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STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 08/07 • 16. Jahrgang • 05.05.2007 Aufruf zur Kundgebung am 8. Mai 2007 um 17.00 Uhr auf dem Marktplatz Die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar fühlen sich mit übergroßer Mehrheit der Demokratie und Menschenwürde zutiefst verbunden und verabscheuen jede Art von Gewalt, Extremismus und Ausländerfeindlichkeit. Davon sind wir überzeugt. Dennoch sehen wir mit großer Sorge, dass vor allem rechtsextremistische Anschauungen auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft sind und sich an vielen Orten in der Bundesrepublik Deutschland eine gewaltbereite rechtsextreme Subkultur etabliert. Auch die Hansestadt Wismar kämpft mit diesem Problem. Wir sind aber fest davon überzeugt, diese Kräfte mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zurückdrängen zu können. Wir wollen es nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von Gewalttätern und Anhängern der rechten Szene den Ruf einer ganzen Stadt in Misskredit bringt. Und wir wollen all jene, die auch in unserer Stadt rechtsextrem gewählt haben, davon überzeugen, dass dies überhaupt keine politische Alternative ist, dass sich hinter all den wohlfeilen Sprüchen nur Ausgrenzungen von Minderheiten, Verherrlichung von Gewalt und leere Versprechungen verbergen. Deshalb bitten wir die Wismarer am 62. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung von Gewaltherrschaft und Faschismus: Zeigen Sie bitte Gesicht, kommen Sie zur Kundgebung! Gegen Gewalt und Extremismus – Für ein tolerantes und weltoffenes Wismar! Im Zuge einer „Aktion wider dem deutschen Geist“ kam es zu einer organisierten und systematisch vorbereiteten Verfolgung marxistischer, pazifistischer und jüdischer Schriftsteller. In vielen deutschen Städten loderten die Scheiterhaufen, in denen Schriften und Werke von bedeutenden Schriftstellerinnen und Schriftstellern verbrannten. Foto 1 Verfolgte Autoren waren unter anderem Bertolt Brecht, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud, Thomas Beyer SPD-Kreisverband Wismar Michael Berkhahn CDU-Stadtverband Wismar Andreas von Maltzahn Kirchgemeinde St. Nikolai Thomas Fröde DGB Region Westmecklenburg Netzwerk für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz in Wismar Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Heinrich Heine, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl Marx, Joachim Ringelnatz, Anna Seghers, Bertha von Suttner, Stefan Zweig und viele andere mehr. Die Schirmherrschaft über die Veranstaltung hat die Bürgermeisterin Dr. Rosemarie Wilcken übernommen, moderiert wird die Veranstaltung von Norbert Bosse. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, sind herzlich eingeladen. Kostenloser Eintritt erfolgt jeweils zur vollen Stunde. In den einzelnen Pausen zwischen den Lesungen bietet der Bibliotheksverein Kuchen und Kaffee an. Diese Veranstaltung ist als Zeichen von Wismarer Bürgern gedacht, die alte und neue rechte Umtriebe in ihrer Stadt verurteilen und nicht hinnehmen wollen. In dieser Ausgabe lesen Sie: ❒ Bürgerschaft (Seite 2) ❒ 3. Wochen der Gemeindepsychiatrie / Malwettbewerb für Kindergartenkinder (Seite 4) ❒ Geführte Neuseeland-Studienreise / „Marimba Solo“ mit Katarzyna Mycka (Seite 6) Der Verlust eines Angehörigen ist sehr schmerzvoll. Mit vielen Blumen und anderen Gewächsen werden die Gräber geschmückt und zeigen damit ihre Verbundenheit und Liebe. Eine Stadt liest gegen Rechts Dem Aufruf der Stadtbibliothek und des Bibliotheksvereins folgten fast vierzig Bürgerinnen und Bürger, die am Donnerstag, dem 10. Mai 2007, in der Zeit von 15.00 bis 18.30 Uhr im Zeughaus aus den Werken von Autoren lesen werden, deren Bücher am 10. Mai 1933 in der groß inszenierten Bücherverbrennung zum Opfer fielen. Nachgehakt ❒ Bekanntmachungen (Seite 8 und 9) ❒ Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (Seite 10) ❒ Öffentliche Ausschreibungen (Seite 12 und 15) ❒ Resolution der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Einlegeblatt) STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001 Doch seit einiger Zeit treiben einige Zeitgenossen ihr Unwesen auf dem Friedhof. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung erhielten Hinweise, dass Pflanzschalen, Blumensträuße aus den Vasen und sogar Blumenzwiebeln von den Grabstellen entwendet wurden. Gegenüber den Angehörigen und Verstorbenen ist es pietätlos, Blumen von den Gräbern zu entwenden. Die Friedhofsverwaltung wird ihre Rundgänge verstärken und bittet gleichzeitig Friedhofsbesucher um Unterstützung in dieser Sache. Jetzt, im Monat Mai, beginnen auch wieder die jährlichen Steinkontrollen. Dabei werden die Grabsteine je nach Größe mit einem bestimmten Druck belastet. Die Steine werden nicht, wie oft angenommen, gerüttelt. Lose Steine erhalten einen Hinweis auf dem Stein und sind durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb wieder zu befestigen. Die Friedhofsverwaltung ist durch den Versicherungsträger der Gartenbau Berufsgenossenschaft zu den jährlichen Steinkontrollen verpflichtet. Weiterhin bittet die Friedhofsverwaltung alle Nutzer von Grabstellen, bei Umzug ihre neue Adresse mitzuteilen, sodass bei Bedarf der Nutzer der Grabstelle erreichbar ist. STADTANZEIGER Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2007. 1 BÜRGERSCHAFT Beschlüsse der 31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 26. April 2007 Die Bürgerschaft verabschiedete eine „Resolution gegen Gewalt, Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass und für Demokratie und Menschenwürde“ Die Resolution wurde gemeinsam von den Fraktionen der Bürgerschaft SPD, CDU, Die Linkspartei.PDS, Liberale Liste-FDP und die Neuen GBJ als Ergebnis der Sondersitzung der Bürgerschaft zum Thema ,,Sicherheitslage in Wismar nach Vorkommnissen mit und ohne rechtem Hintergrund“ am 3. April 2007 erarbeitet. Die Resolution kann von jedermann unterzeichnet werden. Sie befindet sich auf dem beiliegenden Einlegeblatt. Unterschriftslisten liegen auch im Bürger-Büro im Rathaus, Zimmer 007, aus. Die Bürgerschaft trat dem Aufruf des SPD-Kreisverbandes Wismar, des CDU-Stadtverbandes Wismar, der Kirchgemeinde St. Nikolai, des DGB, Region Westmecklenburg, und des Netzwerkes für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz zur Kundgebung am 8. Mai 2007 um 17.00 Uhr auf dem Marktplatz in Wismar „Gegen Gewalt und Extremismus – Für ein tolerantes und weltoffenes Wismar!“ bei. Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, verlas den Aufruf. Alle Wismarer sind aufgerufen, an der Demonstration teilzunehmen. Jugendhilfeplanung Die bereichsübergreifende Jugendhilfeplanung 2007 bis 2009 wurde beschlossen. Der Beschluss ist die Grundlage für die Entwicklung der Jugendhilfe in der Hansestadt Wismar bis zum Jahre 2009. Ziel der Planung ist es, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen zu gewährleisten. Junge Menschen und Familien sollen besonders gefördert werden. Sie tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Änderung des Schulsanierungsprogramms Die im Schulsanierungsprogramm zur Sanierung vorgesehene Brecht-Schule einschließlich Turnhalle (ehemalige Anker-Schule) wird zurückgestellt. Die Rudolf-Tarnow-Grundschule mit Turnhalle (Turnhalle der ehemaligen Brinckman-Schule) am Kagenmarkt wird dafür zunächst für eine komplexe Schulsanierung vorgesehen. Für die Gesamtbaumaßnahme werden ca. 5,5 Mio. Euro veranschlagt. Sie umfasst: – die Sanierung der Tarnow-Schule, – die Sanierung der 2-Feld-Schulturnhalle, – den Abriss des 2. Schulbaukörpers (ehemaliges Gebäude der Tarnow-Schule), – die Herstellung des für die Tarnow-Grundschule benötigten Außengeländes. Die notwendigen Planungsmittel werden aus vorhandenen Haushaltsausgaberesten gedeckt. Für die Finanzierung wird ein Stufenplan entwickelt. Vertretung der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock Senator Thomas Beyer wird als Vertreter der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock benannt. Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich. Landesfilmzentrum in Wismar Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fördert den Erhalt und Verbleib des Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern mit den Schwerpunktbereichen Landesfilmarchiv, Medienzentrum und Locationservice auf dem Gelände des Landesfilmzentrums in der Hansestadt Wismar. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kulturelle Filmförderung des Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern in Wismar ab dem 1. Juli 2007 weiter durch den Mecklenburg-Vorpommern Film e.V. erfolgt, um die regionale Filmwirtschaft unseres Bundeslandes zu fördern. Gewinnausschüttung Seehafen Wismar GmbH Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, für die Hansestadt Wismar mit dem Mitgesellschafter Land Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob in Zukunft Gewinnausschüttungen vorgenommen werden können bzw. unter welchen Voraussetzungen dieses möglich wäre. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft in der Juni-Sitzung 2007 mitgeteilt werden. In der 31. Sitzung gab es keine nicht öffentlichen Beschlüsse. Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form. Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski, Telefon: 251-9101) eingesehen werden. Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat Mai 2007 Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung 7. Mai, 16.30 Uhr, G.-Hauptmann-Gymnasium, Dahlmannstraße 40 Verwaltungsausschuss 7. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Betriebsausschuss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb – keine Sitzung – Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 8. Mai, 18.00 Uhr, Hinter dem Rathaus 6, Raum 301 Finanz- und Liegenschaftsausschuss 9. Mai, 18.15 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22 Sanierungsausschuss 10. Mai, 17.00 Uhr, BauGrund, Hinter dem Chor 9, Beratungsraum Bauausschuss 14. Mai, 17.00 Uhr, Bürocenter, Kopenhagener Straße, Raum 234 Ausschuss für Gesundheit und Soziales – keine Sitzung – Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich) 17. Mai, 17.00 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22 Kinder- und Jugendhilfeausschuss 21. Mai, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28 Neue Straßennamen 32. Sitzung der Bürgerschaft Als neue Straßennamen im Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen wurden Stockholmer Straße und Alter Hafen festgelegt. Die Straßen sind zu benennen, um die Zuordnung der Grundstücke zu ermöglichen. 31. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal 2 Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die Termine, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar / Bürgerschaft. STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 ANZEIGEN Statt Karten Herzlichen Dank Egon Hilpert möchten wir allen sagen, die an unserer Trauer teilnahmen und dies in so liebevoller Weise durch persönliches Geleit, Wort, Schrift- und Blumengrüße zum Ausdruck brachten. Im Namen der Familie Christel Hilpert Lübeck, im April 2007 Essen ♦ Trinken ♦ Trödeln im Restaurant „Zum Weißen Stein“ zum Pfingstochsentanz ein. – mit Überraschungen – Flohmarkt am 5. und 6. Mai sowie am 2. und 3. Juni Private Händler für den Flohmarkt erwünscht (keine Standgebühren) „Sommerzeit im Keller“ Unsere neuen Öffnungszeiten: täglich von 11.00 bis 14.30 Uhr und ab 17.00 Uhr • Dienstag Ruhetag Wir empfehlen unsere umfangreiche Abendkarte bis 22.30 Uhr. Bis 23.53 Uhr gibt es bei uns Spare-Ribbs mit Spaghetti. Monika & Berthold F A U K R E V S G N U RÄUM Ab sofort wegen Sortimentwechsels Boutique Mandy 23966 Wismar • Lübsche Straße 13 styled for Auf viele women Teile 50 % Madonna ® Gasthaus Lübsche Thorweide Gastronomie in Wismar Wir laden Sie am Sonntag, dem 27. Mai 2007, Einlass ab 19.00 Uhr Am Weißen Stein 1a · 23970 Wismar · Tel: 03841 288563 Spargelzeit I täglich ab 11.00 Uhr Schnitzel vom Schwein oder feine Schinkenspezialitäten dazu frischer Spargel und junge Petersilienkartoffeln 12.90 € Portion frischer Spargel mit Sauce hollandaise oder zerlassener Butter, dazu junge Petersilienkartoffeln 9,90 € – Parkplätze sind ausreichend vorhanden – SONNTAGS-BRUNCH-BÜFETT jeden Sonntag und an Feiertagen 10.30 – 14.00 Uhr … auch am Himmelfahrtstag (17. Mai) sowie an den Pfingstfeiertagen (27. und 28. Mai) Es erwarten Sie: ein Glas Sekt zum Empfang, Kaffee, Mineralwasser und Säfte (soviel Sie mögen) ausgewählte deutsche und italienische Vorspeisen und Hautpgerichte, verschiedene Eisspezialitäten und Desserts. Erwachsene: 13,90 € • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 7,50 € www.luebsche-thorweide.de 23966 Wismar I Bürgermeister-Haupt-Str. 46 I Tel.: (03841) 703146 I Fax: 326434 Geschäftsübergabe im City Partner Hotel „Alter Speicher“ Am 2. April 2007 übergab Jürgen Lentz (rechts) offiziell sein vor 14 Jahren zusammen mit seiner Frau Birgit gegründetes City Partner Hotel Alter Speicher in der Bohrstraße an seine Kinder Svenja und Norbert Preuss. Dabei überreichte er symbolisch den Schlüssel des Hauses an die 2. Generation. Bereits acht Jahre haben die beiden jungen Unternehmer bewiesen, dass sie ein Hotel erfolgreich führen können. Hotelchefin Svenja Preuss ließ es sich nicht nehmen, dem Vater Danke zu sagen und Bilanz zu ziehen, aber vor allem die geplanten Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen vorzustellen. Und die 3. Generation des Hotels steht mit Enkeltochter Shirley auch schon in den Startlöchern. FREIZEIT 3. Wochen der Gemeindepsychiatrie in der Hansestadt Wismar und im Landkreis Nordwestmecklenburg Mit dem Anliegen, die unterschiedlichsten Angebote von Therapie und psychosozialer Begleitung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz- und Abhängigkeitserkrankungen in der Region vorzustellen, wurden unter dem Motto „Aufeinander zugehen“ in den vergangenen Jahren viele im psychosozialen Bereich Tätige und Beteiligte zusammengeführt. Auch in diesem Jahr finden bis zum 20. Juni 2007 zahlreiche Veranstaltungen statt. Von sportlichen und kulturellen Begegnungen über fachliche Informationen und die Vorstellung einzelner Einrichtungen bis hin zu Einblicken in die Selbsthilfearbeit der Angehörigen und der Psychiatrieerfahrenen reichen die Angebote. Saisonauftakt im Erlebnis- und Haustierpark Tüzen Samstag, 12. Mai, 10.00 bis 19.00 Uhr Tag der offenen Tür: „Oase“ Mühlen Eichsen Dienstag, 15. Mai, 10.00 bis 14.00 Uhr Tag der offenen Tür: „Factory“ der Wismarer Werkstätten Mittwoch, 23. Mai, 10.00 bis 14.00 Uhr „Suchtbewältigung in der Gruppe, sich gemeinsam verändern – sich in der Gemeinschaft verändern“ Mittwoch, 23. Mai, 16.00 Uhr, Begegnungsstätte „Schwarzes Kloster, Wismar 3. Bowlingturnier des Vereins „Die Insel“ e.V. Dienstag, 29. Mai, 10.00 bis 15.00 Uhr, Freizeit-Zentrum Gadebusch, Erich-Weinert-Straße 10, 19205 Gadebusch „Nabucco“ – präsentiert von der Schlesischen Staatsoper Bytom Open-Air-Aufführung im Bürgerpark Malwettbewerb für Kindergartenkinder Hiermit sind alle Kindergartengruppen aus unserer Stadt zu einem Malwettbewerb aufgerufen. „Welche Gruppe malt das schönste Bild von unserer alten Hansestadt?“. Zu gewinnen gibt es den großen Teddy, den Kathrin Schulz und Anja Immecke schon mal in ihre Mitte genommen haben. Das Bild sollte mindestens DIN-A2Format haben, welche Techniken – ob mit Wasserfarben oder Buntstiften, Tupf- oder Klebetechnik – bleibt den jungen Künstlern überlassen. Aus allen Einsendungen wird eine Jury dann die Siegergruppe auswählen. Die Kinder der Kindergartengruppe, die das schönste Bild gemalt haben, werden dann zu Saft und Keksen in das Rathaus eingeladen und bekommen dann den Teddy überreicht. Die Arbeiten bitte an die Pressestelle, „Stadtanzeiger“, Am Markt 1, 23966 Wismar, senden. Der Einsendeschluss ist der 4. Juni 2007. 3. Fachkongress „Augen auf für unsere Kinder“ Am 12. Mai 2007 setzt Greifswald zum dritten Mal Maßstäbe hinsichtlich des Fachaustausches zwischen Erzieher/innen und Tagespflegepersonen. Unter dem Thema „Frühkindliche Bildung“ findet der 3. Fachkongress „Augen auf für unsere Kinder“ statt, der in seiner Art einmalig in Deutschland ist. Diesen Stellenwert würdigend, eröffnet die Referentin zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege aus dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern den Kongress. Unter den ca. 350 Teilnehmer/innen, die vorrangig aus der Region Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind in diesem Jahr auch Interessierte aus Karlsruhe, Cottbus, Usingen, Leipzig und Essen. Es referieren: Kornelia Schneider (Deutsches Jugendinstitut München), Prof. Dr. Rainer Dollase (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Wolfgang Tietze (Freie Universität Berlin) und Marianne Berger (Bremen). Einige Plätze sind noch frei. Der Kongress gilt als achtstündige Fortbildung und kostet 40 Euro. Informationen und Anmeldungen über Claudia Erler unter Telefon: (030) 44 72 64 61. 21. Gottlob-Frege-Wanderung Verdis geniale Freiheitsoper mit dem weltberühmten Gefangenenchor unter freiem Himmel – dieses einmalige Erlebnis erwartet den Besucher des Sommer-Open-Airs im atemberaubenden Ambiente in Wismar am Samstag, dem 11. August 2007, im Bürgerpark an der Lübschen Burg. In einer grandiosen Inszenierung wird „Nabucco“ von einem der besten mitteleuropäischen Opernhäuser, der Schlesischen Staatsoper Bytom, aufgeführt. Über 100 Mitwirkende werden das alte Babylon und den Freiheitskampf der Israeliten auf der Bühne im Bürgerpark zum Leben erwecken. „Va pensiero, sull’ali dorate“ („Flieg, Gedanken, auf goldenen Schwingen“) unter der Stabführung von Tadeusz Serafin wird der gewaltige Chor der Gefangenen erklingen, der zur heimlichen Hymne für den Freiheitskampf des italienischen Volkes im 19. Jahrhundert wurde. Mit der Inszenierung der großen Freiheitsoper „Nabucco“ von Giuseppe Verdi vor beeindruckender Kulisse erwartet das Publikum zweifellos einen stimm- und bildgewaltigen Opernabend unter freiem Himmel. Karten für diese Aufführung erhalten Sie im Bürger-Büro im Rathaus. 4 Der Mathematiker, Philosoph und Naturfreund Friedrich Ludwig Gottlob Frege besaß eine tiefe Heimatverbundenheit. Mehrere Male wanderte er, auch noch im 6. Jahrzehnt, zu Fuß von Jena nach Wismar und zurück. Die 500 km lange Strecke legte er dabei jedes Mail mit beeindruckender Pünktlichkeit zurück. Seit 1987 findet jährlich einmal im Mai eine Gedenkwanderung statt. Am Sonntag, dem 13. Mai, findet die 21. Gottlob-Frege-Wanderung statt. Auf vier verschiedenen Strecken haben die Wanderer die Möglichkeit, den „Schweriner See und Wismar“ auf Schusters Rappen zurückzulegen. Alle Teilnehmer treffen sich um 9.00 Uhr an der Runden Grube/Wasserstraße. Dort können sie auch den Unkostenbeitrag in Höhe von 5 Euro entrichten. Mit den Bussen geht es dann zu den Ausgangsorten. Mit Wanderstrecken zwischen 8, 16, 21 und 27 Kilometern ist für jede Kondition etwas dabei. Das Ziel aller Strecken wird das Baumhaus am Alten Hafen sein. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde mit einem Erinnerungsstempel. Bürger-Büro: Rathaus · Am Markt 1 · Zimmer 007 Mo. bis Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr · Sa. 9.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 251-9033, 251-9034, 251-9035 STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 ANZEIGEN Einfach DANKE sagen zum Ideen für eine gelungene Überraschung finden Sie auf dieser sowie auf der dritten Seite in unserer heutigen Ausgabe. 13. Mai: MUTTERTAG 17. Mai 13. Mai Muttertag – 17. Mai Herrentag: Zwei gute Gründe Danke zu sagen Lübsche Straße 56 23966 Wismar 03841 226722 0175 6529703 Nagelmodellage ab 39,– € Wir wünschen unseren Gästen einen frohen und erholsamen Mutterund Herrentag. INH. DIETMAR ZIENTEK Wählen Sie aus 30 verschiedenen Schnitzelgerichten und mehr... Täglich ab 11.00 Uhr durchgehend warme Küche bis 22.00 Uhr 23966 Wismar · Claus-Jesup-Straße 50 (am Hafen) Tel./Fax: 03841 202922 Restaurant Kaminstube Inh. Dietmar Zientek Schnitzel-, Steaks-, Geflügelund Fischgerichte Bei Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie an diesen Tagen 1 Gratis-Getränk Ihrer Wahl zum Essen in der Kaminstube. Täglich ab 11.00 Uhr durchgehend warme Küche bis 22.00 Uhr Bademutterstraße 19 · 23966 Wismar Tel.: 03841 228830 GUT IN E SCH MUTTERTAG Inh. B. Klemckow ein Am 13. Mai ist Mu tter tag WIR ÖFFNEN FÜR SIE: Samstag, 12.5. Sonntag, 13.5. 8.00–14.00 Uhr 9.00–12.00 Uhr G U T S C H E I N Restaurant Gottfried’s am alten Hafen wird 10 Jahre alt Restaurant Gottfried’s, Schiffbauerdamm 1, 23966 Wismar, Tel.: 03841 285104 o. 0152 08828838 Als Dankeschön große „Würfel-dich-Satt“Rabatt-Aktion bis zu 60 %!!! Beantworten Sie die unten gestellte Frage und bringen Sie diesen Gutschein in der Zeit von Dienstag, dem 29. Mai, bis Freitag, dem 1. Juni 2007, mit ins Restaurant Gottfried’s, jeweils zwischen 11.00–22.00 Uhr. Egal, mit wie vielen Personen Sie kommen, erhalten Sie nach Verzehr von Speisen oder/und Getränken einen großen Würfel und „würfeln sich satt“. Die 1 für 10 %, die 2 für 20 %, die 3 für 30 %, die 4 für 40 %, die 5 für 50 % und die 6 für satte 60 % auf die Gesamtsumme!!!! Wie heißt dieser Mann? Geschenk-Gutsch Inh. Jutta Mitschard Ein kleiner Dank kommt immer gut an. Baustraße 38 · 23966 Wismar · Tel.: 211146 10 Jahre Einladung zum Donnerstag, 17. Mai 2007 Wir feiern! Alle Gäste des Hauses, Freunde, Bekannte und Lieferanten sind in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr herzlich eingeladen, mit kalter Ente und Brezeln zu feiern. Mit unserem Imbiss: Chill-out sorgen wir für Ihr leibliches Wohl. Wir danken unseren Gästen für ihre Treue. Freuen Sie sich mit uns Neustadt 9 Ihre Rebläuse Hansestadt Wismar Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Werbung Brunhild Fillbrandt • Tel.: 638623 14. Mühlenfest an der Mecklenburger Mühle Uhr ab 12.00 ai am 28. M 10.00 Uhr ab Biergartentour Am Pfingstmontag bieten Kunsthandwerker und Händler rund um die Mecklenburger Mühle ihre Waren an. Livemusik mit „Blue Bayou“ Bierkrugstemmen, Armdrücken, Wettmelken, Wahl der Bierkönigin werden Sie Biergartenkönigin Auch in diesem Jahr erwartet die Besucher ein vielseitiges Programm. Kunst- und Flohmarkt, Handwerkerstraße, Live-Musik, Countrymusik und Line Dance Ritterdorf mit Stuntauftritten und Spielstraße für die Kinder, Wettmelken, VW-Käfertreffen, Händler und natürlich bietet das Team des Restaurants der Mecklenburger Mühle den Gästen des Mühlenfestes viele Gaumenfreuden. Tolle Preise!! Gewinnen Sie einen Reisegutschein Tel.: 03841 398-0 für das Hotel Meersin in Binz auf der Insel Rügen u. v. m. FREIZEIT & BILDUNG / DIT & DAT Geführte Neuseeland-Studienreise mit Wohnmobilen in Kooperation mit der Volkshochschule Einen außergewöhnlichen Leckerbissen präsentiert die Volkshochschule in ihrem Programm 2008: Eine geführte Studienreise mit Wohnmobilen quer durch Neuseeland. Im März 2008 beginnt diese Traumreise. Als Reiseleiter und Organisatoren dieses Abenteuer-Urlaubs fungieren zwei sachkundige „Downunder“-Kenner aus dem Kreis Schleswig-Flensburg: Angela und André Pflanz. Die Kinderkrankenschwester Angela Pflanz hat zusammen mit dem Kraftfahrzeug-Betriebswirt André Pflanz Neuseeland bereist und dabei viele tausend Kilometer „abgerissen“. Eine Zeit, die nicht folgenlos geblieben ist: Die Begeisterung für Land und Leute ist dabei noch gewachsen. Die Hobby-Reiseleiter, die ihre Kosten für die Tour selbst tragen und kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Reise haben, sind sich sicher, dass auch die neue Reise wieder die Mitreisenden in ihren Bann ziehen wird. „Marimba Solo“ Katarzyna Mycka spielt auf der Marimba Am Samstag, dem 12. Mai, wird Katarzyna Micka mit ihrem schnellen und sensiblen Spiel auf der Marimba in der Konzertreihe „Kammermusik im Bürgerschaftssaal“ den interessierten Zuhörer bezaubern. Seit erst fünf Jahrzehnten gibt es die Marimba in der westlichen (und asiatischen) Musik, und so sind alle für dieses Instrument geschriebenen Werke mehr oder weniger zeitgenössisch, sieht man von Arrangements von Stücken von Bach oder Ravel oder auch von Interpretationen japanischer Klassiker ab. Die Klangfülle und feine Ausdruckskraft des großen, über fünf Oktaven reichenden Instrumentes eignet sich gleichermaßen für rhythmische wie für polyphone Klanggebilde – es können immerhin bis zu vier Töne gleichzeitig angeschlagen werden. Katarzyna Mycka gastierte als Solistin an der Marimba u. a. bei den Stuttgarter und Jenaer Philharmonikern, den Bochumer Symphonikern und bei den Ludwigsburger Schloßfestspielen. Es folgten Einladungen zu Konzerten und Meisterkursen in die USA, nach Polen, Japan, Luxemburg und in die Schweiz. Karten für dieses Konzert erhalten Sie in der Tourist-Information am Markt, im Bürger-Büro im Rathaus, in der „Weinapotheke“ in der Bademutterstraße 2 sowie an der Abendkasse. Verlosung von Karten Für die Buchlesung mit Roland Kaiser am Dienstag, dem 15. Mai 2007, im Bürgerschaftssaal, verlost der „Stadtanzeiger“ 10-mal eine Eintrittskarte. Lake Tekapo „Abenteuer Neuseeland im Wohnmobil“ – unter diesem Titel führt das Husbyer Ehepaar Pflanz die Reisen in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Wismar und anderen Volkshochschulen durch – und der Name ist Programm. In komfortablen Wohnmobilen führt der Weg vom Startpunkt Christchurch auf der neuseeländischen Südinsel Richtung Norden und endet einen Monat später in Auckland. Die facettenreiche Tour zeigt viele bekannte und unbekannte Gesichter Neuseelands, wobei sich informative Abstecher, Ausflüge und Wanderungen mit dem schlichten Erlebnis der schier endlosen Natur abwechseln. Ob Natur- oder Kulturfreund, ob Abenteurer oder einfacher Tourist – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Eine „landeskundliche Studienreise“, so bieten die Volkshochschulen die Reise an, wobei Studieren immer auch als Erleben interpretiert werden kann. So lernen die Mitfahrer die einzigartige Flora und Fauna Neuseelands hautnah kennen, erkunden mit Queenstown eine Stadt, in der Abenteuersportarten wie das Bungee Jumping erfunden wurden, besuchen den Franz-JosefGletscher und bekommen im Thermalgebiet um Rotorua und Whakarewarewa einen von Maoris begleiteten Einblick in die mystische Kultur, die Sitten und Riten der neuseeländischen Ureinwohner. Die Volkshochschule Wismar lädt Reiseinteressierte zu einem Diaund Informationsabend am 22. Mai, 19.00 Uhr, ein. Angela und André Pflanz bitten um Anmeldung für die Dia-Infoabende unter Telefon: 04634-367 oder per E-Mail: [email protected] Anmelden können Sie sich auch in der Volkshochschule Wismar • Badstaven 20 • 23966 Wismar Telefon: (0 38 41) 32 67 0 • Fax: (0 38 41) 32 67 16 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Bibliothek Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Telefon: (03841) 251-4020 Ulmenstraße 15, Zeughaus, 23966 Wismar 6 Aus allen Einsendern mit der richtigen Antwort werden dann die glücklichen Gewinner gezogen. Frage: Wie heißt das Kinderbuch, das von Roland Kaiser verfasst worden ist und aus dem er lesen wird? Die Lösung bitte bis zum 10. Mai auf einer Postkarten an den „Stadtanzeiger“, Am Markt 1, 23966 Wismar senden. Roland Kaiser mit seinen Kindern Annalena und Jan Das Müttergenesungswerk bittet um Unterstützung Das Müttergenesungswerk bietet Müttern im Rahmen von Mütter- und Mutter-Kind-Kuren ein ganzheitliches, frauenspezifisches und auf die individuellen sozialen und gesundheitlichen Belastungen von Müttern abgestimmtes Vorsorge- und Rehabilitationsangebot. Für diese Arbeit ist das Müttergenesungswerk auf Spendengelder angewiesen. Im Vordergrund stehen hier die finanziellen Zuwendungen an Frauen, die die Kurnebenkosten – wie den gesetzlichen Eigenanteil, Taschengeld, Fahrtkosten oder Familienhelferin nicht selbst finanzieren können, aber auch die Kurvorsorge- und Nachsorgeangebote. Weitere Informationen über die Arbeit des Muttergenesungswerkes erhalten Sie von der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Bergstraße 63 • 10115 Berlin • Telefon: (030) 3 30 02 90 [email protected] • www.muettergenesungswerk.de Bank für Sozialwirtschaft München • Konto-Nr.: 885 55 04 • BLZ: 700 205 00 STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 ANZEIGEN Mit gutem Gefühl bauen. Tolle Frühlingsangebote!!! Massiv gebaute DHH, EFH und Bungalows ab 74.000 € Fragen Sie nach den Grundstücks- und Finanzierungsangeboten. BBB-Immobilien Verkauf: Frau Bartz Gallentiner Weg 3, 19069 Zickhusen Tel. 03867 612283 o. 0172 9848006 Heiße Angebote für Sie – modernisiertes EFH in Kirchdorf (Insel Poel), ca. 230 m2 WNFl., ca. 961 m2 GS, Außenanlage nicht fertig, KP: 229 T€ zzgl. NK DHH in HWI Nord, Bauj. 1990, ca. 180 m2 Wfl. inkl. ELW, EBK, WB, DB, WC, modernisiert, geringe Restarbeiten, KP: 129 T€ zzgl. NK – EFH in Dorf Mecklenburg, ca. 120 m2 Wfl., ca. 500 m2 GS, Baujahr 1986, renovierungsb. 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April 2007 – VIII 540-555-01-01 Die im Bereich der Hansestadt Wismar gelegenen Straßen – Heinrich-Mann-Straße (Flur 1, Flurstück 5049/1) – Puschkinstraße (Flur 1, Flurstück 5049/1) – Teilfläche der Straße hinter der Molkerei (Flur 1, Flurstück 5047/41, teilweise) werden gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MecklenburgVorpommern eingezogen. Der Verwaltungsakt einschließlich Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Dienstzimmer 403, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 325, 19053 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Sprechtag des Bürgerbeauftragten Bernd Schubert in Wismar Der nächste Sprechtag des Bürgerbeauftragten in der Hansestadt Wismar findet am Mittwoch, dem 9. Mai 2007, statt. Jeder Bürger hat an diesem Tag die Möglichkeit, seine Anliegen mündlich vorzutragen. Der Sprechtag findet im Rathaus der Hansestadt Wismar, Am Markt 1, statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das Büro des Bürgerbeauftragten, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Tel.: (0385) 5 25 27 09, gebeten. Der Bürgerbeauftragte unterstützt Bürgerinnen und Bürger in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Landesregierung und den sonstigen Behörden und Ämtern im Land. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Beratung in sozialen Fragen und die Wahrnehmung der Belange behinderter Menschen. Der Bürgerbeauftragte kann dem Landtag, der Landesregierung sowie den Kommunen Vorschläge der Bürger unterbreiten. Nicht eingreifen darf er in Gerichtsverfahren und in privatrechtliche Streitigkeiten. Jedermann kann die Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten unentgeltlich in Anspruch nehmen. Zum Verfügungsfonds – Städtebauförderungsprogramm ,,Die Soziale Stadt“ In der Hansestadt Wismar wurde für den Stadtteil „Altstadt“ aus bewilligten Programmmitteln des Programms ,,Die Soziale Stadt“ ein Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr eingerichtet. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Stadtteilforums wurde ein Altstadtbeirat gewählt, in dem Vertreter von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen vertreten sind, die in regelmäßigen Sitzungen über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds entscheiden. Die Mittel stehen insbesondere für Sondermaßnahmen und -aktivitäten zur Verfügung, die im Sinne der Ziele des Programms ,,Die Soziale Stadt“ stehen. So sollen kleinere, in sich abgeschlossene Projekte kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. Es sind Projekte gefragt, die unter Mitwirkung der Bürger das Wohnumfeld, die lokale Wirtschaft oder die Infrastruktur (sozial, kulturell, bildungs- oder freizeitbezogen) und das Stadtteilleben in der Altstadt bereichern. Je Projekt ist eine Förderung bis max. 2.000 Euro vorgesehen. Der schriftliche Antrag muss eine Beschreibung des geplanten Projekts, die geschätzten Gesamtkosten und die beabsichtigte Finanzierung einschließlich der beantragten Förderung enthalten. Die dafür notwendigen Anträge erhalten Sie im Büro des Sanierungsträgers BauGrund oder auch im Treffpunkt Altstadt in der ABC-Straße 6. Kompetente Hilfe zur Antragstellung erhalten Sie durch Christina Haase. Seit dem 1. Januar 2007 unterstützt sie als Projektkoordinatorin das Quartiersmanagement und steht Interessierten wöchentlich dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr im Stadtteilbüro Hinter dem Chor 9 beim Sanierungsträger zur Verfügung. 8 Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben „Neubau / Rückbau Durchlass in Bahn-km 3,04+34 an der Strecke Wismar – Rostock Betroffene Gemeinde: Wismar – Anhörungsverfahren – Auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg / Schwerin, wird für o. g. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 9. Mai bis 8. Juni 2007 bei der Stadtverwaltung Wismar, Bauamt, Kopenhagener Straße 1, 1. Obergeschoss in 23966 Wismar zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 22. Juni 2007, bei der Stadtverwaltung Wismar, Bauamt, Kopenhagener Straße 1, 1. Obergeschoss in 23966 Wismar oder beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Erich-SchlesingerStraße 35 in 18059 Rostock Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind entsprechend § 18 a Abs. 7 Allgemeines Eisenbahngesetz Einwendungen ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite der Vertreter mit Namen und Anschrift zu benennen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, Einwendungen erheben werden, werden über den Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 6. Die Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). Wismar, den 3. Mai 2007 gez. Stukowski Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern Allgemeinverfügung – Ladenschlussgesetz Blumenverkauf am 13. Mai 2007 „Alternative Energiequellen – Sicherheit für die Zukunft?“ Am Donnerstag, dem 24. Mai, von 14.00 bis 16.00 Uhr, findet im Zeughaus die Mitgliederversammlung des Seniorenverbandes des BRH statt. Dr. Schmidt wird auf dieser Versammlung einen Vortrag über das Thema „Alternative Energiequellen – Sicherheit für die Zukunft?“ halten. Gäste sind herzlich willkommen. (Muttertag) Aufgrund des § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) erteile ich für den 13. Mai 2007 (Muttertag) eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss. Danach dürfen Verkaufsstellen, in denen in überwiegendem Umfang Blumen feilgehalten werden, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffnen. Darin eingeschlossen sind die Öffnungszeiten, die gemäß der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert am 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186), möglich sind. Auflagen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen analog § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss nur während der zugelassenen Öffnungszeiten beschäftigt werden. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten sind in diese Zeit einzubeziehen bzw. dürfen insgesamt weitere 30 Minuten nicht übersteigen. 2. Arbeitnehmern, die aufgrund dieser Ausnahmebewilligung am 13. Mai 2007 über die Dauer von zwei Stunden hinaus beschäftigt werden, ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). 3. Die Vorschriften der §§ 3 bis 5 des ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch den Artikel 229 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und Ruhezeiten sowie weitergehende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Gesetzen sind zu beachten und einzuhalten. 4. Jugendliche dürfen nach § 17 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht beschäftigt werden. 5. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), nicht beschäftigt werden. 6. Die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes hinausgehenden Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG) und zur Führung eines Verzeichnisses über Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen als Ersatz für die Beschäftigung gewährte Freizeit (analog des § 21 des Gesetzes über den Ladenschluss) bleiben unberührt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Für Klagen aus den Hansestädten Greifswald und Stralsund, der kreisfreien Stadt Neubrandenburg sowie aus den Landkreisen Demmin, MecklenburgStrelitz, Müritz, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und UeckerRandow ist das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, örtlich zuständig. Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323, 19055 Schwerin, örtlich zuständig. Schwerin, 2. April 2007 Im Auftrag gez. Walber Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verschiebung der Müllabfuhr im Monat Mai 2007 Auf Grund der Feiertage im Mai kommt es in diesem Monat mehrere Male zur Verschiebung bei der Müllabfuhr. Das betrifft die Restmüllentsorgung sowie die gelbe Tonne / den gelben Sack, die blaue Tonne sowie die Biotonne. Die Donnerstagstouren an Christi Himmelfahrt (17. Mai) werden am Freitag, dem 18. Mai nachgeholt, sodass am Samstag, dem 19. Mai, die Freitagstouren aufgeholt werden. In der Woche nach Pfingsten verschieben sich alle Abholungen um einen Tag nach hinten. Öffentliche Versteigerung von Fundsachen Am Samstag, dem 12. Mai 2007, 10.00 Uhr, findet in der Alten Reithalle am Bürgerpark der Hansestadt Wismar, An der Lübschen Burg, eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen wie zum Beispiel von Fahrrädern und Kleinartikeln, statt. Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Hansestadt Wismar – Die Bürgermeisterin – Ordnungsamt – Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar Die Bürgermeisterin · Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar V. i. S. d. P.: Frank Junge Redaktion: Petra Steffan Tel.: (03841) 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 2 x monatlich Auflage: 27.000 Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01 Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24 Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 9 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Landkreis Nordwestmecklenburg – Amtliche Bekanntmachung Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 4 zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 13. April 2007 Auf der Grundlage – des § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz, 9.05.2006, AT28 2006 V1), zuletzt geändert am 22. Februar 2007 (BAnz. Nr. 40, 27.02.2007, S. 2063) – des § 2 der Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 1. September 2005 (BAnz. Nr. 167, S. 13346), zuletzt geändert am 10. Februar 2006 (BGBl. I S. 328) – der §§ 2 und 8 der Geflügelpest-Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) – der §§ 18–30 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2617) – der §§ 1 und 3 des Ausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Tierseuchengesetz vom 6. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 31), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 90) und – des § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (TierSZustLVO M-V) vom 6. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 69), in den jeweils geltenden Fassungen, ordnet das Gemeinsame Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar (Veterinäramt) Folgendes an: 1. Gem. § 1 Abs. 3 der Geflügel-Aufstallungsverordnung lege ich folgendes Gebiet, in dem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) seit dem 15. April 2007 außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Freilandhaltung) gehalten werden darf, fest: das gesamte Territorium des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar außer einem 500 m breiten Küstenstreifen landeinwärts im Bereich des Breitlings und des Salzhaffs vom Poeler Damm bis zur Landkreisgrenze zu Bad Doberan sowie am Ostufer der Insel Poel vom Poeler Damm bis Höhe Gollwitz. Somit ist die Freilandhaltung weiterhin nicht möglich in den Ortschaften Fährdorf (ausgenommen Fährdorf Hof und Fährdorf Ausbau), Malchow, Vorwerk, Gollwitz und Damekow. Darüber hinaus ist zum Schutz der größeren Geflügelbestände die Freilandhaltung auch nicht möglich in den Ortschaften Groß Stieten und Triwalk. 2. Wird Geflügel in Freilandhaltung gehalten, hat der Tierhalter folgende Auflagen einzuhalten: 2.1 Das Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebendes Wassergeflügel, Küstenvögel und Möwen nicht zugänglich sind und darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem diese Vogelarten Zugang haben. 2.2 Werden ausschließlich Enten und Gänse oder diese räumlich getrennt von sonstigem Geflügel gehalten, sind die Tiere vierteljährlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen. Dazu sind durch einen Tierarzt Rachentupfer oder Kloakentupfer entnehmen zu lassen. Es sind jeweils 60 Tiere des Bestandes zu beproben. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse gehalten, sind alle Tiere zu beproben. Werden Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten, muss die in der Anlage in Spalte 2 der Geflügel-Auf- 10 stallungsverordnung vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel gehalten werden. Ferner hat der Tierhalter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel nach näherer Anweisung des Amtstierarztes unverzüglich auf das Influenza-A-Virus virologisch untersuchen zu lassen. 2.3 Unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes sind die Schutzmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 und Abs. 3 sowie § 8b Nr. 1 – 8 der Geflügelpest-Verordnung einzuhalten. Insbesondere sind in das zu führende Bestandsregister alle Zugänge und Abgänge von Geflügel unter Angabe des Namens und der Anschrift des bisherigen Besitzers bzw. des Erwerbers, das Datum des Zugangs bzw. Abgangs, die Art des Geflügels sowie alle Verendungen unverzüglich einzutragen. 3. Generell gilt: 3.1 Geflügel, ausgenommen Geflügel, das unmittelbar zur Schlachtung verbracht wird, darf nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Geflügel sieben Tage vor dem In-Verkehr-Bringen in einem geschlossenen Stall oder einer Schutzvorrichtung gehalten und längstens vier Werktage vor dem In-Verkehr-Bringen klinisch tierärztlich oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch nach näherer Anweisung des Amtstierarztes mit negativem Ergebnis auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht worden ist. Derjenige, der Geflügel in den Verkehr bringt, hat eine tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung mitzuführen. 3.2 Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von – mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder – mehr als 2 vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder – kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. 4. Die in den Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen Nr. 2 und 3 zum Schutz vor der klassischen Geflügelpest vom 31. August 2006 bzw. 19. Februar 2007 getroffenen Anordnungen werden mit Ablauf des 14. April 2007 widerrufen. 5. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf. Das Nichteinhalten der Anordnungen stellt nach § 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 76 Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die Begründung kann beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar, Postfach 1155, 23931 Grevesmühlen schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3 mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines schriftlichen Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Einganges der Widerspruchsschrift. Im Auftrag gez. Klamt, Fachdienstleiter / Amtstierarzt STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 ANZEIGEN Autohaus Lange Ihr Stern in Wismar Autorisierter Mercedes-Benz Servicepartner und Vermittler der DaimlerChrysler AG 03841 2702-0 · Verkauf · Zubehör · Wartung · Reparatur Reifenservice · TÜV und AU · Einbau und Wartung von Klimaanlagen · Karosserie- und Lackinstandsetzungen Verkauf von Teilen und Zubehör Rüggower Weg 19, 23970 Wismar, www.auto-lange.de Zimmerei NILS MANTHEY Wohnen in Wismar – in bester Lage B-Plan-Gebiet „Am Lenensruher Weg“ Wir verkaufen Grundstücke in den Größen von 763 bis 1.166 m2 bauträgerfrei! Fordern Sie unsere Verkaufsunterlagen an! 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Mai Markis en 10 % S onderr abatt AUSSCHREIBUNGEN Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr. 15/07 bis Nr. 17/07 Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr. 28/07 a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Postfach 1245, 23952 Wismar Telefon: (03841) 251-1081, Telefax: (03841) 251-1084 a) Vergabestelle: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Postfach 1245, 23952 Wismar b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Art und Umfang der Leistung: c) Art und Umfang der Leistung: Unterhaltsreinigung an verschiedenen Schulen der Hansestadt Wismar unterteilt in folgende Objekte: • ÖA 15/07 – Seeblick-Schule Anton-Saefkow-Straße 9, 23968 Wismar • ÖA 16/07 – Bertolt-Brecht-Schule Erich-Weinert-Promenade 6, 23966 Wismar • ÖA 17/07 – Berufsschulzentrum Nord DG Bürgermeister-Haupt-Straße 25, 23966 Wismar d) Die Zuschlagserteilung erfolgt für jede öffentliche Ausschreibung separat. Es handelt sich um 3 voneinander getrennte Vergabeverfahren. e) Leistungszeitraum: 9. bis 31. August 2008 mit Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr f) Ort / Termin zur Abholung bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen: Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, Telefon: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 Ausgabe der Unterlagen: 8. bis 10. Mai 2007 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr g) Kosten der Verdingungsunterlagen: • ÖA 15/07: 8,50 € • ÖA 16/07: 5,50 € • ÖA 17/07: 6,00 € Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00 Verwendungszweck: 02300 – 15000 – jeweilige Nummer der öffentlichen Ausschreibung Bareinzahlungen: Stadtkasse Großschmiedestraße 11 – 17, 23966 Wismar 02300 – 15000 – jeweilige Nummer der öffentlichen Ausschreibung Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges möglich. h) Die Angebote sind getrennt (separater verschlossener Umschlag je öffentliche Ausschreibung) voneinander einzureichen. i) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe: 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (03841) 251-1082 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten k) Ablauf der Angebotsfrist: 11. Juni 2007 l) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12. Juli 2007 m) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe des Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). 12 b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Lieferung von Unterrichtsmitteln für das Jahr 2007 für die Schulen der Hansestadt Wismar unterteilt in 8 Lose: Los 1: Grundschule – Übungs- und Konzentrationsmaterial Los 2: Werk- und Bastelmaterial / Technik Los 3: Medientechnische Ausstattung Los 4: Sportartikel und Sportgeräte Los 5: Biologie und Chemie (Geräte und Chemikalien) Los 6: Mathematik und Physik Los 7 Geografie und Geschichte Los 8: Musik d) Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise, die Angebotsabgabe zu Einzellosen ist dementsprechend möglich. e) Ort/Termin zur Abholung bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen: Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 Ausgabe der Unterlagen: 8. bis 10. Mai 2007 in der Zeit von 9.00 bis 12.000 Uhr f) Kosten der Verdingungsunterlagen: Grundpreis + Kosten je Los (Der Grundpreis ist auch bei der Abforderung von mehreren Losen nur einmal zu entrichten) 1. Grundpreis: 3,25 € beinhaltet: Anschreiben, Bewerbungsbedingungen, zusätzliche Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Bietererklärung 2. Kosten je Los beinhaltet: Preisangebot für das konkrete Los Los 1: 2,75 € Los 2: 6,50 € Los 3: 3,25 € Los 4: 3,75 € Los 5: 4,00 € Los 6: 3,50 € Los 7: 1,25 € Los 8: 1,00 € Überweisung: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Konto-Nr.: 100 000 363 5, Bankleitzahl: 140 510 00 Verwendungszweck: HH-Stelle: 02300 – 15000 – 28/07 Bareinzahlungen: Stadtkasse Großschmiedestraße 11 – 17, 23966 Wismar 02300 – 15000 – 28/07 Persönliche Abholung ist nur gegen Vorlage des Quittungsbeleges entsprechend der o. a. Zahlungsmodalitäten möglich. g) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe: 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (03841) 251-1082 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten k) Ablauf der Angebotsfrist: 19. Juni 2007 l) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 20. Juli 2007 m) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe des Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 Resolution der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gegen Gewalt, Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass und für Demokratie und Menschenwürde Die Hansestadt Wismar fühlt sich der Demokratie und der Menschenwürde verpflichtet. Wir verabscheuen jede Art von Gewalt und wir lehnen Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass ab. Deshalb sehen wir es mit großer Sorge, dass vor allem rechtsextremistische Anschauungen auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft sind und dass sich in der Bundesrepublik Deutschland eine gewaltbereite rechtsradikale Subkultur etabliert. Gleichzeitig gelingt es Parteien dieses Spektrums, Wählerinnen und Wähler an sich zu binden und Einzug in die Parlamente zu halten. Für uns ist das nicht nur lediglich eine Protesterscheinung. Wir werten das Vorwärtskommen dieser Organisationen als einen ernst zu nehmenden und gefährlichen Angriff auf die demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaft und auf die grundlegenden Werte von Freiheit und Gerechtigkeit. Auch die Hansestadt Wismar kämpft mit diesen Problemen. Dennoch sind wir fest davon überzeugt, diese Kräfte mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zurückdrängen zu können. Dabei werden wir das wahre Gesicht von Extremismus, Neonazis, Rassenhass und Antisemitismus entlarven und den Menschen zeigen, dass ein von diesen Ansichten geprägtes Weltbild keine Alternative darstellt, um die Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft steht, zu lösen. Wir werden es auch nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von Gewalttätern und Anhängern der rechten Szene den Ruf einer ganzen Stadt in Misskredit bringt und damit allen Bürgerinnen und Bürgern Schaden zufügt. Deshalb werden wir in Wismar 1. ein friedliches Zusammenleben der Menschen unabhängig von Rasse, Religion und Kultur unterstützen, 2. jegliche Form der Ausgrenzung verhindern, 3. gewaltfrei Widerstand gegen alle Aktivitäten von Extremisten leisten, 4. bei fremdenfeindlichen Übergriffen und Aktionen unverzüglich die Polizei verständigen, 5. entschieden gegen die Verbreitung von rechtsradikalen und nationalsozialistischen Gedankengut vorgehen, 6. unseren Kindern und Jugendlichen die Gefahr, die von menschenverachtenden und rassistischen Weltanschauungen ausgeht, verdeutlichen, 7. den unschätzbaren Wert unserer Demokratie als einziges System zur Gewährleistung und Sicherung der Grund- und Menschenrechte vermitteln. Dafür benötigen wir die Hilfe derer, die das gleiche Ziel verfolgen. Deshalb rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger, alle Gewerbetreibenden, Firmen und Betriebe, alle Parteien, Vereine und Verbände auf, sich dieser Resolution anzuschließen. Bekunden Sie mit Ihrem Beitritt, dass auch Sie Gewalt, Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass ablehnen. Zeigen Sie mit Ihrem Votum, dass auch Ihnen Demokratie und Menschenwürde wichtig sind. STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 13 Mit meiner Unterschrift trete ich der umseitig aufgeführten Resolution bei und unterstütze das darin dargestellte Anliegen. Name, Vorname PLZ Wohnort Unterschrift Bitte geben Sie die ausgefüllten Listen im Bürgerbüro der Hansestadt Wismar im Rathaus ab. 14 STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 AUSSCHREIBUNG Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr. 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27/07 a) Auftraggeber: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Gebäudemanagement, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar Anforderung der Unterlagen: siehe h) b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Ausführung von Bauleistungen d) Ausführungsort: 23966 Wismar, Philipp-Mülller-Straße e) Theater der Hansestadt Wismar, Philipp-Müller-Straße in 23966 Wismar Vorhaben: Foyerneubau auf der Westseite des Saalgebäudes, 1. und 2. Bauabschnitt f) Angebote können für ein Los bzw. mehrere Lose eingereicht werden. Vergabe-Nr.: 19/07: Los 3 – Installationsarbeiten (komplette Heizungsanlage mit Deckenstrahlplatten, Besucher-WCs und Lüftungsinstallation) Vergabe-Nr.: 20/07: Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten (vollflächige selbsttragende Glasfassade / Wärmeschutzverglasung mit Profilelementen aus BSH und Stahl sowie Außen- und Innentüranlagen) Vergabe-Nr.: 22/07: Los 4 – Elektroarbeiten (komplette Elektroinstallation inklusive Ausstattung mit Beleuchtungskörpern als Lichtbandleuchten) Vergabe-Nr.: 23/07: Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten (ca. 350 m2 Estrich, ca. 40 m2 Wandfliesen, ca. 65 m2 Bodenfliesen und ca. 65 m2 glasierte Estrichziegel) Vergabe-Nr.: 24/07: Los 9 – Maler- und Putzarbeiten (ca. 120 m2 Wärmedämmverbundsystem inkl. ca. 35 m Sockelausbildung herstellen, Außen- und Innenanstrich sowie Anstriche auf Stahl und Holz, gesamt ca. 500 m2) Vergabe-Nr.: 25/07: Los 10 – Bodenbelagsarbeiten (220 m2 Hochkantlamellen-Parkett aus Eiche oder Buche sowie ca. 16 m2 Textilbelag) Vergabe-Nr.: 26/07: Los 11– Gebäudereinigung (komplette Nass-, Feucht- und Trockenreinigung des Gebäudes wie Glasfassade, Wände, Fußböden, Decken, Sanitäranlagen und technische Anlagen mit Ausstattungselementen) Vergabe-Nr.: 27/07: Los 13 – Sanitärtrennwände (Ausstattung der WC-Räume mit sanitären Trennwänden inkl. Türanlagen als lasurbeschichtete Sperrholzelemente mit Aluminiumprofilen) g) etwaige Fristen entsprechend vorläufigem Bauzeitenplan: a) für das Los 7: Fassaden- und Tischlerarbeiten Baubeginn: voraussichtlich ab 2. Juli 2007 Fertigstellung: voraussichtlich bis 15. August 2007 b) alle anderen Lose (Lose nach Zeitfolgen gestaffelt) Baubeginn: voraussichtlich ab 6. August 2007 Fertigstellung: voraussichtlich bis 31. Dezember 2007 h) Verdingungsunterlagen sind anzufordern: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 i) Ausgabe der Unterlagen: 8. bis 10. Mai 2007, 9.00 bis 12.00 Uhr j) Bezahlung der Verdingungsunterlagen: 1) bei Versand der Unterlagen: Los 3 – Installationsarbeiten: 12,25 € + 1,45 € Porto Los 4 – Elektroarbeiten: 8,25 € + 1,45 € Porto Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten: 8,75 € + 1,45 € Porto Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten: 6,50 € + 1,45 € Porto Los 9 – Maler- und Putzarbeiten: 6,00 € + 1,45 € Porto Los 10 – Bodenbelagsarbeiten: 5,50 € + 1,45 € Porto Los 11 – Gebäudereinigung: 5,75 € + 1,45 € Porto Los 13 – Sanitärtrennwände: 5,75 € + 1,45 € Porto Einzahlungen auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Konto-Nr.: 100 000 363 5 Bankleitzahl: 140 510 00 Cod. Zahlungsgrund: 02300 – 15000 / Vergabe-Nr.: … 2) bei persönlicher Abholung der Unterlagen: Es gelten die o. g. Preise, jedoch ohne Versandkosten. Herausgabe der Unterlagen nur gegen Einzahlungsbeleg auf das o. g. Konto oder Quittungsbeleg über Bareinzahlung bei der Stadtkasse der Hansestadt Wismar, Sitz: Großschmiedestraße 11 – 17, 239666 Wismar k) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abt. Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe: 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten) l) Anschrift zur Angebotsabgabe: siehe k) m) Angebot in deutscher Sprache n) Submissionsteilnehmer: Bevollmächtigter der Bieter o) Termin der Angebotsabgabe: Los 3 – Installationsarbeiten: 5. Juni 2007, 08.00 Uhr Los 4 – Elektroarbeiten: 5. Juni 2007, 09.00 Uhr Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten: 5. Juni 2007, 08.30 Uhr Los 8 – Estrich- und Fliesenarbeiten: 5. Juni 2007, 09.30 Uhr Los 9 – Maler- und Putzarbeiten: 5. Juni 2007, 10.00 Uhr Los 10 – Bodenbelagsarbeiten: 5. Juni 2007, 10.30 Uhr Los 11 – Gebäudereinigung: 5. Juni 2007, 11.00 Uhr Los 13 – Sanitärtrennwände: 5. Juni 2007, 11.30 Uhr Eröffnungsort: Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 306 p) entsprechend Verdingungsunterlagen q) entsprechend Verdingungsunterlagen r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Eignung der Bieter: nach VOB/A § 8 Nr. 3, Abs. 1 – Nachweis mit Meldung der Berufsgenossenschaft – Bescheinigung Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung – Referenzobjekte über vergleichbare Bauvorhaben in den letzten drei Jahren Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 8, Nr. 5 Abs. 2 VOB/A einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. t) Die Bindefrist endet: a) für das Los 7 – Fassaden- und Tischlerarbeiten: am 29. Juni 2007 b) für alle anderen Lose: spätestens am 3. August 2007 u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind zugelassen. v) Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Referat II 340-1, Arsenal am Pfaffenteich, 19048 Schwerin STADTANZEIGER / 05. MAI 2007 15 ANZEIGEN Reederei Clermont Fahrgastschifffahrt >> Irischer Abend auf See << mit MS „Mecklenburg“ am Sonnabend, dem 19. Mai 2007, Live-Musik von Any Excuse / 20.00–24.00 Uhr ab Alter Hafen Wismar/Westkai Eintritt: Reservierung im Büro: Telefon 03841 224646 30 Euro pro Person Alter Holzhafen 7, 23966 Wismar Hörakustik last räte ge Hör O p pto ien ter Bat r ehö Zub – Hörgeräte-Notdienst – – Hausbesuche – Kleinreparatursofortdienst – Öffnungszeiten: Großschmiedestraße 41 – 43 Montag bis Freitag 23966 Wismar 08.30–12.30 Uhr und Tel./Fax: 03841 211970 13.30–18.00 Uhr www.schmidt-hoerakustik.de • E-Mail: [email protected] S Arbeiter-Samariter-Bund Helfen ist unsere Aufgabe! Geschäftsstelle Schatterau 25a 23966 Wismar Telefon: 03841 227200 Telefax: 03841 227203 Im Wismarer Stadtteil Wendorf modernisierte die Wohnungsbaugesellschaft der Hansestadt Wismar (Wobau) bereits im Jahr 2000 entprechend dem steigenden Bedarf erstmals ein Wohnhaus altengerecht. Gleichzeitig wurden den Mietern wohnbegleitend umfangreiche Dienstleistungen zur besseren Bewältigung des Alltags angeboten. Über 230 altengerechte Wohnungen sind seit dieser Zeit im Bestand der Wobau modernisiert oder neu errichtet worden. So schön eine altengerecht modernisierte Wohnung auch ist, sie ist nicht die einzige Möglichkeit im Alter so lange wie möglich bequem und selbstbestimmt zu leben. Es gibt Alternativen, sozusagen maßge- Wobau – gut und sicher wohnen Schmidt Martina Schmidt Angebote die auch für • Rettungsdienst • Katastrophenschutz • Behindertenfahrdienst und Essen auf Rädern • Sozialstation • Kindertagesstätte • Betreutes und altersgerechtes Wohnen • KISS Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Mietwohnungen – Grundstücke – Hausverwaltung Älter werden in einer Wohnung der Wohnungsbaugesellschaft Wismar? Bei uns Kein Problem! können Sie sich zu Hause fühlen! Wir bieten unseren älteren Mietern einen besonderen Service: Hausnotruf und Pflege, technische Hilfsmittel und Wohnungsanpassung, Haushaltshilfen, Beratung Damit niemand allein bleiben muss! Tel.: 03841 757-0 www.wobau-wismar.de E-Mail: [email protected] · Internet: www.asbwismar.de KINDER STARK MACHEN ! Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. ERGOTHERAPIE WOHNUNGSBAU-GESELLSCHAFT mbH DER HANSESTADT WISMAR JURI-GAGARIN-RING 55, 23966 WISMAR im Burgwallcenter Ergotherapeutische Praxis, Partnerschaftsgesellschaft Claudia Ferber, Maren Klußmann-Fricke Lübsche Straße 146 23966 Wismar Tel.: 03841 783104 · Fax: 783106 Weißt du eigentlich, was mir wichtig ist? Dies könnte die Frage eines Kindes an seine Eltern sein. Geht es ihm um den Wunsch nach mehr Anerkennung, Freundschaften zu anderen Kindern? Oder braucht es Hilfe, weil es sportlich nicht so gut ist, Konzentrationsprobleme oder Schwierigkeiten im Schulunterricht hat? Bei der Arbeit in unserer Ergotherapiepraxis im Burgwallcenter ist uns aufgefallen, dass die Ziele der Eltern und Kinder, die zu uns kommen, ganz unterschiedlich sein können. Die Ursache hierfür liegt möglicherweise darin, dass Probleme, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder nicht genügend erfragt wurden. Im Gespräch mit den Eltern und Kindern versuchen wir als Therapeutinnen, durch einfühlendes Verstehen und Wertschätzung des anderen herauszufinden, was den Problemen im Alltag des Kindes zu Grunde liegt. Die Kommunikation der Familie kann analysiert und somit gezielte Interventionen durch uns angewendet werden. So wird die Wichtigkeit der Einbeziehung der Eltern für die ergotherapeutische Behandlung deutlich. Gleichzeitig wird auch die Selbstbestimmung und Motivation des Kindes betont, die als Persönlichkeit wahrgenommen wird. Claudia Ferber Stuth Raumausstattung O&U GmbH Dankwartstraße 40 · 23966 Wismar Tel.: 03841 283067 www.Stuth-raumausstattung.de Alles neu macht der Mai! Holen Sie sich den Frühling ins Haus. Bäckerei und Konditorei seit 1894 Adolf Tilsen Claus-Jesup-Straße 34 · 23966 Wismar Telefon: 28 25 34 Filialen: Richard-Wagner-Straße 3 · Lübsche Straße 4 · Krämerstraße 3 Hansecenter SKY · Am Wiesengrund 1 · Am Weißen Stein 21 ANZEIGEN Sie interessant sind Wir pfl egen Sie schneiderte Lösungen, die die Wobau ihren älteren Mietern anbietet. Die altengerechte Anpassung der Wohnung erfolgt immer individuell in Abstimmung mit dem jeweiligen Mieter entsprechend seinen Bedürfnissen. Das kann das Beseitigen von Türschwellen, eine zweite Wohnungsklingel im Wohnzimmer, der Einbau von Haltegriffen im Bad oder eine Erhöhung des WC-Sitzes sein. Außerdem ist die Ausstattung mit einem Notruftelefon möglich. Zum Serviceangebot der Wobau gehört auch die Vermittlung von Haushaltshilfen, Fahr- und Einkaufshilfen, Friseur und Fußpflege, Menüservice und vieles andere, was den täglichen Alltag besser bewältigen hilft. 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Beträge für Verhinderungsund Urlaubspflege stehen gesondert zur Verfügung und müssen dann beantragt werden. Ob nun nur für ein paar Stunden, mal einen Tag, ein Wochenende oder einen ganzen mehrwöchigen Urlaub – die beste Lösung ist die Vertretung durch qualifizierte Mitarbeiter eines Pflegedienstes. Eine Lösung ist die voll stationäre Kurzzeitpflege. Aber welch ein erlösendes Aufatmen, nun kann ich doch zu Hause bleiben, wenn der Angehörige überraschend oder geplant ausfällt. Pflegedienstleiterin Karin Hameyer vom Pflegedienst „Wir pflegen Sie“ in Wismar zeigt die Schwerpunkte einer Planung auf. Wesentlicher Fakt ist jedoch die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu einem qualifizierten Pflegedienst, damit die Vertretung eingeplant werden kann. Das ist insbesondere für die Haupturlaubs- bzw. Ferienzeit erforderlich, denn Fragen sind zu klären, wie z. B.: Hat der Dienst die entsprechenden Fachkräfte und stehen diese dann auch zur Verfügung, die der individuellen Notwendigkeit der Pflege gerecht werden? Wird auch die allgemeine Pflege nur von Fachkräften ausgeführt? Pflegen sonderqualifizierte Kräfte, die auch die vorhandenen Erkrankungen behandeln können, wie Diabetes-Fachkräfte oder Wundversorgung und Dekubitus, besondere Ernährungsformen, Port- und Kathederversorgung und die mit Demenzund Onkologiepatienten umgehen können. Oder ist geschlechterspezifische Versorgung möglich – z. B. Männer pflegen Männer? Gibt es Palliativ-Fachkräfte? Hat der Dienst auch für die hauswirtschaftliche Versorgung entsprechende Fachkräfte? Wenn das Vertrauen vorhanden ist und die „Chemie“ stimmt sowie der Antrag mit Hilfe des Dienstes gestellt ist, kann der pflegende Angehörige sich beruhigt „dem Auftanken“ hingeben und der/die Pflegebedürftige dieser Zeit mit einem sicheren Gefühl entgegensehen. K • Alten- und Krankenpflege • soziales Training • Fahrdienst • Beratung der Angehörigen Katersteig 2a – 2c, 23966 Wismar Tel.: 03841 223110 · Fax: 223116 Mecklenburger Straße 36 23966 Wismar Tel.: 03841 2240808 Fax: 03841 2240809 DES DIAKONISCHEN WERKES MECKLENBURG e.V. Wohnhof ãSchwarzes KlosterÒ Seniorenpßegeheim Tagespßege Beratungsstunden: Mo. + Mi. von 14.00 bis 16.00 Uhr Büro: Alle Kassen und privat! Lübsche Straße 185a · 23966 Wismar E-Mail: info@pfl egedienst-wismar.de · www.pflegedienst-wismar.de R QUALITÄTSGEMEINSCHAFT PFLEGE GEMEINNÜTZIGE GMBH Büro: 03841 211423 Objekt- und Wohnraumberatung: Tel.: 03841 - 22 41 43 • Fax: 283106 DIAKONIEWERK IM NÖRDLICHEN MECKLENBURG Pflegedienst Karin Hameyer Kranken- und Altenpflege Christof Kohlmayr, Raumausstattermeister Chr istof Kohlmayr Montag – Freitag 10.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung • Naturmatratzen • Allergiegetestete Haushaltswäsche • Bodenbeläge aller Art • Dekorationen • Sonnen- und Sichtschutz • eigene Polsterei Gewerbegebiet Hoher Damm • Am Seeufer 1 23970 Wismar • Tel.: (03841) 21 49 81 Tel. + Notdienst: 03841 783358 Lübsche Str. 97a · 23966 Wismar Vitalität, Gesundheit und gute Verträglichkeit garantiert mit Produkten aus dem Hause Bio-Markt-Dinter Biomarkt Dinter · Bademutterstraße 4 · 23966 Wismar Tel.: 03841 226767 · Fax: 03841 226979 ANZEIGEN b eklei d u ADAM Unfallzeugen gesucht Dringend gesucht werden zwei junge Männer, die am 25. Januar 2006 vor der Kapitänspromenade 2, Giebelhausecke in der Hansestadt Wismar, nach 13.00 Uhr, einer Frau nach einem Sturz aufgeholfen und sie ein Stück begleitet haben. Es war Glatteis und alles verschneit. i s m TRAUMHAFTE HOCHZEITSFOTOS IM STUDIO UND IN DER FREIEN NATUR Auf Wunsch fotografieren wir Sie bei Ihrer standesamtlichen und kirchlichen Trauung in Wismar und Umgebung. Handy: 0162 6702326 FOTO VOLSTER HWI r W fs ru ng Be r e d i e b h Auc Arbeit . n e g o z e g gut an a ! ie uns an Rufen S Berufsbekleidung Waschraumhygiene Reinigungsmittel Lübsche Straße 81 23966 Wismar Tel.: 03841 328840 Fax: 03841 328841 23966 WISMAR / NEUSTADT 34 Transporte und Umzüge Lübsche Str. 38 • Tel. 211984 HERZLICHEN DANK FÜR IHR VERTRAUEN 10 JAHRE 23966 Wismar · Neustadt 34 Tel.: 03841 / 284619 und 0172 / 3806398 Wismar-Zierow, hochw. 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Mai 2007 an zwei Tagen in der Woche hilfebedürftigen Menschen regelmäßig die Möglichkeit, eine warme Mittagsmahlzeit zu sich zu nehmen. Nachdem in der Hansestadt Wismar der Verein Wismarer Tafel e.V. seit 1996 regelmäßig Lebensmittelspenden aus Supermärkten und dem Einzelhandel einsammelt und an bedürftige Menschen verteilt, haben Kirchgemeinden und Diakoniewerk aus ihrem sozialen Engagement heraus eine immer größer werdende Notwendigkeit erkannt, wohnungslosen, bedürftigen und auch vereinsamten Menschen wenigsten einmal am Tag eine warme Mahlzeit anzubieten. Zunehmend gehören zu den bedürftigen Menschen auch Kinder – besonders aus sozial schwachen Familien und Kinder alleinerziehender Mütter. Vor diesem Hintergrund haben sich Wismarer Kirchgemeinden, die Wismarer Tafel e.V., der Ökumenische Kirchenladen e.V. und das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gemeinnützige GmbH seit mehreren Monaten damit befasst, die Voraussetzungen für einen Mittagstisch herbeizuführen. Nachdem es gelungen ist, mehr als 30 Bürger der Hansestadt Wismar dafür zu gewinnen, sich für das Projekt zu engagieren, kann der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ im Mai 2007 starten. Der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ bietet hilfebedürftigen Menschen mehr als eine warme Mahlzeit. Die Menschen, die ihn aufsuchen, finden zunächst einen Ort, an dem sie willkommen sind. Sie erfahren hier Wertschätzung und Angenommensein. Bei Bedarf steht ihnen die Möglichkeit offen, in sozialen Belangen beraten zu werden. Der ,,Mittagstisch für Leib und Seele“ kann von jedem bedürftigen Menschen aufgesucht werden unabhängig von Nationalität, Alter oder religiöser Zugehörigkeit. Beginnend mit dem 7. Mai, wird der „Mittagstisch für Leib und Seele“ zunächst montags in der Winterkirche der St.-Nikolai-Kirche und dienstags im Ökumenischen Kirchenladen am Friedenshof, jeweils in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr, angeboten werden. Soweit es gelingt, weitere ehrenamtliche Bürger zu gewinnen und der Bedarf zur Ausweitung des Angebotes besteht, ist beabsichtigt, auch weitere Wochentage anzubieten. Voraussetzung für den Start des Projektes war neben der Gewinnung von ehrenamtlichen Bürgern auch die Bereitschaft von Kirchgemeinden und Diakoniewerk, Eigenmittel für die Ausstattung der Kirchen bereitzustellen. Ferner werden die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt und es wird die Gesamtkoordination durch das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH wahrgenommen. Das Projekt wird auch von den Verantwortlichen der Hansestadt Wismar inhaltlich mitgetragen und unterstützt.