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STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 08/07 • 16. Jahrgang • 05.05.2007
Aufruf zur Kundgebung am 8. Mai 2007
um 17.00 Uhr auf dem Marktplatz
Die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar fühlen sich mit
übergroßer Mehrheit der Demokratie und Menschenwürde zutiefst
verbunden und verabscheuen jede Art von Gewalt, Extremismus und
Ausländerfeindlichkeit. Davon sind wir überzeugt.
Dennoch sehen wir mit großer Sorge, dass vor allem rechtsextremistische Anschauungen auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft
sind und sich an vielen Orten in der Bundesrepublik Deutschland eine
gewaltbereite rechtsextreme Subkultur etabliert.
Auch die Hansestadt Wismar kämpft mit diesem Problem. Wir sind
aber fest davon überzeugt, diese Kräfte mit den uns zur Verfügung
stehenden Mitteln zurückdrängen zu können. Wir wollen es nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von Gewalttätern und Anhängern
der rechten Szene den Ruf einer ganzen Stadt in Misskredit bringt.
Und wir wollen all jene, die auch in unserer Stadt rechtsextrem gewählt haben, davon überzeugen, dass dies überhaupt keine politische
Alternative ist, dass sich hinter all den wohlfeilen Sprüchen nur Ausgrenzungen von Minderheiten, Verherrlichung von Gewalt und leere
Versprechungen verbergen.
Deshalb bitten wir die Wismarer am 62. Jahrestag der Beendigung
des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung von Gewaltherrschaft
und Faschismus:
Zeigen Sie bitte Gesicht, kommen Sie zur Kundgebung!
Gegen Gewalt und Extremismus – Für ein tolerantes
und weltoffenes Wismar!
Im Zuge einer „Aktion wider dem deutschen Geist“
kam es zu einer organisierten und systematisch vorbereiteten Verfolgung marxistischer, pazifistischer
und jüdischer Schriftsteller. In vielen deutschen
Städten loderten die Scheiterhaufen, in denen
Schriften und Werke von bedeutenden Schriftstellerinnen und Schriftstellern verbrannten.
Foto 1
Verfolgte Autoren waren unter anderem Bertolt
Brecht, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud,
Thomas Beyer
SPD-Kreisverband Wismar
Michael Berkhahn
CDU-Stadtverband Wismar
Andreas von Maltzahn
Kirchgemeinde St. Nikolai
Thomas Fröde
DGB Region Westmecklenburg
Netzwerk für Demokratie,
Menschlichkeit und Toleranz
in Wismar
Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
Heinrich Heine, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl
Marx, Joachim Ringelnatz, Anna Seghers, Bertha
von Suttner, Stefan Zweig und viele andere mehr.
Die Schirmherrschaft über die Veranstaltung hat
die Bürgermeisterin Dr. Rosemarie Wilcken übernommen, moderiert wird die Veranstaltung von
Norbert Bosse.
Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, sind herzlich
eingeladen. Kostenloser Eintritt erfolgt jeweils zur
vollen Stunde.
In den einzelnen Pausen zwischen den Lesungen
bietet der Bibliotheksverein Kuchen und Kaffee
an.
Diese Veranstaltung ist als Zeichen von Wismarer
Bürgern gedacht, die alte und neue rechte Umtriebe
in ihrer Stadt verurteilen und nicht hinnehmen
wollen.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
❒ Bürgerschaft (Seite 2)
❒ 3. Wochen der Gemeindepsychiatrie /
Malwettbewerb für Kindergartenkinder (Seite 4)
❒ Geführte Neuseeland-Studienreise /
„Marimba Solo“ mit Katarzyna Mycka (Seite 6)
Der Verlust eines Angehörigen ist sehr schmerzvoll.
Mit vielen Blumen und anderen Gewächsen werden die
Gräber geschmückt und zeigen damit ihre Verbundenheit
und Liebe.
Eine Stadt liest gegen Rechts
Dem Aufruf der Stadtbibliothek und des Bibliotheksvereins folgten fast vierzig Bürgerinnen und
Bürger, die am Donnerstag, dem 10. Mai 2007,
in der Zeit von 15.00 bis 18.30 Uhr im Zeughaus
aus den Werken von Autoren lesen werden, deren
Bücher am 10. Mai 1933 in der groß inszenierten
Bücherverbrennung zum Opfer fielen.
Nachgehakt
❒ Bekanntmachungen (Seite 8 und 9)
❒ Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (Seite 10)
❒ Öffentliche Ausschreibungen (Seite 12 und 15)
❒ Resolution der Bürgerschaft der
Hansestadt Wismar (Einlegeblatt)
STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001
Doch seit einiger Zeit treiben
einige Zeitgenossen ihr Unwesen auf dem Friedhof. Die
Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung erhielten Hinweise,
dass Pflanzschalen, Blumensträuße aus den Vasen und
sogar Blumenzwiebeln von
den Grabstellen entwendet
wurden. Gegenüber den Angehörigen und Verstorbenen
ist es pietätlos, Blumen von
den Gräbern zu entwenden.
Die Friedhofsverwaltung wird
ihre Rundgänge verstärken
und bittet gleichzeitig Friedhofsbesucher um Unterstützung in dieser Sache.
Jetzt, im Monat Mai, beginnen auch wieder die jährlichen Steinkontrollen. Dabei
werden die Grabsteine je nach
Größe mit einem bestimmten
Druck belastet.
Die Steine werden nicht, wie
oft angenommen, gerüttelt.
Lose Steine erhalten einen
Hinweis auf dem Stein und
sind durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb wieder
zu befestigen.
Die Friedhofsverwaltung ist
durch den Versicherungsträger der Gartenbau Berufsgenossenschaft zu den
jährlichen Steinkontrollen
verpflichtet.
Weiterhin bittet die Friedhofsverwaltung alle Nutzer von
Grabstellen, bei Umzug ihre
neue Adresse mitzuteilen, sodass bei Bedarf der Nutzer der
Grabstelle erreichbar ist.
STADTANZEIGER
Die nächste Ausgabe erscheint am
26. Mai 2007.
1
BÜRGERSCHAFT
Beschlüsse der 31. Sitzung der
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
am 26. April 2007
Die Bürgerschaft verabschiedete eine
„Resolution gegen Gewalt, Extremismus,
Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass
und für Demokratie und Menschenwürde“
Die Resolution wurde gemeinsam von den Fraktionen der Bürgerschaft SPD, CDU, Die Linkspartei.PDS, Liberale Liste-FDP und die
Neuen GBJ als Ergebnis der Sondersitzung der Bürgerschaft zum
Thema ,,Sicherheitslage in Wismar nach Vorkommnissen mit und
ohne rechtem Hintergrund“ am 3. April 2007 erarbeitet.
Die Resolution kann von jedermann unterzeichnet werden.
Sie befindet sich auf dem beiliegenden Einlegeblatt. Unterschriftslisten liegen auch im Bürger-Büro im Rathaus, Zimmer 007, aus.
Die Bürgerschaft trat dem Aufruf des SPD-Kreisverbandes Wismar,
des CDU-Stadtverbandes Wismar, der Kirchgemeinde St. Nikolai,
des DGB, Region Westmecklenburg, und des Netzwerkes für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz zur
Kundgebung am 8. Mai 2007 um 17.00 Uhr auf dem
Marktplatz in Wismar „Gegen Gewalt und Extremismus –
Für ein tolerantes und weltoffenes Wismar!“
bei.
Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, verlas den
Aufruf. Alle Wismarer sind aufgerufen, an der Demonstration teilzunehmen.
Jugendhilfeplanung
Die bereichsübergreifende Jugendhilfeplanung 2007 bis 2009 wurde
beschlossen. Der Beschluss ist die Grundlage für die Entwicklung der
Jugendhilfe in der Hansestadt Wismar bis zum Jahre 2009. Ziel der
Planung ist es, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander
abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen zu gewährleisten.
Junge Menschen und Familien sollen besonders gefördert werden.
Sie tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Änderung des Schulsanierungsprogramms
Die im Schulsanierungsprogramm zur Sanierung vorgesehene
Brecht-Schule einschließlich Turnhalle (ehemalige Anker-Schule)
wird zurückgestellt. Die Rudolf-Tarnow-Grundschule mit Turnhalle
(Turnhalle der ehemaligen Brinckman-Schule) am Kagenmarkt wird
dafür zunächst für eine komplexe Schulsanierung vorgesehen.
Für die Gesamtbaumaßnahme werden ca. 5,5 Mio. Euro veranschlagt.
Sie umfasst:
– die Sanierung der Tarnow-Schule,
– die Sanierung der 2-Feld-Schulturnhalle,
– den Abriss des 2. Schulbaukörpers
(ehemaliges Gebäude der Tarnow-Schule),
– die Herstellung des für die Tarnow-Grundschule
benötigten Außengeländes.
Die notwendigen Planungsmittel werden aus vorhandenen Haushaltsausgaberesten gedeckt. Für die Finanzierung wird ein Stufenplan
entwickelt.
Vertretung der Hansestadt Wismar
im Vorstand des Studentenwerkes Rostock
Senator Thomas Beyer wird als Vertreter der Hansestadt
Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock benannt.
Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Landesfilmzentrum in Wismar
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fördert den Erhalt und
Verbleib des Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern mit den Schwerpunktbereichen Landesfilmarchiv, Medienzentrum und Locationservice auf dem Gelände des Landesfilmzentrums in der Hansestadt
Wismar. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern wird
gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kulturelle Filmförderung des
Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern in Wismar ab dem 1. Juli 2007
weiter durch den Mecklenburg-Vorpommern Film e.V. erfolgt, um die
regionale Filmwirtschaft unseres Bundeslandes zu fördern.
Gewinnausschüttung Seehafen Wismar GmbH
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, für die Hansestadt Wismar
mit dem Mitgesellschafter Land Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob in Zukunft Gewinnausschüttungen vorgenommen werden
können bzw. unter welchen Voraussetzungen dieses möglich wäre.
Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft in der Juni-Sitzung
2007 mitgeteilt werden.
In der 31. Sitzung gab es keine nicht öffentlichen Beschlüsse.
Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt
in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form.
Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller
Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den
Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski,
Telefon: 251-9101) eingesehen werden.
Termine der planmäßigen
Sitzungen der Ausschüsse
und der Bürgerschaft
im Monat Mai 2007
Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
7. Mai, 16.30 Uhr, G.-Hauptmann-Gymnasium, Dahlmannstraße 40
Verwaltungsausschuss
7. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Betriebsausschuss für den
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
– keine Sitzung –
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
8. Mai, 18.00 Uhr, Hinter dem Rathaus 6, Raum 301
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
9. Mai, 18.15 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22
Sanierungsausschuss
10. Mai, 17.00 Uhr, BauGrund, Hinter dem Chor 9, Beratungsraum
Bauausschuss
14. Mai, 17.00 Uhr, Bürocenter, Kopenhagener Straße, Raum 234
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
– keine Sitzung –
Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich)
17. Mai, 17.00 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
21. Mai, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Neue Straßennamen
32. Sitzung der Bürgerschaft
Als neue Straßennamen im Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet
Alter Hafen wurden Stockholmer Straße und Alter Hafen festgelegt.
Die Straßen sind zu benennen, um die Zuordnung der Grundstücke
zu ermöglichen.
31. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal
2
Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Die Termine, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie
auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar / Bürgerschaft.
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
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Statt Karten
Herzlichen Dank
Egon Hilpert
möchten wir allen sagen,
die an unserer Trauer
teilnahmen und dies in so
liebevoller Weise durch
persönliches Geleit, Wort,
Schrift- und Blumengrüße
zum Ausdruck brachten.
Im Namen der Familie
Christel Hilpert
Lübeck, im April 2007
Essen ♦ Trinken ♦ Trödeln
im Restaurant „Zum Weißen Stein“
zum
Pfingstochsentanz ein.
– mit Überraschungen –
Flohmarkt am 5. und 6. Mai sowie am 2. und 3. Juni
Private Händler für den Flohmarkt erwünscht (keine Standgebühren)
„Sommerzeit im Keller“
Unsere neuen Öffnungszeiten:
täglich von 11.00 bis 14.30 Uhr und ab 17.00 Uhr • Dienstag Ruhetag
Wir empfehlen unsere umfangreiche Abendkarte bis 22.30 Uhr.
Bis 23.53 Uhr gibt es bei uns Spare-Ribbs mit Spaghetti.
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Wir laden Sie am Sonntag, dem 27. Mai 2007,
Einlass ab 19.00 Uhr
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Spargelzeit I täglich ab 11.00 Uhr
Schnitzel vom Schwein oder
feine Schinkenspezialitäten
dazu frischer Spargel und
junge Petersilienkartoffeln
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Portion frischer Spargel
mit Sauce hollandaise oder
zerlassener Butter, dazu junge
Petersilienkartoffeln
9,90 €
– Parkplätze sind ausreichend vorhanden –
SONNTAGS-BRUNCH-BÜFETT
jeden Sonntag und an Feiertagen 10.30 – 14.00 Uhr
… auch am Himmelfahrtstag (17. Mai) sowie
an den Pfingstfeiertagen (27. und 28. Mai)
Es erwarten Sie: ein Glas Sekt zum Empfang, Kaffee, Mineralwasser und
Säfte (soviel Sie mögen) ausgewählte deutsche und italienische Vorspeisen
und Hautpgerichte, verschiedene Eisspezialitäten und Desserts.
Erwachsene: 13,90 € • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 7,50 €
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Geschäftsübergabe im
City Partner Hotel „Alter Speicher“
Am 2. April 2007 übergab Jürgen
Lentz (rechts) offiziell sein vor
14 Jahren zusammen mit seiner Frau Birgit gegründetes City
Partner Hotel Alter Speicher in
der Bohrstraße an seine Kinder
Svenja und Norbert Preuss.
Dabei überreichte er symbolisch
den Schlüssel des Hauses an die
2. Generation. Bereits acht Jahre
haben die beiden jungen Unternehmer bewiesen, dass sie ein
Hotel erfolgreich führen können. Hotelchefin Svenja Preuss ließ es
sich nicht nehmen, dem Vater Danke zu sagen und Bilanz zu ziehen,
aber vor allem die geplanten Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen vorzustellen. Und die 3. Generation des Hotels steht mit
Enkeltochter Shirley auch schon in den Startlöchern.
FREIZEIT
3. Wochen der Gemeindepsychiatrie
in der Hansestadt Wismar und im
Landkreis Nordwestmecklenburg
Mit dem Anliegen, die unterschiedlichsten Angebote von Therapie und
psychosozialer Begleitung für Menschen mit psychischen Erkrankungen,
Demenz- und Abhängigkeitserkrankungen in der Region vorzustellen,
wurden unter dem Motto „Aufeinander zugehen“ in den vergangenen
Jahren viele im psychosozialen Bereich Tätige und Beteiligte zusammengeführt. Auch in diesem Jahr finden bis zum 20. Juni 2007 zahlreiche
Veranstaltungen statt. Von sportlichen und kulturellen Begegnungen über
fachliche Informationen und die Vorstellung einzelner Einrichtungen bis hin
zu Einblicken in die Selbsthilfearbeit der Angehörigen und der Psychiatrieerfahrenen reichen die Angebote.
Saisonauftakt im Erlebnis- und Haustierpark Tüzen
Samstag, 12. Mai, 10.00 bis 19.00 Uhr
Tag der offenen Tür:
„Oase“ Mühlen Eichsen
Dienstag, 15. Mai, 10.00 bis 14.00 Uhr
Tag der offenen Tür:
„Factory“ der Wismarer Werkstätten
Mittwoch, 23. Mai, 10.00 bis 14.00 Uhr
„Suchtbewältigung in der Gruppe, sich gemeinsam
verändern – sich in der Gemeinschaft verändern“
Mittwoch, 23. Mai, 16.00 Uhr,
Begegnungsstätte „Schwarzes Kloster, Wismar
3. Bowlingturnier des Vereins „Die Insel“ e.V.
Dienstag, 29. Mai, 10.00 bis 15.00 Uhr, Freizeit-Zentrum
Gadebusch, Erich-Weinert-Straße 10, 19205 Gadebusch
„Nabucco“ – präsentiert von der
Schlesischen Staatsoper Bytom
Open-Air-Aufführung im Bürgerpark
Malwettbewerb
für Kindergartenkinder
Hiermit sind alle Kindergartengruppen aus unserer Stadt zu einem Malwettbewerb aufgerufen. „Welche Gruppe malt das schönste Bild von unserer alten
Hansestadt?“. Zu gewinnen gibt es den großen Teddy, den Kathrin Schulz
und Anja Immecke schon mal in ihre Mitte genommen haben.
Das Bild sollte mindestens DIN-A2Format haben, welche Techniken
– ob mit Wasserfarben oder Buntstiften, Tupf- oder Klebetechnik – bleibt
den jungen Künstlern überlassen.
Aus allen Einsendungen wird eine
Jury dann die Siegergruppe auswählen. Die Kinder der Kindergartengruppe, die das schönste Bild
gemalt haben, werden dann zu Saft
und Keksen in das Rathaus eingeladen und bekommen dann den Teddy
überreicht.
Die Arbeiten bitte an die Pressestelle, „Stadtanzeiger“, Am Markt 1,
23966 Wismar, senden. Der Einsendeschluss ist der 4. Juni 2007.
3. Fachkongress
„Augen auf für unsere Kinder“
Am 12. Mai 2007 setzt Greifswald zum dritten Mal Maßstäbe hinsichtlich
des Fachaustausches zwischen Erzieher/innen und Tagespflegepersonen.
Unter dem Thema „Frühkindliche Bildung“ findet der 3. Fachkongress
„Augen auf für unsere Kinder“ statt, der in seiner Art einmalig in
Deutschland ist.
Diesen Stellenwert würdigend, eröffnet die Referentin zur Förderung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege aus dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern den Kongress.
Unter den ca. 350 Teilnehmer/innen, die vorrangig aus der Region Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind in diesem Jahr auch Interessierte aus
Karlsruhe, Cottbus, Usingen, Leipzig und Essen. Es referieren: Kornelia
Schneider (Deutsches Jugendinstitut München), Prof. Dr. Rainer Dollase
(Universität Bielefeld), Prof. Dr. Wolfgang Tietze (Freie Universität Berlin)
und Marianne Berger (Bremen).
Einige Plätze sind noch frei. Der Kongress gilt als achtstündige Fortbildung
und kostet 40 Euro. Informationen und Anmeldungen über Claudia Erler
unter Telefon: (030) 44 72 64 61.
21. Gottlob-Frege-Wanderung
Verdis geniale Freiheitsoper mit dem weltberühmten Gefangenenchor unter freiem Himmel – dieses einmalige Erlebnis erwartet den Besucher des
Sommer-Open-Airs im atemberaubenden Ambiente in Wismar am
Samstag, dem 11. August 2007, im Bürgerpark an der Lübschen Burg.
In einer grandiosen Inszenierung wird „Nabucco“ von einem der besten
mitteleuropäischen Opernhäuser, der Schlesischen Staatsoper Bytom, aufgeführt. Über 100 Mitwirkende werden das alte Babylon und den Freiheitskampf der Israeliten auf der Bühne im Bürgerpark zum Leben erwecken.
„Va pensiero, sull’ali dorate“ („Flieg, Gedanken, auf goldenen Schwingen“)
unter der Stabführung von Tadeusz Serafin wird der gewaltige Chor der
Gefangenen erklingen, der zur heimlichen Hymne für den Freiheitskampf
des italienischen Volkes im 19. Jahrhundert wurde. Mit der Inszenierung der
großen Freiheitsoper „Nabucco“ von Giuseppe Verdi vor beeindruckender
Kulisse erwartet das Publikum zweifellos einen stimm- und bildgewaltigen
Opernabend unter freiem Himmel.
Karten für diese Aufführung erhalten Sie im Bürger-Büro im Rathaus.
4
Der Mathematiker, Philosoph und Naturfreund Friedrich Ludwig Gottlob
Frege besaß eine tiefe Heimatverbundenheit. Mehrere Male wanderte er, auch
noch im 6. Jahrzehnt, zu Fuß von Jena nach Wismar und zurück. Die 500 km
lange Strecke legte er dabei jedes Mail mit beeindruckender Pünktlichkeit zurück. Seit 1987 findet jährlich einmal im Mai eine Gedenkwanderung statt.
Am Sonntag, dem 13. Mai, findet die 21. Gottlob-Frege-Wanderung statt.
Auf vier verschiedenen Strecken haben die Wanderer die Möglichkeit, den
„Schweriner See und Wismar“ auf Schusters Rappen zurückzulegen.
Alle Teilnehmer treffen sich um 9.00 Uhr an der Runden Grube/Wasserstraße.
Dort können sie auch den Unkostenbeitrag in Höhe von 5 Euro entrichten.
Mit den Bussen geht es dann zu den Ausgangsorten. Mit Wanderstrecken
zwischen 8, 16, 21 und 27 Kilometern ist für jede Kondition etwas dabei.
Das Ziel aller Strecken wird das Baumhaus am Alten Hafen sein.
Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde mit einem Erinnerungsstempel.
Bürger-Büro:
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STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
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Ideen für eine gelungene Überraschung finden Sie
auf dieser sowie auf der dritten Seite in unserer heutigen Ausgabe.
13. Mai: MUTTERTAG
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Mit unserem Imbiss: Chill-out sorgen wir für Ihr leibliches Wohl.
Wir danken unseren Gästen für ihre Treue.
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Am Pfingstmontag bieten
Kunsthandwerker und Händler rund um
die Mecklenburger Mühle ihre Waren an.
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„Blue Bayou“
Bierkrugstemmen,
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Wahl der Bierkönigin
werden Sie Biergartenkönigin
Auch in diesem Jahr erwartet die Besucher ein vielseitiges Programm.
Kunst- und Flohmarkt, Handwerkerstraße, Live-Musik, Countrymusik und
Line Dance Ritterdorf mit Stuntauftritten
und Spielstraße für die Kinder, Wettmelken, VW-Käfertreffen, Händler
und natürlich bietet das Team des
Restaurants der Mecklenburger Mühle
den Gästen des Mühlenfestes
viele Gaumenfreuden.
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FREIZEIT & BILDUNG / DIT & DAT
Geführte Neuseeland-Studienreise
mit Wohnmobilen in Kooperation
mit der Volkshochschule
Einen außergewöhnlichen Leckerbissen präsentiert die Volkshochschule in
ihrem Programm 2008: Eine geführte Studienreise mit Wohnmobilen quer
durch Neuseeland. Im März 2008 beginnt diese Traumreise.
Als Reiseleiter und Organisatoren dieses Abenteuer-Urlaubs fungieren zwei
sachkundige „Downunder“-Kenner aus dem Kreis Schleswig-Flensburg:
Angela und André Pflanz. Die Kinderkrankenschwester Angela Pflanz hat
zusammen mit dem Kraftfahrzeug-Betriebswirt André Pflanz Neuseeland
bereist und dabei viele tausend Kilometer „abgerissen“.
Eine Zeit, die nicht folgenlos geblieben ist: Die Begeisterung für Land und
Leute ist dabei noch gewachsen. Die Hobby-Reiseleiter, die ihre Kosten für
die Tour selbst tragen und kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Reise
haben, sind sich sicher, dass auch die neue Reise wieder die Mitreisenden in
ihren Bann ziehen wird.
„Marimba Solo“
Katarzyna Mycka spielt auf der Marimba
Am Samstag, dem 12. Mai, wird Katarzyna Micka mit ihrem schnellen
und sensiblen Spiel auf der Marimba in der Konzertreihe „Kammermusik im Bürgerschaftssaal“ den interessierten Zuhörer bezaubern.
Seit erst fünf Jahrzehnten gibt es die Marimba in der westlichen (und asiatischen) Musik, und so sind alle für dieses Instrument geschriebenen Werke
mehr oder weniger zeitgenössisch, sieht man von Arrangements von Stücken
von Bach oder Ravel oder auch von Interpretationen japanischer Klassiker
ab. Die Klangfülle und feine Ausdruckskraft des großen, über fünf Oktaven
reichenden Instrumentes eignet sich gleichermaßen für rhythmische wie für
polyphone Klanggebilde – es können immerhin bis zu vier Töne gleichzeitig
angeschlagen werden.
Katarzyna Mycka gastierte als Solistin an der Marimba u. a. bei den Stuttgarter und Jenaer Philharmonikern, den Bochumer Symphonikern und bei
den Ludwigsburger Schloßfestspielen. Es folgten Einladungen zu Konzerten
und Meisterkursen in die USA, nach Polen, Japan, Luxemburg und in die
Schweiz.
Karten für dieses Konzert erhalten Sie in der Tourist-Information am
Markt, im Bürger-Büro im Rathaus, in der „Weinapotheke“ in der Bademutterstraße 2 sowie an der Abendkasse.
Verlosung von Karten
Für die Buchlesung mit Roland Kaiser am Dienstag, dem
15. Mai 2007, im Bürgerschaftssaal, verlost der „Stadtanzeiger“ 10-mal eine Eintrittskarte.
Lake Tekapo
„Abenteuer Neuseeland im Wohnmobil“ – unter diesem Titel führt das Husbyer Ehepaar Pflanz die Reisen in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule
Wismar und anderen Volkshochschulen durch – und der Name ist Programm.
In komfortablen Wohnmobilen führt der Weg vom Startpunkt Christchurch
auf der neuseeländischen Südinsel Richtung Norden und endet einen Monat
später in Auckland. Die facettenreiche Tour zeigt viele bekannte und unbekannte Gesichter Neuseelands, wobei sich informative Abstecher, Ausflüge
und Wanderungen mit dem schlichten Erlebnis der schier endlosen Natur
abwechseln. Ob Natur- oder Kulturfreund, ob Abenteurer oder einfacher
Tourist – für jeden Geschmack ist etwas dabei.
Eine „landeskundliche Studienreise“, so bieten die Volkshochschulen die
Reise an, wobei Studieren immer auch als Erleben interpretiert werden
kann. So lernen die Mitfahrer die einzigartige Flora und Fauna Neuseelands
hautnah kennen, erkunden mit Queenstown eine Stadt, in der Abenteuersportarten wie das Bungee Jumping erfunden wurden, besuchen den Franz-JosefGletscher und bekommen im Thermalgebiet um Rotorua und Whakarewarewa einen von Maoris begleiteten Einblick in die mystische Kultur, die
Sitten und Riten der neuseeländischen Ureinwohner.
Die Volkshochschule Wismar lädt Reiseinteressierte zu einem Diaund Informationsabend am 22. Mai, 19.00 Uhr, ein.
Angela und André Pflanz bitten um Anmeldung
für die Dia-Infoabende unter
Telefon: 04634-367 oder per E-Mail: [email protected]
Anmelden können Sie sich auch in der
Volkshochschule Wismar • Badstaven 20 • 23966 Wismar
Telefon: (0 38 41) 32 67 0 • Fax: (0 38 41) 32 67 16
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der Bibliothek
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6
Aus allen Einsendern mit der richtigen Antwort werden dann die
glücklichen Gewinner gezogen.
Frage: Wie heißt das Kinderbuch, das von Roland Kaiser verfasst
worden ist und aus dem er lesen wird?
Die Lösung bitte bis zum 10. Mai auf einer Postkarten an den
„Stadtanzeiger“, Am Markt 1, 23966 Wismar senden.
Roland Kaiser mit seinen Kindern Annalena und Jan
Das Müttergenesungswerk
bittet um Unterstützung
Das Müttergenesungswerk bietet Müttern im Rahmen von Mütter- und
Mutter-Kind-Kuren ein ganzheitliches, frauenspezifisches und auf die individuellen sozialen und gesundheitlichen Belastungen von Müttern abgestimmtes Vorsorge- und Rehabilitationsangebot.
Für diese Arbeit ist das Müttergenesungswerk auf Spendengelder angewiesen. Im Vordergrund stehen hier die finanziellen Zuwendungen an Frauen,
die die Kurnebenkosten – wie den gesetzlichen Eigenanteil, Taschengeld,
Fahrtkosten oder Familienhelferin nicht selbst finanzieren können, aber auch
die Kurvorsorge- und Nachsorgeangebote.
Weitere Informationen über die Arbeit des Muttergenesungswerkes erhalten
Sie von der
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63 • 10115 Berlin • Telefon: (030) 3 30 02 90
[email protected] • www.muettergenesungswerk.de
Bank für Sozialwirtschaft München • Konto-Nr.: 885 55 04 • BLZ: 700 205 00
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
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BEKANNTMACHUNGEN
Einziehung von öffentlichen
Verkehrsflächen im Bereich
der Hansestadt Wismar
Einziehungsverfügung des Ministeriums
für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
vom 16. April 2007 – VIII 540-555-01-01
Die im Bereich der Hansestadt Wismar gelegenen Straßen
– Heinrich-Mann-Straße (Flur 1, Flurstück 5049/1)
– Puschkinstraße (Flur 1, Flurstück 5049/1)
– Teilfläche der Straße hinter der Molkerei
(Flur 1, Flurstück 5047/41, teilweise)
werden gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MecklenburgVorpommern eingezogen.
Der Verwaltungsakt einschließlich Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin,
Dienstzimmer 403, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin,
Wismarsche Straße 325, 19053 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Sprechtag des Bürgerbeauftragten
Bernd Schubert in Wismar
Der nächste Sprechtag des Bürgerbeauftragten in der Hansestadt
Wismar findet am Mittwoch, dem 9. Mai 2007, statt.
Jeder Bürger hat an diesem Tag die Möglichkeit, seine Anliegen mündlich vorzutragen. Der Sprechtag findet im Rathaus der Hansestadt Wismar,
Am Markt 1, statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das
Büro des Bürgerbeauftragten, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin,
Tel.: (0385) 5 25 27 09, gebeten.
Der Bürgerbeauftragte unterstützt Bürgerinnen und Bürger in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Landesregierung und den sonstigen Behörden und Ämtern im Land. Zu seinen Aufgaben gehören auch die
Beratung in sozialen Fragen und die Wahrnehmung der Belange behinderter
Menschen. Der Bürgerbeauftragte kann dem Landtag, der Landesregierung
sowie den Kommunen Vorschläge der Bürger unterbreiten. Nicht eingreifen
darf er in Gerichtsverfahren und in privatrechtliche Streitigkeiten. Jedermann kann die Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten unentgeltlich
in Anspruch nehmen.
Zum Verfügungsfonds –
Städtebauförderungsprogramm
,,Die Soziale Stadt“
In der Hansestadt Wismar wurde für den Stadtteil „Altstadt“ aus bewilligten
Programmmitteln des Programms ,,Die Soziale Stadt“ ein Verfügungsfonds
in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr eingerichtet. Im Rahmen eines regelmäßig
stattfindenden Stadtteilforums wurde ein Altstadtbeirat gewählt, in dem
Vertreter von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen vertreten sind, die in
regelmäßigen Sitzungen über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds entscheiden. Die Mittel stehen insbesondere für Sondermaßnahmen
und -aktivitäten zur Verfügung, die im Sinne der Ziele des Programms ,,Die
Soziale Stadt“ stehen. So sollen kleinere, in sich abgeschlossene Projekte
kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. Es sind Projekte gefragt,
die unter Mitwirkung der Bürger das Wohnumfeld, die lokale Wirtschaft oder
die Infrastruktur (sozial, kulturell, bildungs- oder freizeitbezogen) und das
Stadtteilleben in der Altstadt bereichern. Je Projekt ist eine Förderung bis
max. 2.000 Euro vorgesehen.
Der schriftliche Antrag muss eine Beschreibung des geplanten Projekts, die
geschätzten Gesamtkosten und die beabsichtigte Finanzierung einschließlich
der beantragten Förderung enthalten. Die dafür notwendigen Anträge erhalten Sie im Büro des Sanierungsträgers BauGrund oder auch im Treffpunkt
Altstadt in der ABC-Straße 6. Kompetente Hilfe zur Antragstellung erhalten
Sie durch Christina Haase. Seit dem 1. Januar 2007 unterstützt sie als Projektkoordinatorin das Quartiersmanagement und steht Interessierten wöchentlich
dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr im Stadtteilbüro Hinter dem Chor 9 beim
Sanierungsträger zur Verfügung.
8
Planfeststellung nach § 18
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
für das Bauvorhaben
„Neubau / Rückbau Durchlass
in Bahn-km 3,04+34 an der Strecke
Wismar – Rostock
Betroffene Gemeinde: Wismar
– Anhörungsverfahren –
Auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg /
Schwerin, wird für o. g. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren
durchgeführt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der
Zeit vom 9. Mai bis 8. Juni 2007 bei der Stadtverwaltung Wismar,
Bauamt, Kopenhagener Straße 1, 1. Obergeschoss in 23966 Wismar zur
allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
22. Juni 2007, bei der Stadtverwaltung Wismar, Bauamt, Kopenhagener
Straße 1, 1. Obergeschoss in 23966 Wismar oder beim Landesamt für
Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Erich-SchlesingerStraße 35 in 18059 Rostock Einwendungen gegen den Plan schriftlich
oder zur Niederschrift erheben.
Nach Ablauf dieser Frist sind entsprechend § 18 a Abs. 7 Allgemeines
Eisenbahngesetz Einwendungen ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die
von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in
Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite der
Vertreter mit Namen und Anschrift zu benennen. Der Vertreter hat durch
Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können diese
Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert,
der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgemäß
Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen
der Vertreter, Einwendungen erheben werden, werden über den Termin
gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei
Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne
ihn verhandelt werden.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem
Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin,
sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens
durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
6. Die Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu
den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen
und die Veränderungssperre nach § 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht
ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den
vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Wismar, den 3. Mai 2007
gez. Stukowski
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung
des Wirtschaftsministeriums
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeinverfügung – Ladenschlussgesetz
Blumenverkauf am 13. Mai 2007
„Alternative Energiequellen –
Sicherheit für die Zukunft?“
Am Donnerstag, dem 24. Mai, von 14.00 bis 16.00 Uhr, findet im Zeughaus
die Mitgliederversammlung des Seniorenverbandes des BRH statt.
Dr. Schmidt wird auf dieser Versammlung einen Vortrag über das Thema
„Alternative Energiequellen – Sicherheit für die Zukunft?“ halten.
Gäste sind herzlich willkommen.
(Muttertag)
Aufgrund des § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung
der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I
S. 2407) erteile ich für den 13. Mai 2007 (Muttertag) eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss.
Danach dürfen Verkaufsstellen, in denen in überwiegendem Umfang
Blumen feilgehalten werden, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffnen.
Darin eingeschlossen sind die Öffnungszeiten, die gemäß der Verordnung
über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert am 30. Juli 1996 (BGBl. I
S. 1186), möglich sind.
Auflagen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen analog § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss nur während der zugelassenen Öffnungszeiten beschäftigt werden. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten sind in
diese Zeit einzubeziehen bzw. dürfen insgesamt weitere 30 Minuten nicht
übersteigen.
2. Arbeitnehmern, die aufgrund dieser Ausnahmebewilligung am 13. Mai
2007 über die Dauer von zwei Stunden hinaus beschäftigt werden, ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei
Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)).
3. Die Vorschriften der §§ 3 bis 5 des ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I
S. 1170), zuletzt geändert durch den Artikel 229 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) über die Dauer der werktäglichen
Arbeitszeit, der Ruhepausen und Ruhezeiten sowie weitergehende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Gesetzen sind zu beachten und einzuhalten.
4. Jugendliche dürfen nach § 17 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
nicht beschäftigt werden.
5. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002
(BGBl. I S. 2318) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes
vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), nicht beschäftigt werden.
6. Die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes hinausgehenden Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG) und zur
Führung eines Verzeichnisses über Namen, Tag, Beschäftigungsart und
-dauer der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über
die diesen als Ersatz für die Beschäftigung gewährte Freizeit (analog des
§ 21 des Gesetzes über den Ladenschluss) bleiben unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Für Klagen aus den Hansestädten Greifswald und Stralsund, der kreisfreien
Stadt Neubrandenburg sowie aus den Landkreisen Demmin, MecklenburgStrelitz, Müritz, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und UeckerRandow ist das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, örtlich zuständig.
Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323,
19055 Schwerin, örtlich zuständig.
Schwerin, 2. April 2007
Im Auftrag gez. Walber
Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verschiebung der Müllabfuhr
im Monat Mai 2007
Auf Grund der Feiertage im Mai kommt es in diesem Monat mehrere Male
zur Verschiebung bei der Müllabfuhr. Das betrifft die Restmüllentsorgung sowie die gelbe Tonne / den gelben Sack, die blaue Tonne sowie die Biotonne.
Die Donnerstagstouren an Christi Himmelfahrt (17. Mai) werden am Freitag,
dem 18. Mai nachgeholt, sodass am Samstag, dem 19. Mai, die Freitagstouren
aufgeholt werden.
In der Woche nach Pfingsten verschieben sich alle Abholungen um einen
Tag nach hinten.
Öffentliche Versteigerung
von Fundsachen
Am Samstag, dem 12. Mai 2007, 10.00 Uhr, findet in der Alten Reithalle
am Bürgerpark der Hansestadt Wismar, An der Lübschen Burg, eine
öffentliche Versteigerung von Fundsachen wie zum Beispiel von Fahrrädern und Kleinartikeln, statt.
Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung
geltend zu machen.
Hansestadt Wismar – Die Bürgermeisterin
– Ordnungsamt –
Impressum
Herausgeber: Hansestadt Wismar
Die Bürgermeisterin · Pressestelle
Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar
V. i. S. d. P.: Frank Junge
Redaktion: Petra Steffan
Tel.: (03841) 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected]
Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor,
ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder
Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Erscheinungsweise: 2 x monatlich
Auflage: 27.000
Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar
Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar
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Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH
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Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar
an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.
Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag
bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro
im Rathaus und in der Tourist-Information aus.
Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar.
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
9
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Landkreis Nordwestmecklenburg – Amtliche Bekanntmachung
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 4
zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 13. April 2007
Auf der Grundlage
– des § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum
Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz, 9.05.2006, AT28 2006 V1),
zuletzt geändert am 22. Februar 2007 (BAnz. Nr. 40, 27.02.2007,
S. 2063)
– des § 2 der Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische
Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 1. September 2005 (BAnz. Nr. 167, S.
13346), zuletzt geändert am 10. Februar 2006 (BGBl. I S. 328)
– der §§ 2 und 8 der Geflügelpest-Verordnung vom 20. Dezember
2005 (BGBl. I S. 3538)
– der §§ 18–30 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2005
(BGBl. I S. 2617)
– der §§ 1 und 3 des Ausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tierseuchengesetz vom 6. Januar 1993
(GVOBl. M-V S. 31), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 2 des
Gesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 90) und
– des § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (TierSZustLVO M-V) vom 6. Februar 2004 (GVOBl.
M-V S. 69),
in den jeweils geltenden Fassungen, ordnet das Gemeinsame
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar (Veterinäramt) Folgendes an:
1. Gem. § 1 Abs. 3 der Geflügel-Aufstallungsverordnung lege ich
folgendes Gebiet, in dem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) seit dem 15. April 2007 außerhalb geschlossener Ställe oder
Schutzvorrichtungen (Freilandhaltung) gehalten werden darf,
fest:
das gesamte Territorium des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar außer einem 500 m breiten
Küstenstreifen landeinwärts im Bereich des Breitlings und des
Salzhaffs vom Poeler Damm bis zur Landkreisgrenze zu Bad
Doberan sowie am Ostufer der Insel Poel vom Poeler Damm
bis Höhe Gollwitz. Somit ist die Freilandhaltung weiterhin nicht
möglich in den Ortschaften Fährdorf (ausgenommen Fährdorf
Hof und Fährdorf Ausbau), Malchow, Vorwerk, Gollwitz und
Damekow.
Darüber hinaus ist zum Schutz der größeren Geflügelbestände
die Freilandhaltung auch nicht möglich in den Ortschaften
Groß Stieten und Triwalk.
2. Wird Geflügel in Freilandhaltung gehalten, hat der Tierhalter
folgende Auflagen einzuhalten:
2.1 Das Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebendes Wassergeflügel, Küstenvögel und Möwen nicht zugänglich sind und darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden,
zu dem diese Vogelarten Zugang haben.
2.2 Werden ausschließlich Enten und Gänse oder diese räumlich getrennt von sonstigem Geflügel gehalten, sind die Tiere vierteljährlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und
H7 untersuchen zu lassen. Dazu sind durch einen Tierarzt Rachentupfer oder Kloakentupfer entnehmen zu lassen.
Es sind jeweils 60 Tiere des Bestandes zu beproben. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse gehalten, sind alle Tiere zu beproben. Werden Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel
gehalten, muss die in der Anlage in Spalte 2 der Geflügel-Auf-
10
stallungsverordnung vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel
gehalten werden. Ferner hat der Tierhalter jedes verendete Stück
sonstiges Geflügel nach näherer Anweisung des Amtstierarztes
unverzüglich auf das Influenza-A-Virus virologisch untersuchen
zu lassen.
2.3 Unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes sind die
Schutzmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 und Abs.
3 sowie § 8b Nr. 1 – 8 der Geflügelpest-Verordnung einzuhalten.
Insbesondere sind in das zu führende Bestandsregister alle Zugänge und Abgänge von Geflügel unter Angabe des Namens und
der Anschrift des bisherigen Besitzers bzw. des Erwerbers, das
Datum des Zugangs bzw. Abgangs, die Art des Geflügels sowie
alle Verendungen unverzüglich einzutragen.
3. Generell gilt:
3.1 Geflügel, ausgenommen Geflügel, das unmittelbar zur Schlachtung verbracht wird, darf nur in den Verkehr gebracht werden,
soweit das Geflügel sieben Tage vor dem In-Verkehr-Bringen in
einem geschlossenen Stall oder einer Schutzvorrichtung gehalten
und längstens vier Werktage vor dem In-Verkehr-Bringen klinisch
tierärztlich oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch nach
näherer Anweisung des Amtstierarztes mit negativem Ergebnis
auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht worden ist. Derjenige, der Geflügel in den Verkehr bringt, hat eine
tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung mitzuführen.
3.2 Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
– mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu
100 Tieren oder
– mehr als 2 vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer
Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder
– kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung
oder der Gewichtszunahme,
so hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen.
4. Die in den Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen
Nr. 2 und 3 zum Schutz vor der klassischen Geflügelpest vom
31. August 2006 bzw. 19. Februar 2007 getroffenen Anordnungen
werden mit Ablauf des 14. April 2007 widerrufen.
5. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf.
Das Nichteinhalten der Anordnungen stellt nach § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 76 Abs. 3
mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Die Begründung kann beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar,
Postfach 1155, 23931 Grevesmühlen schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3 mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines schriftlichen Widerspruchs
ist der Zeitpunkt des Einganges der Widerspruchsschrift.
Im Auftrag
gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt
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Vergabe-Nr. 15/07 bis Nr. 17/07
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr. 28/07
a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Recht und Personenstandswesen,
Zentrale Vergabestelle, Postfach 1245, 23952 Wismar
Telefon: (03841) 251-1081, Telefax: (03841) 251-1084
a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle,
Postfach 1245, 23952 Wismar
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Art und Umfang der Leistung:
c) Art und Umfang der Leistung:
Unterhaltsreinigung an verschiedenen Schulen
der Hansestadt Wismar
unterteilt in folgende Objekte:
• ÖA 15/07 – Seeblick-Schule
Anton-Saefkow-Straße 9, 23968 Wismar
• ÖA 16/07 – Bertolt-Brecht-Schule
Erich-Weinert-Promenade 6, 23966 Wismar
• ÖA 17/07 – Berufsschulzentrum Nord
DG Bürgermeister-Haupt-Straße 25, 23966 Wismar
d) Die Zuschlagserteilung erfolgt für jede öffentliche Ausschreibung
separat.
Es handelt sich um 3 voneinander getrennte Vergabeverfahren.
e) Leistungszeitraum: 9. bis 31. August 2008
mit Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr
f) Ort / Termin zur Abholung
bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen:
Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen,
Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar,
Zimmer 318, Telefon: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084
Ausgabe der Unterlagen:
8. bis 10. Mai 2007 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
g) Kosten der Verdingungsunterlagen:
• ÖA 15/07: 8,50 €
• ÖA 16/07: 5,50 €
• ÖA 17/07: 6,00 €
Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung
Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00
Verwendungszweck:
02300 – 15000 – jeweilige Nummer der öffentlichen Ausschreibung
Bareinzahlungen: Stadtkasse
Großschmiedestraße 11 – 17, 23966 Wismar
02300 – 15000 – jeweilige Nummer der öffentlichen Ausschreibung
Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges
möglich.
h) Die Angebote sind getrennt (separater verschlossener Umschlag
je öffentliche Ausschreibung) voneinander einzureichen.
i) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle
• Postalischer Versand: Hansestadt Wismar,
Postfach 1245, 23952 Wismar
• Abgabe:
1. während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Hinter dem Rathaus 6,
23966 Wismar, Zimmer 318
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: (03841) 251-1082
2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten:
Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr,
Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten
k) Ablauf der Angebotsfrist: 11. Juni 2007
l) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12. Juli 2007
m) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe des Angebotes
auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
(§ 27 VOL/A).
12
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Lieferung von Unterrichtsmitteln für das Jahr 2007
für die Schulen der Hansestadt Wismar
unterteilt in 8 Lose:
Los 1: Grundschule – Übungs- und Konzentrationsmaterial
Los 2: Werk- und Bastelmaterial / Technik
Los 3: Medientechnische Ausstattung
Los 4: Sportartikel und Sportgeräte
Los 5: Biologie und Chemie (Geräte und Chemikalien)
Los 6: Mathematik und Physik
Los 7 Geografie und Geschichte
Los 8: Musik
d) Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise, die Angebotsabgabe
zu Einzellosen ist dementsprechend möglich.
e) Ort/Termin zur Abholung
bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen:
Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen,
Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar,
Zimmer 318, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084
Ausgabe der Unterlagen:
8. bis 10. Mai 2007 in der Zeit von 9.00 bis 12.000 Uhr
f) Kosten der Verdingungsunterlagen: Grundpreis + Kosten je Los
(Der Grundpreis ist auch bei der Abforderung von mehreren
Losen nur einmal zu entrichten)
1. Grundpreis: 3,25 €
beinhaltet: Anschreiben, Bewerbungsbedingungen, zusätzliche
Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Bietererklärung
2. Kosten je Los
beinhaltet: Preisangebot für das konkrete Los
Los 1: 2,75 € Los 2: 6,50 € Los 3: 3,25 €
Los 4: 3,75 €
Los 5: 4,00 € Los 6: 3,50 € Los 7: 1,25 €
Los 8: 1,00 €
Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung
Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00
Verwendungszweck:
HH-Stelle: 02300 – 15000 – 28/07
Bareinzahlungen: Stadtkasse
Großschmiedestraße 11 – 17, 23966 Wismar
02300 – 15000 – 28/07
Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges
entsprechend der o. a. Zahlungsmodalitäten möglich.
g) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle
• Postalischer Versand: Hansestadt Wismar,
Postfach 1245, 23952 Wismar
• Abgabe:
1. während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Hinter dem Rathaus 6,
23966 Wismar, Zimmer 318
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: (03841) 251-1082
2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten:
Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr,
Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten
k) Ablauf der Angebotsfrist: 19. Juni 2007
l) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 20. Juli 2007
m) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe des Angebotes
auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
(§ 27 VOL/A).
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
Resolution der Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
gegen Gewalt, Extremismus,
Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass
und für Demokratie und Menschenwürde
Die Hansestadt Wismar fühlt sich der Demokratie und der Menschenwürde verpflichtet. Wir
verabscheuen jede Art von Gewalt und wir lehnen Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und
Fremdenhass ab.
Deshalb sehen wir es mit großer Sorge, dass vor allem rechtsextremistische Anschauungen
auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft sind und dass sich in der Bundesrepublik
Deutschland eine gewaltbereite rechtsradikale Subkultur etabliert. Gleichzeitig gelingt es
Parteien dieses Spektrums, Wählerinnen und Wähler an sich zu binden und Einzug in die
Parlamente zu halten. Für uns ist das nicht nur lediglich eine Protesterscheinung. Wir werten
das Vorwärtskommen dieser Organisationen als einen ernst zu nehmenden und gefährlichen
Angriff auf die demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaft und auf die grundlegenden
Werte von Freiheit und Gerechtigkeit.
Auch die Hansestadt Wismar kämpft mit diesen Problemen. Dennoch sind wir fest davon
überzeugt, diese Kräfte mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zurückdrängen zu
können. Dabei werden wir das wahre Gesicht von Extremismus, Neonazis, Rassenhass und
Antisemitismus entlarven und den Menschen zeigen, dass ein von diesen Ansichten geprägtes
Weltbild keine Alternative darstellt, um die Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft steht,
zu lösen. Wir werden es auch nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von Gewalttätern
und Anhängern der rechten Szene den Ruf einer ganzen Stadt in Misskredit bringt und damit
allen Bürgerinnen und Bürgern Schaden zufügt.
Deshalb werden wir in Wismar
1. ein friedliches Zusammenleben der Menschen unabhängig von Rasse, Religion
und Kultur unterstützen,
2. jegliche Form der Ausgrenzung verhindern,
3. gewaltfrei Widerstand gegen alle Aktivitäten von Extremisten leisten,
4. bei fremdenfeindlichen Übergriffen und Aktionen unverzüglich die Polizei verständigen,
5. entschieden gegen die Verbreitung von rechtsradikalen und nationalsozialistischen
Gedankengut vorgehen,
6. unseren Kindern und Jugendlichen die Gefahr, die von menschenverachtenden
und rassistischen Weltanschauungen ausgeht, verdeutlichen,
7. den unschätzbaren Wert unserer Demokratie als einziges System zur Gewährleistung
und Sicherung der Grund- und Menschenrechte vermitteln.
Dafür benötigen wir die Hilfe derer, die das gleiche Ziel verfolgen. Deshalb rufen wir alle
Bürgerinnen und Bürger, alle Gewerbetreibenden, Firmen und Betriebe, alle Parteien, Vereine
und Verbände auf, sich dieser Resolution anzuschließen. Bekunden Sie mit Ihrem Beitritt, dass
auch Sie Gewalt, Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass ablehnen. Zeigen
Sie mit Ihrem Votum, dass auch Ihnen Demokratie und Menschenwürde wichtig sind.
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
13
Mit meiner Unterschrift trete ich der umseitig aufgeführten Resolution bei
und unterstütze das darin dargestellte Anliegen.
Name, Vorname
PLZ
Wohnort
Unterschrift
Bitte geben Sie die ausgefüllten Listen im Bürgerbüro der Hansestadt Wismar im Rathaus ab.
14
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
AUSSCHREIBUNG
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr. 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27/07
a) Auftraggeber: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Gebäudemanagement, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar
Anforderung der Unterlagen: siehe h)
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Ausführung von Bauleistungen
d) Ausführungsort: 23966 Wismar, Philipp-Mülller-Straße
e) Theater der Hansestadt Wismar,
Philipp-Müller-Straße in 23966 Wismar
Vorhaben: Foyerneubau auf der Westseite des Saalgebäudes,
1. und 2. Bauabschnitt
f) Angebote können für ein Los bzw. mehrere Lose eingereicht werden.
Vergabe-Nr.: 19/07: Los 3 – Installationsarbeiten
(komplette Heizungsanlage mit Deckenstrahlplatten, Besucher-WCs
und Lüftungsinstallation)
Vergabe-Nr.: 20/07: Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten
(vollflächige selbsttragende Glasfassade / Wärmeschutzverglasung
mit Profilelementen aus BSH und Stahl sowie Außen- und
Innentüranlagen)
Vergabe-Nr.: 22/07: Los 4 – Elektroarbeiten
(komplette Elektroinstallation inklusive Ausstattung
mit Beleuchtungskörpern als Lichtbandleuchten)
Vergabe-Nr.: 23/07: Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten
(ca. 350 m2 Estrich, ca. 40 m2 Wandfliesen, ca. 65 m2 Bodenfliesen
und ca. 65 m2 glasierte Estrichziegel)
Vergabe-Nr.: 24/07: Los 9 – Maler- und Putzarbeiten
(ca. 120 m2 Wärmedämmverbundsystem inkl. ca. 35 m Sockelausbildung herstellen, Außen- und Innenanstrich sowie Anstriche
auf Stahl und Holz, gesamt ca. 500 m2)
Vergabe-Nr.: 25/07: Los 10 – Bodenbelagsarbeiten
(220 m2 Hochkantlamellen-Parkett aus Eiche oder Buche
sowie ca. 16 m2 Textilbelag)
Vergabe-Nr.: 26/07: Los 11– Gebäudereinigung
(komplette Nass-, Feucht- und Trockenreinigung des Gebäudes
wie Glasfassade, Wände, Fußböden, Decken, Sanitäranlagen und
technische Anlagen mit Ausstattungselementen)
Vergabe-Nr.: 27/07: Los 13 – Sanitärtrennwände
(Ausstattung der WC-Räume mit sanitären Trennwänden
inkl. Türanlagen als lasurbeschichtete Sperrholzelemente
mit Aluminiumprofilen)
g) etwaige Fristen entsprechend vorläufigem Bauzeitenplan:
a) für das Los 7: Fassaden- und Tischlerarbeiten
Baubeginn:
voraussichtlich ab 2. Juli 2007
Fertigstellung: voraussichtlich bis 15. August 2007
b) alle anderen Lose (Lose nach Zeitfolgen gestaffelt)
Baubeginn:
voraussichtlich ab 6. August 2007
Fertigstellung: voraussichtlich bis 31. Dezember 2007
h) Verdingungsunterlagen sind anzufordern:
Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle,
Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318,
Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084
i) Ausgabe der Unterlagen: 8. bis 10. Mai 2007, 9.00 bis 12.00 Uhr
j) Bezahlung der Verdingungsunterlagen:
1) bei Versand der Unterlagen:
Los 3 – Installationsarbeiten:
12,25 € + 1,45 € Porto
Los 4 – Elektroarbeiten:
8,25 € + 1,45 € Porto
Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten: 8,75 € + 1,45 € Porto
Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten:
6,50 € + 1,45 € Porto
Los 9 – Maler- und Putzarbeiten:
6,00 € + 1,45 € Porto
Los 10 – Bodenbelagsarbeiten:
5,50 € + 1,45 € Porto
Los 11 – Gebäudereinigung:
5,75 € + 1,45 € Porto
Los 13 – Sanitärtrennwände:
5,75 € + 1,45 € Porto
Einzahlungen auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar
bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Konto-Nr.: 100 000 363 5
Bankleitzahl: 140 510 00
Cod. Zahlungsgrund: 02300 – 15000 / Vergabe-Nr.: …
2) bei persönlicher Abholung der Unterlagen:
Es gelten die o. g. Preise, jedoch ohne Versandkosten.
Herausgabe der Unterlagen nur gegen Einzahlungsbeleg
auf das o. g. Konto oder Quittungsbeleg über Bareinzahlung
bei der Stadtkasse der Hansestadt Wismar,
Sitz: Großschmiedestraße 11 – 17, 239666 Wismar
k) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt,
Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle
• Postalischer Versand: Hansestadt Wismar,
Postfach 1245, 23952 Wismar
• Abgabe:
1. während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Hinter dem Rathaus 6,
23966 Wismar, Zimmer 318
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten:
Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr,
Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten)
l) Anschrift zur Angebotsabgabe: siehe k)
m) Angebot in deutscher Sprache
n) Submissionsteilnehmer: Bevollmächtigter der Bieter
o) Termin der Angebotsabgabe:
Los 3 – Installationsarbeiten:
5. Juni 2007, 08.00 Uhr
Los 4 – Elektroarbeiten:
5. Juni 2007, 09.00 Uhr
Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten: 5. Juni 2007, 08.30 Uhr
Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten:
5. Juni 2007, 09.30 Uhr
Los 9 – Maler- und Putzarbeiten:
5. Juni 2007, 10.00 Uhr
Los 10 – Bodenbelagsarbeiten:
5. Juni 2007, 10.30 Uhr
Los 11 – Gebäudereinigung:
5. Juni 2007, 11.00 Uhr
Los 13 – Sanitärtrennwände:
5. Juni 2007, 11.30 Uhr
Eröffnungsort: Zentrale Vergabestelle,
Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 306
p) entsprechend Verdingungsunterlagen
q) entsprechend Verdingungsunterlagen
r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
s) Eignung der Bieter:
nach VOB/A § 8 Nr. 3, Abs. 1
– Nachweis mit Meldung der Berufsgenossenschaft
– Bescheinigung Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung
– Referenzobjekte über vergleichbare Bauvorhaben in den
letzten drei Jahren
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers zum Nachweis
seiner Zuverlässigkeit gemäß § 8, Nr. 5 Abs. 2 VOB/A
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1
der Gewerbeordnung vorzulegen.
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
t) Die Bindefrist endet:
a) für das Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten:
am 29. Juni 2007
b) für alle anderen Lose:
spätestens am 3. August 2007
u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind zugelassen.
v) Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Referat II 340-1, Arsenal am Pfaffenteich, 19048 Schwerin
STADTANZEIGER / 05. MAI 2007
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entsprechende Unterstützung vorgesehen. Beträge für Verhinderungsund Urlaubspflege stehen gesondert zur Verfügung und müssen dann
beantragt werden. Ob nun nur für ein paar Stunden, mal einen Tag,
ein Wochenende oder einen ganzen mehrwöchigen Urlaub – die beste
Lösung ist die Vertretung durch qualifizierte Mitarbeiter eines Pflegedienstes. Eine Lösung ist die voll stationäre Kurzzeitpflege. Aber welch
ein erlösendes Aufatmen, nun kann ich doch zu Hause bleiben, wenn
der Angehörige überraschend oder geplant ausfällt.
Pflegedienstleiterin Karin Hameyer vom Pflegedienst „Wir pflegen
Sie“ in Wismar zeigt die Schwerpunkte einer Planung auf. Wesentlicher
Fakt ist jedoch die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu einem qualifizierten
Pflegedienst, damit die Vertretung eingeplant werden kann. Das ist insbesondere für die Haupturlaubs- bzw. Ferienzeit erforderlich, denn Fragen sind zu klären, wie z. B.: Hat der Dienst die entsprechenden Fachkräfte und stehen diese dann auch zur Verfügung, die der individuellen
Notwendigkeit der Pflege gerecht werden? Wird auch die allgemeine
Pflege nur von Fachkräften ausgeführt? Pflegen sonderqualifizierte
Kräfte, die auch die vorhandenen Erkrankungen behandeln können, wie
Diabetes-Fachkräfte oder Wundversorgung und Dekubitus, besondere
Ernährungsformen, Port- und Kathederversorgung und die mit Demenzund Onkologiepatienten umgehen können. Oder ist geschlechterspezifische Versorgung möglich – z. B. Männer pflegen Männer? Gibt es
Palliativ-Fachkräfte? Hat der Dienst auch für die hauswirtschaftliche
Versorgung entsprechende Fachkräfte?
Wenn das Vertrauen vorhanden ist und die „Chemie“ stimmt sowie der
Antrag mit Hilfe des Dienstes gestellt ist, kann der pflegende Angehörige
sich beruhigt „dem Auftanken“ hingeben und der/die Pflegebedürftige
dieser Zeit mit einem sicheren Gefühl entgegensehen.
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„Mittagstisch für Leib und Seele“ ab dem 7. Mai in Wismar
Mehr als 30 ehrenamtlich engagierte Bürger der Hansestadt Wismar,
Wismarer Kirchgemeinden, die Wismarer Tafel e.V., der Ökumenische
Kirchenladen e.V. und das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg
gemeimnützige GmbH bieten ab dem 7. Mai 2007 an zwei Tagen in
der Woche hilfebedürftigen Menschen regelmäßig die Möglichkeit,
eine warme Mittagsmahlzeit zu sich zu nehmen.
Nachdem in der Hansestadt Wismar der Verein Wismarer Tafel e.V. seit
1996 regelmäßig Lebensmittelspenden aus Supermärkten und dem
Einzelhandel einsammelt und an bedürftige Menschen verteilt, haben
Kirchgemeinden und Diakoniewerk aus ihrem sozialen Engagement
heraus eine immer größer werdende Notwendigkeit erkannt, wohnungslosen, bedürftigen und auch vereinsamten Menschen wenigsten
einmal am Tag eine warme Mahlzeit anzubieten. Zunehmend gehören
zu den bedürftigen Menschen auch Kinder – besonders aus sozial
schwachen Familien und Kinder alleinerziehender Mütter. Vor diesem
Hintergrund haben sich Wismarer Kirchgemeinden, die Wismarer Tafel
e.V., der Ökumenische Kirchenladen e.V. und das Diakoniewerk im
nördlichen Mecklenburg gemeinnützige GmbH seit mehreren Monaten
damit befasst, die Voraussetzungen für einen Mittagstisch herbeizuführen. Nachdem es gelungen ist, mehr als 30 Bürger der Hansestadt
Wismar dafür zu gewinnen, sich für das Projekt zu engagieren, kann
der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ im Mai 2007 starten.
Der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ bietet hilfebedürftigen Menschen
mehr als eine warme Mahlzeit. Die Menschen, die ihn aufsuchen, finden zunächst einen Ort, an dem sie willkommen sind. Sie erfahren
hier Wertschätzung und Angenommensein. Bei Bedarf steht ihnen die
Möglichkeit offen, in sozialen Belangen beraten zu werden. Der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ kann von jedem bedürftigen Menschen
aufgesucht werden unabhängig von Nationalität, Alter oder religiöser
Zugehörigkeit.
Beginnend mit dem 7. Mai, wird der „Mittagstisch für Leib und Seele“
zunächst montags in der Winterkirche der St.-Nikolai-Kirche und dienstags im Ökumenischen Kirchenladen am Friedenshof, jeweils in der
Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr, angeboten werden. Soweit es gelingt, weitere ehrenamtliche Bürger zu gewinnen und der Bedarf zur
Ausweitung des Angebotes besteht, ist beabsichtigt, auch weitere
Wochentage anzubieten. Voraussetzung für den Start des Projektes
war neben der Gewinnung von ehrenamtlichen Bürgern auch die Bereitschaft von Kirchgemeinden und Diakoniewerk, Eigenmittel für die
Ausstattung der Kirchen bereitzustellen. Ferner werden die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt und es wird die Gesamtkoordination durch das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH
wahrgenommen. Das Projekt wird auch von den Verantwortlichen der
Hansestadt Wismar inhaltlich mitgetragen und unterstützt.