Auf der Suche nach dem Ursprung der Grundrechte.
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Auf der Suche nach dem Ursprung der Grundrechte.
Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte Prof. Dr. Mathias Schmoeckel Postanschrift: 53113 Bonn Sitz: Adenauerallee 24-42 Tel.: 0228/73-9131 Fax: 0228/73-4056 [email protected] www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=102 Proseminar im Wintersemester 2015/16 von Christophe Wampach, LL.M. Auf der Suche nach dem Ursprung der Grundrechte. Der englische Einfluss auf die Grundrechte der Vereinigten Staaten 1607 wurde Jamestown, die erste dauerhafte englische Siedlung in Nordamerika, gegründet. Sie wurde nach James I. König von England und VI. König von Schottland benannt, der die Erlaubnis für die Niederlassung gab. Diese Urkunde, die ‚Erste Virginia Charta‘ vom 10. April 1606, sah schon ein Regierungssystem für die Kolonien durch gewählte Räte vor und gewährleistete die Rechte des Einzelnen. Anderthalb Jahrhunderte später wurde am 12. Juni 1776 die „Virginia Declaration of Rights“ verabschiedet und am 4. Juli desselben Jahres erklärten die englischen Kolonien von Amerika ihre Unabhängigkeit. Während dieser Zeitspanne trugen die politischen Ereignisse in England dazu bei, dass die Grundrechte intensiv besprochen wurden. Diese neuen Ideen von Freiheit fielen in Nordamerika auf fruchtbaren Boden und erlebten eine bedeutende Entwicklung. Das Proseminar widmet sich dieser spannenden Zeit und möchte die Bedeutung englischer Juristen und Philosophen wie Edward Coke, John Locke, Algernon Sydney, James Harrington, etc. für die Entwicklung der Grundrechte in den englischen nordamerikanischen Kolonien untersuchen. Das Themenfeld reicht von den Schriften von James I. von England betreffend die Monarchie über Lockes „Two Treatises of Government“ (1689) zum religiösen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Die Rechtstexte, wie etwa die „Petition of Rights“ von 1628 und die „Bill of Rights“ von 1689, sowie Rechtsfälle, wie der Fall „Thomas Bonham v College of Physicians“ (1610), sollen dabei Quellennah bearbeitet werden. Die Idee des Proseminars ist dabei, auf die Anforderungen des Seminars im Schwerpunktbereich vorzubereiten. Daher wird zunächst auf einige grundlegende methodische Überlegungen eingegangen, um die Grundfähigkeiten für das Verfassen einer erfolgreichen Seminararbeit zu erörtern. Neben der anschließenden Anfertigung einer Hausarbeit haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeit in einem 5minütigen Seminarvortrag zu präsentieren und anschließend im Plenum zu diskutieren. Eine Vorbesprechung findet statt am Montag, dem 06.07.2015 um 17.00 Uhr im Seminarraum des Instituts (Westturm, 4. Stock). Fragen zum Seminar an Christophe Wampach ([email protected])