Tel.: 0202/255058-0
[email protected]
www.fbs-wuppertal.de
Katholische Familienbildungsstätte - Anton-Heinen-Haus Bergheim
Kirchstr. 1 b, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/4790-0
[email protected]
www.anton-heinen-haus.de
Katholische Familienbildungsstätte Bergisch Gladbach
Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/93639-31
[email protected]
www.fbs-gladbach.de
Katholische Familienbildungsstätte –Haus der Familie Wipperfürth
Klosterplatz 2, 51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/8502
[email protected]
www.hdf-wipperfuerth.de
Katholische Familienbildungsstätte Leverkusen
Manforter Str. 186, 51373 Leverkusen
Tel.: 0214/83072-0
[email protected]
www.fbs-leverkusen.de
Katholische Familienbildungsstätte Bonn
Lennéstr. 5, 53113 Bonn
Tel: 0228/94490-0
[email protected]
www.fbs-bonn.de
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Katholische Familienbildungsstätte –Haus der Familie Euskirchen
Herz-Jesu-Vorplatz 5, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/95711-20
[email protected]
www.fbs-euskirchen.de
Katholisches Familienbildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis
Kirchplatz 1, 53340 Meckenheim
Tel.: 02225/9220-20
[email protected]
www.fbw-meckenheim.de
Katholische Bildungswerke
Katholisches Bildungswerk im Kreis Mettmann
Kirchgasse 1, 40878 Ratingen
Tel.: 02102/15386-61
[email protected]
www.bildungswerk-mettmann.de
Katholisches Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid
Laurentiusstr. 7, 42103 Wuppertal
Tel.: 0202/49583-0
[email protected]
www.bildungswerk-wuppertal.de
Katholisches Bildungswerk Köln
Domkloster 3, 50667 Köln
Tel.: 0221/925847-50
[email protected]
www.bildungswerk-koeln.de
Katholisches Bildungswerk im Rhein-Erft-Kreis
Kirchstr. 1 b, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/4790-0
[email protected]
www.bildungswerk-rhein-erft-kreis.de
Katholisches Bildungswerk im Rheinisch-Bergischen Kreis
Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/93639-50
[email protected]
www.bildungswerk-gladbach.de
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Katholisches Bildungswerk im Oberbergischen Kreis
Laurentiusstr. 4-12, 51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/93639-62
[email protected]
www.bildungswerk-oberberg.de
Katholisches Bildungswerk Leverkusen
Laurentiusstr- 4-12, 51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/93639-60
[email protected]
www.bildungswerk-leverkusen.de
Katholisches Bildungswerk Bonn
Kasernenstr. 60, 53111 Bonn
Tel.: 0228/42979-0
[email protected]
www.bildungswerk-bonn.de
Katholisches Bildungswerk im Kreis Euskirchen
Kasernenstr. 60, 53111 Bonn
Tel.: 0228/42979-104
[email protected]
www.bildungswerk-euskirchen.de
Katholisches Bildungswerk im Rhein-Sieg Kreis
Kasernenstr. 60, 53111 Bonn
Tel.: 0228/42979-106 oder -105
[email protected]
www.bildungswerk-rhein-sieg.de
Katholisches Bildungswerk in der Region Rheinland-Pfalz
Kasernenstr. 60, 53111 Bonn
Tel.: 0228/42979-104
[email protected]
www.bildungswerk-region-rlp.de
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