Hinweise für die Flugplanaufgabe

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Hinweise für die Flugplanaufgabe
REPUBLIK ÖSTERREICH
AUSTRO CONTROL GmbH
LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST
AUSTRO CONTROL GmbH
AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE
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1300 Wien-Flughafen
AUSTRIA
P.O.Box 28
1300 Wien-Flughafen
AUSTRIA
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Telefax: +43 (0)51703/2056
AFTN:
LOWWYNYX
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AIC
REPUBLIC OF AUSTRIA
B 3/10
20 MAY
Dieses AIC umfasst 25 Seiten.
Durch dieses AIC wird AIC B 4/06 ersetzt.
Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs
1.
Einleitung
Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung
für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen.
Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulars befinden sich im ÖNfL
(Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist.
2.
Flugplan-Aufgabe
Je richtiger die Flugplan-Maske im SB/HB bzw. das Flugplan-Formular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein
eingereichter Flugplan von VFSS weitergeleitet werden.
2.1
Flugplan-Aufgabe bei VFSS (Vienna Flight Service Station)
Zurzeit gelten für die Flugplan-Entgegennahme folgende Richtlinien:
FPL mit ADEP in Österreich
FPL mit ADEP außerhalb Österreichs
persönlich, telefonisch oder per Fax 1)
JA
NEIN
SB/HB siehe Punkt 2.3)
JA
JA
1)
Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In Zukunft wird die Flugplanaufgabe über
Fax oder Telefon nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Notfälle, Ausfall von SB/HB) möglich sein. Per Fax
eingereichte Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei VFSS) bearbeitet.
2.2
Flugplan-Aufgabe während des Fluges (AFIL)
Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B.
unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die
Flugplandaten, der Flugplan wird an die VFSS weitergeleitet, welche die Übermittlung an die zuständigen Stellen
vornimmt.
Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen Flugpläne für Notfälle und für Flüge ziviler
Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische
Grenze erfolgt und kein Drittland betroffen ist.
Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen
Notfälle (z.B. Rettungsflüge).
Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen,
Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Sichtflügen, die
beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben.
AIC B 3/10, Seite 2
2.3
Selfbriefing und Homebriefing
2.3.1 Selfbriefing (SB)
Selfbriefing-Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und
NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist
kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SBStationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden.
Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische
Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden.
Gast-Zugang
deutsche Version
englische Version
Login
gast
guest
Passwort
gast
guest
2.3.2 Homebriefing (HB)
Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB-Login über Internet Homebriefing
zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter  http://www.homebriefing.com
3.
Flugplan-Daten
3.1
Luftfahrzeugtype (FELD 9)
Für spezielle Luftfahrzeuge (ohne ICAO-Typenbezeichnung) können innerhalb der FIR WIEN folgende Bezeichnungen
verwendet werden:
 GYRO
Ultralight/Microlight Autogyro
 GLID
Glider
 SHIP
Airship (Luftschiff)
 BALL
Balloon (Freiballon)
 ULAC
Ultralight/Microlight Aircraft
 UHEL
Ultralight/Microlight Helicopter
3.2
Flugstrecke (FELD 15)
3.2.1 Flugstrecke bei Sichtflügen (FELD 15)
Die VFR-Streckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und – insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer CTR
bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze – Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige „DCT“ (direct)
und Füllzeichen (z.B. Schrägstriche) sind nicht erlaubt.
Als Streckenbeschreibung für VFR Flüge können auch folgende Abkürzungen verwendet werden:
 BY RDO
by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben)
 TP/TC
traffic pattern / traffic circuit (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B. „3TFC“)
 TGL/LAPP/MAPP
touch and go landing / low approach / missed approach (wenn bekannt, mit Anzahl; z.B.
„3TGL“)
 GA
glider area
 HOV
hovering flight (für Hubschrauber)
 PARA
parachute jumping (wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist im FELD 18 unter „STS/“ die
gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.B. „STS/PARA RFL140“;
AIC B 3/10, Seite 3
3.2.2 Flugstrecke bei Sichtflügen bei Nacht (FELD 15)
Für Sichtflüge bei Nacht im Platzbereich ist das FELD 15 einem VFR-Flug entsprechend auszufüllen.
z.B. „N0120VFR“ (sowie dem örtlichen Abkommen entsprechende Ergänzungen);
Für Überlandsichtflüge bei Nacht wird zur besseren Verarbeitung der Flugplandaten und zur leichteren Zuordnung der
Flugpläne zu den betroffenen Kontrollstellen empfohlen, die Flugstrecke bezogen auf Funknavigationseinrichtungen
bzw. IFR Markierungspunkte anzugeben. Als Reiseflughöhe sind VFR-Flugflächen statt „VFR“ zu verwenden.
z.B. „N0120F095 PUBEG GRZ KFT“;
3.2.3 IFR Flugstrecke (FELD 15)
Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS-Strecken, vordefinierte
Streckenführungen (z.B. SID, STAR) und in der AIP verlautbarte Markierungspunkte verwendet werden.
Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem verlautbarten Markierungspunkt einzutragen. Ist jedoch ein
Flugregelwechsel abseits eines verlautbarten Markierungspunktes geplant, ist im FELD 15 der Markierungspunkt und im
FELD 18 nach „STS/“ Richtung und Entfernung zu diesem Markierungspunkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel
stattfinden wird, mit dem Zusatz „Y“ oder „Z“ anzugeben. z.B. „STS/SBG090020 Y“;
Für Y-Flüge mit ADEP innerhalb der FIR WIEN und Streichung des IFR-Status außerhalb der FIR WIEN, muss der
„Cancellation Point“ im FELD 18 unter „STS/... Y“ eingetragen werden. z.B. „STS/KPT Y“;
Z-Flüge, die über einem Ablauffix des Zielflugplatzes (z.B. STO, SNU, GRZ etc.) auf IFR übergehen, haben im FELD 15
nach der Angabe des Flugregelwechsels keine weiteren ATS-Strecken anzugeben.
z.B. bei DEST LOWW: „SNU/N0120F050 IFR“;
3.2.4 Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen (FELD 15)
Bei lokalen IFR Trainingsflügen innerhalb der FIR WIEN beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des
jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von „D“ sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes.
z.B. bei LOWK: „KFTD KFT“ (Ausnahme LOWS: „WS0 SBG“ = „WS<NULL> SBG“).
Anmerkung: Als lokale Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und
landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA
befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F120
bewegen.
3.2.5 Flüge mit Airwork auf einem Flugplatz
Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge
etc.) durchzuführen beabsichtigen, sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu
entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen.
Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus EET des vorhergehenden
Flugplans.
Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen:
 Flug von A nach A (Airwork in B)
2 FPL (A nach B, B nach A)
 Flug von A nach B (Airwork in A)
2 FPL (A nach A, A nach B)
 Flug von A nach B (Airwork in C)
2 FPL (A nach C, C nach B)
 Flug von A nach A (Airwork in B und C)
3 FPL (A nach B, B nach C, C nach A)
 Flug von A nach B (Airwork in A und B)
2 FPL (A nach A, A nach B) !!!
Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist „STS/FC“ einzutragen. Sonstige Informationen
zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.5.3), sind ebenfalls im FELD 18
des jeweiligen Flugplans zu vermerken.
AIC B 3/10, Seite 4
3.2.6 Flüge mit Airwork auf Strecke (en-route)
Der STAY-Indicator wurde von IFPS eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, geplante Zeitverzögerungen während
eines Fluges aufgrund besonderer en-route Aktivitäten (z.B. Trainingsflüge, Fotoflüge, Vermessungsflüge etc) in den
Flugplan einzuarbeiten. Der STAY-Indicator kann nur für Flüge innerhalb der IFPZ (IFPS-Zone) verwendet werden, dafür
aber pro Flugplan bis zu neunmal.
Der STAY-Indicator beginnt mit dem Wort „STAY“, dann folgt die Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9), dann ein
Querstrich gefolgt von einer Zeitangabe (4 Ziffern, in der Form „hhmm“).
Im FELD 15 folgt nach dem Punkt, bei dem die en-route Aktivität beginnt, ein Abstand, dann der STAY-Indicator gefolgt
von einem weiteren Abstand und dem Punkt, bei dem die Aktivität endet. Danach kann die Route wie bei einem
normalen Flugplan weitergeführt bzw. weitere STAY-Indicator verwendet werden.
Im FELD 18 kann, beginnend mit dem Wort „STAYINFO“, gefolgt von der Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9, passend
zum jeweiligen STAY-Indicator) und einem Querstrich, eine Beschreibung der en-route Aktivität eingetragen werden.
Beispiel 1:
FELD 15:
FELD 18:
SNU STAY1/0100 SNU
STAYINFO1/CALIBRATION OF SNU VOR
Beispiel 2:
FELD 15:
FELD 18:
STO VFR STAY1/0130 SNU/N0442F340 IFR DCT FMD STAY2/0045 SNU
STAYINFO1/PHOTOMISSION STAYINFO2/CALIBRATION OF FMD VOR
3.3
Zielflugplatz (FELD 16)
3.3.1 Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz(„leaving control zone“)
VFR-Flüge, die auf einem österreichischen Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) starten und die CTR
(control zone) mit unbekanntem Ziel innerhalb Österreichs verlassen, können als Zielflugplatz den jeweiligen „leaving
CTR indicator“ (LORx – letzter Buchstabe gibt den Flughafen an, z.B. „LORL“ für leaving CTR LOWL) angeben! Für die
Gesamtflugdauer wird eine fiktive Flugzeit von „0001“ eingesetzt (siehe Punkt 3.4). Ergänzend MUSS im FELD 18 der
Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der
Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit (0001) nicht möglich ist.
Für einen etwaigen Rückflug in die Kontrollzone muss ein vollständiger Flugplan aufgegeben werden!
Da zivile VFR-Flüge von Österreich nach Deutschland unter gewissen Umständen auch ohne Abgabe eines Flugplanes
durchgeführt werden können, ist – sofern nicht ein weiteres Land überflogen wird oder aus anderen Gründen im Ausland
ein Flugplan benötigt wird – „leaving CTR“ auch für VFR Flüge nach Deutschland zulässig. Der Flugplan wird dann
allerdings ausschließlich innerösterreichisch verteilt und nicht an die deutsche Flugsicherung weitergeleitet.
3.4
Voraussichtliche Gesamtflugdauer (FELD 16)
Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN sind folgende Eintragungen zulässig.
 „0001“
für VFR-Flüge mit „leaving CTR indicator“
 „1111“
bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR-Flüge in der Nähe eines Flugplatzes
oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen, sowie für Verbandsflüge
Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NO ATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und
Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist.
3.5
sonstige Angaben (FELD 18)
3.5.1 EET
In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig:
 bei grenzüberschreitenden VFR-Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit)
 bei Z-Flügen, wenn abseits eines Markierungspunktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3)
AIC B 3/10, Seite 5
3.5.2 Flugstatus
Folgende verkürzte Angaben sind u.a. im Flugplan im Feld 18 unter „STS/“ erwünscht, da sie dem Flugverkehrsleiter
wichtige Informationen direkt am Flugdatenstreifen anzeigen:
 3ECK
Dreiecksflug
 5SP
Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL
 ACRO
Kunstflug (acrobatics)
 BANNER
Bannerschleppflug
 CAL
Vermessungsflug (calibration flight)
 CKFLT
Check-Flug (check flight)
 CSFLT
kommerzieller Rundflug (commercial sightseeing flight)
 EMGT
Notfallsübungsflug (emergency training)
 FC
Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen
Flugplatz fortgesetzt (flight continues)
 FCVFR
Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Sichtflug zu
einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under VFR)
 FCIFR
Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als
Instrumentenflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under IFR)
 FOTO
Fotoflug
 GLIDER
Segelflug
 HAIL
Hagelabwehrflug (hail defense flight)
 HOSP
Rettungsflug (hospital flight)
 IFRT
IFR Trainingsflug
 NO ATA
Landemeldung entfällt
 PARA
Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping)
 RFL
gewünschte Flugfläche (requested flight level)
 RTFT
Funk-Training (radio telephony training)
 SOLO
Alleinflug; nur Flugschüler an Bord, Lehrer am Boden (Lehrername muss unter „RMK/“ angegeben
werden)
 TOW
Segelflugzeugschleppflug (glider towing)
 TRG
Training
Anmerkung: Die o.a Abkürzungen sind - ausgenommen „STS/HOSP“ - nur für Flüge innerhalb der FIR WIEN zu
verwenden, da es sich nicht um offizielle ICAO-Abkürzungen handelt!
3.5.3 RMK
Sämtliche sonstige Informationen (z.B. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern etc.), für die es
im FELD 18 keine passende Abkürzung (DEP, DEST; TYP, NAV etc.) gibt, können unter der Voranstellung von „RMK/“
eingetragen werden, wobei auch mehrere „RMK/“ verwendet werden können.
Gängige Abkürzungen sind z.B.:
 APP
Anflug (approach)
 LAPP
Tiefanflug (low approach)
 MAPP
Fehlanflug (missed approach)
 TGL
aufsetzen und durchstarten (touch and go landing)
 NVFR
Sichtflug bei Nacht
3.6
Änderung der voraussichtlichen Abflugzeit
Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und die voraussichtliche Abblockzeit
 für einen VFR-Flug um mehr als 30 Minuten
 für einen Flug mit IFR-Anteil um mehr als 15 Minuten
überschritten wird, so hat der Pilot vor Ablauf dieses Zeitraumes die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener
Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung des Flugplanes ausdrücklich
bekannt zu geben.
AIC B 3/10, Seite 6
4.
Abflugmeldung (DEP)
4.1
Verantwortlichkeit
Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für
Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf
dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde.
Dies kann mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen.
5.
Landemeldung (ARR)
5.1
Verantwortlichkeit
Wenn ein Flugplan abgegeben wurde in dem ein Zielflugplatz angegeben ist und sich am Flugplatz der Landung zur
Landezeit keine Flugplatzkontrollstelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung eine
Landemeldung an die in Betracht kommende Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln.
Dies kann über SB/HB oder mittels Anruf bei VFSS unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen.
Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung
geeigneten Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer
Flugverkehrsdienststelle – sofern möglich – im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden.
Anmerkung: Unter den Begriff „geeignete Fernmeldeeinrichtungen“ fallen natürlich auch Mobiltelefone.
5.2
NO ATA
Für VFR-Flüge innerhalb Österreichs, die auf einem österreichischen Flugplatz starten und NICHT auf einem Flughafen
(LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) landen, besteht die Möglichkeit, das Absetzen einer Landemeldung
unterlassen zu können. Dafür ist IM FLUGPLAN im FELD 18 der Eintrag „STS/NO ATA“ notwendig. Mit dieser Angabe wird
allerdings auch auf die Auslösung des Alarmdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung verzichtet, daher sollte diese
Angabe im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt verwendet werden.
Anmerkung: Bei Landung auf einem Ausweichflugplatz ist trotz „STS/NO ATA“ eine Landemeldung zu übermitteln, da
aufgrund internationaler Vorschriften in diesem Fall der Abflugplatz informiert werden muss.
„NO ATA“ ist NICHT zulässig

bei Flügen nach LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL und LOWS; Der Flugplan wird in diesem Fall durch die jeweilige
Flugplatzkontrollstelle geschlossen.

bei Flügen, die über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet gehen, da es sich um eine rein österreichsche Regelung
handelt (Regelung für zivile Sichtflüge mit Zielflugplatz Deutschland siehe Punkt 3.3.2);
Erklärung:
„STS/NO ATA“ ist nur für VFR-Flüge innerhalb Österreichs vorgesehen, die NICHT auf einem Flughafen
landen; d.h. der Flug muss seinen Abflug- und Zielflugplatz in Österreich haben und darf das
österreichische Hoheitsgebiet nicht verlassen - ausgenommen bei Verwendung des „leaving CTR indicator“
bei Flügen nach Deutschland.
Der Eintrag von „STS/NO ATA“ im Flugplan bei VFR-Flügen über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet ist
deswegen untersagt, weil es sich dabei um eine rein österreichische Regelung handelt – „STS/NO ATA“ ist
kein ICAO-konformer Eintrag, und somit im Ausland nicht bekannt.
Der Pilot darf daher in diesem Fall „STS/NO ATA“ nicht IM FLUGPLAN angeben.
Wenn aber ein LFZ auf einem österreichischen Flugplatz (NICHT Flughafen) landet und sich im
österreichischen Luftraum befindet UND DIESEN NICHT MEHR VERLÄSST, spricht nichts gegen die
Verwendung von „NO ATA“ auf dem Sprechfunkweg (unabhängig davon ob bereits ein Flugplan existiert
oder z.B. gerade ein AFIL aufgegeben wird).
AIC B 3/10, Seite 7
6.
Beispielflugpläne anhand der Selfbriefing-Maske
6.1
grenzüberschreitender VFR-Flug


Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt
Sonstige Informationen: EET bis zum Grenzüberflugspunkt
AIC B 3/10, Seite 8
6.2

VFR-Platzrunde/n
Route: z.B. 3 Platzrunden (traffic pattern)
AIC B 3/10, Seite 9
6.3



VFR-Ausflug aus der Kontrollzone („leaving control zone“)
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird
Destination Aerodrome: „leaving CTR indicator“, fiktive EET
Other Information: „STS/NO ATA“ (wegen „leaving CTR indicator“)
AIC B 3/10, Seite 10
6.4


Foto-Flug (VFR)
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Foto-Gebiet
Other Information: „STS/FOTO“
AIC B 3/10, Seite 11
6.5


VFR-Grundschulungsflug (zur Erlangung des PPL)
Route: z.B. 5 touch and go landings
Other Information: „STS/5SP“ (flugsicherungsinterne Abkürzung) für Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL
AIC B 3/10, Seite 12
6.6


VFR-Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord (Solo)
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird
Other Information: „STS/5SP SOLO“, Lehrername unter „RMK/“;
AIC B 3/10, Seite 13
6.7


VFR-Training
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird
Other Information: „STS/TRG“
unter „RMK“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm
AIC B 3/10, Seite 14
6.8


Funk-Training
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird
Other Information: „STS/RTFT“
AIC B 3/10, Seite 15
6.9



Fallschirmspringerabsetzflug (Flugplan soll für den ganzen Tag gelten)
Route: Absprungort angeben
Total EET: fiktive EET „1111“
Other Information: unter „STS“ gewünschte Höhe und „PARA“ sowie „NO ATA“ (wegen „1111“)
unter „RMK/“ Para-Club und Sprungverantwortlichen
AIC B 3/10, Seite 16
6.10


Bannerschleppflug
Route: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Bannerschleppgebiet
Other Information: „STS/BANNER“
AIC B 3/10, Seite 17
6.11

Lokalsichtflug bei Nacht
Other Information: „RMK/NVFR“ (alle anderen Angaben wie bei einem „normalen“ VFR-Flug bei Tag)
AIC B 3/10, Seite 18
6.12


Überlandsichtflug bei Nacht
Route: Flugstrecke an IFR-Route angelehnt mit VFR-Flughöhe
Other Information: „RMK/NVFR“
AIC B 3/10, Seite 19
6.13


Y-Flug (cancelling IFR)
Flight Rules: Y
Route: zuerst IFR-Routing bis zum „cancellation point“(in diesem Fall: LNZ), dann „VFR“, dann VFR-Routing
AIC B 3/10, Seite 20
6.14



Z-Flug (joining IFR)
Flight Rules: Z
Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing;
Other Information: „EET“ bis zum „IFR joining point“
Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach
österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung
erwünscht.
AIC B 3/10, Seite 21
6.15



Z-Flug / Umstieg abseits eines verlautbarten Markierungspunktes
Flight Rules: Z
Route: zuerst VFR-Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR-Level, dann „IFR,“ dann IFR-Routing;
Other Information: unter „STS“ den „IFR joining point“ inkl. „Richtung“ (Grad 3-stellig) und „Entfernung“ (Meilen
3-stellig) vom „IFR joining point“ angeben
„EET“ bis zum tatsächlichen „IFR joining point“
Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach
österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung
erwünscht.
AIC B 3/10, Seite 22
6.16


lokaler IFR-Trainingsflug
Route: Flugstrecke innerhalb der TMA (siehe Punkt 3.2.4)
Other Information: „STS/IFRT“
„RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm
AIC B 3/10, Seite 23
6.17
IFR-Trainingsflug mit Airwork auf einem anderen Flugplatz
Flug von LOWS nach LOAU mit IFR-Airwork in LOWL (RQ 2 LAPP) möchte nach Beendigung der Airwork über der Piste IFR
streichen und ohne Abgabe einer Landemeldung VFR nach LOAU fliegen.
Dieser Flugplan MUSS in 2 Teilpläne aufgeteilt werden (siehe Punkt 3.2.5):
1) IFR von LOWS nach LOWL
2) VFR von LOWL nach LOAU
1. Teilplan

Other Information: „STS/“ „IFRT“ und „FCVFR“
„RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm
AIC B 3/10, Seite 24
2.Teilplan


EOBT des zweiten Teilplans = EOBT des ersten Teilplans + EET des ersten Teilplans (11.00 + 00.40 = 11.40)
Other Information: „STS/NO ATA“
AIC B 3/10, Seite 25
6.18
IFR-Trainingsflug mit STAY Indicator
Flug von LOAU nach LOAU mit IFR-Airwork im Gebiet um LOWL möchte über dem VOR LNZ auf IFR wechseln und nach
Beendigung der Airwork zurück nach LOAU fliegen.


Route: nach dem gewünschten IFR Punkt wird „STAY1/“ und die voraussichtliche Zeit (hhmm) der en-route
Tätigkeit angegeben; dann muss wieder ein IFR Punkt angegeben werden, ab dem die IFR-Flugstrecke
weitergeführt wird – wobei auch der gleiche Punkt wie vorher verwendet werden kann;
Other Information: „STS/IFRT“
„STAYINFO1/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm
„EET“ bis zum „IFR joining point“
Anmerkung: Die Angabe einer EET bis zum Punkt, an dem zu IFR gewechselt werden soll, ist zwar nach
österreichischem Recht nicht verpflichtend, aber für eine vorausschauende Verkehrsplanung
erwünscht.
Ende