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Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern Studie im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Auftraggeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Autoren: CPL Competence in Ports and Logistics Wenzel, Heine & Kollegen Dierkower Damm 29 18146 Rostock www.c-pl.de MvB euroconsult Querstraße 8 18211 Admannshagen www.mvb-euroconsult.com August 2013 Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern Inhaltsverzeichnis ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................ II TABELLENVERZEICHNIS................................................................................................................. IV ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................... V 1. ZUSAMMENFASSUNG............................................................................................................ 1 1.1. Nachfrage....................................................................................................................................................... 1 1.2. Angebot.......................................................................................................................................................... 2 1.3. Schlussfolgerung für die Seehäfen in MV........................................................................................... 3 1.4. Rechtslage...................................................................................................................................................... 3 1.5. Handlungsempfehlungen für MV ......................................................................................................... 4 2. AUFGABENSTELLUNG UND UNTERSUCHUNGSZIELE.......................................................... 6 2.1. Herausforderungen durch die künftigen Emissionsvorschriften in der Ostsee ................... 6 2.2. Fragestellung der Untersuchung ........................................................................................................10 2.3. Methodik ......................................................................................................................................................11 3. SCHIFFSTREIBSTOFFE UND LNG-INFRASTRUKTUR IN DEN SECAS................................... 13 3.1. LNG-Nachfrageentwicklung in der Ostsee.......................................................................................13 3.2. LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV ..........................................................................17 3.3. Angebotsentwicklung.............................................................................................................................30 3.4. Bewertung im Hinblick auf die Aufgabenstellung........................................................................33 4. ANSÄTZE FÜR LNG-BUNKERSTATIONEN IN MV................................................................. 35 4.1. Ausgangslage der Seehäfen in MV .....................................................................................................35 4.2. LNG-Bunkerkonzepte in der Schifffahrt ............................................................................................40 4.3. LNG-Versorgungskonzepte für die Seehäfen in MV .....................................................................46 5. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IM UMGANG MIT LNG .......................................... 51 5.1. Internationale Regeln und Standards................................................................................................51 5.2. Status quo in den Seehäfen in MV ......................................................................................................56 5.3. Politik und Initiativen der EU-Kommission ......................................................................................57 6. HANDLUNGSFELDER UND MAßNAHMEN FÜR MV ............................................................ 61 6.1. Regeln und Verordnungen ....................................................................................................................61 6.2. Vorbereitende Maßnahmen und Schulungen................................................................................68 6.3. Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................................68 6.4. Wirtschaftsförderung...............................................................................................................................68 QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................................VII ANHANG A - RISIKOANALYSEN IM ZUSAMMENHANG MIT LNG-BUNKERN ............................... XI ANHANG B - BEISPIELE FÜR LNG-BUNKERCHECKLISTEN ...........................................................XV Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern I Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Existierende und mögliche künftige Emissionskontrollgebiete................................... 6 Abbildung 2: Emissionsgrenzwert für den Schwefelanteil in Schiffstreibstoffen ............................. 7 Abbildung 3: LNG-Bunkerbedarf durch Neubauten in der gesamten SECA Nord-/Ostsee.........14 Abbildung 4: Seeseitige Umschlagentwicklung in den Seehäfen in MV bis 2012..........................18 Abbildung 5: Durchschnittsalter der Schiffe zum Recyclingzeitpunkt nach Typ ............................20 Abbildung 6: Altersstruktur der Schiffe im Ostseeraum im Jahr 2006 ................................................21 Abbildung 7: Altersstruktur der in den Seehäfen in MV abgefertigten Schiffe................................22 Abbildung 8: Untersuchte exemplarische Fahrtgebietsregionen der Seehäfen in MV ................23 Abbildung 9: Potenzial der Compliance-Strategie LNG nach Schiffsaltersklassen.........................24 Abbildung 10: Maximales LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV ......................................26 Abbildung 11: CO2-Einsparungspotenzial .......................................................................................................27 Abbildung 12: Sip to Ship-Bebunkerung der MS Viking Grace in Stockholm.....................................31 Abbildung 13: MS Stavangerfjord am 11. Juli 2013 im Hafen Hirtshals ................................................32 Abbildung 14: LNG-Nachfrageentwicklung im Hafen Rostock bis 2025 ..............................................36 Abbildung 15: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Rostock........................................37 Abbildung 16: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Wismar.........................................38 Abbildung 17: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Sassnitz........................................39 Abbildung 18: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Stralsund.....................................40 Abbildung 19: Konzepte zur LNG-Schiffsbebunkerung..............................................................................42 Abbildung 20: Derzeit größter europäischer LNG-Tank-Lkw....................................................................44 Abbildung 21: LNG-Tank-Container...................................................................................................................45 Abbildung 22: LNG-Tank-Container auf einem Containerschiff ..............................................................45 Abbildung 23: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre Bunker Operations” und „Planned simultaneous activities” ......................................................................................XVII Abbildung 24: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre LNG Transfer”................................... XX Abbildung 25: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „LNG Transfer Data” .............................XXIII Abbildung 26: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „After LNG Transfer”............................. XXV Abbildung 27: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „Pre Bunker Operations” ................ XXVII Abbildung 28: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „Pre LNG Transfer”.............................. XXX Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern II Abbildung 29: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „LNG Transfer Data”.........................XXXII Abbildung 30: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „After LNG Transfer” ...................... XXXIV Abbildung 31: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Before Bunkering” ...........................XXXV Abbildung 32: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre-Transfer Part 1” ....................... XXXVI Abbildung 33: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre-Transfer Part 2” ...................... XXXVII Abbildung 34: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „After Bunkering”........................... XXXVIII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern III Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Investitionskosten der Compliance-Optionen für ostseetypische Beispielschiffe ................................................................................................................................. 8 Tabelle 2: Schiffstreibstoffpreisspanne nach Szenarien der DMA-Studie ...................................15 Tabelle 3: Maximales LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV ......................................25 Tabelle 4: Schiffstreibstoffspezifische CO2-Emissionen .....................................................................27 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Treibstoffen und ihrer Eigenschaften..................................41 Tabelle 6: Zusammenfassung der wesentlichen Vor- und Nachteile der LNGBunkerkonzepte für die Häfen in MV ...................................................................................46 Tabelle 7: Durschnittliches LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV je Woche .......47 Tabelle 8: Transportkosten in der Versorgung der Seehäfen in MV mit LNG ............................48 Tabelle 9: Zusammenfassung wesentlicher Regelungen zum Bunkern von LNG in europäischen Ländern...............................................................................................................55 Tabelle 10: Relevante Vorschriften und Standards für LNG als Schiffstreibstoff.........................62 Tabelle 11: Von den flämischen Behörden verhängte Risikokriterien .......................................... XIII Tabelle 12: Berechnete Risikodistanzen für die Bunkerkonzepte PtS und StS über Schlauchverbindungen anhand unterschiedlicher Parameter................................. XIII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern IV Abkürzungsverzeichnis BIMSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BOG Boil-Off Gas DMA Danish Maritime Authority DNV Det Norske Veritas DVZ Deutsche Verkehrs-Zeitung ECA Emission Control Area EM Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung EMSA European Maritime Safety Agency EU Europäische Union FuE Forschung und Entwicklung GL Germanischer Lloyd HafVO Hafenverordnung HbR Hafenbetrieb Rotterdam HERO Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH HFO Heavy Fuel Oil HGGVO Hafengefahrgutverordnung HNO Hafennutzungsordnung IAPH International Association of Ports and Harbors IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods IMO International Maritime Organization ISPS International Ship and Port Facility Security JIP Joint Industry Project LFO Light Fuel Oil LP Liegeplatz LPG Liquefied Petroleum Gas LHMV Landesverband Hafenwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern LNG Liquefied Natural Gas MDO Marine Diesel Oil Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern V MGO Marine Gas Oil MV Mecklenburg-Vorpommern NMA Norwegian Maritime Authority OGP International Association of Oil & Gas Producers RIS River Information Services SECA Sulphur Emission Control Area SMTF Swedish Marine Technology Forum StaLU Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt THB Täglicher Hafenbericht UBA Umweltbundesamt VSM Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V. WPCI World Ports Climate Initiative ZKR Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern VI 1. Zusammenfassung Durch die Reduzierung der Grenzwerte für Schwefelemissionen ab 1. Januar 2015 in der Ostsee, die neben Nordsee und Englischem Kanal als Schwefelemissionskontrollgebiet (SECA) ausgewiesen ist, wird ein Bedarf für verflüssigtes Erdgas (LNG) als Schiffstreibstoff in den Häfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV) erwartet. Im Rahmen der vorliegenden Studie werden die Potenziale für LNG-Bunkerstationen in den Seehäfen in MV beschrieben und der Landesregierung mögliche Handlungsfelder für eine Unterstützung aufgezeigt Dabei wurden die aktuell verfügbaren Prognosen zur Nachfrageentwicklung und deren Treiber sowie die Entwicklung des Angebots in der SECA bewertet und die Größenordnung des möglichen LNG-Nachfragepotenzials in den Seehäfen des Landes abgeschätzt. Darauf basierend wurden für die vier größten Häfen des Landes das mögliche Kundenprofil und die lokalen Gegebenheiten untersucht und die jeweils sinnvollsten Bunkermethoden sowie deren Bedarf an Anlagentechnik und Flächen einschließlich des Genehmigungsbedarfes beschrieben. Weiterhin sind die aktuelle Entwicklung der einschlägigen internationalen und nationalen Regularien und auch die aktuellen Initiativen der EU-Kommission analysiert worden. Vor diesem Hintergrund wurden Erweiterungen in den relevanten Abschnitten der Hafenverordnung (HafVO) des Landes MV vorgeschlagen, welche die Einführung von LNG-Bunkermöglichkeiten in den Seehäfen des Landes vereinfachen können. Schließlich wurden aktuelle Erfahrungen bei der erstmaligen Einführung des LNGBunkerns in Stockholm (Viking Line) ausgewertet, welche ebenfalls in die Handlungsvorschläge für MV einflossen. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung können wie folgt zusammengefasst werden: 1.1. Nachfrage Die aktuell verfügbaren Nachfrageprognosen für den Schiffstreibstoff LNG in der Ostsee ergeben eine große Bandbreite an Erwartungswerten und sind bei genauerer Betrachtung nicht sehr belastbar. Nach dem Ergebnis der mit potenziellen Lieferanten und Kunden (Reedern) geführten Gespräche ist eine weniger dynamische Entwicklung zu erwaten, als sie in der für diese Studie als Basis verwendeten, durch die EU im Zuge der europäischen Transportnetze (TEN-T) teilfinanzierten Untersuchung „North European LNG Infrastructure“ (DMA-Studie) beschrieben wird. Das gilt insbesondere für Umrüstungen bestehender Schiffe auf LNG-Antrieb, die sich in der momentanen Lage als wenig attraktiv erweisen. Der wesentliche Bedarf an LNG-Treibstoff dürfte von neu gebauten Schiffen hervorgerufen werden, die heute noch nicht bestellt sind und daher frühestens ab 2015 - 2017 in Betrieb gehen werden. Für die Entscheidung zugunsten eines LNG-Antriebs ist der wichtigste Treiber die Entwicklung des LNG-Bunkerpreises im Vergleich zu Schweröl (HFO) und Gasöl (MGO), insbesondere in der SECA Ostsee und vor allem für Schiffe, die nicht ausschließlich in den SECAs verkehren. Hierzu besteht die Erwartung, dass LNG (auch wegen des neuen SchiefergasAngebotes in den USA) mittel- und langfristig deutlich kostengünstiger als schwefelarme Öle sein könnte. Es herrscht aber noch eine große Unsicherheit, da die potenziellen Lieferanten bisher Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 1 durchweg nur vage Angaben machen. Von wichtigen Ostsee-Reedern werden zudem weitere Alternativen zur Erfüllung der SECA-Vorschriften, welche die Nachfrage nach LNG reduzieren könnten, ernsthaft geprüft (z.B. Stena Line - Methanol, Scandlines – Brennstoffzellen auf der Vogelfluglinie). Die EU-Kommission hat Ende Januar 2013 einen Entwurf für einen Aktionsplan veröffentlicht, der die Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff erleichtern soll. Demnach sollen ab 1. Januar 2020 alle TEN-T Kernhäfen, zu denen auch der Hafen Rostock zählt, Bunkermöglichkeiten für LNG, gleich welcher Art, anbieten. Der Entwurf ist jüngst als Teil des umfassenden „Clean Power for Transport“Strategiepakets in die Konsultationen mit Europäischem Rat und Parlament eingebracht worden. Diese Diskussionen werden durchaus als kontrovers erwartet, da nicht in allen Regionen die Bereitstellung von LNG in den TEN-T Häfen als notwendig bzw. zweckdienlich angesehen wird. Eine Verabschiedung als EU-Richtlinie ist vor Ende 2014 / Anfang 2015 wenig wahrscheinlich. Der Entwurf hat damit voraussichtlich keinen direkten, beschleunigenden Einfluss auf die mittelfristige Nachfrage nach LNG im Ostseeraum. Zur Quantifizierung einer maximal möglichen Größenordnung der LNG-Nachfrage für Bunkerzwecke in den Seehäfen des Landes für die weiteren Überlegungen, wurde ein vereinfachtes Nachfragemodell entwickelt. Dieses basiert auf den tatsächlichen Ladungsströmen, Schiffstypen sowie deren Alter und berücksichtigt ebenso die unterschiedliche Wahrscheinlichkeit für die Nachrüstung eines LNG-Antriebs bzw. Ersetzung durch einen Neubau mit LNG-Antrieb in Abhängigkeit von Alter und Zeit bis zur nächsten Klassedockung. Darin gingen auch aktuelle Erkenntnisse aus Reedereigesprächen ein. Danach ergibt sich für die Seehäfen in MV, unter der Voraussetzung, dass alle Schiffe die Compliance-Option LNG wählen, in 2020 ein theoretisches, maximales Nachfragepotenzial in der Größenordnung von durchschnittlich ca. 0,2 Mio. t pro Jahr. Davon entfallen ca. drei Viertel auf den Hafen Rostock sowie ca. 20 - 25 % auf den Hafen Sassnitz, während in Wismar und Stralsund nur sehr kleine Mengen nachgefragt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen Angaben lediglich um eine Potenzialabschätzung (Maximalwert) handelt, die der Illustration einer Größenordnung der Bunkereinrichtungen in der Endausbaustufe dient, jedoch keine Marktprognose ist. Alle genannten Häfen haben in Gesprächen im Rahmen dieser Untersuchung grundsätzlich Interesse an LNG-Bunkermöglichkeiten geäußert. Vor allem die kleineren Häfen suchen dabei aber die fachliche und rechtliche Absicherung durch das Land. 1.2. Angebot Es sind bereits mehrere LNG-Lieferanten im weiteren Ostseeraum aktiv, von denen Gasnor-Shell (Brunsbüttel, Hirtshals), AGA-Linde (Nynaeshamn / Stockholm) und Bomin-Linde (Pläne u.a. für Hamburg, Bremen und evtl. Rostock) sowie weiterhin Gasum Oy (Turku) und Vopak (Niederlande) mit Swedegas (Lieferantenoffenes Terminal / Lager in Göteborg) im Rahmen dieser Studie konsultiert wurden. Alle genannten Firmen investieren strategisch auf eigenes Risiko in LNGBunkereinrichtungen und -Tanklager. Weitere potenzielle LNG-Bunkerlieferanten könnten Gazprom (Russland) und Polskie LNG S.A. (Polen) werden, die über eigene LNG-Quellen bzw. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 2 Terminals in der Ostsee verfügen werden und allgemeines Interesse geäußert haben. Konkrete Pläne sind hier jedoch nicht bekannt. Es ist daher im Jahr 2015 ostseeweit von einem regional verteilten LNG-Bunkerangebot in der Größenordnung von etwas unter 0,1 Mio. t pro Jahr auszugehen, mittelfristig möglicherweise auch von einer Wettbewerbssituation. Diese könnte später sogar lokal eintreten, sofern die Häfen, wie z.B. Göteborg, keine exklusiven Vereinbarungen mit LNG-Lieferanten abschließen bzw. die Bunkereinrichtungen nicht von einem spezifischen Lieferanten für seinen alleinigen Gebrauch errichtet werden. Wesentlicher Anreiz für die Investition in die ersten Terminals in der Ostsee war zudem oft der industrielle LNG-Bedarf im Hinterland, wie z.B. in Nynaeshamn, Göteborg und Turku. 1.3. Schlussfolgerung für die Seehäfen in MV Auf Basis der unter Abschnitt 1.2 genannten Größenordnungen ist ersichtlich, dass für alle Hafenstandorte außer Rostock keine oder nur kleine lokale LNG-Lagerkapazitäten mit geringem Flächenbedarf erforderlich wären und die Betankung durch Tank-Lkw bzw. durch spezielle TankContainer das günstigste Konzept darstellt. Im Hafen Rostock stellt die LNG-Bebunkerung mit Hilfe eines Bunkerbootes mittelfristig eine sinnvolle Option dar. Es könnte ein zentrales Lager für LNGBunker mit einer Kapazität in der Größenordnung von 10 - 20 Tsd. m³ eingerichtet werden, dessen Belieferung über Shuttletanker erfolgen kann. Die entsprechenden Flächen im Hafengebiet sind planerisch bereits identifiziert und geprüft. Allerdings ist es auch möglich, die Belieferung der anderen Häfen mit LNG mittels Tank-Lkw oder -Container durchzuführen. Diese könnten wiederum, insbesondere in der Anfangszeit, zudem direkt von einem LNG-Importterminal (z.B. Rotterdam und Świnoujście) oder von einem künftigen größeren Zwischenlager (z.B. Hamburg und Brunsbüttel) bezogen werden. Die Wahl der Logistikkette, einschließlich der Errichtung eines Lagers, bleibt letztlich Entscheidung der Lieferanten. Hinsichtlich eines Lagers im Hafen Rostock könnte allerdings auch dem Beispiel Göteborgs gefolgt werden, wo Investition und Betrieb eines für alle Lieferanten offenen LNG-Tanklagers separat ausgeschrieben und vergeben wurden. Für die Entscheidung in Göteborg war ergänzend der erhebliche LNG-Bedarf als HFO-Substitut zur Versorgung des industriellen Hinterlandes der ausschlaggebende Faktor. 1.4. Rechtslage Es wird im Einzelnen ausgeführt, dass die internationale und deutsche Rechtslage den Betrieb von LNG-angetriebenen Schiffen schon heute zulassen, obgleich der endgültige IMO-Code noch diskutiert wird. Für den Bunkervorgang, der üblicherweise in den Hafenordnungen geregelt ist, gibt es derzeit keine international einheitlichen Vorschriften. Es stehen jedoch ausreichend einschlägige und etablierte Standards als Richtlinien zur Verfügung (z.B. DNV, ISO, SIGTTO). Die EU hat über die European Maritime Safety Agency (EMSA) einen Vorschlag für einheitliche Bunkerrichtlinien erarbeitet, welche jedoch nach Aussage der zuständigen Generaldirektion nicht zwingend zu einer verbindlichen europäischen Vorschrift führen werden. Einige Interessenten wie Rotterdam, die flandrische Küste, Göteborg und Stockholm haben eigene Risikoanalysen Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 3 durchgeführt und darauf aufbauend das Bunkern von LNG geregelt. Ein sehr pragmatisches Beispiel ist die kürzlich geänderte Hafenordnung von Stockholm, die die tägliche Bebunkerung der Finnlandfähre MS Viking Grace durch ein Bunkerboot inmitten des Publikumsbereichs des Hafens und während des Passagier- und Autoumschlags mit einer Sicherheitszone von 25 m zur Bordwand ermöglicht. Darauf aufbauend werden auch in MV praktikable LNG-Bunkerregelungen möglich sein. In MV ist das Bunkern in den jeweiligen lokalen Hafennutzungsordnungen (HNO) geregelt. Hier ist schon heute in keinem Fall LNG als Schiffstreibstoff ausgeschlossen. Die übergreifende HafVO des Landes MV enthält ergänzend keine gesonderte Regelung zum Bunkern und begrenzt lediglich den Schwefelgehalt der Schiffstreibstoffe. 1.5. Handlungsempfehlungen für MV Aus den Ergebnissen der Untersuchung leiten wir die im Folgenden begründeten und näher ausgeführten Handlungsempfehlungen ab. Wir empfehlen, a) die Schaffung einheitlicher Grundsätze für das Bunkern von Schiffstreibstoffen aller Art, einschließlich LNG und Methanol, durch Verankerung in der HafVO des Landes MV (Aktualisierung erforderlich). Ergänzend sollten die jeweiligen lokalen HNO in enger Abstimmung mit den Hafenbetreibern angepasst bzw. überarbeitet werden. Dabei sollte der Fokus auf mobilen Bunkerkonzepten (Lkw, Container, Bunkerboote) liegen. Das Ziel ist, die Erarbeitung einer landesweit gültigen „Positiv-Liste“ für Genehmigungsvoraussetzungen, mit der sich die Hafenbetreiber auf eine fachlich einwandfreie, übergeordnete Regelung stützen können. In dieser sollten alle allgemeinen und ortsunspezifischen Punkte enthalten sein, so dass die Häfen nur hinsichtlich ihrer speziellen örtlichen Besonderheiten Anpassungen in ihrer HNO vornehmen müssen (siehe Punkt b). b) die Erstellung eines modularen „Werkzeugkastens“ für Risikoanalysen in den Seehäfen in MV, unter weitgehender Anlehnung an den EMSA-Vorschlag und die Erfahrungen in Stockholm. Damit soll das Ziel erreicht werden, dass die einzelnen Häfen auch grundlegende Module einer einheitlich erstellten Risikoanalyse auf ihre Situation bzw. HNO anwenden können und lediglich die Risiken spezieller lokaler Gegebenheiten, wie z.B. durch Publikumsverkehr, gesondert untersuchen müssen. c) die Durchführung einer landesweiten fachlichen Informations- und Schulungskampagne über die Eigenschaften, Risiken und Handhabung von LNG aller beteiligten Behörden und öffentlichen Institutionen. Das Ziel ist eine größere Beurteilungssicherheit und daraus folgend eine höhere Kooperationsbereitschaft bei der Vorbereitung und Durchführung von konkreten Projekten. d) zur Vorbereitung und Flankierung konkreter „Tankstellenprojekte“, die Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen Positivkampagne für LNG als Lösung gegen Luftverschmutzung durch das Land MV. Das Ziel ist die Förderung einer positiven öffentlichen Einstellung, die, wie z.B. in Stockholm, zu einem Minimum an Bedenken (und Widerstand) führen kann. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 4 e) die Prüfung sinnvoller Fördermöglichkeiten durch die EU für die vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. TEN-T). f) die Etablierung eines regierungsoffiziellen Kontakts bezüglich des LNG-Importterminals in Świnoujście, um die dortigen Lieferabsichten und -möglichkeiten für den Schiffstreibstoff LNG an die Seehäfen in MV beziehungsweise Bunkerlieferanten in diesen Häfen zuverlässig beurteilen zu können. g) die Prüfung des konkreten Interesses potenzieller LNG-Lieferanten an der Ausschreibung für ein zentrales, lieferantenneutrales Zentrallager im Hafen Rostock (private Investition, Bau und Betrieb / Modell Göteborg). Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 5 2. Aufgabenstellung und Untersuchungsziele 2.1. Herausforderungen durch Emissionsvorschriften in der Ostsee die künftigen Im Jahr 1997 wurde mit dem Annex VI zu MARPOL 73/78 durch die IMO ein Zeitplan beschlossen, der in der Seeschifffahrt die schrittweise Einführung neuer Grenzwerte für die Emissionen von Schwefel- und Stickstoffoxiden (SOx und NOx), unverbrannten Kohlenwasserstoffen (HC), Rußpartikeln sowie anderer Treibhausgase regelt. Ergänzend wurden in den Folgejahren spezielle Seegebiete definiert, in denen die Emissionsgrenzwerte bereits früher und stärker reduziert werden als in anderen Bereichen der Weltmeere. Dabei werden Gebiete mit ausschließlicher Einschränkung von Schwefelemissionen als Schwefelemissionskontrollgebiete (SECA) und Gebiete mit schärferen Grenzwerten für alle oben genannten Emissionsarten als Emissionskontrollgebiete (ECA) bezeichnet. Abbildung 1 zeigt die aktuell vereinbarten SECAs und ECAs sowie mögliche künftige Kontrollgebiete. Die Nord- und Ostsee einschließlich des Englischen Kanals sind als SECA ausgewiesen, in der ab 1. Januar 2015 reduzierte Grenzwerte für Schwefelemissionen gelten. Eine spätere Umwandlung zum ECA ist in der Diskussion. SECA Existierende (S)ECAs Potenzielle zukünftige (S)ECAs Abbildung 1: Existierende und mögliche künftige Emissionskontrollgebiete [Vgl. DNV 2011] Wie in Abbildung 2 veranschaulicht, wird mit Beginn des Jahres 2015 der in der Nord- und Ostsee erlaubte Grenzwert für Schwefelanteile im Abgas der Schifffahrt so abgesenkt, dass er einem Schwefelgehalt von 0,1 % im Treibstoff entspricht. Außerhalb der SECAs sind noch mindestens bis zum Jahr 2020 Schwefelemissionen zulässig, die der Verwendung von Schiffstreibstoffen mit einem Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 6 5.0 Außerhalb der EU-Gewässer möglicher Aufschub der Grenzwerteinführung bis 2025 nach Überprüfung der Verfügbarkeit bedingter Schiffstreibstoffe in 2018 4.0 3.0 2.0 1.0 Nicht-SECA Abbildung 2: 30 20 25 20 20 20 20 20 15 0.0 10 Emissionsrenzwert für den Schwefelanteil in Schiffstreibstoffen [%] Schwefelgehalt von 3,5 % ohne Abgasentschwefelung entsprechen. Eine Absenkung auf 0,5 % ist hier ab 2020 avisiert. Allerdings besteht, abhängig von den Ergebnissen einer Überprüfung zur Verfügbarkeit geeigneter Schiffstreibstoffe im Jahr 2018, außerhalb der EU-Gewässer die Möglichkeit für einen Grenzwertaufschub bis 2025. SECA Emissionsgrenzwert für den Schwefelanteil in Schiffstreibstoffen [Vgl. IMO 2005] Hinsichtlich der weltweiten Entwicklung ist anzumerken, dass die Einführung bzw. Verschärfung der Emissionsgrenzwerte möglicherweise nicht so gradlinig und kurzfristig verläuft, wie deren Forcierung während der vergangenen Jahre. Die Einrichtung neuer SECAs/ECAs ist insbesondere im Mittelmeer, aber auch in Norwegen und Japan durchaus umstritten und mit gewisser Unsicherheit behaftet. Auch die für 2016 geplante Einführung der nächsten Grenzwertstufe für NOx-Emissionen neuer Schiffsdieselmotoren (Tier III) könnte aufgrund aktueller Diskussionen und Interessenlagen in der IMO verschoben werden. Grundsätzlich ist jedoch zu erwarten, dass der Vorschriftendruck in Richtung sauberer Schiffstreibstoffe irreversibel ist. Es ist zu erwarten, dass die oben skizzierte Vorschriftenlage zu massiven Änderungen bei den durch die Schifffahrt in der Ostsee genutzten Treibstoffarten und der zugrundeliegenden Bunkerversorgung führen wird. Dies stellt insbesondere die dort verkehrenden Schifffahrtsunternehmen, aber auch die Häfen und die Bunkerversorger vor strategische und finanzielle Herausforderungen. Hieraus kann folgernd das politische Interesse abgeleitet werden, Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 7 ein attraktives Bunkerangebot zur Vermeidung von Nachteilen im internationalen Wettbewerb der jeweiligen Häfen zu fördern und damit auch die für alle Ostseeanrainerstaaten wichtige Schifffahrt mit Rahmenbedingungen bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen. Die verschärften Umweltanforderungen in den SECAs und ECAs können derzeit grundsätzlich durch drei verschiedene Strategien, nachfolgend mit Compliance bezeichnet, erfüllt werden. Diese sind 1. die Ausrüstung neuer oder Nachrüstung existierender Schiffe mit Anlagen zur Abgasreinigung (Scrubber bei SOx-Emissionen sowie SCR-Katalysatoren bei NOxEmissionen) bei weiterer Verwendung von Schweröl (HFO), 2. die Verwendung schwefelarmen Dieselöls (MGO) sowie 3. die Aus- oder Umrüstung der Schiffe mit für die Nutzung von Treibstoff aus verflüssigtem Erdgas (LNG) geeigneten Antriebsanlagen. Diese Optionen haben verschiedene Vor- und Nachteile hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten, die sich in Parametern wie z.B. der Verminderung der Ladefähigkeit durch zusätzliche Gewichte oder zusätzlichen Raumbedarf für Anlagen sowie dem technischen Reifegrad unterscheiden. In der Tabelle 1 sind die in der DMA-Studie ermittelten Investitionskosten für die obigen drei Optionen für ostseetypische Beispielschiffe zusammengestellt. Investitionskosten der Compliance-Optionen nach Schiffstyp [Mio. €] Umbau Neubau Compliance„Coastal ContaiRoRo „Coastal ContaiRoRo Optionen RoRo RoRo tanker“ nerschiff (groß) tanker“ nerschiff (groß) HFO 2,3 3,7 3,4 9,0 3,3 5,1 4,8 12,6 MGO 0,5 0,7 0,6 1,5 1,6 2,5 2,4 6,0 LNG 3,2 5,1 4,8 12,6 4,3 6,8 6,4 16,7 Tabelle 1: Investitionskosten der Compliance-Optionen für ostseetypische Beispielschiffe [Vgl. DMA 2012] Daraus wird deutlich, dass die Option „LNG“ eindeutig die höchsten Investitionen erfordert, welche nur durch eine bessere Amortisation durch günstigere Treibstoff- und Betriebskosten im Vergleich zu dem Einsatz von Abgasreinigung (Option „HFO“ / Scrubber) oder der Nutzung von teurerem „MGO“ bei geringen Investitionskosten gerechtfertigt werden können. Darüber hinaus werden aktuell von einigen Reedern auch weitere alternative Schiffstreibstoffe (z.B. Stena Line - Methanol) und auf kürzeren Schiffsverbindungen Elektroantriebe mit Brennstoffzellen sowie landgeladenen Batterien untersucht und teilweise bereits konkret projektiert (z.B. Scandlines). Während die Compliance-Option MGO auch als „wait and see“-Strategie bezeichnet werden kann, bei der die Reeder mit nur geringen Investitionen, jedoch nach Angaben der DMA-Studie unter Hinnahme von um 60 - 120 % höheren Treibstoffkosten, die weitere technische Marktentwicklung beobachten, erfordern die weiteren Compliance-Optionen signifikante Investitionen und entsprechend langfristige Planungen, z.B. hinsichtlich Vorlauf sowie Liefer- und Montagezeiten, Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 8 sowie die Berücksichtigung von Nachteilen wie Mehrgewicht bzw. Verlust von Ladungskapazität (vor allem die HFO / Scrubber-Option). Dessen ungeachtet wird LNG auf der Relation Europa – Nordamerika, aber auch im künftigen weltweiten Seeverkehr von vielen Experten als die für die Schifffahrt in den SECAs und ECAs am besten geeignete Zukunftsstrategie angesehen. LNG ermöglicht gegenüber HFO die Senkung der SOx- und Feinstaubemissionen um ~ 100 %, der NOx-Emissionen um ca. 80 - 90 % sowie eine Reduzierung von CO2-Emissionen um ca. 20 - 25 %. Ebenso werden für LNG gegenüber den möglichen Schiffstreibstoffalternativen auch langfristig günstigere Preise, unter anderem begünstigt durch aktuelle Rohstofffunde (z.B. Schiefergas in den USA), sowie eine längere weltweite Verfügbarkeit erwartet. Positive Erfahrungen im Betrieb von Schiffen mit LNG in Norwegen seit dem Jahr 2000 unterstützen diese Entwicklung zusätzlich. Für den oft beschworenen, weitgehenden Systemwechsel von HFO zu LNG bei Schiffsantrieben besteht jedoch ein grundsätzliches Problem, welches bei der Adaption neuer umweltfreundlicher Technologien, wie z.B. auch bei der Elektromobilität, oft zu beobachten ist. Die Nutzer halten mehrheitlich solange an bewährten Lösungen fest, wie sie auch damit vorgegebene Vorschriften erfüllen können und nicht von den wirtschaftlichen Vorteilen sowie der Marktreife und Zuverlässigkeit einer neuen Technologie überzeugt sind. Diesem Problem kann theoretisch aus zwei Richtungen begegnet werden. Zum einen besteht die Möglichkeit eines politischen „Technology-Push”, z.B. durch staatliche Institutionen oder Behörden, die für den Anschub einer technologischen Entwicklung sorgen können, welche nicht oder nur gering an den am Markt identifizierten Kundenbedürfnissen ausgerichtet sind [Vgl. Gabler 2013a]. Im konkreten Fall LNG könnten dies z.B. der Aufbau von Förderinstrumenten für Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von LNG, die (Weiter)-Entwicklung regulierender Vorschriften und Standards zur Schaffung von Rechtssicherheit aber auch ein allgemeiner Anwendungsdruck sein. Dem Risiko der Förderung einer langfristig nicht wettbewerbsfähigen bzw. am Markt nicht gefragten Compliance-Strategie steht die Chance gegenüber, einen neuen Markt für Schiffstreibstoffe aus verflüssigtem Erdgas sowie die dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen zu eröffnen und den Zugang für potenzielle Nutzer zu erleichtern. Die andere Möglichkeit ist der „Market-Pull“, bei dem das Problem durch die Initiative zukünftiger Nutzer bzw. Interessengruppen dadurch gelöst wird, dass diese im Zusammenhang mit latent unbefriedigten Kundenbedürfnissen auf eigenes Risiko in FuE-Aktivitäten, Infrastruktur und Maßnahmen zur Markteinführung investieren [Vgl. Gabler 2013b]. Interessengruppen sind hier unter anderem Gasversorger, Bunkerlieferanten, Klassifikationsgesellschaften, Werften, Motorenund Tankhersteller etc., die versuchen, den kommenden schärferen Emissionsgrenzwerten in den ECAs und SECAs sowie den damit einhergehenden Herausforderungen durch attraktive Innovationen zu begegnen und daraus auch neues Geschäftspotenzial zu entwickeln. Wie auch für den Ansatz des „Technology-Push” ist die Entwicklung langfristig nicht wettbewerbsfähiger Lösungsansätze und die Investition in „Sackgassen“ das größte Risiko des „Market-Pull“. Die Begegnung einer Einführung von Emissionsgrenzwerten in den SECAs und ECAs ist im Rahmen dieser Studie vordergründig Bestandteil eines „Technology-Push“. Hierunter fallen insbesondere Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 9 Bemühungen in der IMO, um nutzerfreundliche und an LNG angepasste Schiffssicherheitsvorschriften oder Strategien und Initiativen der EU-Kommission im Rahmen des „Clean Power“-Pakets zu entwickeln (siehe Abschnitt 5.3). Ebenso ist die durch die EU im Zuge der europäischen Transportnetze (TEN-T) teilfinanzierte Untersuchung „North European LNG Infrastructure“ ein wichtiger Schritt für diesen Lösungsansatz [DMA 2012]. Nachfolgend wird auf diese als DMA-Studie bezeichnete Untersuchung und alle dazugehörigen Anhänge mehrfach Bezug genommen. Es sei erwähnt, dass auch die herstellende Industrie die Entwicklung von Anlagen für die Verwendung von LNG als Schiffstreibstoff in den letzten Jahren massiv vorangetrieben hat und alle notwendigen Komponenten zum größten Teil am Markt erhältlich und erprobt sind („Market-Pull“). 2.2. Fragestellung der Untersuchung Die Verwendung von LNG als Schiffstreibstoff setzt den Aufbau einer völlig neuen Bunker- und Logistikinfrastruktur, z.B. für Tanklager, Bunkereinrichtungen, Tank-Lkw oder -Container, Feederschiffe und Bunkerboote, voraus. Für die Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich daher die grundsätzliche Frage, in welchem Umfang für die vier größten in MV verorteten Seehäfen Anpassungen notwendig sind, um die Verwendung von LNG als Schiffstreibstoff voranzutreiben. Einer signifikanten Penetration des Marktes für Schiffstreibstoffe durch LNG standen in den vergangenen Jahren erhebliche Unsicherheiten in Form des klassischen, zumeist auch als „Henneund Ei-Situation“ bezeichneten Angebot-Nachfrage-Dilemmas gegenüber. Zum einen erfolgten hier Investitionen in die notwendige Infrastruktur nur zögerlich, da die LNG-Absatzperspektiven vor dem Hintergrund alternativer Compliance-Optionen nur schwer einschätzbar waren. Zum anderen zögerten Reeder mit der Planung und Bestellung von LNG-Antrieben, da die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit aufgrund der Unkenntnis über künftige LNGPreise im Wettbewerb zu alternativen Treibstoffen unklar waren und damit keine strategische Langfristplanung zuließen. Die in den vergangenen Monaten von einer Vielzahl von Institutionen und Akteuren ergriffenen Maßnahmen zur Auflösung des Dilemmas sollen im Zuge der durchgeführten Untersuchung für die Seehäfen in MV aufgearbeitet werden. Für den Aufbau einer LNG-Bunkerinfrastruktur sind vorrangig die künftigen Lieferanten von LNG als Investoren gefordert. Die öffentliche Hand kann, wenn sie nicht selbst zum Investor werden will, hier durch eine reibungslose Abwicklung der notwendigen Behörden- und Genehmigungsprozesse und gegebenenfalls durch andere flankierende Maßnahmen unterstützen. Ziel dieser Studie ist es, die Entwicklung und Größenordnung des künftigen Bedarfs an LNG in den vier Seehäfen Rostock, Wismar, Sassnitz und Stralsund abzuschätzen sowie die Einflussfaktoren des Bedarfs zu skizzieren, das Interesse potenzieller Bunkerlieferanten in den Seehäfen des Landes zu ermitteln, die lokal am besten geeigneten Bunkerkonzepte und deren Flächen- und Genehmigungsbedarf zu beschreiben sowie Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 10 der Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zum bedarfsgerechten und zügigen Aufbau einer LNG-Bunkerinfrastruktur in den Seehäfen in MV zu benennen. Weiterhin müssen, bedingt durch die Andersartigkeit des Stoffes LNG, die existierenden, für das Bunkern in den Häfen relevanten und für die „Ölwelt“ gedachten Vorschriften weiterentwickelt und angepasst werden. In dieser Studie sollen, unter Beachtung des internationalen und nationalen Kontexts, der Regelungsstand und -bedarf in MV untersucht sowie Vorschläge für eine sicherheitsorientierte und nutzerfreundliche Weiterentwicklung der einschlägigen Landesvorschriften gemacht werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen erste Entscheidungsgrundlagen für die Landesregierung liefern. Damit können sie ebenso dazu beitragen, LNG, wenn politisch gewünscht, als ComplianceOption und Wettbewerbsfaktor zu fördern und Anwendungssicherheit in den Seehäfen in MV zu schaffen („Technology-Push“). 2.3. Methodik Die Ermittlung einer LNG-Nachfrage für die Seehäfen in MV wurde, bedingt durch den begrenzten Untersuchungsumfang und gewählten Studienschwerpunkt auf qualitative Aspekte, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend, als Potenzialabschätzung für den Seeverkehr durchgeführt und ist nicht als verlässliche Nachfrage- bzw. Marktprognose zu verstehen. Weiterhin werden aufgrund des definierten Studienumfangs keine LNG-Bedarfsgrößen im Hinterland, für beispielsweise Industrie und Verkehr, betrachtet. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch ihnen ein erhebliches Nachfragepotenzial innewohnt. Die Studie bezieht sich vielmehr auf LNG-Bedarfsprognosen für die Schifffahrt in der gesamten SECA Nord-/Ostsee, welche im Rahmen der Untersuchungen öffentlich oder vertraulich zugänglich waren, und erläutert die Bandbreite der Bedarfserwartungen, ihren Kontext sowie die wesentlichen Einflussfaktoren. Um neben den stark streuenden Gesamtnachfrageprognosen (siehe Abschnitt 3.1) Erkenntnisse hinsichtlich des potenziellen LNG-Bedarfs in den Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund und Sassnitz zu gewinnen und daraus jeweils geeignete Bunkerkonzepte abzuleiten, wurde ein vereinfachtes Nachfragemodell entwickelt. Dieses berücksichtigt für jeden Hafen den tatsächlichen Passagierbzw. Güterumschlag, die dazu gehörenden Schiffstypen sowie deren Fahrprofil, Treibstoffverbrauchsdaten, anteilige Fahrzeit in der SECA Nord-/Ostsee und Alter (als Funktion der Wahrscheinlichkeit für die Nutzung eines LNG-Antriebs). Daraus werden Schlussfolgerungen für ökonomisch sinnvolle Möglichkeiten einer LNG-Bunkerinfrastruktur und deren Kapazitäten, technische bzw. logistische Konzepte und Flächenbedarfe gezogen und der jeweiligen örtlichen Situation gegenübergestellt sowie Ansätze für eine Einbindung in übergeordnete Logistikketten sowie sinnvollen Kooperationen gesucht. Den vereinbarten Schwerpunkt der Studie bildet die Beschreibung des derzeitigen für LNG als Schiffstreibstoff relevanten regulatorischen Rahmens aus international bindenden Konventionen, Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 11 nationalen und regionalen / lokalen Vorschriften, etc. sowie die Benennung von fehlenden Elementen zur Schaffung von Rechtssicherheit im Umgang mit LNG als Schiffstreibstoff in MV. Zudem werden die an einer LNG-Bunkerversorgung in MV interessierten Häfen, Institutionen und Unternehmen dargestellt, die jeweiligen Möglichkeiten und Randbedingungen aus verfügbaren Flächen für Bunkerstandorte in den Häfen, genehmigungsrelevanten Hindernissen etc. skizziert und daraus Empfehlungen für die politische Unterstützung der Häfen durch die Landesregierung abgeleitet. Grundlage für alle diese Arbeiten sind im Wesentlichen die Auswertung diverser Quellen sowie zahlreicher Interviews mit Häfen, Reedern, Öl- und Gasversorgern, Bunkerfirmen, Behörden etc. Eine zentrale Quelle ist die durch die EU teilfinanzierte Machbarkeitsuntersuchung “North European LNG Infrastructure” [DMA 2012], auf die sich auch die EU-Kommission bei ihren strategischen Initiativen hinsichtlich LNG als Schiffstreibstoff stützt. Wir haben im Zuge dieser Untersuchung einige für die Aufgabe relevante Aussagen der DMA-Studie durch Interviews mit Betroffenen überprüft und ggf. anhand neuerer Erkenntnisse aktualisiert bzw. kommentiert. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 12 3. Schiffstreibstoffe und LNG-Infrastruktur in den SECAs 3.1. LNG-Nachfrageentwicklung in der Ostsee Die uns vorliegenden Prognosen der Bedarfsentwicklung für den Schiffstreibstoff LNG in der Ostsee, inkl. Skagerak und Kattegatt, variieren in der Bandbreite von 0,4 - 2,0 Mio. t LNG für das Jahr 2020 und 1,2 - 3,2 Mio. t LNG für das Jahr 2030. Zur Einordnung der Größenordnung der Prognosen im Vergleich zum gesamten Treibstoffverbrauch kann die in der DMA-Studie als derzeitiger Gesamtverbrauch im SECA-Teil Ostsee inkl. Skagerak + Kattegatt angegebene Größenordnung von 4,8 Mio. t Bunkeröl dienen (siehe DMA-Studie S.56 Fig 20: verschiedene Qualitäten, 14.000 erfasste Schiffe), die einem Energieäquivalent von ca. 4 Mio. t LNG entspricht. Zwei andere Beispiele für die Unsicherheit der Prognosen: Die norwegische Klassifikationsgesellschaft DNV, die sich bereits langjährig mit LNG-Antrieben beschäftigt und die aufwändige eigene Marktanalysen durchführt (unveröffentlicht), nannte im Gespräch mit MvB euroconsult die folgende Bandbreite von weltweit zu erwartenden Schiffen mit LNG-Antrieb im Jahr 2020 Günstigstes Szenario (hohes Wirtschaftswachstum / hoher weltweiter Regelungsdruck) = 1.000 Schiffe Ungünstigstes Szenario (niedriges Wachstum / niedriger Regelungsdruck) = 250 Schiffe (zum Vergleich: momentan sind nach Angaben von DNV 38 Schiffe mit LNG-Antrieb in Fahrt und 34 weitere in konkreter Projektierung). Nach Angaben des Motorenherstellers Wärtsilä, der seit 2005 für LNG-Betrieb geeignete Dieselmotoren liefert („dual-fuel“), könnte der Anteil der weltweit neugebauten Schiffe mit LNGAntrieb im Jahr 2020 je nach unterstelltem LNG-Preisszenario bei 16 % (derzeitige Preisrelation LNG zu HFO) bis 30 % (LNG künftig billiger als HFO) liegen. In den Jahren 1985 – 2005 wurden weltweit jährlich zwischen 2.000 – 2.500 Schiffe abgeliefert (einschließlich kleinerer Schlepper, Service- und Versorgungsschiffe). Danach stieg die Zahl in der Spitze (2011) auf mehr als 4.500 Einheiten. Ab 2015 wird mit ca. 3.000 Schiffen pro Jahr gerechnet [Quelle: Maritime Insight]. Die wesentliche Ursache für diese stark streuenden Prognosewerte ist in dem in Abschnitt 2.2 geschilderten klassischen Dilemma aus Angebot und Nachfrage („Henne- und Ei-Situation“) zu sehen, welches jeden Vorhersageversuch zum Spiegel seiner zugrundeliegenden Annahmen macht. In der DMA-Studie ist relativ aufwändig versucht worden den LNG Bedarf auf Basis von Verkehrszahlen (AIS) und technischen Angaben für typische Schiffsklassen in Abhängigkeit von der Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 13 Attraktivität der Compliance-Option LNG im Vergleich zu den anderen Optionen (MGO, HFO + Scrubber) für mehrere Treibstoffpreisszenarien abzuschätzen. Dabei werden in dem verwendeten Rechenmodell auch die Neigung der Reeder zu Umbauten (als Funktion des wirtschaftlichen Vorteils gegenüber alternativen Compliance-Optionen) sowie die Sensitivität der Prognosen gegenüber unterschiedlichen Preisrelationen (LNG versus andere Treibstoffalternativen) berücksichtigt (Szenarien). Eine Umrüstung bzw. Neuausrüstung mit LNG-Antrieb wird immer dann unterstellt, wenn dies die geringsten Compliance-Kosten im Vergleich mit den anderen Optionen ergibt. Tatsächlich ist die Neigung bzw. die (finanzielle) Möglichkeit zu Umbauten existierender Schiffe auf LNG-Antrieb momentan offenbar wesentlich geringer, als sie sich aus dem „mechanistischen“ Modell der DMA-Studie ergibt, in welchem für 2015 mehr als 75 % und 2020 immerhin noch etwa 60 % des LNG-Bedarfes von nachgerüsteten Schiffen erwartet werden [Vgl. DMA 2012]. Die wahrscheinlich mittelfristig recht geringe Umrüstungstätigkeit, von der durch Schifffahrtskreise (unter anderem auch durch den Verband Deutscher Reeder) in aktuellen Gesprächen ausgegangen wird, führt somit zu einem deutlich geringeren LNG Bunkerbedarf. Abbildung 3: LNG-Bunkerbedarf durch Neubauten in der gesamten SECA Nord-/Ostsee [DMA 2012] Wie aus Abbildung 3 hervorgeht, ist auch in einem „mechanistischen“ Modell, wie in der DMAStudie verwendet, der mögliche LNG-Bedarf durch Schiffsneubauten mit LNG-Antrieb (hier keine Umbauten enthalten!) stark von der künftigen Preisrelation der innerhalb und außerhalb der SECAs einsetzbaren Treibstoffe abhängig. Da eine Investitionsentscheidung zugunsten eines Schiffsantriebstyps weitestgehend strategischer Natur ist sowie die individuellen Anforderungen und Erfahrungen widerspiegelt, ist insbesondere für die ersten Jahre des Markteintritts des Schiffstreibstoffes LNG eine belastbare Vorhersage der Bedarfsentwicklung schwierig und bezüglich ihrer Belastbarkeit kritisch zu hinterfragen. Erst durch das Beispiel einiger erfolgreicher, sogenannter „Front-Runner“ ist eine verbesserte Prognostizierbarkeit zu erwarten. In den mit den drei hinsichtlich des Produktes LNG im Bereich der Ostsee aktiven Bunkerlieferanten Bomin-Linde, Gasnor-Shell und AGA-Linde (siehe Abschnitt 3.3) durchgeführten Interviews wollte keiner der Anbieter eine konkrete Bedarfserwartung für die Jahre 2015 bis 2030 benennen. Es Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 14 wurde jedoch von allen bestätigt, dass im Vergleich zu der in der DMA-Studie prognostizierten LNG-Bedarfsentwicklung aktuell von geringeren Mengen und von einer langsameren Entwicklung ausgegangen wird. Als wichtigster Einflussfaktor für die Bedarfsentwicklung kristallisiert sich nach Angaben der im Verlauf dieser Studie interviewten Reeder, aber auch anderer Insider (z.B. befasste Mitarbeiter der Klassifikationsgesellschaft DNV), wie oben schon angedeutet, mehr und mehr die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen LNG-Antrieb als solches (im internationalen Einsatz, ohne vordergründige Berücksichtigung der SECA Compliance-Optionen) heraus. Dies setzt langfristig günstigere LNG-Bunkerpreise zur Amortisation der für den LNG-Antrieb notwendigen Investitionen bzw. höheren Neubaupreise (siehe Tabelle 1) voraus. Eine konkrete Schätzung künftiger LNGBunkerpreise sowie der korrespondierenden Preise für MGO und schwefelarmes Schweröl konnte in den o.g. Interviews mit den wahrscheinlichen Lieferanten allerdings (zum Zwecke einer öffentlichen Studie) ebenfalls nicht eingeholt werden. In der DMA-Studie ist dieser Frage ein ganzes Kapitel gewidmet (DMA-Studie Kap. 5, S. 63 ff.) [ DMA 2012]. Die Tabelle 2 zeigt, wie breit die Spanne der Preise für MGO und LNG ist, die für die Szenarien im Rahmen der Bedarfsschätzung der DMA-Studie zugrunde gelegt wurde. MGO LNG Szenario PreisRelativer Absoluter PreisRelativer niveau Preis Preis [€/t] niveau Preis 1. LowLNG_CentralMGO Mittel 1,6 875 Niedrig 0,5 2. CentralLNG_CentralMGO Mittel 1,6 875 Mittel 0,7 3. HighLNG_CentralMGO Mittel 1,6 875 Hoch 0,9 4. LowLNG_HighMGO Hoch 2,2 1.200 Niedrig 0,5 5. CentralLNG_HighMGO Hoch 2,2 1.200 Mittel 0,7 6. HighLNG_HighMGO Hoch 2,2 1.200 Hoch 0,9 Tabelle 2: Schiffstreibstoffpreisspanne nach Szenarien der DMA-Studie [Vgl. DMA 2012] Absoluter Preis [€/t] 315 440 570 315 440 570 Die in Tabelle 2 genannten relativen Preise berücksichtigen bereits, dass LNG einen höheren Heizwert als HFO hat. Dementsprechend sind die absoluten Preise je t ermittelt worden. Die Tabelle soll hier lediglich der Illustration der erheblichen Spannbreite der angenommenen möglichen absoluten Treibstoffpreise dienen. Die Szenarien sowie das Verfahren der Preisprognose sind erläutert in der DMA Studie, Kap 5.2, S.65 ff / Tab.10. Weiterhin ist für das Bunkern in der Ostsee zu beachten, dass LNG (wie auch HFO und MGO) von den großen Zentren und Importterminals (beispielsweise Rotterdam) mit kleineren Schiffseinheiten („Feedern“) zu den Tanklagern in den Ostseehäfen transportiert werden muss. Dies bedingt einen Kostenaufschlag für die Logistik im Vergleich zum zentralen Knotenpunkt, der bei LNG aufgrund der teureren Infrastruktur (Feeder, Lager, Bunkerboote, etc.) erheblich höher ist als bei Schwer- oder Gasöl. Derzeitige Schätzungen gehen für LNG von einer Größenordnung von 150 - 250 €/t aus. Im Vergleich dazu liegen die Preisaufschläge für HFO heute bei ca. 10 - 20 €/t und für MGO bei ca. 40 - 50 €/t. So sind z.B. für eine LNG-Anlieferung „alongside ship Göteborg“ von Experten durchaus auch schon mehr als 650 €/t genannt worden (vergleiche Tabelle 2: höchster Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 15 Wert in den DMA-Szenarien = 570 €/t). Allerdings werden von den potenziellen Bunkerlieferanten für einen voll entwickelten, nachfragestarken Markt bei den Logistikkosten erhebliche Reduzierungspotenziale durch Skaleneffekte erwartet, die sie allerdings derzeit noch nicht quantifizieren wollen. Wie bereits unter Abschnitt 2.1 dargestellt, wurden in der DMA-Studie zum Zwecke der LNGNachfrageprognose anhand von Investitions- und Betriebskostenmodellen für die in der Ostsee signifikanten Schiffstypen Vor- und Nachteile der Compliance-Strategien ab 2015 dargestellt und quantifiziert. Dabei wurde anschaulich herausgearbeitet, dass jede der drei betrachteten Optionen (Investition in Scrubber, LNG Antrieb oder Betrieb im SECA mit MGO) per se momentan keine wirtschaftlichen Vorteile, sondern vielmehr wirtschaftliche Belastungen für die Reeder zur Folge hat: entweder Investitionen (je nach Schiffsgröße und Technik zwischen 2 - 6 Mio. €) oder um ca. 60 - 120 % höhere Bunkerkosten. Daraus wird bereits deutlich, dass es keinen ökonomisch deutlich überlegenen „Königsweg“ für die Erfüllung der SECA-Vorschriften gibt und dass die Compliance im SECA auch ohne größere Investitionen, jedoch unter Hinnahme deutlich höherer Brennstoffkosten, möglich ist („wait and see“-Strategie). In Zeiten niedriger Fracht- oder Chartereinnahmen und wirtschaftlicher Unsicherheit ist das Abwarten eine sehr wahrscheinliche Entscheidung vieler Reeder, insbesondere auf Routen, die nur teilweise im SECA verlaufen. Es wird in der DMA-Studie weiterhin auf andere, für die Wirtschaftlichkeit wichtige Faktoren hingewiesen, die für die individuelle Compliance-Strategie der Reedereien (also auch die Neigung, künftig auf LNG Antrieb zu setzen) maßgebend sein können und damit die Nachfrageentwicklung nach LNG-Bunker-Fuel beeinflussen werden. So müssen z.B. logistische Aspekte wie flexible Treibstoffverfügbarkeit in den angelaufenen Häfen sowie Bunkerzeiten ebenso berücksichtigt werden wie die für die fraglichen Schiffstypen und -größen zu erwartenden Änderungen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Verringerung der Tragfähigkeit durch schwerere Anlagen, Einbuße an Transportraum durch größere / ungünstigere Treibstofftanks) und eventuelle Mehrkosten durch zusätzliches / höher qualifiziertes Personal. Wir haben im Rahmen dieser Studie in Interviews mit einigen wichtigen Reedern in der Ostsee (aktuell Stena Line, TT-Line, Finnlines, Scandlines) stichprobenartig überprüft, inwieweit die in die Nachfrageprognose eingehenden Kostenmodelle der DMA-Studie nach ihren eigenen Planungen als relevant angesehen werden und welche Überlegungen zur Compliance bestehen. Es ergab sich, dass die Reeder die DMA-Kostenmodelle in der Größenordnung bestätigen, jedoch auf etliche zusätzliche Einflussfaktoren hinweisen. So bewerten einige Banken bei der Planung der Neubaufinanzierung momentan Schiffe mit Scrubbern oder LNG-Anlagen mit einem niedrigeren Wiederverkaufswert (weniger universell einsetzbar, weniger leistungsfähig / s.o. Ladungseinbußen). Einige Reeder mit reinen Ostseeverkehren denken auch über andere Antriebsarten nach (Stena Line – Methanol, Scandlines auf der Vogelfluglinie – E-Antrieb mit H2Brennstoffzellen + Batterien mit Landaufladung, neben der Option für LNG für Rostock - Gedser), was die Nachfrage nach LNG verringern würde. Beim Vergleich der verschiedenen Brennstoffoptionen muss (besonders bei bestehenden Schiffen) auf den Energieinhalt pro m³ Tankvolumen geachtet werden, der letztlich die Reichweite definiert. Hier setzt Schweröl (HFO) den Maßstab (= Status quo) und alle alternativen Schiffstreibstoffe haben einen geringeren Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 16 Energieinhalt / m³ (MGO um ca. 10 % weniger, LNG 40 % weniger, Methanol 60 % weniger), woraus sich eine entsprechend geringere Reichweite oder ein größerer Bedarf an Tankvolumen ergibt. Es wurde auch deutlich, dass ein Umbau existierender Schiffe auf LNG-Antrieb, wie er in der DMAStudie relativ optimistisch angenommen wird, nach heutigem Planungshorizont und Marktumfeld kaum eine wirtschaftlich vertretbare Option darstellt (die Umbaukosten für den Produktentanker „Bit Viking“ lagen in der Größenordnung von 24 % des heutigen Neubaupreises für ein solches Schiff in konventioneller Ausführung), sondern dass mit LNG angetriebene Schiffe im Wesentlichen Neubauten sein werden. Der Mehrpreis für ein neues Schiff mit LNG-Antrieb dürfte nach den Erkenntnissen aus den Gesprächen momentan in der Größenordnung von 10 - 20 % höher liegen, als für ein vergleichbares Schiff mit herkömmlichem Schweröl-Diesel-Antrieb. Die befragten Reeder waren alle skeptisch, ob sich die dadurch entstehenden höheren Kapitalkosten kurz- und mittelfristig durch weltweit (und in der Ostsee) geringere Bunkerpreise für LNG, wie u.a. in der DMA-Studie angenommen, kompensieren lassen (siehe auch die Aussagen der potenziellen Bunker-Lieferanten zur Preisentwicklung in Abschnitt 3.3) Es zeigt sich also, dass die Entscheidungsbasis für die einzelne Reederei oft noch komplexer ist, als in der DMA-Studie schon beschrieben und dass daher die individuellen Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen dürften. Die Prognose der Bedarfsentwicklung in der DMA-Studie dürfte auch aus diesem Grund eher optimistisch sein, was sowohl die Zeitachse (wahrscheinlich mehr „wait and see“-Entscheidungen) als auch die Neigung zu Umrüstungen auf LNG-Antrieb betrifft. Es bleibt zusammenfassend festzustellen, dass eine quantitative Bedarfsprognose für LNG Bunker in der Ostsee heute noch eher dem „Blick in eine Kristallkugel“ gleicht und daher als Planungsgrundlage mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist. Das gilt gleichermaßen für jeden Versuch einer zeitlichen Vorhersage der Marktentwicklung. Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass alle obigen Betrachtungen sich ausschließlich auf LNG als Schiffstreibstoff beziehen. Eventuelle Bedarfe für Industrie und Verkehr im Hinterland, die z.B. in Nynaeshamn und Göteborg einen wesentlichen Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Terminals darstellen, sind hier nicht erfasst worden. 3.2. LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV Trotz der im vorangegangenen Abschnitt geschilderten Schwierigkeiten einer belastbaren LNGBedarfsprognose, soll, in Vorbereitung der Identifikation geeigneter LNG-Versorgungskonzepte für die Seehäfen Rostock, Wismar, Sassnitz und Stralsund, an dieser Stelle eine Potenzialabschätzung eingeführt werden, die ein Gefühl vermitteln soll, welche maximalen LNG-Bunkermengen unter den nachfolgend genannten Grundannahmen nachgefragt werden können. Im Folgenden werden die das erstellte vereinfachte Nachfragemodell bestimmenden Parameter Umschlagentwicklung und Hafenanläufe, Altersstruktur der Flotte und Fahrtgebiete sowie Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf bzw. die Einführung von LNG als Schiffstreibstoff näher erörtert. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 17 In aktuellen Marktuntersuchungen zur LNG-Bedarfsentwicklung arbeitet DNV mit einem ähnlichen Modellansatz [Vgl. DNV 2013]. Ebenso unterstellt die DMA-Studie Seeverkehrszahlen und eine spezifische Flottenaltersstruktur [Vgl. DMA 2012]. Güterumschlagentwicklung und Hafenanläufe 100 % 40 90 % 38 80 % 36 70 % 34 60 % 32 30 50 % 2007¹ Abbildung 4: Seeseitiger Gesamtumschlag [Mio. t] Kumulativer Anteil am seeseitigen Gesamtumschlag [%] Die künftige Nachfrageentwicklung für LNG als Schiffstreibstoff in den Seehäfen in MV wird im Allgemeinen durch die Schiffe definiert, die diese Häfen anlaufen. Es ist davon auszugehen, dass ein Schiff in der Regel nur dann in einem Hafen Treibstoff bunkert, wenn dort auch ein Güterumschlagprozess stattfindet. Ausgehend von dieser Annahme bildet der seeseitige Güterumschlag den Ausgangspunkt für die folgende LNG-Nachfrageabschätzung. Da alle Ladungsträger, für die hier betrachteten Häfen insbesondere Trailer aus RoRo- und RoPaxVerkehren, zum Transportgewicht zu addieren sind und auf den Schiffen befördert werden, wird hier auf das Bruttoladungsgewicht, einschließlich Ladungsträger abgestellt. Der sich aus dieser Annahme ergebende seeseitige Güterumschlag für die zu betrachtenden Häfen sowie der Gesamtumschlag der Häfen in MV ist in Abbildung 4 dargestellt. Es ist ersichtlich, dass der Anteil der in den Häfen Rostock, Wismar, Sassnitz und Stralsund umgeschlagenen Güter im Zeitverlauf für mindestens 95 % der insgesamt in den Häfen in MV umgeschlagenen Gütermenge steht. Ferner zeigt die Darstellung, dass der beschriebene Anteil auch im Rahmen der im Zeitverlauf gesunkenen Gesamtumschlagmenge annähernd konstant geblieben ist. Eine Veränderung dieser Verhältnisse ist im Zuge der weiteren Umschlagentwicklung, auch bei steigenden Güterumschlagmengen nicht zu erwarten. Ein auf dieser Basis errechnetes LNG-Nachfragepotenzial bildet damit fast vollständig die zukünftig in MV durch Seeschiffe potenziell nachgefragte Bunkermenge ab. 2008¹ 2009¹ 2010 2011 2012² Rostock Wismar Sassnitz Stralsund Andere Häfen Mecklenburg-Vorpommern ¹ Ohne Lubmin ² Ohne Greifswald Seeseitige Umschlagentwicklung in den Seehäfen in MV bis 2012 [Vgl. LHMV 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 18 Die den Güterumschlagmengen zuordenbaren Hafenanläufe sind den durch die vier Seehäfen zur Verfügung gestellten Schiffanlaufstatistiken aus dem Jahr 2012 entnommen und mit einem Detailgrad zwischen 80 und 100 % ausgewertet worden. RoRo-, RoPax- sowie Kreuzfahrtverkehre wurden den für das Jahr 2013 gültigen Fahrplänen und geplanten Hafenanläufen entnommen. Bedingt durch den in dieser Studie gewählten Bearbeitungsschwerpunkt im Bereich der rechtlichen Voraussetzungen für den LNG-Bunkerprozess und die heraus abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen für MV, erfolgt die quantitative Berücksichtigung der fehlenden Umschlagmengen als Hochrechnung. Grundsätzlich wurden in der Auswertung in die vier Verkehrsarten RoRo bzw. RoPax, Kreuzfahrt, Massen- bzw. Stückgut sowie Flüssiggut unterschieden, um unterschiedliche ladungs- bzw. nutzungsspezifische Entwicklungen abbilden zu können. Die im Rahmen dieser Nachfrageabschätzung unterstellten Verkehrsund Güterumschlagsteigerungen wurden, in Anbetracht der derzeit noch nicht finalisierten Bundesseeverkehrsprognose und der deutlichen Diskrepanz zwischen den in der Vorgängeruntersuchung ausgewiesenen Güterumschlagmengen und der realen Entwicklung, den verfügbaren aktuelleren Quellen des BTO 2030-Projektes [BTO 2011] sowie den „Regionalen Flächenkonzepten der hafenaffinen Wirtschaft“ in MV [EM 2012] entnommen und in einen Entwicklungskorridor der zu erwartenden Güterumschlagmengen bzw. ausdifferenzierten Seegüterverkehre bis 2030 übertragen. Für die Kreuzfahrtverkehre wurde die durchschnittliche Entwicklung des Passagieraufkommens der vergangenen Jahre fortgeschrieben sowie alternativ ein moderateres Wachstum der Passagierzahlen angenommen. Die Berücksichtigung steigender Gütermengen im Seetransport erfolgt als Modellannahme durch ein proportionales Mehraufkommen im Seeverkehr. Skaleneffekte, der effizientere Einsatz des Schiffstreibstoffes LNG, beispielsweise hervorgerufen durch die Erhöhung des Maschinenwirkungsgrades bzw. die Reduzierung des spezifischen Verbrauchs, sowie der Einsatz größerer, wirtschaftlicherer Seeschiffe bleiben in dieser Potenzialabschätzung, bedingt durch den begrenzten quantitativen Untersuchungsumfang, unberücksichtigt. Aufgrund der hohen Unsicherheit in der Prognose der Passagieraufkommensentwicklung in den nächsten Jahren, bleiben Kreuzfahrtverkehre im Hafen Wismar, wider aktueller Planungen einer Geschäftsfeldetablierung unberücksichtigt. Ausgehend von Gesprächen mit einer Fachwerft wird ebenso für die Flusskreuzfahrtverkehre im Hafen Stralsund kein LNG-Nachfragepotenzial unterstellt. Mittelfristig ist hier die Einführung eines LNG-Antriebs für die den Hafen anlaufenden Schiffsgrößen nicht zu erwarten, da Raumverluste für LNG-Tank- und Antriebsinstallationen und der damit einhergehende Verlust an Passagierkapazität den wirtschaftlichen Betrieb der Flusskreuzfahrtverkehre gefährden. Altersstruktur der Flotte und Fahrtgebietsregionen Schiffsnutzungsdauererhebungen der IMO [IMO 2007] zeigen, dass das Durchschnittsalter der verschrotteten bzw. recycelten Schiffe in den für die Seehäfen in MV relevanten Verkehrsarten in den vergangenen Jahren auf über 30 Jahre angestiegen ist (siehe Abbildung 7). Insbesondere Passagierschiffe aus dem RoPax- und Kreuzfahrtbereich weisen zum Zeitpunkt des Recyclings ein Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 19 Durchschnittsalter von fast 38 Jahren auf. Das Recyclingalter aller weiteren für die Seehäfen in MV relevanten Schiffstypen ist seit dem Jahr 2000 von durchschnittlich ca. 27 Jahren bis 2006 auf ca. 30 Jahre im Falle von Flüssiggutschiffen, auf ca. 32 Jahre im Falle von Massengutschiffen und auf fast 34 Jahren für RoRo- und Stückgutschiffe angestiegen Durchschnittliches Schiffsalter [Jahre] 40 38 36 34 32 30 28 26 24 1996 1997 1998 1999 2000 RoPax und Kreuzfahrt Abbildung 5: 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Flüssiggut RoRo und Stückgut Massengut Durchschnittsalter der Schiffe zum Recyclingzeitpunkt nach Typ [Vgl. IMO 2007] Abbildung 6 veranschaulicht die Altersstruktur der in der Ostsee verkehrenden Schiffe aus dem Jahre 2006, erhoben im Zusammenhang mit dem HELCOM-Projekt „ShipNOEm“ [ShipNOEm 2007] und durch DNV in der Studie „Greener Shipping in the Baltic Sea“ [DNV 2010] zitiert. Es ist ersichtlich, dass bereits 2006 mehr als die Hälfte aller verkehrenden Schiffe älter als 20 Jahre war und fast ein Viertel der Schiffe sogar 30 Jahre und älter. Dieser Umstand deutet auf ein hohes Durchschnittsalter der Flotte im Ostseeraum hin, weshalb die in der DMA-Studie dargestellte Altersstruktur für alle SECAs, mit einem Medianalter von neun bis zehn Jahren [Vgl. DMA 2012], einen weniger repräsentativen Ansatz zur Beschreibung der abgefertigten Schiffsverkehre in den Seehäfen in MV bietet. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 20 > 40 30 - 40 20 - 30 10 - 20 < 10 0% 5% 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % Relative Häufigkeit [%] Abbildung 6: Altersstruktur der Schiffe im Ostseeraum im Jahr 2006 [Vgl. ShipNOEm 2007] Die aus den Schiffanlaufstatistiken und aktuellen Fahrplänen der vier Seehäfen gewonnenen und um die Altersstruktur der Schiffsflotte ergänzten Datensätze konnten in eine Verteilungsfunktion der die Seehäfen in MV anlaufenden Schiffe übertragen werden (siehe Abbildung 7). Die daraus gewonnene Altersklassenverteilung liefert das reale Flottendurchschnittsalter sowie Anhaltspunkte dazu, wie viele Altersklassen benötigt werden, um den Lebenszyklus der Schiffe hinreichend genau abbilden zu können. Die Kenntnis der aktuellen Lebenszyklusphase eines Schiffes ist in einem nächsten Schritt für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Umstellung auf bzw. die Einführung von LNG als Schiffstreibstoff und damit der Generierung einer neuen Nachfrage von entscheidender Bedeutung. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass Schiffe nur während spezifischer Zeitfenster umgebaut bzw. ersetzt werden, um zusätzliche, wirtschaftlich nicht tragbare Kosten zu vermeiden. Die für die vier Seehäfen in MV erhobene Altersstruktur lässt sich am ehesten durch eine links steile, rechts schiefe Funktion beschreiben (starke Korrelation mit r = 0,94), bei der allgemein Mittelwert > Median > Modus und im konkreten Fall 18 Jahre > 15 Jahre > 14 Jahre gilt. Es lässt sich erkennen, dass ca. 30 % aller abgefertigten Schiffe 25 Jahre oder älter ist. Diesem Umstand geschuldet, wird das Altersklassenmodell aus der DMA-Studie um die Klasse der 25 bis 29 Jahre alten Schiffe erweitert, da für den vorliegenden Fall Lebenszyklen von mehr als 25 Jahren in erhöhter Häufigkeit auftreten. Schiffe mit einem Alter von mehr als 30 Jahren werden in diesem Modell durch Neubauten ersetzt oder einer vollständigen Sanierung unterzogen, um anschließend einer zweiten Nutzungsperiode von 30 Jahren zugeführt zu werden. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 21 Relative Häufigkeit [%] 25 % 20 % 15 % 10 % 5% 0% 0-4 5-9 10 - 14 15 - 19 20 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 >= 40 2013 in den Seehäfen in MV abgefertigte Schiffe Idealtypische Funktion mit positiver Schiefe (Mittelwert > Median > Modus) Abbildung 7: Altersstruktur der in den Seehäfen in MV abgefertigten Schiffe [Eigene Darstellung] Neben dem Alter bzw. der spezifischen Lebenszyklusphase der die Seehäfen in MV anlaufenden Schiffe ist das Fahrtgebiet derselben einer der grundlegenden Einflussfaktoren auf die Wahrscheinlichkeit für die Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff. In Anlehnung an die DMA-Studie sind hierzu drei Fahrtgebietskategorien definiert worden, denen in Abhängigkeit zum Schiffslebenszyklus spezifische Wahrscheinlichkeiten für die Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff unterstellt wurden. Den weiter unten im Rahmen einer LNG-Umrüstung näher erläuterten Fahrtgebietskategorien 100 %, 50 – 99 % und 1 – 49 % SECA-Aufenthalt wiederum wurden Fahrtgebietsregionen aller die Seehäfen in MV betreffenden Schiffsbewegungen zugeordnet (siehe Abbildung 8). Routen, sowie Hafenliege- und Fahrtzeiten der RoRo-, RoPax- und Kreuzfahrtverkehre wurden den jeweiligen Fahrplänen und im Jahr 2013 avisierten Hafenanläufen entnommen. Sowohl für Tank- als auch Stück- und Massengutschiffsverkehre sind diesbezügliche Informationen den Hafenanlaufstatistiken der Seehäfen entnommen, bei Schiffsdatenbanken abgefragt sowie bei Bedarf durch realitätsnahe Modelannahmen generiert worden. Grundsätzlich wurde zur Errechnung des LNG-Nachfragepotenzials die einfache Entfernung zwischen den vier Seehäfen in MV und den jeweiligen Fahrtgebietsregionen und eine einmalige Hafenliegezeit berücksichtigt. Im Falle von Kurzstreckenverkehren regelmäßiger RoRo- und RoPax-Verkehre mit weniger als zehn Stunden Fahrtzeit in eine Richtung wurde auf eine vollständige Rundreise abgestellt. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 22 Oulu St. Petersburg Stavanger Helsinki Oslo Stockholm Turku Tallinn Göteborg Ventspils Kopenhagen Liverpool Trelleborg Gedser Klaipeda Hull Lübeck Gdynia Rotterdam Antwerpen Abbildung 8: Untersuchte exemplarische Fahrtgebietsregionen der Seehäfen in MV [Eigene Darstellung] Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf bzw. die Einführung von LNG als Schiffstreibstoff Das Schiffsalter und damit eine im Rahmen der Schiffslebenszyklen ableitbaren spezifischen Affinität zur Umrüstung des Schiffsantriebes bildet im Weiteren den Anknüpfungspunkt zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit in der Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff. In diesem Modell bildet LNG insbesondere für Schiffsneubauprojekte die dominierende Compliance-Strategie. Der Abbildung 9 ist zu entnehmen, dass Schiffsneubauten, über alle drei SECA-Aufenthaltskategorien die höchste Wahrscheinlichkeit für die Nutzung eines LNG-basierten Antriebes besitzen. Hierunter fallen alle Schiffe, die als Neubau unmittelbar in Dienst gestellt wurden sowie sich aus der Modellannahme zum Schiffsersatzzeitpunkt nach 30 Jahren ableiten lassen. Vereinfachend wird in dieser Untersuchung auf einen gleichwertigen Ersatz der Schiffe, mit identischen Kapazitäten und Motoreigenschaften abgestellt. Die Wahrscheinlichkeit sinkt stark für die Schiffe der Altersklassen 1 – 4 sowie 5 – 9 Jahre. Dies ergibt sich aus der Annahme, dass bei bereits gebauten Schiffen in den fünf Jahren bis zur ersten und denen bis zur zweiten Klasse-Dockung aus wirtschaftlichen Gründen keine größeren antriebsspezifischen Umbauten erfolgen werden. Es wird unterstellt, dass die strategische Entscheidung für eine mögliche Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff bereits zum Zeitpunkt des Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 23 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % >= 30 (N eu ba u) 9 -2 25 -2 20 15 4 9 -1 4 -1 10 -9 5 -4 1¹ (N eu ba u) 0% 0 Potenzial der "Compliance"-Strategie LNG [%] Neubaus vorausschauend berücksichtigt worden wäre. Die Wahrscheinlichkeit für einschneidende Konversionen, wie die Umrüstung auf einen LNG-Antrieb, steigt wiederum leicht zum Zeitpunkt der zweiten Klasse-Dockung nach 10 Jahren sowie für die Altersklasse 15 – 19 Jahre. Anschließend sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Umrüstung erneut, da die Compliance-Strategie LNG bereits zum Zeitpunkt der zweiten Klasse-Dockung berücksichtigt worden wäre und die verbleibende Amortisationszeit bis zum Ersatzzeitpunkt sinkt. Fahrtgebiet 100 % SECA je Jahr Fahrtgebiet 1 - 49 % SECA je Jahr Abbildung 9: Fahrtgebiet 50 - 99 % SECA je Jahr ¹ Abgewandeltes Klassenmodell Potenzial der Compliance-Strategie LNG nach Schiffsaltersklassen [Eigene Darstellung] Wie bereits zuvor skizziert, unterliegt die Wahrscheinlichkeit einer Umstellung auf LNG als Schiffstreibstoff und damit die Nichtanwendung weiterer Compliance-Strategien in besonderem Maße dem durchschnittlichen schiffsspezifischen Fahrtanteil in den SECAs. So ist die Motivation zur Investition in eine relativ teure anlagentechnische Compliance-Lösung wie den LNG-Antrieb oder Abgaswäscher für Schiffe mit einem SECA-Aufenthaltsanteil von 100 %, wie beispielsweise RoRound RoPax-Verkehre mit festen Linien in der Ostsee, entsprechend größer als z.B. für ein Massengutschiff, dass im Hafen Rostock nur wenige Male pro Jahr Kohle umschlägt und die restliche Zeit fast ausschließlich außerhalb der SECAs operiert. Hier bleiben Schiffstreibstoffe mit höherem Schwefelgehalt längerfristig zulässig und für die kurzen Aufenthaltszeiten in SECAs werden weniger investitionsintensive Compliance-Strategien, wie z.B. der Einsatz von MGO, gewählt. Damit spiegelt das errechnete Potenzial für den LNG-Bunkerbedarf die Situation wider, dass sämtliche Compliance-Investitionsentscheidungen im Rahmen eines Neubaus zugunsten eines LNG-Antriebs und nicht einer alternativen Compliance-Option ausfallen. Dieser Ansatz hat den realen Hintergrund, dass nach Erwartung etlicher Experten die Masse der Reeder später den erfolgreichen Erstanwendern, unter Bildung eines sogenannten „Mainstreams“ folgen und sich der Markt der Compliance-Optionen aus Scrubber, LNG oder MGO nicht gleichmäßig verteilen wird. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 24 Ebenso erscheint es jedoch auch möglich, dass LNG nicht die einzige erfolgreiche ComplianceStrategie sein wird. LNG-Nachfragepotenzialabschätzung Aus den oben geschilderten Prämissen, dem unterstellten LNG-spezifischen Treibstoffverbrauch von 160 kg/MWh sowie der Nichtberücksichtigung möglicher LNG-Hinterlandbedarfe wurde in folgenden Szenarien jeweils ein maximales Nachfragepotenzial für LNG als Schiffstreibstoff in den vier Seehäfen in MV abgeschätzt. Neben den Annahmen zum Güterumschlag- bzw. Seeverkehrswachstum in den betrachteten Häfen, mit Entwicklungen auf niedrigem und hohem Niveau, wurde ebenfalls eine Sensitivitätsbetrachtung durchgeführt. Diese bezieht sich auf die Investitions- und Umrüstungswahrscheinlichkeit bezüglich eines LNG-Antriebs für die Schiffsaltersklassen mit 10 bis 14 Jahren sowie 15 bis 19 Jahren. Szenario 1: 15 % Umrüstwahrscheinlichkeit + niedriges Verkehrswachstum Szenario 2: 25 % Umrüstwahrscheinlichkeit + niedriges Verkehrswachstum Szenario 3: 25 % Umrüstwahrscheinlichkeit + mittleres Verkehrswachstum Szenario 4: 25 % Umrüstwahrscheinlichkeit + hohes Verkehrswachstum Szenario 5: 35 % Umrüstwahrscheinlichkeit + hohes Verkehrswachstum Hieraus ergeben sich die in Tabelle 3 dargestellten maximalen LNG-Nachfragepotenziale. Hafen Rostock Sassnitz Stralsund Wismar Summe Tabelle 3: LNG-Nachfragepotenzial [Tsd. t] 2015 2020 2025 2030 79 - 99 120 - 163 149 - 225 23 - 26 52 - 65 60 - 77 1-2 1-2 2-3 4-5 5-6 6-7 107 - 130 179 - 235 217 - 312 Maximales LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV [Eigene Darstellung] 221 - 394 66 - 97 3-4 7 - 10 297 - 505 Der sich aus der Berechnung ergebende Graph ist in Abbildung 10 abgetragen. Insgesamt steigert sich das maximale LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV bis zum Jahr 2030 auf bis zu 0,50 Mio. t LNG jährlich. Tabelle 3 zeigt deutlich, dass die größte potenzielle Nachfrage vom Hafen Rostock ausgeht. Bis 2030 wird hier etwa drei Viertel der gesamten LNG-Bunkernachfrage verortet, gefolgt vom Hafen Sassnitz mit einem Anteil zwischen 20 und 25 %. Deutlich geringere Mengen werden potenziell in den Häfen Wismar und Stralsund nachgefragt. Als Erklärung kann an dieser Stelle die Verteilung der unterschiedlichen Verkehrsarten herangezogen werden. Während in den Häfen Rostock und Sassnitz regelmäßige, vollständig SECA-interne RoRo- und RoPax-Verkehre den größte LNG-Nachfrage generieren, spielt für die umschlagschwächeren Häfen Wismar und Stralsund insbesondere die Trampschifffahrt mit einem geringeren Seeverkehrsaufkommen und kürzeren SECA-Aufenthaltsdauern eine größere Rolle. Bedingt durch die getroffene Annahme zur Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf bzw. die Einführung von LNG als Schiffstreibstoff Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 25 besitzen diese Verkehre ein geringeres LNG-Nachfragepotenzial als Verkehre mit 100 % SECAAufenthalt. 600 [Tsd. t] 500 400 300 200 100 2015 2020 Szenario 1 (unterer Rand) und Szenario 5 (oberer Rand) 2025 Szenario 2 und Szenario 4 2030 Szenario 3 Abbildung 10: Maximales LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV [Eigene Darstellung] CO2-Einsparungspotenzial Aufbauend auf den Erkenntnissen zum abgeschätzten LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV, sind die Ergebnisse in Form der dargestellten Szenarien ebenfalls in ein Potenzial bei der Einsparung von Schiffsemissionen, im speziellen Fall CO2 überführbar. An dieser Stelle soll ein Vergleich der CO2-Emissionen gegenüber dem Schiffstreibstoff HFO gezogen werden, da LNG, unter Beachtung der ab 2015 in den SECAs geltenden Emissionsgrenzwerte für Schwefel, ein Substitut für die Compliance-Option HFO in Kombination mit einem Scrubber darstellt. Tabelle 4 illustriert die den unterschiedlichen Compliance-Schiffstreibstoffen zurechenbaren CO2-Emissionen je verbrauchter t Treibstoff. Es ist ersichtlich, dass LNG den geringsten Wert für CO2-Emissionen ausweist. Dieser ist gegenüber HFO um ca. 12 % sowie den Compliance-Optionen MDO und MGO um ca. 14 % niedriger. Nach Angaben von DNV kann die CO2-Einsparung je t Schiffstreibstoff von LNG gegenüber HFO bis zu 18 % betragen [Vgl. DNV 2012b]. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 26 Treibstoffart Kohlenstoffgehalt [%] CO2-Emissionen je t Schiffstreibstoff [t] MDO / MGO 0,875 3,20600 LFO 0,860 3,15104 HFO 0,850 3,11440 LPG (Propan) 0,819 3,00000 LPG (Butan) 0,827 3,03000 LNG 0,750 2,75000 Tabelle 4: Schiffstreibstoffspezifische CO2-Emissionen [Vgl. IMO 2009a] Die CO2-Reduzierung wurde aus folgenden Prämissen abgeschätzt: Das ermittelte LNG-Potenzial ersetzt die seinem Heizwert äquivalente Menge an HFO (etwa 0,8 t LNG entsprechen 1 t HFO) CO2-Gehalte nach Tabelle 4 Unter Anwendung der beschriebenen Prämissen könnten im Jahr 2015 auf den zugrunde gelegten Routen und Fahrtgebieten, die Seehäfen in MV betreffend, zwischen 122 und 149 Tsd. t. CO2 durch den Einsatz von LNG eingespart werden. Dieses Potenzial steigert sich bis zum Jahr 2030 auf bis zu 0,58 Mio. t CO2 pro Jahr (siehe Abbildung 11). 600 [Tsd. t] 500 400 300 200 100 2015 2020 Szenario 1 (unterer Rand) und Szenario 5 (oberer Rand) 2025 Szenario 2 und Szenario 4 2030 Szenario 3 Abbildung 11: CO2-Einsparungspotenzial [Eigene Darstellung] Die genannten Mengen zur Emissionseinsparung beruhen auf der zuvor durchgeführten Berechnung des LNG-Nachfragepotenzials und stellen wie diese auf vereinfachte Annahmen der Realität ab. Die berechneten Werte zeigen damit lediglich ein maximal mögliches CO2Einsparungspotenzial. Für die Darstellung konkreter routen- oder schiffspezifischer Emissionseinsparungsmöglichkeiten sind weiterführende Berechnungen notwendig, die ebenso das jeweilige Schiffsalter und die Leistung der Schiffsmaschinen sowie deren Auslastung berücksichtigen, da das Einsparungspotenzial mit den genannten Eigenschaften schwankt. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 27 Ein möglicher Methanschlupf (Austritt von unverbranntem CH4 in die Atmosphäre, z.B. durch unvollständige Verbrennung) bei der Nutzung von LNG als Schiffstreibstoff sowie dessen Treibhausgaswirkung bleibt hier unberücksichtigt, da die für eine Quantifizierung notwendige Differenzierung der unterschiedlichen Motorentypen im Rahmen der LNGNachfragepotenzialabschätzung nicht erfolgte. Im Allgemeinen besitzt CH4 jedoch eine 20- bis 25-mal höhere Treibhausgaswirkung als CO2 und oxidiert in der Atmosphäre erst nach längerer Zeit zu CO2 und H2O, weshalb das Entweichen von Methan in die Atmosphäre aus Klimaschutzgründen zu verhindern ist. Insbesondere bei LNGBunkervorgängen ist dies bereits durch die aus Sicherheitsgründen ohnehin hochwertigen Leitungen und Verbindungen gewährleistet. Weiterhin unterliegen gegenüber reinen Gasmotoren lediglich dual-fuel-Motoren dem Problem des Methanschlupfes [THB 2012]. Dieser bewegt sich nach Angaben der Motorenhersteller Rolls-Royce und Wärtsilä bei aktuellen Projekten jedoch auch nur noch im niedrigen einstelligen g/kWh-Bereich [Rolls-Royce 2011; Wärtsilä 2012]. Alle Schiffsmotorenhersteller arbeiten zudem mit Hochdruck an der Schließung der skizzierten kleinen CH4-Emissionsquellen, unter anderem durch Verbesserung des Verbrennungsvorgangs oder auch den Einsatz von Oxidationskatalysatoren Qualitative Bewertung des ermittelten LNG-Nachfragepotenzials Es sei an dieser Stelle noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass die genannten Zahlen lediglich ein maximales Potenzial des Schiffstreibstoffs LNG in den Seehäfen in MV beschreiben, LNGNachfragepotenziale im Hinterland unberücksichtigt bleiben und dass es sich dabei nicht um eine sichere Bedarfsprognose handelt. Die ermittelten Größenordnungen sollen helfen, den Rahmen für weitere Überlegungen, vorwiegend hinsichtlich geeigneter Bunkerkonzepte und des maximalen Tanklagerbedarfes zu unterstützen. Die nachfolgenden, nicht zuletzt in Interviews mit Reedereien gesammelten qualitativen Argumente, untermauern die beschriebene Prognoseunsicherheit und lassen eine deutlich geringere LNG-Nachfrage erwarten. Zum einen ist langfristig nicht auszuschließen, dass sich die weiteren Compliance-Option, wie z.B. die der Abgasreinigung / Scrubber, unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen konkurrenzfähig betreiben lassen und gegenüber dem LNG-Antrieb durchsetzen können. Zum anderen ist denkbar, dass sich andersgeartete, bisher nur von einzelnen Marktteilnehmern verfolgte ComplianceLösungsansätze, wie beispielsweise der durch Stena Line erwogene Einsatz des Schiffstreibstoffes Methanol sowie der durch Scandlines für Kurzstreckenverkehre derzeit diskutierte Einsatz eines Elektroantriebes mit Brennstoffzellen, am Markt etablieren. Ebenso zeigen die in Interviews aufgenommenen Aussagen der Reederei Finnlines, dass die übergeordneten Eigentümerstrategien die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz eines LNG-Antriebs in der Schifffahrt beeinflussen. Der Finnlines durch die Zugehörigkeit zur Grimaldi-Gruppe auferlegte Grundsatz eines routenflexiblen Einsatzes der Schiffe in weiteren Fahrtgebieten, vorrangig außerhalb der SECAs, lässt die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz investitionsintensiver LNG-Antriebe sinken. Im Rahmen der durchgeführten Potenzialabschätzung sind die zugehörigen RoRo-Verkehre jedoch vollständig mit einem SECA-Aufenthalt von 100 % berücksichtigt worden. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 28 Weiterhin zeigt der in der Potenzialabschätzung im Zusammenhang mit der Schiffslebenszyklusbetrachtung gewählte Ansatz Sensitivitätsbetrachtungen für die Schiffsaltersklassen 10 – 14 sowie 15 - 19 Jahre durchzuführen, dass insbesondere die Wahrscheinlichkeit für eine Umstellung bzw. Umrüstung auf einen LNG-Antrieb in diesen Lebenszyklusphasen mit starker Unsicherheit behaftet ist. In Interviews mit verschiedenen Marktteilnehmern ist diese Investitionsunsicherheit mehrfach betont worden. Das vereinfachte Modell zur Abschätzung des LNG-Nachfragepotenzials berücksichtigt ebenfalls die Nutzung von LNG-Antrieben für Kreuzfahrtverkehre innerhalb der Ostsee. Ein Interview mit AIDA Cruises, als größter Marktteilnehmer im Hafen Rostock und Tochtergesellschaft von Costa Crociere sowie mit Zugehörigkeit zur weltweit agierenden Carnival Corporation, zeigt jedoch, dass der Einsatz von LNG als Schiffstreibstoff derzeit nicht favorisiert wird und aktuell andere Compliance-Strategien intern bewertet werden. Die Kreuzfahrtverkehre der betrachteten Seehäfen in MV sind im Rahmen ihrer SECA-Aufenthaltsdauer pro Jahr wie beschrieben berücksichtigt worden, jedoch konnte eine übergeordnete strategische Entscheidung für oder gegen den LNGAntrieb nicht berücksichtigt werden. Zudem steht für AIDA Cruises die Gewährleistung einer emissionsneutralen internen und externen Stromerzeugung während der Hafenliegezeiten, z.B. durch eine LNG-Hybrid-Barge, im Vordergrund. Ein weiterer, das LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV beeinflussender Faktor ist im tatsächlichen Bunkerverhalten während der Hafenliegezeiten zu suchen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die auf den Schiffsrouten befindlichen Bunkerstandorte, auch außerhalb von MV in der LNG-Bebunkerung nachhaltig durchsetzten. So ist es insbesondere im Falle des Hafens Sassnitz gängige Praxis, dass die hier verkehrenden RoRo-Schiffe Schiffstreibstoffe lediglich in den Destinationen im Baltikum und Russland bunkern und im Hafen Sassnitz keine Nachfrage generieren. Im erstellten Nachfragemodell konnte ein derartiges Szenario aufgrund der großen Unsicherheit in Bunkerortvorhersage nicht berücksichtigt werden und allen durch das Modell beschriebenen Verkehren ist ein entsprechendes LNG-Potenzial im Hafen Sassnitz zugeordnet worden. Die im Rahmen dieser Untersuchung mehrfach zitierte DMA-Studie erläutert und quantifiziert die Vor- und Nachteile der den Compliance-Optionen innewohnenden Investitions- und Betriebskostenmodelle anhand verschiedener für die Ostsee signifikanter Schiffstypen. Dabei wird deutlich herausgearbeitet, dass jede der drei betrachteten Compliance-Optionen per se keine wirtschaftlichen Vorteile, sondern vielmehr wirtschaftliche Belastungen für die Reeder zur Folge hat, entweder in Form von notwendigen Investitionen, in Abhängigkeit von Schiffsgröße und Technik zwischen 2 - 6 Mio. €, oder um ca. 60 bis 120 % höhere Bunkerkosten. Daraus wird bereits deutlich, dass es keinen ökonomisch deutlich überlegenen „Königsweg“ für die Erfüllung der SECA-Vorschriften gibt und dass die Compliance in der SECA auch ohne Investitionen, als „wait and see“-Strategie unter Hinnahme höherer Treibstoffkosten, möglich ist. Dies ist insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und auf Routen, die nur teilweise in den SECAs verlaufen, eine sehr wahrscheinliche Entscheidung. Es wird in der DMA-Studie weiterhin auf auch andere, für die Wirtschaftlichkeit wichtige Faktoren hingewiesen, die für die individuelle Compliance-Strategie der Reedereien (also auch die Neigung, Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 29 künftig auf LNG Antrieb zu setzen) maßgebend sein können, und damit die Nachfrageentwicklung nach LNG Bunker Fuel beeinflussen werden. So müssen z.B. logistische Aspekte wie flexible Treibstoff-Verfügbarkeit in den angelaufenen Häfen sowie Bunkerzeiten ebenso berücksichtigt werden, wie die für die fraglichen Schiffstypen und –größen zu erwartenden Änderungen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Verringerung der Tragfähigkeit durch schwerere Anlagen, Einbuße an Transportraum durch größere / ungünstigere Treibstofftanks) und eventuelle Mehrkosten durch zusätzliches / höher qualifiziertes Personal. Es kann also zusammenfassend festgestellt werden, dass die Entscheidungsbasis für die einzelne Reederei noch komplexer ist, als in der DMA-Studie schon beschrieben und dass daher die individuellen Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen dürften. Die Prognose der Bedarfsentwicklung in der DMA-Studie dürfte daher eher optimistisch sein, sowohl was die Zeitachse betrifft (wahrscheinlich mehr „wait and see“-Entscheidungen) als vor allem auch hinsichtlich der Neigung zu Umrüstungen auf LNG-Antrieb. 3.3. Angebotsentwicklung Trotz der in Abschnitt 3.1 beschriebenen erheblichen Unsicherheiten bei der Prognose der künftigen Bedarfsentwicklung sind bereits mehrere LNG Lieferanten im erweiterten Ostseeraum aktiv geworden, so dass sich bis 2015 ein gewisses LNG Bunkerangebot entwickeln wird. Mit den Firmen Gasnor-Shell (Projekte in Brunsbüttel und Hirtshals), AGA-Linde (Nynaeshamn / Stockholm) und Bomin-Linde (konkrete Pläne u.a. für Hamburg, Bremen und evtl. Interesse in Rostock), wurde im Rahmen dieser Studie gesprochen. Alle drei genannten Firmen investieren auf Basis einer strategischen Entscheidung und eigenes Risiko dutzende von Millionen Euro in Bunkereinrichtungen und Lager (Größenordnung pro Tonne Lagerkapazität nach DMA-Studie ca. 100 (groß) bis 250 (klein)€). Gleiches gilt für Gasum Oy (Finnland) in Turku sowie auch für Vopak (Niederlande) und Swedegas, die das für unterschiedliche Lieferanten offene LNG Terminal in Göteborg bauen und betreiben werden. Allerdings war in Nynaeshamn, Göteborg und wohl auch in Turku der erhebliche industrielle Bedarf im Hinterland für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Investoren der entscheidende Faktor. Die DMA-Studie, die in Kapitel 7 die Kosten und Wirtschaftlichkeit beispielhaft für drei Terminalgrößen untersucht, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass für kleine (~ 1.500 m³ Lagerkapazität) bis mittlere (~ 20.000 m³ Lagerkapazität) Terminals mit relativ niedriger Nutzungsfrequenz durch einen signifikanten LNG-Bedarf im Hinterland die Wirtschaftlichkeit entscheidend verbessert wird. Weitere potenzielle LNG-Bunkerlieferanten könnten Gazprom (Russland), und Polskie LNG S.A. (Polen) werden, die über eigene LNG Quellen bzw. LNG Terminals in der Ostsee verfügen werden und verschiedentlich Interesse geäußert haben, ohne dass konkrete Pläne bekannt sind. Die erste Bunkermöglichkeit im Ostseeraum ist im April 2013 im Hafen von Stockholm in Betrieb genommen worden. Mittels des Bunkerbootes „Seagas“, einer umgebauten Binnen-Autofähre, wird sechs Mal pro Woche das Fährschiff MS Viking Grace mit LNG versorgt (siehe Abbildung 12). Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 30 Abbildung 12: Sip to Ship-Bebunkerung der MS Viking Grace in Stockholm [Karl Gabor, Stockholm 2013] Der Jahresbedarf dieses Schiffes liegt bei ca. 22.000 t LNG. Das LNG wird momentan mit bis zu 15.000 m³ großen Feder-Tankern aus Norwegen an das ca. 60 km südlich von Stockholm liegende und im Mai 2011 nach fünfjähriger Planungs- und Bauzeit eröffnete Importterminal Nynaeshamn geliefert, das eine Lagerkapazität von 20.000 m³ (ca. 9.000 t) hat. Von dort aus wird LNG auch per Tank-Lkw oder (rückvergast) via Pipeline an umliegende Industriebetriebe und das Stockholmer Erdgasnetz abgegeben. Das LNG für die MS Viking Grace (ca. 60 t/Tag) wird augenblicklich noch mit speziellen Tank-Lkw (Volumen 80 m³, d.h. zwei bis drei Fuhren pro Tag) über Land nach Stockholm gebracht und dort in das zurzeit nur für Binnengewässer zugelassene Bunkerboot umgefüllt. Der Bunkervorgang des Fährschiffes selbst dauert weniger als eine Stunde. In einem Interview im Rahmen dieser Studie erklärte der LNG-Lieferant und Investor / Betreiber des Terminals Nynaeshamn, dass man bei anziehender Nachfrage eventuell ein seegängiges Bunkerboot bauen wolle, dass sich direkt in Nynaeshamn beladen könnte. Vom Terminal Nynaeshamn aus sollen eventuell bei entsprechender Nachfrage auch umliegende kleinere schwedische Häfen versorgt werden. Der in zwischen von Shell gekaufte norwegische Gaslieferant Gasnor-Shell ist an zwei aktuellen Projekten für LNG-Bunkerstationen in der erweiterten Ostseeregion beteiligt. Im dänischen Hirtshals (am Nordende Jütlands, Skagerak) entsteht eine Bunkerstation unter anderem für die neuen LNG-angetriebenen Fährschiffe Stavangerfjord (siehe Abbildung 13) und Bergensfjord der Fjord Line, die im Juni bzw. September 2013 den Betrieb aufnehmen sollen. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 31 Abbildung 13: MS Stavangerfjord am 11. Juli 2013 im Hafen Hirtshals [Fjord Line 2013] In Brunsbüttel am nordseeseitigen Eingang des Nord-Ostsee-Kanals ist Gasnor-Shell an einem Gemeinschaftsprojekt mit Brunsbüttel Port (Schramm Gruppe) beteiligt, bei dem noch 2014 eine LNG Bunkerstation in Betrieb gehen soll. Zunächst wird LNG angeboten, das nach vorheriger Bedarfsanmeldung per Tank-Lkw aus Zeebrügge (Belgien) geholt wird. In einer weiteren Ausbaustufe wird ein Lager mit 5.000 m³ Kapazität gebaut werden. Die für die künftige Lieferung von LNG als Schiffstreibstoff in Deutschland gegründete Firma Bomin-Linde plant konkret Tanklager und Bunkerstationen in Bremen und Hamburg, sie hat auch Interesse an einer LNG Bunkerversorgung in Rostock geäußert und dazu Vorgespräche geführt. In Göteborg investieren Vopak (Niederlande) und Swedegas (Schweden) nach dem Zuschlag in einer entsprechenden Ausschreibung ein LNG-Lager (Endausbaukapazität = 25.000 m³) mit Verladeeinrichtungen für Bunkerboote, das Ende 2015 in Betrieb gehen soll. Swedegas ist der Betreiber des schwedischen Erdgasnetzes. Die Versorgung der Industrie im Hinterland (zurzeit Verbraucher von HFO) ist dabei einer der wesentlichen wirtschaftlichen Treiber. Das Terminal soll bewusst offen für Anlieferungen unterschiedlicher Gas-Versorger gehalten werden, um eine Monopolsituation (und die Konsequenzen für die Preisentwicklung) im Hafen von Göteborg zu vermeiden. Vopak / Swedegas sind lediglich die Betreiber. (Quelle: Interview Technical Operations Manager, Port of Göteborg, im Rahmen dieser Untersuchung, März 2013). Der finnische Erdgasversorger Gasum Oy hat im Mai 2012 einen Letter of Intent für die Investition (60 Mio. €) eines 30.000 m³ LNG Terminals im Hafen von Turku unterzeichnet, das 2015 in Betrieb gehen soll und sowohl die umliegende Industrie an Land als wohl auch Schiffe mit LNG versorgen soll. In Świnoujście (Polen) ist momentan ein großes LNG-Importterminal mit einer Lagerkapazität von ca. 300.000 m³ im Bau, dessen Inbetriebnahme sich wegen diverser (offenbar auch finanzieller) Probleme wohl von 2014 auf 2015 verschieben wird. Es war verschiedentlich in Veröffentlichungen Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 32 davon die Rede, dass dieses Terminal neben der Hauptaufgabe der Sicherstellung der polnischen Gasversorgung auch LNG als Schiffstreibstoff abgeben wolle (zum Beispiel auch an die nahegelegenen deutschen Häfen). Eine Bestätigung für solche Absichten, die nicht ohne gewisse zusätzliche Investitionen verwirklicht werden könnten, war vom künftigen Betreiber Polskie LNG S.A. während der Bearbeitungszeit dieser Studie nicht zu erhalten. Tallinn hat im Februar 2013 eine Machbarkeitsstudie für eine LNG Bunkereinrichtung in Auftrag gegeben. Bei Betrachtung der genannten Tanklagerprojekte ist daher nach Schätzung MvB euroconsult im Jahr 2015 im Ostseeraum von einem tatsächlichen regional verteilten LNG Bunkerangebot in der Größenordnung von 100.000 t (Jahresmenge) auszugehen. Sollte die Nachfrage entgegen den momentanen Eindrücken stark steigen, werden die Anbieter das Angebot problemlos und kurzfristig erhöhen können, z.B. durch häufigeren Umschlag der vorhandenen landseitigen Lagerkapazität, Pufferlagerung auf Feeder-LNG Tankern bzw. Bunkerbooten und Direktlieferungen von Import-Terminals per Tank-LKW. Mittelfristig kann möglicherweise von einer Wettbewerbssituation an einzelnen Standorten ausgegangen werden. Ein Wettbewerb von LNG Bunkerlieferanten könnte grundsätzlich sogar an einzelnen Standorten eintreten, sofern die Häfen keine exklusiven Vereinbarungen mit LNG-Lieferanten abschließen bzw. die Bunkereinrichtungen nicht von einem spezifischen Lieferanten für seinen alleinigen Gebrauch investiert werden. Als Investoren für ein LNG-Terminal könnten auch Firmen auftreten, die mit anderen Beteiligten an der Lieferkette verbunden sind. Wesentlicher Treiber für die Investition der ersten Terminals war oft der industrielle Bedarf im Hinterland. 3.4. Bewertung im Hinblick auf die Aufgabenstellung Wie in den vergangenen Abschnitten erläutert, bestehen erhebliche quantitative und zeitliche Unsicherheiten bei der Erstellung und Bewertung bezüglich der Bedarfsentwicklung für LNG als Schiffstreibstoff, auch wenn die Treiber und Einflussfaktoren der weiteren Entwicklung recht gut beschrieben werden können. Da das Investitionsrisiko für LNG-Bunkerstationen offenbar ungeachtet der dargestellten Unsicherheiten von einigen privaten Anbietern übernommen wird (siehe Beispiele in Abschnitt 3.3) und die Aufgabenstellung dieser Studie auf die Potenziale und die sich daraus ergebenden Flächenbedarfe in den Seehäfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt, lassen sich aus den vorliegenden Daten und Informationen durchaus einige wichtige Schlussfolgerungen ableiten: 1. Die Bedarfe für LNG als Schiffstreibstoff in den Seehäfen Wismar und Stralsund werden relativ klein (zusammen um die 5 % und später weniger bezogen auf das Gesamtpotenzial) und nicht von hoher Frequenz sein, sodass nennenswerte LNG-Anlagen (ohne die Einbeziehung von eventuellen LNG-Bedarfen für das jeweilige Hinterland) mittelfristig nicht notwendig erscheinen. 2. Der überwiegende LNG-Bunkerbedarf im Lande dürfte in Rostock anfallen (mehr als 75 %), überwiegend aus der RoRo/RoPax- (Fähr-) Schifffahrt, aber zunehmend auch aus dem Bedarf von Kreuzfahrtschiffen für die Stromerzeugung während der Liegezeit. Dort Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 33 erscheint auch ein (nach den Kategorien der DMA-Studie) mittleres Tanklager und ggf. ein LNG-Bunkerboot sinnvoll (auch zur gelegentlichen Versorgung von Wismar und Stralsund sowie in Einzelfällen theoretisch auch Sassnitz). 3. In Sassnitz liegt der potenzielle Bedarf an LNG Bunker bei etwa einem Viertel des Rostocker Wertes und kommt fast ausschließlich aus dem RoRo-Verkehr. Abhängig von der tatsächlichen Bedarfsfrequenz könnte (trotz der Nähe zum künftigen Importterminal Świnoujście) ein kleines Pufferlager sinnvoll sein. 4. Das in Świnoujście entstehende und künftig von Polskie LNG S.A. betriebene LNGImportterminal würde aufgrund seiner Nähe für die Versorgung von Bunkermöglichkeiten in Sassnitz und Stralsund (letztlich aber auch für Rostock und Wismar) sicherlich deutliche Logistikkostenvorteile bieten (sofern es tatsächlich LNG für Bunkerzwecke abgeben würde, und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen, was derzeit noch unklar ist). Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 34 4. Ansätze für LNG-Bunkerstationen in MV Die im Folgenden verwendeten Hafenpläne zur Darstellung der Lage möglicher ortsfester LNGBunkerstationen in den Hafengebieten sind für die Häfen Rostock, Sassnitz und Stralsund der Broschüre des LHMV „Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“ [LHMV 2011] entnommen worden. Der Hafenplan für den Standort Wismar entstammt der Unternehmenshomepage [SHW 2013]. Die Bezeichnungen LNG-Bunkerstation und -Zwischenlager sollen im Folgenden synonym verwendet werden, da LNG-Zwischenlager zur Aufnahme von geforderten Mindestliefermengen mit geringem Zusatzaufwand auch als Bunkerstation nutzbar sind. 4.1. Ausgangslage der Seehäfen in MV Hafen Rostock Während in den Hafenstandorten Stralsund, Wismar und Sassnitz der Aufbau einer LNGVersorgungseinrichtung für Seeschiffe bisher keine große Rolle spielte, wurde die Möglichkeit, den Hafen Rostock als LNG-Terminalstandort zu entwickeln, bereits im Jahr 2007 erstmalig in Form einer Machbarkeitsuntersuchung behandelt [Vgl. DVZ 2007]. Eine Umsetzung des durch Vopak, Gasunie und die Verbundnetz Gas AG mit einem Fassungsvermögen zwischen 150 und 360 Tsd. m3 projektierten LNG-Terminals erfolgte jedoch nicht [Vgl. Vopak 2009]. Der Gedanke der Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Hafen Rostock in Form einer LNGBunkerstation wurde, im Zusammenhang mit der konkreten Benennung von LNGNachfragemengen durch die HERO im Jahre 2012, im Rahmen des CLEANSHIP-Projektes erneut thematisiert. Unter der spezifischen Annahme, dass der Hauptabnehmer für den Treibstoff LNG in RoRo- und RoPax-Verkehren zu sehen ist, wurden, wie in Abbildung 14 abgetragen, unterschiedliche Szenarien für die Entwicklung der Nachfrage nach LNG im Hafen Rostock bis zum Jahr 2025 im Hafen Rostock entwickelt. Der durch die Seeverkehrsentwicklung beeinflusste Korridor der Nachfrageentwicklung zeigt für das Jahr 2015 einen Bedarf zwischen ca. 30 und 50 Tsd. t LNG auf, gefolgt von ca. 40 bis 70 Tsd. t p.a. bis 2020 und ca. 50 bis 140 Tsd. t p.a. bis 2025. Die hohe Spannbreite des prognostizierten Bedarfs bestätigt die große Unsicherheit in der Abschätzung zukünftiger Bedarfsmengen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in den getroffenen Annahmen Kreuzfahrtschiffe LNG lediglich zur Stromerzeugung während der Hafenliegezeit nutzen und keine Nachfrage für den Schiffsverkehr unterstellt wird, wenn dieser die SECA verlässt [Vgl. CLEANSHIP 2012]. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 35 150 120 [Tsd. t] 90 60 30 0 2015 2020 2025 Abbildung 14: LNG-Nachfrageentwicklung im Hafen Rostock bis 2025 [Vgl. CLEANSHIP 2012] Derzeit ist geplant, die LNG-Bunkerstation bis Anfang 2016 in Betrieb zu nehmen. Ein Logistikkonzept zur Bebunkerung der Schiffe innerhalb des Hafens, ausgehend von der LNGBunkerstation, ist bisher nicht entwickelt worden. Die Versorgung der LNG-Bunkerstation soll nach aktuellem Stand über LNG-Feeder von LNG-Importterminals aus Skandinavien und Russland erfolgen [Vgl. NDR 2013]. Vorbehaltlich der laufenden Untersuchungen zu Größe, Sicherheitsanforderungen, Betreiber und Lage der LNG-Bunkerstation innerhalb des Hafens, wird durch die HERO ein möglicher Standort an Pier IV gesehen (siehe Abbildung 15). Grundsätzlich kann die Verteilung des Schiffstreibstoffes LNG innerhalb des Hafens mit Tank-Lkw und -Containern sowie bei steigendem Bedarf mit einem Bunkerboot erfolgen. Alle LP des Hafens Rostocks, einschließlich derer im Fracht- und Fischereihafen, befinden sich im ISPS-Bereich. Somit ist, bis auf die unmittelbare Umgebung der RoPax-Schiffe an Pier I, gesichert, dass nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat und damit als eventuelles Risiko beim Bebunkern der Schiffe zu berücksichtigen ist. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 36 Abbildung 15: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Rostock [Eigene Darstellung] Hafen Wismar Aufgrund der erwarteten geringen Nachfragemengen ist die Errichtung einer ortsfesten LNGBunkerstation im Hafen Wismar aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Bedarf ergeben, so könnte jedoch eine Anlage im nördlichen Bereich des Hafens, im Rahmen des 2. Bauabschnittes der Hafenerweiterung installiert werden (siehe Abbildung 16). Hier sind ausreichend Flächen vorhanden und der Bereich bietet geeignete Abstände gegenüber zu schützenden Bereichen. Das Bunkern ist im Hafen Wismar derzeit nur im Handelshafen und am neuen Kreuzfahrtterminal gestattet. Diese Bereiche befinden sich innerhalb des ISPS-Geländes. Für die Übergabe von LNG aus Tank-Lkw oder -Containern ist dies vorteilhaft, da wie im Hafen Rostock nur ein eingeschränkter Personenkreis zutrittsberechtigt ist. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 37 Abbildung 16: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Wismar [Eigene Darstellung] Hafen Sassnitz Das für den Hafen Sassnitz errechnete Nachfragepotenzial zeigt, dass anfänglich eine ortsfeste LNG-Bunkerstation zur Absicherung des Schiffstreibstoffbedarfs als nicht sinnvoll einzustufen ist. Die Bebunkerung sollte daher zunächst mit Tank-Lkw oder -Containern erfolgen. Bei einer nachhaltig steigenden Nachfrage, mit punktuellen großen Bedarfsmengen, werden die Möglichkeiten eines ausschließlich mobilen Bunkerkonzeptes jedoch bald überschritten. Es bietet sich daher an, ein ortsfestes LNG-Zwischenlager zu errichten und von hier aus die Verteilung an die einzelnen LP vorzunehmen. Eine solche Anlage könnte auf der Mole in Höhe des LP für Schlepper (LP 12) und somit innerhalb des ISPS-Bereichs errichtet werden. Wie zuvor für die Häfen Rostock und Wismar festgestellt wurde, bietet diese Lage erhebliche Vorteile gegenüber einer Einordnung im öffentlichen Bereich. Zudem besteht ein ausreichend großer Abstand zu den übrigen LP, insbesondere zu den Anlegern für die RoRo-Schiffe. Die Situation im Hafen Sassnitz ist in Abbildung 17 dargestellt. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 38 Abbildung 17: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Sassnitz [Eigene Darstellung] Hafen Stralsund Aufgrund der geringen Nachfragemengen ist in Stralsund nicht damit zu rechnen, dass eine ortsfeste LNG-Bunkerstation allein für den Schiffsbedarf errichtet wird. Wenn sich eine Kombination mit anderen Absatzmöglichkeiten ergibt, könnte eine Einordnung jedoch im Erweiterungsgebiet Frankenhafen erfolgen. Dies sollte bei der Planung der Hafenerweiterung in diesem Bereich bereits Berücksichtigung finden (siehe Abbildung 18). Eine Bebunkerung ist in Stralsund derzeit an allen LP möglich, sowohl in den abgeschlossenen ISPS-Bereichen als auch an öffentlich zugänglichen LP. Für die abgeschlossenen Bereiche gelten adäquat die Aussagen zu den anderen Häfen. Öffentlich zugängliche LP befinden sich im Stadthafen an der Seestrasse (Weiße Flotte) sowie an den LP 1 bis 9 an der Hafeninsel und damit inmitten Stadtgebietes mit der größten touristischen Prägung. Für die Betankung von Schiffen mit LNG stellt dies ein Sicherheitsrisiko dar, welches sich deutlich von dem in ISPS-Bereichen unterscheidet. Für Risikoanalysen sind daher andere Ausgangswerte anzusetzen, welche wiederum zu größeren Sicherheitsabständen führen können. Auch die Unwissenheit von Passanten kann zu Störungen im Ablauf führen, wenn diese sich durch den unbekannten Stoff LNG gefährdet fühlen. Aus diesen Gründen ist es ratsam, für den öffentlichen Bereich des Stralsunder Hafens eine gesonderte Betrachtung anzustellen, um dem Hafenbetreiber eine rechtliche Absicherung bei der Genehmigung von Bunkervorgängen zu gewährleisten. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 39 Abbildung 18: Mögliche Lage einer LNG-Bunkerstation im Hafen Stralsund [Eigene Darstellung] 4.2. LNG-Bunkerkonzepte in der Schifffahrt LNG unterscheidet sich hinsichtlich seiner physikalischen und chemischen Eigenschaften von herkömmlichen Treibstoffen und erfordert daher besondere Übergabeund Sicherheitseinrichtungen für das Bebunkern von Schiffen. LNG wird wie Dieselöl drucklos gebunkert und ist weder toxisch noch korrosiv. Der für die Handhabung gravierendste Unterschied zu Bunkerölen ist die niedrige Verdampfungstemperatur, die für atmosphärischen Druck bei ca. 161°C liegt. Daher müssen bei der Treibstoffübergabe sowohl eine Erwärmung und die daraus resultierende stärkere Verdampfung als auch der direkte Kontakt von tiefkalter („kryogener“) LNGFlüssigkeit zu Stahlstrukturen oder menschlichen Körperteilen unbedingt vermieden werden. Tiefkaltes LNG verdampft nach Austritt aus einem geschlossenen System (z.B. durch Leckagen) praktisch sofort. Der Dampf sinkt zunächst zu Boden und verflüchtigt sich dann sehr schnell (Vermischung mit Luft). Eine Entzündung kann nur erfolgen, wenn das Gemisch aus Gas und Luft innerhalb eines Mischungsverhältnisses mit Luftsauerstoff von ca. 5 – 15 % Vol. („Explosionsgrenzen“) mit einer Zündquelle zusammentrifft. Diese Grenzen werden allerdings bei der Verflüchtigung sehr schnell passiert, so dass die Zeitspanne, in der akute Entzündungsgefahr gegeben ist, relativ kurz ist [Vgl. Arnhold, T. 2006]. Kommt es in dieser kurzen Zeitspannung zu einer Entzündung des Gas-Luftgemisches (durch Zusammentreffen mit einer Zündquelle), kann Methan in offenen Bereichen normalerweise keinen schädlichen Überdruck aufbauen. Bereiche, aus denen sich das Gas nicht schnell genug verflüchtigen kann (das können auch komplexe Anlagen oder Schutzdächer im Freien sein) können allerdings explosionsgefährdet sein. Der Flammpunkt, das heißt die niedrigste Temperatur, ab der sich über der Flüssigkeit ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann, liegt für LNG bei oder etwas unter +55°C (im Vergleich: herkömmliches Schweröl über +60°C, Otto-Treibstoff (Benzin) unter -20°C). Die Handhabung von LNG ist seit dem Aufkommen der ersten Seetransporte in Spezialtankern in den 1970er Jahren Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 40 Stand der Technik und bei Benutzung geeigneter Gerätschaften sowie Beachtung der einschlägigen Betriebshinweise sehr sicher. Einige Eigenschaften von LNG im Vergleich zu anderen Treibstoffen sind in Tabelle 5 aufgelistet. Treibstoffart Dichte [t/m3] Flammpunkt [°C] Heizwert [MJ/kg] Heizwert [MJ/m3] Kerosin Jet A1 0,750 - 0,850 +28 - (60) 42,6 - 43,5 32,0 - 37,0 Benzin (Otto) 0,750 - 0,760 < -20 40,8 - 42,0 31,0 - 32,0 Methanol 0,795 +11 19,9 15,8 MGO (Diesel) 0,820 - 0,845 > +55 42,5 35,0 - 36,0 MDO (Diesel) 0,900 > +61 (41,0) (37,0) HFO (IFO 380) 0,990 +60 39,5 39,0 Bio-Diesel 0,860 - 0,900 +138 37,0 32,0 - 33,0 LNG (verflüssigt) 0,425 - 0,485 < +55 49,5 21,0 - 24,0 Tabelle 5: Gegenüberstellung von Treibstoffen und ihrer Eigenschaften [Eigene Darstellung] Für die Logistik interessant ist dabei auch die Tatsache, dass LNG im Vergleich zu Bunkerölen nur ca. 60 % des Energieinhaltes (Heizwertes) pro Volumeneinheit hat. Daher müssen die Volumen von LNG-Tanks entsprechend größer sein, um die gleiche Reichweite zu erzielen (an Bord) bzw. die gleiche Energiemenge vorzuhalten (Lagertanks). LNG-Schiffstreibstoff kann auf verschiedene Weise an Bord eines aufnehmenden Schiffes gebracht werden. Abbildung 19 zeigt die dafür entwickelten Konzepte, die alle je nach den örtlichen Gegebenheiten mehr oder weniger sinnvoll anwendbar sind. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 41 Ship to Ship LNG-Bunkerboot LNG-betriebenes Schiff LNG-Tank-Container LNG-Tank-Lkw LNG-Bunkertank Tank onto Ship Truck to Ship Pier to Ship Abbildung 19: Konzepte zur LNG-Schiffsbebunkerung [Eigene Darstellung] Diese Möglichkeiten werden im Folgenden kurz beschrieben und hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Vor- und Nachteile sowie Eignung für die Seehäfen in MV bewertet. Pier to Ship (PtS) Der Treibstoff wird mittels einer ortsfesten Übergabestation an Bord übergeben. Er muss dafür aus einem nahegelegenen Tanklager über fest verlegte, isolierte Rohrleitungen zum Übergabepunkt gepumpt werden. Der bei dem Betankungsvorgang verdampfende Anteil der tiefkalten Flüssigkeit LNG (BOG), muss in geeigneten Leitungen zurückgeführt und sicher verwertet werden (durch Abfackeln oder besser für den Betrieb eines Gasmotors zur Stromerzeugung). Eine Wiederverflüssigung ist bei geringen Mengen zu teuer. Beim PtS-Verfahren sind heute laut DMA-Studie Transferraten von 200 - 400 m³/h erreichbar, die bei ständig anfallenden großen Bunkermengen pro Schiff möglicherweise wünschenswert sind. Als weiterer Vorteil kann gesehen werden, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei einer festen Anlage leichter zu treffen sind. Es ergibt sich aber ein relativ hoher Investitions- und Flächenbedarf, vor allem, wenn mehrere feste Übergabepunkte in einem Hafen errichtet werden sollen. Weitere Nachteile sind die mangelnde Flexibilität durch die Konzentration auf bestimmte Bunkerstationen und der eventuelle Zeitverlust durch Verholen zum Bunkerplatz. Daher dürfte dieses Verfahren nur Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 42 für sehr große Häfen mit festen LP für potenzielle LNG-Kunden sinnvoll sein, und damit (außer evtl. in ferner Zukunft Rostock) für keinen der Seehäfen in MV. Ship to Ship (StS) Der Treibstoff wird mittels eines Bunkerbootes längsseits des aufnehmenden Schiffes gebracht. Das LNG kann dabei vom Bunkerboot aus einem hafenseitigen Tanklager aufgenommen worden sein oder mit dem Bunkerboot selbst aus einem Tanklager in einem Hafen oder Importterminal in sinnvoller Entfernung angeliefert werden. Dabei ist zu beachten, dass das Bunkerboot für eine Seezulassung nach dem IMO IGC-Code gebaut sein muss (an Regeln für eine Zulassung von LNGTransporten auf Binnengewässern wird momentan noch gearbeitet / siehe Abschnitt 5). Das Bunkerboot wird über einen speziellen Schlauchanschluss mit BOG-Rückführung an die Übergabestation des Schiffes angeschlossen. Dabei ist das eventuelle Kollisionsrisiko durch vorbeifahrenden Schiffsverkehr zu bewerten. Die Treibstoffübergabe kann mit einer hohen Transferrate, d.h. je nach Bauart und Pumpenkapazität von ca. 200 m³ bis mehr als 500 m³ pro Stunde erfolgen. Die Kapazität und Bauart eines LNG-Bunkerbootes muss an der Nachfragemenge und -frequenz, der Distanz zum nächsten Tanklager sowie eventuellen Versorgungsaufgaben in benachbarten Häfen ausgerichtet werden, bisher sind Größen von wenigen hundert m³ bis ca. 10.000 m³ diskutiert worden. Ein Bunkerboot ist außerordentlich flexibel und effizient (insbesondere für größere Bunkerpartien), es kann bei entsprechender Bauart auch andere Häfen oder Reeden versorgen und kann ggf. sogar als Pufferlager dienen. Es stellt aber auch einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere für kleine und mittlere Häfen. Nach der DMA-Studie (Kap. 9.2.3, Fig.49, S.126) kann ein 3.000 m³-Bunkerboot bei 100.000 t Jahresdurchsatz einen Aufschlag auf den LNG-Treibstoffpreis in der Größenordnung von 50 - 100 €/t erfordern, d.h. etwa zwei bis vier Mal so hoch wie ein Lkw. Für Stockholm hat AGA-Linde eine ehemalige Flussfähre (ähnlich den Warnowfähren) umbauen lassen. Der zylindrische Tank der „Seagas“ (siehe Abbildung 12), die derzeit nur eine schwedische Binnenfahrtzulassung hat, ist praktisch wie ein Lkw auf dem einstigen offenen Autodeck aufgestellt und fasst 170 m³. Das Investitionsvolumen für dieses erste LNG-Bunkerboot betrug immerhin 1,6 Mio. €, neu gebaute größere Schiffe werden ein Mehrfaches kosten. Truck to Ship (TtS) Der Treibstoff wird von einem Tanklager an einen Spezial-Tank-Lkw mit Fassungsvermögen zwischen 40 und 80 m³ übergeben und von diesem zum Schiff geliefert. Abbildung 20 zeigt den derzeit größten europäischen LNG-Tank-Lkw mit einer Kapazität von 80 m³ und einem Gewicht von ca. 60 t LNG in Nynaeshamn / Schweden [Vgl. Linde 2011]. Der Lkw wird direkt an den Übergabestutzen des Schiffes angeschlossen und das BOG wird in den überdruckfähigen Lkw zurückgeleitet. Für dieses Bunkerkonzept kann das LNG sowohl bei höherem kurzfristigem lokalen Bedarf aus einem nahegelegenen Tanklager entnommen als auch bei flexibler Nachfrage aus weiter entfernt gelegenen, größeren Terminals antransportiert werden. Das Versorgungskonzept Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 43 wird für die ersten LNG-angetriebenen Schiffe in Norwegen bereits seit Jahren problemlos angewandt. Abbildung 20: Derzeit größter europäischer LNG-Tank-Lkw [Linde 2011] Das TtS-Konzept ist im Rahmen geringer Bunkermengen wesentlich kostengünstiger, sehr flexibel einsetzbar, erfordert praktisch keine hafenseitigen Investitionen in Tanklageranlagen und ein nur geringes Stellplatzangebot für Tank-Lkw in Warteposition. Während das Konzept für kleinere Häfen, mit gelegentlichem bzw. geringem LNG-Bunkerbedarf eine hohe Eignung aufweist, können, bedingt durch die begrenzte Tankkapazität und die geringe Bunkergeschwindigkeit mit Transferraten von 50 - 60 m³/h, große LNG-Bunkernachfragemengen nur ungenügend bedient werden. Das Beispiel der Ostseefähre MS Viking Grace verdeutlicht den LNG-Bedarf für eine Rundreise bzw. am Tag. Hier werden typischerweise ca. 130 - 150 m³ bzw. 60 t LNG je Tag benötigt. Dies entspricht der Tankkapazität von zwei bis drei Tank-Lkw und erfordert, inkl. der Lkw-Wechsel in der Bebunkerung, Bunkerzeiten von zwei bis drei Stunden. Tank onto Ship (ToS) / Lieferung in Spezialcontainern Eine sehr flexible, aber recht spezielle Lösung ist die Verwendung von LNG-Tank-Containern, die im Hafen wie normale als Gefahrgut gekennzeichnete Container (nach IMDG) behandelt und an Bord als Teil der Antriebsanlage mit dem schiffsseitigen Treibstoffsystem verbunden werden. Beispielhaft ist in Abbildung 21 ein LNG-Tank-Container der Marine Service GmbH mit einer Länge von 40 Fuß und Kapazität von ca. 33 m³ LNG sowie in Abbildung 22 die vorgesehene Stauung auf einem Containerschiff dargestellt. Die illustrierten Container-Lösungen können aufgrund ihrer Überdrucktauglichkeit gefüllt bis zu 80 Tage unbeaufsichtigt gelagert werden und bis zu sechs Lagen hoch gestapelt werden. Aktuelle Marktpreise belaufen sich auf ca. 0,2 Mio. €, was für potenzielle Nutzer eine erhebliche Kapitalbindung in Form des LNG-Ladungsträgers bedeutet, jedoch auch gleichzeitig einer Investitionen in einen mobilen Schiffstank gleichkommt. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 44 LNG-Container können üblicherweise nicht an den unproduktiven Stellen im Schiff verstaut werden, an denen üblicherweise Schiffstreibstofftanks installiert sind. Zudem blockiert er zumeist Flächen bzw. Stellplätze an Bord, die dementsprechend nicht mehr zur Ladungsaufnahme zur Verfügung stehen. Während ihre Aufnahme einen Verzicht auf Ladung bedeutet, sind ihre Aufnahme und ihr Austausch weitestgehend unabhängig von hafengebundenen Umschlaganlagen. Hierzu bedarf es lediglich der geeigneten Ausstattung des Schiffes, um LNGTank-Container ortsungebunden laden und löschen zu können. Neben der Nutzung auf Containerschiffen ist der Einsatz auch auf RoRo- bzw. RoPax-Fähren denkbar, da hier eine rollende und zum Teil schiffskrangebundene Beladung und Löschung möglich ist. Abbildung 21: LNG-Tank-Container [Marine Service 2013] Abbildung 22: LNG-Tank-Container auf einem Containerschiff [Marine Service 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 45 Zudem wird aktuell diskutiert, ob für diese Container ein ähnliches Logistiksystem wie für Gasflaschen etablierbar ist, bei dem der Gaslieferant die Ladungsträger besitzt, an einem LNGImportterminal oder -Zwischenlager füllt und dann jeweils am Schiff volle gegen leere Container austauscht. Lieferantenseitig konnten hierzu jedoch noch keine abschließenden Stellungnahmen aufgenommen werden. Zusammenfassung und Bewertung der LNG-Bunkerkonzepte in den Seehäfen in MV Die für die Häfen in MV relevanten Vor- und Nachteile der Verfahren sind in der folgenden Tabelle 6 als Übersicht zusammengefasst. Bunkerkonzept Hafen Rostock Sassnitz Stralsund Wismar Grundsätzlich möglich, da in allen Häfen die Installation eines festen Anschlusses an einer Pier (langfristig) realisierbar ist (z.B. Pier IV Rostock, Frankenhafen Stralsund, zweite Hafenausbaustufe Wismar, Mole Sassnitz/Mukran) Pier to Ship (PtS) Durch die Blockierung von Hafenflächen, nur bei großen Nachfragemengen gegebene Wirtschaftlichkeit sowie Notwendigkeit einen festgelegten Bunker-LP anlaufen zu müssen, jedoch wenig wahrscheinlich Geeignet, da in großem Umfang Eher ungeeignet, da unregelmäßige Verkehre mit hoher Anlauffrequenz, Verkehre mit größeren Tank onto Ship (ToS) geringer Hafenliegezeit sowie geringen Nachfragemengen bzw. technischer Nachfragemengen je Anlauf (RoRo, Nicht-Kompatibilität gegeben sind RoPax) (Trampschifffahrt) Geeignet, da in großem Umfang Geeignet, da mit konventionellem Verkehre mit geringer Hafenliegezeit Treibstoff bereits erprobtes und für die sowie geringen Nachfragemengen je Mehrzahl der Verkehre eingesetztes Truck to Ship (TtS) Anlauf (RoRo, RoPax) Konzept (auch zur Befriedigung kurzfristiger Nachfrage) Geeignetes (bei konventionellem Treibstoff angewandtes) Konzept zur Bebunkerung, Ship to Ship (StS) insbesondere bei großen Nachfragemengen und / oder kurzen Hafenliegezeiten (PtS) (PtS) (PtS) (PtS) ToS ToS TtS TtS Geeignete Konzepte TtS TtS StS StS StS StS Tabelle 6: Zusammenfassung der wesentlichen Vor- und Nachteile der LNG-Bunkerkonzepte für die Häfen in MV [Eigene Darstellung] 4.3. LNG-Versorgungskonzepte für die Seehäfen in MV Ausgehend von der Abschätzung des jährlichen LNG-Nachfragepotenzials (siehe Abschnitt 3.2) in den Seehäfen in MV und den Erkenntnissen aus Abschnitt 4 zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen LNG-Bunkerkonzepte soll im Folgenden dargestellt werden, welches Versorgungskonzept am besten zur Abdeckung des potenziellen Bedarfs geeignet ist. Hierbei wird das in der Potenzialabschätzung entwickelte Szenario 3 zugrunde gelegt, welches ein mittleres Güterumschlag- und Seeverkehrswachstum in den Seehäfen in MV berücksichtigt. Weiterhin soll in Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 46 dieser Betrachtung auf das Raumäquivalent der zuvor ermittelten Gewichte in der LNG-Nachfrage abgestellt werden, da das Volumen den restriktiven Faktor im Transport des Schiffstreibstoffes LNG darstellt. Der Umrechnungsfaktor wird mit einer mittleren Dichte für LNG von 455 kg/m3 angenommen (siehe Abschnitt 4.2). Ohne die Berücksichtigung möglicher LNG-Nachfragespitzen, beispielsweise bedingt durch das ausschließlich während der Sommermonate in den Seehäfen in MV vorhandene Verkehrsaufkommen durch Kreuzfahrtschiffe, wird in dieser Betrachtung vereinfachend von der Gleichverteilung des LNG-Nachfragepotenzials über alle 52 Kalenderwochen eines Jahres ausgegangen. Da es sich hier um die grundsätzliche Prüfung der Eignung unterschiedlicher Versorgungskonzepte handelt, ist dieser Abstraktionsgrad als ausreichend zu bezeichnen und die Betrachtung von Nachfragespitzen vernachlässigbar. Tabelle 7 zeigt, mit welchen wöchentlichen potenziellen Nachfragemengen in den betrachteten Häfen zu rechnen ist. Wie zuvor bereits festgestellt, geht das größte LNG-Nachfragepotenzial vom Hafen Rostock aus. Hier steigt das LNG-Bedarfspotenzial von ca. 3,7 Tsd. m3/Woche im Jahr 2015 bis auf 12,7 Tsd. m3/Woche im Jahr 2030. Während das beschriebene Potenzial im Hafen Sassnitz bis 2030 auf ca. 3,4 Tsd. m3/Woche ansteigt, bleibt das wöchentliche Nachfragepotenzial in den Häfen Stralsund und Wismar auf einem niedrigen Niveau. Hafen Rostock Sassnitz Stralsund Wismar Summe Tabelle 7: Durchschnittliches LNG-Nachfragepotenzial [Tsd. m3/Woche] 2015 2020 2025 2030 3,7 5,9 7,8 12,7 1,0 2,5 2,9 3,4 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 5,0 8,7 11,1 16,6 Durschnittliches LNG-Nachfragepotenzial in den Seehäfen in MV je Woche [Eigene Darstellung] Nachfolgend soll aufgezeigt werden, wie die Anlieferung und Verteilung der o.g. Mengen innerhalb von MV erfolgen könnte, wenn das Versorgungskonzept ausschließlich auf die Häfen des Landes bezogen ist. Die Bereitstellung von LNG im Rahmen überregionaler Transportketten nach dem Vorbild der Trampschifffahrt wird dabei auftragsgemäß nicht betrachtet. Innerhalb des Landes MV stellt Rostock den Hafen mit der mit Abstand größten zu erwartenden Nachfragemenge dar. Es erscheint daher logisch, eine Verteilung innerhalb des Landes von hier aus zu prüfen. Die nächstgelegenen Terminals außerhalb von MV werden sich voraussichtlich in Brunsbüttel und Świnoujście befinden. Die zwischen diesen drei möglichen Quellen und den Häfen in MV möglichen Lieferbeziehungen werden im Rahmen einer Sensivitätsanalyse durch eine grobe Transportkostenabschätzung miteinander verglichen. Für die Berechnung wurde angenommen, dass sich die Logistikkosten einer Belieferung mit Bunkerbooten innerhalb von MV und bei einem abgenommenen LNG-Volumen von 3.000 m³ auf ca. 22 €/m³ belaufen. Diese würden damit den heutigen Kosten für die Schwerölversorgung in Höhe von durchschnittlich 10 €/t entsprechen. Der Transport kleinerer oder größerer Mengen beeinflusst diesen Anteil je t bzw. m³ deutlich mehr, als die Transportentfernung zu den betrachteten Häfen. Für den LNG-Transport werden zudem neue oder neu aufgebaute Einheiten Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 47 eingesetzt werden, die durch modernere Technik und die Inanspruchnahme von Fördermitteln Stückkosten auf heutigem Niveau gewährleisten werden. Auch aus diesem Grund wurde auf eine detaillierte Berücksichtigung von Reisezeiten, Charterraten etc. verzichtet. Für eine Versorgung mittels Tank-Lkw oder -Containern wurde unterstellt, dass die Beschaffungskosten für eine Transporteinheit mit einem Transportvolumen von ca. 50 m³ etwa doppelt so hoch sind, wie die eines Standard-Lkw-Trailer-Gespanns. Wenn weiterhin davon ausgegangen wird, dass der Markt für solche Transporte begrenzt ist, die Qualifizierungsanforderungen an das Personal vergleichsweise hoch und die Betankungsvorgänge aufwändig sind, kann im Untersuchungsgebiet mit einem Logistikkostenanteil von bis zu 2,10 € je Straßentransportkilometer gerechnet werden. Durch die vorgenannten Annahmen gewinnt der LNG-Transport per Bunkerboot gegenüber einem Lkw-Transport in der Berechnung einen Vorteil, da für das Bunkerboot ein heutiges Kostenniveau angenommen, für den Lkw dagegen ein sehr auskömmliches Modell gewählt wurde. Somit beleuchten die Berechnungen den Schwellenwert, ab dem sich ein LNG-Transport per Bunkerboot gegenüber dem prinzipiell bei geringen Mengen und kurzen Entfernungen günstigeren Lkw zu rechnen beginnt. Die Ergebnisse dieser Überlegungen sind in Tabelle 8 dargestellt und werden nachfolgend erläutert. LNG-Transportkosten nach Ausgangspunkt und Transportart [€/m3] HafenDestination Seetransport nach Bunkerbootkapazität (unabhängig vom Ausgangspunkt) 2.000 m3 Rostock Sassnitz Stralsund Wismar 27,5 3.000 m3 22,0 4.000 m3 16,5 Landtransport mit LNG-Tank-Truck (Kapazität 50 m3) Świnoujście 14,9 13,6 9,9 18,3 Rostock 1,3* 13,3 9,6 6,3 Brunsbüttel 21,1 31,4 27,7 15,4 * Berücksichtigung einer gewichteten mittleren Entfernung zur LNG-Versorgung des Überseehafens, Kreuzfahrtterminals und des Fracht- und Fischereihafens, ausgehend von einem potenziellen Hub an Pier IV im Überseehafen Rostock. Tabelle 8: Transportkosten in der Versorgung der Seehäfen in MV mit LNG [Eigene Darstellung] Beispielhaft wurden die Häfen Rostock, Brunsbüttel und Świnoujście als Ausgangspunkte einer Lieferkette ausgewählt. Bei geringen Abnahmemengen ist der Landtransport generell günstiger als eine Anlieferung mit einem Bunkerboot. Erst ab einem Transportvolumen von ca. 3.000 m³ beginnt der Seetransport interessant zu werden. Diese Menge könnte anfangs nur im Hafen Rostock erreicht werden, später auch in Sassnitz. Wismar und Stralsund haben nur ein geringes Nachfragepotenzial aus der Schifffahrt. Für sie ist somit eine Versorgung per Bunkerboot generell ungeeignet. Für jeden Transport wären mindestens 2.000 m³ wirtschaftlich notwendig, die in den Häfen zwischengelagert werden müssten. Separate Zwischenlager lassen sich jedoch hier mit den wöchentlichen Abnahmemengen nicht begründen. Als nächstes soll das Augenmerk darauf gerichtet werden, von wo eine Belieferung durch LkwTransporte erfolgen könnte. Für alle betrachteten Hafenstandorte in MV ist eine Versorgung aus Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 48 Rostock gegenüber den Alternativen günstiger. Eine Versorgung aus Brunsbüttel macht allenfalls für Wismar Sinn, Stralsund und Sassnitz wären bei großen Abnahmemengen gerade noch für eine Lkw-Versorgung aus Świnoujście interessant. Aus der Sensivitätsanalyse lassen sich die nachfolgenden Vorschläge für ein MV-eigenes Versorgungskonzept zur LNG-Schiffsversorgung ableiten. Die LNG-Versorgung der Seehäfen des Landes MV sollte aus ökonomischen Gründen von Rostock aus erfolgen, da sich hier der größte eigene Bedarf mit der Möglichkeit der Weiterverteilung an andere Häfen ergibt. Alternative Lieferstandorte, wie z.B. Brunsbüttel und Świnoujście schneiden aufgrund der Transportentfernung deutlich schlechter ab, als ein zentrales Terminal in Rostock. Dies gilt natürlich nur unter der Annahme, dass die Abgabepreise an allen Standorten nahezu identisch sind. Solange im Hafen Rostock kein solches Terminal betriebsbereit ist, stellt der Lkw-Transport aus Brunsbüttel (gleichwertig wäre Hamburg) nach Wismar und Rostock bzw. aus Świnoujście in alle vier Häfen des Landes eine wirtschaftlich gleichwertige Alternative für wöchentliche Abnahmemengen bis ca. 3.000 m³ dar. Aus den zuvor genannten Gründen würde sich für ein lokales LNG-Versorgungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern die folgende Konstellation ergeben: Die Installation eines einzigen zentralen Anlandungspunktes im Seehafen Rostock ist zur Versorgung des Bedarfs der Schifffahrt im Land ausreichend und birgt aus heutiger Sicht deutliche ökonomische Vorteile gegenüber einer Belieferung von den bislang bekannten Alternativen im südlichen Ostseeraum Aufgrund der geringen Mengen ist für Wismar davon auszugehen, dass eine LkwVersorgung aus Rostock auf lange Sicht die günstigste Möglichkeit ist, auch hier LNG anbieten zu können. Für den Hafen Stralsund kommen sowohl Rostock als auch Świnoujście als Versorgungsquellen in Betracht, aufgrund des geringen Bedarfs birgt auch hier das LkwKonzept deutliche Vorteile. Der Hafen Sassnitz kann im Rahmen der ersten nachgefragten LNG-Mengen per Lkw aus Rostock oder Świnoujście beliefert werden. Überschreitet der wöchentliche LNG-Verbrauch etwa 3.000 m³, wäre die Mindestmenge für die Belieferung mit einem Bunkerboot erreicht. Aufgrund der Entfernung würden zu diesem Zeitpunkt wochentäglich etwa sechs TankLkw notwendig sein, um diesen Bedarf abzudecken. Es empfiehlt sich daher, in Sassnitz ein Zwischenlager zu errichten, um die Mindestliefermenge aufnehmen zu können. Die Verteilung im Hafen könnte dann mit einem Tank-Lkw erfolgen. Wie zuvor ausgeführt, sind diese Aussagen nur für eine lokale Betrachtung und ausschließlich für den von der Schifffahrt herrührenden Bedarf gültig. Überregional organisierte LNGTransportketten können andere Anforderungen an Mindestabnahmemengen stellen, die entsprechend zu berücksichtigen wären. Zusätzliche Bedarfe, etwa durch die Belieferung örtlicher Energieversorger oder des erweiterten Hinterlandes können die hier angegebenen Potenziale Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 49 deutlich übersteigen und würden schnell dazu führen, dass sich ortsfeste LNG-Anlagen auch in anderen Häfen als in Rostock wirtschaftlich darstellen lassen. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 50 5. Rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit LNG Im Zusammenhang mit seiner Nutzung als Schiffstreibstoff muss LNG transportiert (angeliefert) und gelagert werden. LNG ist während dieser Vorgänge als Gefahrgut gemäß den einschlägigen Listen zu betrachten (IMDG-Code UN-No. 1972, Kl. 2.1). Für diese Phase sind nationale und internationale Transport- und Sicherheitsvorschriften maßgebend. Ab dem Zeitpunkt der Einfüllung in den Bunkertank eines Schiffes bzw. dem Anschluss eines gelieferten LNG-TankContainers an das Treibstoffsystem des Schiffes ist LNG ein Treibstoff, für den die einschlägigen internationalen Regeln in Zusammenhang mit einem sicheren Schiffsbetrieb gelten. Der eigentliche Einfüllungsvorgang von Treibstoffen (das „Bunkern“) ist gegebenenfalls (wenn überhaupt) abhängig von der Art des Treibstoffes (Umweltverschmutzungs- und Gefahrenpotenzial) in speziellen Teilen von (lokalen) Hafenvorschriften geregelt. 5.1. Internationale Regeln und Standards LNG Transport auf Seeschiffen Grundsätzlich kann der Transport von LNG und seine Verwendung als Schiffstreibstoff als sehr sicher angesehen werden. LNG ist, im Gegensatz zu Benzin und Methanol, nicht toxisch und zudem weder elektrisch leitend, korrosiv noch ein Explosivstoff. Bei Austritt von tiefkaltem Erdgas durch Leckagen entsteht nicht sofort eine zündfähige Wolke. Es muss sich erst ein gewisses Mischungsverhältnis mit Luftsauerstoff einstellen (Bereich ca. 5 - 15 Vol-%), das jedoch bei der Verflüchtigung schnell durchschritten wird. Im Vergleich zu anderen petrochemischen Flüssigkeiten kommt bei Flüssiggas allerdings der tiefkalte („kryogene“) Zustand als weitere sicherheitsrelevante Eigenschaft hinzu, der direkte Kontakt mit Menschen und Strukturen aus normalem Stahl muss daher ausgeschlossen werden. Bereits seit den 1970er Jahren wird LNG in Tankern von heute bis zu 250.000 m3 Fassungsvermögen drucklos und bei -163°C als Ladung verschifft. Das dabei entstehende Boil-Off-Gas (BOG, verdampftes LNG) wird als Treibstoff verwendet, ursprünglich in Dampfturbinen, seit 2006 auch in Dieselmotoren, die wahlweise und im Wechsel mit Gas oder Öl angetrieben werden können („dual-fuel-engines“). Rund um den Transport und die Verladung von LNG gibt es technische Standards (z.B. durch die Organisation der Tanker- und Terminalbetreiber SIGTTO) [SIGTTO 2013] und ein etabliertes internationales Regelwerk, den „Gas Code“ der IMO [IMO 1993]. Die Besatzungen der LNG-Tanker sind üblicherweise besonders ausgebildet. Die Unfallrate der LNG-Tankschifffahrt ist verschwindend gering. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 51 LNG als Treibstoff für Seeschiffe Die für die Sicherheit auf Seeschiffen in internationaler Fahrt maßgebliche IMO SOLAS-Konvention sieht keine Treibstoffe mit Flammpunkt kleiner als 55°C vor (wie LNG, aber auch Benzin, Methanol /SOLAS II-2 Part B „Limitation to use fuels“ [IMO 2002]. Die bisher einzige Ausnahme bilden, wie oben erwähnt, die LNG-Tankschiffe, die das BOG aus der Ladung als Treibstoff nutzen. Der aufkommende Wunsch, LNG aus Umweltschutz- aber zunehmend auch ökonomischen Gründen auch außerhalb der speziellen Tankschifffahrt als Treibstoff von Seeschiffen zu nutzen (beginnend mit ersten LNG angetriebenen Fjordfähren in Norwegen 2000, Offshore-Versorgern 2008 und der ersten RoRo-/Passagierfähre mit LNG-Treibstoff von Stockholm nach Finnland Anfang 2013) hat 2004 auf norwegische Initiative die Entwicklung entsprechender internationaler Regeln angestoßen. Die Herausforderung besteht vor allem darin, den Umgang mit dem im Vergleich zu Schweröl anspruchsvolleren Stoff entsprechend den Gegebenheiten und Anforderungen eines möglichst von zusätzlichen Einschränkungen ungehinderten Alltags-Betriebes in der allgemeinen Schifffahrt zu regeln, ohne den eindrucksvollen Sicherheitsstandard zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen etliche Regeln, die in der LNG-Tankschifffahrt mit ihrem speziell ausgebildeten Personal entwickelt wurden, grundlegend überarbeitet und angepasst werden. Damit befasst sich die Bulk + Liquids Group (BLG) der IMO seit einigen Jahren. Das Ziel ist, ein Regelwerk für mit Gas angetriebene Schiffe („Gas Fuel Code“ / IGF-Code) zu verabschieden. Die nach Aussagen von Beteiligten nicht ganz einfachen Verhandlungen zwischen den Positionen „Möglichst weitgehende Übernahme von Regeln aus der LNG-Tankschifffahrt“ und „Möglichst weitgehende Anpassungen an die Gegebenheiten der allgemeinen Handelsschifffahrt“ dauern an, eine Vollendung des IGF Codes dürfte kaum vor dem Ende des Jahres 2014 gelingen. Dennoch ist auch schon heute durch die „Interim Guidelines for LNG fuelled engines in ships“ [IMO 2009b] der Betrieb eines Seeschiffes in internationaler Fahrt mit LNG-Treibstoff zulässig, sofern der jeweilige Flaggenstaat dies im Einzelfall genehmigt. Die International Standard Organisation (ISO) arbeitet seit Juli 2011 in ihrem TC 67 WG 10 an einem technischen Standard für LNG-TreibstoffÜbergabeeinrichtungen, der in 2014 fertiggestellt sein soll und auf den teils schon in Genehmigungen Bezug genommen werden kann (wird vorausgesetzt) [Vgl. ISO 1947]. Am 4. Juni 2013 ist dazu ein gemeinsamer Entwurf der OGP und der ISO veröffentlicht worden [Vgl. OGP 2013]. Regeln für LNG auf Binnenschiffen Für Binnenschiffe ist die Lage etwas anders, es gibt auch kein der UN-Organisation IMO entsprechendes internationales Regelgremium (diese Rolle übernimmt in Europa im übertragenden Sinne die Zentralkommission für die Schifffahrt auf dem Rhein / CCNR [ZKR 2013]. Der Transport von LNG auf Binnenschiffen, der auch für künftige LNG-Bunkerboote relevant wäre, ist in der derzeit gültigen Fassung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) [ZKR 2012b] nicht erwähnt und daher nicht erlaubt. Allerdings wird auf niederländische Initiative hin seit Oktober 2012 an einer Neuregelung gearbeitet. Der Bau und Betrieb von mit LNG angetriebenen Binnenschiffen ist in der Rheinschifffahrts-Untersuchungsordnung (RVIR) [ZKR 2012a] nicht enthalten, jedoch mit Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 52 Ausnahmegenehmigung bei Nachweis gleicher Sicherheit möglich. In den Niederlanden sind die ersten Projekte angeschoben worden, der erste LNG-angetriebene Binnentanker (2.800 t Tragfähigkeit) ist vor kurzem für Shell in Fahrt gegangen [Vgl. THB 2013]. Die Schweiz hat sich inzwischen offiziell für die Erstellung eines neuen RVIR-Kapitels 8b speziell für LNG-Treibstoff eingesetzt, das derzeit mit Priorität erarbeitet wird. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat zudem den Anstoß zur Erarbeitung eines Richtlinienwerks für die Sicherheit beim Laden und Löschen von Tankschiffen (ISGINTT) gegeben, das für alle Tankschiffe gilt. Regeln für den landgebundenen LNG Transport und die Lagerung an Land Der Flüssiggas-Transport auf Straße und Schiene, in Tankfahrzeugen oder Containern, ist Stand der Technik und national durch entsprechende Gefahrgutvorschriften geregelt. Auch die Lagerung von Flüssiggasen in Tanklagern ist bewährte Praxis und in Europa in der sogenannten „SevesoDirektive“ 96/82/EC der EU geregelt [EK 2012] in Deutschland: 4.BImSchV, 9.1 "Anlagen zur Lagerung von brennbaren Gasen ….", Spalte 1 [UBA 2002], in Abhängigkeit von der Anlagengröße. Die für Mecklenburg-Vorpommern gültigen Regelungen finden sich in einem speziellen Abschnitt weiter unten. Regeln für die Übergabe von LNG als Schiffstreibstoff Der eigentliche Übergabe- bzw. Bunkervorgang von LNG als Schiffstreibstoff ist international gar nicht und national nicht einheitlich geregelt. Der künftige IGF-Code der IMO wird nur die LNGAnlage des empfangenden Schiffes regeln, nicht jedoch die Prozedur und Technik der Übergabe, z.B. die Schnittstelle zum Bunkerboot, Lkw oder Terminal. Die Arbeitsgruppe (WG) 10 des ISO TC 67 arbeitet, auf norwegische Initiative hin, seit Juli 2011 an einem Standard für derartige Schnittstellen sowie den entsprechenden Anforderungen an deren Bedienungspersonal. Die Fertigstellung wird im Jahr 2014 erwartet. LNG-Tank-Container, die an Bord geladen und während der Fahrt an die Schiffssysteme angeschlossen werden, kommen dabei nicht vor. Darüber wird derzeit in der IMO BLG im Zusammenhang mit dem IGF-Code beraten. In Anlage N der DMA-Studie wurde ebenso die Brauchbarkeit einer existierenden „Ship to Ship“LNG-Übergaberichtlinie der SIGTTO für den Zweck des Bunkerns untersucht und es wurde geschlussfolgert, dass die für große Mengen und große Schiffseinheiten sowie Floating Production and Storage Units (FPSO) erstellte SIGTTO-Richtlinie nur in einzelnen Teilen für den normalen Bunkerbetrieb nutzbringend wäre [Vgl. DMA 2012], was die oben beschriebene Herausforderung bei der Erstellung von LNG-Bunker-Regeln unterstreicht. Die EMSA hat in den vergangenen Monaten im Kapitel 15.4 einer vom GL und anderen ausgeführten Studie einen Vorschlag für eine LNG-Bunkerrichtlinie veröffentlicht, der im Wesentlichen vom Port of Gothenburg erarbeitet wurde [EMSA 2013]. Der Hauptautor dieses Richtlinienentwurfs wurde im Rahmen dieser Untersuchung ausführlich interviewt und ist durchaus davon überzeugt, dass dieser Entwurf in zahlreichen europäischen Häfen als Grundlage für lokale Regelungen verwendet werden könne. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die EU-Kommission zu Beginn des Jahres einen Aktionsplan für die Einrichtung eines umfassenden Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 53 Rahmens für die Nutzung von LNG als Treibstoff in der Seefahrt vorgeschlagen hat [Vgl. EK 2013b], nach Aussage von Schlüsselpersonen aber zunächst keine gemeinsame europäische Vorschrift durchsetzen, sondern zunächst die Entwicklung in den Mitgliedstaaten beobachten will. Die IAPH hat in einer speziellen LNG-Arbeitsgruppe, unter wesentlicher Beteiligung der Häfen Rotterdam und Göteborg, eine Checkliste für das Bunkern von LNG mit den Konzepten Ship to Ship und Truck to Ship erarbeitet (siehe Abbildung 23 bis Abbildung 30 in Anhang B - Beispiele für LNGBunkerchecklisten). Ebenso wurde durch die SMTF der Vorschlag einer Checkliste zum Bunkerkonzept Ship to Ship publiziert (siehe Abbildung 31 bis Abbildung 34 in Anhang B Beispiele für LNG-Bunkerchecklisten) Die aktuelle Situation hinsichtlich bestehender Regelungen für das Bunkern von LNG in verschiedenen europäischen Ländern ist in der folgenden Tabelle 9 stichwortartig zusammengefasst. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 54 Land Norwegen Belgien Schweden Niederlande Frankreich Deutschland Tabelle 9: Situation Zwölf Jahre Erfahrung Schiffe mit LNG-Antrieb nach MSC.285(86) erlaubt Existierende Regeln zur LNG-Bebunkerung durch ortsfeste Tankanlagen oder Tank-Lkw bei der Norwegischen Behörde für Zivilschutz (DSB) Seit kurzem keine Notwendigkeit mehr für Einzelfallzulassungen Noch aktuelles Verbot von Pax an Bord bei der LNG-Bebunkerung wird derzeit geprüft Regeln der DSB und NMA aktuell noch nicht vollständig kompatibel mit dem IGF- bzw. IGCEntwurf der IMO (z.B. im Zusammenhang mit Ex-Zonen) Keine landesweiten Regeln geplant (Regelung auf Hafenebene) Aktuelle Bearbeitung einer großangelegten technisch-wirtschaftlichen Untersuchung (inkl. Begleitung und Umsetzung) durch DNV im Auftrag der Häfen von Antwerpen, Zeebrügge, etc. Derzeit Ausschreibung von LNG-Bunkerprozessen und -regeln durch Antwerpen (Truck to Ship bereits erlaubt) MSC.285(286) bisher nicht in belgische Recht übernommen (Abwarten von Regeln auf internationaler Ebene) Derzeit Einzelfallregelungen Checkliste bzw. Vorlage zum Bunkerkonzept Ship to Ship erarbeitet In einem Joint Industry Project (JIP) für Bunkervorgänge im Hafen sowie für Kurzstreckenverkehre erarbeitet (unter Beteiligung von Hafen, Klasse, Lieferant, Ing.-Büros und Consultants) Hafenordnung in Stockholm für LNG-Bunkerprozess erweitert (nach 1,5 Jahren Vorarbeit inkl. Risikoanalyse durch die nationale Transportbehörde genehmigt) 25 m Sicherheitszone ab Bordwand, nach innen und außen definiert (Pax an Bord bei LNGBebunkerung erlaubt) Regelung für MS Viking Grace erfolgreich angewandt (Ship to Ship-Bebunkerung sechs mal pro Woche während der Lade- und Löschvorgänge, mit Pax an Bord) Notwendigkeit einer spezifischen Risikobetrachtung für jeden Hafen als Grundlage für eine Genehmigung Entwurf der Bunkerrichtlinie für Göteborg nahezu identisch mit dem Vorschlag durch die EMSA Großes LNG-Importterminal in Rotterdam (GATE) Derzeit Bunkerterminal in unmittelbarer Nähe geplant (Ausnahmen für LNG-Bebunkerung an anderen Orten im Hafen möglich) Derzeit noch keine LNG-Bunkervorschriften in der Hafenordnung Rotterdam (aktuelle Erlaubnis der Truck to Ship-Bebunkerung unter ADN, örtlichen Umweltvorschriften und Einzelfallgenehmigung durch Hafenkapitän) Derzeit Ausarbeitung eines Standards für Risikoanalysen, Anforderungen und Übergabestationen (PGS 33) Derzeit Betrieb von mit LNG angetriebenen Schiffen nach MSC.285(86) erlaubt Vorhandene Bunkermöglichkeiten an LNG-Importterminals Keine weiteren Regeln bekannt Schiffsbetrieb nach MSC.285(86) erlaubt Keine Erfassung der LNG-Bebunkerung in den HNO (ebenso wenig verboten) Weitere gültige maßgebliche Verordnungen im Hafen sind die HGGVO und HafVO Genehmigung von ortsfesten LNG-Tankanlagen nach BImSchG Zusammenfassung wesentlicher Regelungen zum Bunkern von LNG in europäischen Ländern [Eigene Darstellung] Eine umfangreiche Zusammenstellung der internationalen Regeln und Standards sowie eine Analyse der Regelungslücken sind in der von der EMSA zu diesem Thema durchgeführten Studie aufgeführt [EMSA 2013]. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 55 5.2. Status quo in den Seehäfen in MV Im Folgenden wird sich auf die gültigen Verordnungen und Richtlinien bezogen. Landseitig (Tanklager, Transporte) Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für eine geplante LNG Bunkereinrichtung ist in Sondergebieten „Hafen“ nicht notwendig. Tanklager sind nach der 4. BImSchV, 9.1 "Anlagen zur Lagerung von brennbaren Gasen ….", Spalte 1, genehmigungspflichtig. Anlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als 30 t benötigen dabei ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ("großes Verfahren"), für das das jeweils zuständige StaLU federführend ist. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Risikoanalyse für die Landanlagen gefordert. Für die landgebundene Anlieferung von LNG gilt in Deutschland die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB). Mecklenburg-Vorpommern hat für Gefahrgut lediglich eine Verordnung, die die Zuständigkeit der Behörden regelt (GGZustLVO MV). Es wir an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen: LNG ist bis zur Übergabe an die Bunkerstation, bis zum Anschluss des Tankfahrzeuges an das Schiff oder bis zum Anschluss des Tank-Containers an die Schiffssysteme Gefahrgut, danach Treibstoff. Wasserseitig (Transport LNG, Häfen, Bunkern) Für die seeseitige Anlieferung gelten in deutschen Gewässern die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), in der auch außerhalb von Häfen gelegene Bunkerplätze explizit zugelassen werden (für Mecklenburg-Vorpommern nicht relevant), sowie der IMO-Code für gefährliche Güter (IMGD Code), die deutsche Gefahrverordnung See (GGVSee) und die Hafengefahrgutverordnung des Landes (HGGVO MV). Daraus ergeben sich keinerlei wesentliche Einschränkungen für die Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern. Die anliefernden Schiffe (falls Seezulassung gewünscht: auch die Bunkerboote) müssen nach dem IMO IGC-Code gebaut und zugelassen sein. Für das Bunkern sind die Hafenverordnung des Landes (HafVO MV) sowie die jeweiligen Hafennutzungsordnungen (HNO) der Häfen Rostock, Wismar, Stralsund und Sassnitz maßgebend. Die HafVO MV enthält keine Vorschriften bezüglich des Bunkervorgangs, es ist lediglich der Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen begrenzt (§ 31 (a)) Nach der HNO Rostock (§ 17) ist das Bunkern generell meldepflichtig, es besteht jedoch keine Differenzierung (keine Einschränkung) nach Treibstoffart. Der § 18 weist besondere LP für den Umschlag von Gefahrgütern (GG) zu. Die HNO Sassnitz enthält keine Vorschrift zum Bunkern. In § 9 wird geregelt, dass Schiffe mit Gefahrgut auslaufgerecht festmachen müssen (mit dem Bug zum Hafenausgang). § 19 legt für Rauchen und den Gebrauch von offenem Feuer bei GG eine Sicherheitszone von 30 m fest. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 56 Laut HNO Wismar (§ 19) ist Bunkern nur aus Straßentankfahrzeugen vorgesehen, es besteht keine Einschränkung nach Treibstoffart, Bunkern darf nur mit jeweiliger Genehmigung erfolgen, es ist eine Sicherheitszone von 6 m festgelegt. Die HNO Wismar enthält im Vergleich zu Rostock recht ausführliche Bedingungen für Gefahrgut und Öltanker, wie sie auch in der HGGVO zu finden sind. Vermutlich sind diese Bestimmungen explizit übernommen worden, um sicherzustellen, dass sie auch von „papierunkundigen“ Schiffsführern nicht übersehen werden. („Service kleinerer Häfen“, ähnlich auch in Stralsund). In der HNO Stralsund ist laut § 27 das Bunkern nur aus Straßentank-Fahrzeug vorgesehen, es besteht keine Einschränkung nach Treibstoffart. Das Bunkern darf nur mit jeweiliger Genehmigung erfolgen, es ist eine Sicherheitszone von 5 m festgelegt. Die HNO enthält in Stralsund ebenfalls ausführliche Bedingungen für GG und Öltanker (wie in HGGVO, ähnlich Wismar). Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass weder die HafVO MV noch die einzelnen HNO der vier Seehäfen des Landes in Rostock, Wismar, Stralsund und Sassnitz das Bunkern mit LNG verbieten oder in sonst einer Form regeln. Es sollte also möglich sein, sichere Prozeduren für das Bunkern von LNG in diesen Häfen auch kurzfristig einzuführen, ohne die genannten Vorschriften (in größerem Umfang) ändern zu müssen. Die für den jeweiligen Hafen abhängig von der Schifffahrt, Nachfragefrequenz und Lage sinnvollsten LNG-Bunkerarten sind in dem entsprechenden Kapitel dieses Berichtes aufgezählt und beschrieben. 5.3. Politik und Initiativen der EU-Kommission Im Zusammenhang mit der „Clean Power for Sustainable Mobility“ Gesamtstrategie hat der zuständige EU-Kommissar Siim Kallas einen Entwurf für einen Aktionsplan in Sachen LNG-Bunker vorgeschlagen und veröffentlich [Vgl. EK 2013a]. Darin wird explizit als Ziel genannt, ab 01.01.2020 verbindlich LNG-Bunkerversorgungsmöglichkeiten in allen TEN-T Kernhäfen (d.h. auch in Rostock) anzubieten. Der Aktionsplan-Entwurf macht bewusst keine Angaben, in welcher Form die Bunkermöglichkeit gewährleistet werden soll. Möglich sind nach Situation und Wahl des jeweiligen Hafens Ship to Ship, Pier to Ship, Tank-Container, Truck to Ship, d.h. ggf. auch jeweils Anlieferung von einem entfernten LNG-Lager. Über diese Initiative haben wir in längeren Interviews ausführlich mit Maximilian Strotmann, Mitglied des Kabinetts Kallas, und Torsten Klimke, Generaldirektion „Mobilität“ (DG MOVE) gesprochen. Danach beurteilen wir diese Initiative wie folgt: Politischer Prozess Das Thema LNG Bunker ist ein Teil des „Clean Power for Transport – Alternative fuels for sustainable mobility in Europe“ –Pakets [Vgl. EK 2013c] - COM(2013) 17: European Alternative Fuels Strategy - COM(2013) 18: Proposal for a Directive on the deployment of alternative fuels infrastructure Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 57 SWD(2013) 4: Actions towards a comprehensive EU framework on LNG for shipping (enthält die Forderung, dass alle TEN-T Kernhäfen (inkl. Rostock) ab 1. Januar 2020 LNGBunkermöglichkeiten anbieten müssen, egal in welcher Form) Mit COM(2013) 18 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag gemacht (Directive Proposal), der für die Schifffahrt zwei wesentliche Elemente enthält: LNG-Bunker und landseitige Stromversorgung in Häfen. Der weitere Weg nach der Kommissions- (COM) Vorlage Anfang 2013 ist nun die Befassung des Europäischen Parlaments (EP) und des Europäischen Rats (Rat), auf den ein sogenannter TRILOG (dreiseitige Beratung) folgt, bei dem die COM versuchen wird, Kompromisslinien zwischen den Interessen EP und Rat zu finden. Das Paket wird nach Einigung im TRILOG jeweils vom Rat und EP verabschiedet und dann von COM in eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinie umgesetzt werden. Die Forderungen der Richtlinie sind nach Inkraftsetzung nach EU Recht (vor dem EU GH) durchsetzbar, durch Klage gegen das gegen die Richtlinie verstoßende Mitgliedsland im Rahmen eines üblichen Verfahrens (Beispiel: wenn Rostock ab 1.1.2020 keine LNG Bunkermöglichkeit bieten würde, würde, nach erfolglosem vorherigen Anhörungsprozess, die Bundesrepublik Deutschland verklagt). Das Paket soll als Ganzes verabschiedet werden. Eine separate Verabschiedung des LNGAktionsplans für die Schifffahrt (SWD(2013) 4) ist nicht vorgesehen. Daher kann sich die Verbindlichkeit des LNG-Plans verzögern, wenn es bei anderen Transportthemen keine schnelle Einigung geben sollte. Die politische Zustimmung zum Gesamtpaket ist momentan nicht leicht einschätzbar. Es besteht ein enger Zusammenhang zum umstrittenen Thema Elektromobilität. In Sachen LNG-Bunker gibt es momentan generellen Widerstand gegen Verpflichtungen aus dem Süden (kein SECA im Mittelmeer in Sicht, daher keine Motivation). In Deutschland und anderen „Nordländern“ bestehen aber auch allgemeine Vorbehalte in Politik und Verwaltung gegen die Übernahme neuer zentraler Kompetenzen durch COM, z.B. für Vorschriften in Sachen LNG-Fuel. - Zeitachse Das EP arbeitet in dieser Wahlperiode noch bis zum Sommer 2014. Es besteht die Hoffnung der COM, dass das EP dieses Projekt noch bis dahin abschließen will, wodurch ein gewisser Druck die Prozesse beschleunigen könnte. Ansonsten wäre nicht vor Ende 2014 bzw. Anfang 2015 mit einer Verabschiedung des Clean Power-Pakets zu rechnen. Zielsetzung und Hintergrund des LNG-Aktionsplans für die Schifffahrt Der LNG-Aktionsplan hat nach Aussage DG MOVE folgende wesentliche Ziele Sicherstellung von Angebot zum Bunkern von LNG zumindest in der TEN-T Kernhäfen ab 2020 (Rostock gehört dazu), Durchbrechen der momentanen „Henne- und Ei-Situation“ Impuls für die Schaffung europaweiter Standards für LNG-Bunker Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 58 1. Die Motivation dazu ist u.a. auch auf Klagen von Reedern über die momentan völlig unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Häfen zurückzuführen 2. das muss nicht unbedingt eine zentrale EU-Vorschrift bedeuten, aber Standards sollten einheitlich sein (z.B. EN-Standard) Es ist gerade ein European Sustainable Shipping Forum (ESSF) unter Leitung DG MOVE unter Beteiligung von Industrie, Schifffahrt und Häfen eingesetzt worden, das die sogenannte „Toolbox“ für nachhaltigen Seeverkehr [Vgl. EMSA 2012] weiterentwickeln soll. Eine Experten-Arbeitsgruppe des ESSF für LNG-Bunker wird sich auch mit Standards und Best Practice beschäftigen (Fortsetzung der bisherigen Ad hoc-Gruppe, Leitung EMSA). Wirtschaftliche Grundlagen Die EU COM / DG MOVE stützt sich praktisch ausschließlich auf die DMA-Studie und die darin gemachten Aussagen zur Bedarfsentwicklung und Wirtschaftlichkeit der Compliance-Optionen. (Bemerkung: in dieser Studie raten wir nach aktuellen Interviews mit potenziellen LNG-FuelLieferanten zu einer etwas vorsichtigeren Beurteilung des mittelfristigen Bedarfsentwicklung in der Ostsee). EU COM / DG MOVE Pläne hinsichtlich Europäische Rules und Standards EU COM / DG MOVE beabsichtigen z.Zt keine zentralen europäischen Vorschriften für LNGBunker, wohl aber einheitliche technische Standards (z.B. EN), s.o. Federführend ist die EMSA für EU COM, die in einer im März veröffentlichten Studie auch einen konkreten Vorschlag für eine LNG-Bunkerrichtlinie gemacht hat. Die Intensität, mit der EMSA eine europäische Harmonisierung durchsetzen will bzw. kann, bleibt abzuwarten. Die EMSA-Arbeitsergebnisse sollen auch als Vorlage („Blaupause“) für Mittelmeerländer dienen, die momentan wenig Grundlagen, Know-how und Motivation haben, sich mit LNGBunker zu beschäftigen. EU Förderung Studien und Infrastruktur Es stehen nach wie vor (auch mittelfristig) Mittel aus dem TEN-T Förderprogramm zur Verfügung, mit denen sowohl Studien als auch Projekte (Hardware) gefördert werden können. Kontakt und Projektinformationen bei der TEN-T Agentur und / oder über das deutsche BMVBS. Für LNG wurden beispielsweise die große Studie „North European LNG Infrastructure“, das gerade begonnene Vorhaben „LNG in Baltic Seaports“ sowie der Bau des Bunkerbootes „Seagas“ für Stockholm (Umbau aus einer kleinen offenen Inland Autofähre, EU Förderung 20 % ~ 260 Tsd. €) gefördert. Ein Ende 2012 begonnenes Vorhaben „LNG in Baltic Seaports 2012-2014“ (Teilnehmer: Aarhus, Kopenhagen / Malmö, Helsingborg, Stockholm, Tallinn, Turku) zur Erarbeitung Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 59 einer harmonisierten Herangehensweise an LNG-Bunkerinfrastruktur wird mit 50 % der Studienkosten (= 1,7 Mio. €) gefördert. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 60 6. Handlungsfelder und Maßnahmen für MV Aus den Ergebnissen der Untersuchung leiten wir folgende Handlungsempfehlungen für MV und die Seehäfen in MV ab. 6.1. Regeln und Verordnungen Wie in den Abschnitten 5.1 und 5.2 ausgeführt, sind Lagerung und Transport von LNG sowie der Betrieb von Schiffen mit LNG als Treibstoff international und national hinreichend geregelt (zumindest durch Übergangsvorschriften). Für das Bunkern von LNG gibt es international und national bisher keine umfassenden Regeln. Entsprechende internationale oder europäische Standards (ISO, OGP, SMTF, EMSA, EU-Projekt: LNG in Baltic Seaports) befinden sich teils in fortgeschrittenem Entwicklungsstand und können bereits als Richtschnur verwendet werden. In MV ist Bunkern von LNG durch die einschlägigen Hafenvorschriften derzeit weder geregelt noch untersagt. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, einige Landesvorschriften so zu überarbeiten, dass das Bunkern von alternativen Kraftstoffen wie LNG in MV künftig eindeutig erfasst und erleichtert wird. Die folgende Tabelle 10 zeigt die Vorschriften und Standards, die dafür als Bezug dienen können. Beispiele für Checklisten, die in den Häfen verwendet werden könnten, befinden sich im Anhang B - Beispiele für LNG-Bunkerchecklisten (siehe Abbildung 23 bis Abbildung 34). Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 61 Regelebene Transport von LNG Betrieb mit LNG als Treibstoff Bunkern von LNG Lagern von LNG International IMO IGC-Code Bund SchSG Eignung nach IGCCode MSC.285(86) Künftig: IMO IGF-Code SchSG Eignung nach MSC.285(86) künftig nach IGF-Code Momentan keine Regelung Momentan keine Regelung MV HGGVO „Seveso-Direktive“ 96/82/EC der EU 4. BImSchV, 9.1 "Anlagen zur Lagerung von brennbaren Gasen ….", Spalte 1 HGGVO HafVO Nicht explizit geregelt, LNG-Bunkern nicht untersagt HGGVO Nur Regelung für den Umschlag von LNG als Ladung, grds. auch für Bunkern nutzbar Seehäfen in HNO HNO HNO MV Keine speziellen Keine speziellen Keine speziellen Regelungen, LNGRegelungen, LNGRegelungen, LNGBunkern nicht Bunkern nicht Bunkern nicht untersagt untersagt untersagt Relevante SIGTTO, ISO TC 67 OGP (Draft), Standards, ISO TC 67 EMSA (Draft) auf die Bezug PGS 33 (Niederlande, genommen Draft) werden kann Port of Stockholm Tabelle 10: Relevante Vorschriften und Standards für LNG als Schiffstreibstoff [Eigene Darstellung] Die Inhalte der in Tabelle 10 angeführten Vorschriften sind unter Abschnitt 5 detailliert erläutert. Verankerung der allgemeinen Grundsätze des Bunkerns einschließlich LNG in der HafVO In Gesprächen mit den lokalen Hafenbehörden und -betreibern der Seehäfen in MV wurde der Wunsch nach Rechtssicherheit und übergreifender fachlicher Unterstützung bezüglich des Bunkerns von LNG deutlich. Hierzu existieren aktuell keine internationalen, EU-weiten oder nationalen Vorschriften, sondern lediglich Entwürfe / Vorschläge für technische und organisatorische Standards und Prozeduren. Die in Kraft befindliche HafVO für MV enthält mit Ausnahme der § 22 (4), mit Verweis auf die Beschränkung der Abgabe von flüssigen Stoffen zur Eigenversorgung von Wasserfahrzeugen durch ortsfeste Anlagen, Bunkerboote oder Tankwagen, und § 31a, mit dem Hinweis auf den zulässigen Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen am Liegeplatz in den Häfen, keine Bestimmungen zum Bunkern. Weiterhin regeln die HNO der einzelnen Häfen das Bunkern in unterschiedlichem Detaillierungsgrad, ohne sich jedoch auf Treibstoffe wie LNG (Flammpunkt < +55°C) zu beziehen oder sie zu genehmigen oder zu verbieten. Aus unterschiedlichen Gründen sollen nach Angaben der Betreiber die HNO in den Häfen Wismar und Stralsund demnächst überarbeitet werden. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 62 Wir schlagen vor, allgemeine Grundsätze für das Bunkern von Schiffstreibstoffen aller Art, einschließlich derer mit geringerem Flammpunkt als heutige Dieselöle, wie LNG und Methanol, künftig übergreifend in der HafVO zu verankern und die Verordnung entsprechend inhaltlich anzupassen. Ziel ist es, eine landesweit gültige Liste von Kriterien zu erstellen („Positiv-Liste“), bei deren Erfüllung von einer Zulässigkeit des Bunkerns von LNG ohne weitere Verwaltungsvorgänge ausgegangen werden kann. Dazu gehört z.B.: die Verwendung von für die jeweilige Treibstoffart zugelassenen Einrichtungen, Fahrzeugen und Bunkerbooten, die Bedienung durch geschultes Personal, die Einhaltung ggf. landesweit allgemeingültiger Sicherheitszonen das Vorliegen einer dokumentierten, fachlich qualifizierten Risikobetrachtung für die örtlichen Bunkerverhältnisse (z.B Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Flächen, nautische Gegebenheiten, etc.), basierend auf landesweit anwendbaren Betrachtungen (siehe unten „modularer Werkzeugkasten“) sowie ergänzende örtliche Betrachtungen durch den Hafenbetreiber. Die HafVO MV sollte nach der Überarbeitung so ausgestaltet sein, dass lediglich bei speziellen örtlichen, nicht durch die allgemeine Vorschrift abgedeckten Besonderheiten Anpassungen in der örtlichen HNO bezüglich des Bunkerns vorzunehmen sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Hafenbetreiber auf eine fachlich einwandfreie übergeordnete Regelung stützen und sich ausschließlich auf ihre örtlichen Gegebenheiten konzentrieren können. Im Folgenden machen wir folgende konkrete Änderungsvorschläge zur Anpassung der HafVO in Teil 2 „Verhalten im Hafen“ in den Abschnitten 3 „Aufenthalt, Umschlag, Lagerung“ und 4 „Besondere Sicherheitsbestimmungen“ sowie Teil 3 „Schlussvorschriften“. Streichen der Absätze (4) und (5) in § 22 Laden und Löschen Einfügung eines neuen § 22a mit grundlegenden Bunkerbestimmungen: - Flüssige Stoffe zur Eigenversorgung von Wasserfahrzeugen dürfen nur von speziell für die Kraftstoffart zugelassenen ortsfesten Anlagen, Bunkerbooten oder Tankwagen abgegeben werden beziehungsweise in speziell dafür zugelassenen Tankcontainern an Bord gebracht werden. - Die Übernahme (Bunkern) von flüssigen Stoffen, mit einem Flammpunkt < +55°C, zur Eigenversorgung von Wasserfahrzeugen, ist grundsätzlich zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden. a) Das Bunkern ist spätestens zwei Stunden vor Ausführung bei der zuständigen Hafenbehörde anzumelden. b) Das aufnehmende Schiff ist nach den einschlägig anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften für die gewünschte Kraftstoffart zugelassen und seine Besatzung ist nachweisbar entsprechend qualifiziert. c) Für die Abgabe werden Bunkerboote, Tankwagen oder Tankcontainer verwendet, die nach den einschlägig anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften für die gewünschte Kraftstoffart zugelassen sind. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 63 - - d) Das Personal der Abgabeeinrichtungen ist nachweislich für die jeweilige Aufgabe qualifiziert. e) Für Schiffe, die selbst flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt < +55°C geladen haben oder auf denen noch nicht inertisierte Tanks installiert sind, ist das Bunkern nur außerhalb von Lade- und Löschzeiten bzw. -vorgängen gestattet. Für das Bunkern sind die für die jeweilige Kraftstoffart erstellten Checklisten zu verwenden (siehe Abbildung 23 bis Abbildung 34 in Anhang B - Beispiele für LNGBunkerchecklisten). Vor Übernahme (Bunkern) von flüssigen Stoffen zur Eigenversorgung von Schiffen sind alle Maßnahmen zum vorbeugenden Gewässerschutz gemäß den gesetzlichen und technischen Vorschriften zu treffen. Für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Bunkervorgangs sind der beteiligte Bunkerlieferant und der Schiffsführer gemeinsam, jeder jedoch vollumfänglich verantwortlich. Der jeweilige Hafenbetreiber kann Einschränkungen erlassen, die durch die örtlichen Bedingungen notwendig sind. Hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit von Risikobetrachtungen und Anmeldepflicht für LNGBunkervorgänge merken wir folgendes an: Grundsätzlich ist die Hafenbörde nach § 3 (4) 2 HafVO M-V für die Abwehr von Gefahren zuständig, die sich aus dem Zustand, der Nutzung oder dem Betrieb des Hafens oder einzelner Hafenanlagen ergeben und umfängliche Informationen voraussetzt. Hierzu muss sie „gerichtsfest“ nachweisen können, dass sie die notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb getroffen, die sich daraus ergebenden Risiken eingeschätzt und entsprechende Notfallpläne für den Havariefall ausgearbeitet hat. Da LNG sich, wie auch andere Kraftstoffe mit niedrigem Flammpunkt, in wesentlichen Eigenschaften von herkömmlichen Dieselölen unterscheidet, können die Vorkehrungen für heute übliche Bunkervorgänge nicht ohne weiteres auf solche neuen Kraftstoffe übertragen werden. Für den Umgang mit LNG liegen bereits zahlreiche Veröffentlichungen über qualitative und quantitative Risikoanalysen vor, die für etliche Bereiche „allgemeingültigen“ Charakter haben. Wir schlagen daher vor, solche allgemein verwendbaren Risikoaussagen auf Landesebene zusammenzustellen (siehe „modularer Werkzeugkasten“ weiter unten). Die lokalen Hafenbehörden könnten sich somit auf eventuelle örtliche Besonderheiten konzentrieren. Aus den Gefahrgutvorschriften (HGGVO MV) ergibt sich eine Anmeldepflicht von LNG-Transporten (bei landseitiger Anlieferung zwei Stunden vor Eintreffen). Der von der EMSA vorgelegte Entwurf für einen europäischen Standard zum Bunkern von LNG sieht ebenfalls eine Anmeldung der Bunkervorgänge vor. Eine solche Anmeldung kann unbürokratisch und kundenfreundlich ausgestaltet werden und dient auch den eventuell aufgrund der örtlichen Gegebenheiten notwendigen Vorbereitungen des Hafenbetreibers (z.B. Warnhinweise / Absperrung von öffentlich zugänglichen Hafenflächen innerhalb der Sicherheitszone). Die Ziffern 12. und 13. in Absatz (1) des § 34 Ordnungswidrigkeiten wären entsprechend der vorgenommenen Änderungen in § 22 und § 22a anzupassen Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 64 Mögliche Anpassungen der HGGVO MV Grundsätzlich schließt die HGGVO des Landes MV den Transport von LNG innerhalb des Hafens zum Zwecke des Bunkerns, auch z.B. zu und auf einem RoPax-Anlager, nicht aus und bildet somit hierfür eine hinreichende Rechtsgrundlage, sofern die in der HGGVO eröffneten Möglichkeiten der lokalen Hafenbehörde zur Genehmigung abweichender Einzelfallregelungen extensiv genutzt und das Bunkern dabei analog zum Umschlag verstanden wird. Es wäre aber möglicherweise sinnvoll, den Begriff „Bunkern“ zusätzlich zum Begriff „Umschlag“ neu in die HGGVO einzuführen und den Umgang mit den zum Bunkern verwendeten Gefahrgütern damit klar und verständlich zu regeln, auch um „Ausnahmen als Regel“ zu vermeiden. Allerdings erfordert dies eine vollständige Durcharbeitung und Änderung der HGGVO MV. Aus der HGGVO § 7 (3) ergibt sich bereits heute eine Anmeldepflicht für das Einbringen von LNG (Gefahrgut nach IMDG-Code) per Straße und Bahn (landseitig) sowie Schiff (wasserseitig). Die Hafenbehörde hat nach § 4 (2), § 8 (1) etc. das Recht zum Festlegen der Stellplätze und Transportwege im Hafen. Diese Rechte und Pflichten sollten sinngemäß auch auf Gefahrgüter angewandt werden, die nicht zum Umschlag, sondern zum Bunkern („Eigenversorgung des Schiffes“) in den Hafen eingebracht werden. Dabei können auch Details wie zum Beispiel der Übergang vom Gefahrgut nach IMDG zum Bunkerstoff nach IMO-IGF-Code (in Arbeit) sowie der Lieferung zum Schiff und der temporären Lagerung von Tank-Fahrzeugen und Tankcontainern zielgenauer geregelt werden, die heute durch Einzelfallregelung allerdings ebenfalls fassbar wären (z.B. maximale Standzeiten in Abhängigkeit von der Zulassung, Verantwortung, etc.). Im Folgenden werden die aktuellen Inhalte der HGGVO erörtert und mögliche Ansätze zur Anpassung dargestellt. § 2 Begriffsbestimmungen a. Die Beförderung ist „der Vorgang der Ortsveränderung einschließlich der Übernahme und der Ablieferung des Gutes sowie des zeitweiligen Aufenthaltes im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen) […].“ „Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung liegt vor, wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungseinheit oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden. Wird die Sendung nicht nach der Anlieferung entladen, gilt das Bereitstellen der Ladung beim Empfänger zur Entladung als Ende der Beförderung. Werden Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen während des zeitweiligen Aufenthaltes geöffnet, gilt der Vorgang der Beförderung als beendet.“ b. Der Umschlag ist „das Be- und Entladen von Wasser- und Landfahrzeugen einschließlich der Bereitstellung zu ladender oder zu löschender Güter in den Kaihallen, auf Freiflächen oder sonstigen Lagerplätzen nach Anlieferung oder zum Abtransport,“ Der Bunkervorgang könnte analog zum Umschlag gesehen werden, allerdings sind dafür nach § 8 (1) besondere Liegeplätze vorgesehen, die die Hafenbehörde festlegt. Im Rahmen des Bunkerns von LNG könnte schon nach heutiger VO dafür ein erweiterter Rahmen gestattet werden, Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 65 allerdings wäre eine allgemeine Erlaubnis des Bunkerns (zumindest von der Landseite aus) an allen Liegeplätzen wünschenswert, Nach § 8 (2) darf, vorbehaltlich von durch die Hafenbehörde gestatteten Einzelfällen, während des Umschlags kein anderes Schiff (z.B. Öl-Bunkerboot) längsseits des aufnehmenden Schiffes liegen. Simultanes Bunkern von LNG und Dieselöl stellt keine Gefährdung dar und sollte daher in der Regel möglich sein. Durch die Erweiterung des § 2 um einen weiteren Begriff „Bunkern“ könnte an dieser Stelle für noch mehr Klarheit geschaffen werden, jedoch ist dies mit einer vollständigen Durcharbeitung und Änderung der HGGVO (Einfügung von Bestimmungen für das Bunkern) gleichzusetzen. Nach § 4 (2) kann die Hafenbehörde „einen Zeitpunkt für das Einbringen der gefährlichen Güter bestimmen und im Geltungsbereich dieser Verordnung die Einhaltung bestimmter Transportwege und Wartepositionen vorschreiben.“ Dies setzt die Kenntnis und Anmeldung gemäß § 7 (3) voraus. Nach HGGVO (gültige Fassung) muss die Anmeldung für seeseitig einkommende gefährliche Güter […] spätestens bei Auslaufen aus dem Abgangshafen vorliegen. Bei landseitig eingehenden Gütern in den Hafen hat die Anmeldung spätestens zwei Stunden vorher vorzuliegen. Das Bunkern von LNG sollte nach Anmeldung ohne weitere Genehmigung jederzeit möglich sein. § 9 Festmachen von Wasserfahrzeugen, Lade- und Löschleitungen, elektrische Verbindungen (1) „Wasserfahrzeuge, die gefährliche Güter an Bord haben, sind so festzumachen, dass der Bug in Richtung der Hafenausfahrt liegt.“ (2) „Auf Seeschiffen, die gefährliche Güter an Bord haben, müssen vorn und achtern Schleppleinen bis zur Wasseroberfläche ausgebracht werden.“ (3) „Lade- oder Löschleitungen sowie elektrische Leitungen müssen so angebracht sein, dass sie keinen Zug- oder Druckbelastungen unterliegen.“ (4) „Die Hafenbehörde kann im Einzelfall von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen treffen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.“ Es wäre zu klären, ob (4) im Rahmen der geltenden HGGVO zur „Regelabweichung“ für die LNGBebunkerung werden kann, insbesondere bei kleineren Mengen unter 200 - 300 m³ pro Bunkervorgang, falls das Bunkern nicht als separat geregelte Umschlagart“ aufgenommen werden soll (s.o.). § 11 Sicherheit und Besetzung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Hafen; Aufenthalt an Bord (1) „Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern müssen während des Aufenthalts im Hafen mit dem Fahrzeugführer oder einem mit der Handhabung des Fahrzeuges vertrauten und hierzu berechtigten Vertreter besetzt sein.“ (2) „Auf Wasserfahrzeugen ist außerdem eine Besatzung bereitzuhalten, die in der Lage ist, die Feuerlöscheinrichtungen an Bord zu bedienen und mit dem Schiff auszulaufen.“ An dieser Stelle wäre zu prüfen und darauf hinzuwirken, ob Schiffe mit LNG im Bunkertank (zur Eigenversorgung), davon ausgenommen werden können. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 66 § 12 Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht beim Umschlag (2) „Die vom Umschlag gefährlicher Güter betroffenen Bereiche des Hafens sind vor dem Zutritt unbefugter Personen zu sichern.“ (4) „Der Schiffsführer oder die Aufsichtsperson darf den Umschlag gefährlicher Güter erst dann zulassen, wenn an Bord und an Land alle zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.“ (5) 2. „Während des Umschlages explosiver, brennbarer oder radioaktiver Güter darf das Fahrzeug nicht bebunkert werden.“ Es ist davon auszugehen, dass für den Bunkervorgang von LNG im Rahmen von Risikoanalysen die Definition einer Sicherheitszone erfolgen wird, welche auch die Sicherung gegen den Zutritt durch unbefugte Personen beinhaltet. Analog zum Umschlag gefährlicher Güter, sind auch bei der LNGBebunkerung sowohl an Bord als auch an Land alle Sicherheitsvorkehrungen für einen störungsfreien Treibstofftransfer zu treffen. Ein probates Mittel sind die bereits oben vorgestellten Checklisten (siehe Anhang B - Beispiele für LNG-Bunkerchecklisten). Nach § 13 (1) gelten „die im Unterabschnitt 2.1.1.1 IMDG-Code oder die im Absatz 2.2.1.1.1 ADR/RID bezeichneten Stoffe und Gegenstände“ als explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff. LNG (UN-Nr. 1972) ist nach IMDG-Code kein Explosivstoff der Klasse 1, sondern ein „Entzündbares Gas“ der Klasse 2.1 und in dieser Hinsicht keinen besonderen Einschränkungen unterworfen. Nach § 14 (1) darf der Betreiber des Hafens oder der Umschlaganlage „beim Umschlag gefährlicher Güter nur geeignete Anlagen, Geräte und Fahrzeuge verwenden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.“ Zur Beurteilung des betriebssicheren Zustands können unter anderem auch definierte Checklisten dienen, die vor dem Bunkervorgang durchgegangen, bei Bescheinigung der Betriebssicherheit anschließend von den beteiligten Partnern unterschrieben und zum späteren Zeitpunkt bei Bedarf als Dokumentation der Beurteilung herangezogen werden können. Modularer Werkzeugkasten für Risikoanalysen Die Risikobetrachtungen für das Bunkern von LNG und anderen neuartigen Schiffstreibstoffen wie Methanol, enthalten allgemeine und örtlich spezifische Elemente. Es ist vorteilhaft, sich bei der Planung und Durchführung von Risikoanalysen auf die Erfahrungen an anderen Standorten (z.B. die Häfen in Stockholm und Rotterdam) zu stützen, an denen, auf Basis lokaler Verordnungen, bereits LNG gebunkert wird. Das Ziel ist es, für die Häfen in MV ähnlich pragmatische Herangehensweisen zu entwickeln. Dies lässt sich am besten durch die Entwicklung eines modular nutzbaren „Werkzeugkastens“ auf Landesebene für Risikoanalysen im Zusammenhang mit der LNG-Bebunkerung erreichen. Aus der hier erstellten einheitlichen Risikoanalyse können die Häfen je nach Bedarf einzelne Module verwenden, diese ggf. an ihre lokalen Gegebenheiten anpassen sowie bei besonderen Verhältnissen um notwendige Betrachtungen ergänzen. Damit wird den Häfen mehr Sicherheit bei der Einführung von LNG als Schiffstreibstoff gegeben. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 67 Nationale und internationale Kooperation und Abstimmung Schließlich wird angeregt, dass sich das EM des Landes MV künftig bezüglich LNG und der korrespondierenden Aspekte „Gefahrguttransport“ und „Bunkern“ eng und regelmäßig mit den anderen Küstenländern sowie dem BMVBS abstimmt und eventuell bei der Implementierung von Standards eine Führungsrolle übernimmt. Weiterführend wird empfohlen, einen offiziellen Kontakt zu den Hafenverwaltungen von Stockholm und Göteborg zum Erfahrungsaustausch zu etablieren sowie als aktives Mitglied in der LNG-Arbeitsgruppe der IAPH, die ebenfalls an der Definition von Standards arbeitet, mitzuwirken (siehe Abschnitt 6.3). Beispielhaft könnte diese Aufgabe durch den Hafen Rostock, für alle Häfen in MV wahrgenommen werden. 6.2. Vorbereitende Maßnahmen und Schulungen Bei der Genehmigung von Landanlagen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Hafen werden diverse Institutionen und Behörden, von der Gewerbeaufsicht bis zur Feuerwehr, tangiert oder auch vollumfänglich einbezogen. Bei diesen Organen ist derzeit praktisch kein Wissen um den sicheren Umgang mit LNG und die damit verbundenen Risiken vorhanden. Es wird daher angeregt, rechtzeitig eine entsprechende landesweite fachliche Informations- und Schulungskampagne für diese Institutionen durchzuführen, um bei der konkreten Umsetzung von LNG-Bunkerprojekten auf interessierte und kompetente Ansprechpartner zurückgreifen und spätere Verzögerungen durch mangelnde Kenntnisse oder interne Unsicherheiten vermeiden zu können. 6.3. Öffentlichkeitsarbeit In Stockholm ist die Umsetzung des LNG-Bunkerprojektes auch insbesondere deshalb reibungslos durchführbar gewesen, weil LNG in der öffentlichen Wahrnehmung als effektives Mittel zur Beseitigung von Luftverschmutzungsproblemen positiv besetzt war. Zur Vorbeugung gegenüber möglichen späteren Verzögerungen in der Projektplanung und -umsetzung, wird vorgeschlagen, rechtzeitig eine öffentlichkeitswirksame Positivkampagne zu konzipieren, die bei Bedarf flankierend für konkrete LNG-Bunkerstationsprojekte eingesetzt werden kann. Hierbei sollte ggf. als Mitglied auf die Ergebnisse der IAPH-Arbeitsgruppe zurückgegriffen werden. 6.4. Wirtschaftsförderung Fördermöglichkeiten Für alle vorgeschlagenen Maßnahmen sowie ebenfalls für eventuelle konkrete Umsetzungsmaßnahmen sollte nach sinnvollen Fördermöglichkeiten gesucht werden, insbesondere im Rahmen des Programms TEN-T der EU. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 68 Nachhaltige Erkundung der Absichten und Möglichkeiten in Świnoujście (Polen) Im Rahmen dieser Studie war es mangels Antwort des Betreibers Polskie LNG S.A. leider nicht möglich, belastbare Aussagen über die Pläne und Möglichkeiten zur Abgabe von LNG vom künftigen Importterminal Świnoujście zu erhalten. Aufgrund der geografischen Nähe zu den Seehäfen in MV und den dadurch potenziell gegebenen Kostenvorteilen in deren LNG-Versorgung ist ein kurzfristiger offizieller Regierungskontakt zur Erkundung der Lage vor Ort als hilfreich zu bewerten. Ebenso ist bereits eine Bitte zur Unterstützung beim Aufbau einer Verbindung zu Polskie LNG S.A. bei der Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH eingereicht worden. Prüfung des Interesses an einer Ausschreibung für ein lieferantenoffenes LNG-Lager Im Hafen Göteborg sind Investition und Betrieb des künftigen LNG-Terminals von den Bunkerlieferanten getrennt worden, um einen Wettbewerb bei der LNG-Treibstofflieferung gewährleisten zu können. Es wird angeregt, im Rahmen von Gesprächen mit potenziellen Investoren und Bunkerlieferanten, die Möglichkeit für eine gleichgeartete Lösung in den Seehäfen von MV zu prüfen und hierdurch eine Plattform für den Wettbewerb zu schaffen. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern 69 Quellenverzeichnis BTO 2011 Baltic Transport Outlook 2030 - Main Task 3: Scenarios. http://www.baltictransportoutlook.eu/files/BTO_R3RBS_001Q_Scenarios_Fi nal_Report.pdf. 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(Zugriff 07.06.2013) http://www.ccr- Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern X Anhang A - Risikoanalysen im Zusammenhang mit LNGBunkern LNG unterscheidet sich von anderen petrochemischen Flüssigkeiten (z.B. Schweröl, Dieselkraftstoff), die als Treibstoff für Schiffsanlagen verwendet werden, durch seine chemischen und physikalischen Eigenschaften und hat daher ein anderes Risikoprofil. Daher ist ein Vergleich der Sicherheit nicht direkt möglich und Handhabungs- und Notfallvorkehrungen für das Bunkern mit Ölen können nicht ohne weiteres für LNG übertragen werden, es sind zusätzliche Risikobetrachtungen notwendig. Stoffeigenschaften und Risiken bei der Handhabung Flüssiges Erdgas (LNG) ist eine tiefkalte („kryogene“) Flüssigkeit, die bei Verdampfungstemperatur (ca. -161°C bei Atmosphärendruck) verwendet und gelagert wird. Sie ist ein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften und im internationalen Gefahrgut-Code (IMDG-Code) unter der UN-Nummer 1972 der Klasse 2.1 („entzündbare Gase“) zugeordnet. Tiefkaltes LNG verdampft nach Austritt aus einem geschlossenen System (z.B. durch Leckagen) praktisch sofort. Der Dampf sinkt zunächst zu Boden und verflüchtigt sich dann sehr schnell (Vermischung mit Luft). Eine Entzündung kann nur erfolgen, wenn das Gemisch aus Gas und Luft innerhalb eines Mischungsverhältnisses mit Luftsauerstoff von ca. 5 – 15 % Vol. („Explosionsgrenzen“) mit einer Zündquelle zusammentrifft. Diese Grenzen werden allerdings bei der Verflüchtigung sehr schnell passiert, so dass die Zeitspanne, in der akute Entzündungsgefahr gegeben ist, relativ kurz ist [Vgl. Arnhold, T. 2006]. Kommt es in dieser kurzen Zeitspannung zu einer Entzündung des Gas-Luftgemisches (durch Zusammentreffen mit einer Zündquelle), kann Methan in offenen Bereichen normalerweise keinen schädlichen Überdruck aufbauen. Bereiche, aus denen sich das Gas nicht schnell genug verflüchtigen kann (das können auch komplexe Anlagen oder Schutzdächer im Freien sein) können allerdings explosionsgefährdet sein. Der Flammpunkt, das heißt die niedrigste Temperatur, ab der sich über der Flüssigkeit ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann, liegt für LNG bei oder etwas unter +55°C (im Vergleich: herkömmliches Schweröl über +60°C, Methanol +11°C, Otto-Treibstoff (Benzin) unter -20°C). Der für die Handhabung gravierendste Unterschied zu Bunkerölen ist die niedrige Temperatur (ca. 161 – 163°C). Daher müssen bei der Treibstoffübergabe sowohl eine Erwärmung und die daraus resultierende stärkere Verdampfung als auch der direkte Kontakt von tiefkalter („kryogener“) LNGFlüssigkeit zu Stahlstrukturen oder menschlichen Körperteilen unbedingt vermieden werden. Die Handhabung von LNG ist seit dem Aufkommen der ersten Seetransporte in Spezialtankern in den 1970er Jahren Stand der Technik und bei Benutzung geeigneter Gerätschaften sowie Beachtung der einschlägigen Betriebshinweise sehr sicher. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XI Verfahren der Risikoanalyse Der Risikobegriff ist nicht nur technisch sondern auch rechtlich relevant und mit dem Begriff „Gefahr“ verbunden. Die staatliche Verantwortung zur Beurteilung und Regulierung technischer Risiken ergibt sich in Deutschland aus dem Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 1 und 2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Artikel 20a Umweltschutz). Das technische Risiko wird international und auch nach deutscher Norm (DIN VDE 31000 Teil 2) durch eine Wahrscheinlichkeitsaussage beschrieben, die die zu erwartende Häufigkeit eines zum Schaden führenden Ereignisses (H) und das beim Schadenseintritt zu erwartende Schadensausmaß (S) kombiniert (Risiko R = H x S). Das Risiko kann daher als quantitative Kennzahl für die Beschreibung einer Gefahr aufgefasst werden, das für unterschiedliche Kombinationen von Eintrittswahrscheinlichkeit und Konsequenz gleich sein kann. Da für keine Technologie eine 100%tige Sicherheit erreicht werden kann (es sei denn, man wendet sie nicht an), muss ein rechtlich tragbares Restrisiko festgelegt werden. Dabei kann sowohl die Häufigkeit von Schäden mit geringerer Konsequenz als auch das Ausmaß eines selten eintretenden Schadens für die (öffentliche) Akzeptanz entscheidend sein (Beispiel Atomenergie). Vergleichende Risikobetrachtungen mit anderen Technologien sind zur Einschätzung sinnvoll. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen deterministischen und probabilistischen Verfahren zur Risikoanalyse. Moderne probabilistische (auf Wahrscheinlichkeiten basierende) Verfahren zur Risikoanalyse, wie sie auch bei den bisherigen Analysen für die Verwendung von LNG angewandt wurden, sind international vor allem in der Offshore-Öl- und Gasindustrie entwickelt worden. Sie sind daher in Deutschland (da es diese Industrie hier praktisch nicht gibt) allerdings noch wenig verbreitet, wie auch die vergleichende Risikobetrachtung. International setzen sich für die Risikobewertung zunehmend risikobasierte, probabilistische Methoden sowie das sogenannte ALARP- Prinzip durch („As low as reasonably practicable“), welches die Interessen bezüglich der Anwendung einer Technologie mit der Konsequenz und Akzeptanz von Folgen auszubalancieren versucht. In verschiedenen europäischen Ländern haben sich dafür Standards / Richtwerte etabliert, die für die Bewertung der Akzeptanz des tragbaren Restrisikos gewisser Anlagenarten relevant sind. Zuständigkeit Bezogen auf die Häfen in MV ist die Hafenbörde nach § 3 (4) 2. HafVO M-V für Abwehr von Gefahren zuständig, die sich aus dem Zustand, der Nutzung oder dem Betrieb des Hafens oder einzelner Hafenanlagen ergeben und umfängliche Informationen voraussetzt. Hierzu muss sie „gerichtsfest“ nachweisen können, dass sie die notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb getroffen, die sich daraus ergebenden Risiken eingeschätzt und entsprechende Notfallpläne für den Havariefall ausgearbeitet hat. Das Verfahren, nach dem die Risikobewertung durchgeführt wird, ist dabei nicht vorgeschrieben. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XII Risikoanalysen für das Bunkern von LNG In den vergangenen Jahren sind in verschiedenen europäischen Regionen / Häfen etliche Risikoanalysen für das Bunkern von LNG (Ship to Ship, Truck to Ship) durchgeführt worden, die überwiegend (mindestens teilweise) veröffentlicht sind: Norwegen, Niederlande (LESAS), Belgien / Flandern (DNV), Deutschland / Hamburg (GL), North European LNG Infrastructure Project (SSPA), Schweden / Stockholm (SSPA). Diese Untersuchungen sind nach der probabilistischen Methode als quantitative Risikoanalysen auf Basis von HAZID (Workshops zur Identifizierung von Fehlerquellen) und FMEA (Failure Mode and Effects Analysis, Folgeneinschätzung) erstellt worden. Haupteinflussgrößen sind dabei die Größenordnung und Häufigkeit der Bunkeroperationen sowie die jeweils bewegten absoluten Mengen an LNG. Ergebnisse sind Risikobereiche (Risk Areas / Risk Distances), Sicherheitszonen und -abstände (Safety Zones, Safety Distances) sowie Ausschlusszonen (Exclusion Zones) für Aktivitäten. Die Ergebnisse sind dabei von den tolerierten Eintrittswahrscheinlichkeiten, der Häufigkeit des Vorgangs, der LNG-Menge pro Zeiteinheit und von der Ausstattung der Anlage (z.B. mit einem Notabschaltsystem / Emergency Shut Down ESD System) abhängig. Die folgenden Tabellen aus der für die flämischen Häfen durchgeführten Risikoanalyse [Flemish 2012] illustrieren diese Zusammenhänge beispielhaft hinsichtlich der Größenordnung des Einflusses. Location Maximum allowable individual risk per year Border of the establishment Residential areas Vulnerable locations (e.g. school grounds) Tabelle 11: Von den flämischen Behörden verhängte Risikokriterien [Vgl. Flemish 2012] Type of hose Diameter Operating [inch] time [h/y] 2 x 2,0" (50 m3/h] 2 x 6,0" (500 m3/h] 2 x 12,0" (3.000 m3/h] Tabelle 12: 10-5/y 10-6/y 10-7/y Without ESD system Risk distances [m] Manual ESD system Automatic ESD system 250 10-5/y 16 10-6/y 42 10-7/y 72 10-5/y 14 10-6/y 30 10-7/y 46 10-5/y 14 10-6/y 30 10-7/y 42 500 20 50 74 18 36 50 16 34 44 1.000 28 56 76 24 40 56 24 38 48 2.000 38 66 96 30 44 66 28 40 50 250 48 98 258 46 86 120 46 86 120 500 60 134 260 60 98 144 60 98 144 1.000 72 170 262 72 108 170 72 104 150 2.000 86 256 264 84 118 256 82 114 154 250 126 390 546 126 252 504 126 252 504 500 186 496 552 154 324 510 154 324 510 1.000 232 534 554 188 448 534 182 448 514 2.000 330 542 558 226 498 542 226 498 514 Berechnete Risikodistanzen für die Bunkerkonzepte PtS und StS über Schlauchverbindungen anhand unterschiedlicher Parameter [Vgl. Flemish 2012] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XIII Zum Vergleich: die Betriebszeiten (operating time) für das StS-Bunkern von MF „Viking Grace“ in Stockholm liegen in der Summe unter 1.000 h/y. Bei den LNG-Risikoanalysen für verschiedene Orte und Bunkersituationen in Hafengebieten haben sich häufig folgende Größenordnungen für Sicherheitsabstände ergeben: Bunkern aus Tank-Lkw oder kleinem Bunkerboot (wie SEAGAS in Stockholm): < 25 m Bunkern (PtS) großer Mengen aus großem Tanklager: < 300 m Abstand kleine LNG-Tanks (wie Container) zu Bebauung, Fahrzeugen, Freileitungen: 5 25 m Übertragbarkeit auf Häfen in MV Teile der Ergebnisse dieser Risikoanalysen, z.B. die externen Risiken für Menschen bei den einzelnen generischen Gliedern der Logistikkette (LNG-Transport, -Handling, -Lagerung), lassen sich auf die Häfen in MV übertragen, mindestens jedoch als Richtwerte für landesweit gültige und lokale Betrachtungen verwenden. Andere Elemente sind von örtlichen Gegebenheiten abhängig, wie z.B. die Anlieferwege, Lage und Nachbarschaftsverhältnisse von Bunker- und Lagerplätzen sowie -Anlagen, nautische Gegebenheiten (Distanzen passierender Schiffe, Verkehrsdichte), öffentliche Zugänglichkeit der Hafenanlagen und Bunkerfrequenz / -kapazität. Sie sollten daher mindestens in einem vereinfachten Verfahren für jeden Hafen individuell betrachtet und dokumentiert werden. Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XIV Anhang B - Beispiele für LNG-Bunkerchecklisten Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XV Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XVI Abbildung 23: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre Bunker Operations” und „Planned simultaneous activities” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XVII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XVIII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XIX Abbildung 24: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre LNG Transfer” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XX Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXI Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXII Abbildung 25: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „LNG Transfer Data” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXIII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXIV Abbildung 26: IAPH-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „After LNG Transfer” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXV Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXVI Abbildung 27: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „Pre Bunker Operations” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXVII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXVIII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXIX Abbildung 28: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „Pre LNG Transfer” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXX Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXI Abbildung 29: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „LNG Transfer Data” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXII Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXIII Abbildung 30: IAPH-Entwurf der Truck to Ship-Checkliste „After LNG Transfer” [IAPH 2013] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXIV Abbildung 31: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Before Bunkering” [SMTF 2011] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXV Abbildung 32: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre-Transfer Part 1” [SMTF 2011] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXVI Abbildung 33: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „Pre-Transfer Part 2” [SMTF 2011] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXVII Abbildung 34: SMTF-Entwurf der Ship to Ship-Checkliste „After Bunkering” [SMTF 2011] Handlungsansätze zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur für die Seeschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern XXXVIII