Hinweise für die Flugplanaufgabe
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Hinweise für die Flugplanaufgabe
REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone: +43 (0)51703/2051 Telefax: +43 (0)51703/2056 AFTN: LOWWYNYX e-mail: [email protected] AIC REPUBLIC OF AUSTRIA B 3/10 20 MAY Dieses AIC umfasst 25 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt. Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen. Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulars befinden sich im ÖNfL (Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist. 2. Flugplan-Aufgabe Je richtiger die Flugplan-Maske im SB/HB bzw. das Flugplan-Formular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein eingereichter Flugplan von VFSS weitergeleitet werden. 2.1 Flugplan-Aufgabe bei VFSS (Vienna Flight Service Station) Zurzeit gelten für die Flugplan-Entgegennahme folgende Richtlinien: FPL mit ADEP in Österreich FPL mit ADEP außerhalb Österreichs persönlich, telefonisch oder per Fax 1) JA NEIN SB/HB siehe Punkt 2.3) JA JA 1) Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In Zukunft wird die Flugplanaufgabe über Fax oder Telefon nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Notfälle, Ausfall von SB/HB) möglich sein. Per Fax eingereichte Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei VFSS) bearbeitet. 2.2 Flugplan-Aufgabe während des Fluges (AFIL) Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B. unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der Flugplan wird an die VFSS weitergeleitet, welche die Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt. Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen Flugpläne für Notfälle und für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische Grenze erfolgt und kein Drittland betroffen ist. Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen Notfälle (z.B. Rettungsflüge). Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen, Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Sichtflügen, die beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben. AIC B 3/10, Seite 2 2.3 Selfbriefing und Homebriefing 2.3.1 Selfbriefing (SB) Selfbriefing-Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SBStationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden. Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden. Gast-Zugang deutsche Version englische Version Login gast guest Passwort gast guest 2.3.2 Homebriefing (HB) Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB-Login über Internet Homebriefing zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter http://www.homebriefing.com 3. Flugplan-Daten 3.1 Luftfahrzeugtype (FELD 9) Für spezielle Luftfahrzeuge (ohne ICAO-Typenbezeichnung) können innerhalb der FIR WIEN folgende Bezeichnungen verwendet werden: GYRO Ultralight/Microlight Autogyro GLID Glider SHIP Airship (Luftschiff) BALL Balloon (Freiballon) ULAC Ultralight/Microlight Aircraft UHEL Ultralight/Microlight Helicopter 3.2 Flugstrecke (FELD 15) 3.2.1 Flugstrecke bei Sichtflügen (FELD 15) Die VFR-Streckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und – insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer CTR bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze – Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige „DCT“ (direct) und Füllzeichen (z.B. Schrägstriche) sind nicht erlaubt. Als Streckenbeschreibung für VFR Flüge können auch folgende Abkürzungen verwendet werden: BY RDO by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben) TP/TC traffic pattern / traffic circuit (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B. „3TFC“) TGL/LAPP/MAPP touch and go landing / low approach / missed approach (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B. „3TGL“) GA glider area HOV hovering flight (für Hubschrauber) PARA parachute jumping (wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist im FELD 18 unter „STS/“ die gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.B. „STS/PARA RFL140“; AIC B 3/10, Seite 3 3.2.2 Flugstrecke bei Sichtflügen bei Nacht (FELD 15) Für Sichtflüge bei Nacht im Platzbereich ist das FELD 15 einem VFR-Flug entsprechend auszufüllen. z.B. „N0120VFR“ (sowie dem örtlichen Abkommen entsprechende Ergänzungen); Für Überlandsichtflüge bei Nacht wird zur besseren Verarbeitung der Flugplandaten und zur leichteren Zuordnung der Flugpläne zu den betroffenen Kontrollstellen empfohlen, die Flugstrecke bezogen auf Funknavigationseinrichtungen bzw. IFR Markierungspunkte anzugeben. Als Reiseflughöhe sind VFR-Flugflächen statt „VFR“ zu verwenden. z.B. „N0120F095 PUBEG GRZ KFT“; 3.2.3 IFR Flugstrecke (FELD 15) Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS-Strecken, vordefinierte Streckenführungen (z.B. SID, STAR) und in der AIP verlautbarte Markierungspunkte verwendet werden. Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem verlautbarten Markierungspunkt einzutragen. Ist jedoch ein Flugregelwechsel abseits eines verlautbarten Markierungspunktes geplant, ist im FELD 15 der Markierungspunkt und im FELD 18 nach „STS/“ Richtung und Entfernung zu diesem Markierungspunkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel stattfinden wird, mit dem Zusatz „Y“ oder „Z“ anzugeben. z.B. „STS/SBG090020 Y“; Für Y-Flüge mit ADEP innerhalb der FIR WIEN und Streichung des IFR-Status außerhalb der FIR WIEN, muss der „Cancellation Point“ im FELD 18 unter „STS/... Y“ eingetragen werden. z.B. „STS/KPT Y“; Z-Flüge, die über einem Ablauffix des Zielflugplatzes (z.B. STO, SNU, GRZ etc.) auf IFR übergehen, haben im FELD 15 nach der Angabe des Flugregelwechsels keine weiteren ATS-Strecken anzugeben. z.B. bei DEST LOWW: „SNU/N0120F050 IFR“; 3.2.4 Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen (FELD 15) Bei lokalen IFR Trainingsflügen innerhalb der FIR WIEN beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von „D“ sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes. z.B. bei LOWK: „KFTD KFT“ (Ausnahme LOWS: „WS0 SBG“ = „WS<NULL> SBG“). Anmerkung: Als lokale Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F120 bewegen. 3.2.5 Flüge mit Airwork auf einem Flugplatz Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge etc.) durchzuführen beabsichtigen, sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen. Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus EET des vorhergehenden Flugplans. Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen: Flug von A nach A (Airwork in B) 2 FPL (A nach B, B nach A) Flug von A nach B (Airwork in A) 2 FPL (A nach A, A nach B) Flug von A nach B (Airwork in C) 2 FPL (A nach C, C nach B) Flug von A nach A (Airwork in B und C) 3 FPL (A nach B, B nach C, C nach A) Flug von A nach B (Airwork in A und B) 2 FPL (A nach A, A nach B) !!! Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist „STS/FC“ einzutragen. Sonstige Informationen zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.5.3), sind ebenfalls im FELD 18 des jeweiligen Flugplans zu vermerken. AIC B 3/10, Seite 4 3.2.6 Flüge mit Airwork auf Strecke (en-route) Der STAY-Indicator wurde von IFPS eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, geplante Zeitverzögerungen während eines Fluges aufgrund besonderer en-route Aktivitäten (z.B. Trainingsflüge, Fotoflüge, Vermessungsflüge etc) in den Flugplan einzuarbeiten. Der STAY-Indicator kann nur für Flüge innerhalb der IFPZ (IFPS-Zone) verwendet werden, dafür aber pro Flugplan bis zu neunmal. Der STAY-Indicator beginnt mit dem Wort „STAY“, dann folgt die Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9), dann ein Querstrich gefolgt von einer Zeitangabe (4 Ziffern, in der Form „hhmm“). Im FELD 15 folgt nach dem Punkt, bei dem die en-route Aktivität beginnt, ein Abstand, dann der STAY-Indicator gefolgt von einem weiteren Abstand und dem Punkt, bei dem die Aktivität endet. Danach kann die Route wie bei einem normalen Flugplan weitergeführt bzw. weitere STAY-Indicator verwendet werden. Im FELD 18 kann, beginnend mit dem Wort „STAYINFO“, gefolgt von der Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9, passend zum jeweiligen STAY-Indicator) und einem Querstrich, eine Beschreibung der en-route Aktivität eingetragen werden. Beispiel 1: FELD 15: FELD 18: SNU STAY1/0100 SNU STAYINFO1/CALIBRATION OF SNU VOR Beispiel 2: FELD 15: FELD 18: STO VFR STAY1/0130 SNU/N0442F340 IFR DCT FMD STAY2/0045 SNU STAYINFO1/PHOTOMISSION STAYINFO2/CALIBRATION OF FMD VOR 3.3 Zielflugplatz (FELD 16) 3.3.1 Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz(„leaving control zone“) VFR-Flüge, die auf einem österreichischen Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) starten und die CTR (control zone) mit unbekanntem Ziel innerhalb Österreichs verlassen, können als Zielflugplatz den jeweiligen „leaving CTR indicator“ (LORx – letzter Buchstabe gibt den Flughafen an, z.B. „LORL“ für leaving CTR LOWL) angeben! Für die Gesamtflugdauer wird eine fiktive Flugzeit von „0001“ eingesetzt (siehe Punkt 3.4). Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit (0001) nicht möglich ist. Für einen etwaigen Rückflug in die Kontrollzone muss ein vollständiger Flugplan aufgegeben werden! Da zivile VFR-Flüge von Österreich nach Deutschland unter gewissen Umständen auch ohne Abgabe eines Flugplanes durchgeführt werden können, ist – sofern nicht ein weiteres Land überflogen wird oder aus anderen Gründen im Ausland ein Flugplan benötigt wird – „leaving CTR“ auch für VFR Flüge nach Deutschland zulässig. Der Flugplan wird dann allerdings ausschließlich innerösterreichisch verteilt und nicht an die deutsche Flugsicherung weitergeleitet. 3.4 Voraussichtliche Gesamtflugdauer (FELD 16) Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN sind folgende Eintragungen zulässig. „0001“ für VFR-Flüge mit „leaving CTR indicator“ „1111“ bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR-Flüge in der Nähe eines Flugplatzes oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen, sowie für Verbandsflüge Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist. 3.5 sonstige Angaben (FELD 18) 3.5.1 EET In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig: bei grenzüberschreitenden VFR-Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit) bei Z-Flügen, wenn abseits eines Markierungspunktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3) AIC B 3/10, Seite 5 3.5.2 Flugstatus Folgende verkürzte Angaben sind u.a. im Flugplan im Feld 18 unter „STS/“ erwünscht, da sie dem Flugverkehrsleiter wichtige Informationen direkt am Flugdatenstreifen anzeigen: 3ECK Dreiecksflug 5SP Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL ACRO Kunstflug (acrobatics) BANNER Bannerschleppflug CAL Vermessungsflug (calibration flight) CKFLT Check-Flug (check flight) CSFLT kommerzieller Rundflug (commercial sightseeing flight) EMGT Notfallsübungsflug (emergency training) FC Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues) FCVFR Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Sichtflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under VFR) FCIFR Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Instrumentenflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under IFR) FOTO Fotoflug GLIDER Segelflug HAIL Hagelabwehrflug (hail defense flight) HOSP Rettungsflug (hospital flight) IFRT IFR Trainingsflug NO ATA Landemeldung entfällt PARA Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping) RFL gewünschte Flugfläche (requested flight level) RTFT Funk-Training (radio telephony training) SOLO Alleinflug; nur Flugschüler an Bord, Lehrer am Boden (Lehrername muss unter „RMK/“ angegeben werden) TOW Segelflugzeugschleppflug (glider towing) TRG Training Anmerkung: Die o.a Abkürzungen sind - ausgenommen „STS/HOSP“ - nur für Flüge innerhalb der FIR WIEN zu verwenden, da es sich nicht um offizielle ICAO-Abkürzungen handelt! 3.5.3 RMK Sämtliche sonstige Informationen (z.B. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern etc.), für die es im FELD 18 keine passende Abkürzung (DEP, DEST; TYP, NAV etc.) gibt, können unter der Voranstellung von „RMK/“ eingetragen werden, wobei auch mehrere „RMK/“ verwendet werden können. Gängige Abkürzungen sind z.B.: APP Anflug (approach) LAPP Tiefanflug (low approach) MAPP Fehlanflug (missed approach) TGL aufsetzen und durchstarten (touch and go landing) NVFR Sichtflug bei Nacht 3.6 Änderung der voraussichtlichen Abflugzeit Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und die voraussichtliche Abblockzeit für einen VFR-Flug um mehr als 30 Minuten für einen Flug mit IFR-Anteil um mehr als 15 Minuten überschritten wird, so hat der Pilot vor Ablauf dieses Zeitraumes die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung des Flugplanes ausdrücklich bekannt zu geben. AIC B 3/10, Seite 6 4. Abflugmeldung (DEP) 4.1 Verantwortlichkeit Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde. Dies kann mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen. 5. Landemeldung (ARR) 5.1 Verantwortlichkeit Wenn ein Flugplan abgegeben wurde in dem ein Zielflugplatz angegeben ist und sich am Flugplatz der Landung zur Landezeit keine Flugplatzkontrollstelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung eine Landemeldung an die in Betracht kommende Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln. Dies kann über SB/HB oder mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen. Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung geeigneten Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer Flugverkehrsdienststelle – sofern möglich – im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden. Anmerkung: Unter den Begriff „geeignete Fernmeldeeinrichtungen“ fallen natürlich auch Mobiltelefone. 5.2 NO ATA Für VFR-Flüge innerhalb Österreichs, die auf einem österreichischen Flugplatz starten und NICHT auf einem Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) landen, besteht die Möglichkeit, das Absetzen einer Landemeldung unterlassen zu können. Dafür ist IM FLUGPLAN im FELD 18 der Eintrag „STS/NO ATA“ notwendig. Mit dieser Angabe wird allerdings auch auf die Auslösung des Alarmdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung verzichtet, daher sollte diese Angabe im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt verwendet werden. Anmerkung: Bei Landung auf einem Ausweichflugplatz ist trotz „STS/NO ATA“ eine Landemeldung zu übermitteln, da aufgrund internationaler Vorschriften in diesem Fall der Abflugplatz informiert werden muss. „NO ATA“ ist NICHT zulässig bei Flügen nach LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL und LOWS; Der Flugplan wird in diesem Fall durch die jeweilige Flugplatzkontrollstelle geschlossen. bei Flügen, die über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet gehen, da es sich um eine rein österreichsche Regelung handelt (Regelung für zivile Sichtflüge mit Zielflugplatz Deutschland siehe Punkt 3.3.2); Erklärung: „STS/NO ATA“ ist nur für VFR-Flüge innerhalb Österreichs vorgesehen, die NICHT auf einem Flughafen landen; d.h. der Flug muss seinen Abflug- und Zielflugplatz in Österreich haben und darf das österreichische Hoheitsgebiet nicht verlassen - ausgenommen bei Verwendung des „leaving CTR indicator“ bei Flügen nach Deutschland. Der Eintrag von „STS/NO ATA“ im Flugplan bei VFR-Flügen über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet ist deswegen untersagt, weil es sich dabei um eine rein österreichische Regelung handelt – „STS/NO ATA“ ist kein ICAO-konformer Eintrag, und somit im Ausland nicht bekannt. Der Pilot darf daher in diesem Fall „STS/NO ATA“ nicht IM FLUGPLAN angeben. Wenn aber ein LFZ auf einem österreichischen Flugplatz (NICHT Flughafen) landet und sich im österreichischen Luftraum befindet UND DIESEN NICHT MEHR VERLÄSST, spricht nichts gegen die Verwendung von „NO ATA“ auf dem Sprechfunkweg (unabhängig davon ob bereits ein Flugplan existiert oder z.B. gerade ein AFIL aufgegeben wird). AIC B 3/10, Seite 7 6. Beispielflugpläne anhand der Selfbriefing-Maske 6.1 grenzüberschreitender VFR-Flug Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt Sonstige Informationen: EET bis zum Grenzüberflugspunkt AIC B 3/10, Seite 8 6.2 VFR-Platzrunde/n Route: z.B. 3 Platzrunden (traffic pattern) AIC B 3/10, Seite 9 6.3 VFR-Ausflug aus der Kontrollzone („leaving control zone“) Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Destination Aerodrome: „leaving CTR indicator“, fiktive EET Other Information: „STS/NO ATA“ (wegen „leaving CTR indicator“) AIC B 3/10, Seite 10 6.4 Foto-Flug (VFR) Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Foto-Gebiet Other Information: „STS/FOTO“ AIC B 3/10, Seite 11 6.5 VFR-Grundschulungsflug (zur Erlangung des PPL) Route: z.B. 5 touch and go landings Other Information: „STS/5SP“ (flugsicherungsinterne Abkürzung) für Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL AIC B 3/10, Seite 12 6.6 VFR-Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord (Solo) Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Other Information: „STS/5SP SOLO“, Lehrername unter „RMK/“; AIC B 3/10, Seite 13 6.7 VFR-Training Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Other Information: „STS/TRG“ unter „RMK“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 3/10, Seite 14 6.8 Funk-Training Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Other Information: „STS/RTFT“ AIC B 3/10, Seite 15 6.9 Fallschirmspringerabsetzflug (Flugplan soll für den ganzen Tag gelten) Route: Absprungort angeben Total EET: fiktive EET „1111“ Other Information: unter „STS“ gewünschte Höhe und „PARA“ sowie „NO ATA“ (wegen „1111“) unter „RMK/“ Para-Club und Sprungverantwortlichen AIC B 3/10, Seite 16 6.10 Bannerschleppflug Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Bannerschleppgebiet Other Information: „STS/BANNER“ AIC B 3/10, Seite 17 6.11 Lokalsichtflug bei Nacht Other Information: „RMK/NVFR“ (alle anderen Angaben wie bei einem „normalen“ VFR-Flug bei Tag) AIC B 3/10, Seite 18 6.12 Überlandsichtflug bei Nacht Route: Flugstrecke an IFR-Route angelehnt mit VFR-Flughöhe Other Information: „RMK/NVFR“ AIC B 3/10, Seite 19 6.13 Y-Flug (cancelling IFR) Flight Rules: Y Route: zuerst IFR-Routing bis zum „cancellation point“(in diesem Fall: LNZ), dann „VFR“, dann VFR-Routing AIC B 3/10, Seite 20 6.14 Z-Flug (joining IFR) Flight Rules: Z Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing; Other Information: „EET“ bis zum „IFR joining point“ Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung erwünscht. AIC B 3/10, Seite 21 6.15 Z-Flug / Umstieg abseits eines verlautbarten Markierungspunktes Flight Rules: Z Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing; Other Information: unter „STS“ den „IFR joining point“ inkl. „Richtung“ (Grad 3-stellig) und „Entfernung“ (Meilen 3-stellig) vom „IFR joining point“ angeben „EET“ bis zum tatsächlichen „IFR joining point“ Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung erwünscht. AIC B 3/10, Seite 22 6.16 lokaler IFR-Trainingsflug Route: Flugstrecke innerhalb der TMA (siehe Punkt 3.2.4) Other Information: „STS/IFRT“ „RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 3/10, Seite 23 6.17 IFR-Trainingsflug mit Airwork auf einem anderen Flugplatz Flug von LOWS nach LOAU mit IFR-Airwork in LOWL (RQ 2 LAPP) möchte nach Beendigung der Airwork über der Piste IFR streichen und ohne Abgabe einer Landemeldung VFR nach LOAU fliegen. Dieser Flugplan MUSS in 2 Teilpläne aufgeteilt werden (siehe Punkt 3.2.5): 1) IFR von LOWS nach LOWL 2) VFR von LOWL nach LOAU 1. Teilplan Other Information: „STS/“ „IFRT“ und „FCVFR“ „RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 3/10, Seite 24 2.Teilplan EOBT des zweiten Teilplans = EOBT des ersten Teilplans + EET des ersten Teilplans (11.00 + 00.40 = 11.40) Other Information: „STS/NO ATA“ AIC B 3/10, Seite 25 6.18 IFR-Trainingsflug mit STAY Indicator Flug von LOAU nach LOAU mit IFR-Airwork im Gebiet um LOWL möchte über dem VOR LNZ auf IFR wechseln und nach Beendigung der Airwork zurück nach LOAU fliegen. Route: nach dem gewünschten IFR Punkt wird „STAY1/“ und die voraussichtliche Zeit (hhmm) der en-route Tätigkeit angegeben; dann muss wieder ein IFR Punkt angegeben werden, ab dem die IFR-Flugstrecke weitergeführt wird – wobei auch der gleiche Punkt wie vorher verwendet werden kann; Other Information: „STS/IFRT“ „STAYINFO1/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm „EET“ bis zum „IFR joining point“ Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung erwünscht. Ende